Sitzung vom 14.02.2008 (66 KB) - .PDF - Gemeinde Wilhering
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Sitzung vom 14.02.2008 (66 KB) - .PDF - Gemeinde Wilhering
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<strong>Sitzung</strong> des <strong>Gemeinde</strong>rates der Marktgemeinde <strong>Wilhering</strong><br />
Tag: 14. 02. 2008<br />
Beginn:<br />
19.00 Uhr<br />
Vorsitz:<br />
LAbg. Bgm. Mario Mühlböck<br />
Amtsleiter:<br />
Schriftführer:<br />
Rudolf Holzbauer<br />
Johann Hofer, MBA<br />
Tagesordnung:<br />
1. Bürgerfragestunde;<br />
2. Berichte des Bürgermeisters;<br />
3. Ausgliederung an die „Verein zur Förderung der Infrastruktur der Marktgemeinde <strong>Wilhering</strong> &<br />
Co KG“ zur Errichtung und Verwaltung der Gebäudeinfrastruktur von Feuerwehrhäusern:<br />
a.) Aufgabenübertragung auf einen ausgegliederten Rechtsträger<br />
b.) Beschluss über die Anschaffung von ca. 4.000 m² aus dem Grundstück Nr.<br />
551/1, KG <strong>Wilhering</strong>, Eigentümer Stift <strong>Wilhering</strong> durch die KG sowie über<br />
die Übertragung des Grundstückes 802/3 und .230, KG Schönering<br />
(Grundstück mit Feuerwehrhaus der FF Schönering) an die KG<br />
c.)<br />
d.)<br />
Beschluss über die künftige Nutzung des Feuerwehrhauses<br />
Weitere Beschlussfassung:<br />
1. Einbringung von Finanzmitteln<br />
2. Eigenleistungen der <strong>Gemeinde</strong><br />
3. Weitere Aufgabenübertragung<br />
4. Beauftragung zur Abwicklung eines Architektenwettbewerbes für den Neubau des<br />
Feuerwehrhauses der FF <strong>Wilhering</strong> und FF Edramsberg;<br />
5. Verwendung der Finanzzuweisung des Bundes gem. § 20 FAG für die Förderung von<br />
öffentlichen Personennahverkehrsunternehmen;<br />
6. Auflassung und Rückübereignung des öffentlichen Gutes Parzelle 774/11 (411 m²) an die<br />
EBS Wohnungsgesellschaft, Linz, Ziegeleistraße 37, infolge Änderung des Bebauungsplanes;<br />
Abschluss eines Vertrages und Erlassung einer Verordnung;<br />
7. Wohnungsvergabe Kürnbergstraße 11, EG, Tür 2, 77,15 m²;<br />
8. Wohnungsvergabe Kürnbergstraße 15, 1. Stock, Tür 4, 77,15 m²;<br />
9. Örtliches Entwicklungskonzept Nr. 1 – 10. Änderung „Moser“ und Flächenwidmungsplan Nr. 4<br />
– 29. Änderung „Jakob Moser“ – Grundsatzbeschluss;<br />
10. Flächenwidmungsplan Nr. 4 – 30. Änderung „Schrammel Günter“ – Grundsatzbeschluss;<br />
11. Flächenwidmungsplan Nr. 3 – 25. Änderung „Mag. Gebetsroither“ – Beschlussfassung nach<br />
durchgeführtem Verfahren;<br />
12. Bebauungsplan Nr. 63 – 3. Änderung „Uwe Bornmann“ – Beschlussfassung nach<br />
durchgeführtem Verfahren;<br />
13. Änderung des Baulandsicherungsvertrages hinsichtlich Punkt V (Übertragung von<br />
Grundstücken an Verwandte 2. Grades);<br />
14. Zustimmung zum Beitritt zum Baulandsicherungsvertrag von Herrn Thomas Feitzlmaier durch<br />
Herrn Andreas Feitzlmaier und Abschluss eines Baulandsicherungsvertrages mit Herrn<br />
Andreas Feitzlmaier;<br />
15. Antrag der Grünen gem. § 46 Abs. 2 OÖ GemO:<br />
Es sind unter natur- und landschaftsschutzfachlicher Begleitung Maßnahmen zur Verstärkung<br />
und qualitativer Verbesserung der Grünzüge im <strong>Gemeinde</strong>gebiet zu treffen, bis hin zu<br />
Neuwidmung von Grünzügen;<br />
16. Antrag der Grünen gem. § 46 Abs. 2 OÖ GemO:<br />
Es sollen unter fachwissenschaftlicher Begleitung Maßnahmen der Landschaftspflege zur<br />
Erhaltung des kulturgeschichtlichen Erbes getroffen werden;<br />
17. Antrag der Grünen gem. § 46 Abs. 2 OÖ GemO:<br />
Es sollen unter natur- und landschaftsschutzfachlicher Begleitung die Waldflächen im<br />
<strong>Wilhering</strong>er <strong>Gemeinde</strong>gebiet als ökologisch wertvolle Gebiete festgelegt werden.<br />
Großflächige Neuaufforstungen sollen nicht durchgeführt werden, Ersatzaufforstungen nur im<br />
Rodungsfall im Nahbereich der Rodungsfläche;<br />
18. Allfälliges;
19. 15 Minuten Bürgerfragestunde<br />
Punkt 1<br />
Bürgerfragestunde<br />
Keine Wortmeldungen.<br />
Punkt 2<br />
Berichte des Bürgermeisters<br />
‣ LR Rudolf Anschober für Renaturierung Rossbach € 100.000,00<br />
‣ LH Dr. Josef Pühringer für Heimatbuch € 9.300,00 und Hofrichterhaus €<br />
450.000,00<br />
‣ Der Verein „<strong>Wilhering</strong> bewegt“ hat eine Klausur abgehalten<br />
‣ Frau Isolde Fürst wurde zur LEADER Managerin bestellt<br />
Der Bürgermeister berichtet über die <strong>Gemeinde</strong>ordnungsnovelle 2007 wie folgt:<br />
Verhandlungsschrift für <strong>Gemeinde</strong>rat:<br />
1. Reinschrift spätestens 4 Wochen nach <strong>Sitzung</strong> und Unterfertigung durch<br />
Vorsitzenden und Schriftführer<br />
und<br />
Zustellung an alle Fraktionen mit dem Hinweis dass es sich um eine nicht<br />
genehmigte Fassung handelt.<br />
Zustellung:<br />
Auf Wunsch der Fraktionen per Email<br />
2. Einwendungen so wie bisher bis zur nächsten <strong>Sitzung</strong><br />
3. Nach Genehmigung bei der nächsten <strong>Sitzung</strong> Unterschrift <strong>vom</strong> Vorsitzenden und<br />
allen Fraktionen (Protokollfertiger wie bisher entfallen).<br />
4. Zustellung der genehmigten und von allen Fraktionen unterschriebenen<br />
Verhandlungsschrift binnen einer Woche.<br />
Zustellung: Auf Wunsch der Fraktionen per Email<br />
5. Grundsätzliches zur Verhandlungsschrift:<br />
§ 54 Abs 1, Zif. 5 lautet (auch schon wie bisher): Die Verhandlungsschrift hat den<br />
wesentlichen Inhalt des Beratungsverlaufes zu enthalten, insbesondere sämtliche<br />
in der <strong>Sitzung</strong> gestellten Anträge unter Anführung der Antragsteller und der<br />
Berichterstatter, ferner die gefassten Beschlüsse und für jeden Beschluss die Art<br />
und das Ergebnis der Abstimmung.<br />
§ 54 Abs. 1a lautet: Wenn es ein Mitglied des <strong>Gemeinde</strong>rates unmittelbar nach<br />
der Abstimmung verlangt, ist seine vor der Abstimmung zum Gegenstand<br />
geäußerte abweichende Meinung in die Verhandlungsschrift aufzunehmen.<br />
Die Protokolle wurden bisher so erstellt, dass fast alle Wortmeldungen ziemlich<br />
genau wiedergegeben wurden. Das führte dazu, dass sich der Umfang der<br />
Protokolle auf bis zu 60 Seiten ausdehnte.<br />
Im Hinblick darauf, dass eine derart genaue Protokollführung gesetzlich nicht<br />
vorgesehen ist, aber im Besonderen wegen des enormen Zeitaufwandes der<br />
damit verbunden ist und im Hinblick darauf, dass die Frist zur Protokollerstellung<br />
auf vier Wochen verkürzt wurde, soll in Zukunft die Protokollierung auf die<br />
gesetzlichen Vorgaben beschränkt werden.
Es sollen in Zukunft die unterschiedlichen Standpunkte, wenn es welche gibt,<br />
herausgearbeitet und wesentliche Beweggründe zur Entscheidungsfindung<br />
festgehalten werden.<br />
Verhandlungsschrift bei GV und Ausschüssen:<br />
1. Nur mehr Beschlussprotokoll, der Beratungsverlauf wird nicht mehr protokolliert.<br />
Festgehalten wird: Berichterstatter<br />
Antragsteller<br />
Beschluss<br />
Abstimmungsergebnis<br />
Wesentlich wird sein, das Ergebnis bzw. den Beschluss konkret abzufassen.<br />
Unterfertigung durch Obmann und Schriftführer.<br />
2. Zustellung innerhalb einer Woche an alle Fraktionen.<br />
Zustellung: wenn gewünscht per Email<br />
3. Einwendungen wie bisher möglich<br />
Unterfertigung bei der nächsten <strong>Sitzung</strong> <strong>vom</strong> Vorsitzenden und allen Fraktionen.<br />
4. Keine weitere Zustellung an Fraktionen.<br />
<strong>Sitzung</strong>seinladung bei Ausschüssen<br />
Zu allen Ausschuss-<strong>Sitzung</strong>en müssen auch die Fraktionsobleute verständigt werden.<br />
Gilt nicht für <strong>Gemeinde</strong>vorstand.<br />
Alle Fraktionen wünschen, dass die Protokolle per Email zugesandt werden.<br />
Punkt 3<br />
Ausgliederung an die „Verein zur Förderung der Infrastruktur der Marktgemeinde<br />
<strong>Wilhering</strong> & Co KG“ zur Errichtung und Verwaltung der Gebäudeinfrastruktur von<br />
Feuerwehrhäusern:<br />
a.) Aufgabenübertragung auf einen ausgegliederten<br />
Rechtsträger<br />
b.) Beschluss über die Anschaffung von ca. 4.000 m² aus dem<br />
Grundstück Nr. 551/1, KG <strong>Wilhering</strong>, Eigentümer Stift<br />
<strong>Wilhering</strong> durch die KG sowie über die Übertragung des<br />
Grundstückes 802/3 und .230, KG Schönering (Grundstück<br />
mit Feuerwehrhaus der FF Schönering) an die KG<br />
c.) Beschluss über die künftige Nutzung des<br />
Feuerwehrhauses<br />
d.) Weitere Beschlussfassung:<br />
1. Einbringung von Finanzmitteln<br />
2. Eigenleistungen der <strong>Gemeinde</strong><br />
3. Weitere Aufgabenübertragung<br />
Berichterstattung durch Herrn LAbg. Bürgermeister Mario Mühlböck.<br />
In der Marktgemeinde <strong>Wilhering</strong> steht derzeit der Neubau eines Feuerwehrzeughauses an.<br />
Aus Anlass dieser Investition soll die Neustrukturierung der Liegenschaftsverwaltung der<br />
Marktgemeinde <strong>Wilhering</strong> fortgesetzt werden.<br />
Die Errichtung und Verwaltung von Gebäudeinfrastruktur des Feuerwehrwesens wird dabei<br />
in einen eigenen Rechtsträger ausgegliedert. Da es sich hierbei um keine Kernaufgabe der<br />
<strong>Gemeinde</strong> handelt, ist die Übertragung möglich und sinnvoll.
Der Rechtsträger, der die Aufgabe übernimmt, ist die „Verein zur Förderung der Infrastruktur<br />
der Marktgemeinde <strong>Wilhering</strong> & Co KG" (kurz: KG). Die Marktgemeinde <strong>Wilhering</strong> ist<br />
Kommanditistin dieser KG. Komplementär ist der „Verein zur Förderung der Infrastruktur der<br />
Marktgemeinde <strong>Wilhering</strong>" mit Sitz in <strong>Wilhering</strong>. Dieser KG wird die genannte Aufgabe<br />
übertragen. Die KG ist öffentlicher Auftraggeber im Sinne des Vergaberechts. Allfällige<br />
erforderliche Darlehen werden von der KG aufgenommen. Diese Darlehen rechnen nach<br />
dem Stabilitätspakt nicht zum Maastricht-Defizit. Durch die KG kann so das Maastricht-<br />
Ergebnis der <strong>Gemeinde</strong> verbessert werden.<br />
Derzeit sind in der <strong>Gemeinde</strong> die Feuerwehrzeughäuser <strong>Wilhering</strong>, Edramsberg und<br />
Schönering vorhanden. Die Zeughäuser <strong>Wilhering</strong> und Edramsberg werden durch das neu<br />
zu errichtende Zeughaus ersetzt. Mit Fertigstellung der Baumaßnahmen werden diese<br />
Gebäude nicht mehr für Zwecke des Feuerwehrwesens genutzt und können daher im<br />
Eigentum der <strong>Gemeinde</strong> verbleiben. Das Feuerwehrzeughaus Schönering wird auch in<br />
Zukunft bestehen bleiben. Aus diesem Grund wird die <strong>Gemeinde</strong> die betreffende<br />
Liegenschaft bis spätestens 31.12.2017 der KG in Form einer Sacheinlage übertragen.<br />
Das für die Errichtung des neuen Feuerwehrzeughauses nötige Grundstück wird die KG<br />
kaufen.<br />
Um aus steuerlicher Sicht die erforderliche Rechtssicherheit zu erhalten, werden von Leitner<br />
+ Leitner Anfragen an die zuständigen Finanzämter gestellt.<br />
Der Bürgermeister stellt den<br />
Antrag,<br />
folgende Beschlüsse zu fassen:<br />
a) Aufgabenübertragung auf einen ausgegliederten Rechtsträger<br />
Die <strong>Gemeinde</strong> überträgt der „Verein zur Förderung der Infrastruktur der Marktgemeinde<br />
<strong>Wilhering</strong> & Co KG" die Aufgabe der Errichtung und Verwaltung der<br />
Gebäudeinfrastruktur von Feuerwehrzeughäusern.<br />
b) Beschluss über die Anschaffung von ca. 4.000 m² aus dem Grundstück Nr. 551/1,<br />
KG <strong>Wilhering</strong>, Eigentümer Stift <strong>Wilhering</strong>, durch die KG sowie über die<br />
Übertragung des Grundstückes Nr. 802/3 und .230 KG Schönering (Grundstück<br />
mit Feuerwehrzeughaus der FF Schönering) an die KG<br />
Die <strong>Gemeinde</strong> ermächtigt die „Verein zur Förderung der Infrastruktur der<br />
Marktgemeinde <strong>Wilhering</strong> & Co KG“, in Zusammenhang mit der Ausgliederung des<br />
Feuerwehrwesens ca. 4.000 m² aus dem Grundstück Nr. 551/1, KG <strong>Wilhering</strong> zu<br />
erwerben. Das weitere mit der übertragenen Aufgabe zusammenhängende Grundstück<br />
Nr. 802/3 und .230 wird bis spätestens 31.12.2017 mittels Sacheinlagevertrag in das<br />
Eigentum der KG übertragen.
c) Beschluss über die künftige Nutzung des Feuerwehrzeughauses<br />
Die <strong>Gemeinde</strong> beschließt einen Bestandsvorvertrag über das zu errichtende<br />
Feuerwehrzeughaus mit der „Verein zur Förderung der Infrastruktur der<br />
Marktgemeinde <strong>Wilhering</strong> & Co KG".<br />
d) weitere Beschlussfassung<br />
1. Die im zu genehmigenden Finanzierungsplan vorgesehenen Mittel, namentlich die<br />
Bedarfszuweisungen, die Landeszuschüsse, die sonstigen Beiträge und die Beiträge<br />
der Feuerwehren werden in die „Verein zur Förderung der Infrastruktur der<br />
Marktgemeinde <strong>Wilhering</strong> & Co KG" als Gesellschafterzuschüsse eingebracht.<br />
2. Die Marktgemeinde <strong>Wilhering</strong> erklärt sich bereit, durch Gesellschaftereinlage für<br />
Unterstützung der Bautätigkeiten der „Verein zur Förderung der Infrastruktur der<br />
Marktgemeinde <strong>Wilhering</strong> & Co KG" zu sorgen. Die Höhe der Sach- und<br />
Arbeitsleistungen sowie der Einlagezeitpunkt werden <strong>vom</strong> <strong>Gemeinde</strong>rat bei feststehen<br />
der betragsmäßigen Höhe beschlossen.<br />
3. Es wird beschlossen, dass der „Verein zur Förderung der Infrastruktur der<br />
Marktgemeinde <strong>Wilhering</strong> & Co KG" nach Maßgabe der Möglichkeiten weitere<br />
Aufgaben im Zusammenhang mit der Liegenschaftsverwaltung übertragen werden.<br />
Beschlüsse a, b, c und d: e i n s t i m m i g<br />
Abstimmungsart: Erheben der Hand<br />
Frau LT-Präs. Eisenriegler merkt noch an, dass eventuell die Verwendung eines nicht mehr<br />
genutzten Zeughauses für ein Jugendzentrum angedacht werden sollte.<br />
Punkt 4<br />
Beauftragung zur Abwicklung eines Architektenwettbewerbes für den Neubau des<br />
Feuerwehrhauses der FF <strong>Wilhering</strong> und FF Edramsberg;<br />
Berichterstattung durch Herrn LAbg. Bürgermeister Mario Mühlböck.<br />
Durchführung eines Architektenwettbewerbes für ein Feuerwehrhaus – Angebot siehe<br />
Beilage!<br />
Der Bürgermeister stellt den<br />
Antrag,<br />
das Angebot in Höhe von € 12.200,00 (Netto) wie vorgetragen anzunehmen und zu<br />
beschließen.<br />
Beschluss:<br />
Abstimmungsart:<br />
e i n s t i m m i g<br />
Erheben der Hand
Punkt 5<br />
Verwendung der Finanzzuweisung des Bundes gem. § 20 FAG für die Förderung von<br />
öffentlichen Personennahverkehrsunternehmen;<br />
Berichterstattung durch den Obmann des Finanz- und Sozialausschusses, Herrn Vzbgm.<br />
Mag. Dieter Paschinger.<br />
Der Bund gewährt den <strong>Gemeinde</strong>n für Personen-Nahverkehrs-Investitionen eine<br />
Finanzzuweisung nach § 20 Abs. 2 FAG 2005.<br />
Die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Wilhering</strong> erhält insgesamt eine Finanzzuweisung für das Jahr 2007<br />
in Höhe von …………………………………………………………………….…….€ 55.189,13.<br />
Herr Vzbgm. Mag. Paschinger stellt den<br />
Antrag,<br />
die Finanzzuweisung für das Jahr 2007 wie folgt zu verwenden:<br />
Nahverkehrsförderung für Verkehrsknoten Hitzing € 46.000,77<br />
Zuführung an das gemeindeeigene Autobusunternehmen WILIA € 9.188,36<br />
€ 55.189,13<br />
Beschluss:<br />
Abstimmungsart:<br />
e i n s t i m m i g<br />
Erheben der Hand<br />
Punkt 6<br />
Auflassung und Rückübereignung des öffentlichen Gutes Parzelle 774/11 (411 m²) an<br />
die EBS Wohnungsgesellschaft, Linz, Ziegeleistraße 37, infolge Änderung des<br />
Bebauungsplanes; Abschluss eines Vertrages und Erlassung einer Verordnung;<br />
Berichterstattung durch Herrn LAbg. Bürgermeister Mario Mühlböck.<br />
Die Marktgemeinde <strong>Wilhering</strong> beabsichtigt das Grundstück Nr. 774/11, KG Schönering im<br />
Gesamtausmaß von 411 m² (öffentliches Gut der Marktgemeinde <strong>Wilhering</strong>) in Folge der<br />
Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1<strong>66</strong> aufzulassen. Für die Auflassung der Fläche ist<br />
erforderlich, dass einerseits eine Verordnung beschlossen sowie ein Vertrag abgeschlossen<br />
wird.<br />
Der Bürgermeister stellt daher den<br />
Antrag,<br />
nachfolgende Verordnung sowie beiliegenden Vertrag zwischen der Marktgemeinde<br />
<strong>Wilhering</strong> und der EBS Wohnungsgesellschaft Linz zu beschließen.<br />
Verordnung<br />
über die Auflassung des Grundstückes Nr. 774/11, KG Schönering<br />
Der <strong>Gemeinde</strong>rat der Marktgemeinde <strong>Wilhering</strong> hat in seiner <strong>Sitzung</strong> am 14. Februar 2008<br />
gemäß § 11 Abs. 3 OÖ. Straßengesetz 1991 i.d.g.F beschlossen:<br />
§ 1
Dieser Verordnung liegt der Katasterplan <strong>vom</strong> 08.01.2008 im Maßstab 1:1000 zugrunde. Der<br />
Plan liegt am Marktgemeindeamt <strong>Wilhering</strong> während der Amtsstunden auf und kann von<br />
jedermann eingesehen werden. Weiters ist der Plan vor Erlassung dieser Verordnung durch<br />
vier Wochen zur öffentlichen Einsichtnahme aufgelegen.<br />
§ 2<br />
Die im Plan (§ 1) markierte Straße des Grundstückes Nr. 774/11, KG Schönering wird als<br />
öffentliche Straße aufgelassen, weil diese Straße wegen mangelnder Verkehrsbedeutung für<br />
den Gemeingebrauch entbehrlich geworden ist.<br />
§ 3<br />
Diese Verordnung wird gemäß § 24 Abs. 1 Oö. <strong>Gemeinde</strong>ordnung durch zwei Wochen<br />
kundgemacht und wird mit dem auf dem Ablauf der Kundmachungsfrist folgenden Tag<br />
rechtswirksam.<br />
Vertrag siehe Beilage!<br />
Beschluss:<br />
Abstimmungsart:<br />
e i n s t i m m i g<br />
Erheben der Hand<br />
Punkt 7<br />
Wohnungsvergabe Kürnbergstraße 11, EG, Tür 2, 77,15 m²;<br />
Berichterstattung durch den Obmann des Bau- und Wohnungsausschusses, Herrn GV Anton<br />
Lehner.<br />
Die Wohnung in der Kürnbergstraße befindet sich im Erdgeschoss und besitzt<br />
77,15 m². In der Wohnungsausschusssitzung am 06.02.2008 wurde vorgeschlagen, die<br />
Wohnung an:<br />
Frau Bernadette Altmüller, Schörgenhubstraße 32, 4030 Linz zu vergeben. Als Ersatz wird<br />
Frau Straßl Margit, Veldenstraße 27, 4121 Altenfelden vorgesehen.<br />
Herr GV Lehner stellt daher den<br />
Antrag,<br />
die Wohnung wie oben angeführt zu vergeben.<br />
Beschluss:<br />
Abstimmungsart:<br />
e i n s t i m m i g<br />
Erheben der Hand<br />
Punkt 8<br />
Wohnungsvergabe Kürnbergstraße 15, 1. Stock, Tür 4, 77,15 m²;<br />
Herr GV Lehner verlässt wegen Befangenheit den <strong>Sitzung</strong>ssaal.<br />
Berichterstattung durch Herrn LAbg. Bürgermeister Mario Mühlböck.
Die Wohnung in der Kürnbergstraße befindet sich im 1. Stock und besitzt<br />
77,15 m². In der Wohnungsausschusssitzung am 06.02.2008 wurde vorgeschlagen, die<br />
Wohnung an<br />
Herrn Florian Lehner, Kapellenstraße 12, 4073 <strong>Wilhering</strong> zu vergeben. Als Ersatz wird Frau<br />
Straßl Margit, Veldenstraße 27, 4121 Altenfelden vorgesehen.<br />
Der Bürgermeister stellt daher den<br />
Antrag,<br />
die Wohnung wie oben angeführt zu vergeben.<br />
Beschluss:<br />
Abstimmungsart:<br />
e i n s t i m m i g<br />
Erheben der Hand<br />
Herr GV Lehner betritt wieder den <strong>Sitzung</strong>ssaal.<br />
Punkt 9<br />
Örtliches Entwicklungskonzept Nr. 1 – 10. Änderung „Moser“ und<br />
Flächenwidmungsplan Nr. 4 – 29. Änderung „Jakob Moser“ – Grundsatzbeschluss;<br />
Berichterstattung durch den Obmann des Raumplanungsausschusses, Herrn GV Manfred<br />
Winter.<br />
Herr Jakob Moser hat die Marktgemeinde <strong>Wilhering</strong> mit Schreiben <strong>vom</strong> 18.12.2007 ersucht<br />
den Flächenwidmungsplan für das Grundstück 763/3, KG Schönering abzuändern. Das<br />
Grundstück liegt nördlich seines Hotel- und Gaststättenbetriebes in der Ortschaft<br />
Schönering.<br />
Herr Moser benötigt für seinen Hotelbetrieb eine versperrbare Garage für Autos und<br />
Fahrräder und beabsichtigt diese auf dem gegenständlichen Grundstück zu errichten.<br />
Das Grundstück soll in „eingeschränktes gemischtes Baugebiet – MB“ umgewidmet werden.<br />
Gleichzeitig muss auch das örtliche Entwicklungskonzept abgeändert werden.<br />
Der Planungsausschuss der Marktgemeinde <strong>Wilhering</strong> hat sich mit der Angelegenheit in der<br />
<strong>Sitzung</strong> <strong>vom</strong> 28. Jänner 2008 beschäftigt und vorgeschlagen das Widmungsverfahren<br />
einzuleiten.<br />
Begründet wird die Umwidmung damit, dass die Errichtung einer Garage eine dringende<br />
Notwendigkeit für den Betriebsstandort darstellt und somit auch im Interesse des<br />
Gemeinwohls liegt.<br />
Herr GV Winter stellt daher den<br />
Antrag,<br />
den Grundsatzbeschluss für die Flächenwidmungsplanänderung bzw. für die Änderung des<br />
Örtlichen Entwicklungskonzeptes zu fassen.<br />
Beschluss:<br />
Abstimmungsart:<br />
e i n s t i m m i g<br />
Erheben der Hand
Punkt 10<br />
Flächenwidmungsplan Nr. 4 – 30. Änderung „Schrammel Günter“ –<br />
Grundsatzbeschluss;<br />
Berichterstattung durch den Obmann des Raumplanungsausschusses, Herrn GV Manfred<br />
Winter.<br />
Das Atelier DI. Sturmberger/Moser hat im Auftrag von Herrn Günter Schrammel die<br />
Marktgemeinde <strong>Wilhering</strong> mit Schreiben <strong>vom</strong> 21.12.2007 ersucht den Flächenwidmungsplan<br />
für das Grundstück 741/14, KG <strong>Wilhering</strong> abzuändern.<br />
Das Grundstück liegt nördlich des <strong>Gemeinde</strong>amtes in der Ortschaft Ufer.<br />
Herr Günter Schrammel beabsichtigt auf dem gegenständlichen Grundstück ein<br />
Einfamilienhaus zu errichten. Zur Realisierung des Bauvorhabens soll die Widmung Bauland<br />
„Wohngebiet“ bis zur Höhenschichtenlinie 262,0 ü.A. erweitert werden.<br />
Die Widmungserweiterung wurde <strong>vom</strong> Antragsteller mit Herrn Hofrat DI. Lindner, <strong>vom</strong> Amt<br />
der OÖ. Landesregierung, Abt. Oberflächengewässerwirtschaft abgesprochen. Die im<br />
Flächenwidmungsplan eingezeichnete Hochwasseranschlaglinie (Widmungsgrenze) wurde<br />
für das gegenständliche Grundstück neu bestimmt.<br />
Informativ wird festgehalten, dass eine ähnliche Widmungsänderung im Jahr 2003 bei der<br />
Wohnanlage der Lawog ca. 50 m Donau aufwärts vorgenommen wurde. Damals wurde die<br />
Widmung bis zur Höhenquote 261,56 (HQ 100) vorgenommen.<br />
Der Planungsausschuss der Marktgemeinde <strong>Wilhering</strong> hat sich mit der Angelegenheit in der<br />
<strong>Sitzung</strong> <strong>vom</strong> 28. Jänner 2008 beschäftigt und vorgeschlagen das Widmungsverfahren<br />
einzuleiten.<br />
Begründet wird die Umwidmung damit, dass es durch die Änderung der<br />
Hochwasseranschlaglinie zu einer Änderung der maßgeblichen Rechtslage kommt.<br />
Frau GR Eisenriegler hält fest, dass seitens der Wasserrechtsbehörde eine Bestätigung<br />
vorzulegen ist, die die Unbedenklichkeit dieser Änderung bescheinigt.<br />
Herr GV Winter stellt den<br />
Antrag,<br />
den Grundsatzbeschluss für die Flächenwidmungsplanänderung zu fassen.<br />
Beschluss:<br />
Abstimmungsart:<br />
e i n s t i m m i g<br />
Erheben der Hand<br />
Punkt 11<br />
Flächenwidmungsplan Nr. 3 – 25. Änderung „Mag. Gebetsroither“ – Beschlussfassung<br />
nach durchgeführtem Verfahren;<br />
Berichterstattung durch den Obmann des Raumplanungsausschusses Herrn GV Manfred<br />
Winter.<br />
Die Marktgemeinde <strong>Wilhering</strong> beabsichtigt den Flächenwidmungsplan Nr. 4 im Bereich des<br />
Grundstückes 654, KG <strong>Wilhering</strong> abzuändern.
Konkret ist beabsichtigt einen ca. 7,0 m breiten Grundstückstreifen von Grünland in Bauland<br />
„Wohngebiet“ umzuwidmen. Frau Mag. Gebetsroither beabsichtigt auf einem Teil des<br />
gegenständlichen Grundstückes ein Atelier zu errichten.<br />
Im Rahmen des Verfahrens wurden von mehreren Abteilungen des Amtes der OÖ.<br />
Landesregierung Stellungnahmen abgegeben. Sie waren allesamt positiv.<br />
Herr GV Winter stellt daher den<br />
Antrag,<br />
die Flächenwidmungsplanänderung nach durchgeführtem Verfahren zu beschließen.<br />
Beschluss:<br />
Abstimmungsart:<br />
e i n s t i m m i g<br />
Erheben der Hand<br />
Punkt 12<br />
Bebauungsplan Nr. 63 – 3. Änderung „Uwe Bornmann“ – Beschlussfassung nach<br />
durchgeführtem Verfahren;<br />
Berichterstattung durch den Obmann des Raumplanungsausschusses, Herrn GV Manfred<br />
Winter.<br />
Die Marktgemeinde <strong>Wilhering</strong> beabsichtigt den Bebauungsplan für das Grundstück 5/4, KG<br />
Dörnbach zu ändern. Die gegenständliche Fläche liegt am Bahnweg südlich der Geleise der<br />
Linzer Lokalbahn in der Ortschaft Hitzing.<br />
Nach Verlegung des Bahnhofes Hitzing ist die im Bebauungsplan eingezeichnete Sichtlinie<br />
nicht mehr gültig. Herr DI Bornmann ersucht daher die bebaubare Fläche Richtung Norden<br />
bis zu 12 m an das Grundstück der Lilo reichend, analog der Nachbarparzellen zu erweitern.<br />
Die Bebauungsplanänderung wird mit der Änderung der maßgeblichen Rechtslage (Sichtlinie<br />
nicht mehr erforderlich) begründet.<br />
Im Rahmen des Verfahrens wurde von der Firma Stern- und Hafferl mit Schreiben <strong>vom</strong><br />
19.10.2007 eine Stellungnahme eingebracht. Bei der Stellungnahme handelt es sich im<br />
wesentlichen um eisenbahnrechtliche Belange und wären diese gegebenenfalls in einem<br />
eisenbahnrechtlichen Bewilligungsverfahren abzuhandeln.<br />
Vom Amt der OÖ. Landesregierung wird mit Schreiben <strong>vom</strong> 17.12.2007 mitgeteilt, dass<br />
überörtliche Interessen im besonderen Maß durch die gegenständliche Planung nicht<br />
berührt werden und somit eine Genehmigungspflicht für die Bebauungsplanänderung nicht<br />
besteht.<br />
Die Angelegenheit wurde auch in der letzten Raumplanungsausschusssitzung besprochen<br />
und positiv beurteilt.<br />
Herr GV Winter stellt daher den<br />
Antrag,<br />
die Bebauungsplanänderung nach durchgeführtem Verfahren zu beschließen.<br />
Beschluss:<br />
Abstimmungsart:<br />
e i n s t i m m i g<br />
Erheben der Hand
Punkt 13<br />
Änderung des Baulandsicherungsvertrages hinsichtlich Punkt V (Übertragung von<br />
Grundstücken an Verwandte 2. Grades);<br />
Berichterstattung durch den Obmann des Raumplanungsausschusses, Herrn GV Manfred<br />
Winter. Der Baulandsicherungsvertrag soll wie folgt gefasst werden.<br />
Gemäß Punkt V des Baulandsicherungsvertrages (Infrastrukturkostenbeitrag –<br />
Baulandsicherungsvereinbarung) kann sich ein Grundeigentümer von der<br />
Zahlungsverpflichtung des Baulandsicherungsbeitrages entschlagen, wenn er ein<br />
Grundstück mit Zustimmung der <strong>Gemeinde</strong> an eine im 1. Grad verwandte Person überträgt.<br />
Verwandte 1. Grades sind Eltern und Kinder. Nun soll die Übertragungsmöglichkeit auch auf<br />
Personen 2. Grades ausgedehnt werden. Verwandte 2. Grades sind Großeltern und<br />
Enkelkinder sowie Geschwister.<br />
Der Punkt V des Baulandsicherungsvertrages soll daher wie folgt gefasst werden:<br />
V.<br />
„Der/Die Grundeigentümer(in) hat jedoch die Möglichkeit, sich von der Zahlungsverpflichtung<br />
gemäß Punkt IV. zu entschlagen, wenn er/sie binnen 6 Monaten ab rechtskräftigem<br />
Umwidmungsbescheid die vertragsgegenständlichen Grundstücke einer im ersten oder<br />
zweiten Grad verwandten Person mit Zustimmung der Marktgemeinde <strong>Wilhering</strong> durch<br />
schriftlichen Kaufvertrag überträgt und diese im ersten oder zweiten Grad verwandte Person<br />
gleichzeitig dem gegenständlichen Vertrag schriftlich beitritt und eine gleich lautende –<br />
jedoch mit einer Mindestlaufzeit von sechs Jahren ausgestatteten - Bankgarantie, wie sie<br />
der/die Grundeigentümer(in) der Marktgemeinde <strong>Wilhering</strong> zu übergeben hat, vor<br />
Vertragsbeitritt zur Verfügung stellt. Der/die im ersten oder zweiten Grad verwandte Person<br />
hat den in Punkt IV Abs 1 vereinbarten Infrastrukturkosten- und Baulandsicherungsbeitrag<br />
binnen 5 Jahren und 1 Monat ab Rechtskraft des Umwidmungsbescheides auf ein von der<br />
Marktgemeinde <strong>Wilhering</strong> namhaft zu machendes Konto zu begleichen. Die im ersten oder<br />
zweiten Grad verwandte Person hat wiederum die Möglichkeit, sich von der<br />
Zahlungsverpflichtung gemäß Punkt IV. dieses Vertrages zu entschlagen, wenn dieser<br />
binnen fünf Jahren ab Rechtskraft des Umwidmungsbescheides auf der umgewidmeten<br />
Fläche ein Haus bezieht und an dieser Adresse sich bei der Marktgemeinde <strong>Wilhering</strong> nach<br />
dem Meldegesetz angemeldet hat.<br />
Sofern es während der in Punkt V. Abs. 1 dieses Vertrages vereinbarten sechsmonatigen<br />
Frist zu einer Neufassung des Bebauungsplanes betreffend die vertragsgegenständliche<br />
Liegenschaft kommt, ist diese Sechsmonatsfrist gehemmt. Der Fristenlauf der Hemmung<br />
beginnt mit der Rechtskraft des Beschlusses auf Neufassung des Bebauungsplanes durch<br />
den <strong>Gemeinde</strong>rat der Marktgemeinde <strong>Wilhering</strong>. Der Fristenlauf der Hemmung endet mit der<br />
Rechtskraft des Abschlusses des eingeleiteten Neufassungsverfahrens des<br />
Bebauungsplanes.“<br />
Herr GV Winter stellt den<br />
Antrag,<br />
den Baulandsicherungsvertrag in Punkt V wie oben angeführt zu ändern.
Beschluss:<br />
Abstimmungsart:<br />
30 Ja Stimmen, eine Stimmenthaltung (Herr Vzbgm. Mag. Dieter<br />
Paschinger)<br />
Erheben der Hand<br />
Punkt 14<br />
Zustimmung zum Beitritt zum Baulandsicherungsvertrag von Herrn Thomas<br />
Feitzlmaier durch Herrn Andreas Feitzlmaier und Abschluss eines<br />
Baulandsicherungsvertrages mit Herrn Andreas Feitzlmaier;<br />
Berichterstattung durch den Obmann des Raumplanungsausschusses, Herrn GV Manfred<br />
Winter.<br />
Herr Thomas Feitzlmaier, Reither Straße 6, 4073 <strong>Wilhering</strong> hat mit Schreiben <strong>vom</strong><br />
09.01.2008 um Verringerung des Infrastrukturkostenbeitrages angesucht, nachdem er<br />
seinem Bruder, Herrn Andreas Feitzlmaier mit Notariatsakt <strong>vom</strong> 17. August 2007 das<br />
Grundstück 247/10, KG Schönering im Ausmaß von 1.003 m² überschrieben hat.<br />
Gemäß Punkt V des Baulandsicherungsvertrages (Infrastrukturkostenbeitrag –<br />
Baulandsicherungsvereinbarung) kann sich ein Grundeigentümer von der<br />
Zahlungsverpflichtung des Baulandsicherungsbeitrages entschlagen, wenn er ein<br />
Grundstück mit Zustimmung der <strong>Gemeinde</strong> an eine im ersten (oder zweiten) Grad verwandte<br />
Person überträgt.<br />
Hinsichtlich der Übertragung ist der Abschluss eines Vertrages erforderlich. Dieser wurde<br />
<strong>vom</strong> Anwalt der <strong>Gemeinde</strong> vorbereitet und von Herrn Andreas Feitzlmaier mit 7. Februar<br />
2008 unterfertigt. Der Vertrag liegt der heutigen <strong>Sitzung</strong> zugrunde.<br />
Weiters wurde von Herrn Andreas Feitzlmaier die erforderliche Bankgarantie mit einer<br />
Laufzeit bis 1. April 2013 über EUR 11.033,-- vorgelegt.<br />
Hinsichtlich der 6 Monatsfrist wurde beim Musterbaulandsicherungsvertrag im <strong>Gemeinde</strong>rat<br />
am 8. November 2007 bereits eine Änderung herbeigeführt und festgelegt die Änderung<br />
auch beim Grundstück Feitzlmaier anzuwenden. Weiters wurde im vorhergehenden<br />
Tagesordnungspunkt die Abtretung von Grundstücken an Verwandte 2. Grades ausgedehnt.<br />
Herr GV Winter stellt daher den<br />
Antrag,<br />
den Beitritt zum Baulandsicherungsvertrag zuzustimmen und den Baulandsicherungsvertrag<br />
mit Herrn Andreas Feitzlmaier zu beschließen.<br />
Beschluss:<br />
Abstimmungsart:<br />
30 Ja Stimmen, eine Stimmenthaltung (Herr Vzbgm. Mag. Dieter<br />
Paschinger)<br />
Erheben der Hand
Punkt 15<br />
Antrag der Grünen gem. § 46 Abs. 2 OÖ GemO:<br />
Es sind unter natur- und landschaftsschutzfachlicher Begleitung Maßnahmen zur<br />
Verstärkung und qualitativer Verbesserung der Grünzüge im <strong>Gemeinde</strong>gebiet zu<br />
treffen, bis hin zu Neuwidmung von Grünzügen;<br />
Der <strong>Wilhering</strong>er <strong>Gemeinde</strong>rat möge beschließen:<br />
Es sind unter natur- und landschaftsschutzfachlicher Begleitung Maßnahmen zur<br />
Verstärkung und qualitativer Verbesserung der Grünzüge im <strong>Gemeinde</strong>gebiet zu treffen, bis<br />
hin zu Neuwidmung von Gründzügen.<br />
Begründung: Punkt 4 des Probelm-, Ziel und Maßnahmenkatalogs des örtlichen<br />
Entwicklungskonzepts Nr. 1 stellt als Problem eine sinkende Qualität der Freiräume, als Ziel<br />
eine Aufwertung der Freiraumsituation und als Maßnahme „Grünzüge sollen verstärkt und<br />
qualitativ verbessert werden“ fest. Diese Maßnahme ist bis jetzt nicht umgesetzt.<br />
Der Bürgermeister stellt den<br />
Antrag,<br />
auf Zuweisung an den Raumplanungsausschuss. Dieser soll Vorberatungen durchführen<br />
und die weitere Vorgangsweise ausformulieren.<br />
Beschluss:<br />
Abstimmungsart:<br />
einstimmig<br />
Erheben der Hand<br />
Punkt 16<br />
Antrag der Grünen gem. § 46 Abs. 2 OÖ GemO:<br />
Es sollen unter fachwissenschaftlicher Begleitung Maßnahmen der Landschaftspflege<br />
zur Erhaltung des kulturgeschichtlichen Erbes getroffen werden;<br />
Der <strong>Wilhering</strong>er <strong>Gemeinde</strong>rat möge beschließen:<br />
Es sollen unter fachwissenschaftlicher Begleitung Maßnahmen der Landschaftspflege zur<br />
Erhaltung des kulturgeschichtlichen Erbes getroffen werden.<br />
Begründung:<br />
Punkt 22 des Problem-, Ziel- und Maßnahmenkatalogs des örtlichen Entwicklungskonzepts<br />
Nr. 1 stellt als Problem die allgemeine Gefährdung der Landschaft (Landschaftsbild,<br />
Bodenschutz, Fauna, Flora) als Ziele die Entwicklung des Landschaftsbildes und der<br />
regional bedeutsamen Landschaftselemente in seiner gewachsenen Eigenart,……., sowie<br />
Erhalt und Pflege der kulturgeschichtlichen Kleindenkmäler, ………, sowie als Maßnahme<br />
die Landschaftspflege und den Erhalt des kulturgeschichtlichen Erbes fest.<br />
Besonders archäologisch wertvolle Denkmäler im Bereich des Kürnbergwaldes sind akut<br />
gefährdet und bedürfen fachkundiger Maßnahmen zu deren Erhaltung.
Der Bürgermeister stellt den<br />
Antrag,<br />
auf Zuweisung an den Raumplanungsausschuss. Dieser soll Vorberatungen durchführen<br />
und die weitere Vorgangsweise ausformulieren.<br />
Beschluss:<br />
Abstimmungsart:<br />
einstimmig<br />
Erheben der Hand<br />
Punkt 17<br />
Antrag der Grünen gem. § 46 Abs. 2 OÖ GemO:<br />
Es sollen unter natur- und landschaftsschutzfachlicher Begleitung die Waldflächen im<br />
<strong>Wilhering</strong>er <strong>Gemeinde</strong>gebiet als ökologisch wertvolle Gebiete festgelegt werden.<br />
Großflächige Neuaufforstungen sollen nicht durchgeführt werden,<br />
Ersatzaufforstungen nur im Rodungsfall im Nahbereich der Rodungsfläche;<br />
Der <strong>Wilhering</strong>er <strong>Gemeinde</strong>rat möge beschließen:<br />
Es sollen unter natur- und landschaftsschutzfachlicher Begleitung die Waldflächen im<br />
<strong>Wilhering</strong>er <strong>Gemeinde</strong>gebiet als ökologisch wertvolle Gebiete festgelegt werden.<br />
Großflächige Neuaufforstungen sollen nicht durchgeführt werden, Ersatzaufforstungen nur<br />
im Rodungsfall im Nahbereich der Rodungsfläche.<br />
Begründung:<br />
Punkt 7 des Problem-, Ziel- und Maßnahmenkatalogs des örtlichen Entwicklungskonzepts<br />
Nr. 1 stellt als Problem eine Gefährdung des Waldbestandes, als Ziel die Erhaltung der<br />
bestehenden Waldflächen und als Maßnahmen „Festlegung der Waldflächen als ökologisch<br />
wertvolle Gebiete“ und die „Flächengrößere Ersatzaufforstungen im Rodungsfall“ fest. Diese<br />
Maßnahmen sind bis jetzt nicht umgesetzt.<br />
Der Bürgermeister stellt den<br />
Antrag,<br />
auf Zuweisung an den Raumplanungsausschuss. Dieser soll Vorberatungen durchführen<br />
und die weitere Vorgangsweise ausformulieren.<br />
Beschluss:<br />
Abstimmungsart:<br />
einstimmig<br />
Erheben der Hand<br />
Punkt 18<br />
Allfälliges<br />
‣ Vzbgm. Mag. Dieter Paschinger<br />
Am 20.03.2008, 08:00 Uhr, ist die nächste Finanzausschusssitzung.<br />
‣ Weitere Veranstaltungstermine werden bekannt gegeben.<br />
Punkt 19<br />
15 Minuten Bürgerfragestunde<br />
Keine Wortmeldungen
Ende der <strong>Sitzung</strong> 20:30 Uhr<br />
Gegen die während der <strong>Sitzung</strong> zur Einsicht aufgelegene Verhandlungsschrift über<br />
die letzte <strong>Sitzung</strong> <strong>vom</strong> 13. Dezember 2007 wurden keine Einwendungen erhoben:<br />
Nachdem die Tagesordnung erschöpft ist und sonstige Anträge und Wortmeldungen<br />
nicht mehr vorliegen, schließt der Vorsitzende die <strong>Sitzung</strong> um 20:30 Uhr.<br />
Bgm. LAbg. Mario Mühlböck eh.<br />
(Vorsitzender)<br />
Johann Hofer, MBA eh.<br />
(Schriftführer)<br />
Dieses Protokoll wurde in der <strong>Gemeinde</strong>ratssitzung <strong>vom</strong> 27.3.2008 genehmigt.<br />
Der Vorsitzende:<br />
Bgm. LAbg. Mario Mühlböck eh.<br />
Für die SPÖ:<br />
Für die ÖVP:<br />
Für die GRÜNEN:<br />
Für die FPÖ:<br />
VzBgm. Mag. Dieter Paschinger, BHC eh.<br />
GR in Gabriele Schwarzinger eh.<br />
3. LT.Präs in GR in Doris Eiesenriegler eh.<br />
GR Johann Aumayr eh.