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Anschlusskosten, Baukostenzuschüsse und zusätzliche ...

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Sofern der Anschlussnehmer nichts anderes beantragt,<br />

wird der Anschluss bei reiner Wohnungsnutzung<br />

wie folgt abgesichert:<br />

1 – 4 WoE mit 3 x 63 A<br />

5 – 6 WoE mit 3 x 80 A<br />

7 – 8 WoE mit 3 x 100 A<br />

9 – 10 WoE mit 3 x 125 A<br />

11 – … WoE nach technischer Möglichkeit,<br />

Festlegung durch die enercity<br />

Netzgesellschaft mbH<br />

Baukostenzuschuss Gas (§ 11 NDAV)<br />

<strong>Baukostenzuschüsse</strong> nach § 11 NDAV werden bis<br />

auf Weiteres nicht erhoben.<br />

Baukostenzuschuss Wasser (§ 9 AVBWasserV)<br />

Für den Anschluss an die Wasserverteilungsanlage<br />

ist nach § 9 AVBWasserV ein Baukostenzuschuss zu<br />

zahlen.<br />

A. Für alle Fälle des § 9 Abs. 5 AVBWasserV gelten<br />

die folgenden Berechnungsmaßstäbe. Der Baukostenzuschuss<br />

setzt sich zusammen aus:<br />

1. einem Gr<strong>und</strong>betrag <strong>und</strong><br />

2. einem Pauschalbetrag je m² Gr<strong>und</strong>stücksfläche<br />

des anzuschließenden Gr<strong>und</strong>stücks.<br />

Zu 1. Gr<strong>und</strong>betrag<br />

a) je Wohneinheit (WoE) 42,59 EUR/WoE<br />

Der Gr<strong>und</strong>betrag beträgt je Anschluss mindestens<br />

85,18 EUR<br />

b) für nicht zu reinen Wohnzwecken genutzte An-<br />

schlüsse <strong>und</strong> sonstige Entnahmestellen<br />

(Summendurchfluss V R ) 53,24 EUR/(l/s)<br />

(EUR/(l/s) = Euro je Liter pro Sek<strong>und</strong>e)<br />

Der Summendurchfluss ist vom Anschlussnehmer<br />

oder seinem Beauftragten nach DIN 1988 Teil 3<br />

– Technische Regeln für Trinkwasser-Installationen<br />

(TRWI), Ermittlung der Rohrdurchmesser – zu<br />

ermitteln.<br />

Zu 2. Pauschalbetrag<br />

Pauschalbetrag je m² Gr<strong>und</strong>stücksfläche des anzu-<br />

schließenden Gr<strong>und</strong>stücks 1,89 EUR/m²<br />

Die aufgeführten Preise sind Bruttopreise in Euro<br />

(inkl. 19 % Umsatzsteuer).<br />

4<br />

Bei kleinen Sonderbauten, z. B. Toiletten oder<br />

Brunnen, insbesondere auf öffentlichen Flächen,<br />

kann anstelle der Gr<strong>und</strong>stücksfläche eine andere<br />

kostenorientierte Berechnungsgr<strong>und</strong>lage verwendet<br />

werden. Dies gilt ebenso für Gr<strong>und</strong>stücke, die<br />

in Nutzung, Lage, Zuschnitt usw. Besonderheiten<br />

aufweisen.<br />

Als Gr<strong>und</strong>stück gilt, ohne Rücksicht auf die<br />

Gr<strong>und</strong>buchbezeichnung, jeder zusammenhängende<br />

Gr<strong>und</strong>besitz, der eine selbstständige wirtschaftliche<br />

Einheit bildet. Der bei der Angebotsanfrage<br />

beizufügende Lageplan ist Gr<strong>und</strong>lage der Baukostenzuschussberechnung.<br />

Ändern sich nachträglich die für den Baukostenzuschuss<br />

zu 1. <strong>und</strong> 2. festgestellten Berechnungsgrößen,<br />

so ändert sich der Baukostenzuschuss entsprechend.<br />

B. Im Übrigen verbleibt es für den Anschluss an eine<br />

Verteilungsanlage, die nach dem 1. Januar 1981<br />

errichtet oder mit deren Errichtung nach dem<br />

1. Januar 1981 begonnen wurde, bei den Berech-<br />

nungsmaßstäben des § 9 Abs. 1 bis 3 AVBWasserV.<br />

Die Höhe dieser <strong>Baukostenzuschüsse</strong> erhalten Sie<br />

auf Anfrage.<br />

4. Inbetriebsetzungskosten<br />

Inbetriebsetzungskosten Strom (§ 14 NAV)<br />

Für die Inbetriebsetzung der K<strong>und</strong>enanlage durch<br />

den Einbau eines Zählers/der Anschlusssicherung<br />

werden berechnet: 105,00 EUR<br />

Jeder weitere Stromzähler im gleichen Objekt am<br />

gleichen Tag: 55,00 EUR<br />

Inbetriebsetzungskosten Gas (§ 14 NDAV)<br />

Für die Inbetriebsetzung der Anlage durch den Einbau<br />

eines Zählers bis zu einer Nennbelastung G 25/<br />

NB 20 werden berechnet: 125,00 EUR<br />

Jeder weitere Gaszähler im gleichen Objekt am gleichen<br />

Tag: 75,00 EUR<br />

Beim Einbau von Zählern mit einer Nennbelastung<br />

von mehr als G 25/NB 20 wird nach tatsächlichem<br />

Aufwand abgerechnet.<br />

Inbetriebsetzungskosten Wasser<br />

(§ 13 AVBWasserV)<br />

Für den Einbau eines Zählers bis zu einer Maximalleistung<br />

von 20 m³/h <strong>und</strong> die Inbetriebnahme des Trinkwasseranschlusses<br />

werden berechnet: 125,00 EUR

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