Jahresrechnung 2004 - Unterseen
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Einwohnergemeinde <strong>Unterseen</strong> Vorbericht Seite 16<br />
amtlichen Werte nur jedes zweite Jahr bei den Liegenschaftssteuern angepasst. Neu erfolgt<br />
dies immer laufend.<br />
903 Steuerabschreibungen<br />
• Aufgrund erfolgloser Inkassobemühungen der kantonalen Staatskasse müssen wiederum<br />
Steuern über rund Fr. 148'800.00 als uneinbringlich abgeschrieben werden. Die Erledigung<br />
der Steuerabschreibungen liegt in der Hand des Kantons und kann von der Gemeinde nicht direkt<br />
beeinflusst werden. Dieser Posten ist schwer zu budgetieren, da von Jahr zu Jahr grössere<br />
Schwankungen möglich sind. Der Mehraufwand in der <strong>Jahresrechnung</strong> <strong>2004</strong> beträgt gegenüber<br />
dem Voranschlag rund Fr. 48'900.00.<br />
• Die Wertberichtigung bei den Steuerguthaben wird entgegen den Empfehlungen des Kantons<br />
auf dem Steuerausstand per 31. Januar 2005 anstatt 31. Dezember <strong>2004</strong> vorgenommen. Ein<br />
grosser Teil der Steuern wird jeweils Ende Dezember in Rechnung gestellt und im Januar bezahlt.<br />
Entsprechend kann mit gutem Gewissen der Ausstand Ende Januar berücksichtigt werden,<br />
da im Januar erfahrungsgemäss eine grosse Anzahl Zahlungen eingeht. Der Aufwandposten<br />
weist im Jahr <strong>2004</strong> wie bereits im Vorjahr einen Ertrag aus, da für wertberichtigte Vermögensgewinnsteuern<br />
Zahlungen eingingen und die entsprechenden Rückstellungen aufgelöst<br />
werden konnten. Der Mehrertrag im Vergleich zum Voranschlag beträgt rund<br />
Fr. 48'300.00.<br />
920 Finanzausgleich<br />
• Auf den 1. Januar 2002 trat der neue Finanz- und Lastenausgleich in Kraft. Die Gemeinde hat<br />
im Jahr <strong>2004</strong> Zuschüsse aus dem Fonds von Fr. 492'249.00 erhalten. Dies sind rund<br />
Fr. 64'800.00 höher als budgetiert. Da bei der Budgetierung des Finanzausgleichs teilweise<br />
auch mit Annahmen gerechnet werden muss, kann es zwischen Abrechnung und Budgetierung<br />
immer Abweichungen geben. Weiter wurde grundsätzlich beim Lastenausgleich mit zu<br />
wenig Einwohnern gerechnet. Dies hatte auf der Ausgabenseite bei den einzelnen Lastenausgleichskosten<br />
zur Folge, dass höhere Beiträge geleistet werden mussten. Auf der Einnahmenseite<br />
hat dies nun zur Folge, dass ein Mehrertrag ausgewiesen werden kann.<br />
• Die Erbschafts- und Schenkungssteuern sind auch nur sehr schwer zu budgetieren. Im Jahr<br />
<strong>2004</strong> kann hier ein Mehrertrag von rund Fr. 42'400.00 verzeichnet werden.<br />
940 Zinsen<br />
• Die Liquidität konnte mit den aus der Steuererhöhung mehr zur Verfügung stehenden Mitteln<br />
weiter wesentlich verbessert werden. Kontokorrentlimiten mussten weniger beansprucht werden,<br />
was zu einem Minderaufwand von rund Fr. 14'700.00 bei den Zinsen auf den<br />
kurzfristigen Schulden führte.<br />
• Die ausgewiesenen Vergütungszinsen von rund Fr. 30'600.00 sind Zinsen auf Steuerguthaben,<br />
welche die Gemeinde zu entrichten hat. Hier kommt auch zum Tragen, dass noch letzte<br />
Pendenzen aus Vorjahren erledigt wurden und bereits bezahlte Steuern nach unten korrigiert<br />
wurden. Nach der gültigen Steuergesetzgebung hat der Steuerpflichtige Anspruch auf Vergütungszinsen.<br />
Der Minderaufwand gegenüber dem Budget beträgt rund Fr. 19'400.00.<br />
• Trotz weiterhin sehr tiefen Zinssätzen bei den Darlehen sowie den im Jahr <strong>2004</strong> getätigten<br />
Amortisationen wurde bei den Zinsen auf mittel- und langfristigen Schulden zu knapp budgetiert.<br />
Gleichzeitig wurde noch eine Differenz bei den Abgrenzungen in den früheren Jahren<br />
festgestellt, welche im Jahr <strong>2004</strong> nun richtig verbucht wurde. Ohne diese Korrektur von<br />
Fr. 28'500.00 wäre der Zinsaufwand unter dem Budget gelegen. Der Mehraufwand gegenüber<br />
dem Voranschlag beträgt rund Fr. 16'500.00.<br />
• Als weitere positive Auswirkung der besseren Liquidität ist ein höherer Zinsertrag auf dem<br />
Postcheck- und den Bankkonten. Der Mehrertrag gegenüber dem Voranschlag beläuft sich auf<br />
Fr. 13'400.00.<br />
• Bei den Verzugszinsen auf Steuerguthaben ergibt sich gegenüber dem Voranschlag ein Minderertrag<br />
von Fr. 21'100.00. Ein Grund kann sein, dass die Steuerpflichtigen ihre Steuern<br />
pünktlich bezahlen und der Gemeinde keine Zinsen für verspätete Zahlungen leisten müssen.