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Leitfaden Fahrrad-Hauptrouten

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<strong>Leitfaden</strong> <strong>Fahrrad</strong>-<strong>Hauptrouten</strong><br />

Begriff "<strong>Fahrrad</strong>-Hauptroute"<br />

Als <strong>Fahrrad</strong>-Hauptroute gilt eine gemeindeübergreifende Radverbindung mit bereits hohem<br />

Radverkehrsaufkommen und/oder hohem Radverkehrspotential. Die <strong>Fahrrad</strong>-Hauptroute<br />

• ist eine hochrangige, leistungsfähige Radverkehrsinfrastruktur,<br />

• weist eine hohe Fahrqualität auf,<br />

• ermöglicht ein schnelles, umwegfreies, gleichmäßiges, kräftesparendes und<br />

komfortables Vorankommen,<br />

• verbindet Quellen und Ziele in zumindest zwei oder mehreren Gemeinden<br />

Planungskriterien:<br />

• Grundlage der Planungen bilden die gesetzlichen Regelungen (insbesondere die<br />

Straßenverkehrsordnung und das Oö. Straßengesetz) sowie die RVS 03.02.13<br />

Radverkehr v. 1.3.2011<br />

• Die <strong>Fahrrad</strong>-Hauptroute wird außerorts hauptsächlich nach dem Trennprinzip (d.h.<br />

Radweg oder Radfahrstreifen) gestaltet bzw. im untergeordneten Straßennetz<br />

geführt. Das Mischprinzip Rad- u. Kfz-Verkehr ist bei geringen Kfz-Belastungen (DTV<br />

< 2.000 Kfz/24h) und entsprechenden Kfz-Geschwindigkeiten (V 85 < 80 km/h)<br />

zulässig, ebenso bei Fußgänger- und Radverkehr, wenn ein gemischter Geh- und<br />

Radweg sehr geringe Fußgängerfrequenz aufweist und nicht ausreichend<br />

Verkehrsraum für eine getrennte Führung zur Verfügung steht.<br />

• Innerorts ist das Radfahren auf der Fahrbahn anzustreben, je nach Kfz-<br />

Geschwindigkeiten und –Verkehrsstärken Mischverkehr (z.B. in 30 km/h-Zonen),<br />

Mehrzweckstreifen oder Radfahrstreifen.<br />

• Anwendung des Misch- und Trennprinzips (aus RVS 03.02.13. Radverkehr, FSV)<br />

1


• Hier wird besonders auf das Kapitel 8.2.3. Radfahren im Mischverkehr ohne spezielle<br />

Maßnahmen der RVS 03.03.13. Radverkehr, FSV hingewiesen:<br />

Übergeordnetes Straßennetz:<br />

Grundsätzlich ist auf allen Straßen, auf denen Radverkehr zulässig ist, die aber keine<br />

Radfahranlagen aufweisen, der Radverkehr im Mischverkehr zu führen. Im<br />

übergeordneten Straßennetz sowie auf stark befahrenen Straßen im Freiland ist in<br />

der Regel die Anlage von Radwegen oder Radfahrstreifen dem Mischprinzip<br />

vorzuziehen. Wenn dies nicht umsetzbar ist, können durch Verringerung der Kfz-<br />

Geschwindigkeit oder der Verkehrsstärke bessere Rahmenbedingungen für den<br />

Radverkehr im Mischverkehr erreicht werden. Es ist zu beachten, dass statt einer<br />

Führung im Mischverkehr ohne Maßnahmen in vielen Fällen auch die Markierung von<br />

Mehrzweckstreifen möglich ist. Zumindest eine abschnittsweise Markierung von<br />

Mehrzweckstreifen (z.B. Kreuzungszufahrt) ist in Betracht zu ziehen.<br />

Untergeordnetes Straßennetz:<br />

Anlieger- und Sammelstraßen im Ortsgebiet haben die Verbindungs- und<br />

Sammelrouten des Radverkehrs sowie die Flächenerschließung zu gewährleisten. Im<br />

Gegensatz zu den Haupt- und Hochleistungsstraßen sind getrennte Radfahranlagen<br />

im untergeordneten Netz nur in Ausnahmefällen angebracht.<br />

Der Radverkehr im untergeordneten Netz hat im Mischverkehr ohne eigene<br />

Radfahranlage auf verkehrsberuhigten Straßen abzulaufen (z.B. 30 km/h-Zone).<br />

Hauptradrouten im untergeordneten Netz können ohne getrennte Radfahranlage<br />

durch Bevorrangung bei Kreuzungen mit anderen Nebenstraßen sowie Zu- und<br />

Durchfahrtsbeschränkungen für den Kfz-Verkehr ein erhöhtes Komfort- und<br />

Attraktivitätsniveau für den Radverkehr bieten.<br />

• Das Führungsprinzip der Hauptradroute soll über längere Strecken homogen sein<br />

• Eine Projektierungsgeschwindigkeit von 30 km/h im Streckenbereich ist anzustreben.<br />

Dieses Kriterium sollte aufgrund des verstärkten Einsatzes von Elektrofahrrädern<br />

berücksichtigt werden, weiters sind auf längeren Strecken vermehrt sportliche<br />

Radfahrer und Radfahrerinnen unterwegs, die auch ihre Alltagswege, beispielsweise<br />

die Radfahrt in die Arbeit mit höheren Geschwindigkeiten zurücklegen.<br />

• Die für Radfahranlagen vorgesehenen Regelbreiten sind einzuhalten. Mindestbreiten<br />

sind nur bei beengten Verhältnissen auf kurzen Abschnitten zulässig.<br />

Radfahranlage Regelbreite Mindestbreite<br />

Einrichtungsradweg 2,00 bis 1,60 m 1,00 m<br />

Zweirichtungsradweg 3,00 m 2,00 m<br />

Radfahrstreifen neben<br />

Bordstein<br />

1,50 m (V 85 < 50 km/h)<br />

1,75 m (V 85 > 50 km/h)<br />

1,25 m (V 85 < 50 km/h)<br />

1,50 m (V 85 > 50 km/h)<br />

Radfahrstreifen neben<br />

Längsparkstreifen<br />

1,75 m (V 85 < 50 km/h)<br />

2,25 m (V 85 > 50 km/h)<br />

1,50 m (V 85 < 50 km/h)<br />

2,00 m (V 85 > 50 km/h)<br />

Mehrzweckstreifen neben 1,50 m 1,25 m<br />

Bordstein<br />

Mehrzweckstreifen neben 1,75 m 1,50 m<br />

Längsparkstreifen<br />

Gemischter Geh- und<br />

Radweg<br />

3,00 m 2,50 m<br />

2


• Die für Radfahranlagen vorgesehenen angrenzenden Schutzstreifen sind in der<br />

angeführten Breite vorzusehen (zur Fahrbahn 0,5 m, zu abgestellten Fahrzeugen<br />

0,75 m, im Freilandbereich 1,00 m)<br />

• Steigungen über 3 % sind nach Möglichkeit zu vermeiden. Nachstehend die max.<br />

empfohlenen Längen für höherer Steigungen aus RVS 03.02.13. Radverkehr, FSV<br />

• Knotenpunkte sind nach folgende Prinzipien zu gestalten, um die Sicherheit und den<br />

Komfort für Radfahrer/-innen bei Schnittstellen von Radfahranlagen mit<br />

Verkehrsflächen des übrigen Fahrzeugverkehrs zu gewährleisten (siehe dazu auch<br />

RVS 03.02.13 Radverkehr, FSV, Kapitel 9:<br />

o Guter Sichtkontakt und räumliche Nähe zwischen Radfahranlage und parallel<br />

geführten Fahrstreifen ab einer Entfernung von 20 m vor dem Knotenpunkt.<br />

Ein Verparken von Radfahranlagen und Sichtfeldern ist besonders vor<br />

Knotenpunkten zu verhindern.<br />

o Geradlinige Führung des Radverkehrs im unmittelbaren Bereich vor<br />

Knotenpunkten (die letzten 10 m), um Missverständnisse bezüglich der<br />

Richtungswahl der Radfahrer/-innen zu vermeiden.<br />

o Auf Knotenpunkten mit Radfahranlagen soll der Vorrang eindeutig geregelt<br />

werden. Anzustreben sind gleiche Vorrangverhältnisse für Radfahranlage und<br />

parallele Fahrbahn.<br />

o Ausführung der Radfahranlagen möglichst im Einrichtungsprinzip mit<br />

Kennzeichnung durch Richtungspfeile.<br />

o Angehobenes Fahrbahnniveau an den Knotenpunkten oder Überleitung in<br />

Fahrbahnniveau mittels flacher Auf- und Abfahrtsrampen.<br />

o Einfärben von Deckschichten in Konfliktbereichen<br />

o Anordnung von Absenkungen und Haltelinien vor eventuellen<br />

Fußgängerquerungsstellen, um Konflikte zwischen wartenden Radfahrer/-<br />

innen und querenden Fußgänger/-innen zu vermeiden. Ergänzende<br />

Einfärbungen der Deckschicht der Radfahranlage an besonders<br />

unübersichtlichen oder gefährlichen Stellen.<br />

3


• Vorgezogene Haltelinien, aufgeweitete Radfahrstreifen, eigene Abbiegespuren und<br />

radfahrfreundliche Ampelsteuerung (z.B. 2 – 3 Sekunden Vorgrün, grüne Welle bei<br />

20 km/h) sind nach Möglichkeit einzuplanen<br />

• Eine umwegfreie Führung, Bevorrangung an Kreuzungen mit untergeordneten<br />

Straßen sowie Überholmöglichkeit auf der Anlage sind vorzusehen.<br />

• In der RVS 03.02.13 Radverkehr ist unter Punkt 9.3.2. angeführt, dass Vorrang für<br />

den Radverkehr bei Kreuzungen von Hauptradrouten mit untergeordneten Straßen<br />

verwirklicht werden soll. Ist die Radverkehrsanlage als Radweg beschildert, kann sie<br />

mittels Radfahrerüberfahrt über die Fahrbahn geführt werden, bei anderen Wegen ist<br />

der Vorrang durch die Verkehrszeichen "Vorrang geben" oder "Halt" für den<br />

Querverkehr zu verdeutlichen. Die Richtlinie sieht hier weitere mögliche Maßnahmen<br />

wie das Anheben der Radverkehrsanlage über Fahrbahnniveau,<br />

Bodenmarkierungen, gelbe Blinklichter, etc. vor.<br />

Anmerkung:<br />

Die Straßenverkehrsordnung sieht im § 19, Abs. 6 vor, dass Fahrzeuge im fließenden<br />

Verkehr den Vorrang gegenüber Fahrzeugen haben, die von Nebenfahrbahnen, von<br />

Fußgängerzonen, von Wohnstraßen, von Haus- oder Grundstücksausfahrten, von<br />

Garagen, von Parkplätzen, von Tankstellen, von Feldwegen oder dgl. kommen.<br />

• Der Belag ist staubfrei und winterdiensttauglich ausgeführt. Er weist eine geringe<br />

Rauheit und hohe Griffigkeit auf. Unebenheiten werden vermieden bzw. rasch<br />

behoben (z.B. zu tief gesetzte Kanaldeckel, Frostaufbrüche)<br />

• Eine Beleuchtung ist anzustreben.<br />

• Eine zielorientierte Wegweisung, die einheitlich, leicht auffindbar, rechzeitig<br />

erkennbar und gut lesbar ist, ist vorzusehen. Bodenmarkierungen können eine gute<br />

Lösung bzw. Ergänzung darstellen.<br />

• Die Radinfrastruktur für den stehenden Radverkehr ist entlang der <strong>Fahrrad</strong>-<br />

Hauptroute zu erheben und eine Prioritätenliste für die Verbesserung der<br />

quantitativen und qualitativen Ausstattung mit Radabstellanlagen und eventuellen<br />

Radservicepunkten (Schlauchomat, Luftpumpe, Werkzeug, ...) ist zu erstellen. Die<br />

Anbindung an den öffentlichen Verkehr ist speziell zu beachten.<br />

• Die Radinfrastruktur bei Unternehmungen mit einer höheren Anzahl an Bediensteten<br />

ist in den Konzepten mit zu berücksichtigen.<br />

Themenfelder Infrastruktur – Bewusstseinsbildung - Rahmenbedingungen<br />

Eine gute Radverkehrsinfrastruktur im Sinne der oben angeführten Kriterien ist eine der<br />

Voraussetzungen dafür, das Kfz-Benutzer/-innen vermehrt auf das <strong>Fahrrad</strong> umsteigen. Diese<br />

Investitionen zahlen sich umso mehr in Form von steigenden Radverkehrsanteilen aus, je<br />

mehr auch in den Handlungsfeldern Rahmenbedingungen und Bewusstseinsbildung getan<br />

wird.<br />

4


Mindestmaßnahmen sind:<br />

• Gemeinde-Radverkehrsbeauftragte werden eingerichtet und im Wege der<br />

Gemeindemedien (Amtsblatt, Internet, etc.) bekannt gemacht. Sie sorgen jedenfalls<br />

dafür, dass die Qualitätsansprüche für die <strong>Fahrrad</strong>-<strong>Hauptrouten</strong> eingehalten werden.<br />

• <strong>Fahrrad</strong>-<strong>Hauptrouten</strong> werden speziell ausgewiesen.<br />

• Der Fahrbahnbelag wird z.B. nach Bau- oder Ausbesserungsarbeiten besonders<br />

sorgfältig repariert, sodass keine für den Radverkehr störende Kanten entstehen.<br />

• <strong>Fahrrad</strong>-<strong>Hauptrouten</strong> werden bevorzugt behandelt hinsichtlich notwendiger<br />

Erhaltungs- und Reinigungsarbeiten bzw. des Winterdienstes.<br />

• <strong>Fahrrad</strong>-<strong>Hauptrouten</strong> werden speziell beworben (in Gemeindemedien, bei<br />

Veranstaltungen, etc.)<br />

• Zählungen des Radverkehrsaufkommens vor und nach der Gestaltung als <strong>Fahrrad</strong>-<br />

Hauptroute veranlassen.<br />

Darüber hinaus empfehlenswerte Maßnahmen:<br />

• Berücksichtigung von <strong>Fahrrad</strong>-<strong>Hauptrouten</strong> bei Widmungen (z.B. Anbindung von<br />

Siedlungsgebieten optimieren, zeitliche Erreichbarkeiten bei neu zu widmenden<br />

Gebieten definieren)<br />

• Im Sinne eines Mobilitätsmanagements Betriebe, Bildungs- und Freizeiteinrichtungen<br />

sowie Geschäfte kontaktieren und über die verbesserten Möglichkeiten des<br />

Radfahrens in die Arbeit, zur Schule, zum Einkaufen und zu Freizeitaktivitäten<br />

informieren<br />

• Öffentlichkeitswirksame Aktivitäten wie "Radfahrer/-innen werden geblitzt",<br />

"Radfahrer/-innen des Monats", "Radlerfrühstück", "Kilometersammeln", etc. im<br />

Rahmen von Aktionstagen, z.B. Europäische Mobilitätswoche, Weltumwelttag, etc.<br />

organisieren.<br />

Linz, März 2012<br />

Christian Hummer<br />

Radverkehrsbeauftragter des Landes OÖ.<br />

Abt. Gesamtverkehrsplanung u. öffentlicher Verkehr<br />

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