Jugendhilfeausschuss Arbeitshilfe - LEA Rheinland-Pfalz
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Inhalt<br />
11. Arbeitsweise des <strong>Jugendhilfeausschuss</strong>es<br />
Der <strong>Jugendhilfeausschuss</strong> ist kein kommunaler Ausschuss der üblichen Art. An seine<br />
Zusammensetzung ist die Erwartung geknüpft, dass die Arbeit nicht durch parteipolitische<br />
Programme oder Einzelinteressen von Verbänden bestimmt wird, sondern durch die Belange<br />
junger Menschen und ihrer Familien. Ausschussmitglieder sind deshalb nicht vor allem<br />
und zuerst Vertreterinnen und Vertreter des Verbandes oder der Partei, auf deren Vorschlag<br />
sie entsandt worden sind, sondern sie sind als in der Jugendhilfe erfahrene Personen angesprochen.<br />
Die Vertretungskörperschaft soll durch die Mitwirkung erfahrener Personen im <strong>Jugendhilfeausschuss</strong><br />
sachkundigen Aufschluss erhalten darüber, was in der Jugendhilfe anliegt, wo die<br />
Bedarfe junger Menschen und ihrer Familien liegen und was zu tun ist, um der Verantwortung<br />
des Gemeinwesens für die nachkommende Generation Rechnung zu tragen.<br />
Die Arbeitsweise des <strong>Jugendhilfeausschuss</strong>es<br />
sollte an dem Ziel einer kooperativen Interessenvertretung<br />
junger Menschen orientiert sein.<br />
Der <strong>Jugendhilfeausschuss</strong> ist allerdings nicht völlig frei in der Gestaltung seiner Arbeit.<br />
Soweit das SGB VIII bzw. das AGKJHG nichts anderes regeln, gelten auch für den <strong>Jugendhilfeausschuss</strong><br />
die Bestimmungen der Landkreis- bzw. Gemeindeordnung.<br />
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