Renten an Hinterbliebene - Erziehungsrente [pdf] - Wert
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1 Welche <strong>Renten</strong> gibt es?<br />
Aus der Angestelltenversicherung werden <strong>Renten</strong> <strong>an</strong> Versicherte und nach deren Tod<br />
auch <strong>an</strong> die <strong>Hinterbliebene</strong>n gezahlt. Das gilt natürlich nur d<strong>an</strong>n, wenn bestimmte<br />
Voraussetzungen erfüllt sind. Welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen um eine<br />
Rente zu erhalten, bestimmt das Sechste Buch des Sozialgesetzbuches (SGB VI).<br />
Mit dem Gesetz zur Reform der <strong>Renten</strong> wegen verminderter Erwerbsfähigkeit wurden<br />
die <strong>Renten</strong> wegen verminderter Erwerbsfähigkeit zum 01.01.2001 neu geregelt. Das<br />
bisherige System der <strong>Renten</strong> wegen verminderter Erwerbsfähigkeit, das zwischen<br />
Berufs- und Erwerbsunfähigkeitsrenten unterschied, wurde durch eine abgestufte<br />
Rente wegen Erwerbsminderung abgelöst:<br />
Vom 01.01.2001 <strong>an</strong> gibt es<br />
die <strong>Renten</strong> wegen teilweiser Erwerbsminderung,<br />
die Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit und<br />
die Rente wegen voller Erwerbsminderung.<br />
Versicherte, deren Rente wegen Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit bereits vor dem<br />
01.01.2001 begonnen hat, sind von den Neuregelungen nicht betroffen.<br />
Näheres zu diesen <strong>Renten</strong> finden Sie in der BfA-Information Nr. 5.<br />
Das sind:<br />
1.1 Die <strong>Renten</strong> wegen verminderter Erwerbsfähigkeit<br />
1.2 Die <strong>Renten</strong> wegen Alters<br />
Regelaltersrente nach Vollendung des 65. Lebensjahres<br />
Altersrente für l<strong>an</strong>gjährig Versicherte nach Vollendung des 63. Lebensjahres<br />
Altersrente für Schwerbehinderte, Berufsunfähige oder Erwerbsunfähige nach<br />
Vollendung des 60. Lebensjahres<br />
Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeitarbeit nach Vollendung<br />
des 60. Lebensjahres, sofern nach Vollendung eines Lebensalters von 58 Jahren<br />
und 6 Monaten eine Arbeitslosigkeit von 52 Wochen zurückgelegt oder 24 Kalendermonate<br />
Altersteilzeitarbeit ausgeübt worden ist und in den letzten 10 Jahren<br />
vor Beginn der Rente mindestens 8 Jahre Pflichtbeiträge für eine versicherte<br />
Beschäftigung oder Tätigkeit vorh<strong>an</strong>den sind<br />
Altersrente für weibliche Versicherte nach Vollendung des 60. Lebensjahres,<br />
sofern nach Vollendung des 40. Lebensjahres mehr als 10 Jahre Pflichtbeiträge für<br />
eine versicherte Beschäftigung oder Tätigkeit vorh<strong>an</strong>den sind.<br />
Näheres zu den Altersrenten finden Sie in der BfA-Information Nr. 6.<br />
Welche <strong>Renten</strong> gibt es?