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Potentialanalyse der freien Theater - Dachverband Freier ...

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<strong>der</strong> Künstler, häufig werden diese Eigenleistungen daneben durch das Bereitstellen von<br />

Räumen und Technik erbracht sowie durch die Anrechnung von Recherche, Dokumentation,<br />

Requisiten- und Kostümleihe. Den Eigenmittelanteil in Form von Geld einzubringen ist<br />

für freie Künstler in Hamburg – bei einem durchschnittlichen Jahreseinkommen von<br />

11.500 Euro – praktisch unmöglich. 21<br />

Die Obergrenze <strong>der</strong> Honorare <strong>der</strong> BKM richtet sich laut Zuwendungsbescheid nach dem<br />

Besserstellungsverbot für Beschäftigte nach Artikel 21 des Haushaltsbeschlusses. 22 Dieser<br />

besagt, dass – wenn <strong>der</strong> Großteil des Projekts aus öffentlichen Mitteln finanziert wird – die<br />

Zuwendungsempfänger ihre Beschäftigten nicht besser stellen dürfen als vergleichbare<br />

Arbeitnehmer <strong>der</strong> Freien und Hansestadt Hamburg. Die Untergrenze <strong>der</strong> Honorare ist dagegen<br />

nicht festgelegt. Im Falle einer Festanstellung künstlerisch Beschäftigter liegt die<br />

monatliche Mindestgage des Tarifvertrags NV Bühne bei 1.600 Euro. 23 Laut einer Umfrage<br />

aus <strong>Theater</strong> heute liegt die Regiegage an einem kleinen Stadttheater im Schnitt bei 5.000<br />

Euro, an einem großen Stadttheater bei 30.000-32.000 Euro. 24 Im Rahmen <strong>der</strong> För<strong>der</strong>ung<br />

freier Projekte in Hamburg werden dagegen Regiegagen im Durchschnitt mit 3.000 Euro<br />

beziffert. Sie liegen also deutlich unter den Gagen vergleichbarer Arbeitnehmer. Zudem<br />

verzichten die <strong>Theater</strong>macher meistens gänzlich auf sie, um sie als Eigenmittelanteil einrechnen<br />

zu können.<br />

Generell liegen die För<strong>der</strong>mittel <strong>der</strong> BKM in <strong>der</strong> Regel unter den beantragten Summen. Für<br />

eine professionelle Realisierung <strong>der</strong> beantragten Projekte reichen die bewilligten Mittel nur<br />

selten aus. Sie können dann nur in deutlich verkleinerter Form realisiert werden und unter<br />

<strong>der</strong> Bedingungen <strong>der</strong> Selbstausbeutung. Dies wird allgemein moniert: Die geför<strong>der</strong>ten<br />

Künstler und Gruppen sehen für sich keine Entwicklungsperspektive, die Fachjurys beklagen<br />

geschlossen die „Verwaltung des Mangels“. Was damit gemeint ist, verdeutlicht <strong>der</strong><br />

Blick auf das Verhältnis von Antragsvolumen und vorhandenen För<strong>der</strong>summen. Für den<br />

Zeitraum 2007/08 bis 2010/11 ergibt sich folgendes Bild:<br />

21 Keuchel, Susanne: „Report Darstellende Künste“: Ein erster Bericht zur Datenlage. In: Kulturpolitische<br />

Mitteilungen, Nr. 125, II/2009. S. 29.<br />

22 Freie und Hansestadt Hamburg, Kulturbehörde: „Besserstellungsverbot für Beschäftigte<br />

von Zuwendungsempfängerinnen und -empfängern“. Von <strong>der</strong> Bürgerschaft am 05.03.2009 beschlossener<br />

Haushaltsplan 2009/10, Artikel 20.<br />

23 Die Mindestgage, geregelt in § 58 (Vergütung-Solo) und in § 67 (Vergütung-Bühnentechniker) wurde ab<br />

dem 1. Januar 2009 von bisher 1.550 Euro monatlich auf 1.600 Euro angehoben laut dritter Fassung des<br />

Normalvertrags Bühne vom 01.08.09. Genossenschaft Deutscher Bühnen-Angehöriger (Hrsg.): Normalvertrag<br />

Bühne vom 15. Oktober 2002 (2003). Dritte Fassung vom 01.08.09.<br />

24<br />

Laudenbach, Peter: „Für eine Handvoll Euro“. In: <strong>Theater</strong> heute Jahrbuch: Geist, Geld und Gagen. Berlin<br />

2007. S. 22-34.<br />

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