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gemeinderates - Rabenstein an der Pielach

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F:\P\Protokolle\Protokolle GR\GRP 2011\GRP 0311-110901.doc Seite 7<br />

TOP 0802<br />

EU-Gemein<strong>der</strong>ätin bzw. EU-Gemein<strong>der</strong>at<br />

Herr Bürgermeister schlägt vor, Herrn GR Karl Peter Bacher zum EU-Gemein<strong>der</strong>at <strong>der</strong><br />

Marktgemeinde <strong>Rabenstein</strong> <strong>an</strong> <strong>der</strong> <strong>Pielach</strong> zu bestellen.<br />

In diesem Zusammenh<strong>an</strong>g lädt Herr Bürgermeister alle Gemein<strong>der</strong>atsmitglie<strong>der</strong> dazu ein,<br />

wahlweise bei eigenem Interesse für eine <strong>der</strong>artige Funktion sich selbst zu melden o<strong>der</strong><br />

weitere Mitglie<strong>der</strong> des Gemein<strong>der</strong>ates für diese Funktion in Vorschlag zu bringen.<br />

Der Gemein<strong>der</strong>at beschließt über Antrag von Herrn Bürgermeister einstimmig, <strong>an</strong>tragskonform<br />

des Vorst<strong>an</strong>dsbeschlusses vom 18. August 2011, die Bestellung von<br />

Herrn GR Karl Peter Bacher zum EU-Gemein<strong>der</strong>at <strong>der</strong> Marktgemeinde <strong>Rabenstein</strong> <strong>an</strong><br />

<strong>der</strong> <strong>Pielach</strong>.<br />

Beschlussfassung:<br />

Anwesenheit:<br />

einstimmig<br />

19 Gemein<strong>der</strong>atsmitglie<strong>der</strong><br />

TOP 09<br />

Rettungs- und Kr<strong>an</strong>kentr<strong>an</strong>sportdienstvertrag mit <strong>der</strong> ASBÖ-<br />

Rettungsstelle<br />

Der bestehende Rettungs- und Kr<strong>an</strong>kentr<strong>an</strong>sportvertrag 2007-2011 verliert durch Zeitablauf<br />

per Jahresende seine Gültigkeit.<br />

Derzeit wird in unserer Gemeinde ein Rettungsdienstbeitrag in <strong>der</strong> Höhe von 4,80 €uro pro<br />

Einwohner bezahlt. Dies entspricht dem <strong>der</strong>zeit noch immer gültigen gesetzlichen Höchstbetrag,<br />

welcher vor Abschluss des auslaufenden Vertrages über Vorschlag von Herrn<br />

Bezirkshauptm<strong>an</strong>n Mag. Josef Kronister bzw. in Absprache aller bei <strong>der</strong> Bürgermeisterkonferenz<br />

am 20. September 2006 in Böheimkirchen <strong>an</strong>wesenden Gemeindevertreter zur<br />

Zahlung <strong>an</strong> die Rettungsorg<strong>an</strong>isationen <strong>an</strong>geregt wurde.<br />

In Bezug auf den vom Gemeindevorst<strong>an</strong>d in seiner Sitzung am 18. August 2011 gefassten<br />

Beschluss berichtet Herr Bürgermeister von einer Aussprache mit Herrn Bezirkshauptm<strong>an</strong>n<br />

Mag. Kronister bei welcher dieser darauf hingewiesen hat, dass die Beschlussfassung<br />

eines höheren Beitrages als l<strong>an</strong>desgesetzlich festgelegt und <strong>der</strong>zeit aufrecht gültig mit 4,80<br />

€uro nicht möglich bzw. nicht gesetzeskonform ist.<br />

Daher regt Herr Bürgermeister <strong>an</strong>, den Differenzbetrag zwischen dem gesetzlich gültigen<br />

Höchstbetrag (4,80 €uro) und den vom Gemeindevorst<strong>an</strong>d zur Beschlussfassung vorgeschlagenen<br />

Beitrag (6,50 €uro), sohin 1,70 €uro, als “Son<strong>der</strong>för<strong>der</strong>ung“ zu deklarieren<br />

und vom Gemein<strong>der</strong>at als solche zu beschließen.<br />

Der Gemein<strong>der</strong>at beschließt über Antrag von Herrn Bürgermeister einstimmig, in Abän<strong>der</strong>ung<br />

des Vorst<strong>an</strong>dsbeschlusses vom 18. August 2011, den Abschluss eines<br />

Rettungs- und Kr<strong>an</strong>kentr<strong>an</strong>sportdienstvertrages mit <strong>der</strong> ASBÖ-Rettungsdienststelle<br />

<strong>Rabenstein</strong> <strong>an</strong> <strong>der</strong> <strong>Pielach</strong> mit nachstehend <strong>an</strong>geführter Textierung für die Dauer von<br />

weiteren 5 Jahren, beginnend ab 1. Jänner 2012, abgeschlossen und in Aussicht<br />

gestellt wird, dass eine zusätzliche “außerordentliche“ Subvention im Bedarfsfall<br />

und über ein geson<strong>der</strong>tes und begründetes Ansuchen des örtlichen ASBÖ-<br />

Vorst<strong>an</strong>des verh<strong>an</strong>delbar ist:

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