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Sitzung Nr. 17 - 17.09.2009 - Gemeinde Jade

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7. Beratung und Beschlussempfehlung über den Abschluss von Erbbaurechtsverträgen<br />

für Wohnbaugrundstücke<br />

AV Esken erklärte, dass ein Vermarktungskonzept für den Verkauf von Wohnbaugrundstücken<br />

erstellt werden solle. Nur durch den Abschluss weiterer Erbbaurechtsverträge<br />

könne man den Grundstücksmarkt nicht beleben. Der Verkauf von Wohnbaugrundstücken<br />

solle das vorrangige Ziel sein.<br />

Herr Tiarks erklärte, dass die Zinsen zurzeit so günstig seien, dass bei einem Erbbauzins<br />

von 5 % nicht mit dem Abschluss von Erbbaurechtsverträgen zu rechnen sei.<br />

Herr Bäkermann erklärte, dass ein Modell wie in Lemwerder dazu beitragen würde^,<br />

den Verkauf von Wohnbaugrundstücken anzukurbeln. Mit einer Zuschusszahlung beim<br />

Kauf eines Wohnbaugrundstückes erfolge auch eine Familienförderung. Durch dieses<br />

Modell könne man evtl. neue Bürger gewinnen.<br />

Herr Bruns erklärte, dass man durch den Abschluss von Erbbaurechtsverträgen im<br />

Rahmen der Doppik Erträge erwirtschaften könne.<br />

Beschluss:<br />

Der Ausschuss empfahl dem Rat der <strong>Gemeinde</strong> einstimmig, für Wohnbaugrundstücke<br />

Erbbaurechtsverträge abzuschließen und ein Vermarktungskonzept für Wohnbaugrundstücke<br />

zu erstellen.<br />

In der <strong>Sitzung</strong> des Ausschusses am 24.11.2009 wurde einstimmig beschlossen,<br />

die Niederschrift wie folgt zu ergänzen:<br />

Der Ausschuss empfahl dem Rat der <strong>Gemeinde</strong> einstimmig, für Wohnbaugrundstücke<br />

Erbbaurechtsverträge abzuschließen und ein Vermarktungskonzept bis 31.10.2009 für<br />

Wohnbaugrundstücke zu erstellen.<br />

Die Ergänzung der Niederschrift wurde von Herrn Bäkermann beantragt.<br />

8. Beratung und Beschlussempfehlung über die 5. Änderung des Bebauungsplanes<br />

<strong>Nr</strong>. 6 – „Poststraße“ in <strong>Jade</strong>rberg<br />

a) Behandlung der während der öffentlichen Auslegung und der Beteiligung<br />

Träger öffentlicher Belange eingegangenen Anregungen und Bedenken -<br />

Abwägungsbeschluss,<br />

b) Satzungsbeschluss<br />

AV Esken teilte mit, dass die Anregungen und Anmerkungen der Träger öffentlich Belange<br />

in die Änderung des Bebauungsplanes eingearbeitet worden seien. Die während<br />

der Auslegung eingegangenen Stellungnahmen, Anregungen und Bedenken<br />

waren der Beschlussvorlage als Anlage beigefügt. Ebenso waren als Anlage die dazu<br />

erarbeiteten Abwägungsvorschläge, die Planzeichnung und die Begründung zum Bebauungsplan<br />

beigefügt.<br />

Beschluss:<br />

Der Ausschuss empfahl dem Rat der <strong>Gemeinde</strong> einstimmig,<br />

1. die während der öffentlichen Auslegung eingegangenen Anregungen und<br />

(2006-2011) PBSA <strong>Nr</strong>. <strong>17</strong> (<strong>17</strong>.09.2009).doc Seite 4 von 5

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