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Mietvertrag - KuSG Leimen

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<strong>Mietvertrag</strong><br />

für das Vereinsheim / Bistro der <strong>KuSG</strong> <strong>Leimen</strong>,<br />

Senefelder Straße 10, 69181 <strong>Leimen</strong><br />

(in der Georg-Koch-Halle)<br />

Zwischen der Kultur-und Sportgemeinde <strong>Leimen</strong> e.V. , vertreten durch den Vorstand<br />

(nachfolgend “Vermieter”)<br />

und<br />

_____________<br />

______________________<br />

(nachfolgend “Mieter”)<br />

wird für den Mietzeitraum __________________________________<br />

folgender <strong>Mietvertrag</strong> geschlossen:<br />

Das Vereinsheim wird dem Mieter für oben genannten Zeitraum zum Mietzins in Höhe von<br />

100 € pro Tag für Mitglieder / 200 € pro Tag für Nichtmitglieder vermietet.<br />

Strom, Gas und Abwasserentsorgung sind im Preis enthalten.<br />

Eine Kaution in Höhe von 50 € für Mitglieder / 100 € für Nichtmitglieder wird vereinbart.<br />

Nach erfolgter unbeanstandeter Abnahme wird diese zurückgezahlt. Andernfalls verfällt die<br />

Kaution bzw. wird mit berechtigten Forderungen des Vermieters verrechnet.<br />

Mietzins und Kaution in Höhe von insgesamt __________€ sind bei der Schlüsselübergabe<br />

in bar oder bis spätestens 7 Tage vor Beginn der Mietzeit per Überweisung auf das<br />

Konto 125407 bei der Volksbank Kraichgau eG (BLZ 672 922 00), Konto-Inhaber <strong>KuSG</strong><br />

<strong>Leimen</strong>, Verwendungszweck: Miete Bistro, zu entrichten.<br />

Für Verpflegung und Getränke ist selbst zu sorgen. Auf Wunsch können die Getränke auch<br />

gemäß der aktuellen Preisliste vom Vermieter bezogen werden.<br />

Der Mieter ist □ Vereinsmitglied □ kein Vereinsmitglied<br />

Voraussichtlich wird das Bistro von _____ Personen belegt.<br />

Nur für Nichtmitglieder:<br />

Anschrift (Straße und Hausnummer, PLZ, Ort) und Personalausweisnummer<br />

Mit der Unterschrift erkennt der Mieter die umseitigen Benutzungsbedingungen an und<br />

verpflichtet sich, diese als Bestandteil dieses Vertrages einzuhalten.<br />

Datum<br />

Unterschrift des Mieters


Benutzungsordnung für das Mietobjekt der <strong>KuSG</strong> <strong>Leimen</strong><br />

§1 Mietobjekt<br />

(1) Gegenstand der Vermietung mittels dieses Vertrages sind ausschließlich das Bistro sowie die<br />

Toilettenanlage der Georg-Koch-Halle. Das Betreten aller anderen Räumlichkeiten,<br />

insbesondere der Sporthallen, der Umkleidekabinen und des Spiegelsaales, ist strengstens<br />

untersagt.<br />

(2) Eine Unter- bzw. Weitervermietung seitens des Mieters ist nicht gestattet. Näheres regeln der §3<br />

Nr. (7) und der §4 Nr. (2) und (3) dieses Vertrages.<br />

§2 Schlüssel<br />

Die Schlüssel werden gegen Empfangsbestätigung vom Vermieter ausgehändigt und sind bei diesem<br />

wieder abzugeben. Die Weitergabe der Schlüssel an Dritte ist nicht erlaubt. Der Vermieter haftet für<br />

den Verlust der Schlüssel.<br />

§3 Pflichten des Mieters<br />

(1) Das Vernageln und Verschrauben von Dekorationen an den Wänden, der Decke und am Boden ist<br />

untersagt. Für Beschädigungen an Wänden, Boden und Decke durch Anbringen von Dekorationen<br />

haftet der Mieter.<br />

(2) Der Mieter hat bei der Tisch- und Stuhlordnung darauf zu achten, dass die geltenden<br />

Fluchtwegbestimmungen eingehalten werden (§§ 3 und 24 VStättVO).<br />

(3) Ab 22.00 Uhr muss im Freien der Lärmpegel auf uhrzeitgemäßigte Lautstärke reduziert<br />

werden.<br />

(4) Für die Bewirtschaftung stehen Gläser, Geschirr sowie weiteres Inventar zur Verfügung.<br />

Zerbrochenes Inventar wird auf Kosten des Mieters vom Vermieter ersetzt.<br />

(5) Der Mieter ist für die Anmeldung der Veranstaltung bei der GEMA und sonstigen<br />

Verwertungsgesellschaften selbst verantwortlich. Er hat den Vermieter im Falle der Verletzung von<br />

Schutzrechten Dritter von jeglicher Haftung freizustellen.<br />

(6) Der Mieter hat die Reinigung des Mietobjektes (incl. Hallengang, Toiletten, Kühlschrank,<br />

Geschirrspülmaschine, Geschirr, Gläser etc.) spätestens 12 Stunden nach Ende der Veranstaltung<br />

selbst zu bewirken. Abfälle und Speisereste sind mitzunehmen und selbst zu entsorgen. Der<br />

Außenbereich ist sauber zu halten. Geschieht die Reinigung nicht ordnungsgemäß, so ist der Vermieter<br />

berechtigt, die Kaution (anteilig) einzubehalten und hiervon eine Reinigung durchführen zu lassen.<br />

(7) Der Mieter hat dem Vertreter des Vermieters – auch ohne dessen vorherige Ankündigung -<br />

jederzeit Zutritt zur Veranstaltung zu gewähren. Ferner ist der Vermieter befugt, bei grober<br />

Missachtung der vertraglichen Vereinbarungen die Veranstaltung sofort zu beenden. Eine anteilige<br />

Rückvergütung des Mietzinses erfolgt hierbei nicht.<br />

§4 Haftung<br />

(1) Der Vermieter überlässt dem Mieter das Mietobjekt zur Benutzung in dem Zustand, in dem es der<br />

Mieter bei Vertragsabschluss vorfindet. Eine Haftung für Unfälle, dem Mieter entstehende Schäden<br />

oder Diebstähle übernimmt der Vermieter nicht.<br />

(2) Der Mieter ist Veranstalter und trägt das Risiko für die gesamte Veranstaltung.<br />

(3) Der Mieter haftet für alle Personen- Sach- und Vermögensschäden einschließlich etwaiger<br />

Folgeschäden, die durch ihn, seine Beauftragten, seine Gäste, Besucher oder sonstige Dritte in<br />

Zusammenhang mit der Veranstaltung schuldhaft verursacht werden. Wird durch Schäden und deren<br />

Beseitigung weitere Raumnutzung behindert, so haftet der Mieter auch für dadurch entstehende<br />

Folgeschäden.<br />

(4) Der Mieter hat den Vermieter von allen Schadensersatzansprüchen, die im Zusammenhang mit<br />

der Veranstaltung geltend gemacht werden können, freizustellen.<br />

§5 Mietzeitraum<br />

Der Mietzeitraum beginnt und endet wie umseitig vereinbart. Hierzu gibt es eine Übergabe und eine<br />

Abnahme durch den Vermieter oder dessen Beauftragten.<br />

§6 Kaution<br />

Neben dem vertraglich vereinbarten Mietzins erhebt der Vermieter eine Kaution wie umseitig<br />

vereinbart. In besonderen Fällen behält sich der Vermieter vor, diese Kaution zu erhöhen.<br />

§7 Schlussbestimmungen<br />

(1) Um das Vereinsheim zu mieten, muss der Mieter das 18. Lebensjahr vollendet haben.<br />

(2) Mündliche Anweisungen des Vermieters während der Einweisung gelten als vertraglich vereinbart,<br />

auch wenn sie nicht schriftlich in dieser Benutzungsordnung vermerkt sind.<br />

(3) Es besteht kein Anspruch auf die Anmietung des Bistros. Die letzte Entscheidung über die<br />

Vermietung behält sich der Vermieter vor.

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