Download - Unfallkasse NRW
Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz auf archäologischen Ausgrabungen
Weitere Informationen zu Anforderungen an Sicherheitsschuhe sowie
Checklisten zur Beschaffenheit der Sicherheitsschuhe, die bei der
Einholung von Vergleichsangeboten verschiedener Hersteller oder
Lieferanten hilfreich sein können, finden Sie in der GUV-Regel Benutzung
von Fuß- und Knieschutz (GUV-R 191).
5.2 Kopfschutz
Bestehen bei Grabungen Gefährdungen für den Kopf (z. B. im
Schwenkbereich von Baggern, in bzw. an Gebäuden, in Höhlen,
in Brunnen und im Sohlenbereich von Tiefschnitten) – etwa
durch herabfallende Gegenstände, Anstoßen des Kopfes sowie
pendelnde, umfallende oder wegfliegende Gegenstände – ist
den Beschäftigten vom Unternehmer ein geeigneter Kopfschutz
zur Verfügung zu stellen und von den Beschäftigten zu tragen.
Für Grabungen geeignet sind Industrieschutzhelme nach DIN
EN 397, welche ihre Schutzfunktionen z. B. durch Stoßdämpfung,
Durchdringungsfestigkeit und Gewährleistung des Sitzes
erfüllen. Ein fester Sitz am Kopf kann nicht nur durch eine
verstellbare Innenausstattung gewährleistet werden, sondern, je
nach auszuführender Arbeit, auch durch zusätzliche Benutzung
eines Kinnriemens.
5.3 Handschutz
Bestehen bei Grabungen mechanische Gefährdungen für die
Hände (z. B. durch Schnitt, Stich, Scheuern) oder chemische
bzw. biologische Gefährdungen (z. B. durch den Einsatz von
Gefahrstoffen oder den Kontakt mit Schimmelpilzen, Bakterien
oder Viren), sind vom Unternehmer geeignete Schutzhandschuhe
in passender Größe zur Verfügung zu stellen und von
den Beschäftigten zu tragen. Festlegungen für Schutzhandschuhe
gegen mechanische Risiken sind in DIN EN 388 und für
Schutzhandschuhe gegen Chemikalien und Mikroorganismen in
DIN EN 374 beschrieben.
Bei der Auswahl von Schutzhandschuhen sind die Forderungen
nach bestmöglichem Schutz einerseits und nach Tragekomfort,
Tastgefühl und Greifvermögen andererseits abzuwägen. Es ist
darauf zu achten, dass die richtige Schutzhandschuhgröße
bereitgestellt wird und die Nähte so ausgebildet sind, dass sie
nicht drücken und nicht an Belastungsstellen liegen.
Schutzhandschuhe sind vor jeder Benutzung auf Beschädigungen
(z. B. Risse, Löcher) zu prüfen. Ist die Schutzwirkung
beeinträchtigt, sind sie zu ersetzen.
Bei Chemikalienschutzhandschuhen ist auf die Beständigkeit
des Handschuhmaterials gegenüber dem Gefahrstoff und auf
die Durchbruchzeit zu achten. Verunreinigte Schutzhandschuhe,
von denen eine Gefahr ausgehen kann, sind sachgerecht zu
entsorgen.
1 Textiltrageband
2 Aufhänger
3 Schweißband
4 Befestigung Kinnriemen
5 Kopfgrößeneinstellung
6 zusätzliche Polsterung
Weitere Informationen zu Anforderungen und zur Beschaffenheit von
Schutzhandschuhen sowie eine Checkliste für die Auswahl finden Sie
in der GUV-Regel Benutzung von Schutzhandschuhen (GUV-R 195).
Spezielle Hinweise zur Auswahl, Beständigkeit und Benutzung von
Chemikalienschutzhandschuhen sind in der GUV-Information Chemikalienschutzhandschuhe
(GUV-I 868) zusammengefasst.
Abbildung 10: Industrieschutzhelm nach DIN EN 397
Nach einer starken Beaufschlagung und bei sichtbaren Schäden
dürfen Industrieschutzhelme nicht mehr weiter verwendet werden.
Die durch Materialalterung hervorgerufene maximale Gebrauchsdauer
der Helme ist der Informationsbroschüre des Helmherstellers
zu entnehmen. Die Haltbarkeitsdauer der Helme hängt insbesondere
von den verwendeten Materialien sowie von Witterungseinflüssen,
UV-Bestrahlung und Luftverunreinigungen ab.
Weitere Informationen zur Auswahl und zum Zubehör von Industrieschutzhelmen
sowie Hinweise zur Ermittlung der Gebrauchsdauer
finden Sie in der GUV-Regel Benutzung von Kopfschutz (GUV-R 193).
5.4 Knieschutz
Knieschutz ist bei Arbeiten erforderlich, die überwiegend in
kniender Haltung ausgeführt werden. Er trägt bei zum Schutz der
Schleimbeutel, der Menisken, vor Stellungskräften, die auf die
Kniescheibe einwirken, und vor oberflächlichen Verletzungen
der Haut bei.
Knieschutzpolster nach DIN EN 14404 müssen die Kniescheibe
und den Schienbeinhöcker ausreichend bedecken, um die Belastung
auf das Knie möglichst gleichmäßig zu verteilen. Wenn die
Knieschutzpolster durch eine Befestigung am Knie fixiert werden,
ist darauf zu achten, dass die Befestigung nicht den venösen
Rückfluss des Blutes behindert oder auf das Wadenbeinköpfchen
und in die Kniekehlen drückt. Weiterhin ist darauf zu achten, dass
der Knieschutz kein Wasser aufnehmen kann.
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