Europäische Beispiele für die Insolvenzentgeltsicherung
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Mag. Andrea Deutsch<br />
Arbeitsverhältnisses ab. 177 Auch ist kein Mindestalter erforderlich. Jedoch können <strong>die</strong><br />
Ansprüche erst geltend gemacht werden, wenn der/<strong>die</strong> Arbeitnehmer/in entlassen<br />
bzw. gekündigt wurde. 178<br />
Ein/e Arbeitgeber/in ist insolvent, wenn das Unternehmen in Liquidation verfällt, <strong>die</strong><br />
Anordnung der Geschäftsführung durch einen gerichtlich bestellten Verwalter<br />
erfolgte, <strong>die</strong> freiwillige Liquidation oder <strong>die</strong> Zwangsliquidation durch Beschluss<br />
beschlossen wurde, eine freiwillige Übereinkunft mit den Gläubigern getroffen, <strong>die</strong><br />
gerichtlich anerkannt wurde oder der/<strong>die</strong> Arbeitgeber/in verstorben ist und das<br />
Unternehmen verwaltet wird. 179<br />
5.5.2. Gesicherte Ansprüche<br />
Gesichert sind <strong>die</strong> unbezahlten Arbeitsentgelte bis zu einem wöchentlichen Limit <strong>für</strong><br />
8 Wochen. Außerdem Provisionen, Überstunden, Prämien, gesetzliche Zahlungen <strong>für</strong><br />
Nichtleistung der Arbeit, Freistellungen wegen Krankheit oder Schwangerschaft,<br />
Urlaubsentgelte <strong>für</strong> nicht verbrauchten und verbrauchten, aber unbezahlten Urlaub<br />
bis zu einem wöchentlichen Höchstbetrag <strong>für</strong> 6 Wochen und Entschädigungen <strong>für</strong><br />
ungerechtfertigte Entlassung und nicht fristgerechte Kündigung. 180<br />
Zahlungen hängen ausserdem davon ab, ob Ansprüche zum einschlägigen Datum<br />
bestanden haben. Für Lohnrückstände und Urlaubsentgelte gilt <strong>die</strong><br />
Insolvenzeröffnung als einschlägiges Datum. 181 Für Prämien oder ungerechtfertigte<br />
Entlassungen oder Kündigungen ist entweder <strong>die</strong> Insolvenzeröffnung oder <strong>die</strong><br />
Beendigung des Arbeitsvertrages relevant, je nachdem was später erfolgte. 182<br />
Sollten nach Bezahlung des Insolvenzgeldes noch offene Forderungen gegen<br />
den/<strong>die</strong> Arbeitgeber/in bestehen, werden sie vom Insolvenzverwalter im<br />
Insolvenzverfahren berücksichtigt. 183<br />
Arbeitnehmer/innen müssen ihren Antrag auf Insolvenzgeld beim<br />
Arbeitslosenversicherungsservice einbringen, <strong>die</strong> <strong>die</strong> Ansprüche berechnen und<br />
177 http://www.delni.gov.uk/er_5_templated_booklet_february_2011.pdf<br />
178 http://www.delni.gov.uk/er_5_templated_booklet_february_2011.pdf<br />
179 http://www.delni.gov.uk/er_5_templated_booklet_february_2011.pdf und Vgl. Implementation<br />
Report Directive 80/987/EEC amendend by Directive 2002/74/EC on the protection of employees in<br />
the event of the insolvency of their employer in the EU Member States, S. 39<br />
180 http://www.delni.gov.uk/er_5_templated_booklet_february_2011.pdf<br />
181 http://www.delni.gov.uk/er_5_templated_booklet_february_2011.pdf<br />
182 http://www.delni.gov.uk/er_5_templated_booklet_february_2011.pdf<br />
183 http://www.delni.gov.uk/er_5_templated_booklet_february_2011.pdf<br />
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