Renten an Hinterbliebene - Erziehungsrente [pdf] - Wert
Renten an Hinterbliebene - Erziehungsrente [pdf] - Wert
Renten an Hinterbliebene - Erziehungsrente [pdf] - Wert
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
41<br />
Bei selbständig Tätigen, die auf Antrag versicherungspflichtig waren, und bei<br />
H<strong>an</strong>dwerkern sind Zeiten vor dem 01.01.1992, in denen sie<br />
wegen Kr<strong>an</strong>kheit arbeitsunfähig gewesen sind oder Leistungen zur Rehabilitation<br />
erhalten haben,<br />
wegen Schw<strong>an</strong>gerschaft oder Mutterschaft während der Schutzfristen nach dem<br />
Mutterschutzgesetz eine versicherte selbständige Tätigkeit nicht ausgeübt haben,<br />
nur d<strong>an</strong>n Anrechnungszeiten, wenn sie in ihrem Betrieb mit Ausnahme eines<br />
Lehrlings, des Ehegatten oder eines Verw<strong>an</strong>dten ersten Grades Personen nicht<br />
beschäftigt haben, die wegen dieser Beschäftigung versicherungspflichtig waren.<br />
Anrechnungszeiten nach dem 30.04.1985 liegen auch vor, wenn die Versicherten mit<br />
Ausnahme von Lehrlingen und des Ehegatten oder eines Verw<strong>an</strong>dten ersten Grades<br />
Personen nicht beschäftigt haben, die wegen dieser Beschäftigung versicherungspflichtig<br />
waren.<br />
Zeiten, in denen Versicherte<br />
vor dem 01.01.1984 arbeitsunfähig geworden sind oder Leistungen zur Rehabilitation<br />
erhalten haben,<br />
vor dem 01.01.1979 Schlechtwettergeld bezogen haben,<br />
wegen Arbeitslosigkeit bei einem deutschen Arbeitsamt als Arbeitsuchende<br />
gemeldet waren und<br />
a) vor dem 01.07.1978 eine öffentlich-rechtliche Leistung bezogen haben oder<br />
b) vor dem 01.01.1992 eine öffentlich-rechtliche Leistung nur wegen des zu<br />
berücksichtigenden Einkommens oder Vermögens nicht bezogen haben,<br />
werden nur berücksichtigt, wenn sie mindestens einen Kalendermonat <strong>an</strong>dauern.<br />
Folgen mehrere Zeiten unmittelbar aufein<strong>an</strong>der, werden sie zusammengerechnet.<br />
Anrechnungszeiten im Beitrittsgebiet sind Zeiten nach dem 08.05.1945, in<br />
denen Versicherte<br />
1. wegen Schw<strong>an</strong>gerschaft oder Mutterschaft während der jeweiligen Schutzfristen<br />
eine versicherte Beschäftigung oder selbständige Tätigkeit unterbrochen und<br />
nicht ausgeübt haben,<br />
2. vor dem 01.01.1992<br />
a) Lohnersatzleistungen nach dem Recht der Arbeitsförderung,<br />
b) Vorruhest<strong>an</strong>dsgeld, Überg<strong>an</strong>gsrente, Invalidenrente bei Erreichen besonderer<br />
Altersgrenzen, befristete erweiterte Versorgung oder<br />
c) Unterstützung während der Zeit der Arbeitsvermittlung bezogen haben,<br />
Anhänge