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Leitfaden zur Beantragung und Durchführung von Drittmittel-Projekten

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<strong>Leitfaden</strong><br />

<strong>zur</strong> <strong>Beantragung</strong> <strong>und</strong> <strong>Durchführung</strong> <strong>von</strong><br />

<strong>Drittmittel</strong>-<strong>Projekten</strong><br />

Dieser <strong>Leitfaden</strong> soll die wichtigsten Rahmenbedingungen <strong>zur</strong> <strong>Beantragung</strong> <strong>und</strong><br />

<strong>Durchführung</strong> <strong>von</strong> <strong>Drittmittel</strong>-<strong>Projekten</strong> an der Universität Flensburg<br />

zusammenfassen, Daten <strong>und</strong> Fakten für Antragsteller/innen <strong>zur</strong> Verfügung<br />

stellen <strong>und</strong> einen Überblick über Ansprechpartner/innen <strong>und</strong><br />

Verantwortlichkeiten innerhalb der Universitätsstrukturen geben.<br />

Anmerkung <strong>zur</strong> Unterscheidung <strong>von</strong> „Zuwendungsforschung <strong>und</strong> Auftragsforschung“ bzw. <strong>zur</strong><br />

Unterscheidung <strong>von</strong> „hoheitlichen <strong>und</strong> wirtschaftlichen“ <strong>Drittmittel</strong>projekten:<br />

Universitäten müssen zwischen hoheitlichen <strong>und</strong> wirtschaftlichen Bereichen unterscheiden. Besonders wichtig<br />

ist diese Unterscheidung für die Forschung. Hier ist die Universität Flensburg in Vertretung durch ihre<br />

forschenden Mitarbeiter/innen sowohl eine Institution, die es <strong>zur</strong> Aufgabe hat, freie Forschung zu ermöglichen<br />

(hoheitlicher Bereich: Forschung ohne Gegenleistung, Verwertungsrechte bleiben bei der Uni, umsatzsteuerfrei),<br />

als auch eine Institution, die ihre Dienstleistung als Wirtschaftsunternehmen anbieten kann (wirtschaftlicher<br />

Bereich: Gegenleistungscharakter, Verwertungsrechte gehen an den Auftraggeber, umsatzsteuerpflichtig).<br />

Sobald sie als solches auftritt, ist sie ein Unternehmen mit Betrieben gewerblicher Art (BgA) <strong>und</strong> muss den<br />

Wettbewerb mit potenziellen, konkurrierenden Unternehmen aufnehmen.“<br />

WICHTIG:<br />

Da es Fälle gibt, die diesbezüglich nicht abschließend eingeschätzt werden können, wenden Sie sich<br />

bitte frühzeitig an Herrn Kaufmann oder Frau Andresen (Abteilung Finanzen).<br />

Dieser <strong>Leitfaden</strong> bezieht sich ausschließlich auf Zuwendungsforschung / hoheitliche<br />

<strong>Drittmittel</strong>projekte.<br />

Seite 1 <strong>von</strong> 12


Inhaltsverzeichnis<br />

1. VORBEREITUNG EINES DRITTMITTELANTRAGS ....................................................................................... 3<br />

1.1. Projektidee entwickeln .................................................................................................................... 3<br />

1.2. Antragsskizze <strong>und</strong> Finanzplan vorbereiten ...................................................................................... 3<br />

1.3. Kalkulationswerte für die Finanzplanung beraten <strong>und</strong> bereitstellen .............................................. 3<br />

1.4. Antrag vollständig erstellen <strong>und</strong> an die Abteilung Finanzen weiterleiten ...................................... 4<br />

1.5. Prüfung der Kalkulationswerte <strong>und</strong> Plausibilität ............................................................................. 4<br />

1.6. Antrag <strong>und</strong> Formblatt an das Präsidium weiterleiten ..................................................................... 4<br />

1.7. Schriftliche Befürwortung / Bestätigung des Präsidiums ................................................................ 5<br />

2. EINREICHEN DES DRITTMITTELANTRAGS ................................................................................................ 5<br />

2.1. Antrag beim <strong>Drittmittel</strong>geber einreichen ........................................................................................ 5<br />

2.2. Eventuelle Rückfragen des <strong>Drittmittel</strong>gebers klären <strong>und</strong> beantworten (Verantwortlich:<br />

Projektleitung) ................................................................................................................................. 5<br />

3. RÜCKMELDUNG DES DRITTMITTELGEBERS ............................................................................................. 5<br />

3.1. Zuwendungs- oder Ablehnungsbescheid ........................................................................................ 5<br />

4. DRITTMITTELVERTRAG MIT DEM FÖDERMITTELGEBER ABSCHLIESSEN ................................................. 6<br />

4.1. <strong>Drittmittel</strong>vertrag <strong>von</strong> der/dem Präsident/in unterschreiben lassen ............................................. 6<br />

4.2. (Digitale) Kopie des <strong>Drittmittel</strong>vertrags weiterleiten an Projektleitung <strong>und</strong><br />

Forschungsreferentin ...................................................................................................................... 6<br />

5. PROJEKTVORBEREITUNG ......................................................................................................................... 6<br />

5.1. Optional: UF-internes Projekt-Koordinationstreffen <strong>zur</strong> Unterstützung der Projektleitung<br />

durch das Referat Forschung <strong>und</strong> andere Serviceeinrichtungen der Universität Flensburg .......... 6<br />

5.2. Administrative Bearbeitung starten ................................................................................................ 6<br />

5.3. Stellenausschreibung <strong>und</strong> Einstellung <strong>von</strong> Personal ....................................................................... 6<br />

5.4. Mittelabrufe <strong>und</strong> finanzielle Abwicklung planen <strong>und</strong> vorbereiten ................................................. 7<br />

6. PROJEKTBEGINN UND -UMSETZUNG ...................................................................................................... 7<br />

6.1. Inhaltliche Projekt-Bearbeitung ...................................................................................................... 7<br />

6.2. Mittelabrufe auslösen ..................................................................................................................... 7<br />

6.3. (Zwischen-) Sachberichte erstellen ................................................................................................. 7<br />

6.4. (Zwischen-) Finanzberichte erstellen .............................................................................................. 7<br />

7. PROJEKTABWICKLUNG UND -ENDE......................................................................................................... 8<br />

7.1. Projekt-Abwicklung mit dem <strong>Drittmittel</strong>geber ................................................................................ 8<br />

7.1.1. Projekt-Abschluss-Bericht ............................................................................................................... 8<br />

7.1.2. Projekt-Abrechnung ........................................................................................................................ 8<br />

7.1.3. Projekt-Abschluss mit <strong>Drittmittel</strong>geber........................................................................................... 8<br />

7.2. Projekt-Abwicklung innerhalb der Universität Flensburg ............................................................... 8<br />

8. ÜBERSICHT ANSPRECHPARTNER/INNEN ............................................................................................... 10<br />

9. ANHANG ................................................................................................................................................ 11<br />

Seite 2 <strong>von</strong> 12


<strong>Beantragung</strong> <strong>und</strong> <strong>Durchführung</strong> eines <strong>Drittmittel</strong>projektes<br />

1. VORBEREITUNG EINES DRITTMITTELANTRAGS<br />

1.1. Projektidee entwickeln<br />

(Verantwortlich: Projektleitung)<br />

Optional: Projektidee beraten <strong>und</strong> Förderprogramme identifizieren lassen durch<br />

Referat Forschung (Vize-Präsident/in für Forschung <strong>und</strong> Wissenstransfer /<br />

Forschungsreferent/in)<br />

‣ z.B. bzgl. nationaler / EU / internationaler Förderprogramme <strong>und</strong> -<br />

bedingungen, Projektaufbau <strong>und</strong> Konsortium, Fristen aktueller „Calls“, etc.<br />

‣ Eine Auswahl an Förderprogrammen, die für die Finanzierung der<br />

Aktivitäten der Universität Flensburg in Betracht kommen finden Sie im<br />

Anhang des <strong>Leitfaden</strong>s (z.B. DAAD, DFG).<br />

1.2. Antragsskizze <strong>und</strong> Finanzplan vorbereiten<br />

(Verantwortlich: Projektleitung)<br />

‣ Anhand der Ausschreibung des Förderers wird der Antrag formuliert; die<br />

Antragsformulare stehen in der Regel als Download auf den Webseiten der<br />

<strong>Drittmittel</strong>geber <strong>zur</strong> Verfügung.<br />

‣ Zu den Antragsinhalten finden Sie spezielle Informationen auf den Webseiten<br />

der Universität Flensburg (siehe auch Anhang des <strong>Leitfaden</strong>s).<br />

‣ Bitte beachten Sie die aktuellen Hinweise (z.B. zu Personalkosten), Richtlinien<br />

(z.B. zu Repräsentationsausgaben) <strong>und</strong> Merkblätter (z.B. zu<br />

Forschungsförderung) der Universität Flensburg im Anhang des <strong>Leitfaden</strong>s<br />

<strong>und</strong> im Intranet der Webseiten der Universität Flensburg.<br />

1.3. Kalkulationswerte für die Finanzplanung beraten <strong>und</strong> bereitstellen<br />

(Verantwortlich: Abteilung Finanzen)<br />

‣ Fragen <strong>zur</strong> Finanzplanung (Personalkostenkalkulationen, Berechnung der<br />

Eigenmittel <strong>und</strong> Sachmittel, Gemeinkosten/Overheads, etc.) können <strong>von</strong> den<br />

Abteilungen Finanzen bzw. Personal beantwortet werden.<br />

Seite 3 <strong>von</strong> 12


Optional: Antrag beraten lassen durch Referat Forschung (Vize-Präsident/in<br />

für Forschung <strong>und</strong> Wissenstransfer / Forschungsreferentin)<br />

‣ Die Forschungsreferentin beantwortet Fragen zu Strukturen der Universität<br />

Flensburg <strong>und</strong> berät entsprechend der Ausschreibung <strong>und</strong><br />

Förderbedingungen (inkl. Bereitstellung <strong>von</strong> Musterverträgen (z.B.<br />

Kooperationsverträge, Werkverträge, etc.).<br />

1.4. Antrag vollständig erstellen <strong>und</strong> an die Abteilung Finanzen weiterleiten<br />

(Verantwortlich: Projektleitung)<br />

‣ Der Antrag ist <strong>von</strong> der Projektleitung vollständig zu erstellen - dazu gehört das<br />

Formblatt „Anzeige <strong>von</strong> <strong>Drittmittel</strong>-<strong>Projekten</strong>“ (welches Sie hier im Anhang<br />

<strong>und</strong> im Intranet der Webseiten Universität Flensburg finden).<br />

‣ Der vollständige Antrag ist vierfach an die Abteilung Finanzen weiterzuleiten,<br />

zusammen mit dem entsprechenden Ausschreibungstext <strong>und</strong> den<br />

Nebenbestimmungen.<br />

‣ Eine (digitale) Kopie geht an die Forschungsreferentin.<br />

1.5. Prüfung der Kalkulationswerte <strong>und</strong> Plausibilität<br />

(Verantwortlich: Abteilung Finanzen)<br />

‣ Das Deckblatt des Antrags / Formblatt: „Anzeige <strong>von</strong> <strong>Drittmittel</strong> -<strong>Projekten</strong>“<br />

dient als Entscheidungsgr<strong>und</strong>lage für das Präsidium <strong>und</strong> wird<br />

bei positiver Bewertung <strong>von</strong> der Abteilung Finanzen <strong>und</strong> dem /der Vize-<br />

Präsident/in für Forschung <strong>und</strong> Wissenstransfer unterschrieben <strong>und</strong><br />

befürwortet.<br />

bei negativer Bewertung oder Unklarheiten wird der Antrag an die<br />

Projektleitung <strong>zur</strong>ückgegeben.<br />

1.6. Antrag <strong>und</strong> Formblatt an das Präsidium weiterleiten<br />

(Verantwortlich: Abteilung Finanzen)<br />

HINWEISE:<br />

Für einen rechtsverbindlichen Antrag ist die Befürwortung der Präsidentin /<br />

des Präsidenten der Universität Flensburg obligatorisch!<br />

Seite 4 <strong>von</strong> 12


Abhängig vom Fördermittelgeber kann es sein, dass die Unterschrift der<br />

Projektleitung bei Antragstellung ausreichend ist, trotzdem wird für die<br />

<strong>Durchführung</strong> des Projekts die Befürwortung der Präsidentin / des Präsidenten<br />

der Universität Flensburg notwendig.<br />

Die Prüfung <strong>und</strong> Weiterleitung kann erfahrungsgemäß einige Zeit in<br />

Anspruch nehmen – eine Frist <strong>von</strong> fünf Tagen bis <strong>zur</strong> Bestätigung des<br />

Präsidiums ist daher zwingend einzuhalten!<br />

Um diesen Zeitraum möglichst nicht durch Unklarheiten <strong>und</strong> Rückfragen<br />

unnötig auszuweiten, wird um frühzeitige Abstimmung mit der Abteilung<br />

Finanzen gebeten.<br />

1.7. Schriftliche Befürwortung / Bestätigung des Präsidiums<br />

(Verantwortlich: Präsident/in)<br />

‣ Der Antrag (inkl. Formblatt) wird bei vorliegender positiver Bewertung der<br />

Abteilung Finanzen <strong>und</strong> dem /der Vize-Präsident/in für Forschung <strong>und</strong><br />

Wissenstransfer <strong>von</strong> der Präsidentin /dem Präsidenten unterschrieben <strong>und</strong><br />

zweifach an die Projektleitung <strong>zur</strong>ückgegeben. Je ein Exemplar geht an die<br />

Abteilung Finanzen <strong>und</strong> das Referat Forschung.<br />

2. EINREICHEN DES DRITTMITTELANTRAGS<br />

2.1. Antrag beim <strong>Drittmittel</strong>geber einreichen<br />

(Verantwortlich: Projektleitung)<br />

2.2. Eventuelle Rückfragen des <strong>Drittmittel</strong>gebers klären <strong>und</strong> beantworten<br />

(Verantwortlich: Projektleitung)<br />

3. RÜCKMELDUNG DES DRITTMITTELGEBERS<br />

3.1. Zuwendungs- oder Ablehnungsbescheid<br />

‣ Je nach <strong>Drittmittel</strong>geber geht der Bescheid an das Präsidium oder die<br />

Projektleitung <strong>und</strong> muss entsprechend weitergeleitet werden, d.h. das<br />

Original geht an die Abteilung Finanzen <strong>und</strong> eine Kopie wird an das Präsidium<br />

oder die Projektleitung weitergeleitet.<br />

(Verantwortlich: Präsident/in oder Projektleitung)<br />

Seite 5 <strong>von</strong> 12


‣ Eine (digitale) Kopie wird außerdem an die Forschungsreferentin<br />

weitergeleitet (Verantwortlich: Projektleitung)<br />

4. DRITTMITTELVERTRAG MIT DEM FÖDERMITTELGEBER ABSCHLIESSEN<br />

4.1. <strong>Drittmittel</strong>vertrag <strong>von</strong> der/dem Präsident/in unterschreiben lassen<br />

(Verantwortlich: Abteilung Finanzen)<br />

4.2. (Digitale) Kopie des <strong>Drittmittel</strong>vertrags weiterleiten an Projektleitung <strong>und</strong><br />

Forschungsreferentin<br />

(Verantwortlich: Abteilung Finanzen)<br />

5. PROJEKTVORBEREITUNG<br />

5.1. Optional: UF-internes Projekt-Koordinationstreffen <strong>zur</strong> Unterstützung der<br />

Projektleitung durch das Referat Forschung <strong>und</strong> andere<br />

Serviceeinrichtungen der Universität Flensburg<br />

(Verantwortlich: Projektleitung)<br />

‣ Klärung <strong>von</strong> Verantwortlichkeiten, Abstimmungsprozessen <strong>und</strong> dem<br />

Standardprozedere an der Universität Flensburg während des Projekts.<br />

D.h. Koordination <strong>und</strong> Unterstützung der Projektleitung bei der<br />

Projektumsetzung durch das Referat Forschung, z.B. bei Einstellung <strong>von</strong><br />

Personal, Gr<strong>und</strong>ausstattung, Beschaffungen, Raumorganisation, ggf.<br />

Abstimmung mit dem Justiziariat <strong>und</strong> der Abteilung Personal, etc.<br />

5.2. Administrative Bearbeitung starten<br />

(Verantwortlich: Abteilung Finanzen)<br />

‣ Einrichtung des <strong>Drittmittel</strong>projektes(Fonds) <strong>und</strong> Mitteilung der<br />

Kontierungsmatrix an die Projektleitung<br />

‣ Projektakte mit Originalvertrag (<strong>und</strong> Anlagen z.B. Kooperationsvertrag)<br />

anlegen<br />

5.3. Stellenausschreibung <strong>und</strong> Einstellung <strong>von</strong> Personal<br />

(Verantwortlich: Abteilung Personal)<br />

Seite 6 <strong>von</strong> 12


‣ Die Stellenausschreibung <strong>und</strong> Einstellung <strong>von</strong> Personal wird in Abstimmung<br />

mit der Projektleitung durch die Abteilung Personal veranlasst.<br />

5.4. Mittelabrufe <strong>und</strong> finanzielle Abwicklung planen <strong>und</strong> vorbereiten<br />

(Verantwortlich: Projektleitung)<br />

‣ Die Mittelabrufe <strong>und</strong> finanzielle Abwicklung wird <strong>von</strong> der Projektleitung in<br />

Abstimmung mit der Abteilung Finanzen vorbereitet.<br />

Hinweis: Die Originalbelege für die Mittelabrufe müssen „sachlich <strong>und</strong><br />

rechnerisch richtig“ gezeichnet <strong>und</strong> „kontiert“ sein!<br />

6. PROJEKTBEGINN UND -UMSETZUNG<br />

6.1. Inhaltliche Projekt-Bearbeitung<br />

(Verantwortlich: Projektleitung)<br />

Hinweis: Nicht vergessen: Bei Veröffentlichungen <strong>von</strong> Projektergebnissen etc.<br />

ist die Verwendung des Logos des <strong>Drittmittel</strong>gebers (oft) obligatorisch!<br />

6.2. Mittelabrufe auslösen<br />

(Verantwortlich: Abteilung Finanzen – in Absprache mit der Projektleitung)<br />

‣ Die Mittelabrufe werden <strong>von</strong> der Abteilung Finanzen veranlasst. Eine Kopie<br />

der (an den <strong>Drittmittel</strong>geber versandten) Unterlagen wird an die<br />

Projektleitung weitergeleitet.<br />

Hinweis: Bisher war die Projektleitung verantwortlich für die Mittelabrufe – ab<br />

dem Sommersemester 2014 wird die Verantwortung an dieser Stelle <strong>von</strong> der<br />

Abteilung Finanzen übernommen.<br />

6.3. (Zwischen-) Sachberichte erstellen<br />

(Verantwortlich: Projektleitung)<br />

6.4. (Zwischen-) Finanzberichte erstellen<br />

(Verantwortlich: Abteilung Finanzen – in Absprache mit der Projektleitung)<br />

Seite 7 <strong>von</strong> 12


7. PROJEKTABWICKLUNG UND -ENDE<br />

7.1. Projekt-Abwicklung mit dem <strong>Drittmittel</strong>geber<br />

7.1.1. Projekt-Abschluss-Bericht<br />

(Verantwortlich: Projektleitung)<br />

‣ Der inhaltliche/wissenschaftliche Projekt-Abschluss-Bericht (Sachbericht) wird<br />

<strong>von</strong> der Projektleitung erstellt.<br />

7.1.2. Projekt-Abrechnung<br />

(Verantwortlich: Abteilung Finanzen - in Absprache mit der Projektleitung)<br />

‣ Die Projektleitung bereitet benötigte Unterlagen <strong>und</strong> Dokumente für die<br />

Projekt-Abrechnung vor (z.B. Verwendungsnachweis, Final Report,<br />

Arbeitszeitnachweise, Rechnungsbelege, Berichte, etc.) <strong>und</strong> leitet diese an die<br />

Abteilung Finanzen weiter<br />

(Verantwortlich: Projektleitung)<br />

‣ Die Abteilung Finanzen prüft alle notwendigen Unterlagen <strong>und</strong> leitet diese an<br />

die/den Präsident/in <strong>zur</strong> Unterschrift weiter<br />

(Verantwortlich: Abteilung Finanzen)<br />

‣ Die/der Präsident/in unterschreibt die Unterlagen <strong>und</strong> leitet die Unterlagen<br />

an die Projektleitung <strong>zur</strong>ück<br />

(Verantwortlich: Präsidium)<br />

7.1.3. Projekt-Abschluss mit <strong>Drittmittel</strong>geber<br />

(Verantwortlich: Projektleitung)<br />

‣ Die Projektleitung reicht die vollständigen Unterlagen (Projekt-<br />

Abschlussbericht inkl. der Projekt-Abrechnung) beim <strong>Drittmittel</strong>geber ein<br />

‣ Eine digitale Kopie wird an die Abteilung Finanzen <strong>und</strong> die<br />

Forschungsreferentin weitergeleitet.<br />

7.2. Projekt-Abwicklung innerhalb der Universität Flensburg<br />

(Verantwortlich: Abteilung Finanzen)<br />

Seite 8 <strong>von</strong> 12


‣ Nach erfolgreichem Abschluss des Projekts wird das <strong>Drittmittel</strong>projekt(-Fonds)<br />

<strong>von</strong> der Abteilung Finanzen entsprechend der Verfahrensregelung der<br />

Universität Flensburg (siehe Anhang – mit Hinweisen z.B. <strong>zur</strong> Verwendung <strong>von</strong><br />

Überschüssen) geschlossen.<br />

‣ Die Projektleitung erhält <strong>von</strong> der Abteilung Finanzen eine Mitteilung über den<br />

Abschluss des <strong>Drittmittel</strong>projekt(-Fonds).<br />

Seite 9 <strong>von</strong> 12


8. ÜBERSICHT ANSPRECHPARTNER/INNEN<br />

Institution<br />

Ansprechpartner/in<br />

UF-<br />

Durchwahl<br />

Präsidium Prof. Dr. Andreas Christian - 2803<br />

Präsidium Sara Schulz - 2784<br />

Abteilung II Sven Kaufmann - 2807<br />

Abteilung II Birgit Andresen -2773<br />

Abteilung IV Stefan Schuster - 2812<br />

Abteilung IV Katharina Katzka - 2824<br />

Adresse<br />

Campusallee 3<br />

ZV 206c<br />

Auf dem Campus 1a<br />

EB 011<br />

Campusallee 3<br />

ZV 209<br />

Campusallee 3<br />

ZV 208<br />

Campusallee 3<br />

ZV 216<br />

Campusallee 3<br />

ZV 216<br />

Abkürzungen<br />

Abteilung II = Abteilung Finanzen<br />

Abteilung IV = Abteilung Personal (Personalverwaltung)<br />

Seite 10 <strong>von</strong> 12


9. ANHANG<br />

Hinweis: Hier finden Sie relevante, aktuelle Dokumente (Merkblätter,<br />

Verfahrensregelungen, etc.) <strong>zur</strong> Vorbereitung eines <strong>Drittmittel</strong>antrags,<br />

z.T. per Verlinkung ins Intranet der Universität Flensburg.<br />

kursiv = (noch) nicht im Intranet verfügbar<br />

* = in Arbeit<br />

(Stand: 10.2013)<br />

INHALSTVERZEICHNIS<br />

1) Formblatt „Anzeige eines geplanten hoheitlichen <strong>Drittmittel</strong>projekts“<br />

2) Auswahl an nationalen Förderprogrammen<br />

3) Verfahrensregelung des Präsidiums der Universität Flensburg<br />

„Zum Umgang mit Programmpauschalen“<br />

4) Verfahrensregelung des Präsidiums der Universität Flensburg<br />

„Verwendung <strong>von</strong> <strong>Drittmittel</strong>überschüssen“<br />

5) Verfahren zum Abschluss neuer Kooperationsvereinbarungen<br />

6) Richtlinie <strong>zur</strong> Finanzierung <strong>von</strong> Repräsentationskosten<br />

7) Bankverbindung (Aushang 09/2013)<br />

(Dateiname: Bankverbindung-Uni2013-09.doc)<br />

8) Übersicht Jahresarbeitszeiten 2013<br />

9) Übersicht Jahresarbeitszeiten 2014<br />

10) Personalkostentabelle der Universität Flensburg 2013-2014 (inkl. Personalkosten<br />

„Studentische/wissenschaftliche/akademische Hilfskräfte“)<br />

(Dateiname: Personalkosten_2013-2014.xls)<br />

11) Vordruck St<strong>und</strong>ennachweis (Dateiname: St<strong>und</strong>ennachweis.doc)<br />

12) Merkblatt Ausschuss für Forschung <strong>und</strong> Wissenstransfer: Forschungsprojekte<br />

13) Merkblatt Ausschuss für Forschung <strong>und</strong> Wissenstransfer: Wissenschaftliche<br />

Veranstaltungen<br />

14) Merkblatt Ausschuss für Forschung <strong>und</strong> Wissenstransfer: Wissenschaftlicher<br />

Nachwuchs<br />

15) *[Merkblatt Ausschuss für Europa <strong>und</strong> Internationales: Internationale<br />

Kooperationen in Arbeit im Ausschuss!]<br />

16) Dienstreiseantrags- <strong>und</strong> Dienstreisekostenabrechnungsformular<br />

Seite 11 <strong>von</strong> 12


17) Merkblatt Dienstreisen<br />

18) Tagessätze Inland (Deutschland)<br />

19) Auslandstagegelder<br />

20) Ausschreibungs- <strong>und</strong> Vergabeordnung (Abteilung I -„Beschaffungsrichtlinie“)<br />

21) Verfassung (Satzung) der Universität Flensburg & Satzung <strong>zur</strong> Änderung der Verfassung<br />

(Satzung) der Universität Flensburg ( =Legitimationsnachweis)<br />

22) „SHIP“ Anleitung<br />

23) *ggf. <strong>Drittmittel</strong>satzung (TODO (?): Forschungsausschuss/Senat?)<br />

Seite 12 <strong>von</strong> 12


Anzeige eines geplanten hoheitlichen <strong>Drittmittel</strong>projekts<br />

[„Deckblatt des Projektantrags“]<br />

Von Projektleitung / Antragsteller/in auszufüllen:<br />

___________________________________________________________________________<br />

Titel (Bezeichnung) des <strong>Drittmittel</strong>projekts<br />

__________________________________________________________________________<br />

Abkürzung des Titels (Bezeichnung) des <strong>Drittmittel</strong>projekts<br />

__________________________________________________________________________<br />

Projektleiter/in (Prof.) + Telefon + E-Mail + Standort/Adresse<br />

__________________________________________________________________________<br />

Projektassistent (WiMi / Stud. HK) + Telefon + E-Mail + Standort<br />

__________________________________________________________________________<br />

Institut + Abteilung / Seminar / Fachgebiet<br />

___________________________________________________________________________<br />

<strong>Drittmittel</strong>geber / Fördernde Institution<br />

___________________________________________________________________________<br />

Ausschreibung / Förderprogramm<br />

___________________________________________________________________________<br />

Ausschreibungsfrist<br />

___________________________________________________________________________<br />

Geplante Laufzeit des <strong>Drittmittel</strong>projektes<br />

___________________________________________________________________________<br />

Höhe der <strong>Drittmittel</strong> (Anteil Antragsteller/in)<br />

Seite 1 <strong>von</strong> 4


Eigenmittel / Einnahmen:<br />

Bitte schlüsseln Sie die Berechnung der Eigenmittel (Personaleinsatz, Arbeitsplatzpauschale,<br />

Raumpauschale etc.) auf einem zusätzlichen Blatt ausführlich auf, falls dies nicht aus dem<br />

Finanzierungsplan des beiliegenden Antrags / Angebots hervorgeht.<br />

Bitte ankreuzen:<br />

□ Finanzierungsplan als Anlage anbei<br />

□ Eigenmittel-Aufschlüsselung als Anlage anbei<br />

Höhe der UF-Eigenmittel<br />

in % (entsprechend der<br />

Förderquote):<br />

Summe In €:<br />

Art der Eigenmittel<br />

Personal<br />

Andere:<br />

□ andere Einnahmen vorhanden:<br />

Andere Einnahmen Summe in €<br />

Art der Einnahmen Spenden<br />

Gebühren (z.B. für Tagung)<br />

Zuschüsse aus Landesmitteln<br />

Andere öffentliche Mittel:<br />

Programmpauschale (PP) / Overhead:<br />

PP / Overhead in %<br />

Bezugsgr<strong>und</strong>lage (in €):<br />

z.B. Personalkosten, Projektsumme,<br />

Fördersumme, etc.<br />

Pauschale (in €)<br />

Summe (in €)<br />

Seite 2 <strong>von</strong> 4


Selbstauskunft der Projektleitung / der Antragsteller/in / des Antragstellers zu<br />

„Professoren/innen-St<strong>und</strong>en-Kontingenten“<br />

‣ Einbindung in den folgenden weiteren <strong>Projekten</strong>:<br />

(Bitte geben Sie je Projekt die eingebrachten St<strong>und</strong>en <strong>und</strong> den Zeitraum an)<br />

________________________________________________________________________<br />

________________________________________________________________________<br />

________________________________________________________________________<br />

________________________________________________________________________<br />

________________________________________________________________________<br />

________________________________________________________________________<br />

Erklärungen der Projektleitung / der Antragsteller/in / des Antragstellers<br />

Ich erkläre, dass die <strong>Durchführung</strong> des <strong>Drittmittel</strong>projektes die Erfüllung anderer Aufgaben<br />

der Hochschule sowie die Rechte <strong>und</strong> Pflichten anderer Personen nicht beeinträchtigt <strong>und</strong><br />

Folgelasten für die Universität nicht entstehen.<br />

Ich verpflichte mich, die Mittel für den vom <strong>Drittmittel</strong>geber bestimmten Zweck zu verwenden<br />

<strong>und</strong> bei der Mittelbewirtschaftung dessen Bedingungen sowie die geltenden haushaltsrechtlichen<br />

Bestimmungen einzuhalten.<br />

Flensburg, den ___________________________<br />

_________________________________________<br />

(Unterschrift Projektleiter/in / Antragsteller/in)<br />

Seite 3 <strong>von</strong> 4


Von der Abteilung Finanzen auszufüllen:<br />

Die finanziellen Angaben wurden auf Datenbasis <strong>und</strong> Berechnung geprüft.<br />

Die finanziellen Rahmenbedingungen des <strong>Drittmittel</strong>gebers werden entsprechend der Förderrichtlinien<br />

eingehalten.<br />

Ggf. Anmerkungen:<br />

___________________________________________________________________________<br />

___________________________________________________________________________<br />

Das Projekt kann befürwortet werden.<br />

Flensburg, den ___________________________<br />

_________________________________________<br />

(Unterschrift Abteilung Finanzen)<br />

Vom Vize-Präsident/in für Forschung <strong>und</strong> Wissenstransfer auszufüllen:<br />

Das Projekt kann befürwortet werden.<br />

Ggf. Anmerkungen:<br />

___________________________________________________________________________<br />

___________________________________________________________________________<br />

Flensburg, den ___________________________<br />

_________________________________________<br />

(Unterschrift Vize-Präsident/in für Forschung <strong>und</strong> Wissenstransfer)<br />

Vom Präsidium auszufüllen:<br />

Das Projekt wird befürwortet <strong>und</strong> entsprechend der vorliegenden Angaben unterstützt.<br />

Flensburg, den ____________________________<br />

_________________________________________<br />

(Unterschrift Präsident/in)<br />

Seite 4 <strong>von</strong> 4


Auswahl an nationalen Förderprogrammen:<br />

DAAD-Programme (z.B.):<br />

- ERASMUS (Stand Juli 2013:Regionale Veranstaltungen <strong>zur</strong> neuen<br />

Programmgeneration […] ab Herbst 2013 über das 2014 beginnende<br />

Programm. Aktuelle Ausschreibungen)<br />

- Förderung ausländischer Gastdozenten zu Lehrtätigkeiten an deutschen<br />

Hochschulen (Regelmäßige Antragstermine sind: 15. Juli für Gastdozenturen,<br />

die frühestens ab dem Sommersemester des der Antragstellung folgenden<br />

Jahres beginnen sollen. […] <strong>und</strong> 15. Januar für Gastdozenturen, die frühestens<br />

ab dem Wintersemester des Jahres der Antragstellung beginnen sollen.)<br />

Deutsche Sprache fördern (Internationalisierung <strong>und</strong> Rekrutierung<br />

wissenschaftlich hochkarätiger Partner, Modernisierung der Lehre als Beitrag<br />

<strong>zur</strong> Hochschulreform, Stärkung des Interesses an der deutschen Sprache)<br />

- Hochschulmanagement <strong>und</strong> Institution Building (Professionelle Strukturen<br />

aufbauen <strong>und</strong> Ressourcen effizient managen […] in den Staaten Ost- <strong>und</strong><br />

Südosteuropas <strong>und</strong> der GUS sowie in Entwicklungsländern)<br />

- Mobilität <strong>und</strong> Partnerschaft (Mobilität <strong>von</strong> Studierenden <strong>und</strong> Graduierten bis<br />

hin <strong>zur</strong> Entwicklung gemeinsamer Lehrmaterialien <strong>und</strong> Studiengängen)<br />

- Internationales Marketing durch Summer Schools im Ausland (Antragsfrist<br />

2013: 26.09.2013)<br />

- Studienangebote deutscher Hochschulen im Ausland (Stand: Juli 2013: z.Zt.<br />

keine offenen Ausschreibungen)<br />

DFG-Programme (z.B.):<br />

- Internationale wissenschaftliche Veranstaltungen<br />

- Gewährung einer Unterstützung zum Aufbau internationaler Kooperationen<br />

- Kooperation mit Entwicklungsländern<br />

- Mercator-Fellows (Mercator-Fellows können in folgenden DFG-Programmen<br />

beantragt werden: Sachbeihilfe, Emmy Noether-Programm, Forschergruppe,<br />

Schwerpunktprogramm, Graduiertenkolleg, Sonderforschungsbereich)<br />

- Trilaterale Projekte (Projekte unter Beteiligung <strong>von</strong> deutschen, israelischen <strong>und</strong><br />

palästinensischen Wissenschaftler/innen)


Senatsbeschluss vom 29.06.2011:<br />

Verfahrensregelungen zum Umgang der Universität Flensburg mit Programmpauschalen<br />

(z.B. der DFG <strong>und</strong> des B<strong>und</strong>es)<br />

Der am 14. Juni 2007 unterzeichnete Hochschulpakt 2020 ermöglicht der Deutschen<br />

Forschungsgemeinschaft (DFG) die Zahlung <strong>von</strong> Programmpauschalen für bewilligte<br />

Projekte. Mit Wirkung vom 1. Januar 2007 an wird für Sonderforschungsbereiche,<br />

Forschungszentren <strong>und</strong> Graduiertenkollegs ein pauschaler Zuschlag <strong>zur</strong> Deckung<br />

der mit der Förderung verb<strong>und</strong>enen indirekten Projektausgaben gewährt (Programmpauschale).<br />

Ab dem 1. Januar 2008 (Zeitpunkt der Bewilligung) gilt dies auch<br />

für Neubewilligungen in der Allgemeinen Forschungsförderung bis auf wenige Ausnahmen.<br />

Die Programmpauschale beträgt 20 % der abrechenbaren direkten Projektausgaben.<br />

Die Bewilligung der Programmpauschale setzt keinen gesonderten Antrag voraus.<br />

Die Auszahlung der Programmpauschale erfolgt anteilig mit jedem Mittelabruf.<br />

Ab 2012 wird eine entsprechende Programmpauschale auch für neu beantragte Projekte<br />

des B<strong>und</strong>es ausgezahlt; für laufende Projekte wird ab dem Jahr 2011 eine Pauschale<br />

<strong>von</strong> 10% ausgezahlt.<br />

An der Universität Flensburg werden diese Programmpauschalen in gesonderten<br />

Fonds vereinnahmt.<br />

Üblicherweise sind bei <strong>Drittmittel</strong>projekten 20 % (Personal-)Gemeinkosten <strong>zur</strong> Abdeckung<br />

der Verwaltungskosten einschließlich der Kosten des ZIMTs einzukalkulieren<br />

<strong>und</strong> ab<strong>zur</strong>echnen. Hierfür, sowie ggf. für weitere indirekte Projektkosten, zahlen die<br />

DFG <strong>und</strong> das BMBF die Programmpauschale. Demzufolge liegt die Anweisungsberechtigung<br />

für Ausgaben aus den Mitteln der Programmpauschale beim Präsidium,<br />

das <strong>zur</strong> Verwendung der Mittel folgendes Verfahren festgelegt hat:<br />

- Sofern Projektausgaben erforderlich werden, die nicht über den <strong>Drittmittel</strong>geber<br />

abgerechnet werden können (z. B. Kosten für angemietete Räumlichkeiten,<br />

IT-Beschaffungen u. ä.), können diese mit Zustimmung des Präsidiums,<br />

vertreten durch den Kanzler, in der Regel bis zu 50% der Programmpauschale<br />

aus dieser bestritten werden. Für jedes Projekt wird in dem zuvor genannten<br />

Programmpauschalen-Fonds ein entsprechender Buchungsabschnitt eingerichtet,<br />

so dass durch die Finanzabteilung jederzeit der aktuelle Mittelbestand<br />

projektbezogen ermittelbar ist.<br />

- Mittel aus der Programmpauschale, die nach Abschluss des jeweiligen Projektes<br />

nicht verbraucht wurden, werden zentral für Zwecke der Forschungsförderung<br />

an der Universität Flensburg eingesetzt. Sie sollen zukünftig in einen<br />

zentralen Fonds für die Anschubfinanzierung <strong>von</strong> neuen <strong>Drittmittel</strong>projekten<br />

bzw. Fortsetzungsanträgen überführt werden. Die Entscheidung über die<br />

Vergabe dieser Mittel obliegt dem vom Vizepräsidenten für Forschung geleiteten<br />

Senatsausschuss für Forschung <strong>und</strong> Wissenstransfer.


Senatsbeschluss vom 29.06.2011<br />

Verfahrensregelung der Universität Flensburg <strong>zur</strong> Verwendung <strong>von</strong> <strong>Drittmittel</strong>überschüssen<br />

In <strong>Drittmittel</strong>projekten können zum Projektabschluss Überschüsse entstehen, die<br />

nicht <strong>zur</strong> Deckung <strong>von</strong> direkten oder indirekten Personal- <strong>und</strong> Sachaufwendungen<br />

benötigt werden <strong>und</strong> nach den Vorgaben des <strong>Drittmittel</strong>gebers <strong>von</strong> der Universität frei<br />

verwendet werden können. Diese Überschüsse entstehen insbesondere durch die<br />

Vergütung <strong>von</strong> Personalaufwand, der nicht durch zusätzlich eingestelltes, sondern<br />

durch vorhandenes Personal geleistet wird, das zudem keine Entlastung durch Vertretungen<br />

im Hauptamt erfährt.<br />

Es ist sinnvoll für die Verwendung dieser Überschüsse ein einheitliches Verfahren<br />

festzulegen. Hierfür wird der folgende Vorschlag unterbreitet:<br />

1. Overhead<br />

Zur Ermittlung des tatsächlich frei <strong>zur</strong> Verfügung stehenden Überschusses ist zu ermitteln,<br />

ob aus den Projektmitteln bereits angemessene Beiträge <strong>zur</strong> Finanzierung<br />

des Overheads geleistet wurden. Üblicherweise sind bei <strong>Drittmittel</strong>projekten 20 %<br />

Personalgemeinkosten <strong>zur</strong> Abdeckung der Verwaltungskosten einschließlich der<br />

Kosten des ZIMT einzukalkulieren <strong>und</strong> ab<strong>zur</strong>echnen. Im Rahmen der KLR wird die<br />

Universität im Laufe des Jahres 2011 in der Lage sein, die tatsächlich anzusetzenden<br />

Gemeinkosten zu ermitteln. Ggf. sind aus den Überschüssen zunächst die Gemeinkosten<br />

bis <strong>zur</strong> üblichen Höhe zu bedienen.<br />

2. Forschungsförderung<br />

Zur Speisung eines zentralen Fonds für die Anschubfinanzierung <strong>von</strong> neuen <strong>Drittmittel</strong>projekten<br />

wird angeregt, 25% der frei <strong>zur</strong> Verfügung stehenden Überschüsse einem<br />

entsprechenden Fonds zuzuführen. Die Entscheidung über die Vergabe dieser<br />

Mittel soll dem vom Vizepräsidenten für Forschung geleiteten Senatsausschuss für<br />

Forschung <strong>und</strong> Wissenstransfer obliegen.<br />

3. Honorierung besonderer Leistungen<br />

Den Projektleiterinnen <strong>und</strong> Projektleitern soll die Möglichkeit eröffnet werden, bis zu<br />

25% der frei <strong>zur</strong> Verfügung stehenden Überschüsse <strong>zur</strong> Honorierung der besonderen<br />

Leistungen der am Projekt beteiligten Mitarbeiter entsprechend oder (bei Beamten) in<br />

Anlehnung an die Regelungen der § 40 Nr. 6 des TV-L (Sonderregelungen für Beschäftigte<br />

an Hochschulen <strong>und</strong> Forschungseinrichtungen zu § 18) verwenden zu<br />

können. Die konkrete Regelung des Antragsverfahrens sollte auch eine Honorierung<br />

der Leistungen der Projektleiterin bzw. des Projektleiters ermöglichen <strong>und</strong> muss die<br />

Regelungen der Mitbestimmung beachten.<br />

4. Sondermittelkonten<br />

Die verbleibenden frei <strong>zur</strong> Verfügung stehenden Überschüsse werden (ggf. anteilig)<br />

auf Sondermittelkonten der Projektleiterinnen bzw. der Projektleiter gebucht <strong>und</strong><br />

können <strong>von</strong> diesen unter Beachtung der Regelungen <strong>zur</strong> Verwendung <strong>von</strong> Landesmitteln<br />

frei, d.h. insbesondere <strong>zur</strong> Unterstützung neuer eigener Forschungsaktivitäten<br />

verwendet werden.


Universität Flensburg<br />

Vizepräsidentin für Europa <strong>und</strong> Internationales<br />

Universität Flensburg - Auf dem Campus 1 - 24943 Flensburg<br />

Prof. Dr. Charlotte Gaitanides<br />

Vizepräsidentin für Europa <strong>und</strong> Internationales<br />

Geschäftszeichen<br />

Besucheranschrift<br />

Gebäude E, Raum 015<br />

Campusallee 3<br />

24943 Flensburg<br />

Telefon<br />

+49 461 805 2766<br />

Hinweise betreffend das Verfahren zum Abschluss neuer<br />

internationaler Kooperationsvereinbarungen der<br />

Universität Flensburg<br />

Telefax<br />

+49 461 805 2799<br />

E-Mail<br />

charlotte.gaitanides@uni-flensburg.de<br />

Sekretariat<br />

Bianca Zaudtke<br />

1. Der Initiator/die Initiatorin der neuen Hochschulkooperation leitet<br />

dem International Center (int-center@uni-flensburg.de, EB 035) einen<br />

schriftlichen Entwurf der Kooperationsvereinbarung unter Angabe der<br />

Kontaktadresse des Kooperationspartners (Post- sowie Mailadresse)<br />

zu. Das International Center prüft den Entwurf sprachlich <strong>und</strong><br />

inhaltlich.<br />

Raum<br />

206<br />

Telefon Sekretariat<br />

+49 461 805 2800<br />

+49 461 805 2818<br />

Telefax<br />

+49 461 805 2799<br />

2. Sofern erforderlich, leitet das International Center den Entwurf an die<br />

Rechtsabteilung weiter <strong>und</strong> setzt den Vizepräsidenten/die<br />

Vizepräsidentin für Europa <strong>und</strong> Internationales ins CC.<br />

a) Bestehen seitens des International Centers <strong>und</strong>/oder der<br />

Rechtsabteilung Einwände, informiert das International Center<br />

den Initiator/die Initiatorin. Dieser/diese nimmt in Absprach mit<br />

dem Kooperationspartner die entsprechenden Korrekturen vor<br />

<strong>und</strong> leitet dem International Center den geänderten Entwurf zu.<br />

b) Sofern keine Einwände (mehr) bestehen, legt das International<br />

Center dem Präsidium die Kooperationsvereinbarung <strong>zur</strong><br />

Unterzeichnung vor. Ein Memorandum of Understanding (MoU)<br />

wird <strong>von</strong> dem Vizepräsidenten/der Vizepräsidentin für Europa<br />

<strong>und</strong> Internationales unterzeichnet. Alle weitergehenden<br />

Kooperationsvereinbarungen unterzeichnet der Präsident/die<br />

Präsidentin.<br />

Homepage<br />

www.uni-flensburg.de/praesidium


3. Das Präsidiumssekretariat versendet zwei originale Ausfertigungen der<br />

Kooperationsvereinbarung an die Partnerinstitution mit der Bitte um Unterzeichnung <strong>und</strong><br />

Rücksendung einer originalen Ausfertigung an das Präsidium.<br />

4. Nach Eingang der unterschrieben Ausfertigung leitet das Präsidiumssekretariat dem<br />

International Center eine Kopie der Kooperationsvereinbarung zu. Das Original verbleibt bei den<br />

Akten des Präsidiums.<br />

Seite 2 <strong>von</strong> 2


Richtlinie <strong>zur</strong> Finanzierung <strong>von</strong> Repräsentationskosten<br />

an der Universität Flensburg<br />

I. Präambel<br />

Ausgaben für Bewirtungen <strong>und</strong> sonstige Repräsentationszwecke, die durch die Hochschule<br />

geleistet werden, unterliegen in besonderem Maße der kritischen Betrachtung der<br />

Öffentlichkeit. Die in Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft übliche Praxis der Kontaktpflege<br />

kann bei maßgeblich aus Steuergeldern finanzierten öffentlichen Einrichtungen<br />

nicht als Vergleichsmaßstab herangezogen werden. Da allerdings auch die Universität<br />

Flensburg bei besonderen Anlässen bestimmte Repräsentationspflichten zu erfüllen hat,<br />

kann es für ihre Aufgabenerfüllung gemäß § 3 Hochschulgesetz (HSG) im Bereich der<br />

Forschung <strong>und</strong> Lehre, aber auch in der Verwaltung zweckmäßig <strong>und</strong> geboten sein, dass<br />

entsprechende Ausgaben getätigt werden. Diese Richtlinie dient dazu, für die Universität<br />

Flensburg einen Rahmen für die finanziellen Aufwendungen bei repräsentativen Anlässen,<br />

insbesondere bei Bewirtungen, zu setzen.<br />

Für alle Ausgaben gilt der Gr<strong>und</strong>satz der Wirtschaftlichkeit <strong>und</strong> Sparsamkeit.<br />

II. Laufende Betriebsaufwendungen, Geschenke, Blumen <strong>und</strong><br />

Werbeartikel<br />

BETRIEBSAUFWENDUNGEN<br />

Das Anbieten <strong>von</strong> z.B. Mineralwasser, Kaffee, Tee <strong>und</strong> Gebäck anlässlich <strong>von</strong> Besprechungen<br />

mit Gästen <strong>und</strong> bei Gremiensitzungen innerhalb der Universität Flensburg<br />

stellen als übliche Geste der Höflichkeit laufende Betriebsaufwendungen dar, die aus<br />

Landesmitteln finanzierbar sind. Es versteht sich <strong>von</strong> selbst, dass Kaffee, Wasser usw.<br />

für den eigenen Verbrauch oder interne Dienstbesprechungen weiterhin selbst zu finanzieren<br />

sind.<br />

GESCHENKE UND BLUMEN<br />

Geschenke (Blumensträuße, Weinflasche, Pralinen o.ä.) dürfen als kleine Geste an<br />

Gastvortragende oder Referenten überreicht werden.<br />

Zur Verabschiedung langjähriger Mitarbeiter oder Mitarbeiterinnen oder zu besonderen<br />

Anlässen überreicht das Präsidium Blumen o.ä. im Namen der Hochschule.<br />

WERBEARTIKEL<br />

Werbeartikel der Hochschule dürfen in angemessenem Umfang für Gäste, Partner der<br />

Hochschule oder als Gastgeschenke verwendet werden, wenn sie der Aufgabenerfüllung<br />

der Hochschule dienen. Die Entscheidung trifft das Präsidium .<br />

III. Bewirtungskosten<br />

Bewirtungskosten sind Aufwendungen für Speisen <strong>und</strong> Getränke, die im Zusammenhang<br />

mit der Aufgabenerfüllung der Universität Flensburg für die Bewirtung <strong>von</strong> Gästen <strong>und</strong> Mitarbeiterinnen<br />

<strong>und</strong> Mitarbeitern entstehen. Dabei kann es sich um externe Bewirtung (z.B.<br />

Restaurantbesuche) oder um Empfänge oder Veranstaltungen mit Bewirtung in Räumen der<br />

Universität Flensburg handeln.<br />

1


Wann sind Bewirtungskosten erstattungsfähig?<br />

Eine Erstattung <strong>von</strong> Bewirtungskosten ist nur zulässig, wenn es im Rahmen der Aufgabenerfüllung<br />

der Universität Flensburg im Einzelfall geboten ist, die Gäste zu bewirten. Das<br />

dienstliche Interesse muss in allen Fällen nachvollziehbar erkennbar sein. Die Anzahl der<br />

Gäste sollte die Anzahl der Hochschulmitglieder übersteigen.<br />

Dies ist in der Regel gegeben bei<br />

• der Presse- <strong>und</strong> Öffentlichkeitsarbeit einschließlich der an künftige Studierende <strong>und</strong><br />

Mitarbeiterinnen <strong>und</strong> Mitarbeiter gerichtete Werbung für die Hochschule<br />

• Förderung der internationalen Zusammenarbeit<br />

• der Pflege <strong>von</strong> Kontakten mit der Politik, Wirtschaft, Kultur <strong>und</strong> Schulen sowie <strong>zur</strong><br />

Förderung <strong>von</strong> Wissens- <strong>und</strong> Technologietransfer<br />

• der Einwerbung <strong>von</strong> <strong>Drittmittel</strong>n <strong>und</strong> Anbahnung <strong>von</strong> Kooperationen<br />

• der Pflege der Alumni<br />

• der Zusammenarbeit mit anderen Hochschulen außerhalb Schleswig-Holsteins<br />

• Anlässen <strong>von</strong> besonderem dienstlichen Interesse, z.B. im Rahmen <strong>von</strong><br />

Akkreditierungs- <strong>und</strong> Auditverfahren, Tagungen, Konferenzen<br />

• Anlässen des akademischen Gemeinschaftslebens der Hochschule wie z.B.<br />

Absolventenfeiern, Preisverleihungen, Ehrungen, Antrittsvorlesungen (nicht: Veranstaltungen<br />

einzelner Institute)<br />

Wann sind Bewirtungskosten nicht erstattungsfähig?<br />

Ausnahmslos sind Bewirtungskosten im Rahmen der nachfolgenden, beispielhaften<br />

<strong>und</strong> nicht abschließend aufgeführten Anlässe nicht erstattungsfähig:<br />

• interne Anlässe in der Hochschule wie z.B. für interne Dienstbesprechungen,<br />

Dienstjubiläen, Beförderungen <strong>und</strong> Verabschiedungen <strong>von</strong> Mitarbeitern<br />

<strong>und</strong> Mitarbeiterinnen<br />

• Betriebsausflüge, Weihnachtsfeiern, Geburtstage oder Abteilungsessen<br />

• Feiern zu einem bestimmten Jahrestag der Institute <strong>und</strong> Zentren o.ä.<br />

• Arbeitsessen oder Ausflüge ausschließlich mit Mitarbeiterinnen <strong>und</strong> Mitarbeitern<br />

oder Studierenden eines Projektes z.B. mit dem Ziel der Motivationssteigerung o-<br />

der Danksagung<br />

• Bewirtung nach honorierten Gastvorträgen<br />

• Kosten für innerbetriebliche Veranstaltungen, an denen ausschließlich Mitglieder<br />

der Hochschule teilnehmen. Ausgenommen sind Veranstaltungen des Hochschulrates,<br />

des Präsidiums, des Senates oder vorab durch das Präsidium genehmigte<br />

Veranstaltungen.<br />

IV. Finanzierung <strong>und</strong> Abrechnung<br />

Welche Mittel dürfen für die Finanzierung eingesetzt werden?<br />

1. Bei Veranstaltungen, bei denen Teilnehmerbeiträge erhoben werden, können<br />

aus diesen sämtliche Bewirtungs- <strong>und</strong> sonstige Veranstaltungskosten übernommen<br />

werden (z.B. Rahmenprogramm). Voraussetzung ist, dass die Beiträge die<br />

Kosten der Veranstaltung vollständig decken.<br />

2. <strong>Drittmittel</strong>, die der Hochschule <strong>von</strong> privaten oder öffentlichen Geldgebern <strong>zur</strong> Erfüllung<br />

ihrer Aufgaben <strong>zur</strong> Verfügung gestellt werden, unterliegen wie Landesmittel<br />

ebenfalls der Landeshaushaltsordnung. Bewirtungskosten <strong>und</strong> sonstiger Repräsentationsaufwand<br />

kann aus <strong>Drittmittel</strong>n daher nur übernommen werden,<br />

wenn<br />

a. die Vertrags- <strong>und</strong> Bewilligungsbedingungen dies ausdrücklich zulassen.<br />

2


In diesem Fall richtet sich die Erstattung nach den Bedingungen des<br />

<strong>Drittmittel</strong>gebers <strong>und</strong> dem Finanzierungsplan.<br />

b. „freie“ Mittel <strong>zur</strong> Verfügung stehen. <strong>Drittmittel</strong> sind dann „frei“, wenn der<br />

<strong>Drittmittel</strong>geber keine Vorgaben über deren Verwendung gemacht hat.<br />

Bei öffentlichen Geldgebern (z.B. B<strong>und</strong>, DFG) ist die Verwendung der<br />

<strong>Drittmittel</strong> für Repräsentationszwecke fast ausnahmslos ausgeschlossen.<br />

In Zweifelsfällen ist eine Abstimmung mit der Finanzabteilung geboten,<br />

um Probleme bei der Abrechnung bereits im Vorfeld zu vermeiden.<br />

3. Mittel aus selbsterwirtschafteten Einnahmen können im Rahmen dieser Richtlinie<br />

<strong>und</strong> unter Beachtung der Landeshaushaltsordnung für Repräsentationsausgaben<br />

verwendet werden.<br />

4. Spenden, für die die Universität Flensburg eine Zuwendungsbescheinigung über<br />

wissenschaftliche Zwecke ausgestellt hat, dürfen auch nur für wissenschaftliche<br />

Zwecke verwendet werden. Eine Finanzierung <strong>von</strong> Repräsentationskosten jeglicher<br />

Art aus Zuwendungsmitteln käme lediglich in Betracht, wenn die Spende<br />

ohne jede Zweckbindung erfolgt ist <strong>und</strong> auf die Erstellung einer Zuwendungsbescheinigung<br />

ausdrücklich verzichtet wurde. Eine solche Spende ist dann aber für<br />

den Spender steuerlich nicht abzugsfähig.<br />

5. Staatliche Mittel sind erst nachrangig für Repräsentationskosten verfügbar. Die<br />

Entscheidung, welche Repräsentationskosten aus Hochschulmitteln übernommen<br />

werden, trifft im Rahmen dieser Richtlinie das Präsidium.<br />

Welche weiteren Voraussetzungen für die Erstattung <strong>von</strong> Repräsentationsausgaben<br />

müssen vorliegen?<br />

Ist eine Erstattung <strong>von</strong> Repräsentationsausgaben dem Gr<strong>und</strong>e nach zulässig <strong>und</strong> stehen<br />

Mittel für deren Finanzierung <strong>zur</strong> Verfügung, sind folgende Voraussetzungen einzuhalten:<br />

1. Die Aufwendungen müssen unmittelbar mit einem konkreten dienstlichen Vorhaben<br />

zusammenhängen <strong>und</strong> dessen Zielen dienen (z.B. <strong>Durchführung</strong> <strong>von</strong> Konferenzen,<br />

Akkreditierungsverfahren).<br />

2. Die Aufwendungen müssen sich in einem für den öffentlichen Dienst üblichen,<br />

dem verfolgten Zweck angemessenen Rahmen halten.<br />

3. Die allgemeinen haushaltsrechtlichen Gr<strong>und</strong>sätze der Wirtschaftlichkeit <strong>und</strong><br />

Sparsamkeit sind zu beachten. Dies gilt unabhängig <strong>von</strong> der Finanzierungsquelle.<br />

Bei der <strong>Durchführung</strong> <strong>von</strong> Tagungen, Symposien, Kongressen etc. sind gr<strong>und</strong>sätzlich<br />

kostendeckende Teilnehmerbeiträge zu erheben.<br />

Welche Unterlagen müssen für eine Erstattung vorliegen?<br />

Folgende Informationen <strong>und</strong> Unterlagen müssen vorgelegt werden, damit die Voraussetzungen<br />

für eine Erstattung der Repräsentationsausgaben erfüllt sind:<br />

1. Hinreichende Dokumentation <strong>von</strong> Anlass <strong>und</strong> der Notwendigkeit der Bewirtung<br />

(hinreichendes dienstliches Interesse). Dazu eignen sich z.B. das Programm<br />

oder die Einladung <strong>zur</strong> Veranstaltung.<br />

2. Der Teilnehmerkreis ist in Form einer Teilnehmerliste zu belegen. Dabei ist bei<br />

jeder Person anzugeben, welcher Institution sie angehört. Hochschulmitglieder<br />

sind zu kennzeichnen.<br />

3. Bei der Abrechnung <strong>von</strong> Bewirtungskosten muss der Bewirtungsbeleg<br />

(Rechnung)<br />

• im Original vorliegen.<br />

• maschinell erstellt <strong>und</strong> mit einer Registriernummer versehen sein.<br />

• Anschrift <strong>und</strong> Steuernummer des Gastbetriebes, Caterer, Lieferan-<br />

3


ten enthalten.<br />

• die genaue Bezeichnung der konsumierten Speisen <strong>und</strong> Getränke enthalten.<br />

• das Datum <strong>und</strong> den Ort des Verzehrs/der Lieferung angeben.<br />

• den Rechnungsbetrag mit ausgewiesener Umsatzsteuer aufführen.<br />

• sachlich <strong>und</strong> rechnerisch richtig gekennzeichnet sein.<br />

Was kann keinesfalls erstattet werden?<br />

1. Trinkgelder<br />

2. Verauslagtes Pfand<br />

3. Repräsentationsausgaben, die nicht dieser Richtlinie entsprechen<br />

Die vorstehenden Ausführungen geben allgemeine Gr<strong>und</strong>sätze wieder <strong>und</strong> gelten als<br />

Richtschnur. Die Entscheidung in Einzelfällen, die hier nicht ausdrücklich aufgeführt sind,<br />

ist anhand dieser Gr<strong>und</strong>sätze zu treffen. In Zweifelsfällen wird eine Klärung vor der Leistung<br />

entsprechender Ausgaben mit der Finanzabteilung empfohlen. Die endgültige Entscheidung<br />

liegt bei dem Beauftragten für den Haushalt.<br />

Flensburg, den 20. Dezember 2012<br />

Frank Kupfer<br />

Kanzler<br />

4


Universität Flensburg<br />

Zentrale Verwaltung<br />

Abteilung Finanzen<br />

Universität Flensburg - Auf dem Campus 1 - 24943 Flensburg<br />

Sven Kaufmann<br />

Abteilungsleiter<br />

Geschäftszeichen<br />

Die Bankverbindung der Universität Flensburg lautet:<br />

Kontoinhaber: Finanzverwaltungsamt S-H/Landeskasse<br />

Kreditinstitut: Deutschen B<strong>und</strong>esbank, Filiale Kiel<br />

BIC/SWIFT Code: MARKDEF 1210<br />

IBAN Nr.: DE37 2100 0000 0021 0015 08<br />

Besucheranschrift<br />

Gebäude E<br />

Campusallee 3<br />

Raum 209<br />

24943 Flensburg<br />

Telefon<br />

+49 461 805 2807<br />

Telefax<br />

+49 461 805 95 2807<br />

E-Mail<br />

sven.kaufmann@uni-flensburg.de<br />

Homepage<br />

www.uni-flensburg.de<br />

Da das obige Konto auch <strong>von</strong> anderen Landesdienststellen (u. a. sämtlichen<br />

schleswig-holsteinischen Hochschulen) genutzt wird, können Zahlungen nur<br />

unter Angabe des Bezeichnung 8723 (steht für den Einzelplan der Universität<br />

Flensburg) <strong>und</strong> unter Verwendung eines individuellen Kassenzeichens<br />

zugeordnet werden. Kassenzeichen sind in der Finanzabteilung erhältlich.<br />

Ich bitte um Kenntnisnahme <strong>und</strong> Beachtung.<br />

Steuer- Nr. 15 290 28107<br />

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer - VAT-Nr. DE 15 34 11 324


Personalkostentabelle Uni Flensburg<br />

Universität Flensburg<br />

Abteilung II Finanzen<br />

Berechnung der effektiven Jahresarbeitszeiten 2013<br />

Uni Flensburg:<br />

Monat<br />

Arbeitstage<br />

Jan 13 22<br />

Feb 13 20<br />

Mrz 13 20<br />

Apr 13 21<br />

Mai 13 20<br />

Jun 13 20<br />

Jul 13 23<br />

Aug 13 22<br />

Sep 13 21<br />

Okt 13 22<br />

Nov 13 21<br />

Dez 13 20<br />

Summe 252<br />

Beschäftigte<br />

Beamte<br />

Arbeitsst<strong>und</strong>en<br />

- der Beschäftigten (7,74 Std. tgl.) 1950<br />

- der Beamten (8,2 Std. tgl.) 2066<br />

abzügl. Std.-Ausfälle durch<br />

- Krankheit (4,8%) 94 99<br />

- Fortbildung, sonst. Dienstl. Veranst. 23 23<br />

- Dienstbefreitung u. Bildungsfreist. 8 8<br />

- Urlaub A2-A14 (2 AZV Tage) 254<br />

E2-E15Ü 224<br />

ergibt effektive Jahresarbeitszeiten: 1601 1682<br />

St<strong>und</strong>en St<strong>und</strong>en<br />

II/1<br />

C:\Users\verprascs\Documents\UF\Ausschuss Forschung\<strong>Leitfaden</strong>_DM-<br />

Projekte\Dateien_Anhang_<strong>Leitfaden</strong>\Jahresarbeitszeit2013<br />

17.10.2013


Personalkostentabelle Uni Flensburg<br />

Universität Flensburg<br />

Abteilung II Finanzen<br />

Berechnung der effektiven Jahresarbeitszeiten 2014<br />

Uni Flensburg:<br />

Monat<br />

Arbeitstage<br />

Jan 14 22<br />

Feb 14 20<br />

Mrz 14 21<br />

Apr 14 20<br />

Mai 14 20<br />

Jun 14 20<br />

Jul 14 23<br />

Aug 14 21<br />

Sep 14 22<br />

Okt 14 22<br />

Nov 14 20<br />

Dez 14 21<br />

Summe 252<br />

Beschäftigte<br />

Beamte<br />

Arbeitsst<strong>und</strong>en<br />

- der Beschäftigten (7,74 Std. tgl.) 1950<br />

- der Beamten (8,2 Std. tgl.) 2066<br />

abzügl. Std.-Ausfälle durch<br />

- Krankheit (4,8%) 94 99<br />

- Fortbildung, sonst. Dienstl. Veranst. 23 23<br />

- Dienstbefreitung u. Bildungsfreist. 8 8<br />

- Urlaub A2-A14 (2 AZV Tage) 254<br />

E2-E15Ü 224<br />

ergibt effektive Jahresarbeitszeiten: 1601 1682<br />

St<strong>und</strong>en St<strong>und</strong>en<br />

17.09.2013<br />

II/1C:\Users\verprascs\Documents\UF\Ausschuss Forschung\<strong>Leitfaden</strong>_DM-Projekte\Jahresarbeitszeit2014


Für die Berechnung der Personalkosten 2013 sind folgende Beträge zu verwenden:<br />

Engeltgruppe<br />

Jahresgesamtkosten<br />

2013<br />

Jahresarbeitsst<strong>und</strong>en<br />

St<strong>und</strong>ensatz<br />

Kalkulation<br />

2013<br />

E 13/ Stufe 1 53.000 € 1601 33,10 €<br />

E 13/ Stufe 2 59.000 € 1601 36,85 €<br />

E 13/ Stufe 3 62.000 € 1601 38,73 €<br />

E 8 46.000 € 1601 28,73 €<br />

E 6 42.500 € 1601 26,55 €<br />

Wissenschaftl. Hilfskraft (MA) 16,00 €<br />

Wissenschaftl. Hilfskraft (BA) 12,00 €<br />

Studentische Hilfskraft 11,00 €<br />

Für die Berechnung der Personalkosten 2014 sind folgende Beträge zu verwenden:<br />

Engeltgruppe<br />

Jahresgesamtkosten<br />

2014<br />

Jahresarbeitsst<strong>und</strong>en<br />

St<strong>und</strong>ensatz<br />

Kalkulation<br />

2014<br />

E 13/ Stufe 1 54.000 € 1601 33,73 €<br />

E 13/ Stufe 2 60.500 € 1601 37,79 €<br />

E 13/ Stufe 3 63.500 € 1601 39,66 €<br />

E 8 47.500 € 1601 29,67 €<br />

E 6 43.500 € 1601 27,17 €<br />

Wissenschaftl. Hilfskraft (MA) 16,00 €<br />

Wissenschaftl. Hilfskraft (BA) 12,00 €<br />

Studentische Hilfskraft 11,00 €


St<strong>und</strong>ennachweis<br />

Träger: Universität Flensburg<br />

Projekt:<br />

Projektnummer/Aktenzeichen:<br />

Periode/Monat:<br />

Name des Arbeitnehmers:<br />

Funktion im Projekt:<br />

Datum<br />

Tag Monat Jahr Arbeiten im Zusammenhang mit dem<br />

Projekt<br />

St<strong>und</strong>en<br />

Datum_______________Unterschrift (Arbeitnehmer)_________________________<br />

Datum_______________Unterschrift (Projektleiter)___________________________


Merkblatt fü r Antra ge aüf Unterstü tzüng <strong>von</strong><br />

Antragsvorhaben fü r Forschüngsprojekte<br />

1. Was kann unterstützt werden?<br />

<br />

Kosten, die bei der Antragstellung entstehen <strong>und</strong> diese erleichtern, insbesondere:<br />

- Die projektorientierte <strong>und</strong> auf maximal sechs Monate befristete<br />

Aufstockung <strong>von</strong> Stellen <strong>zur</strong> <strong>Beantragung</strong> <strong>von</strong> Forschungsprojekten<br />

vorbehaltlich der Erfüllung der personalwirtschaftlichen <strong>und</strong><br />

personalrechtlichen Voraussetzungen.<br />

- Die projektorienterte befristete Beschäftigung studentischer <strong>und</strong><br />

wissenschaftlicher Hilfskräfte.<br />

2. Wer ist antragsberechtigt?<br />

<br />

Beschäftigte der Universität Flensburg, die Forschungsanträge vorbereiten.<br />

3. Wie hoch ist die Förderung?<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

Die maximal mögliche Förderung richtet sich im Rahmen der <strong>zur</strong> Verfügung<br />

stehenden Mittel nach dem angestrebten Antragsvolumen, der Bedeutung des<br />

Projekts für die Universität, sowie den anhand <strong>von</strong> Vorarbeiten dokumentierten<br />

Erfolgsaussichten.<br />

Die Förderungen sind abhängig <strong>von</strong> der Höhe der eingestellten Haushaltsmittel <strong>und</strong><br />

der aktuell <strong>zur</strong> Verfügung stehenden Mittel zum Antragszeitpunkt.<br />

Die Entscheidung über Bewilligung oder Ablehnung eines Antrags obliegt dem<br />

Forschungsausschuss.<br />

Ein Anspruch auf Förderung besteht nicht.<br />

4. Gibt es Antragsfristen?<br />

Anträge müssen zum 15. Januar, 1. April, 1. Juni oder 1. Oktober eingereicht werden,<br />

damit auf den nachfolgenden Sitzungen des Forschungsauschusses über sie<br />

entschieden werden kann.<br />

<br />

<br />

<br />

Sofern Stellenaufstockungen beantragt werden, ist zu beachten, dass zwischen dem<br />

beginn der beantragten Maßnahme <strong>und</strong> der Entscheidung des<br />

Forschungsausschusses mindestens drei Wochen liegen sollten, damit das<br />

entsprechende Verfahren administrativ umgesetzt werden kann <strong>und</strong> die Beachtung<br />

der Mitbestimmungsfristen gewährleistet ist.<br />

Ausnahmen können nur in begründeten Einzelfällen gewährt werden.<br />

In jedem Fall muss der Antrag acht Wochen vor dem ersten angestrebten<br />

Zahlungsfluss eingereicht worden sein.


5. An wen <strong>und</strong> in welcher Form wird der Antrag gestellt?<br />

<br />

Der Antrag ist in elektronischer From (bitte max. 1 pdf als Anhang) an den<br />

Vizepräsidenten / die Vizepräsidentin für Forschung zu richten.<br />

6. Welche Informationen müssen in den Antrag?<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

Voraussichtliche Antragsteller/Antragstellerinnen, Kooperationspartner/<br />

- Kooperationspartnerinnen <strong>und</strong> Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen<br />

Gesamtkosten <strong>und</strong> Höhe der beantragten Förderung bei der Universität Flensburg<br />

(inklusive einer Begründung der Art <strong>und</strong> Höhe der beantragten Unterstützung)<br />

Voraussichtlicher Zeitpunkt der Antragstellung<br />

Voraussichtliche weitere Mittelgeber/Mittelgeberinnen<br />

(Institution/Fördereinrichtung/Programmlinie)<br />

Kurze Information zum Projekt <strong>und</strong> ggf. Dokumentation vorhandener Vorarbeiten<br />

(Publikationen, Vorläuferanträge, etc.)


Merkblatt fü r Antra ge<br />

aüf Fö rderüng wissenschaftlicher<br />

Veranstaltüngen<br />

1. Was kann unterstützt werden?<br />

<br />

Wissenschaftliche Veranstaltungen, bei denen die Universität Flensburg bzw. ihre<br />

Seminare, Abteilungen, Institute bzw. Professoren/Professorinnen als<br />

Veranstalter/Veranstalterin auftreten.<br />

2. Wer ist antragsberechtigt?<br />

Alle Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen der Universität Flensburg.<br />

3. Wie hoch ist die Förderung?<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

Die maximal mögliche Förderung richtet sich nach der Bedeutung der Veranstaltung<br />

für die Universität.<br />

Die Förderungen sind abhängig <strong>von</strong> der Höhe der eingestellten Haushaltsmittel <strong>und</strong><br />

der aktuell <strong>zur</strong> Verfügung stehenden Mittel zum Antragszeitpunkt.<br />

Die Entscheidung über Bewilligung oder Ablehnung eines Antrags obliegt dem<br />

Forschungsausschuss.<br />

Ein Anspruch auf Förderung besteht nicht.<br />

4. Gibt es Antragsfristen?<br />

<br />

<br />

<br />

Anträge müssen zum 15. Januar, 1. April, 1. Juni oder 1. Oktober eingereicht werden,<br />

damit auf den nachfolgenden Sitzungen des Forsschungsauschusses über sie<br />

entschieden werden kann.<br />

Ausnahmen können nur in begründeten Einzelfällen gewährt werden.<br />

In jedem Fall muss der Antrag acht Wochen vor dem ersten angestrebten<br />

Zahlungsfluss eingereicht worden sein.<br />

5. An wen <strong>und</strong> in welcher Form wird der Antrag gestellt?<br />

<br />

Der Antrag ist in elektronischer From (bitte max. 1 pdf als Anhang) an den<br />

Vizepräsidenten / die Vizepräsidentin für Forschung zu richten.<br />

6. Welche Informationen müssen in den Antrag?<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

Angaben über beantragende Person/en <strong>und</strong>/oder Institut/e Inhaltliche <strong>und</strong><br />

organistorische Informationen <strong>zur</strong> Veranstaltung (Programm etc.)<br />

Nachweis über weitere Förderung <strong>von</strong> Dritten bzw. Nachweis/Erläuterung, dass<br />

anderweitige Förderung nicht möglich ist<br />

Höhe der Förderung, Aufschlüsselung der Kosten<br />

Erläuterung der Bedeutung der Veranstaltung für die Universität Flensburg


Merkblatt fü r Antra ge<br />

aüf Unterstü tzüng fü r Nachwüchswissenschaftler ünd<br />

Nachwüchswissenschaftlerinnen<br />

1. Was kann unterstützt werden?<br />

<br />

<br />

<br />

Aktive Teilnahme an wissenschaftlichen Tagungen <strong>und</strong> Workshops (eigener Vortrag,<br />

Poster, etc. ).<br />

Passive Teilnahme an wissenschaftlichen Tagungen <strong>und</strong> Workshops, die für die<br />

eigene Forschung besonders relevant sind.<br />

Doktorand/Doktorandinnen: Teilnahme an promotionsunterstützenden<br />

Programmen. Promotionsunterstützende Programme sind Maßnahmen, mit denen<br />

die Bearbeitung des Promotionsthemas in besonderer Weise befördert <strong>und</strong><br />

verbessert werden kann.<br />

2. Wer ist antragsberechtigt?<br />

<br />

<br />

<br />

An der Universität Flensburg als Post-Docs, Habilitanden/Habilitandinnen oder<br />

Juniorprofessoren/-professorinnen beschäftigte Personen.<br />

An der Universität Flensburg als Promotionsstudierende eingeschriebene Personen.<br />

Nicht-Hochschulangehörige Doktoranden/Doktorandinnen benötigen eine<br />

schriftliche Erklärung des Betreuers / der Betreuerin, dass er / sie den Antrag<br />

unterstützt.<br />

3. Welche Ausgaben sind unterstützungsfähig?<br />

<br />

Unterstützungsfähig sind<br />

- Reisekosten<br />

- Kosten der Unterkunft<br />

- Tagungskosten<br />

Hinweis: Es gelten die üblichen Bestimmungen des B<strong>und</strong>esreisekostengesetzes (BRKG)<br />

sowie der Gr<strong>und</strong>satz der Sparsamkeit <strong>und</strong> Wirtschaftlichkeit!<br />

Bitte beachten Sie hierzu auch das „Merkblatt zu Dienstreisen“ der Universität Flensburg.<br />

Das bedeutet insbesondere, dass<br />

Flugreisen nur dann als Beförderungsmittel akzeptiert werden, wenn eine Reise mit<br />

der Bahn mehr als acht St<strong>und</strong>en dauern würde oder die Flugreise günstiger ist.<br />

jede/r Antragsteller/in verpflichtet ist, für Flug- <strong>und</strong> Übernachtungskosten drei<br />

(Vergleichs-)Angebote nachzuweisen.<br />

die Übernachtungskosten 60€/Nacht nicht übersteigen dürfen.<br />

nur Originalbelege als Gr<strong>und</strong>lage für die Kostenerstattung akzeptiert werden.<br />

4. Wie hoch ist die Unterstützung?<br />

<br />

<br />

Die Unterstützung beträgt 50% der erstattungsfähigen Kosten.<br />

Der Förderhöchstbetrag durch die Universität Flensburg beträgt € 1000 je Vorhaben.


Die Förderungen sind abhängig <strong>von</strong> der Höhe der eingestellten Haushaltsmittel <strong>und</strong><br />

der aktuell <strong>zur</strong> Verfügung stehenden Mittel zum Antragszeitpunkt.<br />

Die Entscheidung über Bewilligung oder Ablehnung eines Antrags obliegt dem<br />

Forschungsausschuss. Ein Anspruch auf Förderung besteht nicht.<br />

Doktoranden/Doktorandinnen:<br />

Die Kostenerstattung durch den Forschungsausschuss kann sich auf 80% erhöhen,<br />

wenn das betreuende Seminar 20% der Gesamtkosten übernimmt.<br />

5. Gibt es Antragsfristen?<br />

<br />

<br />

<br />

Anträge müssen zum 15. Januar, 1. April, 1. Juni oder 1. Oktober eingereicht werden,<br />

damit auf den nachfolgenden Sitzungen des Forschungsauschusses über sie<br />

entschieden werden kann.<br />

In jedem Fall muss der Antrag spätestens vier Wochen vor Tagungsbeginn eingereicht<br />

worden sein.<br />

Ausnahmen können nur in begründeten Einzelfällen berücksichtigt werden.<br />

6. An wen <strong>und</strong> in welcher Form wird der Antrag gestellt?<br />

<br />

Bitte stellen Sie den Antrag in elektronischer Form (bitte max. 1 pdf als Anhang) an<br />

den Vizepräsidenten / die Vizepräsidentin für Forschung der Universität Flensburg.<br />

7. Welche Informationen müssen in den Antrag?<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

Tagungstitel, Ort, Dauer der Tagung, ggf. Webseite der Tagung<br />

Angaben <strong>zur</strong> Person<br />

Nachweis der aktiven Teilnahme, z.B. Annahme des Vortrags oder Posters (ggf.<br />

nachreichen)<br />

Bei passiver Teilnahme: Begründung der besonderen Relevanz der Tagung für die<br />

eigene wissenschaftliche Arbeit<br />

Nachweis über Tagungskosten, voraussichtliche Reisekosten <strong>und</strong> voraussichtliche<br />

Kosten der Unterkunft<br />

Doktoranden/Doktorandinnen:<br />

Bei Antrag auf 80% Förderung zusätzlich das „Formblatt“ im Anhang beachten:<br />

- Unterschriebene Erklärung des/r Sprechers/in des Seminars (oder eines<br />

Professors/einer Professorin), dass 20% der Kosten vom Institut<br />

übernommen werden (inkl. Finanzangaben).<br />

8. Werden Vorschüsse gewährt?<br />

<br />

<br />

Sie können einen Vorschuss <strong>von</strong> bis zu 80% der Fördersumme formlos mit<br />

Begründung beantragen.<br />

Der Antrag ist in elektronischer From (bitte max. 1 pdf als Anhang) an das Präsidium,<br />

der Universität Flensburg, Sekretariat, zu richten.<br />

9. Wie erfolgt die Abrechung?<br />

<br />

<br />

Bitte verwenden Sie das Ihnen bei Genehmigung des Antrags zugehende Formblatt.<br />

Für sämtliche entstandenen Kosten müssen Originalbelege eingereicht werden.


Diese Unterlagen schicken Sie bis spätestens vier Wochen nach Beendigung der<br />

Veranstaltung an das Sekretariat des Präsidiums der Universität Flensburg, z.Hd. Frau<br />

Bianca Zaudtke.


Anlage zum Antrag auf Unterstützung der Teilnahme an<br />

Tagungen <strong>und</strong> Workshops für Doktoranden/innen<br />

Hiermit wird bestätigt, dass Frau/Herrn ___________________________________<br />

20 % der anfallenden Kosten (maximal 200,00 €) durch den Bereich<br />

___________________________________________________________________________<br />

(Finanzstelle:<br />

____________________________________________________<br />

Finanzposition:<br />

____________________________________________________<br />

Kostenstelle/Auftrag:<br />

___________________________________________________)<br />

erstattet werden.<br />

_______________________________<br />

Ort, Datum<br />

__________________________________<br />

Unterschrift des/r Sprechers/in / des/r Professors/in<br />

HINWEIS: Dieses Formular ist dem Antrag beizulegen UND dem Vizepräsidenten / der<br />

Vizepräsidentin für Forschung IM ORIGINAL vorzulegen!


Universität Flensburg<br />

Zentrale Verwaltung<br />

Abteilung Personal<br />

Universität Flensburg<br />

Abteilung Personal<br />

Inken Alsen<br />

Im Hause<br />

Antrag auf Genehmigung einer Dienstreise<br />

Angaben <strong>zur</strong> Person<br />

Name, Vorname:<br />

Telefon/Email:<br />

Straße, PLZ, Familienwohnort:<br />

Dienstort/Institut:<br />

Beantragt wird die Genehmigung einer:<br />

Inlandsdienstreise<br />

Auslandsdienstreise<br />

Reiseziel (Unterlagen wie z. B. Programm, Anmeldung, Einladung usw. sind beizufügen):<br />

Beginn der Dienstreise<br />

tägliche Rückkehr<br />

Datum Uhrzeit Abfahrtsort<br />

ab Dienststelle<br />

Beginn des Dienstgeschäftes<br />

Datum<br />

Uhrzeit<br />

ab Wohnung<br />

Ende des Dienstgeschäftes<br />

Ende der Dienstreise<br />

Datum Uhrzeit Die Dienstreise wird mit einer<br />

privaten-/Urlaubsreise<br />

verb<strong>und</strong>en (vom-bis zum)<br />

Datum<br />

Uhrzeit<br />

Beförderungsmittel<br />

Hinfahrt Bahn/Bus Dienst-Kfz privates Kfz Schiff Flug<br />

Taxi (triftige Gründe angeben)<br />

Rückfahrt Bahn/Bus Dienst-Kfz privates Kfz Schiff Flug<br />

Mietwagen (triftige Gründe angeben)<br />

Bei Nutzung eines privaten Kfz (kleine Wegstreckenentschädigung):<br />

Mir ist bekannt, dass eine Sachschadenshaftung des Dienstherrn bei Benutzung eines Kraftfahrzeuges ohne Anerkennung eines erheblichen<br />

dienstlichen Interesses nicht gegeben ist. Bei Benutzung eines Kraftfahrzeuges beträgt die Wegstreckenentschädigung 20 Cent je Kilometer<br />

<strong>zur</strong>ückgelegter Strecke, höchstens jedoch 130 Euro.<br />

Ich beantrage bei der Benutzung des privaten Kraftwagens die Anerkennung eines erheblichen dienstlichen<br />

Interesses aus folgendem Gr<strong>und</strong> (§ 5 Abs. 2 BRKG):<br />

Begründung:<br />

Ein regelmäßig verkehrendes Beförderungsmittel steht nicht <strong>zur</strong> Verfügung<br />

Schweres/Sperriges (mind. 25 kg) Dienstgepäck (kein persönliches) ist mitzuführen:<br />

Die Benutzung eines privaten Kfz ermöglicht es, an einem Tag an verschiedenen Stellen Dienstgeschäfte wahrzunehmen, die<br />

bei Benutzung regelmäßig verkehrender Beförderungsmittel in dieser Zeit nicht erledigt werden könnten.<br />

Eine Schwerbehinderung mit dem Merkzeichen -aG- liegt vor.<br />

Die Benutzung eines privaten Kfz. ist günstiger als die regelmäßig verkehrenden Beförderungsmittel


Universität Flensburg<br />

Zentrale Verwaltung<br />

Abteilung Personal<br />

Übernachtungskosten<br />

Übernachtungsmehrkosten, die 64,80 €/Tag inkl. Frühstück übersteigen, werden nur übernommen/erstattet, wenn<br />

diese vor Dienstreiseantritt <strong>von</strong> der zuständigen Stelle genehmigt worden sind!<br />

ohne Beleg 20,00 €/Tag<br />

mit Beleg bis 64,80 €/Tag inkl. Frühstück<br />

mit Beleg über 64,80/Tag inkl. Frühstück<br />

Begründung:<br />

Die Kosten werden getragen <strong>von</strong>:<br />

Institut:<br />

Projekt:<br />

_______________________________________________________________________________________________<br />

(Datum, Unterschrift Antragsteller/in)<br />

(Datum, Unterschrift, Budgetverantwortliche/r)


Universität Flensburg<br />

Zentrale Verwaltung<br />

Abteilung Personal<br />

Universität Flensburg<br />

Abteilung Personal<br />

Inken Alsen<br />

im Hause<br />

Reisekostenabrechnung<br />

Der genehmigte Dienstreiseantrag ist inkl. der Antragsunterlagen, wie z. B. Einladungen, Programme usw. beizufügen.<br />

Angaben <strong>zur</strong> Person<br />

Name, Vorname:<br />

Telefon/Email:<br />

Straße, PLZ, Familienwohnort<br />

Dienstort:<br />

Angaben <strong>zur</strong> Reise:<br />

Reiseziel:<br />

Beginn der Dienstreise<br />

Reisezweck:<br />

Datum Uhrzeit Abfahrtsort<br />

ab Dienststelle<br />

Beginn des Dienstgeschäftes<br />

Datum<br />

Uhrzeit<br />

ab Wohnung<br />

Ende des Dienstgeschäftes<br />

Ende der Dienstreise<br />

Datum Uhrzeit Die Dienstreise wird mit einer<br />

privaten-/Urlaubsreise<br />

verb<strong>und</strong>en (vom-bis zum)<br />

Datum<br />

Uhrzeit<br />

Beförderungsmittel – bitte Belege im Original beifügen!<br />

Summe<br />

Bahn/Bus<br />

Hinfahrt<br />

Schiff<br />

Flug<br />

Bahn/Bus<br />

Rückfahrt<br />

Schiff<br />

Flug<br />

Taxi (triftige Gründe angeben)<br />

Mietwagen (triftige Gründe angeben)


Nutzung privat Kfz ohne erhebliches dienstliches Interesse.<br />

Nutzung privat Kfz mit erheblichem dienstlichen Interesse (§ 5 Abs. 2 BRKG ) wird nur erstattet, wenn dieses<br />

vor Dienstreiseantritt anerkannt wurde!<br />

Wegstrecke in km:<br />

Amtl. Kennzeichen:<br />

Übernachtungskosten- bitte Belege im Original beifügen!<br />

Übernachtungsmehrkosten, die 64,80 €/Tag inkl. Frühstück übersteigen, werden nur übernommen/erstattet, wenn<br />

diese vor Dienstreiseantritt genehmigt wurden!<br />

Während der Dienstreise wurde mir kostenfrei gestellt bzw. war in den Gebühren/Rechnung enthalten:<br />

Datum Frühstück Mittagessen Abendessen Hotel<br />

Übernachtung<br />

private Übernachtung<br />

Nebenkosten (z.B. Tagungsgebühren etc.):<br />

Alle Auslagen der Berechnung sind mir wirklich entstanden. Ich versichere pflichtgemäß die Richtigkeit aller Angaben.<br />

Als Abschlag – Reisekredit – wurde bereits ausgezahlt<br />

___________________€<br />

Zuwendungen Dritter habe ich nicht / in Höhe <strong>von</strong> ___________________ erhalten.<br />

Eine Bescheinigung für das Finanzamt wird benötigt.<br />

Ich bitte den Betrag zu überweisen<br />

Kreditinstitut:<br />

Bankleitzahl:<br />

Konto:<br />

Verwendungszweck:<br />

Finanzposition:<br />

Finanzstelle:<br />

Basisdatum:<br />

Kostenträger:<br />

Kostenstelle:<br />

Fonds:<br />

Sachlich richtig:<br />

_______________________________________________________________________________________________<br />

(Datum, Unterschrift Antragsteller/in)<br />

(Datum, Unterschrift, Budgetverantwortliche/r o. Vertreter)


Merkblatt<br />

"Sachliche Richtigkeit" vom GD, GD-VertreterIn, Kostenstelleninhaber oder KanzlerIn bescheinigen lassen.<br />

Dies soll nicht in eigener Angelegenheit geschehen.<br />

Übernachtungskosten werden nur erstattet, soweit sie notwendig, unvermeidbar <strong>und</strong> nachgewiesen sind.<br />

Bei fehlenden Belegen erhalten Sie pauschal 20,- € pro Übernachtung.<br />

Werden Hotelkosten nachgewiesen, ist anzugeben, ob Verpflegungskosten (z.B. Frühstück, Halbpension oder<br />

Vollpension) im Preis enthalten waren.<br />

Das B<strong>und</strong>esreisekostenrecht hält es im Sinne einer praktikablen Handhabung für vertretbar, dass Übernachtungskosten<br />

bis 60,- € / bis 64,80 € inkl. Frühstück als notwenig <strong>und</strong> unvermeidbar ohne besondere Begründung<br />

anerkannt werden.<br />

Darüber hinausgehende Mehrkosten können nur erstattet werden, wenn die Unvermeidbarkeit der Kosten<br />

entsprechend begründet wird.<br />

Bei Bahnbenutzung ist die benutzte Wagenklasse <strong>und</strong> der angefallene Fahrpreis bzw. Zuschlag etc. einzutragen.<br />

Bett <strong>und</strong> Liegekarten können ebenfalls eingetragen werden. (Fahrtausweise sind beizufügen)<br />

Bei Flugzeugbenutzung ist ebenfalls der Flugpreis einzutragen. (Flugtickets bitte mit 3 Vergleichsangeboten<br />

beifügen) Bei Auslandsflugreisen ist auch die Angabe der Flugzeiten erforderlich.<br />

Flugkosten werden nur aus dienstlichen (Terminbedingt, Zeitersparnis, einzige Reisemöglichkeit) oder<br />

wirtschaftlichen Gründen/ geringere Reisekosten erstattet.<br />

Taxi-/ Mietwagenkosten sind nachzuweisen, die Notwendigkeit der Benutzung ist mit triftigen Gründen zu<br />

erklären. Ortsunk<strong>und</strong>igkeit oder widrige Wetterverhältnisse sind kein triftiger Gr<strong>und</strong>.<br />

Bei Benutzung des Privat-PKW ist das amtl. Kennzeichen anzugeben. Abweichungen <strong>von</strong> der kürzesten<br />

Wegstreckenentfernung sind näher zu begründen.<br />

Wurden Kollegen oder Mitarbeiter mitgenommen sind die Namen anzugeben.<br />

Der Antrag für die Nutzung des privaten PKW muss auf jeden Fall vor Antritt der Dienstreise gestellt werden.<br />

Die "große Wegstreckenentschädigung" <strong>von</strong> 0,30 € je Kilometer wird nur gewährt, wenn ein erhebliches<br />

dienstliches Interesse besteht. Ansonsten werden 0,20 € je gefahrenem Kilometer abgerechnet (max. 130,- €)<br />

<strong>und</strong> es können keine Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden. (Ausnahme: Wenn vorher ein<br />

Antrag auf auf Sachschadenshaftung gestellt <strong>und</strong> genehmigt wurde.)<br />

Für Fahrten zu Fortbildungsveranstaltungen kann gr<strong>und</strong>sätzlich kein erhebliches dienstliches Interesse an der<br />

Nutzung des privaten PKW gewährt werden.<br />

Es werden nur Parkgebühren <strong>von</strong> max. 5,- € pro Tag erstattet.<br />

Alle angefallenen Nebenkosten sind gr<strong>und</strong>sätzlich nachzuweisen <strong>und</strong> in der Abrechnung einzutragen. Bei<br />

Tagungs- <strong>und</strong> Kongressgebühren ist es erforderlich anzugeben, ob Aufenthalts- oder Verpflegungskosten in<br />

diesen Gebühren enthalten waren. Falls ja, sind diese im Einzelnen anzugeben.<br />

Zuwendungen <strong>von</strong> dritter Seite sind anzugeben.<br />

Titel <strong>und</strong> Kostenstelle sind in der Reisekostenabrechnung anzugeben <strong>und</strong> auf Vollständigkeit zu überprüfen.<br />

Es ist darauf zu achten, dass der KostenstelleninhaberIn oder GD, etc. unterschrieben hat.<br />

Bei Auslandsreisen sind Datum <strong>und</strong> Uhrzeit der Grenzübertritte zu vermerken. Bei Flugreisen der Landezeitpunkt.<br />

Bei Reisen mit mehreren Geschäftsorten ist der Beginn <strong>und</strong> das Ende des Dienstgeschäftes im Einzelnen<br />

aufzuführen. Sie können den Reiseverlauf als Anlage auf einem gesonderten Blatt der Abrechnung beifügen.<br />

Der genehmigte Dienstreiseantrag ist der Reisekostenabrechnung als Original beizufügen.<br />

Wenn ein Abschlag gezahlt wurde oder Reise- oder Hotelkosten schon vorab <strong>von</strong> der Dienststelle beglichen ,<br />

muss dies auf der Abrechnung vom Dienstreisenden vermerkt werden.<br />

Bewirtungskosten oder Rechnungen für Geschenke werden nicht über die Reisekostenabrechnung beglichen.<br />

Es ist auf Vollständigkeit beim Ausfüllen der Abrechnung zu achten.<br />

Die Ausschlussfrist beträgt sechs Monate. Sie beginnt mit dem Tag nach Beendigung der Dienstreise.


Tagessätze Inland / Deutschland<br />

Tagegeld<br />

< 8 Std. - €<br />

8 - < 14 Std. 6,00 €<br />

14 - < 24 Std. 12,00 €<br />

24 Std. 24,00 €<br />

Abzug bei unentgeltlicher Gewährung <strong>von</strong><br />

Frühstück Mittagessen Abendessen Vollverpflegung<br />

je<br />

4,80 € 9,60 € 9,60 € 24,00 €


Ausschreibungs- <strong>und</strong> Vergabeordnung<br />

der Universität Flensburg (VergO UF)<br />

in der Fassung vom 04.05.2012<br />

§ 1<br />

Geltungsbereich <strong>und</strong> Gr<strong>und</strong>lagen<br />

1. Diese Dienstanweisung gilt für die Mitglieder der Universität Flensburg ausgenommen der<br />

Studierenden.<br />

2. Die Dienstanweisung bezieht sich auf sämtliche Lieferungen <strong>und</strong> Leistungen sowie Bauleistungen.<br />

Für IT-Beschaffungen der schleswig-holsteinischen Hochschulen gilt zusätzlich der<br />

Erlass des Wissenschaftsministeriums vom 21.12.2007.<br />

3. Beschaffungen aus dem IT-Bereich sind gr<strong>und</strong>sätzlich nur über das Zentrum für Informations-<br />

<strong>und</strong> Medientechnologie (ZIMT) zu erfolgen.<br />

4. Der Dienstanweisung werden in ihren jeweils gültigen Fassungen zugr<strong>und</strong>e gelegt:<br />

1. Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)<br />

2. Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeverordnung–VgV)<br />

3. Gesetz <strong>zur</strong> Förderung des Mittelstandes des Landes Schleswig-Holstein<br />

(Mittelstandsförderungs- <strong>und</strong> Vergabegesetz MFG)<br />

4. Landesverordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Schleswig-<br />

Holsteinische Vergabeverordnung – SHVgVO)<br />

5. Vergabe- <strong>und</strong> Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) mit den Teilen A, B <strong>und</strong> C<br />

6. Verdingungsordnung für Leistungen (VOL) mit den Teilen A <strong>und</strong> B<br />

7. Verdingungsordnung für freiberufliche Leistungen (VOF)<br />

8. Sonstige vergaberechtliche Bestimmungen des B<strong>und</strong>es <strong>und</strong> des Landes Schleswig-Holstein.<br />

Neben dieser Dienstanweisung sind im einzelnen Vergabevorgang etwaige Richtlinien <strong>und</strong> Bedingungen<br />

aufgr<strong>und</strong> <strong>von</strong> Zuwendungsbescheiden zu beachten.<br />

Die vorstehenden Bestimmungen sind im Verwaltungsablauf wie folgt anzuwenden:<br />

1


§ 2 a<br />

Vergabeart<br />

(Leistungsart)<br />

Die Art der Vergabe richtet sich<br />

1. bei Auftragsvergaben im innerstaatlichen Bereich unterhalb des jeweiligen EU-<br />

Schwellenwertes<br />

bei Bauleistungen nach § 3 des Abschnittes 1 der VOB/A in Verbindung mit § 4<br />

SHVgVO<br />

bei Liefer- <strong>und</strong> Dienstleistungen nach § 3 des Abschnittes 1 der VOL/A in Verbindung<br />

mit § 2 SHVgVO<br />

bei freiberuflichen Dienstleistungen, die eine Aufgabe zum Gegenstand haben, deren<br />

Lösung vorab eindeutig <strong>und</strong> erschöpfend beschrieben werden kann, nach Abschnitt 1<br />

der VOL/A.<br />

2. bei Auftragsvergaben ab Erreichung des jeweiligen EU-Schwellenwertes<br />

bei Bauleistungen nach § 3 a des Abschnittes 2 der VOB/A<br />

bei Liefer- <strong>und</strong> Dienstleistungen nach § 3 EG des Abschnitts 2 der VOL/A<br />

bei freiberuflichen Dienstleistungen, die eine Aufgabe zum Gegenstand haben, deren<br />

Lösung vorab eindeutig <strong>und</strong> erschöpfend beschrieben werden kann, nach § 3 EG<br />

des Abschnittes 2 der VOL/A<br />

bei freiberuflichen Dienstleistungen, die eine Aufgabe zum Gegenstand haben, deren<br />

Lösung vorab nicht eindeutig <strong>und</strong> erschöpfend beschrieben werden kann, nach § 3<br />

der VOF.<br />

2


§ 2 b<br />

Vergabeart<br />

(Vergabeverfahren)<br />

Als Vergabemöglichkeiten bestehen:<br />

1. Bei Bauleistungen nach der VOB<br />

a) im innerstaatlichen Bereich unterhalb des EU-Schwellenwertes<br />

Öffentliche Ausschreibung (§ 3 Abs. 2 VOB/A)<br />

Beschränkte Ausschreibung<br />

1. nach öffentlichem Teilnahmewettbewerb (§ 3 Abs. 4 VOB/A)<br />

2. ohne öffentlichen Teilnahmewettbewerb (§ 3 Abs. 3 VOB/A)<br />

in Verbindung mit §4 Abs. 2 <strong>und</strong> §8a Abs. 1 Ziffer 3 SHVgVO<br />

Freihändige Vergabe (§ 3 Nr. Abs. 5 VOB/A)<br />

in Verbindung mit §4 Abs. 3 <strong>und</strong> §8a Abs. 1 Ziffer 4 SHVgVO<br />

Auf die Vergabe <strong>von</strong> Baukonzessionen im innerstaatlichen Bereich, bei denen die Gegenleistung<br />

für die Bauarbeiten statt in einer Vergütung in dem Recht auf Nutzung der baulichen<br />

Anlage besteht, finden die Bestimmungen der §§ 1 bis 21 des Abschnitts 1 der VOB/A entsprechend<br />

Anwendung (§ 22 VOB/A).<br />

b) ab Erreichung des EU-Schwellenwertes<br />

Offenes Verfahren, das der öffentlichen Ausschreibung entspricht<br />

(§ 3 a Abs. 1 Ziffer 1 VOB/A)<br />

Nichtoffenes Verfahren, das der beschränkten Ausschreibung mit öffentlichem<br />

Teilnahmewettbewerb entspricht (§ 3 a Abs. 1 Ziffer 2 VOB/A)<br />

Wettbewerblicher Dialog als Verfahren <strong>zur</strong> Vergabe besonders komplexer Aufträge<br />

im Verhandlungsweg (3 a Abs. 1 Ziffer 3 VOB/A)<br />

Verhandlungsverfahren, das an die Stelle der freihändigen Vergabe tritt<br />

(§ 3 a Abs. 1 Ziffer 4 VOB/A)<br />

Ggf. nach öffentlicher Vergabebekanntmachung (§ 3 a Abs. 1 Ziffer 4, letzter Halbsatz VOB/A)<br />

Für die Vergabe <strong>von</strong> Baukonzessionen ab dem EU-Schwellenwert ist § 22 a VOB/A anzuwenden.<br />

3


2. Bei Liefer- <strong>und</strong> Dienstleistungen nach der VOL<br />

a) im innerstaatlichen Bereich unterhalb des EU-Schwellenwertes<br />

<br />

<br />

Öffentliche Ausschreibung (§ 3 Abs. 2 VOL/A)<br />

Beschränkte Ausschreibung<br />

1. nach Teilnahmewettbewerb Dies ist gem. § 3 Abs. 1 Satz 2 VOL/A der<br />

Regelfall (§ 3 Abs. 3 VOL/A)<br />

2. ohne Teilnahmewettbewerb (§ 3 Abs. 4 VOL/A)<br />

in Verbindung mit § 2 Abs. 2 <strong>und</strong> § 8 a Abs. 1 Ziffer 1 SHVgVO<br />

3. Freihändige Vergabe mit oder auch ohne Teilnahmewettbewerb<br />

(§ 3 Abs. 5 VOL/A) in Verbindung mit § 2 Abs. 3 <strong>und</strong> § 8 a Abs. 1 Ziffer 2<br />

SHVgVO<br />

b) ab Erreichung des EU-Schwellenwertes<br />

Offenes Verfahren, das der öffentlichen Ausschreibung entspricht<br />

(§ 3 EG Abs. 1 VOL/A)<br />

Nichtoffenes Verfahren, das der Beschränkten Ausschreibung mit Teilnahmewettbewerb<br />

entspricht (§ § EG Abs. 2 VOL/A)<br />

Verhandlungsverfahren<br />

1. Mit vorheriger öffentlicher Aufforderung <strong>zur</strong> Teilnahme (Teilnahmewettbewerb)<br />

(§ 3 EG Abs. 3 VOL/A)<br />

2. ohne Teilnahmewettbewerb (§ 3 EG Abs. 4 VOL/A)<br />

Wettbewerblicher Dialog<br />

als besonderes Verhandlungsverfahren unter den in § 3 EG Abs. 7 VOL/A genannten<br />

Voraussetzungen<br />

Auslobungen (Wettbewerbe),<br />

soweit nicht VOF, nach dem in § 3 EG Abs. 8 VOL/A beschriebenen Verfahren<br />

Dem Abschluss einer Rahmenvereinbarung nach § 4 <strong>und</strong> 4 EG VOL/A muss eines der vorstehenden<br />

innerstaatlichen bzw. EU-Vergabeverfahren vorausgehen.<br />

3. Bei freiberuflichen Dienstleistungen nach der VOF<br />

a) Ab Erreichung des EU-Schwellenwertes<br />

Verhandlungsverfahren<br />

mit Teilnahmewettbewerb (§ 3 Abs. 1 VOF)<br />

ohne Teilnahmewettbewerb (§ 3 Abs. 4 VOF)<br />

4


§ 3<br />

Wertgrenzenbestimmungen<br />

1. Für Bauleistungen nach der VOB gelten gemäß § 3 Absätze 3 <strong>und</strong> 5 (zweiter Satz) VOB/A<br />

unter Berücksichtigung der §§ 4,6 <strong>und</strong> 8 a SHVgVO folgende Wertgrenzen:<br />

bei einer Auftragssumme ohne Umsatzsteuer<br />

a) Freihändige Vergabe<br />

- nach Preisumfrage gem. Anlage 1 VergO UF unterhalb 500,00 €<br />

- nach Einholung <strong>von</strong> drei schriftlichen Angeboten <strong>und</strong> Begründung nach § 3 Abs. 5<br />

VOB/A unterhalb 30.000,00 €,<br />

(gemäß § 8a SHVgVO befristet angehoben auf 100.000,00 €; Gültigkeit ist zu prüfen)<br />

b) Beschränkte Ausschreibung<br />

- ohne Teilnahmewettbewerb unterhalb 100.000,00 €<br />

(gemäß § 8a SHVgVO befristet angehoben auf 1.000.000,00 €; Gültigkeit ist zu prüfen)<br />

- mit Teilnahmewettbewerb unterhalb 200.000,00 €<br />

c) Öffentliche Ausschreibung<br />

unterhalb 5.000.000,00 €<br />

d) EU-weite Ausschreibung<br />

bei Erreichung bzw. Überschreitung des Schwellenwertes gemäß § 2 Ziffer 3 VgV <strong>und</strong><br />

Art. 2 der EU-Verordnung Nr. 1251/2011 ab 5.000.000,00 €<br />

Für Lose <strong>von</strong> Bauaufträgen gelten die besonderen EU-Schwellenwerte nach § 2 Ziffer 6<br />

VgV.<br />

1. Für Liefer- <strong>und</strong> Dienstleistungen nach der VOL gelten entsprechend § 3 Abs. 5 VOL <strong>und</strong><br />

§ 8 a SHVgVO folgende Wertgrenzen:<br />

2. bei einer Auftragssumme ohne Umsatzsteuer<br />

a) Freihändige Vergabe<br />

- nach Preisumfrage gem. Anlage 1 VergO UF unterhalb 500,00 €<br />

- nach Einholung <strong>von</strong> drei schriftlichen Angeboten <strong>und</strong> Begründung gem. § 3 Abs. 5<br />

VOL unterhalb 25.000,00 €<br />

(gemäß § 8a SHVgVO befristet angehoben auf 100.000,00 €; Gültigkeit ist zu prüfen)<br />

b) Beschränkte Ausschreibung unterhalb 50.000,00 €<br />

(gemäß § 8a SHVgVO befristet angehoben auf 100.000,00 €; Gültigkeit ist zu prüfen)<br />

5


c) Öffentliche Ausschreibung unterhalb 200.000,00 €<br />

d) EU-weite Ausschreibung ab 200.000,00 €<br />

bei Erreichung bzw. Überschreitung des Schwellenwertes gemäß § 2 Ziffer 2 VgV <strong>und</strong><br />

Art. 2 der EU-Verordnung Nr. 1251/2011<br />

Für Lose <strong>von</strong> Dienstleistungsaufträgen gelten die besonderen EU-Schwellenwerte<br />

nach § 2 Ziffer 7 VgV.<br />

3. Für freiberufliche Leistungen nach der VOF gelten folgende Wertgrenzen:<br />

bei einer Auftragssumme ohne Umsatzsteuer<br />

Verhandlungsverfahren<br />

mit vorheriger EU-Vergabebekanntmachung bei<br />

Erreichung des Schwellenwertes gemäß § 2 Ziffer 2 VgV <strong>und</strong><br />

Art. 2 der EU-Verordnung Nr. 1251/2011 ab 200.000,00 €<br />

Für Lose <strong>von</strong> Dienstleistungsaufträgen gelten die besonderen Schwellenwerte nach § 2 Ziffer<br />

7 VgV.<br />

4. Für die Wertgrenzen sind die geschätzten Auftragssummen ohne Umsatzsteuer maßgebend.<br />

5. Preisumfragen gem. Abs. 1 a) <strong>und</strong> Abs. 2 a) sind gr<strong>und</strong>sätzlich schriftlich durchzuführen. In<br />

begründeten Ausnahmefällen kann eine Preisumfrage auch mündlich erfolgen; Begründung<br />

<strong>und</strong> Angebote sind aktenk<strong>und</strong>ig zu machen.<br />

6. Laufende Lieferungen <strong>und</strong> Leistungen nach VOL (z. B. Verbrauchsmaterialien) sind möglichst<br />

in zweckmäßigen Zeitabschnitten gesammelt auszuschreiben. Für diese wiederkehrenden<br />

Leistungen ist der Gesamtbetrag als maßgebliche Summe anzusetzen.<br />

Dienstleistungsaufträge mit mehrjähriger Laufzeit (z. B. Versicherungs-, Wartungs-, Gebäudereinigungs-,<br />

Leasing-, Mietkauf- oder ähnliche Verträge) sind in der Regel spätestens alle<br />

fünf Jahre neu auszuschreiben.<br />

7. Für die <strong>zur</strong> Wahl der Vergabeart erforderliche Bestimmung des Auftragswertes ist bei Leistungen<br />

mit mehrjähriger Laufzeit vom Vertragswert bzw. - wo sich dieser nicht unmittelbar<br />

aus dem Vertrag ergibt - vom geschätzten Vertragswert über die Gesamtlaufzeit auszugehen.<br />

6


Bei unbefristeten Verträgen oder bei nicht absehbarer Vertragsdauer folgt der Vertragswert<br />

aus der monatlichen Zahlung multipliziert mit 48. Ein Vertrag gilt auch dann als unbefristet,<br />

wenn zwar eine Laufzeit vorgesehen ist, der Vertrag sich aber ohne Kündigung automatisch<br />

verlängert.<br />

Bei EU-weiten Vergaben ist zusätzlich § 3 der VgV zu beachten.<br />

8. Bei Wahlmöglichkeit zwischen Kauf <strong>und</strong> anderen Vertragsarten ist zuvor eine Wirtschaftlichkeitsprüfung<br />

vorzunehmen <strong>und</strong> das Ergebnis aktenk<strong>und</strong>ig zu machen. Ein Mangel an<br />

Haushaltsmitteln für Erwerb durch Kauf reicht als Begründung für das Eingehen <strong>von</strong> Dauerschuldverhältnissen<br />

nicht aus.<br />

9. Reparaturarbeiten geringeren Umfangs, die sich <strong>von</strong> vornherein nicht eindeutig bestimmen<br />

lassen <strong>und</strong> überwiegend Lohnkosten verursachen, können nach vorangegangener St<strong>und</strong>enlohnumfrage<br />

freihändig im St<strong>und</strong>enlohn vergeben werden.<br />

10. Es ist nicht zulässig, Aufträge in der Absicht aufzuteilen, sie der Anwendung der vorstehenden<br />

Bestimmungen zu entziehen.<br />

11. Bei Beschränkter Ausschreibung <strong>und</strong> Freihändiger Vergabe soll unter den in Betracht<br />

kommenden Bewerbern / Bewerberinnen möglichst gewechselt werden. Bei der Auswahl<br />

ist darauf zu achten, dass auch leistungsfähige Unternehmen, die ihren Sitz außerhalb<br />

des Landes Schleswig-Holstein haben, regelmäßig mit aufgefordert werden.<br />

Darüber hinaus sind - soweit es die technischen <strong>und</strong> wirtschaftlichen Voraussetzungen zulassen<br />

auch kleine <strong>und</strong> mittlere Unternehmen in angemessenem Umfang <strong>zur</strong> Angebotsabgabe<br />

aufzufordern.<br />

Mittelständische Interessen sind vornehmlich durch Teilung der Aufträge in Fach- <strong>und</strong><br />

Teillose angemessen zu berücksichtigen (siehe auch § 5 <strong>und</strong> § 5 a VOB/A, § 2 Abs. 2 <strong>und</strong> §<br />

2 EG Abs. 2 VOL/A sowie § 14 Abs. 4 MFG).<br />

12. Das Vergabeverfahren ist laufend zu dokumentieren. Die einzelnen Stufen des Verfahrens,<br />

die einzelnen Maßnahmen, die maßgebenden Feststellungen sowie die Begründung<br />

der einzelnen Entscheidungen sind in Textform festzuhalten (§ 20 VOB/A § 20 <strong>und</strong> § 24 EG<br />

VOL/A sowie § 12 VOF).<br />

7


13. In allen förmlichen Ausschreibungsverfahren sowie bei Freihändigen Vergaben ab 10.000,--<br />

€ sind bei Bauleistungen die Formblätter aus dem Vergabehandbuch des B<strong>und</strong>es (VHB) <strong>und</strong><br />

bei Lieferungen <strong>und</strong> Leistungen die Formblätter der Universität Flensburg zu verwenden.<br />

§ 4<br />

Abweichung <strong>von</strong> den Wertgrenzen<br />

1. Von den Wertgrenzen der Ausschreibungs- <strong>und</strong> Vergabeordnung <strong>und</strong> der sich danach richtenden<br />

Vergabeart darf nur im Rahmen der in den jeweiligen Verdingungsordnungen genannten<br />

sachlichen Ausnahmefälle abgewichen werden. Die Gründe für die Abweichung<br />

sind in einem gesonderten Vermerk konkret darzustellen.<br />

2. Die Begründung einer Abweichung <strong>von</strong> der vorgegebenen Vergabeart mit dem Vorliegen<br />

einer besonderen oder zwingenden Dringlichkeit der Auftragsvergabe setzt voraus, dass<br />

diese Dringlichkeit auf Ereignissen beruht, die der Auftraggeber nicht selbst verursacht hat<br />

<strong>und</strong> die er nicht voraussehen konnte.<br />

3. Die Entscheidung über Abweichungen treffen die für die Auftragsvergabe nach § 12 Zuständigen<br />

vor Einleitung des förmlichen Vergabeverfahrens bzw. bei freihändiger Vergabe vor<br />

Auftragserteilung.<br />

§ 5<br />

Vergabebekanntmachungen<br />

1. Im innerstaatlichen Bereich – unterhalb der EU-Schwellenwerte – sind öffentliche Ausschreibungen<br />

<strong>und</strong> öffentliche Teilnahmewettbewerbe für Bauleistungen nach der VOB, Liefer- <strong>und</strong><br />

Dienstleistungen nach der VOL so bekannt zu machen, dass ein möglichst großer Bewerberkreis<br />

Zugang hat (z. B. durch Tageszeitungen, Fachzeitschriften, b<strong>und</strong>esweite Vergabeplattformen<br />

<strong>von</strong> Ausschreibungsdienstleistern <strong>und</strong>/oder Internetportale).<br />

2. Bei der Veröffentlichung <strong>von</strong> Bekanntmachungen in Tageszeitungen reicht eine Kurzfassung<br />

des Ausschreibungstextes mit Hinweis auf die parallele Veröffentlichung des vollständigen<br />

Bekanntmachungstextes im Internet <strong>und</strong>/oder in Vergabeplattformen <strong>von</strong> Ausschreibungsdienstleistern.<br />

8


3. Bei EU-weiten Ausschreibungen sind die als Anhang der Verordnung (EG) Nr. 1564/2005<br />

abgedruckten Standardformulare zu verwenden:<br />

Dazu gehören:<br />

- für die Veröffentlichung <strong>von</strong> Vorinformationen<br />

zu Beginn des Haushaltsjahres<br />

Anhang I<br />

- für die Bekanntmachung des Ausschreibungstextes Anhang II<br />

- für die Bekanntmachung über vergebene Aufträge Anhang III<br />

EU-Bekanntmachungen sind auf elektronischem oder auf anderem Weg unverzüglich dem<br />

Amt für amtliche Veröffentlichungen der Europäischen Gemeinschaften, 2. rue Mercier, L-<br />

2985 Luxemburg, zu übermitteln. In Fällen besonderer Dringlichkeit muss die Bekanntmachung<br />

mittels Telefax oder auf elektronischem Weg über enotices der Seite<br />

www.simap.europa.eu übermittelt werden.<br />

Der Tag der Absendung ist nach § 17 a Nr. 1 (2) VOL/A zu dokumentieren. Das Muster <strong>und</strong><br />

die Modalitäten für die elektronische Übermittlung der Bekanntmachungen sind unter der Internetadresse<br />

www.simap.europa.eu abrufbar.<br />

§ 6<br />

Erklärungen <strong>und</strong> Nachweise vor Auftragsvergabe<br />

1. Zum Wettbewerb werden nur Unternehmen mit der erforderlichen Fachk<strong>und</strong>e, Leistungsfähigkeit<br />

<strong>und</strong> Zuverlässigkeit zugelassen. Die zuständige Mitarbeiterin/der zuständige Mitarbeiter<br />

entscheidet jeweils im pflichtgemäßen Ermessen nach den Erfordernissen des Einzelfalles<br />

darüber, welche Eigenerklärungen <strong>und</strong> Nachweise die Bewerber/Bieter im Rahmen<br />

<strong>von</strong> § 6 <strong>und</strong> § 6 a VOB/A bzw. § 6 <strong>und</strong> §6 EG VOL/A sowie § 5 VOF zu erbringen haben.<br />

Die Vorlage <strong>von</strong> Nachweisen ist möglichst in die Wertungsphase der Angebote zu verschieben<br />

<strong>und</strong> auf die Bieter zu beschränken, deren Angebote in die engere Wahl gekommen sind.<br />

Die Einholung der Nachweise hat unter einer Fristsetzung <strong>von</strong> sechs Kalendertagen mit<br />

Hinweis auf §16 Abs. 1 Ziffer 3 VOB/A zu erfolgen. Bei VOL-Vergaben kann die Frist nach<br />

§ 16 Abs. 2 VOL/A bzw. § 19 EG Abs. 2 VOL/A selbst bestimmt werden.<br />

9


Im Falle eines Vergabeverfahrens mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb sind die geforderten<br />

Nachweise vom Bewerber bereits mit der Bewerbung /Teilnahmeantrag) vorzulegen.<br />

Bei der Vergabe <strong>von</strong> Bauleistungen nach der VOB/A <strong>und</strong> <strong>von</strong> Liefer- <strong>und</strong> Dienstleistungen<br />

nach der VOL/A ist generell eine Eigenerklärung der Bewerber bzw. Bieter entsprechend<br />

Absatz 3 c) darüber einzuholen, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss vom Vergabeverfahren<br />

nach § 21 (1) Satz 1 oder 2 des Schwarzarbeiterbekämpfungsgesetzes oder<br />

nach § 21 (1) des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes oder nach § 16 (1) des Mindestarbeitsbedingungengesetzes<br />

nicht vorliegen.<br />

Bei Vergaben <strong>von</strong> Bauaufträgen mit einem Auftragsvolumen ab 30.000,-- € ist der Auftraggeber<br />

zusätzlich verpflichtet, für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, einen Gewerbezentralregisterauszug<br />

nach § 150 a der Gewerbeordnung beim B<strong>und</strong>esamt für Justiz in Bonn<br />

anzufordern.<br />

Dies gilt nach dem Arbeitnehmerentsendegesetz auch für Montageleistungen auf Baustellen,<br />

für Gebäudereinigungsleistungen <strong>und</strong> Briefdienstleistungen nach der VOL/A.<br />

2. Die Eignung des Unternehmens wird bei Öffentlicher Ausschreibung <strong>und</strong> Offenen Verfahren<br />

im Rahmen der Angebotswertung nach § 16 <strong>und</strong> 19 EG VOL/A bzw. § 16 <strong>und</strong> § 16 a VOB/A<br />

geprüft, während bei Beschränkter Ausschreibung, Freihändiger Vergabe <strong>und</strong> Nichtoffenen<br />

Verfahren diese bereits vor Aufforderung <strong>zur</strong> Angebotsabgabe zu prüfen ist.<br />

Bei Baumaßnahmen nach der VOB entfällt die spezielle Eignungsprüfung, wenn das Unternehmen<br />

gemäß § 6 Abs. 3 Ziffer 2 VOB/A seine auftragsunabhängige Eignung durch die<br />

vom Auftraggeber direkt abrufbare Eintragung in die allgemein zugängliche Liste des Vereins<br />

für die Präqualifikation <strong>von</strong> Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis unter<br />

www.pq-verein.de) nachweist. Näheres über das Verfahren ist den „Hinweisen für Kommunale<br />

Auftraggeber <strong>zur</strong> Präqualifikation für Bauunternehmen“ des B<strong>und</strong>esministeriums für<br />

Verkehr, Bau- <strong>und</strong> Stadtentwicklung zu entnehmen.<br />

10


Bei VOL-Vergaben entfällt die spezielle Eignungsprüfung nach § 6 Abs. 4 <strong>und</strong> § 7 EG<br />

VOL/A, wenn der Unternehmer in der b<strong>und</strong>esweiten Präqualifizierungs-Datenbank (www.pqvol.de)<br />

der Auftrags- <strong>und</strong> Beratungsstellen der IHK <strong>und</strong> HWK (www.abst-sh.de) registriert<br />

sind.<br />

3. Aufträge im Wert <strong>von</strong> über 10.000,-- Euro sind nur an solche Unternehmen zu vergeben, die<br />

schriftliche Erklärungen des Inhaltes abgeben, dass sie<br />

a) ihren gesetzlichen Pflichten <strong>zur</strong> Zahlung der Steuern <strong>und</strong> Sozialabgaben nachgekommen<br />

sind <strong>und</strong> die gewerberechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen<br />

Leistung erfüllen <strong>und</strong><br />

b) keine illegalen Beschäftigten einsetzen <strong>und</strong><br />

c) in den letzten zwei Jahren nicht<br />

- gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeiterbekämpfungsgesetz oder<br />

- gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmer-Entsendegesetz<br />

- gem. § 16 Abs. 1 Mindestarbeitsbedingungengesetz<br />

mit einer Geldbuße <strong>von</strong> mehr als 2.500,-- € belegt worden sind.<br />

4. Bei allen Ausschreibungen ist <strong>von</strong> den Bietern eine Erklärung darüber zu verlangen, dass<br />

das Unternehmen für die angebotenen Lieferungen <strong>und</strong> Leistungen keine Kartellabrede,<br />

Preisbindungen, ähnliche Vereinbarungen oder vorbereitende Handlungen in diese Richtung<br />

getroffen hat oder treffen wird.<br />

Bei allen Lieferungen <strong>und</strong> Leistungen einschl. Bauleistungen sind nur Produkte zu berücksichtigen,<br />

die ohne ausbeuterische Kinderarbeit im Sinne der ILO-Konvention 182 hergestellt<br />

wurden bzw. Produkte, deren Hersteller oder Verkäufer aktive, zielführende Maßnahmen<br />

zum Ausstieg aus der ausbeuterischen Kinderarbeit eingeleitet haben. Dies ist<br />

durch eine Zertifizierung einer unabhängigen Organisation oder eine entsprechende Selbstverpflichtungserklärung<br />

des Bieters nachzuweisen.<br />

Bereits bei der Ausschreibung <strong>von</strong> Aufträgen ist darauf hinzuweisen, dass der Zuschlag nur<br />

Bietern erteilt wird, die die vorstehenden Voraussetzungen erfüllen.<br />

11


5. Alle Erklärungspflichten gelten bei beabsichtigter Beauftragung <strong>von</strong> Nachunternehmen<br />

(Subunternehmen) auch für diese. Auftragnehmer sind für den Fall der Weitergabe <strong>von</strong> Leistungen<br />

an Nachunternehmer vertraglich zu verpflichten,<br />

- bevorzugt Unternehmen der mittelständischen Wirtschaft zu beteiligen, soweit es mit der<br />

vertragsgemäßen Ausführung des Auftrages zu vereinbaren ist<br />

- Nachunternehmen da<strong>von</strong> in Kenntnis zu setzen, dass es sich um einen öffentlichen Auftrag<br />

handelt<br />

- bei der Vergabe <strong>von</strong> Bauleistungen an Nachunternehmen die allgemeinen Vertragsbedingungen<br />

für die Ausführung <strong>von</strong> Bauleistungen (VOB/B) <strong>und</strong> bei der Weitergabe <strong>von</strong> Liefer<strong>und</strong><br />

Dienstleistungen die allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung <strong>von</strong> Leistungen<br />

(VOL/B) zum Vertragsbestandteil zu machen<br />

- den Nachunternehmen insbesondere hinsichtlich der Zahlungsweise keine ungünstigere<br />

Bedingungen aufzuerlegen als zwischen Auftragnehmer <strong>und</strong> der Universität Flensburg ver-<br />

einbart.<br />

6. Für den Fall der Abgabe einer unrichtigen Erklärung nach Abs. 3 <strong>und</strong> 4 hat die Universität<br />

Flensburg sich vorzubehalten, vom Vertrag <strong>zur</strong>ückzutreten.<br />

Ferner sind Unternehmen, die derartige unrichtige Erklärungen abgeben oder mangelhafte<br />

Lieferungen <strong>und</strong> Leistungen (einschließlich Bauleistungen) erbracht haben, in der Regel für<br />

zwei Jahre <strong>von</strong> Lieferungen <strong>und</strong> Leistungen für die Universität Flensburg auszuschließen.<br />

Für den Fall einer nachweislich aus Anlass der Vergabe getroffenen Abrede, die eine unzulässige<br />

Wettbewerbsbeschränkung darstellt, ist - wenn kein Schaden in anderer Höhe<br />

nachgewiesen wird - die Zahlung <strong>von</strong> 5 v. H. der Abrechnungssumme auszubedingen, auch<br />

für die Fälle, in denen der Vertrag gekündigt wird oder bereits erfüllt wurde.<br />

12


§ 7<br />

Leistungsbeschreibung/Verdingungsunterlagen<br />

1. Die Leistungsbeschreibung als wesentliche Gr<strong>und</strong>lage der Verdingungsunterlagen muss<br />

eindeutig <strong>und</strong> so erschöpfend sein, dass sie <strong>von</strong> allen Bewerbern im gleichen Sinne verstanden<br />

wird, die Angebote miteinander vergleichbar sind <strong>und</strong> eine einwandfreie Preisermittlung<br />

ermöglicht wird. Die Preise müssen sicher <strong>und</strong> ohne umfangreiche Vorarbeiten zu berechnen<br />

sein.<br />

2. Wahl- <strong>und</strong> Bedarfspositionen sind auf den jeweils unabweisbaren Mindestumfang zu beschränken,<br />

da sie sonst zu Manipulationszwecken missbraucht werden können. Zur Sicherstellung<br />

einer ordnungsgemäßen Kalkulation sind hinreichend genaue Angaben <strong>zur</strong> Ausführung<br />

zu machen <strong>und</strong> realistische Mengenansätze auszuschreiben.<br />

3. In den Verträgen der Universität Flensburg <strong>und</strong> seiner Einrichtungen mit den Auftragnehmern<br />

sind gr<strong>und</strong>sätzlich die Allgemeinen Vertragsbedingungen des Teiles B der VOL für die<br />

Ausführung <strong>von</strong> Leistungen bzw. des Teiles B der VOB für die Ausführung <strong>von</strong> Bauleistungen<br />

als verbindliche Vertragsinhalte zu vereinbaren. Darauf ist bereits in den Verdingungsunterlagen<br />

hinzuweisen.<br />

Darüber hinaus sind bei fachspezifischen Anforderungen auch Besondere <strong>und</strong> Zusätzliche<br />

Vertragsbedingungen (z. B. Technische Vertragsbedingungen, Ergänzende Vertragsbedingungen<br />

für die Beschaffung <strong>von</strong> IT-Leistungen (EVB-IT) zu berücksichtigen.<br />

4. Absatz 3 gilt auch für Freihändige Auftragsvergaben, wobei die Vereinbarung Besonderer<br />

<strong>und</strong> Zusätzlicher Vertragsbedingungen bei Auftragssummen unter 10.000,-- € netto entfallen<br />

kann.<br />

5. Bei der Ausschreibung <strong>von</strong> Bauleistungen sind den Verdingungsunterlagen die Formblätter<br />

„Preisermittlung bei Zuschlagskalkulation“ oder „Preisermittlung bei Kalkulation über die<br />

Endsumme" sowie „Aufgliederung der Einheitspreise“ aus dem Vergabehandbuch des B<strong>und</strong>es<br />

beizufügen, wenn die Angebotssumme 100.000,-- € netto übersteigt.<br />

Die Formblätter Nr. 221 oder 222 (je nach Kalkulationsmethode des Bieters) sind in der Wertungsphase<br />

ausgefüllt vom Bieter <strong>zur</strong>ückzufordern.<br />

13


Das Formblatt 223 (Aufgliederung der Einheitspreise) ist <strong>von</strong> der ausschreibenden Stelle vor<br />

Ausschreibungsbeginn um die ausgewählten kostenbestimmenden Positionen zu ergänzen,<br />

deren Aufgliederung während der Wertungsphase gefordert wird. Überschreitet die voraussichtliche<br />

Auftragssumme netto 200.000,00 € sind alle Teilleistungen (Positionen) vorzugeben.<br />

Unterhalb dieser Wertgrenze <strong>von</strong> 100.000,00 € sind die bezeichneten Formblätter auch dann<br />

ausfüllen zu lassen, wenn die Angebotssummen der in die engere Wahl kommenden Bieter<br />

um 10 v. H. oder mehr <strong>von</strong>einander abweichen.<br />

In diesen Fällen sind die in den Formblättern geforderten Angaben <strong>zur</strong> Preiskalkulation<br />

nachträglich einzuholen, um die Auskömmlichkeit der angebotenen Einheitspreise in den<br />

Wertungsphasen prüfen zu können.<br />

6. Die Wertungskriterien sind in der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen zu nennen.<br />

7. Im Falle der Zulassung <strong>von</strong> Nebenangeboten sind bei EU-weiten Vergabeverfahren in den<br />

Verdingungsunterlagen die entsprechenden Mindestanforderungen anzugeben. Es dürfen<br />

nur Nebenangebote berücksichtigt werden, die die verlangten Mindestanforderungen erfüllen.<br />

Für Nebenangebote gelten in der Regel die gleichen Wertungskriterien wie für Hauptangebote.<br />

Soweit Nebenangebote oder Angebote mit Lohngleitklausel zugelassen sind, werden<br />

für diese gesonderte Wertungssummen ermittelt.<br />

§ 8<br />

Korruptionsprävention<br />

Im förmlichen Vergabeverfahren <strong>von</strong> Bauleistungen sind <strong>zur</strong> Sicherung der Transparenz <strong>und</strong><br />

Korruptionsprävention Kontrollmechanismen vorzusehen, um insbesondere nachträgliche Angebotsmanipulationen<br />

zu verhindern.<br />

Zu diesem Zweck ist bei Auftragsvergaben nach der VOB/A im förmlichen Vergabeverfahren<br />

durch dezentrale organisatorische Maßnahmen eine unabhängige rechnerische Prüfung der<br />

Angebote sicherzustellen.<br />

14


Dabei ist zu gewährleisten, dass sowohl der Eröffnungstermin als auch die rechnerische Prüfung<br />

der Angebote <strong>von</strong> eigenem Personal durchgeführt wird, das ansonsten mit Ausschreibungsverfahren<br />

<strong>und</strong> <strong>Durchführung</strong>en <strong>von</strong> Baumaßnahmen nicht befasst ist (Nr. 1 a des R<strong>und</strong>erlasses des<br />

Innenministeriums vom 20.09.2004 – IV 665-517.21-).<br />

Die rechnerische Prüfung gemäß § 16 Abs. 3 VOB/A ist mit allen Besonderheiten im Submissionsprotokoll<br />

zu vermerken <strong>und</strong> wird Bestandteil des Vergabevermerkes.<br />

Ausgenommen <strong>von</strong> den organisatorischen Anforderungen <strong>zur</strong> personellen Trennung der Aufgaben<br />

ist die anschließende technische <strong>und</strong> wirtschaftliche Prüfung der Angebote.<br />

§ 9<br />

Zusätzliche Aufforderung <strong>zur</strong> Angebotsabgabe<br />

Wenn bei Öffentlichen Ausschreibungen <strong>und</strong> Offenen Verfahren vor dem Eröffnungstermin erkennbar<br />

werden sollte, dass die Zahl der Angebote für eine ausreichende Auswahl zu gering<br />

sein wird, soll die ausschreibende Stelle während der Angebotsfrist zusätzlich leistungsfähige<br />

Unternehmen <strong>zur</strong> Mitbeteiligung auffordern.<br />

§ 10<br />

Behandlung der Angebote <strong>und</strong> Angebotsöffnung<br />

1. Bei jeder Ausschreibung sind in den Angebotsunterlagen Ort <strong>und</strong> Zeit für die Abgabe der<br />

Angebote sowie eine Zuschlags- bzw. Bindefrist vorzusehen. Die Angebote sind <strong>von</strong> den<br />

Bietern als solche zu kennzeichnen.<br />

2. Die eingehenden Angebote sind in förmlichen Vergabeverfahren auf dem geschlossenen<br />

Umschlag mit einem Eingangsstempel zu versehen <strong>und</strong> unverzüglich <strong>und</strong> ungeöffnet einer<br />

entsprechend vorzusehenden <strong>und</strong> an der Vergabe unbeteiligten Stelle zuzuleiten, die die<br />

Angebote mit einer laufenden Nummer versieht <strong>und</strong> ungeöffnet unter Verschluss aufzubewahren<br />

hat.<br />

Unmittelbar vor dem Eröffnungstermin sind die Angebote einem(r) mit der Angebotsöffnung<br />

Beauftragten, jedoch mit der Vergabe nicht Befassten (Verhandlungsleiter oder Schriftführer)<br />

auszuhändigen.<br />

15


Sofort nach Eröffnung sind die Angebote in allen wesentlichen Teilen mit einem Stanzgerät,<br />

das im Übrigen unter Verschluss zu halten ist, zu kennzeichnen, um nachträgliche Änderungen<br />

<strong>und</strong> Ergänzungen zu verhindern. Alternativ können die Angebote auch mit Hilfe der EDV<br />

verarbeitet (z.B. gescannt) <strong>und</strong> die Dateien mit einer qualifizierten elektronischen Signatur<br />

nach dem Signaturgesetz (SigG) versehen werden. Hierdurch wird sichergestellt, dass nachträgliche<br />

Änderungen seitens der verwendeten Software verhindert oder protokolliert werden.<br />

Die Öffnung <strong>und</strong> das Ergebnis der Angebote sind in einer Verhandlungsniederschrift festzuhalten.<br />

Im VOB-Bereich können anwesende Bieter oder deren Bevollmächtigte die Niederschrift mitunterzeichnen.<br />

Die Öffnung <strong>von</strong> Angeboten nach VOL ist nicht öffentlich.<br />

3. Mitarbeiter(innen) der Abteilung Finanzen sind berechtigt, an der Eröffnung der Angebote<br />

teilzunehmen. Zu diesem Zweck sind die Mitarbeiter mindestens eine Woche vor dem Eröffnungstermin<br />

Zeit <strong>und</strong> Ort der Angebotseröffnung mitzuteilen.<br />

§ 11<br />

Informationspflicht, Transparenz<br />

1. In Vergabeverfahren ab den EU-Schwellenwerten nach der VOB/A (2. Abschnitt), der VOL/A<br />

(2. Abschnitt) <strong>und</strong> der VOF sind die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen,<br />

über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebotes <strong>und</strong> über<br />

den frühesten Zeitpunkt des Vertragsabschlusses unverzüglich in Textform zu informieren<br />

(§ 101 a Abs. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen-GWB). Dies gilt auch für Bewerber,<br />

die keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung erhalten haben, bevor die<br />

Mitteilung über die Zuschlagentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.<br />

Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden.<br />

Die Frist kann durch Übermittlung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg auf<br />

zehn Kalendertage gekürzt werden.<br />

Ein Auftrag darf vor Ablauf der Frist oder ohne dass eine entsprechende Bieterinformation<br />

16


erfolgt <strong>und</strong> die Frist abgelaufen ist, nicht erteilt werden. Für die Einhaltung der Mitteilungsfrist<br />

ist der Zeitpunkt der Absendung der Mitteilung beim Auftraggeber maßgebend. Die Frist beginnt<br />

am Tag der Absendung der Information durch den Auftraggeber.<br />

Der Tag der Absendung ist in der Dokumentation festzuhalten.<br />

2. Bei der Vergabe <strong>von</strong> Bauleistungen nach Öffentlicher oder Beschränkter Ausschreibung<br />

unterhalb des EU-Schwellenwertes mit einem Auftragswert ab 10.000,-- € netto informiert<br />

der Auftraggeber die erfolglosen Bieter über den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen<br />

werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihrer jeweiligen<br />

Angebote <strong>und</strong> über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsabschlusses. Er sendet diese<br />

Information in Textform spätestens 15 Kalendertage vor dem Vertragsabschluss an die Bieter<br />

ab (§14 Abs. 10 MFG). Die Frist verkürzt sich auf 10 Kalendertage bei elektronischer Informationsübermittlung<br />

<strong>und</strong> in begründeten <strong>und</strong> zu dokumentierenden Eilfällen auf fünf Kalendertage.<br />

3. Bei Vergabe nach VOB/A ist bei beschränkten Ausschreibungen ab einen Auftragswert <strong>von</strong><br />

150.000,00 € nach Zuschlagerteilung über die Vergabe auf der Homepage der Universität<br />

Flensburg zu informieren.<br />

Bei Vergaben nach der VOL/A ist ab einem Auftragswert <strong>von</strong> 25.000,00 € nach Zuschlagserteilung<br />

über die Vergabe auf der Homepage der Universität Flensburg zu informieren.<br />

Der Informationsumfang dieser Vergabebenachrichtigungen ergibt sich aus § 8 a Abs. 2 <strong>und</strong><br />

3 SHVgVO. Entsprechende Vordrucke stehen in der Abt. I <strong>zur</strong> Verfügung.<br />

Die Verwaltung muss laufend auf der Homepage der Universität Flensburg über beabsichtigte<br />

beschränkte Ausschreibungen <strong>von</strong> Bauleistungen ohne Öffentlichen Teilnahmewettbewerb<br />

ab einem voraussichtlichen Auftragswert <strong>von</strong> 25.000,00 € netto informieren. Der Informationsumfang<br />

ergibt sich aus § 19 Abs. 5 VOB/A.<br />

§ 12<br />

Entscheidung über Auftragsvergaben<br />

Über die Vergabe <strong>von</strong> Aufträgen als Geschäft der laufenden Verwaltung entscheiden der die<br />

Kanzlerin / der Kanzler oder bei Delegation die entsprechend Bevollmächtigten.<br />

Innerhalb der Fachbereiche <strong>und</strong> Stabsstellen sind Übersichten über die jeweiligen Entscheidungsdelegationen<br />

zu führen.<br />

§ 13<br />

17


Formvorschriften<br />

1. Jeder Auftrag ist gr<strong>und</strong>sätzlich schriftlich zu erteilen.<br />

2. Soweit die Art des Auftrages nicht ein besonderes Schreiben erfordert, kann der Auftrag mit<br />

Hilfe des Kleinauftragsformulars erteilt werden.<br />

3. Sind aufgr<strong>und</strong> besonderer Umstände Aufträge ausnahmsweise mündlich, telefonisch oder<br />

per Telefax erteilt worden, sind diese unverzüglich schriftlich zu bestätigen.<br />

§ 14<br />

Inkrafttreten<br />

Diese Dienstanweisung tritt am 04.05.2012 in Kraft.<br />

Zugleich wird die Ausschreibungs- <strong>und</strong> Vergabeordnung der Universität Flensburg in der Fassung<br />

vom 01.08.2011 aufgehoben.<br />

Flensburg, den 04.05.2012<br />

gez.<br />

Prof. Dr. Waltraud ’Wara’ Wende<br />

Präsidentin der Universität Flensburg<br />

18


Anlage 1<br />

Formlose Preisumfrage<br />

(bis 500,- EUR)<br />

Bei Freihändigen Vergaben nach § 3 Abs.1a <strong>und</strong> Abs. 2a der Ausschreibungs-<br />

<strong>und</strong> Vergabeordnung der Universität Flensburg<br />

(VergO UF)<br />

VOL/<br />

VOB<br />

Aktenzeichen:<br />

Institut:<br />

Ansprechpartner:<br />

Erfüllungsort/Leistungsort:<br />

Vorliegende Vergleichsangebote schriftlich/mündlich/fernmündlich, per Fax, per E-Mail*)<br />

Bieter<br />

Angebotssumme<br />

(netto) EUR<br />

v.H. MwSt.<br />

EUR<br />

Angebotssumme (brutto)<br />

EUR<br />

Auftragsentscheidung:<br />

Auftragnehmer<br />

Auftragssumme<br />

netto<br />

EUR<br />

v. H. MwSt.<br />

EUR<br />

Auftragssumme<br />

(brutto)<br />

EUR<br />

Begründung/Bemerkungen:<br />

preisgünstigstes Angebot<br />

wirtschaftlichstes Angebot unter Berücksichtigung folgender Kriterien:<br />

Flensburg, den<br />

____________________________ _____________________________ ______________________________<br />

( Name ) ( Unterschrift ) ( Funktion )<br />

*) Nichtzutreffendes streichen<br />

19


vom 30. Oktober 2008<br />

Verfassung (Satzung) der Universität Flensburg<br />

Tag der Bekanntmachung im NBL. MWV. Schl.-H. 2008, S. 192<br />

Tag der Bekanntmachung auf der Internetseite der UF, 12. Dezember 2008<br />

Aufgr<strong>und</strong> des § 7 des Gesetzes über die Hochschulen <strong>und</strong> das Universitätsklinikum<br />

Schleswig-Holstein (Hochschulgesetz - HSG) vom 28. Februar 2007 in der Fassung der<br />

Bekanntmachung vom 30. März 2007 (GVOBl. Schl.-Holst. S. 184) hat der Senat der Universität<br />

Flensburg am 28. Mai 2008 nachfolgende Verfassung der Universität Flensburg<br />

als Satzung erlassen.<br />

Die Genehmigung des Ministeriums für Wissenschaft, Wirtschaft <strong>und</strong> Verkehr des Landes<br />

Schleswig-Holstein wurde am 10. Oktober 2008 erteilt.<br />

Präambel<br />

Die Universität Flensburg dient der Wissenschaft in freier Forschung, freier Lehre <strong>und</strong> freiem<br />

Studium. Sie nimmt ihre Aufgaben im nationalen <strong>und</strong> internationalen Verb<strong>und</strong> wahr<br />

<strong>und</strong> pflegt dabei insbesondere die Beziehungen <strong>zur</strong> ihren skandinavischen Partnern, vor<br />

allem <strong>zur</strong> Syddansk Universitet.<br />

§ 1<br />

Rechtsstellung, Sitz<br />

Die Universität Flensburg ist als wissenschaftliche Hochschule des Landes Schleswig-<br />

Holstein eine Körperschaft des öffentlichen Rechts ohne Gebietshoheit. Sie führt den Namen<br />

„Universität Flensburg“; ihr Sitz ist Flensburg.<br />

§ 2<br />

Autonomie<br />

Die Universität erfüllt ihre Aufgaben im Rahmen der Gesetze eigenverantwortlich. Sie<br />

wahrt diese Autonomie als wesentliche Voraussetzung für die Verwirklichung der Freiheit<br />

<strong>von</strong> Forschung, Lehre <strong>und</strong> Studium nach innen <strong>und</strong> außen.<br />

§ 3<br />

Rechte <strong>und</strong> Pflichten der Mitglieder<br />

Die Mitglieder der Universität haben Mitwirkungs- <strong>und</strong> Nutzungsrechte. Sie sind verpflichtet,<br />

dazu beizutragen, dass die Universität ihre Aufgaben erfüllen kann. Sie haben insbesondere<br />

die Ordnung der Universität <strong>und</strong> ihrer Veranstaltungen zu wahren <strong>und</strong> ehrenamtliche<br />

Tätigkeiten im Rahmen der Selbstverwaltung zu übernehmen.


§ 4<br />

Gliederung der Universität<br />

(1) Die Universität gliedert sich in Fachbereiche (FB I, FB II, FB III).<br />

Bis <strong>zur</strong> Bildung der Fachbereiche gehen gemäß § 18 Abs. 2 Satz 3 HSG die Aufgaben,<br />

Kompetenzen <strong>und</strong> Verantwortlichkeiten der Dekanin oder des Dekans auf das<br />

Präsidium <strong>und</strong> die des Konvents auf den Senat über.<br />

(2) Die innere Gliederung der Fachbereiche ist in den Satzungen der Fachbereiche<br />

geregelt.<br />

(3) Die Universität kann durch das Präsidium des Weiteren zeitlich befristete Forschungsschwerpunkte<br />

einrichten, die der Schärfung des Forschungsprofils der U-<br />

niversität dienen.<br />

(4) Die Gliederung der Universität <strong>und</strong> ihre Gr<strong>und</strong>sätze sind durch das Präsidium in<br />

angemessenen Abständen zu evaluieren.<br />

§ 5<br />

Einrichtungen der Fachbereiche<br />

(1) Der Fachbereich kann Lehr- <strong>und</strong> Forschungseinrichtungen (Institute) bilden.<br />

(2) Die an einer Einrichtung des Fachbereichs ausschließlich oder überwiegend tätigen<br />

Professorinnen <strong>und</strong> Professoren werden vom Präsidium zu Direktorinnen oder Direktoren<br />

bestellt.<br />

(3) Die Einrichtung wird <strong>von</strong> einem Vorstand kollegial geleitet, dem die Direktorinnen<br />

<strong>und</strong> Direktoren der Einrichtung angehören.<br />

(4) Der Vorstand wählt aus seiner Mitte für die Dauer <strong>von</strong> zwei Jahren das geschäftsführende<br />

Vorstandsmitglied auf Vorschlag der Dekanin/des Dekans.<br />

§ 6<br />

Organe der Universität<br />

(1) Zentrale Kollegialorgane der Universität sind:<br />

- Der Hochschulrat<br />

- der Senat<br />

- das Präsidium<br />

(2) Organe der Fachbereiche sind:<br />

- die Konvente<br />

- die Dekanate<br />

Sie sind zugleich Organe der Universität.<br />

§ 7<br />

Wahlen zu den Organen der Universität<br />

Die Wahlen zum Senat <strong>und</strong> den Konventen der Fachbereiche werden durch eine besondere<br />

Satzung (Wahlordnung) geregelt. Die Wahl der in den Universitätsrat entsandten Mitglieder<br />

erfolgt durch den Senat <strong>und</strong> wird durch die Geschäftsordnung des Senats geregelt.<br />

Die Wahlzeit beträgt für Studierende ein Jahr, für die übrigen Mitglieder zwei Jahre.


§ 8<br />

Wahlrechtsgr<strong>und</strong>sätze für die Wahl der Mitglieder des Präsidiums<br />

(1) Der Senat wählt in allgemeiner, freier, gleicher <strong>und</strong> geheimer Wahl die<br />

Mitglieder des Präsidiums. Jede <strong>und</strong> jeder Stimmberechtigte hat in jedem Wahlgang<br />

eine Stimme.<br />

(2) Die Wahlen der Präsidentin oder des Präsidenten, der beiden Vizepräsidentinnen<br />

oder Vizepräsidenten <strong>und</strong> der Kanzlerin oder des Kanzlers werden jeweils in getrennten<br />

Wahlgängen durchgeführt.<br />

(3) Gewählt ist, wer die absolute Mehrheit der Stimmen der anwesenden stimmberechtigten<br />

Mitglieder des Senats erhalten hat. Hat nach zwei Wahlgängen keine Bewerberin<br />

oder kein Bewerber die absolute Mehrheit der Stimmen der Anwesenden erhalten,<br />

so findet eine Stichwahl zwischen den Kandidatinnen oder Kandidaten statt,<br />

die im 2. Wahlgang die meisten Stimmen erhalten haben. Im 3. Wahlgang ist die relative<br />

Mehrheit der abgegebenen Stimmen ausreichend.<br />

Liegt auch nach dem dritten Wahlgang Stimmengleichheit vor, so wird die Wahl auf<br />

die nächste Senatssitzung vertagt, die innerhalb <strong>von</strong> einem Monat stattzufinden hat.<br />

Liegt auch hier nach dem dritten Wahlgang Stimmengleichheit vor, entscheidet das<br />

vom Wahlleiter zu ziehende Los. Die Amtszeit beträgt sechs Jahre. Wiederwahl ist<br />

zulässig.<br />

(4) Das Nähere regelt eine Wahlordnung.<br />

§ 9<br />

Das Präsidium<br />

(1) Das Präsidium besteht aus<br />

1. der hauptberuflichen Präsidentin oder dem hauptberuflichen Präsidenten<br />

2. zwei Vizepräsidentinnen oder Vizepräsidenten<br />

Eine Vizepräsidentin oder ein Vizepräsident kann auch aus dem Kreis der<br />

übrigen Hochschulmitglieder gewählt werden.<br />

3. der Kanzlerin oder dem Kanzler<br />

(2) Das Präsidium kann im Rahmen der Erfüllung seiner Aufgaben Beauftragte <strong>und</strong> Beratungsgremien<br />

bestellen.<br />

§ 10<br />

Gleichstellung <strong>von</strong> Frauen <strong>und</strong> Männern gem. § 3 (5) HSG<br />

Die Hochschule setzt sich bei der Erfüllung ihrer Aufgaben für die verfassungsrechtlich<br />

gebotene Chancengleichheit <strong>von</strong> Männern <strong>und</strong> Frauen ein <strong>und</strong> ergreift Maßnahmen <strong>zur</strong><br />

Beseitigung bestehender Nachteile. Hierzu gehören insbesondere Maßnahmen<br />

1. <strong>zur</strong> Erhöhung des Frauenanteils in Bereichen, in denen weibliche Mitglieder der<br />

Hochschule unterrepräsentiert sind,<br />

2. <strong>zur</strong> Vereinbarkeit <strong>von</strong> Familie mit Studium, Erwerb wissenschaftlicher Qualifikation<br />

<strong>und</strong> Beruf<br />

3. <strong>zur</strong> Förderung der Frauen- <strong>und</strong> Genderforschung<br />

Bei allen Vorschlägen <strong>und</strong> Entscheidungen sind die geschlechtsspezifischen Auswirkungen<br />

zu beachten. Näheres regelt der Gleichstellungsplan der Hochschule.


§ 11<br />

Gleichstellungsbeauftragte <strong>und</strong> ihre Stellvertretung<br />

(1) Der Wahlvorschlag für die Gleichstellungsbeauftragte der Hochschule wird <strong>von</strong> einer<br />

vom Senat eingesetzten Wahlkommission erarbeitet. Diese umfasst 6 Mitglieder, besteht<br />

mehrheitlich aus Frauen <strong>und</strong> soll alle Mitgliedergruppen repräsentieren. Ihr gehört<br />

ein Senatsmitglied an. Der Wahlvorschlag soll mindestens 2 Personen umfassen.<br />

Die Gleichstellungsbeauftragte wird <strong>von</strong> maximal zwei Frauen vertreten. Die Gleichstellungsbeauftragte<br />

der Hochschule schlägt der Wahlkommission ihre Stellvertreterin<br />

bzw. Stellvertreterinnen vor. Die Wahlkommission berät den Vorschlag <strong>und</strong> legt<br />

ihn dem Senat <strong>zur</strong> Wahl vor.<br />

Die Amtszeit der hauptberuflichen Gleichstellungsbeauftragten der Hochschule beträgt<br />

5 Jahre, die der Stellvertreterin oder Stellvertreterinnen, der Fachbereiche <strong>und</strong><br />

deren Stellvertreterinnen in der Regel 3 Jahre.<br />

(2) Zwischen Gleichstellungsbeauftragten <strong>und</strong> Beschäftigten ist der Dienstweg nicht einzuhalten.<br />

(3) Die Organe der Hochschule bzw. die Dekanate informieren die Gleichstellungsbeauftragten<br />

über alle Entscheidungen die § 3 Abs. 5 HSG tangieren. Diese können Entscheidungen<br />

schriftlich unter Darlegung der Gründe binnen zwei Wochen widersprechen,<br />

wenn sie nach Auffassung der Gleichstellungsbeauftragten gegen den Gleichstellungsauftrag<br />

gemäß § 3 Abs. 5 verstoßen. Das Organ bzw. das Dekanat kann<br />

dem Widerspruch abhelfen. Andernfalls hat das Organ bzw. das Dekanat die Gleichstellungsbeauftragte<br />

schriftlich über die Nichtabhilfeentscheidung <strong>und</strong> deren Gründe<br />

zu unterrichten. Das Organ oder das Dekanat kann die Maßnahme frühestens eine<br />

Woche nach erfolgter Unterrichtung ausführen. Dringende Maßnahmen kann das<br />

Organ bzw. das Dekanat sofort ausführen. Die Gründe dafür sind bei Maßnahmen<br />

des Dekanats dem Präsidium mitzuteilen.<br />

§ 12<br />

Gleichstellungsausschuss gemäß § 21 Abs. 2 HSG<br />

Der Gleichstellungsausschuss unterstützt den Senat bei der Wahrnehmung der Aufgaben<br />

gemäß § 3 (5) HSG <strong>und</strong> § 10 dieser Verfassung. Er hat insbesondere die Aufgabe, den<br />

Gleichstellungsplan gem. § 12 Abs. 1 Satz 4 HSG zu erarbeiten. Die Gleichstellungsbeauftragte<br />

gehört dem Gleichstellungsausschuss als Vorsitzende an. Darüber hinaus soll der<br />

Gleichstellungsausschuss geschlechterparitätisch besetzt werden.<br />

§ 13<br />

Haushaltsrechnung<br />

(1) Das Haushaltsjahr der Universität entspricht dem Haushaltsjahr des Landes<br />

Schleswig-Holstein. Mit Beschluss über den Haushaltsplan <strong>und</strong> Stellenplan kann<br />

der Senat unter Beachtung der Landeshaushaltsordnung (LHO) Regelungen<br />

über die Haushaltsführung <strong>und</strong> Bewirtschaftung vorsehen.<br />

(2) Die Haushaltsrechnung der Hochschule einschließlich der erforderlichen Nachweise<br />

<strong>und</strong> die Vermögensübersicht erstellt das Präsidium nach den Vorschriften<br />

§§ 80 ff.LHO. Das Präsidium leitet sie unverzüglich dem Senat <strong>und</strong> dem Landesrechnungshof<br />

zu.


(3) Das Präsidium erstellt für die <strong>von</strong> ihm wahrzunehmenden Landesaufgaben die<br />

erforderlichen Verzeichnisse entsprechend §§ 80 ff. LHO.<br />

(4) Ein vom Senat im Einvernehmen mit dem für die Hochschulen zuständigen Ministerium<br />

<strong>und</strong> dem Landesrechnungshof bestellter Angehöriger der buchprüfenden<br />

Berufe prüft die nach Absatz 2 vorgelegte Rechnung gemäß § 109 Abs. 2<br />

LHO.<br />

Diese Prüfung erstreckt sich auf die Einhaltung der für die Haushalts- <strong>und</strong> Wirtschaftsführung<br />

geltenden Vorschriften <strong>und</strong> Gr<strong>und</strong>sätze des Landes, insbesondere<br />

auch darauf, ob<br />

1. die Haushaltssatzung <strong>und</strong> der Haushaltsplan der Universität eingehalten<br />

worden sind,<br />

2. die Einnahmen <strong>und</strong> Ausgaben begründet <strong>und</strong> belegt sind <strong>und</strong> die Haushaltsrechnung<br />

sowie die Übersicht über das Vermögen <strong>und</strong> die Schulden ordnungsgemäß<br />

aufgestellt sind,<br />

3. Verwahrungen <strong>und</strong> Vorschüsse ordnungsgemäß gebucht <strong>und</strong> belegt sind.<br />

(5) Das Ergebnis der Prüfung der Haushaltsrechnung wird <strong>von</strong> der prüfenden Stelle<br />

dem Senat zugeleitet. Der Senat erteilt gemäß § 109 Abs. 3 Satz 2 LHO die Entlastung<br />

spätestens bis zum 30. September des auf den Abschluss folgenden<br />

Jahres.<br />

Für das Haushaltsjahr 2006 erteilt der Senat die Entlastung spätestens bis zum<br />

30.06.2008.<br />

(6) Abs. 4 Satz 1 <strong>und</strong> Absatz 5 gelten nicht für das Körperschaftsvermögen der<br />

Hochschule (§ 8 Abs. 5 HSG). Die Fristen des Absatzes 5 Satz 2 <strong>und</strong> 3 sind für<br />

die Entlastung des Präsidiums nach § 8 Abs. 5 Satz 2 HSG anzuwenden.<br />

(7) Das Präsidium holt unverzüglich nach Erteilung der Entlastungen die erforderlichen<br />

Genehmigungen nach § 109 Abs. 3 LHO ein.<br />

§ 14<br />

Verleihung akademischer Grade<br />

Die Fachbereiche haben das Recht, folgende akademische Grade zu verleihen. Der<br />

Hochschulgrad wird Frauen in der weiblichen Form verliehen.<br />

Bachelor....<br />

Master.....<br />

Diplom<br />

Magister/Magistra<br />

Doktor (Dr.) / Doktorin (Dr.)<br />

Dr. ....honoris causa (h.c.)<br />

Dr. ....habilitatus (habil.) / habilitata (habil.)<br />

Die Fachbereiche sind berechtigt, weitere akademische Grade zu verleihen, sofern der<br />

Universität das Recht <strong>von</strong> der Landesregierung verliehen ist <strong>und</strong> die <strong>von</strong> den Fachbereichen<br />

hierfür zu erlassenen Prüfungsordnungen durch das Präsidium genehmigt sind.


§ 15<br />

Ehrenbürgerinnen/Ehrenbürger <strong>und</strong><br />

Ehrensenatorinnen/Ehrensenatoren<br />

Zu Ehrenbürgerinnen oder Ehrenbürgern <strong>und</strong> Ehrensenatorinnen oder Ehrensenatoren<br />

der Universität kann der Senat Persönlichkeiten ernennen, die sich um die Universität in<br />

hervorragender Weise verdient gemacht haben.<br />

Der Senat entscheidet über die Ernennung mit einer Dreiviertelmehrheit seiner Mitglieder.<br />

Die Ehrenbürgerinnen oder Ehrenbürger, die Ehrensenatorinnen oder Ehrensenatoren<br />

sind im Personal- <strong>und</strong> Vorlesungsverzeichnis aufzuführen.<br />

§ 16<br />

Privatdozentinnen oder Privatdozenten<br />

Die Fachbereiche geben die Möglichkeit <strong>zur</strong> Habilitation. Das Nähere über die Voraussetzungen<br />

<strong>und</strong> das Verfahren regelt die Habilitationsordnung des jeweiligen Fachbereichs<br />

nach den vom Senat zu erlassenden Gr<strong>und</strong>sätzen.<br />

Den Habilitierten erteilt der Fachbereich auf Antrag die Lehrbefugnis. Sie begründet das<br />

Recht, die akademische Bezeichnung „Privatdozentin“ oder „Privatdozent“ zu führen <strong>und</strong><br />

verpflichtet <strong>zur</strong> Lehre. Die Lehrverpflichtung beträgt zwei Semesterwochenst<strong>und</strong>en.<br />

Die Lehrbefugnis kann auch einer Wissenschaftlerin oder einem Wissenschaftler erteilt<br />

werden, die oder der sich an einer anderen Hochschule habilitiert hat. Der Fachbereich<br />

kann dabei einzelne Habilitationsleistungen erlassen. Das Nähere über das Verfahren innerhalb<br />

des Fachbereichs regelt die Habilitationsordnung.<br />

Die Privatdozentin oder der Privatdozent ist verpflichtet, innerhalb eines Jahres nach Erteilung<br />

der Lehrbefugnis eine öffentliche Antrittsvorlesung zu halten.<br />

Die Verleihung der Lehrbefugnis kann vom Fachbereich nach Anhörung der oder des Betroffenen<br />

widerrufen werden, wenn die Lehrbefugnis ohne hinreichenden Gr<strong>und</strong> zwei aufeinanderfolgende<br />

Semester lang nicht wahrgenommen worden ist. Die Verleihung kann<br />

auch aus Gründen widerrufen werden, die bei einer Beamtin oder Beamten <strong>zur</strong> Entfernung<br />

aus dem Dienst führen.<br />

§ 17<br />

Emeriti <strong>und</strong> Professorinnen <strong>und</strong> Professoren im Ruhestand<br />

Emeriti <strong>und</strong> Professorinnen <strong>und</strong> Professoren nach ihrem Eintritt in den Ruhestand bleiben<br />

<strong>zur</strong> Lehre berechtigt. Die Universität kann sie mit ihrem Einverständnis an Prüfungen<br />

beteiligen <strong>und</strong> ihnen Einzelaufgaben in Lehre <strong>und</strong> Forschung geben. Ein Anspruch auf<br />

einen Arbeitsplatz oder eine Vergütung besteht nicht.


§ 18<br />

Bekanntmachungen<br />

Satzungen der Universität werden gemäß § 95 Abs. 2 des Hochschulgesetzes bekannt<br />

gemacht.<br />

Sonstige Bekanntmachungen der zentralen Organe tragen die Bezeichnung „Bekanntmachung<br />

der Universität Flensburg“.<br />

Bekanntmachungen sind an den amtlichen Anschlagtafeln des Präsidiums <strong>zur</strong> Verkündung<br />

drei Wochen auszuhängen. Die verkündeten Bekanntmachungen können bei der<br />

Zentralen Verwaltung eingesehen <strong>und</strong> bezogen werden.<br />

Die Universität unterrichtet ihre Mitglieder des Weiteren durch ein Mitteilungsblatt.<br />

§ 19<br />

Änderung der Verfassung<br />

Änderungen dieser Verfassung bedürfen einer Mehrheit <strong>von</strong> zwei Dritteln der Mitglieder<br />

des Senats.<br />

§ 20<br />

Inkrafttreten<br />

Diese Verfassung tritt am Tage nach der Bekanntmachung in Kraft.<br />

Alle zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Verfassung geltenden Satzungen der Universität<br />

bleiben wirksam, soweit sie dieser Verfassung nicht widersprechen. Soweit sie dieser<br />

Verfassung entgegenstehen, bleiben sie höchstens zwei Jahre wirksam; sie sind innerhalb<br />

<strong>von</strong> zwei Jahren nach dem Inkrafttreten dieser Verfassung anzupassen.<br />

Die Verfassung der Universität Flensburg vom 8. Februar 2000 ( NBl. MBWFK. 2000 S.<br />

220) tritt mit dem Inkrafttreten dieser Verfassung außer Kraft.<br />

Flensburg, den 30. Oktober 2008<br />

Universität Flensburg<br />

Der Rektor<br />

Prof. Dr. Heiner Dunckel


Satzung <strong>zur</strong> Änderung der Verfassung (Satzung) der Universität Flensburg<br />

vom 4. Dezember 2012<br />

Tag der Bekanntmachung im NBl. MBW. Schl.-H. 2013, S. 17<br />

Tag der Bekanntmachung auf der Internetseite der UF: 19. November 2012<br />

Auf der Gr<strong>und</strong>lage des § 7 des Hochschulgesetzes (HSG) vom 28. Februar 2007 (GVOBI.<br />

Schl.-H. S. 184), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 4. Februar 2011<br />

(GVOBI. Schl-H. S. 34, ber. GVOBI. Schl.-H. S. 67), wird nach Beschlussfassung des Senats<br />

der Universität Flensburg vom 14. November 2012 nachfolgende Änderung der Verfassung<br />

(Satzung) der Universität Flensburg erlassen. Die Zustimmung des Universitätsrates wurde am<br />

30. November 2012 erteilt. Die Genehmigung des Ministeriums für Bildung <strong>und</strong> Wissenschaft<br />

des Landes Schleswig-Holstein wurde am 4. Dezember 2012 erteilt.<br />

Artikel 1<br />

Die Verfassung (Satzung) der Universität Flensburg vom 30. Oktober 2008 (NBl. MWV.<br />

Schl.-H. S. 192), zuletzt geändert durch Satzung vom 27. August 2012 (NBl. MBW. Schl.-H.,<br />

S. 59) wird wie folgt geändert:<br />

1. § 8 wird wie folgt geändert:<br />

Absatz 2 wird wie folgt geändert:<br />

In Satz 1 wird das Wort „beiden“ durch „bis zu drei“ ersetzt.<br />

2. § 9 wird wie folgt geändert:<br />

Absatz 1, Punkt 2 wird wie folgt geändert:<br />

In Satz 1 wird das Wort „zwei“ durch „zwei oder drei“ ersetzt.<br />

3. § 14 wird wie folgt geändert:<br />

Absatz 5 wird wie folgt geändert:<br />

In Satz 2 wird das Datum ‚…bis zum 30. September…‘ in ‚…bis zum 30. November…‘<br />

geändert.<br />

Artikel 2<br />

Diese Änderungssatzung tritt am Tage nach der Bekanntmachung in Kraft.<br />

Flensburg, den 4.Dezember 2012<br />

Universität Flensburg<br />

Prof. Dr. Werner Reinhart<br />

Präsident


ZIMT<br />

Universität Flensburg<br />

Zentrum für Informations- <strong>und</strong> Medientechnologien<br />

Zugriff auf das Portal „SHIP“ des Landes Schleswig-Holsteins<br />

Hinweise:<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

Jeder Beschäftigte der Uni Flensburg hat Zugriff auf das Portal SHIP<br />

Der Zugriff ist aus dem Arbeitsnetz der Verwaltung <strong>und</strong> der Dozenten möglich<br />

Der Zugriff erfolgt über den Internetbrowser über die URL http://intranet<br />

Zu berücksichtigen sind ggf. die Einstellungen der Internetoptionen des Computers<br />

(nähere Beschreibung im nachfolgendem Abschnitt)<br />

Ansprechpartner für Beschäftigte der Uni Flensburg ist bei technischen Fragen der<br />

ZIMT-Service ( http://www.uni-flensburg.de/?6299# )<br />

Release : 08.08.13<br />

- Uni Flensburg intern -<br />

1 <strong>von</strong> [ 4 ]


ZIMT<br />

Universität Flensburg<br />

Zentrum für Informations- <strong>und</strong> Medientechnologien<br />

Einstellungen der Internetoptionen<br />

Der Zugriff auf das Portal SHIP ist mit nachfolgenden Internetoptionen möglich<br />

a.) Ohne Proxy<br />

b.) Mit Proxy <strong>und</strong> der Ausnahme „Intranet“<br />

Wie stelle trage ich die Ausnahme „Intranet“ unter Windows 7 ein:<br />

1. Start -> Systemsteuerung -> Internetoptionen -> Reiter Verbindungen -> LAN Einstellungen -><br />

Erweitert<br />

Und dort im Feld „Ausnahmen“ das Wort „intranet“ hinzufügen<br />

<strong>und</strong><br />

Release : 08.08.13<br />

- Uni Flensburg intern -<br />

2 <strong>von</strong> [ 4 ]


ZIMT<br />

Universität Flensburg<br />

Zentrum für Informations- <strong>und</strong> Medientechnologien<br />

2. Im Internetbrowser (hier Firefox)<br />

unter Extras -> Einstellungen -> Register „Erweitert“ -> Register „Netzwerk“ -> Einstellungen<br />

„Proxy-Einstellungen des Systems verwenden“ auswählen<br />

<br />

beim Microsoft Internet Explorer Browser findet man die entsprechende Einstellung unter<br />

dem Menü Extras –> Internet Optionen -> Register „Verbindungen“ -> LAN Einstellungen -><br />

Erweitert<br />

Release : 08.08.13<br />

- Uni Flensburg intern -<br />

3 <strong>von</strong> [ 4 ]


ZIMT<br />

Universität Flensburg<br />

Zentrum für Informations- <strong>und</strong> Medientechnologien<br />

Release : 08.08.13<br />

- Uni Flensburg intern -<br />

4 <strong>von</strong> [ 4 ]

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