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Jugendhilfeausschuss Arbeitshilfe - LEA Rheinland-Pfalz

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Übrigens ...<br />

Im Landesjugendamt ist es üblich, die Tagesordnung in Zusammenarbeit von Vorsitzendem/-er<br />

des Landesjugendhilfeausschusses und Leitung des Landesjugendamtes zu entwickeln.<br />

Die örtliche Praxis ist unterschiedlich. Jedenfalls wird jedoch die Verwaltungsleitung<br />

der Gebietskörperschaft (Oberbürgermeister/-in, Landrat/-rätin, ...) in die Aufstellung der<br />

Tagesordnung einzubeziehen sein, soweit der Vorsitz nicht in ihren Händen liegt.<br />

Anregungen zur Tagesordnung werden im Plenum des Landesjugendhilfeausschusses diskutiert<br />

und bei entsprechender Beschlussfassung in die Tagesordnung aufgenommen. Der<br />

Landesjugendhilfeausschuss hat einen festen Tagesordnungspunkt „Forum Brennpunkte<br />

der Jugendhilfe“ eingerichtet, der es ermöglichen soll, ohne Voranmeldung aktuelle Belange<br />

junger Menschen bzw. sie betreffende Probleme zur Sprache zu bringen.<br />

Wenn es für bestimmte Fragestellungen angezeigt erscheint, andere als die ausschussüblichen<br />

Arbeitstechniken einzusetzen, z. B. eine Erörterung in Kleingruppen, eine systematische<br />

Sammlung von Meinungen oder Bewertung von Problemen, und wenn darin Probleme<br />

mit der Geschäftsordnung vermutet werden, kann die Sitzung auch für die Dauer solcher<br />

Arbeitseinheiten unterbrochen werden. Damit geht man möglichen Konflikten mit der<br />

Geschäftsordnung aus dem Weg.<br />

Moderne Konferenz- und Beratungsmethoden und formal korrekte Ausschussarbeit<br />

schließen sich also keineswegs aus.<br />

Im „Zusammenspiel“ mit dem <strong>Jugendhilfeausschuss</strong> hat die Verwaltung des Jugendamtes –<br />

abgesehen von den so genannten „Geschäften der laufenden Verwaltung“ 7 – die Aufgabe,<br />

den <strong>Jugendhilfeausschuss</strong> in seiner Aufgabenwahrnehmung fachlich und organisatorisch zu<br />

unterstützen und seine Beschlüsse umzusetzen bzw. auf ihre Umsetzung hinzuarbeiten.<br />

28 7 Geschäfte der laufenden Verwaltung sind regelmäßig wiederkehrende Aufgaben, die nach feststehenden<br />

Grundsätzen entschieden werden.

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