Seite 1 von 3 Satzung des lea-rlp - LEA Rheinland-Pfalz
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<strong>Satzung</strong> <strong>des</strong> <strong>lea</strong>-<strong>rlp</strong><br />
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<strong>Satzung</strong><br />
<strong>des</strong> Lan<strong>des</strong>elternausschusses der<br />
Kindertagesstätten in <strong>Rheinland</strong>-<strong>Pfalz</strong><br />
I. Name<br />
Lan<strong>des</strong>elternausschuß der Kindertagesstätten in <strong>Rheinland</strong>-<strong>Pfalz</strong> (<strong>LEA</strong>)<br />
Der Verein hat seinen Sitz in Mainz.<br />
II. Zweck<br />
1. Der ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zweck im Sinne <strong>des</strong><br />
Abschnitts “Steuerbegünstigte Zwecke” der Abgabenordnung ist die Kinder- und Jugendpflege.<br />
2. Der Zweck wird verwirklicht insbesondere durch folgende Inhalte und Ziele:<br />
Der <strong>LEA</strong> vertritt die Interessen der Kinder und deren Eltern in den Kindertagesstätten in <strong>Rheinland</strong>-<strong>Pfalz</strong><br />
und ist bestrebt, den Standard in diesen Einrichtungen zu sichern und zu verbessern.<br />
Der <strong>LEA</strong> arbeitet parteipolitisch unabhängig.<br />
Der <strong>LEA</strong> tritt ein für ein gesetzlich verankertes Mitspracherecht aller Elternausschüsse der<br />
Kindertagesstätten auf allen Verantwortungs- und Entscheidungsebenen im Land, im Kreis und in den<br />
kreisfreien Städten.<br />
Der <strong>LEA</strong> ist Ansprechpartner und Vermittler zwischen dem zuständigen Ministerium, den Behörden und<br />
den Kreis- und Stadtelternausschüssen bzw. -beiräten.<br />
Der <strong>LEA</strong> arbeitet mit anderen Institutionen im Bereich der Kinder- und Jugendarbeit zusammen.<br />
III. Mitglieder<br />
Der <strong>LEA</strong> setzt sich aus bis zu 2 Vertreter/innen der bestehenden Kreis- und Stadtelternausschüssen<br />
bzw. -beiräten in <strong>Rheinland</strong>-<strong>Pfalz</strong> zusammen.<br />
IV. Vorstand<br />
Die Mitglieder <strong>des</strong> <strong>LEA</strong> wählen aus ihren Reihen den Vorstand, der den <strong>LEA</strong> nach außen vertritt.<br />
Der Vorstand setzt sich aus 11 Personen wie folgt zusammen:<br />
- 1 Vorsitzende(r)<br />
- 2 Stellvertreter/innen<br />
- 1 Finanzverwalter/innen<br />
- 2 Personen Öffentlichkeitsarbeit<br />
- 1 Schriftführer(in)
<strong>Satzung</strong> <strong>des</strong> <strong>lea</strong>-<strong>rlp</strong><br />
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- 4 Beisitzer/innen<br />
Die Beisitzer sind als Stellvertreter für Finanzen, Schriftführer und Öffentlichkeitsarbeit zu benennen.<br />
V. Wahl <strong>des</strong> Vorstan<strong>des</strong><br />
Der <strong>LEA</strong>-Vorstand wird aus den Mitgliedern <strong>des</strong> <strong>LEA</strong> auf 3 Jahre gewählt. Die Wahl findet im 1. Quartal<br />
im Januar statt. Zur Wahl <strong>des</strong> Vorstan<strong>des</strong> wird mit min<strong>des</strong>tens einmonatiger Frist durch schriftliche<br />
Einladung an alle <strong>LEA</strong> - Mitglieder eingeladen.<br />
VI. Sitzungen <strong>des</strong> Lea<br />
<strong>LEA</strong>-Sitzungen finden einmal im Quartal statt. Der Sitzungsort ist Mainz. Zusätzlich notwendige<br />
Sitzungen werden auf Antrag durch den Vorstand einberufen. Pro Wahlperiode sollten 2<br />
Vollversammlungen einberufen werden, zu der alle Elternausschüsse in <strong>Rheinland</strong>-<strong>Pfalz</strong> eingeladen<br />
werden.<br />
Das Protokoll wird innerhalb eines Monats nach der Sitzung zur Vervielfältigung und zum Versand <strong>von</strong><br />
dem / der Schriftführer/in zur Verfügung gestellt.<br />
VII. Stimmberechtigung / Beschlußfähigkeit<br />
Stimmberechtigt sind alle Mitglieder <strong>des</strong> <strong>LEA</strong>. Für Abstimmungen und Beschlüsse ist die einfache<br />
Mehrheit der anwesenden Mitglieder erforderlich.<br />
Nicht anwesende Mitglieder akzeptieren die Beschlüsse und Abstimmungsergebnisse und tragen sie<br />
mit.<br />
Wahlen und Abstimmungen können auf Antrag und durch Angabe <strong>des</strong> Mehrheitsverhältnisses geheim<br />
durchgeführt werden.<br />
Bei Stimmengleichheit gilt ein Antrag als abgelehnt.<br />
VIII. Ausschluß / Abwahl<br />
Verstößt ein Mitglied <strong>des</strong> Vorstan<strong>des</strong> grob gegen Zweck (Punkt II) und Interessen <strong>des</strong> <strong>LEA</strong>, kann es auf<br />
Antrag durch Mehrheitsbeschluß <strong>des</strong> <strong>LEA</strong> <strong>von</strong> der Mitgliedschaft im Vorstand ausgeschlossen werden.<br />
Anstehende Abwahlen sind im Einladungsschreiben zur Sitzung anzukündigen und zu begründen.<br />
IX. Finanzen / Kosten<br />
Die Tätigkeit im <strong>LEA</strong> ist ehrenamtlich.<br />
Eine Erstattung <strong>von</strong> Aufwendungen (z.B. Fahrtkosten, Portokosten, etc.) erfolgt nicht, solange der Lea<br />
keine Zuwendungen erhält. Portokosten tragen die Mitglieder selbst.<br />
X. Gemeinnützigkeit<br />
1. Der <strong>LEA</strong> ist selbstlos tätig und verfolgt keine eigenwirtschaftliche Ziele Mittel dürfen nur für<br />
satzungsgemäße Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln<br />
<strong>des</strong> Vereins.<br />
2. Je<strong>des</strong> Mitglied hat einen Anspruch auf Ersatz (unter Berücksichtigung <strong>von</strong> Punkt IX dieser <strong>Satzung</strong>)<br />
seiner Aufwendungen im Rahmen der jeweils geltenden steuerrechtlichen Vorschriften, die ihm durch<br />
seine Tätigkeit für den <strong>LEA</strong> oder als Mitglied <strong>des</strong> <strong>LEA</strong> entstanden sind. Der Vorstand entscheidet über<br />
die Verteilung <strong>von</strong> Mitteln.<br />
3. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind, oder durch<br />
unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
<strong>Satzung</strong> <strong>des</strong> <strong>lea</strong>-<strong>rlp</strong><br />
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XI. Auflösung<br />
1. Der <strong>LEA</strong> löst sich auf, wenn eine 5/6 Mehrheit aller stimmberechtigten Mitglieder in einer<br />
Mitgliederversammlung dies verlangt<br />
2. Bei Auflösung <strong>des</strong> Vereins oder bei Wegfall seines bisherigen Zweckes fällt das Vermögen <strong>des</strong><br />
Vereins an die steuerbegünstigte Körperschaft:<br />
Elterninitiative krebskranker Kinder Koblenz e.V. (1.Vorsitzende Helma Kutzner, Marienstr.54, 56341<br />
Kamp-Bornhofen, Tel.: 6773/667) zwecks Verwendung für seine satzungsmäßigen, steuerbegünstigten<br />
Ziele.<br />
XII. <strong>Satzung</strong>sänderungen<br />
Änderungen, Ergänzungen und Streichungen in der <strong>Satzung</strong> können auf Antrag der stimmberechtigten<br />
Mitglieder erfolgen. Für die Annahme dieser Anträge ist eine 2/3 Mehrheit aller anwesenden Mitglieder<br />
<strong>des</strong> <strong>LEA</strong> erforderlich. Sämtliche <strong>Satzung</strong>sänderungen werden bei der nächsten Vollversammlung<br />
vorgetragen und erläutert. Die zu ändernden Punkte sind in der Einladung aufzuführen.<br />
XIII. Schlussbestimmung<br />
Sollte eine Bestimmung dieser <strong>Satzung</strong> nicht rechtswirksam sein, oder durch Änderung der Rechtslage<br />
unwirksam werden, wird dadurch die Gültigkeit der übrigen <strong>Satzung</strong> nicht berührt. Für diesen Fall legt<br />
der Vorstand baldmöglichst den Mitgliedern <strong>des</strong> <strong>LEA</strong> eine Regelung zum Beschluß vor, welche dem<br />
Zweck der Ursprungsregelung am nächsten kommt.<br />
MAINZ, 11.10.1996