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Wirtschaft Kärnten_141025

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Foto: Fotolia<br />

Weiterbildung<br />

lohnt sich<br />

In <strong>Kärnten</strong> werden Arbeitnehmer, die sich<br />

weiterbilden, vom Land gefördert.<br />

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Die <strong>Wirtschaft</strong> in <strong>Kärnten</strong>ist<br />

in ständigem<br />

Wandel,daher werden<br />

Kärntner,die aufBildung setzen,<br />

gefördert: Arbeitnehmer,<br />

diesichberuflich weiterbilden,erhalteneineBildungsförderungaus<br />

der Arbeitnehmerförderungdes<br />

Landes.<br />

Bedingungen<br />

Voraussetzungensindein<br />

Hauptwohnsitzin<strong>Kärnten</strong>,<br />

dieAbsolvierungeines berufsspezifischen<br />

Kurses und<br />

dasjährliche steuerpflichtige<br />

Einkommendarfmaximal<br />

28.000 Euro betragen.Die<br />

maximaleFörderhöhe beträgt<br />

innerhalbeines Förderzeitraumes<br />

vonfünfJahren2500<br />

Euro.Eskönnennur Kurse<br />

undMaßnahmen ab einem<br />

Mindestumfangvon 20 Unterrichtseinheitenzujemindestens45Minuten<br />

gefördert<br />

werden.Weiters müssen diese<br />

voneinem vomLand<strong>Kärnten</strong><br />

anerkanntenBildungsträger<br />

durchgeführtwerden.<br />

Mehr Kompetenzen<br />

Es werden nurWeiterbildungsmaßnahmen,die<br />

eine<br />

nachhaltigeberuflicheNutzungerwartenlassen,<br />

gefördert–die<br />

Weiterbildungmuss<br />

nachweislich dieFachkompetenz<br />

steigern.Darunterfallen<br />

auch berufsspezifischeKursmaßnahen,die<br />

der Absicherung<br />

desbestehenden Arbeitsplatzesdienen<br />

unddie<br />

eine erhebliche Qualifikationsverbesserungzur<br />

Folge<br />

haben.<br />

Gefördertwerden auch Kursmaßnahmen,<br />

dieden Wechselinein<br />

anderes Berufsfeld<br />

erleichtern: Dasist beispielsweisevonnöten,<br />

wenn man<br />

nichtweiterimbisherausgeübtenBeruf<br />

arbeiten kann.<br />

Wiedereinsteiger,bis drei Jahre<br />

nach dem Elternkarenzende,die<br />

zum Zeitpunktdes<br />

Beginnsder Maßnahme kein<br />

oder nurein geringfügiges<br />

Beschäftigungsverhältnishaben,<br />

werden mit75Prozent<br />

gefördert.<br />

Anträgezur FörderungkönnenfrühestenszuBeginnder<br />

Maßnahme,während der<br />

Laufzeitoder bislängstens<br />

sechsMonatenachEndeder<br />

Maßnahme gestellt werden.<br />

Kurse, diedem Eigeninteresse<br />

dienen oder dieindie Selbstständigkeit<br />

führen,werden<br />

nichtgefördert.<br />

Anträge: http://www.arbeitnehmerfoerderung.at.<br />

FAHRTKOSTEN<br />

Für die Fahrt zur Aus- und Weiterbildung<br />

kann eine Förderung<br />

beantragt werden: Berufstätige<br />

Arbeitnehmer, die sich in einer<br />

Abendschule weiterbilden, haben<br />

Anspruch auf einen Fahrtkostenzuschuss.<br />

Voraussetzungen<br />

sind, dass der Hauptwohnsitz<br />

in <strong>Kärnten</strong> liegt, das Schuljahr<br />

positiv abgeschlossen wurde<br />

und das jährliche steuerpflichtige<br />

Einkommen maximal<br />

28.000 Euro beträgt.<br />

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6<strong>Wirtschaft</strong> <strong>Kärnten</strong> <strong>Wirtschaft</strong> <strong>Kärnten</strong> 7

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