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Waffengesetz (WaffG) - Ssv-heek.de

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<strong>de</strong>nen aus <strong>de</strong>mselben Lauf durch einmalige BetÄtigung <strong>de</strong>s Abzuges o<strong>de</strong>r einer an<strong>de</strong>ren SchussauslÉsevorrichtung mehrere SchÅsse<br />

abgegeben wer<strong>de</strong>n kÉnnen (Vollautomaten) o<strong>de</strong>r durch einmalige BetÄtigung <strong>de</strong>s Abzuges o<strong>de</strong>r einer an<strong>de</strong>ren SchussauslÉsevorrichtung<br />

jeweils nur ein Schuss abgegeben wer<strong>de</strong>n kann (Halbautomaten). Als automatische Schusswaffen gelten auch Schusswaffen, die mit<br />

allgemein gebrÄuchlichen Werkzeugen in automatische Schusswaffen geÄn<strong>de</strong>rt wer<strong>de</strong>n kÉnnen. Als Vollautomaten gelten auch in<br />

Halbautomaten geÄn<strong>de</strong>rte Vollautomaten, die mit <strong>de</strong>n in Satz 2 genannten Hilfsmitteln wie<strong>de</strong>r in Vollautomaten zurÅckgeÄn<strong>de</strong>rt wer<strong>de</strong>n<br />

kÉnnen. Double-Action-Revolver sind keine halbautomatischen Schusswaffen. Beim Double-Action-Revolver wird bei BetÄtigung <strong>de</strong>s<br />

Abzuges durch <strong>de</strong>n SchÅtzen die Trommel weitergedreht, so dass das nÄchste Lager mit einer neuen Patrone vor <strong>de</strong>n Lauf und <strong>de</strong>n<br />

Schlagbolzen zu liegen kommt, und gleichzeitig die Fe<strong>de</strong>r gespannt. Beim weiteren Durchziehen <strong>de</strong>s Abzuges schnellt <strong>de</strong>r Hahn nach<br />

vorn und lÉst <strong>de</strong>n Schuss aus.<br />

2.3<br />

Repetierwaffen; dies sind Schusswaffen, bei <strong>de</strong>nen nach Abgabe eines Schusses Åber einen von Hand zu betÄtigen<strong>de</strong>n Mechanismus<br />

Munition aus einem Magazin in das Patronenlager nachgela<strong>de</strong>n wird.<br />

2.4<br />

Einzella<strong>de</strong>rwaffen; dies sind Schusswaffen ohne Magazin mit einem o<strong>de</strong>r mehreren LÄufen, die vor je<strong>de</strong>m Schuss aus <strong>de</strong>mselben Lauf<br />

von Hand gela<strong>de</strong>n wer<strong>de</strong>n.<br />

2.5<br />

Langwaffen; dies sind Schusswaffen, <strong>de</strong>ren Lauf und Verschluss in geschlossener Stellung insgesamt lÄnger als 30 cm sind und <strong>de</strong>ren<br />

kÅrzeste bestimmungsgemÄÑ verwendbare GesamtlÄnge 60 cm Åberschreitet; Kurzwaffen sind alle an<strong>de</strong>ren Schusswaffen.<br />

2.6<br />

Schreckschusswaffen; dies sind Schusswaffen mit einem Kartuschenlager, die zum AbschieÑen von Kartuschenmunition bestimmt sind.<br />

2.7<br />

Reizstoffwaffen; dies sind Schusswaffen mit einem Patronen- o<strong>de</strong>r Kartuschenlager, die zum VerschieÑen von Reiz- o<strong>de</strong>r an<strong>de</strong>ren<br />

Wirkstoffen bestimmt sind.<br />

2.8<br />

Signalwaffen; dies sind Schusswaffen mit einem Patronen- o<strong>de</strong>r Kartuschenlager o<strong>de</strong>r tragbare GegenstÄn<strong>de</strong> nach Nummer 1.2.1, die<br />

zum VerschieÑen pyrotechnischer Munition bestimmt sind.<br />

2.9<br />

Druckluft- und Fe<strong>de</strong>rdruckwaffen und Waffen, bei <strong>de</strong>nen zum Antrieb <strong>de</strong>r Geschosse kalte Treibgase verwen<strong>de</strong>t wer<strong>de</strong>n;<br />

Fe<strong>de</strong>rdruckwaffen sind Schusswaffen, bei <strong>de</strong>nen entwe<strong>de</strong>r Fe<strong>de</strong>rkraft direkt ein Geschoss antreibt (auch als Fe<strong>de</strong>rkraftwaffen bezeichnet)<br />

o<strong>de</strong>r ein fe<strong>de</strong>rbelasteter Kolben in einem Zylin<strong>de</strong>r bewegt wird und ein vom Kolben erzeugtes Luftpolster das Geschoss antreibt.<br />

Druckluftwaffen sind Schusswaffen, bei <strong>de</strong>nen Luft in einen DruckbehÄlter vorkomprimiert und gespeichert sowie Åber ein Ventilsystem<br />

zum Geschossantrieb freigegeben wird. Waffen, bei <strong>de</strong>nen zum Antrieb <strong>de</strong>r Geschosse kalte Treibgase Verwendung fin<strong>de</strong>n, sind z. B.<br />

Druckgaswaffen.<br />

3.<br />

Weitere Begriffe zu <strong>de</strong>n wesentlichen Teilen<br />

3.1<br />

AustauschlÄufe sind LÄufe fÅr ein bestimmtes Waffenmo<strong>de</strong>ll o<strong>de</strong>r -system, die ohne Nacharbeit ausgetauscht wer<strong>de</strong>n kÉnnen.<br />

3.2<br />

WechsellÄufe sind LÄufe, die fÅr eine bestimmte Waffe zum Austausch <strong>de</strong>s vorhan<strong>de</strong>nen Laufes vorgefertigt sind und die noch eingepasst<br />

wer<strong>de</strong>n mÅssen.<br />

3.3<br />

EinstecklÄufe sind LÄufe ohne eigenen Verschluss, die in die LÄufe von Waffen grÉÑeren Kalibers eingesteckt wer<strong>de</strong>n kÉnnen.<br />

3.4<br />

Wechseltrommeln sind Trommeln fÅr ein bestimmtes Revolvermo<strong>de</strong>ll, die ohne Nacharbeit gewechselt wer<strong>de</strong>n kÉnnen.<br />

3.5<br />

Wechselsysteme sind WechsellÄufe einschlieÑlich <strong>de</strong>s fÅr sie bestimmten Verschlusses.<br />

3.6<br />

Einstecksysteme sind EinstecklÄufe einschlieÑlich <strong>de</strong>s fÅr sie bestimmten Verschlusses.<br />

3.7<br />

EinsÄtze sind Teile, die <strong>de</strong>n InnenmaÑen <strong>de</strong>s Patronenlagers <strong>de</strong>r Schusswaffe angepasst und zum VerschieÑen von Munition kleinerer<br />

Abmessungen bestimmt sind.<br />

4.<br />

Sonstige Vorrichtungen fÅr Schusswaffen<br />

4.1<br />

Zielscheinwerfer sind fÅr Schusswaffen bestimmte Vorrichtungen, die das Ziel beleuchten. Ein Ziel wird dann beleuchtet, wenn es mittels<br />

Lichtstrahlen bei ungÅnstigen LichtverhÄltnissen o<strong>de</strong>r Dunkelheit fÅr <strong>de</strong>n SchÅtzen erkennbar dargestellt wird. Dabei ist es unerheblich, ob<br />

das Licht sichtbar o<strong>de</strong>r unsichtbar (z. B. infrarot) ist und ob <strong>de</strong>r SchÅtze weitere Hilfsmittel fÅr die Zielerkennung benÉtigt.<br />

4.2<br />

Laser o<strong>de</strong>r Zielpunktprojektoren sind fÅr Schusswaffen bestimmte Vorrichtungen, die das Ziel markieren. Ein Ziel wird markiert, wenn auf<br />

diesem fÅr <strong>de</strong>n SchÅtzen erkennbar ein Zielpunkt projiziert wird.<br />

4.3<br />

NachtsichtgerÄte o<strong>de</strong>r NachtzielgerÄte sind fÅr Schusswaffen bestimmte Vorrichtungen, die eine elektronische VerstÄrkung o<strong>de</strong>r einen<br />

Bildwandler und eine Montageeinrichtung fÅr Schusswaffen besitzen. Zu NachtzielgerÄten zÄhlen auch NachtsichtvorsÄtze und<br />

NachtsichtaufsÄtze fÅr Zielhilfsmittel (Zielfernrohre).<br />

5.<br />

Reizstoffe sind Stoffe, die bei ihrer bestimmungsgemÄÑen Anwendung auf <strong>de</strong>n Menschen eine belÄstigen<strong>de</strong> Wirkung durch Haut- und<br />

Schleimhautreizung, insbeson<strong>de</strong>re durch einen Augenreiz ausÅben und resorptiv nicht giftig wirken.<br />

6.<br />

Nachbildungen von Schusswaffen sind GegenstÄn<strong>de</strong>,<br />

—<br />

—<br />

—<br />

—<br />

die nicht als Schusswaffen hergestellt wur<strong>de</strong>n,<br />

die die ÄuÑere Form einer Schusswaffe haben,<br />

aus <strong>de</strong>nen nicht geschossen wer<strong>de</strong>n kann und<br />

die nicht mit allgemein gebrÄuchlichen Werkzeugen so umgebaut o<strong>de</strong>r verÄn<strong>de</strong>rt wer<strong>de</strong>n kÉnnen, dass aus ihnen Munition,<br />

Ladungen o<strong>de</strong>r Geschosse verschossen wer<strong>de</strong>n kÉnnen.<br />

Unterabschnitt 2:<br />

Tragbare GegenstÄn<strong>de</strong> 1.<br />

Tragbare GegenstÄn<strong>de</strong> nach Ç 1 Abs. 2 Nr. 2 Buchstabe a sind insbeson<strong>de</strong>re<br />

1.1<br />

Hieb- und StoÑwaffen (GegenstÄn<strong>de</strong>, die ihrem Wesen nach dazu bestimmt sind, unter unmittelbarer Ausnutzung <strong>de</strong>r Muskelkraft durch

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