07.11.2014 Aufrufe

Befugnisse / Rechtsstellung des Integrationsrates - Wir Ennepetaler

Befugnisse / Rechtsstellung des Integrationsrates - Wir Ennepetaler

Befugnisse / Rechtsstellung des Integrationsrates - Wir Ennepetaler

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Wahlzeit<br />

§ 27 (2) GO<br />

Wahl erfolgt für die Dauer der Wahlzeit <strong>des</strong> Rates, nach Ablauf der Wahlzeit üben die<br />

bisherigen Mitglieder und Ratsmitglieder ihre Tätigkeit bis zum Zusammentritt eines<br />

neugewählten <strong>Integrationsrates</strong> aus (es sei denn der Rat beschließt, keinen Integrationsrat<br />

mehr zu wählen)<br />

Kompetenzen/Aufgaben<br />

§ 27 (8) GO<br />

• Der Integrationsrat hat als kommunalpolitisches Organ der Migranten die Aufgabe,<br />

die besonderen Belange und Interessen der Migranten in den kommunalpolitischen<br />

Willenbildungsprozess einzubringen, er vertritt also die Belange der <strong>Ennepetaler</strong><br />

Migrantininnen und Migranten gegenüber der Politik, Verwaltung und Öffentlichkeit.<br />

• Der Integrationsrat kann sich aber daneben mit allen Angelegenheiten der Gemeinde<br />

befassen.<br />

• Er ist berechtigt, dem Rat oder einem Ausschuss Anregungen und Stellungnahmen<br />

vorzulegen (z.B. Verbesserungsvorschläge zur Kindergarten-, Schul-, Ausbildungs-<br />

Wohnungssituation)<br />

• Der Vorsitzende oder ein anderes benanntes Mitglied ist berechtigt, bei der Beratung<br />

dieser Anregungen/Stellungnahmen an diesen Sitzungen teilzunehmen, auf<br />

Verlangen ist ihm das Wort zu erteilen.<br />

• Der Integrationsrat soll zu Fragen, die ihm vom Rat oder einem Ausschuss vorgelegt<br />

werden, Stellung nehmen.<br />

• Eine eigene Entscheidungskompetenz hat der Integrationsrat grundsätzlich nicht<br />

(Beschlussvorschläge müssen über den Rat laufen)<br />

Haushaltsmittel<br />

§ 27 (10) GO<br />

Dem Integrationsrat sind die zur Erledigung seiner Aufgaben erforderlichen Mittel zur<br />

Verfügung zu stellen (u.a. Personal/Ausstattung Verwaltung)<br />

Noch Fragen ?<br />

Amt <strong>des</strong> Bürgermeisters und <strong>des</strong> Rates<br />

Herr Palomba 02333 / 979-216<br />

Herr Küpper 02333 / 979-282

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!