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Elternratgeber – der nützliche Ratgeber ... - Deutscher Ring

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Fix & Foxi Kin<strong>der</strong>Welt<br />

<strong>Elternratgeber</strong> <strong>–</strong> <strong>der</strong> <strong>nützliche</strong> <strong>Ratgeber</strong>,<br />

Kin<strong>der</strong>sicherheit im Haushalt und vieles mehr.<br />

1


2<br />

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Inhalt<br />

Kin<strong>der</strong>geld . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .4<br />

Kin<strong>der</strong>freibetrag . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .7<br />

Elterngeld . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13<br />

Elternzeit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .15<br />

Kin<strong>der</strong>betreuung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19<br />

Sorgerecht . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .22<br />

Schule . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 27<br />

Ausbildung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .31<br />

Studium . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .34<br />

Erziehungshilfen/Anlaufstellen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 46<br />

Gesundheit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .48<br />

Kostenlose Internetportale für Kin<strong>der</strong> . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 50<br />

Unfällen vorbeugen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 53<br />

Allgemeine Sicherheitstipps . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 53<br />

Gefahrenabwehr in <strong>der</strong> Küche . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .59<br />

Gefahrenabwehr im Bad . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 62<br />

Gefahrenabwehr im Wohnzimmer . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .65<br />

Gefahrenabwehr im Kin<strong>der</strong>zimmer . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 68<br />

Gefahrenabwehr in Außenanlagen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 71<br />

Weitere Aufsichtsbereiche . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .76<br />

Generelle Hinweise . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 85<br />

3


4<br />

Kin<strong>der</strong>geld<br />

Anspruch<br />

Grundsätzlich besteht für alle Kin<strong>der</strong> ab <strong>der</strong> Geburt bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres<br />

Anspruch auf Kin<strong>der</strong>geld. Auch darüber hinaus kann unter bestimmten Voraussetzungen<br />

das Kin<strong>der</strong>geld weiter gezahlt werden.<br />

Entwicklung <strong>der</strong> Beträge seit 2002<br />

Antragsverfahren<br />

2002<strong>–</strong>2008 2009 seit 2010<br />

für das erste Kind 154,<strong>–</strong> € 164,<strong>–</strong> € 184,<strong>–</strong> €<br />

für das zweite Kind 154,<strong>–</strong> € 164,<strong>–</strong> € 184,<strong>–</strong> €<br />

für das dritte Kind 154,<strong>–</strong> € 170,<strong>–</strong> € 190,<strong>–</strong> €<br />

für jedes weitere Kind 179,<strong>–</strong> € 195,<strong>–</strong> € 215,<strong>–</strong> €<br />

Der Antrag auf Kin<strong>der</strong>geld muss schriftlich bei <strong>der</strong> zugehörigen Familienkasse gestellt und<br />

unterschrieben werden. Zur Antragstellung kann man einen Online-Formulardienst (z. B.<br />

www.formular.io o<strong>der</strong> www.arbeitsagentur.de) nutzen o<strong>der</strong> die Formulare im PDF-Format<br />

herunterladen. Des Weiteren gibt es die Formulare auch als Vordruck bei <strong>der</strong> örtlichen<br />

Familienkasse.<br />

Arbeitslosigkeit<br />

Kin<strong>der</strong>geld gilt als Einkommen des Kindes und wird in die Berechnung seines Arbeitslosengeldes<br />

II bzw. Sozialgeldes einbezogen. Deshalb bekommen die Kin<strong>der</strong> von Arbeitslosengeld<br />

II-Beziehern aber nicht weniger staatliche Leistungen. Die Regelleistungen für Kin<strong>der</strong><br />

sind höher als das Kin<strong>der</strong>geld. Sie betragen für unter 14-jährige 60 Prozent <strong>der</strong> Regelleistung,<br />

also <strong>der</strong>zeit 208,<strong>–</strong> Euro, und für 14- bis unter 18-jährige sowie für volljährige Kin<strong>der</strong>, die<br />

<strong>der</strong> Bedarfsgemeinschaft <strong>der</strong> Eltern angehören, 80 Prozent <strong>der</strong> Regelleistung, also 278,<strong>–</strong> Euro.


Außerdem werden die anteiligen Kosten für Unterkunft und Heizung übernommen. Kin<strong>der</strong>-<br />

geld für volljährige Kin<strong>der</strong> wird bei den Eltern nicht als Einkommen eingerechnet, wenn das<br />

Kind nicht mehr im Haushalt lebt, und das Geld nachweislich an das Kind weitergeleitet wird.<br />

Kin<strong>der</strong> von 18 bis 25 Jahre<br />

Für ein über 18 Jahre altes Kind kann bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres Kin<strong>der</strong>geld<br />

weitergezahlt werden,<br />

solange es sich in einer Ausbildung befindet,<br />

wenn es sich in einer Übergangszeit von höchstens vier Monaten befindet, die zwischen<br />

zwei Ausbildungsabschnitten o<strong>der</strong> zwischen einem Ausbildungsabschnitt und <strong>der</strong><br />

Ableistung des gesetzlichen Wehr- o<strong>der</strong> Zivildienstes, einer vom Wehr- o<strong>der</strong> Zivildienst<br />

befreienden Tätigkeit als Entwicklungshelfer o<strong>der</strong> als Dienstleisten<strong>der</strong> im Ausland nach<br />

§ 14 b des Zivildienstgesetzes o<strong>der</strong> <strong>der</strong> Ableistung eines freiwilligen Dienstes liegt,<br />

wenn ein Kind eine Ausbildung wegen fehlenden Ausbildungsplatzes nicht beginnen<br />

o<strong>der</strong> fortsetzen kann o<strong>der</strong><br />

wenn ein Kind einen freiwilligen Dienst ableistet. Kin<strong>der</strong>geld wird bis zur Vollendung<br />

des 21. Lebensjahres gezahlt, wenn das über 18 Jahre alte Kind nicht in einem<br />

Beschäftigungsverhältnis steht und bei einer Agentur für Arbeit o<strong>der</strong> einem an<strong>der</strong>en für<br />

Arbeitslosengeld II zuständigen Leistungsträger (Arbeitsgemeinschaft/Kommune) als<br />

Arbeitssuchen<strong>der</strong> gemeldet ist.<br />

Für ein über 18 Jahre altes Kind wird über das 25. Lebensjahr hinaus ohne altersmäßige<br />

Begrenzung Kin<strong>der</strong>geld gezahlt, wenn es wegen einer körperlichen, geistigen o<strong>der</strong><br />

seelischen Behin<strong>der</strong>ung nicht in <strong>der</strong> Lage ist, sich selbst zu unterhalten.<br />

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6<br />

Sozialgeld<br />

Kin<strong>der</strong> können einen eigenen Anspruch auf Sozialgeld sowie die angemessenen Kosten<br />

für Unterkunft und Heizung haben. Dabei werden Kin<strong>der</strong>geld und etwaige Unterhaltszahlungen<br />

als Einkommen <strong>der</strong> Kin<strong>der</strong> angerechnet.<br />

Wohnsitz <strong>der</strong> Kin<strong>der</strong> / Staatsangehörigkeit des Kindes<br />

Kin<strong>der</strong>geld wird für Kin<strong>der</strong> gezahlt, die in Deutschland einen Wohnsitz haben o<strong>der</strong> sich<br />

hier gewöhnlich aufhalten. Dasselbe gilt, wenn die Kin<strong>der</strong> in einem an<strong>der</strong>en Mitgliedstaat<br />

<strong>der</strong> Europäischen Union leben o<strong>der</strong> in einem Staat, <strong>der</strong> dem Abkommen über den Europäischen<br />

Wirtschaftsraum (EWR) beigetreten ist.<br />

Darüber hinaus sind unter bestimmten Voraussetzungen auch Kin<strong>der</strong> zu berücksichtigen,<br />

die sich in einem Land befinden, mit dem eine zwischenstaatliche Vereinbarung besteht.<br />

Hat das Kind seinen Wohnsitz in einem dieser Län<strong>der</strong>, kann Sie Ihre Familienkasse über<br />

beson<strong>der</strong>e Regelungen informieren. Kin<strong>der</strong>, die sich lediglich zum Zwecke einer zeitlich<br />

begrenzten Schul- o<strong>der</strong> Berufsausbildung im Ausland aufhalten, behalten in <strong>der</strong> Regel<br />

ihren Wohnsitz im Inland bei. Auf die Staatsangehörigkeit des Kindes kommt es für den<br />

Kin<strong>der</strong>geldanspruch nicht an. Kin<strong>der</strong> können unabhängig von auslän<strong>der</strong>rechtlichen Voraussetzungen<br />

o<strong>der</strong> dem Status <strong>der</strong> Eltern einen Wohnsitz o<strong>der</strong> gewöhnlichen Aufenthalt<br />

in Deutschland o<strong>der</strong> <strong>der</strong> EU beziehungsweise des EWR begründen.<br />

Service-Rufnummer für Kin<strong>der</strong>geld und Kin<strong>der</strong>zuschlag<br />

Bundesargentur für Arbeit: Tel: 0 18 01 / 54 63 37


Internetadressen<br />

www.arbeitsagentur.de/nn_26252/Navigation/zentral/Buerger/Familie/Familie-Nav.html<br />

www.finanztip.de/recht/sozialrecht/52268.kind-und-sozialgeld.htm<br />

www.finanztip.de/recht/sozialrecht/52268.kind-und-sozialgeld.htm<br />

Kin<strong>der</strong>zuschlagrechner:<br />

www.bmfsfj.de/bmfsfj/generator/BMFSFJ/Service/rechner,did=29178.html<br />

Kin<strong>der</strong>freibetrag<br />

Freibeträge für Kin<strong>der</strong> 1<br />

Der Kin<strong>der</strong>freibetrag berechnet sich aus dem Grundbedarf (Existenzminimum, Mindestbedarf)<br />

eines Kindes und beträgt für das Jahr 2012 (wie auch im Jahr 2011) je Elternteil<br />

2.184,<strong>–</strong> Euro und 4.368,<strong>–</strong> Euro für zusammen veranlagte Elternteile. Der Kin<strong>der</strong>freibetrag<br />

steht beiden Elternteilen je zur Hälfte zu.<br />

Hinweis: Sie können nicht das Kin<strong>der</strong>geld erhalten und zusätzlich die vollen<br />

Kin<strong>der</strong>freibeträge steuerlich absetzen.<br />

Der Kin<strong>der</strong>freibetrag und <strong>der</strong> Freibetrag für Betreuung und Erziehung o<strong>der</strong> Ausbildung<br />

kommen nur dann zum Ansatz, wenn sie günstiger als das Kin<strong>der</strong>geld sind. Dies prüft<br />

das Finanzamt automatisch mit <strong>der</strong> Steuererklärung. Auch Besserverdienende sollten das<br />

Kin<strong>der</strong>geld beantragen, denn durch die Günstigerprüfung entsteht ihnen kein Nachteil. Der<br />

7


8<br />

Steuerfreibetrag ist interessant für Eltern, <strong>der</strong>en Jahreseinkommen 60.000,<strong>–</strong> Euro übersteigt,<br />

denn erst ab dieser Grenze ist die steuerliche Entlastung durch den Freibetrag höher als das<br />

Kin<strong>der</strong>geld.<br />

Freibetrag für Betreuung und Erziehung o<strong>der</strong> Ausbildung<br />

(Erziehungsfreibetrag)<br />

Was früher „Betreuungsfreibetrag“ (für Kin<strong>der</strong> bis 16 Jahre) hieß, wurde ersetzt bzw. erweitert<br />

zum „Freibetrag für den Betreuungs- und Erziehungs- o<strong>der</strong> Ausbildungsbedarf“, kurz<br />

„BEA-Freibetrag“. Dieser beläuft sich seit 2010 auf 1.320,<strong>–</strong> Euro bzw. bei Zusammenveranlagung<br />

auf 2.640,<strong>–</strong> Euro pro Jahr für alle voll- und min<strong>der</strong>jährigen Kin<strong>der</strong>.<br />

Hinweis: Auch hier führt das Finanzamt automatisch eine Günstigerprüfung<br />

durch. In <strong>der</strong> Summe aus Kin<strong>der</strong>freibetrag und Erziehungsfreibetrag steht den<br />

Eltern für das Jahr 2012 (unverän<strong>der</strong>t wie im Jahr 2011) insgesamt ein Freibetrag<br />

in Höhe von 7.008,<strong>–</strong> Euro je Kind zu.


Kin<strong>der</strong>betreuungskosten<br />

Seit dem 01. Januar 2012 können Kin<strong>der</strong>betreuungskosten für eine Tagesmutter o<strong>der</strong> Kin<strong>der</strong>tagesstätte<br />

ohne aufwendige Nachweise abgesetzt werden. Das bedeutet, persönliche<br />

Anspruchsvoraussetzungen wie Berufstätigkeit o<strong>der</strong> Ausbildung spielen keine Rolle. Zudem<br />

können Eltern die Kosten seit Anfang 2012 immer als Son<strong>der</strong>ausgaben steuerlich absetzen.<br />

Das Aufschlüsseln nach Werbungskosten, Betriebsausgaben o<strong>der</strong> Son<strong>der</strong>ausgaben ist<br />

überflüssig.<br />

Alle Eltern können Betreuungskosten zu zwei Dritteln und maximal bis 4.000 Euro im Jahr<br />

und pro Kind absetzen. Diese Steuerbegünstigung gilt für alle Kin<strong>der</strong> bis zum 14. Lebensjahr.<br />

Bei behin<strong>der</strong>ten Kin<strong>der</strong>n ist die Begünstigung zeitlich unbegrenzt, sofern die Behin<strong>der</strong>ung vor<br />

dem 25. Lebensjahr eingetreten ist.<br />

Hinweis: Die entstandenen Kosten für die Kin<strong>der</strong>betreuung (z. B. die Kosten<br />

einer Tagesmutter, einer Kin<strong>der</strong>tagesstätte, Au-Pair-Mädchen, aber auch<br />

Verwandte) müssen nachgewiesen werden. Nicht erstattungsfähig sind<br />

Aufwendungen für Unterricht, die Vermittlung beson<strong>der</strong>er Fähigkeiten sowie<br />

für sportliche und an<strong>der</strong>e Freizeitbetätigungen.<br />

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Freibetrag für Son<strong>der</strong>bedarf<br />

Bei Kin<strong>der</strong>n im Alter zwischen 18 und 27 Jahren, die sich in einer Berufsausbildung befinden<br />

und auswärtig untergebracht sind, wird darüber hinaus ein Son<strong>der</strong>bedarf anerkannt.<br />

Für diesen Son<strong>der</strong>bedarf kann außerhalb des Familienleistungsausgleichs ein Freibetrag in<br />

Höhe von 924,<strong>–</strong> Euro im Kalen<strong>der</strong>jahr geltend gemacht werden.<br />

Hinweis: Einkünfte des Kindes und Zuschüsse nach dem BAföG über<br />

1.848,<strong>–</strong> Euro min<strong>der</strong>n entsprechend den Freibetrag.<br />

Kin<strong>der</strong>freibeträge führen schätzungsweise nur bei 5 % aller Steuerzahler zu einem zusätzlichen<br />

Einkommensteuervorteil, bei allen an<strong>der</strong>en bleibt es bei <strong>der</strong> För<strong>der</strong>ung durch das<br />

schon unterjährig ausgezahlte Kin<strong>der</strong>geld.<br />

Aus <strong>der</strong> folgenden Tabelle können Sie ablesen, ab welchem Grenzsteuersatz die Freibeträge<br />

(Kin<strong>der</strong>freibetrag zusammen mit dem Freibetrag für Betreuungs-, Erziehungs- und<br />

Ausbildungsbedarf) günstiger als das Kin<strong>der</strong>geld sind.<br />

Freibeträge<br />

1. / 2. Kind 3. Kind ab 4. Kind<br />

Freibeträge* 7.008,<strong>–</strong> € 7.008,<strong>–</strong> € 7.008,<strong>–</strong> €<br />

Kin<strong>der</strong>geld 2.208,<strong>–</strong> € 2.208,<strong>–</strong> € 2.580,<strong>–</strong> €<br />

Grenzsteuersatz,<br />

ab dem Freibeträge 31,5 % 32,5 % 36,8 %<br />

günstiger sind**<br />

*Freibeträge = Kin<strong>der</strong>freibetrag 2012 (4.368,<strong>–</strong> Euro) + Freibetrag für Betreuungs-, Erziehungs- und Ausbildungsbedarf 2012 (2.640,<strong>–</strong> Euro).<br />

**Ihren Grenzsteuersatz können Sie mit dem Steuerrechner berechnen. (http://imacc.de/steuer)


Entlastungsbeitrag für Alleinerziehende<br />

Alleinerziehende können zusätzlich einen sogenannten Entlastungsbeitrag von 1.308,<strong>–</strong> Euro<br />

(dieser entspricht <strong>der</strong> Steuerklasse II) jährlich steuerlich geltend machen. Voraussetzung<br />

ist, dass <strong>der</strong> o<strong>der</strong> die Alleinerziehende mit mindestens einem Kind zusammen in einem<br />

Haushalt lebt und für das Kind Kin<strong>der</strong>geld o<strong>der</strong> Kin<strong>der</strong>freibeträge erhält. Das können z. B.<br />

auch volljährige Kin<strong>der</strong> sein, die sich in <strong>der</strong> Berufsausbildung befinden.<br />

Hinweis: Alleinstehend im Sinne dieser Regelung ist jemand dann, wenn er nicht<br />

die Voraussetzungen für das Splitting-Verfahren erfüllt o<strong>der</strong> verwitwet ist und<br />

nicht zusammen mit einer an<strong>der</strong>en volljährigen Person eine Haushaltsgemeinschaft<br />

bildet.<br />

Kin<strong>der</strong>zulage im Riester-Vertrag<br />

Wer einen Riester-Vertrag zur privaten Altersvorsorge abschließt, erhält jährlich eine Kin<strong>der</strong>zulage<br />

vom Staat. Die Kin<strong>der</strong>zulage beträgt bei einem Altersvorsorgevertrag nach dem<br />

Riester-Modell für jedes ab 2008 geborene Kind 300,<strong>–</strong> Euro.<br />

Beispiel in Euro pro Jahr:<br />

versicherungspflichtiges Ehepaar, zwei Kin<strong>der</strong>* für das Jahr 2012:<br />

Bruttogehalt Eigenbeitrag Grundzulage Kin<strong>der</strong>zulage Sparleistung ST-Ersparnis För<strong>der</strong>ung<br />

30.000,<strong>–</strong> € 522,<strong>–</strong> € 308,<strong>–</strong> € 370,<strong>–</strong> € 1.200,<strong>–</strong> € - 56 %<br />

50.000,<strong>–</strong> € 1.322,<strong>–</strong> € 308,<strong>–</strong> € 370,<strong>–</strong> € 2.000,<strong>–</strong> € - 34 %<br />

100.000,<strong>–</strong> € 1.422,<strong>–</strong> € 308,<strong>–</strong> € 370,<strong>–</strong> € 2.100,<strong>–</strong> € 106,<strong>–</strong> € 37 %<br />

*Die zwei Kin<strong>der</strong> sind vor dem 1.1.2008 zur Welt gekommen. Kin<strong>der</strong>, die nach dem 1.1.2008 geboren wurden und auf die ein Anspruch<br />

auf Kin<strong>der</strong>geld besteht, werden mit einer Kin<strong>der</strong>zulage von 300,<strong>–</strong> Euro pro Kind begünstigt.<br />

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12<br />

1 § 32 EstG<br />

Absatz 1:<br />

Kin<strong>der</strong> sind im 1. Grad mit dem Steuerpflichtigen verwandte Kin<strong>der</strong>,<br />

• Pflegekin<strong>der</strong> (Personen, mit denen <strong>der</strong> Steuerpflichtige durch ein familienähnliches, auf längere Dauer berechnetes Band verbunden<br />

ist, sofern er sie nicht zu Erwerbszwecken in seinen Haushalt aufgenommen hat und das Obhuts- und Pflegeverhältnis zu den Eltern<br />

nicht mehr besteht).<br />

Absatz 4:<br />

Ein Kind, das das 18. Lebensjahr vollendet hat, wird berücksichtigt, wenn es<br />

1. noch nicht das 21. Lebensjahr vollendet hat, nicht in einem Beschäftigungsverhältnis steht und bei einer Agentur für Arbeit im Inland<br />

als Arbeitsuchen<strong>der</strong> gemeldet ist o<strong>der</strong><br />

2. noch nicht das 25. Lebensjahr vollendet hat und<br />

a) für einen Beruf ausgebildet wird o<strong>der</strong><br />

b) sich in einer Übergangszeit von höchstens 4 Monaten befindet, die zwischen 2 Ausbildungsabschnitten o<strong>der</strong> zwischen einem<br />

Ausbildungsabschnitt und <strong>der</strong> Ableistung des gesetzlichen Wehr- o<strong>der</strong> Zivildiensttes, einer vom Wehr- o<strong>der</strong> Zivildienst befreienden<br />

Tätigkeit als Entwicklungshelfer o<strong>der</strong> als Dienstleisten<strong>der</strong> im Ausland nach § 14 b o<strong>der</strong> <strong>der</strong> Ableistung eines freiwilligen Dienstes im<br />

Sinne des Buchstaben d liegt, o<strong>der</strong><br />

c) eine Berufsausbildung mangels Ausbildungsplatzes nicht beginnen o<strong>der</strong> fortsetzen kann o<strong>der</strong><br />

d) ein freiwilliges soziales Jahr o<strong>der</strong> ein freiwilliges ökologisches Jahr im Sinne des Jugendfreiwilligendienstgesetzes JFDG o<strong>der</strong> einen<br />

Freiwilligendienst im Sinne des Beschlusses Nr. 1719/2006/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. 11. 2006<br />

zur Einführung des Programms „Jugend in Aktion“ (ABl EU Nr. L 327 S. 30) o<strong>der</strong> einen an<strong>der</strong>en Dienst im Ausland im Sinne von<br />

§ 14 b o<strong>der</strong> einen entwicklungspolitischen Freiwilligendienst „weltwärts“ im Sinne <strong>der</strong> Richtlinie des vom 1. 8. 2007 (BAnz 2008<br />

S. 1297) o<strong>der</strong> einen Freiwilligendienst aller Generationen im Sinne von § 2 Absatz 1 a leistet o<strong>der</strong><br />

3. wegen körperlicher, geistiger o<strong>der</strong> seelischer Behin<strong>der</strong>ung außerstande ist, sich selbst zu unterhalten; Voraussetzung ist, dass die<br />

Behin<strong>der</strong>ung vor Vollendung des 25. Lebensjahres eingetreten ist.


Elterngeld<br />

Anspruch auf Elterngeld<br />

Sie bekommen Elterngeld, wenn Sie<br />

mit Ihrem Kind in einem Haushalt leben,<br />

nach <strong>der</strong> Geburt beruflich aussetzen o<strong>der</strong> nicht mehr als 30 Stunden pro Woche arbeiten,<br />

Ihren Wohnsitz in Deutschland haben o<strong>der</strong> überwiegend hier leben (Ausnahmen: zum<br />

Beispiel Entwicklungshelfer o<strong>der</strong> Beamte, die vorübergehend im Ausland eingesetzt<br />

werden).<br />

Wenn Sie ausländischer Herkunft sind, brauchen Sie eine Arbeitsgenehmigung und<br />

müssen in Deutschland arbeiten (Ausländische Eltern, die nicht auf Dauer in Deutschland<br />

bleiben, wie zum Beispiel Studenten und Auszubildende aus dem Ausland sowie Bürger-<br />

kriegsflüchtlinge, haben keinen Anspruch).<br />

Wenn Sie für ein Kind sorgen, das nicht Ihr eigenes ist, können Sie ebenfalls Elterngeld<br />

bekommen <strong>–</strong> das gilt etwa für Adoptivkin<strong>der</strong> o<strong>der</strong> Kin<strong>der</strong>, die Ihr Partner mit in die Ehe<br />

gebracht hat.<br />

Höhe des Elterngeldes<br />

Grundlage für die Berechnung ist Ihr durchschnittliches Nettoeinkommen aus den letzten<br />

zwölf Monaten vor <strong>der</strong> Geburt. Wurde in dieser Zeit Mutterschaftsgeld bezogen (bei<br />

Angestellten die Regel), werden weiter zurückliegende „Ersatzmonate“ zur Berechnung<br />

herangezogen. Dies gilt ebenfalls bei schwangerschaftsbedingter Krankheit o<strong>der</strong> wenn im<br />

Berechnungszeitraum Elterngeld gezahlt wurde. Das Elterngeld beläuft sich auf 67 % des<br />

Nettogehaltes des Elternteils, <strong>der</strong> nach <strong>der</strong> Geburt des Kindes zu Hause bleibt, für max. 12<br />

Monate. Eltern mit einem Nettoverdienst von mehr als 1.240,<strong>–</strong> Euro erhalten nur noch 65 %<br />

statt bislang 67 % ihres letzten Nettoverdienstes. Das Elterngeld beträgt mindestens<br />

300,<strong>–</strong> Euro/Monat, maximal 1.800,<strong>–</strong> Euro/Monat. Empfängern von Arbeitslosengeld II<br />

sowie Spitzenverdienern mit einem Jahreseinkommen von über 250.000,<strong>–</strong> Euro (Ehepaare<br />

500.000,<strong>–</strong> Euro) wird das Elterngeld gestrichen.<br />

13


14<br />

Dauer <strong>der</strong> Elterngeld-Zahlung<br />

Die Elterngeld-Leistung für ein Elternteil erfolgt für mindestens 12 Lebensmonate des Kindes.<br />

Weitere zwei Monate (12 + 2) stehen dem Partner zu, z. B. Vätermonate. Es ist auch möglich,<br />

dass beide Eltern jeweils sieben Monate Elterngeld erhalten, um ihren Anspruch von<br />

14 Monaten aufzubrauchen. Alleinerziehende haben Anspruch auf 14 Monate Elterngeld.<br />

Beispiel Elterngeld<br />

Nettolohn € 0,<strong>–</strong> 300,<strong>–</strong> 448,<strong>–</strong> 900,<strong>–</strong> 1.500,<strong>–</strong> 2.200,<strong>–</strong> 2.687,<strong>–</strong> 3.400,<strong>–</strong><br />

Elterngeld € 300,<strong>–</strong> 300,<strong>–</strong> 300,<strong>–</strong> 603,<strong>–</strong> 1.005,<strong>–</strong> 1.474,<strong>–</strong> 1.800,<strong>–</strong> 1.800,<strong>–</strong><br />

Internetadressen<br />

www.bmfsfj.de/bmfsfj/generator/BMFSFJ/familie,did=76746.html<br />

www.elterngeld.de<br />

www.eltern.de/beruf-und-geld/finanzen/elterngeld.html<br />

www.elterngeld.net


Elternzeit<br />

Anspruch auf Elternzeit<br />

Einen Anspruch auf Elternzeit haben Mütter und Väter, die in einem Arbeitsverhältnis stehen.<br />

Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer können Elternzeit geltend machen zur Betreuung<br />

ihres Kindes (bei fehlen<strong>der</strong> Sorgeberechtigung mit Zustimmung des sorgeberechtigten<br />

Elternteils),<br />

des Kindes eines Vaters, <strong>der</strong> noch nicht wirksam als Vater anerkannt worden ist o<strong>der</strong><br />

über dessen Antrag auf Vaterschaftsfeststellung noch nicht entschieden wurde, mit Zu-<br />

stimmung <strong>der</strong> sorgeberechtigten Mutter,<br />

eines Kindes <strong>der</strong> Ehegattin, des Ehegatten o<strong>der</strong> <strong>der</strong> eingetragenen Lebenspartnerin, des<br />

eingetragenen Lebenspartners mit Zustimmung des sorgeberechtigten Elternteils,<br />

eines Kindes, das sie in Vollzeitpflege aufgenommen haben, mit Zustimmung des sorge-<br />

berechtigten Elternteils,<br />

eines Kindes, das sie mit dem Ziel <strong>der</strong> Annahme aufgenommen haben,<br />

eines Enkelkindes, Bru<strong>der</strong>s, Neffen o<strong>der</strong> einer Schwester o<strong>der</strong> Nichte bei schwerer<br />

Krankheit, Schwerbehin<strong>der</strong>ung o<strong>der</strong> Tod <strong>der</strong> Eltern,<br />

ihres Enkelkindes, wenn <strong>der</strong> Elternteil des Kindes min<strong>der</strong>jährig ist o<strong>der</strong> sich im letzten<br />

o<strong>der</strong> vorletzten Jahr einer Ausbildung befindet, die vor Vollendung des 18. Lebensjahres<br />

begonnen wurde; ein Anspruch <strong>der</strong> Großeltern auf Elternzeit besteht in diesem Fall nur,<br />

wenn keiner <strong>der</strong> Elternteile des Kindes selbst Elternzeit beansprucht.<br />

Weitere Voraussetzungen für den Anspruch auf Elternzeit<br />

Die Berechtigte bzw. <strong>der</strong> Berechtigte lebt mit dem Kind im selben Haushalt,<br />

betreut und erzieht es überwiegend selbst und<br />

arbeitet während <strong>der</strong> Elternzeit nicht mehr als 30 Wochenstunden.<br />

Eine Än<strong>der</strong>ung hinsichtlich <strong>der</strong> genannten Voraussetzungen ist <strong>der</strong> Arbeitgeberseite unver-<br />

züglich mitzuteilen. Die Elternzeit kann in jedem Arbeitsverhältnis genommen werden, also<br />

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16<br />

auch bei befristeten Verträgen, bei Teilzeitarbeitsverträgen und bei geringfügigen Beschäftigungen.<br />

Auch Auszubildende, Umschülerinnen und Umschüler, zur beruflichen Fortbildung<br />

Beschäftigte und in Heimarbeit Beschäftigte können Elternzeit verlangen.<br />

Der Anspruch auf Elternzeit besteht unabhängig vom Wohnsitz o<strong>der</strong> gewöhnlichen<br />

Aufenthalt <strong>der</strong> o<strong>der</strong> des Anspruchsberechtigten, sofern das bestehende Arbeitsverhältnis<br />

deutschem Arbeitsrecht unterliegt.<br />

Beamtinnen und Beamte haben Anspruch auf Elternzeit nach den Verordnungen des Bundes<br />

und <strong>der</strong> Län<strong>der</strong>. Berufs- und Zeitsoldatinnen und -soldaten haben nach den jeweiligen<br />

Vorschriften ebenfalls Anspruch auf Elternzeit.<br />

Dauer <strong>der</strong> Elternzeit<br />

Ein Anspruch auf Elternzeit besteht bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres des Kindes<br />

(Ablauf des Tages vor dem dritten Geburtstag). Ein Anteil von bis zu zwölf Monaten <strong>der</strong><br />

Elternzeit kann auch auf die Zeit bis zur Vollendung des achten Lebensjahres des Kindes<br />

übertragen werden, wenn die Arbeitgeberseite zustimmt. Die Elternzeit kann von jedem<br />

Elternteil in zwei Zeitabschnitte aufgeteilt werden. Eine weitere Aufteilung ist mit Zustimmung<br />

<strong>der</strong> Arbeitgeberseite möglich. Die Inanspruchnahme von Elternzeit ist grundsätzlich unabhängig<br />

von <strong>der</strong> Bezugsdauer des Elterngeldes möglich.<br />

Anmeldung <strong>der</strong> Elternzeit beim Arbeitgeber<br />

Die Anmeldefrist für die Elternzeit beträgt sieben Wochen vor dem gewünschten Beginn<br />

<strong>der</strong> Elternzeit. In <strong>der</strong> Regel bedeutet dies für Mütter, dass eine Woche nach <strong>der</strong> Geburt des<br />

Kindes diese Frist abläuft, da Mütter in <strong>der</strong> Regel die Elternzeit im Anschluss an die Mutterschutzzeit<br />

nehmen. Väter haben oftmals länger Zeit, da sie die Elternzeit in <strong>der</strong> Regel nicht<br />

direkt nach <strong>der</strong> Geburt, son<strong>der</strong>n später nehmen.


Aufteilung <strong>der</strong> Elternzeit<br />

Wer das dritte Jahr aufsparen will (zum Beispiel für den Schuleintritt), hat bis zum achten<br />

Geburtstag des Kindes die Möglichkeit. Dies muss beim Erstantrag angekündigt werden<br />

und bedarf <strong>der</strong> Zustimmung durch den Arbeitgeber.<br />

Soll das dritte Jahr direkt an die ersten beiden anschließen, muss man den Arbeitgeber<br />

sieben Wochen vor Beginn des dritten Jahres, also dem zweiten Geburtstag des Kindes,<br />

informieren.<br />

Verlängerung <strong>der</strong> Elternzeit<br />

Beantragt man Elternzeit nur bis zur Vollendung des ersten Lebensjahres des Kindes, wird<br />

auf die Elternzeit für das zweite Lebensjahr verzichtet. Eine Verlängerung innerhalb dieses<br />

Zeitraums ist dann nur mit Zustimmung des Arbeitgebers möglich. Denn <strong>der</strong> Antragsteller<br />

hat sich laut dem Bundeselternzeit- und -elterngeldgesetz für zwei Jahre festzulegen.<br />

Wichtige Gründe für die kurzfristige Verlängerung <strong>der</strong> Elternzeit<br />

Sperrt sich <strong>der</strong> Arbeitgeber gegen eine Verlängerung, hat man gute Chancen, wenn ein so<br />

genannter „wichtiger Grund“ vorliegt, z. B.<br />

eine Erkrankung o<strong>der</strong> ein Ortswechsel des sonst mitbetreuenden Partners,<br />

eine Krankheit des Kindes,<br />

bei einer Scheidung.<br />

Die Verlängerung muss unverzüglich nach Bekanntwerden <strong>der</strong> wichtigen Umstände<br />

geltend gemacht werden.<br />

17


18<br />

Arbeiten während <strong>der</strong> Elternzeit<br />

Während <strong>der</strong> Elternzeit darf man bis zu 30 Wochenstunden arbeiten. Hierauf gibt<br />

es einen Rechtsanspruch, wenn:<br />

<strong>der</strong> Betrieb mehr als 15 Beschäftigte hat<br />

die Teilzeitarbeit pro Woche bei über 15 Stunden liegt<br />

<strong>der</strong> Arbeitnehmer seit mehr als sechs Monaten im Unternehmen beschäftigt ist<br />

keine dringenden betrieblichen Gründe entgegenstehen.<br />

Ist <strong>der</strong> Arbeitgeber einverstanden, kann man aber auch mit weniger Wochenstunden<br />

o<strong>der</strong> auf 400-Euro-Basis wie<strong>der</strong> einsteigen.<br />

Kündigung während <strong>der</strong> Elternzeit<br />

Ab dem Zeitpunkt <strong>der</strong> Beantragung <strong>der</strong> Elternzeit (höchstens jedoch acht Wochen vor Beginn)<br />

und während <strong>der</strong> Elternzeit darf nicht gekündigt werden. Mütter profitieren vom Kündigungsschutz,<br />

<strong>der</strong> durch die Schwangerschaft besteht. Väter sollten nicht zu früh ankündigen,<br />

dass sie Vätermonate nehmen wollen. Bei Kündigung ist schnelles Handeln und damit das<br />

Einhalten von Fristen wichtig.<br />

Weiterer Nachwuchs während <strong>der</strong> Elternzeit<br />

Der Anspruch auf Elternzeit besteht für jedes Kind. Dies gilt auch, wenn sich die Zeiträume<br />

überschneiden und beispielsweise nach eineinhalb Jahren schon das zweite Kind kommt.<br />

Deshalb ist es gut, nur zwei Jahre Elternzeit zu beantragen. Wird das Geschwisterchen<br />

innerhalb dieser Zeit geboren, hat man dessen Elternzeitjahre für beide Kin<strong>der</strong> und kann die<br />

Restzeit vom Erstgeborenen in <strong>der</strong> Regel für später aufheben.


Literaturempfehlungen zum Thema<br />

Buchtipp: „Mutterschutz, Elternzeit, Teilzeit“, Daniela Range-Ditz, Verbraucherzentrale<br />

NRW, 9,90 Euro<br />

Broschüre: „Elterngeld und Elternzeit“, Bundesfamilienministerium: www.bmfsfj.de<br />

Internetadressen:<br />

www.arbeitsagentur.de/nn_26524/Navigation/zentral/Buerger/Familie/Elternzeit/<br />

Elternzeit-Nav.html<br />

www.bmfsfj.de<br />

www.eltern.de/beruf-und-geld/recht/gesetz-elternzeit.html<br />

www.Anwaltsauskunft.de<br />

Kin<strong>der</strong>betreuung<br />

Kin<strong>der</strong>krippe/Kin<strong>der</strong>garten<br />

Die Kin<strong>der</strong>krippe richtet sich an Kin<strong>der</strong> bis zum dritten Lebensjahr. Ein Krippenplatz ist zur<br />

Zeit <strong>–</strong> beson<strong>der</strong>s in den alten Bundeslän<strong>der</strong>n <strong>–</strong> Mangelware. Ab 2013 besteht ein gesetzlicher<br />

Rechtsanspruch auf einen Krippenplatz. Ab dem dritten Lebensjahr besteht für alle<br />

Kin<strong>der</strong> ein rechtlicher Anspruch auf einen Kin<strong>der</strong>gartenplatz (§ 24, 1 KJHG). Eine zentrale<br />

Stelle für die Platzvergabe o<strong>der</strong> Vormerkungen gibt es nicht. Informationen erhalten Sie bei<br />

Ihrer Gemeinde o<strong>der</strong> dem zuständigen Landratsamt. Die Anmeldung erfolgt entwe<strong>der</strong> direkt<br />

vor Ort o<strong>der</strong> zentral über die Gemeinde.<br />

19


20<br />

Kosten<br />

Die Kosten sind abhängig vom zeitlichen Rahmen und vom Einkommen. Eltern mit niedrigerem<br />

Einkommen müssen ggf. überhaupt nichts zahlen. Zudem schwanken die Sätze je nach<br />

Bundesland und Träger <strong>der</strong> Einrichtung zwischen 50,<strong>–</strong> Euro und 500,<strong>–</strong> Euro pro Monat.<br />

Info: Gesicherte und zeitlich in vielen Fällen umfangreiche Betreuung.<br />

Tagesmutter<br />

Eine Tagesmuter betereut maximal fünf Kin<strong>der</strong> im privaten Kreis. Betreuungszeiten können<br />

individuell vereinbart werden. Zwar gibt es keine geregelte Berufsausbildung zur Tagesmutter,<br />

aber es ist eine Pflegeerlaubnis vom Jugendamt erfor<strong>der</strong>lich, wenn mehr als drei Kin<strong>der</strong><br />

betreut werden.<br />

Informationen zu registrierten Tagesmüttern erhalten Sie beim Jugendamt, einem<br />

Kin<strong>der</strong>büro o<strong>der</strong> den Wohlfahrtsverbänden.<br />

Kosten<br />

Die Kosten können grundsätzlich individuell vereinbart werden. Der Bundesverband für<br />

Tagesmütter empfiehlt einen Stundensatz von 5,50 Euro.<br />

Wichtige Punkte im Betreuungsvertrag:<br />

Betreuungszeiten (Gesamtbetreuungszeiten sowie Tageszeiten)<br />

Bezahlung (Stundenlohn, Pauschallohn, Urlaubsgeld etc.)<br />

Zahlung nach o<strong>der</strong> vor <strong>der</strong> Leistung<br />

Sämtliche Regelungen hinsichtlich <strong>der</strong> Urlaubs- und Ferienzeiten<br />

Sonstige Vereinbarungen


Internetadressen<br />

www.tagesmutter.com<br />

www.handbuch-kin<strong>der</strong>tagespflege.com<br />

Au-pair<br />

Info: Individuelle Betreuung in <strong>der</strong> Kleingruppe, aber Betreuungsproblem,<br />

wenn die Tagesmutter krankheitsbedingt ausfällt.<br />

Ein Au-pair muß zwischen 18 und 24 Jahre alt sein und darf sich maximal ein Jahr in einer<br />

Gastfamilie aufhalten. Aufgabenbereiche: Ein Au-pair darf maximal 30 Stunden pro Woche<br />

(6 Std/Tag) Kin<strong>der</strong>betreuung und leichte Hausarbeiten übernehmen.<br />

Anspruch eines Au-pairs<br />

freie Unterkunft (eigenes Zimmer) und Verpflegung<br />

monatliches Taschengeld von 260,<strong>–</strong> Euro<br />

mindestens einen freien Tag pro Woche<br />

zwei Wochen bezahlten Urlaub pro 6 Monate Aufenthalt<br />

Teilnahme an zwei bezahlten Sprachkursen bei 12 Monaten Aufenthalt<br />

Monatskarte für den öffentlichen Nahverkehr<br />

Kranken-, Unfall- und Haftpflichtversicherung<br />

Internetadressen<br />

www.au-pair-society.org<br />

www.guetegemeinschaft-aupair.de<br />

Info: Keine pädagogische Ausbildung, oft Sprachprobleme, Wechsel <strong>der</strong> Betreuungsperson<br />

nach spätestens einem Jahr.<br />

21


22<br />

Sorgerecht<br />

Sorgerecht <strong>der</strong> Eltern<br />

(nach Scheidung/bei nicht verheirateten Eltern) Die Eltern haben nicht nur das Recht zur<br />

elterlichen Sorge, sogenanntes Sorgerecht. Sie haben auch die Pflicht zur Erziehung <strong>der</strong> Kin<strong>der</strong><br />

zu selbständigem und verantwortungsbewusstem Handeln sowie zu <strong>der</strong>en Vertretung<br />

in geschäftlichen und an<strong>der</strong>en Fragen. Die elterliche Sorge umfasst alle rechtlichen Beziehungen<br />

zwischen Elternteilen und Kin<strong>der</strong>n und somit alle Rechte und Pflichten, die mit <strong>der</strong><br />

Erziehung und Pflege des Kindes einhergehen. Sowohl bei <strong>der</strong> Scheidung von verheirateten,<br />

aber auch bei nicht verheirateten Eltern stellt sich die Frage, welcher Elternteil die elterliche<br />

Sorge übernimmt. In Betracht kommt das alleinige Sorgerecht eines Elternteiles o<strong>der</strong> ein<br />

gemeinsames Sorgerecht von Vater und Mutter.<br />

Die Entscheidung richtet sich in erster Linie an zwei Fragen aus:<br />

1. Wie wird den Interessen und Bedürfnissen des Kindes am besten entsprochen?<br />

2. Zusätzlich bei Scheidung: Wie werden Eltern und Kind durch die Trennung am<br />

wenigsten betroffen.


Rechtsprechung zum Sorgerecht:<br />

Das Gesetz billigte unverheirateten Vätern bislang lediglich dann ein Sorgerecht für<br />

ein gemeinsames Kind zu, wenn die Mutter ihre Zustimmung dazu gab. Das Bundesverfassungsgericht<br />

(BVerfG) hat diese Regelung im August 2010 für verfassungswidrig<br />

erklärt. Der Vorrang des mütterlichen Sorgerechts wurde mit dieser Entscheidung<br />

gekippt und die Rechte unverheirateter Väter mit Verweis auf das Sorgerecht<br />

bei<strong>der</strong> Elternteile gestärkt. Folge: Dient die Übertragung des Sorgerechts dem Wohl<br />

des Kindes, kann ein Familiengericht nun auch unabhängig von <strong>der</strong> Entscheidung<br />

<strong>der</strong> Mutter dem nichtehelichen Vater das gemeinsame, in einigen Fällen sogar das<br />

alleinige Sorgerecht zusprechen. Voraussetzung ist, dass die Vaterschaft vom Vater<br />

anerkannt wurde.<br />

Düsseldorfer Tabelle<br />

Kindesunterhalt (in €)<br />

Nettoeinkommen des Altersstufen in Jahren Prozentsatz Bedarfskontroll-<br />

Barunterhaltspflichtigen (§ 1612 a Abs. 1 BGB) betrag<br />

0-5 6-11 12-17 ab 18<br />

bis 1.500,<strong>–</strong> 317 346 426 488 100 770/950,<strong>–</strong><br />

1.501,<strong>–</strong> bis 1.900,<strong>–</strong> 333 383 448 513 105 1.050,<strong>–</strong><br />

1.901,<strong>–</strong> bis 2.300,<strong>–</strong> 349 401 469 537 110 1.150,<strong>–</strong><br />

2.301,<strong>–</strong> bis 2.700,<strong>–</strong> 365 419 490 562 115 1.250,<strong>–</strong><br />

2.701,<strong>–</strong> bis 3.100,<strong>–</strong> 381 437 512 586 120 1.350,<strong>–</strong><br />

3.101,<strong>–</strong> bis 3.500,<strong>–</strong> 406 466 546 625 128 1.450,<strong>–</strong><br />

3.501,<strong>–</strong> bis 3.900,<strong>–</strong> 432 496 580 664 136 1.550,<strong>–</strong><br />

3.901,<strong>–</strong> bis 4.300,<strong>–</strong> 457 525 614 703 144 1.650,<strong>–</strong><br />

4.301,<strong>–</strong> bis 4.700,<strong>–</strong> 482 554 648 742 152 1.750,<strong>–</strong><br />

4.701,<strong>–</strong> bis 5.100,<strong>–</strong> 508 583 682 781 160 1.850,<strong>–</strong><br />

ab 5.101,<strong>–</strong> nach den Umständen des Falles<br />

23


24<br />

Sorgerecht bei Tod von Elternteil/Eltern<br />

Bei gemeinschaftlichem Sorgerecht ist die Festlegung <strong>der</strong> Alleinsorge nicht notwendig, da<br />

das Kind automatisch zu dem Elternteil kommt, bei dem es bisher nicht gelebt hat. Falls es<br />

Bedenken gegen diese Regelung gibt, so sollte man sich unbedingt zu Lebzeiten darum<br />

kümmern und ggf. versuchen, das alleinige Sorgerecht zu bekommen. Bei alleinigem Sorgerecht<br />

sollte man unbedingt festlegen, wer nach seinem Tod die Alleinsorge übernehmen soll.<br />

Natürlicherweise wird es sich dabei um einen Menschen, eine Familie o<strong>der</strong> ein Paar handeln,<br />

mit denen das Kind bereits guten Kontakt hat und die sich angemessen um das Kind kümmern<br />

können. Das können Freunde, Großeltern o<strong>der</strong> an<strong>der</strong>e Verwandte sein <strong>–</strong> aber auch<br />

<strong>der</strong> nicht sorgeberechtigte Kindsvater. Wobei im Zweifelsfall immer zum „Wohle des Kindes“<br />

entschieden wird. Das heißt, wenn <strong>der</strong> Kindsvater, zu dem das Kind kaum o<strong>der</strong> keinen<br />

Kontakt hatte, dieses zu sich holen will, Sie aber festgelegt haben, dass es zu Freunden<br />

kommen soll, zu denen es einen guten Bezug hat, so wird das Vormundschaftsgericht in<br />

Ihrem Sinne entscheiden. Was das Vermögen Ihres Kindes anbelangt, so können Sie einen<br />

„Ergänzungspfleger“ nennen. Dieser verwaltet das Vermögen für Ihr Kind, muss aber nicht<br />

die Person sein, bei dem es sich dauerhaft aufhält.<br />

Benennung eines Vormunds bzw. (Ergänzungs-)pflegers<br />

In erster Linie wird o<strong>der</strong> werden durch eine Sorgerechtsverfügung eine Person o<strong>der</strong> Personen<br />

benannt, die bei Anordnung einer Vormundschaft o<strong>der</strong> (Ergänzungs-) pflegschaft als<br />

Vormund o<strong>der</strong> (Ergänzungs-)pfleger eingesetzt werden sollen. Damit sollen die Eltern darauf<br />

Einfluss nehmen können, welche Personen im Ernstfall an ihrer Stelle die Sorge in persönlicher<br />

und vermögensrechtlicher Hinsicht übernehmen. In <strong>der</strong> Sorgerechtsverfügung können<br />

mehrere Personen benannt werden. Dies ist vor allem sinnvoll im Rahmen <strong>der</strong> Benennung<br />

von Ersatzpersonen, die für den Fall, dass die erstbenannte Person ihr Amt nicht antritt,<br />

nach dem Willen <strong>der</strong> Verfügenden die erstbenannte Person ersetzen soll. Weiter ist eine<br />

gleichrangige Benennung (Mitvormund bzw. -pfleger) denkbar. Ziel kann sein, dass beide


enannten Personen ihr Amt in allen Gebieten zusammen verrichten. Ziel kann jedoch auch<br />

sein, dass eine Aufteilung in getrennte Wirkungskreise, z. B. Personen- und Vermögenssorge,<br />

erfolgt. Bei <strong>der</strong> gleichrangigen Benennung ist anzumerken, dass gemäß § 1777 BGB<br />

das Vormundschaftsgericht daran gehalten ist, möglichst nur einen Vormund bzw. Pfleger<br />

zu bestellen. Ausnahmen gelten für die Benennung eines Ehepaares o<strong>der</strong> <strong>–</strong> im Fall <strong>der</strong> Vormundschaft<br />

<strong>–</strong> wenn die sorgeberechtigten Eltern für den Fall ihres Todes mehrere Vormün<strong>der</strong><br />

benannt haben. Das Vormundschaftsgericht ist an diese Benennung durch die Eltern für<br />

den Fall ihres Todes gebunden.<br />

Benennung eines Gegenvormunds<br />

Im Fall <strong>der</strong> Vormundschaft kommt ebenfalls die Benennung eines Gegenvormunds in<br />

Betracht. Die Funktion des Gegenvormunds ist es, die Amtsführung des Vormunds zu<br />

überwachen. Die sorgeberechtigten Eltern können für den Fall ihres Todes bindend einen<br />

Gegenvormund bestimmen. Im Fall <strong>der</strong> Pflegschaft ist die Bestellung eines Gegenvormunds<br />

nicht erfor<strong>der</strong>lich.<br />

Vermögensverfügung im Rahmen <strong>der</strong> Sorgerechtsverfügung<br />

An dieser Stelle ist noch eine Ausnahme anzuführen: die für das Vormundschaftsgericht<br />

bindende Benennung eines Pflegers durch einen Verfügenden, die hier die sorgeberechtigten<br />

Eltern sind. Erwirbt das Kind Vermögen durch Erbschaft o<strong>der</strong> Schenkung durch die<br />

Eltern, so können diese als Erblasser o<strong>der</strong> Schenker bindend im Voraus bestimmen, wer<br />

für die Verwaltung dieses Vermögens als Ergänzungspfleger eingesetzt werden soll. Damit<br />

können sich die Eltern dagegen absichern, dass die Verwaltung von Vermögensteilen, die<br />

die Kin<strong>der</strong> von Ihnen erhalten, durch Personen durchgeführt wird, die nicht ihr Vertrauen<br />

genießen.<br />

25


26<br />

Sorgerechtsverfügung<br />

Sie haben min<strong>der</strong>jährige Kin<strong>der</strong>? Was geschieht mit diesen, wenn Sie morgen infolge eines<br />

erlittenen Unfalls o<strong>der</strong> krankheitsbedingt für diese selbst nicht mehr sorgen können? Mit<br />

einer entsprechenden Sorgerechtsverfügung können Sie eine Person Ihres Vertrauens als<br />

Vormund für Ihr min<strong>der</strong>jähriges Kind bestimmen, welche dann die elterliche Sorge an Ihrer<br />

Stelle erhalten soll. Dies ist insbeson<strong>der</strong>e für Alleinerziehende eine beson<strong>der</strong>s wichtige<br />

Angelegenheit.<br />

Mustervorlagen Sorgerechtsverfügung<br />

www.verfuegungszentrale.org/cms/upload/pdf/Formulare/<br />

DVZ_Sorgerechts_II_M_nichtdruckbar.pdf<br />

Internetadressen<br />

www.buergerliches-gesetzbuch.info/<br />

www.justiz.nrw.de/BS/Gerichte/Familiengericht/index.php


Schule<br />

Bildungsstufen<br />

Primarstufe<br />

Grundschule Klassen 1 - 4<br />

Sekundarstufe I<br />

Klassen 5 - 9 (bzw.10)<br />

Hauptschule, Realschule, Gymnasium, Gesamtschule<br />

Mit Abschluss dieser Stufe kann man eine Ausbildung beginnen o<strong>der</strong> in <strong>der</strong><br />

Sekundarstufe II die schulische Ausbildung weiter verfolgen.<br />

Sekundarstufe II<br />

Abschluss mit dem Abitur, <strong>der</strong> allgemeinen Hochschulreife o<strong>der</strong> auf einer Berufsschule<br />

mit <strong>der</strong> Fachhochschulreife, dem Fachabitur.<br />

Hinweis: Privatschulen werden immer beliebter <strong>–</strong> kleinere Klassen, beson<strong>der</strong>e<br />

Unterrichtskonzepte und individuelle För<strong>der</strong>ung. Immer mehr Eltern streben die<br />

bestmögliche Ausbildung für ihre Kin<strong>der</strong> an und sind bereit, hierfür Geld zu<br />

investieren.<br />

Internetadressen<br />

www.bildung-fuer-deutschland.de/bildungswege.html<br />

www.privatschulen.de<br />

www.privatschulberatung.de<br />

27


28<br />

Nachhilfe<br />

Nachhilfe wird gemeinhin entwe<strong>der</strong> privat o<strong>der</strong> von professionellen Anbietern erteilt. Gute<br />

Nachhilfelehrer investieren Zeit in die Vor- und Nachbereitung <strong>der</strong> Unterrichtseinheiten,<br />

bei TÜV-zertifizierten Instituten ist dies sogar obligatorisch. Das Verhältnis ist etwa 2 zu<br />

1, d. h., auf 2 Schulstunden Nachhilfe am Schüler kommt eine Schulstunde Vor- und<br />

Nachbereitung in Form von Dokumentation, Reflexion, Evaluation und Planung künftigen<br />

Nachhilfestoffs. Im Unterschied zu „normalen“ Lehrern haben es Nachhilfekräfte oftmals<br />

mit „ProblemschülerInnen“ zu tun, also solchen, die gegenüber an<strong>der</strong>en Schülern einen<br />

erhöhten För<strong>der</strong>- und Entwicklungsbedarf haben und intensiverer Betreuung bedürfen. Die<br />

Anfor<strong>der</strong>ungen an die Nachhilfe sind somit nicht nur an<strong>der</strong>s gelagert als im Schulunterricht,<br />

sie sind in gewisser pädagogischer Hinsicht auch höher.<br />

Nachhilfe-Kosten<br />

Schüler Studenten Akademiker Lehrer<br />

6,<strong>–</strong> bis 10,<strong>–</strong> € 12,<strong>–</strong> bis 16,<strong>–</strong> € 16 bis 25,<strong>–</strong> € 16,<strong>–</strong> bis 25,<strong>–</strong> €<br />

Das Stundenentgelt richtet sich nach <strong>der</strong> Qualifikation des Nachhilfelehrers.<br />

Internetadressen<br />

www.nachhilfe-vergleich.de/information/ueberblick/was-kostet-nachhilfe.html<br />

http://nachhilfe.schuelerhilfe.de/<br />

www.tutoria.de/<br />

Auslandsaufenthalt während <strong>der</strong> Schulzeit<br />

Wer sich für ein Jahr im Ausland entscheidet, sollte sich vorher über die Konsequenzen<br />

im Klaren sein und sich gut über die jeweilige Austauschorganisation informieren, denn ein<br />

Jahr im Ausland will gut geplant sein. Man sollte sich überlegen, ob man <strong>der</strong> Herausfor-


<strong>der</strong>ung gewachsen ist, denn es handelt sich nicht nur um eine reine Sprachreise, son<strong>der</strong>n<br />

auch um Kulturaustausch. Man muss sich nicht nur gut anpassen, son<strong>der</strong>n auch leicht mit<br />

vielleicht unangenehmen Überraschungen zurechtkommen können.<br />

Deshalb sollte man sich im Vorfeld auch genau über das jeweilige Reiseland informieren:<br />

Wie sind die Einwohner in diesem Land, sind sie eher zurückhaltend o<strong>der</strong> warmherzig?<br />

Welche Verhaltensweisen sollte man lieber unterlassen?<br />

Geheimtipps und Tricks sind wichtig und können einem das Leben erleichtern.<br />

Tipp: Heimweh kann aufkommen, das sollte man vorher bedenken und<br />

Lösungsmöglichkeiten überlegen.<br />

Anerkennung von Auslandsschuljahren bei Gymnasiasten<br />

SchülerInnen <strong>der</strong> Klasse 5 bis 10 können je<strong>der</strong>zeit ein Auslandsschuljahr machen. Bei<br />

Rückkehr werden sie auf Antrag in die nächst höhere Klasse versetzt. Ein eingeschobenes<br />

Auslandsschuljahr ist für SchülerInnen aller Klassenstufen möglich.<br />

Organisation und Finanzierung<br />

Im Durchschnitt kostet ein Schuljahr im Ausland etwa 6.500,<strong>–</strong> Euro, doch bei beson<strong>der</strong>en<br />

Zielen wie Großbritannien o<strong>der</strong> Neuseeland können sich die Kosten schon auf ca. 12.000,<strong>–</strong><br />

bis 15.000,<strong>–</strong> Euro belaufen.<br />

Es gibt jedoch verschiedene Möglichkeiten, ein Stipendium zu bekommen o<strong>der</strong> mit bis zu<br />

465,<strong>–</strong> Euro im Monat und einer Reisekostenzulage bis zu 1.000,<strong>–</strong> Euro durch das Auslands-BAföG<br />

geför<strong>der</strong>t zu werden.<br />

29


30<br />

Aktion Bildungsinformation<br />

Diese gemeinnützige Organisation informiert über Broschüren, bestellbar über die Internetseite.<br />

Sie bietet auch telefonische Kurzberatung: Tel. 07 11/22 02 16-30. Gegen eine<br />

Gebühr wird eine ausführliche Beratung für den Zeitraum von einem Jahr angeboten.<br />

Internetadressen<br />

www.auslandsbafoeg.de<br />

www.karriere-im-ausland.de<br />

Buchtipp: Handbuch Fernweh von Thomas Terbeck<br />

Ein <strong>Ratgeber</strong> zum Schüleraustausch.<br />

Gesamtkosten-Kalkulation Auslandsschuljahr in Euro<br />

Visum ab Anreise ab Unterkunft Lebenshaltungskosten<br />

(pro Monat) (pro Monat)<br />

Südafrika 43,<strong>–</strong> 600,<strong>–</strong> 250,<strong>–</strong> 200,<strong>–</strong><br />

Australien 100,<strong>–</strong> 1.100,<strong>–</strong> 450,<strong>–</strong> 400,<strong>–</strong><br />

Neuseeland 110,<strong>–</strong> 1.200,<strong>–</strong> 284 - 348,<strong>–</strong> 400,<strong>–</strong><br />

Kanada 100,<strong>–</strong> 600,<strong>–</strong> 450,<strong>–</strong> 400,<strong>–</strong><br />

Argentinien 0,<strong>–</strong> 700,<strong>–</strong> 250,<strong>–</strong> 300,<strong>–</strong><br />

Ecuador 0,<strong>–</strong> 900,<strong>–</strong> 250,<strong>–</strong> 250,<strong>–</strong><br />

Spanien 0,<strong>–</strong> 50,<strong>–</strong> 250,<strong>–</strong> 200,<strong>–</strong><br />

Chile 0,<strong>–</strong> 800,<strong>–</strong> 250,<strong>–</strong> 350,<strong>–</strong><br />

Irland 0,<strong>–</strong> 85,<strong>–</strong> 740,<strong>–</strong> 300,<strong>–</strong><br />

Costa Rica 0,<strong>–</strong> 900,<strong>–</strong> 250,<strong>–</strong> 200,<strong>–</strong><br />

China 30,<strong>–</strong> 600,<strong>–</strong> 400,<strong>–</strong> 300,<strong>–</strong><br />

Guatemala 0,<strong>–</strong> 900,<strong>–</strong> 250,<strong>–</strong> 200,<strong>–</strong><br />

Mexiko 0,<strong>–</strong> 900,<strong>–</strong> 250,<strong>–</strong> 200,<strong>–</strong><br />

USA 500,<strong>–</strong> 300,<strong>–</strong> 450,<strong>–</strong> 400,<strong>–</strong><br />

Alle Angaben ohne Gewähr!


Ausbildung<br />

Ausbildung o<strong>der</strong> Studium?<br />

Mit <strong>der</strong> Freude über den Schulabschluss rückt auch die Frage näher: Was will ich werden?<br />

Entscheidungshilfen für Ausbildung o<strong>der</strong> Studium<br />

Auf welchem Weg kann ich meinen Traumberuf erreichen? Brauche ich dazu eine Ausbildung<br />

o<strong>der</strong> ist ein Studium zwingend notwendig? Entsprechen meine Noten den Anfor<strong>der</strong>ungen<br />

meines Traumberufs? Wie würde ich ein Studium o<strong>der</strong> eine Ausbildung fi nanzieren?<br />

Müßte ich umziehen? Wenn ja, wohin? Kann ich mir vorstellen, dort zu leben? Wie sind<br />

die Chancen auf dem Arbeitsmarkt nach meinem Abschluss? Möchte ich mich praktisch<br />

o<strong>der</strong> theoretisch mit dem Thema auseinan<strong>der</strong>setzen? Welche Bewerbungsfristen muss ich<br />

einhalten?<br />

Sowohl das Studium als auch die Ausbildung bieten Vorteile. Je<strong>der</strong> muss selbst entscheiden,<br />

welche Punkte ihm wichtig sind.<br />

Vorteile Studium Vorteile Ausbildung<br />

Eröffnet zusätzlich die Vorteile einer<br />

wissenschaftlichen Karriere<br />

Arbeitslosenrisiko bei Akademikern<br />

ist geringer<br />

Bestimmte Hirarchiestufen in<br />

Unternehmen stehen nur<br />

Hochschulabsolventen offen<br />

Signalisiert den Willen zum<br />

lebenslangen Lernen<br />

Verdienst bereits während <strong>der</strong><br />

Ausbildung, einfachere Finanzierung<br />

des Lebensunterhalts<br />

Berufseinstieg meist schneller als<br />

bei Akademikern<br />

Praktischer und näher am<br />

„echten Leben“<br />

Im Anschluss noch immer die<br />

Möglichkeit eines Studiums<br />

31


32<br />

Internetadressen<br />

www.studium-ratgeber.de/checkliste.php<br />

www.girls-day.de<br />

www.boys-day.de<br />

Clevere Kombination<br />

Studium und Ausbildung lassen sich auch kombinieren - mit dem dualen Studium. Es er-<br />

freut sich in Deutschland immer größerer Beliebtheit, sowohl bei Arbeitgebern als auch bei<br />

Schulabgängern. Die frühzeitige Integration in die betriebliche Arbeit und ein hoher Praxisbezug<br />

stehen im Vor<strong>der</strong>grund dieser Studienform. Aufgrund zunehmen<strong>der</strong> Nachfrage nach<br />

Absolventen, die strategisch-konzeptionelles Denken mit praktischem Handeln verbinden,<br />

erfüllt diese Studienform alle Anfor<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong> Wirtschaft und wird von Unternehmen<br />

hoch geschätzt.<br />

Weiterer Vorteil: <strong>der</strong> Arbeitgeber (Ausbildungsbetrieb) zahlt eine Vergütung <strong>–</strong><br />

nicht nur für die praktische Tätigkeit, son<strong>der</strong>n in <strong>der</strong> Regel auch während <strong>der</strong><br />

theoretischen Ausbildung an <strong>der</strong> Hochschule.<br />

Internetadressen<br />

www.internationale-ba.com<br />

www.studis-online.de/StudInfo/duales_studium.php<br />

Meisterausbildung<br />

Mit einer abgeschlossenen Meisterprüfung verfügen Sie nicht nur über ein fundiertes<br />

Fachwissen und die Befähigung, dieses an Auszubildende weiterzugeben, son<strong>der</strong>n auch<br />

das notwendige Rüstzeug, um als selbständiger Unternehmer mit einem eigenen Bertrieb


erfolgreich am Markt bestehen zu können. Handwerkskammern bieten die Meisterkurse in<br />

Vollzeitform und/o<strong>der</strong> berufsbegleitend an.<br />

Die Meisterausbildung umfasst vier Hauptteile:<br />

Teil I Fachpraxis<br />

Teil II Fachtheorie<br />

Teil III Wirtschaft und Recht = Fortbildung zum/zur Fachkaufmann/-frau (HWK)<br />

Teil VI Berufs- und Arbeitsplatzpädagogik = „Ausbildung <strong>der</strong> Ausbil<strong>der</strong>“<br />

Vorteile:<br />

Sie müssen nicht gleich alle Teile <strong>der</strong> Meisterprüfung ablegen.<br />

Keine Wartezeit nach <strong>der</strong> Gesellenprüfung.<br />

Die Kurse werden nach Meister-BAföG geför<strong>der</strong>t.<br />

Internetadressen<br />

www.handwerkskammer.de<br />

33


34<br />

Studium<br />

Unter <strong>der</strong> unten genannten Internetadresse sind ALLE Informationen rund um das Studium<br />

in Deutschland nach Rubriken strukturiert.<br />

www.inobis.de/studieren.html<br />

weitere interessante Internetseiten:<br />

www.daad.de/deutschland/index.de.html<br />

http://studieren.de/studiengangsliste.0.html<br />

http://studieren.de/<br />

www.studienwahl.de/index.htm<br />

Das Bachelor-Studium:<br />

Bachelor-(BA-)Studiengänge ermöglichen es, nach einer relativ kurzen Studienzeit (drei bis<br />

vier Jahre) einen ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschluss zu erlangen. Dieser bietet<br />

gleichzeitig die Option, sich sofort <strong>–</strong> o<strong>der</strong> nach einer Berufsphase <strong>–</strong> durch ein Master-<br />

Studium wissenschaftlich weiter zu qualifizieren. Die Zulassung zum Master-Studium ist<br />

in <strong>der</strong> Regel jedoch an Bedingungen geknüpft <strong>–</strong> abhängig von <strong>der</strong> jeweiligen Hochschule<br />

sowie dem Studiengang. Neben einem guten Bachelor-Abschluss können dies spezielle<br />

fachliche Vorkenntnisse sein. Was Sie jeweils mitbringen müssen, erfahren Sie auf <strong>der</strong><br />

Homepage Ihrer Wunschhochschule. Im Rahmen eines Bachelor-Studienganges werden<br />

grundlegende fachliche und methodische Kompetenzen des gewählten Fachgebietes vermittelt.<br />

Zusätzlich erwerben Sie fachübergreifende Qualifikationen (zum Beispiel Sprachen<br />

und Kommunikationstechniken) sowie berufspraktische Kenntnisse.


Das Master-Studium<br />

Ein Master-Studiengang führt zu einem weiteren berufsqualifizierenden Abschluss.<br />

Sie können ihn erwerben, wenn Sie bereits über einen ersten berufsqualifizierenden<br />

Abschluss (zum Beispiel Bachelor) verfügen. Der Erwerb des Master-Abschlusses qualifiziert<br />

für Positionen mit Leitungs- und Personalverantwortung. Zudem eröffnet ein Master<br />

die Möglichkeit zur Promotion. Die Zulassung ist aber abhängig von <strong>der</strong> jeweiligen Promotionsordnung.<br />

Fragen Sie bei Ihrer Wunschhochschule (Akademisches Auslandsamt,<br />

zuständige Fakultät) nach.<br />

Die konsekutiven Studienangebote<br />

Konsekutive (= zeitlich folgende) Bachelor- und Master-Studiengänge bauen inhaltlich aufeinan<strong>der</strong><br />

auf. Nach dem Bachelor-Abschluss erfolgt im Master-Studium eine tiefergehende<br />

Spezialisierung. In <strong>der</strong> Regel dauern beide Qualifikationsphasen zusammen maximal fünf<br />

Jahre. Konsekutive Studiengänge können an unterschiedlichen Hochschulen und nach<br />

einer Phase <strong>der</strong> Berufstätigkeit zwischen erstem und zweiten Abschluss studiert werden.<br />

Die nicht-konsekutiven Studienangebote<br />

Ein nicht-konsekutives Master-Studium bietet die Option, beim zweiten berufsqualifizierenden<br />

Abschluss eine neue Studienrichtung einzuschlagen (zum Beispiel Master of Engineering<br />

<strong>–</strong> Media Management für Bauingenieure und Geoinformatiker). Solche Zusatz- und<br />

Mischqualifikationen werden von Arbeitgebern oft nachgefragt.<br />

35


36<br />

Tipp: Vielfältige Chancen<br />

Diese Perspektiven bieten die neuen Bachelor- und Master-Studiengänge: nach<br />

einem Bachelor eine Berufstätigkeit aufzunehmen (weltweit), nach einer Phase <strong>der</strong><br />

Berufstätigkeit einen Master abzulegen (an Hochschulen weltweit), auszuwählen, ob<br />

man nach dem Bachelor in einem inhaltlich auf dem Bachelor aufbauenden Master<br />

studiert (konsekutiver Studiengang) o<strong>der</strong> einen fachfernen Master belegt (nichtkonsekutiv),<br />

<strong>der</strong> dann zu einem disziplinübergreifenden Profil führt (zum Beispiel<br />

Master Environmental Technology and Management für Naturwissenschaftler und<br />

Ingenieure; Betriebswirtschaftslehre für Sozial- und Geisteswissenschaftler, Informatik<br />

für Mediziner und Pharmazeuten), nach einem Master eine Führungsaufgabe<br />

bei Unternehmen o<strong>der</strong> Organisationen zu übernehmen <strong>–</strong> weltweit <strong>–</strong> o<strong>der</strong> danach zu<br />

promovieren.<br />

Bologna-Reform<br />

1999 begann in Bologna die Reform <strong>der</strong> europäischen Unis mit dem Ziel, die Studienabschlüsse<br />

und im Ausland erbrachte Leistungen europaweit vergleichbar zu machen.<br />

Daher sollen die traditionellen Studiengänge mit Abschlüssen wie Diplom, Magister o<strong>der</strong><br />

Staatsexamen durch die international bekannten und besser vergleichbaren Abschlüsse<br />

Bachelor und Master abgelöst werden. Das neue Studienmodell sieht zwei Hauptzyklen<br />

vor: ein 3-4-jähriges un<strong>der</strong>graduate- Studium mit Bachelor Abschluss sowie ein 1-2-jähriges<br />

graduate-Studium mit Master-Abschluss.


Studienkosten<br />

Wenn ein Studium beginnt, ist damit meist eine umfassende Verän<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Lebensumstände<br />

verbunden. Vielleicht eine eigene Wohnung, ein Wohnheim o<strong>der</strong> eine WG.<br />

Das heißt, dass man sich Gedanken darüber machen muss, wie das Leben während <strong>der</strong><br />

Studienzeit finanziell organisiert wird. Dass es ohne Geld nicht funktionieren wird, liegt auf<br />

<strong>der</strong> Hand. Aber wie viel davon braucht man als StudentIn?<br />

Wir wollen aufzeigen, für welche Dinge in welchem ungefähren Umfang Kosten anfallen<br />

werden. Da reine Durchschnittswerte im Einzelfall wenig helfen, sollen alle relevanten Ausgabeposten<br />

detaillierter dargestellt werden. Nach Möglichkeit gehen wir dabei auch auf die<br />

Faktoren ein, von denen die Höhe <strong>der</strong> Kosten abhängt. Die Daten beruhen größtenteils auf<br />

den Ergebnissen <strong>der</strong> Ende April 2010 veröffentlichten 19. Sozialerhebung des Deutschen<br />

Studentenwerkes und haben den Stand 2009. Bei <strong>der</strong> Sozialerhebung wird meist ein sog.<br />

„Normalstudent“ betrachtet. Gemeint ist damit ein Student/eine Studentin, <strong>der</strong>/die nicht bei<br />

den Eltern wohnt und sich im Erststudium an einer staatlichen Hochschule befindet. Die<br />

Daten beruhen auf Befragungen Tausen<strong>der</strong> von Studierenden.<br />

Studienkosten in Euro<br />

Wohnungskosten (Miete und Nebenkosten) 210,<strong>–</strong> bis 348,<strong>–</strong><br />

Ernährung 140,<strong>–</strong> bis 163,<strong>–</strong><br />

Fahrtkosten (wenn nur Öffentlicher Nah- und Fernverkehr) 35.<strong>–</strong><br />

Fahrtkosten (wenn nur Auto) 116,<strong>–</strong><br />

Kleidung 43,<strong>–</strong> bis 54,<strong>–</strong><br />

Kommunikation (Telefon, Internet, GEZ, Post) 35,<strong>–</strong><br />

Lernmittel 28,<strong>–</strong> bis 86,<strong>–</strong><br />

Krankenversicherung, Arztkosten und Medikamente 0,<strong>–</strong> bis 120,<strong>–</strong><br />

Freizeit, Kultur und Sport 63,<strong>–</strong><br />

Semesterweise auftretende Kosten<br />

(auf Monat umgelegt, z.B. auch Studiengebühren)<br />

8,<strong>–</strong> bis 100,<strong>–</strong><br />

Mindestkosten insgesamt (monatlich) 562,<strong>–</strong> bis 1085,<strong>–</strong><br />

(günstigster vs. ungünstigster Durchschnitts-Fall, im Einzelfall kann es also auch noch teurer o<strong>der</strong> <strong>–</strong> sehr selten <strong>–</strong> günstiger gehen)<br />

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38<br />

Internetadressen<br />

http://studieren.de/studium-kosten.0.html<br />

www.studis-online.de/StudInfo/Studienfinanzierung/kosten.php<br />

http://studieren.de/studium-studiengebuehren.0.html<br />

www.bachelor-studium.net/studiengebuehren-kosten.html<br />

Auslandsaufenthalte im Studium<br />

Persönliche Vorteile und Erlebnisse machen einen großen Teil des Wertes eines Auslandsaufenthaltes<br />

aus: neue Freunde, Interessen, sich in einer an<strong>der</strong>en Sprache/Kultur zu verständigen,<br />

in einem an<strong>der</strong>en Hochschul-System zurechtkommen. Die Sprachkenntnisse,<br />

die neuen Kontakte und die Erfahrungen in interkultureller Kommunikation können zugleich<br />

berufliche Vorteile bedeuten. Solche Fähigkeiten sind gerade in international vertretenen<br />

Firmen wichtig. Aber auch Arbeitgeber in kleineren Betrieben achten auf Auslandsaufenthalte.<br />

Sie sprechen schließlich dafür, dass <strong>der</strong> Bewerber Neuem gegenüber aufgeschlossen<br />

und flexibel ist.<br />

Kurze Auslandsaufenthalte<br />

Freiwilligendienste o<strong>der</strong> Workcamps in den Semesterferien sind eine tolle Sache, wenn<br />

man etwas Gutes tun und neue Leute aus unterschiedlichen Län<strong>der</strong>n bei <strong>der</strong> gemeinsamen<br />

Arbeit kennen lernen will. Dabei kosten sie nicht viel Geld. Da man für die Arbeit Essen<br />

und Unterkunft erhält, zahlt man meist nur die Anreise. Auslands-Praktika ermöglichen<br />

eine an<strong>der</strong>e Art von Arbeitserfahrung in einer an<strong>der</strong>en Kultur. In manchen Studiengängen<br />

(beispielsweise Medizin) können sie auch angerechnet werden. Entscheidet man sich für<br />

den wissenschaftlichen Weg, gibt es immer noch diverse Möglichkeiten. Die kürzeste<br />

Version sind Sommeruniversitäten. Sie finden über vier bis sechs Wochen in den Sommersemesterferien<br />

an Universitäten statt. Sommerkurse sind in <strong>der</strong> Regel Sprachkurse, bei<br />

denen anerkannte Zertifikate erlangt werden können. Sommerakademien haben eher einen


thematisch-wissenschaftlichen Schwerpunkt im Bereich Land und Leute in <strong>der</strong> entsprechenden<br />

Sprache. Die Teilnahme an Sommerunis ist recht teuer. Man sollte sich rechtzeitig<br />

nach För<strong>der</strong>ungsmöglichkeiten und Stipendien umschauen.<br />

Studieren im Ausland<br />

Man kann komplett im Ausland studieren o<strong>der</strong> aber nur für ein bis zwei Semester. In dieser<br />

Zeit belegen die Studierenden im fremden Land in <strong>der</strong> Regel sowohl wissenschaftliche<br />

Veranstaltungen als auch Sprachkurse. Lehrveranstaltungen können in Form von Credit<br />

Points angerechnet werden. Die Wahl eines internationalen Studienganges mit integriertem<br />

Auslandsstudium ist auch eine Möglichkeit.<br />

Studium in den USA - Kosten<br />

Im Durchschnitt belaufen sich die Kosten für Studiengebühren auf ca. 6.000 US$ für Community<br />

Colleges, 11.000 US$ für Colleges und ca. 15.000 US$ für Universitäten insbeson<strong>der</strong>e<br />

graduate degrees (Master) zzgl. Unterkunfts- und Verpflegungskosten.<br />

För<strong>der</strong>programme für die Finanzierung des Auslandsstudiums<br />

Auslands-BAföG<br />

Wie auch bei dem Auslandsaufenthalt während <strong>der</strong> Schulzeit kann im Falle eines Auslandsstudiums<br />

BAföG beim Bundesverwaltungsamt beantragt werden. Doch hierzu müssen<br />

bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden.<br />

Das Auslandsstudium muss eine Dauer von mindestens einem Semester haben.<br />

Es müssen gute Kenntnisse <strong>der</strong> Landessprache vorhanden sein.<br />

Der Antrag für das Auslands-BAföG muss bereits ein Semester vor Beginn des<br />

Auslandsstudiums gestellt werden.<br />

Die im Ausland erbrachten Studienleistungen müssen mindestens teilweise auf die in<br />

Deutschland erbrachten anrechenbar sein.<br />

39


40<br />

Internetadresse<br />

www.das-neue-bafoeg.de<br />

Bildungskredit<br />

Wenn BAföG nicht gewährt wird, gibt es seit 2001 die Möglichkeit, einen so genannten Bildungskredit<br />

in Anspruch zu nehmen. Dieser zinsgünstige Kredit soll verhin<strong>der</strong>n, dass eine<br />

Ausbildung o<strong>der</strong> ein Studium aufgrund fehlen<strong>der</strong> finanzieller Mittel abgebrochen werden<br />

muss. Antragsstellung erfolgt beim Bundesverwaltungsamt.<br />

Merkmale und Voraussetzungen des Bildungskredits:<br />

Die Hochschule muss bescheinigen, dass die während des Auslandsstudiums<br />

erbrachten Leistungen anerkannt werden.<br />

Der Kredit wird unabhängig vom Einkommen (eigenes/Eltern) gewährt.<br />

Die För<strong>der</strong>ung kann bis zu 7.200,<strong>–</strong> Euro pro Ausbildungsabschnitt betragen.<br />

Es besteht kein Rechtsanspruch auf den Bildungskredit.<br />

Internetadresse<br />

www.bmbf.de<br />

Stipendien/private För<strong>der</strong>programme<br />

Des Weiteren gibt es die Möglichkeit, das Auslandsstudium über ein Stipendium zu<br />

finanzieren. Diese werden von den Hochschulen, oft aber auch von privaten För<strong>der</strong>-<br />

Organisationen vergeben.<br />

DAAD (<strong>Deutscher</strong> Akademischer Austauschdienst)<br />

Die meisten Stipendiaten werden vom DAAD geför<strong>der</strong>t.<br />

www.daad.de


„Go East“<br />

Der Trend zum Auslandsstudium in Osteuropa zeigt stetig nach oben. „Go East“,<br />

eine gemeinsame Initiative des Bundesministeriums für Bildung, dem DAAD und <strong>der</strong><br />

Alexan<strong>der</strong> von Humboldt-Stiftung, för<strong>der</strong>t seit 2002 Studienaufenthalte im östlichen<br />

Ausland mit Ausdehnung von Mittel-Osteueropa bis Zentralasien.<br />

www.goeast.daad.de<br />

Sokrates/Erasmus<br />

För<strong>der</strong>programm <strong>der</strong> EU, das vor allem die För<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Mobilität von Studenten in<br />

den EU-Län<strong>der</strong>n zum Ziel hat. Durch bilaterale Verträge <strong>der</strong> teilnehmenden Universitäten<br />

müssen Studenten keine Studiengebühren im Ausland zahlen und können ab dem dritten<br />

Hochschulsemester Teilstipendien für auslandsbedingte Mehrkosten sowie Sprachkurse<br />

erhalten. Bewerbung: beim akademischen Auslandsamt <strong>der</strong> Uni, mindestens ein Jahr vor<br />

Beginn des Auslandsstudiums!<br />

http://e.daad.de/eu<br />

Link-Tipp Auslandsstudium:<br />

www.wege-ins-ausland.de<br />

Umfangreiches Portal über das Thema Finanzierung sowie<br />

För<strong>der</strong>ungsmöglichkeiten des Auslandsstudiums.<br />

41


42<br />

BAföG<br />

Eine gute Ausbildung ist die Basis für beruflichen Erfolg. Jede Ausbildung bringt aber auch<br />

finanzielle Belastungen mit sich. Eine qualifizierte Ausbildung soll nicht an fehlenden finanziellen<br />

Mitteln scheitern. Ziel des BAföG ist es daher, allen jungen Menschen die Möglichkeit<br />

zu geben, unabhängig von ihrer sozialen und wirtschaftlichen Situation eine Ausbildung zu<br />

absolvieren, die ihren Fähigkeiten und Interessen entspricht.<br />

Persönliche Voraussetzungen für den Anspruch auf Ausbildungsför<strong>der</strong>ung sind grundsätzlich<br />

die deutsche Staatsangehörigkeit o<strong>der</strong> ein in § 8 aufgeführter aufenthaltsrechtlicher<br />

Status, die allgemeine Eignung für die gewählte Ausbildung und das Nichtüberschreiten<br />

<strong>der</strong> Altersgrenze. Die Leistungen nach dem BAföG müssen schriftlich auf den dafür vorgesehenen<br />

Formblättern beim zuständigen Amt für Ausbildungsför<strong>der</strong>ung beantragt werden<br />

(Grundlage: § 45und § 46 BAföG).<br />

Der Antrag kann sowohl von den Auszubildenden selbst, sofern sie das 15. Lebensjahr vollendet<br />

haben (§ 36 Abs. 1 Satz 1 SGB I), als auch von ihren gesetzlichen Vertretern gestellt<br />

werden. Die Formblätter sind bei allen Ämtern für Ausbildungsför<strong>der</strong>ung erhältlich, die auch<br />

die BAföG-Anträge bearbeiten und entscheiden, ob Auszubildende Leistungen nach dem<br />

BAföG erhalten. Das Beson<strong>der</strong>e an den Staatsdarlehen sind die Zinslosigkeit, die Begrenzung<br />

<strong>der</strong> maximalen Rückzahlungssumme und die sozialen Rückzahlungsbedingungen.<br />

Deshalb braucht niemand ernsthafte Schwierigkeiten bei <strong>der</strong> Rückzahlung zu befürchten.<br />

Allen Geför<strong>der</strong>ten fließt mit dem Darlehen ein beachtlicher wirtschaftlicher Wert zu, denn ein<br />

langfristiges zinsloses Darlehen bedeutet zu einem hohen Anteil „geschenktes Geld“.<br />

Grundlagen sind § 18 BAföG, § 18a BAföG, § 18b BAföG.


Wesentlich für die Rückzahlung sind:<br />

Die Rückzahlungsbegrenzung:<br />

Staatsdarlehen, die für Ausbildungsabschnitte gewährt werden, die nach dem<br />

28.2.2001 begonnen haben, müssen nur bis zu einem Gesamtbetrag von<br />

10.000,<strong>–</strong> Euro zurückgezahlt werden.<br />

Der späte Rückzahlungsbeginn:<br />

Mit <strong>der</strong> Rückzahlung muss erst fünf Jahre nach Ende <strong>der</strong> För<strong>der</strong>ungshöchstdauer bzw.<br />

im Falle einer Akademieausbildung fünf Jahre nach dem Ende <strong>der</strong> in <strong>der</strong> Ausbildungs-<br />

und Prüfungsordnung vorgesehenen Ausbildungszeit begonnen werden, also in <strong>der</strong><br />

Regel erst nach Ende <strong>der</strong> beruflichen Einstiegsphase.<br />

Die lange Rückzahlungsfrist:<br />

Das Darlehen kann in Mindestraten von 105,<strong>–</strong> Euro monatlich in einem Zeitraum von bis<br />

zu 20 Jahren zurückgezahlt werden.<br />

Die Abhängigkeit <strong>der</strong> Rückzahlung vom Einkommen:<br />

Bei DarlehensnehmerInnen <strong>der</strong>en Einkommen 1.070,<strong>–</strong> Euro monatlich nicht übersteigt,<br />

wird die Rückzahlung auf Antrag ausgesetzt; diese Einkommensgrenze erhöht sich noch,<br />

wenn ein Ehepartner bzw. eingetragener Lebenspartner o<strong>der</strong> Kin<strong>der</strong> mitzuversorgen sind.<br />

Der Staat erlässt außerdem auf Antrag Auszubildenden, die das Darlehen ganz o<strong>der</strong><br />

teilweise vor Fälligkeit tilgen <strong>–</strong> je nach Höhe des Ablösungsbetrages <strong>–</strong> zwischen 8 und 50,5<br />

Prozent dieses Betrages.<br />

Zum besseren Verständnis:<br />

Wenn in den folgenden Beispielen von Einkommen o<strong>der</strong> Verdienst die Rede ist, handelt es<br />

sich um „Einkommen im Sinne des BAföG“, es geht also we<strong>der</strong> um das monatliche Bruttonoch<br />

Nettoeinkommen. Das „Einkommen im Sinne des BAföG“ kann überschlägig wie<br />

folgt ermittelt werden (z. B. bei einer Familie mit zwei Kin<strong>der</strong>n, Einkommen aus nichtselbständiger<br />

Arbeit).<br />

43


44<br />

Berechnung des Einkommens im Sinne des BAföG<br />

Rechnungsposten Betrag in Euro<br />

Bruttoeinkommen aus nichtselbständiger Arbeit (1/12) 4.000,<strong>–</strong><br />

abzüglich<br />

Werbungskosten (mind. 1/12 des jährlichen<br />

Arbeitnehmerpauschbetrages von 920,<strong>–</strong> €) 76,67<br />

3.923,33<br />

abzüglich<br />

Sozialpauschale (21,3 % bis zum Höchstbetrag<br />

von monatlich 1008,33 EUR) 225,<strong>–</strong><br />

tatsächlich geleistete Steuern<br />

(einschließlich Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag) 571,71<br />

Einkommen im Sinne des BAföG 2.593,96<br />

Je nach Art und Höhe <strong>der</strong> Steuerfreibeträge und <strong>der</strong> Sozialpauschalen (z. B. Altersent-<br />

lastungsbetrag nach § 24a EStG; Sozialpauschale für Nichtarbeitnehmer 35 %) kann das<br />

Bruttoeinkommen im Einzelfall erheblich höher sein, ohne dass sich dies auf das Ergebnis<br />

(Einkommen im Sinne des BAföG) auswirken muss.<br />

Internetadressen:<br />

www.bmbf.de/pub/bafoeg_flyer.pdf<br />

Die wichtigsten bundesweiten Begabtenför<strong>der</strong>ungswerke und Stiftungen<br />

www.deutschland-stipendium.de/de/1625.php<br />

Doktorandenför<strong>der</strong>ung<br />

Für die För<strong>der</strong>ung von Doktoranden sind die jeweiligen Bundeslän<strong>der</strong> zuständig. Antragsberechtigt<br />

sind alle, die ein Hochschulstudium mit weit überdurchschnittlichen Leistungen abgeschlossen<br />

haben und deutsche Staatsbürger sind (ausländische Staatsbürger nur unter bestimmten<br />

Voraussetzungen). Die Stipendien werden öffentlich ausgeschrieben, die Auswahl treffen die<br />

jeweiligen Universitäten. Weitere Auskünfte erteilen die Stipendien-Referate <strong>der</strong> Universitäten.


Postdoktorandenför<strong>der</strong>ung<br />

Junge promovierte Wissenschaftler (Altersgrenze 30), <strong>der</strong>en Promotion außerordentliche<br />

Qualitäten aufweist, können sich von <strong>der</strong> Deutschen Forschungsgemeinschaft unterstützen<br />

lassen. Sie sollen die Möglichkeit erhalten, sich in einem begrenzten Zeitraum in die<br />

Grundlagenforschung einzuarbeiten und sich dadurch für Tätigkeiten auch außerhalb <strong>der</strong><br />

Hochschulen zu qualifizieren.<br />

Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG)<br />

53170 Bonn, Tel. 0228/885-1, Fax 0228/885-2777<br />

www.dfg.de<br />

För<strong>der</strong>ung für Auslandsstudien<br />

Der Deutsche Akademische Austauschdienst (DAAD), eine Einrichtung <strong>der</strong> Hochschulen<br />

<strong>der</strong> BRD, hat die Aufgabe, die internationalen Beziehungen im Hochschulbereich zu<br />

för<strong>der</strong>n. Der DAAD vergibt daher Stipendien zur För<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Aus- und Weiterbildung<br />

sowie von Forschungsarbeiten an deutsche und ausländische Studierende, Graduierte,<br />

Praktikanten, jüngere Wissenschaftler und Hochschullehrer aller Fachrichtungen. Außerdem<br />

vermittelt und för<strong>der</strong>t <strong>der</strong> DAAD deutsche wissenschaftliche Lehrkräfte aller Fachrichtungen<br />

an ausländischen Hochschulen. Informationen beim DAAD direkt o<strong>der</strong> bei den<br />

Auslandsreferaten <strong>der</strong> Universitäten.<br />

www.daad.de<br />

För<strong>der</strong>ung für behin<strong>der</strong>te Studenten<br />

Für die För<strong>der</strong>ung von behin<strong>der</strong>ten Studenten gelten zunächst die Bestimmungen des<br />

BAföG. Bei einer Überschreitung <strong>der</strong> För<strong>der</strong>ungshöchstdauer bedingt durch die Behin<strong>der</strong>ung<br />

wird aber die För<strong>der</strong>ung weiterhin in voller Höhe als Zuschuss geleistet. Weiterhin<br />

können behin<strong>der</strong>te Studierende auch das Bundessozialhilfegesetz in Anspruch nehmen.<br />

Auskunft bei Arbeitsämtern o<strong>der</strong> Sozialberatungsstellen <strong>der</strong> Studentenwerke.<br />

45


46<br />

Erziehungshilfen / Anlaufstellen<br />

Starke Kin<strong>der</strong> <strong>–</strong> starke Eltern<br />

ist ein Kursangebot für alle Mütter und Väter, die mehr Freude, Leichtigkeit und zugleich<br />

mehr Sicherheit in <strong>der</strong> Erziehung erreichen möchten. Erziehung bedeutet für Sie als Eltern,<br />

Ihrem Kind nachahmenswerte Beispiele und vor allem Liebe zu geben. Und wie Sie wissen,<br />

kann das manchmal sehr aufreibend sein.<br />

Erziehung ist eben auch harte Arbeit. Wir, <strong>der</strong> Deutsche Kin<strong>der</strong>schutzbund (DKSB), unter-<br />

stützen Sie mit unseren Elternkursen darin, Ihren Familienalltag gelassener und souveräner<br />

zu meistern. Denn diese Kurse<br />

stärken das Selbstbewusstsein von Müttern, Vätern und Kin<strong>der</strong>n,<br />

helfen, den Familienalltag zu entlasten und das Miteinan<strong>der</strong> zu verbessern,<br />

zeigen Wege, um Konflikte zu bewältigen und zu lösen,<br />

bieten Raum zum Nachdenken und zum Austausch mit an<strong>der</strong>en Müttern und Vätern,<br />

eröffnen Ihnen Chancen, Freiräume für sich selbst zu schaffen und frische Kraft zu tanken,<br />

informieren über allgemeine Erziehungsthemen und über Kin<strong>der</strong>rechte.<br />

Und: Die Elternkurse machen einfach Spaß.<br />

STEP - Elterntraining<br />

STEP ist ein systematisches Weiterbildungskonzept zum Thema Kin<strong>der</strong>erziehung. STEP, das<br />

Elterntraining, hilft Eltern, ein kooperatives, stressfreies Zusammenleben in <strong>der</strong> Familie zu<br />

erreichen und eine tragfähige, erfüllende Beziehung mit ihren Kin<strong>der</strong>n aufzubauen. Aus <strong>der</strong><br />

Erkenntnis heraus, dass we<strong>der</strong> die autoritäre noch die antiautoritäre Kin<strong>der</strong>erziehung den Anfor<strong>der</strong>ungen<br />

<strong>der</strong> heutigen Gesellschaft gerecht wird, bietet STEP die Prinzipien einer demokratischen<br />

Kin<strong>der</strong>erziehung als Antwort auf die Herausfor<strong>der</strong>ungen unserer Zeit. Die Grundidee<br />

des Konzepts ist die Gleichwertigkeit <strong>der</strong> Eltern (o<strong>der</strong> an<strong>der</strong>er Erziehenden) und Kin<strong>der</strong><br />

als würdige Menschen sowie das Recht und die Pflicht aller zu gegenseitigem Respekt.


Telefonberatung für Heranwachsende<br />

Bei Liebeskummer, Stress in <strong>der</strong> Schule o<strong>der</strong> Familienkrach greifen Kin<strong>der</strong> und Jugendliche<br />

in Deutschland immer öfter zum Telefon. Unter <strong>der</strong> kostenlosen und bundesweit einheitlichen<br />

„Nummer gegen Kummer“ finden sie aufmerksame Zuhörer und sensible <strong>Ratgeber</strong>.<br />

Strenge Vertraulichkeit ist dabei gewahrt. Allein im vergangenen Jahr gingen rund 3,6<br />

Millionen Anrufe ein.<br />

Kostenlos und bundesweit einheitliches Sorgentelefon montags bis samstags<br />

14:00 bis 20:00 Uhr: 08 00-1 11 03 33<br />

Zentrale Beratungsstellen<br />

Kin<strong>der</strong>schutzbund: www.dksb.de/content/start.aspx<br />

Jugendämter: www.jugendaemter.com<br />

Caritas: www.caritas.de<br />

Katholische Familienzentren: http://thema.erzbistum-koeln.de/kath-familienzentren<br />

Familienzentren (je Bundesland)<br />

Internetadressen:<br />

www.sesk.de<br />

www.instep-online.de<br />

www.jugendaemter.com<br />

www.caritas.de<br />

http://thema.erzbistum-koeln.de/<br />

kath-familienzentren<br />

www.kin<strong>der</strong>aerzte-im-netz.de/bvkj/<br />

show.php3?id=1<br />

Wichtig: Notrufummern<br />

Polizei Notruf 110<br />

Feuerwehr und<br />

Rettungsdienst 112<br />

Telefonseelsorge 08 00 - 1 11 01 11<br />

Giftnotrufzentrale 02 28 - 2 87 32 11<br />

Ärztlicher Notdienst 01 80 - 5 04 41 00<br />

Zahnärztlicher<br />

Notdienst 01 80 - 98 67 00<br />

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48<br />

Gesundheit<br />

Impfplan <strong>der</strong> STIKO* für das 1. Lebensjahr<br />

Impfung Alter U<br />

DTPa + Polio + Hib I + Hepatitis B I 12. - 16. Woche U4<br />

Pneumokokken I 14. - 16. Woche<br />

DTPa + Polio + Hib II + Hepatitis B II + Pneumokokken II 18. - 22. Woche<br />

DTPa + Polio + Hib III + Hepatitis B III + Pneumokokken III 24. - 28. Woche U5<br />

DTPa + Polio + Hib IV + Hepatitis B IV 12. Monat U6<br />

MMR I + Varicellen 11. - 14. Monat<br />

Hib = Hämophilus-Influenza-B-Impfung gegen eine bestimmte Form <strong>der</strong> bakteriellen Hirnhautentzündung,<br />

die bei Säuglingen und Kleinkin<strong>der</strong>n sehr häufig ist, Polio = Injektionsimpfung<br />

gegen Kin<strong>der</strong>lähmung, DTPa = Diphterie-Tetanus-Pertussis (Keuchhusten)-Kombinationsimpfstoff,<br />

Hepatitis B = Impfung gegen Leberentzündung, MMR = Masern- Mumps-Röteln-Impfung,<br />

Varicellen = Windpocken<br />

*Ständige Impfkomission des Bundesgesundheitsamtes<br />

Impfempfehlungen<br />

Der Impfplan <strong>der</strong> STIKO enthält allgemeine Impfempfehlungen für Eltern und Ärzte, es<br />

handelt sich also um öffentlich empfohlene Impfungen. Das bedeutet auch finanzielle und<br />

juristische Absicherung im Impfschadensfall für alle Beteiligten (Impfling, Eltern, Ärzte). Die<br />

letztlich verbindliche Entscheidung über die Art und Anzahl <strong>der</strong> Imfpungen treffen die Eltern<br />

nach entsprechen<strong>der</strong> Information durch den behandelnden Arzt. Es gibt in Deutschland<br />

keine Pflichtimpfungen mehr, wie z. B. die Pockenimpfung bis 1979. Alle Impfungen werden<br />

im Einzelfall hinsichtlich ihres individuellen Nutzens und Risikos geprüft und entsprechend <strong>der</strong><br />

Entscheidung <strong>der</strong> Eltern durchgeführt o<strong>der</strong> nicht durchgeführt.


U-Untersuchungen<br />

Zweck dieser Vorsorgeuntersuchungen ist die Früherkennung von Krankeiten, die die<br />

normale körperliche und geistige Entwicklung Ihres Kindes in nicht geringfügigem Maße<br />

gefährden. Früherkennung ist Voraussetzung für eine erfolgreiche Behandlung.<br />

Deshalb: Nehmen Sie alle Untersuchungstermine wahr. Befolgen Sie die Ratschläge<br />

Ihres Arztes zu Kontrollen und Nachuntersuchungen.<br />

Neu sind vier zusätzliche Vorsorge-Untersuchungen im Alter von 3 Jahren (U7a),<br />

7-8 Jahren (U10), 9-10 Jahren (U11) und 16-17 Jahren (J2).<br />

Impfplan<br />

U1<br />

bei Geburt<br />

U6<br />

10.-12. Monat<br />

U10<br />

6-7 Jahre<br />

Wo kann man sich über Fachärzte o<strong>der</strong> Kliniken informieren?<br />

www.kin<strong>der</strong>aerzte-im-netz.de<br />

www.kin<strong>der</strong>krankenpflege-netz.de/kin<strong>der</strong>kliniken.shtml<br />

www.arzt.de/<br />

U2<br />

3.-10. Tag<br />

U7<br />

21.-24. Monat<br />

U11<br />

9-10 Jahre<br />

www.aponet.de/notdienst/<br />

www.zahnarzt-notdienst.de/<br />

U3<br />

4.-5. Woche<br />

U7a<br />

34.-36. Monat<br />

J1<br />

13 Jahre<br />

U4<br />

3.-4. Monat<br />

U8<br />

46.-48. Monat<br />

J2<br />

16-17 Jahre<br />

U5<br />

6.-7. Monat<br />

U9<br />

60.-64. Monat<br />

www.kin<strong>der</strong>gesundheit-info.de/fuer-eltern/kin<strong>der</strong>sicherheit/kin<strong>der</strong>sicherheit06/giftnotruf2/<br />

49


50<br />

Kostenlose Internetportale für Kin<strong>der</strong><br />

Das Internet ist heute nicht mehr aus unserem Leben wegzudenken und gewinnt ständig<br />

an Bedeutung: Immer mehr Menschen nutzen das weltweite Netz. Es geht darum, sich zu<br />

informieren, sich mit an<strong>der</strong>en auszutauschen, Informationen bereitzustellen, Kontakte zu<br />

knüpfen, kreativ zu werden o<strong>der</strong> einzukaufen. Blogs, Singlebörsen und Foren sprießen aus<br />

allen Ecken.<br />

Doch im Internet lauern auch Risiken, die nicht zu unterschätzen sind. Kin<strong>der</strong> und Jugendliche<br />

sind beson<strong>der</strong>s gefährdet. Sie gehen häufig unwissend zu leichtfertig mit den Risiken<br />

des Internets um. Regeln müssen beachtet werden, denn das Internet bietet nicht nur viele<br />

Möglichkeiten, es birgt auch unzählige Gefahren. Zum einen stellen lästige Computerviren<br />

sowie „Abzockereien“ eine Gefahr dar. Außerdem bietet das weltweite Netz viele Möglichkeiten<br />

von Manipulationen. Zudem stellt es ein Forum für Gewalt, Pornographie und illegale<br />

(verbotene) Machenschaften dar. Lei<strong>der</strong> tummeln sich im Internet viele fragwürdige Gestalten,<br />

die versuchen, sich unter einem Tarnmantel an an<strong>der</strong>e heranzumachen.<br />

Der Computer sollte also zum einen über einen guten aktuellen Virenschutz verfügen, zum<br />

an<strong>der</strong>en sollten beim Surfen die Sicherheitsregeln beachtet werden.<br />

Infos hierzu stellt das Bundesministerium für Familie unter<br />

www.surfen-ohne-risiko.net bereit.


Kostenlose Internetportale für Kin<strong>der</strong>:<br />

www.blinde-kuh.de<br />

Die Seite wird von dem Verein “Blinde Kuh” mit Sitz in Hamburg gemacht. Für kleinere<br />

Kin<strong>der</strong> ohne Lesekenntnisse gibt es auch eine Suchfunktion. Die Seite enthält eine breite<br />

Auswahl, ein Verzeichnis nach Themen. Zudem Internet-Tipps für die Eltern.<br />

www.fragfinn.de<br />

Der Betreiber <strong>der</strong> Seite ist die Freiwillige Selbstkontrolle Multimedia-Diensteanbieter<br />

e.V. <strong>–</strong> kurz FSM genannt <strong>–</strong> mit Sitz in Berlin. Finn ist eine Raupe, die mit<br />

den Kin<strong>der</strong>n auf die Suche nach interessanten Kin<strong>der</strong>seiten geht. Auf dem PC<br />

kann eine fragFinn-Kin<strong>der</strong>schutzsoftware eingerichtet werden, die dann keine<br />

fragwürdigen Seiten auf den PC zulässt.<br />

www.helles-koepfchen.de<br />

Der Betreiber <strong>der</strong> Seite ist die Firma „InSentio” in Mainz. Eine Suchfunktion ist vorhanden.<br />

Es gibt Neues aus aller Welt. Das Beson<strong>der</strong>e: Kin<strong>der</strong> können als Reporter die Seite aktiv<br />

mit gestalten. Es gibt Basteltipps, Ideen zum Mitmachen und Ausprobieren.<br />

www.kika.de<br />

KI.KA wird von den öffentlich-rechtlichen Sen<strong>der</strong>n ARD und ZDF in Erfurt produziert. Die<br />

Inhalte im Internet sind kostenlos und werbefrei. Die Redaktion achtet auf grafische und inhaltliche<br />

Qualität, Sicherheit und Aktualität <strong>der</strong> Seiten. In den Jahren 2005 und 2007 wurde<br />

KI.KA mit dem Gütesiegel des Erfurter Netcodes ausgezeichnet.<br />

www.kin<strong>der</strong>netz.de<br />

Kin<strong>der</strong>netz ist ein Angebot des Südwestrundfunks. Bereits im Jahr 1998 wurde die Seite als<br />

bestes Online-Produkt für Kin<strong>der</strong> im Alter zwischen 8 und 12 Jahren ausgezeichnet. Fünf<br />

Jahre später wurde sie wie<strong>der</strong> als beste Portalseite für Kin<strong>der</strong> mit dem Goldenen Webspat-<br />

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52<br />

zen des Kin<strong>der</strong>film- und Fernsehfestivals in Gera ausgezeichnet. Das Angebot von Kin<strong>der</strong>-<br />

netz ist sehr umfangreich. Es besteht die Möglichkeit, eine eigene Homepage einzurichten<br />

o<strong>der</strong> sich im „Netz-Treff” mit an<strong>der</strong>en Kin<strong>der</strong>n mittels Chat und Foren auszutauschen.<br />

Hierfür wird die Unterschrift <strong>der</strong> Eltern benötigt.<br />

www.tivi.de<br />

Tivi ist ein Angebot des ZDF in Mainz. Es ging vor 10 Jahren online. Jetzt gehört die Seite zu<br />

den bekanntesten und beliebtesten Seiten für junge Nutzer im Netz. Tivi bietet kindgerechte<br />

und umfassende Informationen sowie Interaktionsmöglichkeiten. Die Zielgruppe sind die 7-<br />

bis 12-Jährigen. Das Angebot gestaltet sich ähnlich wie „kin<strong>der</strong>netz”. Ein kontrollierter Chat<br />

steht zur Verfügung, für den die Unterschrift <strong>der</strong> Eltern benötigt wird.<br />

www.toggo.de<br />

Toggo ist ein Angebot des Privatsen<strong>der</strong>s Super RTL in Köln. Ziegruppe sind die 3- bis<br />

13-Jährigen. Zur Verfügung stehen: eine Entdeckerzone mit Experimenten zum zu Hause<br />

nachmachen, Spiele und Informationen. Nachteil ist <strong>der</strong> hohe Werbeanteil auf den Seiten.


Unfällen vorbeugen<br />

Kin<strong>der</strong> wollen die Welt entdecken, sind neugierig, ertasten und testen alle für sie erreichbaren<br />

Plätze und Objekte. Nichts scheint vor ihnen sicher. Meist sind sie dabei sehr aktiv,<br />

sausen blitzschnell von einem Ort an einen an<strong>der</strong>en. Naturgemäß fehlt es ihnen dabei mangels<br />

Erfahrung am Gespür für drohende Gefahren. Doch in unseren technisierten Haushalten<br />

und unseren Außenanlagen mit mo<strong>der</strong>nsten Geräten lauern immer mehr Risiken. So<br />

verunglücken jährlich allein im häuslichen Umfeld mehr als 250.000 Kin<strong>der</strong> unter 15 Jahren.<br />

Um jedes Unglück abwenden zu können, müssen Eltern ihre Augen scheinbar überall<br />

haben. Doch dies ist im Alltag nicht immer lückenlos möglich. Daher beruhigt es sehr, den<br />

eigenen Haushalt so sicher wie möglich zu gestalten.<br />

Folgen Sie uns auf einem Sicherheits-Rundgang durch Ihre Wohnung. Nach einigen<br />

Anpassungen in Ihrem vertrauten Heim gewinnen Sie als Eltern mehr Ruhe und müssen<br />

nicht ständig Verbote aussprechen. Auch für das Kind ist es sicher schöner, sich in einer<br />

„entschärften“ Welt freier bewegen zu können.<br />

Allgemeine Sicherheitstipps<br />

Sichern Sie große Objekte gegen Umsturz<br />

Erwachsene kämen nie auf die Idee, sich an Vasen, Klei<strong>der</strong>stän<strong>der</strong>n, Regalen o<strong>der</strong> TV-<br />

Geräten festzuhalten <strong>–</strong> Kleinkin<strong>der</strong> immer! Ihnen fehlen die nötigen Erfahrungen, welche<br />

Objekte beweglich und schwer sind. Entfernen Sie solche Gegenstände aus <strong>der</strong> Reichweite<br />

<strong>der</strong> Kleinkin<strong>der</strong> o<strong>der</strong> befestigen Sie diese hinreichend.<br />

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54<br />

Verhin<strong>der</strong>n Sie den Zugriff auf alle gefährlichen Objekte<br />

Gefahren gehen nicht nur von Medikamenten, Reinigungsmitteln und an<strong>der</strong>en Chemikalien<br />

aus, welche als giftig o<strong>der</strong> explosiv gekennzeichnet sind. Babys und Kleinkin<strong>der</strong> erkunden<br />

ihre Umwelt gern, indem sie alles Erreichbare in den Mund nehmen o<strong>der</strong> Dinge zu sich<br />

herunterziehen. Deswegen gehören nicht nur Messer, Scheren und an<strong>der</strong>e scharfe Objekte<br />

aus <strong>der</strong> Reichweite <strong>der</strong> Kleinen. Auch beim Fall von Geschirr und an<strong>der</strong>en bewegbaren<br />

Haushaltsgegenständen wirken Kräfte, die zu gefährlichen Verletzungen führen können.<br />

Gerade bei häufig verwendeten Produkten vergisst man schnell, welche Gefahren bei unsachgemäßem<br />

Umgang mit ihnen verbunden sind. Sichern Sie auch Feuerzeuge, Kosmetika,<br />

Spraydosen, Putz- und Spülmittel, Alkohol usw. vor dem unbekümmerten Zugriff ihrer<br />

Kin<strong>der</strong>. Artikel ohne kin<strong>der</strong>gesicherte Verschlüsse dürfen für diese nicht erreichbar sein.<br />

Durch die Montage spezieller Türsicherungen und Schubladenriegel verhin<strong>der</strong>n sie den<br />

Zugriff auf die in den Schränken gelagerten Objekte. Zudem schützen sie ihre Kin<strong>der</strong> damit<br />

vor Fingerquetschungen und herausfallenden Schubladen. Entsprechende Sicherungen<br />

für 2,<strong>–</strong> bis 3,<strong>–</strong> Euro finden Sie im Fachhandel.<br />

Sichern Sie frei zugängliche Steckdosen ab<br />

Babys und Kleinkin<strong>der</strong>n fehlt es zunächst an Gefahrenbewusstsein. Sie spielen mit allem,<br />

was sie mit ihren Händen erreichen können und ahmen gern die Handlungen <strong>der</strong> Erwachsenen<br />

nach. Sie ziehen mitunter auch an Elektrosteckern o<strong>der</strong> -kabeln. Sichern Sie also<br />

auch jene Steckdosen, die dauerhaft mit Steckern belegt sind, jeweils mit einem speziellen<br />

Steckdosenschutz für Kin<strong>der</strong>. Die dünnen Kunststoff-Schutzvorrichtungen sind im Handel<br />

leicht und günstig zu finden und schnell montiert.


Verbergen Sie elektrische Kabel<br />

Von Stromleitungen gehen zahlreiche Gefahren für die noch unerfahrenen Kin<strong>der</strong> aus.<br />

Neben dem Umsturz <strong>der</strong> angeschlossenen Geräte kommt es auch immer wie<strong>der</strong> zu Erdrosselungen.<br />

Da Kin<strong>der</strong> bisweilen auf den Kabeln herumkauen, kann es auch zu lebensgefährlichen<br />

Stromschlägen kommen. Trennen und verstecken Sie die Stromkabel <strong>der</strong><br />

in Ihrer Abwesenheit nicht benutzten Geräte. Leitungen von Geräten, die dauerhaft am<br />

Netz hängen müssen, sollten mit Kabelschächten o<strong>der</strong> ähnlichem gesichert werden.<br />

Beseitigen Sie Stolperstellen<br />

In Deutschland sind Sturzunfälle die häufigste Verletzungsursache bei Kleinkin<strong>der</strong>n. Jährlich<br />

sind ca. 700.000 Unfälle auf Stürze zurückzuführen. Spätestens wenn Ihr Kind anfängt<br />

zu laufen, sollten Sie alle Stolperstellen (Hin<strong>der</strong>nisse, Unebenheiten) entschärfen. Das<br />

Verstecken von Telefonkabeln und Glätten von Teppichen ist meist nur eine temporäre<br />

Lösung. Besser ist, die Auslegware mit geeigneten Gleitschutz-Unterlagen, sogenannten<br />

„Rutschmatten“ o<strong>der</strong> Klebe-Verbindungen zu fixieren. Das gilt auch für kleine Läufer und<br />

Matten, die schnell zur Rutschfalle werden können.<br />

Lassen Sie Ihr Kind weich fallen<br />

Stürze sind nie ungefährlich, auch wenn sie in den allermeisten Fällen keine (messbaren)<br />

Folgen haben. Da Kleinkin<strong>der</strong> sehr häufig stürzen, sollte die Vorbeugung vor Verletzungen<br />

allerhöchste Priorität haben. In den für das Kind zugänglichen Räumen sollte <strong>der</strong> Boden<br />

weiche Beläge erhalten. Ein Steinfußboden mag pflegeleichter sein als Teppich, Kork<br />

o<strong>der</strong> Schaumstoff. Nach einem fatalen Sturz auf den harten Untergrund kommen aber im<br />

schlimmeren Fall viel belasten<strong>der</strong>e Aufgaben auf einen zu. Wenn Sie beim Teppichkauf die<br />

Wahl haben, entscheiden Sie sich besser für die weichere Variante.<br />

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56<br />

Entschärfen Sie gefährliche Ecken und Kanten<br />

Wenn Kin<strong>der</strong> selbständig durch die Wohnung krabbeln und ihre Umgebung erkunden,<br />

sind sie in ihrem Tatendrang und in ihrer Spontaneität nicht immer von scharfen Kanten<br />

fern zu halten. Wie schwer man sich dort verletzen kann, bedenkt Ihr Kind meist erst<br />

dann, wenn es diese Erfahrung bereits gemacht hat. Hier hilft günstig und zuverlässig <strong>der</strong><br />

sogenannte „Kantenschutz“. Kleben Sie die Eckenschützer aus weichem Kunststoff auf<br />

möglichst viele Ecken und Kanten. Da die Kleinen überall stürzen können, sollten nicht nur<br />

die Kanten in <strong>der</strong> Kopfhöhe <strong>der</strong> Kin<strong>der</strong> gesichert werden. Denken Sie ebenso an Kanten<br />

nie<strong>der</strong>er Möbel, wie Couchtische. Im Fachhandel finden Sie auch Abdeckungen für<br />

„scharfe“ Treppenkanten.<br />

Kontrollieren Sie das Raumklima<br />

Viele Eltern meinen es „zu gut“ mit ihren Babys und heizen die Wohnräume bis zu sommerlichen<br />

Temperaturen auf. In <strong>der</strong> Folge dieses falschen Fürsorge-Verständnisses kann<br />

es zum sogenannten plötzlichen Säuglingstod kommen. Das Babybett sollte nicht direkt in<br />

<strong>der</strong> Sonne und nicht neben <strong>der</strong> Heizung stehen. Hängen Sie in den Räumen, in denen sich<br />

Ihr Baby aufhält, Thermometer auf. Die Raumtemperaturen sollten den Bereich zwischen<br />

16 und 20 °C niemals deutlich über- bzw. unterschreiten. Die regelmäßige Überprüfung<br />

<strong>der</strong> Temperaturen in den betreffenden Räumen sollte Teil Ihrer täglichen Routine werden.<br />

Sie kostet kaum Zeit und bewahrt Sie vor bösen Überraschungen. Sollten Sie Ihr Baby<br />

einmal bei Freunden etc. in einem Raum ohne Thermometer unterbringen, so fühlen Sie<br />

ihm häufiger den Bauch, um eine drohende Überwärmung o<strong>der</strong> Unterkühlung rechtzeitig<br />

zu erkennen. Achten Sie ebenso auf eine angemessene Luftfeuchtigkeit. Diese sollte im<br />

Bereich von 60 <strong>–</strong> 70 % liegen. Liegt sie dauerhaft unter 50 %, finden Sie im Fachhandel verschiedene<br />

Arten von Luftbefeuchtern. Für eine ausreichende Belüftung aller Zimmer sorgen<br />

Sie, indem Sie dort zwei- bis dreimal pro Tag stoßlüften (mit weit geöffneten Fenstern für<br />

ca. 10 Minuten). Diese Routine ist für die Erwachsenen ebenso gut wie für die Kin<strong>der</strong>.


Schrauben Sie Regale an <strong>der</strong> Wand an<br />

Kin<strong>der</strong> klettern auch auf Regale, die leicht ein- o<strong>der</strong> umstürzen können. Durch stabile<br />

Wandverbindungen mit Metallwinkeln, Schrauben und Dübeln min<strong>der</strong>n Sie dieses Risiko.<br />

Behin<strong>der</strong>n Sie den Zugriff auf Mülleimer<br />

Die natürliche Neugierde treibt Kleinkin<strong>der</strong> dazu, ihr gesamtes Umfeld zu erforschen.<br />

Sobald sie sich selbständig aufrichten können, sind auch Papierkörbe und Mülleimer nicht<br />

mehr davon ausgenommen. Die dort entdeckten Gegenstände werden meist auch in den<br />

Mund genommen. Versuchen Sie dem vorzubeugen. Entwe<strong>der</strong> Sie verwenden ausschließlich<br />

Abfallbehälter mit Spezialabdeckungen o<strong>der</strong> Verschlussmechanismen. Treteimer stellen<br />

zumindest für die jüngeren Kin<strong>der</strong> eine Hürde dar. Besser ist es sicherlich, die Abfallbehälter<br />

gleich jenseits <strong>der</strong> Reichweite <strong>der</strong> Kleinen aufzustellen, z. B. in mit Schrankschlössern<br />

versehenen Schränken. Entsprechende Möbelsicherungen bietet <strong>der</strong> Handel in vielen<br />

Varianten bereits ab ca. zwei Euro an.<br />

Versperren Sie die Türen unsicherer Räume<br />

Nicht alle von Ihnen erkannten Unfallgefahren lassen sich (sofort) beseitigen. Halten Sie die<br />

Türen <strong>der</strong> Zimmer verschlossen, in die Ihr Kind nicht gelangen soll. Die Schlüssel können mit<br />

Selbstklebehaken am Rahmen aufgehängt werden <strong>–</strong> oberhalb <strong>der</strong> Reichweite Ihres Kindes!<br />

Lassen Sie Ihr Kind nicht mit Plastiktüten spielen<br />

Alle Kin<strong>der</strong> lieben es, sich zu verstecken. Gern ziehen sie sich dazu auch Plastiktüten über<br />

den Kopf. Dies kann fatale Folgen haben. Nach wie vor kommen jährlich mehrere Kin<strong>der</strong><br />

durch mechanisches Ersticken um. Beugen Sie diesem Risiko vor, indem Sie die Kunststofftüten<br />

konsequent aus <strong>der</strong> Reichweite Ihres Kindes halten. Machen Sie es sich zur Routine,<br />

die Tüten nach dem Ausräumen gleich sicher wegzulegen.<br />

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58<br />

Verbannen Sie giftige Pflanzen<br />

Die Pflanzenkenntnis von Erwachsenen und Kin<strong>der</strong>n nimmt eher ab als zu. Manche Pflanzen<br />

sind gefährlich, einige wenige sogar lebensgefährlich. Es ist also nicht völlig auszuschließen,<br />

dass sich ein Kind durch Pflanzen vergiftet. Zum Glück verlaufen fast alle Pflanzenvergiftungen<br />

glimpflich. Die größere Gefahr geht von <strong>der</strong> nachträglichen Behandlung<br />

aus, sei es durch unangemessen agierende Ärzte o<strong>der</strong> panisch reagierende Eltern, die auf<br />

alte Hausmittel schwören. Beugen Sie doppelt vor: Ermitteln Sie einen in diesem Bereich<br />

qualifizierten Mediziner, bevor sich <strong>der</strong> potentielle Vergiftungsfall einstellt. Testen Sie sein<br />

Spezialwissen an und lassen Sie sich geeignete Literatur für einen Pflanzen-Check nennen.<br />

Suchen Sie in Ihrem Pflanzenbestand nach den wenigen Arten, von denen eine Gefahr<br />

ausgehen könnte. Ersetzen Sie diese ebenso wie Pflanzen, die Sie in <strong>der</strong> Vergangenheit<br />

mit starken Insektiziden besprüht haben. Zudem sollte auch mit Düngemittel versetztes<br />

Gießkannenwasser aus <strong>der</strong> Reichweite Ihrer Kin<strong>der</strong> entfernt werden.<br />

Versperren Sie Treppenzugänge mit einem Gitter<br />

Treppen sind zumindest in den ersten fünf Lebensjahren eine nicht zu unterschätzende<br />

Gefahr für Kin<strong>der</strong>. Bereits jüngste Babys versuchen, krabbelnd die gesamte Wohnung zu<br />

erkunden und machen dabei nur vor physischen Hin<strong>der</strong>nisse halt. Mit einem Treppengitter<br />

<strong>–</strong> ab rund 40,<strong>–</strong> Euro <strong>–</strong> ist es auch in unbeobachteten Momenten vor lebensgefährlichen<br />

Stürzen geschützt. Achten Sie beim Kauf darauf, dass die Gitter solide befestigt werden<br />

können <strong>–</strong> Klemmgitter bergen ein Restrisiko! Prüfen Sie bei freitragenden Treppen auch die<br />

Größe <strong>der</strong> Stufenzwischenräume. Verdecken Sie diese Löcher übergangsweise mit zugeschnittenen<br />

Brettern o<strong>der</strong> ähnlichem, wenn Ihr Baby sich dort hindurchzwängen könnte.<br />

Geben Sie Ihrem Kind zusätzlichen Halt, sobald es so gut laufen kann, dass es alleine die<br />

Treppe besteigen darf. Knüpfen Sie ein Seil an das Treppengelän<strong>der</strong>, damit es hier solange<br />

Halt findet, bis es zum Handlauf hinaufgreifen kann.


Beugen Sie Unglücken an den Fenstern vor<br />

Sobald Ihr Kind klettern kann, kommen auch Fenstergriffe in seine Reichweite. Bevor Ihr<br />

Kind dieses Geschick entwickelt, sollten Sie die Fenster Ihrer Wohnung lieber frühzeitig<br />

gesichert haben. Tauschen Sie die Fenstergriffe gegen abschließbare Ausführungen aus.<br />

Alternativ können Sie auch Sicherungen an den Fensteroberseiten montieren, die die<br />

Öffnung <strong>der</strong> Flügel auf einen unkritischen Radius beschränken. Wenn Sie den Bau eines<br />

Eigenheimes im Blick haben, sollten Sie gleich die Montage von Sicherheitsprodukten in<br />

Ihre Planungen einbeziehen. Weitere Informationen über geeignete Fenstervarianten und<br />

Nachrüstsätze erhalten Sie im Fachhandel.<br />

Machen Sie Glastüren kenntlich<br />

Spätestens wenn Kin<strong>der</strong> durch die Wohnung toben, nehmen sie große Glasflächen nicht<br />

mehr als Wand wahr. Durch Anbringung von Aufklebern in Augenhöhe <strong>der</strong> Kleinen reduzieren<br />

Sie das Unfallrisiko erheblich. Bei Neukauf <strong>der</strong> Glastüren sollten bruchsichere Varianten<br />

bevorzugt werden. Zur Nachbesserung eignen sich Splitterschutzfolien.<br />

Gefahrenabwehr in <strong>der</strong> Küche<br />

Für kleine Kin<strong>der</strong> ist die Küche einer <strong>der</strong> aufregendsten Orte. Hier gibt es in Schränken,<br />

Schubladen, Kühlschrank und Backofen viel zu entdecken. Treffen Sie die passenden<br />

Vorkehrungen, damit Ihre Kleinen hierbei nicht allzu selbstständig agieren.<br />

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60<br />

Verhin<strong>der</strong>n Sie das Anschalten von Herd und Ofen<br />

Die mit dem unkontrollierten Betrieb von Herd und/o<strong>der</strong> Backofen verbundenen Gefahren<br />

können gar nicht hoch genug eingestuft werden. Vergessen Sie nie, die Bedienschalter Ihres<br />

Herdes zu sichern. Hat <strong>der</strong> Hersteller Ihres Gerätes diese Möglichkeit nicht vorgesehen, sorgen<br />

Sie für die Nachrüstung von Sicherheitsdrehknöpfen. Solange dies nicht erfolgt ist, sollte<br />

die Strom-Sicherung des Herdes nach <strong>der</strong> Benutzung routinemäßig ausgeschaltet werden.<br />

Beugen Sie Verbrennungen an Herd und Ofen vor<br />

Orte, an denen Erwachsene häufig hantieren, ziehen Kin<strong>der</strong> magisch an. Sie ziehen sich am<br />

Herd hoch o<strong>der</strong> ertasten, was da oben wohl stehen mag. Den schnellen Griff auf die heiße<br />

Herdplatte kann man im Zweifelsfall nicht schnell genug verhin<strong>der</strong>n. Böse Verbrennungen<br />

o<strong>der</strong> Verbrühungen durch heißes Wasser o<strong>der</strong> Öl mit lebenslangen Entstellungen sind die<br />

drohende Folge.<br />

Bringen Sie ein Schutzgitter an Ihrem Herd an. Im Handel finden Sie ab ca. 17,<strong>–</strong> Euro<br />

Herdschutzgitter verschiedenster Ausführungen. Drehen Sie Pfannenstiele und Topfgriffe<br />

vom vor<strong>der</strong>en Herdrand weg. Nutzen Sie zum Kochen auch bei montiertem Schutzgitter<br />

möglichst die hinteren Kochplatten. Ein aufgeheizter Backofen ist ähnlich gefährlich: Der Griff<br />

auf die heiße Scheibe führt schnell zu Verbrennungen. Montieren Sie ein Backofen-Gitter aus<br />

Kunststoff o<strong>der</strong> eine zusätzliche Sicherheitsscheibe vor dem Backofen-Fenster. Diese erlauben<br />

weiter den Einblick in den Ofeninnenraum, isolieren aber gegen die an <strong>der</strong> Außenseite<br />

auftretende Hitze. Entsprechende Vorrichtungen sind ab 18,<strong>–</strong> Euro zu finden.<br />

Schaffen Sie Distanz zu den elektrischen Küchengeräten<br />

Wasserkocher, Kaffeemaschine, Allesschnei<strong>der</strong>, Friteuse, Bügeleisen <strong>–</strong> meist kommen in <strong>der</strong><br />

Küche zahlreiche Elektrogeräte zum Einsatz. Wenn diese für Kleinkin<strong>der</strong> erreichbar sind, können<br />

beim Herabfallen sowohl Gewicht wie Inhalt <strong>der</strong> Geräte folgenschwere Unfälle nach sich


ziehen. Geben Sie allen Elektrogeräten einen festen Platz außerhalb <strong>der</strong> Reichweite ihres<br />

Kindes. Ebenso wichtig ist es, keine Stromkabel herunterhängen zu lassen. Verstecken Sie<br />

die Kabel vor dem Zugriff <strong>der</strong> Kin<strong>der</strong>. Wo das wie beim Bügeleisen nicht immer möglich ist,<br />

sollten die Kin<strong>der</strong> niemals <strong>–</strong> auch nicht kurzzeitig <strong>–</strong> mit den Geräten allein gelassen werden.<br />

Räumen Sie solche Geräte grundsätzlich gleich nach <strong>der</strong> Benutzung wie<strong>der</strong> weg! Bügelbretter<br />

dürfen mit ihren wackeligen „Stelzen“ ebenso wenig unbeaufsichtigt herumstehen.<br />

Sie können bereits umkippen, wenn sich ein Baby daran hochziehen will.<br />

Räumen Sie spitze und scharfe Gegenstände weg<br />

Messer und spitze Gegenstände sollten we<strong>der</strong> unbeaufsichtigt auf Tischen o<strong>der</strong> Arbeitsplatten<br />

liegen noch ungesichert in Schubladen o<strong>der</strong> Spülmaschinen lagern. Unerfahrene<br />

Kleinkin<strong>der</strong> verletzen sich schnell an den mitunter skalpellscharfen Klingen. Gewöhnen<br />

Sie sich an, gefährliche Instrumente gleich nach <strong>der</strong> Benutzung wegzuräumen. Blockieren<br />

Sie den Zugriff Ihrer Kleinkin<strong>der</strong> auf die Lagerstätten, indem Sie Türen, Schubladen und<br />

Geschirrspüler mit Riegeln o<strong>der</strong> Verschluss-Streifen sichern.<br />

Sichern Sie Kühl- und Gefrierschrank<br />

In Kühlgeräten lauern viele Gefahren. Die dort gelagerten Produkte kann man keineswegs<br />

alle sorglos <strong>der</strong> Neugierde von Kleinkin<strong>der</strong>n überlassen (Alkohol etc.). Zudem wird<br />

<strong>der</strong> beleuchtete Innenraum oft als Versteck genutzt. Auch wenn Ihr Kühlschrank keinen<br />

Schnappverschluss mehr besitzt und so infolge luftdichten Verschlusses zur Todesfalle<br />

wird, kann das Kind sich beim Verstecken immer noch unterkühlen. Auch ohne hineinzukriechen,<br />

kann ein Kind sich bereits erhebliche Brandwunden holen, wenn es die Hand auf<br />

Eisflächen legt. Mit einer aufgeklebten Sicherheitsverriegelung können Sie diesen Risiken<br />

entgegenwirken.<br />

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62<br />

Räumen Sie alle Kletterobjekte aus <strong>der</strong> Küche<br />

Aus Neugierde entwickeln bereits jüngste Kin<strong>der</strong> mehr Einfallsreichtum als Sie zunächst<br />

vermuten. Sobald sie Klettern gelernt haben, nutzen sie Stühle, Tritthocker und ähnliches,<br />

um auf Arbeitsplatten und an Oberschränke zu gelangen. Räumen Sie solche Kletterhilfen<br />

aus <strong>der</strong> Küche. Wo das nicht möglich ist, sollten die Stühle übergangsweise mit Tischbeinen<br />

o<strong>der</strong> ähnlichem verbunden werden, damit sie nicht mehr in den Arbeitsbereich<br />

geschoben werden können.<br />

Unterbinden Sie das Herumtoben in <strong>der</strong> Küche<br />

Was Ihnen im Alltag nicht so schnell auffällt, wird für herumtollende Kin<strong>der</strong> schnell zur<br />

Rutschfalle. Wasser o<strong>der</strong> Fett machen aus dem zumeist glatten Küchenboden schnell<br />

eine unsichere Laufbahn. Weisen Sie Ihre Kin<strong>der</strong> wie<strong>der</strong>holt auf die Rutschgefahr hin<br />

und schaffen Sie zum Spielen einen gesicherten Platz in Ihrer Nähe.<br />

Gefahrenabwehr im Bad<br />

Das Badezimmer übt über das fließende Wasser und die vielen von den Eltern verwendeten<br />

Dinge eine große Anziehungskraft auf Kin<strong>der</strong> aus. Gerade die für Ihr Kind spannenden<br />

Aspekte stellen jedoch gleichzeitig auch Gefahrenquellen dar. Haben Sie die passenden<br />

Vorkehrungen getroffen?


Baden Sie Ihren Säugling nicht zu häufig<br />

Das tägliche Babybad muss nicht sein. Ein Baby wird, außer am Po, kaum schmutzig. Unabhängig<br />

davon, greift tägliches Baden den Schutzmantel <strong>der</strong> Haut zu sehr an. Waschen<br />

genügt vollkommen. Ein- o<strong>der</strong> zweimal pro Woche fünf bis zehn Minuten zu baden, genügt<br />

für eine angemessene Hygiene. Die ideale Badetemperatur für Babys liegt bei 38 °C. Bevor<br />

das Baby in die Wanne gesetzt wird, sollte die Wassertemperatur sowohl mit dem Thermometer<br />

als auch mit <strong>der</strong> Haut des Unterarms geprüft werden. Fügen Sie kein heißes Wasser<br />

mehr hinzu, sobald das Baby in <strong>der</strong> Wanne sitzt! Beim unbeabsichtigten o<strong>der</strong> spielerischen<br />

Öffnen <strong>der</strong> Wasserhähne kann sich Ihr Kind schwer verbrühen. Begrenzen Sie die Temperatur<br />

des heißen Wassers, indem Sie die Boilertemperatur reduzieren o<strong>der</strong> Thermostate an<br />

den Wasserarmaturen anbringen.<br />

Lassen Sie Ihr Kind nur unter Aufsicht baden<br />

Auch wenn es schwer vorstellbar erscheint, kleine Kin<strong>der</strong> können bereits bei geringem Füllstand<br />

<strong>der</strong> Badewanne ertrinken. Bereits ab 10 cm Wasserhöhe ist dieses Risiko gegeben.<br />

In 80 % aller Ertrinkungsunfälle sind Kin<strong>der</strong> bis zum 8. Lebensjahr die Opfer. Kleinkin<strong>der</strong><br />

verlieren die Orientierung, wenn ihr Kopf unter Wasser kommt. In Panik atmen sie instinktiv<br />

ein um zu schreien, wodurch sich ihre Lungen mit Wasser füllen. Sie haben noch nicht<br />

erlernt, dass sie nur den Kopf heben o<strong>der</strong> aufstehen müssen.<br />

Bleiben Sie daher stets in Blickweite zu Ihrem Kind, nachdem Sie es in die Wanne gesetzt<br />

haben! Auch die kürzeste Abwesenheit kann fatale Folgen haben. Kleinkin<strong>der</strong> ertrinken<br />

nahezu geräuschlos. Halten Sie immer alle benötigten Badeutensilien neben <strong>der</strong> Badewanne<br />

bereit. Falls Sie Anrufe nicht ignorieren können, sollte auch das Telefon vorübergehend<br />

griffbereit im Bad liegen. So lustig das Baden mit älteren Geschwistern ist, überlassen Sie<br />

dem älteren Kind niemals die Verantwortung für das jüngere. Beim Spielen, speziell beim<br />

Wetttauchen, kann das ältere Kind nicht einschätzen, wie lange das jüngere bereits unter<br />

63


64<br />

Wasser ist. Zur Sicherheit müssen die Kin<strong>der</strong> daher durchgängig von einem Erwachsenen<br />

beaufsichtigt werden.<br />

Im Bad darf niemand rutschen<br />

Harte Fußböden, Emaillewannen, Keramikbecken und Metallarmaturen: Ein Sturz im Badezimmer<br />

endet praktisch nie auf weichem Grund. Daher darf hier niemand ins Rutschen<br />

kommen. Für kleine Kin<strong>der</strong> mit ihren weichen Knochen sind Badstürze beson<strong>der</strong>s riskant.<br />

Erinnern Sie Ihr Kind wie<strong>der</strong>holt an den glatten Fußboden. Legen Sie Antirutschmatten<br />

sowohl auf den Boden als auch in Bade- und Duschwanne. Stumpfen Sie die Wasserarmaturen<br />

mit Stoßsicherungen ab. Achten Sie auch beim Kauf einer Kin<strong>der</strong>badewanne<br />

o<strong>der</strong> eines Kin<strong>der</strong>wannen-Aufsatzes für die große Wanne darauf, dass diese eine rutschsichere<br />

Einlage haben. Solche Konstruktionen dürfen we<strong>der</strong> wackeln noch kippen o<strong>der</strong><br />

abrutschen können.<br />

Halten Sie elektrische Geräte vom Wasser fern<br />

Ein auf dem Regal neben <strong>der</strong> Wanne lagern<strong>der</strong> Föhn, ein Rasierer auf <strong>der</strong> Spiegelablage:<br />

Jahrelang passiert nichts, doch das erste Mal verläuft meist tödlich! Die Apparate nach <strong>der</strong><br />

Benutzung stets durch Ziehen des Steckers vom Netz zu trennen, ist nur die zweitbeste<br />

Vorbeugung. Sicherer ist es, alle elektrischen Geräte prinzipiell fernab von Waschbecken<br />

und Badewanne zu lagern.<br />

Das Kind nie unbeaufsichtigt im Bad spielen lassen<br />

Das Badezimmer birgt mehr Gefahren als Kosmetika, Scheren, Feilen und Reinigungsmittel.<br />

Wir kämen nie auf die Idee im WC-Becken zu spielen, ein Kind durchaus. Dasselbe gilt<br />

für Waschmaschine und Trockner. Kin<strong>der</strong> entdecken diese häufig als Höhle, in <strong>der</strong> man<br />

sich gut verstecken kann. Lassen Sie Ihr Kind möglichst nicht allein im Bad spielen und


eduzieren Sie die möglichen Folgen. Sichern Sie Waschmaschine, Trockner und Toilettendeckel<br />

mit aufklebbaren Verschlüssen o<strong>der</strong> speziellen Bügeln. Bewahren Sie den Abflussstöpsel<br />

jenseits <strong>der</strong> Badewanne auf. Für Kosmetika, Medizin und Reinigungsmittel gilt dasselbe<br />

wie für den Rest <strong>der</strong> Wohnung: immer gut verschlossen wegräumen! Entfernen Sie<br />

den Schlüssel <strong>der</strong> Badezimmertür, damit sich Ihr Kind nicht einsperren kann. Ein drehbares<br />

Schild auf <strong>der</strong> Flurseite erfüllt denselben Zweck.<br />

Gefahrenabwehr im Wohnzimmer<br />

Hier trifft sich die Familie am häufigsten und man empfängt auch gern Gäste. Entsprechend<br />

stehen bei <strong>der</strong> Einrichtung des Wohnzimmers meist repräsentative Aspekte im<br />

Vor<strong>der</strong>grund. Laufwege sind durch Möbel versperrt, dekorative Teppiche rutschen o<strong>der</strong><br />

weisen hoch stehende Kanten auf. Prüfen Sie die folgenden Punkte gründlich und bessern<br />

Sie nach!<br />

Räumen Sie auch „Kleinigkeiten“ weg<br />

Gerade weil das Wohnzimmer von allen Familienmitglie<strong>der</strong>n genutzt wird, sammeln sich<br />

hier immer aufs Neue viele Gegenstände an, die nicht in die Hände von Babys und Kleinkin<strong>der</strong><br />

geraten sollten. Wenn die Kleinen Ihre Umwelt erkunden, nehmen Sie auch vieles in<br />

den Mund, was nicht essbar ist: Denken Sie für Ihr Kind mit. Suchen Sie regelmäßig auch<br />

Fußboden und Polsterritzen nach den winzigen Gebrauchsgegenständen ab, die verschluckt<br />

werden könnten. Reißzwecken, Knöpfe, Batterien, Münzen, Büroklammern etc.<br />

können im Verdauungstrakt eine fatale Wirkung entfalten. Gerade von Gästen mitgebrachte<br />

Artikel werden dabei oft übersehen. Das Liegenlassen von Streichhölzern, Zigaretten und<br />

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66<br />

ähnlichem in <strong>der</strong> Reichweite von Kin<strong>der</strong>n sollte jedoch ebenso tabu sein wie das Rauchen<br />

in <strong>der</strong>en Umgebung!<br />

Suchen Sie nach versteckten Risiken<br />

Erwachsene kriechen nicht über den Boden. Daher prüfen auch nur wenige Eltern die<br />

verdeckten Seiten ihrer Möbel. Kleine Kin<strong>der</strong> krabbeln aber in alle Ecken <strong>der</strong> Wohnung<br />

und richten sich dann unvermittelt wie<strong>der</strong> auf. Dabei schlagen sie häufig gegen scharfe<br />

Metallkanten o<strong>der</strong> hervorstehende Nägel, welche von den Eltern zuvor nicht bemerkt<br />

wurden. Schmerzhafte Kopfverletzungen sind zumeist die Folge.<br />

Suchen Sie alle Seiten ihrer Stühle und Tische nach hervorstehenden Schrauben und<br />

Nägeln ab, und versenken Sie diese. Ein aus <strong>der</strong> Sesselleiste hervorstehen<strong>der</strong> Nagel kann<br />

sich auch beim Umfallen des Sessels in den Kopf des Kindes bohren! Bei Tischen sollten<br />

Sie neben Metallstiften vor allem auf scharfe Kanten achten. Unter den meisten ausziehbaren<br />

Tischen finden sich kantige Metallschienen und Verstrebungen. Beziehen Sie auch<br />

flache Möbelstücke (Couchtische etc.) in Ihre Suche mit ein.<br />

Kin<strong>der</strong> niemals allein bei Flammen lassen<br />

Ein lo<strong>der</strong>n<strong>der</strong> Kamin und brennende Kerzen wirken auf Kin<strong>der</strong> ungemein anziehend.<br />

Ermahnungen allein reichen selbst bei etwas älteren Kin<strong>der</strong>n selten dazu aus, sie von<br />

dem Spiel mit dem Feuer abzuhalten. Blitzschnell sausen Sie zu <strong>der</strong> Brennstelle, um diese<br />

genauer zu untersuchen. Die möglichen Folgen dieser Neugierde sind zumeist fürchterlich.<br />

Wollen Sie dennoch nicht auf die lauschige Atmosphäre flackern<strong>der</strong> Flammen verzichten,<br />

gibt es nur zwei Alternativen: Entfernen Sie die eiserne Kamingarnitur und entfachen Sie<br />

das Feuer eines offenen Kamins ausschließlich, wenn die durchgängige Anwesenheit einer<br />

Aufsichtsperson sichergestellt ist. Löschen Sie konsequent alle Teelichter bzw. Kerzen im<br />

Zimmer, sobald Sie Ihr Kind dort kurzzeitig allein lassen müssen. Sichern Sie auch den Zu-


griff auf ihre Kachelöfen. Mit einem gut sicherbaren, geschlossenen Kamin geraten Sie auch<br />

beim unerwarteten Türläuten etc. nicht in Konflikte. Indem Sie häufiger Glühlampen mit<br />

Flammeneffekt als Kerzen verwenden, entlasten Sie sich von einer großen Verantwortung.<br />

Heiße Flüssigkeiten außer Reichweite halten<br />

Zu Verbrennungen und Verbrühungen kommt es nicht nur am Küchenherd: Auch nicht<br />

kochende Flüssigkeiten können bei Hautkontakt schwere Verbrühungen verursachen. Temperaturen<br />

um 50 °C, die in frisch zubereitetem Kaffee, Tee o<strong>der</strong> Suppen durchaus gegeben<br />

sind, reichen hierfür aus. Mit dem Inhalt einer umgekippten Tasse sind schnell 30 % <strong>der</strong><br />

Körperoberfläche eines Säuglings geschädigt. Verzichten Sie beim Stillen vorsichtshalber<br />

auf den Genuss heißer Getränke. Platzieren Sie heiße Flüssigkeiten nicht in Reichweite<br />

Ihres Kindes, auch nicht auf Tischdecken, die es ergreifen und herabziehen kann.<br />

Verzichten Sie auf Tischdecken<br />

Viele Einrichtungsgegenstände sind im Allgemeinen ebenso dekorativ wie praktisch, jedoch<br />

ungeeignet für einen Haushalt, in dem Babys o<strong>der</strong> Kleinkin<strong>der</strong> leben. Ganz selbstverständlich<br />

greifen sie nach den herabhängenden Stoffen und ziehen sich daran hoch.<br />

Nicht nur auf dem Tisch abgestellte heiße Flüssigkeiten werden dann gefährlich. Je<strong>der</strong><br />

schwere, scharfe o<strong>der</strong> spitze Gegenstand kann beim Sturz auf das Kind zu beträchtlichen<br />

Verletzungen führen. Hier hilft nur eines: verzichten Sie auf Tischdecken! Es ist ja kein<br />

Dauerzustand.<br />

Welche Risiken lauern in den Schränken?<br />

Gerade weil man alle Reiniger, Kosmetika und Messer in Bad und Küche gesichert hat,<br />

vergisst man schnell, dass auch Wohnzimmermöbel Risiken in sich bergen können. Haben<br />

Sie Ihre Hausbar mit Türsperren gesichert? In welchen Schubladen lagert mehr als nur<br />

Papierstapel? Lassen sich die scharfkantigen Glastüren Ihrer Vitrine von Kin<strong>der</strong>n öffnen?<br />

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68<br />

Sichern Sie den Kin<strong>der</strong>hochstuhl<br />

Obwohl Kin<strong>der</strong>möbel überwiegend auf stärkere Belastungen hin ausgelegt sind, halten sie<br />

nicht immer jedem Experiment stand. Kin<strong>der</strong> schaffen es oft noch, in ihren Hochstühlen zu<br />

kippeln o<strong>der</strong> sie klettern schlicht heraus. Sorgen Sie für eine kippsichere Aufstellung des<br />

Hochstuhls, z. B. durch Fixierung am Tisch. Sichern Sie Ihr Kind bei Abwesenheit immer<br />

mit den passenden Stuhlgurten.<br />

Räumen Sie Kletterobjekte vom Balkon<br />

Wiegen Sie sich nicht in falscher Sicherheit, weil Ihr Kind noch nicht über die Balkonmauer<br />

blicken kann, da es noch zu klein dafür ist. Stühle, Getränkekisten, große Pflanzenkübel<br />

und Querstreben des Balkongitters laden zum Klettern ein. Wenn das Kleine erst mal oben<br />

angekommen ist, steht die Katastrophe kurz bevor. Prüfen Sie mit kritischem Blick, was<br />

sich auf Ihrem Balkon als Kletterhilfe anbietet.<br />

Gefahrenabwehr im Kin<strong>der</strong>zimmer<br />

Das eigene Zimmer ist <strong>der</strong> Ort, an den sich Kin<strong>der</strong> zurückziehen können, um allein zu sein.<br />

Daher ist es hier beson<strong>der</strong>s wichtig, mögliche Unfallursachen zu beseitigen.<br />

Keine Klimageräte in <strong>der</strong> Nähe des Kin<strong>der</strong>bettes<br />

Mit Heizstrahlern, Ventilatoren o<strong>der</strong> an<strong>der</strong>en Klimageräten tragen sie diverse Risiken in das<br />

Kin<strong>der</strong>zimmer. Selbst wenn das Gerät nur in den Schlafphasen des Babys o<strong>der</strong> Kleinkindes<br />

aufgestellt wird, darf es für dieses nicht erreichbar sein. Schnittverletzungen und


Verbrennungen zählen zu den möglichen Folgen des direkten Kontaktes. Zudem kann <strong>der</strong><br />

Bodenbelag durch das Umwerfen des Gerätes in Brand gesetzt werden. Der Abstand des<br />

Gerätes zum Babybett und seine Ausrichtung sollten so gewählt werden, dass das Kind<br />

keiner direkten Zugluft ausgesetzt ist und sowohl Unterkühlung wie Überhitzung ausgeschlossen<br />

sind.<br />

Demontieren Sie Hängematten<br />

So viel Vergnügen Hängematten auch bereiten mögen: Von diesen gehen mehr Gefahren<br />

aus, als man gemeinhin denkt. Auch ältere Kin<strong>der</strong> strangulieren sich in Hängematten<br />

immer wie<strong>der</strong> <strong>–</strong> teilweise auch bis zur Erstickung. Lassen Sie sich von den Konstruktionshinweisen<br />

<strong>der</strong> Hersteller nicht in die Irre führen. Kin<strong>der</strong> können beim unbeobachteten Spiel<br />

mit dem Kopf zwischen die Spannschnüre kommen, o<strong>der</strong> die Schnüre wickeln sich beim<br />

Herumturnen um den Hals. Der Verzicht auf Hängematten ist mindestens solange angeraten,<br />

bis Ihr Kind das Herumtoben aufgegeben hat.<br />

Ein Hochbett frühestens für Sechsjährige<br />

Bei kleinen Kin<strong>der</strong>zimmern liegt die Idee nah, dass ein Hochbett zusätzlichen Bewegungsraum<br />

schaffen könnte. Für unerfahrene Kin<strong>der</strong> sind diese jedoch gefährlich. Kin<strong>der</strong> unter<br />

sechs Jahren können die Gefahr des Herunterstürzens noch nicht einschätzen. Da auch<br />

ältere Kin<strong>der</strong> stürzen können, sollte die Brüstung mindestens 40 cm über die Matratze hinausragen.<br />

Verzichten Sie auf Fe<strong>der</strong>kernmatratzen, die zum Springen einladen, und prüfen<br />

Sie die Belastbarkeit <strong>der</strong> Etagen. Ein gutes Hochbett sollte mindestens einem schweren<br />

Erwachsenen standhalten. Sichern Sie die Leiter, wenn jüngere Kin<strong>der</strong> zu Besuch sind<br />

o<strong>der</strong> im Haushalt leben. Sie verletzen sich häufig beim Sturz von <strong>der</strong> Leiter, wenn sie den<br />

Größeren nach oben folgen wollen. Die Leiter tagsüber ganz abzunehmen ist in diesem Fall<br />

die sicherste Vorkehrung.<br />

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Ahnen Sie die Wünsche ihres Kleinen voraus<br />

Stürze sind bei Kin<strong>der</strong>n bis fünf Jahren die häufigste Unfallursache. Selbst wenn Sie alle<br />

Regale gegen Um- und Einsturz gesichert haben, können diese immer noch zum Unfallort<br />

werden. Betrachten Sie das Kin<strong>der</strong>zimmer einmal aus <strong>der</strong> Perspektive Ihres Kindes: Oben<br />

im Regal liegendes, allein nicht erreichbares Spielzeug versetzt die Kleinen in Unruhe.<br />

Gefährliche Kletterpartien ohne festen Halt sind die nahe liegende Folge. Räumen Sie die<br />

Kin<strong>der</strong>zimmermöbel so ein, dass <strong>der</strong> Kletterwunsch nicht geför<strong>der</strong>t wird. Eltern sollten<br />

einen regelmäßigen „Sicherheits-Check“ im Kin<strong>der</strong>zimmer machen. Am besten gehen Sie<br />

dazu in die Hocke und betrachten den Raum aus <strong>der</strong> Perspektive ihrer Kin<strong>der</strong>. Dabei sollten<br />

sie beson<strong>der</strong>s auf Folgendes achten: Spielzeug darf nicht zu weit oben im Regal liegen,<br />

um Kin<strong>der</strong> nicht zu gefährlichen Kletterpartien zu verleiten.<br />

Interessantes beson<strong>der</strong>s sichern<br />

Aquarien liefern unseren Kleinen gewiss eine große Freude <strong>–</strong> solange die Fische auch<br />

schwimmen! Sorgen Sie für eine kippsichere Aufstellung des Wasserbassins. Entfernen<br />

Sie Becken, die so klein sind, dass sie von Kin<strong>der</strong>kraft gezogen werden können. Kin<strong>der</strong><br />

decken Lampen gerne mit bunten Tüchern o<strong>der</strong> Papier ab. Schnell kommt es so zu einem<br />

gefährlichen Brand. Entfernen Sie Deckenfluter und Wandlampen, bei denen Ihr Kind einen<br />

Hitzestau auslösen kann, aus dem Kin<strong>der</strong>zimmer.<br />

Geben Sie Ihrem Kind auch nachts Orientierung<br />

Man kann nie sicher wissen, ob und wann das eigene Kind nachts aufwacht, weil es<br />

aufs Töpfchen muss o<strong>der</strong> einfach schlecht geträumt hat. Sich dann in <strong>der</strong> vertrauten<br />

Umgebung zurecht zu finden, beruhigt nicht nur, son<strong>der</strong>n schützt auch vor Platzwunden.<br />

Installieren Sie zumindest im Kin<strong>der</strong>zimmer und im Flur je ein Nachtlicht. Der Handel bietet<br />

ein breites Sortiment dieser auch Orientierungslicht genannten Sicherheitsleuchten.


Installieren Sie mindestens zwei Rauchmel<strong>der</strong><br />

Ein Brand im eigenen Heim ist niemals völlig ausgeschlossen. Wenn es tatsächlich einmal<br />

in <strong>der</strong> Wohnung brennt, geht die Hauptgefahr nicht vom Feuer, son<strong>der</strong>n von <strong>der</strong> Rauchentwicklung<br />

aus. Die Gefahr, im Schlaf zu ersticken, ist beson<strong>der</strong>s groß, da <strong>der</strong> Geruchssinn<br />

nachts schläft. Das Kin<strong>der</strong>zimmer und den Flur mit einem Rauchmel<strong>der</strong> auszustatten, ist<br />

das Mindeste was Sie für Ihre Familie tun sollten. Bessere Modelle geben einen Warnton<br />

ab, wenn die Batterie gewechselt werden muss.<br />

Gefahrenabwehr in Außenanlagen<br />

Nicht nur in <strong>der</strong> wärmeren Jahreszeit bieten die Außenbereiche für alle Kin<strong>der</strong> eine wun<strong>der</strong>bare<br />

Abwechslung zu den vertrauten Wohnräumen. Ein Garten bietet Kin<strong>der</strong>n viele<br />

Spielmöglichkeiten und erlaubt ihnen, spannende Einblicke in die Abläufe <strong>der</strong> Natur zu<br />

gewinnen. Dabei sind hier, ebenso wie im Hof, <strong>der</strong> Garage o<strong>der</strong> dem Keller, aber auch<br />

beachtenswerte Gefahren gegeben.<br />

Setzen Sie den Ausflügen Ihres Kindes Grenzen<br />

Für aktive Kin<strong>der</strong> wird auch <strong>der</strong> schönste Garten auf Dauer langweilig. Löchrige Gartenzäune<br />

und leicht zu öffnende Gartentore verlocken die Kleinen, unbemerkt Erkundungstouren<br />

in die Umgebung zu unternehmen. Bezüglich <strong>der</strong> darauf folgenden Erlebnisse ihres Kleinkindes,<br />

wollen Sie sicher nicht auf dessen Glück vertrauen. Unterziehen Sie die Gartenbegrenzung<br />

einer genauen Prüfung. Gerade hinter Büschen und Bäumen findet man auch<br />

mal unbefestigten Maschendraht o<strong>der</strong> fehlende Zaunlatten. Wenn Ihr Kind im Garten spielt,<br />

sollte die Gartentür grundsätzlich geschlossen bleiben. Sie darf für das Kind nicht ohne<br />

fremde Hilfe zu öffnen sein. Entsprechend konsequent sollte die Tür abgeschlossen wer-<br />

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den. Die Montage eines vom Kind nicht bedienbaren Türschlosses, z. B. mit einem erhöht<br />

angebrachten, automatischen Türöffner entlastet Sie erheblich bei <strong>der</strong> Aufsicht.<br />

Kontrollierte Spielgeräte nutzen<br />

Auch gut konstruierte Spielgeräte für den Gartenbereich weisen eine Halbwertszeit auf.<br />

Hält die Rutsche den Bewegungen des ersten Kindes zunächst noch stand, lösen sich die<br />

Bodenverankerungen im Laufe <strong>der</strong> Zeit doch oft unmerklich, weil schleichend. Selbst auf<br />

die Stabilität gut verschraubter Metall- o<strong>der</strong> Holzgeräte sollte man angesichts <strong>der</strong> Wettereinflüsse<br />

nicht blind vertrauen. Kontrollieren Sie mehrmals im Jahr die Standsicherheit<br />

<strong>der</strong> im Garten aufgestellten Schaukeln, Rutschen und Klettergerüste. Achten Sie auch<br />

auf mögliche Rost-, Fäulnis und sonstige Beschädigungen. Erwerben Sie ausschließlich<br />

Geräte, die das GS-Zeichen besitzen. Schaukeln sollten mit Sicherheits-Schaukelhaken<br />

ausgestattet sein. Öffentliche Spielplätze sind für Kin<strong>der</strong> ab drei Jahre ausgelegt. We<strong>der</strong><br />

dort noch im heimischen Garten sollten Sie Ihre Kleinkin<strong>der</strong> auf den genannten Spielgeräten<br />

unbeaufsichtigt lassen.<br />

Wasserstellen sichern<br />

Das Ertrinken im Kindesalter steht laut Statistik nach den Verkehrsunfällen an zweiter Stelle<br />

<strong>der</strong> tödlichen Unfälle. Kein Wun<strong>der</strong>, denn Wasser zieht Kin<strong>der</strong> magisch an. Für sie macht<br />

es keinen Unterschied, ob die Wasserstellen zum Baden gedacht sind o<strong>der</strong> an<strong>der</strong>en Zwecken<br />

dienen. Daher sollte man <strong>der</strong> Gefahr nicht nur in <strong>der</strong> Badewanne son<strong>der</strong>n auch im<br />

Umfeld des eigenen Hauses vorbeugen. Da Ertrinken keine Frage <strong>der</strong> Wassertiefe ist, sollte<br />

<strong>der</strong> Zugang zu Planschbecken, Gartenteichen, Wassergräben o<strong>der</strong> Löschteichen Ihrer<br />

Aufsicht unterliegen. Alternativen zu konsequenter Vorbeugung und Kontrolle gibt es nicht,<br />

denn tragischer Weise hört man meist gar nichts o<strong>der</strong> nur einmal ein leises Platschen, ehe<br />

das Kind lautlos auf den Grund sinkt. Legen Sie bereits bei <strong>der</strong> Planung von Gartenteichen<br />

und Grundstücken Wert auf geeignete Sicherheitsvorkehrungen. Den eigenen Uferzugang


o<strong>der</strong> den Swimmingpool für wenige Jahre durch ein Schutzgitter o<strong>der</strong> an<strong>der</strong>e Barrieren<br />

zu sichern, ist sicher leichter zu verschmerzen als die möglichen Unglücke, die sich dort<br />

in unachtsamen Momenten abspielen können. Einfache Pool-Abdeckungen reichen nicht<br />

aus, da Kin<strong>der</strong> immer noch unter diese geraten und ertrinken können. Die Einfriedung ihres<br />

Biotops etc. darf nicht erkletterbar sein. Ihren Gartenteich können Sie auch durch ein fest<br />

im Boden verankertes Gitter abdecken. Nicht nur beim Versteckspiel klettern Kin<strong>der</strong> überall<br />

hinein. Regentonnen und an<strong>der</strong>e Bottiche sollten Sie daher mit abschließbaren Deckeln<br />

o<strong>der</strong> Gittern sichern. Auch an heißen Sommertagen sollten Sie das zum Planschen vorgesehene<br />

aufblasbare Plastikbecken nur dann befüllen, wenn Ihr Kleinkind im Anschluss<br />

durchgängig beaufsichtigt werden kann. Sobald kleine Kin<strong>der</strong> mit dem Gesicht hineinfallen,<br />

können sie auch in wenige Zentimeter flachem Wasser ertrinken.<br />

Präventiv können Sie schon bei kleinsten Kin<strong>der</strong>n den Atemschlussreflex trainieren, indem<br />

Sie dem Baby beim Baden Wasser über den Kopf gießen. Später beruhigt es sehr, wenn<br />

Ihr Kind sich im Wasser sicher bewegen kann: Ab dem Alter von etwa vier Jahren können<br />

Kin<strong>der</strong> schwimmen lernen. Sollte trotz aller Vorsichtsmaßnahmen doch etwas passieren,<br />

achten Sie bei <strong>der</strong> Bergung des Kindes unbedingt auf die Eigensicherung! Kontrollieren<br />

Sie Bewusstsein, Atmung und Kreislauf. Bringen Sie das Kind bei Bewusstlosigkeit und<br />

vorhandener Atmung unverzüglich in die stabile Seitenlage. Vergessen Sie nicht, das Kind<br />

vor Auskühlung zu schützen. Falls Sie nicht (mehr) wissen, welche Wie<strong>der</strong>belebungsmaßnahmen<br />

bei Atem- o<strong>der</strong> Herz-kreislaufstillstand ergriffen werden müssen, besuchen Sie<br />

einen Kurs „Erste Hilfe beim Kind“. Rettungsorganisationen wie die Johanniter Unfallhilfe,<br />

das Deutsche Rote Kreuz o<strong>der</strong> <strong>der</strong> Malteser Hilfsdienst bieten diese an.<br />

Entfernen Sie giftige Gewächse<br />

Im eigenen Garten die Jahreszeiten erleben, Tiere beobachten und Pflanzen versorgen zu<br />

können ist ein Vorzug, den nicht jedes Kind besitzt. Dabei gibt es unendlich viel zu erfahren,<br />

und dies passiert gemäß <strong>der</strong> kindlichen Natur häufig genug über den Mund. Dabei<br />

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ist nicht nur bei manch importierter Zimmerpflanze und vielen Waldpilzen ein Vergiftungs-<br />

Risiko gegeben. Auch in Deutschland frei wachsende Pflanzen wie <strong>der</strong> Blaue Eisenhut, die<br />

Herbstzeitlose, die Tollkirsche, die Eibe und <strong>der</strong> Goldregen sind als mittel bis stark giftig<br />

einzustufen. Bei einigen wenigen genügt bereits die bloße Berührung, um große Schädigungen<br />

hervorzurufen, z. B. beim Riesenbärenklau, auch Herkulesstaude genannt.<br />

Angesichts des reichhaltigen Sortiments <strong>der</strong> Gärtnereien, sollte es Ihnen nicht schwer<br />

fallen, einen Ersatz für die giftigen Gewächse in Ihrem Garten zu finden. Besorgen Sie sich<br />

geeignete Übersichten zum Thema „Giftpflanzen“ o<strong>der</strong> lassen Sie sich von einem in diesem<br />

Bereich versierten Gärtner beraten. Verbannen Sie besser auch gering giftige Pflanzen,<br />

und verzichten Sie künftig auf den Einsatz starker Insektizide. Vermitteln Sie Ihrem Kind<br />

immer wie<strong>der</strong>, nur jene Früchte und Pilze zu essen, die Sie ihm persönlich gereicht haben.<br />

Üben Sie im eigenen Garten und auf Wan<strong>der</strong>ungen die Bestimmung von Pflanzen <strong>–</strong> ungefährlichen<br />

wie giftigen. Kin<strong>der</strong> verstehen schnell, dass wild wachsende Pilze und Beeren<br />

nicht gegessen werden dürfen, auch wenn sie attraktiv aussehen. Und speichern Sie die<br />

Nummer des Giftinformationszentrums in Ihrem Handy bzw. Telefon.<br />

Sollten Sie trotz aller Vorsichtsmaßnahmen einmal das Gefühl haben, Ihr Kind<br />

habe sich vergiftet, halten Sie sich an die folgenden Punkte:<br />

Ruhe bewahren<br />

Kein Erbrechen auslösen<br />

Keine Milch zu trinken geben<br />

Giftinformationszentrum anrufen<br />

Werkzeuge, Gartengeräte und giftige Substanzen<br />

Was in <strong>der</strong> Wohnung noch gut verschlossen aufbewahrt wird, steht in Geräteschuppen,<br />

Keller, Hof o<strong>der</strong> Garage oft frei zugänglich herum. Kin<strong>der</strong> begreifen die Bedeutung elterlicher<br />

Warnungen nur langsam und können Gefahrenzeichen nicht einordnen. Batterien,


Pflanzendünger, Farben und Lösungsmittel dürfen we<strong>der</strong> in noch außerhalb des Hauses<br />

erreichbar sein. Auch für Werkzeuge, Benzinkanister, und Gartengeräte gilt: sie sind nur bei<br />

sachgerechtem Einsatz unbedenklich.<br />

Achten Sie darauf, alle Schuppen und Garagen bei Abwesenheit stets verschlossen zu<br />

halten. Pflanzenschred<strong>der</strong>, Vertikutierer, Rasentrimmer etc. sind unmittelbar nach Gebrauch<br />

wegzuschließen. Gefährliche Substanzen müssen ebenso konsequent jenseits <strong>der</strong> Reichweite<br />

<strong>der</strong> Kleinen gelagert werden und dürfen keinesfalls in Trinkflaschen umgefüllt werden.<br />

Herumliegende Werkzeuge, Schrott- o<strong>der</strong> Maschinenteile laden geradezu zum Spiel ein.<br />

Dies darf ausschließlich unter Ihrer Aufsicht und mit geeignetem Material passieren. Um<br />

Verbote plausibel zu machen, können Sie Ihrem Kind die Zerstörungskraft einzelner Geräte<br />

demonstrieren. Die Gefahr, welche eine Heckenschere für Kin<strong>der</strong>finger bedeutet, lässt ein<br />

durchschnittener dicker Zweig sicher deutlicher werden als viele mahnende Worte. Sie<br />

sollten die Freude ihrer Kin<strong>der</strong> am Basteln und Handwerken durchaus för<strong>der</strong>n. Anfangs<br />

reichen Eisstiele aus Holz zum Basteln. Wenn das Kind „richtiges“ Werkzeug benutzen will,<br />

müssen Sie ihm unbedingt feste Regeln für den Gebrauch jedes einzelnen Gerätes vermitteln.<br />

Generell gilt: Spitze Werkzeuge werden stets mit <strong>der</strong> Spitze nach unten getragen.<br />

Jedes Werkzeug gehört nach <strong>der</strong> Benutzung sofort wie<strong>der</strong> an seinen Platz. Das Herumfuchteln<br />

o<strong>der</strong> Rennen mit den Werkzeugen ist verboten.<br />

Fahrzeugbewegungen auf dem Grundstück<br />

Der geübteste Fahrer wird zuhause oft unachtsam. Beim Ein- o<strong>der</strong> Ausparken in Hof und<br />

Garage ereignen sich häufig tragische Unfälle. Wenn Kin<strong>der</strong> unmittelbar hinter dem Auto<br />

stehen, winken wollen o<strong>der</strong> das faszinierende Auto bewun<strong>der</strong>n, können nichts ahnende<br />

Eltern ihre eigenen Kin<strong>der</strong> überfahren. Denken Sie für Ihr Kind mit, auch am Steuer!<br />

Häufig krabbeln Kin<strong>der</strong> beim Versteckspiel auch unter o<strong>der</strong> hinter das Auto. Setzen Sie Ihr<br />

Fahrzeug nur in Bewegung, wenn eindeutig geklärt ist, wo sich die Kin<strong>der</strong> befinden. Das<br />

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76<br />

gilt natürlich auch für Aufsitzmäher und landwirtschaftliche Fahrzeuge. Und immer daran<br />

denken, Fahrzeuge bei Nichtgebrauch und die Garagentür vor <strong>der</strong> Abfahrt zu verschließen.<br />

Steckdosen und an<strong>der</strong>e Öffnungen<br />

Tastende Kin<strong>der</strong>finger passen in erstaunlich kleine Öffnungen hinein, stecken dann aber<br />

häufig fest o<strong>der</strong> kommen mit sich dahinter bewegenden Teilen in Berührung. Häufig<br />

vergisst man auch die Kin<strong>der</strong>sicherung für Außensteckdosen o<strong>der</strong> die Elektrik in Garage<br />

und Keller. Unterziehen Sie Ihr Grundstück einer gezielten Musterung: Welche Steckdosen<br />

haben Sie bislang nie genutzt und deshalb eventuell noch nicht mit kin<strong>der</strong>sicheren Schutzkappen<br />

o<strong>der</strong> Verschlüssen versehen? Welche Gitter o<strong>der</strong> Verkleidungsöffnungen können<br />

für kleine Finger zur Falle werden?<br />

Weitere Aufsichtsbereiche<br />

Mit Hilfe <strong>der</strong> vorliegenden Listen, Tipps und Tricks haben Sie mittlerweile vermutlich zahlreiche<br />

Gefahrenpotentiale im Haushalt und <strong>der</strong> näheren Umgebung aufgestöbert und diese<br />

größtenteils entschärft. Das beruhigt, gibt Ihnen hoffentlich ein wenig Ruhe und Gelassenheit<br />

im Umgang mit Ihren Sprösslingen. Lei<strong>der</strong> heißt das nicht, dass man bei Bedarf je<strong>der</strong>zeit<br />

ganz abschalten kann <strong>–</strong> so sehr sich die meisten Eltern dies auch wünschen mögen.<br />

So konzentriert Ihr Kind gerade noch spielt, einmal kurz das Zimmer verlassen und Ihr Kind<br />

hat von Neugierde getrieben eine ganz neue Aktion gestartet. Ärgerlich, wenn es z. B. unglücklich<br />

vom Stuhl springt, weil es die schmerzhaften Folgen bislang nicht kannte. Wenn<br />

Sie sich die folgenden Punkte zur Routine machen, entwickeln Sie schnell ein Gespür für<br />

die Momente, in denen Sie die elterliche Sorge auch mal ganz fallen lassen können.


Die Kleinsten niemals unbeaufsichtigt lassen<br />

Egal wie viele Vorkehrungen Sie getroffen haben: Sobald Sie Ihr Baby o<strong>der</strong> Kleinkind allein<br />

außerhalb eines Laufgitters spielen lassen, wissen Sie nie, welche schmerzlichen Erfahrungen<br />

es gerade mit einer ihm noch unbekannten Welt sammelt.<br />

Mitunter machen Kin<strong>der</strong> unvorhergesehene Entwicklungsfortschritte, die ungeahnte Risikobereiche<br />

aufdecken. Da schlägt die Stuhllehne auf den Kopf, weil das Kleine sich erstmals<br />

daran hochziehen wollte. O<strong>der</strong> die kleinen Finger werden zwischen Tür und Boden<br />

gequetscht, weil Sie bei Ihrer Rückkehr nichts von dem Spiel hinter <strong>der</strong> Tür ahnten. Wenn<br />

Sie schon nicht durchgängig im gleichen Zimmer bleiben können, sollte Ihr Kleinkind zumindest<br />

so gesichert sein, dass es sich nicht verletzen kann. Setzen Sie das Kleine in das<br />

Laufgitter, bevor Sie das Zimmer wegen einer läutenden Tür- o<strong>der</strong> Telefonklingel verlassen.<br />

Lassen Sie die Tür soweit geöffnet, dass Sie das Kind zumindest noch hören können, falls<br />

etwas passiert. Alternativ können Sie auch den Empfänger eines mobilen Babyrufs mit zum<br />

Telefon nehmen.<br />

Werden Sie niemals fahrlässig, wenn Ihr Säugling gerade auf dem Wickeltisch liegt, während<br />

Sie nach draußen gerufen werden! In Ihrer Abwesenheit kann das Kleine aufgrund<br />

einer schnellen Bewegung herunterfallen und sich ernsthaft verletzen. Auf dem Wickeltisch<br />

darf ein Kleinkind keine Sekunde unbeaufsichtigt bleiben.<br />

Auch im Kin<strong>der</strong>wagen gut sichern<br />

Vermeintlich haben Sie Ihr Kleines unterwegs im Kin<strong>der</strong>wagen immer vor Augen. Man<br />

wiegt sich in <strong>der</strong> Sicherheit, jede Bewegung nach draußen stoppen zu können. Dass dem<br />

nicht immer so ist, haben schon viele Eltern erfahren müssen. Sie können nicht wirklich darauf<br />

vertrauen, den Wagen im entscheidenden Moment im Blick zu haben. Ein Bekannter,<br />

<strong>der</strong> Sie auf <strong>der</strong> Straße in ein Gespräch verwickelt o<strong>der</strong> die lautlose Kletterpartie des ver-<br />

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meintlich neben <strong>der</strong> Parkbank im Wagen schlafenden Kleinkindes. Bauen Sie nicht nur auf<br />

die eigene Aufmerksamkeit. Wenn das Kind aus dem Kin<strong>der</strong>wagen fällt, kann es schnell zu<br />

lebensgefährlichen Schädelverletzungen kommen.<br />

Beugen Sie überraschenden Kletterpartien im Kin<strong>der</strong>wagen vor, indem Sie das Kind mit<br />

einem Mehrpunkt-Gurt sichern. Taschen mit Einkäufen etc. sollten im Ablagekorb unter<br />

<strong>der</strong> Tragetasche transportiert werden. Am Griff hängende Beutel bringen den Kin<strong>der</strong>wagen<br />

leichter zum Kippen. Achten Sie beim Kauf des Kin<strong>der</strong>wagens darauf, dass dieser gute<br />

Feststellbremsen sowie stabile Verbindungen und Gelenke besitzt. Die Klapp-Scharniere<br />

dürfen kein ungewolltes Zusammenklappen erlauben. Nutzen Sie nur altersgerechte<br />

Aufsatzschalen. Sportwagen und Buggys eignen sich nur für Kin<strong>der</strong>, die schon selbständig<br />

sitzen können. Fahrgestelle, die mit verschiedenen Kin<strong>der</strong>wagenaufsätzen kombiniert<br />

werden können, bieten sich hier als durchgängige Lösung für alle Altersstufen an.<br />

Kin<strong>der</strong>transport auf dem Fahrrad<br />

Das eigene Kind auch beim Radfahren dabei zu haben, wird immer populärer. Gerade weil<br />

Radfahrer im Straßenverkehr prinzipiell als schwächere Verkehrsteilnehmer einzustufen<br />

sind, sollte man hier für maximale Sicherheit <strong>der</strong> mittransportierten Kin<strong>der</strong> sorgen. Prinzipiell<br />

dürfen nur Kin<strong>der</strong> unter sieben Jahren in einem speziellen Sitz mitgenommen werden. Für<br />

den Transport <strong>der</strong> Kleinen gibt es im wesentlichen zwei Möglichkeiten: einen am Fahrrad<br />

montierten Kin<strong>der</strong>sitz o<strong>der</strong> einen Fahrradanhänger, in dem bis zu zwei Kin<strong>der</strong> Platz finden.<br />

Ein stabiles Fahrrad ist die Grundvoraussetzung für die Montage eines Kin<strong>der</strong>sitzes. Rahmen,<br />

Sitzhalterung und Gepäckträger müssen so stabil sein, dass sie <strong>der</strong> Belastung durch<br />

zusätzliche 15 bis 20 kg Gewicht standhalten können, ohne dass das Rad ins Schlingern<br />

gerät. Gerade Damenrä<strong>der</strong> neigen hier schnell zur Instabilität. Mit einem Zweibeinstän<strong>der</strong><br />

für das elterliche Fahrrad kann man zumindest beim Hineinsetzen und Herausnehmen<br />

des Kindes zusätzliche Stabilität gewinnen. Die Modellvielfalt <strong>der</strong> für Kin<strong>der</strong> angebotenen


Fahrrad-Schalensitze ist sehr groß. Achten Sie beim Kauf unbedingt auf das Vorhandensein<br />

einer Speichenabdeckung, eine ausreichend hohe Rückenlehne, Hosenträgergurte<br />

und verstellbare Fußaufsätze mit Fußriemen. Das Kind sollte in dem stabilen Kin<strong>der</strong>sitz<br />

ebenso bequem wie sicher Platz finden. Kin<strong>der</strong>sitze sind zwar leichter zu rangieren und<br />

deutlich preiswerter als Fahrradanhänger: Jedoch schließen sie die Mitnahme zusätzlichen<br />

Gepäcks quasi aus. Zudem beeinflussen sie erheblich das Fahrverhalten und bieten keinen<br />

Wetterschutz. Das größte Risiko ist mit <strong>der</strong> Möglichkeit verbunden, dass das Fahrrad<br />

gemeinsam mit dem Kind umstürzt. Während <strong>der</strong> Erwachsene dabei häufig noch auf den<br />

Beinen landet, stürzt das Kind unkontrollierter und aus deutlich größerer Höhe als im seltenen<br />

Fall eines Anhängersturzes.<br />

In einem Fahrradanhänger können bis zu zwei Kin<strong>der</strong> beför<strong>der</strong>t werden (insgesamt max.<br />

45 <strong>–</strong> 55 kg). Untersuchungen haben gezeigt, dass <strong>der</strong> Anhänger längst nicht so leicht<br />

kippt wie ein Fahrrad <strong>–</strong> und wenn, dann ist die Fallhöhe und damit das Verletzungspotenzial<br />

deutlich niedriger. Entscheidend ist allerdings ein qualitativ hochwertiger Anhänger<br />

(vgl. Testberichte bzw. Prüfsiegel) mit einer korrekt montierten Achse. Auf o<strong>der</strong> hinter dem<br />

Fahrrad transportierte Kin<strong>der</strong> sollten von Beginn an einen passenden Helm tragen. Damit<br />

gewöhnt man die Kin<strong>der</strong> an das Tragen des notwendigen Kopfschutzes. Spätestens wenn<br />

auch <strong>der</strong> Erwachsene immer einen Helm trägt, finden sie die Schutzausrüstung dann<br />

selbstverständlich, sobald sie selbst Rad fahren. Gleichzeitig sollten Sie Ihren Kin<strong>der</strong>n aber<br />

auch einprägen, dass sie vor dem Spielen unbedingt ihren Fahrradhelm und um den Hals<br />

getragene Schlüsselbän<strong>der</strong> ablegen. Gerade beim Spiel im Freien riskieren die Kleinen<br />

sonst, hängen zu bleiben und sich mit dem Helmriemen o<strong>der</strong> Band zu strangulieren.<br />

Mitnahme von Kin<strong>der</strong>n im Auto<br />

Beim Transport Ihres Kindes im Auto ist die Kin<strong>der</strong>sicherung mehr als bloß eine Frage <strong>der</strong><br />

Vernunft <strong>–</strong> sie ist dort sogar gesetzlich vorgeschrieben. Bereits bei <strong>der</strong> ersten Fahrt vom<br />

Krankenhaus nach Hause muss das Neugeborene in einer speziellen Sicherheitsschale auf<br />

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dem Rücksitz angeschnallt transportiert werden. Die Verwendung des regulären Sicher-<br />

heitsgurtes ist nur bei Kin<strong>der</strong>n ab 12 Jahren o<strong>der</strong> größer als 150 cm erlaubt. Sie sind<br />

im Pkw mit Rückhalteeinrichtungen zu sichern, die amtlich genehmigt und für das Kind<br />

geeignet sind. Diese mit einem „E“ auf orangefarbenem Etikett gekennzeichneten Rückhalteeinrichtungen<br />

werden in fünf auf das Körpergewicht des Kindes bezogene Klassen<br />

eingeteilt. Ein Rückhaltesystem muss umgehend ausgetauscht werden, wenn das Kind<br />

ihm entwachsen ist <strong>–</strong> spätestens, sobald <strong>der</strong> Kopf die Sitzschale überragt!<br />

Bis zum Alter von 15 bis 18 Monaten (13 kg Körpergewicht) sollten Kleinkin<strong>der</strong> möglichst<br />

in rückwärts gerichteten Rückhalteeinrichtungen (sog. „Reboard“-Systemen) beför<strong>der</strong>t werden.<br />

Bei diesen kann <strong>der</strong> Kopf des Babys bei einem Unfall sanft nach hinten in die Schale<br />

gedrückt werden. In <strong>der</strong> Regel ist dringend davon abzuraten, ein rückwärts gerichtetes<br />

Rückhaltesystem auf dem Beifahrersitz zu platzieren. Bei nahezu allen Pkws ist mittlerweile<br />

auch dort ein Airbag eingebaut. Sobald dieser auslöst, wird die Rücklehne <strong>der</strong> entgegen<br />

<strong>der</strong> Fahrtrichtung montierten Sitzschale vom Airbag mit voller Wucht getroffen. Kin<strong>der</strong>sitz<br />

und Kind werden mit enormer Geschwindigkeit gegen die Rücklehne des Beifahrersitzes<br />

geschleu<strong>der</strong>t. Deshalb klares Gebot: Kin<strong>der</strong> auf den Rücksitz!<br />

Bei <strong>der</strong> Auswahl des Kin<strong>der</strong>sitzes sollten Sie auch darauf achten, ob <strong>der</strong> Pkw-Gurt lang<br />

genug für die vorgeschriebene Befestigungsweise ist. Der Sitz muss sich schnell und problemlos<br />

ein- und ausbauen lassen und wackelfrei auf dem Autositz stehen. Das Kind sollte<br />

hier so bequem Platz finden, dass es sich darin wohl fühlt, damit es sich gerne anschnallen<br />

lässt. Schläft das Kind im Auto ein, ist es wichtig, dass auch in dieser Position die Gurtführung<br />

noch korrekt ist. Schlafstützen helfen bei größeren Kin<strong>der</strong>n, die sichere Gurtführung<br />

aufrechtzuerhalten und die Kin<strong>der</strong> gut abzustützen. Bei je<strong>der</strong> Fahrt, egal wie kurz sie ist,<br />

müssen die mitfahrenden Kin<strong>der</strong> angeschnallt werden. Sie dürfen niemals auf dem Schoß<br />

von Mitfahrern reisen. Während <strong>der</strong> Fahrt darf ein Baby o<strong>der</strong> Kleinkind auch niemals aus<br />

dem Autositz gehoben o<strong>der</strong> gestillt werden, auch nicht, wenn Ihr Kind während <strong>der</strong> Fahrt


verzweifelt schreit. Fahren Sie stattdessen einen Rastplatz an, und beruhigen Sie Ihr Kind,<br />

ehe Sie weiterfahren. Wird <strong>der</strong> Kin<strong>der</strong>sitz auf <strong>der</strong> Gehwegseite montiert, läuft das Kind<br />

nicht Gefahr beim Ein- und Aussteigen von einem Auto erfasst zu werden. Beson<strong>der</strong>e<br />

Aufmerksamkeit ist dann jedoch bei angrenzenden Radwegen gefor<strong>der</strong>t. Falls vorhanden,<br />

sollten Sie grundsätzlich die Kin<strong>der</strong>sicherung <strong>der</strong> Autotüren benutzen. Selbstredend dürfen<br />

Säuglinge und Kleinkin<strong>der</strong> niemals im Auto allein gelassen werden! Bleiben Sie dabei konsequent,<br />

spekulieren Sie nicht über eventuelle „kurze“ Ausnahmen.<br />

Den richtigen Umgang mit Tieren üben<br />

Sie haben bereits Haustiere, Ihr Kind wünscht sich ein eigenes o<strong>der</strong> beobachtet täglich<br />

Tiere im eigenen Garten. Lebewesen faszinieren Kin<strong>der</strong>: Egal ob Regenwürmer, Schmetterlinge,<br />

Bienen, Frösche, Hunde, Katzen o<strong>der</strong> Pferde <strong>–</strong> Kin<strong>der</strong> zeigen bei <strong>der</strong> Beobachtung<br />

<strong>der</strong> Tierwelt große Hingabe. Die Eltern zeigen dagegen häufig Angst, manche ekeln sich<br />

sogar. Mit diesem Verhalten geben Sie Ihre Angst o<strong>der</strong> Abscheu vor Insekten, Würmern<br />

etc. jedoch an Ihre Kin<strong>der</strong> weiter.<br />

Versuchen Sie, Ihre Angst und den Ekel vor Insekten o. ä. vor Ihrem Kind zu verbergen. In<br />

unseren Breiten gibt es kaum frei lebende Insekten, die dem Menschen gefährlich werden<br />

können, wenn man einmal von Wespen, Hornissen und Zecken absieht. Wenn Sie das<br />

Berühren kleinerer frei leben<strong>der</strong> Tiere kontrollieren wollen, sollte <strong>der</strong> Schutz <strong>der</strong> Tiere allgemein<br />

von größerer Bedeutung sein als die Sorge um Ihr Kind. Vermitteln Sie Ihrem Kind,<br />

dass das Anfassen kleiner Insekten für diese tödlich sein kann. Bei größeren Tieren zeigen<br />

Kin<strong>der</strong> meist schon aufgrund <strong>der</strong> Körperrelationen eine natürliche Ehrfurcht. Üben Sie mit<br />

Ihrem Kind den richtigen Umgang mit größeren Tieren ein. Die Kenntnis ihrer Körpersprache<br />

schützt vor Fehlverhalten und Unfällen. Niemals hinter einem Pferd stehen bleiben.<br />

Es könnte unvermittelt ausschlagen. Allen Tieren sollte man sich langsam innerhalb ihres<br />

Gesichtsfeldes nähern. Während <strong>der</strong> wedelnde Schwanz eines Hundes eine Begrüßung<br />

ist, ist er bei einer Katze ein Zeichen von Anspannung. Ist Ihr Kind noch zu klein, um solche<br />

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Zusammenhänge zu begreifen, sollte es nicht mit dem Familienhund bzw. <strong>der</strong> Katze allein<br />

gelassen werden. Schwere „Unfälle“ mit Haustieren ereignen sich zwar wesentlich seltener<br />

als man beim Blick in die Presse glauben mag. Allerdings sind zwei Drittel <strong>der</strong> Opfer Kin<strong>der</strong><br />

im Alter bis zu 11 Jahren. Daher sollte man das eigene Kind gerade in Bezug auf den<br />

Umgang mit fremden (Haus-) Tieren regelmäßig an die notwendige Vorsicht erinnern. Von<br />

potentiell gefährlichen Hun<strong>der</strong>assen sollte man sich prinzipiell trennen, sobald ein Kind im<br />

gleichen Haushalt aufwächst. Das gilt auch, wenn es Familienhunde sind!<br />

Freizeitunfällen vorbeugen<br />

Aktivitäten außerhalb <strong>der</strong> Wohnung sind für alle Kin<strong>der</strong> eine wun<strong>der</strong>bare Abwechslung.<br />

Kin<strong>der</strong> toben gerne und viel. Die Möglichkeit zur regelmäßigen Bewegung ist eine essentielle<br />

Grundlage für ihre gute körperliche und geistige Entwicklung. Kin<strong>der</strong> mit guten<br />

motorischen Fähigkeiten verunfallen seltener und profitieren auf Dauer von den früh<br />

gesammelten Bewegungs-Erfahrungen. Aktivitäten an <strong>der</strong> frischen Luft sind einerseits<br />

beson<strong>der</strong>s gesund, doch sie sind auch mit eigenen Verletzungsrisiken verbunden. Vermutlich<br />

verdienen viele <strong>der</strong> nachfolgenden Sicherheits-Tipps Ihr Augenmerk, weil Ihr Kind sich<br />

für die jeweiligen Freizeitaktivitäten begeistert. Für einige Freizeitbeschäftigungen ist eine<br />

prinzipielle Pflicht zur Anleitung und anfangs durchgängigen Aufsicht <strong>der</strong> Kleinen gegeben.<br />

Bei gefährlichen Spielen wie dem Werfen von Dartpfeilen o<strong>der</strong> dem Bogenschießen sollte<br />

das Kind grundsätzlich so lange begleitet werden, bis es die nötige Sicherheit in <strong>der</strong> Handhabung<br />

und ein angemessenes Verantwortungsbewusstsein entwickelt hat.<br />

So viel Vergnügen das Drachensteigen den meisten Kin<strong>der</strong>n auch bereitet, sollte es grundsätzlich<br />

nur unter Einhaltung <strong>der</strong> entsprechenden Sicherheitsregeln praktiziert werden.<br />

Überzeugen Sie sich, ob Ihr Kind den Drachen kontrollieren kann, o<strong>der</strong> ob die auftretenden<br />

Zugkräfte nicht eventuell zu groß sind. Lassen Sie den Drachen nur bei Windstärken steigen,<br />

bei denen <strong>der</strong> Sprössling ihn noch voll unter Kontrolle hat. Der Drachen darf niemals<br />

flach über die Köpfe von Menschen und Tieren fliegen. Die Drachenschnüre dürfen höchs-


tens 100 m lang sein und kein Metall enthalten. In die Leine fliegen<strong>der</strong> Drachen darf nur<br />

gefasst werden, wenn Handschuhe getragen werden. Halten Sie einen Mindestabstand<br />

von 500 m zu Hochspannungsleitungen, Fahrleitungen, Bahnlinien und Straßen ein. Zu<br />

Flughäfen und Segelfluggeländen sind mindestens 3 km Distanz zu halten. In Vogel- und<br />

Naturschutzgebieten ist das Drachensteigen tabu!<br />

Wo finden Kin<strong>der</strong> bei Hitze die perfekte Abkühlung? Natürlich am See o<strong>der</strong> im Schwimmbad!<br />

Aufgrund <strong>der</strong> beson<strong>der</strong>en Faszination des Wassers gehen viele Kin<strong>der</strong> ins Wasser,<br />

obwohl sie noch nicht wassersicher sind. Unfälle, oft auch tödliche, sind häufig die Folge.<br />

Für Eltern empfiehlt es sich, ihre Kleinen frühzeitig behutsam ans nasse Element zu gewöhnen,<br />

und ihnen beständig die wichtigsten Verhaltensregeln zu vermitteln. Behalten Sie Ihren<br />

Nachwuchs am und im Wasser stets im Blick. Als Erziehungsperson haben Sie immer die<br />

Pflicht zur aktiven und konsequenten Aufsicht.<br />

Auf Booten, an Stegen und an Gewässern mit steilen Ufern muss das Tragen von Rettungswesten<br />

selbstverständlich sein. Kin<strong>der</strong> müssen genau wissen, was erlaubt und was<br />

verboten ist. Unglücke durch Unachtsamkeit o<strong>der</strong> Unkenntnis werden bei Kenntnis <strong>der</strong> Ba<strong>der</strong>egeln<br />

unwahrscheinlicher. Allerdings werden einmalige Belehrungen schnell vergessen.<br />

Gerade jüngere Kin<strong>der</strong> benötigen die häufige Wie<strong>der</strong>holung <strong>der</strong> wichtigsten Verhaltensregeln<br />

und Sicherheitsmaßnahmen.<br />

Die Jüngsten sollten so früh wie möglich ans Wasser gewöhnt werden. In speziellen<br />

Wassergewöhnungskursen für Babys und Kleinkin<strong>der</strong> können die Kleinsten in spielerischer<br />

Form lebensrettende Verhaltensweisen erlernen. Diverse Organisationen bieten diese Kurse<br />

an. Je mehr <strong>der</strong> Nachwuchs mit dem Wasser vertraut ist, desto besser kann er dann (ab<br />

etwa vier Jahren) das Schwimmen erlernen. Nur Schwimmflügelchen mit zwei getrennten<br />

Luftkammern sind als Schwimmhilfen geeignet. Da Klettverschlüsse unvermittelt aufgehen<br />

können, sind diese als Umschließung <strong>der</strong> Schwimmflügel ungeeignet. Aufblasbare Luftma-<br />

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tratzen, Reifen, Wasserbälle, Wassertiere etc. dürfen niemals als alleinige Schwimmhilfen<br />

dienen. Alle diese Objekte sind Spielzeuge, die Gefahren bergen. Vor allem können die<br />

Kin<strong>der</strong> damit leicht abtreiben und in tiefes Wasser geraten.<br />

Auch in Ru<strong>der</strong>booten und Tretbooten sind Eltern zur beson<strong>der</strong>en Aufmerksamkeit verpflichtet.<br />

Die Plätze sollten während <strong>der</strong> Fahrt möglichst nicht gewechselt werden. Da die Boote<br />

schwanken, besteht die Gefahr, ins Wasser zu fallen. Falls ein Positionswechsel unbedingt<br />

erfor<strong>der</strong>lich ist, sollte er mit äußerster Vorsicht erfolgen. Mutproben und Neckereien auf<br />

dem Wasser sollte man bereits im Vorfeld je<strong>der</strong> Bootsfahrt konsequent entgegenwirken.<br />

Bei allen Aktivitäten im Freien sollte man immer daran denken, dass die Sonne nicht nur<br />

wärmt, son<strong>der</strong>n immer schneller auch verbrennt. Im Kindesalter sind Sonnenbrände beson<strong>der</strong>s<br />

gefährlich, da die Haut bis zur Pubertät noch sehr dünn ist. Der Eigenschutz <strong>der</strong><br />

Kin<strong>der</strong>haut reicht nur für etwa 7 Minuten. Sie ist also wesentlich empfindlicher und braucht<br />

einen größeren Sonnenschutz. Ein Kind bis zu 12 Monaten sollte überhaupt nicht <strong>der</strong><br />

Sonne ausgesetzt werden. Auch danach sollten Sie die empfindliche Haut Ihres Kindes nur<br />

in Maßen mit Sonnenschutzmitteln belasten. Kleinkin<strong>der</strong> sind am besten durch ein leichtes,<br />

langärmeliges T-Shirt und eine Kopfbedeckung (gegen Sonnenstich) geschützt. Für<br />

gemeinsame Unternehmungen im Freien sollte am besten die schwächere Morgen- und<br />

Nachmittagssonne genutzt werden.


Generelle Hinweise<br />

Immer wie<strong>der</strong> werden wir im Alltag auf Gefahren für unseren Nachwuchs aufmerksam, welche<br />

nicht an spezifische Räume o<strong>der</strong> Handlungen gebunden sind. Nachfolgend finden Sie<br />

eine Reihe an Hinweisen, <strong>der</strong>en Kenntnis Sie vor kleineren und größeren Missgeschicken<br />

in <strong>der</strong> täglichen Routine bewahren kann. Einiges wird Ihnen bereits bewusst gewesen sein,<br />

an<strong>der</strong>es mag Sie verwun<strong>der</strong>n. Um so besser, wenn Sie sich jetzt mit diesen Möglichkeiten<br />

vertraut machen, ehe Ihr Kind in <strong>der</strong> Praxis davon betroffen ist.<br />

Vorsicht bei Schnüren und Kordeln<br />

Wenn Sie Ihrem Kind Schnüre geben, gibt es beim Spielen und Toben immer ein gewisses<br />

Risiko <strong>der</strong> Verstrickung und damit Erstickung. Auch wenn Ihr Kind allgemein sehr vernünftig<br />

ist, kann es in Klettergerüsten etc. an den Kordeln seiner Kleidung hängen bleiben und sich<br />

selbst erdrosseln. Achten Sie bereits beim Kauf <strong>der</strong> Kin<strong>der</strong>kleidung darauf, dass in dieser<br />

im Halsbereich keine Kordeln o<strong>der</strong> Bändchen eingearbeitet sind. Wenn die Schnüre und<br />

Ketten länger als <strong>der</strong> Halsumfang des Kindes sind, kann es zur Schlingenbildung kommen.<br />

Die Bän<strong>der</strong> und Schnüre sollten generell so gekappt werden, dass sie an beiden Seiten nur<br />

maximal acht Zentimeter überstehen. Besser Sie wirken <strong>der</strong> Strangulierungsgefahr entgegen,<br />

indem Sie vorhandene Kordeln gegen Gummizüge, Klettverschlüsse o<strong>der</strong> Druckknöpfe<br />

austauschen. Am schnellsten entschärfen Sie die Gefahr, indem Sie durch Anschneiden<br />

<strong>der</strong> Schnur eine Sollbruchstelle schaffen. Alle sonstigen Bän<strong>der</strong>, Schnüre, Gürtel, Ketten,<br />

Elektrokabel und Krawatten sollten für Kin<strong>der</strong> unerreichbar weggeschlossen werden.<br />

Die Wahl <strong>der</strong> richtigen Kleidung<br />

Mit einer gut gewählten Bekleidung kann sich ein Kind uneingeschränkt bewegen, ohne<br />

sich zu überhitzen o<strong>der</strong> zu unterkühlen. Bekleiden Sie Ihr Kind nie wärmer als sich selber.<br />

Lassen Sie sich dabei auch nicht durch kalte o<strong>der</strong> warme Hände täuschen. Da Kin<strong>der</strong> in<br />

Ihrem Bewegungsdrang schnell schwitzen, sollte die Kleidung nicht nur den Witterungsbedingungen<br />

entsprechen son<strong>der</strong>n auch atmungsaktiv sein. Pflegeleichte Materialien<br />

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erleichtern den Eltern zwar das Leben, doch sollten die Stoffe nur schwer entflammbar sein<br />

und keine Schadstoffe enthalten. Beson<strong>der</strong>s in <strong>der</strong> dunklen Jahreszeit gibt Kleidung mit<br />

Reflektierstreifen und leuchtenden Farben den Kin<strong>der</strong>n ein wenig passiven Schutz. Achten<br />

Sie auch darauf, Ihr Kind zu entkleiden, wenn Sie in einen wärmeren Bereich kommen, zum<br />

Beispiel wenn Sie es nach einer Wan<strong>der</strong>ung durch kalte Luft ins Auto setzen.<br />

All zu viele Kin<strong>der</strong> tragen zu kleine Schuhe. Kin<strong>der</strong>füße wachsen mehr als einem Millimeter<br />

pro Monat, womit alle zwei bis vier Monate ein Wechsel in die nächste Schuhgröße<br />

ansteht. Da die Empfindlichkeit <strong>der</strong> Füße noch nicht vollständig ausgebildet ist, merken die<br />

Kin<strong>der</strong> häufig nicht, wenn die Schuhe drücken. Sind die Schuhe zu klein, eng o<strong>der</strong> steif,<br />

wird über die Füße <strong>der</strong> gesamte Bewegungsapparat in Mitleidenschaft gezogen. Messen<br />

Sie regelmäßig beide Füße. Barfuss laufen ist zwar die für die Füße gesündeste Variante,<br />

jedoch lei<strong>der</strong> nur bei bestimmten Temperaturen und auf den passenden Böden sinnvoll.<br />

Beschränken Sie die Hygiene auf ein vernünftiges Maß<br />

Ein völliger Schutz vor Bakterien schadet Ihrem Kind! Die Umwelt eines Kleinkindes frei von<br />

Krankheitskeimen zu halten, ist nicht sinnvoll, denn sein Immunsystem muss sich darin<br />

trainieren, mit den üblichen und häufigen Erregern fertig zu werden. Allergologen und Hautärzte<br />

warnen vor zu viel Reinlichkeit und (vermeintlicher) Hygiene. Die Allergien nehmen<br />

vermutlich auch deshalb so stark zu, weil das kindliche Immunsystem in unserer extrem<br />

hygienischen Umwelt zu wenig gefor<strong>der</strong>t wird und deshalb bereits bei „Lappalien“ überreagiert.<br />

Der übertriebene Gebrauch von Desinfektionsmitteln macht entwe<strong>der</strong> die Erreger<br />

resistent o<strong>der</strong> den Körper unfähig, sich erfolgreich mit ihnen auseinan<strong>der</strong>zusetzen. Lediglich<br />

in den ersten drei Wochen nach <strong>der</strong> Geburt sollte ein hoher Standard an Hygiene gewahrt<br />

werden. Waschen Sie alles, womit das Neugeborene in Kontakt kommt, in regelmäßigen<br />

Abständen. Beson<strong>der</strong>s alle Flaschen und Sauger sollten sterilisiert werden. Haustiere<br />

dürfen nicht mit dem Neugeborenen in Kontakt kommen. Wenn das Kind älter wird, sollten<br />

das Haus mit natürlichen Mitteln geputzt und Desinfektionsmittel völlig gemieden werden.


Im Bioladen o<strong>der</strong> Reformhaus finden Sie entsprechende Alternativen. Waschen Sie das<br />

Gesicht Ihres Kindes nur mit lauwarmen Wasser. Die Haut des Kindes braucht keine weiteren<br />

Pflegemittel. Diese können das Gleichgewicht <strong>der</strong> Haut stören.<br />

Verzichten Sie auf die Behandlung mit ätherischen Ölen<br />

Zahlreiche ätherische Öle, etwa Eukalyptus, können Schupfennasen zwar Erleichterung<br />

bringen. Sie sind aber keineswegs harmlos. Säuglinge und Babys reagieren weit intensiver<br />

auf ätherische Öle als Erwachsene o<strong>der</strong> größere Kin<strong>der</strong>. Die Reizwirkung <strong>der</strong> meisten ätherischen<br />

Öle ist für die Kleinsten zu stark. Über eine zusätzliche Reizung und Schwellung <strong>der</strong><br />

tieferen Atemwege kann es zu einem Schock o<strong>der</strong> sogar zur Atemlähmung kommen! Menthol<br />

und Campher (Kampfer) sind für Säuglinge und Kleinkin<strong>der</strong> völlig ungeeignet. Auch<br />

Inhalationsmittel, Einreibepräparate o<strong>der</strong> Bä<strong>der</strong> mit diesen Wirkstoffen sollten niemals Verwendung<br />

finden. Im Gesichtsbereich sollten nicht einmal Präparate, die von mit Aromaölen<br />

wirklich erfahrenen Personen empfohlen wurden, aufgetragen werden. Besser ist es, in den<br />

frühen Lebensjahren Ihres Kindes ganz auf den Einsatz ätherischer Öle zu verzichten.<br />

Im ersten Lebensjahr auf Honig verzichten<br />

Honig kann mit Bakterien kontaminiert sein, die den „Säuglingsbotulismus“ hervorrufen.<br />

Diese Bakterien sind sehr hitzebeständig, und die Immunabwehr des Kindes kommt<br />

sehr schlecht mit ihnen zurecht. Wollen Sie Ihr Jüngstes vor den in <strong>der</strong> Folge möglichen<br />

Lähmungserscheinungen schützen, sollten Sie es im ersten Lebensjahr niemals mit Honig<br />

füttern, auch nicht als Süße von Säuglings-Speisen.<br />

Die optimale Schlafposition<br />

Solange ein Baby noch wach ist, sollte es in möglichst viele Positionen gebracht werden,<br />

um Deformierungen des noch weichen Knochengerüsts entgegenzuwirken. Zum Einschlafen<br />

ist jedoch immer die Rückenposition zu empfehlen. Diese ist deutlich sicherer als<br />

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die Seitenlage, die als instabile Lage gesehen werden muss. Manche Kin<strong>der</strong> können sich<br />

schon in den ersten Lebensmonaten von <strong>der</strong> Seiten- in die Bauchlage drehen. In dieser<br />

Schlafposition steigt das Risiko für den so genannten „plötzlichen Säuglingstod“ deutlich.<br />

Bei wachen Babys ist die Bauchlage jedoch sehr wichtig für die motorische Entwicklung,<br />

da sich das Krabbeln und die Aufrichtung eines Säuglings nur aus dieser entwickeln kann.<br />

Eine passende Schlafdecke wählen<br />

Lange bevor sie sich selbst drehen können sind Babys dazu fähig, sich die Bettdecke über<br />

den Kopf zu ziehen o<strong>der</strong> sich darunter zu bewegen. Passiert dies unbewusst während des<br />

Schlafes, geraten auch größere Kin<strong>der</strong> schnell in Atemnot. Für die Kleinsten sind Babyschlafsäcke<br />

zu empfehlen, die mit einem Brustteil und zwei kleinen Öffnungen für die Arme<br />

so verschlossen sind, dass das Baby nicht in den Schlafsack hinein- o<strong>der</strong> herausrutschen<br />

kann. Lassen Sie sich beim Kauf bezüglich einer geeigneten Größe des Schlafsackes<br />

beraten. Auch größere Kin<strong>der</strong> sollten für den Schlaf nur mit einer leichten o<strong>der</strong> gelöcherten<br />

Decke bedeckt werden. Regulieren Sie gegebenenfalls die Raumtemperatur. Verzichten Sie<br />

aber in jedem Fall auf dicke, „plusternde“ Decken, da diese eine Überwärmung des Kindes<br />

und eventuelle Rückatmung hervorrufen können. Wenn Sie Ihr Kind mal selbst zu sich ins<br />

Bett nehmen, sollten Sie natürlich beson<strong>der</strong>s darauf achten, dass das Kleine nicht unter<br />

Ihre eigene Decke gerät.<br />

So weit als möglich auf Medikamente verzichten<br />

Es ist noch weitgehend unerforscht, wie Arzneimittel im Organismus von Neugeborenen,<br />

Babys und Kleinkin<strong>der</strong>n wirken. Dennoch sind Medikamente meist unausweichlich,<br />

wenn Ihr Nachwuchs schwer bzw. chronisch krank ist. Der Kin<strong>der</strong>arzt steckt dann bei <strong>der</strong><br />

Behandlung Ihres Kindes oft in einem Dilemma: Da zu wenig Arzneien an Kin<strong>der</strong>n erprobt<br />

wurden, muss <strong>der</strong> Arzt seinem kleinen Patienten Arzneien verordnen, <strong>der</strong>en Wirkung nur an<br />

Erwachsenen erforscht wurde, und die für Kin<strong>der</strong> häufig gar nicht zugelassen sind. Wenn


die Gabe von Medikamenten wirklich unvermeidbar ist, sollten Sie in den Beipackzetteln<br />

<strong>der</strong> verordneten Präparate sorgfältig nach kin<strong>der</strong>spezifischen Hinweisen suchen. Falls danach<br />

noch Zweifel über die Verträglichkeit o<strong>der</strong> kindgerechte Dosierung bestehen, konsultieren<br />

Sie besser einen zweiten Experten. Trotz bester Absichten neigen einige Kin<strong>der</strong>ärzte<br />

immer noch zur vorschnellen Verschreibung von Medikamenten. Außer <strong>der</strong> gewünschten<br />

Wirkung nehmen Sie bei <strong>der</strong> Gabe dieser Arzneien unter Umständen diverse Nebenwirkungen<br />

in Kauf, die <strong>der</strong> Gesundheit Ihres Kindes extrem schaden. Studien zeigten, dass es bei<br />

Kin<strong>der</strong>n im Vergleich zur bestimmungsgemäßen Anwendung doppelt so oft zu schweren<br />

Nebenwirkungen kommt. Besser Sie wägen jedes Mal sorgfältig ab, ob es wirklich nötig ist,<br />

Ihrem Kind ein bestimmtes Medikament zu geben.<br />

Ersthelfer-Kurs für Kin<strong>der</strong> besuchen<br />

Vermutlich gehören Sie auch zu den Personen, bei denen es schon einige Zeit her ist,<br />

seit Sie (für den Führerschein o. ä.) einen Erste-Hilfe-Kurs besucht haben. Auch wenn Sie<br />

aus diesem Kurs noch ein paar Dinge wissen sollten, ist das nicht ausreichend, um für<br />

die kleinen und großen Notfälle bei Babys, Kleinkin<strong>der</strong>n und Kin<strong>der</strong>n gewappnet zu sein.<br />

Wissenswertes über Vergiftungen, das Verschlucken von Fremdkörpern o<strong>der</strong> nächtliche<br />

Pseudokrupp-Anfälle kommen in den normalen Erste-Hilfe-Kursen gar nicht zur Sprache.<br />

Rettungsmaßnahmen, die bei einem Erwachsenen angewendet werden, können für ein<br />

Kleinkind sogar gefährlich sein. Besuchen Sie einen Kurs, <strong>der</strong> Ihnen praxisnah vermittelt,<br />

welche Maßnahmen man bei Säuglingen und Kleinkin<strong>der</strong>n ergreift. Bewahren Sie Ihren<br />

Erste-Hilfe-Kasten stets gut erreichbar auf und speichern Sie die wichtigsten Rufnummern<br />

(Not- und Kin<strong>der</strong>arzt, Giftnotrufzentrale etc.) in allen von Ihnen betriebenen Telefonen.<br />

Seien Sie aufmerksam, nicht ängstlich<br />

Ob Wirbelwind o<strong>der</strong> Stubenhocker <strong>–</strong> Unfälle können immer passieren und zumindest<br />

kleinere Verletzungen wird auch Ihr Kind erfahren. Angst ist jedoch ein schlechter <strong>Ratgeber</strong>.<br />

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Sie können vernünftige Vorkehrungen treffen, um möglichst viele Risiken auszuschließen.<br />

Dennoch braucht Ihr Kind Bewegungsfreiheit <strong>–</strong> korrigieren Sie es nicht auf Schritt und<br />

Tritt. Erschrecken Sie nicht, wenn sich Ihr Kind wirklich einmal schneidet o<strong>der</strong> die Finger<br />

verbrennt. Oft hilft eine relativ kleine Wunde, um Ihren Warnungen den nötigen Nachdruck<br />

zu verleihen. Dadurch wird meistens Schlimmeres vermieden. Zu häufiges Eingreifen und<br />

allzu viele Verbote können ein Kind eher verunsichern. Packen Sie Ihre Kin<strong>der</strong> nicht in<br />

Watte, son<strong>der</strong>n lassen Sie Ihre Kleinen selbständig lernen, Risiken aus dem Weg zu gehen.<br />

Ebenso wenig sollen unsere mitunter drastischen Schil<strong>der</strong>ungen von Gefahren im Umfeld<br />

Ihrer Kin<strong>der</strong> Sie in Panik versetzen. Mit unseren Beispielen wollen wir Ihnen lediglich die<br />

Konstellationen verdeutlichen, in denen man die Gesundheit und eventuell das Leben<br />

seines Kindes im Blick behalten sollte.<br />

Die <strong>Deutscher</strong> <strong>Ring</strong> Lebensversicherungs-AG wünscht Ihnen und Ihrem Sprössling<br />

viel Spaß und Erfolg auf dem weiteren Lebensweg.<br />

Bei allen Fragen rund um die Zukunft Ihrer Familie und Ihres Kindes bzw. Ihrer Kin<strong>der</strong><br />

stehen wir Ihnen wie immer helfend zur Seite. Sprechen Sie uns je<strong>der</strong>zeit gerne an.


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