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Jahresbericht 2008 - Lebensmittelüberwachung und Tiergesundheit ...

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<strong>Jahresbericht</strong> <strong>2008</strong><br />

ON<br />

ÜBERWACHUNG<br />

LEBENSMITTEL · BEDARFSGEGENSTÄNDE · KOSMETIKA<br />

TRINKWASSER · FUTTERMITTEL


<strong>Jahresbericht</strong> <strong>2008</strong><br />

ÜBERWACHUNG<br />

LEBENSMITTEL<br />

BEDARFSGEGENSTÄNDE<br />

KOSMETIKA<br />

TRINKWASSER<br />

FUTTERMITTEL<br />


LEBENSMITTELÜBERWACHUNG BW<br />

TEIL I Vorspann


Grusswort des Ministers<br />

Sehr geehrte Leserinnen,<br />

Sehr geehrte Leser,<br />

JAHRESBERICHT <strong>2008</strong><br />

das Jahr <strong>2008</strong> war für die Lebensmittel- <strong>und</strong> Futtermittelüberwachung in<br />

Baden-Württemberg wieder sehr spannend <strong>und</strong> abwechslungsreich. Mit<br />

unserem <strong>Jahresbericht</strong> wollen wir Ihnen die Gelegenheit geben, diese<br />

wichtige Arbeit <strong>und</strong> ihre vielfältigen <strong>und</strong> umfangreichen Ergebnisse mitzuerleben<br />

<strong>und</strong> kennen zu lernen.<br />

Lebensmittel, kosmetische Mittel, Bedarfsgegenstände, Tabakerzeugnisse,<br />

Trinkwasser sowie Futtermittel unterliegen<br />

den lebensmittel- bzw. futtermittelrechtlichen Vorschriften<br />

<strong>und</strong> werden von der amtlichen Überwachung in Baden-<br />

Württemberg risikoorientiert kontrolliert. Unser „Ländle“ liegt<br />

mitten in Europa <strong>und</strong> wir spüren die Auswirkungen der<br />

Globalisierung hautnah. Denken Sie an Schlagzeilen wie:<br />

„Melaminverseuchte chinesische Bonbons in Baden-Württemberg<br />

entdeckt“! Der <strong>Jahresbericht</strong> zeigt jedoch, dass<br />

trotz der immer wieder vorkommenden Meldungen über<br />

„Lebensmittelskandale“ bei der überwiegenden Zahl der<br />

Überprüfungen erfreulicherweise keine oder nur sehr wenige<br />

Beanstandungen festzustellen sind. Dies kann durchaus<br />

auch als Indikator für den hohen Standard des Verbraucherschutzes<br />

im Land gesehen werden.<br />

Wir erwarten als Verbraucher zu Recht, dass die Produkte,<br />

die wir kaufen, einwandfrei, sicher <strong>und</strong> richtig gekennzeichnet<br />

sind. All dies müssen die Lebensmittelunternehmer im<br />

Rahmen ihrer Sorgfaltspflicht auch durch betriebliche Eigenkontrollen<br />

gewährleisten. Die amtliche Überwachung<br />

ist die „Kontrolle der Kontrolle“, sie überprüft die Wirksamkeit<br />

dieser betrieblichen Eigenkontrollen. Nach diesem<br />

Gr<strong>und</strong>satz findet in Baden-Württemberg die Kontrolle der<br />

Lebensmittelsicherheit „vom Acker bis auf den Teller“ auf<br />

allen Produktionsstufen statt. Das Ziel ist ein wirksamer<br />

Schutz der Verbraucher sowohl vor ges<strong>und</strong>heitlichen Beeinträchtigungen<br />

als auch vor wirtschaftlicher Übervorteilung<br />

durch Irreführung <strong>und</strong> Täuschung.<br />

Im vergangenen Jahr wurden in Baden-Württemberg im<br />

Rahmen der Lebensmittelüberwachung r<strong>und</strong> 100.000 Betriebskontrollen<br />

von den unteren Lebensmittelüberwachungsbehörden<br />

durchgeführt <strong>und</strong> mehr als 50.000<br />

Proben an den Chemischen <strong>und</strong> Veterinäruntersuchungsämtern<br />

(CVUAs) untersucht <strong>und</strong> begutachtet. Die Proben<br />

werden von den Lebensmittelkontrolleuren der Stadt- <strong>und</strong><br />

Landkreise auf allen Stufen der Herstellung <strong>und</strong> des Handels<br />

erhoben, aber auch Verbraucherbeschwerden werden<br />

in die Untersuchung einbezogen. Die notwendigen Maßnahmen<br />

zur Beseitigung von Mängeln werden von den<br />

örtlich zuständigen Lebensmittelüberwachungsbehörden veranlasst.<br />

Eine sichere Lebensmittelproduktion ist aber nur möglich,<br />

wenn die zur Lebensmittelgewinnung dienenden Tiere zuvor<br />

mit einwandfreien Futtermitteln gefüttert wurden. Die<br />

Sicherheit der Futtermittel für Nutz- <strong>und</strong> Heimtiere zu kontrollieren,<br />

ist wesentliche Aufgabe der amtlichen Futtermittelkontrolle.<br />

Sie erfolgt risikoorientiert auf allen Stufen der<br />

Herstellung, des Handels <strong>und</strong> in den landwirtschaftlichen<br />

Betrieben. Im Jahr <strong>2008</strong> wurden von den Futtermittelkontrolleuren<br />

an den Regierungspräsidien r<strong>und</strong> 1.500 Betriebsprüfungen<br />

durchgeführt sowie über 1.200 Proben gezogen<br />

<strong>und</strong> an den landwirtschaftlichen Untersuchungsanstalten<br />

bzw. den CVUAs untersucht.<br />

Mein Dank gilt an dieser Stelle wie jedes Jahr allen Mitarbeiterinnen<br />

<strong>und</strong> Mitarbeitern in der amtlichen Lebensmittel-<br />

<strong>und</strong> Futtermittelüberwachung in Baden-Württemberg.<br />

Sie alle tragen durch ihr großes Engagement dazu bei, dass<br />

wir einen leistungsfähigen Verbraucherschutz in Baden-<br />

Württemberg gewährleisten können.<br />

Peter Hauk MdL<br />

Minister für Ernährung <strong>und</strong> Ländlichen<br />

Raum Baden-Württemberg<br />

Stuttgart, im Juli 2009<br />

3


LEBENSMITTELÜBERWACHUNG BW<br />

TEIL I VORSPANN<br />

I Vorspann<br />

Grußwort des Ministers 3<br />

Inhaltsverzeichnis 4<br />

Zusammenfassung: Highlights u. Sorgenkinder 6<br />

II Betriebskontrollen <strong>und</strong> Vollzug<br />

Themenübersicht 11<br />

Betriebskontrollen im Rahmen des LFGB 15<br />

Landwirtschaftliche Erzeuger 16<br />

Zuckerwaren, Schokolade, Kakao,<br />

Brotaufstriche, Kaffee, Tee 61<br />

Hülsenfrüchte, Ölsamen, Nüsse 62<br />

Fertiggerichte 64<br />

Diätetische Lebensmittel, Säuglingsnahrung 66<br />

Nahrungsergänzungsmittel 67<br />

Nährwert- <strong>und</strong> ges<strong>und</strong>heitsbezogene Angaben 68<br />

Neuartige Lebensmittel 69<br />

Zusatzstoffe, Aromastoffe 70<br />

Hersteller 18<br />

Lebensmitteleinzelhandel 23<br />

Lebensmittelgroßhändler 24<br />

Dienstleistungsbetriebe 24<br />

Schwerpunktkontrollen 26<br />

Einfuhrüberwachung 27<br />

Kosmetische Mittel 73<br />

Karlsruher Kosmetiktag 73<br />

Majantol 75<br />

Babypuder 75<br />

Aloe Vera 76<br />

Verkehrskontrollen 28<br />

Öffentlichkeitsarbeit 28<br />

Lebensmittelüberwachung als Teamarbeit 30<br />

Europäisches Schnellwarnsystem 31<br />

Lebensmittelhandel im Internet 33<br />

III Produktgruppen<br />

Themenübersicht 35<br />

Untersuchungsergebnisse: Übersicht in Zahlen 36<br />

Lebensmittel 40<br />

Milch <strong>und</strong> Milchprodukte 40<br />

Eier, Eiprodukte 42<br />

Fleisch, Fleischerzeugnisse 43<br />

Fischereierzeugnisse 44<br />

Fette, Öle 47<br />

Brühen, Suppen, Soßen, Feinkostsalate 48<br />

Getreide, Backwaren, Teigwaren 50<br />

Obst, Gemüse 51<br />

Kräuter, Gewürze 52<br />

Alkoholfreie Getränke 55<br />

Wein 57<br />

Alkoholhaltige Getränke (außer Wein) 59<br />

Eis, Desserts 60<br />

Bedarfsgegenstände 78<br />

Bedarfsgegenstände mit Lebensmittelkontakt 80<br />

Bedarfsgegenstände mit Körperkontakt 83<br />

Spielwaren <strong>und</strong> Scherzartikel 86<br />

Bedarfsgegenstände zur Reinigung <strong>und</strong> Pflege 88<br />

Tabakwaren 89<br />

IV Spezielle Untersuchungsbereiche<br />

Themenübersicht 91<br />

Krankheitserregende Mikroorganismen <strong>und</strong><br />

mikrobiologische Besonderheiten 92<br />

Mykotoxine 99<br />

Marine <strong>und</strong> Süßwasser-Biotoxine 104<br />

Pflanzenschutzmittel <strong>und</strong> organische<br />

Kontaminanten 106<br />

Ökomonitoring 117<br />

Pharmakologisch wirksame Stoffe 119<br />

Lebensmittelallergene 123<br />

Gentechnik in Lebensmitteln 125<br />

Bestrahlung von Lebensmitteln 129<br />

Radiochemische Untersuchungen 130<br />

4


INHALTSVERZEICHNIS<br />

Industrie- <strong>und</strong> umweltbedingte<br />

Kontaminanten 132<br />

Dioxine <strong>und</strong> dioxinähnliche PCB 132<br />

Perfluorierte Tenside 134<br />

Schwermetalle <strong>und</strong> toxische Spurenelemente 135<br />

Herstellungsbedingte Kontaminanten 137<br />

Nitrosamine 137<br />

Wo steht was ?<br />

JAHRESBERICHT <strong>2008</strong><br />

Polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe 138<br />

Acrylamid 139<br />

3-Monochlorpropandiol 141<br />

Furan 143<br />

Stabilisotopen-Analytik 144<br />

V Trinkwasser<br />

Themenübersicht 145<br />

Uran im Trinkwasser 146<br />

Legionellen im Duschwasser 146<br />

Metaboliten von Pflanzenschutzmitteln 147<br />

I Vorspann 3<br />

II Betriebskontrollen <strong>und</strong> Vollzug 11<br />

III Produktgruppen 35<br />

IV Spezielle Untersuchungsbereiche 91<br />

V Trinkwasser 145<br />

VI Futtermittel 149<br />

VI Futtermittel<br />

Themenübersicht 149<br />

Futtermittelüberwachung 150<br />

Ergebnisse 151<br />

Zusammenfassung 154<br />

Impressum 156<br />

5


LEBENSMITTELÜBERWACHUNG BW<br />

Zahlen aus der<br />

Lebensmittelüberwachung<br />

Highlights<br />

<strong>und</strong> Sorgenkinder <strong>2008</strong><br />

Ziel der amtlichen Lebensmittelüberwachung ist es, Verbraucher<br />

vor ges<strong>und</strong>heitlichen Risiken durch Lebensmittel<br />

<strong>und</strong> Gegenstände des täglichen Bedarfs <strong>und</strong> vor Täuschung<br />

zu schützen. Die amtliche Überwachung ist die „Kontrolle<br />

der Kontrolle“, das heißt, sie überwacht die Wirksamkeit der<br />

betrieblichen Eigenkontrollen. Dies erfolgt über risikoorientierte<br />

Betriebskontrollen <strong>und</strong> zielgerichtete Probenahmen<br />

mit wechselnden Untersuchungsschwerpunkten.<br />

Die Kontrollfrequenzen der amtlichen Lebensmittelüberwachung<br />

in den einzelnen Betrieben leiten sich von der Risikobewertung<br />

ab. Insgesamt fanden 96.829 Kontrollbesuche<br />

statt, bei denen 62.288 der insgesamt 221.143 in Baden-<br />

Württemberg erfassten Betriebe (28%) ein- oder mehrmals<br />

überprüft wurden. In 14.697 Betrieben (24% der kontrollierten<br />

Betriebe) wurden Verstöße festgestellt, die Zahl der<br />

Beanstandungen betrug 23.671.<br />

500 Proben<br />

◆<br />

Mehr als<br />

500 einheimische<br />

Lebensmittel-<br />

betriebe wurden infolge des<br />

chinesischen Melamin-Skandals<br />

kontrolliert <strong>und</strong> beprobt.<br />

Aus den o.g. Tätigkeiten ergaben sich – soweit bei den unteren<br />

Lebensmittelüberwachungsbehörden bekannt – im<br />

Jahr <strong>2008</strong> insgesamt 453 Strafverfahren <strong>und</strong> 2.479 Ordnungswidrigkeitsverfahren,<br />

die zu über 1.741 Bußgeldbescheiden<br />

führten, sowie 4.554 Verwarnungen mit oder<br />

ohne Verwarngeld. 569 Betriebe mussten aufgr<strong>und</strong> der<br />

dort herrschenden unhygienischen Umstände zum Schutz<br />

der Verbraucher sofort geschlossen werden oder wurden<br />

durch den verantwortlichen Betreiber vorübergehend „wegen<br />

Krankheit“ freiwillig geschlossen.<br />

Im Rahmen der amtlichen Lebensmittelüberwachung wurden<br />

insgesamt 52.249 Proben chemisch, physikalisch <strong>und</strong><br />

mikrobiologisch untersucht: 46.979 Lebensmittel (18 %<br />

= 8.288 Proben beanstandet), 1.874 kosmetische Mittel<br />

(23% = 436 Proben beanstandet), 3.191 Bedarfsgegenstände<br />

(25% = 808 Proben beanstandet), 162 Tabakerzeugnisse<br />

(4% = 7 Proben beanstandet) <strong>und</strong> 43 sonstige<br />

Produkte, die z. B. wegen der möglichen Ges<strong>und</strong>heitsgefahr<br />

durch Verwechselbarkeit mit Lebensmitteln überprüft<br />

wurden (76% = 33 Proben beanstandet). Als ges<strong>und</strong>heitsschädlich<br />

wurden insgesamt 149 (0,3%) Proben (Lebensmittel,<br />

kosmetische Mittel <strong>und</strong> Bedarfsgegenstände)<br />

beurteilt – insbesondere wegen pathogener Keime (z. B.<br />

Listeria monocytogenes, Salmonellen, Verotoxinbildende<br />

Escherichia coli), mikrobiell verursachter toxischer Eiweißabbauprodukte<br />

(Histamin), scharfkantiger Fremdkörper sowie<br />

chemischer Verunreinigungen (z. B. Weichmacher DEHP in<br />

Sesampaste).<br />

Außerdem wurden 11.561 Proben im Rahmen des Nationalen<br />

Rückstandskontrollplanes für Lebensmittel tierischer Herkunft,<br />

bei dem unter anderem Fleisch, Milch, Eier <strong>und</strong> Honig<br />

auf Rückstände unerwünschter Stoffe untersucht werden,<br />

sowie 1.461 Proben auf Radioaktivität <strong>und</strong> 9.247 Proben im<br />

Rahmen der Trinkwasserüberwachung untersucht.<br />

6<br />

440 Tonnen<br />

Forellen<br />

aus einer<br />

Fischzuchtanlage<br />

mussten<br />

getötet <strong>und</strong> entsorgt werden, weil<br />

sie das verbotene Tierarzneimittel<br />

Malachitgrün enthielten.<br />

◆<br />

3%<br />

440 t<br />

◆<br />

Nur 3 Prozent<br />

der untersuchten<br />

Proben von<br />

Tafeltrauben aus<br />

konventionellem<br />

Anbau waren<br />

frei von Rückständen<br />

an Pflanzenschutzmitteln; in<br />

einer Probe wurden 19 verschiedene<br />

Pestizide festgestellt.


Teil I Vorspann<br />

ZUSAMMENFASSUNG<br />

43 Prozent des in der Gastronomie<br />

z. B. auf Pizzas verwendeten<br />

„Schinkens“<br />

bzw. 20<br />

Prozent des<br />

„Käses“<br />

waren nicht<br />

echt, sondern<br />

◆ Imitate.<br />

43%<br />

Zahlen aus der<br />

Futtermittelüberwachung<br />

Die amtliche Futtermittelkontrolle erfolgt risikoorientiert<br />

<strong>und</strong> versteht sich als Kontrolle der betrieblichen Eigenkontrolle<br />

zur Erreichung einer hohen Futtermittelsicherheit. Im<br />

Jahr <strong>2008</strong> wurden 1.283 Betriebe, in denen Futtermittel<br />

hergestellt, gehandelt, eingeführt oder verfüttert wurden,<br />

kontrolliert. Verschiedene Betriebe wurden mehrfach geprüft.<br />

Insgesamt wurden 1.486 Betriebsprüfungen <strong>und</strong> 73<br />

Buchprüfungen durchgeführt sowie 1.255 Futtermittelproben<br />

gezogen. Beprobt wurden 414 Einzelfuttermittel, 793<br />

Mischfuttermittel, 48 Vormischungen <strong>und</strong> Zusatzstoffe.<br />

Diese wurden vielfältig untersucht, zum Beispiel auf unerwünschte<br />

oder verbotene Stoffe, aber auch auf qualitätsbestimmende<br />

Inhaltsstoffe oder Zusatzstoffe. Von den<br />

untersuchten Proben entsprachen 203 (16 %) nicht den<br />

Vorschriften.<br />

JAHRESBERICHT <strong>2008</strong><br />

42 Proben<br />

42 Proben<br />

mussten wegen<br />

überhöhter<br />

Gehalte<br />

des Keims<br />

Listeria monocytogenes,<br />

einem Auslöser schwerwiegender<br />

lebensmittelbedingter Erkrankungen,<br />

als ges<strong>und</strong>heitsschädlich beurteilt<br />

werden.<br />

Bis zu 7500 Euro Bußgeld wurde<br />

wegen Verstößen gegen das<br />

Lebensmittelrecht<br />

verhängt.<br />

w<br />

7.500 €<br />

Beispiele aus der Überwachung<br />

Lebensmittel-Imitate <strong>und</strong><br />

Verfälschungen − Analog-Käse,<br />

falsche Zungen <strong>und</strong> mehr<br />

Durch den Einsatz einer neuartigen Methode wurde bei<br />

Milchprodukten nachgewiesen, dass das Aroma nicht – wie<br />

beworben – von echter Vanille stammte, sondern (auch)<br />

synthetisches Vanillin enthalten war. Die Untersuchungen<br />

werden 2009 bei einem erweiterten Produktspektrum fortgesetzt.<br />

Bereits aus den Vorjahren bekannt war die fälschliche Verwendung<br />

von „Käseimitaten“ als „Käse“: Von Seiten der<br />

Hersteller werden die Imitate meist mit einer ordnungsgemäßen<br />

Bezeichnung wie beispielsweise „Lebensmittelzubereitung<br />

aus Magermilch <strong>und</strong> Pflanzenfett“ versehen <strong>und</strong><br />

an die Gastronomie geliefert. Die korrekte Kennzeichnung<br />

wird dort allerdings oftmals nicht beachtet, so dass die Erzeugnisse<br />

in Speisekarten oder auf Preisaushängen unter<br />

der irreführenden Bezeichnung „Käse“ angeboten werden.<br />

In den Jahren 2007 <strong>und</strong> <strong>2008</strong> fielen besonders die als<br />

offene Ware direkt in Restaurants, Gaststätten, Imbissbetrieben<br />

oder Bäckereien verwendeten Produkte auf – bei<br />

20 Prozent der Proben handelte es sich um Imitate.<br />

7


LEBENSMITTELÜBERWACHUNG BW<br />

Teil I Vorspann<br />

Ebenfalls seit längerer Zeit im Fokus der Überwachung<br />

sind falsch bezeichnete Speisefische, besonders Plattfische<br />

wie Seezunge, Steinbutt <strong>und</strong> Scholle. Bei etlichen Proben,<br />

auch hier überwiegend aus der Gastronomie, konnte die<br />

deklarierte Fischart nicht bestätigt werden.<br />

Auch die Unterscheidung von Hinterschinken oder Imitat<br />

wird von manchem Gastwirt auf der Speisekarte nicht so<br />

genau genommen. Allein 43 Prozent der Proben von „Schinken“<br />

wurden aufgr<strong>und</strong> irreführender Verkehrsbezeichnungen<br />

auf der Speisekarte beanstandet, weil statt hochwertigem<br />

Kochhinterschinken so genannte Formfleischerzeugnisse<br />

oder Imitate verwendet wurden.<br />

Melamin-Skandal −<br />

F<strong>und</strong>e auch in Baden-Württemberg bei<br />

Bonbons <strong>und</strong> Backtriebmitteln<br />

Aufgr<strong>und</strong> der dramatischen Berichte aus China über melaminhaltige<br />

Babynahrung, an der bislang sechs Babys<br />

gestorben <strong>und</strong> ca. 300.000 Kinder erkrankt sind, wurden<br />

50 Proben aus dem Bereich der Säuglings- <strong>und</strong> Kleinkindernahrung<br />

auf Melamin <strong>und</strong> Nebenprodukte untersucht.<br />

In keiner dieser Proben war ein Melaminzusatz nachweisbar.<br />

Dagegen fielen bei der umfangreichen Untersuchung<br />

verdächtiger Erzeugnisse aus China mit Milchpulveranteil<br />

chinesische Weichkaramellen der Marke „White Rabbit“<br />

auf. Wahrscheinlich waren die Süßwaren mit Milchpulver<br />

hergestellt worden, das mit Melamin gestreckt war, um<br />

so einen höheren Proteingehalt vorzutäuschen. Auch in<br />

Ammoniumbicarbonat (Hirschhornsalz, ABC-Trieb) chinesischer<br />

Herkunft wurde erstmals in Europa durch Baden-<br />

Württemberg Melamin nachgewiesen. Eine absichtliche<br />

Verfälschung ist hier eher unwahrscheinlich; Ursache ist<br />

möglicherweise eine Kontamination im Herstellungsbetrieb,<br />

da Melamin <strong>und</strong> Ammoniumbicarbonat in denselben<br />

Fabriken hergestellt werden können.<br />

Dioxin-Skandal − Entwarnung bei<br />

irischem Schweinefleisch<br />

Ende <strong>2008</strong> wurden die EU-Mitgliedstaaten über Bef<strong>und</strong>e<br />

von polychlorierten Biphenylen (PCB) in Schweinefleisch<br />

aus Irland informiert. Als vermutliche Ursache wurde kontaminiertes<br />

Futtermittel festgestellt, mit dem 10 Schweinehaltungsbetriebe<br />

beliefert worden waren, die ca. 10 Prozent<br />

des Gesamtbestandes an Schweinen in Irland produzierten.<br />

Auch einige Rindermastbetriebe hatten das Futter erhalten;<br />

Milcherzeuger waren nicht betroffen. Da irisches Schweinefleisch<br />

auch indirekt an Betriebe in Baden-Württemberg<br />

geliefert worden war, wurden umgehend Ermittlungen in<br />

den Betrieben sowie Beprobungen veranlasst. Zusätzlich<br />

wurden weitere Lebensmittel tierischen Ursprungs aus Irland<br />

überprüft. Die Gehalte sämtlicher Proben waren unauffällig.<br />

Dioxine − Kontaminationsfall über alte<br />

Autoreifen<br />

Als Futtertröge verwendete, mit Dioxinen kontaminierte<br />

Autoreifen waren vermutlich die Ursache erhöhter Dioxingehalte<br />

in Eiern aus einem landwirtschaftlichen Betrieb mit<br />

Legehennen in Freilandhaltung.<br />

Der Bestand wurde sofort amtlich gesperrt <strong>und</strong> die Vermarktung<br />

von Eiern <strong>und</strong> Geflügelfleisch untersagt. Der<br />

Vorfall zeigt, dass eine sinnvolle <strong>und</strong> effektive Lebensmittelüberwachung<br />

bereits bei der Tierhaltung beginnt, um<br />

frühzeitig Gefahrenquellen zu erkennen.<br />

Neuer problematischer Stoff in<br />

raffiniertem Palmöl nachgewiesen<br />

In raffinierten pflanzlichen Fetten <strong>und</strong> Ölen können in teilweise<br />

relativ hohen Konzentrationen die sogenannten<br />

3-MCPD-Ester entstehen. Diese im Vorjahr ausführlich<br />

berichteten neuen Erkenntnis wurden <strong>2008</strong> mit weiteren<br />

umfangreichen Ergebnissen untermauert. Insbesondere<br />

raffinierte Palmöle gehören zu den besonders belasteten<br />

Fetten. Im Zuge der umfangreichen Untersuchungen wurde<br />

nun gezeigt, dass dort auch so genanntes Glycidol <strong>und</strong><br />

Glycidylester vorkommen, die den im Tierversuch tumorauslösenden<br />

Stoff 3-MCPD bilden können. Das B<strong>und</strong>esinstitut<br />

für Risikobewertung hat mittlerweile eine erste Risikobewertung<br />

von Glycidol-Fettsäureestern vorgenommen<br />

<strong>und</strong> auf seiner Homepage veröffentlicht.<br />

Honige im Blickpunkt von<br />

Rückstandsuntersuchungen<br />

Zur Bekämpfung der bakteriellen Feuerbrandkrankheit im<br />

Erwerbsobstanbau war auch wieder im Jahr <strong>2008</strong> das Antibiotikum<br />

Streptomycin über Ausnahmegenehmigungen<br />

zugelassen. Im Rahmen der amtlichen Überwachung wurden<br />

in großem Umfang auch Blütenhonige untersucht, die<br />

aus Gebieten mit Feuerbrandbekämpfung stammten. Ein<br />

erheblicher Anteil von gezielt im Rahmen der Ausnahmegenehmigung<br />

beprobten Honigen (Bienenstöcke in der Nähe<br />

von behandelten Anlagen) enthielt Rückstände an Streptomycin;<br />

die betroffenen Chargen wurden nicht in den Verkehr<br />

gebracht. Dagegen waren im Rahmen der amtlichen<br />

Lebensmittelüberwachung beprobte Honige, die ebenfalls<br />

aus den betroffenen Gebieten stammten, unauffällig.<br />

Ein erhebliches Bienensterben hat im Frühjahr <strong>2008</strong> im<br />

Rheintal die Staubabdrift von mit dem Insektizid Clothianidin<br />

gebeiztem Maissaatgut im Zuge der Aussaat ausgelöst.<br />

Die aus diesem Anlass durchgeführten Untersuchungen<br />

bei Honigen, die überwiegend aus Baden-Württemberg<br />

stammten, ergaben ein erfreuliches Bild. Die Honige waren,<br />

wenn überhaupt, insgesamt nur gering belastet; Rückstände<br />

an Clothianidin waren nicht nachweisbar.<br />

8


ZUSAMMENFASSUNG<br />

Pflanzenschutzmittelrückstände −<br />

Sorgenkinder türkische Birnen <strong>und</strong><br />

Paprika, deutliche Verbesserungen bei<br />

spanischem Paprika<br />

Insgesamt 2.527 Proben pflanzlicher sowie 881 Proben<br />

tierischer Herkunft wurden umfangreich auf Rückstände<br />

von Pflanzenschutzmitteln untersucht. Bei knapp 7<br />

Prozent der Lebensmittel pflanzlicher Herkunft sowie<br />

bei knapp einem Prozent der tierischen Produkte waren<br />

Höchstmengenüberschreitungen feststellbar. Weiterhin<br />

große Probleme bereiten Rückstände des mittlerweile<br />

europaweit verbotenen Insektizids <strong>und</strong> Akarizids Amitraz,<br />

das bei allen Birnenproben türkischer Herkunft in<br />

teilweise deutlich überhöhten Mengen nachweisbar<br />

war. Infolge der Bef<strong>und</strong>e, über die auch öffentlich <strong>und</strong><br />

im Rahmen des EU-Schnellwarnsystems informiert<br />

wurde, ist eine Inspektion des Lebensmittel- <strong>und</strong> Veterinäramtes<br />

der EU in der Türkei geplant. Ebenfalls<br />

türkischer Herkunft waren alle Proben mit Höchstmengenüberschreitungen<br />

bei Paprika, während sich die<br />

Rückstandsituation bei spanischem Paprika deutlich<br />

gebessert hat.<br />

Internethandel <strong>und</strong><br />

Verkaufsveranstaltungen −<br />

viele problematische Produkte<br />

Unzulässige Werbeaussagen, nicht zugelassene Zusatzstoffe,<br />

Vermarktung von Arzneimitteln als angebliche<br />

Lebensmittel oder Kosmetika – dies sind typische<br />

Verstöße gegen das Lebensmittelrecht, die im Rahmen<br />

eines Projektes bei ausgewählten Produkten aus dem<br />

Internethandel festgestellt wurden. Besondere Risiken<br />

bestehen, wenn kritische, arzneilich wirksame Stoffe<br />

ohne ärztliche <strong>und</strong> pharmazeutische Überwachung <strong>und</strong><br />

ohne Aufklärung des Verbrauchers über die Risiken <strong>und</strong><br />

Nebenwirkungen eingenommen werden. So war nur<br />

etwa ein Drittel der überprüften Schlankheitsmittel als<br />

Lebensmittel verkehrsfähig; bei Sportlerlebensmitteln mit<br />

beworbener hormonmodulierender oder arzneilicher<br />

Wirkung enthielten mehr als die Hälfte Zutaten, deren<br />

Wirkung wissenschaftlich nicht hinreichend gesichert ist,<br />

andere enthielten verschreibungspflichtige Bestandteile.<br />

Bestenfalls bedeutet dies einen überflüssigen Angriff auf<br />

den Geldbeutel, schlimmstenfalls auf die Ges<strong>und</strong>heit.<br />

Ähnlich problematisch sind häufig Produkte, die auf Verkaufsveranstaltungen<br />

bzw. Kaffeefahrten angeboten wurden.<br />

Nahrungsergänzungsmittel wurden in Form von<br />

Vorführungen <strong>und</strong> Vorträgen mit übertriebenen, wissenschaftlich<br />

nicht haltbaren oder unzulässigen Wirkaussagen<br />

beworben. Auf die Packungen werden solche<br />

Werbeaussagen im Gegensatz zu früher i. d. R. nicht<br />

mehr aufgedruckt. Nur wenn Aufzeichnungen bzw. Zeugenaussagen<br />

über die mündlich getätigten Werbeaussagen<br />

vorlagen, konnten Beanstandungen ausgesprochen<br />

werden. Trotz vielfältiger Aufklärungskampagnen,<br />

auch wegen der extremen Überteuerung der angebotenen<br />

Produkte, ist der Erfolg solcher Veranstaltungen<br />

offensichtlich ungebrochen. Bei üblichen Preisen von<br />

700 bis 1.000 Euro pro Packung Nahrungsergänzungsmittel<br />

erweist sich die scheinbar „kostenlose“ Kaffeefahrt<br />

ins Blaue für viele Käufer im Nachhinein als teurer Spaß.<br />

Die Gefahr lauert in der Dusche!<br />

Legionellen<br />

Wenn eventuell vorhandene Krankheitserreger aus dem<br />

Trinkwasser in den Körper gelangen, treiben sie typischerweise<br />

im Magen-Darm-Trakt ihr Unwesen. Um aber mit<br />

Legionellen, dem Auslöser der „Legionärskrankheit“ infiziert<br />

zu werden, muss man z. B. duschen oder im Whirlpool<br />

baden <strong>und</strong> die dabei entstehenden feinverteilten Aerosole<br />

einatmen. Über 3.000 Duschwasserproben, überwiegend<br />

aus Kindergärten, Schulen, Krankenhäusern, Altenheimen,<br />

Hotels <strong>und</strong> anderen öffentlichen Einrichtungen, wurden untersucht.<br />

In immerhin 10 Prozent der Proben wurden derart<br />

hohe Belastungen mit dem Keim gef<strong>und</strong>en, dass Desinfektion<br />

<strong>und</strong> Sanierungsmaßnahmen erforderlich sind.<br />

Keine Entwarnung bei Weichmachern<br />

aus Twist-off-Deckeln<br />

JAHRESBERICHT <strong>2008</strong><br />

Dichtungsmaterialien von Schraubdeckeln bestehen derzeit<br />

nach wie vor ausschließlich aus Weich-PVC <strong>und</strong> führen<br />

immer noch zu stark überhöhten Weichmacherübergängen,<br />

insbesondere bei Kontakt mit fetthaltigen Lebensmitteln<br />

wie in Öl eingelegtem Gemüse oder fetthaltigen<br />

Brotaufstrichen wie Pesto. Insgesamt 12 Lebensmittelproben,<br />

überwiegend aus Drittländern, mussten aufgr<strong>und</strong><br />

der Überschreitung des toxikologisch zulässigen Sicherheitsniveaus<br />

bei bestimmten ges<strong>und</strong>heitlich bedenklichen<br />

Phthalaten als ges<strong>und</strong>heitsschädlich beanstandet werden.<br />

„Spitzenreiter“ waren Sesammus aus der Türkei <strong>und</strong> eine<br />

Würzsoße aus Taiwan.<br />

Hanf − berauschende Lebensmittel?<br />

Seit Hanf wieder als industrielle Nutzpflanze in der Form<br />

rauschmittelarmer Hanfsorten angebaut werden darf, werden<br />

Bestandteile der Hanfpflanze auch zunehmend zur<br />

Herstellung von Lebensmitteln eingesetzt. Die ständig anwachsende<br />

Produktpalette umfasst unter anderem auch alkoholfreie<br />

Erfrischungsgetränke oder Tee. Für die ges<strong>und</strong>heitliche<br />

Beurteilung dieser Erzeugnisse ist vor allem der<br />

Gehalt an dem vielseitig wirkenden, rauscherzeugenden<br />

Delta-9-Tetrahydrocannabinol (THC) bzw. seiner Vorstufe<br />

entscheidend. Der empfohlene Richtwert für Getränke von<br />

maximal 5 Mikrogramm THC pro Kilogramm wurde in verschiedenen<br />

Proben überschritten, darunter ein Kräutertee<br />

aus Österreich mit 40 µg / kg im Teegetränk.<br />

9


LEBENSMITTELÜBERWACHUNG BW<br />

Teil I Vorspann<br />

Kurioses<br />

„ ...nur noch Kopf <strong>und</strong> Seil... “<br />

Es geschah am ersten Weihnachtstag, als die Polizei<br />

bei der Lebensmittelüberwachungsbehörde um Mithilfe<br />

bat, nachdem sich Passanten bei der Polizei beschwert<br />

hatten. Bürger waren in einer Schrebergartensiedlung<br />

auf zwei Männer aufmerksam geworden, die eine Ziege<br />

am Strick hinter sich herführten. Die Passanten berichteten,<br />

dass die Männer beabsichtigten, die Ziege zu<br />

schlachten. Als die Amtstierärztin an der Schlachtstätte<br />

eintraf, kam für das Tier jedoch bereits jede Hilfe zu<br />

spät. Die Ziege war getötet <strong>und</strong> in einzelne Teile zerlegt<br />

worden. Die selbst ernannten Metzger erfuhren, dass<br />

sie soeben nicht nur gegen Bestimmungen des Tierseuchen-<br />

<strong>und</strong> Tierschutzrechtes verstoßen hatten, sondern<br />

dass es sich in diesem Fall zusätzlich noch um<br />

eine Schwarzschlachtung handelte. Die Herren waren<br />

sich der Tragweite ihres Vergehens vermutlich nicht<br />

bewusst. Fre<strong>und</strong>lich fragten sie die Tierärztin, ob man<br />

nicht von einer Strafe absehen <strong>und</strong> sich das Fleisch teilen<br />

könne. Dieses großzügige Angebot wurde jedoch<br />

dankend abgelehnt. Stattdessen wurden gegen die Herren<br />

Strafanzeigen bei der Staatsanwaltschaft gestellt.<br />

Feuerwehr im Einsatz<br />

Ein Herstellungsbetrieb für Döner-Kebab-Spieße hatte<br />

seine Produktion eingestellt. Sieben Tonnen Restware<br />

wie Verarbeitungsfleisch <strong>und</strong> Hackfleisch-Spieße wurden<br />

in einem Tiefkühlraum aufbewahrt. Bei einer Routinekontrolle<br />

entdeckte die Lebensmittelüberwachung,<br />

dass die Kühlung in dem Tiefkühlraum ausgefallen <strong>und</strong><br />

sämtliches Fleisch verdorben war. Durch die Zersetzungsvorgänge<br />

von sieben Tonnen Fleischeiweiß entstand<br />

derart viel Ammoniakgas, dass die Feuerwehr zu<br />

Hilfe gerufen wurde, um das Fleisch mit Atemschutzausrüstung<br />

aus dem Betrieb sicherstellen zu können.<br />

Kein alltäglicher Betriebsbesuch<br />

Eigentlich begann alles ganz alltäglich. Eine Routinekontrolle<br />

in einem Chinarestaurant stand an, bei dem<br />

wortwörtlich richtig „dick Fett aufgetragen“ sein sollte.<br />

In der Küche des besagten Restaurants waren Wände<br />

<strong>und</strong> Boden, alle Schränke, Gerätschaften, Arbeitstische<br />

<strong>und</strong> sogar das Handwaschbecken mit einer dicken <strong>und</strong><br />

widerlich alten Fett- <strong>und</strong> Schmutzschicht überzogen.<br />

Es gruselte einem beim Gedanken, aus so einer Küche<br />

etwas verzehren zu müssen. Der Kontrolleur stellte<br />

fest, dass hier wohl schon über längere Zeit nicht mehr<br />

ausreichend gereinigt worden war. Doch diese Kritik<br />

war dem Betreiber zu viel. In seiner Wut riss er einen<br />

10-Liter-Topf, gefüllt mit Reis <strong>und</strong> Wasser, vom Herd<br />

<strong>und</strong> kippte ihn auf den Fußboden, nahm ein Hackmesser<br />

zur Hand <strong>und</strong> warf es durch die Küche. Da hieß es, Nerven<br />

behalten. Der Tobsuchtsanfall des Betreibers legte<br />

sich schließlich, so dass er abschließend von einer „freiwilligen“<br />

vorläufigen Betriebsschließung überzeugt werden<br />

konnte. Die Wiederinbetriebnahme erfolgte selbstverständlich<br />

erst nach erneuter Kontrolle.<br />

Explosives Olivenöl<br />

Flaschen mit Olivenöl „explodierten“ sowohl bei einem Verbraucher<br />

als auch in den Räumen der Lebensmittelüberwachungsbehörde.<br />

Der Abfüller hatte das Öl in einem kühlen<br />

Keller randvoll in Weinflaschen abgefüllt <strong>und</strong> mit einem<br />

5 Zentimeter langen Korken verschlossen, ohne einen Luftüberstand<br />

als Druckpuffer zu belassen. In der Wärme hat<br />

sich dann das Öl ausgedehnt <strong>und</strong> das Glas gesprengt.<br />

„ Zeigt her eure … Händ“<br />

Ein Verbraucher biss beim Essen eines Salats auf etwas<br />

Hartes. Während seine Tischgenossen meinten,<br />

dass es sich sicher um ein Stück Knorpel handeln würde,<br />

ließ es dem Beschwerdeführer keine Ruhe <strong>und</strong> er<br />

legte das „Knorpelstück“ im Labor unter sein Mikroskop.<br />

Das Knorpelstück entpuppte sich als ein r<strong>und</strong>es, circa<br />

0,8 mal 0,8 mm großes Gebilde, welches sich unter der<br />

Vergrößerung als Fingerkuppe mit einem Stück Fingernagel<br />

darstellte. Die Ermittlungen im Cateringunternehmen<br />

blieben zunächst ohne Ergebnis. Keiner der anwesenden<br />

Mitarbeiter hatte eine entsprechende Verletzung aufzuweisen.<br />

Allerdings weilte eine Mitarbeiterin, welche am Tag<br />

zuvor mit der Salatzubereitung beschäftigt war, im Kurzurlaub.<br />

Die Frau wurde für den kommenden Montag in das<br />

Amt einbestellt, um ihre Hände vorzuzeigen. Am Montag<br />

gegen 12 Uhr mittags rief die Chefin des Cateringunternehmens<br />

an: Ob denn ihre Mitarbeiterin noch kommen müsse,<br />

sie habe sich tatsächlich beim Schneiden der Salami ein<br />

Stück von der Kuppe des Mittelfingers abgeschnitten <strong>und</strong><br />

zunächst weitergearbeitet! Sie habe sich keine Gedanken<br />

darüber gemacht, wo das abgeschnittene Stück Fingerkuppe<br />

hingeraten sein könnte <strong>und</strong> die Verletzung auch niemandem<br />

gezeigt. Wegen Ekelerregung wurde gegen die<br />

Mitarbeiterin ein Bußgeldverfahren eingeleitet.<br />

Hans-Ulrich Waiblinger, CVUA Freiburg<br />

10


Teil II<br />

Betriebskontrollen<br />

<strong>und</strong> Vollzug<br />

JAHRESBERICHT <strong>2008</strong><br />

Betriebskontrollen <strong>und</strong> Vollzug 12<br />

Betriebskontrollen im Rahmen des LFGB 15<br />

Landwirtschaftliche Erzeuger 16<br />

Hersteller 18<br />

Lebensmitteleinzelhandel 23<br />

Lebensmittelgroßhändler 24<br />

Dienstleistungsbetriebe 24<br />

Schwerpunktkontrollen 26<br />

Einfuhrüberwachung 27<br />

Verkehrskontrollen 28<br />

Öffentlichkeitsarbeit 28<br />

Lebensmittelüberwachung als Teamarbeit 30<br />

Europäisches Schnellwarnsystem 31<br />

Lebensmittelhandel im Internet 33<br />

11<br />

w


LEBENSMITTELÜBERWACHUNG BW<br />

teil iI betriebskontrollen <strong>und</strong> vollzug<br />

Betriebskontrollen <strong>und</strong> Vollzug der<br />

Lebensmittelüberwachung<br />

Der Schutz der Verbraucher vor ges<strong>und</strong>heitlichen Risiken <strong>und</strong> Täuschung durch die im Verkehr befindlichen Lebensmittel<br />

<strong>und</strong> Bedarfsgegenstände war auch im Jahr <strong>2008</strong> ein wichtiges Anliegen der amtlichen Lebensmittelüberwachung<br />

in Baden-Württemberg. Das neu integrierte europaweit einheitliche Lebensmittelrecht gibt hierbei<br />

den Ton an. Es steht im Wesentlichen auf drei starken Säulen, nämlich der Entwicklung <strong>und</strong> Verwirklichung von<br />

Eigenkontrollsystemen auf allen Stufen der Lebensmittelkette, der lückenlosen Umsetzung des „from stable to<br />

table“- bzw. „Vom Acker auf den Teller“-Ansatzes sowie der Sicherstellung der Rückverfolgbarkeit von Futter- <strong>und</strong><br />

Lebensmitteln.<br />

Aus diesem ganzheitlichen Ansatz resultierten insbesondere<br />

für die unteren Lebensmittelübewachungsbehörden<br />

der Stadt- <strong>und</strong> Landkreise zusätzliche neue Kontrollaufgaben.<br />

Primär mussten zuerst die Voraussetzungen für die<br />

Anwendbarkeit des Gr<strong>und</strong>gedankens geschaffen werden.<br />

Dazu gehörten Informationsveranstaltungen bzw. -schreiben<br />

für die Wirtschaftsbeteiligten sowie Betriebsbegehungen<br />

mit Beratung vor Ort, die den Lebensmittelunternehmer<br />

auf die Veränderungen vorbereiteten. Im Jahr <strong>2008</strong><br />

wurden diese Aktivitäten intensiviert <strong>und</strong> in den Fällen, in<br />

denen die Betriebe die Voraussetzungen erfüllten, die Zulassungsverfahren<br />

nach europäischen Hygienestandards<br />

abgeschlossen. Betroffen sind hiervon alle Metzgereien mit<br />

eigener Schlachtung, unabhängig von der Betriebsgröße.<br />

Betroffen sind aber u. a. auch Einrichtungen zur Gemeinschaftsverpflegung<br />

oder Lagerbetriebe für kühlpflichtige<br />

Lebensmittel, sofern die geschäftlichen Aktivitäten eine<br />

bestimmte Größenordnung oder überregionale Verbreitung<br />

haben. Eine Vielzahl von Auslegungsmöglichkeiten<br />

der europäischen Rechtsetzung sowie Rechtslücken auf<br />

nationaler Ebene erschwerten die direkte <strong>und</strong> konkrete<br />

Anwendbarkeit der gemeinschaftlichen Hygienevorgaben.<br />

Es bedurfte einer b<strong>und</strong>esweit einheitlichen Vorgehensweise<br />

mittels einer nationalen Durchführungsvorschrift. Diese<br />

brachte Klarheit, bestehen blieben dennoch gewisse<br />

Rechtslücken, die den Verwaltungsvollzug auch im Jahr<br />

<strong>2008</strong> erschwerten. Ergänzende, landesweit geltende Verfahrensanweisungen<br />

sorgten jedoch für eine einheitliche<br />

Vorgehensweise in Baden-Württemberg auf konstant hohem<br />

Niveau.<br />

Überwachung der Rohmilchlieferung als auch das noch in<br />

Arbeit befindliche Modul zur Risikobeurteilung von Lebensmittelunternehmen<br />

anzuführen.<br />

Das bereits seit 2003 auf allen Ebenen der Veterinärverwaltung<br />

implementierte Qualitätsmanagementsystem erfuhr<br />

im Jahr <strong>2008</strong> seine Weiterentwicklung auch im Bereich<br />

der Lebensmittelüberwachung. Die zuständigen Behörden<br />

führen damit die amtlichen Kontrollen anhand eines dokumentierten<br />

Verfahrens durch, welches regelmäßig durch<br />

externe <strong>und</strong> interne Audits (Überprüfungen) einer Kontrolle<br />

unterzogen wird. Diese Auditverfahren dienen der Begutachtung,<br />

ob landesweite Vereinbarungen eingehalten bzw.<br />

wirksam umgesetzt <strong>und</strong> die vereinbarten Ziele erreicht<br />

wurden. Dies gewährleistet eine Überwachung auf einem<br />

einheitlichen <strong>und</strong> konstant hohen Niveau. Zum Qualitätsmanagementsystem<br />

ist ein Artikel im Verbraucher-Journal<br />

<strong>2008</strong>/2009 erschienen, das auf der MLR-Homepage unter<br />

„Broschüren“ zum Download oder zur Bestellung angeboten<br />

wird.<br />

Siehe auch: www.mlr.baden-wuerttemberg.de ><br />

Lebensmittel <strong>und</strong> Ernährung > Qualitätsmanagement<br />

Eine Fülle neuer Informationen <strong>und</strong> Sachverhalte ist die Folge<br />

der Umstrukturierung des Lebensmittelrechts. Dementsprechend<br />

bedurfte <strong>und</strong> bedarf es einer Vielzahl von<br />

Anpassungen der bislang verwendeten behördlichen Instrumente<br />

der Lebensmittelüberwachung an die neuen<br />

Kontrolltätigkeiten <strong>und</strong> -aufgaben. Insbesondere ist das<br />

landesweite elektronische Lebensmittelüberwachungs<strong>und</strong><br />

Veterinärinformationssystem (LÜVIS) an dieser Stelle<br />

zu erwähnen, das ganz besonders unter Mitwirkung der<br />

Lebensmittelüberwachung vor Ort laufend weiter ausgebaut<br />

<strong>und</strong> an die aktuellen Aufgaben angepasst wird. Im<br />

Speziellen sind hier beispielsweise die Module für die<br />

12


Betriebskontrollen <strong>und</strong> vollzug<br />

JAHRESBERICHT <strong>2008</strong><br />

Ausbildung erfolgreich abgeschlossen! Frischgebackene Lebensmittelkontrolleure <strong>und</strong> Minister Peter Hauk (1. Reihe, 7. v.l.) nach der<br />

Urk<strong>und</strong>enübergabe im Dezember <strong>2008</strong>.<br />

Die Lebensmittelüberwachung in Baden-Württemberg<br />

wird vor Ort von den Lebensmittelkontrolleuren <strong>und</strong><br />

Amtstierärzten der insgesamt 44 unteren Lebensmittelüberwachungsbehörden<br />

der Land- <strong>und</strong> Stadtkreise durchgeführt.<br />

Sie werden auf Anforderung unterstützt durch<br />

Sachverständige der Chemischen <strong>und</strong> Veterinäruntersuchungsämter.<br />

Die fachliche Koordination obliegt den vier<br />

Regierungspräsidien, welche ihrerseits wiederum dem<br />

Ministerium für Ernährung <strong>und</strong> Ländlichen Raum (MLR)<br />

unterstehen.<br />

Ziel der Lebensmittelüberwachung ist es, Verbraucherinnen<br />

<strong>und</strong> Verbraucher vor ges<strong>und</strong>heitlichen Gefahren,<br />

Irreführung <strong>und</strong> Täuschung zu schützen. Diesen gesetzlichen<br />

Auftrag erfüllt die Lebensmittelüberwachung, indem<br />

sie Betriebskontrollen bei allen Lebensmittelunternehmen<br />

durchführt sowie Proben auf allen Produktions- <strong>und</strong> Vermarktungsstufen<br />

entnimmt. Des Weiteren agiert sie auch<br />

präventiv, indem sie Betriebe, die sich in der Planungsphase<br />

befinden, berät <strong>und</strong> Informationsveranstaltungen für Vereine,<br />

Lehrer, Erzieher <strong>und</strong> Landwirte anbietet. Mängel, die<br />

im Rahmen der Analyse der amtlich entnommenen Proben<br />

festgestellt werden, führen zu unverzüglichem Handeln<br />

der zuständigen Überwachungsbehörden, um den Missständen<br />

abzuhelfen. Auch Verbraucherbeschwerden <strong>und</strong><br />

Hinweise auf unklare Verhältnisse werden entgegengenommen,<br />

<strong>und</strong> es wird sich des Sachverhalts angenommen.<br />

Die amtliche Kontrolltätigkeit mit Probenentnahmen<br />

<strong>und</strong> -analysen im Lebensmittelbereich basiert auf der Verordnung<br />

(EG) Nr. 882/2004, der so genannten Kontrollverordnung,<br />

<strong>und</strong> der b<strong>und</strong>esweit geltenden Allgemeinen<br />

Verwaltungsvorschrift Rahmenüberwachung (AVV RÜb).<br />

Betriebsüberprüfungen sind regelmäßig auf der Gr<strong>und</strong>lage<br />

eines risikobasierten Konzeptes <strong>und</strong> mit angemessener<br />

Häufigkeit durchzuführen. Eine Arbeitsgruppe des MLR mit<br />

Vertretern aller Verwaltungsebenen erarbeitete ein neues<br />

landesweites Konzept für einen risikoorientierten Probenplan<br />

(RIOP), das nun im Jahr 2009 in die Pilotphase<br />

übergeht. Damit werden die europäischen Vorgaben erfüllt,<br />

nämlich neben einem produktorientierten Ansatz auch<br />

die betriebsbezogenen Risiken in die Planprobenplanung<br />

einzubeziehen. Jedes Lebensmittelunternehmen wird dabei<br />

– abhängig von der Empfindlichkeit <strong>und</strong> der Haltbarkeit<br />

der von ihm produzierten oder gehandelten Lebensmittel<br />

– in eine entsprechende Risikogruppe eingestuft. Einbezogen<br />

werden ferner die im Betrieb festgestellte Produktions<strong>und</strong><br />

Personalhygiene <strong>und</strong> die Ausstattung der Räume <strong>und</strong><br />

Anlagen. Berücksichtigung findet auch das Verhalten des<br />

Verantwortlichen, seine Bereitschaft zur Abstellung von<br />

Mängeln <strong>und</strong> die Effizienz der betrieblichen Eigenkontrollmaßnahmen.<br />

Diese Kriterien ergeben eine Kontrollfrequenz,<br />

die zwischen monatlich <strong>und</strong> drei Jahren liegen kann.<br />

Beispielsweise wird ein Hersteller von Fleischerzeugnissen<br />

allein auf Gr<strong>und</strong> des Produktrisikos wesentlich häufiger inspiziert<br />

als ein Getränkehändler.<br />

Nach dem Konzept „from farm to fork“ bzw. „from stable<br />

to table“ beginnt die Lebensmittelsicherheit bereits in der<br />

landwirtschaftlichen „Urproduktion“, z. B. im Stall. mit der<br />

lebensmittelgerechten Haltung <strong>und</strong> Fütterung der Tiere.<br />

13


LEBENSMITTELÜBERWACHUNG BW<br />

teil iI betriebskontrollen <strong>und</strong> vollzug<br />

Diesem Konzept folgend entstand die Verpflichtung zur<br />

Lebensmittelketteninformation. Inzwischen ist Deutschland<br />

bereits auf der 3. Stufe der schrittweisen Einführung<br />

der Lebensmittelketteninformation in Bezug auf Schlachttiere<br />

angekommen. Nachdem Geflügelschlachtbetrieben<br />

schon seit 2007 bei jeder zur Schlachtung vorgesehenen<br />

Sendung die Erklärungen seitens der Haltungsbetriebe<br />

mitgegeben bzw. vorausgeschickt wurden, gilt nun seit<br />

dem Jahr <strong>2008</strong> diese Pflicht der schriftlichen Information<br />

seitens des Landwirts auch für Schlachtschweine.<br />

Zum Jahreswechsel <strong>2008</strong>/2009 wurde das System auf<br />

die Tiergruppen Pferde <strong>und</strong> Mastkälber ausgedehnt. Dies<br />

stellt ein folgerichtiges Signal in Sachen Harmonisierung<br />

des Verbraucherschutzes dar <strong>und</strong> folgt dem europäischen<br />

Leitgedanken, die Urproduktion stärker in das Lebensmittelüberwachungskonzept<br />

einzubinden. In den geforderten<br />

Dokumenten müssen vom Landwirt vielfältige Angaben<br />

über die Tierentwicklung, über den Einsatz von Futter- <strong>und</strong><br />

Arzneimitteln sowie Tierverluste gemacht werden. Diese<br />

Informationen zur Lebensmittelkette durch den Erzeuger<br />

muss dem Schlachtbetrieb spätestens bei der Anlieferung<br />

des zur Schlachtung vorgesehenen Tieres vorliegen.<br />

Ein Jahr, nachdem die zuständigen Behörden vor Ort stärker<br />

in den Vollzug der Milchliefersperren eingeb<strong>und</strong>en<br />

wurden <strong>und</strong> die Überwachung der Milcherzeuger intensiviert<br />

worden ist, kann eine positive Bilanz gezogen werden:<br />

Zahl der Milchlieferausschlüsse<br />

nach § 17 Milchverordnung bzw. VO (EG) Nr. 854/2004<br />

Anteil Lieferausschluss in %<br />

Gesamt<br />

600<br />

500<br />

400<br />

300<br />

200<br />

100<br />

0<br />

0<br />

100<br />

200<br />

300<br />

400<br />

161<br />

593<br />

331<br />

507<br />

282<br />

176<br />

298<br />

137<br />

262<br />

225<br />

311<br />

135<br />

2005 2006 2007 <strong>2008</strong><br />

0,176 %<br />

0,206 %<br />

0,264 %<br />

0,388 %<br />

Gesamt Keimzahl Zellzahl<br />

Quelle: Milchprüfring Baden-Württemberg<br />

Die Lieferausschlüsse sind von 507 im Jahr 2007 auf 311<br />

im Jahr <strong>2008</strong> zurückgegangen.<br />

Die tabellarische Darstellung der Lieferausschlüsse der<br />

Jahre 2005 bis <strong>2008</strong> spiegelt in eindrucksvoller Weise<br />

die rechtliche Entwicklung wider. Mit Ablösung der alten<br />

Milchverordnung durch das europäische Lebensmittelrecht<br />

im Jahre 2006 <strong>und</strong> damit dem Wegfall der so genannten<br />

„Besserstellungsregelung“ kam es zu einer beachtlichen<br />

Verschärfung der Regelungen, die zu einem Milchlieferausschluss<br />

führen. Dabei handelt es sich zum einen um<br />

die erheblich strengere Handhabung des Verfahrens zur<br />

Wiederaufnahme der Milchlieferung nach erfolgtem Lieferausschluss<br />

<strong>und</strong> die sofortige Wiedereinsetzung der<br />

Liefersperre, wenn eine anhaltende Verbesserung der<br />

Milchqualität nicht erreicht wird. In der Konsequenz dieser<br />

neuen Bestimmungen verdoppelte sich 2006 die Zahl der<br />

Milchliefersperren im Vergleich zum Jahr 2005. Im Folgejahr<br />

2007 blieb diese hohe Zahl der Milchlieferausschlüsse<br />

annähernd bestehen. Eine klare Wende war ab November<br />

2007 festzustellen. Ab diesem Zeitpunkt regelte ein neues<br />

Verwaltungsverfahren die direkte Einbindung der Lebensmittelüberwachungsbehörden<br />

in Lieferausschluss <strong>und</strong> Wiederzulassung<br />

der Milchlieferanten. Seit dieser Neuregelung<br />

verfügen die Überwachungsbehörden deutlich früher über<br />

Informationen, die eine gezielte <strong>und</strong> präventive Überwachung<br />

der Milcherzeuger ermöglichen. Betriebe mit einer<br />

negativen Tendenz können nun beizeiten von den Mitarbeitern<br />

der Veterinärämter aufgesucht <strong>und</strong> durch Beratung<br />

<strong>und</strong>, soweit notwendig, auch durch behördliche Anordnung<br />

regulierender Maßnahmen wieder aufs rechte Gleis<br />

gerückt werden. Das Resultat dieser intensiven Arbeit der<br />

Mitarbeiter der Überwachungsbehörden ist, dass der Anteil<br />

der Lieferausschlüsse auf ein deutlich niedrigeres Niveau<br />

sank. Die in der Tabelle dargestellten Ergebnisse zeigen,<br />

dass die neu eröffneten Informationswege die Behörden in<br />

die Lage versetzen, eine risikoorientierte flächendeckende<br />

Überwachung der Milcherzeugung sicherzustellen.<br />

Das verstärkte Augenmerk der europäischen Union auf eine<br />

rechtskonforme Lebensmittelerzeugung in der Urproduktion<br />

zeigt sich auch in einem zusätzlichen Kontrollauftrag<br />

an die Behörden, den so genannten Cross Compliance-<br />

Kontrollen. Betriebe, die Direktzahlungen erhalten, müssen<br />

in Form einer so genannten „Überkreuzverpflichtung“<br />

(Cross compliance) sicherstellen, dass die Vorgaben in<br />

den Bereichen Umwelt, Lebens- <strong>und</strong> Futtermittelsicherheit<br />

sowie Tierges<strong>und</strong>heit <strong>und</strong> Tierschutz eingehalten werden.<br />

Seit dem Jahr 2005 überprüfen die unteren Lebensmittelüberwachungsbehörden<br />

teilweise gemeinsam mit einem<br />

Vertreter des Regierungspräsidiums die Einhaltung der<br />

Vorschriften des Lebensmittel- <strong>und</strong> Futtermittelrechts. Es<br />

handelt sich hier um sehr umfassende <strong>und</strong> zeitaufwändige<br />

Kontrollen nach dem Vieraugenprinzip, die im Falle<br />

der Feststellung von Mängeln Prämienreduzierungen oder<br />

-streichungen für den Landwirt zur Folge haben können.<br />

14


Betriebskontrollen <strong>und</strong> vollzug<br />

Betriebskontrollen im Rahmen des LFGB<br />

Anzahl der Betriebskontrollen (gemäß § 2 Nr. 1.1 AVV-DÜb)<br />

Zahl der landwirt- Hersteller Großhändler Einzel- Dienst- handwerkliche Gesamt<br />

schaftliche <strong>und</strong> <strong>und</strong> händler leistungs- Hersteller <strong>und</strong><br />

Erzeuger Abpacker Transporteure betriebe Direktvermarkter<br />

(Urproduktion)<br />

Betriebe 62.581 3.027 3.281 51.185 86.274 14.795 221. 143<br />

kontrollierten Betriebe 2.055 1.170 1.135 18.270 34.780 4.878 62.288<br />

Kontrollbesuche 2.799 6.239 3.493 29.209 46.596 8.493 96.829<br />

JAHRESBERICHT <strong>2008</strong><br />

Betriebe mit Verstößen 248 349 220 3.116 9.100 1.664 14.697<br />

Art der festgestellten Verstöße bei Betriebskontrollen (gemäß § 2 Nr. 1.1 AVV-DÜb)<br />

Verstoßart<br />

(Mehrfachnennungen<br />

möglich)<br />

Hygiene<br />

landwirt- Hersteller Großhändler Einzel- Dienst- handwerkliche Gesamt<br />

schaftliche <strong>und</strong> <strong>und</strong> händler leistungs- Hersteller <strong>und</strong><br />

Erzeuger Abpacker Transporteure betriebe Direktvermarkter<br />

(Urproduktion)<br />

(HACCP, Ausbildung) 43 133 57 799 2.581 577 4.190<br />

Hygiene allgemein 179 273 129 2.541 8.451 1.532 13.105<br />

Zusammensetzung<br />

(nicht mikrobiologisch) 15 15 34 97 56 25 242<br />

Kennzeichnung<br />

<strong>und</strong> Aufmachung 50 86 59 1.164 3.209 471 5.039<br />

Andere 15 53 37 243 629 118 1.095<br />

Die Vorgaben zur Lebensmittelsicherheit beinhalten die<br />

Produktion sicherer Lebensmittel, die Informationspflicht<br />

gegenüber der Behörde, sofern sich ein Lebensmittel als<br />

nicht sicher herausstellt, den Rückruf <strong>und</strong> die Rücknahme<br />

von Lebensmitteln, die Rückverfolgbarkeit <strong>und</strong> die Einhaltung<br />

der Anforderungen an die Lebensmittelhygiene mit<br />

einer besonderen Gewichtung hinsichtlich der Milch- <strong>und</strong><br />

Eiererzeugung.<br />

Die Neuorganisation der Lebensmittelüberwachung nähert<br />

sich nach vier von fünf dafür vorgesehenen Jahren<br />

allmählich ihrem Abschluss. Aus den Reihen der abgeordneten<br />

Beamten des ehemaligen Wirtschaftskontrolldienstes<br />

haben sich zum Jahreswechsel <strong>2008</strong>/09 entsprechend<br />

der Zahl der neu ausgebildeten Kontrolleure Polizeibeamte<br />

aus der Lebensmittelüberwachung verabschiedet <strong>und</strong> sind<br />

in den Polizeidienst zurückgekehrt. Parallel wurde <strong>und</strong> wird<br />

immer noch unter großem Einsatz der Fachkräfte sowohl<br />

zentral bei der Akademie der Polizei in Freiburg als auch<br />

dezentral in den jeweiligen Lebensmittelüberwachungsbehörden<br />

neues Kontrollpersonal ausgebildet. Die erfahrenen<br />

Lebensmittelüberwacher des ehemaligen Wirtschaftskontrolldienstes<br />

haben die Behörden in der Ausbildung neuer<br />

Lebensmittelkontrolleure sehr unterstützt. Die hohe fachliche<br />

Qualifikation <strong>und</strong> berufliche Erfahrung der neu ausgebildeten<br />

Lebensmittelkontrolleure, die mindestens Meister<br />

in einem Lebensmittelhandwerk sein müssen, haben sich<br />

positiv bemerkbar gemacht. Die „neuen“ Lebensmittelkontrolleure<br />

sind Sachkenner mit praktischer Erfahrung, die um<br />

die Schwachstellen in großen <strong>und</strong> kleinen Lebensmittelproduktionsstätten<br />

wissen. Der ges<strong>und</strong>heitliche Verbraucherschutz<br />

in Baden-Württemberg hat mit der Verwaltungsreform<br />

qualitativ keinerlei Schaden genommen. Allerdings<br />

sehen Landkreis- <strong>und</strong> Städtetag quantitativ einen Mehrbedarf<br />

an Personal, um den Aufgaben der Lebensmittelüberwachung<br />

gerecht werden zu können.<br />

Im Dezember <strong>2008</strong> fand ein Inspektionsbesuch des Lebensmittel-<br />

<strong>und</strong> Veterinäramtes (FVO) der Europäischen<br />

Kommission in Deutschland statt. Dieser Inspektionsbesuch<br />

hatte zum Ziel, die zuständigen Lebensmittelüberwachungsbehörden<br />

in Bezug auf amtliche Kontrollen von<br />

Säuglingsnahrung, Folgenahrung <strong>und</strong> Beikost für Säuglinge<br />

zu überprüfen. Da ein größerer Hersteller von Babynahrung<br />

seinen Sitz in einem Landkreis in Baden-Württemberg<br />

hat, erhielt auch das „Ländle“ einen Besuch von den EU-<br />

Inspektoren. Die Inspektion dieses Herstellers erfolgte zunächst<br />

als Überprüfung der Betriebs- <strong>und</strong> Arbeitshygiene<br />

im Rahmen eines Betriebsdurchgangs. Im Anschluss daran<br />

wurden die Eigenkontrollen des Betriebes, beispielsweise<br />

die im Rahmen der Wareneingangskontrolle veranlassten<br />

Laboruntersuchungen, durch die EU-Inspektoren eingesehen.<br />

Die Betriebs- <strong>und</strong> Arbeitshygiene sowie die Effektivität<br />

der Eigenkontrollen des Herstellers wurden insgesamt als<br />

15


LEBENSMITTELÜBERWACHUNG BW<br />

teil iI betriebskontrollen <strong>und</strong> vollzug<br />

mit der EU-Gesetzgebung übereinstimmend beurteilt. Der<br />

überprüfte Hersteller von Babynahrung wird regelmäßig<br />

durch die Amtstierärzte des Landkreises überwacht; die<br />

Qualität dieser amtlichen Kontrollen wurde durch die EU-<br />

Inspektoren positiv bewertet.<br />

Landwirtschaftliche Erzeuger<br />

(Urproduktion)<br />

Rückstände<br />

Die Kontrollfrequenzen der amtlichen Lebensmittelüberwachung<br />

in den einzelnen Betrieben leiten sich von der Risikobewertung<br />

ab. Insgesamt fanden 96.829 Kontrollbesuche<br />

statt, bei denen 62.288 der insgesamt 221.143 in Baden-<br />

Württemberg erfassten Betriebe ein- oder mehrmals überprüft<br />

wurden. In 14.697 Betrieben wurden Verstöße festgestellt,<br />

die Zahl der Beanstandungen betrug 23.671.<br />

Führen Kontrollen zu Beanstandungen, die nicht sofort oder<br />

freiwillig durch den Betreiber abgestellt werden, sorgen<br />

die verantwortlichen Lebensmittelüberwachungsbehörden<br />

mit ihren verwaltungsrechtlichen Mitteln in Form von Anordnungen<br />

oder anderen Maßnahmen – im Berichtsjahr<br />

in 20.329 Fällen – dafür, dass rechtskonforme Zustände<br />

wieder hergestellt werden. Bei Verdacht des Vorliegens einer<br />

Straftat wird die Sache an die zuständige Staatsanwaltschaft<br />

weitergeleitet,<br />

In Zahlen ausgedrückt ergaben sich – soweit bei den unteren<br />

Lebensmittelüberwachungsbehörden bekannt – aus<br />

den o.g. Tätigkeiten im Jahr <strong>2008</strong> insgesamt<br />

n 453 Strafverfahren (mit Geldstrafen bis zu 2.000 Euro<br />

bzw. mehrmonatigen Bewährungsstrafen) <strong>und</strong><br />

n 2.479 Ordnungswidrigkeitsverfahren, die zu über<br />

1.741 Bußgeldbescheiden (mit Bußgeldern bis zu<br />

7.500 Euro) führten, sowie<br />

n 4.554 Verwarnungen mit oder ohne Verwarngeld.<br />

569 Betriebe mussten aufgr<strong>und</strong> der dort herrschenden unhygienischen<br />

Umstände zum Schutz der Verbraucher sofort<br />

geschlossen werden oder wurden durch den verantwortlichen<br />

Betreiber vorübergehend „wegen Krankheit“ freiwillig<br />

geschlossen.<br />

Die nachfolgenden Fallbeispiele vermitteln einen Einblick in<br />

die Arbeit der baden-württembergischen Lebensmittel- <strong>und</strong><br />

Fleischhygieneüberwachung. Viele Themen in diesem Kapitel<br />

finden sich auch in den Kapiteln III <strong>und</strong> IV wieder, wo<br />

über die Ergebnisse der Probenuntersuchungen berichtet<br />

wird. Sie werden hier jedoch aus einem anderen Blick-winkel<br />

dargestellt. Daran wird deutlich, dass die Lebensmittelkontrolle<br />

auf zwei Säulen basiert: der Kontrolle vor Ort <strong>und</strong><br />

der Probenuntersuchung. Beide Säulen stehen nicht isoliert<br />

nebeneinander, sondern greifen Hand in Hand – so wie die<br />

Mitarbeiterinnen <strong>und</strong> Mitarbeiter in den Lebensmittelüberwachungsbehörden<br />

vor Ort <strong>und</strong> in den Untersuchungsämtern<br />

„Hand in Hand“ arbeiten.<br />

Die Beispiele stellen allerdings – zum Teil drastische – Einzelfälle<br />

dar, die nicht repräsentativ für die jeweilige Branche<br />

sind <strong>und</strong> keine Rückschlüsse auf die Lebensmittelunternehmen<br />

in Baden-Württemberg insgesamt erlauben.<br />

Nachweis des verbotenen Arzneimittels<br />

Malachitgrün<br />

Malachitgrün wirkt bei Fischen <strong>und</strong> beim Fischlaich sowohl<br />

vorbeugend als auch therapeutisch gegen Erkrankungen,<br />

die durch Ektoparasiten <strong>und</strong> Pilzbefall verursacht werden.<br />

Aufgr<strong>und</strong> erbgut- <strong>und</strong> fruchtschädigender Wirkung sowie<br />

möglicherweise krebserzeugender Eigenschaften gilt Malachitgrün<br />

als toxikologisch bedenklich <strong>und</strong> ist deshalb zu<br />

therapeutischen Zwecken als Tierarzneimittel für Lebensmittel<br />

liefernde Tiere europaweit verboten. Trotz dieses<br />

Verbots der Anwendung fand das Arzneimittel in Baden-<br />

Württemberg in zwei Fällen den Weg in eine Fischzuchtanlage.<br />

In einem Fall wurde auf der Basis einer planmäßigen<br />

Probenentnahme <strong>und</strong> Probenuntersuchung in einem benachbarten<br />

B<strong>und</strong>esland der Stoff Malachitgrün in einer<br />

Forelle nachgewiesen, deren Ursprungsbetrieb in Baden-<br />

Württemberg lag. Im Zuge der globalisierten Vermarktungswege<br />

fanden diese Fische aus der besagten Anlage<br />

in Baden-Württemberg einen weiten Verbreitungsgrad, so<br />

dass die Lebensmittelüberwachung nicht nur b<strong>und</strong>esweit,<br />

sondern europaweit bis nach Polen tätig wurde. Die Folge<br />

war, dass 440 Tonnen Fische aus dieser Fischzuchtanlage<br />

getötet <strong>und</strong> unschädlich beseitigt wurden. Doch dies war<br />

leichter gesagt als getan. Die Entsorgung der belasteten<br />

Fische erforderte eine außerordentliche, nicht alltägliche<br />

Leistung der Mitarbeiter der zuständigen Lebensmittelüberwachungsbehörde.<br />

Probleme sowohl logistischer als<br />

auch technischer <strong>und</strong> tierschutzrechtlicher Art waren bei<br />

einer solchen Masse an Fischen zu bewältigen. Die Ermittlungen<br />

zu dem Fall ergaben, dass der Stoff Malachitgrün<br />

in Fischen sowohl mit Herkunft aus der Fischzuchtanlage<br />

als auch aus dem Bach oberhalb der Fischzuchtanlage<br />

nachgewiesen wurde. Wie dieser Stoff seinen Weg in<br />

den zuleitenden Bach gef<strong>und</strong>en hatte, konnte jedoch nicht<br />

abschließend geklärt werden. Letztlich wurden die in der<br />

Zuchtanlage verbliebenen noch nicht schlachtreifen Fische<br />

<strong>und</strong> die Fische aus dem zufließenden Gewässer nach umfangreichen<br />

Probenahmen <strong>und</strong> Probenuntersuchungen<br />

wieder als unbedenklich erklärt.<br />

Im zweiten Fall wurde die Lebensmittelüberwachung im<br />

Rahmen der Probenziehung <strong>und</strong> Probenuntersuchung nach<br />

dem Nationalen Rückstandskontrollplan (NRKP) fündig. Es<br />

wurde in einer Forellenaufzuchtanlage mit etwa 900 Forellen<br />

im Alter von 1,5 - 4 Jahren ein positiver Rückstandsbef<strong>und</strong><br />

des verbotenen Stoffes Malachitgrün erhoben. Der Betrieb<br />

wurde von der Lebensmittelüberwachung sofort gesperrt<br />

<strong>und</strong> eine Abgabe der Fische untersagt. Die gemeinsame<br />

16


Betriebskontrollen <strong>und</strong> vollzug<br />

Betriebskontrolle der Stabsstelle für Ernährungssicherheit<br />

beim Regierungspräsidium in Tübingen (SES) mit der Lebensmittelüberwachung<br />

vor Ort ergab einen gewaltigen<br />

F<strong>und</strong>. In den Betriebsräumen des Betroffenen wurden<br />

Restbestände von Malachitgrün gef<strong>und</strong>en, das vor etwa<br />

20 Jahren über eine Apotheke bezogen wurde. Probleme<br />

wegen einer parasitär bedingten erhöhten Sterblichkeit bei<br />

den Forellen veranlasste den Betreiber, das verbotene Arzneimittel<br />

einzusetzen. Gegen den Verantwortlichen wurde<br />

Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft erstattet.<br />

Der Verdacht allein reicht aus –<br />

vorbeugende Verzehrswarnung für Fische aus<br />

einem Natursee nach erhöhtem Fischsterben<br />

Mitte April kam es in einem Natursee zu einem Fischsterben<br />

großen Ausmaßes. Vor allem Welse, Brachsen <strong>und</strong><br />

Hechte verendeten. Helfer des Fischereivereins sammelten<br />

insgesamt 9 Tonnen verendete Fische ein, die in der Tierkörperbeseitigungsanlage<br />

entsorgt werden mussten. Bei<br />

der Untersuchung von Wasser- <strong>und</strong> Fischproben konnten<br />

Giftstoffe nicht nachgewiesen werden. Dagegen wurden<br />

bei der pathologisch-anatomischen Untersuchung an den<br />

verendeten Fischen stark geschädigte Kiemen festgestellt.<br />

Kiemen sind das Atmungsorgan der Fische <strong>und</strong> dienen<br />

der Ausscheidung von Ammoniak aus der Eiweißverdauung.<br />

Aufgr<strong>und</strong> der geschädigten Kiemen kam es daher<br />

zu einer erheblichen Beeinträchtigung der Ges<strong>und</strong>heit der<br />

Tiere, die in der Folge an einer bakteriellen Infektion erkrankten,<br />

die schließlich zum Tod führte. Die Ursache für<br />

die Kiemenschäden ließ sich nicht mit letzter Sicherheit ermitteln.<br />

Als mögliche Ursachen kamen eine Aufwirbelung<br />

von Schlamm <strong>und</strong> die Beeinträchtigung der Fische durch<br />

die besonderen Bedingungen in diesem bestimmten Natursee<br />

mit zeitweise hohen pH- <strong>und</strong> Ammoniakwerten im<br />

Wasser in Frage. Wegen der Verkeimung der Fische gab<br />

das Veterinäramt eine Verzehrswarnung für Fisch aus dem<br />

besagten Natursee heraus. Ab Ende Mai wurden keine toten<br />

Fische mehr aufgef<strong>und</strong>en, so dass nach einer lebensmittelrechtlichen<br />

Untersuchung die Verzehrswarnung im<br />

August wieder aufgehoben werden konnte. Alle aktuellen<br />

Erkenntnisse sprechen dafür, dass der Fischbestand in diesem<br />

Natursee wieder zunimmt.<br />

führen können. Aus diesem Gr<strong>und</strong> hat die Europäische<br />

Union bei Lebensmitteln tierischer Herkunft Höchstgehalte<br />

an Dioxinen festgelegt. Im Rahmen der Lebensmittelüberwachung<br />

wurden in einem landwirtschaftlichen Betrieb mit<br />

Legehennen in Freilandhaltung Eier zur Untersuchung auf<br />

Dioxine entnommen. Es wurde eine Überschreitung der<br />

Höchstgehalte festgestellt. Der Bestand wurde daher sofort<br />

amtlich gesperrt <strong>und</strong> das Inverkehrbringen von Eiern <strong>und</strong><br />

Geflügelfleisch untersagt. Die Ermittlungen ergaben, dass<br />

die Ursache für die Dioxinbelastung der Eier vermutliche<br />

alte Autoreifen waren, die als Futtertröge benutzt wurden.<br />

Der Vorfall zeigt, dass eine sinnvolle <strong>und</strong> effektive Lebensmittelüberwachung<br />

bereits bei der Tierhaltung beginnt, um<br />

frühzeitig Gefahrenquellen zu erkennen.<br />

Der Nachweis von polychlorierten Biphenylen<br />

(PCB) führte zur Tötung einer Rinderherde<br />

Zufällige Bef<strong>und</strong>e im Rahmen routinemäßiger Rückstandskontrollen<br />

deckten die hohe Belastung einer Rinderherde<br />

mit PCB auf. Leider konnte trotz intensiver Bemühungen<br />

<strong>und</strong> zahlreicher aufwändiger Probenahmen letztlich die<br />

genaue Quelle der Belastung nicht abschließend geklärt<br />

werden. Zu vermuten war jedoch, dass es sich um eine<br />

Umweltkontamination handelte. Aus Gründen des Verbraucherschutzes<br />

musste die gesamte Herde mit 34 Rindern<br />

getötet <strong>und</strong> unschädlich entsorgt werden. Für den<br />

betroffenen Landwirt entstand ein hoher wirtschaftlicher<br />

Schaden, der nicht entschädigt werden konnte.<br />

Schwarzschlachtung einer Ziege am ersten<br />

Weihnachtstag<br />

Es geschah am ersten Weihnachtstag, als die Polizei bei<br />

JAHRESBERICHT <strong>2008</strong><br />

Dioxin in Hühnereiern nach Nutzung alter<br />

Autoreifen als Futtertröge<br />

Dioxine sind in der Umwelt weit verbreitet <strong>und</strong> entstehen<br />

hauptsächlich bei Verbrennungsvorgängen in der Industrie,<br />

beim Hausbrand, im Verkehr, aber auch beispielsweise bei<br />

Waldbränden oder lokal beim Verbrennen von Kunststoff<br />

<strong>und</strong> mit Kunststoffen behandeltem Holz. Über die Nahrungskette<br />

werden diese in der Umwelt angereicherten<br />

Dioxine von Tieren aufgenommen <strong>und</strong> lagern sich insbesondere<br />

im tierischen Fettgewebe ab. Dioxine stehen im<br />

Verdacht, krebsauslösende Wirkungen zu haben. Nachgewiesen<br />

sind bei schwangeren Frauen auch fruchtschädigende<br />

Eigenschaften, die zu erheblichen Missbildungen<br />

der Lebensmittelüberwachungsbehörde um Mithilfe bat,<br />

nachdem sich Passanten bei der Polizei beschwert hatten.<br />

Bürger waren in einer Schrebergartensiedlung auf zwei<br />

Männer aufmerksam geworden, die eine Ziege am Strick<br />

hinter sich herführten. Die Passanten berichteten, dass die<br />

17


LEBENSMITTELÜBERWACHUNG BW<br />

teil iI betriebskontrollen <strong>und</strong> vollzug<br />

Männer beabsichtigten, die Ziege zu schlachten.<br />

Den Ernst der Lage erkennend, zog die Polizei eine<br />

Amtstierärztin hinzu. Als diese an der Schlachtstätte<br />

eintraf, kam für das Tier jedoch bereits jede Hilfe<br />

zu spät. Die Ziege war getötet <strong>und</strong> in einzelne Teile<br />

zerlegt worden. Das Fell <strong>und</strong> ein Teil der Organe waren<br />

im Boden vergraben worden. Die Tierärztin erläuterte den<br />

selbst ernannten Metzgern, dass sie nicht nur gegen Bestimmungen<br />

des Tierseuchen- <strong>und</strong> Tierschutzrechtes verstoßen<br />

hatten, sondern dass es sich in diesem Fall zusätzlich noch<br />

um eine Schwarzschlachtung handelte. Ziegen unterliegen<br />

vor <strong>und</strong> nach der Schlachtung einer amtlichen Untersuchung<br />

(Schlachttier- <strong>und</strong> Fleischuntersuchung), wenn ihr Fleisch<br />

zum Genuss für Menschen bestimmt ist. Die zuständige Behörde<br />

kann zwar bei Schlachtungen außerhalb gewerblicher<br />

Schlachtstätten, wenn das Fleisch ausschließlich im eigenen<br />

Haushalt des Besitzers verwendet werden soll (Hausschlachtungen),<br />

im Einzelfall von einer Schlachttieruntersuchung befreien,<br />

nicht aber von der Fleischuntersuchung. Die Herren<br />

waren sich der Tragweite ihres Vergehens vermutlich nicht<br />

bewusst. Fre<strong>und</strong>lich fragten sie die Tierärztin, ob man nicht<br />

von einer Strafe absehen <strong>und</strong> sich das Fleisch teilen könne.<br />

Dieses großzügige Angebot wurde jedoch von der Beamtin<br />

dankend abgelehnt. Die vergrabenen Tierkörperreste wurden<br />

wieder ausgegraben <strong>und</strong> zusammen mit dem Fleisch<br />

sichergestellt. Gegen die Herren wurden Strafanzeigen bei<br />

der Staatsanwaltschaft gestellt.<br />

Hersteller<br />

Metzgereien<br />

„Der Krug geht so lange zum Brunnen, bis er bricht“<br />

oder wie ein Dönersteckbetrieb seine Zulassung<br />

nach EU-Recht verspielte<br />

Hier ist weniger an das Lustspiel Heinrich von Kleists „Der<br />

zerbrochne Krug“ gedacht als an die Symbolik des Wortes<br />

„zerbrochen“, weil nicht nur die Aussicht auf eine unbefristete<br />

Zulassung in dem hier beschriebenen Fall zerbrach.<br />

Im vorliegenden Fall erhielt ein Fleischverarbeitungsbetrieb<br />

zunächst eine befristete Zulassung mit dem Ziel, die vom<br />

europäischen Hygienerecht bis Ende 2009 geforderte endgültigen<br />

Zulassung zu erlangen. Dies setzt jedoch voraus,<br />

dass u. a. die betrieblichen Anforderungen nach den Vorgaben<br />

der Verordnung (EG) Nr. 853/2004 für die Herstellung<br />

von Fleischzubereitungen in Form von Drehspießen<br />

aus Fleisch <strong>und</strong> Geflügelfleisch erfüllt werden, weshalb nun<br />

die notwendigen amtstierärztlichen Kontrollen folgten. Eine<br />

Vielzahl von Mängeln wurde dabei festgestellt, So konnten<br />

beispielsweise gr<strong>und</strong>legende Dokumentationen wie die<br />

der Temperaturaufzeichnungen mangels funktionierender<br />

technischer Einrichtung nur noch von Hand vorgenommen<br />

werden. Im Betrieb befindliches Frischfleisch war nicht<br />

mehr eindeutig zu identifizieren <strong>und</strong> damit nicht mehr rückverfolgbar,<br />

weil jede Kennzeichnung an den Euro-Kisten<br />

fehlte. Betriebseigene mikrobiologische Untersuchungen<br />

im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 2073/2005 waren nur<br />

lückenhaft dokumentiert. Der schon früher als Kontaminationsquelle<br />

festgestellte Frischwassercontainer befand sich<br />

nach wie vor im Betrieb, <strong>und</strong> der daraus entstandenen Verpflichtung<br />

zur vierteljährlichen mikrobiologischen Untersuchung<br />

war nicht nachgekommen worden. Die bei der Zerlegung<br />

angefallenen Fleischabschnitte waren je nach Bedarf<br />

tiefgefroren worden, um dann bei Gelegenheit wieder eingearbeitet<br />

zu werden. Dazu hätte es einer Erweiterung der<br />

befristeten Zulassung bedurft. Art <strong>und</strong> Umfang der festgestellten<br />

Mängel machten es unumgänglich, den Weg der<br />

behördlichen Anordnung zur Beseitigung der Missstände<br />

zu beschreiten. Inzwischen musste bei weiteren Kontrollen<br />

festgestellt werden, dass Ware verkauft werden sollte, für<br />

die keine betrieblichen Untersuchungsergebnisse vorgelegt<br />

werden konnten. Daraufhin wurden amtliche Proben<br />

von Putenfleisch zur Überprüfung der betrieblichen Eigenkontrolle<br />

entnommen. In diesen Fleischproben fanden sich<br />

schließlich sowohl Salmonella enteriditis als auch Escherichia<br />

coli-Bakterien. Als die Warenbestände hinsichtlich<br />

der als nicht verkehrsfähig beurteilten Spieße überprüft<br />

wurden, konnte mangels betriebsinterner Chargenbildung<br />

<strong>und</strong> Kennzeichnung nicht ermittelt werden, welche Spieße<br />

in einem bestimmten Produktionszeitraum hergestellt<br />

worden waren. Betriebseigene Untersuchungsergebnisse<br />

hinsichtlich der mikrobiologischen Qualität lagen nicht<br />

vor. Auch der Verbleib zwischenzeitlich laut Lieferscheinen<br />

nach Italien verkaufter Ware konnte nicht nachvollzogen<br />

werden. Insgesamt mussten 20 Tonnen tiefgefrorene Geflügelfleischspieße<br />

mit einem geschätzten Warenwert von<br />

80.000 Tausend Euro sichergestellt <strong>und</strong> unter amtlicher<br />

Aufsicht entsorgt werden. Die gesamten Umstände führten<br />

nun dazu, dass die Produktion von Fleischzubereitungen<br />

mittels behördlicher Anordnung endgültig untersagt <strong>und</strong><br />

damit auch eingestellt wurde. Letztlich ist aufgr<strong>und</strong> der<br />

fehlenden Bereitschaft des Lebensmittelunternehmers, das<br />

klar formulierte europäische Hygienekonzept in Zusammenarbeit<br />

mit den zulassenden <strong>und</strong> überwachenden Behörden<br />

zu verwirklichen, eine Zulassung im wahrsten Sinne<br />

des Wortes verspielt worden. Die befristete Zulassung<br />

wurde nach Betriebsaufgabe widerrufen, die Löschung der<br />

Bekanntmachung im B<strong>und</strong>esanzeiger veranlasst.<br />

Feuerwehr im Einsatz<br />

Ein Herstellungsbetrieb für Döner-Kebab-Spieße hatte seine<br />

Produktion eingestellt. Sieben Tonnen Restware, wie<br />

Verarbeitungsfleisch <strong>und</strong> Hackfleisch-Spieße wurden in<br />

einem Tiefkühlraum aufbewahrt. Bei einer Routinekontrolle<br />

entdeckte die Lebensmittelüberwachung, dass die Kühlung<br />

in dem Tiefkühlraum ausgefallen <strong>und</strong> sämtliches Fleisch<br />

verdorben war. Durch die Zersetzungsvorgänge von sieben<br />

Tonnen Fleischeiweiß entstand derart viel Ammoniakgas,<br />

dass die Feuerwehr zu Hilfe gerufen wurde, um das Fleisch<br />

18


Betriebskontrollen <strong>und</strong> vollzug<br />

mit Atemschutzausrüstung aus dem Betrieb zu befördern.<br />

Sämtliches Material wurde in einer Tierkörperbeseitigungsanlage<br />

entsorgt. Außerdem mussten noch drei Tonnen Gewürze<br />

beseitigt werden, die ebenfalls im Betrieb lagerten<br />

<strong>und</strong> inzwischen feucht <strong>und</strong> von Schimmel befallen waren.<br />

Der Besitzer stimmte einer Entsorgung der Lebensmittel<br />

auf seine Kosten zu.<br />

Ges<strong>und</strong>heitsgefährdung durch Rohwurst<br />

Die routinemäßig gezogenen Planproben bringen so manche<br />

Unzulänglichkeiten in einem Lebensmittelunternehmen<br />

zum Vorschein. Im vorliegenden Fall wurden in einer<br />

Metzgerei in einer Teewurst Listerien in einer ges<strong>und</strong>heitsgefährdenden<br />

Konzentration nachgewiesen. Eine Kaskade<br />

behördlicher Sofortmaßnahmen war zum Schutz des Verbrauchers<br />

zu veranlassen. Die Handlungen erstreckten sich<br />

vom Verkaufsverbot, den Ermittlungen über eventuell vorhandene<br />

Restbestände, die unschädliche Beseitigung der<br />

betroffenen Charge bis hin zu zusätzlichen Probenahmen<br />

weiterer Fleischerzeugnisse <strong>und</strong> Umgebungsuntersuchungen<br />

an Einrichtungen, Anlagen <strong>und</strong> Gerätschaften mittels<br />

Abklatsch-/Tupferproben. Letztere erbrachten weitere Listerienbef<strong>und</strong>e,<br />

so dass das Verkaufsverbot auch auf andere<br />

Fleischerzeugnisse ausgedehnt wurde. Auch der Betreiber<br />

der Metzgerei war nicht untätig <strong>und</strong> intensivierte die Reinigungs-<br />

<strong>und</strong> Desinfektionsmaßnahmen <strong>und</strong> ließ die Effizienz<br />

derselben mittels Abklatschproben durch ein beauftragtes<br />

Labor prüfen. Des Weiteren ließ der Betroffene Versuchschargen<br />

unter Verwendung von neuen Gewürzpackungen<br />

<strong>und</strong> Pökelsalz produzieren. Jede Stufe der Produktion von<br />

der Schlachtung über die Zerlegung bis zum Endprodukt<br />

wurde mikrobiologisch überprüft <strong>und</strong> amtlich sachverständig<br />

begleitet. Es folgte eine fortlaufende Umstellung der<br />

Produktionsabläufe, gepaart mit einer Optimierung der Reinigungs-<br />

<strong>und</strong> Desinfektionsmaßnahmen. Letztlich waren<br />

die Listerien verschw<strong>und</strong>en. Der Erfolg lag in der Summe<br />

aller Einzelmaßnahmen <strong>und</strong> vor allem in der kooperativen<br />

<strong>und</strong> konstruktiven Zusammenarbeit des Betreibers der<br />

Metzgerei mit der Lebensmittelüberwachung.<br />

anschließenden Herstellungsprozess wurden diese Knochen-<br />

bzw. Sehnenplatten fein zerkleinert. Dieser Vorgang<br />

ist ein Beispiel dafür, dass nur Betriebskontrollen<br />

einen Laborbef<strong>und</strong> ins rechte Licht stellen können. Die<br />

Hersteller wurden angehalten, ihre Ausgangsware besser<br />

herzurichten.<br />

Bäckereien <strong>und</strong> Konditoreien<br />

Der lange Marsch zum Handwaschbecken<br />

Da w<strong>und</strong>erten sich die Lebensmittelkontrolleure bei der<br />

Überprüfung einer Bäckereifiliale dann doch, als sie von<br />

einer der beiden Verkäuferinnen auf die Frage, wo sich<br />

denn die Handwascheinrichtung befände, zur Antwort<br />

bekamen, dass sie sich dann etwas überziehen würde,<br />

denn man müsste schon ein Stück gehen <strong>und</strong> es sei zugig,<br />

aber man hätte ja Glück, denn sie könnte die Filiale<br />

verlassen, weil sie zu zweit seien. Man verließ die Filiale<br />

durch eine Seitentür, überquerte eine Hofeinfahrt, betrat<br />

einen Seitenbau, durchquerte zwei große dunkle Lagerräume<br />

voller leerer Transportkisten, vorbei an Spinnwebenbehängen,<br />

um in einer hinteren Ecke am Ende des<br />

Anbaus auf ein steinernes Handwaschbecken <strong>und</strong> eine<br />

daneben befindliche Spüle zu treffen. Dazwischen zwei<br />

Transportkisten, ein Spültuch darüber <strong>und</strong> darauf standen<br />

Warmhaltekannen für Kaffee neben den Utensilien zum<br />

Spülen. Allein der Verschmutzungsgrad beider Einrichtungen<br />

ließ die beiden Lebensmittelkontrolleure zu der<br />

Erkenntnis kommen, dass das gänzlich gesprungene steinerne<br />

Waschbecken keineswegs als Handwaschbecken<br />

einzustufen war, von Funktionalitätsüberprüfungen ganz<br />

zu schweigen. Abgesehen von den hier notwendigen behördlichen<br />

Maßnahmen wurde anhand der Verordnung<br />

(EG) Nr. 852/2004 erläutert, dass Handwaschbecken<br />

nicht nur an geeigneten Standorten, dort mit Kalt- <strong>und</strong>-<br />

Warmwasserzufuhr, sondern auch mit geeigneten Mitteln<br />

zum Händewaschen <strong>und</strong> hygienischen Händetrocknen<br />

versehen sein müssen. Aber immerhin war die Spüleinrichtung<br />

vom Handwaschbecken getrennt.<br />

JAHRESBERICHT <strong>2008</strong><br />

„Fleisch oder nicht Fleisch war hier die Frage“<br />

In einer Untersuchung von Planproben fielen neben einem<br />

Döner auch so genannte Saftwürstchen mit einem<br />

hohen Anteil an Knochenpartikeln im Labor auf. Die Untersuchungsbef<strong>und</strong>e<br />

eines Döners mit 1,8 Knochenpartikeln<br />

pro cm 2 sowie der Gehalt von 7,5 Knochenpartikeln<br />

pro cm 2 eines Saftwürstchens ließen den Verdacht<br />

aufkommen, dass diese unter Verwendung von Separatorenfleisch<br />

hergestellt wurden. Zur Absicherung der Ergebnisse<br />

wurden deshalb in beiden Herstellerbetrieben<br />

Betriebskontrollen durch die Lebensmittelüberwachung<br />

vor Ort durchgeführt. Das Ergebnis war überraschend.<br />

In beiden Fällen stellte sich heraus, dass kein Separatorenfleisch<br />

verwendet wurde, jedoch bei der Herrichtung<br />

des Ausgangsfleisches am Fleisch anhaftende Knochenbzw.<br />

Sehnenplatten nicht sauber abgelöst wurden. Beim<br />

19


LEBENSMITTELÜBERWACHUNG BW<br />

teil iI betriebskontrollen <strong>und</strong> vollzug<br />

Lebensmittelüberwachung sorgte für den Erhalt<br />

von mehreren h<strong>und</strong>ert Arbeitsplätzen<br />

In einer Nacht im Mai fand in einer Großbäckerei ein<br />

Großbrand mit mehreren Millionen Euro Schaden statt.<br />

Dies erfuhr die örtliche Lebensmittelüberwachung am darauf<br />

folgenden Morgen durch die Radiomeldungen. Sofort<br />

wurde der betroffene Betrieb aufgesucht. In dem von<br />

Brand <strong>und</strong> Rauch schwer beschädigten Gebäude befanden<br />

sich Teigrohlinge im Wert von ca. 300.000 Euro <strong>und</strong><br />

Rohstoffe im Wert von mehreren h<strong>und</strong>ert Tausend Euro.<br />

Der Betriebsverantwortliche veranlasste die freiwillige<br />

Entsorgung der beeinträchtigen Waren. Betroffen durch<br />

den Brand waren auch ca. 35 Filialen, die von der Großbäckerei<br />

beliefert wurden, <strong>und</strong> ungefähr 300 Arbeitsplätze.<br />

Für das schwer beschädigte Gebäude musste deshalb<br />

unverzüglich ein Ersatz gef<strong>und</strong>en werden, damit die Produktion<br />

<strong>und</strong> der Versand weitergehen konnten, um die<br />

K<strong>und</strong>en wie gewohnt zu versorgen. Backwaren wurden<br />

zunächst zum überwiegenden Teil zugekauft oder bei einer<br />

Bäckerei im Nachbarkreis in Sonderschichten zusätzlich<br />

produziert. In einer leer stehenden Fabrikhalle wurde<br />

nach kurzer Suche eine Übergangsmöglichkeit für die<br />

Distributionslogistik gef<strong>und</strong>en. Das erheblich verschmutzte<br />

Betriebsgebäude selbst sowie die Einrichtung wurden<br />

durch eine Spezialfirma gründlich saniert, so dass nach<br />

erfolgter Kontrolle der Lebensmittelüberwachung einzelne<br />

Bereiche nach <strong>und</strong> nach zur Produktion freigegeben<br />

werden konnten. Die Lebensmittelüberwachung stand<br />

dem Betriebsverantwortlichen für die Vorbereitung der<br />

Übergangsproduktion <strong>und</strong> zur Klärung lebensmittelhygienischer<br />

Fragen praktisch r<strong>und</strong> um die Uhr zur Verfügung,<br />

um immer wieder Teilkontrollen durchzuführen <strong>und</strong> Teilfreigaben<br />

an der neuen Produktionsstätte zu ermöglichen.<br />

Auch wurde das Chemische- <strong>und</strong> Veterinäruntersuchungsamt<br />

Stuttgart zur Beratung zugezogen. Es gab in dieser<br />

„kritischen“ Zeit weder bei Betriebsbesuchen noch bei Probenahmen<br />

Beanstandungen. Nur dem Schulterschluss mit<br />

der Lebensmittelüberwachung war es zu verdanken, dass<br />

der Betrieb schon nach kurzer Übergangzeit an einer neuen<br />

Betriebsstätte produzieren <strong>und</strong> somit alle Filialen <strong>und</strong><br />

Arbeitsplätze erhalten konnte.<br />

Holzofenbrot ohne Holzofen<br />

Ein Bäcker zeichnete sein Brot als „Holzofenbrot“ aus,<br />

obwohl er gar keinen Holzbackofen besaß. Vielleicht<br />

eine Wunschvorstellung, denn er hielt eisern an der Bezeichnung<br />

fest. Erstmals fiel dem Lebensmittelkontrolleur<br />

die irreführende Bezeichnung bei der Kontrolle einer<br />

seiner Bäckereifilialen auf, da ihm bekannt war, dass es<br />

im Hauptbetrieb nur Steinöfen gab. Der Betriebsinhaber<br />

wurde aufgefordert, die Leitsätze für Backwaren <strong>und</strong> die<br />

ordnungsgemäße Kennzeichnung zu beachten. Es dauerte<br />

schließlich fünf Monate, bis der besagte Bäcker die<br />

Bezeichnung „Holzofenbrot“ aus seiner Kennzeichnung<br />

entfernte. Das war zu viel des Guten, so dass der Fall an<br />

die Staatsanwaltschaft weitergeleitet wurde.<br />

Die Bäckerei als Mäuseparadies<br />

Durch einen anonymen Anruf wurde die Lebensmittelüberwachung<br />

auf eine Bäckerei aufmerksam, die besser den<br />

Namen „Mäuseparadies“ verdient hätte. In dieser Bäckerei<br />

fühlten sich die Mäuse wohl, sie spazierten ungestört durch<br />

Lager- <strong>und</strong> Verkaufsräume, auf ihren Wegen hinterließen<br />

sie ihre Notdurft so wie es ihnen gefiel, hatten freien Aus<strong>und</strong><br />

Eingang über ein Loch in der Wand des Gebäudes <strong>und</strong><br />

vergesellschafteten sich sogar noch mit den Schaben. Zwei<br />

Kandidaten aus der Mäusefamilie hatten sich wohl etwas<br />

übernommen, sie ließen ihr Leben <strong>und</strong> wurden beim Verrücken<br />

eines Tiefkühlschrankes im Lagerraum entdeckt. Die<br />

sofortige Bestellung eines Schädlingsbekämpfungsbetriebs<br />

<strong>und</strong> eine Gr<strong>und</strong>reinigung mit anschließender Desinfektion<br />

war das Ende des Mäuseparadieses. Gegen den Inhaber<br />

wurde ein Bußgeldverfahren eingeleitet.<br />

Häufig Mängel beim Transport von Back- <strong>und</strong><br />

Konditoreiwaren, aber „warum kompliziert, wenn<br />

es auch einfach geht“<br />

Fahrzeuge, die im Zusammenhang mit Überprüfungen der<br />

zugehörigen Bäckerei- bzw. Konditoreibetriebe kontrolliert<br />

wurden, entsprachen hinsichtlich ihrer baulichen Beschaffenheit<br />

<strong>und</strong> des Umgangs mit den transportierten Lebensmitteln<br />

häufig nicht den hygienerechtlichen Anforderungen.<br />

So waren beispielsweise Innenwände <strong>und</strong> Bodenbeläge<br />

stark beschädigt, die eingelegten Matten zerfleddert, löcherig<br />

<strong>und</strong> verschmutzt. Transportkörbe, die in aller Regel<br />

gitterförmige Stellflächen aufweisen, wurden direkt auf diesen<br />

unsauberen Matten abgestellt. Private Gegenstände im<br />

Transportraum waren keine Seltenheit. Torten <strong>und</strong> andere<br />

empfindliche feine Backwaren wurden auch in der warmen<br />

Jahreszeit ohne Kühlung an die Filialen geliefert. Obwohl<br />

meistens mehrere Filialen nacheinander beliefert wurden,<br />

handelte es sich nach Auffassung der Verantwortlichen um<br />

„kurze Transportzeiten“, so dass sie die Notwendigkeit einer<br />

Kühlung bisher nicht in Betracht gezogen hatten. Die<br />

Lebensüberwachung fand hier eine einfache, aber gute Lösung<br />

<strong>und</strong> ordnete die Beschaffung von Boxen an, in denen<br />

die erforderliche Temperatur mittels Kühlelementen gehalten<br />

werden kann <strong>und</strong> gleichzeitig die zu transportierenden<br />

Erzeugnisse vor anderen nachteiligen Einflüssen geschützt<br />

werden.<br />

20


Betriebskontrollen <strong>und</strong> vollzug<br />

JAHRESBERICHT <strong>2008</strong><br />

Brezelfabrik produzierte tausende Brezeln hinter<br />

einer Bretterwand<br />

In einer großen Brezelbäckerei wurden hinter einer Bretterwand<br />

in einem alten, eigentlich stillgelegten Produktionsbereich<br />

frische Brezeln produziert. Angeblich handelte<br />

es sich um eine „Versuchsproduktion“, aus der jedoch<br />

schon 5.000 Brezeln in der Tiefkühlung waren. Die äußeren<br />

Umstände, wie festgetrocknete Teigreste <strong>und</strong> ausgelaufene<br />

Natronlauge, zeugten davon, dass die Produktion<br />

nicht einmalig stattgef<strong>und</strong>en hatte. Der gesamte Produktionsbereich<br />

war massiv verunreinigt, zwischen alten<br />

Teigresten befand sich massenhaft Ratten- <strong>und</strong> Mäusekot<br />

sowie ein Haufen zusammengefegter Zigarettenkippen.<br />

An den Öffnungsklappen im Inneren des Frosters<br />

hingen dicke Schmutzablagerungen. Bei tiefgekühlten<br />

Lebensmitteln war das Mindesthaltbarkeitsdatum bereits<br />

fünf Jahre überschritten. Bei diesem Kandidaten hatte<br />

auch die Innung keinen Erfolg. Trotz jahrelanger Aufklärung<br />

von Seiten der Innung <strong>und</strong> der Lebensmittelüberwachung<br />

wurde in dem Betrieb noch immer Laugengebäck<br />

direkt auf Alu-Blechen gebacken. Ungeachtet der<br />

Verpflichtung, ihr Personal mindestens einmal jährlich<br />

in Hygienefragen zu schulen, schien es die Verantwortlichen<br />

nicht zu stören, dass die Personaltoiletten völlig<br />

verdreckt waren, Putzgeräte für den Produktionsbereich<br />

in Toilettenräumen aufbewahrt wurden, übel riechende,<br />

zerfledderte Putzlappen zum Einsatz kamen oder die Arbeitskleidung<br />

auch in verschmutztem Zustand am nächsten<br />

Tag weiter getragen wurde. In einer großen Zahl von<br />

Betrieben finden diese Schulungen offensichtlich nicht<br />

statt, weil die Betriebsinhaber damit überfordert sind<br />

bzw. sich mit den gesetzlichen Vorgaben noch immer<br />

nicht auseinandergesetzt haben.<br />

Laugenbrezel verursachte Verätzungen beim<br />

Verbraucher<br />

Der Verzehr einer Butterbrezel hatte böse Folgen. Ein Verbraucher<br />

erlitt an Lippen sowie M<strong>und</strong>- <strong>und</strong> Rachenraum<br />

Verätzungen, nachdem er eine Butterbrezel gegessen hatte.<br />

Unmittelbar nach dem Verzehr traten mit Jucken <strong>und</strong><br />

Beißen einhergehenden Symptome auf, gefolgt von Brennen,<br />

nässenden Bläschen <strong>und</strong> allgemeinem Unwohlsein.<br />

Daraufhin setzte sich der Geschädigte mit der betreffenden<br />

Bäckerei <strong>und</strong> der Polizei in Verbindung. Bei der unverzüglichen<br />

gemeinsamen Kontrolle des Bäckereibetriebes durch<br />

die Polizei <strong>und</strong> die Lebensmittelüberwachung konnte die<br />

maßgebliche Ursache schnell ermittelt werden. In der vorausgegangenen<br />

Nacht wurde in der Bäckerei durch einen<br />

Backofenhersteller ein neuer Ofen in Betrieb genommen.<br />

Um ein besseres Backergebnis zu erzielen, wurden die<br />

Oberflächen in den Backräumen mit Brezellauge ausgestrichen<br />

<strong>und</strong> eingebrannt. Anschließend wurden die Rückstände<br />

der eingebrannten Lauge ausgefegt bzw. ausgesaugt.<br />

Dieser Vorgang wurde mehrmals wiederholt, damit<br />

keine Brezeln am Ofen anhaften. Bei den Reinigungsarbeiten<br />

wurde jedoch offensichtlich nicht gründlich genug<br />

gearbeitet, so dass zumindest eine Brezel mit Laugenanhaftungen<br />

in den Verkauf gelangen konnte. Die Reste der<br />

beanstandeten Butterbrezel wurden zur Untersuchung an<br />

das Chemische <strong>und</strong> Veterinäruntersuchungsamt geschickt.<br />

Die Untersuchung ergab, dass die Unterseite der Brezel<br />

einen pH-Wert von 9,9 in 100 ml Probenlösung aufwies,<br />

also stark alkalisch war. Das Sachverständigengutachten<br />

bestätigte somit die Feststellungen der Lebensmittelkontrolleure.<br />

Der betroffene Verbraucher befand sich mehrere<br />

Tage in ambulanter ärztlicher Behandlung, trug aber zum<br />

Glück keine bleibenden Schäden davon.<br />

21


LEBENSMITTELÜBERWACHUNG BW<br />

teil iI betriebskontrollen <strong>und</strong> vollzug<br />

Hohe Risikobereitschaft<br />

In einer Großbäckerei wurden von der Lebensmittelüberwachung<br />

schadhafte Kettenbänder der Vorbacköfen <strong>und</strong><br />

Backöfen beanstandet. Einzelne Glieder waren auf eine<br />

Weise ausgebrochen, dass grobe Metallteile freigesetzt<br />

wurden. Ein Eintrag von Fremdkörpern in die Backwaren<br />

war wahrscheinlich. Doch solange der Metalldetektor des<br />

Betriebes nicht eingeschaltet wird, bleibt dies unbemerkt.<br />

Die Lebensmittelüberwachung ging der Sache auf den<br />

Gr<strong>und</strong> <strong>und</strong> schob ein markiertes, mit ausgebrochenen Gliederteilen<br />

versetztes Brötchen durch den Detektor. Doch<br />

das Gerät zeigte keine Reaktion. Den Betreiber der Großbäckerei<br />

kümmerte dies wohl wenig. Ob er sich seiner hohen<br />

Risikobereitschaft wirklich bewusst war? Sollte ein mit<br />

einem Metallteil versetztes Brötchen an den Verbraucher<br />

gelangen, wäre von einer Ges<strong>und</strong>heitsgefahr auszugehen,<br />

deren Folge sogar mit einer Anzeige wegen Körperverletzung<br />

einhergehen könnte. Das hätte kein gutes Ende für<br />

den Betreiber der Großbäckerei.<br />

Brauereien<br />

Ammoniakgeruch in einer Brauerei<br />

Eine Brauerei, die zum wiederholten Male durch hygienische<br />

Mängel auffiel, hatte dieses Mal beim Kontrollgang durch die<br />

Lebensmittelüberwachung noch mehr zu bieten. Eingangs<br />

wurden stark verschmutzte <strong>und</strong> mit altem Malzstaub verkrustete<br />

Fußböden, Transportschnecken, Abdeckungen beanstandet.<br />

Schwarz verschimmelte Decken, Wände <strong>und</strong> die<br />

Oberfläche eines Kühlaggregats waren auch auf der Liste.<br />

Auch Spinnen waren in allen Ecken <strong>und</strong> Nischen heimisch<br />

<strong>und</strong> Kriechspuren von Insekten ließen die Beheimatung anderer<br />

Kleintiere erahnen. Im Bereich der Flaschenabfüllung<br />

war zwar zwischen der Flaschenwaschmaschine <strong>und</strong> der<br />

Abfüllanlage ein automatisches Laugenkontrollgerät installiert.<br />

Laut Aussage des Verantwortlichen <strong>und</strong> gemäß Eintragungen<br />

in einem Kalender wurde die Funktionsfähigkeit des<br />

Gerätes jedoch nur einmal pro Abfülltag überprüft. Eine ausgewiesene<br />

präparierte Kontrollflasche konnte auf Befragen<br />

nicht vorgezeigt werden. Doch der Gipfel des Ganzen stand<br />

dem Kontrolleur noch bevor, er musste nur immer der Nase<br />

nachgehen. So wurde in verschiedenen Betriebsräumen der<br />

Brauerei ein deutlicher Geruch nach Ammoniak feststellbar.<br />

Ammoniak wird in Brauereien häufig als Kühlmittel eingesetzt.<br />

Dies ist unbedenklich, sofern das Kühlsystem gasdicht<br />

ist. Im vorliegenden Fall war dies nicht gegeben. Als Ursache<br />

für den Ammoniakgeruch war eine Undichtigkeit im recht<br />

betagten Kühlsystem feststellbar. Aus den Äußerungen des<br />

Verantwortlichen war zu schließen, dass ihm dies schon seit<br />

längerem bekannt war. Er sah jedoch offensichtlich keine<br />

Notwendigkeit, geeignete Maßnahmen zur Behebung des<br />

Mangels zu ergreifen. Doch dies war die längste Zeit so<br />

gewesen, die Lebensmittelüberwachung brachte die Notwendigkeit<br />

in der Sache gegenüber dem Betreiber klar zum<br />

Ausdruck.<br />

Hersteller <strong>und</strong> Importeure von<br />

Bedarfsgegenständen<br />

„Große Größen für starke Frauen“,<br />

die Rückrufaktion der besonderen Art<br />

Im August <strong>2008</strong> musste eine Charge rote Damenslips zurückgerufen<br />

werden, weil in dem als Futterstoff verwendeten<br />

roten Tüll Rückstände eines für Kleidung verbotenen Azofarbstoffs<br />

nachgewiesen worden waren. Die europaweite<br />

Schnellwarnung trug eine nicht alltägliche Betitelung – „rote<br />

Damenslips, große Größen für starke Frauen“. Doch mit<br />

Azofarbstoffen lässt sich nicht spaßen, nachdem bewiesen<br />

wurde, dass der menschliche Körper in der Lage ist, durch<br />

reduktive Spaltung die aufgenommenen Azofarbstoffe an<br />

der Azobrücke wieder in die Ausgangsstoffe zu spalten. Dies<br />

kann durch Darmbakterien, durch Azoreduktasen der Leber<br />

oder extrahepatisches Gewebe geschehen. Daher gibt es<br />

den Verdacht, dass alle Azofarbstoffe, die eine freisetzbare<br />

kanzerogene Arylaminkomponete enthalten, ein krebserzeugendes<br />

Potenzial haben. Azofarbstoffe, die aus mindestens<br />

einem dieser kanzerogenen Amine aufgebaut sind, sind in<br />

Bedarfsgegenständen in Deutschland verboten. Auch nach<br />

der europäischen Richtlinie 2002/61/EG ist die Verwendung<br />

in Bedarfsgegenständen verboten, die durch reduktive Spaltung<br />

von Azogruppen derartige Amine mit mehr als 30 ppm<br />

im Fertigerzeugnis freisetzen können. Dieses Verbot gilt für<br />

Textilien <strong>und</strong> Leder, die mit der menschlichen Haut oder der<br />

M<strong>und</strong>höhle direkt <strong>und</strong> längere Zeit in Berührung kommen<br />

können. In Europa werden diese Farbstoffe in der Textil- <strong>und</strong><br />

Lederindustrie seit Jahren nicht mehr eingesetzt.<br />

Da auch Importware aus Drittländern, wie in dem anschließend<br />

beschriebenen Fall aus China, nicht mit derartigen<br />

ges<strong>und</strong>heitsgefährdenden Farbstoffen gefärbt werden darf,<br />

werden von den zuständigen Behörden stichprobenartige<br />

Untersuchungen veranlasst. Bei der Untersuchung eines<br />

Kinderkostüms, das als Aktionsware über einen Discounter<br />

b<strong>und</strong>esweit vertrieben wurde, wurden verbotene <strong>und</strong><br />

krebserzeugende Azofarbstoffe festgestellt. Der deutsche<br />

Verkäufer ließ die Ware in China fertigen. Im Vorfeld des<br />

Vertriebs der Ware wurden zwar Muster im Rahmen von<br />

Eigenuntersuchungen des Verkäufers sowie des Discounters<br />

vorgenommen, jedoch nicht speziell auf die krebserzeugenden<br />

Azofarbstoffe untersucht. Aufgr<strong>und</strong> des amtlichen<br />

22


Betriebskontrollen <strong>und</strong> vollzug<br />

Gutachtens erfolgte eine europaweite Schnellwarnung. Der<br />

Verkäufer veranlasste freiwillig den Rückruf dieser Ware. Der<br />

Fall wurde zu weiteren Ermittlungen an die Staatsanwaltschaft<br />

weitergeleitet.<br />

Rückverfolgbarkeit <strong>und</strong> Eigenkontrollen –<br />

der Teufel liegt im Detail<br />

Im Jahr <strong>2008</strong> wurden die Kontrollen von Betrieben, die Bedarfsgegenstände<br />

herstellen oder importieren gegenüber<br />

dem Vorjahr abermals ausgeweitet <strong>und</strong> insgesamt 28 Betriebe<br />

unter die Lupe genommen. Weiter im Fokus lag die<br />

Überprüfung des seit Oktober 2006 für Lebensmittelbedarfsgegenstände<br />

vorgeschriebenen Rückverfolgbarkeitssystems.<br />

Diese Vorschrift wird bei den Herstellerbetrieben in<br />

der Regel beachtet <strong>und</strong> ernst genommen. Die Möglichkeit,<br />

ein Material oder einen Gegenstand durch alle Herstellungs-,<br />

Bearbeitungs- <strong>und</strong> Vertriebsstufen zurück zuverfolgen wird<br />

auf unterschiedliche Art <strong>und</strong> Weise realisiert, wobei hier tendenziell<br />

auf den Einsatz EDV-basierter Systeme gesetzt wird.<br />

In der Regel können aber durchweg die entsprechenden<br />

Daten zu Lieferanten <strong>und</strong> Abnehmern, sämtliche Informationen,<br />

die im Laufe des Herstellungsprozesses erhalten werden,<br />

schnell <strong>und</strong> abrufbar erfasst werden. Die Ausweitung<br />

der Kontrollen hat aber auch gezeigt, dass zwar erfreulicherweise<br />

die Unterlagen zur Rückverfolgbarkeit zur Verfügung<br />

stehen, dass aber immer noch nicht bei allen Betrieben<br />

schlüssige Eigenkontrollsysteme eingeführt sind. Auffällig<br />

ist auch, dass in den wenigsten Fällen eigene Untersuchungen<br />

zur Überprüfung der Rechtskonformität durchgeführt<br />

oder in Auftrag gegeben werden. Vielmehr verlassen sich<br />

viele Betriebe ausschließlich auf Konformitätsbescheinigungen<br />

der Vorlieferanten. Die Verantwortlichen gehen davon<br />

aus, dass damit das Fertigerzeugnis ebenfalls den gesetzlichen<br />

Anforderungen entspricht. Wie in so vielen Fällen steckt<br />

„der Teufel im Detail“ oder besser gesagt im Kleingedruckten<br />

dieser Konformitätsbescheinigungen. Denn hier wird in<br />

der Regel darauf verwiesen, dass zwar beispielsweise die<br />

Rohstoffe die rechtlichen Anforderungen erfüllen, dass aber<br />

das Fertigerzeugnis maßgebend ist <strong>und</strong> vom Hersteller gesondert<br />

überprüft werden muss. Dieser Hin-weis hat einen<br />

guten Gr<strong>und</strong>, denn im Herstellungsprozess des Fertigerzeugnisses<br />

finden in der Regel Veränderungen des Materials<br />

statt, woraus eventuell ein geändertes Migrationsverhalten<br />

bestimmter Stoffe resultiert <strong>und</strong> in der Folge die Einhaltung<br />

bestimmter Migrationslimits gefährdet sein kann. Auch regelmäßige<br />

sensorische Tests der Fertigware sind immer<br />

noch nicht üblich, obwohl bekannt ist, dass die sensorische<br />

Neutralität zumindest bei Lebensmittelbedarfsgegenständen<br />

ein absolutes Muss ist. Bei den überprüften Importeuren <strong>und</strong><br />

Großhändlern fiel positiv auf, dass Qualitätsmanagementsysteme<br />

vorhanden waren <strong>und</strong> bei Auffälligkeiten reagiert<br />

werden kann. So waren Bilderbücher aus China durch sehr<br />

hohe Naphthalingehalte aufgefallen. Der Importeur reagierte<br />

erfreulich schnell <strong>und</strong> hat etwa 11.000 Exemplare dieser<br />

auffälligen Produktcharge freiwillig vom Handel zurückgerufen<br />

<strong>und</strong> vernichten lassen.<br />

Aufgefallen ist auch, dass Hersteller von Bedarfsgegenständen<br />

mit Körperkontakt nicht wussten, dass sie gesetzlich<br />

festgelegte Anforderungen im Sinne des ges<strong>und</strong>heitlichen<br />

Verbraucherschutzes einhalten müssen <strong>und</strong> wie die chemische<br />

Zusammensetzung dieser Produkte demzufolge aussehen<br />

muss. Sie sind auch dementsprechend nicht darauf<br />

vorbereitet, wenn Erzeugnisse aufgr<strong>und</strong> der chemischen<br />

Zusammensetzung auffallen <strong>und</strong> dies weitere Maßnahmen<br />

durch den Hersteller erforderlich macht. Infolge einer derartigen<br />

Beanstandung wird meist aus mangelnder Fachkenntnis<br />

<strong>und</strong> aus Kostengründen, ein „nur“ spezifisch auf den entsprechenden<br />

Stoff ausgerichteter Untersuchungsauftrag an<br />

ein externes Labor erteilt. Offensichtlich wird ein derartiger<br />

Auftrag von Seiten der für den Hersteller tätigen Untersuchungslaboratorien<br />

nicht hinterfragt. Eine produktspezifische<br />

Beratung, ob weitere Untersuchungen notwendig sind, findet<br />

oft nicht statt.<br />

Lebensmitteleinzelhandel<br />

Kurioses<br />

Eine Verbraucherin überbrachte eine mit drei „Metallpfeilen“<br />

gespickte Orange, die sie in einem Supermarkt gekauft hatte.<br />

Diese „Pfeile“ entpuppten sich als Glas- <strong>und</strong> Keramikbohrer,<br />

die auch in diesem Markt angeboten wurden. Bei einer<br />

Überprüfung gemeinsam mit dem Betriebsleiter wurde hinter<br />

Originalpackungen eine leere Verpackung aufgef<strong>und</strong>en.<br />

Es ist zu vermuten, dass ein K<strong>und</strong>e alte Bohrer gegen neue<br />

ausgetauscht <strong>und</strong> die alten in der Orange entsorgt hat. Ob<br />

er sie auch bezahlt hat, ist nicht bekannt. Der Polizeidirektion<br />

Tübingen wurde ein Ermittlungsbericht übersandt. Der Täter<br />

konnte jedoch nicht ermittelt werden.<br />

Unbelehrbar: Wiederholt abgelaufene Lebensmittel<br />

im Hofladen angetroffen<br />

Unbelehrbar zeigte sich der Betreiber eines Hofladens, der<br />

seinen K<strong>und</strong>en eine Vielzahl von abgelaufenen, fehlerhaft<br />

gekennzeichneten <strong>und</strong> zudem in beschädigten Umhüllungen<br />

verpackten Lebensmitteln zumutete. Der Lebensmittelkontrolleur<br />

ging dabei auf Nummer sicher, zog verschiedene<br />

Verdachtsproben <strong>und</strong> ließ diese beim zuständigen Unter-<br />

JAHRESBERICHT <strong>2008</strong><br />

23


LEBENSMITTELÜBERWACHUNG BW<br />

teil iI betriebskontrollen <strong>und</strong> vollzug<br />

suchungsamt amtlich untersuchen. Wie zu erwarten war,<br />

wurden die Proben als nicht mehr für den Verzehr geeignet<br />

eingestuft. Doch die Nachkontrolle brachte wieder zahlreiche<br />

abgelaufene Lebensmittel ans Licht. Man sollte nun<br />

meinen, dass sich der Betreiber zwischenzeitlich einsichtig<br />

gezeigt haben sollte. Doch vergebens! Der Betriebsinhaber<br />

zeigte sich, wie schon bei der ersten Kontrolle, uneinsichtig<br />

<strong>und</strong> beharrte darauf, dass seine Ware in Ordnung gewesen<br />

sei. Infolge der fehlenden Einsicht des Betroffenen musste<br />

ein Strafverfahren gegen ihn eingeleitet werden.<br />

Eigenimport wurde zu einem teuren Spaß<br />

Aus Kostengründen importieren insbesondere ausländische<br />

Einzelhändler ihre Ware direkt aus ihren Heimatländern.<br />

Dem steht gr<strong>und</strong>sätzlich nichts entgegen, wären<br />

da nicht beispielsweise die Vorgaben der Lebensmittelkennzeichnungsverordnung<br />

für die Kennzeichnung von<br />

Fertigpackungen, wonach die Kennzeichnungselemente<br />

wie Verkehrsbezeichnung, Zutatenverzeichnis <strong>und</strong> Haltbarkeitsdatum<br />

insbesondere in deutscher Sprache anzugeben<br />

sind. So boten zwei Einzelhändler ihr komplettes<br />

Sortiment an Fertigpackungen in italienischer bzw. in arabischer<br />

Landessprache an. Letztlich ein teurer „Spaß“, da<br />

diese Lebensmittel in dieser Form nicht verkehrsfähig sind<br />

<strong>und</strong> die verantwortliche Person die Etiketten selbst oder<br />

durch einen Fachmann in die deutsche Version zu überführen<br />

hatte.<br />

Lebensmittelgroßhändler<br />

Gepanschter Wein aus Italien<br />

Ebenfalls durch Routinekontrollen wurde italienischer Wein<br />

entdeckt, dem Glyzerin <strong>und</strong> Zitronensäure zugesetzt worden<br />

waren. Es bestand auch der Verdacht auf Wässerung<br />

des Weines. Betroffen waren nicht nur preisgünstige, sondern<br />

auch hochpreisige Produkte. Die betroffenen Chargen,<br />

ca. 2.500 Liter Wein allein in einem Landkreis, wurden<br />

gesperrt. Anhand von weiteren Gutachten muss nun entschieden<br />

werden, wie viel Wein vernichtet werden muss<br />

oder ob ein Teil davon mit einer speziellen Kennzeichnung<br />

noch in den Verkehr gebracht werden darf.<br />

Dienstleistungsbetriebe<br />

Gastronomie<br />

Massiver Mäusebefall in Lebensmittelmarkt<br />

Ein anonymer Hinweis machte die Lebensmittelüberwachung<br />

auf Missstände in einer Filiale einer bekannten Handelskette<br />

aufmerksam. Die sofortige Kontrolle der Lebensmittelüberwachung<br />

brachte die Misere zum Vorschein.<br />

Im gesamten Markt- <strong>und</strong> Lagerbereich turnten die Mäuse<br />

auf allen Regalen. Mäusekot war überall verteilt, selbst<br />

Lebensmittelpackungen waren von Mäusen angefressen.<br />

Nach wie vor ist die Schadnagerbekämpfung eine wichtige<br />

Sache im Dienste der Lebensmittelsicherheit. Aber auch<br />

hier hatte die Überwachung mit der Uneinsichtigkeit des<br />

Verantwortlichen zu kämpfen, weshalb eine Androhung<br />

von Zwangsgeld <strong>und</strong> der Betriebsschließung notwendig<br />

wurde, um eine gründlichen Reinigung sowie eine konsequente<br />

Schädlingsbekämpfung durchzusetzen. Doch das<br />

hatte Folgen für den Betroffen, denn der Fall wurde an die<br />

Staatsanwaltschaft zur Einleitung eines Strafverfahrens abgegeben.<br />

Ein Dessert mit Folgen<br />

Jenes berühmte, seit dem Mittelalter bekannte <strong>und</strong> leckere<br />

venezianische Dessert mit Namen „Tiramisu“ <strong>und</strong> dessen<br />

notwendige geschmackliche Vollendung durch Zugabe rohen<br />

Eigelbs brachte den Betreiber einer Gaststätte nicht<br />

nur lebensmittelrechtlich in Bedrängnis. Das Dessert war<br />

den Teilnehmern eines Geschäftessens als wohlwollende<br />

Zugabe angeboten worden. Eine Teilnehmerin beschwerte<br />

sich beim zuständigen Ges<strong>und</strong>heitsamt wegen notwendiger<br />

ärztlicher Behandlung mit der Diagnose Lebensmittelvergiftung<br />

<strong>und</strong> wies darauf hin, dass zwei weitere Teilnehmer<br />

mit gleicher Diagnose stationär in Krankenhäusern<br />

aufgenommen waren. Das Ges<strong>und</strong>heitsamt informierte<br />

daraufhin die Lebensmittelüberwachung. Inzwischen war<br />

seit dem Essen eine Woche vergangen. Die Lebensmittelkontrolleure<br />

fanden in der Küche des Lokals auf einem<br />

Arbeitstisch neun Paletten mit rohen Hühnereiern <strong>und</strong><br />

Reste des Desserts im Kühlhaus. Auf der Speisekarte war<br />

das selbst <strong>und</strong> mit frischen Eiern produzierte Dessert fester<br />

Bestandteil. Bei der Analyse risikobezogener Proben<br />

durch das Chemische <strong>und</strong> Veterinäruntersuchungsamt<br />

konnte bei den Dessertresten aus dem Kühlhaus „Salmonella<br />

enteriditis“ nachgewiesen werden. In den vom<br />

24


Betriebskontrollen <strong>und</strong> vollzug<br />

Ges<strong>und</strong>heitsamt veranlassten Stuhlproben des Personals<br />

wurde dieser Erreger ebenfalls nachgewiesen, so dass ein<br />

Beschäftigungsverbot ausgesprochen werden musste. Bei<br />

den in ärztlicher Behandlung befindlichen Teilnehmern des<br />

Geschäftsessens hatte sich der Bef<strong>und</strong> mit dem Erreger<br />

„Salmonella enteriditis“ bei allen bestätigt, die das Dessert<br />

gegessen hatten, so dass der Vorgang zu weiteren strafrechtlichen<br />

Ermittlungen an die Polizei abgegeben wurde.<br />

Abgesehen von einem Strafverfahren stehen dem Gastwirt<br />

nicht unerhebliche zivilrechtliche Forderungen ins Haus.<br />

Die strafrechtliche Anzeige hingegen bezieht sich auf die<br />

Vorgaben der Eier- <strong>und</strong> Eiprodukte-Verordnung, die konkret<br />

postuliert, dass solche Lebensmittel, die unter Verwendung<br />

roher Bestandteile von Hühnereiern, die keinem<br />

Erhitzungsverfahren unterzogen <strong>und</strong> bestimmungsgemäß<br />

kalt zum Verzehr an Ort <strong>und</strong> Stelle hergestellt wurden, nach<br />

Kühlung auf maximal + 7 Grad C innerhalb von 2 St<strong>und</strong>en,<br />

bis spätestens 24 St<strong>und</strong>en nach Herstellung abgegeben<br />

sein müssen. Waren diese Bedingungen im vorliegen Fall<br />

eingehalten worden??<br />

„Zeigt her eure … Händ“<br />

Nachmittags erreichte das Amt für Veterinärwesen <strong>und</strong><br />

Lebensmittelüberwachung per E-Mail eine Verbraucherbeschwerde<br />

mit dem Hinweis, der Beschwerdeführer habe<br />

das Stück eines Fingers im Salat gef<strong>und</strong>en. Der Beschwerdeführer,<br />

im Berufsleben Leiter der Qualitätssicherung in<br />

einem metallverarbeitenden Betrieb, hatte bei einem Caterer<br />

eine Salatplatte mit Salami bestellt <strong>und</strong> beim Essen<br />

auf etwas Hartes gebissen. Während seine Tischgenossen<br />

meinten, dass es sich sicher um ein Stück Knorpel handeln<br />

würde, ließ dem Beschwerdeführer das Ereignis keine<br />

Ruhe <strong>und</strong> er legte das „Knorpelstück“ im Labor unter<br />

sein Mikroskop. Und siehe da, das Knorpelstück entpuppte<br />

sich als ein r<strong>und</strong>es, ca. 0,8 mal 0,8 mm großes Gebilde,<br />

welches sich unter der Vergrößerung als Fingerkuppe<br />

mit einem Stück Fingernagel darstellte. Er fotografierte<br />

die Fingerkuppe <strong>und</strong> bewahrte sie als Beweisstück, mit<br />

Datum <strong>und</strong> Uhrzeit versehen auf, so dass das Stück für<br />

eine Probenahme zur Verfügung stand. Die Ermittlungen<br />

im Cateringunternehmen blieben zunächst ohne Ergebnis.<br />

Sämtliche Mitarbeiter wurden aufgefordert, die Hände<br />

vorzuzeigen, keiner der Anwesenden hatte eine entsprechende<br />

Verletzung aufzuweisen. Allerdings weilte eine Mitarbeiterin,<br />

welche am Tag zuvor mit der Salatzubereitung<br />

beschäftigt war, über das Wochenende zum Skifahren im<br />

Urlaub. Es konnte sich nach intensiverem Nachfragen aber<br />

ein anderer Betriebsangehöriger erinnern, dass sich diese<br />

Mitarbeiterin „in den Finger“ geschnitten hatte. Die besagte<br />

Frau wurde für den kommenden Montag in das Amt einbestellt,<br />

um ihre Hände vorzuzeigen. Am Montag gegen 12<br />

Uhr mittags rief die Chefin des Cateringunternehmens an:<br />

Ob denn ihre Mitarbeiterin noch kommen müsse, sie habe<br />

sich tatsächlich beim Schneiden der Salami ein Stück von<br />

der Kuppe des Mittelfingers abgeschnitten <strong>und</strong> zunächst<br />

weitergearbeitet!! Sie habe sich keine Gedanken darüber<br />

gemacht, wo das abgeschnittene Stück Fingerkuppe hingeraten<br />

sein könnte <strong>und</strong> die Verletzung auch niemandem<br />

gezeigt. Auf die Untersuchung der Probe wurde verzichtet,<br />

eine gentechnische Untersuchung wurde für nicht notwendig<br />

erachtet. Wegen Ekelerregung wurde gegen die<br />

Mitarbeiterin ein Bußgeldverfahren eingeleitet.<br />

… ich meinte, ich bin im Film!<br />

Eine Regelkontrolle in einer Gaststätte ähnelte eher einem<br />

Gruselkabinett, denn neben erheblichen Hygienemängeln<br />

wurde der Kontrolleur zufällig auf einen Gewölbekellerraum<br />

aufmerksam, der den Kontrolleuren bis dahin jahrelang verschwiegen<br />

worden war. Eine Falltüre, die durch einen PVC-<br />

Boden abgedeckt war, führte in diesen Kellerraum. Beim<br />

Öffnen dieser Falltür kam den Eintretenden ein muffiger<br />

Luftzug entgegen <strong>und</strong> siehe da – man traute seinen Augen<br />

kaum, in diesem Kellerraum befanden sich Tiefkühltruhen,<br />

befüllt mit Lebensmitteln, ebenso Getränke <strong>und</strong> Konserven.<br />

Sämtliche Oberflächen des Kellerraums waren mit Schimmel<br />

<strong>und</strong> Salpeter überzogen. Etwas Essbares soll an dieser<br />

Örtlichkeit lagern? Nein! Die Lebensmittelüberwachung<br />

veranlasste eine komplette Entrümpelung sowie Sanierung<br />

<strong>und</strong> Reinigung der gesamten Betriebsräume unter vorübergehender<br />

Betriebsschließung. Gegen den Betreiber der<br />

Gaststätte wurde ein Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet.<br />

„Dumm gelaufen …“<br />

Es war einmal ein Lokal im südlichen Württemberg, das<br />

hatte ein verstaubtes Image <strong>und</strong> lief nicht gut. Gegessen<br />

wurde darin auch fast gar nichts. Es saßen eben ein<br />

paar Rentner dort <strong>und</strong> tranken ein Bier. Das ging so, bis<br />

ein neuer Pächter kam. Der hatte einige gute Ideen <strong>und</strong><br />

machte aus diesem Lokal ein gut besuchtes Speiserestaurant.<br />

Dummerweise war die Küche klein, alt <strong>und</strong> den<br />

neuen Aufgaben nicht gewachsen, so dass die Lebensmittelüberwachung<br />

dem Eigentümer klar machen muss-<br />

JAHRESBERICHT <strong>2008</strong><br />

25


LEBENSMITTELÜBERWACHUNG BW<br />

teil iI iI betriebskontrollen <strong>und</strong> vollzug<br />

te, dass hier Investitionsbedarf bestünde. Der Eigentümer<br />

hatte Verständnis geäußert, aber keine Taten folgten. Als<br />

mehrere dieser Hinweise nichts fruchteten <strong>und</strong> auch der<br />

Pächter mit seiner alten kleinen Küche immer unzufriedener<br />

wurde, drohte die Lebensmittelüberwachung mit der<br />

Schließung. Das wollte der Eigentümer dann auch wieder<br />

nicht <strong>und</strong> begann eine umfangreiche Renovierung. Diese<br />

Umbaumaßnahmen kosteten aber viel Geld, <strong>und</strong> so wollte<br />

der Eigentümer, dass der Pächter sich an den Kosten beteiligte.<br />

Der Pächter aber wollte mit dem Lokal Geld verdienen<br />

<strong>und</strong> nicht verlieren <strong>und</strong> sagte nein. Daraufhin stritten sich<br />

die zwei so sehr, dass sie ihren Vertrag auflösten. Jetzt<br />

musste der Eigentümer einen neuen Pächter suchen <strong>und</strong><br />

der Pächter ein neues Lokal. „Dumm gelaufen“ kann man<br />

hier nur sagen. P.S. Der Pächter hatte es aber der Lebensmittelüberwachung<br />

nicht übel genommen.<br />

Kein alltäglicher Betriebsbesuch<br />

Eigentlich begann alles ganz alltäglich. Eine Routinekontrolle<br />

in einem Chinarestaurant stand beim Kontrolleur auf<br />

seiner Besucherliste. Bei so mancher Betriebskontrolle erlebt<br />

der Kontrolleur Unerfreuliches. Doch dieses Mal wurde<br />

wortwörtlich richtig „dick Fett aufgetragen“. In der Küche<br />

in dem besagten Chinarestaurant waren Schränke, Gerätschaften,<br />

Regalbretter, Dunstabzugshaube, Handwaschbecken,<br />

Spülmaschine, Fußboden, Wände, Arbeitstische <strong>und</strong><br />

Kühlschränke mit einer dicken <strong>und</strong> widerlich alten Fett- <strong>und</strong><br />

Schmutzschicht überzogen. An Fensterrahmen <strong>und</strong> Fensterbank<br />

klebten alte Speisereste. Es gruselte einen beim<br />

Gedanken, aus so einer Küche etwas verzehren zu müssen.<br />

Der Kontrolleur stellte gegenüber dem Betreiber fest, dass<br />

schon über längere Zeit nicht mehr ausreichend gereinigt<br />

worden war. Doch diese Kritik war dem Betreiber zu viel. In<br />

seiner Wut riss er einen 10-Liter-Topf, gefüllt mit Reis <strong>und</strong><br />

Wasser, vom Herd <strong>und</strong> kippte ihn auf den Küchenfußboden,<br />

nahm ein Hackmesser zur Hand <strong>und</strong> warf es durch die<br />

Küche. Da hieß es, Nerven behalten. Der Tobsuchtsanfall<br />

des Betreibers legte sich schließlich, so dass er abschließend<br />

von einer „freiwilligen“ vorläufigen Betriebsschließung<br />

überzeugt werden konnte. Die Wiederinbetriebnahme<br />

erfolgte erst nach erneuter Kontrolle.<br />

Schwerpunktkontrollen<br />

„Alles Käse oder nicht“<br />

Nicht alles, was wie Käse aussieht <strong>und</strong> schmeckt, ist tatsächlich<br />

auch Käse. Während echter Käse aus dick gelegter<br />

Milch hergestellt wird, ist es der Lebensmittelindustrie<br />

gelungen, das teure Milchfett durch billiges Pflanzenöl zu<br />

ersetzen. So lassen sich aus Magermilch, Soja- oder Bakterieneiweiß,<br />

Öl <strong>und</strong> einigen weiteren Zusatzstoffen Produkte<br />

herstellen, die Eigenschaften wie Käse aufweisen,<br />

aber eben nur ein Käseimitat darstellen. Käseimitate sind<br />

zudem etwa ein Drittel billiger als richtiger Käse. Zur Kostensenkung<br />

werden solche Produkte dem Original gerne<br />

vorgezogen <strong>und</strong> werden beispielsweise auf die Pizza oder<br />

Käsestangen gestreut oder wie ein Fetakäse zum Salat<br />

gereicht. Die Lebensmittelüberwachung schaut bei ihren<br />

Kontrollen genau hin <strong>und</strong> lässt sich in Betrieben, die Käse<br />

in ihren Erzeugnissen oder Speisen verarbeiten, genau das<br />

Ausgangsmaterial zeigen. Werden Imitate verwendet, so<br />

muss dies ausdrücklich auf der Speisekarte oder einem<br />

Schild neben der Ware dem Gast oder Käufer mitgeteilt<br />

werden. Erfolgt keine ausreichende Kenntlichmachung,<br />

so handelt es sich um eine Verbrauchertäuschung, die<br />

entsprechend geahndet wird. Ein Imbissbetreiber servierte<br />

seinen mediterranen Salat laut Aushang mit Käse. Tat-<br />

26


Betriebskontrollen <strong>und</strong> vollzug<br />

sächlich verwendete er ein Produkt namens „Puma“, eine<br />

Lebensmittelzubereitung aus Magermilch <strong>und</strong> Pflanzenfett,<br />

also ein Käseimitat. Doch dem nicht genug, nach näherer<br />

Prüfung stellte sich heraus, dass sich auf der Innenseite<br />

des Großgebindes bereits ein Schimmelrasen gebildet hatte.<br />

Der Imbissbetreiber wurde angezeigt wegen Verbrauchertäuschung<br />

<strong>und</strong> Inverkehrbringens eines nicht sicheren<br />

Lebensmittels.<br />

Auch ein Hersteller für Feinkostspezialitäten schreckte nicht<br />

davor zurück, den Verbraucher zu täuschen. Hier wurde<br />

ein Lebensmittelkontrolleur neugierig, als er Dosen, die mit<br />

„Lebensmittelzubereitung aus Magermilch <strong>und</strong> Pflanzenöl<br />

in Salzlake“ gekennzeichnet waren, im Lager fand. Die amtliche<br />

Untersuchung des Inhalts der in der Theke vorgef<strong>und</strong>enen<br />

Fertigpackungen mit der Bezeichnung „Käse“ bestätigte<br />

die vermutete Irreführung des Verbrauchers. Der Fall<br />

wurde an die Staatsanwaltschaft weitergeleitet.<br />

Ein weniger gutes Ergebnis zeigte eine weitere Aktion, bei<br />

der 71 Proben „Rohwürste <strong>und</strong> Fleischzubereitungen“ in<br />

Metzgereien erhoben <strong>und</strong> vom CVUA untersucht wurden.<br />

Insgesamt wurden 42 % beanstandet. Davon wurden wegen<br />

„unzulässiger Verwendung von Zusatzstoffen“ 13 %<br />

der Proben <strong>und</strong> 15 % wegen Verstößen gegen Kennzeichnungsvorschriften<br />

beanstandet. Die weiteren 14 % wurden<br />

mikrobiologisch beanstandet. In 9 Proben wurden Bakterien<br />

aus der Familie der Listerien nachgewiesen. Hierbei<br />

handelte es sich in der Mehrzahl der Fälle entweder um<br />

einen Hygienemangel oder um keine ausreichende Trennung<br />

der Rohfleischverarbeitung von der Wurstherstellung.<br />

Sofern es sich nicht um die krankmachende Listerienart<br />

L. monocytogenes handelte, ging keine Gefahr für den Verbraucher<br />

aus. Anders war das Ergebnis einer Probe einzustufen,<br />

bei der das Bakterium „Salmonella typhimurium“<br />

nachgewiesen wurde. Dieser Keim gilt für den Menschen<br />

als potenziell krankmachend, weshalb die Lebensmittelüberwachung<br />

sofort reagierte <strong>und</strong> die noch vorhandene<br />

Ware unverzüglich aus dem Verkehr nehmen ließ.<br />

JAHRESBERICHT <strong>2008</strong><br />

Hygienestatus von Eiswürfeln<br />

Fleisch- <strong>und</strong> Wurstwaren<br />

In der Hauptsache nur Kennzeichnungsmängel festzustellen.<br />

In einem Landkreis wurden einige Schwerpunktbeprobungen<br />

bei Fleischerzeugnissen durchgeführt. Es wurden<br />

55 Proben Dosenwurst mit Brüh- <strong>und</strong> Kochwürsten von<br />

kleinen Herstellern erhoben <strong>und</strong> vom Chemischen <strong>und</strong><br />

Veterinäruntersuchungsamt (CVUA) auf die Kennzeichnung,<br />

Zusammensetzung <strong>und</strong> Zusatzstoffe untersucht.<br />

Lediglich 3 Proben blieben ohne Beanstandung. Die Beanstandungsquote<br />

lag in diesem Landkreis damit über<br />

94 %! Letztlich beruhigend dabei ist, dass der Löwenanteil<br />

aller Beanstandungen auf das Konto der Kennzeichnungsmängel<br />

geht. Somit erfolgte bei 51 Proben <strong>und</strong> damit bei<br />

93 % aller untersuchten Proben eine Beanstandung wegen<br />

Irreführung. Des Weiteren wurden 13 Proben wegen<br />

„Wertminderung“ beanstandet. Dies ist beispielsweise dann<br />

der Fall, wenn der Fremdwassergehalt der Wurst zu hoch<br />

ist, die Wurst hinsichtlich ihrer Beschaffenheit von der Verkehrsauffassung<br />

abweicht <strong>und</strong> diese ohne ausreichende<br />

Kenntlichmachung gewerbsmäßig in den Verkehr gebracht<br />

wurde. In keinem Fall jedoch ging eine Gefahr für den Verbraucher<br />

aus.<br />

Unter dem Motto „Hygienestatus von Eiswürfeln“ fand in<br />

einem Landkreis im Jahr <strong>2008</strong> eine Schwerpunktbeprobung<br />

statt. Es wurden Eiswürfel in Dienstleistungsbetrieben<br />

beprobt <strong>und</strong> mikrobiologisch untersucht. Es wurden<br />

insgesamt 8 Proben Eiswürfel untersucht, davon wurden<br />

alle Proben beanstandet. Es folgte in allen Fällen eine Beratung<br />

durch die Lebensmittelüberwachung vor Ort zum<br />

richtigen Umgang mit Eismaschinen <strong>und</strong> deren Reinigung.<br />

Die Nachbeprobung brachte ein erfreuliches Ergebnis, die<br />

Nachproben zeigten in keinem Fall eine Beanstandung.<br />

Das Schwerpunktprogramm soll im Jahr 2009 weiter ausgebaut<br />

werden.<br />

Einfuhrüberwachung<br />

„Glaube ist gut, Kontrolle ist besser“<br />

Ein in Baden-Württemberg ansässiger Importeur führte regelmäßig<br />

laktosefreie Milchprodukte aus der Schweiz ein.<br />

Diese Produkte fielen erstmals in einer stichprobenartigen<br />

Kontrolle wegen Kennzeichnungsmängeln auf. Die Konsequenz<br />

daraus war, dass die Kontrollfrequenz bei Milchprodukten<br />

des betreffenden Herstellers erhöht wurde. Das Ergebnis<br />

der Untersuchungen ergab, dass der Eiweißgehalt<br />

der importierten Milchprodukte zu niedrig war <strong>und</strong> nicht<br />

dem der Standardsorte entsprach. Weitere Kontrollen folgten<br />

<strong>und</strong> ergaben Restlaktose in laktosefrei deklarierten<br />

Milchprodukten des Herstellers aus der Schweiz. Nun hatte<br />

der Schweizer die Sache doch zu bunt getrieben. Unmittelbar<br />

nachdem dieses Ergebniss bekannt wurde, hat<br />

die Lebensmittelüberwachung bei sämtlichen folgenden<br />

Einfuhren Proben bei den verdächtigen Produkten gezogen<br />

27


LEBENSMITTELÜBERWACHUNG BW<br />

teil iI betriebskontrollen <strong>und</strong> vollzug<br />

<strong>und</strong> die Lieferung bis zum Vorliegen eines zufriedenstellenden<br />

Analyseergebnisses gesperrt. Sendungen mit Gehalten<br />

an Restlaktose über 0,1 g /100 g mussten vernichtet<br />

werden. Die Ermittlungen ergaben, dass der besagte<br />

Importeur zwar Eigenkontrollen durchführte, dafür jedoch<br />

ein Labor beauftragte, welches für diese Untersuchungen<br />

gar nicht autorisiert war. Der Importeur hätte vorab prüfen<br />

müssen, ob sein Auftragslabor für diese Untersuchungen<br />

akkreditiert ist <strong>und</strong> somit über die nötige Kompetenz verfügt<br />

oder nicht. Auf diesen Sachverhalt trifft das Sprichwort<br />

zu „Glaube ist gut, Kontrolle ist besser“. Die Herstellerfirma<br />

der beanstandeten Milchprodukte konnte den<br />

Herstellungsprozess für die beanstandeten Produkte nicht<br />

optimieren mit dem Ergebnis, dass der Importeur die Geschäftsbeziehungen<br />

zur Herstellerfirma abbrach. Bei einer<br />

Sendung mit deutlich überhöhtem Gehalt an Restlaktose<br />

musste eine europaweite Schnellwarnung eingeleitet werden.<br />

Diese Sendung wurde zurückgerufen <strong>und</strong> vernichtet.<br />

Dem Importeur wurde ein Bußgeld auferlegt.<br />

Beanstandungen bei tiefgefrorenem,<br />

retourniertem Fisch<br />

benen Solltemperatur für tiefgefrorene Lebensmittel von<br />

mindesten -18°C. Sofort versiegelten die Beamten der<br />

Lebensmittelkontrolle das Fahrzeug, damit ein weiteres<br />

Inverkehrbringen unterb<strong>und</strong>en wurde <strong>und</strong> informierten die<br />

zuständige Lebensmittelüberwachungsbehörde am Betriebssitz<br />

des Transporteurs. Die Behörde vor Ort ließ Untersuchungen<br />

des Transportguts durchführen. Die Ergebnisse<br />

waren besser als erwartet, so dass die Ware mit dem<br />

Hinweis „Aufgetaut – sofort verbrauchen“ noch in Verkehr<br />

gebracht werden konnte <strong>und</strong> sich der Schaden für den Betreiber<br />

im Rahmen hielt <strong>und</strong> er somit nochmals „mit einem<br />

blauen Auge“ davon gekommen war. Die Einleitung eines<br />

Bußgeldverfahrens gegen den Betriebsverantwortlichen<br />

war jedoch unumgehbar.<br />

Vorbeugender<br />

Verbraucherschutz durch<br />

Öffentlichkeitsarbeit<br />

Informationen aus einer Hand!<br />

Aufgr<strong>und</strong> von Kennzeichnungsmängeln auf den Umverpackungen<br />

lehnte eine Schweizer Firma eine Sendung von 1,2<br />

Tonnen tiefgefrorenen Buntbarschfilets ab, welche bereits<br />

für den Einzelhandel verpackt waren. Die Sendung sollte<br />

retour zum Hersteller, einem zugelassenen fischverarbeitenden<br />

Betrieb in Baden-Württemberg. Da die Ware die<br />

Grenze wieder passieren musste, war eine grenztierärztliche<br />

Einfuhruntersuchung für die Sendung unumgänglich.<br />

Dabei wurde festgestellt, dass ein Teil der Sendung<br />

in einem isolierten Anhänger ohne Kühlung transportiert<br />

wurde <strong>und</strong> im dazugehörigen Zugfahrzeug die Kühlung<br />

defekt war. In den ehemals tiefgefrorenen Fischen war die<br />

Temperatur auf bis zu -2,8 °C angestiegen. Die Ware war<br />

damit nicht mehr verkehrsfähig. In Absprache mit der zuständigen<br />

Lebensmittelüberwachungsbehörde wurde die<br />

Ware unter amtlicher Überwachung zum Herkunftsbetrieb<br />

zurücktransportiert <strong>und</strong> dort entsorgt.<br />

Verkehrskontrollen<br />

Überwachung beim Transport von<br />

Lebensmitteln<br />

„Aufgetaut – sofort verbrauchen“<br />

Zusammen mit der Autobahnpolizei wurde bei der Überprüfung<br />

eines Lebensmitteltransporters festgestellt, dass<br />

dieser keine Kühleinrichtung hatte. Das war für den Verantwortlichen<br />

kein Hinderungsgr<strong>und</strong>, ca. 900 kg frisches<br />

<strong>und</strong> tiefgekühltes Geflügelfleisch zu transportieren. Die<br />

Temperaturmessungen der Kontrolleure ergaben beim<br />

tiefgefrorenen Geflügel nur noch eine Temperatur von<br />

-3,7 °C. Dieser Wert war weit entfernt von der vorgeschrie-<br />

In einem Landkreis in Baden-Württemberg wurde ein<br />

FORUM „Ernährung“ geschaffen <strong>und</strong> formal im Veterinäramt<br />

in den Bereich der Lebensmittelüberwachung integriert.<br />

Schon bald wurden die ineinandergreifenden Themen<br />

des vorbeugenden Verbraucherschutzes deutlich. Besonders<br />

greift dies beim Thema Verpflegung in Kindertagesstätten<br />

<strong>und</strong> Schulen. In diesem komplexen Bereich wirken<br />

eine Vielzahl an Institutionen <strong>und</strong> Behörden mit, um zu einer<br />

brauchbaren Lösung für die Einrichtung zu kommen. Verschiedene<br />

Zuständigkeiten wurden nun im Vetrinäramt zu<br />

einer Einheit gebündelt bestehend aus Veterinär, Lebensmittelkontrolleur<br />

<strong>und</strong> Ernährungsfachkraft. Während die Veterinäre<br />

<strong>und</strong> Lebensmittelkontrolleure bei Küchenplanungen<br />

<strong>und</strong> Kontrollen in Schulen auf ernährungsbezogene Angebote<br />

verweisen können, hat sich auch der kurze Weg bei<br />

Veranstaltungsangeboten zum Thema Lebensmittelhygiene<br />

bewährt. Durch die Kombination zwischen Veterinär, Lebensmittelkontrolleur<br />

<strong>und</strong> Ernährungsfachkraft wird die Verbindung<br />

dieser sensiblen Bereiche verdeutlicht. Teilnehmer<br />

von Fortbildungen im Ernährungsbildungsbereich bekommen<br />

so die Informationen aus „einer Hand“, was letztlich<br />

die Verbindung zwischen Theorie <strong>und</strong> Praxis verdeutlicht.<br />

Sie erkennen, dass die Umsetzung der Hygienemaßnahmen<br />

nicht nur den Vorschriften dient, sondern in erster Linie dem<br />

Schutz der Menschen in der Einrichtung. Zudem werden<br />

dadurch, so ganz nebenbei, bereits die Kinder auf einen bewussten<br />

Umgang mit Lebensmitteln im Alltag vorbereitet.<br />

So auch bei der Veranstaltung mit dem Thema: „Ein Fest<br />

im Kindergarten – <strong>und</strong> alle sind dabei!“ – worauf ist dabei<br />

aus lebensmittelhygienischer Sicht zu achten? Dabei stehen<br />

die leicht verderblichen Speisen besonderes im Mittelpunkt.<br />

Welche Lebensmittel besonders anfällig sind, womit dies<br />

zusammenhängt <strong>und</strong> was daraus folgt sind die Kernfragen<br />

28


Betriebskontrollen <strong>und</strong> vollzug<br />

der Veranstaltung. Anschaulich erfahren die Teilnehmer am<br />

Beispiel der Ausrichtung eines Festes, was dabei alles zu<br />

beachten ist. Gerade auch die Elternbeteiligung bei Festen<br />

wirft immer wieder Fragen auf, die in dieser R<strong>und</strong>e diskutiert<br />

werden <strong>und</strong> in konkreten Handlungsvorschlägen münden.<br />

An Beispielen aus der Lebensmittelkontrolleurspraxis werden<br />

die Fakten verdeutlicht. So kann bereits im Kindergarten<br />

die Gr<strong>und</strong>lage für einen vernünftigen Umgang mit Lebensmitteln<br />

<strong>und</strong> Hygiene gelegt werden, als wichtiger Schritt in<br />

Richtung vorbeugender Verbraucherschutz.<br />

Neue Konzepte, wie kleine <strong>und</strong> auch große<br />

„Hocketse“ sicher sein können<br />

Vielerorts finden über das Jahr verteilt Straßenfeste, Vereinsfeste<br />

<strong>und</strong> so genannte „Hocketse“ statt. Nicht selten<br />

handelt es sich hierbei um Veranstaltungen, die auch mal<br />

mehr als 100.000 Besucher anlocken. H<strong>und</strong>erte von Ständen,<br />

die Lebensmittel abgeben, stellen jährlich eine Herausforderung<br />

für die Lebensmittelüberwachung dar. Nur<br />

unter Einsatz aller Personalreserven sind solche Aufgaben<br />

zu bewältigen. Nachdem in den vergangen Jahren mit Sorge<br />

festgestellt wurde, dass sich die Hygienestandards vor<br />

Ort immer weiter verschlechtert hatten, wurde ein neues<br />

Kontrollkonzept entwickelt. Alle Teilnehmer mit gastronomischem<br />

Angebot wurden nochmals angeschrieben <strong>und</strong><br />

über die Auflagen im Sinne von sicheren Lebensmitteln informiert.<br />

Des Weiteren wurde allen Teilnehmern das Angebot<br />

von kostenlosen Schulungen <strong>und</strong> Beratungen gemacht.<br />

Das Konzept hatte sich aus Sicht aller Betroffenen, sowohl<br />

von Seiten der Lebensmittelüberwachung <strong>und</strong> der Veranstalter<br />

als auch von Seiten der Standbetreiber bewährt <strong>und</strong><br />

soll im Jahr 2009 fortgeführt werden.<br />

Zu diesem Thema steht auch ein Artikel im Verbraucher-Journal<br />

<strong>2008</strong>/09, das auf der MLR-Homepage<br />

unter „Broschüren“ zum Download oder zur Bestellung<br />

angeboten wird.<br />

Verbraucherinformationsgesetz (VIG)<br />

Verbraucher konnten sich auf der Homepage des<br />

Landratsamtes informieren<br />

Weil ein Weinbauer <strong>und</strong> ein Weinhändler gegen die Bestimmungen<br />

des Weingesetzes verstoßen haben, wurden<br />

sie per Strafbefehl zu mehrmonatigen Bewährungsstrafen<br />

verurteilt. Die Betroffenen hatten in erheblichen Mengen Erzeugnisse<br />

mit irreführenden Bezeichnungen <strong>und</strong> Angaben<br />

in Verkehr gebracht, die mit falscher oder gar nicht zugeteilter<br />

Amtlicher Prüfnummer der Qualitätsweinprüfung ausgezeichnet<br />

waren. Auch entsprachen Teilmengen nicht den<br />

Erfordernissen von Qualitätsweinen <strong>und</strong> hätten als Tafelweine<br />

in den Verkehr gebracht werden müssen. Ein Großteil<br />

dieser Weine ging in Getränkehandlungen als Aktionsware<br />

schnell über den Ladentisch. Nachfolgende Abfüllungen<br />

dieser Betriebe wurden bei Prüfungen nicht beanstandet.<br />

Infolge der Veröffentlichung der Strafbefehle durch verschiedene<br />

Medien gingen beim zuständigen Landratsamt<br />

28 Auskunftsanträge nach dem Verbraucherinformationsgesetz<br />

(VIG) ein. Nach einer Interessensabwägung war vorgesehen,<br />

den Auskunftsanträgen in Form einer Mitteilung<br />

auf der Homepage des Landratsamts zu entsprechen. Der<br />

Weinbauer <strong>und</strong> der Weinhändler wurden angehört. Deren<br />

Prozessbevollmächtigter widersprach der Veröffentlichung<br />

<strong>und</strong> beantragte, die Anträge auf Auskunft abzulehnen, zumindest<br />

personenbezogene Daten seiner Mandaten nicht<br />

zu veröffentlichen. Nach nochmaliger eingehender Prüfung<br />

unter sorgfältiger Beachtung der Rechtslage wurde<br />

der Sofortvollzug der Internet-Veröffentlichung verfügt. Der<br />

Bevollmächtigte widersprach beim Landratsamt dem Sofortvollzug<br />

<strong>und</strong> stellte gleichzeitig beim Verwaltungsgericht<br />

einen Eilantrag mit dem Ziel, die Internet-Veröffentlichung<br />

bis zur Hauptsachenentscheidung auszusetzen. Das Verwaltungsgericht<br />

hat dem Eilantrag nicht entsprochen <strong>und</strong><br />

in der Entscheidungsbegründung ausgeführt, dass der<br />

Sofortvollzug per Internet-Mitteilung nicht zu beanstanden<br />

ist. Doch ordnete das Gericht an, die Telefon- <strong>und</strong> Telefaxnummern<br />

des Weinbauern <strong>und</strong> des Weinhändlers nicht<br />

zu veröffentlichen. Gegen die Gerichtsentscheidung wurde<br />

keine Beschwerde eingelegt. Der Verstoß gegen das Weingesetz<br />

wurde auf der Homepage des Landratsamts unter<br />

Namensnennung des Weinbauern <strong>und</strong> des Weinhändlers<br />

– ohne die Telefon- <strong>und</strong> Telefaxnummern der beiden Betriebe<br />

– veröffentlicht. Den 28 Auskunft Beantragenden<br />

ging eine Mitteilung über die Veröffentlichung zu.<br />

JAHRESBERICHT <strong>2008</strong><br />

Weitere Informationen sind unter:<br />

www.service-bw.de > Verfahrensbeschreibungen<br />

> Lebensmittelüberwachung - Vereins- <strong>und</strong> Straßenfeste<br />

zu finden.<br />

29


LEBENSMITTELÜBERWACHUNG BW<br />

teil iI betriebskontrollen <strong>und</strong> vollzug<br />

Lebensmittelüberwachung<br />

als Teamarbeit<br />

Das Zusammenwirken der an der Lebensmittelüberwachung<br />

beteiligten Behörden <strong>und</strong> Stellen soll an den<br />

nachfolgenden Beispielen dargestellt werden.<br />

Für zehn Personen<br />

endete eine<br />

Hochzeitsfeier im<br />

Krankenhaus<br />

Ein Vertreter des örtlich zuständigen<br />

Ges<strong>und</strong>heitsamts<br />

kontaktierte an einem Sonntagmorgen<br />

die Lebensmittelüberwachung,<br />

nachdem am<br />

vorhergehenden Abend der<br />

ärztliche Notdienst auf einer<br />

Hochzeitsfeier im Allgäu in Einsatz<br />

gerufen wurde. Ein zweijähriges<br />

Kind <strong>und</strong> weitere neun<br />

Personen erkrankten noch<br />

während der Hochzeitsfeier.<br />

Die vorherrschende Symptomatik<br />

war mit Übelkeit <strong>und</strong><br />

Erbrechen wenige St<strong>und</strong>en<br />

t bis 24 St<strong>und</strong>en nach der Nahrungsaufnahme<br />

mit kurzem<br />

Krankheitsverlauf (1-3 Tage) gekennzeichnet. Ein typisches<br />

Indiz für eine Lebensmittelvergiftung. Die Lebensmittelüberwachung<br />

des Veterinäramtes hatte an diesem<br />

Sonntag viel zu tun. Es wurden sofort die noch vorhandenen<br />

Speisen beprobt, Umgebungstupfer genommen <strong>und</strong><br />

zur Untersuchung an das zuständige Chemische <strong>und</strong><br />

Veterinäruntersuchungsamt (CVUA) eingeschickt, sowie<br />

eine umfangreiche Bestandsaufnahme durchgeführt.<br />

Die Untersuchung der eingesandten Lebensmittelproben<br />

ergaben den Nachweis eines toxinbildenden Staphylokokkus<br />

aureus-Stammes in einer Größenordnung von 1 Million<br />

Keimen pro Gramm Lebensmittel. In dieser Konzentration<br />

war davon auszugehen, sofern es sich um einen<br />

toxinbildenden Bakterienstamm handelte, dass dieser auch<br />

die Ursache für eine Lebensmittelvergiftung sein konnte.<br />

Des Weiteren wurde in drei Lebensmittelproben das Toxin<br />

des Staphylococcus aureus, ein hitzestabiles Enterotoxin,<br />

durch Fluoreszenzimmunoassay in großen Mengen nachgewiesen.<br />

Weiterführende Untersuchungen zur Typisierung<br />

des Staphylococcus aureus-Stammes wurden durch<br />

das Robert-Koch-Institut durchgeführt. Es handelte sich<br />

um eine so genannte Spa-Gen-Typisierung, wodurch die<br />

Häufigkeit <strong>und</strong> die Verteilung bestimmter toxinbildenden<br />

Staphylococcus aureus-Stämme verfolgt werden kann. Es<br />

wurde in vier der fünf eingesandten Lebensmittelproben<br />

einschließlich der vom Landesges<strong>und</strong>heitsamt untersuchten<br />

Nasentupfer der Köchin <strong>und</strong> der Stuhlprobe einer erkrankten<br />

Person der gleiche toxinbildende Staphylococcus<br />

aureus-Stamm festgestellt. Das Robert-Koch-Institut kam<br />

zu dem Schluss, dass es sich hierbei um einen humanen<br />

Stamm handelt. Damit konnte der Eintrag des genannten<br />

Keimes durch ein tierisches Lebensmittel ausgeschlossen<br />

werden. Der isolierte Spa-Typ t018 in Verbindung mit den<br />

nachgewiesenen Toxizitätsgenen wurde nach Aussage des<br />

Robert Koch -I nstituts bisher in weniger als 1 % der untersuchten<br />

Proben nachgewiesen. Die zeitliche <strong>und</strong> lokale<br />

Häufung dieses nur beim Menschen <strong>und</strong> insgesamt recht<br />

selten vorkommenden Typs weist auf eine bestimmte Person<br />

als Verursacher für den Keimeintrag hin. Da in dem<br />

vorliegenden Falle bei der Köchin genau derselbe Stamm<br />

auf der Nasenschleimhaut nachgewiesen wurde, wurde sie<br />

mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit als Verursacherin<br />

für den Keimeintrag gesehen. Allein der Nachweis<br />

dieser Bakterienstämme hätte jedoch nicht ausgereicht, die<br />

Kausalität dieser Gruppenerkrankung abschließend zu erklären,<br />

vielmehr bedurfte es der Prüfung weiterer Umstände,<br />

die eine Lebensmittelvergiftung erst ermöglichten. In vorliegenden<br />

Fall kamen folgende Ereignisse zusammen: Die<br />

Köchin war Trägerin eines seltenen toxinbildenden Staphylococcus<br />

aureus-Stammes, der durch eine Unterbrechung<br />

der Kühlkette über mehrere St<strong>und</strong>en ausreichend Zeit hatte,<br />

sich massenhaft zu vermehren, <strong>und</strong> gleichzeitig wurde<br />

für seine Verbreitung durch mangelnde Hygiene bei der<br />

Zubereitung von Speisen gesorgt. Diese doch beachtliche<br />

Verkettung von Umständen führten zur Lebensmittelvergiftung<br />

bei 10 Personen. Das erfolgreiche Zusammenwirken<br />

aller an der Lebensmittelüberwachung beteiligten Stellen<br />

<strong>und</strong> Behörden, wie Ges<strong>und</strong>heitsamt, Landesges<strong>und</strong>heitsamt,<br />

Chemisches <strong>und</strong> Veterinäruntersuchungsamt, Robert<br />

Koch-Institut mit dem örtlich zuständigen Veterinäramt ermöglichte<br />

die Klärung eines solch komplexen Falles.<br />

Gemeinsame Aktion von Polizei, Zoll <strong>und</strong><br />

Lebensmittelüberwachung<br />

In den einzelnen Landkreisen fanden regionale Großfahndungen<br />

in Spezialitätenrestaurants statt. An der gemeinsamen<br />

Aktion von Polizei <strong>und</strong> Zoll war die Lebensmittelüberwachung<br />

mit Lebensmittelkontrolleuren <strong>und</strong> amtlichen<br />

Tierärzten beteiligt. In den jeweiligen Landkreisen konnten<br />

so zeitgleich Kontrollen durchgeführt werden. In den Spezialitätenrestaurants<br />

wurden durch die Lebensmittelüberwachung<br />

teilweise gravierende Hygienemängel wie unsachgemäß<br />

gelagertes Fleisch <strong>und</strong> Fisch oder verdorbene<br />

Lebensmittel vorgef<strong>und</strong>en. Neben sofortigen Maßnahmen<br />

vor Ort wurden Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet<br />

<strong>und</strong> Verwaltungsverfahren eröffnet. In deren Folge wurden<br />

die beanstandeten Betriebe in der Risikobewertung höher<br />

eingestuft <strong>und</strong> damit die Kontrollfrequenz erhöht.<br />

Dr. Cornelia Pfleghar, LRA Ravensburg<br />

30


Betriebskontrollen <strong>und</strong> vollzug<br />

Das Ländle als Teil des europäischen Schnellwarnsystems<br />

Wenn Lebensmittel oder Lebensmittel-Bedarfsgegenstände<br />

verunreinigt sind oder andere ges<strong>und</strong>heitliche Risiken<br />

für den Verbraucher von ihnen ausgehen können, müssen<br />

die betroffenen Behörden Informationen unverzüglich austauschen,<br />

um den Schutz der Verbraucher sicherzustellen.<br />

Durch weit verzweigte Vertriebswege ist es für viele Behörden<br />

wichtig, schnell die notwendigen Informationen zu<br />

erhalten, um darüber zu entscheiden, ob <strong>und</strong> gegebenenfalls<br />

welche Maßnahmen vor Ort zur Gewährleistung der<br />

Lebensmittelsicherheit <strong>und</strong> Ges<strong>und</strong>heit des Verbrauchers zu<br />

treffen sind.<br />

Für die schnelle Weitergabe von Informationen innerhalb<br />

der Europäischen Union sorgt das Schnellwarnsystem RASFF<br />

(Rapid Alert System Food and Feed) für Lebensmittel <strong>und</strong><br />

Lebensmittel-Bedarfsgegenstände. Als nationale Kontaktstelle<br />

für das europäische RASFF nimmt das B<strong>und</strong>esamt für<br />

Verbraucherschutz <strong>und</strong> Lebensmittelsicherheit (BVL) Meldungen<br />

aus Deutschland über Produkte, von denen Gefah-<br />

Die amtliche Lebensmittelüberwachung steht im Zeitalter<br />

der Globalisierung vor immer neuen Herausforde-<br />

entgegen <strong>und</strong> übermittelt diese der EU. Andersherum unterren<br />

für die Verbraucherinnen <strong>und</strong> Verbraucher ausgehen,<br />

rungen. Angesichts der zunehmenden Warenströme in richtet das BVL die zuständigen obersten Landesbehörden<br />

der heutigen eng vernetzten Welt ist es in der amtlichen über Meldungen, die von anderen Mitgliedstaaten oder teilweise<br />

auch aus Drittländern in das Schnellwarnsystem ein-<br />

Lebensmittelüberwachung kaum noch möglich, ohne<br />

globale Sicht lokal erfolgreich zu arbeiten.<br />

gestellt werden. Hinweise über weitere Informationen zum<br />

Was ist das RASFF?<br />

RASFF sind im <strong>Jahresbericht</strong> 2007 beschrieben.<br />

Das RASFF dient jedoch nicht ausschließlich dazu, erkannte<br />

ges<strong>und</strong>heitsgefährdende Lebensmittel rasch aus dem<br />

Verkehr zu ziehen <strong>und</strong> konkrete Gefahren abzuwehren.<br />

Das System wird auch eingesetzt, um Informationen über<br />

ges<strong>und</strong>heitliche Gefahren im Sinne präventiver Gefahrenabwehr<br />

innerbehördlich europaweit auszutauschen. So<br />

ist die detaillierte Weitergabe von Informationen über das<br />

EU-Schnellwarnsystem an die belieferten Länder essenziell,<br />

um nachträglich Zusammenhänge zwischen etwaigen Erkrankungen<br />

<strong>und</strong> ursächlich verantwortlichen Lebensmitteln<br />

herstellen zu können. Darüber hinaus ist die Benachrichtigung<br />

der Länder erforderlich, in denen die Ausgangswaren<br />

hergestellt wurden, damit entsprechende Maßnahmen zur<br />

Ursachenaufklärung in den betroffenen Betrieben ergriffen<br />

werden können.<br />

Das Verwaltungsgericht Stuttgart wies deshalb im Jahr <strong>2008</strong><br />

den Eilantrag eines Unternehmers zurück, der der Ansicht<br />

war, dass keine RASFF-Meldung eingestellt werden dürfe,<br />

weil das betroffene leichtverderbliche Produkt zwischenzeit-<br />

JAHRESBERICHT <strong>2008</strong><br />

Schematische Darstellung des Informationsflusses im RASFF<br />

Marktkontrolle<br />

Grenzzurückweisungen<br />

Eigenkontrolle/<br />

Verbraucherbeschwerde<br />

Mitgliedstaat<br />

Meldung<br />

RASSFF<br />

Bewertung<br />

Pressemeldungen<br />

Drittland<br />

Rapid<br />

Alert System<br />

for Food and<br />

Feed<br />

Rapid Alert<br />

System for<br />

Food and<br />

Feed<br />

RASFF<br />

NEWS<br />

Wochenübersicht<br />

<strong>Jahresbericht</strong><br />

RASFF<br />

BORDER<br />

REJECTION<br />

Rückmeldung<br />

von Mitgliedstaaten<br />

RASSFF<br />

Übermittlung<br />

Rückmeldung<br />

von Mitgliedstaaten<br />

Mitgliedstaaten<br />

angeschlossenes<br />

Drittland<br />

Quelle: RASFF-<strong>Jahresbericht</strong> 2007<br />

31


LEBENSMITTELÜBERWACHUNG BW<br />

teil iI betriebskontrollen <strong>und</strong> vollzug<br />

Als Beispiel für die Entwicklung dieses europaweiten Systems auf Kreisebene<br />

wird nachfolgend die Statistik der Landeshauptstadt Stuttgart dargestellt:<br />

Die Anzahl der zu bearbeitenden Fälle im Zusammenhang mit dem RASFF<br />

stieg im Jahr <strong>2008</strong> weiter an. 145 Meldungen, also 8 % mehr als im Vorjahr,<br />

gingen von anderen Behörden oder über die Kontaktstelle des Landes<br />

beim MLR bei der Dienststelle ein. Die Rücknahme der betroffenen<br />

Produkte vom Markt wurde von den Lebensmittelkontrolleuren durch die<br />

Überprüfung der belieferten Betriebe überwacht. In einigen Fälle waren<br />

die Rückrufe in den betroffenen Betrieben nicht bekannt oder die Waren<br />

trotz des eingegangenen Rückrufes nicht aus dem Verkauf genommen<br />

worden. Dies zeigt deutlich, wie wichtig derartige Überwachungsmaßnahmen<br />

zum Schutz des Verbrauchers sind.<br />

Von 42 Produkten, die in der Landeshauptstadt Stuttgart im Berichtsjahr<br />

beprobt wurden, gingen derartige Gefahren aus, dass von der Verwaltung<br />

ein Entwurf für eine Meldung im RASFF erstellt <strong>und</strong> weitergeleitet wurde.<br />

Somit ist auch hier eine deutliche Zunahme zu verzeichnen.<br />

lich nicht mehr im Verkehr sei <strong>und</strong> somit auch keine Gefahr<br />

mehr für den Verbraucher bestehe. Die Auffassung des<br />

MLR, dass eine Einstellung aus den oben genannten Gründen<br />

dennoch notwendig <strong>und</strong> sinnvoll sei, wurde damit in<br />

vollem Umfang bestätigt. Auch stellte das Gericht klar, dass<br />

die Weiterleitung der Informationen über das Schnellwarnsystem<br />

eine innerbehördliche Benachrichtigung <strong>und</strong> keine<br />

Veröffentlichung von Informationen darstellt.<br />

Was wird gemeldet?<br />

Um die Bedeutung des RASFF darzustellen, werden nachfolgend<br />

aus dem Berichtsjahr zwei Vorkommnisse herausgegriffen,<br />

die größeres Aufsehen erregten.<br />

Österreichische Behörden warnten über das RASFF vor<br />

mit Gluten verunreinigtem Buchweizenmehl. Das Risiko<br />

bestand in der allergenen Reaktion auf Gluten bei Zöliakiekranken.<br />

Buchweizen wird, da er von Natur aus kein Gluten<br />

enthält, gerne von dieser besonders empfindlichen Verbrauchergruppe<br />

konsumiert. Mit Hilfe des Schnellwarnsystems<br />

wurde schnell deutlich, dass die verunreinigte Ware<br />

auch nach Baden-Württemberg gelangte. Nun galt es, den<br />

Verbraucher umgehend zu schützen. Das Produkt wurde<br />

unverzüglich vom Markt genommen <strong>und</strong> die Verbraucher<br />

durch eine Pressemitteilung der Landesregierung Baden-<br />

Württemberg über die Gefahr unmittelbar informiert.<br />

Nachdem im September Pressemitteilungen über mit Melamin<br />

verunreinigte Babynahrung für Aufsehen gesorgt<br />

hatten, beprobten die baden-württembergischen Überwachungsbehörden<br />

aus China importierte Lebensmittel<br />

zur Untersuchung auf Melamin. Bei Weichkaramellen der<br />

Marke „White Rabbit Creamy Candis“ wurden die Untersuchungsämter<br />

fündig. Es handelte sich hierbei um den ersten<br />

Melaminbef<strong>und</strong> in Deutschland überhaupt. Der Vorfall<br />

wurde sogleich im RASFF kommuniziert <strong>und</strong> löste in den<br />

Mitgliedstaaten eine Welle von Untersuchungen aus, die zu<br />

weiteren Positivbef<strong>und</strong>en auch bei anderen chinesischen<br />

Lebensmitteln führten. In kürzester Zeit wurden mehr als<br />

500 Lebensmittelbetriebe (zum Beispiel Asia-Shops, Einzelhandelsgeschäfte,<br />

die u. a. asiatische Produkte vertreiben,<br />

Großhandelsgeschäfte für asiatische/chinesische Produkte,<br />

asiatische Restaurants) kontrolliert <strong>und</strong> zahlreiche Proben<br />

entnommen. Der weitergeführten intensiven Überprüfung in<br />

Baden-Württemberg ist es zu verdanken, dass auch erstmals<br />

in Europa bei Ammoniumbicarbonat, einem für Kekse<br />

<strong>und</strong> Backwaren zugelassenen Zusatzstoff, eine Melamin-<br />

Kontamination festgestellt wurde. Das weitere Verarbeiten<br />

der beanstandeten Ware wurde sofort untersagt. Anhand<br />

mehrerer darauf folgender RASFF-Meldungen konnten die<br />

Vertriebswege in Deutschland puzzleartig zusammengefügt<br />

werden. Erst aus dem daraus entstandenen Gesamtbild der<br />

Warenströme wurde deutlich, dass das mit Melamin verunreinigte<br />

Ammoniumbicarbonat aus China importiert worden<br />

war, dagegen das unbelastete aus Deutschland stammte.<br />

Dies war Teil 1 der „Melamin-Story“ – Fortsetzung folgt in<br />

Kapitel III:<br />

n Melamin-Story Teil 2: chinesische Weichkaramellen<br />

n Melamin-Story Teil 3:<br />

Säuglingsnahrung – einwandfreie Ware in Deutschland<br />

n Melamin-Story Teil 4: Backtriebmittel<br />

Jens Kleefeldt, MLR<br />

32


Betriebskontrollen <strong>und</strong> vollzug<br />

Lebensmittelhandel im Internet<br />

Forschungsprojekt Internethandel<br />

Für eine effiziente Kontrolle des Internethandels durch<br />

die amtliche Lebensmittelüberwachung fehlen derzeit<br />

noch geeignete Strukturen. Ziel des vom Ministerium<br />

für Ernährung <strong>und</strong> Ländlichen Raum Baden-Württemberg<br />

initiierten Projektes ist daher, erste Erkenntnisse<br />

über den Internethandel mit Lebensmitteln <strong>und</strong> Kosmetika<br />

zu gewinnen <strong>und</strong> Problembereiche zu identifizieren.<br />

Einstufung der angebotenen Produkte<br />

16<br />

22<br />

22<br />

14<br />

(*je nach Konzentration<br />

<strong>und</strong><br />

Zweckbestimmung<br />

/ aus dem<br />

Internetangebot<br />

nicht ermittelbar)<br />

JAHRESBERICHT <strong>2008</strong><br />

Das Forschungsprojekt wurde am Chemischen <strong>und</strong> Veterinäruntersuchungsamt<br />

Karlsruhe durchgeführt.<br />

Arzneimittel<br />

Im Rahmen dieses Projektes wurden der Internethandel mit<br />

keine Einstufung möglich<br />

Borderlineprodukten am Beispiel von Schlankheitsmitteln<br />

<strong>und</strong> Anti-Aging-Produkten, der Handel mit Sportlernah-<br />

Lebensmittel<br />

rungsmitteln sowie der Handel <strong>und</strong> die Bewerbung alkoho-<br />

Grenzfall Arzneimittel*<br />

lischer Produkte im Internet eingehend untersucht.<br />

Borderlineprodukte sind Produkte, die Probleme bei der<br />

Abgrenzung <strong>und</strong> Zuordnung zu den Bereichen Lebensmitteln,<br />

Kosmetika <strong>und</strong> Arzneimittel verursachen. Der Internethandel<br />

mit diesen Produkten ist besonders problematisch<br />

im Hinblick auf Verstöße gegen das Lebensmittelrecht wie<br />

z. B. die Verwendung von nicht zugelassenen Zusatzstoffen.<br />

Oft liegen auch unzulässige Werbeaussagen <strong>und</strong> sonstige<br />

Irreführungen vor. Dies gilt besonders für das Inverkehrbringen<br />

von Arzneimitteln als angebliche Lebensmittel bzw.<br />

kosmetische Mittel. Ein Risiko für den Verbraucher besteht<br />

hier besonders durch kritische arzneilich wirksame Stoffe,<br />

die ohne ärztliche <strong>und</strong> pharmazeutische Überwachung <strong>und</strong><br />

ohne Aufklärung des Verbrauchers über die Risiken <strong>und</strong><br />

Nebenwirkungen eingenommen werden.<br />

Verbraucher beschweren sich –<br />

zu Recht<br />

Anzeigen <strong>und</strong> Beschwerden mehrerer Verbraucher<br />

über einen Versandhandel mit Ges<strong>und</strong>heitsprodukten<br />

führten zu einer polizeilichen<br />

Durchsuchung sämtlicher bekannter Betriebsstätten<br />

dieses Versands. Zur Unterstützung<br />

wurden auch die Lebensmittelüberwachungsbehörde<br />

vor Ort sowie lebensmittelchemische<br />

<strong>und</strong> pharmazeutische Sachverständige hinzugezogen.<br />

Es zeigte sich, dass Serienbriefe mit<br />

angeblichen Gewinnmitteilungen an potenzielle<br />

K<strong>und</strong>en verschickt wurden, in denen vor allem<br />

für die Bestellung von Nahrungsergänzungsmitteln<br />

mit unhaltbaren Wirkungsbehauptungen,<br />

angeblichen Schlankheitsmitteln <strong>und</strong> Arzneimitteln<br />

geworben wurde. Zum Beispiel wurde versprochen,<br />

dass man durch die Einnahme eines<br />

angebotenen Schlankheitsmittels auch ohne<br />

Umstellung der Lebens- <strong>und</strong> Ernährungsgewohnheiten<br />

schlank würde. Ferner wurden Nahrungsergänzungsmittel<br />

zur Vorbeugung, Linderung<br />

oder Heilung von Krankheiten angepriesen,<br />

obwohl das lebensmittelrechtlich verboten ist.<br />

Die beworbenen Produkte wurden überprüft, bei<br />

keinem waren die Werbeaussagen aufgr<strong>und</strong> der<br />

Zusammensetzung plausibel. Dies stimmte auch<br />

mit den Beobachtungen der Beschwerdeführer<br />

überein, welche die Wirkungslosigkeit bezogener<br />

Produkte moniert hatten. Das Verfahren gegen<br />

den Versandhandel ist noch im Gange.<br />

Dr. Cornelia Pfleghar, LRA Ravensburg<br />

33


LEBENSMITTELÜBERWACHUNG BW<br />

teil iI betriebskontrollen <strong>und</strong> vollzug<br />

Bei den im Internet angebotenen <strong>und</strong> von uns überprüften<br />

Schlankheitsmitteln konnten wir nur etwa ein Drittel als<br />

verkehrsfähige Lebensmittel einstufen, während bei ca. einem<br />

Viertel der Produkte arzneiliche Wirkstoffe festgestellt<br />

wurden. Weitere Verstöße waren irreführende Werbeaussage,<br />

nicht zugelassene Zusatzstoffe sowie als ‚Novel Food’<br />

eingestufte Zutaten.<br />

Von 79 anhand der Werbeaussagen im Internet überprüften<br />

Produkten enthielten 44 (56%) pflanzliche Zutaten wie<br />

Lepidium meyenii, Avena sativa, Tribulus terrestris oder Trigonella<br />

foenum-graecum, deren beworbene hormonmodulierende<br />

Wirkung nicht in jedem Fall wissenschaftlich hinreichend<br />

gesichert ist. Weitere 17 (22%) Produkte enthielten<br />

unzulässigerweise arzneilich wirksame Bestandteile, darunter<br />

Stoffe wie Dehydroepiandrosteron, dessen 7-Keto-Derivat<br />

(= Prohormon) oder Somatotropin (Wachstumshormon)<br />

<strong>und</strong> traditionelle pflanzliche Arzneimittel wie Extrakte aus<br />

Serenoa repens oder aus Mucuna pruriens.<br />

Insgesamt wurde aus dieser Recherche deutlich, dass es<br />

für den Verbraucher nicht möglich ist, tatsächlich „hormonell<br />

wirksame“ Zubereitungen, die dann aber auf der<br />

Verbotsliste der WADA stehen <strong>und</strong> in der Regel verschreibungspflichtig<br />

sind, von denjenigen zu unterscheiden, bei<br />

denen solche Wirkungen nicht hinreichend belegt oder sogar<br />

unwahrscheinlich sind. Bestenfalls bedeutet dies einen<br />

überflüssigen Angriff auf den Geldbeutel, schlimmstenfalls<br />

auf die Ges<strong>und</strong>heit.<br />

w<br />

Alkohol gilt in Deutschland als Kulturdroge, das heißt, der<br />

Konsum alkoholhaltiger Getränke wird gesellschaftlich akzeptiert<br />

<strong>und</strong> ist mitunter sogar erwünscht. Andererseits<br />

kann der Genuss von Alkohol zu ges<strong>und</strong>heitlichen Schäden<br />

führen, ebenso besteht ein Suchtrisiko. Die Alkoholindustrie<br />

versucht teilweise, ein positives Image aufzubauen, indem<br />

sie in ihrer Werbung Aspekte wie einen ges<strong>und</strong>en Lebensstil<br />

mit dem Trinken von Alkohol assoziiert. Besonders aus<br />

Sicht des Jugendschutzes <strong>und</strong> des ges<strong>und</strong>heitlichen Verbraucherschutzes<br />

sind Berichterstattungen über eine mögliche<br />

ges<strong>und</strong>heitsfördernde Wirkung von moderatem Alkoholkonsum,<br />

die vor allem im Internet zu finden sind, äußerst<br />

kritisch zu betrachten.<br />

Beim Marktsegment Sportlerlebensmittel lag der Fokus<br />

auf Produkten, die mit einer hormonmodulierenden oder<br />

arzneilichen Wirkung beworben wurden.<br />

Viele Hormone, z. B. Insulin, Cortisol, Testosteron <strong>und</strong><br />

Wachstumshormone beeinflussen direkt oder indirekt den<br />

Proteinumsatz. Die interessanteste Wirkung von Testosteron<br />

ist für Sportler der Muskelaufbau. Da diese Hormone auf<br />

der Verbotsliste der WADA (World-Anti-Doping-Agency)<br />

stehen bzw. Arzneimittel darstellen, ist z. B. der „Ersatz“ in<br />

Form von Prohormonen (Steroidhormone, die bei der Biosynthese<br />

von Testosteron als Zwischenprodukte auftreten)<br />

oder in Form von Pflanzen(-extrakten) attraktiv, denen ein<br />

Einfluss auf den Hormonhaushalt des Körpers zugeschrieben<br />

wird. Für die systematische Recherche im Zuge des<br />

Projekts wurde in die Suchmaschine www.google.de das<br />

Stichwort „Sportlernahrung“ eingegeben. Außerdem wurden<br />

Anzeigen in einschlägigen Zeitschriften nach Internetadressen<br />

von Händlern für Sportlernahrung durchsucht.<br />

Nach der ersten Sichtung des Angebots im Internet haben<br />

sich die Produktgruppen Kräuterliköre, Topinamburbrände,<br />

Absinthe <strong>und</strong> Biere als besonders auffällig dargestellt, so<br />

dass hierfür eine systematische Recherche durchgeführt<br />

wurde.<br />

Weitere Informationen zum Projekt <strong>und</strong> den Erkenntnissen<br />

daraus sind auch in den <strong>Jahresbericht</strong>en des<br />

CVUA Karlsruhe 2007 <strong>und</strong> <strong>2008</strong> <strong>und</strong> im Internet unter<br />

www.ua-bw.de zu finden.<br />

Sigrid Löbell-Behrends, CVUA Karlsruhe<br />

34


Teil III<br />

Produktgruppen<br />

JAHRESBERICHT <strong>2008</strong><br />

Untersuchungsergebnisse:<br />

Übersicht in Zahlen 36<br />

Übersicht Untersuchungsergebnisse 38<br />

Lebensmittel 40<br />

Milch, Milchprodukte 40<br />

Eier, Eiprodukte 42<br />

Fleisch, Fleischerzeugnisse 43<br />

Fischereierzeugnisse 44<br />

Fette, Öle 47<br />

Brühen, Suppen, Soßen, Feinkostsalate 48<br />

Getreide, Backwaren, Teigwaren 50<br />

Obst, Gemüse 51<br />

Kräuter, Gewürze 52<br />

Alkoholfreie Getränke 55<br />

Wein 57<br />

Alkoholische Getränke 59<br />

Eis, Desserts 60<br />

Zuckerwaren, Schokolade, Kakao,<br />

Brotaufstriche, Kaffee, Tee 61<br />

Hülsenfrüchte, Ölsamen, Nüsse 62<br />

Fertiggerichte 64<br />

Diätetische Lebensmittel 65<br />

Nahrungsergänzungsmittel 67<br />

Nährwert- <strong>und</strong><br />

ges<strong>und</strong>heitsbezogene 68<br />

Neuartige Lebensmittel 69<br />

Zusatzstoffe, Aromastoffe 70<br />

Kosmetische Mittel 73<br />

Karlsruher Kosmetiktag 73<br />

Majantol, Babypuder 75<br />

Aloe Vera 76<br />

Bedarfsgegenstände 78<br />

Bedarfsgegenstände mit Lebensmittelkontakt 80<br />

Bedarfsgegenstände mit<br />

Körperkontakt 83<br />

Spielwaren <strong>und</strong> Scherzartikel 86<br />

Bedarfsgegenstände zur Reinigung<br />

<strong>und</strong> Pflege 88<br />

Tabakwaren 89<br />

◆<br />

35


LEBENSMITTELÜBERWACHUNG BW<br />

Teil III Produktgruppen<br />

Untersuchungsergebnisse: Übersicht in Zahlen<br />

Die Untersuchung <strong>und</strong> Beurteilung von Lebensmitteln, Wein, kosmetischen Mitteln <strong>und</strong> Bedarfsgegenständen<br />

<strong>und</strong> Tabakwaren ist neben den Betriebskontrollen (siehe Kapitel II) die zweite Säule der amtlichen Lebensmittelüberwachung.<br />

Im Rahmen der amtlichen Lebensmittelüberwachung wurden<br />

insgesamt 52.249 Proben chemisch, physikalisch <strong>und</strong><br />

mikrobiologisch untersucht: 46.979 Lebensmittel, 1.874<br />

kosmetische Mittel, 3.191 Bedarfsgegenstände, 162 Tabakerzeugnisse<br />

<strong>und</strong> 66 sonstige Produkte, die z. B. wegen<br />

der möglichen Ges<strong>und</strong>heitsgefahr durch Verwechselbarkeit<br />

mit Lebensmitteln überprüft wurden.<br />

Probenanforderung <strong>und</strong> Probenahme erfolgen risikoorientiert,<br />

es werden Verdachts-, Beschwerde- <strong>und</strong> Vergleichsproben<br />

eingesendet <strong>und</strong> die Untersuchung der Proben<br />

wird zielgerichtet durchgeführt. Die Zahl der Beanstandungen<br />

ist deshalb nicht repräsentativ für das Marktangebot<br />

<strong>und</strong> erlaubt nur eingeschränkt Rückschlüsse auf die Qualität<br />

unserer Lebensmittel insgesamt.<br />

Obwohl Trinkwasser das wichtigste Lebensmittel darstellt,<br />

unterliegt Trinkwasser rechtlich der Trinkwasserverordnung<br />

<strong>und</strong> nicht dem Lebensmittel- <strong>und</strong> Futtermittelgesetzbuch.<br />

Der große Bereich Trinkwasser wird deshalb separat dargestellt.<br />

Außerdem wurden 11.561 Proben im Rahmen des Nationalen<br />

Rückstandskontrollplanes für Lebensmittel tierischer Herkunft,<br />

bei dem unter anderem Fleisch, Milch, Eier <strong>und</strong> Honig<br />

auf Rückstände unerwünschter Stoffe untersucht werden,<br />

sowie 1.461 Proben auf Radioaktivität untersucht.<br />

Proben im Rahmen der amtlichen Lebensmittelüberwachung:<br />

Lebensmittel 46.979<br />

Kosmetische Mittel 1.874<br />

Bedarfsgegenstände (z. B. Verpackungsmaterial,<br />

Spielwaren, Gegenstände mit Hautkontakt,<br />

Reinigungs- <strong>und</strong> Pflegemittel) 3.191<br />

Kein Erzeugnis nach LFGB 43<br />

Tabakerzeugnisse 162<br />

Probenzahl gesamt 52.249<br />

Beschwerde- <strong>und</strong> Erkrankungsproben 2.888<br />

davon beanstandet 579<br />

Die festgestellten Verstöße beruhten auf folgenden<br />

Mängeln:<br />

n Mängel der Kennzeichnung <strong>und</strong> Aufmachung<br />

n Mängel der Zusammensetzung <strong>und</strong> Beschaffenheit<br />

(z. B. Qualitätsmängel)<br />

n Mängel durch mikrobiologische Verunreinigungen,<br />

mikrobiologischen Verderb<br />

n Mängel durch andere Verunreinigungen oder<br />

Verderbsursachen<br />

n Verstöße gegen Vorschriften zum vorbeugenden<br />

Ges<strong>und</strong>heitsschutz<br />

n Beanstandungen aufgr<strong>und</strong> ges<strong>und</strong>heitsschädlicher<br />

Eigenschaften<br />

Durch Zusammentreffen mehrerer Beanstandungsgründe<br />

bei einer Probe kann die Anzahl der Beanstandungsgründe<br />

höher sein als die der beanstandeten Proben.<br />

Geeignet die Ges<strong>und</strong>heit zu schädigen waren insgesamt<br />

149 (0,3 %) Proben. Einzelheiten sind in der Tabelle auf der<br />

nächsten Doppelseite dargestellt.<br />

Sonstige Proben:<br />

Nationaler Rückstandskontrollplan 11.561<br />

Radioaktivität 1.461<br />

Trinkwasser 9.247<br />

Der Begriff „Beanstandung“ umfasst jede festgestellte Abweichung<br />

von der Norm, unabhängig von der Art oder dem<br />

Ergebnis der weiteren Verfolgung. Die Feststellungen, die<br />

im Gutachten ihren Niederschlag finden, unterliegen gegebenenfalls<br />

noch der richterlichen Nachprüfung. Insbesondere<br />

sind hier nicht nur Abweichungen in stofflicher Hinsicht,<br />

sondern auch Verstöße gegen Kennzeichnungsvorschriften<br />

<strong>und</strong> Kenntlichmachungsgebote aufgeführt. Die Art der Beanstandung<br />

ist aus den nachfolgenden Grafiken <strong>und</strong> Tabellen<br />

erkennbar.<br />

36


Untersuchungsergebnisse: Übersicht in Zahlen<br />

Anteil der beanstandeten Proben an der Gesamtprobenzahl <strong>und</strong> Verteilung der Beanstandungsgründe<br />

Lebensmittel untersuchte Proben 46.979 davon beanstandet 8.288 18%<br />

129 790<br />

2.101<br />

nicht beanstandet 38.691 82%<br />

790<br />

5.745<br />

JAHRESBERICHT <strong>2008</strong><br />

3.012<br />

Kosmetik untersuchte Proben 1.874 davon beanstandet 436 23%<br />

44<br />

3<br />

nicht beanstandet 1.438 77%<br />

490<br />

Bedarfsgegenstände untersuchte Proben 3.191 davon beanstandet 808 25%<br />

9<br />

nicht beanstandet 2.383 75%<br />

378<br />

455<br />

Beanstandungsgründe<br />

Kennzeichnung, Aufmachung<br />

Zusammmensetzung, Beschaffenheit<br />

Andere Verunreinigungen oder Verderbsursachen<br />

Mikrobiologischer Verderb<br />

Ges<strong>und</strong>heitsschädliche Eigenschaften<br />

Verstöße gegen vorbeugenden Ges<strong>und</strong>heitschutz<br />

37


LEBENSMITTELÜBERWACHUNG BW<br />

Teil III Produktgruppen<br />

Übersicht: Untersuchungsergebnisse<br />

Produktgruppe<br />

Gesamtzahl<br />

der Proben<br />

Zahl der<br />

beanstandeten Proben<br />

Anteil der<br />

beanstandeten Proben<br />

in %<br />

Beanstandung aufgr<strong>und</strong><br />

Zusammensetzung/<br />

Beschaffenheit<br />

Beanstandung aufgr<strong>und</strong><br />

Kennzeichnung/<br />

Aufmachung<br />

Summe<br />

der Beanstandung<br />

Anteil<br />

Zusammensetzung<br />

in %<br />

Anteil<br />

Kennzeichnung in %<br />

Lebensmittel 46.979 8.288 18% 4.648 5.743 10.391 45% 55%<br />

Milch <strong>und</strong> Milchprodukte 4.477 970 22% 584 614 1.198 49% 51%<br />

Eier <strong>und</strong> Eiprodukte 903 109 12% 36 101 137 26% 74%<br />

Fleisch, Wild, Geflügel <strong>und</strong> deren Erzeugnisse 6.968 1.918 28% 1.250 1.284 2.534 49% 51%<br />

Fische, Krusten-, Schalen-, Weichtiere <strong>und</strong> deren Erzeugnisse 2.429 412 17% 313 200 513 61% 39%<br />

Fette <strong>und</strong> Öle 1.436 229 16% 152 99 251 61% 39%<br />

Brühen, Suppen, Soßen, Feinkostsalate 1.279 160 13% 96 84 180 53% 47%<br />

Getreide, Backwaren, Teigwaren 4.707 874 19% 513 478 991 52% 48%<br />

Obst, Gemüse, -Erzeugnisse 4.352 420 10% 334 198 532 63% 37%<br />

Kräuter <strong>und</strong> Gewürze 1.123 141 13% 56 129 185 30% 70%<br />

Alkoholfreie Getränke (inkl. Mineral- <strong>und</strong> Tafelwasser) 3.542 567 16% 230 421 651 35% 65%<br />

Wein 2.409 280 12% 95 225 320 30% 70%<br />

Alkoholische Getränke (außer Wein) 2.821 568 20% 248 537 785 32% 68%<br />

Eis <strong>und</strong> Desserts 1.914 339 18% 217 203 420 52% 48%<br />

Zuckerwaren, Schokolade, Kakao, Brotaufstriche, Kaffee, Tee 2.457 380 15% 96 398 494 19% 81%<br />

Hülsenfrüchte, Nüsse, Nusserzeugnisse 1.298 279 21% 245 65 310 79% 21%<br />

Fertiggerichte 2.242 230 10% 93 160 253 37% 63%<br />

Diätetische Lebensmittel, Säuglingsnahrung 1.768 176 10% 30 191 221 14% 86%<br />

Nahrungsergänzungsmittel 377 212 56% 44 346 390 11% 89%<br />

Zusatzstoffe 477 24 5% 16 10 26 62% 38%<br />

Kosmetische Mittel 1.874 436 23% 47 490 537 9% 91%<br />

Reinigungs- <strong>und</strong> Pflegemittel für die Haut 944 240 25% 16 276 292 5% 95%<br />

Haarbehandlungsmittel 230 47 20% 5 48 53 9% 91%<br />

Nagelkosmetik 110 24 22% 6 22 28 21% 79%<br />

Reinigungs- <strong>und</strong> Pflegemittel für die M<strong>und</strong>hygiene 93 9 10% 0 10 10 0% 100%<br />

Deodorants <strong>und</strong> Parfüms 97 27 28% 0 33 33 0% 100%<br />

Mittel zur Beeinflussung des Aussehens (Make-up, Sonnenschutz) 376 88 23% 20 100 120 17% 83%<br />

Rohstoffe für kosmetische Mittel 24 1 4% 0 1 1 0% 100%<br />

Bedarfsgegenstände 3.191 808 25% 387 455 842 46% 54%<br />

Materialien mit Lebensmittelkontakt 1.405 254 18% 128 82 210 61% 39%<br />

Gegenstände mit Körperkontakt 938 321 34% 163 219 382 43% 57%<br />

Spielwaren <strong>und</strong> Scherzartikel 638 126 20% 94 49 143 66% 34%<br />

Reinigungs- <strong>und</strong> Pflegemittel 209 107 51% 2 105 107 2% 98%<br />

Verpackungsmaterialien für kosmetische Mittel <strong>und</strong> Tabakwaren 1 0 0% 0 0 0 0% 0%<br />

Kein Erzeugnis nach LFGB 43 33 77% 8 26 34 0% 0%<br />

Tabakwaren 162 7 4% 0 0 0 0% 0%<br />

Summe 52.249 9.572 18% 5.090 6.714 11.804 43% 57%<br />

Ergebnisse der Untersuchungen an Lebensmitteln (ohne Trinkwasser), kosmetischen Mitteln, Bedarfsgegenständen <strong>und</strong> Tabakwaren<br />

38


Übersicht: Untersuchungsergebnisse<br />

Als ges<strong>und</strong>heitsschädlich beanstandet wegen Probenbezeichnung Anzahl<br />

Bacillus cereus, Staphylococcus aureus<br />

Pfannkuchen mit Hackfleisch<br />

Fleisch <strong>und</strong> Spätzle 2<br />

Bacillus cereus; Cereulid positiv Aprikosendressing 1<br />

Campylobacter jejuni Entenbrust-Filets, Petersilie 2<br />

Campylobacter Entenbrust 1<br />

Clostridium perfringens<br />

Rind- <strong>und</strong> Schweinefleisch mit Soße<br />

Schweinefleisch 2<br />

Listeria monocytogenes<br />

Ricotta (23x), Hackfleisch vom Rind, Bauernbratwurst (2x), Mettwurst (2x),<br />

Zwiebelmettwurst, Pastawurst, Teewurst (6x), Schwartenmagen,<br />

Forellenfilet (3x), Räucherlachs (2x) 42<br />

Salmonella enteritidis<br />

Eier, Hackfleisch, Rehgulasch, Tomatensuppe kalt, Tiramisu,<br />

Heringsalat, Spätzle, Paprika gefüllt 8<br />

Salmonella newport Gänsebrust geräuchert 1<br />

Salmonella typhimurium Paprikawurst, Zwiebelmettwurst 2<br />

Salmonella Poly II Melonenkerne 1<br />

Salmonellen Eier (2x), Sesam, schwarzer Pfeffer 4<br />

Staphylococcus aureus Geflügelteile 1<br />

Verotoxinbildende Escherichia coli (VTEC)<br />

Vorzugsmilch (2x), Rohmilchschnittkäse, Schweiz. Schnittkäse,<br />

Franz. Weichkäse, Rinderhackfleisch, Schweinehackfleisch,<br />

Zwiebelmettwurst (2x) 9<br />

Yersinia enterocolitica (pathogen) Schweinehackfleisch 1<br />

erhöhter Histamin-Gehalt (870 bis 6420 mg/kg) Thunfisch (offen bzw. in Öl) 8<br />

erhöhter Histamin-Gehalt (2800 mg/kg) Salat Nizza 1<br />

hoher Quecksilbergehalt Nahrungsergänzungsmittel (Guduchi <strong>und</strong> Nimba-Pflanzenextrakte) 2<br />

Laktose-Gehalt (2,1 g/100 g) lactosefreier Bio-Schlemmerquark 1<br />

erhöhter Gehalt an Jod, Warnhinweise nicht anwendbar Meeresalgen (getrocknet) 3<br />

überhöhter Selen-Gehalt Selenium-Kapseln 1<br />

überhöhter Zink-Gehalt Zink-Kapseln 1<br />

Wasserstoff-Peroxid Diät-Milchreis 1<br />

stark alkalischer pH-Wert Laugenbrezel 1<br />

Spüllauge im Lebensmittel Mineralwasser 2<br />

organische Verunreinigung; nicht-ionische Tenside Mineralwasser 1<br />

Fremdkörper (Glas, Knochen, Kunststoff, Stein)<br />

Kabeljau-Fischstäbchen, Bratwurstzöpfe, Hausmacher Schwarzwurst,<br />

Wiener Würstchen, Bio-Früchte-Müsli, Kürbiskernbrot, Vollkornbrot,<br />

Sprossen-Brezeln, Schneckennudel, Fleischsalat, Gemüselasagne, Lachsbrötchen 12<br />

Fremdkörper aus Metall (Clip, Schraube, Stift)<br />

Joghurt-Crisp, Schwarzwurst, Truthahn-Aufschnitt,<br />

Soja-Schinkenwurst, Fleischkäsebrötchen, Vitamin C-Kaubonbon 6<br />

Nachweis des Weichmachers DEHP in<br />

ges<strong>und</strong>heitsschädlichen Konzentrationen getrocknete Tomaten in Olivenöl (2x), Sesampaste (10x) 12<br />

JAHRESBERICHT <strong>2008</strong><br />

Atemnot <strong>und</strong> Hustenanfälle<br />

beim Inhalieren des feinen Pulverinhalts Zigarettenscherzartikel 7<br />

Gefahr von Lungenschäden beim Verschlucken;<br />

fehlende Kindersicherung ätherische Öle (2x), Kräuter Öl Kosmetik 3<br />

Verwechselbarkeit mit Lebensmitteln,<br />

Aspirationsgefahr aufgr<strong>und</strong> der Viskosität<br />

des Inhaltes bzw. der Größe Jasmin Hair Oil, Gummibärchenseife 2<br />

Verwechselbarkeit mit Lebensmitteln Dekosteine, scharfkantig 8<br />

39


LEBENSMITTELÜBERWACHUNG BW<br />

Teil III Produktgruppe Lebensmittel<br />

Lebensmittel<br />

Milch <strong>und</strong> Milchprodukte<br />

Echte Vanille in Milcherzeugnissen?<br />

Die Vanille zählte schon immer zu den edelsten <strong>und</strong> teuersten Gewürzen, <strong>und</strong> mit Vanille aromatisierte Lebensmittel<br />

genießen seit jeher bei Jung <strong>und</strong> Alt einen hohen Stellenwert. Nicht verw<strong>und</strong>erlich also, dass Vanillin als Hauptaromakomponente<br />

der Vanille einer der in der Lebensmittelindustrie am meisten verwendeten Aromastoffe ist.<br />

Auch bei den Milcherzeugnissen ist die Geschmacksrichtung<br />

„Vanille“ eine sehr beliebte Variante. Wird in der Bezeichnung<br />

auf Vanille hingewiesen <strong>und</strong> werden dekorative<br />

Abbildungen von Vanilleblüten oder -schoten auf den<br />

Verpackungen angebracht, lässt dies erwarten, dass die zur<br />

Geschmacksgebung eingesetzten Zutaten ausschließlich<br />

aus der Namen gebenden Vanille stammen. Die Hersteller<br />

setzen jedoch häufig preisgünstigere Vanillearomen ein,<br />

die mittels chemisch-synthetischer oder biotechnologischer<br />

Verfahren hergestellt <strong>und</strong> nicht aus der Vanillepflanze bzw.<br />

-schote gewonnen werden. Bei Verwendung solcher Aromen<br />

darf weder in der Verkehrsbezeichnung auf Vanille<br />

Bezug genommen noch dürfen die genannten bildlichen<br />

Darstellungen verwendet werden.<br />

Insgesamt 23 Milcherzeugnisse wurden auf den Zusatz<br />

von echter Vanille bzw. daraus hergestelltem natürlichem<br />

Vanillin untersucht. Natürliches <strong>und</strong> synthetisches Vanillin<br />

sind strukturchemisch völlig identisch. Daher ist die analytische<br />

Überprüfung der Echtheit des Vanillins nicht einfach.<br />

Mittels der Stabilisotopenanalytik kann jedoch anhand des<br />

Kohlenstoff-Isotopenmusters ( 13 C/ 12 C) das der Vanillepflanze<br />

entstammende Vanillin erkannt werden.<br />

Weitere Informationen hierzu im Kapitel Stabilisotopen-Analytik<br />

<strong>und</strong> unter: www.ua-bw.de/uploaddoc/<br />

portal/Verfaelschungen_Vanillin.pdf<br />

n Bei 8 Proben (35%) hatten die Hersteller auf der Verpackung<br />

durch die Angabe „mit Vanille-Geschmack“ (mehr<br />

oder weniger deutlich) darauf hingewiesen, dass Vanille-<br />

Aromen eingesetzt wurden, die nicht natürlicher Herkunft<br />

sind. Dies wurde analytisch bestätigt <strong>und</strong> Beanstandungen<br />

mussten in diesen Fällen nicht ausgesprochen werden.<br />

n Bei 15 Proben wurde durch die Kennzeichnung <strong>und</strong><br />

Aufmachung hingegen der Eindruck erweckt, dass die zur<br />

Geschmacksgebung eingesetzten Aromen ausschließlich<br />

aus der Vanille stammen. Auf den Verpackungen waren<br />

werbende Angaben wie „mit Bourbon-Vanille“, „mit Vanilleschotenextrakt“<br />

oder „Vanille Joghurt mit natürlichen Aromen“<br />

vorhanden, meist in Kombination mit Abbildungen<br />

von Vanilleschoten <strong>und</strong> -blüten. Nur bei zwei Produkten<br />

waren diese Auslobungen gerechtfertigt. 13 Erzeugnisse<br />

(57% der 23 untersuchten Proben) mussten beanstandet<br />

werden, da nachweislich vanillefremdes Vanillin enthalten<br />

war! Um den Verbraucher auch künftig vor Täuschung <strong>und</strong><br />

Irreführung zu schützen, ist die Kontrolle hier weiterhin angezeigt.<br />

„Lebensmittelzubereitungen<br />

aus Magermilch <strong>und</strong> Pflanzenfett“ –<br />

einem Käse zum Verwechseln ähnlich!<br />

Bereits im Jahr 2006 waren von 78 aus Gaststätten<br />

<strong>und</strong> Imbissbetrieben erhobenen Käseproben 14 Proben<br />

(18 %) wegen des Nachweises von Pflanzenfett zu beanstanden.<br />

In den Jahren 2007 <strong>und</strong> <strong>2008</strong> wurde daher<br />

in diesem Bereich verstärkt kontrolliert.<br />

„Käseimitate“ oder „Analogkäse“ stellen Erzeugnisse eigener<br />

Art dar <strong>und</strong> müssen mit einer beschreibenden Verkehrsbezeichnung<br />

versehen sein, in der die Angabe „Käse“ nicht<br />

vorkommt. Die Bezeichnung „Käse“ ist nämlich einem aus<br />

dickgelegter Käsereimilch hergestellten Erzeugnis vorbehalten.<br />

Produkte, bei denen Milchbestandteile (wie Fett <strong>und</strong>/<br />

oder Eiweiß) vollständig oder teilweise durch andere Stoffe<br />

ersetzt wurden, dürfen nicht als Käse bezeichnet werden.<br />

Imitationserzeugnisse werden im Wesentlichen aus Eiweiß<br />

<strong>und</strong> pflanzlichen Fetten, Verdickungsmitteln, Aromen <strong>und</strong><br />

Farbstoffen hergestellt, teilweise mit Milchbestandteilen,<br />

teils gänzlich ohne. Im Vergleich zu Käse ist die Herstellung<br />

einfacher <strong>und</strong> kostengünstiger. Es gibt sie in verschiedenen<br />

Sorten <strong>und</strong> Geschmacksrichtungen, manchmal in Blöcken,<br />

häufig in Scheiben oder gerieben. Insbesondere aufgr<strong>und</strong><br />

des Aussehens <strong>und</strong> der Konsistenz sind sie mit echtem Käse<br />

verwechselbar. Von Seiten der Hersteller werden die Imitate<br />

meist mit einer ordnungsgemäßen Verkehrsbezeichnung<br />

wie beispielsweise „Lebensmittelzubereitung aus Magermilch<br />

<strong>und</strong> Pflanzenfett“ versehen <strong>und</strong> an die Gastronomie<br />

geliefert. Die korrekte Kennzeichnung wird dort allerdings<br />

oftmals nicht beachtet, so dass die Erzeugnisse in Speisekarten<br />

oder auf Preisaushängen unter der irreführenden<br />

Bezeichnung „Käse“ angeboten werden.<br />

Weitere Informationen sind unter: www.ua-bw.de<br />

> Aktuelle Meldungen > Artikel vom 06.05.2009 zu<br />

erhalten (siehe auch www.ua-bw.de > Infomaterial –<br />

Merkblätter > „Feta, Käse in Lake <strong>und</strong> Erzeugnisse aus<br />

Magermilch <strong>und</strong> Pflanzenfett auf der Speisekarte oder<br />

am Schild an der Ware“ vom 30.03.2009<br />

40


Milch <strong>und</strong> Milchprodukte<br />

Im Zeitraum 2007 <strong>und</strong> <strong>2008</strong> wurden insgesamt 542 Produkte<br />

untersucht. Dabei führten Imitationserzeugnisse, die<br />

irreführend als Käse bezeichnet <strong>und</strong> angeboten wurden, in<br />

47 Fällen (9%) zu einer Beanstandung. Erhoben wurden<br />

die Proben als offene Ware direkt in Restaurants, Gaststätten,<br />

Imbissbetrieben oder Bäckereien – von 204 „Käsen“<br />

handelte es sich bei 41 Erzeugnissen um so genannte Imitate<br />

(20%). Die Beanstandungsquote der als loser Käse<br />

aus dem Einzelhandel oder in Fertigpackungen zur Untersuchung<br />

vorgelegten Proben lag mit 2 % deutlich darunter<br />

(6 von 338 Proben).<br />

Käse-Imitat zum Überbacken<br />

Biokäse –<br />

garantiert ohne Konservierungsstoffe?<br />

ein Stoff mit antibiotischer Wirkung, der zur Oberflächenbehandlung<br />

dient. Kalium- <strong>und</strong> Natriumnitrat werden zur<br />

Vermeidung von Reifungsfehlern bei der Herstellung von<br />

reifenden Käsesorten eingesetzt. Bei Biokäse sind dagegen<br />

sämtliche Konservierungsstoffe gr<strong>und</strong>sätzlich verboten.<br />

22 Schnitt- <strong>und</strong> Hartkäse, die als „Bio“ gekennzeichnet waren,<br />

sind auf die unzulässige Verwendung von Natamycin,<br />

Kalium- <strong>und</strong> Natriumnitrat untersucht worden. Erfreulicherweise<br />

war keine der Biokäse-Proben zu beanstanden.<br />

Bei konventionellem Käse kam es in den vergangenen<br />

Jahren bei Verwendung von Natamycin immer wieder zu<br />

Kennzeichnungsverstößen <strong>und</strong> Höchstmengenüberschreitungen.<br />

Auch in <strong>2008</strong> wurden 39 konventionelle Schnitt<strong>und</strong><br />

Hartkäse auf ihren Natamycingehalt untersucht. Davon<br />

fielen 5 Proben (12%) wegen fehlender Kennzeichnung<br />

des Konservierungsstoffes auf, sogar 8 Proben (20%) wegen<br />

einer Überschreitung der zulässigen Höchstmenge.<br />

Beim Einsatz von Nitraten war die Situation vergleichsweise<br />

besser: Von 57 untersuchten konventionellen Schnitt- <strong>und</strong><br />

Hartkäseproben waren nur zwei Proben wegen fehlender<br />

Kennzeichnung <strong>und</strong> keine der Proben wegen Höchstmengenüberschreitung<br />

zu beanstanden.<br />

JAHRESBERICHT <strong>2008</strong><br />

Im Gegensatz zu konventioneller Ware ist für Bio-Produkte<br />

gemäß den EU-Rechtsvorschriften für den ökologischen<br />

Landbau nur eine sehr begrenzte Zahl von<br />

Zutaten, Zusatzstoffen <strong>und</strong> Verarbeitungshilfsstoffen<br />

zulässig. Im Jahr <strong>2008</strong> wurden daher so genannte<br />

„Biokäse“ wieder auf die Verwendung nicht zulässiger<br />

Zusatzstoffe untersucht.<br />

Käse darf nur dann mit dem Zusatz „Bio“ <strong>und</strong> dem Bio-<br />

Siegel gekennzeichnet werden, wenn folgende Bedingungen<br />

erfüllt sind:<br />

n Mindestens 95 Gewichtsprozent der Zutaten landwirtschaftlichen<br />

Ursprungs müssen ökologisch/biologisch nach<br />

den Kriterien der EU-Öko-Verordnungen erzeugt sein. So<br />

müssen z. B. die milchliefernden Tiere nach den Kriterien<br />

dieser Verordnungen gehalten werden.<br />

n Verbot der Verwendung von genetisch veränderten Organismen<br />

(GVO) sowie von Erzeugnissen, die aus oder durch<br />

GVO hergestellt wurden, z. B. gentechnisch gewonnenes Lab.<br />

n Alle anderen Zutaten, Zusatzstoffe <strong>und</strong> Verarbeitungshilfsstoffe<br />

müssen in den so genannten Positivlisten der<br />

Anhänge der EU-Öko-Verordnungen aufgeführt sein; allein<br />

dadurch sind z. B. nur 47 von über 300 möglichen Zusatzstoffen<br />

zugelassen.<br />

Einem konventionell erzeugten Käse werden je nach Sorte<br />

verschiedene Zusatzstoffe zugesetzt. Bei Schnitt- <strong>und</strong><br />

Hartkäse sind dies vor allem die Konservierungsstoffe Natamycin<br />

sowie Kalium- <strong>und</strong> Natriumnitrat. Natamycin ist<br />

Silke Helble, CVUA Freiburg<br />

Deutsches Bio-Siegel<br />

Im Juni 2007 haben sich die<br />

Landwirtschaftsminister der EU auf<br />

eine vollständige Neufassung der bis<br />

dahin gr<strong>und</strong>legenden Öko-Verordnung<br />

(EG) Nr. 2092/91 geeinigt. Die neue Verordnung<br />

(EG) Nr. 834/2007 <strong>und</strong> die zugehörigen<br />

Durchführungsverordnungen enthalten nun die<br />

EU-weiten Regeln für die Produktion, Kontrolle<br />

<strong>und</strong> Kennzeichnung von biologischen Erzeugnissen.<br />

Sie gelten ab dem 1. Januar 2009, Teile<br />

der Kennzeichnungsvorgaben erst zum 1. Juli<br />

2010. Zu diesem späteren Zeitpunkt wird auch<br />

die Angabe eines Gemeinschaftslogos bei vorverpackten<br />

biologischen Lebensmitteln Pflicht.<br />

Derzeit ist es den biologisch wirtschaftenden<br />

Erzeugern noch freigestellt, ob sie ihre Produkte<br />

mit einem EU-Bio-Logo auszeichnen. Auch über<br />

den 1. Juli 2010 hinaus dürfen (zusätzlich) verwendet<br />

werden: das deutsche Bio-Siegel zur<br />

Kennzeichnung jener Produkte, die mindestens<br />

den Anforderungen der EU-Öko-Verordnung<br />

genügen, wie auch privatwirtschaftliche Siegel<br />

der jeweiligen Öko-Anbauverbände<br />

bei Einhaltung der entsprechenden<br />

Richtlinien.<br />

Deutsche Version des EU-Bio-Logos<br />

41


LEBENSMITTELÜBERWACHUNG BW<br />

Teil III Produktgruppe Lebensmittel<br />

Eier <strong>und</strong> Eiprodukte<br />

Insgesamt 12 % der 903 untersuchten Eier <strong>und</strong> Eiprodukte mussten beanstandet werden. Anlass gab hierzu in<br />

36 Fällen die stoffliche Beschaffenheit oder der (nicht mehr vorhandene) Frischezustand. Nach wie vor die meisten<br />

Verstöße lagen jedoch im Bereich der mangelhaften <strong>und</strong> oftmals zur Täuschung des Verbrauchers geeigneten<br />

Aufmachung <strong>und</strong> Kennzeichnung: Bei 101 der 109 beanstandeten Proben mussten derartige Mängel festgestellt<br />

werden.<br />

Die Kennzeichnung der<br />

„Eier vom Wochenmarkt“ –<br />

ein Problemfeld<br />

Bei Eiern, die auf Wochenmärkten angeboten werden, treten<br />

besonders häufig Kennzeichnungsverstöße auf. Weiterhin<br />

„Spitzenreiter“ unter den Beanstandungsgründen ist der<br />

fehlende oder nicht leserliche Erzeugercode auf den Eiern.<br />

Dies gilt auch als Täuschung <strong>und</strong> Irreführung des Verbrauchers,<br />

da weder die tatsächliche Herkunft der Eier noch die<br />

Haltungsform der Hühner eindeutig erkennbar ist.<br />

Gleich, ob es sich um Lose-Verkäufe oder um bereits verpackte<br />

Eier handelt, die Angabe des Mindesthaltbarkeitsdatums,<br />

der Legehennen-Haltungsart <strong>und</strong> die Erläuterung<br />

des Erzeugercodes sind (neben der Güte- <strong>und</strong> der Gewichtsklasse)<br />

verpflichtend vorgeschrieben <strong>und</strong> müssen<br />

dem Verbraucher zur Verfügung gestellt werden. Gerade<br />

diese Kennzeichnungselemente fehlen jedoch sehr häufig<br />

beim Verkauf auf Wochenmärkten. Und das, obwohl es<br />

sich bei der Mehrzahl der dortigen Händler nicht um Direktvermarkter<br />

handelt. Denn bestimmte Kennzeichnungserleichterungen<br />

gelten nur für echte Direktvermarkter, die<br />

nicht nach Güte- <strong>und</strong> Gewichtsklasse sortierte Eier anbieten.<br />

Ebenso scheint den Verkäufern von Eiern auf Märkten<br />

häufig nicht bekannt zu sein, dass aus Hygienegründen<br />

viele Verpackungen nicht mehrfach verwendet werden<br />

dürfen. Zur Wiederverwendung bestimmte Verpackungen<br />

müssen leicht zu reinigen <strong>und</strong> erforderlichenfalls zu desinfizieren<br />

sein, um eine nachteilige Beeinflussung der wiederverpackten<br />

Lebensmittel zu vermeiden. Eierpackungen aus<br />

Pappe erfüllen diese Anforderung nicht.<br />

Silke Helble, CVUA Freiburg<br />

42


Fleisch <strong>und</strong> Fleischerzeugnisse<br />

Fleisch <strong>und</strong> Fleischerzeugnisse<br />

Histologische Untersuchungen<br />

Der Hersteller eines Fleischerzeugnisses hat im Zutatenverzeichnis einer Fertigpackung gemäß der Lebensmittelkennzeichnungs-Verordnung<br />

zwischen der Angabe „Fleisch“ <strong>und</strong> „Separatorenfleisch“ (mechanisch vom Knochen<br />

gelöstes Fleisch) zu unterscheiden. Zur Klärung der Frage ob „Fleisch“ oder „Separatorenfleisch“ verwendet wurde,<br />

wurden von unterschiedlichen Erzeugnissen (Brüh- <strong>und</strong> Rohwürste, „Döner Kebab“ <strong>und</strong> dessen Imitate) histologische<br />

Präparate angefertigt.<br />

Im histologischen Schnittbild deutet die Anwesenheit von<br />

Knochenpartikeln – nach entsprechender Färbung – auf<br />

die Verwendung von Separatorenfleisch hin. Von den 112<br />

auf Knochenpartikel untersuchten Proben waren 47 (42%)<br />

auffällig. Bei den auffälligen Proben handelte es sich um<br />

Würste mit Einfachqualitäten (bis zu 7,5 Knochenpartikel<br />

pro cm 2 ), um Würste mit Auslobung einer „Spitzenqualität“<br />

oder um „Döner Kebab“ <strong>und</strong> ähnliche Erzeugnisse (bis<br />

zu 3,8 Knochenpartikel pro cm 2 ). Wie sich im Rahmen von<br />

Betriebskontrollen herausstellte, kann jedoch aufgr<strong>und</strong> des<br />

histologischen Bef<strong>und</strong>es nicht eindeutig auf die Verwendung<br />

von Separatorenfleisch geschlossen werden. So wurde<br />

bei zwei durchgeführten Betriebskontrollen nicht Separatorenfleisch,<br />

sondern an Fleisch anhaftende Reste von<br />

Knochenstückchen als Ursache festgestellt. Fleischerzeugnisse<br />

mit hervorhebenden Hinweisen wie „Spitzenqualität“<br />

unterscheiden sich u. a. durch eine besondere Auswahl des<br />

Ausgangsmaterials. Eine Probe „Wiener Würstchen Spitzenqualität“<br />

wurde beispielsweise aufgr<strong>und</strong> des erhöhten<br />

Anteils an Knochenpartikeln (2,3 Knochenpartikel pro cm 2 )<br />

als irreführend beurteilt, da offensichtlich das Ausgangsmaterial<br />

nicht entsprechend sorgfältig ausgewählt wurde.<br />

Hinterschinken oder Imitat?<br />

Hinterschinken oder Imitat, diese Frage nimmt so mancher<br />

Gastwirt auf seiner Speisekarte nicht so genau <strong>und</strong><br />

unterscheidet daher nicht zwischen einem hochwertigen<br />

Kochhinterschinken, einem Formfleischerzeugnis<br />

oder einem z. T. brühwurstartig zerkleinertem Erzeugnis<br />

mit Magerfleisch- <strong>und</strong> Speckeinlage mit bis zu 40 %<br />

Fremdwasser, einem so genannten „Imitat“.<br />

Gefärbte Knochenpartikel<br />

im histologischen<br />

Schnitt<br />

Produziert werden diese Imitate hauptsächlich für die Gastronomie,<br />

wobei es sich um eine Verbrauchertäuschung<br />

handelt, wenn diese brühwurstartig zerkleinerten Erzeugnisse<br />

als „Schinken“ auf der Speisekarte ausgelobt werden.<br />

Häufig wird über eine Fußnote versucht, diese Verbrauchertäuschung<br />

wieder zu korrigieren, was aus Sicht<br />

der Lebensmittelüberwachung jedoch nicht möglich ist.<br />

Hauptsächlich werden diese Imitate bei der Pizzaherstellung<br />

bzw. bei Nudelgerichten verwendet. Neben dem geringeren<br />

Einkaufspreis besitzen diese Imitate gegenüber einem<br />

herkömmlichen Hinterschinken den technologischen<br />

Vorteil, dass es aufgr<strong>und</strong> des hohen Fremdwasseranteils<br />

beim Erhitzen nicht zu einem unerwünschten Verformen<br />

oder Verbrennen des als Pizzabelag verwendeten Erzeugnisses<br />

kommt. Von 141 Proben „Schinken oder Schinkenimitate“<br />

aus Gaststätten <strong>und</strong> Kochschinken aus Metzgereien<br />

wurden 98 (69 %) der Proben beanstandet, davon allein<br />

60 (43 %) aufgr<strong>und</strong> irreführender Verkehrsbezeichnungen<br />

auf der Speisekarte. Eine Probe mit einem deklarierten<br />

Fleischanteil von 70 % wies lediglich einen berechneten<br />

Fleischanteil von 44 % auf, womit es sich um kein Fleischerzeugnis<br />

handelte.<br />

JAHRESBERICHT <strong>2008</strong><br />

Schinken<br />

Imitat<br />

43


LEBENSMITTELÜBERWACHUNG BW<br />

Teil III Produktgruppe Lebensmittel<br />

Fischereierzeugnisse<br />

Neue Fische auf dem deutschen Markt<br />

Auf dem deutschen Fischmarkt vollzieht sich derzeit ein<br />

Wandel. Der Bedarf an Fisch ist weltweit <strong>und</strong> auch in<br />

Deutschland steigend. Auf der anderen Seite sind die<br />

Fangmengen der „klassischen“ Speisefische begrenzt.<br />

Um den steigenden Bedarf decken zu können, kommen<br />

zunehmend neue, hier bisher unbekannte Fischarten<br />

aus einer steigenden Anzahl von Ländern <strong>und</strong> Fanggebieten<br />

auch ins „Ländle“. Für die Verbraucher muss dabei<br />

die Fischart klar erkennbar sein, damit sie eine f<strong>und</strong>ierte<br />

Kaufentscheidung treffen können. Daher werden<br />

regelmäßig Produkte auf die korrekte Kennzeichnung<br />

der angegebenen Fischarten überprüft. Wie die Untersuchungen<br />

zeigen, wird es häufig mit der Bezeichnung<br />

der Fischarten nicht so genau genommen.<br />

Problemfall Nitrat?<br />

Nitrit <strong>und</strong> Nitrat werden in verschiedenen Fleischerzeugnissen<br />

als Konservierungsstoffe (z. B. Natriumnitrit<br />

E 250 <strong>und</strong> Natriumnitrat E 251) traditionell in<br />

Form des Pökelsalzes bzw. als Salpeter eingesetzt.<br />

Bei Rohpökelwaren wie beispielsweise Schinken,<br />

Nussschinken, Bündnerfleisch etc. wurde die Einhaltung<br />

der Höchstmenge für Nitrat überprüft.<br />

Von den 109 untersuchten Proben überschritten 12 Proben<br />

(13%) den Nitrat-Höchstwert für gepökelte Fleischerzeugnisse<br />

von 250 mg / kg (berechnet als Natriumnitrat).<br />

Der höchste gemessene Wert lag bei einem geräucherten<br />

Rohschinken bei einem Gehalt von 1.650 mg Natriumnitrat<br />

/ kg Probe. Verglichen mit den Untersuchungen von<br />

2007 (von 128 Proben wiesen 9 % Höchstmengenüberschreitungen<br />

auf) ist eine leichte Steigerung in <strong>2008</strong><br />

feststellbar. Auffällig ist, dass fast ausnahmslos handwerklich<br />

strukturierte Hersteller betroffen sind, wie sich<br />

dies schon 2007 andeutete. Neben einer Überdosierung<br />

liegt sicherlich ein weiterer Gr<strong>und</strong> in der zu niedrigen Lagertemperatur<br />

während der Reifungszeit, des so genannten<br />

„Brennens“. Den für die Nitrat-Reduktion verantwortlichen<br />

Mikroorganismen ist es schlichtweg zu kalt für ihre<br />

Arbeit, weshalb bei der Herstellung von Rohpökelwaren,<br />

wie Schinken auf die sachgerechte Temperaturführung<br />

(ca. 8 °C) zu achten ist.<br />

Dr. Joachim Kuntzer, CVUA Stuttgart<br />

◆<br />

Von 41 Proben so genannter „Plattfische“, dazu gehören<br />

z. B. Seezunge, Steinbutt <strong>und</strong> Scholle, waren 11 falsch bezeichnet.<br />

Dabei gab es große Unterschiede bei den verschiedenen<br />

Fischarten. Außerdem zeigte sich, dass falsche<br />

Bezeichnungen in der Gastronomie am häufigsten vorkamen.<br />

Falsche Zungen –<br />

eine unendliche Geschichte<br />

Die Seezunge ist in Deutschland<br />

einer der delikatesten <strong>und</strong> teuersten,<br />

gleichzeitig auch einer<br />

der bekanntesten Speisefische.<br />

Falsch bezeichnete<br />

angebliche Seezungen<br />

werden seit Jahren beanstandet.<br />

Auch <strong>2008</strong><br />

waren von 9 untersuchten,<br />

für Seezungengerichte<br />

verwendeten Fischen<br />

<strong>und</strong> Fischfilets nur<br />

7 „echte“ Seezungen. In<br />

den anderen Fällen handelte<br />

es sich meist um<br />

tropische Zungenarten.<br />

Diese besitzen nach unseren<br />

Erfahrungen einen<br />

deutlich geringeren Genusswert<br />

als Seezungen <strong>und</strong> kosten<br />

nur einen Bruchteil des<br />

Preises, der für das Original verlangt<br />

wird. Sie werden tiefgefroren,<br />

bereits filetiert <strong>und</strong> portioniert<br />

gehandelt <strong>und</strong> sind deshalb für<br />

die Gastronomie ausgesprochen<br />

bequem zu handhaben.<br />

44


FischereiErzeugnisse<br />

Neuauflage bei Steinbutt, Scholle <strong>und</strong> Co.?<br />

Auch zwei weitere, dem Verbraucher als klassische Speisefische bekannte Arten, der Steinbutt <strong>und</strong> die Scholle, werden<br />

zunehmend durch mehr oder weniger verwandte Fischarten aus dem Südatlantik <strong>und</strong> Pazifik auf dem Markt ergänzt oder<br />

ersetzt. Einen Überblick der Plattfische, in deren Bezeichnung bei den Untersuchungen <strong>2008</strong> die Begriffe „Steinbutt“ oder<br />

„Scholle“ auftauchten, gibt die folgende Tabelle:<br />

Überblick an Fischen mit Bezeichnung „Steinbutt“ oder „Scholle“<br />

Zulässige Bezeichnung Wissenschaftliche Bezeichnung Herkunft<br />

„Steinbutt“ Psetta maxima/Scophthalmus maximus Nordostatlantik<br />

„Tropischer Steinbutt“ Psettodes belcheri, Psettodes bennettii Westafrika<br />

„Pazifischer Steinbutt“ Psettodes erumei Indischer/ Pazifischer Ozean<br />

„Scholle“ Pleuronectes platessa Nordostatlantik<br />

„Pazifische Scholle“ Lepidopsetta bilineata Nordpazifik<br />

JAHRESBERICHT <strong>2008</strong><br />

§<br />

Rechtlicher Hintergr<strong>und</strong><br />

Nach den einschlägigen rechtlichen Vorgaben<br />

sind Fische nach ihrer Art zu bezeichnen. Für<br />

Fische <strong>und</strong> viele Fischereierzeugnisse gelten<br />

darüber hinaus spezielle Kennzeichnungsvorschriften<br />

(„Fischetikettierung“). Danach muss<br />

im Einzelhandel neben der Handelsbezeichnung<br />

des Fisches auch für den Verbraucher erkennbar<br />

sein, ob der Fisch wild gefangen oder gezüchtet<br />

wurde <strong>und</strong> woher er stammt. Dies gilt auch für<br />

Fische, die in Bedientheken angeboten werden.<br />

Steinbutt<br />

Trotz ähnlicher Bezeichnungen unterscheiden sich die<br />

„Neuen“ von den Klassikern. Wer ein „Pazifisches Schollenfilet“<br />

erwirbt, kann trotz ähnlicher Bezeichnung nicht erwarten,<br />

die gewohnte Scholle wiederzufinden, denn es handelt<br />

sich um verschiedene Tierarten aus ganz unterschiedlichen<br />

Lebensräumen. Umso wichtiger ist eine eindeutige Kennzeichnung.<br />

Diese war bei den untersuchten tiefgefrorenen<br />

Schollenfilets aus dem Einzelhandel <strong>und</strong> Großhandel nicht<br />

in allen Fällen in der vorgeschriebenen Weise vorgenommen<br />

worden. Teilweise waren die Angaben auf der Verpackung<br />

sogar widersprüchlich oder die zutreffende Tierart<br />

war verschlüsselt angegeben <strong>und</strong> konnte vom Verbraucher<br />

nur durch mühsame Suche auf allen Seiten der Verpackung<br />

herausgef<strong>und</strong>en werden. Erfreulicher stellte sich die<br />

Situation bei Steinbuttproben aus der Gastronomie dar. Bei<br />

allen 6 in Restaurants erhobenen Proben, die für Gerichte<br />

mit Steinbutt vorgesehen waren, konnte die Tierart „Steinbutt“<br />

bestätigt werden.<br />

Ausblick<br />

Die Anzahl der Fischarten auf dem Markt hat in den letzten<br />

Jahren ständig zugenommen <strong>und</strong> wird weiter zunehmen.<br />

Die für die Vermarktung von Fischen verbindliche Liste<br />

von Handelsbezeichnungen verzeichnet jährlich einen Zuwachs<br />

von etwa 10 Fischarten. Diese neuen Arten sind<br />

dem Verbraucher im Allgemeinen nicht bekannt. Teilweise<br />

sind die Bezeichnungen der „neuen“ Fischarten denen der<br />

klassischen Speisefische ähnlich. Nur eine eindeutige, zutreffende<br />

Bezeichnung der Fischart seitens des Handels,<br />

aber auch eine aufmerksame, interessierte Wahrnehmung<br />

durch den Verbraucher ermöglicht eine bewusste Kaufentscheidung.<br />

t<br />

45


LEBENSMITTELÜBERWACHUNG BW<br />

Teil III Produktgruppe Lebensmittel<br />

Sushi <strong>und</strong> Co. – Trend zum Rohverzehr auch bei Fischen<br />

Der bei anderen Lebensmitteln feststellbare Trend zum Rohverzehr hat auch den Fischsektor erreicht. Rohe maritime<br />

Genüsse erfreuen sich in den größeren Städten Baden-Württembergs bereits seit längerer Zeit wachsender<br />

Beliebtheit. Vor allem rohfischhaltige Sushi sind mittlerweile nahezu überall erhältlich. Roher Fisch ist allerdings<br />

ein außerordentlich sensibles Produkt, dessen Zubereitung hohe Anforderungen an Sachkenntnis <strong>und</strong> Hygienebewusstsein<br />

stellt.<br />

strenger zeitlicher Begrenzung akzeptabel. Krankheitserregende<br />

Mikroorganismen waren in keiner Probe nachweisbar.<br />

Abgesehen von den fertig zubereiteten Gerichten wurden<br />

auch 10 Proben des „Rohstoffes“ untersucht. Es handelte<br />

sich überwiegend um rohen Thunfisch <strong>und</strong> rohen Lachs.<br />

Der Handel hält besondere Qualitäten für den Rohverzehr<br />

bereit (so genannte „Sashimi-Qualität“). Krankheitserreger<br />

waren auch in diesen Proben nicht nachweisbar, allerdings<br />

entsprach der Umgang mit dem Fisch nicht in allen Fällen<br />

den gesetzlichen Vorgaben <strong>und</strong> hygienischen Notwendigkeiten.<br />

So wurde in zwei Fällen der Fisch unkontrolliert<br />

bei deutlich zu hohen Temperaturen aufgetaut <strong>und</strong> hatte<br />

in einem Fall bei der Probenahme bereits Raumtemperatur<br />

erreicht. Ein derartiger Umgang mit dem Produkt zeigt<br />

deutlich, dass hier die erforderliche Sachkenntnis nicht vorhanden<br />

war. In zwei weiteren Fällen war das vorgeschriebene<br />

Einfrieren des rohen Fisches vor der Zubereitung der<br />

Speisen nicht erfolgt.<br />

◆<br />

Dr. Elke Müller-Hohe, CVUA Freiburg<br />

Sushi <strong>und</strong> Sashimi, Fischcarpaccio <strong>und</strong> Fischtatar – das sind<br />

die bekanntesten Gerichte, die rohen Fisch oder rohes Muschelfleisch<br />

enthalten. Während diese Speisen bisher überwiegend<br />

in einschlägigen gastronomischen Betrieben (z. B.<br />

Sushi-Bars) genossen wurden, sind sie mittlerweile auch<br />

im Einzelhandel weit verbreitet, meist als tiefgefrorenes Erzeugnis,<br />

aber auch in Form gekühlter Fertigpackungen. Die<br />

Frage, wie „sicher“ die genannten Erzeugnisse für den Verbraucher<br />

sind, war Gegenstand der Untersuchungen insbesondere<br />

hinsichtlich mikrobiologischer Risiken. Untersucht<br />

wurde z. B. auf Krankheitserreger wie Salmonellen <strong>und</strong> bestimmte<br />

Vibrionen, aber auch auf Verderbskeime, die in<br />

bestimmten Fischarten wie Thunfisch ges<strong>und</strong>heitsschädliche<br />

Stoffwechselprodukte bilden können. Weiterhin wurde<br />

überprüft, ob die Fische vor der Zubereitung der Speisen<br />

eingefroren worden waren. Dieses Behandlungsverfahren<br />

ist gesetzlich vorgeschrieben, um eventuell im Fischfleisch<br />

vorhandene Parasiten abzutöten. Von 14 rohfischhaltigen<br />

Gerichten (Sushi), die teils aus gastronomischen Betrieben,<br />

teils aus dem Einzelhandel stammten, wies eines auffallend<br />

hohe Gehalte an Verderbskeimen auf. Drei Produkte waren<br />

unter Verwendung von noch warmem Sushi-Reis hergestellt<br />

worden <strong>und</strong> wiesen bei der Probenahme erheblich überhöhte<br />

Kerntemperaturen auf. Rohfischhaltige Gerichte müssen, sofern<br />

sie nicht unmittelbar nach der Herstellung verzehrt werden,<br />

gekühlt werden. Das Anbieten von Sushi außerhalb der<br />

Kühlung, z. B. als so genannte „running sushi“, ist nur unter<br />

◆<br />

Lachscarpaccio, in dünne Scheiben geschnittener roher Fisch,<br />

mit Limettensaft <strong>und</strong> Öl verfeinert<br />

46


Fette <strong>und</strong> Öle<br />

Fette <strong>und</strong> Öle<br />

Jeder B<strong>und</strong>esbürger verbraucht im Durchschnitt jedes Jahr ca. 30 kg Speisefette <strong>und</strong> -öle. Davon ist etwa ein Drittel<br />

tierischer Herkunft (hauptsächlich Butter), die anderen zwei Drittel sind pflanzlicher Herkunft, dabei handelt es sich<br />

hauptsächlich um Speiseöle <strong>und</strong> Margarine. Diese 30 kg stellen übrigens nur einen kleinen Bruchteil der gesamten<br />

Fettzufuhr dar, denn der überwiegende Teil wird als „verstecktes Fett“ mit anderen Lebensmitteln aufgenommen.<br />

Beanstandungsquote offener Proben von Speiseölen in der Gastronomie seit 2004 bis <strong>2008</strong><br />

JAHRESBERICHT <strong>2008</strong><br />

2004<br />

13<br />

37<br />

beanstandete Proben<br />

insgesamt entnommene Proben<br />

Jahrgang<br />

2005<br />

2006<br />

14<br />

14<br />

54<br />

63<br />

2007<br />

24<br />

129<br />

<strong>2008</strong><br />

19<br />

129<br />

0 10 20 30 40 50 60 70 80 90 100 110 120 130<br />

Anzahl der Proben<br />

Offene Speiseöle in der Gastronomie<br />

Transfettsäuren<br />

Von 96 offenen Speiseölen, die in Gaststätten <strong>und</strong> Kantinen<br />

auf den Tischen, an der Theke oder am Salatbüffet zur<br />

Selbstbedienung angeboten wurden, waren 20 % so stark<br />

ranzig, dass sie wertgemindert oder nicht mehr zum Verzehr<br />

geeignet waren. Seit Beginn der Untersuchungen vor<br />

5 Jahren hat sich die Situation nicht wesentlich verbessert<br />

(siehe Grafik oben). Offensichtlich wissen die Verantwortlichen<br />

häufig nicht, dass diese Öle empfindliche Lebensmittel<br />

sind, die mit Sorgfalt behandelt werden müssen. Das Thema<br />

wird von der Überwachung daher noch weiter verfolgt<br />

werden.<br />

Frittierfette<br />

Von 344 gebrauchten Frittierfetten mussten 106 (31%)<br />

beanstandet werden. Mit handlichen elektronischen Messgeräten<br />

können potenziell verdorbene Frittierfette recht gut<br />

erkannt <strong>und</strong> gezielt als Probe gezogen werden. Für eine<br />

rechtsverbindliche Beurteilung eines Frittierfettes ist jedoch<br />

auch weiterhin eine qualifizierte Untersuchung im chemischen<br />

Labor absolut unverzichtbar. Die Verwendung von<br />

verdorbenem Frittierfett kann vermieden werden, wenn<br />

beim Frittieren einige Gr<strong>und</strong>regeln eingehalten werden.<br />

siehe Merkblatt „Frittierfette“ bei<br />

www.ua-bw.de > Informationsmaterial > Merkblätter<br />

Ein Teil der Frittierfette wurde zudem auf Transfettsäuren<br />

untersucht. Erfreulicherweise wies mehr als die Hälfte<br />

der Proben Gehalte unter 1 % an Transfettsäuren auf. Der<br />

höchste Wert betrug allerdings 49 %. Gehärtete Frittierfette<br />

mit einem hohem Gehalt an Transfettsäuren werden immer<br />

weniger zur Herstellung von Pommes frites etc., sondern<br />

vor allem zum Frittieren von Backwaren (Berliner, Krapfen,<br />

Donuts etc.) eingesetzt. Beim Frittieren selbst findet jedoch<br />

praktisch keine Neubildung von Transfettsäuren statt.<br />

In 81 Proben Margarine wurde der Gehalt an Transfettsäuren<br />

bestimmt. Bei „normalen“ Margarinen lagen die Gehalte<br />

durchweg unter 2 %, lediglich Margarinen für spezielle<br />

backtechnische Zwecke (Ziehmargarinen etc.) wiesen im<br />

Extremfall bis zu 20 % Transfettsäuren auf.<br />

Olivenöl<br />

Die meisten der in Deutschland verkauften Olivenöle werden<br />

als „Natives Olivenöl extra“ vermarktet. Olivenöle dieser<br />

Kategorie müssen bestimmte chemische Vorgaben einhalten,<br />

eine wahrnehmbare Fruchtigkeit aufweisen <strong>und</strong> frei von<br />

Fehlern sein. Im Berichtsjahr wurden 248 Olivenöle untersucht,<br />

davon waren 27 % (Vorjahr: 20 % von 219 Proben)<br />

zu beanstanden. Mehr als die Hälfte der Beanstandungen<br />

erfolgten wegen fehlerhafter Kennzeichnung. Dies liegt vor<br />

allem daran, dass bei der Kennzeichnung von Olivenöl neben<br />

den Regeln der Lebensmittel-Kennzeichnungsverordnung<br />

47


LEBENSMITTELÜBERWACHUNG BW<br />

Teil III Produktgruppe Lebensmittel<br />

auch die EU-Vermarktungsregeln für Olivenöl eingehalten<br />

werden müssen. Wie die große Anzahl von Anfragen zeigt,<br />

sind insbesondere Gewerbetreibende, die in kleinerem Umfang<br />

Olivenöl einführen, mit diesen komplizierten Kennzeichnungsregeln<br />

häufig überfordert.<br />

Ein kurioser Einzelfall:<br />

Flaschen mit Olivenöl „explodierten“ sowohl bei einem Verbraucher<br />

als auch in den Räumen der Lebensmittelüberwachungsbehörde.<br />

Der Abfüller hatte das Öl in einem kühlen<br />

Keller randvoll in Weinflaschen abgefüllt <strong>und</strong> mit einem<br />

5 cm langen Korken verschlossen, ohne einen Luftüberstand<br />

als Druckpuffer zu belassen. In der Wärme hat sich dann das<br />

Öl ausgedehnt <strong>und</strong> das Glas gesprengt.<br />

Sonnenblumenöl<br />

Nach einer Meldung im europäischen Schnellwarnsystem<br />

RASFF war Sonnenblumenöl aus der Ukraine mit Mineralöl<br />

verunreinigt. Die Chemischen <strong>und</strong> Veterinäruntersuchungsämter<br />

Stuttgart <strong>und</strong> Karlsruhe, die Schwerpunktlaboratorien<br />

für die chemisch-analytische Untersuchung von Speiseölen<br />

unterhalten, haben mit Bekanntwerden ein geeignetes Analysenverfahren<br />

zur Bestimmung von Mineralölrückständen in<br />

Speiseölen implementiert. Im Rahmen der Überprüfung von<br />

Vertriebswegen der betroffenen Produkte wurden auch in<br />

Baden-Württemberg verschiedene Speiseöle aus Osteuropa<br />

als Proben entnommen. Mineralölkohlenwasserstoffe waren<br />

in keinem dieser 30 untersuchten Speiseöle nachweisbar.<br />

Brühen, Suppen, Soßen<br />

<strong>und</strong> Feinkostsalate<br />

Ja, was lebt denn da?<br />

Zwei Proben „Soßenbinder“ <strong>und</strong> „Muskatnüsse“ wurden<br />

als Verdachtsproben in einer Gaststätte erhoben. Sie<br />

enthielten zahlreiche Gespinste <strong>und</strong> tote Motten <strong>und</strong> wurden<br />

als für den Verzehr durch den Menschen ungeeignet<br />

beurteilt. Bei den vorgelegten Muskatnüssen war das vom<br />

Hersteller angegebene Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD)<br />

überschritten. Bei Lebensmitteln in Fertigpackungen liegt<br />

nach allgemeiner Rechtsauffassung die Verantwortlichkeit<br />

für die Verzehrsfähigkeit des Lebensmittels nach Ablauf<br />

des angegebenen MHDs nicht mehr beim Hersteller, sondern<br />

beim Weiterverarbeiter. Dieser muss sich dann im<br />

Rahmen seiner Sorgfaltspflicht durch Stichproben davon<br />

überzeugen, dass die Ware noch in Ordnung ist.<br />

Die Untersuchungen zu 3-MCPD-Estern in raffinierten Speisefetten<br />

<strong>und</strong> fetthaltigen Lebensmitteln sowie zu Mykotoxinen<br />

in Speiseölen sind in Kapitel IV dargestellt.<br />

Dr. Rüdiger Weißhaar, CVUA Stuttgart<br />

Tummelplatz für Mikroorganismen<br />

◆<br />

Bei einer Betriebskontrolle wurde eine Probe „Weiße Sauce“<br />

erhoben. Sie war verdorben <strong>und</strong> daher für den Verzehr durch<br />

den Menschen inakzeptabel. Der Verderb zeigte sich an den<br />

sinnfälligen Abweichungen (milchsauer, Geruch nach Erbrochenem,<br />

grießartige Konsistenz) <strong>und</strong> den mikrobiologischen<br />

Untersuchungsergebnissen (hohe aerobe mesophile Gesamtkeimzahl<br />

<strong>und</strong> hohe Gehalte an den Verderbskeimgruppen<br />

Laktobazillen <strong>und</strong> Hefen), die typisch sind für Verderb<br />

verursacht von Mikroorganismen bzw. deren Stoffwechselprodukten.<br />

Der Hersteller der Soße vermutete eine Manipulation<br />

durch Dritte bei einem Einbruch in die Gaststätte. Die<br />

Veränderungen waren jedoch typisch für mikrobiellen Verderb.<br />

Die Ursache, z. B. Hygienemängel bei der Herstellung<br />

oder Lagerung, oder aber Kontamination von außen/durch<br />

Dritte, konnte nicht ermittelt werden.<br />

48


Brühen, Suppen, SoSSen <strong>und</strong> Feinkostsalate<br />

Die gute alte E-Nummer<br />

Offen oder vorverpackt angebotene Feinkostsalate insbesondere<br />

aus handwerklichen Betrieben wurden hinsichtlich<br />

fehlender Kenntlichmachung von verwendeten<br />

Zusatzstoffen untersucht <strong>und</strong> dabei in einigen Salaten<br />

der Süßstoff Saccharin oder Konservierungsstoffe (Benzoesäure<br />

<strong>und</strong> Sorbinsäure) nachgewiesen. Gemäß Zusatzstoffzulassungsverordnung<br />

ist der Zusatz von Saccharin<br />

<strong>und</strong> Konservierungsstoffen zu Feinkostsalaten<br />

zugelassen, allerdings müssen sie durch die Angaben<br />

„mit Süßungsmittel“ bzw. „mit Konservierungsstoff“ oder<br />

„konserviert“ kenntlich gemacht werden.<br />

Feinkostsalat mit Garnelen oder mit<br />

Eiswürfeln?<br />

Wiederholt wurden Feinkostsalate mit Shrimps in Fertigpackungen<br />

beanstandet, weil die angegebenen Gewichte<br />

an Krebstieren nicht vorhanden waren. Zwar treten Austauschvorgänge<br />

innerhalb der Packung auf, dennoch sollte<br />

der Garnelenanteil wenigstens größenordnungsmäßig vorhanden<br />

sein. Nach unserer Kenntnis wird in der Produktion<br />

zum Teil glasierte Rohware eingesetzt <strong>und</strong> das Gewicht der<br />

glasierten Ware als Garnelengewicht angegeben mit der<br />

Argumentation: Die Garnelen verlieren beim Kochen Wasser<br />

<strong>und</strong> die Glasur kompensiert dies.<br />

JAHRESBERICHT <strong>2008</strong><br />

Fein, aber nicht mehr frisch<br />

Routinemäßig oder bei sensorischen Auffälligkeiten<br />

wurden Feinkostsalate mikrobiologisch überprüft. Wiederholt<br />

mussten Feinkosterzeugnisse aus Einzelhandel<br />

oder Gastronomie wegen Verstößen gegen die Anforderungen<br />

des Hygienerechts beanstandet werden.<br />

Rohstoffe, Zutaten, Zwischen- <strong>und</strong> Enderzeugnisse,<br />

welche die Vermehrung pathogener Mikroorganismen<br />

oder die Bildung von Toxinen fördern können, müssen<br />

bei geeigneten Temperaturen aufbewahrt werden, um<br />

jede Ges<strong>und</strong>heitsgefährdung zu vermeiden. Die Kühlkette<br />

darf nicht unterbrochen werden. Kühlpflichtige <strong>und</strong><br />

empfindliche Lebensmittel waren mit bis zu 19 °C, gemessen<br />

bei der Probenahme, viel zu warm aufbewahrt<br />

worden. Bei der sensorischen Prüfung waren dann oft<br />

gravierende sensorische Abweichungen wahrnehmbar,<br />

entsprechend vielfältig zeigte sich das Vorkommen von<br />

Mikroorganismen. Vor allem typische Verderbniserreger<br />

wie Enterobakteriazeen <strong>und</strong> Pseudomonaden, aber auch<br />

Hefen waren – häufig in großer Zahl – nachweisbar. Eine<br />

Probe wies eine hohe aerobe Gesamtkeimzahl sowie<br />

stark erhöhte Gehalte an Laktobazillen, Pseudomonaden<br />

<strong>und</strong> Hefen auf. Es wurde die Empfehlung ausgesprochen,<br />

das Ergebnis solle dem Lebensmittelunternehmer<br />

Anlass geben, die betriebseigenen Hygienemaßnahmen<br />

<strong>und</strong> ggf. die Auswahl <strong>und</strong>/oder Herkunft der Rohstoffe<br />

zu überprüfen <strong>und</strong> möglichst zu verbessern.<br />

Merkwürdige Entdeckungen<br />

Bei einer Fertigpackung Eiersalat stellte ein Verbraucher vor<br />

dem Öffnen der Siegelfolie fest, dass ein trockener, zusammengebackener<br />

Bollen darin lag. Durch die Untersuchung<br />

war nicht zu klären, ob es sich lediglich um verklumpte Zutaten<br />

handelte oder um vertrocknete Reste einer früheren<br />

Produktionscharge.<br />

Eine weitere Beschwerdeprobe ging wegen eines Fremdkörpers<br />

in Salatdressing ein. Es konnten jedoch sowohl in<br />

der Beschwerdeprobe als auch in den Vergleichsproben<br />

keine Fremdkörper entdeckt werden. Am nächsten Tag<br />

meldete sich dann die Beschwerdeführerin <strong>und</strong> entschuldigte<br />

sich, dass die Plastikteile nicht wie vermutet aus<br />

dem Salatdressing waren, sondern von ihrer Salatschleuder<br />

stammten.<br />

Bei einer Probe Fleischsalat wurde durch einen Verbraucher<br />

die Beschwerde geäußert, sie habe einen „leicht<br />

fischigen, seifigen, schmierigen <strong>und</strong> fettigen Nachgeschmack“.<br />

Das wurde im Untersuchungsamt bestätigt.<br />

Bei der sensorischen Untersuchung wurde die Probe<br />

als „leicht alt“ <strong>und</strong> im Nachgang talgig beurteilt <strong>und</strong> bei<br />

der chemischen Untersuchung erwartungsgemäß eine<br />

erhöhte Peroxidzahl, die auf einen oxidativen Fettverderb<br />

hindeutete, festgestellt. Die Probe war daher in ihrer<br />

Brauchbarkeit nicht unerheblich gemindert.<br />

Frieder Gr<strong>und</strong>höfer, CVUA Freiburg<br />

49


LEBENSMITTELÜBERWACHUNG BW<br />

Teil III Produktgruppe Lebensmittel<br />

Getreide, Backwaren<br />

<strong>und</strong> Teigwaren<br />

Alle Jahre wieder: Fremdkörper<br />

Glassplitter in einem Müsli, lebende <strong>und</strong> tote Vorratsschädlinge<br />

<strong>und</strong> deren Hinterlassenschaften in <strong>und</strong> auf Getreide<br />

<strong>und</strong> Backwaren, Mäusekot in Weckmehl, Teil eines Kieferknochens<br />

einer Katze in Roggen, ein glasartiges Kunststoffstück<br />

in einem Dinkelknauzen, Fasern einer Backfolie in<br />

Brot, ein Kaugummi in einer Backware, braune Fremdteilchen<br />

in Mischbrot, mottenbefallene Kürbiskerne auf einer<br />

Laugenstange, ein Pflanzenfasernbüschel in einem nusshaltigen<br />

Kirschkuchen usw.<br />

Eine bei einer Betriebskontrolle erhobene Verdachtsprobe<br />

Laugenbrötchen wies auf der Unterseite Teile des Beschichtungsmaterials<br />

des Backblechs auf.<br />

Wie kam die Maus ins Fladenbrot?<br />

Das Fladenbrot war zum Zeitpunkt der Probenübergabe<br />

bereits in der Mitte aufgebrochen. Im Rahmen der Untersuchung<br />

der toten Maus wurde festgestellt, dass der<br />

Tierkörper keinem Erhitzungsprozess ausgesetzt gewesen<br />

war. Der Tierkörper war also nach dem Backvorgang in das<br />

Fladenbrot gelangt.<br />

Hohe Keimbelastung bei Teigwaren<br />

aus der Gastronomie<br />

13 % der mikrobiologisch untersuchten Teigwaren mussten<br />

beanstandet werden. Wie im letzten Jahr handelte<br />

sich dabei überwiegend um feuchte Teigwaren, die in<br />

Gaststätten vorrätig gehalten wurden. Bei diesen Proben<br />

wurden hohe Keimbelastungen, besonders durch Pseudomonaden,<br />

nachgewiesen. Bei vorgekochten Teigwaren ist<br />

auf kurze Lagerdauer zu achten, da diese einen idealen<br />

Nährboden für Mikroorganismen darstellen. Insbesondere<br />

die kältetoleranten Pseudomonaden können sich auch<br />

noch bei Kühlschranktemperaturen vermehren.<br />

In einem Fall führten mit Salmonellen kontaminierte Spätzle<br />

zur Erkrankung mehrerer Restaurant-Besucher. Mehr<br />

zu lebensmittelbedingten Erkrankungen steht in Kapitel IV<br />

Mikrobiologie.<br />

Macht Dinkel glücklich?<br />

Dinkelnudeln waren beworben mit: „Dinkelkost steigert das<br />

Allgemeinbefinden, stimuliert die Zellerneuerung <strong>und</strong> wirkt<br />

durch Anregung der Nierentätigkeit entgiftend. Und Dinkel<br />

macht glücklich; seine Aminosäuren bewirken die Ausschüttung<br />

der so genannten Glückshormone im Körper.“<br />

Diese Angaben waren als irreführend zu beurteilen, da es<br />

sich nicht um allgemein anerkannte, wissenschaftlich gesicherte<br />

Aussagen handelt.<br />

Dr. Ingrid Kaufmann-Horlacher, CVUA Stuttgart<br />

◆<br />

50


Obst, Gemüse <strong>und</strong> -Erzeugnisse<br />

Obst, Gemüse <strong>und</strong> -Erzeugnisse<br />

Insekten – nicht nur ein Problem der Lagerung<br />

In den letzten Jahren wurden immer wieder getrocknete Feigen aufgr<strong>und</strong> eines Insektenbefalls als zum Verzehr<br />

ungeeignet beurteilt. Auch im Jahr <strong>2008</strong> waren einige als Verdachtsproben erhobene getrocknete Feigen auffällig.<br />

JAHRESBERICHT <strong>2008</strong><br />

Verunreinigungen wie abgestorbene Larven, Kot <strong>und</strong> Gespinste,<br />

die im Inneren der Feigen vorkommen <strong>und</strong> mit<br />

bloßem Auge nur sehr schwer erkannt werden, sind meist<br />

auf den Backobstkäfer zurückzuführen. Dieser legt bereits<br />

vor der Ernte seine Eier im Fruchtfleisch ab. Gelegentlich<br />

finden sich auch tote Käfer in den getrockneten Feigen.<br />

Zur Beurteilung von getrockneten Feigen kann der UNECE-<br />

Standard DF-14 der Wirtschaftskommission der Vereinten<br />

Nationen für Europa herangezogen werden. Dieser Standard<br />

schreibt u. a. vor, dass in getrockneten Feigen keine<br />

lebenden Insekten <strong>und</strong> nur vereinzelt tote Insekten oder Verunreinigungen<br />

vorhanden sein dürfen.<br />

Die hier vorgelegenen Feigenproben wurden als Verdachtsproben<br />

erhoben, da sie kurz vor Ablauf des Mindesthaltbarkeitsdatums<br />

standen. Der zuständigen Lebensmittelüberwachungsbehörde<br />

lag ein Hinweis vor, dass die Proben<br />

verdorben bzw. mit Schädlingen befallen sein könnten. Von<br />

diesen Proben wurden mehrere Kilogramm dem CVUA zur<br />

Untersuchung überbracht. Schon mit bloßem Auge konnten<br />

in einigen Packungen tote Insekten (Käfer, Maden) festgestellt<br />

werden. Teilweise wiesen aufgeschnittene Feigen<br />

Schädlingsbefall <strong>und</strong> Schimmel im Inneren der Früchte auf.<br />

Aufgr<strong>und</strong> des Schädlings- <strong>und</strong> Schimmelbefalls wurden<br />

die Proben als zum Verzehr ungeeignet beurteilt. Zudem<br />

wurde bei allen vorgelegenen Verdachtsproben ein leicht<br />

alter Geruch <strong>und</strong> Geschmack festgestellt.<br />

Karottensaft mit Spülwasser<br />

Gr<strong>und</strong> einer Verbraucherbeschwerde war die Beobachtung<br />

einer Familie, dass nach Öffnung von originalverschlossenen<br />

Kartonpackungen „Karottensaft mit Honig“<br />

nur eine wässrige, nicht karottensafttypische Flüssigkeit<br />

enthalten war.<br />

Nach den Untersuchungsergebnissen handelte es sich um<br />

das Vorspülwasser der Abfüllanlage, glücklicherweise waren<br />

Reinigungs- <strong>und</strong> Desinfektionsmittel nicht nachweisbar.<br />

Offensichtlich hatten die Sicherungssysteme in dem<br />

Abfüllbetrieb versagt. Da die Karottensaftanlage vor dem<br />

Spülwasser in der Regel mit Reinigungs- <strong>und</strong> Desinfektionsmittel<br />

behandelt wird, handelt es sich um einen kritischen<br />

Kontrollpunkt im Sinne des HACCP-Konzeptes, den<br />

der Abfüllbetrieb sicher beherrschen muss. Im vorliegenden<br />

Fall haben die Eigenkontrollen zur Funktionstüchtigkeit<br />

von automatischen Inspektoren innerhalb der Abfüllanlage<br />

nicht ausgereicht. Oftmals sind elektronische Mängel die<br />

Ursache für ein derartiges Versagen der Inspektionsgeräte<br />

im feuchten Umfeld, allerdings muss der Karottensaftabfüllbetrieb<br />

sein HACCP-Konzept derart gestalten <strong>und</strong> handhaben,<br />

dass Fehlfunktionen rechtzeitig erkannt werden <strong>und</strong><br />

die nicht einwandfreie Charge gar nicht erst in den Handel<br />

gelangt. Hier lag ein Mangel im betrieblichen HACCP-Konzept<br />

vor, der nur durch geänderte zusätzliche Eigenkontrollen<br />

abgestellt werden kann.<br />

51


LEBENSMITTELÜBERWACHUNG BW<br />

Teil III Produktgruppe Lebensmittel<br />

◆<br />

Getrocknete Steinpilze mit Nikotin<br />

33 Proben kleingeschnittene, getrocknete Steinpilze wurden<br />

auf ihren Nikotingehalt untersucht. In allen Proben<br />

war Nikotin nachzuweisen. Die Gehalte lagen zwischen<br />

0,22 mg / kg <strong>und</strong> 5,87 mg / kg, der Mittelwert betrug 1,89<br />

mg / kg. In einer Probe selbst getrockneter Steinpilze sowie<br />

in 15 Proben anderer Trockenpilzarten (u. a. Pfifferlinge,<br />

Mu-Err-, Shiitake- <strong>und</strong> Austern-Pilze) konnte hingegen kein<br />

Nikotin nachgewiesen werden.<br />

Die Ursache für die Belastung der getrockneten Steinpilze<br />

mit Nikotin ist derzeit immer noch nicht geklärt. Steinpilze<br />

wachsen vorwiegend in Nadel- <strong>und</strong> Mischwäldern, sie sind<br />

nicht kultivierbar. Wie sich im Rahmen der Aktion gezeigt<br />

hat, befindet sich im Handel fast ausschließlich Importware<br />

aus China.<br />

Es ist bekannt, dass Nikotin aufgr<strong>und</strong> seiner stark<br />

toxischen Wirkung auf bestimmte niedere Tiere wie<br />

Insekten <strong>und</strong> Würmer schon im 18. Jahrh<strong>und</strong>ert<br />

als Schädlingsbekämpfungsmittel<br />

eingesetzt wurde. Seit Beginn der<br />

1980er Jahre kommt Nikotin jedoch<br />

in der Landwirtschaft nicht<br />

mehr zur Anwendung.<br />

Als Ursache für die<br />

Bef<strong>und</strong>e kann ein<br />

unzulässiger Einsatz<br />

zur Bekämpfung von<br />

Maden <strong>und</strong> anderen<br />

Schädlingen nicht ausgeschlossen<br />

werden.<br />

In diesem Fall ist für<br />

die Beurteilung von Ware,<br />

die vor dem 01.09.<strong>2008</strong> in<br />

den Verkehr gebracht wurde,<br />

noch die nationale Rückstandshöchstmengen-Verordnung<br />

(RHmV) heranzuziehen. Bei 29 der 33 Proben getrockneter<br />

Steinpilze war die berechnete Höchstmenge der<br />

RHmV von 0,45 mg / kg Probe überschritten. Für Ware,<br />

die nach dem 01.09.<strong>2008</strong> in den Verkehr gebracht wurde,<br />

gelten die zwischenzeitlich in der EU harmonisierten<br />

Höchstmengen der Verordnung (EG) Nr. 396/2005. Danach<br />

liegen alle 33 Proben über der berechneten Höchstmenge<br />

von 0,09 mg / kg Probe.<br />

Kräuter <strong>und</strong> Gewürze<br />

Essig – sauer macht nicht immer lustig<br />

Im Jahr <strong>2008</strong> wurden 54 Essigproben als Planproben untersucht.<br />

Davon musste die Hälfte beanstandet werden.<br />

Die Probenzahlen <strong>und</strong> Beanstandungsquoten waren:<br />

n 5 Branntweinessige (0%)<br />

n 5 Wein-/Branntweinessigmischungen (0%)<br />

n 4 Weißweinessige (0%)<br />

n 9 Rotweinessige (33%)<br />

n 7 Sherryessige (86%)<br />

n 18 Aceto Balsamico (78%)<br />

n 6 Balsamico bianco (67%)<br />

Schwefeldioxid<br />

Nach der Zusatzstoffzulassungs-Verordnung (ZZulV) darf<br />

Essig durch die Verwendung von Schwefeldioxid <strong>und</strong><br />

verschiedener Sulfite geschwefelt werden. Die zulässige<br />

Höchstmenge beträgt 170 mg/l, berechnet als Schwefeldioxid.<br />

Der höchste gemessene Wert lag bei 153 mg/l in<br />

einem Rotweinessig. Höchstwertüberschreitungen wurden<br />

nicht festgestellt.<br />

Bei Gehalten von mehr als 10 mg/l ist laut ZZulV die<br />

Schwefelung kenntlich zu machen. Bei je einer Probe Aceto<br />

Balsamico mit 32 mg/l <strong>und</strong> Rotweinessig mit 94 mg/l fehlte<br />

diese Kenntlichmachung.<br />

Nach den Vorschriften der Lebensmittelkennzeichnungsverordnung<br />

(LMKV) über Zutaten, die allergische oder andere<br />

Unverträglichkeitsreaktionen auslösen können, muss<br />

bei Gehalten vom mehr als 10 mg/l Schwefeldioxid dieser<br />

Gehalt immer durch die Angabe „Schwefeldioxid“ oder<br />

„...sulfit“ im Zutatenverzeichnis kenntlich gemacht werden.<br />

Auch in drei Proben von offen angebotenem Essig wurde<br />

Schwefeldioxid im Bereich zwischen 20 <strong>und</strong> 40 mg/l nachgewiesen.<br />

Bei offener Ware ist dies nach der<br />

ZZulV durch die Angabe „geschwefelt“<br />

auf einem Schild auf oder neben der<br />

Ware kenntlich zu machen.<br />

Aceto Balsamico<br />

Dennoch ist das ges<strong>und</strong>heitliche Risiko für den Verbraucher<br />

als gering einzuschätzen. Das B<strong>und</strong>esinstitut für Risikobewertung<br />

(BfR) hält den Verzehr von getrockneten<br />

Steinpilzen mit einem Nikotingehalt bis zu 6 mg/kg mit hoher<br />

Wahrscheinlichkeit für unbedenklich, wenn die für Erwachsene<br />

übliche Portionsgröße von 25 g (dies entspricht<br />

etwa 225 g frischen Pilzen) bei einer Mahlzeit nicht überschritten<br />

wird.<br />

Dr. Helmut Reusch, CVUA Karlsruhe<br />

Im Lebensmittelrechts-Kommentar<br />

Zipfel/Rathke ist der Begriff Aceto<br />

Balsamico (Balsamessig) unter den Essigarten<br />

definiert als italienische Essigspezialität,<br />

welche durch gleichzeitig stattfindende alkoholische<br />

<strong>und</strong> Essiggärung aus Traubenmost hergestellt wird. Die<br />

Herstellung von normalem Weinessig erfolgt dem gegenüber<br />

zweistufig. Aus dem Traubenmost wird durch alkoholische<br />

Gärung Wein erzeugt. Dieser Wein ist eine „weingeisthaltige<br />

Flüssigkeit“ i. S. der Essigverordnung. Durch<br />

52


Kräuter <strong>und</strong> Gewürze<br />

JAHRESBERICHT <strong>2008</strong><br />

Zuckerkulör E 150d in Wasser<br />

Zuckerkulör<br />

Erhitzt man Zucker (Saccharose) auf ca. 160 °C, so<br />

schmilzt der Zucker <strong>und</strong> färbt sich beim weiteren<br />

Erhitzen zu einer immer dunkler werdenden braunen<br />

Masse. Dabei verschwindet der Süßgeschmack <strong>und</strong><br />

es entwickelt sich ein Karamellaroma. Dieser Karamell<br />

wird als Geschmacksstoff verwendet.<br />

Ähnlich geht man bei der Herstellung des Farbstoffes<br />

Zuckerkulör vor. Zuckerkulör wird durch kontrollierte<br />

Hitzeeinwirkung auf im Handel erhältliche<br />

Kohlenhydrate (Monomere <strong>und</strong>/oder Polymere von<br />

Glucose <strong>und</strong> Fructose, z. B. Glucosesirup, Saccharose,<br />

Invertzuckersirup etc.) hergestellt. Zur Förderung<br />

der Farbstoffbildung können Säuren, Alkalien, Sulfite<br />

<strong>und</strong> Ammoniakverbindungen verwendet werden.<br />

Je nach Art des verwendeten Reaktionsbeschleunigers<br />

werden die verschiedenen Zuckerkulöre E 150a<br />

bis E 150d erhalten, die als braune Farbstoffe verwendet<br />

werden.<br />

Zuckerkulör ist nach der ZZulV quantum satis für<br />

alle Lebensmittel zugelassen, er muss allerdings<br />

kenntlich gemacht werden. Es gibt jedoch auch eine<br />

Reihe von Lebensmitteln die lt. ZzulV generell nicht<br />

gefärbt werden dürfen, hierzu zählt auch Weinessig.<br />

Weinessig darf nicht gefärbt werden, da er zu den<br />

„unbehandelten“ bzw. unverarbeiteten Lebensmitteln<br />

gezählt wird. Zwei Proben Rotweinessig mussten<br />

beanstandet werden, weil sie gegen das Verbot<br />

der ZZulV mit Zuckerkulör gefärbt waren.<br />

Auch Sherryessige <strong>und</strong> Aceto Balsamico sind eigentlich<br />

Weinessige. Demnach dürften auch diese<br />

Essige nicht gefärbt werden. Die Realität sieht jedoch<br />

anders aus. Alle 7 untersuchten Sherryessige<br />

<strong>und</strong> 16 der 17 untersuchten Aceto balsamico waren<br />

mit Zuckerkulör gefärbt.<br />

Nach der Weinverordnung darf jedoch Likörwein,<br />

zu dem auch Sherry gezählt wird, mit Zuckerkulör<br />

gefärbt werden. Zudem ist fraglich, ob Sherryessige<br />

<strong>und</strong> Aceto Balsamico noch wie der reine Weinessig<br />

als unbehandeltes Lebensmittel gelten können.<br />

Rein formal wäre eine Beanstandung durchaus<br />

zu begründen, aber aus den aufgeführten Gründen<br />

wurde darauf verzichtet, diese Essig wegen der<br />

Verwendung von Zuckerkulör zu beanstanden. Bei<br />

6 Sherryessigen <strong>und</strong> bei 2 Aceto Balsamico war<br />

jedoch der Farbstoff Zuckerkulör nicht kenntlich<br />

gemacht.<br />

53


LEBENSMITTELÜBERWACHUNG BW<br />

Teil III Produktgruppe Lebensmittel<br />

Essiggärung wird aus dem Wein dann Weinessig erzeugt.<br />

Nur die Begriffe „Aceto balsamico tradizionale di Modena“<br />

<strong>und</strong> „Aceto balsamico tradizionale di Reggio Emilia“,<br />

für die eine geschützte Ursprungsbezeichnung gilt, sind<br />

rechtlich geschützt. Die Begriffe „Aceto Balsamico“ oder<br />

„Balsamessig“ allein sind rechtlich nicht definiert oder geschützt.<br />

Die Herstellung der „tradizionale“ direkt aus eingekochtem<br />

Traubenmost ist sehr langwierig <strong>und</strong> aufwendig.<br />

Deshalb sind sie auch sehr teuer, unter 50 Euro ist das<br />

100 ml-Fläschchen nicht zu bekommen. Den Aceto Balsamico<br />

in der Halbliterflasche aus dem Supermarkt gibt es<br />

aber schon für unter 2 Euro. Bei diesen Produkten handelt<br />

es sich um preisgünstige Nachahmungen aus Weinessig<br />

<strong>und</strong> Traubenmostkonzentrat mit süß-saurem Geschmack.<br />

Essigmutter<br />

Essige mit der Bezeichnung „Balsamessig“ oder „Aceto<br />

Balsamico“, die nicht der Definition im o. g. Lebensmittelrechts-Kommentar<br />

entsprechen, sind bereits seit einiger<br />

Zeit auf dem Markt. Es wird daher davon ausgegangen,<br />

dass sich inzwischen eine Verkehrsauffassung für diese Art<br />

von Produkten gebildet hat. Daher wurde nicht von einer Irreführung<br />

des Verbrauchers schon allein aufgr<strong>und</strong> der Verwendung<br />

der Bezeichnungen „Balsamessig“ oder „Aceto<br />

Balsamico“ ausgegangen.<br />

In den Werbetexten auf der Packung wird jedoch gerne ein<br />

möglichst enger Bezug zum „tradizionale“ hergestellt. Angaben<br />

wie „original italienischer Essig aus Traubenmost“,<br />

„Gärungsessig aus Traubenmost“ oder Herstellungsbeschreibungen<br />

für den „tradizionale“, die aber nicht auf<br />

den Essig in der Flasche zutreffen, sollen den Verbraucher<br />

glauben machen, dass dieser Essig irgend etwas mit dem<br />

teuren Original zu tun hätte. Die Wahrheit steht immerhin<br />

häufig im Zutatenverzeichnis:<br />

Zutaten:<br />

Weinessig, Traubenmostkonzentrat,<br />

Farbstoff E 150d, Antioxidationsmittel E 124.<br />

Allerdings taucht auch im Zutatenverzeichnis z. T. als Zutat<br />

nur „Traubenmost“ auf. Der durch den hohen Zuckergehalt<br />

(bis zu 30 %) bedingte intensive Süßgeschmack dieser<br />

Essige wäre jedoch nur durch Verwendung von Traubensaft,<br />

der zur Gewinnung von Beerenauslesen oder Eisweinen<br />

geeignet ist, zu erzielen. In der Regel verbirgt sich auch<br />

hinter der Angabe „Traubenmost“ im Zutatenverzeichnis<br />

nur das wesentlich billigere Traubenmostkonzentrat.<br />

Auch beim so genannten „Balsamico bianco“ oder „Weißen<br />

Balsamessig“ sind solche „dichterischen Freiheiten“<br />

weit verbreitet.<br />

Essigmutter aus Rotweinessig<br />

Immer wieder werden Verbraucherbeschwerden wegen<br />

Trübungen <strong>und</strong>/oder gallertartiger Klumpen in der Essigflasche<br />

vorgelegt. Häufig war der Essig zuvor über geraume<br />

Zeit im Haushalt verwendet worden. Die Ursache dieser<br />

Beschwerden ist meist die so genannte „Essigmutter“.<br />

Essigmutter ist nichts anderes als eine Kolonie aus Essigsäurebakterien,<br />

die sich mit einer Gallerthülle umgeben<br />

haben. Diese kann sich bei Luftzutritt bilden, wenn eine<br />

Infektion mit den z. B. auf Obst <strong>und</strong> Gemüse weit verbreiteten<br />

Essigbakterien im Haushalt stattfindet oder die Essigbakterien<br />

bei der Abfüllung nicht durch Filtration oder<br />

Pasteurisierung abgetrennt bzw. abgetötet wurden.<br />

Während die bei der Essigherstellung verwendeten Essigbakterien<br />

in der Regel die Essigsäure nicht weiter umwandeln,<br />

können wild vorkommende Essigbakterien die<br />

Essigsäure weiter zu Wasser <strong>und</strong> Kohlendioxid abbauen.<br />

Die dabei auftretenden Trübungen oder die Bildung von<br />

etwas Essigmutter ist in der Regel harmlos.<br />

Findet jedoch ein deutlicher Säureabbau statt, so kann es,<br />

insbesondere bei stark zuckerhaltigem Aceto Balsamico,<br />

zu einer Vergärung des Zuckers durch Hefen zu Alkohol<br />

kommen. Auch eine Besiedelung durch Schimmelpilze ist<br />

dann möglich.<br />

So war in einer Verbraucherbeschwerde der anfängliche<br />

Säuregehalt von 6 % auf 2 % reduziert. Die Gärung durch<br />

Hefen hatte zu einem Alkoholgehalt von 1,5 % geführt. Unter<br />

dem Mikroskop konnten zahlreiche Hefen <strong>und</strong> Schimmelpilze<br />

erkannt werden. Dieser Essig war nicht mehr zum<br />

Verzehr geeignet.<br />

Diese Vorspiegelungen falscher Tatsachen mussten als<br />

irreführend beanstandet werden.<br />

Dr. Winfried Ruge, CVUA Karlsruhe<br />

54


Alkoholfreie Getränke<br />

Alkoholfreie Getränke<br />

Fruchtsäfte, Fruchtnektare<br />

<strong>und</strong> alkoholfreie Erfrischungsgetränke<br />

Säfte/Nektare aus Nicht-EU-Ländern<br />

Die Beanstandungsquote bei diesen Produktgruppen war<br />

außergewöhnlich hoch. Häufig lag dies an Mängeln in der<br />

Kennzeichnung, offensichtlich bedingt durch den Trend<br />

zum Selbstimport bei ausländischen Einzelhandelsgeschäften<br />

<strong>und</strong> in der Gastronomie. In nicht wenigen Fällen<br />

war jedoch auch die Zusammensetzung der Erzeugnisse<br />

zu beanstanden. Beispielhaft seien genannt eine Probe<br />

Ananassaft aus einer unlackierten Weißblechdose mit einem<br />

deutlich erhöhten Zinngehalt, „Granatapfelsäfte“, die<br />

überwiegend aus Apfelsaft bestanden bzw. bei denen<br />

als Aromastoff-Hauptkomponente Vanillin vorlag, weitere<br />

Säfte/Nektare aus exotischen Früchten, bei denen ebenfalls<br />

eine unzulässige Aromatisierung mit naturidentischen<br />

Aromastoffen vorgenommen wurde, <strong>und</strong> schließlich ein<br />

Apfel-Trauben-Nektar, der sensorisch durch eine deutlich<br />

blumig-parfümige Note auffiel. Analytisch bestätigt wurde<br />

dieser Eindruck durch den Nachweis eines untypisch<br />

hohen Gehaltes an Methylanthranilat. Vermutlich ist diese<br />

Substanz ebenfalls durch eine nicht zulässige Aromatisierung<br />

in das Produkt gelangt.<br />

Aluminium in Kernobstsäften –<br />

weiterhin ein aktuelles Thema<br />

Aufgr<strong>und</strong> neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse hat die<br />

Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA)<br />

die tolerierbare Aufnahme von Aluminium in Lebensmitteln<br />

deutlich gesenkt. Aus diesem Anlass wurde weiterhin<br />

ein verstärktes Augenmerk auf Fruchtsäfte, insbesondere<br />

Kernobstsäfte gerichtet. Wenn diese in unbeschichteten<br />

Aluminiumtanks gelagert werden, besteht die Gefahr, dass<br />

Aluminium durch die Fruchtsäuren aus der Oberfläche herausgelöst<br />

wird.<br />

Einige Kernobstsäfte, vor allem aus älteren Aluminiumtanks,<br />

mussten beanstandet werden, da die Gehalte deutlich<br />

oberhalb des vom B<strong>und</strong>esinstitut für Risikobewertung<br />

(BfR) genannten tolerierbaren Gehaltes von 8 mg/l lagen.<br />

Da aufgr<strong>und</strong> der überdurchschnittlichen Apfelernte <strong>2008</strong><br />

vereinzelt Engpässe in der Lagerkapazität entstanden sind<br />

<strong>und</strong> infolgedessen möglicherweise noch vorhandene Aluminiumtanks<br />

reaktiviert wurden, werden die Untersuchungen<br />

in 2009 fortgesetzt.<br />

Getränke aus Schankanlagen:<br />

Hygienemängel als Dauerthema<br />

Erneut mussten Proben aus Gaststätten, Kantinen, Fitness-<br />

Studios <strong>und</strong> ähnlichen Betrieben beanstandet werden, da<br />

die mikrobiologische Beschaffenheit auf eine unzureichende<br />

Betriebshygiene bzw. auf schlecht gereinigte Schankanlagen<br />

schließen ließ. Enterobakterien, Milchsäurebakterien<br />

<strong>und</strong> Hefen waren die häufigsten Verderbniserreger. Die<br />

Aufhebung der Schankanlagenverordnung hat in der Praxis<br />

offenbar zu einer Verlängerung der Reinigungsintervalle<br />

geführt, eine Folge, die aus Sicht der amtlichen Lebensmittelüberwachung<br />

nicht begrüßt wird.<br />

Ein Erzeugnis besonderer Art wurde in einer Gaststätte<br />

entnommen, die sich auf den Ausschank selbst hergestellter<br />

Getränke aus Fruchtsäften <strong>und</strong> anderen Zutaten spezialisiert<br />

hatte. Es wurde als „Fruchtampulle“ bezeichnet.<br />

Außer Fruchtsäften war diesem Getränk auch ein Pulver<br />

zugesetzt worden, welches einen 15-prozentigen Anteil<br />

an Purpur-Sonnenhutwurzel enthielt. Die Untersuchung<br />

ergab, dass der Menge des Pulvers, die einer Portion des<br />

Getränks zugesetzt wurde, eine pharmakologische (arzneiliche)<br />

Wirkung zukommt. Das als „Fruchtampulle“ verkaufte<br />

Getränk durfte somit in dieser Zusammensetzung nicht<br />

als Lebensmittel in den Verkehr gebracht werden.<br />

Schwarztee – Erfrischungsgetränke mit<br />

Hanfblütenextrakt<br />

Mehrere Proben wurden als Beschwerde- <strong>und</strong> Verdachtsproben<br />

überbracht, da aufgr<strong>und</strong> der Aufmachung der Produkte<br />

(Abbildung eines Hanfblattes, Bezeichnungen wie<br />

„Hanfblüten“ bzw. „Cannabis“) von Eltern von Jugendlichen<br />

<strong>und</strong> Kindern Besorgnis geäußert wurde. Seit Hanf wieder<br />

als industrielle Nutzpflanze in der Form rauschmittelarmer<br />

Hanfsorten angebaut werden darf, werden Bestandteile<br />

der Hanfpflanze auch zunehmend zur Herstellung von<br />

Lebensmitteln eingesetzt. Die ständig anwachsende Produktpalette<br />

umfasst unter anderem auch alkoholfreie Erfrischungsgetränke.<br />

Für die ges<strong>und</strong>heitliche Beurteilung<br />

dieser Erzeugnisse ist nach Ansicht des BgVV (heute BfR)<br />

vor allem der Gehalt an dem vielseitig wirkenden, rauscherzeugenden<br />

Delta-9-Tetrahydrocannabinol (THC) bzw. seiner<br />

Vorstufe Delta-9-Tetrahydrocannabinolcarbonsäure<br />

entscheidend. Das BgVV empfiehlt als Richtwert für alkoholfreie<br />

Erfrischungsgetränke einen THC-Gehalt von maximal<br />

5 µg / kg. Tatsächlich wurden in verschiedenen Proben<br />

THC-Gehalte von bis zu über 30 µg / kg bestimmt.<br />

Rainer Marten, CVUA Sigmaringen<br />

◆<br />

JAHRESBERICHT <strong>2008</strong><br />

55


LEBENSMITTELÜBERWACHUNG BW<br />

Teil III Produktgruppe Lebensmittel<br />

Mineralwasser, Quellwasser,<br />

Tafelwasser, abgepacktes Trinkwasser<br />

„Dieses Wasser wurde einem zugelassenen Adsorptionsverfahren unterzogen.“<br />

Was bedeutet denn das?<br />

Fluorid-Ionen können aus Gesteinen <strong>und</strong> Mineralien freigesetzt werden <strong>und</strong> damit auf natürliche Weise ihren Weg<br />

in Gr<strong>und</strong>wasser- <strong>und</strong> Mineralwasservorkommen finden. Die Fluoridkonzentrationen können dabei derart ansteigen,<br />

dass sie festgesetzte Grenzwerte überschreiten oder eine spezielle Kennzeichnung auf dem Etikett natürlicher Mineralwässer<br />

auslösen. Aluminiumoxid besitzt die Fähigkeit, Fluorid aus Wasser zu adsorbieren (lat.: adsorbere =<br />

ansaugen). Der Fluoridgehalt eines Wassers kann so gesenkt werden.<br />

Am 1. Januar <strong>2008</strong> trat ein Höchstgehalt von 5 mg/l Fluorid<br />

für natürliches Mineralwasser in Kraft. Die EU-Kommission<br />

hatte zuvor durch „Leitlinien zur Fluoridreduzierung bei natürlichen<br />

Mineralwässern <strong>und</strong> Quellwässern“ die Möglichkeit<br />

eröffnet, unter genau beschriebenen Bedingungen die<br />

Fluoridgehalte zu reduzieren. Im Berichtsjahr <strong>2008</strong> zeigte<br />

sich, dass das Verfahren zur selektiven Fluoridentfernung<br />

von einigen Brunnenbetreibern eingesetzt wird: Ziel der<br />

Fluoridentfernung ist es, in natürlichen Mineralwässern mit<br />

Fluoridgehalten über 1,5 mg/l die spezielle Kennzeichnung<br />

„enthält mehr als 1,5 mg/l Fluorid, für Säuglinge <strong>und</strong> Kinder<br />

unter 7 Jahren nicht zum regelmäßigen Verzehr geeignet“<br />

Natürliches Mineralwasser ist definiert als ein Wasser, das seinen<br />

Ursprung in einem unterirdischen, vor Verunreinigungen geschützten<br />

Vorkommen hat <strong>und</strong> von ursprünglicher Reinheit ist: Anthropogene<br />

(vom Menschen <strong>und</strong> seiner Zivilisation stammende) Verunreinigungen,<br />

z. B. aus der Landwirtschaft, dürfen nicht enthalten<br />

sein. Werden Rückstände von Pflanzenschutzmitteln in natürlichen<br />

Mineralwässern festgestellt, so wird ein Orientierungswert angewendet.<br />

Dieser Wert für die Beurteilung von Pflanzenschutzmitteln<br />

beträgt 0,05 µg/l <strong>und</strong> liegt weit unter einer ges<strong>und</strong>heitlich relevanten<br />

Schwelle. Das natürliche Mineralwasser hat seine ursprüngliche<br />

Reinheit verloren, wenn diese Konzentration an Pflanzenschutzmitteln<br />

überschritten wird. Die Anwesenheit von Metaboliten wird entsprechend<br />

gleichartig beurteilt. Dabei ist es nicht ausschlaggebend,<br />

ob der Metabolit eine dem Wirkstoff ähnliche Wirksamkeit hat oder<br />

andere toxikologische Eigenschaften aufweist.<br />

durch Unterschreiten dieses Schwellenwertes zu vermeiden.<br />

Die untersuchten natürlichen Mineralwässer wiesen<br />

nach Anwendung des zugelassenen Verfahrens keine<br />

Fluoridgehalte über 1,5 mg/l auf. Das gesamte Herstellungsverfahren<br />

für natürliches Mineralwasser unterliegt<br />

besonderen Anforderungen: So darf sich unter anderem<br />

die physikalisch-chemische Zusammensetzung des Wassers<br />

nicht ändern. Die Untersuchungen zeigten, dass die<br />

Gehalte der das Wasser charakterisierenden Bestandteile<br />

konstant bleiben. Zudem darf der Aluminiumgehalt durch<br />

den Einsatz von aktiviertem Aluminiumoxid um maximal<br />

60 µg/l ansteigen. Auch für diese Vorgabe wurden<br />

keine Überschreitungen festgestellt. Die Anwendung des<br />

Fluorid-Entfernungsverfahrens ist zur Information des Verbrauchers<br />

mit einer Kennzeichnungspflicht verb<strong>und</strong>en,<br />

z. B. mit dem von der EU vorgeschlagenen Hinweis: „Dieses<br />

Wasser wurde einem zugelassenen Adsorptionsverfahren<br />

unterzogen.“<br />

Bewertung von Pflanzenschutzmittel-<br />

Metaboliten in natürlichem Mineralwasser<br />

Die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln in der Landwirtschaft<br />

dient dem Ziel einer sicheren Nahrungsmittelversorgung.<br />

Voraussetzung für den Einsatz der<br />

Pflanzenschutzmittel ist eine Zulassung durch das B<strong>und</strong>esamt<br />

für Verbraucherschutz <strong>und</strong> Lebensmittelsicherheit.<br />

Pflanzenschutzmittel gelangen bei ihrer Anwendung<br />

zwangsläufig auch in die Umwelt. Die im Boden<br />

durch Stoffwechselvorgänge entstehenden Abbau- <strong>und</strong><br />

Umwandlungsprodukte (= Metaboliten) werden bei der<br />

Zulassung bewertet. In Einzelfällen sind sie jedoch zum<br />

Zeitpunkt der Zulassung noch unbekannt.<br />

Im Jahr <strong>2008</strong> wurden Abbauprodukte der Pflanzenschutzmittel<br />

Tolylfluanid, Chloridazon <strong>und</strong> Metazachlor, deren<br />

Nachweis erst durch die Anwendung aufwendiger instrumenteller<br />

Analytik möglich wurde, in einzelnen natürlichen<br />

Mineralwässern festgestellt. Die Pflanzenschutzmittel<br />

als Ausgangsstoffe waren in den Wässern jeweils nicht<br />

nachweisbar. Anhand der Bef<strong>und</strong>e für diese anthropogenen<br />

Verunreinigungen entscheidet die zuständige Behörde<br />

über das Weiterbestehen der amtlichen Anerkennung<br />

des natürlichen Mineralwassers. Zur Abhilfe wurde in den<br />

Mineralbrunnenbetrieben versucht, durch besseren Brunnenausbau<br />

den Zulauf von belastetem Wasser zu verhindern.<br />

Es mussten jedoch teilweise auch Entnahmestellen<br />

mit Belastungen aus der Nutzung herausgenommen <strong>und</strong><br />

neue, geschützte Wasservorkommen erschlossen werden.<br />

Aus Gr<strong>und</strong>wasseruntersuchungen ist bekannt, dass<br />

sich die Konzentrationen vorhandener Metaboliten über<br />

Jahre nur geringfügig verändern. Möglicherweise ist daher<br />

in manchen Fällen die Nutzung als natürliches Mineralwasser<br />

für längere Zeit ausgeschlossen.<br />

Dr. Katja Fischer-Hüsken, CVUA Freiburg<br />

56


Wein<br />

Wein<br />

Wirbel um italienische Weine<br />

Tafelweine als reiner Kunstwein – oder nur ganz normal<br />

gepanscht?<br />

Das Weinland Italien machte im Frühjahr negative Schlagzeilen.<br />

Nach Pressemitteilungen sollten dort „Kunstweine“<br />

aus Wasser, Zucker, Düngemitteln <strong>und</strong> sogar Schwefel- <strong>und</strong><br />

Salzsäure gemischt worden sein. Von „Frankenstein-Wein“,<br />

„Vino terribile“ <strong>und</strong> „höllischem Cocktail“ war die Rede. Die<br />

Presse berichtete vom Zusatz „krebserregender Stoffe“. Kurze<br />

Zeit später kam aus Italien die offizielle Mitteilung, dass<br />

die vorgef<strong>und</strong>enen Säuren lediglich zu landwirtschaftlichen<br />

Zwecken in den betroffenen Betrieben gelagert worden waren,<br />

ein Zusatz zu Wein hätte nicht stattgef<strong>und</strong>en. In Weinen<br />

seien lediglich Zusätze von Wasser <strong>und</strong> Rübenzucker nachgewiesen<br />

worden; diese wären aber nicht ges<strong>und</strong>heitsschädlich.<br />

Außerdem hätte nach aktuellen Erkenntnissen<br />

keiner dieser Weine Italien verlassen. In der Presse wurden<br />

zwar Kellereien <strong>und</strong> Firmen genannt, weiterführende Hinweise<br />

auf Vertriebswege etc. hielten die italienischen Behörden<br />

mit dem Argument des Justizgeheimnisses zurück.<br />

Was war dran an den Pressemeldungen? Mit Schwerpunkt<br />

auf dem verdächtigen Marktsegment der Tafelweine wurden<br />

63 Proben untersucht. Ein Zusatz von Düngemitteln <strong>und</strong><br />

Säuren konnte nicht nachgewiesen werden. Bei vier Tafelweinen<br />

(6%) wurde jedoch mittels Stabilisotopentechnik<br />

festgestellt, dass diese gewässert <strong>und</strong> unzulässigerweise<br />

angereichert worden waren. Unter Anreicherung versteht<br />

man die Zugabe von Zucker vor der Vergärung – dies ist in<br />

Deutschland erlaubt, wegen des wärmeren Klimas in Italien<br />

jedoch nicht zugelassen.<br />

Auch Flaggschiff „Brunello di Montalcino“ betroffen?<br />

Ferner sollten nach diesen Berichten auch „Brunello di<br />

Montalcino“-Weine manipuliert worden sein. Bei diesen<br />

hochwertigen <strong>und</strong> hochpreisigen Weinen handelt es sich<br />

um ein rebsortenreines Erzeugnis, das nach italienischem<br />

Dekret nur zu 100 % aus der Sangiovese-Traube hergestellt<br />

werden darf <strong>und</strong> nur in Montalcino (Toskana) angebaut <strong>und</strong><br />

hergestellt wird. Weitere Vorschriften wie eine zweijährige<br />

Lagerung in Eichenfässern machen Brunello di Montalcino<br />

zu einem hochpreisigen Produkt, das die höchste Qualitätsstufe<br />

„Denominazione di Origine controllata e Garantita“<br />

(DOCG) erhält.<br />

Um dem lange gelagerten Wein eine gewisse Frische <strong>und</strong><br />

Fruchtigkeit zu verleihen, sollte er angeblich unzulässigerweise<br />

mit jüngeren Merlot- <strong>und</strong> Cabernet Sauvignon-Weinen<br />

versetzt worden sein. Acht DOCG-Qualitätsweine „Brunello<br />

di Montalcino“ wurden einem breiten Spektrum der<br />

Weinanalytik unterzogen. Die Proben waren im Rahmen der<br />

durchgeführten Untersuchungen unauffällig.<br />

Glycerinzusatz –<br />

für mehr Fülle im Wein<br />

Im Fokus: Spanische Sektgr<strong>und</strong>weine<br />

Eine Sektkellerei außerhalb Baden-Württembergs, die<br />

spanische Gr<strong>und</strong>weine zu Schaumweinen verarbeitet,<br />

war Mitte des Jahres wegen des darin enthaltenen 3-Methoxy-1,2-Propandiols<br />

(3-MPD) aufgefallen. Dieser Stoff<br />

kommt als Nebenprodukt in technisch hergestelltem Glycerin<br />

vor. Glycerin ist auch natürlich im Wein vorhanden,<br />

es entsteht als Nebenprodukt der alkoholischen Gärung in<br />

Höhe von sechs bis acht Prozent des Alkoholgehaltes. Glycerin<br />

verleiht dem Wein seine „Stoffigkeit“ <strong>und</strong> zusammen<br />

mit anderen Extraktstoffen die Fülle. Weineigenes Glycerin<br />

enthält keine nachweisbaren Mengen an 3-MPD.<br />

Durch zulässige Enzymbehandlungen des Weines können<br />

geringe Spuren von 3-MPD in den Wein gelangen.<br />

Eine 3-MPD-Konzentration von mehr als 0,10 mg/l gilt<br />

jedoch als sicherer Indikator für einen Zusatz von technischem<br />

Glycerin zu Wein. Da der Zusatz von Glycerin zu<br />

Wein kein zugelassenes önologisches Verfahren ist, dürfen<br />

so behandelte Weine nicht in den Verkehr gebracht<br />

werden.<br />

38 spanische Gr<strong>und</strong>weine, die zu Sekt weiterverarbeitet<br />

werden sollten, wurden als Probe genommen. Dabei stellte<br />

sich heraus, dass vier Betriebe Sektgr<strong>und</strong>weine zugekauft<br />

hatten, die mit 3-MPD belastet waren. Insgesamt<br />

lagen bei 22 Einzelproben erhöhte 3-MPD-Gehalte vor<br />

(teilweise Mehrfachuntersuchungen).<br />

Bei den von drei Betrieben zugekauften spanischen<br />

Gr<strong>und</strong>weinen ist davon auszugehen, dass den Weinen unzulässigerweise<br />

Glycerin zugesetzt worden war. In einem<br />

weiteren Fall ist aufgr<strong>und</strong> des niedrigen 3-MPD-Gehaltes<br />

noch abzuklären, ob bei der Herstellung der Gr<strong>und</strong>weine<br />

in Spanien gegebenenfalls zulässige glycerinhaltige Enzympräparate<br />

verwendet wurden.<br />

Alle Weine mit erhöhten 3-MPD-Gehalten konnten in<br />

den Betrieben festgesetzt werden <strong>und</strong> kamen nicht in<br />

den Verkehr.<br />

Fast immer einwandfrei: Proben aus dem Handel<br />

Viele Verstöße gegen das Weinrecht können schon auf Stufe<br />

der Hersteller oder Erzeuger abgestellt werden. Ob nicht<br />

verkehrsfähige Ware zum Verbraucher gelangen kann, zeigt<br />

eine Probenahme im Handel.<br />

Insgesamt wurden 119 Handelsproben untersucht, neben<br />

spanischen auch italienische, französische <strong>und</strong> deutsche<br />

Produkte. Zwei italienische Tafelweine, ein deutscher Sekt<br />

<strong>und</strong> ein Weißwein aus Spanien enthielten 3-MPD <strong>und</strong> wurden<br />

beanstandet. Die geringe Beanstandungsquote von<br />

3 % zeigt, dass Handelsproben fast immer einwandfrei sind.<br />

JAHRESBERICHT <strong>2008</strong><br />

57


LEBENSMITTELÜBERWACHUNG BW<br />

Teil III Produktgruppe Lebensmittel<br />

Aus der Arbeit der<br />

Weinkontrolle<br />

rollen im örtlichen Lebensmitteleinzelhandel wurden diese<br />

Weine jedoch als „Qualitätsweine“ vorgef<strong>und</strong>en. Die<br />

Weine waren widerrechtlich als Qualitätsweine etikettiert<br />

worden. Der Fall erregte durch hohe Strafen für die Verantwortlichen<br />

<strong>und</strong> die öffentliche Namensnennung nach dem<br />

Verbraucherinformationsgesetz einiges Aufsehen (siehe Kapitel<br />

II Betriebskontrollen).<br />

Ein weiterer Fall geht auf eine Verbraucherbeschwerde<br />

zurück. Es wurden zwei Beschwerdeproben Wein abgegeben,<br />

die den Verbraucher geruchlich an Essig erinnerten.<br />

Auf den Etiketten war eine Amtliche Prüfungsnummer angebracht.<br />

Der Antrag auf Zuteilung dieser Prüfungsnummer<br />

war jedoch auf Gr<strong>und</strong> eines sensorisch festgestellten Geruchs<br />

<strong>und</strong> Geschmacks nach flüchtiger Säure (essigstichig)<br />

<strong>und</strong> des analytisch nachweislich erhöhten Gehalts an flüchtiger<br />

Säure abgelehnt worden. Der Wein war infolge dessen<br />

zu einem nicht verkehrsfähigen Erzeugnis herabgestuft<br />

worden <strong>und</strong> hätte mit der Angabe „Qualitätswein“ <strong>und</strong> mit<br />

der Angabe der A.P.Nr. nicht in Verkehr gebracht, sondern<br />

nur zu Weinessig oder Essig verarbeitet werden dürfen.<br />

Das Beste aus zwei Anbaugebieten –<br />

im Weinrecht so nicht vorgesehen<br />

Aus Vermarktungsgründen ist in mehreren Fällen der<br />

Wunsch nach Bereitung von Cuvées aus badischen <strong>und</strong><br />

württembergischen Qualitätsweinen entstanden. Aufgr<strong>und</strong><br />

der derzeitigen Rechtslage des Weinbezeichnungsrechts<br />

müssen derartige Erzeugnisse als Tafelwein mit den daraus<br />

resultierenden Bezeichnungsbeschränkungen gekennzeichnet<br />

werden. Auch der Hinweis auf die jeweiligen<br />

Erzeuger ist nur mit entsprechenden Auflagen <strong>und</strong> Einschränkungen<br />

möglich.<br />

Es wurden Lösungen gef<strong>und</strong>en, die in Einklang mit dem<br />

Weinrecht sowohl den Verbraucher mit den notwendigen<br />

Informationen versorgen als auch die Interessen der Hersteller<br />

berücksichtigen.<br />

◆<br />

Dank wirksamer Kontrollen eine Seltenheit:<br />

Betrug mit Amtlichen Prüfungsnummern<br />

Zu den Aufgaben der staatlichen Weinkontrolle gehört die<br />

Überprüfung des so genannten Qualitätsweinprüfverfahrens.<br />

In Deutschland dürfen Qualitätsweine <strong>und</strong> Prädikatsweine<br />

nur als solche in den Verkehr gebracht werden, wenn<br />

sie erfolgreich analytisch <strong>und</strong> sensorisch geprüft wurden<br />

<strong>und</strong> ihnen eine Amtliche Prüfungsnummer (A.P.Nr.) zugeteilt<br />

wurde. Wird ein Wein abgelehnt, erhält die Weinkontrolle<br />

von der Qualitätsweinprüfstelle eine Mitteilung, um die<br />

weitere Verwendung dieses Weines zu überprüfen.<br />

Im Rahmen einer Betriebskontrolle wurden bei zwei Weinbaubetrieben<br />

auch die Bestände der abgelehnten Qualitätsweine<br />

überprüft. Diese waren zum Zeitpunkt der Kontrolle<br />

vollständig <strong>und</strong> sollten nach Aussagen der Betriebsleiter<br />

nur noch als Tafelwein verkauft werden. Bei späteren Kont-<br />

EDV-Buchführung – moderne Technik im Weinkeller<br />

Innerhalb der genossenschaftlichen Strukturen der Anbaugebiete<br />

Baden <strong>und</strong> Württemberg spielt die Nutzung der<br />

elektronischen Datenverarbeitung zur Führung der weinrechtlich<br />

vorgeschriebenen Aufzeichnungen eine große Rolle.<br />

Dabei müssen die Anforderungen, die an die bisherige<br />

Papierform bestanden, auch weiterhin uneingeschränkt erfüllt<br />

werden.<br />

Daraus resultiert, dass seitens der Sachverständigen auch<br />

im Jahr <strong>2008</strong> wieder mehrere Programme erstmals zur<br />

Zulassung anstanden <strong>und</strong> mit erheblichem Aufwand der<br />

hierfür notwendigen Prüfung hinsichtlich Fehlerfreiheit <strong>und</strong><br />

Funktionalität unterzogen werden mussten. Letztlich konnte<br />

jedoch allen Antragstellern ein positives Zeugnis ausgestellt<br />

<strong>und</strong> somit allen Anträgen entsprochen werden.<br />

Ludwig Rothenbücher, CVUA Stuttgart<br />

58


Alkoholhaltige Getränke (ausser Wein)<br />

Alkoholhaltige Getränke (außer Wein)<br />

Ist Topinambur wirklich gut für<br />

Diabetiker?<br />

Die Verordnung (EG) Nr. 1924/2006, die so genannte<br />

Health-Claims-Verordnung, hat die Regelungen zu nährwert-<br />

<strong>und</strong> ges<strong>und</strong>heitsbezogenen Angaben bei alkoholhaltigen<br />

Getränken europaweit vereinheitlicht (siehe auch<br />

<strong>Jahresbericht</strong> 2007). Die Verordnung verbietet gr<strong>und</strong>sätzlich<br />

ges<strong>und</strong>heitsbezogene Angaben für Getränke mit einem<br />

Alkoholgehalt von mehr als 1,2 Volumenprozent. Das europäische<br />

Lebensmittelrecht definiert „ges<strong>und</strong>heitsbezogene<br />

Angaben“ dabei sehr weit als jede Angabe, mit der erklärt,<br />

suggeriert oder auch nur mittelbar zum Ausdruck gebracht<br />

wird, dass ein Zusammenhang zwischen einer Lebensmittelkategorie,<br />

einem Lebensmittel oder einem seiner<br />

Bestandteile einerseits <strong>und</strong> der Ges<strong>und</strong>heit andererseits<br />

besteht. Diese Regelung beschränkt sich nicht nur auf die<br />

Flaschenetiketten, sondern gilt auch für die Werbung, so<br />

dass insbesondere auch die Internetangebote von Spirituosen-<br />

<strong>und</strong> Bierherstellern bezüglich ges<strong>und</strong>heitsbezogener<br />

Werbung unter die Lupe genommen wurden.<br />

Während nach Ablauf der Übergangsfrist der Verordnung<br />

im Jahre 2007 bereits acht Beanstandungen bezüglich<br />

unzulässiger ges<strong>und</strong>heitsbezogener Angaben ausgesprochen<br />

wurden, stieg diese Anzahl im Jahre <strong>2008</strong> auf 35<br />

Beanstandungen (1,5% aller Proben dieser Produktkategorie).<br />

In diesem Rahmen fielen besonders Spirituosen aus<br />

Topinambur auf. Neben allgemeinen angeblich ges<strong>und</strong>heitlichen<br />

Vorzügen wie „Verdauungsschnaps, dem eine<br />

besondere Heilkraft nachgesagt wird“, wird Topinambur<br />

mit Auslobungen beworben, die suggerieren, dass der<br />

Schnaps besonders für Diabetiker geeignet sei, z. B. „Von<br />

Kennern wird Topinambur wegen der Inulin-Haltigkeit als<br />

Medizin für Diabetiker geschätzt“. Es ist zwar richtig, dass<br />

die Topinamburknolle bis zu 16 % Inulin enthält, das als<br />

Stärkeersatz bei der Ernährung von Diabetikern eingesetzt<br />

werden kann. Jedoch wird das Inulin im Falle der Spirituose<br />

zu Alkohol vergoren <strong>und</strong> ist im Destillat nicht mehr vorhanden.<br />

Das Hormon mit dem ähnlich klingenden Namen „Insulin“<br />

ist übrigens weder in der Topinamburknolle noch in<br />

der Spirituose enthalten. Insofern liegt bei den genannten<br />

Werbeaussagen neben verbotenen ges<strong>und</strong>heitsbezogenen<br />

Angaben auch eine Irreführung des Verbrauchers vor.<br />

Die Hinweise wurden zwischenzeitlich in der Etikettierung<br />

der Produkte <strong>und</strong> der Werbung im Internet entfernt.<br />

2007 eine wissenschaftliche Studie vor, nach der Ethylcarbamat<br />

in bestimmten Spirituosen ein ges<strong>und</strong>heitliches<br />

Risiko für den Verbraucher darstellen kann. Die EFSA hat<br />

zudem gefordert, dass Maßnahmen zur Reduzierung von<br />

Ethylcarbamat in Steinobstbränden eingeleitet werden sollten.<br />

Die Chemischen <strong>und</strong> Veterinäruntersuchungsämter<br />

Baden-Württemberg beschäftigen sich schon seit langem<br />

mit dem „Dauerbrenner“ Ethylcarbamat <strong>und</strong> haben schon<br />

frühzeitig ein Merkblatt für Kleinbrenner über leicht durchführbare<br />

Maßnahmen zur Reduzierung von Ethylcarbamat<br />

im Internet bereitgestellt<br />

www.ua-bw.de > Merkblätter > Merkblatt für Kleinbrenner<br />

„Maßnahmen zur Reduzierung von Ethylcarbamat<br />

in Steinobstbränden“<br />

Im Jahre <strong>2008</strong> wurden neben Steinobstbränden erstmals<br />

auch 110 mexikanische Spirituosen (neben Tequila auch<br />

einige Mezcals <strong>und</strong> andere Agavenbrände) untersucht, da<br />

bei der Herstellung von Agavenbränden möglicherweise<br />

auch Ethylcarbamat entstehen kann. Dabei wurden nur<br />

sehr geringe Gehalte nahe der Bestimmungsgrenze des<br />

Messverfahrens vorgef<strong>und</strong>en (Mittelwert 0,05 mg/l). Kein<br />

einziger Agavenbrand lag über dem technischen Richtwert<br />

von 0,4 mg/l, der derzeit als Beurteilungsgr<strong>und</strong>lage für<br />

Steinobstbrände verwendet wird.<br />

Bei deutschen Steinobstbränden mussten 21 % aller untersuchten<br />

Proben wegen Überschreitung des Richtwertes<br />

um mehr als das Doppelte (0,8 mg/l) beanstandet werden.<br />

Die Beanstandungsquote war damit wieder rückläufig<br />

(2005: 22 %, 2006: 24 %, 2007: 28 %, <strong>2008</strong>: 21 %).<br />

Acetaldehyd<br />

Neues oder altes Problem durch unzureichende Vorlaufabtrennung<br />

in der Brennerei?<br />

Man kann sich darüber streiten, ob das Problem einer<br />

Acetaldehydbelastung von Spirituosen wirklich ein neues<br />

ist, wie es teilweise in der Presse aufgr<strong>und</strong> unserer Un-<br />

JAHRESBERICHT <strong>2008</strong><br />

Ethylcarbamat<br />

Entwarnung bei Tequila, jedoch weitere Beanstandungen<br />

bei Steinobstbränden<br />

Die Europäische Lebensmittelsicherheitsbehörde (European<br />

Food Safety Authority, EFSA) legte im November<br />

3D-Struktur von Acetaldehyd<br />

59


LEBENSMITTELÜBERWACHUNG BW<br />

Teil III Produktgruppe Lebensmittel<br />

tersuchungsergebnisse dargestellt wurde. Im Prinzip ist<br />

es richtig, dass das Problem der unsauberen Vorlaufabtrennung<br />

seit Jahren bekannt ist <strong>und</strong> dass Acetaldehyd<br />

als Vorlaufbestandteil in mangelhaft hergestellten Spirituosen<br />

in höheren Konzentrationen vorkommt. Neu <strong>und</strong> vielleicht für<br />

manche Hersteller überraschend ist jedoch die Erkenntnis,<br />

dass es sich bei Acetaldehyd nach Einstufung des Internationalen<br />

Krebsforschungszentrums IARC der Weltges<strong>und</strong>heitsorganisation<br />

WHO – ähnlich wie bei dem oben erwähnten<br />

Ethylcarbamat – um einen für den Menschen möglicherweise<br />

krebserregenden Stoff handelt. Die Chemischen <strong>und</strong> Veterinäruntersuchungsämter<br />

Baden-Württemberg haben aus diesem<br />

Gr<strong>und</strong> Daten zu Acetaldehyd in Spirituosen gesammelt, die<br />

dem B<strong>und</strong>esinstitut für Risikobewertung zur ges<strong>und</strong>heitlichen<br />

Bewertung zur Verfügung gestellt wurden.<br />

Unsere Ergebnisse zeigen, dass die Acetaldehydgehalte<br />

zwischen den Produktgruppen sehr stark schwanken.<br />

Untersuchungsergebnisse zu Acetaldehyd (alle Angaben in mg/l)<br />

Produktgruppe Herkunft Anzahl Mittel Min. Max.<br />

Proben<br />

Spirituosen (alle) weltweit 1.659 64 0 1.243<br />

Obstbrände Deutschland 576 72 0 1.159<br />

Tresterbrände Deutschland 32 387 47 1.243<br />

Grappa Italien 27 116 0 620<br />

Tequila Mexiko 70 60 0 670<br />

chinesische<br />

Spirituosen China 48 304 0 721<br />

Auch innerhalb einer Produktgruppe gibt es große Unterschiede,<br />

wie durch die breite Spanne der Werte erkennbar<br />

wird (Tabelle). Hohe Acetaldehydgehalte waren generell in<br />

Tresterbränden feststellbar. In den anderen Produktkategorien<br />

wurden auch vereinzelt Produkte am Markt angetroffen<br />

◆<br />

(z. B. bestimmte mexikanische <strong>und</strong> chinesische Spirituosen,<br />

einzelne Obstbrände), die die mittleren Gehalte in der jeweiligen<br />

Produktkategorie weit überschritten. Ursache ist in allen<br />

Fällen eine mangelhafte Vorlaufabtrennung beim Destillieren.<br />

Für den Verbraucher ist derzeit keine akute Ges<strong>und</strong>heitsgefahr<br />

durch Acetaldehyd anzunehmen, die über die ohnehin<br />

bekannten schädlichen Effekte des Alkoholkonsums hinausgeht.<br />

Bis zu einer endgültigen Risikobewertung durch die<br />

entsprechenden nationalen <strong>und</strong> europäischen Institutionen<br />

wird dennoch Acetaldehyd im Rahmen der routinemäßigen<br />

Untersuchungen von Gärungsnebenprodukten weiter beobachtet.<br />

Im Jahre <strong>2008</strong> wurden 5,4 % der untersuchten Obstbrände<br />

wegen erhöhter Anteile an Gärungsnebenprodukten<br />

(z. B. Vorlauf-/Nachlaufbestandteile) beanstandet.<br />

Dr. Dirk Lachenmeier, CVUA Karlsruhe<br />

Eis <strong>und</strong> Desserts<br />

Unsachgemäße Desinfektion mit<br />

silberhaltigem Entkeimungsmittel<br />

Unsachgemäße Desinfektion mit<br />

Wasserstoffperoxid<br />

In der Vergangenheit wurden bei der Herstellung von<br />

Speiseeis vielfach silberhaltige Entkeimungsmittel in unzulässiger<br />

Weise zugesetzt, um die mikrobiologische Beschaffenheit<br />

zu verbessern. Teilweise wurde auch eine<br />

Verunreinigung von Speiseeis über den Portionierer, der<br />

in mit silberhaltigen Desinfektionsmitteln konserviertem<br />

Wasser aufbewahrt wurde, festgestellt. In diesen Fällen<br />

muss jedoch der Portionierer gründlich mit unbelastetem<br />

Wasser abgespült werden, damit keine Silberrückstände<br />

ins Speiseeis gelangen können.<br />

In 6 von 64 im Berichtsjahr untersuchten Proben konnte<br />

Silber nachgewiesen werden. Alle Proben stammten<br />

aus derselben Eisdiele. Nach Aussage des Herstellers<br />

verwendet er ein silbersalzhaltiges Desinfektionsmittel zur<br />

Reinigung seiner Eismaschine. Da die Anwendung jedoch<br />

weder bestimmungs- noch sachgemäß erfolgte, waren<br />

die Eisproben zu beanstanden.<br />

Wegen eines brennenden Geschmacks <strong>und</strong> des Verdachts,<br />

beim Verzehr Verätzungen im M<strong>und</strong>- <strong>und</strong> Rachenbereich zu<br />

verursachen, wurde eine Probe Milchreis als Beschwerdeprobe<br />

vorgelegt.<br />

Bei der lebensmittelchemischen Untersuchung wurden in<br />

dem Milchreis 38 g Wasserstoffperoxid / kg (3,8%) nachgewiesen.<br />

Wasserstoffperoxid wird in der Lebensmittelindustrie zur<br />

Keimreduktion <strong>und</strong> Desinfektion eingesetzt. Es ist ein starkes<br />

Oxidationsmittel <strong>und</strong> wirkt in höheren Konzentrationen<br />

ätzend. Ein Hautkontakt mit mehrprozentigen Wasserstoffperoxid-Lösungen<br />

führt zu schmerzhaften Reizungen <strong>und</strong><br />

weißlichen Verfärbungen (Sauerstoffemphysem). Die Probe<br />

wurde als ges<strong>und</strong>heitsschädlich beurteilt.<br />

Dr. Ingrid Kaufmann-Horlacher, CVUA Stuttgart<br />

60


Zuckerwaren, Schokolade, Kakao, Brotaufstriche, Kaffee, Tee<br />

Zuckerwaren, Schokolade, Kakao,<br />

Brotaufstriche, Kaffee, Tee<br />

JAHRESBERICHT <strong>2008</strong><br />

Melamin-Story Teil 2:<br />

chinesische Weichkaramellen<br />

Aufgr<strong>und</strong> der dramatischen Berichte aus China über melaminhaltige<br />

Babynahrung, an der bislang sechs Babys<br />

gestorben <strong>und</strong> ca. 300.000 Kinder erkrankt sind, wurden<br />

milchpulverhaltige Erzeugnisse aus China auf Melamin untersucht.<br />

7 Proben chinesische Weichkaramellen der Marke „White<br />

Rabbit“ waren zu beanstanden, da sie Melamingehalte aufwiesen.<br />

Wahrscheinlich waren die Weichkaramellen mit<br />

Milchpulver hergestellt worden, das mit Melamin gestreckt<br />

war, um so einen höheren Proteingehalt vorzutäuschen.<br />

Die in den Weichkaramellen festgestellten Melamingehalte<br />

schwankten zwischen 6 <strong>und</strong> 152 mg / kg. Alle positiven Proben<br />

wurden als nicht sichere Lebensmittel beanstandet.<br />

… Fortsetzung folgt unter Kapitel III Säuglingsnahrung<br />

Wabenhonige mit Brutzellen<br />

Im Berichtsjahr wurden 12 Proben Wabenhonig zur Untersuchung<br />

vorgelegt. Nach der Honigverordnung darf Wabenhonig<br />

nur aus brutfreien Zellen der von Bienen frisch<br />

gebauten Honigwaben gewonnen werden. 5 Wabenhonige<br />

(42 %) waren zu beanstanden, da die verwendeten<br />

Waben nicht brutfrei waren. Zudem wurde bei einer Probe<br />

auch Insektenbefall festgestellt.<br />

Der größte Teil der Beanstandungen bei Honig betraf, wie<br />

auch in den Jahren zuvor, fehlende oder fehlerhafte Kennzeichnungselemente.<br />

Zu Rückstandsuntersuchungen in<br />

Honig siehe Kapitel IV Pflanzenschutzmittel <strong>und</strong> pharmakologisch<br />

wirksame Stoffe.<br />

Kaugummizigaretten mit Raucheffekt<br />

Nachdem in einer Pressemitteilung im Januar vor Scherzartikelzigaretten<br />

(siehe hierzu Kapitel III Bedarfsgegenstände)<br />

gewarnt worden war, die Hustenreiz <strong>und</strong> ernsthafte<br />

Atembeschwerden durch Inhalieren eines feinen Pulvers<br />

hervorrufen können, wurden Kaugummizigaretten als Verdachtsproben<br />

vorgelegt, die ebenfalls mit einem zusätzlichen<br />

Raucheffekt beworben waren. Verursacht wurde<br />

dieser Raucheffekt durch Stärkepuder, der zwischen der<br />

Kaugummizigarette <strong>und</strong> dem Papiereinwickler aufgebracht<br />

war. Beim kräftigen Hineinblasen wird der Puder ausgeblasen<br />

<strong>und</strong> es entsteht der Eindruck einer „Rauchwolke“.<br />

Bei den vorliegenden Verdachtsproben konnte jedoch we-<br />

61


LEBENSMITTELÜBERWACHUNG BW<br />

Teil III Produktgruppe Lebensmittel<br />

der durch bestimmungsgemäßes kräftiges<br />

Hineinblasen noch durch vorhersehbares<br />

Ziehen wie bei echten Zigaretten bei keiner<br />

der Testpersonen ein Hustenreiz ausgelöst werden.<br />

Auch sonst traten keine Atembeschwerden auf. Bei<br />

den vorgelegten Verdachtsproben war die Menge an<br />

aufgebrachtem Stärkepuder so gering, dass dadurch<br />

keine ges<strong>und</strong>heitlichen Beeinträchtigungen zu befürchten<br />

waren. Ungeachtet dessen wurde der Hersteller auf<br />

mögliche Gefahren durch derartige Produkte aufmerksam<br />

gemacht <strong>und</strong> ihm zur eigenen Absicherung die<br />

Einholung eines medizinischen Gutachtens empfohlen.<br />

Cadmium in Schokoladen <strong>und</strong><br />

Kakao<br />

Insbesondere Kakaobohnen aus Südamerika weisen<br />

naturbedingt einen erhöhten Cadmiumgehalt auf, da<br />

die Kakaopflanze das in den dortigen vulkanischen<br />

Böden vorhandene Cadmium anreichert. Im vergangenen<br />

Jahr wurden deshalb dunkle Schokoladen mit<br />

hohem Kakaoanteil, Kakaomassen von Herstellern aus<br />

dem Überwachungsgebiet <strong>und</strong> Kakaopulver auf Cadmium<br />

untersucht. Gesetzlich verbindliche Grenzwerte<br />

für Cadmium in Kakaoerzeugnissen gibt es bisher nicht,<br />

lediglich einen vom B<strong>und</strong>esinstitut für Risikobewertung<br />

(BfR) im Jahr 2007 für Cadmium in Schokolade vorgeschlagenen<br />

Höchstgehalt von 0,30 mg / kg. Von<br />

61 untersuchten Schokoladen wies nur eine Probe einen<br />

höheren Cadmiumgehalt auf.<br />

Ein Bio-Kakaopulver mit der Herkunftsangabe Südamerika<br />

wies mit 0,95 mg / kg einen sehr hohen Cadmiumgehalt<br />

auf. Beide Hersteller wurden über die Bef<strong>und</strong>e<br />

informiert.<br />

Hanftee:<br />

Lebensmittel oder Rauschdroge?<br />

In einer Kräuterteemischung aus Österreich, die<br />

Hanfblätter als Hauptbestandteil enthielt, wurde ein<br />

Tetrahydrocannabinol -Gehalt von 80 mg / kg in der<br />

Teemischung festgestellt. Daraus ergibt sich, bei bestimmungsgemäßer<br />

Zubereitung, eine Tetrahydrocannabinol<br />

-Konzentration von ca. 40 µg / kg im Teegetränk.<br />

Dieser Wert liegt weit über dem Beurteilungswert des<br />

BgVV (heute BfR) von max. 5 µg / kg in Getränken.<br />

Süß schmeckende Kräuter- <strong>und</strong> Früchtetees werden<br />

im Kapitel III Neuartige Lebensmittel beschrieben. Zu<br />

Furangehalten in Kaffee siehe Kapitel IV Furan.<br />

Ulla Blum-Rieck, CVUA Stuttgart<br />

Hülsenfrüchte,<br />

Ölsamen, Nüsse<br />

<strong>und</strong> Nusserzeugnisse<br />

Bittere Aprikosenkerne –<br />

Gefahr durch Blausäurefreisetzung<br />

Bittere Aprikosenkerne stellen nach wie vor einen Problembereich<br />

dar. Durch die Vertriebswege über das Internet<br />

entziehen sich viele Händler der Lebensmittelüberwachung.<br />

Das trifft insbesondere auf solche Händler zu,<br />

die über Internet-Verkaufsplattformen ihre Waren anbieten<br />

oder versteigern. Mit blumigen Werbeaussagen <strong>und</strong><br />

Verweis auf entsprechende Veröffentlichungen wird eine<br />

vorbeugende <strong>und</strong> heilende Wirkung bei Krebs-Erkrankungen<br />

angepriesen. Während bittere Aprikosenkerne vor der<br />

Herstellung von Persipan entbittert werden <strong>und</strong> damit<br />

keine ges<strong>und</strong>heitliche Gefährdung darstellen, wurden<br />

in bitteren Aprikosen selbst zum großen Teil erhebliche<br />

Mengen freisetzbarer Blausäure bestimmt. Dies stellt<br />

angesichts der üblichen Verpackungsgrößen von 500 g<br />

bis über 1000 g <strong>und</strong> der Verwechselbarkeit mit Mandeln<br />

ein erhebliches Ges<strong>und</strong>heitsrisiko dar, da bereits wenige<br />

Kerne reichen, um eine toxische, für Kinder sogar tödliche<br />

Dosis zu erreichen.<br />

Auch im Jahr <strong>2008</strong> wurden die bitteren Aprikosenkerne<br />

in die Untersuchungen mit aufgenommen. Ziel der Beanstandungen<br />

war es, durch aussagekräftige <strong>und</strong> auffällige<br />

Warnhinweise <strong>und</strong> Verminderung der Packungsgrößen<br />

die ges<strong>und</strong>heitliche Gefährdung zu minimieren. Anzustreben<br />

ist eine Regelung entsprechend den bitteren<br />

Mandeln, bei denen eine Vereinbarung über maximale<br />

Packungsgrößen <strong>und</strong> entsprechende Warnhinweise besteht.<br />

Zusätzlich müssen die unhaltbaren <strong>und</strong> wissenschaftlich<br />

nicht gesicherten Werbeaussagen unterb<strong>und</strong>en<br />

werden.<br />

Untersuchung von Nüssen aus<br />

Marktständen<br />

Wie bereits im letzten Jahr berichtet, fand ein Lebensmittelkontrolleur<br />

an einem Marktstand einen Sack mit<br />

rohen Erdnüssen von auffälliger äußerer Beschaffenheit.<br />

Er entnahm eine Probe der verdächtigen Ware <strong>und</strong> bat<br />

das zuständige Untersuchungsamt um Begutachtung<br />

<strong>und</strong> Untersuchung. Schnell stellte sich heraus, dass die<br />

Qualität keinesfalls den Ansprüchen an ein verkehrsfähiges<br />

Lebensmittel entsprach. Neben zahlreichen Maden<br />

sowie deren Gespinsten <strong>und</strong> Ausscheidungen wiesen<br />

die Analytiker einen Gehalt an Aflatoxinen nach, der den<br />

geltenden Höchstwert um r<strong>und</strong> das 200fache überstieg.<br />

62


Hülsenfrüchte, Ölsamen, Nüsse <strong>und</strong> Nusserzeugnisse<br />

Bei der nachfolgenden verstärkten Untersuchung von geschälten<br />

Erdnüssen, überwiegend auf Marktständen zur<br />

Herstellung gebrannter Erdnüsse bestimmt, wurden 18 %<br />

Höchstmengenüberschreitungen bei Aflatoxinen festgestellt<br />

(siehe <strong>Jahresbericht</strong> 2007).<br />

Daraufhin wurde im Jahr <strong>2008</strong> eine landesweite Schwerpunktaktion<br />

durchgeführt. Hierbei zeigte sich, dass sich die<br />

Vertriebswege im Wandergewerbe größtenteils gravierend<br />

von denen des niedergelassenen Handels unterscheiden.<br />

Während die verschiedenen Einzelhandelsketten von wenigen<br />

Importeuren bzw. Großhändlern beliefert werden, sind<br />

im Wandergewerbe die unterschiedlichsten Händler <strong>und</strong><br />

Zwischenhändler tätig. Die Situation bewegt sich zwischen<br />

Direktbezug aus dem Herkunftsland <strong>und</strong> vielfältigen, mehr<br />

oder weniger nachvollziehbaren Zwischenhandelsstufen,<br />

wobei selbst im Wandergewerbe tätige Süßwarenhändler<br />

häufig auch als Zwischenhändler für ihre Kollegen fungieren.<br />

Je kleiner der Abnehmerbetrieb, desto mehr Stationen<br />

hat die Rohware bereits hinter sich. Nur vereinzelt verwenden<br />

die selbständigen Süßwarenhändler übliche Handelsware.<br />

Insgesamt – vor allem in der Vorweihnachtszeit – gingen<br />

77 Proben zur Untersuchung ein, die Verteilung ergibt sich<br />

aus der unten stehenden Tabelle. Während der überwiegende<br />

Teil der Erdnüsse <strong>und</strong> Mandeln sowohl sensorisch als<br />

auch hinsichtlich der Belastung mit Aflatoxinen unauffällig<br />

war, ließ die Qualität etlicher Proben zu wünschen übrig.<br />

Je nach Verschmutzungsgrad, Intensität des Insektenfraßes<br />

oder der geschmacklichen Abweichungen waren die<br />

Nüsse als in ihrem Genusswert erheblich gemindert zu beurteilen<br />

oder als nicht sichere <strong>und</strong> damit nicht verkehrsfähige<br />

Lebensmittel. Letzteres gilt z. B. auch für die Sonnenblumenkerne<br />

mit Schraubenbeilage.<br />

Während der K<strong>und</strong>e beim Kauf roher Nüsse durchaus die<br />

Möglichkeit hat, unansehnliche, angefressene oder gar verschimmelte<br />

Exemplare auszusondern, hat er diese Chance<br />

beim Erwerb bereits gebrannter Ware nicht. Üblicherweise<br />

werden die süßen Naschereien als Ganzes verzehrt, Fraßlöcher<br />

fallen nicht auf; Gespinste, Insekten <strong>und</strong> deren Kot<br />

bilden eine Einheit mit der Zuckerkruste.<br />

Problematisch war in etlichen Fällen die Verantwortlichkeit.<br />

Offensichtlich versuchen die Großhändler für das<br />

Wandergewerbe immer wieder, die Sorgfaltspflicht auf<br />

die Abnehmer abzuschieben. Sie fungieren ausschließlich<br />

als Warenvermittler, Lieferung <strong>und</strong> Bezahlung wird jedoch<br />

direkt zwischen dem außerhalb Deutschlands ansässigen<br />

Hersteller <strong>und</strong> dem hiesigen Endabnehmer abgewickelt.<br />

Den Standbetreibern ist in aller Regel nicht bewusst, dass<br />

sie mit einem etwas günstigeren Einkaufspreis Verpflichtungen<br />

eines Importeurs auf sich nehmen.<br />

Sojawurst mit Metallteil<br />

In einer Beschwerdeprobe „Sojawurst Art Schinkenwurst“<br />

wurde ein Metallteil festgestellt. Der Beschwerdeführer<br />

gab an, beim Aufschneiden der Wurst auf ein Metallteil gestoßen<br />

zu sein. Bei der Sojawurst handelte es sich um eine<br />

rosa-beigefarbene, feine, schnittfeste Masse, in der lose<br />

eingebettet ein nicht magnetisches Metallstück auffindbar<br />

war. Bei diesem Metallstück handelte es sich offenbar um<br />

einen Clip für Wursthüllen.<br />

Der Fremdkörper war aufgr<strong>und</strong> seiner Beschaffenheit (hart,<br />

scharfkantig, Maße ca. 0,4 x 0,8 x 0,6 cm) dazu geeignet,<br />

die Ges<strong>und</strong>heit zu schädigen.<br />

Dr. Helmut Reusch, CVUA Karlsruhe<br />

JAHRESBERICHT <strong>2008</strong><br />

Verteilung der Proben<br />

*mit Fremdkörper<br />

Gesamtanzahl einwandfrei wertgemindert nicht zum Überschreitung<br />

Verzehr geeignet der Höchstgehalte<br />

an Aflatoxinen<br />

Erdnüsse roh 25 18 (72 %) 0 3 4<br />

Erdnüsse gebrannt 4 3 (75 %) 1 0 0<br />

Mandeln roh 25 21 (84 %) 1 3 0<br />

Mandeln gebrannt 8 7 (88 %) 1 0 1<br />

Sonnenblumenkerne 7 6 (86 %) 0 1* 0<br />

Kürbiskerne 1 1 (100 %) 0 0 0<br />

Haselnüsse 5 5 (100 %) 0 0 0<br />

Haselnüsse gebrannt 1 1 (100 %) 0 0 0<br />

Walnüsse gebrannt 1 1 (100 %) 0 0 0<br />

Summe 77 63 (82 %) 3 7 5<br />

63


LEBENSMITTELÜBERWACHUNG BW<br />

Teil III Produktgruppe Lebensmittel<br />

Fertiggerichte<br />

Nanu, was haben wir denn da?<br />

Sachverständige durch deutliche Fettzersetzungserscheinungen<br />

auf (ranziger, muffiger Geruch <strong>und</strong> Geschmack).<br />

Analytisch wurde der sensorische Bef<strong>und</strong> durch die Peroxidzahl<br />

abgesichert, die bei beiden Proben erhöht war.<br />

Die Peroxidzahl ist ein Analysenparameter, der einen Fettverderb<br />

nachweisen kann. Sie dient als Maß für oxidative<br />

Fettveränderungen. Aufgr<strong>und</strong> der Fettzersetzung wurden<br />

beide Proben als für den Verzehr durch den Menschen ungeeignet<br />

beurteilt.<br />

Eine Beschwerdeprobe „Brötchen für Chickenburger“<br />

wies bei der Untersuchung deutliche Schimmelspuren<br />

auf. An der Unterseite des angebissenen Brötchens befand<br />

sich eine daumennagelgroße, grau-grüne Schimmelkolonie.<br />

Bei den Vergleichsproben wurden an zwei<br />

von 10 Brötchen auf beiden Brötchenhälften grau-grüne,<br />

Ekelerregend war eine Beschwerdeprobe Pizzatasche, in<br />

der ein Heftpflaster eingebacken war. Ein Beschwerdeführer<br />

stellte in einer Probe Maultaschen einen Fremdkörper<br />

fest, bei dem es sich um ein arterielles Blutgefäß handelte.<br />

Eine Beschwerdeprobe „belegtes Brötchen“ bestand aus<br />

einem u. a. mit einem Salatblatt belegten Brötchen. Auf<br />

dem Salatblatt hafteten Körner einer blauen Substanz, die<br />

als Schneckenkorn identifiziert wurde. Das belegte Brötchen<br />

wurde als kontaminiert <strong>und</strong> damit zum Verzehr durch<br />

den Menschen ungeeignet beurteilt.<br />

In einer Lasagne wurde von einem Verbraucher in einer<br />

Kantine ein Glassplitter gef<strong>und</strong>en. Ein scharfkantiger Glassplitter<br />

ist als ges<strong>und</strong>heitsschädlich zu beurteilen. Die am<br />

CVUA untersuchten 6 kg (24 Portionen) der Vergleichsprobe,<br />

einem Rückstellmuster des Herstellers, enthielten keine<br />

Glassplitter. Die Schichten des Nudelgerichtes wurden<br />

voneinander getrennt <strong>und</strong> einzeln geprüft. Die Vergleichsprobe<br />

blieb dabei unbeanstandet.<br />

Frisch tiefgefroren, aber nicht frisch<br />

hergestellt<br />

Eine Verdachtsprobe Dinkelmaultaschen wurde vom Einzelhändler<br />

tiefgekühlt angeboten, obwohl das Produkt vom<br />

Hersteller als frisches Lebensmittel ausgelobt <strong>und</strong> in den<br />

Verkehr gebracht wird. Durch das Einfrieren wurden die<br />

Herstellerangaben auf der Fertigpackung in Bezug auf die<br />

Eigenschaft „frisch“ <strong>und</strong> die Haltbarkeit des Erzeugnisses<br />

zur Täuschung geeignete Angaben.<br />

Ranzig, schimmelig, verdorben<br />

Zwei als Verdachtsproben erhobene „Flädle“ <strong>und</strong> „Backerbsen“<br />

fielen bei der sensorischen Untersuchung durch drei<br />

faserige Schimmelrasen festgestellt. Alle Brötchen waren<br />

gemäß den Angaben auf den Verpackungskisten in dem<br />

Betrieb nach dem Auftauen wieder in den Gefrierraum<br />

gebracht <strong>und</strong> dort weiter gelagert worden. Eine solche<br />

Behandlung begünstigt die Bildung von Schimmel. Die<br />

Proben wurden als kontaminiert <strong>und</strong> damit als für den<br />

Verzehr durch den Menschen ungeeignet beurteilt. Ihre<br />

hygienische Beschaffenheit war eindeutig beeinträchtigt.<br />

Wiederholt fielen bei der sensorischen Untersuchung gefüllte<br />

Champignonköpfe auf, die vor Ablauf der Haltbarkeitsdauer<br />

einen hefigen Geruch <strong>und</strong> Geschmack zeigten<br />

<strong>und</strong> verdorben waren.<br />

Schwerpunktaktionen Schulküchen <strong>und</strong><br />

Pizza-Service<br />

Im Rahmen von Projekten des Landratsamtes Karlsruhe<br />

wurden Gerichte aus Schulküchen <strong>und</strong> Speisen von<br />

Pizza-Heimservice-Betrieben untersucht.<br />

64


Diätetische Lebensmittel, Säuglingsnahrung<br />

Bei der Schulverpflegung wurden vom Landratsamt teilweise<br />

zu niedrige Ausgabetemperaturen der warmen Speisen festgestellt,<br />

hingegen waren Salate bei Temperaturen um 25 °C<br />

eindeutig zu warm aufbewahrt worden. In mehreren Fällen<br />

waren bei den warmzuhaltenden Produkten Gehalte an Bacillus<br />

cereus-Keimen nachweisbar, die jedoch jeweils unterhalb<br />

der für die Toxinbildung notwendigen Menge lagen.<br />

Bei den Pizza-Imbiss- <strong>und</strong> -Bringdiensten waren wiederholt<br />

Beanstandungen wegen irreführender Angaben bei<br />

den fleischhaltigen Belägen <strong>und</strong> bei den Käseerzeugnissen<br />

auszusprechen. Wohlklingende Bezeichnungen wie<br />

„Schinken“ auf den Speisekarten erwiesen sich im besten<br />

Fall als Formfleischvorderschinken, meist verbarg sich dahinter<br />

ein brühwurstähnliches Erzeugnis, das mit Schinken<br />

außer der Rosafärbung keine Gemeinsamkeiten aufwies.<br />

Salate mit der ausgelobten Zutat „Feta“ oder „Schafskäse“<br />

enthielten Käse nur aus Kuhmilch.<br />

JAHRESBERICHT <strong>2008</strong><br />

Frieder Gr<strong>und</strong>höfer, CVUA Freiburg<br />

Diätische Lebensmittel, Säuglingsnahrung<br />

◆<br />

Auswüchse bei der internationalen Vermarktung von bilanzierten Diäten<br />

Bilanzierte Diäten werden besonders in Krankenhäusern<br />

bei Patienten eingesetzt, die nicht selbstständig<br />

schlucken können <strong>und</strong> auf eine Ernährung<br />

mittels einer Magensonde angewiesen sind. In<br />

Form von Trinknahrung in Portionspäckchen werden<br />

vollbilanzierte Diätprodukte aber auch in Privathaushalten<br />

bei schwerer Unterernährung oder<br />

krankheitsbedingt erhöhtem Nährstoffbedarf, z. B.<br />

bei Tumorerkrankungen oder nach Operationen angewendet.<br />

Die Beschaffung dieser Produkte erfolgt<br />

dann meist über Apotheken.<br />

Oftmals werden bei kleineren Packungen wesentliche<br />

Angaben in Form eines kompakten Blockes im<br />

Fließtext in sechs <strong>und</strong> mehr Sprachen hintereinander<br />

ohne Zwischenräume oder Absätze aufgelistet.<br />

Wenn dies dann noch in geringer Schriftgröße mit<br />

schmalen Buchstabentypen <strong>und</strong> in farblich schwach<br />

kontrastierender Form gemacht wird, kann von der<br />

rechtlich geforderten leichten Lesbarkeit nicht mehr<br />

die Rede sein. Der Verbraucher ist dann nur noch<br />

mittels einer Lupe in der Lage, die Angaben zu entziffern.<br />

Wenn dadurch Warnhinweise oder Gegenanzeigen<br />

übersehen werden, kann die Ges<strong>und</strong>heit<br />

der Patienten gefährdet werden.<br />

Für die Auswahl des geeigneten Diätproduktes ist<br />

wesentlich, dass die Kennzeichnung der Packungen<br />

besonders hinsichtlich des Anwendungsbereiches<br />

<strong>und</strong> der Nährstoffe vollständig, gut sichtbar <strong>und</strong><br />

leicht lesbar ist. Im Zuge der Globalisierung werden<br />

Lebensmittel EU-weit – wenn nicht weltweit –<br />

vermarktet. Um den Aufwand für kostenintensive<br />

Packungsmaterialien möglichst gering zu halten,<br />

tragen zahlreiche Produkte daher die für die jeweiligen<br />

Empfängerländer vorgeschriebenen Kennzeichnungselemente<br />

in mehreren Sprachen.<br />

65


LEBENSMITTELÜBERWACHUNG BW<br />

Teil III Produktgruppe Lebensmittel<br />

Melamin-Story Teil 3:<br />

Säuglingsnahrung –<br />

einwandfreie Ware in Deutschland<br />

Warnmeldungen der EU-Kommission <strong>und</strong> der allgemeinen<br />

Presseorgane schreckten Mitte September <strong>2008</strong><br />

die Öffentlichkeit auf. In China gab es zahlreiche Erkrankungs-<br />

<strong>und</strong> Todesfälle bei Säuglingen auf-gr<strong>und</strong><br />

von Verunreinigungen von Anfangs- <strong>und</strong> Folgenahrungen<br />

mit Melamin.<br />

In Baden-Württemberg wurden über 50 Proben aus dem<br />

Bereich der Säuglings- <strong>und</strong> Kleinkindernahrungen auf Melamin<br />

<strong>und</strong> Nebenprodukte hin untersucht. In keiner dieser<br />

Proben war ein Melaminzusatz nachweisbar. Bislang ist<br />

auch in ganz Deutschland <strong>und</strong> Mitteleuropa keine Melaminmanipulation<br />

im Bereich der Säuglingsnahrung festgestellt<br />

worden.<br />

Siehe hierzu: www.ua-bw.de > Im Brennpunkt –<br />

Melamin > Meldung vom 25.09.<strong>2008</strong> „Industriechemikalie<br />

Melamin in Deutschland: weiterhin Entwarnung“.<br />

… Fortsetzung folgt unter Kapitel III Zusatzstoffe<br />

Säuglingsmilchnahrung auf<br />

Sojaproteinbasis –<br />

nur für eingeschränkte medizinische<br />

Indikationen empfohlen<br />

Laut Ernährungskommission der Deutschen Gesellschaft<br />

für Kinder- <strong>und</strong> Jugendmedizin (DGKJ) <strong>und</strong> der Ernährungskommission<br />

der Schweizerischen Gesellschaft für Pädiatrie<br />

sollten Säuglingsnahrungen auf der Basis von Soja-<br />

Proteinisolaten nur mit begründeten Indikationen eingesetzt<br />

werden, da Nachteile wegen ihrer Gehalte an Phytat, Aluminium<br />

<strong>und</strong> Phytoöstrogenen nicht auszuschließen sind.<br />

Das B<strong>und</strong>esinstitut für Risikobewertung (BfR) schließt sich<br />

der Empfehlung der DGKJ an, wobei als mögliche medizinische<br />

Indikationen nur die seltene angeborene Lactose-<br />

Intoleranz (Milchzuckerunverträglichkeit) <strong>und</strong> die klassische<br />

Galactosämie (erbliche Stoffwechselerkrankung) angesehen<br />

werden. Auch sollte Sojanahrung nicht zur Therapie von<br />

Lebensmittelallergien in den ersten sechs Lebensmonaten<br />

eingesetzt werden.<br />

◆<br />

Derzeit sind zwei Melamin-Eintragswege bekannt, so im<br />

Spurenbereich (deutlich unter 2,5 mg / kg) Übergang vom<br />

Kunststoff (Melaminharz)-Bedarfsgegenstand in das betreffende<br />

Lebensmittel <strong>und</strong> zum anderen der absichtliche<br />

Melaminzusatz (hoher Stickstoffanteil) zur Vortäuschung<br />

eines deutlich höheren Gesamteiweißgehaltes. So enthielten<br />

manche verfälschte chinesische Säuglingsnahrungen<br />

Melaminzusätze in Grammmengen (bezogen auf ein Kilogramm<br />

Gesamtprodukt), z. B. 2,5 g / kg. Bei der Anwendung<br />

von einfachen Analysenverfahren zur Ermittlung des<br />

Gesamtstickstoffgehaltes täuscht der Melaminstickstoff<br />

höhere Eiweißgehalte vor. Solche klassischen kostengünstigen<br />

Analysenverfahren kommen oftmals in der Lebensmittelwirtschaft<br />

zur Ermittlung der Zwischenhandelspreise<br />

zur Anwendung.<br />

Ges<strong>und</strong>heitlich problematisch ist insbesondere die alleinige<br />

Verfütterung von Säuglingsanfangsnahrung in den<br />

ersten Monaten. Hier werden dann recht hohe Melamindosen<br />

zugeführt. Bei Säuglingen <strong>und</strong> Kleinkindern in<br />

China führte der Verzehr von Milchprodukten mit hohen<br />

Melamin-Konzentrationen über einen längeren Zeitraum zu<br />

schweren ges<strong>und</strong>heitlichen Beeinträchtigungen besonders<br />

der Nieren (Nierensteine <strong>und</strong> im Extremfall Nierenversagen).<br />

Tausende von Erkrankungen <strong>und</strong> mehrere Todesfälle<br />

im Säuglingsalter sind das Zeugnis dieser auf breiter Ebene<br />

begangenen Verfälschungsstraftaten. Berichtet wurde<br />

auch von mehr als 2.000 Tonnen beschlagnahmter Säuglingsnahrung<br />

(in Trockenform) allein im September <strong>2008</strong><br />

wie auch von mehr als 8.000 Tonnen zurückgerufener<br />

Ware. Diese enormen Mengen verdeutlichen das Ausmaß<br />

der verbrecherischen Melamin-Manipulationen.<br />

Es gibt in diesem Bereich nur sehr wenige Hersteller. Bei<br />

3 verschiedenen Produkten Säuglingsmilchnahrungen auf<br />

Basis von Sojaprotein wurden die von den Herstellern angegeben<br />

Indikationen überprüft. Das Ergebnis zeigt, dass<br />

entgegen der o.g. restriktiven Empfehlungen ein weitaus<br />

größerer Verbraucherkreis durch die Packungsangaben<br />

angesprochen wird. Als weitere Indikationen werden auf<br />

den Verpackungen „Kuhmilchallergie <strong>und</strong> Kuhmilch-Unverträglichkeit“,<br />

„Zöliakie <strong>und</strong> Sprue“ oder „Fructose-Intoleranz“,<br />

meist zur Verwendung „von Geburt an“ genannt. Bei<br />

2 Proben wurden die Hersteller daher zur Stellungnahme<br />

aufgefordert. Teilweise sagten diese zu, den Hinweis „nur<br />

unter medizinischer Kontrolle verwenden“ deutlicher auf<br />

der Verpackung hervorzuheben oder darauf hinzuweisen,<br />

dass bei Säuglingen unter sechs Monaten mit nachgewiesener<br />

Kuhmilchallergie Sojanahrung nicht geeignet ist.<br />

Weitere Informationen zu diesem Thema sind zu<br />

finden unter:<br />

www.dge.de > DGEInfo > Ausgabe 4/<strong>2008</strong>.<br />

Zudem war bei einer Sojamilchnahrung, die als „milchfrei,<br />

bei Kuhmilchallergie“ angeboten wurde, Milcheiweiß nachweisbar.<br />

In diesem Fall wurden die Angaben als irreführend<br />

beurteilt.<br />

Sibylle Maixner, CVUA Karlsruhe<br />

66


Nahrungsergänzungsmittel<br />

Nahrungsergänzungsmittel<br />

Von 377 Proben waren 212 zu beanstanden (56 %). Seit vielen Jahren fallen Nahrungsergänzungsmittel<br />

regelmäßig dadurch auf, dass besonders häufig irreführende Werbung für sie gemacht wird. Eine Besserung<br />

der Situation ist jedoch trotz der vielen Beanstandungen nicht zu beobachten. Bei immerhin 36 %<br />

aller Proben wurden irreführende Angaben beanstandet, oft kombiniert mit Kennzeichnungsmängeln<br />

(44 % aller Proben) <strong>und</strong> verbotenen Aussagen über die Vorbeugung, Heilung oder Linderung von Krankheiten<br />

(7 % aller Proben).<br />

Die unzulässige Verwendung nicht zugelassener Zutaten war nur noch bei 5,6 % der Proben festzustellen.<br />

Dieser Rückgang der Beanstandungen kam jedoch nicht durch Rezepturänderungen zustande. Vielmehr<br />

zeigt eine geänderte Rechtsauslegung durch hohe Gerichte (siehe auch <strong>Jahresbericht</strong> 2007) hier<br />

Auswirkungen auf die Beurteilungspraxis der Untersuchungsämter.<br />

Nicht erfasst in der o. g. Gesamtzahl von 377 Proben sind die als angebliche „Nahrungsergänzungsmittel“<br />

bezeichneten Proben, bei denen es sich aufgr<strong>und</strong> der Zusammensetzung oder Aufmachung nicht um<br />

Lebensmittel, sondern um Arzneimittel handelte. Ihre Überprüfung <strong>und</strong> Beurteilung erfolgte durch die<br />

Arzneimittelprüfstelle des CVUA Karlsruhe (siehe auch dortiger <strong>Jahresbericht</strong>).<br />

JAHRESBERICHT <strong>2008</strong><br />

Ges<strong>und</strong>heitsschädliche<br />

Nahrungsergänzungsmittel<br />

Verkaufsveranstaltungen –<br />

immer noch problematisch<br />

Drei Verdachtsproben ayurvedischer Nahrungsergänzungsmittel<br />

auf Pflanzenbasis enthielten sehr hohe Mengen<br />

Quecksilber (83, 34 bzw. 20 mg / kg). Es ist bekannt, dass<br />

bei der Herstellung bestimmter ayurvedischer Präparate<br />

Schwermetalle – insbesondere Quecksilberverbindungen<br />

– zur Erzielung therapeutischer Wirkungen mitverarbeitet<br />

werden.<br />

Von der WHO wurde für Quecksilber vorläufig eine duldbare<br />

wöchentliche Aufnahmemenge festgelegt. Dieser<br />

PTWI-Referenzwert (PTWI = Provisional Tolerable Weekly<br />

Intake) entspricht 5 µg / kg, bezogen auf ein Körpergewicht<br />

von 60 kg. Aufgr<strong>und</strong> der Überschreitung des<br />

PTWI-Wertes wurden die beiden am höchsten belasteten<br />

Proben als ges<strong>und</strong>heitsschädlich beurteilt, die dritte Probe<br />

wurde als für den menschlichen Verzehr ungeeignet<br />

eingestuft.<br />

Auch 2 in einem „Wellness-Studio“ beschlagnahmte Nahrungsergänzungsmittel<br />

wurden wegen der hohen Zufuhr<br />

von Selen bzw. Zink als ges<strong>und</strong>heitsschädlich beanstandet:<br />

n 200 µg Selen sollten mit einem der Produkte pro Tag<br />

zugeführt werden. In der Europäischen Union wird zwar<br />

seit längerem über eine tolerierbare Tageshöchstdosis<br />

von 300 µg Selen diskutiert, jedoch weisen aktuelle Studienergebnisse<br />

darauf hin, dass Verbraucher bereits bei<br />

einer Dosierung von 200 µg/Tag einem höheren Risiko<br />

ausgesetzt sind, an Diabetes zu erkranken. Die aktuell<br />

empfohlene Tagesdosis der EU für die Gesamtaufnahme<br />

an Selen mit allen Lebensmitteln liegt bei nur 55 µg/Tag!<br />

n 100 mg Zink/Tag wurden mit einer weiteren Probe<br />

zugeführt. Diese Menge liegt über dem toxikologisch vertretbaren<br />

Wert für dieses Spurenelement. Zum Vergleich:<br />

Die aktuell empfohlene Tagesdosis der EU liegt bei nur 10<br />

mg Zink/Tag (Gesamtaufnahme mit allen Lebensmitteln)!<br />

Im Jahr <strong>2008</strong> wurden Proben von 7 Verkaufsveranstaltungen<br />

bzw. Kaffeefahrten vorgelegt. In 2 Fällen gab es<br />

konkrete Informationen zu vom Veranstalter mündlich getätigten<br />

Werbeaussagen (in Form einer DVD, eines Flipchartblockes<br />

<strong>und</strong>/oder von Zeugenaussagen). Die übertriebenen,<br />

wissenschaftlich nicht haltbaren oder unzulässigen<br />

(weil krankheitsbezogenen) Wirkaussagen wurden als irreführend<br />

beanstandet. Auf die Packungen werden solche<br />

Werbeaussagen im Gegensatz zu früher i.d.R. nicht mehr<br />

aufgedruckt. Anscheinend haben die Vertreiber aus den<br />

vielen Beanstandungen gelernt, dass dies zu riskant ist.<br />

Die unlautere Werbung erfolgt meistens nur noch in Form<br />

von Vorführungen <strong>und</strong> Vorträgen bei den Verkaufsveranstaltungen.<br />

Oft erfahren die Sachverständigen der CVUAs<br />

nicht, wie die Produkte mündlich angepriesen wurden <strong>und</strong><br />

können das nicht in ihren Gutachten berücksichtigen.<br />

Bei 2 anderen Proben handelte es sich um so genannte<br />

„Mogelpackungen“, die bei Verkaufsveranstaltungen<br />

immer noch üblich sind. Durch versteckte, nicht befüllte<br />

Hohlräume oder unnötig große Mengen von Polstermaterial<br />

wird dem K<strong>und</strong>en eine größere Füllmenge vorgetäuscht.<br />

Z. B. waren bei den vorgelegten Proben nur 6 % des Packungsvolumens<br />

tatsächlich mit Trinkfläschchen gefüllt, der<br />

Rest bestand aus Styropor <strong>und</strong> Luft. Solche „Mogelpackungen“<br />

werden von uns seit Jahren beanstandet, dennoch<br />

ver-schwinden sie nicht vom Markt, weil die Überwachung<br />

dieser Art des Vertriebs ausgesprochen schwierig ist.<br />

Anscheinend soll bei vielen Verkaufsveranstaltungen der<br />

extrem hohe Preis mancher Nahrungsergänzungsmittel<br />

durch besonders großvolumige Packungen <strong>und</strong> nicht haltbare<br />

Wirkungsversprechen gerechtfertigt werden. Trotz<br />

vielfältiger öffentlicher Warnungen, auch wegen der extremen<br />

Überteuerung der angebotenen Produkte, ist die<br />

67


LEBENSMITTELÜBERWACHUNG BW<br />

Teil III Produktgruppe Lebensmittel<br />

Frequentierung solcher Veranstaltungen offensichtlich<br />

ungebrochen. Bei üblichen Preisen von 700–1.000 Euro<br />

pro Packung Nahrungsergänzungsmittel erweist sich die<br />

scheinbar „kostenlose“ Kaffeefahrt ins Blaue für viele Käufer<br />

aber im Nachhinein als teurer Spaß.<br />

Omega-3-Fettsäuren (z. B. Lachsöl)<br />

Von 32 Proben mit Omega-3-Fettsäuren (überwiegend<br />

marinen Ursprungs) wurden 21 beanstandet. Zwar ist bei<br />

„Lachsölkapseln“ als Ergebnis der Beanstandungen aus<br />

den Vorjahren zu verzeichnen, dass zunehmend auf die<br />

Mitverwendung von anderen Fischölen hingewiesen wird,<br />

jedoch wird unverändert häufig mit nicht berechtigten Angaben<br />

wie „für die cholesterinbewusste Ernährung“ geworben.<br />

Nach dem Stand der wissenschaftlichen Literatur<br />

beeinflussen die langkettigen Omega-3-Fettsäuren DHA<br />

<strong>und</strong> EPA aus Fischöl den Cholesterinspiegel nicht positiv,<br />

senken aber die Triglyzeridkonzentration im Blut. Sie haben<br />

somit andere Wirkungen als Alpha-Linolensäure (ALA),<br />

eine Omega-3-Fettsäure, die in einigen pflanzlichen Fetten<br />

<strong>und</strong> Ölen in hohen Mengen vorkommt.<br />

Hildegard Bauer-Aymanns, CVUA Karlsruhe<br />

Nährwert- <strong>und</strong> ges<strong>und</strong>heitsbezogene Angaben<br />

„Funktionelle Lebensmittel” (Functional Food) ist ein Mode-Wort in der Lebensmittelwelt geworden. Es<br />

wird prognostiziert, dass deren Marktanteil in den kommenden Jahren deutlich zunehmen wird. Der Begriff<br />

„Funktionelle Lebensmittel“ ist rechtlich nicht definiert. Diese Lebensmittel sollen einen zusätzlichen<br />

nützlichen physiologischen <strong>und</strong> psychologischen Effekt haben, der über die reine Versorgung mit Gr<strong>und</strong>nährstoffen<br />

hinausgeht. Daher werden für sie besonders häufig nährwertbezogene Angaben <strong>und</strong> ges<strong>und</strong>heitsbezogene<br />

Aussagen (auch als „health claims“ bezeichnet) gemacht.<br />

Die Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 zu nährwert- <strong>und</strong><br />

ges<strong>und</strong>heitsbezogenen Angaben über Lebensmittel regelt<br />

Anforderungen an (freiwillige) Werbeaussagen, die<br />

sich auf besondere nährwert- oder ges<strong>und</strong>heitsbezogene<br />

Eigenschaften einer Lebensmittelkategorie, eines Lebensmittels<br />

oder einzelner Inhaltsstoffe beziehen. Derartige Anforderungen<br />

umfassen u. a. Mindest- oder Höchstmengen<br />

an Nährstoffen (z. B. für Ballaststoffe, Vitamine, Mineralstoffe<br />

oder Fett, gesättigte Fettsäuren, Zucker), Anforderungen<br />

an die Gesamtzusammensetzung des Lebensmittels<br />

(Nährwertprofile), die Erfordernis der Zulassung oder<br />

zusätzliche Kennzeichnungselemente (z. B. Hinweis auf<br />

eine ges<strong>und</strong>e, abwechslungsreiche Ernährung).<br />

Die stufenweise Umsetzung der Verordnung mit spezifischen<br />

Übergangsvorschriften für jeden Umsetzungsschritt<br />

bereitet in der Praxis für die Lebensmittelwirtschaft <strong>und</strong><br />

die Überwachung erhebliche Schwierigkeiten. Auch die<br />

Zusammenstellung der „europäischen Liste“ mit zugelassenen<br />

ges<strong>und</strong>heitsbezogenen Werbeaussagen stellt<br />

alle Beteiligten nicht nur wegen ihres enormen Umfangs<br />

(über 4.000 eingereichte Werbeaussagen), sondern auch<br />

aufgr<strong>und</strong> ihres „unklaren“ rechtlichen Status bis zur Veröffentlichung<br />

durch die Kommission vor Probleme.<br />

Die zahlreichen Umsetzungsprobleme <strong>und</strong> Fragestellungen<br />

zur Interpretation in der Praxis lassen deutlich werden, dass<br />

eine „Verordnung in Raten“ nicht die gewünschte Rechtssicherheit<br />

schafft. Ohne eine klare vorherige Konzeption zur<br />

Ausgestaltung der Verordnung (z. B. festgelegte Nährwertprofile,<br />

Kriterien für die Aufnahme in die Liste zugelassener<br />

Werbeaussagen) herrscht derzeit insgesamt mehr Unsicherheit<br />

als Klarheit.<br />

Was hat sich im Jahr <strong>2008</strong><br />

auf dem Markt getan ?<br />

Auffallend ist, dass viele Hersteller, insbesondere Großunternehmen,<br />

für die meisten Produkte ihrer Palette eine<br />

gr<strong>und</strong>legende inhaltliche <strong>und</strong> grafische Neugestaltung der<br />

Etiketten <strong>und</strong> sonstigen Kennzeichnung auf den Packungen<br />

vorgenommen haben. Insgesamt ist das Bemühen seitens<br />

68


Nährwert- <strong>und</strong> ges<strong>und</strong>heitsbezogene angaben<br />

der Hersteller erkennbar, die Pflicht- <strong>und</strong> freiwilligen Angaben<br />

für die Verbraucher optisch klarer zu strukturieren <strong>und</strong><br />

sprachlich zu vereinfachen. Auch besteht die Tendenz, bisher<br />

national zulässige oder tolerierte <strong>und</strong> künftig nicht mehr<br />

zugelassene nährwertbezogene Angaben noch bis möglichst<br />

nahe zur Umsetzungsfrist zu verwenden.<br />

Mittlerweile wurden die nationalen Listen für bisherige ges<strong>und</strong>heitsbezogene<br />

Angaben in einer „europäischen“ Liste<br />

nach Art. 13 zusammengeführt <strong>und</strong> ein Zeitplan für die<br />

Stellungnahme zur wissenschaftlichen Absicherung dieser<br />

Werbeaussagen durch die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit<br />

EFSA wurde erstellt. Über den rechtlichen<br />

Stellenwert dieser „europäischen“ Liste im jetzigen<br />

Stadium (ohne Bewertung durch die EFSA) gibt es allerdings<br />

unterschiedliche Auffassungen: Manche Hersteller interpretieren<br />

die Tatsache, dass ein Wirkungszusammenhang auf<br />

der Liste steht, bereits jetzt schon als Zulassung. Tatsächlich<br />

wird die EFSA jedoch diese Wirkungszusammenhänge<br />

wissenschaftlich bewerten <strong>und</strong> die Europäische Kommission<br />

wird über die Zulassung oder Nicht-Zulassung mithilfe<br />

dieser Bewertung entscheiden.<br />

Für erheblichen Wirbel nicht nur unter Insidern, sondern<br />

auch in der Öffentlichkeit, sorgte die Veröffentlichung eines<br />

Vorschlags der Europäischen Kommission zu Nährwertprofilen:<br />

Teilweise wurde in der Tagespresse behauptet, dass<br />

die Kommission für das „deutsche Gr<strong>und</strong>nahrungsmittel<br />

Brot“ die Verwendung von Kochsalz verbiete <strong>und</strong> auch der<br />

Schwarzwälder Schinken sei aufgr<strong>und</strong> seines Kochsalzgehaltes<br />

„in Gefahr“. Das trifft so nicht zu!<br />

Tatsächlich verhält es sich so: Die Schwellenwerte für die<br />

Nährwertprofile (zu Natrium/Kochsalz, gesättigten Fettsäuren<br />

<strong>und</strong> Zuckern) stellen lediglich eines von mehreren Entscheidungskriterien<br />

dafür dar, ob ein Lebensmittel künftig<br />

nährwert- <strong>und</strong> ges<strong>und</strong>heitsbezogen beworben werden darf.<br />

Diese Schwellenwerte für den Kochsalzgehalt in Brot oder<br />

Schwarzwälder Schinken sind, abgesehen von geschmacklichen<br />

oder technologischen Aspekten, nur dann von Bedeutung,<br />

wenn besondere Nährwerteigenschaften oder<br />

ges<strong>und</strong>heitliche Vorteile werbend herausgestellt werden.<br />

Unter dem Blickwinkel einer insgesamt ges<strong>und</strong>en Ernährung<br />

ist allerdings die einseitige Fokussierung bei den Nährwertprofilen<br />

auf „ernährungsphysiologisch eher weniger<br />

wünschenswerte Nährstoffe“ nicht in jedem Fall zielführend.<br />

Gerade Vollkornbrot in Deutschland als bedeutsamer Lieferant<br />

für u. a. Ballaststoffe, Mineralstoffe, einige Vitamine <strong>und</strong><br />

sek<strong>und</strong>äre Pflanzenstoffe ist dafür ein Beispiel.<br />

Dr. Daniela Schweizer, CVUA Freiburg<br />

JAHRESBERICHT <strong>2008</strong><br />

Neuartige Lebensmittel<br />

Nach mehreren Jahren Bearbeitungszeit hat die zuständige EU-Kommission im Jahr <strong>2008</strong> für sieben neuartige Produkte<br />

eine Zulassung zur Verwendung als Lebensmittel erteilt.<br />

Mehr dazu siehe unter: www.ua-bw.de, Beitrag vom 03.06.2009<br />

Erfahrungen aus der Überwachung<br />

In einem „ayurvedischen Kräuterpulver“ waren Pflanzenteile<br />

von Pogostemon heyneanus, Mesua nagassarium <strong>und</strong> Abies<br />

webbiana enthalten. Diese wurden in der Europäischen<br />

Gemeinschaft bisher nicht in nennenswertem Umfang für<br />

den menschlichen Verzehr verwendet <strong>und</strong> wurden daher als<br />

nicht zugelassene neuartige Lebensmittelzutaten beurteilt.<br />

Ein als Schlankheitsmittel angepriesenes Nahrungsergänzungsmittel<br />

wurde wegen eines Glycerin-Wasserextraktes<br />

aus den bisher ausschließlich arzneilich verwendeten Pflanzen<br />

Wiesenkönigin (Mädesüß, Filipendula ulmaris, syn. Spiraea<br />

ulmaria), Bärentraube (Arctostaphylos uvae ursi) <strong>und</strong><br />

Schachtelhalm (Equisetum arvense) als nicht verkehrsfähig<br />

beurteilt.<br />

Kräuter- <strong>und</strong> Früchtetee<br />

mit neuer Süße?<br />

In Ingwertee aus Thailand wurden geringe Mengen an<br />

Stevia rebaudiana nachgewiesen. Teile der Pflanze Stevia<br />

rebaudiana enthalten süß schmeckende Glycoside, von denen<br />

Steviosid die Hauptkomponente ist. Stevia rebaudiana<br />

wurde bisher in der Europäischen Gemeinschaft noch nicht<br />

in nennenswertem Umfang für den menschlichen Verzehr<br />

verwendet <strong>und</strong> ist daher als neuartiges Lebensmittel i. S. der<br />

Verordnung (EG) Nr. 258/97 einzustufen. Die Zulassung von<br />

Stevia als neuartige Lebensmittelzutat wurde im Jahr 2000<br />

von der Europäischen Kommission abgelehnt: Ein erneuter<br />

Antrag auf Zulassung aus dem Jahr 2007 wurde noch nicht<br />

entschieden. Die Verwendung von Stevia in Lebensmitteln ist<br />

daher derzeit nicht zulässig.<br />

Eine Probe eines langanhaltend <strong>und</strong> intensiv süß schmeckenden<br />

Früchtetees enthielt laut Zutatenverzeichnis „süße Brombeerblätter“.<br />

Bei „süßen Brombeerblättern“ handelt es sich<br />

um Blätter des Chinesischen Brombeerstrauchs (Rubus suavissimus<br />

S. Lee, auch R. chingii Hu <strong>und</strong> R. palmatus Thunb.),<br />

die zwischen 5,4 <strong>und</strong> 8,6 Prozent des süß schmeckenden<br />

Glycosids Rubusosid (β-D-Glucosylester von 13-O-β-D-<br />

Glukosylsteviol) enthalten. Dieser Stoff ist etwa 200-fach<br />

süßer als Saccharose. Seine chemische Struktur ist der von<br />

Steviosid, der Hauptsüßstoffkomponente von Stevia rebaudiana,<br />

ähnlich. Auch süße Brombeerblätter sind als neuartige<br />

Lebensmittelzutat anzusehen <strong>und</strong> bedürfen daher einer Zulassung.<br />

Die Verwendung der süßen Brombeerblätter in Kräuter-<br />

<strong>und</strong> Früchtetee ist daher ebenfalls unzulässig.<br />

69


LEBENSMITTELÜBERWACHUNG BW<br />

Teil III Produktgruppe Lebensmittel<br />

Auch Sportlernahrung stellt ein besonders innovatives<br />

Marktsegment dar, weil scheinbar nur, wer sich mit<br />

„neuen“ Lebensmittelzutaten ernährt, auch im Sport<br />

„die Nase vorn“ hat:<br />

n Ein bioaktives Molkenprotein, das mithilfe<br />

einer neuen <strong>und</strong> innovativen Technologie<br />

hergestellt wurde,<br />

n ein besonders patentiertes, innovatives Verfahren,<br />

mit dessen Hilfe Nährstoffe noch schneller<br />

bioverfügbar sein sollen oder<br />

n ein Pflanzenextrakt aus einer Wurzel (Cyanotis<br />

vaga root) mit „hormonell wirksamen Stoffen“<br />

wie β-Ecdysteron oder 5-Methyl-7-Methoxy-<br />

Isoflavon<br />

sind einige Beispiele.<br />

◆<br />

Sibylle Maixner, CVUA Karlsruhe<br />

Zusatzstoffe <strong>und</strong> Aromastoffe<br />

Kurz vor dem Jahreswechsel war es soweit: Die neue EU-Aromen- <strong>und</strong> die Zusatzstoffverordnung<br />

§<br />

traten nach ca. 5 Jahren Vorbereitung in den europäischen Gremien am 31.12.<strong>2008</strong> in Kraft. Diese<br />

Verordnungen sind Teil eines Gesamtpakets, das unter dem etwas unhandlichen Namen „Food Improvement<br />

Agent“ Paket (FIAP) insgesamt 4 Rechtsvorschriften für die Verwendung <strong>und</strong> Kennzeichnung<br />

von Aromen, Zusatzstoffen <strong>und</strong> Enzymen sowie das Zulassungsverfahren enthält.<br />

nächsten Jahres als Anhang der neuen EU-Aromenverordnung<br />

veröffentlich. Diese Liste enthält momentan ca. 2.750<br />

Aromastoffe<br />

Stoffe. Darin werden in Zukunft nach einem festgelegten<br />

Mit Gültigwerden der neuen Aromenverordnung zum Genehmigungsverfahren nur solche Aromastoffe aufgenommen,<br />

die von dem zuständigen EU-Expertengremium<br />

20.01.2011 ergeben sich weitreichende Änderungen.<br />

Mit diesem Termin tritt auch die bisher maßgebliche als unbedenklich eingestuft wurden.<br />

deutsche Aromenverordnung außer Kraft.<br />

Es waren einmal ... naturidentische<br />

<strong>und</strong> künstliche Aromastoffe<br />

Von diesen Kategorien können wir uns bald für immer verabschieden.<br />

Als naturidentisch wurden bisher solche Aromastoffe<br />

bezeichnet, deren Molekülstruktur mit der von natürlich<br />

vorkommenden Stoffen identisch ist, die aber durch<br />

chemische Synthese hergestellt werden. Auch künstliche<br />

Aromastoffe sind chemisch synthetisiert, haben jedoch<br />

kein Vorbild in der Natur. Bisher mussten nur die künstlichen<br />

Aromastoffe explizit zugelassen werden, weil sie den<br />

Zusatzstoffen gleichgestellt waren.<br />

Künftig müssen alle Aromastoffe zugelassen sein, damit<br />

sie in Verkehr gebracht <strong>und</strong> in Lebensmitteln verwendet<br />

werden dürfen. Sie müssen dann in einer umfangreichen<br />

Liste, der so genannte Gemeinschaftsliste oder Positivliste<br />

verzeichnet sein. Sie wird voraussichtlich im Laufe des<br />

Und die natürlichen Aromastoffe?<br />

Die natürlichen Aromastoffe bleiben uns erhalten. Nach<br />

wie vor dürfen diese nicht aus der chemischen Synthese<br />

stammen, sondern müssen mittels physikalischer, mikrobiologischer<br />

oder enzymatischer Verfahren aus geeigneten<br />

Ausgangsstoffen hergestellt worden sein. In der neuen<br />

EU-Aromenverordnung wurden die Anforderungen an<br />

physikalische Verfahren klarer wie bisher festgelegt, so<br />

dass der Interpretationsspielraum, ab wann ein Aromastoff<br />

als „natürlich“ bezeichnet werden darf, kleiner geworden<br />

ist. Wird bei natürlichen Aromen ein Bezug zu einer bestimmten<br />

Quelle hergestellt, dann müssen mindestens 95<br />

Gewichtsprozent des Aromas aus dieser Quelle stammen.<br />

Die restlichen 5 dürfen nur zur Standardisierung verwendet<br />

werden oder z. B. zur Verleihung einer frischeren, schärferen,<br />

reiferen oder grüneren Aromanote.<br />

Eine neue Variante besteht darin, natürliche Aromen nach<br />

70


Zusatzstoffe <strong>und</strong> Aromastoffe<br />

JAHRESBERICHT <strong>2008</strong><br />

◆<br />

einer bestimmten Quelle zu bezeichnen, auch wenn weniger<br />

als 95 Gewichtsprozent daraus stammen. Voraussetzung ist,<br />

dass das Ausgangsaroma noch „leicht erkennbar“ ist <strong>und</strong><br />

dass die Kennzeichnung der Vorgabe entspricht.<br />

Beispiel: „Natürliches Kakaoaroma mit anderen natürlichen<br />

Aromen“ für Kakaoextrakt, dem zur Verleihung<br />

einer Bananennote andere natürliche Aromen zugesetzt<br />

wurden.<br />

Die Bezeichnung „natürliches Aroma“ ohne nähere Angabe<br />

der Herkunft darf nur noch verwendet werden, wenn das<br />

Aroma des Ausgangsmaterials nicht leicht erkennbar ist.<br />

Wie steht es mit ges<strong>und</strong>heitlich<br />

bedenklichen Aromastoffen?<br />

Es gibt einige wenige ges<strong>und</strong>heitlich bedenkliche Aromastoffe,<br />

wie z. B. Cumarin, das in Zimt <strong>und</strong> anderen Gewürzen<br />

enthalten ist <strong>und</strong> für den typischen Geschmack<br />

von Waldmeisterbowle verantwortlich ist. Diese sind<br />

nicht in der Gemeinschaftsliste verzeichnet, weil eine<br />

Zugabe als reiner Stoff nicht zulässig ist. Sie gelangen<br />

jedoch in Lebensmittel, weil sie natürliche Bestandteile<br />

von Lebensmittelzutaten wie z. B. Kräutern <strong>und</strong> Gewürzen<br />

sind, die zur Aromatisierung verwendet werden. Die<br />

Zulassungsbeschränkungen für diese Stoffe richten sich<br />

künftig nach vollkommen anderen Prinzipien als bisher.<br />

In der neuen EU-Aromenverordnung werden nur noch<br />

für Lebensmittel, die hauptsächlich zur Belastung mit diesen<br />

Stoffen beitragen, Höchstwerte festgelegt sein. Alle<br />

anderen Lebensmittel bleiben unreglementiert, d.h. um<br />

ein Lebensmittel, für das keine Höchstmenge festgelegt<br />

wurde, beanstanden zu können, muss eine ges<strong>und</strong>heitliche<br />

Gefährdung nachgewiesen werden, was gegenüber<br />

der Feststellung einer Höchstwertüberschreitung deutlich<br />

schwieriger zu bewerkstelligen sein wird.<br />

Und sonst ...?<br />

... wurden zwei neue Aromakategorien geschaffen: Die<br />

„Aromavorstufen“ (Lebensmittelzutaten, aus denen Aromen<br />

während der Verarbeitung gebildet werden) <strong>und</strong> die<br />

„Sonstigen Aromen“ (Auffangbegriff für Aromatypen, die<br />

unter keine der aufgeführten Kategorien fallen).<br />

... wurden Regelungen für die Verwendung von Aromen<br />

aus genetisch veränderten Organismen aufgestellt.<br />

... enthält die EU-Aromenverordnung Berichtspflichten für<br />

die Aromenhersteller <strong>und</strong> die Mitgliedsländer, die eine regelmäßige<br />

Berichterstattung über die Verwendung <strong>und</strong><br />

den Verzehr von Aromen in der EU sicherstellen sollen.<br />

Dr. Harald Hahn, CVUA Sigmaringen<br />

71


LEBENSMITTELÜBERWACHUNG BW<br />

Teil III Produktgruppe Lebensmittel<br />

Zusatzstoffe<br />

Melamin-Story Teil 4: Backtriebmittel<br />

In der Vorweihnachtszeit wurde in Baden-Württemberg<br />

die Kontamination von Backtriebmitteln (ABC-Trieb) mit<br />

Melamin festgestellt.<br />

enthalten wie zulässig. Nach Abschluss der Analysen ging<br />

die o. g. RASFF-Meldung ein. Die Probe wurde daraufhin<br />

noch auf Melamin untersucht, das tatsächlich in Mengen<br />

von 470 mg / kg nachgewiesen wurde.<br />

Der Handelsweg der Ware wurde bis zu einem Chemikalienhandel<br />

in Nürnberg, der die kontaminierte Ware aus<br />

China bezogen hatte, rückverfolgt. Zur Absicherung, dass<br />

nicht größere Mengen an kontaminiertem Hirschhornsalz<br />

in Verkehr sind, erfolgte eine breit angelegte Untersuchung<br />

von insgesamt 60 Proben ABC-Trieb aus Bäckereien, Apotheken,<br />

Lebensmitteleinzelhandel <strong>und</strong> Großhandel. Hiervon<br />

zeigten 12 (z. T. gleiche Chargen, die bei unterschiedlichen<br />

Vertreibern erhoben worden waren) Gehalte zwischen<br />

200 <strong>und</strong> 780 mg / kg Melamin.<br />

w<br />

Bereits in den Jahren 2006 <strong>und</strong> 2007 wurde bekannt,<br />

dass Melamin Haustierfutter zur Verfälschung zugesetzt<br />

wurde. Da der wichtige Qualitätsparameter Eiweiß durch<br />

eine Stickstoffbestimmung analytisch ermittelt wird, kann<br />

ein Zusatz von stickstoffhaltigen Verbindungen wie Melamin<br />

einen höheren Stickstoffgehalt <strong>und</strong> somit eine bessere<br />

Qualität vortäuschen. Im September <strong>2008</strong> wurden im<br />

Schnellwarnsystem der EU (RASFF) Meldungen bezüglich<br />

Melamin in Säuglingsanfangsnahrungen <strong>und</strong> Milchpulver<br />

aus China eingestellt. Die Presse berichtete über 6 Todesfälle,<br />

r<strong>und</strong> 294.000 Kinder in China erlitten Nierenerkrankungen.<br />

Die EU erließ relativ kurzfristig ein Einfuhrverbot<br />

für diese Produkte. Doch Melamin wurde auch in weiteren<br />

Erzeugnissen (Bonbons, Snacks, Dosenkaffeegetränk usw.,<br />

die mit entsprechenden Anteilen an Milchpulver hergestellt<br />

werden) in nennenswerten Gehalten nachgewiesen. Am<br />

30.10.<strong>2008</strong> wurde mit einer RASFF-Meldung auf Melamin<br />

in Ammoniumbicarbonat aus China (2.470 mg / kg) hingewiesen.<br />

Warum ist Melamin im ABC-Trieb? Dessen Qualität bemisst<br />

sich nicht am Stickstoffgehalt, sondern an der Backtriebwirkung,<br />

die durch Verunreinigungen eher verringert<br />

wird. Eine absichtliche Verfälschung ist daher unwahrscheinlich.<br />

Vielmehr ist davon auszugehen, dass in Fabriken,<br />

in denen ABC-Trieb hergestellt wird, auch andere<br />

stickstoffhaltige Produkte, z. B. Dünger oder auch Melamin,<br />

hergestellt werden, da gleiche Ausgangschemikalien benötigt<br />

werden. Eine endgültige Klarheit über den Kontaminationsweg<br />

wäre allerdings erst gegeben, wenn die chinesischen<br />

Herstellerbetriebe besichtigt werden könnten, bzw.<br />

dort eine Aufklärung erfolgen würde.<br />

Hier endet die Melamin-Story!<br />

Ammoniumbicarbonat (auch Hirschhornsalz<br />

oder ABC-Trieb genannt) ist ein typischerweise<br />

in Flachgebäcken (z. B. Amerikaner) eingesetztes<br />

Backtriebmittel. Beim Erhitzen von ABC-Trieb<br />

werden Gase freigesetzt, die damit den Teig<br />

voluminös werden lassen. Nachteilig ist, dass<br />

Ammoniak (eines dieser Gase) einen stechenden<br />

Geruch aufweist. Daher ist der Einsatz von<br />

ABC-Trieb auch auf Flachgebäcke beschränkt,<br />

da sonst das Gebäck einen unangenehmen Geschmack<br />

aufweisen würde.<br />

Weil ABC-Trieb auch für die Herstellung von Lebkuchen<br />

verwendet wird, untersucht das CVUA Karlsruhe regelmäßig<br />

im Oktober Proben von ABC-Trieb. Eine der eingelieferten<br />

Proben war auffällig bezüglich der festgelegten<br />

Reinheitsanforderungen: es war ca. achtmal soviel Sulfat<br />

Dr. Rüdiger Schneider, CVUA Karlsruhe<br />

72


Kosmetische Mittel<br />

Kosmetische Mittel<br />

Karlsruher Kosmetiktag – Sicherheitsbewertung<br />

Die Sicherheitsbewertung als neue Strategie in der amtlichen Lebensmittelüberwachung war Thema des Karlsruher<br />

Kosmetiktages <strong>2008</strong>, bei dem sich einh<strong>und</strong>ert<strong>und</strong>dreißig Experten aus Deutschland, Österreich, der Schweiz <strong>und</strong><br />

Dänemark im Chemischen <strong>und</strong> Veterinäruntersuchungsamt Karlsruhe trafen, um die Anforderungen an eine Sicherheitsbewertung<br />

aus Sicht der Behörden, Verbände, sowie externer <strong>und</strong> interner Sicherheitsbewerter zu diskutieren.<br />

Im Entwurf der künftigen europäischen Kosmetik-Verordnung,<br />

die unmittelbar in allen 27 Mitgliedstaaten gelten<br />

wird, wurde die Bedeutung der Sicherheitsbewertung<br />

deutlich aufgewertet. Viele Passagen dieser Regelung sind<br />

einer Veröffentlichung amtlicher Kosmetiksachverständiger<br />

verschiedener Untersuchungsämter entnommen (G.<br />

Mildau et al., Basic Requirements for Safety Assessments<br />

of Cosmetic Products, SÖFW-Journal, 133, 6 (2007), 16-<br />

22). In diesen Mindeststandards werden ganz konkrete<br />

Hinweise zu einzelnen Punkten der Sicherheitsbewertung<br />

gegeben. So müssen Wirksamkeitsnachweise in bestimmten<br />

Fällen zur Sicherheitsbewertung gehören, wie dies z. B.<br />

bei den Daten zum Lichtschutzfaktor oder in-vitro UV-A-<br />

Schutz der Fall ist.<br />

Der Karlsruher Kosmetiktag beschäftigte sich insbesondere<br />

mit folgenden Themen:<br />

Welche Qualifikation benötigt der Sicherheitsbewerter?<br />

Ein Sicherheitsbewerter muss zunächst die gesetzlichen Anforderungen<br />

erfüllen. Diplom in einem naturwissenschaftlichen<br />

Fach <strong>und</strong> drei Jahre Berufserfahrung in seinem<br />

Fachgebiet. Darüber hinaus muss er sich sehr gut im Kosmetikrecht<br />

<strong>und</strong> in den angrenzenden Rechtsgebieten auskennen<br />

(Arzneimittel, Medizinprodukte, Biozide, Lebensmittel,<br />

Bedarfsgegenstände). Er muss Zugang zu sämtlichen<br />

Produktunterlagen haben <strong>und</strong> sich bzgl. der Warenk<strong>und</strong>e<br />

<strong>und</strong> Formulierung der Produkte gut auskennen. Schließlich<br />

sollte er die toxikologischen Daten der Rohdaten <strong>und</strong><br />

die dermatologischen Daten zum Fertigprodukt fachgerecht<br />

interpretieren <strong>und</strong> hieraus die Sicherheitsbewertung<br />

ableiten können. Hierzu gehört der Zugang zu den einschlägigen<br />

internationalen Datenbanken <strong>und</strong> die ständige<br />

Fortbildung, wie sie z. B. bei der Deutsche Gesellschaft für<br />

Wissenschaftliche <strong>und</strong> Angewandte Kosmetik eV (DGK)<br />

für Sicherheitsbewerter angeboten wird. Er muss auch in<br />

alle Relaunchprozesse der Firma eingeb<strong>und</strong>en sein. Und<br />

schließlich benötigt er wegen seiner persönlichen Verantwortung<br />

für die Sicherheit der Produkte eine ausreichende<br />

Haftpflichtversicherung, um im Schadensfall haften zu<br />

können.<br />

Große Kosmetikhersteller beschäftigen in der Regel angestellte<br />

Sicherheitsbewerter. Bei kleinen <strong>und</strong> mittleren Unternehmen<br />

(KMU) ist dies unterschiedlich. Je kleiner ein<br />

Kosmetikhersteller ist, umso größer ist die Wahrscheinlichkeit,<br />

dass externe Sicherheitsbewerter die Expertise durchführen.<br />

Die Vorteile der internen Sicherheitsbewertung in<br />

KMU sind die folgenden:<br />

n Enge Kontakte zur Produktentwicklung –<br />

die Sicherheitsbewertung kann parallel dazu laufen<br />

n Schnelle Information über Rezepturänderungen<br />

n Direkter Einfluss auf Rohstoffhersteller ist gegeben<br />

n Bündeln von Daten ist möglich<br />

n Direkter Zugriff auf die Produktion<br />

KMU beschäftigen im Schnitt 30 bis 70 Mitarbeiter, nicht<br />

selten auch weniger. Solche Hersteller können es sich<br />

häufig nicht leisten, Sicherheitsbewerter fest anzustellen.<br />

Ein externer Sicherheitsbewerter wird daher aus Kostengründen<br />

meist bevorzugt. Er bewegt sich aber noch<br />

stärker als interne Bewerter im Spannungsfeld zwischen<br />

Entwicklungsleitung der Produkte, den Rohstofflieferanten<br />

<strong>und</strong> dem Vertrieb bzw. den Anforderungen des Handels,<br />

da er häufig nicht in alle Abläufe eingeb<strong>und</strong>en ist. Da der<br />

Preiskampf <strong>und</strong> Zeitdruck gerade im Segmentbereich von<br />

KMU-Produkten gewaltig ist, bietet sich dem externen Sicherheitsbewerter<br />

in der Praxis oft eine unzureichende Datenlage<br />

bei der Produktdokumentation. Dies erfordert einen<br />

großen Erfahrungsschatz externer Sicherheitsbewerter, um<br />

mit möglichst wenig Bürokratie die gesetzlichen Anforderungen<br />

an das KMU zu erfüllen.<br />

Prüfung der Rohstoffe<br />

Ein wesentliches Element der Sicherheitsbewertung muss<br />

die Prüfung der Rohstoffe in Bezug auf Verunreinigungen<br />

sein. Der Gehalt an Verunreinigungen kann entscheidend<br />

dafür sein, ob ein Produkt als sicher beurteilt werden kann.<br />

Deshalb müssen Hersteller sich von Rohstofflieferanten Produktdatenblätter,<br />

die entsprechende Spezifikationen über<br />

Verunreinigungen enthalten, vorlegen lassen. Häufig werden<br />

den Kontrolleuren jedoch nur Sicherheitsdatenblätter<br />

vorgelegt. Diese sind nicht ausreichend, da sie nur Angaben<br />

nach dem Gefahrstoffrecht enthalten, jedoch keinerlei<br />

Angaben über Nebenbestandteile <strong>und</strong> Verunreinigungen.<br />

z. B. kann der Konservierungsstoff Phenoxyethanol als Verunreinigung<br />

Phenol (in Kosmetika verboten) enthalten. Die<br />

Höhe des Gehaltes an Phenol in dem Rohstoff ist deshalb<br />

für die Verkehrsfähigkeit des Produktes von entscheidender<br />

Bedeutung. Die pharmazeutische Qualität ist mitunter<br />

nicht die reinste Qualität. Ein weiteres Beispiel für problematische<br />

Verunreinigungen ist Chromat (CMR-2 Stoff) in<br />

JAHRESBERICHT <strong>2008</strong><br />

73


LEBENSMITTELÜBERWACHUNG BW<br />

Teil III Produktgruppe Kosmetische Mittel<br />

Chromoxid (CI 77288), das für Lidschatten eingesetzt wird.<br />

Für viele Rohstoffe ist kein NOAEL (engl. für No Observed<br />

Adverse Effect Level), d.h. Dosis, bei der keine schädigende<br />

Wirkung beobachtet wird, <strong>und</strong> kein NOEL (engl. für No<br />

Observed Effect Level oder Concentration), d.h. Dosis, bei<br />

der keinerlei Wirkung beobachtet wird, bekannt. Deshalb<br />

kann in solchen Fällen auch keine Sicherheitsspanne (Margin<br />

of Safety) berechnet werden.<br />

Toxikologisches Profil der Bestandteile<br />

Ein besonderes Problemfeld ist das toxikologische Profil<br />

der Bestandteile mit den Fragestellungen:<br />

n welche Tests wann notwendig sind,<br />

n welche Alternativmethoden akzeptiert werden können,<br />

da sie ausreichend valide sind, wie die toxikologischen<br />

Daten zu bewerten sind <strong>und</strong><br />

n wann auf bestimmte toxikologische Tests verzichtet<br />

werden kann.<br />

Es wird vorgeschlagen, dass die amtlich tätigen Kosmetiksachverständigen<br />

der B<strong>und</strong>esländer gemeinsam mit Toxikologen<br />

eine Checkliste mit den relevanten Punkten erarbeiten<br />

<strong>und</strong> ggf. auf bestimmte Produktgruppen abgestellt<br />

die wesentlichen Anforderungen an die toxikologischen<br />

Daten auf der gemeinsamen Datenbank hinterlegen.<br />

Folgende weitere Themen wurden auf dem Karlsruher<br />

Kosmetiktag vorgetragen <strong>und</strong> diskutiert:<br />

n Percutane Absorption von Kosmetikbestandteilen in<br />

tieferen Hautschichten, auch unter dem Aspekt von<br />

elektrisch unterstützten Methoden wie Iontophorese<br />

n Ergebnisse der COLIPA-Expositionsstudie für<br />

kosmetische Mittel<br />

n Besonderheiten bei der Sicherheitsbewertung von<br />

Nanomaterialien, insbesondere der nanoskaligen UV-<br />

Filter Titandioxid <strong>und</strong> Zinkoxid<br />

n Die Sicherheitsbewertung von Haarfarben,<br />

insbesondere der Permanenthaarfarben<br />

n Die Sicherheitsbewertung von ätherischen Ölen <strong>und</strong><br />

deren Mischungen<br />

n Das TTC-Konzept zur Bewertung toxikologischer<br />

Eigenschaften von Substanzen, für die keine spezifischen<br />

toxikologischen Daten vorliegen<br />

n Bewertung von Schwermetallspuren in dekorativen<br />

Kosmetika<br />

Die einzelnen Vorträge wurden publiziert in<br />

SÖFW-Journal 134, 11, <strong>2008</strong> <strong>und</strong><br />

SÖFW-Journal 134, 12, <strong>2008</strong>.<br />

74


Majantol, Babypuder<br />

Majantol –<br />

neuer allergischer Duftstoff?<br />

Nach Kosmetikrecht müssen bestimmte Duftstoffe mit<br />

allergenem Potenzial auf dem Produktetikett im Verzeichnis<br />

der Bestandteile aufgeführt werden. Derzeit<br />

sind dies konkret 26 Stoffe, z. B. Limonen, Geraniol,<br />

Linalool usw. Für neu entwickelte Duftstoffe gibt es keine<br />

Kennzeichnungspflicht, auch wenn sie ein allergenes<br />

Potenzial aufweisen.<br />

Diese Kennzeichnungsverpflichtung soll dem Verbraucher<br />

zusätzliche Informationen <strong>und</strong> Transparenz bei der Auswahl<br />

von Produkten bieten, so dass bei entsprechender individueller<br />

ges<strong>und</strong>heitlicher Konstitution bestimmte Produkte mit<br />

kritischen Inhaltsstoffen gemieden werden können.<br />

Babypuder – Verbraucheraufklärung<br />

erforderlich<br />

Babypuder mit Talkum – wichtige Hinweise für die<br />

sichere Verwendung<br />

Das folgende unglückliche Ereignis war der Anlass für die<br />

Untersuchung von Babypudern: „Die Tochter einer Verbraucherin<br />

schaffte es, die auf dem Wickeltisch stehende<br />

Dose Babypuder zu öffnen. Der Inhalt fiel dem 17 Monate<br />

alten Mädchen über Gesicht <strong>und</strong> Oberkörper. Das Kind<br />

wurde umgehend ins Krankenhaus gebracht. Dort wurde<br />

die Durchführung einer Bronchioskopie für erforderlich erachtet.<br />

Glücklicherweise wurden keine Puderbestandteile<br />

in der Lunge entdeckt, so dass das Kind wieder entlassen<br />

werden konnte.“<br />

JAHRESBERICHT <strong>2008</strong><br />

Für neu entwickelte Duftstoffe gilt diese Regelung nicht.<br />

Der Einsatz neuer Duftstoffe kann für die Hersteller interessant<br />

sein, die vor einer Kennzeichnung der Duftstoffe<br />

zurückschrecken.<br />

Das B<strong>und</strong>esinstitut für Risikobewertung (BfR) empfiehlt in<br />

seiner Stellungnahme Nr. 024/<strong>2008</strong> vom 5.3.<strong>2008</strong> eine<br />

europaweit einheitliche Regelung für den Einsatz neuer<br />

Duftstoffe. Im Fokus seiner Stellungnahme stand der relativ<br />

neue Duftstoff Majantol, der bereits in kosmetischen<br />

Mitteln eingesetzt wird. Das BfR kam zum Schluss, dass<br />

Majantol allergenes Potenzial aufweist.<br />

Majantol selbst wurde in die Liste der allergenen Duftstoffe<br />

nicht aufgenommen, da es sich im Tierversuch als nicht<br />

allergen erwies. In neueren Patch-Test-Untersuchungen an<br />

mehreren Patientenkollektiven zeigte sich hingegen eine<br />

allergene Wirkung des Duftstoffes, obwohl auf molekularer<br />

Ebene kein Hinweis auf die Ursache erkennbar ist. Bei Allergikern<br />

kann der Duftstoff eine Kontaktdermatitis hervorrufen<br />

<strong>und</strong> zur Bildung von Ekzemen führen.<br />

Die chemische Bezeichnung von Majantol (CAS 103694-<br />

68-4) lautet 2,2-Dimethyl-3-(3-methylphenyl)propanol oder<br />

3-(2,2-Dimethyl-3-hydroxypropyl)toluol, weitere INCI-konforme<br />

Namen sind: 3-Trimethyl Benzene propanol. Der Geruch<br />

von Majantol ist als frisch-blumig beschrieben <strong>und</strong><br />

erinnert an Maiglöckchen oder Lindenblüten.<br />

Im Jahr <strong>2008</strong> wurden ca. 80 parfümierte Kosmetikproben<br />

auf Majantol untersucht <strong>und</strong> in 10 % der Proben Majantol<br />

auch nachgewiesen. Da eine Kennzeichnungspflicht für<br />

Majantol derzeit nicht besteht, könnte sich für entsprechend<br />

sensibilisierte Anwender hieraus ein Problem ergeben, denn<br />

das Produkt kann nicht gezielt gemieden werden. Wir unterstützen<br />

deshalb die Forderung des BfR für den Einsatz<br />

neuer Duftstoffe eine einheitliche europaweite Regelung zu<br />

treffen <strong>und</strong> die Liste in der Kosmetikrichtlinie 76/768/EWG<br />

für potenziell allergene Duftstoffe zu erweitern.<br />

Babypuder besteht in der Regel zu über 90 % aus Talkum.<br />

Talkum ist ein vielseitig eingesetztes Mineral (Magnesiumsilikathydrat,<br />

bekannt auch als Speckstein). Es fühlt sich<br />

seifig oder fettig an <strong>und</strong> hat gleitende Eigenschaften. Daher<br />

dient es in der Medizin <strong>und</strong> auch bei Kosmetika als Pudergr<strong>und</strong>lage.<br />

In der bei allen kosmetischen Mitteln obligatorischen<br />

Bestandteileliste (Ingredients) ist Talkum als „Talc“<br />

gekennzeichnet.<br />

Die Kosmetikverordnung schreibt bei talkumhaltigen, pulvrigen<br />

Kosmetika für Kinder bis zu 3 Jahren folgenden Warn-<br />

◆<br />

hinweis vor: „Von Nase <strong>und</strong> M<strong>und</strong> des Kindes fernhalten“.<br />

Die Babyprodukte, die wir überprüft haben, wiesen den<br />

vorgeschriebenen Warnhinweis auf. Bei 6 von 7 verschiedenen<br />

Produkten stand zusätzlich: „Wichtiger Hinweis: Puder<br />

unzugänglich für Kinder aufbewahren“.<br />

Der Warnhinweis ist notwendig, weil beim Einatmen von<br />

Talkum – wie bei allen feinen Stäuben – die Gefahr be-<br />

75


LEBENSMITTELÜBERWACHUNG BW<br />

Teil III Produktgruppe Kosmetische Mittel<br />

steht, dass die kleinen wasserunlöslichen Partikel in die<br />

Atemwege <strong>und</strong> von dort, wenn sie nicht wieder abgehustet<br />

werden, in die tieferen Atemwege gelangen <strong>und</strong> Entzündungen<br />

hervorrufen können. Im schlimmsten Fall können<br />

hieraus Belüftungsstörungen <strong>und</strong> Lungenentzündungen<br />

entstehen. Bei vorgesehener Verwendung von Babypuder<br />

besteht diese Ges<strong>und</strong>heitsgefahr nicht.<br />

Auch bei nicht talkumhaltigen Pudern – im Handel eher<br />

selten – muss die Gefahr des Einatmens (Aspiration) in der<br />

für alle kosmetischen Mittel erforderlichen Sicherheitsbewertung<br />

berücksichtigt werden. Wenn die Stäube dieser<br />

Puder so fein sind, dass das Einatmen auch hier eine Gefahr<br />

darstellt, müssen die oben genannten Warnhinweise<br />

ebenfalls angebracht werden.<br />

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass Babypuder<br />

bei bestimmungsgemäßer Verwendung<br />

ein sicheres kosmetisches Mittel ist. Um eine<br />

Puder-Inhalation bei Babys zu vermeiden, sollte<br />

jedoch Folgendes beachtet werden:<br />

n Puderdosen sollten nicht in der Reichweite<br />

von Kindern aufbewahrt werden. Dies be<br />

zieht sich auch auf größere Kinder, die evtl.<br />

mit der Puderdose spielen <strong>und</strong> dadurch<br />

Puderwolken verursachen könnten.<br />

n Puderdosen müssen immer verschlossen<br />

aufbewahrt werden.<br />

Aufgr<strong>und</strong> des aktuellen Falles, der uns über die Verbraucherzentrale<br />

Baden-Württemberg erreichte, machten wir<br />

uns über die Datenlage in den deutschen Giftinformationszentren<br />

k<strong>und</strong>ig. Hieraus ergab sich, dass in den vergangenen<br />

Jahren durchaus Fälle von Puderaspirationen bei<br />

Babys <strong>und</strong> Kleinkindern vorkamen. Die Vergiftungszentrale<br />

beim B<strong>und</strong>esinstitut für Risikobewertung wird unseren zusammenfassenden<br />

Bericht dieser Fälle zum Anlass nehmen,<br />

gemeinsam mit den Vergiftungszentralen die Sicherheit<br />

von talkumhaltigen Babypudern erneut zu bewerten.<br />

n Bei der Verwendung des Puders muss<br />

entsprechend dem Warnhinweis darauf<br />

geachtet werden, dass er nicht in der<br />

Nähe des Gesichts (z. B. Hals) angewandt<br />

wird.<br />

Nähere Informationen zu den Giftinformationszentralen<br />

<strong>und</strong> deren Arbeit finden Sie unter:<br />

www.bfr.b<strong>und</strong>.de > Vergiftungen.<br />

Aloe Vera – natürlicher Wirkstoff mit vielfältigen Auslobungen<br />

Die Überprüfung der Aloe Vera-Rohstoffe zeigte, dass sehr<br />

unterschiedliche Qualitäten auf dem Markt sind <strong>und</strong> die<br />

Spezifikationen dazu teilweise wenig aussagekräftig.<br />

Das CVUA Karlsruhe hat bereits im <strong>Jahresbericht</strong> 2006<br />

über den Einsatz von Aloe Vera in kosmetischen Mitteln<br />

als Wirkstoff ausführlich berichtet. Die Untersuchungen auf<br />

Aloe Vera in kosmetischen Mitteln wurden im Jahr 2007<br />

<strong>und</strong> <strong>2008</strong> fortgeführt. Für die Überwachung kosmetischer<br />

Mittel sind die gr<strong>und</strong>sätzlichen Untersuchungsziele der<br />

Ausschluss von Ges<strong>und</strong>heitsgefahren <strong>und</strong> der Schutz des<br />

Verbrauchers vor Irreführung.<br />

Für die Untersuchungen haben wir als Leitsubstanzen das<br />

Anthrachinonderivat Aloin <strong>und</strong> die acetylierte Polymannose<br />

Aloverose gewählt:<br />

n Aloin kommt nur in der Blattrinde vor <strong>und</strong> wird in der<br />

Pharmazie als Abführmittel eingesetzt, ist in kosmetischen<br />

Mitteln also unerwünscht.<br />

n Aloverose ist eine acetylierte Polymannose <strong>und</strong> nach<br />

unserem Kenntnisstand der für kosmetische Anwendung<br />

wertgebende Inhaltsstoff.<br />

◆<br />

Kosmetische Rohstoffe gelten als sicher, wenn der Aloingehalt<br />

unter 50 mg / kg liegt. Rohstoffe werden auf Aloin<br />

76


Aloe Vera<br />

untersucht, wenn der Verdacht auf Verwendung der Schalenbestandteile<br />

besteht. Neben einer in der Lebensmittel<strong>und</strong><br />

Arzneimittelanalytik etablierten Analysenmethode mittels<br />

Hochdruckflüssigkeitschromatographie haben wir eine spezifische<br />

<strong>und</strong> empfindliche dünnschichtchromatographische<br />

Methode entwickelt, die ausführlicher im <strong>Jahresbericht</strong> des<br />

CVUA Karlsruhe <strong>2008</strong> beschrieben wird.<br />

Auch zur Bestimmung der Aloverose wurde eine eigene<br />

Analysenmethode entwickelt. Das Verfahren <strong>und</strong> seine Störmöglichkeiten<br />

sind beschrieben im <strong>Jahresbericht</strong> des CVUA<br />

Karlsruhe 2007.<br />

Der analytisch ermittelte Aloverosegehalt wird berechnet auf<br />

Aloe Vera-Gel, wobei wir von einem durchschnittlichen Gehalt<br />

an Aloverose von 1 g/1 kg Gel ausgehen.<br />

Derzeit liegt die Bestimmungsgrenze bei ca. 30 mg Aloverose<br />

pro kg Produkt bzw. 3 g Aloe Vera-Gel pro 100 g kosmetisches<br />

Mittel (abhängig von konkreter Probeneinwaage <strong>und</strong><br />

Verdünnungsschritten).<br />

Da das Verfahren auf der quantitativen Bestimmung des<br />

Polysaccharidbausteins Mannose basiert, können wir auf den<br />

ursprünglichen Gehalt an eingesetzter Aloverose schließen.<br />

Wir können allerdings nicht erkennen, ob der Aloverosegehalt<br />

im Rohstoff bereits durch mikrobiologische Prozesse reduziert<br />

wurde. Das Aloe Vera-Gel ist wegen des Gehaltes an<br />

Glukose ein gutes Nährmedium für Lactobacillus. Aus Glukose<br />

wird Milchsäure, die die Acetylgruppen der Aloverose<br />

hydrolysieren.<br />

200-fach <strong>und</strong> ggf. standardisiert mit Maltodextrin oder anderen<br />

neutralen Additiven.<br />

Gute Rohstoffqualitäten haben nach unseren Erfahrungen<br />

ca. 0,5 -1,5 g Aloverose, berechnet auf 1 kg frisches Gel. Es<br />

sind aber auch Rohstoffqualitäten mit weit unter 0,5 g auf<br />

dem Markt.<br />

Bei Rohstoffen, die unter Verwendung des gesamten Blattes<br />

hergestellt <strong>und</strong> anschließend über Aktivkohle gereinigt werden,<br />

ist mit geringen Aloingehalten zu rechnen (< 5 mg / kg),<br />

aber auch mit weniger Aloverose als bei den o.g. Rohstoffen<br />

– entsprechend des eingesetzten Pflanzenmaterials, das aus<br />

Rinde <strong>und</strong> Gel besteht.<br />

Bei Rohstoffen, die unter Verwendung des gesamten Blattes<br />

hergestellt <strong>und</strong> anschließend nicht über Aktivkohle gereinigt<br />

werden, ist mit einem erhöhten Aloingehalt zu rechnen.<br />

Ein auffällige Rohstoffprobe war bezeichnet als Aloe Capensis<br />

aus braun-grünen Granulaten mit glänzenden Bruchflächen<br />

<strong>und</strong> einem Gehalt an Aloin von 27 g / 100 g. Die Prüfung<br />

ergab, dass es sich hierbei um eine Droge nach dem<br />

Europäischen Arzneimittelbuch handelte <strong>und</strong> zum Einsatz in<br />

Arzneimitteln bestimmt war. Als Bestandteil in kosmetischen<br />

Mitteln ist dieser Rohstoff u. E. ungeeignet.<br />

Eine weitere Rohstoffprobe bestand aus einem dunkel gefärbten<br />

Wasser-Propylenglycolextrakt. Laut Hersteller enthielt<br />

dieser Rohstoff maximal 2.600 mg / kg Aloin. Aloverose war<br />

nach unseren Untersuchungen nicht nachweisbar. Wir bezweifeln<br />

die kosmetische Eignung dieses Rohstoffes.<br />

JAHRESBERICHT <strong>2008</strong><br />

Wenn wir in unserem Labor in den Kosmetikproben mittels<br />

Dünnschichtchromatographie keine Aloverose nachweisen<br />

können, d.h. der Gehalt an Aloe Vera Gel unter 3 g pro<br />

100 g Produkt liegen muss, überprüfen wir i.d.R. den Rohstoff<br />

beim Hersteller des kosmetischen Mittels <strong>und</strong> bewerten<br />

ihn in Verbindung mit der Einsatzkonzentration im Hinblick<br />

auf die Auslobung.<br />

Wir sind im Rahmen unserer Untersuchungen auf 5 Rohstofftypen<br />

gestoßen, bei denen jeweils unterschiedliche<br />

Blattanteile bzw. Extraktionsmittel eingesetzt werden:<br />

n Verwendung des klaren inneren Gel<br />

n Verwendung des gesamten Blattes, gereinigt<br />

n Verwendung des gesamten Blattes<br />

n Yellow sap = grün-gelbe Flüssigkeit zwischen Rinde<br />

<strong>und</strong> Gel<br />

n Glykolextrakt aus Rinde<br />

n Ölextrakt<br />

Bei der Verwendung des inneren klaren Gels ergeben sich<br />

je nach Konzentrationsgrad cremefarbene bis leicht beige<br />

Flüssigkeiten oder Pulver. Die Flüssigkeiten sind häufig<br />

10-fach oder 40-fach konzentriert, die Pulver 100-fach oder<br />

Auf dem Rohstoffmarkt werden auch ölhaltige Extrakte aus<br />

Aloe Vera angeboten. Laut Herstellerangaben sind hier Extrakte<br />

aus der grünen Rinde zu verstehen. Die extrahierten<br />

Stoffe sollen die Haut schützen <strong>und</strong> pflegen. Bestandteile<br />

des inneren Gels, also auch Aloverose, sind hier nicht enthalten,<br />

da sie wegen der hydrophilen Eigenschaften nicht in die<br />

Ölphase extrahiert werden können. Wirksamkeitsnachweise<br />

der Hersteller für diesen Rohstoff liegen uns nicht vor, so<br />

dass wir entsprechende Auslobungen als irreführend beurteilen.<br />

Zusammen mit den Rohstoffproben werden auch die Spezifkationen<br />

der Hersteller überprüft. Dabei müssen wir immer<br />

wieder feststellen, dass die darin gemachten Angaben<br />

ungenügend sind. Häufig fehlen genaue Angaben zur Art<br />

des Rohstoffes, also hier Gel oder Rinde. Der Aloverosegehalt<br />

wird nur selten ausgewiesen <strong>und</strong> der Aloingehalt häufig<br />

nur auf Nachfrage mitgeteilt. Dosierungsempfehlungen für<br />

den Einsatz in kosmetischen Mitteln sind kritisch auf Vorhandensein<br />

von Wirksamkeitsnachweisen zu hinterfragen.<br />

Dr. Gerd Mildau, CVUA Karlsruhe<br />

77


LEBENSMITTELÜBERWACHUNG BW<br />

Teil III Produktgruppe Kosmetische Mittel<br />

Bedarfsgegenstände<br />

Phthalate weiterhin im Fokus<br />

Während der Einsatz von phthalathaltigen Weichmachern bei der Herstellung von Spielzeug <strong>und</strong> Babyartikeln seit<br />

Anfang 2007 detaillierten Vorschriften unterliegt <strong>und</strong> teilweise verboten ist, gibt es für sonstige Verbraucherprodukte<br />

bisher immer noch keine rechtsverbindlichen Regelungen.<br />

In <strong>2008</strong> wurde daher verstärkt das Augenmerk auf derartige<br />

Erzeugnisse gelegt. Aber auch in Lebensmittelverpackungen<br />

liegt das Thema Weichmacher immer noch auf Platz<br />

1 der Kontaminantenhitliste. Neuerdings bekommen jedoch<br />

Deckeldichtungen aus Weich-PVC große Konkurrenz, denn<br />

Klebstoffe <strong>und</strong> Druckfarben wurden als weitere Kontaminationsquellen<br />

erkannt. Wobei letztere – je nach Art der Bedruckung<br />

– auch in Bezug auf migrierfähige Photoinititoren in<br />

der Diskussion <strong>und</strong> Anlass für Beanstandungen sind.<br />

Entwarnung bei Spielzeug –<br />

Probleme bei sonstigen Verbraucherprodukten<br />

aus Weich-PVC<br />

(DINP) verringerte sich erfreuerlicherweise ebenfalls deutlich<br />

<strong>und</strong> lag in <strong>2008</strong> nur noch bei 5 % der untersuchten Proben.<br />

Ein vollkommen anderes Bild ergeben die Untersuchungen<br />

von körpernah getragenen Gegenständen. Hier gibt es für<br />

weichmachende Substanzen keine gesetzlich festgelegten<br />

Höchstwerte. Dies hat zur Folge, dass die Hersteller in diesem<br />

Bereich nach wie vor an den ges<strong>und</strong>heitlich bedenklichen,<br />

im Falle von DEHP für Spielzeug komplett verbotenen,<br />

aber eben billigeren Phthalaten festhalten <strong>und</strong> sogar von<br />

Jahr zu Jahr vermehrt einsetzen. Gegenüber 2006 (20%)<br />

lag im Jahr <strong>2008</strong> der Anteil der untersuchten Proben (z. B.<br />

Skibrillen, Badesandalen, Armbanduhren) mit DEHP sogar<br />

bei 44 %.<br />

Eine Vielzahl an Erzeugnissen für Kinder ( z. B. Puppen, Skibrillen,<br />

Armbanduhren, Badesandalen, aufblasbare Wassertiere)<br />

wurden auch in <strong>2008</strong> wieder schwerpunktmäßig<br />

auf ihre Materialbeschaffenheit <strong>und</strong> den Weichmachergehalt<br />

hin untersucht: Über 150 Proben <strong>und</strong> -teile bestanden<br />

aus Polyvinylchlorid (PVC) <strong>und</strong> enthielten verschiedene, als<br />

Weichmacher eingesetzte Substanzen.<br />

siehe auch: www.cvuas.de<br />

Seit Anfang 2007 ist die Verwendung von bestimmten<br />

Phthalaten als Weichmacher in Spielzeug <strong>und</strong> Babyartikeln<br />

rechtlich verboten bzw. eingeschränkt. Hier werden seither<br />

zunehmend alternative Weichmacher eingesetzt. So ist das<br />

für Spielzeug <strong>und</strong> Babyartikel verbotene Di-(2-ethylhexyl)<br />

phthalat (DEHP) seit 2007 nur noch in 5 bis 6 % der untersuchten<br />

Proben enthalten. Der Anteil von Diisononylphthalat<br />

Entwicklung der Weichmacherbef<strong>und</strong>e in<br />

körpernah getragenen Erzeugnissen<br />

70<br />

2006 2007 <strong>2008</strong><br />

60<br />

50<br />

40<br />

30<br />

36<br />

44<br />

61<br />

50<br />

40<br />

20<br />

10<br />

0<br />

20<br />

14 15<br />

19<br />

DEHP DINP alternativer<br />

Weichmacher<br />

◆<br />

78


Mios-Online<br />

JAHRESBERICHT <strong>2008</strong><br />

w<br />

Homepage „mios-online“<br />

MioS – Was ist denn das?<br />

Lebensmittelverpackungen machten im Verlauf der letzten<br />

Jahre mehrfach Schlagzeilen, weil immer wieder eine<br />

„neue“ <strong>und</strong> evtl. krebserregende oder genotoxische Substanz<br />

im Lebensmittel nachgewiesen wurde, die aus dem<br />

Verpackungsmaterial übergewandert war. Meist fehlen<br />

dann Kenntnisse darüber, ob auch andere Erzeugnisse betroffen<br />

sind <strong>und</strong> wenn ja, wie hoch bzw. wie niedrig die im<br />

Labor ermittelten Migrationswerte tatsächlich sind. Nicht zuletzt<br />

vor diesem Hintergr<strong>und</strong> wurde am CVUA Stuttgart eine<br />

Datenbank entwickelt, in der Migrationsbef<strong>und</strong>e verknüpft<br />

sind mit der Art des Gegenstandes oder Materials sowie der<br />

Anwendung im Kontakt mit den jeweiligen Lebensmitteln.<br />

Die Datenbank enthält bisher weit über 23.000 Datensätze<br />

zu Migrationswerten, die bei der Untersuchung sowohl von<br />

Prüflebensmitteln als auch von realen Lebensmitteln erhalten<br />

wurden.<br />

Das Ziel der Datenbank ist, diese als Gr<strong>und</strong>lage für die Beurteilung<br />

des Migrationsverhaltens bestimmter Substanzen<br />

<strong>und</strong> als Entscheidungshilfe sowohl bei der Interpretation<br />

z. B. eigener Untersuchungsergebnisse bzw. Berechnungen<br />

als auch bei der Formulierung von Richt- <strong>und</strong> Grenzwerten<br />

heranziehen zu können. Daher ist die Aktualisierung besonders<br />

wichtig: Sowohl von Überwachungsseite als auch<br />

von der Seite der Hersteller von Bedarfsgegenständen soll<br />

weiteres Datenmaterial zur Verfügung gestellt, dieses in<br />

die Datenbank eingeb<strong>und</strong>en <strong>und</strong> dann via Internet der Öffentlichkeit<br />

wieder zur Verfügung gestellt werden.<br />

Die Migrationsdatenbank „MioS“ (MioS = Migration of<br />

Substances) steht seit Ende <strong>2008</strong> via Internet (www.miosonline.de)<br />

für den registrierten Benutzerkreis in deutscher<br />

<strong>und</strong> englischer Sprache zur Verfügung. Im November <strong>2008</strong><br />

wurde sie auf dem 4th International Symposium on Food<br />

Packaging in Prag erstmals vor internationalem <strong>und</strong> sehr<br />

interessiertem Publikum (Verpackungshersteller, Abfüller,<br />

Forschungsinstitute, Universitäten sowie Vertreter der<br />

Überwachung <strong>und</strong> Mitglieder der Europäischen Kommission<br />

als Gesetzgeber) vorgestellt.<br />

siehe auch: www.cvuas.de<br />

MioS online: www.mios-online.de<br />

79


LEBENSMITTELÜBERWACHUNG BW<br />

Teil III Produktgruppe Bedarfsgegenstände<br />

Bedarfsgegenstände mit<br />

Lebensmittelkontakt<br />

Weichmacher in Lebensmitteln –<br />

Migration aus Twist-off-Deckeln<br />

weiterhin problematisch<br />

Dichtungsmaterialien von Schraubdeckeln bestehen derzeit<br />

nach wie vor ausschließlich aus Weich-PVC <strong>und</strong> führen immer<br />

noch zu stark überhöhten Weichmacherübergängen,<br />

insbesondere bei Kontakt mit fetthaltigen Lebensmitteln<br />

wie in Öl eingelegtem Gemüse, Käse- oder Fischkonserven<br />

sowie fetthaltigen Brotaufstrichen wie Pesto. Über die<br />

Jahre 2005 bis 2007 hat sich die Situation nicht wesentlich<br />

verbessert, daher wurden auch im Jahr <strong>2008</strong> insgesamt<br />

77 derartige Proben als Kontrollschwerpunkt untersucht.<br />

Die gute Nachricht zuerst: Bei keinem der 30 untersuchten<br />

Gläschen für Säuglinge <strong>und</strong> Kleinkinder war der Grenzwert<br />

für den Weichmacher ESBO (30 mg / kg), welcher exklusiv<br />

für Deckeldichtungen derartiger Produkte verwendet wurde,<br />

überschritten. Bei Untersuchungen in 2005 lagen immerhin<br />

noch 7 von 55 Proben (13%) über diesem Grenzwert.<br />

Leider waren aber immer noch in 25 Deckeln (23 %) die<br />

ges<strong>und</strong>heitlich bedenklichen Phthalate DEHP, DINP oder<br />

DIDP enthalten <strong>und</strong> in unterschiedlichen Mengen in die jeweiligen<br />

Lebensmittel migriert.<br />

„Spitzenreiter“ waren Sesammus aus der Türkei mit<br />

327 mg / kg DEHP <strong>und</strong> eine Würzsauce aus Taiwan mit<br />

282 mg / kg DINP. Im Vergleich mit den „Spitzenreitern“<br />

in 2007 lagen die Extremwerte in <strong>2008</strong> zwar deutlich<br />

niedriger, dennoch wurden insgesamt 12 Proben (11 %)<br />

aufgr<strong>und</strong> der Überschreitung des toxikologisch zulässigen<br />

Sicherheitsniveaus als ges<strong>und</strong>heitsschädlich beanstandet.<br />

Insgesamt wurden im Jahr <strong>2008</strong> aufgr<strong>und</strong> der Überschrei-<br />

tung von Migrationsgrenzwerten 23 Proben (21%) beanstandet.<br />

Diese Beanstandungsquote ist im Vergleich zu<br />

2007 (12%) deutlich erhöht, was vor allem auf den hohen<br />

Anteil von Proben aus Drittländern (v. a. Türkei, Osteuropa,<br />

Südostasien <strong>und</strong> Indien) zurückzuführen ist.<br />

„Neues“ altbekanntes Problem:<br />

Weichmacherübergänge aus<br />

Packungsklebstoffen<br />

In der Fachwelt ist schon seit längerem bekannt, dass auch<br />

bei vermeintlich „sicheren“ Produkten, wie Mehl <strong>und</strong> Zucker,<br />

Stoffe aus der Verpackung übergehen können. Denn:<br />

gerade trockene <strong>und</strong> pulverförmige Lebensmittel besitzen<br />

eine große innere Oberfläche <strong>und</strong> können insbesondere<br />

niedermolekulare Stoffe aus der Verpackung adsorbieren.<br />

Trotzdem wird in den bestehenden EU-Richtlinien für Testverfahren<br />

ein Übergang auf trockene Lebensmittel explizit<br />

ausgeklammert. Die Folge: kaum ein Labor untersuchte bisher<br />

routinemäßig auf Stoffübergänge von Verpackungen in<br />

derartige Lebensmittel.<br />

Dies änderte sich im Jahr 2007 als gerade in trockenen,<br />

pulvrigen Lebensmitteln der Stoff Diisobutylphthalat (DiBP)<br />

aufgefallen war <strong>und</strong> die Papier- bzw. Kartonverpackung für<br />

diese Kontamination evtl. in Frage kam. Allerdings wurde<br />

der Einsatz von DiBP bei der Papierherstellung ausgeschlossen.<br />

Mögliche andere Eintragsquellen, u. a. Druckfarben<br />

<strong>und</strong> Klebstoffe, wurden diskutiert. Schließlich räumten die<br />

Verpackungshersteller ein, evtl. DiBP-haltige Klebstoffe verwendet<br />

zu haben. Der eindeutige Nachweis war aber bis<br />

dahin nicht geführt worden.<br />

Daher wurden <strong>2008</strong> insgesamt 66 Proben von Papier- <strong>und</strong><br />

Kartonverpackungen auf Weichmacher in Klebstoffen <strong>und</strong><br />

den möglicherweise verwendeten Stoff DiBP untersucht.<br />

Hierbei wurde die Verpackung zum einen an der Klebenaht<br />

Warenströme ...<br />

UK<br />

Müsli vom Markt<br />

genommen<br />

Irland<br />

Ungarn<br />

Müsli vom Markt<br />

genommen<br />

Portugal<br />

Müsli vom<br />

Markt genommen<br />

Schweden<br />

Frankreich<br />

Dänemark<br />

Italien<br />

Österreich<br />

Niederlande<br />

Griechenland<br />

Norwegen<br />

Spanien Slowenien Finnland Kroatien<br />

Zypern<br />

Mex. Tacos<br />

Niederlande<br />

Griechenland<br />

Finnland<br />

Schweden<br />

Belgien<br />

Mexikanische Tacos<br />

Rückruf<br />

Schweiz<br />

Lasagne<br />

Schweiz<br />

Lack<br />

Niederlande<br />

Karton<br />

Belgien<br />

Müsli -Hersteller<br />

5 Müsli-Sorten<br />

vom Markt genommen<br />

Dänemark<br />

Irland<br />

Frankreich<br />

Polen<br />

Schweiz<br />

Deutschland<br />

Niederlande<br />

Griechenland<br />

Malta<br />

Deutschland<br />

Baden-Württemberg<br />

Müsli vom Markt genommen<br />

Quelle: BLV, Stand 16.04.2009<br />

80


Materialien mit Lebensmittelkontakt<br />

Diagramme: Warenströme für verpackte Lebensmittel, Verpackung <strong>und</strong> Lack<br />

... Warenströme<br />

Brandenburg<br />

Rheinland-<br />

Pfalz<br />

Niedersachsen<br />

Schweiz<br />

Lack<br />

Italien Österreich Frankreich Niederlande Schweden Belgien<br />

Hessen<br />

Bayern<br />

Deutschland<br />

Nordrhein-<br />

Westfalen<br />

Baden-<br />

Württemberg<br />

JAHRESBERICHT <strong>2008</strong><br />

1 Kartonbedrucker<br />

1 Kartonbedrucker<br />

5 Kartonbedrucker<br />

3 Kartonbedrucker<br />

5 Kartonbedrucker<br />

6 Kartonbedrucker<br />

2 Kartonbedrucker<br />

Nordrhein-Westfalen<br />

verschiedene Sorten<br />

Cornflakes derzeit in<br />

Untersuchung<br />

Belgien<br />

2 Sorten Cornflakes<br />

vom Markt genommen<br />

Schleswig-Holstein<br />

verschiedene Sorten<br />

Cornflakes<br />

Quelle: BLV, Stand 16.04.2009<br />

Saarland<br />

Cornflakes <strong>und</strong> ähnl.<br />

<strong>und</strong> zum anderen an einer (auch bedruckten) anderen Stelle<br />

untersucht, um den Ursprung von DiBP zweifelsfrei beweisen<br />

zu können. In 13 Verpackungen (20 % der Proben)<br />

wurde DiBP in der Klebenaht festgestellt. In 4 Lebensmitteln<br />

war hier außerdem der vom BfR festgelegte Richtwert von<br />

1 mg / kg überschritten. Der höchste gemessene Wert<br />

lag bei 4,4 mg / kg in einer Probe „Brotbackmischung mit<br />

Hefe“.<br />

4-Methylbenzophenon –<br />

eine Druckfarbe geht auf Reisen<br />

In den Jahren 2005 <strong>und</strong> 2006 sorgte der Übergang des in<br />

UV-härtenden Druckfarben als Photoinitiator verwendeten<br />

Isopropylthioxanthon (ITX) auf in Verb<strong>und</strong>karton verpackte<br />

Lebensmittel für Furore. Daher wurden die Untersuchungen<br />

ab 2007 auf weitere Photoinitiatoren ausgedehnt <strong>und</strong> insbesondere<br />

auf Stoffe fokussiert, die als Basismolekül Benzophenon<br />

oder Benzoesäure enthalten.<br />

Im Berichtsjahr wurden 75 Lebensmittel in bedruckten Papier-<br />

<strong>und</strong> Kartonverpackungen, wie z. B. Müslis, Nudeln,<br />

Reis, Haferflocken, Knäckebrot <strong>und</strong> Kartoffelpüree untersucht.<br />

Oft waren die Lebensmittel zusätzlich zur bedruckten<br />

Kartonverpackung noch in Beuteln aus Papier, Kunststoff,<br />

Aluminium oder Kombinationen dieser Materialien verpackt.<br />

Startpunkt der Analysen war immer die bedruckte Verpackung.<br />

Nur wenn hier ein Photoinitiator nachgewiesen<br />

wurde <strong>und</strong> keine funktionelle Barriere ( z. B. Metallschicht)<br />

das Lebensmittel vor dem Übergang schützte, wurde das<br />

Lebensmittel untersucht.<br />

Das Untersuchungsergebnis war eindeutig: In 26 (33 %)<br />

Verpackungen waren die Photoinitatoren Benzophenon<br />

(17 Proben), Methyl-o-benzoyl-benzoat (3 Proben) sowie<br />

4-Methylbenzophenon (2 Proben) nachweisbar. 4 Verpackungen<br />

enthielten diese außerdem als Gemische in unterschiedlicher<br />

Kombination.<br />

Bei der Untersuchung der Lebensmittel waren allerdings<br />

nur zwei Proben auffällig. Hierbei handelte es sich um<br />

2 in Hochglanzkartons verpackte Müsliproben desselben<br />

Herstellers, bei denen 456 bzw. 254 mg 4-Methylbenzophenon<br />

pro Kilogramm Karton bzw. 8,1 bzw. 0,8 mg 4-Methylbenzophenon<br />

pro Kilogramm Lebensmittel bestimmt<br />

wurden. Die Lebensmittel waren zwar zusätzlich mit einem<br />

Polyethylenbeutel verpackt, trotzdem fand die Kontamination<br />

mit diesem Druckfarbenbestandteil statt <strong>und</strong> erfolgte<br />

eindeutig über die Gasphase <strong>und</strong> durch den Innenbeutel<br />

aus Polyethylen hindurch.<br />

4-Methylbenzophenon ist bisher toxikologisch nur unvollständig<br />

bewertet. Daher wurde die Kontamination des Lebensmittels<br />

als eine unvertretbare Veränderung der Zusammensetzung<br />

des Lebensmittels beurteilt. Die Folge war ein<br />

Verkehrsverbot sowohl für die Verpackung als auch für das<br />

Lebensmittel.<br />

Antihaftbeschichtung hielt Tomatensoße<br />

nicht stand<br />

Antihaftbeschichtete Pfannen wurden getestet <strong>und</strong> die<br />

Robustheit der Antihaftbeschichtung geprüft. Nach der<br />

haushaltsüblichen Reinigung wurde eine Tomaten-Reis-Mischung<br />

in den Pfannen zubereitet, 30 Minuten am Köcheln<br />

gehalten, gelegentlich mit einem Holzlöffel umgerührt <strong>und</strong><br />

über Nacht stehen gelassen. Anschließend wurde das Lebensmittel<br />

aus der Pfanne entfernt, die Pfanne mit der Hand<br />

gespült <strong>und</strong> erneut befüllt. Diese Prozedur wurde insgesamt<br />

fünfmal Mal durchgeführt.<br />

81


LEBENSMITTELÜBERWACHUNG BW<br />

Teil III Produktgruppe Bedarfsgegenstände<br />

Übergang von Farbstoffen –<br />

immer wieder ein Problem<br />

Pfanne mit abgelöster Antihaftbeschichtung<br />

Während 6 der 7 Pfannen den Funktionstest mit Bravour<br />

bestanden haben, war bei einer Probe bereits nach dem<br />

2. Durchgang Blasenbildung erkennbar. Außerdem waren<br />

schon kleine Teile der Beschichtung von der Pfanne abgelöst.<br />

Nach dem 3. Durchgang waren Stücke der Beschichtung<br />

im Lebensmittel sichtbar <strong>und</strong> nach der Reinigung zeigte<br />

sich schließlich, dass sich die Beschichtung großflächig<br />

gelöst hatte. Der Übergang der Beschichtung auf die Tomaten-Reis-Mischung<br />

wurde als unvertretbare Veränderung<br />

der Zusammensetzung des Lebensmittels beurteilt <strong>und</strong> die<br />

Pfanne außerdem aufgr<strong>und</strong> der Auslobung mit „Long Life<br />

Non-Stick Interior“ wegen irreführender Kennzeichnung beanstandet.<br />

Auch fehlten die erforderlichen Hinweise für eine<br />

sichere <strong>und</strong> sachgemäße Verwendung sowie die Adresse<br />

des Herstellers.<br />

Auch <strong>2008</strong> wurden wieder bunt bedruckte oder gefärbte<br />

Materialien <strong>und</strong> Gegenstände mit Lebensmittelkontakt<br />

(Servietten, Dönertüten, Bäckertüten, Dekoartikel) auf das<br />

Ausbluten von Farbstoffen untersucht. Bei 13 (18%) ein<br />

unerlaubter Farbstoffübergang festgestellt <strong>und</strong> beanstandet.<br />

Besonders auffällig waren Dönertüten: 6 (50%) von<br />

12 untersuchten Proben bluteten aus.<br />

Ein Übergang von Farbstoffen kann aber nicht nur beim<br />

Kontakt der Materialien mit Lebensmitteln stattfinden,<br />

sondern auch beim Körperkontakt durch Speichel <strong>und</strong><br />

Schweiß. 30 Proben wie z. B. Servietten, Gläser <strong>und</strong> Tischsets<br />

wurden auf einen möglichen Farbstoffübergang mit<br />

Speichel- <strong>und</strong>/oder Schweißsimulanz getestet. Erfreulicherweise<br />

waren alle getesteten Gegenstände speichel- <strong>und</strong><br />

schweißecht.<br />

siehe auch: www.cvuas.de<br />

Dekosteine aus Glas –<br />

gefährliche Verwechslungsgefahr mit<br />

Lebensmitteln<br />

Blei <strong>und</strong> Cadmium aus Keramik –<br />

Ausnahmen bestätigen die Regel<br />

Blei <strong>und</strong> Cadmium werden immer noch in Keramikglasuren<br />

in Form von bunten Pigmenten eingesetzt. Besonders säurehaltige<br />

Lebensmittel können diese Schwermetalle aus der<br />

Glasur lösen, wodurch sie in das Lebensmittel übergehen.<br />

Im Jahr <strong>2008</strong> wurden daher insgesamt 47 Proben aus Keramik<br />

(Auflaufformen, Müsli- <strong>und</strong> Suppenschüsseln sowie<br />

Tassen) auf ihre Blei- <strong>und</strong> Cadmiumlässigkeit untersucht.<br />

Erfreulicher Bef<strong>und</strong>: Nur eine von 47 Proben war wegen<br />

zu hoher Bleilässigkeit zu beanstanden.<br />

Die leidige Erkenntnis: Bereits im Jahr 2006 war eine<br />

Auflaufform desselben italienischen Herstellers wegen zu<br />

hoher Bleilässigkeit aufgefallen.<br />

Getrübter Genuss durch Verpackung<br />

<strong>und</strong> Co.<br />

In <strong>2008</strong> wurden insgesamt 98 Gegenstände mit Lebensmittelkontakt<br />

(Wasserkocher, Pralinentüten, Kinder- <strong>und</strong><br />

Sporttrinkflaschen, Pfannenwender, Silikonbackformen, Stileisbereiter)<br />

darauf geprüft, ob sie den Geruch bzw. den<br />

Geschmack von Lebensmitteln beeinflussen. Erfreulich:<br />

93 % der untersuchten Proben waren unauffällig. 7 Proben<br />

(7%) – insbesondere (4 von 6 getesteten) Schraubverschlüsse<br />

für Saftflaschen – bestanden den sensorischen<br />

Test nicht <strong>und</strong> wurden beanstandet.<br />

Dekosteine<br />

Bonbons<br />

Wenn Dekorationsgegenstände Lebensmitteln ähneln,<br />

kann dies für kleine Kinder durchaus gefährlich werden.<br />

Denn diese unterscheiden nicht zwischen Dekoration <strong>und</strong><br />

Lebensmittel. Was lecker aussieht, wird erst mal in den<br />

M<strong>und</strong> geschoben <strong>und</strong> probiert. Ist der Gegenstand des<br />

gustatorischen Interesses scharfkantig oder spitz, kann es<br />

beim Verschlucken dieser Teile zu Verletzungen kommen.<br />

Als besonders problematisch fallen hier Dekosteine auf.<br />

Diese werden immer häufiger angeboten <strong>und</strong> bestehen<br />

meist aus bunt eingefärbtem Kunststoff oder Glas. Letztere<br />

haben häufig große Ähnlichkeit mit Kandiszucker oder<br />

Bonbons. Dekosteine aus Kunststoff können wegen ihrer<br />

Farbe <strong>und</strong> ihrem Glanz u. U. Götterspeise ähneln. Sind<br />

verwechselbare Dekosteine nicht mit der entsprechenden<br />

Sorgfalt hergestellt – z. B. nicht abger<strong>und</strong>et – dann kann<br />

eine Verwechslung mit einem Lebensmittel zur Ges<strong>und</strong>heitsgefahr<br />

werden.<br />

Im Jahr <strong>2008</strong> wurden 8 Proben Dekosteine (einmal 3 verschiedene<br />

Farben vom selben Hersteller) untersucht <strong>und</strong><br />

alle als gefährlich beanstandet. Im europaweiten Schnellwarnsystem<br />

RAPEX wurde vor diesen Produkten gewarnt.<br />

82


gegenstände mit Körperkontakt<br />

Bedarfsgegenstände mit Körperkontakt<br />

<strong>und</strong> zur Körperpflege<br />

PAK – auch in Verbraucherprodukten<br />

Polycyclische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK) sind<br />

Stoffgemische, die bei unvollständiger Verbrennung von organischem<br />

Material wie Kohle, Kraftstoff, Tabak oder beim<br />

Grillen entstehen können (siehe auch Kapitel IV PAK in Lebensmitteln).<br />

Der bei der Verkokung von Steinkohle anfallende<br />

PAK-haltige Teer kann durch Destillation in Öle <strong>und</strong><br />

Pech aufgetrennt werden. Derartige Teeröle werden u. a.<br />

auch in Erzeugnissen aus Kunststoff bzw. Kautschuk als<br />

Weichmacher eingesetzt. Die Gruppe der PAK umfasst über<br />

100 Substanzen, von denen einige beim Menschen mit großer<br />

Wahrscheinlichkeit erbgutverändernd, die Fortpflanzung<br />

beeinträchtigend <strong>und</strong> krebserzeugend (z. B. Naphthalin)<br />

wirken. Das BfR ist in seiner am 01.10.2007 aktualisierten<br />

Stellungnahme Nr. 035/2007 deshalb der Auffassung, dass<br />

die Gehalte an PAK in verbrauchernahen Produkten soweit<br />

PAK-Gehalte in Werkzeuggriffen aus Kunststoff/Gummi<br />

Probenzahl in %<br />

60<br />

50<br />

40<br />

30<br />

20<br />

10<br />

0<br />


LEBENSMITTELÜBERWACHUNG BW<br />

Teil III Produktgruppe Bedarfsgegenstände<br />

„Nickel-Vortests“ bei der Kontrolle vor Ort im Landkreis Schwäbisch Hall<br />

Die Nickelallergie ist die häufigste Kontaktallergie überhaupt. Fast zehn Prozent der Bevölkerung sind davon betroffen.<br />

Zu den Risikogruppen zählen insbesondere Mädchen <strong>und</strong> junge Frauen mit einer Veranlagung zu Überempfindlichkeitsreaktionen<br />

der Haut. Bereits jede fünfte Frau reagiert allergisch auf Nickel.<br />

Nickel ist ein Metall, das in Bedarfsgegenständen wie Uhren,<br />

Schmuck, Brillen, Jeansknöpfen, Reißverschlüssen, Essbestecken,<br />

Konservendosen sowie in vielen Kosmetika – immer<br />

noch – verwendet wird. Voraussetzung für eine allergische<br />

Reaktion ist aber die an der Oberfläche des Schmuckes etc.<br />

freigesetzte Menge Nickel. In den Sommermonaten werden<br />

sog. Körperkontaktmaterialien vermehrt direkt auf der Haut<br />

getragen, so dass es häufiger zu allergischen Reaktionen<br />

kommt. Oberflächenbeschichtungen, die die Nickelfreisetzung<br />

verhindern sollen, können durch regelmäßiges Tragen<br />

des Schmuckes mit der Zeit abgenutzt bzw. beschädigt<br />

werden. So können auch Bedarfsgegenstände, auf die man<br />

lange Zeit nicht allergisch reagiert hat, mit der Zeit eine Allergie<br />

auslösen.<br />

Das Landratsamt Schwäbisch Hall hat im Jahr <strong>2008</strong> auf<br />

Anregung des CVUA Stuttgart ein Schwerpunktprogramm<br />

zur Überprüfung von Körperkontaktmaterialien auf Nickellässigkeit<br />

durchgeführt. Im April <strong>2008</strong> wurden zwei Lebensmittelkontrolleure<br />

des Amtes für Veterinärwesen <strong>und</strong><br />

Verbraucherschutz durch Mitarbeiter des CVUA Stuttgart in<br />

die Durchführung des sog. „Nickel-Vortests“ eingeführt. Die<br />

notwendigen Reagenzien für die Durchführung des Vortests<br />

in den Betrieben wurden übergeben.<br />

Von den beiden Lebensmittelkontrolleuren wurden von<br />

Juni bis August <strong>2008</strong> im Rahmen gemeinsam durchgeführter<br />

Schwerpunktkontrollen insgesamt 30 Einzelhandelsbetriebe,<br />

die Schmuck <strong>und</strong> Modeaccessoires zum<br />

Verkauf anbieten, überprüft. Im Rahmen einer allgemeinen<br />

Betriebskontrolle wurden in jedem Betrieb vor den Augen<br />

des Betriebspersonals infrage kommende Schmuckgegenstände<br />

<strong>und</strong> Accessoires mit dem Schnelltest untersucht.<br />

Dabei wurden pro Betrieb mindestens 1 Hals-,<br />

1 Ohr-, 1 Finger- sowie 1 Armschmuckstück <strong>und</strong> zudem<br />

Gürtelschnallen, Hosenknöpfe etc. getestet. Insgesamt<br />

wurden somit mehr als 120 Schnelltests durchgeführt.<br />

Drei im Schnelltest auffällige Bedarfsgegenstände (2 Armreife,<br />

1 Halskette) wurden zur quantitativen Bestimmung<br />

der Nickellässigkeit an das CVUA Stuttgart übermittelt. Die<br />

Höchstmenge von 0,5 µg / cm 2 / Woche wurde bei keiner<br />

der Proben überschritten <strong>und</strong> damit in keinem dieser Fälle<br />

eine erhöhte Nickellässigkeit festgestellt. Alle drei Proben<br />

wiesen jedoch Kennzeichnungsmängel nach dem Geräte<strong>und</strong><br />

Produktsicherheitsgesetz auf. Zur weiteren Veranlassung<br />

wurden die für das Gewerberecht zuständigen Stellen<br />

<strong>und</strong> Behörden informiert.<br />

Erfreulicherweise haben die Schwerpunktkontrollen insgesamt<br />

ergeben, dass lediglich bei 2,5 % der mit dem<br />

„Nickel-Vortest“ überprüften mehr als 120 Bedarfsgegenstände<br />

eine Nickellässigkeit anzunehmen war. Bei sämtlichen<br />

in der Vortestung positiven Proben ergaben sich bei<br />

den anschließenden quantitativen Untersuchungen durch<br />

das CVUA Stuttgart keine erhöhten Nickelabgaben. Diese<br />

Resultate legen den Schluss nahe, dass derzeit zumindest<br />

kein erhöhter Handlungsbedarf hinsichtlich einer Überprüfung<br />

von Schmuck <strong>und</strong> Modeaccessoires auf Nickellässigkeit<br />

besteht. Es bleibt jedoch zu berücksichtigen, dass beschichtete<br />

Gegenstände erst nach längerem Tragen Nickel<br />

abgegeben können. Um diesen Sachverhalt ausreichend<br />

zu berücksichtigen, wäre eine vorherige Abriebprüfung erforderlich.<br />

Bei Betriebsinhabern <strong>und</strong> Verkaufspersonal fand die unmittelbare<br />

Testung der Bedarfsgegenstände im Betrieb<br />

insgesamt eine sehr positive Resonanz. Die Aufmerksamkeit<br />

der örtlichen Lebensmittelüberwachung auch für die<br />

Thematik der durch Bedarfsgegenstände auslösbaren Allergien<br />

konnte eindrucksvoll aufgezeigt werden. Vor allem<br />

aber wurde in den Handelsbetrieben eine verstärkte Sensibilisierung<br />

bezüglich des Themas Nickelallergie erreicht.<br />

Das Amt für Veterinärwesen <strong>und</strong> Verbraucherschutz des<br />

Landratsamtes Schwäbisch Hall wird den „Nickel-Vortest“<br />

auch weiterhin im Rahmen der Routineüberwachung zur<br />

Anwendung bringen.<br />

Dr. Thomas Pfisterer, LRA Schwäbisch Hall<br />

84


gegenstände mit Körperkontakt<br />

Was stinkt denn da?<br />

Im Laufe des Jahres fielen wiederum verschiedenste Erzeugnisse<br />

durch einen intensiven <strong>und</strong> unangenehmen Geruch<br />

auf <strong>und</strong> wurden daraufhin auf ausgasende <strong>und</strong> evtl.<br />

ges<strong>und</strong>heitlich relevante Stoffe untersucht.<br />

Besonders bemerkenswert war ein sehr unangenehm<br />

riechendes Spielbuch für Kleinkinder. Es enthielt neben<br />

Naphthalin <strong>und</strong> weiteren alkylierten PAK (bis zu<br />

800 mg / kg), außerdem Isophoron, das im Verdacht steht,<br />

eine krebserregende Wirkung zu besitzen. Der Hersteller<br />

hat aufgr<strong>und</strong> dieses Untersuchungsbef<strong>und</strong>es sofort reagiert<br />

<strong>und</strong> das Produkt umgehend vom Handel zurückgerufen.<br />

sensibilisierende Dispersionsfarbstoffe (Disperse Yellow<br />

3, Disperse Red 1 <strong>und</strong> Disperse Orange 37 / 76) <strong>und</strong> in<br />

2 weiteren Proben wurden verbotene Azofarbstoffe nachgewiesen<br />

(989 mg / kg <strong>und</strong> 1.518 mg / kg Benzidin).<br />

25 Handschuhproben waren unzureichend gekennzeichnet:<br />

Überwiegend fehlte die Herstellerangabe. Bei textilen<br />

Handschuhen entsprach die Textilkennzeichnung nicht den<br />

Vorgaben des Textilkennzeichnungsgesetzes. Bei Arbeitshandschuhen<br />

war die nach der 8. Verordnung zum Geräte-<br />

<strong>und</strong> Produktsicherheitsgesetz (8. GPSGV) geforderte<br />

Informationsbroschüre nicht beigefügt.<br />

JAHRESBERICHT <strong>2008</strong><br />

In einer Faschingsmaske war der Anteil an flüchtigen Stoffen<br />

mit 11% durchaus „wertbestimmend“: neben Weichmachern<br />

waren Lösungsmittel wie Toluol, Xylol, Cyclohexanon<br />

enthalten, die als ges<strong>und</strong>heitsschädlich beim Einatmen gelten.<br />

Sie reizen Augen <strong>und</strong> Schleimhäute <strong>und</strong> verursachen<br />

Kopfschmerzen, Schwindel <strong>und</strong> Benommenheit.<br />

Auch bei einem Schnorchelm<strong>und</strong>stück <strong>und</strong> einer Luftmatratze<br />

für Kinder waren ein starker, aromatischer <strong>und</strong> sehr<br />

penetranter Geruch festzustellen. Die Kinderluftmatratze<br />

enthielt sogar 5% flüchtige Stoffe, zudem das krebserregende<br />

Isophoron <strong>und</strong> weitere Stoffe, die Haut <strong>und</strong> Atemwege<br />

reizen.<br />

Auch Schuhe aus Kunststoff (z. B. Badesandalen, Flipp-<br />

Flopps, Clogs) lagen im Fokus der Untersuchungen. Hier<br />

lag der Anteil der flüchtigen Stoffe ebenfalls im Bereich<br />

mehrerer Prozente, es waren hauptsächlich aliphatische<br />

Kohlenwasserstoffe <strong>und</strong> Acetophenon zu finden. Ein Paar<br />

Badeschuhe enthielt erhebliche Mengen an niedermolekularen<br />

PAK, für die eine krebserzeugende Wirkung nicht<br />

ausgeschlossen werden kann.<br />

Handschuhe –<br />

Schutz oder Plage für die Haut?<br />

Nach einigen Rapex-Meldungen zu unerwünschten Farbstoffen<br />

bzw. Inhaltsstoffen in Handschuhen standen auch<br />

in diesem Berichtsjahr Handschuhe aus textilem Material,<br />

Leder oder einer Materialkombination aus Textilien <strong>und</strong> Leder<br />

auf dem Prüfstand.<br />

Untersucht wurden insgesamt 58 Handschuhproben aus<br />

den unterschiedlichsten Anwendungsbereichen, z. B. Handschuhe<br />

für die Freizeitgestaltung (Fahrrad-, Fitness-, Outdoor-,<br />

Golf-, Schieß- <strong>und</strong> Reitsport), Winterhandschuhe<br />

(bevorzugt Säuglings- <strong>und</strong> Kinderhandschuhe), Arbeitshandschuhe<br />

<strong>und</strong> Verkleidungshandschuhe (Fastnacht, Halloween).<br />

In Bezug auf Farbstoffe ergibt sich ein ähnliches Bild wie<br />

bei den Rollenkostümen: In 11 Proben (19%) waren unerwünschte<br />

Farbstoffe nachweisbar. 9 Proben enthielten<br />

Endlich: Amtliches Untersuchungsverfahren<br />

für Chrom(VI)<br />

In persönlicher Schutzausrüstung (PSA), wie z. B. Arbeitshandschuhen,<br />

darf zur Vermeidung von Allergien<br />

Chrom(VI) nicht nachweisbar sein. Als analytische Nachweisgrenze<br />

wird 3 mg / kg Chrom(VI) je kg Leder (DIN<br />

EN 420) angegeben. Für andere Bedarfsgegenstände<br />

aus Leder (z. B. Bekleidung, Schuhe, Uhrarmbänder,<br />

Schmuck, Taschen) gab es bislang keine konkreten rechtlichen<br />

Regelungen. Allerdings wurde im August <strong>2008</strong><br />

die Änderung der Bedarfsgegenständeverordnung mit<br />

der Maßgabe vorgeschlagen, dass für Lederwaren mit<br />

nicht nur vorübergehendem Körperkontakt <strong>und</strong> für Spielwaren<br />

der Chrom(VI)-Gehalt nicht nachweisbar sein darf.<br />

Geknüpft wurde diese Anforderung an eine in der Amtlichen<br />

Sammlung nach § 64 LFGB beschriebenen Methode<br />

(B 82.02-11). Diese wurde inzwischen Ende <strong>2008</strong> publiziert.<br />

Der Umsetzung der o.a. Anforderung in der Bedarfsgegenständeverordnung<br />

dürfte demnach nichts mehr im<br />

Wege stehen.<br />

Von 69 untersuchten Lederproben waren erfreulicherweise<br />

nur 2 Handschuhpaare (3 %) aufgr<strong>und</strong> einer erhöhten<br />

Chrom (VI)-Abgabe (6,6 bzw. 19 mg / kg) zu beanstanden.<br />

Die Beanstandungsquote ist über die Jahre hinweg konstant<br />

geblieben.<br />

85


LEBENSMITTELÜBERWACHUNG BW<br />

Teil III Produktgruppe Bedarfsgegenstände<br />

Fastnachts- <strong>und</strong> Halloweenverkleidungen:<br />

aufreizend fürs Auge –<br />

reizend für die Haut<br />

Es werden immer mehr Artikel zu Fastnacht <strong>und</strong> Halloween<br />

angeboten. Dabei fallen die Kostüme meist durch<br />

eine spektakuläre Färbung auf. In solch intensiv gefärbten<br />

Kostümen werden immer wieder unerwünschte <strong>und</strong>/<br />

oder verbotene Farbstoffe entdeckt. Damit der Verbraucher<br />

durch die in der Verkleidung enthaltenen Farbstoffe keine<br />

ges<strong>und</strong>heitlichen Beeinträchtigungen erfährt, sondern der<br />

Spaß an der Kostümierung erhalten bleibt, werden jedes<br />

Jahr stichprobenartig Fastnachts- <strong>und</strong> Halloweenverkleidungen<br />

auf verbotene Azofarbstoffe <strong>und</strong> sensibilisierende<br />

Dispersionsfarbstoffe untersucht.<br />

Im Jahr <strong>2008</strong> waren insgesamt 49 Fastnachts- <strong>und</strong> Halloweenkostüme<br />

auf dem Prüfstand. Unerwünschte Farbstoffe<br />

waren in 9 Proben (18%) enthalten. Davon waren<br />

in drei dieser Erzeugnisse potenziell krebsauslösende Azofarbstoffe<br />

nachweisbar. Die restlichen 6 Proben enthielten<br />

den Dispersionsfarbstoff Disperse Orange 37 / 76. Dieser<br />

Farbstoffe wird immer noch bevorzugt zur Färbung von<br />

Textilien <strong>und</strong> Leder verwendet, obwohl er schon seit Jahren<br />

als potenziell gefährlich eingestuft ist <strong>und</strong> ihm hautsensibilisierende<br />

Eigenschaften zugeschrieben werden.<br />

Bei sechs weiteren Kostümen (12%) entsprach die Kennzeichnung<br />

nicht den Vorgaben des Textilkennzeichnungsgesetzes.<br />

Spielwaren <strong>und</strong> Scherzartikel<br />

Scherzzigaretten –<br />

ein schlechter Scherz<br />

Aufgr<strong>und</strong> einer Warnmeldung wurden insgesamt 7 Proben<br />

Scherzzigaretten bzw. -zigarren untersucht. Es handelte<br />

sich dabei um Nachbildungen von glimmenden Zigaretten.<br />

Durch Hineinblasen wird feines Pulver aus dem Innern der<br />

Zigarette freigesetzt <strong>und</strong> ein Raucheffekt erzielt. Wird allerdings<br />

an der Scherzzigarette gesaugt statt geblasen, kann<br />

das feine Pulver direkt in die Lunge gelangen <strong>und</strong> Atemnot<br />

<strong>und</strong> Hustenanfälle verursachen. Die Scherzartikel wurde<br />

deshalb als akute Gefahr für die Ges<strong>und</strong>heit eingestuft.<br />

Bunte Krebserreger<br />

Obwohl das krebserregende Benzol in Kinderspielwaren<br />

seit langem verboten ist, wurde Anfang des Jahres <strong>2008</strong><br />

im europäischen Schnellwarnsystem RAPEX vor Filzstiften<br />

gewarnt, die Benzol enthielten. Diese Warnmeldung wurde<br />

zum Anlass genommen, gezielt derartige Erzeugnisse zu<br />

untersuchen: Insgesamt wurden 37 Sets mit Fasermalern<br />

unter die Lupe genommen. Die positive Erkenntnis: „nur“ in<br />

3 Sets <strong>und</strong> hier wiederum „nur“ in einzelnen Fasermalstiften<br />

war Benzol enthalten.<br />

Dass nicht nur Filzstifte eine Quelle für das krebserregende<br />

Benzol sind, zeigte der Fall einer weiteren Spielware. In<br />

einer Masse, die mithilfe eines Blasrohrs zu einem Ballon<br />

86


w<br />

Spielwaren <strong>und</strong> Scherzartikel<br />

aufgepustet wird, wurde ebenfalls Benzol als Lösungsmittel<br />

verwendet.<br />

Die beiden Fälle hatten eines gemeinsam: es war nicht in<br />

allen Farben bzw. Chargen Benzol enthalten. Dies macht<br />

deutlich, wie wichtig eine Verpflichtung von Spielzeugherstellern<br />

zu kontinuierlichen Kontrolluntersuchungen ihrer<br />

Produkte ist. Eine gesetzliche Vorschrift dazu gibt es aber<br />

bisher nicht.<br />

Schwermetalle in Spielzeug –<br />

nur Einzelfälle<br />

Auch in <strong>2008</strong> wurde die Untersuchung auf Schwermetalle<br />

in insgesamt 170 Spielzeugproben fortgeführt, da<br />

aufgr<strong>und</strong> der im Herbst weltweit erfolgten Rückrufaktionen<br />

von bleihaltigem Spielzeug eine Verunsicherung der<br />

Verbraucher spürbar war. Es handelte sich vor allem um<br />

Spielzeug, das dazu bestimmt ist, in den M<strong>und</strong> genommen<br />

zu werden (z. B. M<strong>und</strong>stücke von Musikinstrumenten),<br />

<strong>und</strong> um Spielzeug für Kinder unter 3 Jahren, das<br />

erfahrungsgemäß oder vorhersehbar in den M<strong>und</strong> genommen<br />

wird (z. B. Rasseln, Babybücher).<br />

Entwarnung auf breiter Front: 93 % der untersuchten Proben<br />

wiesen keine auffälligen Metallgehalte im Material<br />

auf. Bei 5 Proben waren der Bleigehalt <strong>und</strong> bei 8 weiteren<br />

Proben waren der Chrom- bzw. Bariumgehalt im Material<br />

zwar erhöht, die Freisetzungsraten lagen aber alle unterhalb<br />

der in DIN EN 71-3 genannten Migrationsgrenzen.<br />

Glibberspaß in Kinderhänden –<br />

nicht ganz unbedenklich<br />

Schleimartige Spielzeugzubereitungen begeistern die Kinder<br />

schon seit vielen Jahren. Manche dieser Massen<br />

enthalten zusätzlich noch Kunststoffnachbildungen von<br />

Insekten oder Körperteilen, um den Gruselfaktor zu erhöhen.<br />

Eine neuere Modeerscheinung sind so genannte<br />

„Ölschleime“. Im Gegensatz zu den inzwischen fast klassischen<br />

Spielzeugmassen, die sich geleeartig verhalten,<br />

handelt es sich hier um eine schleimige, angedickte<br />

flüssige Masse, die so genanntem Schweröl ähneln soll.<br />

Diese wird in Kunststoffbechern aufbewahrt, die häufig<br />

einem Ölfass nachgebildet sind. Beim Spiel wird dieser<br />

Ölschleim in die Hand gegossen.<br />

Die wabbeligen, für manchen Erwachsenen sicher unangenehm<br />

anmutenden Massen enthalten meist Dickungsmittel,<br />

z. B. Guarkernmehl, <strong>und</strong> sind mit Borsäure versetzt,<br />

welche die Konsistenz beeinflusst <strong>und</strong> zudem konservierend<br />

wirkt. Borsäure ist allerdings ges<strong>und</strong>heitlich nicht unproblematisch.<br />

Sie gilt als fortpflanzungsgefährdend <strong>und</strong><br />

ist in höheren Dosen akut toxisch.<br />

Alle 11 untersuchten Proben (100 %!) wurden wegen ihres<br />

Borsäuregehaltes beanstandet. Nur eine Probe „Ölschleim“<br />

enthielt allerdings so viel Borsäure, dass es bei<br />

einer Aufnahme des flüssigen Becherinhalts zum Auftreten<br />

von Vergiftungserscheinungen des Kindes kommen<br />

kann. Bei den anderen Proben lag der Borsäuregehalt dagegen<br />

in einem Bereich, in dem keine akute Toxizität zu<br />

befürchten ist, aber die Fortpflanzungsgefährdung nachweislich<br />

eine Rolle spielt.<br />

Formaldehyd in Holz –<br />

ein Spielzeug mit besonderem Reiz<br />

Auch in <strong>2008</strong> stand die Bestimmung der Formaldehydabgabe<br />

aus Kinderspielwaren im Fokus: Formaldehyd ist eine<br />

leicht flüchtige Substanz, die beim Einatmen erwiesenermaßen<br />

krebserregend wirkt, zudem Augen <strong>und</strong> Schleimhäute<br />

reizt <strong>und</strong> allergische Reaktionen auslösen kann. Bei<br />

der Beurteilung von Formaldehyd aus Holzspielzeug wird<br />

der vom B<strong>und</strong>esinstitut für Risikobewertung festgelegte<br />

„safe level“ von 0,1 ppm herangezogen. Dieser Wert beschreibt<br />

die Raumluftkonzentration, unter der keine krebserregende<br />

Wirkung durch Formaldehyd mehr zu erwarten<br />

ist. Dieser Wert gilt als eingehalten, wenn von der Spielware<br />

nicht mehr als 110 mg / kg Formaldehyd innerhalb<br />

24 St<strong>und</strong>en abgegeben wird.<br />

Es wurden 39 Proben aus Massivholz oder Holzwerkstoffen<br />

(z. B. Puzzle für Kleinkinder, Bilderbücher, Modellbausätze)<br />

getestet. Es waren 6 Proben (17 %; 2006 18 %;<br />

2005 37 %) zu beanstanden. Im Vergleich zum Jahr 2005<br />

hat sich die Situation zwar deutlich verbessert, allerdings<br />

gibt es immer noch Erzeugnisse mit außerordentlich hohen<br />

Formaldhydabgaben. So war der Richtwert von 110<br />

mg / kg bei einem Lernuhrpuzzle um das 9-fache <strong>und</strong> bei<br />

einem Modellbausatz um das 6-fache überschritten.<br />

Neben den Spielwaren aus Holzwerkstoffen wurden auch<br />

Erzeugnisse aus Massivholz untersucht. Auslöser für eine<br />

gezielte Untersuchungsaktion war eine Verbraucherbeschwerde<br />

über einen stechenden Geruch <strong>und</strong> Reizungen<br />

der Schleimhäute beim Spiel mit Dominoklötzchen aus<br />

Massivholz . Bei diesem Spielzeug, das von einem Internethändler<br />

mit Sitz in Baden-Württemberg vertrieben wurde,<br />

war der „safe level“ für die Formaldehydabgabe auch tatsächlich<br />

um das 24-fache überschritten. Daraufhin wurden<br />

7 Tonnen dieses Spielzeugs vernichtet.<br />

Erfreulich war: in weiteren 28 Proben Massivholzspielzeug<br />

lag die Formaldehydabgabe weiter unter dem Richtwert<br />

von 110 mg / kg<br />

siehe auch: www.cvuas.de<br />

Dr. Gabriele Steiner, CVUA Stuttgart<br />

JAHRESBERICHT <strong>2008</strong><br />

87


LEBENSMITTELÜBERWACHUNG BW<br />

Teil III Produktgruppe Bedarfsgegenstände<br />

Bedarfsgegenstände zur Reinigung <strong>und</strong> Pflege<br />

sowie sonstige Haushaltschemikalien<br />

Wie in den Vorjahren ergibt sich die hohe Beanstandungsquote bei der Warengruppe durch Kennzeichnungsmängel<br />

auf den Produkten selbst <strong>und</strong> bei Reinigungs- <strong>und</strong> Pflegemitteln insbesondere durch fehlende Verbraucherinformationen<br />

im Internet (Datenblatt über alle Inhaltsstoffe). Hersteller müssen nach dem Wasch- <strong>und</strong> Reinigungsmittelgesetz<br />

<strong>und</strong> der Detergenzienverordnung der EU auf der Verpackung von Produkten, die der Öffentlichkeit zugänglich sind, eine<br />

Website angeben, von der im Internet ein Verzeichnis aller Inhaltsstoffe abgerufen werden kann. Die Inhaltsstoffe sind<br />

entsprechend ihrem Gewichtsanteil in absteigender Reihenfolge aufzulisten.<br />

Die Proben wurden bei Herstellern oder Betrieben, die Produkte unter ihrem Namen vertreiben (insgesamt 14 Betriebe)<br />

<strong>und</strong> im Einzelhandel entnommen.<br />

Produktbeispiele Fahrzeugpflegemittel<br />

Hohe Beanstandungsquote wegen<br />

unzureichender Verbraucherinformation<br />

Ein Schwerpunkt bei den Handelsproben waren Produkte<br />

zur Reinigung <strong>und</strong> Pflege von Fahrzeugen. Dabei wurde<br />

das Angebot von Tankstellenshops besonders berücksichtigt.<br />

Untersucht wurden 30 Proben (Insektenentferner,<br />

Autoshampoo, Felgenreiniger, Scheibenreiniger, Innenraumreiniger<br />

<strong>und</strong> Reifenpflegemittel), von denen 17 zu<br />

beanstanden waren. Für 11 Proben wurde im Internet kein<br />

Datenblatt über die Inhaltsstoffe zur Verfügung gestellt. Auf<br />

einem Produkt fehlte die Website, bei 4 Proben stimmten<br />

die Angaben der Konservierungsstoffe im Datenblatt <strong>und</strong><br />

auf dem Produkt nicht überein <strong>und</strong> bei einer Probe war<br />

auf dem Produkt nur die Wirkstoffgruppe „Konservierungsstoffe“<br />

<strong>und</strong> nicht wie vorgeschrieben die Einzelsubstanzen<br />

angegeben.<br />

Informierte Verbraucher können<br />

Risiken minimieren<br />

lichen Produkten über deren Eigenschaften zu informieren.<br />

Außerdem müssen die Produkte sicher verpackt sein.<br />

Eine Probe Kalklöser eines türkischen Herstellers wurde<br />

als Beschwerdeprobe eingereicht. Nach der Anwendung<br />

des Produktes waren bei einer Verbraucherin unter nicht<br />

näher beschriebenen Umständen Atemwegsbeschwerden<br />

aufgetreten. Das kalk- <strong>und</strong> rostlösende Agens des Produktes<br />

war Salpetersäure in einer Konzentration von etwa<br />

25 %. Salpetersäure kommt üblicherweise zum Einsatz als<br />

Metallbehandlungsmittel im gewerblichen oder industriellen<br />

Bereich. In Verbraucherprodukten ist Salpetersäure<br />

in Europa nicht üblich. Das türkische Produkt ist jedoch<br />

inzwischen in Deutschland im Einzelhandel eingeführt.<br />

Salpetersäure verursacht in der genannten Konzentration<br />

bei Hautkontakt schwere Verätzungen <strong>und</strong> es können<br />

bei Raumtemperatur geringe Mengen stechend riechende<br />

Dämpfe (nitrose Gase) austreten. Der Kalklöser war<br />

entsprechend seiner Einstufung als gefährliche Flüssigkeit<br />

nach den chemikalienrechtlichen Vorschriften richtig<br />

gekennzeichnet <strong>und</strong> verpackt. Beispielsweise waren die<br />

vorgeschriebenen Gefahrensymbole, Gefahrenhinweise<br />

<strong>und</strong> die Sicherheitsratschläge „Dämpfe nicht einatmen“<br />

<strong>und</strong> „Bei der Arbeit geeignete Schutzkleidung tragen“ vorhanden.<br />

Auf der Verpackung war eine Webadresse des<br />

Herstellers angegeben, die zu einer Website in türkischer<br />

Sprache führt. Der Importeur hatte keine eigene Website<br />

zur Verfügung gestellt. Ein Datenblatt über die Inhaltsstoffe<br />

war im Internet nicht zugänglich.<br />

Fazit: Nur wenn die Hersteller umfassend über die Inhaltsstoffe<br />

<strong>und</strong> Risiken informieren <strong>und</strong> wenn Gefahrenhinweise<br />

<strong>und</strong> Sicherheitsratschläge sowie Anwendungsbeschreibungen<br />

beachtet werden, können die<br />

Risiken im Umgang mit chemischen Produkten minimiert<br />

werden.<br />

Einige Reiniger sind aufgr<strong>und</strong> ihrer chemischen Zusammensetzung,<br />

beispielsweise dem Gehalt an Säuren, Laugen, speziellen<br />

Wirkstoffen oder Lösungsmitteln sehr wirkungsvoll in<br />

der Anwendung, bergen aber bei unsachgemäßer Handhabung<br />

<strong>und</strong> Lagerung erhebliche ges<strong>und</strong>heitliche Risiken.<br />

Deshalb sind die Verantwortlichen verpflichtet, Verbraucher<br />

auf den Behältnissen über die Inhaltsstoffe <strong>und</strong> bei gefähr-<br />

Iris Eckstein, CVUA Stuttgart<br />

88


Tabakwaren<br />

Tabakwaren<br />

Das Chemische <strong>und</strong> Veterinäruntersuchungsamt Sigmaringen ist als Prüflaboratorium entsprechend der Tabakprodukt-<br />

Verordnung zugelassen <strong>und</strong> bei der zuständigen Stelle der Europäischen Union gemeldet. Im Rahmen der amtlichen<br />

Kontrolle werden alle Arten von Tabakprodukten zentral für Baden-Württemberg untersucht. Zudem werden amtliche<br />

Proben für die B<strong>und</strong>esländer Bayern, Rheinland-Pfalz <strong>und</strong> Saarland auf die Rauchinhaltsstoffe Nikotin, Teer <strong>und</strong> Kohlenmonoxid<br />

untersucht.<br />

Im Jahr <strong>2008</strong> wurden in Amtshilfe für das Landwirtschaftliche Technologiezentrum Augustenberg, Außenstelle Forchheim,<br />

Proben von Feinschnitt-Prüflingen auf Nikotin <strong>und</strong> Kondensat untersucht. Auffälligkeiten hinsichtlich der stofflichen<br />

Zusammensetzung bzw. von Höchstwertüberschreitungen gab es keine.<br />

JAHRESBERICHT <strong>2008</strong><br />

Zigaretten<br />

Zusatzstoffe in Zigaretten<br />

Die Rauchinhaltsstoffe Nikotin, Kondensat <strong>und</strong> Kohlenmonoxid<br />

werden nach den Vorgaben der ISO-Methoden<br />

überprüft. Dazu wird die Abrauchmaschine eingesetzt. Mit<br />

einem Zugvolumen von 35 ml/min wird durch das Anlegen<br />

eines Vakuums der Rauch durch einen Filter geleitet. Hierbei<br />

schlägt sich die Partikelphase auf der Oberfläche des<br />

Filters nieder <strong>und</strong> die Gasphase passiert diesen.<br />

Bei der Verbrennung von Zigaretten entstehen toxische Pyrolyseprodukte<br />

durch den Tabak selbst als auch durch die<br />

Verwendung von Zusatzstoffen. Das B<strong>und</strong>esministerium<br />

für Ernährung, Landwirtschaft <strong>und</strong> Verbraucherschutz hat<br />

einen Forschungsauftrag zu dieser Problemstellung an das<br />

Chemische <strong>und</strong> Veterinäruntersuchungsamt Sigmaringen<br />

vergeben. Es soll der Einfluss von Glycerin, Zucker <strong>und</strong> Kakao<br />

auf folgende toxikologisch relevante Rauchinhaltsstoffe<br />

überprüft werden:<br />

Filter<br />

nach<br />

dem Abrauchen<br />

von<br />

20 Zigaretten<br />

Um einen repräsentativen Mittelwert der Rauchinhaltsstoffe<br />

Nikotin, Teer <strong>und</strong> Kohlenmonoxid zu erhalten, werden<br />

zeitgleich 20 Zigaretten maschinell abgeraucht.<br />

n Tabakspezifische Nitrosamine<br />

n Formaldehyd<br />

n Acetaldehyd<br />

n 1,3 Butadien<br />

n Isopren<br />

n Benzo(a)pyren<br />

n Teer<br />

n Nikotin <strong>und</strong><br />

n Kohlenmonoxid<br />

Das Projekt wurde im Berichtsjahr <strong>2008</strong> abgeschlossen.<br />

Die Untersuchungsergebnisse wurden vom B<strong>und</strong>esministerium<br />

für Ernährung, Landwirtschaft <strong>und</strong> Verbraucherschutz<br />

veröffentlicht.<br />

Auf dem Filter verbleiben Nikotin <strong>und</strong> der Teer. Dieses<br />

Stoffe werden anschließend analytisiert. Das Kohlenmonoxid<br />

wird in der Gasphase bestimmt.<br />

Da das Rauchverhalten individuell stark unterschiedlich ist,<br />

erlauben die ermittelten Werte keine verbindlichen Aussagen<br />

über die tatsächliche Aufnahmemenge an Nikotin,<br />

Teer <strong>und</strong> Kohlenmonoxid durch den Raucher. Insbesondere<br />

bei Produkten mit niedrigen Nikotingehalten verändert<br />

der Raucher sein Rauchverhalten. Er inhaliert tiefer <strong>und</strong><br />

länger, die Zugfrequenz wird erhöht. Durch diese Veränderungen<br />

des Rauchverhaltens hin zu einem intensiveren<br />

Rauchen kompensiert der Raucher die geringere Nikotinaufnahme<br />

pro Zug <strong>und</strong> erhöht somit die Aufnahme von<br />

toxischen Rauchinhaltsstoffen.<br />

◆<br />

89


LEBENSMITTELÜBERWACHUNG BW<br />

Teil III Produktgruppe Tabakwaren<br />

Wasserpfeifentabak – immer noch „in“<br />

Ferner wurden 75 Proben Wasserpfeifentabak auf ihre<br />

Gehalte an Feuchthaltemitteln überprüft. Die gesetzliche<br />

Höchstmenge von 5 % in der Summe aller<br />

Feuchthaltemittel wurde bei 7 Proben überschritten.<br />

Vor allem bei Jugendlichen <strong>und</strong> jungen Erwachsenen<br />

ist das Rauchen einer Wasserpfeife (= Shisha) ausgesprochen<br />

„in“. Die Meinung, dies sei weniger<br />

schädlich als das Rauchen von Zigaretten, ist weit<br />

verbreitet. Diese Einschätzung ist allerdings ein<br />

Trugschluss. So kann das Rauchen einer Zigarette<br />

knapp fünf Minuten dauern, während<br />

eine Shisha eine gute St<strong>und</strong>e lang<br />

geraucht wird. Dabei wird etwa 200-mal<br />

soviel Rauch inhaliert wie beim Rauchen<br />

einer Zigarette. Entsprechend höher ist<br />

auch die Aufnahme von ges<strong>und</strong>heitsschädlichen Substanzen.<br />

Außerdem ist nach bisherigen Erkenntnissen der<br />

Kohlenmonoxidgehalt im Shisha-Rauch um den Faktor 10<br />

höher als im Zigarettenrauch. Auch das suchterzeugende<br />

Nikotin ist im Rauch von Wasserpfeifentabak enthalten <strong>und</strong><br />

kann zu einer Abhängigkeit führen. Nach Literaturangaben<br />

können Schwermetalle, wie z. B. Arsen, Chrom, Nickel sowie<br />

andere krebserregende Substanzen im Wasserpfeifenrauch<br />

nachgewiesen werden. Das CVUA Sigmaringen entwickelt<br />

derzeit in Zusammenarbeit mit dem B<strong>und</strong>esinstitut<br />

für Risikobewertung (BfR) eine standardisierte Methode zur<br />

Bestimmung verschiedener Rauchinhaltsstoffe.<br />

Neue Produkte<br />

Die Industrie hat auf das Rauchverbot in öffentlichen Räumen<br />

reagiert <strong>und</strong> bietet verstärkt rauchlose, nikotinhaltige<br />

Produkte wie z. B. nikotinhaltiges Bier <strong>und</strong> zigarettenartige<br />

Inhalationsgeräte an. Bei normalen Zigaretten verbrennt<br />

Tabak. Dabei entstehen Schadstoffe, wie z. B. Teer, der<br />

die Atemwege verklebt, Kohlenmonoxid, das die Sauerstoffzufuhr<br />

im Körper hemmt <strong>und</strong> zu Bluthochdruck führt,<br />

<strong>und</strong> krebserregende Stoffe. Bei E-Zigaretten wird dagegen<br />

flüssiges Nikotin verdampft. Sie werden von einem Akku<br />

angetrieben, sehen einer herkömmlichen Zigarette relativ<br />

ähnlich <strong>und</strong> haben eine glutähnliche Diode, die bei jedem<br />

Zug aufleuchtet. In ihrem Inneren befinden sich ein<br />

Zerstäuber <strong>und</strong> eine auswechselbare Kapsel mit Nikotin.<br />

Zieht man an dem M<strong>und</strong>stück, reagiert ein Sensor auf den<br />

Luftstrom <strong>und</strong> schaltet ein Heizelement ein. Der Raucher<br />

inhaliert dann statt Rauch Nikotindampf. „Weil kein Tabak<br />

verbrenne“, so die Aussagen der Anbieter, „würden auch<br />

keine schädlichen Stoffe entstehen“. Wer eine E-Zigarette<br />

raucht, inhalierte lediglich Nikotin <strong>und</strong> „harmlose Aromastoffe“.<br />

Folgerichtig bestünde auch für Passivraucher kein<br />

ges<strong>und</strong>heitliches Risiko. Das enthaltene Nikotin ist jedoch<br />

eine der am schnellsten süchtig machenden Substanzen<br />

<strong>und</strong> führt somit in die Anhängigkeit. Derartige Produkte<br />

befinden sich in einer rechtlichen Nische zwischen Tabakprodukt<br />

<strong>und</strong> Arzneimittel. Die zuständigen Länderbehörden<br />

suchen nach einer b<strong>und</strong>esweit einheitlichen Einstufung für<br />

derartige Produkte.<br />

Jürgen Hahn, CVUA Sigmaringen<br />

90


Teil IV<br />

Spezielle<br />

Untersuchungsbereiche<br />

JAHRESBERICHT <strong>2008</strong><br />

Krankheitserregende Mikroorganismen<br />

<strong>und</strong> mikrobiologische Besonderheiten 92<br />

Mykotoxine 99<br />

Marine <strong>und</strong> Süßwasser-Biotoxine 104<br />

Pflanzenschutzmittel <strong>und</strong> organische<br />

Kontaminanten 106<br />

Lebensmittel tierischer Herkunft 114<br />

Ökomonitoring 117<br />

Pharmakologisch wirksame Stoffe 119<br />

Lebensmittelallergene 123<br />

Gentechnik in Lebensmitteln 125<br />

Bestrahlung von Lebensmittel 129<br />

Radiochemische Untersuchungen 130<br />

Industrie- <strong>und</strong> umweltbedingte<br />

Kontaminanten 132<br />

Dioxine <strong>und</strong> dioxinähnliche PCB 132<br />

Perfluorierte Tenside 134<br />

Schwermetalle <strong>und</strong><br />

toxische Spurenelemente 135<br />

Herstellungsbedingte Kontaminanten 137<br />

Nitrosamine 137<br />

Polyzyklische aromatische<br />

Kohlenwasserstoffe (PAK) 138<br />

Acrylamid 139<br />

3-Monochlorpropandiol 141<br />

Furan in Lebensmitteln 143<br />

Stabilisotopen-Analytik 144<br />


◆<br />

LEBENSMITTELÜBERWACHUNG BW<br />

teil IV spezielle untersuchungsbereiche<br />

Krankheitserregende Mikroorganismen <strong>und</strong><br />

mikrobiologische Besonderheiten<br />

Im Jahr 2007 wurden in den Chemischen <strong>und</strong> Veterinäruntersuchungsämtern in Baden-Württemberg 21.823 Proben, bestehend aus<br />

14.933 Planproben <strong>und</strong> 6.890 Anlassproben mikrobiologisch untersucht. Aufgr<strong>und</strong> der Untersuchungen wurden 9,8 % der Planproben<br />

<strong>und</strong> 28,0 % aller Anlassproben beanstandet. 1.381 Proben (6,3 %) waren aufgr<strong>und</strong> des grobsinnlichen <strong>und</strong> mikrobiologischen Untersuchungsbef<strong>und</strong>es<br />

„nicht mehr zum menschlichen Verzehr geeignet“ oder „im Genusswert gemindert“, 51 Proben (0,2 %) waren geeignet,<br />

beim Verzehr durch den Menschen aufgr<strong>und</strong> ihrer mikrobiologischen Beschaffenheit ges<strong>und</strong>heitliche Schäden hervorzurufen.<br />

Vergleich der letzten 5 Jahre – eingesandte Proben im Zusammenhang mit lebensmittelbedingten Erkrankungen:<br />

Jahr 2004 2005 2006 2007 <strong>2008</strong><br />

Zahl der Erkrankungsfälle 394 407 461 425 356<br />

Zahl der Lebensmittelproben 1.881 1.664 1.546 1.871 2.628<br />

Listeria monocytogenes<br />

Salmonellen<br />

verotox.bildende E. coli<br />

Histamin<br />

Campylobacter spp.<br />

Bacillus cereus<br />

Staphylococcus aureus<br />

Clostridium perfringens<br />

Yersinia enterocolitica<br />

Anzahl der als<br />

Ges<strong>und</strong>heitsgefährdend<br />

beurteilten<br />

Proben:<br />

9<br />

9<br />

3 3 3 2 1<br />

42<br />

16<br />

Potenziell ges<strong>und</strong>heitsschädliche Lebensmittel <strong>und</strong> lebensmittelbedingte Erkrankungsfälle<br />

Im Zusammenhang mit lebensmittelbedingten Erkrankungen wurden im Jahr <strong>2008</strong> insgesamt 2.628 Lebensmittelproben zu 356 Erkrankungsfällen<br />

(Erkrankung von 1 bis zu über 100 Personen) bearbeitet. Diese Proben sind nicht planbar, dennoch zeigt ein Vergleich<br />

der letzten 5 Jahre, dass die Zahl der Erkrankungsfälle weitgehend gleichbleibend ist, wobei die Zahl der in diesem Zusammenhang<br />

eingesandten Proben größeren Schwankungen unterliegt. Bei einem Fall können zum Teil sehr große Probenzahlen angeliefert werden,<br />

die umgehend untersucht werden müssen. Für das Labor stellt dies eine große logistische Aufgabe dar.<br />

Insgesamt wurden 86 Lebensmittelproben (Erkrankungsproben <strong>und</strong> andere Anlassproben sowie Planproben) als ges<strong>und</strong>heitsschädlich<br />

beurteilt, weil Lebensmittel-Infektionserreger (Listeria monocytogenes, Salmonellen, Campylobacter, Clostridium perfringens, Yersinia<br />

enterocolitica), Lebensmittel-Intoxikationserreger (Verotoxin-bildende E. coli, Staphylococcus aureus, Bacillus cereus) oder mikrobiell<br />

verursachte toxische Eiweißabbauprodukte (Histamin) nachgewiesen wurden (siehe Grafik).<br />

92


Krankheitserregende Mikroorganismen <strong>und</strong> mikrobiologische Besonderheiten<br />

Vergleich der letzten 5 Jahre – als ges<strong>und</strong>heitsgefährdend beurteilte Proben:<br />

Proben<br />

Listeria<br />

monocytogenes<br />

Salmonellen<br />

verotox.bildende<br />

E. coli<br />

0 5 10 15 20 25 30 35 40 45 50 55 60 65 70 75 80 85 90<br />

2<br />

0<br />

0<br />

7<br />

6<br />

8<br />

9<br />

9<br />

12<br />

12<br />

16<br />

19<br />

39<br />

42<br />

53<br />

JAHRESBERICHT <strong>2008</strong><br />

8<br />

Histamin<br />

0<br />

7<br />

12<br />

9<br />

Campylobacter<br />

spp.<br />

0<br />

0<br />

0<br />

3<br />

3<br />

3<br />

Bacillus cereus<br />

2<br />

2<br />

8<br />

15<br />

Staphylococcus<br />

aureus<br />

3<br />

3<br />

5<br />

0<br />

3<br />

Clostridium<br />

perfringens<br />

0<br />

1<br />

0<br />

0<br />

3<br />

Yersinia enterocolitica<br />

0<br />

0<br />

0<br />

0<br />

1<br />

Noro-Viren<br />

1<br />

0<br />

1<br />

3<br />

0<br />

Rota-Viren<br />

0<br />

0<br />

0<br />

1<br />

0<br />

Jahre<br />

2004 2005 2006 2007 <strong>2008</strong><br />

Zahl der<br />

beanstandeten<br />

Proben *<br />

51<br />

59<br />

63<br />

70<br />

86<br />

* Durch Zusammentreffen mehrerer Nachweise bei einer Probe kann die Summe in der Grafik höher sein als die Zahl der beanstandeten Proben<br />

Der Anteil der nachgewiesenen mikrobiellen Erkrankungsursachen unterliegt starken Schwankungen, wie der Vergleich der letzten<br />

5 Jahre zeigt. Darüber hinaus gab es Lebensmittel, die aufgr<strong>und</strong> anderer, nicht unmittelbar mikrobiologischer Ursachen (z. B. scharfkantige,<br />

spitze Fremdkörper etc.) als ges<strong>und</strong>heitsgefährdend beurteilt werden mussten. Siehe hierzu Kapitel III Produktgruppen.<br />

93


LEBENSMITTELÜBERWACHUNG BW<br />

teil IV spezielle untersuchungsbereiche<br />

Listerien-Untersuchungen<br />

Listeria monocytogenes ist als Auslöser schwerwiegender lebensmittelbedingter Erkrankungen bekannt. Im Vergleich<br />

zu Campylobacter-Infektionen <strong>und</strong> Salmonellosen ist die Listeriose zwar eine eher seltene Erkrankung, allerdings weist<br />

sie eine hohe Sterblichkeitsrate von 20 % auf, insbesondere bei gefährdeten Bevölkerungsgruppen wie zum Beispiel<br />

älteren Menschen. Nach dem aktuellen Zoonosebericht für 2007 der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit<br />

blieb die Zahl der Listeriose-Erkrankungen auf dem gleichen Stand wie 2006. Bei immunkompetenten Patienten<br />

verläuft die Infektion meist symptomlos oder mit leichter, grippeähnlicher Symptomatik. Dagegen können die Erreger<br />

bei Patienten mit Abwehrschwäche schwere Infektionen (v.a. Sepsis, Meningoenzephalitis) verursachen. Die Listeriose<br />

während der Schwangerschaft kann zum Abort oder konnataler Listeriose führen.<br />

Der Verzehr kontaminierter Lebensmittel gilt als hauptsächlicher<br />

Übertragungsweg auf den Menschen, wobei die Lebensmittel<br />

ihrerseits einer Vielzahl von Kontaminationsquellen<br />

ausgesetzt sein können. Listerien sind überall verbreitet,<br />

besonders an kühlen, feuchten Stellen. Aus den international<br />

bei Codex Alimentarius <strong>und</strong> WTO geprägten Begriffsdefinitionen<br />

im Zusammenhang mit „Food Safety Objectives“ ergibt<br />

sich, dass bei Listeria monocytogenes-Gehalten über<br />

100 KbE / g in verzehrsfertigen Lebensmitteln das in der EU<br />

als angemessen geltende Ges<strong>und</strong>heitsniveau als unzulässig<br />

erhöht anzusehen ist. Solche Lebensmittel gelten als nicht<br />

sicher <strong>und</strong> sind geeignet, die menschliche Ges<strong>und</strong>heit zu<br />

schädigen.<br />

Von 9.674 durchgeführten Untersuchungen auf Listerien<br />

verliefen 311 mit positivem Ergebnis (3,2 %). Durch weitere<br />

Differenzierungen konnte hierbei in 213 Fällen die pathogene<br />

Art Listeria (L.) monocytogenes nachgewiesen werden<br />

(2,2%). Am häufigsten wurde L. monocytogenes bei<br />

Fischerzeugnissen nachgewiesen (62 Nachweise). Dabei<br />

handelte es sich überwiegend um vakuumverpackte Räucherfischwaren.<br />

Listerien in Pangasiusfilets<br />

Aufgr<strong>und</strong> mehrere Nachweise in den vergangenen Jahren<br />

wurden gezielt Filets der meist aus Südostasien stammenden<br />

<strong>und</strong> überwiegend in Aquakulturen gehaltenen Fischart<br />

Pangasius auf Listerien untersucht. In 8 von 14 Proben<br />

war L. monocytogenes, in weiteren 5 Proben L. innocua in<br />

der Anreicherung nachweisbar. Auch wenn aufgr<strong>und</strong> der<br />

überwiegenden Vermarktung von Pangasiusfilets im tiefgefrorenen<br />

Zustand <strong>und</strong> der hiesigen Verzehrsgewohnheiten<br />

von einer unmittelbaren Verbrauchergefährdung nicht ausgegangen<br />

werden kann, stellt Pangasius derzeit zumindest<br />

eine potenzielle Eintragsquelle für L. monocytogenes dar.<br />

Listerien in Ricotta-Käse<br />

Auf dem Wege einer Meldung im europäischen Schnellwarnsystem<br />

RASFF wurde vor dem Verzehr eines italienischen<br />

Ricotta-Käses wegen einer Kontamination mit Listeria<br />

monocytogenes gewarnt. Bei dem in Baden-Württemberg<br />

ansässigen Importeur wurden daraufhin 7 Originalpackungen<br />

aus drei unterschiedlichen Chargen entnommen. In<br />

allen Proben wurden mehr als 100 KbE Listeria monocyto-<br />

genes pro Gramm nachgewiesen, in 3 Proben sogar mehr<br />

als 3 Millionen KbE / g. Die drei Chargen wurden als ges<strong>und</strong>heitsschädlich<br />

beurteilt <strong>und</strong> mussten aus dem Handel zurückgenommen<br />

werden.<br />

Ausgelöst durch diesen Bef<strong>und</strong> bei einer bis dahin unauffälligen<br />

Käseart wurden im Rahmen der Planprobenanforderung<br />

Ricotta-Käse verschiedenster Herkunft im Sinne einer Marktübersicht<br />

angefordert. Im Rahmen dieser begrenzten Aktion<br />

konnten bei den Ricotta-Käsen zweier weiterer italienischer<br />

Käsereien Listeria monocytogenes festgestellt werden, wiederum<br />

in Größenordnungen bis zu 1 Million KbE / g. Dies<br />

führte zu öffentlichen Rückrufaktionen sowie zwei weiteren<br />

RASFF-Meldungen.<br />

Listerien in schnellgereiften<br />

Rohwürsten<br />

Der Nachweis von 500 KbE L. monocytogenes pro Gramm<br />

in einer Teewurst, hergestellt in einer Metzgerei, gab Anlass<br />

zu einer Betriebskontrolle mit Probenerhebung von weiteren<br />

derartigen verzehrfertigen Erzeugnissen sowie Tupferproben<br />

zur Untersuchung auf Listerien. 16 Nachproben (Teewurst,<br />

grobe Mettwurst, Zwiebelmettwurst, Bauernbratwurst) aus<br />

fünf verschiedenen Produktionschargen wurden vorgelegt<br />

<strong>und</strong> auf eine mögliche Kontamination mit L. monocytogenes<br />

untersucht.<br />

Die Erstprobe <strong>und</strong> acht weitere schnellgereifte Rohwurstproben<br />

mussten aufgr<strong>und</strong> eines ermittelten Keimgehalts an<br />

L. monocytogenes von >100 KbE / g als ges<strong>und</strong>heitsschädlich<br />

beurteilt werden.<br />

Auch in den restlichen acht Proben war L. monocytogenes<br />

nachweisbar, allerdings in Konzentrationen unter 100 KbE / g.<br />

Als L. monocytogenes-positiv zeigte sich auch je eine Tupferprobe<br />

des beprobten Schneidebrettes <strong>und</strong> des Kutters<br />

des Herstellerbetriebes.<br />

Der Betrieb stellte die Herstellung streichfähiger Rohwurst<br />

vorübergehend ein. Die durchgeführten Maßnahmen –<br />

Reinigung <strong>und</strong> Desinfektion sowie die Überprüfung <strong>und</strong><br />

Korrektur der Technologie <strong>und</strong> der Reifung – zeigten erst<br />

nach längeren Bemühungen Erfolg. Vier Proben aus dem<br />

betreffenden Betrieb, hergestellt drei Monate nach dem ersten<br />

Listerienbef<strong>und</strong>, waren L. monocytogenes-negativ. Die<br />

Produktion konnte unter optimierten Eigenkontrollen wieder<br />

aufgenommen werden.<br />

94


Krankheitserregende Mikroorganismen <strong>und</strong> mikrobiologische Besonderheiten<br />

Salmonellen-Untersuchungen<br />

Eine Lebensmittelvergiftung durch Salmonellen führt in der Regel 12 bis 36 St<strong>und</strong>en nach dem Verzehr des Lebensmittels<br />

zu Symptomen wie Kopfschmerz, Unwohlsein, Erbrechen, Leibschmerzen, Fieber bis ca. 38 °C <strong>und</strong><br />

Durchfälle. Die Schwere der Erkrankung ist bei Kleinkindern <strong>und</strong> alten Menschen am ausgeprägtesten.<br />

Salmonellen in Tiramisu<br />

Drei Personen hatten in einer Gaststätte verschiedene Mahlzeiten<br />

eingenommen. Als Dessert wurde von allen drei Gästen<br />

Tiramisu verzehrt. Ein bis drei Tage später erkrankten sie<br />

an Durchfall, Fieber, Schüttelfrost <strong>und</strong> Erbrechen. Stuhluntersuchungen<br />

der Erkrankten zeigten, dass diese an einer<br />

durch Salmonella enteritidis verursachten Salmonellose erkrankt<br />

waren.<br />

JAHRESBERICHT <strong>2008</strong><br />

Von 9.201 Untersuchungen auf Salmonellen verliefen 88<br />

(1,0 %) positiv. Naturgemäß erfolgten aus Geflügelfleisch die<br />

häufigsten Salmonellen-Nachweise (44 Fälle = 12,4 % aller<br />

Geflügelfleischproben). Die am häufigsten nachgewiesenen<br />

Salmonellen-Serovare waren S. Typhimurium (18 Fälle) <strong>und</strong><br />

S. Enteritidis (14 Fälle).<br />

Bei einer von der unteren Lebensmittelüberwachungsbehörde<br />

durchgeführten Betriebskontrolle wurde festgestellt, dass<br />

das Tiramisu in der Gaststätte unter Verwendung roher Eier<br />

hergestellt wird. Es werden stets größere Mengen als Vorrat<br />

für 3 bis 4 Tage zubereitet. Eine vorrätig gehaltene Tiramisu-<br />

Probe wurde, neben anderen Lebensmitteln, zur Untersuchung<br />

eingeschickt. Die mikrobiologische Untersuchung<br />

ergab den Nachweis von Salmonella enteritidis. Ein kausaler<br />

Zusammenhang zwischen dem Tiramisu-Verzehr <strong>und</strong> den<br />

gemeldeten Erkrankungsfällen war gegeben.<br />

Im vorliegenden Fall hatte die mehrtägige Vorratshaltung die<br />

Vermehrung von Salmonellen, die wahrscheinlich über die<br />

rohen Eier in das Tiramisu gelangt waren, begünstigt.<br />

VTEC/EHEC-Untersuchungen<br />

EHEC-Infektionen werden durch Escherichia-coli-Bakterien verursacht, welche bestimmte Toxine bilden können. Sie<br />

werden unter dem Begriff Shiga-Toxin- bzw. Verotoxin-bildende E. coli (STEC bzw. VTEC) zusammengefasst. Als EHEC<br />

werden diejenigen STEC/VTEC bezeichnet, die fähig sind, beim Menschen Krankheitserscheinungen auszulösen. Viele<br />

EHEC-Infektionen verlaufen klinisch inapparent („nicht in Erscheinung tretend“) <strong>und</strong> bleiben daher unerkannt. Etwa ein<br />

Drittel der manifesten Erkrankungen tritt als Durchfall in Erscheinung. Begleitsymptome sind Übelkeit, Erbrechen <strong>und</strong><br />

zunehmende Bauchschmerzen, selten Fieber. In wenigen Fällen entwickelt sich als schwere Verlaufsform eine hämorrhagische<br />

Kolitis mit Leibschmerzen, blutigem Stuhl <strong>und</strong> häufig mit Fieber. Säuglinge, Kleinkinder, alte Menschen <strong>und</strong><br />

abwehrgeschwächte Personen erkranken erfahrungsgemäß häufiger schwer. Gefürchtet sind schwerwiegende Komplikationen<br />

wie das hämolytisch-urämische Syndrom (HUS) mit hämolytischer Anämie <strong>und</strong> Nierenversagen.<br />

Wiederkäuer, vor allem Rinder, Schafe <strong>und</strong> Ziegen, aber auch Wildwiederkäuer (v.a. Rehe <strong>und</strong> Hirsche) werden als<br />

Hauptreservoir für EHEC angesehen.<br />

912 Lebensmittel wurden auf VTEC untersucht. Der Nachweis<br />

von VTEC aus Lebensmitteln umfasst eine relativ<br />

aufwändige Kombination von molekularbiologischen <strong>und</strong><br />

klassisch-kulturellen Verfahren <strong>und</strong> führte im Jahr <strong>2008</strong> zu<br />

insgesamt 32 positiven Bef<strong>und</strong>en. Neunmal wurde VTEC in<br />

Proben festgestellt, die bestimmungsgemäß vor dem Verzehr<br />

keinem keimabtötenden Verfahren mehr unterworfen<br />

werden <strong>und</strong> somit geeignet waren, die Ges<strong>und</strong>heit zu schädigen.<br />

Hierbei handelte es sich um Rohmilchkäse (3 Proben),<br />

Zwiebelmettwurst, Vorzugsmilch <strong>und</strong> Hackfleisch (je 2<br />

Proben). Im Falle der zwei offen in Metzgereien angebotenen<br />

Hackfleischproben vom Schwein bzw. vom Rind konnte<br />

ein Rohverzehr, z. B. als Schweinemett bzw. als Tatar, nicht<br />

ausgeschlossen werden.<br />

VTEC in Rohmilchkäse<br />

Bei der Frischkäse- <strong>und</strong> Weichkäseherstellung aus Rohmilch<br />

besteht die Gefahr, dass in der rohen Ausgangsmilch vorhandene<br />

VTEC-Keime den Herstellungsprozess überleben<br />

95


LEBENSMITTELÜBERWACHUNG BW<br />

teil IV spezielle untersuchungsbereiche<br />

<strong>und</strong> im fertigen Käse nachweisbar sind. Bei langgereiften<br />

Käsesorten, z. B. Hartkäse, werden VTEC-Keime infolge der<br />

fortschreitenden Trocknung <strong>und</strong> pH-Wert-Senkung inaktiviert<br />

<strong>und</strong> schließlich abgetötet. Bei den drei Rohmilchkäsen<br />

mit positivem VTEC-Bef<strong>und</strong> handelte es sich jeweils um<br />

Weichkäse. Die betroffenen Chargen mussten aus dem<br />

Verkehr genommen werden. Die Fälle unterstreichen die<br />

bei Rohmilchkäse herausragende Bedeutung wirksamer betrieblicher<br />

Eigenkontrollen durch den Hersteller.<br />

VTEC in Zwiebelmettwurst<br />

VTEC in Vorzugsmilch<br />

In einer rohen, verzehrsfertigen Zwiebelmettwurst, die planmäßig<br />

in einem Fleischwarenbetrieb entnommen worden<br />

war, wurden verotoxinbildende Escherichia coli nachgewiesen.<br />

Die Wurst wurde deshalb als unsicheres Lebensmittel<br />

<strong>und</strong> geeignet, die Ges<strong>und</strong>heit zu schädigen, beurteilt. Vom<br />

Hersteller wurden daraufhin alle in seinen Filialen noch<br />

vorrätigen Zwiebelmettwürste freiwillig aus dem Verkehr<br />

genommen. In 2 der 4 entnommenen Nachproben wurden<br />

ebenfalls VTEC nachgewiesen. Im Verlauf der Rohwurstreifung<br />

wird die gramnegative Keimflora, zu der verderbniserregende<br />

Pseudomonaden <strong>und</strong> Enterobakteriazeen<br />

(einschließlich VTEC) gehören, infolge der fortschreitenden<br />

pH-Wert-Absenkung inaktiviert <strong>und</strong> schließlich abgetötet.<br />

Bei der nur kurzgereiften oder häufig nur mangelhaft gereiften<br />

Zwiebelmettwurst können über das rohe Ausgangsmaterial<br />

eingebrachte VTEC überleben. Dem Hersteller wurde<br />

deshalb geraten, die Reifung seiner Zwiebelmettwürste zu<br />

überprüfen <strong>und</strong> diese keinesfalls vor Abschluss der Reifung<br />

in den Verkehr zu bringen.<br />

Vorzugsmilch ist Rohmilch, die unter bestimmten Voraussetzungen<br />

<strong>und</strong> nach Genehmigung durch die zuständige<br />

Überwachungsbehörde an Verbraucher, ausgenommen<br />

Ein-richtungen zur Gemeinschaftsverpflegung, abgegeben<br />

werden darf. Sie wird keinem Erhitzungsverfahren wie<br />

z. B. einer Pasteurisierung unterworfen <strong>und</strong> in der Regel roh<br />

verzehrt. Um das Risiko für den Verbraucher abzumildern,<br />

muss Vorzugsmilch monatlich einer mikrobiologischen<br />

Untersuchung, insbesondere auf pathogene Keime, unterworfen<br />

werden. Bei einer dieser monatlichen Pflichtuntersuchungen<br />

wurden in der Milch eines Vorzugsmilchbetriebes<br />

VTEC nachgewiesen. Von der zuständigen unteren Lebensmittelüberwachungsbehörde<br />

wurde daraufhin der Verkauf<br />

der Milch als Vorzugsmilch untersagt <strong>und</strong> eine Abgabe an<br />

die Molkerei zum Zwecke der Hitzebehandlung angeordnet.<br />

Nach der Durchführung betrieblicher Reinigungs- <strong>und</strong> Desinfektionsmaßnahmen<br />

<strong>und</strong> dem negativen VTEC-Bef<strong>und</strong> bei<br />

5 Nachproben in Folge durfte der Betrieb wieder Vorzugsmilch<br />

abgeben.<br />

Bacillus cereus-Untersuchungen<br />

Bacillus cereus ist ein Umweltkeim, aber auch ein potenzieller Lebensmittelvergifter <strong>und</strong> Enterotoxinbildner, dessen<br />

unterschiedliche Toxine entweder Durchfall (Diarrhoe-Toxin) oder Übelkeit <strong>und</strong> gelegentlich Erbrechen (emetisches<br />

Toxin) hervorrufen.<br />

Zur Auslösung einer Lebensmittelvergiftung<br />

durch Bacillus cereus (B. cereus)<br />

werden in der Literatur Mindestkeimgehalte<br />

zwischen 10 5 <strong>und</strong> 10 6 /g Lebensmittel<br />

genannt. Von der Deutschen<br />

Gesellschaft für Hygiene <strong>und</strong><br />

Mikrobiologie (DGHM) wird als Bacillus<br />

cereus-Warnwert für die meisten<br />

Lebensmittel eine Menge von 10 4<br />

Keimen/g angegeben. Symptome treten 1<br />

bis 5 St<strong>und</strong>en (Erbrechenstyp) bzw. 6 bis 12<br />

St<strong>und</strong>en (Durchfallstyp) nach Verzehr des kontaminierten<br />

Lebensmittels auf. Bei durcherhitzten Lebensmitteln ist oftmals<br />

der mittels HPLC durchgeführte Cereulid-Nachweis die<br />

einzige Möglichkeit, um die Ursachenkette aufzuklären, da<br />

dieses Toxin hitzestabil ist, während die auslösenden Keime<br />

durch den Erhitzungsvorgang abgetötet werden.<br />

Bacillus cereus in Aprikosen-Dressing<br />

Eine Frau hatte in einem Asia-Restaurant u. a. einen Salat<br />

mit Aprikosen-Dressing zu sich genommen. Zweieinhalb<br />

St<strong>und</strong>en später bekam sie Kreislaufprobleme <strong>und</strong> musste<br />

erbrechen. Die Frau wandte sich an die zuständige Lebensmittelüberwachungsbehörde,<br />

welche sofort den Betrieb aufsuchte.<br />

In der Kühlzelle der Gaststätte lagerten vorbereitete<br />

Speisenbestandteile, so auch noch das Dressing, das als<br />

Verdachtsprobe entnommen wurde. Nach dem Ergebnis der<br />

durchgeführten mikrobiologischen Untersuchungen enthielt<br />

das Dressing B. cereus. Mithilfe der lebensmittelchemischen<br />

Untersuchung wurde das emetische Toxin Cereulid im Dressing<br />

nachgewiesen. Wie die Ermittlungen ergaben, war das<br />

Dressing für mehrere Tage auf Vorrat hergestellt <strong>und</strong> nicht<br />

durchgehend ausreichend kühl gelagert worden. Die Probe<br />

wurde aufgr<strong>und</strong> des Toxinnachweises als ges<strong>und</strong>heitsschädlich<br />

beurteilt.<br />

96


Krankheitserregende Mikroorganismen <strong>und</strong> mikrobiologische Besonderheiten<br />

Staphylococcus aureus-Untersuchungen<br />

Staphylococcus aureus ist ein potenzieller Lebensmittelvergifter, der ab einer Konzentration von etwa 100.000 bis<br />

1 Million Keimen pro Gramm Lebensmittel, sofern er Toxin bildet, Lebensmittelvergiftungen verursachen kann.<br />

Ein hoher Gehalt an Staphylococcus aureus (S. aureus)<br />

spricht für eklatante Hygienefehler bei der Herstellung <strong>und</strong><br />

Behandlung von Lebensmitteln. S. aureus kommt bei sehr<br />

vielen Menschen im Nasen-Rachen-Raum, auf der Haut,<br />

in den Haaren, aber auch in eiternden W<strong>und</strong>en vor. Werden<br />

Lebensmittel infolge mangelhafter Personalhygiene mit<br />

S. aureus kontaminiert <strong>und</strong> danach unsachgemäß (zu lange<br />

<strong>und</strong> ohne ausreichende Kühlung) gelagert, können sich die<br />

Staphylokokken massenhaft vermehren <strong>und</strong> Enterotoxin bilden.<br />

Das von Staphylokokken gebildete Toxin ist hitzestabil.<br />

Es wird durch das Erhitzen des Lebensmittels in der Regel<br />

nicht inaktiviert. Einen typischen Fall einer Staphylokokken-<br />

Gruppenerkrankung infolge von Hygienemängeln zeigt der<br />

nachfolgend beschriebene Fall auf.<br />

Die Hochzeitsgäste mussten ins<br />

Krankenhaus<br />

Im Laufe einer Hochzeitsfeier erkrankten mehrere Personen<br />

2-8 St<strong>und</strong>en nach dem Verzehr von Speisen an Durchfall<br />

<strong>und</strong> Erbrechen. Insgesamt 10 Hochzeitsgäste wurden in die<br />

umliegenden Krankenhäuser eingeliefert. Das Hochzeitsessen<br />

war von einem Partyservice geliefert worden, u. a. gegarte<br />

Zunge sowie mit Hackfleisch gefüllte Pfannkuchen<br />

<strong>und</strong> Wassermelonen. Zur Untersuchung gelangten Proben,<br />

die nach dem Bekanntwerden der Erkrankungen aus einem<br />

Tiefkühlgerät des Partyservices entnommen wurden, sowie<br />

Probenreste vom Hochzeitsessen, die im Krankenhaus<br />

eingelieferte Patienten der Lebensmittelüberwachungsbehörde<br />

übergeben hatten. Mithilfe der mikrobiologischen<br />

Untersuchung konnten in allen o. g. Proben S. aureus mit<br />

Toxinbildungsvermögen nachgewiesen werden, im Falle der<br />

gefüllten Pfannkuchen in einer Menge weit über 3 Millionen<br />

KbE/g. Im Rahmen weiterer Untersuchungen wurde das<br />

entsprechende S. aureus-Enterotoxin, welches zu Erkrankungen<br />

führen kann, in großer Menge festgestellt.<br />

Die gefüllten Pfannkuchen wurden aufgr<strong>und</strong> des Nachweises<br />

extrem hoher Keimgehalte an S. aureus <strong>und</strong> erheblicher<br />

Mengen an S. aureus-Enterotoxin im Zusammenhang mit<br />

den gemeldeten Erkrankungen als geeignet beurteilt, die Ges<strong>und</strong>heit<br />

zu schädigen. Vermutlich hatte eine mangelhafte<br />

Personalhygiene <strong>und</strong>/oder ein unsachgemäßer Umgang mit<br />

den Lebensmitteln der Keimvermehrung <strong>und</strong> Enterotoxinbildung<br />

Vorschub geleistet. Ein wichtiger Auslöser für lebensmittelbedingte<br />

Erkrankungen sind Temperaturfehler, welche<br />

das Überleben bzw. die Vermehrung von Krankheitserregern<br />

in Lebensmitteln ermöglichen. Neben der mangelhaften Kühlung<br />

bei der Lagerung ist die ungenügende Erhitzung bei der<br />

Speisenzubereitung oder beim Wiederaufwärmen von zubereiteten<br />

Speisen von Bedeutung. Weitere Fehler sind das lange<br />

Warmhalten von Speisen bei zu niedrigen Temperaturen<br />

<strong>und</strong> die zu langsame Abkühlung von erhitzten Speisen.<br />

JAHRESBERICHT <strong>2008</strong><br />

Clostridium perfringens-Untersuchungen<br />

C. perfringens ist ein ubiquitär vorkommender Sporenbildner <strong>und</strong> in Lebensmitteln ab einer<br />

Konzentration von 106 KbE / g ein potenzieller Lebensmittelvergifter. Die meisten Tiere scheiden<br />

Clostridium perfringens mit dem Stuhl aus, so dass eine Kontamination von rohem Fleisch nicht<br />

ungewöhnlich ist. Häufige Kontaminationsquellen für C. perfringens sind Fäkalienspuren, Staub,<br />

Erdboden <strong>und</strong> Abwasser.<br />

Während des Stehenlassens von hauptsächlich fertigen<br />

Speisen auf Fleischgr<strong>und</strong>lage bei Zimmertemperatur bzw.<br />

ungenügender Kühlung können sich die Erreger in den zubereiteten<br />

Speisen innerhalb kurzer Zeit auf Konzentrationen<br />

von über 106 Keime/g Lebensmittel vermehren. Da C. perfringens<br />

nicht obligat anaerob, sondern aerotolerant anaerob<br />

ist, findet eine Vermehrung nicht nur unter anaeroben Verhältnissen<br />

statt. Das Temperaturoptimum für seine Vermehrung<br />

liegt zwischen 43 <strong>und</strong> 47 °C mit einer Generationszeit<br />

von 15 bis 20 min. Die Hitzeresistenz der Sporen ist je nach<br />

Matrix sehr unterschiedlich. Bei der Erhitzung von Lebensmitteln<br />

gehen eventuell vorhandene Sporen schnell in die<br />

vegetative Zellform über, welche zum einen sehr hitzeempfindlich<br />

ist <strong>und</strong> zum anderen auch gegenüber Gefriertemperaturen<br />

empfindlich reagiert. Daher kann man Speisen durch<br />

eine angemessene Temperaturführung bei der Herstellung<br />

<strong>und</strong> Aufbewahrung von erhitzten Produkten vor einer Vermehrung<br />

von C. perfringens wirksam schützen.<br />

Ein typisches Beispiel für Lebensmittelvergiftungen durch<br />

C. perfringens zeigt folgender Fall.<br />

Clostridien in passiertem<br />

Schweinefleisch<br />

In einem Altenheim erkrankten während einer Nacht 15<br />

Bewohner an massivem Durchfall. Alle Erkrankten gehörten<br />

zu der Seniorengruppe, die mit zerkleinerter (passierter)<br />

Nahrung verpflegt wurden. Zur Untersuchung wurden<br />

deshalb die passierten Rückstellproben, u. a. passiertes<br />

Schweinefleisch vom Vortag, eingeschickt. Mithilfe der mi-<br />

97


LEBENSMITTELÜBERWACHUNG BW<br />

teil IV spezielle untersuchungsbereiche<br />

krobiologischen Untersuchung wurden in dem Schweinefleisch<br />

C. perfringens-Keime in einer Konzentration von über<br />

10 Millionen KbE/g nachgewiesen. Das Vorhandensein des<br />

Enterotoxin-Gens <strong>und</strong> somit die Toxinbildungsfähigkeit dieser<br />

Keime wurde molekularbiologisch bestätigt. Ein Zusammenhang<br />

zwischen dem Verzehr des passierten Fleisches <strong>und</strong> der<br />

Erkrankung ist wahrscheinlich. Ursache für die massenhafte<br />

Vermehrung von C. perfringens dürfte eine zu lange Lagerung<br />

bei ungenügender Kühlung gewesen sein. Vertreter der unteren<br />

Lebensmittelüberwachungsbehörde <strong>und</strong> des Ges<strong>und</strong>heitsamtes<br />

stellten bei einer Betriebskontrolle verschiedene<br />

Hygienemängel fest.<br />

Campylobacter-Untersuchungen<br />

Thermophile Campylobacter-Keime (C. jejuni, C. coli <strong>und</strong> C. lari) sind nach Angaben des B<strong>und</strong>esinstituts für Risikobewertung<br />

(BfR) neben Salmonellen die häufigsten bakteriellen Verursacher von lebensmittelbedingten Darminfektionen in<br />

Deutschland. Trotzdem gelingt es nur selten, den Zusammenhang zwischen dem Verzehr eines bestimmten Lebensmittels<br />

<strong>und</strong> einer Campylobacter-Erkrankung nachzuweisen. Dies liegt daran, dass Campylobacter-Infektionen mit einer meist<br />

mehrere Tage dauernden Inkubationszeit einhergehen. Wenn erste Erkrankungssymptome auftreten, wird ein vor mehreren<br />

Tagen verzehrtes Lebensmittel in der Regel nicht mehr als Ursache der Erkrankung angenommen bzw. es steht für eine<br />

Untersuchung nicht mehr zur Verfügung.<br />

Eine Campylobacter-Infektion geht in der Regel mit den Symptomen<br />

Durchfall, Erbrechen <strong>und</strong> Fieber einher. Routinemäßig<br />

werden daher alle Proben, die im Zusammenhang mit fieberassoziierten<br />

Erkrankungen eingeschickt wurden, auf Campylobacter<br />

untersucht. Einen weiteren Untersuchungsschwerpunkt bildet<br />

die Untersuchung von rohem Geflügelfleisch, da dieses sehr<br />

häufig mit Campylobacter-Erregern belastet ist. Untersuchungen<br />

auf thermophile Campylobacter-Keime wurden an 1.519<br />

Lebensmitteln durchgeführt, davon waren 155 Proben positiv<br />

(10,2%). Die meisten positiven Bef<strong>und</strong>e betrafen rohes Geflü-<br />

gelfleisch. Von 46 untersuchten Hühnerfleischproben waren 41<br />

(85%) Campylobacter-positiv, während bei 11 Putenfleisch-<br />

Planproben lediglich eine Campylobacter-positiv war. Rohes<br />

Hühnerfleisch ist damit nach wie vor primärer Campylobacter-<br />

Träger. Zwei C. lari-Isolate stammten von frischen Miesmuscheln<br />

<strong>und</strong> frischen Sandklaffmuscheln. Positive Campylobacter-Bef<strong>und</strong>e<br />

blieben lebensmittelrechtlich weitgehend ohne<br />

Folgen: bei einer bestimmungsgemäßen Behandlung durch<br />

ausreichende Durcherhitzung vor dem Verzehr der Lebensmittel<br />

werden Campylobacter-Keime mit Sicherheit abgetötet.<br />

Virus-Untersuchungen<br />

Noroviren <strong>und</strong> Rotaviren sind hochinfektiöse Erreger von Magen-Darm-Erkrankungen.<br />

Im Jahr <strong>2008</strong> wurden 838 Untersuchungen auf Noroviren<br />

durchgeführt. Das Virus wird mit dem M<strong>und</strong> aufgenommen<br />

<strong>und</strong> führt nach einer Inkubationszeit von 1 bis 2 Tagen zu den<br />

typischen Symptomen einer Norovirus-Erkrankung: massives<br />

<strong>und</strong> unkontrollierbares Erbrechen <strong>und</strong> begleitend dazu sehr<br />

starker Durchfall. Im Patienten-Stuhl sowie in Erbrochenem<br />

sind sehr hohe Viruszahlen vorhanden, wobei zum Auslösen<br />

der Krankheit nur 10 bis 100 Viruspartikel benötigt werden.<br />

Diese hohe Infektiosität in Verbindung mit der Übertragbarkeit<br />

von Person zu Person erklärt auch, warum Norovirus-Infektionen<br />

meist zu Gruppenerkrankungen führen, oft in Einrichtungen,<br />

in denen Menschen auf engem Raum zusammenleben<br />

(z. B. Altenheime oder Krankenhäuser). Rotaviren (98 Untersuchungen<br />

in <strong>2008</strong>) verursachen beim Menschen üblicherweise<br />

12-48 St<strong>und</strong>en nach Verzehr kontaminierter Lebensmittel<br />

Magen-Darm-Erkrankungen mit Symptomen wie massives<br />

Erbrechen mit starken Durchfällen <strong>und</strong> Leibschmerzen. Die<br />

Krankheitserscheinungen halten in der Regel ein bis vier Tage<br />

an. Besonders anfällig für Rotavirus-Infektionen sind Kleinkinder.<br />

Die Übertragung von sowohl Norovirus als auch Rotavirus<br />

erfolgt meist von Person zu Person, kann aber auch, wie am<br />

CVUA Stuttgart in den vergangenen Jahren wiederholt bewiesen<br />

wurde, durch kontaminierte Lebensmittel erfolgen.<br />

Norovirus vom Caterer?<br />

Am Tag nach einer Familienfeier erkrankten mindestens 15<br />

der Gäste an Übelkeit <strong>und</strong> vielfachem Erbrechen, später auch<br />

Durchfall. Die Untersuchung von Patientenstuhlproben ergab<br />

den Nachweis von Noroviren. Beim Festessen waren neben<br />

selbst gebackenen Kuchen auch diverse warme Speisen <strong>und</strong><br />

Nachtisch von einer Metzgerei mit Party-Service geliefert<br />

worden. Die Untersuchung noch vorhandener Lebensmittel<br />

ergab keinen Anhaltspunkt für die Quelle der Erkrankungen.<br />

Allerdings hatte die zuständige Lebensmittelüberwachungsbehörde<br />

auch eine Hygienekontrolle im Betrieb des Metzgers<br />

durchgeführt <strong>und</strong> in diesem Rahmen verschiedene<br />

Tupferproben erhoben. In einer Tupferprobe vom Personal-<br />

WC konnten ebenfalls Noroviren nachgewiesen werden. Die<br />

abschließende Klärung, ob es sich hierbei um infektiöse Viruspartikel<br />

handelte, die tatsächlich im direkten Zusammenhang<br />

mit dem Erkrankungsfall stehen, hätte jedoch nur über<br />

einen Abgleich von Gensequenzen mit aus Patientenmaterial<br />

isolierten Noroviren erfolgen können. Die hierzu notwendigen<br />

Sequenzen standen leider nicht zur Verfügung.<br />

Dr. Alfred Friedrich, CVUA Stuttgart<br />

98


Mykotoxine<br />

Mykotoxine<br />

Im Rahmen der menschlichen Ernährung (einschließlich der Futtermittel für nahrungsmittelliefernde Tiere) spielt<br />

nur ein relativ geringer Teil der bekannten etwa 200 als Mykotoxine bezeichneten Stoffwechselprodukte der unterschiedlichsten<br />

Schimmelpilzarten eine Rolle. Für Aflatoxine, Deoxynivalenol (DON), Fumonisine, Ochratoxin A,<br />

Patulin <strong>und</strong> Zearalenon (ZON) sind Höchstgehalte festgelegt. Im Hinblick auf die zukünftige Festlegung weiterer<br />

Höchstgehalte finden in den vergangenen Jahren zunehmend Untersuchungen auf Alternaria-Toxine <strong>und</strong> eine Vielzahl<br />

von Trichothecenen statt, für die noch keine Regelungen zur Verfügung stehen.<br />

Da neu entwickelte bzw. verbesserte Multimethoden die gleichzeitige <strong>und</strong> treffsichere Bestimmung unterschiedlicher<br />

Toxine <strong>und</strong> Toxingruppen erlauben, werden die gängigen Einzelverfahren immer mehr in den Hintergr<strong>und</strong><br />

gedrängt. Allerdings sind dazu teure, hochempfindliche Geräte erforderlich <strong>und</strong> die Tätigkeit der technischen Kräfte<br />

verlagert sich in entsprechendem Maße auf die Auswertung der komplexen Messergebnisse.<br />

JAHRESBERICHT <strong>2008</strong><br />

Im Jahr <strong>2008</strong> wurden in mehr als 1.800 Lebensmittelproben r<strong>und</strong> 3.400 Toxinbestimmungen durchgeführt, wobei teilweise<br />

nur ein Toxin, zunehmend aber auch mehrere Toxine <strong>und</strong> Toxingruppen gleichzeitig bestimmt werden können.<br />

Aflatoxine B 1<br />

,B 2<br />

,G 1<br />

<strong>und</strong> G 2<br />

Aflatoxine werden überwiegend in feuchtwarmen Klimazonen von Lagerpilzen<br />

wie Aspergillus flavus <strong>und</strong> Aspergillus parasiticus gebildet. Aufgr<strong>und</strong><br />

ihres krebsauslösenden Potenzials wurden diese Stoffe schon sehr früh mit<br />

nationalen Grenzwerten belegt. Die Kontaminantenverordnung der EU hat<br />

die entsprechenden Werte aufgegriffen; weltweit gelten jedoch die unterschiedlichsten<br />

Anforderungen.<br />

Zur Vermeidung von Handelshemmnissen hat die Codex-Alimentarius-Kommission,<br />

ein gemeinsames Gremium der Ernährungs- <strong>und</strong> Landwirtschaftsorganisation<br />

(FAO) <strong>und</strong> der Weltges<strong>und</strong>heitsorganisation der Vereinten Nationen (WHO), eine Vereinheitlichung<br />

auf der Basis höherer Werte vorgesehen, so dass die europäische Regelung entsprechend angepasst werden muss.<br />

Es bleibt abzuwarten, wie sich die Beanstandungsquoten unter diesem Gesichtspunkt entwickeln werden.<br />

Der Prozentsatz an aflatoxinhaltigen Proben lag im Gegensatz<br />

zum vergangenen Jahr (50 %) nur bei knapp 38 %,<br />

der Anteil der Überschreitung der zulässigen Höchstgehalte<br />

von 2 µg / kg Aflatoxin B 1<br />

bzw. 4 µg / kg für die<br />

Summe aus den Aflatoxinen B 1<br />

, B 2<br />

, G 1<br />

<strong>und</strong> G 2<br />

bzw. 5 <strong>und</strong><br />

10 µg / kg für Gewürze entsprach mit knapp 5 % den<br />

Werten der vergangenen Jahre.<br />

Nüsse, Ölsaaten <strong>und</strong> daraus<br />

hergestellte Erzeugnisse<br />

Auffällige Bef<strong>und</strong>e ergaben sich insbesondere bei Pistazien<br />

(überwiegend in gerösteter <strong>und</strong> gesalzener Form).<br />

Nahezu 28 % enthielten Aflatoxine; bei 7 Proben (8,5 %)<br />

war der zulässige Höchstgehalt an Aflatoxin B 1<br />

bzw. der<br />

Summe an Aflatoxinen überschritten. Die höchsten Werte<br />

betrugen 37,2 µg / kg (B 1<br />

) bzw. 66,3 µg / kg (Summe).<br />

Melonenkerne wiesen teilweise noch höhere Gehalte auf.<br />

Die Höchstgehalte für Nüsse <strong>und</strong> Ölsaaten waren bei<br />

59 % der Produkte mit Maximalwerten von 158,4 µg / kg<br />

für B 1<br />

bzw. 195,7 µg / kg für die Summe überschritten.<br />

Eine ebenfalls bisher kaum untersuchte Produktgruppe,<br />

überwiegend in Geschäften für türkische <strong>und</strong> russische<br />

Lebensmittel vertriebene Knabbermischungen, fiel mit<br />

60 % Höchstmengenüberschreitungen (bei allerdings nur<br />

5 Proben) ebenfalls aus dem Rahmen. Es handelt sich um<br />

unterschiedlichste Mischungen aus verschiedenen Nüssen<br />

<strong>und</strong> Ölsaaten, Kichererbsen oder geröstetem Mais.<br />

Es ist vorgesehen, diese Erzeugnisse zukünftig verstärkt<br />

zu untersuchen.<br />

Wie im vergangenen Jahr wurden die höchsten Aflatoxingehalte<br />

bei einer Verdachtsprobe Erdnüssen ermittelt.<br />

Auch bei Proben, die im Rahmen einer Sonderaktion<br />

schwerpunktmäßig an Marktständen für gebrannte Erdnüsse<br />

lagen neben zahlreichen sensorischen Abweichungen,<br />

Fraßspuren <strong>und</strong> Insektenbefall sowie vereinzelt sehr<br />

hohe Aflatoxingehalte vor (siehe Kapitel III Nüsse).<br />

Bei Pistazienpasten als Gr<strong>und</strong>stoff für die Herstellung<br />

von Pistazieneis ergab sich im Gegensatz zum Vorjahr<br />

nur eine Überschreitung des Höchstgehaltes an Aflatoxin<br />

B1 bzw. der Summe der Aflatoxine. Die Werte betrugen<br />

6,7 (B 1<br />

) bzw. 7,3 µg / kg (Summe). Da die Belastung der<br />

Pistazienpasten sehr von der Qualität des jeweils voran-<br />

99


LEBENSMITTELÜBERWACHUNG BW<br />

teil IV spezielle untersuchungsbereiche<br />

gegangenen Erntejahres abhängt, bleiben diese Produkte<br />

auch weiterhin unter regelmäßiger Überwachung.<br />

Trockenobst<br />

Im Jahr <strong>2008</strong> war ein erneuter Anstieg der positiven Bef<strong>und</strong>e<br />

bei Feigen von 75 auf 81 % zu verzeichnen. Auch die<br />

Beanstandungsquote war mit 19 % dreimal so hoch wie im<br />

Jahr 2007. Bei einem Höchstgehalt von 5 µg / kg für B1 bzw.<br />

10 µg / kg für die Summe waren die Überschreitungen mit<br />

bis zu 37 bzw. 84 µg / kg zumeist sehr deutlich.<br />

Getreide <strong>und</strong> Getreideerzeugnisse<br />

Während Weizenmehl <strong>und</strong> Weizengrieß frei von Ochratoxin<br />

A waren, wiesen alle Roggen- <strong>und</strong> Dinkelmehle Belastungen<br />

auf. Der Höchstgehalt von 3 µg / kg war in keinem<br />

Fall überschritten.<br />

Trockenobst<br />

Gewürze<br />

Knapp 57 % aller untersuchten Gewürz-Proben enthielten<br />

nachweisbare Mengen an Aflatoxinen. Bei einem Paprikapulver<br />

waren die zulässigen Höchstgehalte sowohl bei<br />

B 1<br />

(11,4 µg / kg) als auch bei der Summe der Aflatoxine<br />

(12,5 µg / kg) überschritten.<br />

Ochratoxin A<br />

Dieses von bestimmten Spezies der Gattungen Penicillium<br />

<strong>und</strong> Aspergillus auch in gemäßigten Klimaregionen<br />

gebildete Toxin wird als Lagertoxin bezeichnet, da es auf<br />

bzw. in pflanzlichen Lebensmitteln erst nach der Ernte, also<br />

während der Trocknung, Weiterverarbeitung <strong>und</strong> Lagerung<br />

entsteht. Es ist relativ weit verbreitet, die Gehalte sind vergleichsweise<br />

gering. Allerdings spielt es wegen seiner langen<br />

Verweildauer <strong>und</strong> der möglichen Schädigungen der<br />

Nierenfunktion, der Erbsubstanz bzw. des Embryos <strong>und</strong> der<br />

Unterdrückung des Immunsystems weiterhin eine Rolle bei<br />

der Gesamtbeurteilung der Nahrung.<br />

Für die meisten wichtigen Lebensmittelgruppen stehen<br />

EU-weit geltende Höchstgehalte zur Verfügung, die zwischen<br />

0,5 µg / kg für Säuglingsnahrung, 2 µg / kg für Wein<br />

<strong>und</strong> Traubensaft, 3 bis 5 µg / kg für Getreide <strong>und</strong> Getreideprodukte<br />

sowie 10 µg / kg für getrocknete Weintrauben<br />

<strong>und</strong> löslichen Kaffee liegen. Bei den übrigen betroffenen<br />

Lebensmitteln wie Feigen <strong>und</strong> anderen, nicht aus Weinbeeren<br />

hergestellten Trockenfrüchten, bei Bier, Kakao <strong>und</strong><br />

Kakaoerzeugnissen, Likörweinen, Fleischerzeugnissen, Gewürzen<br />

<strong>und</strong> Süßholz konnten sich die zuständigen Gremien<br />

noch nicht auf einen endgültigen Wert einigen. Für Gewürze,<br />

bei denen die höchsten Gehalte gemessen werden,<br />

stehen Höchstgehalte zwischen 10 <strong>und</strong> 50 µg / kg in der<br />

Diskussion. Für die Beurteilung von getrockneten Feigen<br />

wird die Höchstmenge der nationalen Mykotoxin-Höchstmengenverordnung<br />

von 8 µg / kg herangezogen.<br />

Bei 56 % der untersuchten Lebensmittel war zwar Ochratoxin<br />

A nachweisbar, die entsprechenden Höchstgehalte<br />

waren in keinem Fall überschritten.<br />

Insgesamt waren 41 % der verschiedenen Arten von<br />

Trockenobst, (teilweise auch aus Studentenfutter <strong>und</strong><br />

vergleichbaren Mischungen mit Nüssen <strong>und</strong> anderen<br />

Lebensmitteln), mit Ochratoxin A belastet. Mit 88 % positiven<br />

Bef<strong>und</strong>en lagen getrocknete Weinbeeren (Rosinen,<br />

Korinthen <strong>und</strong> Sultaninen) vor den Feigen mit knapp 39 %.<br />

Allerdings wurden die jeweils zulässigen Höchstmengen<br />

von den höchsten Gehalten bei Rosinen (4,4 µg / kg) sowie<br />

getrockneten Feigen (5,1 µg / kg) nicht erreicht.<br />

Fruchtsäfte, Wein <strong>und</strong> weinhaltige<br />

Getränke<br />

Mehr als die Hälfte der roten Traubensäfte enthielt messbare<br />

Mengen des Toxins, bei Glühwein lag die Quote bei<br />

82 %. Bei Rotweinen betrug der Anteil positiver Proben<br />

40 % mit einem Maximalwert von nur 0,43 µg / kg.<br />

Lakritz, Kakao <strong>und</strong> daraus hergestellte<br />

Erzeugnisse<br />

Die Anteile der positiven Proben lag bei Lakritzen bei 95 ,<br />

sämtliche Kakaomassen bzw. Kakaopulver mit Ausnahme<br />

eines Mischerzeugnisses aus Kakaopulver wiesen Ochratoxin<br />

A auf. Der Maximalwert bei Kakaomassen betrug<br />

3,1 µg / kg. 2,2 µg / kg Ochratoxin A war der höchste Gehalt<br />

bei den Kakaopulvern. Die verschiedenen Kaffeeerzeugnisse<br />

waren zu 34 % mit Ochratoxin A belastet. Ein Röstkaffee mit<br />

3,4 µg / kg bzw. ein Kaffee-Extrakt mit 1,9 µg / kg Ochratoxin<br />

wiesen die höchsten Gehalte auf <strong>und</strong> lagen damit<br />

deutlich unter den maximal zulässigen Werten von 5 bzw.<br />

10 µg / kg.<br />

Gewürze<br />

In über 78 % der untersuchten Gewürze <strong>und</strong> Gewürzzubereitungen<br />

war Ochratoxin A nachweisbar; insbesondere<br />

Muskatnuss, Paprikapulver, Chili <strong>und</strong> Kurkuma fielen mit Maximalwerten<br />

zwischen 11 <strong>und</strong> 23 µg / kg Ochratoxin A auf.<br />

100


Mykotoxine<br />

Patulin<br />

Patulin gilt als genotoxisch (genverändernd) <strong>und</strong> teratogen (fruchtschädigend), wird jedoch nicht als kanzerogen<br />

(krebserregend) eingestuft. Es entsteht als Stoffwechselprodukt verschiedener Schimmelpilzarten insbesondere<br />

auf Früchten <strong>und</strong> Gemüse; besonders betroffen sind Äpfel <strong>und</strong> Birnen. Während der Höchstgehalt in Apfelerzeugnissen<br />

für Säuglinge <strong>und</strong> Kleinkinder in der Kontaminantenverordnung auf 10 µg / kg festgelegt ist, dürfen<br />

Fruchtsäfte, Fruchtsaftkonzentrate, Apfelweine usw. nicht mehr als 50 µg / kg Patulin <strong>und</strong> feste Apfelerzeugnisse,<br />

wie Apfelkompott oder Apfelpüree, nicht mehr als 25 µg / kg Patulin enthalten.<br />

In 36 % aller untersuchten Produkte konnte Patulin nachgewiesen<br />

werden. Bei Kernobstsäften einschließlich der 15 %. Überschreitungen der Höchstgehalte ergaben sich<br />

zu 50 % belastet, Gemüsesäfte für diese Zielgruppe nur zu<br />

Konzentrate betrug der Anteil positiv getesteter Produkte lediglich bei zwei Apelsäften mit bis zu 93,1 µg / kg.<br />

49 %, Gemüsesäfte für Säuglinge <strong>und</strong> Kleinkinder waren<br />

JAHRESBERICHT <strong>2008</strong><br />

Fusarientoxine<br />

Schimmelpilze der Gattung Fusarium sorgen zwar durch den Abbau der Biomasse in wieder verfügbare Nährstoffe<br />

für einen natürlichen Stoffkreislauf im Ackerboden, auf der anderen Seite befallen sie in Abhängigkeit von den<br />

Witterungsbedingungen insbesondere während der Blütezeit das Getreide, so dass der gezielte Einsatz pilztötender<br />

Mittel oft unausweichlich ist. Ohne diese Maßnahmen kann die Frucht so erheblich geschädigt werden, dass es zu<br />

gravierenden Ernteausfällen kommt. Ein Indikator für entsprechenden Befall sind die meist hochgiftigen Fusarientoxine,<br />

die aufgr<strong>und</strong> ihrer unterschiedlichen chemischen Struktur in die drei Gruppen Fumonisine, Trichothecene<br />

<strong>und</strong> Zearalenon unterteilt werden. Unter anderem als Folge der teilweise drastischen Anhebung der Höchstgehalte<br />

ergaben sich im Berichtsjahr trotz des relativ hohen Anteils an positiven Proben lediglich drei Höchstmengenüberschreitungen.<br />

Ob die relativ gute Bilanz bei Getreide bzw. Getreideerzeugnissen auch auf günstige Witterung bei<br />

den für Fusarienbefall entscheidenden Vegetationsphasen zurückgeführt werden kann oder nur daraus resultiert,<br />

dass qualitativ schlechtere Frucht ohne finanziellen Verlust für die Landwirte heute zur Gewinnung von Biogas<br />

eingesetzt werden kann, lässt sich aufgr<strong>und</strong> fehlender Daten nicht feststellen. Untersuchungen in den Folgejahren<br />

werden möglicherweise entsprechende Erkenntnisse bringen.<br />

Fumonisine<br />

Nur 21 % der vorgelegten Getreide bzw. Erzeugnisse auf<br />

Getreidebasis enthielten nachweisbare Mengen der Fumonisine<br />

B 1<br />

<strong>und</strong> B 2<br />

, für deren Summe die Höchstgehalte gelten;<br />

Überschreitungen lagen nicht vor.<br />

80 % positiver Bef<strong>und</strong>e lag der höchste Wert mit 240 µg / kg<br />

deutlich unter dem zulässigen Gehalt. Maismehl mit maximal<br />

523 µg / kg <strong>und</strong> Maisgrieß mit maximal 319 µg / kg erreichten<br />

die zulässige Grenze von 1.000 µg / kg nicht.<br />

Mais <strong>und</strong> daraus hergestellte Produkte sind die Spitzenreiter<br />

bei dieser Toxingruppe, allerdings wurden die Werte aus<br />

den Vorjahren nicht annähernd erreicht. Diese Entwicklung<br />

ist vor allem für die Verbrauchergruppe positiv, die wegen<br />

Gluten-Intoleranz, d. h. Unverträglichkeitsreaktion auf<br />

das Klebereiweiß gängiger Getreidesorten vorwiegend auf<br />

Mais <strong>und</strong> Maisprodukte ausweichen muss. Bei den ausdrücklich<br />

als glutenfrei beworbenen Back- <strong>und</strong> Teigwaren<br />

betrug die Kontaminationsrate 47 %; der Höchstgehalt von<br />

800 µg / kg für alle zum unmittelbaren Verzehr bestimmten<br />

Lebensmittel auf der Basis von Mais wurde mit maximal<br />

119 µg / kg nur zu etwa einem Achtel ausgeschöpft. Der<br />

Maximalwert von 420 µg / kg bei Maischips hätte allerdings<br />

vor dem 01.10.2007 nach den alten nationalen Höchstmengen<br />

zu einer Beanstandung geführt.<br />

Maiskörner enthielten bis zu 540 µg / kg Fumonisine bei<br />

einem Höchstgehalt von 4.000 µg / kg; bei Cornflakes mit<br />

101


LEBENSMITTELÜBERWACHUNG BW<br />

teil IV spezielle untersuchungsbereiche<br />

Trichothecene<br />

Trichothecene umfassen ein große Anzahl strukturverwandter Toxine. Aufgr<strong>und</strong> unterschiedlicher funktioneller<br />

Gruppen werden sie noch weiter in Gruppen unterteilt, u. a. in Trichothecene TYP A <strong>und</strong> Typ B. Für die Trichothecene<br />

des Typ A existiert derzeit noch keine Höchstmenge, allerdings ist die EU-weite Festsetzung des Höchstgehaltes<br />

für die Summe aus T-2-/HT-2-Toxin schon seit vielen Jahren geplant. Aus der Gruppe der Typ B-Trichothecene gibt<br />

es nur für Deoxynivalenol eine Höchstmenge.<br />

Trichothecene TYP A <strong>und</strong> B (außer DON)<br />

Trichothecene des Typ A <strong>und</strong> B kommen hauptsächlich<br />

in Getreide <strong>und</strong> daraus hergestellten Produkten vor. Mit<br />

einer Multimethode wurden daher insbesondere Getreideerzeugnisse,<br />

vereinzelt aber auch andere Lebensmittel<br />

auf diese Trichothecene untersucht. Bei der Untersuchung<br />

auf Typ A Trichothecene wurden wie in den Vorjahren bei<br />

Hafererzeugnissen <strong>und</strong> Braugerste die höchsten Toxingehalte<br />

festgestellt.<br />

10 (56%) von insgesamt 18 untersuchten Haferflocken<br />

enthielten HT-2-Toxin, T2-Toxin war dagegen nur in 2<br />

Proben nachweisbar. Alle 3 Proben Braugerste enthielten<br />

auffällig hohe Gehalte an Typ A-Trichothecenen, wobei in<br />

einer Probe T-2-Toxin, HT-2-Toxin, T2-Tetraol <strong>und</strong> Neosolaniol<br />

festgestellt wurde. Darüber hinaus wurden auch vereinzelt<br />

in Reis Spuren an T-2-Toxin <strong>und</strong> HT-2-Toxin nachgewiesen.<br />

Als weiteres Trichothecen des Typ A war nur<br />

noch 15-Acetoxyscirpenol in Weizen, Mais <strong>und</strong> Braugerste<br />

in Spuren nachweisbar.<br />

Wie bereits in den Vorjahren traten die Typ A-Trichothecene<br />

insbesondere in Hafer <strong>und</strong> Erzeugnissen aus Hafer<br />

sowie in Gerste auf. In allen 8 untersuchten Haferproben<br />

war HT-2-Toxin enthalten, 6 Proben Hafer enthielten das<br />

T-2-Toxin <strong>und</strong> 7 wurden positiv auf T-2-Tetraol getestet.<br />

Die höchsten Gehalte wies ein ungereinigter Hafer<br />

der Ernte 2007 auf, er enthielt 215 µg / kg HT-2-Toxin,<br />

46 µg / kg T-2-Toxin <strong>und</strong> 169 µg / kg T-2-Tetraol. Bei den<br />

Haferflocken wurden ebenfalls sehr häufig HT-2-Toxin<br />

<strong>und</strong> T-2-Toxin nachgewiesen, allerdings lagen die Gehalte<br />

insgesamt deutlich niedriger. Vergleichsweise selten war<br />

15 Acetoxyscirpenol nachweisbar, in 2 Proben Gerste <strong>und</strong><br />

in einer Probe Hafer waren Spuren vorhanden.<br />

Bei der Untersuchung auf Trichothecene des Typ B wurden<br />

in 12 von 16 Proben Maiskörner mit Deoxynivalenol-Gehalten<br />

auch 15-Acetyldoxynivalenol nachgewiesen, 3-Acetyldeoxynivalenol<br />

war lediglich in 6 Proben in Spuren vorhanden.<br />

Auch in Maismehl, Maisgrieß <strong>und</strong> Maisgebäck wurde<br />

häufiger 15-Acetyldeoxynivalenol festgestellt.<br />

Deoxynivalenol (DON)<br />

Deoxynivalenol war zwar in 66 % aller untersuchten Proben<br />

nachweisbar, die Höchstgehalte waren jedoch nur bei<br />

3 Erzeugnissen überschritten. Außer bei Reis, der nur zu<br />

einem geringen Anteil kontaminiert war, betrug die Belastung<br />

bei allen Getreidesorten <strong>und</strong> daraus hergestellten<br />

Lebensmitteln nur wenig unter 100 %. Da jedoch die<br />

zulässigen Höchstgehalte mit Werten zwischen 500 <strong>und</strong><br />

1.750 µg / kg sehr hoch angesetzt sind, fiel nur ein Maismehl<br />

mit 1.772 µg / kg (Höchstgehalt 1.750 µg / kg), sowie<br />

je eine Probe Gerstenkörner zum unmittelbaren Verzehr mit<br />

879 µg / kg (Höchstgehalt 750 µg / kg) bzw. Cornflakes mit<br />

689 µg / kg (Höchstgehalt 500 µg / kg) aus dem Rahmen.<br />

Unbefriedigend war die Situation im Zusammenhang mit<br />

einer ausdrücklich als „Kinderlöffelbisquits“ in den Verkehr<br />

gebrachten Feine Backware ohne Zuckerkruste <strong>und</strong> mit erhöhtem<br />

Calciumgehalt, bei der ein Gehalt von 253 µg / kg<br />

für das Deoxynivalenol (DON) festgestellt wurde. Da erfahrungsgemäß<br />

insbesondere Kinder unter 3 Jahren Löffelbiskuits<br />

verzehren, liegt es nahe, die Höchstgehalts-Regelung<br />

für Getreidebeikost <strong>und</strong> andere Beikost für Säuglinge <strong>und</strong><br />

Kleinkinder mit 200 µg / kg heranzuziehen. Anlässlich eines<br />

Tests von Baby- <strong>und</strong> Kinderkeksen im Jahr 2006 hatte<br />

Öko-Test seine Einstufung u.a. auf dieses Beurteilungskriterium<br />

gestützt. Trotz der Bezeichnung „Kinder-....“ <strong>und</strong><br />

einer ausgesprochen kindgerechten Aufmachung handelt<br />

es sich jedoch nicht um ein Erzeugnis im Sinne der Diätverordnung,<br />

so dass der Höchstgehalt für Backwaren<br />

aller Art, Getreidesnacks <strong>und</strong> Frühstückszerealien von<br />

500 µg / kg anzuwenden ist. Diese Situation ist im Hinblick<br />

auf den Schutz von Säuglingen <strong>und</strong> Kleinkindern bedauerlich,<br />

da die wenigsten Eltern die spezielle Rechtslage<br />

kennen <strong>und</strong> aufgr<strong>und</strong> der beschriebenen Unterschiede zu<br />

„normalen“ Löffelbiskuits gerade das entsprechend aufgemachte<br />

Produkt für ihre Kinder wählen.<br />

Zearalenon<br />

Zearalenon ist überwiegend in Getreide <strong>und</strong> Getreideerzeugnissen<br />

anzutreffen, da es ebenfalls ein Stoffwechselprodukt<br />

von Trichothecen-bildenden Stämmen ist. Das<br />

Toxin weist eine ausgeprägte östrogene Wirksamkeit auf,<br />

diskutiert wird eine mögliche krebserregende Wirkung. Insgesamt<br />

liegt der Anteil positiver Proben bei 21 %, wobei<br />

Erdnussöl mit 100 % bei allerdings sehr geringen Gehalten<br />

sowie Gersten- <strong>und</strong> Maiskörner mit 80 bzw. 79 % <strong>und</strong><br />

Maismehl mit 82 % auffallen. Die zulässigen Höchstgehalte,<br />

die außer bei Getreidebeikost für Säuglinge <strong>und</strong> Kleinkinder<br />

zwischen 75 <strong>und</strong> 400 µg / kg betragen, wurden nur<br />

in einem Fall überschritten. Dabei handelt es sich um ein<br />

Maismehl mit einem Gehalt von 115 µg / kg.<br />

102


Mykotoxine<br />

Alternariatoxine<br />

Die Gattung Alternaria (Schwärzepilze innerhalb der Deuteromycetes) besteht aus mehr als 40 Arten, die in unterschiedlichem<br />

Maße Toxine <strong>und</strong> sek<strong>und</strong>äre Metaboliten bilden. Den Alternariatoxinen werden sowohl akute als auch<br />

chronische toxische Wirkungen zugeschrieben. In einer toxikologischen Bewertung kommt das B<strong>und</strong>esinstitut für<br />

Risikobewertung (BfR) im Jahr 2003 zum Schluss, dass die Datenlage bezüglich der Alternaria-Toxinbelastung<br />

derzeit nicht ausreicht, um eine Risikoabschätzung für den Verbraucher vorzunehmen. Das BfR hält daher unter<br />

anderem weitere Untersuchungen zur Exposition für erforderlich. Eine Höchstmengenregelung existiert nicht.<br />

Das CVUA Sigmaringen untersucht nun schon mehrere kerne mit 5.400 µg / kg TEA, 260 µg / kg AOH, 182 µg / kg<br />

Jahre zahlreiche Lebensmittel auf die Alternariatoxine Alternariol<br />

(AOH), Alternariolmonomethylether (AME), Alte-<br />

bislang nachweisbaren Altertoxin I. Auch der Alternaria-<br />

TEN, 86 µg / kg AME sowie mit Spuren des sehr selten<br />

nuen (ALT), Tentoxin (TEN) <strong>und</strong> Tenuazonsäure (TEA). Seit Toxingehalt in einem glutenfreien Brot (Zutat u. a. Sonnenblumenkerne)<br />

dürfte auf die hohe Belastung von Sonnen-<br />

<strong>2008</strong> wird eine Multimethode angewandt, mit der auch<br />

Fusarientoxinen (Trichothecene, Fumonisine, Zearalenon) blumenkernen zurückzuführen sein.<br />

sowie die bislang noch selten nachgewiesenen Alternariatoxine<br />

Altertoxin I (ATXI) sowie die AAL-Toxine TA1 <strong>und</strong> hier wurden 3 Alternariatoxine festgestellt. Bei der Prü-<br />

Bei Sesam lag nur eine Probe zur Untersuchung vor, auch<br />

TA2 (TA1 bzw. TA2) erfasst werden. Die Zahl der auf Alternariatoxine<br />

untersuchten Lebensmittel hat sich dadurch se (88 %) AME. Am höchsten belastet war „Nicht-süßes<br />

fung von 16 Proben Sesammus enthielten 14 Erzeugnis-<br />

gegenüber dem Vorjahr mit 249 Proben mehr als verdoppelt.<br />

Ziel dieser breit angelegten Untersuchungsreihe ist TEA, darüber hinaus wurden 41 µg / kg Altertoxin I festge-<br />

Naturkost-Sesammus“ mit 80 µg / kg AME <strong>und</strong> 140 µg / kg<br />

es festzustellen, welche Lebensmittelgruppen mit Alternariatoxinen<br />

belastet sind, damit diese Lebensmittel künfstellttig<br />

verstärkt in das Untersuchungsprogramm einbezogen Ebenso wie Sonnenblumenkerne werden auch Wassermelonenkerne<br />

von bestimmten ethnischen Gruppen gerne<br />

werden.<br />

als Knabberartikel verzehrt <strong>und</strong> werden daher neu in das<br />

Von den untersuchten Ölen war wiederum Sonnenblumenöl<br />

deutlich belastet, in den Ölen war TEA <strong>und</strong> TEN Proben wurde AME mit einem Gehalt von 4,1 µg / kg fest-<br />

Untersuchungsprogramm aufgenommen. In einer von drei<br />

nachweisbar.<br />

gestellt. Auch bei dieser Lebensmittelgruppe werden die<br />

Untersuchungen verstärkt.<br />

Bei Getreide wiesen vor allem Dinkel <strong>und</strong> Roggen erhöhte<br />

Alternariabelastungen auf. So enthielt ein Bio-Rohdinkel Für die glutenfreie Ernährung wird auch Traubenkernmehl<br />

256 µg / kg AOH, bei Roggen wurde vor allem TEA <strong>und</strong> verwendet. In der einzigen untersuchten Probe lag ein sehr<br />

TEN bestimmt.<br />

hoher AOH-Gehalt von 196 µg / kg <strong>und</strong> ein AME-Gehalt<br />

von 29 µg / kg vor. Für eine statistische Auswertung müssen<br />

auch hier die Untersuchungszahlen erhöht werden.<br />

Im Gegensatz zu allen anderen Reissorten enthielt nur der<br />

als Naturreis gekennzeichnete Reis Spuren an TEA. Sehr<br />

auffällig war jedoch der erstmals untersuchte Wildreis. Bei<br />

einer Probe Naturreis mit Wildreis wurden der Naturreis<br />

Brigitte Gutmacher, CVUA Sigmaringen<br />

<strong>und</strong> der Wildreis getrennt untersucht. Nur der Wildreis war<br />

stark belastet mit 250 µg / kg AOH, 86 µg / kg AME <strong>und</strong><br />

182 µg / kg TEA. Zur Bestätigung der Vermutung, dass<br />

Wildreis häufig mit Alternariatoxinen belastet ist, werden<br />

die Untersuchungen mit einer höheren Anzahl Proben fortgeführt.<br />

JAHRESBERICHT <strong>2008</strong><br />

Eine weitere erstmals untersuchte Produktgruppe war Soja.<br />

Lediglich in einem Bio-Sojagranulat wurden Spuren an TEN<br />

festgestellt.<br />

Aufgr<strong>und</strong> der Ergebnisse der Öluntersuchungen im aktuellen<br />

<strong>und</strong> vorhergehenden Jahr wurden verstärkt Sonnenblumenkerne<br />

<strong>und</strong> Sesam-Erzeugnisse untersucht. Wie<br />

befürchtet, enthielten 4 von 5 Proben Sonnenblumenkerne<br />

Alternariatoxine. Am höchsten <strong>und</strong> sogar mit 5 Alternariatoxinen<br />

gleichzeitig belastet waren weiße Sonnenblumen-<br />

103


LEBENSMITTELÜBERWACHUNG BW<br />

teil IV spezielle untersuchungsbereiche<br />

Marine <strong>und</strong> Süßwasser - Biotoxine<br />

Marine Biotoxine<br />

Marine Biotoxine werden von mikroskopisch kleinen, einzelligen Algen (Dinoflagellaten, Diatomeen) gebildet,<br />

die zu den Vertretern des Phytoplanktons am Beginn der Nahrungskette gehören. Die von bestimmten<br />

Arten produzierten Toxine können sich in Muscheln anreichern <strong>und</strong> durch Verzehr solcher mit Giften<br />

kontaminierten Muscheln beim Menschen zu schweren Erkrankungen führen. Deshalb wurden von der<br />

Europäischen Kommission in der Verordnung (EG) Nr. 853/2004 Grenzwerte <strong>und</strong> Analysemethoden für<br />

Algentoxine in lebenden Muscheln, Stachelhäutern, Manteltieren <strong>und</strong> Meeresschnecken festgeschrieben.<br />

Im Berichtsjahr <strong>2008</strong> kann über ein positives Ergebnis<br />

berichtet werden. Muscheln <strong>und</strong> Muschelprodukte waren<br />

gering belastet. Der Trend der vergangenen Jahre, der sich<br />

in der Belastungshäufigkeit <strong>und</strong> dem Anstieg der Gehalte<br />

zeigte, bestätigte<br />

§<br />

sich nicht.<br />

Grenzwerte je Kilogramm Muschelfleisch:<br />

n Lähmungen hervorrufende Algentoxine<br />

(Paralytic Shellfish Poison — PSP): 800 µg<br />

Saxitoxinequivalente (STXeq),<br />

n Amnesie hervorrufende Algentoxine<br />

(Amnesic Shellfish Poison — ASP): 20 mg<br />

Domoinsäuren,<br />

n Okadasäure, Dinophysistoxine <strong>und</strong> Pectenotoxine<br />

insgesamt: 160 µg Okadasäure-<br />

Äquivalent (OAeq),<br />

n Yessotoxine: 1 mg Yessotoxin-Äquivalent<br />

<strong>und</strong><br />

n Azaspiracide: 160 µg Azaspiracid-<br />

Äquivalent.<br />

Weitere Informationen siehe auch:<br />

www.ua-bw.de > finden… „Algentoxine“ ><br />

Artikel vom 05.08.2005<br />

Insgesamt wurden 133 Proben Muscheln <strong>und</strong> Muschelprodukte<br />

auf PSP-Toxine (Paralytic Shellfish Poisoning,<br />

Saxitoxine) untersucht, von denen 11 Proben<br />

(8,3%) mit einem durchschnittlichen Gehalt von unter<br />

200 µg STXeq / kg belastet waren. Keine Probe lag über dem<br />

Grenzwert. Eine Probe Venusmuscheln aus Thailand mit<br />

680 STXeq pro kg Muschelfleisch wies den höchsten Gehalt<br />

auf. 6 Proben Miesmuscheln (frische, tiefgefrorene oder<br />

Dosenware; Maximalwert 240 µg / kg), <strong>und</strong> 2 Proben Grünschalenmuscheln<br />

(Maximalwert 290 µg / kg) wiesen höhere<br />

Gehalte auf. Je eine Probe Jakobsmuscheln <strong>und</strong> Austern<br />

enthielt geringe Gehalte unter 150 µg / kg.<br />

Shellfish Poisoning) nachgewiesen, die starke Durchfälle<br />

hervorrufen, mit Okadasäure als Leitsubstanz. Die Kontamination<br />

erstreckte sich nur auf Miesmuscheln mit Herkunft<br />

Europa. Alle anderen untersuchten Muschelarten waren frei<br />

von DSP-Toxinen. Auch was die Höhe der Belastung angeht,<br />

erbrachten die Untersuchungen ein positives Ergebnis: der<br />

Maximalwert betrug nur 40 µg / kg in einer Miesmuschelprobe<br />

aus Dänemark.<br />

Pectenotoxine scheinen auch im Berichtsjahr – wie in<br />

den vorhergehenden Jahren – bei Muscheln <strong>und</strong> Muschelprodukten<br />

keine Rolle zu spielen. Nur in 6 (5%) von<br />

130 Proben waren Pectenotoxine in geringen Mengen unter<br />

10 µg Oaeq / kg Muschelfleisch enthalten. Das gleiche Bild<br />

zeigte sich auch bei den Yessotoxinen. Von 130 Proben waren<br />

124 (95%) toxinfrei. Auch einige Proben Nahrungsergänzungsmittel,<br />

in denen Grünschalenmuscheln aus Neuseeland<br />

gefriergetrocknet als „Muschelpulver“ verarbeitet wird,<br />

wiesen keine nachweisbaren Konzentrationen auf. Die wenigen<br />

positiv getesteten Proben waren – neben einer Probe<br />

Austern – Miesmuscheln, auch Konservenware. Der Maximalwert<br />

von 70 µg / kg wurde in einer Miesmuschelprobe<br />

aus Dänemark <strong>und</strong> in einer Austernprobe aus Frankreich<br />

nachgewiesen. Aus dem letzten Jahr war bekannt, dass<br />

Yessotoxine in Muscheln aus der gesamten Welt nachweisbar<br />

waren. Die scheinbare Tendenz der steigenden Kontamination<br />

hat sich nicht bewahrheitet.<br />

Von 130 Proben wurden in 3 Fällen AZP-Toxine (Azaspiracid<br />

Shellfish Poisoning, Azaspirsäuren) nachgewiesen. Betroffen<br />

waren Miesmuscheln aus Irland mit Gehalten an der<br />

Bestimmungsgrenze.<br />

Von 122 Muschelproben enthielt keine ASP-Toxin (Amnesic<br />

Shellfish Poisoning, Domoinsäure).<br />

Von insgesamt 130 untersuchten Muschelproben wurden<br />

in 18 Proben (14 %) klassische DSP-Toxine (Diarrhetic<br />

104


Marine <strong>und</strong> SüSSwasser-biotoxine<br />

JAHRESBERICHT <strong>2008</strong><br />

Süßwasser - Biotoxine<br />

(Microcystine)<br />

Diese cyclischen Heptapeptid-Toxine sind selektive Lebergifte,<br />

die auch als potente Tumorpromotoren gelten.<br />

Zur Beurteilung von Microcystinen in Trinkwasser <strong>und</strong> Badegewässern<br />

wurden bisher keine Grenzwerte erlassen,<br />

deshalb werden die von der WHO vorgesehenen Richtwerte<br />

von 1 µg Microcystin LR je Liter für Trinkwasser <strong>und</strong><br />

1.000 µg je Liter in Badegewässern zugr<strong>und</strong>e gelegt.<br />

Da das Berichtsjahr keine günstigen Bedingungen für<br />

Blaualgen bot <strong>und</strong> mit massenhafter Vermehrung <strong>und</strong> Toxinproduktion<br />

nicht zu rechnen war, wurden nur wenige<br />

Proben untersucht.<br />

41 Proben Nahrungsergänzungsmittel mit Blaualgen<br />

in Tablettenform oder als Pulver gelangten zur Untersuchung.<br />

Proben aus Chlorella- <strong>und</strong> Spirulina-Algen oder<br />

Mischungen verschiedener Süßwasseralgen waren toxinfrei.<br />

Dagegen waren von 9 AFA-Algenproben insgesamt 6<br />

Proben mit Microcystin-Gehalten zwischen 50 µg / kg <strong>und</strong><br />

220 µg / kg belastet.<br />

Nachdem jeweils 3 Proben unbelastet waren, 3 Proben im<br />

Bereich zwischen 50 µg / kg <strong>und</strong> 90 µg / kg bzw. 3 Proben im<br />

Bereich von 180 µg / kg bis 220 µg / kg lagen, lässt sich der<br />

Schluss ziehen, dass die Produkte aus unterschiedlich stark<br />

mit Mikrocystis-Algen belasteten Rohstoffen stammen.<br />

Dr. Gerhard Thielert, CVUA Sigmaringen<br />

105


LEBENSMITTELÜBERWACHUNG BW<br />

teil IV spezielle untersuchungsbereiche<br />

Pf lanzenschutzmittel<br />

<strong>und</strong> organische Kontaminanten<br />

Lebensmittel pflanzlicher Herkunft<br />

EU-weit einheitliche Höchstgehalte für Pestizidrückstände seit 01.09.<strong>2008</strong><br />

Zum 01.09.<strong>2008</strong> wurde die Verordnung (EG) Nr. 396/2005 über Höchstgehalte an Pestizidrückständen in oder auf<br />

Lebens- <strong>und</strong> Futtermitteln pflanzlichen <strong>und</strong> tierischen Ursprungs wirksam. Mit dieser Verordnung sind erstmalig<br />

EU-weit einheitliche Pestizidhöchstmengen für Lebens- <strong>und</strong> Futtermittel festgesetzt.<br />

t<br />

Zukünftig können Änderungen von Höchstmengen oder<br />

Festsetzungen von Höchstmengen neuer Pestizide nur auf<br />

EU-Ebene auf Antrag erfolgen <strong>und</strong> gelten unmittelbar in<br />

der ganzen EU gleichermaßen. Anträge zur Änderung oder<br />

Neufestsetzung von Höchstmengen werden von Mitgliedsstaaten<br />

bewertet <strong>und</strong> durch die Europäische Behörde für<br />

Lebensmittelsicherheit (EFSA) insbesondere hinsichtlich<br />

ges<strong>und</strong>heitlicher Risiken für Verbraucher bzw. Tiere geprüft.<br />

Die rechtliche Festsetzung von Höchstmengen erfolgt durch<br />

Verordnung der EU-Kommission nach Zustimmung eines<br />

Ausschusses aller Mitgliedsstaaten <strong>und</strong> Anhörung des europäischen<br />

Parlaments. Bedingt durch diesen Harmonisierungsprozess<br />

kam es im Vergleich zu den zuvor geltenden, in<br />

der Rückstands-Höchstmengenverordnung (RHmV) festgelegten<br />

nationalen Höchstmengenregelungen zu vielfältigen<br />

Änderungen, sowohl Anhebungen als auch Absenkungen<br />

von Höchstmengen bestimmter Wirkstoff-Lebensmittelkombinationen.<br />

Hintergr<strong>und</strong>informationen zu den neuen, EU-weit<br />

geltenden Höchstmengenregelungen sowie eine Datenbank<br />

zum Abruf der jeweiligen Höchstmengen sind über das Internet<br />

zugänglich www.ec.europa.eu/food/plant/protection/<br />

pesticide. Für Lebensmittel, die vor dem 01.09.<strong>2008</strong> erzeugt<br />

wurden, sind jedoch gemäß einer Übergangsregelung auch<br />

noch nach diesem Zeitpunkt die zuvor festgelegten nationalen<br />

Höchstmengen gemäß RHmV anzuwenden.<br />

Rückstandshöchstgehalte sind Grenzwerte für Rückstände in Lebensmitteln <strong>und</strong> Futtermitteln, die für jeden<br />

Wirkstoff <strong>und</strong> aufgeschlüsselt nach Erzeugnissen festgelegt werden. Bei der Festsetzung der Rückstandshöchstgehalte<br />

werden die in Versuchen ermittelten Rückstände, Daten zur Toxikologie <strong>und</strong> Verzehrmengen berücksichtigt.<br />

Rückstandshöchstgehalte werden dabei nicht automatisch auf den toxikologisch gerade noch akzeptablen<br />

Wert gelegt, sondern eher darunter, <strong>und</strong> zwar so niedrig wie möglich <strong>und</strong> angemessen (ALARA-Prizip: As Low<br />

As Reasonably Achievable = so niedrig wie möglich <strong>und</strong> angemessen). Dies bedeutet, dass Rückstandshöchstgehalte<br />

zu allererst die Verkehrsfähigkeit regeln. Damit kann bei Überschreitung des Rückstandshöchstgehaltes in<br />

einem Lebensmittel der Handel mit diesem Erzeugnis auch dann versagt werden kann, wenn noch keine ges<strong>und</strong>heitliche<br />

Gefährdung besteht. Nur in einigen Fällen entspricht der Rückstandshöchstgehalt einem ges<strong>und</strong>heitlich<br />

relevanten Grenzwert.<br />

Mit einer EG-Verordnung sind die Rückstandshöchstgehalte in Europa harmonisiert worden. Die Zulassung eines<br />

Pflanzenschutzmittels ist nur noch dann möglich, wenn für die vorgesehenen Kulturen entsprechende Rückstandshöchstgehalte<br />

festgesetzt sind.<br />

Quelle: BVL (www.bvl-b<strong>und</strong>.de > Pflanzenschutzmittel > Rückstände & Höchstgehalte)<br />

106


PFLANZENSCHUTZMITTEL UND ORGANISCHE KONTAMINANTEN<br />

Am Zentrallabor für Pestizidrückstandsanalytik in pflanzlichen Lebensmitteln am CVUA Stuttgart werden pflanzliche<br />

Lebensmittel in der Routine auf ein sehr umfangreiches Wirkstoffspektrum von über 500 verschiedenen Pestiziden<br />

<strong>und</strong> relevanten Metaboliten untersucht. Das Wirkstoffspektrum wird durch kontinuierliche Recherche <strong>und</strong><br />

Methodenentwicklung ständig erweitert <strong>und</strong> aktualisiert.<br />

Pflanzenschutzmittelrückstände in Proben pflanzlicher Lebensmittel, differenziert nach Herkunft<br />

Frischobst<br />

Inland andere Drittländer Gesamt*<br />

konventionell<br />

EU-Länder<br />

erzeugt<br />

Anzahl % Anzahl % Anzahl % Anzahl %<br />

Anzahl Proben 265 33 231 29 269 33 806 -<br />

JAHRESBERICHT <strong>2008</strong><br />

davon mit Rückständen 226 85 211 91 231 86 703 87<br />

Proben über HM 15 6 12 5 46 17 76 9<br />

mittlerer Pestizidgehalt 0,22 mg/kg 0,40 mg/kg 0,64 mg/kg 0,44 mg/kg<br />

Frischgemüse<br />

konventionell<br />

erzeugt<br />

Inland andere Drittländer Gesamt*<br />

EU-Länder<br />

Anzahl % Anzahl % Anzahl % Anzahl %<br />

Anzahl Proben 310 42 249 34 143 19 737 -<br />

davon mit Rückständen 207 67 239 96 90 63 562 76<br />

Proben über HM 10 3 11 3 14 10 36 5<br />

Mittlerer Pestizidgehalt 0,20 mg/kg 0,56 mg/kg 0,18 mg/kg 0,33 mg/kg<br />

* aus konventioneller <strong>und</strong> ökologischer Erzeugung, enthält auch Proben unbekannter Herkunft<br />

Durch die zunehmende Globalisierung des Lebensmittelangebots<br />

gerade auch im Bereich von Obst <strong>und</strong> Gemüse<br />

<strong>und</strong> der damit verb<strong>und</strong>enen Vielzahl unterschiedlicher Herkunftsländer<br />

<strong>und</strong> Produktionsstandards bei Pflanzenschutz<br />

<strong>und</strong> Agrartechnik kommt der ständigen Aktualisierung des<br />

Wirkstoffspektrums in Verbindung mit dem Einsatz modernster<br />

Analysengerätetechnik entscheidende Bedeutung<br />

zur Gewährleistung eines hohen Verbraucherschutzniveaus<br />

zu. So wurden im Jahr <strong>2008</strong> insgesamt 144 verschiedene<br />

Wirkstoffe in Obstproben <strong>und</strong> 147 verschiedene<br />

Wirkstoffe in Gemüseproben nachgewiesen. Die einzelnen<br />

Höchstmengenüberschreitungen, die Häufigkeit der nachgewiesenen<br />

Stoffe <strong>und</strong> andere Informationen sind über<br />

das Internet abrufbar (www.cvua-stuttgart.de > Pflanzenschutzmittel<br />

> Fachbeiträge > Jahr). Allgemeine Daten<br />

zu Analytik, Rückstandsbef<strong>und</strong>en sowie ergänzende Informationen<br />

sind über eine Internet-Datenbank des CVUA<br />

Stuttgart verfügbar (www.pesticides-online.com sowie<br />

www.crl-pesticides-datapool.eu).<br />

Im Jahr <strong>2008</strong> wurden 2.527 Proben Lebensmittel pflanzlicher<br />

Herkunft auf Rückstände von Pestiziden untersucht.<br />

Hierbei stammten 1.969 Proben aus konventionellem <strong>und</strong><br />

558 Proben aus ökologischem Anbau. Die Ergebnisse<br />

der Untersuchungen bei Lebensmitteln aus ökologischem<br />

Anbau sind im Kapitel IV Ökomonitoring dargestellt. Bei<br />

der Untersuchung der 1.969 Proben aus konventionellem<br />

Anbau wiesen 1.545 Proben (78%) Rückstände<br />

an Pflanzenschutzmitteln auf. Bei 133 dieser Proben<br />

(6,7%) wurden Überschreitungen der gesetzlich festgelegten<br />

Höchstmengen festgestellt. Im Vergleich zu den<br />

vorhergehenden Jahren ist trotz Erweiterung des analysierten<br />

Wirkstoffspektrums eine erfreuliche Abnahme<br />

der Quote an Proben mit Höchstmengenüberschreitungen<br />

festzustellen (Höchstmengenüberschreitungsquote<br />

2007: 8 %, 2006: 9,5 %). Diese positive Tendenz ist einerseits<br />

durch die zum 01.09.<strong>2008</strong> erfolgte vollständige Harmonisierung<br />

der Höchstmengen auf EU-Ebene beeinflusst,<br />

verstärkte Eigenkontrollen des Handels tragen andererseits<br />

jedoch ebenfalls maßgeblich zu dieser positiven Entwicklung<br />

bei. Berücksichtigt werden muss bei der Betrachtung<br />

der Beanstandungsquote weiterhin, dass die Probenauswahl<br />

risikoorientiert erfolgt <strong>und</strong> auffällige Lebensmittel bzw.<br />

Herkunftsländer häufiger beprobt werden. Die Beanstandungsquote<br />

ist somit nicht repräsentativ für das gesamte<br />

Lebensmittelangebot im Handel.<br />

Birnen<br />

In der EU verbotenes Insektizid in Birnen aus der<br />

Türkei – keine Beanstandungen bei einheimischen<br />

Birnen<br />

Bereits im Jahr 2007 wurden in Birnen Rückstände des Insektizids<br />

<strong>und</strong> Akarizids Amitraz nachgewiesen (siehe <strong>Jahresbericht</strong><br />

2007 <strong>und</strong> Meldung vom 12.12.2007 unter<br />

www.ua-bw.de). Zu diesem Zeitpunkt war Amitraz bereits<br />

aufgr<strong>und</strong> seiner hohen akuten Toxizität in Deutschland verboten,<br />

seit <strong>2008</strong> besteht ein europaweites Verbot. Im Jahr<br />

2007 wurden jedoch in 14 von 76 untersuchten Proben<br />

(18%) Amitrazrückstände nachgewiesen, wobei die Rück-<br />

107


LEBENSMITTELÜBERWACHUNG BW<br />

teil IV spezielle untersuchungsbereiche<br />

stände in 11 Proben die zulässige Höchstmenge überschritten.<br />

Verb<strong>und</strong>en mit der Überschreitung der Höchstmenge<br />

lag in allen diesen Fällen eine Ausschöpfung der Akuten Referenzdosis<br />

(ARfD) von über 100 % vor (128– 1.095 %).<br />

Die betroffene Ware wurde im Jahr 2007 aufgr<strong>und</strong> der<br />

guten Zusammenarbeit der verschiedenen Lebensmittelüberwachungsbehörden<br />

aus dem Verkehr gezogen <strong>und</strong><br />

vernichtet. Darüber hinaus ergingen Meldungen an das<br />

Die ARfD ist definiert als diejenige Substanzmenge,<br />

die über die Nahrung innerhalb eines<br />

Tages oder mit einer Mahlzeit aufgenommen<br />

werden kann, ohne dass daraus ein erkennbares<br />

Ges<strong>und</strong>heitsrisiko für den Verbraucher resultiert.<br />

Beträgt die ARfD-Ausschöpfung über<br />

100 % so ist eine ges<strong>und</strong>heitliche Beeinträchtigung<br />

nicht mehr mit der erforderlichen Sicherheit<br />

ausgeschlossen.<br />

EU-Schnellwarnsystem. Betroffen waren vor allem türkische<br />

Proben (alle 9 Proben Birnen aus der Türkei wiesen Amitraz-<br />

Rückstände über der Höchstmenge auf), aber auch Proben<br />

aus Spanien (2 von 5 Proben mit Amitraz-Rückständen, davon<br />

1 Probe mit Höchstmengenüberschreitung) <strong>und</strong> einheimische<br />

Birnen (3 von 30 Proben mit Amitraz-Rückständen;<br />

davon 1 mit Höchstmengenüberschreitung).<br />

die Probe unbekannter Herkunft mit 529 % bzw. 1.460 %<br />

ARfD-Ausschöpfung eindeutig als nicht sichere Lebensmittel<br />

zu beurteilen. Insgesamt wurden Amitraz-Gehalte von<br />

0,024 - 2,9 mg / kg Birnen nachgewiesen, wobei die mit<br />

Amitraz belasteten Proben einen durchschnittlichen Gehalt<br />

an Amitraz von 1,27 mg / kg aufwiesen. Dies entspricht einer<br />

Ausschöpfung der ARfD von 1.159 %. In Birnenproben<br />

aus Deutschland sowie in Birnenproben aus Ländern der<br />

Südhalbkugel (Südamerika, Südafrika) wurden dagegen<br />

keine Rückstände von Amitraz festgestellt.<br />

Durch enge Kooperation <strong>und</strong> schnellen Informationsaustausch<br />

mit den betroffenen Lebensmittelüberwachungsbehörden<br />

– in Verbindung mit schnellen Analysen <strong>und</strong> kurzen<br />

Reaktionszeiten – konnten entsprechende Maßnahmen<br />

zeitnah ergriffen werden: Über 3,8 Tonnen belastete Ware<br />

wurden vernichtet <strong>und</strong> es wurde ein Handelsverbot für<br />

türkische Birnen erlassen – zunächst für den Großmarkt<br />

Stuttgart, nachfolgend landesweit. Darüber hinaus wurden<br />

die Bef<strong>und</strong>e an das EU-Schnellwarnsystem gemeldet <strong>und</strong><br />

damit verb<strong>und</strong>en an die EU-Kommission <strong>und</strong> die anderen<br />

Mitgliedsstaaten. In der Folge ist eine Inspektion des Lebensmittel-<br />

<strong>und</strong> Veterinäramts (FVO) der EU in der Türkei<br />

Im Zusammenhang damit entwickelte <strong>und</strong> veröffentlichte<br />

das CVUA Stuttgart in seiner Funktion als EU-Referenzlabor<br />

(CRL) für Methodenentwicklung schwierig zu analysierender<br />

Pestizide eine vereinfachte Analysenmethode zur<br />

Bestimmung von Amitraz <strong>und</strong> dessen Hauptmetaboliten,<br />

da mit der üblicherweise angewandten Methode nur die<br />

Ausgangsverbindung, nicht jedoch toxikologisch relevante<br />

Metaboliten erfasst werden. Detaillierte Informationen zu<br />

dieser Analysenmethode für Rückstände an Amitraz <strong>und</strong><br />

dessen Hauptmetaboliten mittels LC-MS/MS wurden für<br />

Laboratorien im Internet (www.crl-pesticides.eu) zur Verfügung<br />

gestellt.<br />

Aufgr<strong>und</strong> der Erfahrungen des Vorjahres wurden im Jahr<br />

<strong>2008</strong> gleich zu Beginn der Angebotssaison türkischer Birnen<br />

im Handel entsprechende Proben durch die Lebensmittelüberwachungsbehörden<br />

erhoben. Insgesamt wurden<br />

im Berichtsjahr 69 Proben Birnen unterschiedlichster Herkunft<br />

auf Pestizidrückstände untersucht. Erneut wurden in<br />

21 Proben (30%) Rückstände von Amitraz nachgewiesen.<br />

Hauptsächlich waren wieder Birnen türkischer Herkunft<br />

betroffen, bei allen 18 Birnenproben türkischer Herkunft<br />

war sowohl die Höchstmenge als auch die ARfD, bezogen<br />

auf Kleinkinder, deutlich überschritten (von 447 % bis<br />

zu 2.647 % Ausschöpfung!). Auch in je einer Birnenprobe<br />

spanischer, italienischer <strong>und</strong> unbekannter Herkunft wurden<br />

Amitraz-Rückstände nachgewiesen. Während die Rückstände<br />

in der spanischen Probe jedoch deutlich unterhalb<br />

der Höchstmenge lagen, waren die italienische Probe <strong>und</strong><br />

geplant. Das Ministerium für Ernährung <strong>und</strong> Ländlichen<br />

Raum informierte die Öffentlichkeit über diese Bef<strong>und</strong>e<br />

<strong>und</strong> getroffene Maßnahmen mit einer Pressemitteilung<br />

(PM 221/<strong>2008</strong> vom 01.10.<strong>2008</strong>). Die Türkei wurde ebenfalls<br />

informiert <strong>und</strong> es fanden darüber hinaus bilaterale Gespräche<br />

zwischen Deutschland <strong>und</strong> der Türkei statt.<br />

Im Vergleich zum Jahr 2007 hat sich die Situation im Jahr<br />

<strong>2008</strong> somit nur hinsichtlich der Proben aus EU-Mitgliedsstaaten<br />

gebessert, hier war die Beanstandungsquote deutlich<br />

geringer. Bei Birnen türkischer Herkunft waren jedoch<br />

erneut alle untersuchten Proben belastet <strong>und</strong> dies mit zum<br />

Teil deutlich höheren Gehalten als im Jahr 2007. Deshalb<br />

wird das CVUA Stuttgart in Zusammenarbeit mit den Lebensmittelüberwachungsbehörden<br />

auch im Jahr 2009 unmittelbar<br />

zu Beginn der Angebotssaison türkischer Birnen<br />

entsprechende Proben untersuchen <strong>und</strong>, sofern erforderlich,<br />

Maßnahmen ergreifen um sicher zu stellen, dass nur<br />

einwandfreie Ware zu den Verbrauchern gelangt.<br />

108


PFLANZENSCHUTZMITTEL UND ORGANISCHE KONTAMINANTEN<br />

JAHRESBERICHT <strong>2008</strong><br />

Presseecho zu den Amitraz-F<strong>und</strong>en in Birnen<br />

109


LEBENSMITTELÜBERWACHUNG BW<br />

teil IV spezielle untersuchungsbereiche<br />

Tafeltrauben<br />

Viele Rückstände, Beanstandungsquote je nach Herkunftsland sehr unterschiedlich<br />

Weinreben werden erfahrungsgemäß intensiv mit verschiedenen Pflanzenschutzmitteln behandelt. So wiesen nur 3 % der<br />

insgesamt untersuchten 129 Proben Tafeltrauben aus konventionellem Anbau keine Rückstände von Pflanzenschutzmitteln<br />

auf. Bei 13 Proben (10%) lagen die Rückstandsgehalte über der gesetzlich festgelegten Höchstmenge. Die Beanstandungsquote<br />

aufgr<strong>und</strong> von Höchstmengenüberschreitungen lag somit etwas höher als im Jahr 2007 (9%).<br />

Insgesamt wurden in den untersuchten Tafeltrauben 64 verschiedene Pestizide nachgewiesen – die durchschnittliche<br />

Anzahl lag bei 4,5 verschiedenen Wirkstoffen je Probe, wobei bis zu 19 Pestizide in einer Probe festgestellt wurden. Der<br />

durchschnittliche Pestizidgehalt lag bei 0,47 mg / kg. Im Gegensatz zum Vorjahr ist leider keine signifikante Verbesserung<br />

ersichtlich, die Rückstandssituation hat sich aber auch nicht wesentlich verschlechtert. So wurden zwar geringfügig weniger<br />

Wirkstoffe je Probe gef<strong>und</strong>en (2007: 4,7), der durchschnittliche Pestizidgehalt hat sich jedoch etwas erhöht (2007:<br />

0,40 mg / kg). Im Jahr 2006 wurden noch durchschnittlich 6,4 Wirkstoffe pro Probe mit einem mittleren Pestizidgehalt<br />

von 0,48 mg / kg nachgewiesen, so dass sich im Mehrjahresvergleich eine tendenzielle Verringerung der Rückstandsgehalte<br />

abzeichnet. Bezogen auf die jeweiligen Anbauländer bestehen nach wie vor deutliche Unterschiede hinsichtlich der<br />

Rückstandssituation (siehe nachfolgende Tabelle). Höchstmengenüberschreitungen wurden nur in Tafeltraubenproben<br />

aus Italien, der Türkei, Deutschland <strong>und</strong> einer Probe aus Israel festgestellt. Dagegen wurde in keiner der im europäischen<br />

Winterhalbjahr angebotenen Tafeltraubenproben von Ländern der Südhemisphäre (Argentinien, Brasilien, Chile, Namibia,<br />

Südafrika) Höchstmengenüberschreitungen nachgewiesen.<br />

Detaillierte Informationen zu Rückständen in Kelter- <strong>und</strong> Tafeltrauben finden Sie unter:<br />

www.ua-bw.de > Bericht vom 16.02.2009.<br />

Tafeltrauben aus konventionellem Anbau, differenziert nach Herkunft<br />

Kontinent Herkunftsland Anzahl Proben mit Proben mit Proben über der Stoffe über der<br />

Proben Rückständen Mehrfachrückständen Höchstmenge Höchstmenge<br />

Anzahl % Anzahl % Anzahl %<br />

Asien Asien-Indien 2 2 * 2 * 1 * Methiocarb (Summe)<br />

Afrika Ägypten 4 4 * 3 * 0 *<br />

Namibia 2 1 * 0 * 0 *<br />

Südafrika 21 20 95 19 91 0 0<br />

Europa Deutschland 8 7 88 7 88 3 38 Folpet (3x)<br />

Griechenland 3 3 * 3 * 0 *<br />

Italien 27 27 100 25 93 2 7 Buprofezin,<br />

Folpet<br />

Spanien 6 6 100 5 83 0 0<br />

Türkei 21 21 100 20 95 7 33 Acetamiprid (5x),<br />

Captan,<br />

Imazalil (2x)<br />

Südamerika Argentinien 6 5 83 2 33 0 0<br />

Brasilien 7 7 100 5 71 0 0<br />

Chile 13 13 100 13 100 0 0<br />

unbekannt 9 9 100 9 100 0 0<br />

Summe 129 125 97 113 88 13 10<br />

*Datenbasis für prozentuale Auswertung zu gering<br />

Erdbeeren<br />

Geringe Beanstandungsquote<br />

Erdbeeren werden inzwischen – neben dem einheimischen<br />

Hauptangebotszeitraum im Frühsommer – nahezu ganzjährig<br />

im Handel angeboten. Im Jahr <strong>2008</strong> wurden insgesamt<br />

127 Proben Erdbeeren, davon 77 aus Deutschland,<br />

auf Pflanzenschutzmittelrückstände untersucht. Während<br />

bei allen Proben Pestizidrückstände nachgewiesen wurden,<br />

lagen nur bei drei Proben deutscher Erdbeeren sowie<br />

2 Proben aus Ägypten <strong>und</strong> einer Probe aus Israel Höchstmengenüberschreitungen<br />

vor. Bei der Erdbeerprobe aus<br />

Israel, die im Dezember im Handel entnommen wurde, war<br />

jedoch neben der Höchstmengenüberschreitung auch die<br />

akute Referenzdosis (ARfD) aufgr<strong>und</strong> überhöhter Rückstände<br />

des Insektizids Methomyl überschritten (detaillierte<br />

110


PFLANZENSCHUTZMITTEL UND ORGANISCHE KONTAMINANTEN<br />

Infos zu den Untersuchungen im Zeitraum Januar bis Juli<br />

<strong>2008</strong> siehe www.ua-bw.de, Meldung vom 14.10.<strong>2008</strong>).<br />

Strauchbeerenobst<br />

Keine Höchstmengenüberschreitungen bei Himbeeren<br />

<strong>und</strong> Stachelbeeren, mehr Beanstandungen<br />

bei Johannisbeeren<br />

Nachdem die Beanstandungsrate bei Johannisbeeren im<br />

Jahr 2007 erfreulicherweise deutlich niedriger lag als in<br />

den Vorjahren, setzte sich dieser positive Trend im Jahr<br />

<strong>2008</strong> leider nicht fort.<br />

In 8 (16%) von 51 untersuchten Proben einheimischer<br />

Johannisbeeren wurden Höchstmengenüberschreitungen<br />

festgestellt. Weiterhin wurden in 10 Proben (20 %) Rückstände<br />

von nicht zur Anwendung bei Johannisbeeren<br />

zugelassenen Pflanzenschutzmitteln nachgewiesen. In 6<br />

dieser Proben handelte es sich sowohl bzgl. Höchstmengenüberschreitungen<br />

als auch bzgl. Rückstände nicht zur<br />

Anwendung bei Johannisbeeren zugelassener Pflanzenschutzmittel<br />

um Rückstände des Wirkstoffs Boscalid, wobei<br />

für das diesen Wirkstoff enthaltende Pflanzenschutzmittel<br />

in Deutschland zwar schon eine Zulassung zur<br />

Anwendung bei Johannisbeeren beantragt, diese jedoch<br />

zum damaligen Zeitpunkt noch nicht genehmigt war. Das<br />

Mittel wurde vermutlich im Vorgriff auf die erwartete Zulassung<br />

eingesetzt.<br />

Bei Stachelbeeren wurde in einer der untersuchten 18 Proben<br />

deutscher Herkunft ein nicht zugelassener Wirkstoff<br />

festgestellt. Ansonsten waren Stachelbeeren gänzlich ohne<br />

Beanstandungen.<br />

Auch bei Himbeeren, kultivierten Heidelbeeren <strong>und</strong> Brombeeren<br />

werden üblicherweise Pestizidrückstände festgestellt.<br />

Während erfreulicherweise keine der untersuchten Himbeerproben<br />

zu beanstanden war, musste jedoch je eine Brombeer-<br />

<strong>und</strong> Heidelbeerprobe aufgr<strong>und</strong> von Höchstmengenüberschreitungen<br />

beanstandet werden.<br />

Exotische Früchte<br />

Höchstmengenüberschreitungen bei Maracujas<br />

Exotische Früchte sind vor allem in den Wintermonaten<br />

beliebt. Aufgr<strong>und</strong> der vielfältigen Obstsorten <strong>und</strong> unterschiedlicher<br />

Herkünfte variiert die Rückstandssituation<br />

erheblich. Während auch bei exotischen Früchten meist<br />

Rückstände mehrerer Pestizide die Regel sind, wurden -<br />

mit Ausnahme von Maracujas - erfreulicherweise nur in<br />

Einzelfällen Höchstmengenüberschreitungen festgestellt.<br />

Bei Maracuja dagegen mussten 8 von 14 Proben aufgr<strong>und</strong><br />

von Höchstmengenüberschreitungen beanstandet werden.<br />

Aufgr<strong>und</strong> der regional <strong>und</strong> jahreszeitlich schwankenden<br />

Verfügbarkeit exotischer Obstsorten wurden teilweise<br />

stark unterschiedliche Probenzahlen einzelner Obstsorten<br />

untersucht, bei erhöhten Beanstandungsraten werden die<br />

Untersuchungen jedoch risikoorientiert intensiviert.<br />

Gemüsepaprika<br />

Höchstmengenüberschreitungen bei türkischen<br />

Paprika, keine Beanstandungen bei spanischen<br />

Paprika<br />

Bei Paprika bestimmter Herkunftsländer wurden in den vorhergehenden<br />

Jahren teilweise häufiger Proben mit Höchstmengenüberschreitungen<br />

festgestellt. Das vitaminreiche<br />

Gemüse wird ganzjährig im Handel angeboten, jedoch<br />

mit wechselnden Herkunftsländern, was sich in der Rückstandssituation<br />

widerspiegelt. Deshalb wurden Gemüsepaprika<br />

auch im Jahr <strong>2008</strong> mit erhöhter Probenzahl von<br />

insgesamt 119 Proben aus unterschiedlichen Herkunftsländern<br />

untersucht. Nachweisbare Pestizidrückstände sind<br />

bei Gemüsepaprika aus konventionellem Anbau die Regel,<br />

in 106 von 119 Proben (89%) wurden Rückstände festgestellt<br />

(Quote im Vorjahr 91 %), Wirkstoffart, Anzahl <strong>und</strong><br />

Gehalt der Pestizidrückstände der untersuchten Gemüsepaprika<br />

unterscheiden sich jedoch je nach Herkunftsland<br />

sehr deutlich. Nur in 6 Proben (5%) wurden Höchstmengenüberschreitungen<br />

festgestellt, alle diese Proben stammen<br />

jedoch aus der Türkei.<br />

JAHRESBERICHT <strong>2008</strong><br />

Zusammenfassend ist festzustellen, dass in den Strauchbeerenobstkulturen<br />

Stachelbeeren <strong>und</strong> Himbeeren keinerlei<br />

Höchstmengenüberschreitungen festgestellt wurden <strong>und</strong><br />

auch nur ein Bef<strong>und</strong> von Rückständen nicht für die Kultur zugelassener<br />

Pflanzenschutzmittel vorkam. Hier hat sich die im<br />

Vorjahr schon gute Situation noch weiter verbessert. Bei Johannisbeeren<br />

hingegen ist im Vergleich zum Vorjahr leider ein<br />

gegensätzlicher Trend zu erkennen. Die im Vergleich zum Vorjahr<br />

gestiegene Beanstandungsquote bei Johannisbeeren kann<br />

jedoch zum Teil auf die scheinbar unklare Zulassungssituation<br />

zurückgeführt werden. Die Rückstandssituation bei Johannisbeeren<br />

wird deshalb jedoch auch im Jahr 2009 verstärkt im<br />

Fokus der Überwachung stehen. Ein ausführlicher Bericht vom<br />

14.10.<strong>2008</strong> zum Thema Rückstände in Strauchbeeren ist unter<br />

www.ua-bw.de zu finden.<br />

Paprika aus Spanien <strong>und</strong> der Türkei waren in den letzten<br />

Jahren durch vergleichsweise hohe Beanstandungsquoten<br />

aufgr<strong>und</strong> von Höchstmengenüberschreitungen <strong>und</strong> deutlichen<br />

Überschreitungen der akuten Referenzdosen für bestimmte<br />

Wirkstoffe auffällig. Unsere Gemüsepaprikabef<strong>und</strong>e<br />

wurden 2006/2007 in mehreren Berichten auf unserer<br />

Webseite veröffentlicht. Diese Berichte haben nachhaltig<br />

Wirkung gezeigt: die spanischen Paprikaerzeuger sind aktiv<br />

geworden <strong>und</strong> haben die Produktion umgestellt. Dadurch<br />

wurde eine deutliche Verbesserung der Rückstandssituation<br />

bei spanischem Paprika im Vergleich zu den Vorjahren<br />

beobachtet (detaillierte Informationen hierzu siehe Online-Beiträge<br />

von Februar <strong>2008</strong> unter www.ua-bw.de).<br />

Im Jahr <strong>2008</strong> traten bei spanischen Paprika keine Höchstmengenüberschreitungen<br />

mehr auf.<br />

111


LEBENSMITTELÜBERWACHUNG BW<br />

teil IV spezielle untersuchungsbereiche<br />

Dies ist bei türkischen Paprika leider nicht der Fall: alle<br />

beanstandeten Paprikaproben stammten aus der Türkei.<br />

6 von 30 türkischen Paprikaproben (20%) wiesen Höchstmengenüberschreitungen<br />

auf. Rückstände der Wirkstoffe<br />

Oxamyl, Methomyl, Endosulfan <strong>und</strong> Procymidon führten<br />

in 6 Fällen zu teils deutlichen Überschreitungen der akuten<br />

Referenzdosen (bis zu 1.260 %). Auch der mittlere<br />

Rückstandsgehalt sowie die durchschnittliche Anzahl an<br />

verschiedenen Rückständen war bei Paprika aus der Türkei<br />

deutlich höher als bei Paprika aus anderen Herkunftsländern.<br />

Die Rückstandssituation <strong>und</strong> vor allem auch die<br />

Anbaupraxis sowie die Ausfuhrkontrollen stellen sich bei<br />

Paprika aus der Türkei somit auch weiterhin als unbefriedigend<br />

dar, Handel <strong>und</strong> Importeure müssen hier die Eigenkontrollen<br />

verbessern. Die amtliche Überwachung wird<br />

die Rückstandssituation bei Paprika insbesondere aus der<br />

Türkei deshalb auch im Jahr 2009 durch umfangreiche<br />

Rückstandsuntersuchungen kontrollieren.<br />

Salatarten<br />

Weniger Höchstmengenüberschreitungen als Folge<br />

der EU-Harmonisierung<br />

Bestimmte Salatarten waren in der Vergangenheit durch<br />

erhöhte Beanstandungsquoten aufgr<strong>und</strong> von Höchstmengenüberschreitungen<br />

auffällig. Sortenvielfalt mit saisonalen<br />

Schwerpunkten, Angebotsumfang, Vielfalt der Herkunftsländer<br />

<strong>und</strong> ganzjähriges Angebot im Handel unterstreichen<br />

die Bedeutung des Salatangebots für den Verbraucher.<br />

Deshalb wurden Salate auch im Jahr <strong>2008</strong> mit 160 Proben<br />

unterschiedlicher Salatarten aus verschiedenen Herkunftsländern<br />

umfangreich untersucht.<br />

Die verschiedenen Salatarten unterscheiden sich wesentlich<br />

hinsichtlich der festgestellten Pestizidrückstandsgehalte.<br />

Deutlich wird dies anhand der durchschnittlichen<br />

Rückstandsgehalte in verschiedenen Salatarten: Während<br />

Rucola <strong>und</strong> Kopfsalat im Durchschnitt Rückstandsgehalte<br />

von über 1 mg / kg aufweisen, ist Eisbergsalat mit durchschnittlich<br />

nur 0,04 mg / kg deutlich weniger mit Rückständen<br />

belastet. Die vergleichsweise hohen Rückstandsgehalte<br />

bei Rucola, Kopfsalat <strong>und</strong> Feldsalat werden vor allem<br />

durch Gehalte > 2 mg / kg der Wirkstoffe Iprodion, Propamocarb<br />

<strong>und</strong> Boscalid verursacht. Für Rückstände dieser<br />

drei Wirkstoffe sind für die genannten Salatarten EU-weit<br />

vergleichsweise hohe Höchstmengen von teilweise über<br />

10 mg / kg festgesetzt.<br />

Die Zahl der Höchstmengenüberschreitungen bei Salatarten<br />

ist erfreulicherweise von 10 % (2007) auf 4 % (<strong>2008</strong>) gesunken<br />

(2 x belgischer <strong>und</strong> 1x französischer Kopfsalat <strong>und</strong><br />

3 x deutscher Feldsalat). Dies ist u. a. auf die im Rahmen<br />

der EU-Harmonisierung erfolgte Anhebung der Rückstandshöchstmengen<br />

für einzelne Wirkstoffe zurückzuführen.<br />

Überschreitungen der akuten Referenzdosis wurden jedoch<br />

auch bei den beanstandeten Proben nicht festgestellt.<br />

In 6 (4%) der Proben einheimischer Erzeuger wurden<br />

Rückstände von in Deutschland, aber nicht zur Anwendung<br />

bei der jeweiligen Salatart, zugelassenen Wirkstoffen<br />

(Indikationszulassung) nachgewiesen. Besonders auffällig<br />

war in dieser Hinsicht einheimischer Feldsalat, welcher mit<br />

5 der 6 Proben den größten Anteil ausmachte.<br />

Kohlarten<br />

Höchstmengenüberschreitungen bei Grünkohl<br />

In <strong>2008</strong> wurden 84 Proben diverser Kohlarten (Blumenkohl,<br />

Brokkoli, Chinakohl, Grünkohl, Kohlrabi, Rosenkohl,<br />

Rotkohl, Weißkohl <strong>und</strong> Wirsingkohl) auf Pflanzenschutzmittelrückstände<br />

untersucht. Erfreulicherweise war – außer<br />

Grünkohl <strong>und</strong> Kohlrabi – keine der anderen untersuchten<br />

Kohlarten zu beanstanden. In einer von 10 Proben Kohlrabi<br />

einheimischer Erzeuger wurden Rückstände des Wirkstoffs<br />

Dimethoat nachgewiesen, der in Deutschland für<br />

eine Anwendung bei anderen Kulturen – jedoch nicht bei<br />

Kohlrabi – zugelassen ist (Indikationszulassung). In 3 von<br />

6 Grünkohlproben (alle aus Deutschland) wurden Höchstmengenüberschreitungen<br />

der Stoffe Dimethoat, Dimethomorph,<br />

Pendimethalin <strong>und</strong> Tebuconazol festgestellt. Rückstandsuntersuchungen<br />

von Grünkohl sollen daher 2009<br />

verstärkt durchgeführt werden. Kohlarten, ausgenommen<br />

Grünkohl, zählen zu den weniger mit Pestizidrückständen<br />

belasteten Gemüsearten.<br />

Getreide, Getreideprodukte, Reis<br />

Getreide <strong>und</strong> Getreideprodukte wiesen erfreulicherweise<br />

überwiegend nur sehr geringe Rückstandsgehalte auf. In<br />

63 (79 %) von 83 untersuchten Proben unterschiedlicher<br />

Getreidearten bzw. Getreideprodukte wurden zwar Rückstände<br />

nachgewiesen, die Rückstandsgehalte sind jedoch<br />

sowohl hinsichtlich Wirkstoffanzahl als auch mittleren Pestizidgehalten<br />

üblicherweise deutlich geringer im Vergleich<br />

zu bestimmten Obst- <strong>und</strong> Gemüsearten <strong>und</strong> liegen meist<br />

im Spurenbereich < 0,01 mg / kg. Nur eine von 41 untersuchten<br />

Proben Getreidemehle musste aufgr<strong>und</strong> einer<br />

Höchstmengenüberschreitung beanstandet werden.<br />

In 18 von 23 untersuchten Reisproben wurden ebenfalls<br />

vergleichsweise geringe Pestizidrückstände festgestellt.<br />

5 Proben mussten jedoch aufgr<strong>und</strong> von Höchstmengenüberschreitungen<br />

des Fungizids Tricyclazol beanstandet<br />

werden. Im Zuge der Harmonisierung der Höchstmengen<br />

auf EU-Ebene wurde die Höchstmenge für Tricyclazol-<br />

Rückstände in Reis inzwischen auf 1 mg / kg festgesetzt.<br />

Die festgestellten Bef<strong>und</strong>e lagen alle unter dieser seit<br />

01.09.<strong>2008</strong> geltenden Höchstmenge.<br />

112


PFLANZENSCHUTZMITTEL UND ORGANISCHE KONTAMINANTEN<br />

Honig<br />

Viele verbinden mit dem Lebensmittel Honig ein reines<br />

<strong>und</strong> hochwertiges Naturprodukt. Wie aber sieht es mit<br />

unerwünschten Rückständen von Pflanzenschutzmitteln<br />

aus, die die Biene mit dem Nektar behandelter Kulturpflanzen<br />

in den heimischen Stock einträgt?<br />

Im Frühsommer <strong>2008</strong> wurde im Rheintal durch Staubabdrift<br />

von mit dem Insektizid Clothianidin gebeiztem<br />

Maissaatgut im Zuge der Maisaussaat ein erhebliches<br />

Bienensterben ausgelöst. Neben den Schädigungen der<br />

Bienenvölker stellte sich auch die Frage einer möglichen<br />

Kontamination des Honigs sowohl bei betroffenen Völkern<br />

als auch hinsichtlich der allgemeinen Rückstandssituation<br />

bei Honig. Aus diesem Gr<strong>und</strong> hat das CVUA Stuttgart im<br />

Zeitraum Juni bis August <strong>2008</strong> schwerpunktmäßig Honig<br />

auf Pflanzenschutzmittelrückstände untersucht. Es wurden<br />

insgesamt 67 Proben auf über 500 verschiedene Wirkstoffe,<br />

darunter auch den für das Bienensterben ursächlichen<br />

Wirkstoff Chlothianidin, untersucht. 42 Proben stammten<br />

aus Deutschland, meist aus Baden-Württemberg. Das<br />

Ergebnis belegt, dass Bienenhonig nur sehr gering mit<br />

Pestiziden belastet ist. 82 % der Proben waren ohne quantifizierbare<br />

Rückstände. Nur in 12 Proben (davon 9 aus<br />

Baden-Württemberg) wurden geringe Rückstände von zugelassenen<br />

Wirkstoffen (Pirimicarb, Thiacloprid, Boscalid,<br />

Carbendazim, Haloxyfop, Fluazifop in Proben einheimischer<br />

Erzeuger, Dimethoat, Tau-Fluvalinat in Proben aus der Türkei<br />

bzw. Spanien) festgestellt. Die Rückstandsgehalte lagen<br />

überwiegend im Spurenbereich unter 0,01 mg / kg, nur<br />

3 Rückstandsbef<strong>und</strong>e lagen geringfügig über 0,01 mg / kg<br />

(max. 0,045 mg / kg). Alle gemessenen Rückstandsbef<strong>und</strong>e<br />

lagen unter den geltenden Rückstandshöchstmengen.<br />

Einen detaillierten Bericht vom 22.09.<strong>2008</strong> zu den Untersuchungen<br />

finden Sie im Internet unter www.ua-bw.de.<br />

Zu Streptomycin in Honig siehe Kapitel IV Pharmakologisch<br />

wirksame Stoffe.<br />

JAHRESBERICHT <strong>2008</strong><br />

Dr. Eberhard Schüle, CVUA Stuttgart<br />

113


LEBENSMITTELÜBERWACHUNG BW<br />

teil IV spezielle untersuchungsbereiche<br />

Lebensmittel tierischer Herkunft<br />

Gesamtergebnisse<br />

Insgesamt wurden 811 Proben Lebensmittel tierischer Herkunft auf Rückstände von Pflanzenschutzmitteln <strong>und</strong> auf<br />

persistente organische Kontaminanten untersucht. 300 Proben wurden bei Erzeugern im Rahmen des Nationalen<br />

Rückstandskontrollplanes entnommen, 511 Proben stammten aus dem Lebensmittelhandel mit Schwerpunkt auf<br />

den Produktgruppen Fleisch, Fisch <strong>und</strong> Käse.<br />

Im Gegensatz zu den früher eingesetzten langlebigen Organochlorverbindungen<br />

sind die heute angewendeten<br />

Pflanzenschutzmittel leichter abbaubar <strong>und</strong> führen nicht zu<br />

einer Anreicherung in den Organismen von Nutztieren. Man<br />

findet daher nur sehr selten Rückstände von aktuell eingesetzten<br />

Pestiziden in Lebensmitteln tierischer Herkunft wie<br />

Fleisch, Fisch, Milch, Eiern <strong>und</strong> Erzeugnissen daraus. Nach<br />

wie vor Bedeutung hat jedoch die Hintergr<strong>und</strong>belastung an<br />

Altlasten von Organochlorpestiziden sowie an chlor- <strong>und</strong><br />

bromorganischen Kontaminanten. Diese persistenten, fettlöslichen<br />

Stoffe reichern sich über die Nahrungskette im<br />

Fettgewebe von Tieren an. Lebensmittel tierischer Herkunft<br />

stellen die Hauptquelle für die Aufnahme dieser Stoffe<br />

durch den Verbraucher dar. Das systematische Messen<br />

<strong>und</strong> Beobachten der Rückstandssituation nach Monitoring-<br />

Gesichtspunkten ist daher wichtig, um die Aufnahme dieser<br />

unerwünschten Stoffen durch Lebensmittel abschätzen<br />

zu können, eventuelle Gefährdungspotenziale frühzeitig zu<br />

erkennen <strong>und</strong> darüber hinaus die zeitliche Entwicklung aufzuzeigen.<br />

Während in früheren Jahren in nahezu allen Proben<br />

Rückstände feststellbar waren, hat sich dieser Anteil in<br />

den letzten Jahren auf etwa 75 % eingependelt.<br />

Untersucht wurde auf chlor- <strong>und</strong> bromorganische Pestizide<br />

<strong>und</strong> Kontaminanten, auf Pestizide aus den Gruppen der<br />

Pyrethroide <strong>und</strong> Phosphorsäureester sowie auf Nitro- <strong>und</strong><br />

polycyclische Moschusverbindungen (synthetische Duftstoffe).<br />

Als besonders relevant <strong>und</strong> repräsentativ für die<br />

Belastung mit Altpestizidrückständen <strong>und</strong> Kontaminanten<br />

sind die Stoffe Hexachlorbenzol (HCB), Lindan, Gesamt-<br />

DDT, PCB 153 (als Markersubstanz für die Stoffgruppe der<br />

polychlorierten Biphenyle), Dieldrin, Endosulfan, Moschusketon/Moschusxylol<br />

sowie die polybromierten Diphenylether<br />

(PBDE, Summe aus BDE 28, 47, 99, 100, 153 <strong>und</strong><br />

154) anzusehen. Bei den Fischen sind noch zusätzlich einige<br />

spezielle Kontaminanten wie Nonachlor, Chlordan, Tribromanisol,<br />

Triclosan-methyl <strong>und</strong> Toxaphen (Summe der<br />

Parlar Kongeneren 26, 50, 62) von Bedeutung.<br />

Höchstmengenüberschreitungen gab es bei zwei Proben<br />

Feta-Käse aus Griechenland (Lindan), einer Probe Eier<br />

(PCB), einer Probe Ziegenleber (PCB) sowie bei vier Proben<br />

Fett von Rindern (PCB) aus einem Erzeugerbetrieb, der bereits<br />

im Vorjahr wegen hoher PCB-Gehalte aufgefallen war.<br />

Fleisch<br />

Das beim Verbraucher beliebte Geflügelfleisch zeigt<br />

eine geringe Rückstandsbelastung.<br />

Im b<strong>und</strong>esweiten Lebensmittel-Monitoring wurden 35 Proben<br />

Hähnchen überwiegend aus europäischen Ländern<br />

(AT, DK, FR, IT, NL) sowie 33 Proben Puten von Erzeugern<br />

in Baden-Württemberg untersucht. Insgesamt liegen die<br />

mittleren Gehalte der untersuchten Stoffe auf einem niedrigen<br />

Niveau. Interessant ist ein Vergleich der Ergebnisse<br />

mit denen von 47 Hähnchen- <strong>und</strong> Putenfleischproben aus<br />

Brasilien <strong>und</strong> Thailand, die im Jahr 2003 im Rahmen der Einfuhrkontrolle<br />

erhoben wurden. Rückstände von Wirkstoffen<br />

wie Lindan, DDT <strong>und</strong> Endosulfan, die in der ostasiatischen<br />

Ware noch in höherer Konzentration enthalten waren, finden<br />

sich in Geflügelfleisch aus dem europäischen Ausland nur<br />

noch in Höhe der derzeitigen allgemeinen Hintergr<strong>und</strong>belastung<br />

für Fleisch von 0,001 mg / kg Fett. Moschusketon,<br />

ein synthetischer Duftstoff, der früher auch in der EU in der<br />

Kosmetikindustrie eingesetzt wurde, fand sich in auffälligeren<br />

Konzentrationen in den brasilianischen Proben. Nach<br />

dem weitgehenden Verwendungsverzicht der europäischen<br />

Kosmetikhersteller ist die Belastung der Lebensmittel mit<br />

diesem Stoff in Europa in den letzten 15 Jahren deutlich<br />

zurückgegangen.<br />

Lamm- <strong>und</strong> Ziegenfleisch zeigt höhere Belastungen als<br />

das Fleisch von Rind, Schwein oder Geflügel. Eine Probe<br />

Ziegenleber war besonders auffällig.<br />

In Lamm- <strong>und</strong> Ziegenfleisch findet man hauptsächlich die<br />

Stoffe HCB, PCB <strong>und</strong> insbesondere DDT. Der auffällige mittlere<br />

Gesamt-DDT-Gehalt in <strong>2008</strong> ergab sich aus höheren<br />

Konzentrationen an p,p’-DDE bei 30 % der Proben (Gehalte<br />

0,02 - 0,80 mg / kg Fett). Außerdem wurden bei einzelnen<br />

Proben Rückstände an Fenpropathrin (0,002 - 0,006 mg / kg<br />

Fett), Permethrin (0,003 - 0,008 mg / kg Fett) <strong>und</strong> Deltamethrin<br />

(0,003 mg / kg Fett) nachgewiesen. Ein herausragender<br />

Bef<strong>und</strong> an polychlorierten Biphenylen zeigte sich in einer<br />

Probe Ziegenleber mit Gehalten von 0,012 mg / kg Frischgewicht<br />

(FG) für PCB 138 <strong>und</strong> 0,016 mg / kg FG für PCB 153.<br />

Diese Gehalte überschritten die Höchstmengen von jeweils<br />

0,01 mg / kg FG, wobei die Probe unter Berücksichtigung des<br />

114


PFLANZENSCHUTZMITTEL UND ORGANISCHE KONTAMINANTEN<br />

Organische Kontaminanten in Geflügel nach Herkunftsländern<br />

Mittelwert (µg / kg Frischgewicht)<br />

0,010<br />

0,009<br />

0,008<br />

0,007<br />

0,006<br />

0,005<br />

60<br />

50<br />

0,004<br />

0,003<br />

39<br />

0,002<br />

0,001<br />

04 04 05<br />

0,000<br />

00 05 17 44<br />

13<br />

02<br />

36<br />

31<br />

03<br />

100<br />

21<br />

01 04 15<br />

03<br />

120<br />

17<br />

0 5<br />

17<br />

12<br />

00<br />

JAHRESBERICHT <strong>2008</strong><br />

HCB beta- Lindan Gesamt- PCB 153 Dieldrin Endo- Moschus- Summe<br />

HCH DDT sulfan keton PBDE<br />

Brasilien (2003) Thailand (2003) EU (<strong>2008</strong>)<br />

Anzahl der Proben 31 16 35<br />

analytischen Streubereiches noch nicht zu beanstanden war.<br />

Interessanterweise wies die zugehörige Probe Ziegenniere<br />

deutlich geringere PCB-Gehalte auf, die in der gleichen Größenordnung<br />

lagen wie in Ziegenfleischproben. Möglicherweise<br />

wird in der Ziegenleber selektiv PCB angereichert, wie<br />

man es für Schafleber festgestellt hat. Für eine vergleichende<br />

Darstellung wird in der Tabelle der Fettbezug gewählt.<br />

Fische <strong>und</strong> Fischereierzeugnisse<br />

Insgesamt wurden 124 Proben Fisch <strong>und</strong> Fischereierzeugnisse<br />

untersucht, davon 107 Proben aus Aquakultur.<br />

Schätzungen zufolge werden gegenwärtig im Jahr<br />

weltweit etwa 28,9 Millionen Tonnen Fisch <strong>und</strong> andere<br />

Meereslebewesen in offenen oder geschlossenen Aquakulturanlagen<br />

produziert. Ihr Anteil an der weltweiten<br />

Fischversorgung liegt damit zurzeit bei circa 35 %.<br />

von „Fischabfällen“ aus den Weltmeeren standardisiert ist,<br />

weisen die verschiedenen Fischarten doch unterschiedliche<br />

Belastungen mit Kontaminanten auf. Die höchsten mittleren<br />

Gehalte zeigen sich in der Reihenfolge Lachs > Forellen ><br />

sonstige Zuchtfische.<br />

Untersuchungen auf Pyrethroide ergaben einige Bef<strong>und</strong>e,<br />

alle unterhalb der Höchstmengen. So wurden bei jeweils<br />

einer Probe Pangasius <strong>und</strong> Forelle Permethrin (0,009 <strong>und</strong><br />

0,037 mg / kg Fett) sowie bei zwei Proben Lachs Cypermethrin<br />

(0,039 <strong>und</strong> 0,36 mg / kg Fett) <strong>und</strong> bei weiteren<br />

fünf Proben Lachs Deltamethrin (0,002- 0,015 mg / kg<br />

Fett) festgestellt. Phosphorsäureester wurden ebenfalls<br />

unter-halb der Höchstmengen nachgewiesen. So enthielten<br />

29 % der Pangasiusproben Rückstände von Chlorpyriphos-ethyl<br />

(0,04 - 0,08 mg / kg Fett) – 2007 lag die<br />

Quote bei 71 % –, ebenso 14 % der Forellenproben<br />

(0,006 - 0,055 mg / kg Fett).<br />

Im Rahmen des b<strong>und</strong>esweiten Lebensmittel-Monitorings<br />

wurden Lachse aus Produktionsstätten in Europa sowie aus<br />

Chile <strong>und</strong> China untersucht. Die Forellen kamen aus einheimischer<br />

Zucht, während sonstige Zuchtfische – überwiegend<br />

Pangasius aus Vietnam – importiert wurden. Die mittleren<br />

Gehalte der untersuchten Kontaminanten bewegen sich in<br />

der Größenordung von < 0,1 bis 5,4 µg / kg Frischgewicht<br />

<strong>und</strong> damit auf niedrigem Niveau. Auch die Maximalwerte<br />

liegen bei allen Fischen deutlich unterhalb der zulässigen<br />

Höchstmengen. Obwohl das Fischfutter heute auf der Basis<br />

Die Lachsproben wurden erstmals auch auf Ethoxyquin<br />

untersucht. Ethoxyquin ist ein Antioxidans, das für Lebensmittel<br />

nicht zugelassen ist, jedoch Futtermitteln bis zu einer<br />

Höchstmenge von 150 mg / kg zugesetzt werden darf.<br />

In allen 38 untersuchten Lachsproben wurden Gehalte an<br />

Ethoxyquin nachgewiesen. Wildlachs unterscheidet sich<br />

dabei deutlich vom Zuchtlachs. Während im Wildlachs<br />

(aus China) lediglich Spuren nachweisbar waren, zeigten<br />

86 % der Lachse aus konventioneller Zucht Gehalte grösser<br />

0,01 bis 0,062 mg / kg Frischgewicht (FG), im Mittel<br />

Vergleich der PCB-Gehalte in Ziegenfleisch mit einer Probe Ziegenleber <strong>und</strong> -niere<br />

Jahr der Anzahl PCB 153 PCB 138 PCB 180 PCB 153 PCB 138 PCB 180<br />

Untersuchung Proben<br />

Mittlere Gehalte in mg/kg Fett<br />

Maximalgehalte in mg/kg Fett<br />

Ziegenleber <strong>2008</strong> 1 - - - 0,71 0,54 0,14<br />

Ziegenniere <strong>2008</strong> 1 - - - 0,023 0,017 0,010<br />

Ziegenfleisch <strong>2008</strong> 3 0,002 0,002 0,001 0,004 0,003 0,002<br />

Ziegenfleisch 2006 5 0,008 0,006 0,005 0,018 0,017 0,008<br />

115


LEBENSMITTELÜBERWACHUNG BW<br />

teil IV spezielle untersuchungsbereiche<br />

Organische Kontaminanten in verschiedenen Zuchtfischen<br />

5,0<br />

5,44<br />

Mittelwert (µg / kg Frischgewicht)<br />

4,5<br />

4,0<br />

3,5<br />

3,0<br />

2,5<br />

2,0<br />

1,5<br />

1,0<br />

0,5<br />

0,0<br />

0,88<br />

0,36<br />

0,17<br />

2,27<br />

1,69<br />

1,28<br />

0,72<br />

0,33<br />

0,97<br />

0,28<br />

0,16<br />

1,57<br />

0,33<br />

0,59<br />

0,60<br />

0,11<br />

0,07<br />

2,81<br />

0,51<br />

0,30<br />

3,76<br />

0,91<br />

0,12<br />

0,50<br />

0,20<br />

0,08<br />

HCB DDT PCB 153 Dieldrin Endo- Chlordan Toxaphen Tribrom- PBDE<br />

sulfan<br />

anisol<br />

Lachs Forelle sonstige Fische<br />

0,026 mg / kg FG. In Bio-Lachs fanden sich überwiegend geringe<br />

Konzentrationen von 0,003 - 0,011 mg / kg FG. In den<br />

28 Forellenproben, die 2005 untersucht wurden, ließen sich<br />

dagegen lediglich Gehalte von < 0,001 - 0,01 mg / kg FG<br />

feststellen. Die Beurteilung von Ethoxyquin-Bef<strong>und</strong>en ist zurzeit<br />

schwierig, da es als zugelassener Futtermittelzusatzstoff<br />

nicht durch die Rückstands-Höchstmengenverordnung geregelt<br />

ist.<br />

Käse<br />

Schafs- <strong>und</strong> Ziegenkäse:<br />

deutliche Unterschiede je nach Herkunft<br />

Schwerpunktmäßig wurden Käse aus Schaf- oder Ziegenmilch<br />

untersucht. Neben dem traditionellen Feta-Käse<br />

(13 Proben), der in Griechenland aus Schaf- <strong>und</strong>/oder<br />

Ziegenmilch hergestellt wird („Feta“ ist eine geschützte<br />

Ursprungsbezeichnung), kamen 35 Proben Schafs- oder<br />

Ziegenkäse aus Deutschland, 19 aus Frankreich <strong>und</strong> 6 aus<br />

den Niederlanden zur Untersuchung. Die Schadstoffbelastung<br />

nach Herkunftsländern zeigt eine deutliche Tendenz:<br />

Während in den westeuropäischen Ländern die langlebigen<br />

Organochlorpestizide HCB, Lindan, DDT <strong>und</strong> Endosulfan<br />

schon seit langer Zeit nicht mehr eingesetzt werden<br />

<strong>und</strong> die Rückstandsgehalte langsam zurückgehen, finden<br />

sich in den Proben griechischer Herkunft auffällig hohe<br />

Gehalte an diesen Stoffen. Vermutlich gibt es hier noch<br />

größere Depots in der Umwelt, die sich durch Anreicherung<br />

in den tierischen Organismen letztlich in den vom<br />

Tier gewonnenen Lebensmitteln wiederfinden. PCBs als<br />

typische Industriekontaminanten oder Moschusxylol treten<br />

dagegen eher in den Proben aus den westeuropäischen<br />

Ländern auf, wenn auch nur in sehr niedrigen Konzentrationen.<br />

Polybromierte Biphenyle waren in keiner der Käseproben<br />

nachweisbar.<br />

Bei zwei Feta-Proben war mit Werten von 0,019 bzw.<br />

0,022 mg / kg Fett sogar die in Deutschland gültige Höchstmenge<br />

für Lindan (0,001 mg / kg Fett) nominell überschritten.<br />

Die deutsche RHmV ist jedoch auf ein Produkt aus<br />

Griechenland nicht ohne Weiteres anwendbar, wenn es in<br />

Griechenland aufgr<strong>und</strong> anderer, dort geltender Rechtsbestimmungen<br />

rechtmäßig im Verkehr ist.<br />

Organische Kontaminanten in Schafs- <strong>und</strong> Ziegenkäse nach Herkunftsländern<br />

0,014<br />

139<br />

Mittelwert (µg / kg Frischgewicht)<br />

0,012<br />

0,010<br />

0,008<br />

0,006<br />

0,004<br />

0,002<br />

0,000<br />

39<br />

26<br />

20<br />

13<br />

04<br />

34<br />

02 04 0<br />

43<br />

18 17<br />

08 06 01 01<br />

0 0 0 0<br />

25<br />

05<br />

02 0 3<br />

0 0 02 0 0 0 0 0<br />

HCB Lindan DDT PCB 153 Dieldrin Endo- Moschus- Summe<br />

sulfan xylol PBDE<br />

Griechenland Deutschland Frankreich Niederlande<br />

116


Ökomonitoring<br />

Ökomonitoring<br />

Baden-Württemberg führt im Zusammenhang mit der<br />

vom Ministerrat des Landes beschlossenen Gesamtkonzeption<br />

zur Förderung des ökologischen Landbaus<br />

zusätzlich ein spezielles Untersuchungsprogramm für<br />

Öko-Lebensmittel durch. Beim Ökomonitoring werden<br />

im Rahmen der amtlichen Lebensmittelüberwachung<br />

Lebensmittel aus ökologischem Anbau systematischer<br />

<strong>und</strong> häufiger als in der Vergangenheit auf Rückstände<br />

<strong>und</strong> Kontaminanten untersucht. In diesem stark<br />

expandierenden Marktsegment will man Verbrauchertäuschungen<br />

besser erkennen <strong>und</strong> somit das Verbrauchervertrauen<br />

in die Qualität ökologisch erzeugter Lebensmittel<br />

stärken. Wo BIO draufsteht, muss auch BIO<br />

drin sein. Seit 2002 wird ein spezieller Ökomonitoring-<br />

Bericht für Baden-Württemberg erstellt <strong>und</strong> veröffentlicht.<br />

Der Gesamtbericht <strong>2008</strong> wird im Internet verfügbar<br />

sein unter http://oekomonitoring.cvuas.de.<br />

Rückstandssituation bei<br />

pflanzlichen Lebensmitteln aus<br />

ökologischem Anbau<br />

Wie in den Vorjahren schneiden ökologisches Obst <strong>und</strong><br />

Gemüse deutlich besser ab als konventionell erzeugte<br />

Ware. Bei der überwiegenden Anzahl der Proben aus<br />

ökologischem Anbau waren keine Rückstände an Pflanzenschutzmitteln<br />

nachweisbar. Sofern Rückstände festgestellt<br />

wurden, handelte es sich meist nur um Rückstände<br />

einzelner Wirkstoffe im Spurenbereich ( < 0,01 mg / kg)<br />

<strong>und</strong> damit deutlich unterhalb der Konzentration, die üblicherweise<br />

nach Anwendung entsprechender Wirkstoffe<br />

im Erntegut festgestellt werden kann. Im Jahr <strong>2008</strong> hat<br />

sich die Rückstandssituation bei Öko-Obst im Vergleich<br />

zum Vorjahr wieder deutlich verbessert <strong>und</strong> die Situation<br />

bei Öko-Gemüse nur unwesentlich verändert. Daher hat<br />

die Beanstandungsquote insgesamt bei allen frischen Öko-<br />

Erzeugnissen im Vergleich zum Vorjahr wieder abgenommen:<br />

4,9 % <strong>2008</strong>, 7,5 % 2007, 4,9 % 2006, 8,4 % 2005,<br />

3,6 % 2004 <strong>und</strong> 4,5 % 2003. Beanstandungen gab es <strong>2008</strong><br />

vor allem bei Sprossgemüse (Brokkoli), Fruchtgemüse (Gurken)<br />

<strong>und</strong> Zitrusfrüchten. Bei verarbeiteten Erzeugnissen lag<br />

die Beanstandungsquote mit 5,3 % (6,5% 2007) etwa in<br />

der gleichen Größenordnung wie bei frischen Erzeugnissen.<br />

Hier waren Sultaninen <strong>und</strong> Pfefferminzblättertee am<br />

auffälligsten.<br />

Der mittlere Pestizidgehalt aller untersuchten Öko-Obstproben<br />

lag bei 0,004 mg / kg (ohne Bromid, Piperonylbutoxid<br />

<strong>und</strong> Rotenon), wenn alle als ökologisch bezeichneten Proben<br />

(auch solche mit irreführender Öko-Kennzeichnung)<br />

in die Berechnung einfließen. Er<br />

lag bei 0,001 mg / kg, wenn die Berechnung<br />

unter Ausschluss der beanstandeten<br />

Proben erfolgte, bei denen<br />

der Verdacht besteht, dass es sich um<br />

konventionelle Ware oder um einen Verschnitt mit konventioneller<br />

Ware handelt (hier waren lediglich Zitrusfrüchte<br />

auffällig). Konventionelles Obst enthält dagegen im Mittel<br />

0,44 mg Pestizide pro kg (ohne Oberflächenkonservierungsstoffe<br />

<strong>und</strong> Bromid).<br />

Bei Öko-Gemüse lag der mittlere Pestizidgehalt<br />

n bei 0,019 mg / kg, wenn alle als ökologisch bezeichneten<br />

Proben (auch solche mit irreführender Öko-Kennzeichnung)<br />

in die Berechnung einfließen (ohne Bromid,<br />

Piperonylbutoxid <strong>und</strong> Rotenon)<br />

<strong>und</strong><br />

n bei 0,001 mg / kg, wenn die Berechnung unter Ausschluss<br />

der beanstandeten Proben erfolgte, bei denen<br />

der Verdacht besteht, dass es sich um konventionelle<br />

Ware oder um einen Verschnitt mit konventioneller<br />

Ware handelt (hier waren Brokkoli <strong>und</strong> Gurken auffällig).<br />

Konventionelles Gemüse enthält dagegen im Mittel 0,33 mg<br />

Pestizide pro kg (ohne Bromid).<br />

Im Jahr <strong>2008</strong> wurden insgesamt 558 Proben pflanzlicher<br />

Lebensmittel aus ökologischem Anbau auf Rückstände an<br />

Pflanzenschutzmitteln untersucht.<br />

Die ausführliche <strong>und</strong> tabellarische Darstellung dieser Untersuchungsergebnisse<br />

sowie aller anderen Untersuchungen,<br />

die im Rahmen des Ökomonitorings <strong>2008</strong> durchgeführt<br />

wurden, werden wieder in einem gesonderten Bericht<br />

veröffentlicht werden.<br />

Gemüse <strong>und</strong> Kartoffeln aus<br />

ökologischem Anbau<br />

Von 39 untersuchten Proben Blattgemüse aus ökologischem<br />

Anbau wiesen lediglich zwei Proben Rückstände<br />

über 0,01 mg / kg auf. Eine Probe italienischer Spinat wurde<br />

wegen der irreführenden Bezeichnung „Öko“ beanstandet.<br />

Im Jahr <strong>2008</strong> wurden insgesamt 78 Proben Fruchtgemüse<br />

aus ökologischem Anbau, in der Mehrzahl Gurken <strong>und</strong><br />

Tomaten, auf Pestizidrückstände untersucht. Dabei enthielten<br />

10 % der Proben Rückstände über 0,01 mg / kg (entspricht<br />

dem Ergebnis von 2005). Damit hat sich die Situation<br />

bei Fruchtgemüse im Vergleich zu den Jahren 2006 <strong>und</strong><br />

2007 (Beanstandungsquote jeweils 3 %) wieder verschlechtert.<br />

Dies liegt vor allem an der hohen Beanstandungsquote<br />

bei Gurken aus Spanien, Italien <strong>und</strong> Marokko (6 von<br />

JAHRESBERICHT <strong>2008</strong><br />

117


LEBENSMITTELÜBERWACHUNG BW<br />

teil IV spezielle untersuchungsbereiche<br />

26 Proben). Bei 5 dieser Proben wurde die Bezeichnung<br />

„aus ökologischem Anbau“ aufgr<strong>und</strong> überhöhter Rückstände<br />

des Fungizids Fosetyl als irreführend beurteilt. Des Weiteren<br />

lag bei einer Probe italienischer Zucchini der nachgewiesene<br />

Rückstandsgehalt über der für diesen Wirkstoff<br />

festgelegten Höchstmenge (RHmV). Die Untersuchungen<br />

auf Fosetyl werden im Jahr 2009 weiter intensiviert.<br />

Es wurden insgesamt 41 Proben Öko-Sprossgemüse<br />

auf Rückstände an Pflanzenschutzmitteln untersucht. Bei<br />

6 von 18 untersuchten Brokkoliproben wurde die Bezeichnung<br />

„aus ökologischem Anbau“ aufgr<strong>und</strong> z. T. sehr stark<br />

überhöhter Rückstandsgehalte an Fluazifop (Herbizid) als<br />

irreführend beurteilt. Dies erklärt auch die hohe Beanstandungsquote<br />

von 15 % bei Sprossgemüse. 5 dieser Proben<br />

überschritten dabei zusätzlich die für diesen Wirkstoff<br />

gesetzlich festgelegten Höchstmengen (RHmV), 3 davon<br />

mussten sogar als nicht sicheres Lebensmittel beurteilt<br />

werden. Interessant war hierbei, dass alle beanstandeten<br />

Brokkoliproben aus der gleichen Region bzw. Kommune in<br />

Süditalien stammten. Öko-Brokkoli wird daher auch 2009<br />

wieder verstärkt untersucht. Positiv ist zu bewerten, dass<br />

von 15 untersuchten Proben an Öko-Zwiebeln keine zu beanstanden<br />

war.<br />

Insgesamt wurden 46 Proben Öko-Wurzelgemüse untersucht,<br />

wobei, wie auch in den Jahren zuvor, ein deutlicher<br />

Schwerpunkt bei Karotten lag (44 Proben). In den Vorjahren<br />

waren v. a. italienische Öko-Karotten wegen relativ hoher<br />

Pestizidgehalte (zum großen Teil Herbizide) aufgefallen<br />

(Beanstandungsquote 2006: 15 %!). Erfreulicherweise war<br />

<strong>2008</strong> keine der untersuchten Proben Wurzelgemüse mehr<br />

zu beanstanden.<br />

Im Jahr <strong>2008</strong> wurden insgesamt 35 Proben Kartoffeln<br />

aus ökologischem Anbau auf Pflanzenschutzmittelrückstände<br />

untersucht. Nur bei einer Probe wurde die Bezeichnung<br />

„aus ökologischer Landwirtschaft“ aufgr<strong>und</strong> eines<br />

überhöhten Chlorpropham-Gehaltes als irreführend zu beanstandet<br />

(Beanstandungsquote: 3 %). In den Vorjahren<br />

lagen die Beanstandungsquoten mit 30 % (2006) <strong>und</strong><br />

12 % (2007) noch deutlich höher (v. a. wegen überhöhter<br />

Rückstände des Keimhemmungsmittels Chlorpropham).<br />

Nachermittlungen ergaben damals, dass bei der Kartoffelreinigung,<br />

Sortierung <strong>und</strong> beim Abpacken der ökologischen<br />

Ware eine Kontamination auftreten kann, wenn zuvor<br />

mit Chlorpropham behandelte konventionelle Ware an<br />

denselben Maschinen verarbeitet wurde.<br />

Obst aus ökologischem Anbau<br />

<strong>2008</strong> wurden 37 Proben Beerenobst aus ökologischem<br />

Anbau auf Rückstände an Pflanzenschutzmitteln untersucht.<br />

Eine Probe südafrikanische Tafeltrauben wies erhöhte<br />

Rückstände des Wachstumsregulators Ethephon auf<br />

<strong>und</strong> wurde als irreführend bezeichnet beanstandet. Erfreulich<br />

ist hier die Tatsache, dass im Vergleich zu den Vorjahren<br />

nur zwei Proben Rückstände aufwiesen <strong>und</strong> in keiner<br />

Probe Mehrfachrückstände nachzuweisen waren.<br />

Von den 21 auf Rückstände an Pflanzenschutzmitteln untersuchten<br />

Proben Kernobst aus ökologischem Anbau war<br />

nur eine Birne aus Italien auffällig <strong>und</strong> zu beanstanden. Sie<br />

wies einen deutlich überhöhten Gehalt an dem Insektizid<br />

Tebufenozid auf <strong>und</strong> die Auslobung „aus ökologischem<br />

Anbau“ wurde als irreführend bezeichnet beanstandet. Hier<br />

liegt der Verdacht auf konventionelle Ware nahe. Insgesamt<br />

enthielten nur drei der 21 untersuchten Proben Rückstände,<br />

zwei davon unterhalb von 0,01 mg / kg.<br />

Lag die Beanstandungsquote im Jahr 2007 bei Steinobst<br />

aus ökologischem Anbau mit 16 % (3 von 19 untersuchten<br />

Proben) noch recht hoch, so war von den im Jahr <strong>2008</strong><br />

untersuchten 29 Proben erfreulicherweise keine zu beanstanden.<br />

2007 waren vor allem italienische Pfirsiche <strong>und</strong><br />

Nektarinen auffällig gewesen.<br />

Insgesamt wurden 54 Proben Zitrusfrüchte aus ökologischem<br />

Anbau auf Rückstände von Pflanzenschutz- <strong>und</strong><br />

Oberflächenbehandlungsmitteln untersucht. Vier dieser 54<br />

Proben wurden als irreführend bezeichnet beanstandet.<br />

Waren 2007 vor allem Clementinen <strong>und</strong> Orangen durch<br />

Mehrfachrückstände <strong>und</strong> zum Teil recht hohe Gehalte an<br />

Insektiziden <strong>und</strong> Fungiziden aufgefallen, so betrafen die<br />

Beanstandungen <strong>2008</strong> überwiegend überhöhte Rückstandsgehalte<br />

an Akariziden. Mehrfachrückstände waren<br />

nur noch bei zwei Proben Clementinen zu verzeichnen.<br />

Bei exotischen Früchten aus ökologischem Anbau war lediglich<br />

eine von 32 Proben auffällig. Eine Probe Ananas aus<br />

Kamerun enthielt den Wachstumsregulator Ethephon <strong>und</strong><br />

wurde als irreführend bezeichnet beanstandet. Dieses Problem<br />

wurde 2007 erstmals erkannt (siehe Ökomonitoring-<br />

Bericht 2007).<br />

Verarbeitete Erzeugnisse aus<br />

ökologischem Anbau<br />

2 Proben Rosinen enthielten Rückstände, die auch nach<br />

der Berücksichtigung der Aufkonzentrierung durch die<br />

Trocknung noch deutlich über dem Beurteilungswert von<br />

0,01 mg / kg lagen. Beide Proben wurden als irreführend<br />

bezeichnet beurteilt.<br />

Bei 2 Proben Tiefkühl-Himbeeren wurde die Öko-Kontrollstelle<br />

auf leicht erhöhte Rückstandsgehalte an dem fungiziden<br />

Wirkstoff Fenhexamid hingewiesen.<br />

Es wurden insgesamt 10 Proben verschiedener Tees aus<br />

ökologischem Anbau auf Rückstände an Pflanzenschutzmitteln<br />

untersucht. Bei zwei Proben Pfefferminzblättertee<br />

aus Peru wurde die Bezeichnung „aus ökologischem Anbau“<br />

aufgr<strong>und</strong> überhöhter Rückstandsgehalte als irreführend<br />

beurteilt, in einer dieser beiden Proben war sogar eine<br />

Höchstmengenüberschreitung (RHmV) für einen der nachgewiesenen<br />

Wirkstoffe zu verzeichnen.<br />

Ellen Scherbaum, CVUA Stuttgart<br />

118


Pharmakologisch wirksame stoffe<br />

Pharmakologisch wirksame Stoffe<br />

Pharmakologisch wirksame Stoffe finden in der landwirtschaftlichen Nutztierhaltung als Bestandteile von Tierarzneimittelpräparaten<br />

Verwendung <strong>und</strong> dienen damit der Krankheitsvorbeugung <strong>und</strong> -bekämpfung.<br />

Tierarzneimittelrückstände i. S. von Art. 1 (1) der Verordnung (EWG) Nr. 2377/90 sind alle Stoffe mit pharmakologischer<br />

Wirkung – seien es wirksame Bestandteile, Arzneiträger oder Abbauprodukte – einschließlich ihrer<br />

Stoffwechselprodukte, die in Nahrungsmitteln tierischen Ursprungs vorhanden sind <strong>und</strong> aus der Anwendung des<br />

betreffenden Tierarzneimittels resultieren.<br />

JAHRESBERICHT <strong>2008</strong><br />

Bei ordnungsgemäßer Anwendung von Tierarzneimitteln<br />

verbleiben in den von behandelten Tieren gewonnenen<br />

Lebensmitteln nur Rückstandsmengen, die als toxikologisch<br />

unbedenklich gelten. Der unsachgemäße Umgang<br />

mit Arzneimitteln, beispielsweise die Nichteinhaltung der<br />

erforderlichen Wartezeit nach der Behandlung oder gar die<br />

rechtswidrige Anwendung (Applikation) verbotener Wirkstoffe,<br />

kann indes zu Rückständen führen. Für die Mehrheit<br />

der belasteten Lebensmittel besteht für Verbraucher kein<br />

Ges<strong>und</strong>heitsrisiko. Allerdings können für Lebensmittel, die<br />

z. B. mit Chloramphenicol, Nitrofuranen <strong>und</strong> Malachitgrün<br />

belastet sind, mögliche Ges<strong>und</strong>heitsrisiken nicht ausgeschlossen<br />

werden. Die missbräuchliche oder unsachgemäße<br />

Anwendung von Antibiotika birgt ferner die Gefahr<br />

der unbeabsichtigten selektiven Heranzüchtung resistenter<br />

Krankheitserreger. Antibiotikaresistente pathogene Keime<br />

können sich in Tierbeständen verbreiten oder auch auf den<br />

Menschen übergehen. Schwer oder nicht mehr heilbare<br />

Infektionskrankheiten können die Folge sein.<br />

Tiere, die der Lebensmittelgewinnung dienen, dürfen EUweit<br />

nur mit Arzneistoffen behandelt werden, die in den<br />

Anhängen I bis III der Verordnung (EWG) Nr. 2377/90 aufgeführt<br />

sind. Die Anhänge I <strong>und</strong> III enthalten Verzeichnisse<br />

von pharmakologisch wirksamen Stoffen, für die Höchstmengen<br />

für Rückstände festgesetzt sind (Maximum Residue<br />

Limit, MRL). Das Verzeichnis nach Anhang II führt Stoffe<br />

auf, die nach aktuellem Kenntnisstand als toxikologisch<br />

unbedenklich gelten. Rückstände dieser Stoffe sind nicht<br />

relevant <strong>und</strong> es sind daher keine Höchstmengen festzusetzen.<br />

Die Anwendung von in Anhang IV gelisteten Stoffen<br />

ist dagegen bei Lebensmittel liefernden Tieren EU-weit<br />

verboten. Daneben ist die Verwendung einiger pharmakologisch<br />

wirksamer Stoffe als Futtermittelzusatzstoffe über<br />

das Register der zugelassenen Futtermittelzusatzstoffe der<br />

EU nach Verordnung (EG) Nr. 1831/2003 geregelt (siehe<br />

auch Kapitel VI Futtermittel). Zusätzlich wurden in <strong>2008</strong><br />

erstmals EU-weit Maximalkonzentrationen für Rückstände<br />

von Coccidiostatica festgelegt, die aus einer unvermeidbaren<br />

Verschleppung bei der Herstellung von Futtermitteln<br />

resultieren. Für alle pharmakologisch wirksamen Stoffe, die<br />

in keiner Rechtsvorschrift der EU geregelt sind, gilt die Nulltoleranz.<br />

Diese Stoffe dürfen in Lebensmitteln analytisch<br />

nicht nachweisbar sein.<br />

Die Überwachung von Rückständen pharmakologisch<br />

wirksamer Stoffe in Tieren <strong>und</strong> Lebensmitteln tierischer<br />

Herkunft erfolgt auf allen Stufen der Produktions- <strong>und</strong> Handelskette.<br />

In den CVUAs werden untersucht:<br />

n Proben, die im Rahmen des Nationalen Rückstandskontrollplanes<br />

(NRKP) entnommen wurden,<br />

n Planproben nach dem LFGB,<br />

n Grenzkontrollproben bei Import von Lebensmitteln aus<br />

Drittländern,<br />

n auffällige Proben aus der Schlachttier- <strong>und</strong> Fleischuntersuchung.<br />

Der NRKP ist ein jährlich für jeden EU-Mitgliedsstaat erstellter<br />

Plan für die Entnahme <strong>und</strong> Untersuchung von Proben<br />

zur Überprüfung der Rückstandssituation in Erzeuger- <strong>und</strong><br />

Schlachtbetrieben. Darin wird jeweils ein bestimmtes Spektrum<br />

an Stoffen vorgegeben, auf das die entnommenen Proben<br />

mindestens zu untersuchen sind (Pflichtstoffe). Daneben<br />

können bei einer definierten Probenanzahl die Stoffe,<br />

auf welche die Proben zu analysieren sind, frei gewählt werden.<br />

Diese Wahlstoffe werden nach aktuellen Erfordernissen<br />

<strong>und</strong> Erkenntnissen aus der Tierarzneimittelüberwachung<br />

(Risikoanalysen) festgelegt. Ferner regelt der NRKP Bedingungen<br />

für die Probenahme <strong>und</strong> definiert Anforderungen<br />

an die Leistungsfähigkeit der Untersuchungsverfahren. Die<br />

Durchführung des NRKP erfolgt mit dem Ziel,<br />

n vorschriftswidrige Behandlungen nachzuweisen,<br />

n die Einhaltung von Höchstmengen zu überprüfen <strong>und</strong><br />

n Ursachen von Rückstandsbelastungen aufzuklären.<br />

Nach geltendem Gemeinschaftsrecht muss vor jeder<br />

Schlachtung eine Schlachttier- <strong>und</strong> anschließend eine<br />

Fleischuntersuchung durchgeführt werden. Weisen lebende<br />

Tiere physische oder psychische Veränderungen auf, die<br />

auf eine Behandlung mit pharmakologisch wirksamen Stoffen<br />

hindeuten, oder wird z. B. eine Injektionsstelle im Muskelfleisch<br />

entdeckt, so wird der Tierkörper beschlagnahmt<br />

<strong>und</strong> geeignetes Probenmaterial zur Analyse eingesandt. Bei<br />

pathologischen Veränderungen, die eine Infektion vermuten<br />

lassen, wird eine bakteriologische Untersuchung (BU)<br />

auf Krankheitserreger veranlasst. Zusätzlich werden solche<br />

Proben dem Allgemeinen Hemmstofftest (AHT) unterzo-<br />

119


LEBENSMITTELÜBERWACHUNG BW<br />

teil IV spezielle untersuchungsbereiche<br />

Zahl der Proben mit Rückständen (in Klammern: Proben > Höchstmenge)<br />

Wirkstoff insgesamt in der in der Anzahl Beanstandete<br />

Muskulatur Niere der Tiere Tiere<br />

Penicillin G 13 5 (2) 8 (5) 7 6<br />

Tetracyclin 10 9 (3) 9 (4) 9 4<br />

Oxytetracyclin 8 4 (4) 4 (3) 4 4<br />

Chlortetracyclin 10 4 (1) 6 (1) 3 1<br />

Enrofloxacin 2 1 (1) 1 (0) 1 1<br />

Marbofloxacin 4 2 (2) 2 (2) 2 2<br />

Dihydrostreptomycin 4 1 (0) 3 (3) 3 3<br />

Gentamicin 1 0 (0) 1 (1) 1 1<br />

Neomycin 2 0 (0) 2 (1) 2 1<br />

Sulfadoxin 2 1 (1) 1 (1) 1 1<br />

Sulfadimethoxin 4 2 (2) 2 (2) 2 2<br />

gen, einem mikrobiologischen Verfahren zum Nachweis<br />

antibakteriell wirksamer Stoffe (Hemmstoffe) in Muskulatur<br />

<strong>und</strong> Niere von Schlachttierkörpern. Fällt der AHT positiv aus,<br />

wird das Probenmaterial weitergehend analysiert.<br />

Von den CVUAs Karlsruhe <strong>und</strong> Freiburg wurden im Rahmen<br />

des NRKP <strong>2008</strong> insgesamt 19.460 Untersuchungen in<br />

18.203 Proben von insgesamt 11.224 verschiedenen Tieren<br />

bearbeitet. 13.552 dieser Untersuchungen (entspricht<br />

6.776 Tieren) erfolgten mit dem AHT. Für die übrigen<br />

5.908 Untersuchungen (in 4.448 Proben) wurden überwiegend<br />

physikalisch-chemische Verfahren verwendet. Darüber<br />

hinaus wurden von den in einigen Schlachthöfen in Baden-<br />

Württemberg lokalisierten BU-Stellen weitere 30.000 Proben<br />

von 15.000 Tieren mit dem AHT untersucht. Nur 0,1 %<br />

aller mittels AHT getesteten Tiere waren auffällig. Probenmaterial<br />

von insgesamt 58 Tieren, die beim AHT im Rahmen<br />

der Schlachttier- oder der bakteriologischen Untersuchung<br />

aufgefallen waren, wurde auf Antibiotikarückstände untersucht.<br />

Bei 23 Tieren ließ sich kein antibiotisch wirksamer<br />

Stoff nachweisen. 35 Tiere waren mit identifizierbaren Rückständen<br />

belastet. Bei 26 Tieren wurden Überschreitungen<br />

von Höchstmengen festgestellt <strong>und</strong> beanstandet (siehe obige<br />

Tabelle). Bei einigen Tieren, die ausschließlich mit physikalisch-chemischen<br />

Verfahren untersucht wurden, waren<br />

Rückstände von Tetracyclinen vorhanden, wobei eine Probe<br />

vom Schwein die Höchstmenge überschritt. Eine Probe<br />

vom Rind enthielt überhöhte Gehalte an Gentamicin <strong>und</strong> in<br />

2 Fischproben wurde Leukomalachitgrün nachgewiesen.<br />

Eine Probe Wildschwein war durch Bleigehalte auffällig, die<br />

vermutlich auf Reste bleihaltiger Munition zurückzuführen<br />

waren. Weitere Informationen zur Schwermetallen in Wildfleisch<br />

siehe unter Kapitel III Fleisch <strong>und</strong> Fleischerzeugnisse.<br />

Im Rahmen der allgemeinen Lebensmittelüberwachung<br />

wurden 1.113 Untersuchungen in 904 Planproben nach<br />

LFGB durchgeführt. In 6 Fällen (0,1%) wurden Rückstände<br />

von pharmakologisch wirksamen Stoffen festgestellt, die<br />

den gesetzlichen Anforderungen nicht entsprachen. In einer<br />

Probe Riesengarnelen wurde ein Nitrofuranmetabolit nachgewiesen<br />

<strong>und</strong> in 5 Fällen waren Triphenylmethanfarbstoffe<br />

zugegen. In 8 weiteren Proben waren Rückstände von Tetracyclinen<br />

jeweils unterhalb der Höchstmengen vorhanden<br />

<strong>und</strong> 3 Honigproben enthielten Semicarbazid.<br />

Darüber hinaus wurden 61 Proben Blüten aus Obstbauanlagen<br />

sowie 147 Proben Honig untersucht, die aus Gebieten<br />

stammten, in denen streptomycinhaltige Pflanzenschutzmittel<br />

zur Bekämpfung von Feuerbrand eingesetzt wurden (siehe<br />

„Blüten- <strong>und</strong> Honigmonitoring“).<br />

120


◆<br />

Pharmakologisch wirksame stoffe<br />

Fische<br />

Rückstände von Malachitgrün in<br />

Forellen<br />

Malachitgrün gehört chemisch betrachtet zur Gruppe der<br />

Triphenylmethanfarbstoffe <strong>und</strong> findet vorwiegend Verwendung<br />

als synthetischer Farbstoff (z. B. in der Lackherstellung).<br />

Es ist aber auch ein hochwirksames Desinfektionsmittel <strong>und</strong><br />

vermag darüber hinaus äußerst effektiv verschiedene Parasiten<br />

(Pilze, Bakterien, Einzeller) zu bekämpfen, die Fische <strong>und</strong><br />

Fischeier befallen. Daher wird es oft in der Zierfischmedizin<br />

eingesetzt, insbesondere gegen die Weißpünktchenkrankheit.<br />

Malachitgrün steht jedoch im Verdacht, krebserregend<br />

<strong>und</strong> erbgutschädigend zu sein. Um eine mögliche ges<strong>und</strong>heitliche<br />

Gefährdung des Verbrauchers zu vermeiden, ist<br />

daher die Anwendung von Malachitgrün als Arzneimittel bei<br />

Lebensmittel liefernden Tieren EU-weit nicht erlaubt.<br />

Im Zusammenhang mit einer Meldung aus dem Schnellwarnsystem<br />

der EU wurden Forellen eines überregional<br />

vermarktenden Fischzuchtbetriebes auf Rückstände von<br />

Malachitgrün untersucht. Nachdem sich die ersten Stichprobenkontrollen<br />

als positiv erwiesen hatten, wurden systematisch<br />

weitere Proben erhoben, um das Ausmaß der<br />

Malachitgrünbelastung zu erfassen:<br />

n 67 Forellenproben aus allen Teichanlagen des Betriebes;<br />

lediglich 2 Teiche mit frisch eingesetzten Jungfischen<br />

waren frei von Malachitgrün. Alle Fische aus den betroffenen<br />

Teichen wurden sachgerecht abgefischt, getötet <strong>und</strong><br />

über die Tierkörperbeseitigungsanlage entsorgt.<br />

n 36 Fischproben aus dem angrenzenden Bach, von<br />

dem die Anlage mit Frischwasser gespeist wurde <strong>und</strong> in<br />

den das (Ab-) Wasser wieder floss.<br />

n 42 Schlamm- <strong>und</strong> Sedimentproben aus der Anlage<br />

<strong>und</strong> dem angrenzenden Bach. Der Oberlauf wurde sukzessiv<br />

beprobt, bis im Sediment <strong>und</strong> den Bachfischen Malachitgrün<br />

bzw. Leukomalachitgrün nicht mehr nachgewiesen<br />

werden konnte.<br />

n 4 Proben aus einem unterhalb des betroffenen Fischzuchtbetriebes<br />

gelegenen Betrieb, dessen Anlagen mit<br />

dem ablaufenden, mit Malachitgrün kontaminierten Wasser<br />

gespeist wurden. Der Betrieb wurde vom zuständigen<br />

Veterinäramt gesperrt.<br />

n 12 Proben aus einem anderen Erzeugerbetrieb, der Lebendfische<br />

aus dem betroffenen Betrieb erhalten hatte. Bei<br />

3 Proben aus der relevanten Partie wurden erwartungsgemäß<br />

Rückstände von Malachitgrün festgestellt, die übrigen<br />

Proben aus anderen Teichanlagen des Betriebes waren<br />

unauffällig. Die aus dem betroffenen Erzeugerbetrieb zugekauften<br />

Forellen wurden abgefischt, getötet <strong>und</strong> entsorgt.<br />

Krusten- <strong>und</strong> Schalentiere<br />

Nitrofurane zählen zu den Anhang IV-Stoffen der Verordnung<br />

(EWG) Nr. 2377/90, d. h. ihre Anwendung ist<br />

aufgr<strong>und</strong> genotoxischer sowie karzinogener Wirkungen<br />

EU-weit verboten. Nitrofurane sind bakteriostatische<br />

Chemotherapeutika, deren Wirkungsspektrum sowohl<br />

grampositive als auch gramnegative Bakterien umfasst.<br />

Alle Nitrofurane werden im Organismus sehr schnell<br />

metabolisiert <strong>und</strong> daher in unveränderter Form nicht<br />

mehr vorgef<strong>und</strong>en. Deshalb wird ihr Nachweis über bestimmte<br />

Zielanalyte geführt. Dies sind spezifische, an<br />

Proteine geb<strong>und</strong>ene Metaboliten der Nitrofurane. Die<br />

Metaboliten werden durch saure Hydrolyse abgespalten<br />

<strong>und</strong> gleichzeitig mit o-Nitrobenzaldehyd derivatisiert.<br />

Der Nachweis <strong>und</strong> die Bestimmung der Nitrofuranmetaboliten<br />

erfolgen mittels HPLC-MS/MS.<br />

Furazolidon-Metaboliten in Garnelen<br />

In einer Probe Riesengarnelen wurden Rückstände von<br />

3-Amino-2-oxazolidinon (AOZ) nachgewiesen, einem Metaboliten<br />

des Nitrofurans Furazolidon. Die Probe wurde somit<br />

beanstandet.<br />

Honig<br />

Nitrofuranmetaboliten in Honig<br />

Insgesamt wurden 90 Proben Honig auf Rückstände von<br />

Nitrofuranen <strong>und</strong> an Proteine geb<strong>und</strong>enen Nitrofuranmetaboliten<br />

untersucht. In 3 Honigproben wurde der Stoff<br />

Semicarbazid (SEM), ein Metabolit des Nitrofurans Nitrofurazon,<br />

eindeutig nachgewiesen. Die Honige mit SEM-<br />

Gehalten wurden allerdings in Gläsern vermarktet, die mit<br />

Twist-off-Deckeln verschlossen waren. Die separate qualitative<br />

Untersuchung der Deckel ergab, dass auch darin<br />

SEM enthalten war, so dass aus den im Honig festgestellten<br />

SEM-Gehalten nicht auf eine Behandlung mit Nitrofurazon<br />

rückgeschlossen werden konnte. Das im Kunststoff der<br />

Deckel vorhandene SEM entsteht bei der Herstellung der<br />

aufgeschäumten Dichtungen in Metalldeckeln unter Hitzeeinwirkung<br />

als Zerfallsprodukt aus dem Stoff Azodicarbonamid<br />

. So hergestellte Deckel dürfen seit August 2005<br />

nicht mehr für Lebensmittelgefäße verwendet werden. Daher<br />

wurden von allen 35 Honigproben, die in Gläsern mit<br />

Twist-off-Deckeln abgefüllt waren, die zugehörigen Verschlüsse<br />

untersucht. Davon wurden 3 beanstandet.<br />

JAHRESBERICHT <strong>2008</strong><br />

121


LEBENSMITTELÜBERWACHUNG BW<br />

teil IV spezielle untersuchungsbereiche<br />

Blüten- <strong>und</strong> Honigmonitoring: Streptomycin gegen bakteriellen Feuerbrand<br />

Das Antibiotikum Streptomycin ist als Wirkstoff in zwei<br />

Pflanzenschutzmitteln (PSM) enthalten, deren Einsatz im<br />

Jahr <strong>2008</strong> zur Bekämpfung der bakteriellen Feuerbrandkrankheit<br />

im Erwerbsobstbau über Ausnahmegenehmigungen<br />

möglich war. Obstbauern können streptomycinhaltige<br />

PSM nur nach Erhalt eines Berechtigungsscheins<br />

erwerben <strong>und</strong> nur nach vorheriger Ankündigung anwenden.<br />

Hierdurch sollen Kontaminationen von Bienen mit<br />

Streptomycin <strong>und</strong> damit auch des von ihnen erzeugten<br />

Honigs verhindert werden.<br />

LTZ, Brandt<br />

Die Anwendung streptomycinhaltiger PSM wird durch<br />

amtliche Untersuchungen begleitet. Während der Obstblüte<br />

wurden daher in 61 verschiedenen Obstanlagen<br />

Blüten als Proben entnommen <strong>und</strong> am CVUA Freiburg<br />

in Amtshilfe untersucht. Etwa ein Drittel der Proben<br />

(20) wurde aus Anlagen erhoben, in denen eine Behandlung<br />

aufgr<strong>und</strong> von Berechtigungsscheinen möglich<br />

gewesen wäre. 6 dieser Proben zeigten in den Blüte<br />

Rückstände von Streptomycin. Die Mehrzahl der Proben<br />

stammte dagegen aus Obstanlagen, deren Besitzer keine<br />

Berechtigungsscheine zum Erwerb von streptomycinhaltigen<br />

PSM beantragt hatten <strong>und</strong> somit diese PSM nicht<br />

anwenden durften. In einer dieser Proben wurden mehr als<br />

10.000 µg / kg Streptomycin gemessen, was auf die Anwendung<br />

eines Streptomycin enthaltenden Pflanzenschutzmittels<br />

in dieser Obstanlage hinweis. In den übrigen Blütenproben<br />

waren keine Streptomycinrückstände nachweisbar. Zu<br />

5 Proben ohne Rückstände lag keine Information über einen<br />

Berechtigungsschein vor.<br />

147 Blütenhonige aus der Erstschleuderung, die aus Gebieten<br />

mit Feuerbrandbekämpfung stammten, wurden vor<br />

der Abfüllung ebenfalls auf Rückstände an Streptomycin<br />

untersucht, zunächst mit einem Screeningverfahren<br />

(CHARM-II Test, Erfassungsgrenze für Streptomycin in<br />

Honig: 5 µg / kg). 83 Bef<strong>und</strong>e waren im Screeningverfahren<br />

nicht eindeutig negativ. Bei der Nachuntersuchung mit<br />

einem LC-MS/MS-Verfahren (Nachweisgrenze 2 µg / kg;<br />

Bestimmungsgrenze 6 µg / kg) wurden Rückstände von<br />

Streptomycin im Bereich zwischen 8 <strong>und</strong> 140 µg / kg<br />

festgestellt. 64 Honigchargen mit mehr als 20 µg / kg<br />

(= 0,02 mg / kg) wurden daraufhin nicht in den Verkehr gebracht.<br />

Der außergewöhnlich hohe Anteil von Honigen mit<br />

erkannten Streptomycinrückständen ist auf die begleitende<br />

Überwachung der Anwendung der PSM <strong>und</strong> die zielgerichtete<br />

Probenahme im Einsatzgebiet zurückzuführen. Bei<br />

diesem speziellen Feuerbrand-Honigmonitoring können<br />

Imker, deren Bienenstöcke in der Nähe von behandelten<br />

Obstanlagen standen, über die zuständige Landwirtschaftsbehörde<br />

kostenlos ihren Rohhonig auf Rückstände<br />

des PSM untersuchen lassen. Honigpartien mit überhöhten<br />

Rückständen werden vom Verband der Erwerbsobstbauern<br />

aufgekauft, was im Jahr <strong>2008</strong> bei 8,4 Tonnen Honig<br />

(0,24 % der gesamten Honigproduktion) erfolgte. Über<br />

die Ergebnisse wurde bereits in der Pressemitteilung<br />

199 / <strong>2008</strong> des MLR berichtet.<br />

Zusätzlich wurden im Rahmen der amtlichen Lebensmittelüberwachung<br />

65 Honigproben, die aus Gebieten mit<br />

Feuerbrandbekämpfung stammten, auf Rückstände an<br />

Streptomycin untersucht. 3 von diesen Proben wiesen<br />

Rückstände im Spurenbereich auf, waren jedoch – auch<br />

unter Anlegen des neuen, niedrigeren Höchstgehaltes von<br />

10 µg / kg (= 0,01 mg / kg) – verkehrsfähig.<br />

Ralf Lippold, CVUA Freiburg<br />

122


Lebensmittelallergene<br />

Lebensmittelallergene<br />

Immerhin 17 Prozent aller Untersuchungen auf nicht deklarierte<br />

Allergene in Lebensmitteln ergaben einen positiven<br />

Bef<strong>und</strong>. Gegenüber dem Vorjahr (18%) blieb dieser Anteil<br />

damit praktisch unverändert. Die Situation ist auch weiterhin<br />

für alle Beteiligten unbefriedigend, denn fast alle Bef<strong>und</strong>e<br />

sind auf so genannte Kreuzkontaminationen zurückzuführen.<br />

Solche unbeabsichtigten Einträge durch Allergene fallen<br />

nicht unter die Pflicht zur Allergenkennzeichnung. Allerdings<br />

waren <strong>2008</strong> auch in Deutschland vermehrt Bestrebungen<br />

im Gange, Schwellenwert-Konzepte für Allergenverunreinigungen<br />

in Lebensmitteln zu erarbeiten.<br />

Senf war das am häufigsten nachgewiesene Allergen: In<br />

72 von 247 Proben (29%), zumeist von Wurst- <strong>und</strong> Fleischwaren<br />

sowie Fertiggerichten, waren nicht deklarierte Senfbestandteile<br />

enthalten. Ursache hierfür sind in der Regel die<br />

verwendeten Gewürzzubereitungen. So wurde Senf (<strong>und</strong>/<br />

oder Sellerie) in 17 von 22 Proben solcher Gewürzpräparate<br />

nachgewiesen.<br />

Jede vierte untersuchte Probe (30 von 118) enthielt Gluten<br />

( s. auch unten), ohne dass dies in der Kennzeichnung erkennbar<br />

war.<br />

Nicht deklarierte Spuren von Mandel (23 %), z. B. in feinen<br />

Backwaren, <strong>und</strong> Sesam (21% der Proben) waren relativ<br />

häufig anzutreffen. Letzteres wurde u. a. in Knabbergebäck,<br />

„Kinderkeksen“ <strong>und</strong> Weihnachtsgebäck nachgewiesen.<br />

JAHRESBERICHT <strong>2008</strong><br />

Lebensmittelrechtlich eindeutig zu beurteilen sind dagegen<br />

Aussagen wie „glutenfrei“, „eifrei“ oder „ohne Milch“ bei Vorhandensein<br />

des jeweiligen Allergens. Hier liegt mindestens<br />

eine Täuschung des Verbrauchers vor, hohe Allergenanteile<br />

können gar als ges<strong>und</strong>heitsschädlich für die betroffene Verbrauchergruppe<br />

einzustufen sein.<br />

Untersuchungsergebnisse<br />

Insgesamt 1.261 Untersuchungen wurden bei Proben ohne<br />

Allergenkennzeichnung durchgeführt. In 220 Fällen (17%)<br />

wurden dabei nicht deklarierte Allergene festgestellt. Untersucht<br />

wurden alle verpackten Lebensmittel; Schwerpunkte<br />

waren Fleischerzeugnisse, feine Backwaren, Fertiggerichte<br />

sowie Suppen <strong>und</strong> Soßen. Die Ergebnisse sind in der Grafik<br />

zusammengefasst.<br />

Die Schwierigkeit, in einem handwerklichen Betrieb Kreuzkontaminationen<br />

bei der Produktion zu vermeiden, zeigte<br />

sich bei der Untersuchung einer Probe Buttergebäck. Mit<br />

Haselnuss, Mandel, Sesam <strong>und</strong> Soja waren gleich vier nicht<br />

deklarierte Allergene enthalten.<br />

Gr<strong>und</strong>massen für die Herstellung von Speiseeis „Haselnuss“<br />

oder „Pistazie“ enthielten Erdnuss, Mandel <strong>und</strong> Haselnuss,<br />

ohne dass dies in der jeweiligen Zutatenliste erkennbar war.<br />

Wie bereits in den Vorjahren wurden hohe Konzentrationen<br />

an Mandel <strong>und</strong> Haselnuss im Bereich von 0,7 g / kg bis zu<br />

1,8 % (= 18 g / kg) nachgewiesen. Da es derzeit noch keine<br />

Verpflichtung zur Allergen-Kennzeichnung bei offen abgegebenem<br />

Speiseeis gibt, konnten hier nur entsprechende<br />

Empfehlungen ausgesprochen werden.<br />

„Eifrei?“<br />

Senf <strong>und</strong> Gluten am häufigsten<br />

nachgewiesen<br />

Immerhin 28 von 99 Teigwaren, die aufgr<strong>und</strong> von Hinweisen<br />

wie „ohne Ei“ oder „frei von Ei“ eine spezielle Eignung<br />

für Allergiker haben sollten, enthielten Eiprotein. Solche<br />

Werbeaussagen sind nicht nur irreführend, sondern können<br />

auch ges<strong>und</strong>heitliche Relevanz haben, weil ein sehr<br />

sensibler Personenkreis angesprochen wird.<br />

Allergenuntersuchungen <strong>2008</strong> – verpackte Ware ohne Hinweis auf Allergene<br />

positive Proben<br />

Probenzahl<br />

300<br />

250<br />

200<br />

150<br />

100<br />

50<br />

0<br />

negative Proben<br />

12% 29%<br />

Anteil positiver Proben in %<br />

14%<br />

15%<br />

25%<br />

9%<br />

10%<br />

23%<br />

17%<br />

2% 21%<br />

0%<br />

Erdnuss Haselnuss Mandel Sellerie Senf Soja Ei Milch Lupine Sesam Gluten Crustaceen<br />

123


LEBENSMITTELÜBERWACHUNG BW<br />

teil IV spezielle untersuchungsbereiche<br />

Allergenkennzeichnung weiterhin unbefriedigend<br />

Weiterhin gibt es keine verbindlichen Regelungen für Allergene, die durch vermeidbare Kreuzkontaminationen<br />

in Lebensmittel gelangt sind, sei es durch verunreinigte Rohstoffe, Gerätschaften oder Stäube.<br />

(Wir haben das Thema in den vorangehenden <strong>Jahresbericht</strong>en ausführlich behandelt.) Positive Bef<strong>und</strong>e bei<br />

nicht deklarierten Allergenen sind nach unseren Erkenntnissen fast ausschließlich durch solche Kreuzkontaminationen<br />

bedingt. <strong>2008</strong> fanden auf Einladung des B<strong>und</strong>esinstitutes für Risikobewertung Expertengespräche<br />

zu diesem Thema statt. Ein wichtiges <strong>und</strong> begrüßenswertes Fazit war, dass „Grenzwerte erforderlich<br />

sind, oberhalb derer ein Allergen gekennzeichnet werden muss.“ Allerdings zeigte sich, dass sowohl von<br />

klinischer Seite als auch aus analytischer Sicht weiterhin erheblicher Forschungsbedarf besteht. Das in Australien/Neuseeland<br />

entwickelte so genannte VITAL-Konzept (Voluntary Incidental Trace Allergen Labelling)<br />

(www.allergenbureau.net) wird allgemein als gute <strong>und</strong> praktikable Gr<strong>und</strong>lage angesehen, auf deren Basis<br />

ein europäisches System entwickelt werden könnte (siehe auch <strong>Jahresbericht</strong> 2007).<br />

Auf Vorjahresniveau bewegten sich mit 16 Prozent die Anteile<br />

von Proben, die trotz der Kennzeichnung „glutenfrei“<br />

Gluten enthielten (2007: 17 %). Den neuen EU-Höchstgehalt<br />

von 20 mg / kg überschritten nur 6 Proben (4%)<br />

<strong>und</strong> damit nochmals weniger als im Vorjahr (2007: 6 %).<br />

Häufig waren Buchweizenprodukte betroffen; der höchste<br />

Wert bei angeblich glutenfreien Produkten wurde mit<br />

110 mg / kg bei einem Buchweizenmehl festgestellt, auch<br />

eine Babynahrung auf Buchweizenbasis ergab mit 26 mg / kg<br />

einen auffälligen Bef<strong>und</strong>.<br />

Kohlenhydratreiche Lebensmittel der Wahl für Zöliakiepatienten<br />

sind Reis, Soja, Mais, Hirse oder Buchweizen,<br />

weil sie von Natur aus kein Gluten enthalten. Eine Untersuchungsreihe<br />

zeigte, dass aber auch bei diesen Produkten<br />

für empfindliche Personen Vorsicht geboten ist: Wenn<br />

in der Etikettierung kein durchgestrichenes Ährensymbol<br />

oder der Hinweis „glutenfrei“ vorhanden ist, können häufig<br />

Verunreinigungen durch Gluten enthalten sein. So war bei<br />

immerhin 11 von insgesamt 24 untersuchten Proben Gluten<br />

nachweisbar. In acht Proben, also jeder dritten (darunter<br />

Sojaflocken, Mais <strong>und</strong> Buchweizenmehl), waren mehr<br />

als 20 mg / kg Gluten enthalten. Den höchsten Glutengehalt<br />

wies mit 353 mg / kg ein Buchweizenmehl auf. Solche<br />

Werte blieben noch unbeanstandet, da angesichts der üblichen<br />

Verzehrsmengen der Produkte mit akuten Symptomen<br />

auch bei Zöliakiepatienten eher nicht zu rechnen ist.<br />

Dies ist aktuellen Studien zufolge ab einer Aufnahme von<br />

50 Milligramm Gluten pro Tag der Fall, was einem Glutengehalt<br />

von 500 mg / kg <strong>und</strong> einer Aufnahme von<br />

100 Gramm des Produktes, verzehrt in Form von Brot,<br />

Bratlingen o. ä. entspricht. Ein ausführlicher Bericht vom<br />

10.02.2009 ist unter www.ua-bw.de nachzulesen.<br />

Hans-Ulrich Waiblinger, CVUA Freiburg<br />

„Glutenfrei“ ist nicht gleich „glutenfrei“<br />

Bis zu ein Prozent der Bevölkerung leidet an Zöliakie (Synonym: Sprue), einer<br />

chronischen Erkrankung des Dünndarms. Verursacht wird die Zöliakie durch<br />

ein bestimmtes Getreideprotein, das Gluten. Glutenhaltige Getreidearten sind<br />

vor allem Weizen <strong>und</strong> Dinkel, Roggen <strong>und</strong> Gerste. Zöliakiepatienten müssen<br />

sich lebenslang von glutenfreien Lebensmitteln ernähren. Hersteller von<br />

Säuglingsnahrung wie auch von Back- <strong>und</strong> Teigwaren bieten daher eigens<br />

„glutenfreie“ Produkte an, bei deren Herstellung eine „Verunreinigung“ durch<br />

Gluten bzw. glutenhaltige Getreidearten unbedingt vermieden wird. Die Produkte<br />

sind am durchgestrichenen Ährensymbol, dem Logo der Deutschen Zöliakie Gesellschaft e. V., erkennbar.<br />

Erfahrungsgemäß als tolerabel angesehen wird eine Gesamtzufuhr an Gluten von 10 Milligramm pro Tag<br />

(laut Deutscher Zöliakie Gesellschaft). In einer europäischen Verordnung wurde jetzt als Obergrenze 20 Milligramm<br />

Gluten pro Kilogramm Lebensmittel festgelegt, sofern dieses als „glutenfrei“ angeboten werden soll.<br />

124


GENTECHNIK IN LEBENSMITTELN<br />

Gentechnik in Lebensmitteln<br />

Auch <strong>2008</strong> nahmen die Anbauflächen für gentechnisch veränderter (gv) Planzen weiter zu. So erfolgte in den USA<br />

der Anbau von gv-Soja (92%) <strong>und</strong> Mais (80 %) nahezu flächendeckend. Entgegen diesem Trend werden in Lebensmitteln<br />

auf dem deutschen Markt bis auf wenige Ausnahmen weiterhin nur Spurenanteile an gentechnischen<br />

Veränderungen nachgewiesen. Neue Anbauzulassungen für Sojabohnen (insbesondere der Nachfolgepflanzen für<br />

Ro<strong>und</strong>up Ready-Soja) in Amerika sorgten in Europa für intensive Diskussionen um die derzeitige Nulltoleranz bei<br />

nicht zugelassenen Sorten. Die Untersuchungen ergaben allerdings keine Hinweise, dass hiesige Produkte bereits<br />

entsprechende Verunreinigungen enthalten. Insgesamt zeigten die Untersuchungen von Proben sowie Überprüfungen<br />

vor Ort auch <strong>2008</strong>, dass Hersteller intensiv bemüht sind, kennzeichnungspflichtige gentechnisch veränderte<br />

Bestandteile in ihren Produkten zu vermeiden. Dennoch haben auch nach Lockerung der gesetzlichen Anforderungen<br />

bisher nur wenige Hersteller von der werbenden Kennzeichnung „ohne Gentechnik“ Gebrauch gemacht.<br />

Aktuelle Informationen über Zulassungsanträge, den derzeitigen Stand des Anbaus von gentechnisch veränderten<br />

Pflanzen <strong>und</strong> des Einsatzes der Gentechnik im Lebensmittelbereich sind unter www.transgen.de zugänglich.<br />

JAHRESBERICHT <strong>2008</strong><br />

Untersuchungsergebnisse <strong>2008</strong><br />

Im Jahr <strong>2008</strong> wurden insgesamt 661 Lebensmittelproben<br />

auf Bestandteile aus gentechnisch<br />

veränderten Pflanzen untersucht. Insgesamt wurden<br />

in 71 Fällen (11%) positive Bef<strong>und</strong>e erhalten.<br />

Dies ist ein weiterer Rückgang im Vergleich<br />

zu den Vorjahren (2007: 686 Proben, 87 = 13 %<br />

positiv, 2006: 653 Proben, 108 = 17 % positiv).<br />

Spuren von nicht zugelassenem gentechnisch<br />

veränderteM (gv) LL601-Reis wurden in zwei<br />

Proben Langkornreis festgestellt, sind also noch<br />

immer vereinzelt anzutreffen.<br />

Eine Überschreitung des Kennzeichnungsgrenzwerts<br />

von 0,9 % ist weiterhin sehr selten. Jeweils<br />

einmal war dies bei Soja- <strong>und</strong> Maisprodukten der<br />

Fall. Während es sich bei Mais um ein eher exotisches<br />

Maischips-Produkt philippinische Herkunft<br />

handelte, betraf der Soja-Bef<strong>und</strong> ein Lecithin<br />

(Emulgator) eines einheimischen Weiterverarbeiters<br />

<strong>und</strong> bezieht sich auf ein größeres Spektrum<br />

daraus hergestellter Produkte.<br />

Besonders bei Mais war insgesamt ein sehr niedriges<br />

Niveau der Verunreinigungen feststellbar:<br />

Nur 7 von 183 Proben (4%) ergaben positive<br />

Bef<strong>und</strong>e, außer dem genannten Fall betrugen die<br />

nachgewiesenen Verunreinigungen weniger als<br />

0,05 Prozent. Weiterhin war immerhin ein Drittel<br />

aller Sojaproben (57 von 172 Proben = 33 %)<br />

positiv, aber auch hier überwogen die Spurenbef<strong>und</strong>e<br />

unter 0,1 Prozent.<br />

In einheimischer Rapssaat <strong>und</strong> in Rapshonig<br />

waren keine gentechnischen Veränderungen<br />

nachweisbar. Weitere stichprobenartige Untersuchungen<br />

bei Kartoffel-, Tomaten- <strong>und</strong> Zuckerrüben-Erzeugnissen<br />

sowie bei Papayas <strong>und</strong> Zucchini<br />

ergaben jeweils negative Bef<strong>und</strong>e.<br />

Reis<br />

Immer noch nicht ganz auszuschließen sind F<strong>und</strong>e von<br />

nicht zugelassenem gv-Reis LL601 in Langkornreis <strong>und</strong><br />

anderen Reisprodukten. Der erstmals 2006 in US-Reis<br />

entdeckte LL601-Reis (siehe <strong>Jahresbericht</strong> 2006) wurde<br />

<strong>2008</strong> noch in zwei von 128 Reisproben nachgewiesen.<br />

Reisprodukte aus China –<br />

Vorführpflicht zeigt Wirkung<br />

Reisprodukte aus China, speziell Reisnudeln, enthielten in<br />

den vergangenen beiden Jahren immer wieder Spuren von<br />

nicht zugelassenem insektenresistentem Bt-Reis. Daher<br />

traten im April <strong>2008</strong> auch für den Import solcher Produkte<br />

EU-weit verschärfte Regeln in Kraft. Möglichlicherweise haben<br />

u. a. diese Maßnahmen dazu geführt, dass in den insgesamt<br />

33 Proben von Reisnudeln überwiegend chinesischer<br />

Herkunft keine gentechnischen Veränderungen nachweisbar<br />

waren (2007 waren 2 von 46 untersuchten Proben <strong>und</strong><br />

2006 waren 3 von 25 untersuchten Proben positiv).<br />

125


LEBENSMITTELÜBERWACHUNG BW<br />

teil IV spezielle untersuchungsbereiche<br />

Soja<br />

Weiterhin nahezu flächendeckend ist der Anbau gentechnisch<br />

veränderter Pflanzen in den wichtigsten Anbauländern,<br />

den USA <strong>und</strong> Argentinien. Auch in Brasilien, dem derzeit<br />

wichtigsten Herkunftsland von Soja für die Lebensmittelherstellung<br />

(z. B. für Speiseöle, Lecithine) überwiegen gv-Pflanzen<br />

im Anbau. <strong>2008</strong> wurden neben der bereits seit über<br />

10 Jahren den Markt dominierenden Ro<strong>und</strong>up Ready-Soja<br />

(RR-Soja) weitere gv-Sojabohnen für den Import zugelassen,<br />

u. a. Ro<strong>und</strong>up Ready 2 (MON 89788) der Firma Monsanto,<br />

die ab 2009 in großem Stil in den USA angebaut werden<br />

soll. Die beschleunigte Zulassung noch Ende <strong>2008</strong> sollte<br />

auch verhindern, dass ganze Schiffsladungen an Importsoja<br />

aufgr<strong>und</strong> etwaiger Spurenbef<strong>und</strong>e bei nicht zugelassenen<br />

gv-Sojabohnen zurückgewiesen werden müssen.<br />

Keine Anhaltspunkte für nicht zugelassene gv-Soja<br />

Von den insgesamt 172 Proben von Lebensmitteln wurden<br />

95 ausgewählt, deren Rohstoffe sehr wahrscheinlich aus<br />

Importware stammten. Keines der Lecithine, Sojaproteine<br />

<strong>und</strong> anderen Produkte war auffällig hinsichtlich nicht zugelassener<br />

gv-Soja.<br />

Ro<strong>und</strong>up Ready-Soja – ein Drittel positiv<br />

57 von 172 Proben <strong>und</strong> damit genau ein Drittel aller Lebensmittelproben<br />

enthielten RR-Soja (s. auch Grafik). Allerdings<br />

betrugen die Anteile bei nur 13 Prozent mehr als 0,1 %,<br />

während die übrigen 20 Prozent nur Spurenanteile zumeist<br />

unter 0,05 % aufwiesen.<br />

Auffällig niedrig ist der Anteil positiver Proben bei Tofu. Nur<br />

3 von 43 Proben enthielten gv-Soja, jeweils in sehr geringen<br />

Spurenanteilen unter 0,05 Prozent. Sehr häufig positiv sind<br />

dagegen Produkte mit Sojaprotein, wie etwa Sportlernahrung.<br />

Kennzeichnungsgrenzwert<br />

bei Sojalecithin überschritten<br />

Sojalecithine werden vor allem von Schokoladenherstellern<br />

in großen Mengen als Emulgator benötigt <strong>und</strong> daher zumeist<br />

aus Brasilien importiert. Ein Lecithin eines einheimischen<br />

Herstellers von Schokoladenprodukten enthielt Anteile an<br />

gv-Soja, die deutlich über dem Kennzeichnungsgrenzwert<br />

lagen. Daraus ergibt sich eine Kennzeichnungspflicht aller<br />

damit hergestellten Produkte. Geliefert wurde das Sojalecithin<br />

von einem weltweit operierenden Hersteller von Sojaprodukten,<br />

der ein Untersuchungszertifikat mit negativem<br />

Resultat beigefügt hatte.<br />

Aussagekraft von Untersuchungsberichten oft ungenügend<br />

Die Aussagekraft der Untersuchungen von Sojalecithinen auf gentechnische Veränderungen hängt in entscheidendem<br />

Maße von der Menge an Erbsubstanz ab, die überhaupt aus den Lecithinen gewonnen werden kann.<br />

Diese beeinflusst die so genannte praktische Nachweisgrenze stark. Wenn ihr Wert 0,9 Prozent übersteigt,<br />

ist eine Überprüfung der Einhaltung des Kennzeichnungsgrenzwertes nicht mehr möglich. Viele Laboratorien<br />

teilen ihren Auftraggebern die praktische Nachweisgrenze im Falle negativer Bef<strong>und</strong>e jedoch nicht mit.<br />

Anteile positiver Proben bei Soja- <strong>und</strong> Maiserzeugnissen von 2003 bis <strong>2008</strong> (in %)<br />

Dunkle Säulen: Anteile positiver Proben · Helle Säule: Anteile von Proben über 1 bzw. GVP 0,9 %<br />

40<br />

Soja<br />

40<br />

Mais<br />

35<br />

39<br />

35<br />

30<br />

34<br />

33<br />

34<br />

33<br />

30<br />

25<br />

20<br />

27<br />

25<br />

20<br />

29<br />

26<br />

15<br />

15<br />

10<br />

9<br />

10<br />

15<br />

5<br />

0<br />

3 3<br />

0 0 1<br />

5<br />

0<br />

0 0 0<br />

7<br />

0 5 0 4 1<br />

2003 2004 2005 2006 2007 <strong>2008</strong><br />

2003 2004 2005 2006 2007 <strong>2008</strong><br />

126


GENTECHNIK IN LEBENSMITTELN<br />

Untersuchung von Lebensmitteln mit Soja <strong>und</strong> Mais auf Bestandteile von gentechnisch veränderten Organismen<br />

Produktgruppe Proben- Zahl der Zahl der Proben Proben Proben<br />

(Auswahl) zahl negativen positiven >0,9% >0,1-0,9% 0,1% <strong>und</strong><br />

Proben Proben weniger<br />

Gesamtlebensmittel mit Soja 172 115 57 (= 33 %) 1 22 34<br />

Sojabohnen, -hälften 9 6 2 0 0 2<br />

Sojabohnen, -schrot, -flocken, -mehl 37 26 11 0 3 8<br />

Tofu, -erzeugnisse, Sojadrinks 43 40 3 0 0 3<br />

Sportlernahrung 25 6 17 0 6 11<br />

Lecithin 19 17 (1) 6 1 5 0<br />

Gesamtlebensmittel mit Mais 183 176 7 (= 4 %) 1 0 6<br />

Maiskörner<br />

(auch Ernte <strong>2008</strong>, Popcorn-Mais<br />

30 25 5 0 0 4<br />

Maisgrieß, Maismehl 52 52 0 0 0 0<br />

Maischips, Knabbergebäck mit Mais 38 36 2 1 0 2<br />

JAHRESBERICHT <strong>2008</strong><br />

Die Nachweisgrenze betrug in der Regel 0,05 % Anteil gentechnisch veränderter Soja bzw. Mais (bestimmt als Anteil gentechnisch<br />

veränderter DNA, bezogen auf die jeweilige Spezies-DNA). Überschritt die Sensitivität bzw. Bestimmungsgrenze der Methode in<br />

einer Probe diesen Wert deutlich oder lag diese gar über dem Grenzwert von 0,9 %, wurde eine Dokumentenprüfung erforderlich<br />

(Probenzahl in Klammern).<br />

Kennzeichnung „ohne Gentechnik“<br />

Werbung „ohne Gentechnik“ weiterhin rar<br />

Auch die seit <strong>2008</strong> gelockerten Anforderungen an die<br />

Werbung mit dem Hinweis „ohne Gentechnik“ führten<br />

nicht dazu, dass vermehrt Produkte diesen Hinweis<br />

tragen. Im Gegenteil: Ein Tofuhersteller entschied sich<br />

zum Jahresende, diesen Hinweis nicht mehr zu verwenden.<br />

Negative Resonanz in der Öffentlichkeit <strong>und</strong><br />

der Presse, die eine vollkommene Abwesenheit von<br />

gv-Soja bei einer solchen Kennzeichnung erwarten,<br />

führten zu diesem Schritt. Die gesetzliche Regelung<br />

hingegen verlangt nicht, dass die Erzeugnisse absolut<br />

„GVO-frei“ sind: Technisch unvermeidbare Spuren bis<br />

zu einer Größenordnung von ca. 0,1 % können toleriert<br />

werden.<br />

Im Gegensatz zu den Lebensmitteln tierischer Herkunft haben<br />

sich mit der Novellierung der deutschen gesetzlichen<br />

Regelung die Anforderungen an pflanzliche Lebensmittel<br />

„ohne Gentechnik“ nicht geändert. Weiterhin wird nur ein<br />

kleines Produktsegment, v. a. Tofu <strong>und</strong> „Fleisch-Ersatz“-Produkte<br />

für Vegetarier so beworben.<br />

In der Grafik werden konventionelle (= Nicht-Bio) Sojaprodukte,<br />

konventionelle Sojaprodukte mit dem Hinweis „ohne<br />

Gentechnik“ sowie Öko-/Bio-Produkte verglichen. Wenngleich<br />

nur 18 Proben von konventionellen Erzeugnissen<br />

„ohne Gentechnik“ erhoben werden konnten, ist erkennbar,<br />

dass der Grad der Verunreinigungen im Vergleich zu sonstigen<br />

konventionellen Lebensmitteln deutlich geringer ist.<br />

Zwar enthielten 5 der 18 Proben Verunreinigungen durch<br />

gentechnisch veränderte Soja. Es handelte sich jedoch<br />

ausschließlich um Spuren unter 0,05 %, die auch bei Lebensmitteln<br />

„ohne Gentechnik“ als technisch unvermeidbar<br />

angesehen werden.<br />

In der zweiten Jahreshälfte zeichnete sich ab, dass<br />

erste Betriebe in Baden-Württemberg tierische Lebensmittel<br />

(Milch, Teigwaren mit Eiern) mit dem Hinweis<br />

bewerben <strong>und</strong> von den hier gelockerten Anforderungen<br />

Gebrauch machen. Wie auch bisher bei<br />

pflanzlichen Lebensmitteln wird die Lebensmittelüberwachung<br />

stichprobenartig die Einhaltung der Anforderungen<br />

überprüfen. Schwerpunkt wird die Kontrolle<br />

der Rückverfolgbarkeit zum Erzeuger sowie die Vor-<br />

Ort-Überprüfung der verwendeten Futtermittel sein.<br />

50<br />

40<br />

30<br />

20<br />

10<br />

Anteile positiver Proben bei Sojaerzeugnissen<br />

(in %); Vergleich Bio, konventionell <strong>und</strong> ohne Gentechnik<br />

positive Proben (%)<br />

43<br />

Proben > 0,1 % (%)<br />

Proben > 0,9 % (%)<br />

28<br />

17<br />

9<br />

0<br />

7<br />

0 0<br />

0 0<br />

ökologisch konventionell „ohne Gentechnik“<br />

127


LEBENSMITTELÜBERWACHUNG BW<br />

teil IV spezielle untersuchungsbereiche<br />

Maisprodukte<br />

Weiter auf sehr niedrigem Niveau ist der Anteil positiver Proben bei Mais (s. Grafik Seite 126). Lediglich 7 von<br />

183 (= 4 %) der Maisproben enthielten gv-Mais. Nachgewiesen wurden Spuren der zugelassenen Mais-Events NK 603,<br />

Bt 11, MON 810 <strong>und</strong> TC 1507 bis auf eine Ausnahme in Spurenanteilen unter 0,05 Prozent.<br />

gv-Mais in Chips aus Philippinen<br />

Jeweils in Anteilen über 10 Prozent wurden die zugelassenen gv-Mais-Events MON 810 <strong>und</strong> NK 603 in einer Probe Maischips<br />

philippinischer Herkunft nachgewiesen. Nicht auszuschließen war, dass es sich hier um so genannte stacked events<br />

handelt, also gv-Mais, der eine Hybride aus beiden gv-Pflanzen darstellt. Analytisch lässt sich nicht unterscheiden, ob eine<br />

Mischung zweier gv-Pflanzen oder eine Hybride vorliegt. Da letztere für den EU-Markt auch schon zugelassen war, lag nur<br />

ein Verstoß gegen die Kennzeichnungspflicht vor.<br />

Raps<br />

Weiterhin unklar ist die rechtliche Einstufung solcher Bef<strong>und</strong>e.<br />

Auch aufgr<strong>und</strong> entsprechender Stellungnahmen<br />

der EU-Kommission beanstandet die Lebensmittelüberwachung<br />

derzeit keine Honige, in denen zugelassene gv-<br />

Events nachgewiesen werden. In einem Urteil aus <strong>2008</strong><br />

sah hingegegen das Verwaltungsgericht Augsburg nachweisbare<br />

Bestandteile des für Lebensmittel zugelassenen<br />

MON 810-Mais in Honig als unzulässig an. Die Entscheidung<br />

in höherer Instanz steht aber hier noch aus.<br />

Screening auf sonstige gentechnisch<br />

veränderte Pflanzen<br />

Außer bei Soja, Mais, Raps <strong>und</strong> Reis wurden in der EU<br />

bisher lediglich bei Papaya bereits gv-Produkte nachgewiesen.<br />

Entsprechende Bef<strong>und</strong>e liegen jedoch mittlerweile<br />

einige Jahre zurück.<br />

In keiner der 52 untersuchten Proben von Rapssaat sowie<br />

kaltgepressten Rapsölen von baden-württembergischen<br />

Ölmühlen war gv-Raps nachweisbar. Gentechnisch veränderter<br />

Raps darf in der EU weiterhin nicht angebaut<br />

werden. Allerdings bestehen für drei Events zur Weiterverarbeitung<br />

zu bestimmten Produkten (v. a. raffiniertes Speiseöl)<br />

eingeschränkte Importzulassungen.<br />

Nur Honige aus Kanada positiv;<br />

einheimische Honige durchweg negativ<br />

Das Monitoring einheimischer Raps- sowie Blütenhonige<br />

auf gv-Raps wurde fortgesetzt. Bei keinem der insgesamt<br />

41 einheimischen Honige waren bei der DNA-Analyse der<br />

Pollen gentechnische Veränderungen nachweisbar. Anders<br />

bei Honigen kanadischer Provenienz: Wiederum waren alle<br />

fünf untersuchten Proben deutlich positiv; nachgewiesen<br />

wurden die Events GT73 <strong>und</strong> MS8 <strong>und</strong> somit die wichtigsten<br />

in Kanada angebauten gv-Raps-Linien.<br />

Die „Gen-Tomate“ wurde trotz umfangreicher Untersuchungen<br />

niemals in der EU nachgewiesen <strong>und</strong> hat weltweit<br />

derzeit im kommerziellen Anbau kaum praktische Relevanz.<br />

Produkte aus Kartoffeln <strong>und</strong> Zuckerrüben sind auch in der<br />

EU für technische bzw. Lebenmittelzwecke zugelassen, ein<br />

kommerzieller Anbau findet derzeit noch nicht statt. Daher<br />

wurde das Stichprobenprogramm für „sonstige“ Pflanzenarten,<br />

bei denen unter Umständen mit gv-Verunreinigungen<br />

zu rechnen ist, in geringem Umfang fortgesetzt.<br />

Insgesamt 47 Proben von Tomatenkonserven, Kartoffelprodukten,<br />

zerkleinerten Zuckerrüben aus der Zuckerfabrik,<br />

Papayas <strong>und</strong> Zucchini wurden untersucht. Bei keiner der<br />

untersuchten Proben ergaben sich im Screening Anhaltspunkte<br />

auf gentechnische Veränderungen.<br />

Hans-Ulrich Waiblinger · CVUA Freiburg<br />

128


estrahlung von lebensmitteln<br />

Bestrahlung von Lebensmitteln<br />

Die Behandlung mit ionisierenden Strahlen wird zur Reifungsverzögerung, Keimhemmung, Bekämpfung von Schadinsekten<br />

oder zur Verzögerung des Verderbs <strong>und</strong> Reduzierung von Krankheitskeimen eingesetzt. Zurzeit dürfen<br />

nur getrocknete, aromatische Kräuter <strong>und</strong> Gewürze EU-weit, also auch in Deutschland, bestrahlt werden. Für alle<br />

anderen Lebensmittel als getrocknete Kräuter <strong>und</strong> Gewürze gilt in Deutschland ein nationales Bestrahlungsverbot,<br />

während in anderen europäischen Mitgliedsstaaten weitere Lebensmittel bestrahlt werden dürfen: in Frankreich<br />

(z. B. Krabben), Belgien (z. B. Froschschenkel), den Niederlanden (z. B. Geflügel), Italien (z. B. Kartoffeln) <strong>und</strong> Großbritannien<br />

(z. B. Zwiebeln).<br />

Ergebnisübersicht<br />

Nachdem die Jahre zuvor der Prozentsatz der Lebensmittel,<br />

bei denen eine Bestrahlung nachgewiesen werden konnte,<br />

stetig steigend war (2005 bis 2007: 2,0 % ➝ 3,1 % ➝<br />

3,6 %), zeichnet sich für das Jahr <strong>2008</strong> ein deutlicher Rückgang<br />

ab (1,5%). Betroffen waren, wie in den zurückliegenden<br />

Berichtsjahren, Produkte wie Gewürze, Trockenfertigsuppen,<br />

aber auch Nahrungsergänzungsmittel.<br />

Insbesondere im Bereich der Nahrungsergänzungsmittel<br />

zeichnet sich eine positive Tendenz ab. In den Vorjahren<br />

waren 7 von 27 (26%, 2006) bzw. 7 von 65 (11%, 2007)<br />

untersuchten Proben Nahrungsergänzungsmittel bestrahlt.<br />

Daher wurden im Berichtsjahr nochmals mehr Proben<br />

untersucht. Lediglich bei einer Probe Grünlipp-Muschel-<br />

Kapseln konnte eine Bestrahlung nachgewiesen werden.<br />

Andere untersuchte Erzeugnisse, wie z. B. Süßwasseralgenpräparate,<br />

die in den Jahren zuvor aufgefallen waren,<br />

ergaben in dem zurückliegenden Jahr keinen Hinweis auf<br />

eine Bestrahlung.<br />

Froschschenkel<br />

Im zurückliegenden Jahr wurden einige tiefgefrorene Froschschenkel<br />

auf eine Behandlung mit ionisierenden Strahlen<br />

untersucht. Die Schenkel der Amphibien werden u. a. wegen<br />

möglicher Kontamination mit Salmonellen bestrahlt. Seit<br />

2006 dürfen derart behandelte Froschschenkel aufgr<strong>und</strong> einer<br />

Genehmigung (Allgemeinverfügung) nicht nur in den EU-<br />

Mitgliedsstaaten Frankreich, Belgien <strong>und</strong> den Niederlanden,<br />

sondern auch in Deutschland in den Verkehr gebracht werden<br />

(siehe hierzu auch <strong>Jahresbericht</strong> 2006). Bei einer Probe<br />

nachweislich bestrahlter tiefgefrorener Froschschenkel, die<br />

von den Lebensmittelkontrolleuren in der Gastronomie erhoben<br />

wurde, stellte sich heraus, dass die Information, dass es<br />

JAHRESBERICHT <strong>2008</strong><br />

Ergebnisse der auf Bestrahlung untersuchten Lebensmittel<br />

Lebensmittelgruppe Zahl der untersuchten Lebensmittelproben davon bestrahlt<br />

Kräuterkäse 16 0<br />

Fleisch 2 0<br />

Fisch, Fischerzeugnisse 5 0<br />

Krustentiere, Schalentiere, Muscheln <strong>und</strong><br />

andere Wassertiere sowie deren Erzeugnisse<br />

(z. B. Froschschenkel) 31 1<br />

Suppen, Soßen<br />

(einschließlich Instantnudelgerichte- <strong>und</strong> -suppen) 40 3<br />

Hülsenfrüchte, Ölsamen, Schalenobst 11 1<br />

Kartoffeln, Teile von Pflanzen mit<br />

hohem Stärkegehalt 4 0<br />

getrocknetes Gemüse, Gemüseerzeugnisse 14 0<br />

Pilze, getrocknet 38 0<br />

frisches Obst 18 0<br />

Trockenobst oder Obsterzeugnisse 6 0<br />

Tees bzw. teeähnliche Erzeugnisse 30 0<br />

Fertiggerichte, zubereitete Speisen 7 0<br />

Nahrungsergänzungsmittel 82 1<br />

Gewürze, Kräuter, einschließlich Zubereitungen<br />

<strong>und</strong> Gewürzsalz 221 2<br />

sonstiges 9 0<br />

Summe 534 8 (1,5 %)<br />

129


LEBENSMITTELÜBERWACHUNG BW<br />

teil IV spezielle untersuchungsbereiche<br />

sich hier um bestrahlte Ware handelt, nicht an den Gast weitergegeben<br />

wurde. Dies schreibt der Gesetzgeber in der Lebensmittelbestrahlungs-Verordnung<br />

jedoch vor. Bei einem<br />

der untersuchten Erzeugnisse, welches aus Frankreich bezogen<br />

wurde, wurde auf dem Lieferschein angegeben, dass<br />

eine Behandlung mit UV-Strahlen durchgeführt wurde. UV-<br />

Strahlen können, abhängig von der Wellenlänge, ebenso wie<br />

ionisierende Strahlen zur Entkeimung eingesetzt werden,<br />

jedoch ist die Eindringtiefe der Strahlen deutlich geringer.<br />

Nach deutschem Recht ist der Einsatz von UV-Strahlen jedoch<br />

nur zulässig für die Behandlung von Trinkwasser, der<br />

Oberfläche von Obst- <strong>und</strong> Gemüseerzeugnissen <strong>und</strong> von<br />

Hartkäse bei der Lagerung.<br />

◆<br />

Irene Straub, CVUA Karlsruhe<br />

Radiochemische Untersuchungen<br />

Als Folge der Reaktorkatastrophe von Tschernobyl kam es 1986 auch in Deutschland zu teilweise erheblichen<br />

Kontaminationen mit künstlichen Radionukliden. Um bei möglichen Ereignissen dieser Art in der Zukunft besser<br />

reagieren zu können, beschloss der B<strong>und</strong>estag 1986 die Einrichtung des b<strong>und</strong>esweiten Radioaktivitätsmessnetzes<br />

IMIS (= Integriertes Mess- <strong>und</strong> InformationsSystem zur Überwachung der Umweltradioaktivität).<br />

Die CVUAs Freiburg <strong>und</strong> Stuttgart sind als Landesmessstellen für Baden-Württemberg in dieses System eingeb<strong>und</strong>en<br />

(über 2000 Messstellen b<strong>und</strong>esweit). Die aktuellen Messergebnisse sind in Form von Karten <strong>und</strong> Diagrammen<br />

über das Internet beim B<strong>und</strong>esamt für Strahlenschutz abrufbar (www.bfs.de). Dort finden sich auch umfangreiche<br />

Erläuterungen <strong>und</strong> gegebenenfalls entsprechende Empfehlungen an die Bevölkerung. IMIS wertet die Daten im<br />

Normalbetrieb täglich, im radioaktiven Ereignisfall (Intensivbetrieb) alle 2 St<strong>und</strong>en aus.<br />

Untersuchungen auf radioaktives Cäsium<br />

Bezeichnung<br />

Gesamt<br />

Probenzahl<br />

Cs-137 + Cs-134<br />

davon<br />

Proben über Proben über Akt. Konz. (Bq/kgFM)<br />

EU-Länder Drittländer dem Grenzwert Nachweisgrenze min. max.<br />

Milch, -Erzeugnisse, Käse 93 12 15 0,05 0,54<br />

Gewürze, getr. Kräuter 2 1<br />

Fleisch (ohne Wild) 102 6 2 19


Radioaktivität<br />

IMIS-Übung<br />

Im Berichtsjahr wurde im Januar eine b<strong>und</strong>esweite Übung<br />

zum IMIS-Intensivbetrieb veranstaltet mit Probenahme<br />

<strong>und</strong> Untersuchung von Gemüse <strong>und</strong> Bodenbewuchs aus<br />

jedem der 44 Stadt- <strong>und</strong> Landkreise <strong>und</strong> anschließender<br />

Datenübertragung in das IMIS-System. Die Übung wurde<br />

mit Erfolg abgeschlossen.<br />

Die Durchführung von Übungen entspricht dem Vorsorgegedanken.<br />

Übungen sind eine wichtige Voraussetzung<br />

dafür, dass das komplexe System von Alarmierung, Probenahme,<br />

Messung <strong>und</strong> Datenmeldung auch im Ereignisfall<br />

funktioniert <strong>und</strong> so als Entscheidungshilfesystem für den<br />

radioaktiven Ernstfall zur Verfügung stehen kann.<br />

Probenzahlen <strong>und</strong> Ergebnisse<br />

Im Jahr <strong>2008</strong> wurden in Baden-Württemberg 1.402 Lebensmittel-,<br />

Trinkwasser-, Futtermittelproben (siehe Kapitel<br />

VI Futtermittel) sowie Bodenproben auf ihren Radioaktivitätsgehalt<br />

untersucht. Den größten Teil der Untersuchungen<br />

machten die gammaspektrometrischen Analysen auf<br />

radioaktives Cäsium aus (Cs-137, Cs-134). Wie die Tabelle<br />

zeigt, ist die Kontamination mit radioaktivem Cäsium bei<br />

den meisten Lebensmitteln nur noch sehr gering. Gehalte<br />

über dem Grenzwert sind teilweise jedoch noch bei Wild<br />

festzustellen.<br />

§<br />

Grenzwerte<br />

Nach der Verordnung (EG) Nr. 733/<strong>2008</strong> dürfen<br />

Lebensmittel aus bestimmten Nicht-EU-Ländern<br />

nur dann importiert werden, wenn der Grenzwert<br />

für die Summe von Cäsium-134 <strong>und</strong> Cäsium-137<br />

nicht überschritten ist. Dieser beträgt<br />

370 Bq pro kg bei Milchprodukten <strong>und</strong> Kleinkindernahrung<br />

bzw. 600 Bq pro kg bei allen übrigen<br />

Lebensmitteln. In Deutschland werden Lebensmittel,<br />

welche die genannten Grenzwerte überschreiten,<br />

von der Überwachung als nicht sicher<br />

im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 178/2002 <strong>und</strong><br />

damit als nicht verkehrsfähig beurteilt.<br />

Wildfleisch, Wildpilze<br />

Die Kontamination von heimischem Wildfleisch, insbesondere<br />

Wildschweinfleisch, ist immer noch deutlich messbar.<br />

In Baden-Württemberg wurden Gehalte für Gesamtcäsium<br />

von nicht nachweisbar ( < 0,5 Bq / kg) bis 8.453 Bq / kg bei<br />

einer Wildschwein-Probe aus dem Kreis Biberach festgestellt.<br />

Wild mit einem Gesamtcäsium-Gehalt von mehr als<br />

600 Bq / kg ist nach EU-Recht als nicht sicheres Lebensmittel<br />

zu bewerten <strong>und</strong> darf nicht in den Handel kommen.<br />

Gründe für die große Spannbreite der gef<strong>und</strong>enen Cäsium-<br />

Gehalte sind zum einen die regional verschiedenen Kontaminationen<br />

durch den Tschernobyl-Fallout sowie das jeweils<br />

bestehende Nahrungsangebot. Besonders Nahrungsbestandteile<br />

aus dem Boden ( z. B. Hirschtrüffel) können zu<br />

hohen Cäsium-Gehalten im Wildschweinfleisch führen.<br />

Die Landesregierung Baden-Württembergs hat deshalb<br />

im Jahr 2005 ein umfangreiches Überwachungsprogramm<br />

installiert. Danach müssen in den als belastet erkannten<br />

Gebieten alle Wildschweine vor ihrer Vermarktung<br />

auf Radioaktivität untersucht werden, <strong>und</strong> zwar in eigener<br />

Verantwortung der Jäger. Zusätzliche „Erk<strong>und</strong>ungsmessungen“<br />

durch die staatlichen Labors (CVUA Stuttgart <strong>und</strong><br />

Freiburg) sollen sicherstellen, dass mögliche weitere Belastungsgebiete<br />

erkannt werden. Weiterhin werden Proben<br />

aus Gaststätten <strong>und</strong> Metzgereien untersucht. Die aktuellen<br />

Messergebnisse werden in Form von Karten <strong>und</strong> Tabellen<br />

im Internet veröffentlicht unter www.cvua-freiburg.<br />

de (Themen > Radioaktivität) bzw. unter www.ua-bw.<br />

de (siehe zuletzt aktuelle Meldung vom 06.04.2009).<br />

Auch im Jahr <strong>2008</strong> war die Zahl der privaten Pilzeinsendungen<br />

nur gering. Höchstmengenüberschreitungen wurden<br />

weder bei heimischen noch bei importierten Pilzen<br />

festgestellt.<br />

Strontium-90<br />

Bei 34 Lebensmittel-, Futtermittel- <strong>und</strong> Bodenproben wurde<br />

außerdem der Strontium-90-Gehalt bestimmt (Sr-90).<br />

Sr-90 verhält sich chemisch ähnlich wie Calcium <strong>und</strong> wird<br />

deshalb vom Körper besonders während der Wachstumsphase<br />

fest in die Knochensubstanz eingebaut, es hat eine<br />

Halbwertzeit von ca. 30 Jahren. Durch den Kraftwerksunfall<br />

von Tschernobyl wurde Deutschland nur unwesentlich mit<br />

Sr-90 <strong>und</strong> anderen schwerflüchtigen Radionukliden (Plutonium,<br />

Uran) kontaminiert.<br />

Gesamtkost aus Kantinen<br />

Jede Woche werden aus zwei Krankenhaus- <strong>und</strong> einer<br />

Polizeikantine Gesamtkostproben auf den Gehalt an<br />

Cs-137 untersucht. Die Situation ist seit Jahren unverändert:<br />

Es ergab sich für die durchschnittliche an einem Tag<br />

pro Person mit der Nahrung aufgenommene Menge an<br />

künstlichem Cäsium-137 ein Mittelwert von 0,16 Bq pro<br />

Person <strong>und</strong> Tag (Minimum 0,03; Maximum 1,1 Bq). Die<br />

Sr-90-Gehalte lagen zwischen 0,03 <strong>und</strong> 0,16 Bq.<br />

Mehr zur langjährigen Entwicklung der gesamten Strahlenbelastung<br />

durch die Nahrung ist in dem Bericht vom<br />

21.04.2006 „20 Jahre Tschernobyl – die Lebensmittelüberwachung<br />

Baden-Württemberg zieht Bilanz“ unter www.uabw.de<br />

nachzulesen.<br />

Dr. Helmut Kaut, CVUA Stuttgart<br />

JAHRESBERICHT <strong>2008</strong><br />

131


LEBENSMITTELÜBERWACHUNG BW<br />

teil IV spezielle untersuchungsbereiche<br />

Industrie- <strong>und</strong> umweltbedingte Kontaminanten<br />

Dioxine <strong>und</strong> dioxinähnliche PCB<br />

Unter dem Begriff Dioxine werden 210 chemische Verbindungen mit einer ähnlichen Struktur zusammengefasst:<br />

75 polychlorierte Dibenzo-p-dioxine (PCDD) <strong>und</strong> 135 polychlorierte Dibenzofurane (PCDF).<br />

Dioxine gehören zu den giftigsten chlororganischen Verbindungen. Durch ihre gute Fettlöslichkeit <strong>und</strong> ihre<br />

Langlebigkeit reichern sie sich in der Nahrungskette an. Nach heutiger Kenntnis nimmt der Mensch diese<br />

Substanzen fast ausschließlich über die Nahrung auf. Mit Dioxinen belastete Lebensmittel können daher<br />

für die Verbraucher ein ges<strong>und</strong>heitliches Risiko darstellen. Bestimmte polychlorierte Biphenyle (PCB)<br />

weisen dioxinähnliche Eigenschaften auf <strong>und</strong> sind daher ebenfalls in den Blickpunkt des Interesses gerückt.<br />

Den dioxinähnlichen PCB werden wie den Dioxinen Toxizitätsäquivalente (TEQ) zugeordnet, die diese<br />

PCB-Kongenere unter Verwendung eines entsprechenden Faktors gemäß ihrer Toxizität im Vergleich zum<br />

2,3,7,8-Tetrachlordibenzodioxin (kurz 2,3,7,8-TCDD) als Referenz (Toxizitätsäquivalenzfaktor-TEF) einstufen.<br />

Die Verordnung (EG) Nr. 1881/2006 setzt Höchstgehalte sowohl für Dioxine, als auch für den Gesamt-<br />

TEQ-Gehalt (als Summe der Toxizitätsäquivalente von Dioxinen <strong>und</strong> dioxinähnlichen PCB) fest. Zusätzlich<br />

wurden separate Auslösewerte für Dioxine <strong>und</strong> dioxinähnliche PCB festgesetzt, bei deren Überschreitung<br />

die Kontaminationsquelle ermittelt <strong>und</strong> Maßnahmen zur Eindämmung oder Beseitigung der Kontamination<br />

ergriffen werden sollen. Weitere Informationen sind unter www.ua-bw.de zu finden.<br />

Untersuchungsergebnisse<br />

in der Übersicht<br />

Im Jahr <strong>2008</strong> wurden insgesamt 616 Proben auf Dioxine<br />

untersucht, hiervon 471 Lebensmittel, 124 Futtermittel,<br />

19 Grasproben (im Rahmen eines Referenzmessprogrammes)<br />

<strong>und</strong> 2 sonstige Proben. Bei 471 Lebensmitteln,<br />

57 Futtermitteln <strong>und</strong> den 19 Grasproben wurden zusätzlich<br />

<strong>und</strong> bei 2 Lebensmitteln ausschließlich die Gehalte<br />

an dioxinähnlichen PCB bestimmt. Die Ergebnisse der<br />

Futtermitteluntersuchungen werden separat im Kapitel VI<br />

Futtermittel dargestellt.<br />

Die weitaus meisten Lebensmittelproben zeigten die schon<br />

in früheren Jahren für die jeweiligen Matrices festgestellten<br />

Dioxingehalte. Auch die Gehalte an dioxinähnlichen PCB lagen<br />

überwiegend im Bereich der Daten aus den vorangegangenen<br />

Jahren. Im Berichtsjahr wurden verstärkt Produkte<br />

von Schaf, Lamm <strong>und</strong> Ziege (Fleisch sowie Milchprodukte)<br />

untersucht. Darüber hinaus wurden mehrere Verdachtsproben<br />

tierischer Herkunft aus Irland sowie Mozzarella aus Italien<br />

im Zusammenhang mit Kontaminationsfällen untersucht.<br />

Um weitere Informationen über mögliche Gründe der erhöhten<br />

Belastung von Rind- <strong>und</strong> Kalbfleisch mit dioxinähnlichen<br />

PCB zu sammeln, wurden im Rahmen eines Ökomonitoringprogramms<br />

Proben zur Ursachenforschung untersucht.<br />

Milch <strong>und</strong> Milchprodukte<br />

Insgesamt 153 Proben Milch <strong>und</strong> Milchprodukte wurden<br />

auf Dioxine <strong>und</strong> dioxinähnliche PCB untersucht. Die Gesamt-Dioxin-Gehalte<br />

der Proben sind in der unteren Tabelle<br />

zusammengestellt.<br />

Alle ermittelten Gehalte lagen unterhalb der zulässigen<br />

Höchstgehalte von 3 pg WHO-PCDD / F-TEQ / g Fett für<br />

Dioxine <strong>und</strong> von 6 pg WHO-PCDD / F-PCB-TEQ / g Fett für<br />

die Summe aus Dioxinen <strong>und</strong> dioxinähnlichen PCB. Auch<br />

die Auslösewerte von 2 pg WHO-PCDD / F-TEQ / g Fett für<br />

Dioxine <strong>und</strong> von 2 pg WHO-PCB-TEQ / g Fett für dioxinähnliche<br />

PCB wurden von allen Proben unterschritten. Der<br />

Beitrag der dioxinähnlichen PCB zu den Gesamt-TEQ ist bei<br />

Milch <strong>und</strong> Milchprodukten etwa doppelt so hoch wie der<br />

Beitrag „nur“ der Dioxine. Die mittleren Gehalte an Dioxinen<br />

<strong>und</strong> dioxinähnlichen PCB in Milch <strong>und</strong> Milchprodukten sind<br />

in den letzten drei Jahren annähernd konstant geblieben.<br />

Erzeugnisse aus Schaf- oder Ziegenmilch<br />

Im Berichtsjahr wurden 16 Proben Schafs- <strong>und</strong> Ziegenkäse<br />

sowie eine Ziegenmilch untersucht. Die Gehalte der Proben<br />

an Dioxinen <strong>und</strong> dioxinähnlichen PCB waren insgesamt unauffällig<br />

(Mittelwert: 0,7 pg WHO-PCDD / F-PCB-TEQ / g<br />

Fett, Bereich: 0,4 - 1,0 pg WHO-PCDD / F-PCB-TEQ / g Fett)<br />

Summe Dioxine <strong>und</strong> dioxinähnliche PCB in Milch <strong>und</strong> Milchprodukten (Angaben in pg WHO-PCDD/F-PCB-TEQ/g Fett)<br />

Produkt Probenzahl niedrigster Wert Median Mittelwert höchster Wert<br />

Milch 40 0,73 1,13 1,26 2,48<br />

Butter 34 0,25 0,99 0,93 1,21<br />

Kondensmilch, Sahne 13 0,82 1,11 1,15 1,69<br />

Käse 66 0,44 0,92 1,02 2,42<br />

132


DIOXINE UND DIOXINÄHNLICHE PCB<br />

<strong>und</strong> lagen etwas unterhalb der üblichen Hintergr<strong>und</strong>belastung<br />

für aus Kuhmilch hergestellte Erzeugnisse.<br />

Büffelmozzarella aus Italien<br />

Im März <strong>2008</strong> informierte die Kommission über das europäische<br />

Schnellwarnsystem die Mitgliedstaaten über<br />

erhöhte Gehalte an Dioxinen <strong>und</strong> dioxinähnlichen PCB in<br />

Büffelmozzarella aus Italien. Büffelmozzarella mit Herkunft<br />

aus 25 Betrieben in der Region Kampanien, bei denen<br />

kontaminierte Ware aufgetreten war, wurde vom Markt<br />

genommen. Nach den Informationen der italienischen<br />

Behörden wurde kein Mozzarellakäse aus den betroffenen<br />

Betrieben in andere Mitgliedstaaten vertrieben oder in<br />

Drittländer exportiert. In diesem Zusammenhang wurden<br />

im CVUA Freiburg 10 Proben Büffelmozzarella mit Herkunft<br />

Italien untersucht. Die Gehalte an Dioxinen <strong>und</strong> dioxinähnlichen<br />

PCB lagen in sämtlichen Proben im Bereich der für<br />

Milchprodukte üblichen Hintergr<strong>und</strong>belastung (Mittelwert:<br />

1,1 pg WHO-PCDD / F-PCB-TEQ / g Fett, Bereich: 0,7 bis<br />

2,2 pg WHO-PCDD / F-PCB-TEQ / g Fett).<br />

Fleisch <strong>und</strong> Fleischerzeugnisse<br />

Im Berichtsjahr wurden insgesamt 100 Fleischproben auf<br />

Dioxine <strong>und</strong> zusätzlich auf dioxinähnliche PCB untersucht,<br />

davon waren 22 Verfolgsproben in Zusammenhang mit erhöhten<br />

Gehalten. Diese Proben sind in den nachfolgenden<br />

Auswertungen nicht berücksichtigt.<br />

Rind- <strong>und</strong> Kalbfleisch<br />

Die untere Tabelle stellt die Gesamt-TEQ-Gehalte (Summe<br />

aus Dioxinen <strong>und</strong> dioxinähnlichen PCB) der untersuchten<br />

Proben Rind-, Kalbfleisch <strong>und</strong> Wurst aus Rindfleisch zusammen.<br />

Im Jahr <strong>2008</strong> ergab sich ein ähnliches Bild wie in den<br />

vorherigen Jahren: Die Dioxingehalte sämtlicher Proben<br />

lagen unterhalb des festgelegten Auslösewertes <strong>und</strong><br />

damit auch deutlich unterhalb des zulässigen Höchstgehalts.<br />

Den für den Gesamtdioxingehalt (einschließlich<br />

der dioxinähnlichen PCB) zulässigen Höchstgehalt von<br />

4,5 pg WHO-PCDD/F-PCB-TEQ/g Fett hielt lediglich eine<br />

Probe Kalbfleisch nicht ein, alle anderen Proben lagen darunter.<br />

Etwa die Hälfte der Proben Rind- sowie Kalbfleisch<br />

überschritten jedoch den für dioxinähnliche PCB festgelegten<br />

Auslösewert von 1 pg WHO-PCB-TEQ / g Fett.<br />

Um Informationen über mögliche Gründe der erhöhten<br />

Belastung von Rindfleisch mit dioxinähnlichen PCB zu<br />

sammeln, wurde im Rahmen eines Ökomonitoringprogramms<br />

in Zusammenarbeit mit dem Rinderges<strong>und</strong>heits-<br />

dienst <strong>und</strong> betroffenen Betrieben eine Ursachenforschung<br />

vor Ort durchgeführt. Hierbei wurden insbesondere die<br />

Haltungsformen <strong>und</strong> -bedingungen sowie das Alter der<br />

Tiere, eingesetzte Futtermittel <strong>und</strong> mögliche betriebsspezifische<br />

Kontaminationsquellen verglichen. Rinder, die<br />

in konventioneller Bullenmast gehalten wurden, wiesen<br />

deutlich niedrigere Gehalte an dioxinähnlichen PCB auf<br />

als Tiere aus Mutterkuhhaltungen. Ursächlich hierfür sind<br />

vermutlich mehr Möglichkeiten einer zusätzlichen PCB-<br />

Aufnahme z. B. aus dem Boden während des Weidegangs<br />

oder von Anstrichen an Holzwänden <strong>und</strong> Futterraufen.<br />

Eine ausführlichere Darstellung des Programms ist dem<br />

Bericht über das Ökomonitoring Baden-Württemberg<br />

<strong>2008</strong> zu entnehmen.<br />

Schaf-, Lamm- <strong>und</strong> Ziegenfleisch<br />

In 13 von 14 untersuchten Proben Schaf-, Lamm- sowie<br />

Ziegenfleisch waren die Gehalte an Dioxinen <strong>und</strong><br />

dioxinähnlichen PCB unauffällig (14 Proben, Mittelwert<br />

1,0 pg WHO-PCDD / F-PCB-TEQ / g Fett, Bereich:<br />

0,2 - 3,1 pg WHO-PCDD/F-PCB-TEQ / g Fett). Lediglich<br />

eine Probe Wurst aus Ziegenfleisch wies einen Gehalt an<br />

dioxinähnlichen PCB auf, der höher war als der für das<br />

Fleisch von Wiederkäuern (Rinder, Schafe) festgelegte<br />

Auslösewert von 1,5 pg WHO-PCB-TEQ / g Fett. Für Ziegenfleisch<br />

<strong>und</strong> Erzeugnisse daraus wurden bisher keine<br />

speziellen Höchstgehalte oder Auslösewerte festgesetzt.<br />

Kontaminationsfall – Schweinefleisch aus Irland<br />

Am 6. Dezember <strong>2008</strong> wurden die Mitgliedstaaten über<br />

das europäische Schnellwarnsystem von der Kommission<br />

über erste Bef<strong>und</strong>e von polychlorierten Biphenylen (PCB)<br />

in Schweinefleisch aus Irland informiert. Nach irischen Angaben<br />

gab es teilweise erhebliche Überschreitungen der<br />

zulässigen Höchstgehalte für Dioxine <strong>und</strong> der für „Indikator-PCB“<br />

von der EU vorgeschlagenen Höchstgehalte. Da<br />

es sich hierbei um Vorsorgegrenzwerte handelt, war eine<br />

unmittelbare Ges<strong>und</strong>heitsgefahr nicht gegeben. Dennoch<br />

hatten die irischen Behörden einen umfassenden Rückruf<br />

der betroffenen Ware veranlasst. Als vermutliche Ursache<br />

wurde kontaminiertes Futtermittel festgestellt, mit dem<br />

10 Schweinehaltungsbetriebe beliefert worden waren,<br />

die ca. 10 % der Gesamtproduktion an Schweinen in Irland<br />

ausmachen. Auch einige Rindermastbetriebe hatten<br />

das Futter erhalten; Milcherzeuger waren nicht betroffen.<br />

Da irisches Schweinefleisch über Zwischenhandelsstufen<br />

auch an Betriebe in Baden-Württemberg geliefert worden<br />

war, erfolgten umgehend Ermittlungen in den Betrieben<br />

<strong>und</strong> die Überwachung des Rückrufs sowie die Probenah-<br />

JAHRESBERICHT <strong>2008</strong><br />

Dioxine <strong>und</strong> dioxinähnliche PCB in Fleisch <strong>und</strong> -Fleischerzeugnissen (Angaben in pg WHO-PCDD/F-PCB-TEQ/g Fett)<br />

Produkt Probenzahl niedrigster Wert Median Mittelwert höchster Wert<br />

Rindfleisch 27 0,52 1,92 2,09 5,04<br />

Kalbfleisch 6 0,59 1,61 2,81 7,17<br />

Wurst aus Rindfleisch 9 0,27 1,02 0,96 1,37<br />

133


LEBENSMITTELÜBERWACHUNG BW<br />

teil IV spezielle untersuchungsbereiche<br />

Dioxine <strong>und</strong> dioxinähnliche PCB in Hühnereiern (Angaben in pg/g Fett), differenziert nach Haltungsform<br />

WHO-PCDD/F-PCB-TEQ WHO-PCB-TEQ WHO-PCDD/F-TEQ<br />

Haltungsform Käfig Boden Freiland Käfig Boden Freiland Käfig Boden Freiland<br />

Anzahl 13 28 53 13 28 53 13 28 53<br />

Minimum 0,25 0,32 0,26 0,15 0,15 0,19 0,09 0,05 0,06<br />

Median 0,46 0,53 1,18 0,23 0,27 0,57 0,21 0,24 0,38<br />

Mittelwert 0,52 1,15 9,00 0,31 0,78 8,22 0,20 0,37 0,77<br />

Maximum 1,36 11,80 167,00 1,11 11,50 161,40 0,27 3,06 6,09<br />

me von Erzeugnissen, die mit irischem Schweinefleisch<br />

hergestellt worden waren. Zusätzlich wurden im CVUA<br />

Freiburg kurzfristig 22 Proben irischer Herkunft (Fleisch,<br />

Wurstwaren, Butter <strong>und</strong> Käse) auf Dioxine, dioxinähnliche<br />

PCB <strong>und</strong> Indikator-PCB untersucht. Die Gehalte sämtlicher<br />

Proben waren unauffällig.<br />

Siehe auch unter:<br />

www.mlr.baden-wuerttemberg.de > Lebensmittel <strong>und</strong><br />

Ernährung > Lebensmittelsicherheit > Fleischhygiene /<br />

Überwachung > Dioxin in irischem Schweinefleisch<br />

Hühnereier<br />

F-TEQ/g Fett <strong>und</strong> zwölf den Auslösewert für dioxinähnliche<br />

PCB von 2 pg WHO-PCB-TEQ/g Fett. Die obige Tabelle<br />

stellt die Gehalte der Proben dar, differenziert nach Haltungsform<br />

der Hühner, sofern bekannt: 13 Proben stammten<br />

aus Käfig-, 28 aus Boden- <strong>und</strong> 53 aus Freilandhaltung.<br />

Wie in den vorherigen Jahren wurden die meisten Überschreitungen<br />

von Höchstgehalten sowie Auslösewerten<br />

von Eiern aus Freilandhaltung verursacht. Ein Vergleich der<br />

Mediane der Proben zeigt, dass Eier aus Freilandhaltung<br />

für diese statistischen Kenndaten deutlich höhere Werte<br />

als Eier aus Käfig- <strong>und</strong> Bodenhaltung aufwiesen.<br />

Insgesamt wurden im Berichtsjahr 132 Proben Hühnereier,<br />

davon 25 Verfolgsproben, die im Zusammenhang<br />

mit erhöhten Gehalten erhoben wurden, auf Dioxine <strong>und</strong><br />

dioxinähnliche PCB untersucht. Von den 107 Planproben<br />

überschritten zehn Eiproben den Höchstgehalt von<br />

6 pg WHO-PCDD / F-PCB-TEQ /g Fett für die Summe aus<br />

Dioxinen <strong>und</strong> dioxinähnlichen PCB, fünf den für Dioxine zulässigen<br />

Höchstgehalt von 3 pg WHO-PCDD / F-TEQ /g Fett,<br />

eine den Auslösewert für Dioxine von 2 pg WHO-PCDD /<br />

Kerstin Wahl, CVUA Freiburg<br />

Perfluorierte Tenside<br />

Was sind Perfluortenside (PFT)?<br />

Perfluortenside (PFT) sind oberflächenaktive Substanzen,<br />

die aus einer wasserabweisenden (hydrophoben) Kohlenstoffkette<br />

<strong>und</strong> einer wasseranziehenden (hydrophilen)<br />

Kopfgruppe bestehen. Viele perfluorierte Verbindungen<br />

sind aufgr<strong>und</strong> ihrer stabilen Kohlenstoff-Fluorbindung<br />

resistent gegen sämtliche Abbaumechanismen – sei es<br />

biologisch, durch Hydrolyse, UV-Strahlung oder Hitze –<br />

<strong>und</strong> damit nahezu unzerstörbar. Sie sind zudem fett- <strong>und</strong><br />

wasserabweisend.<br />

Die beiden bekanntesten <strong>und</strong> zugleich am weitesten verbreiteten<br />

Vertreter der Perfluortenside sind Perfluoroctansulfonat<br />

(PFOS) <strong>und</strong> Perfluoroctansäure (PFOA).<br />

Seit ca. 50 Jahren werden perfluorierte Tenside in der<br />

Industrie eingesetzt. PFOS wird bei einigen industriellen<br />

Anwendungen, z. B. in der Galvanik- <strong>und</strong> Photoindustrie<br />

<strong>und</strong> auch in AFFF- Feuerlöschmitteln eingesetzt. Seit<br />

dem 27.12.2006 gilt EU-weit ein Stoffverbot für PFOS,<br />

das jedoch Ausnahmen zulässt. Direkte Anwendungen<br />

für PFOA sind nicht bekannt. Darüber hinaus sind<br />

PFT herstellungsbedingt als Verunreinigung in Fluorpolymeren<br />

<strong>und</strong> Fluorcarbonharzen zu finden, so etwa bei<br />

der Beschichtung <strong>und</strong> Imprägnierung von Textilien (z. B.<br />

wetterfeste Oberbekleidung, Teppichbeläge, Markisen),<br />

in Goretex ® -Bekleidung, Papierbeschichtungen (z. B. Fast-<br />

Food- Schalen), Leder-/Schuhimprägnierungsmitteln <strong>und</strong><br />

Teflon ® -Produkten.<br />

Wildschweinleber-Monitoring<br />

Im Rahmen eines Monitoringprogrammes des Ministeriums<br />

für Ernährung <strong>und</strong> Ländlichen Raum wurden<br />

in der Jagdsaison 2007/<strong>2008</strong> am CVUA Karlsruhe<br />

100 Wildschweinelebern auf Rückstände an perfluorierten<br />

Tensiden (PFT) untersucht <strong>und</strong> in der Jagdsaison<br />

<strong>2008</strong>/2009 weitere 7 Nachproben. In allen Wildschweinelebern<br />

konnten PFTs nachgewiesen werden,<br />

wobei ihre Konzentration die bisher in Lebensmitteln<br />

nachgewiesenen Konzentrationen weit übersteigt.<br />

134


schwermetalle <strong>und</strong> toxische spurenelemente<br />

PFT sind nach derzeitigem Kenntnisstand ausschließlich<br />

anthropogenen Ursprungs <strong>und</strong> mittlerweile in der Umwelt<br />

ubiquitär verteilt. Das B<strong>und</strong>esinstitut für Risikobewertung<br />

hat einen vorläufigen Tolerable Daily Intake (TDI) von<br />

0,15 µg pro kg Körpergewicht <strong>und</strong> Tag herausgegeben.<br />

In den untersuchten Wildschweineleberproben konnte im<br />

Mittel eine Gesamtkonzentration an PFT von 500 µg / kg<br />

bestimmt werden. In 5 der 100 Proben wurden sehr hohe<br />

Konzentration von über 1000 µg / kg gemessen, wobei die<br />

Maximalkonzentration 2200 µg / kg beträgt. Der Gesamtgehalt<br />

an PFT setzt sich aus 10 verschieden Einzelsubstanzen<br />

unterschiedlicher Kohlenstoffkettenlängen (C3-C12)<br />

zusammen. Den Hauptanteil der PFT macht die Perfluoroctansulfonsäure<br />

(PFOS) in den Wildschweinelebern aus, da<br />

90 % der perfluorierten Verbindungen in Wildschweinelebern<br />

PFOS ist.<br />

Ein ausführlicher Bericht vom 15.05.2009 ist im Internet<br />

unter www.ua-bw.de veröffentlicht.<br />

Sonstige Lebensmittel<br />

Insgesamt wurden 193 Proben untersucht, davon 131<br />

Lebensmittel, 4 Böden von Kartoffeläckern, 7 Futtermittel,<br />

48 Fische aus Flüssen Baden-Württembergs <strong>und</strong><br />

3 Wasserproben des Rheins. Die Lebensmittelproben<br />

wurden im Rahmen des nationalen Rückstandskontrollplans<br />

(NRKP), der amtlichen Lebensmittelüberwachung<br />

entnommen <strong>und</strong> zusätzlich auf PFT analysiert.<br />

In den 131 untersuchten Lebensmittelproben (Nieren, Lebern,<br />

Fischen, Chips, Kartoffeln, Wasser, Frauenmilch usw.) konnten<br />

keine bestimmbaren PFT-Gehalte nachgewiesen werden. Lediglich<br />

in drei Lebern sehr alter Kühe waren Spuren an PFOS<br />

unterhalb der Bestimmungsgrenze (2 μg / kg) nachweisbar.<br />

Des weiteren wurden in einer Wildschweinprobe (Muskulatur)<br />

Spuren an PFOA <strong>und</strong> PFOS unterhalb der Bestimmungsgrenzen<br />

(PFOA: 2 μg / kg <strong>und</strong> PFOS: 5 μg / kg) nachgewiesen. Dieser<br />

Bef<strong>und</strong> korreliert mit den Messungen vom Frühjahr <strong>2008</strong><br />

im Rahmen des Monitoring-Programms von Schwarzwildlebern:<br />

Damals zusätzlich untersuchte Wildschweinmuskulaturen<br />

wiesen ebenfalls nur Spuren an PFOA <strong>und</strong> PFOS auf (1-2<br />

μg / kg).<br />

In den Fischen aus Donau, Rhein <strong>und</strong> Neckar konnten speziesabhängig<br />

im Mittel 14 μg / kg PFOS nachgewiesen werden.<br />

Die Maximalkonzentration von 32 μg / kg wurde im Aal gemessen.<br />

Da Aale in Bodennähe leben <strong>und</strong> in den Sedimenten<br />

PFT angereichert wird, nehmen diese möglicherweise höhere<br />

PFT-Konzentrationen auf. Die geringsten PFOS-Konzentrationen<br />

wurden in Äschen detektiert (< 2 μg / kg). In drei Rheinwasserproben<br />

konnte ebenfalls PFOS mit einer mittleren Konzentration<br />

von 0,018 μg / L nachgewiesen werden.<br />

Die wenigen bisher durchgeführten stichprobenartigen<br />

Untersuchungen erlauben noch keine abschließende Beurteilung<br />

der PFT-Belastung von Lebensmitteln <strong>und</strong> Fischen.<br />

Dr. Alexandra Hütteroth, CVUA Karlsruhe<br />

Schwermetalle <strong>und</strong> toxische<br />

Spurenelemente<br />

Toxische Schwermetalle können von Pflanzen oder Tieren<br />

aufgenommen werden <strong>und</strong> so in die Nahrungskette<br />

gelangen. Im Hinblick darauf gehört insbesondere die<br />

Bestimmung der Elemente Blei, Cadmium <strong>und</strong> Quecksilber<br />

seit langem zu den Routineaufgaben der Lebensmittelüberwachung.<br />

Für diese Elemente existieren<br />

europaweit verbindliche Höchstgehalte für verschiedene<br />

Lebensmittel, die zusammen mit Höchstgehalten<br />

anderer Kontaminanten in der Verordnung (EG) Nr.<br />

1881/2006 festgelegt sind. Neben diesen <strong>und</strong> anderen<br />

mehr oder weniger ges<strong>und</strong>heitsschädlichen Schwermetallen,<br />

die als Kontamination ungewollt in Lebensmittel<br />

gelangen, gibt es aber auch viele Elemente, deren<br />

Aufnahme für den Erhalt der menschlichen Ges<strong>und</strong>heit<br />

notwendig ist. Bestimmte Elemente können aber auch<br />

zur Charakterisierung von Lebensmitteln (z. B. Weine,<br />

Säfte, Separatorenfleisch) herangezogen werden.<br />

Im Berichtsjahr wurden in 6.158 Proben insgesamt<br />

40.263 Elementbestimmungen durchgeführt. Das<br />

Spektrum umfasste dabei 31 verschiedene Elemente.<br />

Die Situation hinsichtlich der Belastung von Lebensmitteln<br />

mit den toxischen Schwermetallen Blei, Cadmium <strong>und</strong><br />

Quecksilber ist weitgehend unverändert. Während diese<br />

Elemente in den meisten Lebensmitteln keine Rolle spielen,<br />

sind die Gehalte in einzelnen Lebensmitteln bzw. Lebensmittelgruppen<br />

immer wieder auffällig. Hierzu zählen vor allem<br />

erhöhte Cadmium- <strong>und</strong> Quecksilbergehalte in marinen<br />

Lebensmitteln wie Fischen, Krustentieren (Krebse), Schalentieren<br />

(z. B. Muscheln) <strong>und</strong> Weichtieren (z. B. Kopffüßer<br />

wie Tintenfisch), was immer wieder durch Überschreitungen<br />

von Höchstgehalten belegt wird. Auch Nahrungsergänzungsmittel<br />

aus Muscheln oder Algen wiesen in den<br />

vergangenen Jahren auffällige Cadmium- <strong>und</strong> Bleigehalte<br />

auf. Aus diesem Anlass wurden im Berichtsjahr auch für<br />

diese Lebensmittelgruppe europaweit geltende Höchstgehalte<br />

festgelegt. Im Gegensatz dazu existieren bislang<br />

keine Höchstgehalte für Cadmium in Ölsaaten wie Leinsamen,<br />

Mohn <strong>und</strong> Sonnenblumenkernen oder Kakao bzw.<br />

Schokolade, obwohl diese Lebensmittel seit langem dafür<br />

bekannt sind, dass sie im Boden vorhandenes Cadmium<br />

verstärkt aufnehmen <strong>und</strong> anreichern. Als weiteres pflanzliches<br />

Lebensmittel, bei dem aus diesem Gr<strong>und</strong> gelegentlich<br />

Höchstgehaltsüberschreitungen für Cadmium festgestellt<br />

werden, ist Spinat zu nennen.<br />

Die durch die Herabsetzung der vorläufigen tolerierbaren<br />

wöchentlichen Aufnahmemenge (provisional tolerable<br />

weekly intake, PTWI) für Aluminium von 7 mg / kg auf<br />

1 mg / kg Körpergewicht im Jahr 2007 ins Blickfeld gerückte<br />

Problematik Aluminium in Lebensmitteln wurde<br />

weiter verfolgt. Hierbei wurden insbesondere in Süßwa-<br />

JAHRESBERICHT <strong>2008</strong><br />

135


LEBENSMITTELÜBERWACHUNG BW<br />

teil IV spezielle untersuchungsbereiche<br />

ren wieder hohe Gehalte (Maximalwert 1.450 mg / kg) bestimmt.<br />

Auch in Getränken, die in Aluminiumtanks gelagert<br />

wurden, waren erhöhte Gehalte feststellbar (siehe Kapitel<br />

III Alkoholfreie Getränke).<br />

Lachs aus Aquakulturen hat sich für zahlreiche Länder zu<br />

einem wichtigen Industriezweig entwickelt. Es wurde bekannt,<br />

dass bei der Lachszucht möglicherweise Käfignetze<br />

verwendet werden, die mit kupferhaltigen Anti-Fouling-<br />

Mitteln (Bewuchsschutzfarben) behandelt wurden, um<br />

einen Bewuchs der Netze mit Algen oder Muscheln zu verhindern.<br />

Die in den Netzkäfigen gezüchteten Fische könnten<br />

deshalb erhöhte Kupfergehalte im Fischfleisch aufweisen.<br />

Für den menschlichen Organismus zählt Kupfer einerseits<br />

zu den essenziellen Spurenelementen, es wirkt aber in ho-<br />

hen Konzentrationen <strong>und</strong> ionischen Verbindungsformen<br />

toxisch. Um dieser Vermutung nachzugehen, wurde das<br />

Fleisch von Zucht- <strong>und</strong> Wildlachsen auf Kupfer untersucht.<br />

Vergleicht man die Kupfergehalte des verzehrbaren Anteils<br />

aller untersuchten Proben, so zeigt sich, dass der Gehalt<br />

bei den Zuchtlachsen verschiedener Herkunftsländer am<br />

geringsten ist. Mehr Kupfer enthielt z. B. eine Probe mit der<br />

Angabe des Fanggebietes „Pazifischer Ozean“. Auch die in<br />

der Literatur angegebenen Kupfergehalte in Lachs lagen<br />

deutlich über den Gehalten der untersuchten Proben. Somit<br />

konnte bei den untersuchten Proben eine Belastung<br />

von Zuchtlachsen mit Kupfer nicht festgestellt werden.<br />

Paul-Hermann Reiser, CVUA Sigmaringen<br />

Schwermetalle in Fleisch vom Wild<br />

Schwermetalle gehören zu den Umweltkontaminanten in Industriestaaten <strong>und</strong> können sich bei unkontrollierter Nahrungsaufnahme,<br />

wie dies beispielsweise bei Wildtieren der Fall ist, im Körper dieser Tiere anreichern. Hauptsächlich sind<br />

in diesem Fall die inneren Organe, z. B. die Leber, belastet. Jedoch weit mehr als die inneren Organe zählt das Fleisch von<br />

Hirsch, Reh, Wildschwein oder Hase zu den Spezialitäten in der Gastronomie oder auch am heimischen Herd.<br />

Wildforschungsstelle Aulendorf<br />

Zwanzig Wildfleischproben (Hirsch, Reh, Wildschwein,<br />

Hase), die aus dem Einzelhandel, aus Gaststätten (in Fertigpackungen<br />

oder Ware direkt vom Jäger bezogen) bzw. direkt<br />

vom Jäger erhoben wurden, wurden auf den Schwermetallgehalt<br />

(Arsen, Blei, Quecksilber <strong>und</strong> Cadmium)<br />

untersucht. Gr<strong>und</strong>lage zur Überprüfung von Höchstmengenüberschreitungen<br />

bei Schwermetallen ist die Verordnung<br />

(EG) Nr. 1881/2006. Im Gegensatz zu Fleisch vom<br />

Rind, Schwein, Schaf <strong>und</strong> Pferd werden jedoch in dieser<br />

Verordnung keine Höchstwerte für Wildfleisch aufgeführt.<br />

So besitzt diese Verordnung im Hinblick auf den Schwermetallgehalt<br />

von Wildfleisch nur orientierenden Charakter.<br />

Die Wildfleischproben wiesen unauffällige Gehalte für Arsen<br />

(Mittelwert: 0,02 mg / kg, n=16 Proben), Quecksilber<br />

(Mittelwert: 0,02 mg / kg, n=16), <strong>und</strong> Cadmium (Mittelwert:<br />

0,005 mg / kg, n=17) auf. Bei Blei wurden ebenfalls<br />

keine besonderen Auffälligkeiten (Mittelwert 0,02 mg / kg,<br />

n=15, ohne Berücksichtigung von zwei erhöhten Werten)<br />

festgestellt. Lediglich zwei Proben Rehfleisch wiesen erhöhte<br />

Bleigehalte (0,26 mg / kg <strong>und</strong> 0,75 mg / kg) auf. Für<br />

Blei wird in der Verordnung (EG) Nr. 1881/2006 bei Fleisch<br />

vom Rind, Schwein, Schaf oder Geflügel ein Höchstwert<br />

von 0,1 mg Blei / kg Frischgewicht <strong>und</strong> bei Nebenprodukten<br />

der Schlachtung (Rind, Schwein, Schaf, Geflügel) ein<br />

Höchstwert von 0,5 mg Blei / kg Frischgewicht angegeben.<br />

Die unterschiedlichen Höchstwerte bei Blei für Fleisch <strong>und</strong><br />

Nebenprodukte der Schlachtung sind insbesondere auf die<br />

Verzehrsgewohnheiten zurückzuführen. Hierbei wird angenommen,<br />

dass Nebenprodukte der Schlachtung weniger<br />

häufig verzehrt werden als Fleisch der aufgeführten Tierarten.<br />

Dies dürfte bei Fleisch vom Wild ebenfalls zutreffen.<br />

Insofern werden die beiden erhöhten Bleigehalte bei zwei<br />

Rehfleischproben als noch tolerierbar angesehen. Positiv ist<br />

zu vermerken, dass keine stark erhöhten Bleigehalte (mehrere<br />

h<strong>und</strong>ert bis tausend mg / kg) festgestellt wurden. Stark<br />

erhöhte Bleigehalte können beispielsweise durch Kontamination<br />

von Geschosspartikeln oder nicht ausreichend<br />

entferntes Fleisch um den Einschusskanal herrühren. Auch<br />

eine Probe Wildschwein war durch Bleigehalte auffällig,<br />

diese Untersuchung erfolgte nach dem Nationalen Rückstandskontrollplan,<br />

siehe auch unter Kapitel IV Pharmakologisch<br />

wirksame Stoffe.<br />

Weitere Informationen sind unter:<br />

www.ua-bw.de > Aktuelle Meldungen > Archiv vom<br />

28.04.2009 zu erhalten.<br />

Dr. Joachim Kuntzer, CVUA Stuttgart<br />

136


Herstellungsbedingte Kontaminanten<br />

Herstellungsbedingte Kontaminanten<br />

Nitrosamine<br />

Insgesamt 171 Proben Lebensmittel, kosmetische Mittel <strong>und</strong> Bedarfsgegenstände wurden auf Nitrosamine geprüft. Aufgr<strong>und</strong><br />

ihrer krebserregenden Wirkung sollte die Belastung der Verbraucher mit Nitrosaminen möglichst gering sein.<br />

Lebensmittel nur gering belastet<br />

In Gegenwart von Nitrit <strong>und</strong> Nitrat können in eiweißreichen<br />

Lebensmitteln Nitrosamine gebildet werden. Bei der Bierherstellung<br />

können Nitrosamine beim Darren von Gerste<br />

entstehen, wenn die zum Darren verwendete Heißluft<br />

Stickoxide enthält. Technische Richtwerte existieren nur<br />

für N-Nitrosodimethylamin (NDMA) in Bier (0,5 µg / kg)<br />

<strong>und</strong> Malz (2,5 µg / kg). Untersucht wurden Biere, gepökelte<br />

Fleischerzeugnisse <strong>und</strong> Käse sowie geräucherter Fisch.<br />

Bei allen 27 Bierproben lagen die Gehalte an NDMA unterhalb<br />

des technischen Richtwertes bzw. unterhalb der<br />

Nachweisgrenze. Andere Nitrosamine konnten in Bier nicht<br />

nachgewiesen werden. Eine Probe geräucherter Schinkenspeck<br />

wies einen leicht erhöhten Gehalt an N-Nitrosopiperidin<br />

(1,6 µg / kg) auf, der mit einem erhöhten Nitritgehalt<br />

(aus Pökelsalz bei der Herstellung) korrelierte, <strong>und</strong> wurde<br />

somit beanstandet. In den restlichen 41 Lebensmittelproben<br />

konnten keine auffälligen Nitrosamingehalte festgestellt<br />

werden.<br />

Wimperntusche immer noch am<br />

häufigsten betroffen<br />

63 Kosmetika, v. a. Wimperntusche, Make-up <strong>und</strong> Mittel<br />

zur Hautreinigung, wurden auf N-Nitrosodiethanolamin<br />

(NDELA) untersucht. NDELA gelangt als Verunreinigung<br />

aminhaltiger Inhaltsstoffe, wie z. B. Triethanolamin, in das<br />

Produkt oder kann aus diesen während der Herstellung<br />

<strong>und</strong> Lagerung gebildet werden. Gehalte über dem technisch<br />

vermeidbaren Werten von 10 µg / kg konnten bei<br />

5 Proben (8%) festgestellt werden. Dabei handelte es sich<br />

v. a. um Wimperntusche (4 von 5 Proben). Die NDELA-<br />

Gehalte lagen zwischen 36 <strong>und</strong> 238 µg / kg.<br />

Weniger Luftballons mit Nitrosaminen<br />

belastet<br />

Keiner der 17 untersuchten Flaschen- <strong>und</strong> Beruhigungssauger<br />

waren bezüglich der Abgabe von Nitrosaminen<br />

bzw. nitrosierbaren Stoffen auffällig.<br />

Eine sehr erfreuliche Entwicklung bezüglich der Abgabe<br />

von Nitrosaminen war bei Luftballonen (22 Proben) zu erkennen:<br />

81 % der Proben lagen unter dem vom BfR empfohlenen<br />

Abgaberichtwert von 10 µg / kg. Durch die Änderung<br />

der Bedarfsgegenständeverordnung im Juni <strong>2008</strong><br />

wurden die rechtlich verbindlichen Anforderungen für die<br />

Abgabe von Nitrosaminen <strong>und</strong> nitrosierbaren Stoffen, die<br />

Nitrosamine in Luftballons von 2006-<strong>2008</strong><br />

Anteil Anteil der der Proben in % in %<br />

Nitrosierbare Stoffe in Luftballons von 2006-<strong>2008</strong><br />

Anteil der Proben in %<br />

90<br />

80<br />

70<br />

60<br />

50<br />

40<br />

30<br />

20<br />

10<br />

0<br />

60<br />

50<br />

40<br />

30<br />

20<br />

10<br />

0<br />

36<br />

48<br />

21<br />

63<br />

Abgabe in µg/kg<br />

52<br />

Abgabe in µg/kg<br />

81<br />

0-10 >10-50 >50-100 >100<br />

41<br />

10 μg/kg<br />

= Höchstmenge<br />

bis <strong>2008</strong><br />

47<br />

33<br />

29<br />

21<br />

16<br />

14<br />

10 10<br />

5<br />

0<br />

0<br />

2006 2007 <strong>2008</strong><br />

1.000 μg/kg<br />

= Höchstmenge<br />

seit <strong>2008</strong><br />

2.000 μg/kg<br />

= Höchstmenge<br />

bis <strong>2008</strong><br />

0-150 >150-500 >500-1.000 >1.000-2.000 >2.000<br />

2006 2007 <strong>2008</strong><br />

bisher nur für Flaschen- <strong>und</strong> Beruhigungssauger festgelegt<br />

waren, auch auf Luftballone ausgeweitet. Allerdings wurde<br />

hier die Abgabe von Nitrosaminen mit einer Höchstmenge<br />

von 50 µg (entspricht dem 5-fachen des bisherigen BfR-<br />

Richtwertes) <strong>und</strong> die Abgabe der nitrosierbaren Stoffe mit<br />

1.000 µg (entspricht einer Reduzierung des BfR-Richtwertes<br />

um 50 %) pro kg Gummimaterial begrenzt.<br />

Bezüglich der nun rechtlich verbindlichen Vorgaben wurden<br />

von 91 % (2007: 84 %) der Proben die Höchstmengen<br />

für Nitrosamine <strong>und</strong> von 95 % (2007: 100 %) der Proben<br />

die Höchstmengen für nitrosierbare Stoffe eingehalten. Da<br />

die Rechtsänderung allerdings erst im Juni <strong>2008</strong> erfolgte,<br />

konnte nur eine Probe aufgr<strong>und</strong> der erhöhten Abgabewerte<br />

als nicht verkehrsfähig beanstandet werden.<br />

9<br />

32<br />

50 μg/kg<br />

= Höchstmenge<br />

seit <strong>2008</strong><br />

14<br />

5 0 5<br />

Diane Fügel, CVUA Stuttgart<br />

9<br />

0<br />

0<br />

JAHRESBERICHT <strong>2008</strong><br />

137


LEBENSMITTELÜBERWACHUNG BW<br />

teil IV spezielle untersuchungsbereiche<br />

Polyzyklische aromatische<br />

Kohlenwasserstoffe (PAK)<br />

Rückstandssituation in Lebensmitteln<br />

Bei den polyzyklischen aromatischen Kohlenwasserstoffen<br />

(PAK) – einer Stoffgruppe aus ca. 250 verschiedenen<br />

Verbindungen – handelt es sich um Umweltkontaminanten.<br />

Benzo(a)pyren ist der bekannteste Vertreter<br />

dieser Stoffgruppe. Das Gefährdungspotenzial besteht<br />

in der Kanzerogenität einiger Vertreter dieser Stoffklasse.<br />

Der wissenschaftliche Lebensmittelausschuss der<br />

EU hat insgesamt 15 einzelne PAK-Substanzen aufgelistet,<br />

die als kanzerogen eingestuft werden.<br />

Im Verlaufe der Metabolisierung entstehen im Körper<br />

Epoxide, die sich an DNA-Bestandteile anlagern können<br />

<strong>und</strong> damit eine genotoxische Wirkung haben.<br />

PAK werden bei der unvollständigen Verbrennung von<br />

organischem Material, aber auch beim Grillen, Räuchern<br />

von Lebensmitteln sowie beim Rauchen von Tabakerzeugnissen<br />

gebildet. Fast die Hälfte der durchschnittlichen<br />

PAK-Belastung beim Menschen wird durch kontaminierte<br />

Nahrungsmittel verursacht. Die Kontamination von Getreide<br />

<strong>und</strong> Gemüse mit PAK entsteht durch Ablagerungen von<br />

PAK-haltigem Staub aus der Luft. Eine überhöhte Belastung<br />

von geräucherten Lebensmitteln (Rauchfleisch <strong>und</strong> geräucherte<br />

Fische) kann durch unsachgemäße Räucherverfahren<br />

verursacht werden. Auch Trocknungsverfahren über<br />

offenem Feuer führen häufig zu überhöhten PAK-Gehalten<br />

in Lebensmitteln.<br />

Die Europäische Lebensmittelsicherheitsbehörde (EFSA)<br />

kommt in einem Bericht vom Juni 2007 über eine Aus-<br />

◆<br />

wertung von ca. 8.000 Lebensmittelproben zum Ergebnis,<br />

dass die Eignung von Benzo(a)pyren als alleiniger Indikator<br />

für jegliche PAK-Kontamination infrage gestellt werden<br />

muss, da die Auswertung auch Rückstände anderer PAK<br />

wie Benzo(c)fluoren <strong>und</strong> Chrysen bei Abwesenheit von<br />

Benzo(a)pyren aufzeigte. Benzo(c)fluoren steht nach Bewertung<br />

des FAO/WHO-Expertengremiums JECFA im Verdacht,<br />

Lungenkrebs auszulösen.<br />

Die rechtliche Beurteilung von PAK erfolgt anhand der VO<br />

(EG) Nr. 1881/2006 vom 19.12.2006 zur Festsetzung der<br />

Höchstgehalte für bestimmte Kontaminanten in Lebensmitteln.<br />

Im Anhang (Abschnitt 6) finden sich Höchstmengen<br />

ausschließlich für Benzo(a)pyren in verschiedenen<br />

Lebensmitteln wie z. B. Öle, Fette: 2 µg / kg; Nahrung für<br />

Säuglinge <strong>und</strong> Kleinkinder: 1 µg / kg; geräuchertes Fleisch<br />

<strong>und</strong> geräucherte Fleischerzeugnisse sowie Muskelfleisch<br />

von geräuchertem Fisch <strong>und</strong> geräucherten Fischerzeugnissen:<br />

5 µg / kg.<br />

Im Berichtszeitraum wurden 326 Lebensmittel auf ihre<br />

Gehalte an PAK untersucht. In 137 Proben (42%) war<br />

Benzo(a)pyren nachweisbar.<br />

Das EU-Schnellwarnsystem (RASFF) listet für das Jahr <strong>2008</strong> insgesamt<br />

20 Warnmeldungen mit überhöhten Gehalten an Benzo(a)<br />

pyren auf. Insbesondere Öle, geräucherte Sprotten in Öl <strong>und</strong> geräucherte<br />

Fische sind belastete Proben.<br />

Fische <strong>und</strong> Fischerzeugnisse<br />

In 17 Fischdauerkonserven (Makrelen, Strömlinge <strong>und</strong> Sprotten<br />

in Öl) wurden im Ölanteil <strong>und</strong>/oder im Fischanteil Gehalte<br />

an Benzo(a)pyren bestimmt. Dieser lag bei den Ölanteilen im<br />

Bereich von 0,6 bis 11,7 µg / kg Benzo(a)pyren (Höchstwert:<br />

2,0 µg / kg), bei den Fischanteilen im Bereich von 0,3 bis<br />

2,0 µg / kg Benzo(a)pyren (Höchstwert: 5,0 µg / kg).<br />

Das in der Gastronomie häufig angebotene Pangasiusfilet<br />

stammt von Pangasiusfischen (Schlankwelsen), die z. B. in<br />

vietnamesischen Aquakulturen innerhalb eines Jahres zur<br />

Speisereife heranwachsen <strong>und</strong> sich dabei meist in Boden-<br />

138


Polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (pak)<br />

nähe aufhalten. Eine Schadstoffaufnahme kann durch PAK-<br />

Gehalte im Gewässersediment oder über die Futtermittel<br />

erfolgen. In 9 untersuchten Proben fanden sich dann auch<br />

meist nur Rückstände an ubiquitär vorhandenen PAK wie<br />

Phenanthren, Fluoren, Fluoranthen <strong>und</strong> Pyren. Benzo(a)pyren<br />

<strong>und</strong> andere schwere PAK waren nicht nachweisbar.<br />

Die Rückstandssituation bei ungeräucherten Krebstieren<br />

<strong>und</strong> Kopffüßern war unauffällig. In keiner der untersuchten<br />

17 Proben wurde Benzo(a)pyren nachgewiesen.<br />

Öle <strong>und</strong> fetthaltige Produkte<br />

Von 62 untersuchten Pflanzenölen (überwiegend Olivenöle)<br />

enthielt eine Probe Palmöl aus Nigeria 5,2 µg / kg<br />

Benzo(a)pyren (Höchstmenge 2 µg / kg).<br />

48 Proben Kakaobutter, Kakaopulver <strong>und</strong> Kakaomasse<br />

sowie Schokolade wiesen nur geringe bis mäßige Gehalte<br />

an Benzo(a)pyren bis 1,9 µg / kg auf, wobei in den meisten<br />

Proben Gehalte unter 1 µg / kg festgestellt wurden.<br />

Sonstige Proben<br />

Getreideprodukte (Grünkern, Buchweizen, Hirse) <strong>und</strong><br />

manche Schalenfrüchte werden gelegentlich über offenem<br />

Feuer bzw. direkt mit Verbrennungsabgasen getrocknet.<br />

11 Proben wiesen in keinem Fall Benzo(a)pyrengehalte<br />

über 1 µg / kg auf.<br />

Von 6 untersuchten Proben Kokosraspeln wies eine Probe<br />

einen Gehalt an Benzo(a)pyren von 1,8 µg / kg auf. Derartige<br />

PAK-Rückstände erklären sich dadurch, dass in den<br />

Ländern der Dritten Welt vereinzelt solche Schalenfrüchte<br />

im Rauch getrocknet werden.<br />

In 31 Schinkenproben waren keine toxikologisch relevanten<br />

Gehalte an PAK nachweisbar.<br />

In den letzten Jahren ist der Gehalt an PAK bei geräucherten<br />

Erzeugnissen stark zurückgegangen. Besonders bei<br />

den traditionell geräucherten „Schwarzwälder“ Fleischerzeugnissen<br />

(Schinken, Rohwürste, Bauchspeck) wurde<br />

diese Entwicklung beobachtet. Dies liegt eindeutig an der<br />

geänderten Verbrauchererwartung, verb<strong>und</strong>en mit einer<br />

optimierten <strong>und</strong> veränderten Räuchertechnologie, die sich<br />

mehr an einer luftgetrockneten räucherwürzigen Note <strong>und</strong><br />

damit einer weniger intensiven Räucherung orientiert.<br />

Ca. 50 % der untersuchten teeähnlichen Erzeugnisse<br />

wiesen Gehalte an Benzo(a)pyren im Bereich von 0,4 bis<br />

12,1 µg / kg auf. Das aufgussfertige Getränk enthält nahezu<br />

keine PAK-Rückstände.<br />

In Säuglings- <strong>und</strong> Kleinkindernahrung waren ebenfalls<br />

keine Rückstände an PAK nachweisbar.<br />

Acrylamid<br />

Am 24. April 2002 gingen Meldungen durch die Medien,<br />

dass schwedische Forscher in erhitzten stärkehaltigen<br />

Lebensmitteln hohe Konzentrationen an Acrylamid<br />

entdeckt haben. Acrylamid ist eine Verbindung, die bis<br />

dahin nur als Ausgangsstoff für Kunststoffe (Polyacrylamid)<br />

in Erscheinung getreten ist. Es ist bis heute nicht<br />

geklärt, ob die Acrylamidgehalte in den Lebensmitteln<br />

beim Menschen Krebs auslösen können. Aus Gründen<br />

des vorbeugenden Verbraucherschutzes soll dennoch<br />

eine Minimierungsstrategie zur schnellen <strong>und</strong> möglichst<br />

vollständigen Vermeidung von Acrylamid bei der Herstellung<br />

oder Zubereitung von Lebensmitteln führen.<br />

Im Berichtsjahr wurden insgesamt 163 Lebensmittelproben<br />

aus Herstellerbetrieben, aus dem Handel <strong>und</strong> aus der Gastronomie<br />

auf Acrylamid untersucht. Die Untersuchungsergebnisse<br />

fließen direkt in die Berechnung der so genannten<br />

Signalwerte mit ein. Wird in einer Lebensmittelprobe<br />

eine Überschreitung des Signalwertes festgestellt, so hat<br />

dies zwar noch keine unmittelbare rechtliche Konsequenz<br />

( z. B. Verkehrsverbot, Sanktionen), der Hersteller dieses<br />

Lebensmittels ist aber verpflichtet, Maßnahmen zur Ursachenforschung<br />

<strong>und</strong> zur Minimierung der Acrylamidbelastung<br />

seiner Produkte einzuleiten (siehe www.bvl.b<strong>und</strong>.de<br />

> Lebensmittel > Unerwünschte Stoffe & Organismen<br />

> Acrylamid).<br />

Kartoffelerzeugnisse (113 Proben)<br />

Die Acrylamidgehalte in Pommes frites liegen meist deutlich<br />

unter dem Signalwert von 530 µg / kg. Die Empfehlungen,<br />

die Frittiertemperatur abzusenken (maximal 175 °C) <strong>und</strong> zu<br />

starke Bräunung zu vermeiden („Vergolden statt Verkohlen“)<br />

werden allerdings nicht immer beachtet, wie zwei Proben<br />

mit Gehalten von 594 <strong>und</strong> 616 µg / kg zeigen.<br />

Acrylamidgehalt in μg/kg < 200 200 - 499 500 - 1.000 > 1.000<br />

konventionelle Erzeugnisse 15 26 9 2<br />

Bioerzeugnisse 6 16 12 7<br />

In einer vergleichenden Studie von konventionell hergestellten<br />

<strong>und</strong> von Bio-Kartoffelchipserzeugnissen zeigte sich nach<br />

wie vor eine Tendenz zu höheren Acrylamidwerten bei den<br />

Bioprodukten.<br />

Insgesamt wurden bei 92 untersuchten Kartoffelchipserzeugnissen<br />

9 Überschreitungen des Signalwerts von<br />

1.000 µg / kg gemessen, der höchste Wert lag bei<br />

1.955 µg / kg.<br />

JAHRESBERICHT <strong>2008</strong><br />

Erich Klein, CVUA Sigmaringen<br />

139


LEBENSMITTELÜBERWACHUNG BW<br />

teil IV spezielle untersuchungsbereiche<br />

Vom Signalwert zum Grenzwert?<br />

Zweifellos hat das Signalwert-basierte Minimierungskonzept deutliche Erfolge gezeigt. Dies lässt sich z. B.<br />

an der Entwicklung der Signalwerte von 2002 bis jetzt (siehe www.bvl.b<strong>und</strong>.de) ablesen. In vielen Warengruppen<br />

konnten die durchschnittlichen Acrylamidgehalte deutlich abgesenkt werden. In einigen wenigen<br />

Produktgruppen (z. B. Kartoffelchips) verharren die Signalwerte jedoch auf hohem Niveau, trotz intensiver<br />

Minimierungsbemühungen der Hersteller. Eine vollständige Verhinderung der Acrylamidbildung ist mit Sicherheit<br />

nicht möglich, in vielen Fällen, wie bei Kartoffelprodukten hängt das Ausmaß der Acrylamidbildung<br />

zudem sehr stark von der Zusammensetzung der natürlichen Rohstoffe ab, die naturbedingt von Jahr zu<br />

Jahr stark schwanken kann.<br />

Inzwischen zeigt die Entwicklung der Signalwerte deutliche Anzeichen einer Stagnation, es ist daher zumindest<br />

eine Überlegung wert, ob das bisherige Konzept der Signalwerte durch eine Reihe von Grenzwerten<br />

ersetzt oder ergänzt werden sollte. Dies würde die Rechtssicherheit für Verbraucher <strong>und</strong> Hersteller entscheidend<br />

verbessern <strong>und</strong> gleichzeitig der Lebensmittelüberwachung die Möglichkeit eröffnen, besonders stark<br />

belastete Produkte vom Markt zu nehmen.<br />

Backwaren (44 Proben)<br />

Eine Probe Vollkorn-Knäckebrot wies mit 685 µg / kg einen<br />

Acrylamidgehalt über dem Signalwert von 496 µg / kg auf.<br />

Für Kekse für Babies <strong>und</strong> Kleinkinder gilt ein sehr niedriger<br />

Signalwert von 197 µg / kg. In keiner der untersuchten Proben<br />

war dieser Wert überschritten.<br />

t<br />

Ein Problem stellen Lebkuchen <strong>und</strong> verwandte Erzeugnisse<br />

dar: Lebkuchen enthalten sehr viel reduzierende<br />

Zucker (Honig, Inverzuckersirup). In der Regel wird aus<br />

Geschmacksgründen das Backtriebmittel Ammoniumhydrogencarbonat<br />

(Hirschhornsalz, ABC-Trieb) verwendet.<br />

Wegen des niedrigen Wassergehaltes werden hohe Backtemperaturen<br />

nicht nur an der Oberfläche, sondern auch<br />

im Inneren der Lebkuchen erreicht. Auf der Homepage<br />

der CVUAs sind die „Empfehlungen zur Vermeidung hoher<br />

Gehalte an Acrylamid beim Backen von Lebkuchen“<br />

für die Öffentlichkeit zugänglich (siehe www.ua-bw.de ><br />

Stichwort Acrylamid). Bei Beachtung dieser Empfehlungen<br />

ist es auch für die Hausfrau <strong>und</strong> den handwerklichen<br />

Bäckerbetrieb möglich, Lebkuchen mit relativ niedrigen<br />

Acrylamidgehalten zu backen. Wie im Vorjahr wiesen Lebkuchen<br />

aus industrieller Produktion tendenziell niedrigere<br />

Acrylamidgehalte auf als handwerklich hergestellte Lebkuchen.<br />

In zwei Lebkuchenproben aus handwerklicher Herstellung<br />

war der Signalwert von 1.000 µg / kg mit Werten<br />

von 1.070 <strong>und</strong> 1.560 µg / kg überschritten.<br />

Kaffee <strong>und</strong> Kaffeesurrogate (6 Proben)<br />

Brot, Brötchen <strong>und</strong> Brezeln weisen im Allgemeinen nur<br />

niedrige Acrylamidgehalte auf. Im Inneren der Brotkrume<br />

wird wegen des Wassergehaltes auch bei hohen Backofentemperaturen<br />

eine Temperatur von 100 °C kaum überschritten,<br />

deshalb wird Acrylamid fast ausschließlich in der Kruste<br />

gebildet. Lediglich Kartoffelbrot enthält mit Gehalten bis zu<br />

200 µg / kg signifikante Mengen an Acrylamid.<br />

Während bei Kaffeepulver der Signalwert von 277 µg / kg<br />

nicht überschritten wurde, waren bei Kaffeeextrakten bei<br />

zwei Proben mit 1.370 <strong>und</strong> 2.320 µg / kg Acrylamidgehalte<br />

deutlich über dem Signalwert von 937 µg / kg zu finden.<br />

Dr. Rüdiger Weißhaar, CVUA Stuttgart<br />

140


3-mcpd <strong>und</strong> 3-mcpd-fettsäureester<br />

3-Monochlorpropandiol<br />

(3-MCPD)<br />

3-Chlor-1,2-propandiol (3-Monochlorpropandiol = 3-MCPD)<br />

ist eine Substanz, die schon seit 1978 als reaktionsbedingte<br />

Verunreinigung in verschiedenen Lebensmitteln<br />

bekannt ist. Zuerst wurde angenommen, dass 3-MCPD<br />

hauptsächlich in bestimmten Würzsoßen zu finden<br />

ist, die durch salzsaure Hydrolyse von Pflanzeneiweiß<br />

hergestellt werden. Im Laufe der Zeit stellte sich aber<br />

heraus, dass diese Substanz auch beim Herstellen von<br />

Backwaren, beim Toasten von Brot oder beim Räuchern<br />

von Lebensmitteln entsteht.<br />

Freies 3-MCPD<br />

In Lebensmitteln wurde im Rahmen der amtlichen Untersuchung<br />

bis vor Kurzem nur das so genannte freie 3-MCPD<br />

bestimmt. Für freies 3-MCPD besteht ein EU-Höchstgehalt<br />

von 0,02 mg / kg, gültig für Sojasoße <strong>und</strong> für Pflanzenproteinhydrolysat<br />

(HVP).<br />

Der Wissenschaftliche Lebensmittelausschuss der EU-<br />

Kommission (SCF) <strong>und</strong> das Joint FAO/WHO Expert Committee<br />

on Food Additives (JECFA) haben 2001 für (freies)<br />

3-MCPD eine tolerierbare Aufnahme (TDI) in Höhe von<br />

2 µg pro kg Körpergewicht pro Tag festgelegt. 3-MCPD<br />

hat sich bei hoher Dosierung bei Ratten als Tumor bildend<br />

erwiesen.<br />

Wie die Untersuchungen von 48 Proben Sojasoße <strong>und</strong> anderen<br />

Würzsoßen, Fleischwaren (überwiegend geräuchert)<br />

Hefe/Hefeextrakt sowie Röstzwiebeln belegen, liegen die<br />

Gehalte an freiem 3-MCPD weit unter 0,05 mg / kg, in der<br />

Regel sogar deutlich unter 0,02 mg / kg.<br />

3-MCPD-Ester<br />

Erst seit Kurzem ist bekannt, dass das eigentliche Problem die<br />

so genannten 3-MCPD-Ester darstellen, die in vielen Lebensmitteln<br />

in wesentlich höheren Konzentrationen vorkommen<br />

als das freie 3-MCPD. 3-MCPD-Ester sind Verbindungen aus<br />

3-MCPD <strong>und</strong> verschiedenen Fettsäuren. Sie entstehen bei<br />

hoher Temperatur durch eine Reaktion von Fettbestandteilen<br />

mit Chlorid-Ionen. Ein ausführlicher Beitrag mit Gr<strong>und</strong>lageninformationen<br />

zum Thema ist im <strong>Jahresbericht</strong> 2007 <strong>und</strong> im<br />

<strong>Jahresbericht</strong> 2007 des CVUA Stuttgart zu finden.<br />

Besonders hoch sind die Gehalte an 3-MCPD-Estern in raffinierten<br />

Speisefetten <strong>und</strong> Speiseölen. Bei der Raffination werden<br />

unangenehme Geruchs- <strong>und</strong> Geschmacksstoffe <strong>und</strong><br />

unerwünschte Substanzen wie Pestizide, Schwermetalle,<br />

giftige Pflanzeninhaltsstoffe, Mykotoxine <strong>und</strong> PAK entfernt.<br />

Ohne Raffination könnte ein großer Anteil der weltweit erzeugten<br />

Fette <strong>und</strong> Öle nicht für die menschliche Ernährung<br />

genutzt werden. Der letzte Schritt der Raffination ist die Desodorierung.<br />

Dabei werden durch eine Wasserdampfdestillation<br />

unter vermindertem Druck bei Temperaturen bis 270<br />

°C unerwünschte Geruchs- <strong>und</strong> Geschmacksstoffe entfernt.<br />

Bei der Desodorierung wird nahezu die gesamte Menge an<br />

3-MCPD-Estern gebildet.<br />

Im Jahr <strong>2008</strong> wurden vom CVUA Stuttgart mehr als<br />

400 Proben an Fetten, Ölen <strong>und</strong> fetthaltigen Lebensmitteln<br />

auf 3-MCPD-Ester untersucht. Die wichtigsten Ergebnisse<br />

der Untersuchungen sind in der Abbildung zusammengefasst,<br />

sie unterscheiden sich kaum von den Ergebnissen der<br />

letztjährigen Untersuchungen.<br />

In allen bisher untersuchten nativen Pflanzenölen, z. B.<br />

Olivenölen, Sonnenblumenölen, Rapsölen, Distelölen, Walnussölen<br />

wurden keine 3-MCPD-Ester festgestellt. Dies war<br />

auch nicht anders zu erwarten, denn native Speiseöle dürfen<br />

bei der Herstellung keinerlei Hitzebehandlung unterzogen<br />

werden.<br />

JAHRESBERICHT <strong>2008</strong><br />

3-MCPD-Ester <strong>und</strong> 3-MCPD bildende Substanzen – Medianwerte einzelner Produktgruppen (berechnet als 3-MCPD)<br />

Median (mg/kg) Stand Dezember <strong>2008</strong><br />

0 1 2 3 4 5 6 7 8<br />

tierische Fette<br />

Kakaobutter / Schokolade<br />

Pflanzenöl nativ/kaltgepresst<br />

0<br />

0<br />

0<br />

Pflanzenöl raffiniert<br />

Fischkonserven / Antipasti (Ölanteil)<br />

0,58<br />

0,93<br />

Füllung von Keksen/Riegeln (Fettanteil)<br />

1,5<br />

Margarine (Fettanteil)<br />

2,34<br />

Bratfett, Frittierfett<br />

8,1<br />

Nuss-Nougatcremes (Fettanteil)<br />

4,9<br />

Säuglingsmilchpulver (Fettanteil)<br />

2,49<br />

141


LEBENSMITTELÜBERWACHUNG BW<br />

teil IV spezielle untersuchungsbereiche<br />

◆<br />

Ausnahmslos alle untersuchten raffinierten Pflanzenfette<br />

<strong>und</strong> Pflanzenöle enthielten 3-MCPD-Ester, allerdings in sehr<br />

unterschiedlichen Gehalten. Die verschiedenen raffinierten<br />

Pflanzenfette <strong>und</strong> Pflanzenöle lassen sich zur groben Orientierung<br />

in 3 Gruppen einteilen:<br />

n Niedrige Gehalte (0,2 - 1,5 mg / kg): Rapsöl, Sojaöl,<br />

Sonnenblumenöl, Kokosfett.<br />

n Mittlere Gehalte: (1,5 - 4 mg / kg): Distelöl, Erdnussöl,<br />

Maiskeimöl, Baumwollsaatöl, Olivenöl.<br />

n Hohe Gehalte: (> 4 mg / kg): manche gehärtete Fette<br />

<strong>und</strong> Öle, Palmöl <strong>und</strong> Palmölfraktionen.<br />

Die Raffination von Fetten <strong>und</strong> Ölen muss<br />

übrigens nicht kenntlich gemacht werden.<br />

Wenn ein pflanzliches Öl weder als<br />

„nativ“ noch als „kaltgepresst“ ausgezeichnet<br />

ist, kann man allerdings davon<br />

ausgehen, dass es raffiniert worden ist.<br />

Der überwiegende Anteil der im Haushalt<br />

<strong>und</strong> in der Lebensmittelindustrie<br />

verwendeten Pflanzenöle ist raffiniert.<br />

Raffinierte Speiseöle <strong>und</strong> Speisefette<br />

werden einerseits als solche direkt verzehrt,<br />

z. B. als Salatöl, als Brat- <strong>und</strong> Frittierfett<br />

oder als Fettkomponente von<br />

Margarine <strong>und</strong> Mayonnaise. Daneben<br />

enthalten auch sehr viele industriell <strong>und</strong><br />

handwerklich gefertigte Lebensmittel<br />

raffinierte Fette <strong>und</strong> Öle als wesentliche<br />

Zutat, z. B. Brühwürfel, Kaffeeweißer,<br />

Brotaufstriche wie Nuss-Nougat-Cremes,<br />

Überzüge <strong>und</strong> Füllungen von Backwaren,<br />

Keksen <strong>und</strong> Riegeln.<br />

Säuglinge benötigen für ihre Ernährung eine sorgfältig<br />

abgestimmte Mischung aus verschiedenen essenziellen<br />

Fettsäuren. Deshalb enthält Säuglingsmilchnahrung (Anfangs-<br />

<strong>und</strong> Folgemilchnahrung in Form von Trockenpulver)<br />

verschiedene pflanzliche <strong>und</strong> tierische Fette <strong>und</strong> Öle.<br />

Diese können nur in raffinierter Form zugegeben werden,<br />

da sie geschmacklich neutral sein sollen <strong>und</strong> eine ausreichende<br />

Haltbarkeit aufweisen müssen. Wegen des Zusatzes<br />

raffinierter Fette <strong>und</strong> Öle waren auch im Fettanteil von<br />

Säuglingsmilchnahrung größere Gehalte an 3-MCPD-Estern<br />

nachzuweisen.<br />

Glycidylester<br />

Im Verlauf der Untersuchungen stellte sich heraus, dass mit<br />

dem vom CVUA Stuttgart entwickelten Untersuchungsverfahren<br />

nicht nur Fettsäureester des 3-MCPD erfasst werden,<br />

sondern auch andere Stoffe, die 3-MCPD bilden können. Die<br />

Gehalte in der Grafik auf Seite 141 werden daher auch als<br />

„Summe an 3-MCPD <strong>und</strong> 3-MCPD bildenden Substanzen“<br />

angegeben. Als mit Abstand wichtigste dieser 3-MCPD bildenden<br />

Substanzen wurden die Fettsäureester des Glycidol<br />

(Glycidylester) identifiziert. Diese sind vor allem in raffiniertem<br />

Palmöl <strong>und</strong> daraus hergestellten Lebensmitteln enthalten.<br />

Glycidol ist ein sehr reaktiver <strong>und</strong> kanzerogener Stoff, es ist<br />

daher dringend notwendig, Gehalte an Glycidol <strong>und</strong> Glycidylestern<br />

in Lebensmitteln zu bestimmen, um das Risiko für<br />

den Verbraucher abschätzen zu können.<br />

Dem CVUA Stuttgart ist es kürzlich gelungen, Fettsäureester<br />

des Glycidol in raffiniertem Palmöl eindeutig nachzuweisen,<br />

an der Entwicklung einer Methode zur quantitativen Bestimmung<br />

wird derzeit intensiv gearbeitet.<br />

Eine erste Einschätzung des BfR zur Bewertung der in raffinierten<br />

pflanzlichen Fetten nachgewiesenen Gehalte von<br />

Glycidol-Fettsäureestern ist auf der Homepage des BfR veröffentlicht:<br />

www.bfr.b<strong>und</strong>.de/cm/208/erste_einschaetzung_von_<br />

glycidol_fettsaeureestern.pdf<br />

Dr. Rüdiger Weißhaar, CVUA Stuttgart<br />

Tendenziell scheinen insbesondere Produkte,<br />

die gehärtete Fette <strong>und</strong> Produkte, die Palmöl oder<br />

Palmölfraktionen enthalten, besonders hohe Gehalte<br />

an 3-MCPD-Estern aufzuweisen.<br />

Alle untersuchten Proben von Butter, Butterreinfett,<br />

Schweineschmalz <strong>und</strong> Gänseschmalz enthielten<br />

keine 3-MCPD-Ester. Dies liegt daran, dass tierische<br />

Fette in Deutschland üblicherweise nicht<br />

raffiniert werden.


FURAN<br />

Furan<br />

Enthält Bio-Kaffee weniger Furan?<br />

Furan ist ein für den Menschen mögliches Karzinogen <strong>und</strong><br />

kommt in zahlreichen Lebensmitteln vor. Gerösteter Kaffee<br />

weist die höchsten Furangehalte auf, Kaffeegetränke<br />

stellen damit für den durchschnittlichen Erwachsenen die<br />

größte Eintragsquelle von Furan dar. <strong>2008</strong> wurde der Frage<br />

nachgegangen, ob sich ökologisch hergestellter Kaffee<br />

hinsichtlich des Furangehaltes von herkömmlichem<br />

Kaffee unterscheidet.<br />

1.209 µg / kg <strong>und</strong> der Maximalwert bei 6.002 µg / kg.<br />

Wie bereits festgestellt wurde auch hier die Tendenz bestätigt,<br />

dass geröstete Kaffeebohnen mit durchschnittlich<br />

3.967 µg / kg (1.843 bis 6.002 µg / kg) Furan höhere Furangehalte<br />

aufweisen als bereits gemahlener Röstkaffee mit<br />

durchschnittlich 2.072 µg / kg (1.209 bis 3.776 µg / kg).<br />

Die Kaffees ohne Bio-Kennzeichnung (Kaffee aus konventionellem<br />

Anbau, konv. Kaffee) wiesen im Mittel<br />

JAHRESBERICHT <strong>2008</strong><br />

Furangehalte in Kaffee<br />

Probenart µg / kg 0 1.000 2.000 3.000 4.000 5.000 6.000<br />

Bio-Kaffee<br />

gesamt (n=55)<br />

konv. Kaffee<br />

gesamt (n=36)<br />

Bio-Kaffeebohnen<br />

(n=8)<br />

min 1.209<br />

2.347<br />

min 1.361<br />

2.693<br />

min 1.843<br />

3.967<br />

max 6.002<br />

max 5.537<br />

max 6.002<br />

konv. Kaffeebohnen<br />

(n=4)<br />

Bio-Kaffee gemahlen<br />

(n=10)<br />

min 1.209<br />

2.072<br />

min 2.827<br />

3.555<br />

max 4.569<br />

max 3.776<br />

konv. Kaffee gemahlen<br />

(n=11)<br />

min 1.361<br />

2.585<br />

max 5.537<br />

n = Anzahl untersuchter Proben Mittelwert Minimum Maximum<br />

t<br />

Für die Bildung von Furan sind üblicherweise hohe Temperaturen<br />

wie Kochen oder Rösten notwendig. Als Vorläufer<br />

werden in Lebensmitteln vorkommende Kohlenhydrate,<br />

Aminosäuren, Ascorbinsäure, mehrfach ungesättigte<br />

Fettsäuren oder so genannte Precursoren wie etwa 2-Furancarbonsäure<br />

diskutiert. Auch wenn nach derzeitigem<br />

Kenntnisstand nicht von einer akuten Ges<strong>und</strong>heitsgefahr<br />

auszugehen ist, ist die genaue Kenntnis der Belastung<br />

der Verbraucher von wesentlicher Bedeutung für den<br />

ges<strong>und</strong>heitlichen Verbraucherschutz, da Kaffeegetränke<br />

mit einem durchschnittlichen jährlichen Verbrauch von<br />

148 Litern pro Kopf (<strong>2008</strong>) in Deutschland Spitzenreiter<br />

unter den Getränken sind.<br />

2.693 µg / kg Furan auf mit Werten zwischen 1.361 <strong>und</strong><br />

5.537 µg / kg. Auch weisen geröstete Kaffeebohnen mit<br />

durchschnittlich 3.555 µg / kg (2.827 bis 4.569 µg / kg) höhere<br />

Furangehalte auf als bereits gemahlener Röstkaffee mit<br />

durchschnittlich 2.585 µg / kg (1.361 <strong>und</strong> 5.537 µg / kg).<br />

Zusammenfassend kann festgestellt werden, dass Bio-Kaffees<br />

nur geringfügig geringere Furangehalte aufweisen. Die acht<br />

untersuchten Proben gerösteter Bio-Kaffeebohnen zeigten jedoch<br />

höhere Gehalte als die vier Proben Kaffeebohnen ohne<br />

eine Bio-Kennzeichnung. Um eine statistisch aussagekräftige<br />

Anzahl an Kaffees zu erhalten, werden die Untersuchungen<br />

2009 weitergeführt.<br />

Insgesamt wurden 91 Proben Kaffee untersucht, davon<br />

55 Proben Kaffee, die entsprechend der EG-Öko-Verordnung<br />

gekennzeichnet waren. Zum Vergleich dazu wurden<br />

im gleichen Zeitraum 36 Proben Kaffee auf Furan untersucht,<br />

die keine derartige Kennzeichnung aufwiesen. Die<br />

Angebotsformen waren geröstete Kaffeebohnen <strong>und</strong> gemahlener<br />

Röstkaffee, auch als Kaffeepads.<br />

Die als Bio-Kaffee gekennzeichneten Kaffees wiesen im<br />

Mittel 2.347 µg / kg Furan auf. Der Minimalwert lag bei<br />

Dr. Thomas Kuballa, CVUA Karlsruhe<br />

143


LEBENSMITTELÜBERWACHUNG BW<br />

teil IV spezielle untersuchungsbereiche<br />

Stabilisotopen-Analytik<br />

Die zunehmende Globalisierung der Warenströme trägt dazu bei,<br />

dass die Herkunft von Lebensmitteln bei der Kaufentscheidung<br />

eine immer größere Rolle spielt. Herkunftsangaben werden oft als<br />

Qualitätsangaben gewertet <strong>und</strong> bei der Vermarktung von Lebensmitteln verstärkt eingesetzt. Regionale Produkte werden von<br />

vielen Verbrauchern bevorzugt – auch bei einem höheren Preis. Dies führt für die amtliche Lebensmittelüberwachung zu einem<br />

ausgeprägten Bedarf an analytischen Verfahren zur Überprüfung der Herkunft <strong>und</strong> Authentizität. Die Stabilisotopenanalytik stellt<br />

eine relativ neue Labormethode dar, mit deren Hilfe die geografische Herkunft <strong>und</strong> Echtheit von Lebensmitteln, unabhängig von<br />

Dokumenten, überprüft werden kann.<br />

Die Elemente, aus denen unsere Nahrung im Wesentlichen aufgebaut<br />

ist, nämlich Sauerstoff, Wasserstoff, Kohlenstoff, Stickstoff <strong>und</strong><br />

Schwefel, bestehen jeweils aus einer leichten <strong>und</strong> einer schweren<br />

Atomsorte (Isotop). Diese Isotopen bilden bei jedem Element ein<br />

bestimmtes Mengenverhältnis, das u. a. vom vorherrschenden Klima,<br />

den Bodenverhältnissen, den landwirtschaftlichen Prozessen<br />

<strong>und</strong> den Stoffwechselvorgängen einer Pflanze bestimmt wird. Die<br />

Analyse der Isotopenverhältnisse verschiedener Elemente liefert<br />

den so genannten „Isotopischen Fingerabdruck“, der Rückschlüsse<br />

auf Erzeugungsregionen, Rohstoffverwendung sowie Herstellungs<strong>und</strong><br />

Anbaumethoden erlaubt.<br />

Im Jahr <strong>2008</strong> wurden schwerpunktmäßig Weine verschiedener<br />

Herkunft, heimische pflanzliche Erzeugnisse sowie verschiedene<br />

Fertigerzeugnisse der Geschmacksrichtung Vanille (z. B. Milchprodukte)<br />

kontrolliert. Von insgesamt 349 untersuchten Handelsproben<br />

waren 18 (5 %) wegen falscher Angaben zu beanstanden.<br />

Daneben wurden 73 Referenzproben mit verlässlicher Herkunftsangabe<br />

<strong>und</strong> 118 sonstige Vergleichsproben zusätzlich analysiert.<br />

Isotopen-Datenbanken – eine ständige Aufgabe<br />

Isotopen-Datenbanken bilden die wesentliche Beurteilungsgr<strong>und</strong>lage<br />

bei der Herkunfts- <strong>und</strong> Echtheitsüberprüfung. Deshalb werden<br />

in jedem Jahr aufs Neue Referenzproben vermessen, um die<br />

Isotopen-Datenbanken auf dem neuesten Stand zu halten.<br />

Wein – unerlaubte Zusätze?<br />

Stimmt die Herkunftsangabe?<br />

Durch Berichte in den Medien schlug im Jahr <strong>2008</strong> ein „italienischer<br />

Weinskandal“ erhebliche Wellen (siehe Kapitel III<br />

Wein). In Baden-Württemberg wurden insgesamt 114<br />

italienische Weine auf ihre Herkunft untersucht. Hochwertige<br />

Brunello-Weine, deren Authentizität in der italienischen<br />

Presse infrage gestellt wurde, zeigten keine Auffälligkeiten.<br />

Ein weiterer Untersuchungsschwerpunkt lag bei Weinen<br />

der unteren Preisklasse. Hier wurden bei vier Proben unerlaubte<br />

Zusätze von Wasser <strong>und</strong> unzulässige Anreicherungen nachgewiesen,<br />

d. h. der Zusatz von Rübenzucker vor der Vergärung. Bei<br />

der Überprüfung von Weinen mit der Herkunft Südosteuropa lieferte<br />

ein moldawischer Wein auffällige Isotopenwerte, die sich nur<br />

durch den unzulässigen Zusatz von Rübenzucker zum vergorenen<br />

Wein erklären ließen. Weitere Weine aus Drittländern, besonders<br />

aus Südosteuropa, fielen durch untypische Isotopendaten auf. Für<br />

die Zukunft ist hierfür die Erweiterung der Vergleichsdatenbasis als<br />

Beurteilungsgr<strong>und</strong>lage geplant.<br />

Obst <strong>und</strong> Gemüse aus der Region<br />

Erfreulich war das Ergebnis der Herkunftsüberprüfungen bei verschiedenen<br />

pflanzlichen Lebensmitteln wie Spargel, Erdbeeren<br />

<strong>und</strong> Äpfeln. Die untersuchten Proben mit regionalen Herkunftsangaben<br />

waren durchweg unauffällig.<br />

Echte Vanille oder Vanillegeschmack?<br />

Da das Angebot von Vanillin aus der Vanilleschote äußerst knapp<br />

ist, wird bei der Herstellung von Produkten der Geschmacksrichtung<br />

Vanille häufig naturidentisches Vanillin eingesetzt, das günstig verfügbar<br />

ist. Die sichere analytische Unterscheidung zwischen natürlichem<br />

Vanillin aus der Vanilleschote <strong>und</strong> chemisch synthetisiertem<br />

bzw. biotechnologisch erzeugtem Vanillin ist nur mithilfe der Stabilisotopenanalyse<br />

möglich, so dass die dazu notwendige Methode<br />

entwickelt wurde. Kontrolliert wurden dann verschiedene Produktgruppen,<br />

insbesondere Milchprodukte, deren Kennzeichnung<br />

den Eindruck erweckte, dass ausschließlich natürliches Vanillin<br />

aus der Schote eingesetzt wurde. Von 15 untersuchten<br />

Milcherzeugnissen wie Joghurt, Quark u. a., bei<br />

denen in der Etikettierung der Eindruck erweckt<br />

wurde, das Vanillearoma sei ausschließlich natürlicher<br />

Herkunft, wurde bei 13 Proben naturidentisches<br />

Vanillin nachgewiesen (siehe hierzu<br />

auch Kapitel III Milch <strong>und</strong> Milchprodukte).<br />

Eine ähnliche Tendenz zeigten erste Marktüberprüfungen<br />

bei Vanilleeis aus Eisdielen. Von 18 untersuchten<br />

Proben enthielten nur vier Proben (22%) natürliches<br />

Vanillin, das ausschließlich aus der Vanillepflanze gewonnen<br />

wurde. Vergleichsweise erfreulich ist die Situation<br />

bei den Puddingprodukten. Hier waren 9 von 10 Proben korrekt<br />

gekennzeichnet. Auch die Überprüfung von handelsüblichen Vanillearomen<br />

ergab keine Auffälligkeiten.<br />

Dr. Eva Annweiler, CVUA Freiburg<br />

◆<br />

144


Teil V<br />

Trinkwasserüberwachung<br />

JAHRESBERICHT <strong>2008</strong><br />

Uran im Trinkwasser 146<br />

Legionellen im Duschwasser 146<br />

Metaboliten von Pflanzenschutzmitteln 147<br />


LEBENSMITTELÜBERWACHUNG BW<br />

teil V trinkwasserüberwachung<br />

Trinkwasser<br />

Uran im Trinkwasser<br />

Im Sommer <strong>2008</strong> sorgten Berichte über die Gehalte von<br />

Uran in Trinkwasser für Unruhe. Gr<strong>und</strong>lage der Medienberichterstattung<br />

waren amtliche Untersuchungsergebnisse<br />

zu Urangehalten in Trinkwasser, die von den zuständigen<br />

Behörden einer Verbraucherorganisation aufgr<strong>und</strong> von<br />

deren Anfragen nach den Bestimmungen des Umweltinformationsgesetzes<br />

zugesandt wurden. Gleichzeitig wurde<br />

von verschiedenen Seiten ein Grenzwert für Uran gefordert.<br />

Im aktuellen Änderungsentwurf der Trinkwasserverordnung<br />

ist jetzt ein Grenzwert von 0,01 mg / l vorgesehen.<br />

Uran ist ein in der Erdkruste natürlich vorkommendes<br />

Schwermetall. Es bildet verschiedene natürliche Mineralien,<br />

wie z. B. die so genannte Pechblende (Uranoxid UO 2<br />

,<br />

Uraninit, U 3<br />

O 8<br />

), den Uranglimmer (phosphat- <strong>und</strong> arsenhaltige<br />

Uranverbindungen) <strong>und</strong> den Carnotit (Kaliumuranylvanadat).<br />

In der festen Gesteinshülle der Erde liegen die<br />

mittleren Konzentrationen von Uran bei 1 - 5 mg / kg. Chemisch<br />

betrachtet tritt Uran zumeist als wasserunlösliches<br />

Uran(IV)- oder als wasserlösliches Uran(VI)-Salz auf.<br />

Das Vorkommen von Uran im Trinkwasser ist geogen bedingt<br />

<strong>und</strong> somit regional unterschiedlich. Deshalb finden<br />

sich vergleichbare Urangehalte in verschiedenen Wasserversorgungsgebieten,<br />

die aus gleichartigen Wassereinzugsbereichen<br />

gespeist werden.<br />

Beim Vorkommen von Uran im Trinkwasser sind vor allem<br />

solche ges<strong>und</strong>heitliche Auswirkungen zu betrachten,<br />

die die chemischen Eigenschaften des Schwermetalls betreffen.<br />

Die geringe natürliche Radioaktivität von Uran tritt<br />

demgegenüber in der ges<strong>und</strong>heitlichen Bewertung zurück.<br />

Bei anhaltender Aufnahme höherer Urankonzentrationen<br />

kann es zu Nierenschäden kommen.<br />

Insgesamt wurden im Berichtsjahr 728 Trinkwasserproben<br />

auf Uran untersucht. 94 % der Proben enthielten Uran in<br />

geringen Konzentrationen von bis zu 0,005 mg/l. Lediglich<br />

3 % wiesen Gehalte zwischen 0,005 <strong>und</strong> 0,01 mg/l auf.<br />

Weitere 3 % (19 Proben) enthielten Urankonzentrationen<br />

über 0,01 mg/l. Bei diesen Trinkwässern aus den Landkreisen<br />

Esslingen, Rems-Murr-Kreis, Schwäbisch Hall, Alb-Donau-Kreis,<br />

Ravensburg <strong>und</strong> Sigmaringen sind die Gehalte<br />

auf natürlich vorkommendes geogenes Uran zurückzuführen.<br />

Der höchste gemessene Wert lag bei 0,019 mg/l.<br />

von der WHO bei lebenslanger Aufnahme als unbedenklich<br />

angesehen. Das B<strong>und</strong>esinstitut für Risikobewertung (BfR)<br />

hat in seiner Beurteilung diesen Leitwert übernommen <strong>und</strong><br />

im Jahr 2007 wieder bestätigt. Das Umweltb<strong>und</strong>esamt<br />

(UBA) hatte zuletzt im Jahr 2005 für alle Bevölkerungsgruppen<br />

einen Leitwert von 0,01 mg / l Trinkwasser empfohlen.<br />

Bei Urankonzentrationen im Bereich zwischen 0,01 <strong>und</strong><br />

0,02 mg / l wird dem jeweiligen Ges<strong>und</strong>heitsamt vom UBA<br />

empfohlen, zusammen mit dem Wasserversorger darauf<br />

hinzuwirken, dass der Urangehalt des Trinkwassers unter<br />

den Leitwert abgesenkt wird. Dafür steht nach der UBA-<br />

Empfehlung ein Zeitraum von 10 Jahren zur Verfügung.<br />

Laut UBA sind diese Werte für alle Bevölkerungsgruppen,<br />

einschließlich Säuglinge ges<strong>und</strong>heitlich unbedenklich. Zusätzlich<br />

wurde ein Maßnahmewert von 0,02 mg / l empfohlen,<br />

der nicht überschritten werden sollte.<br />

Die Gefahr lauert in der Dusche!<br />

Legionellen<br />

Legionellen im Duschwasser<br />

Probenzahl<br />

2.000<br />

1.800<br />

1.600<br />

1.400<br />

1.200<br />

1.000<br />

800<br />

600<br />

400<br />

200<br />

0<br />

1.897<br />

513 502<br />

273<br />

Koloniebildende Einheiten/100<br />

57<br />

negativ 1->100 100-1.000 >1.000-10.000 10.000<br />

Wenn eventuell vorhandene Krankheitserreger aus dem<br />

Trinkwasser in den Körper gelangen, treiben sie typischerweise<br />

im Magen-Darm-Trakt ihr Unwesen. Um aber mit Legionellen<br />

infiziert zu werden, muss man z. B. duschen oder<br />

im Whirlpool baden <strong>und</strong> die dabei entstehenden feinverteilten<br />

Aerosole einatmen. Die ca. 2-5 µm langen beweglichen<br />

Stabbakterien halten sich überwiegend in niedertemperierten<br />

Warmwasserkreisläufen auf <strong>und</strong> vermehren sich optimal<br />

bei Temperaturen zwischen 30 °C <strong>und</strong> 45 °C.<br />

Bisher gibt es in Deutschland keinen Grenzwert für Uran,<br />

es ist aber ein Grenzwert von 0,01 mg/l im aktuellen Änderungsentwurf<br />

der Trinkwasserverordnung vorgesehen. Die<br />

Weltges<strong>und</strong>heitsorganisation (WHO) empfiehlt einen Uranleitwert<br />

von 0,015 mg/l für Trinkwasser. Dieser Wert wird<br />

Der Name Legionellen ist auf die „Legionärskrankheit“, die<br />

1976 zum ersten Mal in Philadelphia in den USA aufgetreten<br />

ist, zurückzuführen. Der Name des bis dahin unbekannten<br />

Krankheitsbildes kommt von den damals erkrankten<br />

Kriegsveteranen (Legionären), die an einem Treffen in<br />

146


Trinkwasserüberwachung<br />

einem Hotel teilgenommen hatten <strong>und</strong> dort an der Legionellose<br />

erkrankten.<br />

Das Krankheitsbild kann sich je nach Immunzustand von<br />

Fieber („Pontiacfieber“) bis zu schweren Lungenentzündungen<br />

äußern <strong>und</strong> sogar zum Tode führen. Besonders<br />

gefährdet sind daher ältere Personen mit geschwächtem<br />

Immunsystem.<br />

Legionellen wachsen bevorzugt in niedertemperierten<br />

Wasserkreisläufen, was zur Folge hat, dass sie prinzipiell in<br />

jedem Haushalt, aber auch im Trinkwassernetz öffentlicher<br />

Einrichtungen auftreten können. Die effektivste Methode,<br />

um sie abzutöten ist das Erhitzen des Wassers auf mindestens<br />

65 °C. Chemische Desinfektionsmaßnahmen wie<br />

Chlorung usw. helfen nur in geringen Maßen, da Legionellen<br />

in Amöben (Schleimpilzen) leben, die Biofilme an<br />

den Rohrinnenwänden besiedeln <strong>und</strong> auf diese Weise die<br />

Desinfektionsmaßnahmen überleben können.<br />

eingestuft <strong>und</strong> unterliegt damit dem Grenzwert von 0,1 µg/l.<br />

In Gebieten mit vorwiegend Obst- <strong>und</strong> Weinbau, in denen der<br />

Wirkstoff Tolylfluanid bis zu seinem Verbot 2007 angewandt<br />

wurde, findet sich DMS im Trinkwasser teilweise immer noch<br />

über dem Grenzwert. Die zuständigen Ges<strong>und</strong>heitsämter haben<br />

in mehreren Fällen befristete Abweichungen vom Grenzwert<br />

der Trinkwasserverordnung für DMS zugelassen.<br />

Die übrigen genannten Metaboliten wurden bei der pflanzenschutzrechtlichen<br />

Zulassung ihrer Muttersubstanz als<br />

nicht relevant eingestuft. Sie unterliegen daher nicht dem<br />

Trinkwassergrenzwert für Pflanzenschutzmittel <strong>und</strong> ihren relevanten<br />

Metaboliten.<br />

N,N-Dimethylsulfamid im Trinkwasser<br />

< 0,05 µg/l<br />

JAHRESBERICHT <strong>2008</strong><br />

Im Berichtsjahr wurden insgesamt 3.242 Duschwasserproben<br />

auf Legionellen untersucht. Die Proben wurden<br />

überwiegend aus Kindergärten, Schulen, Krankenhäusern,<br />

Altenheimen, Hotels <strong>und</strong> anderen öffentlichen Einrichtungen<br />

genommen. 1.897 Proben waren negativ, 513 Proben<br />

enthielten zwischen 1 <strong>und</strong> unter 100 koloniebildende Einheiten<br />

(KBE)/ 100 ml, 502 Proben enthielten 100 bis 1.000<br />

KBE / 100 ml, in 273 Proben wurden Werte zwischen über<br />

1.000 <strong>und</strong> 10.000 KBE/100 ml gef<strong>und</strong>en <strong>und</strong> in 57 Proben<br />

wurden sogar Werte über 10000 KBE /100 ml gef<strong>und</strong>en.<br />

Bei Werten über 1.000 KBE/100 ml müssen Maßnahmen<br />

gemäß den allgemein anerkannten Regeln der Technik<br />

durchgeführt werden. Nach bereits erfolgter Desinfektion<br />

sind diese Maßnahmen zur Sicherheit schon ab 100<br />

KBE /100 ml erforderlich.<br />

0,05 - 0,1 µg/l<br />

> 0,1 µg/l<br />

Pflanzenschutzmittel-Metaboliten im<br />

Trinkwasser<br />

Die im <strong>Jahresbericht</strong> 2007 beschriebenen neu erkannten<br />

Pflanzenschutzmittel-Metaboliten sind inzwischen in das<br />

routinemäßige Untersuchungsspektrum aufgenommen worden.<br />

Dabei handelt es sich um die Abbauprodukte der Wirkstoffe<br />

Metazachlor, Dimetachlor <strong>und</strong> S-Metolachlor (Herbizide).<br />

Auch weiterhin stehen N,N-Dimethylsulfamid (DMS)<br />

<strong>und</strong> Desphenyl-Chloridazon im Fokus der Untersuchungen.<br />

Zusätzlich wird noch auf weitere Abbauprodukte, wie z. B.<br />

Dimethyltolylsulfamid (DMST) (Abbauprodukt des Fungizids<br />

Tolylfluanid), Methyl-Desphenyl-Chloridazon (Abbauprodukt<br />

des Unkrautvernichtungsmittels Chloridazon <strong>und</strong> Chlorthalonil-Sulfonsäure<br />

(Abbauprodukt des Fungizids Chlorthalonil)<br />

untersucht.<br />

Der Metabolit DMS war bei der pflanzenschutzrechtlichen<br />

Zulassung des Wirkstoffs Tolylfluanid nicht als Abbauprodukt<br />

erkannt worden <strong>und</strong> konnte daher zunächst nicht zuverlässig<br />

bewertet werden. Er wird daher in Baden-Württemberg als<br />

„relevanter Metabolit“ im Sinne der Trinkwasserverordnung<br />

Im Berichtsjahr wurden insgesamt 407 Trinkwasserproben<br />

auf DMS untersucht. Bei 76 % der Proben wurden Gehalte<br />

unter der Bestimmungsgrenze von 0,05 µg / l gemessen.<br />

5 % der Proben enthielten Gehalte zwischen 0,05 <strong>und</strong><br />

0,1 µg / l <strong>und</strong> in 18 % der Proben konnten Gehalte über<br />

0,1 µg / l nachgewiesen werden. Es ist zu berücksichtigen,<br />

dass die Proben risikoorientiert entnommen wurden <strong>und</strong><br />

teilweise auch Mehrfachmessungen durchgeführt wurden.<br />

Daher können hieraus keine Schlüsse auf die allgemeine Belastungssituation<br />

für alle Trinkwasserversorgungen gezogen<br />

werden.<br />

Wie aus dem Diagramm ersichtlich, werden die Metaboliten<br />

(mit Ausnahme der Metaboliten von Chloridazon) nur selten<br />

gef<strong>und</strong>en <strong>und</strong> kommen meist nur in geringen Konzentrationen<br />

vor.<br />

147


LEBENSMITTELÜBERWACHUNG BW<br />

teil V trinkwasserüberwachung<br />

Verschiedene Pflanzenschutzmittel-Metaboliten im Trinkwasser<br />

0% 20% 40% 60% 80% 100%<br />

Desphenyl-Chloridazon<br />

2.347<br />

Methyl-Desphenyl-Chloridazon<br />

Metazachlor-Sulfonsäure<br />

Metazachlor-Oxalsäure<br />

Dimethachlor-Sulfonsäure<br />

Dimethachlor-Oxalsäure<br />

S-Metolachlor-Sulfonsäure<br />

S-Metolachlor-Oxalsäure<br />

Chlorthalonil-Sulfonsäure<br />

< 0,05 µg/l 0,05 - 0,1 µg/l<br />

> 0,1 µg/l<br />

◆<br />

Weitere Pflanzenschutzmittel-Metaboliten<br />

Im Mai <strong>2008</strong> hat das B<strong>und</strong>esamt für Verbraucherschutz<br />

<strong>und</strong> Lebensmittelsicherheit Details zu weiteren Pflanzenschutzmittel-Metaboliten<br />

mitgeteilt. Bei den zulassungsbegleitenden<br />

modellhaften Versickerungsstudien wurden<br />

diese Stoffe mit maximalen Jahresdurchschnittskonzentrationen<br />

zwischen 1 <strong>und</strong> 10 µg / l nachgewiesen. Auch bei<br />

diesen Metaboliten besteht in den vorkommenden Konzentrationen<br />

aus toxikologischer <strong>und</strong> ökotoxikologischer<br />

Sicht keine Gefährdung für Mensch <strong>und</strong> Umwelt. Sie sind<br />

daher als nicht relevant eingestuft.<br />

Es handelt sich um Abbauprodukte von folgenden Wirkstoffen:<br />

n Dimethenamid-P (Herbizid, das überwiegend im<br />

Mais-, Rüben- <strong>und</strong> Gemüseanbau <strong>und</strong> für Zierpflanzen<br />

eingesetzt wird)<br />

n Dimoxystrobin (Fungizid, das im Raps- <strong>und</strong> Weizenanbau<br />

angewandt wird)<br />

n Flufenacet (Herbizid, das im Getreide-, Mais-,<br />

Gemüse- <strong>und</strong> Erdbeerenanbau <strong>und</strong> für Ziergehölze<br />

eingesetzt wird)<br />

n Flurtamone (Herbizid, das im Getreideanbau eingesetzt<br />

wird)<br />

n Metalaxyl-M (Fungizid, das im Kartoffel-, Tabak-,<br />

Mais-, Raps-, Hopfen- <strong>und</strong> Gemüseanbau <strong>und</strong> Weinbau<br />

angewandt wird)<br />

n Quinmerac (Herbizid, das im Raps- <strong>und</strong> Rübenanbau<br />

eingesetzt wird)<br />

n Thiacloprid (Insektizid, das im Ackerbau, Gemüse- <strong>und</strong><br />

Obstanbau <strong>und</strong> bei Zierpflanzen eingesetzt wird)<br />

n Trifloxystrobin (Fungizid, das im Getreide-, Rüben- <strong>und</strong><br />

Obstanbau, für Reben <strong>und</strong> Zierpflanzen angewandt<br />

wird)<br />

n Tritosulfuron (Herbizid, das im Mais- <strong>und</strong> Getreideanbau<br />

eingesetzt wird)<br />

n Chlorthalonil (Fungizid, das im Weizen-, Kartoffel-,<br />

Gerste- <strong>und</strong> Spargelanbau eingesetzt wird)<br />

Für die neu bekannt gewordenen Metaboliten der oben<br />

genannten Wirkstoffe wurde im Berichtsjahr mit großem<br />

Aufwand eine Messmethode entwickelt. Künftig werden<br />

diese Substanzen in das routinemäßige Untersuchungsspektrum<br />

aufgenommen.<br />

Kristin Bopp, CVUA Stuttgart<br />

148


Teil VI<br />

Futtermittelüberwachung<br />

JAHRESBERICHT <strong>2008</strong><br />

Futtermittelüberwachung 149<br />

Ergebnisse 151<br />

Zusammenfassung 154<br />

◆<br />

149


LEBENSMITTELÜBERWACHUNG BW<br />

teil VI Futtermittelüberwachung<br />

Futtermittelüberwachung<br />

Sichere Futtermittel sind Voraussetzung dafür, dass in Fleisch, Milch <strong>und</strong> Eiern keine unerwünschten oder verbotenen<br />

Stoffe enthalten sind, die die Ges<strong>und</strong>heit des Menschen oder der Tiere schädigen können. Die ernähungsphysiologische<br />

Qualität einer Futterration ergibt sich vor allem aus den eingesetzten Komponenten, den Gehalten an<br />

wertgebenden Stoffen, der mikrobiologischen Qualität sowie der für die jeweilige Tierart geeigneten Struktur.<br />

Inhalt <strong>und</strong> Umfang der amtlichen Kontrolle werden unter<br />

Berücksichtigung der Erkenntnisse aus den Vorjahren, der<br />

Entwicklung der futtermittelrechtlichen Regelungen <strong>und</strong><br />

der Vorschläge der Kommission fortentwickelt <strong>und</strong> angepasst.<br />

Der durch den B<strong>und</strong> in Abstimmung mit den für<br />

die amtliche Kontrolle zuständigen B<strong>und</strong>esländern erstellte<br />

„Rahmenplan der Kontrollaktivitäten für den Futtermittelsektor“<br />

(RKF) gilt noch bis 2011. Die Verordnung (EG) Nr.<br />

882/2004 über amtliche Kontrollen, die auch die Futtermittelkontrolle<br />

einschließt, verlangt regelmäßige Kontrollen<br />

auf Risikobasis <strong>und</strong> mit angemessener Häufigkeit im<br />

Sinne der Basis-Verordnung (EG) Nr.178/2002. Prozesskontrollen<br />

erfolgen durch Betriebs- oder Buchprüfungen.<br />

Risikoorientierte Kontrollen der Betriebsabläufe werden<br />

durch Produktkontrollen ergänzt. Neben risikoorientierten<br />

Probenahmen können z. B. für Statuserhebungen solche<br />

auch zufällig erfolgen.<br />

<strong>und</strong> Beförderung der Produkte, die Dokumentation aller<br />

Maßnahmen auch zur Sicherstellung der Rückverfolgbarkeit<br />

sowie die Reaktion auf Beanstandungen <strong>und</strong> bei Produktrückruf.<br />

Die Sicherstellung der Rückverfolgbarkeit der<br />

zugekauften <strong>und</strong> abgegebenen Futtermittel durch alle Betriebe,<br />

die mit Futtermitteln umgehen, ist eine wesentliche<br />

Voraussetzung für ein zielgenaues <strong>und</strong> schnelles Handeln.<br />

Alle Betriebe, die Futtermittel herstellen, lagern, transportieren<br />

oder behandeln, müssen sich nach der VO (EG) Nr.<br />

183/2005 registrieren lassen. Betriebe, die mit „kritischen“<br />

Zusatzstoffen umgehen, müssen bei der zuständigen Behörde<br />

eine Zulassung beantragen, die erst nach einer Vor-<br />

Ort-Kontrolle erteilt werden kann. Folgende Betriebsarten<br />

können unterschieden werden:<br />

n Einzel- <strong>und</strong> Mischfuttermittelhersteller, Hersteller von<br />

Zusatzstoffen oder Vormischungen, Betriebe, die<br />

Lebensmittel herstellen <strong>und</strong> Reststoffe als Futtermittel<br />

abgeben,<br />

n Vertriebsunternehmen (Handelsfirmen, Genossenschaften,<br />

Importeure), Transportunternehmen, Lagerstätten,<br />

n tierhaltende Betriebe, fahrbare Mahl- <strong>und</strong> Mischanlagen.<br />

Risikoorientierte Auswahl der<br />

Betriebe <strong>und</strong> der Proben<br />

Nach dem Rahmenplan der Kontrollaktivitäten im Futtermittelsektor<br />

(RKF), der Bestandteil des mehrjährigen integrierten<br />

nationalen Kontrollplans ist, werden die Zahl der<br />

Untersuchungen <strong>und</strong> der zu ziehenden Proben sowie die<br />

Zahl der Betriebskontrollen aufgeteilt auf die B<strong>und</strong>esländer<br />

entsprechend der Bedeutung der dortigen Futtermittelproduktion<br />

<strong>und</strong> der Struktur der Landwirtschaft.<br />

Die VO (EG) Nr. 183/2005 (Futtermittelhygiene-Verordnung)<br />

stellt umfangreiche Anforderungen zur Betriebshygiene<br />

<strong>und</strong> zur Buchführung an den Landwirt, der auf<br />

seinem Betrieb Futtermittel herstellt, lagert <strong>und</strong> verfüttert.<br />

Alle sonstigen Futtermittelhersteller müssen weitergehend<br />

Anforderungen erfüllen. Diese betreffen die Einrichtungen<br />

<strong>und</strong> Ausrüstungen der Betriebe, die Anzahl <strong>und</strong> Qualifikation<br />

des Personals, die Herstellung der Produkte, die Qualitätskontrolle<br />

einschließlich einer Prüfung der Produktionsabläufe<br />

auf kritische Kontrollpunkte (HACCP), die Lagerung<br />

Baden-Württemberg setzt die Vorgaben des RKF durch folgendes<br />

Kontrollkonzept um: Verantwortlich für die Qualität<br />

<strong>und</strong> Sicherheit der Futtermittel ist der Futtermittelunternehmer.<br />

Umfassende futtermittelrechtliche Regelungen sind zu<br />

beachten. Nach der Futtermittelhygiene-Verordnung muss<br />

der Unternehmer Maßnahmen ergreifen, die eine Kontamination<br />

der Futtermittel sicher verhindern. Diese Maßnahmen<br />

sind zu dokumentieren <strong>und</strong> sind Bestandteil eines umfassenden<br />

Qualitätssicherungssystems. Die amtliche Kontrolle<br />

stellt somit die Kontrolle der betrieblichen Eigenkontrolle dar.<br />

Sie erfolgt risikoorientiert durch die Regierungspräsidien als<br />

150


futtermittelüberwachung<br />

zuständige Behörden. Bestandteil der Risikobewertung sind<br />

v. a. Art <strong>und</strong> Menge der hergestellten Futtermittel, die Vielfalt<br />

des Angebots <strong>und</strong> damit die Häufigkeit des Produktionswechsels,<br />

der Umgang mit „kritischen“ Zusatzstoffen <strong>und</strong> die<br />

bisherigen Erfahrungen aus früheren Kontrollen einschließlich<br />

des dort bestehenden Qualitätssicherungssystems. Ein<br />

Teil der auf die Gruppe der „Futtermittelhersteller“ entfallenden<br />

Proben wird durch eine EDV-gestützte Zufallsauswahl<br />

ermittelt. Größere Herstellerbetriebe sollen regelmäßig <strong>und</strong><br />

mindestens einmal jährlich einer Betriebskontrolle unterzogen<br />

werden. Die Auswahl der zu kontrollierenden landwirtschaftlichen<br />

Betriebe erfolgte für das Kontrolljahr <strong>2008</strong><br />

EDV-gestützt aus der Gesamtheit aller ca. 40.000 Betriebe,<br />

die einen Antrag auf EU-Direktzahlungen gestellt haben.<br />

Dabei werden besondere Risiken für die Futtermittel- <strong>und</strong><br />

Lebensmittelsicherheit, wie z. B. die gemeinsame Haltung<br />

von Wiederkäuern <strong>und</strong> Nichtwiederkäuern, die Marktbedeutung<br />

des Betriebes oder im Vorjahr festgestellte Verstöße<br />

berücksichtigt. Betriebe, die keinen Antrag stellen,<br />

werden darüber hinaus durch die zuständige Behörde unter<br />

Berücksichtigung der vorliegenden Er-kenntnisse überprüft.<br />

Fahrbare Mahl- <strong>und</strong> Mischanlagen, die von landwirtschaftlichen<br />

Betrieben zur Herstellung von Futtermitteln beauftragt<br />

werden, werden ebenfalls regelmäßig kontrolliert.<br />

13 Proben mit einer von der Deklaration abweichenden Zusammensetzung<br />

beanstandet. Bei 7 von 392 untersuchten<br />

Proben wurde aufgr<strong>und</strong> des optischen Eindrucks eine unzureichende<br />

Qualität <strong>und</strong> Frische attestiert.<br />

Vor dem Hintergr<strong>und</strong> des weiterhin geltenden Verbots der<br />

JAHRESBERICHT <strong>2008</strong><br />

Umfang <strong>und</strong> Häufigkeit von Buch- <strong>und</strong> Betriebsprüfungen<br />

leiten sich ab aus dem Ergebnis der Risikoeinschätzung.<br />

Gr<strong>und</strong>sätzlich haben die zuständigen Behörden die<br />

Möglichkeit, aufgr<strong>und</strong> eigener Erkenntnisse <strong>und</strong> in eigener<br />

Verantwortung zu handeln. Ergänzt werden diese Kontrollmaßnahmen<br />

durch die Entnahme von Futtermittelproben<br />

<strong>und</strong> deren Untersuchung v. a. auf unerwünschte, verbotene<br />

oder nicht (mehr) zugelassene Stoffe. Sonderaktionen <strong>und</strong><br />

Schwerpunktsetzungen ergeben sich aus einmaligen oder<br />

wiederholten Verstößen <strong>und</strong> Verdachtsfällen. Betriebs- <strong>und</strong><br />

Buchprüfungen sind wesentliche Bestandteile von Rückverfolgungsmaßnahmen,<br />

die sich aus eigenen Erkenntnissen,<br />

aus Mitteilungen anderer B<strong>und</strong>esländer oder aus Erkenntnissen<br />

anderer europäischer Mitgliedstaaten ergeben können.<br />

Das europäische Schnellwarnsystem (RASFF) dient<br />

dabei der schnellen <strong>und</strong> umfassenden Information <strong>und</strong> Reaktion<br />

innerhalb der EU.<br />

Ergebnisse<br />

Mikroskopische Untersuchungen in der<br />

amtlichen Futtermittelkontrolle<br />

In der amtlichen Futtermittelkontrolle hat die Mikroskopie<br />

als Untersuchungsverfahren eine hohe Bededtung. Dieses<br />

Untersuchungsverfahren kann zur Ermittlung der Futtermittelqualität,<br />

der Zusammensetzung, aber auch zur Prüfung<br />

auf verbotene Stoffe eingesetzt werden. Im Rahmen der<br />

amtlichen Kontrolle <strong>2008</strong> wurden 148 Proben Mischfuttermittel<br />

auf ihre Zusammensetzung überprüft. Dabei wurden<br />

Verfütterung von Produkten tierischer Herkunft wurden 766<br />

Futtermittelproben auf Bestandteile tierischen Ursprungs<br />

untersucht. In vier Proben konnten Spuren tierischer Bestandteile<br />

festgestellt werden. In keinem Fall ergaben sich<br />

Hinweise auf einen bewussten Einsatz von tierischen Bestandteilen<br />

(z. B. Tiermehl); alle Bef<strong>und</strong>e lagen weit unter<br />

der quantifizierbaren Menge von 0,1 %.<br />

Auch bei neuen Fragestellungen wie dem Vorkommen<br />

der als besonders allergen eingestuften Pflanze Ambrosia<br />

artemisiifolia, ist die Mikroskopie als Untersuchungsmethode<br />

gefragt. Vogelfutter gilt als eine der Eintragsquellen<br />

für diese Samen <strong>und</strong> kann zu einer Verbreitung der Pflanze<br />

in den Hausgärten beitragen. Erste Untersuchungen auf<br />

Ambrosia-Samen erfolgten 2006, Untersuchungen von<br />

Einzel- <strong>und</strong> Mischfuttermitteln wurden auch <strong>2008</strong> durchgeführt.<br />

Das durch das BMELV <strong>und</strong> die Länder unter Beteiligung<br />

der Wirtschaft <strong>und</strong> verschiedener Experten 2007<br />

erstellte „Merkblatt zur Verringerung der Kontamination<br />

von Futtermitteln mit Samen von Ambrosia artemisiifolia“<br />

hat zu verstärkten Eigenkontrollen der Futtermittelhersteller<br />

geführt <strong>und</strong> zeigt Wirkung, auch wenn noch immer Proben<br />

nicht frei von Ambrosia-Samen sind. Futtermittel (Vogelfutter,<br />

Winterstreufutter) werden z. T. durch die Hersteller<br />

auf Freiheit von Ambrosiasamen geprüft <strong>und</strong> entsprechend<br />

ausgelobt. Falsche Auslobungen werden als irreführend beanstandet.<br />

151


LEBENSMITTELÜBERWACHUNG BW<br />

teil VI Futtermittelüberwachung<br />

Mykotoxine<br />

Dioxine <strong>und</strong> dioxinähnliche PCB<br />

Giftige Stoffwechselprodukte von Schimmelpilzen (Mykotoxine)<br />

in Futtermitteln haben nachteilige Auswirkungen<br />

auf die Ges<strong>und</strong>heit der Tiere. Futtermittelrechtlich geregelt,<br />

da ein Übergang in bestimmte Lebensmittel stattfinden<br />

kann, sind bisher lediglich Höchstwertfestsetzungen<br />

für Aflatoxin B 1<br />

in verschiedenen Futtermittelarten. Überschreitungen<br />

dieser Höchstwerte sind äußerst selten, da<br />

Etwa 90 % der Belastung des Menschen mit Dioxinen <strong>und</strong><br />

dioxinähnlichen PCB stammt aus Lebensmitteln. Dabei tragen<br />

Lebensmittel tierischen Ursprungs zu etwa 80 % zur<br />

Dioxinaufnahme bei. Die Belastung der Lebensmittel liefernden<br />

Tiere resultiert überwiegend aus den Futtermitteln. Der<br />

Kontrolle von Futtermitteln kommt deshalb eine besondere<br />

Bedeutung zu. Aufgr<strong>und</strong> der gleichgerichteten toxischen<br />

Wirkung der dioxinähnlichen PCB <strong>und</strong> der Dioxine ist deren<br />

gemeinsame Erfassung <strong>und</strong> Bewertung sinnvoll. Die Richtlinie<br />

2006/13/EG enthält neben Höchstgehalten für Dioxine<br />

auch solche für die Summe aus Dioxinen <strong>und</strong> dioxinähnlichen<br />

PCB sowie Auslösewerte. Die Auslösewerte wurden<br />

für Dioxine <strong>und</strong> dioxinähnliche PCB getrennt festgelegt <strong>und</strong><br />

liegen unter den zulässigen Höchstgehalten. Durch sie werden<br />

Behörden <strong>und</strong> Unternehmen frühzeitig veranlasst, durch<br />

Nachforschungen Kontaminationsquellen zu ermitteln <strong>und</strong><br />

diese zu beseitigen. Seit November 2006 sind diese Werte<br />

Bestandteil des nationalen Futtermittelrechts.<br />

durch strenge Einfuhrkontrollen frühzeitig belastete Partien<br />

aus der Futtermittelproduktion genommen werden.<br />

Seit 2004 wird b<strong>und</strong>esweit ein Monitoring auf verschiedene<br />

Mykotoxine (Zearalenon, Deoxynivalenol, Ochratoxin A,<br />

Fumonisine B 1<br />

<strong>und</strong> B 2<br />

, T2-, HT-2- Toxin) durchgeführt, die<br />

von heimischen Schimmelpilzen (v. a. Fusarien) gebildet<br />

werden können. Die Untersuchungen auf mehrere Mykotoxine<br />

in einer Probe sollen zudem Erkenntnisse bringen<br />

über das evtl. gleichzeitige Vorkommen dieser Stoffe. Mit<br />

der Empfehlung 2006/576/EG hat die EU-Kommission<br />

Richtwerte für einzelne Mykotoxine in verschiedenen<br />

Futtermitteln vorgeschlagen <strong>und</strong> die Mitgliedstaaten um<br />

Durchführung von Monitoring-Programmen gebeten, um<br />

den Kenntnisstand zu diesen unerwünschten Stoffen zu<br />

verbessern.<br />

Auch <strong>2008</strong> wurden im Rahmen des b<strong>und</strong>esweiten Monitorings<br />

in Baden-Württemberg umfangreiche Untersuchungen<br />

vor allem in Einzelfuttermitteln, aber auch in<br />

Mischfuttermitteln durchgeführt (61 Proben auf Zearalenon,<br />

94 auf Deoxynivalenol, 53 auf Ochratoxin A, 40 auf<br />

Fumonisin B 1<br />

<strong>und</strong> B 2<br />

, 38 auf T2- <strong>und</strong> HT-2-Toxin). Unter<br />

Zugr<strong>und</strong>elegung der EU-Richtwerte <strong>und</strong> der für Zearalenon<br />

<strong>und</strong> Deoxynivalenol bereits seit 2000 bestehenden<br />

nationalen Orientierungswerte erforderten die Ergebnisse<br />

keine Maßnahmen durch die zuständige Behörde.<br />

Im Kontrolljahr <strong>2008</strong> wurden durch das CVUA Freiburg<br />

124 Futtermittel auf Dioxine, davon 57 zusätzlich auf dioxinähnliche<br />

PCB (dl-PCB) untersucht. Der mittlere Wert<br />

aller Dioxinbef<strong>und</strong>e beträgt 0,012 ng WHO-PCDD/F-TEQ<br />

pro kg Produkt (88% TM), der mittlere Wert aller Bef<strong>und</strong>e<br />

an dl-PCB 0,025 ng WHO-PCB-TEQ pro kg Produkt (88%<br />

TM). In sämtlichen untersuchten Futtermittelproben lagen<br />

die Gehalte an Dioxinen <strong>und</strong> dl-PCB unterhalb der jeweils<br />

geltenden Auslösewerte (z. B. 0,5 ng WHO-PCDD/F-TEQ/<br />

kg für Dioxine <strong>und</strong> 0,35 ng WHO-PCB-TEQ/kg für dl-PCB,<br />

jeweils bezogen auf 88 % TM für Einzelfuttermittel pflanzlichen<br />

Ursprungs), <strong>und</strong> damit deutlich unterhalb der zulässigen<br />

Höchstgehalte (z. B. 0,75 ng WHO-PCDD/F-TEQ/kg für<br />

Dioxine, bezogen auf 88 % TM für Einzelfuttermittel pflanzlichen<br />

Ursprungs).<br />

Der mögliche Beitrag von verfüttertem Gras <strong>und</strong> Heu zu<br />

einer erhöhten Gr<strong>und</strong>belastung bei Wiederkäuern wird diskutiert.<br />

Daher wurden im Berichtsjahr unter Berücksichtigung<br />

der Vorgaben des Rahmenplans verstärkt Futtermittel<br />

wie Heu, Grünmehl, Silage <strong>und</strong> Graspellets (Gras u. ä.) auf<br />

Dioxine <strong>und</strong> dl-PCB untersucht. Die nachfolgende Tabelle<br />

enthält eine Zusammenstellung der Gehalte an Dioxinen<br />

<strong>und</strong> dl-PCB in Futtermitteln pflanzlichen Ursprungs, unterteilt<br />

in eine Gruppe „Gras u. ä.“ <strong>und</strong> eine Gruppe „andere<br />

pflanzliche Futtermittel“. In dieser zweiten Gruppe sind<br />

insbesondere Futtermittel wie Mais, Weizen, Raps <strong>und</strong> Extraktionsschrot<br />

enthalten. Fünf Proben Wiesengras, welche<br />

im Zusammenhang mit erhöhten Gehalten an dl-PCB in<br />

Rindfleisch eines bestimmten Hofes erhoben wurden, sind<br />

als Verdachtsproben in der nachfolgenden Übersicht nicht<br />

berücksichtigt.<br />

Die mittleren Gehalte an Dioxinen <strong>und</strong> dl-PCB in Futtermitteln<br />

wie Gras u. ä. liegen zwar unter den Auslösewerten, sie<br />

152


futtermittelüberwachung<br />

Übersicht Bef<strong>und</strong>e an Dioxinen <strong>und</strong> dl-PCB in Einzelfuttermitteln pflanzlicher Herkunft<br />

Dioxine<br />

dl-PCB<br />

(pg WHO-PCDD/F-TEQ / kg - 88 % Trockenmasse) (pg WHO-PCB-TEQ / kg - 88 % Trockenmasse)<br />

Gras u. ä. andere Gras u. ä. andere<br />

pflanzliche Futtermittel<br />

pflanzliche Futtermittel<br />

Anzahl 9 47 8 17<br />

Minimum 35,40 1,39 34,70 3,22<br />

Median 73,30 5,49 76,00 8,75<br />

Mittelwert 89,00 10,60 77,30 14,40<br />

Maximum 228,50 85,50 125,40 69,50<br />

sind aber um etwa den Faktor 10 gegenüber den mittleren<br />

Gehalten in anderen pflanzlichen Futtermitteln erhöht. 39 Bq / kg Trockenmasse (TM). Die Cs-137-Konzen-<br />

Summe von Cs-137 <strong>und</strong> Cs-134 lag zwischen > 0,5 <strong>und</strong><br />

Möglicherweise reichern „ungeschützte“ Pflanzen mit großer<br />

Oberfläche, wie z. B. Gras, Stoffe wie Dioxine <strong>und</strong> dl- 1,5 Bq / kg TM (Maximum 3,4 Bq / kg TM). Die Sr-90-Wertrationen<br />

von Grasproben betrugen durchschnittlich<br />

PCB wesentlich stärker an als andere pflanzliche Futtermittel<br />

(siehe Tabelle<br />

te lagen zwischen 0,3 <strong>und</strong> 3,4 Bq / kg TM.<br />

oben).<br />

Gentechnisch veränderte Futtermittel<br />

Die Radiocäsiumgehalte aller anderen Futtermittel lagen<br />

meist unterhalb der Nachweisgrenze von 0,5 Bq / kg TM.<br />

JAHRESBERICHT <strong>2008</strong><br />

<strong>2008</strong> wurden 118 Futtermittelproben auf Bestandteile gentechnisch<br />

veränderter Organismen (GVO) untersucht. Kontrolliert<br />

wurden insbesondere die Einhaltung der speziellen<br />

Kennzeichnungsvorschriften sowie das Vorhandensein<br />

nicht zugelassener GVO. Schwerpunkt der Kontrolle waren<br />

Mais-, Soja- oder Rapsprodukte bzw. Futtermittel, die<br />

einen hohen Anteil dieser Ausgangsprodukte enthalten.<br />

Futtermittel, die gentechnisch veränderte Organismen enthalten,<br />

müssen entsprechend gekennzeichnet sein. Liegt<br />

der Anteil über 0,9 % ist eine Kennzeichnung zwingend, bei<br />

einem Anteil bis 0,9 %, muss der Hersteller der Behörde<br />

nachweisen, dass der festgestellte Anteil technisch nicht<br />

zu vermeiden oder zufällig war, damit die Kennzeichnung<br />

entfallen kann. In der EU nicht zugelassene gentechnisch<br />

veränderte Organismen dürfen selbst in Spuren nicht enthalten<br />

sein.<br />

Besonderheiten<br />

Abfall als Schweinefutter<br />

Ein Landwirt hat Abfall eines Futtermittelherstellers an seine<br />

Schweine verfüttert. Dies wurde bei einer Kontrolle des<br />

landwirtschaftlichen Betriebes festgestellt. Die drei Bigbags<br />

mit „Abfall“ wurden von einem LKW-Fahrer unzulässigerweise<br />

vom Hof des Herstellers mitgenommen <strong>und</strong> an den<br />

Landwirt als Futtermittel abgegeben. Bereits bei der Entnahme<br />

der Probe konnte der Futtermittelkontrolleur Draht<br />

<strong>und</strong> Metallteile in dem Sack erkennen. Die Untersuchung<br />

des „Futtermittels“ hat ergeben, dass neben 10 verschiedenen<br />

Arten von Mischfutterpellets noch Rattenkot, Mauerreste,<br />

Kunststofffäden, sonstige Materialien sowie massenhaft<br />

lebende Käfer enthalten waren. Die Entsorgung<br />

des Abfalls wurde angeordnet <strong>und</strong> ein Bußgeld verhängt.<br />

In 25 % (23 von 91 Proben) der untersuchten Futtermittel,<br />

die laut Kennzeichnung kein gentechnisch verändertes Soja<br />

enthielten, wurde Ro<strong>und</strong>up Ready-Soja (RR-Soja) festgestellt,<br />

der Wert von 0,9 % wurde bei neun dieser Proben<br />

überschritten. Bei RR-Soja handelt es sich um eine in der<br />

EU für Futtermittelzwecke zugelassene Sojabohne. Die fehlende<br />

Kennzeichnung wurde beanstandet <strong>und</strong> in 5 Fällen<br />

wurde ein Bußgeldverfahren eingeleitet. Gentechnisch veränderter<br />

Mais oder Raps war in keiner Probe nachweisbar.<br />

Nicht zugelassene gentechnisch veränderte Bestandteile<br />

konnten in keinem der beprobten Futtermittel nachgewiesen<br />

werden.<br />

Ratten im Hafersilo<br />

Bei der Kontrolle eines Betriebes mit Pferdehaltung entdeckte<br />

der Futtermittelkontrolleur mehrere Ratten im Hafersilo.<br />

Die Ratten waren offensichtlich ins Silo gefallen <strong>und</strong><br />

konnten sich aufgr<strong>und</strong> der glatten Wände nicht mehr be-<br />

Radiochemische Untersuchungen<br />

Insgesamt wurden 76 Proben untersucht. Bei Futtermitteln<br />

sind die gemessenen Aktivitäten mit denen der Lebensmittel<br />

vergleichbar (siehe Kapitel IV Radiochemische<br />

Untersuchungen). Die Aktivitätskon-zentration für die<br />

153


LEBENSMITTELÜBERWACHUNG BW<br />

teil VI Futtermittelüberwachung<br />

Stoffgruppe / Art der Untersuchung Untersuchungen Beanstandungen<br />

Anzahl Anzahl %<br />

Inhaltsstoffe (ohne Wasser) 1.587 105 6,6<br />

Zusatzstoffe (Gehalte in Mischfuttermitteln) 655 82 12,5<br />

unerwünschte Stoffe 2.496 8 0,3<br />

unzulässige Anwendung / verbotene Stoffe 2.038 7 0,3<br />

davon „tierische Bestandteile“ 766 4 0,5<br />

Melamin 9 0 0,0<br />

GVO 118 11 9,3<br />

Schädlingsbekämpfungsmittel 3.677 0 0,0<br />

mikrobiologische Qualität (z. B. Verderb) 255 21 8,2<br />

Salmonellenuntersuchung 108 1 0,9<br />

formale Kennzeichnungsvorschriften 504 107 21,2<br />

freien, lebende <strong>und</strong> tote Ratten lagen im Silo. Der Betrieb<br />

musste den Hafer entsorgen, das Silo desinfizieren <strong>und</strong> einen<br />

Deckel auf dem Silo anbringen. Darüber hinaus wurde<br />

eine professionelle Schadnagerbekämpfung angeordnet<br />

<strong>und</strong> durchgeführt.<br />

Stacheldraht in Heuballen<br />

Der Käufer einer Packung „Bergwiesenheu für Hamster<br />

oder Kaninchen“ in Nordrhein-Westfalen fand in einem<br />

Beutel zwei über 50 cm lange Stücke Stacheldraht <strong>und</strong><br />

meldete dies der zuständigen Behörde. Diese Verbraucherbeschwerde<br />

wurde über die dortige Futtermittelüberwachung<br />

an das Regierungspräsidium Freiburg weitergeleitet,<br />

da der Inverkehrbringer seinen Betriebssitz in Südbaden<br />

hat. Der dortige Produktionsablauf wurde daraufhin einer<br />

Kontrolle unterzogen. Die von Landwirten hergestellten<br />

Heuballen werden im Betrieb geöffnet, das Heu läuft dann<br />

durch einen Metalldetektor <strong>und</strong> wird in Kleinpackungen<br />

abgefüllt. Aufgr<strong>und</strong> der unzureichenden Wirksamkeit der<br />

Metalldetektoren hatte der Betriebsleiter bereits zusätzlich<br />

drei mobile Metallsuchgeräte angeschafft. So können die<br />

Fahrer bereits beim Abholen der Ballen auf dem landwirtschaftlichen<br />

Betrieb eine Prüfung auf Metallteile durchführen.<br />

Diese doppelte Kontrolle soll die Gefahr von Metallteilen<br />

im Heu weiter vermindern.<br />

Zusammenfassung<br />

Die Tabelle gibt eine Übersicht über die durchgeführten<br />

Untersuchungen, wobei je Probe in der Regel mehrere Untersuchungen<br />

durchgeführt werden. Da Ergebnisse auch<br />

aus der Untersuchung von Verdachts- <strong>und</strong> Verfolgungsproben<br />

stammen können, sind die Beanstandungszahlen<br />

nicht repräsentativ. Im Jahr <strong>2008</strong> wurden 1.283 Betriebe,<br />

in denen Futtermittel hergestellt, gehandelt, eingeführt oder<br />

verfüttert wurden, zum Teil mehrfach kontrolliert. Insgesamt<br />

wurden 1.486 Betriebsprüfungen <strong>und</strong> 73 Buchprüfungen<br />

durchgeführt sowie 1.255 Futtermittelproben gezogen, von<br />

denen 203 nicht den Vorschriften entsprachen. Beprobt<br />

wurden 414 Einzelfuttermittel, 793 Mischfuttermittel, 48<br />

Vormischungen <strong>und</strong> Zusatzstoffe. Aus den Beanstandungen<br />

ergaben sich folgende Maßnahmen:<br />

n In 177 leichten Fällen wurden die Betroffenen durch<br />

Hinweise belehrt.<br />

n Es wurden keine Verwarnungen ausgesprochen.<br />

n In 15 Fällen wurde eine weitere Behandlung des<br />

Futtermittels, dessen anderweitige Verwendung (nicht<br />

zur Verfütterung) oder die unschädliche Beseitigung<br />

angeordnet.<br />

n In 68 Fällen wurde ein Bußgeldverfahren eingeleitet,<br />

davon wurden 39 Fälle abgeschlossen <strong>und</strong> Bußgelder<br />

in Höhe von 13.015 Euro vereinnahmt.<br />

n In keinem Fall erfolgte eine Abgabe an die Staatsanwaltschaft.<br />

n Insgesamt wurden Gebühren von 4.316 Euro erhoben.<br />

Wie bereits in den Vorjahren ergaben die Kontrollen, insbesondere<br />

unter Berücksichtigung der notwendigen Sicherheit<br />

für Mensch <strong>und</strong> Tier, keine auffälligen Bef<strong>und</strong>e.<br />

Hildegard Assfalg, RP Stuttgart<br />

Alexandra von der Heydt, RP Freiburg<br />

Nicole Kehr, RP Karlsruhe<br />

Dr. Anja Töpper, LTZ Augustenberg / MLR<br />

Dr. Helmut Kaut, CVUA Stuttgart<br />

Dr. Rainer Malisch <strong>und</strong> Kerstin Wahl, CVUA Freiburg<br />

Dr. Bernhard Eckstein, MLR<br />

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Notizen<br />

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JAHRESBERICHT <strong>2008</strong><br />

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LEBENSMITTELÜBERWACHUNG BW<br />

Impressum<br />

Herausgeber:<br />

Ministerium für Ernährung <strong>und</strong> Ländlichen Raum Baden-Württemberg (MLR)<br />

Abteilung Verbraucherschutz <strong>und</strong> Ernährung<br />

Kernerplatz 10, 70182 Stuttgart<br />

Telefon: 0711. 1 26 - 0<br />

poststelle@mlr.bwl.de<br />

www.mlr.baden-wuerttemberg.de<br />

Redaktion:<br />

Birgit Bienzle, MLR<br />

Grafik Design + Prepress<br />

Friedrich Don BDG · Don Design, Waiblingen<br />

www.don-design.de<br />

Druck:<br />

Paul Zielfleisch GmbH Druck + Medien, Stuttgart,<br />

www.zielfleisch.de<br />

Bezugsquelle:<br />

Ministerium für Ernährung <strong>und</strong> Ländlichen Raum<br />

Drucknummer: MLR 14-2009-36<br />

Diese Druckschrift wird im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit der Landesregierung Baden-Württemberg herausgegeben.<br />

Sie ist nicht zum gewerblichen Vertrieb bestimmt. Sie darf weder von Parteien noch von Wahlwerbern oder Wahlhelfern<br />

während eines Wahlkampfes zum Zwecke der Wahlwerbung verwendet werden. Dies gilt für Landes-, B<strong>und</strong>estags-,<br />

Kommunal- <strong>und</strong> Europawahlen.<br />

Missbräuchlich ist insbesondere die Verteilung auf Wahlveranstaltungen, an Informationsständen der Parteien sowie das<br />

Einlegen, Aufdrucken oder Aufkleben parteipolitischer Informationen oder Werbemittel.<br />

Unabhängig davon, wann, auf welchem Weg <strong>und</strong> in welcher Anzahl diese Schrift dem Empfänger zugegangen ist, darf sie<br />

auch ohne zeitlichen Bezug zu einer bevorstehenden Wahl nicht in einer Weise verwendet werden, die als Parteinahme<br />

der Landesregierung zu Gunsten einzelner politischer Gruppen verstanden wird.<br />

Fotos:<br />

Wir danken allen Mitarbeiterinnen <strong>und</strong> Mitarbeitern der Lebensmittel- <strong>und</strong> Futtermittelüberwachung<br />

des Landes Baden-Württemberg für das zur Verfügung gestellte Bildmaterial.<br />

Weiteres markierte Bildmaterial von ◆ shutterstock · t creativ collection · w don design<br />

© 2009 Ministerium für Ernährung <strong>und</strong> Ländlichen Raum Baden-Württemberg<br />

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Herausgeber<br />

Ministerium für Ernährung<br />

<strong>und</strong> Ländlichen Raum<br />

Baden-Württemberg (MLR)<br />

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70182 Stuttgart<br />

Für eventuelle Rückfragen<br />

Telefon: 0711.126 - 0<br />

www.mlr.baden-wuerttemberg.de<br />

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