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Teil III: Produktgruppen - Lebensmittelüberwachung und ...

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52 Lebensmittelüberwachung BW <strong>Teil</strong> <strong>III</strong>: Produktgruppe Lebensmittel<br />

In üblichen Handelsproben, wie sie im Einzelhandel erhältlich<br />

sind, wurden bei den Untersuchungen im Jahr<br />

2005 deutlich niedrigere Gehalte gef<strong>und</strong>en. In Einzelfällen<br />

traten jedoch auch Morphingehalte bis 200 mg / kg<br />

auf. Es handelte sich dabei mit hoher Wahrscheinlichkeit<br />

um australische Mohnsaat aus der Rohopiumproduktion,<br />

die in den Handel gelangt war. Ware mit derart<br />

überhöhten Morphingehalten wurde mittlerweile in<br />

Deutschland vom Markt genommen. Vorsorglich wurde<br />

vom B<strong>und</strong>esinstitut für Risikoabschätzung (BfR)<br />

in einem Gutachten zur ges<strong>und</strong>heitlichen Bewertung<br />

von Mohnsaat eine vorläufige maximale tägliche Aufnahmemenge<br />

von 0,38 mg Morphin für einen 60 kg<br />

schweren Erwachsenen genannt. Dieser Wert ist unter<br />

Berücksichtigung üblicher Verzehrsmengen, des Verwendungszwecks<br />

(Dekormohn auf Backwaren, Mohnkuchen,<br />

Mohngerichte) <strong>und</strong> der Vorbehandlung (Abwaschen,<br />

Erhitzen) auf Mohnsaat anzuwenden.<br />

Als einfache Vorsichtsmaßnahme im Haushalt zur Beseitigung<br />

von möglicherweise vorhandenen Opiaten<br />

<strong>und</strong> zur Verbesserung des Geschmacks von Mohnsaat<br />

ist das Abwaschen z. B. in einem feinmaschigen Küchensieb<br />

unter fließendem warmem Wasser empfehlenswert.<br />

Dies haben Versuchsreihen am CVUA Stuttgart<br />

bestätigt. Morphin <strong>und</strong> andere Opiate lassen sich<br />

als Oberflächenkontamination so sehr gut entfernen.<br />

Vom Verzehr unerhitzter <strong>und</strong> nicht abgewaschener<br />

Mohnsaat ist vor allem bei Kindern aus Gründen der<br />

Vorsicht abzuraten.<br />

Fertiggerichte<br />

Auch im Jahre 2005 wurden wieder einige Lebensmittel<br />

von den Verbrauchern bei den Veterinärämtern<br />

als Verbraucherbeschwerde abgegeben.<br />

Bei Lagerversuchen wurden bei SB-verpackten Maultaschen<br />

zum Zeitpunkt des angegebenen Mindesthaltbarkeitsdatums<br />

bereits hohe Keimbelastungen, verb<strong>und</strong>en<br />

mit saurem <strong>und</strong> abweichendem Geruch <strong>und</strong> Geschmack<br />

festgestellt. Das Mindesthaltbarkeitsdatum wurde als zu<br />

lang bemessen <strong>und</strong> damit als irreführend für den Verbraucher<br />

beurteilt.<br />

Bei fischhaltigen, SB-verpackten Tiefkühlfertiggerichten<br />

zeigte sich, dass das empfindliche Fischfett im Fischanteil<br />

bereits ranzig war. Dies ist darauf zurückzuführen, dass<br />

die Packungen beschädigt waren, sodass Luftsauerstoff<br />

diesen Fettverderb hervorrief. Ähnliches wurde bei Tiefkühlfertiggerichten<br />

mit gebratenem bzw. frittiertem Schweinefleisch<br />

beobachtet, auch hier waren die Fleischanteile<br />

bereits ranzig.<br />

Sehr häufig werden SB-verpackte Fertiggerichte mit Nährwertangaben<br />

in den Verkehr gebracht. Auffällig ist, dass bei<br />

vielen Erzeugnissen eine Nährwertangabe nicht notwendig<br />

wäre, da in der Kennzeichnung des Erzeugnisses keinerlei<br />

Auslobung über einen bestimmten Nährwert (z. B. fettarm,<br />

eiweißreich etc.) vorhanden ist. Bei der Überprüfung der<br />

Richtigkeit dieser Nährwertangaben wurde wiederholt festgestellt,<br />

dass die Angaben außerhalb der Toleranzen liegen.<br />

Bei Nährstoffen wie Eiweiß, Kohlenhydraten, Zucker,<br />

Stärke, Ballaststoffen, Fett, gesättigten Fettsäuren, einfach<br />

ungesättigten Fettsäuren, mehrfach ungesättigten Fettsäuren<br />

sollte bei Gehalten unter 10 g / 100 g die Schwankungsbreite<br />

maximal ± 1,5 g betragen, bei Gehalten zwischen<br />

10 – 40 g / 100 g sollte die Schwankungsbreite maximal<br />

± 15 % betragen. Bei Nährstoffgehalten über 40 g / 100 g<br />

sollte die Angabe nur in einem Bereich zwischen ± 6 g<br />

schwanken. Diese Toleranzen sind gerade bei grobstückigen<br />

Erzeugnissen in Dosen (z. B. Kohlrouladen, gefüllten<br />

Paprika etc.) sehr schwer einzuhalten, da diese Erzeugnisse<br />

sehr oft mit einem öligen Aufguss versehen werden <strong>und</strong><br />

dieser Aufguss aufgr<strong>und</strong> der unterschiedlichen Größe der<br />

gefüllten Paprika <strong>und</strong> Kohlrouladen in der Menge schwanken<br />

kann. Bei solchen technologisch nur sehr schwer zu<br />

beherrschenden Erzeugnissen sollte auf Nährwertangaben<br />

verzichtet werden.<br />

Sehr viele Proben von Heimservicefirmen (Pizzaservice etc.)<br />

waren wegen Kennzeichnungsmängeln zu beanstanden.<br />

Verzehrsfertige Lebensmittel, die in der Verkehrsbezeichnung<br />

das Wort „Schinken“ enthalten (Pizza mit Schinken,<br />

Schinkencroissant etc.) bereiten besondere Schwierigkeiten.<br />

Mit wenigen Ausnahmen werden diese Erzeugnisse<br />

nicht unter Verwendung von „Schinken“ hergestellt, sondern<br />

unter Einsatz von minderwertigen Imitaten.

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