Elternratgeber – der nützliche Ratgeber ... - Deutscher Ring
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Inhalt<br />
Kin<strong>der</strong>geld . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .4<br />
Kin<strong>der</strong>freibetrag . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .7<br />
Elterngeld . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13<br />
Elternzeit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .15<br />
Kin<strong>der</strong>betreuung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19<br />
Sorgerecht . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .22<br />
Schule . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 27<br />
Ausbildung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .31<br />
Studium . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .34<br />
Erziehungshilfen/Anlaufstellen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 46<br />
Gesundheit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .48<br />
Kostenlose Internetportale für Kin<strong>der</strong> . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 50<br />
Unfällen vorbeugen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 53<br />
Allgemeine Sicherheitstipps . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 53<br />
Gefahrenabwehr in <strong>der</strong> Küche . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .59<br />
Gefahrenabwehr im Bad . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 62<br />
Gefahrenabwehr im Wohnzimmer . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .65<br />
Gefahrenabwehr im Kin<strong>der</strong>zimmer . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 68<br />
Gefahrenabwehr in Außenanlagen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 71<br />
Weitere Aufsichtsbereiche . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .76<br />
Generelle Hinweise . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 85<br />
3
4<br />
Kin<strong>der</strong>geld<br />
Anspruch<br />
Grundsätzlich besteht für alle Kin<strong>der</strong> ab <strong>der</strong> Geburt bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres<br />
Anspruch auf Kin<strong>der</strong>geld. Auch darüber hinaus kann unter bestimmten Voraussetzungen<br />
das Kin<strong>der</strong>geld weiter gezahlt werden.<br />
Entwicklung <strong>der</strong> Beträge seit 2002<br />
Antragsverfahren<br />
2002<strong>–</strong>2008 2009 seit 2010<br />
für das erste Kind 154,<strong>–</strong> € 164,<strong>–</strong> € 184,<strong>–</strong> €<br />
für das zweite Kind 154,<strong>–</strong> € 164,<strong>–</strong> € 184,<strong>–</strong> €<br />
für das dritte Kind 154,<strong>–</strong> € 170,<strong>–</strong> € 190,<strong>–</strong> €<br />
für jedes weitere Kind 179,<strong>–</strong> € 195,<strong>–</strong> € 215,<strong>–</strong> €<br />
Der Antrag auf Kin<strong>der</strong>geld muss schriftlich bei <strong>der</strong> zugehörigen Familienkasse gestellt und<br />
unterschrieben werden. Zur Antragstellung kann man einen Online-Formulardienst (z. B.<br />
www.formular.io o<strong>der</strong> www.arbeitsagentur.de) nutzen o<strong>der</strong> die Formulare im PDF-Format<br />
herunterladen. Des Weiteren gibt es die Formulare auch als Vordruck bei <strong>der</strong> örtlichen<br />
Familienkasse.<br />
Arbeitslosigkeit<br />
Kin<strong>der</strong>geld gilt als Einkommen des Kindes und wird in die Berechnung seines Arbeitslosengeldes<br />
II bzw. Sozialgeldes einbezogen. Deshalb bekommen die Kin<strong>der</strong> von Arbeitslosengeld<br />
II-Beziehern aber nicht weniger staatliche Leistungen. Die Regelleistungen für Kin<strong>der</strong><br />
sind höher als das Kin<strong>der</strong>geld. Sie betragen für unter 14-jährige 60 Prozent <strong>der</strong> Regelleistung,<br />
also <strong>der</strong>zeit 208,<strong>–</strong> Euro, und für 14- bis unter 18-jährige sowie für volljährige Kin<strong>der</strong>, die<br />
<strong>der</strong> Bedarfsgemeinschaft <strong>der</strong> Eltern angehören, 80 Prozent <strong>der</strong> Regelleistung, also 278,<strong>–</strong> Euro.
Außerdem werden die anteiligen Kosten für Unterkunft und Heizung übernommen. Kin<strong>der</strong>-<br />
geld für volljährige Kin<strong>der</strong> wird bei den Eltern nicht als Einkommen eingerechnet, wenn das<br />
Kind nicht mehr im Haushalt lebt, und das Geld nachweislich an das Kind weitergeleitet wird.<br />
Kin<strong>der</strong> von 18 bis 25 Jahre<br />
Für ein über 18 Jahre altes Kind kann bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres Kin<strong>der</strong>geld<br />
weitergezahlt werden,<br />
solange es sich in einer Ausbildung befindet,<br />
wenn es sich in einer Übergangszeit von höchstens vier Monaten befindet, die zwischen<br />
zwei Ausbildungsabschnitten o<strong>der</strong> zwischen einem Ausbildungsabschnitt und <strong>der</strong><br />
Ableistung des gesetzlichen Wehr- o<strong>der</strong> Zivildienstes, einer vom Wehr- o<strong>der</strong> Zivildienst<br />
befreienden Tätigkeit als Entwicklungshelfer o<strong>der</strong> als Dienstleisten<strong>der</strong> im Ausland nach<br />
§ 14 b des Zivildienstgesetzes o<strong>der</strong> <strong>der</strong> Ableistung eines freiwilligen Dienstes liegt,<br />
wenn ein Kind eine Ausbildung wegen fehlenden Ausbildungsplatzes nicht beginnen<br />
o<strong>der</strong> fortsetzen kann o<strong>der</strong><br />
wenn ein Kind einen freiwilligen Dienst ableistet. Kin<strong>der</strong>geld wird bis zur Vollendung<br />
des 21. Lebensjahres gezahlt, wenn das über 18 Jahre alte Kind nicht in einem<br />
Beschäftigungsverhältnis steht und bei einer Agentur für Arbeit o<strong>der</strong> einem an<strong>der</strong>en für<br />
Arbeitslosengeld II zuständigen Leistungsträger (Arbeitsgemeinschaft/Kommune) als<br />
Arbeitssuchen<strong>der</strong> gemeldet ist.<br />
Für ein über 18 Jahre altes Kind wird über das 25. Lebensjahr hinaus ohne altersmäßige<br />
Begrenzung Kin<strong>der</strong>geld gezahlt, wenn es wegen einer körperlichen, geistigen o<strong>der</strong><br />
seelischen Behin<strong>der</strong>ung nicht in <strong>der</strong> Lage ist, sich selbst zu unterhalten.<br />
5
6<br />
Sozialgeld<br />
Kin<strong>der</strong> können einen eigenen Anspruch auf Sozialgeld sowie die angemessenen Kosten<br />
für Unterkunft und Heizung haben. Dabei werden Kin<strong>der</strong>geld und etwaige Unterhaltszahlungen<br />
als Einkommen <strong>der</strong> Kin<strong>der</strong> angerechnet.<br />
Wohnsitz <strong>der</strong> Kin<strong>der</strong> / Staatsangehörigkeit des Kindes<br />
Kin<strong>der</strong>geld wird für Kin<strong>der</strong> gezahlt, die in Deutschland einen Wohnsitz haben o<strong>der</strong> sich<br />
hier gewöhnlich aufhalten. Dasselbe gilt, wenn die Kin<strong>der</strong> in einem an<strong>der</strong>en Mitgliedstaat<br />
<strong>der</strong> Europäischen Union leben o<strong>der</strong> in einem Staat, <strong>der</strong> dem Abkommen über den Europäischen<br />
Wirtschaftsraum (EWR) beigetreten ist.<br />
Darüber hinaus sind unter bestimmten Voraussetzungen auch Kin<strong>der</strong> zu berücksichtigen,<br />
die sich in einem Land befinden, mit dem eine zwischenstaatliche Vereinbarung besteht.<br />
Hat das Kind seinen Wohnsitz in einem dieser Län<strong>der</strong>, kann Sie Ihre Familienkasse über<br />
beson<strong>der</strong>e Regelungen informieren. Kin<strong>der</strong>, die sich lediglich zum Zwecke einer zeitlich<br />
begrenzten Schul- o<strong>der</strong> Berufsausbildung im Ausland aufhalten, behalten in <strong>der</strong> Regel<br />
ihren Wohnsitz im Inland bei. Auf die Staatsangehörigkeit des Kindes kommt es für den<br />
Kin<strong>der</strong>geldanspruch nicht an. Kin<strong>der</strong> können unabhängig von auslän<strong>der</strong>rechtlichen Voraussetzungen<br />
o<strong>der</strong> dem Status <strong>der</strong> Eltern einen Wohnsitz o<strong>der</strong> gewöhnlichen Aufenthalt<br />
in Deutschland o<strong>der</strong> <strong>der</strong> EU beziehungsweise des EWR begründen.<br />
Service-Rufnummer für Kin<strong>der</strong>geld und Kin<strong>der</strong>zuschlag<br />
Bundesargentur für Arbeit: Tel: 0 18 01 / 54 63 37
Internetadressen<br />
www.arbeitsagentur.de/nn_26252/Navigation/zentral/Buerger/Familie/Familie-Nav.html<br />
www.finanztip.de/recht/sozialrecht/52268.kind-und-sozialgeld.htm<br />
www.finanztip.de/recht/sozialrecht/52268.kind-und-sozialgeld.htm<br />
Kin<strong>der</strong>zuschlagrechner:<br />
www.bmfsfj.de/bmfsfj/generator/BMFSFJ/Service/rechner,did=29178.html<br />
Kin<strong>der</strong>freibetrag<br />
Freibeträge für Kin<strong>der</strong> 1<br />
Der Kin<strong>der</strong>freibetrag berechnet sich aus dem Grundbedarf (Existenzminimum, Mindestbedarf)<br />
eines Kindes und beträgt für das Jahr 2012 (wie auch im Jahr 2011) je Elternteil<br />
2.184,<strong>–</strong> Euro und 4.368,<strong>–</strong> Euro für zusammen veranlagte Elternteile. Der Kin<strong>der</strong>freibetrag<br />
steht beiden Elternteilen je zur Hälfte zu.<br />
Hinweis: Sie können nicht das Kin<strong>der</strong>geld erhalten und zusätzlich die vollen<br />
Kin<strong>der</strong>freibeträge steuerlich absetzen.<br />
Der Kin<strong>der</strong>freibetrag und <strong>der</strong> Freibetrag für Betreuung und Erziehung o<strong>der</strong> Ausbildung<br />
kommen nur dann zum Ansatz, wenn sie günstiger als das Kin<strong>der</strong>geld sind. Dies prüft<br />
das Finanzamt automatisch mit <strong>der</strong> Steuererklärung. Auch Besserverdienende sollten das<br />
Kin<strong>der</strong>geld beantragen, denn durch die Günstigerprüfung entsteht ihnen kein Nachteil. Der<br />
7
8<br />
Steuerfreibetrag ist interessant für Eltern, <strong>der</strong>en Jahreseinkommen 60.000,<strong>–</strong> Euro übersteigt,<br />
denn erst ab dieser Grenze ist die steuerliche Entlastung durch den Freibetrag höher als das<br />
Kin<strong>der</strong>geld.<br />
Freibetrag für Betreuung und Erziehung o<strong>der</strong> Ausbildung<br />
(Erziehungsfreibetrag)<br />
Was früher „Betreuungsfreibetrag“ (für Kin<strong>der</strong> bis 16 Jahre) hieß, wurde ersetzt bzw. erweitert<br />
zum „Freibetrag für den Betreuungs- und Erziehungs- o<strong>der</strong> Ausbildungsbedarf“, kurz<br />
„BEA-Freibetrag“. Dieser beläuft sich seit 2010 auf 1.320,<strong>–</strong> Euro bzw. bei Zusammenveranlagung<br />
auf 2.640,<strong>–</strong> Euro pro Jahr für alle voll- und min<strong>der</strong>jährigen Kin<strong>der</strong>.<br />
Hinweis: Auch hier führt das Finanzamt automatisch eine Günstigerprüfung<br />
durch. In <strong>der</strong> Summe aus Kin<strong>der</strong>freibetrag und Erziehungsfreibetrag steht den<br />
Eltern für das Jahr 2012 (unverän<strong>der</strong>t wie im Jahr 2011) insgesamt ein Freibetrag<br />
in Höhe von 7.008,<strong>–</strong> Euro je Kind zu.
Kin<strong>der</strong>betreuungskosten<br />
Seit dem 01. Januar 2012 können Kin<strong>der</strong>betreuungskosten für eine Tagesmutter o<strong>der</strong> Kin<strong>der</strong>tagesstätte<br />
ohne aufwendige Nachweise abgesetzt werden. Das bedeutet, persönliche<br />
Anspruchsvoraussetzungen wie Berufstätigkeit o<strong>der</strong> Ausbildung spielen keine Rolle. Zudem<br />
können Eltern die Kosten seit Anfang 2012 immer als Son<strong>der</strong>ausgaben steuerlich absetzen.<br />
Das Aufschlüsseln nach Werbungskosten, Betriebsausgaben o<strong>der</strong> Son<strong>der</strong>ausgaben ist<br />
überflüssig.<br />
Alle Eltern können Betreuungskosten zu zwei Dritteln und maximal bis 4.000 Euro im Jahr<br />
und pro Kind absetzen. Diese Steuerbegünstigung gilt für alle Kin<strong>der</strong> bis zum 14. Lebensjahr.<br />
Bei behin<strong>der</strong>ten Kin<strong>der</strong>n ist die Begünstigung zeitlich unbegrenzt, sofern die Behin<strong>der</strong>ung vor<br />
dem 25. Lebensjahr eingetreten ist.<br />
Hinweis: Die entstandenen Kosten für die Kin<strong>der</strong>betreuung (z. B. die Kosten<br />
einer Tagesmutter, einer Kin<strong>der</strong>tagesstätte, Au-Pair-Mädchen, aber auch<br />
Verwandte) müssen nachgewiesen werden. Nicht erstattungsfähig sind<br />
Aufwendungen für Unterricht, die Vermittlung beson<strong>der</strong>er Fähigkeiten sowie<br />
für sportliche und an<strong>der</strong>e Freizeitbetätigungen.<br />
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10<br />
Freibetrag für Son<strong>der</strong>bedarf<br />
Bei Kin<strong>der</strong>n im Alter zwischen 18 und 27 Jahren, die sich in einer Berufsausbildung befinden<br />
und auswärtig untergebracht sind, wird darüber hinaus ein Son<strong>der</strong>bedarf anerkannt.<br />
Für diesen Son<strong>der</strong>bedarf kann außerhalb des Familienleistungsausgleichs ein Freibetrag in<br />
Höhe von 924,<strong>–</strong> Euro im Kalen<strong>der</strong>jahr geltend gemacht werden.<br />
Hinweis: Einkünfte des Kindes und Zuschüsse nach dem BAföG über<br />
1.848,<strong>–</strong> Euro min<strong>der</strong>n entsprechend den Freibetrag.<br />
Kin<strong>der</strong>freibeträge führen schätzungsweise nur bei 5 % aller Steuerzahler zu einem zusätzlichen<br />
Einkommensteuervorteil, bei allen an<strong>der</strong>en bleibt es bei <strong>der</strong> För<strong>der</strong>ung durch das<br />
schon unterjährig ausgezahlte Kin<strong>der</strong>geld.<br />
Aus <strong>der</strong> folgenden Tabelle können Sie ablesen, ab welchem Grenzsteuersatz die Freibeträge<br />
(Kin<strong>der</strong>freibetrag zusammen mit dem Freibetrag für Betreuungs-, Erziehungs- und<br />
Ausbildungsbedarf) günstiger als das Kin<strong>der</strong>geld sind.<br />
Freibeträge<br />
1. / 2. Kind 3. Kind ab 4. Kind<br />
Freibeträge* 7.008,<strong>–</strong> € 7.008,<strong>–</strong> € 7.008,<strong>–</strong> €<br />
Kin<strong>der</strong>geld 2.208,<strong>–</strong> € 2.208,<strong>–</strong> € 2.580,<strong>–</strong> €<br />
Grenzsteuersatz,<br />
ab dem Freibeträge 31,5 % 32,5 % 36,8 %<br />
günstiger sind**<br />
*Freibeträge = Kin<strong>der</strong>freibetrag 2012 (4.368,<strong>–</strong> Euro) + Freibetrag für Betreuungs-, Erziehungs- und Ausbildungsbedarf 2012 (2.640,<strong>–</strong> Euro).<br />
**Ihren Grenzsteuersatz können Sie mit dem Steuerrechner berechnen. (http://imacc.de/steuer)
Entlastungsbeitrag für Alleinerziehende<br />
Alleinerziehende können zusätzlich einen sogenannten Entlastungsbeitrag von 1.308,<strong>–</strong> Euro<br />
(dieser entspricht <strong>der</strong> Steuerklasse II) jährlich steuerlich geltend machen. Voraussetzung<br />
ist, dass <strong>der</strong> o<strong>der</strong> die Alleinerziehende mit mindestens einem Kind zusammen in einem<br />
Haushalt lebt und für das Kind Kin<strong>der</strong>geld o<strong>der</strong> Kin<strong>der</strong>freibeträge erhält. Das können z. B.<br />
auch volljährige Kin<strong>der</strong> sein, die sich in <strong>der</strong> Berufsausbildung befinden.<br />
Hinweis: Alleinstehend im Sinne dieser Regelung ist jemand dann, wenn er nicht<br />
die Voraussetzungen für das Splitting-Verfahren erfüllt o<strong>der</strong> verwitwet ist und<br />
nicht zusammen mit einer an<strong>der</strong>en volljährigen Person eine Haushaltsgemeinschaft<br />
bildet.<br />
Kin<strong>der</strong>zulage im Riester-Vertrag<br />
Wer einen Riester-Vertrag zur privaten Altersvorsorge abschließt, erhält jährlich eine Kin<strong>der</strong>zulage<br />
vom Staat. Die Kin<strong>der</strong>zulage beträgt bei einem Altersvorsorgevertrag nach dem<br />
Riester-Modell für jedes ab 2008 geborene Kind 300,<strong>–</strong> Euro.<br />
Beispiel in Euro pro Jahr:<br />
versicherungspflichtiges Ehepaar, zwei Kin<strong>der</strong>* für das Jahr 2012:<br />
Bruttogehalt Eigenbeitrag Grundzulage Kin<strong>der</strong>zulage Sparleistung ST-Ersparnis För<strong>der</strong>ung<br />
30.000,<strong>–</strong> € 522,<strong>–</strong> € 308,<strong>–</strong> € 370,<strong>–</strong> € 1.200,<strong>–</strong> € - 56 %<br />
50.000,<strong>–</strong> € 1.322,<strong>–</strong> € 308,<strong>–</strong> € 370,<strong>–</strong> € 2.000,<strong>–</strong> € - 34 %<br />
100.000,<strong>–</strong> € 1.422,<strong>–</strong> € 308,<strong>–</strong> € 370,<strong>–</strong> € 2.100,<strong>–</strong> € 106,<strong>–</strong> € 37 %<br />
*Die zwei Kin<strong>der</strong> sind vor dem 1.1.2008 zur Welt gekommen. Kin<strong>der</strong>, die nach dem 1.1.2008 geboren wurden und auf die ein Anspruch<br />
auf Kin<strong>der</strong>geld besteht, werden mit einer Kin<strong>der</strong>zulage von 300,<strong>–</strong> Euro pro Kind begünstigt.<br />
11
12<br />
1 § 32 EstG<br />
Absatz 1:<br />
Kin<strong>der</strong> sind im 1. Grad mit dem Steuerpflichtigen verwandte Kin<strong>der</strong>,<br />
• Pflegekin<strong>der</strong> (Personen, mit denen <strong>der</strong> Steuerpflichtige durch ein familienähnliches, auf längere Dauer berechnetes Band verbunden<br />
ist, sofern er sie nicht zu Erwerbszwecken in seinen Haushalt aufgenommen hat und das Obhuts- und Pflegeverhältnis zu den Eltern<br />
nicht mehr besteht).<br />
Absatz 4:<br />
Ein Kind, das das 18. Lebensjahr vollendet hat, wird berücksichtigt, wenn es<br />
1. noch nicht das 21. Lebensjahr vollendet hat, nicht in einem Beschäftigungsverhältnis steht und bei einer Agentur für Arbeit im Inland<br />
als Arbeitsuchen<strong>der</strong> gemeldet ist o<strong>der</strong><br />
2. noch nicht das 25. Lebensjahr vollendet hat und<br />
a) für einen Beruf ausgebildet wird o<strong>der</strong><br />
b) sich in einer Übergangszeit von höchstens 4 Monaten befindet, die zwischen 2 Ausbildungsabschnitten o<strong>der</strong> zwischen einem<br />
Ausbildungsabschnitt und <strong>der</strong> Ableistung des gesetzlichen Wehr- o<strong>der</strong> Zivildiensttes, einer vom Wehr- o<strong>der</strong> Zivildienst befreienden<br />
Tätigkeit als Entwicklungshelfer o<strong>der</strong> als Dienstleisten<strong>der</strong> im Ausland nach § 14 b o<strong>der</strong> <strong>der</strong> Ableistung eines freiwilligen Dienstes im<br />
Sinne des Buchstaben d liegt, o<strong>der</strong><br />
c) eine Berufsausbildung mangels Ausbildungsplatzes nicht beginnen o<strong>der</strong> fortsetzen kann o<strong>der</strong><br />
d) ein freiwilliges soziales Jahr o<strong>der</strong> ein freiwilliges ökologisches Jahr im Sinne des Jugendfreiwilligendienstgesetzes JFDG o<strong>der</strong> einen<br />
Freiwilligendienst im Sinne des Beschlusses Nr. 1719/2006/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. 11. 2006<br />
zur Einführung des Programms „Jugend in Aktion“ (ABl EU Nr. L 327 S. 30) o<strong>der</strong> einen an<strong>der</strong>en Dienst im Ausland im Sinne von<br />
§ 14 b o<strong>der</strong> einen entwicklungspolitischen Freiwilligendienst „weltwärts“ im Sinne <strong>der</strong> Richtlinie des vom 1. 8. 2007 (BAnz 2008<br />
S. 1297) o<strong>der</strong> einen Freiwilligendienst aller Generationen im Sinne von § 2 Absatz 1 a leistet o<strong>der</strong><br />
3. wegen körperlicher, geistiger o<strong>der</strong> seelischer Behin<strong>der</strong>ung außerstande ist, sich selbst zu unterhalten; Voraussetzung ist, dass die<br />
Behin<strong>der</strong>ung vor Vollendung des 25. Lebensjahres eingetreten ist.
Elterngeld<br />
Anspruch auf Elterngeld<br />
Sie bekommen Elterngeld, wenn Sie<br />
mit Ihrem Kind in einem Haushalt leben,<br />
nach <strong>der</strong> Geburt beruflich aussetzen o<strong>der</strong> nicht mehr als 30 Stunden pro Woche arbeiten,<br />
Ihren Wohnsitz in Deutschland haben o<strong>der</strong> überwiegend hier leben (Ausnahmen: zum<br />
Beispiel Entwicklungshelfer o<strong>der</strong> Beamte, die vorübergehend im Ausland eingesetzt<br />
werden).<br />
Wenn Sie ausländischer Herkunft sind, brauchen Sie eine Arbeitsgenehmigung und<br />
müssen in Deutschland arbeiten (Ausländische Eltern, die nicht auf Dauer in Deutschland<br />
bleiben, wie zum Beispiel Studenten und Auszubildende aus dem Ausland sowie Bürger-<br />
kriegsflüchtlinge, haben keinen Anspruch).<br />
Wenn Sie für ein Kind sorgen, das nicht Ihr eigenes ist, können Sie ebenfalls Elterngeld<br />
bekommen <strong>–</strong> das gilt etwa für Adoptivkin<strong>der</strong> o<strong>der</strong> Kin<strong>der</strong>, die Ihr Partner mit in die Ehe<br />
gebracht hat.<br />
Höhe des Elterngeldes<br />
Grundlage für die Berechnung ist Ihr durchschnittliches Nettoeinkommen aus den letzten<br />
zwölf Monaten vor <strong>der</strong> Geburt. Wurde in dieser Zeit Mutterschaftsgeld bezogen (bei<br />
Angestellten die Regel), werden weiter zurückliegende „Ersatzmonate“ zur Berechnung<br />
herangezogen. Dies gilt ebenfalls bei schwangerschaftsbedingter Krankheit o<strong>der</strong> wenn im<br />
Berechnungszeitraum Elterngeld gezahlt wurde. Das Elterngeld beläuft sich auf 67 % des<br />
Nettogehaltes des Elternteils, <strong>der</strong> nach <strong>der</strong> Geburt des Kindes zu Hause bleibt, für max. 12<br />
Monate. Eltern mit einem Nettoverdienst von mehr als 1.240,<strong>–</strong> Euro erhalten nur noch 65 %<br />
statt bislang 67 % ihres letzten Nettoverdienstes. Das Elterngeld beträgt mindestens<br />
300,<strong>–</strong> Euro/Monat, maximal 1.800,<strong>–</strong> Euro/Monat. Empfängern von Arbeitslosengeld II<br />
sowie Spitzenverdienern mit einem Jahreseinkommen von über 250.000,<strong>–</strong> Euro (Ehepaare<br />
500.000,<strong>–</strong> Euro) wird das Elterngeld gestrichen.<br />
13
14<br />
Dauer <strong>der</strong> Elterngeld-Zahlung<br />
Die Elterngeld-Leistung für ein Elternteil erfolgt für mindestens 12 Lebensmonate des Kindes.<br />
Weitere zwei Monate (12 + 2) stehen dem Partner zu, z. B. Vätermonate. Es ist auch möglich,<br />
dass beide Eltern jeweils sieben Monate Elterngeld erhalten, um ihren Anspruch von<br />
14 Monaten aufzubrauchen. Alleinerziehende haben Anspruch auf 14 Monate Elterngeld.<br />
Beispiel Elterngeld<br />
Nettolohn € 0,<strong>–</strong> 300,<strong>–</strong> 448,<strong>–</strong> 900,<strong>–</strong> 1.500,<strong>–</strong> 2.200,<strong>–</strong> 2.687,<strong>–</strong> 3.400,<strong>–</strong><br />
Elterngeld € 300,<strong>–</strong> 300,<strong>–</strong> 300,<strong>–</strong> 603,<strong>–</strong> 1.005,<strong>–</strong> 1.474,<strong>–</strong> 1.800,<strong>–</strong> 1.800,<strong>–</strong><br />
Internetadressen<br />
www.bmfsfj.de/bmfsfj/generator/BMFSFJ/familie,did=76746.html<br />
www.elterngeld.de<br />
www.eltern.de/beruf-und-geld/finanzen/elterngeld.html<br />
www.elterngeld.net
Elternzeit<br />
Anspruch auf Elternzeit<br />
Einen Anspruch auf Elternzeit haben Mütter und Väter, die in einem Arbeitsverhältnis stehen.<br />
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer können Elternzeit geltend machen zur Betreuung<br />
ihres Kindes (bei fehlen<strong>der</strong> Sorgeberechtigung mit Zustimmung des sorgeberechtigten<br />
Elternteils),<br />
des Kindes eines Vaters, <strong>der</strong> noch nicht wirksam als Vater anerkannt worden ist o<strong>der</strong><br />
über dessen Antrag auf Vaterschaftsfeststellung noch nicht entschieden wurde, mit Zu-<br />
stimmung <strong>der</strong> sorgeberechtigten Mutter,<br />
eines Kindes <strong>der</strong> Ehegattin, des Ehegatten o<strong>der</strong> <strong>der</strong> eingetragenen Lebenspartnerin, des<br />
eingetragenen Lebenspartners mit Zustimmung des sorgeberechtigten Elternteils,<br />
eines Kindes, das sie in Vollzeitpflege aufgenommen haben, mit Zustimmung des sorge-<br />
berechtigten Elternteils,<br />
eines Kindes, das sie mit dem Ziel <strong>der</strong> Annahme aufgenommen haben,<br />
eines Enkelkindes, Bru<strong>der</strong>s, Neffen o<strong>der</strong> einer Schwester o<strong>der</strong> Nichte bei schwerer<br />
Krankheit, Schwerbehin<strong>der</strong>ung o<strong>der</strong> Tod <strong>der</strong> Eltern,<br />
ihres Enkelkindes, wenn <strong>der</strong> Elternteil des Kindes min<strong>der</strong>jährig ist o<strong>der</strong> sich im letzten<br />
o<strong>der</strong> vorletzten Jahr einer Ausbildung befindet, die vor Vollendung des 18. Lebensjahres<br />
begonnen wurde; ein Anspruch <strong>der</strong> Großeltern auf Elternzeit besteht in diesem Fall nur,<br />
wenn keiner <strong>der</strong> Elternteile des Kindes selbst Elternzeit beansprucht.<br />
Weitere Voraussetzungen für den Anspruch auf Elternzeit<br />
Die Berechtigte bzw. <strong>der</strong> Berechtigte lebt mit dem Kind im selben Haushalt,<br />
betreut und erzieht es überwiegend selbst und<br />
arbeitet während <strong>der</strong> Elternzeit nicht mehr als 30 Wochenstunden.<br />
Eine Än<strong>der</strong>ung hinsichtlich <strong>der</strong> genannten Voraussetzungen ist <strong>der</strong> Arbeitgeberseite unver-<br />
züglich mitzuteilen. Die Elternzeit kann in jedem Arbeitsverhältnis genommen werden, also<br />
15
16<br />
auch bei befristeten Verträgen, bei Teilzeitarbeitsverträgen und bei geringfügigen Beschäftigungen.<br />
Auch Auszubildende, Umschülerinnen und Umschüler, zur beruflichen Fortbildung<br />
Beschäftigte und in Heimarbeit Beschäftigte können Elternzeit verlangen.<br />
Der Anspruch auf Elternzeit besteht unabhängig vom Wohnsitz o<strong>der</strong> gewöhnlichen<br />
Aufenthalt <strong>der</strong> o<strong>der</strong> des Anspruchsberechtigten, sofern das bestehende Arbeitsverhältnis<br />
deutschem Arbeitsrecht unterliegt.<br />
Beamtinnen und Beamte haben Anspruch auf Elternzeit nach den Verordnungen des Bundes<br />
und <strong>der</strong> Län<strong>der</strong>. Berufs- und Zeitsoldatinnen und -soldaten haben nach den jeweiligen<br />
Vorschriften ebenfalls Anspruch auf Elternzeit.<br />
Dauer <strong>der</strong> Elternzeit<br />
Ein Anspruch auf Elternzeit besteht bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres des Kindes<br />
(Ablauf des Tages vor dem dritten Geburtstag). Ein Anteil von bis zu zwölf Monaten <strong>der</strong><br />
Elternzeit kann auch auf die Zeit bis zur Vollendung des achten Lebensjahres des Kindes<br />
übertragen werden, wenn die Arbeitgeberseite zustimmt. Die Elternzeit kann von jedem<br />
Elternteil in zwei Zeitabschnitte aufgeteilt werden. Eine weitere Aufteilung ist mit Zustimmung<br />
<strong>der</strong> Arbeitgeberseite möglich. Die Inanspruchnahme von Elternzeit ist grundsätzlich unabhängig<br />
von <strong>der</strong> Bezugsdauer des Elterngeldes möglich.<br />
Anmeldung <strong>der</strong> Elternzeit beim Arbeitgeber<br />
Die Anmeldefrist für die Elternzeit beträgt sieben Wochen vor dem gewünschten Beginn<br />
<strong>der</strong> Elternzeit. In <strong>der</strong> Regel bedeutet dies für Mütter, dass eine Woche nach <strong>der</strong> Geburt des<br />
Kindes diese Frist abläuft, da Mütter in <strong>der</strong> Regel die Elternzeit im Anschluss an die Mutterschutzzeit<br />
nehmen. Väter haben oftmals länger Zeit, da sie die Elternzeit in <strong>der</strong> Regel nicht<br />
direkt nach <strong>der</strong> Geburt, son<strong>der</strong>n später nehmen.
Aufteilung <strong>der</strong> Elternzeit<br />
Wer das dritte Jahr aufsparen will (zum Beispiel für den Schuleintritt), hat bis zum achten<br />
Geburtstag des Kindes die Möglichkeit. Dies muss beim Erstantrag angekündigt werden<br />
und bedarf <strong>der</strong> Zustimmung durch den Arbeitgeber.<br />
Soll das dritte Jahr direkt an die ersten beiden anschließen, muss man den Arbeitgeber<br />
sieben Wochen vor Beginn des dritten Jahres, also dem zweiten Geburtstag des Kindes,<br />
informieren.<br />
Verlängerung <strong>der</strong> Elternzeit<br />
Beantragt man Elternzeit nur bis zur Vollendung des ersten Lebensjahres des Kindes, wird<br />
auf die Elternzeit für das zweite Lebensjahr verzichtet. Eine Verlängerung innerhalb dieses<br />
Zeitraums ist dann nur mit Zustimmung des Arbeitgebers möglich. Denn <strong>der</strong> Antragsteller<br />
hat sich laut dem Bundeselternzeit- und -elterngeldgesetz für zwei Jahre festzulegen.<br />
Wichtige Gründe für die kurzfristige Verlängerung <strong>der</strong> Elternzeit<br />
Sperrt sich <strong>der</strong> Arbeitgeber gegen eine Verlängerung, hat man gute Chancen, wenn ein so<br />
genannter „wichtiger Grund“ vorliegt, z. B.<br />
eine Erkrankung o<strong>der</strong> ein Ortswechsel des sonst mitbetreuenden Partners,<br />
eine Krankheit des Kindes,<br />
bei einer Scheidung.<br />
Die Verlängerung muss unverzüglich nach Bekanntwerden <strong>der</strong> wichtigen Umstände<br />
geltend gemacht werden.<br />
17
18<br />
Arbeiten während <strong>der</strong> Elternzeit<br />
Während <strong>der</strong> Elternzeit darf man bis zu 30 Wochenstunden arbeiten. Hierauf gibt<br />
es einen Rechtsanspruch, wenn:<br />
<strong>der</strong> Betrieb mehr als 15 Beschäftigte hat<br />
die Teilzeitarbeit pro Woche bei über 15 Stunden liegt<br />
<strong>der</strong> Arbeitnehmer seit mehr als sechs Monaten im Unternehmen beschäftigt ist<br />
keine dringenden betrieblichen Gründe entgegenstehen.<br />
Ist <strong>der</strong> Arbeitgeber einverstanden, kann man aber auch mit weniger Wochenstunden<br />
o<strong>der</strong> auf 400-Euro-Basis wie<strong>der</strong> einsteigen.<br />
Kündigung während <strong>der</strong> Elternzeit<br />
Ab dem Zeitpunkt <strong>der</strong> Beantragung <strong>der</strong> Elternzeit (höchstens jedoch acht Wochen vor Beginn)<br />
und während <strong>der</strong> Elternzeit darf nicht gekündigt werden. Mütter profitieren vom Kündigungsschutz,<br />
<strong>der</strong> durch die Schwangerschaft besteht. Väter sollten nicht zu früh ankündigen,<br />
dass sie Vätermonate nehmen wollen. Bei Kündigung ist schnelles Handeln und damit das<br />
Einhalten von Fristen wichtig.<br />
Weiterer Nachwuchs während <strong>der</strong> Elternzeit<br />
Der Anspruch auf Elternzeit besteht für jedes Kind. Dies gilt auch, wenn sich die Zeiträume<br />
überschneiden und beispielsweise nach eineinhalb Jahren schon das zweite Kind kommt.<br />
Deshalb ist es gut, nur zwei Jahre Elternzeit zu beantragen. Wird das Geschwisterchen<br />
innerhalb dieser Zeit geboren, hat man dessen Elternzeitjahre für beide Kin<strong>der</strong> und kann die<br />
Restzeit vom Erstgeborenen in <strong>der</strong> Regel für später aufheben.
Literaturempfehlungen zum Thema<br />
Buchtipp: „Mutterschutz, Elternzeit, Teilzeit“, Daniela Range-Ditz, Verbraucherzentrale<br />
NRW, 9,90 Euro<br />
Broschüre: „Elterngeld und Elternzeit“, Bundesfamilienministerium: www.bmfsfj.de<br />
Internetadressen:<br />
www.arbeitsagentur.de/nn_26524/Navigation/zentral/Buerger/Familie/Elternzeit/<br />
Elternzeit-Nav.html<br />
www.bmfsfj.de<br />
www.eltern.de/beruf-und-geld/recht/gesetz-elternzeit.html<br />
www.Anwaltsauskunft.de<br />
Kin<strong>der</strong>betreuung<br />
Kin<strong>der</strong>krippe/Kin<strong>der</strong>garten<br />
Die Kin<strong>der</strong>krippe richtet sich an Kin<strong>der</strong> bis zum dritten Lebensjahr. Ein Krippenplatz ist zur<br />
Zeit <strong>–</strong> beson<strong>der</strong>s in den alten Bundeslän<strong>der</strong>n <strong>–</strong> Mangelware. Ab 2013 besteht ein gesetzlicher<br />
Rechtsanspruch auf einen Krippenplatz. Ab dem dritten Lebensjahr besteht für alle<br />
Kin<strong>der</strong> ein rechtlicher Anspruch auf einen Kin<strong>der</strong>gartenplatz (§ 24, 1 KJHG). Eine zentrale<br />
Stelle für die Platzvergabe o<strong>der</strong> Vormerkungen gibt es nicht. Informationen erhalten Sie bei<br />
Ihrer Gemeinde o<strong>der</strong> dem zuständigen Landratsamt. Die Anmeldung erfolgt entwe<strong>der</strong> direkt<br />
vor Ort o<strong>der</strong> zentral über die Gemeinde.<br />
19
20<br />
Kosten<br />
Die Kosten sind abhängig vom zeitlichen Rahmen und vom Einkommen. Eltern mit niedrigerem<br />
Einkommen müssen ggf. überhaupt nichts zahlen. Zudem schwanken die Sätze je nach<br />
Bundesland und Träger <strong>der</strong> Einrichtung zwischen 50,<strong>–</strong> Euro und 500,<strong>–</strong> Euro pro Monat.<br />
Info: Gesicherte und zeitlich in vielen Fällen umfangreiche Betreuung.<br />
Tagesmutter<br />
Eine Tagesmuter betereut maximal fünf Kin<strong>der</strong> im privaten Kreis. Betreuungszeiten können<br />
individuell vereinbart werden. Zwar gibt es keine geregelte Berufsausbildung zur Tagesmutter,<br />
aber es ist eine Pflegeerlaubnis vom Jugendamt erfor<strong>der</strong>lich, wenn mehr als drei Kin<strong>der</strong><br />
betreut werden.<br />
Informationen zu registrierten Tagesmüttern erhalten Sie beim Jugendamt, einem<br />
Kin<strong>der</strong>büro o<strong>der</strong> den Wohlfahrtsverbänden.<br />
Kosten<br />
Die Kosten können grundsätzlich individuell vereinbart werden. Der Bundesverband für<br />
Tagesmütter empfiehlt einen Stundensatz von 5,50 Euro.<br />
Wichtige Punkte im Betreuungsvertrag:<br />
Betreuungszeiten (Gesamtbetreuungszeiten sowie Tageszeiten)<br />
Bezahlung (Stundenlohn, Pauschallohn, Urlaubsgeld etc.)<br />
Zahlung nach o<strong>der</strong> vor <strong>der</strong> Leistung<br />
Sämtliche Regelungen hinsichtlich <strong>der</strong> Urlaubs- und Ferienzeiten<br />
Sonstige Vereinbarungen
Internetadressen<br />
www.tagesmutter.com<br />
www.handbuch-kin<strong>der</strong>tagespflege.com<br />
Au-pair<br />
Info: Individuelle Betreuung in <strong>der</strong> Kleingruppe, aber Betreuungsproblem,<br />
wenn die Tagesmutter krankheitsbedingt ausfällt.<br />
Ein Au-pair muß zwischen 18 und 24 Jahre alt sein und darf sich maximal ein Jahr in einer<br />
Gastfamilie aufhalten. Aufgabenbereiche: Ein Au-pair darf maximal 30 Stunden pro Woche<br />
(6 Std/Tag) Kin<strong>der</strong>betreuung und leichte Hausarbeiten übernehmen.<br />
Anspruch eines Au-pairs<br />
freie Unterkunft (eigenes Zimmer) und Verpflegung<br />
monatliches Taschengeld von 260,<strong>–</strong> Euro<br />
mindestens einen freien Tag pro Woche<br />
zwei Wochen bezahlten Urlaub pro 6 Monate Aufenthalt<br />
Teilnahme an zwei bezahlten Sprachkursen bei 12 Monaten Aufenthalt<br />
Monatskarte für den öffentlichen Nahverkehr<br />
Kranken-, Unfall- und Haftpflichtversicherung<br />
Internetadressen<br />
www.au-pair-society.org<br />
www.guetegemeinschaft-aupair.de<br />
Info: Keine pädagogische Ausbildung, oft Sprachprobleme, Wechsel <strong>der</strong> Betreuungsperson<br />
nach spätestens einem Jahr.<br />
21
22<br />
Sorgerecht<br />
Sorgerecht <strong>der</strong> Eltern<br />
(nach Scheidung/bei nicht verheirateten Eltern) Die Eltern haben nicht nur das Recht zur<br />
elterlichen Sorge, sogenanntes Sorgerecht. Sie haben auch die Pflicht zur Erziehung <strong>der</strong> Kin<strong>der</strong><br />
zu selbständigem und verantwortungsbewusstem Handeln sowie zu <strong>der</strong>en Vertretung<br />
in geschäftlichen und an<strong>der</strong>en Fragen. Die elterliche Sorge umfasst alle rechtlichen Beziehungen<br />
zwischen Elternteilen und Kin<strong>der</strong>n und somit alle Rechte und Pflichten, die mit <strong>der</strong><br />
Erziehung und Pflege des Kindes einhergehen. Sowohl bei <strong>der</strong> Scheidung von verheirateten,<br />
aber auch bei nicht verheirateten Eltern stellt sich die Frage, welcher Elternteil die elterliche<br />
Sorge übernimmt. In Betracht kommt das alleinige Sorgerecht eines Elternteiles o<strong>der</strong> ein<br />
gemeinsames Sorgerecht von Vater und Mutter.<br />
Die Entscheidung richtet sich in erster Linie an zwei Fragen aus:<br />
1. Wie wird den Interessen und Bedürfnissen des Kindes am besten entsprochen?<br />
2. Zusätzlich bei Scheidung: Wie werden Eltern und Kind durch die Trennung am<br />
wenigsten betroffen.
Rechtsprechung zum Sorgerecht:<br />
Das Gesetz billigte unverheirateten Vätern bislang lediglich dann ein Sorgerecht für<br />
ein gemeinsames Kind zu, wenn die Mutter ihre Zustimmung dazu gab. Das Bundesverfassungsgericht<br />
(BVerfG) hat diese Regelung im August 2010 für verfassungswidrig<br />
erklärt. Der Vorrang des mütterlichen Sorgerechts wurde mit dieser Entscheidung<br />
gekippt und die Rechte unverheirateter Väter mit Verweis auf das Sorgerecht<br />
bei<strong>der</strong> Elternteile gestärkt. Folge: Dient die Übertragung des Sorgerechts dem Wohl<br />
des Kindes, kann ein Familiengericht nun auch unabhängig von <strong>der</strong> Entscheidung<br />
<strong>der</strong> Mutter dem nichtehelichen Vater das gemeinsame, in einigen Fällen sogar das<br />
alleinige Sorgerecht zusprechen. Voraussetzung ist, dass die Vaterschaft vom Vater<br />
anerkannt wurde.<br />
Düsseldorfer Tabelle<br />
Kindesunterhalt (in €)<br />
Nettoeinkommen des Altersstufen in Jahren Prozentsatz Bedarfskontroll-<br />
Barunterhaltspflichtigen (§ 1612 a Abs. 1 BGB) betrag<br />
0-5 6-11 12-17 ab 18<br />
bis 1.500,<strong>–</strong> 317 346 426 488 100 770/950,<strong>–</strong><br />
1.501,<strong>–</strong> bis 1.900,<strong>–</strong> 333 383 448 513 105 1.050,<strong>–</strong><br />
1.901,<strong>–</strong> bis 2.300,<strong>–</strong> 349 401 469 537 110 1.150,<strong>–</strong><br />
2.301,<strong>–</strong> bis 2.700,<strong>–</strong> 365 419 490 562 115 1.250,<strong>–</strong><br />
2.701,<strong>–</strong> bis 3.100,<strong>–</strong> 381 437 512 586 120 1.350,<strong>–</strong><br />
3.101,<strong>–</strong> bis 3.500,<strong>–</strong> 406 466 546 625 128 1.450,<strong>–</strong><br />
3.501,<strong>–</strong> bis 3.900,<strong>–</strong> 432 496 580 664 136 1.550,<strong>–</strong><br />
3.901,<strong>–</strong> bis 4.300,<strong>–</strong> 457 525 614 703 144 1.650,<strong>–</strong><br />
4.301,<strong>–</strong> bis 4.700,<strong>–</strong> 482 554 648 742 152 1.750,<strong>–</strong><br />
4.701,<strong>–</strong> bis 5.100,<strong>–</strong> 508 583 682 781 160 1.850,<strong>–</strong><br />
ab 5.101,<strong>–</strong> nach den Umständen des Falles<br />
23
24<br />
Sorgerecht bei Tod von Elternteil/Eltern<br />
Bei gemeinschaftlichem Sorgerecht ist die Festlegung <strong>der</strong> Alleinsorge nicht notwendig, da<br />
das Kind automatisch zu dem Elternteil kommt, bei dem es bisher nicht gelebt hat. Falls es<br />
Bedenken gegen diese Regelung gibt, so sollte man sich unbedingt zu Lebzeiten darum<br />
kümmern und ggf. versuchen, das alleinige Sorgerecht zu bekommen. Bei alleinigem Sorgerecht<br />
sollte man unbedingt festlegen, wer nach seinem Tod die Alleinsorge übernehmen soll.<br />
Natürlicherweise wird es sich dabei um einen Menschen, eine Familie o<strong>der</strong> ein Paar handeln,<br />
mit denen das Kind bereits guten Kontakt hat und die sich angemessen um das Kind kümmern<br />
können. Das können Freunde, Großeltern o<strong>der</strong> an<strong>der</strong>e Verwandte sein <strong>–</strong> aber auch<br />
<strong>der</strong> nicht sorgeberechtigte Kindsvater. Wobei im Zweifelsfall immer zum „Wohle des Kindes“<br />
entschieden wird. Das heißt, wenn <strong>der</strong> Kindsvater, zu dem das Kind kaum o<strong>der</strong> keinen<br />
Kontakt hatte, dieses zu sich holen will, Sie aber festgelegt haben, dass es zu Freunden<br />
kommen soll, zu denen es einen guten Bezug hat, so wird das Vormundschaftsgericht in<br />
Ihrem Sinne entscheiden. Was das Vermögen Ihres Kindes anbelangt, so können Sie einen<br />
„Ergänzungspfleger“ nennen. Dieser verwaltet das Vermögen für Ihr Kind, muss aber nicht<br />
die Person sein, bei dem es sich dauerhaft aufhält.<br />
Benennung eines Vormunds bzw. (Ergänzungs-)pflegers<br />
In erster Linie wird o<strong>der</strong> werden durch eine Sorgerechtsverfügung eine Person o<strong>der</strong> Personen<br />
benannt, die bei Anordnung einer Vormundschaft o<strong>der</strong> (Ergänzungs-) pflegschaft als<br />
Vormund o<strong>der</strong> (Ergänzungs-)pfleger eingesetzt werden sollen. Damit sollen die Eltern darauf<br />
Einfluss nehmen können, welche Personen im Ernstfall an ihrer Stelle die Sorge in persönlicher<br />
und vermögensrechtlicher Hinsicht übernehmen. In <strong>der</strong> Sorgerechtsverfügung können<br />
mehrere Personen benannt werden. Dies ist vor allem sinnvoll im Rahmen <strong>der</strong> Benennung<br />
von Ersatzpersonen, die für den Fall, dass die erstbenannte Person ihr Amt nicht antritt,<br />
nach dem Willen <strong>der</strong> Verfügenden die erstbenannte Person ersetzen soll. Weiter ist eine<br />
gleichrangige Benennung (Mitvormund bzw. -pfleger) denkbar. Ziel kann sein, dass beide
enannten Personen ihr Amt in allen Gebieten zusammen verrichten. Ziel kann jedoch auch<br />
sein, dass eine Aufteilung in getrennte Wirkungskreise, z. B. Personen- und Vermögenssorge,<br />
erfolgt. Bei <strong>der</strong> gleichrangigen Benennung ist anzumerken, dass gemäß § 1777 BGB<br />
das Vormundschaftsgericht daran gehalten ist, möglichst nur einen Vormund bzw. Pfleger<br />
zu bestellen. Ausnahmen gelten für die Benennung eines Ehepaares o<strong>der</strong> <strong>–</strong> im Fall <strong>der</strong> Vormundschaft<br />
<strong>–</strong> wenn die sorgeberechtigten Eltern für den Fall ihres Todes mehrere Vormün<strong>der</strong><br />
benannt haben. Das Vormundschaftsgericht ist an diese Benennung durch die Eltern für<br />
den Fall ihres Todes gebunden.<br />
Benennung eines Gegenvormunds<br />
Im Fall <strong>der</strong> Vormundschaft kommt ebenfalls die Benennung eines Gegenvormunds in<br />
Betracht. Die Funktion des Gegenvormunds ist es, die Amtsführung des Vormunds zu<br />
überwachen. Die sorgeberechtigten Eltern können für den Fall ihres Todes bindend einen<br />
Gegenvormund bestimmen. Im Fall <strong>der</strong> Pflegschaft ist die Bestellung eines Gegenvormunds<br />
nicht erfor<strong>der</strong>lich.<br />
Vermögensverfügung im Rahmen <strong>der</strong> Sorgerechtsverfügung<br />
An dieser Stelle ist noch eine Ausnahme anzuführen: die für das Vormundschaftsgericht<br />
bindende Benennung eines Pflegers durch einen Verfügenden, die hier die sorgeberechtigten<br />
Eltern sind. Erwirbt das Kind Vermögen durch Erbschaft o<strong>der</strong> Schenkung durch die<br />
Eltern, so können diese als Erblasser o<strong>der</strong> Schenker bindend im Voraus bestimmen, wer<br />
für die Verwaltung dieses Vermögens als Ergänzungspfleger eingesetzt werden soll. Damit<br />
können sich die Eltern dagegen absichern, dass die Verwaltung von Vermögensteilen, die<br />
die Kin<strong>der</strong> von Ihnen erhalten, durch Personen durchgeführt wird, die nicht ihr Vertrauen<br />
genießen.<br />
25
26<br />
Sorgerechtsverfügung<br />
Sie haben min<strong>der</strong>jährige Kin<strong>der</strong>? Was geschieht mit diesen, wenn Sie morgen infolge eines<br />
erlittenen Unfalls o<strong>der</strong> krankheitsbedingt für diese selbst nicht mehr sorgen können? Mit<br />
einer entsprechenden Sorgerechtsverfügung können Sie eine Person Ihres Vertrauens als<br />
Vormund für Ihr min<strong>der</strong>jähriges Kind bestimmen, welche dann die elterliche Sorge an Ihrer<br />
Stelle erhalten soll. Dies ist insbeson<strong>der</strong>e für Alleinerziehende eine beson<strong>der</strong>s wichtige<br />
Angelegenheit.<br />
Mustervorlagen Sorgerechtsverfügung<br />
www.verfuegungszentrale.org/cms/upload/pdf/Formulare/<br />
DVZ_Sorgerechts_II_M_nichtdruckbar.pdf<br />
Internetadressen<br />
www.buergerliches-gesetzbuch.info/<br />
www.justiz.nrw.de/BS/Gerichte/Familiengericht/index.php
Schule<br />
Bildungsstufen<br />
Primarstufe<br />
Grundschule Klassen 1 - 4<br />
Sekundarstufe I<br />
Klassen 5 - 9 (bzw.10)<br />
Hauptschule, Realschule, Gymnasium, Gesamtschule<br />
Mit Abschluss dieser Stufe kann man eine Ausbildung beginnen o<strong>der</strong> in <strong>der</strong><br />
Sekundarstufe II die schulische Ausbildung weiter verfolgen.<br />
Sekundarstufe II<br />
Abschluss mit dem Abitur, <strong>der</strong> allgemeinen Hochschulreife o<strong>der</strong> auf einer Berufsschule<br />
mit <strong>der</strong> Fachhochschulreife, dem Fachabitur.<br />
Hinweis: Privatschulen werden immer beliebter <strong>–</strong> kleinere Klassen, beson<strong>der</strong>e<br />
Unterrichtskonzepte und individuelle För<strong>der</strong>ung. Immer mehr Eltern streben die<br />
bestmögliche Ausbildung für ihre Kin<strong>der</strong> an und sind bereit, hierfür Geld zu<br />
investieren.<br />
Internetadressen<br />
www.bildung-fuer-deutschland.de/bildungswege.html<br />
www.privatschulen.de<br />
www.privatschulberatung.de<br />
27
28<br />
Nachhilfe<br />
Nachhilfe wird gemeinhin entwe<strong>der</strong> privat o<strong>der</strong> von professionellen Anbietern erteilt. Gute<br />
Nachhilfelehrer investieren Zeit in die Vor- und Nachbereitung <strong>der</strong> Unterrichtseinheiten,<br />
bei TÜV-zertifizierten Instituten ist dies sogar obligatorisch. Das Verhältnis ist etwa 2 zu<br />
1, d. h., auf 2 Schulstunden Nachhilfe am Schüler kommt eine Schulstunde Vor- und<br />
Nachbereitung in Form von Dokumentation, Reflexion, Evaluation und Planung künftigen<br />
Nachhilfestoffs. Im Unterschied zu „normalen“ Lehrern haben es Nachhilfekräfte oftmals<br />
mit „ProblemschülerInnen“ zu tun, also solchen, die gegenüber an<strong>der</strong>en Schülern einen<br />
erhöhten För<strong>der</strong>- und Entwicklungsbedarf haben und intensiverer Betreuung bedürfen. Die<br />
Anfor<strong>der</strong>ungen an die Nachhilfe sind somit nicht nur an<strong>der</strong>s gelagert als im Schulunterricht,<br />
sie sind in gewisser pädagogischer Hinsicht auch höher.<br />
Nachhilfe-Kosten<br />
Schüler Studenten Akademiker Lehrer<br />
6,<strong>–</strong> bis 10,<strong>–</strong> € 12,<strong>–</strong> bis 16,<strong>–</strong> € 16 bis 25,<strong>–</strong> € 16,<strong>–</strong> bis 25,<strong>–</strong> €<br />
Das Stundenentgelt richtet sich nach <strong>der</strong> Qualifikation des Nachhilfelehrers.<br />
Internetadressen<br />
www.nachhilfe-vergleich.de/information/ueberblick/was-kostet-nachhilfe.html<br />
http://nachhilfe.schuelerhilfe.de/<br />
www.tutoria.de/<br />
Auslandsaufenthalt während <strong>der</strong> Schulzeit<br />
Wer sich für ein Jahr im Ausland entscheidet, sollte sich vorher über die Konsequenzen<br />
im Klaren sein und sich gut über die jeweilige Austauschorganisation informieren, denn ein<br />
Jahr im Ausland will gut geplant sein. Man sollte sich überlegen, ob man <strong>der</strong> Herausfor-
<strong>der</strong>ung gewachsen ist, denn es handelt sich nicht nur um eine reine Sprachreise, son<strong>der</strong>n<br />
auch um Kulturaustausch. Man muss sich nicht nur gut anpassen, son<strong>der</strong>n auch leicht mit<br />
vielleicht unangenehmen Überraschungen zurechtkommen können.<br />
Deshalb sollte man sich im Vorfeld auch genau über das jeweilige Reiseland informieren:<br />
Wie sind die Einwohner in diesem Land, sind sie eher zurückhaltend o<strong>der</strong> warmherzig?<br />
Welche Verhaltensweisen sollte man lieber unterlassen?<br />
Geheimtipps und Tricks sind wichtig und können einem das Leben erleichtern.<br />
Tipp: Heimweh kann aufkommen, das sollte man vorher bedenken und<br />
Lösungsmöglichkeiten überlegen.<br />
Anerkennung von Auslandsschuljahren bei Gymnasiasten<br />
SchülerInnen <strong>der</strong> Klasse 5 bis 10 können je<strong>der</strong>zeit ein Auslandsschuljahr machen. Bei<br />
Rückkehr werden sie auf Antrag in die nächst höhere Klasse versetzt. Ein eingeschobenes<br />
Auslandsschuljahr ist für SchülerInnen aller Klassenstufen möglich.<br />
Organisation und Finanzierung<br />
Im Durchschnitt kostet ein Schuljahr im Ausland etwa 6.500,<strong>–</strong> Euro, doch bei beson<strong>der</strong>en<br />
Zielen wie Großbritannien o<strong>der</strong> Neuseeland können sich die Kosten schon auf ca. 12.000,<strong>–</strong><br />
bis 15.000,<strong>–</strong> Euro belaufen.<br />
Es gibt jedoch verschiedene Möglichkeiten, ein Stipendium zu bekommen o<strong>der</strong> mit bis zu<br />
465,<strong>–</strong> Euro im Monat und einer Reisekostenzulage bis zu 1.000,<strong>–</strong> Euro durch das Auslands-BAföG<br />
geför<strong>der</strong>t zu werden.<br />
29
30<br />
Aktion Bildungsinformation<br />
Diese gemeinnützige Organisation informiert über Broschüren, bestellbar über die Internetseite.<br />
Sie bietet auch telefonische Kurzberatung: Tel. 07 11/22 02 16-30. Gegen eine<br />
Gebühr wird eine ausführliche Beratung für den Zeitraum von einem Jahr angeboten.<br />
Internetadressen<br />
www.auslandsbafoeg.de<br />
www.karriere-im-ausland.de<br />
Buchtipp: Handbuch Fernweh von Thomas Terbeck<br />
Ein <strong>Ratgeber</strong> zum Schüleraustausch.<br />
Gesamtkosten-Kalkulation Auslandsschuljahr in Euro<br />
Visum ab Anreise ab Unterkunft Lebenshaltungskosten<br />
(pro Monat) (pro Monat)<br />
Südafrika 43,<strong>–</strong> 600,<strong>–</strong> 250,<strong>–</strong> 200,<strong>–</strong><br />
Australien 100,<strong>–</strong> 1.100,<strong>–</strong> 450,<strong>–</strong> 400,<strong>–</strong><br />
Neuseeland 110,<strong>–</strong> 1.200,<strong>–</strong> 284 - 348,<strong>–</strong> 400,<strong>–</strong><br />
Kanada 100,<strong>–</strong> 600,<strong>–</strong> 450,<strong>–</strong> 400,<strong>–</strong><br />
Argentinien 0,<strong>–</strong> 700,<strong>–</strong> 250,<strong>–</strong> 300,<strong>–</strong><br />
Ecuador 0,<strong>–</strong> 900,<strong>–</strong> 250,<strong>–</strong> 250,<strong>–</strong><br />
Spanien 0,<strong>–</strong> 50,<strong>–</strong> 250,<strong>–</strong> 200,<strong>–</strong><br />
Chile 0,<strong>–</strong> 800,<strong>–</strong> 250,<strong>–</strong> 350,<strong>–</strong><br />
Irland 0,<strong>–</strong> 85,<strong>–</strong> 740,<strong>–</strong> 300,<strong>–</strong><br />
Costa Rica 0,<strong>–</strong> 900,<strong>–</strong> 250,<strong>–</strong> 200,<strong>–</strong><br />
China 30,<strong>–</strong> 600,<strong>–</strong> 400,<strong>–</strong> 300,<strong>–</strong><br />
Guatemala 0,<strong>–</strong> 900,<strong>–</strong> 250,<strong>–</strong> 200,<strong>–</strong><br />
Mexiko 0,<strong>–</strong> 900,<strong>–</strong> 250,<strong>–</strong> 200,<strong>–</strong><br />
USA 500,<strong>–</strong> 300,<strong>–</strong> 450,<strong>–</strong> 400,<strong>–</strong><br />
Alle Angaben ohne Gewähr!
Ausbildung<br />
Ausbildung o<strong>der</strong> Studium?<br />
Mit <strong>der</strong> Freude über den Schulabschluss rückt auch die Frage näher: Was will ich werden?<br />
Entscheidungshilfen für Ausbildung o<strong>der</strong> Studium<br />
Auf welchem Weg kann ich meinen Traumberuf erreichen? Brauche ich dazu eine Ausbildung<br />
o<strong>der</strong> ist ein Studium zwingend notwendig? Entsprechen meine Noten den Anfor<strong>der</strong>ungen<br />
meines Traumberufs? Wie würde ich ein Studium o<strong>der</strong> eine Ausbildung fi nanzieren?<br />
Müßte ich umziehen? Wenn ja, wohin? Kann ich mir vorstellen, dort zu leben? Wie sind<br />
die Chancen auf dem Arbeitsmarkt nach meinem Abschluss? Möchte ich mich praktisch<br />
o<strong>der</strong> theoretisch mit dem Thema auseinan<strong>der</strong>setzen? Welche Bewerbungsfristen muss ich<br />
einhalten?<br />
Sowohl das Studium als auch die Ausbildung bieten Vorteile. Je<strong>der</strong> muss selbst entscheiden,<br />
welche Punkte ihm wichtig sind.<br />
Vorteile Studium Vorteile Ausbildung<br />
Eröffnet zusätzlich die Vorteile einer<br />
wissenschaftlichen Karriere<br />
Arbeitslosenrisiko bei Akademikern<br />
ist geringer<br />
Bestimmte Hirarchiestufen in<br />
Unternehmen stehen nur<br />
Hochschulabsolventen offen<br />
Signalisiert den Willen zum<br />
lebenslangen Lernen<br />
Verdienst bereits während <strong>der</strong><br />
Ausbildung, einfachere Finanzierung<br />
des Lebensunterhalts<br />
Berufseinstieg meist schneller als<br />
bei Akademikern<br />
Praktischer und näher am<br />
„echten Leben“<br />
Im Anschluss noch immer die<br />
Möglichkeit eines Studiums<br />
31
32<br />
Internetadressen<br />
www.studium-ratgeber.de/checkliste.php<br />
www.girls-day.de<br />
www.boys-day.de<br />
Clevere Kombination<br />
Studium und Ausbildung lassen sich auch kombinieren - mit dem dualen Studium. Es er-<br />
freut sich in Deutschland immer größerer Beliebtheit, sowohl bei Arbeitgebern als auch bei<br />
Schulabgängern. Die frühzeitige Integration in die betriebliche Arbeit und ein hoher Praxisbezug<br />
stehen im Vor<strong>der</strong>grund dieser Studienform. Aufgrund zunehmen<strong>der</strong> Nachfrage nach<br />
Absolventen, die strategisch-konzeptionelles Denken mit praktischem Handeln verbinden,<br />
erfüllt diese Studienform alle Anfor<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong> Wirtschaft und wird von Unternehmen<br />
hoch geschätzt.<br />
Weiterer Vorteil: <strong>der</strong> Arbeitgeber (Ausbildungsbetrieb) zahlt eine Vergütung <strong>–</strong><br />
nicht nur für die praktische Tätigkeit, son<strong>der</strong>n in <strong>der</strong> Regel auch während <strong>der</strong><br />
theoretischen Ausbildung an <strong>der</strong> Hochschule.<br />
Internetadressen<br />
www.internationale-ba.com<br />
www.studis-online.de/StudInfo/duales_studium.php<br />
Meisterausbildung<br />
Mit einer abgeschlossenen Meisterprüfung verfügen Sie nicht nur über ein fundiertes<br />
Fachwissen und die Befähigung, dieses an Auszubildende weiterzugeben, son<strong>der</strong>n auch<br />
das notwendige Rüstzeug, um als selbständiger Unternehmer mit einem eigenen Bertrieb
erfolgreich am Markt bestehen zu können. Handwerkskammern bieten die Meisterkurse in<br />
Vollzeitform und/o<strong>der</strong> berufsbegleitend an.<br />
Die Meisterausbildung umfasst vier Hauptteile:<br />
Teil I Fachpraxis<br />
Teil II Fachtheorie<br />
Teil III Wirtschaft und Recht = Fortbildung zum/zur Fachkaufmann/-frau (HWK)<br />
Teil VI Berufs- und Arbeitsplatzpädagogik = „Ausbildung <strong>der</strong> Ausbil<strong>der</strong>“<br />
Vorteile:<br />
Sie müssen nicht gleich alle Teile <strong>der</strong> Meisterprüfung ablegen.<br />
Keine Wartezeit nach <strong>der</strong> Gesellenprüfung.<br />
Die Kurse werden nach Meister-BAföG geför<strong>der</strong>t.<br />
Internetadressen<br />
www.handwerkskammer.de<br />
33
34<br />
Studium<br />
Unter <strong>der</strong> unten genannten Internetadresse sind ALLE Informationen rund um das Studium<br />
in Deutschland nach Rubriken strukturiert.<br />
www.inobis.de/studieren.html<br />
weitere interessante Internetseiten:<br />
www.daad.de/deutschland/index.de.html<br />
http://studieren.de/studiengangsliste.0.html<br />
http://studieren.de/<br />
www.studienwahl.de/index.htm<br />
Das Bachelor-Studium:<br />
Bachelor-(BA-)Studiengänge ermöglichen es, nach einer relativ kurzen Studienzeit (drei bis<br />
vier Jahre) einen ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschluss zu erlangen. Dieser bietet<br />
gleichzeitig die Option, sich sofort <strong>–</strong> o<strong>der</strong> nach einer Berufsphase <strong>–</strong> durch ein Master-<br />
Studium wissenschaftlich weiter zu qualifizieren. Die Zulassung zum Master-Studium ist<br />
in <strong>der</strong> Regel jedoch an Bedingungen geknüpft <strong>–</strong> abhängig von <strong>der</strong> jeweiligen Hochschule<br />
sowie dem Studiengang. Neben einem guten Bachelor-Abschluss können dies spezielle<br />
fachliche Vorkenntnisse sein. Was Sie jeweils mitbringen müssen, erfahren Sie auf <strong>der</strong><br />
Homepage Ihrer Wunschhochschule. Im Rahmen eines Bachelor-Studienganges werden<br />
grundlegende fachliche und methodische Kompetenzen des gewählten Fachgebietes vermittelt.<br />
Zusätzlich erwerben Sie fachübergreifende Qualifikationen (zum Beispiel Sprachen<br />
und Kommunikationstechniken) sowie berufspraktische Kenntnisse.
Das Master-Studium<br />
Ein Master-Studiengang führt zu einem weiteren berufsqualifizierenden Abschluss.<br />
Sie können ihn erwerben, wenn Sie bereits über einen ersten berufsqualifizierenden<br />
Abschluss (zum Beispiel Bachelor) verfügen. Der Erwerb des Master-Abschlusses qualifiziert<br />
für Positionen mit Leitungs- und Personalverantwortung. Zudem eröffnet ein Master<br />
die Möglichkeit zur Promotion. Die Zulassung ist aber abhängig von <strong>der</strong> jeweiligen Promotionsordnung.<br />
Fragen Sie bei Ihrer Wunschhochschule (Akademisches Auslandsamt,<br />
zuständige Fakultät) nach.<br />
Die konsekutiven Studienangebote<br />
Konsekutive (= zeitlich folgende) Bachelor- und Master-Studiengänge bauen inhaltlich aufeinan<strong>der</strong><br />
auf. Nach dem Bachelor-Abschluss erfolgt im Master-Studium eine tiefergehende<br />
Spezialisierung. In <strong>der</strong> Regel dauern beide Qualifikationsphasen zusammen maximal fünf<br />
Jahre. Konsekutive Studiengänge können an unterschiedlichen Hochschulen und nach<br />
einer Phase <strong>der</strong> Berufstätigkeit zwischen erstem und zweiten Abschluss studiert werden.<br />
Die nicht-konsekutiven Studienangebote<br />
Ein nicht-konsekutives Master-Studium bietet die Option, beim zweiten berufsqualifizierenden<br />
Abschluss eine neue Studienrichtung einzuschlagen (zum Beispiel Master of Engineering<br />
<strong>–</strong> Media Management für Bauingenieure und Geoinformatiker). Solche Zusatz- und<br />
Mischqualifikationen werden von Arbeitgebern oft nachgefragt.<br />
35
36<br />
Tipp: Vielfältige Chancen<br />
Diese Perspektiven bieten die neuen Bachelor- und Master-Studiengänge: nach<br />
einem Bachelor eine Berufstätigkeit aufzunehmen (weltweit), nach einer Phase <strong>der</strong><br />
Berufstätigkeit einen Master abzulegen (an Hochschulen weltweit), auszuwählen, ob<br />
man nach dem Bachelor in einem inhaltlich auf dem Bachelor aufbauenden Master<br />
studiert (konsekutiver Studiengang) o<strong>der</strong> einen fachfernen Master belegt (nichtkonsekutiv),<br />
<strong>der</strong> dann zu einem disziplinübergreifenden Profil führt (zum Beispiel<br />
Master Environmental Technology and Management für Naturwissenschaftler und<br />
Ingenieure; Betriebswirtschaftslehre für Sozial- und Geisteswissenschaftler, Informatik<br />
für Mediziner und Pharmazeuten), nach einem Master eine Führungsaufgabe<br />
bei Unternehmen o<strong>der</strong> Organisationen zu übernehmen <strong>–</strong> weltweit <strong>–</strong> o<strong>der</strong> danach zu<br />
promovieren.<br />
Bologna-Reform<br />
1999 begann in Bologna die Reform <strong>der</strong> europäischen Unis mit dem Ziel, die Studienabschlüsse<br />
und im Ausland erbrachte Leistungen europaweit vergleichbar zu machen.<br />
Daher sollen die traditionellen Studiengänge mit Abschlüssen wie Diplom, Magister o<strong>der</strong><br />
Staatsexamen durch die international bekannten und besser vergleichbaren Abschlüsse<br />
Bachelor und Master abgelöst werden. Das neue Studienmodell sieht zwei Hauptzyklen<br />
vor: ein 3-4-jähriges un<strong>der</strong>graduate- Studium mit Bachelor Abschluss sowie ein 1-2-jähriges<br />
graduate-Studium mit Master-Abschluss.
Studienkosten<br />
Wenn ein Studium beginnt, ist damit meist eine umfassende Verän<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Lebensumstände<br />
verbunden. Vielleicht eine eigene Wohnung, ein Wohnheim o<strong>der</strong> eine WG.<br />
Das heißt, dass man sich Gedanken darüber machen muss, wie das Leben während <strong>der</strong><br />
Studienzeit finanziell organisiert wird. Dass es ohne Geld nicht funktionieren wird, liegt auf<br />
<strong>der</strong> Hand. Aber wie viel davon braucht man als StudentIn?<br />
Wir wollen aufzeigen, für welche Dinge in welchem ungefähren Umfang Kosten anfallen<br />
werden. Da reine Durchschnittswerte im Einzelfall wenig helfen, sollen alle relevanten Ausgabeposten<br />
detaillierter dargestellt werden. Nach Möglichkeit gehen wir dabei auch auf die<br />
Faktoren ein, von denen die Höhe <strong>der</strong> Kosten abhängt. Die Daten beruhen größtenteils auf<br />
den Ergebnissen <strong>der</strong> Ende April 2010 veröffentlichten 19. Sozialerhebung des Deutschen<br />
Studentenwerkes und haben den Stand 2009. Bei <strong>der</strong> Sozialerhebung wird meist ein sog.<br />
„Normalstudent“ betrachtet. Gemeint ist damit ein Student/eine Studentin, <strong>der</strong>/die nicht bei<br />
den Eltern wohnt und sich im Erststudium an einer staatlichen Hochschule befindet. Die<br />
Daten beruhen auf Befragungen Tausen<strong>der</strong> von Studierenden.<br />
Studienkosten in Euro<br />
Wohnungskosten (Miete und Nebenkosten) 210,<strong>–</strong> bis 348,<strong>–</strong><br />
Ernährung 140,<strong>–</strong> bis 163,<strong>–</strong><br />
Fahrtkosten (wenn nur Öffentlicher Nah- und Fernverkehr) 35.<strong>–</strong><br />
Fahrtkosten (wenn nur Auto) 116,<strong>–</strong><br />
Kleidung 43,<strong>–</strong> bis 54,<strong>–</strong><br />
Kommunikation (Telefon, Internet, GEZ, Post) 35,<strong>–</strong><br />
Lernmittel 28,<strong>–</strong> bis 86,<strong>–</strong><br />
Krankenversicherung, Arztkosten und Medikamente 0,<strong>–</strong> bis 120,<strong>–</strong><br />
Freizeit, Kultur und Sport 63,<strong>–</strong><br />
Semesterweise auftretende Kosten<br />
(auf Monat umgelegt, z.B. auch Studiengebühren)<br />
8,<strong>–</strong> bis 100,<strong>–</strong><br />
Mindestkosten insgesamt (monatlich) 562,<strong>–</strong> bis 1085,<strong>–</strong><br />
(günstigster vs. ungünstigster Durchschnitts-Fall, im Einzelfall kann es also auch noch teurer o<strong>der</strong> <strong>–</strong> sehr selten <strong>–</strong> günstiger gehen)<br />
37
38<br />
Internetadressen<br />
http://studieren.de/studium-kosten.0.html<br />
www.studis-online.de/StudInfo/Studienfinanzierung/kosten.php<br />
http://studieren.de/studium-studiengebuehren.0.html<br />
www.bachelor-studium.net/studiengebuehren-kosten.html<br />
Auslandsaufenthalte im Studium<br />
Persönliche Vorteile und Erlebnisse machen einen großen Teil des Wertes eines Auslandsaufenthaltes<br />
aus: neue Freunde, Interessen, sich in einer an<strong>der</strong>en Sprache/Kultur zu verständigen,<br />
in einem an<strong>der</strong>en Hochschul-System zurechtkommen. Die Sprachkenntnisse,<br />
die neuen Kontakte und die Erfahrungen in interkultureller Kommunikation können zugleich<br />
berufliche Vorteile bedeuten. Solche Fähigkeiten sind gerade in international vertretenen<br />
Firmen wichtig. Aber auch Arbeitgeber in kleineren Betrieben achten auf Auslandsaufenthalte.<br />
Sie sprechen schließlich dafür, dass <strong>der</strong> Bewerber Neuem gegenüber aufgeschlossen<br />
und flexibel ist.<br />
Kurze Auslandsaufenthalte<br />
Freiwilligendienste o<strong>der</strong> Workcamps in den Semesterferien sind eine tolle Sache, wenn<br />
man etwas Gutes tun und neue Leute aus unterschiedlichen Län<strong>der</strong>n bei <strong>der</strong> gemeinsamen<br />
Arbeit kennen lernen will. Dabei kosten sie nicht viel Geld. Da man für die Arbeit Essen<br />
und Unterkunft erhält, zahlt man meist nur die Anreise. Auslands-Praktika ermöglichen<br />
eine an<strong>der</strong>e Art von Arbeitserfahrung in einer an<strong>der</strong>en Kultur. In manchen Studiengängen<br />
(beispielsweise Medizin) können sie auch angerechnet werden. Entscheidet man sich für<br />
den wissenschaftlichen Weg, gibt es immer noch diverse Möglichkeiten. Die kürzeste<br />
Version sind Sommeruniversitäten. Sie finden über vier bis sechs Wochen in den Sommersemesterferien<br />
an Universitäten statt. Sommerkurse sind in <strong>der</strong> Regel Sprachkurse, bei<br />
denen anerkannte Zertifikate erlangt werden können. Sommerakademien haben eher einen
thematisch-wissenschaftlichen Schwerpunkt im Bereich Land und Leute in <strong>der</strong> entsprechenden<br />
Sprache. Die Teilnahme an Sommerunis ist recht teuer. Man sollte sich rechtzeitig<br />
nach För<strong>der</strong>ungsmöglichkeiten und Stipendien umschauen.<br />
Studieren im Ausland<br />
Man kann komplett im Ausland studieren o<strong>der</strong> aber nur für ein bis zwei Semester. In dieser<br />
Zeit belegen die Studierenden im fremden Land in <strong>der</strong> Regel sowohl wissenschaftliche<br />
Veranstaltungen als auch Sprachkurse. Lehrveranstaltungen können in Form von Credit<br />
Points angerechnet werden. Die Wahl eines internationalen Studienganges mit integriertem<br />
Auslandsstudium ist auch eine Möglichkeit.<br />
Studium in den USA - Kosten<br />
Im Durchschnitt belaufen sich die Kosten für Studiengebühren auf ca. 6.000 US$ für Community<br />
Colleges, 11.000 US$ für Colleges und ca. 15.000 US$ für Universitäten insbeson<strong>der</strong>e<br />
graduate degrees (Master) zzgl. Unterkunfts- und Verpflegungskosten.<br />
För<strong>der</strong>programme für die Finanzierung des Auslandsstudiums<br />
Auslands-BAföG<br />
Wie auch bei dem Auslandsaufenthalt während <strong>der</strong> Schulzeit kann im Falle eines Auslandsstudiums<br />
BAföG beim Bundesverwaltungsamt beantragt werden. Doch hierzu müssen<br />
bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden.<br />
Das Auslandsstudium muss eine Dauer von mindestens einem Semester haben.<br />
Es müssen gute Kenntnisse <strong>der</strong> Landessprache vorhanden sein.<br />
Der Antrag für das Auslands-BAföG muss bereits ein Semester vor Beginn des<br />
Auslandsstudiums gestellt werden.<br />
Die im Ausland erbrachten Studienleistungen müssen mindestens teilweise auf die in<br />
Deutschland erbrachten anrechenbar sein.<br />
39
40<br />
Internetadresse<br />
www.das-neue-bafoeg.de<br />
Bildungskredit<br />
Wenn BAföG nicht gewährt wird, gibt es seit 2001 die Möglichkeit, einen so genannten Bildungskredit<br />
in Anspruch zu nehmen. Dieser zinsgünstige Kredit soll verhin<strong>der</strong>n, dass eine<br />
Ausbildung o<strong>der</strong> ein Studium aufgrund fehlen<strong>der</strong> finanzieller Mittel abgebrochen werden<br />
muss. Antragsstellung erfolgt beim Bundesverwaltungsamt.<br />
Merkmale und Voraussetzungen des Bildungskredits:<br />
Die Hochschule muss bescheinigen, dass die während des Auslandsstudiums<br />
erbrachten Leistungen anerkannt werden.<br />
Der Kredit wird unabhängig vom Einkommen (eigenes/Eltern) gewährt.<br />
Die För<strong>der</strong>ung kann bis zu 7.200,<strong>–</strong> Euro pro Ausbildungsabschnitt betragen.<br />
Es besteht kein Rechtsanspruch auf den Bildungskredit.<br />
Internetadresse<br />
www.bmbf.de<br />
Stipendien/private För<strong>der</strong>programme<br />
Des Weiteren gibt es die Möglichkeit, das Auslandsstudium über ein Stipendium zu<br />
finanzieren. Diese werden von den Hochschulen, oft aber auch von privaten För<strong>der</strong>-<br />
Organisationen vergeben.<br />
DAAD (<strong>Deutscher</strong> Akademischer Austauschdienst)<br />
Die meisten Stipendiaten werden vom DAAD geför<strong>der</strong>t.<br />
www.daad.de
„Go East“<br />
Der Trend zum Auslandsstudium in Osteuropa zeigt stetig nach oben. „Go East“,<br />
eine gemeinsame Initiative des Bundesministeriums für Bildung, dem DAAD und <strong>der</strong><br />
Alexan<strong>der</strong> von Humboldt-Stiftung, för<strong>der</strong>t seit 2002 Studienaufenthalte im östlichen<br />
Ausland mit Ausdehnung von Mittel-Osteueropa bis Zentralasien.<br />
www.goeast.daad.de<br />
Sokrates/Erasmus<br />
För<strong>der</strong>programm <strong>der</strong> EU, das vor allem die För<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Mobilität von Studenten in<br />
den EU-Län<strong>der</strong>n zum Ziel hat. Durch bilaterale Verträge <strong>der</strong> teilnehmenden Universitäten<br />
müssen Studenten keine Studiengebühren im Ausland zahlen und können ab dem dritten<br />
Hochschulsemester Teilstipendien für auslandsbedingte Mehrkosten sowie Sprachkurse<br />
erhalten. Bewerbung: beim akademischen Auslandsamt <strong>der</strong> Uni, mindestens ein Jahr vor<br />
Beginn des Auslandsstudiums!<br />
http://e.daad.de/eu<br />
Link-Tipp Auslandsstudium:<br />
www.wege-ins-ausland.de<br />
Umfangreiches Portal über das Thema Finanzierung sowie<br />
För<strong>der</strong>ungsmöglichkeiten des Auslandsstudiums.<br />
41
42<br />
BAföG<br />
Eine gute Ausbildung ist die Basis für beruflichen Erfolg. Jede Ausbildung bringt aber auch<br />
finanzielle Belastungen mit sich. Eine qualifizierte Ausbildung soll nicht an fehlenden finanziellen<br />
Mitteln scheitern. Ziel des BAföG ist es daher, allen jungen Menschen die Möglichkeit<br />
zu geben, unabhängig von ihrer sozialen und wirtschaftlichen Situation eine Ausbildung zu<br />
absolvieren, die ihren Fähigkeiten und Interessen entspricht.<br />
Persönliche Voraussetzungen für den Anspruch auf Ausbildungsför<strong>der</strong>ung sind grundsätzlich<br />
die deutsche Staatsangehörigkeit o<strong>der</strong> ein in § 8 aufgeführter aufenthaltsrechtlicher<br />
Status, die allgemeine Eignung für die gewählte Ausbildung und das Nichtüberschreiten<br />
<strong>der</strong> Altersgrenze. Die Leistungen nach dem BAföG müssen schriftlich auf den dafür vorgesehenen<br />
Formblättern beim zuständigen Amt für Ausbildungsför<strong>der</strong>ung beantragt werden<br />
(Grundlage: § 45und § 46 BAföG).<br />
Der Antrag kann sowohl von den Auszubildenden selbst, sofern sie das 15. Lebensjahr vollendet<br />
haben (§ 36 Abs. 1 Satz 1 SGB I), als auch von ihren gesetzlichen Vertretern gestellt<br />
werden. Die Formblätter sind bei allen Ämtern für Ausbildungsför<strong>der</strong>ung erhältlich, die auch<br />
die BAföG-Anträge bearbeiten und entscheiden, ob Auszubildende Leistungen nach dem<br />
BAföG erhalten. Das Beson<strong>der</strong>e an den Staatsdarlehen sind die Zinslosigkeit, die Begrenzung<br />
<strong>der</strong> maximalen Rückzahlungssumme und die sozialen Rückzahlungsbedingungen.<br />
Deshalb braucht niemand ernsthafte Schwierigkeiten bei <strong>der</strong> Rückzahlung zu befürchten.<br />
Allen Geför<strong>der</strong>ten fließt mit dem Darlehen ein beachtlicher wirtschaftlicher Wert zu, denn ein<br />
langfristiges zinsloses Darlehen bedeutet zu einem hohen Anteil „geschenktes Geld“.<br />
Grundlagen sind § 18 BAföG, § 18a BAföG, § 18b BAföG.
Wesentlich für die Rückzahlung sind:<br />
Die Rückzahlungsbegrenzung:<br />
Staatsdarlehen, die für Ausbildungsabschnitte gewährt werden, die nach dem<br />
28.2.2001 begonnen haben, müssen nur bis zu einem Gesamtbetrag von<br />
10.000,<strong>–</strong> Euro zurückgezahlt werden.<br />
Der späte Rückzahlungsbeginn:<br />
Mit <strong>der</strong> Rückzahlung muss erst fünf Jahre nach Ende <strong>der</strong> För<strong>der</strong>ungshöchstdauer bzw.<br />
im Falle einer Akademieausbildung fünf Jahre nach dem Ende <strong>der</strong> in <strong>der</strong> Ausbildungs-<br />
und Prüfungsordnung vorgesehenen Ausbildungszeit begonnen werden, also in <strong>der</strong><br />
Regel erst nach Ende <strong>der</strong> beruflichen Einstiegsphase.<br />
Die lange Rückzahlungsfrist:<br />
Das Darlehen kann in Mindestraten von 105,<strong>–</strong> Euro monatlich in einem Zeitraum von bis<br />
zu 20 Jahren zurückgezahlt werden.<br />
Die Abhängigkeit <strong>der</strong> Rückzahlung vom Einkommen:<br />
Bei DarlehensnehmerInnen <strong>der</strong>en Einkommen 1.070,<strong>–</strong> Euro monatlich nicht übersteigt,<br />
wird die Rückzahlung auf Antrag ausgesetzt; diese Einkommensgrenze erhöht sich noch,<br />
wenn ein Ehepartner bzw. eingetragener Lebenspartner o<strong>der</strong> Kin<strong>der</strong> mitzuversorgen sind.<br />
Der Staat erlässt außerdem auf Antrag Auszubildenden, die das Darlehen ganz o<strong>der</strong><br />
teilweise vor Fälligkeit tilgen <strong>–</strong> je nach Höhe des Ablösungsbetrages <strong>–</strong> zwischen 8 und 50,5<br />
Prozent dieses Betrages.<br />
Zum besseren Verständnis:<br />
Wenn in den folgenden Beispielen von Einkommen o<strong>der</strong> Verdienst die Rede ist, handelt es<br />
sich um „Einkommen im Sinne des BAföG“, es geht also we<strong>der</strong> um das monatliche Bruttonoch<br />
Nettoeinkommen. Das „Einkommen im Sinne des BAföG“ kann überschlägig wie<br />
folgt ermittelt werden (z. B. bei einer Familie mit zwei Kin<strong>der</strong>n, Einkommen aus nichtselbständiger<br />
Arbeit).<br />
43
44<br />
Berechnung des Einkommens im Sinne des BAföG<br />
Rechnungsposten Betrag in Euro<br />
Bruttoeinkommen aus nichtselbständiger Arbeit (1/12) 4.000,<strong>–</strong><br />
abzüglich<br />
Werbungskosten (mind. 1/12 des jährlichen<br />
Arbeitnehmerpauschbetrages von 920,<strong>–</strong> €) 76,67<br />
3.923,33<br />
abzüglich<br />
Sozialpauschale (21,3 % bis zum Höchstbetrag<br />
von monatlich 1008,33 EUR) 225,<strong>–</strong><br />
tatsächlich geleistete Steuern<br />
(einschließlich Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag) 571,71<br />
Einkommen im Sinne des BAföG 2.593,96<br />
Je nach Art und Höhe <strong>der</strong> Steuerfreibeträge und <strong>der</strong> Sozialpauschalen (z. B. Altersent-<br />
lastungsbetrag nach § 24a EStG; Sozialpauschale für Nichtarbeitnehmer 35 %) kann das<br />
Bruttoeinkommen im Einzelfall erheblich höher sein, ohne dass sich dies auf das Ergebnis<br />
(Einkommen im Sinne des BAföG) auswirken muss.<br />
Internetadressen:<br />
www.bmbf.de/pub/bafoeg_flyer.pdf<br />
Die wichtigsten bundesweiten Begabtenför<strong>der</strong>ungswerke und Stiftungen<br />
www.deutschland-stipendium.de/de/1625.php<br />
Doktorandenför<strong>der</strong>ung<br />
Für die För<strong>der</strong>ung von Doktoranden sind die jeweiligen Bundeslän<strong>der</strong> zuständig. Antragsberechtigt<br />
sind alle, die ein Hochschulstudium mit weit überdurchschnittlichen Leistungen abgeschlossen<br />
haben und deutsche Staatsbürger sind (ausländische Staatsbürger nur unter bestimmten<br />
Voraussetzungen). Die Stipendien werden öffentlich ausgeschrieben, die Auswahl treffen die<br />
jeweiligen Universitäten. Weitere Auskünfte erteilen die Stipendien-Referate <strong>der</strong> Universitäten.
Postdoktorandenför<strong>der</strong>ung<br />
Junge promovierte Wissenschaftler (Altersgrenze 30), <strong>der</strong>en Promotion außerordentliche<br />
Qualitäten aufweist, können sich von <strong>der</strong> Deutschen Forschungsgemeinschaft unterstützen<br />
lassen. Sie sollen die Möglichkeit erhalten, sich in einem begrenzten Zeitraum in die<br />
Grundlagenforschung einzuarbeiten und sich dadurch für Tätigkeiten auch außerhalb <strong>der</strong><br />
Hochschulen zu qualifizieren.<br />
Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG)<br />
53170 Bonn, Tel. 0228/885-1, Fax 0228/885-2777<br />
www.dfg.de<br />
För<strong>der</strong>ung für Auslandsstudien<br />
Der Deutsche Akademische Austauschdienst (DAAD), eine Einrichtung <strong>der</strong> Hochschulen<br />
<strong>der</strong> BRD, hat die Aufgabe, die internationalen Beziehungen im Hochschulbereich zu<br />
för<strong>der</strong>n. Der DAAD vergibt daher Stipendien zur För<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Aus- und Weiterbildung<br />
sowie von Forschungsarbeiten an deutsche und ausländische Studierende, Graduierte,<br />
Praktikanten, jüngere Wissenschaftler und Hochschullehrer aller Fachrichtungen. Außerdem<br />
vermittelt und för<strong>der</strong>t <strong>der</strong> DAAD deutsche wissenschaftliche Lehrkräfte aller Fachrichtungen<br />
an ausländischen Hochschulen. Informationen beim DAAD direkt o<strong>der</strong> bei den<br />
Auslandsreferaten <strong>der</strong> Universitäten.<br />
www.daad.de<br />
För<strong>der</strong>ung für behin<strong>der</strong>te Studenten<br />
Für die För<strong>der</strong>ung von behin<strong>der</strong>ten Studenten gelten zunächst die Bestimmungen des<br />
BAföG. Bei einer Überschreitung <strong>der</strong> För<strong>der</strong>ungshöchstdauer bedingt durch die Behin<strong>der</strong>ung<br />
wird aber die För<strong>der</strong>ung weiterhin in voller Höhe als Zuschuss geleistet. Weiterhin<br />
können behin<strong>der</strong>te Studierende auch das Bundessozialhilfegesetz in Anspruch nehmen.<br />
Auskunft bei Arbeitsämtern o<strong>der</strong> Sozialberatungsstellen <strong>der</strong> Studentenwerke.<br />
45
46<br />
Erziehungshilfen / Anlaufstellen<br />
Starke Kin<strong>der</strong> <strong>–</strong> starke Eltern<br />
ist ein Kursangebot für alle Mütter und Väter, die mehr Freude, Leichtigkeit und zugleich<br />
mehr Sicherheit in <strong>der</strong> Erziehung erreichen möchten. Erziehung bedeutet für Sie als Eltern,<br />
Ihrem Kind nachahmenswerte Beispiele und vor allem Liebe zu geben. Und wie Sie wissen,<br />
kann das manchmal sehr aufreibend sein.<br />
Erziehung ist eben auch harte Arbeit. Wir, <strong>der</strong> Deutsche Kin<strong>der</strong>schutzbund (DKSB), unter-<br />
stützen Sie mit unseren Elternkursen darin, Ihren Familienalltag gelassener und souveräner<br />
zu meistern. Denn diese Kurse<br />
stärken das Selbstbewusstsein von Müttern, Vätern und Kin<strong>der</strong>n,<br />
helfen, den Familienalltag zu entlasten und das Miteinan<strong>der</strong> zu verbessern,<br />
zeigen Wege, um Konflikte zu bewältigen und zu lösen,<br />
bieten Raum zum Nachdenken und zum Austausch mit an<strong>der</strong>en Müttern und Vätern,<br />
eröffnen Ihnen Chancen, Freiräume für sich selbst zu schaffen und frische Kraft zu tanken,<br />
informieren über allgemeine Erziehungsthemen und über Kin<strong>der</strong>rechte.<br />
Und: Die Elternkurse machen einfach Spaß.<br />
STEP - Elterntraining<br />
STEP ist ein systematisches Weiterbildungskonzept zum Thema Kin<strong>der</strong>erziehung. STEP, das<br />
Elterntraining, hilft Eltern, ein kooperatives, stressfreies Zusammenleben in <strong>der</strong> Familie zu<br />
erreichen und eine tragfähige, erfüllende Beziehung mit ihren Kin<strong>der</strong>n aufzubauen. Aus <strong>der</strong><br />
Erkenntnis heraus, dass we<strong>der</strong> die autoritäre noch die antiautoritäre Kin<strong>der</strong>erziehung den Anfor<strong>der</strong>ungen<br />
<strong>der</strong> heutigen Gesellschaft gerecht wird, bietet STEP die Prinzipien einer demokratischen<br />
Kin<strong>der</strong>erziehung als Antwort auf die Herausfor<strong>der</strong>ungen unserer Zeit. Die Grundidee<br />
des Konzepts ist die Gleichwertigkeit <strong>der</strong> Eltern (o<strong>der</strong> an<strong>der</strong>er Erziehenden) und Kin<strong>der</strong><br />
als würdige Menschen sowie das Recht und die Pflicht aller zu gegenseitigem Respekt.
Telefonberatung für Heranwachsende<br />
Bei Liebeskummer, Stress in <strong>der</strong> Schule o<strong>der</strong> Familienkrach greifen Kin<strong>der</strong> und Jugendliche<br />
in Deutschland immer öfter zum Telefon. Unter <strong>der</strong> kostenlosen und bundesweit einheitlichen<br />
„Nummer gegen Kummer“ finden sie aufmerksame Zuhörer und sensible <strong>Ratgeber</strong>.<br />
Strenge Vertraulichkeit ist dabei gewahrt. Allein im vergangenen Jahr gingen rund 3,6<br />
Millionen Anrufe ein.<br />
Kostenlos und bundesweit einheitliches Sorgentelefon montags bis samstags<br />
14:00 bis 20:00 Uhr: 08 00-1 11 03 33<br />
Zentrale Beratungsstellen<br />
Kin<strong>der</strong>schutzbund: www.dksb.de/content/start.aspx<br />
Jugendämter: www.jugendaemter.com<br />
Caritas: www.caritas.de<br />
Katholische Familienzentren: http://thema.erzbistum-koeln.de/kath-familienzentren<br />
Familienzentren (je Bundesland)<br />
Internetadressen:<br />
www.sesk.de<br />
www.instep-online.de<br />
www.jugendaemter.com<br />
www.caritas.de<br />
http://thema.erzbistum-koeln.de/<br />
kath-familienzentren<br />
www.kin<strong>der</strong>aerzte-im-netz.de/bvkj/<br />
show.php3?id=1<br />
Wichtig: Notrufummern<br />
Polizei Notruf 110<br />
Feuerwehr und<br />
Rettungsdienst 112<br />
Telefonseelsorge 08 00 - 1 11 01 11<br />
Giftnotrufzentrale 02 28 - 2 87 32 11<br />
Ärztlicher Notdienst 01 80 - 5 04 41 00<br />
Zahnärztlicher<br />
Notdienst 01 80 - 98 67 00<br />
47
48<br />
Gesundheit<br />
Impfplan <strong>der</strong> STIKO* für das 1. Lebensjahr<br />
Impfung Alter U<br />
DTPa + Polio + Hib I + Hepatitis B I 12. - 16. Woche U4<br />
Pneumokokken I 14. - 16. Woche<br />
DTPa + Polio + Hib II + Hepatitis B II + Pneumokokken II 18. - 22. Woche<br />
DTPa + Polio + Hib III + Hepatitis B III + Pneumokokken III 24. - 28. Woche U5<br />
DTPa + Polio + Hib IV + Hepatitis B IV 12. Monat U6<br />
MMR I + Varicellen 11. - 14. Monat<br />
Hib = Hämophilus-Influenza-B-Impfung gegen eine bestimmte Form <strong>der</strong> bakteriellen Hirnhautentzündung,<br />
die bei Säuglingen und Kleinkin<strong>der</strong>n sehr häufig ist, Polio = Injektionsimpfung<br />
gegen Kin<strong>der</strong>lähmung, DTPa = Diphterie-Tetanus-Pertussis (Keuchhusten)-Kombinationsimpfstoff,<br />
Hepatitis B = Impfung gegen Leberentzündung, MMR = Masern- Mumps-Röteln-Impfung,<br />
Varicellen = Windpocken<br />
*Ständige Impfkomission des Bundesgesundheitsamtes<br />
Impfempfehlungen<br />
Der Impfplan <strong>der</strong> STIKO enthält allgemeine Impfempfehlungen für Eltern und Ärzte, es<br />
handelt sich also um öffentlich empfohlene Impfungen. Das bedeutet auch finanzielle und<br />
juristische Absicherung im Impfschadensfall für alle Beteiligten (Impfling, Eltern, Ärzte). Die<br />
letztlich verbindliche Entscheidung über die Art und Anzahl <strong>der</strong> Imfpungen treffen die Eltern<br />
nach entsprechen<strong>der</strong> Information durch den behandelnden Arzt. Es gibt in Deutschland<br />
keine Pflichtimpfungen mehr, wie z. B. die Pockenimpfung bis 1979. Alle Impfungen werden<br />
im Einzelfall hinsichtlich ihres individuellen Nutzens und Risikos geprüft und entsprechend <strong>der</strong><br />
Entscheidung <strong>der</strong> Eltern durchgeführt o<strong>der</strong> nicht durchgeführt.
U-Untersuchungen<br />
Zweck dieser Vorsorgeuntersuchungen ist die Früherkennung von Krankeiten, die die<br />
normale körperliche und geistige Entwicklung Ihres Kindes in nicht geringfügigem Maße<br />
gefährden. Früherkennung ist Voraussetzung für eine erfolgreiche Behandlung.<br />
Deshalb: Nehmen Sie alle Untersuchungstermine wahr. Befolgen Sie die Ratschläge<br />
Ihres Arztes zu Kontrollen und Nachuntersuchungen.<br />
Neu sind vier zusätzliche Vorsorge-Untersuchungen im Alter von 3 Jahren (U7a),<br />
7-8 Jahren (U10), 9-10 Jahren (U11) und 16-17 Jahren (J2).<br />
Impfplan<br />
U1<br />
bei Geburt<br />
U6<br />
10.-12. Monat<br />
U10<br />
6-7 Jahre<br />
Wo kann man sich über Fachärzte o<strong>der</strong> Kliniken informieren?<br />
www.kin<strong>der</strong>aerzte-im-netz.de<br />
www.kin<strong>der</strong>krankenpflege-netz.de/kin<strong>der</strong>kliniken.shtml<br />
www.arzt.de/<br />
U2<br />
3.-10. Tag<br />
U7<br />
21.-24. Monat<br />
U11<br />
9-10 Jahre<br />
www.aponet.de/notdienst/<br />
www.zahnarzt-notdienst.de/<br />
U3<br />
4.-5. Woche<br />
U7a<br />
34.-36. Monat<br />
J1<br />
13 Jahre<br />
U4<br />
3.-4. Monat<br />
U8<br />
46.-48. Monat<br />
J2<br />
16-17 Jahre<br />
U5<br />
6.-7. Monat<br />
U9<br />
60.-64. Monat<br />
www.kin<strong>der</strong>gesundheit-info.de/fuer-eltern/kin<strong>der</strong>sicherheit/kin<strong>der</strong>sicherheit06/giftnotruf2/<br />
49
50<br />
Kostenlose Internetportale für Kin<strong>der</strong><br />
Das Internet ist heute nicht mehr aus unserem Leben wegzudenken und gewinnt ständig<br />
an Bedeutung: Immer mehr Menschen nutzen das weltweite Netz. Es geht darum, sich zu<br />
informieren, sich mit an<strong>der</strong>en auszutauschen, Informationen bereitzustellen, Kontakte zu<br />
knüpfen, kreativ zu werden o<strong>der</strong> einzukaufen. Blogs, Singlebörsen und Foren sprießen aus<br />
allen Ecken.<br />
Doch im Internet lauern auch Risiken, die nicht zu unterschätzen sind. Kin<strong>der</strong> und Jugendliche<br />
sind beson<strong>der</strong>s gefährdet. Sie gehen häufig unwissend zu leichtfertig mit den Risiken<br />
des Internets um. Regeln müssen beachtet werden, denn das Internet bietet nicht nur viele<br />
Möglichkeiten, es birgt auch unzählige Gefahren. Zum einen stellen lästige Computerviren<br />
sowie „Abzockereien“ eine Gefahr dar. Außerdem bietet das weltweite Netz viele Möglichkeiten<br />
von Manipulationen. Zudem stellt es ein Forum für Gewalt, Pornographie und illegale<br />
(verbotene) Machenschaften dar. Lei<strong>der</strong> tummeln sich im Internet viele fragwürdige Gestalten,<br />
die versuchen, sich unter einem Tarnmantel an an<strong>der</strong>e heranzumachen.<br />
Der Computer sollte also zum einen über einen guten aktuellen Virenschutz verfügen, zum<br />
an<strong>der</strong>en sollten beim Surfen die Sicherheitsregeln beachtet werden.<br />
Infos hierzu stellt das Bundesministerium für Familie unter<br />
www.surfen-ohne-risiko.net bereit.
Kostenlose Internetportale für Kin<strong>der</strong>:<br />
www.blinde-kuh.de<br />
Die Seite wird von dem Verein “Blinde Kuh” mit Sitz in Hamburg gemacht. Für kleinere<br />
Kin<strong>der</strong> ohne Lesekenntnisse gibt es auch eine Suchfunktion. Die Seite enthält eine breite<br />
Auswahl, ein Verzeichnis nach Themen. Zudem Internet-Tipps für die Eltern.<br />
www.fragfinn.de<br />
Der Betreiber <strong>der</strong> Seite ist die Freiwillige Selbstkontrolle Multimedia-Diensteanbieter<br />
e.V. <strong>–</strong> kurz FSM genannt <strong>–</strong> mit Sitz in Berlin. Finn ist eine Raupe, die mit<br />
den Kin<strong>der</strong>n auf die Suche nach interessanten Kin<strong>der</strong>seiten geht. Auf dem PC<br />
kann eine fragFinn-Kin<strong>der</strong>schutzsoftware eingerichtet werden, die dann keine<br />
fragwürdigen Seiten auf den PC zulässt.<br />
www.helles-koepfchen.de<br />
Der Betreiber <strong>der</strong> Seite ist die Firma „InSentio” in Mainz. Eine Suchfunktion ist vorhanden.<br />
Es gibt Neues aus aller Welt. Das Beson<strong>der</strong>e: Kin<strong>der</strong> können als Reporter die Seite aktiv<br />
mit gestalten. Es gibt Basteltipps, Ideen zum Mitmachen und Ausprobieren.<br />
www.kika.de<br />
KI.KA wird von den öffentlich-rechtlichen Sen<strong>der</strong>n ARD und ZDF in Erfurt produziert. Die<br />
Inhalte im Internet sind kostenlos und werbefrei. Die Redaktion achtet auf grafische und inhaltliche<br />
Qualität, Sicherheit und Aktualität <strong>der</strong> Seiten. In den Jahren 2005 und 2007 wurde<br />
KI.KA mit dem Gütesiegel des Erfurter Netcodes ausgezeichnet.<br />
www.kin<strong>der</strong>netz.de<br />
Kin<strong>der</strong>netz ist ein Angebot des Südwestrundfunks. Bereits im Jahr 1998 wurde die Seite als<br />
bestes Online-Produkt für Kin<strong>der</strong> im Alter zwischen 8 und 12 Jahren ausgezeichnet. Fünf<br />
Jahre später wurde sie wie<strong>der</strong> als beste Portalseite für Kin<strong>der</strong> mit dem Goldenen Webspat-<br />
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52<br />
zen des Kin<strong>der</strong>film- und Fernsehfestivals in Gera ausgezeichnet. Das Angebot von Kin<strong>der</strong>-<br />
netz ist sehr umfangreich. Es besteht die Möglichkeit, eine eigene Homepage einzurichten<br />
o<strong>der</strong> sich im „Netz-Treff” mit an<strong>der</strong>en Kin<strong>der</strong>n mittels Chat und Foren auszutauschen.<br />
Hierfür wird die Unterschrift <strong>der</strong> Eltern benötigt.<br />
www.tivi.de<br />
Tivi ist ein Angebot des ZDF in Mainz. Es ging vor 10 Jahren online. Jetzt gehört die Seite zu<br />
den bekanntesten und beliebtesten Seiten für junge Nutzer im Netz. Tivi bietet kindgerechte<br />
und umfassende Informationen sowie Interaktionsmöglichkeiten. Die Zielgruppe sind die 7-<br />
bis 12-Jährigen. Das Angebot gestaltet sich ähnlich wie „kin<strong>der</strong>netz”. Ein kontrollierter Chat<br />
steht zur Verfügung, für den die Unterschrift <strong>der</strong> Eltern benötigt wird.<br />
www.toggo.de<br />
Toggo ist ein Angebot des Privatsen<strong>der</strong>s Super RTL in Köln. Ziegruppe sind die 3- bis<br />
13-Jährigen. Zur Verfügung stehen: eine Entdeckerzone mit Experimenten zum zu Hause<br />
nachmachen, Spiele und Informationen. Nachteil ist <strong>der</strong> hohe Werbeanteil auf den Seiten.
Unfällen vorbeugen<br />
Kin<strong>der</strong> wollen die Welt entdecken, sind neugierig, ertasten und testen alle für sie erreichbaren<br />
Plätze und Objekte. Nichts scheint vor ihnen sicher. Meist sind sie dabei sehr aktiv,<br />
sausen blitzschnell von einem Ort an einen an<strong>der</strong>en. Naturgemäß fehlt es ihnen dabei mangels<br />
Erfahrung am Gespür für drohende Gefahren. Doch in unseren technisierten Haushalten<br />
und unseren Außenanlagen mit mo<strong>der</strong>nsten Geräten lauern immer mehr Risiken. So<br />
verunglücken jährlich allein im häuslichen Umfeld mehr als 250.000 Kin<strong>der</strong> unter 15 Jahren.<br />
Um jedes Unglück abwenden zu können, müssen Eltern ihre Augen scheinbar überall<br />
haben. Doch dies ist im Alltag nicht immer lückenlos möglich. Daher beruhigt es sehr, den<br />
eigenen Haushalt so sicher wie möglich zu gestalten.<br />
Folgen Sie uns auf einem Sicherheits-Rundgang durch Ihre Wohnung. Nach einigen<br />
Anpassungen in Ihrem vertrauten Heim gewinnen Sie als Eltern mehr Ruhe und müssen<br />
nicht ständig Verbote aussprechen. Auch für das Kind ist es sicher schöner, sich in einer<br />
„entschärften“ Welt freier bewegen zu können.<br />
Allgemeine Sicherheitstipps<br />
Sichern Sie große Objekte gegen Umsturz<br />
Erwachsene kämen nie auf die Idee, sich an Vasen, Klei<strong>der</strong>stän<strong>der</strong>n, Regalen o<strong>der</strong> TV-<br />
Geräten festzuhalten <strong>–</strong> Kleinkin<strong>der</strong> immer! Ihnen fehlen die nötigen Erfahrungen, welche<br />
Objekte beweglich und schwer sind. Entfernen Sie solche Gegenstände aus <strong>der</strong> Reichweite<br />
<strong>der</strong> Kleinkin<strong>der</strong> o<strong>der</strong> befestigen Sie diese hinreichend.<br />
53
54<br />
Verhin<strong>der</strong>n Sie den Zugriff auf alle gefährlichen Objekte<br />
Gefahren gehen nicht nur von Medikamenten, Reinigungsmitteln und an<strong>der</strong>en Chemikalien<br />
aus, welche als giftig o<strong>der</strong> explosiv gekennzeichnet sind. Babys und Kleinkin<strong>der</strong> erkunden<br />
ihre Umwelt gern, indem sie alles Erreichbare in den Mund nehmen o<strong>der</strong> Dinge zu sich<br />
herunterziehen. Deswegen gehören nicht nur Messer, Scheren und an<strong>der</strong>e scharfe Objekte<br />
aus <strong>der</strong> Reichweite <strong>der</strong> Kleinen. Auch beim Fall von Geschirr und an<strong>der</strong>en bewegbaren<br />
Haushaltsgegenständen wirken Kräfte, die zu gefährlichen Verletzungen führen können.<br />
Gerade bei häufig verwendeten Produkten vergisst man schnell, welche Gefahren bei unsachgemäßem<br />
Umgang mit ihnen verbunden sind. Sichern Sie auch Feuerzeuge, Kosmetika,<br />
Spraydosen, Putz- und Spülmittel, Alkohol usw. vor dem unbekümmerten Zugriff ihrer<br />
Kin<strong>der</strong>. Artikel ohne kin<strong>der</strong>gesicherte Verschlüsse dürfen für diese nicht erreichbar sein.<br />
Durch die Montage spezieller Türsicherungen und Schubladenriegel verhin<strong>der</strong>n sie den<br />
Zugriff auf die in den Schränken gelagerten Objekte. Zudem schützen sie ihre Kin<strong>der</strong> damit<br />
vor Fingerquetschungen und herausfallenden Schubladen. Entsprechende Sicherungen<br />
für 2,<strong>–</strong> bis 3,<strong>–</strong> Euro finden Sie im Fachhandel.<br />
Sichern Sie frei zugängliche Steckdosen ab<br />
Babys und Kleinkin<strong>der</strong>n fehlt es zunächst an Gefahrenbewusstsein. Sie spielen mit allem,<br />
was sie mit ihren Händen erreichen können und ahmen gern die Handlungen <strong>der</strong> Erwachsenen<br />
nach. Sie ziehen mitunter auch an Elektrosteckern o<strong>der</strong> -kabeln. Sichern Sie also<br />
auch jene Steckdosen, die dauerhaft mit Steckern belegt sind, jeweils mit einem speziellen<br />
Steckdosenschutz für Kin<strong>der</strong>. Die dünnen Kunststoff-Schutzvorrichtungen sind im Handel<br />
leicht und günstig zu finden und schnell montiert.
Verbergen Sie elektrische Kabel<br />
Von Stromleitungen gehen zahlreiche Gefahren für die noch unerfahrenen Kin<strong>der</strong> aus.<br />
Neben dem Umsturz <strong>der</strong> angeschlossenen Geräte kommt es auch immer wie<strong>der</strong> zu Erdrosselungen.<br />
Da Kin<strong>der</strong> bisweilen auf den Kabeln herumkauen, kann es auch zu lebensgefährlichen<br />
Stromschlägen kommen. Trennen und verstecken Sie die Stromkabel <strong>der</strong><br />
in Ihrer Abwesenheit nicht benutzten Geräte. Leitungen von Geräten, die dauerhaft am<br />
Netz hängen müssen, sollten mit Kabelschächten o<strong>der</strong> ähnlichem gesichert werden.<br />
Beseitigen Sie Stolperstellen<br />
In Deutschland sind Sturzunfälle die häufigste Verletzungsursache bei Kleinkin<strong>der</strong>n. Jährlich<br />
sind ca. 700.000 Unfälle auf Stürze zurückzuführen. Spätestens wenn Ihr Kind anfängt<br />
zu laufen, sollten Sie alle Stolperstellen (Hin<strong>der</strong>nisse, Unebenheiten) entschärfen. Das<br />
Verstecken von Telefonkabeln und Glätten von Teppichen ist meist nur eine temporäre<br />
Lösung. Besser ist, die Auslegware mit geeigneten Gleitschutz-Unterlagen, sogenannten<br />
„Rutschmatten“ o<strong>der</strong> Klebe-Verbindungen zu fixieren. Das gilt auch für kleine Läufer und<br />
Matten, die schnell zur Rutschfalle werden können.<br />
Lassen Sie Ihr Kind weich fallen<br />
Stürze sind nie ungefährlich, auch wenn sie in den allermeisten Fällen keine (messbaren)<br />
Folgen haben. Da Kleinkin<strong>der</strong> sehr häufig stürzen, sollte die Vorbeugung vor Verletzungen<br />
allerhöchste Priorität haben. In den für das Kind zugänglichen Räumen sollte <strong>der</strong> Boden<br />
weiche Beläge erhalten. Ein Steinfußboden mag pflegeleichter sein als Teppich, Kork<br />
o<strong>der</strong> Schaumstoff. Nach einem fatalen Sturz auf den harten Untergrund kommen aber im<br />
schlimmeren Fall viel belasten<strong>der</strong>e Aufgaben auf einen zu. Wenn Sie beim Teppichkauf die<br />
Wahl haben, entscheiden Sie sich besser für die weichere Variante.<br />
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56<br />
Entschärfen Sie gefährliche Ecken und Kanten<br />
Wenn Kin<strong>der</strong> selbständig durch die Wohnung krabbeln und ihre Umgebung erkunden,<br />
sind sie in ihrem Tatendrang und in ihrer Spontaneität nicht immer von scharfen Kanten<br />
fern zu halten. Wie schwer man sich dort verletzen kann, bedenkt Ihr Kind meist erst<br />
dann, wenn es diese Erfahrung bereits gemacht hat. Hier hilft günstig und zuverlässig <strong>der</strong><br />
sogenannte „Kantenschutz“. Kleben Sie die Eckenschützer aus weichem Kunststoff auf<br />
möglichst viele Ecken und Kanten. Da die Kleinen überall stürzen können, sollten nicht nur<br />
die Kanten in <strong>der</strong> Kopfhöhe <strong>der</strong> Kin<strong>der</strong> gesichert werden. Denken Sie ebenso an Kanten<br />
nie<strong>der</strong>er Möbel, wie Couchtische. Im Fachhandel finden Sie auch Abdeckungen für<br />
„scharfe“ Treppenkanten.<br />
Kontrollieren Sie das Raumklima<br />
Viele Eltern meinen es „zu gut“ mit ihren Babys und heizen die Wohnräume bis zu sommerlichen<br />
Temperaturen auf. In <strong>der</strong> Folge dieses falschen Fürsorge-Verständnisses kann<br />
es zum sogenannten plötzlichen Säuglingstod kommen. Das Babybett sollte nicht direkt in<br />
<strong>der</strong> Sonne und nicht neben <strong>der</strong> Heizung stehen. Hängen Sie in den Räumen, in denen sich<br />
Ihr Baby aufhält, Thermometer auf. Die Raumtemperaturen sollten den Bereich zwischen<br />
16 und 20 °C niemals deutlich über- bzw. unterschreiten. Die regelmäßige Überprüfung<br />
<strong>der</strong> Temperaturen in den betreffenden Räumen sollte Teil Ihrer täglichen Routine werden.<br />
Sie kostet kaum Zeit und bewahrt Sie vor bösen Überraschungen. Sollten Sie Ihr Baby<br />
einmal bei Freunden etc. in einem Raum ohne Thermometer unterbringen, so fühlen Sie<br />
ihm häufiger den Bauch, um eine drohende Überwärmung o<strong>der</strong> Unterkühlung rechtzeitig<br />
zu erkennen. Achten Sie ebenso auf eine angemessene Luftfeuchtigkeit. Diese sollte im<br />
Bereich von 60 <strong>–</strong> 70 % liegen. Liegt sie dauerhaft unter 50 %, finden Sie im Fachhandel verschiedene<br />
Arten von Luftbefeuchtern. Für eine ausreichende Belüftung aller Zimmer sorgen<br />
Sie, indem Sie dort zwei- bis dreimal pro Tag stoßlüften (mit weit geöffneten Fenstern für<br />
ca. 10 Minuten). Diese Routine ist für die Erwachsenen ebenso gut wie für die Kin<strong>der</strong>.
Schrauben Sie Regale an <strong>der</strong> Wand an<br />
Kin<strong>der</strong> klettern auch auf Regale, die leicht ein- o<strong>der</strong> umstürzen können. Durch stabile<br />
Wandverbindungen mit Metallwinkeln, Schrauben und Dübeln min<strong>der</strong>n Sie dieses Risiko.<br />
Behin<strong>der</strong>n Sie den Zugriff auf Mülleimer<br />
Die natürliche Neugierde treibt Kleinkin<strong>der</strong> dazu, ihr gesamtes Umfeld zu erforschen.<br />
Sobald sie sich selbständig aufrichten können, sind auch Papierkörbe und Mülleimer nicht<br />
mehr davon ausgenommen. Die dort entdeckten Gegenstände werden meist auch in den<br />
Mund genommen. Versuchen Sie dem vorzubeugen. Entwe<strong>der</strong> Sie verwenden ausschließlich<br />
Abfallbehälter mit Spezialabdeckungen o<strong>der</strong> Verschlussmechanismen. Treteimer stellen<br />
zumindest für die jüngeren Kin<strong>der</strong> eine Hürde dar. Besser ist es sicherlich, die Abfallbehälter<br />
gleich jenseits <strong>der</strong> Reichweite <strong>der</strong> Kleinen aufzustellen, z. B. in mit Schrankschlössern<br />
versehenen Schränken. Entsprechende Möbelsicherungen bietet <strong>der</strong> Handel in vielen<br />
Varianten bereits ab ca. zwei Euro an.<br />
Versperren Sie die Türen unsicherer Räume<br />
Nicht alle von Ihnen erkannten Unfallgefahren lassen sich (sofort) beseitigen. Halten Sie die<br />
Türen <strong>der</strong> Zimmer verschlossen, in die Ihr Kind nicht gelangen soll. Die Schlüssel können mit<br />
Selbstklebehaken am Rahmen aufgehängt werden <strong>–</strong> oberhalb <strong>der</strong> Reichweite Ihres Kindes!<br />
Lassen Sie Ihr Kind nicht mit Plastiktüten spielen<br />
Alle Kin<strong>der</strong> lieben es, sich zu verstecken. Gern ziehen sie sich dazu auch Plastiktüten über<br />
den Kopf. Dies kann fatale Folgen haben. Nach wie vor kommen jährlich mehrere Kin<strong>der</strong><br />
durch mechanisches Ersticken um. Beugen Sie diesem Risiko vor, indem Sie die Kunststofftüten<br />
konsequent aus <strong>der</strong> Reichweite Ihres Kindes halten. Machen Sie es sich zur Routine,<br />
die Tüten nach dem Ausräumen gleich sicher wegzulegen.<br />
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58<br />
Verbannen Sie giftige Pflanzen<br />
Die Pflanzenkenntnis von Erwachsenen und Kin<strong>der</strong>n nimmt eher ab als zu. Manche Pflanzen<br />
sind gefährlich, einige wenige sogar lebensgefährlich. Es ist also nicht völlig auszuschließen,<br />
dass sich ein Kind durch Pflanzen vergiftet. Zum Glück verlaufen fast alle Pflanzenvergiftungen<br />
glimpflich. Die größere Gefahr geht von <strong>der</strong> nachträglichen Behandlung<br />
aus, sei es durch unangemessen agierende Ärzte o<strong>der</strong> panisch reagierende Eltern, die auf<br />
alte Hausmittel schwören. Beugen Sie doppelt vor: Ermitteln Sie einen in diesem Bereich<br />
qualifizierten Mediziner, bevor sich <strong>der</strong> potentielle Vergiftungsfall einstellt. Testen Sie sein<br />
Spezialwissen an und lassen Sie sich geeignete Literatur für einen Pflanzen-Check nennen.<br />
Suchen Sie in Ihrem Pflanzenbestand nach den wenigen Arten, von denen eine Gefahr<br />
ausgehen könnte. Ersetzen Sie diese ebenso wie Pflanzen, die Sie in <strong>der</strong> Vergangenheit<br />
mit starken Insektiziden besprüht haben. Zudem sollte auch mit Düngemittel versetztes<br />
Gießkannenwasser aus <strong>der</strong> Reichweite Ihrer Kin<strong>der</strong> entfernt werden.<br />
Versperren Sie Treppenzugänge mit einem Gitter<br />
Treppen sind zumindest in den ersten fünf Lebensjahren eine nicht zu unterschätzende<br />
Gefahr für Kin<strong>der</strong>. Bereits jüngste Babys versuchen, krabbelnd die gesamte Wohnung zu<br />
erkunden und machen dabei nur vor physischen Hin<strong>der</strong>nisse halt. Mit einem Treppengitter<br />
<strong>–</strong> ab rund 40,<strong>–</strong> Euro <strong>–</strong> ist es auch in unbeobachteten Momenten vor lebensgefährlichen<br />
Stürzen geschützt. Achten Sie beim Kauf darauf, dass die Gitter solide befestigt werden<br />
können <strong>–</strong> Klemmgitter bergen ein Restrisiko! Prüfen Sie bei freitragenden Treppen auch die<br />
Größe <strong>der</strong> Stufenzwischenräume. Verdecken Sie diese Löcher übergangsweise mit zugeschnittenen<br />
Brettern o<strong>der</strong> ähnlichem, wenn Ihr Baby sich dort hindurchzwängen könnte.<br />
Geben Sie Ihrem Kind zusätzlichen Halt, sobald es so gut laufen kann, dass es alleine die<br />
Treppe besteigen darf. Knüpfen Sie ein Seil an das Treppengelän<strong>der</strong>, damit es hier solange<br />
Halt findet, bis es zum Handlauf hinaufgreifen kann.
Beugen Sie Unglücken an den Fenstern vor<br />
Sobald Ihr Kind klettern kann, kommen auch Fenstergriffe in seine Reichweite. Bevor Ihr<br />
Kind dieses Geschick entwickelt, sollten Sie die Fenster Ihrer Wohnung lieber frühzeitig<br />
gesichert haben. Tauschen Sie die Fenstergriffe gegen abschließbare Ausführungen aus.<br />
Alternativ können Sie auch Sicherungen an den Fensteroberseiten montieren, die die<br />
Öffnung <strong>der</strong> Flügel auf einen unkritischen Radius beschränken. Wenn Sie den Bau eines<br />
Eigenheimes im Blick haben, sollten Sie gleich die Montage von Sicherheitsprodukten in<br />
Ihre Planungen einbeziehen. Weitere Informationen über geeignete Fenstervarianten und<br />
Nachrüstsätze erhalten Sie im Fachhandel.<br />
Machen Sie Glastüren kenntlich<br />
Spätestens wenn Kin<strong>der</strong> durch die Wohnung toben, nehmen sie große Glasflächen nicht<br />
mehr als Wand wahr. Durch Anbringung von Aufklebern in Augenhöhe <strong>der</strong> Kleinen reduzieren<br />
Sie das Unfallrisiko erheblich. Bei Neukauf <strong>der</strong> Glastüren sollten bruchsichere Varianten<br />
bevorzugt werden. Zur Nachbesserung eignen sich Splitterschutzfolien.<br />
Gefahrenabwehr in <strong>der</strong> Küche<br />
Für kleine Kin<strong>der</strong> ist die Küche einer <strong>der</strong> aufregendsten Orte. Hier gibt es in Schränken,<br />
Schubladen, Kühlschrank und Backofen viel zu entdecken. Treffen Sie die passenden<br />
Vorkehrungen, damit Ihre Kleinen hierbei nicht allzu selbstständig agieren.<br />
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60<br />
Verhin<strong>der</strong>n Sie das Anschalten von Herd und Ofen<br />
Die mit dem unkontrollierten Betrieb von Herd und/o<strong>der</strong> Backofen verbundenen Gefahren<br />
können gar nicht hoch genug eingestuft werden. Vergessen Sie nie, die Bedienschalter Ihres<br />
Herdes zu sichern. Hat <strong>der</strong> Hersteller Ihres Gerätes diese Möglichkeit nicht vorgesehen, sorgen<br />
Sie für die Nachrüstung von Sicherheitsdrehknöpfen. Solange dies nicht erfolgt ist, sollte<br />
die Strom-Sicherung des Herdes nach <strong>der</strong> Benutzung routinemäßig ausgeschaltet werden.<br />
Beugen Sie Verbrennungen an Herd und Ofen vor<br />
Orte, an denen Erwachsene häufig hantieren, ziehen Kin<strong>der</strong> magisch an. Sie ziehen sich am<br />
Herd hoch o<strong>der</strong> ertasten, was da oben wohl stehen mag. Den schnellen Griff auf die heiße<br />
Herdplatte kann man im Zweifelsfall nicht schnell genug verhin<strong>der</strong>n. Böse Verbrennungen<br />
o<strong>der</strong> Verbrühungen durch heißes Wasser o<strong>der</strong> Öl mit lebenslangen Entstellungen sind die<br />
drohende Folge.<br />
Bringen Sie ein Schutzgitter an Ihrem Herd an. Im Handel finden Sie ab ca. 17,<strong>–</strong> Euro<br />
Herdschutzgitter verschiedenster Ausführungen. Drehen Sie Pfannenstiele und Topfgriffe<br />
vom vor<strong>der</strong>en Herdrand weg. Nutzen Sie zum Kochen auch bei montiertem Schutzgitter<br />
möglichst die hinteren Kochplatten. Ein aufgeheizter Backofen ist ähnlich gefährlich: Der Griff<br />
auf die heiße Scheibe führt schnell zu Verbrennungen. Montieren Sie ein Backofen-Gitter aus<br />
Kunststoff o<strong>der</strong> eine zusätzliche Sicherheitsscheibe vor dem Backofen-Fenster. Diese erlauben<br />
weiter den Einblick in den Ofeninnenraum, isolieren aber gegen die an <strong>der</strong> Außenseite<br />
auftretende Hitze. Entsprechende Vorrichtungen sind ab 18,<strong>–</strong> Euro zu finden.<br />
Schaffen Sie Distanz zu den elektrischen Küchengeräten<br />
Wasserkocher, Kaffeemaschine, Allesschnei<strong>der</strong>, Friteuse, Bügeleisen <strong>–</strong> meist kommen in <strong>der</strong><br />
Küche zahlreiche Elektrogeräte zum Einsatz. Wenn diese für Kleinkin<strong>der</strong> erreichbar sind, können<br />
beim Herabfallen sowohl Gewicht wie Inhalt <strong>der</strong> Geräte folgenschwere Unfälle nach sich
ziehen. Geben Sie allen Elektrogeräten einen festen Platz außerhalb <strong>der</strong> Reichweite ihres<br />
Kindes. Ebenso wichtig ist es, keine Stromkabel herunterhängen zu lassen. Verstecken Sie<br />
die Kabel vor dem Zugriff <strong>der</strong> Kin<strong>der</strong>. Wo das wie beim Bügeleisen nicht immer möglich ist,<br />
sollten die Kin<strong>der</strong> niemals <strong>–</strong> auch nicht kurzzeitig <strong>–</strong> mit den Geräten allein gelassen werden.<br />
Räumen Sie solche Geräte grundsätzlich gleich nach <strong>der</strong> Benutzung wie<strong>der</strong> weg! Bügelbretter<br />
dürfen mit ihren wackeligen „Stelzen“ ebenso wenig unbeaufsichtigt herumstehen.<br />
Sie können bereits umkippen, wenn sich ein Baby daran hochziehen will.<br />
Räumen Sie spitze und scharfe Gegenstände weg<br />
Messer und spitze Gegenstände sollten we<strong>der</strong> unbeaufsichtigt auf Tischen o<strong>der</strong> Arbeitsplatten<br />
liegen noch ungesichert in Schubladen o<strong>der</strong> Spülmaschinen lagern. Unerfahrene<br />
Kleinkin<strong>der</strong> verletzen sich schnell an den mitunter skalpellscharfen Klingen. Gewöhnen<br />
Sie sich an, gefährliche Instrumente gleich nach <strong>der</strong> Benutzung wegzuräumen. Blockieren<br />
Sie den Zugriff Ihrer Kleinkin<strong>der</strong> auf die Lagerstätten, indem Sie Türen, Schubladen und<br />
Geschirrspüler mit Riegeln o<strong>der</strong> Verschluss-Streifen sichern.<br />
Sichern Sie Kühl- und Gefrierschrank<br />
In Kühlgeräten lauern viele Gefahren. Die dort gelagerten Produkte kann man keineswegs<br />
alle sorglos <strong>der</strong> Neugierde von Kleinkin<strong>der</strong>n überlassen (Alkohol etc.). Zudem wird<br />
<strong>der</strong> beleuchtete Innenraum oft als Versteck genutzt. Auch wenn Ihr Kühlschrank keinen<br />
Schnappverschluss mehr besitzt und so infolge luftdichten Verschlusses zur Todesfalle<br />
wird, kann das Kind sich beim Verstecken immer noch unterkühlen. Auch ohne hineinzukriechen,<br />
kann ein Kind sich bereits erhebliche Brandwunden holen, wenn es die Hand auf<br />
Eisflächen legt. Mit einer aufgeklebten Sicherheitsverriegelung können Sie diesen Risiken<br />
entgegenwirken.<br />
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62<br />
Räumen Sie alle Kletterobjekte aus <strong>der</strong> Küche<br />
Aus Neugierde entwickeln bereits jüngste Kin<strong>der</strong> mehr Einfallsreichtum als Sie zunächst<br />
vermuten. Sobald sie Klettern gelernt haben, nutzen sie Stühle, Tritthocker und ähnliches,<br />
um auf Arbeitsplatten und an Oberschränke zu gelangen. Räumen Sie solche Kletterhilfen<br />
aus <strong>der</strong> Küche. Wo das nicht möglich ist, sollten die Stühle übergangsweise mit Tischbeinen<br />
o<strong>der</strong> ähnlichem verbunden werden, damit sie nicht mehr in den Arbeitsbereich<br />
geschoben werden können.<br />
Unterbinden Sie das Herumtoben in <strong>der</strong> Küche<br />
Was Ihnen im Alltag nicht so schnell auffällt, wird für herumtollende Kin<strong>der</strong> schnell zur<br />
Rutschfalle. Wasser o<strong>der</strong> Fett machen aus dem zumeist glatten Küchenboden schnell<br />
eine unsichere Laufbahn. Weisen Sie Ihre Kin<strong>der</strong> wie<strong>der</strong>holt auf die Rutschgefahr hin<br />
und schaffen Sie zum Spielen einen gesicherten Platz in Ihrer Nähe.<br />
Gefahrenabwehr im Bad<br />
Das Badezimmer übt über das fließende Wasser und die vielen von den Eltern verwendeten<br />
Dinge eine große Anziehungskraft auf Kin<strong>der</strong> aus. Gerade die für Ihr Kind spannenden<br />
Aspekte stellen jedoch gleichzeitig auch Gefahrenquellen dar. Haben Sie die passenden<br />
Vorkehrungen getroffen?
Baden Sie Ihren Säugling nicht zu häufig<br />
Das tägliche Babybad muss nicht sein. Ein Baby wird, außer am Po, kaum schmutzig. Unabhängig<br />
davon, greift tägliches Baden den Schutzmantel <strong>der</strong> Haut zu sehr an. Waschen<br />
genügt vollkommen. Ein- o<strong>der</strong> zweimal pro Woche fünf bis zehn Minuten zu baden, genügt<br />
für eine angemessene Hygiene. Die ideale Badetemperatur für Babys liegt bei 38 °C. Bevor<br />
das Baby in die Wanne gesetzt wird, sollte die Wassertemperatur sowohl mit dem Thermometer<br />
als auch mit <strong>der</strong> Haut des Unterarms geprüft werden. Fügen Sie kein heißes Wasser<br />
mehr hinzu, sobald das Baby in <strong>der</strong> Wanne sitzt! Beim unbeabsichtigten o<strong>der</strong> spielerischen<br />
Öffnen <strong>der</strong> Wasserhähne kann sich Ihr Kind schwer verbrühen. Begrenzen Sie die Temperatur<br />
des heißen Wassers, indem Sie die Boilertemperatur reduzieren o<strong>der</strong> Thermostate an<br />
den Wasserarmaturen anbringen.<br />
Lassen Sie Ihr Kind nur unter Aufsicht baden<br />
Auch wenn es schwer vorstellbar erscheint, kleine Kin<strong>der</strong> können bereits bei geringem Füllstand<br />
<strong>der</strong> Badewanne ertrinken. Bereits ab 10 cm Wasserhöhe ist dieses Risiko gegeben.<br />
In 80 % aller Ertrinkungsunfälle sind Kin<strong>der</strong> bis zum 8. Lebensjahr die Opfer. Kleinkin<strong>der</strong><br />
verlieren die Orientierung, wenn ihr Kopf unter Wasser kommt. In Panik atmen sie instinktiv<br />
ein um zu schreien, wodurch sich ihre Lungen mit Wasser füllen. Sie haben noch nicht<br />
erlernt, dass sie nur den Kopf heben o<strong>der</strong> aufstehen müssen.<br />
Bleiben Sie daher stets in Blickweite zu Ihrem Kind, nachdem Sie es in die Wanne gesetzt<br />
haben! Auch die kürzeste Abwesenheit kann fatale Folgen haben. Kleinkin<strong>der</strong> ertrinken<br />
nahezu geräuschlos. Halten Sie immer alle benötigten Badeutensilien neben <strong>der</strong> Badewanne<br />
bereit. Falls Sie Anrufe nicht ignorieren können, sollte auch das Telefon vorübergehend<br />
griffbereit im Bad liegen. So lustig das Baden mit älteren Geschwistern ist, überlassen Sie<br />
dem älteren Kind niemals die Verantwortung für das jüngere. Beim Spielen, speziell beim<br />
Wetttauchen, kann das ältere Kind nicht einschätzen, wie lange das jüngere bereits unter<br />
63
64<br />
Wasser ist. Zur Sicherheit müssen die Kin<strong>der</strong> daher durchgängig von einem Erwachsenen<br />
beaufsichtigt werden.<br />
Im Bad darf niemand rutschen<br />
Harte Fußböden, Emaillewannen, Keramikbecken und Metallarmaturen: Ein Sturz im Badezimmer<br />
endet praktisch nie auf weichem Grund. Daher darf hier niemand ins Rutschen<br />
kommen. Für kleine Kin<strong>der</strong> mit ihren weichen Knochen sind Badstürze beson<strong>der</strong>s riskant.<br />
Erinnern Sie Ihr Kind wie<strong>der</strong>holt an den glatten Fußboden. Legen Sie Antirutschmatten<br />
sowohl auf den Boden als auch in Bade- und Duschwanne. Stumpfen Sie die Wasserarmaturen<br />
mit Stoßsicherungen ab. Achten Sie auch beim Kauf einer Kin<strong>der</strong>badewanne<br />
o<strong>der</strong> eines Kin<strong>der</strong>wannen-Aufsatzes für die große Wanne darauf, dass diese eine rutschsichere<br />
Einlage haben. Solche Konstruktionen dürfen we<strong>der</strong> wackeln noch kippen o<strong>der</strong><br />
abrutschen können.<br />
Halten Sie elektrische Geräte vom Wasser fern<br />
Ein auf dem Regal neben <strong>der</strong> Wanne lagern<strong>der</strong> Föhn, ein Rasierer auf <strong>der</strong> Spiegelablage:<br />
Jahrelang passiert nichts, doch das erste Mal verläuft meist tödlich! Die Apparate nach <strong>der</strong><br />
Benutzung stets durch Ziehen des Steckers vom Netz zu trennen, ist nur die zweitbeste<br />
Vorbeugung. Sicherer ist es, alle elektrischen Geräte prinzipiell fernab von Waschbecken<br />
und Badewanne zu lagern.<br />
Das Kind nie unbeaufsichtigt im Bad spielen lassen<br />
Das Badezimmer birgt mehr Gefahren als Kosmetika, Scheren, Feilen und Reinigungsmittel.<br />
Wir kämen nie auf die Idee im WC-Becken zu spielen, ein Kind durchaus. Dasselbe gilt<br />
für Waschmaschine und Trockner. Kin<strong>der</strong> entdecken diese häufig als Höhle, in <strong>der</strong> man<br />
sich gut verstecken kann. Lassen Sie Ihr Kind möglichst nicht allein im Bad spielen und
eduzieren Sie die möglichen Folgen. Sichern Sie Waschmaschine, Trockner und Toilettendeckel<br />
mit aufklebbaren Verschlüssen o<strong>der</strong> speziellen Bügeln. Bewahren Sie den Abflussstöpsel<br />
jenseits <strong>der</strong> Badewanne auf. Für Kosmetika, Medizin und Reinigungsmittel gilt dasselbe<br />
wie für den Rest <strong>der</strong> Wohnung: immer gut verschlossen wegräumen! Entfernen Sie<br />
den Schlüssel <strong>der</strong> Badezimmertür, damit sich Ihr Kind nicht einsperren kann. Ein drehbares<br />
Schild auf <strong>der</strong> Flurseite erfüllt denselben Zweck.<br />
Gefahrenabwehr im Wohnzimmer<br />
Hier trifft sich die Familie am häufigsten und man empfängt auch gern Gäste. Entsprechend<br />
stehen bei <strong>der</strong> Einrichtung des Wohnzimmers meist repräsentative Aspekte im<br />
Vor<strong>der</strong>grund. Laufwege sind durch Möbel versperrt, dekorative Teppiche rutschen o<strong>der</strong><br />
weisen hoch stehende Kanten auf. Prüfen Sie die folgenden Punkte gründlich und bessern<br />
Sie nach!<br />
Räumen Sie auch „Kleinigkeiten“ weg<br />
Gerade weil das Wohnzimmer von allen Familienmitglie<strong>der</strong>n genutzt wird, sammeln sich<br />
hier immer aufs Neue viele Gegenstände an, die nicht in die Hände von Babys und Kleinkin<strong>der</strong><br />
geraten sollten. Wenn die Kleinen Ihre Umwelt erkunden, nehmen Sie auch vieles in<br />
den Mund, was nicht essbar ist: Denken Sie für Ihr Kind mit. Suchen Sie regelmäßig auch<br />
Fußboden und Polsterritzen nach den winzigen Gebrauchsgegenständen ab, die verschluckt<br />
werden könnten. Reißzwecken, Knöpfe, Batterien, Münzen, Büroklammern etc.<br />
können im Verdauungstrakt eine fatale Wirkung entfalten. Gerade von Gästen mitgebrachte<br />
Artikel werden dabei oft übersehen. Das Liegenlassen von Streichhölzern, Zigaretten und<br />
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66<br />
ähnlichem in <strong>der</strong> Reichweite von Kin<strong>der</strong>n sollte jedoch ebenso tabu sein wie das Rauchen<br />
in <strong>der</strong>en Umgebung!<br />
Suchen Sie nach versteckten Risiken<br />
Erwachsene kriechen nicht über den Boden. Daher prüfen auch nur wenige Eltern die<br />
verdeckten Seiten ihrer Möbel. Kleine Kin<strong>der</strong> krabbeln aber in alle Ecken <strong>der</strong> Wohnung<br />
und richten sich dann unvermittelt wie<strong>der</strong> auf. Dabei schlagen sie häufig gegen scharfe<br />
Metallkanten o<strong>der</strong> hervorstehende Nägel, welche von den Eltern zuvor nicht bemerkt<br />
wurden. Schmerzhafte Kopfverletzungen sind zumeist die Folge.<br />
Suchen Sie alle Seiten ihrer Stühle und Tische nach hervorstehenden Schrauben und<br />
Nägeln ab, und versenken Sie diese. Ein aus <strong>der</strong> Sesselleiste hervorstehen<strong>der</strong> Nagel kann<br />
sich auch beim Umfallen des Sessels in den Kopf des Kindes bohren! Bei Tischen sollten<br />
Sie neben Metallstiften vor allem auf scharfe Kanten achten. Unter den meisten ausziehbaren<br />
Tischen finden sich kantige Metallschienen und Verstrebungen. Beziehen Sie auch<br />
flache Möbelstücke (Couchtische etc.) in Ihre Suche mit ein.<br />
Kin<strong>der</strong> niemals allein bei Flammen lassen<br />
Ein lo<strong>der</strong>n<strong>der</strong> Kamin und brennende Kerzen wirken auf Kin<strong>der</strong> ungemein anziehend.<br />
Ermahnungen allein reichen selbst bei etwas älteren Kin<strong>der</strong>n selten dazu aus, sie von<br />
dem Spiel mit dem Feuer abzuhalten. Blitzschnell sausen Sie zu <strong>der</strong> Brennstelle, um diese<br />
genauer zu untersuchen. Die möglichen Folgen dieser Neugierde sind zumeist fürchterlich.<br />
Wollen Sie dennoch nicht auf die lauschige Atmosphäre flackern<strong>der</strong> Flammen verzichten,<br />
gibt es nur zwei Alternativen: Entfernen Sie die eiserne Kamingarnitur und entfachen Sie<br />
das Feuer eines offenen Kamins ausschließlich, wenn die durchgängige Anwesenheit einer<br />
Aufsichtsperson sichergestellt ist. Löschen Sie konsequent alle Teelichter bzw. Kerzen im<br />
Zimmer, sobald Sie Ihr Kind dort kurzzeitig allein lassen müssen. Sichern Sie auch den Zu-
griff auf ihre Kachelöfen. Mit einem gut sicherbaren, geschlossenen Kamin geraten Sie auch<br />
beim unerwarteten Türläuten etc. nicht in Konflikte. Indem Sie häufiger Glühlampen mit<br />
Flammeneffekt als Kerzen verwenden, entlasten Sie sich von einer großen Verantwortung.<br />
Heiße Flüssigkeiten außer Reichweite halten<br />
Zu Verbrennungen und Verbrühungen kommt es nicht nur am Küchenherd: Auch nicht<br />
kochende Flüssigkeiten können bei Hautkontakt schwere Verbrühungen verursachen. Temperaturen<br />
um 50 °C, die in frisch zubereitetem Kaffee, Tee o<strong>der</strong> Suppen durchaus gegeben<br />
sind, reichen hierfür aus. Mit dem Inhalt einer umgekippten Tasse sind schnell 30 % <strong>der</strong><br />
Körperoberfläche eines Säuglings geschädigt. Verzichten Sie beim Stillen vorsichtshalber<br />
auf den Genuss heißer Getränke. Platzieren Sie heiße Flüssigkeiten nicht in Reichweite<br />
Ihres Kindes, auch nicht auf Tischdecken, die es ergreifen und herabziehen kann.<br />
Verzichten Sie auf Tischdecken<br />
Viele Einrichtungsgegenstände sind im Allgemeinen ebenso dekorativ wie praktisch, jedoch<br />
ungeeignet für einen Haushalt, in dem Babys o<strong>der</strong> Kleinkin<strong>der</strong> leben. Ganz selbstverständlich<br />
greifen sie nach den herabhängenden Stoffen und ziehen sich daran hoch.<br />
Nicht nur auf dem Tisch abgestellte heiße Flüssigkeiten werden dann gefährlich. Je<strong>der</strong><br />
schwere, scharfe o<strong>der</strong> spitze Gegenstand kann beim Sturz auf das Kind zu beträchtlichen<br />
Verletzungen führen. Hier hilft nur eines: verzichten Sie auf Tischdecken! Es ist ja kein<br />
Dauerzustand.<br />
Welche Risiken lauern in den Schränken?<br />
Gerade weil man alle Reiniger, Kosmetika und Messer in Bad und Küche gesichert hat,<br />
vergisst man schnell, dass auch Wohnzimmermöbel Risiken in sich bergen können. Haben<br />
Sie Ihre Hausbar mit Türsperren gesichert? In welchen Schubladen lagert mehr als nur<br />
Papierstapel? Lassen sich die scharfkantigen Glastüren Ihrer Vitrine von Kin<strong>der</strong>n öffnen?<br />
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68<br />
Sichern Sie den Kin<strong>der</strong>hochstuhl<br />
Obwohl Kin<strong>der</strong>möbel überwiegend auf stärkere Belastungen hin ausgelegt sind, halten sie<br />
nicht immer jedem Experiment stand. Kin<strong>der</strong> schaffen es oft noch, in ihren Hochstühlen zu<br />
kippeln o<strong>der</strong> sie klettern schlicht heraus. Sorgen Sie für eine kippsichere Aufstellung des<br />
Hochstuhls, z. B. durch Fixierung am Tisch. Sichern Sie Ihr Kind bei Abwesenheit immer<br />
mit den passenden Stuhlgurten.<br />
Räumen Sie Kletterobjekte vom Balkon<br />
Wiegen Sie sich nicht in falscher Sicherheit, weil Ihr Kind noch nicht über die Balkonmauer<br />
blicken kann, da es noch zu klein dafür ist. Stühle, Getränkekisten, große Pflanzenkübel<br />
und Querstreben des Balkongitters laden zum Klettern ein. Wenn das Kleine erst mal oben<br />
angekommen ist, steht die Katastrophe kurz bevor. Prüfen Sie mit kritischem Blick, was<br />
sich auf Ihrem Balkon als Kletterhilfe anbietet.<br />
Gefahrenabwehr im Kin<strong>der</strong>zimmer<br />
Das eigene Zimmer ist <strong>der</strong> Ort, an den sich Kin<strong>der</strong> zurückziehen können, um allein zu sein.<br />
Daher ist es hier beson<strong>der</strong>s wichtig, mögliche Unfallursachen zu beseitigen.<br />
Keine Klimageräte in <strong>der</strong> Nähe des Kin<strong>der</strong>bettes<br />
Mit Heizstrahlern, Ventilatoren o<strong>der</strong> an<strong>der</strong>en Klimageräten tragen sie diverse Risiken in das<br />
Kin<strong>der</strong>zimmer. Selbst wenn das Gerät nur in den Schlafphasen des Babys o<strong>der</strong> Kleinkindes<br />
aufgestellt wird, darf es für dieses nicht erreichbar sein. Schnittverletzungen und
Verbrennungen zählen zu den möglichen Folgen des direkten Kontaktes. Zudem kann <strong>der</strong><br />
Bodenbelag durch das Umwerfen des Gerätes in Brand gesetzt werden. Der Abstand des<br />
Gerätes zum Babybett und seine Ausrichtung sollten so gewählt werden, dass das Kind<br />
keiner direkten Zugluft ausgesetzt ist und sowohl Unterkühlung wie Überhitzung ausgeschlossen<br />
sind.<br />
Demontieren Sie Hängematten<br />
So viel Vergnügen Hängematten auch bereiten mögen: Von diesen gehen mehr Gefahren<br />
aus, als man gemeinhin denkt. Auch ältere Kin<strong>der</strong> strangulieren sich in Hängematten<br />
immer wie<strong>der</strong> <strong>–</strong> teilweise auch bis zur Erstickung. Lassen Sie sich von den Konstruktionshinweisen<br />
<strong>der</strong> Hersteller nicht in die Irre führen. Kin<strong>der</strong> können beim unbeobachteten Spiel<br />
mit dem Kopf zwischen die Spannschnüre kommen, o<strong>der</strong> die Schnüre wickeln sich beim<br />
Herumturnen um den Hals. Der Verzicht auf Hängematten ist mindestens solange angeraten,<br />
bis Ihr Kind das Herumtoben aufgegeben hat.<br />
Ein Hochbett frühestens für Sechsjährige<br />
Bei kleinen Kin<strong>der</strong>zimmern liegt die Idee nah, dass ein Hochbett zusätzlichen Bewegungsraum<br />
schaffen könnte. Für unerfahrene Kin<strong>der</strong> sind diese jedoch gefährlich. Kin<strong>der</strong> unter<br />
sechs Jahren können die Gefahr des Herunterstürzens noch nicht einschätzen. Da auch<br />
ältere Kin<strong>der</strong> stürzen können, sollte die Brüstung mindestens 40 cm über die Matratze hinausragen.<br />
Verzichten Sie auf Fe<strong>der</strong>kernmatratzen, die zum Springen einladen, und prüfen<br />
Sie die Belastbarkeit <strong>der</strong> Etagen. Ein gutes Hochbett sollte mindestens einem schweren<br />
Erwachsenen standhalten. Sichern Sie die Leiter, wenn jüngere Kin<strong>der</strong> zu Besuch sind<br />
o<strong>der</strong> im Haushalt leben. Sie verletzen sich häufig beim Sturz von <strong>der</strong> Leiter, wenn sie den<br />
Größeren nach oben folgen wollen. Die Leiter tagsüber ganz abzunehmen ist in diesem Fall<br />
die sicherste Vorkehrung.<br />
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Ahnen Sie die Wünsche ihres Kleinen voraus<br />
Stürze sind bei Kin<strong>der</strong>n bis fünf Jahren die häufigste Unfallursache. Selbst wenn Sie alle<br />
Regale gegen Um- und Einsturz gesichert haben, können diese immer noch zum Unfallort<br />
werden. Betrachten Sie das Kin<strong>der</strong>zimmer einmal aus <strong>der</strong> Perspektive Ihres Kindes: Oben<br />
im Regal liegendes, allein nicht erreichbares Spielzeug versetzt die Kleinen in Unruhe.<br />
Gefährliche Kletterpartien ohne festen Halt sind die nahe liegende Folge. Räumen Sie die<br />
Kin<strong>der</strong>zimmermöbel so ein, dass <strong>der</strong> Kletterwunsch nicht geför<strong>der</strong>t wird. Eltern sollten<br />
einen regelmäßigen „Sicherheits-Check“ im Kin<strong>der</strong>zimmer machen. Am besten gehen Sie<br />
dazu in die Hocke und betrachten den Raum aus <strong>der</strong> Perspektive ihrer Kin<strong>der</strong>. Dabei sollten<br />
sie beson<strong>der</strong>s auf Folgendes achten: Spielzeug darf nicht zu weit oben im Regal liegen,<br />
um Kin<strong>der</strong> nicht zu gefährlichen Kletterpartien zu verleiten.<br />
Interessantes beson<strong>der</strong>s sichern<br />
Aquarien liefern unseren Kleinen gewiss eine große Freude <strong>–</strong> solange die Fische auch<br />
schwimmen! Sorgen Sie für eine kippsichere Aufstellung des Wasserbassins. Entfernen<br />
Sie Becken, die so klein sind, dass sie von Kin<strong>der</strong>kraft gezogen werden können. Kin<strong>der</strong><br />
decken Lampen gerne mit bunten Tüchern o<strong>der</strong> Papier ab. Schnell kommt es so zu einem<br />
gefährlichen Brand. Entfernen Sie Deckenfluter und Wandlampen, bei denen Ihr Kind einen<br />
Hitzestau auslösen kann, aus dem Kin<strong>der</strong>zimmer.<br />
Geben Sie Ihrem Kind auch nachts Orientierung<br />
Man kann nie sicher wissen, ob und wann das eigene Kind nachts aufwacht, weil es<br />
aufs Töpfchen muss o<strong>der</strong> einfach schlecht geträumt hat. Sich dann in <strong>der</strong> vertrauten<br />
Umgebung zurecht zu finden, beruhigt nicht nur, son<strong>der</strong>n schützt auch vor Platzwunden.<br />
Installieren Sie zumindest im Kin<strong>der</strong>zimmer und im Flur je ein Nachtlicht. Der Handel bietet<br />
ein breites Sortiment dieser auch Orientierungslicht genannten Sicherheitsleuchten.
Installieren Sie mindestens zwei Rauchmel<strong>der</strong><br />
Ein Brand im eigenen Heim ist niemals völlig ausgeschlossen. Wenn es tatsächlich einmal<br />
in <strong>der</strong> Wohnung brennt, geht die Hauptgefahr nicht vom Feuer, son<strong>der</strong>n von <strong>der</strong> Rauchentwicklung<br />
aus. Die Gefahr, im Schlaf zu ersticken, ist beson<strong>der</strong>s groß, da <strong>der</strong> Geruchssinn<br />
nachts schläft. Das Kin<strong>der</strong>zimmer und den Flur mit einem Rauchmel<strong>der</strong> auszustatten, ist<br />
das Mindeste was Sie für Ihre Familie tun sollten. Bessere Modelle geben einen Warnton<br />
ab, wenn die Batterie gewechselt werden muss.<br />
Gefahrenabwehr in Außenanlagen<br />
Nicht nur in <strong>der</strong> wärmeren Jahreszeit bieten die Außenbereiche für alle Kin<strong>der</strong> eine wun<strong>der</strong>bare<br />
Abwechslung zu den vertrauten Wohnräumen. Ein Garten bietet Kin<strong>der</strong>n viele<br />
Spielmöglichkeiten und erlaubt ihnen, spannende Einblicke in die Abläufe <strong>der</strong> Natur zu<br />
gewinnen. Dabei sind hier, ebenso wie im Hof, <strong>der</strong> Garage o<strong>der</strong> dem Keller, aber auch<br />
beachtenswerte Gefahren gegeben.<br />
Setzen Sie den Ausflügen Ihres Kindes Grenzen<br />
Für aktive Kin<strong>der</strong> wird auch <strong>der</strong> schönste Garten auf Dauer langweilig. Löchrige Gartenzäune<br />
und leicht zu öffnende Gartentore verlocken die Kleinen, unbemerkt Erkundungstouren<br />
in die Umgebung zu unternehmen. Bezüglich <strong>der</strong> darauf folgenden Erlebnisse ihres Kleinkindes,<br />
wollen Sie sicher nicht auf dessen Glück vertrauen. Unterziehen Sie die Gartenbegrenzung<br />
einer genauen Prüfung. Gerade hinter Büschen und Bäumen findet man auch<br />
mal unbefestigten Maschendraht o<strong>der</strong> fehlende Zaunlatten. Wenn Ihr Kind im Garten spielt,<br />
sollte die Gartentür grundsätzlich geschlossen bleiben. Sie darf für das Kind nicht ohne<br />
fremde Hilfe zu öffnen sein. Entsprechend konsequent sollte die Tür abgeschlossen wer-<br />
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den. Die Montage eines vom Kind nicht bedienbaren Türschlosses, z. B. mit einem erhöht<br />
angebrachten, automatischen Türöffner entlastet Sie erheblich bei <strong>der</strong> Aufsicht.<br />
Kontrollierte Spielgeräte nutzen<br />
Auch gut konstruierte Spielgeräte für den Gartenbereich weisen eine Halbwertszeit auf.<br />
Hält die Rutsche den Bewegungen des ersten Kindes zunächst noch stand, lösen sich die<br />
Bodenverankerungen im Laufe <strong>der</strong> Zeit doch oft unmerklich, weil schleichend. Selbst auf<br />
die Stabilität gut verschraubter Metall- o<strong>der</strong> Holzgeräte sollte man angesichts <strong>der</strong> Wettereinflüsse<br />
nicht blind vertrauen. Kontrollieren Sie mehrmals im Jahr die Standsicherheit<br />
<strong>der</strong> im Garten aufgestellten Schaukeln, Rutschen und Klettergerüste. Achten Sie auch<br />
auf mögliche Rost-, Fäulnis und sonstige Beschädigungen. Erwerben Sie ausschließlich<br />
Geräte, die das GS-Zeichen besitzen. Schaukeln sollten mit Sicherheits-Schaukelhaken<br />
ausgestattet sein. Öffentliche Spielplätze sind für Kin<strong>der</strong> ab drei Jahre ausgelegt. We<strong>der</strong><br />
dort noch im heimischen Garten sollten Sie Ihre Kleinkin<strong>der</strong> auf den genannten Spielgeräten<br />
unbeaufsichtigt lassen.<br />
Wasserstellen sichern<br />
Das Ertrinken im Kindesalter steht laut Statistik nach den Verkehrsunfällen an zweiter Stelle<br />
<strong>der</strong> tödlichen Unfälle. Kein Wun<strong>der</strong>, denn Wasser zieht Kin<strong>der</strong> magisch an. Für sie macht<br />
es keinen Unterschied, ob die Wasserstellen zum Baden gedacht sind o<strong>der</strong> an<strong>der</strong>en Zwecken<br />
dienen. Daher sollte man <strong>der</strong> Gefahr nicht nur in <strong>der</strong> Badewanne son<strong>der</strong>n auch im<br />
Umfeld des eigenen Hauses vorbeugen. Da Ertrinken keine Frage <strong>der</strong> Wassertiefe ist, sollte<br />
<strong>der</strong> Zugang zu Planschbecken, Gartenteichen, Wassergräben o<strong>der</strong> Löschteichen Ihrer<br />
Aufsicht unterliegen. Alternativen zu konsequenter Vorbeugung und Kontrolle gibt es nicht,<br />
denn tragischer Weise hört man meist gar nichts o<strong>der</strong> nur einmal ein leises Platschen, ehe<br />
das Kind lautlos auf den Grund sinkt. Legen Sie bereits bei <strong>der</strong> Planung von Gartenteichen<br />
und Grundstücken Wert auf geeignete Sicherheitsvorkehrungen. Den eigenen Uferzugang
o<strong>der</strong> den Swimmingpool für wenige Jahre durch ein Schutzgitter o<strong>der</strong> an<strong>der</strong>e Barrieren<br />
zu sichern, ist sicher leichter zu verschmerzen als die möglichen Unglücke, die sich dort<br />
in unachtsamen Momenten abspielen können. Einfache Pool-Abdeckungen reichen nicht<br />
aus, da Kin<strong>der</strong> immer noch unter diese geraten und ertrinken können. Die Einfriedung ihres<br />
Biotops etc. darf nicht erkletterbar sein. Ihren Gartenteich können Sie auch durch ein fest<br />
im Boden verankertes Gitter abdecken. Nicht nur beim Versteckspiel klettern Kin<strong>der</strong> überall<br />
hinein. Regentonnen und an<strong>der</strong>e Bottiche sollten Sie daher mit abschließbaren Deckeln<br />
o<strong>der</strong> Gittern sichern. Auch an heißen Sommertagen sollten Sie das zum Planschen vorgesehene<br />
aufblasbare Plastikbecken nur dann befüllen, wenn Ihr Kleinkind im Anschluss<br />
durchgängig beaufsichtigt werden kann. Sobald kleine Kin<strong>der</strong> mit dem Gesicht hineinfallen,<br />
können sie auch in wenige Zentimeter flachem Wasser ertrinken.<br />
Präventiv können Sie schon bei kleinsten Kin<strong>der</strong>n den Atemschlussreflex trainieren, indem<br />
Sie dem Baby beim Baden Wasser über den Kopf gießen. Später beruhigt es sehr, wenn<br />
Ihr Kind sich im Wasser sicher bewegen kann: Ab dem Alter von etwa vier Jahren können<br />
Kin<strong>der</strong> schwimmen lernen. Sollte trotz aller Vorsichtsmaßnahmen doch etwas passieren,<br />
achten Sie bei <strong>der</strong> Bergung des Kindes unbedingt auf die Eigensicherung! Kontrollieren<br />
Sie Bewusstsein, Atmung und Kreislauf. Bringen Sie das Kind bei Bewusstlosigkeit und<br />
vorhandener Atmung unverzüglich in die stabile Seitenlage. Vergessen Sie nicht, das Kind<br />
vor Auskühlung zu schützen. Falls Sie nicht (mehr) wissen, welche Wie<strong>der</strong>belebungsmaßnahmen<br />
bei Atem- o<strong>der</strong> Herz-kreislaufstillstand ergriffen werden müssen, besuchen Sie<br />
einen Kurs „Erste Hilfe beim Kind“. Rettungsorganisationen wie die Johanniter Unfallhilfe,<br />
das Deutsche Rote Kreuz o<strong>der</strong> <strong>der</strong> Malteser Hilfsdienst bieten diese an.<br />
Entfernen Sie giftige Gewächse<br />
Im eigenen Garten die Jahreszeiten erleben, Tiere beobachten und Pflanzen versorgen zu<br />
können ist ein Vorzug, den nicht jedes Kind besitzt. Dabei gibt es unendlich viel zu erfahren,<br />
und dies passiert gemäß <strong>der</strong> kindlichen Natur häufig genug über den Mund. Dabei<br />
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ist nicht nur bei manch importierter Zimmerpflanze und vielen Waldpilzen ein Vergiftungs-<br />
Risiko gegeben. Auch in Deutschland frei wachsende Pflanzen wie <strong>der</strong> Blaue Eisenhut, die<br />
Herbstzeitlose, die Tollkirsche, die Eibe und <strong>der</strong> Goldregen sind als mittel bis stark giftig<br />
einzustufen. Bei einigen wenigen genügt bereits die bloße Berührung, um große Schädigungen<br />
hervorzurufen, z. B. beim Riesenbärenklau, auch Herkulesstaude genannt.<br />
Angesichts des reichhaltigen Sortiments <strong>der</strong> Gärtnereien, sollte es Ihnen nicht schwer<br />
fallen, einen Ersatz für die giftigen Gewächse in Ihrem Garten zu finden. Besorgen Sie sich<br />
geeignete Übersichten zum Thema „Giftpflanzen“ o<strong>der</strong> lassen Sie sich von einem in diesem<br />
Bereich versierten Gärtner beraten. Verbannen Sie besser auch gering giftige Pflanzen,<br />
und verzichten Sie künftig auf den Einsatz starker Insektizide. Vermitteln Sie Ihrem Kind<br />
immer wie<strong>der</strong>, nur jene Früchte und Pilze zu essen, die Sie ihm persönlich gereicht haben.<br />
Üben Sie im eigenen Garten und auf Wan<strong>der</strong>ungen die Bestimmung von Pflanzen <strong>–</strong> ungefährlichen<br />
wie giftigen. Kin<strong>der</strong> verstehen schnell, dass wild wachsende Pilze und Beeren<br />
nicht gegessen werden dürfen, auch wenn sie attraktiv aussehen. Und speichern Sie die<br />
Nummer des Giftinformationszentrums in Ihrem Handy bzw. Telefon.<br />
Sollten Sie trotz aller Vorsichtsmaßnahmen einmal das Gefühl haben, Ihr Kind<br />
habe sich vergiftet, halten Sie sich an die folgenden Punkte:<br />
Ruhe bewahren<br />
Kein Erbrechen auslösen<br />
Keine Milch zu trinken geben<br />
Giftinformationszentrum anrufen<br />
Werkzeuge, Gartengeräte und giftige Substanzen<br />
Was in <strong>der</strong> Wohnung noch gut verschlossen aufbewahrt wird, steht in Geräteschuppen,<br />
Keller, Hof o<strong>der</strong> Garage oft frei zugänglich herum. Kin<strong>der</strong> begreifen die Bedeutung elterlicher<br />
Warnungen nur langsam und können Gefahrenzeichen nicht einordnen. Batterien,
Pflanzendünger, Farben und Lösungsmittel dürfen we<strong>der</strong> in noch außerhalb des Hauses<br />
erreichbar sein. Auch für Werkzeuge, Benzinkanister, und Gartengeräte gilt: sie sind nur bei<br />
sachgerechtem Einsatz unbedenklich.<br />
Achten Sie darauf, alle Schuppen und Garagen bei Abwesenheit stets verschlossen zu<br />
halten. Pflanzenschred<strong>der</strong>, Vertikutierer, Rasentrimmer etc. sind unmittelbar nach Gebrauch<br />
wegzuschließen. Gefährliche Substanzen müssen ebenso konsequent jenseits <strong>der</strong> Reichweite<br />
<strong>der</strong> Kleinen gelagert werden und dürfen keinesfalls in Trinkflaschen umgefüllt werden.<br />
Herumliegende Werkzeuge, Schrott- o<strong>der</strong> Maschinenteile laden geradezu zum Spiel ein.<br />
Dies darf ausschließlich unter Ihrer Aufsicht und mit geeignetem Material passieren. Um<br />
Verbote plausibel zu machen, können Sie Ihrem Kind die Zerstörungskraft einzelner Geräte<br />
demonstrieren. Die Gefahr, welche eine Heckenschere für Kin<strong>der</strong>finger bedeutet, lässt ein<br />
durchschnittener dicker Zweig sicher deutlicher werden als viele mahnende Worte. Sie<br />
sollten die Freude ihrer Kin<strong>der</strong> am Basteln und Handwerken durchaus för<strong>der</strong>n. Anfangs<br />
reichen Eisstiele aus Holz zum Basteln. Wenn das Kind „richtiges“ Werkzeug benutzen will,<br />
müssen Sie ihm unbedingt feste Regeln für den Gebrauch jedes einzelnen Gerätes vermitteln.<br />
Generell gilt: Spitze Werkzeuge werden stets mit <strong>der</strong> Spitze nach unten getragen.<br />
Jedes Werkzeug gehört nach <strong>der</strong> Benutzung sofort wie<strong>der</strong> an seinen Platz. Das Herumfuchteln<br />
o<strong>der</strong> Rennen mit den Werkzeugen ist verboten.<br />
Fahrzeugbewegungen auf dem Grundstück<br />
Der geübteste Fahrer wird zuhause oft unachtsam. Beim Ein- o<strong>der</strong> Ausparken in Hof und<br />
Garage ereignen sich häufig tragische Unfälle. Wenn Kin<strong>der</strong> unmittelbar hinter dem Auto<br />
stehen, winken wollen o<strong>der</strong> das faszinierende Auto bewun<strong>der</strong>n, können nichts ahnende<br />
Eltern ihre eigenen Kin<strong>der</strong> überfahren. Denken Sie für Ihr Kind mit, auch am Steuer!<br />
Häufig krabbeln Kin<strong>der</strong> beim Versteckspiel auch unter o<strong>der</strong> hinter das Auto. Setzen Sie Ihr<br />
Fahrzeug nur in Bewegung, wenn eindeutig geklärt ist, wo sich die Kin<strong>der</strong> befinden. Das<br />
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76<br />
gilt natürlich auch für Aufsitzmäher und landwirtschaftliche Fahrzeuge. Und immer daran<br />
denken, Fahrzeuge bei Nichtgebrauch und die Garagentür vor <strong>der</strong> Abfahrt zu verschließen.<br />
Steckdosen und an<strong>der</strong>e Öffnungen<br />
Tastende Kin<strong>der</strong>finger passen in erstaunlich kleine Öffnungen hinein, stecken dann aber<br />
häufig fest o<strong>der</strong> kommen mit sich dahinter bewegenden Teilen in Berührung. Häufig<br />
vergisst man auch die Kin<strong>der</strong>sicherung für Außensteckdosen o<strong>der</strong> die Elektrik in Garage<br />
und Keller. Unterziehen Sie Ihr Grundstück einer gezielten Musterung: Welche Steckdosen<br />
haben Sie bislang nie genutzt und deshalb eventuell noch nicht mit kin<strong>der</strong>sicheren Schutzkappen<br />
o<strong>der</strong> Verschlüssen versehen? Welche Gitter o<strong>der</strong> Verkleidungsöffnungen können<br />
für kleine Finger zur Falle werden?<br />
Weitere Aufsichtsbereiche<br />
Mit Hilfe <strong>der</strong> vorliegenden Listen, Tipps und Tricks haben Sie mittlerweile vermutlich zahlreiche<br />
Gefahrenpotentiale im Haushalt und <strong>der</strong> näheren Umgebung aufgestöbert und diese<br />
größtenteils entschärft. Das beruhigt, gibt Ihnen hoffentlich ein wenig Ruhe und Gelassenheit<br />
im Umgang mit Ihren Sprösslingen. Lei<strong>der</strong> heißt das nicht, dass man bei Bedarf je<strong>der</strong>zeit<br />
ganz abschalten kann <strong>–</strong> so sehr sich die meisten Eltern dies auch wünschen mögen.<br />
So konzentriert Ihr Kind gerade noch spielt, einmal kurz das Zimmer verlassen und Ihr Kind<br />
hat von Neugierde getrieben eine ganz neue Aktion gestartet. Ärgerlich, wenn es z. B. unglücklich<br />
vom Stuhl springt, weil es die schmerzhaften Folgen bislang nicht kannte. Wenn<br />
Sie sich die folgenden Punkte zur Routine machen, entwickeln Sie schnell ein Gespür für<br />
die Momente, in denen Sie die elterliche Sorge auch mal ganz fallen lassen können.
Die Kleinsten niemals unbeaufsichtigt lassen<br />
Egal wie viele Vorkehrungen Sie getroffen haben: Sobald Sie Ihr Baby o<strong>der</strong> Kleinkind allein<br />
außerhalb eines Laufgitters spielen lassen, wissen Sie nie, welche schmerzlichen Erfahrungen<br />
es gerade mit einer ihm noch unbekannten Welt sammelt.<br />
Mitunter machen Kin<strong>der</strong> unvorhergesehene Entwicklungsfortschritte, die ungeahnte Risikobereiche<br />
aufdecken. Da schlägt die Stuhllehne auf den Kopf, weil das Kleine sich erstmals<br />
daran hochziehen wollte. O<strong>der</strong> die kleinen Finger werden zwischen Tür und Boden<br />
gequetscht, weil Sie bei Ihrer Rückkehr nichts von dem Spiel hinter <strong>der</strong> Tür ahnten. Wenn<br />
Sie schon nicht durchgängig im gleichen Zimmer bleiben können, sollte Ihr Kleinkind zumindest<br />
so gesichert sein, dass es sich nicht verletzen kann. Setzen Sie das Kleine in das<br />
Laufgitter, bevor Sie das Zimmer wegen einer läutenden Tür- o<strong>der</strong> Telefonklingel verlassen.<br />
Lassen Sie die Tür soweit geöffnet, dass Sie das Kind zumindest noch hören können, falls<br />
etwas passiert. Alternativ können Sie auch den Empfänger eines mobilen Babyrufs mit zum<br />
Telefon nehmen.<br />
Werden Sie niemals fahrlässig, wenn Ihr Säugling gerade auf dem Wickeltisch liegt, während<br />
Sie nach draußen gerufen werden! In Ihrer Abwesenheit kann das Kleine aufgrund<br />
einer schnellen Bewegung herunterfallen und sich ernsthaft verletzen. Auf dem Wickeltisch<br />
darf ein Kleinkind keine Sekunde unbeaufsichtigt bleiben.<br />
Auch im Kin<strong>der</strong>wagen gut sichern<br />
Vermeintlich haben Sie Ihr Kleines unterwegs im Kin<strong>der</strong>wagen immer vor Augen. Man<br />
wiegt sich in <strong>der</strong> Sicherheit, jede Bewegung nach draußen stoppen zu können. Dass dem<br />
nicht immer so ist, haben schon viele Eltern erfahren müssen. Sie können nicht wirklich darauf<br />
vertrauen, den Wagen im entscheidenden Moment im Blick zu haben. Ein Bekannter,<br />
<strong>der</strong> Sie auf <strong>der</strong> Straße in ein Gespräch verwickelt o<strong>der</strong> die lautlose Kletterpartie des ver-<br />
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meintlich neben <strong>der</strong> Parkbank im Wagen schlafenden Kleinkindes. Bauen Sie nicht nur auf<br />
die eigene Aufmerksamkeit. Wenn das Kind aus dem Kin<strong>der</strong>wagen fällt, kann es schnell zu<br />
lebensgefährlichen Schädelverletzungen kommen.<br />
Beugen Sie überraschenden Kletterpartien im Kin<strong>der</strong>wagen vor, indem Sie das Kind mit<br />
einem Mehrpunkt-Gurt sichern. Taschen mit Einkäufen etc. sollten im Ablagekorb unter<br />
<strong>der</strong> Tragetasche transportiert werden. Am Griff hängende Beutel bringen den Kin<strong>der</strong>wagen<br />
leichter zum Kippen. Achten Sie beim Kauf des Kin<strong>der</strong>wagens darauf, dass dieser gute<br />
Feststellbremsen sowie stabile Verbindungen und Gelenke besitzt. Die Klapp-Scharniere<br />
dürfen kein ungewolltes Zusammenklappen erlauben. Nutzen Sie nur altersgerechte<br />
Aufsatzschalen. Sportwagen und Buggys eignen sich nur für Kin<strong>der</strong>, die schon selbständig<br />
sitzen können. Fahrgestelle, die mit verschiedenen Kin<strong>der</strong>wagenaufsätzen kombiniert<br />
werden können, bieten sich hier als durchgängige Lösung für alle Altersstufen an.<br />
Kin<strong>der</strong>transport auf dem Fahrrad<br />
Das eigene Kind auch beim Radfahren dabei zu haben, wird immer populärer. Gerade weil<br />
Radfahrer im Straßenverkehr prinzipiell als schwächere Verkehrsteilnehmer einzustufen<br />
sind, sollte man hier für maximale Sicherheit <strong>der</strong> mittransportierten Kin<strong>der</strong> sorgen. Prinzipiell<br />
dürfen nur Kin<strong>der</strong> unter sieben Jahren in einem speziellen Sitz mitgenommen werden. Für<br />
den Transport <strong>der</strong> Kleinen gibt es im wesentlichen zwei Möglichkeiten: einen am Fahrrad<br />
montierten Kin<strong>der</strong>sitz o<strong>der</strong> einen Fahrradanhänger, in dem bis zu zwei Kin<strong>der</strong> Platz finden.<br />
Ein stabiles Fahrrad ist die Grundvoraussetzung für die Montage eines Kin<strong>der</strong>sitzes. Rahmen,<br />
Sitzhalterung und Gepäckträger müssen so stabil sein, dass sie <strong>der</strong> Belastung durch<br />
zusätzliche 15 bis 20 kg Gewicht standhalten können, ohne dass das Rad ins Schlingern<br />
gerät. Gerade Damenrä<strong>der</strong> neigen hier schnell zur Instabilität. Mit einem Zweibeinstän<strong>der</strong><br />
für das elterliche Fahrrad kann man zumindest beim Hineinsetzen und Herausnehmen<br />
des Kindes zusätzliche Stabilität gewinnen. Die Modellvielfalt <strong>der</strong> für Kin<strong>der</strong> angebotenen
Fahrrad-Schalensitze ist sehr groß. Achten Sie beim Kauf unbedingt auf das Vorhandensein<br />
einer Speichenabdeckung, eine ausreichend hohe Rückenlehne, Hosenträgergurte<br />
und verstellbare Fußaufsätze mit Fußriemen. Das Kind sollte in dem stabilen Kin<strong>der</strong>sitz<br />
ebenso bequem wie sicher Platz finden. Kin<strong>der</strong>sitze sind zwar leichter zu rangieren und<br />
deutlich preiswerter als Fahrradanhänger: Jedoch schließen sie die Mitnahme zusätzlichen<br />
Gepäcks quasi aus. Zudem beeinflussen sie erheblich das Fahrverhalten und bieten keinen<br />
Wetterschutz. Das größte Risiko ist mit <strong>der</strong> Möglichkeit verbunden, dass das Fahrrad<br />
gemeinsam mit dem Kind umstürzt. Während <strong>der</strong> Erwachsene dabei häufig noch auf den<br />
Beinen landet, stürzt das Kind unkontrollierter und aus deutlich größerer Höhe als im seltenen<br />
Fall eines Anhängersturzes.<br />
In einem Fahrradanhänger können bis zu zwei Kin<strong>der</strong> beför<strong>der</strong>t werden (insgesamt max.<br />
45 <strong>–</strong> 55 kg). Untersuchungen haben gezeigt, dass <strong>der</strong> Anhänger längst nicht so leicht<br />
kippt wie ein Fahrrad <strong>–</strong> und wenn, dann ist die Fallhöhe und damit das Verletzungspotenzial<br />
deutlich niedriger. Entscheidend ist allerdings ein qualitativ hochwertiger Anhänger<br />
(vgl. Testberichte bzw. Prüfsiegel) mit einer korrekt montierten Achse. Auf o<strong>der</strong> hinter dem<br />
Fahrrad transportierte Kin<strong>der</strong> sollten von Beginn an einen passenden Helm tragen. Damit<br />
gewöhnt man die Kin<strong>der</strong> an das Tragen des notwendigen Kopfschutzes. Spätestens wenn<br />
auch <strong>der</strong> Erwachsene immer einen Helm trägt, finden sie die Schutzausrüstung dann<br />
selbstverständlich, sobald sie selbst Rad fahren. Gleichzeitig sollten Sie Ihren Kin<strong>der</strong>n aber<br />
auch einprägen, dass sie vor dem Spielen unbedingt ihren Fahrradhelm und um den Hals<br />
getragene Schlüsselbän<strong>der</strong> ablegen. Gerade beim Spiel im Freien riskieren die Kleinen<br />
sonst, hängen zu bleiben und sich mit dem Helmriemen o<strong>der</strong> Band zu strangulieren.<br />
Mitnahme von Kin<strong>der</strong>n im Auto<br />
Beim Transport Ihres Kindes im Auto ist die Kin<strong>der</strong>sicherung mehr als bloß eine Frage <strong>der</strong><br />
Vernunft <strong>–</strong> sie ist dort sogar gesetzlich vorgeschrieben. Bereits bei <strong>der</strong> ersten Fahrt vom<br />
Krankenhaus nach Hause muss das Neugeborene in einer speziellen Sicherheitsschale auf<br />
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dem Rücksitz angeschnallt transportiert werden. Die Verwendung des regulären Sicher-<br />
heitsgurtes ist nur bei Kin<strong>der</strong>n ab 12 Jahren o<strong>der</strong> größer als 150 cm erlaubt. Sie sind<br />
im Pkw mit Rückhalteeinrichtungen zu sichern, die amtlich genehmigt und für das Kind<br />
geeignet sind. Diese mit einem „E“ auf orangefarbenem Etikett gekennzeichneten Rückhalteeinrichtungen<br />
werden in fünf auf das Körpergewicht des Kindes bezogene Klassen<br />
eingeteilt. Ein Rückhaltesystem muss umgehend ausgetauscht werden, wenn das Kind<br />
ihm entwachsen ist <strong>–</strong> spätestens, sobald <strong>der</strong> Kopf die Sitzschale überragt!<br />
Bis zum Alter von 15 bis 18 Monaten (13 kg Körpergewicht) sollten Kleinkin<strong>der</strong> möglichst<br />
in rückwärts gerichteten Rückhalteeinrichtungen (sog. „Reboard“-Systemen) beför<strong>der</strong>t werden.<br />
Bei diesen kann <strong>der</strong> Kopf des Babys bei einem Unfall sanft nach hinten in die Schale<br />
gedrückt werden. In <strong>der</strong> Regel ist dringend davon abzuraten, ein rückwärts gerichtetes<br />
Rückhaltesystem auf dem Beifahrersitz zu platzieren. Bei nahezu allen Pkws ist mittlerweile<br />
auch dort ein Airbag eingebaut. Sobald dieser auslöst, wird die Rücklehne <strong>der</strong> entgegen<br />
<strong>der</strong> Fahrtrichtung montierten Sitzschale vom Airbag mit voller Wucht getroffen. Kin<strong>der</strong>sitz<br />
und Kind werden mit enormer Geschwindigkeit gegen die Rücklehne des Beifahrersitzes<br />
geschleu<strong>der</strong>t. Deshalb klares Gebot: Kin<strong>der</strong> auf den Rücksitz!<br />
Bei <strong>der</strong> Auswahl des Kin<strong>der</strong>sitzes sollten Sie auch darauf achten, ob <strong>der</strong> Pkw-Gurt lang<br />
genug für die vorgeschriebene Befestigungsweise ist. Der Sitz muss sich schnell und problemlos<br />
ein- und ausbauen lassen und wackelfrei auf dem Autositz stehen. Das Kind sollte<br />
hier so bequem Platz finden, dass es sich darin wohl fühlt, damit es sich gerne anschnallen<br />
lässt. Schläft das Kind im Auto ein, ist es wichtig, dass auch in dieser Position die Gurtführung<br />
noch korrekt ist. Schlafstützen helfen bei größeren Kin<strong>der</strong>n, die sichere Gurtführung<br />
aufrechtzuerhalten und die Kin<strong>der</strong> gut abzustützen. Bei je<strong>der</strong> Fahrt, egal wie kurz sie ist,<br />
müssen die mitfahrenden Kin<strong>der</strong> angeschnallt werden. Sie dürfen niemals auf dem Schoß<br />
von Mitfahrern reisen. Während <strong>der</strong> Fahrt darf ein Baby o<strong>der</strong> Kleinkind auch niemals aus<br />
dem Autositz gehoben o<strong>der</strong> gestillt werden, auch nicht, wenn Ihr Kind während <strong>der</strong> Fahrt
verzweifelt schreit. Fahren Sie stattdessen einen Rastplatz an, und beruhigen Sie Ihr Kind,<br />
ehe Sie weiterfahren. Wird <strong>der</strong> Kin<strong>der</strong>sitz auf <strong>der</strong> Gehwegseite montiert, läuft das Kind<br />
nicht Gefahr beim Ein- und Aussteigen von einem Auto erfasst zu werden. Beson<strong>der</strong>e<br />
Aufmerksamkeit ist dann jedoch bei angrenzenden Radwegen gefor<strong>der</strong>t. Falls vorhanden,<br />
sollten Sie grundsätzlich die Kin<strong>der</strong>sicherung <strong>der</strong> Autotüren benutzen. Selbstredend dürfen<br />
Säuglinge und Kleinkin<strong>der</strong> niemals im Auto allein gelassen werden! Bleiben Sie dabei konsequent,<br />
spekulieren Sie nicht über eventuelle „kurze“ Ausnahmen.<br />
Den richtigen Umgang mit Tieren üben<br />
Sie haben bereits Haustiere, Ihr Kind wünscht sich ein eigenes o<strong>der</strong> beobachtet täglich<br />
Tiere im eigenen Garten. Lebewesen faszinieren Kin<strong>der</strong>: Egal ob Regenwürmer, Schmetterlinge,<br />
Bienen, Frösche, Hunde, Katzen o<strong>der</strong> Pferde <strong>–</strong> Kin<strong>der</strong> zeigen bei <strong>der</strong> Beobachtung<br />
<strong>der</strong> Tierwelt große Hingabe. Die Eltern zeigen dagegen häufig Angst, manche ekeln sich<br />
sogar. Mit diesem Verhalten geben Sie Ihre Angst o<strong>der</strong> Abscheu vor Insekten, Würmern<br />
etc. jedoch an Ihre Kin<strong>der</strong> weiter.<br />
Versuchen Sie, Ihre Angst und den Ekel vor Insekten o. ä. vor Ihrem Kind zu verbergen. In<br />
unseren Breiten gibt es kaum frei lebende Insekten, die dem Menschen gefährlich werden<br />
können, wenn man einmal von Wespen, Hornissen und Zecken absieht. Wenn Sie das<br />
Berühren kleinerer frei leben<strong>der</strong> Tiere kontrollieren wollen, sollte <strong>der</strong> Schutz <strong>der</strong> Tiere allgemein<br />
von größerer Bedeutung sein als die Sorge um Ihr Kind. Vermitteln Sie Ihrem Kind,<br />
dass das Anfassen kleiner Insekten für diese tödlich sein kann. Bei größeren Tieren zeigen<br />
Kin<strong>der</strong> meist schon aufgrund <strong>der</strong> Körperrelationen eine natürliche Ehrfurcht. Üben Sie mit<br />
Ihrem Kind den richtigen Umgang mit größeren Tieren ein. Die Kenntnis ihrer Körpersprache<br />
schützt vor Fehlverhalten und Unfällen. Niemals hinter einem Pferd stehen bleiben.<br />
Es könnte unvermittelt ausschlagen. Allen Tieren sollte man sich langsam innerhalb ihres<br />
Gesichtsfeldes nähern. Während <strong>der</strong> wedelnde Schwanz eines Hundes eine Begrüßung<br />
ist, ist er bei einer Katze ein Zeichen von Anspannung. Ist Ihr Kind noch zu klein, um solche<br />
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Zusammenhänge zu begreifen, sollte es nicht mit dem Familienhund bzw. <strong>der</strong> Katze allein<br />
gelassen werden. Schwere „Unfälle“ mit Haustieren ereignen sich zwar wesentlich seltener<br />
als man beim Blick in die Presse glauben mag. Allerdings sind zwei Drittel <strong>der</strong> Opfer Kin<strong>der</strong><br />
im Alter bis zu 11 Jahren. Daher sollte man das eigene Kind gerade in Bezug auf den<br />
Umgang mit fremden (Haus-) Tieren regelmäßig an die notwendige Vorsicht erinnern. Von<br />
potentiell gefährlichen Hun<strong>der</strong>assen sollte man sich prinzipiell trennen, sobald ein Kind im<br />
gleichen Haushalt aufwächst. Das gilt auch, wenn es Familienhunde sind!<br />
Freizeitunfällen vorbeugen<br />
Aktivitäten außerhalb <strong>der</strong> Wohnung sind für alle Kin<strong>der</strong> eine wun<strong>der</strong>bare Abwechslung.<br />
Kin<strong>der</strong> toben gerne und viel. Die Möglichkeit zur regelmäßigen Bewegung ist eine essentielle<br />
Grundlage für ihre gute körperliche und geistige Entwicklung. Kin<strong>der</strong> mit guten<br />
motorischen Fähigkeiten verunfallen seltener und profitieren auf Dauer von den früh<br />
gesammelten Bewegungs-Erfahrungen. Aktivitäten an <strong>der</strong> frischen Luft sind einerseits<br />
beson<strong>der</strong>s gesund, doch sie sind auch mit eigenen Verletzungsrisiken verbunden. Vermutlich<br />
verdienen viele <strong>der</strong> nachfolgenden Sicherheits-Tipps Ihr Augenmerk, weil Ihr Kind sich<br />
für die jeweiligen Freizeitaktivitäten begeistert. Für einige Freizeitbeschäftigungen ist eine<br />
prinzipielle Pflicht zur Anleitung und anfangs durchgängigen Aufsicht <strong>der</strong> Kleinen gegeben.<br />
Bei gefährlichen Spielen wie dem Werfen von Dartpfeilen o<strong>der</strong> dem Bogenschießen sollte<br />
das Kind grundsätzlich so lange begleitet werden, bis es die nötige Sicherheit in <strong>der</strong> Handhabung<br />
und ein angemessenes Verantwortungsbewusstsein entwickelt hat.<br />
So viel Vergnügen das Drachensteigen den meisten Kin<strong>der</strong>n auch bereitet, sollte es grundsätzlich<br />
nur unter Einhaltung <strong>der</strong> entsprechenden Sicherheitsregeln praktiziert werden.<br />
Überzeugen Sie sich, ob Ihr Kind den Drachen kontrollieren kann, o<strong>der</strong> ob die auftretenden<br />
Zugkräfte nicht eventuell zu groß sind. Lassen Sie den Drachen nur bei Windstärken steigen,<br />
bei denen <strong>der</strong> Sprössling ihn noch voll unter Kontrolle hat. Der Drachen darf niemals<br />
flach über die Köpfe von Menschen und Tieren fliegen. Die Drachenschnüre dürfen höchs-
tens 100 m lang sein und kein Metall enthalten. In die Leine fliegen<strong>der</strong> Drachen darf nur<br />
gefasst werden, wenn Handschuhe getragen werden. Halten Sie einen Mindestabstand<br />
von 500 m zu Hochspannungsleitungen, Fahrleitungen, Bahnlinien und Straßen ein. Zu<br />
Flughäfen und Segelfluggeländen sind mindestens 3 km Distanz zu halten. In Vogel- und<br />
Naturschutzgebieten ist das Drachensteigen tabu!<br />
Wo finden Kin<strong>der</strong> bei Hitze die perfekte Abkühlung? Natürlich am See o<strong>der</strong> im Schwimmbad!<br />
Aufgrund <strong>der</strong> beson<strong>der</strong>en Faszination des Wassers gehen viele Kin<strong>der</strong> ins Wasser,<br />
obwohl sie noch nicht wassersicher sind. Unfälle, oft auch tödliche, sind häufig die Folge.<br />
Für Eltern empfiehlt es sich, ihre Kleinen frühzeitig behutsam ans nasse Element zu gewöhnen,<br />
und ihnen beständig die wichtigsten Verhaltensregeln zu vermitteln. Behalten Sie Ihren<br />
Nachwuchs am und im Wasser stets im Blick. Als Erziehungsperson haben Sie immer die<br />
Pflicht zur aktiven und konsequenten Aufsicht.<br />
Auf Booten, an Stegen und an Gewässern mit steilen Ufern muss das Tragen von Rettungswesten<br />
selbstverständlich sein. Kin<strong>der</strong> müssen genau wissen, was erlaubt und was<br />
verboten ist. Unglücke durch Unachtsamkeit o<strong>der</strong> Unkenntnis werden bei Kenntnis <strong>der</strong> Ba<strong>der</strong>egeln<br />
unwahrscheinlicher. Allerdings werden einmalige Belehrungen schnell vergessen.<br />
Gerade jüngere Kin<strong>der</strong> benötigen die häufige Wie<strong>der</strong>holung <strong>der</strong> wichtigsten Verhaltensregeln<br />
und Sicherheitsmaßnahmen.<br />
Die Jüngsten sollten so früh wie möglich ans Wasser gewöhnt werden. In speziellen<br />
Wassergewöhnungskursen für Babys und Kleinkin<strong>der</strong> können die Kleinsten in spielerischer<br />
Form lebensrettende Verhaltensweisen erlernen. Diverse Organisationen bieten diese Kurse<br />
an. Je mehr <strong>der</strong> Nachwuchs mit dem Wasser vertraut ist, desto besser kann er dann (ab<br />
etwa vier Jahren) das Schwimmen erlernen. Nur Schwimmflügelchen mit zwei getrennten<br />
Luftkammern sind als Schwimmhilfen geeignet. Da Klettverschlüsse unvermittelt aufgehen<br />
können, sind diese als Umschließung <strong>der</strong> Schwimmflügel ungeeignet. Aufblasbare Luftma-<br />
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tratzen, Reifen, Wasserbälle, Wassertiere etc. dürfen niemals als alleinige Schwimmhilfen<br />
dienen. Alle diese Objekte sind Spielzeuge, die Gefahren bergen. Vor allem können die<br />
Kin<strong>der</strong> damit leicht abtreiben und in tiefes Wasser geraten.<br />
Auch in Ru<strong>der</strong>booten und Tretbooten sind Eltern zur beson<strong>der</strong>en Aufmerksamkeit verpflichtet.<br />
Die Plätze sollten während <strong>der</strong> Fahrt möglichst nicht gewechselt werden. Da die Boote<br />
schwanken, besteht die Gefahr, ins Wasser zu fallen. Falls ein Positionswechsel unbedingt<br />
erfor<strong>der</strong>lich ist, sollte er mit äußerster Vorsicht erfolgen. Mutproben und Neckereien auf<br />
dem Wasser sollte man bereits im Vorfeld je<strong>der</strong> Bootsfahrt konsequent entgegenwirken.<br />
Bei allen Aktivitäten im Freien sollte man immer daran denken, dass die Sonne nicht nur<br />
wärmt, son<strong>der</strong>n immer schneller auch verbrennt. Im Kindesalter sind Sonnenbrände beson<strong>der</strong>s<br />
gefährlich, da die Haut bis zur Pubertät noch sehr dünn ist. Der Eigenschutz <strong>der</strong><br />
Kin<strong>der</strong>haut reicht nur für etwa 7 Minuten. Sie ist also wesentlich empfindlicher und braucht<br />
einen größeren Sonnenschutz. Ein Kind bis zu 12 Monaten sollte überhaupt nicht <strong>der</strong><br />
Sonne ausgesetzt werden. Auch danach sollten Sie die empfindliche Haut Ihres Kindes nur<br />
in Maßen mit Sonnenschutzmitteln belasten. Kleinkin<strong>der</strong> sind am besten durch ein leichtes,<br />
langärmeliges T-Shirt und eine Kopfbedeckung (gegen Sonnenstich) geschützt. Für<br />
gemeinsame Unternehmungen im Freien sollte am besten die schwächere Morgen- und<br />
Nachmittagssonne genutzt werden.
Generelle Hinweise<br />
Immer wie<strong>der</strong> werden wir im Alltag auf Gefahren für unseren Nachwuchs aufmerksam, welche<br />
nicht an spezifische Räume o<strong>der</strong> Handlungen gebunden sind. Nachfolgend finden Sie<br />
eine Reihe an Hinweisen, <strong>der</strong>en Kenntnis Sie vor kleineren und größeren Missgeschicken<br />
in <strong>der</strong> täglichen Routine bewahren kann. Einiges wird Ihnen bereits bewusst gewesen sein,<br />
an<strong>der</strong>es mag Sie verwun<strong>der</strong>n. Um so besser, wenn Sie sich jetzt mit diesen Möglichkeiten<br />
vertraut machen, ehe Ihr Kind in <strong>der</strong> Praxis davon betroffen ist.<br />
Vorsicht bei Schnüren und Kordeln<br />
Wenn Sie Ihrem Kind Schnüre geben, gibt es beim Spielen und Toben immer ein gewisses<br />
Risiko <strong>der</strong> Verstrickung und damit Erstickung. Auch wenn Ihr Kind allgemein sehr vernünftig<br />
ist, kann es in Klettergerüsten etc. an den Kordeln seiner Kleidung hängen bleiben und sich<br />
selbst erdrosseln. Achten Sie bereits beim Kauf <strong>der</strong> Kin<strong>der</strong>kleidung darauf, dass in dieser<br />
im Halsbereich keine Kordeln o<strong>der</strong> Bändchen eingearbeitet sind. Wenn die Schnüre und<br />
Ketten länger als <strong>der</strong> Halsumfang des Kindes sind, kann es zur Schlingenbildung kommen.<br />
Die Bän<strong>der</strong> und Schnüre sollten generell so gekappt werden, dass sie an beiden Seiten nur<br />
maximal acht Zentimeter überstehen. Besser Sie wirken <strong>der</strong> Strangulierungsgefahr entgegen,<br />
indem Sie vorhandene Kordeln gegen Gummizüge, Klettverschlüsse o<strong>der</strong> Druckknöpfe<br />
austauschen. Am schnellsten entschärfen Sie die Gefahr, indem Sie durch Anschneiden<br />
<strong>der</strong> Schnur eine Sollbruchstelle schaffen. Alle sonstigen Bän<strong>der</strong>, Schnüre, Gürtel, Ketten,<br />
Elektrokabel und Krawatten sollten für Kin<strong>der</strong> unerreichbar weggeschlossen werden.<br />
Die Wahl <strong>der</strong> richtigen Kleidung<br />
Mit einer gut gewählten Bekleidung kann sich ein Kind uneingeschränkt bewegen, ohne<br />
sich zu überhitzen o<strong>der</strong> zu unterkühlen. Bekleiden Sie Ihr Kind nie wärmer als sich selber.<br />
Lassen Sie sich dabei auch nicht durch kalte o<strong>der</strong> warme Hände täuschen. Da Kin<strong>der</strong> in<br />
Ihrem Bewegungsdrang schnell schwitzen, sollte die Kleidung nicht nur den Witterungsbedingungen<br />
entsprechen son<strong>der</strong>n auch atmungsaktiv sein. Pflegeleichte Materialien<br />
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erleichtern den Eltern zwar das Leben, doch sollten die Stoffe nur schwer entflammbar sein<br />
und keine Schadstoffe enthalten. Beson<strong>der</strong>s in <strong>der</strong> dunklen Jahreszeit gibt Kleidung mit<br />
Reflektierstreifen und leuchtenden Farben den Kin<strong>der</strong>n ein wenig passiven Schutz. Achten<br />
Sie auch darauf, Ihr Kind zu entkleiden, wenn Sie in einen wärmeren Bereich kommen, zum<br />
Beispiel wenn Sie es nach einer Wan<strong>der</strong>ung durch kalte Luft ins Auto setzen.<br />
All zu viele Kin<strong>der</strong> tragen zu kleine Schuhe. Kin<strong>der</strong>füße wachsen mehr als einem Millimeter<br />
pro Monat, womit alle zwei bis vier Monate ein Wechsel in die nächste Schuhgröße<br />
ansteht. Da die Empfindlichkeit <strong>der</strong> Füße noch nicht vollständig ausgebildet ist, merken die<br />
Kin<strong>der</strong> häufig nicht, wenn die Schuhe drücken. Sind die Schuhe zu klein, eng o<strong>der</strong> steif,<br />
wird über die Füße <strong>der</strong> gesamte Bewegungsapparat in Mitleidenschaft gezogen. Messen<br />
Sie regelmäßig beide Füße. Barfuss laufen ist zwar die für die Füße gesündeste Variante,<br />
jedoch lei<strong>der</strong> nur bei bestimmten Temperaturen und auf den passenden Böden sinnvoll.<br />
Beschränken Sie die Hygiene auf ein vernünftiges Maß<br />
Ein völliger Schutz vor Bakterien schadet Ihrem Kind! Die Umwelt eines Kleinkindes frei von<br />
Krankheitskeimen zu halten, ist nicht sinnvoll, denn sein Immunsystem muss sich darin<br />
trainieren, mit den üblichen und häufigen Erregern fertig zu werden. Allergologen und Hautärzte<br />
warnen vor zu viel Reinlichkeit und (vermeintlicher) Hygiene. Die Allergien nehmen<br />
vermutlich auch deshalb so stark zu, weil das kindliche Immunsystem in unserer extrem<br />
hygienischen Umwelt zu wenig gefor<strong>der</strong>t wird und deshalb bereits bei „Lappalien“ überreagiert.<br />
Der übertriebene Gebrauch von Desinfektionsmitteln macht entwe<strong>der</strong> die Erreger<br />
resistent o<strong>der</strong> den Körper unfähig, sich erfolgreich mit ihnen auseinan<strong>der</strong>zusetzen. Lediglich<br />
in den ersten drei Wochen nach <strong>der</strong> Geburt sollte ein hoher Standard an Hygiene gewahrt<br />
werden. Waschen Sie alles, womit das Neugeborene in Kontakt kommt, in regelmäßigen<br />
Abständen. Beson<strong>der</strong>s alle Flaschen und Sauger sollten sterilisiert werden. Haustiere<br />
dürfen nicht mit dem Neugeborenen in Kontakt kommen. Wenn das Kind älter wird, sollten<br />
das Haus mit natürlichen Mitteln geputzt und Desinfektionsmittel völlig gemieden werden.
Im Bioladen o<strong>der</strong> Reformhaus finden Sie entsprechende Alternativen. Waschen Sie das<br />
Gesicht Ihres Kindes nur mit lauwarmen Wasser. Die Haut des Kindes braucht keine weiteren<br />
Pflegemittel. Diese können das Gleichgewicht <strong>der</strong> Haut stören.<br />
Verzichten Sie auf die Behandlung mit ätherischen Ölen<br />
Zahlreiche ätherische Öle, etwa Eukalyptus, können Schupfennasen zwar Erleichterung<br />
bringen. Sie sind aber keineswegs harmlos. Säuglinge und Babys reagieren weit intensiver<br />
auf ätherische Öle als Erwachsene o<strong>der</strong> größere Kin<strong>der</strong>. Die Reizwirkung <strong>der</strong> meisten ätherischen<br />
Öle ist für die Kleinsten zu stark. Über eine zusätzliche Reizung und Schwellung <strong>der</strong><br />
tieferen Atemwege kann es zu einem Schock o<strong>der</strong> sogar zur Atemlähmung kommen! Menthol<br />
und Campher (Kampfer) sind für Säuglinge und Kleinkin<strong>der</strong> völlig ungeeignet. Auch<br />
Inhalationsmittel, Einreibepräparate o<strong>der</strong> Bä<strong>der</strong> mit diesen Wirkstoffen sollten niemals Verwendung<br />
finden. Im Gesichtsbereich sollten nicht einmal Präparate, die von mit Aromaölen<br />
wirklich erfahrenen Personen empfohlen wurden, aufgetragen werden. Besser ist es, in den<br />
frühen Lebensjahren Ihres Kindes ganz auf den Einsatz ätherischer Öle zu verzichten.<br />
Im ersten Lebensjahr auf Honig verzichten<br />
Honig kann mit Bakterien kontaminiert sein, die den „Säuglingsbotulismus“ hervorrufen.<br />
Diese Bakterien sind sehr hitzebeständig, und die Immunabwehr des Kindes kommt<br />
sehr schlecht mit ihnen zurecht. Wollen Sie Ihr Jüngstes vor den in <strong>der</strong> Folge möglichen<br />
Lähmungserscheinungen schützen, sollten Sie es im ersten Lebensjahr niemals mit Honig<br />
füttern, auch nicht als Süße von Säuglings-Speisen.<br />
Die optimale Schlafposition<br />
Solange ein Baby noch wach ist, sollte es in möglichst viele Positionen gebracht werden,<br />
um Deformierungen des noch weichen Knochengerüsts entgegenzuwirken. Zum Einschlafen<br />
ist jedoch immer die Rückenposition zu empfehlen. Diese ist deutlich sicherer als<br />
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die Seitenlage, die als instabile Lage gesehen werden muss. Manche Kin<strong>der</strong> können sich<br />
schon in den ersten Lebensmonaten von <strong>der</strong> Seiten- in die Bauchlage drehen. In dieser<br />
Schlafposition steigt das Risiko für den so genannten „plötzlichen Säuglingstod“ deutlich.<br />
Bei wachen Babys ist die Bauchlage jedoch sehr wichtig für die motorische Entwicklung,<br />
da sich das Krabbeln und die Aufrichtung eines Säuglings nur aus dieser entwickeln kann.<br />
Eine passende Schlafdecke wählen<br />
Lange bevor sie sich selbst drehen können sind Babys dazu fähig, sich die Bettdecke über<br />
den Kopf zu ziehen o<strong>der</strong> sich darunter zu bewegen. Passiert dies unbewusst während des<br />
Schlafes, geraten auch größere Kin<strong>der</strong> schnell in Atemnot. Für die Kleinsten sind Babyschlafsäcke<br />
zu empfehlen, die mit einem Brustteil und zwei kleinen Öffnungen für die Arme<br />
so verschlossen sind, dass das Baby nicht in den Schlafsack hinein- o<strong>der</strong> herausrutschen<br />
kann. Lassen Sie sich beim Kauf bezüglich einer geeigneten Größe des Schlafsackes<br />
beraten. Auch größere Kin<strong>der</strong> sollten für den Schlaf nur mit einer leichten o<strong>der</strong> gelöcherten<br />
Decke bedeckt werden. Regulieren Sie gegebenenfalls die Raumtemperatur. Verzichten Sie<br />
aber in jedem Fall auf dicke, „plusternde“ Decken, da diese eine Überwärmung des Kindes<br />
und eventuelle Rückatmung hervorrufen können. Wenn Sie Ihr Kind mal selbst zu sich ins<br />
Bett nehmen, sollten Sie natürlich beson<strong>der</strong>s darauf achten, dass das Kleine nicht unter<br />
Ihre eigene Decke gerät.<br />
So weit als möglich auf Medikamente verzichten<br />
Es ist noch weitgehend unerforscht, wie Arzneimittel im Organismus von Neugeborenen,<br />
Babys und Kleinkin<strong>der</strong>n wirken. Dennoch sind Medikamente meist unausweichlich,<br />
wenn Ihr Nachwuchs schwer bzw. chronisch krank ist. Der Kin<strong>der</strong>arzt steckt dann bei <strong>der</strong><br />
Behandlung Ihres Kindes oft in einem Dilemma: Da zu wenig Arzneien an Kin<strong>der</strong>n erprobt<br />
wurden, muss <strong>der</strong> Arzt seinem kleinen Patienten Arzneien verordnen, <strong>der</strong>en Wirkung nur an<br />
Erwachsenen erforscht wurde, und die für Kin<strong>der</strong> häufig gar nicht zugelassen sind. Wenn
die Gabe von Medikamenten wirklich unvermeidbar ist, sollten Sie in den Beipackzetteln<br />
<strong>der</strong> verordneten Präparate sorgfältig nach kin<strong>der</strong>spezifischen Hinweisen suchen. Falls danach<br />
noch Zweifel über die Verträglichkeit o<strong>der</strong> kindgerechte Dosierung bestehen, konsultieren<br />
Sie besser einen zweiten Experten. Trotz bester Absichten neigen einige Kin<strong>der</strong>ärzte<br />
immer noch zur vorschnellen Verschreibung von Medikamenten. Außer <strong>der</strong> gewünschten<br />
Wirkung nehmen Sie bei <strong>der</strong> Gabe dieser Arzneien unter Umständen diverse Nebenwirkungen<br />
in Kauf, die <strong>der</strong> Gesundheit Ihres Kindes extrem schaden. Studien zeigten, dass es bei<br />
Kin<strong>der</strong>n im Vergleich zur bestimmungsgemäßen Anwendung doppelt so oft zu schweren<br />
Nebenwirkungen kommt. Besser Sie wägen jedes Mal sorgfältig ab, ob es wirklich nötig ist,<br />
Ihrem Kind ein bestimmtes Medikament zu geben.<br />
Ersthelfer-Kurs für Kin<strong>der</strong> besuchen<br />
Vermutlich gehören Sie auch zu den Personen, bei denen es schon einige Zeit her ist,<br />
seit Sie (für den Führerschein o. ä.) einen Erste-Hilfe-Kurs besucht haben. Auch wenn Sie<br />
aus diesem Kurs noch ein paar Dinge wissen sollten, ist das nicht ausreichend, um für<br />
die kleinen und großen Notfälle bei Babys, Kleinkin<strong>der</strong>n und Kin<strong>der</strong>n gewappnet zu sein.<br />
Wissenswertes über Vergiftungen, das Verschlucken von Fremdkörpern o<strong>der</strong> nächtliche<br />
Pseudokrupp-Anfälle kommen in den normalen Erste-Hilfe-Kursen gar nicht zur Sprache.<br />
Rettungsmaßnahmen, die bei einem Erwachsenen angewendet werden, können für ein<br />
Kleinkind sogar gefährlich sein. Besuchen Sie einen Kurs, <strong>der</strong> Ihnen praxisnah vermittelt,<br />
welche Maßnahmen man bei Säuglingen und Kleinkin<strong>der</strong>n ergreift. Bewahren Sie Ihren<br />
Erste-Hilfe-Kasten stets gut erreichbar auf und speichern Sie die wichtigsten Rufnummern<br />
(Not- und Kin<strong>der</strong>arzt, Giftnotrufzentrale etc.) in allen von Ihnen betriebenen Telefonen.<br />
Seien Sie aufmerksam, nicht ängstlich<br />
Ob Wirbelwind o<strong>der</strong> Stubenhocker <strong>–</strong> Unfälle können immer passieren und zumindest<br />
kleinere Verletzungen wird auch Ihr Kind erfahren. Angst ist jedoch ein schlechter <strong>Ratgeber</strong>.<br />
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Sie können vernünftige Vorkehrungen treffen, um möglichst viele Risiken auszuschließen.<br />
Dennoch braucht Ihr Kind Bewegungsfreiheit <strong>–</strong> korrigieren Sie es nicht auf Schritt und<br />
Tritt. Erschrecken Sie nicht, wenn sich Ihr Kind wirklich einmal schneidet o<strong>der</strong> die Finger<br />
verbrennt. Oft hilft eine relativ kleine Wunde, um Ihren Warnungen den nötigen Nachdruck<br />
zu verleihen. Dadurch wird meistens Schlimmeres vermieden. Zu häufiges Eingreifen und<br />
allzu viele Verbote können ein Kind eher verunsichern. Packen Sie Ihre Kin<strong>der</strong> nicht in<br />
Watte, son<strong>der</strong>n lassen Sie Ihre Kleinen selbständig lernen, Risiken aus dem Weg zu gehen.<br />
Ebenso wenig sollen unsere mitunter drastischen Schil<strong>der</strong>ungen von Gefahren im Umfeld<br />
Ihrer Kin<strong>der</strong> Sie in Panik versetzen. Mit unseren Beispielen wollen wir Ihnen lediglich die<br />
Konstellationen verdeutlichen, in denen man die Gesundheit und eventuell das Leben<br />
seines Kindes im Blick behalten sollte.<br />
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viel Spaß und Erfolg auf dem weiteren Lebensweg.<br />
Bei allen Fragen rund um die Zukunft Ihrer Familie und Ihres Kindes bzw. Ihrer Kin<strong>der</strong><br />
stehen wir Ihnen wie immer helfend zur Seite. Sprechen Sie uns je<strong>der</strong>zeit gerne an.
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