Potentialanalyse der freien Theater - Dachverband Freier ...
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<strong>der</strong> Künstler, häufig werden diese Eigenleistungen daneben durch das Bereitstellen von<br />
Räumen und Technik erbracht sowie durch die Anrechnung von Recherche, Dokumentation,<br />
Requisiten- und Kostümleihe. Den Eigenmittelanteil in Form von Geld einzubringen ist<br />
für freie Künstler in Hamburg – bei einem durchschnittlichen Jahreseinkommen von<br />
11.500 Euro – praktisch unmöglich. 21<br />
Die Obergrenze <strong>der</strong> Honorare <strong>der</strong> BKM richtet sich laut Zuwendungsbescheid nach dem<br />
Besserstellungsverbot für Beschäftigte nach Artikel 21 des Haushaltsbeschlusses. 22 Dieser<br />
besagt, dass – wenn <strong>der</strong> Großteil des Projekts aus öffentlichen Mitteln finanziert wird – die<br />
Zuwendungsempfänger ihre Beschäftigten nicht besser stellen dürfen als vergleichbare<br />
Arbeitnehmer <strong>der</strong> Freien und Hansestadt Hamburg. Die Untergrenze <strong>der</strong> Honorare ist dagegen<br />
nicht festgelegt. Im Falle einer Festanstellung künstlerisch Beschäftigter liegt die<br />
monatliche Mindestgage des Tarifvertrags NV Bühne bei 1.600 Euro. 23 Laut einer Umfrage<br />
aus <strong>Theater</strong> heute liegt die Regiegage an einem kleinen Stadttheater im Schnitt bei 5.000<br />
Euro, an einem großen Stadttheater bei 30.000-32.000 Euro. 24 Im Rahmen <strong>der</strong> För<strong>der</strong>ung<br />
freier Projekte in Hamburg werden dagegen Regiegagen im Durchschnitt mit 3.000 Euro<br />
beziffert. Sie liegen also deutlich unter den Gagen vergleichbarer Arbeitnehmer. Zudem<br />
verzichten die <strong>Theater</strong>macher meistens gänzlich auf sie, um sie als Eigenmittelanteil einrechnen<br />
zu können.<br />
Generell liegen die För<strong>der</strong>mittel <strong>der</strong> BKM in <strong>der</strong> Regel unter den beantragten Summen. Für<br />
eine professionelle Realisierung <strong>der</strong> beantragten Projekte reichen die bewilligten Mittel nur<br />
selten aus. Sie können dann nur in deutlich verkleinerter Form realisiert werden und unter<br />
<strong>der</strong> Bedingungen <strong>der</strong> Selbstausbeutung. Dies wird allgemein moniert: Die geför<strong>der</strong>ten<br />
Künstler und Gruppen sehen für sich keine Entwicklungsperspektive, die Fachjurys beklagen<br />
geschlossen die „Verwaltung des Mangels“. Was damit gemeint ist, verdeutlicht <strong>der</strong><br />
Blick auf das Verhältnis von Antragsvolumen und vorhandenen För<strong>der</strong>summen. Für den<br />
Zeitraum 2007/08 bis 2010/11 ergibt sich folgendes Bild:<br />
21 Keuchel, Susanne: „Report Darstellende Künste“: Ein erster Bericht zur Datenlage. In: Kulturpolitische<br />
Mitteilungen, Nr. 125, II/2009. S. 29.<br />
22 Freie und Hansestadt Hamburg, Kulturbehörde: „Besserstellungsverbot für Beschäftigte<br />
von Zuwendungsempfängerinnen und -empfängern“. Von <strong>der</strong> Bürgerschaft am 05.03.2009 beschlossener<br />
Haushaltsplan 2009/10, Artikel 20.<br />
23 Die Mindestgage, geregelt in § 58 (Vergütung-Solo) und in § 67 (Vergütung-Bühnentechniker) wurde ab<br />
dem 1. Januar 2009 von bisher 1.550 Euro monatlich auf 1.600 Euro angehoben laut dritter Fassung des<br />
Normalvertrags Bühne vom 01.08.09. Genossenschaft Deutscher Bühnen-Angehöriger (Hrsg.): Normalvertrag<br />
Bühne vom 15. Oktober 2002 (2003). Dritte Fassung vom 01.08.09.<br />
24<br />
Laudenbach, Peter: „Für eine Handvoll Euro“. In: <strong>Theater</strong> heute Jahrbuch: Geist, Geld und Gagen. Berlin<br />
2007. S. 22-34.<br />
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