Arbeitszeugnisse in Theorie und Praxis Schein und ... - hr TEAM
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<strong>Arbeitszeugnisse</strong> <strong>in</strong> <strong>Theorie</strong> <strong>und</strong> <strong>Praxis</strong><br />
Sche<strong>in</strong> <strong>und</strong> Wirklichkeit<br />
Horst Rückle Team GmbH ♦ Rö<strong>hr</strong>er Weg 7 ♦ 71032 Böbl<strong>in</strong>gen ♦ Tel.: 07031 / 72 65 - 0 ♦ Fax: 07031 / 72 65 - 50<br />
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<strong>Arbeitszeugnisse</strong> <strong>in</strong> <strong>Theorie</strong> <strong>und</strong> <strong>Praxis</strong><br />
Sche<strong>in</strong> <strong>und</strong> Wirklichkeit<br />
Autor: Andreas Werner<br />
(<strong>hr</strong> <strong>TEAM</strong>)<br />
Inhaltsverzeichnis Seite<br />
1. E<strong>in</strong>leitung 3<br />
2. Rechtliche Gr<strong>und</strong>lagen 3<br />
3. Form <strong>und</strong> Aufbau des qualifizierten<br />
<strong>Arbeitszeugnisse</strong>s 5<br />
4. Die Tätigkeitsbesc<strong>hr</strong>eibung im qualifizierten<br />
Arbeitszeugnis 6<br />
5. Die Fü<strong>hr</strong>ungs- <strong>und</strong> Leistungsbeurteilung im<br />
qualifizierten Arbeitszeugnis 7<br />
6. Die Schlussformel im qualifizierten Arbeitszeugnis 8<br />
7. Die Zeugnissprache 8<br />
8. Analyse von <strong>Arbeitszeugnisse</strong>n 15<br />
9. Conclusio 18<br />
<strong>Arbeitszeugnisse</strong> <strong>in</strong> <strong>Theorie</strong> <strong>und</strong> <strong>Praxis</strong>.doc - 2 - © <strong>hr</strong> <strong>TEAM</strong>
1. E<strong>in</strong>leitung<br />
Unser gesamtes Leben lang begleiten Zeugnisse unseren Weg <strong>und</strong> entscheiden<br />
über Erfolg <strong>und</strong> Misserfolg. Schulzeugnisse, Ausbildungszeugnisse <strong>und</strong> Studienzeugnisse<br />
dokumentieren die erbrachten Leistungen <strong>in</strong> Form von uns allen bekannten<br />
Noten <strong>und</strong> versprechen zum<strong>in</strong>dest e<strong>in</strong>e offensichtliche Transparenz.<br />
Ganz anders sieht es bei der Bewertung der <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em Arbeitsverhältnis erbrachten<br />
Leistungen aus. Hier, im Arbeitszeugnis, fehlt auf den ersten Blick die bekannte<br />
Notenskala <strong>und</strong> Form <strong>und</strong> Inhalt lassen genügend Spielraum für völlig<br />
unterschiedliche Bewertungen. Die Unsicherheit im Umgang mit <strong>Arbeitszeugnisse</strong>n,<br />
sei es bei der Erstellung, ebenso wie bei der Analyse, läst sich jedoch vermeiden,<br />
wenn die Gr<strong>und</strong>lagen bekannt s<strong>in</strong>d <strong>und</strong> die Frage beantwortet wird: „Gibt<br />
es e<strong>in</strong>e Zeugnissprache <strong>und</strong> wie sieht diese <strong>in</strong> der <strong>Praxis</strong> aus?“.<br />
2. Rechtliche Gr<strong>und</strong>lagen<br />
Der Anspruch e<strong>in</strong>es Arbeitnehmers auf e<strong>in</strong> Arbeitszeugnis leitet sich aus der Fürsorgepflicht<br />
des Arbeitgebers für se<strong>in</strong>en Arbeitnehmer ab. Im Falle des Rechtsanspruchs<br />
auf e<strong>in</strong> Arbeitszeugnis gilt hier gr<strong>und</strong>sätzlich der § 630 BGB:<br />
„Bei der Beendigung e<strong>in</strong>es dauernden Dienstverhältnisses kann der Verpflichtete<br />
von dem anderen Teile e<strong>in</strong> sc<strong>hr</strong>iftliches Zeugnis über das Dienstverhältnis <strong>und</strong><br />
dessen Dauer fordern. Das Zeugnis ist auf Verlangen auf die Leistungen <strong>und</strong> die<br />
Fü<strong>hr</strong>ung im Dienste zu erstrecken.“ (§ 630 BGB)<br />
E<strong>in</strong>e Vielzahl von weiteren Gesetzesvorsc<strong>hr</strong>iften konkretisiert diesen Anspruch für<br />
unterschiedliche Berufsgruppen wie den gewerblichen Arbeitnehmer (§ 113 Ge-<br />
Wo), den Handlungsgehilfen (§ 73 HGB), den Auszubildenden (§ 8 BbiG) u. v. a.<br />
Ebenso ist der Anspruch auf e<strong>in</strong> Arbeitszeugnis vielfach <strong>in</strong> Tarifverträgen bzw.<br />
Betriebsvere<strong>in</strong>barungen geregelt.<br />
Laut § 630 BGB kann der Arbeitnehmer e<strong>in</strong> Zeugnis verlangen, welches sich<br />
auch auf die Leistungen <strong>und</strong> die Fü<strong>hr</strong>ung im Dienste erstreckt. Dies impliziert e<strong>in</strong><br />
Wahlrecht des Arbeitnehmers zwischen dem e<strong>in</strong>fachen <strong>und</strong> dem qualifizierten<br />
Zeugnis. Das e<strong>in</strong>fache Zeugnis be<strong>in</strong>haltet nur Informationen über die Art <strong>und</strong><br />
Dauer des Dienstverhältnisses, wä<strong>hr</strong>end das qualifizierte Zeugnis zusätzlich e<strong>in</strong>e<br />
Bewertung der Fü<strong>hr</strong>ungs- <strong>und</strong> Arbeitsleistung enthält. Gr<strong>und</strong>sätzlich ist jedem<br />
Arbeitnehmer zu empfehlen, e<strong>in</strong> qualifiziertes Zeugnis zu verlangen, da e<strong>in</strong>e Bewerbung<br />
mit e<strong>in</strong>em e<strong>in</strong>fachen Zeugnis bei e<strong>in</strong>em möglichen neuen Arbeitgeber<br />
Fragen aufkommen lässt. 1<br />
Ke<strong>in</strong> Zeugnis im S<strong>in</strong>ne der o. g. Gesetzesvorsc<strong>hr</strong>iften ist das sogenannte<br />
Empfehlungs- oder Referenzsc<strong>hr</strong>eiben. Dies ist an ke<strong>in</strong>erlei formale oder <strong>in</strong>haltliche<br />
Vorgaben geb<strong>und</strong>en <strong>und</strong> hat im deutschen Sprac<strong>hr</strong>aum auch nahezu ke<strong>in</strong>e<br />
1 Vgl. Schulz; (2000); S. 9 f<br />
<strong>Arbeitszeugnisse</strong> <strong>in</strong> <strong>Theorie</strong> <strong>und</strong> <strong>Praxis</strong>.doc - 3 - © <strong>hr</strong> <strong>TEAM</strong>
Bedeutung. Ganz anders sieht es im <strong>in</strong>ternationalen, speziell im angelsächsischen<br />
Raum aus.<br />
Hier gibt es die <strong>Arbeitszeugnisse</strong> nach unseren gesetzlichen Gr<strong>und</strong>lagen nicht,<br />
die Bewertung der Arbeitsleistung erfolgt über Empfehlungs- oder Referenzsc<strong>hr</strong>eiben,<br />
zu erkennen an der Übersc<strong>hr</strong>ift: „To whom it may concern“.<br />
Anspruch auf e<strong>in</strong> Arbeitszeugnis haben gr<strong>und</strong>sätzlich alle Berufsgruppen, die <strong>in</strong><br />
e<strong>in</strong>em abhängigen Beschäftigungsverhältnis stehen. Das s<strong>in</strong>d Angestellte, Arbeiter,<br />
Auszubildende, Praktikanten, Teilzeitbeschäftigte, Arbeitnehmer <strong>in</strong> zeitlich<br />
befristeten Arbeitsverhältnissen, Heimarbeiter <strong>und</strong> auch Zeitarbeitnehmer. Ebenso<br />
e<strong>in</strong>en Zeugnisanspruch haben leitende Angestellte <strong>und</strong> Geschäftsfü<strong>hr</strong>er bzw.<br />
Vorstände, die ja nicht dem Betriebsverfassungsgesetz unterliegen.<br />
Ke<strong>in</strong>en Anspruch haben Handelsvertreter nach §§ 84 HGB, soweit sie ke<strong>in</strong>e E<strong>in</strong>firmenvertreter<br />
(§ 92 HGB) bzw. kle<strong>in</strong>e Handelsvertreter (§ 84 Abs. 2 HGB) s<strong>in</strong>d.<br />
Freie Mitarbeiter mit me<strong>hr</strong>eren Auftraggebern haben ebenfalls ke<strong>in</strong>en Anspruch<br />
auf e<strong>in</strong> Arbeitszeugnis. 2<br />
Zur Erteilung e<strong>in</strong>es <strong>Arbeitszeugnisse</strong>s ist gr<strong>und</strong>sätzlich der Arbeitgeber, d. h. der<br />
Vorstand bzw. Geschäftsfü<strong>hr</strong>er verpflichtet. Der kann diese Pflicht auf bei ihm<br />
beschäftigte Arbeitnehmer delegieren. Diese müssen jedoch ranghöher se<strong>in</strong>, als<br />
der Arbeitnehmer, dessen Zeugnis auszustellen ist. In der Regel s<strong>in</strong>d dies dann<br />
der direkte Vorgesetzte bzw. der Personalleiter. In der <strong>Praxis</strong> wird das Zeugnis<br />
sowohl vom direkten Vorgesetzten als auch von e<strong>in</strong>em Vertreter des Personalbereichs<br />
ausgestellt. Auch im Falle e<strong>in</strong>es Konkurses oder e<strong>in</strong>es Unternehmensverkaufs<br />
(Betriebsübergang nach § 613a BGB) bleibt der Zeugnisanspruch des Arbeitnehmers<br />
bestehen. Die Pflicht zur Zeugniserstellung geht dann auf den Konkursverwalter<br />
bzw. den neuen Arbeitgeber über. 3<br />
Direkt bei Ausspruch der Kündigung, egal aus welchem Gr<strong>und</strong>, egal ob durch den<br />
Arbeitgeber oder Arbeitnehmer, hat der Arbeitnehmer Anspruch se<strong>in</strong> Arbeitszeugnis.<br />
Dies ist, solange er noch <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em bestehenden Arbeitsverhältnis tätig<br />
ist, e<strong>in</strong> vorläufiges Arbeitszeugnis. Dies soll dem Arbeitnehmer ermöglichen, sich<br />
sofort bewerben zu können. Dies hat speziell bei se<strong>hr</strong> langen Kündigungsfristen<br />
e<strong>in</strong>e durchaus praktische Bedeutung. Nach Ende des Arbeitsverhältnisses steht<br />
dem Arbeitnehmer das eigentliche Arbeitszeugnis zu. Hier gilt besonders zu beachten,<br />
dass es sich hier um e<strong>in</strong>e Holschuld des Arbeitnehmers handelt, d. h. der<br />
Arbeitnehmer muss das Zeugnis bei se<strong>in</strong>em Arbeitgeber anfordern. Dieser hat<br />
das Zeugnis dann unverzüglich zu übergeben. Besonders zu beachten ist, dass<br />
das Zeugnis durch den Arbeitnehmer unmittelbar nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses<br />
angefordert wird, da faktisch der Zeugnisanspruch verfallen kann,<br />
wenn das Zeugnis nicht <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er für den Arbeitgeber zumutbaren Zeitspanne e<strong>in</strong>gefordert<br />
wird. 4<br />
2 vgl. Schulz; (2000); S. 11 ff<br />
3 vgl. Schaub; (2001); S. 967 f<br />
4<br />
<strong>Arbeitszeugnisse</strong> <strong>in</strong> <strong>Theorie</strong> <strong>und</strong> <strong>Praxis</strong>.doc - 4 - © <strong>hr</strong> <strong>TEAM</strong>
Das Gleiche gilt für den Fall, dass der Arbeitnehmer mit dem ihm ausgestellten<br />
Zeugnis nicht e<strong>in</strong>verstanden ist. Liegen se<strong>in</strong>er Me<strong>in</strong>ung nach triftige Gründe für<br />
e<strong>in</strong>e Korrektur vor, so hat er unverzüglich e<strong>in</strong>e Nachbesserung e<strong>in</strong>zufordern.<br />
Sollte sich der Arbeitgeber weigern, die Korrekturen vorzunehmen oder kommt<br />
mit der Übergabe des Zeugnisses <strong>in</strong> Verzug, ist sofort zu mahnen. Br<strong>in</strong>gt dies<br />
auch ke<strong>in</strong>en Erfolg, so ist die nächste Stufe, die E<strong>in</strong>schaltung des zuständigen<br />
Gerichts, zu besc<strong>hr</strong>eiten.<br />
Anders als beim qualifizierten Endzeugnis besteht für den Arbeitnehmer ke<strong>in</strong><br />
Rechtsanspruch auf die Ausstellung e<strong>in</strong>es Zwischenzeugnisses. Es gibt jedoch<br />
typische Situationen <strong>in</strong> denen der Anspruch auf e<strong>in</strong> Zwischenzeugnis besteht:<br />
- Die Kündigung des Arbeitsverhältnisses wird <strong>in</strong> Aussicht gestellt<br />
- Die Probezeit ist abgelaufen<br />
- Das Zwischenzeugnis wird zur Zulassung für e<strong>in</strong>e Fortbildungsmaßnahme<br />
benötigt<br />
- Der Arbeitnehmer wird im Unternehmen versetzt<br />
- Der direkte Vorgesetzte wechselt<br />
- Das Unternehmen wird verkauft oder fusioniert etc. (gilt jedoch nur für<br />
unmittelbar davon Betroffene)<br />
- Das Arbeitsverhältnis wird wegen We<strong>hr</strong>dienst, Erziehungsurlaub etc.<br />
unterbrochen 5<br />
3. Form <strong>und</strong> Aufbau des qualifizierten <strong>Arbeitszeugnisse</strong>s<br />
Die äußere Form e<strong>in</strong>es qualifizierten <strong>Arbeitszeugnisse</strong>s unterliegt fest def<strong>in</strong>ierten<br />
Anforderungen, die <strong>in</strong> der nachfolgenden Auflistung zusammengefasst s<strong>in</strong>d:<br />
- Übersc<strong>hr</strong>ift<br />
- Masch<strong>in</strong>engesc<strong>hr</strong>ieben<br />
- <strong>in</strong> der Form des beim Arbeitgeber üblichen Sc<strong>hr</strong>iftverke<strong>hr</strong>s, auf Geschäftspapier<br />
- angemessenes äußeres Ersche<strong>in</strong>ungsbild, ke<strong>in</strong>e Sc<strong>hr</strong>eibfehler<br />
- ke<strong>in</strong>e Geheimzeichen<br />
- Vornamen, Nachname, Beruf, akademischer Grad des Zeugnis<strong>in</strong>habers<br />
5 vgl. Schulz; (2000); S. 29 f<br />
<strong>Arbeitszeugnisse</strong> <strong>in</strong> <strong>Theorie</strong> <strong>und</strong> <strong>Praxis</strong>.doc - 5 - © <strong>hr</strong> <strong>TEAM</strong>
- Geburtsdatum, -ort, -name <strong>und</strong> Ansc<strong>hr</strong>ift, nur nach Zustimmung durch<br />
den Zeugnis<strong>in</strong>haber<br />
- Ausstellungsdatum des Zeugnisses<br />
- Untersc<strong>hr</strong>ift des Arbeitgebers bzw. Vertreters (ranghöher als Zeugnis<strong>in</strong>haber<br />
<strong>und</strong> Angestellter des Arbeitgebers)<br />
Für den Aufbau e<strong>in</strong>es qualifizierten <strong>Arbeitszeugnisse</strong>s hat sich <strong>in</strong> der <strong>Praxis</strong> e<strong>in</strong><br />
zweckmäßiges Schema entwickelt:<br />
1. Übersc<strong>hr</strong>ift: Zeugnis, Arbeitszeugnis, vorläufiges Zeugnis, Zwischenzeugnis,<br />
Ausbildungszeugnis<br />
2. E<strong>in</strong>leitung: Persönliche Daten des Arbeitnehmers e<strong>in</strong>schließlich Beg<strong>in</strong>n<br />
<strong>und</strong> Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses, soweit es sich nicht<br />
aus der Schlussformel ergibt<br />
3. Tätigkeitsbesc<strong>hr</strong>eibung: E<strong>in</strong>schließlich des beruflichen Werdegangs des<br />
Arbeitnehmers<br />
4. Leistungsbeurteilung: E<strong>in</strong>schließlich der zusammenfassenden passiven<br />
Fü<strong>hr</strong>ungsbeurteilung<br />
5. Fü<strong>hr</strong>ungsleistung: Nur bei Fü<strong>hr</strong>ungskräften<br />
6. Persönliches soziales Verhalten<br />
7. Schlussformulierung: Gr<strong>und</strong> für die Beendigung des Arbeitsverhältnisses,<br />
auf wessen Initiative, Dankes- <strong>und</strong> Bedauernsformel, Zukunftswünsche<br />
8. Ort <strong>und</strong> Datum der Zeugniserstellung, Untersc<strong>hr</strong>ift des/der Zeugnisaussteller:<br />
Name des Zeugnisausstellers zusätzlich masch<strong>in</strong>engesc<strong>hr</strong>ieben,<br />
H<strong>in</strong>weis auf die Rechtsstellung des Ausstellers 6<br />
4. Die Tätigkeitsbesc<strong>hr</strong>eibung im qualifizierten Arbeitszeugnis<br />
E<strong>in</strong>en hohen Stellenwert, der <strong>in</strong> der <strong>Praxis</strong> jedoch vielfach unterschätzt wird, hat<br />
die Tätigkeitsbesc<strong>hr</strong>eibung. Außer dem Arbeitszeugnis gibt es quasi ke<strong>in</strong>en offiziellen<br />
Nachweis über die Funktion, die hierarchische E<strong>in</strong>ordnung, die Verantwortung<br />
<strong>und</strong> die genaue Tätigkeit e<strong>in</strong>es Arbeitnehmers.<br />
Der Arbeitnehmer hat Anspruch darauf, dass se<strong>in</strong>e unterschiedlichen Tätigkeiten<br />
<strong>und</strong> Verantwortlichkeiten über die gesamte Beschäftigungsdauer aufgefü<strong>hr</strong>t werden.<br />
Diese Anforderung stellt den Verfasser von <strong>Arbeitszeugnisse</strong>n oftmals vor<br />
6 vgl. Huber; (1995); S.42<br />
<strong>Arbeitszeugnisse</strong> <strong>in</strong> <strong>Theorie</strong> <strong>und</strong> <strong>Praxis</strong>.doc - 6 - © <strong>hr</strong> <strong>TEAM</strong>
nicht unerhebliche Schwierigkeiten. Bei e<strong>in</strong>em Arbeitnehmer, der nach 13-jä<strong>hr</strong>iger<br />
Tätigkeit <strong>und</strong> nach verschieden Stationen <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em Unternehmen ausscheidet<br />
<strong>und</strong> e<strong>in</strong> qualifiziertes Zeugnis verlangt, kommt auf den Verfasser e<strong>in</strong>iges an Arbeit<br />
zu. Er hat die Tätigkeiten <strong>und</strong> Verantwortlichkeiten jeder e<strong>in</strong>zelnen Position zu<br />
recherchieren <strong>und</strong> im Zeugnis zu dokumentieren.<br />
Falls die relevanten Vorgesetzten nicht me<strong>hr</strong> greifbar s<strong>in</strong>d, hat er sich der vorhandenen<br />
Personalakten oder anderer Unterlagen zu bedienen. 7<br />
In der <strong>Praxis</strong> ist die Tätigkeitsbesc<strong>hr</strong>eibung ke<strong>in</strong>e re<strong>in</strong>e Auflistung von Aufgaben<br />
<strong>und</strong> Verantwortlichkeiten, sondern hier liegt vielfach schon e<strong>in</strong>e Beurteilung vor,<br />
beispielsweise <strong>in</strong> Form von Weglassen relevanter Tätigkeiten oder der Art der<br />
Darstellung bestimmter Verantwortlichkeiten.<br />
5. Die Fü<strong>hr</strong>ungs- <strong>und</strong> Leistungsbeurteilung im qualifizierten Arbeitszeugnis<br />
Der Arbeitnehmer hat nach § 630 BGB Anspruch auf e<strong>in</strong>e umfassende Beurteilung<br />
se<strong>in</strong>er Fü<strong>hr</strong>ung <strong>und</strong> Leistung, die sich auf die gesamte Dauer se<strong>in</strong>er Beschäftigung<br />
im Unternehmen bezieht. Dabei muss sich der Arbeitgeber auf objektiv<br />
nachprüfbare <strong>und</strong> nachvollziehbare Kriterien stützen. Vermutungen, Behauptungen<br />
oder auch Verdachtsmomente haben <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em Arbeitszeugnis nichts zu<br />
suchen. Genauso gehören private D<strong>in</strong>ge nicht <strong>in</strong>s Arbeitszeugnis, ebenso dürfen<br />
dort persönliche Animositäten <strong>und</strong> Fe<strong>in</strong>dschaften nicht niederschlagen. Beispielsweise<br />
dürfen die Tätigkeit als Betriebsrat, die Arbeitsunterbrechung wegen<br />
Erziehungsurlaub, Abmahnungen oder der Ges<strong>und</strong>heitszustand ke<strong>in</strong>en Niederschlag<br />
im Arbeitszeugnis f<strong>in</strong>den. 8<br />
Die Beurteilung der Arbeitsleistung hat sich ausschließlich auf die folgenden Kriterien<br />
zu beziehen:<br />
- Leistungsfähigkeit<br />
- Leistungsbereitschaft<br />
- Erfolge<br />
- Arbeitsqualität<br />
- Arbeitsquantität<br />
- Arbeitsgeschw<strong>in</strong>digkeit<br />
- Arbeitsökonomie<br />
Ähnlich stellt sich die Situation bei der Beurteilung der Fü<strong>hr</strong>ungsleistung. Auch<br />
hier gibt es festdef<strong>in</strong>ierte Kriterien auf die sich die Beurteilung beziehen muss:<br />
7 vgl. Schulz; (2000); S. 35<br />
8 vgl. Schulz; (2000); S. 92<br />
<strong>Arbeitszeugnisse</strong> <strong>in</strong> <strong>Theorie</strong> <strong>und</strong> <strong>Praxis</strong>.doc - 7 - © <strong>hr</strong> <strong>TEAM</strong>
- Sozialverhalten gegenüber Vorgesetzten <strong>und</strong> Kollegen<br />
- Fü<strong>hr</strong>ungsverhalten gegenüber Mitarbeitern, konkretisiert durch Fü<strong>hr</strong>ungsstil<br />
<strong>und</strong> Mitarbeitermotivation (gilt nur für Fü<strong>hr</strong>ungskräfte)<br />
- Beachtung der Betriebsordnung<br />
- Kooperations- <strong>und</strong> Kompromissbereitschaft<br />
- Verhalten gegenüber externen Partnern wie K<strong>und</strong>en <strong>und</strong> Lieferanten oder<br />
Kooperationspartnern<br />
6. Die Schlussformel im qualifizierten Arbeitszeugnis<br />
E<strong>in</strong> vielfach <strong>in</strong> se<strong>in</strong>er Aussagekraft unterschätzter Bereich des <strong>Arbeitszeugnisse</strong>s<br />
ist die Schlussformel. In der nachfolgenden Abbildung e<strong>in</strong>er vollständigen <strong>und</strong><br />
positiven Schlussformel werden die e<strong>in</strong>zelnen Bestandteile dargestellt:<br />
Herr Maier scheidet auf eigenen Datum des Beschäf-<br />
Wunsch zum 31.12.2002 aus tigungsendes <strong>und</strong><br />
unserem Unternehmen aus. Beendigungsgr<strong>und</strong><br />
Wir bedauern se<strong>in</strong> Ausscheiden Ausdruck des<br />
se<strong>hr</strong>. Bedauerns<br />
Für die unserem Unternehmen Dank für die<br />
erbrachte Leistungen bedanken erbrachten<br />
wir uns se<strong>hr</strong>. Leistungen<br />
Für se<strong>in</strong>en weiteren beruflichen Zukunftswünsche<br />
Werdegang wünschen wir ihm<br />
alles Gute<br />
E<strong>in</strong>e Schlussformel <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em guten <strong>Arbeitszeugnisse</strong>s muss aus allen <strong>in</strong> der Abbildung<br />
genannten Bestandteilen bestehen.<br />
7. Die Zeugnissprache<br />
„Nirgends wird soviel gelogen<br />
wie <strong>in</strong> <strong>Arbeitszeugnisse</strong>n“<br />
Dieser Satz br<strong>in</strong>gt die Problematik der Zeugnis<strong>in</strong>terpretation auf den Punkt. Gibt<br />
es nun die Zeugnissprache oder nicht. Sie gibt es, auch wenn dies von vielen<br />
Seiten verne<strong>in</strong>t wird.<br />
<strong>Arbeitszeugnisse</strong> <strong>in</strong> <strong>Theorie</strong> <strong>und</strong> <strong>Praxis</strong>.doc - 8 - © <strong>hr</strong> <strong>TEAM</strong>
„Das Arbeitszeugnis hat zwei Geboten gerecht zu werden:<br />
- Der Zeugniswa<strong>hr</strong>heit <strong>und</strong> der<br />
- Der wohlwollenden Beurteilung durch den Arbeitgeber“. 9<br />
Diese beiden Gebote s<strong>in</strong>d die Ursache für die Entstehung der sogenannten<br />
Zeugnissprache. Diese Gebote s<strong>in</strong>d die Qu<strong>in</strong>tessenz e<strong>in</strong>es Urteiles des B<strong>und</strong>esgerichtshofs<br />
aus dem Ja<strong>hr</strong>e 1960:<br />
„Es soll e<strong>in</strong>erseits dem Arbeitnehmer als Unterlage für e<strong>in</strong>e neue Bewerbung<br />
dienen. Die Belange des Arbeitnehmers s<strong>in</strong>d gefä<strong>hr</strong>det, wenn er unterbewertet<br />
wird. Andererseits soll das Zeugnis der Unterrichtung e<strong>in</strong>es Dritten dienen, der<br />
die E<strong>in</strong>stellung des Arbeitnehmers <strong>in</strong> Erwägung zieht<br />
dessen Belange s<strong>in</strong>d gefä<strong>hr</strong>det, wenn der Arbeitnehmer überbewertet wird.“<br />
(BGH, 23. Juni 1960)<br />
Zu e<strong>in</strong>em ähnlichen Urteil kommen zwei weitere Gerichte zu e<strong>in</strong>em späteren<br />
Zeitpunkt. Obwohl die hier aufgefü<strong>hr</strong>ten Auszüge aus Gerichtsurteilen schon<br />
me<strong>hr</strong> als 25 Ja<strong>hr</strong>e alt s<strong>in</strong>d, hat sich auch an der aktuellen Rechtssprechung nichts<br />
geändert.<br />
„Das Arbeitszeugnis soll e<strong>in</strong>erseits dem Arbeitnehmer als Unterlage für e<strong>in</strong>e<br />
Bewerbung dienen, andererseits e<strong>in</strong>en Dritten, der die E<strong>in</strong>stellung des Zeugnis<strong>in</strong>habers<br />
erwägt, unterrichten.“ (BAG, AP Nr. 1 zu § 73 HGB)<br />
„Das Zeugnis, das sich auf Fü<strong>hr</strong>ung <strong>und</strong> Leistung erstreckt, darf e<strong>in</strong>erseits den<br />
ferneren Lebensweg e<strong>in</strong>es Arbeitnehmers nicht me<strong>hr</strong> als erforderlich erschweren,<br />
andererseits soll es aber Dritte unterrichten <strong>und</strong> muss daher wa<strong>hr</strong> se<strong>in</strong>.“<br />
(LAG München ARST 1977 Nr. 1185)<br />
Die E<strong>in</strong>haltung der beiden Gebote – Zeugniswa<strong>hr</strong>heit <strong>und</strong> wohlwollende Beurteilung<br />
– bedeutet <strong>in</strong> der <strong>Praxis</strong>, dass negative Vorkommnisse, mangelnde Leistungen,<br />
schlechtes Verhalten etc. nicht direkt ausgedrückt werden können, sondern<br />
umsc<strong>hr</strong>ieben <strong>und</strong> verklausuliert ausgedrückt werden müssen. Durch die Blume<br />
werden <strong>in</strong> nahezu unbegrenzter Art <strong>und</strong> Weise negative Beurteilungen, die oberflächlich<br />
betrachtet positiv kl<strong>in</strong>gen, erteilt.<br />
Für den Verfasser von <strong>Arbeitszeugnisse</strong>n bedeutet die E<strong>in</strong>haltung der beiden<br />
oben genannten Gebote e<strong>in</strong> nicht unerhebliches Risiko. E<strong>in</strong>erseits kann der Arbeitnehmer<br />
zu gut bewertet werden, was andererseits dem der den Zeugnis<strong>in</strong>haber<br />
e<strong>in</strong>stellt, eventuell schadet.<br />
9 Huber; (1995); S. 22<br />
<strong>Arbeitszeugnisse</strong> <strong>in</strong> <strong>Theorie</strong> <strong>und</strong> <strong>Praxis</strong>.doc - 9 - © <strong>hr</strong> <strong>TEAM</strong>
Wird beispielsweise e<strong>in</strong>e Kassierer<strong>in</strong> wegen Une<strong>hr</strong>lichkeit entlassen <strong>und</strong> über i<strong>hr</strong>e<br />
Verfehlung f<strong>in</strong>det sich ke<strong>in</strong> ausreichender H<strong>in</strong>weis <strong>in</strong> i<strong>hr</strong>em Arbeitzeugnis, kann<br />
dem neuen Arbeitgeber e<strong>in</strong> nicht unerheblicher Schaden entstehen, wenn die<br />
Kassierer<strong>in</strong> bei ihm wieder une<strong>hr</strong>lich ist <strong>und</strong> <strong>in</strong> die Kasse greift. Der neue Arbeitgeber<br />
kann dann dem alten Arbeitgeber den Vorwurf machen, dass er vom früheren<br />
Arbeitgeber se<strong>in</strong>er Mitarbeiter<strong>in</strong> durch das Arbeitszeugnis nicht wa<strong>hr</strong>heitsgemäß<br />
<strong>in</strong>formiert wurde. Als Konsequenz kann der neue Arbeitgeber gegenüber<br />
dem früheren Arbeitgeber ggf. den ihm entstandenen Schaden geltend machen.<br />
Dies ist <strong>in</strong> der <strong>Praxis</strong> durchaus relevant.<br />
Andererseits kann e<strong>in</strong> zu schlechtes Zeugnis, <strong>in</strong> dem der Arbeitnehmer unterbewertet<br />
wurde, dessen weiteren beruflichen Werdegang beh<strong>in</strong>dern, mit der Konsequenz,<br />
dass er ggf. ke<strong>in</strong>en neuen Arbeitsplatz me<strong>hr</strong> bekommt. Sollte der Arbeitnehmer<br />
der Me<strong>in</strong>ung se<strong>in</strong>, das se<strong>in</strong> Zeugnis se<strong>in</strong>en tatsächlichen Leistungen<br />
nicht entspricht, so sollte er sofort nach Erhalt vom Zeugnisaussteller entsprechende<br />
Korrekturen verlangen. Sollte er erst nach e<strong>in</strong>igen erfolglosen Bewerbungen<br />
feststellen, dass er wegen des Zeugnisses ke<strong>in</strong>en neuen Arbeitsplatz bekommt,<br />
ist es meist schon zu spät. Gr<strong>und</strong>sätzlich wären auch hier Schadensersatzforderungen<br />
gegenüber dem früheren Arbeitgeber möglich. In der <strong>Praxis</strong> e<strong>in</strong>en<br />
solchen Anspruch durchzusetzen ist jedoch me<strong>hr</strong> als schwierig.<br />
Festzuhalten bleibt, dass es faktisch e<strong>in</strong>e Zeugnissprache gibt, die als Gr<strong>und</strong>lage<br />
zur Abfassung von Zeugnissen herangezogen wird. Herausgebildet hat sich diese<br />
Sprache durch Gerichtsurteile <strong>und</strong> die geübte <strong>Praxis</strong> <strong>in</strong>nerhalb der Zeugniserstellung.<br />
Wie sieht nun die Zeugnissprache konkret aus. Gr<strong>und</strong>sätzlich gilt, dass negative<br />
Aussagen <strong>und</strong> Bewertungen <strong>in</strong> <strong>Arbeitszeugnisse</strong>n nicht direkt gemacht<br />
werden dürfen. In der Literatur <strong>und</strong> <strong>in</strong> der <strong>Praxis</strong> haben sich mittlerweile Zeugnismuster<br />
<strong>und</strong> Formulare zur Zeugniserstellung entwickelt, die dem Zeugnisverfasser<br />
die Erstellung von Zeugnissen erleichtern sollen. Verwiesen sei hier auf:<br />
Günter Huber, Das Arbeitszeugnis <strong>in</strong> <strong>Theorie</strong> <strong>und</strong> <strong>Praxis</strong>, Freiburg 1995, Seiten<br />
123 ff. Für den gesamten Zeugnisaufbau, <strong>in</strong>klusive der e<strong>in</strong>zelnen Abschnitte Tätigkeitsbesc<strong>hr</strong>eibung,<br />
Leistungsbeurteilung, Fü<strong>hr</strong>ungsbeurteilung <strong>und</strong> Schlussformel<br />
s<strong>in</strong>d hier Formulierungshilfen dargestellt, die <strong>in</strong> abgestufter Form, entsprechen<br />
Schulnoten e<strong>in</strong>gesetzt werden können. Für die zusammenfassende Leistungsbeurteilung<br />
<strong>und</strong> die Belastbarkeit im qualifizierten Arbeitszeugnis s<strong>in</strong>d <strong>in</strong> der<br />
nachfolgenden Abbildung die Abstufungen zwischen e<strong>in</strong>er se<strong>hr</strong> guten <strong>und</strong> e<strong>in</strong>er<br />
ungenügenden Beurteilung dargestellt: 10<br />
10 vgl. Huber; (1995); S.123 ff<br />
<strong>Arbeitszeugnisse</strong> <strong>in</strong> <strong>Theorie</strong> <strong>und</strong> <strong>Praxis</strong>.doc - 10 - © <strong>hr</strong> <strong>TEAM</strong>
Zusammenfassende Leistungsbeurteilung<br />
se<strong>hr</strong> gut gut befriedigend<br />
Hat den übertragenen Hat die übertragenen Hat die übertragen<br />
Aufgabenbereich stets zur Aufgaben stets zu Aufgaben zu unserer<br />
vollsten Zufriedenheit unserer vollen vollen Zufriedenheit<br />
erfüllt Zufriedenheit erfüllt erledigt<br />
ausreichend mangelhaft ungenügend<br />
Hat die übertragenen Hat die übertragenen Hat sich bemüht, die<br />
Aufgaben zur Zufriedenheit Aufgaben im großen Aufgaben zu unserer<br />
erledigt <strong>und</strong> ganzen zur Zufriedenheit zu<br />
Zufriedenheit erledigen<br />
erledigt<br />
Belastbarkeit<br />
se<strong>hr</strong> gut gut befriedigend<br />
Auch stärkstem Arbeits- Auch starkem Arbeits- Ist starkem Arbeits-<br />
Anfall ist er/sie jederzeit anfall ist er/sie jeder- anfall gewachsen<br />
gewachsen zeit gewachsen<br />
ausreichend mangelhaft ungenügend<br />
Ist dem üblichen Arbeits- Ist dem üblichen Arbeits- Ist bemüht, den<br />
anfall gewachsen anfall im Wesentlichen üblichen Arbeits-<br />
gewachsen anfall zu bewältigen<br />
Darüber h<strong>in</strong>aus gibt es e<strong>in</strong>e Reihe von Möglichkeiten, e<strong>in</strong>e oberflächlich gute<br />
Leistungs- <strong>und</strong> Fü<strong>hr</strong>ungsbeurteilung durch gezielt e<strong>in</strong>gesetzte Instrumente e<strong>in</strong>zusc<strong>hr</strong>änken<br />
oder sie gar <strong>in</strong> das Gegenteil zu verdrehen. E<strong>in</strong>ige Beispiele für solche<br />
<strong>in</strong> der <strong>Praxis</strong> gerne e<strong>in</strong>gesetzte Instrumente werden nachfolgend vorgestellt:<br />
Die Betonung von Selbstverständlichkeiten: Sollte beispielsweise bei e<strong>in</strong>em Ingenieur<br />
oder e<strong>in</strong>em kaufmännischen Sachbearbeiter im Zeugnis e<strong>in</strong>e Aussage zu<br />
se<strong>in</strong>em gepflegten Äußeren zu f<strong>in</strong>den se<strong>in</strong>, müssen alle Alarmglocken angehen.<br />
E<strong>in</strong>e solche Selbstverständlichkeit gehört nicht <strong>in</strong> das Zeugnis. Noch fataler wäre<br />
e<strong>in</strong> solcher H<strong>in</strong>weis bei e<strong>in</strong>er Fü<strong>hr</strong>ungskraft oder bei e<strong>in</strong>em leitenden Angestellten.<br />
Anders sieht es bei Berufsgruppen aus, für die das gepflegte Äußere zu den<br />
gr<strong>und</strong>legenden Anforderungen zur erfolgreichen Ausübung i<strong>hr</strong>er Tätigkeit gehört.<br />
Hier muss aber auch wieder nach der Gewichtigkeit der Position <strong>und</strong> der Verantwortung<br />
abgestuft werden. Für e<strong>in</strong>e Parfümerieverkäufer<strong>in</strong> mag der H<strong>in</strong>weis noch<br />
statthaft se<strong>in</strong>, fatal wird es schon beim Vertriebs<strong>in</strong>genieur.<br />
<strong>Arbeitszeugnisse</strong> <strong>in</strong> <strong>Theorie</strong> <strong>und</strong> <strong>Praxis</strong>.doc - 11 - © <strong>hr</strong> <strong>TEAM</strong>
Ähnlich verhält es sich mit Attributen wie pünktlich <strong>und</strong> e<strong>hr</strong>lich. Für e<strong>in</strong>e Kassierer<strong>in</strong><br />
<strong>in</strong> e<strong>in</strong>em E<strong>in</strong>zelhandelsgeschäft s<strong>in</strong>d Pünktlichkeit <strong>und</strong> E<strong>hr</strong>lichkeit wesentliche<br />
Anforderungen, auf die im Zeugnis auch verwiesen werden soll. Für den Filialleiter<br />
s<strong>in</strong>d diese Attribute selbstverständlich <strong>und</strong> somit e<strong>in</strong>e negative Aussage, vor<br />
allem dann, wenn die wesentlichen Anforderungen an se<strong>in</strong>e Tätigkeit nicht oder<br />
nicht ausreichend bewertet werden. Durch die Betonung von Selbstverständlichkeiten<br />
wird das Zeugnis künstlich <strong>in</strong> die Länge gezogen <strong>und</strong> die wesentlichen<br />
Beurteilungsbereiche werden dadurch weggelassen.<br />
Die Abänderung typischer Reihenfolgen: E<strong>in</strong>e se<strong>hr</strong> subtile Form der E<strong>in</strong>sc<strong>hr</strong>änkung<br />
e<strong>in</strong>er oberflächlich guten Beurteilung ist das Vertauschen typischer Reihenfolgen.<br />
Die Aussage „ Se<strong>in</strong> Verhältnis zu Kollegen, Mitarbeitern <strong>und</strong> Vorgesetzten<br />
war stets e<strong>in</strong>wandfrei“ stößt dem Leser auf den ersten Blick nicht auf. Gr<strong>und</strong>sätzlich<br />
wird <strong>in</strong> Zeugnissen jedoch e<strong>in</strong>e Reihenfolge dergestalt e<strong>in</strong>gehalten, dass bei<br />
Aufzählungen die wichtigsten Beurteilungsbereiche zuerst genannt werden. In<br />
diesem Falle wird nach der betrieblichen Hierarchie vorgegangen. Das heißt zuerst<br />
der Vorgesetzte, dann die Kollegen <strong>und</strong> zum Schluss die eigenen Mitarbeiter.<br />
Wenn also der Vorgesetzte zuletzt genannt wird, lässt das darauf schließen, dass<br />
das Verhältnis des Zeugnis<strong>in</strong>habers zu ihm doch nicht gut, sondern eher schlecht<br />
war. In manchen Zeugnissen werden auch externe Partner, wie K<strong>und</strong>en, Lieferanten<br />
oder Kooperationspartner <strong>in</strong> diese Aufzählung <strong>in</strong>tegriert. Davon ist abzuraten.<br />
Gr<strong>und</strong>sätzlich macht die Beurteilung des Verhältnisses zu externen Partnern<br />
nur dann S<strong>in</strong>n, wenn die Zusammenarbeit mit den Partnern e<strong>in</strong>en wesentlichen<br />
Bestandteil der Tätigkeit ausmacht. Bei Verkäufern oder Key Account Managern<br />
ist das ebenso gegeben wie bei E<strong>in</strong>käufern von A-Teilen.<br />
Gr<strong>und</strong>sätzlich empfiehlt es sich jedoch, die externe Dimension <strong>in</strong> e<strong>in</strong>en eigenen<br />
Satz zu <strong>in</strong>tegrieren. E<strong>in</strong> weiteres Beispiel für die Abänderung typischer Reihenfolgen<br />
ist die Aufzählung der Beschaffungsgruppen bei e<strong>in</strong>em E<strong>in</strong>käufer. Hatte der<br />
E<strong>in</strong>käufer se<strong>in</strong>en Tätigkeitsbereich sicher beherrscht, so ist bei der Aufzählung<br />
mit der für das Unternehmen wichtigsten Beschaffungsgruppe zu beg<strong>in</strong>nen. Der<br />
Satz müsste dann folgendermaßen lauten: „Herr Maier war verantwortlich für die<br />
Beschaffung von Großanlagen, Masch<strong>in</strong>en <strong>und</strong> Hilfs- <strong>und</strong> Betriebsstoffen“.<br />
Das „beredte Schweigen“ bezeichnet das Weglassen gr<strong>und</strong>legender <strong>und</strong> wichtiger<br />
Beurteilungsbereiche. So gehören zum Beispiel bei e<strong>in</strong>em Verkäufer Aussagen<br />
zu se<strong>in</strong>en erzielten Ergebnissen oder Erfolgen gr<strong>und</strong>sätzlich <strong>in</strong> e<strong>in</strong> Zeugnis.<br />
Ebenso ist bei e<strong>in</strong>em leitenden Angestellten oder Geschäftsfü<strong>hr</strong>er die Bestätigung<br />
des une<strong>in</strong>gesc<strong>hr</strong>änkten Vertrauens durch den Vorgesetzten bzw. Gesellschafter<br />
oder Aufsichtsrat <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em guten Zeugnis zw<strong>in</strong>gend erforderlich. Auch bei e<strong>in</strong>er<br />
Kassierer<strong>in</strong> e<strong>in</strong>e Aussage zu I<strong>hr</strong>er E<strong>hr</strong>lichkeit <strong>und</strong> Zuverlässigkeit notwendig. Bei<br />
e<strong>in</strong>er Fü<strong>hr</strong>ungskraft ist natürlich e<strong>in</strong>e Aussage zur aktiven Fü<strong>hr</strong>ungsleistung zw<strong>in</strong>gen<br />
erforderlich. Die extremste Form des Weglassens ist die des Verzichts auf<br />
e<strong>in</strong>e Leistungs- <strong>und</strong> Fü<strong>hr</strong>ungsbeurteilung im qualifizierten Arbeitszeugnis. Dann<br />
reduziert sich das Zeugnis auf e<strong>in</strong>e re<strong>in</strong>e Tätigkeitsbesc<strong>hr</strong>eibung. In der <strong>Praxis</strong><br />
werden Aussagen zu gr<strong>und</strong>sätzlich erforderlichen Beurteilungsbereichen dann<br />
weggelassen, wenn hier ke<strong>in</strong>e zufriedenstellende oder gute Bewertung von Fü<strong>hr</strong>ung<br />
oder Leistung erfolgen würde.<br />
<strong>Arbeitszeugnisse</strong> <strong>in</strong> <strong>Theorie</strong> <strong>und</strong> <strong>Praxis</strong>.doc - 12 - © <strong>hr</strong> <strong>TEAM</strong>
Der E<strong>in</strong>satz passiver Formulierungen statt aktiver Formulierungen: E<strong>in</strong> gutes Arbeitszeugnis<br />
sollte immer aktiv <strong>und</strong> nicht passiv formuliert se<strong>in</strong>. Aktive Formulierungen<br />
kommen <strong>in</strong> Verben wie „erstellte“, „erledigte“ oder „übernahm“ zum Ausdruck.<br />
Beispiele für passive Formulierungen s<strong>in</strong>d „Ihm oblag“, „Er hatte ... zu<br />
erstellen“, „Ihm wurde die Aufgabe ... übertragen“. Bei den passiven Formulierungen<br />
ist nicht erkennbar, ob die „ihm übertragene Aufgabe“ erledigt wurde, geschweige<br />
denn <strong>in</strong> welcher Qualität. Zudem kommt <strong>in</strong> aktiven Formulierungen das<br />
Engagement <strong>und</strong> die Tatkraft, falls vom Zeugnisverfasser gewollt, besser zum<br />
Ausdruck.<br />
Falls sich passive Formulierungen <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em Zeugnis wie e<strong>in</strong> roter Faden durchziehen,<br />
kann unterstellt werden, dass der Zeugnis<strong>in</strong>haber, wie der bekannte<br />
H<strong>und</strong>, zum Jagen getragen werden musste.<br />
Das Fehlen von Qualitäts- <strong>und</strong> Erfolgsaussagen: Qualitäts- <strong>und</strong> Erfolgsaussagen<br />
s<strong>in</strong>d die entscheidenden Punkte <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em Arbeitszeugnis. Tätigkeitsbesc<strong>hr</strong>eibungen,<br />
<strong>in</strong> denen selbst ke<strong>in</strong>e Erfolgsaussagen <strong>in</strong>tegriert s<strong>in</strong>d, lassen darauf schließen,<br />
dass die ausgeübten Tätigkeiten nicht zur Zufriedenheit ausgeübt wurden.<br />
Speziell bei verantworteten oder durchgefü<strong>hr</strong>ten Projekten s<strong>in</strong>d Erfolgsaussagen<br />
für e<strong>in</strong> gutes Zeugnis zw<strong>in</strong>gend erforderlich. E<strong>in</strong> Projekt nur zu verantworten, zu<br />
leiten oder durchzufü<strong>hr</strong>en ist das E<strong>in</strong>e, es zu e<strong>in</strong>em überaus erfolgreichen Abschluss,<br />
ggf. gegen hohe Widerstände, zu fü<strong>hr</strong>en, das Andere. In der <strong>Praxis</strong> bedeutet<br />
das, bei jeder Erwähnung e<strong>in</strong>er Tätigkeit oder e<strong>in</strong>er Gruppe von Tätigkeiten<br />
muss e<strong>in</strong>e Qualitäts- oder Erfolgsaussage stehen. Der bekannte Satz „Die<br />
ihm übertragenen Aufgaben hat er stets zu unserer vollsten Zufriedenheit erledigt“<br />
stellt nur die zusammenfassende Leistungsbeurteilung dar <strong>und</strong> bezieht sich<br />
nicht auf e<strong>in</strong>zelne Tätigkeiten bzw. Gruppen von Tätigkeiten.<br />
Das Fehlen der Dauerhaftigkeit, der zeitlichen Aussage: Der E<strong>in</strong>satz dieses Instrument<br />
ist ebenfalls auf den ersten Blick vielfach schwer zu erkennen, weil die<br />
entscheidenden Worte relativ kurz <strong>und</strong> unsche<strong>in</strong>bar s<strong>in</strong>d. Dies s<strong>in</strong>d Worte wie<br />
stets, immer, dauernd etc. Obwohl unsche<strong>in</strong>bar, s<strong>in</strong>d sie äußerst bedeutsam <strong>und</strong><br />
entscheidend. Gr<strong>und</strong>sätzlich wird e<strong>in</strong> Arbeitszeugnis über die gesamte Beschäftigungsdauer<br />
ausgestellt, ebenso erstreckt sich naturgemäß der Beurteilungszeitraum<br />
über diese Zeitspanne. Beim Fehlen der zeitlichen Aussage, kann unterstellt<br />
werden, dass die aufgefü<strong>hr</strong>te Beurteilung „Mit se<strong>in</strong>en Leistungen waren wir<br />
se<strong>hr</strong> zufrieden“ so auch richtig ist, sie wurde nur nicht über die gesamte Beschäftigungsdauer<br />
h<strong>in</strong>weg erbracht. E<strong>in</strong>e extreme Interpretation wäre, dass der Zeugnis<strong>in</strong>haber<br />
se<strong>hr</strong> gute Leistungen erbracht hat, diese aber nur kurz aufgeblitzt s<strong>in</strong>d.<br />
Wä<strong>hr</strong>end nahezu der gesamten Beschäftigungsdauer war er nur e<strong>in</strong> durchschnittlicher<br />
oder gar unterdurchschnittlicher Mitarbeiter.<br />
E<strong>in</strong>sc<strong>hr</strong>änkungen: Dieses Instrument ist zwar offensichtlicher, wird vielfach aber<br />
bei der Analyse e<strong>in</strong>es Zeugnisses übersehen. Aussagen wie „wä<strong>hr</strong>end se<strong>in</strong>er<br />
Anwesenheit“, „teilweise“, „im wesentlichen“, „mit Ausnahme von“, „fast immer“<br />
sc<strong>hr</strong>änken die Bedeutung e<strong>in</strong>er auch guten Beurteilung <strong>in</strong> starkem Masse e<strong>in</strong>. In<br />
e<strong>in</strong>em guten Zeugnis dürfen E<strong>in</strong>sc<strong>hr</strong>änkungen nicht vorkommen.<br />
<strong>Arbeitszeugnisse</strong> <strong>in</strong> <strong>Theorie</strong> <strong>und</strong> <strong>Praxis</strong>.doc - 13 - © <strong>hr</strong> <strong>TEAM</strong>
Die doppelte Verne<strong>in</strong>ung ist auch e<strong>in</strong>e se<strong>hr</strong> subtile Form der versteckten negativen<br />
Beurteilung. Oberflächlich gleich kl<strong>in</strong>gen die beiden Sätze „Mit se<strong>in</strong>en Leistungen<br />
waren wir stets zufrieden“ <strong>und</strong> „Mit se<strong>in</strong>en Leistungen waren wir stets<br />
nicht unzufrieden“. Die Beurteilung ist jedoch völlig unterschiedlich. Der erste<br />
Satz besche<strong>in</strong>igt dem Zeugnis<strong>in</strong>haber die Note Drei, wä<strong>hr</strong>end der zweite Satz<br />
eher die Note fünf besche<strong>in</strong>igt. Ähnlich verhält es sich mit Aussagen wie „Se<strong>in</strong>e<br />
Arbeitsergebnisse waren für unser Unternehmen bedeutend“ bzw. „Se<strong>in</strong>e Arbeitsergebnisse<br />
waren für unser Unternehmen nicht unbedeutend“. Fatal wäre die<br />
Aussage „Frau Maier war nicht une<strong>hr</strong>lich“ bei e<strong>in</strong>er Kassierer<strong>in</strong> oder „Se<strong>in</strong>e Leistungen<br />
waren nicht zu beanstanden“.<br />
Me<strong>hr</strong>deutigkeiten: Hier bleibt es dem Zeugnisleser überlassen, wie er bestimmte<br />
Aussagen deuten soll. Beispielsweise kann die Formulierung „Herr Maier war e<strong>in</strong><br />
kritischer Mitarbeiter“ bedeuten, dass Herr Maier kritische Positionen gegenüber<br />
der Unternehmensleitung oder gegenüber se<strong>in</strong>em Vorgesetzten e<strong>in</strong>genommen<br />
hat. Nicht klar wird bei dieser Formulierung ob Herr Maier konstruktiv oder destruktiv<br />
agiert hat. Zudem kann die Aussage auch bedeuten, dass Herr Maier<br />
se<strong>in</strong>e e<strong>in</strong>e Leistung kritisch gesehen hat, mit dem Ziel sie dadurch kont<strong>in</strong>uierlich<br />
zu verbessern. Sollte die Aussage ohne weitere Ergänzungen oder Konkretisierungen,<br />
wie oben aufgefü<strong>hr</strong>t, im Zeugnis stehen, ist davon auszugehen, dass der<br />
Verfasser eher e<strong>in</strong>e negative als e<strong>in</strong>e positive Beurteilung abgeben wollte.<br />
Das Fehlen der positiven Ergänzung: Dieser Punkt hat se<strong>in</strong>e bekannteste <strong>und</strong><br />
wichtigste Bedeutung <strong>in</strong> der zusammenfassenden Leistungsbeurteilung. Die Beurteilung:<br />
„Mit se<strong>in</strong>en Leistungen waren wir stets zufrieden“ kl<strong>in</strong>gt auf den ersten<br />
Blick so, dass man davon ausgehen kann, dass der Zeugnisersteller mit den Leistungen<br />
se<strong>in</strong>es Mitarbeiters zufrieden war. Es fehlt jedoch die positive Ergänzung<br />
<strong>in</strong> Form e<strong>in</strong>es Wortes wie „se<strong>hr</strong>“ oder „überaus“ oder „bestens“ etc.<br />
Die bekannteste Form der positiven Ergänzung ist sicherlich der Ausdruck „zur<br />
vollen“ bzw. „zur vollsten“, meistens verwandt bei der zusammenfassenden Leistungsbeurteilung.<br />
Bei se<strong>hr</strong> guten Zeugnissen ist die positive Ergänzung unverzichtbar,<br />
e<strong>in</strong> gutes Zeugnis muss mit Superlativen durchzogen se<strong>in</strong>.<br />
Die Knappheit bzw. Kürze: Je kürzer <strong>und</strong> knapper e<strong>in</strong> Zeugnis gehalten ist, umso<br />
weniger Wertschätzung wird dem Zeugnis<strong>in</strong>haber dadurch zum Ausdruck gebracht.<br />
Knappheit kann dabei <strong>in</strong> zwei Formen zum Ausdruck kommen:<br />
Das gesamte Zeugnis ist kurz gefasst. Die Kürze bezieht sich dabei auf alle Abschnitte<br />
des Zeugnisses, sowohl auf die Tätigkeitsbesc<strong>hr</strong>eibung als auch auf die<br />
Beurteilung von Leistung, Fü<strong>hr</strong>ung <strong>und</strong> Schlussformel. Relativ knapp gehaltene<br />
Zeugnisse s<strong>in</strong>d nicht per se schlecht. Die Länge ist vielme<strong>hr</strong> abhängig von der<br />
Tätigkeitsdauer <strong>und</strong> der hierarchischen Anordnung der Position im Unternehmen.<br />
Gr<strong>und</strong>sätzlich gilt, dass e<strong>in</strong> Zeugnis umso länger gefasst se<strong>in</strong> sollte, je länger der<br />
Zeugnis<strong>in</strong>haber im Unternehmen tätig war. Zudem gilt: Je höher die Position des<br />
Zeugnis<strong>in</strong>habers im Unternehmen angesiedelt war, umso länger sollte das Zeugnis<br />
se<strong>in</strong>. Das Zeugnis e<strong>in</strong>es leitenden Angestellten, der über zehn Ja<strong>hr</strong>e im Unternehmen<br />
tätig war, muss signifikant länger se<strong>in</strong>, als das Zeugnis e<strong>in</strong>es kaufmännischen<br />
Sachbearbeiters, der nur zwei Ja<strong>hr</strong>e im Unternehmen tätig war.<br />
<strong>Arbeitszeugnisse</strong> <strong>in</strong> <strong>Theorie</strong> <strong>und</strong> <strong>Praxis</strong>.doc - 14 - © <strong>hr</strong> <strong>TEAM</strong>
E<strong>in</strong>zelne Abschnitte s<strong>in</strong>d kurz gefasst. In diesem Fall werden die Abschnitte, die<br />
sich auf die Beurteilung der Leistung <strong>und</strong> Fü<strong>hr</strong>ung <strong>und</strong>/oder die Schlussformel<br />
kurz gefasst. Im Extremfall reduziert sich das Zeugnis dann fast auf e<strong>in</strong>e re<strong>in</strong>e<br />
Tätigkeitsbesc<strong>hr</strong>eibung. Der Zeugnis<strong>in</strong>haber sollte bei der Kontrolle se<strong>in</strong>es Zeugnisses<br />
darauf achten, dass alle Abschnitte <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em ausgewogenen quantitativen<br />
Verhältnis zue<strong>in</strong>ander stehen.<br />
8. Analyse von <strong>Arbeitszeugnisse</strong>n<br />
Auch heute noch s<strong>in</strong>d Zeugnisse e<strong>in</strong> <strong>in</strong>tegraler Bestandteil e<strong>in</strong>er jeder vollständigen<br />
<strong>und</strong> aussagekräftigen Bewerbung. Was sagen Zeugnisse jedoch aus?<br />
Gr<strong>und</strong>sätzlich s<strong>in</strong>d sie bei der Beurteilung von Bewerbern mit Vorsicht zu genießen.<br />
Der Hauptgr<strong>und</strong> für diese Mahnung zur Vorsicht ist das unterschiedliche Verständnis<br />
der Zeugnissprache. So haben Leser, Zeugnis<strong>in</strong>haber <strong>und</strong> Verfasser<br />
vielfach e<strong>in</strong>en völlig unterschiedlichen Kenntnisstand. Beispielsweise ist der<br />
Zeugnis<strong>in</strong>haber mit se<strong>in</strong>em Zeugnis zufrieden, u. a. deshalb, weil der Mitarbeiter<br />
die Zeugnissprache nur unzureichend kennt <strong>und</strong> se<strong>in</strong> früherer Arbeitgeber ihm e<strong>in</strong><br />
gutes Zeugnis zugesichert <strong>und</strong> se<strong>in</strong>er Me<strong>in</strong>ung nach auch e<strong>in</strong> solches ausgestellt<br />
hat. Die große Überraschung kommt dann bei den ersten Bewerbungen mit dem<br />
neuen Zeugnis. Die Bewerbungsunterlage kommt mit e<strong>in</strong>er Absage zurück, obwohl<br />
sich der Bewerber gute Chancen ausgerechnet hat, zum Vorstellungsgespräch<br />
e<strong>in</strong>geladen zu werden. Oder im Vorstellungsgespräch wird der Bewerber<br />
darauf angesprochen, warum se<strong>in</strong> letztes Arbeitszeugnis so schlecht ausgefallen<br />
ist.<br />
Ebenso w<strong>und</strong>ert sich e<strong>in</strong> Arbeitgeber, der e<strong>in</strong>en Bewerber auf Gr<strong>und</strong> se<strong>in</strong>er Me<strong>in</strong>ung<br />
nach hervorragender Zeugnisse e<strong>in</strong>gestellt hat, über dessen schlechte Arbeitsleistung<br />
oder auch darüber, dass der neue Mitarbeiter über bestimmte Fertigkeiten<br />
nicht verfügt, die ihm jedoch im Zeugnis besche<strong>in</strong>igt worden s<strong>in</strong>d.<br />
Was soll nun bei der Analyse von <strong>Arbeitszeugnisse</strong>n berücksichtigt <strong>und</strong> beachtet<br />
werden? Die Kenntnis über die nachfolgenden Punkte s<strong>in</strong>d bei der Analyse von<br />
<strong>Arbeitszeugnisse</strong>n hilfreich:<br />
Der unterschiedliche Kenntnisstand über die Zeugnissprache bei Verfasser <strong>und</strong><br />
Leser<br />
Dies ist <strong>in</strong> der <strong>Praxis</strong> die zentrale Problematik bei der Zeugnisanalyse. Anders als<br />
die deutsche Sprache wird die Zeugnissprache nicht über e<strong>in</strong>en „Duden“ gepflegt<br />
<strong>und</strong> transparent gemacht. Auch wenn es vielfältige Literatur zur Zeugnissprache<br />
gibt, so ist diese jedoch heterogen <strong>und</strong> teilweise auch widersprüchlich.<br />
Die Kenntnis über die Zeugnissprache ist unterschiedlich, sowohl bei Arbeitgebern<br />
wie auch Arbeitnehmern. So entstehen falsche E<strong>in</strong>schätzungen <strong>und</strong> Missverständnisse.<br />
<strong>Arbeitszeugnisse</strong> <strong>in</strong> <strong>Theorie</strong> <strong>und</strong> <strong>Praxis</strong>.doc - 15 - © <strong>hr</strong> <strong>TEAM</strong>
Das wohlwollend formulierte Zeugnis als Bestandteil e<strong>in</strong>er Auflösungsvere<strong>in</strong>barung<br />
Speziell dann, wenn Mitarbeitern wegen unzureichender Leistung oder verhaltensbed<strong>in</strong>gt<br />
gekündigt wird oder „geraten“ wird, selbst zu kündigen, kommt es<br />
vielfach vor, dass das wohlwollend formulierte Zeugnis e<strong>in</strong>en Teil der Auflösungsvere<strong>in</strong>barung<br />
darstellt. Um höhere Abf<strong>in</strong>dungszahlungen oder e<strong>in</strong>en Arbeitsgerichtsprozess<br />
zu vermeiden erhält der Mitarbeiter e<strong>in</strong> wohlwollend formuliertes<br />
Zeugnis. Ebenso e<strong>in</strong>igt man sich darauf, dass die Schlussformel so formuliert<br />
wird, dass der Mitarbeiter auf eigenen Wunsch gekündigt hat, obwohl im die Kündigung<br />
nahegelegt wurde oder im tatsächlich gekündigt wurde.<br />
Autoren von <strong>Arbeitszeugnisse</strong>n s<strong>in</strong>d oftmals die Arbeitsgerichte<br />
Da dem Arbeitgeber die Beweispflicht obliegt, haben Arbeitnehmer vor den Arbeitsgerichten<br />
vielfach se<strong>hr</strong> gute Karten, was die Durchsetzung i<strong>hr</strong>er Forderung<br />
nach e<strong>in</strong>em guten Zeugnis betrifft. Im Streitfall muss der Arbeitgeber beweisen,<br />
dass der Arbeitnehmer die geforderte Leistung nicht erbracht hat bzw. se<strong>in</strong> Verhalten<br />
zu beanstanden war. Und dies ist se<strong>hr</strong> schwierig, wenn ke<strong>in</strong>e entsprechenden<br />
Leistungsbeurteilungen, Abmahnungen oder Zwischenzeugnisse vorliegen.<br />
<strong>Arbeitszeugnisse</strong> werden oftmals vom Arbeitnehmer selbst verfasst<br />
Geübte <strong>Praxis</strong> <strong>in</strong> vielen Unternehmen ist leider die Tatsache, dass <strong>Arbeitszeugnisse</strong><br />
vom Mitarbeiter selbst verfasst <strong>und</strong> dann vom Arbeitgeber Korrektur gelesen<br />
<strong>und</strong> unterzeichnet werden. Das ist aus zweierlei H<strong>in</strong>sicht nach-vollziehbar.<br />
E<strong>in</strong>erseits spart sich der Arbeitgeber die Arbeit, e<strong>in</strong> Zeugnis zu formulieren. Die<br />
Erstellung e<strong>in</strong>es qualifizierten <strong>Arbeitszeugnisse</strong>s mit Tätigkeitsbesc<strong>hr</strong>eibung,<br />
Leistungs-, Fü<strong>hr</strong>ungsbeurteilung <strong>und</strong> Schlussformel stellt für den Aussteller e<strong>in</strong>es<br />
Zeugnisses e<strong>in</strong>en hohen Zeitaufwand dar. Und Abfassung e<strong>in</strong>es qualifizierten<br />
Zeugnisses ist e<strong>in</strong>e Tätigkeit, der die wenigsten Arbeitgeber gerne nachgehen.<br />
Die Abfassung e<strong>in</strong>es Zeugnisses, welches die tatsächliche Leistung <strong>und</strong> Fü<strong>hr</strong>ung<br />
e<strong>in</strong>es Mitarbeiters widerspiegelt benötigt auch mit dem E<strong>in</strong>satz von Textbauste<strong>in</strong>en<br />
Zeit, die e<strong>in</strong> Arbeitgeber lieber <strong>in</strong> anderen Bereichen zielfü<strong>hr</strong>end e<strong>in</strong>setzt.<br />
Zudem wird von vielen ausscheidenden Arbeitnehmern gegenüber i<strong>hr</strong>en Vorgesetzten<br />
der Wunsch geäußert, e<strong>in</strong>en eigenen Zeugnisentwurf vorlegen zu dürfen.<br />
Damit soll erreicht werden, dass der Arbeitnehmer e<strong>in</strong> Zeugnis erhält, welches<br />
se<strong>in</strong>en Vorstellungen entspricht.<br />
<strong>Arbeitszeugnisse</strong> werden oftmals vone<strong>in</strong>ander abgesc<strong>hr</strong>ieben<br />
In der <strong>Praxis</strong> leider auch vorkommend ist das Absc<strong>hr</strong>eiben von Zeugnissen. Arbeitgeber<br />
nehmen Zeugnisse aus früheren Beschäftigungsverhältnissen i<strong>hr</strong>es<br />
Mitarbeiters als Basis für die Erstellung des neuen Zeugnisses. Zu erkennen ist<br />
dies unter anderem daran, dass sich ungewöhnliche Formulierungen über alle<br />
Zeugnisse e<strong>in</strong>es Arbeitnehmers h<strong>in</strong>wegziehen. Oder es werden Zeugnisse, die<br />
vom Zeugnisersteller <strong>in</strong> der Vergangenheit für andere Mitarbeiter formuliert worden<br />
s<strong>in</strong>d, als Basis herangezogen. So entstehen ke<strong>in</strong>e <strong>in</strong>dividuellen Zeugnisse,<br />
<strong>Arbeitszeugnisse</strong> <strong>in</strong> <strong>Theorie</strong> <strong>und</strong> <strong>Praxis</strong>.doc - 16 - © <strong>hr</strong> <strong>TEAM</strong>
sondern e<strong>in</strong> Unternehmensstandard, der der Leistung <strong>und</strong> der Fü<strong>hr</strong>ung des E<strong>in</strong>zelnen<br />
nicht gerecht wird.<br />
Wie soll nun bei der Analyse von <strong>Arbeitszeugnisse</strong>n vorgegangen werden. Neben<br />
der <strong>in</strong>haltlichen Analyse der Zeugnissprache empfiehlt es sich, die nachfolgenden<br />
Punkte zu beachten:<br />
Analyse des e<strong>in</strong>zelnen Zeugnisses<br />
Das e<strong>in</strong>zelne Zeugnis ist nach den nachfolgenden e<strong>in</strong>zelnen Abschnitten getrennt<br />
zu analysieren:<br />
- Tätigkeitsbesc<strong>hr</strong>eibung<br />
- Fü<strong>hr</strong>ungsbeurteilung<br />
- Leistungsbeurteilung<br />
- Schlussformel<br />
Analyse des Verhältnisses der e<strong>in</strong>zelnen Abschnitte zue<strong>in</strong>ander<br />
- Tätigkeitsbesc<strong>hr</strong>eibung,<br />
- Fü<strong>hr</strong>ungsbeurteilung,<br />
- Leistungsbeurteilung <strong>und</strong><br />
- Schlussformel zue<strong>in</strong>ander<br />
Gibt es zwischen den e<strong>in</strong>zelnen Bereichen signifikante Unterschiede <strong>in</strong> qualitativer<br />
oder <strong>in</strong>haltlicher H<strong>in</strong>sicht? Oder unterscheiden sich die e<strong>in</strong>zelnen Abschnitte<br />
<strong>in</strong> quantitativer H<strong>in</strong>sicht, das heißt <strong>in</strong> der Länge? E<strong>in</strong> gutes Zeugnis sollte sowohl<br />
<strong>in</strong> quantitativer wie qualitativer H<strong>in</strong>sicht ausgewogen se<strong>in</strong>.<br />
Alle Zeugnisse e<strong>in</strong>es Arbeitnehmers<br />
Oftmals erkennt man bei der Analyse entweder e<strong>in</strong>en hohen Übere<strong>in</strong>stimmungsgrad<br />
oder auch starke Unterschiede. Übere<strong>in</strong>stimmungen können auf e<strong>in</strong>e stabile<br />
„Form“ des Zeugnis<strong>in</strong>habers über se<strong>in</strong>en gesamten beruflichen Werdegang h<strong>in</strong>deuten.<br />
Es ist aber auch möglich, dass der jeweilige Zeugnisaussteller von den<br />
alten Zeugnissen se<strong>in</strong>es Mitarbeiters abgesc<strong>hr</strong>ieben hat. Sich wiederholende<br />
e<strong>in</strong>zelne signifikante Aussagen können jedoch auch auf e<strong>in</strong> Problem beim Zeugnis<strong>in</strong>haber<br />
h<strong>in</strong>deuten.<br />
<strong>Arbeitszeugnisse</strong> <strong>in</strong> <strong>Theorie</strong> <strong>und</strong> <strong>Praxis</strong>.doc - 17 - © <strong>hr</strong> <strong>TEAM</strong>
9. Conclusio<br />
Obwohl der Untersuchungsbereich <strong>Arbeitszeugnisse</strong> im deutschen Arbeitsrecht<br />
<strong>und</strong> durch Gerichtsurteile e<strong>in</strong>deutig geregelt ist, stellt sich die Abfassung von <strong>Arbeitszeugnisse</strong>n<br />
<strong>in</strong> der <strong>Praxis</strong> als doch problematisch dar. Die Zeugnissprache<br />
gibt es, genauso s<strong>in</strong>d die Anforderungen an Form <strong>und</strong> Inhalt klar def<strong>in</strong>iert <strong>und</strong><br />
auch gr<strong>und</strong>sätzlich transparent. Die Probleme ergeben sich jedoch <strong>in</strong> der <strong>Praxis</strong>.<br />
Der unterschiedliche Kenntnisstand über die Zeugnissprache <strong>und</strong> der teilweise<br />
problematische Umgang mit der Pflicht zur Zeugniserteilung <strong>in</strong> vielen Unternehmen,<br />
lassen die Aussagekraft von <strong>Arbeitszeugnisse</strong>n vielfach als fraglich ersche<strong>in</strong>en.<br />
Zur Bewerberbeurteilung, dem wichtigsten E<strong>in</strong>satzgebiet, haben <strong>Arbeitszeugnisse</strong><br />
nur e<strong>in</strong>e e<strong>in</strong>gesc<strong>hr</strong>änkte Aussagekraft. Vielme<strong>hr</strong> empfiehlt es sich, gute wie<br />
schlechte Zeugnisse beim Bewerber genau zu h<strong>in</strong>terfragen <strong>und</strong> die Entscheidung<br />
über e<strong>in</strong>e mögliche Zusammenarbeit auf den E<strong>in</strong>satz eignungsdiagnostischer<br />
Verfa<strong>hr</strong>en zu begründen. Hierzu empfehlen sich Methoden wie die Lebenslaufanalyse,<br />
strukturierte Bewerbergespräche, Assessment Center oder Management<br />
Audits.<br />
<strong>Arbeitszeugnisse</strong> <strong>in</strong> <strong>Theorie</strong> <strong>und</strong> <strong>Praxis</strong>.doc - 18 - © <strong>hr</strong> <strong>TEAM</strong>
Literaturverzeichnis<br />
Arbeitsgesetze; 58. Auflage; München 2000<br />
Huber, G.; Das Arbeitszeugnis <strong>in</strong> Recht <strong>und</strong> <strong>Praxis</strong>; München 1995<br />
Kador, F. J.; <strong>Arbeitszeugnisse</strong> richtig lesen – richtig formulieren; Freiburg 1992<br />
Schaub, G.; Arbeitsrecht von A – Z; München 2001<br />
Schleßmann, H.; Das Arbeitszeugnis; Heidelberg 1992<br />
Schulz, G.; Alles über <strong>Arbeitszeugnisse</strong>; München 2000<br />
Siewert, H. H.; <strong>Arbeitszeugnisse</strong>, München 1992<br />
Weuster, A.; Personalauswahl <strong>und</strong> Personalbeurteilung mit <strong>Arbeitszeugnisse</strong>n.<br />
Forschungsergebnisse <strong>und</strong> <strong>Praxis</strong>empfehlungen; Gött<strong>in</strong>gen 1994<br />
Dipl.-oec. Andreas Werner<br />
Geschäftsfü<strong>hr</strong>er<br />
Horst Rückle Team GmbH<br />
Rö<strong>hr</strong>er Weg 7<br />
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