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Niederschrift

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<strong>Niederschrift</strong><br />

aufgenommen bei der am Dienstag, 15. Mai 2012, um 19:00 Uhr im Gemeindeamt<br />

stattgefundenen Gemeinderatssitzung zu Wulkaprodersdorf, welcher eine ordnungsgemäße<br />

Einladung gem. § 36 der Gemeindeordnung vorausgegangen ist.<br />

Anwesend: Bürgermeister Hans Rudolf Haller als Vorsitzender, 1. Vzbgm. Helmut Schuster<br />

sowie Elisabeth Szuppin MA, Franz Mariel und DI Wolfgang Zeichmann als<br />

Vorstandsmitglieder, Alfred Dragschitz, Markus Krojer, Josef Zöchmeister,<br />

Justine Gmaschitz, Josef Schandl, Friedrich Zarits, Birgit Dragschitz, Stefan<br />

Mariel, Michael Semeliker, Günter Tomassovits, Anita Marx und Eva Dobrovits<br />

MSc als Gemeinderäte.<br />

GR Mag. Margarethe Krojer erscheint um 19:05 Uhr im Zuge der Behandlung<br />

des TOP 2 a)<br />

GR Melitta Handl erscheint um 19:45 Uhr im Zuge der Behandlung des TOP 4)<br />

AR Ferdinand Wutschitz als Schriftführer<br />

Abwesend: GV Sabine Szuppin und GV Christian Pavitschitz, beide entschuldigt<br />

Vorsitzender eröffnet die Sitzung, konstatiert die Beschlussfähigkeit der Anwesenden und<br />

betraut mit der Legalisierung der <strong>Niederschrift</strong> Herrn GV DI Wolfgang Zeichmann und Herrn<br />

GR Friedrich Zarits.<br />

TAGESORDNUNG<br />

01) Protokollgenehmigungen<br />

02) Um- und Ausbau der Volksschule Wulkaprodersdorf mit integriertem Hort<br />

a) Beauftragung der einzelnen Professionisten<br />

b) Beauftragung von Arch. DI Kruczynski mit der örtlichen Bauaufsicht<br />

03) Hochwasserschutz<br />

a) Dammanlage RHB-Hirmerbach – Grundsatzbeschlussfassung<br />

b) Genehmigung der erforderlichen Grundankäufe<br />

04) Umfahrung Wulkaprodersdorf - Auf- und Abfahrten/Schleife Wulkaprodersdorf -<br />

Situationsberichte<br />

05) Behandlung des Widmungsantrages der Fam. Löffler<br />

06) R1 Jubiläumsradweg – Bau- und Erhaltungsvereinbarung – Beschlussfassung<br />

07) VB Posch Helene – Antrag auf Gewährung einer Altersteilzeitregelung


08) VO über die Einhebung eines Abfallbehandlungsbeitrages – Behandlung<br />

09) Bestellung von Ortsmitgliedern in Grundverkehrsbezirkskommission<br />

10) Berichte<br />

a) der Obmänner/-frauen<br />

b) allgemein<br />

11) Allfälliges<br />

01) Protokollgenehmigungen<br />

Vorsitzender ersucht um Genehmigung der <strong>Niederschrift</strong>en vom 12.03.2012 und 04.04.2012.<br />

Nachdem es zu keinen Wortmeldungen kommt, ersucht der Vorsitzende um<br />

Beschlussfassung.<br />

Bl.Zl. 8/2012<br />

Der Gemeinderat genehmigt einstimmig die <strong>Niederschrift</strong>en vom 12.03.2012 und 04.04.2012.<br />

02) Um- und Ausbau der Volksschule Wulkaprodersdorf mit integriertem Hort<br />

a) Beauftragung der einzelnen Professionisten<br />

b) Beauftragung von Arch. DI Kruczynski mit der örtlichen Bauaufsicht<br />

Vorsitzender führt einleitend aus, dass bezüglich des geplanten Bauvorhabens die<br />

Ausschreibung, die Anbotsöffnung und die Anbotsprüfung erfolgt sind und ersucht den leit.<br />

AR um Sachverhaltsdarstellung.<br />

Dieser geht auf die vom Architekten übermittelte und weitergeleitete Auflistung ein und führt<br />

aus, dass pro Gewerk jene Firmen aufscheinen, die Angebote abgegeben haben und sich die<br />

Randbemerkungen auf die Nachverhandlungsgespräche bzw. Empfehlungen und besondere<br />

Erläuterungen beziehen. In diesem Zusammenhang werden im Detail die einzelnen Gewerke<br />

besprochen und diskutiert und abschließend festgestellt, dass sich die Kosten für das geplante<br />

Bauvorhaben (inkl. Liftanlage, Architektenleistungen u. Regiestunden) netto auf € 543.432,--<br />

stellt, somit also auf € 632.554,90 inkl. MWSt. (nach Abzug von 3 % Skonto).<br />

Im Anschluss daran entwickelt sich eine eingehende Diskussion, in der die Problematik und<br />

Möglichkeiten der Heizungsanlage (20 jähriger Bestand, Erweiterung mit bestehendem<br />

Kessel, neues Gasbrennwertgerät, Hackschnitzelanlage, Kombinationsmöglichkeiten mit<br />

Photovoltaikanlage) die Höhe des Honorars für den Architekten (Aufteilung in Planung,<br />

Ausschreibung und Bauaufsicht – Gesamt unter 10 % der Bausumme – somit unter den<br />

Basiswerten der Kammer) sowie die Höhe des nunmehr ermittelbaren Preises pro m²<br />

besprochen werden.


GR Mag. Krojer führt nochmals an, dass sie mit dieser Vorgangsweise, nämlich nur einen<br />

Architekten mit der Planung und Ausschreibung eines derartigen Um- und Ausbaus zu<br />

beauftragen, nicht einverstanden ist und sich aufgrund der Erfahrungen und der<br />

Kostenschätzungen der anderen Architekten in der O.H. 62 durchaus auch bessere m² - Preise<br />

ergeben hätten.<br />

Vorsitzender führt an, dass es einerseits hier um einen Umbau und eine reine Aufstockung,<br />

also keine Neuplanung in dem Sinn, geht und andererseits diese Entscheidung ohnehin bereits<br />

getroffen ist und darüber nicht mehr in dieser Sitzung befunden werden muss.<br />

Der leit. AR weist darauf hin, dass es wesentlich ist, welche Beträge durch welche Flächen<br />

dividiert werden und die Sanierungs- und Umbaumaßnahmen im Erd- und 1. Obergeschoss<br />

den Ausbau bzw. die Aufstockung nicht betreffen. Lässt man diese Bereiche weg, kommt<br />

man auf einen m²-Preis von ca. € 1.500,-- inkl. MWSt.<br />

Nach weiterer, abschließender Diskussion, stellt der Voristzende den Antrag, dass im Rahmen<br />

des geplanten Um- und Ausbaus der Volksschule Wulkaprodersdorf mit integriertem Hort<br />

nach erfolgter Ausschreibung, Anbotseröffnung, Anbotsprüfung und Detailbesprechung mit<br />

den Professionisten nachstehende Firmen mit den angeführten Leistungen auf Basis der<br />

angeführten Anbotssummen (inkl. MWSt – abzügl. 3 % Skonot) beauftragt werden:<br />

Professionisten Leistung Nettoanbotss. inkl. MWSt abz. 3 %<br />

Skonto<br />

Schöll Baumeisterarbeiten 121.760,22 142.728,90<br />

Barilich Heizung - Erweiterung 9.603,04 11.177,94<br />

Barilich Sanitär & Lüftung 12.639,60 14.712,50<br />

Zustatz - Detailbespr erf. -<br />

Heizlastberechnung<br />

Franye Lüftungsanlage -<br />

Detailbespr. erf.<br />

3.875,91 4.511,60<br />

16.646,59 19.376,63<br />

Schindler Liftanlage 31.198,00 36.314,47<br />

Schachinger<br />

Kutschera<br />

&<br />

Elektroinstallationen 16.680,00 19.415,52<br />

Hammerschmidt Spengler 20.908,57 24.337,58<br />

Hammerschmidt Dachdecker 11.807,05 13.743,41<br />

Lang Schlosser 7.798,80 9.077,80<br />

Gollubits Zimmermann 110.642,48 128.787,84


Nabinger Trockenbau 38.054,21 44.295,10<br />

Piribauer Glas-Alu-Bau 26.161,92 30.452,47<br />

Talos Innentüren 8.221,22 9.569,50<br />

Berghofer Bodenbeläge 18.434,75 21.458,05<br />

Gerdenitsch Fenster 29.349,89 34.163,27<br />

Haider Fliesenleger 5.145,87 5.989,79<br />

Schuler Maler 9.123,32 10.619,54<br />

Summe 498.910,58 580.731,91<br />

Bl.Zl. 9 a/2012<br />

Der Gemeinderat beschließt mit 16: 3 Stimmen (3 Gegenstimmen: GR Mag. Krojer, GR Ing.<br />

Semeliker, GR Tomassovits),dass im Rahmen des geplanten Um- und Ausbaus der<br />

Volksschule Wulkaprodersdorf mit integriertem Hort nach erfolgter Ausschreibung,<br />

Anbotseröffnung, Anbotsprüfung und Detailbesprechung mit den Professionisten<br />

nachstehende Firmen mit den angeführten Leistungen auf Basis der angeführten<br />

Anbotssummen (inkl. MWSt – abzügl. 3 % Skonot) beauftragt werden:<br />

Professionisten Leistung Nettoanbotss. inkl. MWSt abz. 3 %<br />

Skonto<br />

Schöll Baumeisterarbeiten 121.760,22 142.728,90<br />

Barilich Heizung - Erweiterung 9.603,04 11.177,94<br />

Barilich Sanitär & Lüftung 12.639,60 14.712,50<br />

Zustatz - Detailbespr erf. -<br />

Heizlastberechnung<br />

Franye Lüftungsanlage -<br />

Detailbespr. erf.<br />

3.875,91 4.511,60<br />

16.646,59 19.376,63<br />

Schindler Liftanlage 31.198,00 36.314,47<br />

Schachinger<br />

Kutschera<br />

&<br />

Elektroinstallationen 16.680,00 19.415,52<br />

Hammerschmidt Spengler 20.908,57 24.337,58


Hammerschmidt Dachdecker 11.807,05 13.743,41<br />

Lang Schlosser 7.798,80 9.077,80<br />

Gollubits Zimmermann 110.642,48 128.787,84<br />

Nabinger Trockenbau 38.054,21 44.295,10<br />

Piribauer Glas-Alu-Bau 26.161,92 30.452,47<br />

Talos Innentüren 8.221,22 9.569,50<br />

Berghofer Bodenbeläge 18.434,75 21.458,05<br />

Gerdenitsch Fenster 29.349,89 34.163,27<br />

Haider Fliesenleger 5.145,87 5.989,79<br />

Schuler Maler 9.123,32 10.619,54<br />

Summe 498.910,58 580.731,91<br />

zu b)<br />

Vorsitzender führt aus, dass der mit der Planung und Ausschreibung bereits beauftragte<br />

Architekt nunmehr auch mit der Bauaufsicht beauftragt werden soll.<br />

Nach kurzer Diskussion führt der leit. AR aus, dass diese 3 Teilbereiche bei den<br />

Kostenschätzungen immer mit € 43.900,-- mitgerechnet wurden. Die bereits beauftragten<br />

Bereiche Planung und Ausschreibung belaufen sich dabei auf insgesamt € 27.500,--, der<br />

nunmehr zu vergebende Teil für die örtliche Bauaufsicht beläuft sich auf € 16.400,-- exkl.<br />

MWSt.<br />

Nach weiterer Diskussion stellt der Vorsitzende den Antrag, dass Architekt Kruczsynski,<br />

Neudörfl mit der örtlichen Bauaufsicht für den geplanten Um- und Zubau in der Volksschule<br />

Wulkaprodersdorf mit integriertem Hort mit einem Pauschalbetrag von netto € 16.400,--<br />

beauftragt werden soll.<br />

Bl.Zl. 9 b/2012<br />

Der Gemeinderat beschließt mit 16:3 Stimmen (3 Gegenstimmen: GR Mag. Krojer, GR Ing.<br />

Semeliker, GR Tomassovits), dass Architekt Kruczsynski, Neudörfl mit der örtlichen<br />

Bauaufsicht für den geplanten Um- und Zubau in der Volksschule Wulkaprodersdorf mit<br />

integriertem Hort mit einem Pauschalbetrag von netto € 16.400,-- beauftragt wird.


03) Hochwasserschutz<br />

a. Dammanlage RHB-Hirmerbach – Grundsatzbeschlussfassung<br />

b. Genehmigung der erforderlichen Grundankäufe<br />

Vorsitzender führt einleitend aus, dass es vor ca. 2 Wochen eine Besprechung mit MR DI<br />

Sattler und dem HW-Team gegeben hat und dabei u.a. signalisiert wurde, dass auch eine<br />

schrittweise Umsetzung des Projektes für den Vertreter des Ministeriums denkbar ist. Wie<br />

vereinbart wurde von DI Bodi und dem AL ein Aktenvermerk formuliert und dem<br />

Ministerium zur Kenntnis übermittelt.<br />

Der AL führt aus, dass darauf hingewiesen werden muss, dass durch diese schrittweise<br />

Umsetzung des Projektes vorerst kein für eine Förderung grundsätzlich erforderlicher HQ 100<br />

Schutz gegeben ist. Seitens des Vertreters des Ministeriums wurde aber ein schrittweiser<br />

Ausbau und die Zuerkennung von Förderungen insofern akzeptiert, als Wulkaprodersdorf den<br />

HQ 100 Schutz ohnehin nur durch die Errichtung der Becken in Krensdorf und Hirm<br />

erreichen kann. Der Damm soll in seiner Breite, Länge und Haupthöhe grundsätzlich in der<br />

Endausbaustufe errichtet werden. Es werden aber eine oder mehrere tieferliegende<br />

Überlaufschwellen berücksichtigt, die sich auf die HQ-Werte der bestehenden Teichanlage<br />

(hier konnte trotz mehrerer Verhandlungen keine Einigung erzielt werden) beziehen. Damit<br />

wird der Ort bereits bei kleineren Hochwässern, wie sie in den vergangenen Jahren durchaus<br />

vorgekommen sind, geschützt und eine Anpassung kann je nach Ausbaustufe der Becken in<br />

Hirm und Krensdorf über Anhebung der Überlaufschwellen erfolgen.<br />

Nach weiterer Erläuterung und kurzer Diskussion stellt der Vorsitzende den Antrag, der<br />

Grundsatzbeschlussfassung betreffend den schrittweisen Ausbau der Dammanlage RHB<br />

Hirmerbach auf Basis des vorliegenden Aktenvermerkes, der als wesentlicher Bestandteil der<br />

gegenständlichen <strong>Niederschrift</strong> angeschlossen wird (Beilage 1), positiv gegenüberzutreten.<br />

Bl.Zl. 10 a/2012<br />

Der Gemeinderat beschließt einstimmig, der Grundsatzbeschlussfassung betreffend den<br />

schrittweisen Ausbau der Dammanlage RHB Hirmerbach auf Basis des vorliegenden<br />

Aktenvermerkes, der als wesentlicher Bestandteil der gegenständlichen <strong>Niederschrift</strong><br />

angeschlossen wird (Beilage 1), positiv gegenüberzutreten.<br />

zu b)<br />

Vorsitzender führt einleitend aus, dass für die genannte Dammerrichtung sowie einzelne<br />

lineare Maßnahmen zahlreiche Optionsverträge (Kauf- und Tauschverträge) erstellt und<br />

unterfertigt wurden und geht auf diese kurz ein.<br />

Der AL erläutert die vorliegende Übersicht, in der die erforderlichen Grundstücke für die<br />

Dammflächen grün und die Grundstücke, die für das Zustandekommen der Optionsverträge<br />

bzw. die Setzung von linearen Maßnahmen im Bereich des Hirmerbaches bis zur Einmündung<br />

in die Wulka benötigt werden, gelb gekennzeichnet sind. Er weist darauf hin, dass es sich<br />

dabei um eine Grundsatzbeschlussfassung handelt und die entsprechenden Kauf- bzw.<br />

Tauschoptionen im Regelfall erst dann schlagend werden, wenn die wasserrechtlichen<br />

Bewilligungen für den geplanten HWS-Damm am Hirmerbach erteilt werden. Insgesamt<br />

belaufen sich somit die zu erwartenden Kosten inkl. Nebenkosten auf ca. € 190.000,--.


GNR Flaeche Nachname Vorname Gebdat Preis_tatsächl Ablöse_sonst Preis_ges Status Option_bis Priorität<br />

1780 536 Unger Josef 1932-09-08 € 2,30 € 200,00 € 1.432,80 Verkauf 31.12.2013<br />

1780 536 Unger Maria 1935-04-01<br />

4313 4284 DRABITS ANNA GEB. TINHOF 1938-07-14 € 2,30 € 9.853,20 Verkauf 31.12.2012<br />

4314 9796 HERGOVITS ADELHAID 1962-09-22 € 2,30 € 22.530,80 Verkauf 31.12.2012<br />

4504 20008 SCHAFFER CLAUDIA 1968-03-21 € 2,20 € 44.017,60 Verkauf 31.12.2011<br />

4505 6277 SCHAFFER CLAUDIA 1968-03-21 € 2,30 € 14.437,10 Verkauf 31.12.2011<br />

3061<br />

Römisch-katholische<br />

Pfarrpfründe zur<br />

Kreuzerhöhung in<br />

10563 Wulkaprodersdorf € 1,80 € 19.013,40 Verkauf<br />

3062<br />

Römisch-katholische<br />

Pfarrpfründe zur<br />

Kreuzerhöhung in<br />

11463 Wulkaprodersdorf € 1,80 € 20.633,40 Verkauf<br />

3064<br />

Römisch-katholische<br />

Pfarrpfründe zur<br />

Kreuzerhöhung in<br />

435 Wulkaprodersdorf € 1,80 € 783,00 Verkauf<br />

€ 132.701,30<br />

1784 906 Wutschitz Herbert 1962-03-27 Tausch 31.12.2013<br />

1785 856 Wutschitz Herbert 1962-03-27 Tausch 31.12.2013<br />

1553 4963 Borenich Maria geb. Rosenitsch 1922-01-05 Tausch 31.12.2012<br />

1553 4963 Rimpfl Helga 1950-07-02<br />

4298 65978 KRIEGLER GUENTHER JOHANNES 1969-12-30 Tausch 31.12.2013<br />

4728 13393 PAVICSITS MARIA GEB. KAIN 1926-01-06 € 2,40 € 32.143,20 Verkauf 31.12.2013<br />

4355 3803 SCHWENTENWEIN CHRISTIAN 1966-01-14 € 2,40 € 9.127,20 Verkauf 02.01.2012<br />

Römisch-katholische<br />

Pfarrpfründe zur<br />

Kreuzerhöhung in<br />

64 2627 Wulkaprodersdorf<br />

Schulbücherstiftung für<br />

arme Kinder in<br />

2/1 1572 Wulkaprodersdorf<br />

Schulbücherstiftung für<br />

arme Kinder in<br />

3 3496 Wulkaprodersdorf<br />

€ 41.270,40<br />

Tausch<br />

Tausch<br />

Tausch<br />

4356 11200 IWANSCHITZ ANITA 1970-10-15 Tausch<br />

4356 11200 IWANSCHITZ STEFAN ING. 1964-12-26<br />

132.700,--<br />

Hirmerbachbecken Gesamt ca. 41.300,--<br />

Tausch Pfarrgründe gesamt ca. 16.000,--<br />

Nebenkosten TP, Verträge, Abg. Schätzung 190.000,--<br />

Im Anschluss an die darauf folgende kurze Diskussion, stellt der Vorsitzende den Antrag,<br />

dass im Rahmen der Umsetzung der geplanten HW-Schutzmaßnahmen im Bereich des<br />

Hirmerbaches den vorliegenden Tausch- und Kaufoptionen, bei einem Gesamtkostenaufwand<br />

von ca. € 190.000,-- (Grundkosten + geschätzte Nebenkosten) in Form eines<br />

Grundsatzbeschlusses positiv gegenüber getreten wird. Die entspr. Verträge werden generell<br />

erst dann schlagend, wenn die erforderlichen behördlichen Bewilligungen vorliegen.<br />

Bl.Zl. 10 b/2012<br />

Der Gemeinderat beschließt einstimmig, dass im Rahmen der Umsetzung der geplanten HW-<br />

Schutzmaßnahmen im Bereich des Hirmerbaches den vorliegenden Tausch- und<br />

Kaufoptionen, bei einem Gesamtkostenaufwand von ca. € 190.000,-- (Grundkosten +<br />

geschätzte Nebenkosten) in Form eines Grundsatzbeschlusses positiv gegenüber getreten<br />

wird. Die entspr. Verträge werden generell erst dann schlagend, wenn die erforderlichen<br />

behördlichen Bewilligungen vorliegen.


GNR Flaeche Nachname Vorname Gebdat Preis_tatsächl Ablöse_sonst Preis_ges Status Option_bis Priorität<br />

1780 536 Unger Josef 1932-09-08 € 2,30 € 200,00 € 1.432,80 Verkauf 31.12.2013<br />

1780 536 Unger Maria 1935-04-01<br />

4313 4284 DRABITS ANNA GEB. TINHOF 1938-07-14 € 2,30 € 9.853,20 Verkauf 31.12.2012<br />

4314 9796 HERGOVITS ADELHAID 1962-09-22 € 2,30 € 22.530,80 Verkauf 31.12.2012<br />

4504 20008 SCHAFFER CLAUDIA 1968-03-21 € 2,20 € 44.017,60 Verkauf 31.12.2011<br />

4505 6277 SCHAFFER CLAUDIA 1968-03-21 € 2,30 € 14.437,10 Verkauf 31.12.2011<br />

3061<br />

Römisch-katholische<br />

Pfarrpfründe zur<br />

Kreuzerhöhung in<br />

10563 Wulkaprodersdorf € 1,80 € 19.013,40 Verkauf<br />

3062<br />

Römisch-katholische<br />

Pfarrpfründe zur<br />

Kreuzerhöhung in<br />

11463 Wulkaprodersdorf € 1,80 € 20.633,40 Verkauf<br />

3064<br />

Römisch-katholische<br />

Pfarrpfründe zur<br />

Kreuzerhöhung in<br />

435 Wulkaprodersdorf € 1,80 € 783,00 Verkauf<br />

€ 132.701,30<br />

1784 906 Wutschitz Herbert 1962-03-27 Tausch 31.12.2013<br />

1785 856 Wutschitz Herbert 1962-03-27 Tausch 31.12.2013<br />

1553 4963 Borenich Maria geb. Rosenitsch 1922-01-05 Tausch 31.12.2012<br />

1553 4963 Rimpfl Helga 1950-07-02<br />

4298 65978 KRIEGLER GUENTHER JOHANNES 1969-12-30 Tausch 31.12.2013<br />

4728 13393 PAVICSITS MARIA GEB. KAIN 1926-01-06 € 2,40 € 32.143,20 Verkauf 31.12.2013<br />

4355 3803 SCHWENTENWEIN CHRISTIAN 1966-01-14 € 2,40 € 9.127,20 Verkauf 02.01.2012<br />

Römisch-katholische<br />

Pfarrpfründe zur<br />

Kreuzerhöhung in<br />

64 2627 Wulkaprodersdorf<br />

Schulbücherstiftung für<br />

arme Kinder in<br />

2/1 1572 Wulkaprodersdorf<br />

Schulbücherstiftung für<br />

arme Kinder in<br />

3 3496 Wulkaprodersdorf<br />

€ 41.270,40<br />

Tausch<br />

Tausch<br />

Tausch<br />

4356 11200 IWANSCHITZ ANITA 1970-10-15 Tausch<br />

4356 11200 IWANSCHITZ STEFAN ING. 1964-12-26<br />

132.700,--<br />

Hirmerbachbecken Gesamt ca. 41.300,--<br />

Tausch Pfarrgründe gesamt ca. 16.000,--<br />

Nebenkosten TP, Verträge, Abg. Schätzung 190.000,--<br />

04) Umfahrung Wulkaprodersdorf - Auf- und Abfahrten/Schleife Wulkaprodersdorf<br />

– Situationsberichte<br />

Vorsitzender führt einleitend aus, dass ja mit GR-Beschluss festgelegt wurde, dass die vom<br />

Land vorgelegte Vereinbarung mit dem von der ASFINAG vorgegebenen Punkt IV. nicht<br />

akzeptiert wird. Nachdem sich die ASFINANG nicht bereit erklärt hat, den genannten Punkt<br />

zur Gänze zu streichen, wurde seitens der Gemeinde mit der Kanzlei Beck Kontakt<br />

aufgenommen und eine Prüfung der Bestimmung und eine vertretbare Abwandlungsvariante<br />

in Auftrag gegeben, die auch LR Bieler übergeben wurde. Nachdem er diese dem<br />

Gemeinderat zur Kenntnis bringt, führt er aus, dass LR Bieler mitgeteilt hat, dass auch die<br />

ASFIANG an einer neuen Formulierungsvariante arbeitet. Ungeachtet der Vorlage<br />

verschiedener Abwandlungsvarianten sieht der Vorsitzende nach wie vor die Notwendigkeit<br />

dieses Punktes als nicht gegeben an, weil ja das Land hier ohnehin als Aufsichtsbehörde in<br />

Widmungsverfahren fungiert und somit die Gemeinde hier keine autonomen Entscheidungen<br />

treffen kann.<br />

GR Mag. Krojer ersucht, dass der von der Kanzlei Beck erarbeitet Text auch in Kopie dem<br />

Gemeinderat vorgelegt wird.


Zwischenzeitlich führt der Vorsitzende aus, dass sich bezüglich der Schleife „Eisenstadt“ ja<br />

wie berichtet, auch einiges getan hat. Der Projektleiter der ÖBB hat mitgeteilt, dass am 1. Juni<br />

eine Vorinformationsveranstaltung für alle Grundeigentümer und am 13. Juni die<br />

eisenbahnrechtliche Verhandlung in der Turn- und Mehrzweckhalle stattfinden sollen.<br />

Der AL führt aus, dass die Verhandlung grundsätzlich öffentlich ist. Geladen werden<br />

allerdings nur die direkt betroffenen Grundeigentümer und all jene, deren Grundstücke 12 m<br />

von der Gleisachse entfernt liegen.<br />

Der Vorsitzende ersucht in diesem Zusammenhang, dass, sofern von der ASFINAG keine<br />

Stellungnahme übermittelt wird, sich die Fraktionsführer bzw. die im GR vertretenen Parteien<br />

bezüglich der weiteren Vorgangsweise und Stellungnahme der Gemeinde zusammensetzen.<br />

Nachdem die Stellungnahme der Kanzlei Beck in Kopie vorliegt, wird diese eingehend<br />

diskutiert, wobei die Meinung vertreten wird, dass juristisch gesehen zwar die Abschwächung<br />

von einer Muss- in eine Kann-Bestimmung Vorteile bringt, dass aber dennoch die Position<br />

der Gemeinde geschwächt wird und sich ein Widerspruch zur Volksbefragung ergeben<br />

könnte.<br />

Nach weiterer Diskussion, führt der Vorsitzende aus, dass der Vorschlag von der ASFINAG<br />

offensichtlich ohnehin nicht akzeptiert wird, weil bis dato keine Stellungnahme vorliegt. Er<br />

wird daher mit dem Landeshauptmann Kontakt aufnehmen und die vereinbarten Dinge<br />

einfordern. Gleichzeitig wird bis zum 13. Juni abgewartet, ob eine Stellungnahme noch<br />

vorgelegt wird oder nicht und danach soll die Vorgangsweise, wie angeführt, gemeinsam im<br />

Vorstand besprochen werden.<br />

GR Mag. Krojer hält fest, dass es offensichtlich auf rechtlichem Wege keine Möglichkeit<br />

sowohl gegen die Bahnschleife als auch den Ausbau der A 3 geben wird und stellt das<br />

Verhalten der Landespolitiker mehr als in Frage. Die Gemeinde wurde von weiteren<br />

Verhandlungen bezüglich der Bahnschleife erst gar nicht informiert und musste sich<br />

kurzfristig hineinreklamieren.<br />

05) Behandlung des Widmungsantrages der Fam. Löffler<br />

Vorsitzender führt einleitend aus, dass Frau Anna Löffler einen Umwidmungsantrag für<br />

einzelne Teilflächen aus den Grundstück Nrn. 2798,2803,2804 und 2809 eingebracht hat und<br />

ersucht den leit. AR um Sachverhaltsdarstellung.<br />

Dieser führt aus, dass es um eine Erweiterung der bestehenden Bauland-Widmung von ca. 50<br />

auf 75 m Tiefe – von der Oberen Gartengasse aus gesehen – bis zur Einbindung des<br />

öffentlichen Gutes (Am Sonnfeld) für die genannten Grundstücke geht. Eine Vermessung der<br />

betroffenen Grundstücke wurde bereits durchgeführt und bei entsprechender Zustimmung soll<br />

auch ein Teilungsplan erstellt werden, der gleichzeitig die Abtretung der erforderlichen<br />

Teilflächen für das öffentliche Gut (Erweiterung des Straßenzuges „Am Sonnfeld“ damit eine<br />

spätere Erschließung des anschließenden Aufschließungsgebietes nicht beeinträchtigt wird)<br />

vorsieht. Des Weiteren wurde die Antragstellerin darüber informiert, dass die Kosten für die<br />

Umwidmung, die Erstellung des Teilungsplanes, die grundbücherliche Durchführung sowie<br />

die Erschließung von ihr zu tragen sind, damit für die Gemeinde keine Kosten anfallen. Die


im Anschluss an das abzutretende öffentliche Gut angrenzenden Teilflächen der genannten<br />

Grundstücke sind von einer Umwidmung vorerst nicht betroffen.<br />

In weiterer Folge entwickelt sich eine weitere Diskussion, in der GR Mag. Krojer anregt, dass<br />

mit den Eigentümern der anschließenden Grundstücke, so wie in der Kleegasse, im Vorfeld<br />

verhandelt werden sollte und ein größeres Gebiet umgewidmet und Bauplätze geschaffen<br />

werden sollten.<br />

Der AL weist darauf hin, dass auf die beantragte Umwidmung aufgrund der direkt<br />

angrenzenden Erschließungsgegebenheiten quasi ein Rechtsanspruch (Judikatur) besteht und<br />

durch die Abtretung auch eine weitere Parzellierung und Erschließung des AW-Gebiets<br />

jederzeit möglich ist. Die angeregte erweiterte Parzellierung sollte aber nur zu den für die<br />

Kleegasse ausverhandelten Bedingungen erfolgen (Bauzwang, Übernahme der<br />

Erschließungskosten, …), damit nicht die Gemeinde die Erschließungskosten ohne Bebauung<br />

zu tragen hat.<br />

Abschließend hält der Vorsitzende fest, dass mit den Anrainern des angrenzenden Gebietes<br />

bezüglich der Erschließung Rücksprache gehalten werden soll und stellt den Antrag, dass dem<br />

Widmungsantrag von Frau Löffler Anna, unter Einhaltung nachstehender Bedingungen,<br />

zugestimmt wird:<br />

<br />

<br />

Kostenlose Abtretung einer Teilfläche im Ausmaß von ca. 170 m² an das öffentliche<br />

Gut, die im Falle einer Fortsetzung der Erschließung in die Flächen des öffentl. Gutes<br />

eingerechnet wird<br />

Übernahme der Kosten für a) die Erstellung des erforderlichen Teilungsplanes, b) die<br />

grundbücherliche Durchführung, c) die Umwidmung und d) die Erschließung<br />

Bl.Zl. 11/2012<br />

Der Gemeinderat beschließt mit einer Stimmenthaltung (GR Mag. Krojer) dem<br />

Widmungsantrag von Frau Anna Löffler unter Einhaltung nachstehender Bedingungen<br />

zuzustimmen:<br />

<br />

<br />

Kostenlose Abtretung einer Teilfläche im Ausmaß von ca. 170 m² an das öffentliche<br />

Gut, die im Falle einer Fortsetzung der Erschließung in die Flächen des öffentl. Gutes<br />

eingerechnet wird<br />

Übernahme der Kosten für a) die Erstellung des erforderlichen Teilungsplanes, b) die<br />

grundbücherliche Durchführung, c) die Umwidmung und d) die Erschließung<br />

und erlässt in diesem Zusammenhang nachstehende<br />

V e r o r d n u n g<br />

des Gemeinderates der Marktgemeinde Wulkaprodersdorf vom 15. Mai 2012, Zahl<br />

11/2012, mit der festgestellt wird, dass die Erschließung durch Straßen und<br />

Versorgungsleitungen gesichert ist.<br />

Auf Grund des § 20 Abs. 2 des Bgld. Raumplanungsgesetzes, LGBL. Nr. 18/1969 i.d.g.F,<br />

wird verordnet:<br />

§ 1


Die widmungsgemäße Verwendung der in der beiliegenden Plandarstellung gekennzeichneten<br />

Teilflächen der Grstk.Nrn. 2797, 2803, 2804 und 2809 (Erweiterung der Bauland-Wohngebiet<br />

Widmung von bisher ca. 50 m auf ca. 75 m) KG Wulkaprodersdorf ist zulässig, weil die<br />

Erschließung dieses Gebietes durch Straßen und Versorgungsleitungen gesichert ist.<br />

§ 2<br />

In dem in § 1 bezeichneten Aufschließungsgebiet sind Baubewilligungen sowie<br />

Bewilligungen von sonstigen sich auf das Gemeindegebiet auswirkenden Maßnahmen auf<br />

Grund landesgesetzlicher Vorschriften zulässig.<br />

§ 3<br />

Diese Verordnung tritt mit Ablauf der Kundmachungsfrist in Kraft.<br />

06) R1 Jubiläumsradweg – Bau- und Erhaltungsvereinbarung – Beschlussfassung<br />

Vorsitzender führt einleitend aus, dass aus fördertechnischen Gründen eine Bau- und<br />

Erhaltungsvereinbarung mit dem Land Burgenland – Landesstraßenverwaltung im Zuge der<br />

im Vorjahr erfolgten Sanierung des Radweges von der Prein-Brücke bis zur Einbindung in<br />

den Unteren Sandackerweg abzuschließen ist und ersucht den AL um kurze<br />

Sachverhaltsdarstellung.<br />

Im Anschluss an die darauf folgende kurze Diskussion, stellt der Vorsitzende den Antrag, der<br />

vorliegenden Vereinbarung, Zl.: 8-3-891/675-2012, die als wesentlicher Bestandteil der<br />

gegenständlichen <strong>Niederschrift</strong> als Beilage 2 angeschlossen wird, positiv gegenüberzutreten.<br />

Bl.Zl. 12/2012<br />

Der Gemeinderat beschließt einstimmig, der vorliegenden Vereinbarung, Zl.: 8-3-891/675-<br />

2012, die als wesentlicher Bestandteil der gegenständlichen <strong>Niederschrift</strong> als Beilage 2<br />

angeschlossen wird, positiv gegenüberzutreten.<br />

07) VB Posch Helene – Antrag auf Gewährung einer Altersteilzeitregelung<br />

Vorsitzender führt einleitend aus, dass VB Helen Posch den Antrag auf Gewährung einer<br />

Altersteilzeitregelung eingebracht hat und zwar über den Zeitraum von 4 Jahren, wobei für<br />

jeweils 2 Jahre geblockt werden soll. Seitens der Gemeinde wurde der Antrag, vorbehaltlich<br />

der Zustimmung des Gemeinderates, aufgrund zu erwartender rechtlicher Änderungen, noch<br />

vor dem 1. Mai 2012 eingebracht und vom AMS auch angenommen.<br />

Der AL führt aus, dass sich gegenüber der Information an den Vorstand zwischenzeitlich die<br />

Laufzeit etwas verringert hat. Seitens des AMS wurde eine Förderung nur bis zur Aussicht auf<br />

den frühest möglichen Pensionstermin (vorzeitige Pensionierung) anerkannt, der um 5 Monate


vor dem ursprünglich angenommenen Termin liegt. Somit würde, wie ursprünglich<br />

vorgesehen, die Laufzeit zwar mit 1.5.2012 beginnen, allerdings bereits am 31.3.2016, also<br />

nach 3 Jahren und 11 Monaten enden. Die Blockzeiten betragen daher jeweils 1 Jahr 11<br />

Monate und 15 Tage.<br />

Nach kurzer Diskussion, stellt der Vorsitzende den Antrag, dem Ansuchen von VB Helene<br />

Posch um Gewährung einer Altersteilzeitregelung (Blockzeitregelung: 75 % Entlohnung über<br />

die gesamte Laufzeit -davon 50 % Gemeindeanteil und 25 % Anteil AMS) für die Dauer von<br />

3 Jahren und 11 Monaten, rückwirkend beginnend mit 1.5.2012, positiv gegenüberzutreten.<br />

Bl.Zl. 13/2012<br />

Der Gemeinderat beschließt einstimmig, dem Ansuchen von VB Helene Posch um<br />

Gewährung einer Altersteilzeitregelung (Blockzeitregelung: 75 % Entlohnung über die<br />

gesamte Laufzeit -davon 50 % Gemeindeanteil und 25 % Anteil AMS) für die Dauer von 3<br />

Jahren und 11 Monaten, rückwirkend beginnend mit 1.5.2012, positiv gegenüberzutreten.<br />

08) VO über die Einhebung eines Abfallbehandlungsbeitrages – Behandlung<br />

Vorsitzender führt aus, dass im Umweltausschuss mehrfach die Änderung der<br />

gegenständlichen VO behandelt wurde und die jeweiligen Änderungspunkte dem Land auch<br />

zur Stellungnahme übermittelt wurden. Nachdem sich nunmehr offensichtlich eine Lösung<br />

abzeichnet ersucht er den AL um Sachverhaltsdarstellung.<br />

Dieser führt aus, dass bis dato die schriftlichen Anfragen in der Regel aus<br />

Unvereinbarkeitsgründen abgelehnt wurden, nunmehr allerdings mündlich mitgeteilt wurde,<br />

dass voraussichtlich doch eine Lösung gefunden werden kann. Die schriftliche Stellungnahme<br />

ist schon in Bearbeitung und stützt sich darauf, dass sich das Gesetz auf „Haushaltsmengen“<br />

stützt. Das würde bedeuten, dass über Verordnung und Vorschreibung grundsätzlich nur<br />

Haushaltsmengen abgerechnet werden und alles was darüber hinausgeht (z.B. Großbetriebe)<br />

sehr wohl über privatrechtliche Vereinbarungen abgedeckt werden kann, sofern er auch über<br />

die Altstoffsammelstelle entsorgt wird. Ein weiterer Punkt betrifft Betriebe mit und ohne<br />

Arbeitnehmer (Kommunalsteuerpflicht). Auch hier könnte sich eine Lösung ergeben.<br />

Nach kurzer Diskussion, in der u.a. die Entsorgung des Baum-, Strauch- und Rasenschnittes<br />

sowie des Laubes behandelt wird, einigt man sich darauf, dass die VO in der nächsten GR-<br />

Sitzung, nach Vorliegen der schriftlichen Stellungnahme des Landes, in abgeänderter Form<br />

erlassen werden soll.<br />

09) Bestellung von Ortsmitgliedern in die Grundverkehrsbezirkskommission<br />

Vorsitzender führt einleitend aus, dass von der BH-EU die Aufforderung zur Neunominierung<br />

der Ortsmitglieder in die Grundverkehrsbezirkskommission ergangen ist und schlägt vor, dass<br />

dies so wie bisher, von Josef Mariel, O.H. 55 und Stefan Iwanschitz, O.H. 53 ausgeführt<br />

werden soll.<br />

GR Melitta Handl führt an, dass Herr Mariel Josef das Amt nicht mehr bekleiden möchte und<br />

sie schlägt vor, dass die Landwirte Mariel Franz, O.H. 55, als ordentl. Mitglied und Handl<br />

Andreas, O.H. 60, als Ersatzmitglied in die Grundverkehrskommission bestellt werden<br />

sollen.


Nach kurzer Diskussion stellt der Vorsitzende den Antrag, dem Vorschlag von GR Handl<br />

Melitta positiv gegenüberzutreten.<br />

Bl.Zl. 14/2012<br />

Der Gemeinderat beschließt einstimmig, dass nachstehende Landwirte als Ortsmitglieder in<br />

die Grundverkehrskommission bestellt werden sollen.<br />

Ordentl. Mitglied:<br />

Ersatzmitglied:<br />

Mariel Franz, geb. 12.2.1978, O.H. 55, 7041 Wulkaprodersdorf<br />

Handl Andreas, geb. 5.10.1982, O.H. 60, 7041 Wulkaprodersdorf<br />

zu a)<br />

10) Berichte<br />

a) der Obmänner/-frauen<br />

b) allgemein<br />

Der Obmann des JUKA berichtet, dass er 20 Nistkästen für heimische Vögel errichtet hat und<br />

ein Teil davon im Frühjahr aufgehängt wurde und davon auch alle angenommen wurden. Er<br />

fragt nach ob an dieser Aktion grundsätzlich Interesse herrscht und sie mit den Kindern weiter<br />

betrieben werden soll. Auch eine Vermarktungsaktion soll angestrebt werden.<br />

Der Vorschlag findet im Gemeinderat große Zustimmung und der Vorsitzende dankt ihm für<br />

seinen Einsatz und sein Engagement.<br />

zu b)<br />

Vorsitzender berichtet über die am 7.5.2012 stattgefundene Verbandsversammlung der<br />

ZARA, bei der u.a. der RA mit sehr gutem Ergebnis beschlossen wurde. Bezüglich des<br />

Schlammfaulungsprojektes wurde der Förderantrag eingebracht und zwischenzeitlich auch<br />

gereiht. Ob es allerdings eine Förderung geben wird, ist nach wie vor nicht klar, weil nur<br />

€ 150 Mio. im Gesamtfördertopf des Bundes aufscheinen und auch von anderen Projektträgern<br />

zahlreiche Projekte eingebracht wurden. Sollte es keine Förderung geben, bleibt zwar<br />

die Kooperation mit Eisenstadt bestehend, das Projekt wird allerdings auf keinen Fall<br />

umgesetzt.<br />

GR Mag. Krojer stellt die Anfrage, ob der Bürgermeister, wie in der letzten GR-Sitzung<br />

besprochen auch in der Verbandsversammlung die Anliegen der Gemeinde, wie z.B. die<br />

Standortentschädigung, die Widmung und die Hochwassersituation vorbringen wird.<br />

Bürgermeister führt aus, dass die Standortentschädigung ja bereits im Zuge der Verhandlung<br />

in schriftlicher Form eingebracht wurde und auch der Verbandsvorstand, dem er ja angehört,<br />

davon Kenntnis hat.<br />

In weiterer Folg entwickelt sich eine eingehende Diskussion, in der GR Mag. Krojer ihre<br />

Bedenken darüber äußert, wer für die einzelnen noch ausständigen Verfahren zuständig ist<br />

und ihrer Meinung nach die Gefahr besteht, dass die Gemeinde übergangen wird und keine


Möglichkeit mehr hat, hier rechtzeitig zu reagieren. Aufgrund des vorliegenden Bescheides<br />

hält sie z.B. die Hochwasserproblematik als eigentlich gar nicht berücksichtigt.<br />

Seitens des Bürgermeisters und AL wird festgestellt, dass es sich um zwei separate Bescheide<br />

(Transportleitung und Schlammfaullungsbeh.) handelt und die Widmungszuständigkeit sehr<br />

wohl bei der Gemeinde liegt und sich daraus erst die bau- und eine etwaige<br />

gewerbebehördliche Zuständigkeit ergeben.<br />

11) Allfälliges<br />

GR Semeliker regt an, dass in der Mehrzweckhalle eine neue, dem heutigen Stand der<br />

Technik entspr., Lautsprecheranlage installiert wird, weil hier durchaus bereits kostengünstig<br />

sehr gute Lösungen gefunden werden können.<br />

Der Vorschlag wird im GR grundsätzlich positiv beurteilt.<br />

GR Mag. Krojer fragt nach, wann die Vorschläge zur Verwendung der zur Verfügung<br />

stehenden freien BEGAS-Mittel eingebracht werden sollen.<br />

Nach kurzer Diskussion einigt man sich darauf, dass dies spätestens bei der im Vorfeld<br />

stattfindenden GV-Sitzung erfolgen soll. Nachdem die letzte GR-Sitzung am 3.7.2012<br />

abgehalten wird und der NVA über 14 Tage zur Einsicht aufliegen muss, wird schließlich<br />

festgelegt, dass die GV-Sitzung am 12. Juni um 18:00 Uhr stattfinden soll.<br />

Da es zu keinen weiteren Wortmeldungen kommt, gratuliert der Vorsitzende Herrn GR<br />

Michael Semeliker (zum runden 50-iger), Herrn Josef Zöchmeister, Herrn GR Stefan Mariel,<br />

Frau GV Elisabeth Szuppin, MA, und Herrn GR Günter Tomassovits zum Geburtstag und<br />

wünscht ihnen weiterhin alles Gute und vor allem Gesundheit.<br />

Danach schließt er um 21:55 Uhr die Sitzung.<br />

Der Bürgermeister: Der Schriftführer: Die Beglaubiger:

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