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Europäische Beispiele für die Insolvenzentgeltsicherung

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Mag. Andrea Deutsch<br />

Arbeitsverhältnisses ab. 177 Auch ist kein Mindestalter erforderlich. Jedoch können <strong>die</strong><br />

Ansprüche erst geltend gemacht werden, wenn der/<strong>die</strong> Arbeitnehmer/in entlassen<br />

bzw. gekündigt wurde. 178<br />

Ein/e Arbeitgeber/in ist insolvent, wenn das Unternehmen in Liquidation verfällt, <strong>die</strong><br />

Anordnung der Geschäftsführung durch einen gerichtlich bestellten Verwalter<br />

erfolgte, <strong>die</strong> freiwillige Liquidation oder <strong>die</strong> Zwangsliquidation durch Beschluss<br />

beschlossen wurde, eine freiwillige Übereinkunft mit den Gläubigern getroffen, <strong>die</strong><br />

gerichtlich anerkannt wurde oder der/<strong>die</strong> Arbeitgeber/in verstorben ist und das<br />

Unternehmen verwaltet wird. 179<br />

5.5.2. Gesicherte Ansprüche<br />

Gesichert sind <strong>die</strong> unbezahlten Arbeitsentgelte bis zu einem wöchentlichen Limit <strong>für</strong><br />

8 Wochen. Außerdem Provisionen, Überstunden, Prämien, gesetzliche Zahlungen <strong>für</strong><br />

Nichtleistung der Arbeit, Freistellungen wegen Krankheit oder Schwangerschaft,<br />

Urlaubsentgelte <strong>für</strong> nicht verbrauchten und verbrauchten, aber unbezahlten Urlaub<br />

bis zu einem wöchentlichen Höchstbetrag <strong>für</strong> 6 Wochen und Entschädigungen <strong>für</strong><br />

ungerechtfertigte Entlassung und nicht fristgerechte Kündigung. 180<br />

Zahlungen hängen ausserdem davon ab, ob Ansprüche zum einschlägigen Datum<br />

bestanden haben. Für Lohnrückstände und Urlaubsentgelte gilt <strong>die</strong><br />

Insolvenzeröffnung als einschlägiges Datum. 181 Für Prämien oder ungerechtfertigte<br />

Entlassungen oder Kündigungen ist entweder <strong>die</strong> Insolvenzeröffnung oder <strong>die</strong><br />

Beendigung des Arbeitsvertrages relevant, je nachdem was später erfolgte. 182<br />

Sollten nach Bezahlung des Insolvenzgeldes noch offene Forderungen gegen<br />

den/<strong>die</strong> Arbeitgeber/in bestehen, werden sie vom Insolvenzverwalter im<br />

Insolvenzverfahren berücksichtigt. 183<br />

Arbeitnehmer/innen müssen ihren Antrag auf Insolvenzgeld beim<br />

Arbeitslosenversicherungsservice einbringen, <strong>die</strong> <strong>die</strong> Ansprüche berechnen und<br />

177 http://www.delni.gov.uk/er_5_templated_booklet_february_2011.pdf<br />

178 http://www.delni.gov.uk/er_5_templated_booklet_february_2011.pdf<br />

179 http://www.delni.gov.uk/er_5_templated_booklet_february_2011.pdf und Vgl. Implementation<br />

Report Directive 80/987/EEC amendend by Directive 2002/74/EC on the protection of employees in<br />

the event of the insolvency of their employer in the EU Member States, S. 39<br />

180 http://www.delni.gov.uk/er_5_templated_booklet_february_2011.pdf<br />

181 http://www.delni.gov.uk/er_5_templated_booklet_february_2011.pdf<br />

182 http://www.delni.gov.uk/er_5_templated_booklet_february_2011.pdf<br />

183 http://www.delni.gov.uk/er_5_templated_booklet_february_2011.pdf<br />

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