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Tibor Harrach Drugchecking in Europa

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Wo wird Betäubungsmittel-Analytik<br />

im BtMG reguliert?<br />

• § 3 -> normale Genehmigungs-Prozedur z.B. für die<br />

pharmazeutische Industrie und mediz<strong>in</strong>ische und<br />

wissenschaftliche E<strong>in</strong>richtungen. -><br />

wissenschaftlichem bzw. öffentliches Interesse.<br />

• § 4 -> Apotheken (u. best. Behörden) benötigen<br />

ke<strong>in</strong>e betäubungsmittelrechtliche Erlaubnis um<br />

Betäubungsmittel für Untersuchungen entgegen zu<br />

nehmen.<br />

• § 10a -> Verbot von Substanzanalysen <strong>in</strong><br />

Drogenkonsumräumen.<br />

• § 29 Abs. 1 Nr. 10-12 -> Verschaffen e<strong>in</strong>er<br />

Gelegenheit u.a. zum Erwerb und Verbrauch von<br />

Betäubungsmitteln.

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