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Zu Gottes Ehre! Rad neu erfunden? Zu Gottes Ehre! - EDU Schweiz

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VOM 22. SEPTEMBER 2013<br />

Abschaffung der Armee als Ziel<br />

Einmal mehr wird unser<br />

Stimmvolk wegen der<br />

GSoA-Initiative zur Abschaffung<br />

der Wehrpflicht<br />

bemüht, den Wehrwillen<br />

unseres Volkes zu untergraben.<br />

Seit vielen Jahren<br />

versuchen linke Kreise von<br />

Kommunisten, der SP und<br />

Grünen nach dem Prinzip<br />

«steter Tropfen höhlt den<br />

Stein» bisher vergeblich, die<br />

Abschaffung unserer Armee<br />

in Raten herbeizuführen.<br />

Einmal mehr wird mit zweifelhaften Argumenten<br />

die Armee madig gemacht, als<br />

zu gross und nutzlos dargestellt und die<br />

weit teurere Variante einer Berufsarmee<br />

täuschend ins Spiel gebracht.<br />

Schutz von Volk und Land<br />

gefährdet<br />

Wenn GSoA und andere Kreise mit Hilfe<br />

linker Medien heute monieren, die Welt<br />

und Europa sei seit Ende des Kalten Krieges<br />

sicherer geworden, ist dies eine krasse<br />

Fehlbeurteilung der wirklichen Lage<br />

mit zunehmend bürgerkriegsähnlichen<br />

<strong>Zu</strong>ständen im Nahen Osten, Afrika und<br />

Asien. Aufruhr, Terror und Umstürze ereignen<br />

sich laufend und stellen viele Länder<br />

vor allergrösste Probleme. Auch die<br />

<strong>Schweiz</strong> muss sich den Bedrohungen stellen<br />

und unsere Armeeführung befasst sich<br />

in Übungen vorausdenkend bereits mit<br />

möglichen Bedrohungslagen. Einer Abschaffung<br />

unserer Armee jetzt zuzustimmen<br />

ist dumm und gefährlich zugleich.<br />

Wir sind nicht nur in Katastrophenfällen<br />

auf die Armee angewiesen, sondern müssen<br />

auch bei zukünftig sicherlich eintretenden<br />

Ereignissen die Sicherheitslage<br />

schnell anpassen können.<br />

Wehrpflicht und Milizprinzip<br />

kontra Abschaffung<br />

der Armee<br />

Der Schutz unseres Landes ist eine gemeinsame<br />

Aufgabe aller <strong>Schweiz</strong>er Bürger<br />

und deshalb ist der Militärdienst ein<br />

Akt der Solidarität für unsere Heimat.<br />

Das eingespielte Milizprinzip stärkt und<br />

erhält den <strong>Zu</strong>sammenhalt in der Gesellschaft<br />

und die bewährte Sicherheitsarchitektur<br />

bestehend aus Armee, Zivildienst<br />

und Zivilschutz. Es ist ein Erfolgsmodell<br />

<strong>Schweiz</strong>, in welchem junge Leute viele<br />

wertvolle, nützliche Fähigkeiten auch für<br />

das spätere Berufsleben erhalten und sich<br />

in Lehrgängen Führungsqualitäten aneignen<br />

können. Auch deshalb ist es nötig,<br />

die ausreichenden Mittel zur Ausrüstung<br />

und Weiterentwicklung zur Verfügung<br />

zu stellen. Die Armee wollen wir nicht<br />

fahrlässig aufs Spiel setzen und stimmen<br />

daher entschieden Nein.<br />

a. NR Werner Scherrer<br />

Änderung des Bundesgesetzes über die Arbeit in<br />

Industrie, Gewerbe und Handel (Arbeitsgesetz)<br />

Gegen diese Änderung vom<br />

14.12.2012 des Arbeitsgesetzes<br />

wurde von diversen<br />

gewerkschaftlichen, kirchlichen<br />

und linken Organisationen<br />

sowie den beiden<br />

Parteien EVP und <strong>EDU</strong> mit<br />

86 500 Unterschriften das<br />

Referendum ergriffen.<br />

«Auf Autobahnraststätten und an Hauptverkehrswegen<br />

mit starkem Reiseverkehr<br />

dürfen in Tankstellenshops, deren Waren-<br />

und Dienstleistungsangebot in erster<br />

Linie auf die Bedürfnisse der Reisenden<br />

ausgerichtet ist, Arbeitnehmerinnen und<br />

Arbeitnehmer sonntags und in der Nacht<br />

beschäftigt werden.»<br />

Liberalisierung der<br />

Öffnungszeiten von<br />

Tankstellenshops<br />

Das Arbeitsgesetz kennt bereits heute<br />

Ausnahmeregelungen für die Beschäftigung<br />

von Personal während der Nacht<br />

für Tankstellen und Gastronomiebetriebe,<br />

nicht aber für Tankstellenshops. Mit<br />

der Gesetzesänderung sollen die betreffenden<br />

Tankstellenshops künftig rund<br />

um die Uhr, sowie sonntags ihr gesamtes<br />

Sortiment verkaufen dürfen und dazu<br />

entsprechendes Personal beschäftigen<br />

können. Direkt betroffen sind von den<br />

total ca. 1350 Tankstellenshops in der<br />

<strong>Schweiz</strong> aber nur 19 Tankstellenshops an<br />

Autobahnen sowie 5 Tankstellenshops<br />

in der Agglomeration Zürich-Winterthur,<br />

welche dem gesetzlichen Kriterium<br />

«…Autobahnraststätten und an Hauptverkehrswegen<br />

mit starkem Reiseverkehr…»<br />

entsprechen. Bereits heute dürfen (müssen<br />

aber nicht) solche Tankstellenshops<br />

rund um die Uhr und sonntags offen sein,<br />

jedoch zwischen 01:00 und 05:00 Uhr<br />

dürfen sie nur Treibstoff (Benzin, Diesel,<br />

usw.) verkaufen, nicht aber ihr übriges Sortiment,<br />

mit Ausnahme der Bewirtung der<br />

Reisenden. Wo Shop und Bistro räumlich<br />

nicht abgetrennt sind, müssen diese Shops<br />

seit einem Bundesgerichtsentscheid von<br />

2010 den Teil des Warensortiments, der<br />

nicht ausschliesslich den Bedürfnissen<br />

von Reisenden dient, absperren. Bei Annahme<br />

der Gesetzesänderung würden<br />

also in den direkt betroffenen insgesamt<br />

24 Tankstellenshops (sowie künftigen<br />

Shops, die der gesetzlichen Definition entsprechen)<br />

die anwesenden Angestellten<br />

statt nur Treibstoff und Verpflegung, auch<br />

ihr übriges Angebot verkaufen dürfen.<br />

Bundesrat und Parlament<br />

empfehlen Annahme der<br />

Vorlage<br />

Die Gegner argumentieren primär mit<br />

arbeitsrechtlichen Gründen und dem<br />

Schutz des Verkaufspersonals, sowie der<br />

Befürchtung, diese Sonderregelung für<br />

Tankstellenshops werde anschliessend<br />

generell als Schlüssel für das «rund-umdie-Uhr-shopping»<br />

eingeführt.<br />

a. NR Markus Wäfler<br />

<strong>EDU</strong>-Standpunkt – September 2013<br />

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