Häufig gestellte Fragen (FAQ's) - Boote Feichtner
Häufig gestellte Fragen (FAQ's) - Boote Feichtner
Häufig gestellte Fragen (FAQ's) - Boote Feichtner
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Häufig <strong>gestellte</strong> <strong>Fragen</strong> (<strong>FAQ's</strong>)<br />
Nachfolgend finden Sie eine Reihe von FAQ’s (frequently asked questions) zu dem von Ihnen gewählten<br />
Thema. Die <strong>Fragen</strong> sind untereinander mit einem kleinen Symbol gelistet. Um nähere Informationen zur<br />
entsprechenden Frage zu erhalten, klicken Sie bitte einfach auf den entsprechend Link. Sie werden dann<br />
automatisch zur Antwort auf die entsprechende Frage innerhalb der Seite weitergeleitet.<br />
Binnenzulassung: Ich habe ein Boot gekauft, welche Unterlagen werden zur Anmeldung benötigt?<br />
Binnenzulassung: Muss ein Kaufvertrag zwischen Privatpersonen beglaubigt werden?<br />
Binnenzulassung: Ich kann den Nachweis des Inverkehrbringens nicht erbringen. Kann das Boot<br />
trotzdem zugelassen werden?<br />
Binnenzulassung: Kann ein Boot auf mehrere Personen (Miteigentümer) zugelassen werden?<br />
Binnenzulassung: Wo kann mein Boot von den technischen Sachverständigen überprüft werden?<br />
Binnenzulassung: Muss ein Boot immer zur Überprüfung vorgeführt werden?<br />
Binnenzulassung: Was ist bei der Überprüfung zu beachten?<br />
Binnenzulassung: Meine Zulassung läuft in Kürze ab, was ist zu tun?<br />
Binnenzulassung: Muss ein Boot bei einem Besitzwechsel (Wien-NÖ oder innerhalb von NÖ)<br />
nochmals überprüft werden?<br />
Binnenzulassung: Ich habe mein Boot verkauft, was muss ich tun, um das Boot abzumelden?<br />
Binnenzulassung: Ich habe meine Zulassungsurkunde verloren. Wie komme ich zu einem Duplikat?<br />
Binnenzulassung: Meine Zulassungsurkunde wurde gestohlen. Wie komme ich zu einem Duplikat?<br />
Binnenzulassung: Die Befristung meiner Zulassungsurkunde ist abgelaufen. Ist eine Verlängerung<br />
(Nachüberprüfung) trotzdem möglich?<br />
Binnenzulassung: Kann ich die Zulassungsurkunde persönlich abholen?<br />
Binnenzulassung: Ich habe mir einen neuen Motor für mein zugelassenes Boot gekauft. Was ist zu<br />
tun?<br />
Binnenzulassung: Meine Adresse hat sich geändert. Ich wohne aber weiter in Niederösterreich. Was<br />
ist zu tun?<br />
Binnenzulassung: Meine Adresse hat sich geändert. Ich wohne aber in einem anderen Bundesland.<br />
Was ist zu tun?<br />
Binnenzulassung: Wieviel kostet mich eine Zulassung insgesamt?<br />
Seebrief: Welche Unterlagen werden für die Ausstellung eines Seebriefes benötigt?<br />
Seebrief: Kann man neben dem amtlichen Kennzeichen auch einen Bootsnamen führen?<br />
Seebrief: Braucht man einen Seebrief für das Motorbootfahren am Meer?<br />
Seebrief: Welche Fahrtbereiche gibt es und wie weit weg vom Ufer darf ich damit fahren bzw wie<br />
lang muss mein Boot sein?<br />
Seebrief: Wie lang ist eine Seemeile?<br />
Seebrief: Ist eine Binnenzulassung für das Fahren am Meer ausreichend?<br />
Seebrief: Welche Ausrüstung ist für den Fahrtbereich .... (1,2,3,4) vorgeschrieben?<br />
Seebrief: Wer darf einen Messbrief ausstellen?<br />
Seebrief: Ich habe mein Boot gebraucht mit einem vorhandenen Seebrief gekauft, warum brauche<br />
ich trotzdem einen neuen Messbrief?<br />
Seebrief: Warum muss ich einen Messbrief vorlegen, wo doch alle notwendigen CE-Unterlagen<br />
vorhanden sind?<br />
Seebrief: Ich habe CE-Unterlagen (Konformitätserklärung und Handbuch für den Eigner) sowie<br />
Kaufvertrag über Boot und Motor in fremder Sprache, muss ich eine Übersetzung vorlegen?<br />
Seebrief: Ich habe mein Boot/meine Jacht verkauft, was muss ich tun?<br />
Seebrief: Ich habe meinen Seebrief verloren. Wie komme ich zu einem Duplikat?<br />
Seebrief: Ich habe meinen Seebrief und den Messbrief verloren. Wie komme ich zu einem Duplikat?<br />
Seebrief: Mein Seebrief wurde gestohlen. Wie komme ich zu einem Duplikat?<br />
Seebrief: Mein Seebrief und der Messbrief wurden gestohlen. Wie komme ich zu einem Duplikat?<br />
Seebrief: Ich habe den Seebrief vor Jahren dem neuen Käufer mitgegeben. Wie kann ich meinen<br />
Seebrief trotzdem zurücklegen?<br />
Seebrief: Mein Seebrief ist abgelaufen. Wie komme ich zu einem neuen?<br />
Seebrief: Ich habe eine neue Adresse, muss ich diese im Seebrief eintragen?<br />
Seebrief: Können mehrere Eigentümer in einem Seebrief eingetragen werden?<br />
Seebrief: Kann ein Seebrief auf mehrere Personen (Miteigentümer) ausgestellt werden?<br />
Seebrief: Wenn ein Seebrief auf mehrere Personen (Miteigentümer) lautet, was macht man beim<br />
Wechsel eines der Miteigentümer?<br />
Seebrief: Was kostet ein Seebrief?<br />
Technik: Brauchen Segelboote einen Motor?<br />
Technik: Muss ich mein Boot bei einem Motorwechsel einer Überprüfung unterziehen lassen?<br />
Technik: Muss ich bei der Überprüfung mit meinem Boot fahren?<br />
Technik: Was brauche ich bei der Nachüberprüfung mit?<br />
Technik: Welche Lichter brauche ich für mein Motorboot?<br />
Technik: Wie viele Rettungswesten brauche ich an Bord?<br />
Technik: Brauche ich unbedingt einen Rettungsring oder genügt auch die Rettungsboje?<br />
Technik: Brauche ich einen Scheibenwischer?
Technik: Brauche ich unbedingt einen Rettungsring oder genügt auch die Rettungsboje?<br />
Technik: Brauche ich einen Scheibenwischer?<br />
Technik: Darf ich meinen Motor drosseln lassen, damit ich ihn ohne Führschein fahren darf (unter<br />
4,4 kW)?<br />
Technik: Wo ist ein Kran in einem Hafenbecken der auch von Nichtmitgliedern - gegen Gebühr -<br />
benutzt werden darf?<br />
Technik: Wie stark darf ich mein Sportboot motorisieren?<br />
Technik: Muss ich einen Hilfsmotor eintragen lassen?<br />
Technik: Brauche ich einen Benzinabsperrhahn?<br />
Technik: Muss der Hauptschalter außerhalb des Motorraumes sein?<br />
Technik: Brauche ich bei Innenbordbooten eine schwer entflammbare Auskleidung?<br />
Binnenzulassung<br />
Binnenzulassung: Ich habe ein Boot gekauft, welche Unterlagen werden zur Anmeldung benötigt?<br />
Antrag (siehe Infobox)<br />
Meldezettel<br />
Kaufvertrag oder Nachweis eines anderer Eigentumserwerbs<br />
Übereinstimmungserklärung für das Boot nach den EU-Bestimmungen (= Nachweis, dass das Boot<br />
nach den Regeln der Europäischen Union gebaut wurde und damit eine CE-Kennzeichnung besitzt)<br />
Handbuch für den Eigner (Schiffsführer) einschließlich der für das Boot typischen Daten<br />
CE-Unterlagen für neue Motoren (gültig für 4-Takt Motoren seit 1.1.2006 und für 2-Takt Motoren seit<br />
1.1.2007)<br />
Bei gebrauchten <strong>Boote</strong>n entfällt die Vorlage des Handbuches für den Eigner und der<br />
Übereinstimmungserklärung für das Boot.<br />
Bei gebrauchten <strong>Boote</strong>n sind daher zusätzlich noch folgende Unterlagen bei der Behörde vorzulegen:<br />
Nachweis, dass das Boot vor dem 16. Juni 1998 innerhalb der Europäischen Union in Verkehr gebracht<br />
wurde (Kaufverträge, Mietverträge, Leasingverträge oder Schenkungsverträge, die vor diesem Datum<br />
innerhalb der Europäischen Union abgeschlossen wurden, Zollbestätigungen, Zulassungsurkunden,<br />
behördliche Seebriefe oder Jachtzertifikate eines Mitgliedstaates der Europäischen Union oder des<br />
Europäischen Wirtschaftsraumes)<br />
^nach oben<br />
Binnenzulassung: Muss ein Kaufvertrag zwischen Privatpersonen beglaubigt werden?<br />
Nur unter Ehegatten (Notariatsakt erforderlich!)<br />
^nach oben<br />
Binnenzulassung: Ich kann den Nachweis des Inverkehrbringens nicht erbringen. Kann das Boot<br />
trotzdem zugelassen werden?<br />
Ja, aber nur dann, wenn es von einem Berechtigten (derzeit nur der Germanische Lloyd) nachzertifiziert<br />
wurde.<br />
Sonst kann es zwar zugelassen werden, es darf aber im EU-Raum nicht verwendet werden.<br />
^nach oben<br />
Binnenzulassung: Kann ein Boot auf mehrere Personen (Miteigentümer) zugelassen werden?<br />
Ja. Der Antrag muss von allen Personen unterschrieben werden. Ein Meldezettel auch der Miteigentümer ist<br />
vorzulegen. Alle Eigentümer müssen den Kaufvertrag unterschrieben haben.<br />
^nach oben<br />
Binnenzulassung: Wo kann mein Boot von den technischen Sachverständigen überprüft werden?
Binnenzulassung: Wo kann mein Boot von den technischen Sachverständigen überprüft werden?<br />
Ardagger (Raderbauer), Marbach (Hafen), Luberegg (Emmersdorf), Krems (Jachthafen, Finanz, ÖAMTC),<br />
Krems (HSV), Traismauer, Tulln, (Andrä-)Wördern, Korneuburg (Vindobona), Korneuburg (Danubia) + Bad<br />
Deutsch Altenburg (Hafern) oder Jachthafen.<br />
^nach oben<br />
Binnenzulassung: Muss ein Boot immer zur Überprüfung vorgeführt werden?<br />
Nein. Die Vorführung ist nur dann notwendig, wenn das Boot erstmalig in Österreich zugelassen wird und vor<br />
dem 16.6.1998 gebaut worden ist. Zusätzlich bei jeder Verlängerung der Zulassung.<br />
^nach oben<br />
Binnenzulassung: Was ist bei der Überprüfung zu beachten?<br />
Das Boot muss sich in einem betriebssicheren Zustand befinden. Bei der Überprüfung wird auch eine Testfahrt<br />
durchgeführt. Bei dieser Testfahrt ist der der Bootseigner oder sein Vertreter der Schiffsführer. Er muss die<br />
erforderlichen Manöver selbst durchführen und daher das entsprechende Patent besitzen und mitführen.<br />
^nach oben<br />
Binnenzulassung: Meine Zulassung läuft in Kürze ab, was ist zu tun?<br />
Es ist vor Ablauf der Zulassung der Antrag auf Nachüberprüfung (= Verlängerung der Zulassung) zu stellen.<br />
^nach oben<br />
Binnenzulassung: Muss ein Boot bei einem Besitzwechsel (Wien-NÖ oder innerhalb von NÖ) nochmals<br />
überprüft werden?<br />
Nicht wenn die Zulassung noch aufrecht ist (d.h. die Befristung des Vorbesitzers noch nicht abgelaufen ist). Die<br />
Befristung wird in diesem Fall übernommen.<br />
^nach oben<br />
Binnenzulassung: Ich habe mein Boot verkauft, was muss ich tun, um das Boot abzumelden?<br />
Schicken Sie die Zulassungsurkunde mit einer schriftlichen Mitteilung der Abmeldung an uns. Eine<br />
Abmeldebestätigung wird nur über ausdrücklichen Wunsch ausgestellt.<br />
^nach oben<br />
Binnenzulassung: Ich habe meine Zulassungsurkunde verloren. Wie komme ich zu einem Duplikat?<br />
Holen Sie sich bei der Gemeinde eine Verlustbestätigung. Dann stellen Sie bei uns einen Antrag auf eine<br />
zweite Ausfertigung der Zulassungsurkunde (Duplikat) mit einer Kopie der Verlustbestätigung.<br />
^nach oben<br />
Binnenzulassung: Meine Zulassungsurkunde wurde gestohlen. Wie komme ich zu einem Duplikat?<br />
Erstatten Sie bei der Polizei eine Diebstahlsanzeige. Stellen Sie einen Antrag auf Zweitausfertigung der<br />
Zulassungsurkunde (Duplikat) und legen Sie die Diebstahlsanzeige bei.<br />
^nach oben<br />
Binnenzulassung: Die Befristung meiner Zulassungsurkunde ist abgelaufen. Ist eine Verlängerung<br />
(Nachüberprüfung) trotzdem möglich?
Binnenzulassung: Die Befristung meiner Zulassungsurkunde ist abgelaufen. Ist eine Verlängerung<br />
(Nachüberprüfung) trotzdem möglich?<br />
Nein, Sie müssen uns die abgelaufene Zulassungsurkunde zurückschicken. Sie können aber einen Antrag auf<br />
eine neue Zulassung stellen. Dies führt zu einer neuen (Erst-)Zulassung, wobei Sie Ihr altes Kennzeichen aber<br />
behalten.<br />
^nach oben<br />
Binnenzulassung: Kann ich die Zulassungsurkunde persönlich abholen?<br />
Ja, während unserer Amtsstunden. Bitte informieren Sie uns aber über diese Absicht.<br />
^nach oben<br />
Binnenzulassung: Ich habe mir einen neuen Motor für mein zugelassenes Boot gekauft. Was ist zu<br />
tun?<br />
Stellen Sie einen Antrag auf Änderung der Zulassungsurkunde und legen Sie bitte folgende Unterlagen bei:<br />
Kaufvertrag über den Motor (im Original)<br />
CE-Unterlagen für neue Motoren (gültig für 4-Takt Motoren seit 1.1.2006 und für 2-Takt Motoren seit<br />
1.1.2007))<br />
Original-Zulassungsurkunde<br />
Bei Innenbordern eine Einbaubestätigung von einer Fachfirma<br />
Bei Aussenbordern, bei denen der Schiffskörper angebohrt wird, eine Bestätigung über die<br />
ordnungsgemäße Montage durch eine Fachfirma<br />
Es wird eine neue Zulassungsurkunde ausgestellt. Das Boot wird normalerweise nicht überprüft. (Das Datum<br />
der Gültigkeit der Zulassung wird aber nicht geändert.)<br />
^nach oben<br />
Binnenzulassung: Meine Adresse hat sich geändert. Ich wohne aber weiter in Niederösterreich. Was ist<br />
zu tun?<br />
Stellen Sie einen formlosen Antrag auf Änderung der Zulassungsurkunde und legen Sie bitte folgende<br />
Unterlagen bei:<br />
Meldezettel<br />
Original-Zulassungsurkunde<br />
Die neue Adresse wird in die Zulassungsurkunde eingetragen.<br />
^nach oben<br />
Binnenzulassung: Meine Adresse hat sich geändert. Ich wohne aber in einem anderen Bundesland.<br />
Was ist zu tun?<br />
Der oben angeführte Antrag ist bei der Schifffahrtsbehörde des Bundeslandes zu stellen in dem mein neuer<br />
Wohnsitz liegt. Gleichzeitig ist die Zulassung in NÖ zurück zulegen und die Original-Zulassungurkunde<br />
zurückzusenden.<br />
^nach oben<br />
Binnenzulassung: Wieviel kostet mich eine Zulassung insgesamt?<br />
Derzeit (Stand Dezember 2006) ist mit Kosten in der Höhe von etwa 80 bis 100 Euro zu rechnen.<br />
^nach oben<br />
Seebrief
Seebrief: Welche Unterlagen werden für die Ausstellung eines Seebriefes benötigt?<br />
a) unbedingt erforderliche Unterlagen<br />
Staatsbürgerschaftsnachweis (ggf. auch der Miteigentümer)<br />
Meldenachweis (ggf. auch Miteigentümer)<br />
Eigentumsnachweis (Kaufvertrag, Rechnung, Zahlungsnachweis usw. über die Jacht einschließlich<br />
Motortype und Motornummer)<br />
Messbrief (1-fach)<br />
Der Messbrief ist grundsätzlich immer vorzulegen (auch bei CE-gekennzeichneten Jachten!)<br />
Ausnahme: Bei Jachten bis 10 m für den Fahrtbereich 1 kann der Messbrief durch eine österreichische<br />
Zulassungsurkunde für Binnengewässer einschließlich der Angabe zusätzlicher Abmessungen der<br />
Jacht ersetzt werden, so ferne die Länge der Jacht über alles nicht mehr als zehn Meter beträgt und die<br />
Jacht nur im Fahrtbereich 1 (Watt- oder Tagesfahrt) eingesetzt wird. Als Name der Jacht wird die<br />
Zulassungsnummer beibehalten.<br />
Bei Jachten, welche nach dem 16. Juni 1998 gebaut bzw. innerhalb der EU/EWR in Verkehr gebracht<br />
wurden, eine so genannte CE-Übereinstimmungserklärung<br />
b) Zusätzliche Unterlagen bei "Sonderfällen"<br />
Falls ein akademischer Grad oder eine Standesbezeichnung im Seebrief eingetragen werden soll, der.<br />
Nachweis über den Erwerb desselben.<br />
Wenn mehrere Eigentümer in einen Seebrief eingetragen werden sollen, eine von allen Eigentümern<br />
(Name und Adresse) unterfertigte Aufschlüsselung der Eigentumsanteile<br />
Bei einem Antrag nur für den Fahrtbereich 1 (bis 3 Seemeilen) kann der Messbrief durch eine<br />
österreichische Zulassungsurkunde einschließlich der Angaben im Ergänzungsblatt ersetzt werden.<br />
Bei Jachten, die vor dem 16. Juni 1998 innerhalb der EU/EWR In Verkehr gebracht wurden, der<br />
Nachweis dieses Inverkehrbringens z. B. mit Kaufvertrag, Mietvertrag, Zollbestätigung etc.<br />
Für Jachten mit einer Länge von 24 m oder mehr, ein Ausrüstungs-Sicherheitszeugnis (2-fach)<br />
Falls das Verfahren von einem Zivilingenieur oder einer Klassifikationsgesellschaft für Sie geführt wird,<br />
die entsprechende Vollmacht.<br />
Falls die Jacht bereits eine Zulassung einer anderen Behörde besessen hat, die<br />
Entregistrierungsbescheinigung<br />
Alle genannten Dokumente können im Original oder in beglaubigter Kopie beigebracht werden. Falls sie in<br />
einer Fremdsprache ausgestellt sind, ist eine beglaubigte Übersetzung ins Deutsche beizufügen. Als Name der<br />
Jacht wird vom Amt eine Zulassungsnummer vergeben.<br />
^nach oben<br />
Seebrief: Kann man neben dem amtlichen Kennzeichen auch einen Bootsnamen führen?<br />
Ja, dem amtlichen Kennzeichen kann ein frei wählbarer Name angeschlossen werden.<br />
^nach oben<br />
Seebrief: Braucht man einen Seebrief für das Motorbootfahren am Meer?<br />
Ja, aber ein Seebrief kann nur für <strong>Boote</strong> ab 5 m ausgestellt werden. Bei <strong>Boote</strong>n unter 5 m genügt die<br />
Binnenzulassung.<br />
Für Schlauchboote (auch über 5 m) kann ein Seebrief nicht ausgestellt werden. (Ausnahmen sind<br />
Festrumpfboote.). Auch hier genügt die Binnenzulassung.<br />
^nach oben<br />
Seebrief: Welche Fahrtbereiche gibt es und wie weit weg vom Ufer darf ich damit fahren bzw wie lang<br />
muss mein Boot sein?<br />
Fahrtbereich 1 ist die „Watt oder Tagesfahrt" bis 3 Seemeilen, Mindestlänge der Jacht 5 m<br />
Fahrtbereich 2 ist die „Küstenfahrt" bis 20 Seemeilen, Mindestlänge der Jacht 6 m<br />
Fahrtbereich 3 ist die „küstennahe Fahrt" bis 200 Seemeilen, Mindestlänge der Jacht 7 m<br />
Fahrtbereich 4 ist die „weltweite Fahrt" , Mindestlänge der Jacht 8 m<br />
^nach oben
^nach oben<br />
Seebrief: Wie lang ist eine Seemeile?<br />
1,852 km<br />
^nach oben<br />
Seebrief: Ist eine Binnenzulassung für das Fahren am Meer ausreichend?<br />
Nur für den Fahrtbereich 1 (bis 3 Seemeilen) und für <strong>Boote</strong> unter 5 m. Dies wird aber von Hafen zu Hafen<br />
verschieden gehandhabt. Erkundigen Sie sich bitte vor Antritt der Reise.<br />
^nach oben<br />
Seebrief: Welche Ausrüstung ist für den Fahrtbereich .... (1,2,3,4) vorgeschrieben?<br />
Lesen Sie dazu unser Merkblatt (siehe Infobox beim Seebrief).<br />
^nach oben<br />
Seebrief: Wer darf einen Messbrief ausstellen?<br />
Nur (vom Verkehrsministerium ermächtigte) Zivilingenieure für Schiffstechnik oder<br />
Klassifikationsgesellschaften. Eine Liste der Befugten finden Sie in der Infobox des Artikels zum Seebrief.<br />
^nach oben<br />
Seebrief: Ich habe mein Boot gebraucht mit einem vorhandenen Seebrief gekauft, warum brauche ich<br />
trotzdem einen neuen Messbrief?<br />
Weil im Messbrief auch die persönlichen Daten des Schiffseigentümers eingetragen sind und Messbrief und<br />
Seebrief gleiche Daten aufweisen müssen.<br />
^nach oben<br />
Seebrief: Warum muss ich einen Messbrief vorlegen, wo doch alle notwendigen CE-Unterlagen<br />
vorhanden sind?<br />
Weil im Seeschifffahrtsgesetz die Vorlage eines Messbriefs vorgeschrieben ist.<br />
^nach oben<br />
Seebrief: Ich habe CE-Unterlagen (Konformitätserklärung und Handbuch für den Eigner) sowie<br />
Kaufvertrag über Boot und Motor in fremder Sprache, muss ich eine Übersetzung vorlegen?<br />
Die Amtssprache in Österreich ist Deutsch, daher sind alle Unterlagen in Deutsch oder in beglaubigter<br />
Übersetzung vorzulegen.<br />
^nach oben<br />
Seebrief: Ich habe mein Boot/meine Jacht verkauft, was muss ich tun?<br />
Schicken Sie uns den Original-Seebrief mit einem Schreiben, dass Sie das Boot abmelden.<br />
Es wird Ihnen dann ein Erlöschensbescheid zugeschickt.<br />
^nach oben
Seebrief: Ich habe meinen Seebrief verloren. Wie komme ich zu einem Duplikat?<br />
Holen Sie sich bei der Gemeinde eine Verlustbestätigung. Dann stellen Sie einen formlosen Antrag auf<br />
Zweitausfertigung des Seebriefes (Duplikat) und legen Sie die Verlustbestätigung bei.<br />
^nach oben<br />
Seebrief: Ich habe meinen Seebrief und den Messbrief verloren. Wie komme ich zu einem Duplikat?<br />
Holen Sie sich bei der zuständigen Gemeinde eine Verlustbestätigung. Lassen Sie sich von einem<br />
Zivilingenieur einen neuen Messbrief ausstellen, am besten von jenem, der das Original ausgestellt hat. Stellen<br />
Sie einen formlosen Antrag auf Zweitausfertigung des Seebriefes (Duplikat) und legen Sie die<br />
Verlustbestätigung und den neuen Messbrief bei.<br />
^nach oben<br />
Seebrief: Mein Seebrief wurde gestohlen. Wie komme ich zu einem Duplikat?<br />
Erstatten Sie bei der Polizei eine Diebstahlsanzeige. Dann stellen Sie einen formlosen Antrag auf<br />
Zweitausfertigung des Seebriefes (Duplikat) und legen Sie die Diebstahlsanzeige bei. Wenn auch der<br />
Messbrief gestohlen wurde, beachten Sie die nächste Frage.<br />
^nach oben<br />
Seebrief: Mein Seebrief und der Messbrief wurden gestohlen. Wie komme ich zu einem Duplikat?<br />
Erstatten Sie bei der Polizei eine Diebstahlsanzeige. Lassen Sie sich von einem Zivilingenieur einen neuen<br />
Messbrief ausstellen, am besten von jenem, der das Original ausgestellt hat. Stellen Sie einen formlosen<br />
Antrag auf Zweitausfertigung des Seebriefes (Duplikat) und legen Sie die Diebstahlsanzeige und den neuen<br />
Messbrief bei.<br />
^nach oben<br />
Seebrief: Ich habe den Seebrief vor Jahren dem neuen Käufer mitgegeben. Wie kann ich meinen<br />
Seebrief trotzdem zurücklegen?<br />
Nehmen Sie Kontakt mit dem neuen Eigentümer auf und versuchen Sie den Seebrief zurückzubekommen.<br />
Schicken Sie uns dann den Original-Seebrief mit der schriftlichen Bekanntgabe der Rücklegung.<br />
^nach oben<br />
Seebrief: Mein Seebrief ist abgelaufen. Wie komme ich zu einem neuen?<br />
Stellen Sie einen Antrag auf Neuausstellung des Seebriefs. Legen Sie den Messbrief und den abgelaufenen<br />
Seebrief als Beilage bei. Es wird Ihnen dann ein neuer Seebrief, versehen mit einem Kennzeichen, befristet auf<br />
die Dauer von 10 Jahren ausgestellt. Auch im Messbrief wird das neue Kennzeichen eingetragen.<br />
^nach oben<br />
Seebrief: Ich habe eine neue Adresse, muss ich diese im Seebrief eintragen?<br />
Lassen Sie sich einen neuen Messbrief - mit berichtigter Adresse - von einem Zivilingenieur, am besten von<br />
jenem, der das Original ausgestellt hat, ausstellen.<br />
Stellen Sie einen Antrag auf Änderung der Adresse im Seebrief und schicken Sie den Original-Seebrief, den<br />
(neuen) Original-Messbrief und den Meldezettel mit.<br />
^nach oben<br />
Seebrief: Können mehrere Eigentümer in einem Seebrief eingetragen werden?<br />
Ja, aber es muss ein Eigentümer (Haupteigentümer) einen Anteil von mindestens 51% besitzen.<br />
^nach oben
^nach oben<br />
Seebrief: Kann ein Seebrief auf mehrere Personen (Miteigentümer) ausgestellt werden?<br />
Ja. Lassen Sie sich den Messbrief von einem Zivilingenieur neu ausstellen unter Angabe des oder der neuen<br />
Miteigentümer. Weiters ist ein Kaufvertrag zwischen Haupteigentümer und Miteigentümer, aus dem die<br />
Aufteilung des Eigentums ersichtlich ist, erforderlich. Erforderlich ist eine Erklärung, wie sich die Aufteilung der<br />
Anteile an der Jacht in Prozent gestaltet. Führen Sie Name und Adresse des Haupt- und aller Miteigentümer<br />
an und lassen Sie das Schreiben von allen Beteiligten unterschreiben. Beachten Sie bitte: Ein Eigentümer<br />
muss einen Anteil von zumindest 51% an der Jacht besitzen! Stellen Sie einen formlosen Antrag auf<br />
Eintragung des oder der Miteigentümer und schicken Sie uns diesen mit den oben angeführten Unterlagen.<br />
^nach oben<br />
Seebrief: Wenn ein Seebrief auf mehrere Personen (Miteigentümer) lautet, was macht man beim<br />
Wechsel eines der Miteigentümer?<br />
Neue Eigentumsaufschlüsselung, neuer Messbrief, Meldezettel und Staatsbürgerschaft des neuen Miteigners,<br />
formloses Ansuchen unter Anschluss des bisherigen Seebriefes;<br />
^nach oben<br />
Seebrief: Was kostet ein Seebrief?<br />
a. Bundesverwaltungsabgaben:<br />
€ 32,70 für Seeschiffe mit einem Bruttoraumgehalt bis 10 BRZ<br />
€ 65,-- für Seeschiffe mit einem Bruttoraumgehalt bis 50 BRZ<br />
€ 163,-- für Seeschiffe mit einem Bruttoraumgehalt bis 500 BRZ<br />
b. Feste Gebühren:<br />
für Seebrief , Messbrief + Ansuchen = insgesamt € 39,60<br />
für Beilagen je € 3,60<br />
^nach oben<br />
Technik<br />
Technik: Brauchen Segelboote einen Motor?<br />
Segelfahrzeuge müssen mit einer geeigneten Einrichtung zum Rudern und bei einer Wasserverdrängung im<br />
Leerzustand von mehr als 250 kg mit einer für sicheres Manövrieren ausreichenden Maschinenantrieb<br />
ausgestattet werden.<br />
^nach oben<br />
Technik: Muss ich mein Boot bei einem Motorwechsel einer Überprüfung unterziehen lassen?<br />
Üblicherweise ist eine Überprüfung bei gleich bleibender bzw. kleinerer Motorleistung nicht erforderlich. Bei<br />
Innenbordmotoren ist jedoch eine Einbaubestätigung über den ordnungsgemäßen Einbau einer<br />
Fachwerkstätte vorzulegen.<br />
^nach oben<br />
Technik: Muss ich bei der Überprüfung mit meinem Boot fahren?<br />
Eine Probefahrt ist unbedingt erforderlich. Das Boot muss sich daher im betriebsbereiten und fahrtauglichem<br />
Zustand befinden!!<br />
^nach oben
Technik: Was brauche ich bei der Nachüberprüfung mit?<br />
Sie benötigen das Boot im betriebsbereiten Zustand, Ihre Zulassungsurkunde und ein gültiges<br />
Schiffsführerpatent für die Probefahrt. Geld ist keines erforderlich - es wird per Zahlschein abgerechnet.<br />
^nach oben<br />
Technik: Welche Lichter brauche ich für mein Motorboot?<br />
Seitenlichter rot- und grün.(auch Zweifarbenlaterne ist erlaubt), Topplicht und Hecklicht oder statt dessen ein<br />
weißes Rundumlicht in der Schiffsachse. <strong>Boote</strong> unter 7 m Länge und unter 4,4 kW Antrieb benötigen nur ein<br />
weißes Rundumlicht. Dass Ankerlicht muss extra von den Seitenlichter schaltbar sein.<br />
^nach oben<br />
Technik: Wie viele Rettungswesten brauche ich an Bord?<br />
Genau so viele, wie sich Personen an Bord befinden (unabhängig von der Zahl in der Zulassung).<br />
^nach oben<br />
Technik: Brauche ich unbedingt einen Rettungsring oder genügt auch die Rettungsboje?<br />
Der Rettungsring ist unbedingt erforderlich.<br />
^nach oben<br />
Technik: Brauche ich einen Scheibenwischer?<br />
Wenn das Boot mit einem Verdeck überdacht ist, ist auf der Fahrseite einen Scheibenwischer anzubringen.<br />
^nach oben<br />
Technik: Darf ich meinen Motor drosseln lassen, damit ich ihn ohne Führschein fahren darf (unter 4,4<br />
kW)?<br />
Drosseln des Motors wird nur dann anerkannt, wenn die Drossel vom Erzeugerwerk eingebaut und bestätigt<br />
ist.<br />
^nach oben<br />
Technik: Wo ist ein Kran in einem Hafenbecken der auch von Nichtmitgliedern - gegen Gebühr -<br />
benutzt werden darf?<br />
In den Sportboothäfen Tulln und Ardagger<br />
^nach oben<br />
Technik: Wie stark darf ich mein Sportboot motorisieren?<br />
Bis zur max. erlaubten KW-Obergrenze des Herstellers oder Festlegung der erlaubten KW durch einen<br />
Zivilingenieur für Schifffahrtstechnik.<br />
^nach oben<br />
Technik: Muss ich einen Hilfsmotor eintragen lassen?<br />
Nein. Ist er jedoch eingetragen, ist er ein Teil der Ausrüstung und muss somit immer mitgeführt werden.<br />
^nach oben
^nach oben<br />
Technik: Brauche ich einen Benzinabsperrhahn?<br />
Ja. Einen Benzinabsperrhahn der ohne öffnen des Motorraumes abgesperrt werden kann. Oder ein<br />
Magnetventil, das mit einem extra Schalter bedient werden kann.<br />
^nach oben<br />
Technik: Muss der Hauptschalter außerhalb des Motorraumes sein?<br />
Ja<br />
^nach oben<br />
Technik: Brauche ich bei Innenbordbooten eine schwer entflammbare Auskleidung?<br />
Ja, Wände gegenüber dem Fahrgastraum, ebenso ist die Motorraumabdeckung brandhemmend bzw. schwer<br />
entflammbar auszuführen.<br />
^nach oben<br />
WEITERFÜHRENDE INFORMATIONEN<br />
Ihre Kontaktstelle des Landes für Schifffahrtsangelegenheiten<br />
Amt der NÖ Landesregierung<br />
Abteilung Wasserrecht und Schifffahrt<br />
E-Mail: post.wa1.schifffahrt@noel.gv.at<br />
Tel: 02742/9005-9075, Fax: 02742/9005-16070<br />
3430 Tulln, Minoritenplatz 1<br />
Lageplan, Adressen aller Dienststellen