Wirtschaft Kärnten_141025
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Weiterbildung<br />
lohnt sich<br />
In <strong>Kärnten</strong> werden Arbeitnehmer, die sich<br />
weiterbilden, vom Land gefördert.<br />
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Die <strong>Wirtschaft</strong> in <strong>Kärnten</strong>ist<br />
in ständigem<br />
Wandel,daher werden<br />
Kärntner,die aufBildung setzen,<br />
gefördert: Arbeitnehmer,<br />
diesichberuflich weiterbilden,erhalteneineBildungsförderungaus<br />
der Arbeitnehmerförderungdes<br />
Landes.<br />
Bedingungen<br />
Voraussetzungensindein<br />
Hauptwohnsitzin<strong>Kärnten</strong>,<br />
dieAbsolvierungeines berufsspezifischen<br />
Kurses und<br />
dasjährliche steuerpflichtige<br />
Einkommendarfmaximal<br />
28.000 Euro betragen.Die<br />
maximaleFörderhöhe beträgt<br />
innerhalbeines Förderzeitraumes<br />
vonfünfJahren2500<br />
Euro.Eskönnennur Kurse<br />
undMaßnahmen ab einem<br />
Mindestumfangvon 20 Unterrichtseinheitenzujemindestens45Minuten<br />
gefördert<br />
werden.Weiters müssen diese<br />
voneinem vomLand<strong>Kärnten</strong><br />
anerkanntenBildungsträger<br />
durchgeführtwerden.<br />
Mehr Kompetenzen<br />
Es werden nurWeiterbildungsmaßnahmen,die<br />
eine<br />
nachhaltigeberuflicheNutzungerwartenlassen,<br />
gefördert–die<br />
Weiterbildungmuss<br />
nachweislich dieFachkompetenz<br />
steigern.Darunterfallen<br />
auch berufsspezifischeKursmaßnahen,die<br />
der Absicherung<br />
desbestehenden Arbeitsplatzesdienen<br />
unddie<br />
eine erhebliche Qualifikationsverbesserungzur<br />
Folge<br />
haben.<br />
Gefördertwerden auch Kursmaßnahmen,<br />
dieden Wechselinein<br />
anderes Berufsfeld<br />
erleichtern: Dasist beispielsweisevonnöten,<br />
wenn man<br />
nichtweiterimbisherausgeübtenBeruf<br />
arbeiten kann.<br />
Wiedereinsteiger,bis drei Jahre<br />
nach dem Elternkarenzende,die<br />
zum Zeitpunktdes<br />
Beginnsder Maßnahme kein<br />
oder nurein geringfügiges<br />
Beschäftigungsverhältnishaben,<br />
werden mit75Prozent<br />
gefördert.<br />
Anträgezur FörderungkönnenfrühestenszuBeginnder<br />
Maßnahme,während der<br />
Laufzeitoder bislängstens<br />
sechsMonatenachEndeder<br />
Maßnahme gestellt werden.<br />
Kurse, diedem Eigeninteresse<br />
dienen oder dieindie Selbstständigkeit<br />
führen,werden<br />
nichtgefördert.<br />
Anträge: http://www.arbeitnehmerfoerderung.at.<br />
FAHRTKOSTEN<br />
Für die Fahrt zur Aus- und Weiterbildung<br />
kann eine Förderung<br />
beantragt werden: Berufstätige<br />
Arbeitnehmer, die sich in einer<br />
Abendschule weiterbilden, haben<br />
Anspruch auf einen Fahrtkostenzuschuss.<br />
Voraussetzungen<br />
sind, dass der Hauptwohnsitz<br />
in <strong>Kärnten</strong> liegt, das Schuljahr<br />
positiv abgeschlossen wurde<br />
und das jährliche steuerpflichtige<br />
Einkommen maximal<br />
28.000 Euro beträgt.<br />
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