StandPunkte - Doebler PR
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09 11<br />
<strong>StandPunkte</strong><br />
Energie und Politik<br />
10 Millionen für energieeffiziente Abwasseranlagen<br />
Im Rahmen des Umweltinnovationsprogramms fördert das<br />
Bundesumweltministerium energieeffiziente Abwasseranlagen<br />
mit rund 10 Millionen Euro. Ziel ist es, den Energieverbrauch<br />
von Abwasseranlagen zu verringern. Diese<br />
verbrauchen ein Fünftel der Energie von Städten und Gemeinden.<br />
Untersuchungen zufolge lässt sich der Energiebedarf<br />
um bis zu 20 Prozent verringern. Zudem ist eine Steigerung<br />
um das Vierfache der Energieerzeugung möglich.<br />
Ebenso lassen sich durch energieeffiziente Abwasseranlagen<br />
Einsparungen beim Ressourcenverbrauch umsetzen.<br />
Insgesamt werden bundesweit 13 Projekte von kommunalen<br />
und industriellen Betreibern von Abwasseranlagen<br />
gefördert. Der Förderschwerpunkt „Energieeffiziente Abwasseranlagen“<br />
wurde 2010 vom Umweltministerium<br />
ausgerufen, woraufhin sich 21 Betreiber bewarben. (rcm)<br />
Energiebranche fordert Ende der Zeitumstellung<br />
Die Einführung der Sommerzeit 1980 wurde begründet mit<br />
der effizienteren Nutzung des Tageslichts und damit einhergehenden<br />
Einsparungen beim Energieverbrauch. Nun<br />
fordert die Energiebranche eine Abschaffung der Sommerzeit,<br />
da die Argumente für die Einführung widerlegt seien.<br />
Dem Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft<br />
(BDEW) zufolge wird an hellen Sommerabenden zwar weniger<br />
Strom für Licht verbraucht, dafür aber mehr bei der<br />
abendlichen Freizeitgestaltung. Dies könnte sogar zu einem<br />
erhöhten Stromverbrauch führen, da der Stromverbrauch<br />
für Licht in den Haushalten nur einen Anteil von rund acht<br />
Prozent ausmache. Anstatt einer Zeitumstellung habe der<br />
Einsatz moderner Haushaltsgeräte und deren effizienter<br />
Einsatz wesentlich höhere Sparpotenziale. (rcm)<br />
Neues Kontrollgremium für die Energiewende<br />
Die Bundesregierung hat eine vierköpfige Expertenkommission<br />
für die Energiewende ins Leben gerufen, die regelmäßig<br />
die Umsetzung der Energiewende überprüfen soll. Das<br />
neue Kontrollgremium ist dabei zusammen mit dem Wirtschafts-<br />
und Umweltministerium in einen umfassenden<br />
Überwachungsprozess eingebunden. Als Vorsitzender wurde<br />
der Volkswirt Andreas Löschel vom Mannheimer Zentrum<br />
für Europäische Wirtschaftsforschung ernannt. Ihm<br />
zur Seite stehen die Energieforscher Georg Erdmann von<br />
der TU Berlin, Frithjof Staiß vom Stuttgarter Zentrum für<br />
Sonnenenergie- und Wasserstoff-Forschung und Hans-Joachim<br />
Ziesing von der Arbeitsgemeinschaft Energiebilanzen.<br />
Das Gremium kontrolliert unter anderem, ob der Netzausbau<br />
planmäßig verläuft, welche neuen Kraftwerke notwendig<br />
sind und machen darauf aufmerksam, wenn die Kosten<br />
für die Stromverbraucher aus dem Ruder laufen. Dies<br />
geschieht mit Hilfe eines jährlich erstellten Monitoring-<br />
Berichts, der Probleme offenlegen soll. Erstmals will man<br />
diesen Bericht Ende kommenden Jahres vorlegen. Im Jahr<br />
2014 folgt zudem ein Fortschrittsbericht, der Daten mehrerer<br />
Jahre berücksichtigt um mögliche Fehlentwicklungen<br />
in der Neuausrichtung der Energieversorgung noch besser<br />
zu erkennen. Diese sieht unter anderem die Steigerung des<br />
Stromanteils der erneuerbaren Energien auf 35 Prozent bis<br />
2020 vor. (sr)<br />
Rechtzeitig zu Beginn der Heizperiode: Neue<br />
Schlichtungsstelle Energie<br />
Schlichtungsstellen haben sich zum Beispiel im Bankenund<br />
Versicherungswesen als wirksame Vermittler erwiesen.<br />
Die neugegründete Schlichtungsstelle Energie soll,<br />
bei Streitigkeiten zwischen Verbrauchern und Strom- und<br />
Gasanbietern vermitteln. Ziel ist es durch die neue Schlichtungsmöglichkeit<br />
einen Anbieterwechsel beim Strom- oder<br />
Gasverbrauch deutlich zu vereinfachen.<br />
Bereits das Energiewirtschaftsgesetz und viele Verordnungen<br />
legten fest, dass Fragen von Verbrauchern innerhalb<br />
einer angemessenen Frist von den Versorgern beantwortet<br />
werden. Kommen Kunden mit einer Beschwerde<br />
beim Versorger nicht weiter, dann können sie sich an die<br />
Schlichtungsstelle wenden. Diese prüft das Anliegen und<br />
entwickelt einen Schlichtungsvorschlag, damit eine gerichtliche<br />
Auseinandersetzung vermieden werden kann. Während<br />
des Schlichtungsverfahrens kann die Schlichtungsstelle<br />
auch Befragungen veranlassen oder eine Empfehlung<br />
abgeben. Für den Verbraucher ist das Schlichtungsverfahren<br />
kostenlos, gegenüber den Energieversorgern wird eine<br />
Fallpauschale erhoben. Ein solches Schlichtungsverfahren<br />
soll in spätestens drei Monaten ab Einleitung des Verfahrens<br />
beendet werden. Träger der Schlichtungsstelle ist aufgrund<br />
der Bestimmungen des Energiewirtschaftsgesetzes<br />
ein Verein, gebildet vom Bundesverband der Energie- und<br />
Wasserwirtschaft (BDEW) und dem Bundesverband der<br />
Verbraucherzentralen (vzbv). (ao)<br />
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