Schmerzensgeld - Akademische Arbeitsgemeinschaft Verlag
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Oberschenkelamputation nach einer "großflächigen Oberschenkeltrümmerfraktur mit<br />
einem großen Knochendefekt". Schultergelenksprengung; Fingerfrakturen (Fingertrümmerfrakturen<br />
an drei Fingern) bei 19-jährigem Mann. Lebensgefahr! Intensivstation.<br />
6 Operationen. Dauerschaden. Gravierend: Es kann keine Prothese getragen werden!<br />
Starke Angstzustände. LG Meiningen, Urteil v. 13. 6. 01 – 3 O 1467/00 € 92.032,–<br />
Oberschenkelfraktur (hier: Oberschenkelhalsfraktur; Falschgelenkbildung; Hüftendoprothese<br />
und Beinverkürzung um 1 cm.) bei 60-jähriger Frau. 17 Tage stationär. Es kam zur<br />
Falschgelenkbildung im Hüftgelenkbereich, sodass ein künstliches Hüftgelenk eingesetzt<br />
werden musste. Dauerschaden: Gehbehinderung. OLG Hamm, Urteil v. 8. 9. 99 – 13 U<br />
45/99 € 15.338,–<br />
Oberschenkelfraktur (hier: Oberschenkeltrümmerfraktur mit Weichteilschäden) und<br />
Unterarmfraktur bei 19-jährigem Mann. 9 Wochen stationär, "jahrelange" ambulante<br />
Behandlung. Dauerschaden: Funktionsbeeinträchtigung des Beines um 1/7; erhebliche<br />
Einschränkungen beim Sport. OLG Hamm, Urteil v. 23. 8. 00 – 13 U 73/00 € 20.451,–<br />
Penisverletzung/Genitalverletzung (hier: Penisverletzung in Form einer Genitalprellung<br />
und Genitalschürfung mit posttraumatischer Phimosebildung, die einer operativen<br />
Korrektur bedurfte). LG Limburg, Urteil v. 23. 11. 1993 – 2 o 260/93 € 4.600,–<br />
Persönlichkeitsrechtsverletzung (hier: Darstellung des Klägers in dem "vorwiegend an<br />
homosexuelles Publikum" gerichteten Reiseführer "Gay Guide". Der Kläger wurde dabei<br />
zudem "leicht bekleidet mit eindeutig erotischem, sexuellem Bezug" gezeigt).<br />
Angehender Sportlehrer. "Der Verleger muss durch geeignete Maßnahmen sicherstellen,<br />
dass Anzeigenveröffentlichungen nicht in Rechte Dritter eingreifen.". AG<br />
Charlottenburg, Urteil v. 16. 6. 98 – 8 C 82/98 € 2.556,–<br />
Persönlichkeitsrechtsverletzung (hier: Presseveröffentlichung in Illustrierten. Unter<br />
der Überschrift "8 Männer, die der DDR kein Glück brachten" wurde der Kläger<br />
diffamiert, er habe sich fälschlich als Wunderheiler geriert und seine Kunden betrogen.)<br />
Das Gericht bezeichnete den Artikel zutreffend als "eine schwere Verletzung des<br />
Persönlichkeitsrechts". Der Kläger sei "einem Millionenpublikum regelrecht vorgeführt<br />
worden".<br />
OLG Karlsruhe, Urteil v. 25. 11. 1994 – 14 U 67/94 € 5.112,–<br />
Persönlichkeitsrechtsverletzung, schwere (hier: Ehrverletzung durch Veröffentlichung<br />
von nicht für den eingesetzten Zweck gemachten Nacktfotos auf dem Titelblatt einer<br />
Sex-Zeitschrift neben der Überschrift "7 Tipps für den Mega-Orgasmus"), bei Frau. Die<br />
Veröffentlichung erfolgte ohne Einverständnis und hatte eine nachhaltige Rufschädigung<br />
zur Folge. Der Genugtuungs- und Präventionsgedanke standen im Vordergrund.<br />
OLG Hamm, Urteil v. 3. 3. 97 – 3 U 132/96 € 10.225,–<br />
Querschnittlähmung (hier: Paraplegie nach Brustwirbelberstungsfraktur [12 BW];<br />
komplette Beinlähmung, Mastdarm- und Blasenlähmung, "Sensibilität für alle Qualitäten<br />
erloschen".) bei 29-jähriger Frau. Dauerschaden: Rollstuhl, regelm. Katheterisierung.<br />
"Diese Beeinträchtigungen sind im Alter von 29 Jahren hoch zu veranschlagen." LG<br />
Heilbronn, Urteil v. 24. 11. 98 – 2 O 2084/97 € 184.065,–<br />
Querschnittlähmung (hier: Paraplegie; Komplette, sensomotorische Querschnittlähmung<br />
unterhalb des Rückenmarksegmentes TH4 mit völliger Mastdarm- und Blasenlähmung) bei<br />
Mann. Erhöhung um weitere DM 30.000,– wegen extremer Regulierungsverzögerung (die<br />
Krankenversicherung zahlte 4 Jahre "keinen einzigen Pfennig"). Neben dem <strong>Schmerzensgeld</strong>kapital<br />
wurde noch eine <strong>Schmerzensgeld</strong>rente i.H.v. monatlich € 200,– zugesprochen.<br />
Das <strong>Schmerzensgeld</strong> fiel relativ gering aus, da dem Verletzten wegen seiner Mithaftung<br />
von ca. 20 % ein entsprechender Abzug gemacht wurde. LG Aachen, Urteil v. 23. 2. 00 – 4<br />
O 270/96 € 130.379,–<br />
Querschnittlähmung (hier: Tetraplegie, sensibel inkomplette, motorisch komplette<br />
Tetraplegie unterhalb C VI [also unterhalb des 6. Halswirbels] mit Mastdarm- und<br />
Blasenlähmung; gerade Letztere wurde zutreffend vom Kl. als "Entwürdigung"<br />
dargestellt!) bei 37-jährigem Mann. Mehrfache stationäre Aufenthalte. Dauerschaden:<br />
Intensivpflegefall; keine Möglichkeit einen Rollstuhl selbst zu bewegen! Nur kurzes<br />
Sitzen. Das <strong>Schmerzensgeld</strong> war Gegenstand eines gerichtlich geschlossenen Vergleichs.<br />
LG Konstanz, Urteil v. 31. 7. 98 – 2 O 155/98 € 255.645,–<br />
Rechtst|i|pps 6/9