Rote Liste Moose
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12 ROTE LISTE MOOSE; NATURSCHUTZ UND LANDSCHAFTSPFLEGE IN BRANDENBURG 11 (4) 2002<br />
5 Bemerkungen zur<br />
Gesamtartenliste<br />
Die Gesamtartenliste (vgl. 6) enthält alle im<br />
Land Brandenburg sowie in Berlin nachgewiesenen<br />
Sippen. Ausgeschlossen wurden verschleppte<br />
bzw. ausschließlich subfossil nachgewiesene<br />
Sippen (vgl. 6.1). Sie sind alphabetisch<br />
sortiert und nicht nach Laub- und Lebermoosen<br />
getrennt aufgeführt. Die letzte <strong>Rote</strong> <strong>Liste</strong><br />
von BENKERT et al. (1995) folgte in Bezeichnung<br />
und Gliederung der Sippen der <strong>Liste</strong> der europäischen<br />
<strong>Moose</strong> von CORLEY et al. (1981) einschließlich<br />
der Korrekturen und Ergänzungen<br />
durch CORLEY & CRUNDWELL (1991). Vorliegende<br />
<strong>Rote</strong> <strong>Liste</strong> schließt sich in der Nomenklatur<br />
überwiegend der Referenzliste der <strong>Moose</strong><br />
Deutschlands von KOPERSKI et al. (2000) an.<br />
Ausnahmen bilden die Gattungen Polytrichum<br />
und Lophozia. Bei Polytrichum richtet sich die<br />
Nomenklatur nach SCHRIEBL (1991) und bei<br />
Lophozia teilweise nach MEINUNGER (2001) und<br />
GROLLE & LONG (2000) sowie beim Bryum<br />
capillare – Aggr. nach HODGETTS (2001).<br />
Eine <strong>Liste</strong> der Synonyme befindet sich unter<br />
Punkt 10. In der tabellarischen Übersicht werden<br />
neben der aktuellen Gefährdungseinstufung<br />
(vgl. 5.2) zum Vergleich auch die Angaben der<br />
Einstufung der vorigen <strong>Liste</strong> (BENKERT et al. 1995)<br />
aufgeführt. Da die Definitionen der Gefährdungskategorien<br />
in den beiden <strong>Liste</strong>n nicht identisch<br />
sind, ist eine Vergleichbarkeit nur bedingt<br />
gegeben. Viele Herabstufungen resultieren nicht<br />
aus einer Verbesserung der Situation, sondern<br />
aus strengeren Maßstäben bei der Bewertung.<br />
Neben der Angabe zur Gefährdungseinstufung,<br />
zu Besonderheiten, zu historischer und<br />
aktueller Häufigkeit, werden in der Spalte „Bemerkungen“<br />
Hinweise zu Fundgebieten, regionalen<br />
Verbreitungsunterschieden, besonderen<br />
Standorten usw. gegeben.<br />
5.1 Wissenschaftlicher Name –<br />
Anmerkungen (Tab., Spalte 1)<br />
Wie einleitend erwähnt, folgt die Nomenklatur<br />
im Wesentlichen KOPERSKI et al. (2000). In einigen<br />
Fällen wird hiervon abgewichen; dann erfolgt<br />
in Spalte 6 „Bemerkungen“ immer die<br />
Nennung der Referenzliteratur.<br />
Manchmal werden unter den in normaler<br />
Schriftgröße aufgeführten Namen zusätzlich<br />
(z. T. infraspezifische Taxa) in kleinerer Schriftgröße<br />
genannt und zwar immer dann, wenn in<br />
LUDWIG et al. (1996) für unser Gebiet mehrere<br />
Sippen einer Art aufgeführt sind, wir diese<br />
Trennung aber aus verschiedenen Gründen<br />
nicht vornehmen oder wenn von der Standardliste<br />
(KOPERSKI et al. 2000) abgewichen wird.<br />
Auch in diesen Fällen erfolgen in Spalte 6 entsprechende<br />
Anmerkungen.<br />
Berücksichtigte Arten und Sippen:<br />
• Es werden alle Arten und Sippen aufgeführt,<br />
von denen belegte Vorkommen aus<br />
dem Untersuchungsgebiet bekannt sind<br />
und die zum „heimischen“ Artenbestand<br />
(seit Beginn der bryologischen Tätigkeit)<br />
gehören oder gehörten.<br />
• Weiterhin wurden Arten und Sippen akzeptiert,<br />
von denen uns derzeit keine Belege<br />
bekannt sind, wenn die Quellen als<br />
glaubwürdig angesehen werden, die Arten<br />
und Sippen historisch und aktuell in ihrer<br />
Abgrenzung weit gehend übereinstimmen<br />
und relativ gut bekannt sind sowie auch<br />
das heute bekannte Areal der entsprechenden<br />
Sippe keine Zweifel an der Zuordnung<br />
aufkommen lässt (hierzu ist anzumerken,<br />
dass die bedeutendsten, unser Gebiet betreffenden<br />
Sammlungen, wie die von<br />
Warnstorf, Loeske, Osterwald, z. T. Reimers<br />
etc., im 2. Weltkrieg im Herbar Berlin<br />
verloren gingen; somit hätte eine ausschließliche<br />
Berücksichtigung von belegten<br />
Angaben eine nicht vertretbare Verzerrung<br />
der realen historischen Verhältnisse bedeutet).<br />
• Gegenüber der letzten <strong>Liste</strong> von BENKERT et<br />
al. (1995) nicht mehr aufgenommen wurden<br />
hingegen alle Arten, für die keine<br />
Belege vorliegen oder eingesehen werden<br />
konnten und an deren Angabe erhebliche<br />
Zweifel bestehen, z. B. wenn sie historisch<br />
in der Merkmalsabgrenzung wesentlich<br />
anders verstanden wurden als aktuell, aus<br />
anderen Gebieten sehr viele Fehlbestimmungen<br />
nachgewiesen sind und/oder die<br />
Funde arealgeographisch bzw. ökologisch<br />
sehr fragwürdig erscheinen. Selbstverständlich<br />
kann sich davon durchaus die eine<br />
oder andere Angabe noch als arealgeo-