Einzelhandels- und Zentrenkonzept für die Stadt Marsberg
Einzelhandels- und Zentrenkonzept für die Stadt Marsberg
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1 Anlass <strong>und</strong> Zielsetzung der Untersuchung<br />
<strong>Stadt</strong> <strong>Marsberg</strong> ���� Fortschreibung des <strong>Einzelhandels</strong>- <strong>und</strong> <strong>Zentrenkonzept</strong>s<br />
Das vorliegende gesamtstädtische <strong>Einzelhandels</strong>- <strong>und</strong> <strong>Zentrenkonzept</strong> wurde im Rahmen einer<br />
aktualisierenden Fortschreibung, aufbauend auf dem im Jahr 2003 mehrheitlich beschlossenen<br />
<strong>Einzelhandels</strong>strukturkonzept <strong>für</strong> <strong>die</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Marsberg</strong>, entwickelt.<br />
Das Konzept soll sowohl eine f<strong>und</strong>ierte Bewertungsgr<strong>und</strong>lage <strong>für</strong> aktuelle Planvorhaben liefern<br />
als auch mögliche Entwicklungsperspektiven <strong>und</strong> erforderliche (insbesondere baurechtliche)<br />
Handlungsnotwendigkeiten aufzeigen, so dass sowohl <strong>Stadt</strong>verwaltung als auch Politik in <strong>die</strong><br />
Lage versetzt werden, eine stadtentwicklungspolitische Gr<strong>und</strong>satzentscheidung zu treffen sowie<br />
frühzeitig mögliche Auswirkungen einzelner Standortentscheidungen auf <strong>die</strong> <strong>Marsberg</strong>er Versorgungsstrukturen<br />
einschätzen zu können.<br />
Die – auch insbesondere rechtliche – Notwendigkeit (im Sinne der späteren bauleitplanerischen<br />
Umsetzung) eines solchen städtebaulichen Konzeptes i.S.v. § 1 (6) Nr. 11 ist in jüngsten Urteilen<br />
des OVG Münster nochmals hervorgehoben worden: Denn „erst solche konzeptionelle Festlegungen,<br />
<strong>die</strong> dann gem. § 1 (6) Nr. 11 BauGB n.F. (früher: § 1 (5) Satz 2 Nr. 10 BauGB) auch bei<br />
der weiteren Aufstellung der Bauleitpläne zu berücksichtigen sind, lassen in aller Regel <strong>die</strong> Feststellung<br />
zu, ob das Angebot bestimmter Warensortimente an bestimmten Standorte in das städtebauliche<br />
Ordnungssystem der jeweiligen Gemeinde funktionsgerecht eingeb<strong>und</strong>en ist.“ 1<br />
Die Erarbeitung eines entsprechenden <strong>Einzelhandels</strong>- <strong>und</strong> <strong>Zentrenkonzept</strong>s <strong>für</strong> <strong>die</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Marsberg</strong><br />
ist somit konsequent <strong>und</strong> vor dem Hintergr<strong>und</strong> seit der letzten Bearbeitung eingetretener<br />
veränderter rechtlicher Rahmenbedingungen (in erster Linie § 34 (3) <strong>und</strong> § 2 (2) BauGB sowie<br />
<strong>die</strong> jüngst in Kraft getretene erneute Novellierung des BauGB - § 9 (2a)), aber auch im Hinblick<br />
auf <strong>die</strong> im Juni 2007 durch den Landtag NRW mehrheitlich beschlossene Novellierung des landesplanerischen<br />
Zielvorgaben zur Steuerung des <strong>Einzelhandels</strong> in NRW (§ 24a LEPro) sowie in<br />
Teilen darauf aufbauender aktueller Rechtsprechungen zahlreicher Obergerichte <strong>und</strong> auch des<br />
B<strong>und</strong>esverwaltungsgerichts zum Themenkomplex <strong>Einzelhandels</strong>steuerung auch zwingend erforderlich.<br />
Für <strong>die</strong> aktualisierende Fortschreibung stehen folgende Fragestellungen im Mittelpunkt des Untersuchungsinteresses:<br />
� Welche einzelhandelsspezifischen Veränderungen haben sich seit dem letzten Erhebungszeitraum<br />
(2000) ergeben, sowohl auf Seite des Angebotes, aber auch bezüglich der Nachfrageseite?<br />
� Wie stellen sich <strong>die</strong> (aus <strong>Einzelhandels</strong>sicht relevanten) städtebaulichen Rahmenbedingungen<br />
der wesentlichen <strong>Marsberg</strong>er Einkaufsbereiche (Hauptgeschäftszentrum, Nebenzentren<br />
(wie z.B. Bredelar), Sonderstandorte (wie z.B. Meisenberg) dar? Welche Veränderungen haben<br />
sich ergeben?<br />
� Wie kann <strong>die</strong> wohnungsnahe Versorgung der Bürger nachhaltig gesichert werden? Wie sind<br />
1 OVG NRW, Urteil vom 30. Januar 2006 - 7 D 8/04.NE; hier Seite 16; vgl. zur Notwendigkeit eines <strong>Einzelhandels</strong>-<br />
konzepts auch OVG NRW, Urteil vom 28. August 2006 - 7 D 112/05.NE<br />
Junker <strong>und</strong> Kruse <strong>Stadt</strong>forschung ���� Planung, Dortm<strong>und</strong><br />
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