Europäische Beispiele für die Insolvenzentgeltsicherung
Europäische Beispiele für die Insolvenzentgeltsicherung
Europäische Beispiele für die Insolvenzentgeltsicherung
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
5.6.1. Anspruchsberechtigte<br />
Mag. Andrea Deutsch<br />
Anspruchsberechtigt sind Arbeitnehmer/innen, <strong>die</strong> in Irland in einem Arbeitsverhältnis<br />
beschäftigt sind, das voll versicherungsfähig <strong>für</strong> Sozialversicherungszwecke ist. 193<br />
Auch erfasst sind Arbeitnehmer/innen, <strong>die</strong> voll versicherungsfähig wären, aber<br />
bereits das 66ige Alter erreicht haben. 194<br />
Ein/e Arbeitgeber/in ist insolvent, wenn das Unternehmen in Konkurs ist, das<br />
Unternehmen unter Zwangsverwaltung steht, der/<strong>die</strong> Arbeitgeber/in gesetzlich<br />
zahlungsunfähig ist, der/<strong>die</strong> Arbeitgeber/in verstorben ist und das Unternehmen<br />
rechtlich verwaltet wird sowie wenn der Arbeitgeber/in in einem anderen EU-<br />
Mitgliedstaat <strong>die</strong> Insolvenz angemeldet hat. 195<br />
Irland hat keine Mindestdauer des Arbeitsvertrages eingeführt. 196<br />
5.6.2. Gesicherte Ansprüche<br />
Arbeitnehmer/innen müssen zur Sicherung ihrer Ansprüche bestimmte Formulare<br />
ausfüllen und an den Insolvenzverwalter weiterleiten. 197 Die beantragten Ansprüche<br />
werden sodann durch den Insolvenzverwalter geprüft und bei der<br />
Garantieeinrichtung bestätigt. 198 Die Garantieeinrichtung zahlt dann <strong>die</strong> Forderungen<br />
an den Insolvenzverwalter aus und <strong>die</strong>ser leitet sie nach Abzug der gesetzlichen<br />
Reduktionen, wie Steuern, Beiträge, an <strong>die</strong> betroffenen Arbeitnehmer/innen weiter. 199<br />
Der Insolvenzverwalter ist auch zuständig zur Beantwortung diverser Fragen der/<strong>die</strong><br />
Arbeitnehmer/innen bezüglich der Höhe der Ansprüche. 200 Für andere Fragen<br />
können sich <strong>die</strong> Arbeitnehmer/innen direkt an <strong>die</strong> Insolvenzentgeltabteilung des<br />
Ministeriums wenden. 201<br />
193 http://www.deti.ie/employment/insolvency/guideinsolvencypayments.pdf<br />
194 http://www.deti.ie/employment/insolvency/guideinsolvencypayments.pdf<br />
195 http://www.deti.ie/employment/insolvency/guideinsolvencypayments.pdf<br />
196 Vgl. Implementation Report Directive 80/987/EEC amendend by Directive 2002/74/EC on the<br />
protection of employees in the event of the insolvency of their employer in the EU Member States, S.<br />
20<br />
197 http://www.deti.ie/employment/insolvency/guideinsolvencypayments.pdf<br />
198 http://www.deti.ie/employment/insolvency/guideinsolvencypayments.pdf<br />
199 http://www.deti.ie/employment/insolvency/guideinsolvencypayments.pdf<br />
200 http://www.deti.ie/employment/insolvency/guideinsolvencypayments.pdf<br />
201 http://www.deti.ie/employment/insolvency/guideinsolvencypayments.pdf<br />
36