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Rote Liste Moose

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12 ROTE LISTE MOOSE; NATURSCHUTZ UND LANDSCHAFTSPFLEGE IN BRANDENBURG 11 (4) 2002<br />

5 Bemerkungen zur<br />

Gesamtartenliste<br />

Die Gesamtartenliste (vgl. 6) enthält alle im<br />

Land Brandenburg sowie in Berlin nachgewiesenen<br />

Sippen. Ausgeschlossen wurden verschleppte<br />

bzw. ausschließlich subfossil nachgewiesene<br />

Sippen (vgl. 6.1). Sie sind alphabetisch<br />

sortiert und nicht nach Laub- und Lebermoosen<br />

getrennt aufgeführt. Die letzte <strong>Rote</strong> <strong>Liste</strong><br />

von BENKERT et al. (1995) folgte in Bezeichnung<br />

und Gliederung der Sippen der <strong>Liste</strong> der europäischen<br />

<strong>Moose</strong> von CORLEY et al. (1981) einschließlich<br />

der Korrekturen und Ergänzungen<br />

durch CORLEY & CRUNDWELL (1991). Vorliegende<br />

<strong>Rote</strong> <strong>Liste</strong> schließt sich in der Nomenklatur<br />

überwiegend der Referenzliste der <strong>Moose</strong><br />

Deutschlands von KOPERSKI et al. (2000) an.<br />

Ausnahmen bilden die Gattungen Polytrichum<br />

und Lophozia. Bei Polytrichum richtet sich die<br />

Nomenklatur nach SCHRIEBL (1991) und bei<br />

Lophozia teilweise nach MEINUNGER (2001) und<br />

GROLLE & LONG (2000) sowie beim Bryum<br />

capillare – Aggr. nach HODGETTS (2001).<br />

Eine <strong>Liste</strong> der Synonyme befindet sich unter<br />

Punkt 10. In der tabellarischen Übersicht werden<br />

neben der aktuellen Gefährdungseinstufung<br />

(vgl. 5.2) zum Vergleich auch die Angaben der<br />

Einstufung der vorigen <strong>Liste</strong> (BENKERT et al. 1995)<br />

aufgeführt. Da die Definitionen der Gefährdungskategorien<br />

in den beiden <strong>Liste</strong>n nicht identisch<br />

sind, ist eine Vergleichbarkeit nur bedingt<br />

gegeben. Viele Herabstufungen resultieren nicht<br />

aus einer Verbesserung der Situation, sondern<br />

aus strengeren Maßstäben bei der Bewertung.<br />

Neben der Angabe zur Gefährdungseinstufung,<br />

zu Besonderheiten, zu historischer und<br />

aktueller Häufigkeit, werden in der Spalte „Bemerkungen“<br />

Hinweise zu Fundgebieten, regionalen<br />

Verbreitungsunterschieden, besonderen<br />

Standorten usw. gegeben.<br />

5.1 Wissenschaftlicher Name –<br />

Anmerkungen (Tab., Spalte 1)<br />

Wie einleitend erwähnt, folgt die Nomenklatur<br />

im Wesentlichen KOPERSKI et al. (2000). In einigen<br />

Fällen wird hiervon abgewichen; dann erfolgt<br />

in Spalte 6 „Bemerkungen“ immer die<br />

Nennung der Referenzliteratur.<br />

Manchmal werden unter den in normaler<br />

Schriftgröße aufgeführten Namen zusätzlich<br />

(z. T. infraspezifische Taxa) in kleinerer Schriftgröße<br />

genannt und zwar immer dann, wenn in<br />

LUDWIG et al. (1996) für unser Gebiet mehrere<br />

Sippen einer Art aufgeführt sind, wir diese<br />

Trennung aber aus verschiedenen Gründen<br />

nicht vornehmen oder wenn von der Standardliste<br />

(KOPERSKI et al. 2000) abgewichen wird.<br />

Auch in diesen Fällen erfolgen in Spalte 6 entsprechende<br />

Anmerkungen.<br />

Berücksichtigte Arten und Sippen:<br />

• Es werden alle Arten und Sippen aufgeführt,<br />

von denen belegte Vorkommen aus<br />

dem Untersuchungsgebiet bekannt sind<br />

und die zum „heimischen“ Artenbestand<br />

(seit Beginn der bryologischen Tätigkeit)<br />

gehören oder gehörten.<br />

• Weiterhin wurden Arten und Sippen akzeptiert,<br />

von denen uns derzeit keine Belege<br />

bekannt sind, wenn die Quellen als<br />

glaubwürdig angesehen werden, die Arten<br />

und Sippen historisch und aktuell in ihrer<br />

Abgrenzung weit gehend übereinstimmen<br />

und relativ gut bekannt sind sowie auch<br />

das heute bekannte Areal der entsprechenden<br />

Sippe keine Zweifel an der Zuordnung<br />

aufkommen lässt (hierzu ist anzumerken,<br />

dass die bedeutendsten, unser Gebiet betreffenden<br />

Sammlungen, wie die von<br />

Warnstorf, Loeske, Osterwald, z. T. Reimers<br />

etc., im 2. Weltkrieg im Herbar Berlin<br />

verloren gingen; somit hätte eine ausschließliche<br />

Berücksichtigung von belegten<br />

Angaben eine nicht vertretbare Verzerrung<br />

der realen historischen Verhältnisse bedeutet).<br />

• Gegenüber der letzten <strong>Liste</strong> von BENKERT et<br />

al. (1995) nicht mehr aufgenommen wurden<br />

hingegen alle Arten, für die keine<br />

Belege vorliegen oder eingesehen werden<br />

konnten und an deren Angabe erhebliche<br />

Zweifel bestehen, z. B. wenn sie historisch<br />

in der Merkmalsabgrenzung wesentlich<br />

anders verstanden wurden als aktuell, aus<br />

anderen Gebieten sehr viele Fehlbestimmungen<br />

nachgewiesen sind und/oder die<br />

Funde arealgeographisch bzw. ökologisch<br />

sehr fragwürdig erscheinen. Selbstverständlich<br />

kann sich davon durchaus die eine<br />

oder andere Angabe noch als arealgeo-

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