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Richtlinien für Vergabe und Abrechnung von ... - GAEB

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Beiblatt Nr. 033/1 Seite 1 <strong>von</strong> 8<br />

<strong>Richtlinien</strong> <strong>für</strong> <strong>Vergabe</strong> <strong>und</strong> <strong>Abrechnung</strong> <strong>von</strong> Baureinigungsarbeiten<br />

<strong>Richtlinien</strong> <strong>für</strong> <strong>Vergabe</strong> <strong>und</strong> <strong>Abrechnung</strong> <strong>von</strong> Baureinigungsarbeiten<br />

Inhalt<br />

0 Hinweise <strong>für</strong> die Leistungsbeschreibung<br />

1 Geltungsbereich<br />

2 Stoffe<br />

3 Ausführung<br />

4 Nebenleistungen, Besondere Leistungen<br />

5 <strong>Abrechnung</strong><br />

LB 033 Baureinigungsarbeiten Stand: April 2003<br />

Aufgestellt vom Gemeinsamen Ausschuß Elektronik im Bauwesen (<strong>GAEB</strong>)


Beiblatt Nr. 033/1 Seite 2 <strong>von</strong> 8<br />

<strong>Richtlinien</strong> <strong>für</strong> <strong>Vergabe</strong> <strong>und</strong> <strong>Abrechnung</strong> <strong>von</strong> Baureinigungsarbeiten<br />

0 Hinweise <strong>für</strong> das Aufstellen einer Leistungsbeschreibung<br />

Diese Hinweise ergänzen die ATV DIN 18299 Allgemeine Regelungen <strong>für</strong> Bauarbeiten jeder Art,<br />

Abschnitt 0. Diese Hinweise werden nicht Vertragsbestandteil.<br />

In der Leistungsbeschreibung sind nach Lage des Einzelfalles insbesondere anzugeben:<br />

0.1 Angaben zur Baustelle<br />

0.1.1 Besondere Maßnahmen aus Gründen der Landespflege <strong>und</strong> des Umweltschutzes.<br />

0.1.2 Besondere Maßnahmen, die zum Schutz <strong>von</strong> benachbarten Gr<strong>und</strong>stücken <strong>und</strong> Bauwerken<br />

notwendig sind.<br />

0.1.3 Angaben über vom AG zur Verfügung gestellte Fassadenaufzüge, Fassadenleitern, zentrale<br />

Staubsauganlagen, Reinigungsgeräte <strong>und</strong> –mittel.<br />

0.1.4 Besondere Anforderungen an die einzusetzenden Geräte, Maschinen <strong>und</strong> an die Einrichtung<br />

der Arbeitsstelle.<br />

0.1.5 Art der Baureinigung.<br />

0.1.6 Gegenstand der Baureinigung.<br />

0.1.7 Beschaffenheit der zu bearbeitenden Flächen.<br />

0.1.8 Angaben der Hersteller zur Behandlung <strong>und</strong> Pflege <strong>von</strong> zu reinigenden Oberflächen<br />

0.1.9 Verfahren der Baureinigung<br />

0.1.10 Besondere Anforderungen an die Arbeitskräfte, z.B. Geheimhaltungspflicht,<br />

Sicherheitsüberprüfung, Belehrungsnachweise.<br />

0.1.11 Angaben über Nachbehandlungsmittel, z.B. desinfizierende, antistatisierende,<br />

immunisierende, konservierende oder hydrophobierende Mittel.<br />

0.1.12 Angaben, ob <strong>und</strong> wie die gereinigten Räume verschlossen werden müssen.<br />

0.1.13 Angaben über frühere Behandlung der Flächen <strong>und</strong> Gegenstände.<br />

0.1.14 Art <strong>und</strong> Anzahl <strong>von</strong> Probeflächen, ggf. ihre Lage am Objekt <strong>und</strong> Zeitpunkt der Anlegung.<br />

0.1.15 Angaben über zusätzliche Versicherungen, z.B. Obhut-, Bearbeitungsschaden-<br />

Versicherung.<br />

0.2 In der Leistungsbeschreibung sind Angaben zu folgenden Abschnitten nötig, wenn der AG<br />

eine abweichende Regelung wünscht:<br />

Abschnitt 2.1 Vorhaltung <strong>von</strong> Wasser <strong>und</strong> Energie<br />

Abschnitt 3.3 Verwendung <strong>von</strong> Nachbehandlungsmitteln<br />

Abschnitt 3.4 Verwendung <strong>von</strong> desinfizierenden Mitteln<br />

LB 033 Baureinigungsarbeiten Stand: April 2003<br />

Aufgestellt vom Gemeinsamen Ausschuß Elektronik im Bauwesen (<strong>GAEB</strong>)


Beiblatt Nr. 033/1 Seite 3 <strong>von</strong> 8<br />

<strong>Richtlinien</strong> <strong>für</strong> <strong>Vergabe</strong> <strong>und</strong> <strong>Abrechnung</strong> <strong>von</strong> Baureinigungsarbeiten<br />

1 Geltungsbereich<br />

1.1 Die <strong>Richtlinien</strong> <strong>für</strong> <strong>Vergabe</strong> <strong>und</strong> <strong>Abrechnung</strong> <strong>von</strong> Baureinigungsarbeiten gelten<br />

- <strong>für</strong> Reinigung während der Bauzeit<br />

- <strong>für</strong> Bauschlussreinigung<br />

1.2 Ergänzend gelten die Abschnitte 1 bis 5 der ATV DIN 18299 Allgemeine Regelungen <strong>für</strong><br />

Bauarbeiten jeder Art. Bei Widersprüchen gehen die Regelungen der Richtlinie <strong>für</strong> die <strong>Vergabe</strong><br />

<strong>und</strong> <strong>Abrechnung</strong> <strong>von</strong> Baureinigungsarbeiten vor.<br />

2. Stoffe<br />

Ergänzend zur ATV DIN 18299, Abschnitt 2, gilt:<br />

2.1 Wasser <strong>und</strong> Energie <strong>für</strong> die Reinigungsarbeiten werden dem AN an den vorhandenen<br />

Anschlussstellen unentgeltlich zur Verfügung gestellt, wenn in der Leistungsbeschreibung<br />

nichts anderes vorgeschrieben ist.<br />

2.2 Der AN hat bei der Auswahl <strong>und</strong> der Verwendung <strong>von</strong> Desinfektions-, Reinigungs- <strong>und</strong><br />

Pflegemitteln die geltenden behördlichen Vorschriften <strong>und</strong> Verordnungen sowie die<br />

Pflegeanweisungen <strong>für</strong> die zu behandelnden Flächen zu beachten.<br />

2.3 Reinigungs-, Pflege <strong>und</strong> Behandlungsmittel, <strong>für</strong> die Verarbeitungsvorschriften der Hersteller<br />

bestehen, sind nach diesen Vorschriften zu verarbeiten.<br />

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Aufgestellt vom Gemeinsamen Ausschuß Elektronik im Bauwesen (<strong>GAEB</strong>)


Beiblatt Nr. 033/1 Seite 4 <strong>von</strong> 8<br />

<strong>Richtlinien</strong> <strong>für</strong> <strong>Vergabe</strong> <strong>und</strong> <strong>Abrechnung</strong> <strong>von</strong> Baureinigungsarbeiten<br />

3 Ausführung<br />

Ergänzend zur ATV DIN 18299, Abschnitt 3, gilt:<br />

3.1 Der AN hat die örtlichen Verhältnisse daraufhin zu prüfen, ob sie <strong>für</strong> die Durchführung<br />

der Leistung geeignet sind. Er hat dem AG Bedenken gegen die vorgeschriebene Art<br />

der Ausführung unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Bedenken sind insbesondere geltend<br />

zu machen,<br />

- wenn die zu bearbeitenden Flächen <strong>und</strong> Gegenstände in einem <strong>für</strong> die Ausführung<br />

ungeeigneten Zustand sind,<br />

- bei ungeeigneten Temperatur- <strong>und</strong> Luftverhältnissen,<br />

- bei Hindernissen.<br />

3.2 Brennbare oder ges<strong>und</strong>heitsschädigende Reinigungs-, Pflege- <strong>und</strong> Behandlungsmittel<br />

sind entsprechend ihrer Eigenart <strong>und</strong> unter Beachtung der einschlägigen Vorschriften <strong>und</strong><br />

Verordnungen zu lagern <strong>und</strong> zu verarbeiten.<br />

3.3 Bei Einsatz <strong>von</strong> Versiegelungsmitteln hat der AN dem AG schriftliche Pflegeanweisungen<br />

in der erforderlichen Anzahl zu übergeben.<br />

3.4 Die in der Leistungsbeschreibung genannten Reinigungsarten bedeuten<br />

3.5 Reinigung während der Bauzeit: Entfernen <strong>von</strong> grober Verschmutzung (besenrein)<br />

<strong>und</strong> Verpackungsmaterialien <strong>und</strong> ggf. deren Trennung nach vorgesehenen Fraktionen.<br />

3.6 Bauschlussreinigung: Besenrein übergebene Gebäude/Anlagen staubfrei, schlierenfrei,<br />

wasserfleckenfrei reinigen. Beseitigen <strong>von</strong> Flecken, Schutzfolien, Markierungen, Etiketten u.ä.,<br />

soweit dies nach dem Stand der Technik durchführbar ist.<br />

Behandeln mit einem auf die Oberfläche abgestimmten Pflegemittel.<br />

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Beiblatt Nr. 033/1 Seite 5 <strong>von</strong> 8<br />

<strong>Richtlinien</strong> <strong>für</strong> <strong>Vergabe</strong> <strong>und</strong> <strong>Abrechnung</strong> <strong>von</strong> Baureinigungsarbeiten<br />

3.5 Wenn in der Leistungsbeschreibung das Reinigungsverfahren vorgeschrieben<br />

ist, bedeutet<br />

3.5.1 Kehren: Entfernen lose aufliegender Verschmutzungen durch<br />

manuelles bzw. maschinelles Fegen.<br />

3.5.2 Saugen/Nasssaugen: Entfernen lose aufliegender oder im Untergr<strong>und</strong><br />

vorhandener Verschmutzungen durch Saugen.<br />

3.5.3 Bürst-/Kehrsaugen: Entfernen lose aufliegender oder im Untergr<strong>und</strong> vor<br />

vorhandener Verschmutzungen durch Sauggeräte <strong>und</strong><br />

Bürstwalzen.<br />

3.5.4 Feuchtwischen: Entfernen lose aufliegender Verschmutzungen in einem<br />

Arbeitsgang mit einem Feuchtwischgerät mit<br />

- nebelfeuchtem Mop<br />

- imprägniertem Tuch<br />

- statisch aufladbarem Bezug.<br />

3.5.5 Nasswischen Entfernen <strong>von</strong> haftenden Verschmutzungen manuell in<br />

zwei Arbeitsgängen mit einem Nasswischgerät oder<br />

kombiniert arbeitender Maschine.<br />

3.5.6 Scheuern: Entfernen <strong>von</strong> stark haftenden Verschmutzungen mit<br />

Scheuergeräten/-mitteln.<br />

3.5.7 Schleifen: Entfernen <strong>von</strong> stark haftenden Verschmutzungen mit<br />

Schleifgeräten/-mitteln.<br />

3.5.8 Cleanern: Entfernen <strong>von</strong> Verschmutzungen durch Aufsprühen<br />

eines Reinigungs-/Pflegemittels sowie Polieren mit<br />

niedertouriger Maschine in einem Arbeitsgang.<br />

3.5.9 Polieren: Glätten des Pflegemitttels.<br />

3.5.10 Druckreinigen: Entfernen <strong>von</strong> Verschmutzungen mit Druckgeräten.<br />

3.5.11 Sprühextrahieren: Entfernen <strong>von</strong> Verschmutzungen durch Einbringen einer<br />

wässrigen Reinigungslösung unter Druck mit gleichzeitigem<br />

Absaugen der Schmutzlösung.<br />

3.5.12 Pulverreinigen: Entfernen <strong>von</strong> Verschmutzungen in zwei Arbeitsgängen<br />

durch Einbringen eines mit wässriger Reinigungslösung<br />

vernetzten Pulvers <strong>und</strong> Absaugen der Rückstände.<br />

3.5.13 Shampoonieren: Entfernen <strong>von</strong> Verschmutzungen in zwei Arbeitsgängen<br />

durch Einbringen <strong>von</strong> Reinigungsschaum mit Bürstendruck<br />

<strong>und</strong> Absaugen der Rückstände.<br />

3.5.14 Waschen/<br />

Chemischreinigen: Reinigen <strong>von</strong> Textilien in wässrigen/nichtwässrigen<br />

Lösungen.<br />

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<strong>Richtlinien</strong> <strong>für</strong> <strong>Vergabe</strong> <strong>und</strong> <strong>Abrechnung</strong> <strong>von</strong> Baureinigungsarbeiten<br />

4.0 Nebenleistungen, Besondere Leistungen<br />

4.1 Nebenleistungen<br />

Ergänzend zur ATV DIN 18299, Abschnitt 4.1, gilt:<br />

4.1.1 Reinigen der Abstellräume <strong>und</strong> Abstellschränke <strong>für</strong> Reinigungsmittel <strong>und</strong> –geräte.<br />

4.1.2 Herstellen <strong>von</strong> höchstens 5 Probeflächen in Einzelgrößen bis zu 2 m², insgesamt je<br />

Reinigungsart höchstens bis zu 1 % der zu bearbeitenden Fläche, ausgenommen Leistungen<br />

nach Abschnitt 4.2.<br />

4.1.3 Abschließen der Türen nach Beendigung der Reinigung <strong>und</strong> Rückgabe der Schlüssel.<br />

4.1.4 Herstellernachweis über die Eignung der Reinigungs-, Pflege- <strong>und</strong> Behandlungsmittel.<br />

4.1.5 Auf- <strong>und</strong> Abbauen sowie Vorhalten der Gerüste, deren Arbeitsbühnen bis zu 2 m über Gelände<br />

oder Fußboden liegen, sowie <strong>von</strong> Stehleitern <strong>und</strong> Anlegeleitern bis 4 m Länge.<br />

4.1.6 Reinigen <strong>von</strong> Beschlägen bei Reinigung <strong>von</strong> Fenstern, Türen <strong>und</strong> Einrichtungsgegenständen.<br />

4.1.7 Umstellen <strong>von</strong> Einrichtungsgegenständen, z.B. Stühle, kleine Tische, Papierkörbe usw.<br />

zur Durchführung der Reinigung.<br />

LB 033 Baureinigungsarbeiten Stand: April 2003<br />

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Beiblatt Nr. 033/1 Seite 7 <strong>von</strong> 8<br />

<strong>Richtlinien</strong> <strong>für</strong> <strong>Vergabe</strong> <strong>und</strong> <strong>Abrechnung</strong> <strong>von</strong> Baureinigungsarbeiten<br />

4.2 Besondere Leistungen<br />

Ergänzend zur ATV DIN 18299, Abschnitt 4.2, gilt:<br />

4.2.1 Vorhalten <strong>von</strong> Aufenthalts- <strong>und</strong> Lagerräumen, wenn der Auftraggeber Räume, die leicht<br />

verschließbar gemacht werden können, nicht zur Verfügung stellt.<br />

4.2.2 Prüfungen des Untergr<strong>und</strong>es, die über den Umfang gewerbeüblicher Prüfungen hinausgehen.<br />

4.2.3 Besondere Maßnahmen zum Schutz <strong>von</strong> Bauteilen <strong>und</strong> Einrichtungsgegenständen,<br />

z.B. Ganzabdeckungen.<br />

4.2.4 Entfernen <strong>von</strong> Schutzfolien als Ganzabdeckungen.<br />

4.2.5 Auf- <strong>und</strong> Abbauen sowie Vorhalten der Gerüste <strong>und</strong> Fahrgerüste, deren Arbeitsbühnen mehr<br />

als 2 m über Gelände oder Fußboden liegen.<br />

4.2.6 Auf- <strong>und</strong> Abbauen sowie Vorhalten <strong>von</strong> Stehleitern <strong>und</strong> Anlegeleitern mit mehr als 4 m Länge,<br />

Fensterstühlen, hochziehbaren Arbeitsbühnen <strong>und</strong> -sitzen <strong>und</strong> mechanischen/hydraulischen<br />

Leitern/Arbeitsbühnen.<br />

4.2.7 Herbeiführen der erforderlichen öffentlich-rechtlichen Genehmigungen <strong>und</strong> Erlaubnisse; z.B.<br />

nach dem Baurecht, Umweltrecht <strong>und</strong> Straßenverkehrsrecht.<br />

4.2.8 Umstellen <strong>von</strong> Einrichtungsgegenständen, das bei einem ordnungsgemäßen Reinigen<br />

erforderlich wäre, z.B. Schränke, gefüllte Bücherregale, Schreibtische, mit Ausnahme des<br />

Umstellens <strong>von</strong> kleinen Einrichtungsgegenständen, z.B. leere, kleine Tische, Stühle, leere<br />

Aktenböcke sowie Schmutzfangmatten, Läufer <strong>und</strong> Teppiche bis zu 2 m² Einzelgröße.<br />

4.2.9 Aus- <strong>und</strong> Einräumen der zu reinigenden Räume <strong>für</strong> die Durchführung <strong>von</strong> Reinigungen.<br />

4.2.10 Abräumen <strong>und</strong> Wiederhinstellen <strong>von</strong> Blumen, Akten, Büchern, Schreibmaterial u.ä.<br />

4.2.11 Beseitigen <strong>von</strong> Verstopfungen in Rohrsystemen, Beseitigen <strong>von</strong> ekelerregenden oder<br />

außergewöhnlichen Verschmutzungen <strong>und</strong> Abfällen.<br />

4.2.12 Beseitigen <strong>von</strong> Zementschleiern.<br />

4.2.13 Beseitigen <strong>von</strong> hartnäckigen Verschmutzungen auf Glas- <strong>und</strong> Rahmenflächen, z.B.<br />

Bemalungen, Klebstoffe, Folien, Verkrustungen, Beläge.<br />

4.2.14 Aufwendungen <strong>für</strong> Inanspruchnahme fremder Gr<strong>und</strong>stücke, Räumlichkeiten u.ä., sowie fremder<br />

Leistungen oder Einrichtungen, z.B. Krananlagen <strong>und</strong> deren Bedienung.<br />

4.2.15 Demontage <strong>und</strong> Montage <strong>von</strong> Beleuchtungskörpern, Sonnenblenden, Vorhängen usw. sowie<br />

Ergänzung fehlender Befestigungsteile.<br />

4.2.16 Aufwendungen <strong>für</strong> die Befestigung der am Objekt verbleibenden Verankerungen.<br />

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<strong>Richtlinien</strong> <strong>für</strong> <strong>Vergabe</strong> <strong>und</strong> <strong>Abrechnung</strong> <strong>von</strong> Baureinigungsarbeiten<br />

5. <strong>Abrechnung</strong><br />

Ergänzend zur ATV DIN 18299, 5, gilt:<br />

5.1 Allgemeines<br />

5.1.1 Der Ermittlung der Leistung – gleichgültig, ob sie nach Zeichnungen oder nach Aufmaß erfolgt –<br />

sind zugr<strong>und</strong>e zu legen <strong>für</strong> Flächen mit begrenzenden Bauteilen die zu bearbeitende Fläche bis<br />

zu den begrenzenden, ungeputzten bzw. unbekleideten Bauteilen, <strong>für</strong> Flächen ohne<br />

begrenzende Bauteile deren Maße.<br />

5.1.2 Bei <strong>Abrechnung</strong> nach Flächenmaß werden Aussparungen, z.B. <strong>für</strong> Öffnungen, Pfeilervorlagen,<br />

Rohrdruchführungen bis zu 1,0 m² <strong>und</strong> unbewegliche Einrichtungsgegenstände (z.B. Theken,<br />

Einbauschränke) bis zu 2,5 m² Einzelgröße übermessen.<br />

5.1.3 Bei <strong>Abrechnung</strong> nach Längenmaß wird die Länge <strong>von</strong> Bauteilen in der Mittelachse ermittelt.<br />

5.1.4 Zu bearbeitende Flächen der Fenster, Türen <strong>und</strong> Trennwände werden nach den<br />

Konstruktionsmaßen (lichte Rohbaumaße) einseitig ermittelt. Sie sind witterungsseitig <strong>und</strong><br />

raumseitig zu<br />

reinigen, wenn in der Leistungsbeschreibung nichts anderes vorgeschrieben ist. Rahmen,<br />

Pfosten, Kämpfer o.ä. werden übermessen.<br />

5.1.5 Zu bearbeitende Fassadenflächen werden in der abgewickelten Länge <strong>und</strong> Höhe ermittelt.<br />

5.1.6 Flächen <strong>von</strong> Profilen, Heizkörpern, Trapezblechen, Wellblechen <strong>und</strong> dergleichen werden,<br />

soweit Tabellen vorhanden sind, nach diesen gerechnet. Sind Tabellen nicht vorhanden, wird<br />

nach<br />

abgewickelter Fläche gerechnet.<br />

5.1.7 Probeflächen werden nicht abgezogen.<br />

5.1.8 Zu reinigende Flächen <strong>von</strong> Fensterbehängen <strong>und</strong> Vorhängen werden mit den tatsächlichen<br />

Maßen einschließlich Faltenwurf ermittelt.<br />

5.2 Es werden abgerechnet:<br />

5.2.1 Boden-, Wand- <strong>und</strong> Deckenflächen nach Flächenmaß (m²), getrennt nach Bauart<br />

<strong>und</strong> Beschaffenheit.<br />

5.2.2 Fenster nach Flächenmaß (m²) oder Anzahl (St), getrennt nach Bauart <strong>und</strong> Maßen.<br />

5.2.3 Trennwände nach Flächenmaß (m²) oder nach Anzahl (St), getrennt nach Bauart <strong>und</strong> Maßen.<br />

5.2.4 Türen, Tore, Raumausstattungen, Leuchten, Möbel, Sanitärobjekte, Heizkörper, Heizungs-,<br />

Klima-, Lüftungsgeräte u.ä. nach Anzahl (St), getrennt nach Bauart <strong>und</strong> Maßen.<br />

5.2.5 Rohrleitungen, Kanäle, Geländer u.ä. nach Flächenmaß (m), getrennt nach Bauart <strong>und</strong> Maßen.<br />

5.2.6 Treppen <strong>und</strong> Stufen in der Abwicklung ermittelt nach Flächenmaß (m²) oder nach Anzahl (St),<br />

getrennt nach Bauart <strong>und</strong> Maßen.<br />

5.2.7 Fensterbehänge, Vorhänge, lose aufliegende Teppiche u.ä. nach Flächenmaß (m²),<br />

Längenmaß (m) oder Anzahl (St), getrennt nach Art, Form <strong>und</strong> Beschaffenheit.<br />

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