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BVI 02/2013 - BVI Magazin

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<strong>BVI</strong>-Verwalter<br />

Mit leerem Magen kann man nicht<br />

denken – deswegen führten sich<br />

die Verwalter vor den Informationen<br />

erst einmal das Frühstück<br />

zu Gemüte.<br />

Fotos: Hausverwaltung Brückner GmbH<br />

<strong>BVI</strong>-Verwalter<br />

Erfolgreiches Beiratsseminar der GRUVA<br />

Fachwissen für eine gemeinsame Verwaltungsarbeit<br />

In Bayern heißt der Stammtisch<br />

Verwalterfrühstück<br />

Aktuelle Informationen zu SEPA und Rauchwarnmeldern<br />

Der Landesbeauftragte Werner Brückner lud die bayerischen Verwalterkollegen am 27. Februar<br />

zu einem Verwalterfrühstück ins Hotel Maritim nach Nürnberg ein. Neben dem Erfahrungsaustausch<br />

unter Kollegen standen die Themen SEPA und Rauchwarnmelder auf dem<br />

Programm.<br />

Der vereinheitlichte europäische Zahlungsverkehr,<br />

bekannt unter dem Namen SEPA,<br />

berührt spätestens ab Februar 2014 alle<br />

Verwalter. Von da an sind nur noch SEPA-<br />

Zahlungen möglich. Andreas Buchheim von<br />

der Hausbank München erläutert in seinem<br />

Vortrag ausführlich die SEPA-Systematik<br />

und die notwendigen Vorbereitungen, die<br />

Verwalter zu treffen haben. Die Umwandlung<br />

der schriftlichen Einverständnisse zu<br />

Lastschrifteneinzügen in sogenannte Mandate<br />

muss ebenso angestoßen werden wie<br />

die Umwandlung der Bankverbindungen in<br />

IBAN und BIC. Zwingend ist auch, dass der<br />

Verwalter eine Gläubiger-Identifikationsnummer<br />

(CI) einholt. Diese CI ist bei der Bundesbank<br />

zu beantragen.<br />

Die Einführung der Zahlungsweise nach<br />

SEPA sollte möglichst im Laufe dieses Jahres<br />

und nicht erst ab dem 1. Februar 2014 erfolgen.<br />

Die Informationen zu diesem Thema an<br />

die Eigentümer sollten möglichst einfach gestaltet<br />

und auf den Versammlungen oder im<br />

Protokoll mitgeteilt werden,<br />

empfiehlt Werner Brückner,<br />

Foto: Techem Energy Services GmbH<br />

In Bayern sind bis zum 31.12.2017<br />

alle Wohnungen mit Rauchwarnmeldern<br />

auszustatten.<br />

der Landesbeauftragte des <strong>BVI</strong>-Landesverbandes<br />

Bayern. Die vorhandenen Lastschrifteinzüge<br />

sollten als bereits erfolgte<br />

Mandate gewertet werden, so dass eine neue<br />

Mandatseinholung bei den Eigentümern<br />

unterbleiben kann.<br />

Ungeklärte Rechtslage bei<br />

Rauchwarnmeldern<br />

Rauchwarnmelder – alles andere als sicher,<br />

zumindest was die Rechtsprechung anbelangt.<br />

Herman Eckert von der Techem<br />

Energy Services GmbH bezieht sich in seinem<br />

Vortrag auf die Änderung der bayerischen<br />

Bauordnung in Art. 47 Abs. 4, seit dem<br />

1. November 2011 Gültigkeit hat. Die Änderung<br />

fordert für Neubauten ab sofort und für<br />

Wohnungen in Bestandsbauten spätestens ab<br />

1. Januar 2018 Rauchwarnmelder in Schlafzimmern,<br />

Kinderzimmern und Fluchtwegen<br />

wie Fluren. Diese können als Einzelmodelle<br />

oder als vernetzte Meldeketten in den Wohnungen<br />

installiert werden. Wichtig ist dabei<br />

die regelmäßige Durchführung<br />

einer Funktionskontrolle. Sowohl<br />

die Montage als auch<br />

die Wartung können von<br />

der Techem Energy Services<br />

GmbH übernommen<br />

werden. Techem hat ein<br />

Modell entwickelt, bei<br />

Techem übernimmt die Installation und Wartung von Rauchwarnmeldern.<br />

dem das Betreten der Wohnung zum Zweck<br />

der Kontrolle und Wartung von Rauchwarnmeldern<br />

entfällt.<br />

Bayern ist eines der letzten Bundesländer,<br />

in welchem der Einbau von Rauchwarnmeldern<br />

zur Pflicht geworden ist. Rechtsprechung<br />

hierzu ist aus dem bayerischen<br />

Raum noch nicht existent. Johannes Drabek,<br />

Rechtsanwalt aus Nürnberg, bezieht sich deshalb<br />

auf die in anderen Bundesländern entstandene<br />

Rechtsprechung und auf ein noch<br />

unveröffentlichtes Urteil des Bundesgerichtshofs<br />

vom 8. Februar <strong>2013</strong>. In der bayerischen<br />

Bauordnung werden Eigentümer, keine Verwalter<br />

oder Eigentümergemeinschaften angesprochen.<br />

Für den Verwalter, der nur für<br />

das gemeinschaftliche Eigentum zuständig<br />

ist, steht bei weitem noch nicht fest, ob und<br />

inwieweit er für die Montage und Wartung<br />

der Geräte herangezogen werden kann. Da<br />

die Pflicht zum Einbau der Rauchwarnmelder<br />

erst ab dem 1. Januar 2018 besteht,<br />

sollte die Entwicklung der Rechtsprechung in<br />

den nächsten Jahren abgewartet werden.<br />

Beide Themen wurden auf dem sehr gut besuchten<br />

Verwalterfrühstück zwischen den Teilnehmern<br />

und Referenten interessiert und leidenschaftlich<br />

diskutiert wurden. Während in<br />

Bezug auf die Rauchwarnmelder noch einige<br />

Jahre abgewartet werden kann, ist hinsichtlich<br />

der Umstellung auf den SEPA-Zahlungsverkehr<br />

Eile geboten.<br />

Werner Brückner<br />

info@hausverwaltung-brueckner.de<br />

Beiräte und Verwalter an einem Tisch – so entsteht eine erfolgreiche Zusammenarbeit.<br />

Zum siebten Mal lud die GRUVA Grundverwaltung<br />

GmbH ihre Verwaltungsbeiräte<br />

und weitere Interessenten zu einem Halbtagesseminar<br />

in den Konferenzbereich der<br />

Handwerkskammer Düsseldorf ein. Der<br />

Einladung folgten trotz eisiger Temperaturen<br />

erstmals über 200 Teilnehmer, die von der<br />

Themenvielfalt begeistert waren.<br />

Martina Vetter, die in Düsseldorf eine eigene<br />

Praxis für Psychotherapie und Coaching<br />

führt und kürzlich im Haufe-Verlag das<br />

Fachbuch „Souveräner Umgang mit Immobilieneigentümern“<br />

veröffentlicht hat, hielt<br />

das erste Referat des Tages. Sie kennt nicht<br />

nur die Sorgen und Nöte des Berufsstandes,<br />

sondern auch der Kunden, wie die positiven<br />

Reaktionen auf ihren Vortrag „Stress –<br />

Bewältigungs- und Vermeidungsstrategien<br />

im Alltag“ bewiesen.<br />

Im Anschluss erfolgte die juristische Aufarbeitung<br />

des Themas „Der Verwaltungsbeirat<br />

im Wohnungseigentum – Rechte und<br />

Pflichten“ durch den bundesweit bekannten<br />

WEG-Rechtsanwalt Rüdiger Fritsch aus<br />

Solingen. Er veranschaulichte, dass der<br />

Beirat nur Kontrollpflichten, nicht aber<br />

Weisungsbefugnis gegenüber dem Verwalter<br />

hat, und erwähnte, dass die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung<br />

für Beiräte<br />

sinnvoll ist, aber nur bei fahrlässigem Verschulden<br />

wirksam wird.<br />

Heinz F. Fricke, Geschäftsführer der Objectus<br />

GmbH aus Norderstedt, wusste über die auch<br />

für Nordrhein-Westfalen anstehende Verpflichtung<br />

zur fachgerechten Installation<br />

von Rauchwarnmeldern und die noch<br />

schwelende Zuständigkeit für die regelmäßigen<br />

Wartungen und Sichtprüfungen zu<br />

berichten.<br />

Vor der Pause, in der sich die Teilnehmer<br />

bei Erfrischungen und Finger-Food austauschen<br />

und bei den Fachausstellern informieren<br />

konnten, wurde ein kurzer Film<br />

über die Arbeit der Firma MisoTec gezeigt,<br />

die als Fassadenkletterer fachgerecht Malerarbeiten<br />

ausführt und dadurch Gerüstkosten<br />

einspart. Die Pause selbst wurde für viele<br />

fachliche Gespräche mit Mitarbeitern der<br />

GRUVA GmbH und Ausstellern genutzt. Im<br />

großen Foyer der Handwerkskammer unterhielten<br />

neben den Abdichtungsexperten<br />

Westwood/Jung, der Wärmemessdienstfirma<br />

Brunata, dem Graffiti-Entferner Exuweg,<br />

dem Spezialisten für Rohrreinigung und<br />

-sanierung Löhnert, der Firma Junkers/<br />

Bosch, das Aufzugplanungsbüro LiftConsulting<br />

sowie der Kabelbetreiber Unitymedia<br />

Informationsstände.<br />

Nach der Pause erläuterte Siegbert Kommer<br />

als Brunata-Vertreter die Sonderprobleme<br />

bei Heizungssystemen und alten Heizkörpern<br />

und gab Entscheidungshilfen für neuere<br />

Fotos: GRUVA Grundverwaltung<br />

Eine abwechslungsreiche Fachausstellung begleitete das<br />

Beiratsseminar in der Handwerkskammer in Düsseldorf.<br />

Messsysteme. Sehr informativ und lebendig<br />

war auch der Vortrag von Dipl.-Ing. Bernd<br />

Espeter vom gleichnamigen Planungsbüro<br />

aus Kaarst. Er gab Tipps zum Energiesparen,<br />

eine Kostengegenüberstellung bei Umstellung<br />

auf andere Heizsysteme wie Öl, Gas<br />

oder regenerative Energien und die Empfehlung,<br />

bei einer Erneuerung der Heizungsanlage<br />

auf einen Brennwertkessel zu setzen.<br />

Rechtsanwalt Fritsch informierte abschließend<br />

über aktuelle rechtliche WEG-Probleme<br />

zur Heizkostenabrechnung, zur Trinkwasseruntersuchung,<br />

der Laufzeit von Energieausweisen<br />

und der Mietrechtsreform.<br />

Ein Dankeschön gilt allen Referenten,<br />

Ausstellern und Mitarbeitern der GRUVA<br />

Grundverwaltung GmbH, dem Caterer Herrn<br />

Rajkovic, der in Kaarst bei Düsseldorf das<br />

internationale Restaurant „Alte Zeit“ betreibt,<br />

sowie den Damen und Herrren der Handwerkskammer,<br />

die zum Gelingen der Veranstaltung<br />

beitrugen. Der positive Verlauf<br />

der Veranstaltung veranlasste die GRUVA-<br />

Geschäftsführer Gerd Breder und Thomas A.<br />

Vetter zu dem Versprechen, schon jetzt mit<br />

der Planung des nächsten Beiratsseminars zu<br />

beginnen.<br />

Thomas A. Vetter<br />

vetter@gruva.de<br />

Seite 12 <strong>BVI</strong>-<strong>Magazin</strong> <strong>02</strong>-<strong>2013</strong> <strong>BVI</strong>-<strong>Magazin</strong> <strong>02</strong>-<strong>2013</strong> Seite 13

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