Aus dem Institut für Hygiene und Umweltmedizin - Ernst-Moritz-Arndt ...
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Dienststelle des Rettungsdienstes ein Beauftragter <strong>für</strong> <strong>Hygiene</strong> benannt<br />
werden (Sefrin et al. 1993, 1997). Die unmittelbare Verantwortung trägt<br />
jedoch jeder einzelne Mitarbeiter selbst. Im Rettungsdienst kann es nicht so<br />
sein, daß jemand als Supervisor die <strong>Hygiene</strong> überwacht. Deshalb sind<br />
Schulungen <strong>und</strong> Weiterbildungen des Rettungspersonals auf <strong>dem</strong> Gebiet der<br />
<strong>Hygiene</strong> erforderlich <strong>und</strong> sollten Bestandteil des <strong>Hygiene</strong>plans sein. Die<br />
Abläufe müssen automatisch funktionieren, ohne daß man vorher etwas<br />
nachlesen muß. Nur wer die <strong>Hygiene</strong>regeln beherrscht, kann die<br />
Infektionsgefahren konsequent in Grenzen halten oder ausschalten.<br />
Der Infektionsschutz des Patienten <strong>und</strong> der Selbstschutz des<br />
Rettungspersonals vor einer Infektion haben gleichrangige Bedeutung. Das<br />
Rettungsdienstpersonal ist durch die berufliche Exposition täglich durch<br />
verschiedene Infektionsrisiken gefährdet. Wie stark die Gefährdung sein<br />
kann, zeigt die Tatsache, daß die meisten Einsätze so ablaufen, daß das<br />
Rettungsdienstpersonal so gut wie nichts vom Patienten weiß. Deshalb muß<br />
im Rettungsdienst immer von den „ungünstigsten Voraussetzungen”<br />
ausgegangen werden, d.h. jeder Notfallpatient ist als potentiell infektiös zu<br />
betrachten.<br />
Es muß also sowohl <strong>für</strong> den Schutz des Patienten als auch <strong>für</strong> den Schutz<br />
des Personals Vorsorge im Hinblick auf etwaige Infektionen getroffen<br />
werden, wobei selbstverständlich in allen Fällen das Wiederherstellen <strong>und</strong><br />
Erhalten vitaler Funktionen gegenüber der <strong>Aus</strong>schaltung von<br />
Infektionsgefahren Priorität hat. Deswegen sind die Stellen, die den<br />
Rettungsdienst anfordern, verpflichtet, der zentralen Leitstelle <strong>und</strong> <strong>dem</strong><br />
Einsatzpersonal eine bekannte oder vermutete Infektionsgefahr auch dann<br />
mitzuteilen, wenn eine Übertragung durch die im Einsatz üblichen Kontakte<br />
nicht zu erwarten ist. Denn nur die bekannte Diagnose einer<br />
Infektionskrankheit ermöglicht gezielte Maßnahmen der<br />
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