Besteuerung der Sportvereine - Das Finanzamt Trier
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Der Verein unterhält den Sportplatz in eigener Regie. Laut Einsatzplan<br />
wird <strong>der</strong> Platz 500 Stunden genutzt, davon 200 Std. für die 1. Mannschaft<br />
und 300 für die Übrigen. Nur für die Spiele <strong>der</strong> 1. Mannschaft<br />
wird Eintritt erhoben.<br />
Der Rentner Herr Rüstig ist für die Pflege des Platzes verantwortlich<br />
und erhält monatlich 40 €. Im Jahr 2008 war eine Reparatur des<br />
Platzes erfor<strong>der</strong>lich, die 3.000 € kostete.<br />
Im Jahr 2005 wurde ein neues Clubhaus mit Umkleidekabinen gebaut.<br />
Die Arbeiten wurden von den Vereinsmitglie<strong>der</strong>n ausgeführt. Aufgrund<br />
<strong>der</strong> hiermit zusammenhängenden Materialkosten verzichtete <strong>der</strong><br />
Verein auf die Anwendung <strong>der</strong> Kleinunternehmer-Regelung und wählte<br />
ab dem Jahr 2005 die in diesem Zusammenhang günstigere<br />
Regelbesteuerung (Erläuterung folgt).<br />
Der angestellte Trainer Herr Eifrig erhält monatlich 400 € für das<br />
gemeinsame Training <strong>der</strong> 1. und 2. Mannschaft, das wöchentlich ca. 8<br />
Stunden dauert.<br />
Nach Ablauf des Jahres betrachtet sich <strong>der</strong> Kassierer das Kassenbuch<br />
und überlegt, wie die einzelnen Geschäftsvorfälle einzuordnen<br />
sind.<br />
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