Teil III: Produktgruppen - Lebensmittelüberwachung und ...
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40 Lebensmittelüberwachung BW <strong>Teil</strong> <strong>III</strong>: Produktgruppe Lebensmittel<br />
Getrocknete Lilien – Novel Food?<br />
Eingeb<strong>und</strong>en im B<strong>und</strong>esweiten Überwachungsplan<br />
(BÜP)<br />
Keimsprossen aus Saatgut<br />
Lebensmittelzuordnung durch EU-BasisVO<br />
178 / 2002 klargestellt<br />
Im Rahmen des B<strong>und</strong>esweiten Überwachungsplans (BÜP)<br />
wurde diese Produktgruppe auf den Konservierungsstoff<br />
Schweflige Säure untersucht. Lediglich eine Probe getrocknete<br />
Lilien aus einem asiatischen Spezialitätengeschäft war<br />
auffällig. Dieses Lebensmittel, bei dem eine Schwefelung<br />
nach den Vorschriften der Zusatzstoff-Zulassungsverordnung<br />
nicht erlaubt ist, wies jedoch mit 2000 mg / kg (berechnet<br />
als Schwefeldioxid) einen sehr hohen Gehalt dieses<br />
Konservierungsstoffes auf. Von der zuständigen Lebensmittelüberwachungsbehörde<br />
wurde eine EU-Schnellwarnung<br />
veranlasst.<br />
Ergänzend sei erwähnt, dass derzeit von der Europäischen<br />
Kommission geprüft wird, ob Lebensmittel bzw. Lebensmittelzutaten<br />
aus Lilien als neuartige Lebensmittel im Sinne<br />
der Novel-Food-Verordnung einzustufen sind. Sollte es<br />
sich um ein neuartiges Lebensmittel handeln, bedarf das<br />
In-Verkehr-Bringen einer Genehmigung durch die EU-Kommission.<br />
Fremdkörper in fertig verpackten<br />
Erzeugnissen<br />
Immer noch nicht ausgemerzt<br />
Die Verbraucherbeschwerden waren sicherlich berechtigt:<br />
So befanden sich in einem Glas Artischockenherzen mehrere<br />
hellbeige, elastische Kunststofffetzen, welche sich<br />
aufgr<strong>und</strong> ihrer Form als <strong>Teil</strong>e eines Einmalhandschuhs zuordnen<br />
ließen. Dieser war offensichtlich beim Verarbeiten<br />
der Artischocken getragen worden. In einem anderen Fall<br />
war es ein etwa 20 cm langes Stück Mullbinde, welches<br />
eine Verbraucherin im Delikatess-Weinsauerkraut vorfand.<br />
Nicht minder unappetitlich wirkte eine Dose Pfifferlinge, in<br />
welcher sich eine Zigarettenkippe befand.<br />
Dass auch Schädlinge ihren Geschmack an Edelpilzen<br />
finden, zeigte sich an einer Verbraucherbeschwerde von<br />
immerhin 2,8 kg Steinpilzen in Olivenöl, welche von Gliedertieren<br />
(Tausendfüßler) befallen war. Offensichtlich hatten<br />
doch die betriebsinternen Kontrollen der betroffenen<br />
Herstellerbetriebe versagt.<br />
Bereits im Jahr 2002 wurde im CVUA Sigmaringen<br />
ungekeimtes Saatgut zur Herstellung von Keimsprossen<br />
untersucht.<br />
Damals wurde festgestellt, dass diese Produkte<br />
von der Mehrzahl der Hersteller als Saatgut in den<br />
Verkehr gebracht wurden <strong>und</strong> die Kennzeichnung<br />
daher nicht den lebensmittelrechtlichen Vorschriften<br />
entsprach. Im Hinblick auf die vorhandenen<br />
nährwertbezogenen Angaben waren insbesondere<br />
die Vorgaben der Nährwert-Kennzeichnungsverordnung<br />
häufig nicht erfüllt.<br />
Nach der damaligen Auffassung der Hersteller<br />
handelte es sich jedoch bei diesen Produkten nicht<br />
um Lebensmittel im Sinne des Lebensmittel- <strong>und</strong><br />
Bedarfsgegenständegesetzes, sodass die lebensmittelrechtlichen<br />
Bestimmungen nicht anwendbar<br />
wären.<br />
Durch die neue Definition des Begriffs Lebensmittel<br />
in der Verordnung (EG) Nr. 178 / 2002 wurde<br />
jedoch eindeutig klargestellt, dass diese Produkte<br />
unter den Begriff Lebensmittel fallen.<br />
Daher wurden im Berichtsjahr erneut acht derartige<br />
Proben untersucht. Zwar hatten mittlerweile einige<br />
Hersteller ihre Kennzeichnung den lebensmittelrechtlichen<br />
Bestimmungen angepasst, dennoch<br />
mussten vier Proben wegen Kennzeichnungsmängeln<br />
beanstandet werden.