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09 11<br />

<strong>StandPunkte</strong><br />

Energie und Politik<br />

10 Millionen für energieeffiziente Abwasseranlagen<br />

Im Rahmen des Umweltinnovationsprogramms fördert das<br />

Bundesumweltministerium energieeffiziente Abwasseranlagen<br />

mit rund 10 Millionen Euro. Ziel ist es, den Energieverbrauch<br />

von Abwasseranlagen zu verringern. Diese<br />

verbrauchen ein Fünftel der Energie von Städten und Gemeinden.<br />

Untersuchungen zufolge lässt sich der Energiebedarf<br />

um bis zu 20 Prozent verringern. Zudem ist eine Steigerung<br />

um das Vierfache der Energieerzeugung möglich.<br />

Ebenso lassen sich durch energieeffiziente Abwasseranlagen<br />

Einsparungen beim Ressourcenverbrauch umsetzen.<br />

Insgesamt werden bundesweit 13 Projekte von kommunalen<br />

und industriellen Betreibern von Abwasseranlagen<br />

gefördert. Der Förderschwerpunkt „Energieeffiziente Abwasseranlagen“<br />

wurde 2010 vom Umweltministerium<br />

ausgerufen, woraufhin sich 21 Betreiber bewarben. (rcm)<br />

Energiebranche fordert Ende der Zeitumstellung<br />

Die Einführung der Sommerzeit 1980 wurde begründet mit<br />

der effizienteren Nutzung des Tageslichts und damit einhergehenden<br />

Einsparungen beim Energieverbrauch. Nun<br />

fordert die Energiebranche eine Abschaffung der Sommerzeit,<br />

da die Argumente für die Einführung widerlegt seien.<br />

Dem Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft<br />

(BDEW) zufolge wird an hellen Sommerabenden zwar weniger<br />

Strom für Licht verbraucht, dafür aber mehr bei der<br />

abendlichen Freizeitgestaltung. Dies könnte sogar zu einem<br />

erhöhten Stromverbrauch führen, da der Stromverbrauch<br />

für Licht in den Haushalten nur einen Anteil von rund acht<br />

Prozent ausmache. Anstatt einer Zeitumstellung habe der<br />

Einsatz moderner Haushaltsgeräte und deren effizienter<br />

Einsatz wesentlich höhere Sparpotenziale. (rcm)<br />

Neues Kontrollgremium für die Energiewende<br />

Die Bundesregierung hat eine vierköpfige Expertenkommission<br />

für die Energiewende ins Leben gerufen, die regelmäßig<br />

die Umsetzung der Energiewende überprüfen soll. Das<br />

neue Kontrollgremium ist dabei zusammen mit dem Wirtschafts-<br />

und Umweltministerium in einen umfassenden<br />

Überwachungsprozess eingebunden. Als Vorsitzender wurde<br />

der Volkswirt Andreas Löschel vom Mannheimer Zentrum<br />

für Europäische Wirtschaftsforschung ernannt. Ihm<br />

zur Seite stehen die Energieforscher Georg Erdmann von<br />

der TU Berlin, Frithjof Staiß vom Stuttgarter Zentrum für<br />

Sonnenenergie- und Wasserstoff-Forschung und Hans-Joachim<br />

Ziesing von der Arbeitsgemeinschaft Energiebilanzen.<br />

Das Gremium kontrolliert unter anderem, ob der Netzausbau<br />

planmäßig verläuft, welche neuen Kraftwerke notwendig<br />

sind und machen darauf aufmerksam, wenn die Kosten<br />

für die Stromverbraucher aus dem Ruder laufen. Dies<br />

geschieht mit Hilfe eines jährlich erstellten Monitoring-<br />

Berichts, der Probleme offenlegen soll. Erstmals will man<br />

diesen Bericht Ende kommenden Jahres vorlegen. Im Jahr<br />

2014 folgt zudem ein Fortschrittsbericht, der Daten mehrerer<br />

Jahre berücksichtigt um mögliche Fehlentwicklungen<br />

in der Neuausrichtung der Energieversorgung noch besser<br />

zu erkennen. Diese sieht unter anderem die Steigerung des<br />

Stromanteils der erneuerbaren Energien auf 35 Prozent bis<br />

2020 vor. (sr)<br />

Rechtzeitig zu Beginn der Heizperiode: Neue<br />

Schlichtungsstelle Energie<br />

Schlichtungsstellen haben sich zum Beispiel im Bankenund<br />

Versicherungswesen als wirksame Vermittler erwiesen.<br />

Die neugegründete Schlichtungsstelle Energie soll,<br />

bei Streitigkeiten zwischen Verbrauchern und Strom- und<br />

Gasanbietern vermitteln. Ziel ist es durch die neue Schlichtungsmöglichkeit<br />

einen Anbieterwechsel beim Strom- oder<br />

Gasverbrauch deutlich zu vereinfachen.<br />

Bereits das Energiewirtschaftsgesetz und viele Verordnungen<br />

legten fest, dass Fragen von Verbrauchern innerhalb<br />

einer angemessenen Frist von den Versorgern beantwortet<br />

werden. Kommen Kunden mit einer Beschwerde<br />

beim Versorger nicht weiter, dann können sie sich an die<br />

Schlichtungsstelle wenden. Diese prüft das Anliegen und<br />

entwickelt einen Schlichtungsvorschlag, damit eine gerichtliche<br />

Auseinandersetzung vermieden werden kann. Während<br />

des Schlichtungsverfahrens kann die Schlichtungsstelle<br />

auch Befragungen veranlassen oder eine Empfehlung<br />

abgeben. Für den Verbraucher ist das Schlichtungsverfahren<br />

kostenlos, gegenüber den Energieversorgern wird eine<br />

Fallpauschale erhoben. Ein solches Schlichtungsverfahren<br />

soll in spätestens drei Monaten ab Einleitung des Verfahrens<br />

beendet werden. Träger der Schlichtungsstelle ist aufgrund<br />

der Bestimmungen des Energiewirtschaftsgesetzes<br />

ein Verein, gebildet vom Bundesverband der Energie- und<br />

Wasserwirtschaft (BDEW) und dem Bundesverband der<br />

Verbraucherzentralen (vzbv). (ao)<br />

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