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Professor Dr. Friedrich Pukelsheim Institut für Mathematik der ...

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– 5 –<br />

und Standardrundung führt zu den 54 Sitzen, die ich oben zitiert habe. In <strong>der</strong>selben<br />

Weise ergeben sich für die SD aus dem Quotienten<br />

6 786/1 510 = 4.49<br />

die erwähnten 4 Sitze. Jede Zahl zwischen 1 508.0 und 1 516.5 kann als Divisor<br />

herhalten. Dabei än<strong>der</strong>n sich die Nachkommastellen <strong>der</strong> Quotienten nur so geringfügig,<br />

dass die Standardrundung diese Än<strong>der</strong>ungen nicht bemerkt und zu denselben<br />

Sitzzahlen führt.<br />

Ein öffentlich bekanntgegebenes Zuteilungsergebnis zu überprüfen wird also dann ganz<br />

einfach gemacht, wenn gleichzeitig ein Divisor mitveröffentlicht wird. Dabei ist es<br />

unerheblich, wenn verschiedene Quellen verschiedene Divisoren zitieren. Es ist das<br />

En<strong>der</strong>gebnis, dass eindeutig ist und sein muss, nicht die Zwischenrechnungen, die<br />

dorthin führen.<br />

Die Divisormethode mit Standardrundung (Webster/Sainte-Laguë) ist eng verwandt<br />

mit <strong>der</strong> <strong>der</strong>zeit verwendeten Divisormethode mit Abrundung (d’Hondt/Hagenbach-<br />

Bischoff). Letztere beruht auf “Höchstzahlen”, die aus den Wählerzahlen mittels<br />

<strong>der</strong> Teilerfolge 1, 2, 3, usw. berechnet werden. Erstere lässt sich ebenfalls mittels<br />

Höchstzahlen auswerten, dann aber mit <strong>der</strong> Teilerfolge 0.5, 1.5, 2.5, usw. Bei näherer<br />

Untersuchung stellt man fest, dass zur Auswahl eines Divisors die angegebene untere<br />

Grenze gerade die Höchstzahl ist, die den nächsten Sitz bekommen würde (SD:<br />

6 786/4.5 = 1 508.0), während die obere Grenze die Höchstzahl ist, die den letzten<br />

Sitz erhalten hat (FDP: 55 353/36.5 = 1 516.5).<br />

VI<br />

Die Divisormethode mit Standardrundung (Webster/Sainte-Laguë) besticht aber auch<br />

aus parteienorientierter Sicht. Bei wie<strong>der</strong>holter Anwendung teilt sie je<strong>der</strong> Partei genau<br />

so viele Sitze zu, wie ihr nach direkter Verhältnisrechnung (<strong>Dr</strong>eisatz) zustehen. Die<br />

im Einzelfall unvermeidlichen Schwankungen sind sehr gering; gelegentliche Vor- und<br />

Nachteile gleichen sich langfristig aus. Diese Unverzerrtheit in <strong>der</strong> Sitzzuteilung kommt<br />

bei dieser Methode eben je<strong>der</strong> Partei zu Gute, den größeren wie auch den kleineren.<br />

Bei Verwendung dieser Methode macht es deshalb einfach keinen Sinn, dass mehrere<br />

Parteien eine Listenverbindung eingehen. Denn als Listenverbindung bekämen sie in<br />

den meisten Fällen genau so viele Sitze wie einzeln, in einigen Fällen einen Sitz mehr, in<br />

an<strong>der</strong>en Fällen einen weniger. Verzichtet <strong>der</strong> Gesetzgeber darauf, Listenverbindungen<br />

zuzulassen, so erwächst den Parteien daraus kein Verlust. Für die Wähler ist ein solcher<br />

Verzicht eher ein Gewinn, da die anstehenden Alternativen in klarerer Trennung zur<br />

Wahl gestellt werden.<br />

Ganz an<strong>der</strong>s verhält es sich mit <strong>der</strong> bisherigen Divisormethode mit Abrundung<br />

(d’Hondt/Hagenbach-Bischoff). An <strong>der</strong> proportionalen Repräsentation vorbei wird<br />

hier Größe prämiert, weshalb für diese Methode Listenverbindungen sehr wohl Sinn<br />

machen. Denn indem sich kleinere Parteien zusammenschließen, werden sie in <strong>der</strong><br />

Verhältnisrechnung als etwas größere Einheit geführt und min<strong>der</strong>n dadurch die Prämie,<br />

die den ganz Großen in den Schoß gelegt wird.

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