juridikumnr 1 - juridikum, zeitschrift für kritik | recht | gesellschaft
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thema<br />
Das Thema Gesetzesfolgenabschätzung wird in Österreich<br />
schon lange diskutiert. So gab es im Rahmen der<br />
Aufgabenreformkommission 1 unter Prof. Raschauer oder<br />
dem Österreich-Konvent 2 Bemühungen, diesem Thema auch<br />
in Österreich zum Durchbruch zu verhelfen. Doch leider sind<br />
die Ansätze bisher nur kursorisch geblieben.<br />
Erst kürzlich hat nun EU-Kommissar Verheugen eine Mitteilung<br />
der EU-Kommission 3 vorgestellt, in der das Thema<br />
„Better Regulation“ als Mittel zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit<br />
Europas dargestellt wird. In dieser Kommunikation<br />
wird das Thema „Impact Assessment“ deutlich hervorgehoben.<br />
In Zukunft sollen verstärkt die Auswirkungen von Regelungen<br />
auf die Wirtschaft – insbesondere die Wettbewerbsfähigkeit<br />
– geprüft werden. Darüber hinaus will Kommissar<br />
Verheugen die Mitgliedstaaten dazu anhalten, auch auf nationaler<br />
Ebene verstärkt „Better Regulation“-Maßnahmen zu<br />
setzen. Auch hier soll das Instrument des „Impact Assessment“<br />
gefördert werden.<br />
Diese Entwicklung auf EU-Ebene im Zusammenhang<br />
mit der anstehenden österreichischen Ratspräsidentschaft<br />
2006 könnte zu einem wichtigen Anstoß für<br />
eine neue österreichische Initiative zur Einführung eines<br />
effizienten Gesetzesfolgeabschätzungssystems<br />
werden. Der folgende Artikel will europäische Benchmarks<br />
und eine Idee für eine innerösterreichische Umsetzung<br />
darstellen und so beitragen, diesem wichtigen<br />
Thema wieder „mehr Schwung zu verleihen“.<br />
Die neue Beurteilungsmethode ist sektorübergreifend und<br />
integriert bzw ersetzt alle vorhergehenden Einzelbewertungen,<br />
wie zB Wirtschaft, Gesundheit, aber auch Geschlechterpolitik.<br />
Er kombiniert die Best Practice-Beispiele aus den Mitgliedstaaten<br />
und anderen OSZE-Ländern und ermöglicht den<br />
Entscheidungsträgern eine umfangreiche und kohärente Analyse<br />
aller relevanten Auswirkungen in den verschiedensten<br />
politischen Bereichen.<br />
Seit der Einführung des neuen Prozesses beginnend 2003<br />
wurden mehr als 50 erweiterte Gesetzesfolgenabschätzungen<br />
in den verschiedensten Sektoren, von der „Zuckermarktreform“<br />
über „Leitlinien für die transeuropäischen Energie- und<br />
Verkehrsnetze“ bis hin zur „Europäischen Initiative für Demokratie<br />
und Menschen<strong>recht</strong>e“ durchgeführt. Damit wurden<br />
über 50 % der Vorschläge des Arbeitsprogramms der Kommission<br />
durch Folgenabschätzungen begleitet, ab 2005 soll<br />
dies bei allen Initiativen der Fall sein.<br />
Gesetzesfolgenabschätzung<br />
Stefan Mara/Ingrid Schopf<br />
........................<br />
1. Die Gesetzesfolgenabschätzung<br />
auf EU-Ebene<br />
1.1 Die Aktivitäten der EU-Kommission<br />
Im Jahr 2002 hat die Europäische Kommission als Reaktion<br />
auf die Schlussfolgerungen der Europäischen Räte von Göteborg<br />
und Laeken ein neues Verfahren zur Gesetzesfolgenabschätzung<br />
eingeführt, das zu einem effizienten Regelungsumfeld<br />
und einer kohärenten Umsetzung der Nachhaltigkeitsstrategie<br />
beitragen soll.<br />
Hinter dem neuen Ansatz zum Impact Assessment stehen<br />
zwei politische Ziele:<br />
• Die Agenda zur Besseren Rechtssetzung und der korrespondierende<br />
Aktionsplan aus 2002, die Initiativen zur Förderung<br />
von gut funktionierender Verwaltung als Teil der Erfüllung<br />
der Ziele von Lissabon bis 2010 festlegen<br />
• Die Strategie zur nachhaltigen Entwicklung, die Maßnahmen<br />
zur Steigerung der Kohärenz der wirtschaftlichen, sozialen<br />
und ökologischen Dimension<br />
Die Bewertung dient dazu, die Transparenz der Gesetzgebung<br />
zu steigern, ihre Qualität zu verbessern, die Kommission<br />
in ihrem Initiativ<strong>recht</strong> zu unterstützen und ausgeglichene Lösungen<br />
im Einklang mit den politischen Zielsetzungen der<br />
Union zu finden.<br />
............................................<br />
1.2 Das Impact Assessment der Kommission 4<br />
Die Folgenabschätzung soll einen Beitrag zur besseren und<br />
schnelleren Entscheidungsfindung auf EU-Ebene leisten. Die<br />
Kommission untersucht insbesondere die Auswirkungen auf<br />
Wirtschaft, Umwelt und den Sozialbereich, da dieser dreiseitige<br />
Ansatz eine umfassende Analyse sowie die gegenseitige<br />
Abstimmung erlaubt.<br />
Dazu hat sie eine indikative Liste zu den einzelnen Bereichen<br />
erstellt, die die wesentlichen Punkte wiedergibt, die Beachtung<br />
finden müssen. Dazu eine Auswahl der möglichen<br />
Themenbereiche:<br />
• Wirtschaft: Wettbewerbsfähigkeit, direkte und indirekte<br />
Kosten für Unternehmen, Innovation und Forschung, Verwaltungsbelastung,<br />
Verbraucher, internationale Beziehungen,<br />
makroökonomisches Umfeld<br />
• Umwelt: Qualität von Boden, Luft und Wasser, Klimaschutz,<br />
erneuerbare und nicht-erneuerbare Ressourcen,<br />
Abfall und Wiederaufbereitung, Transport und Energie,<br />
Umweltschäden<br />
• Soziales: Arbeitsmarkt, Verbraucherschutz, Gesundheit,<br />
Schutz und Sicherheit, Gleichheit, soziale Rechte und Standards,<br />
Zugang zu Bildung<br />
Es gibt zwei Stufen des Verfahrens:<br />
1. Die Roadmap gibt einen vorläufigen Überblick über die<br />
Problemfaktoren, die betroffenen Bereiche und mögliche<br />
1) Bericht der Aufgabenreformkommission (2001)<br />
126; http://verwaltungheute.wienerzeitung.at/<br />
reform2001.pdf.<br />
2) Positionspapier der Industriellenvereinigung an<br />
den Österreich-Konvent v September 2004 (188/<br />
POSP-K); http://www.konvent.gv.at.<br />
3) Communication from the Commission to the<br />
Council and the European Parliament, Better Regulation<br />
for Growth an Jobs in the European Union,<br />
COM (2005); http://europa.eu.int/comm/<br />
enterprise/regulation/better_regulation/<br />
better_reg_com_en.pdf.<br />
4) 4 http://europa.eu.int/comm/enterprise/<br />
regulation/better_regulation/impact_assessment/<br />
index.htm.<br />
Seite 30 <strong>juridikum</strong> 2005 / 1