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V E R H A N D L U N G S S C H R I F T - Neukirchen an der Enknach

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Lfd.Nr. 08 Jahr 2001<br />

V E R H A N D L U N G S S C H R I F T<br />

über die öffentliche Sitzung des G e m e i n d e r a t e s <strong>der</strong> Gemeinde<br />

<strong>Neukirchen</strong> <strong>an</strong> <strong>der</strong> <strong>Enknach</strong> am 09. Oktober 2001,<br />

Tagungsort: Gemeindeamt - Sitzungszimmer<br />

A n w e s e n d e :<br />

1. Bgm. Wimmer Karl als Vorsitzen<strong>der</strong><br />

2. Vbgm. Leimer Alois 14. GRE Perschl Herbert<br />

3. GR Daxecker Joh<strong>an</strong>n 15. GR Mag. Prillhofer Joh<strong>an</strong>n<br />

4. GR Gatterbauer Elfriede 16. GR Riedler Wilhelm<br />

5. GR Schreiner Georg 17. GR Putta Werner<br />

6. GR Spitaler Fr<strong>an</strong>z 18. GR Spitzer Joh<strong>an</strong>n<br />

7. GRE Schüm<strong>an</strong>n Christine 19. GR Spitzer Herm<strong>an</strong>n<br />

8. GR Leimhofer Georg 20. GR Fürböck Joh<strong>an</strong>n<br />

9. GR Piehringer Herm<strong>an</strong>n 21. GR Mühlbauer Fr<strong>an</strong>z<br />

10. GRE F<strong>an</strong>khauser Hubert 22. GR Spitzwieser Joh<strong>an</strong>n<br />

11. GRE Schmitzberger Ferdin<strong>an</strong>d 23. GRE Schmitzberger Joh<strong>an</strong>n<br />

12. GR Leimer Joh<strong>an</strong>n 24. GR Sporrer Fr<strong>an</strong>z<br />

13. GR Kupfner Fr<strong>an</strong>z 25. GRE Pammer Alois<br />

Ersatzmitglie<strong>der</strong>:<br />

GRE Schüm<strong>an</strong>n Christine für GR Reschenhofer Josef<br />

GRE F<strong>an</strong>khauser Hubert für GR Breitenberger Ingeborg<br />

GRE Schmitzberger Ferdin<strong>an</strong>d für GR Humer Martin<br />

GRE Perschl Herbert für GR Rothenbuchner Joh<strong>an</strong>n<br />

GRE Schmitzberger Joh<strong>an</strong>n für GR Huber Herbert<br />

GRE Pammer Alois für GR Pöttinger Rom<strong>an</strong><br />

Der Leiter des Gemeindeamtes: AL Rosenhammer Josef<br />

Fachkundige Personen (§ 66 Abs. 2 OÖ. GemO. 1990):<br />

zu TOP 1: DI. Schaufler, Leiter des Gewässerbezirkes Braunau am Inn<br />

Mitglie<strong>der</strong> mit beraten<strong>der</strong> Stimme in Ausschüssen (§ 18 Abs. 4 OÖ. GemO. 1990):<br />

.......................................................................................................................................<br />

.......................................................................................................................................


E s f e h l e n :<br />

entschuldigt<br />

GR Reschenhofer Josef<br />

GR Breitenberger Ingeborg<br />

GR Humer Martin<br />

GR Rothenbuchner Joh<strong>an</strong>n<br />

GR Huber Herbert<br />

GR Pöttinger Rom<strong>an</strong><br />

GRE Rothenbuchner Gerhard<br />

GRE Spitaler Erika<br />

GRE Prilhofer Herm<strong>an</strong>n<br />

GRE Wolfersberger Erwin<br />

unentschuldigt<br />

Der Schriftführer (§ 54 Abs. 2 OÖ. GemO. 1990):<br />

AL Rosenhammer Josef<br />

Der Vorsitzende eröffnet um 19.00 Uhr die Sitzung und stellt fest, dass<br />

a) die Sitzung von ihm - dem Bürgermeister - einberufen wurde;<br />

b) die Verständigung hierzu gemäß den vorliegenden Zustellnachweisen <strong>an</strong> alle Mitglie<strong>der</strong><br />

zeitgerecht schriftlich am 02. Oktober 2001 unter Bek<strong>an</strong>ntgabe <strong>der</strong> Tagesordnung erfolgt ist;<br />

die Abhaltung <strong>der</strong> Sitzung durch Anschlag <strong>an</strong> <strong>der</strong> Amtstafel am gleichen Tage öffentlich<br />

kundgemacht wurde;<br />

c) die Beschlussfähigkeit gegeben ist;<br />

d) dass die Verh<strong>an</strong>dlungsschriften über die letzten Sitzungen vom 17. September 2001 bis zur<br />

heutigen Sitzung während <strong>der</strong> Amtsstunden im Gemeindeamt zur Einsicht aufgelegen sind,<br />

während <strong>der</strong> Sitzung zur Einsicht noch aufliegt und gegen diese Verh<strong>an</strong>dlungsschrift bis zum<br />

Sitzungsschluss Einwendungen eingebracht werden können.<br />

Sod<strong>an</strong>n gibt <strong>der</strong> Vorsitzende noch folgende Mitteilungen:<br />

2


Tagesordnung; Beratungsverlauf und Beschlüsse:<br />

1. <strong>Enknach</strong>;<br />

Inst<strong>an</strong>dhaltungsmaßnahmen und Hochwasserschutzprojekt (Detailprojekt 1993):<br />

Erörterung mit DI. Schaufler, Leiter des Gewässerbezirkes Braunau a.I.<br />

Von Bgm K. Wimmer wird DI Schaufler begrüßt. Der Bürgermeister bed<strong>an</strong>kt sich bei<br />

DI Schaufler für seine Bereitschaft, in gegenständlicher Angelegenheit Rede und Antwort zu<br />

stehen.<br />

Nach kurzer Einleitung bittet <strong>der</strong> Bgm DI Schaufler sogleich um seine Ausführungen zum<br />

Gegenst<strong>an</strong>d.<br />

DI. Schaufler beginnt mit dem Hinweis auf folgende Unterscheidung:<br />

• Hochwasserschutzprojekt (Detailprojekt 1993)<br />

• Inst<strong>an</strong>dhaltungsmaßnahmen<br />

Das HW-Projekt wurde bereits abgeschlossen, Inst<strong>an</strong>dhaltungsmaßnahmen am <strong>Enknach</strong>bach<br />

werden laufend durchgeführt.<br />

• Das HW-Projekt, Detailprojekt 1993, hat das Ziel verfolgt, die HW-Mulde für ein 100-<br />

jährliches HW-Ereignis auszubauen. Vorher war die HW-Mulde für ein 30-jährliches<br />

Hochwasserereignis dimensioniert.<br />

• Die Sohlen im Bereich <strong>der</strong> Zellnermühle und Breumühle sind umgebaut worden, bei <strong>der</strong><br />

Rohmühle f<strong>an</strong>d <strong>der</strong> Umbau bereits vor geraumer Zeit statt. Diese Maßnahmen haben<br />

grundsätzlich zur Verbesserung <strong>der</strong> Wasserführung in <strong>der</strong> <strong>Enknach</strong> beigetragen.<br />

• Die HW-Ableitung vor <strong>der</strong> Liegenschaft Wurhofer/Kreuzwirth wurde verlegt; diese befindet<br />

sich nunmehr vor <strong>der</strong> Brücke (bachaufwärts). Die HW-Ableitung hat die gleiche Höhe wie<br />

vorher, allerdings „springt“ sie früher <strong>an</strong>.<br />

• Die Saugleitungen <strong>der</strong> Feuerwehren wurden herausgenommen bzw. <strong>an</strong> das Ufer verlegt,<br />

da diese verstärkt zu Eisbildung und Stausituationen geführt haben.<br />

• DI Schaufler hält auch fest, dass sich <strong>der</strong> <strong>Enknach</strong>bach in Privatbesitz (Gemeindegebiet<br />

<strong>Neukirchen</strong> a.d.E.: Sport<strong>an</strong>glerclub Mattig – Braunau) befindet, alle <strong>an</strong><strong>der</strong>en vom<br />

Gewässerbezirk Braunau a.I. betreuten Gewässer sind öffentliches Eigentum.<br />

• GRE A. Pammer sagt, es kommt immer mehr Wasser. Die ldw. Flächen im Bereich des<br />

Gießgrabens und die durch den Gießgraben führende Zufahrtsstraße zu seinem Betrieb<br />

sind oft überflutet. Dadurch ergeben sich Nachteile für die betroffenen L<strong>an</strong>dwirte und die<br />

Betriebe Awen<strong>der</strong>, Pammer und Schmitzberger.<br />

3


A. Pammer verl<strong>an</strong>gt eine (endgültige) Lösung <strong>der</strong> HW-Situation. Er verweist auf ein vor<br />

kurzem fertiggestelltes Projekt in <strong>der</strong> Gemeinde Aspach und dokumentiert dieses Projekt<br />

mit Fotos. Der Bach in Aspach liegt unter Geländeniveau und nimmt kleinere Hochwasser<br />

auf.<br />

• GRE J. Schmitzberger hat gegen die Entfernung <strong>der</strong> bereits in einem sehr schlechten<br />

Bauzust<strong>an</strong>d befindlichen Fußgängerbrücke in unmittelbarer Nähe seiner Liegenschaft in<br />

Österlehen im Rahmen des HW-Projektes keinen Einw<strong>an</strong>d erhoben; er war selber für den<br />

Abbruch. Aus heutiger Sicht würde er dem Abbruch nicht mehr zustimmen, weil das<br />

Hochwasser relativ häufig kommt. Früher ist die Gieß nur zweimal im Jahr geg<strong>an</strong>gen.<br />

• Vzbgm A. Leimer sagt, es stimmt nicht, dass früher nur zweimal im Jahr das Hochwasser<br />

gekommen ist.<br />

• DI Schaufler weist darauf hin, dass heute in g<strong>an</strong>z Österreich eine höhere<br />

Wasserabflussmenge als früher wahrgenommen wird. Hauptsächlich ist dies auf die<br />

L<strong>an</strong>dwirtschaft (Drainagen und Bodenbearbeitung) zurückzuführen, aber auch die<br />

Versiegelung (Asphaltierung, etc.) von Flächen wirkt sich nachteilig aus.<br />

• Überflutungen hat es <strong>an</strong> <strong>der</strong> <strong>Enknach</strong> immer schon gegeben, darum wurde ja seinerzeit die<br />

HW-Mulde errichtet. Nicht zwei son<strong>der</strong>n um die zehn Überflutungen jährlich haben sich<br />

bisher immer wie<strong>der</strong> ereignet.<br />

• DI Schaufler geht kurz auf die Unterschiede <strong>der</strong> Gewässer in Aspach und <strong>Neukirchen</strong> ein.<br />

Die jeweiligen Gegebenheiten sind nicht zu vergleichen. In Aspach liegt das Bachgerinne<br />

in <strong>der</strong> Tiefenlinie (unter natürlichen Geländeniveau) und das Wasseraufkommen ist<br />

wesentlich geringer als <strong>an</strong> <strong>der</strong> <strong>Enknach</strong>.<br />

• Die Kosten einer Regulierung (Verlegung <strong>der</strong> <strong>Enknach</strong> in die Tiefenlinie von <strong>der</strong> Ortschaft<br />

<strong>Enknach</strong> bis nach Wagenham) würden lt. DI Schaufler zwischen ATS 3 – 5 Mio. pro<br />

Kilometer betragen; seiner Meinung nach ein unfin<strong>an</strong>zierbares Vorhaben.<br />

• In den letzten Jahren hat <strong>der</strong> Gewässerbezirk immer wie<strong>der</strong> Teilabschnitte <strong>der</strong> <strong>Enknach</strong><br />

geräumt, nicht immer zur Freude des <strong>Enknach</strong>besitzers (SAC).<br />

• GR J. Daxecker sieht u.a. in <strong>der</strong> HW-Ableitung bei <strong>der</strong> Raiffeisenb<strong>an</strong>k (südliche<br />

Ortseinfahrt) die Ursache für die vermehrten Überflutungen.<br />

• J. Daxecker erinnert <strong>an</strong> die früher durchgeführten Bachräumungen und <strong>an</strong> die Mithilfe<br />

(Ufersicherungsmaßnahmen) <strong>der</strong> Anrainer, die quasi als Gegenleistung für das<br />

Wasserrecht erbracht wurde. Auf das Wasserrecht haben die <strong>Enknach</strong>bach-Anrainer<br />

später verzichtet.<br />

• GR J. Fürböck hält die jährlichen Bachräumungen, wie sie früher durchgeführt worden sind,<br />

für notwendig und sinnvoll. Wird nicht geräumt, verbreitert sich <strong>der</strong> Bach und wächst<br />

außerdem von unten (Bachsohle) nach oben zu.<br />

4


• GR H. Piehringer stellt die Frage, ob <strong>der</strong> „Leerschuss“ bei <strong>der</strong> Bäckermühle Zagler<br />

ausreichend dimensioniert ist.<br />

• DI Schaufler meint, die Bäckermühle Zagler trage dazu bei, dass die HW-Ableitung bei <strong>der</strong><br />

südlichen Ortseinfahrt mitunter früher „<strong>an</strong>springt“. Geprüft sollte werden, ob die<br />

Rechen<strong>an</strong>lage bei <strong>der</strong> Mühle ordnungsgemäß betreut wird und - wie GR H. Piehringer<br />

<strong>an</strong>gesprochen - <strong>der</strong> „Leerschuss“ ausreichend dimensioniert ist.<br />

Für die Bäckermühle ist ein Wasserrecht im Wasserbuch eingetragen. Dieses Wasserrecht<br />

wird allerdings seit Jahren nicht genutzt. Das Wasserrecht erlischt, wenn es nicht genutzt<br />

wird, <strong>an</strong>geblich nach 6 Jahren automatisch. Zuständig dafür ist die Wasserrechtsbehörde<br />

(BH Braunau am Inn).<br />

• Für die <strong>Enknach</strong> ist seit <strong>der</strong> Aufhebung <strong>der</strong> <strong>Enknach</strong>bachordnung (um 1970) das<br />

Wasserrechtsgesetz maßgeblich.<br />

• GR H. Piehringer plädiert bzgl. <strong>der</strong> Bäckermühle für eine Aussprache mit Herm<strong>an</strong>n Zagler.<br />

• Zu Anfragen von GR-Mitglie<strong>der</strong>n bzgl. Räumung des „weiten Baches“ erklärt DI Schaufler,<br />

dass <strong>der</strong> „weite Bach“ ein Absetzbecken ist und sich dort nach Räumungen immer wie<strong>der</strong><br />

Material ablagert. Das ist grundsätzlich bei <strong>der</strong> Räumung <strong>an</strong><strong>der</strong>er Teilabschnitte auch <strong>der</strong><br />

Fall.<br />

• Die <strong>Enknach</strong> ist nicht nur Abflussraum son<strong>der</strong>n auch Lebensraum ! Das gilt es zu<br />

bedenken und darauf weist DI Schaufler auch ausdrücklich hin.<br />

Da im Laufe <strong>der</strong> Debatte <strong>an</strong>geregt wurde, die <strong>an</strong>wesenden, vom Gegenst<strong>an</strong>d unmittelbar<br />

berührten <strong>Enknach</strong>bach-Anrainer zu hören, be<strong>an</strong>tragt <strong>der</strong> Vorsitzende eine<br />

Sitzungsunterbrechnung.<br />

Der Antrag wird einstimmig (Abstimmung mit H<strong>an</strong>dzeichen) <strong>an</strong>genommen.<br />

Zusammenfassung <strong>der</strong> Wortmeldungen von Albert Schreierer während <strong>der</strong><br />

Sitzungsunterbrechung:<br />

Zum Wasserrecht <strong>der</strong> Grund<strong>an</strong>rainer: Darauf wurde nicht verzichtet, son<strong>der</strong>n das Wasserrecht<br />

wurde wegen dem Beginn <strong>der</strong> maschinellen Fischung genommen.<br />

Zur höheren Wasserabflussmenge: In <strong>der</strong> Gemeinde H<strong>an</strong>denberg wurde dränagiert und ein<br />

zusätzlicher Wasserabfluss in den Steckenbach geschaffen. Der Steckenbach wurde verdichtet<br />

und die Versickerung dadurch erschwert. Der Steckenbach ist nunmehr täglich wasserführend.<br />

A. Schreierer spricht von groben Fehlern, die da gemacht wurden und die sich bachabwärts<br />

sehr negativ auswirken.<br />

5


Zur <strong>Enknach</strong>tieferlegung im bestehenden Gerinne: Die Folge wäre, dass <strong>der</strong> Bach ausreißt. A.<br />

Schreierer warnt vor einer solchen Maßnahme.<br />

Fortsetzung <strong>der</strong> GR-Sitzung:<br />

• GR J. Daxecker sagt, den <strong>Enknach</strong>bach-Anrainern wurde <strong>an</strong>geblich in Aussicht gestellt,<br />

dass die <strong>Enknach</strong> zum Wildbach erklärt wird und d<strong>an</strong>n die Pflege- und<br />

Inst<strong>an</strong>dhaltungsmaßnahmen von <strong>der</strong> Wildbach- und Lawinenverbauung übernommen<br />

werden. Sein Vater habe ihm gesagt, dass deshalb das Wasserrecht aufgegeben wurde.<br />

Als Wildbach wurde die <strong>Enknach</strong> in <strong>der</strong> Folge allerdings nie erklärt und natürlich auch die<br />

Pflege- und Inst<strong>an</strong>dhaltungsmaßnahmen nicht von <strong>der</strong> Wildbach- u. Lawinenverbauung<br />

durchgeführt.<br />

• Von DI Schaufler wird kurz auf die von A. Schreierer <strong>an</strong>gesprochene Situation in<br />

H<strong>an</strong>denberg eingeg<strong>an</strong>gen:<br />

Die Oberflächenwässer im Ortszentrum von H<strong>an</strong>denberg werden über eine K<strong>an</strong>al<strong>an</strong>lage zu<br />

Rückhaltebecken geführt und in <strong>der</strong> Folge in den Steckenbach abgeleitet. Durch die<br />

Rückhaltebecken ist gewährleistet, dass das Wasser „gedämpft“ in den Steckenbach<br />

abfließt.<br />

• Zur Bachräumung merkt DI Schaufler auch <strong>an</strong>, dass bei fehlenden Uferbeschlachtungen<br />

<strong>der</strong> Bach nach Räumungen oft ausbricht. Ufersicherungsmaßnahmen darf <strong>der</strong><br />

Bach<strong>an</strong>rainer durchführen.<br />

• Eine Frage, die sich in diesem Zusammenh<strong>an</strong>g stellt und die auch aus rechtlicher Sicht<br />

betrachtet werden muss: Wo ist die Grundgrenze ? DI Schaufler k<strong>an</strong>n dazu keine<br />

verbindliche Auskunft geben, er verweist diesbzgl. auf die Wasserrechtsbehörde.<br />

• Im Bereich des betonierten Bachgerinnes (ab Bäckermühle Zagler bachabwärts bis zur<br />

Tischlerei Schrems) sollten die quer über das Bachgerinne verlegten Betonplatten entfernt<br />

werden. Diese Betonplatten verursachen im Winter einen Eisstau und hat dies bereits des<br />

öfteren zu Überschwemmungen geführt.<br />

• Die Fischer dürfen lt. DI Schaufler aufgrund des Fischereigesetzes entl<strong>an</strong>g des Baches<br />

gehen, d.h. also auch den Grund des Bach<strong>an</strong>rainers betreten. Das Fahren mit<br />

Kraftfahrzeugen entl<strong>an</strong>g des Baches ist dagegen nicht erlaubt.<br />

• Von den Gemein<strong>der</strong>äten J. u. H. Spitzer wird <strong>der</strong> Bereich „weiter Bach“ u. unmittelbar flußaufwärts<br />

davon <strong>an</strong>gesprochen. Sie plädieren für die Räumung dieses Bereiches.<br />

Die einseitige Aufdämmung des Ufers auf <strong>der</strong> Gießgrabenseite führt lt. H. Spitzer dazu,<br />

dass das Waldgrundstück von Fr. Neuländner immer wie<strong>der</strong> überflutet wird. Einige entl<strong>an</strong>g<br />

des Baches befindlichen Bäume drohen schon umzustürzen.<br />

• DI Schaufler k<strong>an</strong>n dies nicht nachvollziehen. Er glaubt, dass ein Teilbereich des Dammes<br />

abwärts <strong>der</strong> Bräumühle nicht aufgedämmt son<strong>der</strong>n im Gegenteil abgesenkt wurde, damit<br />

dort bei Hochwasser ein Abfluss in den Gießgraben erfolgen k<strong>an</strong>n.<br />

6


• GR G. Schreiner sagt, das HW-Projekt habe auch positive Auswirkungen in Teilbereichen.<br />

Er verweist diesbzgl. auf die verbesserte l<strong>an</strong>dwirtschaftliche Bewirtschaftungsmöglichkeit<br />

des Gießgrabengrundes seines Vaters.<br />

• Für GR Mag. J. Prillhofer stellt sich die Situation aufgrund <strong>der</strong> bisherigen Debatte wie folgt<br />

dar: Im Ortsbereich ist das <strong>Enknach</strong>gerinne zu eng. Es sollten daher seiner Meinung nach<br />

Maßnahmen ergriffen werden, die in diesem Bereich zu einer Verbesserung führen.<br />

• Angesprochen wird auch eine Tieferlegung des Baches ab <strong>der</strong> Liegenschaft Österlehen Nr.<br />

14 (Breckner) bachabwärts bis zur Österlehen-Mühle. Eine Verbesserung im Bereich des<br />

Querflusses unterhalb <strong>der</strong> Furth von <strong>der</strong> S<strong>an</strong>dtaler-Gemeindestraße in Richtung<br />

Liegenschaft Händschuh 8 (A. Pammer) wird hinterfragt.<br />

Befürchtet wird d<strong>an</strong>n allerdings eine Verlagerung <strong>der</strong> HW-Stauzone in nördliche Richtung<br />

und das will m<strong>an</strong> nicht.<br />

• DI Schaufler verweist darauf, dass die <strong>an</strong>gesprochene Furth abgesenkt wurde, um einen<br />

Wasserstau zu verhin<strong>der</strong>n.<br />

• GRE A. Pammer spricht auch über einen nicht funktionierenden Sickerschacht in <strong>der</strong> Nähe<br />

seines Wohnhauses Händschuh Nr. 8 und von Wassereintritt in seinen Keller als Folge<br />

davon.<br />

Die Tieferlegung des Baches – wie vorhin <strong>an</strong>gesprochen – würde lt. A. Pammer eine<br />

Verbesserung <strong>der</strong> Situation bringen.<br />

• DI Schaufler könnte sich vorstellen, <strong>an</strong>statt sehr teurer Baumaßnahmen, den durch das<br />

Hochwasser Benachteiligten fin<strong>an</strong>zielle Entschädigungen zu leisten.<br />

Wenn zudem kleinere bauliche Verbesserungen, z.B. bei <strong>der</strong> Bäckermühle, gemacht und<br />

abschnittsweise in Absprache und mit Hilfe <strong>der</strong> Fischer Räumungen durchgeführt werden<br />

würden, gäbe es sicher positive Reaktionen und Auswirkungen.<br />

• Auf eine Anfrage hin teilt DI Schaufler mit, dass ein Verbau mit Steinen, wie dieser in den<br />

letzten Jahren auch durchgeführt wurde, rd. ATS 3.000,--/lfm kostet.<br />

• Im Jahr 1991 sind nach dem großen Hochwasserereignis Entschädigungen aus dem<br />

Katastrophenfonds <strong>an</strong> die Benachteiligten ausbezahlt worden. Seither wurden keine<br />

Entschädigungen mehr geleistet.<br />

• GR J. Leimer geht davon aus, dass eine Tieferlegung <strong>der</strong> <strong>Enknach</strong> relativ viel kostet, im<br />

Ergebnis aber eher wenig bringt. Er plädiert für laufende abschnittsweise Räumungen, für<br />

die keine wasserrechtlichen Bewilligungen eingeholt werden müssen.<br />

Von den Räumungen und dem Umgehungsgerinne bei <strong>der</strong> Bäckermühle sowie dem<br />

Entfernen <strong>der</strong> Betonplatten erwartet er sich eine Abflussertüchtigung im <strong>Enknach</strong>bach.<br />

7


Der Vorsitzende bed<strong>an</strong>kt sich nach Erschöpfen <strong>der</strong> Wortmeldungen bei DI Schaufler noch<br />

einmal für sein Kommen.<br />

Als vorr<strong>an</strong>gig zu verfolgende Maßnahmen können nach <strong>der</strong> heutigen Erörterung<br />

eingestuft werden:<br />

- Laufende Räumung <strong>der</strong> <strong>Enknach</strong> in Teilabschnitten<br />

- Ausbau des Umgehungsgerinnes bei <strong>der</strong> Bäckermühle<br />

- Entfernen <strong>der</strong> Betonplatten bachabwärts <strong>der</strong> Bäckermühle<br />

- Ufersicherungsmaßnahmen in Etappen<br />

- Abklärung <strong>der</strong> Inst<strong>an</strong>dhaltungsverpflichtungen (Ufer/Gerinne) aus rechtlicher Sicht<br />

Ein Beschluss wird nicht gefasst.<br />

2. Allfälliges<br />

a) Einladung des Oö. Kameradschaftsbundes, Ortsverb<strong>an</strong>d <strong>Neukirchen</strong>/E., zu <strong>der</strong> am<br />

Samstag, den 10. November 2001 um 19.00 Uhr stattfindenden Gedächtnismesse:<br />

Bgm K. Wimmer bringt die Einladung zur Kenntnis und bittet gleichzeitig um Teilnahme.<br />

b) Radarmessungen <strong>an</strong> B 156 durch die Gendarmerie, Blechgendarm Vinzenz und HTL-<br />

Projekt „Geschwindigkeitsmessung und Statistik“:<br />

• Gendarmerieinsp. R. Huber vom Posten <strong>Neukirchen</strong> a.d.E. hat dem Bürgermeister auf<br />

eine Anfrage hin mitgeteilt:<br />

Die Gendarmerie führt <strong>an</strong> <strong>der</strong> B 156 im Bereich <strong>der</strong> Ortsdurchfahrt lfd. Kontrollen durch.<br />

Allerdings werden relativ wenig Strafm<strong>an</strong>date wegen Geschwindigkeitsübertretungen<br />

ausgestellt. Das hat seinen Grund:<br />

In Oberösterreich wird im 50 km/h Geschwindigkeitsbereich erst ab Tempo 63 gestraft !<br />

Diese „Toler<strong>an</strong>zgrenze“ ist insbeson<strong>der</strong>e auch LKW-Lenkern bek<strong>an</strong>nt und fahren diese<br />

überwiegend <strong>an</strong> <strong>der</strong> „Toler<strong>an</strong>zgrenze“, also ca. 60 km/h. In <strong>an</strong><strong>der</strong>en Bundeslän<strong>der</strong>n gibt<br />

es diese großzügige „Toler<strong>an</strong>zgrenze“ <strong>an</strong>geblich nicht.<br />

• Bgm K. Wimmer hat Gendarmerieinsp. R. Huber auch gefragt, was er und seine<br />

Kollegen vom Blechgendarm Vinzenz halten.<br />

R. Huber:<br />

Grundsätzlich besteht gegen die Aufstellung des Blechgendarm kein Einw<strong>an</strong>d.<br />

8


Aber: St<strong>an</strong>dort häufig wechseln, da <strong>an</strong>sonsten mit <strong>der</strong> Zeit wirkungslos. Wegen <strong>der</strong><br />

hohen Anschaffungskosten von rd. ATS 6.000,-- (€ 436,04) sollten mehrere Gemeinden<br />

gemeinsam einen Blechgendarm <strong>an</strong>kaufen.<br />

Ausgeschlossen werden k<strong>an</strong>n nicht, dass <strong>der</strong> Blechgendarm <strong>an</strong>gemalt (besprayt) o<strong>der</strong><br />

gar gestohlen wird.<br />

Vom Bürgermeister wird <strong>der</strong> Ankauf des Blechgendarm Vinzenz nicht befürwortet.<br />

Auch von den GR-Mitglie<strong>der</strong>n kommen keine Pro-Ankauf Stimmen.<br />

• Eine <strong>an</strong>onyme Auswertung (Protokoll/Statistik) <strong>der</strong> von unserem mobilen<br />

Geschwindigkeits<strong>an</strong>zeigegerät gemessenen Geschwindigkeiten wäre aus folgenden<br />

Gründen wünschenswert:<br />

- Die Gemeinde erl<strong>an</strong>gt Kenntnis davon, wo wie schnell gefahren wird.<br />

- Die Gemeinde k<strong>an</strong>n Maßnahmen zur Erhöhung <strong>der</strong> Verkehrssicherheit setzen.<br />

Eine diesbzgl. Anfrage bei <strong>der</strong> HTL-Braunau ist auf Interesse gestoßen. Ein Projekt in<br />

Verbindung mit unserem mobilen Geschwindigkeitsmeßgerät läßt sich aber lei<strong>der</strong> nicht<br />

verwirklichen, da lt. <strong>der</strong> Lieferfirma Sierzega das Meßgerät sehr empfindlich ist und nicht<br />

geöffnet werden soll.<br />

Zwei Schüler <strong>der</strong> HTL werden sich trotzdem im Rahmen eines Projektes mit dieser<br />

Thematik befassen. Die Präsentation des fertigen Projektes wurde uns in Aussicht<br />

gestellt.<br />

c) Bundesdenkmalamt, L<strong>an</strong>deskonservatorat für Oö., Schreiben vom 08.10.2001, bzgl.<br />

Außenrestaurierung <strong>der</strong> Sebasti<strong>an</strong>ikapelle (Leichenhalle):<br />

Die GR-Mitglie<strong>der</strong> werden über das eingel<strong>an</strong>gte Schreiben informiert.<br />

Die denkmalpflegerischen spezifischen bzw. restauratorischen Maßnahmen <strong>an</strong> <strong>der</strong><br />

Sebasti<strong>an</strong>ikapelle sind unter Beachtung <strong>der</strong> Subventionierungsgrundsätze durchaus eher<br />

als För<strong>der</strong>ungsziel aus Denkmalpflegemitteln <strong>an</strong>zusehen als bauliche Adaptierungs- und<br />

Inst<strong>an</strong>dsetzungsmaßnahmen am Gemeindeamt.<br />

Für die Außenrestaurierungsmaßnahmen <strong>an</strong> <strong>der</strong> Sebasti<strong>an</strong>ikapelle wird daher nunmehr<br />

eine Beihilfe aus Subventionsmitteln des Bundesdenkmalamtes in <strong>der</strong> Höhe von ATS<br />

50.000,-- (€ 3.633,64) für den Budgetzeitraum 2001/2002 vorgemerkt.<br />

Diese Inaussichtstellung gilt unter <strong>der</strong> Voraussetzung, dass keine neuerlichen<br />

Budgetkürzungen eintreten und keine sonstigen Hin<strong>der</strong>nisse einer<br />

Subventionsgewährung entgegenstehen.<br />

9


Genehmigung <strong>der</strong> Verh<strong>an</strong>dlungsschrift über die letzte Sitzung<br />

Gegen die während <strong>der</strong> Sitzung zur Einsicht aufgelegenen Verh<strong>an</strong>dlungsschriften über die letzten<br />

Sitzungen vom 17. September 2001 wurden keine Einwendungen erhoben.<br />

Zur Unterfertigung <strong>der</strong> Verh<strong>an</strong>dlungsschrift wurden GR Daxecker Joh<strong>an</strong>n und GR Mag. Prillhofer<br />

Joh<strong>an</strong>n bestimmt.<br />

Nachdem die Tagesordnung erschöpft ist und sonstige Anträge und Wortmeldungen nicht mehr<br />

vorliegen, schließt <strong>der</strong> Vorsitzende die Sitzung um 21.00 Uhr.<br />

.................................................. .....................................................<br />

(Vorsitzen<strong>der</strong>)<br />

(Gemein<strong>der</strong>at)<br />

................................................. ......................................................<br />

(Schriftführer)<br />

(Gemein<strong>der</strong>at)<br />

Der Vorsitzende beurkundet hiemit, dass gegen die vorliegende Verh<strong>an</strong>dlungsschrift in <strong>der</strong> Sitzung<br />

vom ................................ keine Einwendungen erhoben wurden; über die erhobenen<br />

Einwendungen <strong>der</strong> beigeheftete Beschluss gefasst wurde.<br />

<strong>Neukirchen</strong>/E., am ................................<br />

Der Vorsitzende:<br />

.................................<br />

10

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