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Häufig gestellte Fragen (FAQ's) - Boote Feichtner

Häufig gestellte Fragen (FAQ's) - Boote Feichtner

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Häufig <strong>gestellte</strong> <strong>Fragen</strong> (<strong>FAQ's</strong>)<br />

Nachfolgend finden Sie eine Reihe von FAQ’s (frequently asked questions) zu dem von Ihnen gewählten<br />

Thema. Die <strong>Fragen</strong> sind untereinander mit einem kleinen Symbol gelistet. Um nähere Informationen zur<br />

entsprechenden Frage zu erhalten, klicken Sie bitte einfach auf den entsprechend Link. Sie werden dann<br />

automatisch zur Antwort auf die entsprechende Frage innerhalb der Seite weitergeleitet.<br />

Binnenzulassung: Ich habe ein Boot gekauft, welche Unterlagen werden zur Anmeldung benötigt?<br />

Binnenzulassung: Muss ein Kaufvertrag zwischen Privatpersonen beglaubigt werden?<br />

Binnenzulassung: Ich kann den Nachweis des Inverkehrbringens nicht erbringen. Kann das Boot<br />

trotzdem zugelassen werden?<br />

Binnenzulassung: Kann ein Boot auf mehrere Personen (Miteigentümer) zugelassen werden?<br />

Binnenzulassung: Wo kann mein Boot von den technischen Sachverständigen überprüft werden?<br />

Binnenzulassung: Muss ein Boot immer zur Überprüfung vorgeführt werden?<br />

Binnenzulassung: Was ist bei der Überprüfung zu beachten?<br />

Binnenzulassung: Meine Zulassung läuft in Kürze ab, was ist zu tun?<br />

Binnenzulassung: Muss ein Boot bei einem Besitzwechsel (Wien-NÖ oder innerhalb von NÖ)<br />

nochmals überprüft werden?<br />

Binnenzulassung: Ich habe mein Boot verkauft, was muss ich tun, um das Boot abzumelden?<br />

Binnenzulassung: Ich habe meine Zulassungsurkunde verloren. Wie komme ich zu einem Duplikat?<br />

Binnenzulassung: Meine Zulassungsurkunde wurde gestohlen. Wie komme ich zu einem Duplikat?<br />

Binnenzulassung: Die Befristung meiner Zulassungsurkunde ist abgelaufen. Ist eine Verlängerung<br />

(Nachüberprüfung) trotzdem möglich?<br />

Binnenzulassung: Kann ich die Zulassungsurkunde persönlich abholen?<br />

Binnenzulassung: Ich habe mir einen neuen Motor für mein zugelassenes Boot gekauft. Was ist zu<br />

tun?<br />

Binnenzulassung: Meine Adresse hat sich geändert. Ich wohne aber weiter in Niederösterreich. Was<br />

ist zu tun?<br />

Binnenzulassung: Meine Adresse hat sich geändert. Ich wohne aber in einem anderen Bundesland.<br />

Was ist zu tun?<br />

Binnenzulassung: Wieviel kostet mich eine Zulassung insgesamt?<br />

Seebrief: Welche Unterlagen werden für die Ausstellung eines Seebriefes benötigt?<br />

Seebrief: Kann man neben dem amtlichen Kennzeichen auch einen Bootsnamen führen?<br />

Seebrief: Braucht man einen Seebrief für das Motorbootfahren am Meer?<br />

Seebrief: Welche Fahrtbereiche gibt es und wie weit weg vom Ufer darf ich damit fahren bzw wie<br />

lang muss mein Boot sein?<br />

Seebrief: Wie lang ist eine Seemeile?<br />

Seebrief: Ist eine Binnenzulassung für das Fahren am Meer ausreichend?<br />

Seebrief: Welche Ausrüstung ist für den Fahrtbereich .... (1,2,3,4) vorgeschrieben?<br />

Seebrief: Wer darf einen Messbrief ausstellen?<br />

Seebrief: Ich habe mein Boot gebraucht mit einem vorhandenen Seebrief gekauft, warum brauche<br />

ich trotzdem einen neuen Messbrief?<br />

Seebrief: Warum muss ich einen Messbrief vorlegen, wo doch alle notwendigen CE-Unterlagen<br />

vorhanden sind?<br />

Seebrief: Ich habe CE-Unterlagen (Konformitätserklärung und Handbuch für den Eigner) sowie<br />

Kaufvertrag über Boot und Motor in fremder Sprache, muss ich eine Übersetzung vorlegen?<br />

Seebrief: Ich habe mein Boot/meine Jacht verkauft, was muss ich tun?<br />

Seebrief: Ich habe meinen Seebrief verloren. Wie komme ich zu einem Duplikat?<br />

Seebrief: Ich habe meinen Seebrief und den Messbrief verloren. Wie komme ich zu einem Duplikat?<br />

Seebrief: Mein Seebrief wurde gestohlen. Wie komme ich zu einem Duplikat?<br />

Seebrief: Mein Seebrief und der Messbrief wurden gestohlen. Wie komme ich zu einem Duplikat?<br />

Seebrief: Ich habe den Seebrief vor Jahren dem neuen Käufer mitgegeben. Wie kann ich meinen<br />

Seebrief trotzdem zurücklegen?<br />

Seebrief: Mein Seebrief ist abgelaufen. Wie komme ich zu einem neuen?<br />

Seebrief: Ich habe eine neue Adresse, muss ich diese im Seebrief eintragen?<br />

Seebrief: Können mehrere Eigentümer in einem Seebrief eingetragen werden?<br />

Seebrief: Kann ein Seebrief auf mehrere Personen (Miteigentümer) ausgestellt werden?<br />

Seebrief: Wenn ein Seebrief auf mehrere Personen (Miteigentümer) lautet, was macht man beim<br />

Wechsel eines der Miteigentümer?<br />

Seebrief: Was kostet ein Seebrief?<br />

Technik: Brauchen Segelboote einen Motor?<br />

Technik: Muss ich mein Boot bei einem Motorwechsel einer Überprüfung unterziehen lassen?<br />

Technik: Muss ich bei der Überprüfung mit meinem Boot fahren?<br />

Technik: Was brauche ich bei der Nachüberprüfung mit?<br />

Technik: Welche Lichter brauche ich für mein Motorboot?<br />

Technik: Wie viele Rettungswesten brauche ich an Bord?<br />

Technik: Brauche ich unbedingt einen Rettungsring oder genügt auch die Rettungsboje?<br />

Technik: Brauche ich einen Scheibenwischer?


Technik: Brauche ich unbedingt einen Rettungsring oder genügt auch die Rettungsboje?<br />

Technik: Brauche ich einen Scheibenwischer?<br />

Technik: Darf ich meinen Motor drosseln lassen, damit ich ihn ohne Führschein fahren darf (unter<br />

4,4 kW)?<br />

Technik: Wo ist ein Kran in einem Hafenbecken der auch von Nichtmitgliedern - gegen Gebühr -<br />

benutzt werden darf?<br />

Technik: Wie stark darf ich mein Sportboot motorisieren?<br />

Technik: Muss ich einen Hilfsmotor eintragen lassen?<br />

Technik: Brauche ich einen Benzinabsperrhahn?<br />

Technik: Muss der Hauptschalter außerhalb des Motorraumes sein?<br />

Technik: Brauche ich bei Innenbordbooten eine schwer entflammbare Auskleidung?<br />

Binnenzulassung<br />

Binnenzulassung: Ich habe ein Boot gekauft, welche Unterlagen werden zur Anmeldung benötigt?<br />

Antrag (siehe Infobox)<br />

Meldezettel<br />

Kaufvertrag oder Nachweis eines anderer Eigentumserwerbs<br />

Übereinstimmungserklärung für das Boot nach den EU-Bestimmungen (= Nachweis, dass das Boot<br />

nach den Regeln der Europäischen Union gebaut wurde und damit eine CE-Kennzeichnung besitzt)<br />

Handbuch für den Eigner (Schiffsführer) einschließlich der für das Boot typischen Daten<br />

CE-Unterlagen für neue Motoren (gültig für 4-Takt Motoren seit 1.1.2006 und für 2-Takt Motoren seit<br />

1.1.2007)<br />

Bei gebrauchten <strong>Boote</strong>n entfällt die Vorlage des Handbuches für den Eigner und der<br />

Übereinstimmungserklärung für das Boot.<br />

Bei gebrauchten <strong>Boote</strong>n sind daher zusätzlich noch folgende Unterlagen bei der Behörde vorzulegen:<br />

Nachweis, dass das Boot vor dem 16. Juni 1998 innerhalb der Europäischen Union in Verkehr gebracht<br />

wurde (Kaufverträge, Mietverträge, Leasingverträge oder Schenkungsverträge, die vor diesem Datum<br />

innerhalb der Europäischen Union abgeschlossen wurden, Zollbestätigungen, Zulassungsurkunden,<br />

behördliche Seebriefe oder Jachtzertifikate eines Mitgliedstaates der Europäischen Union oder des<br />

Europäischen Wirtschaftsraumes)<br />

^nach oben<br />

Binnenzulassung: Muss ein Kaufvertrag zwischen Privatpersonen beglaubigt werden?<br />

Nur unter Ehegatten (Notariatsakt erforderlich!)<br />

^nach oben<br />

Binnenzulassung: Ich kann den Nachweis des Inverkehrbringens nicht erbringen. Kann das Boot<br />

trotzdem zugelassen werden?<br />

Ja, aber nur dann, wenn es von einem Berechtigten (derzeit nur der Germanische Lloyd) nachzertifiziert<br />

wurde.<br />

Sonst kann es zwar zugelassen werden, es darf aber im EU-Raum nicht verwendet werden.<br />

^nach oben<br />

Binnenzulassung: Kann ein Boot auf mehrere Personen (Miteigentümer) zugelassen werden?<br />

Ja. Der Antrag muss von allen Personen unterschrieben werden. Ein Meldezettel auch der Miteigentümer ist<br />

vorzulegen. Alle Eigentümer müssen den Kaufvertrag unterschrieben haben.<br />

^nach oben<br />

Binnenzulassung: Wo kann mein Boot von den technischen Sachverständigen überprüft werden?


Binnenzulassung: Wo kann mein Boot von den technischen Sachverständigen überprüft werden?<br />

Ardagger (Raderbauer), Marbach (Hafen), Luberegg (Emmersdorf), Krems (Jachthafen, Finanz, ÖAMTC),<br />

Krems (HSV), Traismauer, Tulln, (Andrä-)Wördern, Korneuburg (Vindobona), Korneuburg (Danubia) + Bad<br />

Deutsch Altenburg (Hafern) oder Jachthafen.<br />

^nach oben<br />

Binnenzulassung: Muss ein Boot immer zur Überprüfung vorgeführt werden?<br />

Nein. Die Vorführung ist nur dann notwendig, wenn das Boot erstmalig in Österreich zugelassen wird und vor<br />

dem 16.6.1998 gebaut worden ist. Zusätzlich bei jeder Verlängerung der Zulassung.<br />

^nach oben<br />

Binnenzulassung: Was ist bei der Überprüfung zu beachten?<br />

Das Boot muss sich in einem betriebssicheren Zustand befinden. Bei der Überprüfung wird auch eine Testfahrt<br />

durchgeführt. Bei dieser Testfahrt ist der der Bootseigner oder sein Vertreter der Schiffsführer. Er muss die<br />

erforderlichen Manöver selbst durchführen und daher das entsprechende Patent besitzen und mitführen.<br />

^nach oben<br />

Binnenzulassung: Meine Zulassung läuft in Kürze ab, was ist zu tun?<br />

Es ist vor Ablauf der Zulassung der Antrag auf Nachüberprüfung (= Verlängerung der Zulassung) zu stellen.<br />

^nach oben<br />

Binnenzulassung: Muss ein Boot bei einem Besitzwechsel (Wien-NÖ oder innerhalb von NÖ) nochmals<br />

überprüft werden?<br />

Nicht wenn die Zulassung noch aufrecht ist (d.h. die Befristung des Vorbesitzers noch nicht abgelaufen ist). Die<br />

Befristung wird in diesem Fall übernommen.<br />

^nach oben<br />

Binnenzulassung: Ich habe mein Boot verkauft, was muss ich tun, um das Boot abzumelden?<br />

Schicken Sie die Zulassungsurkunde mit einer schriftlichen Mitteilung der Abmeldung an uns. Eine<br />

Abmeldebestätigung wird nur über ausdrücklichen Wunsch ausgestellt.<br />

^nach oben<br />

Binnenzulassung: Ich habe meine Zulassungsurkunde verloren. Wie komme ich zu einem Duplikat?<br />

Holen Sie sich bei der Gemeinde eine Verlustbestätigung. Dann stellen Sie bei uns einen Antrag auf eine<br />

zweite Ausfertigung der Zulassungsurkunde (Duplikat) mit einer Kopie der Verlustbestätigung.<br />

^nach oben<br />

Binnenzulassung: Meine Zulassungsurkunde wurde gestohlen. Wie komme ich zu einem Duplikat?<br />

Erstatten Sie bei der Polizei eine Diebstahlsanzeige. Stellen Sie einen Antrag auf Zweitausfertigung der<br />

Zulassungsurkunde (Duplikat) und legen Sie die Diebstahlsanzeige bei.<br />

^nach oben<br />

Binnenzulassung: Die Befristung meiner Zulassungsurkunde ist abgelaufen. Ist eine Verlängerung<br />

(Nachüberprüfung) trotzdem möglich?


Binnenzulassung: Die Befristung meiner Zulassungsurkunde ist abgelaufen. Ist eine Verlängerung<br />

(Nachüberprüfung) trotzdem möglich?<br />

Nein, Sie müssen uns die abgelaufene Zulassungsurkunde zurückschicken. Sie können aber einen Antrag auf<br />

eine neue Zulassung stellen. Dies führt zu einer neuen (Erst-)Zulassung, wobei Sie Ihr altes Kennzeichen aber<br />

behalten.<br />

^nach oben<br />

Binnenzulassung: Kann ich die Zulassungsurkunde persönlich abholen?<br />

Ja, während unserer Amtsstunden. Bitte informieren Sie uns aber über diese Absicht.<br />

^nach oben<br />

Binnenzulassung: Ich habe mir einen neuen Motor für mein zugelassenes Boot gekauft. Was ist zu<br />

tun?<br />

Stellen Sie einen Antrag auf Änderung der Zulassungsurkunde und legen Sie bitte folgende Unterlagen bei:<br />

Kaufvertrag über den Motor (im Original)<br />

CE-Unterlagen für neue Motoren (gültig für 4-Takt Motoren seit 1.1.2006 und für 2-Takt Motoren seit<br />

1.1.2007))<br />

Original-Zulassungsurkunde<br />

Bei Innenbordern eine Einbaubestätigung von einer Fachfirma<br />

Bei Aussenbordern, bei denen der Schiffskörper angebohrt wird, eine Bestätigung über die<br />

ordnungsgemäße Montage durch eine Fachfirma<br />

Es wird eine neue Zulassungsurkunde ausgestellt. Das Boot wird normalerweise nicht überprüft. (Das Datum<br />

der Gültigkeit der Zulassung wird aber nicht geändert.)<br />

^nach oben<br />

Binnenzulassung: Meine Adresse hat sich geändert. Ich wohne aber weiter in Niederösterreich. Was ist<br />

zu tun?<br />

Stellen Sie einen formlosen Antrag auf Änderung der Zulassungsurkunde und legen Sie bitte folgende<br />

Unterlagen bei:<br />

Meldezettel<br />

Original-Zulassungsurkunde<br />

Die neue Adresse wird in die Zulassungsurkunde eingetragen.<br />

^nach oben<br />

Binnenzulassung: Meine Adresse hat sich geändert. Ich wohne aber in einem anderen Bundesland.<br />

Was ist zu tun?<br />

Der oben angeführte Antrag ist bei der Schifffahrtsbehörde des Bundeslandes zu stellen in dem mein neuer<br />

Wohnsitz liegt. Gleichzeitig ist die Zulassung in NÖ zurück zulegen und die Original-Zulassungurkunde<br />

zurückzusenden.<br />

^nach oben<br />

Binnenzulassung: Wieviel kostet mich eine Zulassung insgesamt?<br />

Derzeit (Stand Dezember 2006) ist mit Kosten in der Höhe von etwa 80 bis 100 Euro zu rechnen.<br />

^nach oben<br />

Seebrief


Seebrief: Welche Unterlagen werden für die Ausstellung eines Seebriefes benötigt?<br />

a) unbedingt erforderliche Unterlagen<br />

Staatsbürgerschaftsnachweis (ggf. auch der Miteigentümer)<br />

Meldenachweis (ggf. auch Miteigentümer)<br />

Eigentumsnachweis (Kaufvertrag, Rechnung, Zahlungsnachweis usw. über die Jacht einschließlich<br />

Motortype und Motornummer)<br />

Messbrief (1-fach)<br />

Der Messbrief ist grundsätzlich immer vorzulegen (auch bei CE-gekennzeichneten Jachten!)<br />

Ausnahme: Bei Jachten bis 10 m für den Fahrtbereich 1 kann der Messbrief durch eine österreichische<br />

Zulassungsurkunde für Binnengewässer einschließlich der Angabe zusätzlicher Abmessungen der<br />

Jacht ersetzt werden, so ferne die Länge der Jacht über alles nicht mehr als zehn Meter beträgt und die<br />

Jacht nur im Fahrtbereich 1 (Watt- oder Tagesfahrt) eingesetzt wird. Als Name der Jacht wird die<br />

Zulassungsnummer beibehalten.<br />

Bei Jachten, welche nach dem 16. Juni 1998 gebaut bzw. innerhalb der EU/EWR in Verkehr gebracht<br />

wurden, eine so genannte CE-Übereinstimmungserklärung<br />

b) Zusätzliche Unterlagen bei "Sonderfällen"<br />

Falls ein akademischer Grad oder eine Standesbezeichnung im Seebrief eingetragen werden soll, der.<br />

Nachweis über den Erwerb desselben.<br />

Wenn mehrere Eigentümer in einen Seebrief eingetragen werden sollen, eine von allen Eigentümern<br />

(Name und Adresse) unterfertigte Aufschlüsselung der Eigentumsanteile<br />

Bei einem Antrag nur für den Fahrtbereich 1 (bis 3 Seemeilen) kann der Messbrief durch eine<br />

österreichische Zulassungsurkunde einschließlich der Angaben im Ergänzungsblatt ersetzt werden.<br />

Bei Jachten, die vor dem 16. Juni 1998 innerhalb der EU/EWR In Verkehr gebracht wurden, der<br />

Nachweis dieses Inverkehrbringens z. B. mit Kaufvertrag, Mietvertrag, Zollbestätigung etc.<br />

Für Jachten mit einer Länge von 24 m oder mehr, ein Ausrüstungs-Sicherheitszeugnis (2-fach)<br />

Falls das Verfahren von einem Zivilingenieur oder einer Klassifikationsgesellschaft für Sie geführt wird,<br />

die entsprechende Vollmacht.<br />

Falls die Jacht bereits eine Zulassung einer anderen Behörde besessen hat, die<br />

Entregistrierungsbescheinigung<br />

Alle genannten Dokumente können im Original oder in beglaubigter Kopie beigebracht werden. Falls sie in<br />

einer Fremdsprache ausgestellt sind, ist eine beglaubigte Übersetzung ins Deutsche beizufügen. Als Name der<br />

Jacht wird vom Amt eine Zulassungsnummer vergeben.<br />

^nach oben<br />

Seebrief: Kann man neben dem amtlichen Kennzeichen auch einen Bootsnamen führen?<br />

Ja, dem amtlichen Kennzeichen kann ein frei wählbarer Name angeschlossen werden.<br />

^nach oben<br />

Seebrief: Braucht man einen Seebrief für das Motorbootfahren am Meer?<br />

Ja, aber ein Seebrief kann nur für <strong>Boote</strong> ab 5 m ausgestellt werden. Bei <strong>Boote</strong>n unter 5 m genügt die<br />

Binnenzulassung.<br />

Für Schlauchboote (auch über 5 m) kann ein Seebrief nicht ausgestellt werden. (Ausnahmen sind<br />

Festrumpfboote.). Auch hier genügt die Binnenzulassung.<br />

^nach oben<br />

Seebrief: Welche Fahrtbereiche gibt es und wie weit weg vom Ufer darf ich damit fahren bzw wie lang<br />

muss mein Boot sein?<br />

Fahrtbereich 1 ist die „Watt oder Tagesfahrt" bis 3 Seemeilen, Mindestlänge der Jacht 5 m<br />

Fahrtbereich 2 ist die „Küstenfahrt" bis 20 Seemeilen, Mindestlänge der Jacht 6 m<br />

Fahrtbereich 3 ist die „küstennahe Fahrt" bis 200 Seemeilen, Mindestlänge der Jacht 7 m<br />

Fahrtbereich 4 ist die „weltweite Fahrt" , Mindestlänge der Jacht 8 m<br />

^nach oben


^nach oben<br />

Seebrief: Wie lang ist eine Seemeile?<br />

1,852 km<br />

^nach oben<br />

Seebrief: Ist eine Binnenzulassung für das Fahren am Meer ausreichend?<br />

Nur für den Fahrtbereich 1 (bis 3 Seemeilen) und für <strong>Boote</strong> unter 5 m. Dies wird aber von Hafen zu Hafen<br />

verschieden gehandhabt. Erkundigen Sie sich bitte vor Antritt der Reise.<br />

^nach oben<br />

Seebrief: Welche Ausrüstung ist für den Fahrtbereich .... (1,2,3,4) vorgeschrieben?<br />

Lesen Sie dazu unser Merkblatt (siehe Infobox beim Seebrief).<br />

^nach oben<br />

Seebrief: Wer darf einen Messbrief ausstellen?<br />

Nur (vom Verkehrsministerium ermächtigte) Zivilingenieure für Schiffstechnik oder<br />

Klassifikationsgesellschaften. Eine Liste der Befugten finden Sie in der Infobox des Artikels zum Seebrief.<br />

^nach oben<br />

Seebrief: Ich habe mein Boot gebraucht mit einem vorhandenen Seebrief gekauft, warum brauche ich<br />

trotzdem einen neuen Messbrief?<br />

Weil im Messbrief auch die persönlichen Daten des Schiffseigentümers eingetragen sind und Messbrief und<br />

Seebrief gleiche Daten aufweisen müssen.<br />

^nach oben<br />

Seebrief: Warum muss ich einen Messbrief vorlegen, wo doch alle notwendigen CE-Unterlagen<br />

vorhanden sind?<br />

Weil im Seeschifffahrtsgesetz die Vorlage eines Messbriefs vorgeschrieben ist.<br />

^nach oben<br />

Seebrief: Ich habe CE-Unterlagen (Konformitätserklärung und Handbuch für den Eigner) sowie<br />

Kaufvertrag über Boot und Motor in fremder Sprache, muss ich eine Übersetzung vorlegen?<br />

Die Amtssprache in Österreich ist Deutsch, daher sind alle Unterlagen in Deutsch oder in beglaubigter<br />

Übersetzung vorzulegen.<br />

^nach oben<br />

Seebrief: Ich habe mein Boot/meine Jacht verkauft, was muss ich tun?<br />

Schicken Sie uns den Original-Seebrief mit einem Schreiben, dass Sie das Boot abmelden.<br />

Es wird Ihnen dann ein Erlöschensbescheid zugeschickt.<br />

^nach oben


Seebrief: Ich habe meinen Seebrief verloren. Wie komme ich zu einem Duplikat?<br />

Holen Sie sich bei der Gemeinde eine Verlustbestätigung. Dann stellen Sie einen formlosen Antrag auf<br />

Zweitausfertigung des Seebriefes (Duplikat) und legen Sie die Verlustbestätigung bei.<br />

^nach oben<br />

Seebrief: Ich habe meinen Seebrief und den Messbrief verloren. Wie komme ich zu einem Duplikat?<br />

Holen Sie sich bei der zuständigen Gemeinde eine Verlustbestätigung. Lassen Sie sich von einem<br />

Zivilingenieur einen neuen Messbrief ausstellen, am besten von jenem, der das Original ausgestellt hat. Stellen<br />

Sie einen formlosen Antrag auf Zweitausfertigung des Seebriefes (Duplikat) und legen Sie die<br />

Verlustbestätigung und den neuen Messbrief bei.<br />

^nach oben<br />

Seebrief: Mein Seebrief wurde gestohlen. Wie komme ich zu einem Duplikat?<br />

Erstatten Sie bei der Polizei eine Diebstahlsanzeige. Dann stellen Sie einen formlosen Antrag auf<br />

Zweitausfertigung des Seebriefes (Duplikat) und legen Sie die Diebstahlsanzeige bei. Wenn auch der<br />

Messbrief gestohlen wurde, beachten Sie die nächste Frage.<br />

^nach oben<br />

Seebrief: Mein Seebrief und der Messbrief wurden gestohlen. Wie komme ich zu einem Duplikat?<br />

Erstatten Sie bei der Polizei eine Diebstahlsanzeige. Lassen Sie sich von einem Zivilingenieur einen neuen<br />

Messbrief ausstellen, am besten von jenem, der das Original ausgestellt hat. Stellen Sie einen formlosen<br />

Antrag auf Zweitausfertigung des Seebriefes (Duplikat) und legen Sie die Diebstahlsanzeige und den neuen<br />

Messbrief bei.<br />

^nach oben<br />

Seebrief: Ich habe den Seebrief vor Jahren dem neuen Käufer mitgegeben. Wie kann ich meinen<br />

Seebrief trotzdem zurücklegen?<br />

Nehmen Sie Kontakt mit dem neuen Eigentümer auf und versuchen Sie den Seebrief zurückzubekommen.<br />

Schicken Sie uns dann den Original-Seebrief mit der schriftlichen Bekanntgabe der Rücklegung.<br />

^nach oben<br />

Seebrief: Mein Seebrief ist abgelaufen. Wie komme ich zu einem neuen?<br />

Stellen Sie einen Antrag auf Neuausstellung des Seebriefs. Legen Sie den Messbrief und den abgelaufenen<br />

Seebrief als Beilage bei. Es wird Ihnen dann ein neuer Seebrief, versehen mit einem Kennzeichen, befristet auf<br />

die Dauer von 10 Jahren ausgestellt. Auch im Messbrief wird das neue Kennzeichen eingetragen.<br />

^nach oben<br />

Seebrief: Ich habe eine neue Adresse, muss ich diese im Seebrief eintragen?<br />

Lassen Sie sich einen neuen Messbrief - mit berichtigter Adresse - von einem Zivilingenieur, am besten von<br />

jenem, der das Original ausgestellt hat, ausstellen.<br />

Stellen Sie einen Antrag auf Änderung der Adresse im Seebrief und schicken Sie den Original-Seebrief, den<br />

(neuen) Original-Messbrief und den Meldezettel mit.<br />

^nach oben<br />

Seebrief: Können mehrere Eigentümer in einem Seebrief eingetragen werden?<br />

Ja, aber es muss ein Eigentümer (Haupteigentümer) einen Anteil von mindestens 51% besitzen.<br />

^nach oben


^nach oben<br />

Seebrief: Kann ein Seebrief auf mehrere Personen (Miteigentümer) ausgestellt werden?<br />

Ja. Lassen Sie sich den Messbrief von einem Zivilingenieur neu ausstellen unter Angabe des oder der neuen<br />

Miteigentümer. Weiters ist ein Kaufvertrag zwischen Haupteigentümer und Miteigentümer, aus dem die<br />

Aufteilung des Eigentums ersichtlich ist, erforderlich. Erforderlich ist eine Erklärung, wie sich die Aufteilung der<br />

Anteile an der Jacht in Prozent gestaltet. Führen Sie Name und Adresse des Haupt- und aller Miteigentümer<br />

an und lassen Sie das Schreiben von allen Beteiligten unterschreiben. Beachten Sie bitte: Ein Eigentümer<br />

muss einen Anteil von zumindest 51% an der Jacht besitzen! Stellen Sie einen formlosen Antrag auf<br />

Eintragung des oder der Miteigentümer und schicken Sie uns diesen mit den oben angeführten Unterlagen.<br />

^nach oben<br />

Seebrief: Wenn ein Seebrief auf mehrere Personen (Miteigentümer) lautet, was macht man beim<br />

Wechsel eines der Miteigentümer?<br />

Neue Eigentumsaufschlüsselung, neuer Messbrief, Meldezettel und Staatsbürgerschaft des neuen Miteigners,<br />

formloses Ansuchen unter Anschluss des bisherigen Seebriefes;<br />

^nach oben<br />

Seebrief: Was kostet ein Seebrief?<br />

a. Bundesverwaltungsabgaben:<br />

€ 32,70 für Seeschiffe mit einem Bruttoraumgehalt bis 10 BRZ<br />

€ 65,-- für Seeschiffe mit einem Bruttoraumgehalt bis 50 BRZ<br />

€ 163,-- für Seeschiffe mit einem Bruttoraumgehalt bis 500 BRZ<br />

b. Feste Gebühren:<br />

für Seebrief , Messbrief + Ansuchen = insgesamt € 39,60<br />

für Beilagen je € 3,60<br />

^nach oben<br />

Technik<br />

Technik: Brauchen Segelboote einen Motor?<br />

Segelfahrzeuge müssen mit einer geeigneten Einrichtung zum Rudern und bei einer Wasserverdrängung im<br />

Leerzustand von mehr als 250 kg mit einer für sicheres Manövrieren ausreichenden Maschinenantrieb<br />

ausgestattet werden.<br />

^nach oben<br />

Technik: Muss ich mein Boot bei einem Motorwechsel einer Überprüfung unterziehen lassen?<br />

Üblicherweise ist eine Überprüfung bei gleich bleibender bzw. kleinerer Motorleistung nicht erforderlich. Bei<br />

Innenbordmotoren ist jedoch eine Einbaubestätigung über den ordnungsgemäßen Einbau einer<br />

Fachwerkstätte vorzulegen.<br />

^nach oben<br />

Technik: Muss ich bei der Überprüfung mit meinem Boot fahren?<br />

Eine Probefahrt ist unbedingt erforderlich. Das Boot muss sich daher im betriebsbereiten und fahrtauglichem<br />

Zustand befinden!!<br />

^nach oben


Technik: Was brauche ich bei der Nachüberprüfung mit?<br />

Sie benötigen das Boot im betriebsbereiten Zustand, Ihre Zulassungsurkunde und ein gültiges<br />

Schiffsführerpatent für die Probefahrt. Geld ist keines erforderlich - es wird per Zahlschein abgerechnet.<br />

^nach oben<br />

Technik: Welche Lichter brauche ich für mein Motorboot?<br />

Seitenlichter rot- und grün.(auch Zweifarbenlaterne ist erlaubt), Topplicht und Hecklicht oder statt dessen ein<br />

weißes Rundumlicht in der Schiffsachse. <strong>Boote</strong> unter 7 m Länge und unter 4,4 kW Antrieb benötigen nur ein<br />

weißes Rundumlicht. Dass Ankerlicht muss extra von den Seitenlichter schaltbar sein.<br />

^nach oben<br />

Technik: Wie viele Rettungswesten brauche ich an Bord?<br />

Genau so viele, wie sich Personen an Bord befinden (unabhängig von der Zahl in der Zulassung).<br />

^nach oben<br />

Technik: Brauche ich unbedingt einen Rettungsring oder genügt auch die Rettungsboje?<br />

Der Rettungsring ist unbedingt erforderlich.<br />

^nach oben<br />

Technik: Brauche ich einen Scheibenwischer?<br />

Wenn das Boot mit einem Verdeck überdacht ist, ist auf der Fahrseite einen Scheibenwischer anzubringen.<br />

^nach oben<br />

Technik: Darf ich meinen Motor drosseln lassen, damit ich ihn ohne Führschein fahren darf (unter 4,4<br />

kW)?<br />

Drosseln des Motors wird nur dann anerkannt, wenn die Drossel vom Erzeugerwerk eingebaut und bestätigt<br />

ist.<br />

^nach oben<br />

Technik: Wo ist ein Kran in einem Hafenbecken der auch von Nichtmitgliedern - gegen Gebühr -<br />

benutzt werden darf?<br />

In den Sportboothäfen Tulln und Ardagger<br />

^nach oben<br />

Technik: Wie stark darf ich mein Sportboot motorisieren?<br />

Bis zur max. erlaubten KW-Obergrenze des Herstellers oder Festlegung der erlaubten KW durch einen<br />

Zivilingenieur für Schifffahrtstechnik.<br />

^nach oben<br />

Technik: Muss ich einen Hilfsmotor eintragen lassen?<br />

Nein. Ist er jedoch eingetragen, ist er ein Teil der Ausrüstung und muss somit immer mitgeführt werden.<br />

^nach oben


^nach oben<br />

Technik: Brauche ich einen Benzinabsperrhahn?<br />

Ja. Einen Benzinabsperrhahn der ohne öffnen des Motorraumes abgesperrt werden kann. Oder ein<br />

Magnetventil, das mit einem extra Schalter bedient werden kann.<br />

^nach oben<br />

Technik: Muss der Hauptschalter außerhalb des Motorraumes sein?<br />

Ja<br />

^nach oben<br />

Technik: Brauche ich bei Innenbordbooten eine schwer entflammbare Auskleidung?<br />

Ja, Wände gegenüber dem Fahrgastraum, ebenso ist die Motorraumabdeckung brandhemmend bzw. schwer<br />

entflammbar auszuführen.<br />

^nach oben<br />

WEITERFÜHRENDE INFORMATIONEN<br />

Ihre Kontaktstelle des Landes für Schifffahrtsangelegenheiten<br />

Amt der NÖ Landesregierung<br />

Abteilung Wasserrecht und Schifffahrt<br />

E-Mail: post.wa1.schifffahrt@noel.gv.at<br />

Tel: 02742/9005-9075, Fax: 02742/9005-16070<br />

3430 Tulln, Minoritenplatz 1<br />

Lageplan, Adressen aller Dienststellen

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