Jugendhilfeausschuss Arbeitshilfe - LEA Rheinland-Pfalz
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Übrigens ...<br />
Im Landesjugendamt ist es üblich, die Tagesordnung in Zusammenarbeit von Vorsitzendem/-er<br />
des Landesjugendhilfeausschusses und Leitung des Landesjugendamtes zu entwickeln.<br />
Die örtliche Praxis ist unterschiedlich. Jedenfalls wird jedoch die Verwaltungsleitung<br />
der Gebietskörperschaft (Oberbürgermeister/-in, Landrat/-rätin, ...) in die Aufstellung der<br />
Tagesordnung einzubeziehen sein, soweit der Vorsitz nicht in ihren Händen liegt.<br />
Anregungen zur Tagesordnung werden im Plenum des Landesjugendhilfeausschusses diskutiert<br />
und bei entsprechender Beschlussfassung in die Tagesordnung aufgenommen. Der<br />
Landesjugendhilfeausschuss hat einen festen Tagesordnungspunkt „Forum Brennpunkte<br />
der Jugendhilfe“ eingerichtet, der es ermöglichen soll, ohne Voranmeldung aktuelle Belange<br />
junger Menschen bzw. sie betreffende Probleme zur Sprache zu bringen.<br />
Wenn es für bestimmte Fragestellungen angezeigt erscheint, andere als die ausschussüblichen<br />
Arbeitstechniken einzusetzen, z. B. eine Erörterung in Kleingruppen, eine systematische<br />
Sammlung von Meinungen oder Bewertung von Problemen, und wenn darin Probleme<br />
mit der Geschäftsordnung vermutet werden, kann die Sitzung auch für die Dauer solcher<br />
Arbeitseinheiten unterbrochen werden. Damit geht man möglichen Konflikten mit der<br />
Geschäftsordnung aus dem Weg.<br />
Moderne Konferenz- und Beratungsmethoden und formal korrekte Ausschussarbeit<br />
schließen sich also keineswegs aus.<br />
Im „Zusammenspiel“ mit dem <strong>Jugendhilfeausschuss</strong> hat die Verwaltung des Jugendamtes –<br />
abgesehen von den so genannten „Geschäften der laufenden Verwaltung“ 7 – die Aufgabe,<br />
den <strong>Jugendhilfeausschuss</strong> in seiner Aufgabenwahrnehmung fachlich und organisatorisch zu<br />
unterstützen und seine Beschlüsse umzusetzen bzw. auf ihre Umsetzung hinzuarbeiten.<br />
28 7 Geschäfte der laufenden Verwaltung sind regelmäßig wiederkehrende Aufgaben, die nach feststehenden<br />
Grundsätzen entschieden werden.