Aus dem Institut für Hygiene und Umweltmedizin - Ernst-Moritz-Arndt ...
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daß der Patient mit Krankheitserregern kontaminiert ins Krankenhaus<br />
transportiert wird <strong>und</strong> im Extremfall an den Folgen einer Infektion sterben<br />
kann.<br />
Lebensrettende Maßnahmen einschließlich des Herstellens <strong>und</strong><br />
Aufrechterhaltens der Transportfähigkeit sind inhaltlich vorbestimmt,<br />
trainierbar <strong>und</strong> vom Gr<strong>und</strong>satz her hygienisch abzusichern (Gorgass <strong>und</strong><br />
Ahnefeld 1992, Hintzenstern 1996, <strong>Arndt</strong> 1997).<br />
Die notwendigen Maßnahmen des Infektionsschutzes müssen in einer<br />
<strong>Hygiene</strong>ordnung geregelt <strong>und</strong> eingeübt werden, damit sie in der täglichen<br />
Arbeit gewährleistet werden.<br />
Auf Gr<strong>und</strong> der spezifischen Einsatzbedingungen im Rettungsdienst ist ein<br />
situationsbedingtes Risiko <strong>für</strong> den Patienten allerdings unvermeidbar<br />
(Bircher et al. 1996, Burton 1997, Hackeling et al. 1998).<br />
Im Rettungsdienst existieren im wesentlichen die gleichen<br />
Infektionsübertragungsmöglichkeiten wie im Krankenhaus, jedoch sind die<br />
Bedingungen am Notfallort bzw. beim Transport des Patienten im<br />
allgemeinen erheblich ungünstiger (Kleemann 1989, Groß et al. 1995),<br />
wobei die Gefährdung des Notfallpatienten höher zu bewerten ist (Glinz et<br />
al. 1989, Kunze 1995). In der Regel ist das Vorliegen einer Infektion nicht<br />
bekannt. Durch die zur Verfügung stehenden Maßnahmen des<br />
Infektionsschutzes muß im Rettungsdienst alles getan werden, damit der<br />
Patient nicht mit Keimen infiziert in die Klinik gebracht wird. Patienten, die<br />
notfallmäßig im Rettungsdienst behandelt werden, stellen eine Risikogruppe<br />
hinsichtlich einer Infektionsgefährdung dar. Deshalb muß im Rettungsdienst<br />
stets von den ”schlimmsten Voraussetzungen” ausgegangen werden<br />
(Calandre et al. 1990, Holländer 1994, Fryden 1997).<br />
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