Allgemeine Baubeschreibung - Speckmann Immobilien
Allgemeine Baubeschreibung - Speckmann Immobilien
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Team Massivhaus GmbH<br />
Hollerstraße 128<br />
24782 Büdelsdorf<br />
Telefon: 04331 / 33110 – 0<br />
Telefax: 04331 / 33110 – 9<br />
3. Planung<br />
Baugenehmigung u. Statik: Die Bauherren beschaffen Team Massivhaus alle für den Bauantrag<br />
erforderlichen Unterlagen: z.B. Flurkarte, Bebauungsplan sowie Angaben über das Baugrundstück.<br />
Für diesen und weitere Arbeitsschritte erhalten die Bauherren von Team Massivhaus Checklisten die<br />
Sie in den jeweiligen Bearbeitungsphasen begleiten. Team Massivhaus erstellt für einen Haustyp den<br />
Bauantrag mit allen erforderlichen Bauzeichnungen sowie allen notwendigen Berechnungen<br />
einschließlich der erforderlichen Statik und der Wärmeschutzberechnung. Änderungen, die nach<br />
Vertragsabschluss bekannt werden, z.B. Forderungen des Bezirksschornsteinfegers, Auflagen der<br />
Baugenehmigung oder des Prüfstatikers etc. und die Kosten für alle hierfür zu beschaffenden<br />
Unterlagen, die zur Fertigstellung des Bauantrages erforderlich sind, sind durch die Bauherren zu<br />
erbringen. Werden nach Eingang der Baugenehmigung Änderungen des Grundrisses auf<br />
Bauherrenwunsch veranlasst, so sind diese gesondert von den Bauherren zu vergüten. Die Gebühren<br />
der Baubehörde für die Baugenehmigung richtet die Genehmigungsbehörde direkt an die Bauherren.<br />
Diese sind nicht im Kaufpreis enthalten.<br />
Grundriss und Wohnfläche: Die Grundriss-Aufteilung kann ohne Aufpreis frei nach den Wünschen<br />
der Bauherren verändert werden. Als Leistungsumfang hierfür gilt der Haustyp, die Wohnfläche,<br />
Ausstattung, Fliesenfläche, Raumanzahl und die Anzahl und Art der Fenster des jeweiligen als<br />
Berechnungsgrundlage verwendeten Kataloghauses. Reduzierung von Flächen und Abmessungen<br />
durch Extraleistungen wie z.B. Schornsteine, zusätzliche Wände, Verringerung der Dachneigung,<br />
Schächte und Verkleidungen für Lüftungsanlagen usw. werden von Team Massivhaus nicht durch<br />
zusätzliche Flächen ausgeglichen. Dies gilt auch für planungsrechtliche Auflagen, statisch notwendige<br />
Änderungen oder Anforderungen des Bebauungsplanes. Sollte es in seltenen Fällen aus statischen<br />
Gründen z.B. extrem große Fensteröffnungen, durch Wegfall von aussteifenden Wänden oder wegen<br />
sehr großer Spannweiten, zu statischen Mehraufwendungen kommen, so sind diese separat zu<br />
vereinbaren und zu vergüten.<br />
Je nach Wunsch der Bauherren erhält jedes Haus eine HWR-Tür und eine offene oder geschlossene<br />
Küche bei Bedarf mit einer Standard-Innentür. Diese Leistungspunkte werden nicht zusätzlich in<br />
Rechnung gestellt oder gutgeschrieben.<br />
4. EnEV 2009 und EEWärmeG<br />
Für Gebäude und deren Anlagentechnik gilt ab 1. Oktober 2009 die überarbeitete und verschärfte<br />
Energieeinsparverordnung (EnEV 2009). Diese Verordnung verlangt von Ihnen als Bauherren, sich ein<br />
Haus mit sehr niedrigem Jahres-Primärenergiebedarf bauen zu lassen. Des Weiteren sind zu<br />
errichtende Wohngebäude so auszuführen, dass der Höchstwert des spezifischen, auf die<br />
wärmeübertragende Umfassungsfläche bezogenen Transmissionswärmeverlust nicht überschritten<br />
wird.<br />
Vereinfacht gesagt: Die Gebäudeaußenhülle darf nur noch extrem wenig Wärmeverluste zulassen.<br />
Diese Anforderungen werden durch Luftdichtigkeit des Gebäudes und zusätzliche Dämmung erfüllt.<br />
Zu errichtende Gebäude sind so auszuführen, dass der zum Zwecke der Gesundheit und Beheizung<br />
erforderliche Mindestluftwechsel sichergestellt ist. Team Massivhaus empfiehlt den Einbau einer<br />
kontrollierten Be- und Entlüftungsanlage. Sollte entgegen dieser Empfehlung auf eine solche Anlage<br />
verzichtet werden, ist durch täglich mehrfache Fensterlüftung der Mindestluftwechsel<br />
sicherzustellen. Sollten auf Grund von Anforderungen des sommerlichen Wärmeschutzes zusätzliche<br />
(Stand: 01.01.2014) Seite 2 von 16