[ Öko+BioBeteiligungen AG & Co. BAyern 1 kG ... - Samuel Begasse
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[ <strong>Öko+BioBeteiligungen</strong> <strong>AG</strong> & <strong>Co</strong>. Bayern 1 KG Emissionsprospekt ]
Vorwort<br />
Die Zeit ist reif für das KDV-Verfahren<br />
„Die Katalytische Drucklose Verölung wird unsere Zukunft nachhaltig verändern“<br />
Dr. Christian Koch, Erfinder und Patentinhaber<br />
Eine neue Technologie mit weltweit konkurrenzlosen Potenzialen<br />
für Energiepolitik, Abfallwirtschaft und optimalen<br />
Umweltschutz steht vor dem Durchbruch: die Technologie<br />
der Katalytischen Drucklosen Verölung (KDV-Verfahren).<br />
Dabei werden völlig neuartige Kristall-Katalysatoren verwendet.<br />
Nach jahrzehntelanger intensiver Katalysator-Forschung<br />
und Reaktorenentwicklung und nach erfolgreichem Einsatz<br />
dieser Technologie in einer großtechnischen Pilot-Anlage<br />
machen wir nun den Weg frei für den breiten Einsatz in<br />
Deutschland.<br />
ENORMES MARKTPOTENZIAL:<br />
AUS ABFALL WIRD KRAFTSTOFF<br />
Im Hinblick auf die ständig steigenden Rohölpreise werden<br />
alternative Recyclingverfahren eine führende Stellung einnehmen<br />
– allen voran das von mir entwickelte und mehrfach<br />
patentierte Verfahren der Katalytischen Drucklosen<br />
Verölung von Wertstoffen: Beim KDV-Verfahren werden<br />
organische Reststoffe (z. B. Kunststoffe, Altöle und Wachse)<br />
sowie nachwachsende organische Materialen (z. B. Raps,<br />
Holz), aber auch organischer Abfall aus der Nahrungsmittel-<br />
und Fleischindustrie auf wirtschaftliche Weise in Dieselkraftstoff<br />
umgewandelt.<br />
Bisher hat man Abfallstoffe durch die Zuführung von Energie<br />
(Hitze und Brennstoff) verbrannt, wobei nicht nur CO 2<br />
-Ausstoß<br />
produziert wurde, sondern auch Giftstoffe wie Dioxine<br />
und Furane entstanden, die man mittels aufwändiger technologischer<br />
Maßnahmen binden musste. Das KDV-Verfahren<br />
dagegen ermöglicht die fast vollständige Verwertung der<br />
Ausgangsprodukte zu einem hochwertigen und problemlos<br />
lagerfähigen Energieträger: Dieseltreibstoff.<br />
Mit dem KDV-Verfahren wird ein Endprodukt von ausgezeichneter<br />
Qualität hergestellt, das – im Gegensatz zu anderen<br />
Produkten – uneingeschränkt als Fahrzeugtreibstoff<br />
verwendet werden kann.<br />
Die Kriterien: Umweltverträglichkeit, Wirtschaftlichkeit,<br />
Qualität<br />
Seit 35 Jahren betreibe ich Brennstoffumwandlungsforschung.<br />
Dabei musste ich immer wieder miterleben, wie<br />
ausgerechnet die Entwicklung solcher Verfahren, die nur<br />
geringste Energieeffizienz bieten, mit einem Maximum an<br />
Subventionen gefördert und auf vielfältige Weise durch<br />
Politik und Energie-Lobby unterstützt wurden. Und das, obwohl<br />
die Aussichtslosigkeit der entsprechenden Verfahren<br />
von Anfang an mit Leichtigkeit belegbar war – und damit<br />
auch die Verschwendung von Steuermilliarden.<br />
Emissionsprospekt der <strong>Öko+BioBeteiligungen</strong> <strong>AG</strong> & <strong>Co</strong>. Bayern 1 KG<br />
Stand: DEZEMBER 2006
Ganz anders das von mir entwickelte Verfahren: Denn dabei<br />
wird die Erdölbildungssynthese in wenigen Minuten<br />
anlagentechnisch sauber, wirtschaftlich einwandfrei sowie<br />
absolut umweltverträglich nachgebildet und damit ein Dieselkraftstoff<br />
von höchster Qualität produziert.<br />
Die KDV-Technologie ebnet den Zukunftsweg für die aufwandsarme<br />
und konkurrenzlos wirtschaftliche Herstellung<br />
synthetischer Erdölprodukte aus Reststoffen und nachwachsenden<br />
Rohstoffen.<br />
KDV-Technologie: Faktoren, Chancen, Vorteile<br />
Verfahren: Die technische Reproduktion der natürlichen<br />
Erdölbildung wird bei einer Reaktionszeit von drei Minuten<br />
realisiert.<br />
Produktion: Der synthetische Dieselkraftstoff kann zu konkurrenzfähigen<br />
Preisen erzeugt werden.<br />
Anspruch: Die Qualität des Dieselkraftstoffs übersteigt die<br />
EU-Norm des normalen Diesels bei den von uns verwendeten<br />
Einsatzstoffen.<br />
Umwelt: Praktisch alle Belastungen entfallen. Dies wird<br />
durch die anorganische Bindung der Schadstoffe in Form<br />
von Salzen und Kristallen erreicht, wobei sich die ionentauschenden<br />
Eigenschaften des Katalysators auszahlen.<br />
Ökonomie und Ökologie: Aktiver Umweltschutz und die<br />
Optimierung der Energiegewinnung aus Reststoffen sowie<br />
nachwachsenden Rohstoffen lassen sich erstmals konfliktfrei<br />
kombinieren.<br />
Wirtschaft und Gesellschaft: Der Umweltschutz wird damit<br />
zur Rohstoff- und Arbeitsplatzquelle.<br />
Ja, die Zeit ist reif für den Einsatz der KDV-Technologie!<br />
Dr. Christian Koch<br />
Nach 35 Jahren intensiver Forschungs- und Entwicklungstätigkeit ist dem deutschen<br />
Chemieanlagen-Spezialisten Dr. Christian Koch der Durchbruch zu einem wirtschaftlichen,<br />
umweltfreundlichen und breit anwendbaren Verfahren der Energiegewinnung<br />
aus Abfall sowie nachwachsenden Rohstoffen gelungen.
Inhaltsverzeichnis<br />
Hinweis nach dem Verkaufsprospektgesetz<br />
Gemäß § 8f Verkaufsprospektgesetz (VerkProspG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 09.09.1998 (BGBl. I S. 2701), zuletzt<br />
geändert durch Artikel 7 des Gesetzes vom 19.08.2005 (BGBl. I S. 2437, 2445), in Verbindung mit der Vermögens-anlagen-<br />
Verkaufsprospektverordnung (VermVerkProspV) in der Fassung vom 16.12.2004, sind wir als Anbieter dieser Vermögensanlage<br />
verpflichtet, einen Prospekt nach den o. g. Vorschriften zu veröffentlichen. Der zu erstellende Prospekt ist vor seiner Veröffentlichung<br />
der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) zu übermitteln und darf erst veröffentlicht werden, wenn die<br />
BaFin die Veröffentlichung gestattet hat.<br />
Es wird darauf hingewiesen, dass die inhaltliche Richtigkeit gemäß § 8g VerkProspG der im Prospekt gemachten Angaben<br />
nicht Gegenstand der Prüfung des Prospekts durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)<br />
ist.
Inhaltsverzeichnis<br />
<br />
Vorwort von Dr. Christian Koch 2<br />
Das Beteiligungskonzept im Überblick 6<br />
Die Vermögensanlage im Überblick 7<br />
Verantwortlichkeit für Prospektinhalt und Angabenvorbehalt 10<br />
Darstellung der wesentlichen Risiken 12<br />
Investition in Innovation: „Wir machen KDV-Diesel” 18<br />
Katalytische Depolymerisation: die Schlüsseltechnologie 20<br />
Anlageziele und Anlagepolitik 22<br />
Die Vermögensanlage im Überblick 26<br />
Die Initiatorin - <strong>Öko+BioBeteiligungen</strong> <strong>AG</strong> 32<br />
Die Emittentin – <strong>Öko+BioBeteiligungen</strong> <strong>AG</strong> & <strong>Co</strong>. Bayern 1 KG 34<br />
Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Emittentin 39<br />
Finanz- und Investitionsplan (Prognose) 42<br />
Erläuterungen der wesentlichen Annahmen und Wirkungszusammenhänge 44<br />
Technologie- und Managementpartner der Emittentin 48<br />
Die Partner des Beteiligungskonzeptes 52<br />
Mittelherkunft und Mittelverwendung 54<br />
Erläuterungen zur Mittelverwendung und Mittelherkunft 57<br />
Prognoserechnung eines Anlegers mit Kapitalrückflussrechnung 59<br />
Politische und ökonomische Rahmenbedingungen der Sensitivitätsanalyse 61<br />
Quantitative Darstellung der Sensitivitätsanalyse 68<br />
Interpretation der Sensitivitätsanalyse 70<br />
Break-Even-Analyse 72<br />
Rechtliche Rahmenbedingungen 77<br />
Steuerliche Grundlagen 79<br />
Ergänzende Angaben 84<br />
Gesellschaftsvertrag 86<br />
Registertreuhandvertrag 98<br />
Vertrag über die Mittelverwendungskontrolle 103<br />
Sonstige Verträge von besonderer Bedeutung 105<br />
Technology Partnership Agreement 106<br />
Kaufvertrag für die KDV-Anlage 110<br />
Nutzungsvertrag 6L17 119<br />
Anhang zum Nutzungsvertrag 6L17 122<br />
Glossar 124<br />
Quellennachweise für die Sensitivitätsanalyse 127<br />
Links zur Sensitivitätsanalyse 128<br />
Anhang 130<br />
Beitrittsunterlagen
Das Beteiligungskonzept
Vermögensanlage im Überblick<br />
<br />
Das Anlagekonzept<br />
Der Investor beteiligt sich über die <strong>Öko+BioBeteiligungen</strong><br />
<strong>AG</strong> & <strong>Co</strong>. Bayern 1 KG (nachfolgend auch Fondsgesellschaft<br />
genannt) am wachstumsstarken Energie- und Kraftstoffmarkt.<br />
Ziel des Fonds ist es, mittels einer noch zu erstellenden<br />
technischen Anlage in Tirschenreuth aus Kunststoffabfällen<br />
mineralischen Dieselkraftstoff zu gewinnen und<br />
diesen weiterzuveräußern. Im Januar 2007 hat in Europa die<br />
erste grosstechnische KDV-Anlage, in Spanien, den Betrieb<br />
aufgenommen. Diese Anlage wurde von Dr. Christian Koch<br />
konzipiert und arbeitet mit der neusten, von Dr. Koch patentierten<br />
KDV-Technologie<br />
Art und Rechtsform der Beteiligung<br />
Der Kapitalanleger beteiligt sich kommanditistisch an der<br />
<strong>Öko+BioBeteiligungen</strong> <strong>AG</strong> & <strong>Co</strong>. Bayern 1 KG, Stuttgart;<br />
entweder direkt oder indirekt über die Treuhandkommanditistin.<br />
Anzahl und Gesamtbetrag<br />
Bei einer unterstellten Vollplatzierung des Gesellschaftskapitals<br />
von 25.000.000 Euro würde die Anzahl der angebotenen<br />
Kommanditanteile bei einer Mindestbeteiligung in<br />
Höhe von 10.000 Euro höchstens 2.500 Kommanditanteile<br />
betragen. Die Anzahl der angebotenen Vermögensanlagen<br />
(Kommanditanteile) steht gegenwärtig noch nicht endgültig<br />
fest.<br />
Geschäftsführung und Vertretung<br />
Die Gesellschaft wird im Außenverhältnis, z. B. beim Abschluss<br />
von Rechtsgeschäften, ausschließlich von der Komplementärin<br />
vertreten, diese leitet auch die Geschäfte.<br />
Gesellschaftszweck und Investitionen<br />
Gegenstand des Unternehmens ist die Einwerbung von Gesellschaftskapital,<br />
um damit eine oder mehrere Anlagen zur<br />
Katalytischen Drucklosen Verölung herzustellen, die zur Gewinnung<br />
von Dieselkraftstoff verwendet werden.<br />
Weiterer Gesellschaftszweck ist der Betrieb dieser Anlagen,<br />
der Verkauf der hergestellten Produkte sowie alle anderen<br />
Tätigkeiten, die zur Erreichung des Gesellschaftszwecks erforderlich<br />
sind. Hierzu gehört auch die Beteiligung an anderen<br />
Gesellschaften.<br />
Fondsvolumen und Mindestzeichnungssumme<br />
Das Emissionsvolumen beträgt insgesamt 25.000.000 Euro.<br />
Es besteht ausschließlich aus zu platzierendem Eigenkapital<br />
in Höhe von 25.000.000 Euro. Die Mindestzeichnungssumme<br />
beträgt 10.000 Euro.<br />
Mit der Vermögensanlage verbundene Rechte<br />
Jeder Anleger ist mit weitgehenden Informations- und Kontrollrechten<br />
ausgestattet, die sich insbesondere auf Übersendung<br />
des Jahresabschlusses sowie Einsicht in die Bücher<br />
und Schriften der Gesellschaft beziehen.<br />
Weitere Rechte der Anleger betreffen das Recht auf Teilnahme<br />
an Gesellschafterversammlungen, das Stimmrecht,<br />
die Vermögens- und Ergebnisbeteiligung, das Kündigungs-<br />
Veräußerungs- und Liquidationsrecht sowie das Recht auf<br />
Auseinandersetzungs- und Abfindungsguthaben.<br />
Eine Kündigung der Gesellschaft durch einen Anleger oder<br />
ein sonstiger Austritt ist während der vereinbarten Gesellschaftsdauer<br />
ausgeschlossen. Unberührt bleibt das Recht<br />
zur Kündigung aus wichtigem Grund gemäß § 23 Nr. 2 des<br />
Gesellschaftsvertrages.<br />
Den Rechten stehen Pflichten wie die Erbringung der Einlage<br />
und weitere Treuepflichten gegenüber.<br />
Die Anleger können auf der Gesellschafterversammlung<br />
bzw. im Rahmen von Umlaufverfahren an Gesellschafterentscheidungen<br />
mitwirken. Bei Entscheidungen von besonderem<br />
Gewicht für die Gesellschaft (z. B. Auflösung der<br />
Gesellschaft/Änderung des Gesellschaftsvertrages) ist eine<br />
qualifizierte Abstimmungsmehrheit erforderlich (vgl. § 17<br />
Abs. 2 des Gesellschaftsvertrages).<br />
Wesentliche Grundlagen der steuerlichen<br />
Konzeption<br />
Anleger erzielen mit ihrer Beteiligung an der<br />
<strong>Öko+BioBeteiligungen</strong> <strong>AG</strong> & <strong>Co</strong>. Bayern 1 KG Einkünfte aus<br />
Gewerbebetrieb im Sinne des § 15 EStG.<br />
Siehe dazu auch das steuerliche Konzept (ab S. 79).<br />
Etwaige Steuerzahlungen auf Ebene des Anlegers<br />
werden weder durch die Gesellschaft noch durch die<br />
<strong>Öko+BioBeteiligungen</strong> <strong>AG</strong> selbst übernommen.<br />
Übertragbarkeit der Vermögensanlage<br />
Eine Beteiligung an der <strong>Öko+BioBeteiligungen</strong> <strong>AG</strong> & <strong>Co</strong>.<br />
Bayern 1 KG ist bis zum 31.12.2011 vorgesehen (vgl. § 23<br />
des Gesellschaftsvertrages), soweit nicht die Gesellschafts-
versammlung die Fortsetzung der Gesellschaft mehrheitlich<br />
beschließt.<br />
Vor Ablauf dieser Frist kann die Beteiligung gemäß den Bestimmungen<br />
des Gesellschaftsvertrages der Beteiligungsgesellschaft<br />
im Rahmen eines Verkaufs, einer Schenkung oder<br />
einer Abtretung entgeltlich oder unentgeltlich auf Dritte<br />
übertragen werden.<br />
Der einzelne Anleger hat jedoch das Recht, seine Beteiligung<br />
erstmals mit einer Frist von einem Jahr zum 31.12.2011 zu<br />
kündigen. Zur Berechnung des Auseinandersetzungsguthabens<br />
vgl. auch § 26 des Gesellschaftsvertrages.<br />
Die vollständige oder teilweise Übertragung von Kommanditanteilen<br />
ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung<br />
des Treuhandkommanditisten möglich und nur, sofern der<br />
Rechtsnachfolger vollumfänglich in die Rechte und Pflichten<br />
des Gesellschafters aus diesem Vertrag und aus dem<br />
Treuhandvertrag eintritt.<br />
Es existiert kein Markt für diese Beteiligung im Sinne einer<br />
Börse. Auch wenn die Anteile grundsätzlich veräußert werden<br />
können, besteht keine Gewähr, dass ein veräußerungswilliger<br />
Anleger einen Käufer findet.<br />
Vor Übertragung einer Beteiligung sollten die steuerlichen<br />
Konsequenzen mit dem persönlichen steuerlichen Berater<br />
erörtert werden. Der Übertrag durch Erbfall ist jederzeit<br />
möglich. Die Erben des Anlegers treten mit allen Rechten<br />
und Pflichten in die Rechtsstellung des Erblassers ein. Mehrere<br />
Erben haben zur Wahrnehmung der Gesellschafterrechte<br />
einen einheitlichen Vertreter zu bestimmen.<br />
Zahlstelle<br />
Zahlstelle ist die <strong>Öko+BioBeteiligungen</strong> <strong>AG</strong> & <strong>Co</strong>. Bayern 1<br />
KG, Bolzstraße 7, 70173 Stuttgart.<br />
Zahlung der Kommanditeinlage<br />
Die Zeichnungssumme zzgl. 5 Prozent Agio ist nach Annahme<br />
der Beitrittserklärung innerhalb von 10 Tagen in voller<br />
Höhe auf folgendes Konto einzuzahlen:<br />
Kontoinhaber: <strong>Öko+BioBeteiligungen</strong> <strong>AG</strong> & <strong>Co</strong>. Bayern 1 KG<br />
Bank: Stuttgarter Volksbank <strong>AG</strong><br />
BLZ: 600 901 00<br />
Konto-Nr.: 226 340 007<br />
Verwendungszweck: Bitte den Namen des Zeichners und die<br />
mit der Beitrittsbestätigung übermittelte Treuhandnummer<br />
eintragen.<br />
Entgegennahme der Beitrittserklärung<br />
Zeichnungsscheine nimmt die <strong>Öko+BioBeteiligungen</strong> <strong>AG</strong> &<br />
<strong>Co</strong>. Bayern 1 KG, Bolzstraße 7, 70173 Stuttgart, entgegen.<br />
Sie leitet diese nach Vorabprüfung zur Annahme durch die<br />
Treuhandkommanditistin weiter an die Müller Rechtsanwaltsgesellschaft<br />
mbH, Teuchertstraße 38, 81829 München.<br />
Vorgesehene Zeichnungsfrist<br />
Das öffentliche Angebot beginnt einen Werktag nach Veröffentlichung<br />
des Verkaufsprospektes. Es ist vorgesehen, insgesamt<br />
Eigenkapital in Höhe von 25.000.000 Euro einzuwerben<br />
und das öffentliche Angebot zum 31.12.2007 zu schließen.<br />
Die Komplementärin besitzt das Recht, den Schließungstermin<br />
um bis zu einem Kalenderjahr nach hinten zu verlegen.<br />
Eine vorzeitige Schließung der Eigenkapital-Einwerbung ist<br />
nach pflichtgemäßem Ermessen der Komplementärin möglich.<br />
Eine Kürzung von Zeichnungen, Anteilen oder Beteiligungen<br />
ist nicht vorgesehen. Die Vermögensanlage wird nur<br />
in Deutschland angeboten.<br />
Erwerbspreis und Agio<br />
Der Erwerbspreis ergibt sich aus der Zeichnungssumme zuzüglich<br />
eines Agios in Höhe von 5 Prozent der Zeichnungssumme.<br />
Die Mindestzeichnungssumme beträgt 10.000 Euro.<br />
Weitere Kosten der Beteiligung<br />
Bei Nichterfüllung der Zahlungsverpflichtungen schuldet<br />
der Gesellschafter Verzugszinsen gegenüber der Treuhänderin<br />
in Höhe von 5 Prozent p. a. über dem Basiszinssatz<br />
gemäß § 247 BGB.<br />
Die Kosten für die notarielle Beglaubigung bei einer Handelsregistereintragung,<br />
die vom Gegenstandswert abhängen,<br />
trägt der Gesellschafter.<br />
Eine Übertragung der Beteiligung ist für den Anleger auf<br />
Fondsebene nicht mit administrativen Kosten verbunden. Es<br />
können aber für eine Übertragung Kosten im Zusammenhang<br />
mit rechtlicher bzw. steuerlicher Beratung und z. B. mit<br />
einer Verkaufsanbahnung entstehen.<br />
Bei der Überweisung des Zeichnungsbetrages können für<br />
den Anleger Kosten anfallen. Eine steuerliche Beratung auf<br />
Ebene des Anlegers ist mit Kosten verbunden. Im Falle des<br />
Ausscheidens aus der Gesellschaft hat der Anleger eventuell<br />
Kosten im Zusammenhang mit der Ermittlung des Auseinandersetzungsguthabens<br />
zu tragen.<br />
Darüber hinaus bestehen keine weiteren Kosten des Erwerbs,<br />
der Verwaltung und der Veräußerung der Beteiligung.
Weitere vom Anleger zu<br />
erbringende Leistungen<br />
Die Haftung der Anleger ist auf die Höhe der von ihnen<br />
gezeichneten Beteiligung begrenzt. Eine Nachschusspflicht<br />
besteht nicht. Alle Kommanditisten, mit Ausnahme des<br />
Gründungskommanditisten, werden mit 1 Prozent ihrer<br />
Pflichteinlage in das Handelsregister eingetragen. Darüber<br />
hinaus bestehen keine Umstände, die den Anleger zu weiteren<br />
Leistungen, insbesondere Zahlungen, verpflichten.<br />
Gesamthöhe der Provisionen<br />
Als Vergütung für die Eigenkapitalbeschaffung gemäß Investitionsplan<br />
wurden 9 Prozent zuzüglich 5 Prozent Agio<br />
vorgesehen – insgesamt also, bezogen auf das zu platzierende<br />
Eigenkapital in Höhe von 25.000.000 Euro, 14 Prozent.<br />
Für die Emissionskosten in der Platzierungsphase (Eigenkapitalbeschaffung,<br />
Vertriebsmanagement, Vertriebsinfrastruktur<br />
in der Platzierungsphase, Marketing, Treuhänder,<br />
Mittelverwendungskontrolle, Steuerberatung, Komplementär-<br />
und Haftungsvergütung) wurden bezogen auf das zu<br />
platzierende Eigenkapital insgesamt ca. 15 Prozent zuzüglich<br />
5 Prozent Agio kalkuliert.<br />
Daraus ergibt sich eine Netto-Investitionsquote für den Erwerb<br />
oder die Herstellung der Anlageobjekte einschließlich<br />
der Ankauf-Nebenkosten und der Liquiditätsreserve bezogen<br />
auf das Gesamtkapital in Höhe von 25.000.000 Euro (Eigenkapital/Vergütungen,<br />
Provisionen) von ca. 85 Prozent.<br />
Eine detaillierte Aufstellung der einzelnen Positionen mit Erläuterungen<br />
und Informationen zu deren jeweiliger Höhe ist<br />
den Seiten 36 ff. zu entnehmen.<br />
Gesellschafts-, Registertreuhand- und Mittelverwendungskontrollvertrag<br />
Ab den Seiten 86 ff. sind Gesellschafts-, Registertreuhandund<br />
Mittelverwendungskontrollvertrag in vollem Wortlaut<br />
abgedruckt.<br />
Anlegerzielgruppe<br />
Zielgruppe sind solche Anleger, die sich über eine professionell<br />
geführte Fondsgesellschaft an einer neuen Technologie<br />
zur Gewinnung von Dieselkraftstoffen in Deutschland beteiligen<br />
wollen. Das Beteiligungsangebot eignet sich für den<br />
risikobewussten, kurzfristig orientierten Investor, der hohe<br />
Erträge aus dem Betrieb der geplanten Anlagen zur Herstellung<br />
von Dieselkraftstoffen gewinnen will. Die Anteile an<br />
der <strong>Öko+BioBeteiligungen</strong> <strong>AG</strong> & <strong>Co</strong>. Bayern 1 KG sollten<br />
gemäß den individuellen Anlagestrategien einem Portfolio<br />
beigemischt werden.
10<br />
Verantwortlichkeit für Prospektinhalt und Angabenvorbehalt<br />
Die für den Inhalt dieses Verkaufsprospektes Verantwortliche ist<br />
die Emittentin:<br />
Geschäftsanschrift und Sitz:<br />
<strong>Öko+BioBeteiligungen</strong> <strong>AG</strong> & <strong>Co</strong>. Bayern 1 KG<br />
Bolzstraße 7<br />
70173 Stuttgart<br />
und die Anbieterin:<br />
Geschäftsanschrift und Sitz:<br />
<strong>Öko+BioBeteiligungen</strong> <strong>AG</strong><br />
Bolzstraße 7<br />
70173 Stuttgart<br />
Diese übernehmen gemäß § 3 Verordnung über Vermögensanlagen-Verkaufsprospekte<br />
(VermVerkPropV) die Verantwortung<br />
für diesen Verkaufsprospekt. Die in diesem<br />
Verkaufsprospekt gemachten Angaben wurden mit größter<br />
Sorgfalt zusammengestellt. Nach Kenntnis der Emittentin<br />
und der Anbieterin bestehen über die in diesem Verkaufsprospekt<br />
genannten hinaus keine weiteren Vereinbarungen, die<br />
für die Entscheidung des Anlegers relevant wären und das<br />
Anlageobjekt betreffen.<br />
Für den Inhalt dieses Verkaufsprospektes sind ausschließlich<br />
die bis zum Zeitpunkt der Aufstellung bekannten oder erkennbaren<br />
Sachverhalte maßgeblich.<br />
Die Emittentin und die Anbieterin erklären hiermit, dass die<br />
Angaben in diesem Verkaufsprospekt nach ihrem Wissen<br />
richtig sind und dass keine wesentlichen Umstände ausgelassen<br />
worden sind.<br />
Datum der Prospektaufstellung:<br />
04.12.2006<br />
<strong>Öko+BioBeteiligungen</strong> <strong>AG</strong><br />
vertreten durch den<br />
Vorstand Dr. Otto Eisenbrand<br />
<strong>Öko+BioBeteiligungen</strong> <strong>AG</strong> & <strong>Co</strong>. Bayern 1 KG<br />
vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin<br />
<strong>Öko+BioBeteiligungen</strong> <strong>AG</strong><br />
vertreten durch den<br />
Vorstand Dr. Otto Eisenbrand<br />
Angabenvorbehalte<br />
Sämtliche Zahlen, unternehmerischen Plandaten, Darstellungen,<br />
Gewinnvorgaben und sonstigen Angaben dieses Prospektes<br />
wurden sorgfältig und nach besten Wissen auf der<br />
Grundlage sachkundiger Erwartungen zusammengestellt. Sie<br />
befinden sich auf dem Stand vom Dezember 2006 und entsprechen<br />
den gegenwärtigen gesetzlichen und sonstigen Vorschriften<br />
sowie den aktuellen ökonomischen Rahmendaten.<br />
Dieser Prospekt enthält zukunftsgerichtete Aussagen, die<br />
mit Unsicherheiten und Risiken verbunden sind. Die Einschätzungen<br />
können Wahrnehmungs- und Beurteilungsfehler<br />
beinhalten und sich somit als unzutreffend erweisen.<br />
Wir weisen in diesem Zusammenhang auf den folgenden<br />
Abschnitt „Wesentliche Risiken der Vermögensanlage“ hin:<br />
Dort werden die Risiken dieser unternehmerischen Beteiligung<br />
dargestellt. Für die mit der unternehmerischen Beteiligung<br />
an der <strong>Öko+BioBeteiligungen</strong> <strong>AG</strong> & <strong>Co</strong>. Bayern 1 KG<br />
verfolgten Ziele wird deshalb keine Haftung übernommen.<br />
Steuerliche Auswirkungen und Ziele der Anleger werden<br />
vom Prospektherausgeber nicht gewährleistet; sie sind keine<br />
Geschäftsgrundlage der abzuschließenden Verträge.<br />
Änderungen der Steuergesetze und Abweichungen aufgrund<br />
(steuer-)behördlicher Feststellungen bzw. Auflagen<br />
bleiben ebenso vorbehalten wie Änderungen aufgrund unternehmerischer<br />
bzw. behördlicher Erfordernisse im Interesse<br />
der <strong>Öko+BioBeteiligungen</strong> <strong>AG</strong> & <strong>Co</strong>. Bayern 1 KG. Diese<br />
Aspekte liegen im Risikobereich des Anlegers.<br />
Vom Prospekt abweichende Angaben sind nur dann verbindlich,<br />
wenn sie vom Prospektherausgeber schriftlich bestätigt<br />
werden.<br />
Vermittler-Verantwortlichkeit<br />
Dritte, insbesondere die selbstständigen Anlageberater und<br />
Vermittler, sind zu abweichenden Angaben nicht berechtigt.<br />
Umfang der Prospekthaftung<br />
Auf etwaige Schadenersatzansprüche wegen unrichtiger<br />
oder unvollständiger Prospektangaben finden entsprechend<br />
§ 13 Verkaufsprospektgesetz die Bestimmungen der §§ 44<br />
bis 48 BörsG Anwendung.<br />
Derartige Ansprüche sind beschränkt auf die Höhe und<br />
Rückzahlung der tatsächlich geleisteten Einlagen sowie auf<br />
die Erstattung der mit dem Erwerb verbundenen üblichen<br />
Kosten. Darüber hinaus unterliegen sie gegenüber den entsprechend<br />
§ 44 BörsG Verantwortlichen einer Verjährungsfrist<br />
von sechs Monaten seit Kenntnis des Mangels, höch-
11<br />
stens drei Jahre nach Begründung der Beteiligung durch den<br />
Anleger. Die Haftung für Erfüllungsgehilfen ist auf Vorsatz<br />
und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.<br />
Mit dem Beitrittsantrag gibt der Kapitalanleger (Kommanditist)<br />
sein Einverständnis zu den vorstehenden Angabenvorbehalten<br />
im Prospekt.<br />
Vollständigkeitserklärung<br />
Der vorliegende Prospekt und das Vertragswerk informieren<br />
den Anleger – nach bestem Wissen und fester Überzeugung<br />
der Prospektverantwortlichen – wahrheitsgemäß, sorgfältig<br />
und vollständig über alle Umstände, die für den Anleger von<br />
Bedeutung sein können im Hinblick auf seine Entscheidung<br />
für eine Beteiligung als Kommanditist.<br />
Die Prospektierung orientiert sich an den im IDW-Standard<br />
niedergelegten Grundsätzen ordnungsgemäßer Beurteilung<br />
von Prospekten über öffentlich angebotene Kapitalanlagen<br />
des Instituts der Wirtschaftsprüfer e. V. Düsseldorf (IDW S 4)<br />
mit dem Stand vom 18.05.2006. Von der Gliederung des IDW<br />
S 4 wurde aus Gründen der Übersichtlichkeit abgewichen.<br />
Zum 01.07.2005 trat das Anlegerschutzverbesserungsgesetz<br />
mit weitreichenden Veränderungen des Verkaufsprospektgesetzes<br />
(VerkProspG) in Kraft. Von besonderer Bedeutung<br />
ist dabei die neue Prospektpflicht für nicht in Wertpapieren<br />
verbriefte Beteiligungsformen.<br />
Nach den neuen Regelungen des Verkaufsprospektgesetzes<br />
darf der Prospekt erst genutzt werden, wenn die Veröffentlichung<br />
des Prospektes von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht<br />
(BaFin) gestattet wurde. Den allgemeinen,<br />
inhaltlichen und konkretisierenden Anforderungen<br />
an den Prospekt gemäß der Vermögensanlagen-Verkaufsprospektverordnung,<br />
die ebenfalls am 01.07.2005 in Kraft trat,<br />
wurde bei dieser Prospektierung Rechnung getragen.<br />
oder zwischen sonstigen Gesellschaften und Personen, die<br />
mit der Durchführung und Abwicklung der Vermögensanlage<br />
beauftragt sind, bzw. zwischen all diesen untereinander.<br />
Ergänzend sichert der Prospektherausgeber zu, dass zum<br />
Zeitpunkt der Prospektierung keine weiteren Vereinbarungen<br />
bestehen über Provisionen, Rabatte oder sonstige Rückgewährsverpflichtungen,<br />
die über den aus dem Prospekt und<br />
dem Vertragswerk ersichtlichen Umfang hinausgehen. Honorare,<br />
Entgelte, sonstige Vergütungen oder mittel- und unmittelbare<br />
Vorteilsgewährungen sind im Emissionsprospekt<br />
ausnahmslos und vollständig genannt.<br />
Nach alledem erklären die Prospektverantwortlichen, dass<br />
die für den Anlegerschutz bedeutsame Norm des § 264a<br />
StGB beachtet wurde.<br />
Zusicherung der Prospektverantwortlichen<br />
Es wird versichert, dass außer den im Prospekt und im Vertragswerk<br />
aufgeführten Verträgen zum Zeitpunkt der Prospektherausgabe<br />
keine weiteren Verträge oder Absprachen<br />
begründet worden sind, die für den Anleger bedeutsam<br />
oder belastend sind und die im Zusammenhang mit diesem<br />
Anlageangebot stehen. Über den im Emissionsprospekt angegebenen<br />
Umfang hinaus bestehen keine weiteren wirtschaftlichen<br />
und/oder personellen Verflechtungen (auch<br />
über Angehörige i.S.v. § 15 Abgabenordnung) zwischen dem<br />
Herausgeber des Prospektes, der <strong>Öko+BioBeteiligungen</strong> <strong>AG</strong>,<br />
ihren Organ-Mitgliedern und deren Aktionären sowie mit
12<br />
Darstellung der wesentlichen Risiken<br />
Wesentliche Risiken der Vermögensanlage<br />
Gegenstand des Unternehmens ist die Einwerbung von Gesellschaftskapital,<br />
um damit eine „KDV-Anlage“ zu erstellen.<br />
Allgemeines<br />
Im vorliegenden Prospekt wird dem Anleger eine Beteiligung<br />
angeboten an der <strong>Öko+BioBeteiligungen</strong> <strong>AG</strong> & <strong>Co</strong>. Bayern<br />
1 KG, Stuttgart. Dabei handelt es sich um eine Kapitalanlage,<br />
bei der sich der Anleger an einem Technologie-Fonds<br />
beteiligt.<br />
Der Anleger wird damit Mitunternehmer und trägt ein entsprechendes<br />
Mitunternehmerrisiko für den Fall, dass sich die<br />
geplante Beteiligung wirtschaftlich schlechter als geplant<br />
entwickelt.<br />
Prognostizierte Ausschüttungen können sich vermindern<br />
und die nachfolgend beschriebenen Risiken auch kumulativ<br />
auftreten, sodass ein Totalverlust der Kapitalanlage<br />
denkbar ist.<br />
Die Anleger sollten daher bei ihrer Anlageentscheidung die<br />
in diesem Prospekt aufgeführten Risiken berücksichtigen.<br />
Sie sollten – gegebenenfalls nach Rücksprache mit ihrem<br />
Steuerberater und/oder Rechtsanwalt – eine Beteiligung<br />
nur dann eingehen, wenn sie die Risiken ihres Engagements<br />
überblicken können.<br />
Das Beteiligungsangebot wurde mit großer Sorgfalt erstellt.<br />
Es kann jedoch keine Gewähr dafür übernommen werden,<br />
dass die mit der Investition verbundenen wirtschaftlichen,<br />
steuerlichen und sonstigen Ziele der Anleger bzw. der Fondsgesellschaft<br />
eintreten.<br />
Im Rahmen des vorliegenden Technologie-Fonds wird Gesellschaftskapital<br />
eingeworben, um damit Aufbereitungsanlagen<br />
zur Katalytischen Drucklosen Verölung (kurz KDV) zu<br />
errichten und zu betreiben.<br />
Obwohl vorliegende Gutachten die technische Umsetzbarkeit<br />
der geplanten Anlagen bestätigen, gibt es gegenwärtig<br />
– mit Ausnahme einer Anlage in Mexiko – in Europa oder<br />
den Vereinigten Staaten noch keine vergleichbare Anlage<br />
zur industriellen Nutzung der KDV-Technologie. Die Anlage<br />
in Mexiko ist seit Oktober 2004 im Betrieb und wird derzeit<br />
ausgebaut. Dieser Ausbau erfolgt nicht zuletzt vor dem Hintergrund<br />
der qualitativ sowie quantitativ guten Ergebnisse,<br />
die im Dauerbetrieb der Anlage erzielt wurden, sowie im<br />
Zusammenhang mit der durch Dr. Koch weiterentwickelten<br />
und im August 2006 von ihm als alleinigem Erfinder patentierten<br />
Technologie.<br />
Der Anleger muss sich darüber bewusst sein, dass er in eine<br />
neue Technologie investiert und deshalb bei dem Betrieb<br />
der Anlage heute noch unbekannte Probleme und Verfah-<br />
Der Prospektherausgeber hat nachfolgend die der Kapitalanlage<br />
immanenten wesentlichen denkbaren Risiken dargestellt.<br />
Die Sensitivitätsanalyse in diesem Prospekt liefert eine<br />
weiterführende Darstellung zu den möglichen finanziellen<br />
Auswirkungen diverser Risiken. Um dem Anleger ein möglichst<br />
umfassendes Bild von den Risken zu geben, wurde<br />
dieses Kapitel sehr ausführlich dargestellt.<br />
Kapitalverlustrisiko als Maximalrisiko<br />
Wie bei allen Kapitalanlagen besteht auch bei diesem Angebot<br />
die Möglichkeit, dass unvorhersehbare, zukünftige<br />
Entwicklungen die prospektierten Ergebnisse negativ beeinflussen<br />
können. Solche Entwicklungen können zu einer<br />
Verschlechterung der prognostizierten Erträge und möglicherweise<br />
zu Verlusten des Fondskapitals bis hin zum Totalverlust<br />
führen.
13<br />
renshindernisse auftreten können, welche die gesamte Kapitalanlage<br />
negativ beeinflussen.<br />
Risiken des Beschaffungs- und Absatzmarktes<br />
Die geplanten Anlagen am Standort in Tirschenreuth sollen<br />
durch das KDV-Verfahren vornehmlich Kunststoffe wie<br />
PVC, PET etc. in Dieselkraftstoff umwandeln. Grundsätzlich<br />
besteht die Möglichkeit, fast alle organischen Stoffe in Dieselkraftstoff<br />
oder Dieselöl umzuwandeln. Analysen haben<br />
jedoch gezeigt, dass die Verarbeitung von Kunststoffen zu<br />
Dieselkraftstoffen unter dem Aspekt der Wirtschaftlichkeit,<br />
der Verarbeitungssicherheit sowie der Nachhaltigkeit im<br />
Vordergrund steht.<br />
Es ist denkbar, dass es am Markt insbesondere dann, wenn<br />
weitere Anlagen zur Gewinnung von Dieselkraftstoff mittels<br />
des KDV-Verfahrens betrieben werden, Beschaffungsprobleme<br />
bei den Ausgangsprodukten zur Gewinnung von<br />
Dieselkraftstoff gibt.<br />
Denkbar ist auch, dass diese Ausgangsprodukte bei einer<br />
möglichen anderen Wettbewerbssituation als zum Zeitpunkt<br />
der Prospektherausgabe zu schlechteren wirtschaftlichen<br />
Bedingungen erworben werden können, was Auswirkungen<br />
auf die Wirtschaftlichkeit der Kapitalanlage haben könnte.<br />
Denkbar ist weiterhin, dass der produzierte Kraftstoff zu<br />
geringeren Preisen als in der Prognoserechnung vorgesehen<br />
und/oder erst später abgesetzt werden kann.<br />
Auch dies hätte Einflüsse auf die Wirtschaftlichkeit der vorliegenden<br />
Kapitalanlage.<br />
Platzierungs- und Rückabwicklungsrisiko<br />
Es besteht das Risiko, dass es der Fondsgesellschaft nicht<br />
oder nur langsamer als geplant gelingt, das vorgesehene<br />
Kommanditkapital einzuwerben. Es ständen der Fondsgesellschaft<br />
dann geringere finanzielle Mittel als vorgesehen<br />
zur Verfügung.<br />
Damit die Fondsgesellschaft mindestens eine Anlage zur<br />
Produktion von Dieselkraftstoff nach dem KDV-Verfahren<br />
herstellen und betreiben kann, ist die Einwerbung von wenigstens<br />
5.000.000 Euro Kapital erforderlich.<br />
Soweit es der Fondsgesellschaft nicht gelingen sollte, dieses<br />
Mindestgesellschaftskapital einzuwerben, besteht das Risiko,<br />
dass die Fondsgesellschaft rückabgewickelt werden muss.<br />
Da andererseits in den Funktionsträgerverträgen, die die<br />
Fondsgesellschaft mit Geschäftsbesorgern abschließt, die<br />
Fälligkeit der jeweiligen Vergütung anteilig bezogen auf das<br />
Platzierungsvolumen vereinbart ist, kann es dazu kommen,<br />
dass im Falle der Rückabwicklung der Fondsgesellschaft dies<br />
für die Anleger nicht schadlos erfolgt.<br />
Es ist dann denkbar, dass durch die Fondsgesellschaft z. B.<br />
gezahlte Vertriebsprovisionen nicht mehr zurückerlangt<br />
werden können und damit eine Schadlosstellung der Anleger<br />
bei Rückabwicklung der Beteiligung ausscheidet.<br />
Gesetzgebungs-, Rechtsprechungs- sowie<br />
Steuerrechtsänderungsrisiko<br />
Es besteht das Risiko, dass sich während der Laufzeit der<br />
Fondsgesellschaft die zum Zeitpunkt der Prospektherausgabe<br />
geltende Rechtsprechung ändert, dass Gesetze geändert<br />
oder sonstige Verwaltungsvorschriften aufgehoben, neu gefasst<br />
bzw. neu erlassen werden.<br />
Diese Vorgänge können erhebliche Auswirkungen auf den<br />
erwarteten Ertrag und die Werthaltigkeit der Beteiligung an<br />
dem Zielunternehmen haben. Es kann insbesondere nicht<br />
ausgeschlossen werden, dass die Finanzverwaltung im Rahmen<br />
einer steuerlichen Außenprüfung oder des Veranlagungsverfahrens<br />
eine steuerliche Beurteilung vornimmt, die<br />
von den Prospektangaben abweicht.<br />
Herstellungsrisiken<br />
Die Fondsgesellschaft wird ein Grundstück in Tirschenreuth<br />
erwerben und hierauf die geplanten Anlagen zur industriellen<br />
Nutzung der KDV-Technologie errichten. Bei dieser Tätigkeit<br />
bestehen insbesondere folgende Risiken:<br />
Betriebsstandort<br />
Die Fondsgesellschaft hat bereits mit der Stadt Tirschenreuth<br />
Gespräche über den Ankauf eines geeigneten Grundstücks<br />
zum Betrieb der KDV-Anlage geführt.<br />
Die Stadt Tirschenreuth hat auch bereits ein entsprechend<br />
nutzbares Grundstück angeboten und den Verkauf an die<br />
Emittentin zugesichert, sofern die genehmigungsrecht-
14<br />
lichen Voraussetzungen erfüllt sind. Im Interesse einer Risikominimierung<br />
wird das Grundstück jedoch erst nach Einwerbung<br />
von mindestens 5.000.000 Euro Kapital durch die<br />
Fondsgesellschaft erworben. Eine vertragliche Anbindung<br />
des Grundstücks etwa durch einen notariellen Kaufvertrag<br />
oder ein notarielles Kaufangebot ist nicht gegeben.<br />
Weiterhin besteht das Risiko, dass gegebenenfalls sonstige<br />
öffentlich-rechtliche Genehmigungen, z. B. nach der Bauordnung<br />
bzw. dem Emissionsschutzrecht, nicht oder nicht<br />
rechtzeitig erlangt werden können und deshalb ein Betrieb<br />
der KDV-Anlage am geplanten Standort in Tirschenreuth<br />
nicht oder nur zu veränderten Bedingungen oder später als<br />
geplant möglich ist.<br />
Fertigstellungsrisiko<br />
Die Fondsgesellschaft trägt grundsätzlich das Fertigstellungsrisiko<br />
im Hinblick auf die KDV-Anlage.<br />
Inhalt des Fertigstellungs- und Herstellungsrisikos ist auch,<br />
dass die geplante KDV-Anlage nicht rechtzeitig entsprechend<br />
der Prognoserechnung erstellt werden kann, beispielsweise<br />
deshalb, weil das benötigte Gesellschaftskapital<br />
nicht wie geplant eingeworben wird.<br />
Denkbar ist ebenso, dass bei der Herstellung der KDV-Anlagen<br />
unerwartete Herstellungs- oder Lieferprobleme auftreten,<br />
die zu einer verzögerten Herstellung der KDV-Anlagen<br />
führen oder zu Herstellungskosten, die höher sind als<br />
geplant. Dies hätte zur Folge, dass die Prognoserechnung<br />
im Hinblick auf die zu erwartenden Erträge ebenfalls nicht<br />
einschlägig wäre.<br />
Mangelnde Veräusserbarkeit der<br />
Gesellschaftsanteile<br />
Für Kommanditanteile – wie hier vorliegend – gibt es keinen<br />
geregelten Markt (wie etwa die Börse), an der die Gesellschaftsanteile<br />
gehandelt werden können. Eine vorzeitige<br />
Veräußerung des Gesellschaftsanteils ist zwar jederzeit<br />
durch einen privaten Verkauf möglich, dies setzt aber das<br />
Vorhandensein eines Zweitkäufers voraus.<br />
Zurzeit gibt es in Deutschland Versuche, einen Zweitmarkt<br />
für Fondsanteile zu etablieren. Welcher Veräußerungspreis<br />
auf dem Zweitmarkt allerdings für die Gesellschaftsanteile<br />
erzielt werden kann, hängt entscheidend davon ab, ob das<br />
geplante unternehmerische Konzept „aufgeht“. Welcher<br />
Kaufpreis sich aber erzielen lässt, kann heute bei der angebotenen<br />
Beteiligung ebenso wenig vorhergesagt werden<br />
wie bei jeder anderen jetzt erworbenen unternehmerischen<br />
Beteiligung.<br />
Grundsätzlich sollte der Anleger deshalb nur Geld investieren,<br />
das er nicht zu einem bestimmten Termin wieder<br />
benötigt und das nicht fremdfinanziert ist. Er sollte – auch<br />
aus Gründen der Risikostreuung – nur einen geringen Teil<br />
seines Vermögens in das vorliegende Kapitalanlageangebot<br />
investieren.<br />
Prognoserechnung<br />
Die Prognoserechnung, wie sie in diesem Prospekt dargestellt<br />
ist, zeigt lediglich eine beispielhafte Planung dafür, wie sich<br />
die Beteiligungsgesellschaft möglicherweise in Zukunft entwickeln<br />
kann. Ihr liegen Annahmen über die künftigen Aufwendungen<br />
und Erträge zugrunde sowie die beabsichtigten<br />
Investitionen laut Mittelherkunfts- und Mittelverwendungsplan<br />
(vgl. § 2 Abs. IV in Verbindung mit Anlage 1 des Gesellschaftsvertrages).<br />
Die prognostizierten Werte können von den<br />
tatsächlichen Werten in ihrer Höhe abweichen.<br />
Die Prognoserechnung versteht sich deshalb lediglich als<br />
eine auf heutigen Erfahrungssätzen beruhende Schätzung<br />
der möglichen künftigen wirtschaftlichen Entwicklung der<br />
Beteiligungsgesellschaft, die jedoch in regelmäßigen Abständen<br />
zu überprüfen ist und deren Eintritt nicht als gesichert<br />
gilt.<br />
Dies ist schon deshalb so, weil es sich bei der in der vorliegenden<br />
Form geplanten Produktionsanlage um das erste Pilotprojekt<br />
in Europa handelt. Aus diesem Grund fehlen Vergleichswerte<br />
von anderen derartigen Produktionsanlagen.<br />
Wesentliche Einflussfaktoren auf die Prognoserechnung sind<br />
weiterhin die Marktentwicklungen des Beschaffungs- und<br />
Absatzmarktes für Kunststoffabfälle für bzw. Dieselkraftstoff.<br />
Die vorliegende Prognoseberechnung stellt ausdrücklich<br />
keine Garantie für die Höhe einer angegebenen Ausschüttung<br />
dar.<br />
Fremdfinanzierung des Fondsanteils/<br />
Leverage-Effekt<br />
Der Prospektherausgeber rät ausdrücklich davon ab, die Beteiligung<br />
an der <strong>Öko+BioBeteiligungen</strong> <strong>AG</strong> & <strong>Co</strong>. Bayern I<br />
KG über die Aufnahme eines Darlehens zu finanzieren. Bei<br />
einer Fremdfinanzierung des Fondsanteils durch den Gesellschafter<br />
ist die angebotene Kapitalanlage grundsätzlich
15<br />
risikoreicher.<br />
Auch der Leverage-Effekt kann negative Auswirkungen haben.<br />
Dann nämlich, wenn die Zinsen, die der Anleger für das<br />
Fremdkapital bezahlt, höher sind als die Gesamtrendite, die<br />
auf seine Beteiligung entfällt.<br />
Dies könnte dann der Fall sein, wenn die in der Prognoserechnung<br />
angesetzten Erträge nicht erreicht werden.<br />
Aus diesem Grunde rät der Prospektherausgeber von einer<br />
Fremdfinanzierung der Beteiligung ab.<br />
Schlüsselpersonenrisiko/fehlende<br />
Leistungsbilanz<br />
Der Erfolg des Fonds hängt in erheblichem Maße von den<br />
Fähigkeiten des Managements, der Qualität der externen<br />
Berater und der beauftragten Vertragspartner ab. Der Ausfall<br />
von unternehmenstragenden Personen kann sich negativ auf<br />
den wirtschaftlichen Verlauf auswirken. Dies kann zu erhöhten<br />
Kosten der Fondsgesellschaft führen und in der Folge zu<br />
niedrigeren Erträgen für die einzelnen Anleger. Da es sich,<br />
wie dargestellt, um ein neuartiges Herstellungsverfahren<br />
zur Gewinnung von Dieselkraftstoff handelt, gibt es auch<br />
keine Leistungsbilanz. Für die Initiatoren der vorliegenden<br />
Vermögensanlage ist es das erste Mal, dass sie mittels einer<br />
Publikumsgesellschaft um Gesellschaftskapital werben.<br />
Haftung des Anlegers<br />
Im Gesellschaftsvertrag ist vorgesehen, dass der Fondszeichner<br />
nach Leistung seiner Pflichteinlage keinerlei Nachschüsse<br />
mehr zu leisten hat (vgl. § 7). Zum Thema „Haftung des<br />
Anlegers“ ist jedoch zu unterscheiden:<br />
Der Anleger haftet als Kommanditist gegenüber Gläubigern<br />
der Fondsgesellschaft nur bis zur Höhe seiner Hafteinlage,<br />
die er selbst oder über den Treuhänder im Handelsregister<br />
eingetragen hat. Diese beträgt 1 Prozent seiner Gesellschaftseinlage<br />
(vgl. § 4 Abs. 4).<br />
Sinkt durch Ausschüttungen (Entnahmen und Verluste) der<br />
Saldo der Kapitalkonten unter den Betrag der Hafteinlage,<br />
lebt die Haftung des Kommanditisten in Höhe der entnommenen<br />
Hafteinlage gemäß § 172 Abs. 4 HGB wieder auf.<br />
Dies gilt nach seinem Ausscheiden aus der Beteiligungsgesellschaft,<br />
wenn dieses negative Kapitalkonto von ihm<br />
schriftlich anerkannt wurde oder wenn die weiteren Voraussetzungen<br />
des § 160 Abs. 1 HGB erfüllt sind innerhalb eines<br />
fünfjährigen Zeitraumes. Wird die Beteiligungsgesellschaft<br />
aufgelöst, verjähren die Ansprüche von Gesellschaftsgläubigern<br />
gegen Kommanditisten spätestens fünf Jahre, nachdem<br />
die Auflösung der Beteiligungsgesellschaft ins Handelsregister<br />
eingetragen wurde oder – wenn die Ansprüche erst<br />
nach Eintragung der Auflösung fällig werden – fünf Jahre nach<br />
Fälligwerden der Ansprüche. Unabhängig von der Einbringung<br />
der Einlage besteht immer eine Pflicht zur Übernahme der Kosten<br />
für Anmeldungen zum Handelsregister, die vom Kommanditisten<br />
oder in dessen Namen vorzunehmen sind. Die Kosten<br />
trägt der Kommanditist (z. B. bei Ausscheiden oder Ausschluss<br />
aus der Gesellschaft).<br />
Gewinnberechnung –<br />
sogenannte „weiche Kosten“<br />
Im Gesellschaftsvertrag und in den „rechtlichen Rahmenbedingungen“<br />
(Seiten 86 ff. und 77 ff. in diesem Prospekt) sind<br />
die sogenannten „weichen Kosten“ im Einzelnen dargestellt.<br />
Hierzu gehören die von der Fondsgesellschaft und den Anlegern<br />
aufzubringenden Kosten für Dienstleistungen und das zu<br />
bezahlende Agio des Fondszeichners in Höhe von 5 Prozent.<br />
Um die geplanten hohen Erträge zu erreichen, muss sich der<br />
Anleger darüber im Klaren sein, dass diese Dienstleistungsgebühren<br />
grundsätzlich ebenso wenig substanzbildend sind<br />
wie die Kosten des Prospektdrucks. Tatsächlich stehen sie für<br />
die von der Fondsgesellschaft beabsichtigten Investitionen<br />
nicht zur Verfügung, reduzieren also das Investitionskapital.<br />
Hieraus folgt, dass die prognostizierten Erträge nur aus diesem<br />
Investivkapital erwirtschaftet werden können. Die Investivkapitalquote<br />
beträgt bei der vorliegenden Konzeption 85<br />
Prozent des Gesellschaftskapitals inklusive Agio. Laufende<br />
Dienstleistungsgebühren, die in der Nachplatzierungsphase<br />
das Investivkapital vermindern, bleiben bei dieser Darstellung<br />
außer Betracht.<br />
Risiko von Vorauszahlungen<br />
Es besteht das Risiko, dass Entgelte, Honorare usw., deren<br />
Zahlung z. B. zum Jahresende oder platzierungsabhängig erfolgt,<br />
im Fall der Insolvenz der Zahlungsempfänger verloren<br />
sind oder aus anderen Gründen nicht mehr zurückerlangt<br />
werden können. Dies gilt auch und vor allem für Zahlungen,<br />
die für die Herstellung der KDV-Anlagen geleistet werden,<br />
wenn etwa wegen Insolvenz des Anlagenbauers diese nicht<br />
fertiggestellt werden.<br />
In der Regel werden die einzelnen Bauraten zeitlich vertrag-
16<br />
lich festgelegt und korrespondieren nicht notwendigerweise<br />
mit dem tatsächlichen Herstellungszustand. Sie sind in ihrer<br />
Fälligkeit dann grundsätzlich hiervon auch unabhängig.<br />
Risiken aus Interessenkonflikten<br />
Die persönlich haftende Gesellschafterin der Fondsgesellschaft<br />
könnte gleiche oder ähnliche Fondsgesellschaften<br />
initiieren oder sich hieran beteiligen. Es besteht daher das<br />
Risiko, dass die Komplementärin dadurch eine Wettbewerbssituation<br />
zur vorliegenden Fondsgesellschaft schafft.<br />
Kapitalmässige und personelle<br />
Verflechtungen zwischen den beteiligten<br />
Gesellschaften und Personen<br />
Wegen der (teilweise bestehenden) Personenidentität<br />
der jeweiligen Funktionsträger gibt es im Hinblick auf die<br />
<strong>Öko+BioBeteiligungen</strong> <strong>AG</strong> & <strong>Co</strong>. Bayern 1 KG diverse angabepflichtige<br />
Verflechtungstatbestände rechtlicher, wirtschaftlicher<br />
und/oder personeller Art. Verflechtungen<br />
zwischen der <strong>Öko+BioBeteiligungen</strong> <strong>AG</strong> & <strong>Co</strong>. Bayern 1<br />
KG sowie von Unternehmen, die gegebenenfalls mit der<br />
<strong>Öko+BioBeteiligungen</strong> <strong>AG</strong> & <strong>Co</strong>. Bayern 1 KG bedeutsame<br />
Verträge abgeschlossen haben oder anderweitig mit ihr<br />
nicht unwesentlich verbunden sind, beinhalten auch immer<br />
die Möglichkeit eines Interessenkonfliktes zwischen den<br />
betroffenen Unternehmen. Es ist daher grundsätzlich nicht<br />
auszuschließen, dass die Beteiligten bei der Abwägung der<br />
unterschiedlichen, gegebenenfalls gegenläufigen Interessen<br />
nicht zu den Entscheidungen gelangen, die sie treffen würden,<br />
wenn kein Verflechtungstatbestand gegeben wäre. Im<br />
gleichen Maße könnten hierdurch auch die Erträge der Gesellschaft<br />
und damit auch die Anleger betroffen sein. So ist<br />
auch ein Interessenkonflikt dergestalt denkbar, dass z. B. der<br />
Patentinhaber, Dr. Christian Koch, bzw. die KDV Technologie<br />
<strong>AG</strong> weitere gleiche Produktionsanlagen zur Herstellung von<br />
Dieselkraftstoff bzw. Dieselöl errichten und betreiben, die<br />
dann in Wettbewerb zu der vorliegenden von der Beteiligungsgesellschaft<br />
betriebenen Anlage treten können.<br />
Angabepflichtige Verflechtungstatbestände in rechtlicher,<br />
wirtschaftlicher und/oder personeller Hinsicht bestehen<br />
bei der <strong>Öko+BioBeteiligungen</strong> <strong>AG</strong> & <strong>Co</strong>. Bayern 1 KG dahingehend,<br />
dass der Geschäftsführer der Komplementärin,<br />
Herr Dr. Otto Eisenbrand, auch Gründungskommanditist der<br />
<strong>Öko+BioBeteiligungen</strong> <strong>AG</strong> & <strong>Co</strong>. Bayern 1 KG ist. Hinsichtlich<br />
der personellen und kapitalmäßigen Verflechtungen<br />
verweisen wir auch auf die Darstellung auf den Seiten 52<br />
ff. in diesem Prospekt („Die Partner des Beteiligungskonzeptes“).<br />
Sachmängel<br />
Es besteht grundsätzlich das Risiko, dass die Fondsgesellschaft<br />
bei Mängeln der KDV-Anlagen diese nicht mehr<br />
durchsetzen kann, etwa im Falle der Insolvenz des Anlagenbauers.<br />
Denkbar ist auch, dass es unterschiedliche Rechtsansichten<br />
über das Vorliegen von Gewährleistungsansprüchen gibt<br />
und dass, um diese Ansprüche durchsetzen zu können, hierüber<br />
erst ein Rechtsstreit oder ein selbstständiges Beweisverfahren<br />
durchgeführt werden muss.<br />
Nach Ablauf der Gewährleistungsfrist ist des Weiteren denkbar,<br />
dass die Fondsgesellschaft dann bestehende Mängel an<br />
den Anlagen selbst und auf eigene Kosten beseitigen muss.<br />
Sachmängel und die fehlende Möglichkeit, diese Gewährleistungsansprüche<br />
gegenüber den Verantwortlichen durchzusetzen,<br />
könnten dazu führen, dass die Prognoserechnung<br />
der Fondsgesellschaft nicht einschlägig ist.<br />
Patentrisiken<br />
Der Herstellungsprozess zur Gewinnung von Dieselkraftstoff<br />
auf dem Wege der katalytischen Depolymerisation beruht<br />
maßgeblich auf einem Patent von Dr. Christian Koch, das<br />
für Deutschland erteilt wurde. Soweit dieses Patent angefochten<br />
würde bzw. aus sonstigen Gründen wegfällt und<br />
damit der Beteiligungsgesellschaft zur Nutzung nicht mehr<br />
zur Verfügung stehen würde, könnte dies dazu führen, dass<br />
die Herstellung von Dieselkraftstoff nicht mehr stattfinden<br />
kann. Das Geschäftskonzept der Beteiligungsgesellschaft<br />
wäre dann gescheitert mit der Folge, dass die Anleger dadurch<br />
Vermögensverluste erleiden könnten.<br />
Genehmigungsrisiken<br />
Die geplante Produktionsanlage zur Herstellung von Dieselkraftstoff<br />
bedarf öffentlich-rechtlicher Genehmigungen, die
17<br />
zum Zeitpunkt der Prospektherausgabe noch nicht vorliegen.<br />
Soweit diese nicht erteilt werden sollten, könnte dies<br />
dazu führen, dass die geplante Produktionsanlage nicht erstellt<br />
wird. Der Unternehmenszweck der Beteiligungsgesellschaft<br />
wäre dann gescheitert. In diesem Falle wären auch<br />
Vermögensverluste für die Anleger denkbar.<br />
Nach Auffassung des Prospektherausgebers existieren darüber<br />
hinaus keine weiteren wesentlichen Risiken.
18<br />
Investition in Innovation: „Wir machen KDV-Diesel”
Investition in Innovation: „Wir machen KDV-Diesel”<br />
19<br />
Das Patent<br />
Diese einfache Formulierung sagt bereits aus, worum es<br />
geht: Der Investor beteiligt sich an einer sogenannten „KDV-<br />
Anlage“. Nach dem von Dr. Christian Koch entwickelten und<br />
patentierten Verfahren der Katalytischen Drucklosen Verölung<br />
(KDV-Verfahren) wird darin Dieselkraftstoff und Dieselöl<br />
aus fast allen organischen Eingangsstoffen produziert.<br />
Alleiniger Inhaber des Patentes zum genannten KDV-Verfahren<br />
(deutsches Patent Nr. 10 2005 056 735 vom 10.08.2006)<br />
ist Dr. Christian Koch – er verfügt damit über das notwendige<br />
Know-how und die Erfahrung, um eine solche Anlage<br />
zu realisieren, und zwar mit den in diesem Prospekt genannten<br />
Leistungsdaten und Qualitätsmerkmalen. Kein anderer<br />
Anbieter auf dem Markt ist zurzeit in der Lage, eine auch nur<br />
annähernd vergleichbare Technologie anzubieten.<br />
Unter den heutigen politischen und ökonomischen Rahmenbedingungen<br />
kann der Investor davon ausgehen, dass<br />
er mit seinem Investment eine nachhaltige, sichere und<br />
hohe Rendite erzielen wird.<br />
Alles spricht für ein Investment in die konkurrenzlose<br />
KDV-Technologie:<br />
Die Basis: Das KDV-Produktionsverfahren ist ausgereift,<br />
im Dauereinsatz erprobt und absolut umweltfreundlich.<br />
Das Know-how: Dr. Christian Koch, Alleininhaber des<br />
umfassenden Patents Nr. 10 2005 056 735, ist mit uns<br />
eine faire und umfassende Technologie-Partnerschaft<br />
im Rahmen eines exklusiven „Technology Partnership<br />
Agreements“ eingegangen.<br />
Der Vorteil: Das von Dr. Koch patentierte KDV-Verfahren<br />
hat im Vergleich zu allen anderen Technologien mit<br />
Abstand die höchste Energieeffizienz.<br />
Der Markt: Beim heutigen Erdölpreis ist es ein wesentlicher<br />
Faktor, dass KDV-Diesel ohne Subventionen oder<br />
Fördermittel mit guten bis sehr guten Gewinnaussichten<br />
produziert werden kann.<br />
Der Bedarf: Allein in Deutschland besteht ein rechnerischer<br />
Bedarf für rund 10.000 Standard-KDV-Anlagen.<br />
Die Entwicklung: Nach erfolgreicher Erstgenehmigung<br />
wurden bereits 40 Projektstandorte in Deutschland vorevaluiert.<br />
Die Flexibilität: KDV-Anlagen können dezentral eingesetzt<br />
und stufenweise an den tatsächlichen Bedarf<br />
angepasst werden. Die Verarbeitung ist auf unterschiedliche<br />
Einsatzstoffe auslegbar.<br />
Die Materialien: Praktisch alle organischen Eingangsstoffe<br />
können zu hochwertigem Dieselkraftstoff verarbeitet<br />
werden.<br />
Die Nachfrage: Wir produzieren für den wohl größten<br />
Markt der Menschheitsgeschichte: den Energiemarkt.<br />
„Wer die Zeichen der Zeit nicht erkennt, den bestraft das Leben.”<br />
Michail Gorbatschow
20<br />
Katalytische Depolymerisation: die Schlüsseltechnologie<br />
Dr. Koch erklärt die Wirkungsweise der katalytischen Drucklosen Verölung<br />
300 Millionen Jahre verkürzt auf 3 Minuten<br />
So erstaunlich es klingt: Mit Hilfe der KDV-Technologie ist<br />
es möglich, den Prozess der natürlichen Erdölbildung innerhalb<br />
von nur 3 Minuten technisch zu reproduzieren. Wie<br />
genau die Wirkungsweise der Katalytischen Drucklosen Verölung<br />
funktioniert, erklärt der Erfinder und Patentinhaber,<br />
Dr. Christian Koch:<br />
Verfahren: Die technische Reproduktion der natürlichen<br />
Erdölbildung wird bei einer Reaktionszeit von drei Minuten<br />
realisiert.<br />
Natürliche Erdölbildung:<br />
Ein 300-Millionen-Jahre-Prozess<br />
Vor ca. 800 Millionen Jahren stand die Erde vor dem Problem:<br />
Seit der „Erfindung“ der Fotosynthese hatten sich gewaltige<br />
Mengen an abgestorbenen Mikroorganismen gebildet. Sie<br />
füllten die Ozeane und mussten dringend entsorgt werden.<br />
Die Erdatmosphäre bestand damals im Wesentlichen aus<br />
CO 2<br />
, die mittlere Temperatur der Ozeane betrug ca. 19 °C.<br />
Alle Verfahren der modernen Umwelttechnik – Verbrennung,<br />
Vergasung oder Pyrolyse – wären nicht möglich gewesen:<br />
Der hierzu benötigte Sauerstoff war nicht verfügbar, sondern<br />
in der Oxidation der Eisenanteile der Meere gebunden.<br />
Der Kohlenwasserstoffgehalt von biologischen Substanzen<br />
in der Erde wurde dabei im Laufe Hunderter Jahrmillionen<br />
durch die katalytische Erdölbildung in eine unverwesliche<br />
und umweltfreundliche Form überführt. Dadurch erst war<br />
die Freisetzung des Sauerstoffs in der Atmosphäre möglich.<br />
Die Erde nutzte die Struktur der Mikroorganismen, um diese<br />
wieder in ihre Bestandteile zu zerlegen – im Wesentlichen<br />
Diesel und CO 2<br />
. Bereits bei der Entstehung des Lebens hat<br />
die Erde also die Entsorgung quasi mit geplant. Selbst höher<br />
entwickelte Stoffe wie Zellulose zerfallen nach Extraktion<br />
des CO 2<br />
zu Diesel bzw. Heizöl. Mittler einer solchen Reaktion<br />
ist der in den Urmeeren reichlich vorhandene Ton (Aluminiumsilikat).<br />
Zur Durchführung des Verfahrens setzte die Erde<br />
einen Faktor ein, der uns heute leider nur begrenzt zur Verfügung<br />
steht: Zeit.<br />
Was passiert, wenn man<br />
an der „Zeit-Schraube“ dreht<br />
Das von mir entwickelte und patentierte KDV-Verfahren<br />
(Katalytische Drucklose Verölung) basiert auf dieser Technik<br />
der natürlichen Erdölbildung: Um eine moderne Erdölerzeugung<br />
realisieren zu können, musste dabei an der „Zeit-<br />
Schraube“ gedreht werden. Das neue Verfahren schafft es,<br />
die mittlere Umwandlungsdauer von biologischen Grundstoffen<br />
zu Diesel von 300 Millionen Jahren auf 3 Minuten<br />
zu verkürzen. Hierzu mussten mehrere Faktoren verändert<br />
werden: Die Umwandlungstemperatur steigt von 19 °C auf<br />
300 °C, die Aktivität des Katalysators wechselt von Ton auf<br />
100 Prozent kristalline Alkalialuminiumsilikate und die Vermischung<br />
von Konvektion und Diffusion wird von Turbinen<br />
mit mehreren großen Reaktionskammern mit „Turbinenrädern“<br />
übernommen.<br />
Der Aufbau der Sauerstoffkonzentration in der Atmosphäre durch Erdölbildung<br />
Vulkanismus<br />
Uratmosphäre<br />
19°C<br />
N 2<br />
Eiszeit<br />
(mild)<br />
14°C 17°C<br />
Vergleicht man das Reaktionsergebnis der 300 Millionen<br />
Jahre dauernden Erdölbildung aus Mikroorganismen und<br />
biologischen Substanzen mit den Reaktionsergebnissen der<br />
heutigen Pyrolyse, so sieht man schnell den qualitativen<br />
Unterschied. Die Abbildung zeigt die Verhältnisse der Erdöl-<br />
Landpflanzen<br />
Ozeanflora und -fauna<br />
Insekten<br />
Kohle<br />
Erdöl<br />
Vulkanismus<br />
Saurier<br />
O 2<br />
Menschen<br />
Säuger<br />
(N 2<br />
CO 2<br />
, H 2<br />
O) CO 2<br />
ppmCO 2<br />
14°C<br />
17°C<br />
15°C<br />
1000 500<br />
900 700 500 300 100<br />
Millionen Jahre<br />
Der Aufbau der Sauerstoffkonzentration in der Atmosphäre durch Erdölbildung<br />
Eiszeit<br />
(mild)<br />
24<br />
16<br />
8<br />
0<br />
Volumen % O ²<br />
bzw. CO ²
21<br />
entstehung vor 900 Mio. Jahren: Die Temperatur ist 19 °C,<br />
die Katalysatoren sind tonmineralisch. Die Konversionszeit zu<br />
Bitumen beträgt 100 Millionen Jahre, zu Diesel 300 Millionen<br />
Jahre, zu Benzin 500 Millionen Jahre und zu Gas darüber bzw.<br />
länger.<br />
Weiterhin wird ersichtlich, dass die Erdölentstehung zu einer<br />
Zeit erfolgte, in der unsere heutigen Techniken überhaupt<br />
nicht möglich waren, da kein Sauerstoff vorhanden<br />
war. Dieser war in den ersten 150 Millionen Jahren durch<br />
die Oxidation des Eisens in den Ozeanen zu Eisenoxid verbraucht<br />
worden. Ebenso wird deutlich, dass die vulkanische<br />
CO 2<br />
-Emission in dem Aufbau der Lufthülle ebenso eine<br />
große Rolle gespielt hat.<br />
Die Modernisierung eines bewährten<br />
Urverfahrens<br />
Es war notwendig, ein völlig neues Verfahren zu entwickeln,<br />
das die Bildung des Kokskristalls vollständig ausschließt und<br />
dafür eine andere, selektive Substanz verwendet. Diese sollte<br />
die vorhandenen Kohlenwasserstoffe CH 2<br />
nicht – wie das<br />
Kokskristall – in Methan CH 4<br />
und Kokskristalle C umwandeln,<br />
sondern das CH 2<br />
erhalten, lediglich in der Moleküllänge reduzieren<br />
und die Schadstoffe binden sowie aus dem Kreislauf<br />
ausscheiden.<br />
Vorbild für das neue, patentierte Verfahren ist die natürliche<br />
Erdölbildung. Für den Prozess werden auch ähnliche Katalysatoren<br />
wie vor Hunderten von Millionen Jahren verwendet,<br />
als die aufgewühlten Meere mit der abgestorbenen Materie<br />
die suspendierten Tonmineralien ablagerten. Dieser Prozess<br />
wurde weiterentwickelt, um den Gegebenheiten von heute<br />
zu entsprechen. Allerdings stehen heute keine Hunderte von<br />
Jahrmillionen für den Prozess zur Verfügung. Zudem sind die<br />
heutigen Reststoffe mit Problemstoffen wie PVC und Teflon<br />
vermischt, die bei zu hohen Temperaturen die Bildung von<br />
Dioxinen und Furanen begünstigen.<br />
Heute bietet der gleiche Prozess mit neu entwickelten Dieselbildungskatalysatoren<br />
wieder die Möglichkeit, die in den<br />
Reststoffen verweslichen Kohlenwasserstoffe in umweltfreundlichen,<br />
unverweslichen Diesel zu überführen und<br />
damit die Umwelt zu schonen. Das ist auch für Länder interessant,<br />
die ausreichend Diesel haben, da es keinen preiswerteren<br />
und umweltfreundlicheren Prozess gibt als die katalytische<br />
Überführung bei ca. 300 °C in Diesel.<br />
Vom Wertstoff zum Treibstoff<br />
Die heutigen Reststoffe bestehen nicht nur aus Mikroorganismen,<br />
sondern auch aus Problemstoffen. Hierzu gehören<br />
z. B. PVC, metallhaltige Farben und andere Beimischungen.<br />
Der spezielle Charakter des kristallisierten Katalysators (Ionentauscher)<br />
garantiert dabei, dass diese Giftstoffe als Salze<br />
oder Kristalle gebunden werden, sodass keine Dioxine, Furane<br />
oder sublimierenden Metalldämpfe entstehen können.<br />
Der katalytische Weg bei 300 °C, also unterhalb der problematischen<br />
Koksbildungstemperatur von 400 °C, ist damit<br />
die erste Lösung, die diese Problemstoffe nicht erst nach der<br />
Reaktion absorbieren, sondern überhaupt nicht entstehen<br />
lassen.<br />
Sicherheitsmerkmale des Verfahrens:<br />
keine Bildung von Gas oder Koks<br />
keine Dioxine oder Furane (da im Salz gebunden)<br />
keine Metalldämpfe (da im Kristall gebunden)<br />
keinerlei Reaktion mit dem Luftsauerstoff<br />
Sicherheitstechnisch sind damit die Gasemissionen unterbunden.<br />
Die Möglichkeit, dass das Produkt austritt, wird<br />
durch Unterdruck im System verhindert. Unbeabsichtigte<br />
Öffnungen führen zu einem Alarm des Unterdrucksystems,<br />
nicht jedoch zu einer Gefahr durch austretende Dämpfe.<br />
Prinzipiell kann man aus der Natur lernen, dass es seit<br />
900 Mio. Jahren ein Verfahren gibt, welches die nahezu<br />
verlustfreie Extraktion der Erdölfraktionen aus der organischen<br />
Materie und die nahezu verlustfreie Molekülverkürzung<br />
von Bitumen über Diesel zu Benzin ermöglicht.<br />
Damit wäre ein Vorbild für die Treibstofferzeugung<br />
aus biologischen Stoffen und die Molekülverkürzung<br />
von mineralischen Rückständen bei der Verarbeitung<br />
zu Treibstoffen vorgezeichnet.
22<br />
Anlageziele und Anlagepolitik
Anlageziele und Anlagepolitik<br />
23<br />
Effiziente Energiegewinnung<br />
– aktiver Umweltschutz<br />
Jeder so erzeugte Liter Diesel verhindert damit den Ausstoß<br />
von rund 3 kg CO 2<br />
(theoretisch 2,7 ) und bewahrt 7 m 3 Luft<br />
vor der vollständigen Verbrennung. Er verhindert die damit<br />
verbundenen Emissionen an Stickoxiden, unverbrannten<br />
und schädlichen Kohlenwasserstoffen und die dazugehörigen<br />
Staub- und Aschebelastungen.<br />
Dies bedeutet, dass Zertifikate der CO 2<br />
-Minderung, der<br />
Stickoxidminderung, der (Fein-)Staubvermeidung und der<br />
Problemasche bzw. Metalldampfemissionen über dieses<br />
Verfahren aktiviert und damit neue Felder der Umwelttechnik<br />
auch finanziell erschlossen werden können. Verfahren,<br />
die neue Maßstäbe setzen, können auch die verminderten<br />
Emissionen in der Umwelttechnik zur (finanziellen) Geltung<br />
bringen.<br />
Die Qualität des erzeugten Diesels ist zudem viel höher als<br />
der des handelsüblichen Diesels. Selbst aus dem problematischen<br />
Bitumen – dem Destillationsrückstand der Raffinerien<br />
– wird in diesem Prozess ein besonders hochwertiger<br />
Dieselkraftstoff mit einer Cetanzahl von über 60 erzeugt.<br />
Deshalb hat der Prozess in Ländern, in denen das Produkt einen<br />
Wert darstellt, eine besondere Chance. Der Prozess kann<br />
als Treibstoffversorgungsquelle der Zukunft eine besondere<br />
Bedeutung gewinnen.<br />
Der hohe Wirkungsgrad des entwickelten und patentierten<br />
katalytischen Niedertemperaturverfahrens führt dabei zu<br />
einer CO 2<br />
-Einsparung von 80–90 Prozent bei der Verwertung<br />
der Reststoffe. Da ab Mai 2005 die Endlagerung dieser<br />
Stoffe beendet wurde, wird die CO 2<br />
-Bilanz deutlich beeinflusst<br />
durch die Strategie, mit der diese Stoffe dann behandelt<br />
werden. Hier bietet sich eine gute Möglichkeit, Emissionsrechte<br />
zu handeln und damit Geld einzusparen.<br />
Hoffnung und Verpflichtung<br />
Kein anderes System bietet ähnlich zukunftsorientierte Möglichkeiten,<br />
neue Wertschöpfungen zu erschließen und dies<br />
mit hochwirksamem, aktivem Umweltschutz zu kombinieren.<br />
Wie kein anderes Verfahren ist dieses durchgängig dazu<br />
in der Lage, in der Energiepolitik neue Wege aufzuzeigen<br />
– vom Bemühen um Optimierung und Dezentralisierung der<br />
Abfallwirtschaft bis hin zum Streben nach Autarkiegewinn.<br />
Die zukünftigen weltwirtschaftlichen wie umweltschutzbezogenen<br />
Potenziale der KDV-Technologie von Dr. Christian<br />
Koch bedeuten somit für Politik und Wirtschaft zugleich<br />
Hoffnung und Verpflichtung.
24<br />
Das Genehmigungsverfahren<br />
der neuen Technologie<br />
Als völlig neues, revolutionierendes Verfahren fällt die KDV-<br />
Technologie zwangsläufig aus dem Rahmen der bestehenden<br />
gesetzlichen Vorschriften und Regelungen heraus. Gemeinsam<br />
mit einigen Behörden wurden deshalb beispielhaft<br />
einvernehmlich Lösungen gesucht und gefunden. Um das<br />
Bewilligungsverfahren möglichst zeitnah abschließen zu können,<br />
hat die <strong>Öko+BioBeteiligungen</strong> <strong>AG</strong> & <strong>Co</strong>. Bayern 1 KG<br />
als künftige Besitzgesellschaft Herrn Dr. Koch und die Firma<br />
Alphakat GmbH damit beauftragt, alle erforderlichen Schritte<br />
zur Erlangung der entsprechenden Bewilligungen zu unternehmen.<br />
Dabei stützt sich das praktische Vorgehen auf ein<br />
Gutachten und die Mitwirkung von Prof. Dr. Horst Heimbürge,<br />
womit ein Maximum an Professionalität bei der Erlangung<br />
der erforderlichen Bewilligungen gewährleistet ist.<br />
Zum besseren Verständnis haben wir nachfolgend das Bewilligungsverfahren<br />
sowie den Antrag auf Genehmigung<br />
nach BImSch V dargestellt:<br />
Anlage zur physikalisch-chemischen Behandlung von Abfall<br />
und Reststoffen bzw. von nachwachsenden Rohstoffen entsprechend<br />
den Vorschriften des Anhanges zur 4. BImSch V,<br />
Nr. 8.10 b für das Verfahren<br />
Nr. 8.12 b für die Stoffbevorratung<br />
Dazu besteht die Genehmigungsbedürftigkeit nach<br />
Spalte 1 = öffentliche Umweltverträglichkeitsprüfung mit<br />
hohem Zeitbedarf, je nach Bundesland 9 bis 18 Monate;<br />
Spalte 2 = nicht öffentliches Verfahren, ohne Umweltverträglichkeitsprüfung<br />
mit relativ geringem Zeitbedarf, je<br />
nach Bundesland 3 bis 6 Monate.<br />
Maßgeblich für die Zuordnung in Spalte 1 oder 2 ist die Art<br />
des zu verarbeitenden Stoffes sowie die Tages- und Jahresmengen.<br />
Danach gilt:<br />
Nicht besonders überwachungspflichtige Abfälle wie z. B.<br />
Kunststoffe aller Art nach EAK (Europäischer Abfallkatalog):<br />
≥ 50 t/Tag oder 20.000 t/Jahr = Spalte 1<br />
≤ 50 t/Tag oder 20.000 t/Jahr = Spalte 2<br />
Besonders überwachungspflichtige Abfälle wie z. B. Altöl<br />
nach EAK:<br />
≥ 10 t/Tag = Spalte 1<br />
≤ 10 t/Tag = Spalte 2<br />
Biogene Stoffe:<br />
Dafür ist keine Begrenzung bekannt, folglich immer Stufe 2.<br />
Die Stoffbevorratung für 3 bis 5 Tage nach 8.12 richtet sich<br />
vordergründig nach der damit verbundenen Brandlast. Beispielsweise<br />
ist eine Diesellagerung von bis zu 5.000 t nach<br />
BImSch V Spalte 2 möglich. Es ist also unbedingt seitens des<br />
Betreibers vor Ort die betreffende Klärung vorzunehmen.<br />
Die Feuerungswärmeleistung sollte entsprechend Spalte 2<br />
unter 5 Megawatt (MW) der Blockheizkraftwerke (BHKW)<br />
betragen, d. h. eine elektrische Leistung von ca. 2 MW.<br />
Die vorgesehene Anlage wird stufenweise aufgebaut, weshalb<br />
mit einem kürzeren Genehmigungsverfahren gerechnet<br />
werden kann. Hinzu kommt, dass konkrete Aussichten bestehen,<br />
dass das Genehmigungsverfahren gemäß 4. BImSchVO<br />
in naher Zukunft abgekürzt werden kann. Der Auftrag zur<br />
Einleitung des Genehmigungsverfahrens wurde bereits an<br />
Dr. Koch erteilt.<br />
Sollte sich die geplante Produktionsanlage als erfolgreich<br />
erweisen, ist ein gewinnbringender Verkauf der gesamten<br />
Anlage und die Liquidation der Gesellschaft bereits zum<br />
31.12.2011 geplant, soweit die Gesellschafterversammlung<br />
nichts anderes beschließt. Dabei kann davon ausgegangen<br />
werden, dass der Veräußerungswert der Anlage, dank dem<br />
zu erwartenden hohen Ertragswert, substanziell über dem<br />
Beschaffungswert liegen wird. Auf Seite 46 ff sind einige<br />
grundsätzliche Überlegungen zur Ermittlung des mutmaßlichen<br />
Veräußerungswertes bei Veräußerung der KDV-Anlage<br />
und Liquidation der Gesellschaft (EXIT) dargestellt.
25<br />
Vorgespräche<br />
Spalte 1<br />
Verfahren<br />
nach<br />
Spalte 2<br />
4. BimSch V<br />
Förmliches Verfahren Vereinfachtes Verfahren<br />
Verfahren?<br />
Versuchsanlage<br />
Umweltverträglichkeitsprüfung<br />
ja<br />
Antrag<br />
auf<br />
förml. Verfahren?<br />
UVPpflichtige<br />
Aufgabe<br />
ja<br />
nein<br />
· Genehmigungsantrag<br />
· Eingangsbestätigung<br />
Prüfung durch Genehmigungsbehörden<br />
· Gutachten<br />
· Öffentliche Bekanntmachung<br />
· Aussiegung<br />
(1 Monat + 2 Wochen<br />
· Frist für Einwendungen)<br />
nein<br />
· Genehmigungsantrag<br />
· Eingangsbestätigung<br />
· Prüfung durch Genehmigungsbehörde<br />
· eventuell Gutachten<br />
Einwendungen<br />
ja<br />
Erörterungstermin<br />
nein<br />
Abschließende Prüfung<br />
und Entscheidung;<br />
Bescheid an Antragsteller<br />
und Beteiligte<br />
Abschließende Prüfung<br />
und Entscheidung;<br />
Bescheid an<br />
Antragsteller<br />
ja<br />
Widerspruch<br />
Einverständnis<br />
nein<br />
Erfolg?<br />
ja<br />
Rechtskraft<br />
nein<br />
Verwaltungsgerichtsklage
26<br />
Die Vermögensanlage im Überblick<br />
Vermögensanlage<br />
Mit der in diesem Verkaufsprospekt angebotenen Vermögensanlage<br />
können sich Kapitalanleger als Gesellschafter<br />
unmittelbar oder als Treugeber mittelbar an der<br />
<strong>Öko+BioBeteiligungen</strong> <strong>AG</strong> & <strong>Co</strong>. Bayern 1 KG beteiligen.<br />
Die Mindestbeteiligung des einzelnen Gesellschafters/Treugebers<br />
beträgt 10.000 Euro zuzüglich 5 Prozent Agio. Das<br />
maximale zur Platzierung vorgesehene Eigenkapital, das<br />
die <strong>Öko+BioBeteiligungen</strong> <strong>AG</strong> & <strong>Co</strong>. Bayern 1 KG als Gesellschaftskapital<br />
durch den Abschluss von entsprechenden<br />
Verträgen mit Gesellschaftern aufnehmen will, beträgt<br />
25.000.000 Euro.<br />
Die Platzierungsphase endet zum 31.12.2007, wobei die<br />
Komplementärin das Recht besitzt, den Schließungstermin<br />
um bis zu ein Kalenderjahr nach hinten zu verlegen.<br />
Die Nettoeinnahmen aus dem vorliegenden Angebot werden<br />
zur Investition in die im Emissionsprospekt beschriebenen<br />
Produktionsanlagen verwendet, die zur Herstellung<br />
von mineralischem Dieselkraftstoff dienen.<br />
Die Nettoeinnahmen aus vorliegendem Angebot reichen zur<br />
Realisierung der Vermögensanlage aus. Für sonstige Zwecke<br />
sollen die Nettoeinnahmen nicht genutzt werden.<br />
Eine Aufnahme von Fremdmitteln durch die Emittentin ist<br />
nicht vorgesehen. Zum Zeitpunkt der Prospekterstellung<br />
gibt es keine erheblichen dinglichen Belastungen des Anlageobjektes.<br />
Rechtliche oder tatsächliche Beschränkungen<br />
der Verwendungsmöglichkeiten des Anlageobjektes bestehen<br />
nicht. Die erforderlichen behördlichen Genehmigungen<br />
zum Betrieb der Produktionsanlagen liegen zum Zeitpunkt<br />
der Prospekterstellung noch nicht vor.<br />
Eine Übersicht über die voraussichtlichen Gesamtkosten des<br />
Anlageobjektes und die geplante Finanzierung sind im Prospektteil<br />
„Mittelherkunft und Mittelverwendung“ auf Seite<br />
54 ff. zu finden.<br />
Die Fondsgesellschaft<br />
Bei der <strong>Öko+BioBeteiligungen</strong> <strong>AG</strong> & <strong>Co</strong>. Bayern 1 KG mit<br />
Sitz in Stuttgart handelt es sich um eine Kommanditgesellschaft<br />
nach deutschem Recht. Die KG wurde am 18.09.2006<br />
im Handelsregister des Amtsgerichts Stuttgart unter HRA<br />
720473 eingetragen.<br />
Die Komplementärin ist die <strong>Öko+BioBeteiligungen</strong> <strong>AG</strong> mit<br />
Sitz in Stuttgart, die im Handelsregister des Amtsgerichts<br />
Stuttgart unter HRB 721171 registriert ist.<br />
Treuhandkommanditistin der <strong>Öko+BioBeteiligungen</strong> <strong>AG</strong> &<br />
<strong>Co</strong>. Bayern 1 KG ist die Müller Rechtsanwaltsgesellschaft<br />
mbH mit Sitz in München, die im Handelsregister des Amtsgerichts<br />
München unter HRB 153555 registriert ist, sowie<br />
als Kommanditist Herr Dr. Otto Eisenbrand, dienstansässig<br />
in Stuttgart. Einzelheiten hierzu finden sich auch im Kapitel<br />
„Die Emittentin – <strong>Öko+BioBeteiligungen</strong> <strong>AG</strong> & <strong>Co</strong>. Bayern<br />
1 KG“.<br />
Das Anlageobjekt<br />
Die Fondsgesellschaft wird auf einem noch zu erwerbenden<br />
Grundstück in Tirschenreuth eine Produktionsanlage zur<br />
Gewinnung von mineralischem Dieselkraftstoff errichten<br />
und diese betreiben. Als Herstellungskosten einschließlich<br />
der Nebenkosten sind im Finanz- und Investitionsplan der<br />
Fondsgesellschaft 20.750.000 Euro kalkuliert.<br />
Das Anlageobjekt, eine Produktionsanlage vom Typ KDV<br />
2500 zur Gewinnung von Dieselkraftstoff aus Kunststoffen<br />
(wie z. B. PET, PVC etc.), ist ein sogenannter „Cluster“, welcher<br />
aus fünf Standard-Anlagen vom Typ KDV 500 besteht.<br />
Die Fondsgesellschaft hat mit Werklieferungsvertrag<br />
vom 27.11.2006 (vgl. Seite 110 ff., dort als Kaufvertrag<br />
bezeichnet) einen Vertrag über den Erwerb und<br />
die Herstellung der Produktionsanlagen, einschließlich<br />
deren Montage (Aufstellen) in Tirschenreuth, abgeschlossen.<br />
Die Fondsgesellschaft wird voraussichtlich in der Gemeinde<br />
Tirschenreuth die Grundstücke FINr. 1222/2 und 1222 käuflich<br />
erwerben und darauf KDV-Anlagen in mehreren Ausbaustufen<br />
aufbauen. Die Stadt Tirschenreuth, vertreten durch den ersten<br />
Bürgermeister, Herrn Franz Stahl, hat der Fondsgesellschaft<br />
den Verkauf der genannte Parzellen zugesichert, sobald die<br />
immissionsschutzrechtlichen Voraussetzungen für den Bau<br />
der Anlage erfüllt sind. Eine vertragliche, rechtlich verpflichtende<br />
Anbindung des in Frage stehenden Grundstücks, etwa<br />
durch ein notarielles Angebot, besteht nicht. Andererseits ist<br />
darauf hinzuweisen, dass bereits rund 40 potenzielle Projektstandorte<br />
allein in Deutschland vorevaluiert wurden, welche<br />
alternativ zum Projektstandort Tirschenreuth in Anspruch genommen<br />
werden könnten.
27<br />
Die Alphakat GmbH wird, gestützt auf ein entsprechendes<br />
Gutachten von Prof. Dr. Horst Heimbürge über „die Beantragung<br />
der Genehmigung nach BimSch V“, alle erforderlichen<br />
Unterlagen bei der zuständigen Genehmigungsbehörde einreichen.<br />
Die Fondsgesellschaft hat Dr. Christian Koch/Alphakat GmbH,<br />
dem Erfinder und Patentinhaber, den Auftrag erteilt, alle<br />
erforderlichen genehmigungsrechtlichen Schritte zu unternehmen,<br />
um den zeitnahen Erwerb der oben erwähnten<br />
Bauparzellen voranzutreiben und den frühestmöglichen<br />
Baubeginn der KDV-Anlage sicherzustellen.<br />
Es sind folgende öffentlich-rechtliche Genehmigungen zum<br />
Betrieb der geplanten Produktionsanlagen erforderlich:<br />
- Baugenehmigung zur Errichtung der Produktionshalle<br />
- Immissionsschutzrechtliche Genehmigung zum Betrieb<br />
der Produktionsanlage (BImSch V)<br />
Der Verfahrensstand im Hinblick auf diese Genehmigungen<br />
ist so, dass die Baugenehmigung mit der zuständigen Gemeinde<br />
vorbesprochen wurde und diese die Genehmigung<br />
in Aussicht gestellt hat. Die immissionsschutzrechtliche Genehmigung<br />
wurde noch nicht beantragt. Bedenken gegen<br />
die Erteilung der hier erforderlichen Genehmigungen bestehen<br />
aus Sicht des Anbieters jedoch nicht.<br />
Die Fondsgesellschaft hat errechnet, dass bereits bei Fondsmitteln<br />
in der Höhe von 5.000.000 Euro mit dem Erwerb<br />
des Grundstückes und dem Bau der KDV-Anlage begonnen<br />
werden kann. Auf diese Weise wird ein früher Baubeginn ermöglicht,<br />
sodass die Produktion von Dieselkraftstoff schon<br />
aufgenommen werden kann, bevor die Gesamtanlage in Betrieb<br />
geht.<br />
Das Beteiligungsangebot<br />
Beitrittserklärung<br />
Der Erwerb der Vermögensanlage (Kommanditanteil der<br />
<strong>Öko+BioBeteiligungen</strong> <strong>AG</strong> & <strong>Co</strong>. Bayern 1 KG) geschieht<br />
dadurch, dass der Anleger die Beitrittserklärung, in Druckschrift<br />
oder mit Schreibmaschine, vollständig ausgefüllt, an<br />
allen gekennzeichneten Stellen unterzeichnet und sie an die<br />
Fondsgesellschaft übersendet:<br />
<strong>Öko+BioBeteiligungen</strong> <strong>AG</strong> & <strong>Co</strong>. Bayern 1 KG ,<br />
Bolzstraße 7, 70173 Stuttgart
28<br />
Für den Fall, dass der Anleger von einem von der Fondsgesellschaft<br />
eingeschalteten Anlagevermittler zur Vermögensanlage<br />
veranlasst wird, hat der Anleger auch die Möglichkeit,<br />
die Beitrittserklärung dem Anlagevermittler persönlich zu<br />
übergeben.<br />
Die Beitrittserklärungen werden in der Reihenfolge ihres zeitlichen<br />
Eingangs registriert und angenommen, solange freies<br />
Gesellschaftskapital zur Verfügung steht. Der Beitritt des Anlegers<br />
wird wirksam mit Annahmeerklärung durch die Treuhandkommanditistin,<br />
Müller Rechtsanwaltschaftsgesellschaft<br />
mbH, München. Für die Rechtswirksamkeit der Annahmeerklärung<br />
durch den Treuhänder bedarf es keines Zugangs .<br />
Widerrufsrecht<br />
Für den Fall, dass der Beitritt des Anlegers auf Grund eines<br />
Haustürgeschäfts oder im Rahmen eines Fernabsatzgeschäfts<br />
zustande gekommen ist, steht dem Anleger gemäß<br />
§§ 312, 312 b, 355 BGB das Recht zu, binnen einer Frist von<br />
zwei Wochen die im Rahmen der Beitrittserklärung abgegebene<br />
Willenserklärung zum Erwerb einer Beteiligung und<br />
zum Abschluss des Treuhandvertrages zu widerrufen. Der<br />
Widerruf kann ohne Angabe von Gründen erfolgen. Er ist in<br />
Textform (etwa Brief, Telefax, E-Mail) zu richten an die<br />
<strong>Öko+BioBeteiligungen</strong> <strong>AG</strong> & <strong>Co</strong>. Bayern 1 KG ,<br />
Bolzstraße 7, 70173 Stuttgart<br />
Fax: +49 711 2 53 999-54, E-Mail info@oekobio.de<br />
Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Die<br />
Frist beginnt ab dem Zeitpunkt, zu welchem dem Verbraucher<br />
eine deutlich gestaltete Belehrung über sein Widerrufsrecht<br />
ausgehändigt worden ist.<br />
Mindestzeichnung<br />
Die Mindestzeichnungssumme beträgt 10.000 Euro.<br />
Zeichnungsfrist/Platzierungsphase/Vorzeitige Schließung<br />
Die Vermögensanlage (Kommanditanteil der <strong>Öko+BioBeteiligungen</strong><br />
<strong>AG</strong> & <strong>Co</strong>. Bayern 1 KG) kann innerhalb der sogenannten<br />
„Platzierungsphase“ bis längstens zum 31.12.2007<br />
erworben werden.<br />
Im Gesellschaftsvertrag ist der Komplementärin das Recht<br />
eingeräumt worden (vgl. § 3 Abs. 4 des Gesellschaftsvertrages),<br />
die ursprüngliche Platzierungsfrist um bis zu ein<br />
Kalenderjahr, also bis zum 31.12.2008, zu verlängern.<br />
Die Komplementärin hat ausweislich des Gesellschaftsvertrages<br />
(vgl. § 3 Abs. 3) das Recht, die Zeichnung vorzeitig<br />
auch mit einem geringeren als dem prospektierten und geplanten<br />
Gesellschaftskapital von insgesamt 25.000.000 Euro<br />
zu schließen. Die Komplementärin darf Zeichnungen, Anteile<br />
oder Beteiligungen nicht kürzen.<br />
Mittelverwendungskontrolle<br />
Die Zeichnungssumme zzgl. 5 Prozent Agio ist nach Annahme<br />
der Beitrittserklärung durch die Treuhandkommanditistin<br />
innerhalb von 10 Tagen in voller Höhe auf<br />
das folgende Bankkonto einzuzahlen:<br />
Kontoinhaber: <strong>Öko+BioBeteiligungen</strong> <strong>AG</strong> & <strong>Co</strong>. Bayern 1 KG<br />
Bank: Stuttgarter Volksbank <strong>AG</strong><br />
BLZ: 600 901 00, Konto-Nr.: 226 340 007<br />
Verwendungszweck: Bitte den Namen des Zeichners und<br />
als Zahlungsgrund „Gesellschaftseinlage“ eintragen.<br />
Bei dem vorgenannten Bankkonto handelt es sich um<br />
das Gesellschaftskonto, über das die Beteiligungsgesellschaft<br />
in der Platzierungsphase nur zusammen mit dem<br />
Mittelverwendungskontrolleur verfügungsbefugt ist.<br />
Gesellschaftsstruktur<br />
Bei der <strong>Öko+BioBeteiligungen</strong> <strong>AG</strong> & <strong>Co</strong>. Bayern 1<br />
KG handelt es sich um eine gewerblich tätige Personengesellschaft<br />
in der Rechtsform einer Kommanditgesellschaft<br />
(<strong>AG</strong> & <strong>Co</strong>. KG). Persönlich haftende<br />
Gesellschafterin ist die <strong>Öko+BioBeteiligungen</strong> <strong>AG</strong>. Geschäftsführender<br />
Kommanditist ist Herr Dr. Otto Eisenbrand.<br />
Grundsätzlich erfolgt der Beitritt des Anlegers<br />
zu der Beteiligungsgesellschaft über die Treuhandkommanditistin,<br />
die Müller Rechtsanwaltsgesellschaft<br />
mbH, durch Erteilung eines entsprechenden Treuhandauftrages.<br />
In diesem Falle ist die gesonderte Eintragung<br />
des Anlegers in das Handelsregister nicht erforderlich.<br />
Der Anleger hat jedoch auch die Möglichkeit,<br />
der <strong>Öko+BioBeteiligungen</strong> <strong>AG</strong> & <strong>Co</strong>. Bayern 1 KG als<br />
Direktkommanditist mit eigener Eintragung im Handelsregister<br />
beizutreten. Voraussetzung ist hierfür die<br />
Vorlage einer notariellen Handelsregistervollmacht. In<br />
diesem Fall fungiert die Treuhandkommanditistin weiterhin<br />
als Verwaltungstreuhänderin für die Kommanditisten.<br />
Handelsregistereintragung<br />
Falls sich der Anleger an der Fondsgesellschaft als Direktkommanditist<br />
beteiligen möchte, muss eine notariell<br />
beglaubigte Handelsregistervollmacht an den
29<br />
Treuhandkommanditisten gesandt werden. Das entsprechende<br />
Formular hält die Treuhandkommanditistin<br />
auf Anforderung für den Anleger bereit.<br />
Ausschüttungen und Zahlstellen<br />
Auszahlungen an die Anleger aufgrund der in diesem<br />
Prospekt beworbenen Vermögensanlage erfolgen durch<br />
die Fondsgesellschaft. Solche Auszahlungen beruhen entweder<br />
auf der Ausschüttung von Liquiditätsüberschüssen<br />
oder Jahresüberschüssen (Entnahmen) durch die Fondsgesellschaft<br />
nach entsprechendem Gesellschaftsbeschluss<br />
oder haben ihren Grund in einem Auseinandersetzungsguthaben<br />
des Anlegers nach dessen Ausscheiden.<br />
Die Gesellschaft bewirkt die geschuldeten Auszahlungen<br />
an den Anleger regelmäßig von dem Gesellschaftskonto,<br />
das in der Beitrittserklärung des Anlegers<br />
genannt ist. Die Auszahlungen werden auf das Konto<br />
des Anlegers vorgenommen, das ebenfalls in der Beitrittserklärung<br />
angegeben ist.<br />
Gewinn- und Verlustbeteiligung/Profit-Split<br />
Zur Berechnung der Beteiligung der Gesellschafter oder Treugeber<br />
am Vermögen der Gesellschaft und am Jahresüberschuss<br />
oder -verlust eines Wirtschaftsjahres der Gesellschaft<br />
ist zunächst für jeden Gesellschafter oder Treugeber zum<br />
Ende eines jeden Kalenderjahres (31. Dezember) das Beteiligungsverhältnis<br />
zu ermitteln. Der Jahresüberschuss ist in der<br />
Platzierungszeit (d. h. bis zur Schließung der Gesellschaft) so<br />
zu verteilen, dass abhängig von dem Monat des Beitritts des<br />
Gesellschafters zur Gesellschaft und der vollständigen Einzahlung<br />
seiner Gesellschaftsbeteiligung der auf ihn entfallende<br />
Gewinnanspruch nur zu jeweils 1/12 je Monat ab dem<br />
Beitrittsmonat gewährt wird. Dies bedeutet, dass der einzelne<br />
Gesellschafter nur dann in den Genuss des auf ihn entfallenden<br />
Gewinnanspruchs in voller Höhe kommt, wenn er bereits<br />
im Januar des Beitrittsjahres der Gesellschaft beigetreten<br />
ist und seinen Beteiligungsbetrag in voller Höhe geleistet hat.<br />
Mit jedem abgelaufenen Monat des Beitrittsjahres reduziert<br />
sich dieser Gewinnanspruch jeweils um 1/12 im Beitrittsjahr.<br />
Bis zum Zeitpunkt der Rückzahlung der Pflichteinlagen zuzüglich<br />
einer rechnerischen Grundverzinsung („Hurdle“) von<br />
8 Prozent p. a. bezogen auf die geleisteten und nicht im Rahmen<br />
von Ausschüttungen zurückgezahlten Pflichteinlagen<br />
(Zeitpunkt der „Vollrückzahlung“) wird das laufende Ergebnis<br />
der Gesellschaft im Verhältnis der auf dem Kapitalkonto 1 verbuchten<br />
Kapitaleinlagen der übrigen Gesellschafter zueinander<br />
unter diesen verteilt. Die mittelbar über die Treuhänderin<br />
beteiligten Gesellschafter nehmen entsprechend über die<br />
Treuhänderin an dieser Verteilung teil. Die Hurdleberechnung<br />
beginnt mit dem Zeitpunkt der Schließung der Gesellschaft.<br />
Ein darüber hinaus erzieltes Ergebnis wird zu 50 Prozent der<br />
Komplementärin und zu 50 Prozent den anderen Gesellschaftern<br />
zugerechnet. Der auf die anderen Gesellschafter<br />
entfallende Anteil wird im Verhältnis ihrer auf dem Kapitalkonto<br />
1 verbuchten Kapitaleinlagen zueinander verteilt.<br />
Diese Regelung gilt sinngemäß auch im Falle der Liquidation<br />
der Fondsgesellschaft z. B. nach Verkauf der Produktionsanlagen<br />
zur Herstellung von Dieselkraftstoff, wobei in diesem<br />
Fall der Liquidationserlös je hälftig der Komplementärin sowie<br />
den anderen Gesellschaftern zusteht.<br />
Für Zwecke der Ermittlung des Zeitpunkts der Vollrückzahlung<br />
sind Ausschüttungen von dem Gesamtbetrag aus ursprünglicher<br />
Pflichteinlage und aufgelaufener rechnerischer<br />
Grundverzinsung abzuziehen (vgl. auch § 20 des Gesellschaftsvertrages).<br />
Art der Besteuerung<br />
Eine wichtige Frage bei jeder Geldanlage stellt die Art der<br />
Besteuerung der zu erwartenden Erträge dar, wenngleich für<br />
eine Anlageentscheidung letztlich stets die wirtschaftlichen<br />
Erfolgsaussichten des Beteiligungskonzeptes ausschlaggebend<br />
sein sollten. Auf Basis der aktuellen steuerlichen Rahmenbedingungen<br />
handelt es sich bei der <strong>Öko+BioBeteiligungen</strong> <strong>AG</strong><br />
& <strong>Co</strong>. Bayern 1 KG um eine gewerblich tätige Gesellschaft,<br />
die durch ihre Tätigkeit Einkünfte aus Gewerbebetrieb gemäß<br />
§ 15 EStG den beteiligten Anlegern vermittelt (siehe dazu<br />
auch Kapitel „Steuerliches Konzept“, S. 79 ff. ).<br />
Kosten des Erwerbs<br />
Die Kosten des Erwerbs setzten sich aus dem Zeichnungsbetrag<br />
und einem Agio in Höhe von 5 Prozent zusammen.<br />
Bei Zahlungsverzögerungen können zusätzliche Kosten entstehen.<br />
Zunächst ist jeder Anleger nach wirksamem Beitritt verpflichtet,<br />
an die Fondsgesellschaft die versprochene Einlage<br />
und zzgl. ein Agio in Höhe von 5 Prozent hiervon zu bezahlen.<br />
Die genaue Höhe der Einlage setzt der Anleger in der<br />
Beitrittserklärung selbst fest. Die Summe aus Beteiligungsbetrag<br />
und Agio bildet den Erwerbspreis für die in diesem<br />
Prospekt beworbene Vermögensanlage. Bei Zahlungsver-
30<br />
zögerungen oder bei nicht vollständiger Leistung des vereinbarten<br />
Einlagebetrages (einschließlich des Agios) können<br />
dem Anleger von der Gesellschaft nach Mahnung Verzugszinsen<br />
in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz<br />
berechnet werden (vgl. § 6 Abs. 2 des Gesellschaftsvertrages).<br />
Erfolgt trotz Mahnung und nach Fristsetzung<br />
abermals keine Zahlung, besteht weiter die Möglichkeit, dass<br />
der Treuhandvertrag durch Rücktritt aufgelöst wird (vgl. § 6<br />
Abs. 3 des Gesellschaftsvertrages). In diesem Falle trägt der<br />
Anleger die mit dem von ihm verschuldeten Rücktritt verursachten<br />
weiteren Kosten. Ihm steht der Nachweis offen,<br />
dass ein geringerer Schaden entstanden ist (vgl. § 6 Abs. 4<br />
des Gesellschaftsvertrages).<br />
Kosten der Verwaltung<br />
Die Verwaltung der Fondsgesellschaft und die Verwaltung der<br />
Beteiligung sind für den Anleger persönlich mit keinen eigenen,<br />
weiteren Kosten verbunden. Die Treuhandkommanditistin wird<br />
für die Wahrnehmung der Treuhänderfunktion nicht durch die<br />
Anleger, sondern unmittelbar durch die Fondsgesellschaft vergütet.<br />
Die Fondsgesellschaft trägt auch ihre sonstigen Aufwendungen<br />
selbst, beispielsweise für die Geschäftsführung.<br />
Kosten der Veräusserung<br />
Aufgrund der Regelungen des Gesellschaftsvertrages darf<br />
jeder Anleger über seinen Anteil frei verfügen. Schuldrechtlich<br />
ist er zwar an die Zustimmung der Treuhandkommanditistin<br />
gebunden, diese kann jedoch nur aus wichtigem Grund<br />
verweigert werden. Wird die Vermögensanlage vom Anleger<br />
an einen Dritten veräußert, so werden an diesen Vorgang<br />
weder bei der Fondsgesellschaft noch bei der Treuhandkommanditistin<br />
unmittelbar Kosten geknüpft. Allerdings werden<br />
in aller Regel bei der Abwicklung des Veräußerungs- oder<br />
Übertragungsvorganges Kosten entstehen, die vom Anleger<br />
zu tragen sind. Für den Fall, dass der Anleger das Treuhandverhältnis<br />
mit der Treuhandkommanditistin kündigt und<br />
der Fondsgesellschaft selbst unmittelbar als Kommanditist<br />
beitritt, entstehen Handelsregister- und Notarkosten, die<br />
vom Anleger zu tragen sind. Die Notarkosten werden dadurch<br />
verursacht, dass jeder Kommanditist den geschäftsführenden<br />
Gesellschaftern aus Gründen der Praktikabilität<br />
eine notariell beglaubigte Vollmacht für spätere Handelsregisteranmeldungen<br />
der Fondsgesellschaft übergeben muss.<br />
Die Registerkosten betreffen die Eintragung des Anlegers als<br />
Kommanditist der Fondsgesellschaft. Die hier geschuldeten<br />
Handelsregister- und Notarkosten können gleichermaßen<br />
entstehen, wenn der Anleger seine Kommanditbeteiligung<br />
an einen Dritten veräußert oder diese Kommanditbeteiligung<br />
von Todes wegen auf die Erben oder die Vermächtnisnehmer<br />
des betreffenden Anlegers übergeht. Die Höhe<br />
der Handelsregister- und Notarkosten richtet sich nach der<br />
gesetzlichen Gebührenregelung.<br />
Weitere Verpflichtungen des Erwerbers<br />
Der Anleger ist im Innenverhältnis zur Fondsgesellschaft<br />
verpflichtet, seine Einlageverpflichtung zzgl. Agio vollständig<br />
zu erfüllen. Sofern die Einlage zzgl. Agio einmal bezahlt<br />
ist, bestehen (abgesehen von den oben genannten Notarund<br />
Registerkosten) bei Übertragung der Beteiligung auf<br />
einen Dritten keine Zahlungsansprüche der Gesellschaft<br />
gegen den Anleger mehr. Darüber hinaus besteht insbesondere<br />
keine Nachschusspflicht des Anlegers, gleich ob er als<br />
Treugeber zunächst mittelbar oder später als Kommanditist<br />
direkt an der Gesellschaft beteiligt ist.<br />
Fondsnebenkosten<br />
Die Fondsgesellschaft hat im Zusammenhang mit der Gründung<br />
und Einrichtung der Gesellschaft Vorleistungen ihrer<br />
Gesellschafter in Anspruch genommen. Die Fondsgesellschaft<br />
hat darüber hinaus Gesellschafter und Dritte mit der<br />
laufenden Verwaltung der Fondsgesellschaft (Geschäftsführung),<br />
der Anlegerbetreuung sowie mit dem Eigenkapitalvertrieb,<br />
der Konzeption, Steuerberatung, Mittelverwendungskontrolle<br />
und dem Marketing beauftragt. Diese Leistungen<br />
werden grundsätzlich mit Honoraren vergütet, die in Abhängigkeit<br />
vom tatsächlich eingezahlten Gesellschaftskapital<br />
stehen. Auf diese Weise soll eine leistungs- und erfolgsbezogene<br />
Honorierung erreicht und eine angemessene<br />
Relation zwischen dem gesamten Gesellschaftskapital und<br />
den Kosten der Fondsgesellschaft sichergestellt werden. Alle<br />
diese Honorare, deren Höhe und Entstehung sich nach dem<br />
tatsächlich eingezahlten Gesellschaftskapital und dem Agio<br />
richten, werden im vorliegenden Prospekt auch als „Fondsnebenkosten“<br />
oder „weitere Kosten“ bezeichnet.<br />
Der Fondsgesellschaft entstehen in der Platzierungsphase<br />
die nachfolgend genannten Fondsnebenkosten. Der angegebene<br />
Prozentsatz bezieht sich jeweils auf den Betrag des<br />
bei der Gesellschaft eingegangenen Gesellschaftskapitals<br />
(inklusive Agio):
31<br />
Vergütungen<br />
Werte in 1000 EUR<br />
in % v. Gesamtkapital<br />
(inkl. Agio)<br />
Eigenkapitalbeschaffung 3.500 13,33<br />
Haftungsvergütung 460 1,75<br />
Aufsichtsrat und Geschäftsführung 430 1,64<br />
Marketing 350 1,33<br />
Nebenkosten (exkl. USt)<br />
4.740 18,06<br />
Steuerberater 76 0,29<br />
Treuhandschaft 63 0,24<br />
Mittelverwendungskontrolle 121 0,46<br />
260 0,99<br />
Gesamtemissionskosten 5.000 19,05<br />
Im Hinblick auf die laufenden Kosten/Vergütungen in der Nachplatzierungsphase (d. h. nach Beendigung der Platzierung) wird<br />
auf den Finanz- und Investitionsplan (vgl. Seite 42) hingewiesen.
32<br />
Die Initiatorin – <strong>Öko+BioBeteiligungen</strong> <strong>AG</strong><br />
Die <strong>Öko+BioBeteiligungen</strong> <strong>AG</strong> wurde am 21.02.2006 nach<br />
deutschem Recht gegründet und ist am 02.09.2006 unter<br />
der Nr. HRB 721171 beim Amtsgericht Stuttgart im Handelsregister<br />
eingetragen worden.<br />
Sitz der Gesellschaft ist Stuttgart (Anschrift: Bolzstraße 7,<br />
D -70173 Stuttgart).<br />
Die Dauer der Gesellschaft ist unbestimmt.<br />
Gegenstand des Unternehmens<br />
Gegenstand des Unternehmens ist die Errichtung und der<br />
Betrieb von Anlagen zur Katalytischen Drucklosen Verölung<br />
zwecks Gewinnung von Dieselkraftstoff sowie dessen Vertrieb.<br />
Kapitalausstattung und<br />
Stimmrechtsverhältnisse<br />
Zum Zeitpunkt der Aufstellung dieses Prospektes beträgt<br />
das Grundkapital der <strong>Öko+BioBeteiligungen</strong> <strong>AG</strong> 50.000<br />
Euro und ist eingeteilt in 50.000 auf den Inhaber lautende<br />
Aktien zum Nennbetrag von je 1 Euro. Auf je 1 Euro Nennbetrag<br />
der Aktien entfällt eine Stimme.<br />
Alleinige Aktionärin der <strong>Öko+BioBeteiligungen</strong> <strong>AG</strong> ist die<br />
KDV-Technologie <strong>AG</strong> mit Sitz in Zürich. Die KDV-Technologie<br />
<strong>AG</strong> ist als maßgeblicher Technologie-Partner mit der<br />
Verwertung der KDV-Technologie befasst und stellt der<br />
<strong>Öko+BioBeteiligungen</strong> <strong>AG</strong> & <strong>Co</strong>. Bayern 1 KG die Nutzungsrechte<br />
an allen relevanten Verfahren über das „Technology<br />
Partnership Agreement“ zur Verfügung.<br />
Erfahrung und Kompetenz des Vorstandes<br />
und Aufsichtsrates<br />
Herr Dr. jur. Otto Eisenbrand<br />
(geschäftsansässig: Bolzstraße 7,<br />
70173 Stuttgart), Jahrgang 1954,<br />
ist als Vorstand für die Strategie<br />
und die erfolgreiche Umsetzung<br />
der Unternehmensziele verantwortlich.<br />
Nach dem Studium der Rechtsund<br />
Wirtschaftswissenschaften<br />
begann er seine berufliche<br />
Laufbahn 1984 beim Gerling-Konzern in Mannheim. Danach<br />
war er in leitender Funktion bei mehreren Unternehmensgruppen<br />
tätig. Hierzu zählen Führungspositionen im Vertrieb<br />
sowie im Management bei Alte Leipziger in Stuttgart<br />
und DBV-Winterthur. Seit 2005 ist er als Berater von Finanzdienstleistungsorganisationen<br />
auch in personellen und betriebswirtschaftlichen<br />
Angelegenheiten tätig.<br />
Die so erworbenen langjährigen Erfahrungen und sein strategisches<br />
Wissen stehen künftig der <strong>Öko+BioBeteiligungen</strong><br />
<strong>AG</strong> zur effizienten Erfüllung der unternehmerischen Zielsetzungen<br />
zur Verfügung.
33<br />
Herr Dipl.-Betriebswirt (BA) Ralph Bullinger (geschäftsansässig:<br />
Bolzstraße 7, 70173 Stuttgart), Jahrgang 1966, ist als<br />
Vorsitzender des Aufsichtsrates der <strong>Öko+BioBeteiligungen</strong><br />
<strong>AG</strong> verantwortlich für die Vertretung der Gesellschaft gegenüber<br />
dem Vorstand sowie dessen Überwachung. Als Vizepräsident<br />
der KDV-Technologie <strong>AG</strong> stellt er sicher, dass das<br />
Technologie Partnership Agreement zwischen den Knowhow-Trägern<br />
und den Technologie-Nutzern zum Vorteil aller<br />
beteiligten Parteien implementiert wird.<br />
Nach dem Studium der Betriebswirtschaftslehre begann<br />
sein beruflicher Werdegang 1990 als Verkaufsleiter bei<br />
einem weltweit führenden Hersteller von Investitionsgütern.<br />
Danach war er in leitender und beratender Funktion für<br />
mehrere Emissionshäuser „Geschlossener Fonds“ sowie Beratungsunternehmen<br />
tätig. Seine Kernkompetenz bestand<br />
jeweils in der Strategie- und Produktentwicklung sowie der<br />
Marketing- und Vertriebsverantwortung.<br />
Seit 1999 war er auch als Dozent an einer Hochschule und<br />
einer privaten Bildungseinrichtung sowie als Fachbuchautor<br />
tätig.<br />
Die langjährig gewonnenen Erfahrungen und sein nachweislich<br />
ausgezeichnetes Marktgespür werden dazu beitragen,<br />
die <strong>Öko+BioBeteiligungen</strong> <strong>AG</strong> wirkungsvoll bei ihrer<br />
unternehmerischen Zielsetzung zu unterstützen.<br />
Herr Dipl.-oec. Ralph Hoppe, Wirtschaftsprüfer/Steuerberater,<br />
Jahrgang 1963, ist Mitglied des Aufsichtsrates der<br />
<strong>Öko+BioBeteiligungen</strong> <strong>AG</strong>.<br />
Im Anschluss an das Studium der Wirtschaftswissenschaften<br />
wurde er nach erfolgreichem Bestehen der Berufsexamina<br />
1994 zum Steuerberater und 1998 zum Wirtschaftsprüfer<br />
bestellt. Er ist in eigener Steuerberatungs- und Wirtschaftsprüfungsgesellschaft<br />
tätig und betreut ein überwiegend<br />
mittelständisches Klientel.<br />
Seine Kenntnisse und Erfahrungen im Bereich Betriebswirtschaft,<br />
<strong>Co</strong>ntrolling und Steuern wird er in die<br />
<strong>Öko+BioBeteiligungen</strong> <strong>AG</strong> einbringen.<br />
Frau Jeanette Gruber (M.A.) (geschäftsansässig: Bolzstraße<br />
7, 70173 Stuttgart), Jahrgang 1980, ist Mitglied des<br />
Aufsichtrates.<br />
Schon während und intensiv nach dem erfolgreichen Magister-Studium<br />
der Soziologie und Germanistik, Abschluss<br />
Magister (M.A.), entwickelt sie konsequent ihre Karriere in<br />
den Bereichen Event-Marketing und Public Relations. Ausgehend<br />
vom Praktikum als Redakteurin über die Redaktionsassistenz<br />
und die Chefredaktion koordiniert sie heute<br />
Events und Projekte namhafter Großkunden.<br />
Mit ihrer Kompetenz wird sie die <strong>Öko+BioBeteiligungen</strong> <strong>AG</strong><br />
sowie die Gremienarbeit hilfreich unterstützen.
34<br />
Die Emittentin - <strong>Öko+BioBeteiligungen</strong> <strong>AG</strong> & <strong>Co</strong>. Bayern 1 KG<br />
Die Emittentin und das Kapital der Emittentin<br />
Firma: <strong>Öko+BioBeteiligungen</strong> <strong>AG</strong> & <strong>Co</strong>. Bayern 1 KG<br />
Funktion: Beteiligungsgesellschaft/Komplementärin<br />
Sitz: Bolzstraße 7, 70173 Stuttgart<br />
Geschäftsanschrift: Bolzstraße 7, 70173 Stuttgart<br />
Telefon: +49 711 2 53 999-53<br />
Telefax: +49 711 2 53 999-54<br />
Email: info@oekobio.de<br />
Gründung der Gesellschaft: 01.08.2006<br />
Tag der ersten Eintragung im Handelsregister: 18.09.2006<br />
Handelsregister: Amtsgericht Stuttgart, HRA 720473<br />
Dauer der Gesellschaft<br />
Die Gesellschaft besteht vom 01.08.2006, dem Gründungsdatum,<br />
auf bestimmte Zeit bis zum 31.12.2011, soweit die<br />
Gesellschafterversammlung nicht die Fortsetzung der Gesellschaft<br />
beschließt. Die Gesellschafterversammlung ist<br />
bis zum 30.09.2011 einzuberufen. Ein Gesellschafter oder<br />
Treugeber kann die Gesellschaft kündigen mit einer Frist von<br />
einem Jahr, erstmals zum 31.12.2011.<br />
Mittelbare Gesellschaftsstellung über Treuhandkommanditistin<br />
Grundsätzlich beteiligen sich Gesellschafter an einer Personengesellschaft<br />
unmittelbar als Kommanditisten. Vorliegend<br />
besteht im Gegensatz hierzu für den Anleger die Wahlmöglichkeit,<br />
ob er sich unmittelbar (als Kommanditist) oder<br />
nur mittelbar (über den Treuhandkommanditisten) an der<br />
Fondsgesellschaft beteiligt. Die lediglich treuhänderisch beteiligten<br />
Anleger sind hinsichtlich ihrer Rechte und Pflichten<br />
den unmittelbar beteiligten Anlegern gleichgestellt.<br />
Komplementärshaftung<br />
Da die Haftung der <strong>Öko+BioBeteiligungen</strong> <strong>AG</strong> gesetzlich auf<br />
deren Grundkapital beschränkt ist, weicht der Gesellschaftsvertrag<br />
von dem gesetzlichen Leitbild des unbeschränkt haftenden<br />
Komplementärs (vgl. § 161 HGB) ab. Die persönlich haftende<br />
Gesellschafterin ist nicht am Vermögen, aber am Ergebnis der<br />
Fondsgesellschaft, ausschließlich in Bezug auf den Profit-Split<br />
(vgl. §§ 20, 27 des Gesellschaftsvertrages) beteiligt. Sie unterliegt<br />
nicht dem Wettbewerbsverbot des § 112 HGB.<br />
Rechtsordnung, Rechtsform<br />
und Gerichtsstand<br />
Die Emittentin, die <strong>Öko+BioBeteiligungen</strong> <strong>AG</strong> & <strong>Co</strong>. Bayern<br />
1 KG, ist eine Kommanditgesellschaft deutschen Rechts. Sie<br />
unterliegt der deutschen Rechtsordnung. Gerichtsstand ist<br />
der Sitz der Gesellschaft, somit Stuttgart.<br />
Vertretung und Geschäftsführung<br />
Nach den gesetzlichen Regelungen (vgl. § 164 HGB) sind die<br />
Kommanditisten grundsätzlich von der Vertretung der Kommanditgesellschaft<br />
ausgeschlossen. Diese Funktion obliegt der<br />
Komplementärin. Die Geschäftsführung erfolgt ebenfalls durch<br />
die persönlich haftende Gesellschafterin (Komplementärin).<br />
Struktur der persönlich haftenden<br />
Gesellschafterin<br />
Die persönlich haftende Gesellschafterin (Komplementärin)<br />
der Fondsgesellschaft ist die <strong>Öko+BioBeteiligungen</strong> <strong>AG</strong> mit<br />
Sitz in der Bolzstraße 7, 70173 Stuttgart. Alleiniger Vorstand<br />
ist Herr Dr. Otto Eisenbrand, alleinige Aktionärin ist die Muttergesellschaft,<br />
die KDV-Technologie <strong>AG</strong> mit Sitz in Zürich<br />
in der Schweiz.<br />
Von der gesetzlichen Regelung abweichende<br />
Bestimmungen im KG-Gesellschaftsvertrag:<br />
Der vorliegende Gesellschaftsvertrag der Fondsgesellschaft<br />
(siehe Seiten 86 ff.) weicht in den folgenden Punkten von<br />
der gesetzlichen Regelung ab:<br />
Haftung/Nachschussverpflichtung<br />
Nach den Regelungen des Handelsgesetzbuches (HGB) haftet<br />
der Kommanditist den Gläubigern der Gesellschaft zunächst<br />
genauso wie die persönlich haftende Gesellschafterin<br />
(Komplementärin) unmittelbar. Die Höhe seiner Haftung ist<br />
allerdings auf die im Handelsregister eingetragene Einlage<br />
(sogenannte Hafteinlage) beschränkt. Wird diese Hafteinlage<br />
an die Kommanditgesellschaft geleistet, so ist die Haftung<br />
des Kommanditisten ausgeschlossen. Die Haftung kann<br />
wieder aufleben, wenn die Einlage an den Kommanditisten,<br />
z. B. durch Entnahmen, wieder zurückgezahlt wird. Sie ist<br />
aber auch dann auf den Betrag der Hafteinlage beschränkt.<br />
Im Gesellschaftsvertrag ist geregelt, dass die Hafteinlage<br />
1 Prozent der Beteiligung des Kommanditisten entspricht<br />
(§ 4 Abs. 4). Der Anleger wird durch Erbringung seiner Einlage<br />
im Außenverhältnis von der Haftung befreit. Die Haftung
35<br />
kann nur in den gesetzlich geregelten Fällen bei Rückgewähr<br />
der Einlage wieder aufleben gemäß § 172 HGB.<br />
Eine Nachschussverpflichtung des Gesellschafters/Treugebers<br />
über die vereinbarte Beteiligung hinaus besteht ausweislich<br />
des Gesellschaftsvertrages nicht (vgl. § 7).<br />
Ausscheiden aus der Gesellschaft<br />
Nach dem gesetzlichen Leitbild könnte ein Gesellschafter<br />
grundsätzlich jederzeit aus der Gesellschaft durch Kündigung<br />
ausscheiden. Im Interesse der Verwirklichung des gemeinsamen<br />
Gesellschaftszwecks ist diese Kündigungsmöglichkeit<br />
dahingehend eingeschränkt, dass der Gesellschafter erstmals<br />
mit einer Frist von einem Jahr ordentlich zum 31.12.2011 aus<br />
der Gesellschaft ausscheiden kann (vgl. § 23 Abs.1).<br />
Gegenstand des Unternehmens<br />
Gesellschaftszweck ist die Errichtung und der Betrieb einer<br />
oder mehrerer Anlagen zur Katalytischen Drucklosen<br />
Verölung zur Gewinnung von mineralischem Dieselkraftstoff<br />
nebst anfallenden Nebenprodukten sowie der Vertrieb<br />
des Dieselkraftstoffs und der hierbei anfallenden Nebenprodukte.<br />
Die Gesellschaft darf sich an Unternehmen mit<br />
gleichem oder ähnlichem Gesellschaftszweck beteiligen.<br />
Die Finanzierung der Investitionsvorhaben der Gesellschaft<br />
erfolgt durch den Beitritt und die Leistung von Einlagen<br />
weiterer Kommanditisten über einen Treuhandkommanditisten,<br />
der der Gesellschaft noch beitreten wird. Die Gesellschaft<br />
ist zu allen Rechtsgeschäften und Rechtshandlungen<br />
berechtigt, die geeignet erscheinen, den Gesellschaftszweck<br />
unmittelbar und mittelbar zu fördern.<br />
Der Gesellschafter kann die zur Erreichung ihres Zwecks<br />
erforderlichen oder zweckmäßigen Handlungen selbst vornehmen<br />
oder durch Dritte vornehmen lassen.<br />
Die Finanzierung der Gesellschaft richtet sich nach dem Investitions-<br />
und Finanzierungsplan, der dem Gesellschaftsvertrag<br />
als Anlage 1 beigefügt ist.<br />
Konzerneinbindung<br />
Die Fondsgesellschaft ist nicht in einem Konzern eingebunden<br />
und deshalb auch nicht zur Aufstellung eines Konzernabschlusses<br />
verpflichtet.<br />
Gezeichnetes Kapital<br />
Die Fondsgesellschaft weist im Zeitpunkt der Prospektaufstellung<br />
ein Gesellschaftskapital in Höhe von 500 Euro aus.<br />
Der Kommanditist, Herr Dr. Otto Eisenbrand, hält einen Gesellschaftsanteil<br />
in Höhe von 500 Euro. Die Einlage des vorgenannten<br />
Kommanditisten ist voll erbracht. Die Komplementärin,<br />
die <strong>Öko+BioBeteiligungen</strong> <strong>AG</strong>, ist am Gesellschaftskapital<br />
der Emittentin nicht beteiligt und hat auch keine Einlageverpflichtung.<br />
Somit sind auch keine weiteren Einlagen ausstehend.<br />
Bei der Art der Anteile handelt es sich um Kommanditanteile.<br />
Die Rechte der Gründungsgesellschafter entsprechen<br />
den Rechten der zukünftigen Treugeber/Kommanditisten in<br />
Bezug auf Informations- und Kontrollrechte, das Recht auf<br />
Teilnahme an Gesellschaftsversammlungen, Stimmrecht,<br />
Vermögens- und Ergebnisbeteiligung, Kündigungs-, Veräußerungs-<br />
und Liquiditätsrecht sowie das Recht auf ein Auseinandersetzungs-<br />
und Abfindungsguthaben.<br />
Bisher ausgegebene Vermögensanlagen<br />
Im Gesellschaftsvertrag (§ 4 Abs. 1) ist die Möglichkeit vorgesehen,<br />
in der Platzierungsphase bis 31.12.2007, die längstens bis<br />
zum 31.12.2008 verlängert werden kann, Kapitalerhöhungen<br />
bis zur Höhe von insgesamt 25.000.000 Euro vorzunehmen.<br />
Es sind bis zur Prospektherausgabe keine Gesellschaftsanteile<br />
mit Ausnahme des Gründungskommanditisten ausgegeben<br />
worden, der Stand des eingeworbenen Gesellschaftskapitals<br />
beträgt 500 Euro. Es wurden darüber hinaus zum Zeitpunkt<br />
der Prospektherausgabe auch keine weiteren Wertpapiere<br />
oder Vermögensanlagen im Sinne des § 8 f Verkaufsprospektgesetz<br />
herausgegeben. Da es sich bei der Emittentin nicht um<br />
eine Aktiengesellschaft oder eine Kommanditgesellschaft auf<br />
Aktien handelt, entfallen die Angabepflichten gem. § 6 Satz 2<br />
und 3 VermVerkProspV.<br />
Die Gründungsgesellschafter<br />
Gründungsgesellschafter sind:<br />
- <strong>Öko+BioBeteiligungen</strong> <strong>AG</strong> (Komplementärin)<br />
sowie<br />
- Dr. Otto Eisenbrand (Kommanditist)<br />
Mit Ausnahme der nachfolgend genannten Vergütungen<br />
stehen den Gründungsgesellschaftern außerhalb des Gesellschaftsvertrages<br />
keine Gewinnbeteiligungen, Entnahmerechte,<br />
sonstigen Gesamtbezüge, insbesondere Gehälter, Gewinnbeteiligungen,<br />
Aufwandsentschädigungen, Versicherungsentgelte<br />
oder Provisionen und Nebenleistungen jeder Art zu.
36<br />
Die Vergütungen/Gewinnbeteiligungen der Gründungsgesellschafter<br />
innerhalb des Gesellschaftsvertrags sind im<br />
gleichlautenden Abschnitt auf Seite 36 beschrieben.<br />
Firma: <strong>Öko+BioBeteiligungen</strong> <strong>AG</strong><br />
Funktion: Persönliche haftende Gesellschafterin (Komplementärin),<br />
Prospektherausgeberin und Initiatorin<br />
Sitz: Bolzstraße 7, 70173 Stuttgart<br />
Geschäftsanschrift: Bolzstraße 7, 70173 Stuttgart<br />
Einlage: Die persönlich haftende Gesellschafterin leistet keine<br />
Einlage.<br />
Beteiligungen<br />
Die persönlich haftende Gesellschafterin ist weder unmittelbar<br />
noch mittelbar an Unternehmen beteiligt, die mit dem<br />
Vertrieb der Vermögensanlage beauftragt sind, noch die<br />
Fremdkapital zur Verfügung stellen. Des Weiteren ist sie weder<br />
unmittelbar noch mittelbar an Unternehmen beteiligt, die im<br />
Zusammenhang mit der Herstellung des Anlageobjektes mehr<br />
als nur geringfügige Leistungen oder Lieferungen erbringen.<br />
Vergütungen/Gewinnbeteiligungen<br />
Die persönlich haftende Gesellschafterin erhält für die Übernahme<br />
des Haftungsrisikos eine Vergütung in der Höhe von<br />
460.000 Euro, mithin 1,75 Prozent des gezeichneten Gesellschaftskapitals<br />
(inkl. Agio). Weiterhin erhält die persönlich haftende<br />
Gesellschafterin für die Fondsleitung (Aufsichtsrat) sowie<br />
die Geschäftsführung eine Vergütung in der Höhe von 430.000<br />
Euro, mithin 1,64 Prozent des gezeichneten Gesellschaftskapitals<br />
(inkl. Agio) sowie für die Erbringung der Marketingleistungen<br />
eine Vergütung in der Höhe von 350,000 Euro, mithin<br />
1,33 Prozent des gezeichneten Gesellschaftskapitals (inkl. Agio).<br />
bei Vollplatzierung der Beteiligungsgesellschaft mit einem Gesellschaftskapital<br />
in Höhe von 25.000.000 Euro. Das Honorar<br />
vermindert bzw. erhöht sich in dem Maße, in dem sich das einzuwerbende<br />
Gesellschaftskapital in Höhe von 25.000.000 Euro<br />
verändert. Für die Tätigkeiten im Rahmen der Emission der Beteiligungen<br />
an der Fondsgesellschaft, insbesondere die Vermittlung<br />
des Abschlusses des Beteiligungsvertrages, erhält die Komplementärin<br />
eine Vermittlungsgebühr in Höhe von 2.250.000<br />
Euro, mithin 8,57 Prozent des Gesellschaftskapitals (inkl. Agio)<br />
zuzüglich 5 Prozent Agio, insgesamt also 3.500.000 Euro, entsprechend<br />
13,33 Prozent des Gesellschaftskapitals (inkl. Agio)<br />
bei Vollplatzierung der Beteiligungsgesellschaft mit einem Gesellschaftskapital<br />
in Höhe von 25.000.000 Euro. Das Honorar<br />
vermindert bzw. erhöht sich in dem Maße, in dem sich das einzuwerbende<br />
Gesellschaftskapital in Höhe von 25.000.000 Euro.<br />
verändert.<br />
Alle Vergütungen können entsprechend der Liquidität der<br />
Fondsgesellschaft auch anteilig ausbezahlt werden. Eine<br />
etwaige Umsatzsteuer ist in allen Beträgen bereits enthalten.<br />
Diese Vergütungen vermindern sich in dem Maße, in<br />
dem sich das geplante Gesellschaftskapital in Höhe von<br />
25.000.000 Euro reduziert.<br />
Im Gesellschaftsvertrag (dort § 20 Abs. 2) ist eine rechnerische<br />
Grundverzinsung („Hurdle”) in Höhe von 8 Prozent<br />
p. a. bezogen auf die geleisteten und nicht wieder ausgeschütteten<br />
Pflichteinlagen vereinbart worden, die bis zum<br />
Zeitpunkt der Vollrückzahlung dieser Pflichteinlagen gilt.<br />
Danach werden Gewinne hälftig zwischen der Komplementärin<br />
und den anderen Gesellschaftern verteilt.<br />
Diese Regelung gilt auch für den Fall der Liquidation der<br />
Gesellschaft z. B. nach dem Verkauf der Produktionsanlagen.<br />
Daneben gibt es keine keine weiteren Gewinnbeteiligungen,<br />
Entnahmerechte und sonstigen Gesamtbezüge der Gründungsgesellschafter.<br />
Von der gesetzlichen Regelung abweichende Bestimmungen<br />
in der Satzung der Komplementärin:<br />
Die Satzung der Komplementärin weist keine Abweichungen<br />
vom gesetzlichen Leitbild der Aktiengesellschaft auf.<br />
Firma: Müller Rechtsanwaltsgesellschaft mbH<br />
Funktion: Zukünftige Treuhandkommanditistin (Registertreuhänderin)<br />
Sitz: Teuchertstraße 38, 81829 München<br />
Geschäftsanschrift: Teuchertstraße 38, 81829 München<br />
Beteiligungen<br />
Die Treuhandkommanditistin ist weder unmittelbar noch<br />
mittelbar an Unternehmen beteiligt, die mit dem Vertrieb<br />
der Vermögensanlage beauftragt sind, noch die Fremdkapital<br />
zur Verfügung stellen. Des Weiteren ist sie weder unmittelbar<br />
noch mittelbar an Unternehmen beteiligt, die im Zusammenhang<br />
mit der Herstellung des Anlageobjektes mehr als<br />
nur geringfügige Leistungen oder Lieferungen erbringen.
37<br />
Nebenkosten<br />
Die Treuhandkommanditistin erhält für die, nach Maßgabe<br />
des Gesellschaftsvertrages und der einzelnen, mit den Anlegern<br />
zu schließenden Treuhandverträge, zu erbringenden<br />
Leistungen von der Fondsgesellschaft eine feste, gewinnunabhängige<br />
Vergütung in Höhe von 63.000 Euro, mithin 0,24<br />
Prozent des gezeichneten Gesellschaftskapitals. In der Nachplatzierungsphase<br />
erhält die Treuhandkommanditistin ein<br />
jährliches Honorar in Höhe von 45.000 Euro. Eine etwaige<br />
Umsatzsteuer ist in diesen Beträgen nicht enthalten. Diese<br />
Vergütungen vermindern sich in dem Maße, in dem sich das<br />
geplante Gesellschaftseigenkapital in Höhe von 25.000.000<br />
Euro reduziert. Weitere Vergütungen oder Bezüge erhält die<br />
Treuhandkommanditistin nicht.<br />
Der Mittelverwendungskontrolleur erhält für seine Tätigkeit<br />
in der Platzierungsphase ein Honorar in Höhe von 121.000<br />
Euro, mithin 0,46 Prozent des gezeichneten Gesellschaftskapitals<br />
(inklusive Agio) zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen<br />
Umsatzsteuer.<br />
Der Steuerberater der Gesellschaft erhält in der Platzierungsphase<br />
im Hinblick auf die steuerrelevanten Arbeiten (insbesondere<br />
die Abgabe von Steuererklärungen) ein einmaliges<br />
Honorar in Höhe von 76.000 Euro, mithin 0,29 Prozent des<br />
gezeichneten Gesellschaftskapitals (inklusive Agio) zuzüglich<br />
der gesetzlichen jeweils gültigen Umsatzsteuer. In der<br />
Nachplatzierungsphase erhält er jährlich eine Vergütung in<br />
Höhe von 60.000 Euro zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer<br />
des gezeichneten Gesellschaftskapitals, die jeweils in<br />
zwölf gleichen Raten monatlich zahlbar ist.<br />
Handelsregister: Amtsgericht München, HRB 153 555<br />
Tag der ersten Eintragung im Handelsregister:<br />
17.08.2004<br />
Stammkapital: 25.000 Euro (vollständig einbezahlt)<br />
Gesellschafter/Geschäftsführer: RA/StB Rudolf L. Müller<br />
Gründungskommanditist: Dr. Otto Eisenbrand<br />
Geschäftsanschrift: Bolzstraße 7, 70173 Stuttgart<br />
Einlage: 500 Euro (wurde bereits vollständig erbracht)<br />
Beteiligungen<br />
Der Gründungskommanditist ist weder an Unternehmen beteiligt,<br />
die mit dem Vertrieb der Vermögensanlage beauftragt<br />
sind, noch die Fremdkapital zur Verfügung stellen. Des Weiteren<br />
ist er nicht an Unternehmen beteiligt, die im Zusammenhang<br />
mit der Herstellung des Anlageobjektes mehr als<br />
nur geringfügige Leistungen oder Lieferungen erbringen.<br />
Vergütungen<br />
Der Gründungskommanditist erhält keine Vergütungen oder<br />
Bezüge.<br />
Bisher erbrachte Vergütungen<br />
Zum Zeitpunkt der Prospektherausgabe sind weder an die<br />
Komplementärin, die Treuhandkommanditistin, den Gründungskommanditisten,<br />
die Mittelverwendungskontrolleurin,<br />
den Steuerberater noch an sonstige mit dieser Fondsgesellschaft<br />
in Verbindung stehenden Firmen oder Personen<br />
Gesamtbezüge gewährt worden, insbesondere Gehälter, Gewinnbeteiligungen,<br />
Aufwandsentschädigungen, Versicherungsentgelte,<br />
Provisionen oder Nebenleistungen jeder Art.<br />
Angaben über die Geschäftstätigkeit<br />
der Emittentin<br />
Die Geschäftstätigkeit der Fondsgesellschaft (Emittentin)<br />
besteht darin, das verfügbare Beteiligungskapital (eingeworbenes<br />
Gesellschaftskapital abzüglich der im Investitionsplan<br />
ausgewiesenen Vergütungen) zum Ankauf der<br />
beschriebenen Produktionsanlagen oder des Betriebsgrundstückes<br />
in Deutschland zu verwenden. Das Gesellschaftskapital<br />
wird sukzessive zum Erwerb des Betriebsgrundstückes<br />
und der Produktionsanlagen zur Dieselkraftstoffgewinnung<br />
verwendet.<br />
Geplant ist ein Investitionsvolumen in Höhe von insgesamt<br />
25.000.000 Euro. Als Renditeziel sind im Jahresdurchschnitt<br />
8–12 Prozent p. a. bei Einhaltung der Laufzeit geplant.<br />
Geschäftsgang 2006<br />
Die Aufnahme der operativen Geschäftstätigkeit der<br />
<strong>Öko+BioBeteiligungen</strong> <strong>AG</strong> & <strong>Co</strong>. Bayern 1 KG wird erfolgen.<br />
Angaben über laufende Investitionen und<br />
Nutzung der Kapitalanlage<br />
Die laufenden Geschäftskosten der Fondsgesellschaft müssen<br />
zunächst vollständig aus den Einlagen der Gesellschaf-
38<br />
ter und Anleger finanziert werden. Die weiteren Kosten des<br />
laufenden Gesellschaftsverkehrs sind in der Prognoserechnung<br />
(vgl. Seite 59) bereits eingestellt und erfasst.<br />
Patente und Lizenzen<br />
Die <strong>Öko+BioBeteiligungen</strong> <strong>AG</strong> & <strong>Co</strong>. Bayern 1 KG ist abhängig<br />
von Patenten, Lizenzen, Verträgen oder neuen Herstellungsverfahren,<br />
die von wesentlicher Bedeutung für die<br />
Geschäftstätigkeit oder Ertragslage der Beteiligungsgesellschaft<br />
sind. Es handelt sich dabei um das auf den Seiten 20 ff.<br />
beschriebene Patent von Dr. Christian Koch, mit dem das vom<br />
ihm entwickelte Verfahren zur Katalytischen Drucklosen Verölung<br />
(KDV-Verfahren) patentiert wurde. Hierauf beruht auch<br />
das neue Herstellungsverfahren zur Gewinnung von Dieselkraftstoff<br />
und Dieselöl.<br />
Weiterhin ist die Fondsgesellschaft abhängig von dem auf<br />
den Seiten 119 ff. abgedruckten Nutzungsvertrag, die der<br />
Fondsgesellschaft das Nutzungsrecht an dem vorbeschriebenen<br />
Patent für das KDV-Verfahren gewährt und auf dem<br />
Technology Partnership Agreement basiert (S. 106 ff.).<br />
Die Fondsgesellschaft ist abhängig von dem neuen Herstellungsverfahren<br />
zur Katalytischen Drucklosen Verölung<br />
(KDV-Verfahren), das auf den Seiten 20 ff. erklärt wird.<br />
Weitere Abhängigkeiten von Patenten, Lizenzen, Verträgen<br />
oder neuen Herstellungsverfahren gibt es nicht.<br />
Haftungsverhältnisse/Rechtsstreitigkeiten<br />
Zum Zeitpunkt der Erstellung des Prospektes ist die Fondsgesellschaft<br />
bereits im Handelsregister eingetragen; die<br />
allgemeine persönliche Haftung eines Anlegers, die vor<br />
Eintragung einer Gesellschaft in das Handelsregister, bei<br />
Zustimmung zum Geschäftsbeginn, bestünde, ist damit<br />
ausgeschlossen. Nach den Regeln des Gesellschaftsvertrages<br />
haftet der Anleger nur bis zur Höhe der von ihm<br />
übernommenen Einlage. Eine Nachschusspflicht besteht<br />
nicht. Da die Haftsumme nur einen kleinen Teil – nämlich<br />
1 Prozent des jeweils einzuzahlenden Kapitalanteils – der<br />
gesellschaftsrechtlich zu übernehmenden Pflichteinlage<br />
ausmacht, besteht kaum eine Gefahr, von Gläubigern der<br />
Fondsgesellschaft wegen entnommener Gewinne oder der<br />
Rückgewährung von Einlagen durch Entnahmen persönlich<br />
in Anspruch genommen zu werden.<br />
Es bestehen zum Zeitpunkt der Prospektherausgabe weder<br />
Haftungs- oder Eventualverpflichtungen, Rechts- oder<br />
Steuerstreitigkeiten noch Gerichts- oder Schiedsverfahren,<br />
die einen bedeutenden Einfluss auf die Lage der<br />
<strong>Öko+BioBeteiligungen</strong> <strong>AG</strong> & <strong>Co</strong>. Bayern 1 KG haben könnten.<br />
Auch liegen keine Pfand- oder sonstigen Rechte Dritter an<br />
den Vermögensgegenständen der Fondsgesellschaft vor. Finanzielle<br />
Verpflichtungen ist die <strong>Öko+BioBeteiligungen</strong> <strong>AG</strong><br />
& <strong>Co</strong>. Bayern 1 KG nur in dem in diesem Prospekt beschriebenen<br />
Umfang eingegangen.<br />
Geschäftsjahr und Bekanntmachungen<br />
Das Geschäftsjahr der <strong>Öko+BioBeteiligungen</strong> <strong>AG</strong> & <strong>Co</strong>. Bayern<br />
1 KG ist das Kalenderjahr. Die Bekanntmachungen der<br />
Gesellschaft werden im Bundesanzeiger veröffentlicht oder<br />
in einem sonstigen Börsenpflichtblatt.<br />
Berichterstattung<br />
Über den wirtschaftlichen Verlauf der Fondsgesellschaft<br />
werden die Anleger regelmäßig durch Zusendung eines<br />
Jahresberichtes informiert. Dieser enthält neben dem Jahresabschluss<br />
mit Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie<br />
Anhang auch eine Aufstellung der Fondsimmobilien<br />
nebst Erläuterungen zu deren wirtschaftlicher Entwicklung.<br />
Darüber hinaus erhalten alle Treugeber/Kommanditisten<br />
eine persönliche Einladung zur Teilnahme an den<br />
jeweiligen Anleger- bzw. Gesellschafterversammlungen der<br />
<strong>Öko+BioBeteiligungen</strong> <strong>AG</strong> & <strong>Co</strong>. Bayern 1 KG.<br />
Aussergewöhnliche Ereignisse<br />
Außergewöhnliche Ereignisse, die die Tätigkeit der<br />
<strong>Öko+BioBeteiligungen</strong> <strong>AG</strong> & <strong>Co</strong>. Bayern 1 KG beeinflusst<br />
haben, bestehen nicht.
Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Emittentin<br />
39<br />
Die Fondsgesellschaft wurde am 01.08.2006 errichtet und<br />
am 18.09.2006 im Handelsregister des Amtsgerichts Stuttgart<br />
unter HRA 720473 eingetragen.<br />
Für die Fondsgesellschaft ergibt sich folgende Eröffnungsbilanz:<br />
Eröffnungsbilanz zum 01.09.2006 · <strong>Öko+BioBeteiligungen</strong> <strong>AG</strong> & <strong>Co</strong>. Bayern 1 KG<br />
Ausstehende Einlagen auf das Kommanditkapital der<br />
Gründungsgesellschafter 500 EUR<br />
Summe Aktiva<br />
500 EUR<br />
Eigenkapital<br />
Kommanditkapital<br />
Summe Passiva<br />
500 EUR<br />
500 EUR<br />
Hinweis: Seit Aufstellung der Eröffnungsbilanz haben keine bilanzwirksamen Veränderungen und/oder Geschäftsvorfälle stattgefunden.<br />
Auf die Aufstellung einer Zwischenübersicht wird daher verzichtet.<br />
PLANBILANZEN (PROGNOSE)<br />
2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012<br />
TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR<br />
AKTIVA<br />
A. Anlagevermögen<br />
1 I. Sachanlagen 4.000 19.767 17.800 15.834 13.867 11.901 9.934<br />
B. Umlaufvermögen<br />
2 II. Liquide Mittel 250 2.047 4.514 6.980 9.447 11.913 14.380<br />
5 4.250 21.814 22.314 22.814 23.314 23.814 24.314<br />
PASSIVA<br />
A. Eigenkapital<br />
I. Kapitalanteile<br />
4 Kommanditkapital 5.000 25.000 25.000 25.000 25.00 25.000 25.000<br />
Variables Kapital<br />
5 II. Gewinn-/Verlustvortrag -750 -3.186 -2.686 -2.186 -1.686 -1.186<br />
nach Ergebnisverwendung<br />
6 III. Periodengewinn/-verlust -750 -1.386 3.315 3.418 3.529 3.640 3.640<br />
IV. Ausschüttungen -1.050 -2.815 -2.918 -3.029 -3.140 -3.140<br />
B. Verbindlichkeiten<br />
7 4.250 21.814 22.314 22.814 23.314 23.814 24.314
40<br />
Plan Gewinn- und Verlustrechnung<br />
Ertragslage der Emittentin 2007 bis 2011 (Prognose) gemäß §15 ABS 1 Ziff. 4<br />
Vermögensanlagen-Verkaufsprospektverordnung<br />
2006 2007 2008 2009 2010 2011<br />
TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR<br />
1 Umsatzerlöse 5.951 10.712 10.950 11.188 11.426<br />
2 Produktionsaufwand -858 -1.596 -1.643 -1.678 -1.713<br />
3 Personalaufwand -204 -412 -420 -428 -437<br />
4 Sonstige betriebliche Aufwendungen ohne Agio -750 -4.350 -1.364 -1.391 -1.418 -1.445<br />
5 Gruppenlizenzen -708 -1.468 -1.499 -1.533 -1.566<br />
6 Abschreibungen (Anlagen und weiche Kosten) -983 -1.967 -1.967 -1.967 -1.967<br />
7 Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit -1.152 3.906 4.031 4.165 4.299<br />
8 Steuern -234 -591 -613 -636 -660<br />
9 Ergebnis nach Steuern -750 -1.386 3.315 3.418 3.529 3.640<br />
PLAN-CASHFLOW DER EMITTENTIN (PROGNOSE)<br />
2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012<br />
TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR<br />
1 Finanzmittel am Beginn der Periode 0.0 250 2.047 4.514 6.980 9.447 11.913<br />
2 + Einzahlungen aus Produktion 0.0 5.951 10.712 10.950 11.188 11.426 11.426<br />
3 - Auszahlungen für Aufwendungen 0.0 -3.354 -5.431 -5.566 -5.693 -5.820 -5.820<br />
4 = Cash-Flow aus laufender Geschäftstätigkeit 0 2.597 5.281 5.384 5.495 5.606 5.606<br />
5 + Einzahlungen aus Eigenkapitalzuführung 5.000 21.250 0 0 0 0 0<br />
6 - Auszahlungen für Emissionskosten -750 -4.250 0 0 0 0 0<br />
7 - Auszahlungen an die Kommanditisten 0 -1.050 -2.457 -2.509 -2.564 -2.620 -2.620<br />
8 - Auszahlung an Initiatoren 0 0 -357 -409 -464 -520 -520<br />
9 = Cashflow-Finanzierung 4.250 15.950 -2.815 -2.918 -3.029 -3.140 -3.140<br />
10 - Auszahlungen für Investitionen Sachanlagevermögen -4.000 -16.750 0 0 0 0 0<br />
11 = Cashflow aus Investition -4.000 -16.750 0 0 0 0 0<br />
12 Zahlungswirksame Veränderungen 250 1.797 2.467 2.467 2.467 2.467 2.467<br />
13 Finanzmittel am Ende der Periode 250 2.047 4.514 6.980 9.447 11.913 14.380
42<br />
Finanz- und Investitionsplan (Prognose)
Finanz- und Investitionsplan (Prognose)<br />
43<br />
Prognoserechnung 2006 2007 2007 2007 2008 2009 2010 2011 2012 Total<br />
1 Fond Fond Produktion Fond +<br />
Prod.<br />
TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR<br />
Produktion Produktion Produktion Produktion Produktion<br />
2 Einzahlung Kommanditkapital 5.000 21.250 26.250 26.250<br />
3 Umsatz-Erlöse Input Rohstoffe 695 695 1.251 1.279 1.321 1.335 1.335 7.202<br />
4 Umsatz-Erlöse Diesel 5.256 5.256 9.461 9.671 9.881 10.092 10.092 54.452<br />
5 Einnahmen gesamt 5.000 21.250 5.951 32.201 10.712 10.950 11.188 11.426 11.426 87.905<br />
6 Investitionsmaßnahmen 4.000 16.750 20.750 20.750<br />
7 Emissionskosten 750 4.250 5.000 5.000<br />
8 Produktionskosten 858 858 1.596 1.643 1.678 1.713 1.713 9.200<br />
9 Personalkosten (brutto) 204 204 412 420 428 437 437 2.338<br />
10 Übrige Betriebskosten 2.292 2.292 3.423 3.503 3.587 3.671 3.671 17.854<br />
11 Erstausschüttung an Kommanditisten 1.050 1.050 2.100 2.100 2.100 2.100 2.100 11.550<br />
12 Zweitausschüttung an Kommanditisten 0 357 409 464 520 520 2.271<br />
13 Ausschüttung an Initiatoren 0 357 409 464 520 520 2.271<br />
14 Ausgaben gesamt 4.750 21.000 4.404 30.154 8.246 8.484 8.722 8.960 8.960 71.233<br />
15 Liquidität p. a. 250 500 1.547 2.047 2.467 2.467 2.467 2.467 2.467 14.380<br />
16 Liquidität kumulativ 250 500 1.547 2.047 4.514 6.980 9.447 11.913 14.380<br />
17 Bar-Ausschüttungen 1.050 2.457 2.509 2.564 2.620 2.620 13.821<br />
18 in % bez. auf Kommanditeinlage 4,00 9,36 9,56 9,77 9,98 9,98 8,77<br />
19 Steuerliche Rechnung der „Bayern 1” 2007 2008 2009 2010 2011 2012 Total<br />
20 Ertrag<br />
21 Input Rohstoffe 695 1.251 1.279 1.307 1.335 1.335 7.202<br />
22 Dieselkraftstoff 5.256 9.461 9.671 9.881 10.092 10.092 54.452<br />
23 Gesamtertrag 5.951 10.712 10.950 11.188 11.426 11.426 61.655<br />
24 Aufwand<br />
25 Betriebskosten 3.354 5.431 5.566 5.693 5.820 5.820 31.684<br />
26 Abschreibungen 983 1.967 1.967 1.967 1.967 1.967 10.816<br />
27 Abschreibung „weiche Kosten” 500 500 500 500 500 500 3.000<br />
28 Gesamtaufwand 4.837 7.897 8.032 8.159 8.287 8.287 45.499<br />
29 Steuerliches Ergebnis 1.114 2.815 2.918 3.029 3.140 3.140 16.155<br />
30 Bestand per 31.12. 2007 2008 2009 2010 2011 2012 Total<br />
31 Anlageobjekt 19.767 17.800 15.834 13.867 11.901 9.934<br />
32 übrige liquide Mittel 2.047 4.514 6.980 9.447 11.913 14.380<br />
33 Gesamtbestand (Aktiva) 21.814 22.314 22.814 23.314 23.814 24.314<br />
Anmerkungen: Teilweise ergeben sich geringe Rundungsdifferenzen.<br />
Aufgrund der Unwägbarkeiten wurde die Gewerbesteuer bei einem möglichen EXIT im Jahr 2012 nicht berücksichtigt.
44<br />
Erläuterungen der wesentlichen Annahmen und Wirkungszusammenhänge<br />
Allgemeine Ausführungen<br />
Die Zahlen der Prognoserechnung wurden auf ganze 1.000-<br />
Euro-Beträge berechnet und gerundet. Die Prognoserechnungen<br />
beruhen, soweit sie nicht vertraglich fixiert sind,<br />
zum Teil auf geschätzten Einnahmen und Ausgaben, die<br />
von der zukünftigen Entwicklung abhängig sind und hier<br />
im Einzelnen erläutert werden. Es ist davon auszugehen,<br />
dass die tatsächlichen Einnahmen bzw. Ausgaben von den<br />
prognostizierten Werten abweichen werden. Deshalb verändern<br />
sich die jährlichen Überschüsse, die steuerlichen<br />
Jahresergebnisse und die Wirtschaftlichkeit der Beteiligung<br />
entsprechend.<br />
Die Prognoserechnung bezieht sich auf den Zeitraum vom<br />
01.11.2006 bis zum 31.12.2012. Dabei wurde unterstellt, dass<br />
jeder Anleger sofort nach wirksamem Beitritt zur Fondsgesellschaft<br />
am wirtschaftlichen Ergebnis partizipiert.<br />
Da bis zum Zeitpunkt der Prospektherausgabe durch die<br />
Fondsgesellschaft noch keine KDV-Anlage erworben wurde,<br />
können die Einnahmen und Ausgaben nur geschätzt werden.<br />
Insofern ergeben sich für die einzelnen Positionen Annahmen,<br />
die auf durchschnittlichen Erfahrungswerten des<br />
für die Ausarbeitung der Prognoserechnung verantwortlichen<br />
Wirtschaftsprüfers beruhen.<br />
A. Prognostiziertes wirtschaftliches Ergebnis<br />
1. Einnahmen<br />
Zur Verbesserung der Transparenz wurden die fondsbezogenen<br />
Transaktionen getrennt von den Ergebnissen der<br />
Diesel-Produktion dargestellt. Im Geschäftsjahr 2007 zeigt<br />
die dreispaltige Darstellung einerseits die fondsbezogenen<br />
Transaktionen (linke Spalte), andererseits die produktionsbezogenen<br />
Daten (mittlere Spalte) sowie das Total pro 2007 in<br />
der rechten Spalte<br />
Einzahlung Kommanditkapital (Zeile 2):<br />
Die Einzahlung des Kommanditkapitals (zuzüglich Agio)<br />
ist aus kalkulatorischen Gründen, unter Berücksichtigung<br />
der Prognosen des Vertriebs, auf den letzten Kalendermonat<br />
2006 (5.000.000 Euro) und auf das 1. Halbjahr 2007<br />
(21.250.000 Euro.) verteilt.<br />
Umsatz-Erlöse Input Rohstoffe (Zeile 3):<br />
Die Einnahmen aus dem Input der Rohstoffe (Kunststoff) ergeben<br />
sich aus den produktionsspezifischen Parametern. Die<br />
Prognoserechnung legt eine durchschnittliche Vergütung<br />
von 40 Euro pro Tonne Kunststoff zugrunde. Dabei werden<br />
insgesamt, je nach Auslastungsgrad der Anlage, zwischen<br />
31.300 Tonnen und 33.000 Tonnen Kunststoff zu mineralischem<br />
Dieselkraftstoff verarbeitet. Die Prognoserechnung<br />
berücksichtigt ferner die Tatsache, dass 10 Prozent des Einbringungsmaterials<br />
zur elektrischen Energiegewinnung für<br />
den Eigenbedarf verwendet wird.<br />
Umsatz-Erlöse Dieselkraftstoff (Zeile 4):<br />
Insgesamt werden jährlich, je nach Auslastung, zwischen<br />
19,7 Mio. Liter und 20,8 Mio. Liter Dieselkraftstoff von hoher<br />
Qualität produziert. Das Endprodukt entspricht in jedem<br />
Fall den EU-Normen. Bei den Einnahmen aus dem Verkauf<br />
der Dieselkraftstoffe an den Großhandel wird für den gesamten<br />
Prognosezeitraum ein kalkulatorischer Verkaufspreis<br />
von 95,00 Eurocent pro Liter KDV-Diesel gerechnet. Dieser<br />
Wert wurde bereits im Juli und August 2006 erreicht. In der<br />
Preisentwicklung stecken große Reserven, welche in der<br />
Prognoserechnung unberücksichtigt bleiben, jedoch in der<br />
Sensitivitätsanalyse dargestellt werden.<br />
Es ist darauf hinzuweisen, dass der mineralische KDV-Diesel<br />
voraussichtlich steuerlich gleichbehandelt wird wie der<br />
Raps-Diesel (teilweise Steuerbefreiung). Da zum Zeitpunkt<br />
der Drucklegung dieses Emissionsprospektes die Rechtsgrundlage<br />
noch nicht verbindlich ist, lässt die Prognoserechnung<br />
diesen Effekt unberücksichtigt. Auch hier stecken<br />
erhebliche Reserven.<br />
2. Ausgaben<br />
Investitionsmaßnahmen (Zeile 6):<br />
Das Investitionsvolumen von 20.750.000 Euro wurde unter<br />
Berücksichtigung der kalendarischen Besonderheiten im<br />
Dezember in die Prognoserechnung miteinbezogen.<br />
Emissionskosten (Zeile 7):<br />
Die Emissionskosten von 5.000.000 Euro wurden aus kalkulatorischen<br />
Gründen im Verhältnis zu den Eingängen beim<br />
Kommanditkapital in die Prognoserechnung miteinbezogen.<br />
Produktionskosten (Zeile 8):<br />
Die Ermittlung der Produktionskosten basiert im Wesentlichen<br />
auf den produktionsbezogenen Parametern, wie sie<br />
sich aus der Einsatz-Stoffbilanz von Dr. Koch ergeben. Der<br />
Katalysator-Verbrauch liegt im Prognosezeitraum, in Abhängigkeit<br />
vom Auslastungsgrad der Anlage, bei 375 Tonnen<br />
bis 396 Tonnen p. a., und dies bei einem Kilopreis von<br />
3 Euro. Für Wartung und Monitoring sind 360.000 Euro pro
45<br />
Jahr veranschlagt. Bei den Produktionskosten wird die Teuerung<br />
berücksichtigt.<br />
Personalkosten (Zeile 9):<br />
Die Personalkosten ergeben sich aus der Personalplanung<br />
und sind brutto ausgewiesen. Dabei ist zu berücksichtigen,<br />
dass das Team einen 24-Stunden-Betrieb gewährleisten<br />
muss. Die Personalkosten sind in einem großen Bereich,<br />
unabhängig von der Anlagengröße, fix. Sie betragen rund<br />
408.000 Euro p. a. Bei den Personalkosten wird die Teuerung<br />
berücksichtigt. Im ersten Produktionsjahr wurde eine Auslastung<br />
von 50 Prozent zugrunde gelegt.<br />
Übrige Betriebskosten (Zeile 10):<br />
In den übrigen Betriebskosten sind im ersten Betriebsjahr<br />
folgende Positionen enthalten: diverse Betriebskosten<br />
(375.000 Euro p. a.), Treuhand und Steuerberatung (105.000<br />
Euro p. a.), Fondsverwaltung (Vorstand) und Geschäftsführung<br />
(240.000 Euro p. a.), Grundnutzungsgebühren (480.000<br />
Euro p. a.), Qualitätssicherung (150.000 Euro p. a.), Gruppenlizenzen<br />
(708.000 Euro p. a.) sowie Gewerbesteuer 234.000<br />
Euro p. a.). Im ersten Betriebsjahr sind Verschiebungen zwischen<br />
den einzelnen Budgetpositionen möglich. Im zweiten<br />
Betriebsjahr wird mit einer Gesamtauslastung von 90 Prozent<br />
aller Produktionsmittel gerechnet. Dadurch erhöhen<br />
sich die übrigen Betriebskosten entsprechend.<br />
Ausschüttungen an die Kommanditisten (Zeilen 11 + 12):<br />
Die Ausschüttungen an die Kommanditisten richten sich<br />
nach dem Gewinn nach Steuern als betriebswirtschaftliche<br />
Größe. Die Ausschüttung umfasst eine Erstausschüttung in<br />
der Höhe von i. d. R. 8 Prozent sowie, entsprechend dem<br />
Jahresergebnis, eine Zweitausschüttung. Der verfügbare Betrag<br />
für die Zweitausschüttung wird mit den Initiatoren im<br />
Verhältnis von je 50 Prozent geteilt.<br />
Die jährlich stattfindende Gesellschafterversammlung legt<br />
die endgültige Höhe der jährlichen Ausschüttungen fest.<br />
Der Liquiditätsüberschuss kann in den einzelnen Jahren<br />
höher oder niedriger sein als geplant. Die Position Liquiditätsreserve<br />
der Gesellschaft verringert sich jeweils um die<br />
Differenz. Ausschüttungen sind nicht Bestandteil der steuerlichen<br />
Bemessungsgrundlage<br />
3. Liquidität und Ausschüttungen<br />
Die Liquiditätsreserve beinhaltet den aus der Investitionsphase<br />
verbleibenden Überschuss, fortgeschrieben um den<br />
Einnahmenüberschuss nach Ausschüttung des laufenden<br />
Geschäftsjahres (Zeilen 15 und 16). Es ist vorgesehen, die<br />
weichen Kosten auf 10 Jahre zu amortisieren und den Betrag<br />
den Liquiditätsreserven zuzuweisen. Beim EXIT wird voraussichtlich<br />
der Großteil dieser Liquiditätsreserven zur Teilzahlung<br />
des Kaufpreises verwendet, sofern er nicht aufgrund<br />
eines Beschlusses der Gesellschafterversammlung teilweise<br />
zur Rückführung der Kapitaleinlage verwendet wird.<br />
Die prognostizierten Ausschüttungen an die Kommanditisten<br />
(Zeile 17) betragen im Schnitt 8,77 Prozent (siehe Zeile 18)<br />
gemäß Basis-Szenario. Es darf damit gerechnet werden, dass<br />
bei steigendem Rohölpreis die Ausschüttungen entsprechend<br />
höher liegen werden.<br />
4. Steuerliche Rechnung der Gesellschaft<br />
Laufende steuerpflichtige Gesamteinnahmen (Zeile 23):<br />
Die laufenden steuerpflichtigen Gesamteinnahmen umfassen<br />
die Erlöse aus dem Verkauf des Dieselkraftstoffs und aus<br />
den Vergütungen für die Abnahme der Kunststoffe.<br />
Laufende steuerlich abzugsfähige Betriebskosten<br />
(Zeile 25):<br />
Die laufenden steuerlich abzugsfähigen Betriebskosten umfassen<br />
die Produktionskosten, die Personalkosten, die übrigen<br />
Betriebskosten (inkl. Gruppenlizenzen) sowie die Steuern.<br />
Abschreibung (Zeile 26):<br />
Die Abschreibung der Anlage einschließlich der sogenannten<br />
Weichkosten wird auf 10 Jahre vorgenommen. Dies<br />
nicht zuletzt deswegen, weil bei zunehmender Verbreitung<br />
der Technologie die Gestehungskosten pro Leistungseinheit<br />
tendenziell sinken werden. Auf der anderen Seite werden die<br />
Verschleißteile im Rahmen der vorbeugenden Instandhaltung<br />
regelmäßig gewartet und bei Bedarf ersetzt, sodass eine<br />
betriebswirtschaftliche Nutzungsdauer von rund 20 Jahren<br />
durchaus realistisch ist. Die Prognoserechnung, welche auch<br />
Grundlage der Wertermittlung beim EXIT darstellt, rechnet<br />
daher mit einer linearen Abschreibung von 10 Prozent p. a.<br />
Aufgrund der fehlenden Erfahrung mit der steuerlichen<br />
Behandlung von KDV-Anlagen, insbesondere der Abschreibungen,<br />
werden die Abschreibungen tendenziell eher an der<br />
oberen Grenze liegen.<br />
Steuerliches Ergebnis (Zeile 29):<br />
Das steuerliche Ergebnis ist die Differenz zwischen den laufenden<br />
steuerpflichtigen Gesamteinnahmen (Zeile 23) und den<br />
laufenden steuerlich abzugsfähigen Betriebskosten (Zeile 28).
46<br />
Aufgrund von zeitlichen Verschiebungen der Zahlungszeitpunkte<br />
einzelner Kostenpositionen könnten sich Verschiebungen<br />
bei den steuerlichen Ergebniszuweisungen ergeben.<br />
Ebenso können die steuerlichen Ergebnisse der Höhe nach<br />
von den prognostizierten Werten abweichen. Auf den Anleger<br />
entfällt, entsprechend seiner Beteiligungshöhe, ein Anteil<br />
am Ergebnis der Gesellschaft.<br />
Das steuerliche Ergebnis ist vom Anleger zu versteuern. Das<br />
anteilige steuerliche Ergebnis wird vom Steuerberater der<br />
Gesellschaft für jedes Jahr ermittelt und den Gesellschaftern<br />
zeitgerecht automatisch zugesandt.<br />
Die steuerlichen Ergebnisse aus der Beteiligung werden vom<br />
zuständigen Betriebsstättenfinanzamt einheitlich und gesondert<br />
für jeden Gesellschafter festgestellt und direkt an<br />
das Wohnsitzfinanzamt des Anlegers weitergeleitet.<br />
5. Bestand zum 31.12.<br />
Anlageobjekt (Zeile 31):<br />
Diese Position zeigt den buchmäßigen Restwert (Substanzwert)<br />
der Anlage. Er reduziert sich jährlich um den Betrag der<br />
Abschreibungen.<br />
Übrige liquide Mittel (Zeile 32):<br />
Diese Position zeigt den kumulativen Wert der liquiden Mittel<br />
einschließlich des Amortisationsfonds „weiche Kosten“.<br />
6. EXIT (Prognose)<br />
Am Ende des fünften Betriebsjahres ist ein EXIT geplant. Die<br />
Eckwerte im „EXIT-Jahr“ ergeben sich primär aus dem zu<br />
erzielenden Ertragswert. Da die weichen Kosten beim EXIT<br />
bereits teilweise amortisiert sein werden, ergibt sich ein entsprechend<br />
höherer jährlicher Cashflow. Nach Vollamortisation<br />
der Weichkosten wird nochmals ein entsprechend höherer<br />
Cashflow erzielt. Bei einem angenommenen Cashflow<br />
von mindestens 3.300.000. bis 5.100.000 Euro p.a. ergeben<br />
sich rechnerisch etwa folgende Veräußerungswerte im EXIT:<br />
ERTR<strong>AG</strong>SWERTE/UNTERNEHMENSWERTE BEIM EXIT (PROGNOSE)<br />
Angenommene Gewinne nach Gewerbesteuern und Abschreibungen in Mio. €<br />
Kapitalisierungs-<br />
Zinssatz<br />
3.098 3.590 4.227 4.598 4.950<br />
Prognostizierte Ertragswerte in Mio. € bei verschiedenen Kapitalisierungszinssätzen<br />
10,0 % 31,0 35,9 42,3 46,0 49,5<br />
12,5 % 24,8 28,7 33,8 36,8 39,6<br />
15,0 % 20,7 23,9 28,2 30,7 33,0<br />
17,5 % 17,7 20,5 24,2 26,3 28,3<br />
20,0 % 15,5 17,9 21,1 23,0 24,7<br />
Prognostizierte Unternehmenswerte in Mio. € bei verschiedenen Kapitlalisierungszinssätzen<br />
10,0 % 24,0 27,3 31,5 34,0 36,3<br />
12,5 % 19,9 22,5 25,9 27,9 29,7<br />
15,0 % 17,1 19,3 22,1 23,8 25,3<br />
17,5 % 15,1 17,0 19,4 20,8 22.2<br />
20,0 % 13,7 15,3 17,4 18,7 19,8<br />
Der angenommene Substanzwert der KDV-Anlage nach 5 Betriebsjahren beträgt 10 Mio. €
47<br />
Aus heutiger Sicht kann der EXIT-Erlös nicht beurteilt<br />
werden. Der EXIT-Preis hängt von vielen Faktoren ab wie<br />
z. B. dem dann aktuellen Ölpreis, welcher sich wiederum<br />
auf den erwarteten zukünftigen Cashflow bzw. die erwartete<br />
Nettorendite auswirken wird.<br />
Aus Sicht des Investors steht immer die Rendite im Vergleich<br />
mit vergleichbaren Investments im Vordergrund.<br />
Wenn es sich beim Investment, wie in unserem Falle,<br />
um ein Unternehmen handelt, spielen Ertragswert- und<br />
Substanzwert-Überlegungen eine zentrale Rolle.<br />
Aus der obigen Darstellung ist ersichtlich, dass der<br />
künftige Unternehmenswert (unter Berücksichtigung<br />
des zukünftigen Gewinns nach Steuern und Abschreibungen)<br />
innerhalb einer Bandbreite von 20.500.000<br />
Euro bis 37.700.000 Euro bewegen dürfte. Dieser Wert<br />
wurde nach der „Praktiker-Methode“ ermittelt, welche<br />
den Ertragswert gegenüber dem Substanzwert doppelt<br />
gewichtet.<br />
Bezogen auf das hier analysierte Investment ist die Erzielung<br />
eines Kapitalgewinns/Liquidationsgewinns bis<br />
zu 45 Prozent (bei einem Kapitalisierungszinssatz von 10<br />
Prozent) durchaus im Bereich der realistischen Möglichkeiten.
48<br />
Technologie- und Managementpartner der Emittentin
Technologie- und Managementpartner der Emittentin<br />
49<br />
Die Emittentin stützt sich bei der Realisierung der KDV-Anlage<br />
in Tirschenreuth auf folgende Partner:<br />
Technologie und Markterschliessung:<br />
Dr. Christian Koch,<br />
Inhaber des Patents Nr. 10 2005 056 735<br />
Der von Dr. Koch entwickelte und patentierte „Hochleistungskammermischer<br />
für katalytische Ölsuspensionen als Reaktor<br />
für die Depolymerisation und Polymerisation von kohlewasserstoffhaltigen<br />
Reststoffen zu Mitteldestillat im Kreislauf“ ist<br />
das technologische Kernstück zur Herstellung von hochwertigem<br />
Dieselkraftstoff. Dr. Koch ist gleichzeitig Geschäftsführer<br />
der Firma Alphakat GmbH, welche als Generalunternehmerin<br />
die KDV-Anlage in Tirschenreuth bauen wird.<br />
Management und Vertriebskoordination<br />
<strong>Öko+BioBeteiligungen</strong> <strong>AG</strong>, Stuttgart<br />
Die Firma, welche Komplementärin der Emittentin ist, bezweckt<br />
die Errichtung und den Betrieb einer oder mehrerer<br />
Anlagen zur Katalytischen Drucklosen Verölung zur Gewinnung<br />
von mineralischem Dieselkraftstoff nebst anfallenden<br />
Nebenprodukten sowie den Vertrieb des Dieselkraftstoffs.<br />
Die Firma ist zudem verantwortlich für das Vertriebsmanagement<br />
und die Vertriebskoordination in Deutschland.<br />
Für die technische Wartung und das Monitoring wird voraussichtlich<br />
die Firma Alphakat GmbH verpflichtet.<br />
Für eine unabhängige Qualitätskontrolle ist die Firma SERCO<br />
Service und <strong>Co</strong>ntrol GmbH vorgesehen. Entsprechende Vertragsverhandlungen<br />
sind im Gange.<br />
KDV-Technologie <strong>AG</strong>, Zürich<br />
Die KDV-Technologie <strong>AG</strong> hat mit Dr. Christian Koch, dem<br />
Erfinder der KDV-Technologie und Patenthalter, ein „Technology<br />
Partnership Agreement“ (TPA) abgeschlossen. Dieses<br />
TPA ist Grundlage und wesentlicher Bestandteil der Technologiepartnerschaft<br />
mit der Emittentin.<br />
Die KDV-Technologie <strong>AG</strong> ist de facto die Initiatorin des<br />
KDV-Projektes „Bayern 1“. Sie tritt daher federführend<br />
bei der Entwicklung/Konzeption und Realisierung von<br />
KDV-Projekten und deren Finanzierung auf und stellt ihr<br />
Know-how sowie ihr Beziehungsnetz zur Verfügung. Die<br />
<strong>Öko+BioBeteiligungen</strong> <strong>AG</strong> & <strong>Co</strong>. Bayern 1 KG, Bolzstraße 7,<br />
D-70173 Stuttgart, ist daher nur berechtigt, KDV-Produkte<br />
im Rahmen und unter Einhaltung der Bestimmungen des<br />
Nutzungsvertrages 6L27 in Verbindung mit dem Technology<br />
Partnership Agreement 6L27 zu produzieren.<br />
Herr Ralph Bullinger ist sowohl Mitglied des Verwaltungsrates<br />
der KDV-Technologie <strong>AG</strong> als auch Vorsitzender des<br />
Aufsichtsrats der <strong>Öko+BioBeteiligungen</strong> <strong>AG</strong>, Stuttgart,<br />
und stellt damit die Umsetzung des Technology Partnership<br />
Agreements in Geist und Inhalt sicher.<br />
Weitere Tatbestände, welche gemäß IDW S 4 der Offenlegungspflicht<br />
unterliegen, existieren nicht.
50<br />
Management und Vertriebskoordination<br />
Zürich<br />
Management und Vertriebskoordination<br />
<strong>Öko+BioBeteiligungen</strong> <strong>AG</strong><br />
Fondsgesellschaft/Besitzgesellschaft<br />
<strong>Öko+BioBeteiligungen</strong> <strong>AG</strong><br />
& <strong>Co</strong>. Bayern 1 KG
Technologie und Markterschließung<br />
51<br />
Erfinder und alleiniger Inhaber des<br />
Patents Nr. 10 2005 056 735<br />
Technologie und<br />
Markterschliessung<br />
Alphakat GmbH, Buttenheim<br />
Dr. Christian Koch<br />
Technologiepartner bei der Verwertung<br />
der KDV-Technologie in Europa<br />
KDV-Technologie <strong>AG</strong>, Zürich, Schweiz<br />
Bangkok
52<br />
Die Partner des Beteiligungskonzeptes<br />
Darstellung der Vergütungen/Honorare<br />
Geschäftsführung der Emittentin<br />
Die Geschäftsführung der Emittentin, ebenso wie die<br />
Vertretung der Emittentin im Außenverhältnis, erfolgt<br />
durch die Komplementärin. Im Rahmen ihrer Tätigkeit<br />
besorgt die Komplementärin ggfs. auch durch Beauftragung<br />
Dritter alle mit der Herstellung und dem Betrieb<br />
der geplanten Produktionsanlagen zur Gewinnung von<br />
Dieselkraftstoff in Zusammenhang stehenden Tätigkeiten.<br />
Weiterhin ist es ihre Aufgabe, die Anlegerverwaltung<br />
durchzuführen.<br />
Die Personen, die die Geschäftsführung besorgen, sind<br />
darüber hinaus zum Zeitpunkt der Prospektierung nicht<br />
für Unternehmen tätig, die mit dem Vertrieb der Vermögensanlage<br />
betreut sind, der Emittentin Fremdkapital<br />
geben oder im Zusammenhang mit der Erstellung der<br />
Anlageobjekte nicht nur geringfügige Lieferungen und<br />
Leistungen erbringen. Auch zukünftig ist nicht zu erwarten,<br />
dass dies der Fall sein wird.<br />
Für die Übernahme der Geschäftsführung erhält die<br />
Komplementärin ab dem 01.01.2008 laufend pro vollem<br />
Kalenderjahr, sonst anteilig, einen Betrag in Höhe von<br />
insgesamt 60.000 Euro p. a. Dieser Betrag ist in kalendermonatlichen<br />
Teilbeträgen, die jeweils zum Ende des Kalendermonats<br />
fällig werden, zahlbar. Weiterhin erhalten<br />
die geschäftsführenden Kommanditisten für die Verwaltung<br />
der Fondsgesellschaft ebenfalls beginnend ab dem<br />
01.01.2008 jährlich eine Vergütung in Höhe von 180.000<br />
Euro. Auch diese Vergütung ist in kalendermonatlichen<br />
Teilbeträgen, die jeweils zum Ende des Kalendermonats<br />
fällig werden, zahlbar. Eine etwaige Umsatzsteuer ist in<br />
diesen Beträgen bereits enthalten. Diese Vergütungen<br />
vermindern sich in dem Maße, in dem sich das geplante<br />
Gesellschaftskapital in Höhe von 25.000.000 Euro reduziert.<br />
Treuhänderin<br />
Treuhänderin (Treuhandkommanditistin) ist die Müller<br />
Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Teuchertstraße 38,<br />
81829 München. Der Sitz der Gesellschaft ist ebenfalls<br />
in München.<br />
Die Müller Rechtsanwaltsgesellschaft mbH hält und<br />
verwaltet treuhänderisch die Beteiligungen der Anleger,<br />
die sich jedoch auch selbst, dann als sogenannte<br />
Direktkommanditisten, in das Handelsregister eintragen<br />
lassen können. Die Treuhänderin fungiert in diesem Fall<br />
lediglich als Verwaltungstreuhänderin. Vertragsgrundlage<br />
für die Tätigkeit der Treuhänderin ist der Gesellschaftsvertrag<br />
und der Treuhandvertrag (vgl. ab Seite 86 ff.). Der<br />
Anleger beauftragt durch Unterzeichnung und Annahme<br />
der Beitrittserklärung durch die Treuhänderin diese,<br />
seine Beteiligung um den jeweiligen Zeichnungsbetrag<br />
auf seine Rechnung zu erhöhen und die übernommene<br />
Kommanditbeteiligung nach Maßgabe des Gesellschaftervertrages<br />
bzw. des Treuhandvertrages und dem gemeinsamen<br />
Interesse aller Anleger zu verwalten. Der<br />
Treuhandvertrag wird auf Dauer der Gesellschaft geschlossen.<br />
Er endet damit in jedem Fall mit Auflösung<br />
der Gesellschaft. Er kann durch den Anleger gemäß den<br />
Regelungen des Gesellschaftsvertrags bzw. des Treuhandvertrages<br />
gekündigt werden. Der Anleger kann ihn<br />
mit einer Frist von drei Monaten zum Ende eines Geschäftsjahres<br />
sowie aus wichtigem Grund jederzeit kündigen.<br />
Der Treugeber ist entsprechend den gesellschaftsvertraglichen<br />
Regelungen wirtschaftlich einem im Handelsregister<br />
eingetragenen Kommanditisten gleichgestellt. Dem<br />
Treugeber steht deshalb auch gegenüber der Treuhänderin<br />
das Recht zu, dass sie alles, was sie aufgrund ihrer<br />
formalen Stellung als Treuhänderin erlangt, an diesen<br />
herausgibt. Im Rahmen ihrer Tätigkeit haftet die Treuhänderin<br />
nur, soweit ihr Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit<br />
zur Last gelegt werden kann.<br />
Die Treuhandkommanditistin erhält für ihre Tätigkeit<br />
eine feste, gewinnunabhängige Vergütung in Höhe von<br />
63.000 Euro, mithin 0,24 Prozent des gezeichneten Gesellschaftskapitals.<br />
In der Nachplatzierungsphase erhält<br />
die Treuhandkommanditistin ein laufendes jährliches<br />
Honorar in Höhe von 45.000 Euro, das auch monatlich<br />
ausbezahlt werden kann, mithin bis 2011 einen Gesamtbetrag<br />
in Höhe von 225.000 Euro. Eine etwaige Umsatzsteuer<br />
ist in diesen Beträgen nicht enthalten. Diese Vergütungen<br />
vermindern sich in dem Maße, in dem sich das<br />
geplante Gesellschaftskapital in Höhe von 25.000.000<br />
Euro reduziert.<br />
Umstände oder Beziehungen, die Interessenkonflikte der<br />
Treuhänderin begründen könnten, sind nicht gegeben.<br />
Mittelverwendungskontrolle<br />
Mittelverwender ist die Müller Rechtsanwaltsgesellschaft<br />
mbH, Teuchertstraße 38, 81829 München. Der<br />
Sitz der Gesellschaft ist ebenfalls in München. Der Mittelverwendungskontrollvertrag<br />
ist auf den Seiten 103 ff.<br />
abgedruckt.
53<br />
Tätigkeitsumfang<br />
Eine Mittelverwendungskontrolle findet ausschließlich<br />
in der Platzierungsphase statt. Sämtliche auf dem Gesellschaftskonto<br />
eingehenden Zahlungen von Gesellschaftern/Treugebern<br />
in der Platzierungsphase werden<br />
nur vom Mittelverwendungskontrolleur gemeinsam mit<br />
der Fondsgesellschaft, vertreten durch mindestens einen<br />
ihrer geschäftsführenden Kommanditisten, freigegeben<br />
(sogenanntes „Und-Konto“).<br />
Nach den Bestimmungen des Mittelverwendungskontrollvertrages<br />
darf der Mittelverwendungskontrolleur nach<br />
Zahlungseingang der Zeichnungssummen die jeweils fälligen<br />
Beträge, insbesondere für Immobilieninvestitionen,<br />
aber auch für Vergütungen von Funktionsträgern bzw.<br />
Abschlagszahlungen auf Funktionsträgergebühren, nach<br />
den Bestimmungen der zugrunde liegenden Verträge freigeben<br />
und die Überweisung veranlassen.<br />
Für ihre Tätigkeit als Mittelverwendungskontrolleur erhält<br />
die Müller Rechtsanwaltsgesellschaft mbH ein Honorar<br />
in Höhe von 121.000 Euro, mithin 0,46 Prozent des bei<br />
Beendigung der Platzierungsphase gezeichneten Gesellschaftseigenkapitals<br />
einschließlich der jeweils gültigen<br />
gesetzlichen Umsatzsteuer. Mit Beendigung der Platzierungsphase<br />
ist auch die Tätigkeit der Müller Rechtsanwaltsgesellschaft<br />
mbH beendet. Diese Vergütungen<br />
vermindern sich in dem Maße, in dem sich das geplante<br />
Gesellschaftseigenkapital in Höhe von 25.000.000 Euro<br />
reduziert.<br />
Umstände oder Beziehungen, die Interessenkonflikte der<br />
Mittelverwendungskontrolle begründen könnten, liegen<br />
nicht vor.<br />
Steuerberatung<br />
Der hiermit beauftragte Steuerberater, dessen Namen<br />
aus standesrechtlichen Gründen nicht genannt werden<br />
kann, erbringt die laufende steuerliche Beratung der Gesellschaft<br />
sowohl in der Platzierungs- wie auch in der<br />
Nachplatzierungsphase. Zu den Aufgaben zählen neben<br />
der laufenden Beratung insbesondere auch die Erstellung<br />
der Buchhaltung, der Bilanzen sowie aller notwendigen<br />
Steuererklärungen der Gesellschaft.<br />
Außerdem obliegt dem Steuerberater die Wahrnehmung<br />
der Interessen der Gesellschaft gegenüber den Finanzbehörden,<br />
insbesondere im Rahmen von Betriebsprüfungen<br />
oder bei der Anfechtung von Steuerbescheiden.<br />
Der Steuerberater erhält für seine Tätigkeit ein Honorar,<br />
das, soweit es die Steuerberatergebührenverordnung zulässt,<br />
pauschaliert wird.<br />
Im Zusammenhang mit allen steuerlichen Angelegenheiten<br />
der von der Gesellschaft wahrzunehmenden<br />
Investitionen und Aufwendungen, die aus den Einzahlungen<br />
der Treugeber bestritten werden, beträgt das Honorar<br />
in der Platzierungsphase 76.125 Euro, mithin 0,29<br />
Prozent der jeweils eingeworbenen Beteiligungssumme<br />
zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer.<br />
In der Nachplatzierungsphase (bis ca. 2011) beträgt<br />
das jährliche Honorar 60.000 Euro zuzüglich der jeweils<br />
gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer. Diese Vergütungen<br />
vermindern sich in dem Maße, in dem sich das geplante<br />
Gesellschaftseigenkapital in Höhe von 25.000.000 Euro<br />
reduziert.
54<br />
Mittelherkunft und Mittelverwendung
Mittelherkunft und Mittelverwendung<br />
55<br />
Das nachfolgende Strukturschema zeigt die Mittelherkunft und Mittelverwendung im Prinzip.<br />
Technologiepartner<br />
Dr. Koch/Alphakat GmbH<br />
alleinige Patentinhaber<br />
Anleger<br />
Direktbeteiligung<br />
Kommanditistin<br />
Treuhandkommanditistin<br />
Müller Rechtsanwaltsgesellschaft<br />
mbH<br />
Verwertung der KDV-Technologie<br />
KDV-Technologie <strong>AG</strong> (Schweiz)<br />
<strong>Öko+BioBeteiligungen</strong> <strong>AG</strong> & <strong>Co</strong>. Bayern 1 KG<br />
Persönlich haftende Gesellschafterin:<br />
<strong>Öko+BioBeteiligungen</strong> <strong>AG</strong><br />
Geschäftsführung<br />
Dr. Otto Eisenbrand<br />
Investment<br />
Erträge<br />
Input vorw.<br />
Kunststoff<br />
Output<br />
hochwertiger<br />
KDV-Diesel
56<br />
Mittelherkunft und Mittelverwendung bis 31.12.2007 (Prognose)<br />
A. Mittelverwendung/Investitionsplan<br />
1 Aufwand für den Erwerb oder die Herstellung des Werte in TEUR in % v. Gesamtkapital in % v. Anlagekosten<br />
Anlageobjektes einschl. Nebenkosten<br />
(= Eigenkapital)<br />
1.1 KDV-Realisierungsplattform 2.550 9,71 12,29<br />
1.2 Grundstück und Gebäude 1.085 4,13 5,23<br />
1.3.1 KDV-Anlage 15.265 58,1 73,57<br />
1.3.2 Planung und <strong>Co</strong>nsulting KDV-Technologie <strong>AG</strong> 350 1,33 1,68<br />
1.4 Basislizenz 1.500 5,71 7,23<br />
20.750 79,05 100,00<br />
2 Emissionskosten in der Platzierungsphase<br />
2.1 Vergütungen<br />
Eigenkapitalbeschaffung 3.500 13,33 16,87<br />
Haftungsvergütung 460 1,75 2,22<br />
Aufsichtsrat und Geschäftsführung 430 1,64 2,07<br />
Marketing 350 1,33 1,69<br />
4.740 18,06 22,84<br />
2.2 Nebenkosten (inkl. MwSt.)<br />
Steuerberater 76 0,29 0,37<br />
Treuhandschaft 63 0,24 0,30<br />
Mittelverwendungskontrolle 121 0,46 0,58<br />
260 0,99 1,25<br />
3 Komplementär 0,5 0,00 0,00<br />
4 Liquiditätsreserve 499,5 1,90 2,41<br />
Gesamtinvestitionskosten Platzierungsphase 26.250 100,00 126,51<br />
B. Mittelherkunft/Herleitung Eigenkapital<br />
Kommanditist Dr. Eisenbrand (Gründungsgesellschafter) 0,5 0,00 0,00<br />
Treugeber/Kommanditisten 26.249,5 100,00 126,51<br />
Gesamtkapital Platzierungsphase<br />
(= Eigenkapital)<br />
26.250,0 100,00 126,51
Erläuterungen zur Mittelverwendung und Mittelherkunft<br />
57<br />
Mittelverwendung/Investitionsplan<br />
Aufwand für den Erwerb bzw. die Herstellung des<br />
Anlageobjektes einschließlich Nebenkosten<br />
Die KDV-Realisierungsplattform stellt eine Leistungsposition<br />
im Sinne eines immateriellen Vermögenswertes dar,<br />
welche sich substanziell von den „weichen Kosten“ unterscheidet.<br />
Anders als die weichen Kosten besteht die KDV-<br />
Realisierungsplattform aus Rechten, Verfahrens-Knowhow<br />
und Zugang zu patentierter Spitzentechnologie. Die<br />
KDV-Technologie <strong>AG</strong> stellt der <strong>Öko+BioBeteiligungen</strong> <strong>AG</strong><br />
& <strong>Co</strong>. Bayern 1 KG diese KDV-Realisierungsplattform, gestützt<br />
auf das „Technology Partnership Agreement“, während<br />
der gesamten Laufzeit des Vertrages zur Verfügung.<br />
Die KDV-Realisierungsplattform kann gemäß den International<br />
Accounting Standards (IAS38) als immaterieller<br />
Vermögenswert aktiviert bzw. bilanziert werden. Ihr Wert<br />
beträgt 2.550.000 Euro.<br />
Das Grundstück am geplanten Standort in Tirschenreuth hat<br />
eine Gesamtgröße von 11.000 qm. Davon werden in einer ersten<br />
Ausbaustufe 4.000 qm benötigt. Es bestehen genügend<br />
Landreserven, um die Anlage wesentlich zu vergrößern. Das<br />
geplante Gebäude orientiert sich an den logistischen Bedürfnissen<br />
der Produktion. Der Gesamtpreis für Grundstück,<br />
Gebäude, Erwerbsnebenkosten und Ingenieurleistungen beträgt<br />
1.085.000 Euro.<br />
Die KDV-Anlage stellt einen sogenannten „Cluster“, bestehend<br />
aus fünf Standard-Einheiten, mit einem Leistungsvermögen<br />
von mindestens 2.500 Litern pro Stunde dar. Grundsätzlich<br />
besteht die Möglichkeit, das Produktionsprogramm<br />
auf unterschiedlichste organische Einsatzstoffe auszurichten.<br />
Es ist jedoch vorgesehen, in erster Linie hochwertigen<br />
Dieselkraftstoff aus Kunststoff herzustellen. Dieser Kraftstoff<br />
übertrifft die maßgeblichen EU-Normen. Die gesamte<br />
Anlage vom Typ KDV 2500, inklusive Peripherie und eine<br />
Bevorratung an Verschleißteilen, kostet 15.265.000 Euro<br />
zuzüglich Planungs- und <strong>Co</strong>nsultingleistungen in Höhe von<br />
350.000 Euro.<br />
Die Basislizenz für den Betrieb der Anlage kostet 1.500.000<br />
Euro. Die Basislizenz, in Verbindung mit dem Technology<br />
Partnership Agreement, garantiert die Nutzung der neuesten<br />
KDV-Technologie und die Beschaffung der erforderlichen<br />
Katalysatoren über die gesamte Laufzeit der Anlage.<br />
Emissionskosten in der Platzierungsphase<br />
Die Vergütungen umfassen 3.500.000 Euro für die Eigenkapitalbeschaffung<br />
(inkl. Agio von 5 Prozent), 460.000 Euro als<br />
Haftungsvergütung, 430.000 Euro für die Fondsleitung (Aufsichtsrat)<br />
sowie die Geschäftsführung in der Platzierungsphase<br />
sowie 350.000 Euro für Marketingmaßnahmen. Sie<br />
betragen insgesamt 4.740.000 Euro. Dies entspricht 18,06<br />
Prozent des Gesamtkapitals (inkl. Agio) bzw. 22,86 Prozent<br />
der Anlagekosten.<br />
Die Nebenkosten für Steuerberater, Treuhandschaft und<br />
Mittelverwendungskontrolle betragen 260.000 Euro. Dies<br />
entspricht 0,99 Prozent des Gesamtkapitals inkl. Agio (= Eigenkapital)<br />
bzw. 1,25 Prozent der Anlagekosten.<br />
Da die Finanzierung ohne Fremdkapital geplant ist, entspricht<br />
das Gesamtkapital auch dem Eigenkapital. Die Prognoserechnung<br />
sieht vor, die gesamten weichen Kosten<br />
(Emissionskosten und Nebenkosten) im Zeitraum von 10<br />
Jahren zu amortisieren<br />
1. Kommanditist<br />
Die Einlage des Kommanditisten Dr. Eisenbrand beträgt 500<br />
Euro.<br />
2. Liquiditätsreserve<br />
Die Liquiditätsreserve wurde mit 499.500 Euro angemessen<br />
angesetzt. Sie entspricht 1,90 Prozent des Gesamtkapitals inkl.<br />
Agio (= Eigenkapital) bzw. 2,41 Prozent der Anlagekosten.<br />
Mittelherkunft/Finanzierungsplan<br />
Das Eigenkapital der Beteiligungsgesellschaft setzt sich aus<br />
24.999.500 Euro Beteiligungskapital der Fondszeichner und<br />
500 Euro Kommanditeinlage der Gründungsgesellschaft zuzüglich<br />
1.250.000 Euro Agio zusammen. Es ist geplant, die<br />
gesamte Anlage zu 100 Prozent mit Eigenmitteln zu finanzieren.<br />
In der Platzierungsphase wurde modellhaft unterstellt, dass<br />
das gesamte Beteiligungskapital zum 31.12.2007 ausplatziert<br />
wird. Da die Kapitalplatzierung von den unterstellten<br />
Zeiträumen abweichen kann, würde es ggf. auch zu Veränderungen<br />
bei den wirtschaftlichen und steuerlichen Ergebnissen<br />
kommen.<br />
Die Gesamtkosten des Anlageobjektes betragen demnach<br />
20.750.000 Euro.
58<br />
Prognose der Kosten nach IDW S 4<br />
Prognosegemäß stellen sich die Kosten in der Platzierungsund<br />
Investitionsphase komprimiert entsprechend dem u.<br />
a. Tableau dar. Position 1 beinhaltet den „Aufwand für den<br />
Erwerb oder die Herstellung der Anlageobjekte einschließlich<br />
Nebenkosten“. Die fondsabhängigen Emissionskosten in<br />
der Platzierungs- und Investitionsphase, Position 2, betreffen<br />
kumuliert die Vergütungen für Eigenkapitalbeschaffung,<br />
Vertriebsmanagement, Vertriebsinfrastruktur, Marketing und<br />
Komplementärvergütung. Die Steuerberatung, Treuhandschaft<br />
und Mittelverwendungskontrolle wurden in der Position<br />
3 „Nebenkosten der Vermögensanlage“ zusammengefasst.<br />
Die Kommanditeinlage der Gründungsgesellschaft und die<br />
Liquiditätsreserve schließen mit der Position 4.<br />
Prognose der Kosten nach IDW S 4<br />
Investitionsplan in 1.000 € Gesamtaufwand TEURO TEURO % des Gesamtkapitals<br />
(inklusive Agio)<br />
1 Kosten für Erwerb/Herstellung des Anlageobjektes<br />
20.750 20.750 79,05<br />
inkl. Nebenkosten<br />
2 Fondsabhängige Kosten<br />
2.1 Vergütungen 4.740 18,06<br />
2.2 Nebenkosen der Vermögenslage 260 0,99<br />
3 Kommanditeinlage und Liquiditätsreserve 500 1,90<br />
Summe 26.250 100,00
Prognoserechnung eines Anlegers mit Kapitalrückflussrechnung<br />
59
60<br />
Prognoserechnung eines Anlegers mit Kapitalrückflussrechnung<br />
Prognoserechnung eines Anlegers mit Kapitalrückflussrechnung für eine Beteiligung von 100.000 Euro zuzüglich Agio<br />
Jahreszahl 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012<br />
TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR<br />
1 Gebundenes Kapital 105,000 105,000 102,661 100,250 94,776 89,187 83,475<br />
2.1 Gewinnausschüttung 0 4.200 4.329 9.830 10.036 10.258 10.480<br />
Veräußerungsgewinn bei 25.000 20.660<br />
Gewerbesteuer von 17,36 %<br />
(Annahme)<br />
2.2 Steuerzahlungen auf 44,31 % 0 -1.861 -1.918 -4.356 -4.447 -4.545 -4.644<br />
Gewinnausschüttung<br />
Steuerzahlung auf 44,31 % -9.154<br />
Verkaufsgewinn<br />
2.3 Eigenkapitalrückzahlungen 0 0 0 0 0 0 100.000<br />
2.4 Summe des Rückflusses 0 2.339 2.411 5.474 5.589 5.712 117.342<br />
3 Haftungsvolumen 1 % 1.000 1.000 1.000 1.000 1.000 1.000<br />
Die Gewinnausschüttung orientiert sich am steuerlichen Ergebnis, d. h. die Emissionskosten werden nicht sofort als Betriebsausgaben erfasst, sondern über<br />
die Laufzeit des Investitionsobjektes abgeschrieben.<br />
Annahmen<br />
• Beteiligungskapital 100.000 Euro zuzüglich 5 Prozent Agio<br />
• Modellhafter Beitritt zur Fondsgesellschaft per 01.01.2007<br />
• Laufzeit 5 Jahre (60 Monate)<br />
• Verkauf der Fondsgesellschaft (EXIT) zum Wert von 125 Prozent vor Gewerbesteuer Ende Jahr 5<br />
• Die pauschale Anrechnung der Gewerbesteuer gem. § 35 ESTG und eine mögliche Kirchensteuer wurden nicht berücksichtigt,<br />
da diese von den individuellen Verhältnissen des einzelnen Anlegers abhängen.
Politische und ökonomische Rahmenbedingungen der Sensitivitätsanalyse<br />
61<br />
Stratetic Ellipse<br />
containing ca 70 %<br />
of world oil reserves
62<br />
Politische und ökonomische Rahmenbedingungen der Sensitivitätsanalyse<br />
(Abweichungen von Prognosen)<br />
Die Sensitivitätsanalyse – Kernstück aller<br />
betriebswirtschaftlichen Prognosen<br />
Die Sensitivitätsanalyse basiert auf der (teilweise subjektiven)<br />
Einschätzung künftiger Entwicklungen. Dabei<br />
sind die betriebswirtschaftlichen Auswirkungen<br />
politischer Ereignisse weltweit sowie die politische<br />
Willensbildung in Europa (speziell in Deutschland)<br />
genauso relevant für die berechneten Szenarien wie<br />
die Entwicklung in der deutschen Gesetzgebung und<br />
selbstverständlich die Entwicklung des Erdölpreises.<br />
Die Sensitivitätsanalyse ist deshalb das Kernstück aller betriebswirtschaftlichen<br />
Prognosen, Überlegungen und Berechnungen<br />
im Zusammenhang mit dem Investment in die<br />
KDV-Technologie. Es ist absolut zwingend, dass die Sensitivitätsanalyse<br />
ein möglichst unverfälschtes Abbild der betriebswirtschaftlichen<br />
Realität darstellt. Dies aus folgenden<br />
Gründen:<br />
• Nur ein Investment, das sich unter rein marktwirtschaftlichen<br />
Rahmenbedingungen rechnet, ist mittel- und<br />
langfristig sinnvoll.<br />
• Die Abhängigkeit von Fördermitteln, Subventionen und<br />
Lenkungsabgaben führt zwangsläufig zum rechnerischen<br />
Selbstbetrug und zur Verschwendung von Steuermitteln.<br />
• Allein die Preisentwicklung auf dem Ölmarkt und die<br />
Energieeffizienz der KDV-Anlage entscheiden letztlich<br />
über die Wirtschaftlichkeit des Investments.<br />
Wir haben deshalb versucht, die mutmaßlichen politischen<br />
und volkswirtschaftlichen Rahmenbedingungen der nächsten<br />
5 bis 6 Jahre – bezogen auf das vorliegende Investment<br />
– zahlenmäßig abzubilden und deren wahrscheinliche<br />
quantitative Auswirkungen auf die Rendite des eingesetzten<br />
Kapitals zu ermitteln.<br />
Die nachfolgenden Überlegungen und Analysen zum Erdölmarkt<br />
bilden daher den Ausgangspunkt unserer Sensitivitätsanalyse.<br />
Zusammenfassung der Ergebnisse<br />
• Chinas Ölverbrauch wird gemäß Wolfgang Hirn bis zum<br />
Jahr 2020 auf geschätzte 450 Mio. Tonnen pro Jahr steigen.<br />
Davon müssen 60 bis 80 Prozent importiert werden<br />
(= 270 bis 360 Mio. Tonnen).<br />
• Es ist eine Tatsache, dass die EU bis im Jahr 2030 zu 90<br />
Prozent von Ölimporten abhängig sein wird (im Jahr<br />
2000 waren es noch 76 Prozent).<br />
• Konventionelles Öl hat vermutlich seine Produktionsspitze<br />
bereits erreicht; alle Kohlenwasserstoffe zusammengenommen<br />
werden das Maximum ihrer Förderrate<br />
um das Jahr 2010 erreichen.<br />
• Unkonventionelles Öl wie z. B. Ölsand und Ölschiefer,<br />
aber auch Tiefwasseröl, Öl aus der Polarregion sowie<br />
Flüssig-Derivate von Naturgas können den Rückgang<br />
der Ölförderung und der Ölproduktion nur dämpfen, jedoch<br />
nicht aufhalten. Gemeinsam ist diesen Produkten<br />
die sehr hohen Abbau- bzw. Förder- und Produktionskosten.<br />
• Die Erhöhung der Förderkosten in Verbindung mit der<br />
geringeren Ergiebigkeit der Ölfelder führt zusammen mit<br />
dem Nachfrageüberhang (u. a. bedingt durch die steigende<br />
Nachfrage von China und Indien) mit sehr hoher<br />
Wahrscheinlichkeit zu nachhaltigen Preissteigerungen<br />
beim Rohölpreis. Nur eine Abschwächung der Weltkonjunktur<br />
kann diese Entwicklung vorübergehend verlangsamen.<br />
• Zwei Drittel des Mineralöls und ein Drittel des Erdgases<br />
lagern im Nahen Osten.<br />
• Nimmt man die Region ums Kaspische Meer hinzu, konzentrieren<br />
sich in dieser sogenannten Rohstoff- und<br />
Energie-Ellipse 70 Prozent der Öl- und 65 Prozent der<br />
Gasreserven der Welt.<br />
Der Beginn des Rückgangs der Ölvorräte am Persischen Golf<br />
wird den mit Abstand größten Einfluss auf die Weltökonomie<br />
haben. Der Schock und die damit verbundenen Marktreaktionen<br />
beginnen jedoch schon mit der Wahrnehmung<br />
dieser Zusammenhänge.<br />
Die nachstehende Abbildung zeigt die Konzentration der Ölund<br />
Gasreserven in der sogenannten „Energie-Ellipse“:<br />
[Quelle: Peter Gerling & Hilmar Rempel]
63<br />
Stratetic Ellipse<br />
containing ca 70 %<br />
of world oil reserves<br />
><br />
1 - 10 Gt<br />
><br />
10 - 20 Gt<br />
><br />
20 Gt<br />
[Quelle: Peter Gerling & Hilmar Rempel]<br />
Die nachstehende Abbildung stellt die Entwicklung der<br />
Förderung fossiler Rohstoffe grafisch dar. Es handelt sich<br />
hierbei um eine Prognose. Sie zeigt insbesondere, dass<br />
das Fördermaximum (Peak of Oil) aller Voraussicht nach um<br />
das Jahr 2010 erreicht sein wird.<br />
Alle genannten Fakten und Analysen lassen es als höchst<br />
unwahrscheinlich erscheinen, dass der Barrel-Preis zukünftig<br />
nachhaltig unterhalb von 75 Dollar liegen wird. Das Basis-<br />
Szenario für die Kalkulation der KDV-Anlage legt für die Jahre<br />
2007 bis 2011 einen Barrel-Preis von 75 Dollar zugrunde.<br />
60<br />
Production, Gboe/a<br />
50<br />
40<br />
30<br />
20<br />
10<br />
0<br />
1930<br />
1950<br />
1970<br />
1990<br />
2010<br />
2030<br />
2050<br />
<strong>Co</strong>nventional<br />
Heavy<br />
Polar<br />
Deep Waler<br />
NGLs<br />
Gas<br />
Non-con Gas<br />
[Quelle: <strong>Co</strong>lin J. Cambell]<br />
(Prognose)
64<br />
Vor diesem Hintergrund ergeben sich aus der Sensitivitätsanalyse<br />
und der nachfolgend dargestellten Break-Even-<br />
Analyse folgende betriebswirtschaftlichen Eckdaten:<br />
1. Die Kalkulation basiert auf dem Großverbraucherpreis<br />
für Diesel in Eurocent pro Liter. In der historischen Analyse<br />
der Preisentwicklung wurden die tatsächlich in Euro<br />
bezahlten Preise gemäß Angaben des Bundesamtes für<br />
Wirtschaft und Außenkontrolle zugrunde gelegt. Diese<br />
korrelieren signifikant mit der Weltmarktpreis-Entwicklung<br />
für Rohöl (in US-Dollar pro Barrel)<br />
2. Das Basis-Szenario rechnet in den ersten fünf Betriebsjahren<br />
(2007–2011) mit einem Diesel-Abgabepreis vor<br />
Mineralölsteuer von 48 Eurocent pro Liter entsprechend<br />
einem Abgabepreis an Grossverbraucher von 95 Eurocent<br />
pro Liter entsprechend einem Rohölpreis von 75 US-Dollar<br />
pro Barrel. Bei einem Rohölpreis von 75 US-Dollar pro<br />
Barrel liegt die Payback-Frist unterhalb von 5 Jahren.<br />
3. Die Sensitivitätsanalyse rechnet mit einer stufenweisen<br />
Erhöhung des Rohölpreises von anfänglich 60 US-Dollar<br />
pro Barrel bis 95 US-Dollar pro Barrel im Jahr 2011. Dies<br />
entspricht kalkulatorisch einem Diesel-Abgabepreis an<br />
Großverbraucher von 87 Eurocent pro Liter bis 104 Eurocent<br />
pro Liter. Dabei liegt die Paybackfrist bei 4 Jahren.<br />
4. Bei einem Rohölpreis von 20,20 US-Dollar pro Barrel<br />
(entsprechend einem Diesel-Abgabepreis an Großverbraucher<br />
von 70,40 Eurocent pro Liter ) sind die Herstellkosten<br />
für KDV-Diesel gedeckt. Dieser Wert wurde<br />
bereits im Jahr 2003 erreicht.<br />
5. Bei einem Rohölpreis von 48,80 US-Dollar pro Barrel (entsprechend<br />
einem Diesel-Abgabepreis an Großverbraucher<br />
von 90.40 Eurocent pro Liter) sind die Vollkosten für KDV-<br />
Diesel gedeckt. Dieser Wert wurde bereits im Juli 2005<br />
erreicht.<br />
China als dominierender Faktor auf<br />
dem Weltölmarkt<br />
In den Industrienationen nimmt der Energiebedarf kaum<br />
noch zu. Anders im Süden der Welt: Gerade in der ersten<br />
Phase der Industrialisierung steigt der Bedarf enorm. Die Fähigkeit<br />
der Entwicklungs- und Schwellenländer, aufzuholen,<br />
allen voran China und Indien, bestimmt entscheidend den<br />
künftigen Energieverbrauch. Dies gerade jetzt, wo das Erdölzeitalter<br />
unwiderruflich zu Ende geht.<br />
Das boomende China kann sich im Energiebereich nicht<br />
mehr selbst versorgen und muss immer mehr Öl auf den<br />
Weltmärkten kaufen. China wird somit zum „Preistreiber“<br />
auf dem Ölmarkt. Bislang kaufte China sein ausländisches<br />
Öl vor allem in Afrika und Südamerika. Diese Quellen reichen<br />
nicht mehr aus. Nun muss China immer mehr Erdöl<br />
im Nahen Osten beschaffen. China wird daher, gemäß der<br />
Einschätzung von Daniel Yergin (Chef der Cambridge Energy<br />
Research Association) auf Jahre hinaus der dominierende<br />
Faktor auf dem Weltölmarkt werden.<br />
Folgende Fakten untermauern die Aussage, dass China zum<br />
dominierenden Faktor auf dem Weltölmarkt geworden ist:<br />
• Bereits 2002 hatte China die Japaner als zweitgrößten<br />
Ölverbraucher abgelöst und liegt nun hinter den USA an<br />
zweiter Stelle.<br />
• Im Jahr 2004 war die Volksrepublik China allein für 36<br />
Prozent des weltweiten Wachstums des Erdölverbrauchs<br />
verantwortlich.<br />
• Zur Zeit entfallen auf den „Durchschnitts-Chinesen“<br />
rund 8 Prozent des Durchschnittsverbrauches eines US-<br />
Amerikaners.<br />
(Bei gleichem Pro-Kopf-Verbrauch würde China schon<br />
heute 90 Millionen Barrel Erdöl pro Tag verbrauchen.<br />
Dies ist mehr als die gegenwärtige Tagesproduktion der<br />
ganzen Welt.)<br />
• Die inländische Erdölförderung Chinas ist rückläufig (pro<br />
Jahr minus 3–5 Prozent).<br />
• China hat im März 2006 einen 30-jährigen Liefervertrag<br />
mit dem Iran abgeschlossen und beteiligt sich an der Erschließung<br />
des riesigen iranischen Yadavaran-Gasfeldes.<br />
• Es gilt als sicher, dass die Chinesen eifrig dabei sind, ihren<br />
Einfluss am Persischen Golf auszudehnen. Saudi-Arabien<br />
wird dabei eine Schlüsselstellung in ihrer Strategie einnehmen.<br />
Saudi-Arabien hat im März 2004 erstmals seit<br />
1973 wieder Explorationsrechte an Ausländer vergeben.<br />
Dabei kam der chinesische Konzern Sinopec zum Zug.<br />
• Die Motorisierung Chinas wird von derzeit 20 Mio. Fahrzeugen<br />
auf schätzungsweise 140 Mio. Fahrzeugen im<br />
Jahr 2020 steigen.
65<br />
Die Entwicklung in Indien<br />
In Indien ist eine ähnliche Entwicklung wie in China abzusehen.<br />
Diese Prognose stützt sich auf folgende Fakten:<br />
• Indien muss derzeit 70 Prozent seines Erdölbedarfs und<br />
50 Prozent seines Erdgasbedarfs importieren.<br />
• Das Wirtschaftswachstum Indiens betrug 2005 satte 7,5<br />
Prozent.<br />
• Hauptlieferant von Indien ist Saudi-Arabien; es läuft auch<br />
bereits ein intensiver Rohstoffhandel mit dem Iran.<br />
Konsequenzen für den künftigen Rohölpreis<br />
• Experten der Internationalen Energie-Agentur (IEA) gehen<br />
davon aus, dass rund die Hälfte des Ölpreis-Anstiegs<br />
auf Chinas steigende Ölnachfrage zurückzuführen ist.<br />
Die steigende Ölnachfrage durch Indien wird diesen Effekt<br />
noch verstärken.<br />
• Der Ölpreis wird in Zukunft mit den Wachstumsraten<br />
der chinesischen Wirtschaft korrelieren. Die chinesische<br />
Volkswirtschaft muss jedoch ein jährliches Wachstum<br />
von mindestens 10 Prozent erzielen, damit die Pekinger<br />
Regierung nicht die Kontrolle über das Land verliert.<br />
• Während in der Vergangenheit politische Ereignisse als<br />
Hauptursache für die Ölpreissteigerungen anzusehen<br />
waren, werden in Zukunft die ökonomischen Rahmenbedingungen<br />
(sinkende Fördermengen bei massiv anziehender<br />
Nachfrage) die Ölpreisentwicklung nachhaltig<br />
beeinflussen. Zusätzlich zu den bekannten – eher<br />
kurzfristigen – politisch bedingten Preisausschlägen der<br />
Vergangenheit wird der wachsende Nachfrageüberhang<br />
die dominante Größe in den Kalkulationen der Energielieferanten<br />
und Produzenten sein.<br />
Nahezu alle ernstzunehmenden Experten gehen von steigenden<br />
Ölpreisen aus. Immer mehr Insider reden Klartext:<br />
• Anfang März 2006 mahnte der Generalsekretär der OPEC,<br />
Adnan Shihab-Eldin, er könne nicht mehr ausschließen,<br />
dass der Barrel auf 80 US-Dollar steigt.<br />
• Ende April 2006 lag der Barrel bereits bei 75 US-Dollar.<br />
• Die CIBC World Markets erklärte am 13.04.2005 (siehe (10)<br />
Seiten 128 ff.), ein Barrel Öl würde im Jahre 2010 bis zu 100<br />
US-Dollar kosten.<br />
• Eine der größten Investmentbanken im Energiesektor,<br />
Goldman Sachs, erklärte (siehe (11) Seiten 128 ff.) Ende<br />
März 2005, der Barrelpreis könnte sogar bald auf 105<br />
US-Dollar klettern.<br />
• Matt Simmons (ehemals Mitglied der Expertengruppe<br />
zu Energiefragen unter Vizepräsident Dick Cheney) hält<br />
200 bis 250 US-Dollar pro Barrel für einen realistischen<br />
Ölpreis – und zwar schon „in den kommenden Jahren“.<br />
• Die französische Investmentbank Ixis-CIB warnte (siehe<br />
(12) Seiten 128 ff.) im April 2005 davor, dass ein Barrel<br />
Öl im Jahre 2015 gar 380 US-Dollar kosten könnte, wenn<br />
alles so weitergeht.<br />
Konsequenzen für die Sensitivitätsanalyse<br />
Die Kernaussagen der erarbeiteten Marktanalyse bezogen<br />
auf die Wirtschaftlichkeitsberechnungen und Sensitivitätsanalysen<br />
für KDV-Projekte lassen sich wie folgt zusammenfassen:<br />
1. Der Erdölpreis wird ab Produktionsbeginn der KDV-Anlage<br />
in Tirschenreuth mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit<br />
den Wert von 75 US-Dollar pro Barrel nicht mehr<br />
nachhaltig unterschreiten. (Dieser Wert wurde bereits im<br />
April/Mai 2006 erreicht.<br />
2. Der Erdölpreis wird mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit<br />
bereits vor Erreichen des Peak of Oil um das Jahr 2010<br />
nachhaltig steigen.<br />
3. Wirtschaftlichkeitsanalysen, die auf einem nachhaltigen<br />
Erdölpreis von mindestens 75 US-Dollar pro Barrel basieren,<br />
sind realistisch und entsprechen den Grundsätzen<br />
kaufmännischer Vorsicht.<br />
4. Die Sensitivitätsanalyse legt die Prognosen der zur Zeit<br />
dominierenden professionellen Prognostiker zugrunde.<br />
Sie stellt ein mittleres Szenario dar und berücksichtigt die<br />
Erwartung, dass sich im Weltenergiemarkt erst in 10 bis<br />
25 Jahren neue Gleichgewichtspreise einstellen werden.
66<br />
Durchschnitts-<br />
Werte 2005<br />
Prozente Faktoren Bemerkungen<br />
Marktpreis Brentöl pro Barrel in US $ 54,4 197<br />
Marktpreis Brentöl pro Barrel in € 43,9 159 Kurs 0,81<br />
Marktpreis Brentöl pro Liter in €-Ct. 27,6 25,3 1<br />
Raffinerie, Transport etc. 9,8 9,0<br />
Importpreis/Abgabepreis pro Liter in €-Ct. 37,4 34,3 z. B. in Rotterdam<br />
Lagerung, Vertrieb etc. 9,6 8,8<br />
Verbraucherpreis vor Steuern 47,0 43,1<br />
Mineralölsteuer 47,0 43,1<br />
Mehrwertsteuer 15,0 13,8<br />
Verbraucherpreis an der Tankstelle 109,0 100,0 3,949<br />
Rechnerische Grundlagen<br />
der Sensitivitätsanalyse<br />
Die nachfolgend dargestellte Sensitivitätsanalyse versucht,<br />
dem Investor die tatsächlich zu erwartende Entwicklung<br />
und ihren Einfluss auf sein Investment zu vermitteln. Die<br />
wesentlichste Modifikation gegenüber dem – sehr konservativen<br />
– Basis-Szenario bezieht sich auf die Entwicklung<br />
des Weltmarktpreises für Erdöl in den nächsten 5 bis 6 Jahren.<br />
Basierend auf Prognosedaten des Jahres 2000, die inzwischen<br />
weitestgehend ihre Bestätigung gefunden haben,<br />
wird ein mittleres Szenario dargestellt. Dieses geht davon<br />
aus, dass sich innerhalb der nächsten 10 bis 20 Jahren ein<br />
neuer Gleichgewichtspreis auf dem Weltenergiemarkt einpendeln<br />
wird. Wo dieser Gleichgewichtspreis liegen wird,<br />
ist für unser Investment mit einem Zeithorizont von 5 bis 6<br />
Jahren praktisch irrelevant.<br />
Die wohl wichtigste Kenngröße stellt der Verbraucherpreis dar.<br />
Aus kalkulatorischer Sicht handelt es sich dabei um eine leicht<br />
überschaubare Größe, die sich wie folgt zusammensetzt:<br />
Die (kurzfristige) Wirklichkeit sieht jedoch ganz anders aus. Im<br />
real existierenden Markt korrelieren die Verbraucherpreise „irgendwie“<br />
und in jedem Fall zeitversetzt mit der tatsächlichen<br />
Rohölpreisentwicklung, da er verschiedenen politischen, ökonomischen<br />
und psychologischen Einflüssen unterliegt. Die<br />
„rein“ politischen und psychologischen Einflussfaktoren finden<br />
in unserer Kalkulation keinen Niederschlag.<br />
Folgende, primär ökonomische, Einflussgrössen<br />
sind für die Sensitivitätsanalyse relevant<br />
• Paritätsänderungen zwischen US-Dollar und Euro:<br />
Wir unterstellen, dass sich die gewichteten Währungsrelationen<br />
im Planungszeitraum nachhaltig maximal um<br />
10 Prozent verschieben.<br />
• Erhöhung und/oder Senkung der strategischen Ölbestände,<br />
namentlich in den USA:<br />
Diese haben nur kurzfristige Auswirkungen auf die Rohölpreise.<br />
• Erhöhung und/oder Senkung der Fördermengen, namentlich<br />
in Saudi Arabien:<br />
Die Erschöpfung der Erdölvorkommen im Nahen Osten<br />
ist absehbar. Die tatsächliche Erdölförderung ist weit<br />
unterhalb dessen geblieben, was möglich war. Eine Erhöhung<br />
der Preise zur Drosselung der Nachfrage ist das<br />
wahrscheinlichste Szenario.<br />
• Entdeckung „neuer“ Ölsandvorkommen in den USA:<br />
Die Ölsandvorkommen in den USA, die zu 80 Prozent auf<br />
staatseigenem Gebiet in den Bundesstaaten Wyoming,<br />
Utah und <strong>Co</strong>lorado liegen, werden u. E. kurzfristig, d. h.<br />
in den nächsten 5 bis 10 Jahren, keinen nachhaltigen<br />
Einfluss auf den Weltmarktpreis beim Erdöl haben.
67<br />
• Veränderung der Nachfrage nach Erdöl in der „Energie-<br />
Ellipse“, namentlich durch China und Indien:<br />
Der Energiehunger Chinas wird zu einer nachhaltigen<br />
Preissteigerung führen.<br />
• Naturkatastrophen wie z. B. die Hurrikane Rita und Kathrina:<br />
Solche Ereignisse haben keinen Einfluss auf die förderbare<br />
Erdölmenge.<br />
• Veränderung der Nachfrage nach Treibstoff infolge verändertem<br />
Konsumverhalten:<br />
Die „Schmerzgrenze“ bei den Diesel-Konsumenten wird<br />
sich zwangsläufig erhöhen. Preissenkungen infolge Rückgang<br />
der Nachfrage haben vorübergehenden Charakter.<br />
• Regionale Preisbildungsmechanismen:<br />
Diese sind für unsere Prognoserechnung und die Sensitivitätsanalyse<br />
irrelevant.<br />
Im Rahmen der Sensitivitätsanalyse befassen wir uns mit<br />
den quantifizierbaren ökonomischen Einflussgrößen und<br />
haben aus praktischen Gründen unterstellt, dass die relevanten<br />
Faktoren der Preisbildung sich innerhalb von rund 3<br />
bis 4 Monaten definitiv auf die Verbraucherpreise auswirken<br />
(unabhängig von den vorstehend erwähnten Einflüssen).<br />
Sowohl das Basis-Szenario als auch die Sensitivitätsanalyse<br />
gehen von einer nachhaltigen Anpassung der Importpreise<br />
an den durchschnittlichen Rohölpreis aus. Dieser angenommene<br />
„Glättungseffekt“ hat lediglich statistische Gründe.<br />
Bei einer möglichen Reduktion der Mineralölsteuer auf mineralischen<br />
KDV-Diesel könnte der Abgabepreis entsprechend<br />
erhöht werden. Diese – an sich erwartete – teilweise,<br />
eventuell temporäre Steuerbefreiung (analog der Besteuerung<br />
von Rapsdiesel) von mineralischem KDV-Diesel würde<br />
sich nachhaltig positiv auf den Return on Investment (ROI)<br />
auswirken.<br />
„Die Steinzeit ging nicht aus Mangel an Steinen zu Ende,<br />
und auch das Ölzeitalter wird einmal enden, aber nicht aus<br />
Mangel an Öl.“<br />
(Scheich Jamani, Mitbegründer der OPEC und vormals Energieminister<br />
Saudi-Arabiens)
68<br />
Quantitative Darstellung der Sensitivitätsanalyse<br />
(Abweichungen von Prognosen)<br />
Parameter: Jahr 1 Jahr 2 Jahr 3 Jahr 4 Jahr 5<br />
Kostensteigerung p. a. 0 % 2 % 3 % 3 % 3 %<br />
Auslastungsgrad der Anlage 90 % 95 % 95 % 95 % 95 %<br />
verkäufliche Produktionsmenge Diesel (l) 19.710.000 20.805.000 20.805.000 20.805.000 20.805.000<br />
Szenarien der Preisentwicklung<br />
Jahr 1 Jahr 2 Jahr 3 Jahr 4 Jahr 5<br />
US-$ pro Barrel Brent-Oil 60,0 75,0 85,0 90,0 95,0<br />
€ pro Barrel Brent-Oil 48,00 60,00 68,00 72,00 76,00<br />
Raffinerie und Transport 9,80 9,80 9,80 9,80 9,80<br />
Importpreis/Abgabepreis (€-Ct./l) 39,80 47,30 52,30 54,80 57,30<br />
Lagerung, Vertrieb etc. (€-Ct./l) 9,60 9,60 9,60 9,60 9,60<br />
Verbraucherpreis vor Steuern (€-Ct./l) 49,40 56,90 61,90 64,40 66,90<br />
Abgabepreis KDV-Diesel (€-Ct./l) 45,00 47,00 52,00 55,00 57,00<br />
Mineralölsteuer auf KDV-Diesel (€-Ct./l) 47,00 47,00 47,00 47,00 47,00<br />
Abgabepreis an Großverbraucher (€-Ct./l) 92,00 94,00 99,00 102,00 104,00<br />
Mehrwertsteuer (€-Ct./l) 15,38 16,58 17,38 17,78 18,18<br />
kalkulatorischer Verbraucherpreis<br />
111,78 120,48 126,28 129,18 132,08<br />
an Tankstelle (€-Ct./l)<br />
Erzielte Deckungsbeiträge in €<br />
Jahr 1 Jahr 2 Jahr 3 Jahr 4 Jahr 5 Total<br />
Erlöse Input Rohstoffe 1.265.333 1.320.952 1.320.952 1.320.952 1.320.952 6.535.238<br />
Erlöse Diesel 8.968.050 9.778.350 10.818.600 10.818.600 11.858.850 51.782.550<br />
Total Erlöse 10.233.383 11.099.302 12.139.552 12.763.702 13.179.802 58.317.788<br />
Produktionskosten 1.593.552 1.680.730 1.704.408 1.715.208 1.726.008 8.406.350<br />
Deckungsbeitrag I 8.639.831 9.418.572 10.435.145 11.048.495 11.453.795 49.911.438<br />
Personalkosten (brutto) 408.000 416.160 428.400 440.640 452.880 2.146.080<br />
Deckungsbeitrag II 8.231.831 9.002.412 10.006.745 10.607.855 11.000.915 47.765.358<br />
Übrige Betriebskosten 2.726.366 2.902.082 3.135.349 3.287.971 3.398.983 7.101.000<br />
Deckungsbeitrag III 5.505.465 6.100.330 6.871.396 7.319.884 7.601.932 32.531.486<br />
Amortisation Kapitalkosten (Vermittler) 1.000.000 1.000.000 1.000.000 1.000.000 1.000.000 5.000.000<br />
Deckungsbeitrag IV 4.505.465 5.100.330 5.871.396 6.319.884 6.601.932 27.531.486<br />
Abschreibung linear 1.966.500 1.966.500 1.966.500 1.966.500 1.966.500 9.832.500<br />
Gewinn vor Steuern 2.538.965 3.133.830 3.904.896 4.353.384 4.635.432 17.698.986<br />
Steuerbelastung insgesamt 440.764 544.033 677.890 755.747 685.677 2.953.510<br />
Gewinn nach Steuern 2.098.200 2.589.797 3.227.006 3.597.636 3.949.754 14.745.476<br />
Erstausschüttung an Kommanditisten 2.100.000 2.110.000 2.110.000 2.110.000 2.110.000 10.500.000<br />
Gewinn nach Erstausschüttung -1.800 489.797 1.127.006 1.497.636 1.849.754 4.245.476<br />
Zweitausschüttung an Kommanditisten 0 244.898 563.503 748.818 924.877 2.122.738<br />
Ausschüttung an Initiatoren 0 244.898 563.503 748.818 924.877 2.122.738<br />
Gewinn nach Gesamtausschüttung 0 0 0 0 0 0<br />
Payback vor Steuern 4,72 4,17 3,62 3,36 3,22 4,04<br />
Payback nach Steuern 5,23 4,66 4,09 3,82 3,59 4,50
69<br />
Vergleich mit Basis-Szenario (Prognose)<br />
Jahr 1 Jahr 2 Jahr 3 Jahr 4 Jahr 5 Total<br />
Gewinn nach Steuern in € 1.114.251 2.814.868 2.917.846 3.028.838 3.139.825 13.015.628<br />
Erstausschüttung an Kommanditisten in € 1.050.000 2.100.000 2.100.000 2.100.000 2.100.000 9.450.000<br />
Gewinn nach Erstausschüttung in € 64.251 714.868 817.846 928.838 1.039.825 3.565.628<br />
Zweitausschüttung an Kommanditisten in € 32.126 357.434 408.923 464.419 519.913 1.782.814<br />
Ausschüttung an Initiatoren in € 32.126 357.434 408.923 464.419 519.913 1.782.814<br />
Gewinn nach Gesamtausschüttung in € 0 0 0 0 0 0<br />
Payback vor Steuern 9,11 3,96 3,87 3,77 3,69 4,88<br />
Payback nach Steuern 10,13 4,44 4,35 4,25 4,16 5,47<br />
4,12 % 9,36 % 9,56 % 9,77 % 9,98 %
70<br />
Interpretation der Sensitivitätsanalyse<br />
In der vorstehenden Sensitivitätsanalyse soll die Veränderung<br />
wesentlicher Einflussfaktoren und die entsprechende<br />
Auswirkung auf das betriebswirtschaftliche Ergebnis aus der<br />
Beteiligung dargestellt werden. Dies hilft dem Anleger dabei,<br />
einzuschätzen, wie sich mögliche Änderungen wesentlicher<br />
Rahmenbedingungen der Prognoserechnung auf den Anlageerfolg<br />
seiner Beteiligung auswirken können. Hauptziel<br />
der Prognoserechnung ist es, die Auswirkungen von Ölpreis-<br />
Schwankungen auf das betriebswirtschaftliche Ergebnis<br />
transparent darzustellen.<br />
1. Basis-Parameter<br />
Die Basis-Parameter Inflation (Kostensteigerung p. a.)<br />
und Auslastungsgrad der Anlage wurden gegenüber<br />
dem Basis-Szenario, das der Prognoserechnung zugrunde<br />
liegt, nicht verändert. Dadurch können die Auswirkungen<br />
von Ölpreis-Schwankungen transparenter dargestellt<br />
werden.<br />
2. Preisentwicklung<br />
Beim durchschnittlichen Ölpreis pro Barrel wird eine moderate<br />
Steigerung angenommen. Die Sensitivitätsanalyse<br />
legt folgende durchschnittlichen Ölpreise zugrunde:<br />
• Der in unserer Analyse dargestellte Tankstellenpreis ist<br />
eine rechnerische Durchschnittgröße und dient hier lediglich<br />
als Orientierungshilfe.<br />
4. Erlöse<br />
Die Erlöse steigen über einen Betrachtungszeitraum<br />
von 5 vollen Betriebsjahren von 50.200.000 Euro auf<br />
58.300.000 Euro d. h. um insgesamt 8.100.000 Euro oder<br />
16,1 Prozent<br />
5. Gewinn nach Steuern<br />
Der Gewinn nach Steuern steigt über einen Betrachtungszeitraum<br />
von 5 vollen Betriebsjahren von<br />
13.000.000 Euro auf 14.700.000 Euro, d. h. um insgesamt<br />
1.700.000 Euro oder 13,8 Prozent.<br />
6. Ausschüttungen<br />
Die Ausschüttungen an die Kommanditisten steigen über<br />
einen Betrachtungszeitraum von 5 vollen Betriebsjahren<br />
von total 11.233.000 Euro auf 12.623.000 Euro, d. h. um<br />
insgesamt 1.400.000 Euro oder 12,5 Prozent<br />
Preise<br />
2007 2008 2009 2010 2011 Vergleichswerte *)<br />
Ölpreis (US-$/Barrel) 60,00 75,00 85,00 90,00 95,00 78,40<br />
Importpreis (€/l) 39,80 47,30 52,30 54,80 57,30 48,75<br />
Abgabepreis Großverbraucher (€ -Ct./l) 87,00 94,00 99,00 102,00 104,00 96,74<br />
Verbraucherpreise an Tankstelle (€ Ct./l) 111,78 120,48 126,28 129,18 132,08 119,00<br />
*) Maximalwert im Juli 2006<br />
3. Vergleichswerte<br />
Die Vergleichswerte (Spalte rechts außen), die Maximalwerte<br />
vom Juli 2006 darstellen, lassen vermuten, dass<br />
die angenommenen Werte in der Sensitivitätsanalyse<br />
eher als konservative Werte zu betrachten sind.<br />
• Beim Erdölpreis gehen die Schätzungen der Experten<br />
von einem Wert bis zu 250 US-Dollar pro Barrel aus.<br />
• Der Importpreis ist eine rechnerische Durchschnittsgröße.<br />
7. Payback<br />
Der „Payback“ zeigt, in wie vielen Jahren sich ein Anschaffungsobjekt<br />
(wie z. B. die KDV-Anlage) durch die<br />
erzielten Bruttorückflüsse an die Kapitaleigner zurückzahlen<br />
ließe. In unserer Sensitivitätsanalyse sinkt der<br />
Payback von durchschnittlich 4,88 Jahren auf durchschnittlich<br />
4 Jahre. Beide Werte sind unvergleichlich<br />
gute Ergebnisse, was auf eine hohe Wertschöpfung in<br />
der Produktion schließen lässt.<br />
• Der Abgabepreis an Großverbraucher ist in unserem Fall<br />
die relevante Größe: Der Abverkauf des Dieselkraftstoffs<br />
erfolgt zum Großhandelspreis. Er lag bereits im Juli 2006<br />
über dem in der Sensitivitätsanalyse angenommenen<br />
Durchschnitts-Großhandelspreis von 2007 und 2008.
72<br />
Break-Even-Analyse<br />
Die Break-Even-Analyse ist ein Instrument des <strong>Co</strong>ntrollers, um<br />
die sogenannte „Gewinnschwelle“ zu ermitteln. Grundsätzlich<br />
geht es um die generelle, aber entscheidende Frage, ab welchem<br />
Preis Gewinn erzielt wird.<br />
Im vorliegenden Fall heißt das konkret:<br />
• Ab welchem Dieselpreis (Großverbraucherpreis bzw. Rohölpreis)<br />
sind die Herstellkosten gedeckt?<br />
• Ab welchem Dieselpreis (Großverbraucherpreis bzw. Rohölpreis)<br />
sind die Vollkosten gedeckt?<br />
Der Dieselpreis in Deutschland (gerechnet in Euro) korreliert mit<br />
dem Rohölpreis auf dem Weltmarkt (gerechnet in US-Dollar)<br />
mit einer zeitlichen Verschiebung, weshalb die Rohölpreisentwicklung<br />
in den nachstehenden Tabellen und Grafiken ebenfalls<br />
dargestellt wurde. In der Realität muss jedoch auf den tatsächlich<br />
in Euro bezahlten Dieselpreis abgestellt werden, um ein<br />
reales Abbild der relevanten Kosten und Erlöse zu erhalten.<br />
Beim Dieselpreis muss zudem unterschieden werden zwischen<br />
dem Großhandelspreis einerseits und dem Endverbraucherpreis<br />
andererseits.<br />
Die nachstehenden Berechnungen stützen sich auf folgende<br />
Quellen:<br />
• Statistisches Bundesamt<br />
• Bundesverband für Güterkraftverkehr, Logistik und Entsorgung<br />
(BGL) e. V.<br />
• Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle<br />
• Energy Information Administration (USA)<br />
Die Herstellkosten II in der nachstehenden Tabelle setzen sich in<br />
unserer Kalkulation wie folgt zusammen:<br />
+ Produktionskosten<br />
Materialkosten<br />
Wartung<br />
+ Personalkosten<br />
+ Übrige Betriebskosten<br />
Infrastrukturkosten (inkl. Verwaltung)<br />
Qualitätssicherung<br />
Nutzungsgebühren<br />
= Herstellkosten II<br />
Break-Even-Point/Gewinnschwelle bezogen auf<br />
die Herstellkosten II<br />
Aus der nachstehenden Tabelle ist ersichtlich, dass die Herstellkosten<br />
II bei einem kalkulierten Verbraucherpreis vor Mineralölsteuern<br />
in der Höhe von 23,4 Eurocent pro Liter gedeckt<br />
sind. Dies entspricht einem Rohölpreis von rund 20,2 US-Dollar<br />
pro Barrel. Wie die nachstehende Tabelle zeigt, lag der durchschnittliche<br />
Rohölpreis im Jahr 2003 bei 29,8 US-Dollar.
73<br />
Break-Even-Analyse<br />
2003 2004<br />
BEP Okt. Nov. Dez. Jan. Feb. Mrz. Apr. Mai Jun. Jul. Aug.<br />
1 Durchschnitts-Preis Brentöl EIA 20,2 29,8 29,8 29,8 32,3 33,5 34,9 35,6 37,6 36,8 38,2 41,9<br />
(US-$/Barrel)*<br />
2 kalk. Durchschn.-Preis Brentöl<br />
1,24 20,2 31,6 30,9 31,0 30,8 30,5 32,8 33,6 38,1 35,8 37,5 42,2<br />
(US-$/Barrel) Kurs:<br />
3 Durchschn.-Preis Brentöl BAFA 16,3 25,5 24,9 25,0 24,8 24,6 26,5 27,1 30,7 28,9 30,3 34,0<br />
(Euro/Barrel)<br />
4 Durchschnitts-Preis Brentöl (Ct./l) BAFA 10,25 16,05 15,69 15,70 15,60 15,49 16,64 17,02 19,32 18,17 19,03 21,38<br />
5 Zuschlag für Raffinerie und stat. BA 5,40 5,60 5,50 5,50 5,50 5,40 5,80 6,00 6,80 6,40 6,70 7,50<br />
Transport (Ct./l )<br />
6 kalk. Importpreis/Abgabepreis<br />
15,65 21,65 21,19 21,20 21,10 20,89 22,44 23,02 26,12 24,57 25,73 28,88<br />
(Ct./l)<br />
7 Lagerung, Vertrieb, etc. (€-Ct/l) stat. BA 7,8 7,8 7,8 8,5 9,0 9,4 6,4 8,8 10,3 9,2 8,1 8,0<br />
8 kalk. Verbraucherpreis v.<br />
23,4 29,5 29,0 29,7 30,1 30,3 28,8 31,8 36,4 33,8 33,8 36,9<br />
Mineralölst. (Ct./l)<br />
9 kalk. Herstellkosten II Diesel<br />
23,4 23,4 23,4 23,4 23,4 23,4 23,4 23,4 23,4 23,4 23,4 23,4<br />
(Ct./l)<br />
10 kalk. Deckungsbeitrag A<br />
0,0 6,1 5,6 6,3 6,7 6,9 5,4 8,4 13,0 10,4 10,4 13,5<br />
(Ct./l)<br />
11 kalk. Vollkosten Diesel (Ct./l)<br />
12 kalk. Deckungsbeitrag B<br />
(Ct./l)<br />
13 BEP Okt. Nov. Dez. Jan. Feb. Mrz. Apr. Mai Jun. Jul. Aug.<br />
14 Großverbraucherpreis Diesel stat. 70,4 72,1 71,4 71,0 70,0 69,1 72,0 73,0 76,3 73,3 75,8 79,7<br />
vor MwSt. (Ct./l)<br />
BA<br />
15 Mineralölsteuer (Ct./l) stat. BA 47,0 47,0 47,0 47,0 47,0 47,0 47,0 47,0 47,0 47,0 47,0 47,0<br />
16 Großverbraucherpreis Diesel stat. 23,4 25,1 24,4 24,0 23,0 22,1 25,0 26,0 29,3 26,3 28,8 32,7<br />
v. Mineralölst. (Ct./l)<br />
BA<br />
17 kalk. Herstellkosten II Diesel<br />
23,4 23,4 23,4 23,4 23,4 23,4 23,4 23,4 23,4 23,4 23,4 23,4<br />
(Ct./l)<br />
18 kalk. Deckungsbeitrag A<br />
0,0 1,7 1,0 0,6 -0,4 -1,3 1,6 2,6 5,9 2,9 5,4 9,3<br />
(Ct./l)<br />
*) für das Jahr 2004 wurden die effektiven Werte verwendet<br />
Die Vollkosten in der nachstehenden Tabelle setzen sich in<br />
unserer Kalkulation wie folgt zusammen:<br />
+ Herstellkosten II<br />
+ Kapitalkosten/Abschreibungen weiche Kosten<br />
+ Steuern<br />
+ Abschreibungen auf Anlagen<br />
= Vollkosten<br />
Break-Even-Point/Gewinnschwelle bezogen<br />
auf die Vollkosten<br />
Aus der nachstehenden Tabelle ist ersichtlich, dass die Vollkosten<br />
bei einem kalkulierten Verbraucherpreis vor Mineralölsteuern<br />
in der Höhe von 43,4 Eurocent pro Liter gedeckt<br />
sind. Dies entspricht einem Rohölpreis von rund 48,8 US-<br />
Dollar pro Barrel. Wie die nachstehende Tabelle zeigt, wurde<br />
dieser Wert erstmals im Juli 2005 erreicht und wurde seither<br />
nicht mehr unterboten.
74<br />
Break-Even-Analyse BEP Aug. Sep. Okt. Nov. Dez.<br />
Durchschn.-Preis Brentöl (US-$/Bar.) EIA 48,8 60,6 62,8 60,8 56,5 55,9<br />
kalk. Durchschn.-Preis Brentöl (US-$/Bar.) Kurs: 1,24 48,8 63,8 62,7 60,3 57,3 60,9<br />
Durchschn.-Preis Brentöl (EURO/Bar.) BAFA 39,4 51,4 50,6 48,7 46,2 49,1<br />
Durchschn.-Preis Brentöl (Ct./l) BAFA 24,75 32,35 31,80 30,60 29,08 30,90<br />
Zuschlag für Raffinerie und Transport (Ct./l) stat. BA 8,66 11,30 11,10 10,70 10,20 10,80<br />
kalk. Importpreis/Abgabepreis (Ct./l) 33,41 43,65 42,90 41,30 39,28 41,70<br />
Lagerung, Vertrieb etc. (Ct./l) stat. BA 10,0 13,1 6,7 8,2 9,8 9,6<br />
kalk. Verbraucherpreis v. Mineralölst. (Ct./l) 43,4 56,7 49,6 49,5 49,1 51,3<br />
kalk. Herstellkosten II Diesel (Ct./l) 23,4 23,4 23,4 23,4 23,4 23,4<br />
kalk. Deckungsbeitrag A (Ct./l) 20,0 33,3 26,2 26,1 25,7 27,9<br />
kalk. Vollkosten Diesel (Ct./l) 43,4 43,4 43,4 43,4 43,4 43,4<br />
kalk. Deckungsbeitrag B (Ct./l) 0,0 13,3 6,2 6,1 5,7 7,9<br />
BEP Aug, Sep. Okt. Nov. Dez.<br />
stat. Großverbraucherpreis vor MwSt. (Ct./l) stat. BA 90,4 93,1 93,6 95,7 90,1 90,2<br />
Mineralölsteuer stat. BA 47,0 47,0 47,0 47,0 47,0 47,0<br />
Großverbraucherpreis v. Mineralölst. (Ct./l) stat. BA 43,4 46,1 46,6 48,7 43,1 43,2<br />
kalk. Herstellkosten II (Ct./l) 23,4 23,4 23,4 23,4 23,4 23,4<br />
kalk. Deckungsbeitrag A (Ct./l) 20,0 22,7 23,2 25,3 19,7 19,8<br />
kalk. Vollkosten Diesel (Ct./l) 43,4 43,4 43,4 43,4 43,4 43,4<br />
kalk. Deckungsbeitrag B (Ct./l) 0,0 2,7 3,2 5,3 -0,3 -0,2<br />
Die nachstehende Grafik basiert auf den oben dargestellten tabellarischen<br />
Auswertungen und zeigt die Entwicklung bei den<br />
Öl- und Verbraucherpreisen sowie bei den Deckungsbeiträgen.<br />
Dabei gelten folgende Definitionen:<br />
Kalkulatorischer Deckungsbeitrag A<br />
bei Endverbraucherpreis in Eurocent pro Liter<br />
(Kalk. Deckungsbeitrag A bei EV in Ct./l)<br />
Dieser Deckungsbeitrag bezieht sich auf den Endverbraucherpreis<br />
und zeigt die Überdeckung bezogen auf die Herstellkosten<br />
II gemäß obiger Definition.<br />
Kalkulatorischer Deckungsbeitrag A<br />
bei Großverbraucherpreis in Eurocent pro Liter<br />
(Kalk. Deckungsbeitrag A bei GV in Ct./l)<br />
Dieser Deckungsbeitrag bezieht sich auf den Großverbraucherpreis<br />
und zeigt die Überdeckung bezogen auf die Herstellkosten<br />
II gemäß obiger Definition.<br />
Kalkulatorischer Deckungsbeitrag B<br />
bei Endverbraucherpreis in Eurocent pro Liter<br />
(Kalk. Deckungsbeitrag B bei EV in Ct./l)<br />
Dieser Deckungsbeitrag bezieht sich auf den Endverbraucherpreis<br />
und zeigt die Überdeckung bezogen auf die Vollkosten<br />
gemäß obiger Definition.<br />
Kalkulatorischer Deckungsbeitrag B<br />
bei Großverbraucherpreis in Eurocent pro Liter<br />
(Kalk. Deckungsbeitrag B bei GV in Ct./l)<br />
Dieser Deckungsbeitrag bezieht sich auf den Großverbraucherpreis<br />
und zeigt die Überdeckung bezogen auf die Vollkosten<br />
gemäß obiger Definition.<br />
Erläuterung der Nachstehenden Grafik<br />
Die nachstehende Grafik stellt die auf den Seiten 72 ff.<br />
gemachten Aussagen grafisch dar. Sie veranschaulicht folgende<br />
Fakten:<br />
1. Die Herstellkosten II gemäß Definition auf Seite 72 in der<br />
Höhe von 23,4 Eurocent pro Liter Diesel waren bereits ab<br />
Ende März 2004 gedeckt.<br />
2. Die Vollkosten gemäß Definition auf Seite 73 in der Höhe<br />
von 43,4 Eurocent pro Liter Diesel waren bereits ab Ende<br />
Juli 2005 erstmal gedeckt.<br />
Es erscheint daher unwahrscheinlich, dass die Preisentwicklung<br />
am Weltölmarkt nachhaltig die Werte vom Juli<br />
2005 unterschreiten und damit die Gewinnerwartungen<br />
der Investoren schmälern werden.
75<br />
60,0<br />
Break Even Analyse<br />
2004 2005 2006<br />
50,0<br />
40,0<br />
30,0<br />
20,0<br />
Großverbrauchspreis Diesel v. Mineralölst. (Ct./l)<br />
10,0<br />
kalk. Herstellerkosten II Diesel (Ct./l)<br />
kalk. Vollkosten Diesel (Ct./l)<br />
0,0<br />
Okt. Nov. Dez. Jan. Feb. Mär. Apr. Mai Jun. Jul. Aug. Sep. Okt. Nov. Dez. Jan. Feb. Mär. Apr. Mai Jun. Jul. Aug. Sep. Okt. Nov. Dez. Jan. Feb. Mär. Apr. Mai Jun. Jul. Aug. Sep.<br />
„Wir stehen an einem Wendepunkt“<br />
Schlussbemerkung<br />
Das Thema „Erdölpreis” wird uns in den nächsten Jahre noch<br />
oft beschäftigen, sei es als Konsumenten oder sei es als Investoren<br />
in Technologien der Energieerzeugung. Wir stehen mit<br />
der KDV-Technologie an einem Wendepunkt: In Zukunft unterscheiden<br />
wir zwischen Investment in Technologien der Energiegewinnung<br />
mit hoher Energieeffizienz, die ohne Subventionen<br />
wirtschaftlich angewendet werden, und Technologien mit ungenügender<br />
Energieeffizienz, die auf Subventionen durch Steuergelder<br />
angewiesen sind. Daneben wird es immer wichtiger,<br />
die unermesslich hohen Kosten der Umweltzerstörung und die<br />
teilweise irreversiblen Schäden an Mensch und Natur durch<br />
den Einsatz besserer, weil ökologisch verträglicherer Technologien<br />
auf ein vertretbares Maß zurückzuführen.
76<br />
Rechtliche Rahmenbedingungen
Rechtliche Rahmenbedingungen<br />
77<br />
Vertragliches Konzept<br />
Grundlage für die Beteiligung des Anlegers an der<br />
<strong>Öko+BioBeteiligungen</strong> <strong>AG</strong> & <strong>Co</strong>. Bayern 1 KG ist der im<br />
Emissionsprospekt abgedruckte Gesellschaftsvertrag (vgl.<br />
Seite 86) sowie, bei einer mittelbaren Beteiligung über den<br />
Treuhandkommanditisten, der ebenfalls im Emissionsprospekt<br />
(vgl. Seite 98) abgedruckte Treuhandvertrag und der<br />
Vertrag über Mittelverwendungskontrolle (vgl. Seite 103).<br />
Die Beteiligungsgesellschaft hat daneben noch einen Kaufvertrag<br />
über den Erwerb und die Erstellung der Produktionsanlage<br />
für den Dieselkraftstoff (vgl. Seiten 110) sowie einen<br />
Nutzungsvertrag nebst Anhang (vgl. Seiten 119) abgeschlossen,<br />
auf Grund dessen der Beteiligungsgesellschaft die Nutzung<br />
der KDV-Technologie gestattet ist, und ein sogenanntes<br />
Technology Partnership Agreement (TPA) (vgl. Seite 106).<br />
Sämtliche vorgenannten Verträge sind im Prospekt auf den<br />
angegebenen Seiten in vollem Wortlaut abgedruckt.<br />
Darüber hinaus wurden durch die Emittentin mit Vertragspartnern<br />
weitere Verträge abgeschlossen, die mit ihrem jeweils<br />
wesentlichen Inhalt nachfolgend beschrieben werden:<br />
Eigenkapitalbeschaffungsvertrag<br />
Die Fondsgesellschaft hat mit der <strong>Öko+BioBeteiligungen</strong><br />
<strong>AG</strong> einen Vertrag über die Beschaffung des Gesellschaftskapitals<br />
bis zur Höhe von 25.000.000 Euro abgeschlossen, der<br />
bis zur Beendigung der Platzierung befristet ist. Die Vergütung<br />
der <strong>Öko+BioBeteiligungen</strong> <strong>AG</strong> hierfür beträgt bei Vollplatzierung<br />
der Fondsgesellschaft 2.250.000 Euro zuzüglich<br />
5 Prozent Agio.<br />
Die Vergütung wird entsprechend dem jeweils eingeworbenen<br />
Gesellschaftskapital fällig.<br />
Management- und Marketingvertrag<br />
Die Fondsgesellschaft hat weiterhin mit der<br />
<strong>Öko+BioBeteiligungen</strong> <strong>AG</strong> einen Vertrag über die strategische<br />
Unternehmensführung und das operative Management<br />
abgeschlossen. Als Vergütungen sind hierfür ein<br />
Betrag in Höhe von 430.000 Euro sowie 350.000 Euro für<br />
das operative Marketing vereinbart, jeweils zuzüglich der<br />
gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer. Die Vergütungen sind<br />
abhängig vom Platzierungsstand des einzuwerbenden Gesellschaftskapitals.<br />
Steuerberatung<br />
Die Fondsgesellschaft hat mit einer Steuerberatungsgesellschaft,<br />
die aus standesrechtlichen Gründen nicht benannt<br />
werden darf, einen Vertrag über die steuerliche Beratung der<br />
Fondsgesellschaft – sowohl während der Platzierungsphase<br />
wie auch in der Nachplatzierungsphase – abgeschlossen. Die<br />
Vergütung hierfür beträgt in der Platzierungsphase 76.000<br />
Euro zuzüglich der gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer, in<br />
der Nachplatzierungsphase (beginnend ab dem Jahr 2007)<br />
beträgt die laufende Steuerberatungsvergütung jährlich<br />
60.000 Euro einschließlich der gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer.<br />
Rechtliche Angaben zur<br />
Beendigung der Vermögensanlage:<br />
Gesellschaftsdauer/Kündigung bzw. Ausschluss des<br />
Gesellschafters<br />
Die Fondsgesellschaft ist auf bestimmte Zeit errichtet. Sie<br />
endet zum 31.12.2011, wenn nicht die Gesellschafterversammlung<br />
die Laufzeit der Fondsgesellschaft verlängert,<br />
wozu sie nach den Bestimmungen des Gesellschaftsvertrages<br />
(dort § 23 Abs. 1) befugt ist.<br />
Während der Laufzeit der Fondsgesellschaft ist eine ordentliche<br />
Kündigung durch den Gesellschafter/Treugeber ausgeschlossen,<br />
wobei sein Recht zur Kündigung aus wichtigem<br />
Grunde unberührt bleibt.<br />
Der Gesellschafter/Treugeber kann aus der Fondsgesellschaft<br />
ausgeschlossen werden (vgl. § 24 des Gesellschaftsvertrages),<br />
wenn:<br />
• in seiner Person ein wichtiger Grund eintritt, der die anderen<br />
Gesellschafter berechtigen würde, die Auflösung<br />
der Gesellschaft zu verlangen.<br />
Wichtige Gründe sind insbesondere, wenn:<br />
• über das Vermögen des Gesellschafters oder Treugebers<br />
ein gerichtliches Schuldenbereinigungsverfahren angenommen,<br />
Antrag auf Restschuldbefreiung gestellt oder<br />
das Insolvenzverfahren eröffnet ist oder die Eröffnung<br />
mangels Masse abgelehnt worden ist;<br />
• der Gesellschafter bzw. Treugeber seine Pflichten gemäß<br />
§§ 133, 175 HGB grob verletzt;<br />
• der Gesellschafter bzw. Treugeber eine Klage auf Auflösung<br />
der Gesellschaft erhebt.<br />
Ist dies der Fall, so scheidet der Gesellschafter/Treugeber aus<br />
der Fondsgesellschaft aus. Er hat Anspruch auf das Ausei-
78<br />
nandersetzungsguthaben, das sich zum Stichtag des Ausscheidens<br />
errechnet aus der Summe der Salden der Konten<br />
des ausscheidenden Gesellschafters oder Treugebers (Kapitalkonto<br />
1 und II, Verlustvortragskonto) zuzüglich des Anteils<br />
des Gesellschafters oder Treugebers an den Rücklagen<br />
(einschließlich einer eventuellen Kapitalrücklage) und eines<br />
Anteils an der Differenz zwischen dem Buchwert und dem<br />
Verkehrswert des Anlagevermögens der Gesellschaft, die<br />
dem Verhältnis entsprechen, in dem die für den ausscheidenden<br />
Gesellschafter oder Treugeber zum Zeitpunkt des<br />
Wirksamwerdens seines Ausscheidens zu ermittelnde Gesellschaftseinlage<br />
im Verhältnis zur Summe der Einlagen<br />
aller Gesellschafter und Treugeber zum gleichen Stichtag<br />
steht. Soweit Verkehrswerte für Vermögensgegenstände<br />
des Anlagevermögens zum Stichtag des Ausscheidens nicht<br />
feststellbar sind, werden sie auf Wunsch und Kosten des<br />
ausscheidenden Gesellschafters oder Treugebers durch von<br />
der Komplementärin in Auftrag zu gebende Schätzgutachten<br />
eines in Deutschland öffentlich bestellten und vereidigten<br />
Sachverständigen ermittelt.<br />
Ein ideeller Geschäftswert (Firmenwert) bleibt in jedem Fall<br />
außer Ansatz.<br />
Im Falle einer durch einen Gesellschafter oder Treugeber<br />
zu vertretenden außerordentlichen Kündigung des Gesellschaftsverhältnisses<br />
bleibt bei dem gemäß Ziffer 2 zu berechnenden<br />
Auseinandersetzungsguthaben eine eventuelle<br />
Kapitalrücklage der Gesellschaft unberücksichtigt. Das vom<br />
Gesellschafter/Treugeber bezahlte Agio bleibt bei der Ermittlung<br />
des Auseinandersetzungsguthabens ebenfalls außer<br />
Betracht.<br />
Das Auseinandersetzungsguthaben wird sechs Monate nach<br />
Ende des Geschäftsjahres, in dem der Gesellschafter oder<br />
Treugeber ausscheidet, fällig und ist bis zu diesem Zeitpunkt<br />
unverzinslich.<br />
Ausscheidende Gesellschafter oder Treugeber können keine<br />
Sicherstellung ihres Auseinandersetzungsguthabens verlangen.<br />
Sie haben keinen Anspruch auf Freistellung von Gesellschaftsverbindlichkeiten<br />
oder auf Sicherheitsleistungen<br />
wegen künftiger Inanspruchnahme durch Gesellschaftsgläubiger.<br />
Auflösung der Fondsgesellschaft<br />
Soweit die Fondsgesellschaft ihre Auflösung beschließt, ist<br />
nach den gesellschaftsvertraglichen Regelungen die Komplementärin<br />
zur Liquidatorin bestellt (vgl. § 27 Abs. 1 des<br />
Gesellschaftsvertrages). Diese löst die Fondsgesellschaft in<br />
Abstimmung mit der Treuhandkommanditistin auf, indem<br />
sie das Gesellschaftsvermögen verwertet.<br />
Die Komplementärin erhält für ihre Tätigkeit eine Vergütung<br />
in Höhe von 1 Prozent, die Treuhandkommanditistin in Höhe<br />
von 0,25 Prozent (jeweils inklusive der gültigen gesetzlichen<br />
Umsatzsteuer) berechnet auf Grundlage des Liquidationsbzw.<br />
Veräußerungswertes.<br />
Der Erlös aus der Liquidation wird zunächst dazu verwendet,<br />
die Verbindlichkeiten der Fondsgesellschaft zu erfüllen,<br />
und danach solche gegenüber Gesellschaftern oder Treugebern<br />
(Verrechnungskonten) auszugleichen. Dann wird die im<br />
Rahmen des Gesellschaftsvertrages festgelegte Hurdle-Rate<br />
in Höhe von 8 Prozent zugunsten der Anleger ausgeglichen<br />
(vgl. § 20 des Gesellschaftsvertrages). Das darüber hinausgehende<br />
Geschäftsergebnis – auch soweit es Veräußerungsgewinn<br />
darstellt – wird hälftig zwischen den Gesellschaftern<br />
und der Komplementärin geteilt.<br />
Rückabwicklung<br />
Da im Gesellschaftsvertrag (vgl. § 3 Abs. 3) die Möglichkeit<br />
vorgesehen ist, die Fondsgesellschaft mit einem geringeren<br />
Gesellschaftskapital als den geplanten 25.000.000 Euro zu<br />
schließen, besteht das Risiko der Rückabwicklung der Fondsgesellschaft<br />
nur dann, wenn es der Fondsgesellschaft nicht<br />
gelingt, ein Gesellschaftskapital von wenigstens 5.000.000<br />
Euro einzuwerben, um damit wenigstens eine Produktionsanlage<br />
zur Gewinnung von Dieselkraftstoff in Höhe<br />
von 5.000.000 Euro zu erwerben. Sollte dieser Fall eintreten,<br />
würde die Fondsgesellschaft entsprechend den gesellschaftsvertraglichen<br />
Bestimmungen zur Liquidation und<br />
Auflösung der Gesellschaft (vgl. § 27 des Gesellschaftsvertrages)<br />
rückabgewickelt werden.<br />
Übertragbarkeit<br />
Nach § 21 Abs. 1 des Gesellschaftsvertrages kann der Gesellschafter/Treugeber<br />
jederzeit über seinen Gesellschaftsanteil<br />
verfügen. Die Verfügung über den Anteil ist der Gesellschaft<br />
anzuzeigen, Teilabtretungen sind nicht möglich.<br />
Jede Übertragung eines Anteils eines Treugebers bedarf der<br />
Zustimmung der Treuhandkommanditistin. Die Zustimmung<br />
darf nur aus wichtigem Grund versagt werden.<br />
Im Falle des Todes des Gesellschafters/Treugebers geht seine<br />
Beteiligung auf seine Erben oder Vermächtnisnehmer über<br />
(vgl. § 22 des Gesellschaftsvertrages).
Steuerliche Grundlagen<br />
79<br />
1. Vorbemerkungen<br />
Die Angaben im Prospekt sowie die nachfolgende Darstellung<br />
der steuerlichen Gegebenheiten erfolgen in Erfüllung<br />
der Aufklärungspflicht des Prospektherausgebers unter Berücksichtigung<br />
der Prospekthaftungsgrundsätze des BGH<br />
und der einschlägigen Prospektinhaltskataloge; sie enthalten<br />
„entscheidungserhebliche Umstände“ im Sinne des §<br />
264 a StGB und geben Hinweise auf die zum Zeitpunkt der<br />
Prospektherausgabe geltenden Gesetze, Verordnungen sowie<br />
die aktuelle Rechtsprechung.<br />
Der Anleger beteiligt sich entweder unmittelbar als Direktgesellschafter<br />
an der <strong>Öko+BioBeteiligungen</strong> <strong>AG</strong> & <strong>Co</strong>. Bayern<br />
1 KG oder mittelbar über die Treuhandkommanditistin.<br />
Die Darstellung der steuerlichen Gegebenheiten ist auf Gesellschafter<br />
ausgerichtet, die ihre Beteiligung im Privatvermögen<br />
halten.<br />
Die Fondsgesellschaft erzielt aus der Errichtung und dem<br />
Betrieb von Anlagen zur Herstellung von mineralischem<br />
Dieselkraftstoff Einkünfte aus Gewerbebetrieb. Der einzelne<br />
Anleger ist im steuerlichen Sinne Mitunternehmer.<br />
Die nachfolgende Darstellung unterstellt, dass der einzelne<br />
Anleger<br />
• eine in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtige, natürliche<br />
Person ist,<br />
• die gezeichnete Fondsbeteiligung im Privatvermögen<br />
hält.<br />
Die steuerliche Konzeption beruht hinsichtlich der deutschen<br />
Besteuerung auf der aktuellen Rechtslage unter Berücksichtigung<br />
der bei Herausgabe des Prospektes geltenden<br />
Steuergesetze.<br />
Änderungen der Gesetze, ihrer Interpretationen durch<br />
Rechtsprechung und Verwaltung sowie Änderungen der<br />
Verwaltungsauffassung können Auswirkungen auf die steuerlichen<br />
Ergebnisse entfalten (siehe hierzu auch den Prospektteil<br />
„Darstellung der wesentlichen Risiken“ Seite 12).<br />
Die steuerliche Darstellung steht unter dem Vorbehalt der<br />
Anerkennung durch die zuständigen Finanzbehörden, sodass<br />
weder die Gesellschaft noch der Prospektherausgeber<br />
oder die Hilfspersonen, derer er sich bedient hat, für die von<br />
der Gesellschaft und ihren Gesellschaftern/Treugebern erstrebten,<br />
steuerlichen Ergebnisse haftet.<br />
Einkunftsart und Mitunternehmerschaft<br />
Die <strong>Öko+BioBeteiligungen</strong> <strong>AG</strong> & <strong>Co</strong>. Bayern 1 KG (Gesellschaft)<br />
erzielt wegen ihrer originär gewerblichen Tätigkeit<br />
Einkünfte aus Gewerbebetrieb gemäß § 15 Abs. 1 Nr. 1 Satz<br />
1 EStG. Eine Personengesellschaft gilt des Weiteren als gewerblich<br />
geprägte Gesellschaft, soweit ausschließlich eine<br />
oder mehrere Kapitalgesellschaften persönlich haftende Gesellschafter<br />
sind und die Geschäftsführung der Gesellschaft<br />
durch diese oder durch Personen, die nicht Gesellschafter<br />
sind, ausgeführt wird. Dies ist vorliegend ebenfalls der Fall.<br />
Persönlich haftender Gesellschafter der Gesellschaft ist die<br />
<strong>Öko+BioBeteiligungen</strong> <strong>AG</strong>, Stuttgart. Nach dem Gesellschaftsvertrag<br />
obliegt die alleinige Geschäftsführung dem<br />
persönlich haftenden Gesellschafter. Die gesellschaftsrechtliche<br />
Stellung der einzelnen Kommanditisten/Treugeber ist<br />
so ausgestaltet, dass sie den Anforderungen des geltenden<br />
Steuerrechts an eine Mitunternehmerschaft i. S. d. § 15 Abs.<br />
I S. 2 EStG entspricht. Insbesondere die Treugeber erhalten<br />
unter Berücksichtigung des Treuhandvertrages ausreichend<br />
Mitunternehmerrisiko und Mitunternehmerinitiative, das sie<br />
nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung (BFH-Urteil<br />
vom 21. 04.1988, BStBl II 1989, Seite 722 ff.) für die Anerkennung<br />
als Mitunternehmer benötigen. Steuerrechtlich sind<br />
die Treugeber und nicht der Treuhandkommanditist Mitunternehmer<br />
der Gesellschaft. Die Kommanditisten/Treugeber<br />
haben nach den gesellschaftsvertraglichen Regelungen umfassende<br />
Informations- und Kontrollrechte. Damit erzielen<br />
auch die sich beteiligenden Kommanditisten/Treugeber aus<br />
der Beteiligung an der Gesellschaft gewerbliche Einkünfte,<br />
weil sie in ausreichender Weise über Mitunternehmerinitiative<br />
und -risiko verfügen.<br />
Gewinnerzielungsabsicht<br />
Voraussetzung für die Zurechnung der steuerlichen Ergebnisse<br />
ist sowohl auf Ebene der Gesellschaft als auch auf<br />
Ebene der Kommanditisten/Treugeber das Vorliegen der<br />
„Gewinnerzielungsabsicht“.<br />
Danach ist für die Erzielung gewerblicher Einkünfte wie bei<br />
jeder anderen Einkunftsart grundlegende Voraussetzung<br />
dafür, dass die Gesellschaft auf Betriebsvermögensmehrung<br />
ausgerichtet ist, d. h. dass die Erzielung eines Totalgewinnes<br />
beabsichtigt ist. Der steuerliche Gegensatz hierzu ist die sogenannte<br />
„Liebhaberei“.<br />
Die Gewinnerzielungsabsicht liegt vor, wenn sich die Erzielung<br />
eines Totalgewinnes in einer solchen Weise konkretisiert<br />
hat, dass nach dem Urteil eines ordentlichen Kaufmanns mit
80<br />
großer Wahrscheinlichkeit mit einem Totalgewinn gerechnet<br />
werden kann. Eine bestimmte prozentuale Größe des Totalgewinns<br />
im Verhältnis zum eingesetzten Kapital fordert die<br />
Rechtsprechung nicht. Die Aussagen über die erforderliche<br />
Totalgewinngröße reichen in der Rechtsprechung von „wirtschaftlich<br />
ins Gewicht fallend“ bis „bescheidene Rendite“.<br />
Vorliegend ist die Gesellschaft auf Totalgewinn ausgerichtet.<br />
In die Berechnung des erstrebten erforderlichen Totalgewinns<br />
wird der steuerpflichtige Veräußerungsgewinn einbezogen.<br />
Die Liebhabereiproblematik wird allerdings nicht nur<br />
auf Gesellschafts-, sondern auch auf Gesellschafterebene<br />
festgestellt. Kommanditisten/Treugeber, die ihre Beteiligung<br />
ganz oder teilweise durch einen Kredit finanzieren oder bei<br />
denen weitere Sonderbetriebsausgaben im Zusammenhang<br />
mit ihrer Beteiligung anfallen, müssen deshalb individuell,<br />
d. h. auf Gesellschafterebene, prüfen, ob die Gewinnerzielungsabsicht<br />
gegeben ist.<br />
Eine Fremdfinanzierung der Beteiligung an der Gesellschaft<br />
ist nach der Konzeption der Gesellschaft nicht vorgesehen,<br />
hiervon wird auch abgeraten. Deshalb bleibt dieser Aspekt<br />
im Folgenden bei der steuerlichen Darstellung unbeachtet.<br />
Die Funktionsträgergebühren, die im Investitionsplan der<br />
Fondsgesellschaft ausgewiesen sind, hat die Gesellschaft<br />
neben den originären Anschaffungskosten der Wirtschaftsgüter<br />
gemäß ihrer steuerlichen Planrechnung in voller Höhe<br />
als Anschaffungsnebenkosten behandelt. Dies entspricht<br />
dem Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen (BMF)<br />
vom 20.10.2003 (BStBl. 2003, Seite 546 ff.) – dem sogenannten<br />
5. Bauherrenerlass –, dem die Gesellschaft aus Vorsichtsgründen<br />
und für Zwecke der Planungssicherheit folgt.<br />
Mit dem 5. Bauherrenerlass hat das BMF weiterhin zu der<br />
Frage Stellung genommen, unter welchen Voraussetzungen<br />
Kosten einer Fondsgesellschaft in der Investitionsphase zu<br />
aktivieren sind oder sofort abzugsfähige Betriebsausgaben<br />
darstellen. Dabei hat das BMF ferner geregelt, dass der<br />
5. Bauherrenerlass grundsätzlich für alle Fondsgesellschaften<br />
gilt, d. h. auch für die vorliegende gewerblich<br />
tätige Fondsgesellschaft.<br />
Die Funktionsträgergebühren wirken sich damit zeitanteilig<br />
versetzt über die Abschreibung der erworbenen Wirtschaftsgüter<br />
aus, soweit diese einer steuerlichen Abschreibung<br />
unterworfen sind. Die Gesellschaft behält sich jedoch<br />
vor, sämtliche Funktionsträgergebühren – abweichend von<br />
dem 5. Bauherrenerlass – soweit wie möglich im Rahmen<br />
der Steuererklärungen steuerlich als sofort abzugsfähige<br />
Betriebsausgaben zu behandeln. Dies folgt nach Ansicht des<br />
Prospektherausgebers daraus, dass der 5. Bauherrenerlass<br />
die Rechtsprechung des Bundesfinanzhof (BFH) nicht zutreffend<br />
wiedergibt. Die BFH-Rechtsprechung hat bislang<br />
die im 5. Bauherrenerlass niedergelegten Grundsätze nicht<br />
auf originär gewerbliche Fondsgesellschaften angewendet.<br />
So hat der BFH mit Urteil vom 28.06.2001 auch ausdrücklich<br />
an seiner Rechtsprechung (Urteil des BFH vom 23.10.1986,<br />
BStBl. II 1988, Seite 128 ff.) festgehalten, wonach Provisionen,<br />
die eine originär gewerbliche Kommanditgesellschaft<br />
zur Vermittlungb des Beitritts von Kommanditisten leistet,<br />
sofort abzugsfähige Betriebsausgaben sind.<br />
Beteiligung am Ergebnis und Vermögen<br />
Grundsätzlich sind die Gesellschafter/Treugeber nach den<br />
gesellschaftsvertraglichen Regelungen (vgl. dort § 20) an<br />
Gewinn und Vermögen der Gesellschaft im Verhältnis der<br />
von ihnen bezahlten Gesellschaftseinlage, wie sie sich aus<br />
den Kapitalkonten ergibt, beteiligt. Maßgebend ist dabei der<br />
Stand zum 31. Dezember eines Geschäftsjahres (vgl. § 20<br />
Abs. 1). Im Beitrittsjahr nimmt der Gesellschafter/Treugeber<br />
an der Gewinnverteilung ab dem Zeitpunkt der Zahlung seiner<br />
Einlage zeitanteilig entsprechend der Zinsstaffelmethode<br />
teil. Die Verlustzuweisung erfolgt maximal bis zur Höhe<br />
der einbezahlten Einlage.<br />
Die Komplementärin, die <strong>Öko+BioBeteiligungen</strong> <strong>AG</strong>, ist<br />
am Gewinn dergestalt beteiligt, dass nach Erreichen einer<br />
Hurdle-Rate in Höhe von 8 Prozent jährlich für die Anleger<br />
der überschießende Gewinn hälftig zwischen den Anlegern<br />
und der Komplementärin geteilt wird.<br />
§ 15a EStG<br />
Die Höhe der zuzurechnenden steuerlich negativen Anlaufergebnisse<br />
wird durch § 15a EStG beschränkt. Ausgleichsfähig,<br />
d. h. mit anderen positiven Einkünften zu verrechnen, sind<br />
steuerlich negative Ergebnisse nur, soweit sie die eingezahlte<br />
Einlage bzw. eine gegebenenfalls darüber hinausgehende im<br />
Handelsregister eingetragene Haftsumme des Kommanditisten<br />
nicht überschreiten. Für Treugeber ist ausschließlich die<br />
Höhe der eingezahlten Einlage nach Abzug eventueller Entnahmen<br />
bis zum Ende des jeweiligen Feststellungszeitraums<br />
maßgeblich. Nicht ausgleichsfähige steuerlich negative Ergebnisse<br />
werden als sogenannte „verrechenbare Verluste“<br />
vorgetragen und können nur mit späteren steuerlichen Gewinnen<br />
des Kommanditisten/Treugebers verrechnet werden.
81<br />
Die sich beteiligenden Treugeber müssen ferner § 15a Abs.<br />
3 EStG beachten, sofern Entnahmen deren Einlage mindern<br />
und sich dadurch ein negatives Kapitalkonto ergibt. Ein Wiederaufleben<br />
der Haftung im Sinne des § 15a EStG und damit<br />
der erweiterte Verlustausgleich des § 15a EStG tritt nicht<br />
ein, da die Treugeber nur mittelbar über den Treuhandvertrag<br />
dieses Risiko des Wiederauflebens der Haftung gemäß<br />
§ 172 HGB tragen, nicht jedoch unmittelbar aufgrund dieser<br />
gesetzlichen Vorschrift. Die Einzelheiten hierzu sollte sich ein<br />
Treugeber von seinem persönlichen Steuerberater erläutern<br />
lassen. Für den Fall, dass Kommanditisten/Treugeber ihre<br />
Einlage durch ein Darlehen ganz oder teilweise refinanzieren<br />
sollten, kommt die Verlustbegrenzung des § 15a EStG für<br />
die Refinanzierungskosten nicht zum Zuge. Diese Sonderbetriebsausgaben<br />
sind sowohl nach der Rechtsprechung als<br />
auch der Finanzverwaltung grundsätzlich in voller Höhe zu<br />
berücksichtigen, es sei denn, sie stehen mit Einkünften aus<br />
dem Halbeinkünfteverfahren in Zusammenhang.<br />
Durch Gesetz vom 22.12.2005 wurde § 15b EStG eingefügt,<br />
der die Abzugsmöglichkeit von steuerlichen Verlusten bei<br />
Steuerstundungsmodellen regelt. Danach dürfen Verluste im<br />
Zusammenhang mit Steuerstundungsmodellen weder mit<br />
Einkünften aus Gewerbebetrieb noch mit Einkünften aus anderen<br />
Einkunftsarten ausgeglichen werden, sie dürfen auch<br />
nicht nach § 10d EStG abgezogen werden. Da es sich vorliegend<br />
um kein Steuerstundungsmodell im Sinne von § 15b<br />
Abs. 2 EStG handelt, ist nach Ansicht des Prospektherausgebers<br />
diese Vorschrift nicht einschlägig.<br />
Einkommensteuer<br />
Berücksichtigung der steuerlichen Ergebnissen der<br />
Gesellschaft<br />
Nach Durchführung des einheitlich und gesonderten Gewinnfeststellungsverfahrens<br />
durch das örtlich zuständige<br />
Betriebsfinanzamt werden die Wohnsitzfinanzämter über die<br />
jeweiligen Anteile der Kommanditisten/Treugeber am steuerlichen<br />
Ergebnis der Gesellschaft durch das Betriebsfinanzamt<br />
informiert. Das Wohnsitzfinanzamt ist an diese Feststellungen<br />
gebunden.<br />
Die Bindungswirkung des Wohnsitzfinanzamts erstreckt sich<br />
auch auf eventuelle Sonderbetriebseinnahmen und/oder<br />
-ausgaben der einzelnen Kommanditisten/Treugeber. Diese<br />
sind ebenfalls Gegenstand der Feststellungen des Betriebsfinanzamts<br />
und können daher nicht unmittelbar bei dem Wohnsitzfinanzamt<br />
des Gesellschafters geltend gemacht werden.<br />
Laufende Gewinnbesteuerung<br />
Einzelunternehmen, aber auch Personengesellschaften, d. h.<br />
auch Mitunternehmer, die Einkünfte aus Gewerbebetrieb erzielen<br />
und gewerbesteuerpflichtig sind, werden auf Grund<br />
der Vorschrift des § 35 EStG durch eine Ermäßigung der<br />
Einkommensteuer um die Gewerbesteuer entlastet. Die Gewerbesteuer<br />
ist vorab als Betriebsausgabe auf der Ebene der<br />
Gesellschaft abzugsfähig. Weiterhin kann die auf die gewerblichen<br />
Einkünfte eines Unternehmers entfallende anteilige<br />
Einkommensteuer durch die pauschalierte Anrechnung<br />
der Gewerbesteuer gemindert werden.<br />
Voraussetzung für das sogenannte Gewerbesteueranrechnungsverfahren<br />
ist jedoch grundsätzlich, dass die Gesellschaft<br />
tatsächlich einen Gewerbesteuermessbetrag ansetzt,<br />
d. h. dass die Gesellschaft also gewerbesteuerpflichtige Einkünfte<br />
überhaupt erzielt. Darüber hinaus müssen auf Seiten<br />
des Kommanditisten/Treugebers weitere Voraussetzungen<br />
für die Gewerbesteueranrechnung erfüllt sein.<br />
Der Vollständigkeit halber wird darauf hingewiesen, dass der<br />
Eintritt negativer steuerlicher Ergebnisse aus der Beteiligung<br />
zu einer Minderung einer möglichen Gewerbesteueranrechnung<br />
aufgrund anderer gewerblicher Einkünfte führen kann.<br />
Hinsichtlich der Auswirkungen einer Beteiligung an der Gesellschaft<br />
sollte sich der Anleger auch in dieser Frage von<br />
seinem Steuerberater beraten lassen.<br />
Steuerliche Behandlung von Auszahlungen<br />
an den Anleger<br />
(Entnahmen/Ausschüttungen)<br />
Soweit der Anleger Entnahmen erhält, handelt es sich<br />
hierbei um Liquiditätsüberschüsse, die gegebenenfalls<br />
zu Minderungen der Einlagen führen, die jedoch grundsätzlich<br />
keiner Steuerpflicht unterliegen. Steuerpflichtig<br />
sind ausschließlich die im Rahmen der einheitlichen und<br />
gesonderten Gewinnfeststellung der Gesellschaft für die<br />
Kommanditisten/Treugeber festgesetzten steuerlichen<br />
Ergebnisse, die jedoch in den Auszahlungen (Entnahmen/<br />
Ausschüttungen) enthalten sein können.<br />
Besteuerung des Veräußerungsgewinns<br />
Soweit ein Kommanditist/Treugeber seinen Gesellschaftsanteil<br />
veräußert oder die Gesellschaft liquidiert, handelt es sich bei<br />
den dann aufgedeckten stillen Reserven gemäß § 16 Abs. 1 Nr.<br />
2 bzw. § 16 Abs. 3 EStG um einen Veräußerungsgewinn, der als<br />
außerordentliche Einkünfte i.S.d. § 34 EStG erfasst wird.
82<br />
Grundsätzlich erfolgt die Besteuerung außerordentlicher<br />
Einkünfte nach der sogenannten „Fünftelregelung“, d. h. die<br />
begünstigten Einkünfte werden im Prinzip mit 1/5 angesetzt,<br />
und die sich dann diesbezüglich ergebende Einkommensteuer<br />
wird verfünffacht. Diese Art der Kappung führt<br />
regelmäßig zu keiner oder nur einer geringen Steuerermäßigung.<br />
Anstelle der sogenannten „Fünftelregelung“ können diese<br />
Gewinne auch mit 56 Prozent des durchschnittlichen<br />
Steuersatzes versteuert werden, wenn der Steuerpflichtige<br />
das 55. Lebensjahr vollendet hat oder wenn er im sozialversicherungsrechtlichen<br />
Sinne dauernd berufsunfähig ist.<br />
In diesen Fällen kann der Steuerpflichtige für derartige Gewinne<br />
bis zu 5.000.000 Euro die Besteuerung mit 56 Prozent<br />
des durchschnittlichen Steuersatzes einmal im Leben auf<br />
Antrag in Anspruch nehmen. Soweit die Besteuerung mit<br />
56 Prozent des durchschnittlichen Steuersatzes den jeweils<br />
für den entsprechenden Veranlagungszeitraum geltenden<br />
Eingangssteuersatz unterschreitet, wird allerdings eine Versteuerung<br />
mit mindestens dem Eingangssteuersatz anstelle<br />
der Besteuerung mit 56 Prozent des durchschnittlichen<br />
Steuersatzes vorgenommen.<br />
Der Steuerpflichtige hat für die vorgenannten außerordentlichen<br />
Einkünfte ein Wahlrecht zwischen der Inanspruchnahme<br />
einer Besteuerung mit 56 Prozent des durchschnittlichen<br />
Steuersatzes und der sogenannten „Fünftelregelung“,<br />
sofern die vorgenannten Voraussetzungen vorliegen. Eine<br />
Inanspruchnahme beider Begünstigungsregelungen ist ausgeschlossen.<br />
Gewerbesteuer<br />
Die Gesellschaft unterliegt als Gewerbebetrieb der Gewerbesteuer<br />
und ist alleinige Steuerschuldnerin der Gewerbesteuer.<br />
Eine Haftung der Kommanditisten/Treugeber für die<br />
von der Gesellschaft abzuführende Gewerbesteuer besteht<br />
nicht.<br />
Vorhandene gewerbesteuerliche Verlustvorträge können<br />
nach § 10a GewStG verrechnet werden. Dabei ist die Nutzung<br />
gewerbesteuerlicher Fehlbeträge jedoch beschränkt.<br />
Vorgetragene gewerbesteuerliche Fehlbeträge können ab<br />
dem 01. 01.2004 einen positiven Gewerbeertrag nur noch<br />
bis zu einem Betrag von 1.000.000 Euro in voller Höhe mindern,<br />
darüber hinaus nur bis zu 60 Prozent des 1.000.000<br />
Euro übersteigenden positiven Gewerbeertrags. Im Übrigen<br />
erfolgt – wie bisher – eine gesonderte Feststellung zum<br />
Zwecke des weiteren Vortrags.<br />
Umsatzsteuer/Vorsteuerabzug<br />
Die Gesellschaft ist im Rahmen ihres Geschäftsbetriebs zum<br />
Vorsteuerabzug berechtigt. Im Rahmen der Kalkulation sind<br />
deshalb alle Kostenpositionen ohne Umsatzsteuer eingestellt.<br />
Erbschafts- und Schenkungssteuer<br />
Die erbschafts- und schenkungssteuerlichen Werte der Beteiligung<br />
werden nach der geltenden Gesetzeslage durch<br />
den steuerlichen Einheitswert bestimmt, § 12 Abs. 5 ErbStG<br />
i. V. m. § 98 aBewG analog. Je nach den persönlichen Verhältnissen<br />
des Begünstigten (Steuerklasse, Freibeträge) sind<br />
nach derzeitiger Rechtslage steuerlich günstige Übertragungsmöglichkeiten<br />
gegeben. Ist der Wert der übertragenen<br />
Beteiligung negativ, können in gleicher Höhe andere positive<br />
Vermögenswerte unter Ausnutzung der verbleibenden<br />
Freibeträge übertragen werden.<br />
Dabei ist jedoch zu beachten, dass im Falle der unentgeltlichen<br />
Übertragung einer Beteiligung im Zeitpunkt des Vorliegens<br />
hoher Verluste einkommensteuerrechtlich die Nichtanerkennung<br />
der Verluste beim Übertragenden drohen kann.<br />
Insoweit wird auf die Ausführungen im Abschnitt „Gewinnerzielungsabsicht“<br />
verwiesen. Weiterhin ist es von Vorteil,<br />
dass Betriebsvermögen bzw. ein Anteil hieran im Erbfall und<br />
bei Erwerb im Wege der vorweggenommenen Erbfolge nach<br />
derzeitiger Rechtslage bis zu einem Betrag von 225.000 Euro<br />
steuerlich außer Ansatz bleibt und im Übrigen nur mit 65<br />
Prozent angesetzt wird.<br />
Der Freibetrag von 225.000 Euro wird seitens des Finanzamtes<br />
bei Erwerb im Wege der vorweggenommenen Erbfolge<br />
jedoch nur auf Antrag berücksichtigt und bezogen<br />
auf die Person des Übertragenden und seiner begünstigten<br />
Vermögensarten insgesamt nur einmalig innerhalb eines<br />
Zeitraums von 10 Jahren gewährt. Dies gilt auch dann,<br />
wenn der Freibetrag nur teilweise in Anspruch genommen<br />
wird, weil der Steuerwert des zugewendeten begünstigten<br />
Vermögens geringer als 225.000 Euro ist. Beide vorstehend<br />
genannten Vergünstigungen fallen aber weg, wenn innerhalb<br />
eines Zeitraums von 5 Jahren nach dem Erbfall bzw.<br />
dem Erwerb im Wege der vorweggenommenen Erbfolge das<br />
Betriebsvermögen oder ein Anteil hieran veräußert oder die<br />
Gesellschaft aufgelöst wird.<br />
Ein Urteil des Bundesfinanzhofes, welches die Anwendung<br />
der vorstehenden Vergünstigungsregelungen im Falle der vorweggenommenen<br />
Erbfolge erschwert hätte, ist nach einem<br />
gleichlautenden Erlass der obersten Finanzbehörden der Län-
83<br />
der vom 15.05.2001 (Der Betrieb 2001, Seite 1282) über den<br />
entschiedenen Einzelfall hinaus nicht anzuwenden.<br />
Zu beachten ist jedoch, dass der Bundesfinanzhof mit Beschluss<br />
vom 22.05.2002 (BStBl. II 2002, Seite 598 ff.) dem<br />
Bundesverfassungsgericht die Frage zur Entscheidung vorgelegt<br />
hat, ob der für alle Vermögensarten gleich anzuwendende<br />
Erbschaftssteuertarif in Verbindung mit den Vorschriften<br />
über die Ermittlung des steuerpflichtigen Erwerbs<br />
wegen Verstoßes gegen den allgemeinen Gleichheitssatz<br />
verfassungswidrig ist. Eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts<br />
steht noch aus.<br />
Zu den Einzelheiten der Übertragung der Beteiligung im<br />
Wege der Schenkung, vorweggenommenen Erbfolge und im<br />
Erbfall sowie zu den konkreten erbschafts- und schenkungssteuerlichen<br />
Auswirkungen sollte auf jeden Fall der eigene<br />
Steuerberater befragt werden.<br />
Grunderwerbsteuer<br />
Die für den vorgesehenen Erwerb des Betriebsgrundstücks<br />
in Tirschenreuth anfallende Grunderwerbsteuer ist im Investitionsplan<br />
einkalkuliert.<br />
Zusätzlich kann der Tatbestand des § 2a GrEStG für die<br />
Fondsgesellschaft einschlägig sein. Danach werden Rechtsvorgänge,<br />
die formal nur auf die Übertragung von Anteilen<br />
an grundstücksbesitzenden Gesellschaften gerichtet sind, im<br />
wirtschaftlichen Ergebnis aber einen Rechtsträgerwechsel<br />
am Grundbesitz bewirken, nochmals der Grunderwerbsteuer<br />
unterworfen.<br />
Da die Fondsgesellschaft bereits in der Platzierungsphase<br />
das Betriebsgrundstück erwirbt und da es denkbar ist, dass<br />
nach diesem Zeitpunkt der Gesellschafterbestand zu 95 Prozent<br />
wechselt, würde nach § 1 Nr. 2a GrErwStG nochmals<br />
Grunderwerbsteuer für diesen Erwerbsvorgang anfallen.<br />
Die Höhe der steuerlichen Ergebnisse der Gesellschaft wird<br />
erst nach Abschluss einer Betriebsprüfung für die einzelnen<br />
Veranlagungszeiträume endgültig festgestellt. Dies kann<br />
sowohl zu Steuererstattungen als auch zu Steuernachzahlungen<br />
bei dem einzelnen Gesellschafter führen, die gegebenenfalls<br />
nach §§ 233a, 238 AO mit 6 Prozent p. a. verzinst<br />
werden müssen.<br />
Schlussbemerkungen<br />
Ständige Änderungen und die zunehmende Komplexität des<br />
Steuerrechts bringen es mit sich, dass diese Darstellung gewisse<br />
steuerrechtliche Kenntnisse des Lesers erfordert. Ferner<br />
kann sie auf individuelle Umstände von Gesellschaftern<br />
nur in sehr begrenztem Umfang eingehen, weshalb jedem<br />
Gesellschafter die Hinzuziehung des persönlichen steuerlichen<br />
Beraters empfohlen wird.<br />
Außerdem können sich im Zeitablauf die steuerlichen Rahmenbedingungen,<br />
insbesondere die Steuergesetze, die<br />
Rechtsprechung, die Beurteilung durch die Finanzverwaltung<br />
und die Steuersätze ändern. Diese Änderungen können<br />
positive oder negative Auswirkungen auf das steuerliche Ergebnis<br />
der Gesellschaft und/oder der Gesellschafter haben.<br />
Die steuerlichen Erläuterungen basieren auf dem Rechtsstand<br />
vom Dezember 2006<br />
Haftungsbegrenzung<br />
Die vorstehenden Ausführungen beruhen im Wesentlichen<br />
auf der gegenwärtigen Rechtsprechung bzw. Verwaltungsauffassung.<br />
Weiterentwicklungen des Steuerrechts inkl. der<br />
Rechtsprechung und der Verwaltungsauffassung sowie deren<br />
Interpretation lassen sich jedoch – wie eine rückschauende<br />
Betrachtung der Entwicklungen in der Vergangenheit zeigt<br />
– nicht ausschließen, sodass auch Abweichungen und Verschiebungen<br />
– insbesondere auch in zeitlicher Hinsicht – der<br />
steuerlichen Ergebnisse möglich sind. Eine Haftung für den<br />
Eintritt der steuerlichen Ergebnisse kann vom Prospektherausgeber<br />
daher nicht übernommen werden.
84 Ergänzende Angaben
Ergänzende Angaben<br />
85<br />
Weitere Negativerklärungen<br />
1. Angebot in verschiedenen Staaten<br />
Es erfolgt kein gleichzeitiges Angebot in verschiedenen Staaten,<br />
die Vermögensanlage wird ausschließlich in Deutschland<br />
angeboten.<br />
2. Zahlung von Steuern<br />
Eine Zahlung von Steuern wird weder von der Emittentin<br />
noch von anderen für den Prospekt Verantwortlichen übernommen,<br />
mit Ausnahme von Steuern, die ausschließlich die<br />
Emittentin betreffen.<br />
3. Rückzahlung der Vermögensanlage<br />
Eine Verzinsung oder Rückzahlung der Vermögensanlage<br />
wird weder durch die Emittentin noch durch sonstige Prospektverantwortliche<br />
oder dritte Personen gewährleistet.<br />
4. Fremdkapitalaufnahme<br />
Die Gründungsgesellschafter bzw. die Geschäftsführung der<br />
<strong>Öko+BioBeteiligungen</strong> <strong>AG</strong> & <strong>Co</strong>. Bayern 1 KG sind an keinen<br />
Unternehmen beteiligt, die der Emittentin Fremdkapital zur<br />
Verfügung stellen. Gleiches gilt für sonstige Personen, die im<br />
Prospekt genannt werden.<br />
5. Lieferung des Anlageobjekts<br />
Die Gründungsgesellschafter bzw. die Geschäftsführung der<br />
<strong>Öko+BioBeteiligungen</strong> <strong>AG</strong> & <strong>Co</strong>. Bayern 1 KG, Herr Dr. Otto<br />
Eisenbrand, ist auch an keinen Unternehmen beteiligt, die<br />
das Anlageobjekt (die KDV-Anlagen nebst Betriebsgrundstück<br />
in Tirschenreuth) geliefert oder hergestellt haben oder<br />
dies tun werden. Gleiches gilt für sonstige Personen, die im<br />
Prospekt genannt werden.<br />
6. Außergewöhnliche Ereignisse<br />
Außergewöhnliche Ereignisse, die die Tätigkeit der Emittentin<br />
beeinflusst haben, liegen nicht vor.<br />
7. Sonstige Personen, die wesentlich den Inhalt des<br />
Prospektes beeinflusst haben<br />
Sonstige Personen, die nicht in den Kreis der nach der Vermögensverkaufsprospektverordnung<br />
angabepflichtigen Personen<br />
fallen und die Herausgabe oder den Inhalt des Prospekts oder<br />
die Angabe oder den Inhalt des Angebots der Vermögensanträge<br />
wesentlich beeinflusst haben, gibt es nicht.<br />
8. Angaben über den Treuhänder<br />
Es bestehen keine Nebenabsprachen oder Innenprovisionen<br />
zugunsten der Treuhänderin, der Müller Rechtsanwaltsgesellschaft<br />
mbH. Auch übernimmt die Treuhänderin keine<br />
sonstigen Aufgaben als diejenigen, die im Emissionsprospekt<br />
beschrieben sind. Interessenkonflikte sind deshalb<br />
nicht denkbar.<br />
9. Weder den Prospektverantwortlichen, den Gründungsgesellschaftern<br />
noch der Treuhandkommanditistin steht bzw.<br />
stand das Eigentum am Anlageobjekt oder an wesentlichen<br />
Teilen desselben oder eine dringliche Berechtigung hieran,<br />
zu.<br />
10. Ein Bewertungsgutachten für das Anlageprojekt wurde<br />
nicht erstellt.<br />
11. Die Prospektverantwortlichen, die Gründungsgesellschafter<br />
und die Treuhandkommanditistin erbringen keine<br />
nicht nur geringfügigen Leistungen und Lieferungen.<br />
12. Weder den Mitgliedern der Geschäftsführung noch<br />
den Aufsichtsgremien und Beiräten wurden im letzten abgeschlossenen<br />
Geschäftsjahr Gesamtbezüge, Gehälter, Gewinnbeteiligungen,<br />
Aufwandsentschädigungen, Versicherungsentgelte,<br />
Provisionen und Nebenleistungen jeder Art<br />
gewährt.<br />
13. Die Mitglieder der Geschäftsführung bzw. des Vorstands<br />
der Komplementärin sind in dieser Funktion auch für die<br />
Komplementärin tätig, die wiederum mit dem Vertrieb der<br />
angebotenen Vermögensanlage betraut ist.<br />
Mitglieder von Aufsichtsgremien und Beiräte der Emittentin<br />
sind nicht für Unternehmen tätig, die mit dem Vertrieb<br />
der angebotenen Vermögensanlagen betraut sind oder der<br />
Emittentin Fremdkapital geben. Gleiches gilt für Mitglieder<br />
der Geschäftsführung bzw. des Vorstands der Emittentin im<br />
Hinblick auf Fremdkapital.<br />
14. Die Mitglieder der Geschäftsführung oder des Vorstands,<br />
Aufsichtsgremien und Beiräte der Emittentin sind nicht für<br />
Unternehmen tätig, die im Zusammenhang mit der Herstellung<br />
des Anlageobjekts nicht nur geringfügige Lieferungen<br />
oder Leistungen erbringen.
86<br />
Gesellschaftsvertrag<br />
Für die zwischen<br />
1. <strong>Öko+BioBeteiligungen</strong> <strong>AG</strong>, Stuttgart<br />
– nachfolgend Komplementärin genannt –<br />
und<br />
2. Herrn Dr. Otto Eisenbrand, Stuttgart<br />
– nachfolgend auch geschäftsführender Kommanditist<br />
genannt –<br />
bestehende Kommanditgesellschaft gilt mit Wirkung ab<br />
01.07.2006 der folgende Gesellschaftsvertrag:<br />
§ 1 Firma – Sitz<br />
1. Die Gesellschaft ist eine Kommanditgesellschaft und führt<br />
die Firma <strong>Öko+BioBeteiligungen</strong> <strong>AG</strong> & <strong>Co</strong>. Bayern 1 KG.<br />
2. Der Sitz der Gesellschaft ist Stuttgart. Die Gesellschaft<br />
wird im Handelsregister des Amtsgerichts Stuttgart eingetragen.<br />
§ 2 Gesellschaftszweck<br />
1. Gesellschaftszweck ist die Errichtung und der Betrieb<br />
einer oder mehrerer Anlagen zur Katalytischen Drucklosen<br />
Verölung zur Gewinnung von mineralischem Dieselkraftstoff<br />
nebst anfallenden Nebenprodukten sowie der Vertrieb<br />
des Dieselkraftstoffs und der hierbei anfallenden Nebenprodukte.<br />
Die Gesellschaft darf sich an Unternehmen mit<br />
gleichem oder ähnlichem Gesellschaftszweck beteiligen.<br />
2. Die Finanzierung der Investitionsvorhaben der Gesellschaft<br />
erfolgt durch den Beitritt und die Leistung von Einlagen<br />
weiterer Kommanditisten (nachfolgend „Treugeber“<br />
genannt) über einen Treuhandkommanditisten, der der Gesellschaft<br />
noch beitreten wird.<br />
3. Die Gesellschaft ist zu allen Rechtsgeschäften und<br />
Rechtshandlungen berechtigt, die geeignet erscheinen, den<br />
Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar zu fördern.<br />
Die Gesellschaft kann die zur Erreichung ihres Zwecks erforderlichen<br />
oder zweckmäßigen Handlungen selbst vornehmen<br />
oder durch Dritte vornehmen lassen.<br />
4. Die Finanzierung der Gesellschaft richtet sich nach dem<br />
Investitions- und Finanzierungsplan, der diesem Vertrag als<br />
Bestandteil als Anlage 1 beigefügt ist.<br />
§ 3 Gesellschafter-Einlagen<br />
1. Komplementärin ist die <strong>Öko+BioBeteiligungen</strong> <strong>AG</strong>, eingetragen<br />
HRB 721171 in Stuttgart. Die Komplementärin hat<br />
keinen Anteil am Festkapital und keine Einlageverpflichtung.<br />
2. Kommanditist ist Herr Dr. Otto Eisenbrand mit einem Festkapitalanteil<br />
von 500 Euro. Die im Handelsregister eingetragene<br />
Haftsumme beträgt ebenfalls 500 Euro.<br />
Die Gesellschafter werden ihre Einlagen durch Bareinlagen<br />
erbringen.<br />
3. Es ist beabsichtigt, das Gesellschaftskapital zu erhöhen<br />
und dabei über den künftigen Treuhandkommanditisten<br />
weitere Einlagezahlungen, die diesem durch Treugeber zur<br />
Verfügung gestellt werden, bis zur Höhe von insgesamt<br />
25.000.000 Euro zuzulassen, wobei die Komplementärin befugt<br />
ist, das Gesellschaftskapital nur bis zu einem geringeren<br />
Betrag zu erhöhen und dann keine weiteren Gesellschafter/Treugeber<br />
mehr aufzunehmen, die Gesellschaft also mit<br />
einem geringeren Gesellschaftskapital als den geplanten<br />
25.000.000 Euro zu schließen. Die Mindestbeteiligung soll<br />
10.000 Euro betragen, wobei die Komplementärin berechtigt<br />
ist, auch Gesellschafter mit einer niedrigeren Gesellschaftsbeteiligung<br />
in die Gesellschaft aufzunehmen.<br />
4. Die Platzierungszeit zur Einwerbung des vorgesehenen<br />
Gesellschaftskapitals ist auf den 31.12.2007 befristet,<br />
kann jedoch durch die Komplementärin einmalig bis zum<br />
31.12.2008 verlängert werden.<br />
§ 4 Kapitalerhöhung - Treuhandkommanditist<br />
1. Der zukünftige Treuhandkommanditist ist unter Befreiung<br />
von den Beschränkungen des § 181 BGB berechtigt und bevollmächtigt,<br />
ohne erneute Zustimmung der übrigen Gesellschafter<br />
ihren Gesellschaftsanteil um bis zu 25.000.000 Euro<br />
zu erhöhen. Die Erhöhung kann auch sukzessive in dem Umfang<br />
erfolgen, wie Treugeber dem Treuhandkommanditisten<br />
Kapital zur Leistung von Einlagen zur Verfügung stellen.<br />
2. Die Komplementärin wird neben dem zukünftigen Treuhandkommanditisten<br />
hiermit unter Befreiung von den Beschränkungen<br />
des § 181 BGB unwiderruflich bevollmächtigt,<br />
namens aller jeweiligen Gesellschafter die zur Erhöhung des<br />
von ihm gehaltenen Kommanditkapitalanteils notwendigen
87<br />
Erklärungen abzugeben und entgegenzunehmen sowie die<br />
dazu erforderlichen Handlungen vorzunehmen. Im Verhältnis<br />
der Gesellschafter untereinander wird die Erhöhung des<br />
Kommanditkapitalanteils mit Abgabe und Entgegennahme<br />
der vorbezeichneten Erklärung wirksam, sofern der Treuhandkommanditist<br />
nichts anderes bestimmt. Die Erklärung<br />
kann auch unter aufschiebenden oder auflösenden Bedingungen<br />
abgegeben werden.<br />
3. Die Einzahlungsverpflichtung des Treuhandkommanditisten<br />
besteht mit Rücksicht auf seine treuhänderische Gesellschafterstellung<br />
nur in der Höhe, in welcher die Treugeber<br />
die im Innenverhältnis zum Treuhandkommanditisten übernommenen<br />
Verpflichtungen zur Leistung erfüllt haben.<br />
4. Die Summe der Festkapitalanteile der Gesellschafter und<br />
Treugeber ergibt nominal das Gesellschaftskapital. Die dabei<br />
einzutragende Haftsumme eines Treugebers beträgt<br />
1 Prozent seines jeweils eingezahlten Festkapitalanteils. Die<br />
Anmeldung zur Eintragung der Haftsumme bzw. Erhöhung<br />
erfolgt jeweils am Anfang eines Quartals durch den Treuhandkommanditisten.<br />
Die Bemessungsgrundlage errechnet<br />
sich aus der Summe des aus dem Vorjahr eingezahlten Festkapitalanteils<br />
des einzelnen Treugebers.<br />
5. Auf die Gesellschafter findet § 112 HGB keine Anwendung.<br />
Auch für die Treugeber gilt kein Wettbewerbsverbot.<br />
Insoweit bedarf eine Änderung des Gesellschaftsvertrages<br />
eines einstimmigen Gesellschafterbeschlusses. Der Treuhandkommanditist<br />
ist ausschließlich auf Rechnung und<br />
Gefahr der Treugeber tätig. Er hat insbesondere einen Anspruch<br />
auf Ersatz seiner Auslagen gegen die Treugeber sowie<br />
einen Anspruch darauf, durch die Treugeber von den Verbindlichkeiten,<br />
die er auf deren Rechnung eingegangen ist,<br />
befreit zu werden.<br />
6. Der Treuhandkommanditist übt gegenüber der Gesellschaft<br />
seine Rechte auf den Beitritt, die Rechte aus § 4<br />
Ziffer 2 und das Recht zum treuhänderischen Halten der<br />
Kommanditbeteiligung für die Treugeber aus. Alle übrigen<br />
Rechte aus der Kommanditbeteiligung werden, soweit gesetzlich<br />
zulässig, von den Treugebern selbst ausgeübt, soweit<br />
diese Rechte anteilig auf sie entfallen.<br />
Soweit erforderlich, erteilt der Treuhandkommanditist den<br />
Treugebern insoweit Ermächtigung bzw. Vollmacht unter<br />
Befreiung von Beschränkungen des § 181 BGB.<br />
§ 5 Gesellschafterkonten<br />
1. Für jeden Gesellschafter oder Treugeber werden zwei Kapitalkonten<br />
geführt, deren Salden unverzinslich sind. Auf<br />
dem Kapitalkonto I wird der übernommene feste Kapitalanteil<br />
des Gesellschafters oder Treugebers gebucht. Das Kapitalkonto<br />
I weist den jeweils aktuellen Stand des tatsächlich<br />
eingezahlten Festkapitalanteils des einzelnen Gesellschafters<br />
oder Treugebers ohne Agio aus.<br />
2. Auf dem Kapitalkonto II werden Gewinne, Entnahmen<br />
und Einlagen, mit Ausnahme solcher in die Kapitalrücklage<br />
der Gesellschaft, gebucht.<br />
3. Verlustanteile werden auf einem separaten Verlustkonto<br />
gebucht. Gewinnanteile sind bis zu seinem Ausgleich dem<br />
Verlustkonto gutzuschreiben.<br />
4. Für den Leistungsverkehr und die sonstigen Ansprüche<br />
zwischen der Gesellschaft und den Gesellschaftern, den<br />
Treugebern oder der Komplementärin werden gesonderte<br />
Verrechnungskonten geführt. Diese Konten haben im Verhältnis<br />
der Gesellschaft zu den Gesellschaftern Forderungsund<br />
Verbindlichkeitscharakter.<br />
5. Die vorstehenden Kapital- und Verrechnungskonten sind<br />
unverzinslich und können nur einheitlich zusammen mit der<br />
Gesellschafterstellung übertragen werden. Die Übertragung<br />
einzelner Rechte und Pflichten aus diesen Konten ist ausgeschlossen.<br />
§ 6 Erbringung der Einlage<br />
1. Die Gesellschafter sind zur Barleistung ihrer Zahlung auf<br />
das Konto der Gesellschaft verpflichtet. Die Treugeber leisten<br />
ihre Kapitaleinlage durch Einzahlung entsprechend den<br />
Bedingungen des Zeichnungsscheins auf das dort genannte<br />
Gesellschaftskonto, über das die Gesellschaft in der Platzierungsphase<br />
nur zusammen mit dem Mittelverwendungskontrolleur<br />
verfügen darf. Die Platzierungsphase wird im<br />
Sinne dieses Vertrages als der Zeitraum verstanden, in dem<br />
die Gesellschaft weitere Gesellschafter/Treugeber zum Beitritt<br />
in die Gesellschaft, auch über den Treuhandkommanditisten,<br />
anwirbt und die Komplementärin die Gesellschaft<br />
für den Beitritt weiterer Gesellschafter und/oder Treugeber<br />
noch nicht geschlossen hat.<br />
Aus den auf dem Gesellschaftskonto von Treugebern einbezahlten<br />
Beträgen erfüllt der Treuhandkommanditist die im
88<br />
Rahmen von Kapitalerhöhungen im eigenen Namen, aber<br />
für Rechnung der Treugeber eingegangenen Einlageverpflichtungen.<br />
2. Leistet ein Gesellschafter oder Treugeber seine Einzahlungen<br />
nicht fristgerecht, ist die Gesellschaft bzw. der Treuhandkommanditist<br />
berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von jährlich 5 Prozent<br />
über dem Basiszinssatz zu verlangen. Die Zinspflicht tritt<br />
ein, ohne dass es einer Mahnung bedarf. Die Geltendmachung<br />
weiteren Schadenersatzes bleibt unberührt. Dem säumigen Gesellschafter<br />
oder Treugeber bleibt es vorbehalten, keinen oder<br />
einen geringeren Verzugsschaden nachzuweisen. Der geltend<br />
gemachte Verzugsschadenersatz steht der Gesellschaft zu.<br />
3. Wird die fällige Einzahlung der Einlage eines Treugebers/<br />
Gesellschafters trotz Mahnung und Nachfristsetzung samt<br />
Ausschlussandrohung nicht oder nicht in voller Höhe erbracht,<br />
ist der Treuhandkommanditist berechtigt, von dem<br />
Treuhandvertrag mit dem säumigen Treugeber zurückzutreten.<br />
Von einer im Hinblick auf die Beteiligung des säumigen<br />
Treugebers bereits übernommenen Einlageverpflichtung des<br />
Treuhandkommanditisten gegenüber der Gesellschaft kann<br />
dieser dann ebenfalls zurücktreten.<br />
4. Der säumige Treugeber trägt die im Zusammenhang mit<br />
dem Rücktritt vom Treuhandvertrag entstandenen Kosten.<br />
Insoweit ist der Treuhandkommanditist zur Aufrechnung<br />
mit etwaigen Rückzahlungsansprüchen berechtigt. Dem<br />
säumigen Treugeber bleibt es vorbehalten, einen geringeren<br />
Verzugsschaden nachzuweisen.<br />
§ 7 Ausschluss der Nachschusspflicht<br />
Über die Verpflichtung zur Leistung des mit dem Treuhandkommanditisten<br />
im Treuhandvertrag vereinbarten Kapitalanteils<br />
hinaus übernehmen die Treugeber keine weiteren<br />
Zahlungs- und Nachschussverpflichtungen oder Haftungen.<br />
Die gesetzlichen Regelungen über die Haftung der Kommanditisten<br />
gegenüber Gesellschaftsgläubigern nach §§ 171 ff.<br />
HGB bleiben von dem vertraglichen Ausschluss unberührt.<br />
§ 8 Geschäftsführung und Vertretung<br />
1.1 Geschäftsführung:<br />
Zur Geschäftsführung der Gesellschaft ist ausschließlich die<br />
Komplementärin berechtigt und befugt.<br />
Die Komplementärin ist von den Beschränkungen des § 181<br />
BGB befreit.<br />
1.2 Vertretung<br />
Die Komplementärin vertritt die Gesellschaft im Außenverhältnis<br />
allein. Dies umfasst insbesondere alle Maßnahmen<br />
im Zusammenhang mit dem Abschluss und der Durchführung<br />
der Rechtsgeschäfte der geplanten Anlageinvestition.<br />
Es steht ihr jedoch frei, zum Abschluss von einzelnen<br />
Rechtsgeschäften Vollmacht zu erteilen.<br />
Sie ist berechtigt, einzelne Aufgaben der Geschäftsführung<br />
und Verwaltungstätigkeiten der Gesellschaft, insbesondere<br />
die Verwaltung und Bearbeitung des Gesellschafterbestandes<br />
oder Buchhaltungs- und Bilanzarbeiten, auf sachkundige<br />
Dritte zu übertragen, deren Vergütungen von der Gesellschaft<br />
zu tragen sind.<br />
Die Komplementärin ist zur Aufnahme von Darlehen zur<br />
Durchführung der geplanten Investitionen berechtigt, soweit<br />
diese Darlehen lediglich der Zwischenfinanzierung dienen<br />
und sukzessive durch eingehende Gesellschaftereinlagen<br />
zurückgeführt werden.<br />
2. Die Komplementärin führt die Geschäfte mit der Sorgfalt<br />
eines ordentlichen Kaufmanns. Die Geschäftsführungsbefugnis<br />
erstreckt sich auf die Vornahme aller Rechtsgeschäfte,<br />
die zum üblichen Betrieb der Gesellschaft gehören.<br />
3. Im Innenverhältnis bedarf die Komplementärin zu folgenden<br />
Rechtsgeschäften der Zustimmung der Gesellschafterversammlung:<br />
a) Rechtsgeschäfte und Rechtshandlungen, die über die<br />
Maßnahmen des gewöhnlichen Geschäftsverkehrs hinausgehen<br />
oder für die Gesellschaft von besonderer Bedeutung<br />
sind, insbesondere die Belastung des Anlagevermögens, die<br />
Aufnahme oder Vergabe von langfristigen Darlehen und die<br />
Eingehung von Beteiligungen.<br />
b) Bestellung von Prokuristen und Erteilung von Generalvollmachten,<br />
soweit der vorliegende Gesellschaftsvertrag<br />
dies nicht ausdrücklich bestimmt.<br />
4. Die Geschäftsführungsbefugnis kann durch die Gesellschafterversammlung<br />
bei Vorliegen eines wichtigen Grundes<br />
mit einer Mehrheit von 75 Prozent der abgegebenen Stimmen<br />
entzogen werden. Sie erlischt bei Ausscheiden eines<br />
Geschäftsführers aus der Gesellschaft.
89<br />
§ 9 Kontrollrechte - Geschäftsbericht<br />
1. Die Gesellschafter und Treugeber haben über das Kontrollrecht<br />
des § 166 HGB hinaus das Recht, die Handelsbücher<br />
und Papiere der Gesellschaft durch einen Angehörigen<br />
der steuerberatenden oder wirtschaftsprüfenden Berufe<br />
bzw. einer entsprechenden Gesellschaft auf eigene Kosten<br />
einsehen zu lassen.<br />
2. Die Komplementärin hat den Gesellschaftern und Treugebern<br />
jährlich mindestens einmal bis zum 30. Juni eines<br />
Jahres über den Geschäftsverlauf und die wirtschaftliche<br />
Situation der Gesellschaft im abgelaufenen Jahr, zusammen<br />
mit einem Ausblick auf das laufende Jahr, zu berichten.<br />
§ 10 Haftung<br />
1. Die Gesellschafter und Treugeber haben untereinander,<br />
sowie im Verhältnis zu der Gesellschaft, nur Vorsatz und<br />
grobe Fahrlässigkeit zu vertreten.<br />
2. Schadenersatzansprüche der Gesellschafter und Treugeber<br />
untereinander verjähren drei Jahre nach Bekanntwerden des<br />
haftungsbegründenden Sachverhaltes, soweit sie nicht kraft<br />
Gesetzes einer kürzeren Verjährung unterliegen. Derartige<br />
Ansprüche sind innerhalb einer Ausschlussfrist von sechs<br />
Monaten nach Kenntniserlangung des Schadens gegenüber<br />
dem Verpflichteten schriftlich geltend zu machen.<br />
§ 11 Gesellschafterversammlung<br />
1. Die Gesellschafterversammlung wird jährlich bis spätestens<br />
1. November des jeweiligen Kalenderjahres, erstmals<br />
bis spätestens 01.11.2008 bzw. im Falle der Verlängerung der<br />
Platzierungsphase bis zum 01.11.2009, einberufen. § 15 Ziffer<br />
1 bleibt unberührt.<br />
2. Gesellschafterversammlungen finden am Sitz der Gesellschaft<br />
statt, soweit die Gesellschafter nicht durch Beschluss einen anderen<br />
Ort bestimmen oder im Umlaufverfahren abstimmen.<br />
3. Unter Beachtung einer Frist von zwei Wochen werden die<br />
Gesellschafterversammlungen schriftlich durch die Komplementärin<br />
oder den Geschäftsführer, soweit die Gesellschaft<br />
einen berufen hat, unter Bekanntgabe der Tagesordnung<br />
einberufen. Die Einladung erfolgt an die der Gesellschaft<br />
zuletzt bekannte Anschrift eines jeden Gesellschafters oder<br />
Treugebers und gilt mit Absendung durch die Gesellschaft<br />
als ordnungsgemäß erfolgt.<br />
Jeder Gesellschafter oder Treugeber ist verpflichtet, etwaige<br />
Adressänderungen der Gesellschaft unverzüglich mitzuteilen.<br />
Bei der Berechnung der zweiwöchigen Einberufungsfrist<br />
werden der Tag der Absendung des Einladungsschreibens<br />
und der Tag der Versammlung mitgezählt.<br />
4. Den Vorsitz in der Gesellschafterversammlung übernimmt<br />
ein Geschäftsführer. Dieser hat für die Anwesenheit eines<br />
geeigneten Protokollführers Sorge zu tragen.<br />
5. Jeder Gesellschafter oder Treugeber kann in der Gesellschafterversammlung<br />
durch einen Dritten vertreten werden,<br />
der zur Berufsverschwiegenheit verpflichtet ist, sofern dieser<br />
eine schriftliche Vollmacht vorlegt.<br />
§ 12 Ausserordentliche<br />
Gesellschafterversammlung<br />
1. Bei Vorliegen eines wichtigen Grundes sind die Komplementärin<br />
oder ein Geschäftsführer berechtigt, außerordentliche<br />
Gesellschafterversammlungen einzuberufen.<br />
Unabhängig hiervon finden außerordentliche Gesellschafterversammlungen<br />
auch statt, wenn Gesellschafter und/<br />
oder Treugeber, die zusammen mindestens 5 Prozent des<br />
Gesellschaftskapitals auf sich vereinigen, dies gegenüber<br />
der Komplementärin oder dem Geschäftsführer schriftlich<br />
beantragen.<br />
2. Die Einberufungsfrist für außerordentliche Gesellschafterversammlungen<br />
kann bei eilbedürftigen Fällen auf fünf<br />
Tage verkürzt werden. Im Übrigen gelten die für die Durchführung<br />
einer ordentlichen Gesellschafterversammlung getroffenen<br />
Regelungen.<br />
3. Sollte die Komplementärin oder der Geschäftsführer<br />
dem Antrag auf Einberufung einer außerordentlichen Gesellschafterversammlung<br />
nicht innerhalb von zehn Tagen<br />
nachgekommen sein, ist der Antragsteller berechtigt, die<br />
Versammlung unter Beachtung einer zehntägigen Einberufungsfrist<br />
selbst einzuberufen.<br />
§ 13 Gesellschafterbeschlüsse<br />
1. Die Beschlüsse der Gesellschafter werden in Gesellschafterversammlungen<br />
gefasst, soweit nicht eine Abstimmung<br />
im schriftlichen Umlaufverfahren stattfindet.
90<br />
2. Die Gesellschafterversammlung ist beschlussfähig, wenn<br />
sämtliche Gesellschafter und Treugeber ordnungsgemäß<br />
geladen, die Komplementärin oder ein Geschäftsführer<br />
anwesend sowie mindestens 10 Prozent der Stimmen der<br />
Gesellschafter und Treugeber anwesend oder vertreten sind.<br />
Ist dementsprechend die Gesellschafterversammlung nicht<br />
beschlussfähig, ist sie erneut innerhalb von zwei Wochen<br />
mit einer Einberufungsfrist von einer Woche mit derselben<br />
Tagesordnung einzuberufen. Diese neuerlich einberufene<br />
Gesellschafterversammlung ist in jedem Fall beschlussfähig;<br />
hierauf ist in der Einberufung zu dieser Gesellschafterversammlung<br />
hinzuweisen. Ein eventueller Einberufungsfehler<br />
gilt als geheilt, wenn der betreffende Gesellschafter in der<br />
jeweiligen Gesellschafterversammlung anwesend oder ordnungsgemäß<br />
vertreten ist.<br />
3. Gesellschafterbeschlüsse bedürfen der einfachen Mehrheit<br />
der abgegebenen Stimmen, soweit nicht in diesem<br />
Vertrag oder durch Gesetz etwas anderes bestimmt ist.<br />
Stimmenthaltungen gelten als nicht abgegebene Stimmen.<br />
Bei Stimmengleichheit gilt ein Antrag als abgelehnt. Soweit<br />
nach diesem Gesellschaftsvertrag eine qualifizierte Mehrheit<br />
erforderlich ist, bedeutet dies, dass mindestens 75 Prozent<br />
der abgegebenen Stimmen dem jeweiligen Beschlussantrag<br />
zu dessen Annahme zustimmen müssen.<br />
4. Die Unwirksamkeit eines Gesellschafterbeschlusses kann<br />
nur innerhalb einer Ausschlussfrist von einem Monat nach<br />
Kenntniserlangung geltend gemacht werden. Dies hat durch<br />
Klageerhebung gegenüber der Gesellschaft zu geschehen.<br />
Nach Ablauf der Frist gilt ein eventueller Mangel als geheilt.<br />
§ 14 Ausübung des Stimmrechts<br />
1. Jeder Gesellschafter und jeder Treugeber ist zur Ausübung<br />
des Stimmrechts berechtigt. Zu diesem Zweck erteilt der<br />
Treuhandkommanditist dem Treugeber eine entsprechende<br />
Vollmacht. Auf je volle 500 Euro der eingezahlten Beteiligungssumme<br />
entfällt eine Stimme. Auf einen Treugeber<br />
entfallen dabei so viele Stimmen, wie sich aus der von ihm<br />
gemäß Treuhandvertrag geleisteten Einlage rechnerisch ergeben.<br />
Das Stimmrecht eines Gesellschafters und Treugebers<br />
darf nur einheitlich ausgeübt werden.<br />
2. Ein Bevollmächtigter, der mehrere Gesellschafter oder<br />
Treugeber vertritt, kann, entsprechend der ihm erteilten<br />
Weisungen, voneinander abweichende Stimmen abgeben.<br />
Jedoch kann das Stimmrecht für jeden einzelnen Gesellschafter<br />
und Treugeber nur einheitlich ausgeübt werden.<br />
3. Der Treuhandkommanditist ist berechtigt, das ihm zustehende<br />
Stimmrecht entsprechend der ihm durch die Treugeber<br />
erteilten Weisungen mit voneinander abweichenden<br />
Stimmen auszuüben.<br />
4. Für die Stimmrechtsausübung gelten im Übrigen die Bestimmungen<br />
des Treuhandvertrages der Treugeber mit dem<br />
Treuhandkommanditisten.<br />
§ 15 Schriftliche Abstimmungen<br />
1. Anstelle von Gesellschafterversammlungen können durch<br />
die Geschäftsführung schriftliche Abstimmungen (Umlaufverfahren)<br />
veranlasst werden.<br />
2. Der Abstimmungsgegenstand ist sämtlichen Gesellschaftern<br />
und Treugebern mit einer begründeten Stellungnahme<br />
des Geschäftsführers oder Komplementärs bekannt zu<br />
geben. Die Stimmabgabe der Gesellschafter und Treugeber<br />
muss innerhalb von 21 Tagen nach Absendung der Abstimmungsaufforderung<br />
bei der Gesellschaft eingehen. Wird die<br />
Stimme eines Gesellschafters im vorstehenden Sinne nicht<br />
fristgemäß abgegeben, so gilt sie als nicht abgegebene<br />
Stimme. Im Übrigen gilt § 14 dieses Vertrages für die Ausübung<br />
des Stimmrechts entsprechend.<br />
3. Gesellschafterbeschlüsse bei schriftlicher Beschlussfassung<br />
können nur innerhalb eines Monats seit Zugang des<br />
Ergebnisses der Beschlussfassung durch Klage gegen die Gesellschaft<br />
angefochten werden. Nach Ablauf der Frist gilt ein<br />
etwaiger Mangel des Gesellschafterbeschlusses als geheilt.<br />
§ 16 Protokoll der Gesellschafterbeschlüsse<br />
1. Über die Beschlüsse der Gesellschafterversammlung ist ein<br />
Protokoll anzufertigen, das von dem Leiter der Gesellschafterversammlung<br />
zu unterzeichnen und den Gesellschaftern<br />
unverzüglich zu übersenden ist.<br />
2. Bei schriftlicher Beschlussfassung unterrichtet die Geschäftsführung<br />
die Gesellschafter und Treugeber unverzüglich<br />
schriftlich über das Ergebnis der Abstimmung.
91<br />
§ 17 Zuständigkeit der<br />
Gesellschafterversammlung<br />
1. Die Gesellschafter und Treugeber beschließen in ihren Versammlungen<br />
oder auf dem Weg des schriftlichen Umlaufverfahrens<br />
insbesondere über folgende Angelegenheiten:<br />
a) Änderungen dieses Gesellschaftsvertrages<br />
b) Aufnahme eines neuen, persönlich haftenden Gesellschafters<br />
und/oder eines neuen Treuhandkommanditisten<br />
c) Beschlussfassung über den Jahresabschluss<br />
d) Entlastung der Geschäftsführung<br />
e) Auflösung der Gesellschaft<br />
f) die in § 8 Ziffer 3 genannten Rechtsgeschäfte<br />
2. Bei der Beschlussfassung über Änderungen dieses Gesellschaftsvertrages<br />
oder die Auflösung der Gesellschaft ist<br />
eine Mehrheit von wenigstens 75 Prozent der abgegebenen<br />
Stimmen erforderlich.<br />
§ 18 Geschäftsjahr - Jahresabschluss<br />
1. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.<br />
2. In den ersten sechs Monaten des Geschäftsjahres hat die<br />
Komplementärin für das vorangegangene Geschäftsjahr unter<br />
Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung<br />
und Bilanzierung sowie der gesetzlichen Vorschriften<br />
den Jahresabschluss der Gesellschaft aufzustellen.<br />
3. Der Jahresabschluss ist allen Gesellschaftern und Treugebern<br />
innerhalb eines Monats nach Aufstellung auf Anforderung zuzuleiten.<br />
§ 19 Vergütung der Komplementärin, des<br />
Treuhandkommanditisten und des<br />
Mittelverwendungskontrolleurs – sonstige<br />
Gesellschaftskosten<br />
1. Die Komplementärin hat Anspruch auf Ersatz aller ihr<br />
durch die Geschäftsführung erwachsenden Ausgaben.<br />
1.1 Für die Übernahme des Haftungsrisikos sowie die Geschäftsführung<br />
in der Platzierungsphase (d. h. bis zur<br />
Schließung der Gesellschaft) erhält die Komplementärin<br />
bei Vollplatzierung der Beteiligungsgesellschaft mit einem<br />
Gesellschaftskapital in Höhe von 25.000.000 Euro eine Vergütung<br />
in Höhe von 460.000 Euro fällig zum 31. Dezember<br />
des Kalenderjahres, in dem die Fondsgesellschaft die Einwerbung<br />
von weiterem Gesellschaftskapital beendet.<br />
Für die Fondsleitung (Aufsichtsrat) sowie die Geschäftsführung<br />
in der Platzierungsphase (d. h. bis zur Schließung der<br />
Gesellschaft) erhält die Komplementärin bei Vollplatzierung<br />
der Beteiligungsgesellschaft mit einem Gesellschaftskapital<br />
in Höhe von 25.000.000 Euro eine Vergütung in Höhe von<br />
430.000 Euro fällig zum 31. Dezember des Kalenderjahres,<br />
in dem die Fondsgesellschaft die Einwerbung von weiterem<br />
Gesellschaftskapital beendet.<br />
Abschlagszahlungen auf das Honorar sind in Höhe des jeweils<br />
eingeworbenen und eingezahlten Gesellschaftskapitals<br />
zulässig, wobei sowohl Honorar als auch Abschlagszahlungen<br />
nur bei ausreichender Liquidität der Gesellschaft<br />
erfolgen. Das Honorar vermindert bzw. erhöht sich in dem<br />
Maße, in dem sich das einzuwerbende Gesellschaftskapital<br />
in Höhe von 25.000.000 Euro verändert.<br />
1.2 Die Komplementärin erhält weiterhin in der Nachplatzierungsphase<br />
für die Übernahme der Geschäftsführung<br />
(ab Schließung der Gesellschaft) ein Honorar in Höhe von<br />
60.000 Euro jährlich, bei unterjährigem Beginn zeitanteilig.<br />
Für die Übernahme der Haftung erhält die Komplementärin<br />
in der Nachplatzierungsphase ein jährliches Honorar in<br />
Höhe von 60.000 Euro p. a.. Der Anspruch darauf entsteht<br />
in kalendermonatlichen Teilbeträgen, die jeweils zum Ende<br />
eines Kalendermonats fällig sind.<br />
Abschlagszahlungen auf das Honorar sind in Höhe des jeweils<br />
eingeworbenen und eingezahlten Gesellschaftskapitals zulässig,<br />
wobei sowohl Honorar- als auch Abschlagszahlungen nur<br />
bei ausreichender Liquidität der Gesellschaft erfolgen.<br />
1.3 Für die Übernahme des Marketings der Fondsgesellschaft<br />
erhält die Komplementärin eine Gebühr in Höhe von 350.000<br />
Euro bei Vollplatzierung der Beteiligungsgesellschaft mit<br />
einem Gesellschaftskapital in Höhe von 25.000.000 Euro.<br />
Das Honorar vermindert bzw. erhöht sich in dem Maße, in<br />
dem sich das einzuwerbende Gesellschaftskapital in Höhe<br />
von 25.000.000 Euro verändert.<br />
Abschlagszahlungen auf das Honorar sind in Höhe des jeweils<br />
eingeworbenen und eingezahlten Gesellschaftskapitals<br />
zulässig, wobei sowohl Honorar- als auch Abschlagszahlungen<br />
nur bei ausreichender Liquidität der Gesellschaft<br />
erfolgen. Die vorgenannten Honorare verstehen sich inklusive<br />
gesetzlicher Umsatzsteuer.
92<br />
1.4 Für die Tätigkeiten im Rahmen der Emission der Beteiligungen<br />
an der Fondsgesellschaft, insbesondere die Vermittlung<br />
des Abschlusses des Beteiligungsvertrages, erhält<br />
die Komplementärin eine Vermittlungsgebühr in Höhe<br />
von 2.250.000 Euro zuzüglich 5 Prozent Agio, insgesamt<br />
also 3.500.000 Euro bei Vollplatzierung der Beteiligungsgesellschaft<br />
mit einem Gesellschaftskapital in Höhe von<br />
25.000.000 Euro. Das Honorar vermindert bzw. erhöht sich<br />
in dem Maße, in dem sich das einzuwerbende Gesellschaftskapital<br />
in Höhe von 25.000.000 Euro verändert.<br />
Abschlagszahlungen auf das Honorar sind in Höhe des jeweils<br />
eingeworbenen und eingezahlten Gesellschaftskapitals<br />
zulässig, wobei sowohl Honorar- als auch Abschlagszahlungen<br />
nur bei ausreichender Liquidität der Gesellschaft<br />
erfolgen.<br />
Weiterhin erhält die Komplementärin das jeweils von den<br />
Gesellschaftern/Treugebern bezahlte Agio bei Eingang auf<br />
dem Gesellschaftskonto ungekürzt für ihre Leistungen im<br />
Rahmen der Gesellschaft ausbezahlt.<br />
2. Zusätzliche Leistungen des Treuhandkommanditisten zugunsten<br />
eines einzelnen Treugebers werden darüber hinaus<br />
diesem gesondert in Rechnung gestellt. Insoweit ist der<br />
Treuhandkommanditist zur Verrechnung von Beträgen bis<br />
zu 100 Euro mit Ansprüchen des Treugebers, z. B. auf Ausschüttung/Abfindungsguthaben,<br />
berechtigt.<br />
Der Treuhandkommanditist ist ausschließlich auf Rechnung<br />
und Gefahr der Treugeber tätig. Er hat insbesondere einen<br />
Anspruch auf Ersatz seiner Auslagen gegen die Treugeber<br />
sowie einen Anspruch darauf, durch die Treugeber von den<br />
Verbindlichkeiten, die er auf deren Rechnung eingegangen<br />
ist, befreit zu werden.<br />
3. Alle Treuhandgebühren werden von der Gesellschaft bezahlt<br />
und sind im Investitionsplan in Höhe von 0,24 Prozent<br />
des gezeichneten Gesellschaftskapitals (inklusive Agio) in<br />
der Platzierungsphase berücksichtigt. In der Gewinn- und<br />
Verlustrechnung der Gesellschaft sind die Vergütungen als<br />
Aufwand der Gesellschaft zu behandeln. In der Nachplatzierungsphase<br />
erhält der Treuhandkommanditist ein jährliches<br />
Honorar in Höhe von 45.000 Euro zuzüglich der jeweiligen<br />
Umsatzsteuer des gezeichneten Gesellschaftskapitals.<br />
5. Der Mittelverwendungskontrolleur erhält für seine Tätigkeit<br />
in der Platzierungsphase ein Honorar in Höhe von 0,46<br />
Prozent zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer<br />
des gezeichneten Gesellschaftskapitals (inklusive<br />
Agio).<br />
6. Der Steuerberater der Gesellschaft erhält in der Platzierungsphase<br />
im Hinblick auf die steuerrelevanten Arbeiten<br />
(insbesondere die Abgabe von Steuererklärungen) ein einmaliges<br />
Honorar in Höhe von 0,29 Prozent des gezeichneten<br />
Gesellschaftskapitals (inklusive Agio) zuzüglich der gesetzlich<br />
jeweils gültigen Umsatzsteuer. In der Nachplatzierungsphase<br />
erhält er jährlich eine Vergütung in Höhe von 60.000<br />
Euro zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer des gezeichneten<br />
Gesellschaftskapitals, die jeweils in zwölf gleichen Raten<br />
monatlich zahlbar ist.<br />
7. Sämtliche vorstehend genannten Vergütungen verstehen<br />
sich zuzüglich der bei Abschluss dieses Vertrages gültigen,<br />
gesetzlich anfallenden Umsatzsteuer. Ändert sich<br />
der Umsatzsteuersatz gegenüber dem zum Zeitpunkt des<br />
Abschlusses dieses Vertrages gültigen Satz, so erhöhen oder<br />
vermindern sich die Vergütungen entsprechend.<br />
§ 20 Beteiligung am Vermögen und am Ergebnis<br />
1. Zur Berechnung der Beteiligung der Gesellschafter oder<br />
Treugeber am Vermögen der Gesellschaft und am Jahresüberschuss<br />
oder -verlust eines Wirtschaftsjahres der Gesellschaft<br />
ist zunächst für jeden Gesellschafter oder Treugeber zum<br />
Ende eines jeden Kalenderjahres (31. Dezember) das Beteiligungsverhältnis<br />
zu ermitteln. Der Jahresüberschuss ist in der<br />
Platzierungszeit (d. h. bis zur Schließung der Gesellschaft) so<br />
zu verteilen, dass abhängig von dem Monat des Beitritts des<br />
Gesellschafters zur Gesellschaft und der vollständigen Einzahlung<br />
seiner Gesellschaftsbeteiligung der auf ihn entfallende<br />
Gewinnanspruch nur zu jeweils 1/12 pro Beitrittsmonat<br />
gewährt wird. Dies bedeutet, dass der einzelne Gesellschafter<br />
nur dann in den Genuss des auf ihn entfallenden Gewinnanspruchs<br />
in voller Höhe kommt, wenn er bereits im Januar des<br />
Beitrittsjahres der Gesellschaft beigetreten ist und seinen<br />
Beteiligungsbetrag in voller Höhe geleistet hat. Mit jedem<br />
abgelaufenen Monat des Beitrittsjahres reduziert sich dieser<br />
Gewinnanspruch jeweils um 1/12 im Beitrittsjahr.<br />
2. Bis zum Zeitpunkt der Rückzahlung der Pflichteinlagen<br />
zuzüglich einer rechnerischen Grundverzinsung („Hurdle“)<br />
von 8 Prozent p. a. bezogen auf die geleisteten und nicht<br />
im Rahmen von Ausschüttungen zurückgezahlten Pflichteinlagen<br />
(Zeitpunkt der „Vollrückzahlung“) wird das lau-
93<br />
fende Ergebnis der Gesellschaft im Verhältnis der auf dem<br />
Kapitalkonto I verbuchten Kapitaleinlagen der übrigen Gesellschafter<br />
zueinander unter diesen verteilt. Die mittelbar<br />
über die Treuhänderin beteiligten Gesellschafter nehmen<br />
entsprechend über die Treuhänderin an dieser Verteilung<br />
teil. Die Hurdleberechnung beginnt mit dem Zeitpunkt der<br />
Schließung der Gesellschaft.<br />
Ein darüber hinaus erzieltes Ergebnis wird zu 50 Prozent der<br />
Komplementärin und zu 50 Prozent den anderen Gesellschaftern<br />
zugerechnet. Der auf die anderen Gesellschafter<br />
entfallende Anteil wird im Verhältnis ihrer auf dem Kapitalkonto<br />
I verbuchten Kapitaleinlagen zueinander verteilt.<br />
Diese Regelung gilt auch für den Fall der Liquidation der<br />
Gesellschaft, z. B. nach Verkauf der Produktionsanlagen zur<br />
Dieselkraftstoffgewinnung.<br />
Für Zwecke der Ermittlung des Zeitpunkts der Vollrückzahlung<br />
sind Ausschüttungen von dem Gesamtbetrag aus ursprünglicher<br />
Pflichteinlage und aufgelaufener rechnerischer<br />
Grundverzinsung abzuziehen.<br />
3. Die Gesellschafterversammlung kann zu Lasten des Jahresüberschusses<br />
im Rahmen der Beschlussfassung über<br />
den Jahresabschluss eine angemessene Rücklagenbildung<br />
zur Sicherstellung einer ordnungsgemäßen Liquiditätslage<br />
der Gesellschaft beschließen. Dementsprechend kann auch<br />
die Auflösung von in früheren Geschäftsjahren gebildeten<br />
Rücklagen beschlossen werden.<br />
4. Verlustanteile werden den Gesellschaftern oder Treugebern<br />
auch dann zugerechnet, wenn sie die Höhe der Kommanditeinlage<br />
übersteigen. Eine Nachschusspflicht besteht jedoch<br />
nicht. Die Geschäftsführung hat die Gesellschafter und Treugeber<br />
jedoch unverzüglich darauf hinzuweisen, dass Verluste<br />
drohen, die die Kommanditeinlagen übersteigen, sobald dies<br />
im Laufe eines Geschäftsjahres offenbar wird. In diesem Fall<br />
sind den Gesellschaftern Kapitalzuschüsse zu ermöglichen.<br />
§ 21 Verfügung über die Beteiligung<br />
1. Jeder Gesellschafter und Treugeber kann jederzeit seinen<br />
Anteil abtreten oder in sonstiger Weise darüber verfügen,<br />
sofern der Rechtsnachfolger vollumfänglich in die Rechte<br />
und Pflichten des Gesellschafters oder Treugebers aus diesem<br />
Vertrag bzw. dem Treuhandvertrag eintritt. Die Verfügung<br />
über den Anteil ist der Gesellschaft anzuzeigen, Teilabtretungen<br />
sind nicht möglich.<br />
2. Jede Übertragung eines Anteils eines Treugebers bedarf<br />
der Zustimmung des Treuhandkommanditisten. Die Zustimmung<br />
darf nur aus wichtigem Grund versagt werden.<br />
3. Bei Übertragung oder bei jedem sonstigen Übergang der<br />
Gesellschafter- oder Treugeberstellung auf einen Dritten<br />
– gleichgültig, ob im Rahmen von Gesamtrechts- oder Sonderrechtsnachfolge<br />
– werden alle Konten unverändert und<br />
einheitlich fortgeführt. Die Übertragung oder der Übergang<br />
einzelner Rechte und/oder Pflichten hinsichtlich nur einzelner<br />
Konten ist nicht möglich.<br />
§ 22 Tod eines Gesellschafters<br />
1. Stirbt ein Gesellschafter oder Treugeber, geht die Beteiligung<br />
auf dessen Erben oder auf den eingesetzten Vermächtnisnehmer<br />
über. Die Gesellschaft wird mit diesem<br />
fortgesetzt. Die Erben müssen sich durch Vorlage eines Erbscheines<br />
legitimieren, Vermächtnisnehmer durch Vorlage einer<br />
beglaubigten Abschrift der letztwilligen Verfügung nebst<br />
Eröffnungsbeschluss. In begründeten Ausnahmefällen kann<br />
der Nachweis auch durch Vorlage eines notariell beurkundeten<br />
Testaments oder Erbvertrages und des Eröffnungsprotokolls<br />
des zuständigen Nachlassgerichts erfolgen.<br />
2. Mehrere Erben oder Vermächtnisnehmer bestellen zur<br />
Ausübung ihrer gesellschafterlichen Rechte einen gemeinsamen,<br />
schriftlich bevollmächtigten Vertreter, der zur Entgegennahme<br />
von Entnahmen zu ermächtigen ist. Solange ein<br />
gemeinsamer Vertreter nicht bestellt oder die Legitimation<br />
des oder der Erben nicht erfolgt ist, ruhen die Stimmrechte<br />
aus der Gesellschaftsbeteiligung.<br />
§ 23 Dauer der Gesellschaft - Kündigung<br />
1. Die Gesellschaft besteht auf bestimmte Zeit und endet<br />
zum 31.12.2011, wenn nicht die Gesellschafterversammlung<br />
mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen die Fortsetzung<br />
der Gesellschaft beschließt. Über die Fortsetzung<br />
der Gesellschaft ist bis zum 30.09.2011 eine Gesellschafterversammlung<br />
abzuhalten, bei der all jene Gesellschafter/Treugeber<br />
von der Stimmangabe ausgeschlossen sind,<br />
die zu diesem Zeitpunkt bereits ihre Beteiligung gekündigt<br />
haben. Der Gesellschafter/Treugeber kann seine Beteiligung<br />
erstmals ordentlich mit einer Frist von einem Jahr zum<br />
31.12.2011 kündigen.
94<br />
2. Von Ziffer 1 unbenommen bleibt das Recht zur außerordentlichen<br />
Kündigung aus wichtigem Grund. Diese Kündigungen<br />
werden für die Gesellschaft gegenüber den betroffenen<br />
Gesellschaftern bzw. Treugebern durch einen<br />
Geschäftsführer erklärt. Im Falle außerordentlicher Kündigung<br />
scheidet der Gesellschafter bzw. Treugeber mit Ablauf<br />
des Tages aus der Gesellschaft aus, zu dem die außerordentliche<br />
Kündigung wirksam wird.<br />
3. Kündigt die Komplementärin, ist der geschäftsführende<br />
Kommanditist unter Befreiung von den Beschränkungen des<br />
§ 181 BGB berechtigt und verpflichtet, für die unverzügliche<br />
Aufnahme eines neuen, persönlich haftenden Gesellschafters<br />
zu sorgen. Sofern ihm Entlastung erteilt worden ist,<br />
kann der ausgeschiedene, persönlich haftende Gesellschafter<br />
verlangen, von der Forthaftung für Gesellschaftsverbindlichkeiten<br />
befreit zu werden.<br />
Die Kündigung der Komplementärin wird erst wirksam, wenn<br />
ein neuer, persönlich haftender Gesellschafter bestellt ist.<br />
4. Der Treuhandkommanditist ist jedoch in jedem Fall nur<br />
mit Einwilligung oder auf Weisung sämtlicher Treugeber zur<br />
Kündigung des Gesellschaftsvertrages berechtigt.<br />
5. Die Kündigungserklärung hat in allen Fällen schriftlich<br />
zu erfolgen. Kündigt ein Gesellschafter bzw. Treugeber, so<br />
hat er seine schriftliche Kündigungserklärung an einen Geschäftsführer<br />
zu richten. Maßgeblich für die Einhaltung der<br />
Kündigungsfrist ist der Eingang des Kündigungsschreibens<br />
bei dem Geschäftsführer bzw. bei dem Gesellschafter oder<br />
Treugeber. Die Kündigung des Treuhandvertrages führt dazu,<br />
dass der Treugeber unmittelbar beteiligter Gesellschafter<br />
wird. Er hat dann der Komplementärin eine unwiderrufliche<br />
Handelsregistervollmacht zu erteilen.<br />
6. Die Kündigung hat nicht die Auflösung der Gesellschaft,<br />
sondern nur das Ausscheiden des kündigenden Gesellschafters<br />
bzw. Treugebers zur Folge.<br />
§ 24 Ausschluss eines Gesellschafters<br />
oder Treugebers<br />
1. Die Gesellschaft kann durch den Geschäftsführer einen<br />
Gesellschafter bzw. Treugeber ausschließen, wenn in dessen<br />
Person ein wichtiger Grund eintritt, der die anderen Gesellschafter<br />
berechtigen würde, die Auflösung der Gesellschaft<br />
zu verlangen.<br />
Wichtige Gründe sind insbesondere, wenn<br />
a) über das Vermögen des Gesellschafters oder Treugebers<br />
ein gerichtliches Schuldenbereinigungsverfahren angenommen,<br />
Antrag auf Restschuldbefreiung gestellt oder das Insolvenzverfahren<br />
eröffnet ist oder die Eröffnung mangels<br />
Masse abgelehnt worden ist;<br />
b) der Gesellschafter bzw. Treugeber seine Pflichten gemäß<br />
§§ 133, 175 HGB grob verletzt;<br />
c) der Gesellschafter bzw. Treugeber eine Klage auf Auflösung<br />
der Gesellschaft erhebt (wobei auch in diesem Falle die<br />
Gesellschaft zwischen den übrigen Gesellschaftern fortgesetzt<br />
wird).<br />
2. Nach erfolgter Ausschließung eines Gesellschafters bzw.<br />
Treugebers scheidet dieser mit Ablauf des Tages aus der Gesellschaft<br />
aus, an dem die schriftliche Mitteilung an ihn über<br />
seinen Ausschluss zur Post aufgegeben wird.<br />
3. Durch seinen Ausschluss entstehende Kosten trägt der<br />
Gesellschafter bzw. Treugeber selbst.<br />
§ 25 Ausscheiden eines Gesellschafters<br />
oder Treugebers<br />
1. Ein Gesellschafter scheidet aus der Gesellschaft aus,<br />
wenn<br />
a) er das Gesellschaftsverhältnis wirksam gekündigt hat;<br />
b) ihm das Gesellschaftsverhältnis aus wichtigem Grund gekündigt<br />
worden ist;<br />
c) er aus der Gesellschaft ausgeschlossen worden ist.<br />
2. Durch das Ausscheiden eines Gesellschafters wird die Gesellschaft<br />
nicht aufgelöst, sondern unter den verbleibenden<br />
Gesellschaftern mit der bisherigen Firma fortgeführt.<br />
3. Diese Regelungen sind entsprechend auf die Treugeber<br />
anwendbar. Der Treuhandkommanditist ist bei Ausscheiden<br />
einzelner Treugeber berechtigt, seine Kommanditeinlage<br />
entsprechend herabzusetzen.<br />
4. Scheidet der Treuhandkommanditist unter Übertragung<br />
seines Kapitalanteils an die Treugeber aus der Gesellschaft<br />
aus, wird diese mit den Treugebern oder einem neuen Treuhandkommanditisten<br />
fortgesetzt. Für den Fall, dass von<br />
zwei verbliebenen Gesellschaftern einer ausscheidet, ist der<br />
verbleibende Gesellschafter oder Treugeber berechtigt, alle<br />
Aktiva und Passiva zu übernehmen.
95<br />
5. Beim Ausscheiden des Treuhandkommanditisten kann<br />
ein neuer Treuhandkommanditist aufgenommen werden,<br />
der unter Ausschluss der Auseinandersetzung im Wege der<br />
Sonderrechtsnachfolge in alle Rechte und Pflichten des<br />
ausscheidenden Treuhandkommanditisten eintritt. Hierzu<br />
ist eine außerordentliche Gesellschafterversammlung<br />
einzuberufen, es sei denn, die ordentliche Gesellschafterversammlung<br />
findet innerhalb von einer Woche nach dem<br />
Ausscheiden des Treuhandkommanditisten statt. Wird ein<br />
neuer Treuhandkommanditist bestellt, haben alle Treugeber<br />
ihr bisheriges Treuhandverhältnis gemäß der Beschlussfassung<br />
mit diesem fortzusetzen.<br />
§ 26 Auseinandersetzungsguthaben<br />
1. Scheidet ein Gesellschafter oder Treugeber aus der Gesellschaft<br />
aus, hat er Anspruch auf ein Auseinandersetzungsguthaben<br />
nach Maßgabe folgender Bestimmungen:<br />
2. Das Auseinandersetzungsguthaben errechnet sich zum<br />
Stichtag des Ausscheidens aus der Summe der Salden der<br />
Konten des ausscheidenden Gesellschafters oder Treugebers<br />
(Kapitalkonto I und II, Verlustvortragskonto) zuzüglich des<br />
Anteils des Gesellschafters oder Treugebers an den Rücklagen<br />
(einschließlich einer eventuellen Kapitalrücklage) und<br />
eines Anteils an der Differenz zwischen dem Buchwert und<br />
dem Verkehrswert des Anlagevermögens der Gesellschaft,<br />
die dem Verhältnis entsprechen, in dem die für den ausscheidenden<br />
Gesellschafter oder Treugeber zum Zeitpunkt<br />
des Wirksamwerdens seines Ausscheidens zu ermittelnde<br />
Gesellschaftseinlage im Verhältnis zur Summe der Einlagen<br />
aller Gesellschafter und Treugeber zum gleichen Stichtag<br />
steht. Soweit Verkehrswerte für Vermögensgegenstände<br />
des Anlagevermögens zum Stichtag des Ausscheidens nicht<br />
feststellbar sind, werden sie auf Wunsch und Kosten des<br />
ausscheidenden Gesellschafters oder Treugebers durch von<br />
der Komplementärin in Auftrag zu gebende Schätzgutachten<br />
eines in Deutschland öffentlich bestellten und vereidigten<br />
Sachverständigen ermittelt.<br />
3. Ein ideeller Geschäftswert (Firmenwert) bleibt in jedem<br />
Fall außer Ansatz.<br />
4. Im Falle einer durch einen Gesellschafter oder Treugeber<br />
zu vertretenden außerordentlichen Kündigung des Gesellschaftsverhältnisses<br />
bleibt bei dem gemäß Ziffer 2 zu berechnenden<br />
Auseinandersetzungsguthaben eine eventuelle<br />
Kapitalrücklage der Gesellschaft unberücksichtigt. Vom<br />
Auseinandersetzungsguthaben, das dem Gesellschafter/<br />
Treugeber in diesen Fällen zusteht, wird von der Gesellschaft<br />
eine Abgangsentschädigung in Höhe von 10 Prozent (Bemessungsgrundlage<br />
ist die Nominaleinlage des Ausscheidenden)<br />
zugunsten der Gesellschaft in Abzug gebracht. Das<br />
vom Gesellschafter/Treugeber bezahlte Agio bleibt bei der<br />
Ermittlung des Auseinandersetzungsguthabens ebenfalls<br />
außer Betracht.<br />
5. Das Auseinandersetzungsguthaben wird sechs Monate<br />
nach Ende des Geschäftsjahres, in dem der Gesellschafter<br />
oder Treugeber ausscheidet, fällig und ist bis zu diesem Zeitpunkt<br />
unverzinslich.<br />
6. Ausscheidende Gesellschafter oder Treugeber können keine<br />
Sicherstellung ihres Auseinandersetzungsguthabens verlangen.<br />
Sie haben keinen Anspruch auf Freistellung von Gesellschaftsverbindlichkeiten<br />
oder auf Sicherheitsleistungen<br />
wegen künftiger Inanspruchnahme durch Gesellschaftsgläubiger.<br />
§ 27 Auflösung der Gesellschaft<br />
1. Im Fall einer Auflösung ist die Gesellschaft durch die Komplementärin<br />
in Abstimmung mit dem Treuhandkommanditisten<br />
abzuwickeln und das Gesellschaftsvermögen zu verwerten.<br />
Die Komplementärin und der Treuhandkommanditist<br />
erhalten für diesen Fall für ihre Tätigkeit bei der Abwicklung<br />
und Liquidation eine Vergütung. Die Vergütung beträgt im<br />
Falle der Komplementärin 1 Prozent und im Falle der Treuhandkommanditistin<br />
0,25 Prozent des Liquidations- bzw.<br />
des Veräußerungswertes, soweit eine oder alle technischen<br />
Anlagen veräußert werden, jeweils zuzüglich gesetzlicher<br />
Umsatzsteuer. Die Veräußerung des Geschäftsbetriebs oder<br />
von Teilen des Geschäftsbetriebs gilt als Auflösungstatbestand<br />
im Sinne dieser Bestimmung. Die Vergütungen fallen<br />
auch bei Teilveräußerung in gleicher Höhe an. Die Regelung<br />
in § 20 Abs. 2 Satz 5 bleibt unberührt.<br />
2. Der Erlös aus der Verwertung des Gesellschaftsvermögens<br />
wird dazu verwendet, zunächst die Verbindlichkeiten der<br />
Gesellschaft gegenüber Drittgläubigern und danach solche<br />
gegenüber Gesellschaftern oder Treugebern (Verrechnungskonten)<br />
auszugleichen.<br />
Mit dem verbleibenden Verwertungserlös werden zunächst<br />
die Kapitalkonten II ausbezahlt. Reicht hierzu der Verwertungserlös<br />
nicht aus, erfolgt die Auszahlung im Verhält-
96<br />
nis der Salden der Kapitalkonten II der Gesellschafter bzw.<br />
Treugeber untereinander. Ein restlicher Verwertungserlös<br />
ist an die Gesellschafter oder Treugeber im Verhältnis ihrer<br />
Beteiligung am Gesellschaftsvermögen nach Maßgabe des<br />
§ 20 auszuzahlen. Eine Haftung der Komplementärin für die<br />
Erfüllung der Gesellschafterforderungen ist in diesem Falle<br />
ausgeschlossen. Für die Verteilung des Liquidationsgewinns<br />
oder -verlustes unter den Gesellschaftern gilt § 20 entsprechend.<br />
3. Sämtliche Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit<br />
dem Gesellschaftsverhältnis, wie z. B. Streitigkeiten im<br />
Zusammenhang mit Beitritt, Ausscheiden, Rechten und<br />
Pflichten von Gesellschaftern und Gesellschafterbeschlüssen,<br />
können als Aktiv- oder Passivprozesse der Gesellschaft<br />
geführt werden. Die Geschäftsführer sind berechtigt und<br />
bevollmächtigt, alle Ansprüche aus dem Gesellschaftsverhältnis<br />
sowie Ansprüche der Gesellschaft gegen Dritte im<br />
Namen der Gesellschaft geltend zu machen.<br />
§ 28 Sonderwerbungskosten – Schriftform<br />
1. Die Gesellschafter/Treugeber haben ihre eventuellen Sonderwerbungskostennachweise<br />
bis zum 31. Januar, der dem<br />
jeweils vorher abgeschlossenen Kalenderjahr (31. Dezember)<br />
folgt, dem Treuhandkommanditisten der Gesellschaft zu<br />
übersenden, damit diese in der einheitlichen und gesonderten<br />
Gewinnfeststellung berücksichtigt werden können.<br />
Sonderwerbungskosten, die nach diesem Zeitpunkt gemeldet<br />
werden, können zu vergütungspflichtigen Mehraufwendungen<br />
führen.<br />
2. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen<br />
der Schriftform, soweit sie nicht durch Gesellschafterbeschluss<br />
nach den Bestimmungen dieses Vertrages getroffen<br />
werden. Änderungen und Ergänzungen, die den vorstehenden<br />
Formerfordernissen nicht genügen, sind nichtig. Dies<br />
gilt auch für eine etwaige Abänderung dieser Formerfordernisse.<br />
§ 29 Salvatorische Klausel – Erfüllungsort<br />
- Gerichtsstand<br />
1. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz<br />
oder teilweise unwirksam sein oder werden, wird dadurch<br />
die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.<br />
An die Stelle der unwirksamen Bestimmungen treten solche<br />
Regelungen, die in rechtlich zulässiger Weise dem<br />
wirtschaftlichen Zweck der ungültigen Bestimmungen am<br />
nächsten kommen. Entsprechendes gilt, wenn sich bei der<br />
Durchführung des Vertrages eine ergänzungsbedürftige Lücke<br />
ergeben sollte.<br />
4. Sollte die Kommanditgesellschaft die handelsrechtlichen<br />
Voraussetzungen nicht mehr bzw. nicht erfüllen, so gelten<br />
der Gesellschaftsvertrag und der Treuhandvertrag für die<br />
dann verbleibende Gesellschaft bürgerlichen Rechts weiter.<br />
Die Haftung der übrigen Gesellschafter bleibt auf die erbrachte<br />
Haftsumme beschränkt. Die Geschäftsführer haben<br />
die Haftungsbeschränkung dem Rechtsverkehr nach außen<br />
kenntlich zu machen. Über das Weitere entscheidet die Gesellschafterversammlung.<br />
5. Die mit diesem Vertrag und seiner Durchführung verbundenen<br />
Kosten und Steuern trägt die Gesellschaft.<br />
Stuttgart, den 04.10.2006<br />
--<br />
<strong>Öko+BioBeteiligungen</strong> <strong>AG</strong><br />
Vertreten durch Dr. Otto Eisenbrand<br />
Dr. Otto Eisenbrand<br />
(Kommanditist)<br />
2. Erfüllungsort für die Verpflichtungen und Gerichtsstand<br />
für sämtliche Streitigkeiten aus diesem Vertrag sowie über<br />
das Zustandekommen dieses Vertrages ist der deutsche Sitz<br />
der Gesellschaft, soweit dies rechtlich zulässig vereinbart<br />
werden kann.
97<br />
Anlage 1 zum Gesellschaftsvertrag<br />
Werte in TEUR in % v. Gesamtkapital (inkl. Agio)<br />
Vergütungen<br />
Eigenkapitalbeschaffung 3.500 13,33<br />
Haftungsvergütung 460 1,765<br />
Aufsichtsrat und Geschäftsführung 430 1,64<br />
Marketing 350 1,33<br />
4.740 18,06<br />
Nebenkosten (exkl. USt)<br />
Steuerberater 76 0,29<br />
Treuhandschaft 63 0,24<br />
Mittelverwendungskontrolle 121 0,46<br />
260 0,99<br />
Gesamtemissionskosten *) 5.000 19,05<br />
B. Mittelherkunft/Herleitung Eigenkapital<br />
Komplementär (Gründungsgesellschafter) 0.5 0,00 % 0,00 %<br />
Treugeber/Kommanditisten **) 24.999,5 100,00 % 95,24 %<br />
Gesamtkapital Platzierungsphase (= Eigenkapital) 25.000,0 100,00 % 95,24 %<br />
*) prognostiziert<br />
**) zzgl. 5 % Agio
98<br />
Registertreuhandvertrag<br />
Mit Beitrittserklärung (Zeichnungsschein) zu der<br />
Fondsgesellschaft<br />
<strong>Öko+BioBeteiligungen</strong> <strong>AG</strong> & <strong>Co</strong>. Bayern 1 KG<br />
hat/haben die dort genannte(n) Person(en)<br />
– im Folgenden „Treugeber“ genannt –<br />
der Müller Rechtsanwaltsgesellschaft mbH,<br />
vertreten durch den Geschäftsführer Rudolf L. Müller,<br />
Teuchertstraße 38, 81829 München<br />
– im Folgenden „Registertreuhänder“ oder „Registertreuhandkommanditist“<br />
genannt –<br />
den Abschluss des nachstehenden Registertreuhandvertrages<br />
angeboten.<br />
Der Registertreuhänder weist ausdrücklich darauf hin, dass<br />
er lediglich für Anleger als Registertreuhänder in der Weise<br />
tätig wird, dass er für diese im Handelsregister steht. Finanzielle<br />
Dispositionen über die Anlegergelder werden durch<br />
den Registertreuhänder nicht durchgeführt. Diese Aufgaben<br />
obliegen dem Mittelverwendungskontrolleur. Rechtsberatung<br />
wird vom Registertreuhänder nicht durchgeführt. Er<br />
handelt nur auf Anweisung des Anlegers und vollendet lediglich<br />
dessen bereits gefällte Investitionsentscheidung.<br />
Der Treugeber hält sich an das Registertreuhandvertragsangebot<br />
für die Dauer von zwei Wochen ab Unterzeichnung<br />
der Beitrittserklärung durch den Treugeber gebunden.<br />
Der Registertreuhandvertrag kommt mit der Annahmeerklärung<br />
durch den Registertreuhänder innerhalb der Annahmefrist<br />
zustande. Die Annahmeerklärung erfolgt durch die Unterschrift<br />
des Registertreuhänders auf der Beitrittserklärung<br />
(Zeichnungsschein). Eines Zuganges der Annahmeerklärung<br />
an den Treugeber bedarf es für deren Wirksamkeit nicht. Der<br />
Tag der Unterzeichnung durch den Registertreuhänder gilt<br />
als Tag des Vertragsschlusses.<br />
1. Vorbemerkung<br />
Der Treugeber erwirbt wirtschaftlich einen Anteil an der<br />
<strong>Öko+BioBeteiligungen</strong> <strong>AG</strong> & <strong>Co</strong>. Bayern 1 KG, nachfolgend<br />
„Gesellschaft“ genannt.<br />
Der Registertreuhandkommanditist ist unter Befreiung<br />
von den Beschränkungen des § 181 BGB berechtigt und<br />
bevollmächtigt, mit dritten Personen (nachstehend Treugeber<br />
genannt) gleichlautende Registertreuhandverträge<br />
abzuschließen und seine Kommanditeinlage gemäß Gesellschaftsvertrag<br />
entsprechend dem Umfang der geschlossenen<br />
Registertreuhandverträge zu erhöhen, und zwar bis<br />
ein Kommanditkapital gemäß Gesellschaftsvertrag erreicht<br />
wird.<br />
Treugut ist der Gesellschaftsanteil. Dieser wird lediglich vom<br />
Registertreuhänder verwaltet.<br />
Die nachstehenden Bestimmungen regeln die Beziehungen<br />
zwischen dem Treugeber und dem Registertreuhänder. Die<br />
Definitionen des Gesellschaftsvertrages werden auch in<br />
diesem Registertreuhandvertrag zugrunde gelegt. Der Registertreuhänder<br />
ist befugt, seine Aufgaben auf seine Kosten<br />
auf qualifizierte Dritte zu übertragen.<br />
2. Gegenstand der Registertreuhandschaft<br />
1. Im Auftrag des Treugebers verwaltet der Registertreuhänder<br />
im eigenen Namen, aber für Rechnung des Treugebers<br />
als Registertreuhandkommanditist dessen Gesellschaftsanteil<br />
an der Gesellschaft. Die Höhe des Gesellschaftsanteils<br />
bestimmt sich nach dem in der Beitrittserklärung (Zeichnungsschein)<br />
genannten Beteiligungsbetrag (Treugut) ohne<br />
Berücksichtigung des Agios.<br />
2. Die Beteiligung des Registertreuhänders bestimmt sich<br />
nach dem Gesellschaftsvertrag der Gesellschaft und diesem<br />
Vertrag, wobei ersterer vorgeht. Das Verhältnis zwischen dem<br />
Registertreuhänder und dem Treugeber regelt sich nach den<br />
Bestimmungen dieses Registertreuhandvertrages, wobei die<br />
Regelungen im Gesellschaftsvertrag vorgehen.<br />
3. Der Registertreuhänder ist berechtigt, für weitere Treugeber<br />
Gesellschaftsanteile an der Gesellschaft zu übernehmen<br />
und zu verwalten.<br />
4. Der Registertreuhänder ist berechtigt, den Registertreuhandauftrag<br />
erst auszuführen, wenn der Treugeber den<br />
von ihm gezeichneten Betrag auf das in der Beitrittserklärung<br />
vorgesehene Gesellschafts- oder Treuhänderkonto des<br />
Mittelverwendungskontrolleurs eingezahlt hat. Soweit der<br />
Treugeber die Einzahlung der von ihm übernommenen Beteiligung<br />
ratenweise erbringt, ist der Registertreuhänder zur<br />
sukzessiven Aufstockung seines Gesellschaftsanteils entsprechend<br />
der tatsächlich eingegangenen Rate berechtigt.
99<br />
5. Der Registertreuhänder ist nicht verpflichtet, die Bonität<br />
der Vertragsparteien, die Angemessenheit von Kosten,<br />
Honoraren usw. zu überprüfen; vielmehr wird er die bereits<br />
durch den Treugeber selbstständig gefällte Investitionsentscheidung<br />
des Treugebers/Direktkommanditisten durchführen<br />
und abwickeln.<br />
3. Zurechnung der Beteiligung an den Treugeber<br />
– Ausschliessliche Dispositionsbefugnis<br />
des Treugebers – Sicherung des Treugebers<br />
1. Der Registertreuhänder hält weisungsgemäß seine Gesellschaftsbeteiligung<br />
für die Treugeber im Außenverhältnis<br />
als einheitlichen Gesellschaftsanteil. Der Registertreuhänder<br />
nimmt die Rechte des Treugebers und des Direktkommanditisten<br />
entsprechend dessen Weisungen wahr. Erteilt der<br />
Treugeber dem Registertreuhänder keine Weisungen, hat<br />
sich der Registertreuhänder – z. B. in der Gesellschafterversammlung<br />
– in Höhe dieses Stimmanteils der Stimme zu<br />
enthalten.<br />
2. Im Innenverhältnis handelt der Registertreuhänder ausschließlich<br />
im Auftrag, für Rechnung und auf Weisung des<br />
Treugebers. Der Treugeber hat die Widerspruchsrechte nach<br />
§ 164 HGB und die Kontrollrechte nach § 166 HGB. Der Treugeber<br />
hat somit die ausschließliche Dispositionsbefugnis.<br />
Der Treugeber ist wirtschaftlich Kommanditist der Gesellschaft<br />
und wird gemäß Gesellschaftsvertrag einem Gesellschafter<br />
gleichgestellt.<br />
3. Hiermit tritt der Registertreuhänder die Ansprüche aus der<br />
treuhänderisch gehaltenen Gesellschafterbeteiligung auf<br />
den festzustellenden Gewinn, die zu beschließenden Ausschüttungen<br />
sowie auf dasjenige, was ihm im Falle seines<br />
Ausscheidens aus der Gesellschaft zusteht, an den Treugeber<br />
in dem Verhältnis ab, wie diese Ansprüche dem Treugeber<br />
nach Maßgabe dieses Gesellschafts- und Registertreuhandvertrages<br />
zustehen.<br />
Der Treugeber nimmt die Abtretung an. Der Treugeber ermächtigt<br />
den Registertreuhänder, die an den Treugeber abgetretenen<br />
Ansprüche aus der Gesellschafterbeteiligung im<br />
eigenen Namen einzuziehen.<br />
der Registertreuhänder hiermit den treuhänderisch gehaltenen<br />
Gesellschaftsanteil an den Treugeber in Höhe des von<br />
diesem gezeichneten Fondsanteils ab. Der Treugeber nimmt<br />
die Abtretung an.<br />
Gleiches gilt für den Fall, dass Maßnahmen der Einzelzwangsvollstreckung<br />
von Gläubigern des Registertreuhänders<br />
in den treuhänderisch gehaltenen Gesellschaftsanteil<br />
ausgebracht werden.<br />
4. Einzahlung des gezeichneten Betrages<br />
1. Der Treugeber und der Direktkommanditist haben den gezeichneten<br />
Betrag gemäß den Bedingungen der Beitrittserklärung<br />
(Zeichnungsschein) auf das dort angegebene Konto<br />
einzuzahlen.<br />
2. Erbringt ein Treugeber/Direktkommanditist seine Einzahlungen<br />
nicht oder nur teilweise fristgerecht, ist der Registertreuhänder<br />
berechtigt, von diesem Vertrag bzw. der Beitrittserklärung<br />
zurückzutreten.<br />
5. Freistellung des Registertreuhänders<br />
– Verpflichtungen des Treugebers<br />
1. Der Registertreuhänder wird hiermit vom Treugeber von<br />
allen Verbindlichkeiten freigestellt, die im Zusammenhang<br />
mit dem Erwerb und der Verwaltung der treuhänderisch<br />
übernommenen Gesellschafterbeteiligung stehen bzw. entstehen.<br />
Insbesondere erfolgt die Freistellung des Registertreuhänders<br />
von allen Risiken, die aufgrund seiner Beteiligung<br />
an der Gesellschaft entstehen.<br />
2. Werden an den Registertreuhänder in seiner Eigenschaft<br />
als Registertreuhandkommanditist Ausschüttungen vorgenommen,<br />
während der Kapitalanteil des Registertreuhänders<br />
durch Verlust unter den Betrag der geleisteten Einlage<br />
herabgemindert war oder durch Ausschüttung herabgemindert<br />
wird (§ 172 Abs. 4 HGB), lebt die Freistellungsverpflichtung<br />
des Treugebers bis zu der Höhe wieder auf, bis zu der<br />
die anteilige Haftung des Registertreuhandkommanditisten<br />
durch die an den Treugeber vorgenommenen Ausschüttungen<br />
wieder auflebt.<br />
4. Im Falle der Antragstellung bzw. Eröffnung des Insolvenzverfahrens<br />
über das Vermögen des Registertreuhänders bzw.<br />
der Ablehnung des Insolvenzverfahrens mangels Masse tritt
100<br />
6. Offenlegung von Daten<br />
Nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Treugebers/Direktkommanditisten<br />
darf der Registertreuhänder dessen<br />
treuhänderische Beteiligung gegenüber Dritten offenlegen.<br />
Hiervon ausgenommen sind gesetzliche Verpflichtungen<br />
sowie die Offenlegung gegenüber den Finanzbehörden; Ziffer<br />
7 bleibt unberührt.<br />
7. Treugeberverzeichnis - Datenschutz<br />
1. Der Registertreuhänder führt über alle Treugeber/Direktkommanditisten<br />
ein Verzeichnis.<br />
2. Anderen Personen als dem Komplementär darf der Registertreuhänder<br />
keine Auskünfte über die Beteiligung und die<br />
Eintragung in der Kartei erteilen, es sei denn, dass die Offenlegung<br />
gegenüber dem zuständigen Finanzamt erfolgt.<br />
Gegenüber gesetzlich zur Berufsverschwiegenheit verpflichteten<br />
Personen gilt diese Einschränkung nicht, wenn diese<br />
als Berater des Fonds tätig werden.<br />
3. Der Treugeber/Direktkommanditist hat den Registertreuhänder<br />
über alle Änderungen im Personenstand, in der Anschrift<br />
und dergleichen unverzüglich zu unterrichten. Das<br />
Gleiche gilt für Änderungen der rechtlichen Inhaberschaft<br />
der Gesellschafterbeteiligung.<br />
4. Der Treugeber/Direktkommanditist stimmt der EDV-mäßigen<br />
Erfassung seiner personenbezogenen Daten im Rahmen<br />
dieses Vertrages zu. Er ist damit einverstanden, dass die in<br />
die Platzierung des Fondskapitals eingeschalteten Personen<br />
über die Verhältnisse der Beteiligungsgesellschaft und der<br />
Anleger informiert werden.<br />
8. Weitere Rechte und Pflichten – Verjährung<br />
von Schadenersatzansprüchen – keine<br />
Prüfungspflichten des Registertreuhänders<br />
1. Der Registertreuhänder hat die ihm übertragenen Aufgaben<br />
mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmannes und im<br />
Interesse des Treugebers/Direktkommanditisten auszuüben.<br />
Der Treugeber/Direktkommanditist kann dem Registertreuhänder<br />
jederzeit Weisungen erteilen. Der Registertreuhänder<br />
hat nach diesen Weisungen zu handeln.<br />
Der Registertreuhänder handelt jedoch auch als Registertreuhänder<br />
der übrigen Treugeber/Direktkommanditisten.<br />
Bei einem Widerstreit zwischen den Interessen einzelner<br />
Treugeber/Direktkommanditisten und den Interessen der<br />
Gesellschaft hat das Gesamtinteresse der Gesellschaft den<br />
Vorrang.<br />
2. Schadenersatzansprüche des Treugebers/Direktkommanditisten<br />
aus diesem Vertrag verjähren in drei<br />
Jahren, von dem Zeitpunkt an gerechnet, in dem der<br />
Anspruch entstanden ist.<br />
3. Einschränkung des Umfangs der<br />
Registertreuhandtätigkeit<br />
a) Dem Registertreuhänder obliegen keine weitergehenden<br />
Prüfungspflichten. Insbesondere hat er nicht die Fragen<br />
des unternehmerischen Ermessens des Treugebers zu prüfen,<br />
wie z. B. richtige Beurteilung der Marktsituation oder<br />
Zweckmäßigkeit geschäftlicher Maßnahmen bzw. Zweckmäßigkeit<br />
der Investitionsentscheidung des Treugebers. Der<br />
Registertreuhänder haftet deshalb nicht für die Erreichung<br />
der von dem Treugeber mit der Beteiligung an dem Fonds<br />
verfolgten wirtschaftlichen, rechtlichen und steuerlichen<br />
Zielsetzungen; diese sind weder Vertragsinhalt noch Geschäftsgrundlage.<br />
b) Der Treugeber/Direktkommanditist und der Registertreuhänder<br />
sind sich darüber einig, dass der Registertreuhänder<br />
keine Haftung für die Bonität der Vertragspartner der Gesellschaft<br />
oder dafür übernimmt, dass die Vertragspartner<br />
der Gesellschaft die eingegangenen vertraglichen Pflichten<br />
ordnungsgemäß erfüllen. Des Weiteren ist jede Haftung für<br />
die Erzielung der prospektierten Erträge für die Gesellschafter/Treugeber<br />
oder die Einhaltung der prospektierten Kosten<br />
und Aufwendungen ausgeschlossen.<br />
c) Der Registertreuhänder ist nicht verpflichtet, die Geschäftsführung<br />
der Fondsgesellschaft und sonstige Vertragspartner<br />
der Fondsgesellschaft zu überwachen, und<br />
er wird eine derartige Überwachung auch nicht durchführen.<br />
4. Personen oder Firmen, die im Rahmen der Platzierungs-<br />
und/oder der Anlagephase des Kapitalanlageobjektes<br />
auftreten, sind nicht Erfüllungsgehilfen des<br />
Registertreuhänders im Sinne von § 278 BGB.<br />
9. Übertragung der Beteiligung<br />
Der Treugeber kann jederzeit seine Rechte aus dem Treuhandverhältnis<br />
auf Dritte übertragen, wenn der Dritte in alle<br />
Rechte und Pflichten des Veräußerers eintritt. Die Übertragung<br />
seines Treugeberanteils hat der Treugeber schriftlich
101<br />
dem Registertreuhänder mitzuteilen und dabei den Namen<br />
sowie die Anschrift des Dritten bekannt zu geben.<br />
10. Rechtsnachfolge<br />
1. Überträgt ein Treugeber seinen Anteil oder stirbt ein<br />
Treugeber, so wird die Registertreuhandschaft mit dessen<br />
Rechtsnachfolger bzw. Vermächtnisnehmer fortgesetzt.<br />
2. Mehrere Erben oder Vermächtnisnehmer haben einen gemeinsamen<br />
Bevollmächtigten zu bestimmen, der die Rechte<br />
des Erblassers wahrzunehmen hat. Bis zur Benennung eines<br />
Bevollmächtigten ruht das Stimmrecht. Die Erbfolge ist<br />
durch die Vorlage eines Erbscheines oder einer beglaubigten<br />
Abschrift des Testamentseröffnungsprotokolls mit beglaubigter<br />
Testamentsabschrift oder vergleichbaren Unterlagen<br />
nachzuweisen.<br />
11. Ausscheiden des<br />
Registertreuhandkommanditisten<br />
Scheidet der Registertreuhänder in seiner Eigenschaft als<br />
Registertreuhandkommanditist aus, können die Treugeber<br />
einen neuen Registertreuhandkommanditisten bestellen.<br />
Das Treuhandverhältnis wird sodann mit dem neu gewählten<br />
Registertreuhandkommanditisten fortgesetzt. Anstelle<br />
der Bestellung eines neuen Registertreuhandkommanditisten<br />
können die Treugeber beschließen, unmittelbar ins Handelsregister<br />
eingetragen zu werden.<br />
12. Vergütung des<br />
Registertreuhänders - Verzichtserklärung<br />
Der Registertreuhandkommanditist erhält für die zu erbringenden<br />
Leistungen aus diesem Vertrag folgende Vergütungen:<br />
1. Für die Registertreuhandschaft/Anlegerverwaltung erhält<br />
der Registertreuhänder in der Platzierungsphase, d. h.<br />
bis zur Schließung der Fondsgesellschaft, ein einmaliges<br />
Honorar in Höhe von 0,24 Prozent des eingeworbenen<br />
Gesellschaftskapitals einschließlich Agio. Das Honorar versteht<br />
sich zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer.<br />
Das vorstehende Honorar verändert sich in dem<br />
Maße, in dem sich das gemäß dem Prospekt zu platzierende<br />
Gesellschaftskapital ändert.<br />
Das Honorar ist anteilig fällig mit Vorlage der unterschriebenen<br />
Beitrittserklärung (Zeichnungsschein) und Eingang<br />
des jeweils eingeworbenen vereinbarten Kapitals (oder von<br />
Teilen hiervon) auf dem in der Beitrittserklärung benannten<br />
Bankkonto. Das Honorar ist sodann mit Rechnungsstellung<br />
zur Zahlung fällig. Das Honorar darf jedoch auch bis zur<br />
vollen Höhe entsprechend dem Investitionsplan der Gesellschaft<br />
vorausbezahlt werden.<br />
2. In der Nachplatzierungsphase, d. h. nach Beendigung der<br />
Platzierungsphase, erhält der Registertreuhänder für seine<br />
Tätigkeit als Registertreuhänder ein jährliches Honorar in<br />
Höhe von 45.000 Euro. Das Honorar versteht sich zuzüglich<br />
der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer und ist zeitanteilig<br />
in monatlichen Raten am Ende eines jeden Monats<br />
zur Zahlung fällig.<br />
Die an den Registertreuhandkommanditisten zu zahlenden<br />
Vergütungen stellen die Summe der Einzelhonorare der<br />
Treugeber/Direktkommanditisten dar.<br />
13. Dauer und Beendigung des Registertreuhandvertrages<br />
– Teilkündigungen –<br />
Kündigungsrecht des Registertreuhänders<br />
– Kündigungsrecht des Treugebers<br />
1. Das Registertreuhandverhältnis ist grundsätzlich für die<br />
Dauer der Gesellschaft abgeschlossen. Der Registertreuhänder<br />
kann das Registertreuhandverhältnis aus wichtigem<br />
Grunde kündigen.<br />
Gleiches gilt für den Fall der Ziffer 5 dieses Vertrages, wenn<br />
der Treugeber seinen Freistellungsverpflichtungen nicht<br />
nachkommt und der Registertreuhänder aus Gründen keine<br />
Freistellung im Innenverhältnis erlangen kann, die in der<br />
Person des Treugebers liegen.<br />
2. Der Registertreuhandkommanditist (Treugeber) kann den<br />
Registertreuhandvertrag mit einer Frist von sechs Monaten<br />
zum Ende eines Geschäftsjahres der Gesellschaft kündigen.<br />
3. Der Registertreuhänder ist bei Beendigung des Registertreuhandverhältnisses<br />
verpflichtet, den treuhänderisch für<br />
den Treugeber verwalteten Fondsanteil in dem Umfang, wie<br />
er dem Treugeber gebührt, an diesen herauszugeben bzw. an<br />
einen vom Treugeber benannten Dritten zu übertragen.
102<br />
4. Der Treugeber hat das Recht, von dem Registertreuhänder<br />
jederzeit die Einräumung der handelsrechtlichen<br />
Kommanditistenstellung zu verlangen, und zwar<br />
im Verhältnis der vom Treugeber gezeichneten und eingezahlten<br />
Beträge.<br />
Der Registertreuhandvertrag gilt mit Stellung des Aufhebungsverlangens<br />
einvernehmlich als aufgehoben. Der Treugeber<br />
führt die Eintragung im Handelsregister selbst durch<br />
und trägt damit die entstandenen Kosten.<br />
Für den Fall der Beendigung des Registertreuhandvertrages<br />
hat der Registertreuhänder Anspruch auf Ersatz seiner Auslagen<br />
und auf Freistellung von den für Rechnung des Treugebers<br />
eingegangenen Verbindlichkeiten sowie Anspruch<br />
auf anteiliges Honorar.<br />
14. Besondere Hinweise -<br />
Verwahrungserklärung<br />
1. Besondere Hinweise<br />
Der Registertreuhänder weist im Rahmen seiner Sorgfaltsund<br />
vorvertraglichen Aufklärungspflichten darauf hin, dass<br />
der Gesellschafter/Treugeber diejenigen Risiken zu tragen<br />
hat, die im Zusammenhang mit dem Beitritt zur Gesellschaft<br />
bestehen.<br />
Im Einzelnen können sich folgende Risiken ergeben:<br />
1.1 Die erwarteten Erträge können nicht oder teilweise nicht<br />
innerhalb der geplanten Zeit oder überhaupt nicht eintreffen.<br />
der Investitionsentscheidung zugrunde gelegten Zielsetzungen<br />
des Treugebers endgültig gescheitert sind.<br />
Bereits von der Fondsgesellschaft gezahlte Gebühren<br />
und/oder Kosten sind dann eventuell endgültig verloren.<br />
Die Rückzahlung des Anlagebetrages ist dann ganz<br />
oder teilweise unmöglich.<br />
1.5 Im Falle der Refinanzierung des Anteils des Fondszeichners<br />
– von welcher ausdrücklich abgeraten wird<br />
– entsteht ein zusätzliches Risiko dadurch, dass die<br />
bei der Bank aufgenommenen Verbindlichkeiten auch<br />
bei Verlust der Kommanditeinlage getilgt und verzinst<br />
werden müssen.<br />
2. Verwahrungserklärung<br />
a) Es gehört nicht zu den Aufgaben des Registertreuhänders,<br />
das Prospektmaterial zu prüfen. Der Registertreuhänder<br />
hat eine derartige Prüfung auch nicht<br />
durchgeführt.<br />
b) Der Registertreuhänder haftet nicht für die Durchführbarkeit<br />
des Konzeptes und übernimmt auch keine<br />
Überwachungs- oder Prüfungspflichten im Hinblick auf<br />
die ordnungsgemäße Durchführung oder Umsetzung<br />
des in Rede stehenden Konzeptes.<br />
c) Der Registertreuhänder weist darauf hin, dass er<br />
nicht geprüft hat bzw. nicht prüft, ob die vorgesehene<br />
Kapitalanlage für den Zeichner wirtschaftlich und/oder<br />
steuerlich sinnvoll ist. Vielmehr vollzieht der Registertreuhänder<br />
lediglich die bereits gefallene Investitionsentscheidung<br />
des Treugebers.<br />
1.2 Es können sonstige Entwicklungen eintreten, die die<br />
ursprünglich kalkulierte Wirtschaftlichkeit beeinträchtigen,<br />
sei es aufgrund behördlicher Maßnahmen, Änderungen im<br />
gesetzgeberischen Bereich, Nichteintritt angenommener<br />
Ertragssteigerungen aufgrund veränderter wirtschaftlicher<br />
Bedingungen und Ähnliches, z. B. negative konjunkturelle<br />
Entwicklungen, sinkende Immobilienpreise, sinkende Energiepreise,<br />
negative politische Entwicklungen usw.<br />
1.3 Das zugrunde liegende steuerliche Konzept kann von<br />
der Finanzverwaltung ganz oder teilweise nicht anerkannt<br />
werden.<br />
1.4 Der Registertreuhänder weist darauf hin, dass bei<br />
einer Rückabwicklung der Kommanditgesellschaft die
Vertrag über die Mittelverwendungskontrolle<br />
103<br />
Mittelverwendungskontrollvertrag<br />
zwischen der<br />
<strong>Öko+BioBeteiligungen</strong> <strong>AG</strong> & <strong>Co</strong>. Bayern 1 KG,<br />
Bolzstraße 7, 70173 Stuttgart,<br />
vertreten durch <strong>Öko+BioBeteiligungen</strong> <strong>AG</strong>, Stuttgart,<br />
diese vertreten durch den alleinvertretungsberechtigten<br />
Geschäftsführer Dr. Otto Eisenbrand<br />
- nachfolgend „Gesellschaft“ genannt -<br />
und der<br />
Müller Rechtsanwaltsgesellschaft mbH,<br />
Teuchertstraße 38, 81829 München<br />
- nachfolgend „Mittelverwendungskontrolleur“ genannt -<br />
§ 1 Vorbemerkung – Beschreibung des Fonds<br />
1. Gesellschaftszweck ist die Errichtung und der Betrieb<br />
einer oder mehrerer Anlagen zur Katalytischen Drucklosen<br />
Verölung zur Gewinnung von mineralischem Dieselkraftstoff<br />
nebst anfallenden Nebenprodukten sowie der Vertrieb<br />
des Dieselkraftstoffs und der hierbei anfallenden Nebenprodukten.<br />
Die Gesellschaft darf sich an Unternehmen mit<br />
gleichem oder ähnlichem Gesellschaftszweck beteiligen. Die<br />
Höchstsumme der Gesamteinlagen der Gesellschaft ist auf<br />
25.000.500 Euro begrenzt. Der Fondsgesellschaft ist es gestattet,<br />
Unternehmen, an denen sie unmittelbar oder mittelbar<br />
beteiligt ist, Darlehen zur Verfügung zu stellen.<br />
2. Die Gesamteinlagen sind zugunsten der Gesellschaft nach<br />
Maßgabe des Gesellschaftsvertrages der Gesellschaft und<br />
des als Anlage 1 des Gesellschaftsvertrages beigefügten Investitions-<br />
und Finanzierungsplans zu verwenden.<br />
3. Der vorliegende Vertrag regelt ausschließlich die Mittelverwendungskontrolle<br />
durch den Mittelverwendungskontrolleur.<br />
§ 2 Einlagenfälligkeit<br />
1. Entsprechend den Angaben in den Zeichnungsunterlagen<br />
(Gesellschaftsvertrag der Gesellschaft, Beitrittserklärung,<br />
Treuhandvertrag, Emissionsprospekt) sind die von den Treugebern<br />
eingeworbenen Kapitaleinlagen nach Maßgabe der<br />
Beitrittserklärung zur Zahlung fällig.<br />
2. Alle Zahlungen der Treugeber sind ausschließlich auf das<br />
in der Beitrittserklärung bezeichnete Gesellschaftskonto der<br />
Gesellschaft in Deutschland zu leisten, über das in der Platzierungsphase<br />
(= die Phase bis zur Schließung der Gesellschaft)<br />
nur der Mittelverwendungskontrolleur zusammen<br />
mit der Gesellschaft verfügen darf.<br />
§ 3 Mittelfreigabe<br />
1. Über die auf dem vorgenannten Gesellschaftskonto eingehenden<br />
Zahlungen von Treugebern wird der Mittelverwendungskontrolleur<br />
nur zusammen mit der Gesellschaft<br />
verfügen. Von diesen Geldmitteln darf der Mittelverwendungskontrolleur<br />
unmittelbar nach Zahlungseingang folgende<br />
Beträge zusammen mit der Geschäftsführung der<br />
Fondsgesellschaft wie folgt verwenden:<br />
a) An die Komplementärin als Zahlung auf die ihr zustehenden<br />
Vergütungen auch als Abschlagszahlungen, die sich<br />
hinsichtlich der Höhe und der Fälligkeit nach den Bestimmungen<br />
des Gesellschaftsvertrages richten.<br />
b) An den Steuerberater der Gesellschaft eine Zahlung auf<br />
die ihm nach dem Steuerberatungsvertrag zustehende Vergütung.<br />
c) Die Zahlung der sonstigen Gebühren/Vergütungen bemisst<br />
sich nach den zugrunde liegenden Verträgen bzw. den<br />
Regelungen des Gesellschaftsvertrages.<br />
d) Zahlungen im Hinblick auf die von der Fondsgesellschaft<br />
geplanten Investitionen.<br />
Weitere Freigabevoraussetzung ist stets die Zustimmung<br />
der Geschäftsführung der Fondsgesellschaft zur jeweiligen<br />
Auszahlung.<br />
2. Hinsichtlich aller Funktionsträgergebühren gilt, dass der<br />
Mittelverwendungskontrolleur Abschlagszahlungen auf die<br />
jeweilige Vergütung vornehmen darf, soweit die Fondsgesellschaft<br />
über ausreichende Liquidität verfügt, jedoch nur<br />
in Höhe des jeweils anteilig eingeworbenen Gesellschaftskapitals.<br />
Dies bedeutet, dass Zahlungen von Funktionsträgergebühren<br />
(z. B. Eigenkapitalbeschaffungsvergütung) nur<br />
entsprechend dem im Investitions- und Finanzierungsplan<br />
der Gesellschaft (vgl. Anlage 1 zum Gesellschaftsvertrag)<br />
genannten Prozentsatz zum jeweils eingeworbenen Gesellschaftskapital<br />
erfolgen dürfen.
104<br />
§ 4 Vergütung des<br />
Mittelverwendungskontrolleurs<br />
In der Platzierungsphase erhält der Mittelverwendungskontrolleur<br />
für seine Tätigkeit eine Vergütung in Höhe von<br />
0,46 Prozent des eingeworbenen Gesellschaftskapitals einschließlich<br />
Agio zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen<br />
Umsatzsteuer.<br />
§ 5 Dauer und Beendigung<br />
Die Mittelverwendungskontrolle endet mit Zweckerreichung,<br />
spätestens jedoch mit der Beendigung der Platzierungsphase.<br />
§ 6 Haftungsbeschränkung<br />
Für die Durchführung der Mittelverwendungskontrolltätigkeit<br />
und die Haftung des Mittelverwendungskontrolleurs<br />
auch gegenüber Dritten gelten die allgemeinen Auftragsbedingungen<br />
für Steuerberater und Steuerberatungsgesellschaften<br />
in der Fassung vom August 2005, die als wesentlicher<br />
Bestandteil diesem Vertrag beigefügt sind. Die Gesellschaft<br />
unterzeichnet diesen Vertrag mit dem ausdrücklichen Hinweis,<br />
dass sie die allgemeinen Auftragsbedingungen für<br />
Steuerberater und Steuerberatungsgesellschaften in der<br />
Fassung vom August 2005 zur Kenntnis genommen hat und<br />
sämtliche Bestandteile dieser <strong>AG</strong>Bs wesentlicher Bestandteil<br />
dieses Vertrages werden.<br />
§ 7 Schlussbestimmungen<br />
1. Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen. Änderungen<br />
und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der<br />
Schriftform. Dies gilt auch für dieses Schriftformerfordernis.<br />
2. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam<br />
oder undurchführbar sein oder werden, wird hierdurch<br />
die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. An<br />
Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung<br />
soll eine Bestimmung treten, die dem wirtschaftlichen<br />
Sinn der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung<br />
möglichst nahe kommt. Dies gilt auch für Lücken im Vertrag.<br />
3. Von den Beschränkungen des § 181 BGB ist der Mittelverwendungskontrolleur<br />
befreit.<br />
4. Für den Fall von Streitigkeiten zwischen den Vertragsparteien<br />
aufgrund dieses Vertrages oder im Zusammenhang<br />
mit diesem Vertrag vereinbaren die Vertragsparteien, soweit<br />
gesetzlich zulässig, als Gerichtsstand München.<br />
5. Erfüllungsort ist München.<br />
München, den 04.10.2006<br />
Gesellschaft<br />
Mittelverwendungskontrolleur
Sonstige Verträge von besonderer Bedeutung<br />
105<br />
Sonstige Verträge von besonderer Bedeutung<br />
Weitere Verträge von besonderer Bedeutung ist die<br />
<strong>Öko+BioBeteiligungen</strong> <strong>AG</strong> & <strong>Co</strong>. Bayern 1 KG bis zur Prospektherausgabe<br />
nicht eingegangen. Es werden darüber hinaus<br />
keinerlei Leistungen und Lieferungen durch Personen<br />
erbracht, die nach § 3 (Prospektverantwortliche), § 7 (Gründungsgesellschafter)<br />
oder § 12 (Mitglieder der Geschäftsführung,<br />
des Vorstandes, Aufsichtsgremien und Beiräte der<br />
Emittentin) VermVerkProspV zu nennen sind.<br />
Aussergewöhnliche Ereignisse<br />
Außergewöhnliche Ereignisse, die die Tätigkeit der<br />
<strong>Öko+BioBeteiligungen</strong> <strong>AG</strong> & <strong>Co</strong>. Bayern 1 KG beeinflusst<br />
haben, bestehen nicht.
106<br />
Technology Partnership Agreement<br />
Technology Partnership Agreement C 6L27<br />
zwischen<br />
Herrn Dr. Christian Koch<br />
und der Firma<br />
Alphakat GmbH, Schulstraße 8, Buttenheim, D-96155 Deutschland,<br />
vertreten durch Herrn Dr. Christian Koch<br />
(nachfolgend Partei 1)<br />
und der Firma<br />
KDV-Technologie <strong>AG</strong>, Zollikerstraße 4, CH-8032 Zürich,<br />
vertreten durch Herrn Rechtsanwalt Eduard M. Barcikowski, Präsident des Verwaltungsrates<br />
und Herrn Ralph Bullinger, Vizepräsident des Verwaltungsrates,<br />
(nachfolgend Partei 2)<br />
Präambel<br />
Partei 1 verfügt über die erforderlichen Rechte/Patente, das Know-how und die Ressourcen zur Herstellung von Anlagen der<br />
katalytischen Depolymerisation. Grundlage dieser Vereinbarung ist folgende Urkunde:<br />
Urkunde über die Erteilung des Patents Nr. 10 2005 056 735<br />
Patent-Nummer: 10 2005 056 735<br />
Bezeichnung: Hochleistungskammermischer für katalytische Ölsuspensionen als Reaktor für die Depolymerisation und Polymerisation<br />
von kohlewasserstoffhaltigen Reststoffen zu Mitteldestillat im Kreislauf<br />
Patentinhaber: Koch, Christian, Dr., 96155 Buttenheim, DE<br />
Erfinder: Koch, Christian, Dr., 96155 Buttenheim, DE<br />
Tag der Anmeldung: 29.11.2005<br />
Partei 2 (KDV-Technologie <strong>AG</strong>) ist de facto die Initiatorin von KDV-Projekten, welche mittels eines geschlossenen Fonds finanziert<br />
werden sollen, u. a. auch des Projektes „Bayern 1“ am voraussichtlichen Projektstandort in Tirschenreuth der Öko Bayern. Sie<br />
tritt daher federführend bei der Entwicklung/Konzeption und Realisierung von Finanzierungen von KDV-Projekten in Deutschland<br />
bzw. in ausgewählten europäischen und asiatischen Ländern auf.<br />
Die Parteien schließen das nachstehende „Technology Partnership Agreement“, welches als Rahmenvertrag die Partnerschaft<br />
zwischen den Parteien festlegt und in seinem wesentlichen Inhalt in geeigneter Weise von beiden Parteien öffentlich gemacht<br />
werden darf (z. B. im Internetauftritt etc.).<br />
1. Nutzungsrechte<br />
Der Partei 1 räumt hiermit Partei 2 im Sinne der nachfolgenden Bestimmungen das auf KDV-Projekte, welche durch Partei<br />
2 initiiert – d. h. in konkreter Weise, aber ohne Beschränkung der Art und Weise des Vorgehens bei der Initiierung – werden,<br />
beschränkte Nutzungsrecht an den vorstehend umschriebenen patentrechtlich geschützten Erfindungen ein. Partei 2 ist im<br />
Rahmen dieses Technology Partnership Agreements berechtigt, die Nutzungsrechte an ihre Untergesellschaften bzw. an die von<br />
Partei 2 initiierten KDV-Projekte weiterzugeben.
107<br />
Das vorstehende Nutzungsrecht erstreckt sich auf den gesamten Anwendungsbereich der patentierten Erfindungen sowie dazugehörige<br />
technische Weiterentwicklungen und die entsprechenden Katalysatoren. Das Nutzungsrecht umfasst insbesondere den<br />
Einsatz der Hochleistungskammermischer für katalytische Ölsuspensionen als Reaktor für die Depolymerisation und Polymerisation<br />
von kohlewasserstoffhaltigen Reststoffen zu Mitteldestillat im Kreislauf.<br />
Partei 2 ist ausdrücklich berechtigt, jedoch nicht verpflichtet, das in diesem Technology Partnership Agreement stipulierte Nutzungsrecht<br />
an der KDV-Technologie auf Projekte, welche durch Partei 2 initiiert werden, bzw. die entsprechenden Besitzer- oder<br />
Betreiber-Gesellschaften samt allen Rechten und Pflichten zu übertragen (z. B. an die <strong>Öko+BioBeteiligungen</strong> <strong>AG</strong> in Deutschland<br />
oder die <strong>Öko+BioBeteiligungen</strong> <strong>AG</strong> & <strong>Co</strong>. Bayern 1 KG etc.).<br />
2. Pflichten der Partei 1<br />
Partei 1 ist verpflichtet, Partei 2 für die von Partei 1 initiierten Projekte das gesamte zum ordnungsgemäßen Betrieb der KDV-<br />
Anlagen erforderliche Know-how/Fachwissen zugänglich zu machen sowie alle relevanten Informationen, Unterlagen und Auskünfte<br />
zu erteilen. Die Einzelheiten sind in den jeweiligen Kaufverträgen geregelt. Dieses Technology Partnership Agreement ist<br />
integrierender Bestandteil dieser Kaufverträge.<br />
3. Pflichten der Partei 2<br />
Partei 2 verpflichtet sich, während der Laufdauer des vorliegenden Vertrages über die gesamte Produktion (Herstellung von KDV-<br />
Diesel) Buch zu führen und diese Bücher bei Bedarf Partei 1 uneingeschränkt zur Einsicht offenzulegen.<br />
Partei 2 ist verpflichtet, jeglichen Vertrieb der KDV-Technologie zu unterlassen. Sie wird etwaige Anfragen bezüglich der KDV-<br />
Technologie der Partei 1 zur weiteren Behandlung überweisen. Das vorstehend umschriebene Initiieren fällt nicht unter diese<br />
Unterlassungsverpflichtung. Dieser Fall wird in einer gesonderten Vereinbarung geregelt.<br />
Partei 2 verpflichtet sich, während der Laufdauer des vorliegenden Vertrages in eigenem Namen und auf eigene Rechnung alle<br />
erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um Verletzungen der vorstehend aufgeführten Patente zu verhindern bzw. Angriffe auf<br />
dieses durch Dritte in enger Abstimmung mit Dr. Koch zu unterbinden.<br />
4. Lizenzgebühr<br />
Partei 2 verpflichtet sich, die vertraglich vereinbarten Lizenzen, welche von der Besitzer- bzw. Betreiber-Gesellschaft zu bezahlen<br />
sind, ungekürzt und direkt an Partei 1 weiterzuleiten.<br />
Partei 1 rechnet die Lizenzgebühren für jedes KDV-Projekt gesondert ab.<br />
Partei 1 ist berechtigt, jederzeit die Bücher des Lizenznehmers zur Kontrolle der Abrechnung uneingeschränkt einzusehen bzw.<br />
durch einen anerkannten Buchprüfer auf seine Kosten prüfen zu lassen.<br />
Sollten die vorstehend erwähnten Patente rechtsgültig für nichtig erklärt werden, können bis zum Zeitpunkt der rechtskräftigen<br />
Nichtigerklärung bezahlte Lizenzgebühren nicht zurückgefordert werden.<br />
5. Nichtangriffspflicht<br />
Partei 2 verpflichtet sich, das lizenzierte Patent während der Laufdauer des vorliegenden Vertrages weder selbst anzugreifen<br />
noch Angriffe Dritter direkt oder indirekt zu unterstützen.<br />
6. Geheimhaltungsverpflichtung und Konkurrenzverbot<br />
Partei 2 verpflichtet sich, sämtliches erfindungsbezogene Know-how während der Laufdauer des vorliegenden Vertrages wie<br />
nach dessen Beendigung streng geheim zu halten.<br />
Partei 2 verpflichtet sich, während der Laufdauer des vorliegenden Vertrages sowie für eine Periode von 5 Jahren nach Beendigung<br />
desselben sich nicht durch erfindungsgleiche oder ähnliche Produkte zu konkurrenzieren.
108<br />
7. Gewährleistung und Vorgehen bei Verletzung der Lizenzrechte durch Dritte<br />
Partei 1 haftet für die technische Ausführbarkeit der Erfindung. Sie haftet zudem für die Brauchbarkeit der Erfindung im Rahmen<br />
der Kaufverträge für KDV-Anlagen.<br />
Partei 1 erklärt, dass ihr keine Rechte Dritter bekannt sind, die dem Nutzungsrecht der Partei 2 gemäß diesem Vertrag entgegenstehen.<br />
Falls Partei 2 von Dritten wegen Verletzung von irgendwelchen gewerblichen Schutzrechten in Anspruch genommen wird, verpflichtet<br />
sich Partei 1, der Partei 2 alle erforderlichen Informationen und Unterlagen zur Verteidigung gegen solche Ansprüche<br />
zu liefern und bei Bedarf den Rechtsstreit gegenüber dem Angreifer zu unterstützen.<br />
8. Dauer des Vertrages<br />
Der vorliegende Vertrag tritt mit seiner Unterzeichnung in Kraft und wird für die Dauer von zehn Jahren fest abgeschlossen.<br />
Nach Ablauf der festen Vertragsperiode wird der Vertrag auf unbestimmte Zeit verlängert, es sei denn, er werde von einer Partei<br />
unter Beachtung einer Kündigungsfrist von sechs Monaten auf das Ende der festen Vertragsperiode gekündigt.<br />
Wird der Vertrag nach Ablauf der festen Vertragsperiode auf unbestimmte Zeit verlängert, kann er von jeder Partei unter Beachtung<br />
einer Kündigungsfrist von sechs Monaten auf Ende eines Kalenderjahres gekündigt werden.<br />
Die Kündigung aus wichtigen Gründen bleibt vorbehalten.<br />
Alle Rechte der Partei 2 an der Nutzung der vorstehend aufgeführten Patente sowie dem übertragenen Know-how enden bei<br />
der Beendigung des Vertrages.<br />
Partei 2 verpflichtet sich, innerhalb einer Woche nach Vertragsende sämtliche relevanten Unterlagen betreffend der vorstehend<br />
aufgeführten Patente ohne Anfertigung irgendwelcher Kopien unaufgefordert an Partei 1 zu retournieren.
109<br />
9. Schlussbestimmungen<br />
Die Präambel ist integrierender Teil der vertraglichen Vereinbarung.<br />
Dieser Vertrag ist ein integrierender Bestandteil des Kaufvertrages Nr. C-09-06-NR vom 27.11.2006 über eine KDV-2500-Anlage<br />
zwischen der AlphaKat GmbH und der <strong>Öko+BioBeteiligungen</strong> <strong>AG</strong> & <strong>Co</strong>. Bayern 1 KG sowie sämtlicher künftiger Kaufverträge,<br />
bei welchen die KDV-Technologie <strong>AG</strong> als faktische Initiatorin zu betrachten ist.<br />
Der Nutzungsvertrag 6L27 vom 27.11.2006 zwischen der KDV-Technologie <strong>AG</strong> und der <strong>Öko+BioBeteiligungen</strong> <strong>AG</strong> & <strong>Co</strong> Bayern<br />
1 KG und sein Anhang 6L27 sind ein integrierender Bestandteil dieses Vertrages sowie des oben erwähnten Kaufvertrages Nr. C-09-<br />
06-NR sowie sämtlicher künftiger Kaufverträge, bei welchen die KDV-Technologie <strong>AG</strong> als faktische Initiatorin zu betrachten ist.<br />
Der vorliegende Vertrag enthält sämtliche Vereinbarungen der Parteien. Es bestehen keine Nebenabreden. Abänderungen und/<br />
oder Ergänzungen des vorliegenden Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Abänderung des vorliegenden<br />
Vertrages.<br />
Sollte eine Bestimmung des vorliegenden Vertrages unwirksam, nichtig, ungültig, undurchführbar sein oder werden oder der<br />
Vertrag eine Lücke enthalten, so bleibt die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen des Vertrags davon unberührt. Anstelle<br />
der unwirksamen, nichtigen, ungültigen oder undurchführbaren Bestimmung werden die Parteien eine Bestimmung setzen,<br />
welche den Absichten der Parteien und ihrer wirtschaftlichen Zielsetzung am besten entspricht. Dies gilt auch im Falle einer<br />
Vertragslücke.<br />
Der vorliegende Vertrag unterliegt schweizerischem Recht.<br />
Buttenheim/Zürich, den 27.11.2006<br />
Alphakat GmbH<br />
KDV-Technologie <strong>AG</strong><br />
Dr. Christian Koch Eduard M. Barcikowski Ralph Bullinger<br />
Präsident<br />
Vizepräsident<br />
Rechtsanwalt<br />
Als Privatpersonen zeichnet<br />
Dr. Christian Koch
110<br />
Kaufvertrag für die KDV-Anlage<br />
Kaufvertrag<br />
Nr. C-09-06-NR vom 27.11.2006 über eine KDV 2500<br />
zwischen<br />
<strong>Öko+BioBeteiligungen</strong> <strong>AG</strong> & <strong>Co</strong>. Bayern 1 KG<br />
Bolzstraße 7<br />
D-70173 Stuttgart<br />
nachstehend „Käufer“ genannt<br />
und der<br />
Alphakat GmbH<br />
Schulstraße 8<br />
D-96155 Buttenheim<br />
nachfolgend „Verkäufer” genannt, wird folgender Vertrag geschlossen:<br />
Präambel<br />
Als Ergebnis einer intensiven Forschungsphase wurde vom Verkäufer eine Anlagentechnik entwickelt, die es ermöglicht, aus<br />
erdölbasierenden und biologisch nachwachsenden Roh- und Reststoffen mineralischen Diesel zu erzeugen. Nach einer lang<br />
angelegten Erprobungsphase dieser Anlagentechnik, bzw. der angewandten Verfahren, werden seitens des Verkäufers nun derartige<br />
Anlagen auch für den Verkauf an interessierte Käufer gebaut.<br />
Der Käufer erklärt im Sinne dieses Vertrages, eine derartige Anlage von dem Verkäufer zu kaufen. Dieser Kaufvertrag<br />
basiert auf dem „Technology Partnership Agreement Nr. 6L27“ (TPA 6L27) vom 27.11.2006 zwischen Dr.<br />
Koch/Alphakat einerseits und der KDV-Technologie <strong>AG</strong> andererseits. Das TPA-6L27 mit dem dazugehörigen Nutzungsvertrag<br />
6L27 samt Anhang zum Nutzungsvertrag 6L27 sind wesentliche Bestandteile dieses Vertrages. Die<br />
Präambel selbst ist ein integrierender Bestandteil dieses Vertrages.<br />
Die nachstehenden Bestimmungen sollen das hierdurch entstehende Kaufvertragsverhältnis sowie die damit verbundenen<br />
Aufgabenstellungen, Rechte und Pflichten der Vertragsparteien definieren. Als Grundlage des Kaufvertrages erkennen sowohl<br />
Verkäufer als auch Käufer die Bedingungen so an, wie sie in diesem Vertrag vereinbart sind. Soweit diesen Bedingungen und<br />
Regelungen etwaige Geschäftsbedingungen Dritter oder des Käufers entgegenstehen, besitzen diese keine Geltung für diesen<br />
Vertrag. Mit der Unterzeichnung dieses Vertrages durch beide Parteien wird der sich aus dem Angebot ergebende, individuelle<br />
Anlagenaufbau verbindlich für beide Seiten vereinbart.<br />
Etwaige sich im Nachgang ergebende Änderungen dürfen die in der Zielstellung festgelegten Leistungsmerkmale nicht schmälern.<br />
§ 1 Gegenstand des Vertrages<br />
1. Gegenstand des Vertrages ist die Lieferung und das Aufstellen einer KDV 2500 zur katalytischen drucklosen Depolymerisation<br />
von Reststoffen und nachwachsenden Rohstoffen.<br />
2. Mit dem Erwerb der KDV ist die Lizenznahme im Rahmen des Patentes Nr. 10 2005 056 735 zur Nutzung des Verfahrens für<br />
die übergebene KDV 2500 zu ihrer Nutzung und zum Bezug des Katalysators verbunden.<br />
3. Liefer- und Aufstellort ist das Industriegebiet Wagnerholz in D-95634 Tirschenreuth.
111<br />
§ 2 Wirksamkeit des Vertrages<br />
Der Vertrag tritt mit der Unterschrift beider Vertragsparteien in Kraft.<br />
§ 3 Geheimhaltungsverpflichtung<br />
Nutzung und Speicherung von Daten:<br />
1. Der Käufer verpflichtet sich, alle Daten, Konstruktionsdetails, Unterlagen und Kenntnisse, die ihm im Vollzug dieses Kaufvertrages<br />
und dem Betrieb der Anlage übergeben, mitgeteilt wurden oder zur Kenntnis gelangten, vertraulich zu behandeln und<br />
diese nicht Dritten zukommen zu lassen. Er ist nicht berechtigt, dieses Wissen für sich oder andere in einem anderen Zusammenhang<br />
als mit dem Betrieb der von ihm erworbenen KDV zu verwerten.<br />
2. Der Käufer stimmt zu, dass der Verkäufer sämtliche Daten aus dem laufenden Betrieb der KDV, online oder direkt, nach Bedarf<br />
einsehen, abrufen und speichern kann. Der Käufer verpflichtet sich dazu, diese Daten nur mit Zustimmung des Verkäufes<br />
sonstigen Dritten zugänglich zu machen.<br />
§ 4 Leistungsparameter<br />
1. Das in der Anlage eingesetzte und patentrechtlich geschützte Know-how verkörpert internationales Spitzenniveau, insbesondere<br />
durch<br />
• Molekülverkürzung (Depolymerisation) bei niedriger Temperatur (280–350 °C und nahezu drucklos (leichter Unterdruck von<br />
0,1 bar unter Atmosphärendruck)<br />
• bisher nicht erreichbare hohe Ausbeutegrade des Heizwertes der Inputstoffe<br />
• Entgiftung der gefährlichen Halogene durch Bindung bereits im flüssigen Zustand als Salz<br />
• motortauglicher Diesel, der die EU-Norm 590 erfüllt, als Produkt<br />
2. Das Leistungsvermögen der KDV 2500 ist von der Schadstoffbelastung der Inputstoffe abhängig und beträgt mindestens<br />
2750 Liter Diesel pro Stunde. Dabei beträgt der Eigenverbrauch für die Energieversorgung der Anlage und die Trocknung der<br />
Eingangsprodukte ca. 10 Prozent.<br />
3. Der Anlagenbetrieb verursacht, hauptsächlich bedingt durch das Blockheizkraftwerk (BHKW), ein Abgasvolumen.<br />
§ 5 Dimensionierung der Anlage<br />
Die Anlage besteht aus einem inneren Aktivteil und einem peripheren Teil.<br />
1. Dimensionen:<br />
• Die Basistechnik mit Reaktorteil wird entsprechend den gesetzlichen Vorschriften in eine entsprechende Auffangwanne<br />
gestellt.<br />
• Unter Berücksichtigung der Verkehrswege, Sicherheitsabständen zu Wänden und Toren etc. ist eine verfügbare Gesamtgrundfläche<br />
von ca. 4.000 m 2 ausreichend. Diese Fläche sollte zumindest überdacht sein.<br />
2. Die Bestandteile jeder Anlage sind des Weiteren:<br />
• Ein Blockheizkraftwerk zur Versorgung der KDV mit der benötigten Energie und zur Vorwärmung des Inputmaterials<br />
• Eine Vorrichtung zur Entwässerung und Vorwärmung des Inputmaterials
112<br />
• BigBag-Entleerungs- und Dosiereinrichtungen für Katalysator und Neutralisator<br />
• Eine geeichte Analyseeinheit zur laufenden Qualitätskontrolle des produzierten Diesels<br />
3. Der Energieanschlusswert beträgt für den Anlagenbetrieb 0 kW, da die Anlage ihren eigenen Strom erzeugt.<br />
§ 6 Bauseitige Voraussetzungen<br />
Durch den Käufer ist zu sichern:<br />
• Genehmigungen für Errichtung und Betrieb der Anlage<br />
• Fundamente für die KDV und die peripheren Einrichtungen<br />
• Ölauffangwannen für die KDV<br />
• Sämtliche Maurer-, Spitz- und Stemmarbeiten<br />
• Schallschutzmaßnahmen<br />
• Beleuchtung des Raumes<br />
• Kommunikationseinrichtungen (Telefon, Internetanbindung)<br />
• Medienversorgung (Wasser, Energie)<br />
• ein geeigneter Anschluss zur Datenübermittlung (DSL)<br />
• Erdung der Komponenten<br />
• Brandschutzmaßnahmen<br />
• Zufuhr- und Fluchtwege entsprechend gesetzlichen Vorschriften<br />
• Anlagenüberdachung oder Einhausung<br />
• geeignetes Personal zur Produktionsbegleitung<br />
§ 7 Bereitstellung von Katalysator, Kalk und anderen Inputstoffen<br />
1. Bei dem vorgesehenen Inputmaterial ist mit einem Katalysatorverbrauch von ca. 8-13 kg pro Tonne Inputmaterial zu rechnen.<br />
2. Der Katalysator wird ausschließlich vom Verkäufer dem Käufer/Betreiber in der für die KDV benötigten Menge geliefert.<br />
3. Der Abgabepreis für den Katalysator beträgt 3 Euro pro Kilogramm (zzgl. gesetzliche MwSt). Die kleinste Abgabeeinheit ist<br />
eine Tonne (1000 kg).<br />
4. Der Abgabepreis für den Katalysator wird ab dem Jahr 2008 an die Entwicklung des Marktpreises für Natronlauge gekoppelt.<br />
Als Grundlage gilt der Großhandelspreis für Natronlauge der Firma BASF, welcher indexiert wird und anteilig in die Preiskalkulation<br />
einfließt. Der Index wird am 01.01.2007 mit dem Basiswert 100 festgelegt.<br />
5. Neutralisator – in der Regel Kalk – ist in der benötigten Menge und Konsistenz örtlich zu beziehen und verursacht nur bei<br />
chlor- und fluorhaltigen Stoffen einen Verbrauch zur Regeneration des Katalysators, was insbesondere auf PVC und PCB-Öle<br />
zutrifft.<br />
6. Der Betreiber ist für die Besorgung der erforderlichen Inputstoffe zur Auslastung der Anlage selbst verantwortlich. Dabei<br />
verpflichtet sich die Alphakat GmbH gemäß Anlage 1 zur Lieferung der Eingangsstoffe bzw. zur Abnahme des Diesel zu Marktpreisen.<br />
Die Liefer- und Abnahmeverpflichtung (Anlage 1) ist ein wesentlicher Bestandteil dieses Vertrages.
113<br />
§ 8 Beschaffenheit des Inputmaterials, Trennung von Metallen<br />
1. Im Interesse der Verschleißminderung, besonders an Pumpen, Zerkleinerungs- und Fördermechanismen, sollte das Inputmaterial<br />
keine anorganischen Stoffe wie Sand, Metall, Glas, Keramikreste usw. enthalten.<br />
2. Inputmaterial soll generell in einer Korngröße von maximal 3 mm und mit einer maximalen Restfeuchte von 12 Prozent an<br />
die Eingabestation der KDV übergeben werden.<br />
3. Cadmium und andere Metalle werden kontrolliert mit anderen anorganischen Rückstandsstoffen ausgetragen. Diese lassen<br />
sich aus diesem Rückstand mit einer zusätzlichen Elektrolyseeinheit separat gewinnen, die nicht zum Lieferumfang gehört.<br />
4. Für die KDV wird garantiert, dass das Produkt „Dieseltreibstoff”, welches vollständig über die Dampfphase entsteht, frei ist von<br />
diesen Stoffen.<br />
§ 9 Liefertermine<br />
1. Der Verkäufer verpflichtet sich, unmittelbar nach Eingang der vereinbarten ersten Teilrate mit den Vorbereitungen zur Erstellung<br />
der Anlage und daran anschließend mit dem Bau der Anlage selbst zu beginnen und unter Vorbehalt behördlicher<br />
Genehmigungen einen verbindlichen Liefertermin zu nennen. Der Zahlungsplan bzw. die Zahlungen richten sich nach den Mittelzuflüssen<br />
und werden zwischen den Parteien einvernehmlich festgelegt.<br />
2. Bezüglich Baurecht, Immissionsschutzrecht, Brandschutz, Explosionsschutz, Arbeits- und Gesundheitsschutz stellt der Verkäufer<br />
dem Käufer die notwendigen Unterlagen zwecks Antragstellung bei betreffenden Behörden zur Verfügung. Diese Unterlagen<br />
entsprechen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.<br />
3. Zu den Vorbereitungen der Anlagenherstellung gehören seitens des Käufers insbesondere der Abgleich mit geltenden Rechtsnormen<br />
(Umweltschutz, Emissionsschutz, Abfallgesetz, Steuergesetz, Arbeitsschutz, Baurecht etc.) des für den Käufer maßgebenden<br />
Standortes. Da es sich bei der in § 1 genannten Anlage um eine neuartige Technik handelt, die sich erst in der<br />
Markteinführung befindet, können Einflüsse aus derartigen Rechtsnormen nicht ausgeschlossen werden. Insoweit bleiben hieraus<br />
resultierende Individualanpassungen und Änderungen zum Gegenstand dieses Vertrages vorbehalten. Die erforderlichen<br />
Rechtsnormierungen werden zwischen Käufer und Verkäufer insoweit abgeglichen, als diese relevant für den Anlagenbau bzw.<br />
die Konfiguration der Anlage sind.<br />
4. Die Schaffung der notwendigen Voraussetzungen für den eigentlichen Betrieb der Anlage am Standort des Käufers, einschließlich<br />
der hierfür erforderlichen Genehmigungen und Zulassungen, liegen in der Verantwortung des Käufers.<br />
5. Über Kooperationspartner des Verkäufers kann, nach entsprechender Entgeltvereinbarung, qualitative Unterstützung geleistet<br />
werden, diese Genehmigung zu erlangen. Im Sinne eines reibungslosen Ablaufes empfehlen wir, einen der von Alphakat benannten<br />
Dienstleister hinzuzuziehen, dem die Anlagentechnik vertraut ist.<br />
6. Die Lieferung der in § 1 beschriebenen Anlage erfolgt in Etappen in Verbindung mit den Zahlungen des Käufers. Dabei ist die<br />
Fertigstellung der Anlage spätestens 3 Monate nach Zahlung der letzten Rate des Kaufpreises vereinbart. Aufgrund des individuellen<br />
Charakters und der nicht zu beeinflussenden Faktoren, die sich aus dem Genehmigungsverfahren bzw. sonstigen rechtlichen<br />
Normen ergeben, ist dieser Liefertermin nur als annähernd zu betrachten. Seitens des Verkäufers wird jedoch eine schnellstmögliche<br />
Bearbeitung zugesichert.<br />
7. Über den aktuellen Sachstand des Anlagenbaus sowie die sich daraus ableitenden Prognosen für den Liefertermin wird der<br />
Käufer regelmäßig informiert.
114<br />
8. Im Falle höherer Gewalt und sonstiger unvorhersehbarer, außergewöhnlicher und durch den Verkäufer unverschuldeter Umstände,<br />
z. B. bei Materialbeschaffungsschwierigkeiten, Betriebsstörungen, Streik, Aussperrung, Mangel an Transportmitteln, behördlichen<br />
Eingriffen, Energieversorgungsschwierigkeiten etc. – auch wenn sie bei Vorlieferanten eintreten –, verlängert sich,<br />
wenn der Verkäufer an der rechtzeitigen Erfüllung seiner Verpflichtungen behindert ist, die Leistungsfrist um die Dauer der<br />
Behinderung sowie einer angemessenen Anlaufzeit. Im Fall höherer Gewalt – sei es in der Sphäre der Verkäuferin oder der ihrer<br />
Subunternehmer – verlängert sich die Leistungsfrist um die Dauer der Behinderung sowie einer angemessenen Anlaufzeit.<br />
9. Wird durch unverschuldete Umstände die Lieferung oder Leistung unmöglich, so ist der Verkäufer von seiner Leistungsverpflichtung<br />
frei. Bei einer Leistungsverzögerung von mehr als 6 Monaten ist der Käufer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.<br />
Daraus kann der Käufer keine Schadenersatzansprüche ableiten. Auf die genannten Umstände kann sich der Verkäufer nur<br />
berufen, wenn er den Käufer sofort nach deren Bekanntwerden, spätestens jedoch binnen 7 Tagen benachrichtigt.<br />
10. Zahlungsverzug gegenüber dem vereinbarten Zahlungsplan führen zu entsprechenden Lieferverzögerungen, welche im Einzelfall<br />
ermittelt werden müssen. Der Verkäufer übernimmt keine Verantwortung für Lieferverzögerungen, welche sich aus einem<br />
eventuellen Zahlungsverzug ergeben könnten.<br />
11. Bei eigenem Verzugsverschulden des Verkäufers und von diesem zu vertretender Unmöglichkeit der Leistung ist der Verkäufer zu<br />
Schadenersatz wegen Nichterfüllung nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit verpflichtet. Die Haftung des Verkäufers ist hierbei<br />
auf die Rückzahlung der durch den Käufer bereits gezahlten Beträge zuzüglich einer banküblichen Verzinsung begrenzt.<br />
12. Schadenersatzansprüche sind bei grober Fahrlässigkeit ausgeschlossen, sofern der Schaden auf der Verletzung einer unwesentlichen<br />
Vertragspflicht durch einen der Erfüllungsgehilfen des Verkäufers beruht.<br />
13. Der Verkäufer ist zu Teilleistungen in zumutbarem Umfang berechtigt.<br />
14. Bis die Anlage am Bestimmungsort des Käufers aufgestellt ist und nach erneutem Probebetrieb protokollarisch übernommen<br />
wurde (§ 9 Nr. 2), trägt ausschließlich der Verkäufer die Verantwortung.<br />
§ 10 Leistungsdaten, Technische Verfügbarkeit<br />
Die Anlage wird in den ersten beiden Jahren von dem Verkäufer gewartet und betreut. Im Rahmen dieser Untersuchungsarbeiten<br />
stellt sich eine etwas geringere jährliche Produktion ein als in dem dritten Jahr. Der Verkäufer geht von einer jährlichen<br />
technischen Verfügbarkeit der KDV von 8000 Stunden aus, wobei im ersten Jahr ein Sicherheitsabschlag von 25 Prozent und im<br />
zweiten Jahr von 15 Prozent in Ansatz gebracht wird. Diese Abschläge ermöglichen es dem Hersteller, neue technische Entwicklungen<br />
in die KDV zu übertragen.<br />
§ 11 Reklamation/Gewährleistung<br />
1. Die Anlage wird unmittelbar nach Fertigstellung dem Käufer am Standort des Verkäufers vorgestellt. Gegenstand dieser<br />
Vorstellung ist ein 24-Stunden-Probebetrieb sowie ein Nachweis der Verwendbarkeit des Produktes. Das Ergebnis des Probebetriebes<br />
wird durch beiderseitige Unterschrift entsprechend dokumentiert.<br />
2. Soweit die KDV in dem Lieferumfang wie in diesem Kaufvertrag vereinbart vorgestellt wurde und auch der Probelauf störungsfrei<br />
verlief, wird diese im Anschluss durch den Verkäufer demontiert und in Bauteilen an den Standort des Käufers geliefert.<br />
3. Die KDV wird hier endgültig durch den Verkäufer aufgebaut und erneut einem Probebetrieb unterzogen. Das Ergebnis des<br />
Probebetriebes wird durch beiderseitige Unterschrift entsprechend dokumentiert.
115<br />
4. Dem Käufer ist es freigestellt, auf seine Kosten beide Probeläufe durch einen Sachverständigen überwachen zu lassen.<br />
5. Für Mängel, zu denen auch das Fehlen zugesicherter Eigenschaften zählt, leistet der Verkäufer Gewähr. Die Gewährleistung<br />
ist ausgeschlossen, wenn<br />
• erkennbare Mängel nicht binnen 14 Tagen ab Übernahme schriftlich angezeigt werden<br />
• versteckte Mängel nicht binnen 14 Tage nach Kenntnis, spätestens jedoch binnen zwei Jahren, schriftlich angezeigt werden<br />
• am mangelhaften Anlagenteil Reparaturversuche, Instandsetzungsarbeiten oder technische Änderungen durch unbefugtes<br />
Personal stattgefunden haben<br />
• die KDV und die dazugehörige Peripherie vom Käufer unsachgemäß bedient und eingesetzt wurde<br />
• vom Käufer Inputstoffe verwendet wurden, die vom Verkäufer nicht freigegeben wurden<br />
6. Die Freigabe des Verkäufers erstreckt sich ausschließlich auf die in diesem Vertrag vereinbarten Inputmaterialien. Die Verwendung<br />
anderer Stoffe ist grundsätzlich möglich, bedarf aber der vorherigen Abstimmung mit dem Verkäufer. Im Rahmen einer<br />
derartigen Abstimmung kann auch der Gewährleistungsanspruch auf derartige Inputstoffe ausgeweitet werden.<br />
7. Der Verkäufer gewährt Gewährleistung im Rahmen des Vorgenannten für die Dauer von zwei Jahren ab Datum der Übernahme<br />
am Standort des Kunden. Die Gewährleistungsverpflichtung beschränkt sich nach Wahl des Verkäufers auf Nachbesserung,<br />
Minderung (Herabsetzung der Vergütung), Ersatzlieferung oder Wandlung (Rückgängigmachung des Vertrages).<br />
8. Für Mängelbeseitigungen hat der Käufer dem Verkäufer erforderliche Gelegenheiten und Zeiträume zu gewähren. Die Mängelhaftung<br />
bezieht sich nicht auf natürliche Abnutzung, ferner nicht auf Schäden, die infolge fehlerhafter oder nachlässiger<br />
Behandlung, übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel, mangelhafter Bauarbeiten, ungeeigneten Baugrundes<br />
und solcher chemischen, elektromagnetischen oder elektrischen Einflüsse entstehen, die gemäß den technischen Anweisungen<br />
des Verkäufers nicht vorausgesetzt sind.<br />
§ 12 Service-Vertrag<br />
1. Der Hersteller bietet dem Käufer auch über die ersten beiden Jahre hinaus einen Servicevertrag, der die Wartung und den<br />
Austausch der Teile beinhaltet, die sicherheitshalber für das Erreichen der vollen Verfügbarkeit und der vollen Produktionshöhe<br />
ausgetauscht werden sollten. Diese Leistungen werden pauschal mit dem Service-Vertrag erbracht.<br />
2. Die Wartung wird zu angemessenen Stundensätzen für Fachpersonal erfolgen. Die genauen Bedingungen werden in einem<br />
gesonderten Vertrag definiert.<br />
3. Teile, die im Rahmen der Gewährleistung ausgetauscht werden, werden kostenlos ausgetauscht. Von der Gewährleistung<br />
ausgeschlossen sind Verschleißteile. Für Verschleißteile wird bei Übergabe der KDV eine Preisliste übergeben.<br />
§ 13 Haftung<br />
1. Nicht ausdrücklich in diesen Bedingungen zugestandene Ansprüche, insbesondere Schadenersatzansprüche aus Unmöglichkeit,<br />
Verzug, positiver Vertragsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluss, unerlaubter Handlung und auf Ersatz von Mangelfolgeschäden<br />
– auch soweit vorstehende Ansprüche im Zusammenhang mit Gewährleistungsrechten des Käufers stehen<br />
– werden ausgeschlossen.<br />
2. Jegliche Haftung des Verkäufers für Schäden, die durch dessen Vertreter, Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen vor oder bei<br />
Auftragsdurchführung verursacht werden, übernimmt der Verkäufer nur im Rahmen der von ihm abgeschlossenen Betriebshaftpflichtversicherung.
116<br />
3. Etwaige Unregelmäßigkeiten bei der Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen sind dem Verkäufer unverzüglich, spätestens<br />
innerhalb von zehn Tagen nach Abschluss der vertraglich vereinbarten Leistung oder Teilleistung, schriftlich zwecks Abstellung<br />
anzuzeigen, andernfalls können Rechte hieraus nicht abgeleitet werden.<br />
4. Der Verkäufer haftet nicht für entgangene Gewinne oder Vermögensschäden des Käufers, welche z. B. in Verbindung mit dem<br />
Ausfall der Anlage entstehen<br />
5. Ansprüche gegen den Verkäufer, sei es aus Gründen der Gewährleistung oder der Haftung, sind auf maximal 10 Prozent des<br />
Auftragswertes begrenzt.<br />
§ 14 Betreuung/Unterweisung<br />
1. Der Verkäufer garantiert nach Installation der Anlage am Standort des Käufers eine ausführliche Unterweisung des an der<br />
Anlage eingesetzten Personals des Käufers. Auf Wunsch des Käufers und nach Absprache mit dem Verkäufer kann diese Unterweisung<br />
bereits während der Bauphase beim Zusammenbau der KDV erfolgen.<br />
2. Neben der praktischen Unterweisung werden die technischen Parameter sowie die Betriebsanleitungen auch in schriftlicher<br />
Form an den Käufer übergeben.<br />
3. Die Anlage sowie die an der Anlage tätigen Mitarbeiter werden vom Verkäufer regelmäßig hilfestellend betreut. Im Verlauf der<br />
Gewährleistungszeit von zwei Jahren ist diese Unterstützung in betriebsüblichem Rahmen kostenlos. Die Überschreitung dieses<br />
Rahmens zeigt der Verkäufer unter Übersendung eines Kostenangebotes schriftlich an.<br />
§ 15 Anlagenbedienung<br />
Die Anlage soll durchgängig 24 Stunden in mehreren Schichten laufen. Für jede Schicht ist mindestens eine entsprechend qualifizierte<br />
Arbeitskraft einzusetzen, die vornehmlich die vollautomatisierte und sich selbst regelnde Anlage überwachen muss und<br />
für den lückenlosen Materialfluss des Input- und Outputmaterials verantwortlich ist. Für die Beachtung arbeitsrechtlicher oder<br />
sonstiger Vorschriften und Normen ist der Käufer der Anlage verantwortlich.<br />
§ 16 Kaufpreis und Zahlungsbedingungen<br />
Der Kaufpreis setzt sich wie folgt zusammen:<br />
Depolymerisationsanlage KDV 2500 TEURO 13.650<br />
Planung und <strong>Co</strong>nsulting Alphakat TEURO 300<br />
Technische Sonderausstattung für Kunststoff TEURO 225<br />
Materialaufbereitung (Vortrocknung/Zerkleinerung/Zuführung) TEURO 400<br />
Endproduktelager (Lagertanks für Diesel) TEURO 125<br />
Abfallproduktlagerung TEURO 75<br />
Installationskosten (Elektro- und Wasser-Zu- und -Ableitung) TEURO 45<br />
Brandschutz TEURO 45<br />
Grundausstattung Verschleiß- und Ersatzteile TEURO 250<br />
Erstausstattung Katalysator Euro/kg - kg/Gesamt TEURO 150<br />
Total Anlagekosten TEURO 15.265
117<br />
1. Der Kaufpreis der KDV 2500 beträgt 15.265.000 Euro (Fünfzehn Millionen zweihundertfünfundsechzigtausend)<br />
Dieser Preis ist inklusive:<br />
• Lieferung und Montage frei Betreiberstandort in Deutschland<br />
• Periphere technische Einrichtungen zur Pufferung von Input- und Outputstoffen<br />
• Lagertanks für den Diesel mit einer Kapazität von drei Tagesproduktionen<br />
• Blockheizkraftwerk mit Vorwärmeinheit<br />
• Einfahren der Anlage bis zum Dauerbetrieb<br />
• Schulung des Bedienungspersonals, wobei der Verkäufer keine Verantwortung für die Qualität des Personals nach erfolgter<br />
Schulung übernimmt.<br />
• Dokumentation zur Bedienung und die Betriebsanleitungen in deutscher Sprache zwei Jahre Gewährleistung<br />
2. Der Kaufpreis für die Lizenz zur Nutzung der KDV 2500 beträgt 1.500.000 Euro (eine Million fünfhunderttausend)<br />
Die Lizenz gestattet die Nutzung der KDV 2500 des Patentes DE 10 2005 056 735 IPC: C10G 11/00 (2006.01) im Rahmen des<br />
Technology Partnership Agreemtent (TPA 6L27) und berechtigt zum Bezug des Katalysators in der für die KDV benötigten Menge.<br />
Der Verkäufer erklärt Inhaber des o. a. Patentes zu sein.<br />
3. Der Kaufpreis für die Bauhülle und Bodenplatte, d. h. die baulichen Voraussetzungen und käuferspezifischen<br />
Leistungen beträgt 1.085.000 Euro (eine Million fünfundachzigtausend).<br />
Der Kaufpreis für die Bauhülle etc. setzt sich wie folgt zusammen:<br />
Käuferspez. Kosten: Grundstück + Notar TEURO 120<br />
Bodenplatte und Befestigung TEURO 125<br />
Industriehalle TEURO 490<br />
Planungs-, Ingenieur- und <strong>Co</strong>ntrollingleistungen TEURO 350<br />
Total Infrastruktur und käuferspezifische Leistungen TEURO 1.085<br />
Diese Leistungen werden über die KDV-Technologie <strong>AG</strong>, Schweiz abgewickelt.<br />
4. Der Gesamtpreis beträgt somit 17.850.000 Euro (siebzehn Millionen achthundertfünfzigtausend).<br />
5. Der Verkäufer bietet in Abstimmung mit dem Käufer an, eine Grundausstattung mit Katalysator in einer Menge von 50 Tonnen<br />
zu erwerben. Die Kosten betragen 150.000 Euro (hundertfünfzigtausend) und sind im Kaufpreis enthalten.<br />
6. Der Verkäufer schlägt in Abstimmung mit dem Käufer vor, eine Grundausstattung an Verschleiß- und Ersatzteilen gegen Rechnungslegung<br />
zu liefern. Die Kosten betragen 250.000 Euro (zweihundertfünfzigtausend) und sind im Kaufpreis enthalten.<br />
7. Die Preise verstehen sich ohne die gesetzliche Mehrwertsteuer.<br />
8. Alle Zahlungen sind 14 Tage nach Rechnungsstellung durch den Verkäufer fällig.<br />
9. Im Falle eines Verzuges des Käufers bleibt es dem Verkäufer vorbehalten, Verzugszinsen zu berechnen.<br />
10. Nicht im Lieferumfang enthaltene Zusatzleistungen der Wärmerückgewinnung, Betreuung in dem Genehmigungsverfahren<br />
und sonstige anlagentechnische Sonderwünsche werden mit einem Tagessatz von 1.200 € zuzüglich der Spesen berechnet.<br />
11. Der Verkäufer behält sich das Eigentum an der von ihm gelieferten Anlage bis zur vollständigen Bezahlung durch den Käufer vor.
118<br />
§ 17 Versicherungsschutz<br />
1. Der Verkäufer wird für die Dauer der mit der Anlagenherstellung und Lieferung verbundenen Zeitspanne eine Transportversicherung,<br />
Maschinenversicherung sowie Montageversicherung gegen die üblichen Sachgefahren abschließen.<br />
2. Für die Dauer der Gewährleistung ist der Abschluss einer Maschinenversicherung obligatorisch; diese trägt der Käufer. Der<br />
Käufer ist gleichfalls verpflichtet, eine Betriebshaftpflichtversicherung für seinen eigenen Anlagenstandort ab Beginn der Anlagenmontage<br />
zu führen.<br />
§ 18 Schlussbestimmungen<br />
1. Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform; dies gilt auch für eine Aufhebung der Schriftformerfordernis<br />
oder einen Verzicht darauf im Einzelfall.<br />
2. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder werden oder dieser Vertrag Lücken<br />
enthalten, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren<br />
Bestimmung gilt diejenige als vereinbart, die dem Sinn und Zweck der Bestimmung am nächsten kommt.<br />
3. Im Falle von Lücken gilt diejenige Bestimmung als vereinbart, die dem entspricht, was nach Sinn und Zweck des Vertrags<br />
vereinbart worden wäre, hätte man diese Angelegenheit von vornherein bedacht.<br />
4. Der Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.<br />
5. Dem Verkäufer bleibt es vorbehalten, die Rechte aus diesem Vertrag zugunsten Dritter abzutreten bzw. die mit der Aufgabenstellung<br />
für den Verkäufer verbundenen Tätigkeiten gemeinsam mit Dritten wahrzunehmen.<br />
Buttenheim/Stuttgart, den 27.11.2006<br />
Alphakat GmbH<br />
<strong>Öko+BioBeteiligungen</strong> <strong>AG</strong> & <strong>Co</strong>. Bayern I KG<br />
Dr. Christian Koch<br />
Dr. Otto Eisenbrand<br />
Dieser Kaufvertrag wurde nach dem Technology Partnership Agreement 6L27 am 27.11.2006 um 20:40 Uhr unterzeichnet.
Nutzungsvertrag zwischen der KDV-Technologie <strong>AG</strong> und der <strong>Öko+BioBeteiligungen</strong> <strong>AG</strong> & <strong>Co</strong>. Bayern 1 KG<br />
119<br />
Nutzungsvertrag 6L27<br />
zwischen<br />
KDV-Technologie <strong>AG</strong>,<br />
Zollikerstraße 4, CH-8032 Zürich,<br />
vertreten durch Herrn Rechtsanwalt Eduard M. Barcikowski, Präsident des Verwaltungsrates,<br />
und Herrn Ralph Bullinger, Vizepräsident des Verwaltungsrates,<br />
(nachfolgend KDV-Technologie <strong>AG</strong> genannt)<br />
und<br />
<strong>Öko+BioBeteiligungen</strong> <strong>AG</strong> & <strong>Co</strong> Bayern 1KG,<br />
Bolzstraße 7, D-70173 Stuttgart,<br />
vertreten durch Herrn Dr. Otto Eisenbrand<br />
(nachfolgend Öko Bayern genannt)<br />
Präambel<br />
Die KDV-Technologie <strong>AG</strong> ist de facto die Initiatorin von KDV-Projekten, welche mittels eines geschlossenen Fonds finanziert werden<br />
sollen, u. a. auch des Projektes „Bayern 1“ am voraussichtlichen Projektstandort in Tirschenreuth der Öko Bayern. Sie tritt daher<br />
federführend bei der Entwicklung/Konzeption und Realisierung von Finanzierungen von KDV-Projekten in Deutschland auf.<br />
Die KDV-Technologie <strong>AG</strong> hat am 27.11.2006 mit Dr. Christian Koch, dem Erfinder der KDV-Technologie und alleinigen Patenthalter,<br />
das „Technology Partnership Agreement 6L27“ (TPA 6L27) abgeschlossen. Dieses Technology Partnership Agreement (TPA)<br />
bezieht sich auf die Verwertung der KDV-Technologie, welche mit folgender Patenturkunde geschützt ist:<br />
Patent Nummer: 10 2005 056 735<br />
Bezeichnung:<br />
Patentinhaber:<br />
Erfinder:<br />
Hochleistungskammermischer für katalytische Ölsuspensionen als Reaktor für die<br />
Depolymerisation und Polymerisation von kohlewasserstoffhaltigen Reststoffen zu<br />
Mitteldestillat im Kreislauf<br />
Koch, Christian, Dr., 96155 Buttenheim, DE<br />
Koch, Christian, Dr., 96155 Buttenheim, DE<br />
Tag der Anmeldung: 29.11.2005<br />
Das TPA 6L27 vom 27.11.2006 ist Grundlage und wesentlicher Bestandteil dieser Nutzungsvereinbarung. Gestützt auf dieses TPA<br />
räumt die KDV-Technologie <strong>AG</strong> der Öko Bayern im Sinne der nachfolgenden Bestimmungen das auf die KDV-Anlage, welche<br />
mit dem geschlossenen Fonds „Bayern 1“ finanziert wird, beschränkte Nutzungsrecht an der vorstehend umschriebenen patentrechtlich<br />
geschützten Erfindung ein.<br />
Das mit dieser Nutzungsvereinbarung verbundene Nutzungsrecht erstreckt sich auf den gesamten Anwendungsbereich der<br />
patentierten Erfindung sowie dazugehörige technische Weiterentwicklungen, wie dies auch im Kaufvertrag stipuliert ist. Die<br />
Nutzungsrechte umfassen insbesondere die Herstellung, den Gebrauch und den Verkauf von KDV-Dieselkraftstoffen und KDV-<br />
Dieselöl sowie die Beschaffung und Nutzung der entsprechenden Katalysatoren. Diese Nutzungsvereinbarung ist daher wesentlicher<br />
Bestandteil dieses Kaufvertrages.
120<br />
Im Hinblick auf die geplante Realisierung eines geschlossenen Anlagefonds für die Finanzierung eines KDV-2500-Clusters, voraussichtlich<br />
in der Gemeinde Tirschenreuth, Bayern, sowie die Steuerung des Projektes und den späteren Betrieb der Anlage<br />
vereinbaren die Parteien was folgt:<br />
1. Pflichten der Öko Bayern<br />
1.1 Die Öko Bayern verpflichtet sich, während der Laufdauer des vorliegenden Vertrages Dr. Christian Koch bei der Weiterentwicklung<br />
seiner Patente in Absprache mit der KDV-Technologie <strong>AG</strong> zu unterstützen.<br />
1.2 Die Öko Bayern ist insbesondere verpflichtet,<br />
a) geeignete Maßnahmen für eine ausreichende Produktion vorzukehren;<br />
b) in Absprache mit der KDV-Technologie <strong>AG</strong> ein adäquates Marktingkonzept zu erstellen und umzusetzen;<br />
d) den KDV-Diesel in Absprache mit der KDV-Technologie <strong>AG</strong> nach dem aktuellen Stand der Technik und Wissenschaft<br />
herzustellen und ihn vor dessen Vermarktung auf seine Übereinstimmung mit sämtlichen relevanten Bestimmungen zu<br />
überprüfen bzw. überprüfen zu lassen;<br />
e) über ihre Aktivitäten im Zusammenhang mit der Herstellung und dem Vertrieb des KDV-Dieselkraftstoffs bzw. Dieselöls separat<br />
Buch zu führen und diese Bücher bei Bedarf der KDV-Technologie <strong>AG</strong> uneingeschränkt zur Einsicht offen zu legen.<br />
1.3 Die Öko Bayern ist verpflichtet, den Verkauf des gesamten Produktionsausstoßes der KDV-Technologie <strong>AG</strong> zu überlassen und<br />
jeglichen eigenen Vertrieb der KDV-Produkte zu unterlassen.<br />
1.4 Die Öko Bayern ist verpflichtet, während der Laufdauer des vorliegenden Vertrages alle in diesem Vertrag stipulierten Zahlungsverpflichtungen<br />
bei Fälligkeit zu erfüllen und der KDV-Technologie <strong>AG</strong> unaufgefordert regelmäßig den Nachweis der<br />
Bezahlung der entsprechenden Kosten und Gebühren zu erbringen.<br />
1.5 Die Öko Bayern verpflichtet sich, während der Laufdauer des vorliegenden Vertrages in eigenem Namen und auf eigene<br />
Rechnung alle erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um Verletzungen des Patentes Nr. 10 2005 056 735 zu verhindern<br />
bzw. Angriffe auf dieses durch Dritte zu unterbinden.<br />
1.6 Die Öko Bayern verpflichtet sich, die KDV-Technologie <strong>AG</strong> für die Einräumung der vorliegenden Nutzungsrechte und der<br />
Erbringung der übrigen vertragsgemäßen Leistungen gemäß den Bestimmungen dieser Nutzungsvereinbarung sowie dem<br />
dazugehörigen Anhang zu entschädigen.<br />
3. Pflichten der KDV-Technologie <strong>AG</strong><br />
3.1 Die KDV-Technologie <strong>AG</strong> ist verpflichtet, der Öko Bayern alle zur Herstellung von KDV-Diesel gehörenden Informationen,<br />
Unterlagen und Auskünfte zu erteilen bzw. über den Technologiepartner Dr. Koch/Alphakat zur Verfügung zu stellen.<br />
4. Nutzungsgebühren/Vergütungen<br />
4.1 Die Öko Bayern verpflichtet sich, die KDV-Technologie <strong>AG</strong> für die Einräumung der vorliegenden Nutzungsrechte gemäß den<br />
Bestimmungen dieser Nutzungsvereinbarung sowie dem dazugehörigen Anhang zu entschädigen.<br />
4.2 Die Öko Bayern verpflichtet sich, der KDV-Technologie <strong>AG</strong> sämtliche in diesem Vertrag und seinen Anhängen spezifizierten<br />
Leistungen vereinbarungsgemäß und fristgerecht zu vergüten. Die Anhänge sind ebenfalls ein wesentlicher Bestandteil<br />
dieses Nutzungsvertrages in Verbindung mit dem erwähnten Technology Partnership Agreement.<br />
4.3 Die projektbezogenen Entschädigungen sind entsprechend dem durch die KDV-Technologie <strong>AG</strong> erstellten bzw. zu erstellenden<br />
Finanz- und Ausgabenplan zu bezahlen und orientieren sich, insbesondere in der Initialphase, nach den Liquiditätsbedürfnissen<br />
des Projektes.<br />
4.4 Die KDV-Technologie <strong>AG</strong> ist berechtigt, jederzeit die Bücher des Lizenznehmers zur Kontrolle der Abrechnung uneingeschränkt<br />
einzusehen bzw. durch einen anerkannten Buchprüfer auf seine Kosten prüfen zu lassen.<br />
4.5 Sollte das Patent Nr. Nr. 10 2005 056 735 rechtsgültig für nichtig erklärt werden, können bis zum Zeitpunkt der rechtskräftigen<br />
Nichtigerklärung bezahlte Lizenzgebühren nicht zurückgefordert werden.<br />
4.6 Die periodischen Entschädigungen werden monatlich auf der Basis des jeweiligen Monatsabschlusses in Rechnung gestellt<br />
und sind jeweils bis zum 5. Banktag des Folgemonates fällig.
121<br />
4.7 Sämtliche in diesem Vertrag und den Anhängen stipulierten Vergütungen sind im Emissionsprospekt entsprechend den Bestimmungen<br />
der BaFin darzustellen<br />
5. Schlussbestimmungen<br />
5.1 Die KDV-Technologie <strong>AG</strong> ist jederzeit berechtigt, sämtliche relevanten Daten, Informationen und Dokumente einzusehen,<br />
selbst oder über beauftragte Dritte zu erheben bzw. für ihr <strong>Co</strong>ntrolling zu verwenden.<br />
5.2 Änderungen und/oder Ergänzungen des vorliegenden Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Abänderung<br />
dieser Klausel.<br />
5.3 Der vorliegende Vertrag unterliegt schweizerischem Recht.<br />
5.4 Als ausschließlichen Gerichtsstand und Erfüllungsort vereinbaren die Parteien die ausschließliche Zuständigkeit der Gerichte<br />
am Sitz der KDV-Technologie <strong>AG</strong>.<br />
5.5 Dieser Nutzungsvertrag ist ein wesentlicher Bestandteil des Technology Partnership Agreements 6L27 (TPA 6L27) und des<br />
Nachtrags 6L27 zu diesem Vertrag.<br />
5.6 Die Präambel ist integrierender Bestandteil dieser vertraglicher Vereinbarung.<br />
5.7 Dieser Vertrag tritt bei Vertragsunterzeichnung in Kraft und ist für die Dauer der Nutzung der KDV-Technologie durch die<br />
Öko Bayern unkündbar.<br />
5.8 Sollte eine Bestimmung des vorliegenden Vertrages unwirksam, nichtig, ungültig, undurchführbar sein oder werden oder<br />
der Vertrag eine Lücke enthalten, so bleibt die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen des Vertrags davon unberührt.<br />
Anstelle der unwirksamen, nichtigen, ungültigen oder undurchführbaren Bestimmung werden die Parteien eine Bestimmung<br />
setzen, welche den Absichten der Parteien und ihrer wirtschaftlichen Zielsetzung am besten entspricht. Dies gilt auch im<br />
Falle einer Vertragslücke.<br />
Zürich/Stuttgart, 27.11.2006<br />
KDV-Technologie ag<br />
öko+BioBeteiligungen <strong>AG</strong> & <strong>Co</strong>.<br />
Bayern 1 KG<br />
________________________ ________________________ ________________________<br />
Eduard M. Barcikowski Ralph Bullinger Dr. Otto Eisenbrand<br />
Präsident Vizepräsident Vorstand<br />
Rechtsanwalt
122<br />
Anhang zum Nutzungsvertrag 6L17<br />
Anhang zum Nutzungsvertrag 6L27<br />
zwischen<br />
KDV-Technologie <strong>AG</strong>, Zollikerstraße 4, CH-8032 Zürich,<br />
vertreten durch die Herren Rechtsanwalt Eduard M. Barcikowski und Ralph Bullinger<br />
(nachfolgend KDV-Technologie <strong>AG</strong> genannt)<br />
und<br />
<strong>Öko+BioBeteiligungen</strong> <strong>AG</strong> & <strong>Co</strong>. Bayern 1 KG, Bolzstraße 7, D-70173 Stuttgart,<br />
vertreten durch Herrn Dr. Otto Eisenbrand<br />
(nachfolgend Öko Bayern genannt)<br />
Präambel<br />
Die KDV-Technologie <strong>AG</strong> hat mit Dr. Christian Koch, dem Erfinder der KDV-Technologie und Patenthalter, ein „Technology Partnership<br />
Agreement“ (TPA) abgeschlossen. Dieses TPA ist Grundlage und wesentlicher Bestandteil dieses Anhangs, welcher seinerseits<br />
ein wesentlicher Bestandteil des Nutzungsvertragsvertrags 6K04 bildet.<br />
Die KDV-Technologie <strong>AG</strong> ist de facto die Initiatorin des KDV-Projektes „Bayern 1“ der Öko Bayern. Sie tritt daher federführend bei<br />
der Entwicklung/Konzeption und Realisierung von KDV-Projekten und deren Finanzierung auf und stellt ihr Know-how sowie ihr<br />
Beziehungsnetz zur Verfügung. Die <strong>Öko+BioBeteiligungen</strong> <strong>AG</strong> & <strong>Co</strong>. Bayern 1 KG, Bolzstraße 7, D-70173 Stuttgart, ist daher nur<br />
berechtigt, im Rahmen und unter Einhaltung der Bestimmungen des Nutzungsvertrages 6L27 KDV-Produkte zu produzieren.<br />
Dieser Anhang zum Nutzungsvertrag 6L27 ist ein wesentlicher Bestandteil des Technology Partnership Agreements 6L27 (TPA<br />
6L27) und des Nutzungsvertrags 6L27.<br />
Die Präambel ist integrierender Bestandteil dieser vertraglicher Vereinbarung.<br />
1. Nutzungsgebühren im Rahmen der Technologie-Nutzung gem. Nutzungsvertrag 6L27<br />
1.1 Die KDV-Technologie <strong>AG</strong> hat große und entscheidende Initiativleistungen für die Realisierung von KDV-Projekten (KDV-Realisierungsplattform)<br />
in Europa erbracht und damit die Verwertung der KDV-Technologie sowie die Einrichtung des geschlossenen<br />
Fonds Öko Bayern erst ermöglicht. Die KDV-Technologie <strong>AG</strong> erhält von der Öko Bayern für den Aufbau der KDV-Realisierungsplattform<br />
eine einmalige, gewinnunabhängige Vergütung von EURO 2.550.000 EURO (zwei Millionen fünfhundertfünfzigtausend).<br />
Diese Vergütung ist entsprechend dem Finanz- und Ausgabenplan, welcher die KDV-Technologie <strong>AG</strong> zusammen mit Dr.<br />
Koch unter Berücksichtigung aller finanzieller Verpflichtung erstellt bzw. erstellen wird, zu bezahlen. Der Finanz- und Ausgabenplan<br />
orientiert sich, insbesondere in der Initial-Phase, nach den Liquiditätsbedürfnissen des Projektes.<br />
1.2 Die KDV-Technologie <strong>AG</strong> wirkt aktiv mit bei der Realisierung des Projektes Tirschenreuth mit <strong>Co</strong>nsulting-, Planungs- und<br />
Ingenieurleistungen sowie mit der Konzeption, Implementierung und Überwachung des Finanz-<strong>Co</strong>ntrolling und erhält dafür<br />
von der Öko Bayern eine gewinnunabhängige Vergütung von total 350.000 Euro. Diese Vergütung ist zahlbar entsprechend dem<br />
Finanzplan, welcher die KDV-Technologie <strong>AG</strong> zusammen mit Dr. Koch unter Berücksichtigung aller finanzieller Verpflichtung<br />
erstellt.<br />
1.3 Die KDV-Technologie <strong>AG</strong> erhält von der Öko Bayern ab dem ersten Tag des auf den Beginn der Produktionsaufnahme folgenden<br />
Monats eine gewinnunabhängige Vergütung von monatlich je 40.000 Euro Diese Vergütung wird jeweils am fünften<br />
Wochentag des Folgemonats zur Zahlung fällig. Bei Verzug ist ohne Mahnung ein Verzugszins von 5 Prozent geschuldet.<br />
1.4 Die KDV-Technologie <strong>AG</strong> ermöglicht über das Technology Partnership Agreement mit Dr. Koch die Nutzung der KDV-Techno-
123<br />
logie und erhält von der Öko Bayern dafür eine Vergütung, welche sich auf den erwirtschafteten Deckungsbeitrag III A gemäß<br />
Definition auf Seite 3 dieses Nachtrags bezieht und wie folgt festgelegt ist:<br />
Vergütung in Referenz-DB III-A in EURO<br />
Prozent des DB III A gemäß Definition<br />
20 % des DB III A bis zur Erreichung eines DB III-A von 7.500.000 p. a./1.875.000 p. Quartal<br />
25 % des DB III A bis zur Erreichung eines DB III-A von 8.000.000 p. a./2.000.000 p. Quartal<br />
30 % des DB III A bis zur Erreichung eines DB III-A von 8.500.000 p. a./2.125.000 p. Quartal<br />
35 % des DB III A ab Erreichung eines DB III-A von 8.500.000 p. a./2.125.000 p. Quartal<br />
Die Vergütungen werden quartalsweise ermittelt und pro rata temporis jeweils bis zum 15. des auf das Quartalsende folgenden Monats zur Zahlung fällig. Bei<br />
Verzug ist ohne Mahnung ein Verzugszins von 5 Prozent geschuldet.<br />
Der Deckungsbeitrag III A (DB III A) , welcher die Berechnungsgrundlage bildet, ist auf Seite 3 dieses Anhangs verbindlich definiert.<br />
1.5 Die KDV-Technologie <strong>AG</strong> vertreibt über ihre Kanäle den KDV-Diesel, welcher von Öko Bayern produziert wird, und erhält dafür<br />
eine Vergütung von 3 Eurocent pro Liter verkauften Diesel. Die Vergütungen werden 5 Banktage nach Eingang der Zahlung<br />
des Abnehmers fällig. Bei Verzug ist ohne Mahnung ein Verzugszins von 5 Prozent geschuldet.<br />
Zürich/Stuttgart, 27.11.2006<br />
KDV-Technologie ag<br />
öko+BioBeteiligungen<br />
ag & <strong>Co</strong> Bayern 1 KG<br />
lic. jur. Eduard Barcikowski Ralph Bullinger Dr. jur. Otto Eisenbrand<br />
Präsident Vizepräsident Vorstand<br />
Rechtsanwalt
124 Glossar
Glossar<br />
125<br />
Agio/Abwicklungsgebühr<br />
Aufgeld, mit dem ein Teil der Vertriebskosten abgedeckt wird.<br />
Anschaffungskosten/Herstellungskosten<br />
Summe aller Aufwendungen einschließlich der angefallenen<br />
Nebenkosten. Setzen sich u. a. aus dem Kaufpreis des Betriebsgrundstückes<br />
(Tirschenreuth), den Herstellungskosten<br />
(Kosten für die Erstellung der KDV-Anlagen) und den<br />
sonstigen übernommenen Leistungen (wie z. B. Steuern),<br />
die mit der Anschaffung zusammenhängen, zusammen.<br />
Ausschüttung<br />
Auszahlung von Gewinnen an die Beteiligten.<br />
Barrel<br />
Maßeinheit für Rohöl, entspricht ca. 159 Litern<br />
Break-Even-Analyse<br />
Die Break-Even-Analyse zeigt, bei welchem Wert die Gewinnschwelle<br />
erreicht ist.<br />
Direktkommanditist<br />
Anleger, der sich direkt, d. h. nicht über eine treuhänderisch<br />
gehaltene Beteiligung, an der Fondsgesellschaft beteiligt<br />
und auch persönlich ins Handelsregister eingetragen wird.<br />
Energieeffizienz<br />
Maß für den Wirkungsgrad einer Energie produzierenden<br />
Anlage. Das KDV-Verfahren ist zur Zeit die Technologie mit<br />
der höchsten Energieeffizienz.<br />
Energie-Ellipse<br />
Geografische Region, welche sich vom Nahen Osten bis hin<br />
zum Kaspischen Meer erstreckt. In der Energie-Ellipse konzentrieren<br />
sich rund 70 Prozent der konventionellen Erdölreserven<br />
und rund 65 Prozent der Erdgasreserven der Welt.<br />
Fungibilitätile<br />
Wiederveräusserbarkeit der Beteiligung.<br />
Gesamtinvestition<br />
Summe aller Investitionen in diesem Fonds inkl. aller dabei<br />
anfallenden Kosten.<br />
Gesellschafter<br />
Bei der Kommanditgesellschaft gibt es zwei Arten von Gesellschaftern:<br />
die Komplementärin (Vollhafterin) und die Kommanditisten,<br />
die nur bis zur Höhe ihrer Einlagen haften.<br />
Gesellschaftsvertrag<br />
Der Gesellschaftsvertrag regelt die Belange der Gesellschaft<br />
wie Name und Sitz, Zweck, Rechtsform, Dauer, Gesamtsumme<br />
des Eigenkapitals, Namen der Gründungsgesellschafter,<br />
Einlagenhöhe, Stückelung des Eigenkapitals, Einzahlungstermine,<br />
Investitionsplan, Gewinn- und Verlustverteilungsmodus,<br />
Vereinbarungen zur Gesellschafterversammlung,<br />
Geschäftsführung, Haftungsvereinbarungen und Vereinbarungen<br />
über das Ausscheiden von Gesellschaftern.<br />
Haftung<br />
Der Anleger wird beim Erwerb von Fondsanteilen steuerlicher<br />
Mitunternehmer und haftet unter Umständen für das<br />
Unternehmen. Er wird üblicherweise Kommanditist einer KG.<br />
Gemäß Handelsgesetzbuch (HGB) ist die Haftung auf das im<br />
Handelsregister eingetragene Kapital (Hafteinlage) begrenzt.<br />
Hat er seine Pflichteinlage geleistet, erlischt die persönliche<br />
Haftung. Sie lebt jedoch wieder auf, wenn die Einlage z. B.<br />
durch Ausschüttungen an ihn zurückgezahlt wird und damit<br />
sein Kapitalkonto unter die Hafteinlage gemindert wird.<br />
KDV-Verfahren<br />
Hierbei handelt es sich um ein technisches Verfahren zur Katalytischen<br />
Drucklosen Verölung, bei dem aus organischen<br />
Rohstoffen/Reststoffen (z. B Kunststoffe, Altöle, Biomasse<br />
etc.) Dieselkraftstoff gewonnen wird.<br />
Kommanditist<br />
Als Kommanditist wird – im Gegensatz zum Komplementär<br />
– der beschränkt haftende Gesellschafter einer Kommanditgesellschaft<br />
bezeichnet. Er wird auch Fondszeichner oder<br />
Anleger genannt. Grundsätzlich begrenzt ist sein Haftungsrisiko<br />
für Verluste und Schulden der Gesellschaft auf die von<br />
ihm übernommene und auch tatsächlich geleistete Einlage<br />
(seine Hafteinlage beträgt vorliegend lediglich ein Prozent).<br />
Durch Wiederaufleben der Haftung kann eine Nachschusspflicht<br />
entstehen (vgl. „Haftung“).<br />
Kommanditkapital<br />
Das Kommanditkapital stellt die Gesamtsumme der Einlagen<br />
der Kommanditisten/Treugeber gemäß § 4 des Gesellschaftsvertrages<br />
der Fondsgesellschaft dar.<br />
Komplementärin<br />
Der voll haftende Gesellschafter einer Kommanditgesellschaft,<br />
dessen Haftung nicht auf die von ihm übernommene<br />
Kapitalbeteiligung begrenzt ist, sondern sich auf sein gesamtes,<br />
auch privates Vermögen erstreckt. Der Komplementärin<br />
obliegt die Geschäftsführung und Vertretung.
126<br />
Liquidität<br />
Fähigkeit eines Individuums, eines Unternehmens oder einer<br />
Volkswirtschaft, allen fälligen Zahlungsverpflichtungen<br />
fristgerecht nachzukommen. Eine hohe Liquidität kann die<br />
Rentabilität eines Unternehmens beeinflussen, da liquide<br />
Mittel überwiegend unverzinslich sind oder nur gering verzinst<br />
werden.<br />
Liquiditätsreserve<br />
Gesamtheit der liquiden oder kurzfristig liquidierbaren Mittel<br />
einer Unternehmung.<br />
Mittelverwendungskontrolle<br />
Ein unabhängiger Steuerberater (bzw. eine Steuerberatungsgesellschaft)<br />
oder ein Wirtschaftsprüfer kontrolliert die Verwendung<br />
der eingeworbenen Gesellschaftereinlagen.<br />
Nachplatzierungsphase<br />
Zeitraum nach Beendigung der Platzierung und Schließung<br />
der Gesellschaft.<br />
OPEC<br />
Vereinigung der Erdöl produzierenden Länder.<br />
Peak of Oil<br />
Zeitpunkt, bei dem das Fördermaximum bei fossilen Rohstoffen<br />
erreicht sein wird (ca. im Jahr 2010). Ab diesem Zeitpunkt<br />
geht z. B. die geförderte Ölmenge zurück, während<br />
die Nachfrage weltweit immer noch steigen wird. Die Erreichung<br />
des Peak of Oil wird den Ölpreis nachhaltig nach<br />
oben treiben.<br />
Standard-KDV-Anlage<br />
Anlage zur Herstellung von Dieselkraftstoff mit dem KDV-<br />
Verfahren, welche pro Stunde 500 Liter produzieren kann.<br />
Technology Partnership Agreement<br />
Vereinbarung zwischen Dr. Christian Koch, dem Erfinder und<br />
alleinigen Inhaber des Patents Nr. 10 2005 056 735, und der<br />
KDV-Technologie <strong>AG</strong> zur Nutzung des genannten Patents.<br />
Ohne dieses Technology Partnership Agreement darf die von<br />
Dr. Christian Koch entwickelte Technologie weder auf dem<br />
Markt angeboten noch legal betrieben werden.<br />
Treugeber<br />
Der Treugeber beauftragt den Registertreuhänder, für ihn<br />
aus Vereinfachungs- und Kostengründen die handelsregisterliche<br />
Stellung einzunehmen.<br />
Werbungskosten<br />
Aufwendungen, die dem Erwerb, der Sicherung oder der Erhaltung<br />
von Einnahmen dienen und deshalb steuerlich geltend<br />
gemacht werden können.<br />
Zeichnungssumme<br />
Summe des Kommanditkapitals ohne Agio, das der Anleger<br />
in der Beitrittserklärung übernimmt.<br />
Platzierung<br />
Einwerbung von Gesellschaftskapital durch Aufnahme neuer<br />
Gesellschafter/Treugeber.<br />
Rentabilität<br />
Kennzahl für den finanziellen Erfolg eines Unternehmens.<br />
Bemisst sich aus dem Verhältnis zwischen dem eingesetzten<br />
Kapital oder dem Umsatz zum erzielten Gewinn.<br />
Sensitivitätsanalyse<br />
Sie gibt Aufschluss darüber, wie sich der prognostizierte Anlageerfolg<br />
ändert, wenn ausgewählte Einflussfaktoren, wie<br />
z. B. kalkulierter Ertrag, Laufzeit, Veräußerungspreise, von<br />
den Prognoseprämissen des Prospektherausgebers abweichen.
Quellennachweise für die Sensitivitätsanalyse<br />
127<br />
Wolfgang Hirn<br />
Herausforderung China – Wie der chinesische Aufstieg<br />
unser Leben verändert<br />
<strong>Co</strong>lin J. Campbell, Frauke Lesenborghs, Jörg<br />
Schindler, Werner Zittel<br />
Ölwechsel! Das Ende des Erdölzeitalters und die Weichenstellung<br />
für die Zukunft<br />
The New York Times Magazine December 18, 2005<br />
The Price of Oil<br />
John Mintz Washington Post Staff Writer, Friday, June<br />
24, 2005; Page A19<br />
Outcome Grim at Oil War Game<br />
Former Officials Fail to Prevent Recession in Mock Energy<br />
Crisis<br />
Jeff Rubin and Peter Buchanan<br />
Crude Prices Will Almost Double Over Next Five Years<br />
from Occasional Report #53, CIBC World Markets, April 15th,<br />
2005, Originally published April 13th, 2005<br />
Ferner<br />
BPAmoco (2000). BP Amoco Statistical Review of World Energy.<br />
BP Amoco, London. www.bpamoco.com/worldenergy/.<br />
Duncan, RC (1989). Evolution, Technology, and the Natural<br />
Environment: A Unified Theory of Human History. Duncan,<br />
RC (2000a). The Heuristic Oil Forecasting Method: User’s<br />
Guide & Forecast #4.<br />
Duncan, RC (2000b). Crude Oil Production and Prices: A<br />
Look Ahead at OPEC Decision-Making Process. Duncan, RC<br />
(2000c). The Olduvai Theory: An Illustrated Guide. Pardee<br />
Keynote Symposia, Geological<br />
www.halcyon.com/duncanrc/ (Forecast #4). 30 p.<br />
(Angaben betr. Fördermaximum (Peak Oil) stammen u. a. von<br />
Dick Cheney, vorm. Präsident von Halliburton und derzeitiger<br />
Vizepräsident der USA, Exxon Mobil, BP, The Oil Depletion<br />
Analysis Centre, the Pio Manzu <strong>Co</strong>nference, etc.)<br />
Craig Morris 25.04.2005<br />
Peak oil : Steigende Preise, sinkende Förderung<br />
Robert L. Hirsch, SAIC, Project Leader, Roger<br />
Bezdek, MISI, Robert Wendling, MISI<br />
Februar 2005<br />
Peaking of World Oil Production: Impacts, Mitigation,<br />
& Risk Management<br />
ODAC The Oil Depletion Analysis Centre, News Release 16th<br />
November 2004<br />
New Oil Projects Cannot Meet World Needs This Decade<br />
Richard C. Duncan, Ph. D<br />
THE PEAK OF WORLD OIL PRODUCTION AND THE ROAD TO<br />
THE OLDUVAI GORGE<br />
Pardee Keynote Symposia, Geological Society of America,<br />
Summit 2000, Reno, Nevada, November 13, 2000<br />
J. Peter Gerling & Hilmar Rempel<br />
Depletion oft he North Sea and ist Significance for<br />
Western Europe, Bundesanstalt für Geowissenschaften<br />
und Rohstoffe.
128<br />
Links zur Sensitivitätsanalyse<br />
(1) http://www.telepolis.de/r4/artikel/17/17538/1.html<br />
(2) http://www.washingtonpost.com/wp-dyn/articles/A50561-2005Apr13.html<br />
(3) http://www.gulfnews.com/Articles/BusinessNF.asp?ArticleID=155972<br />
(4) http://www.money.telegraph.co.uk/money/main.jhtml?xml=/money/2005/03/04/cnopec04.xml&menuId=242&sSheet=/<br />
money/2005/03/04/ixfrontcity.html<br />
(5) http://www.dailystar.com.lb/article.asp?edition_id=10&categ_id=3&article_ID=13314#:<br />
(6) http://msnbc.msn.com/id/7190109/<br />
(7) http://www.stcwa.org.au/journal/210405/files/background_IEA.pdf<br />
(8) http://news.ft.com/cms/s/a3b6a0c2-a792-11d9-9744-00000e2511c8,ft_acl=ftalert_ftarc_ftcol_ftfre_ftindsum_ftmywap_<br />
ftprem_ftspecial_ftsurvey_ftworldsub_ftym_ftymarc_ic_ipadmintool_nbe_poapp_printedn_psapp_reg,s01=1.html<br />
(9) http://www.energybulletin.net/newswire.php?id=4466<br />
(10) http://321energy.com/editorials/rubin/rubin041505.html<br />
(11) http://news.moneycentral.msn.com/breaking/breakingnewsarticle.asp?feed=OBR&Date=20050331&ID=4338643<br />
(12) http://english.aljazeera.net/NR/exeres/73CE8286-740C-482B-8150-DA57696BC02F.htm<br />
(13) http://www.iht.com/bin/print_ipub.php?file=/articles/2005/03/25/opinion/edhomer.html<br />
(14) http://www.geology.wisc.edu/courses/g115/oil/4.html
129<br />
(15) http://www.flickr.com/photos/27298360@N00/8443016/<br />
(16) http://www.businessweek.com/magazine/content/05_09/b3922077_mz054.htm<br />
(17) http://www.sptimes.ru/archive/times/882/opinion/o_9801.htm<br />
(18) http://www.michaelmoore.com/words/message/index.php?messageDate=2003-06-26<br />
(19) http://www.telepolis.de/r4/artikel/15/15035/1.html<br />
(20) http://www.guardian.co.uk/life/feature/story/0,13026,1464050,00.html<br />
(21) http://www.oilcrisis.com/us/NETL/OilPeaking.pdf<br />
(22) http://www.greencarcongress.com/2005/03/mexicorsquos_la.html<br />
(23) http://www.energybulletin.net/1269.html<br />
(24) http://english.aljazeera.net/NR/exeres/80C89E7E-1DE9-42BC-920B-91E5850FB067.htm<br />
(25) http://corporate.bmo.com/HarrisNesbitt/bresource/basicpoint/default.asp?id=4887<br />
(26) http://www.petiteplanete.org<br />
(27) http://www.dpunkt.de/buch/3-936931-26-7.html<br />
(28) http://www.telepolis.de/r4/artikel/19/19966/1.html
130<br />
Anhang
Anhang<br />
131
132<br />
Beratung & Information<br />
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