Teil III: Produktgruppen - Lebensmittelüberwachung und ...
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52 Lebensmittelüberwachung BW <strong>Teil</strong> <strong>III</strong>: Produktgruppe Lebensmittel<br />
In üblichen Handelsproben, wie sie im Einzelhandel erhältlich<br />
sind, wurden bei den Untersuchungen im Jahr<br />
2005 deutlich niedrigere Gehalte gef<strong>und</strong>en. In Einzelfällen<br />
traten jedoch auch Morphingehalte bis 200 mg / kg<br />
auf. Es handelte sich dabei mit hoher Wahrscheinlichkeit<br />
um australische Mohnsaat aus der Rohopiumproduktion,<br />
die in den Handel gelangt war. Ware mit derart<br />
überhöhten Morphingehalten wurde mittlerweile in<br />
Deutschland vom Markt genommen. Vorsorglich wurde<br />
vom B<strong>und</strong>esinstitut für Risikoabschätzung (BfR)<br />
in einem Gutachten zur ges<strong>und</strong>heitlichen Bewertung<br />
von Mohnsaat eine vorläufige maximale tägliche Aufnahmemenge<br />
von 0,38 mg Morphin für einen 60 kg<br />
schweren Erwachsenen genannt. Dieser Wert ist unter<br />
Berücksichtigung üblicher Verzehrsmengen, des Verwendungszwecks<br />
(Dekormohn auf Backwaren, Mohnkuchen,<br />
Mohngerichte) <strong>und</strong> der Vorbehandlung (Abwaschen,<br />
Erhitzen) auf Mohnsaat anzuwenden.<br />
Als einfache Vorsichtsmaßnahme im Haushalt zur Beseitigung<br />
von möglicherweise vorhandenen Opiaten<br />
<strong>und</strong> zur Verbesserung des Geschmacks von Mohnsaat<br />
ist das Abwaschen z. B. in einem feinmaschigen Küchensieb<br />
unter fließendem warmem Wasser empfehlenswert.<br />
Dies haben Versuchsreihen am CVUA Stuttgart<br />
bestätigt. Morphin <strong>und</strong> andere Opiate lassen sich<br />
als Oberflächenkontamination so sehr gut entfernen.<br />
Vom Verzehr unerhitzter <strong>und</strong> nicht abgewaschener<br />
Mohnsaat ist vor allem bei Kindern aus Gründen der<br />
Vorsicht abzuraten.<br />
Fertiggerichte<br />
Auch im Jahre 2005 wurden wieder einige Lebensmittel<br />
von den Verbrauchern bei den Veterinärämtern<br />
als Verbraucherbeschwerde abgegeben.<br />
Bei Lagerversuchen wurden bei SB-verpackten Maultaschen<br />
zum Zeitpunkt des angegebenen Mindesthaltbarkeitsdatums<br />
bereits hohe Keimbelastungen, verb<strong>und</strong>en<br />
mit saurem <strong>und</strong> abweichendem Geruch <strong>und</strong> Geschmack<br />
festgestellt. Das Mindesthaltbarkeitsdatum wurde als zu<br />
lang bemessen <strong>und</strong> damit als irreführend für den Verbraucher<br />
beurteilt.<br />
Bei fischhaltigen, SB-verpackten Tiefkühlfertiggerichten<br />
zeigte sich, dass das empfindliche Fischfett im Fischanteil<br />
bereits ranzig war. Dies ist darauf zurückzuführen, dass<br />
die Packungen beschädigt waren, sodass Luftsauerstoff<br />
diesen Fettverderb hervorrief. Ähnliches wurde bei Tiefkühlfertiggerichten<br />
mit gebratenem bzw. frittiertem Schweinefleisch<br />
beobachtet, auch hier waren die Fleischanteile<br />
bereits ranzig.<br />
Sehr häufig werden SB-verpackte Fertiggerichte mit Nährwertangaben<br />
in den Verkehr gebracht. Auffällig ist, dass bei<br />
vielen Erzeugnissen eine Nährwertangabe nicht notwendig<br />
wäre, da in der Kennzeichnung des Erzeugnisses keinerlei<br />
Auslobung über einen bestimmten Nährwert (z. B. fettarm,<br />
eiweißreich etc.) vorhanden ist. Bei der Überprüfung der<br />
Richtigkeit dieser Nährwertangaben wurde wiederholt festgestellt,<br />
dass die Angaben außerhalb der Toleranzen liegen.<br />
Bei Nährstoffen wie Eiweiß, Kohlenhydraten, Zucker,<br />
Stärke, Ballaststoffen, Fett, gesättigten Fettsäuren, einfach<br />
ungesättigten Fettsäuren, mehrfach ungesättigten Fettsäuren<br />
sollte bei Gehalten unter 10 g / 100 g die Schwankungsbreite<br />
maximal ± 1,5 g betragen, bei Gehalten zwischen<br />
10 – 40 g / 100 g sollte die Schwankungsbreite maximal<br />
± 15 % betragen. Bei Nährstoffgehalten über 40 g / 100 g<br />
sollte die Angabe nur in einem Bereich zwischen ± 6 g<br />
schwanken. Diese Toleranzen sind gerade bei grobstückigen<br />
Erzeugnissen in Dosen (z. B. Kohlrouladen, gefüllten<br />
Paprika etc.) sehr schwer einzuhalten, da diese Erzeugnisse<br />
sehr oft mit einem öligen Aufguss versehen werden <strong>und</strong><br />
dieser Aufguss aufgr<strong>und</strong> der unterschiedlichen Größe der<br />
gefüllten Paprika <strong>und</strong> Kohlrouladen in der Menge schwanken<br />
kann. Bei solchen technologisch nur sehr schwer zu<br />
beherrschenden Erzeugnissen sollte auf Nährwertangaben<br />
verzichtet werden.<br />
Sehr viele Proben von Heimservicefirmen (Pizzaservice etc.)<br />
waren wegen Kennzeichnungsmängeln zu beanstanden.<br />
Verzehrsfertige Lebensmittel, die in der Verkehrsbezeichnung<br />
das Wort „Schinken“ enthalten (Pizza mit Schinken,<br />
Schinkencroissant etc.) bereiten besondere Schwierigkeiten.<br />
Mit wenigen Ausnahmen werden diese Erzeugnisse<br />
nicht unter Verwendung von „Schinken“ hergestellt, sondern<br />
unter Einsatz von minderwertigen Imitaten.