Leitfaden zur Beantragung und Durchführung von Drittmittel-Projekten
Leitfaden zur Beantragung und Durchführung von Drittmittel-Projekten
Leitfaden zur Beantragung und Durchführung von Drittmittel-Projekten
Verwandeln Sie Ihre PDFs in ePaper und steigern Sie Ihre Umsätze!
Nutzen Sie SEO-optimierte ePaper, starke Backlinks und multimediale Inhalte, um Ihre Produkte professionell zu präsentieren und Ihre Reichweite signifikant zu maximieren.
<strong>Leitfaden</strong><br />
<strong>zur</strong> <strong>Beantragung</strong> <strong>und</strong> <strong>Durchführung</strong> <strong>von</strong><br />
<strong>Drittmittel</strong>-<strong>Projekten</strong><br />
Dieser <strong>Leitfaden</strong> soll die wichtigsten Rahmenbedingungen <strong>zur</strong> <strong>Beantragung</strong> <strong>und</strong><br />
<strong>Durchführung</strong> <strong>von</strong> <strong>Drittmittel</strong>-<strong>Projekten</strong> an der Universität Flensburg<br />
zusammenfassen, Daten <strong>und</strong> Fakten für Antragsteller/innen <strong>zur</strong> Verfügung<br />
stellen <strong>und</strong> einen Überblick über Ansprechpartner/innen <strong>und</strong><br />
Verantwortlichkeiten innerhalb der Universitätsstrukturen geben.<br />
Anmerkung <strong>zur</strong> Unterscheidung <strong>von</strong> „Zuwendungsforschung <strong>und</strong> Auftragsforschung“ bzw. <strong>zur</strong><br />
Unterscheidung <strong>von</strong> „hoheitlichen <strong>und</strong> wirtschaftlichen“ <strong>Drittmittel</strong>projekten:<br />
Universitäten müssen zwischen hoheitlichen <strong>und</strong> wirtschaftlichen Bereichen unterscheiden. Besonders wichtig<br />
ist diese Unterscheidung für die Forschung. Hier ist die Universität Flensburg in Vertretung durch ihre<br />
forschenden Mitarbeiter/innen sowohl eine Institution, die es <strong>zur</strong> Aufgabe hat, freie Forschung zu ermöglichen<br />
(hoheitlicher Bereich: Forschung ohne Gegenleistung, Verwertungsrechte bleiben bei der Uni, umsatzsteuerfrei),<br />
als auch eine Institution, die ihre Dienstleistung als Wirtschaftsunternehmen anbieten kann (wirtschaftlicher<br />
Bereich: Gegenleistungscharakter, Verwertungsrechte gehen an den Auftraggeber, umsatzsteuerpflichtig).<br />
Sobald sie als solches auftritt, ist sie ein Unternehmen mit Betrieben gewerblicher Art (BgA) <strong>und</strong> muss den<br />
Wettbewerb mit potenziellen, konkurrierenden Unternehmen aufnehmen.“<br />
WICHTIG:<br />
Da es Fälle gibt, die diesbezüglich nicht abschließend eingeschätzt werden können, wenden Sie sich<br />
bitte frühzeitig an Herrn Kaufmann oder Frau Andresen (Abteilung Finanzen).<br />
Dieser <strong>Leitfaden</strong> bezieht sich ausschließlich auf Zuwendungsforschung / hoheitliche<br />
<strong>Drittmittel</strong>projekte.<br />
Seite 1 <strong>von</strong> 12
Inhaltsverzeichnis<br />
1. VORBEREITUNG EINES DRITTMITTELANTRAGS ....................................................................................... 3<br />
1.1. Projektidee entwickeln .................................................................................................................... 3<br />
1.2. Antragsskizze <strong>und</strong> Finanzplan vorbereiten ...................................................................................... 3<br />
1.3. Kalkulationswerte für die Finanzplanung beraten <strong>und</strong> bereitstellen .............................................. 3<br />
1.4. Antrag vollständig erstellen <strong>und</strong> an die Abteilung Finanzen weiterleiten ...................................... 4<br />
1.5. Prüfung der Kalkulationswerte <strong>und</strong> Plausibilität ............................................................................. 4<br />
1.6. Antrag <strong>und</strong> Formblatt an das Präsidium weiterleiten ..................................................................... 4<br />
1.7. Schriftliche Befürwortung / Bestätigung des Präsidiums ................................................................ 5<br />
2. EINREICHEN DES DRITTMITTELANTRAGS ................................................................................................ 5<br />
2.1. Antrag beim <strong>Drittmittel</strong>geber einreichen ........................................................................................ 5<br />
2.2. Eventuelle Rückfragen des <strong>Drittmittel</strong>gebers klären <strong>und</strong> beantworten (Verantwortlich:<br />
Projektleitung) ................................................................................................................................. 5<br />
3. RÜCKMELDUNG DES DRITTMITTELGEBERS ............................................................................................. 5<br />
3.1. Zuwendungs- oder Ablehnungsbescheid ........................................................................................ 5<br />
4. DRITTMITTELVERTRAG MIT DEM FÖDERMITTELGEBER ABSCHLIESSEN ................................................. 6<br />
4.1. <strong>Drittmittel</strong>vertrag <strong>von</strong> der/dem Präsident/in unterschreiben lassen ............................................. 6<br />
4.2. (Digitale) Kopie des <strong>Drittmittel</strong>vertrags weiterleiten an Projektleitung <strong>und</strong><br />
Forschungsreferentin ...................................................................................................................... 6<br />
5. PROJEKTVORBEREITUNG ......................................................................................................................... 6<br />
5.1. Optional: UF-internes Projekt-Koordinationstreffen <strong>zur</strong> Unterstützung der Projektleitung<br />
durch das Referat Forschung <strong>und</strong> andere Serviceeinrichtungen der Universität Flensburg .......... 6<br />
5.2. Administrative Bearbeitung starten ................................................................................................ 6<br />
5.3. Stellenausschreibung <strong>und</strong> Einstellung <strong>von</strong> Personal ....................................................................... 6<br />
5.4. Mittelabrufe <strong>und</strong> finanzielle Abwicklung planen <strong>und</strong> vorbereiten ................................................. 7<br />
6. PROJEKTBEGINN UND -UMSETZUNG ...................................................................................................... 7<br />
6.1. Inhaltliche Projekt-Bearbeitung ...................................................................................................... 7<br />
6.2. Mittelabrufe auslösen ..................................................................................................................... 7<br />
6.3. (Zwischen-) Sachberichte erstellen ................................................................................................. 7<br />
6.4. (Zwischen-) Finanzberichte erstellen .............................................................................................. 7<br />
7. PROJEKTABWICKLUNG UND -ENDE......................................................................................................... 8<br />
7.1. Projekt-Abwicklung mit dem <strong>Drittmittel</strong>geber ................................................................................ 8<br />
7.1.1. Projekt-Abschluss-Bericht ............................................................................................................... 8<br />
7.1.2. Projekt-Abrechnung ........................................................................................................................ 8<br />
7.1.3. Projekt-Abschluss mit <strong>Drittmittel</strong>geber........................................................................................... 8<br />
7.2. Projekt-Abwicklung innerhalb der Universität Flensburg ............................................................... 8<br />
8. ÜBERSICHT ANSPRECHPARTNER/INNEN ............................................................................................... 10<br />
9. ANHANG ................................................................................................................................................ 11<br />
Seite 2 <strong>von</strong> 12
<strong>Beantragung</strong> <strong>und</strong> <strong>Durchführung</strong> eines <strong>Drittmittel</strong>projektes<br />
1. VORBEREITUNG EINES DRITTMITTELANTRAGS<br />
1.1. Projektidee entwickeln<br />
(Verantwortlich: Projektleitung)<br />
Optional: Projektidee beraten <strong>und</strong> Förderprogramme identifizieren lassen durch<br />
Referat Forschung (Vize-Präsident/in für Forschung <strong>und</strong> Wissenstransfer /<br />
Forschungsreferent/in)<br />
‣ z.B. bzgl. nationaler / EU / internationaler Förderprogramme <strong>und</strong> -<br />
bedingungen, Projektaufbau <strong>und</strong> Konsortium, Fristen aktueller „Calls“, etc.<br />
‣ Eine Auswahl an Förderprogrammen, die für die Finanzierung der<br />
Aktivitäten der Universität Flensburg in Betracht kommen finden Sie im<br />
Anhang des <strong>Leitfaden</strong>s (z.B. DAAD, DFG).<br />
1.2. Antragsskizze <strong>und</strong> Finanzplan vorbereiten<br />
(Verantwortlich: Projektleitung)<br />
‣ Anhand der Ausschreibung des Förderers wird der Antrag formuliert; die<br />
Antragsformulare stehen in der Regel als Download auf den Webseiten der<br />
<strong>Drittmittel</strong>geber <strong>zur</strong> Verfügung.<br />
‣ Zu den Antragsinhalten finden Sie spezielle Informationen auf den Webseiten<br />
der Universität Flensburg (siehe auch Anhang des <strong>Leitfaden</strong>s).<br />
‣ Bitte beachten Sie die aktuellen Hinweise (z.B. zu Personalkosten), Richtlinien<br />
(z.B. zu Repräsentationsausgaben) <strong>und</strong> Merkblätter (z.B. zu<br />
Forschungsförderung) der Universität Flensburg im Anhang des <strong>Leitfaden</strong>s<br />
<strong>und</strong> im Intranet der Webseiten der Universität Flensburg.<br />
1.3. Kalkulationswerte für die Finanzplanung beraten <strong>und</strong> bereitstellen<br />
(Verantwortlich: Abteilung Finanzen)<br />
‣ Fragen <strong>zur</strong> Finanzplanung (Personalkostenkalkulationen, Berechnung der<br />
Eigenmittel <strong>und</strong> Sachmittel, Gemeinkosten/Overheads, etc.) können <strong>von</strong> den<br />
Abteilungen Finanzen bzw. Personal beantwortet werden.<br />
Seite 3 <strong>von</strong> 12
Optional: Antrag beraten lassen durch Referat Forschung (Vize-Präsident/in<br />
für Forschung <strong>und</strong> Wissenstransfer / Forschungsreferentin)<br />
‣ Die Forschungsreferentin beantwortet Fragen zu Strukturen der Universität<br />
Flensburg <strong>und</strong> berät entsprechend der Ausschreibung <strong>und</strong><br />
Förderbedingungen (inkl. Bereitstellung <strong>von</strong> Musterverträgen (z.B.<br />
Kooperationsverträge, Werkverträge, etc.).<br />
1.4. Antrag vollständig erstellen <strong>und</strong> an die Abteilung Finanzen weiterleiten<br />
(Verantwortlich: Projektleitung)<br />
‣ Der Antrag ist <strong>von</strong> der Projektleitung vollständig zu erstellen - dazu gehört das<br />
Formblatt „Anzeige <strong>von</strong> <strong>Drittmittel</strong>-<strong>Projekten</strong>“ (welches Sie hier im Anhang<br />
<strong>und</strong> im Intranet der Webseiten Universität Flensburg finden).<br />
‣ Der vollständige Antrag ist vierfach an die Abteilung Finanzen weiterzuleiten,<br />
zusammen mit dem entsprechenden Ausschreibungstext <strong>und</strong> den<br />
Nebenbestimmungen.<br />
‣ Eine (digitale) Kopie geht an die Forschungsreferentin.<br />
1.5. Prüfung der Kalkulationswerte <strong>und</strong> Plausibilität<br />
(Verantwortlich: Abteilung Finanzen)<br />
‣ Das Deckblatt des Antrags / Formblatt: „Anzeige <strong>von</strong> <strong>Drittmittel</strong> -<strong>Projekten</strong>“<br />
dient als Entscheidungsgr<strong>und</strong>lage für das Präsidium <strong>und</strong> wird<br />
bei positiver Bewertung <strong>von</strong> der Abteilung Finanzen <strong>und</strong> dem /der Vize-<br />
Präsident/in für Forschung <strong>und</strong> Wissenstransfer unterschrieben <strong>und</strong><br />
befürwortet.<br />
bei negativer Bewertung oder Unklarheiten wird der Antrag an die<br />
Projektleitung <strong>zur</strong>ückgegeben.<br />
1.6. Antrag <strong>und</strong> Formblatt an das Präsidium weiterleiten<br />
(Verantwortlich: Abteilung Finanzen)<br />
HINWEISE:<br />
Für einen rechtsverbindlichen Antrag ist die Befürwortung der Präsidentin /<br />
des Präsidenten der Universität Flensburg obligatorisch!<br />
Seite 4 <strong>von</strong> 12
Abhängig vom Fördermittelgeber kann es sein, dass die Unterschrift der<br />
Projektleitung bei Antragstellung ausreichend ist, trotzdem wird für die<br />
<strong>Durchführung</strong> des Projekts die Befürwortung der Präsidentin / des Präsidenten<br />
der Universität Flensburg notwendig.<br />
Die Prüfung <strong>und</strong> Weiterleitung kann erfahrungsgemäß einige Zeit in<br />
Anspruch nehmen – eine Frist <strong>von</strong> fünf Tagen bis <strong>zur</strong> Bestätigung des<br />
Präsidiums ist daher zwingend einzuhalten!<br />
Um diesen Zeitraum möglichst nicht durch Unklarheiten <strong>und</strong> Rückfragen<br />
unnötig auszuweiten, wird um frühzeitige Abstimmung mit der Abteilung<br />
Finanzen gebeten.<br />
1.7. Schriftliche Befürwortung / Bestätigung des Präsidiums<br />
(Verantwortlich: Präsident/in)<br />
‣ Der Antrag (inkl. Formblatt) wird bei vorliegender positiver Bewertung der<br />
Abteilung Finanzen <strong>und</strong> dem /der Vize-Präsident/in für Forschung <strong>und</strong><br />
Wissenstransfer <strong>von</strong> der Präsidentin /dem Präsidenten unterschrieben <strong>und</strong><br />
zweifach an die Projektleitung <strong>zur</strong>ückgegeben. Je ein Exemplar geht an die<br />
Abteilung Finanzen <strong>und</strong> das Referat Forschung.<br />
2. EINREICHEN DES DRITTMITTELANTRAGS<br />
2.1. Antrag beim <strong>Drittmittel</strong>geber einreichen<br />
(Verantwortlich: Projektleitung)<br />
2.2. Eventuelle Rückfragen des <strong>Drittmittel</strong>gebers klären <strong>und</strong> beantworten<br />
(Verantwortlich: Projektleitung)<br />
3. RÜCKMELDUNG DES DRITTMITTELGEBERS<br />
3.1. Zuwendungs- oder Ablehnungsbescheid<br />
‣ Je nach <strong>Drittmittel</strong>geber geht der Bescheid an das Präsidium oder die<br />
Projektleitung <strong>und</strong> muss entsprechend weitergeleitet werden, d.h. das<br />
Original geht an die Abteilung Finanzen <strong>und</strong> eine Kopie wird an das Präsidium<br />
oder die Projektleitung weitergeleitet.<br />
(Verantwortlich: Präsident/in oder Projektleitung)<br />
Seite 5 <strong>von</strong> 12
‣ Eine (digitale) Kopie wird außerdem an die Forschungsreferentin<br />
weitergeleitet (Verantwortlich: Projektleitung)<br />
4. DRITTMITTELVERTRAG MIT DEM FÖDERMITTELGEBER ABSCHLIESSEN<br />
4.1. <strong>Drittmittel</strong>vertrag <strong>von</strong> der/dem Präsident/in unterschreiben lassen<br />
(Verantwortlich: Abteilung Finanzen)<br />
4.2. (Digitale) Kopie des <strong>Drittmittel</strong>vertrags weiterleiten an Projektleitung <strong>und</strong><br />
Forschungsreferentin<br />
(Verantwortlich: Abteilung Finanzen)<br />
5. PROJEKTVORBEREITUNG<br />
5.1. Optional: UF-internes Projekt-Koordinationstreffen <strong>zur</strong> Unterstützung der<br />
Projektleitung durch das Referat Forschung <strong>und</strong> andere<br />
Serviceeinrichtungen der Universität Flensburg<br />
(Verantwortlich: Projektleitung)<br />
‣ Klärung <strong>von</strong> Verantwortlichkeiten, Abstimmungsprozessen <strong>und</strong> dem<br />
Standardprozedere an der Universität Flensburg während des Projekts.<br />
D.h. Koordination <strong>und</strong> Unterstützung der Projektleitung bei der<br />
Projektumsetzung durch das Referat Forschung, z.B. bei Einstellung <strong>von</strong><br />
Personal, Gr<strong>und</strong>ausstattung, Beschaffungen, Raumorganisation, ggf.<br />
Abstimmung mit dem Justiziariat <strong>und</strong> der Abteilung Personal, etc.<br />
5.2. Administrative Bearbeitung starten<br />
(Verantwortlich: Abteilung Finanzen)<br />
‣ Einrichtung des <strong>Drittmittel</strong>projektes(Fonds) <strong>und</strong> Mitteilung der<br />
Kontierungsmatrix an die Projektleitung<br />
‣ Projektakte mit Originalvertrag (<strong>und</strong> Anlagen z.B. Kooperationsvertrag)<br />
anlegen<br />
5.3. Stellenausschreibung <strong>und</strong> Einstellung <strong>von</strong> Personal<br />
(Verantwortlich: Abteilung Personal)<br />
Seite 6 <strong>von</strong> 12
‣ Die Stellenausschreibung <strong>und</strong> Einstellung <strong>von</strong> Personal wird in Abstimmung<br />
mit der Projektleitung durch die Abteilung Personal veranlasst.<br />
5.4. Mittelabrufe <strong>und</strong> finanzielle Abwicklung planen <strong>und</strong> vorbereiten<br />
(Verantwortlich: Projektleitung)<br />
‣ Die Mittelabrufe <strong>und</strong> finanzielle Abwicklung wird <strong>von</strong> der Projektleitung in<br />
Abstimmung mit der Abteilung Finanzen vorbereitet.<br />
Hinweis: Die Originalbelege für die Mittelabrufe müssen „sachlich <strong>und</strong><br />
rechnerisch richtig“ gezeichnet <strong>und</strong> „kontiert“ sein!<br />
6. PROJEKTBEGINN UND -UMSETZUNG<br />
6.1. Inhaltliche Projekt-Bearbeitung<br />
(Verantwortlich: Projektleitung)<br />
Hinweis: Nicht vergessen: Bei Veröffentlichungen <strong>von</strong> Projektergebnissen etc.<br />
ist die Verwendung des Logos des <strong>Drittmittel</strong>gebers (oft) obligatorisch!<br />
6.2. Mittelabrufe auslösen<br />
(Verantwortlich: Abteilung Finanzen – in Absprache mit der Projektleitung)<br />
‣ Die Mittelabrufe werden <strong>von</strong> der Abteilung Finanzen veranlasst. Eine Kopie<br />
der (an den <strong>Drittmittel</strong>geber versandten) Unterlagen wird an die<br />
Projektleitung weitergeleitet.<br />
Hinweis: Bisher war die Projektleitung verantwortlich für die Mittelabrufe – ab<br />
dem Sommersemester 2014 wird die Verantwortung an dieser Stelle <strong>von</strong> der<br />
Abteilung Finanzen übernommen.<br />
6.3. (Zwischen-) Sachberichte erstellen<br />
(Verantwortlich: Projektleitung)<br />
6.4. (Zwischen-) Finanzberichte erstellen<br />
(Verantwortlich: Abteilung Finanzen – in Absprache mit der Projektleitung)<br />
Seite 7 <strong>von</strong> 12
7. PROJEKTABWICKLUNG UND -ENDE<br />
7.1. Projekt-Abwicklung mit dem <strong>Drittmittel</strong>geber<br />
7.1.1. Projekt-Abschluss-Bericht<br />
(Verantwortlich: Projektleitung)<br />
‣ Der inhaltliche/wissenschaftliche Projekt-Abschluss-Bericht (Sachbericht) wird<br />
<strong>von</strong> der Projektleitung erstellt.<br />
7.1.2. Projekt-Abrechnung<br />
(Verantwortlich: Abteilung Finanzen - in Absprache mit der Projektleitung)<br />
‣ Die Projektleitung bereitet benötigte Unterlagen <strong>und</strong> Dokumente für die<br />
Projekt-Abrechnung vor (z.B. Verwendungsnachweis, Final Report,<br />
Arbeitszeitnachweise, Rechnungsbelege, Berichte, etc.) <strong>und</strong> leitet diese an die<br />
Abteilung Finanzen weiter<br />
(Verantwortlich: Projektleitung)<br />
‣ Die Abteilung Finanzen prüft alle notwendigen Unterlagen <strong>und</strong> leitet diese an<br />
die/den Präsident/in <strong>zur</strong> Unterschrift weiter<br />
(Verantwortlich: Abteilung Finanzen)<br />
‣ Die/der Präsident/in unterschreibt die Unterlagen <strong>und</strong> leitet die Unterlagen<br />
an die Projektleitung <strong>zur</strong>ück<br />
(Verantwortlich: Präsidium)<br />
7.1.3. Projekt-Abschluss mit <strong>Drittmittel</strong>geber<br />
(Verantwortlich: Projektleitung)<br />
‣ Die Projektleitung reicht die vollständigen Unterlagen (Projekt-<br />
Abschlussbericht inkl. der Projekt-Abrechnung) beim <strong>Drittmittel</strong>geber ein<br />
‣ Eine digitale Kopie wird an die Abteilung Finanzen <strong>und</strong> die<br />
Forschungsreferentin weitergeleitet.<br />
7.2. Projekt-Abwicklung innerhalb der Universität Flensburg<br />
(Verantwortlich: Abteilung Finanzen)<br />
Seite 8 <strong>von</strong> 12
‣ Nach erfolgreichem Abschluss des Projekts wird das <strong>Drittmittel</strong>projekt(-Fonds)<br />
<strong>von</strong> der Abteilung Finanzen entsprechend der Verfahrensregelung der<br />
Universität Flensburg (siehe Anhang – mit Hinweisen z.B. <strong>zur</strong> Verwendung <strong>von</strong><br />
Überschüssen) geschlossen.<br />
‣ Die Projektleitung erhält <strong>von</strong> der Abteilung Finanzen eine Mitteilung über den<br />
Abschluss des <strong>Drittmittel</strong>projekt(-Fonds).<br />
Seite 9 <strong>von</strong> 12
8. ÜBERSICHT ANSPRECHPARTNER/INNEN<br />
Institution<br />
Ansprechpartner/in<br />
UF-<br />
Durchwahl<br />
Präsidium Prof. Dr. Andreas Christian - 2803<br />
Präsidium Sara Schulz - 2784<br />
Abteilung II Sven Kaufmann - 2807<br />
Abteilung II Birgit Andresen -2773<br />
Abteilung IV Stefan Schuster - 2812<br />
Abteilung IV Katharina Katzka - 2824<br />
Adresse<br />
Campusallee 3<br />
ZV 206c<br />
Auf dem Campus 1a<br />
EB 011<br />
Campusallee 3<br />
ZV 209<br />
Campusallee 3<br />
ZV 208<br />
Campusallee 3<br />
ZV 216<br />
Campusallee 3<br />
ZV 216<br />
Abkürzungen<br />
Abteilung II = Abteilung Finanzen<br />
Abteilung IV = Abteilung Personal (Personalverwaltung)<br />
Seite 10 <strong>von</strong> 12
9. ANHANG<br />
Hinweis: Hier finden Sie relevante, aktuelle Dokumente (Merkblätter,<br />
Verfahrensregelungen, etc.) <strong>zur</strong> Vorbereitung eines <strong>Drittmittel</strong>antrags,<br />
z.T. per Verlinkung ins Intranet der Universität Flensburg.<br />
kursiv = (noch) nicht im Intranet verfügbar<br />
* = in Arbeit<br />
(Stand: 10.2013)<br />
INHALSTVERZEICHNIS<br />
1) Formblatt „Anzeige eines geplanten hoheitlichen <strong>Drittmittel</strong>projekts“<br />
2) Auswahl an nationalen Förderprogrammen<br />
3) Verfahrensregelung des Präsidiums der Universität Flensburg<br />
„Zum Umgang mit Programmpauschalen“<br />
4) Verfahrensregelung des Präsidiums der Universität Flensburg<br />
„Verwendung <strong>von</strong> <strong>Drittmittel</strong>überschüssen“<br />
5) Verfahren zum Abschluss neuer Kooperationsvereinbarungen<br />
6) Richtlinie <strong>zur</strong> Finanzierung <strong>von</strong> Repräsentationskosten<br />
7) Bankverbindung (Aushang 09/2013)<br />
(Dateiname: Bankverbindung-Uni2013-09.doc)<br />
8) Übersicht Jahresarbeitszeiten 2013<br />
9) Übersicht Jahresarbeitszeiten 2014<br />
10) Personalkostentabelle der Universität Flensburg 2013-2014 (inkl. Personalkosten<br />
„Studentische/wissenschaftliche/akademische Hilfskräfte“)<br />
(Dateiname: Personalkosten_2013-2014.xls)<br />
11) Vordruck St<strong>und</strong>ennachweis (Dateiname: St<strong>und</strong>ennachweis.doc)<br />
12) Merkblatt Ausschuss für Forschung <strong>und</strong> Wissenstransfer: Forschungsprojekte<br />
13) Merkblatt Ausschuss für Forschung <strong>und</strong> Wissenstransfer: Wissenschaftliche<br />
Veranstaltungen<br />
14) Merkblatt Ausschuss für Forschung <strong>und</strong> Wissenstransfer: Wissenschaftlicher<br />
Nachwuchs<br />
15) *[Merkblatt Ausschuss für Europa <strong>und</strong> Internationales: Internationale<br />
Kooperationen in Arbeit im Ausschuss!]<br />
16) Dienstreiseantrags- <strong>und</strong> Dienstreisekostenabrechnungsformular<br />
Seite 11 <strong>von</strong> 12
17) Merkblatt Dienstreisen<br />
18) Tagessätze Inland (Deutschland)<br />
19) Auslandstagegelder<br />
20) Ausschreibungs- <strong>und</strong> Vergabeordnung (Abteilung I -„Beschaffungsrichtlinie“)<br />
21) Verfassung (Satzung) der Universität Flensburg & Satzung <strong>zur</strong> Änderung der Verfassung<br />
(Satzung) der Universität Flensburg ( =Legitimationsnachweis)<br />
22) „SHIP“ Anleitung<br />
23) *ggf. <strong>Drittmittel</strong>satzung (TODO (?): Forschungsausschuss/Senat?)<br />
Seite 12 <strong>von</strong> 12
Anzeige eines geplanten hoheitlichen <strong>Drittmittel</strong>projekts<br />
[„Deckblatt des Projektantrags“]<br />
Von Projektleitung / Antragsteller/in auszufüllen:<br />
___________________________________________________________________________<br />
Titel (Bezeichnung) des <strong>Drittmittel</strong>projekts<br />
__________________________________________________________________________<br />
Abkürzung des Titels (Bezeichnung) des <strong>Drittmittel</strong>projekts<br />
__________________________________________________________________________<br />
Projektleiter/in (Prof.) + Telefon + E-Mail + Standort/Adresse<br />
__________________________________________________________________________<br />
Projektassistent (WiMi / Stud. HK) + Telefon + E-Mail + Standort<br />
__________________________________________________________________________<br />
Institut + Abteilung / Seminar / Fachgebiet<br />
___________________________________________________________________________<br />
<strong>Drittmittel</strong>geber / Fördernde Institution<br />
___________________________________________________________________________<br />
Ausschreibung / Förderprogramm<br />
___________________________________________________________________________<br />
Ausschreibungsfrist<br />
___________________________________________________________________________<br />
Geplante Laufzeit des <strong>Drittmittel</strong>projektes<br />
___________________________________________________________________________<br />
Höhe der <strong>Drittmittel</strong> (Anteil Antragsteller/in)<br />
Seite 1 <strong>von</strong> 4
Eigenmittel / Einnahmen:<br />
Bitte schlüsseln Sie die Berechnung der Eigenmittel (Personaleinsatz, Arbeitsplatzpauschale,<br />
Raumpauschale etc.) auf einem zusätzlichen Blatt ausführlich auf, falls dies nicht aus dem<br />
Finanzierungsplan des beiliegenden Antrags / Angebots hervorgeht.<br />
Bitte ankreuzen:<br />
□ Finanzierungsplan als Anlage anbei<br />
□ Eigenmittel-Aufschlüsselung als Anlage anbei<br />
Höhe der UF-Eigenmittel<br />
in % (entsprechend der<br />
Förderquote):<br />
Summe In €:<br />
Art der Eigenmittel<br />
Personal<br />
Andere:<br />
□ andere Einnahmen vorhanden:<br />
Andere Einnahmen Summe in €<br />
Art der Einnahmen Spenden<br />
Gebühren (z.B. für Tagung)<br />
Zuschüsse aus Landesmitteln<br />
Andere öffentliche Mittel:<br />
Programmpauschale (PP) / Overhead:<br />
PP / Overhead in %<br />
Bezugsgr<strong>und</strong>lage (in €):<br />
z.B. Personalkosten, Projektsumme,<br />
Fördersumme, etc.<br />
Pauschale (in €)<br />
Summe (in €)<br />
Seite 2 <strong>von</strong> 4
Selbstauskunft der Projektleitung / der Antragsteller/in / des Antragstellers zu<br />
„Professoren/innen-St<strong>und</strong>en-Kontingenten“<br />
‣ Einbindung in den folgenden weiteren <strong>Projekten</strong>:<br />
(Bitte geben Sie je Projekt die eingebrachten St<strong>und</strong>en <strong>und</strong> den Zeitraum an)<br />
________________________________________________________________________<br />
________________________________________________________________________<br />
________________________________________________________________________<br />
________________________________________________________________________<br />
________________________________________________________________________<br />
________________________________________________________________________<br />
Erklärungen der Projektleitung / der Antragsteller/in / des Antragstellers<br />
Ich erkläre, dass die <strong>Durchführung</strong> des <strong>Drittmittel</strong>projektes die Erfüllung anderer Aufgaben<br />
der Hochschule sowie die Rechte <strong>und</strong> Pflichten anderer Personen nicht beeinträchtigt <strong>und</strong><br />
Folgelasten für die Universität nicht entstehen.<br />
Ich verpflichte mich, die Mittel für den vom <strong>Drittmittel</strong>geber bestimmten Zweck zu verwenden<br />
<strong>und</strong> bei der Mittelbewirtschaftung dessen Bedingungen sowie die geltenden haushaltsrechtlichen<br />
Bestimmungen einzuhalten.<br />
Flensburg, den ___________________________<br />
_________________________________________<br />
(Unterschrift Projektleiter/in / Antragsteller/in)<br />
Seite 3 <strong>von</strong> 4
Von der Abteilung Finanzen auszufüllen:<br />
Die finanziellen Angaben wurden auf Datenbasis <strong>und</strong> Berechnung geprüft.<br />
Die finanziellen Rahmenbedingungen des <strong>Drittmittel</strong>gebers werden entsprechend der Förderrichtlinien<br />
eingehalten.<br />
Ggf. Anmerkungen:<br />
___________________________________________________________________________<br />
___________________________________________________________________________<br />
Das Projekt kann befürwortet werden.<br />
Flensburg, den ___________________________<br />
_________________________________________<br />
(Unterschrift Abteilung Finanzen)<br />
Vom Vize-Präsident/in für Forschung <strong>und</strong> Wissenstransfer auszufüllen:<br />
Das Projekt kann befürwortet werden.<br />
Ggf. Anmerkungen:<br />
___________________________________________________________________________<br />
___________________________________________________________________________<br />
Flensburg, den ___________________________<br />
_________________________________________<br />
(Unterschrift Vize-Präsident/in für Forschung <strong>und</strong> Wissenstransfer)<br />
Vom Präsidium auszufüllen:<br />
Das Projekt wird befürwortet <strong>und</strong> entsprechend der vorliegenden Angaben unterstützt.<br />
Flensburg, den ____________________________<br />
_________________________________________<br />
(Unterschrift Präsident/in)<br />
Seite 4 <strong>von</strong> 4
Auswahl an nationalen Förderprogrammen:<br />
DAAD-Programme (z.B.):<br />
- ERASMUS (Stand Juli 2013:Regionale Veranstaltungen <strong>zur</strong> neuen<br />
Programmgeneration […] ab Herbst 2013 über das 2014 beginnende<br />
Programm. Aktuelle Ausschreibungen)<br />
- Förderung ausländischer Gastdozenten zu Lehrtätigkeiten an deutschen<br />
Hochschulen (Regelmäßige Antragstermine sind: 15. Juli für Gastdozenturen,<br />
die frühestens ab dem Sommersemester des der Antragstellung folgenden<br />
Jahres beginnen sollen. […] <strong>und</strong> 15. Januar für Gastdozenturen, die frühestens<br />
ab dem Wintersemester des Jahres der Antragstellung beginnen sollen.)<br />
Deutsche Sprache fördern (Internationalisierung <strong>und</strong> Rekrutierung<br />
wissenschaftlich hochkarätiger Partner, Modernisierung der Lehre als Beitrag<br />
<strong>zur</strong> Hochschulreform, Stärkung des Interesses an der deutschen Sprache)<br />
- Hochschulmanagement <strong>und</strong> Institution Building (Professionelle Strukturen<br />
aufbauen <strong>und</strong> Ressourcen effizient managen […] in den Staaten Ost- <strong>und</strong><br />
Südosteuropas <strong>und</strong> der GUS sowie in Entwicklungsländern)<br />
- Mobilität <strong>und</strong> Partnerschaft (Mobilität <strong>von</strong> Studierenden <strong>und</strong> Graduierten bis<br />
hin <strong>zur</strong> Entwicklung gemeinsamer Lehrmaterialien <strong>und</strong> Studiengängen)<br />
- Internationales Marketing durch Summer Schools im Ausland (Antragsfrist<br />
2013: 26.09.2013)<br />
- Studienangebote deutscher Hochschulen im Ausland (Stand: Juli 2013: z.Zt.<br />
keine offenen Ausschreibungen)<br />
DFG-Programme (z.B.):<br />
- Internationale wissenschaftliche Veranstaltungen<br />
- Gewährung einer Unterstützung zum Aufbau internationaler Kooperationen<br />
- Kooperation mit Entwicklungsländern<br />
- Mercator-Fellows (Mercator-Fellows können in folgenden DFG-Programmen<br />
beantragt werden: Sachbeihilfe, Emmy Noether-Programm, Forschergruppe,<br />
Schwerpunktprogramm, Graduiertenkolleg, Sonderforschungsbereich)<br />
- Trilaterale Projekte (Projekte unter Beteiligung <strong>von</strong> deutschen, israelischen <strong>und</strong><br />
palästinensischen Wissenschaftler/innen)
Senatsbeschluss vom 29.06.2011:<br />
Verfahrensregelungen zum Umgang der Universität Flensburg mit Programmpauschalen<br />
(z.B. der DFG <strong>und</strong> des B<strong>und</strong>es)<br />
Der am 14. Juni 2007 unterzeichnete Hochschulpakt 2020 ermöglicht der Deutschen<br />
Forschungsgemeinschaft (DFG) die Zahlung <strong>von</strong> Programmpauschalen für bewilligte<br />
Projekte. Mit Wirkung vom 1. Januar 2007 an wird für Sonderforschungsbereiche,<br />
Forschungszentren <strong>und</strong> Graduiertenkollegs ein pauschaler Zuschlag <strong>zur</strong> Deckung<br />
der mit der Förderung verb<strong>und</strong>enen indirekten Projektausgaben gewährt (Programmpauschale).<br />
Ab dem 1. Januar 2008 (Zeitpunkt der Bewilligung) gilt dies auch<br />
für Neubewilligungen in der Allgemeinen Forschungsförderung bis auf wenige Ausnahmen.<br />
Die Programmpauschale beträgt 20 % der abrechenbaren direkten Projektausgaben.<br />
Die Bewilligung der Programmpauschale setzt keinen gesonderten Antrag voraus.<br />
Die Auszahlung der Programmpauschale erfolgt anteilig mit jedem Mittelabruf.<br />
Ab 2012 wird eine entsprechende Programmpauschale auch für neu beantragte Projekte<br />
des B<strong>und</strong>es ausgezahlt; für laufende Projekte wird ab dem Jahr 2011 eine Pauschale<br />
<strong>von</strong> 10% ausgezahlt.<br />
An der Universität Flensburg werden diese Programmpauschalen in gesonderten<br />
Fonds vereinnahmt.<br />
Üblicherweise sind bei <strong>Drittmittel</strong>projekten 20 % (Personal-)Gemeinkosten <strong>zur</strong> Abdeckung<br />
der Verwaltungskosten einschließlich der Kosten des ZIMTs einzukalkulieren<br />
<strong>und</strong> ab<strong>zur</strong>echnen. Hierfür, sowie ggf. für weitere indirekte Projektkosten, zahlen die<br />
DFG <strong>und</strong> das BMBF die Programmpauschale. Demzufolge liegt die Anweisungsberechtigung<br />
für Ausgaben aus den Mitteln der Programmpauschale beim Präsidium,<br />
das <strong>zur</strong> Verwendung der Mittel folgendes Verfahren festgelegt hat:<br />
- Sofern Projektausgaben erforderlich werden, die nicht über den <strong>Drittmittel</strong>geber<br />
abgerechnet werden können (z. B. Kosten für angemietete Räumlichkeiten,<br />
IT-Beschaffungen u. ä.), können diese mit Zustimmung des Präsidiums,<br />
vertreten durch den Kanzler, in der Regel bis zu 50% der Programmpauschale<br />
aus dieser bestritten werden. Für jedes Projekt wird in dem zuvor genannten<br />
Programmpauschalen-Fonds ein entsprechender Buchungsabschnitt eingerichtet,<br />
so dass durch die Finanzabteilung jederzeit der aktuelle Mittelbestand<br />
projektbezogen ermittelbar ist.<br />
- Mittel aus der Programmpauschale, die nach Abschluss des jeweiligen Projektes<br />
nicht verbraucht wurden, werden zentral für Zwecke der Forschungsförderung<br />
an der Universität Flensburg eingesetzt. Sie sollen zukünftig in einen<br />
zentralen Fonds für die Anschubfinanzierung <strong>von</strong> neuen <strong>Drittmittel</strong>projekten<br />
bzw. Fortsetzungsanträgen überführt werden. Die Entscheidung über die<br />
Vergabe dieser Mittel obliegt dem vom Vizepräsidenten für Forschung geleiteten<br />
Senatsausschuss für Forschung <strong>und</strong> Wissenstransfer.
Senatsbeschluss vom 29.06.2011<br />
Verfahrensregelung der Universität Flensburg <strong>zur</strong> Verwendung <strong>von</strong> <strong>Drittmittel</strong>überschüssen<br />
In <strong>Drittmittel</strong>projekten können zum Projektabschluss Überschüsse entstehen, die<br />
nicht <strong>zur</strong> Deckung <strong>von</strong> direkten oder indirekten Personal- <strong>und</strong> Sachaufwendungen<br />
benötigt werden <strong>und</strong> nach den Vorgaben des <strong>Drittmittel</strong>gebers <strong>von</strong> der Universität frei<br />
verwendet werden können. Diese Überschüsse entstehen insbesondere durch die<br />
Vergütung <strong>von</strong> Personalaufwand, der nicht durch zusätzlich eingestelltes, sondern<br />
durch vorhandenes Personal geleistet wird, das zudem keine Entlastung durch Vertretungen<br />
im Hauptamt erfährt.<br />
Es ist sinnvoll für die Verwendung dieser Überschüsse ein einheitliches Verfahren<br />
festzulegen. Hierfür wird der folgende Vorschlag unterbreitet:<br />
1. Overhead<br />
Zur Ermittlung des tatsächlich frei <strong>zur</strong> Verfügung stehenden Überschusses ist zu ermitteln,<br />
ob aus den Projektmitteln bereits angemessene Beiträge <strong>zur</strong> Finanzierung<br />
des Overheads geleistet wurden. Üblicherweise sind bei <strong>Drittmittel</strong>projekten 20 %<br />
Personalgemeinkosten <strong>zur</strong> Abdeckung der Verwaltungskosten einschließlich der<br />
Kosten des ZIMT einzukalkulieren <strong>und</strong> ab<strong>zur</strong>echnen. Im Rahmen der KLR wird die<br />
Universität im Laufe des Jahres 2011 in der Lage sein, die tatsächlich anzusetzenden<br />
Gemeinkosten zu ermitteln. Ggf. sind aus den Überschüssen zunächst die Gemeinkosten<br />
bis <strong>zur</strong> üblichen Höhe zu bedienen.<br />
2. Forschungsförderung<br />
Zur Speisung eines zentralen Fonds für die Anschubfinanzierung <strong>von</strong> neuen <strong>Drittmittel</strong>projekten<br />
wird angeregt, 25% der frei <strong>zur</strong> Verfügung stehenden Überschüsse einem<br />
entsprechenden Fonds zuzuführen. Die Entscheidung über die Vergabe dieser<br />
Mittel soll dem vom Vizepräsidenten für Forschung geleiteten Senatsausschuss für<br />
Forschung <strong>und</strong> Wissenstransfer obliegen.<br />
3. Honorierung besonderer Leistungen<br />
Den Projektleiterinnen <strong>und</strong> Projektleitern soll die Möglichkeit eröffnet werden, bis zu<br />
25% der frei <strong>zur</strong> Verfügung stehenden Überschüsse <strong>zur</strong> Honorierung der besonderen<br />
Leistungen der am Projekt beteiligten Mitarbeiter entsprechend oder (bei Beamten) in<br />
Anlehnung an die Regelungen der § 40 Nr. 6 des TV-L (Sonderregelungen für Beschäftigte<br />
an Hochschulen <strong>und</strong> Forschungseinrichtungen zu § 18) verwenden zu<br />
können. Die konkrete Regelung des Antragsverfahrens sollte auch eine Honorierung<br />
der Leistungen der Projektleiterin bzw. des Projektleiters ermöglichen <strong>und</strong> muss die<br />
Regelungen der Mitbestimmung beachten.<br />
4. Sondermittelkonten<br />
Die verbleibenden frei <strong>zur</strong> Verfügung stehenden Überschüsse werden (ggf. anteilig)<br />
auf Sondermittelkonten der Projektleiterinnen bzw. der Projektleiter gebucht <strong>und</strong><br />
können <strong>von</strong> diesen unter Beachtung der Regelungen <strong>zur</strong> Verwendung <strong>von</strong> Landesmitteln<br />
frei, d.h. insbesondere <strong>zur</strong> Unterstützung neuer eigener Forschungsaktivitäten<br />
verwendet werden.
Universität Flensburg<br />
Vizepräsidentin für Europa <strong>und</strong> Internationales<br />
Universität Flensburg - Auf dem Campus 1 - 24943 Flensburg<br />
Prof. Dr. Charlotte Gaitanides<br />
Vizepräsidentin für Europa <strong>und</strong> Internationales<br />
Geschäftszeichen<br />
Besucheranschrift<br />
Gebäude E, Raum 015<br />
Campusallee 3<br />
24943 Flensburg<br />
Telefon<br />
+49 461 805 2766<br />
Hinweise betreffend das Verfahren zum Abschluss neuer<br />
internationaler Kooperationsvereinbarungen der<br />
Universität Flensburg<br />
Telefax<br />
+49 461 805 2799<br />
E-Mail<br />
charlotte.gaitanides@uni-flensburg.de<br />
Sekretariat<br />
Bianca Zaudtke<br />
1. Der Initiator/die Initiatorin der neuen Hochschulkooperation leitet<br />
dem International Center (int-center@uni-flensburg.de, EB 035) einen<br />
schriftlichen Entwurf der Kooperationsvereinbarung unter Angabe der<br />
Kontaktadresse des Kooperationspartners (Post- sowie Mailadresse)<br />
zu. Das International Center prüft den Entwurf sprachlich <strong>und</strong><br />
inhaltlich.<br />
Raum<br />
206<br />
Telefon Sekretariat<br />
+49 461 805 2800<br />
+49 461 805 2818<br />
Telefax<br />
+49 461 805 2799<br />
2. Sofern erforderlich, leitet das International Center den Entwurf an die<br />
Rechtsabteilung weiter <strong>und</strong> setzt den Vizepräsidenten/die<br />
Vizepräsidentin für Europa <strong>und</strong> Internationales ins CC.<br />
a) Bestehen seitens des International Centers <strong>und</strong>/oder der<br />
Rechtsabteilung Einwände, informiert das International Center<br />
den Initiator/die Initiatorin. Dieser/diese nimmt in Absprach mit<br />
dem Kooperationspartner die entsprechenden Korrekturen vor<br />
<strong>und</strong> leitet dem International Center den geänderten Entwurf zu.<br />
b) Sofern keine Einwände (mehr) bestehen, legt das International<br />
Center dem Präsidium die Kooperationsvereinbarung <strong>zur</strong><br />
Unterzeichnung vor. Ein Memorandum of Understanding (MoU)<br />
wird <strong>von</strong> dem Vizepräsidenten/der Vizepräsidentin für Europa<br />
<strong>und</strong> Internationales unterzeichnet. Alle weitergehenden<br />
Kooperationsvereinbarungen unterzeichnet der Präsident/die<br />
Präsidentin.<br />
Homepage<br />
www.uni-flensburg.de/praesidium
3. Das Präsidiumssekretariat versendet zwei originale Ausfertigungen der<br />
Kooperationsvereinbarung an die Partnerinstitution mit der Bitte um Unterzeichnung <strong>und</strong><br />
Rücksendung einer originalen Ausfertigung an das Präsidium.<br />
4. Nach Eingang der unterschrieben Ausfertigung leitet das Präsidiumssekretariat dem<br />
International Center eine Kopie der Kooperationsvereinbarung zu. Das Original verbleibt bei den<br />
Akten des Präsidiums.<br />
Seite 2 <strong>von</strong> 2
Richtlinie <strong>zur</strong> Finanzierung <strong>von</strong> Repräsentationskosten<br />
an der Universität Flensburg<br />
I. Präambel<br />
Ausgaben für Bewirtungen <strong>und</strong> sonstige Repräsentationszwecke, die durch die Hochschule<br />
geleistet werden, unterliegen in besonderem Maße der kritischen Betrachtung der<br />
Öffentlichkeit. Die in Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft übliche Praxis der Kontaktpflege<br />
kann bei maßgeblich aus Steuergeldern finanzierten öffentlichen Einrichtungen<br />
nicht als Vergleichsmaßstab herangezogen werden. Da allerdings auch die Universität<br />
Flensburg bei besonderen Anlässen bestimmte Repräsentationspflichten zu erfüllen hat,<br />
kann es für ihre Aufgabenerfüllung gemäß § 3 Hochschulgesetz (HSG) im Bereich der<br />
Forschung <strong>und</strong> Lehre, aber auch in der Verwaltung zweckmäßig <strong>und</strong> geboten sein, dass<br />
entsprechende Ausgaben getätigt werden. Diese Richtlinie dient dazu, für die Universität<br />
Flensburg einen Rahmen für die finanziellen Aufwendungen bei repräsentativen Anlässen,<br />
insbesondere bei Bewirtungen, zu setzen.<br />
Für alle Ausgaben gilt der Gr<strong>und</strong>satz der Wirtschaftlichkeit <strong>und</strong> Sparsamkeit.<br />
II. Laufende Betriebsaufwendungen, Geschenke, Blumen <strong>und</strong><br />
Werbeartikel<br />
BETRIEBSAUFWENDUNGEN<br />
Das Anbieten <strong>von</strong> z.B. Mineralwasser, Kaffee, Tee <strong>und</strong> Gebäck anlässlich <strong>von</strong> Besprechungen<br />
mit Gästen <strong>und</strong> bei Gremiensitzungen innerhalb der Universität Flensburg<br />
stellen als übliche Geste der Höflichkeit laufende Betriebsaufwendungen dar, die aus<br />
Landesmitteln finanzierbar sind. Es versteht sich <strong>von</strong> selbst, dass Kaffee, Wasser usw.<br />
für den eigenen Verbrauch oder interne Dienstbesprechungen weiterhin selbst zu finanzieren<br />
sind.<br />
GESCHENKE UND BLUMEN<br />
Geschenke (Blumensträuße, Weinflasche, Pralinen o.ä.) dürfen als kleine Geste an<br />
Gastvortragende oder Referenten überreicht werden.<br />
Zur Verabschiedung langjähriger Mitarbeiter oder Mitarbeiterinnen oder zu besonderen<br />
Anlässen überreicht das Präsidium Blumen o.ä. im Namen der Hochschule.<br />
WERBEARTIKEL<br />
Werbeartikel der Hochschule dürfen in angemessenem Umfang für Gäste, Partner der<br />
Hochschule oder als Gastgeschenke verwendet werden, wenn sie der Aufgabenerfüllung<br />
der Hochschule dienen. Die Entscheidung trifft das Präsidium .<br />
III. Bewirtungskosten<br />
Bewirtungskosten sind Aufwendungen für Speisen <strong>und</strong> Getränke, die im Zusammenhang<br />
mit der Aufgabenerfüllung der Universität Flensburg für die Bewirtung <strong>von</strong> Gästen <strong>und</strong> Mitarbeiterinnen<br />
<strong>und</strong> Mitarbeitern entstehen. Dabei kann es sich um externe Bewirtung (z.B.<br />
Restaurantbesuche) oder um Empfänge oder Veranstaltungen mit Bewirtung in Räumen der<br />
Universität Flensburg handeln.<br />
1
Wann sind Bewirtungskosten erstattungsfähig?<br />
Eine Erstattung <strong>von</strong> Bewirtungskosten ist nur zulässig, wenn es im Rahmen der Aufgabenerfüllung<br />
der Universität Flensburg im Einzelfall geboten ist, die Gäste zu bewirten. Das<br />
dienstliche Interesse muss in allen Fällen nachvollziehbar erkennbar sein. Die Anzahl der<br />
Gäste sollte die Anzahl der Hochschulmitglieder übersteigen.<br />
Dies ist in der Regel gegeben bei<br />
• der Presse- <strong>und</strong> Öffentlichkeitsarbeit einschließlich der an künftige Studierende <strong>und</strong><br />
Mitarbeiterinnen <strong>und</strong> Mitarbeiter gerichtete Werbung für die Hochschule<br />
• Förderung der internationalen Zusammenarbeit<br />
• der Pflege <strong>von</strong> Kontakten mit der Politik, Wirtschaft, Kultur <strong>und</strong> Schulen sowie <strong>zur</strong><br />
Förderung <strong>von</strong> Wissens- <strong>und</strong> Technologietransfer<br />
• der Einwerbung <strong>von</strong> <strong>Drittmittel</strong>n <strong>und</strong> Anbahnung <strong>von</strong> Kooperationen<br />
• der Pflege der Alumni<br />
• der Zusammenarbeit mit anderen Hochschulen außerhalb Schleswig-Holsteins<br />
• Anlässen <strong>von</strong> besonderem dienstlichen Interesse, z.B. im Rahmen <strong>von</strong><br />
Akkreditierungs- <strong>und</strong> Auditverfahren, Tagungen, Konferenzen<br />
• Anlässen des akademischen Gemeinschaftslebens der Hochschule wie z.B.<br />
Absolventenfeiern, Preisverleihungen, Ehrungen, Antrittsvorlesungen (nicht: Veranstaltungen<br />
einzelner Institute)<br />
Wann sind Bewirtungskosten nicht erstattungsfähig?<br />
Ausnahmslos sind Bewirtungskosten im Rahmen der nachfolgenden, beispielhaften<br />
<strong>und</strong> nicht abschließend aufgeführten Anlässe nicht erstattungsfähig:<br />
• interne Anlässe in der Hochschule wie z.B. für interne Dienstbesprechungen,<br />
Dienstjubiläen, Beförderungen <strong>und</strong> Verabschiedungen <strong>von</strong> Mitarbeitern<br />
<strong>und</strong> Mitarbeiterinnen<br />
• Betriebsausflüge, Weihnachtsfeiern, Geburtstage oder Abteilungsessen<br />
• Feiern zu einem bestimmten Jahrestag der Institute <strong>und</strong> Zentren o.ä.<br />
• Arbeitsessen oder Ausflüge ausschließlich mit Mitarbeiterinnen <strong>und</strong> Mitarbeitern<br />
oder Studierenden eines Projektes z.B. mit dem Ziel der Motivationssteigerung o-<br />
der Danksagung<br />
• Bewirtung nach honorierten Gastvorträgen<br />
• Kosten für innerbetriebliche Veranstaltungen, an denen ausschließlich Mitglieder<br />
der Hochschule teilnehmen. Ausgenommen sind Veranstaltungen des Hochschulrates,<br />
des Präsidiums, des Senates oder vorab durch das Präsidium genehmigte<br />
Veranstaltungen.<br />
IV. Finanzierung <strong>und</strong> Abrechnung<br />
Welche Mittel dürfen für die Finanzierung eingesetzt werden?<br />
1. Bei Veranstaltungen, bei denen Teilnehmerbeiträge erhoben werden, können<br />
aus diesen sämtliche Bewirtungs- <strong>und</strong> sonstige Veranstaltungskosten übernommen<br />
werden (z.B. Rahmenprogramm). Voraussetzung ist, dass die Beiträge die<br />
Kosten der Veranstaltung vollständig decken.<br />
2. <strong>Drittmittel</strong>, die der Hochschule <strong>von</strong> privaten oder öffentlichen Geldgebern <strong>zur</strong> Erfüllung<br />
ihrer Aufgaben <strong>zur</strong> Verfügung gestellt werden, unterliegen wie Landesmittel<br />
ebenfalls der Landeshaushaltsordnung. Bewirtungskosten <strong>und</strong> sonstiger Repräsentationsaufwand<br />
kann aus <strong>Drittmittel</strong>n daher nur übernommen werden,<br />
wenn<br />
a. die Vertrags- <strong>und</strong> Bewilligungsbedingungen dies ausdrücklich zulassen.<br />
2
In diesem Fall richtet sich die Erstattung nach den Bedingungen des<br />
<strong>Drittmittel</strong>gebers <strong>und</strong> dem Finanzierungsplan.<br />
b. „freie“ Mittel <strong>zur</strong> Verfügung stehen. <strong>Drittmittel</strong> sind dann „frei“, wenn der<br />
<strong>Drittmittel</strong>geber keine Vorgaben über deren Verwendung gemacht hat.<br />
Bei öffentlichen Geldgebern (z.B. B<strong>und</strong>, DFG) ist die Verwendung der<br />
<strong>Drittmittel</strong> für Repräsentationszwecke fast ausnahmslos ausgeschlossen.<br />
In Zweifelsfällen ist eine Abstimmung mit der Finanzabteilung geboten,<br />
um Probleme bei der Abrechnung bereits im Vorfeld zu vermeiden.<br />
3. Mittel aus selbsterwirtschafteten Einnahmen können im Rahmen dieser Richtlinie<br />
<strong>und</strong> unter Beachtung der Landeshaushaltsordnung für Repräsentationsausgaben<br />
verwendet werden.<br />
4. Spenden, für die die Universität Flensburg eine Zuwendungsbescheinigung über<br />
wissenschaftliche Zwecke ausgestellt hat, dürfen auch nur für wissenschaftliche<br />
Zwecke verwendet werden. Eine Finanzierung <strong>von</strong> Repräsentationskosten jeglicher<br />
Art aus Zuwendungsmitteln käme lediglich in Betracht, wenn die Spende<br />
ohne jede Zweckbindung erfolgt ist <strong>und</strong> auf die Erstellung einer Zuwendungsbescheinigung<br />
ausdrücklich verzichtet wurde. Eine solche Spende ist dann aber für<br />
den Spender steuerlich nicht abzugsfähig.<br />
5. Staatliche Mittel sind erst nachrangig für Repräsentationskosten verfügbar. Die<br />
Entscheidung, welche Repräsentationskosten aus Hochschulmitteln übernommen<br />
werden, trifft im Rahmen dieser Richtlinie das Präsidium.<br />
Welche weiteren Voraussetzungen für die Erstattung <strong>von</strong> Repräsentationsausgaben<br />
müssen vorliegen?<br />
Ist eine Erstattung <strong>von</strong> Repräsentationsausgaben dem Gr<strong>und</strong>e nach zulässig <strong>und</strong> stehen<br />
Mittel für deren Finanzierung <strong>zur</strong> Verfügung, sind folgende Voraussetzungen einzuhalten:<br />
1. Die Aufwendungen müssen unmittelbar mit einem konkreten dienstlichen Vorhaben<br />
zusammenhängen <strong>und</strong> dessen Zielen dienen (z.B. <strong>Durchführung</strong> <strong>von</strong> Konferenzen,<br />
Akkreditierungsverfahren).<br />
2. Die Aufwendungen müssen sich in einem für den öffentlichen Dienst üblichen,<br />
dem verfolgten Zweck angemessenen Rahmen halten.<br />
3. Die allgemeinen haushaltsrechtlichen Gr<strong>und</strong>sätze der Wirtschaftlichkeit <strong>und</strong><br />
Sparsamkeit sind zu beachten. Dies gilt unabhängig <strong>von</strong> der Finanzierungsquelle.<br />
Bei der <strong>Durchführung</strong> <strong>von</strong> Tagungen, Symposien, Kongressen etc. sind gr<strong>und</strong>sätzlich<br />
kostendeckende Teilnehmerbeiträge zu erheben.<br />
Welche Unterlagen müssen für eine Erstattung vorliegen?<br />
Folgende Informationen <strong>und</strong> Unterlagen müssen vorgelegt werden, damit die Voraussetzungen<br />
für eine Erstattung der Repräsentationsausgaben erfüllt sind:<br />
1. Hinreichende Dokumentation <strong>von</strong> Anlass <strong>und</strong> der Notwendigkeit der Bewirtung<br />
(hinreichendes dienstliches Interesse). Dazu eignen sich z.B. das Programm<br />
oder die Einladung <strong>zur</strong> Veranstaltung.<br />
2. Der Teilnehmerkreis ist in Form einer Teilnehmerliste zu belegen. Dabei ist bei<br />
jeder Person anzugeben, welcher Institution sie angehört. Hochschulmitglieder<br />
sind zu kennzeichnen.<br />
3. Bei der Abrechnung <strong>von</strong> Bewirtungskosten muss der Bewirtungsbeleg<br />
(Rechnung)<br />
• im Original vorliegen.<br />
• maschinell erstellt <strong>und</strong> mit einer Registriernummer versehen sein.<br />
• Anschrift <strong>und</strong> Steuernummer des Gastbetriebes, Caterer, Lieferan-<br />
3
ten enthalten.<br />
• die genaue Bezeichnung der konsumierten Speisen <strong>und</strong> Getränke enthalten.<br />
• das Datum <strong>und</strong> den Ort des Verzehrs/der Lieferung angeben.<br />
• den Rechnungsbetrag mit ausgewiesener Umsatzsteuer aufführen.<br />
• sachlich <strong>und</strong> rechnerisch richtig gekennzeichnet sein.<br />
Was kann keinesfalls erstattet werden?<br />
1. Trinkgelder<br />
2. Verauslagtes Pfand<br />
3. Repräsentationsausgaben, die nicht dieser Richtlinie entsprechen<br />
Die vorstehenden Ausführungen geben allgemeine Gr<strong>und</strong>sätze wieder <strong>und</strong> gelten als<br />
Richtschnur. Die Entscheidung in Einzelfällen, die hier nicht ausdrücklich aufgeführt sind,<br />
ist anhand dieser Gr<strong>und</strong>sätze zu treffen. In Zweifelsfällen wird eine Klärung vor der Leistung<br />
entsprechender Ausgaben mit der Finanzabteilung empfohlen. Die endgültige Entscheidung<br />
liegt bei dem Beauftragten für den Haushalt.<br />
Flensburg, den 20. Dezember 2012<br />
Frank Kupfer<br />
Kanzler<br />
4
Universität Flensburg<br />
Zentrale Verwaltung<br />
Abteilung Finanzen<br />
Universität Flensburg - Auf dem Campus 1 - 24943 Flensburg<br />
Sven Kaufmann<br />
Abteilungsleiter<br />
Geschäftszeichen<br />
Die Bankverbindung der Universität Flensburg lautet:<br />
Kontoinhaber: Finanzverwaltungsamt S-H/Landeskasse<br />
Kreditinstitut: Deutschen B<strong>und</strong>esbank, Filiale Kiel<br />
BIC/SWIFT Code: MARKDEF 1210<br />
IBAN Nr.: DE37 2100 0000 0021 0015 08<br />
Besucheranschrift<br />
Gebäude E<br />
Campusallee 3<br />
Raum 209<br />
24943 Flensburg<br />
Telefon<br />
+49 461 805 2807<br />
Telefax<br />
+49 461 805 95 2807<br />
E-Mail<br />
sven.kaufmann@uni-flensburg.de<br />
Homepage<br />
www.uni-flensburg.de<br />
Da das obige Konto auch <strong>von</strong> anderen Landesdienststellen (u. a. sämtlichen<br />
schleswig-holsteinischen Hochschulen) genutzt wird, können Zahlungen nur<br />
unter Angabe des Bezeichnung 8723 (steht für den Einzelplan der Universität<br />
Flensburg) <strong>und</strong> unter Verwendung eines individuellen Kassenzeichens<br />
zugeordnet werden. Kassenzeichen sind in der Finanzabteilung erhältlich.<br />
Ich bitte um Kenntnisnahme <strong>und</strong> Beachtung.<br />
Steuer- Nr. 15 290 28107<br />
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer - VAT-Nr. DE 15 34 11 324
Personalkostentabelle Uni Flensburg<br />
Universität Flensburg<br />
Abteilung II Finanzen<br />
Berechnung der effektiven Jahresarbeitszeiten 2013<br />
Uni Flensburg:<br />
Monat<br />
Arbeitstage<br />
Jan 13 22<br />
Feb 13 20<br />
Mrz 13 20<br />
Apr 13 21<br />
Mai 13 20<br />
Jun 13 20<br />
Jul 13 23<br />
Aug 13 22<br />
Sep 13 21<br />
Okt 13 22<br />
Nov 13 21<br />
Dez 13 20<br />
Summe 252<br />
Beschäftigte<br />
Beamte<br />
Arbeitsst<strong>und</strong>en<br />
- der Beschäftigten (7,74 Std. tgl.) 1950<br />
- der Beamten (8,2 Std. tgl.) 2066<br />
abzügl. Std.-Ausfälle durch<br />
- Krankheit (4,8%) 94 99<br />
- Fortbildung, sonst. Dienstl. Veranst. 23 23<br />
- Dienstbefreitung u. Bildungsfreist. 8 8<br />
- Urlaub A2-A14 (2 AZV Tage) 254<br />
E2-E15Ü 224<br />
ergibt effektive Jahresarbeitszeiten: 1601 1682<br />
St<strong>und</strong>en St<strong>und</strong>en<br />
II/1<br />
C:\Users\verprascs\Documents\UF\Ausschuss Forschung\<strong>Leitfaden</strong>_DM-<br />
Projekte\Dateien_Anhang_<strong>Leitfaden</strong>\Jahresarbeitszeit2013<br />
17.10.2013
Personalkostentabelle Uni Flensburg<br />
Universität Flensburg<br />
Abteilung II Finanzen<br />
Berechnung der effektiven Jahresarbeitszeiten 2014<br />
Uni Flensburg:<br />
Monat<br />
Arbeitstage<br />
Jan 14 22<br />
Feb 14 20<br />
Mrz 14 21<br />
Apr 14 20<br />
Mai 14 20<br />
Jun 14 20<br />
Jul 14 23<br />
Aug 14 21<br />
Sep 14 22<br />
Okt 14 22<br />
Nov 14 20<br />
Dez 14 21<br />
Summe 252<br />
Beschäftigte<br />
Beamte<br />
Arbeitsst<strong>und</strong>en<br />
- der Beschäftigten (7,74 Std. tgl.) 1950<br />
- der Beamten (8,2 Std. tgl.) 2066<br />
abzügl. Std.-Ausfälle durch<br />
- Krankheit (4,8%) 94 99<br />
- Fortbildung, sonst. Dienstl. Veranst. 23 23<br />
- Dienstbefreitung u. Bildungsfreist. 8 8<br />
- Urlaub A2-A14 (2 AZV Tage) 254<br />
E2-E15Ü 224<br />
ergibt effektive Jahresarbeitszeiten: 1601 1682<br />
St<strong>und</strong>en St<strong>und</strong>en<br />
17.09.2013<br />
II/1C:\Users\verprascs\Documents\UF\Ausschuss Forschung\<strong>Leitfaden</strong>_DM-Projekte\Jahresarbeitszeit2014
Für die Berechnung der Personalkosten 2013 sind folgende Beträge zu verwenden:<br />
Engeltgruppe<br />
Jahresgesamtkosten<br />
2013<br />
Jahresarbeitsst<strong>und</strong>en<br />
St<strong>und</strong>ensatz<br />
Kalkulation<br />
2013<br />
E 13/ Stufe 1 53.000 € 1601 33,10 €<br />
E 13/ Stufe 2 59.000 € 1601 36,85 €<br />
E 13/ Stufe 3 62.000 € 1601 38,73 €<br />
E 8 46.000 € 1601 28,73 €<br />
E 6 42.500 € 1601 26,55 €<br />
Wissenschaftl. Hilfskraft (MA) 16,00 €<br />
Wissenschaftl. Hilfskraft (BA) 12,00 €<br />
Studentische Hilfskraft 11,00 €<br />
Für die Berechnung der Personalkosten 2014 sind folgende Beträge zu verwenden:<br />
Engeltgruppe<br />
Jahresgesamtkosten<br />
2014<br />
Jahresarbeitsst<strong>und</strong>en<br />
St<strong>und</strong>ensatz<br />
Kalkulation<br />
2014<br />
E 13/ Stufe 1 54.000 € 1601 33,73 €<br />
E 13/ Stufe 2 60.500 € 1601 37,79 €<br />
E 13/ Stufe 3 63.500 € 1601 39,66 €<br />
E 8 47.500 € 1601 29,67 €<br />
E 6 43.500 € 1601 27,17 €<br />
Wissenschaftl. Hilfskraft (MA) 16,00 €<br />
Wissenschaftl. Hilfskraft (BA) 12,00 €<br />
Studentische Hilfskraft 11,00 €
St<strong>und</strong>ennachweis<br />
Träger: Universität Flensburg<br />
Projekt:<br />
Projektnummer/Aktenzeichen:<br />
Periode/Monat:<br />
Name des Arbeitnehmers:<br />
Funktion im Projekt:<br />
Datum<br />
Tag Monat Jahr Arbeiten im Zusammenhang mit dem<br />
Projekt<br />
St<strong>und</strong>en<br />
Datum_______________Unterschrift (Arbeitnehmer)_________________________<br />
Datum_______________Unterschrift (Projektleiter)___________________________
Merkblatt fü r Antra ge aüf Unterstü tzüng <strong>von</strong><br />
Antragsvorhaben fü r Forschüngsprojekte<br />
1. Was kann unterstützt werden?<br />
<br />
Kosten, die bei der Antragstellung entstehen <strong>und</strong> diese erleichtern, insbesondere:<br />
- Die projektorientierte <strong>und</strong> auf maximal sechs Monate befristete<br />
Aufstockung <strong>von</strong> Stellen <strong>zur</strong> <strong>Beantragung</strong> <strong>von</strong> Forschungsprojekten<br />
vorbehaltlich der Erfüllung der personalwirtschaftlichen <strong>und</strong><br />
personalrechtlichen Voraussetzungen.<br />
- Die projektorienterte befristete Beschäftigung studentischer <strong>und</strong><br />
wissenschaftlicher Hilfskräfte.<br />
2. Wer ist antragsberechtigt?<br />
<br />
Beschäftigte der Universität Flensburg, die Forschungsanträge vorbereiten.<br />
3. Wie hoch ist die Förderung?<br />
<br />
<br />
<br />
<br />
Die maximal mögliche Förderung richtet sich im Rahmen der <strong>zur</strong> Verfügung<br />
stehenden Mittel nach dem angestrebten Antragsvolumen, der Bedeutung des<br />
Projekts für die Universität, sowie den anhand <strong>von</strong> Vorarbeiten dokumentierten<br />
Erfolgsaussichten.<br />
Die Förderungen sind abhängig <strong>von</strong> der Höhe der eingestellten Haushaltsmittel <strong>und</strong><br />
der aktuell <strong>zur</strong> Verfügung stehenden Mittel zum Antragszeitpunkt.<br />
Die Entscheidung über Bewilligung oder Ablehnung eines Antrags obliegt dem<br />
Forschungsausschuss.<br />
Ein Anspruch auf Förderung besteht nicht.<br />
4. Gibt es Antragsfristen?<br />
Anträge müssen zum 15. Januar, 1. April, 1. Juni oder 1. Oktober eingereicht werden,<br />
damit auf den nachfolgenden Sitzungen des Forschungsauschusses über sie<br />
entschieden werden kann.<br />
<br />
<br />
<br />
Sofern Stellenaufstockungen beantragt werden, ist zu beachten, dass zwischen dem<br />
beginn der beantragten Maßnahme <strong>und</strong> der Entscheidung des<br />
Forschungsausschusses mindestens drei Wochen liegen sollten, damit das<br />
entsprechende Verfahren administrativ umgesetzt werden kann <strong>und</strong> die Beachtung<br />
der Mitbestimmungsfristen gewährleistet ist.<br />
Ausnahmen können nur in begründeten Einzelfällen gewährt werden.<br />
In jedem Fall muss der Antrag acht Wochen vor dem ersten angestrebten<br />
Zahlungsfluss eingereicht worden sein.
5. An wen <strong>und</strong> in welcher Form wird der Antrag gestellt?<br />
<br />
Der Antrag ist in elektronischer From (bitte max. 1 pdf als Anhang) an den<br />
Vizepräsidenten / die Vizepräsidentin für Forschung zu richten.<br />
6. Welche Informationen müssen in den Antrag?<br />
<br />
<br />
<br />
<br />
<br />
Voraussichtliche Antragsteller/Antragstellerinnen, Kooperationspartner/<br />
- Kooperationspartnerinnen <strong>und</strong> Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen<br />
Gesamtkosten <strong>und</strong> Höhe der beantragten Förderung bei der Universität Flensburg<br />
(inklusive einer Begründung der Art <strong>und</strong> Höhe der beantragten Unterstützung)<br />
Voraussichtlicher Zeitpunkt der Antragstellung<br />
Voraussichtliche weitere Mittelgeber/Mittelgeberinnen<br />
(Institution/Fördereinrichtung/Programmlinie)<br />
Kurze Information zum Projekt <strong>und</strong> ggf. Dokumentation vorhandener Vorarbeiten<br />
(Publikationen, Vorläuferanträge, etc.)
Merkblatt fü r Antra ge<br />
aüf Fö rderüng wissenschaftlicher<br />
Veranstaltüngen<br />
1. Was kann unterstützt werden?<br />
<br />
Wissenschaftliche Veranstaltungen, bei denen die Universität Flensburg bzw. ihre<br />
Seminare, Abteilungen, Institute bzw. Professoren/Professorinnen als<br />
Veranstalter/Veranstalterin auftreten.<br />
2. Wer ist antragsberechtigt?<br />
Alle Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen der Universität Flensburg.<br />
3. Wie hoch ist die Förderung?<br />
<br />
<br />
<br />
<br />
Die maximal mögliche Förderung richtet sich nach der Bedeutung der Veranstaltung<br />
für die Universität.<br />
Die Förderungen sind abhängig <strong>von</strong> der Höhe der eingestellten Haushaltsmittel <strong>und</strong><br />
der aktuell <strong>zur</strong> Verfügung stehenden Mittel zum Antragszeitpunkt.<br />
Die Entscheidung über Bewilligung oder Ablehnung eines Antrags obliegt dem<br />
Forschungsausschuss.<br />
Ein Anspruch auf Förderung besteht nicht.<br />
4. Gibt es Antragsfristen?<br />
<br />
<br />
<br />
Anträge müssen zum 15. Januar, 1. April, 1. Juni oder 1. Oktober eingereicht werden,<br />
damit auf den nachfolgenden Sitzungen des Forsschungsauschusses über sie<br />
entschieden werden kann.<br />
Ausnahmen können nur in begründeten Einzelfällen gewährt werden.<br />
In jedem Fall muss der Antrag acht Wochen vor dem ersten angestrebten<br />
Zahlungsfluss eingereicht worden sein.<br />
5. An wen <strong>und</strong> in welcher Form wird der Antrag gestellt?<br />
<br />
Der Antrag ist in elektronischer From (bitte max. 1 pdf als Anhang) an den<br />
Vizepräsidenten / die Vizepräsidentin für Forschung zu richten.<br />
6. Welche Informationen müssen in den Antrag?<br />
<br />
<br />
<br />
<br />
Angaben über beantragende Person/en <strong>und</strong>/oder Institut/e Inhaltliche <strong>und</strong><br />
organistorische Informationen <strong>zur</strong> Veranstaltung (Programm etc.)<br />
Nachweis über weitere Förderung <strong>von</strong> Dritten bzw. Nachweis/Erläuterung, dass<br />
anderweitige Förderung nicht möglich ist<br />
Höhe der Förderung, Aufschlüsselung der Kosten<br />
Erläuterung der Bedeutung der Veranstaltung für die Universität Flensburg
Merkblatt fü r Antra ge<br />
aüf Unterstü tzüng fü r Nachwüchswissenschaftler ünd<br />
Nachwüchswissenschaftlerinnen<br />
1. Was kann unterstützt werden?<br />
<br />
<br />
<br />
Aktive Teilnahme an wissenschaftlichen Tagungen <strong>und</strong> Workshops (eigener Vortrag,<br />
Poster, etc. ).<br />
Passive Teilnahme an wissenschaftlichen Tagungen <strong>und</strong> Workshops, die für die<br />
eigene Forschung besonders relevant sind.<br />
Doktorand/Doktorandinnen: Teilnahme an promotionsunterstützenden<br />
Programmen. Promotionsunterstützende Programme sind Maßnahmen, mit denen<br />
die Bearbeitung des Promotionsthemas in besonderer Weise befördert <strong>und</strong><br />
verbessert werden kann.<br />
2. Wer ist antragsberechtigt?<br />
<br />
<br />
<br />
An der Universität Flensburg als Post-Docs, Habilitanden/Habilitandinnen oder<br />
Juniorprofessoren/-professorinnen beschäftigte Personen.<br />
An der Universität Flensburg als Promotionsstudierende eingeschriebene Personen.<br />
Nicht-Hochschulangehörige Doktoranden/Doktorandinnen benötigen eine<br />
schriftliche Erklärung des Betreuers / der Betreuerin, dass er / sie den Antrag<br />
unterstützt.<br />
3. Welche Ausgaben sind unterstützungsfähig?<br />
<br />
Unterstützungsfähig sind<br />
- Reisekosten<br />
- Kosten der Unterkunft<br />
- Tagungskosten<br />
Hinweis: Es gelten die üblichen Bestimmungen des B<strong>und</strong>esreisekostengesetzes (BRKG)<br />
sowie der Gr<strong>und</strong>satz der Sparsamkeit <strong>und</strong> Wirtschaftlichkeit!<br />
Bitte beachten Sie hierzu auch das „Merkblatt zu Dienstreisen“ der Universität Flensburg.<br />
Das bedeutet insbesondere, dass<br />
Flugreisen nur dann als Beförderungsmittel akzeptiert werden, wenn eine Reise mit<br />
der Bahn mehr als acht St<strong>und</strong>en dauern würde oder die Flugreise günstiger ist.<br />
jede/r Antragsteller/in verpflichtet ist, für Flug- <strong>und</strong> Übernachtungskosten drei<br />
(Vergleichs-)Angebote nachzuweisen.<br />
die Übernachtungskosten 60€/Nacht nicht übersteigen dürfen.<br />
nur Originalbelege als Gr<strong>und</strong>lage für die Kostenerstattung akzeptiert werden.<br />
4. Wie hoch ist die Unterstützung?<br />
<br />
<br />
Die Unterstützung beträgt 50% der erstattungsfähigen Kosten.<br />
Der Förderhöchstbetrag durch die Universität Flensburg beträgt € 1000 je Vorhaben.
Die Förderungen sind abhängig <strong>von</strong> der Höhe der eingestellten Haushaltsmittel <strong>und</strong><br />
der aktuell <strong>zur</strong> Verfügung stehenden Mittel zum Antragszeitpunkt.<br />
Die Entscheidung über Bewilligung oder Ablehnung eines Antrags obliegt dem<br />
Forschungsausschuss. Ein Anspruch auf Förderung besteht nicht.<br />
Doktoranden/Doktorandinnen:<br />
Die Kostenerstattung durch den Forschungsausschuss kann sich auf 80% erhöhen,<br />
wenn das betreuende Seminar 20% der Gesamtkosten übernimmt.<br />
5. Gibt es Antragsfristen?<br />
<br />
<br />
<br />
Anträge müssen zum 15. Januar, 1. April, 1. Juni oder 1. Oktober eingereicht werden,<br />
damit auf den nachfolgenden Sitzungen des Forschungsauschusses über sie<br />
entschieden werden kann.<br />
In jedem Fall muss der Antrag spätestens vier Wochen vor Tagungsbeginn eingereicht<br />
worden sein.<br />
Ausnahmen können nur in begründeten Einzelfällen berücksichtigt werden.<br />
6. An wen <strong>und</strong> in welcher Form wird der Antrag gestellt?<br />
<br />
Bitte stellen Sie den Antrag in elektronischer Form (bitte max. 1 pdf als Anhang) an<br />
den Vizepräsidenten / die Vizepräsidentin für Forschung der Universität Flensburg.<br />
7. Welche Informationen müssen in den Antrag?<br />
<br />
<br />
<br />
<br />
<br />
<br />
Tagungstitel, Ort, Dauer der Tagung, ggf. Webseite der Tagung<br />
Angaben <strong>zur</strong> Person<br />
Nachweis der aktiven Teilnahme, z.B. Annahme des Vortrags oder Posters (ggf.<br />
nachreichen)<br />
Bei passiver Teilnahme: Begründung der besonderen Relevanz der Tagung für die<br />
eigene wissenschaftliche Arbeit<br />
Nachweis über Tagungskosten, voraussichtliche Reisekosten <strong>und</strong> voraussichtliche<br />
Kosten der Unterkunft<br />
Doktoranden/Doktorandinnen:<br />
Bei Antrag auf 80% Förderung zusätzlich das „Formblatt“ im Anhang beachten:<br />
- Unterschriebene Erklärung des/r Sprechers/in des Seminars (oder eines<br />
Professors/einer Professorin), dass 20% der Kosten vom Institut<br />
übernommen werden (inkl. Finanzangaben).<br />
8. Werden Vorschüsse gewährt?<br />
<br />
<br />
Sie können einen Vorschuss <strong>von</strong> bis zu 80% der Fördersumme formlos mit<br />
Begründung beantragen.<br />
Der Antrag ist in elektronischer From (bitte max. 1 pdf als Anhang) an das Präsidium,<br />
der Universität Flensburg, Sekretariat, zu richten.<br />
9. Wie erfolgt die Abrechung?<br />
<br />
<br />
Bitte verwenden Sie das Ihnen bei Genehmigung des Antrags zugehende Formblatt.<br />
Für sämtliche entstandenen Kosten müssen Originalbelege eingereicht werden.
Diese Unterlagen schicken Sie bis spätestens vier Wochen nach Beendigung der<br />
Veranstaltung an das Sekretariat des Präsidiums der Universität Flensburg, z.Hd. Frau<br />
Bianca Zaudtke.
Anlage zum Antrag auf Unterstützung der Teilnahme an<br />
Tagungen <strong>und</strong> Workshops für Doktoranden/innen<br />
Hiermit wird bestätigt, dass Frau/Herrn ___________________________________<br />
20 % der anfallenden Kosten (maximal 200,00 €) durch den Bereich<br />
___________________________________________________________________________<br />
(Finanzstelle:<br />
____________________________________________________<br />
Finanzposition:<br />
____________________________________________________<br />
Kostenstelle/Auftrag:<br />
___________________________________________________)<br />
erstattet werden.<br />
_______________________________<br />
Ort, Datum<br />
__________________________________<br />
Unterschrift des/r Sprechers/in / des/r Professors/in<br />
HINWEIS: Dieses Formular ist dem Antrag beizulegen UND dem Vizepräsidenten / der<br />
Vizepräsidentin für Forschung IM ORIGINAL vorzulegen!
Universität Flensburg<br />
Zentrale Verwaltung<br />
Abteilung Personal<br />
Universität Flensburg<br />
Abteilung Personal<br />
Inken Alsen<br />
Im Hause<br />
Antrag auf Genehmigung einer Dienstreise<br />
Angaben <strong>zur</strong> Person<br />
Name, Vorname:<br />
Telefon/Email:<br />
Straße, PLZ, Familienwohnort:<br />
Dienstort/Institut:<br />
Beantragt wird die Genehmigung einer:<br />
Inlandsdienstreise<br />
Auslandsdienstreise<br />
Reiseziel (Unterlagen wie z. B. Programm, Anmeldung, Einladung usw. sind beizufügen):<br />
Beginn der Dienstreise<br />
tägliche Rückkehr<br />
Datum Uhrzeit Abfahrtsort<br />
ab Dienststelle<br />
Beginn des Dienstgeschäftes<br />
Datum<br />
Uhrzeit<br />
ab Wohnung<br />
Ende des Dienstgeschäftes<br />
Ende der Dienstreise<br />
Datum Uhrzeit Die Dienstreise wird mit einer<br />
privaten-/Urlaubsreise<br />
verb<strong>und</strong>en (vom-bis zum)<br />
Datum<br />
Uhrzeit<br />
Beförderungsmittel<br />
Hinfahrt Bahn/Bus Dienst-Kfz privates Kfz Schiff Flug<br />
Taxi (triftige Gründe angeben)<br />
Rückfahrt Bahn/Bus Dienst-Kfz privates Kfz Schiff Flug<br />
Mietwagen (triftige Gründe angeben)<br />
Bei Nutzung eines privaten Kfz (kleine Wegstreckenentschädigung):<br />
Mir ist bekannt, dass eine Sachschadenshaftung des Dienstherrn bei Benutzung eines Kraftfahrzeuges ohne Anerkennung eines erheblichen<br />
dienstlichen Interesses nicht gegeben ist. Bei Benutzung eines Kraftfahrzeuges beträgt die Wegstreckenentschädigung 20 Cent je Kilometer<br />
<strong>zur</strong>ückgelegter Strecke, höchstens jedoch 130 Euro.<br />
Ich beantrage bei der Benutzung des privaten Kraftwagens die Anerkennung eines erheblichen dienstlichen<br />
Interesses aus folgendem Gr<strong>und</strong> (§ 5 Abs. 2 BRKG):<br />
Begründung:<br />
Ein regelmäßig verkehrendes Beförderungsmittel steht nicht <strong>zur</strong> Verfügung<br />
Schweres/Sperriges (mind. 25 kg) Dienstgepäck (kein persönliches) ist mitzuführen:<br />
Die Benutzung eines privaten Kfz ermöglicht es, an einem Tag an verschiedenen Stellen Dienstgeschäfte wahrzunehmen, die<br />
bei Benutzung regelmäßig verkehrender Beförderungsmittel in dieser Zeit nicht erledigt werden könnten.<br />
Eine Schwerbehinderung mit dem Merkzeichen -aG- liegt vor.<br />
Die Benutzung eines privaten Kfz. ist günstiger als die regelmäßig verkehrenden Beförderungsmittel
Universität Flensburg<br />
Zentrale Verwaltung<br />
Abteilung Personal<br />
Übernachtungskosten<br />
Übernachtungsmehrkosten, die 64,80 €/Tag inkl. Frühstück übersteigen, werden nur übernommen/erstattet, wenn<br />
diese vor Dienstreiseantritt <strong>von</strong> der zuständigen Stelle genehmigt worden sind!<br />
ohne Beleg 20,00 €/Tag<br />
mit Beleg bis 64,80 €/Tag inkl. Frühstück<br />
mit Beleg über 64,80/Tag inkl. Frühstück<br />
Begründung:<br />
Die Kosten werden getragen <strong>von</strong>:<br />
Institut:<br />
Projekt:<br />
_______________________________________________________________________________________________<br />
(Datum, Unterschrift Antragsteller/in)<br />
(Datum, Unterschrift, Budgetverantwortliche/r)
Universität Flensburg<br />
Zentrale Verwaltung<br />
Abteilung Personal<br />
Universität Flensburg<br />
Abteilung Personal<br />
Inken Alsen<br />
im Hause<br />
Reisekostenabrechnung<br />
Der genehmigte Dienstreiseantrag ist inkl. der Antragsunterlagen, wie z. B. Einladungen, Programme usw. beizufügen.<br />
Angaben <strong>zur</strong> Person<br />
Name, Vorname:<br />
Telefon/Email:<br />
Straße, PLZ, Familienwohnort<br />
Dienstort:<br />
Angaben <strong>zur</strong> Reise:<br />
Reiseziel:<br />
Beginn der Dienstreise<br />
Reisezweck:<br />
Datum Uhrzeit Abfahrtsort<br />
ab Dienststelle<br />
Beginn des Dienstgeschäftes<br />
Datum<br />
Uhrzeit<br />
ab Wohnung<br />
Ende des Dienstgeschäftes<br />
Ende der Dienstreise<br />
Datum Uhrzeit Die Dienstreise wird mit einer<br />
privaten-/Urlaubsreise<br />
verb<strong>und</strong>en (vom-bis zum)<br />
Datum<br />
Uhrzeit<br />
Beförderungsmittel – bitte Belege im Original beifügen!<br />
Summe<br />
Bahn/Bus<br />
Hinfahrt<br />
Schiff<br />
Flug<br />
Bahn/Bus<br />
Rückfahrt<br />
Schiff<br />
Flug<br />
Taxi (triftige Gründe angeben)<br />
Mietwagen (triftige Gründe angeben)
Nutzung privat Kfz ohne erhebliches dienstliches Interesse.<br />
Nutzung privat Kfz mit erheblichem dienstlichen Interesse (§ 5 Abs. 2 BRKG ) wird nur erstattet, wenn dieses<br />
vor Dienstreiseantritt anerkannt wurde!<br />
Wegstrecke in km:<br />
Amtl. Kennzeichen:<br />
Übernachtungskosten- bitte Belege im Original beifügen!<br />
Übernachtungsmehrkosten, die 64,80 €/Tag inkl. Frühstück übersteigen, werden nur übernommen/erstattet, wenn<br />
diese vor Dienstreiseantritt genehmigt wurden!<br />
Während der Dienstreise wurde mir kostenfrei gestellt bzw. war in den Gebühren/Rechnung enthalten:<br />
Datum Frühstück Mittagessen Abendessen Hotel<br />
Übernachtung<br />
private Übernachtung<br />
Nebenkosten (z.B. Tagungsgebühren etc.):<br />
Alle Auslagen der Berechnung sind mir wirklich entstanden. Ich versichere pflichtgemäß die Richtigkeit aller Angaben.<br />
Als Abschlag – Reisekredit – wurde bereits ausgezahlt<br />
___________________€<br />
Zuwendungen Dritter habe ich nicht / in Höhe <strong>von</strong> ___________________ erhalten.<br />
Eine Bescheinigung für das Finanzamt wird benötigt.<br />
Ich bitte den Betrag zu überweisen<br />
Kreditinstitut:<br />
Bankleitzahl:<br />
Konto:<br />
Verwendungszweck:<br />
Finanzposition:<br />
Finanzstelle:<br />
Basisdatum:<br />
Kostenträger:<br />
Kostenstelle:<br />
Fonds:<br />
Sachlich richtig:<br />
_______________________________________________________________________________________________<br />
(Datum, Unterschrift Antragsteller/in)<br />
(Datum, Unterschrift, Budgetverantwortliche/r o. Vertreter)
Merkblatt<br />
"Sachliche Richtigkeit" vom GD, GD-VertreterIn, Kostenstelleninhaber oder KanzlerIn bescheinigen lassen.<br />
Dies soll nicht in eigener Angelegenheit geschehen.<br />
Übernachtungskosten werden nur erstattet, soweit sie notwendig, unvermeidbar <strong>und</strong> nachgewiesen sind.<br />
Bei fehlenden Belegen erhalten Sie pauschal 20,- € pro Übernachtung.<br />
Werden Hotelkosten nachgewiesen, ist anzugeben, ob Verpflegungskosten (z.B. Frühstück, Halbpension oder<br />
Vollpension) im Preis enthalten waren.<br />
Das B<strong>und</strong>esreisekostenrecht hält es im Sinne einer praktikablen Handhabung für vertretbar, dass Übernachtungskosten<br />
bis 60,- € / bis 64,80 € inkl. Frühstück als notwenig <strong>und</strong> unvermeidbar ohne besondere Begründung<br />
anerkannt werden.<br />
Darüber hinausgehende Mehrkosten können nur erstattet werden, wenn die Unvermeidbarkeit der Kosten<br />
entsprechend begründet wird.<br />
Bei Bahnbenutzung ist die benutzte Wagenklasse <strong>und</strong> der angefallene Fahrpreis bzw. Zuschlag etc. einzutragen.<br />
Bett <strong>und</strong> Liegekarten können ebenfalls eingetragen werden. (Fahrtausweise sind beizufügen)<br />
Bei Flugzeugbenutzung ist ebenfalls der Flugpreis einzutragen. (Flugtickets bitte mit 3 Vergleichsangeboten<br />
beifügen) Bei Auslandsflugreisen ist auch die Angabe der Flugzeiten erforderlich.<br />
Flugkosten werden nur aus dienstlichen (Terminbedingt, Zeitersparnis, einzige Reisemöglichkeit) oder<br />
wirtschaftlichen Gründen/ geringere Reisekosten erstattet.<br />
Taxi-/ Mietwagenkosten sind nachzuweisen, die Notwendigkeit der Benutzung ist mit triftigen Gründen zu<br />
erklären. Ortsunk<strong>und</strong>igkeit oder widrige Wetterverhältnisse sind kein triftiger Gr<strong>und</strong>.<br />
Bei Benutzung des Privat-PKW ist das amtl. Kennzeichen anzugeben. Abweichungen <strong>von</strong> der kürzesten<br />
Wegstreckenentfernung sind näher zu begründen.<br />
Wurden Kollegen oder Mitarbeiter mitgenommen sind die Namen anzugeben.<br />
Der Antrag für die Nutzung des privaten PKW muss auf jeden Fall vor Antritt der Dienstreise gestellt werden.<br />
Die "große Wegstreckenentschädigung" <strong>von</strong> 0,30 € je Kilometer wird nur gewährt, wenn ein erhebliches<br />
dienstliches Interesse besteht. Ansonsten werden 0,20 € je gefahrenem Kilometer abgerechnet (max. 130,- €)<br />
<strong>und</strong> es können keine Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden. (Ausnahme: Wenn vorher ein<br />
Antrag auf auf Sachschadenshaftung gestellt <strong>und</strong> genehmigt wurde.)<br />
Für Fahrten zu Fortbildungsveranstaltungen kann gr<strong>und</strong>sätzlich kein erhebliches dienstliches Interesse an der<br />
Nutzung des privaten PKW gewährt werden.<br />
Es werden nur Parkgebühren <strong>von</strong> max. 5,- € pro Tag erstattet.<br />
Alle angefallenen Nebenkosten sind gr<strong>und</strong>sätzlich nachzuweisen <strong>und</strong> in der Abrechnung einzutragen. Bei<br />
Tagungs- <strong>und</strong> Kongressgebühren ist es erforderlich anzugeben, ob Aufenthalts- oder Verpflegungskosten in<br />
diesen Gebühren enthalten waren. Falls ja, sind diese im Einzelnen anzugeben.<br />
Zuwendungen <strong>von</strong> dritter Seite sind anzugeben.<br />
Titel <strong>und</strong> Kostenstelle sind in der Reisekostenabrechnung anzugeben <strong>und</strong> auf Vollständigkeit zu überprüfen.<br />
Es ist darauf zu achten, dass der KostenstelleninhaberIn oder GD, etc. unterschrieben hat.<br />
Bei Auslandsreisen sind Datum <strong>und</strong> Uhrzeit der Grenzübertritte zu vermerken. Bei Flugreisen der Landezeitpunkt.<br />
Bei Reisen mit mehreren Geschäftsorten ist der Beginn <strong>und</strong> das Ende des Dienstgeschäftes im Einzelnen<br />
aufzuführen. Sie können den Reiseverlauf als Anlage auf einem gesonderten Blatt der Abrechnung beifügen.<br />
Der genehmigte Dienstreiseantrag ist der Reisekostenabrechnung als Original beizufügen.<br />
Wenn ein Abschlag gezahlt wurde oder Reise- oder Hotelkosten schon vorab <strong>von</strong> der Dienststelle beglichen ,<br />
muss dies auf der Abrechnung vom Dienstreisenden vermerkt werden.<br />
Bewirtungskosten oder Rechnungen für Geschenke werden nicht über die Reisekostenabrechnung beglichen.<br />
Es ist auf Vollständigkeit beim Ausfüllen der Abrechnung zu achten.<br />
Die Ausschlussfrist beträgt sechs Monate. Sie beginnt mit dem Tag nach Beendigung der Dienstreise.
Tagessätze Inland / Deutschland<br />
Tagegeld<br />
< 8 Std. - €<br />
8 - < 14 Std. 6,00 €<br />
14 - < 24 Std. 12,00 €<br />
24 Std. 24,00 €<br />
Abzug bei unentgeltlicher Gewährung <strong>von</strong><br />
Frühstück Mittagessen Abendessen Vollverpflegung<br />
je<br />
4,80 € 9,60 € 9,60 € 24,00 €
Ausschreibungs- <strong>und</strong> Vergabeordnung<br />
der Universität Flensburg (VergO UF)<br />
in der Fassung vom 04.05.2012<br />
§ 1<br />
Geltungsbereich <strong>und</strong> Gr<strong>und</strong>lagen<br />
1. Diese Dienstanweisung gilt für die Mitglieder der Universität Flensburg ausgenommen der<br />
Studierenden.<br />
2. Die Dienstanweisung bezieht sich auf sämtliche Lieferungen <strong>und</strong> Leistungen sowie Bauleistungen.<br />
Für IT-Beschaffungen der schleswig-holsteinischen Hochschulen gilt zusätzlich der<br />
Erlass des Wissenschaftsministeriums vom 21.12.2007.<br />
3. Beschaffungen aus dem IT-Bereich sind gr<strong>und</strong>sätzlich nur über das Zentrum für Informations-<br />
<strong>und</strong> Medientechnologie (ZIMT) zu erfolgen.<br />
4. Der Dienstanweisung werden in ihren jeweils gültigen Fassungen zugr<strong>und</strong>e gelegt:<br />
1. Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)<br />
2. Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeverordnung–VgV)<br />
3. Gesetz <strong>zur</strong> Förderung des Mittelstandes des Landes Schleswig-Holstein<br />
(Mittelstandsförderungs- <strong>und</strong> Vergabegesetz MFG)<br />
4. Landesverordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Schleswig-<br />
Holsteinische Vergabeverordnung – SHVgVO)<br />
5. Vergabe- <strong>und</strong> Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) mit den Teilen A, B <strong>und</strong> C<br />
6. Verdingungsordnung für Leistungen (VOL) mit den Teilen A <strong>und</strong> B<br />
7. Verdingungsordnung für freiberufliche Leistungen (VOF)<br />
8. Sonstige vergaberechtliche Bestimmungen des B<strong>und</strong>es <strong>und</strong> des Landes Schleswig-Holstein.<br />
Neben dieser Dienstanweisung sind im einzelnen Vergabevorgang etwaige Richtlinien <strong>und</strong> Bedingungen<br />
aufgr<strong>und</strong> <strong>von</strong> Zuwendungsbescheiden zu beachten.<br />
Die vorstehenden Bestimmungen sind im Verwaltungsablauf wie folgt anzuwenden:<br />
1
§ 2 a<br />
Vergabeart<br />
(Leistungsart)<br />
Die Art der Vergabe richtet sich<br />
1. bei Auftragsvergaben im innerstaatlichen Bereich unterhalb des jeweiligen EU-<br />
Schwellenwertes<br />
bei Bauleistungen nach § 3 des Abschnittes 1 der VOB/A in Verbindung mit § 4<br />
SHVgVO<br />
bei Liefer- <strong>und</strong> Dienstleistungen nach § 3 des Abschnittes 1 der VOL/A in Verbindung<br />
mit § 2 SHVgVO<br />
bei freiberuflichen Dienstleistungen, die eine Aufgabe zum Gegenstand haben, deren<br />
Lösung vorab eindeutig <strong>und</strong> erschöpfend beschrieben werden kann, nach Abschnitt 1<br />
der VOL/A.<br />
2. bei Auftragsvergaben ab Erreichung des jeweiligen EU-Schwellenwertes<br />
bei Bauleistungen nach § 3 a des Abschnittes 2 der VOB/A<br />
bei Liefer- <strong>und</strong> Dienstleistungen nach § 3 EG des Abschnitts 2 der VOL/A<br />
bei freiberuflichen Dienstleistungen, die eine Aufgabe zum Gegenstand haben, deren<br />
Lösung vorab eindeutig <strong>und</strong> erschöpfend beschrieben werden kann, nach § 3 EG<br />
des Abschnittes 2 der VOL/A<br />
bei freiberuflichen Dienstleistungen, die eine Aufgabe zum Gegenstand haben, deren<br />
Lösung vorab nicht eindeutig <strong>und</strong> erschöpfend beschrieben werden kann, nach § 3<br />
der VOF.<br />
2
§ 2 b<br />
Vergabeart<br />
(Vergabeverfahren)<br />
Als Vergabemöglichkeiten bestehen:<br />
1. Bei Bauleistungen nach der VOB<br />
a) im innerstaatlichen Bereich unterhalb des EU-Schwellenwertes<br />
Öffentliche Ausschreibung (§ 3 Abs. 2 VOB/A)<br />
Beschränkte Ausschreibung<br />
1. nach öffentlichem Teilnahmewettbewerb (§ 3 Abs. 4 VOB/A)<br />
2. ohne öffentlichen Teilnahmewettbewerb (§ 3 Abs. 3 VOB/A)<br />
in Verbindung mit §4 Abs. 2 <strong>und</strong> §8a Abs. 1 Ziffer 3 SHVgVO<br />
Freihändige Vergabe (§ 3 Nr. Abs. 5 VOB/A)<br />
in Verbindung mit §4 Abs. 3 <strong>und</strong> §8a Abs. 1 Ziffer 4 SHVgVO<br />
Auf die Vergabe <strong>von</strong> Baukonzessionen im innerstaatlichen Bereich, bei denen die Gegenleistung<br />
für die Bauarbeiten statt in einer Vergütung in dem Recht auf Nutzung der baulichen<br />
Anlage besteht, finden die Bestimmungen der §§ 1 bis 21 des Abschnitts 1 der VOB/A entsprechend<br />
Anwendung (§ 22 VOB/A).<br />
b) ab Erreichung des EU-Schwellenwertes<br />
Offenes Verfahren, das der öffentlichen Ausschreibung entspricht<br />
(§ 3 a Abs. 1 Ziffer 1 VOB/A)<br />
Nichtoffenes Verfahren, das der beschränkten Ausschreibung mit öffentlichem<br />
Teilnahmewettbewerb entspricht (§ 3 a Abs. 1 Ziffer 2 VOB/A)<br />
Wettbewerblicher Dialog als Verfahren <strong>zur</strong> Vergabe besonders komplexer Aufträge<br />
im Verhandlungsweg (3 a Abs. 1 Ziffer 3 VOB/A)<br />
Verhandlungsverfahren, das an die Stelle der freihändigen Vergabe tritt<br />
(§ 3 a Abs. 1 Ziffer 4 VOB/A)<br />
Ggf. nach öffentlicher Vergabebekanntmachung (§ 3 a Abs. 1 Ziffer 4, letzter Halbsatz VOB/A)<br />
Für die Vergabe <strong>von</strong> Baukonzessionen ab dem EU-Schwellenwert ist § 22 a VOB/A anzuwenden.<br />
3
2. Bei Liefer- <strong>und</strong> Dienstleistungen nach der VOL<br />
a) im innerstaatlichen Bereich unterhalb des EU-Schwellenwertes<br />
<br />
<br />
Öffentliche Ausschreibung (§ 3 Abs. 2 VOL/A)<br />
Beschränkte Ausschreibung<br />
1. nach Teilnahmewettbewerb Dies ist gem. § 3 Abs. 1 Satz 2 VOL/A der<br />
Regelfall (§ 3 Abs. 3 VOL/A)<br />
2. ohne Teilnahmewettbewerb (§ 3 Abs. 4 VOL/A)<br />
in Verbindung mit § 2 Abs. 2 <strong>und</strong> § 8 a Abs. 1 Ziffer 1 SHVgVO<br />
3. Freihändige Vergabe mit oder auch ohne Teilnahmewettbewerb<br />
(§ 3 Abs. 5 VOL/A) in Verbindung mit § 2 Abs. 3 <strong>und</strong> § 8 a Abs. 1 Ziffer 2<br />
SHVgVO<br />
b) ab Erreichung des EU-Schwellenwertes<br />
Offenes Verfahren, das der öffentlichen Ausschreibung entspricht<br />
(§ 3 EG Abs. 1 VOL/A)<br />
Nichtoffenes Verfahren, das der Beschränkten Ausschreibung mit Teilnahmewettbewerb<br />
entspricht (§ § EG Abs. 2 VOL/A)<br />
Verhandlungsverfahren<br />
1. Mit vorheriger öffentlicher Aufforderung <strong>zur</strong> Teilnahme (Teilnahmewettbewerb)<br />
(§ 3 EG Abs. 3 VOL/A)<br />
2. ohne Teilnahmewettbewerb (§ 3 EG Abs. 4 VOL/A)<br />
Wettbewerblicher Dialog<br />
als besonderes Verhandlungsverfahren unter den in § 3 EG Abs. 7 VOL/A genannten<br />
Voraussetzungen<br />
Auslobungen (Wettbewerbe),<br />
soweit nicht VOF, nach dem in § 3 EG Abs. 8 VOL/A beschriebenen Verfahren<br />
Dem Abschluss einer Rahmenvereinbarung nach § 4 <strong>und</strong> 4 EG VOL/A muss eines der vorstehenden<br />
innerstaatlichen bzw. EU-Vergabeverfahren vorausgehen.<br />
3. Bei freiberuflichen Dienstleistungen nach der VOF<br />
a) Ab Erreichung des EU-Schwellenwertes<br />
Verhandlungsverfahren<br />
mit Teilnahmewettbewerb (§ 3 Abs. 1 VOF)<br />
ohne Teilnahmewettbewerb (§ 3 Abs. 4 VOF)<br />
4
§ 3<br />
Wertgrenzenbestimmungen<br />
1. Für Bauleistungen nach der VOB gelten gemäß § 3 Absätze 3 <strong>und</strong> 5 (zweiter Satz) VOB/A<br />
unter Berücksichtigung der §§ 4,6 <strong>und</strong> 8 a SHVgVO folgende Wertgrenzen:<br />
bei einer Auftragssumme ohne Umsatzsteuer<br />
a) Freihändige Vergabe<br />
- nach Preisumfrage gem. Anlage 1 VergO UF unterhalb 500,00 €<br />
- nach Einholung <strong>von</strong> drei schriftlichen Angeboten <strong>und</strong> Begründung nach § 3 Abs. 5<br />
VOB/A unterhalb 30.000,00 €,<br />
(gemäß § 8a SHVgVO befristet angehoben auf 100.000,00 €; Gültigkeit ist zu prüfen)<br />
b) Beschränkte Ausschreibung<br />
- ohne Teilnahmewettbewerb unterhalb 100.000,00 €<br />
(gemäß § 8a SHVgVO befristet angehoben auf 1.000.000,00 €; Gültigkeit ist zu prüfen)<br />
- mit Teilnahmewettbewerb unterhalb 200.000,00 €<br />
c) Öffentliche Ausschreibung<br />
unterhalb 5.000.000,00 €<br />
d) EU-weite Ausschreibung<br />
bei Erreichung bzw. Überschreitung des Schwellenwertes gemäß § 2 Ziffer 3 VgV <strong>und</strong><br />
Art. 2 der EU-Verordnung Nr. 1251/2011 ab 5.000.000,00 €<br />
Für Lose <strong>von</strong> Bauaufträgen gelten die besonderen EU-Schwellenwerte nach § 2 Ziffer 6<br />
VgV.<br />
1. Für Liefer- <strong>und</strong> Dienstleistungen nach der VOL gelten entsprechend § 3 Abs. 5 VOL <strong>und</strong><br />
§ 8 a SHVgVO folgende Wertgrenzen:<br />
2. bei einer Auftragssumme ohne Umsatzsteuer<br />
a) Freihändige Vergabe<br />
- nach Preisumfrage gem. Anlage 1 VergO UF unterhalb 500,00 €<br />
- nach Einholung <strong>von</strong> drei schriftlichen Angeboten <strong>und</strong> Begründung gem. § 3 Abs. 5<br />
VOL unterhalb 25.000,00 €<br />
(gemäß § 8a SHVgVO befristet angehoben auf 100.000,00 €; Gültigkeit ist zu prüfen)<br />
b) Beschränkte Ausschreibung unterhalb 50.000,00 €<br />
(gemäß § 8a SHVgVO befristet angehoben auf 100.000,00 €; Gültigkeit ist zu prüfen)<br />
5
c) Öffentliche Ausschreibung unterhalb 200.000,00 €<br />
d) EU-weite Ausschreibung ab 200.000,00 €<br />
bei Erreichung bzw. Überschreitung des Schwellenwertes gemäß § 2 Ziffer 2 VgV <strong>und</strong><br />
Art. 2 der EU-Verordnung Nr. 1251/2011<br />
Für Lose <strong>von</strong> Dienstleistungsaufträgen gelten die besonderen EU-Schwellenwerte<br />
nach § 2 Ziffer 7 VgV.<br />
3. Für freiberufliche Leistungen nach der VOF gelten folgende Wertgrenzen:<br />
bei einer Auftragssumme ohne Umsatzsteuer<br />
Verhandlungsverfahren<br />
mit vorheriger EU-Vergabebekanntmachung bei<br />
Erreichung des Schwellenwertes gemäß § 2 Ziffer 2 VgV <strong>und</strong><br />
Art. 2 der EU-Verordnung Nr. 1251/2011 ab 200.000,00 €<br />
Für Lose <strong>von</strong> Dienstleistungsaufträgen gelten die besonderen Schwellenwerte nach § 2 Ziffer<br />
7 VgV.<br />
4. Für die Wertgrenzen sind die geschätzten Auftragssummen ohne Umsatzsteuer maßgebend.<br />
5. Preisumfragen gem. Abs. 1 a) <strong>und</strong> Abs. 2 a) sind gr<strong>und</strong>sätzlich schriftlich durchzuführen. In<br />
begründeten Ausnahmefällen kann eine Preisumfrage auch mündlich erfolgen; Begründung<br />
<strong>und</strong> Angebote sind aktenk<strong>und</strong>ig zu machen.<br />
6. Laufende Lieferungen <strong>und</strong> Leistungen nach VOL (z. B. Verbrauchsmaterialien) sind möglichst<br />
in zweckmäßigen Zeitabschnitten gesammelt auszuschreiben. Für diese wiederkehrenden<br />
Leistungen ist der Gesamtbetrag als maßgebliche Summe anzusetzen.<br />
Dienstleistungsaufträge mit mehrjähriger Laufzeit (z. B. Versicherungs-, Wartungs-, Gebäudereinigungs-,<br />
Leasing-, Mietkauf- oder ähnliche Verträge) sind in der Regel spätestens alle<br />
fünf Jahre neu auszuschreiben.<br />
7. Für die <strong>zur</strong> Wahl der Vergabeart erforderliche Bestimmung des Auftragswertes ist bei Leistungen<br />
mit mehrjähriger Laufzeit vom Vertragswert bzw. - wo sich dieser nicht unmittelbar<br />
aus dem Vertrag ergibt - vom geschätzten Vertragswert über die Gesamtlaufzeit auszugehen.<br />
6
Bei unbefristeten Verträgen oder bei nicht absehbarer Vertragsdauer folgt der Vertragswert<br />
aus der monatlichen Zahlung multipliziert mit 48. Ein Vertrag gilt auch dann als unbefristet,<br />
wenn zwar eine Laufzeit vorgesehen ist, der Vertrag sich aber ohne Kündigung automatisch<br />
verlängert.<br />
Bei EU-weiten Vergaben ist zusätzlich § 3 der VgV zu beachten.<br />
8. Bei Wahlmöglichkeit zwischen Kauf <strong>und</strong> anderen Vertragsarten ist zuvor eine Wirtschaftlichkeitsprüfung<br />
vorzunehmen <strong>und</strong> das Ergebnis aktenk<strong>und</strong>ig zu machen. Ein Mangel an<br />
Haushaltsmitteln für Erwerb durch Kauf reicht als Begründung für das Eingehen <strong>von</strong> Dauerschuldverhältnissen<br />
nicht aus.<br />
9. Reparaturarbeiten geringeren Umfangs, die sich <strong>von</strong> vornherein nicht eindeutig bestimmen<br />
lassen <strong>und</strong> überwiegend Lohnkosten verursachen, können nach vorangegangener St<strong>und</strong>enlohnumfrage<br />
freihändig im St<strong>und</strong>enlohn vergeben werden.<br />
10. Es ist nicht zulässig, Aufträge in der Absicht aufzuteilen, sie der Anwendung der vorstehenden<br />
Bestimmungen zu entziehen.<br />
11. Bei Beschränkter Ausschreibung <strong>und</strong> Freihändiger Vergabe soll unter den in Betracht<br />
kommenden Bewerbern / Bewerberinnen möglichst gewechselt werden. Bei der Auswahl<br />
ist darauf zu achten, dass auch leistungsfähige Unternehmen, die ihren Sitz außerhalb<br />
des Landes Schleswig-Holstein haben, regelmäßig mit aufgefordert werden.<br />
Darüber hinaus sind - soweit es die technischen <strong>und</strong> wirtschaftlichen Voraussetzungen zulassen<br />
auch kleine <strong>und</strong> mittlere Unternehmen in angemessenem Umfang <strong>zur</strong> Angebotsabgabe<br />
aufzufordern.<br />
Mittelständische Interessen sind vornehmlich durch Teilung der Aufträge in Fach- <strong>und</strong><br />
Teillose angemessen zu berücksichtigen (siehe auch § 5 <strong>und</strong> § 5 a VOB/A, § 2 Abs. 2 <strong>und</strong> §<br />
2 EG Abs. 2 VOL/A sowie § 14 Abs. 4 MFG).<br />
12. Das Vergabeverfahren ist laufend zu dokumentieren. Die einzelnen Stufen des Verfahrens,<br />
die einzelnen Maßnahmen, die maßgebenden Feststellungen sowie die Begründung<br />
der einzelnen Entscheidungen sind in Textform festzuhalten (§ 20 VOB/A § 20 <strong>und</strong> § 24 EG<br />
VOL/A sowie § 12 VOF).<br />
7
13. In allen förmlichen Ausschreibungsverfahren sowie bei Freihändigen Vergaben ab 10.000,--<br />
€ sind bei Bauleistungen die Formblätter aus dem Vergabehandbuch des B<strong>und</strong>es (VHB) <strong>und</strong><br />
bei Lieferungen <strong>und</strong> Leistungen die Formblätter der Universität Flensburg zu verwenden.<br />
§ 4<br />
Abweichung <strong>von</strong> den Wertgrenzen<br />
1. Von den Wertgrenzen der Ausschreibungs- <strong>und</strong> Vergabeordnung <strong>und</strong> der sich danach richtenden<br />
Vergabeart darf nur im Rahmen der in den jeweiligen Verdingungsordnungen genannten<br />
sachlichen Ausnahmefälle abgewichen werden. Die Gründe für die Abweichung<br />
sind in einem gesonderten Vermerk konkret darzustellen.<br />
2. Die Begründung einer Abweichung <strong>von</strong> der vorgegebenen Vergabeart mit dem Vorliegen<br />
einer besonderen oder zwingenden Dringlichkeit der Auftragsvergabe setzt voraus, dass<br />
diese Dringlichkeit auf Ereignissen beruht, die der Auftraggeber nicht selbst verursacht hat<br />
<strong>und</strong> die er nicht voraussehen konnte.<br />
3. Die Entscheidung über Abweichungen treffen die für die Auftragsvergabe nach § 12 Zuständigen<br />
vor Einleitung des förmlichen Vergabeverfahrens bzw. bei freihändiger Vergabe vor<br />
Auftragserteilung.<br />
§ 5<br />
Vergabebekanntmachungen<br />
1. Im innerstaatlichen Bereich – unterhalb der EU-Schwellenwerte – sind öffentliche Ausschreibungen<br />
<strong>und</strong> öffentliche Teilnahmewettbewerbe für Bauleistungen nach der VOB, Liefer- <strong>und</strong><br />
Dienstleistungen nach der VOL so bekannt zu machen, dass ein möglichst großer Bewerberkreis<br />
Zugang hat (z. B. durch Tageszeitungen, Fachzeitschriften, b<strong>und</strong>esweite Vergabeplattformen<br />
<strong>von</strong> Ausschreibungsdienstleistern <strong>und</strong>/oder Internetportale).<br />
2. Bei der Veröffentlichung <strong>von</strong> Bekanntmachungen in Tageszeitungen reicht eine Kurzfassung<br />
des Ausschreibungstextes mit Hinweis auf die parallele Veröffentlichung des vollständigen<br />
Bekanntmachungstextes im Internet <strong>und</strong>/oder in Vergabeplattformen <strong>von</strong> Ausschreibungsdienstleistern.<br />
8
3. Bei EU-weiten Ausschreibungen sind die als Anhang der Verordnung (EG) Nr. 1564/2005<br />
abgedruckten Standardformulare zu verwenden:<br />
Dazu gehören:<br />
- für die Veröffentlichung <strong>von</strong> Vorinformationen<br />
zu Beginn des Haushaltsjahres<br />
Anhang I<br />
- für die Bekanntmachung des Ausschreibungstextes Anhang II<br />
- für die Bekanntmachung über vergebene Aufträge Anhang III<br />
EU-Bekanntmachungen sind auf elektronischem oder auf anderem Weg unverzüglich dem<br />
Amt für amtliche Veröffentlichungen der Europäischen Gemeinschaften, 2. rue Mercier, L-<br />
2985 Luxemburg, zu übermitteln. In Fällen besonderer Dringlichkeit muss die Bekanntmachung<br />
mittels Telefax oder auf elektronischem Weg über enotices der Seite<br />
www.simap.europa.eu übermittelt werden.<br />
Der Tag der Absendung ist nach § 17 a Nr. 1 (2) VOL/A zu dokumentieren. Das Muster <strong>und</strong><br />
die Modalitäten für die elektronische Übermittlung der Bekanntmachungen sind unter der Internetadresse<br />
www.simap.europa.eu abrufbar.<br />
§ 6<br />
Erklärungen <strong>und</strong> Nachweise vor Auftragsvergabe<br />
1. Zum Wettbewerb werden nur Unternehmen mit der erforderlichen Fachk<strong>und</strong>e, Leistungsfähigkeit<br />
<strong>und</strong> Zuverlässigkeit zugelassen. Die zuständige Mitarbeiterin/der zuständige Mitarbeiter<br />
entscheidet jeweils im pflichtgemäßen Ermessen nach den Erfordernissen des Einzelfalles<br />
darüber, welche Eigenerklärungen <strong>und</strong> Nachweise die Bewerber/Bieter im Rahmen<br />
<strong>von</strong> § 6 <strong>und</strong> § 6 a VOB/A bzw. § 6 <strong>und</strong> §6 EG VOL/A sowie § 5 VOF zu erbringen haben.<br />
Die Vorlage <strong>von</strong> Nachweisen ist möglichst in die Wertungsphase der Angebote zu verschieben<br />
<strong>und</strong> auf die Bieter zu beschränken, deren Angebote in die engere Wahl gekommen sind.<br />
Die Einholung der Nachweise hat unter einer Fristsetzung <strong>von</strong> sechs Kalendertagen mit<br />
Hinweis auf §16 Abs. 1 Ziffer 3 VOB/A zu erfolgen. Bei VOL-Vergaben kann die Frist nach<br />
§ 16 Abs. 2 VOL/A bzw. § 19 EG Abs. 2 VOL/A selbst bestimmt werden.<br />
9
Im Falle eines Vergabeverfahrens mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb sind die geforderten<br />
Nachweise vom Bewerber bereits mit der Bewerbung /Teilnahmeantrag) vorzulegen.<br />
Bei der Vergabe <strong>von</strong> Bauleistungen nach der VOB/A <strong>und</strong> <strong>von</strong> Liefer- <strong>und</strong> Dienstleistungen<br />
nach der VOL/A ist generell eine Eigenerklärung der Bewerber bzw. Bieter entsprechend<br />
Absatz 3 c) darüber einzuholen, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss vom Vergabeverfahren<br />
nach § 21 (1) Satz 1 oder 2 des Schwarzarbeiterbekämpfungsgesetzes oder<br />
nach § 21 (1) des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes oder nach § 16 (1) des Mindestarbeitsbedingungengesetzes<br />
nicht vorliegen.<br />
Bei Vergaben <strong>von</strong> Bauaufträgen mit einem Auftragsvolumen ab 30.000,-- € ist der Auftraggeber<br />
zusätzlich verpflichtet, für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, einen Gewerbezentralregisterauszug<br />
nach § 150 a der Gewerbeordnung beim B<strong>und</strong>esamt für Justiz in Bonn<br />
anzufordern.<br />
Dies gilt nach dem Arbeitnehmerentsendegesetz auch für Montageleistungen auf Baustellen,<br />
für Gebäudereinigungsleistungen <strong>und</strong> Briefdienstleistungen nach der VOL/A.<br />
2. Die Eignung des Unternehmens wird bei Öffentlicher Ausschreibung <strong>und</strong> Offenen Verfahren<br />
im Rahmen der Angebotswertung nach § 16 <strong>und</strong> 19 EG VOL/A bzw. § 16 <strong>und</strong> § 16 a VOB/A<br />
geprüft, während bei Beschränkter Ausschreibung, Freihändiger Vergabe <strong>und</strong> Nichtoffenen<br />
Verfahren diese bereits vor Aufforderung <strong>zur</strong> Angebotsabgabe zu prüfen ist.<br />
Bei Baumaßnahmen nach der VOB entfällt die spezielle Eignungsprüfung, wenn das Unternehmen<br />
gemäß § 6 Abs. 3 Ziffer 2 VOB/A seine auftragsunabhängige Eignung durch die<br />
vom Auftraggeber direkt abrufbare Eintragung in die allgemein zugängliche Liste des Vereins<br />
für die Präqualifikation <strong>von</strong> Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis unter<br />
www.pq-verein.de) nachweist. Näheres über das Verfahren ist den „Hinweisen für Kommunale<br />
Auftraggeber <strong>zur</strong> Präqualifikation für Bauunternehmen“ des B<strong>und</strong>esministeriums für<br />
Verkehr, Bau- <strong>und</strong> Stadtentwicklung zu entnehmen.<br />
10
Bei VOL-Vergaben entfällt die spezielle Eignungsprüfung nach § 6 Abs. 4 <strong>und</strong> § 7 EG<br />
VOL/A, wenn der Unternehmer in der b<strong>und</strong>esweiten Präqualifizierungs-Datenbank (www.pqvol.de)<br />
der Auftrags- <strong>und</strong> Beratungsstellen der IHK <strong>und</strong> HWK (www.abst-sh.de) registriert<br />
sind.<br />
3. Aufträge im Wert <strong>von</strong> über 10.000,-- Euro sind nur an solche Unternehmen zu vergeben, die<br />
schriftliche Erklärungen des Inhaltes abgeben, dass sie<br />
a) ihren gesetzlichen Pflichten <strong>zur</strong> Zahlung der Steuern <strong>und</strong> Sozialabgaben nachgekommen<br />
sind <strong>und</strong> die gewerberechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen<br />
Leistung erfüllen <strong>und</strong><br />
b) keine illegalen Beschäftigten einsetzen <strong>und</strong><br />
c) in den letzten zwei Jahren nicht<br />
- gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeiterbekämpfungsgesetz oder<br />
- gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmer-Entsendegesetz<br />
- gem. § 16 Abs. 1 Mindestarbeitsbedingungengesetz<br />
mit einer Geldbuße <strong>von</strong> mehr als 2.500,-- € belegt worden sind.<br />
4. Bei allen Ausschreibungen ist <strong>von</strong> den Bietern eine Erklärung darüber zu verlangen, dass<br />
das Unternehmen für die angebotenen Lieferungen <strong>und</strong> Leistungen keine Kartellabrede,<br />
Preisbindungen, ähnliche Vereinbarungen oder vorbereitende Handlungen in diese Richtung<br />
getroffen hat oder treffen wird.<br />
Bei allen Lieferungen <strong>und</strong> Leistungen einschl. Bauleistungen sind nur Produkte zu berücksichtigen,<br />
die ohne ausbeuterische Kinderarbeit im Sinne der ILO-Konvention 182 hergestellt<br />
wurden bzw. Produkte, deren Hersteller oder Verkäufer aktive, zielführende Maßnahmen<br />
zum Ausstieg aus der ausbeuterischen Kinderarbeit eingeleitet haben. Dies ist<br />
durch eine Zertifizierung einer unabhängigen Organisation oder eine entsprechende Selbstverpflichtungserklärung<br />
des Bieters nachzuweisen.<br />
Bereits bei der Ausschreibung <strong>von</strong> Aufträgen ist darauf hinzuweisen, dass der Zuschlag nur<br />
Bietern erteilt wird, die die vorstehenden Voraussetzungen erfüllen.<br />
11
5. Alle Erklärungspflichten gelten bei beabsichtigter Beauftragung <strong>von</strong> Nachunternehmen<br />
(Subunternehmen) auch für diese. Auftragnehmer sind für den Fall der Weitergabe <strong>von</strong> Leistungen<br />
an Nachunternehmer vertraglich zu verpflichten,<br />
- bevorzugt Unternehmen der mittelständischen Wirtschaft zu beteiligen, soweit es mit der<br />
vertragsgemäßen Ausführung des Auftrages zu vereinbaren ist<br />
- Nachunternehmen da<strong>von</strong> in Kenntnis zu setzen, dass es sich um einen öffentlichen Auftrag<br />
handelt<br />
- bei der Vergabe <strong>von</strong> Bauleistungen an Nachunternehmen die allgemeinen Vertragsbedingungen<br />
für die Ausführung <strong>von</strong> Bauleistungen (VOB/B) <strong>und</strong> bei der Weitergabe <strong>von</strong> Liefer<strong>und</strong><br />
Dienstleistungen die allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung <strong>von</strong> Leistungen<br />
(VOL/B) zum Vertragsbestandteil zu machen<br />
- den Nachunternehmen insbesondere hinsichtlich der Zahlungsweise keine ungünstigere<br />
Bedingungen aufzuerlegen als zwischen Auftragnehmer <strong>und</strong> der Universität Flensburg ver-<br />
einbart.<br />
6. Für den Fall der Abgabe einer unrichtigen Erklärung nach Abs. 3 <strong>und</strong> 4 hat die Universität<br />
Flensburg sich vorzubehalten, vom Vertrag <strong>zur</strong>ückzutreten.<br />
Ferner sind Unternehmen, die derartige unrichtige Erklärungen abgeben oder mangelhafte<br />
Lieferungen <strong>und</strong> Leistungen (einschließlich Bauleistungen) erbracht haben, in der Regel für<br />
zwei Jahre <strong>von</strong> Lieferungen <strong>und</strong> Leistungen für die Universität Flensburg auszuschließen.<br />
Für den Fall einer nachweislich aus Anlass der Vergabe getroffenen Abrede, die eine unzulässige<br />
Wettbewerbsbeschränkung darstellt, ist - wenn kein Schaden in anderer Höhe<br />
nachgewiesen wird - die Zahlung <strong>von</strong> 5 v. H. der Abrechnungssumme auszubedingen, auch<br />
für die Fälle, in denen der Vertrag gekündigt wird oder bereits erfüllt wurde.<br />
12
§ 7<br />
Leistungsbeschreibung/Verdingungsunterlagen<br />
1. Die Leistungsbeschreibung als wesentliche Gr<strong>und</strong>lage der Verdingungsunterlagen muss<br />
eindeutig <strong>und</strong> so erschöpfend sein, dass sie <strong>von</strong> allen Bewerbern im gleichen Sinne verstanden<br />
wird, die Angebote miteinander vergleichbar sind <strong>und</strong> eine einwandfreie Preisermittlung<br />
ermöglicht wird. Die Preise müssen sicher <strong>und</strong> ohne umfangreiche Vorarbeiten zu berechnen<br />
sein.<br />
2. Wahl- <strong>und</strong> Bedarfspositionen sind auf den jeweils unabweisbaren Mindestumfang zu beschränken,<br />
da sie sonst zu Manipulationszwecken missbraucht werden können. Zur Sicherstellung<br />
einer ordnungsgemäßen Kalkulation sind hinreichend genaue Angaben <strong>zur</strong> Ausführung<br />
zu machen <strong>und</strong> realistische Mengenansätze auszuschreiben.<br />
3. In den Verträgen der Universität Flensburg <strong>und</strong> seiner Einrichtungen mit den Auftragnehmern<br />
sind gr<strong>und</strong>sätzlich die Allgemeinen Vertragsbedingungen des Teiles B der VOL für die<br />
Ausführung <strong>von</strong> Leistungen bzw. des Teiles B der VOB für die Ausführung <strong>von</strong> Bauleistungen<br />
als verbindliche Vertragsinhalte zu vereinbaren. Darauf ist bereits in den Verdingungsunterlagen<br />
hinzuweisen.<br />
Darüber hinaus sind bei fachspezifischen Anforderungen auch Besondere <strong>und</strong> Zusätzliche<br />
Vertragsbedingungen (z. B. Technische Vertragsbedingungen, Ergänzende Vertragsbedingungen<br />
für die Beschaffung <strong>von</strong> IT-Leistungen (EVB-IT) zu berücksichtigen.<br />
4. Absatz 3 gilt auch für Freihändige Auftragsvergaben, wobei die Vereinbarung Besonderer<br />
<strong>und</strong> Zusätzlicher Vertragsbedingungen bei Auftragssummen unter 10.000,-- € netto entfallen<br />
kann.<br />
5. Bei der Ausschreibung <strong>von</strong> Bauleistungen sind den Verdingungsunterlagen die Formblätter<br />
„Preisermittlung bei Zuschlagskalkulation“ oder „Preisermittlung bei Kalkulation über die<br />
Endsumme" sowie „Aufgliederung der Einheitspreise“ aus dem Vergabehandbuch des B<strong>und</strong>es<br />
beizufügen, wenn die Angebotssumme 100.000,-- € netto übersteigt.<br />
Die Formblätter Nr. 221 oder 222 (je nach Kalkulationsmethode des Bieters) sind in der Wertungsphase<br />
ausgefüllt vom Bieter <strong>zur</strong>ückzufordern.<br />
13
Das Formblatt 223 (Aufgliederung der Einheitspreise) ist <strong>von</strong> der ausschreibenden Stelle vor<br />
Ausschreibungsbeginn um die ausgewählten kostenbestimmenden Positionen zu ergänzen,<br />
deren Aufgliederung während der Wertungsphase gefordert wird. Überschreitet die voraussichtliche<br />
Auftragssumme netto 200.000,00 € sind alle Teilleistungen (Positionen) vorzugeben.<br />
Unterhalb dieser Wertgrenze <strong>von</strong> 100.000,00 € sind die bezeichneten Formblätter auch dann<br />
ausfüllen zu lassen, wenn die Angebotssummen der in die engere Wahl kommenden Bieter<br />
um 10 v. H. oder mehr <strong>von</strong>einander abweichen.<br />
In diesen Fällen sind die in den Formblättern geforderten Angaben <strong>zur</strong> Preiskalkulation<br />
nachträglich einzuholen, um die Auskömmlichkeit der angebotenen Einheitspreise in den<br />
Wertungsphasen prüfen zu können.<br />
6. Die Wertungskriterien sind in der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen zu nennen.<br />
7. Im Falle der Zulassung <strong>von</strong> Nebenangeboten sind bei EU-weiten Vergabeverfahren in den<br />
Verdingungsunterlagen die entsprechenden Mindestanforderungen anzugeben. Es dürfen<br />
nur Nebenangebote berücksichtigt werden, die die verlangten Mindestanforderungen erfüllen.<br />
Für Nebenangebote gelten in der Regel die gleichen Wertungskriterien wie für Hauptangebote.<br />
Soweit Nebenangebote oder Angebote mit Lohngleitklausel zugelassen sind, werden<br />
für diese gesonderte Wertungssummen ermittelt.<br />
§ 8<br />
Korruptionsprävention<br />
Im förmlichen Vergabeverfahren <strong>von</strong> Bauleistungen sind <strong>zur</strong> Sicherung der Transparenz <strong>und</strong><br />
Korruptionsprävention Kontrollmechanismen vorzusehen, um insbesondere nachträgliche Angebotsmanipulationen<br />
zu verhindern.<br />
Zu diesem Zweck ist bei Auftragsvergaben nach der VOB/A im förmlichen Vergabeverfahren<br />
durch dezentrale organisatorische Maßnahmen eine unabhängige rechnerische Prüfung der<br />
Angebote sicherzustellen.<br />
14
Dabei ist zu gewährleisten, dass sowohl der Eröffnungstermin als auch die rechnerische Prüfung<br />
der Angebote <strong>von</strong> eigenem Personal durchgeführt wird, das ansonsten mit Ausschreibungsverfahren<br />
<strong>und</strong> <strong>Durchführung</strong>en <strong>von</strong> Baumaßnahmen nicht befasst ist (Nr. 1 a des R<strong>und</strong>erlasses des<br />
Innenministeriums vom 20.09.2004 – IV 665-517.21-).<br />
Die rechnerische Prüfung gemäß § 16 Abs. 3 VOB/A ist mit allen Besonderheiten im Submissionsprotokoll<br />
zu vermerken <strong>und</strong> wird Bestandteil des Vergabevermerkes.<br />
Ausgenommen <strong>von</strong> den organisatorischen Anforderungen <strong>zur</strong> personellen Trennung der Aufgaben<br />
ist die anschließende technische <strong>und</strong> wirtschaftliche Prüfung der Angebote.<br />
§ 9<br />
Zusätzliche Aufforderung <strong>zur</strong> Angebotsabgabe<br />
Wenn bei Öffentlichen Ausschreibungen <strong>und</strong> Offenen Verfahren vor dem Eröffnungstermin erkennbar<br />
werden sollte, dass die Zahl der Angebote für eine ausreichende Auswahl zu gering<br />
sein wird, soll die ausschreibende Stelle während der Angebotsfrist zusätzlich leistungsfähige<br />
Unternehmen <strong>zur</strong> Mitbeteiligung auffordern.<br />
§ 10<br />
Behandlung der Angebote <strong>und</strong> Angebotsöffnung<br />
1. Bei jeder Ausschreibung sind in den Angebotsunterlagen Ort <strong>und</strong> Zeit für die Abgabe der<br />
Angebote sowie eine Zuschlags- bzw. Bindefrist vorzusehen. Die Angebote sind <strong>von</strong> den<br />
Bietern als solche zu kennzeichnen.<br />
2. Die eingehenden Angebote sind in förmlichen Vergabeverfahren auf dem geschlossenen<br />
Umschlag mit einem Eingangsstempel zu versehen <strong>und</strong> unverzüglich <strong>und</strong> ungeöffnet einer<br />
entsprechend vorzusehenden <strong>und</strong> an der Vergabe unbeteiligten Stelle zuzuleiten, die die<br />
Angebote mit einer laufenden Nummer versieht <strong>und</strong> ungeöffnet unter Verschluss aufzubewahren<br />
hat.<br />
Unmittelbar vor dem Eröffnungstermin sind die Angebote einem(r) mit der Angebotsöffnung<br />
Beauftragten, jedoch mit der Vergabe nicht Befassten (Verhandlungsleiter oder Schriftführer)<br />
auszuhändigen.<br />
15
Sofort nach Eröffnung sind die Angebote in allen wesentlichen Teilen mit einem Stanzgerät,<br />
das im Übrigen unter Verschluss zu halten ist, zu kennzeichnen, um nachträgliche Änderungen<br />
<strong>und</strong> Ergänzungen zu verhindern. Alternativ können die Angebote auch mit Hilfe der EDV<br />
verarbeitet (z.B. gescannt) <strong>und</strong> die Dateien mit einer qualifizierten elektronischen Signatur<br />
nach dem Signaturgesetz (SigG) versehen werden. Hierdurch wird sichergestellt, dass nachträgliche<br />
Änderungen seitens der verwendeten Software verhindert oder protokolliert werden.<br />
Die Öffnung <strong>und</strong> das Ergebnis der Angebote sind in einer Verhandlungsniederschrift festzuhalten.<br />
Im VOB-Bereich können anwesende Bieter oder deren Bevollmächtigte die Niederschrift mitunterzeichnen.<br />
Die Öffnung <strong>von</strong> Angeboten nach VOL ist nicht öffentlich.<br />
3. Mitarbeiter(innen) der Abteilung Finanzen sind berechtigt, an der Eröffnung der Angebote<br />
teilzunehmen. Zu diesem Zweck sind die Mitarbeiter mindestens eine Woche vor dem Eröffnungstermin<br />
Zeit <strong>und</strong> Ort der Angebotseröffnung mitzuteilen.<br />
§ 11<br />
Informationspflicht, Transparenz<br />
1. In Vergabeverfahren ab den EU-Schwellenwerten nach der VOB/A (2. Abschnitt), der VOL/A<br />
(2. Abschnitt) <strong>und</strong> der VOF sind die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen,<br />
über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebotes <strong>und</strong> über<br />
den frühesten Zeitpunkt des Vertragsabschlusses unverzüglich in Textform zu informieren<br />
(§ 101 a Abs. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen-GWB). Dies gilt auch für Bewerber,<br />
die keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung erhalten haben, bevor die<br />
Mitteilung über die Zuschlagentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.<br />
Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden.<br />
Die Frist kann durch Übermittlung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg auf<br />
zehn Kalendertage gekürzt werden.<br />
Ein Auftrag darf vor Ablauf der Frist oder ohne dass eine entsprechende Bieterinformation<br />
16
erfolgt <strong>und</strong> die Frist abgelaufen ist, nicht erteilt werden. Für die Einhaltung der Mitteilungsfrist<br />
ist der Zeitpunkt der Absendung der Mitteilung beim Auftraggeber maßgebend. Die Frist beginnt<br />
am Tag der Absendung der Information durch den Auftraggeber.<br />
Der Tag der Absendung ist in der Dokumentation festzuhalten.<br />
2. Bei der Vergabe <strong>von</strong> Bauleistungen nach Öffentlicher oder Beschränkter Ausschreibung<br />
unterhalb des EU-Schwellenwertes mit einem Auftragswert ab 10.000,-- € netto informiert<br />
der Auftraggeber die erfolglosen Bieter über den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen<br />
werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihrer jeweiligen<br />
Angebote <strong>und</strong> über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsabschlusses. Er sendet diese<br />
Information in Textform spätestens 15 Kalendertage vor dem Vertragsabschluss an die Bieter<br />
ab (§14 Abs. 10 MFG). Die Frist verkürzt sich auf 10 Kalendertage bei elektronischer Informationsübermittlung<br />
<strong>und</strong> in begründeten <strong>und</strong> zu dokumentierenden Eilfällen auf fünf Kalendertage.<br />
3. Bei Vergabe nach VOB/A ist bei beschränkten Ausschreibungen ab einen Auftragswert <strong>von</strong><br />
150.000,00 € nach Zuschlagerteilung über die Vergabe auf der Homepage der Universität<br />
Flensburg zu informieren.<br />
Bei Vergaben nach der VOL/A ist ab einem Auftragswert <strong>von</strong> 25.000,00 € nach Zuschlagserteilung<br />
über die Vergabe auf der Homepage der Universität Flensburg zu informieren.<br />
Der Informationsumfang dieser Vergabebenachrichtigungen ergibt sich aus § 8 a Abs. 2 <strong>und</strong><br />
3 SHVgVO. Entsprechende Vordrucke stehen in der Abt. I <strong>zur</strong> Verfügung.<br />
Die Verwaltung muss laufend auf der Homepage der Universität Flensburg über beabsichtigte<br />
beschränkte Ausschreibungen <strong>von</strong> Bauleistungen ohne Öffentlichen Teilnahmewettbewerb<br />
ab einem voraussichtlichen Auftragswert <strong>von</strong> 25.000,00 € netto informieren. Der Informationsumfang<br />
ergibt sich aus § 19 Abs. 5 VOB/A.<br />
§ 12<br />
Entscheidung über Auftragsvergaben<br />
Über die Vergabe <strong>von</strong> Aufträgen als Geschäft der laufenden Verwaltung entscheiden der die<br />
Kanzlerin / der Kanzler oder bei Delegation die entsprechend Bevollmächtigten.<br />
Innerhalb der Fachbereiche <strong>und</strong> Stabsstellen sind Übersichten über die jeweiligen Entscheidungsdelegationen<br />
zu führen.<br />
§ 13<br />
17
Formvorschriften<br />
1. Jeder Auftrag ist gr<strong>und</strong>sätzlich schriftlich zu erteilen.<br />
2. Soweit die Art des Auftrages nicht ein besonderes Schreiben erfordert, kann der Auftrag mit<br />
Hilfe des Kleinauftragsformulars erteilt werden.<br />
3. Sind aufgr<strong>und</strong> besonderer Umstände Aufträge ausnahmsweise mündlich, telefonisch oder<br />
per Telefax erteilt worden, sind diese unverzüglich schriftlich zu bestätigen.<br />
§ 14<br />
Inkrafttreten<br />
Diese Dienstanweisung tritt am 04.05.2012 in Kraft.<br />
Zugleich wird die Ausschreibungs- <strong>und</strong> Vergabeordnung der Universität Flensburg in der Fassung<br />
vom 01.08.2011 aufgehoben.<br />
Flensburg, den 04.05.2012<br />
gez.<br />
Prof. Dr. Waltraud ’Wara’ Wende<br />
Präsidentin der Universität Flensburg<br />
18
Anlage 1<br />
Formlose Preisumfrage<br />
(bis 500,- EUR)<br />
Bei Freihändigen Vergaben nach § 3 Abs.1a <strong>und</strong> Abs. 2a der Ausschreibungs-<br />
<strong>und</strong> Vergabeordnung der Universität Flensburg<br />
(VergO UF)<br />
VOL/<br />
VOB<br />
Aktenzeichen:<br />
Institut:<br />
Ansprechpartner:<br />
Erfüllungsort/Leistungsort:<br />
Vorliegende Vergleichsangebote schriftlich/mündlich/fernmündlich, per Fax, per E-Mail*)<br />
Bieter<br />
Angebotssumme<br />
(netto) EUR<br />
v.H. MwSt.<br />
EUR<br />
Angebotssumme (brutto)<br />
EUR<br />
Auftragsentscheidung:<br />
Auftragnehmer<br />
Auftragssumme<br />
netto<br />
EUR<br />
v. H. MwSt.<br />
EUR<br />
Auftragssumme<br />
(brutto)<br />
EUR<br />
Begründung/Bemerkungen:<br />
preisgünstigstes Angebot<br />
wirtschaftlichstes Angebot unter Berücksichtigung folgender Kriterien:<br />
Flensburg, den<br />
____________________________ _____________________________ ______________________________<br />
( Name ) ( Unterschrift ) ( Funktion )<br />
*) Nichtzutreffendes streichen<br />
19
vom 30. Oktober 2008<br />
Verfassung (Satzung) der Universität Flensburg<br />
Tag der Bekanntmachung im NBL. MWV. Schl.-H. 2008, S. 192<br />
Tag der Bekanntmachung auf der Internetseite der UF, 12. Dezember 2008<br />
Aufgr<strong>und</strong> des § 7 des Gesetzes über die Hochschulen <strong>und</strong> das Universitätsklinikum<br />
Schleswig-Holstein (Hochschulgesetz - HSG) vom 28. Februar 2007 in der Fassung der<br />
Bekanntmachung vom 30. März 2007 (GVOBl. Schl.-Holst. S. 184) hat der Senat der Universität<br />
Flensburg am 28. Mai 2008 nachfolgende Verfassung der Universität Flensburg<br />
als Satzung erlassen.<br />
Die Genehmigung des Ministeriums für Wissenschaft, Wirtschaft <strong>und</strong> Verkehr des Landes<br />
Schleswig-Holstein wurde am 10. Oktober 2008 erteilt.<br />
Präambel<br />
Die Universität Flensburg dient der Wissenschaft in freier Forschung, freier Lehre <strong>und</strong> freiem<br />
Studium. Sie nimmt ihre Aufgaben im nationalen <strong>und</strong> internationalen Verb<strong>und</strong> wahr<br />
<strong>und</strong> pflegt dabei insbesondere die Beziehungen <strong>zur</strong> ihren skandinavischen Partnern, vor<br />
allem <strong>zur</strong> Syddansk Universitet.<br />
§ 1<br />
Rechtsstellung, Sitz<br />
Die Universität Flensburg ist als wissenschaftliche Hochschule des Landes Schleswig-<br />
Holstein eine Körperschaft des öffentlichen Rechts ohne Gebietshoheit. Sie führt den Namen<br />
„Universität Flensburg“; ihr Sitz ist Flensburg.<br />
§ 2<br />
Autonomie<br />
Die Universität erfüllt ihre Aufgaben im Rahmen der Gesetze eigenverantwortlich. Sie<br />
wahrt diese Autonomie als wesentliche Voraussetzung für die Verwirklichung der Freiheit<br />
<strong>von</strong> Forschung, Lehre <strong>und</strong> Studium nach innen <strong>und</strong> außen.<br />
§ 3<br />
Rechte <strong>und</strong> Pflichten der Mitglieder<br />
Die Mitglieder der Universität haben Mitwirkungs- <strong>und</strong> Nutzungsrechte. Sie sind verpflichtet,<br />
dazu beizutragen, dass die Universität ihre Aufgaben erfüllen kann. Sie haben insbesondere<br />
die Ordnung der Universität <strong>und</strong> ihrer Veranstaltungen zu wahren <strong>und</strong> ehrenamtliche<br />
Tätigkeiten im Rahmen der Selbstverwaltung zu übernehmen.
§ 4<br />
Gliederung der Universität<br />
(1) Die Universität gliedert sich in Fachbereiche (FB I, FB II, FB III).<br />
Bis <strong>zur</strong> Bildung der Fachbereiche gehen gemäß § 18 Abs. 2 Satz 3 HSG die Aufgaben,<br />
Kompetenzen <strong>und</strong> Verantwortlichkeiten der Dekanin oder des Dekans auf das<br />
Präsidium <strong>und</strong> die des Konvents auf den Senat über.<br />
(2) Die innere Gliederung der Fachbereiche ist in den Satzungen der Fachbereiche<br />
geregelt.<br />
(3) Die Universität kann durch das Präsidium des Weiteren zeitlich befristete Forschungsschwerpunkte<br />
einrichten, die der Schärfung des Forschungsprofils der U-<br />
niversität dienen.<br />
(4) Die Gliederung der Universität <strong>und</strong> ihre Gr<strong>und</strong>sätze sind durch das Präsidium in<br />
angemessenen Abständen zu evaluieren.<br />
§ 5<br />
Einrichtungen der Fachbereiche<br />
(1) Der Fachbereich kann Lehr- <strong>und</strong> Forschungseinrichtungen (Institute) bilden.<br />
(2) Die an einer Einrichtung des Fachbereichs ausschließlich oder überwiegend tätigen<br />
Professorinnen <strong>und</strong> Professoren werden vom Präsidium zu Direktorinnen oder Direktoren<br />
bestellt.<br />
(3) Die Einrichtung wird <strong>von</strong> einem Vorstand kollegial geleitet, dem die Direktorinnen<br />
<strong>und</strong> Direktoren der Einrichtung angehören.<br />
(4) Der Vorstand wählt aus seiner Mitte für die Dauer <strong>von</strong> zwei Jahren das geschäftsführende<br />
Vorstandsmitglied auf Vorschlag der Dekanin/des Dekans.<br />
§ 6<br />
Organe der Universität<br />
(1) Zentrale Kollegialorgane der Universität sind:<br />
- Der Hochschulrat<br />
- der Senat<br />
- das Präsidium<br />
(2) Organe der Fachbereiche sind:<br />
- die Konvente<br />
- die Dekanate<br />
Sie sind zugleich Organe der Universität.<br />
§ 7<br />
Wahlen zu den Organen der Universität<br />
Die Wahlen zum Senat <strong>und</strong> den Konventen der Fachbereiche werden durch eine besondere<br />
Satzung (Wahlordnung) geregelt. Die Wahl der in den Universitätsrat entsandten Mitglieder<br />
erfolgt durch den Senat <strong>und</strong> wird durch die Geschäftsordnung des Senats geregelt.<br />
Die Wahlzeit beträgt für Studierende ein Jahr, für die übrigen Mitglieder zwei Jahre.
§ 8<br />
Wahlrechtsgr<strong>und</strong>sätze für die Wahl der Mitglieder des Präsidiums<br />
(1) Der Senat wählt in allgemeiner, freier, gleicher <strong>und</strong> geheimer Wahl die<br />
Mitglieder des Präsidiums. Jede <strong>und</strong> jeder Stimmberechtigte hat in jedem Wahlgang<br />
eine Stimme.<br />
(2) Die Wahlen der Präsidentin oder des Präsidenten, der beiden Vizepräsidentinnen<br />
oder Vizepräsidenten <strong>und</strong> der Kanzlerin oder des Kanzlers werden jeweils in getrennten<br />
Wahlgängen durchgeführt.<br />
(3) Gewählt ist, wer die absolute Mehrheit der Stimmen der anwesenden stimmberechtigten<br />
Mitglieder des Senats erhalten hat. Hat nach zwei Wahlgängen keine Bewerberin<br />
oder kein Bewerber die absolute Mehrheit der Stimmen der Anwesenden erhalten,<br />
so findet eine Stichwahl zwischen den Kandidatinnen oder Kandidaten statt,<br />
die im 2. Wahlgang die meisten Stimmen erhalten haben. Im 3. Wahlgang ist die relative<br />
Mehrheit der abgegebenen Stimmen ausreichend.<br />
Liegt auch nach dem dritten Wahlgang Stimmengleichheit vor, so wird die Wahl auf<br />
die nächste Senatssitzung vertagt, die innerhalb <strong>von</strong> einem Monat stattzufinden hat.<br />
Liegt auch hier nach dem dritten Wahlgang Stimmengleichheit vor, entscheidet das<br />
vom Wahlleiter zu ziehende Los. Die Amtszeit beträgt sechs Jahre. Wiederwahl ist<br />
zulässig.<br />
(4) Das Nähere regelt eine Wahlordnung.<br />
§ 9<br />
Das Präsidium<br />
(1) Das Präsidium besteht aus<br />
1. der hauptberuflichen Präsidentin oder dem hauptberuflichen Präsidenten<br />
2. zwei Vizepräsidentinnen oder Vizepräsidenten<br />
Eine Vizepräsidentin oder ein Vizepräsident kann auch aus dem Kreis der<br />
übrigen Hochschulmitglieder gewählt werden.<br />
3. der Kanzlerin oder dem Kanzler<br />
(2) Das Präsidium kann im Rahmen der Erfüllung seiner Aufgaben Beauftragte <strong>und</strong> Beratungsgremien<br />
bestellen.<br />
§ 10<br />
Gleichstellung <strong>von</strong> Frauen <strong>und</strong> Männern gem. § 3 (5) HSG<br />
Die Hochschule setzt sich bei der Erfüllung ihrer Aufgaben für die verfassungsrechtlich<br />
gebotene Chancengleichheit <strong>von</strong> Männern <strong>und</strong> Frauen ein <strong>und</strong> ergreift Maßnahmen <strong>zur</strong><br />
Beseitigung bestehender Nachteile. Hierzu gehören insbesondere Maßnahmen<br />
1. <strong>zur</strong> Erhöhung des Frauenanteils in Bereichen, in denen weibliche Mitglieder der<br />
Hochschule unterrepräsentiert sind,<br />
2. <strong>zur</strong> Vereinbarkeit <strong>von</strong> Familie mit Studium, Erwerb wissenschaftlicher Qualifikation<br />
<strong>und</strong> Beruf<br />
3. <strong>zur</strong> Förderung der Frauen- <strong>und</strong> Genderforschung<br />
Bei allen Vorschlägen <strong>und</strong> Entscheidungen sind die geschlechtsspezifischen Auswirkungen<br />
zu beachten. Näheres regelt der Gleichstellungsplan der Hochschule.
§ 11<br />
Gleichstellungsbeauftragte <strong>und</strong> ihre Stellvertretung<br />
(1) Der Wahlvorschlag für die Gleichstellungsbeauftragte der Hochschule wird <strong>von</strong> einer<br />
vom Senat eingesetzten Wahlkommission erarbeitet. Diese umfasst 6 Mitglieder, besteht<br />
mehrheitlich aus Frauen <strong>und</strong> soll alle Mitgliedergruppen repräsentieren. Ihr gehört<br />
ein Senatsmitglied an. Der Wahlvorschlag soll mindestens 2 Personen umfassen.<br />
Die Gleichstellungsbeauftragte wird <strong>von</strong> maximal zwei Frauen vertreten. Die Gleichstellungsbeauftragte<br />
der Hochschule schlägt der Wahlkommission ihre Stellvertreterin<br />
bzw. Stellvertreterinnen vor. Die Wahlkommission berät den Vorschlag <strong>und</strong> legt<br />
ihn dem Senat <strong>zur</strong> Wahl vor.<br />
Die Amtszeit der hauptberuflichen Gleichstellungsbeauftragten der Hochschule beträgt<br />
5 Jahre, die der Stellvertreterin oder Stellvertreterinnen, der Fachbereiche <strong>und</strong><br />
deren Stellvertreterinnen in der Regel 3 Jahre.<br />
(2) Zwischen Gleichstellungsbeauftragten <strong>und</strong> Beschäftigten ist der Dienstweg nicht einzuhalten.<br />
(3) Die Organe der Hochschule bzw. die Dekanate informieren die Gleichstellungsbeauftragten<br />
über alle Entscheidungen die § 3 Abs. 5 HSG tangieren. Diese können Entscheidungen<br />
schriftlich unter Darlegung der Gründe binnen zwei Wochen widersprechen,<br />
wenn sie nach Auffassung der Gleichstellungsbeauftragten gegen den Gleichstellungsauftrag<br />
gemäß § 3 Abs. 5 verstoßen. Das Organ bzw. das Dekanat kann<br />
dem Widerspruch abhelfen. Andernfalls hat das Organ bzw. das Dekanat die Gleichstellungsbeauftragte<br />
schriftlich über die Nichtabhilfeentscheidung <strong>und</strong> deren Gründe<br />
zu unterrichten. Das Organ oder das Dekanat kann die Maßnahme frühestens eine<br />
Woche nach erfolgter Unterrichtung ausführen. Dringende Maßnahmen kann das<br />
Organ bzw. das Dekanat sofort ausführen. Die Gründe dafür sind bei Maßnahmen<br />
des Dekanats dem Präsidium mitzuteilen.<br />
§ 12<br />
Gleichstellungsausschuss gemäß § 21 Abs. 2 HSG<br />
Der Gleichstellungsausschuss unterstützt den Senat bei der Wahrnehmung der Aufgaben<br />
gemäß § 3 (5) HSG <strong>und</strong> § 10 dieser Verfassung. Er hat insbesondere die Aufgabe, den<br />
Gleichstellungsplan gem. § 12 Abs. 1 Satz 4 HSG zu erarbeiten. Die Gleichstellungsbeauftragte<br />
gehört dem Gleichstellungsausschuss als Vorsitzende an. Darüber hinaus soll der<br />
Gleichstellungsausschuss geschlechterparitätisch besetzt werden.<br />
§ 13<br />
Haushaltsrechnung<br />
(1) Das Haushaltsjahr der Universität entspricht dem Haushaltsjahr des Landes<br />
Schleswig-Holstein. Mit Beschluss über den Haushaltsplan <strong>und</strong> Stellenplan kann<br />
der Senat unter Beachtung der Landeshaushaltsordnung (LHO) Regelungen<br />
über die Haushaltsführung <strong>und</strong> Bewirtschaftung vorsehen.<br />
(2) Die Haushaltsrechnung der Hochschule einschließlich der erforderlichen Nachweise<br />
<strong>und</strong> die Vermögensübersicht erstellt das Präsidium nach den Vorschriften<br />
§§ 80 ff.LHO. Das Präsidium leitet sie unverzüglich dem Senat <strong>und</strong> dem Landesrechnungshof<br />
zu.
(3) Das Präsidium erstellt für die <strong>von</strong> ihm wahrzunehmenden Landesaufgaben die<br />
erforderlichen Verzeichnisse entsprechend §§ 80 ff. LHO.<br />
(4) Ein vom Senat im Einvernehmen mit dem für die Hochschulen zuständigen Ministerium<br />
<strong>und</strong> dem Landesrechnungshof bestellter Angehöriger der buchprüfenden<br />
Berufe prüft die nach Absatz 2 vorgelegte Rechnung gemäß § 109 Abs. 2<br />
LHO.<br />
Diese Prüfung erstreckt sich auf die Einhaltung der für die Haushalts- <strong>und</strong> Wirtschaftsführung<br />
geltenden Vorschriften <strong>und</strong> Gr<strong>und</strong>sätze des Landes, insbesondere<br />
auch darauf, ob<br />
1. die Haushaltssatzung <strong>und</strong> der Haushaltsplan der Universität eingehalten<br />
worden sind,<br />
2. die Einnahmen <strong>und</strong> Ausgaben begründet <strong>und</strong> belegt sind <strong>und</strong> die Haushaltsrechnung<br />
sowie die Übersicht über das Vermögen <strong>und</strong> die Schulden ordnungsgemäß<br />
aufgestellt sind,<br />
3. Verwahrungen <strong>und</strong> Vorschüsse ordnungsgemäß gebucht <strong>und</strong> belegt sind.<br />
(5) Das Ergebnis der Prüfung der Haushaltsrechnung wird <strong>von</strong> der prüfenden Stelle<br />
dem Senat zugeleitet. Der Senat erteilt gemäß § 109 Abs. 3 Satz 2 LHO die Entlastung<br />
spätestens bis zum 30. September des auf den Abschluss folgenden<br />
Jahres.<br />
Für das Haushaltsjahr 2006 erteilt der Senat die Entlastung spätestens bis zum<br />
30.06.2008.<br />
(6) Abs. 4 Satz 1 <strong>und</strong> Absatz 5 gelten nicht für das Körperschaftsvermögen der<br />
Hochschule (§ 8 Abs. 5 HSG). Die Fristen des Absatzes 5 Satz 2 <strong>und</strong> 3 sind für<br />
die Entlastung des Präsidiums nach § 8 Abs. 5 Satz 2 HSG anzuwenden.<br />
(7) Das Präsidium holt unverzüglich nach Erteilung der Entlastungen die erforderlichen<br />
Genehmigungen nach § 109 Abs. 3 LHO ein.<br />
§ 14<br />
Verleihung akademischer Grade<br />
Die Fachbereiche haben das Recht, folgende akademische Grade zu verleihen. Der<br />
Hochschulgrad wird Frauen in der weiblichen Form verliehen.<br />
Bachelor....<br />
Master.....<br />
Diplom<br />
Magister/Magistra<br />
Doktor (Dr.) / Doktorin (Dr.)<br />
Dr. ....honoris causa (h.c.)<br />
Dr. ....habilitatus (habil.) / habilitata (habil.)<br />
Die Fachbereiche sind berechtigt, weitere akademische Grade zu verleihen, sofern der<br />
Universität das Recht <strong>von</strong> der Landesregierung verliehen ist <strong>und</strong> die <strong>von</strong> den Fachbereichen<br />
hierfür zu erlassenen Prüfungsordnungen durch das Präsidium genehmigt sind.
§ 15<br />
Ehrenbürgerinnen/Ehrenbürger <strong>und</strong><br />
Ehrensenatorinnen/Ehrensenatoren<br />
Zu Ehrenbürgerinnen oder Ehrenbürgern <strong>und</strong> Ehrensenatorinnen oder Ehrensenatoren<br />
der Universität kann der Senat Persönlichkeiten ernennen, die sich um die Universität in<br />
hervorragender Weise verdient gemacht haben.<br />
Der Senat entscheidet über die Ernennung mit einer Dreiviertelmehrheit seiner Mitglieder.<br />
Die Ehrenbürgerinnen oder Ehrenbürger, die Ehrensenatorinnen oder Ehrensenatoren<br />
sind im Personal- <strong>und</strong> Vorlesungsverzeichnis aufzuführen.<br />
§ 16<br />
Privatdozentinnen oder Privatdozenten<br />
Die Fachbereiche geben die Möglichkeit <strong>zur</strong> Habilitation. Das Nähere über die Voraussetzungen<br />
<strong>und</strong> das Verfahren regelt die Habilitationsordnung des jeweiligen Fachbereichs<br />
nach den vom Senat zu erlassenden Gr<strong>und</strong>sätzen.<br />
Den Habilitierten erteilt der Fachbereich auf Antrag die Lehrbefugnis. Sie begründet das<br />
Recht, die akademische Bezeichnung „Privatdozentin“ oder „Privatdozent“ zu führen <strong>und</strong><br />
verpflichtet <strong>zur</strong> Lehre. Die Lehrverpflichtung beträgt zwei Semesterwochenst<strong>und</strong>en.<br />
Die Lehrbefugnis kann auch einer Wissenschaftlerin oder einem Wissenschaftler erteilt<br />
werden, die oder der sich an einer anderen Hochschule habilitiert hat. Der Fachbereich<br />
kann dabei einzelne Habilitationsleistungen erlassen. Das Nähere über das Verfahren innerhalb<br />
des Fachbereichs regelt die Habilitationsordnung.<br />
Die Privatdozentin oder der Privatdozent ist verpflichtet, innerhalb eines Jahres nach Erteilung<br />
der Lehrbefugnis eine öffentliche Antrittsvorlesung zu halten.<br />
Die Verleihung der Lehrbefugnis kann vom Fachbereich nach Anhörung der oder des Betroffenen<br />
widerrufen werden, wenn die Lehrbefugnis ohne hinreichenden Gr<strong>und</strong> zwei aufeinanderfolgende<br />
Semester lang nicht wahrgenommen worden ist. Die Verleihung kann<br />
auch aus Gründen widerrufen werden, die bei einer Beamtin oder Beamten <strong>zur</strong> Entfernung<br />
aus dem Dienst führen.<br />
§ 17<br />
Emeriti <strong>und</strong> Professorinnen <strong>und</strong> Professoren im Ruhestand<br />
Emeriti <strong>und</strong> Professorinnen <strong>und</strong> Professoren nach ihrem Eintritt in den Ruhestand bleiben<br />
<strong>zur</strong> Lehre berechtigt. Die Universität kann sie mit ihrem Einverständnis an Prüfungen<br />
beteiligen <strong>und</strong> ihnen Einzelaufgaben in Lehre <strong>und</strong> Forschung geben. Ein Anspruch auf<br />
einen Arbeitsplatz oder eine Vergütung besteht nicht.
§ 18<br />
Bekanntmachungen<br />
Satzungen der Universität werden gemäß § 95 Abs. 2 des Hochschulgesetzes bekannt<br />
gemacht.<br />
Sonstige Bekanntmachungen der zentralen Organe tragen die Bezeichnung „Bekanntmachung<br />
der Universität Flensburg“.<br />
Bekanntmachungen sind an den amtlichen Anschlagtafeln des Präsidiums <strong>zur</strong> Verkündung<br />
drei Wochen auszuhängen. Die verkündeten Bekanntmachungen können bei der<br />
Zentralen Verwaltung eingesehen <strong>und</strong> bezogen werden.<br />
Die Universität unterrichtet ihre Mitglieder des Weiteren durch ein Mitteilungsblatt.<br />
§ 19<br />
Änderung der Verfassung<br />
Änderungen dieser Verfassung bedürfen einer Mehrheit <strong>von</strong> zwei Dritteln der Mitglieder<br />
des Senats.<br />
§ 20<br />
Inkrafttreten<br />
Diese Verfassung tritt am Tage nach der Bekanntmachung in Kraft.<br />
Alle zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Verfassung geltenden Satzungen der Universität<br />
bleiben wirksam, soweit sie dieser Verfassung nicht widersprechen. Soweit sie dieser<br />
Verfassung entgegenstehen, bleiben sie höchstens zwei Jahre wirksam; sie sind innerhalb<br />
<strong>von</strong> zwei Jahren nach dem Inkrafttreten dieser Verfassung anzupassen.<br />
Die Verfassung der Universität Flensburg vom 8. Februar 2000 ( NBl. MBWFK. 2000 S.<br />
220) tritt mit dem Inkrafttreten dieser Verfassung außer Kraft.<br />
Flensburg, den 30. Oktober 2008<br />
Universität Flensburg<br />
Der Rektor<br />
Prof. Dr. Heiner Dunckel
Satzung <strong>zur</strong> Änderung der Verfassung (Satzung) der Universität Flensburg<br />
vom 4. Dezember 2012<br />
Tag der Bekanntmachung im NBl. MBW. Schl.-H. 2013, S. 17<br />
Tag der Bekanntmachung auf der Internetseite der UF: 19. November 2012<br />
Auf der Gr<strong>und</strong>lage des § 7 des Hochschulgesetzes (HSG) vom 28. Februar 2007 (GVOBI.<br />
Schl.-H. S. 184), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 4. Februar 2011<br />
(GVOBI. Schl-H. S. 34, ber. GVOBI. Schl.-H. S. 67), wird nach Beschlussfassung des Senats<br />
der Universität Flensburg vom 14. November 2012 nachfolgende Änderung der Verfassung<br />
(Satzung) der Universität Flensburg erlassen. Die Zustimmung des Universitätsrates wurde am<br />
30. November 2012 erteilt. Die Genehmigung des Ministeriums für Bildung <strong>und</strong> Wissenschaft<br />
des Landes Schleswig-Holstein wurde am 4. Dezember 2012 erteilt.<br />
Artikel 1<br />
Die Verfassung (Satzung) der Universität Flensburg vom 30. Oktober 2008 (NBl. MWV.<br />
Schl.-H. S. 192), zuletzt geändert durch Satzung vom 27. August 2012 (NBl. MBW. Schl.-H.,<br />
S. 59) wird wie folgt geändert:<br />
1. § 8 wird wie folgt geändert:<br />
Absatz 2 wird wie folgt geändert:<br />
In Satz 1 wird das Wort „beiden“ durch „bis zu drei“ ersetzt.<br />
2. § 9 wird wie folgt geändert:<br />
Absatz 1, Punkt 2 wird wie folgt geändert:<br />
In Satz 1 wird das Wort „zwei“ durch „zwei oder drei“ ersetzt.<br />
3. § 14 wird wie folgt geändert:<br />
Absatz 5 wird wie folgt geändert:<br />
In Satz 2 wird das Datum ‚…bis zum 30. September…‘ in ‚…bis zum 30. November…‘<br />
geändert.<br />
Artikel 2<br />
Diese Änderungssatzung tritt am Tage nach der Bekanntmachung in Kraft.<br />
Flensburg, den 4.Dezember 2012<br />
Universität Flensburg<br />
Prof. Dr. Werner Reinhart<br />
Präsident
ZIMT<br />
Universität Flensburg<br />
Zentrum für Informations- <strong>und</strong> Medientechnologien<br />
Zugriff auf das Portal „SHIP“ des Landes Schleswig-Holsteins<br />
Hinweise:<br />
<br />
<br />
<br />
<br />
<br />
Jeder Beschäftigte der Uni Flensburg hat Zugriff auf das Portal SHIP<br />
Der Zugriff ist aus dem Arbeitsnetz der Verwaltung <strong>und</strong> der Dozenten möglich<br />
Der Zugriff erfolgt über den Internetbrowser über die URL http://intranet<br />
Zu berücksichtigen sind ggf. die Einstellungen der Internetoptionen des Computers<br />
(nähere Beschreibung im nachfolgendem Abschnitt)<br />
Ansprechpartner für Beschäftigte der Uni Flensburg ist bei technischen Fragen der<br />
ZIMT-Service ( http://www.uni-flensburg.de/?6299# )<br />
Release : 08.08.13<br />
- Uni Flensburg intern -<br />
1 <strong>von</strong> [ 4 ]
ZIMT<br />
Universität Flensburg<br />
Zentrum für Informations- <strong>und</strong> Medientechnologien<br />
Einstellungen der Internetoptionen<br />
Der Zugriff auf das Portal SHIP ist mit nachfolgenden Internetoptionen möglich<br />
a.) Ohne Proxy<br />
b.) Mit Proxy <strong>und</strong> der Ausnahme „Intranet“<br />
Wie stelle trage ich die Ausnahme „Intranet“ unter Windows 7 ein:<br />
1. Start -> Systemsteuerung -> Internetoptionen -> Reiter Verbindungen -> LAN Einstellungen -><br />
Erweitert<br />
Und dort im Feld „Ausnahmen“ das Wort „intranet“ hinzufügen<br />
<strong>und</strong><br />
Release : 08.08.13<br />
- Uni Flensburg intern -<br />
2 <strong>von</strong> [ 4 ]
ZIMT<br />
Universität Flensburg<br />
Zentrum für Informations- <strong>und</strong> Medientechnologien<br />
2. Im Internetbrowser (hier Firefox)<br />
unter Extras -> Einstellungen -> Register „Erweitert“ -> Register „Netzwerk“ -> Einstellungen<br />
„Proxy-Einstellungen des Systems verwenden“ auswählen<br />
<br />
beim Microsoft Internet Explorer Browser findet man die entsprechende Einstellung unter<br />
dem Menü Extras –> Internet Optionen -> Register „Verbindungen“ -> LAN Einstellungen -><br />
Erweitert<br />
Release : 08.08.13<br />
- Uni Flensburg intern -<br />
3 <strong>von</strong> [ 4 ]
ZIMT<br />
Universität Flensburg<br />
Zentrum für Informations- <strong>und</strong> Medientechnologien<br />
Release : 08.08.13<br />
- Uni Flensburg intern -<br />
4 <strong>von</strong> [ 4 ]