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P.T. MAGAZIN 02/2010

Magazin für Wirtschaft und Gesellschaft. Offizielles Informationsmagazin des Wettbewerbs "Großer Preis des Mittelstandes" der Oskar-Patzelt-Stiftung

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Äpfel und Birnen<br />

„Frauen verdienen 23 Prozent weniger<br />

als Männer.“ Die Schlagzeile suggeriert<br />

verbotene Diskriminierung<br />

bei gleicher Qualifikation und Tätigkeit.<br />

Diese Diskriminierung gibt es<br />

aber gar nicht. Denn dass eine 25-jährige<br />

frisch ausgebildete Assistenz-<br />

ÄRZTIN weniger als ein 55-jähriger<br />

hochqualifizierter Chef-ARZT verdient,<br />

hält kein vernünftiger Mensch<br />

für Diskriminierung. Ebenso verlangt<br />

wohl niemand, einer PutzFRAU das<br />

Monatgehalt eines (männlichen) Piloten<br />

zu zahlen. Der PutzMANN dürfte<br />

das ja auch nicht verlangen.<br />

Die Schlagzeile dient also ausschließlich<br />

der Verwirrung und Verirrung.<br />

Denn „Aussagen zum Unterschied<br />

zwischen den Verdiensten von<br />

weiblichen und männlichen Beschäftigten<br />

mit gleichem Beruf oder<br />

vergleichbarer Tätigkeit sind laut<br />

Statistischem Bundesamt anhand der<br />

vorliegenden Zahlen nicht möglich“,<br />

musste auch die WELT am 12.11.2009<br />

feststellen. Im Klartext: Wer über Äpfel<br />

redet und dabei Äpfel mit Birnen<br />

vergleicht, der klärt nicht auf, sondern<br />

verdummt, verwirrt, vernebelt.<br />

Solche Verwirrung hat Methode.<br />

Nicht nur bei Statistiken, sondern<br />

auch bei Paragraphen, wie die folgende<br />

Schlagzeile verdeutlicht:<br />

„Schäuble verteidigt den Ankauf<br />

illegaler Steuer-Daten aus Diebstählen<br />

in der Schweiz.“<br />

Was in Deutschland erlaubt ist und<br />

was nicht, soll aber nicht der Finanzminister<br />

regeln, sondern das Strafgesetzbuch<br />

mit seinen 358 Paragraphen.<br />

Und nach § 259 begeht Hehlerei, wer<br />

gestohlene Daten kauft, um sich oder<br />

einen Dritten zu bereichern. Dieser<br />

Editorial<br />

Dritte kann auch der Staat sein. Wer<br />

in Polen ein Auto klaut, bleibt auch<br />

dann ein Dieb, wenn er das Auto anschließend<br />

der Bundesregierung oder<br />

„dem Staat“ schenkt. Auf Hehlerei<br />

stehen deshalb bis zu fünf Jahre Haft.<br />

Da die Bundesregierung bereits zum<br />

wiederholten Male so handelt – und<br />

sich auch in Zukunft aus dieser Handlungsweise<br />

fortlaufende Einnahmen<br />

sichern will – gilt sogar der verschärfte<br />

§ 260 der „gewerbsmäßigen Hehlerei“.<br />

Darauf steht Freiheitsstrafe von<br />

mindestens sechs Monaten bis zu<br />

zehn Jahren. Eigentlich.<br />

Natürlich wird der Staat dennoch<br />

kaufen. Und verwerten. Und er wird<br />

nicht dafür bestraft werden. Wenn<br />

sich aber der Staat das Recht nimmt,<br />

Recht zu brechen, vertut er das Recht,<br />

von seinen Bürgern Recht zu fordern.<br />

Nicht umsonst fordert das Grundgesetz<br />

in Artikel 20: „…die vollziehende<br />

Gewalt und die Rechtsprechung sind<br />

an Gesetz und Recht gebunden.“ Kein<br />

Staatsdiener darf gegen ein Gesetz<br />

handeln. Aber manchmal sind Staatsdiener<br />

nicht gleich, sondern gleicher.<br />

Birnen, keine Äpfel.<br />

Eigentlich soll der Rechtsstaat den<br />

Staat begrenzen, nicht den Bürger.<br />

Eigentlich ist das Wesen des Rechtsstaats<br />

im Gegensatz zum Unrechtsstaat<br />

gerade, dass der Bürger sich<br />

darauf verlassen kann, dass sein<br />

Verhalten nach Gesetzen – und nicht<br />

nach Gutdünken – beurteilt wird.<br />

Eigentlich sollte er sich auf das geschriebene<br />

Wort verlassen können,<br />

statt fehlbaren Menschen ausgeliefert<br />

zu sein.<br />

Als zivilisatorische Errungenschaft<br />

muss der Rechtsstaat sich immer<br />

wieder neu gerade im Umgang mit<br />

denen bewähren, die sein Recht brechen.<br />

Nur dann kann sich auch derjenige<br />

tatsächlich auf sein Recht verlassen,<br />

der sich nichts vorzuwerfen hat.<br />

In dem Moment, in dem der (Rechts-)<br />

Staat selbst zum Rechtsbrecher wird,<br />

ist er keinen Pfifferling mehr wert.<br />

Dr. Helfried Schmidt<br />

P.T. <strong>MAGAZIN</strong> 2/<strong>2010</strong><br />

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PT <strong>2010</strong>/<strong>02</strong>

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