Niederschrift
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<strong>Niederschrift</strong><br />
aufgenommen bei der am Dienstag, 15. Mai 2012, um 19:00 Uhr im Gemeindeamt<br />
stattgefundenen Gemeinderatssitzung zu Wulkaprodersdorf, welcher eine ordnungsgemäße<br />
Einladung gem. § 36 der Gemeindeordnung vorausgegangen ist.<br />
Anwesend: Bürgermeister Hans Rudolf Haller als Vorsitzender, 1. Vzbgm. Helmut Schuster<br />
sowie Elisabeth Szuppin MA, Franz Mariel und DI Wolfgang Zeichmann als<br />
Vorstandsmitglieder, Alfred Dragschitz, Markus Krojer, Josef Zöchmeister,<br />
Justine Gmaschitz, Josef Schandl, Friedrich Zarits, Birgit Dragschitz, Stefan<br />
Mariel, Michael Semeliker, Günter Tomassovits, Anita Marx und Eva Dobrovits<br />
MSc als Gemeinderäte.<br />
GR Mag. Margarethe Krojer erscheint um 19:05 Uhr im Zuge der Behandlung<br />
des TOP 2 a)<br />
GR Melitta Handl erscheint um 19:45 Uhr im Zuge der Behandlung des TOP 4)<br />
AR Ferdinand Wutschitz als Schriftführer<br />
Abwesend: GV Sabine Szuppin und GV Christian Pavitschitz, beide entschuldigt<br />
Vorsitzender eröffnet die Sitzung, konstatiert die Beschlussfähigkeit der Anwesenden und<br />
betraut mit der Legalisierung der <strong>Niederschrift</strong> Herrn GV DI Wolfgang Zeichmann und Herrn<br />
GR Friedrich Zarits.<br />
TAGESORDNUNG<br />
01) Protokollgenehmigungen<br />
02) Um- und Ausbau der Volksschule Wulkaprodersdorf mit integriertem Hort<br />
a) Beauftragung der einzelnen Professionisten<br />
b) Beauftragung von Arch. DI Kruczynski mit der örtlichen Bauaufsicht<br />
03) Hochwasserschutz<br />
a) Dammanlage RHB-Hirmerbach – Grundsatzbeschlussfassung<br />
b) Genehmigung der erforderlichen Grundankäufe<br />
04) Umfahrung Wulkaprodersdorf - Auf- und Abfahrten/Schleife Wulkaprodersdorf -<br />
Situationsberichte<br />
05) Behandlung des Widmungsantrages der Fam. Löffler<br />
06) R1 Jubiläumsradweg – Bau- und Erhaltungsvereinbarung – Beschlussfassung<br />
07) VB Posch Helene – Antrag auf Gewährung einer Altersteilzeitregelung
08) VO über die Einhebung eines Abfallbehandlungsbeitrages – Behandlung<br />
09) Bestellung von Ortsmitgliedern in Grundverkehrsbezirkskommission<br />
10) Berichte<br />
a) der Obmänner/-frauen<br />
b) allgemein<br />
11) Allfälliges<br />
01) Protokollgenehmigungen<br />
Vorsitzender ersucht um Genehmigung der <strong>Niederschrift</strong>en vom 12.03.2012 und 04.04.2012.<br />
Nachdem es zu keinen Wortmeldungen kommt, ersucht der Vorsitzende um<br />
Beschlussfassung.<br />
Bl.Zl. 8/2012<br />
Der Gemeinderat genehmigt einstimmig die <strong>Niederschrift</strong>en vom 12.03.2012 und 04.04.2012.<br />
02) Um- und Ausbau der Volksschule Wulkaprodersdorf mit integriertem Hort<br />
a) Beauftragung der einzelnen Professionisten<br />
b) Beauftragung von Arch. DI Kruczynski mit der örtlichen Bauaufsicht<br />
Vorsitzender führt einleitend aus, dass bezüglich des geplanten Bauvorhabens die<br />
Ausschreibung, die Anbotsöffnung und die Anbotsprüfung erfolgt sind und ersucht den leit.<br />
AR um Sachverhaltsdarstellung.<br />
Dieser geht auf die vom Architekten übermittelte und weitergeleitete Auflistung ein und führt<br />
aus, dass pro Gewerk jene Firmen aufscheinen, die Angebote abgegeben haben und sich die<br />
Randbemerkungen auf die Nachverhandlungsgespräche bzw. Empfehlungen und besondere<br />
Erläuterungen beziehen. In diesem Zusammenhang werden im Detail die einzelnen Gewerke<br />
besprochen und diskutiert und abschließend festgestellt, dass sich die Kosten für das geplante<br />
Bauvorhaben (inkl. Liftanlage, Architektenleistungen u. Regiestunden) netto auf € 543.432,--<br />
stellt, somit also auf € 632.554,90 inkl. MWSt. (nach Abzug von 3 % Skonto).<br />
Im Anschluss daran entwickelt sich eine eingehende Diskussion, in der die Problematik und<br />
Möglichkeiten der Heizungsanlage (20 jähriger Bestand, Erweiterung mit bestehendem<br />
Kessel, neues Gasbrennwertgerät, Hackschnitzelanlage, Kombinationsmöglichkeiten mit<br />
Photovoltaikanlage) die Höhe des Honorars für den Architekten (Aufteilung in Planung,<br />
Ausschreibung und Bauaufsicht – Gesamt unter 10 % der Bausumme – somit unter den<br />
Basiswerten der Kammer) sowie die Höhe des nunmehr ermittelbaren Preises pro m²<br />
besprochen werden.
GR Mag. Krojer führt nochmals an, dass sie mit dieser Vorgangsweise, nämlich nur einen<br />
Architekten mit der Planung und Ausschreibung eines derartigen Um- und Ausbaus zu<br />
beauftragen, nicht einverstanden ist und sich aufgrund der Erfahrungen und der<br />
Kostenschätzungen der anderen Architekten in der O.H. 62 durchaus auch bessere m² - Preise<br />
ergeben hätten.<br />
Vorsitzender führt an, dass es einerseits hier um einen Umbau und eine reine Aufstockung,<br />
also keine Neuplanung in dem Sinn, geht und andererseits diese Entscheidung ohnehin bereits<br />
getroffen ist und darüber nicht mehr in dieser Sitzung befunden werden muss.<br />
Der leit. AR weist darauf hin, dass es wesentlich ist, welche Beträge durch welche Flächen<br />
dividiert werden und die Sanierungs- und Umbaumaßnahmen im Erd- und 1. Obergeschoss<br />
den Ausbau bzw. die Aufstockung nicht betreffen. Lässt man diese Bereiche weg, kommt<br />
man auf einen m²-Preis von ca. € 1.500,-- inkl. MWSt.<br />
Nach weiterer, abschließender Diskussion, stellt der Voristzende den Antrag, dass im Rahmen<br />
des geplanten Um- und Ausbaus der Volksschule Wulkaprodersdorf mit integriertem Hort<br />
nach erfolgter Ausschreibung, Anbotseröffnung, Anbotsprüfung und Detailbesprechung mit<br />
den Professionisten nachstehende Firmen mit den angeführten Leistungen auf Basis der<br />
angeführten Anbotssummen (inkl. MWSt – abzügl. 3 % Skonot) beauftragt werden:<br />
Professionisten Leistung Nettoanbotss. inkl. MWSt abz. 3 %<br />
Skonto<br />
Schöll Baumeisterarbeiten 121.760,22 142.728,90<br />
Barilich Heizung - Erweiterung 9.603,04 11.177,94<br />
Barilich Sanitär & Lüftung 12.639,60 14.712,50<br />
Zustatz - Detailbespr erf. -<br />
Heizlastberechnung<br />
Franye Lüftungsanlage -<br />
Detailbespr. erf.<br />
3.875,91 4.511,60<br />
16.646,59 19.376,63<br />
Schindler Liftanlage 31.198,00 36.314,47<br />
Schachinger<br />
Kutschera<br />
&<br />
Elektroinstallationen 16.680,00 19.415,52<br />
Hammerschmidt Spengler 20.908,57 24.337,58<br />
Hammerschmidt Dachdecker 11.807,05 13.743,41<br />
Lang Schlosser 7.798,80 9.077,80<br />
Gollubits Zimmermann 110.642,48 128.787,84
Nabinger Trockenbau 38.054,21 44.295,10<br />
Piribauer Glas-Alu-Bau 26.161,92 30.452,47<br />
Talos Innentüren 8.221,22 9.569,50<br />
Berghofer Bodenbeläge 18.434,75 21.458,05<br />
Gerdenitsch Fenster 29.349,89 34.163,27<br />
Haider Fliesenleger 5.145,87 5.989,79<br />
Schuler Maler 9.123,32 10.619,54<br />
Summe 498.910,58 580.731,91<br />
Bl.Zl. 9 a/2012<br />
Der Gemeinderat beschließt mit 16: 3 Stimmen (3 Gegenstimmen: GR Mag. Krojer, GR Ing.<br />
Semeliker, GR Tomassovits),dass im Rahmen des geplanten Um- und Ausbaus der<br />
Volksschule Wulkaprodersdorf mit integriertem Hort nach erfolgter Ausschreibung,<br />
Anbotseröffnung, Anbotsprüfung und Detailbesprechung mit den Professionisten<br />
nachstehende Firmen mit den angeführten Leistungen auf Basis der angeführten<br />
Anbotssummen (inkl. MWSt – abzügl. 3 % Skonot) beauftragt werden:<br />
Professionisten Leistung Nettoanbotss. inkl. MWSt abz. 3 %<br />
Skonto<br />
Schöll Baumeisterarbeiten 121.760,22 142.728,90<br />
Barilich Heizung - Erweiterung 9.603,04 11.177,94<br />
Barilich Sanitär & Lüftung 12.639,60 14.712,50<br />
Zustatz - Detailbespr erf. -<br />
Heizlastberechnung<br />
Franye Lüftungsanlage -<br />
Detailbespr. erf.<br />
3.875,91 4.511,60<br />
16.646,59 19.376,63<br />
Schindler Liftanlage 31.198,00 36.314,47<br />
Schachinger<br />
Kutschera<br />
&<br />
Elektroinstallationen 16.680,00 19.415,52<br />
Hammerschmidt Spengler 20.908,57 24.337,58
Hammerschmidt Dachdecker 11.807,05 13.743,41<br />
Lang Schlosser 7.798,80 9.077,80<br />
Gollubits Zimmermann 110.642,48 128.787,84<br />
Nabinger Trockenbau 38.054,21 44.295,10<br />
Piribauer Glas-Alu-Bau 26.161,92 30.452,47<br />
Talos Innentüren 8.221,22 9.569,50<br />
Berghofer Bodenbeläge 18.434,75 21.458,05<br />
Gerdenitsch Fenster 29.349,89 34.163,27<br />
Haider Fliesenleger 5.145,87 5.989,79<br />
Schuler Maler 9.123,32 10.619,54<br />
Summe 498.910,58 580.731,91<br />
zu b)<br />
Vorsitzender führt aus, dass der mit der Planung und Ausschreibung bereits beauftragte<br />
Architekt nunmehr auch mit der Bauaufsicht beauftragt werden soll.<br />
Nach kurzer Diskussion führt der leit. AR aus, dass diese 3 Teilbereiche bei den<br />
Kostenschätzungen immer mit € 43.900,-- mitgerechnet wurden. Die bereits beauftragten<br />
Bereiche Planung und Ausschreibung belaufen sich dabei auf insgesamt € 27.500,--, der<br />
nunmehr zu vergebende Teil für die örtliche Bauaufsicht beläuft sich auf € 16.400,-- exkl.<br />
MWSt.<br />
Nach weiterer Diskussion stellt der Vorsitzende den Antrag, dass Architekt Kruczsynski,<br />
Neudörfl mit der örtlichen Bauaufsicht für den geplanten Um- und Zubau in der Volksschule<br />
Wulkaprodersdorf mit integriertem Hort mit einem Pauschalbetrag von netto € 16.400,--<br />
beauftragt werden soll.<br />
Bl.Zl. 9 b/2012<br />
Der Gemeinderat beschließt mit 16:3 Stimmen (3 Gegenstimmen: GR Mag. Krojer, GR Ing.<br />
Semeliker, GR Tomassovits), dass Architekt Kruczsynski, Neudörfl mit der örtlichen<br />
Bauaufsicht für den geplanten Um- und Zubau in der Volksschule Wulkaprodersdorf mit<br />
integriertem Hort mit einem Pauschalbetrag von netto € 16.400,-- beauftragt wird.
03) Hochwasserschutz<br />
a. Dammanlage RHB-Hirmerbach – Grundsatzbeschlussfassung<br />
b. Genehmigung der erforderlichen Grundankäufe<br />
Vorsitzender führt einleitend aus, dass es vor ca. 2 Wochen eine Besprechung mit MR DI<br />
Sattler und dem HW-Team gegeben hat und dabei u.a. signalisiert wurde, dass auch eine<br />
schrittweise Umsetzung des Projektes für den Vertreter des Ministeriums denkbar ist. Wie<br />
vereinbart wurde von DI Bodi und dem AL ein Aktenvermerk formuliert und dem<br />
Ministerium zur Kenntnis übermittelt.<br />
Der AL führt aus, dass darauf hingewiesen werden muss, dass durch diese schrittweise<br />
Umsetzung des Projektes vorerst kein für eine Förderung grundsätzlich erforderlicher HQ 100<br />
Schutz gegeben ist. Seitens des Vertreters des Ministeriums wurde aber ein schrittweiser<br />
Ausbau und die Zuerkennung von Förderungen insofern akzeptiert, als Wulkaprodersdorf den<br />
HQ 100 Schutz ohnehin nur durch die Errichtung der Becken in Krensdorf und Hirm<br />
erreichen kann. Der Damm soll in seiner Breite, Länge und Haupthöhe grundsätzlich in der<br />
Endausbaustufe errichtet werden. Es werden aber eine oder mehrere tieferliegende<br />
Überlaufschwellen berücksichtigt, die sich auf die HQ-Werte der bestehenden Teichanlage<br />
(hier konnte trotz mehrerer Verhandlungen keine Einigung erzielt werden) beziehen. Damit<br />
wird der Ort bereits bei kleineren Hochwässern, wie sie in den vergangenen Jahren durchaus<br />
vorgekommen sind, geschützt und eine Anpassung kann je nach Ausbaustufe der Becken in<br />
Hirm und Krensdorf über Anhebung der Überlaufschwellen erfolgen.<br />
Nach weiterer Erläuterung und kurzer Diskussion stellt der Vorsitzende den Antrag, der<br />
Grundsatzbeschlussfassung betreffend den schrittweisen Ausbau der Dammanlage RHB<br />
Hirmerbach auf Basis des vorliegenden Aktenvermerkes, der als wesentlicher Bestandteil der<br />
gegenständlichen <strong>Niederschrift</strong> angeschlossen wird (Beilage 1), positiv gegenüberzutreten.<br />
Bl.Zl. 10 a/2012<br />
Der Gemeinderat beschließt einstimmig, der Grundsatzbeschlussfassung betreffend den<br />
schrittweisen Ausbau der Dammanlage RHB Hirmerbach auf Basis des vorliegenden<br />
Aktenvermerkes, der als wesentlicher Bestandteil der gegenständlichen <strong>Niederschrift</strong><br />
angeschlossen wird (Beilage 1), positiv gegenüberzutreten.<br />
zu b)<br />
Vorsitzender führt einleitend aus, dass für die genannte Dammerrichtung sowie einzelne<br />
lineare Maßnahmen zahlreiche Optionsverträge (Kauf- und Tauschverträge) erstellt und<br />
unterfertigt wurden und geht auf diese kurz ein.<br />
Der AL erläutert die vorliegende Übersicht, in der die erforderlichen Grundstücke für die<br />
Dammflächen grün und die Grundstücke, die für das Zustandekommen der Optionsverträge<br />
bzw. die Setzung von linearen Maßnahmen im Bereich des Hirmerbaches bis zur Einmündung<br />
in die Wulka benötigt werden, gelb gekennzeichnet sind. Er weist darauf hin, dass es sich<br />
dabei um eine Grundsatzbeschlussfassung handelt und die entsprechenden Kauf- bzw.<br />
Tauschoptionen im Regelfall erst dann schlagend werden, wenn die wasserrechtlichen<br />
Bewilligungen für den geplanten HWS-Damm am Hirmerbach erteilt werden. Insgesamt<br />
belaufen sich somit die zu erwartenden Kosten inkl. Nebenkosten auf ca. € 190.000,--.
GNR Flaeche Nachname Vorname Gebdat Preis_tatsächl Ablöse_sonst Preis_ges Status Option_bis Priorität<br />
1780 536 Unger Josef 1932-09-08 € 2,30 € 200,00 € 1.432,80 Verkauf 31.12.2013<br />
1780 536 Unger Maria 1935-04-01<br />
4313 4284 DRABITS ANNA GEB. TINHOF 1938-07-14 € 2,30 € 9.853,20 Verkauf 31.12.2012<br />
4314 9796 HERGOVITS ADELHAID 1962-09-22 € 2,30 € 22.530,80 Verkauf 31.12.2012<br />
4504 20008 SCHAFFER CLAUDIA 1968-03-21 € 2,20 € 44.017,60 Verkauf 31.12.2011<br />
4505 6277 SCHAFFER CLAUDIA 1968-03-21 € 2,30 € 14.437,10 Verkauf 31.12.2011<br />
3061<br />
Römisch-katholische<br />
Pfarrpfründe zur<br />
Kreuzerhöhung in<br />
10563 Wulkaprodersdorf € 1,80 € 19.013,40 Verkauf<br />
3062<br />
Römisch-katholische<br />
Pfarrpfründe zur<br />
Kreuzerhöhung in<br />
11463 Wulkaprodersdorf € 1,80 € 20.633,40 Verkauf<br />
3064<br />
Römisch-katholische<br />
Pfarrpfründe zur<br />
Kreuzerhöhung in<br />
435 Wulkaprodersdorf € 1,80 € 783,00 Verkauf<br />
€ 132.701,30<br />
1784 906 Wutschitz Herbert 1962-03-27 Tausch 31.12.2013<br />
1785 856 Wutschitz Herbert 1962-03-27 Tausch 31.12.2013<br />
1553 4963 Borenich Maria geb. Rosenitsch 1922-01-05 Tausch 31.12.2012<br />
1553 4963 Rimpfl Helga 1950-07-02<br />
4298 65978 KRIEGLER GUENTHER JOHANNES 1969-12-30 Tausch 31.12.2013<br />
4728 13393 PAVICSITS MARIA GEB. KAIN 1926-01-06 € 2,40 € 32.143,20 Verkauf 31.12.2013<br />
4355 3803 SCHWENTENWEIN CHRISTIAN 1966-01-14 € 2,40 € 9.127,20 Verkauf 02.01.2012<br />
Römisch-katholische<br />
Pfarrpfründe zur<br />
Kreuzerhöhung in<br />
64 2627 Wulkaprodersdorf<br />
Schulbücherstiftung für<br />
arme Kinder in<br />
2/1 1572 Wulkaprodersdorf<br />
Schulbücherstiftung für<br />
arme Kinder in<br />
3 3496 Wulkaprodersdorf<br />
€ 41.270,40<br />
Tausch<br />
Tausch<br />
Tausch<br />
4356 11200 IWANSCHITZ ANITA 1970-10-15 Tausch<br />
4356 11200 IWANSCHITZ STEFAN ING. 1964-12-26<br />
132.700,--<br />
Hirmerbachbecken Gesamt ca. 41.300,--<br />
Tausch Pfarrgründe gesamt ca. 16.000,--<br />
Nebenkosten TP, Verträge, Abg. Schätzung 190.000,--<br />
Im Anschluss an die darauf folgende kurze Diskussion, stellt der Vorsitzende den Antrag,<br />
dass im Rahmen der Umsetzung der geplanten HW-Schutzmaßnahmen im Bereich des<br />
Hirmerbaches den vorliegenden Tausch- und Kaufoptionen, bei einem Gesamtkostenaufwand<br />
von ca. € 190.000,-- (Grundkosten + geschätzte Nebenkosten) in Form eines<br />
Grundsatzbeschlusses positiv gegenüber getreten wird. Die entspr. Verträge werden generell<br />
erst dann schlagend, wenn die erforderlichen behördlichen Bewilligungen vorliegen.<br />
Bl.Zl. 10 b/2012<br />
Der Gemeinderat beschließt einstimmig, dass im Rahmen der Umsetzung der geplanten HW-<br />
Schutzmaßnahmen im Bereich des Hirmerbaches den vorliegenden Tausch- und<br />
Kaufoptionen, bei einem Gesamtkostenaufwand von ca. € 190.000,-- (Grundkosten +<br />
geschätzte Nebenkosten) in Form eines Grundsatzbeschlusses positiv gegenüber getreten<br />
wird. Die entspr. Verträge werden generell erst dann schlagend, wenn die erforderlichen<br />
behördlichen Bewilligungen vorliegen.
GNR Flaeche Nachname Vorname Gebdat Preis_tatsächl Ablöse_sonst Preis_ges Status Option_bis Priorität<br />
1780 536 Unger Josef 1932-09-08 € 2,30 € 200,00 € 1.432,80 Verkauf 31.12.2013<br />
1780 536 Unger Maria 1935-04-01<br />
4313 4284 DRABITS ANNA GEB. TINHOF 1938-07-14 € 2,30 € 9.853,20 Verkauf 31.12.2012<br />
4314 9796 HERGOVITS ADELHAID 1962-09-22 € 2,30 € 22.530,80 Verkauf 31.12.2012<br />
4504 20008 SCHAFFER CLAUDIA 1968-03-21 € 2,20 € 44.017,60 Verkauf 31.12.2011<br />
4505 6277 SCHAFFER CLAUDIA 1968-03-21 € 2,30 € 14.437,10 Verkauf 31.12.2011<br />
3061<br />
Römisch-katholische<br />
Pfarrpfründe zur<br />
Kreuzerhöhung in<br />
10563 Wulkaprodersdorf € 1,80 € 19.013,40 Verkauf<br />
3062<br />
Römisch-katholische<br />
Pfarrpfründe zur<br />
Kreuzerhöhung in<br />
11463 Wulkaprodersdorf € 1,80 € 20.633,40 Verkauf<br />
3064<br />
Römisch-katholische<br />
Pfarrpfründe zur<br />
Kreuzerhöhung in<br />
435 Wulkaprodersdorf € 1,80 € 783,00 Verkauf<br />
€ 132.701,30<br />
1784 906 Wutschitz Herbert 1962-03-27 Tausch 31.12.2013<br />
1785 856 Wutschitz Herbert 1962-03-27 Tausch 31.12.2013<br />
1553 4963 Borenich Maria geb. Rosenitsch 1922-01-05 Tausch 31.12.2012<br />
1553 4963 Rimpfl Helga 1950-07-02<br />
4298 65978 KRIEGLER GUENTHER JOHANNES 1969-12-30 Tausch 31.12.2013<br />
4728 13393 PAVICSITS MARIA GEB. KAIN 1926-01-06 € 2,40 € 32.143,20 Verkauf 31.12.2013<br />
4355 3803 SCHWENTENWEIN CHRISTIAN 1966-01-14 € 2,40 € 9.127,20 Verkauf 02.01.2012<br />
Römisch-katholische<br />
Pfarrpfründe zur<br />
Kreuzerhöhung in<br />
64 2627 Wulkaprodersdorf<br />
Schulbücherstiftung für<br />
arme Kinder in<br />
2/1 1572 Wulkaprodersdorf<br />
Schulbücherstiftung für<br />
arme Kinder in<br />
3 3496 Wulkaprodersdorf<br />
€ 41.270,40<br />
Tausch<br />
Tausch<br />
Tausch<br />
4356 11200 IWANSCHITZ ANITA 1970-10-15 Tausch<br />
4356 11200 IWANSCHITZ STEFAN ING. 1964-12-26<br />
132.700,--<br />
Hirmerbachbecken Gesamt ca. 41.300,--<br />
Tausch Pfarrgründe gesamt ca. 16.000,--<br />
Nebenkosten TP, Verträge, Abg. Schätzung 190.000,--<br />
04) Umfahrung Wulkaprodersdorf - Auf- und Abfahrten/Schleife Wulkaprodersdorf<br />
– Situationsberichte<br />
Vorsitzender führt einleitend aus, dass ja mit GR-Beschluss festgelegt wurde, dass die vom<br />
Land vorgelegte Vereinbarung mit dem von der ASFINAG vorgegebenen Punkt IV. nicht<br />
akzeptiert wird. Nachdem sich die ASFINANG nicht bereit erklärt hat, den genannten Punkt<br />
zur Gänze zu streichen, wurde seitens der Gemeinde mit der Kanzlei Beck Kontakt<br />
aufgenommen und eine Prüfung der Bestimmung und eine vertretbare Abwandlungsvariante<br />
in Auftrag gegeben, die auch LR Bieler übergeben wurde. Nachdem er diese dem<br />
Gemeinderat zur Kenntnis bringt, führt er aus, dass LR Bieler mitgeteilt hat, dass auch die<br />
ASFIANG an einer neuen Formulierungsvariante arbeitet. Ungeachtet der Vorlage<br />
verschiedener Abwandlungsvarianten sieht der Vorsitzende nach wie vor die Notwendigkeit<br />
dieses Punktes als nicht gegeben an, weil ja das Land hier ohnehin als Aufsichtsbehörde in<br />
Widmungsverfahren fungiert und somit die Gemeinde hier keine autonomen Entscheidungen<br />
treffen kann.<br />
GR Mag. Krojer ersucht, dass der von der Kanzlei Beck erarbeitet Text auch in Kopie dem<br />
Gemeinderat vorgelegt wird.
Zwischenzeitlich führt der Vorsitzende aus, dass sich bezüglich der Schleife „Eisenstadt“ ja<br />
wie berichtet, auch einiges getan hat. Der Projektleiter der ÖBB hat mitgeteilt, dass am 1. Juni<br />
eine Vorinformationsveranstaltung für alle Grundeigentümer und am 13. Juni die<br />
eisenbahnrechtliche Verhandlung in der Turn- und Mehrzweckhalle stattfinden sollen.<br />
Der AL führt aus, dass die Verhandlung grundsätzlich öffentlich ist. Geladen werden<br />
allerdings nur die direkt betroffenen Grundeigentümer und all jene, deren Grundstücke 12 m<br />
von der Gleisachse entfernt liegen.<br />
Der Vorsitzende ersucht in diesem Zusammenhang, dass, sofern von der ASFINAG keine<br />
Stellungnahme übermittelt wird, sich die Fraktionsführer bzw. die im GR vertretenen Parteien<br />
bezüglich der weiteren Vorgangsweise und Stellungnahme der Gemeinde zusammensetzen.<br />
Nachdem die Stellungnahme der Kanzlei Beck in Kopie vorliegt, wird diese eingehend<br />
diskutiert, wobei die Meinung vertreten wird, dass juristisch gesehen zwar die Abschwächung<br />
von einer Muss- in eine Kann-Bestimmung Vorteile bringt, dass aber dennoch die Position<br />
der Gemeinde geschwächt wird und sich ein Widerspruch zur Volksbefragung ergeben<br />
könnte.<br />
Nach weiterer Diskussion, führt der Vorsitzende aus, dass der Vorschlag von der ASFINAG<br />
offensichtlich ohnehin nicht akzeptiert wird, weil bis dato keine Stellungnahme vorliegt. Er<br />
wird daher mit dem Landeshauptmann Kontakt aufnehmen und die vereinbarten Dinge<br />
einfordern. Gleichzeitig wird bis zum 13. Juni abgewartet, ob eine Stellungnahme noch<br />
vorgelegt wird oder nicht und danach soll die Vorgangsweise, wie angeführt, gemeinsam im<br />
Vorstand besprochen werden.<br />
GR Mag. Krojer hält fest, dass es offensichtlich auf rechtlichem Wege keine Möglichkeit<br />
sowohl gegen die Bahnschleife als auch den Ausbau der A 3 geben wird und stellt das<br />
Verhalten der Landespolitiker mehr als in Frage. Die Gemeinde wurde von weiteren<br />
Verhandlungen bezüglich der Bahnschleife erst gar nicht informiert und musste sich<br />
kurzfristig hineinreklamieren.<br />
05) Behandlung des Widmungsantrages der Fam. Löffler<br />
Vorsitzender führt einleitend aus, dass Frau Anna Löffler einen Umwidmungsantrag für<br />
einzelne Teilflächen aus den Grundstück Nrn. 2798,2803,2804 und 2809 eingebracht hat und<br />
ersucht den leit. AR um Sachverhaltsdarstellung.<br />
Dieser führt aus, dass es um eine Erweiterung der bestehenden Bauland-Widmung von ca. 50<br />
auf 75 m Tiefe – von der Oberen Gartengasse aus gesehen – bis zur Einbindung des<br />
öffentlichen Gutes (Am Sonnfeld) für die genannten Grundstücke geht. Eine Vermessung der<br />
betroffenen Grundstücke wurde bereits durchgeführt und bei entsprechender Zustimmung soll<br />
auch ein Teilungsplan erstellt werden, der gleichzeitig die Abtretung der erforderlichen<br />
Teilflächen für das öffentliche Gut (Erweiterung des Straßenzuges „Am Sonnfeld“ damit eine<br />
spätere Erschließung des anschließenden Aufschließungsgebietes nicht beeinträchtigt wird)<br />
vorsieht. Des Weiteren wurde die Antragstellerin darüber informiert, dass die Kosten für die<br />
Umwidmung, die Erstellung des Teilungsplanes, die grundbücherliche Durchführung sowie<br />
die Erschließung von ihr zu tragen sind, damit für die Gemeinde keine Kosten anfallen. Die
im Anschluss an das abzutretende öffentliche Gut angrenzenden Teilflächen der genannten<br />
Grundstücke sind von einer Umwidmung vorerst nicht betroffen.<br />
In weiterer Folge entwickelt sich eine weitere Diskussion, in der GR Mag. Krojer anregt, dass<br />
mit den Eigentümern der anschließenden Grundstücke, so wie in der Kleegasse, im Vorfeld<br />
verhandelt werden sollte und ein größeres Gebiet umgewidmet und Bauplätze geschaffen<br />
werden sollten.<br />
Der AL weist darauf hin, dass auf die beantragte Umwidmung aufgrund der direkt<br />
angrenzenden Erschließungsgegebenheiten quasi ein Rechtsanspruch (Judikatur) besteht und<br />
durch die Abtretung auch eine weitere Parzellierung und Erschließung des AW-Gebiets<br />
jederzeit möglich ist. Die angeregte erweiterte Parzellierung sollte aber nur zu den für die<br />
Kleegasse ausverhandelten Bedingungen erfolgen (Bauzwang, Übernahme der<br />
Erschließungskosten, …), damit nicht die Gemeinde die Erschließungskosten ohne Bebauung<br />
zu tragen hat.<br />
Abschließend hält der Vorsitzende fest, dass mit den Anrainern des angrenzenden Gebietes<br />
bezüglich der Erschließung Rücksprache gehalten werden soll und stellt den Antrag, dass dem<br />
Widmungsantrag von Frau Löffler Anna, unter Einhaltung nachstehender Bedingungen,<br />
zugestimmt wird:<br />
<br />
<br />
Kostenlose Abtretung einer Teilfläche im Ausmaß von ca. 170 m² an das öffentliche<br />
Gut, die im Falle einer Fortsetzung der Erschließung in die Flächen des öffentl. Gutes<br />
eingerechnet wird<br />
Übernahme der Kosten für a) die Erstellung des erforderlichen Teilungsplanes, b) die<br />
grundbücherliche Durchführung, c) die Umwidmung und d) die Erschließung<br />
Bl.Zl. 11/2012<br />
Der Gemeinderat beschließt mit einer Stimmenthaltung (GR Mag. Krojer) dem<br />
Widmungsantrag von Frau Anna Löffler unter Einhaltung nachstehender Bedingungen<br />
zuzustimmen:<br />
<br />
<br />
Kostenlose Abtretung einer Teilfläche im Ausmaß von ca. 170 m² an das öffentliche<br />
Gut, die im Falle einer Fortsetzung der Erschließung in die Flächen des öffentl. Gutes<br />
eingerechnet wird<br />
Übernahme der Kosten für a) die Erstellung des erforderlichen Teilungsplanes, b) die<br />
grundbücherliche Durchführung, c) die Umwidmung und d) die Erschließung<br />
und erlässt in diesem Zusammenhang nachstehende<br />
V e r o r d n u n g<br />
des Gemeinderates der Marktgemeinde Wulkaprodersdorf vom 15. Mai 2012, Zahl<br />
11/2012, mit der festgestellt wird, dass die Erschließung durch Straßen und<br />
Versorgungsleitungen gesichert ist.<br />
Auf Grund des § 20 Abs. 2 des Bgld. Raumplanungsgesetzes, LGBL. Nr. 18/1969 i.d.g.F,<br />
wird verordnet:<br />
§ 1
Die widmungsgemäße Verwendung der in der beiliegenden Plandarstellung gekennzeichneten<br />
Teilflächen der Grstk.Nrn. 2797, 2803, 2804 und 2809 (Erweiterung der Bauland-Wohngebiet<br />
Widmung von bisher ca. 50 m auf ca. 75 m) KG Wulkaprodersdorf ist zulässig, weil die<br />
Erschließung dieses Gebietes durch Straßen und Versorgungsleitungen gesichert ist.<br />
§ 2<br />
In dem in § 1 bezeichneten Aufschließungsgebiet sind Baubewilligungen sowie<br />
Bewilligungen von sonstigen sich auf das Gemeindegebiet auswirkenden Maßnahmen auf<br />
Grund landesgesetzlicher Vorschriften zulässig.<br />
§ 3<br />
Diese Verordnung tritt mit Ablauf der Kundmachungsfrist in Kraft.<br />
06) R1 Jubiläumsradweg – Bau- und Erhaltungsvereinbarung – Beschlussfassung<br />
Vorsitzender führt einleitend aus, dass aus fördertechnischen Gründen eine Bau- und<br />
Erhaltungsvereinbarung mit dem Land Burgenland – Landesstraßenverwaltung im Zuge der<br />
im Vorjahr erfolgten Sanierung des Radweges von der Prein-Brücke bis zur Einbindung in<br />
den Unteren Sandackerweg abzuschließen ist und ersucht den AL um kurze<br />
Sachverhaltsdarstellung.<br />
Im Anschluss an die darauf folgende kurze Diskussion, stellt der Vorsitzende den Antrag, der<br />
vorliegenden Vereinbarung, Zl.: 8-3-891/675-2012, die als wesentlicher Bestandteil der<br />
gegenständlichen <strong>Niederschrift</strong> als Beilage 2 angeschlossen wird, positiv gegenüberzutreten.<br />
Bl.Zl. 12/2012<br />
Der Gemeinderat beschließt einstimmig, der vorliegenden Vereinbarung, Zl.: 8-3-891/675-<br />
2012, die als wesentlicher Bestandteil der gegenständlichen <strong>Niederschrift</strong> als Beilage 2<br />
angeschlossen wird, positiv gegenüberzutreten.<br />
07) VB Posch Helene – Antrag auf Gewährung einer Altersteilzeitregelung<br />
Vorsitzender führt einleitend aus, dass VB Helen Posch den Antrag auf Gewährung einer<br />
Altersteilzeitregelung eingebracht hat und zwar über den Zeitraum von 4 Jahren, wobei für<br />
jeweils 2 Jahre geblockt werden soll. Seitens der Gemeinde wurde der Antrag, vorbehaltlich<br />
der Zustimmung des Gemeinderates, aufgrund zu erwartender rechtlicher Änderungen, noch<br />
vor dem 1. Mai 2012 eingebracht und vom AMS auch angenommen.<br />
Der AL führt aus, dass sich gegenüber der Information an den Vorstand zwischenzeitlich die<br />
Laufzeit etwas verringert hat. Seitens des AMS wurde eine Förderung nur bis zur Aussicht auf<br />
den frühest möglichen Pensionstermin (vorzeitige Pensionierung) anerkannt, der um 5 Monate
vor dem ursprünglich angenommenen Termin liegt. Somit würde, wie ursprünglich<br />
vorgesehen, die Laufzeit zwar mit 1.5.2012 beginnen, allerdings bereits am 31.3.2016, also<br />
nach 3 Jahren und 11 Monaten enden. Die Blockzeiten betragen daher jeweils 1 Jahr 11<br />
Monate und 15 Tage.<br />
Nach kurzer Diskussion, stellt der Vorsitzende den Antrag, dem Ansuchen von VB Helene<br />
Posch um Gewährung einer Altersteilzeitregelung (Blockzeitregelung: 75 % Entlohnung über<br />
die gesamte Laufzeit -davon 50 % Gemeindeanteil und 25 % Anteil AMS) für die Dauer von<br />
3 Jahren und 11 Monaten, rückwirkend beginnend mit 1.5.2012, positiv gegenüberzutreten.<br />
Bl.Zl. 13/2012<br />
Der Gemeinderat beschließt einstimmig, dem Ansuchen von VB Helene Posch um<br />
Gewährung einer Altersteilzeitregelung (Blockzeitregelung: 75 % Entlohnung über die<br />
gesamte Laufzeit -davon 50 % Gemeindeanteil und 25 % Anteil AMS) für die Dauer von 3<br />
Jahren und 11 Monaten, rückwirkend beginnend mit 1.5.2012, positiv gegenüberzutreten.<br />
08) VO über die Einhebung eines Abfallbehandlungsbeitrages – Behandlung<br />
Vorsitzender führt aus, dass im Umweltausschuss mehrfach die Änderung der<br />
gegenständlichen VO behandelt wurde und die jeweiligen Änderungspunkte dem Land auch<br />
zur Stellungnahme übermittelt wurden. Nachdem sich nunmehr offensichtlich eine Lösung<br />
abzeichnet ersucht er den AL um Sachverhaltsdarstellung.<br />
Dieser führt aus, dass bis dato die schriftlichen Anfragen in der Regel aus<br />
Unvereinbarkeitsgründen abgelehnt wurden, nunmehr allerdings mündlich mitgeteilt wurde,<br />
dass voraussichtlich doch eine Lösung gefunden werden kann. Die schriftliche Stellungnahme<br />
ist schon in Bearbeitung und stützt sich darauf, dass sich das Gesetz auf „Haushaltsmengen“<br />
stützt. Das würde bedeuten, dass über Verordnung und Vorschreibung grundsätzlich nur<br />
Haushaltsmengen abgerechnet werden und alles was darüber hinausgeht (z.B. Großbetriebe)<br />
sehr wohl über privatrechtliche Vereinbarungen abgedeckt werden kann, sofern er auch über<br />
die Altstoffsammelstelle entsorgt wird. Ein weiterer Punkt betrifft Betriebe mit und ohne<br />
Arbeitnehmer (Kommunalsteuerpflicht). Auch hier könnte sich eine Lösung ergeben.<br />
Nach kurzer Diskussion, in der u.a. die Entsorgung des Baum-, Strauch- und Rasenschnittes<br />
sowie des Laubes behandelt wird, einigt man sich darauf, dass die VO in der nächsten GR-<br />
Sitzung, nach Vorliegen der schriftlichen Stellungnahme des Landes, in abgeänderter Form<br />
erlassen werden soll.<br />
09) Bestellung von Ortsmitgliedern in die Grundverkehrsbezirkskommission<br />
Vorsitzender führt einleitend aus, dass von der BH-EU die Aufforderung zur Neunominierung<br />
der Ortsmitglieder in die Grundverkehrsbezirkskommission ergangen ist und schlägt vor, dass<br />
dies so wie bisher, von Josef Mariel, O.H. 55 und Stefan Iwanschitz, O.H. 53 ausgeführt<br />
werden soll.<br />
GR Melitta Handl führt an, dass Herr Mariel Josef das Amt nicht mehr bekleiden möchte und<br />
sie schlägt vor, dass die Landwirte Mariel Franz, O.H. 55, als ordentl. Mitglied und Handl<br />
Andreas, O.H. 60, als Ersatzmitglied in die Grundverkehrskommission bestellt werden<br />
sollen.
Nach kurzer Diskussion stellt der Vorsitzende den Antrag, dem Vorschlag von GR Handl<br />
Melitta positiv gegenüberzutreten.<br />
Bl.Zl. 14/2012<br />
Der Gemeinderat beschließt einstimmig, dass nachstehende Landwirte als Ortsmitglieder in<br />
die Grundverkehrskommission bestellt werden sollen.<br />
Ordentl. Mitglied:<br />
Ersatzmitglied:<br />
Mariel Franz, geb. 12.2.1978, O.H. 55, 7041 Wulkaprodersdorf<br />
Handl Andreas, geb. 5.10.1982, O.H. 60, 7041 Wulkaprodersdorf<br />
zu a)<br />
10) Berichte<br />
a) der Obmänner/-frauen<br />
b) allgemein<br />
Der Obmann des JUKA berichtet, dass er 20 Nistkästen für heimische Vögel errichtet hat und<br />
ein Teil davon im Frühjahr aufgehängt wurde und davon auch alle angenommen wurden. Er<br />
fragt nach ob an dieser Aktion grundsätzlich Interesse herrscht und sie mit den Kindern weiter<br />
betrieben werden soll. Auch eine Vermarktungsaktion soll angestrebt werden.<br />
Der Vorschlag findet im Gemeinderat große Zustimmung und der Vorsitzende dankt ihm für<br />
seinen Einsatz und sein Engagement.<br />
zu b)<br />
Vorsitzender berichtet über die am 7.5.2012 stattgefundene Verbandsversammlung der<br />
ZARA, bei der u.a. der RA mit sehr gutem Ergebnis beschlossen wurde. Bezüglich des<br />
Schlammfaulungsprojektes wurde der Förderantrag eingebracht und zwischenzeitlich auch<br />
gereiht. Ob es allerdings eine Förderung geben wird, ist nach wie vor nicht klar, weil nur<br />
€ 150 Mio. im Gesamtfördertopf des Bundes aufscheinen und auch von anderen Projektträgern<br />
zahlreiche Projekte eingebracht wurden. Sollte es keine Förderung geben, bleibt zwar<br />
die Kooperation mit Eisenstadt bestehend, das Projekt wird allerdings auf keinen Fall<br />
umgesetzt.<br />
GR Mag. Krojer stellt die Anfrage, ob der Bürgermeister, wie in der letzten GR-Sitzung<br />
besprochen auch in der Verbandsversammlung die Anliegen der Gemeinde, wie z.B. die<br />
Standortentschädigung, die Widmung und die Hochwassersituation vorbringen wird.<br />
Bürgermeister führt aus, dass die Standortentschädigung ja bereits im Zuge der Verhandlung<br />
in schriftlicher Form eingebracht wurde und auch der Verbandsvorstand, dem er ja angehört,<br />
davon Kenntnis hat.<br />
In weiterer Folg entwickelt sich eine eingehende Diskussion, in der GR Mag. Krojer ihre<br />
Bedenken darüber äußert, wer für die einzelnen noch ausständigen Verfahren zuständig ist<br />
und ihrer Meinung nach die Gefahr besteht, dass die Gemeinde übergangen wird und keine
Möglichkeit mehr hat, hier rechtzeitig zu reagieren. Aufgrund des vorliegenden Bescheides<br />
hält sie z.B. die Hochwasserproblematik als eigentlich gar nicht berücksichtigt.<br />
Seitens des Bürgermeisters und AL wird festgestellt, dass es sich um zwei separate Bescheide<br />
(Transportleitung und Schlammfaullungsbeh.) handelt und die Widmungszuständigkeit sehr<br />
wohl bei der Gemeinde liegt und sich daraus erst die bau- und eine etwaige<br />
gewerbebehördliche Zuständigkeit ergeben.<br />
11) Allfälliges<br />
GR Semeliker regt an, dass in der Mehrzweckhalle eine neue, dem heutigen Stand der<br />
Technik entspr., Lautsprecheranlage installiert wird, weil hier durchaus bereits kostengünstig<br />
sehr gute Lösungen gefunden werden können.<br />
Der Vorschlag wird im GR grundsätzlich positiv beurteilt.<br />
GR Mag. Krojer fragt nach, wann die Vorschläge zur Verwendung der zur Verfügung<br />
stehenden freien BEGAS-Mittel eingebracht werden sollen.<br />
Nach kurzer Diskussion einigt man sich darauf, dass dies spätestens bei der im Vorfeld<br />
stattfindenden GV-Sitzung erfolgen soll. Nachdem die letzte GR-Sitzung am 3.7.2012<br />
abgehalten wird und der NVA über 14 Tage zur Einsicht aufliegen muss, wird schließlich<br />
festgelegt, dass die GV-Sitzung am 12. Juni um 18:00 Uhr stattfinden soll.<br />
Da es zu keinen weiteren Wortmeldungen kommt, gratuliert der Vorsitzende Herrn GR<br />
Michael Semeliker (zum runden 50-iger), Herrn Josef Zöchmeister, Herrn GR Stefan Mariel,<br />
Frau GV Elisabeth Szuppin, MA, und Herrn GR Günter Tomassovits zum Geburtstag und<br />
wünscht ihnen weiterhin alles Gute und vor allem Gesundheit.<br />
Danach schließt er um 21:55 Uhr die Sitzung.<br />
Der Bürgermeister: Der Schriftführer: Die Beglaubiger: