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Anschaltrichtlinie für Brandmeldeanlagen der Feuerwehren in der ...

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14. INSTANDHALTUNG UND BETRIEB VON BRANDMELDEANLAGEN<br />

14.1 <strong>Brandmeldeanlagen</strong> müssen im H<strong>in</strong>blick auf die ständige Funktionsbereitschaft (VDE<br />

0833) regelmäßig <strong>in</strong>standgehalten werden.<br />

Als Nachweis werden Instandhaltungsverträge mit e<strong>in</strong>er Fachfirma o<strong>der</strong> Instandhaltung<br />

durch eigenes geschultes und e<strong>in</strong>gewiesenes Personal des Betreibers z.B. durch e<strong>in</strong>en<br />

Betriebselektriker, <strong>der</strong> die Schulung beim Brandmel<strong>der</strong>zentralen-Hersteller nachzuweisen<br />

hat, anerkannt. E<strong>in</strong> Wartungsbuch ist an <strong>der</strong> Brandmel<strong>der</strong>zentrale zu h<strong>in</strong>terlegen.<br />

Bei <strong>Brandmeldeanlagen</strong> mit VdS-Attest ist ausschließlich die Errichterfirma <strong>der</strong> Brandmeldeanlage<br />

zur Instandhaltung zugelassen.<br />

14.2 Es ist sicherzustellen, daß e<strong>in</strong>e Störungsbeseitigung rund um die Uhr und spätestens <strong>in</strong>nerhalb<br />

von 24 Stunden nach Bekanntwerden <strong>der</strong> Störung durch die Wartungsfirma <strong>der</strong><br />

Brandmeldeanlage durchgeführt werden kann (siehe auch VDE 0833 Teil 2, Punkt 9.1).<br />

14.3 Sollte e<strong>in</strong> Wartungsvertrag vom Betreiber gekündigt werden o<strong>der</strong> notwendige technische<br />

Än<strong>der</strong>ungen wie z.B. regelmäßiger Austausch von automatischen Brandmel<strong>der</strong>n vom Betreiber<br />

nicht veranlasst werden, ist dies dem Amt <strong>für</strong> Brand- und Katastrophenschutz <strong>der</strong><br />

Stadt Ingolstadt (SG III/37/212), bzw. <strong>der</strong> zuständigen Kreisverwaltungsbehörde mit dem<br />

jeweils zuständigen Kreisbrandrat unverzüglich schriftlich mitzuteilen.<br />

14.4 Wartungsarbeiten an <strong>der</strong> Brandmeldeanlage bzw. Probealarme s<strong>in</strong>d vor Beg<strong>in</strong>n <strong>der</strong> Arbeiten<br />

bei dem jeweils zuständigen Konzessionär anzumelden. Die Vorgehensweise sowie<br />

<strong>der</strong> Passwort <strong>für</strong> die e<strong>in</strong>zelnen <strong>Brandmeldeanlagen</strong> wurden den Betreibern von den<br />

Konzessionären schriftlich mitgeteilt.<br />

14.5 Bei Än<strong>der</strong>ungen o<strong>der</strong> Umbauarbeiten im Gebäude ist die Brandmeldeanlage nach Vorgabe<br />

<strong>der</strong> Abnahmebehörde anzugleichen.<br />

15. INKRAFTTRETEN<br />

15.1.1 Diese <strong>Anschaltrichtl<strong>in</strong>ie</strong> gilt mit Wirkung vom 01.05.2008. Alle ab diesem Zeitpunkt noch<br />

nicht vom Amt <strong>für</strong> Brand- und Katastrophenschutz <strong>der</strong> Stadt Ingolstadt (SG III/37/212),<br />

bzw. <strong>der</strong> zuständigen Kreisverwaltungsbehörde mit dem jeweils zuständigen Kreisbrandrat<br />

freigegebenen Ausführungsplanungen von <strong>Brandmeldeanlagen</strong> müssen ab diesem Zeitpunkt<br />

dieser <strong>Anschaltrichtl<strong>in</strong>ie</strong> entsprechen.<br />

Bemerkungen:<br />

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