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Sitzung vom 14.02.2008 (66 KB) - .PDF - Gemeinde Wilhering

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<strong>Sitzung</strong> des <strong>Gemeinde</strong>rates der Marktgemeinde <strong>Wilhering</strong><br />

Tag: 14. 02. 2008<br />

Beginn:<br />

19.00 Uhr<br />

Vorsitz:<br />

LAbg. Bgm. Mario Mühlböck<br />

Amtsleiter:<br />

Schriftführer:<br />

Rudolf Holzbauer<br />

Johann Hofer, MBA<br />

Tagesordnung:<br />

1. Bürgerfragestunde;<br />

2. Berichte des Bürgermeisters;<br />

3. Ausgliederung an die „Verein zur Förderung der Infrastruktur der Marktgemeinde <strong>Wilhering</strong> &<br />

Co KG“ zur Errichtung und Verwaltung der Gebäudeinfrastruktur von Feuerwehrhäusern:<br />

a.) Aufgabenübertragung auf einen ausgegliederten Rechtsträger<br />

b.) Beschluss über die Anschaffung von ca. 4.000 m² aus dem Grundstück Nr.<br />

551/1, KG <strong>Wilhering</strong>, Eigentümer Stift <strong>Wilhering</strong> durch die KG sowie über<br />

die Übertragung des Grundstückes 802/3 und .230, KG Schönering<br />

(Grundstück mit Feuerwehrhaus der FF Schönering) an die KG<br />

c.)<br />

d.)<br />

Beschluss über die künftige Nutzung des Feuerwehrhauses<br />

Weitere Beschlussfassung:<br />

1. Einbringung von Finanzmitteln<br />

2. Eigenleistungen der <strong>Gemeinde</strong><br />

3. Weitere Aufgabenübertragung<br />

4. Beauftragung zur Abwicklung eines Architektenwettbewerbes für den Neubau des<br />

Feuerwehrhauses der FF <strong>Wilhering</strong> und FF Edramsberg;<br />

5. Verwendung der Finanzzuweisung des Bundes gem. § 20 FAG für die Förderung von<br />

öffentlichen Personennahverkehrsunternehmen;<br />

6. Auflassung und Rückübereignung des öffentlichen Gutes Parzelle 774/11 (411 m²) an die<br />

EBS Wohnungsgesellschaft, Linz, Ziegeleistraße 37, infolge Änderung des Bebauungsplanes;<br />

Abschluss eines Vertrages und Erlassung einer Verordnung;<br />

7. Wohnungsvergabe Kürnbergstraße 11, EG, Tür 2, 77,15 m²;<br />

8. Wohnungsvergabe Kürnbergstraße 15, 1. Stock, Tür 4, 77,15 m²;<br />

9. Örtliches Entwicklungskonzept Nr. 1 – 10. Änderung „Moser“ und Flächenwidmungsplan Nr. 4<br />

– 29. Änderung „Jakob Moser“ – Grundsatzbeschluss;<br />

10. Flächenwidmungsplan Nr. 4 – 30. Änderung „Schrammel Günter“ – Grundsatzbeschluss;<br />

11. Flächenwidmungsplan Nr. 3 – 25. Änderung „Mag. Gebetsroither“ – Beschlussfassung nach<br />

durchgeführtem Verfahren;<br />

12. Bebauungsplan Nr. 63 – 3. Änderung „Uwe Bornmann“ – Beschlussfassung nach<br />

durchgeführtem Verfahren;<br />

13. Änderung des Baulandsicherungsvertrages hinsichtlich Punkt V (Übertragung von<br />

Grundstücken an Verwandte 2. Grades);<br />

14. Zustimmung zum Beitritt zum Baulandsicherungsvertrag von Herrn Thomas Feitzlmaier durch<br />

Herrn Andreas Feitzlmaier und Abschluss eines Baulandsicherungsvertrages mit Herrn<br />

Andreas Feitzlmaier;<br />

15. Antrag der Grünen gem. § 46 Abs. 2 OÖ GemO:<br />

Es sind unter natur- und landschaftsschutzfachlicher Begleitung Maßnahmen zur Verstärkung<br />

und qualitativer Verbesserung der Grünzüge im <strong>Gemeinde</strong>gebiet zu treffen, bis hin zu<br />

Neuwidmung von Grünzügen;<br />

16. Antrag der Grünen gem. § 46 Abs. 2 OÖ GemO:<br />

Es sollen unter fachwissenschaftlicher Begleitung Maßnahmen der Landschaftspflege zur<br />

Erhaltung des kulturgeschichtlichen Erbes getroffen werden;<br />

17. Antrag der Grünen gem. § 46 Abs. 2 OÖ GemO:<br />

Es sollen unter natur- und landschaftsschutzfachlicher Begleitung die Waldflächen im<br />

<strong>Wilhering</strong>er <strong>Gemeinde</strong>gebiet als ökologisch wertvolle Gebiete festgelegt werden.<br />

Großflächige Neuaufforstungen sollen nicht durchgeführt werden, Ersatzaufforstungen nur im<br />

Rodungsfall im Nahbereich der Rodungsfläche;<br />

18. Allfälliges;


19. 15 Minuten Bürgerfragestunde<br />

Punkt 1<br />

Bürgerfragestunde<br />

Keine Wortmeldungen.<br />

Punkt 2<br />

Berichte des Bürgermeisters<br />

‣ LR Rudolf Anschober für Renaturierung Rossbach € 100.000,00<br />

‣ LH Dr. Josef Pühringer für Heimatbuch € 9.300,00 und Hofrichterhaus €<br />

450.000,00<br />

‣ Der Verein „<strong>Wilhering</strong> bewegt“ hat eine Klausur abgehalten<br />

‣ Frau Isolde Fürst wurde zur LEADER Managerin bestellt<br />

Der Bürgermeister berichtet über die <strong>Gemeinde</strong>ordnungsnovelle 2007 wie folgt:<br />

Verhandlungsschrift für <strong>Gemeinde</strong>rat:<br />

1. Reinschrift spätestens 4 Wochen nach <strong>Sitzung</strong> und Unterfertigung durch<br />

Vorsitzenden und Schriftführer<br />

und<br />

Zustellung an alle Fraktionen mit dem Hinweis dass es sich um eine nicht<br />

genehmigte Fassung handelt.<br />

Zustellung:<br />

Auf Wunsch der Fraktionen per Email<br />

2. Einwendungen so wie bisher bis zur nächsten <strong>Sitzung</strong><br />

3. Nach Genehmigung bei der nächsten <strong>Sitzung</strong> Unterschrift <strong>vom</strong> Vorsitzenden und<br />

allen Fraktionen (Protokollfertiger wie bisher entfallen).<br />

4. Zustellung der genehmigten und von allen Fraktionen unterschriebenen<br />

Verhandlungsschrift binnen einer Woche.<br />

Zustellung: Auf Wunsch der Fraktionen per Email<br />

5. Grundsätzliches zur Verhandlungsschrift:<br />

§ 54 Abs 1, Zif. 5 lautet (auch schon wie bisher): Die Verhandlungsschrift hat den<br />

wesentlichen Inhalt des Beratungsverlaufes zu enthalten, insbesondere sämtliche<br />

in der <strong>Sitzung</strong> gestellten Anträge unter Anführung der Antragsteller und der<br />

Berichterstatter, ferner die gefassten Beschlüsse und für jeden Beschluss die Art<br />

und das Ergebnis der Abstimmung.<br />

§ 54 Abs. 1a lautet: Wenn es ein Mitglied des <strong>Gemeinde</strong>rates unmittelbar nach<br />

der Abstimmung verlangt, ist seine vor der Abstimmung zum Gegenstand<br />

geäußerte abweichende Meinung in die Verhandlungsschrift aufzunehmen.<br />

Die Protokolle wurden bisher so erstellt, dass fast alle Wortmeldungen ziemlich<br />

genau wiedergegeben wurden. Das führte dazu, dass sich der Umfang der<br />

Protokolle auf bis zu 60 Seiten ausdehnte.<br />

Im Hinblick darauf, dass eine derart genaue Protokollführung gesetzlich nicht<br />

vorgesehen ist, aber im Besonderen wegen des enormen Zeitaufwandes der<br />

damit verbunden ist und im Hinblick darauf, dass die Frist zur Protokollerstellung<br />

auf vier Wochen verkürzt wurde, soll in Zukunft die Protokollierung auf die<br />

gesetzlichen Vorgaben beschränkt werden.


Es sollen in Zukunft die unterschiedlichen Standpunkte, wenn es welche gibt,<br />

herausgearbeitet und wesentliche Beweggründe zur Entscheidungsfindung<br />

festgehalten werden.<br />

Verhandlungsschrift bei GV und Ausschüssen:<br />

1. Nur mehr Beschlussprotokoll, der Beratungsverlauf wird nicht mehr protokolliert.<br />

Festgehalten wird: Berichterstatter<br />

Antragsteller<br />

Beschluss<br />

Abstimmungsergebnis<br />

Wesentlich wird sein, das Ergebnis bzw. den Beschluss konkret abzufassen.<br />

Unterfertigung durch Obmann und Schriftführer.<br />

2. Zustellung innerhalb einer Woche an alle Fraktionen.<br />

Zustellung: wenn gewünscht per Email<br />

3. Einwendungen wie bisher möglich<br />

Unterfertigung bei der nächsten <strong>Sitzung</strong> <strong>vom</strong> Vorsitzenden und allen Fraktionen.<br />

4. Keine weitere Zustellung an Fraktionen.<br />

<strong>Sitzung</strong>seinladung bei Ausschüssen<br />

Zu allen Ausschuss-<strong>Sitzung</strong>en müssen auch die Fraktionsobleute verständigt werden.<br />

Gilt nicht für <strong>Gemeinde</strong>vorstand.<br />

Alle Fraktionen wünschen, dass die Protokolle per Email zugesandt werden.<br />

Punkt 3<br />

Ausgliederung an die „Verein zur Förderung der Infrastruktur der Marktgemeinde<br />

<strong>Wilhering</strong> & Co KG“ zur Errichtung und Verwaltung der Gebäudeinfrastruktur von<br />

Feuerwehrhäusern:<br />

a.) Aufgabenübertragung auf einen ausgegliederten<br />

Rechtsträger<br />

b.) Beschluss über die Anschaffung von ca. 4.000 m² aus dem<br />

Grundstück Nr. 551/1, KG <strong>Wilhering</strong>, Eigentümer Stift<br />

<strong>Wilhering</strong> durch die KG sowie über die Übertragung des<br />

Grundstückes 802/3 und .230, KG Schönering (Grundstück<br />

mit Feuerwehrhaus der FF Schönering) an die KG<br />

c.) Beschluss über die künftige Nutzung des<br />

Feuerwehrhauses<br />

d.) Weitere Beschlussfassung:<br />

1. Einbringung von Finanzmitteln<br />

2. Eigenleistungen der <strong>Gemeinde</strong><br />

3. Weitere Aufgabenübertragung<br />

Berichterstattung durch Herrn LAbg. Bürgermeister Mario Mühlböck.<br />

In der Marktgemeinde <strong>Wilhering</strong> steht derzeit der Neubau eines Feuerwehrzeughauses an.<br />

Aus Anlass dieser Investition soll die Neustrukturierung der Liegenschaftsverwaltung der<br />

Marktgemeinde <strong>Wilhering</strong> fortgesetzt werden.<br />

Die Errichtung und Verwaltung von Gebäudeinfrastruktur des Feuerwehrwesens wird dabei<br />

in einen eigenen Rechtsträger ausgegliedert. Da es sich hierbei um keine Kernaufgabe der<br />

<strong>Gemeinde</strong> handelt, ist die Übertragung möglich und sinnvoll.


Der Rechtsträger, der die Aufgabe übernimmt, ist die „Verein zur Förderung der Infrastruktur<br />

der Marktgemeinde <strong>Wilhering</strong> & Co KG" (kurz: KG). Die Marktgemeinde <strong>Wilhering</strong> ist<br />

Kommanditistin dieser KG. Komplementär ist der „Verein zur Förderung der Infrastruktur der<br />

Marktgemeinde <strong>Wilhering</strong>" mit Sitz in <strong>Wilhering</strong>. Dieser KG wird die genannte Aufgabe<br />

übertragen. Die KG ist öffentlicher Auftraggeber im Sinne des Vergaberechts. Allfällige<br />

erforderliche Darlehen werden von der KG aufgenommen. Diese Darlehen rechnen nach<br />

dem Stabilitätspakt nicht zum Maastricht-Defizit. Durch die KG kann so das Maastricht-<br />

Ergebnis der <strong>Gemeinde</strong> verbessert werden.<br />

Derzeit sind in der <strong>Gemeinde</strong> die Feuerwehrzeughäuser <strong>Wilhering</strong>, Edramsberg und<br />

Schönering vorhanden. Die Zeughäuser <strong>Wilhering</strong> und Edramsberg werden durch das neu<br />

zu errichtende Zeughaus ersetzt. Mit Fertigstellung der Baumaßnahmen werden diese<br />

Gebäude nicht mehr für Zwecke des Feuerwehrwesens genutzt und können daher im<br />

Eigentum der <strong>Gemeinde</strong> verbleiben. Das Feuerwehrzeughaus Schönering wird auch in<br />

Zukunft bestehen bleiben. Aus diesem Grund wird die <strong>Gemeinde</strong> die betreffende<br />

Liegenschaft bis spätestens 31.12.2017 der KG in Form einer Sacheinlage übertragen.<br />

Das für die Errichtung des neuen Feuerwehrzeughauses nötige Grundstück wird die KG<br />

kaufen.<br />

Um aus steuerlicher Sicht die erforderliche Rechtssicherheit zu erhalten, werden von Leitner<br />

+ Leitner Anfragen an die zuständigen Finanzämter gestellt.<br />

Der Bürgermeister stellt den<br />

Antrag,<br />

folgende Beschlüsse zu fassen:<br />

a) Aufgabenübertragung auf einen ausgegliederten Rechtsträger<br />

Die <strong>Gemeinde</strong> überträgt der „Verein zur Förderung der Infrastruktur der Marktgemeinde<br />

<strong>Wilhering</strong> & Co KG" die Aufgabe der Errichtung und Verwaltung der<br />

Gebäudeinfrastruktur von Feuerwehrzeughäusern.<br />

b) Beschluss über die Anschaffung von ca. 4.000 m² aus dem Grundstück Nr. 551/1,<br />

KG <strong>Wilhering</strong>, Eigentümer Stift <strong>Wilhering</strong>, durch die KG sowie über die<br />

Übertragung des Grundstückes Nr. 802/3 und .230 KG Schönering (Grundstück<br />

mit Feuerwehrzeughaus der FF Schönering) an die KG<br />

Die <strong>Gemeinde</strong> ermächtigt die „Verein zur Förderung der Infrastruktur der<br />

Marktgemeinde <strong>Wilhering</strong> & Co KG“, in Zusammenhang mit der Ausgliederung des<br />

Feuerwehrwesens ca. 4.000 m² aus dem Grundstück Nr. 551/1, KG <strong>Wilhering</strong> zu<br />

erwerben. Das weitere mit der übertragenen Aufgabe zusammenhängende Grundstück<br />

Nr. 802/3 und .230 wird bis spätestens 31.12.2017 mittels Sacheinlagevertrag in das<br />

Eigentum der KG übertragen.


c) Beschluss über die künftige Nutzung des Feuerwehrzeughauses<br />

Die <strong>Gemeinde</strong> beschließt einen Bestandsvorvertrag über das zu errichtende<br />

Feuerwehrzeughaus mit der „Verein zur Förderung der Infrastruktur der<br />

Marktgemeinde <strong>Wilhering</strong> & Co KG".<br />

d) weitere Beschlussfassung<br />

1. Die im zu genehmigenden Finanzierungsplan vorgesehenen Mittel, namentlich die<br />

Bedarfszuweisungen, die Landeszuschüsse, die sonstigen Beiträge und die Beiträge<br />

der Feuerwehren werden in die „Verein zur Förderung der Infrastruktur der<br />

Marktgemeinde <strong>Wilhering</strong> & Co KG" als Gesellschafterzuschüsse eingebracht.<br />

2. Die Marktgemeinde <strong>Wilhering</strong> erklärt sich bereit, durch Gesellschaftereinlage für<br />

Unterstützung der Bautätigkeiten der „Verein zur Förderung der Infrastruktur der<br />

Marktgemeinde <strong>Wilhering</strong> & Co KG" zu sorgen. Die Höhe der Sach- und<br />

Arbeitsleistungen sowie der Einlagezeitpunkt werden <strong>vom</strong> <strong>Gemeinde</strong>rat bei feststehen<br />

der betragsmäßigen Höhe beschlossen.<br />

3. Es wird beschlossen, dass der „Verein zur Förderung der Infrastruktur der<br />

Marktgemeinde <strong>Wilhering</strong> & Co KG" nach Maßgabe der Möglichkeiten weitere<br />

Aufgaben im Zusammenhang mit der Liegenschaftsverwaltung übertragen werden.<br />

Beschlüsse a, b, c und d: e i n s t i m m i g<br />

Abstimmungsart: Erheben der Hand<br />

Frau LT-Präs. Eisenriegler merkt noch an, dass eventuell die Verwendung eines nicht mehr<br />

genutzten Zeughauses für ein Jugendzentrum angedacht werden sollte.<br />

Punkt 4<br />

Beauftragung zur Abwicklung eines Architektenwettbewerbes für den Neubau des<br />

Feuerwehrhauses der FF <strong>Wilhering</strong> und FF Edramsberg;<br />

Berichterstattung durch Herrn LAbg. Bürgermeister Mario Mühlböck.<br />

Durchführung eines Architektenwettbewerbes für ein Feuerwehrhaus – Angebot siehe<br />

Beilage!<br />

Der Bürgermeister stellt den<br />

Antrag,<br />

das Angebot in Höhe von € 12.200,00 (Netto) wie vorgetragen anzunehmen und zu<br />

beschließen.<br />

Beschluss:<br />

Abstimmungsart:<br />

e i n s t i m m i g<br />

Erheben der Hand


Punkt 5<br />

Verwendung der Finanzzuweisung des Bundes gem. § 20 FAG für die Förderung von<br />

öffentlichen Personennahverkehrsunternehmen;<br />

Berichterstattung durch den Obmann des Finanz- und Sozialausschusses, Herrn Vzbgm.<br />

Mag. Dieter Paschinger.<br />

Der Bund gewährt den <strong>Gemeinde</strong>n für Personen-Nahverkehrs-Investitionen eine<br />

Finanzzuweisung nach § 20 Abs. 2 FAG 2005.<br />

Die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Wilhering</strong> erhält insgesamt eine Finanzzuweisung für das Jahr 2007<br />

in Höhe von …………………………………………………………………….…….€ 55.189,13.<br />

Herr Vzbgm. Mag. Paschinger stellt den<br />

Antrag,<br />

die Finanzzuweisung für das Jahr 2007 wie folgt zu verwenden:<br />

Nahverkehrsförderung für Verkehrsknoten Hitzing € 46.000,77<br />

Zuführung an das gemeindeeigene Autobusunternehmen WILIA € 9.188,36<br />

€ 55.189,13<br />

Beschluss:<br />

Abstimmungsart:<br />

e i n s t i m m i g<br />

Erheben der Hand<br />

Punkt 6<br />

Auflassung und Rückübereignung des öffentlichen Gutes Parzelle 774/11 (411 m²) an<br />

die EBS Wohnungsgesellschaft, Linz, Ziegeleistraße 37, infolge Änderung des<br />

Bebauungsplanes; Abschluss eines Vertrages und Erlassung einer Verordnung;<br />

Berichterstattung durch Herrn LAbg. Bürgermeister Mario Mühlböck.<br />

Die Marktgemeinde <strong>Wilhering</strong> beabsichtigt das Grundstück Nr. 774/11, KG Schönering im<br />

Gesamtausmaß von 411 m² (öffentliches Gut der Marktgemeinde <strong>Wilhering</strong>) in Folge der<br />

Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1<strong>66</strong> aufzulassen. Für die Auflassung der Fläche ist<br />

erforderlich, dass einerseits eine Verordnung beschlossen sowie ein Vertrag abgeschlossen<br />

wird.<br />

Der Bürgermeister stellt daher den<br />

Antrag,<br />

nachfolgende Verordnung sowie beiliegenden Vertrag zwischen der Marktgemeinde<br />

<strong>Wilhering</strong> und der EBS Wohnungsgesellschaft Linz zu beschließen.<br />

Verordnung<br />

über die Auflassung des Grundstückes Nr. 774/11, KG Schönering<br />

Der <strong>Gemeinde</strong>rat der Marktgemeinde <strong>Wilhering</strong> hat in seiner <strong>Sitzung</strong> am 14. Februar 2008<br />

gemäß § 11 Abs. 3 OÖ. Straßengesetz 1991 i.d.g.F beschlossen:<br />

§ 1


Dieser Verordnung liegt der Katasterplan <strong>vom</strong> 08.01.2008 im Maßstab 1:1000 zugrunde. Der<br />

Plan liegt am Marktgemeindeamt <strong>Wilhering</strong> während der Amtsstunden auf und kann von<br />

jedermann eingesehen werden. Weiters ist der Plan vor Erlassung dieser Verordnung durch<br />

vier Wochen zur öffentlichen Einsichtnahme aufgelegen.<br />

§ 2<br />

Die im Plan (§ 1) markierte Straße des Grundstückes Nr. 774/11, KG Schönering wird als<br />

öffentliche Straße aufgelassen, weil diese Straße wegen mangelnder Verkehrsbedeutung für<br />

den Gemeingebrauch entbehrlich geworden ist.<br />

§ 3<br />

Diese Verordnung wird gemäß § 24 Abs. 1 Oö. <strong>Gemeinde</strong>ordnung durch zwei Wochen<br />

kundgemacht und wird mit dem auf dem Ablauf der Kundmachungsfrist folgenden Tag<br />

rechtswirksam.<br />

Vertrag siehe Beilage!<br />

Beschluss:<br />

Abstimmungsart:<br />

e i n s t i m m i g<br />

Erheben der Hand<br />

Punkt 7<br />

Wohnungsvergabe Kürnbergstraße 11, EG, Tür 2, 77,15 m²;<br />

Berichterstattung durch den Obmann des Bau- und Wohnungsausschusses, Herrn GV Anton<br />

Lehner.<br />

Die Wohnung in der Kürnbergstraße befindet sich im Erdgeschoss und besitzt<br />

77,15 m². In der Wohnungsausschusssitzung am 06.02.2008 wurde vorgeschlagen, die<br />

Wohnung an:<br />

Frau Bernadette Altmüller, Schörgenhubstraße 32, 4030 Linz zu vergeben. Als Ersatz wird<br />

Frau Straßl Margit, Veldenstraße 27, 4121 Altenfelden vorgesehen.<br />

Herr GV Lehner stellt daher den<br />

Antrag,<br />

die Wohnung wie oben angeführt zu vergeben.<br />

Beschluss:<br />

Abstimmungsart:<br />

e i n s t i m m i g<br />

Erheben der Hand<br />

Punkt 8<br />

Wohnungsvergabe Kürnbergstraße 15, 1. Stock, Tür 4, 77,15 m²;<br />

Herr GV Lehner verlässt wegen Befangenheit den <strong>Sitzung</strong>ssaal.<br />

Berichterstattung durch Herrn LAbg. Bürgermeister Mario Mühlböck.


Die Wohnung in der Kürnbergstraße befindet sich im 1. Stock und besitzt<br />

77,15 m². In der Wohnungsausschusssitzung am 06.02.2008 wurde vorgeschlagen, die<br />

Wohnung an<br />

Herrn Florian Lehner, Kapellenstraße 12, 4073 <strong>Wilhering</strong> zu vergeben. Als Ersatz wird Frau<br />

Straßl Margit, Veldenstraße 27, 4121 Altenfelden vorgesehen.<br />

Der Bürgermeister stellt daher den<br />

Antrag,<br />

die Wohnung wie oben angeführt zu vergeben.<br />

Beschluss:<br />

Abstimmungsart:<br />

e i n s t i m m i g<br />

Erheben der Hand<br />

Herr GV Lehner betritt wieder den <strong>Sitzung</strong>ssaal.<br />

Punkt 9<br />

Örtliches Entwicklungskonzept Nr. 1 – 10. Änderung „Moser“ und<br />

Flächenwidmungsplan Nr. 4 – 29. Änderung „Jakob Moser“ – Grundsatzbeschluss;<br />

Berichterstattung durch den Obmann des Raumplanungsausschusses, Herrn GV Manfred<br />

Winter.<br />

Herr Jakob Moser hat die Marktgemeinde <strong>Wilhering</strong> mit Schreiben <strong>vom</strong> 18.12.2007 ersucht<br />

den Flächenwidmungsplan für das Grundstück 763/3, KG Schönering abzuändern. Das<br />

Grundstück liegt nördlich seines Hotel- und Gaststättenbetriebes in der Ortschaft<br />

Schönering.<br />

Herr Moser benötigt für seinen Hotelbetrieb eine versperrbare Garage für Autos und<br />

Fahrräder und beabsichtigt diese auf dem gegenständlichen Grundstück zu errichten.<br />

Das Grundstück soll in „eingeschränktes gemischtes Baugebiet – MB“ umgewidmet werden.<br />

Gleichzeitig muss auch das örtliche Entwicklungskonzept abgeändert werden.<br />

Der Planungsausschuss der Marktgemeinde <strong>Wilhering</strong> hat sich mit der Angelegenheit in der<br />

<strong>Sitzung</strong> <strong>vom</strong> 28. Jänner 2008 beschäftigt und vorgeschlagen das Widmungsverfahren<br />

einzuleiten.<br />

Begründet wird die Umwidmung damit, dass die Errichtung einer Garage eine dringende<br />

Notwendigkeit für den Betriebsstandort darstellt und somit auch im Interesse des<br />

Gemeinwohls liegt.<br />

Herr GV Winter stellt daher den<br />

Antrag,<br />

den Grundsatzbeschluss für die Flächenwidmungsplanänderung bzw. für die Änderung des<br />

Örtlichen Entwicklungskonzeptes zu fassen.<br />

Beschluss:<br />

Abstimmungsart:<br />

e i n s t i m m i g<br />

Erheben der Hand


Punkt 10<br />

Flächenwidmungsplan Nr. 4 – 30. Änderung „Schrammel Günter“ –<br />

Grundsatzbeschluss;<br />

Berichterstattung durch den Obmann des Raumplanungsausschusses, Herrn GV Manfred<br />

Winter.<br />

Das Atelier DI. Sturmberger/Moser hat im Auftrag von Herrn Günter Schrammel die<br />

Marktgemeinde <strong>Wilhering</strong> mit Schreiben <strong>vom</strong> 21.12.2007 ersucht den Flächenwidmungsplan<br />

für das Grundstück 741/14, KG <strong>Wilhering</strong> abzuändern.<br />

Das Grundstück liegt nördlich des <strong>Gemeinde</strong>amtes in der Ortschaft Ufer.<br />

Herr Günter Schrammel beabsichtigt auf dem gegenständlichen Grundstück ein<br />

Einfamilienhaus zu errichten. Zur Realisierung des Bauvorhabens soll die Widmung Bauland<br />

„Wohngebiet“ bis zur Höhenschichtenlinie 262,0 ü.A. erweitert werden.<br />

Die Widmungserweiterung wurde <strong>vom</strong> Antragsteller mit Herrn Hofrat DI. Lindner, <strong>vom</strong> Amt<br />

der OÖ. Landesregierung, Abt. Oberflächengewässerwirtschaft abgesprochen. Die im<br />

Flächenwidmungsplan eingezeichnete Hochwasseranschlaglinie (Widmungsgrenze) wurde<br />

für das gegenständliche Grundstück neu bestimmt.<br />

Informativ wird festgehalten, dass eine ähnliche Widmungsänderung im Jahr 2003 bei der<br />

Wohnanlage der Lawog ca. 50 m Donau aufwärts vorgenommen wurde. Damals wurde die<br />

Widmung bis zur Höhenquote 261,56 (HQ 100) vorgenommen.<br />

Der Planungsausschuss der Marktgemeinde <strong>Wilhering</strong> hat sich mit der Angelegenheit in der<br />

<strong>Sitzung</strong> <strong>vom</strong> 28. Jänner 2008 beschäftigt und vorgeschlagen das Widmungsverfahren<br />

einzuleiten.<br />

Begründet wird die Umwidmung damit, dass es durch die Änderung der<br />

Hochwasseranschlaglinie zu einer Änderung der maßgeblichen Rechtslage kommt.<br />

Frau GR Eisenriegler hält fest, dass seitens der Wasserrechtsbehörde eine Bestätigung<br />

vorzulegen ist, die die Unbedenklichkeit dieser Änderung bescheinigt.<br />

Herr GV Winter stellt den<br />

Antrag,<br />

den Grundsatzbeschluss für die Flächenwidmungsplanänderung zu fassen.<br />

Beschluss:<br />

Abstimmungsart:<br />

e i n s t i m m i g<br />

Erheben der Hand<br />

Punkt 11<br />

Flächenwidmungsplan Nr. 3 – 25. Änderung „Mag. Gebetsroither“ – Beschlussfassung<br />

nach durchgeführtem Verfahren;<br />

Berichterstattung durch den Obmann des Raumplanungsausschusses Herrn GV Manfred<br />

Winter.<br />

Die Marktgemeinde <strong>Wilhering</strong> beabsichtigt den Flächenwidmungsplan Nr. 4 im Bereich des<br />

Grundstückes 654, KG <strong>Wilhering</strong> abzuändern.


Konkret ist beabsichtigt einen ca. 7,0 m breiten Grundstückstreifen von Grünland in Bauland<br />

„Wohngebiet“ umzuwidmen. Frau Mag. Gebetsroither beabsichtigt auf einem Teil des<br />

gegenständlichen Grundstückes ein Atelier zu errichten.<br />

Im Rahmen des Verfahrens wurden von mehreren Abteilungen des Amtes der OÖ.<br />

Landesregierung Stellungnahmen abgegeben. Sie waren allesamt positiv.<br />

Herr GV Winter stellt daher den<br />

Antrag,<br />

die Flächenwidmungsplanänderung nach durchgeführtem Verfahren zu beschließen.<br />

Beschluss:<br />

Abstimmungsart:<br />

e i n s t i m m i g<br />

Erheben der Hand<br />

Punkt 12<br />

Bebauungsplan Nr. 63 – 3. Änderung „Uwe Bornmann“ – Beschlussfassung nach<br />

durchgeführtem Verfahren;<br />

Berichterstattung durch den Obmann des Raumplanungsausschusses, Herrn GV Manfred<br />

Winter.<br />

Die Marktgemeinde <strong>Wilhering</strong> beabsichtigt den Bebauungsplan für das Grundstück 5/4, KG<br />

Dörnbach zu ändern. Die gegenständliche Fläche liegt am Bahnweg südlich der Geleise der<br />

Linzer Lokalbahn in der Ortschaft Hitzing.<br />

Nach Verlegung des Bahnhofes Hitzing ist die im Bebauungsplan eingezeichnete Sichtlinie<br />

nicht mehr gültig. Herr DI Bornmann ersucht daher die bebaubare Fläche Richtung Norden<br />

bis zu 12 m an das Grundstück der Lilo reichend, analog der Nachbarparzellen zu erweitern.<br />

Die Bebauungsplanänderung wird mit der Änderung der maßgeblichen Rechtslage (Sichtlinie<br />

nicht mehr erforderlich) begründet.<br />

Im Rahmen des Verfahrens wurde von der Firma Stern- und Hafferl mit Schreiben <strong>vom</strong><br />

19.10.2007 eine Stellungnahme eingebracht. Bei der Stellungnahme handelt es sich im<br />

wesentlichen um eisenbahnrechtliche Belange und wären diese gegebenenfalls in einem<br />

eisenbahnrechtlichen Bewilligungsverfahren abzuhandeln.<br />

Vom Amt der OÖ. Landesregierung wird mit Schreiben <strong>vom</strong> 17.12.2007 mitgeteilt, dass<br />

überörtliche Interessen im besonderen Maß durch die gegenständliche Planung nicht<br />

berührt werden und somit eine Genehmigungspflicht für die Bebauungsplanänderung nicht<br />

besteht.<br />

Die Angelegenheit wurde auch in der letzten Raumplanungsausschusssitzung besprochen<br />

und positiv beurteilt.<br />

Herr GV Winter stellt daher den<br />

Antrag,<br />

die Bebauungsplanänderung nach durchgeführtem Verfahren zu beschließen.<br />

Beschluss:<br />

Abstimmungsart:<br />

e i n s t i m m i g<br />

Erheben der Hand


Punkt 13<br />

Änderung des Baulandsicherungsvertrages hinsichtlich Punkt V (Übertragung von<br />

Grundstücken an Verwandte 2. Grades);<br />

Berichterstattung durch den Obmann des Raumplanungsausschusses, Herrn GV Manfred<br />

Winter. Der Baulandsicherungsvertrag soll wie folgt gefasst werden.<br />

Gemäß Punkt V des Baulandsicherungsvertrages (Infrastrukturkostenbeitrag –<br />

Baulandsicherungsvereinbarung) kann sich ein Grundeigentümer von der<br />

Zahlungsverpflichtung des Baulandsicherungsbeitrages entschlagen, wenn er ein<br />

Grundstück mit Zustimmung der <strong>Gemeinde</strong> an eine im 1. Grad verwandte Person überträgt.<br />

Verwandte 1. Grades sind Eltern und Kinder. Nun soll die Übertragungsmöglichkeit auch auf<br />

Personen 2. Grades ausgedehnt werden. Verwandte 2. Grades sind Großeltern und<br />

Enkelkinder sowie Geschwister.<br />

Der Punkt V des Baulandsicherungsvertrages soll daher wie folgt gefasst werden:<br />

V.<br />

„Der/Die Grundeigentümer(in) hat jedoch die Möglichkeit, sich von der Zahlungsverpflichtung<br />

gemäß Punkt IV. zu entschlagen, wenn er/sie binnen 6 Monaten ab rechtskräftigem<br />

Umwidmungsbescheid die vertragsgegenständlichen Grundstücke einer im ersten oder<br />

zweiten Grad verwandten Person mit Zustimmung der Marktgemeinde <strong>Wilhering</strong> durch<br />

schriftlichen Kaufvertrag überträgt und diese im ersten oder zweiten Grad verwandte Person<br />

gleichzeitig dem gegenständlichen Vertrag schriftlich beitritt und eine gleich lautende –<br />

jedoch mit einer Mindestlaufzeit von sechs Jahren ausgestatteten - Bankgarantie, wie sie<br />

der/die Grundeigentümer(in) der Marktgemeinde <strong>Wilhering</strong> zu übergeben hat, vor<br />

Vertragsbeitritt zur Verfügung stellt. Der/die im ersten oder zweiten Grad verwandte Person<br />

hat den in Punkt IV Abs 1 vereinbarten Infrastrukturkosten- und Baulandsicherungsbeitrag<br />

binnen 5 Jahren und 1 Monat ab Rechtskraft des Umwidmungsbescheides auf ein von der<br />

Marktgemeinde <strong>Wilhering</strong> namhaft zu machendes Konto zu begleichen. Die im ersten oder<br />

zweiten Grad verwandte Person hat wiederum die Möglichkeit, sich von der<br />

Zahlungsverpflichtung gemäß Punkt IV. dieses Vertrages zu entschlagen, wenn dieser<br />

binnen fünf Jahren ab Rechtskraft des Umwidmungsbescheides auf der umgewidmeten<br />

Fläche ein Haus bezieht und an dieser Adresse sich bei der Marktgemeinde <strong>Wilhering</strong> nach<br />

dem Meldegesetz angemeldet hat.<br />

Sofern es während der in Punkt V. Abs. 1 dieses Vertrages vereinbarten sechsmonatigen<br />

Frist zu einer Neufassung des Bebauungsplanes betreffend die vertragsgegenständliche<br />

Liegenschaft kommt, ist diese Sechsmonatsfrist gehemmt. Der Fristenlauf der Hemmung<br />

beginnt mit der Rechtskraft des Beschlusses auf Neufassung des Bebauungsplanes durch<br />

den <strong>Gemeinde</strong>rat der Marktgemeinde <strong>Wilhering</strong>. Der Fristenlauf der Hemmung endet mit der<br />

Rechtskraft des Abschlusses des eingeleiteten Neufassungsverfahrens des<br />

Bebauungsplanes.“<br />

Herr GV Winter stellt den<br />

Antrag,<br />

den Baulandsicherungsvertrag in Punkt V wie oben angeführt zu ändern.


Beschluss:<br />

Abstimmungsart:<br />

30 Ja Stimmen, eine Stimmenthaltung (Herr Vzbgm. Mag. Dieter<br />

Paschinger)<br />

Erheben der Hand<br />

Punkt 14<br />

Zustimmung zum Beitritt zum Baulandsicherungsvertrag von Herrn Thomas<br />

Feitzlmaier durch Herrn Andreas Feitzlmaier und Abschluss eines<br />

Baulandsicherungsvertrages mit Herrn Andreas Feitzlmaier;<br />

Berichterstattung durch den Obmann des Raumplanungsausschusses, Herrn GV Manfred<br />

Winter.<br />

Herr Thomas Feitzlmaier, Reither Straße 6, 4073 <strong>Wilhering</strong> hat mit Schreiben <strong>vom</strong><br />

09.01.2008 um Verringerung des Infrastrukturkostenbeitrages angesucht, nachdem er<br />

seinem Bruder, Herrn Andreas Feitzlmaier mit Notariatsakt <strong>vom</strong> 17. August 2007 das<br />

Grundstück 247/10, KG Schönering im Ausmaß von 1.003 m² überschrieben hat.<br />

Gemäß Punkt V des Baulandsicherungsvertrages (Infrastrukturkostenbeitrag –<br />

Baulandsicherungsvereinbarung) kann sich ein Grundeigentümer von der<br />

Zahlungsverpflichtung des Baulandsicherungsbeitrages entschlagen, wenn er ein<br />

Grundstück mit Zustimmung der <strong>Gemeinde</strong> an eine im ersten (oder zweiten) Grad verwandte<br />

Person überträgt.<br />

Hinsichtlich der Übertragung ist der Abschluss eines Vertrages erforderlich. Dieser wurde<br />

<strong>vom</strong> Anwalt der <strong>Gemeinde</strong> vorbereitet und von Herrn Andreas Feitzlmaier mit 7. Februar<br />

2008 unterfertigt. Der Vertrag liegt der heutigen <strong>Sitzung</strong> zugrunde.<br />

Weiters wurde von Herrn Andreas Feitzlmaier die erforderliche Bankgarantie mit einer<br />

Laufzeit bis 1. April 2013 über EUR 11.033,-- vorgelegt.<br />

Hinsichtlich der 6 Monatsfrist wurde beim Musterbaulandsicherungsvertrag im <strong>Gemeinde</strong>rat<br />

am 8. November 2007 bereits eine Änderung herbeigeführt und festgelegt die Änderung<br />

auch beim Grundstück Feitzlmaier anzuwenden. Weiters wurde im vorhergehenden<br />

Tagesordnungspunkt die Abtretung von Grundstücken an Verwandte 2. Grades ausgedehnt.<br />

Herr GV Winter stellt daher den<br />

Antrag,<br />

den Beitritt zum Baulandsicherungsvertrag zuzustimmen und den Baulandsicherungsvertrag<br />

mit Herrn Andreas Feitzlmaier zu beschließen.<br />

Beschluss:<br />

Abstimmungsart:<br />

30 Ja Stimmen, eine Stimmenthaltung (Herr Vzbgm. Mag. Dieter<br />

Paschinger)<br />

Erheben der Hand


Punkt 15<br />

Antrag der Grünen gem. § 46 Abs. 2 OÖ GemO:<br />

Es sind unter natur- und landschaftsschutzfachlicher Begleitung Maßnahmen zur<br />

Verstärkung und qualitativer Verbesserung der Grünzüge im <strong>Gemeinde</strong>gebiet zu<br />

treffen, bis hin zu Neuwidmung von Grünzügen;<br />

Der <strong>Wilhering</strong>er <strong>Gemeinde</strong>rat möge beschließen:<br />

Es sind unter natur- und landschaftsschutzfachlicher Begleitung Maßnahmen zur<br />

Verstärkung und qualitativer Verbesserung der Grünzüge im <strong>Gemeinde</strong>gebiet zu treffen, bis<br />

hin zu Neuwidmung von Gründzügen.<br />

Begründung: Punkt 4 des Probelm-, Ziel und Maßnahmenkatalogs des örtlichen<br />

Entwicklungskonzepts Nr. 1 stellt als Problem eine sinkende Qualität der Freiräume, als Ziel<br />

eine Aufwertung der Freiraumsituation und als Maßnahme „Grünzüge sollen verstärkt und<br />

qualitativ verbessert werden“ fest. Diese Maßnahme ist bis jetzt nicht umgesetzt.<br />

Der Bürgermeister stellt den<br />

Antrag,<br />

auf Zuweisung an den Raumplanungsausschuss. Dieser soll Vorberatungen durchführen<br />

und die weitere Vorgangsweise ausformulieren.<br />

Beschluss:<br />

Abstimmungsart:<br />

einstimmig<br />

Erheben der Hand<br />

Punkt 16<br />

Antrag der Grünen gem. § 46 Abs. 2 OÖ GemO:<br />

Es sollen unter fachwissenschaftlicher Begleitung Maßnahmen der Landschaftspflege<br />

zur Erhaltung des kulturgeschichtlichen Erbes getroffen werden;<br />

Der <strong>Wilhering</strong>er <strong>Gemeinde</strong>rat möge beschließen:<br />

Es sollen unter fachwissenschaftlicher Begleitung Maßnahmen der Landschaftspflege zur<br />

Erhaltung des kulturgeschichtlichen Erbes getroffen werden.<br />

Begründung:<br />

Punkt 22 des Problem-, Ziel- und Maßnahmenkatalogs des örtlichen Entwicklungskonzepts<br />

Nr. 1 stellt als Problem die allgemeine Gefährdung der Landschaft (Landschaftsbild,<br />

Bodenschutz, Fauna, Flora) als Ziele die Entwicklung des Landschaftsbildes und der<br />

regional bedeutsamen Landschaftselemente in seiner gewachsenen Eigenart,……., sowie<br />

Erhalt und Pflege der kulturgeschichtlichen Kleindenkmäler, ………, sowie als Maßnahme<br />

die Landschaftspflege und den Erhalt des kulturgeschichtlichen Erbes fest.<br />

Besonders archäologisch wertvolle Denkmäler im Bereich des Kürnbergwaldes sind akut<br />

gefährdet und bedürfen fachkundiger Maßnahmen zu deren Erhaltung.


Der Bürgermeister stellt den<br />

Antrag,<br />

auf Zuweisung an den Raumplanungsausschuss. Dieser soll Vorberatungen durchführen<br />

und die weitere Vorgangsweise ausformulieren.<br />

Beschluss:<br />

Abstimmungsart:<br />

einstimmig<br />

Erheben der Hand<br />

Punkt 17<br />

Antrag der Grünen gem. § 46 Abs. 2 OÖ GemO:<br />

Es sollen unter natur- und landschaftsschutzfachlicher Begleitung die Waldflächen im<br />

<strong>Wilhering</strong>er <strong>Gemeinde</strong>gebiet als ökologisch wertvolle Gebiete festgelegt werden.<br />

Großflächige Neuaufforstungen sollen nicht durchgeführt werden,<br />

Ersatzaufforstungen nur im Rodungsfall im Nahbereich der Rodungsfläche;<br />

Der <strong>Wilhering</strong>er <strong>Gemeinde</strong>rat möge beschließen:<br />

Es sollen unter natur- und landschaftsschutzfachlicher Begleitung die Waldflächen im<br />

<strong>Wilhering</strong>er <strong>Gemeinde</strong>gebiet als ökologisch wertvolle Gebiete festgelegt werden.<br />

Großflächige Neuaufforstungen sollen nicht durchgeführt werden, Ersatzaufforstungen nur<br />

im Rodungsfall im Nahbereich der Rodungsfläche.<br />

Begründung:<br />

Punkt 7 des Problem-, Ziel- und Maßnahmenkatalogs des örtlichen Entwicklungskonzepts<br />

Nr. 1 stellt als Problem eine Gefährdung des Waldbestandes, als Ziel die Erhaltung der<br />

bestehenden Waldflächen und als Maßnahmen „Festlegung der Waldflächen als ökologisch<br />

wertvolle Gebiete“ und die „Flächengrößere Ersatzaufforstungen im Rodungsfall“ fest. Diese<br />

Maßnahmen sind bis jetzt nicht umgesetzt.<br />

Der Bürgermeister stellt den<br />

Antrag,<br />

auf Zuweisung an den Raumplanungsausschuss. Dieser soll Vorberatungen durchführen<br />

und die weitere Vorgangsweise ausformulieren.<br />

Beschluss:<br />

Abstimmungsart:<br />

einstimmig<br />

Erheben der Hand<br />

Punkt 18<br />

Allfälliges<br />

‣ Vzbgm. Mag. Dieter Paschinger<br />

Am 20.03.2008, 08:00 Uhr, ist die nächste Finanzausschusssitzung.<br />

‣ Weitere Veranstaltungstermine werden bekannt gegeben.<br />

Punkt 19<br />

15 Minuten Bürgerfragestunde<br />

Keine Wortmeldungen


Ende der <strong>Sitzung</strong> 20:30 Uhr<br />

Gegen die während der <strong>Sitzung</strong> zur Einsicht aufgelegene Verhandlungsschrift über<br />

die letzte <strong>Sitzung</strong> <strong>vom</strong> 13. Dezember 2007 wurden keine Einwendungen erhoben:<br />

Nachdem die Tagesordnung erschöpft ist und sonstige Anträge und Wortmeldungen<br />

nicht mehr vorliegen, schließt der Vorsitzende die <strong>Sitzung</strong> um 20:30 Uhr.<br />

Bgm. LAbg. Mario Mühlböck eh.<br />

(Vorsitzender)<br />

Johann Hofer, MBA eh.<br />

(Schriftführer)<br />

Dieses Protokoll wurde in der <strong>Gemeinde</strong>ratssitzung <strong>vom</strong> 27.3.2008 genehmigt.<br />

Der Vorsitzende:<br />

Bgm. LAbg. Mario Mühlböck eh.<br />

Für die SPÖ:<br />

Für die ÖVP:<br />

Für die GRÜNEN:<br />

Für die FPÖ:<br />

VzBgm. Mag. Dieter Paschinger, BHC eh.<br />

GR in Gabriele Schwarzinger eh.<br />

3. LT.Präs in GR in Doris Eiesenriegler eh.<br />

GR Johann Aumayr eh.

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