der.busunternehmer
der.busunternehmer
der.busunternehmer
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
<strong>der</strong>.Busunternehmer<br />
Informationen für Entschei<strong>der</strong> aus Politik, Wirtschaft und Verwaltung<br />
Nr.2/2012<br />
Die PBefG-Novelle: Erklärt in 8 Fragen und Antworten . . . . . . . . . . . . 2<br />
Infografi k: Das Zwei-Stufen-Modell im ÖPNV . . . . . . . . . . . . . . . . . 5<br />
Chancengleichheit bei Vergaben durch das Tariftreuegesetz BW . . . . . . . 7<br />
WBO-Tarif nutzt allen. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7<br />
Kein ÖPNV mit Billiglöhnen – Stärkung <strong>der</strong> heimischen Wirtschaft . . . . . . 7<br />
PBefG-Novelle von <strong>der</strong> Realität überholt<br />
Ersetzen Bürgerbus und Ehrenamt<br />
bald den deutschen Mittelstand?<br />
Viel Papier ist schon gefüllt worden<br />
zum Thema Personenbeför<strong>der</strong>ungsgesetz<br />
– und wie es damit weiter gehen<br />
soll. Für den Außenstehenden<br />
scheint es nach Stillstand auszusehen.<br />
Doch hinter den Kulissen fi nden<br />
zahlreiche, intensive Gespräche zwischen<br />
den Beteiligten statt. Man ist<br />
um Kompromissbereitschaft be müht.<br />
Schließlich geht es auch nicht um viel<br />
weniger als um die Zukunft des deutschen<br />
ÖPNV.<br />
Scheinbar gehen die Interessen weit<br />
auseinan<strong>der</strong>. Wird es die Bundesregierung<br />
schaffen, ihren Regierungsentwurf<br />
zu verabschieden? O<strong>der</strong><br />
setzt sich eine Mehrheit <strong>der</strong> Län<strong>der</strong><br />
durch, die alles in Frage stellt, worauf<br />
<strong>der</strong> ÖPNV seit vielen Jahren erfolgreich<br />
fußt?<br />
Diese Fragen lassen sich sicherlich<br />
nur mit dem Blick in die Kristallkugel<br />
beantworten. Eines ist aber heute<br />
schon klar: Es geht um weit mehr als<br />
um den Streit darüber, wer in Zukunft<br />
in Deutschland in welcher Funktion<br />
redaktion@busforum.de<br />
bei Planung und Organisation des<br />
ÖPNV den „Hut aufhaben“ soll.<br />
Längst ist eine aufgebrachte Diskussion<br />
über die Verteilung <strong>der</strong><br />
Finanzmittel entbrannt. Das lässt<br />
aufhorchen. Während Städte und Ballungsräume<br />
Fahrgastzuwäch se, aber<br />
auch erheblichen Investiti onsbedarf<br />
bei <strong>der</strong> Infrastruktur auf weisen und<br />
lauthals eine stärkere Beachtung<br />
bei <strong>der</strong> Verteilung <strong>der</strong> Finanzmittel<br />
herbeischreien, ver stärkt sich <strong>der</strong><br />
Eindruck, als füge sich <strong>der</strong> ländliche<br />
Raum wortlos in sein Schicksal: Keine<br />
Nachfrage! Keine Fahrgäste! Entvölkerung,<br />
ein Schreckgespenst. Und<br />
die Lösung: Etwa <strong>der</strong> Führerschein<br />
mit 16?<br />
Wird <strong>der</strong> ÖPNV als umweltfreundliche<br />
Alternative, die <strong>der</strong> ländlichen<br />
Bevölkerung Mobilität und damit gesellschaftliche<br />
Teilhabe zu sichern<br />
scheint, aufgegeben? Längst hat<br />
man die Regionen sich selbst überlassen:<br />
„Man könne sich dort ja auch<br />
ganz gut selber helfen“, hört man<br />
vielerorts. Stichwort: Ehrenamtliches<br />
Engagement, wie z.B. durch Bürgerbusse.<br />
Bitte nicht falsch verstehen! Wir wären<br />
nicht da, wo wir sind ohne die<br />
vielen ehrenamtlichen<br />
Hel fer, die<br />
sich in den Dienst<br />
<strong>der</strong> Gesell schaft<br />
stellen. Aber können<br />
wir hierdurch<br />
ernsthaft einer<br />
fortschreiten den<br />
„Entlee rung“ un-<br />
serer ändlichen Räume entgegen<br />
wirken? Und was ist mit den hohen<br />
Ansprü chen, die die EU und auch<br />
unsere nationalen Gesetze an die<br />
Busun ternehmer stellen, nicht zuletzt<br />
aus Gründen <strong>der</strong> Verkehrssicherheit?<br />
Dies fängt bei den Lenk und Ruhezeiten<br />
an und hört nicht bei <strong>der</strong> Aus - und<br />
Weiterbildung von Fahrern auf. Soll<br />
dies alles im ländlichen Raum nicht<br />
mehr gelten? Hat ein Kind auf dem<br />
Land nicht den gleichen An spruch<br />
auf verkehrssichere Beförde rung wie<br />
ein Stadtkind?<br />
Auch kann es nicht staatliches Ziel<br />
sein, eine gewerbliche Tätigkeit, die<br />
erhebliche Beiträge zu den Sozialversicherungssystemen<br />
und Steuereinnahmen<br />
leistet, in den Bereich<br />
des Ehrenamtes zu drängen, das<br />
davon lebt, diese Kosten nicht schultern<br />
zu müssen. Der rechtsdogmatische<br />
Streit um den sog. Vorrang<br />
eigenwirtschaftli cher Verkehre, die<br />
es – zugegeben – hauptsächlich im<br />
ländlichen Raum gibt, erscheint vor<br />
dem Hintergrund dieser aufkeimenden<br />
Zweiklassen gesellschaft geradezu<br />
grotesk.<br />
Christiane Leonard<br />
Hauptgeschäftsführerin des bdo<br />
2/12 · 1
1. Warum lässt die<br />
EGVO 1370/07 den<br />
Genehmigungs wettbewerb<br />
um eigenwirtschaftliche<br />
Verkehre zu?<br />
redaktion@busforum.de<br />
<strong>der</strong>.Busunternehmer<br />
Die PBefG-Novelle: Erklärt in 8 Fragen und Antworten<br />
2. Warum ist es sinnvoll, eine<br />
neue Defi nition eigenwirtschaftlicher<br />
Verkehre in<br />
das PBefG aufzunehmen?<br />
3. Wie ist <strong>der</strong> Genehmigungswettbewerb<br />
geregelt?<br />
Warum bedarf es eines<br />
Nachbesserungsrechts<br />
des Alteigentümers?<br />
4. Woraus genau ergibt sich<br />
<strong>der</strong> Vorrang <strong>der</strong> eigenwirtschaftlichen<br />
Verkehre?<br />
Die EGVO 1370/07 regelt nicht, unter welchen Voraussetzungen Verkehre<br />
in Deutschland genehmigt werden, son<strong>der</strong>n vor allem, unter welchen<br />
Bedingungen öffentliche Gel<strong>der</strong> zur Verfügung gestellt werden dürfen,<br />
um die Erbringung von Verkehren zu gewährleisten, die das freie Spiel<br />
des Marktes nicht ermöglicht hätte (Art. 1 I EGVO).<br />
Die EGVO 1370/07 regelt, in welchen Fällen sie gilt und unter welchen<br />
Voraussetzungen ein öffentlicher Dienstleistungsauftrag (öDA) erteilt<br />
o<strong>der</strong> allgemeine Vorschriften erlassen werden können. Daraus folgt,<br />
dass kein öDA zu erteilen ist bei eigenwirtschaftlichen Verkehren, <strong>der</strong>en<br />
Aufwand gedeckt wird durch<br />
1. Beför<strong>der</strong>ungserlöse<br />
2. Ausgleichsleistungen aufgrund allgemeiner Vorschriften<br />
3. Ausgleich für Schülerbeför<strong>der</strong>ung und Schwerbehin<strong>der</strong>tenbeför<strong>der</strong>ung<br />
4. sonstige Erträge im handelsrechtlichen Sinn, sofern diese keine Ausgleichsleistungen<br />
für die Erfüllung gemeinwirtschaftlicher Verpfl ichtungen<br />
darstellen.<br />
Bei dieser Defi nition besteht Einigkeit zwischen Regierungsentwurf<br />
(Reg-E) und Bundesratsentwurf (BR-E). Beide akzeptieren damit zunächst<br />
grundsätzlich, dass gesetzlich so defi nierte eigenwirtschaftliche<br />
Verkehre nicht <strong>der</strong> EGVO 1370/07 unterliegen.<br />
Reg-E und BR-E nehmen in § 12 (§ 14) neue Verfahrensvorschriften<br />
(Fristen u.ä.) für den Genehmigungswettbewerb auf. Dies war eine For<strong>der</strong>ung<br />
<strong>der</strong> Aufgabenträger (AT), um eine rechtssichere Anwendung <strong>der</strong><br />
EGVO 1370/07 sicherzustellen, wenn <strong>der</strong> Genehmigungswettbewerb<br />
kein genehmigungsfähiges eigenwirtschaftliches Angebot hervorgebracht<br />
hat. Durch die im Reg-E und BR-E vorgeschlagenen Regelungen<br />
würde <strong>der</strong> Alteigentümer, <strong>der</strong> sein Verkehrsangebot für je<strong>der</strong>mann sichtlich<br />
präsentiert, jedoch benachteiligt. Er muss daher das einmalige Recht<br />
zur Reaktion auf die an<strong>der</strong>en Anträge haben, damit er auf gleichwertiger<br />
Stufe mit den Konkurrenten steht. Ein Nachbesserungsversuch für alle<br />
Unternehmen würde dazu führen, dass <strong>der</strong> Neu-Bewerber zunächst nur<br />
ein Minimalangebot abgibt.<br />
Das BVerwG (C 33.05 -3 C1/2.09) hat bei Anwendung des heutigen<br />
PBefG den Vorrang eigenwirtschaftlicher Verkehre bestätigt und ein<br />
„Zwei-Stufen-Verhältnis“ festgestellt. Vor je<strong>der</strong> Ausschreibung gemeinwirtschaftlicher<br />
Verkehre hat ein Aufruf zu eigenwirtschaftlichen Verkehren<br />
zu erfolgen. Staatliche Eingriffe sind nur erlaubt, insoweit <strong>der</strong> Markt<br />
versagt. Abgestellt hat das BVerwG auf folgende wichtige Formulierungen:<br />
2/12 · 2
5. Warum ist es sinnvoll,<br />
eine ausdrückliche<br />
Ermächtigungsgrundlage<br />
für die Verhängung<br />
ausschließlicher Rechte<br />
aufzunehmen?<br />
6. Warum hat <strong>der</strong><br />
Nahverkehrsplan<br />
(NVP) für den Vorrang<br />
eigenwirtschaftlicher<br />
Verkehre eine zentrale<br />
Bedeutung? Was hat das<br />
mit <strong>der</strong> Neutralität von<br />
Genehmigungsbehörden<br />
zu tun?<br />
redaktion@busforum.de<br />
<strong>der</strong>.Busunternehmer<br />
1. Verkehrsleistungen im ÖPNV sind eigenwirtschaftlich zu erbringen.<br />
2. Soweit eine ausreichende Verkehrsleistung (eigenwirtschaftlich)<br />
nicht möglich ist, ist die EGVO 1370/07 maßgebend (Subsidiarität!).<br />
Der Reg-E nimmt diese, bisher auch so im PBefG verankerten, Formulierungen<br />
eins zu eins in § 8 IV 1 und § 8 V 1 auf. Dies ist von beson<strong>der</strong>er<br />
Wichtigkeit. Der BR-E dagegen wählt eine an<strong>der</strong>e Formulierung in einer<br />
neuen Vorschrift § 8a. Hieraus ergibt sich <strong>der</strong> Vorrang nicht zweifelsfrei.<br />
Sie ist daher abzulehnen.<br />
Der Reg-E sieht eine Ermächtigungsgrundlage zur Verhängung ausschließlicher<br />
Rechte nicht vor. Hierdurch wird die Möglichkeit, im Rahmen<br />
<strong>der</strong> EGVO Direktvergaben an interne Betreiber o<strong>der</strong> KMU zu machen,<br />
beschnitten. Der BR-E sieht daher die Aufnahme ausschließlicher<br />
Rechte in § 8 Abs. 4, 5 und § 13 II 2 ausdrücklich vor. Der bdo hat dies<br />
im Rahmen des Kompromisspaketes mit dem VDV akzeptiert. Durch<br />
die Formulierung wird klargestellt, dass im Genehmigungswettbewerb<br />
um eigenwirtschaftliche Verkehre gerade keine ausschließlichen Rechte<br />
verhängt werden. Wenn <strong>der</strong> Markt allerdings kein eigenwirtschaftliches<br />
Angebot auf <strong>der</strong> 1. Stufe hergibt, ist auf <strong>der</strong> 2. Stufe die EGVO 1370/07<br />
anzuwenden. Hierbei sollten auch Direktvergaben an KMU o<strong>der</strong> interne<br />
Betreiber zulässig sein.<br />
Auch wenn das Wort Nahverkehrsplan in <strong>der</strong> EGVO 1370/07 nicht vorkommt:<br />
Der Streit um die Verbindlichkeit von NVP gerät zur politisch entscheidenden<br />
Frage bei <strong>der</strong> Novellierung. Hierzu muss man wissen, dass<br />
es in <strong>der</strong> Praxis nur einen Vorrang eigenwirtschaftlicher Verkehre geben<br />
kann, wenn <strong>der</strong> NVP nicht unnötig aufgewertet und zur verbindlichen<br />
Vorgabe für die Genehmigungsbehörde wird.<br />
I. Reg-E<br />
Die EGVO 1370/07 trifft keinerlei Vorgaben zum NVP. Aus diesem Grund<br />
belässt es <strong>der</strong> Reg-E bei <strong>der</strong> heute gültigen Regelung. Damit bleibt <strong>der</strong><br />
NVP ein Rahmenplan, den die Genehmigungsbehörde bei ihren Genehmigungsentscheidungen<br />
zu berücksichtigen hat (Ermessensentscheidung<br />
durch neutrale Genehmigungsbehörde). Eigenwirtschaftliche<br />
Anträge können damit in bestimmten Fällen genehmigt werden, obwohl<br />
sie vom NVP abweichen, insbeson<strong>der</strong>e dann, wenn die Gefahr besteht,<br />
dass eigenwirtschaftliche Verkehre, die den öffentlichen Verkehrsinteressen<br />
entsprechen, in die Gemeinwirtschaftlichkeit gedrängt würden.<br />
II. BR-E<br />
Der BR weicht beim NVP vom bisherigen PBefG stark ab. Damit stärkt er<br />
die Aufgabenträger. Die Genehmigungsbehörde wird in ihrer Neutralität<br />
beschnitten. Dies geschieht wie folgt:<br />
a) Aufwertung des NVP (§ 8 III). Der Aufgabenträger allein defi niert<br />
Qualitätsstandards zu<br />
– Umweltschutz<br />
– Vollständige Barrierefreiheit<br />
– Arbeitnehmerrechte<br />
– u.a.<br />
2/12 · 3
7. Warum kann es keine<br />
„Rosinenpickerei“ geben?<br />
8. Warum führen nach <strong>der</strong><br />
EGVO 1370/07 auch zugelasseneFahrleistungsausschreibungen<br />
nach dem<br />
GWB und <strong>der</strong> Vergabeverordnung<br />
im Gegensatz<br />
zum Genehmigungswettbewerb<br />
nach PBefG zum<br />
„Aus“ für den Mittelstand?<br />
redaktion@busforum.de<br />
<strong>der</strong>.Busunternehmer<br />
b) Ein eigenwirtschaftlicher Antrag ist gem. § 13 Abs. 2a PBefG von<br />
<strong>der</strong> Genehmigungsbehörde zu versagen, wenn <strong>der</strong> AT beabsichtigt,<br />
europaweit auszuschreiben. Hierzu macht er eine Vergabebekanntmachung,<br />
in <strong>der</strong> er seine Anfor<strong>der</strong>ungen genau beschreibt.<br />
Entspricht <strong>der</strong> eigenwirtschaftliche Antrag den Anfor<strong>der</strong>ungen des<br />
AT nicht o<strong>der</strong> nur teilweise, ist er zu versagen. Die Genehmigungsbehörde<br />
ist damit an die Vorgaben des NVP gebunden und verliert<br />
ihre „Schiedsrichterfunktion“ (kein Ermessensspielraum).<br />
III. Kompromissvorschlag bdo/VDV<br />
– NVP ist grundsätzlich – wie bisher – nur ein bei <strong>der</strong> Genehmigungsentscheidung<br />
zu berücksichtigen<strong>der</strong> Rahmenplan<br />
– NVP wird in <strong>der</strong> Regel verbindlich, wenn folgende Voraussetzungen<br />
erfüllt sind:<br />
• Es wird vermutet, dass die vorhandene (eigenwirtschaftliche)<br />
Verkehrsbedienung den Verkehrsbedürfnissen entspricht.<br />
• AT muss ernsthaft versuchen, mit den vorhandenen Unternehmen<br />
Einvernehmen zu erzielen.<br />
Die Verhin<strong>der</strong>ung von „Rosinenpickerei“ konnte bislang schon durch<br />
den NVP (Linienbündelungen) erreicht werden. Auch die Gerichte haben<br />
sie bislang nicht zugelassen. Reg-E und BR-E haben trotzdem einen<br />
neuen Versagungsgrund in § 13 II 4 aufgenommen. Damit ist ein<br />
ausdrückliches gesetzliches Verbot von „Rosinenpickerei“ geschaffen,<br />
das von bdo/VDV akzeptiert wird.<br />
Wieso profi tieren in erster Linie Global Player?<br />
– Der Mittelstand ist regional gebunden. Er hat, wenn seine Verkehrsleistungen<br />
ausgeschrieben werden, nur eine Chance, den Verkehr<br />
wie<strong>der</strong> zu erlangen.<br />
– Zumeist familiengeführt haftet <strong>der</strong> Unternehmer häufi g persönlich<br />
für Fahrzeuge und Betriebshof. Er hat die Verantwortung für seine<br />
Mitarbeiter. Er kann deshalb keine strategischen Preise (Dumping)<br />
machen, um seine Marktstellung zu erhalten.<br />
– Verliert er seine Verkehre, hat er aufgrund seiner Ortsgebundenheit<br />
keine Chance, sich in an<strong>der</strong>en Regionen o<strong>der</strong> gar Län<strong>der</strong>n an europaweiten<br />
Ausschreibungen zu beteiligen.<br />
– Er kann sich den immens teuren Rechtsschutz gegen unrechtmäßige<br />
Vergaben, wie sie lei<strong>der</strong> häufi g vorkommen, nicht leisten.<br />
– Mittelständler haben dies seit Ende <strong>der</strong> 1990er in Schweden erfahren<br />
und seit 2003 in Hessen. Sie sind dort in weiten Bereichen bereits<br />
vom Markt verschwunden. Gewinner dieses Systems sind ausländische<br />
Großkonzerne (vgl. Studien „BUSfacts“ und „Ausschreibungspraxis<br />
in Hessen“).<br />
– Beim deutschen Mittelstand steht <strong>der</strong> zahlende Fahrgast im Mittelpunkt.<br />
Nur durch die regionale Verbundenheit <strong>der</strong> kleinen und mittelständischen<br />
Unternehmen können die Bedürfnisse <strong>der</strong> Fahrgäste<br />
umfassend erkannt und das Verkehrsangebot hierauf effektiv zugeschnitten<br />
werden. Wenn <strong>der</strong> Wettbewerb nicht über solche Qualitätsansprüche,<br />
son<strong>der</strong>n über den Preiskampf bei Fahrerlöhnen ausgetragen<br />
wird, kann <strong>der</strong> Mittelstand nur Verlierer sein.<br />
2/12 · 4
edaktion@busforum.de<br />
<strong>der</strong>.Busunternehmer<br />
2/12 · 5<br />
Anschluss (mit Überlappung) auf Seite 6
Anschluss auf Seite 5<br />
redaktion@busforum.de<br />
<strong>der</strong>.Busunternehmer<br />
2/12 · 6
Chancengleichheit<br />
bei Vergaben durch<br />
das Tariftreuegesetz<br />
Baden-Württemberg<br />
Bei <strong>der</strong> Vergabe von Leistungen<br />
durch die öffentliche Hand ist oftmals<br />
<strong>der</strong> Preis das maßgebliche<br />
Entscheidungskriterium – auch im<br />
öffentlichen Personennahverkehr.<br />
Wenn Kommunen o<strong>der</strong> Kreise sparen<br />
müssen o<strong>der</strong> wollen, geben sie<br />
oft dem billigsten Anbieter den Vorzug<br />
– und nicht dem besten. Schon<br />
mehrfach war zu beobachten, dass<br />
Busunternehmen zum Zuge kommen,<br />
die ihre Fahrer weit unter dem<br />
üblichen Niveau vergüten. Das wun<strong>der</strong>t<br />
nicht: Die Lohnkosten machen<br />
über die Hälfte in <strong>der</strong> Kalkulation eines<br />
Busverkehrs aus.<br />
Der Streit um Mindestlöhne hat nun<br />
auch die Diskussion um Tariftreue<br />
bei <strong>der</strong> Vergabe von öffentlichen<br />
Aufträgen angefacht. In Baden-<br />
Württemberg ist ein Tariftreuegesetz<br />
in Vorbereitung, das noch dieses<br />
Jahr verabschiedet werden könnte.<br />
Fe<strong>der</strong>führend ist das Wirtschafts-<br />
und Finanzministerium. Das Gesetz<br />
soll über alle Branchen hinweg<br />
gelten, soweit eine Ausschreibung<br />
erfolgt. Für den öffentlichen Nahverkehr<br />
wird es zusätzliche Bestimmungen<br />
geben, die mittelständischen<br />
Unternehmen mit ihrer Tarifbindung<br />
und örtlichen Verankerung eine faire<br />
Chance gegenüber Konkurrenten<br />
einräumen, die von außen kommen<br />
und sich nicht an Tarifl öhne halten.<br />
redaktion@busforum.de<br />
WBO-Tarif nutzt<br />
allen<br />
Der WBO for<strong>der</strong>t von <strong>der</strong> Politik, bei<br />
<strong>der</strong> Ausgestaltung des Gesetzes auf<br />
den bewährten Tarif des privaten<br />
Omnibusgewerbes zurückzugreifen.<br />
Diese Regelungen bilden seit Jahren<br />
die Grundlage für eine bezahlbare<br />
Beför<strong>der</strong>ungsleistung durch private<br />
Omni<strong>busunternehmer</strong> im Flächenland<br />
Baden-Württemberg und ermöglichen<br />
gleichzeitig den Mitarbeitern<br />
ein auskömmliches Einkommen.<br />
Der WBO-Tarif für Berufskraftfahrer<br />
und Fachkräfte im Fahrbetrieb liegt<br />
bei rund 15,00 Euro / Stunde, was<br />
bei üblichen Monatsarbeitszeiten ein<br />
gesichertes Auskommen ermöglicht.<br />
Der WBO meint auch: Nur durch die<br />
angemessene Entlohnung <strong>der</strong> Angestellten<br />
kann einem konkret drohenden<br />
Fahrermangel entgegengewirkt<br />
werden. Schon jetzt fehlt rund jedem<br />
dritten Omni<strong>busunternehmer</strong> qualifi -<br />
ziertes Fahrpersonal.<br />
<strong>der</strong>.Busunternehmer<br />
Kein ÖPNV mit Billiglöhnen<br />
– Stärkung<br />
<strong>der</strong> heimischen<br />
Wirtschaft<br />
Die baden-württembergischen mittelständischenOmni<strong>busunternehmer</strong><br />
sind Spezialisten für den ÖPNV<br />
in <strong>der</strong> Stadt und auf dem Land. Die<br />
hohe Qualität und Sicherheit <strong>der</strong><br />
Personenbeför<strong>der</strong>ung haben ihren<br />
Preis: Fachkundiges und qualifi ziertes<br />
Personal bekommt man nicht mit<br />
Billiglöhnen – auch die Ausbildung<br />
<strong>der</strong> Fahrer kostet, und ohne Azubis<br />
gibt es keine zukünftigen Busfahrer.<br />
Die mittelständischen Unternehmen<br />
sind das Rückgrat <strong>der</strong> Wirtschaft<br />
und so des gesamten Arbeitsmarkts.<br />
Gute Arbeitsbedingungen und realistische<br />
Löhne sind die Grundlage<br />
hierzu. Dies wie<strong>der</strong>um stärkt die heimische<br />
Wirtschaft in Baden-Württemberg.<br />
Der WBO for<strong>der</strong>t alle Vergabestellen<br />
im Land auf, laufende<br />
Ausschreibungen im öffentlichen<br />
Nahverkehr auszusetzen, bis<br />
dieses Gesetz in Kraft getreten<br />
ist. Sonst setzen sie sich dem<br />
Verdacht aus, noch schnell ein<br />
„Schnäppchen“ zu machen – auf<br />
dem Rücken <strong>der</strong> Unternehmen<br />
und <strong>der</strong>en Personal.<br />
2/12 · 7