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Renten an Hinterbliebene - Erziehungsrente [pdf] - Wert

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1 Welche <strong>Renten</strong> gibt es?<br />

Aus der Angestelltenversicherung werden <strong>Renten</strong> <strong>an</strong> Versicherte und nach deren Tod<br />

auch <strong>an</strong> die <strong>Hinterbliebene</strong>n gezahlt. Das gilt natürlich nur d<strong>an</strong>n, wenn bestimmte<br />

Voraussetzungen erfüllt sind. Welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen um eine<br />

Rente zu erhalten, bestimmt das Sechste Buch des Sozialgesetzbuches (SGB VI).<br />

Mit dem Gesetz zur Reform der <strong>Renten</strong> wegen verminderter Erwerbsfähigkeit wurden<br />

die <strong>Renten</strong> wegen verminderter Erwerbsfähigkeit zum 01.01.2001 neu geregelt. Das<br />

bisherige System der <strong>Renten</strong> wegen verminderter Erwerbsfähigkeit, das zwischen<br />

Berufs- und Erwerbsunfähigkeitsrenten unterschied, wurde durch eine abgestufte<br />

Rente wegen Erwerbsminderung abgelöst:<br />

Vom 01.01.2001 <strong>an</strong> gibt es<br />

die <strong>Renten</strong> wegen teilweiser Erwerbsminderung,<br />

die Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit und<br />

die Rente wegen voller Erwerbsminderung.<br />

Versicherte, deren Rente wegen Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit bereits vor dem<br />

01.01.2001 begonnen hat, sind von den Neuregelungen nicht betroffen.<br />

Näheres zu diesen <strong>Renten</strong> finden Sie in der BfA-Information Nr. 5.<br />

Das sind:<br />

1.1 Die <strong>Renten</strong> wegen verminderter Erwerbsfähigkeit<br />

1.2 Die <strong>Renten</strong> wegen Alters<br />

Regelaltersrente nach Vollendung des 65. Lebensjahres<br />

Altersrente für l<strong>an</strong>gjährig Versicherte nach Vollendung des 63. Lebensjahres<br />

Altersrente für Schwerbehinderte, Berufsunfähige oder Erwerbsunfähige nach<br />

Vollendung des 60. Lebensjahres<br />

Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeitarbeit nach Vollendung<br />

des 60. Lebensjahres, sofern nach Vollendung eines Lebensalters von 58 Jahren<br />

und 6 Monaten eine Arbeitslosigkeit von 52 Wochen zurückgelegt oder 24 Kalendermonate<br />

Altersteilzeitarbeit ausgeübt worden ist und in den letzten 10 Jahren<br />

vor Beginn der Rente mindestens 8 Jahre Pflichtbeiträge für eine versicherte<br />

Beschäftigung oder Tätigkeit vorh<strong>an</strong>den sind<br />

Altersrente für weibliche Versicherte nach Vollendung des 60. Lebensjahres,<br />

sofern nach Vollendung des 40. Lebensjahres mehr als 10 Jahre Pflichtbeiträge für<br />

eine versicherte Beschäftigung oder Tätigkeit vorh<strong>an</strong>den sind.<br />

Näheres zu den Altersrenten finden Sie in der BfA-Information Nr. 6.<br />

Welche <strong>Renten</strong> gibt es?

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