GUV-I 8636 - Fliegen von Personen bei szenischen ... - DTHG
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Nr. Gefährdungsfaktor Tätigkeit bzw. Vorgang,<br />
Gefährdung<br />
1.6 Absturz • des Flugwerks<br />
• der anhängenden Last<br />
• <strong>von</strong> <strong>Personen</strong>, die auf hochgelegenen<br />
Standflächen „geflogen“<br />
werden<br />
• der Standfläche <strong>von</strong> <strong>Personen</strong><br />
2. Elektrische Gefährdung<br />
2.1 Gefährliche Körperströme • Berührung betriebsmäßig unter<br />
Spannung stehender Teile<br />
3. Gefahrstoffe<br />
3.1 Gase, Dämpfe, Aerosole • Auswirkungen <strong>von</strong> Effekten<br />
(z.B. pyrotechnische Effekte,<br />
Nebeleinsatz)<br />
Gefährdung durch<br />
• gesundheitsschädliche Stoffe<br />
Beispiele möglicher Maßnahmen<br />
Ausreichende Stabilität <strong>bei</strong> den vorgesehenen statischen und<br />
dynamischen Belastungen ist vorhanden.<br />
Die <strong>Personen</strong> sind sicher angeschlagen.<br />
Die zulässige Belastung des Flugwerks einschließlich der<br />
Tragmittel ist nicht überschritten.<br />
Bei eventuellen Zwischenlandungen sind die Standflächen<br />
ausreichend groß und stabil.<br />
Bei Zwischenlandungen sind die Verbindungsseile zur Person<br />
straff gespannt.<br />
Flugbahn hat einen ausreichendem Abstand zu Gefährdungen<br />
durch elektrischen Anlagen und Betriebsmittel.<br />
Eine Annäherung an spannungsführende Teile ist ausgeschlossen.<br />
Ein ausreichenden Sicherheitsabstand zu Auswirkungen <strong>von</strong><br />
Effekten ist eingehalten.<br />
Die Lüftung ist ausreichend.<br />
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