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Teil III: Produktgruppen - Lebensmittelüberwachung und ...

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40 Lebensmittelüberwachung BW <strong>Teil</strong> <strong>III</strong>: Produktgruppe Lebensmittel<br />

Getrocknete Lilien – Novel Food?<br />

Eingeb<strong>und</strong>en im B<strong>und</strong>esweiten Überwachungsplan<br />

(BÜP)<br />

Keimsprossen aus Saatgut<br />

Lebensmittelzuordnung durch EU-BasisVO<br />

178 / 2002 klargestellt<br />

Im Rahmen des B<strong>und</strong>esweiten Überwachungsplans (BÜP)<br />

wurde diese Produktgruppe auf den Konservierungsstoff<br />

Schweflige Säure untersucht. Lediglich eine Probe getrocknete<br />

Lilien aus einem asiatischen Spezialitätengeschäft war<br />

auffällig. Dieses Lebensmittel, bei dem eine Schwefelung<br />

nach den Vorschriften der Zusatzstoff-Zulassungsverordnung<br />

nicht erlaubt ist, wies jedoch mit 2000 mg / kg (berechnet<br />

als Schwefeldioxid) einen sehr hohen Gehalt dieses<br />

Konservierungsstoffes auf. Von der zuständigen Lebensmittelüberwachungsbehörde<br />

wurde eine EU-Schnellwarnung<br />

veranlasst.<br />

Ergänzend sei erwähnt, dass derzeit von der Europäischen<br />

Kommission geprüft wird, ob Lebensmittel bzw. Lebensmittelzutaten<br />

aus Lilien als neuartige Lebensmittel im Sinne<br />

der Novel-Food-Verordnung einzustufen sind. Sollte es<br />

sich um ein neuartiges Lebensmittel handeln, bedarf das<br />

In-Verkehr-Bringen einer Genehmigung durch die EU-Kommission.<br />

Fremdkörper in fertig verpackten<br />

Erzeugnissen<br />

Immer noch nicht ausgemerzt<br />

Die Verbraucherbeschwerden waren sicherlich berechtigt:<br />

So befanden sich in einem Glas Artischockenherzen mehrere<br />

hellbeige, elastische Kunststofffetzen, welche sich<br />

aufgr<strong>und</strong> ihrer Form als <strong>Teil</strong>e eines Einmalhandschuhs zuordnen<br />

ließen. Dieser war offensichtlich beim Verarbeiten<br />

der Artischocken getragen worden. In einem anderen Fall<br />

war es ein etwa 20 cm langes Stück Mullbinde, welches<br />

eine Verbraucherin im Delikatess-Weinsauerkraut vorfand.<br />

Nicht minder unappetitlich wirkte eine Dose Pfifferlinge, in<br />

welcher sich eine Zigarettenkippe befand.<br />

Dass auch Schädlinge ihren Geschmack an Edelpilzen<br />

finden, zeigte sich an einer Verbraucherbeschwerde von<br />

immerhin 2,8 kg Steinpilzen in Olivenöl, welche von Gliedertieren<br />

(Tausendfüßler) befallen war. Offensichtlich hatten<br />

doch die betriebsinternen Kontrollen der betroffenen<br />

Herstellerbetriebe versagt.<br />

Bereits im Jahr 2002 wurde im CVUA Sigmaringen<br />

ungekeimtes Saatgut zur Herstellung von Keimsprossen<br />

untersucht.<br />

Damals wurde festgestellt, dass diese Produkte<br />

von der Mehrzahl der Hersteller als Saatgut in den<br />

Verkehr gebracht wurden <strong>und</strong> die Kennzeichnung<br />

daher nicht den lebensmittelrechtlichen Vorschriften<br />

entsprach. Im Hinblick auf die vorhandenen<br />

nährwertbezogenen Angaben waren insbesondere<br />

die Vorgaben der Nährwert-Kennzeichnungsverordnung<br />

häufig nicht erfüllt.<br />

Nach der damaligen Auffassung der Hersteller<br />

handelte es sich jedoch bei diesen Produkten nicht<br />

um Lebensmittel im Sinne des Lebensmittel- <strong>und</strong><br />

Bedarfsgegenständegesetzes, sodass die lebensmittelrechtlichen<br />

Bestimmungen nicht anwendbar<br />

wären.<br />

Durch die neue Definition des Begriffs Lebensmittel<br />

in der Verordnung (EG) Nr. 178 / 2002 wurde<br />

jedoch eindeutig klargestellt, dass diese Produkte<br />

unter den Begriff Lebensmittel fallen.<br />

Daher wurden im Berichtsjahr erneut acht derartige<br />

Proben untersucht. Zwar hatten mittlerweile einige<br />

Hersteller ihre Kennzeichnung den lebensmittelrechtlichen<br />

Bestimmungen angepasst, dennoch<br />

mussten vier Proben wegen Kennzeichnungsmängeln<br />

beanstandet werden.

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