16882/08 - Ãffentliches Register der Ratsdokumente
16882/08 - Ãffentliches Register der Ratsdokumente
16882/08 - Ãffentliches Register der Ratsdokumente
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
9. UNTERSTREICHT, dass den Mitgliedstaaten im Bewertungsprozess, insbeson<strong>der</strong>e bei <strong>der</strong><br />
Bewertung von für den Anbau vorgesehenen GVO, eine entscheidende Rolle zukommt, und<br />
ERSUCHT sämtliche Mitgliedstaaten, sich aktiv an diesem Bewertungsprozess zu beteiligen;<br />
BEGRÜSST den Vorschlag <strong>der</strong> EFSA, neben dem Mitgliedstaat, dem die Umweltverträglichkeitsprüfung<br />
übertragen wurde, auch an<strong>der</strong>e Mitgliedstaaten unmittelbar in die Risikobewertung<br />
einzubinden; UNTERSTREICHT, dass dieser Vorschlag eine stärkere Einbindung <strong>der</strong><br />
Mitgliedstaaten und eine bessere Berücksichtigung <strong>der</strong> nationalen o<strong>der</strong> regionalen Beson<strong>der</strong>heiten<br />
bewirken wird; APPELLIERT AN die Mitgliedstaaten, ihre Standpunkte zu den während<br />
<strong>der</strong> Risikobewertung gesammelten Informationen vorzulegen; BETONT, dass die Mitgliedstaaten<br />
Gelegenheit erhalten sollten, ihre Standpunkte zu den im Laufe <strong>der</strong> Risikobewertung<br />
gesammelten Zusatzinformationen vorzulegen, ohne deswegen das Verfahren zu verlängern,<br />
damit die EFSA über ihre Standpunkte zu dem gesamten Dossier auf dem Laufenden<br />
gehalten wird, und dass ihren Anliegen gebührend Rechnung zu tragen ist;<br />
10. FORDERT die EFSA und die Mitgliedstaaten AUF, gemäß Artikel 36 <strong>der</strong> Verordnung (EG)<br />
Nr. 178/2002 mit dem Aufbau eines umfangreichen Netzes europäischer Wissenschaftsorganisationen<br />
fortzufahren, in dem alle Disziplinen vertreten sind, insbeson<strong>der</strong>e auch solche Disziplinen,<br />
die sich mit ökologischen Fragen im Zusammenhang mit <strong>der</strong> Bewertung <strong>der</strong> mit dem<br />
Anbau von GVP o<strong>der</strong> ihrer Verwendung in <strong>der</strong> Ernährung von Mensch o<strong>der</strong> Tier verbundenen<br />
Risiken beschäftigen, und so eine wirksame Koordination und Kooperation unter Wissenschaftlern<br />
sicherzustellen; UNTERSTREICHT, dass Artikel 30 <strong>der</strong> Verordnung 178/2002 uneingeschränkt<br />
einzuhalten ist; dieser besagt, dass die EFSA eine Beobachtungsfunktion wahrzunehmen<br />
hat, um potenzielle Divergenzen zwischen wissenschaftlichen Gutachten zu einem<br />
frühen Zeitpunkt festzustellen, und dass sie gehalten ist, mit den Mitgliedstaaten und den nationalen<br />
Stellen zusammenzuarbeiten, um entwe<strong>der</strong> die Divergenzen zu beseitigen o<strong>der</strong> die<br />
strittigen wissenschaftlichen Fragen deutlich darzulegen;<br />
11. HEBT HERVOR, dass die Mitgliedstaaten und die Kommission für eine systematische, unabhängige<br />
Erforschung <strong>der</strong> potenziellen Risiken sorgen sollten, die mit <strong>der</strong> absichtlichen Freisetzung<br />
o<strong>der</strong> dem Inverkehrbringen von GVO verbunden sind; WEIST DARAUF HIN, dass<br />
die hierfür erfor<strong>der</strong>lichen Ressourcen von <strong>der</strong> Gemeinschaft und den Mitgliedstaaten nach ihren<br />
jeweiligen Haushaltsverfahren bereitgestellt werden und unabhängige Forscher Zugang zu<br />
allem relevanten Material erhalten sollten, wobei jedoch die Rechte des geistigen Eigentums<br />
zu beachten sind; ERSUCHT die Mitgliedstaaten und die Kommission, Daten über diese Forschung<br />
zu erheben und auszutauschen;<br />
<strong>16882</strong>/<strong>08</strong> aka/GT/mh 6<br />
DG B II<br />
LIMITE DE