Richtlinien für Vergabe und Abrechnung von ... - GAEB
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Beiblatt Nr. 033/1 Seite 1 <strong>von</strong> 8<br />
<strong>Richtlinien</strong> <strong>für</strong> <strong>Vergabe</strong> <strong>und</strong> <strong>Abrechnung</strong> <strong>von</strong> Baureinigungsarbeiten<br />
<strong>Richtlinien</strong> <strong>für</strong> <strong>Vergabe</strong> <strong>und</strong> <strong>Abrechnung</strong> <strong>von</strong> Baureinigungsarbeiten<br />
Inhalt<br />
0 Hinweise <strong>für</strong> die Leistungsbeschreibung<br />
1 Geltungsbereich<br />
2 Stoffe<br />
3 Ausführung<br />
4 Nebenleistungen, Besondere Leistungen<br />
5 <strong>Abrechnung</strong><br />
LB 033 Baureinigungsarbeiten Stand: April 2003<br />
Aufgestellt vom Gemeinsamen Ausschuß Elektronik im Bauwesen (<strong>GAEB</strong>)
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<strong>Richtlinien</strong> <strong>für</strong> <strong>Vergabe</strong> <strong>und</strong> <strong>Abrechnung</strong> <strong>von</strong> Baureinigungsarbeiten<br />
0 Hinweise <strong>für</strong> das Aufstellen einer Leistungsbeschreibung<br />
Diese Hinweise ergänzen die ATV DIN 18299 Allgemeine Regelungen <strong>für</strong> Bauarbeiten jeder Art,<br />
Abschnitt 0. Diese Hinweise werden nicht Vertragsbestandteil.<br />
In der Leistungsbeschreibung sind nach Lage des Einzelfalles insbesondere anzugeben:<br />
0.1 Angaben zur Baustelle<br />
0.1.1 Besondere Maßnahmen aus Gründen der Landespflege <strong>und</strong> des Umweltschutzes.<br />
0.1.2 Besondere Maßnahmen, die zum Schutz <strong>von</strong> benachbarten Gr<strong>und</strong>stücken <strong>und</strong> Bauwerken<br />
notwendig sind.<br />
0.1.3 Angaben über vom AG zur Verfügung gestellte Fassadenaufzüge, Fassadenleitern, zentrale<br />
Staubsauganlagen, Reinigungsgeräte <strong>und</strong> –mittel.<br />
0.1.4 Besondere Anforderungen an die einzusetzenden Geräte, Maschinen <strong>und</strong> an die Einrichtung<br />
der Arbeitsstelle.<br />
0.1.5 Art der Baureinigung.<br />
0.1.6 Gegenstand der Baureinigung.<br />
0.1.7 Beschaffenheit der zu bearbeitenden Flächen.<br />
0.1.8 Angaben der Hersteller zur Behandlung <strong>und</strong> Pflege <strong>von</strong> zu reinigenden Oberflächen<br />
0.1.9 Verfahren der Baureinigung<br />
0.1.10 Besondere Anforderungen an die Arbeitskräfte, z.B. Geheimhaltungspflicht,<br />
Sicherheitsüberprüfung, Belehrungsnachweise.<br />
0.1.11 Angaben über Nachbehandlungsmittel, z.B. desinfizierende, antistatisierende,<br />
immunisierende, konservierende oder hydrophobierende Mittel.<br />
0.1.12 Angaben, ob <strong>und</strong> wie die gereinigten Räume verschlossen werden müssen.<br />
0.1.13 Angaben über frühere Behandlung der Flächen <strong>und</strong> Gegenstände.<br />
0.1.14 Art <strong>und</strong> Anzahl <strong>von</strong> Probeflächen, ggf. ihre Lage am Objekt <strong>und</strong> Zeitpunkt der Anlegung.<br />
0.1.15 Angaben über zusätzliche Versicherungen, z.B. Obhut-, Bearbeitungsschaden-<br />
Versicherung.<br />
0.2 In der Leistungsbeschreibung sind Angaben zu folgenden Abschnitten nötig, wenn der AG<br />
eine abweichende Regelung wünscht:<br />
Abschnitt 2.1 Vorhaltung <strong>von</strong> Wasser <strong>und</strong> Energie<br />
Abschnitt 3.3 Verwendung <strong>von</strong> Nachbehandlungsmitteln<br />
Abschnitt 3.4 Verwendung <strong>von</strong> desinfizierenden Mitteln<br />
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<strong>Richtlinien</strong> <strong>für</strong> <strong>Vergabe</strong> <strong>und</strong> <strong>Abrechnung</strong> <strong>von</strong> Baureinigungsarbeiten<br />
1 Geltungsbereich<br />
1.1 Die <strong>Richtlinien</strong> <strong>für</strong> <strong>Vergabe</strong> <strong>und</strong> <strong>Abrechnung</strong> <strong>von</strong> Baureinigungsarbeiten gelten<br />
- <strong>für</strong> Reinigung während der Bauzeit<br />
- <strong>für</strong> Bauschlussreinigung<br />
1.2 Ergänzend gelten die Abschnitte 1 bis 5 der ATV DIN 18299 Allgemeine Regelungen <strong>für</strong><br />
Bauarbeiten jeder Art. Bei Widersprüchen gehen die Regelungen der Richtlinie <strong>für</strong> die <strong>Vergabe</strong><br />
<strong>und</strong> <strong>Abrechnung</strong> <strong>von</strong> Baureinigungsarbeiten vor.<br />
2. Stoffe<br />
Ergänzend zur ATV DIN 18299, Abschnitt 2, gilt:<br />
2.1 Wasser <strong>und</strong> Energie <strong>für</strong> die Reinigungsarbeiten werden dem AN an den vorhandenen<br />
Anschlussstellen unentgeltlich zur Verfügung gestellt, wenn in der Leistungsbeschreibung<br />
nichts anderes vorgeschrieben ist.<br />
2.2 Der AN hat bei der Auswahl <strong>und</strong> der Verwendung <strong>von</strong> Desinfektions-, Reinigungs- <strong>und</strong><br />
Pflegemitteln die geltenden behördlichen Vorschriften <strong>und</strong> Verordnungen sowie die<br />
Pflegeanweisungen <strong>für</strong> die zu behandelnden Flächen zu beachten.<br />
2.3 Reinigungs-, Pflege <strong>und</strong> Behandlungsmittel, <strong>für</strong> die Verarbeitungsvorschriften der Hersteller<br />
bestehen, sind nach diesen Vorschriften zu verarbeiten.<br />
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<strong>Richtlinien</strong> <strong>für</strong> <strong>Vergabe</strong> <strong>und</strong> <strong>Abrechnung</strong> <strong>von</strong> Baureinigungsarbeiten<br />
3 Ausführung<br />
Ergänzend zur ATV DIN 18299, Abschnitt 3, gilt:<br />
3.1 Der AN hat die örtlichen Verhältnisse daraufhin zu prüfen, ob sie <strong>für</strong> die Durchführung<br />
der Leistung geeignet sind. Er hat dem AG Bedenken gegen die vorgeschriebene Art<br />
der Ausführung unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Bedenken sind insbesondere geltend<br />
zu machen,<br />
- wenn die zu bearbeitenden Flächen <strong>und</strong> Gegenstände in einem <strong>für</strong> die Ausführung<br />
ungeeigneten Zustand sind,<br />
- bei ungeeigneten Temperatur- <strong>und</strong> Luftverhältnissen,<br />
- bei Hindernissen.<br />
3.2 Brennbare oder ges<strong>und</strong>heitsschädigende Reinigungs-, Pflege- <strong>und</strong> Behandlungsmittel<br />
sind entsprechend ihrer Eigenart <strong>und</strong> unter Beachtung der einschlägigen Vorschriften <strong>und</strong><br />
Verordnungen zu lagern <strong>und</strong> zu verarbeiten.<br />
3.3 Bei Einsatz <strong>von</strong> Versiegelungsmitteln hat der AN dem AG schriftliche Pflegeanweisungen<br />
in der erforderlichen Anzahl zu übergeben.<br />
3.4 Die in der Leistungsbeschreibung genannten Reinigungsarten bedeuten<br />
3.5 Reinigung während der Bauzeit: Entfernen <strong>von</strong> grober Verschmutzung (besenrein)<br />
<strong>und</strong> Verpackungsmaterialien <strong>und</strong> ggf. deren Trennung nach vorgesehenen Fraktionen.<br />
3.6 Bauschlussreinigung: Besenrein übergebene Gebäude/Anlagen staubfrei, schlierenfrei,<br />
wasserfleckenfrei reinigen. Beseitigen <strong>von</strong> Flecken, Schutzfolien, Markierungen, Etiketten u.ä.,<br />
soweit dies nach dem Stand der Technik durchführbar ist.<br />
Behandeln mit einem auf die Oberfläche abgestimmten Pflegemittel.<br />
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<strong>Richtlinien</strong> <strong>für</strong> <strong>Vergabe</strong> <strong>und</strong> <strong>Abrechnung</strong> <strong>von</strong> Baureinigungsarbeiten<br />
3.5 Wenn in der Leistungsbeschreibung das Reinigungsverfahren vorgeschrieben<br />
ist, bedeutet<br />
3.5.1 Kehren: Entfernen lose aufliegender Verschmutzungen durch<br />
manuelles bzw. maschinelles Fegen.<br />
3.5.2 Saugen/Nasssaugen: Entfernen lose aufliegender oder im Untergr<strong>und</strong><br />
vorhandener Verschmutzungen durch Saugen.<br />
3.5.3 Bürst-/Kehrsaugen: Entfernen lose aufliegender oder im Untergr<strong>und</strong> vor<br />
vorhandener Verschmutzungen durch Sauggeräte <strong>und</strong><br />
Bürstwalzen.<br />
3.5.4 Feuchtwischen: Entfernen lose aufliegender Verschmutzungen in einem<br />
Arbeitsgang mit einem Feuchtwischgerät mit<br />
- nebelfeuchtem Mop<br />
- imprägniertem Tuch<br />
- statisch aufladbarem Bezug.<br />
3.5.5 Nasswischen Entfernen <strong>von</strong> haftenden Verschmutzungen manuell in<br />
zwei Arbeitsgängen mit einem Nasswischgerät oder<br />
kombiniert arbeitender Maschine.<br />
3.5.6 Scheuern: Entfernen <strong>von</strong> stark haftenden Verschmutzungen mit<br />
Scheuergeräten/-mitteln.<br />
3.5.7 Schleifen: Entfernen <strong>von</strong> stark haftenden Verschmutzungen mit<br />
Schleifgeräten/-mitteln.<br />
3.5.8 Cleanern: Entfernen <strong>von</strong> Verschmutzungen durch Aufsprühen<br />
eines Reinigungs-/Pflegemittels sowie Polieren mit<br />
niedertouriger Maschine in einem Arbeitsgang.<br />
3.5.9 Polieren: Glätten des Pflegemitttels.<br />
3.5.10 Druckreinigen: Entfernen <strong>von</strong> Verschmutzungen mit Druckgeräten.<br />
3.5.11 Sprühextrahieren: Entfernen <strong>von</strong> Verschmutzungen durch Einbringen einer<br />
wässrigen Reinigungslösung unter Druck mit gleichzeitigem<br />
Absaugen der Schmutzlösung.<br />
3.5.12 Pulverreinigen: Entfernen <strong>von</strong> Verschmutzungen in zwei Arbeitsgängen<br />
durch Einbringen eines mit wässriger Reinigungslösung<br />
vernetzten Pulvers <strong>und</strong> Absaugen der Rückstände.<br />
3.5.13 Shampoonieren: Entfernen <strong>von</strong> Verschmutzungen in zwei Arbeitsgängen<br />
durch Einbringen <strong>von</strong> Reinigungsschaum mit Bürstendruck<br />
<strong>und</strong> Absaugen der Rückstände.<br />
3.5.14 Waschen/<br />
Chemischreinigen: Reinigen <strong>von</strong> Textilien in wässrigen/nichtwässrigen<br />
Lösungen.<br />
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<strong>Richtlinien</strong> <strong>für</strong> <strong>Vergabe</strong> <strong>und</strong> <strong>Abrechnung</strong> <strong>von</strong> Baureinigungsarbeiten<br />
4.0 Nebenleistungen, Besondere Leistungen<br />
4.1 Nebenleistungen<br />
Ergänzend zur ATV DIN 18299, Abschnitt 4.1, gilt:<br />
4.1.1 Reinigen der Abstellräume <strong>und</strong> Abstellschränke <strong>für</strong> Reinigungsmittel <strong>und</strong> –geräte.<br />
4.1.2 Herstellen <strong>von</strong> höchstens 5 Probeflächen in Einzelgrößen bis zu 2 m², insgesamt je<br />
Reinigungsart höchstens bis zu 1 % der zu bearbeitenden Fläche, ausgenommen Leistungen<br />
nach Abschnitt 4.2.<br />
4.1.3 Abschließen der Türen nach Beendigung der Reinigung <strong>und</strong> Rückgabe der Schlüssel.<br />
4.1.4 Herstellernachweis über die Eignung der Reinigungs-, Pflege- <strong>und</strong> Behandlungsmittel.<br />
4.1.5 Auf- <strong>und</strong> Abbauen sowie Vorhalten der Gerüste, deren Arbeitsbühnen bis zu 2 m über Gelände<br />
oder Fußboden liegen, sowie <strong>von</strong> Stehleitern <strong>und</strong> Anlegeleitern bis 4 m Länge.<br />
4.1.6 Reinigen <strong>von</strong> Beschlägen bei Reinigung <strong>von</strong> Fenstern, Türen <strong>und</strong> Einrichtungsgegenständen.<br />
4.1.7 Umstellen <strong>von</strong> Einrichtungsgegenständen, z.B. Stühle, kleine Tische, Papierkörbe usw.<br />
zur Durchführung der Reinigung.<br />
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<strong>Richtlinien</strong> <strong>für</strong> <strong>Vergabe</strong> <strong>und</strong> <strong>Abrechnung</strong> <strong>von</strong> Baureinigungsarbeiten<br />
4.2 Besondere Leistungen<br />
Ergänzend zur ATV DIN 18299, Abschnitt 4.2, gilt:<br />
4.2.1 Vorhalten <strong>von</strong> Aufenthalts- <strong>und</strong> Lagerräumen, wenn der Auftraggeber Räume, die leicht<br />
verschließbar gemacht werden können, nicht zur Verfügung stellt.<br />
4.2.2 Prüfungen des Untergr<strong>und</strong>es, die über den Umfang gewerbeüblicher Prüfungen hinausgehen.<br />
4.2.3 Besondere Maßnahmen zum Schutz <strong>von</strong> Bauteilen <strong>und</strong> Einrichtungsgegenständen,<br />
z.B. Ganzabdeckungen.<br />
4.2.4 Entfernen <strong>von</strong> Schutzfolien als Ganzabdeckungen.<br />
4.2.5 Auf- <strong>und</strong> Abbauen sowie Vorhalten der Gerüste <strong>und</strong> Fahrgerüste, deren Arbeitsbühnen mehr<br />
als 2 m über Gelände oder Fußboden liegen.<br />
4.2.6 Auf- <strong>und</strong> Abbauen sowie Vorhalten <strong>von</strong> Stehleitern <strong>und</strong> Anlegeleitern mit mehr als 4 m Länge,<br />
Fensterstühlen, hochziehbaren Arbeitsbühnen <strong>und</strong> -sitzen <strong>und</strong> mechanischen/hydraulischen<br />
Leitern/Arbeitsbühnen.<br />
4.2.7 Herbeiführen der erforderlichen öffentlich-rechtlichen Genehmigungen <strong>und</strong> Erlaubnisse; z.B.<br />
nach dem Baurecht, Umweltrecht <strong>und</strong> Straßenverkehrsrecht.<br />
4.2.8 Umstellen <strong>von</strong> Einrichtungsgegenständen, das bei einem ordnungsgemäßen Reinigen<br />
erforderlich wäre, z.B. Schränke, gefüllte Bücherregale, Schreibtische, mit Ausnahme des<br />
Umstellens <strong>von</strong> kleinen Einrichtungsgegenständen, z.B. leere, kleine Tische, Stühle, leere<br />
Aktenböcke sowie Schmutzfangmatten, Läufer <strong>und</strong> Teppiche bis zu 2 m² Einzelgröße.<br />
4.2.9 Aus- <strong>und</strong> Einräumen der zu reinigenden Räume <strong>für</strong> die Durchführung <strong>von</strong> Reinigungen.<br />
4.2.10 Abräumen <strong>und</strong> Wiederhinstellen <strong>von</strong> Blumen, Akten, Büchern, Schreibmaterial u.ä.<br />
4.2.11 Beseitigen <strong>von</strong> Verstopfungen in Rohrsystemen, Beseitigen <strong>von</strong> ekelerregenden oder<br />
außergewöhnlichen Verschmutzungen <strong>und</strong> Abfällen.<br />
4.2.12 Beseitigen <strong>von</strong> Zementschleiern.<br />
4.2.13 Beseitigen <strong>von</strong> hartnäckigen Verschmutzungen auf Glas- <strong>und</strong> Rahmenflächen, z.B.<br />
Bemalungen, Klebstoffe, Folien, Verkrustungen, Beläge.<br />
4.2.14 Aufwendungen <strong>für</strong> Inanspruchnahme fremder Gr<strong>und</strong>stücke, Räumlichkeiten u.ä., sowie fremder<br />
Leistungen oder Einrichtungen, z.B. Krananlagen <strong>und</strong> deren Bedienung.<br />
4.2.15 Demontage <strong>und</strong> Montage <strong>von</strong> Beleuchtungskörpern, Sonnenblenden, Vorhängen usw. sowie<br />
Ergänzung fehlender Befestigungsteile.<br />
4.2.16 Aufwendungen <strong>für</strong> die Befestigung der am Objekt verbleibenden Verankerungen.<br />
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<strong>Richtlinien</strong> <strong>für</strong> <strong>Vergabe</strong> <strong>und</strong> <strong>Abrechnung</strong> <strong>von</strong> Baureinigungsarbeiten<br />
5. <strong>Abrechnung</strong><br />
Ergänzend zur ATV DIN 18299, 5, gilt:<br />
5.1 Allgemeines<br />
5.1.1 Der Ermittlung der Leistung – gleichgültig, ob sie nach Zeichnungen oder nach Aufmaß erfolgt –<br />
sind zugr<strong>und</strong>e zu legen <strong>für</strong> Flächen mit begrenzenden Bauteilen die zu bearbeitende Fläche bis<br />
zu den begrenzenden, ungeputzten bzw. unbekleideten Bauteilen, <strong>für</strong> Flächen ohne<br />
begrenzende Bauteile deren Maße.<br />
5.1.2 Bei <strong>Abrechnung</strong> nach Flächenmaß werden Aussparungen, z.B. <strong>für</strong> Öffnungen, Pfeilervorlagen,<br />
Rohrdruchführungen bis zu 1,0 m² <strong>und</strong> unbewegliche Einrichtungsgegenstände (z.B. Theken,<br />
Einbauschränke) bis zu 2,5 m² Einzelgröße übermessen.<br />
5.1.3 Bei <strong>Abrechnung</strong> nach Längenmaß wird die Länge <strong>von</strong> Bauteilen in der Mittelachse ermittelt.<br />
5.1.4 Zu bearbeitende Flächen der Fenster, Türen <strong>und</strong> Trennwände werden nach den<br />
Konstruktionsmaßen (lichte Rohbaumaße) einseitig ermittelt. Sie sind witterungsseitig <strong>und</strong><br />
raumseitig zu<br />
reinigen, wenn in der Leistungsbeschreibung nichts anderes vorgeschrieben ist. Rahmen,<br />
Pfosten, Kämpfer o.ä. werden übermessen.<br />
5.1.5 Zu bearbeitende Fassadenflächen werden in der abgewickelten Länge <strong>und</strong> Höhe ermittelt.<br />
5.1.6 Flächen <strong>von</strong> Profilen, Heizkörpern, Trapezblechen, Wellblechen <strong>und</strong> dergleichen werden,<br />
soweit Tabellen vorhanden sind, nach diesen gerechnet. Sind Tabellen nicht vorhanden, wird<br />
nach<br />
abgewickelter Fläche gerechnet.<br />
5.1.7 Probeflächen werden nicht abgezogen.<br />
5.1.8 Zu reinigende Flächen <strong>von</strong> Fensterbehängen <strong>und</strong> Vorhängen werden mit den tatsächlichen<br />
Maßen einschließlich Faltenwurf ermittelt.<br />
5.2 Es werden abgerechnet:<br />
5.2.1 Boden-, Wand- <strong>und</strong> Deckenflächen nach Flächenmaß (m²), getrennt nach Bauart<br />
<strong>und</strong> Beschaffenheit.<br />
5.2.2 Fenster nach Flächenmaß (m²) oder Anzahl (St), getrennt nach Bauart <strong>und</strong> Maßen.<br />
5.2.3 Trennwände nach Flächenmaß (m²) oder nach Anzahl (St), getrennt nach Bauart <strong>und</strong> Maßen.<br />
5.2.4 Türen, Tore, Raumausstattungen, Leuchten, Möbel, Sanitärobjekte, Heizkörper, Heizungs-,<br />
Klima-, Lüftungsgeräte u.ä. nach Anzahl (St), getrennt nach Bauart <strong>und</strong> Maßen.<br />
5.2.5 Rohrleitungen, Kanäle, Geländer u.ä. nach Flächenmaß (m), getrennt nach Bauart <strong>und</strong> Maßen.<br />
5.2.6 Treppen <strong>und</strong> Stufen in der Abwicklung ermittelt nach Flächenmaß (m²) oder nach Anzahl (St),<br />
getrennt nach Bauart <strong>und</strong> Maßen.<br />
5.2.7 Fensterbehänge, Vorhänge, lose aufliegende Teppiche u.ä. nach Flächenmaß (m²),<br />
Längenmaß (m) oder Anzahl (St), getrennt nach Art, Form <strong>und</strong> Beschaffenheit.<br />
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