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<strong>der</strong>.Busunternehmer<br />

Informationen für Entschei<strong>der</strong> aus Politik, Wirtschaft und Verwaltung<br />

Nr.2/2012<br />

Die PBefG-Novelle: Erklärt in 8 Fragen und Antworten . . . . . . . . . . . . 2<br />

Infografi k: Das Zwei-Stufen-Modell im ÖPNV . . . . . . . . . . . . . . . . . 5<br />

Chancengleichheit bei Vergaben durch das Tariftreuegesetz BW . . . . . . . 7<br />

WBO-Tarif nutzt allen. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7<br />

Kein ÖPNV mit Billiglöhnen – Stärkung <strong>der</strong> heimischen Wirtschaft . . . . . . 7<br />

PBefG-Novelle von <strong>der</strong> Realität überholt<br />

Ersetzen Bürgerbus und Ehrenamt<br />

bald den deutschen Mittelstand?<br />

Viel Papier ist schon gefüllt worden<br />

zum Thema Personenbeför<strong>der</strong>ungsgesetz<br />

– und wie es damit weiter gehen<br />

soll. Für den Außenstehenden<br />

scheint es nach Stillstand auszusehen.<br />

Doch hinter den Kulissen fi nden<br />

zahlreiche, intensive Gespräche zwischen<br />

den Beteiligten statt. Man ist<br />

um Kompromissbereitschaft be müht.<br />

Schließlich geht es auch nicht um viel<br />

weniger als um die Zukunft des deutschen<br />

ÖPNV.<br />

Scheinbar gehen die Interessen weit<br />

auseinan<strong>der</strong>. Wird es die Bundesregierung<br />

schaffen, ihren Regierungsentwurf<br />

zu verabschieden? O<strong>der</strong><br />

setzt sich eine Mehrheit <strong>der</strong> Län<strong>der</strong><br />

durch, die alles in Frage stellt, worauf<br />

<strong>der</strong> ÖPNV seit vielen Jahren erfolgreich<br />

fußt?<br />

Diese Fragen lassen sich sicherlich<br />

nur mit dem Blick in die Kristallkugel<br />

beantworten. Eines ist aber heute<br />

schon klar: Es geht um weit mehr als<br />

um den Streit darüber, wer in Zukunft<br />

in Deutschland in welcher Funktion<br />

redaktion@busforum.de<br />

bei Planung und Organisation des<br />

ÖPNV den „Hut aufhaben“ soll.<br />

Längst ist eine aufgebrachte Diskussion<br />

über die Verteilung <strong>der</strong><br />

Finanzmittel entbrannt. Das lässt<br />

aufhorchen. Während Städte und Ballungsräume<br />

Fahrgastzuwäch se, aber<br />

auch erheblichen Investiti onsbedarf<br />

bei <strong>der</strong> Infrastruktur auf weisen und<br />

lauthals eine stärkere Beachtung<br />

bei <strong>der</strong> Verteilung <strong>der</strong> Finanzmittel<br />

herbeischreien, ver stärkt sich <strong>der</strong><br />

Eindruck, als füge sich <strong>der</strong> ländliche<br />

Raum wortlos in sein Schicksal: Keine<br />

Nachfrage! Keine Fahrgäste! Entvölkerung,<br />

ein Schreckgespenst. Und<br />

die Lösung: Etwa <strong>der</strong> Führerschein<br />

mit 16?<br />

Wird <strong>der</strong> ÖPNV als umweltfreundliche<br />

Alternative, die <strong>der</strong> ländlichen<br />

Bevölkerung Mobilität und damit gesellschaftliche<br />

Teilhabe zu sichern<br />

scheint, aufgegeben? Längst hat<br />

man die Regionen sich selbst überlassen:<br />

„Man könne sich dort ja auch<br />

ganz gut selber helfen“, hört man<br />

vielerorts. Stichwort: Ehrenamtliches<br />

Engagement, wie z.B. durch Bürgerbusse.<br />

Bitte nicht falsch verstehen! Wir wären<br />

nicht da, wo wir sind ohne die<br />

vielen ehrenamtlichen<br />

Hel fer, die<br />

sich in den Dienst<br />

<strong>der</strong> Gesell schaft<br />

stellen. Aber können<br />

wir hierdurch<br />

ernsthaft einer<br />

fortschreiten den<br />

„Entlee rung“ un-<br />

serer ändlichen Räume entgegen<br />

wirken? Und was ist mit den hohen<br />

Ansprü chen, die die EU und auch<br />

unsere nationalen Gesetze an die<br />

Busun ternehmer stellen, nicht zuletzt<br />

aus Gründen <strong>der</strong> Verkehrssicherheit?<br />

Dies fängt bei den Lenk und Ruhezeiten<br />

an und hört nicht bei <strong>der</strong> Aus - und<br />

Weiterbildung von Fahrern auf. Soll<br />

dies alles im ländlichen Raum nicht<br />

mehr gelten? Hat ein Kind auf dem<br />

Land nicht den gleichen An spruch<br />

auf verkehrssichere Beförde rung wie<br />

ein Stadtkind?<br />

Auch kann es nicht staatliches Ziel<br />

sein, eine gewerbliche Tätigkeit, die<br />

erhebliche Beiträge zu den Sozialversicherungssystemen<br />

und Steuereinnahmen<br />

leistet, in den Bereich<br />

des Ehrenamtes zu drängen, das<br />

davon lebt, diese Kosten nicht schultern<br />

zu müssen. Der rechtsdogmatische<br />

Streit um den sog. Vorrang<br />

eigenwirtschaftli cher Verkehre, die<br />

es – zugegeben – hauptsächlich im<br />

ländlichen Raum gibt, erscheint vor<br />

dem Hintergrund dieser aufkeimenden<br />

Zweiklassen gesellschaft geradezu<br />

grotesk.<br />

Christiane Leonard<br />

Hauptgeschäftsführerin des bdo<br />

2/12 · 1


1. Warum lässt die<br />

EGVO 1370/07 den<br />

Genehmigungs wettbewerb<br />

um eigenwirtschaftliche<br />

Verkehre zu?<br />

redaktion@busforum.de<br />

<strong>der</strong>.Busunternehmer<br />

Die PBefG-Novelle: Erklärt in 8 Fragen und Antworten<br />

2. Warum ist es sinnvoll, eine<br />

neue Defi nition eigenwirtschaftlicher<br />

Verkehre in<br />

das PBefG aufzunehmen?<br />

3. Wie ist <strong>der</strong> Genehmigungswettbewerb<br />

geregelt?<br />

Warum bedarf es eines<br />

Nachbesserungsrechts<br />

des Alteigentümers?<br />

4. Woraus genau ergibt sich<br />

<strong>der</strong> Vorrang <strong>der</strong> eigenwirtschaftlichen<br />

Verkehre?<br />

Die EGVO 1370/07 regelt nicht, unter welchen Voraussetzungen Verkehre<br />

in Deutschland genehmigt werden, son<strong>der</strong>n vor allem, unter welchen<br />

Bedingungen öffentliche Gel<strong>der</strong> zur Verfügung gestellt werden dürfen,<br />

um die Erbringung von Verkehren zu gewährleisten, die das freie Spiel<br />

des Marktes nicht ermöglicht hätte (Art. 1 I EGVO).<br />

Die EGVO 1370/07 regelt, in welchen Fällen sie gilt und unter welchen<br />

Voraussetzungen ein öffentlicher Dienstleistungsauftrag (öDA) erteilt<br />

o<strong>der</strong> allgemeine Vorschriften erlassen werden können. Daraus folgt,<br />

dass kein öDA zu erteilen ist bei eigenwirtschaftlichen Verkehren, <strong>der</strong>en<br />

Aufwand gedeckt wird durch<br />

1. Beför<strong>der</strong>ungserlöse<br />

2. Ausgleichsleistungen aufgrund allgemeiner Vorschriften<br />

3. Ausgleich für Schülerbeför<strong>der</strong>ung und Schwerbehin<strong>der</strong>tenbeför<strong>der</strong>ung<br />

4. sonstige Erträge im handelsrechtlichen Sinn, sofern diese keine Ausgleichsleistungen<br />

für die Erfüllung gemeinwirtschaftlicher Verpfl ichtungen<br />

darstellen.<br />

Bei dieser Defi nition besteht Einigkeit zwischen Regierungsentwurf<br />

(Reg-E) und Bundesratsentwurf (BR-E). Beide akzeptieren damit zunächst<br />

grundsätzlich, dass gesetzlich so defi nierte eigenwirtschaftliche<br />

Verkehre nicht <strong>der</strong> EGVO 1370/07 unterliegen.<br />

Reg-E und BR-E nehmen in § 12 (§ 14) neue Verfahrensvorschriften<br />

(Fristen u.ä.) für den Genehmigungswettbewerb auf. Dies war eine For<strong>der</strong>ung<br />

<strong>der</strong> Aufgabenträger (AT), um eine rechtssichere Anwendung <strong>der</strong><br />

EGVO 1370/07 sicherzustellen, wenn <strong>der</strong> Genehmigungswettbewerb<br />

kein genehmigungsfähiges eigenwirtschaftliches Angebot hervorgebracht<br />

hat. Durch die im Reg-E und BR-E vorgeschlagenen Regelungen<br />

würde <strong>der</strong> Alteigentümer, <strong>der</strong> sein Verkehrsangebot für je<strong>der</strong>mann sichtlich<br />

präsentiert, jedoch benachteiligt. Er muss daher das einmalige Recht<br />

zur Reaktion auf die an<strong>der</strong>en Anträge haben, damit er auf gleichwertiger<br />

Stufe mit den Konkurrenten steht. Ein Nachbesserungsversuch für alle<br />

Unternehmen würde dazu führen, dass <strong>der</strong> Neu-Bewerber zunächst nur<br />

ein Minimalangebot abgibt.<br />

Das BVerwG (C 33.05 -3 C1/2.09) hat bei Anwendung des heutigen<br />

PBefG den Vorrang eigenwirtschaftlicher Verkehre bestätigt und ein<br />

„Zwei-Stufen-Verhältnis“ festgestellt. Vor je<strong>der</strong> Ausschreibung gemeinwirtschaftlicher<br />

Verkehre hat ein Aufruf zu eigenwirtschaftlichen Verkehren<br />

zu erfolgen. Staatliche Eingriffe sind nur erlaubt, insoweit <strong>der</strong> Markt<br />

versagt. Abgestellt hat das BVerwG auf folgende wichtige Formulierungen:<br />

2/12 · 2


5. Warum ist es sinnvoll,<br />

eine ausdrückliche<br />

Ermächtigungsgrundlage<br />

für die Verhängung<br />

ausschließlicher Rechte<br />

aufzunehmen?<br />

6. Warum hat <strong>der</strong><br />

Nahverkehrsplan<br />

(NVP) für den Vorrang<br />

eigenwirtschaftlicher<br />

Verkehre eine zentrale<br />

Bedeutung? Was hat das<br />

mit <strong>der</strong> Neutralität von<br />

Genehmigungsbehörden<br />

zu tun?<br />

redaktion@busforum.de<br />

<strong>der</strong>.Busunternehmer<br />

1. Verkehrsleistungen im ÖPNV sind eigenwirtschaftlich zu erbringen.<br />

2. Soweit eine ausreichende Verkehrsleistung (eigenwirtschaftlich)<br />

nicht möglich ist, ist die EGVO 1370/07 maßgebend (Subsidiarität!).<br />

Der Reg-E nimmt diese, bisher auch so im PBefG verankerten, Formulierungen<br />

eins zu eins in § 8 IV 1 und § 8 V 1 auf. Dies ist von beson<strong>der</strong>er<br />

Wichtigkeit. Der BR-E dagegen wählt eine an<strong>der</strong>e Formulierung in einer<br />

neuen Vorschrift § 8a. Hieraus ergibt sich <strong>der</strong> Vorrang nicht zweifelsfrei.<br />

Sie ist daher abzulehnen.<br />

Der Reg-E sieht eine Ermächtigungsgrundlage zur Verhängung ausschließlicher<br />

Rechte nicht vor. Hierdurch wird die Möglichkeit, im Rahmen<br />

<strong>der</strong> EGVO Direktvergaben an interne Betreiber o<strong>der</strong> KMU zu machen,<br />

beschnitten. Der BR-E sieht daher die Aufnahme ausschließlicher<br />

Rechte in § 8 Abs. 4, 5 und § 13 II 2 ausdrücklich vor. Der bdo hat dies<br />

im Rahmen des Kompromisspaketes mit dem VDV akzeptiert. Durch<br />

die Formulierung wird klargestellt, dass im Genehmigungswettbewerb<br />

um eigenwirtschaftliche Verkehre gerade keine ausschließlichen Rechte<br />

verhängt werden. Wenn <strong>der</strong> Markt allerdings kein eigenwirtschaftliches<br />

Angebot auf <strong>der</strong> 1. Stufe hergibt, ist auf <strong>der</strong> 2. Stufe die EGVO 1370/07<br />

anzuwenden. Hierbei sollten auch Direktvergaben an KMU o<strong>der</strong> interne<br />

Betreiber zulässig sein.<br />

Auch wenn das Wort Nahverkehrsplan in <strong>der</strong> EGVO 1370/07 nicht vorkommt:<br />

Der Streit um die Verbindlichkeit von NVP gerät zur politisch entscheidenden<br />

Frage bei <strong>der</strong> Novellierung. Hierzu muss man wissen, dass<br />

es in <strong>der</strong> Praxis nur einen Vorrang eigenwirtschaftlicher Verkehre geben<br />

kann, wenn <strong>der</strong> NVP nicht unnötig aufgewertet und zur verbindlichen<br />

Vorgabe für die Genehmigungsbehörde wird.<br />

I. Reg-E<br />

Die EGVO 1370/07 trifft keinerlei Vorgaben zum NVP. Aus diesem Grund<br />

belässt es <strong>der</strong> Reg-E bei <strong>der</strong> heute gültigen Regelung. Damit bleibt <strong>der</strong><br />

NVP ein Rahmenplan, den die Genehmigungsbehörde bei ihren Genehmigungsentscheidungen<br />

zu berücksichtigen hat (Ermessensentscheidung<br />

durch neutrale Genehmigungsbehörde). Eigenwirtschaftliche<br />

Anträge können damit in bestimmten Fällen genehmigt werden, obwohl<br />

sie vom NVP abweichen, insbeson<strong>der</strong>e dann, wenn die Gefahr besteht,<br />

dass eigenwirtschaftliche Verkehre, die den öffentlichen Verkehrsinteressen<br />

entsprechen, in die Gemeinwirtschaftlichkeit gedrängt würden.<br />

II. BR-E<br />

Der BR weicht beim NVP vom bisherigen PBefG stark ab. Damit stärkt er<br />

die Aufgabenträger. Die Genehmigungsbehörde wird in ihrer Neutralität<br />

beschnitten. Dies geschieht wie folgt:<br />

a) Aufwertung des NVP (§ 8 III). Der Aufgabenträger allein defi niert<br />

Qualitätsstandards zu<br />

– Umweltschutz<br />

– Vollständige Barrierefreiheit<br />

– Arbeitnehmerrechte<br />

– u.a.<br />

2/12 · 3


7. Warum kann es keine<br />

„Rosinenpickerei“ geben?<br />

8. Warum führen nach <strong>der</strong><br />

EGVO 1370/07 auch zugelasseneFahrleistungsausschreibungen<br />

nach dem<br />

GWB und <strong>der</strong> Vergabeverordnung<br />

im Gegensatz<br />

zum Genehmigungswettbewerb<br />

nach PBefG zum<br />

„Aus“ für den Mittelstand?<br />

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<strong>der</strong>.Busunternehmer<br />

b) Ein eigenwirtschaftlicher Antrag ist gem. § 13 Abs. 2a PBefG von<br />

<strong>der</strong> Genehmigungsbehörde zu versagen, wenn <strong>der</strong> AT beabsichtigt,<br />

europaweit auszuschreiben. Hierzu macht er eine Vergabebekanntmachung,<br />

in <strong>der</strong> er seine Anfor<strong>der</strong>ungen genau beschreibt.<br />

Entspricht <strong>der</strong> eigenwirtschaftliche Antrag den Anfor<strong>der</strong>ungen des<br />

AT nicht o<strong>der</strong> nur teilweise, ist er zu versagen. Die Genehmigungsbehörde<br />

ist damit an die Vorgaben des NVP gebunden und verliert<br />

ihre „Schiedsrichterfunktion“ (kein Ermessensspielraum).<br />

III. Kompromissvorschlag bdo/VDV<br />

– NVP ist grundsätzlich – wie bisher – nur ein bei <strong>der</strong> Genehmigungsentscheidung<br />

zu berücksichtigen<strong>der</strong> Rahmenplan<br />

– NVP wird in <strong>der</strong> Regel verbindlich, wenn folgende Voraussetzungen<br />

erfüllt sind:<br />

• Es wird vermutet, dass die vorhandene (eigenwirtschaftliche)<br />

Verkehrsbedienung den Verkehrsbedürfnissen entspricht.<br />

• AT muss ernsthaft versuchen, mit den vorhandenen Unternehmen<br />

Einvernehmen zu erzielen.<br />

Die Verhin<strong>der</strong>ung von „Rosinenpickerei“ konnte bislang schon durch<br />

den NVP (Linienbündelungen) erreicht werden. Auch die Gerichte haben<br />

sie bislang nicht zugelassen. Reg-E und BR-E haben trotzdem einen<br />

neuen Versagungsgrund in § 13 II 4 aufgenommen. Damit ist ein<br />

ausdrückliches gesetzliches Verbot von „Rosinenpickerei“ geschaffen,<br />

das von bdo/VDV akzeptiert wird.<br />

Wieso profi tieren in erster Linie Global Player?<br />

– Der Mittelstand ist regional gebunden. Er hat, wenn seine Verkehrsleistungen<br />

ausgeschrieben werden, nur eine Chance, den Verkehr<br />

wie<strong>der</strong> zu erlangen.<br />

– Zumeist familiengeführt haftet <strong>der</strong> Unternehmer häufi g persönlich<br />

für Fahrzeuge und Betriebshof. Er hat die Verantwortung für seine<br />

Mitarbeiter. Er kann deshalb keine strategischen Preise (Dumping)<br />

machen, um seine Marktstellung zu erhalten.<br />

– Verliert er seine Verkehre, hat er aufgrund seiner Ortsgebundenheit<br />

keine Chance, sich in an<strong>der</strong>en Regionen o<strong>der</strong> gar Län<strong>der</strong>n an europaweiten<br />

Ausschreibungen zu beteiligen.<br />

– Er kann sich den immens teuren Rechtsschutz gegen unrechtmäßige<br />

Vergaben, wie sie lei<strong>der</strong> häufi g vorkommen, nicht leisten.<br />

– Mittelständler haben dies seit Ende <strong>der</strong> 1990er in Schweden erfahren<br />

und seit 2003 in Hessen. Sie sind dort in weiten Bereichen bereits<br />

vom Markt verschwunden. Gewinner dieses Systems sind ausländische<br />

Großkonzerne (vgl. Studien „BUSfacts“ und „Ausschreibungspraxis<br />

in Hessen“).<br />

– Beim deutschen Mittelstand steht <strong>der</strong> zahlende Fahrgast im Mittelpunkt.<br />

Nur durch die regionale Verbundenheit <strong>der</strong> kleinen und mittelständischen<br />

Unternehmen können die Bedürfnisse <strong>der</strong> Fahrgäste<br />

umfassend erkannt und das Verkehrsangebot hierauf effektiv zugeschnitten<br />

werden. Wenn <strong>der</strong> Wettbewerb nicht über solche Qualitätsansprüche,<br />

son<strong>der</strong>n über den Preiskampf bei Fahrerlöhnen ausgetragen<br />

wird, kann <strong>der</strong> Mittelstand nur Verlierer sein.<br />

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<strong>der</strong>.Busunternehmer<br />

2/12 · 5<br />

Anschluss (mit Überlappung) auf Seite 6


Anschluss auf Seite 5<br />

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2/12 · 6


Chancengleichheit<br />

bei Vergaben durch<br />

das Tariftreuegesetz<br />

Baden-Württemberg<br />

Bei <strong>der</strong> Vergabe von Leistungen<br />

durch die öffentliche Hand ist oftmals<br />

<strong>der</strong> Preis das maßgebliche<br />

Entscheidungskriterium – auch im<br />

öffentlichen Personennahverkehr.<br />

Wenn Kommunen o<strong>der</strong> Kreise sparen<br />

müssen o<strong>der</strong> wollen, geben sie<br />

oft dem billigsten Anbieter den Vorzug<br />

– und nicht dem besten. Schon<br />

mehrfach war zu beobachten, dass<br />

Busunternehmen zum Zuge kommen,<br />

die ihre Fahrer weit unter dem<br />

üblichen Niveau vergüten. Das wun<strong>der</strong>t<br />

nicht: Die Lohnkosten machen<br />

über die Hälfte in <strong>der</strong> Kalkulation eines<br />

Busverkehrs aus.<br />

Der Streit um Mindestlöhne hat nun<br />

auch die Diskussion um Tariftreue<br />

bei <strong>der</strong> Vergabe von öffentlichen<br />

Aufträgen angefacht. In Baden-<br />

Württemberg ist ein Tariftreuegesetz<br />

in Vorbereitung, das noch dieses<br />

Jahr verabschiedet werden könnte.<br />

Fe<strong>der</strong>führend ist das Wirtschafts-<br />

und Finanzministerium. Das Gesetz<br />

soll über alle Branchen hinweg<br />

gelten, soweit eine Ausschreibung<br />

erfolgt. Für den öffentlichen Nahverkehr<br />

wird es zusätzliche Bestimmungen<br />

geben, die mittelständischen<br />

Unternehmen mit ihrer Tarifbindung<br />

und örtlichen Verankerung eine faire<br />

Chance gegenüber Konkurrenten<br />

einräumen, die von außen kommen<br />

und sich nicht an Tarifl öhne halten.<br />

redaktion@busforum.de<br />

WBO-Tarif nutzt<br />

allen<br />

Der WBO for<strong>der</strong>t von <strong>der</strong> Politik, bei<br />

<strong>der</strong> Ausgestaltung des Gesetzes auf<br />

den bewährten Tarif des privaten<br />

Omnibusgewerbes zurückzugreifen.<br />

Diese Regelungen bilden seit Jahren<br />

die Grundlage für eine bezahlbare<br />

Beför<strong>der</strong>ungsleistung durch private<br />

Omni<strong>busunternehmer</strong> im Flächenland<br />

Baden-Württemberg und ermöglichen<br />

gleichzeitig den Mitarbeitern<br />

ein auskömmliches Einkommen.<br />

Der WBO-Tarif für Berufskraftfahrer<br />

und Fachkräfte im Fahrbetrieb liegt<br />

bei rund 15,00 Euro / Stunde, was<br />

bei üblichen Monatsarbeitszeiten ein<br />

gesichertes Auskommen ermöglicht.<br />

Der WBO meint auch: Nur durch die<br />

angemessene Entlohnung <strong>der</strong> Angestellten<br />

kann einem konkret drohenden<br />

Fahrermangel entgegengewirkt<br />

werden. Schon jetzt fehlt rund jedem<br />

dritten Omni<strong>busunternehmer</strong> qualifi -<br />

ziertes Fahrpersonal.<br />

<strong>der</strong>.Busunternehmer<br />

Kein ÖPNV mit Billiglöhnen<br />

– Stärkung<br />

<strong>der</strong> heimischen<br />

Wirtschaft<br />

Die baden-württembergischen mittelständischenOmni<strong>busunternehmer</strong><br />

sind Spezialisten für den ÖPNV<br />

in <strong>der</strong> Stadt und auf dem Land. Die<br />

hohe Qualität und Sicherheit <strong>der</strong><br />

Personenbeför<strong>der</strong>ung haben ihren<br />

Preis: Fachkundiges und qualifi ziertes<br />

Personal bekommt man nicht mit<br />

Billiglöhnen – auch die Ausbildung<br />

<strong>der</strong> Fahrer kostet, und ohne Azubis<br />

gibt es keine zukünftigen Busfahrer.<br />

Die mittelständischen Unternehmen<br />

sind das Rückgrat <strong>der</strong> Wirtschaft<br />

und so des gesamten Arbeitsmarkts.<br />

Gute Arbeitsbedingungen und realistische<br />

Löhne sind die Grundlage<br />

hierzu. Dies wie<strong>der</strong>um stärkt die heimische<br />

Wirtschaft in Baden-Württemberg.<br />

Der WBO for<strong>der</strong>t alle Vergabestellen<br />

im Land auf, laufende<br />

Ausschreibungen im öffentlichen<br />

Nahverkehr auszusetzen, bis<br />

dieses Gesetz in Kraft getreten<br />

ist. Sonst setzen sie sich dem<br />

Verdacht aus, noch schnell ein<br />

„Schnäppchen“ zu machen – auf<br />

dem Rücken <strong>der</strong> Unternehmen<br />

und <strong>der</strong>en Personal.<br />

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