V E R H A N D L U N G S S C H R I F T - Neukirchen an der Enknach
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Lfd.Nr. 08 Jahr 2001<br />
V E R H A N D L U N G S S C H R I F T<br />
über die öffentliche Sitzung des G e m e i n d e r a t e s <strong>der</strong> Gemeinde<br />
<strong>Neukirchen</strong> <strong>an</strong> <strong>der</strong> <strong>Enknach</strong> am 09. Oktober 2001,<br />
Tagungsort: Gemeindeamt - Sitzungszimmer<br />
A n w e s e n d e :<br />
1. Bgm. Wimmer Karl als Vorsitzen<strong>der</strong><br />
2. Vbgm. Leimer Alois 14. GRE Perschl Herbert<br />
3. GR Daxecker Joh<strong>an</strong>n 15. GR Mag. Prillhofer Joh<strong>an</strong>n<br />
4. GR Gatterbauer Elfriede 16. GR Riedler Wilhelm<br />
5. GR Schreiner Georg 17. GR Putta Werner<br />
6. GR Spitaler Fr<strong>an</strong>z 18. GR Spitzer Joh<strong>an</strong>n<br />
7. GRE Schüm<strong>an</strong>n Christine 19. GR Spitzer Herm<strong>an</strong>n<br />
8. GR Leimhofer Georg 20. GR Fürböck Joh<strong>an</strong>n<br />
9. GR Piehringer Herm<strong>an</strong>n 21. GR Mühlbauer Fr<strong>an</strong>z<br />
10. GRE F<strong>an</strong>khauser Hubert 22. GR Spitzwieser Joh<strong>an</strong>n<br />
11. GRE Schmitzberger Ferdin<strong>an</strong>d 23. GRE Schmitzberger Joh<strong>an</strong>n<br />
12. GR Leimer Joh<strong>an</strong>n 24. GR Sporrer Fr<strong>an</strong>z<br />
13. GR Kupfner Fr<strong>an</strong>z 25. GRE Pammer Alois<br />
Ersatzmitglie<strong>der</strong>:<br />
GRE Schüm<strong>an</strong>n Christine für GR Reschenhofer Josef<br />
GRE F<strong>an</strong>khauser Hubert für GR Breitenberger Ingeborg<br />
GRE Schmitzberger Ferdin<strong>an</strong>d für GR Humer Martin<br />
GRE Perschl Herbert für GR Rothenbuchner Joh<strong>an</strong>n<br />
GRE Schmitzberger Joh<strong>an</strong>n für GR Huber Herbert<br />
GRE Pammer Alois für GR Pöttinger Rom<strong>an</strong><br />
Der Leiter des Gemeindeamtes: AL Rosenhammer Josef<br />
Fachkundige Personen (§ 66 Abs. 2 OÖ. GemO. 1990):<br />
zu TOP 1: DI. Schaufler, Leiter des Gewässerbezirkes Braunau am Inn<br />
Mitglie<strong>der</strong> mit beraten<strong>der</strong> Stimme in Ausschüssen (§ 18 Abs. 4 OÖ. GemO. 1990):<br />
.......................................................................................................................................<br />
.......................................................................................................................................
E s f e h l e n :<br />
entschuldigt<br />
GR Reschenhofer Josef<br />
GR Breitenberger Ingeborg<br />
GR Humer Martin<br />
GR Rothenbuchner Joh<strong>an</strong>n<br />
GR Huber Herbert<br />
GR Pöttinger Rom<strong>an</strong><br />
GRE Rothenbuchner Gerhard<br />
GRE Spitaler Erika<br />
GRE Prilhofer Herm<strong>an</strong>n<br />
GRE Wolfersberger Erwin<br />
unentschuldigt<br />
Der Schriftführer (§ 54 Abs. 2 OÖ. GemO. 1990):<br />
AL Rosenhammer Josef<br />
Der Vorsitzende eröffnet um 19.00 Uhr die Sitzung und stellt fest, dass<br />
a) die Sitzung von ihm - dem Bürgermeister - einberufen wurde;<br />
b) die Verständigung hierzu gemäß den vorliegenden Zustellnachweisen <strong>an</strong> alle Mitglie<strong>der</strong><br />
zeitgerecht schriftlich am 02. Oktober 2001 unter Bek<strong>an</strong>ntgabe <strong>der</strong> Tagesordnung erfolgt ist;<br />
die Abhaltung <strong>der</strong> Sitzung durch Anschlag <strong>an</strong> <strong>der</strong> Amtstafel am gleichen Tage öffentlich<br />
kundgemacht wurde;<br />
c) die Beschlussfähigkeit gegeben ist;<br />
d) dass die Verh<strong>an</strong>dlungsschriften über die letzten Sitzungen vom 17. September 2001 bis zur<br />
heutigen Sitzung während <strong>der</strong> Amtsstunden im Gemeindeamt zur Einsicht aufgelegen sind,<br />
während <strong>der</strong> Sitzung zur Einsicht noch aufliegt und gegen diese Verh<strong>an</strong>dlungsschrift bis zum<br />
Sitzungsschluss Einwendungen eingebracht werden können.<br />
Sod<strong>an</strong>n gibt <strong>der</strong> Vorsitzende noch folgende Mitteilungen:<br />
2
Tagesordnung; Beratungsverlauf und Beschlüsse:<br />
1. <strong>Enknach</strong>;<br />
Inst<strong>an</strong>dhaltungsmaßnahmen und Hochwasserschutzprojekt (Detailprojekt 1993):<br />
Erörterung mit DI. Schaufler, Leiter des Gewässerbezirkes Braunau a.I.<br />
Von Bgm K. Wimmer wird DI Schaufler begrüßt. Der Bürgermeister bed<strong>an</strong>kt sich bei<br />
DI Schaufler für seine Bereitschaft, in gegenständlicher Angelegenheit Rede und Antwort zu<br />
stehen.<br />
Nach kurzer Einleitung bittet <strong>der</strong> Bgm DI Schaufler sogleich um seine Ausführungen zum<br />
Gegenst<strong>an</strong>d.<br />
DI. Schaufler beginnt mit dem Hinweis auf folgende Unterscheidung:<br />
• Hochwasserschutzprojekt (Detailprojekt 1993)<br />
• Inst<strong>an</strong>dhaltungsmaßnahmen<br />
Das HW-Projekt wurde bereits abgeschlossen, Inst<strong>an</strong>dhaltungsmaßnahmen am <strong>Enknach</strong>bach<br />
werden laufend durchgeführt.<br />
• Das HW-Projekt, Detailprojekt 1993, hat das Ziel verfolgt, die HW-Mulde für ein 100-<br />
jährliches HW-Ereignis auszubauen. Vorher war die HW-Mulde für ein 30-jährliches<br />
Hochwasserereignis dimensioniert.<br />
• Die Sohlen im Bereich <strong>der</strong> Zellnermühle und Breumühle sind umgebaut worden, bei <strong>der</strong><br />
Rohmühle f<strong>an</strong>d <strong>der</strong> Umbau bereits vor geraumer Zeit statt. Diese Maßnahmen haben<br />
grundsätzlich zur Verbesserung <strong>der</strong> Wasserführung in <strong>der</strong> <strong>Enknach</strong> beigetragen.<br />
• Die HW-Ableitung vor <strong>der</strong> Liegenschaft Wurhofer/Kreuzwirth wurde verlegt; diese befindet<br />
sich nunmehr vor <strong>der</strong> Brücke (bachaufwärts). Die HW-Ableitung hat die gleiche Höhe wie<br />
vorher, allerdings „springt“ sie früher <strong>an</strong>.<br />
• Die Saugleitungen <strong>der</strong> Feuerwehren wurden herausgenommen bzw. <strong>an</strong> das Ufer verlegt,<br />
da diese verstärkt zu Eisbildung und Stausituationen geführt haben.<br />
• DI Schaufler hält auch fest, dass sich <strong>der</strong> <strong>Enknach</strong>bach in Privatbesitz (Gemeindegebiet<br />
<strong>Neukirchen</strong> a.d.E.: Sport<strong>an</strong>glerclub Mattig – Braunau) befindet, alle <strong>an</strong><strong>der</strong>en vom<br />
Gewässerbezirk Braunau a.I. betreuten Gewässer sind öffentliches Eigentum.<br />
• GRE A. Pammer sagt, es kommt immer mehr Wasser. Die ldw. Flächen im Bereich des<br />
Gießgrabens und die durch den Gießgraben führende Zufahrtsstraße zu seinem Betrieb<br />
sind oft überflutet. Dadurch ergeben sich Nachteile für die betroffenen L<strong>an</strong>dwirte und die<br />
Betriebe Awen<strong>der</strong>, Pammer und Schmitzberger.<br />
3
A. Pammer verl<strong>an</strong>gt eine (endgültige) Lösung <strong>der</strong> HW-Situation. Er verweist auf ein vor<br />
kurzem fertiggestelltes Projekt in <strong>der</strong> Gemeinde Aspach und dokumentiert dieses Projekt<br />
mit Fotos. Der Bach in Aspach liegt unter Geländeniveau und nimmt kleinere Hochwasser<br />
auf.<br />
• GRE J. Schmitzberger hat gegen die Entfernung <strong>der</strong> bereits in einem sehr schlechten<br />
Bauzust<strong>an</strong>d befindlichen Fußgängerbrücke in unmittelbarer Nähe seiner Liegenschaft in<br />
Österlehen im Rahmen des HW-Projektes keinen Einw<strong>an</strong>d erhoben; er war selber für den<br />
Abbruch. Aus heutiger Sicht würde er dem Abbruch nicht mehr zustimmen, weil das<br />
Hochwasser relativ häufig kommt. Früher ist die Gieß nur zweimal im Jahr geg<strong>an</strong>gen.<br />
• Vzbgm A. Leimer sagt, es stimmt nicht, dass früher nur zweimal im Jahr das Hochwasser<br />
gekommen ist.<br />
• DI Schaufler weist darauf hin, dass heute in g<strong>an</strong>z Österreich eine höhere<br />
Wasserabflussmenge als früher wahrgenommen wird. Hauptsächlich ist dies auf die<br />
L<strong>an</strong>dwirtschaft (Drainagen und Bodenbearbeitung) zurückzuführen, aber auch die<br />
Versiegelung (Asphaltierung, etc.) von Flächen wirkt sich nachteilig aus.<br />
• Überflutungen hat es <strong>an</strong> <strong>der</strong> <strong>Enknach</strong> immer schon gegeben, darum wurde ja seinerzeit die<br />
HW-Mulde errichtet. Nicht zwei son<strong>der</strong>n um die zehn Überflutungen jährlich haben sich<br />
bisher immer wie<strong>der</strong> ereignet.<br />
• DI Schaufler geht kurz auf die Unterschiede <strong>der</strong> Gewässer in Aspach und <strong>Neukirchen</strong> ein.<br />
Die jeweiligen Gegebenheiten sind nicht zu vergleichen. In Aspach liegt das Bachgerinne<br />
in <strong>der</strong> Tiefenlinie (unter natürlichen Geländeniveau) und das Wasseraufkommen ist<br />
wesentlich geringer als <strong>an</strong> <strong>der</strong> <strong>Enknach</strong>.<br />
• Die Kosten einer Regulierung (Verlegung <strong>der</strong> <strong>Enknach</strong> in die Tiefenlinie von <strong>der</strong> Ortschaft<br />
<strong>Enknach</strong> bis nach Wagenham) würden lt. DI Schaufler zwischen ATS 3 – 5 Mio. pro<br />
Kilometer betragen; seiner Meinung nach ein unfin<strong>an</strong>zierbares Vorhaben.<br />
• In den letzten Jahren hat <strong>der</strong> Gewässerbezirk immer wie<strong>der</strong> Teilabschnitte <strong>der</strong> <strong>Enknach</strong><br />
geräumt, nicht immer zur Freude des <strong>Enknach</strong>besitzers (SAC).<br />
• GR J. Daxecker sieht u.a. in <strong>der</strong> HW-Ableitung bei <strong>der</strong> Raiffeisenb<strong>an</strong>k (südliche<br />
Ortseinfahrt) die Ursache für die vermehrten Überflutungen.<br />
• J. Daxecker erinnert <strong>an</strong> die früher durchgeführten Bachräumungen und <strong>an</strong> die Mithilfe<br />
(Ufersicherungsmaßnahmen) <strong>der</strong> Anrainer, die quasi als Gegenleistung für das<br />
Wasserrecht erbracht wurde. Auf das Wasserrecht haben die <strong>Enknach</strong>bach-Anrainer<br />
später verzichtet.<br />
• GR J. Fürböck hält die jährlichen Bachräumungen, wie sie früher durchgeführt worden sind,<br />
für notwendig und sinnvoll. Wird nicht geräumt, verbreitert sich <strong>der</strong> Bach und wächst<br />
außerdem von unten (Bachsohle) nach oben zu.<br />
4
• GR H. Piehringer stellt die Frage, ob <strong>der</strong> „Leerschuss“ bei <strong>der</strong> Bäckermühle Zagler<br />
ausreichend dimensioniert ist.<br />
• DI Schaufler meint, die Bäckermühle Zagler trage dazu bei, dass die HW-Ableitung bei <strong>der</strong><br />
südlichen Ortseinfahrt mitunter früher „<strong>an</strong>springt“. Geprüft sollte werden, ob die<br />
Rechen<strong>an</strong>lage bei <strong>der</strong> Mühle ordnungsgemäß betreut wird und - wie GR H. Piehringer<br />
<strong>an</strong>gesprochen - <strong>der</strong> „Leerschuss“ ausreichend dimensioniert ist.<br />
Für die Bäckermühle ist ein Wasserrecht im Wasserbuch eingetragen. Dieses Wasserrecht<br />
wird allerdings seit Jahren nicht genutzt. Das Wasserrecht erlischt, wenn es nicht genutzt<br />
wird, <strong>an</strong>geblich nach 6 Jahren automatisch. Zuständig dafür ist die Wasserrechtsbehörde<br />
(BH Braunau am Inn).<br />
• Für die <strong>Enknach</strong> ist seit <strong>der</strong> Aufhebung <strong>der</strong> <strong>Enknach</strong>bachordnung (um 1970) das<br />
Wasserrechtsgesetz maßgeblich.<br />
• GR H. Piehringer plädiert bzgl. <strong>der</strong> Bäckermühle für eine Aussprache mit Herm<strong>an</strong>n Zagler.<br />
• Zu Anfragen von GR-Mitglie<strong>der</strong>n bzgl. Räumung des „weiten Baches“ erklärt DI Schaufler,<br />
dass <strong>der</strong> „weite Bach“ ein Absetzbecken ist und sich dort nach Räumungen immer wie<strong>der</strong><br />
Material ablagert. Das ist grundsätzlich bei <strong>der</strong> Räumung <strong>an</strong><strong>der</strong>er Teilabschnitte auch <strong>der</strong><br />
Fall.<br />
• Die <strong>Enknach</strong> ist nicht nur Abflussraum son<strong>der</strong>n auch Lebensraum ! Das gilt es zu<br />
bedenken und darauf weist DI Schaufler auch ausdrücklich hin.<br />
Da im Laufe <strong>der</strong> Debatte <strong>an</strong>geregt wurde, die <strong>an</strong>wesenden, vom Gegenst<strong>an</strong>d unmittelbar<br />
berührten <strong>Enknach</strong>bach-Anrainer zu hören, be<strong>an</strong>tragt <strong>der</strong> Vorsitzende eine<br />
Sitzungsunterbrechnung.<br />
Der Antrag wird einstimmig (Abstimmung mit H<strong>an</strong>dzeichen) <strong>an</strong>genommen.<br />
Zusammenfassung <strong>der</strong> Wortmeldungen von Albert Schreierer während <strong>der</strong><br />
Sitzungsunterbrechung:<br />
Zum Wasserrecht <strong>der</strong> Grund<strong>an</strong>rainer: Darauf wurde nicht verzichtet, son<strong>der</strong>n das Wasserrecht<br />
wurde wegen dem Beginn <strong>der</strong> maschinellen Fischung genommen.<br />
Zur höheren Wasserabflussmenge: In <strong>der</strong> Gemeinde H<strong>an</strong>denberg wurde dränagiert und ein<br />
zusätzlicher Wasserabfluss in den Steckenbach geschaffen. Der Steckenbach wurde verdichtet<br />
und die Versickerung dadurch erschwert. Der Steckenbach ist nunmehr täglich wasserführend.<br />
A. Schreierer spricht von groben Fehlern, die da gemacht wurden und die sich bachabwärts<br />
sehr negativ auswirken.<br />
5
Zur <strong>Enknach</strong>tieferlegung im bestehenden Gerinne: Die Folge wäre, dass <strong>der</strong> Bach ausreißt. A.<br />
Schreierer warnt vor einer solchen Maßnahme.<br />
Fortsetzung <strong>der</strong> GR-Sitzung:<br />
• GR J. Daxecker sagt, den <strong>Enknach</strong>bach-Anrainern wurde <strong>an</strong>geblich in Aussicht gestellt,<br />
dass die <strong>Enknach</strong> zum Wildbach erklärt wird und d<strong>an</strong>n die Pflege- und<br />
Inst<strong>an</strong>dhaltungsmaßnahmen von <strong>der</strong> Wildbach- und Lawinenverbauung übernommen<br />
werden. Sein Vater habe ihm gesagt, dass deshalb das Wasserrecht aufgegeben wurde.<br />
Als Wildbach wurde die <strong>Enknach</strong> in <strong>der</strong> Folge allerdings nie erklärt und natürlich auch die<br />
Pflege- und Inst<strong>an</strong>dhaltungsmaßnahmen nicht von <strong>der</strong> Wildbach- u. Lawinenverbauung<br />
durchgeführt.<br />
• Von DI Schaufler wird kurz auf die von A. Schreierer <strong>an</strong>gesprochene Situation in<br />
H<strong>an</strong>denberg eingeg<strong>an</strong>gen:<br />
Die Oberflächenwässer im Ortszentrum von H<strong>an</strong>denberg werden über eine K<strong>an</strong>al<strong>an</strong>lage zu<br />
Rückhaltebecken geführt und in <strong>der</strong> Folge in den Steckenbach abgeleitet. Durch die<br />
Rückhaltebecken ist gewährleistet, dass das Wasser „gedämpft“ in den Steckenbach<br />
abfließt.<br />
• Zur Bachräumung merkt DI Schaufler auch <strong>an</strong>, dass bei fehlenden Uferbeschlachtungen<br />
<strong>der</strong> Bach nach Räumungen oft ausbricht. Ufersicherungsmaßnahmen darf <strong>der</strong><br />
Bach<strong>an</strong>rainer durchführen.<br />
• Eine Frage, die sich in diesem Zusammenh<strong>an</strong>g stellt und die auch aus rechtlicher Sicht<br />
betrachtet werden muss: Wo ist die Grundgrenze ? DI Schaufler k<strong>an</strong>n dazu keine<br />
verbindliche Auskunft geben, er verweist diesbzgl. auf die Wasserrechtsbehörde.<br />
• Im Bereich des betonierten Bachgerinnes (ab Bäckermühle Zagler bachabwärts bis zur<br />
Tischlerei Schrems) sollten die quer über das Bachgerinne verlegten Betonplatten entfernt<br />
werden. Diese Betonplatten verursachen im Winter einen Eisstau und hat dies bereits des<br />
öfteren zu Überschwemmungen geführt.<br />
• Die Fischer dürfen lt. DI Schaufler aufgrund des Fischereigesetzes entl<strong>an</strong>g des Baches<br />
gehen, d.h. also auch den Grund des Bach<strong>an</strong>rainers betreten. Das Fahren mit<br />
Kraftfahrzeugen entl<strong>an</strong>g des Baches ist dagegen nicht erlaubt.<br />
• Von den Gemein<strong>der</strong>äten J. u. H. Spitzer wird <strong>der</strong> Bereich „weiter Bach“ u. unmittelbar flußaufwärts<br />
davon <strong>an</strong>gesprochen. Sie plädieren für die Räumung dieses Bereiches.<br />
Die einseitige Aufdämmung des Ufers auf <strong>der</strong> Gießgrabenseite führt lt. H. Spitzer dazu,<br />
dass das Waldgrundstück von Fr. Neuländner immer wie<strong>der</strong> überflutet wird. Einige entl<strong>an</strong>g<br />
des Baches befindlichen Bäume drohen schon umzustürzen.<br />
• DI Schaufler k<strong>an</strong>n dies nicht nachvollziehen. Er glaubt, dass ein Teilbereich des Dammes<br />
abwärts <strong>der</strong> Bräumühle nicht aufgedämmt son<strong>der</strong>n im Gegenteil abgesenkt wurde, damit<br />
dort bei Hochwasser ein Abfluss in den Gießgraben erfolgen k<strong>an</strong>n.<br />
6
• GR G. Schreiner sagt, das HW-Projekt habe auch positive Auswirkungen in Teilbereichen.<br />
Er verweist diesbzgl. auf die verbesserte l<strong>an</strong>dwirtschaftliche Bewirtschaftungsmöglichkeit<br />
des Gießgrabengrundes seines Vaters.<br />
• Für GR Mag. J. Prillhofer stellt sich die Situation aufgrund <strong>der</strong> bisherigen Debatte wie folgt<br />
dar: Im Ortsbereich ist das <strong>Enknach</strong>gerinne zu eng. Es sollten daher seiner Meinung nach<br />
Maßnahmen ergriffen werden, die in diesem Bereich zu einer Verbesserung führen.<br />
• Angesprochen wird auch eine Tieferlegung des Baches ab <strong>der</strong> Liegenschaft Österlehen Nr.<br />
14 (Breckner) bachabwärts bis zur Österlehen-Mühle. Eine Verbesserung im Bereich des<br />
Querflusses unterhalb <strong>der</strong> Furth von <strong>der</strong> S<strong>an</strong>dtaler-Gemeindestraße in Richtung<br />
Liegenschaft Händschuh 8 (A. Pammer) wird hinterfragt.<br />
Befürchtet wird d<strong>an</strong>n allerdings eine Verlagerung <strong>der</strong> HW-Stauzone in nördliche Richtung<br />
und das will m<strong>an</strong> nicht.<br />
• DI Schaufler verweist darauf, dass die <strong>an</strong>gesprochene Furth abgesenkt wurde, um einen<br />
Wasserstau zu verhin<strong>der</strong>n.<br />
• GRE A. Pammer spricht auch über einen nicht funktionierenden Sickerschacht in <strong>der</strong> Nähe<br />
seines Wohnhauses Händschuh Nr. 8 und von Wassereintritt in seinen Keller als Folge<br />
davon.<br />
Die Tieferlegung des Baches – wie vorhin <strong>an</strong>gesprochen – würde lt. A. Pammer eine<br />
Verbesserung <strong>der</strong> Situation bringen.<br />
• DI Schaufler könnte sich vorstellen, <strong>an</strong>statt sehr teurer Baumaßnahmen, den durch das<br />
Hochwasser Benachteiligten fin<strong>an</strong>zielle Entschädigungen zu leisten.<br />
Wenn zudem kleinere bauliche Verbesserungen, z.B. bei <strong>der</strong> Bäckermühle, gemacht und<br />
abschnittsweise in Absprache und mit Hilfe <strong>der</strong> Fischer Räumungen durchgeführt werden<br />
würden, gäbe es sicher positive Reaktionen und Auswirkungen.<br />
• Auf eine Anfrage hin teilt DI Schaufler mit, dass ein Verbau mit Steinen, wie dieser in den<br />
letzten Jahren auch durchgeführt wurde, rd. ATS 3.000,--/lfm kostet.<br />
• Im Jahr 1991 sind nach dem großen Hochwasserereignis Entschädigungen aus dem<br />
Katastrophenfonds <strong>an</strong> die Benachteiligten ausbezahlt worden. Seither wurden keine<br />
Entschädigungen mehr geleistet.<br />
• GR J. Leimer geht davon aus, dass eine Tieferlegung <strong>der</strong> <strong>Enknach</strong> relativ viel kostet, im<br />
Ergebnis aber eher wenig bringt. Er plädiert für laufende abschnittsweise Räumungen, für<br />
die keine wasserrechtlichen Bewilligungen eingeholt werden müssen.<br />
Von den Räumungen und dem Umgehungsgerinne bei <strong>der</strong> Bäckermühle sowie dem<br />
Entfernen <strong>der</strong> Betonplatten erwartet er sich eine Abflussertüchtigung im <strong>Enknach</strong>bach.<br />
7
Der Vorsitzende bed<strong>an</strong>kt sich nach Erschöpfen <strong>der</strong> Wortmeldungen bei DI Schaufler noch<br />
einmal für sein Kommen.<br />
Als vorr<strong>an</strong>gig zu verfolgende Maßnahmen können nach <strong>der</strong> heutigen Erörterung<br />
eingestuft werden:<br />
- Laufende Räumung <strong>der</strong> <strong>Enknach</strong> in Teilabschnitten<br />
- Ausbau des Umgehungsgerinnes bei <strong>der</strong> Bäckermühle<br />
- Entfernen <strong>der</strong> Betonplatten bachabwärts <strong>der</strong> Bäckermühle<br />
- Ufersicherungsmaßnahmen in Etappen<br />
- Abklärung <strong>der</strong> Inst<strong>an</strong>dhaltungsverpflichtungen (Ufer/Gerinne) aus rechtlicher Sicht<br />
Ein Beschluss wird nicht gefasst.<br />
2. Allfälliges<br />
a) Einladung des Oö. Kameradschaftsbundes, Ortsverb<strong>an</strong>d <strong>Neukirchen</strong>/E., zu <strong>der</strong> am<br />
Samstag, den 10. November 2001 um 19.00 Uhr stattfindenden Gedächtnismesse:<br />
Bgm K. Wimmer bringt die Einladung zur Kenntnis und bittet gleichzeitig um Teilnahme.<br />
b) Radarmessungen <strong>an</strong> B 156 durch die Gendarmerie, Blechgendarm Vinzenz und HTL-<br />
Projekt „Geschwindigkeitsmessung und Statistik“:<br />
• Gendarmerieinsp. R. Huber vom Posten <strong>Neukirchen</strong> a.d.E. hat dem Bürgermeister auf<br />
eine Anfrage hin mitgeteilt:<br />
Die Gendarmerie führt <strong>an</strong> <strong>der</strong> B 156 im Bereich <strong>der</strong> Ortsdurchfahrt lfd. Kontrollen durch.<br />
Allerdings werden relativ wenig Strafm<strong>an</strong>date wegen Geschwindigkeitsübertretungen<br />
ausgestellt. Das hat seinen Grund:<br />
In Oberösterreich wird im 50 km/h Geschwindigkeitsbereich erst ab Tempo 63 gestraft !<br />
Diese „Toler<strong>an</strong>zgrenze“ ist insbeson<strong>der</strong>e auch LKW-Lenkern bek<strong>an</strong>nt und fahren diese<br />
überwiegend <strong>an</strong> <strong>der</strong> „Toler<strong>an</strong>zgrenze“, also ca. 60 km/h. In <strong>an</strong><strong>der</strong>en Bundeslän<strong>der</strong>n gibt<br />
es diese großzügige „Toler<strong>an</strong>zgrenze“ <strong>an</strong>geblich nicht.<br />
• Bgm K. Wimmer hat Gendarmerieinsp. R. Huber auch gefragt, was er und seine<br />
Kollegen vom Blechgendarm Vinzenz halten.<br />
R. Huber:<br />
Grundsätzlich besteht gegen die Aufstellung des Blechgendarm kein Einw<strong>an</strong>d.<br />
8
Aber: St<strong>an</strong>dort häufig wechseln, da <strong>an</strong>sonsten mit <strong>der</strong> Zeit wirkungslos. Wegen <strong>der</strong><br />
hohen Anschaffungskosten von rd. ATS 6.000,-- (€ 436,04) sollten mehrere Gemeinden<br />
gemeinsam einen Blechgendarm <strong>an</strong>kaufen.<br />
Ausgeschlossen werden k<strong>an</strong>n nicht, dass <strong>der</strong> Blechgendarm <strong>an</strong>gemalt (besprayt) o<strong>der</strong><br />
gar gestohlen wird.<br />
Vom Bürgermeister wird <strong>der</strong> Ankauf des Blechgendarm Vinzenz nicht befürwortet.<br />
Auch von den GR-Mitglie<strong>der</strong>n kommen keine Pro-Ankauf Stimmen.<br />
• Eine <strong>an</strong>onyme Auswertung (Protokoll/Statistik) <strong>der</strong> von unserem mobilen<br />
Geschwindigkeits<strong>an</strong>zeigegerät gemessenen Geschwindigkeiten wäre aus folgenden<br />
Gründen wünschenswert:<br />
- Die Gemeinde erl<strong>an</strong>gt Kenntnis davon, wo wie schnell gefahren wird.<br />
- Die Gemeinde k<strong>an</strong>n Maßnahmen zur Erhöhung <strong>der</strong> Verkehrssicherheit setzen.<br />
Eine diesbzgl. Anfrage bei <strong>der</strong> HTL-Braunau ist auf Interesse gestoßen. Ein Projekt in<br />
Verbindung mit unserem mobilen Geschwindigkeitsmeßgerät läßt sich aber lei<strong>der</strong> nicht<br />
verwirklichen, da lt. <strong>der</strong> Lieferfirma Sierzega das Meßgerät sehr empfindlich ist und nicht<br />
geöffnet werden soll.<br />
Zwei Schüler <strong>der</strong> HTL werden sich trotzdem im Rahmen eines Projektes mit dieser<br />
Thematik befassen. Die Präsentation des fertigen Projektes wurde uns in Aussicht<br />
gestellt.<br />
c) Bundesdenkmalamt, L<strong>an</strong>deskonservatorat für Oö., Schreiben vom 08.10.2001, bzgl.<br />
Außenrestaurierung <strong>der</strong> Sebasti<strong>an</strong>ikapelle (Leichenhalle):<br />
Die GR-Mitglie<strong>der</strong> werden über das eingel<strong>an</strong>gte Schreiben informiert.<br />
Die denkmalpflegerischen spezifischen bzw. restauratorischen Maßnahmen <strong>an</strong> <strong>der</strong><br />
Sebasti<strong>an</strong>ikapelle sind unter Beachtung <strong>der</strong> Subventionierungsgrundsätze durchaus eher<br />
als För<strong>der</strong>ungsziel aus Denkmalpflegemitteln <strong>an</strong>zusehen als bauliche Adaptierungs- und<br />
Inst<strong>an</strong>dsetzungsmaßnahmen am Gemeindeamt.<br />
Für die Außenrestaurierungsmaßnahmen <strong>an</strong> <strong>der</strong> Sebasti<strong>an</strong>ikapelle wird daher nunmehr<br />
eine Beihilfe aus Subventionsmitteln des Bundesdenkmalamtes in <strong>der</strong> Höhe von ATS<br />
50.000,-- (€ 3.633,64) für den Budgetzeitraum 2001/2002 vorgemerkt.<br />
Diese Inaussichtstellung gilt unter <strong>der</strong> Voraussetzung, dass keine neuerlichen<br />
Budgetkürzungen eintreten und keine sonstigen Hin<strong>der</strong>nisse einer<br />
Subventionsgewährung entgegenstehen.<br />
9
Genehmigung <strong>der</strong> Verh<strong>an</strong>dlungsschrift über die letzte Sitzung<br />
Gegen die während <strong>der</strong> Sitzung zur Einsicht aufgelegenen Verh<strong>an</strong>dlungsschriften über die letzten<br />
Sitzungen vom 17. September 2001 wurden keine Einwendungen erhoben.<br />
Zur Unterfertigung <strong>der</strong> Verh<strong>an</strong>dlungsschrift wurden GR Daxecker Joh<strong>an</strong>n und GR Mag. Prillhofer<br />
Joh<strong>an</strong>n bestimmt.<br />
Nachdem die Tagesordnung erschöpft ist und sonstige Anträge und Wortmeldungen nicht mehr<br />
vorliegen, schließt <strong>der</strong> Vorsitzende die Sitzung um 21.00 Uhr.<br />
.................................................. .....................................................<br />
(Vorsitzen<strong>der</strong>)<br />
(Gemein<strong>der</strong>at)<br />
................................................. ......................................................<br />
(Schriftführer)<br />
(Gemein<strong>der</strong>at)<br />
Der Vorsitzende beurkundet hiemit, dass gegen die vorliegende Verh<strong>an</strong>dlungsschrift in <strong>der</strong> Sitzung<br />
vom ................................ keine Einwendungen erhoben wurden; über die erhobenen<br />
Einwendungen <strong>der</strong> beigeheftete Beschluss gefasst wurde.<br />
<strong>Neukirchen</strong>/E., am ................................<br />
Der Vorsitzende:<br />
.................................<br />
10