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[ Öko+BioBeteiligungen AG & Co. BAyern 1 kG ... - Samuel Begasse

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[ <strong>Öko+BioBeteiligungen</strong> <strong>AG</strong> & <strong>Co</strong>. Bayern 1 KG Emissionsprospekt ]


Vorwort<br />

Die Zeit ist reif für das KDV-Verfahren<br />

„Die Katalytische Drucklose Verölung wird unsere Zukunft nachhaltig verändern“<br />

Dr. Christian Koch, Erfinder und Patentinhaber<br />

Eine neue Technologie mit weltweit konkurrenzlosen Potenzialen<br />

für Energiepolitik, Abfallwirtschaft und optimalen<br />

Umweltschutz steht vor dem Durchbruch: die Technologie<br />

der Katalytischen Drucklosen Verölung (KDV-Verfahren).<br />

Dabei werden völlig neuartige Kristall-Katalysatoren verwendet.<br />

Nach jahrzehntelanger intensiver Katalysator-Forschung<br />

und Reaktorenentwicklung und nach erfolgreichem Einsatz<br />

dieser Technologie in einer großtechnischen Pilot-Anlage<br />

machen wir nun den Weg frei für den breiten Einsatz in<br />

Deutschland.<br />

ENORMES MARKTPOTENZIAL:<br />

AUS ABFALL WIRD KRAFTSTOFF<br />

Im Hinblick auf die ständig steigenden Rohölpreise werden<br />

alternative Recyclingverfahren eine führende Stellung einnehmen<br />

– allen voran das von mir entwickelte und mehrfach<br />

patentierte Verfahren der Katalytischen Drucklosen<br />

Verölung von Wertstoffen: Beim KDV-Verfahren werden<br />

organische Reststoffe (z. B. Kunststoffe, Altöle und Wachse)<br />

sowie nachwachsende organische Materialen (z. B. Raps,<br />

Holz), aber auch organischer Abfall aus der Nahrungsmittel-<br />

und Fleischindustrie auf wirtschaftliche Weise in Dieselkraftstoff<br />

umgewandelt.<br />

Bisher hat man Abfallstoffe durch die Zuführung von Energie<br />

(Hitze und Brennstoff) verbrannt, wobei nicht nur CO 2<br />

-Ausstoß<br />

produziert wurde, sondern auch Giftstoffe wie Dioxine<br />

und Furane entstanden, die man mittels aufwändiger technologischer<br />

Maßnahmen binden musste. Das KDV-Verfahren<br />

dagegen ermöglicht die fast vollständige Verwertung der<br />

Ausgangsprodukte zu einem hochwertigen und problemlos<br />

lagerfähigen Energieträger: Dieseltreibstoff.<br />

Mit dem KDV-Verfahren wird ein Endprodukt von ausgezeichneter<br />

Qualität hergestellt, das – im Gegensatz zu anderen<br />

Produkten – uneingeschränkt als Fahrzeugtreibstoff<br />

verwendet werden kann.<br />

Die Kriterien: Umweltverträglichkeit, Wirtschaftlichkeit,<br />

Qualität<br />

Seit 35 Jahren betreibe ich Brennstoffumwandlungsforschung.<br />

Dabei musste ich immer wieder miterleben, wie<br />

ausgerechnet die Entwicklung solcher Verfahren, die nur<br />

geringste Energieeffizienz bieten, mit einem Maximum an<br />

Subventionen gefördert und auf vielfältige Weise durch<br />

Politik und Energie-Lobby unterstützt wurden. Und das, obwohl<br />

die Aussichtslosigkeit der entsprechenden Verfahren<br />

von Anfang an mit Leichtigkeit belegbar war – und damit<br />

auch die Verschwendung von Steuermilliarden.<br />

Emissionsprospekt der <strong>Öko+BioBeteiligungen</strong> <strong>AG</strong> & <strong>Co</strong>. Bayern 1 KG<br />

Stand: DEZEMBER 2006


Ganz anders das von mir entwickelte Verfahren: Denn dabei<br />

wird die Erdölbildungssynthese in wenigen Minuten<br />

anlagentechnisch sauber, wirtschaftlich einwandfrei sowie<br />

absolut umweltverträglich nachgebildet und damit ein Dieselkraftstoff<br />

von höchster Qualität produziert.<br />

Die KDV-Technologie ebnet den Zukunftsweg für die aufwandsarme<br />

und konkurrenzlos wirtschaftliche Herstellung<br />

synthetischer Erdölprodukte aus Reststoffen und nachwachsenden<br />

Rohstoffen.<br />

KDV-Technologie: Faktoren, Chancen, Vorteile<br />

Verfahren: Die technische Reproduktion der natürlichen<br />

Erdölbildung wird bei einer Reaktionszeit von drei Minuten<br />

realisiert.<br />

Produktion: Der synthetische Dieselkraftstoff kann zu konkurrenzfähigen<br />

Preisen erzeugt werden.<br />

Anspruch: Die Qualität des Dieselkraftstoffs übersteigt die<br />

EU-Norm des normalen Diesels bei den von uns verwendeten<br />

Einsatzstoffen.<br />

Umwelt: Praktisch alle Belastungen entfallen. Dies wird<br />

durch die anorganische Bindung der Schadstoffe in Form<br />

von Salzen und Kristallen erreicht, wobei sich die ionentauschenden<br />

Eigenschaften des Katalysators auszahlen.<br />

Ökonomie und Ökologie: Aktiver Umweltschutz und die<br />

Optimierung der Energiegewinnung aus Reststoffen sowie<br />

nachwachsenden Rohstoffen lassen sich erstmals konfliktfrei<br />

kombinieren.<br />

Wirtschaft und Gesellschaft: Der Umweltschutz wird damit<br />

zur Rohstoff- und Arbeitsplatzquelle.<br />

Ja, die Zeit ist reif für den Einsatz der KDV-Technologie!<br />

Dr. Christian Koch<br />

Nach 35 Jahren intensiver Forschungs- und Entwicklungstätigkeit ist dem deutschen<br />

Chemieanlagen-Spezialisten Dr. Christian Koch der Durchbruch zu einem wirtschaftlichen,<br />

umweltfreundlichen und breit anwendbaren Verfahren der Energiegewinnung<br />

aus Abfall sowie nachwachsenden Rohstoffen gelungen.


Inhaltsverzeichnis<br />

Hinweis nach dem Verkaufsprospektgesetz<br />

Gemäß § 8f Verkaufsprospektgesetz (VerkProspG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 09.09.1998 (BGBl. I S. 2701), zuletzt<br />

geändert durch Artikel 7 des Gesetzes vom 19.08.2005 (BGBl. I S. 2437, 2445), in Verbindung mit der Vermögens-anlagen-<br />

Verkaufsprospektverordnung (VermVerkProspV) in der Fassung vom 16.12.2004, sind wir als Anbieter dieser Vermögensanlage<br />

verpflichtet, einen Prospekt nach den o. g. Vorschriften zu veröffentlichen. Der zu erstellende Prospekt ist vor seiner Veröffentlichung<br />

der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) zu übermitteln und darf erst veröffentlicht werden, wenn die<br />

BaFin die Veröffentlichung gestattet hat.<br />

Es wird darauf hingewiesen, dass die inhaltliche Richtigkeit gemäß § 8g VerkProspG der im Prospekt gemachten Angaben<br />

nicht Gegenstand der Prüfung des Prospekts durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)<br />

ist.


Inhaltsverzeichnis<br />

<br />

Vorwort von Dr. Christian Koch 2<br />

Das Beteiligungskonzept im Überblick 6<br />

Die Vermögensanlage im Überblick 7<br />

Verantwortlichkeit für Prospektinhalt und Angabenvorbehalt 10<br />

Darstellung der wesentlichen Risiken 12<br />

Investition in Innovation: „Wir machen KDV-Diesel” 18<br />

Katalytische Depolymerisation: die Schlüsseltechnologie 20<br />

Anlageziele und Anlagepolitik 22<br />

Die Vermögensanlage im Überblick 26<br />

Die Initiatorin - <strong>Öko+BioBeteiligungen</strong> <strong>AG</strong> 32<br />

Die Emittentin – <strong>Öko+BioBeteiligungen</strong> <strong>AG</strong> & <strong>Co</strong>. Bayern 1 KG 34<br />

Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Emittentin 39<br />

Finanz- und Investitionsplan (Prognose) 42<br />

Erläuterungen der wesentlichen Annahmen und Wirkungszusammenhänge 44<br />

Technologie- und Managementpartner der Emittentin 48<br />

Die Partner des Beteiligungskonzeptes 52<br />

Mittelherkunft und Mittelverwendung 54<br />

Erläuterungen zur Mittelverwendung und Mittelherkunft 57<br />

Prognoserechnung eines Anlegers mit Kapitalrückflussrechnung 59<br />

Politische und ökonomische Rahmenbedingungen der Sensitivitätsanalyse 61<br />

Quantitative Darstellung der Sensitivitätsanalyse 68<br />

Interpretation der Sensitivitätsanalyse 70<br />

Break-Even-Analyse 72<br />

Rechtliche Rahmenbedingungen 77<br />

Steuerliche Grundlagen 79<br />

Ergänzende Angaben 84<br />

Gesellschaftsvertrag 86<br />

Registertreuhandvertrag 98<br />

Vertrag über die Mittelverwendungskontrolle 103<br />

Sonstige Verträge von besonderer Bedeutung 105<br />

Technology Partnership Agreement 106<br />

Kaufvertrag für die KDV-Anlage 110<br />

Nutzungsvertrag 6L17 119<br />

Anhang zum Nutzungsvertrag 6L17 122<br />

Glossar 124<br />

Quellennachweise für die Sensitivitätsanalyse 127<br />

Links zur Sensitivitätsanalyse 128<br />

Anhang 130<br />

Beitrittsunterlagen


Das Beteiligungskonzept


Vermögensanlage im Überblick<br />

<br />

Das Anlagekonzept<br />

Der Investor beteiligt sich über die <strong>Öko+BioBeteiligungen</strong><br />

<strong>AG</strong> & <strong>Co</strong>. Bayern 1 KG (nachfolgend auch Fondsgesellschaft<br />

genannt) am wachstumsstarken Energie- und Kraftstoffmarkt.<br />

Ziel des Fonds ist es, mittels einer noch zu erstellenden<br />

technischen Anlage in Tirschenreuth aus Kunststoffabfällen<br />

mineralischen Dieselkraftstoff zu gewinnen und<br />

diesen weiterzuveräußern. Im Januar 2007 hat in Europa die<br />

erste grosstechnische KDV-Anlage, in Spanien, den Betrieb<br />

aufgenommen. Diese Anlage wurde von Dr. Christian Koch<br />

konzipiert und arbeitet mit der neusten, von Dr. Koch patentierten<br />

KDV-Technologie<br />

Art und Rechtsform der Beteiligung<br />

Der Kapitalanleger beteiligt sich kommanditistisch an der<br />

<strong>Öko+BioBeteiligungen</strong> <strong>AG</strong> & <strong>Co</strong>. Bayern 1 KG, Stuttgart;<br />

entweder direkt oder indirekt über die Treuhandkommanditistin.<br />

Anzahl und Gesamtbetrag<br />

Bei einer unterstellten Vollplatzierung des Gesellschaftskapitals<br />

von 25.000.000 Euro würde die Anzahl der angebotenen<br />

Kommanditanteile bei einer Mindestbeteiligung in<br />

Höhe von 10.000 Euro höchstens 2.500 Kommanditanteile<br />

betragen. Die Anzahl der angebotenen Vermögensanlagen<br />

(Kommanditanteile) steht gegenwärtig noch nicht endgültig<br />

fest.<br />

Geschäftsführung und Vertretung<br />

Die Gesellschaft wird im Außenverhältnis, z. B. beim Abschluss<br />

von Rechtsgeschäften, ausschließlich von der Komplementärin<br />

vertreten, diese leitet auch die Geschäfte.<br />

Gesellschaftszweck und Investitionen<br />

Gegenstand des Unternehmens ist die Einwerbung von Gesellschaftskapital,<br />

um damit eine oder mehrere Anlagen zur<br />

Katalytischen Drucklosen Verölung herzustellen, die zur Gewinnung<br />

von Dieselkraftstoff verwendet werden.<br />

Weiterer Gesellschaftszweck ist der Betrieb dieser Anlagen,<br />

der Verkauf der hergestellten Produkte sowie alle anderen<br />

Tätigkeiten, die zur Erreichung des Gesellschaftszwecks erforderlich<br />

sind. Hierzu gehört auch die Beteiligung an anderen<br />

Gesellschaften.<br />

Fondsvolumen und Mindestzeichnungssumme<br />

Das Emissionsvolumen beträgt insgesamt 25.000.000 Euro.<br />

Es besteht ausschließlich aus zu platzierendem Eigenkapital<br />

in Höhe von 25.000.000 Euro. Die Mindestzeichnungssumme<br />

beträgt 10.000 Euro.<br />

Mit der Vermögensanlage verbundene Rechte<br />

Jeder Anleger ist mit weitgehenden Informations- und Kontrollrechten<br />

ausgestattet, die sich insbesondere auf Übersendung<br />

des Jahresabschlusses sowie Einsicht in die Bücher<br />

und Schriften der Gesellschaft beziehen.<br />

Weitere Rechte der Anleger betreffen das Recht auf Teilnahme<br />

an Gesellschafterversammlungen, das Stimmrecht,<br />

die Vermögens- und Ergebnisbeteiligung, das Kündigungs-<br />

Veräußerungs- und Liquidationsrecht sowie das Recht auf<br />

Auseinandersetzungs- und Abfindungsguthaben.<br />

Eine Kündigung der Gesellschaft durch einen Anleger oder<br />

ein sonstiger Austritt ist während der vereinbarten Gesellschaftsdauer<br />

ausgeschlossen. Unberührt bleibt das Recht<br />

zur Kündigung aus wichtigem Grund gemäß § 23 Nr. 2 des<br />

Gesellschaftsvertrages.<br />

Den Rechten stehen Pflichten wie die Erbringung der Einlage<br />

und weitere Treuepflichten gegenüber.<br />

Die Anleger können auf der Gesellschafterversammlung<br />

bzw. im Rahmen von Umlaufverfahren an Gesellschafterentscheidungen<br />

mitwirken. Bei Entscheidungen von besonderem<br />

Gewicht für die Gesellschaft (z. B. Auflösung der<br />

Gesellschaft/Änderung des Gesellschaftsvertrages) ist eine<br />

qualifizierte Abstimmungsmehrheit erforderlich (vgl. § 17<br />

Abs. 2 des Gesellschaftsvertrages).<br />

Wesentliche Grundlagen der steuerlichen<br />

Konzeption<br />

Anleger erzielen mit ihrer Beteiligung an der<br />

<strong>Öko+BioBeteiligungen</strong> <strong>AG</strong> & <strong>Co</strong>. Bayern 1 KG Einkünfte aus<br />

Gewerbebetrieb im Sinne des § 15 EStG.<br />

Siehe dazu auch das steuerliche Konzept (ab S. 79).<br />

Etwaige Steuerzahlungen auf Ebene des Anlegers<br />

werden weder durch die Gesellschaft noch durch die<br />

<strong>Öko+BioBeteiligungen</strong> <strong>AG</strong> selbst übernommen.<br />

Übertragbarkeit der Vermögensanlage<br />

Eine Beteiligung an der <strong>Öko+BioBeteiligungen</strong> <strong>AG</strong> & <strong>Co</strong>.<br />

Bayern 1 KG ist bis zum 31.12.2011 vorgesehen (vgl. § 23<br />

des Gesellschaftsvertrages), soweit nicht die Gesellschafts-


versammlung die Fortsetzung der Gesellschaft mehrheitlich<br />

beschließt.<br />

Vor Ablauf dieser Frist kann die Beteiligung gemäß den Bestimmungen<br />

des Gesellschaftsvertrages der Beteiligungsgesellschaft<br />

im Rahmen eines Verkaufs, einer Schenkung oder<br />

einer Abtretung entgeltlich oder unentgeltlich auf Dritte<br />

übertragen werden.<br />

Der einzelne Anleger hat jedoch das Recht, seine Beteiligung<br />

erstmals mit einer Frist von einem Jahr zum 31.12.2011 zu<br />

kündigen. Zur Berechnung des Auseinandersetzungsguthabens<br />

vgl. auch § 26 des Gesellschaftsvertrages.<br />

Die vollständige oder teilweise Übertragung von Kommanditanteilen<br />

ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung<br />

des Treuhandkommanditisten möglich und nur, sofern der<br />

Rechtsnachfolger vollumfänglich in die Rechte und Pflichten<br />

des Gesellschafters aus diesem Vertrag und aus dem<br />

Treuhandvertrag eintritt.<br />

Es existiert kein Markt für diese Beteiligung im Sinne einer<br />

Börse. Auch wenn die Anteile grundsätzlich veräußert werden<br />

können, besteht keine Gewähr, dass ein veräußerungswilliger<br />

Anleger einen Käufer findet.<br />

Vor Übertragung einer Beteiligung sollten die steuerlichen<br />

Konsequenzen mit dem persönlichen steuerlichen Berater<br />

erörtert werden. Der Übertrag durch Erbfall ist jederzeit<br />

möglich. Die Erben des Anlegers treten mit allen Rechten<br />

und Pflichten in die Rechtsstellung des Erblassers ein. Mehrere<br />

Erben haben zur Wahrnehmung der Gesellschafterrechte<br />

einen einheitlichen Vertreter zu bestimmen.<br />

Zahlstelle<br />

Zahlstelle ist die <strong>Öko+BioBeteiligungen</strong> <strong>AG</strong> & <strong>Co</strong>. Bayern 1<br />

KG, Bolzstraße 7, 70173 Stuttgart.<br />

Zahlung der Kommanditeinlage<br />

Die Zeichnungssumme zzgl. 5 Prozent Agio ist nach Annahme<br />

der Beitrittserklärung innerhalb von 10 Tagen in voller<br />

Höhe auf folgendes Konto einzuzahlen:<br />

Kontoinhaber: <strong>Öko+BioBeteiligungen</strong> <strong>AG</strong> & <strong>Co</strong>. Bayern 1 KG<br />

Bank: Stuttgarter Volksbank <strong>AG</strong><br />

BLZ: 600 901 00<br />

Konto-Nr.: 226 340 007<br />

Verwendungszweck: Bitte den Namen des Zeichners und die<br />

mit der Beitrittsbestätigung übermittelte Treuhandnummer<br />

eintragen.<br />

Entgegennahme der Beitrittserklärung<br />

Zeichnungsscheine nimmt die <strong>Öko+BioBeteiligungen</strong> <strong>AG</strong> &<br />

<strong>Co</strong>. Bayern 1 KG, Bolzstraße 7, 70173 Stuttgart, entgegen.<br />

Sie leitet diese nach Vorabprüfung zur Annahme durch die<br />

Treuhandkommanditistin weiter an die Müller Rechtsanwaltsgesellschaft<br />

mbH, Teuchertstraße 38, 81829 München.<br />

Vorgesehene Zeichnungsfrist<br />

Das öffentliche Angebot beginnt einen Werktag nach Veröffentlichung<br />

des Verkaufsprospektes. Es ist vorgesehen, insgesamt<br />

Eigenkapital in Höhe von 25.000.000 Euro einzuwerben<br />

und das öffentliche Angebot zum 31.12.2007 zu schließen.<br />

Die Komplementärin besitzt das Recht, den Schließungstermin<br />

um bis zu einem Kalenderjahr nach hinten zu verlegen.<br />

Eine vorzeitige Schließung der Eigenkapital-Einwerbung ist<br />

nach pflichtgemäßem Ermessen der Komplementärin möglich.<br />

Eine Kürzung von Zeichnungen, Anteilen oder Beteiligungen<br />

ist nicht vorgesehen. Die Vermögensanlage wird nur<br />

in Deutschland angeboten.<br />

Erwerbspreis und Agio<br />

Der Erwerbspreis ergibt sich aus der Zeichnungssumme zuzüglich<br />

eines Agios in Höhe von 5 Prozent der Zeichnungssumme.<br />

Die Mindestzeichnungssumme beträgt 10.000 Euro.<br />

Weitere Kosten der Beteiligung<br />

Bei Nichterfüllung der Zahlungsverpflichtungen schuldet<br />

der Gesellschafter Verzugszinsen gegenüber der Treuhänderin<br />

in Höhe von 5 Prozent p. a. über dem Basiszinssatz<br />

gemäß § 247 BGB.<br />

Die Kosten für die notarielle Beglaubigung bei einer Handelsregistereintragung,<br />

die vom Gegenstandswert abhängen,<br />

trägt der Gesellschafter.<br />

Eine Übertragung der Beteiligung ist für den Anleger auf<br />

Fondsebene nicht mit administrativen Kosten verbunden. Es<br />

können aber für eine Übertragung Kosten im Zusammenhang<br />

mit rechtlicher bzw. steuerlicher Beratung und z. B. mit<br />

einer Verkaufsanbahnung entstehen.<br />

Bei der Überweisung des Zeichnungsbetrages können für<br />

den Anleger Kosten anfallen. Eine steuerliche Beratung auf<br />

Ebene des Anlegers ist mit Kosten verbunden. Im Falle des<br />

Ausscheidens aus der Gesellschaft hat der Anleger eventuell<br />

Kosten im Zusammenhang mit der Ermittlung des Auseinandersetzungsguthabens<br />

zu tragen.<br />

Darüber hinaus bestehen keine weiteren Kosten des Erwerbs,<br />

der Verwaltung und der Veräußerung der Beteiligung.


Weitere vom Anleger zu<br />

erbringende Leistungen<br />

Die Haftung der Anleger ist auf die Höhe der von ihnen<br />

gezeichneten Beteiligung begrenzt. Eine Nachschusspflicht<br />

besteht nicht. Alle Kommanditisten, mit Ausnahme des<br />

Gründungskommanditisten, werden mit 1 Prozent ihrer<br />

Pflichteinlage in das Handelsregister eingetragen. Darüber<br />

hinaus bestehen keine Umstände, die den Anleger zu weiteren<br />

Leistungen, insbesondere Zahlungen, verpflichten.<br />

Gesamthöhe der Provisionen<br />

Als Vergütung für die Eigenkapitalbeschaffung gemäß Investitionsplan<br />

wurden 9 Prozent zuzüglich 5 Prozent Agio<br />

vorgesehen – insgesamt also, bezogen auf das zu platzierende<br />

Eigenkapital in Höhe von 25.000.000 Euro, 14 Prozent.<br />

Für die Emissionskosten in der Platzierungsphase (Eigenkapitalbeschaffung,<br />

Vertriebsmanagement, Vertriebsinfrastruktur<br />

in der Platzierungsphase, Marketing, Treuhänder,<br />

Mittelverwendungskontrolle, Steuerberatung, Komplementär-<br />

und Haftungsvergütung) wurden bezogen auf das zu<br />

platzierende Eigenkapital insgesamt ca. 15 Prozent zuzüglich<br />

5 Prozent Agio kalkuliert.<br />

Daraus ergibt sich eine Netto-Investitionsquote für den Erwerb<br />

oder die Herstellung der Anlageobjekte einschließlich<br />

der Ankauf-Nebenkosten und der Liquiditätsreserve bezogen<br />

auf das Gesamtkapital in Höhe von 25.000.000 Euro (Eigenkapital/Vergütungen,<br />

Provisionen) von ca. 85 Prozent.<br />

Eine detaillierte Aufstellung der einzelnen Positionen mit Erläuterungen<br />

und Informationen zu deren jeweiliger Höhe ist<br />

den Seiten 36 ff. zu entnehmen.<br />

Gesellschafts-, Registertreuhand- und Mittelverwendungskontrollvertrag<br />

Ab den Seiten 86 ff. sind Gesellschafts-, Registertreuhandund<br />

Mittelverwendungskontrollvertrag in vollem Wortlaut<br />

abgedruckt.<br />

Anlegerzielgruppe<br />

Zielgruppe sind solche Anleger, die sich über eine professionell<br />

geführte Fondsgesellschaft an einer neuen Technologie<br />

zur Gewinnung von Dieselkraftstoffen in Deutschland beteiligen<br />

wollen. Das Beteiligungsangebot eignet sich für den<br />

risikobewussten, kurzfristig orientierten Investor, der hohe<br />

Erträge aus dem Betrieb der geplanten Anlagen zur Herstellung<br />

von Dieselkraftstoffen gewinnen will. Die Anteile an<br />

der <strong>Öko+BioBeteiligungen</strong> <strong>AG</strong> & <strong>Co</strong>. Bayern 1 KG sollten<br />

gemäß den individuellen Anlagestrategien einem Portfolio<br />

beigemischt werden.


10<br />

Verantwortlichkeit für Prospektinhalt und Angabenvorbehalt<br />

Die für den Inhalt dieses Verkaufsprospektes Verantwortliche ist<br />

die Emittentin:<br />

Geschäftsanschrift und Sitz:<br />

<strong>Öko+BioBeteiligungen</strong> <strong>AG</strong> & <strong>Co</strong>. Bayern 1 KG<br />

Bolzstraße 7<br />

70173 Stuttgart<br />

und die Anbieterin:<br />

Geschäftsanschrift und Sitz:<br />

<strong>Öko+BioBeteiligungen</strong> <strong>AG</strong><br />

Bolzstraße 7<br />

70173 Stuttgart<br />

Diese übernehmen gemäß § 3 Verordnung über Vermögensanlagen-Verkaufsprospekte<br />

(VermVerkPropV) die Verantwortung<br />

für diesen Verkaufsprospekt. Die in diesem<br />

Verkaufsprospekt gemachten Angaben wurden mit größter<br />

Sorgfalt zusammengestellt. Nach Kenntnis der Emittentin<br />

und der Anbieterin bestehen über die in diesem Verkaufsprospekt<br />

genannten hinaus keine weiteren Vereinbarungen, die<br />

für die Entscheidung des Anlegers relevant wären und das<br />

Anlageobjekt betreffen.<br />

Für den Inhalt dieses Verkaufsprospektes sind ausschließlich<br />

die bis zum Zeitpunkt der Aufstellung bekannten oder erkennbaren<br />

Sachverhalte maßgeblich.<br />

Die Emittentin und die Anbieterin erklären hiermit, dass die<br />

Angaben in diesem Verkaufsprospekt nach ihrem Wissen<br />

richtig sind und dass keine wesentlichen Umstände ausgelassen<br />

worden sind.<br />

Datum der Prospektaufstellung:<br />

04.12.2006<br />

<strong>Öko+BioBeteiligungen</strong> <strong>AG</strong><br />

vertreten durch den<br />

Vorstand Dr. Otto Eisenbrand<br />

<strong>Öko+BioBeteiligungen</strong> <strong>AG</strong> & <strong>Co</strong>. Bayern 1 KG<br />

vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin<br />

<strong>Öko+BioBeteiligungen</strong> <strong>AG</strong><br />

vertreten durch den<br />

Vorstand Dr. Otto Eisenbrand<br />

Angabenvorbehalte<br />

Sämtliche Zahlen, unternehmerischen Plandaten, Darstellungen,<br />

Gewinnvorgaben und sonstigen Angaben dieses Prospektes<br />

wurden sorgfältig und nach besten Wissen auf der<br />

Grundlage sachkundiger Erwartungen zusammengestellt. Sie<br />

befinden sich auf dem Stand vom Dezember 2006 und entsprechen<br />

den gegenwärtigen gesetzlichen und sonstigen Vorschriften<br />

sowie den aktuellen ökonomischen Rahmendaten.<br />

Dieser Prospekt enthält zukunftsgerichtete Aussagen, die<br />

mit Unsicherheiten und Risiken verbunden sind. Die Einschätzungen<br />

können Wahrnehmungs- und Beurteilungsfehler<br />

beinhalten und sich somit als unzutreffend erweisen.<br />

Wir weisen in diesem Zusammenhang auf den folgenden<br />

Abschnitt „Wesentliche Risiken der Vermögensanlage“ hin:<br />

Dort werden die Risiken dieser unternehmerischen Beteiligung<br />

dargestellt. Für die mit der unternehmerischen Beteiligung<br />

an der <strong>Öko+BioBeteiligungen</strong> <strong>AG</strong> & <strong>Co</strong>. Bayern 1 KG<br />

verfolgten Ziele wird deshalb keine Haftung übernommen.<br />

Steuerliche Auswirkungen und Ziele der Anleger werden<br />

vom Prospektherausgeber nicht gewährleistet; sie sind keine<br />

Geschäftsgrundlage der abzuschließenden Verträge.<br />

Änderungen der Steuergesetze und Abweichungen aufgrund<br />

(steuer-)behördlicher Feststellungen bzw. Auflagen<br />

bleiben ebenso vorbehalten wie Änderungen aufgrund unternehmerischer<br />

bzw. behördlicher Erfordernisse im Interesse<br />

der <strong>Öko+BioBeteiligungen</strong> <strong>AG</strong> & <strong>Co</strong>. Bayern 1 KG. Diese<br />

Aspekte liegen im Risikobereich des Anlegers.<br />

Vom Prospekt abweichende Angaben sind nur dann verbindlich,<br />

wenn sie vom Prospektherausgeber schriftlich bestätigt<br />

werden.<br />

Vermittler-Verantwortlichkeit<br />

Dritte, insbesondere die selbstständigen Anlageberater und<br />

Vermittler, sind zu abweichenden Angaben nicht berechtigt.<br />

Umfang der Prospekthaftung<br />

Auf etwaige Schadenersatzansprüche wegen unrichtiger<br />

oder unvollständiger Prospektangaben finden entsprechend<br />

§ 13 Verkaufsprospektgesetz die Bestimmungen der §§ 44<br />

bis 48 BörsG Anwendung.<br />

Derartige Ansprüche sind beschränkt auf die Höhe und<br />

Rückzahlung der tatsächlich geleisteten Einlagen sowie auf<br />

die Erstattung der mit dem Erwerb verbundenen üblichen<br />

Kosten. Darüber hinaus unterliegen sie gegenüber den entsprechend<br />

§ 44 BörsG Verantwortlichen einer Verjährungsfrist<br />

von sechs Monaten seit Kenntnis des Mangels, höch-


11<br />

stens drei Jahre nach Begründung der Beteiligung durch den<br />

Anleger. Die Haftung für Erfüllungsgehilfen ist auf Vorsatz<br />

und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.<br />

Mit dem Beitrittsantrag gibt der Kapitalanleger (Kommanditist)<br />

sein Einverständnis zu den vorstehenden Angabenvorbehalten<br />

im Prospekt.<br />

Vollständigkeitserklärung<br />

Der vorliegende Prospekt und das Vertragswerk informieren<br />

den Anleger – nach bestem Wissen und fester Überzeugung<br />

der Prospektverantwortlichen – wahrheitsgemäß, sorgfältig<br />

und vollständig über alle Umstände, die für den Anleger von<br />

Bedeutung sein können im Hinblick auf seine Entscheidung<br />

für eine Beteiligung als Kommanditist.<br />

Die Prospektierung orientiert sich an den im IDW-Standard<br />

niedergelegten Grundsätzen ordnungsgemäßer Beurteilung<br />

von Prospekten über öffentlich angebotene Kapitalanlagen<br />

des Instituts der Wirtschaftsprüfer e. V. Düsseldorf (IDW S 4)<br />

mit dem Stand vom 18.05.2006. Von der Gliederung des IDW<br />

S 4 wurde aus Gründen der Übersichtlichkeit abgewichen.<br />

Zum 01.07.2005 trat das Anlegerschutzverbesserungsgesetz<br />

mit weitreichenden Veränderungen des Verkaufsprospektgesetzes<br />

(VerkProspG) in Kraft. Von besonderer Bedeutung<br />

ist dabei die neue Prospektpflicht für nicht in Wertpapieren<br />

verbriefte Beteiligungsformen.<br />

Nach den neuen Regelungen des Verkaufsprospektgesetzes<br />

darf der Prospekt erst genutzt werden, wenn die Veröffentlichung<br />

des Prospektes von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht<br />

(BaFin) gestattet wurde. Den allgemeinen,<br />

inhaltlichen und konkretisierenden Anforderungen<br />

an den Prospekt gemäß der Vermögensanlagen-Verkaufsprospektverordnung,<br />

die ebenfalls am 01.07.2005 in Kraft trat,<br />

wurde bei dieser Prospektierung Rechnung getragen.<br />

oder zwischen sonstigen Gesellschaften und Personen, die<br />

mit der Durchführung und Abwicklung der Vermögensanlage<br />

beauftragt sind, bzw. zwischen all diesen untereinander.<br />

Ergänzend sichert der Prospektherausgeber zu, dass zum<br />

Zeitpunkt der Prospektierung keine weiteren Vereinbarungen<br />

bestehen über Provisionen, Rabatte oder sonstige Rückgewährsverpflichtungen,<br />

die über den aus dem Prospekt und<br />

dem Vertragswerk ersichtlichen Umfang hinausgehen. Honorare,<br />

Entgelte, sonstige Vergütungen oder mittel- und unmittelbare<br />

Vorteilsgewährungen sind im Emissionsprospekt<br />

ausnahmslos und vollständig genannt.<br />

Nach alledem erklären die Prospektverantwortlichen, dass<br />

die für den Anlegerschutz bedeutsame Norm des § 264a<br />

StGB beachtet wurde.<br />

Zusicherung der Prospektverantwortlichen<br />

Es wird versichert, dass außer den im Prospekt und im Vertragswerk<br />

aufgeführten Verträgen zum Zeitpunkt der Prospektherausgabe<br />

keine weiteren Verträge oder Absprachen<br />

begründet worden sind, die für den Anleger bedeutsam<br />

oder belastend sind und die im Zusammenhang mit diesem<br />

Anlageangebot stehen. Über den im Emissionsprospekt angegebenen<br />

Umfang hinaus bestehen keine weiteren wirtschaftlichen<br />

und/oder personellen Verflechtungen (auch<br />

über Angehörige i.S.v. § 15 Abgabenordnung) zwischen dem<br />

Herausgeber des Prospektes, der <strong>Öko+BioBeteiligungen</strong> <strong>AG</strong>,<br />

ihren Organ-Mitgliedern und deren Aktionären sowie mit


12<br />

Darstellung der wesentlichen Risiken<br />

Wesentliche Risiken der Vermögensanlage<br />

Gegenstand des Unternehmens ist die Einwerbung von Gesellschaftskapital,<br />

um damit eine „KDV-Anlage“ zu erstellen.<br />

Allgemeines<br />

Im vorliegenden Prospekt wird dem Anleger eine Beteiligung<br />

angeboten an der <strong>Öko+BioBeteiligungen</strong> <strong>AG</strong> & <strong>Co</strong>. Bayern<br />

1 KG, Stuttgart. Dabei handelt es sich um eine Kapitalanlage,<br />

bei der sich der Anleger an einem Technologie-Fonds<br />

beteiligt.<br />

Der Anleger wird damit Mitunternehmer und trägt ein entsprechendes<br />

Mitunternehmerrisiko für den Fall, dass sich die<br />

geplante Beteiligung wirtschaftlich schlechter als geplant<br />

entwickelt.<br />

Prognostizierte Ausschüttungen können sich vermindern<br />

und die nachfolgend beschriebenen Risiken auch kumulativ<br />

auftreten, sodass ein Totalverlust der Kapitalanlage<br />

denkbar ist.<br />

Die Anleger sollten daher bei ihrer Anlageentscheidung die<br />

in diesem Prospekt aufgeführten Risiken berücksichtigen.<br />

Sie sollten – gegebenenfalls nach Rücksprache mit ihrem<br />

Steuerberater und/oder Rechtsanwalt – eine Beteiligung<br />

nur dann eingehen, wenn sie die Risiken ihres Engagements<br />

überblicken können.<br />

Das Beteiligungsangebot wurde mit großer Sorgfalt erstellt.<br />

Es kann jedoch keine Gewähr dafür übernommen werden,<br />

dass die mit der Investition verbundenen wirtschaftlichen,<br />

steuerlichen und sonstigen Ziele der Anleger bzw. der Fondsgesellschaft<br />

eintreten.<br />

Im Rahmen des vorliegenden Technologie-Fonds wird Gesellschaftskapital<br />

eingeworben, um damit Aufbereitungsanlagen<br />

zur Katalytischen Drucklosen Verölung (kurz KDV) zu<br />

errichten und zu betreiben.<br />

Obwohl vorliegende Gutachten die technische Umsetzbarkeit<br />

der geplanten Anlagen bestätigen, gibt es gegenwärtig<br />

– mit Ausnahme einer Anlage in Mexiko – in Europa oder<br />

den Vereinigten Staaten noch keine vergleichbare Anlage<br />

zur industriellen Nutzung der KDV-Technologie. Die Anlage<br />

in Mexiko ist seit Oktober 2004 im Betrieb und wird derzeit<br />

ausgebaut. Dieser Ausbau erfolgt nicht zuletzt vor dem Hintergrund<br />

der qualitativ sowie quantitativ guten Ergebnisse,<br />

die im Dauerbetrieb der Anlage erzielt wurden, sowie im<br />

Zusammenhang mit der durch Dr. Koch weiterentwickelten<br />

und im August 2006 von ihm als alleinigem Erfinder patentierten<br />

Technologie.<br />

Der Anleger muss sich darüber bewusst sein, dass er in eine<br />

neue Technologie investiert und deshalb bei dem Betrieb<br />

der Anlage heute noch unbekannte Probleme und Verfah-<br />

Der Prospektherausgeber hat nachfolgend die der Kapitalanlage<br />

immanenten wesentlichen denkbaren Risiken dargestellt.<br />

Die Sensitivitätsanalyse in diesem Prospekt liefert eine<br />

weiterführende Darstellung zu den möglichen finanziellen<br />

Auswirkungen diverser Risiken. Um dem Anleger ein möglichst<br />

umfassendes Bild von den Risken zu geben, wurde<br />

dieses Kapitel sehr ausführlich dargestellt.<br />

Kapitalverlustrisiko als Maximalrisiko<br />

Wie bei allen Kapitalanlagen besteht auch bei diesem Angebot<br />

die Möglichkeit, dass unvorhersehbare, zukünftige<br />

Entwicklungen die prospektierten Ergebnisse negativ beeinflussen<br />

können. Solche Entwicklungen können zu einer<br />

Verschlechterung der prognostizierten Erträge und möglicherweise<br />

zu Verlusten des Fondskapitals bis hin zum Totalverlust<br />

führen.


13<br />

renshindernisse auftreten können, welche die gesamte Kapitalanlage<br />

negativ beeinflussen.<br />

Risiken des Beschaffungs- und Absatzmarktes<br />

Die geplanten Anlagen am Standort in Tirschenreuth sollen<br />

durch das KDV-Verfahren vornehmlich Kunststoffe wie<br />

PVC, PET etc. in Dieselkraftstoff umwandeln. Grundsätzlich<br />

besteht die Möglichkeit, fast alle organischen Stoffe in Dieselkraftstoff<br />

oder Dieselöl umzuwandeln. Analysen haben<br />

jedoch gezeigt, dass die Verarbeitung von Kunststoffen zu<br />

Dieselkraftstoffen unter dem Aspekt der Wirtschaftlichkeit,<br />

der Verarbeitungssicherheit sowie der Nachhaltigkeit im<br />

Vordergrund steht.<br />

Es ist denkbar, dass es am Markt insbesondere dann, wenn<br />

weitere Anlagen zur Gewinnung von Dieselkraftstoff mittels<br />

des KDV-Verfahrens betrieben werden, Beschaffungsprobleme<br />

bei den Ausgangsprodukten zur Gewinnung von<br />

Dieselkraftstoff gibt.<br />

Denkbar ist auch, dass diese Ausgangsprodukte bei einer<br />

möglichen anderen Wettbewerbssituation als zum Zeitpunkt<br />

der Prospektherausgabe zu schlechteren wirtschaftlichen<br />

Bedingungen erworben werden können, was Auswirkungen<br />

auf die Wirtschaftlichkeit der Kapitalanlage haben könnte.<br />

Denkbar ist weiterhin, dass der produzierte Kraftstoff zu<br />

geringeren Preisen als in der Prognoserechnung vorgesehen<br />

und/oder erst später abgesetzt werden kann.<br />

Auch dies hätte Einflüsse auf die Wirtschaftlichkeit der vorliegenden<br />

Kapitalanlage.<br />

Platzierungs- und Rückabwicklungsrisiko<br />

Es besteht das Risiko, dass es der Fondsgesellschaft nicht<br />

oder nur langsamer als geplant gelingt, das vorgesehene<br />

Kommanditkapital einzuwerben. Es ständen der Fondsgesellschaft<br />

dann geringere finanzielle Mittel als vorgesehen<br />

zur Verfügung.<br />

Damit die Fondsgesellschaft mindestens eine Anlage zur<br />

Produktion von Dieselkraftstoff nach dem KDV-Verfahren<br />

herstellen und betreiben kann, ist die Einwerbung von wenigstens<br />

5.000.000 Euro Kapital erforderlich.<br />

Soweit es der Fondsgesellschaft nicht gelingen sollte, dieses<br />

Mindestgesellschaftskapital einzuwerben, besteht das Risiko,<br />

dass die Fondsgesellschaft rückabgewickelt werden muss.<br />

Da andererseits in den Funktionsträgerverträgen, die die<br />

Fondsgesellschaft mit Geschäftsbesorgern abschließt, die<br />

Fälligkeit der jeweiligen Vergütung anteilig bezogen auf das<br />

Platzierungsvolumen vereinbart ist, kann es dazu kommen,<br />

dass im Falle der Rückabwicklung der Fondsgesellschaft dies<br />

für die Anleger nicht schadlos erfolgt.<br />

Es ist dann denkbar, dass durch die Fondsgesellschaft z. B.<br />

gezahlte Vertriebsprovisionen nicht mehr zurückerlangt<br />

werden können und damit eine Schadlosstellung der Anleger<br />

bei Rückabwicklung der Beteiligung ausscheidet.<br />

Gesetzgebungs-, Rechtsprechungs- sowie<br />

Steuerrechtsänderungsrisiko<br />

Es besteht das Risiko, dass sich während der Laufzeit der<br />

Fondsgesellschaft die zum Zeitpunkt der Prospektherausgabe<br />

geltende Rechtsprechung ändert, dass Gesetze geändert<br />

oder sonstige Verwaltungsvorschriften aufgehoben, neu gefasst<br />

bzw. neu erlassen werden.<br />

Diese Vorgänge können erhebliche Auswirkungen auf den<br />

erwarteten Ertrag und die Werthaltigkeit der Beteiligung an<br />

dem Zielunternehmen haben. Es kann insbesondere nicht<br />

ausgeschlossen werden, dass die Finanzverwaltung im Rahmen<br />

einer steuerlichen Außenprüfung oder des Veranlagungsverfahrens<br />

eine steuerliche Beurteilung vornimmt, die<br />

von den Prospektangaben abweicht.<br />

Herstellungsrisiken<br />

Die Fondsgesellschaft wird ein Grundstück in Tirschenreuth<br />

erwerben und hierauf die geplanten Anlagen zur industriellen<br />

Nutzung der KDV-Technologie errichten. Bei dieser Tätigkeit<br />

bestehen insbesondere folgende Risiken:<br />

Betriebsstandort<br />

Die Fondsgesellschaft hat bereits mit der Stadt Tirschenreuth<br />

Gespräche über den Ankauf eines geeigneten Grundstücks<br />

zum Betrieb der KDV-Anlage geführt.<br />

Die Stadt Tirschenreuth hat auch bereits ein entsprechend<br />

nutzbares Grundstück angeboten und den Verkauf an die<br />

Emittentin zugesichert, sofern die genehmigungsrecht-


14<br />

lichen Voraussetzungen erfüllt sind. Im Interesse einer Risikominimierung<br />

wird das Grundstück jedoch erst nach Einwerbung<br />

von mindestens 5.000.000 Euro Kapital durch die<br />

Fondsgesellschaft erworben. Eine vertragliche Anbindung<br />

des Grundstücks etwa durch einen notariellen Kaufvertrag<br />

oder ein notarielles Kaufangebot ist nicht gegeben.<br />

Weiterhin besteht das Risiko, dass gegebenenfalls sonstige<br />

öffentlich-rechtliche Genehmigungen, z. B. nach der Bauordnung<br />

bzw. dem Emissionsschutzrecht, nicht oder nicht<br />

rechtzeitig erlangt werden können und deshalb ein Betrieb<br />

der KDV-Anlage am geplanten Standort in Tirschenreuth<br />

nicht oder nur zu veränderten Bedingungen oder später als<br />

geplant möglich ist.<br />

Fertigstellungsrisiko<br />

Die Fondsgesellschaft trägt grundsätzlich das Fertigstellungsrisiko<br />

im Hinblick auf die KDV-Anlage.<br />

Inhalt des Fertigstellungs- und Herstellungsrisikos ist auch,<br />

dass die geplante KDV-Anlage nicht rechtzeitig entsprechend<br />

der Prognoserechnung erstellt werden kann, beispielsweise<br />

deshalb, weil das benötigte Gesellschaftskapital<br />

nicht wie geplant eingeworben wird.<br />

Denkbar ist ebenso, dass bei der Herstellung der KDV-Anlagen<br />

unerwartete Herstellungs- oder Lieferprobleme auftreten,<br />

die zu einer verzögerten Herstellung der KDV-Anlagen<br />

führen oder zu Herstellungskosten, die höher sind als<br />

geplant. Dies hätte zur Folge, dass die Prognoserechnung<br />

im Hinblick auf die zu erwartenden Erträge ebenfalls nicht<br />

einschlägig wäre.<br />

Mangelnde Veräusserbarkeit der<br />

Gesellschaftsanteile<br />

Für Kommanditanteile – wie hier vorliegend – gibt es keinen<br />

geregelten Markt (wie etwa die Börse), an der die Gesellschaftsanteile<br />

gehandelt werden können. Eine vorzeitige<br />

Veräußerung des Gesellschaftsanteils ist zwar jederzeit<br />

durch einen privaten Verkauf möglich, dies setzt aber das<br />

Vorhandensein eines Zweitkäufers voraus.<br />

Zurzeit gibt es in Deutschland Versuche, einen Zweitmarkt<br />

für Fondsanteile zu etablieren. Welcher Veräußerungspreis<br />

auf dem Zweitmarkt allerdings für die Gesellschaftsanteile<br />

erzielt werden kann, hängt entscheidend davon ab, ob das<br />

geplante unternehmerische Konzept „aufgeht“. Welcher<br />

Kaufpreis sich aber erzielen lässt, kann heute bei der angebotenen<br />

Beteiligung ebenso wenig vorhergesagt werden<br />

wie bei jeder anderen jetzt erworbenen unternehmerischen<br />

Beteiligung.<br />

Grundsätzlich sollte der Anleger deshalb nur Geld investieren,<br />

das er nicht zu einem bestimmten Termin wieder<br />

benötigt und das nicht fremdfinanziert ist. Er sollte – auch<br />

aus Gründen der Risikostreuung – nur einen geringen Teil<br />

seines Vermögens in das vorliegende Kapitalanlageangebot<br />

investieren.<br />

Prognoserechnung<br />

Die Prognoserechnung, wie sie in diesem Prospekt dargestellt<br />

ist, zeigt lediglich eine beispielhafte Planung dafür, wie sich<br />

die Beteiligungsgesellschaft möglicherweise in Zukunft entwickeln<br />

kann. Ihr liegen Annahmen über die künftigen Aufwendungen<br />

und Erträge zugrunde sowie die beabsichtigten<br />

Investitionen laut Mittelherkunfts- und Mittelverwendungsplan<br />

(vgl. § 2 Abs. IV in Verbindung mit Anlage 1 des Gesellschaftsvertrages).<br />

Die prognostizierten Werte können von den<br />

tatsächlichen Werten in ihrer Höhe abweichen.<br />

Die Prognoserechnung versteht sich deshalb lediglich als<br />

eine auf heutigen Erfahrungssätzen beruhende Schätzung<br />

der möglichen künftigen wirtschaftlichen Entwicklung der<br />

Beteiligungsgesellschaft, die jedoch in regelmäßigen Abständen<br />

zu überprüfen ist und deren Eintritt nicht als gesichert<br />

gilt.<br />

Dies ist schon deshalb so, weil es sich bei der in der vorliegenden<br />

Form geplanten Produktionsanlage um das erste Pilotprojekt<br />

in Europa handelt. Aus diesem Grund fehlen Vergleichswerte<br />

von anderen derartigen Produktionsanlagen.<br />

Wesentliche Einflussfaktoren auf die Prognoserechnung sind<br />

weiterhin die Marktentwicklungen des Beschaffungs- und<br />

Absatzmarktes für Kunststoffabfälle für bzw. Dieselkraftstoff.<br />

Die vorliegende Prognoseberechnung stellt ausdrücklich<br />

keine Garantie für die Höhe einer angegebenen Ausschüttung<br />

dar.<br />

Fremdfinanzierung des Fondsanteils/<br />

Leverage-Effekt<br />

Der Prospektherausgeber rät ausdrücklich davon ab, die Beteiligung<br />

an der <strong>Öko+BioBeteiligungen</strong> <strong>AG</strong> & <strong>Co</strong>. Bayern I<br />

KG über die Aufnahme eines Darlehens zu finanzieren. Bei<br />

einer Fremdfinanzierung des Fondsanteils durch den Gesellschafter<br />

ist die angebotene Kapitalanlage grundsätzlich


15<br />

risikoreicher.<br />

Auch der Leverage-Effekt kann negative Auswirkungen haben.<br />

Dann nämlich, wenn die Zinsen, die der Anleger für das<br />

Fremdkapital bezahlt, höher sind als die Gesamtrendite, die<br />

auf seine Beteiligung entfällt.<br />

Dies könnte dann der Fall sein, wenn die in der Prognoserechnung<br />

angesetzten Erträge nicht erreicht werden.<br />

Aus diesem Grunde rät der Prospektherausgeber von einer<br />

Fremdfinanzierung der Beteiligung ab.<br />

Schlüsselpersonenrisiko/fehlende<br />

Leistungsbilanz<br />

Der Erfolg des Fonds hängt in erheblichem Maße von den<br />

Fähigkeiten des Managements, der Qualität der externen<br />

Berater und der beauftragten Vertragspartner ab. Der Ausfall<br />

von unternehmenstragenden Personen kann sich negativ auf<br />

den wirtschaftlichen Verlauf auswirken. Dies kann zu erhöhten<br />

Kosten der Fondsgesellschaft führen und in der Folge zu<br />

niedrigeren Erträgen für die einzelnen Anleger. Da es sich,<br />

wie dargestellt, um ein neuartiges Herstellungsverfahren<br />

zur Gewinnung von Dieselkraftstoff handelt, gibt es auch<br />

keine Leistungsbilanz. Für die Initiatoren der vorliegenden<br />

Vermögensanlage ist es das erste Mal, dass sie mittels einer<br />

Publikumsgesellschaft um Gesellschaftskapital werben.<br />

Haftung des Anlegers<br />

Im Gesellschaftsvertrag ist vorgesehen, dass der Fondszeichner<br />

nach Leistung seiner Pflichteinlage keinerlei Nachschüsse<br />

mehr zu leisten hat (vgl. § 7). Zum Thema „Haftung des<br />

Anlegers“ ist jedoch zu unterscheiden:<br />

Der Anleger haftet als Kommanditist gegenüber Gläubigern<br />

der Fondsgesellschaft nur bis zur Höhe seiner Hafteinlage,<br />

die er selbst oder über den Treuhänder im Handelsregister<br />

eingetragen hat. Diese beträgt 1 Prozent seiner Gesellschaftseinlage<br />

(vgl. § 4 Abs. 4).<br />

Sinkt durch Ausschüttungen (Entnahmen und Verluste) der<br />

Saldo der Kapitalkonten unter den Betrag der Hafteinlage,<br />

lebt die Haftung des Kommanditisten in Höhe der entnommenen<br />

Hafteinlage gemäß § 172 Abs. 4 HGB wieder auf.<br />

Dies gilt nach seinem Ausscheiden aus der Beteiligungsgesellschaft,<br />

wenn dieses negative Kapitalkonto von ihm<br />

schriftlich anerkannt wurde oder wenn die weiteren Voraussetzungen<br />

des § 160 Abs. 1 HGB erfüllt sind innerhalb eines<br />

fünfjährigen Zeitraumes. Wird die Beteiligungsgesellschaft<br />

aufgelöst, verjähren die Ansprüche von Gesellschaftsgläubigern<br />

gegen Kommanditisten spätestens fünf Jahre, nachdem<br />

die Auflösung der Beteiligungsgesellschaft ins Handelsregister<br />

eingetragen wurde oder – wenn die Ansprüche erst<br />

nach Eintragung der Auflösung fällig werden – fünf Jahre nach<br />

Fälligwerden der Ansprüche. Unabhängig von der Einbringung<br />

der Einlage besteht immer eine Pflicht zur Übernahme der Kosten<br />

für Anmeldungen zum Handelsregister, die vom Kommanditisten<br />

oder in dessen Namen vorzunehmen sind. Die Kosten<br />

trägt der Kommanditist (z. B. bei Ausscheiden oder Ausschluss<br />

aus der Gesellschaft).<br />

Gewinnberechnung –<br />

sogenannte „weiche Kosten“<br />

Im Gesellschaftsvertrag und in den „rechtlichen Rahmenbedingungen“<br />

(Seiten 86 ff. und 77 ff. in diesem Prospekt) sind<br />

die sogenannten „weichen Kosten“ im Einzelnen dargestellt.<br />

Hierzu gehören die von der Fondsgesellschaft und den Anlegern<br />

aufzubringenden Kosten für Dienstleistungen und das zu<br />

bezahlende Agio des Fondszeichners in Höhe von 5 Prozent.<br />

Um die geplanten hohen Erträge zu erreichen, muss sich der<br />

Anleger darüber im Klaren sein, dass diese Dienstleistungsgebühren<br />

grundsätzlich ebenso wenig substanzbildend sind<br />

wie die Kosten des Prospektdrucks. Tatsächlich stehen sie für<br />

die von der Fondsgesellschaft beabsichtigten Investitionen<br />

nicht zur Verfügung, reduzieren also das Investitionskapital.<br />

Hieraus folgt, dass die prognostizierten Erträge nur aus diesem<br />

Investivkapital erwirtschaftet werden können. Die Investivkapitalquote<br />

beträgt bei der vorliegenden Konzeption 85<br />

Prozent des Gesellschaftskapitals inklusive Agio. Laufende<br />

Dienstleistungsgebühren, die in der Nachplatzierungsphase<br />

das Investivkapital vermindern, bleiben bei dieser Darstellung<br />

außer Betracht.<br />

Risiko von Vorauszahlungen<br />

Es besteht das Risiko, dass Entgelte, Honorare usw., deren<br />

Zahlung z. B. zum Jahresende oder platzierungsabhängig erfolgt,<br />

im Fall der Insolvenz der Zahlungsempfänger verloren<br />

sind oder aus anderen Gründen nicht mehr zurückerlangt<br />

werden können. Dies gilt auch und vor allem für Zahlungen,<br />

die für die Herstellung der KDV-Anlagen geleistet werden,<br />

wenn etwa wegen Insolvenz des Anlagenbauers diese nicht<br />

fertiggestellt werden.<br />

In der Regel werden die einzelnen Bauraten zeitlich vertrag-


16<br />

lich festgelegt und korrespondieren nicht notwendigerweise<br />

mit dem tatsächlichen Herstellungszustand. Sie sind in ihrer<br />

Fälligkeit dann grundsätzlich hiervon auch unabhängig.<br />

Risiken aus Interessenkonflikten<br />

Die persönlich haftende Gesellschafterin der Fondsgesellschaft<br />

könnte gleiche oder ähnliche Fondsgesellschaften<br />

initiieren oder sich hieran beteiligen. Es besteht daher das<br />

Risiko, dass die Komplementärin dadurch eine Wettbewerbssituation<br />

zur vorliegenden Fondsgesellschaft schafft.<br />

Kapitalmässige und personelle<br />

Verflechtungen zwischen den beteiligten<br />

Gesellschaften und Personen<br />

Wegen der (teilweise bestehenden) Personenidentität<br />

der jeweiligen Funktionsträger gibt es im Hinblick auf die<br />

<strong>Öko+BioBeteiligungen</strong> <strong>AG</strong> & <strong>Co</strong>. Bayern 1 KG diverse angabepflichtige<br />

Verflechtungstatbestände rechtlicher, wirtschaftlicher<br />

und/oder personeller Art. Verflechtungen<br />

zwischen der <strong>Öko+BioBeteiligungen</strong> <strong>AG</strong> & <strong>Co</strong>. Bayern 1<br />

KG sowie von Unternehmen, die gegebenenfalls mit der<br />

<strong>Öko+BioBeteiligungen</strong> <strong>AG</strong> & <strong>Co</strong>. Bayern 1 KG bedeutsame<br />

Verträge abgeschlossen haben oder anderweitig mit ihr<br />

nicht unwesentlich verbunden sind, beinhalten auch immer<br />

die Möglichkeit eines Interessenkonfliktes zwischen den<br />

betroffenen Unternehmen. Es ist daher grundsätzlich nicht<br />

auszuschließen, dass die Beteiligten bei der Abwägung der<br />

unterschiedlichen, gegebenenfalls gegenläufigen Interessen<br />

nicht zu den Entscheidungen gelangen, die sie treffen würden,<br />

wenn kein Verflechtungstatbestand gegeben wäre. Im<br />

gleichen Maße könnten hierdurch auch die Erträge der Gesellschaft<br />

und damit auch die Anleger betroffen sein. So ist<br />

auch ein Interessenkonflikt dergestalt denkbar, dass z. B. der<br />

Patentinhaber, Dr. Christian Koch, bzw. die KDV Technologie<br />

<strong>AG</strong> weitere gleiche Produktionsanlagen zur Herstellung von<br />

Dieselkraftstoff bzw. Dieselöl errichten und betreiben, die<br />

dann in Wettbewerb zu der vorliegenden von der Beteiligungsgesellschaft<br />

betriebenen Anlage treten können.<br />

Angabepflichtige Verflechtungstatbestände in rechtlicher,<br />

wirtschaftlicher und/oder personeller Hinsicht bestehen<br />

bei der <strong>Öko+BioBeteiligungen</strong> <strong>AG</strong> & <strong>Co</strong>. Bayern 1 KG dahingehend,<br />

dass der Geschäftsführer der Komplementärin,<br />

Herr Dr. Otto Eisenbrand, auch Gründungskommanditist der<br />

<strong>Öko+BioBeteiligungen</strong> <strong>AG</strong> & <strong>Co</strong>. Bayern 1 KG ist. Hinsichtlich<br />

der personellen und kapitalmäßigen Verflechtungen<br />

verweisen wir auch auf die Darstellung auf den Seiten 52<br />

ff. in diesem Prospekt („Die Partner des Beteiligungskonzeptes“).<br />

Sachmängel<br />

Es besteht grundsätzlich das Risiko, dass die Fondsgesellschaft<br />

bei Mängeln der KDV-Anlagen diese nicht mehr<br />

durchsetzen kann, etwa im Falle der Insolvenz des Anlagenbauers.<br />

Denkbar ist auch, dass es unterschiedliche Rechtsansichten<br />

über das Vorliegen von Gewährleistungsansprüchen gibt<br />

und dass, um diese Ansprüche durchsetzen zu können, hierüber<br />

erst ein Rechtsstreit oder ein selbstständiges Beweisverfahren<br />

durchgeführt werden muss.<br />

Nach Ablauf der Gewährleistungsfrist ist des Weiteren denkbar,<br />

dass die Fondsgesellschaft dann bestehende Mängel an<br />

den Anlagen selbst und auf eigene Kosten beseitigen muss.<br />

Sachmängel und die fehlende Möglichkeit, diese Gewährleistungsansprüche<br />

gegenüber den Verantwortlichen durchzusetzen,<br />

könnten dazu führen, dass die Prognoserechnung<br />

der Fondsgesellschaft nicht einschlägig ist.<br />

Patentrisiken<br />

Der Herstellungsprozess zur Gewinnung von Dieselkraftstoff<br />

auf dem Wege der katalytischen Depolymerisation beruht<br />

maßgeblich auf einem Patent von Dr. Christian Koch, das<br />

für Deutschland erteilt wurde. Soweit dieses Patent angefochten<br />

würde bzw. aus sonstigen Gründen wegfällt und<br />

damit der Beteiligungsgesellschaft zur Nutzung nicht mehr<br />

zur Verfügung stehen würde, könnte dies dazu führen, dass<br />

die Herstellung von Dieselkraftstoff nicht mehr stattfinden<br />

kann. Das Geschäftskonzept der Beteiligungsgesellschaft<br />

wäre dann gescheitert mit der Folge, dass die Anleger dadurch<br />

Vermögensverluste erleiden könnten.<br />

Genehmigungsrisiken<br />

Die geplante Produktionsanlage zur Herstellung von Dieselkraftstoff<br />

bedarf öffentlich-rechtlicher Genehmigungen, die


17<br />

zum Zeitpunkt der Prospektherausgabe noch nicht vorliegen.<br />

Soweit diese nicht erteilt werden sollten, könnte dies<br />

dazu führen, dass die geplante Produktionsanlage nicht erstellt<br />

wird. Der Unternehmenszweck der Beteiligungsgesellschaft<br />

wäre dann gescheitert. In diesem Falle wären auch<br />

Vermögensverluste für die Anleger denkbar.<br />

Nach Auffassung des Prospektherausgebers existieren darüber<br />

hinaus keine weiteren wesentlichen Risiken.


18<br />

Investition in Innovation: „Wir machen KDV-Diesel”


Investition in Innovation: „Wir machen KDV-Diesel”<br />

19<br />

Das Patent<br />

Diese einfache Formulierung sagt bereits aus, worum es<br />

geht: Der Investor beteiligt sich an einer sogenannten „KDV-<br />

Anlage“. Nach dem von Dr. Christian Koch entwickelten und<br />

patentierten Verfahren der Katalytischen Drucklosen Verölung<br />

(KDV-Verfahren) wird darin Dieselkraftstoff und Dieselöl<br />

aus fast allen organischen Eingangsstoffen produziert.<br />

Alleiniger Inhaber des Patentes zum genannten KDV-Verfahren<br />

(deutsches Patent Nr. 10 2005 056 735 vom 10.08.2006)<br />

ist Dr. Christian Koch – er verfügt damit über das notwendige<br />

Know-how und die Erfahrung, um eine solche Anlage<br />

zu realisieren, und zwar mit den in diesem Prospekt genannten<br />

Leistungsdaten und Qualitätsmerkmalen. Kein anderer<br />

Anbieter auf dem Markt ist zurzeit in der Lage, eine auch nur<br />

annähernd vergleichbare Technologie anzubieten.<br />

Unter den heutigen politischen und ökonomischen Rahmenbedingungen<br />

kann der Investor davon ausgehen, dass<br />

er mit seinem Investment eine nachhaltige, sichere und<br />

hohe Rendite erzielen wird.<br />

Alles spricht für ein Investment in die konkurrenzlose<br />

KDV-Technologie:<br />

Die Basis: Das KDV-Produktionsverfahren ist ausgereift,<br />

im Dauereinsatz erprobt und absolut umweltfreundlich.<br />

Das Know-how: Dr. Christian Koch, Alleininhaber des<br />

umfassenden Patents Nr. 10 2005 056 735, ist mit uns<br />

eine faire und umfassende Technologie-Partnerschaft<br />

im Rahmen eines exklusiven „Technology Partnership<br />

Agreements“ eingegangen.<br />

Der Vorteil: Das von Dr. Koch patentierte KDV-Verfahren<br />

hat im Vergleich zu allen anderen Technologien mit<br />

Abstand die höchste Energieeffizienz.<br />

Der Markt: Beim heutigen Erdölpreis ist es ein wesentlicher<br />

Faktor, dass KDV-Diesel ohne Subventionen oder<br />

Fördermittel mit guten bis sehr guten Gewinnaussichten<br />

produziert werden kann.<br />

Der Bedarf: Allein in Deutschland besteht ein rechnerischer<br />

Bedarf für rund 10.000 Standard-KDV-Anlagen.<br />

Die Entwicklung: Nach erfolgreicher Erstgenehmigung<br />

wurden bereits 40 Projektstandorte in Deutschland vorevaluiert.<br />

Die Flexibilität: KDV-Anlagen können dezentral eingesetzt<br />

und stufenweise an den tatsächlichen Bedarf<br />

angepasst werden. Die Verarbeitung ist auf unterschiedliche<br />

Einsatzstoffe auslegbar.<br />

Die Materialien: Praktisch alle organischen Eingangsstoffe<br />

können zu hochwertigem Dieselkraftstoff verarbeitet<br />

werden.<br />

Die Nachfrage: Wir produzieren für den wohl größten<br />

Markt der Menschheitsgeschichte: den Energiemarkt.<br />

„Wer die Zeichen der Zeit nicht erkennt, den bestraft das Leben.”<br />

Michail Gorbatschow


20<br />

Katalytische Depolymerisation: die Schlüsseltechnologie<br />

Dr. Koch erklärt die Wirkungsweise der katalytischen Drucklosen Verölung<br />

300 Millionen Jahre verkürzt auf 3 Minuten<br />

So erstaunlich es klingt: Mit Hilfe der KDV-Technologie ist<br />

es möglich, den Prozess der natürlichen Erdölbildung innerhalb<br />

von nur 3 Minuten technisch zu reproduzieren. Wie<br />

genau die Wirkungsweise der Katalytischen Drucklosen Verölung<br />

funktioniert, erklärt der Erfinder und Patentinhaber,<br />

Dr. Christian Koch:<br />

Verfahren: Die technische Reproduktion der natürlichen<br />

Erdölbildung wird bei einer Reaktionszeit von drei Minuten<br />

realisiert.<br />

Natürliche Erdölbildung:<br />

Ein 300-Millionen-Jahre-Prozess<br />

Vor ca. 800 Millionen Jahren stand die Erde vor dem Problem:<br />

Seit der „Erfindung“ der Fotosynthese hatten sich gewaltige<br />

Mengen an abgestorbenen Mikroorganismen gebildet. Sie<br />

füllten die Ozeane und mussten dringend entsorgt werden.<br />

Die Erdatmosphäre bestand damals im Wesentlichen aus<br />

CO 2<br />

, die mittlere Temperatur der Ozeane betrug ca. 19 °C.<br />

Alle Verfahren der modernen Umwelttechnik – Verbrennung,<br />

Vergasung oder Pyrolyse – wären nicht möglich gewesen:<br />

Der hierzu benötigte Sauerstoff war nicht verfügbar, sondern<br />

in der Oxidation der Eisenanteile der Meere gebunden.<br />

Der Kohlenwasserstoffgehalt von biologischen Substanzen<br />

in der Erde wurde dabei im Laufe Hunderter Jahrmillionen<br />

durch die katalytische Erdölbildung in eine unverwesliche<br />

und umweltfreundliche Form überführt. Dadurch erst war<br />

die Freisetzung des Sauerstoffs in der Atmosphäre möglich.<br />

Die Erde nutzte die Struktur der Mikroorganismen, um diese<br />

wieder in ihre Bestandteile zu zerlegen – im Wesentlichen<br />

Diesel und CO 2<br />

. Bereits bei der Entstehung des Lebens hat<br />

die Erde also die Entsorgung quasi mit geplant. Selbst höher<br />

entwickelte Stoffe wie Zellulose zerfallen nach Extraktion<br />

des CO 2<br />

zu Diesel bzw. Heizöl. Mittler einer solchen Reaktion<br />

ist der in den Urmeeren reichlich vorhandene Ton (Aluminiumsilikat).<br />

Zur Durchführung des Verfahrens setzte die Erde<br />

einen Faktor ein, der uns heute leider nur begrenzt zur Verfügung<br />

steht: Zeit.<br />

Was passiert, wenn man<br />

an der „Zeit-Schraube“ dreht<br />

Das von mir entwickelte und patentierte KDV-Verfahren<br />

(Katalytische Drucklose Verölung) basiert auf dieser Technik<br />

der natürlichen Erdölbildung: Um eine moderne Erdölerzeugung<br />

realisieren zu können, musste dabei an der „Zeit-<br />

Schraube“ gedreht werden. Das neue Verfahren schafft es,<br />

die mittlere Umwandlungsdauer von biologischen Grundstoffen<br />

zu Diesel von 300 Millionen Jahren auf 3 Minuten<br />

zu verkürzen. Hierzu mussten mehrere Faktoren verändert<br />

werden: Die Umwandlungstemperatur steigt von 19 °C auf<br />

300 °C, die Aktivität des Katalysators wechselt von Ton auf<br />

100 Prozent kristalline Alkalialuminiumsilikate und die Vermischung<br />

von Konvektion und Diffusion wird von Turbinen<br />

mit mehreren großen Reaktionskammern mit „Turbinenrädern“<br />

übernommen.<br />

Der Aufbau der Sauerstoffkonzentration in der Atmosphäre durch Erdölbildung<br />

Vulkanismus<br />

Uratmosphäre<br />

19°C<br />

N 2<br />

Eiszeit<br />

(mild)<br />

14°C 17°C<br />

Vergleicht man das Reaktionsergebnis der 300 Millionen<br />

Jahre dauernden Erdölbildung aus Mikroorganismen und<br />

biologischen Substanzen mit den Reaktionsergebnissen der<br />

heutigen Pyrolyse, so sieht man schnell den qualitativen<br />

Unterschied. Die Abbildung zeigt die Verhältnisse der Erdöl-<br />

Landpflanzen<br />

Ozeanflora und -fauna<br />

Insekten<br />

Kohle<br />

Erdöl<br />

Vulkanismus<br />

Saurier<br />

O 2<br />

Menschen<br />

Säuger<br />

(N 2<br />

CO 2<br />

, H 2<br />

O) CO 2<br />

ppmCO 2<br />

14°C<br />

17°C<br />

15°C<br />

1000 500<br />

900 700 500 300 100<br />

Millionen Jahre<br />

Der Aufbau der Sauerstoffkonzentration in der Atmosphäre durch Erdölbildung<br />

Eiszeit<br />

(mild)<br />

24<br />

16<br />

8<br />

0<br />

Volumen % O ²<br />

bzw. CO ²


21<br />

entstehung vor 900 Mio. Jahren: Die Temperatur ist 19 °C,<br />

die Katalysatoren sind tonmineralisch. Die Konversionszeit zu<br />

Bitumen beträgt 100 Millionen Jahre, zu Diesel 300 Millionen<br />

Jahre, zu Benzin 500 Millionen Jahre und zu Gas darüber bzw.<br />

länger.<br />

Weiterhin wird ersichtlich, dass die Erdölentstehung zu einer<br />

Zeit erfolgte, in der unsere heutigen Techniken überhaupt<br />

nicht möglich waren, da kein Sauerstoff vorhanden<br />

war. Dieser war in den ersten 150 Millionen Jahren durch<br />

die Oxidation des Eisens in den Ozeanen zu Eisenoxid verbraucht<br />

worden. Ebenso wird deutlich, dass die vulkanische<br />

CO 2<br />

-Emission in dem Aufbau der Lufthülle ebenso eine<br />

große Rolle gespielt hat.<br />

Die Modernisierung eines bewährten<br />

Urverfahrens<br />

Es war notwendig, ein völlig neues Verfahren zu entwickeln,<br />

das die Bildung des Kokskristalls vollständig ausschließt und<br />

dafür eine andere, selektive Substanz verwendet. Diese sollte<br />

die vorhandenen Kohlenwasserstoffe CH 2<br />

nicht – wie das<br />

Kokskristall – in Methan CH 4<br />

und Kokskristalle C umwandeln,<br />

sondern das CH 2<br />

erhalten, lediglich in der Moleküllänge reduzieren<br />

und die Schadstoffe binden sowie aus dem Kreislauf<br />

ausscheiden.<br />

Vorbild für das neue, patentierte Verfahren ist die natürliche<br />

Erdölbildung. Für den Prozess werden auch ähnliche Katalysatoren<br />

wie vor Hunderten von Millionen Jahren verwendet,<br />

als die aufgewühlten Meere mit der abgestorbenen Materie<br />

die suspendierten Tonmineralien ablagerten. Dieser Prozess<br />

wurde weiterentwickelt, um den Gegebenheiten von heute<br />

zu entsprechen. Allerdings stehen heute keine Hunderte von<br />

Jahrmillionen für den Prozess zur Verfügung. Zudem sind die<br />

heutigen Reststoffe mit Problemstoffen wie PVC und Teflon<br />

vermischt, die bei zu hohen Temperaturen die Bildung von<br />

Dioxinen und Furanen begünstigen.<br />

Heute bietet der gleiche Prozess mit neu entwickelten Dieselbildungskatalysatoren<br />

wieder die Möglichkeit, die in den<br />

Reststoffen verweslichen Kohlenwasserstoffe in umweltfreundlichen,<br />

unverweslichen Diesel zu überführen und<br />

damit die Umwelt zu schonen. Das ist auch für Länder interessant,<br />

die ausreichend Diesel haben, da es keinen preiswerteren<br />

und umweltfreundlicheren Prozess gibt als die katalytische<br />

Überführung bei ca. 300 °C in Diesel.<br />

Vom Wertstoff zum Treibstoff<br />

Die heutigen Reststoffe bestehen nicht nur aus Mikroorganismen,<br />

sondern auch aus Problemstoffen. Hierzu gehören<br />

z. B. PVC, metallhaltige Farben und andere Beimischungen.<br />

Der spezielle Charakter des kristallisierten Katalysators (Ionentauscher)<br />

garantiert dabei, dass diese Giftstoffe als Salze<br />

oder Kristalle gebunden werden, sodass keine Dioxine, Furane<br />

oder sublimierenden Metalldämpfe entstehen können.<br />

Der katalytische Weg bei 300 °C, also unterhalb der problematischen<br />

Koksbildungstemperatur von 400 °C, ist damit<br />

die erste Lösung, die diese Problemstoffe nicht erst nach der<br />

Reaktion absorbieren, sondern überhaupt nicht entstehen<br />

lassen.<br />

Sicherheitsmerkmale des Verfahrens:<br />

keine Bildung von Gas oder Koks<br />

keine Dioxine oder Furane (da im Salz gebunden)<br />

keine Metalldämpfe (da im Kristall gebunden)<br />

keinerlei Reaktion mit dem Luftsauerstoff<br />

Sicherheitstechnisch sind damit die Gasemissionen unterbunden.<br />

Die Möglichkeit, dass das Produkt austritt, wird<br />

durch Unterdruck im System verhindert. Unbeabsichtigte<br />

Öffnungen führen zu einem Alarm des Unterdrucksystems,<br />

nicht jedoch zu einer Gefahr durch austretende Dämpfe.<br />

Prinzipiell kann man aus der Natur lernen, dass es seit<br />

900 Mio. Jahren ein Verfahren gibt, welches die nahezu<br />

verlustfreie Extraktion der Erdölfraktionen aus der organischen<br />

Materie und die nahezu verlustfreie Molekülverkürzung<br />

von Bitumen über Diesel zu Benzin ermöglicht.<br />

Damit wäre ein Vorbild für die Treibstofferzeugung<br />

aus biologischen Stoffen und die Molekülverkürzung<br />

von mineralischen Rückständen bei der Verarbeitung<br />

zu Treibstoffen vorgezeichnet.


22<br />

Anlageziele und Anlagepolitik


Anlageziele und Anlagepolitik<br />

23<br />

Effiziente Energiegewinnung<br />

– aktiver Umweltschutz<br />

Jeder so erzeugte Liter Diesel verhindert damit den Ausstoß<br />

von rund 3 kg CO 2<br />

(theoretisch 2,7 ) und bewahrt 7 m 3 Luft<br />

vor der vollständigen Verbrennung. Er verhindert die damit<br />

verbundenen Emissionen an Stickoxiden, unverbrannten<br />

und schädlichen Kohlenwasserstoffen und die dazugehörigen<br />

Staub- und Aschebelastungen.<br />

Dies bedeutet, dass Zertifikate der CO 2<br />

-Minderung, der<br />

Stickoxidminderung, der (Fein-)Staubvermeidung und der<br />

Problemasche bzw. Metalldampfemissionen über dieses<br />

Verfahren aktiviert und damit neue Felder der Umwelttechnik<br />

auch finanziell erschlossen werden können. Verfahren,<br />

die neue Maßstäbe setzen, können auch die verminderten<br />

Emissionen in der Umwelttechnik zur (finanziellen) Geltung<br />

bringen.<br />

Die Qualität des erzeugten Diesels ist zudem viel höher als<br />

der des handelsüblichen Diesels. Selbst aus dem problematischen<br />

Bitumen – dem Destillationsrückstand der Raffinerien<br />

– wird in diesem Prozess ein besonders hochwertiger<br />

Dieselkraftstoff mit einer Cetanzahl von über 60 erzeugt.<br />

Deshalb hat der Prozess in Ländern, in denen das Produkt einen<br />

Wert darstellt, eine besondere Chance. Der Prozess kann<br />

als Treibstoffversorgungsquelle der Zukunft eine besondere<br />

Bedeutung gewinnen.<br />

Der hohe Wirkungsgrad des entwickelten und patentierten<br />

katalytischen Niedertemperaturverfahrens führt dabei zu<br />

einer CO 2<br />

-Einsparung von 80–90 Prozent bei der Verwertung<br />

der Reststoffe. Da ab Mai 2005 die Endlagerung dieser<br />

Stoffe beendet wurde, wird die CO 2<br />

-Bilanz deutlich beeinflusst<br />

durch die Strategie, mit der diese Stoffe dann behandelt<br />

werden. Hier bietet sich eine gute Möglichkeit, Emissionsrechte<br />

zu handeln und damit Geld einzusparen.<br />

Hoffnung und Verpflichtung<br />

Kein anderes System bietet ähnlich zukunftsorientierte Möglichkeiten,<br />

neue Wertschöpfungen zu erschließen und dies<br />

mit hochwirksamem, aktivem Umweltschutz zu kombinieren.<br />

Wie kein anderes Verfahren ist dieses durchgängig dazu<br />

in der Lage, in der Energiepolitik neue Wege aufzuzeigen<br />

– vom Bemühen um Optimierung und Dezentralisierung der<br />

Abfallwirtschaft bis hin zum Streben nach Autarkiegewinn.<br />

Die zukünftigen weltwirtschaftlichen wie umweltschutzbezogenen<br />

Potenziale der KDV-Technologie von Dr. Christian<br />

Koch bedeuten somit für Politik und Wirtschaft zugleich<br />

Hoffnung und Verpflichtung.


24<br />

Das Genehmigungsverfahren<br />

der neuen Technologie<br />

Als völlig neues, revolutionierendes Verfahren fällt die KDV-<br />

Technologie zwangsläufig aus dem Rahmen der bestehenden<br />

gesetzlichen Vorschriften und Regelungen heraus. Gemeinsam<br />

mit einigen Behörden wurden deshalb beispielhaft<br />

einvernehmlich Lösungen gesucht und gefunden. Um das<br />

Bewilligungsverfahren möglichst zeitnah abschließen zu können,<br />

hat die <strong>Öko+BioBeteiligungen</strong> <strong>AG</strong> & <strong>Co</strong>. Bayern 1 KG<br />

als künftige Besitzgesellschaft Herrn Dr. Koch und die Firma<br />

Alphakat GmbH damit beauftragt, alle erforderlichen Schritte<br />

zur Erlangung der entsprechenden Bewilligungen zu unternehmen.<br />

Dabei stützt sich das praktische Vorgehen auf ein<br />

Gutachten und die Mitwirkung von Prof. Dr. Horst Heimbürge,<br />

womit ein Maximum an Professionalität bei der Erlangung<br />

der erforderlichen Bewilligungen gewährleistet ist.<br />

Zum besseren Verständnis haben wir nachfolgend das Bewilligungsverfahren<br />

sowie den Antrag auf Genehmigung<br />

nach BImSch V dargestellt:<br />

Anlage zur physikalisch-chemischen Behandlung von Abfall<br />

und Reststoffen bzw. von nachwachsenden Rohstoffen entsprechend<br />

den Vorschriften des Anhanges zur 4. BImSch V,<br />

Nr. 8.10 b für das Verfahren<br />

Nr. 8.12 b für die Stoffbevorratung<br />

Dazu besteht die Genehmigungsbedürftigkeit nach<br />

Spalte 1 = öffentliche Umweltverträglichkeitsprüfung mit<br />

hohem Zeitbedarf, je nach Bundesland 9 bis 18 Monate;<br />

Spalte 2 = nicht öffentliches Verfahren, ohne Umweltverträglichkeitsprüfung<br />

mit relativ geringem Zeitbedarf, je<br />

nach Bundesland 3 bis 6 Monate.<br />

Maßgeblich für die Zuordnung in Spalte 1 oder 2 ist die Art<br />

des zu verarbeitenden Stoffes sowie die Tages- und Jahresmengen.<br />

Danach gilt:<br />

Nicht besonders überwachungspflichtige Abfälle wie z. B.<br />

Kunststoffe aller Art nach EAK (Europäischer Abfallkatalog):<br />

≥ 50 t/Tag oder 20.000 t/Jahr = Spalte 1<br />

≤ 50 t/Tag oder 20.000 t/Jahr = Spalte 2<br />

Besonders überwachungspflichtige Abfälle wie z. B. Altöl<br />

nach EAK:<br />

≥ 10 t/Tag = Spalte 1<br />

≤ 10 t/Tag = Spalte 2<br />

Biogene Stoffe:<br />

Dafür ist keine Begrenzung bekannt, folglich immer Stufe 2.<br />

Die Stoffbevorratung für 3 bis 5 Tage nach 8.12 richtet sich<br />

vordergründig nach der damit verbundenen Brandlast. Beispielsweise<br />

ist eine Diesellagerung von bis zu 5.000 t nach<br />

BImSch V Spalte 2 möglich. Es ist also unbedingt seitens des<br />

Betreibers vor Ort die betreffende Klärung vorzunehmen.<br />

Die Feuerungswärmeleistung sollte entsprechend Spalte 2<br />

unter 5 Megawatt (MW) der Blockheizkraftwerke (BHKW)<br />

betragen, d. h. eine elektrische Leistung von ca. 2 MW.<br />

Die vorgesehene Anlage wird stufenweise aufgebaut, weshalb<br />

mit einem kürzeren Genehmigungsverfahren gerechnet<br />

werden kann. Hinzu kommt, dass konkrete Aussichten bestehen,<br />

dass das Genehmigungsverfahren gemäß 4. BImSchVO<br />

in naher Zukunft abgekürzt werden kann. Der Auftrag zur<br />

Einleitung des Genehmigungsverfahrens wurde bereits an<br />

Dr. Koch erteilt.<br />

Sollte sich die geplante Produktionsanlage als erfolgreich<br />

erweisen, ist ein gewinnbringender Verkauf der gesamten<br />

Anlage und die Liquidation der Gesellschaft bereits zum<br />

31.12.2011 geplant, soweit die Gesellschafterversammlung<br />

nichts anderes beschließt. Dabei kann davon ausgegangen<br />

werden, dass der Veräußerungswert der Anlage, dank dem<br />

zu erwartenden hohen Ertragswert, substanziell über dem<br />

Beschaffungswert liegen wird. Auf Seite 46 ff sind einige<br />

grundsätzliche Überlegungen zur Ermittlung des mutmaßlichen<br />

Veräußerungswertes bei Veräußerung der KDV-Anlage<br />

und Liquidation der Gesellschaft (EXIT) dargestellt.


25<br />

Vorgespräche<br />

Spalte 1<br />

Verfahren<br />

nach<br />

Spalte 2<br />

4. BimSch V<br />

Förmliches Verfahren Vereinfachtes Verfahren<br />

Verfahren?<br />

Versuchsanlage<br />

Umweltverträglichkeitsprüfung<br />

ja<br />

Antrag<br />

auf<br />

förml. Verfahren?<br />

UVPpflichtige<br />

Aufgabe<br />

ja<br />

nein<br />

· Genehmigungsantrag<br />

· Eingangsbestätigung<br />

Prüfung durch Genehmigungsbehörden<br />

· Gutachten<br />

· Öffentliche Bekanntmachung<br />

· Aussiegung<br />

(1 Monat + 2 Wochen<br />

· Frist für Einwendungen)<br />

nein<br />

· Genehmigungsantrag<br />

· Eingangsbestätigung<br />

· Prüfung durch Genehmigungsbehörde<br />

· eventuell Gutachten<br />

Einwendungen<br />

ja<br />

Erörterungstermin<br />

nein<br />

Abschließende Prüfung<br />

und Entscheidung;<br />

Bescheid an Antragsteller<br />

und Beteiligte<br />

Abschließende Prüfung<br />

und Entscheidung;<br />

Bescheid an<br />

Antragsteller<br />

ja<br />

Widerspruch<br />

Einverständnis<br />

nein<br />

Erfolg?<br />

ja<br />

Rechtskraft<br />

nein<br />

Verwaltungsgerichtsklage


26<br />

Die Vermögensanlage im Überblick<br />

Vermögensanlage<br />

Mit der in diesem Verkaufsprospekt angebotenen Vermögensanlage<br />

können sich Kapitalanleger als Gesellschafter<br />

unmittelbar oder als Treugeber mittelbar an der<br />

<strong>Öko+BioBeteiligungen</strong> <strong>AG</strong> & <strong>Co</strong>. Bayern 1 KG beteiligen.<br />

Die Mindestbeteiligung des einzelnen Gesellschafters/Treugebers<br />

beträgt 10.000 Euro zuzüglich 5 Prozent Agio. Das<br />

maximale zur Platzierung vorgesehene Eigenkapital, das<br />

die <strong>Öko+BioBeteiligungen</strong> <strong>AG</strong> & <strong>Co</strong>. Bayern 1 KG als Gesellschaftskapital<br />

durch den Abschluss von entsprechenden<br />

Verträgen mit Gesellschaftern aufnehmen will, beträgt<br />

25.000.000 Euro.<br />

Die Platzierungsphase endet zum 31.12.2007, wobei die<br />

Komplementärin das Recht besitzt, den Schließungstermin<br />

um bis zu ein Kalenderjahr nach hinten zu verlegen.<br />

Die Nettoeinnahmen aus dem vorliegenden Angebot werden<br />

zur Investition in die im Emissionsprospekt beschriebenen<br />

Produktionsanlagen verwendet, die zur Herstellung<br />

von mineralischem Dieselkraftstoff dienen.<br />

Die Nettoeinnahmen aus vorliegendem Angebot reichen zur<br />

Realisierung der Vermögensanlage aus. Für sonstige Zwecke<br />

sollen die Nettoeinnahmen nicht genutzt werden.<br />

Eine Aufnahme von Fremdmitteln durch die Emittentin ist<br />

nicht vorgesehen. Zum Zeitpunkt der Prospekterstellung<br />

gibt es keine erheblichen dinglichen Belastungen des Anlageobjektes.<br />

Rechtliche oder tatsächliche Beschränkungen<br />

der Verwendungsmöglichkeiten des Anlageobjektes bestehen<br />

nicht. Die erforderlichen behördlichen Genehmigungen<br />

zum Betrieb der Produktionsanlagen liegen zum Zeitpunkt<br />

der Prospekterstellung noch nicht vor.<br />

Eine Übersicht über die voraussichtlichen Gesamtkosten des<br />

Anlageobjektes und die geplante Finanzierung sind im Prospektteil<br />

„Mittelherkunft und Mittelverwendung“ auf Seite<br />

54 ff. zu finden.<br />

Die Fondsgesellschaft<br />

Bei der <strong>Öko+BioBeteiligungen</strong> <strong>AG</strong> & <strong>Co</strong>. Bayern 1 KG mit<br />

Sitz in Stuttgart handelt es sich um eine Kommanditgesellschaft<br />

nach deutschem Recht. Die KG wurde am 18.09.2006<br />

im Handelsregister des Amtsgerichts Stuttgart unter HRA<br />

720473 eingetragen.<br />

Die Komplementärin ist die <strong>Öko+BioBeteiligungen</strong> <strong>AG</strong> mit<br />

Sitz in Stuttgart, die im Handelsregister des Amtsgerichts<br />

Stuttgart unter HRB 721171 registriert ist.<br />

Treuhandkommanditistin der <strong>Öko+BioBeteiligungen</strong> <strong>AG</strong> &<br />

<strong>Co</strong>. Bayern 1 KG ist die Müller Rechtsanwaltsgesellschaft<br />

mbH mit Sitz in München, die im Handelsregister des Amtsgerichts<br />

München unter HRB 153555 registriert ist, sowie<br />

als Kommanditist Herr Dr. Otto Eisenbrand, dienstansässig<br />

in Stuttgart. Einzelheiten hierzu finden sich auch im Kapitel<br />

„Die Emittentin – <strong>Öko+BioBeteiligungen</strong> <strong>AG</strong> & <strong>Co</strong>. Bayern<br />

1 KG“.<br />

Das Anlageobjekt<br />

Die Fondsgesellschaft wird auf einem noch zu erwerbenden<br />

Grundstück in Tirschenreuth eine Produktionsanlage zur<br />

Gewinnung von mineralischem Dieselkraftstoff errichten<br />

und diese betreiben. Als Herstellungskosten einschließlich<br />

der Nebenkosten sind im Finanz- und Investitionsplan der<br />

Fondsgesellschaft 20.750.000 Euro kalkuliert.<br />

Das Anlageobjekt, eine Produktionsanlage vom Typ KDV<br />

2500 zur Gewinnung von Dieselkraftstoff aus Kunststoffen<br />

(wie z. B. PET, PVC etc.), ist ein sogenannter „Cluster“, welcher<br />

aus fünf Standard-Anlagen vom Typ KDV 500 besteht.<br />

Die Fondsgesellschaft hat mit Werklieferungsvertrag<br />

vom 27.11.2006 (vgl. Seite 110 ff., dort als Kaufvertrag<br />

bezeichnet) einen Vertrag über den Erwerb und<br />

die Herstellung der Produktionsanlagen, einschließlich<br />

deren Montage (Aufstellen) in Tirschenreuth, abgeschlossen.<br />

Die Fondsgesellschaft wird voraussichtlich in der Gemeinde<br />

Tirschenreuth die Grundstücke FINr. 1222/2 und 1222 käuflich<br />

erwerben und darauf KDV-Anlagen in mehreren Ausbaustufen<br />

aufbauen. Die Stadt Tirschenreuth, vertreten durch den ersten<br />

Bürgermeister, Herrn Franz Stahl, hat der Fondsgesellschaft<br />

den Verkauf der genannte Parzellen zugesichert, sobald die<br />

immissionsschutzrechtlichen Voraussetzungen für den Bau<br />

der Anlage erfüllt sind. Eine vertragliche, rechtlich verpflichtende<br />

Anbindung des in Frage stehenden Grundstücks, etwa<br />

durch ein notarielles Angebot, besteht nicht. Andererseits ist<br />

darauf hinzuweisen, dass bereits rund 40 potenzielle Projektstandorte<br />

allein in Deutschland vorevaluiert wurden, welche<br />

alternativ zum Projektstandort Tirschenreuth in Anspruch genommen<br />

werden könnten.


27<br />

Die Alphakat GmbH wird, gestützt auf ein entsprechendes<br />

Gutachten von Prof. Dr. Horst Heimbürge über „die Beantragung<br />

der Genehmigung nach BimSch V“, alle erforderlichen<br />

Unterlagen bei der zuständigen Genehmigungsbehörde einreichen.<br />

Die Fondsgesellschaft hat Dr. Christian Koch/Alphakat GmbH,<br />

dem Erfinder und Patentinhaber, den Auftrag erteilt, alle<br />

erforderlichen genehmigungsrechtlichen Schritte zu unternehmen,<br />

um den zeitnahen Erwerb der oben erwähnten<br />

Bauparzellen voranzutreiben und den frühestmöglichen<br />

Baubeginn der KDV-Anlage sicherzustellen.<br />

Es sind folgende öffentlich-rechtliche Genehmigungen zum<br />

Betrieb der geplanten Produktionsanlagen erforderlich:<br />

- Baugenehmigung zur Errichtung der Produktionshalle<br />

- Immissionsschutzrechtliche Genehmigung zum Betrieb<br />

der Produktionsanlage (BImSch V)<br />

Der Verfahrensstand im Hinblick auf diese Genehmigungen<br />

ist so, dass die Baugenehmigung mit der zuständigen Gemeinde<br />

vorbesprochen wurde und diese die Genehmigung<br />

in Aussicht gestellt hat. Die immissionsschutzrechtliche Genehmigung<br />

wurde noch nicht beantragt. Bedenken gegen<br />

die Erteilung der hier erforderlichen Genehmigungen bestehen<br />

aus Sicht des Anbieters jedoch nicht.<br />

Die Fondsgesellschaft hat errechnet, dass bereits bei Fondsmitteln<br />

in der Höhe von 5.000.000 Euro mit dem Erwerb<br />

des Grundstückes und dem Bau der KDV-Anlage begonnen<br />

werden kann. Auf diese Weise wird ein früher Baubeginn ermöglicht,<br />

sodass die Produktion von Dieselkraftstoff schon<br />

aufgenommen werden kann, bevor die Gesamtanlage in Betrieb<br />

geht.<br />

Das Beteiligungsangebot<br />

Beitrittserklärung<br />

Der Erwerb der Vermögensanlage (Kommanditanteil der<br />

<strong>Öko+BioBeteiligungen</strong> <strong>AG</strong> & <strong>Co</strong>. Bayern 1 KG) geschieht<br />

dadurch, dass der Anleger die Beitrittserklärung, in Druckschrift<br />

oder mit Schreibmaschine, vollständig ausgefüllt, an<br />

allen gekennzeichneten Stellen unterzeichnet und sie an die<br />

Fondsgesellschaft übersendet:<br />

<strong>Öko+BioBeteiligungen</strong> <strong>AG</strong> & <strong>Co</strong>. Bayern 1 KG ,<br />

Bolzstraße 7, 70173 Stuttgart


28<br />

Für den Fall, dass der Anleger von einem von der Fondsgesellschaft<br />

eingeschalteten Anlagevermittler zur Vermögensanlage<br />

veranlasst wird, hat der Anleger auch die Möglichkeit,<br />

die Beitrittserklärung dem Anlagevermittler persönlich zu<br />

übergeben.<br />

Die Beitrittserklärungen werden in der Reihenfolge ihres zeitlichen<br />

Eingangs registriert und angenommen, solange freies<br />

Gesellschaftskapital zur Verfügung steht. Der Beitritt des Anlegers<br />

wird wirksam mit Annahmeerklärung durch die Treuhandkommanditistin,<br />

Müller Rechtsanwaltschaftsgesellschaft<br />

mbH, München. Für die Rechtswirksamkeit der Annahmeerklärung<br />

durch den Treuhänder bedarf es keines Zugangs .<br />

Widerrufsrecht<br />

Für den Fall, dass der Beitritt des Anlegers auf Grund eines<br />

Haustürgeschäfts oder im Rahmen eines Fernabsatzgeschäfts<br />

zustande gekommen ist, steht dem Anleger gemäß<br />

§§ 312, 312 b, 355 BGB das Recht zu, binnen einer Frist von<br />

zwei Wochen die im Rahmen der Beitrittserklärung abgegebene<br />

Willenserklärung zum Erwerb einer Beteiligung und<br />

zum Abschluss des Treuhandvertrages zu widerrufen. Der<br />

Widerruf kann ohne Angabe von Gründen erfolgen. Er ist in<br />

Textform (etwa Brief, Telefax, E-Mail) zu richten an die<br />

<strong>Öko+BioBeteiligungen</strong> <strong>AG</strong> & <strong>Co</strong>. Bayern 1 KG ,<br />

Bolzstraße 7, 70173 Stuttgart<br />

Fax: +49 711 2 53 999-54, E-Mail info@oekobio.de<br />

Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Die<br />

Frist beginnt ab dem Zeitpunkt, zu welchem dem Verbraucher<br />

eine deutlich gestaltete Belehrung über sein Widerrufsrecht<br />

ausgehändigt worden ist.<br />

Mindestzeichnung<br />

Die Mindestzeichnungssumme beträgt 10.000 Euro.<br />

Zeichnungsfrist/Platzierungsphase/Vorzeitige Schließung<br />

Die Vermögensanlage (Kommanditanteil der <strong>Öko+BioBeteiligungen</strong><br />

<strong>AG</strong> & <strong>Co</strong>. Bayern 1 KG) kann innerhalb der sogenannten<br />

„Platzierungsphase“ bis längstens zum 31.12.2007<br />

erworben werden.<br />

Im Gesellschaftsvertrag ist der Komplementärin das Recht<br />

eingeräumt worden (vgl. § 3 Abs. 4 des Gesellschaftsvertrages),<br />

die ursprüngliche Platzierungsfrist um bis zu ein<br />

Kalenderjahr, also bis zum 31.12.2008, zu verlängern.<br />

Die Komplementärin hat ausweislich des Gesellschaftsvertrages<br />

(vgl. § 3 Abs. 3) das Recht, die Zeichnung vorzeitig<br />

auch mit einem geringeren als dem prospektierten und geplanten<br />

Gesellschaftskapital von insgesamt 25.000.000 Euro<br />

zu schließen. Die Komplementärin darf Zeichnungen, Anteile<br />

oder Beteiligungen nicht kürzen.<br />

Mittelverwendungskontrolle<br />

Die Zeichnungssumme zzgl. 5 Prozent Agio ist nach Annahme<br />

der Beitrittserklärung durch die Treuhandkommanditistin<br />

innerhalb von 10 Tagen in voller Höhe auf<br />

das folgende Bankkonto einzuzahlen:<br />

Kontoinhaber: <strong>Öko+BioBeteiligungen</strong> <strong>AG</strong> & <strong>Co</strong>. Bayern 1 KG<br />

Bank: Stuttgarter Volksbank <strong>AG</strong><br />

BLZ: 600 901 00, Konto-Nr.: 226 340 007<br />

Verwendungszweck: Bitte den Namen des Zeichners und<br />

als Zahlungsgrund „Gesellschaftseinlage“ eintragen.<br />

Bei dem vorgenannten Bankkonto handelt es sich um<br />

das Gesellschaftskonto, über das die Beteiligungsgesellschaft<br />

in der Platzierungsphase nur zusammen mit dem<br />

Mittelverwendungskontrolleur verfügungsbefugt ist.<br />

Gesellschaftsstruktur<br />

Bei der <strong>Öko+BioBeteiligungen</strong> <strong>AG</strong> & <strong>Co</strong>. Bayern 1<br />

KG handelt es sich um eine gewerblich tätige Personengesellschaft<br />

in der Rechtsform einer Kommanditgesellschaft<br />

(<strong>AG</strong> & <strong>Co</strong>. KG). Persönlich haftende<br />

Gesellschafterin ist die <strong>Öko+BioBeteiligungen</strong> <strong>AG</strong>. Geschäftsführender<br />

Kommanditist ist Herr Dr. Otto Eisenbrand.<br />

Grundsätzlich erfolgt der Beitritt des Anlegers<br />

zu der Beteiligungsgesellschaft über die Treuhandkommanditistin,<br />

die Müller Rechtsanwaltsgesellschaft<br />

mbH, durch Erteilung eines entsprechenden Treuhandauftrages.<br />

In diesem Falle ist die gesonderte Eintragung<br />

des Anlegers in das Handelsregister nicht erforderlich.<br />

Der Anleger hat jedoch auch die Möglichkeit,<br />

der <strong>Öko+BioBeteiligungen</strong> <strong>AG</strong> & <strong>Co</strong>. Bayern 1 KG als<br />

Direktkommanditist mit eigener Eintragung im Handelsregister<br />

beizutreten. Voraussetzung ist hierfür die<br />

Vorlage einer notariellen Handelsregistervollmacht. In<br />

diesem Fall fungiert die Treuhandkommanditistin weiterhin<br />

als Verwaltungstreuhänderin für die Kommanditisten.<br />

Handelsregistereintragung<br />

Falls sich der Anleger an der Fondsgesellschaft als Direktkommanditist<br />

beteiligen möchte, muss eine notariell<br />

beglaubigte Handelsregistervollmacht an den


29<br />

Treuhandkommanditisten gesandt werden. Das entsprechende<br />

Formular hält die Treuhandkommanditistin<br />

auf Anforderung für den Anleger bereit.<br />

Ausschüttungen und Zahlstellen<br />

Auszahlungen an die Anleger aufgrund der in diesem<br />

Prospekt beworbenen Vermögensanlage erfolgen durch<br />

die Fondsgesellschaft. Solche Auszahlungen beruhen entweder<br />

auf der Ausschüttung von Liquiditätsüberschüssen<br />

oder Jahresüberschüssen (Entnahmen) durch die Fondsgesellschaft<br />

nach entsprechendem Gesellschaftsbeschluss<br />

oder haben ihren Grund in einem Auseinandersetzungsguthaben<br />

des Anlegers nach dessen Ausscheiden.<br />

Die Gesellschaft bewirkt die geschuldeten Auszahlungen<br />

an den Anleger regelmäßig von dem Gesellschaftskonto,<br />

das in der Beitrittserklärung des Anlegers<br />

genannt ist. Die Auszahlungen werden auf das Konto<br />

des Anlegers vorgenommen, das ebenfalls in der Beitrittserklärung<br />

angegeben ist.<br />

Gewinn- und Verlustbeteiligung/Profit-Split<br />

Zur Berechnung der Beteiligung der Gesellschafter oder Treugeber<br />

am Vermögen der Gesellschaft und am Jahresüberschuss<br />

oder -verlust eines Wirtschaftsjahres der Gesellschaft<br />

ist zunächst für jeden Gesellschafter oder Treugeber zum<br />

Ende eines jeden Kalenderjahres (31. Dezember) das Beteiligungsverhältnis<br />

zu ermitteln. Der Jahresüberschuss ist in der<br />

Platzierungszeit (d. h. bis zur Schließung der Gesellschaft) so<br />

zu verteilen, dass abhängig von dem Monat des Beitritts des<br />

Gesellschafters zur Gesellschaft und der vollständigen Einzahlung<br />

seiner Gesellschaftsbeteiligung der auf ihn entfallende<br />

Gewinnanspruch nur zu jeweils 1/12 je Monat ab dem<br />

Beitrittsmonat gewährt wird. Dies bedeutet, dass der einzelne<br />

Gesellschafter nur dann in den Genuss des auf ihn entfallenden<br />

Gewinnanspruchs in voller Höhe kommt, wenn er bereits<br />

im Januar des Beitrittsjahres der Gesellschaft beigetreten<br />

ist und seinen Beteiligungsbetrag in voller Höhe geleistet hat.<br />

Mit jedem abgelaufenen Monat des Beitrittsjahres reduziert<br />

sich dieser Gewinnanspruch jeweils um 1/12 im Beitrittsjahr.<br />

Bis zum Zeitpunkt der Rückzahlung der Pflichteinlagen zuzüglich<br />

einer rechnerischen Grundverzinsung („Hurdle“) von<br />

8 Prozent p. a. bezogen auf die geleisteten und nicht im Rahmen<br />

von Ausschüttungen zurückgezahlten Pflichteinlagen<br />

(Zeitpunkt der „Vollrückzahlung“) wird das laufende Ergebnis<br />

der Gesellschaft im Verhältnis der auf dem Kapitalkonto 1 verbuchten<br />

Kapitaleinlagen der übrigen Gesellschafter zueinander<br />

unter diesen verteilt. Die mittelbar über die Treuhänderin<br />

beteiligten Gesellschafter nehmen entsprechend über die<br />

Treuhänderin an dieser Verteilung teil. Die Hurdleberechnung<br />

beginnt mit dem Zeitpunkt der Schließung der Gesellschaft.<br />

Ein darüber hinaus erzieltes Ergebnis wird zu 50 Prozent der<br />

Komplementärin und zu 50 Prozent den anderen Gesellschaftern<br />

zugerechnet. Der auf die anderen Gesellschafter<br />

entfallende Anteil wird im Verhältnis ihrer auf dem Kapitalkonto<br />

1 verbuchten Kapitaleinlagen zueinander verteilt.<br />

Diese Regelung gilt sinngemäß auch im Falle der Liquidation<br />

der Fondsgesellschaft z. B. nach Verkauf der Produktionsanlagen<br />

zur Herstellung von Dieselkraftstoff, wobei in diesem<br />

Fall der Liquidationserlös je hälftig der Komplementärin sowie<br />

den anderen Gesellschaftern zusteht.<br />

Für Zwecke der Ermittlung des Zeitpunkts der Vollrückzahlung<br />

sind Ausschüttungen von dem Gesamtbetrag aus ursprünglicher<br />

Pflichteinlage und aufgelaufener rechnerischer<br />

Grundverzinsung abzuziehen (vgl. auch § 20 des Gesellschaftsvertrages).<br />

Art der Besteuerung<br />

Eine wichtige Frage bei jeder Geldanlage stellt die Art der<br />

Besteuerung der zu erwartenden Erträge dar, wenngleich für<br />

eine Anlageentscheidung letztlich stets die wirtschaftlichen<br />

Erfolgsaussichten des Beteiligungskonzeptes ausschlaggebend<br />

sein sollten. Auf Basis der aktuellen steuerlichen Rahmenbedingungen<br />

handelt es sich bei der <strong>Öko+BioBeteiligungen</strong> <strong>AG</strong><br />

& <strong>Co</strong>. Bayern 1 KG um eine gewerblich tätige Gesellschaft,<br />

die durch ihre Tätigkeit Einkünfte aus Gewerbebetrieb gemäß<br />

§ 15 EStG den beteiligten Anlegern vermittelt (siehe dazu<br />

auch Kapitel „Steuerliches Konzept“, S. 79 ff. ).<br />

Kosten des Erwerbs<br />

Die Kosten des Erwerbs setzten sich aus dem Zeichnungsbetrag<br />

und einem Agio in Höhe von 5 Prozent zusammen.<br />

Bei Zahlungsverzögerungen können zusätzliche Kosten entstehen.<br />

Zunächst ist jeder Anleger nach wirksamem Beitritt verpflichtet,<br />

an die Fondsgesellschaft die versprochene Einlage<br />

und zzgl. ein Agio in Höhe von 5 Prozent hiervon zu bezahlen.<br />

Die genaue Höhe der Einlage setzt der Anleger in der<br />

Beitrittserklärung selbst fest. Die Summe aus Beteiligungsbetrag<br />

und Agio bildet den Erwerbspreis für die in diesem<br />

Prospekt beworbene Vermögensanlage. Bei Zahlungsver-


30<br />

zögerungen oder bei nicht vollständiger Leistung des vereinbarten<br />

Einlagebetrages (einschließlich des Agios) können<br />

dem Anleger von der Gesellschaft nach Mahnung Verzugszinsen<br />

in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz<br />

berechnet werden (vgl. § 6 Abs. 2 des Gesellschaftsvertrages).<br />

Erfolgt trotz Mahnung und nach Fristsetzung<br />

abermals keine Zahlung, besteht weiter die Möglichkeit, dass<br />

der Treuhandvertrag durch Rücktritt aufgelöst wird (vgl. § 6<br />

Abs. 3 des Gesellschaftsvertrages). In diesem Falle trägt der<br />

Anleger die mit dem von ihm verschuldeten Rücktritt verursachten<br />

weiteren Kosten. Ihm steht der Nachweis offen,<br />

dass ein geringerer Schaden entstanden ist (vgl. § 6 Abs. 4<br />

des Gesellschaftsvertrages).<br />

Kosten der Verwaltung<br />

Die Verwaltung der Fondsgesellschaft und die Verwaltung der<br />

Beteiligung sind für den Anleger persönlich mit keinen eigenen,<br />

weiteren Kosten verbunden. Die Treuhandkommanditistin wird<br />

für die Wahrnehmung der Treuhänderfunktion nicht durch die<br />

Anleger, sondern unmittelbar durch die Fondsgesellschaft vergütet.<br />

Die Fondsgesellschaft trägt auch ihre sonstigen Aufwendungen<br />

selbst, beispielsweise für die Geschäftsführung.<br />

Kosten der Veräusserung<br />

Aufgrund der Regelungen des Gesellschaftsvertrages darf<br />

jeder Anleger über seinen Anteil frei verfügen. Schuldrechtlich<br />

ist er zwar an die Zustimmung der Treuhandkommanditistin<br />

gebunden, diese kann jedoch nur aus wichtigem Grund<br />

verweigert werden. Wird die Vermögensanlage vom Anleger<br />

an einen Dritten veräußert, so werden an diesen Vorgang<br />

weder bei der Fondsgesellschaft noch bei der Treuhandkommanditistin<br />

unmittelbar Kosten geknüpft. Allerdings werden<br />

in aller Regel bei der Abwicklung des Veräußerungs- oder<br />

Übertragungsvorganges Kosten entstehen, die vom Anleger<br />

zu tragen sind. Für den Fall, dass der Anleger das Treuhandverhältnis<br />

mit der Treuhandkommanditistin kündigt und<br />

der Fondsgesellschaft selbst unmittelbar als Kommanditist<br />

beitritt, entstehen Handelsregister- und Notarkosten, die<br />

vom Anleger zu tragen sind. Die Notarkosten werden dadurch<br />

verursacht, dass jeder Kommanditist den geschäftsführenden<br />

Gesellschaftern aus Gründen der Praktikabilität<br />

eine notariell beglaubigte Vollmacht für spätere Handelsregisteranmeldungen<br />

der Fondsgesellschaft übergeben muss.<br />

Die Registerkosten betreffen die Eintragung des Anlegers als<br />

Kommanditist der Fondsgesellschaft. Die hier geschuldeten<br />

Handelsregister- und Notarkosten können gleichermaßen<br />

entstehen, wenn der Anleger seine Kommanditbeteiligung<br />

an einen Dritten veräußert oder diese Kommanditbeteiligung<br />

von Todes wegen auf die Erben oder die Vermächtnisnehmer<br />

des betreffenden Anlegers übergeht. Die Höhe<br />

der Handelsregister- und Notarkosten richtet sich nach der<br />

gesetzlichen Gebührenregelung.<br />

Weitere Verpflichtungen des Erwerbers<br />

Der Anleger ist im Innenverhältnis zur Fondsgesellschaft<br />

verpflichtet, seine Einlageverpflichtung zzgl. Agio vollständig<br />

zu erfüllen. Sofern die Einlage zzgl. Agio einmal bezahlt<br />

ist, bestehen (abgesehen von den oben genannten Notarund<br />

Registerkosten) bei Übertragung der Beteiligung auf<br />

einen Dritten keine Zahlungsansprüche der Gesellschaft<br />

gegen den Anleger mehr. Darüber hinaus besteht insbesondere<br />

keine Nachschusspflicht des Anlegers, gleich ob er als<br />

Treugeber zunächst mittelbar oder später als Kommanditist<br />

direkt an der Gesellschaft beteiligt ist.<br />

Fondsnebenkosten<br />

Die Fondsgesellschaft hat im Zusammenhang mit der Gründung<br />

und Einrichtung der Gesellschaft Vorleistungen ihrer<br />

Gesellschafter in Anspruch genommen. Die Fondsgesellschaft<br />

hat darüber hinaus Gesellschafter und Dritte mit der<br />

laufenden Verwaltung der Fondsgesellschaft (Geschäftsführung),<br />

der Anlegerbetreuung sowie mit dem Eigenkapitalvertrieb,<br />

der Konzeption, Steuerberatung, Mittelverwendungskontrolle<br />

und dem Marketing beauftragt. Diese Leistungen<br />

werden grundsätzlich mit Honoraren vergütet, die in Abhängigkeit<br />

vom tatsächlich eingezahlten Gesellschaftskapital<br />

stehen. Auf diese Weise soll eine leistungs- und erfolgsbezogene<br />

Honorierung erreicht und eine angemessene<br />

Relation zwischen dem gesamten Gesellschaftskapital und<br />

den Kosten der Fondsgesellschaft sichergestellt werden. Alle<br />

diese Honorare, deren Höhe und Entstehung sich nach dem<br />

tatsächlich eingezahlten Gesellschaftskapital und dem Agio<br />

richten, werden im vorliegenden Prospekt auch als „Fondsnebenkosten“<br />

oder „weitere Kosten“ bezeichnet.<br />

Der Fondsgesellschaft entstehen in der Platzierungsphase<br />

die nachfolgend genannten Fondsnebenkosten. Der angegebene<br />

Prozentsatz bezieht sich jeweils auf den Betrag des<br />

bei der Gesellschaft eingegangenen Gesellschaftskapitals<br />

(inklusive Agio):


31<br />

Vergütungen<br />

Werte in 1000 EUR<br />

in % v. Gesamtkapital<br />

(inkl. Agio)<br />

Eigenkapitalbeschaffung 3.500 13,33<br />

Haftungsvergütung 460 1,75<br />

Aufsichtsrat und Geschäftsführung 430 1,64<br />

Marketing 350 1,33<br />

Nebenkosten (exkl. USt)<br />

4.740 18,06<br />

Steuerberater 76 0,29<br />

Treuhandschaft 63 0,24<br />

Mittelverwendungskontrolle 121 0,46<br />

260 0,99<br />

Gesamtemissionskosten 5.000 19,05<br />

Im Hinblick auf die laufenden Kosten/Vergütungen in der Nachplatzierungsphase (d. h. nach Beendigung der Platzierung) wird<br />

auf den Finanz- und Investitionsplan (vgl. Seite 42) hingewiesen.


32<br />

Die Initiatorin – <strong>Öko+BioBeteiligungen</strong> <strong>AG</strong><br />

Die <strong>Öko+BioBeteiligungen</strong> <strong>AG</strong> wurde am 21.02.2006 nach<br />

deutschem Recht gegründet und ist am 02.09.2006 unter<br />

der Nr. HRB 721171 beim Amtsgericht Stuttgart im Handelsregister<br />

eingetragen worden.<br />

Sitz der Gesellschaft ist Stuttgart (Anschrift: Bolzstraße 7,<br />

D -70173 Stuttgart).<br />

Die Dauer der Gesellschaft ist unbestimmt.<br />

Gegenstand des Unternehmens<br />

Gegenstand des Unternehmens ist die Errichtung und der<br />

Betrieb von Anlagen zur Katalytischen Drucklosen Verölung<br />

zwecks Gewinnung von Dieselkraftstoff sowie dessen Vertrieb.<br />

Kapitalausstattung und<br />

Stimmrechtsverhältnisse<br />

Zum Zeitpunkt der Aufstellung dieses Prospektes beträgt<br />

das Grundkapital der <strong>Öko+BioBeteiligungen</strong> <strong>AG</strong> 50.000<br />

Euro und ist eingeteilt in 50.000 auf den Inhaber lautende<br />

Aktien zum Nennbetrag von je 1 Euro. Auf je 1 Euro Nennbetrag<br />

der Aktien entfällt eine Stimme.<br />

Alleinige Aktionärin der <strong>Öko+BioBeteiligungen</strong> <strong>AG</strong> ist die<br />

KDV-Technologie <strong>AG</strong> mit Sitz in Zürich. Die KDV-Technologie<br />

<strong>AG</strong> ist als maßgeblicher Technologie-Partner mit der<br />

Verwertung der KDV-Technologie befasst und stellt der<br />

<strong>Öko+BioBeteiligungen</strong> <strong>AG</strong> & <strong>Co</strong>. Bayern 1 KG die Nutzungsrechte<br />

an allen relevanten Verfahren über das „Technology<br />

Partnership Agreement“ zur Verfügung.<br />

Erfahrung und Kompetenz des Vorstandes<br />

und Aufsichtsrates<br />

Herr Dr. jur. Otto Eisenbrand<br />

(geschäftsansässig: Bolzstraße 7,<br />

70173 Stuttgart), Jahrgang 1954,<br />

ist als Vorstand für die Strategie<br />

und die erfolgreiche Umsetzung<br />

der Unternehmensziele verantwortlich.<br />

Nach dem Studium der Rechtsund<br />

Wirtschaftswissenschaften<br />

begann er seine berufliche<br />

Laufbahn 1984 beim Gerling-Konzern in Mannheim. Danach<br />

war er in leitender Funktion bei mehreren Unternehmensgruppen<br />

tätig. Hierzu zählen Führungspositionen im Vertrieb<br />

sowie im Management bei Alte Leipziger in Stuttgart<br />

und DBV-Winterthur. Seit 2005 ist er als Berater von Finanzdienstleistungsorganisationen<br />

auch in personellen und betriebswirtschaftlichen<br />

Angelegenheiten tätig.<br />

Die so erworbenen langjährigen Erfahrungen und sein strategisches<br />

Wissen stehen künftig der <strong>Öko+BioBeteiligungen</strong><br />

<strong>AG</strong> zur effizienten Erfüllung der unternehmerischen Zielsetzungen<br />

zur Verfügung.


33<br />

Herr Dipl.-Betriebswirt (BA) Ralph Bullinger (geschäftsansässig:<br />

Bolzstraße 7, 70173 Stuttgart), Jahrgang 1966, ist als<br />

Vorsitzender des Aufsichtsrates der <strong>Öko+BioBeteiligungen</strong><br />

<strong>AG</strong> verantwortlich für die Vertretung der Gesellschaft gegenüber<br />

dem Vorstand sowie dessen Überwachung. Als Vizepräsident<br />

der KDV-Technologie <strong>AG</strong> stellt er sicher, dass das<br />

Technologie Partnership Agreement zwischen den Knowhow-Trägern<br />

und den Technologie-Nutzern zum Vorteil aller<br />

beteiligten Parteien implementiert wird.<br />

Nach dem Studium der Betriebswirtschaftslehre begann<br />

sein beruflicher Werdegang 1990 als Verkaufsleiter bei<br />

einem weltweit führenden Hersteller von Investitionsgütern.<br />

Danach war er in leitender und beratender Funktion für<br />

mehrere Emissionshäuser „Geschlossener Fonds“ sowie Beratungsunternehmen<br />

tätig. Seine Kernkompetenz bestand<br />

jeweils in der Strategie- und Produktentwicklung sowie der<br />

Marketing- und Vertriebsverantwortung.<br />

Seit 1999 war er auch als Dozent an einer Hochschule und<br />

einer privaten Bildungseinrichtung sowie als Fachbuchautor<br />

tätig.<br />

Die langjährig gewonnenen Erfahrungen und sein nachweislich<br />

ausgezeichnetes Marktgespür werden dazu beitragen,<br />

die <strong>Öko+BioBeteiligungen</strong> <strong>AG</strong> wirkungsvoll bei ihrer<br />

unternehmerischen Zielsetzung zu unterstützen.<br />

Herr Dipl.-oec. Ralph Hoppe, Wirtschaftsprüfer/Steuerberater,<br />

Jahrgang 1963, ist Mitglied des Aufsichtsrates der<br />

<strong>Öko+BioBeteiligungen</strong> <strong>AG</strong>.<br />

Im Anschluss an das Studium der Wirtschaftswissenschaften<br />

wurde er nach erfolgreichem Bestehen der Berufsexamina<br />

1994 zum Steuerberater und 1998 zum Wirtschaftsprüfer<br />

bestellt. Er ist in eigener Steuerberatungs- und Wirtschaftsprüfungsgesellschaft<br />

tätig und betreut ein überwiegend<br />

mittelständisches Klientel.<br />

Seine Kenntnisse und Erfahrungen im Bereich Betriebswirtschaft,<br />

<strong>Co</strong>ntrolling und Steuern wird er in die<br />

<strong>Öko+BioBeteiligungen</strong> <strong>AG</strong> einbringen.<br />

Frau Jeanette Gruber (M.A.) (geschäftsansässig: Bolzstraße<br />

7, 70173 Stuttgart), Jahrgang 1980, ist Mitglied des<br />

Aufsichtrates.<br />

Schon während und intensiv nach dem erfolgreichen Magister-Studium<br />

der Soziologie und Germanistik, Abschluss<br />

Magister (M.A.), entwickelt sie konsequent ihre Karriere in<br />

den Bereichen Event-Marketing und Public Relations. Ausgehend<br />

vom Praktikum als Redakteurin über die Redaktionsassistenz<br />

und die Chefredaktion koordiniert sie heute<br />

Events und Projekte namhafter Großkunden.<br />

Mit ihrer Kompetenz wird sie die <strong>Öko+BioBeteiligungen</strong> <strong>AG</strong><br />

sowie die Gremienarbeit hilfreich unterstützen.


34<br />

Die Emittentin - <strong>Öko+BioBeteiligungen</strong> <strong>AG</strong> & <strong>Co</strong>. Bayern 1 KG<br />

Die Emittentin und das Kapital der Emittentin<br />

Firma: <strong>Öko+BioBeteiligungen</strong> <strong>AG</strong> & <strong>Co</strong>. Bayern 1 KG<br />

Funktion: Beteiligungsgesellschaft/Komplementärin<br />

Sitz: Bolzstraße 7, 70173 Stuttgart<br />

Geschäftsanschrift: Bolzstraße 7, 70173 Stuttgart<br />

Telefon: +49 711 2 53 999-53<br />

Telefax: +49 711 2 53 999-54<br />

Email: info@oekobio.de<br />

Gründung der Gesellschaft: 01.08.2006<br />

Tag der ersten Eintragung im Handelsregister: 18.09.2006<br />

Handelsregister: Amtsgericht Stuttgart, HRA 720473<br />

Dauer der Gesellschaft<br />

Die Gesellschaft besteht vom 01.08.2006, dem Gründungsdatum,<br />

auf bestimmte Zeit bis zum 31.12.2011, soweit die<br />

Gesellschafterversammlung nicht die Fortsetzung der Gesellschaft<br />

beschließt. Die Gesellschafterversammlung ist<br />

bis zum 30.09.2011 einzuberufen. Ein Gesellschafter oder<br />

Treugeber kann die Gesellschaft kündigen mit einer Frist von<br />

einem Jahr, erstmals zum 31.12.2011.<br />

Mittelbare Gesellschaftsstellung über Treuhandkommanditistin<br />

Grundsätzlich beteiligen sich Gesellschafter an einer Personengesellschaft<br />

unmittelbar als Kommanditisten. Vorliegend<br />

besteht im Gegensatz hierzu für den Anleger die Wahlmöglichkeit,<br />

ob er sich unmittelbar (als Kommanditist) oder<br />

nur mittelbar (über den Treuhandkommanditisten) an der<br />

Fondsgesellschaft beteiligt. Die lediglich treuhänderisch beteiligten<br />

Anleger sind hinsichtlich ihrer Rechte und Pflichten<br />

den unmittelbar beteiligten Anlegern gleichgestellt.<br />

Komplementärshaftung<br />

Da die Haftung der <strong>Öko+BioBeteiligungen</strong> <strong>AG</strong> gesetzlich auf<br />

deren Grundkapital beschränkt ist, weicht der Gesellschaftsvertrag<br />

von dem gesetzlichen Leitbild des unbeschränkt haftenden<br />

Komplementärs (vgl. § 161 HGB) ab. Die persönlich haftende<br />

Gesellschafterin ist nicht am Vermögen, aber am Ergebnis der<br />

Fondsgesellschaft, ausschließlich in Bezug auf den Profit-Split<br />

(vgl. §§ 20, 27 des Gesellschaftsvertrages) beteiligt. Sie unterliegt<br />

nicht dem Wettbewerbsverbot des § 112 HGB.<br />

Rechtsordnung, Rechtsform<br />

und Gerichtsstand<br />

Die Emittentin, die <strong>Öko+BioBeteiligungen</strong> <strong>AG</strong> & <strong>Co</strong>. Bayern<br />

1 KG, ist eine Kommanditgesellschaft deutschen Rechts. Sie<br />

unterliegt der deutschen Rechtsordnung. Gerichtsstand ist<br />

der Sitz der Gesellschaft, somit Stuttgart.<br />

Vertretung und Geschäftsführung<br />

Nach den gesetzlichen Regelungen (vgl. § 164 HGB) sind die<br />

Kommanditisten grundsätzlich von der Vertretung der Kommanditgesellschaft<br />

ausgeschlossen. Diese Funktion obliegt der<br />

Komplementärin. Die Geschäftsführung erfolgt ebenfalls durch<br />

die persönlich haftende Gesellschafterin (Komplementärin).<br />

Struktur der persönlich haftenden<br />

Gesellschafterin<br />

Die persönlich haftende Gesellschafterin (Komplementärin)<br />

der Fondsgesellschaft ist die <strong>Öko+BioBeteiligungen</strong> <strong>AG</strong> mit<br />

Sitz in der Bolzstraße 7, 70173 Stuttgart. Alleiniger Vorstand<br />

ist Herr Dr. Otto Eisenbrand, alleinige Aktionärin ist die Muttergesellschaft,<br />

die KDV-Technologie <strong>AG</strong> mit Sitz in Zürich<br />

in der Schweiz.<br />

Von der gesetzlichen Regelung abweichende<br />

Bestimmungen im KG-Gesellschaftsvertrag:<br />

Der vorliegende Gesellschaftsvertrag der Fondsgesellschaft<br />

(siehe Seiten 86 ff.) weicht in den folgenden Punkten von<br />

der gesetzlichen Regelung ab:<br />

Haftung/Nachschussverpflichtung<br />

Nach den Regelungen des Handelsgesetzbuches (HGB) haftet<br />

der Kommanditist den Gläubigern der Gesellschaft zunächst<br />

genauso wie die persönlich haftende Gesellschafterin<br />

(Komplementärin) unmittelbar. Die Höhe seiner Haftung ist<br />

allerdings auf die im Handelsregister eingetragene Einlage<br />

(sogenannte Hafteinlage) beschränkt. Wird diese Hafteinlage<br />

an die Kommanditgesellschaft geleistet, so ist die Haftung<br />

des Kommanditisten ausgeschlossen. Die Haftung kann<br />

wieder aufleben, wenn die Einlage an den Kommanditisten,<br />

z. B. durch Entnahmen, wieder zurückgezahlt wird. Sie ist<br />

aber auch dann auf den Betrag der Hafteinlage beschränkt.<br />

Im Gesellschaftsvertrag ist geregelt, dass die Hafteinlage<br />

1 Prozent der Beteiligung des Kommanditisten entspricht<br />

(§ 4 Abs. 4). Der Anleger wird durch Erbringung seiner Einlage<br />

im Außenverhältnis von der Haftung befreit. Die Haftung


35<br />

kann nur in den gesetzlich geregelten Fällen bei Rückgewähr<br />

der Einlage wieder aufleben gemäß § 172 HGB.<br />

Eine Nachschussverpflichtung des Gesellschafters/Treugebers<br />

über die vereinbarte Beteiligung hinaus besteht ausweislich<br />

des Gesellschaftsvertrages nicht (vgl. § 7).<br />

Ausscheiden aus der Gesellschaft<br />

Nach dem gesetzlichen Leitbild könnte ein Gesellschafter<br />

grundsätzlich jederzeit aus der Gesellschaft durch Kündigung<br />

ausscheiden. Im Interesse der Verwirklichung des gemeinsamen<br />

Gesellschaftszwecks ist diese Kündigungsmöglichkeit<br />

dahingehend eingeschränkt, dass der Gesellschafter erstmals<br />

mit einer Frist von einem Jahr ordentlich zum 31.12.2011 aus<br />

der Gesellschaft ausscheiden kann (vgl. § 23 Abs.1).<br />

Gegenstand des Unternehmens<br />

Gesellschaftszweck ist die Errichtung und der Betrieb einer<br />

oder mehrerer Anlagen zur Katalytischen Drucklosen<br />

Verölung zur Gewinnung von mineralischem Dieselkraftstoff<br />

nebst anfallenden Nebenprodukten sowie der Vertrieb<br />

des Dieselkraftstoffs und der hierbei anfallenden Nebenprodukte.<br />

Die Gesellschaft darf sich an Unternehmen mit<br />

gleichem oder ähnlichem Gesellschaftszweck beteiligen.<br />

Die Finanzierung der Investitionsvorhaben der Gesellschaft<br />

erfolgt durch den Beitritt und die Leistung von Einlagen<br />

weiterer Kommanditisten über einen Treuhandkommanditisten,<br />

der der Gesellschaft noch beitreten wird. Die Gesellschaft<br />

ist zu allen Rechtsgeschäften und Rechtshandlungen<br />

berechtigt, die geeignet erscheinen, den Gesellschaftszweck<br />

unmittelbar und mittelbar zu fördern.<br />

Der Gesellschafter kann die zur Erreichung ihres Zwecks<br />

erforderlichen oder zweckmäßigen Handlungen selbst vornehmen<br />

oder durch Dritte vornehmen lassen.<br />

Die Finanzierung der Gesellschaft richtet sich nach dem Investitions-<br />

und Finanzierungsplan, der dem Gesellschaftsvertrag<br />

als Anlage 1 beigefügt ist.<br />

Konzerneinbindung<br />

Die Fondsgesellschaft ist nicht in einem Konzern eingebunden<br />

und deshalb auch nicht zur Aufstellung eines Konzernabschlusses<br />

verpflichtet.<br />

Gezeichnetes Kapital<br />

Die Fondsgesellschaft weist im Zeitpunkt der Prospektaufstellung<br />

ein Gesellschaftskapital in Höhe von 500 Euro aus.<br />

Der Kommanditist, Herr Dr. Otto Eisenbrand, hält einen Gesellschaftsanteil<br />

in Höhe von 500 Euro. Die Einlage des vorgenannten<br />

Kommanditisten ist voll erbracht. Die Komplementärin,<br />

die <strong>Öko+BioBeteiligungen</strong> <strong>AG</strong>, ist am Gesellschaftskapital<br />

der Emittentin nicht beteiligt und hat auch keine Einlageverpflichtung.<br />

Somit sind auch keine weiteren Einlagen ausstehend.<br />

Bei der Art der Anteile handelt es sich um Kommanditanteile.<br />

Die Rechte der Gründungsgesellschafter entsprechen<br />

den Rechten der zukünftigen Treugeber/Kommanditisten in<br />

Bezug auf Informations- und Kontrollrechte, das Recht auf<br />

Teilnahme an Gesellschaftsversammlungen, Stimmrecht,<br />

Vermögens- und Ergebnisbeteiligung, Kündigungs-, Veräußerungs-<br />

und Liquiditätsrecht sowie das Recht auf ein Auseinandersetzungs-<br />

und Abfindungsguthaben.<br />

Bisher ausgegebene Vermögensanlagen<br />

Im Gesellschaftsvertrag (§ 4 Abs. 1) ist die Möglichkeit vorgesehen,<br />

in der Platzierungsphase bis 31.12.2007, die längstens bis<br />

zum 31.12.2008 verlängert werden kann, Kapitalerhöhungen<br />

bis zur Höhe von insgesamt 25.000.000 Euro vorzunehmen.<br />

Es sind bis zur Prospektherausgabe keine Gesellschaftsanteile<br />

mit Ausnahme des Gründungskommanditisten ausgegeben<br />

worden, der Stand des eingeworbenen Gesellschaftskapitals<br />

beträgt 500 Euro. Es wurden darüber hinaus zum Zeitpunkt<br />

der Prospektherausgabe auch keine weiteren Wertpapiere<br />

oder Vermögensanlagen im Sinne des § 8 f Verkaufsprospektgesetz<br />

herausgegeben. Da es sich bei der Emittentin nicht um<br />

eine Aktiengesellschaft oder eine Kommanditgesellschaft auf<br />

Aktien handelt, entfallen die Angabepflichten gem. § 6 Satz 2<br />

und 3 VermVerkProspV.<br />

Die Gründungsgesellschafter<br />

Gründungsgesellschafter sind:<br />

- <strong>Öko+BioBeteiligungen</strong> <strong>AG</strong> (Komplementärin)<br />

sowie<br />

- Dr. Otto Eisenbrand (Kommanditist)<br />

Mit Ausnahme der nachfolgend genannten Vergütungen<br />

stehen den Gründungsgesellschaftern außerhalb des Gesellschaftsvertrages<br />

keine Gewinnbeteiligungen, Entnahmerechte,<br />

sonstigen Gesamtbezüge, insbesondere Gehälter, Gewinnbeteiligungen,<br />

Aufwandsentschädigungen, Versicherungsentgelte<br />

oder Provisionen und Nebenleistungen jeder Art zu.


36<br />

Die Vergütungen/Gewinnbeteiligungen der Gründungsgesellschafter<br />

innerhalb des Gesellschaftsvertrags sind im<br />

gleichlautenden Abschnitt auf Seite 36 beschrieben.<br />

Firma: <strong>Öko+BioBeteiligungen</strong> <strong>AG</strong><br />

Funktion: Persönliche haftende Gesellschafterin (Komplementärin),<br />

Prospektherausgeberin und Initiatorin<br />

Sitz: Bolzstraße 7, 70173 Stuttgart<br />

Geschäftsanschrift: Bolzstraße 7, 70173 Stuttgart<br />

Einlage: Die persönlich haftende Gesellschafterin leistet keine<br />

Einlage.<br />

Beteiligungen<br />

Die persönlich haftende Gesellschafterin ist weder unmittelbar<br />

noch mittelbar an Unternehmen beteiligt, die mit dem<br />

Vertrieb der Vermögensanlage beauftragt sind, noch die<br />

Fremdkapital zur Verfügung stellen. Des Weiteren ist sie weder<br />

unmittelbar noch mittelbar an Unternehmen beteiligt, die im<br />

Zusammenhang mit der Herstellung des Anlageobjektes mehr<br />

als nur geringfügige Leistungen oder Lieferungen erbringen.<br />

Vergütungen/Gewinnbeteiligungen<br />

Die persönlich haftende Gesellschafterin erhält für die Übernahme<br />

des Haftungsrisikos eine Vergütung in der Höhe von<br />

460.000 Euro, mithin 1,75 Prozent des gezeichneten Gesellschaftskapitals<br />

(inkl. Agio). Weiterhin erhält die persönlich haftende<br />

Gesellschafterin für die Fondsleitung (Aufsichtsrat) sowie<br />

die Geschäftsführung eine Vergütung in der Höhe von 430.000<br />

Euro, mithin 1,64 Prozent des gezeichneten Gesellschaftskapitals<br />

(inkl. Agio) sowie für die Erbringung der Marketingleistungen<br />

eine Vergütung in der Höhe von 350,000 Euro, mithin<br />

1,33 Prozent des gezeichneten Gesellschaftskapitals (inkl. Agio).<br />

bei Vollplatzierung der Beteiligungsgesellschaft mit einem Gesellschaftskapital<br />

in Höhe von 25.000.000 Euro. Das Honorar<br />

vermindert bzw. erhöht sich in dem Maße, in dem sich das einzuwerbende<br />

Gesellschaftskapital in Höhe von 25.000.000 Euro<br />

verändert. Für die Tätigkeiten im Rahmen der Emission der Beteiligungen<br />

an der Fondsgesellschaft, insbesondere die Vermittlung<br />

des Abschlusses des Beteiligungsvertrages, erhält die Komplementärin<br />

eine Vermittlungsgebühr in Höhe von 2.250.000<br />

Euro, mithin 8,57 Prozent des Gesellschaftskapitals (inkl. Agio)<br />

zuzüglich 5 Prozent Agio, insgesamt also 3.500.000 Euro, entsprechend<br />

13,33 Prozent des Gesellschaftskapitals (inkl. Agio)<br />

bei Vollplatzierung der Beteiligungsgesellschaft mit einem Gesellschaftskapital<br />

in Höhe von 25.000.000 Euro. Das Honorar<br />

vermindert bzw. erhöht sich in dem Maße, in dem sich das einzuwerbende<br />

Gesellschaftskapital in Höhe von 25.000.000 Euro.<br />

verändert.<br />

Alle Vergütungen können entsprechend der Liquidität der<br />

Fondsgesellschaft auch anteilig ausbezahlt werden. Eine<br />

etwaige Umsatzsteuer ist in allen Beträgen bereits enthalten.<br />

Diese Vergütungen vermindern sich in dem Maße, in<br />

dem sich das geplante Gesellschaftskapital in Höhe von<br />

25.000.000 Euro reduziert.<br />

Im Gesellschaftsvertrag (dort § 20 Abs. 2) ist eine rechnerische<br />

Grundverzinsung („Hurdle”) in Höhe von 8 Prozent<br />

p. a. bezogen auf die geleisteten und nicht wieder ausgeschütteten<br />

Pflichteinlagen vereinbart worden, die bis zum<br />

Zeitpunkt der Vollrückzahlung dieser Pflichteinlagen gilt.<br />

Danach werden Gewinne hälftig zwischen der Komplementärin<br />

und den anderen Gesellschaftern verteilt.<br />

Diese Regelung gilt auch für den Fall der Liquidation der<br />

Gesellschaft z. B. nach dem Verkauf der Produktionsanlagen.<br />

Daneben gibt es keine keine weiteren Gewinnbeteiligungen,<br />

Entnahmerechte und sonstigen Gesamtbezüge der Gründungsgesellschafter.<br />

Von der gesetzlichen Regelung abweichende Bestimmungen<br />

in der Satzung der Komplementärin:<br />

Die Satzung der Komplementärin weist keine Abweichungen<br />

vom gesetzlichen Leitbild der Aktiengesellschaft auf.<br />

Firma: Müller Rechtsanwaltsgesellschaft mbH<br />

Funktion: Zukünftige Treuhandkommanditistin (Registertreuhänderin)<br />

Sitz: Teuchertstraße 38, 81829 München<br />

Geschäftsanschrift: Teuchertstraße 38, 81829 München<br />

Beteiligungen<br />

Die Treuhandkommanditistin ist weder unmittelbar noch<br />

mittelbar an Unternehmen beteiligt, die mit dem Vertrieb<br />

der Vermögensanlage beauftragt sind, noch die Fremdkapital<br />

zur Verfügung stellen. Des Weiteren ist sie weder unmittelbar<br />

noch mittelbar an Unternehmen beteiligt, die im Zusammenhang<br />

mit der Herstellung des Anlageobjektes mehr als<br />

nur geringfügige Leistungen oder Lieferungen erbringen.


37<br />

Nebenkosten<br />

Die Treuhandkommanditistin erhält für die, nach Maßgabe<br />

des Gesellschaftsvertrages und der einzelnen, mit den Anlegern<br />

zu schließenden Treuhandverträge, zu erbringenden<br />

Leistungen von der Fondsgesellschaft eine feste, gewinnunabhängige<br />

Vergütung in Höhe von 63.000 Euro, mithin 0,24<br />

Prozent des gezeichneten Gesellschaftskapitals. In der Nachplatzierungsphase<br />

erhält die Treuhandkommanditistin ein<br />

jährliches Honorar in Höhe von 45.000 Euro. Eine etwaige<br />

Umsatzsteuer ist in diesen Beträgen nicht enthalten. Diese<br />

Vergütungen vermindern sich in dem Maße, in dem sich das<br />

geplante Gesellschaftseigenkapital in Höhe von 25.000.000<br />

Euro reduziert. Weitere Vergütungen oder Bezüge erhält die<br />

Treuhandkommanditistin nicht.<br />

Der Mittelverwendungskontrolleur erhält für seine Tätigkeit<br />

in der Platzierungsphase ein Honorar in Höhe von 121.000<br />

Euro, mithin 0,46 Prozent des gezeichneten Gesellschaftskapitals<br />

(inklusive Agio) zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen<br />

Umsatzsteuer.<br />

Der Steuerberater der Gesellschaft erhält in der Platzierungsphase<br />

im Hinblick auf die steuerrelevanten Arbeiten (insbesondere<br />

die Abgabe von Steuererklärungen) ein einmaliges<br />

Honorar in Höhe von 76.000 Euro, mithin 0,29 Prozent des<br />

gezeichneten Gesellschaftskapitals (inklusive Agio) zuzüglich<br />

der gesetzlichen jeweils gültigen Umsatzsteuer. In der<br />

Nachplatzierungsphase erhält er jährlich eine Vergütung in<br />

Höhe von 60.000 Euro zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer<br />

des gezeichneten Gesellschaftskapitals, die jeweils in<br />

zwölf gleichen Raten monatlich zahlbar ist.<br />

Handelsregister: Amtsgericht München, HRB 153 555<br />

Tag der ersten Eintragung im Handelsregister:<br />

17.08.2004<br />

Stammkapital: 25.000 Euro (vollständig einbezahlt)<br />

Gesellschafter/Geschäftsführer: RA/StB Rudolf L. Müller<br />

Gründungskommanditist: Dr. Otto Eisenbrand<br />

Geschäftsanschrift: Bolzstraße 7, 70173 Stuttgart<br />

Einlage: 500 Euro (wurde bereits vollständig erbracht)<br />

Beteiligungen<br />

Der Gründungskommanditist ist weder an Unternehmen beteiligt,<br />

die mit dem Vertrieb der Vermögensanlage beauftragt<br />

sind, noch die Fremdkapital zur Verfügung stellen. Des Weiteren<br />

ist er nicht an Unternehmen beteiligt, die im Zusammenhang<br />

mit der Herstellung des Anlageobjektes mehr als<br />

nur geringfügige Leistungen oder Lieferungen erbringen.<br />

Vergütungen<br />

Der Gründungskommanditist erhält keine Vergütungen oder<br />

Bezüge.<br />

Bisher erbrachte Vergütungen<br />

Zum Zeitpunkt der Prospektherausgabe sind weder an die<br />

Komplementärin, die Treuhandkommanditistin, den Gründungskommanditisten,<br />

die Mittelverwendungskontrolleurin,<br />

den Steuerberater noch an sonstige mit dieser Fondsgesellschaft<br />

in Verbindung stehenden Firmen oder Personen<br />

Gesamtbezüge gewährt worden, insbesondere Gehälter, Gewinnbeteiligungen,<br />

Aufwandsentschädigungen, Versicherungsentgelte,<br />

Provisionen oder Nebenleistungen jeder Art.<br />

Angaben über die Geschäftstätigkeit<br />

der Emittentin<br />

Die Geschäftstätigkeit der Fondsgesellschaft (Emittentin)<br />

besteht darin, das verfügbare Beteiligungskapital (eingeworbenes<br />

Gesellschaftskapital abzüglich der im Investitionsplan<br />

ausgewiesenen Vergütungen) zum Ankauf der<br />

beschriebenen Produktionsanlagen oder des Betriebsgrundstückes<br />

in Deutschland zu verwenden. Das Gesellschaftskapital<br />

wird sukzessive zum Erwerb des Betriebsgrundstückes<br />

und der Produktionsanlagen zur Dieselkraftstoffgewinnung<br />

verwendet.<br />

Geplant ist ein Investitionsvolumen in Höhe von insgesamt<br />

25.000.000 Euro. Als Renditeziel sind im Jahresdurchschnitt<br />

8–12 Prozent p. a. bei Einhaltung der Laufzeit geplant.<br />

Geschäftsgang 2006<br />

Die Aufnahme der operativen Geschäftstätigkeit der<br />

<strong>Öko+BioBeteiligungen</strong> <strong>AG</strong> & <strong>Co</strong>. Bayern 1 KG wird erfolgen.<br />

Angaben über laufende Investitionen und<br />

Nutzung der Kapitalanlage<br />

Die laufenden Geschäftskosten der Fondsgesellschaft müssen<br />

zunächst vollständig aus den Einlagen der Gesellschaf-


38<br />

ter und Anleger finanziert werden. Die weiteren Kosten des<br />

laufenden Gesellschaftsverkehrs sind in der Prognoserechnung<br />

(vgl. Seite 59) bereits eingestellt und erfasst.<br />

Patente und Lizenzen<br />

Die <strong>Öko+BioBeteiligungen</strong> <strong>AG</strong> & <strong>Co</strong>. Bayern 1 KG ist abhängig<br />

von Patenten, Lizenzen, Verträgen oder neuen Herstellungsverfahren,<br />

die von wesentlicher Bedeutung für die<br />

Geschäftstätigkeit oder Ertragslage der Beteiligungsgesellschaft<br />

sind. Es handelt sich dabei um das auf den Seiten 20 ff.<br />

beschriebene Patent von Dr. Christian Koch, mit dem das vom<br />

ihm entwickelte Verfahren zur Katalytischen Drucklosen Verölung<br />

(KDV-Verfahren) patentiert wurde. Hierauf beruht auch<br />

das neue Herstellungsverfahren zur Gewinnung von Dieselkraftstoff<br />

und Dieselöl.<br />

Weiterhin ist die Fondsgesellschaft abhängig von dem auf<br />

den Seiten 119 ff. abgedruckten Nutzungsvertrag, die der<br />

Fondsgesellschaft das Nutzungsrecht an dem vorbeschriebenen<br />

Patent für das KDV-Verfahren gewährt und auf dem<br />

Technology Partnership Agreement basiert (S. 106 ff.).<br />

Die Fondsgesellschaft ist abhängig von dem neuen Herstellungsverfahren<br />

zur Katalytischen Drucklosen Verölung<br />

(KDV-Verfahren), das auf den Seiten 20 ff. erklärt wird.<br />

Weitere Abhängigkeiten von Patenten, Lizenzen, Verträgen<br />

oder neuen Herstellungsverfahren gibt es nicht.<br />

Haftungsverhältnisse/Rechtsstreitigkeiten<br />

Zum Zeitpunkt der Erstellung des Prospektes ist die Fondsgesellschaft<br />

bereits im Handelsregister eingetragen; die<br />

allgemeine persönliche Haftung eines Anlegers, die vor<br />

Eintragung einer Gesellschaft in das Handelsregister, bei<br />

Zustimmung zum Geschäftsbeginn, bestünde, ist damit<br />

ausgeschlossen. Nach den Regeln des Gesellschaftsvertrages<br />

haftet der Anleger nur bis zur Höhe der von ihm<br />

übernommenen Einlage. Eine Nachschusspflicht besteht<br />

nicht. Da die Haftsumme nur einen kleinen Teil – nämlich<br />

1 Prozent des jeweils einzuzahlenden Kapitalanteils – der<br />

gesellschaftsrechtlich zu übernehmenden Pflichteinlage<br />

ausmacht, besteht kaum eine Gefahr, von Gläubigern der<br />

Fondsgesellschaft wegen entnommener Gewinne oder der<br />

Rückgewährung von Einlagen durch Entnahmen persönlich<br />

in Anspruch genommen zu werden.<br />

Es bestehen zum Zeitpunkt der Prospektherausgabe weder<br />

Haftungs- oder Eventualverpflichtungen, Rechts- oder<br />

Steuerstreitigkeiten noch Gerichts- oder Schiedsverfahren,<br />

die einen bedeutenden Einfluss auf die Lage der<br />

<strong>Öko+BioBeteiligungen</strong> <strong>AG</strong> & <strong>Co</strong>. Bayern 1 KG haben könnten.<br />

Auch liegen keine Pfand- oder sonstigen Rechte Dritter an<br />

den Vermögensgegenständen der Fondsgesellschaft vor. Finanzielle<br />

Verpflichtungen ist die <strong>Öko+BioBeteiligungen</strong> <strong>AG</strong><br />

& <strong>Co</strong>. Bayern 1 KG nur in dem in diesem Prospekt beschriebenen<br />

Umfang eingegangen.<br />

Geschäftsjahr und Bekanntmachungen<br />

Das Geschäftsjahr der <strong>Öko+BioBeteiligungen</strong> <strong>AG</strong> & <strong>Co</strong>. Bayern<br />

1 KG ist das Kalenderjahr. Die Bekanntmachungen der<br />

Gesellschaft werden im Bundesanzeiger veröffentlicht oder<br />

in einem sonstigen Börsenpflichtblatt.<br />

Berichterstattung<br />

Über den wirtschaftlichen Verlauf der Fondsgesellschaft<br />

werden die Anleger regelmäßig durch Zusendung eines<br />

Jahresberichtes informiert. Dieser enthält neben dem Jahresabschluss<br />

mit Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie<br />

Anhang auch eine Aufstellung der Fondsimmobilien<br />

nebst Erläuterungen zu deren wirtschaftlicher Entwicklung.<br />

Darüber hinaus erhalten alle Treugeber/Kommanditisten<br />

eine persönliche Einladung zur Teilnahme an den<br />

jeweiligen Anleger- bzw. Gesellschafterversammlungen der<br />

<strong>Öko+BioBeteiligungen</strong> <strong>AG</strong> & <strong>Co</strong>. Bayern 1 KG.<br />

Aussergewöhnliche Ereignisse<br />

Außergewöhnliche Ereignisse, die die Tätigkeit der<br />

<strong>Öko+BioBeteiligungen</strong> <strong>AG</strong> & <strong>Co</strong>. Bayern 1 KG beeinflusst<br />

haben, bestehen nicht.


Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Emittentin<br />

39<br />

Die Fondsgesellschaft wurde am 01.08.2006 errichtet und<br />

am 18.09.2006 im Handelsregister des Amtsgerichts Stuttgart<br />

unter HRA 720473 eingetragen.<br />

Für die Fondsgesellschaft ergibt sich folgende Eröffnungsbilanz:<br />

Eröffnungsbilanz zum 01.09.2006 · <strong>Öko+BioBeteiligungen</strong> <strong>AG</strong> & <strong>Co</strong>. Bayern 1 KG<br />

Ausstehende Einlagen auf das Kommanditkapital der<br />

Gründungsgesellschafter 500 EUR<br />

Summe Aktiva<br />

500 EUR<br />

Eigenkapital<br />

Kommanditkapital<br />

Summe Passiva<br />

500 EUR<br />

500 EUR<br />

Hinweis: Seit Aufstellung der Eröffnungsbilanz haben keine bilanzwirksamen Veränderungen und/oder Geschäftsvorfälle stattgefunden.<br />

Auf die Aufstellung einer Zwischenübersicht wird daher verzichtet.<br />

PLANBILANZEN (PROGNOSE)<br />

2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012<br />

TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR<br />

AKTIVA<br />

A. Anlagevermögen<br />

1 I. Sachanlagen 4.000 19.767 17.800 15.834 13.867 11.901 9.934<br />

B. Umlaufvermögen<br />

2 II. Liquide Mittel 250 2.047 4.514 6.980 9.447 11.913 14.380<br />

5 4.250 21.814 22.314 22.814 23.314 23.814 24.314<br />

PASSIVA<br />

A. Eigenkapital<br />

I. Kapitalanteile<br />

4 Kommanditkapital 5.000 25.000 25.000 25.000 25.00 25.000 25.000<br />

Variables Kapital<br />

5 II. Gewinn-/Verlustvortrag -750 -3.186 -2.686 -2.186 -1.686 -1.186<br />

nach Ergebnisverwendung<br />

6 III. Periodengewinn/-verlust -750 -1.386 3.315 3.418 3.529 3.640 3.640<br />

IV. Ausschüttungen -1.050 -2.815 -2.918 -3.029 -3.140 -3.140<br />

B. Verbindlichkeiten<br />

7 4.250 21.814 22.314 22.814 23.314 23.814 24.314


40<br />

Plan Gewinn- und Verlustrechnung<br />

Ertragslage der Emittentin 2007 bis 2011 (Prognose) gemäß §15 ABS 1 Ziff. 4<br />

Vermögensanlagen-Verkaufsprospektverordnung<br />

2006 2007 2008 2009 2010 2011<br />

TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR<br />

1 Umsatzerlöse 5.951 10.712 10.950 11.188 11.426<br />

2 Produktionsaufwand -858 -1.596 -1.643 -1.678 -1.713<br />

3 Personalaufwand -204 -412 -420 -428 -437<br />

4 Sonstige betriebliche Aufwendungen ohne Agio -750 -4.350 -1.364 -1.391 -1.418 -1.445<br />

5 Gruppenlizenzen -708 -1.468 -1.499 -1.533 -1.566<br />

6 Abschreibungen (Anlagen und weiche Kosten) -983 -1.967 -1.967 -1.967 -1.967<br />

7 Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit -1.152 3.906 4.031 4.165 4.299<br />

8 Steuern -234 -591 -613 -636 -660<br />

9 Ergebnis nach Steuern -750 -1.386 3.315 3.418 3.529 3.640<br />

PLAN-CASHFLOW DER EMITTENTIN (PROGNOSE)<br />

2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012<br />

TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR<br />

1 Finanzmittel am Beginn der Periode 0.0 250 2.047 4.514 6.980 9.447 11.913<br />

2 + Einzahlungen aus Produktion 0.0 5.951 10.712 10.950 11.188 11.426 11.426<br />

3 - Auszahlungen für Aufwendungen 0.0 -3.354 -5.431 -5.566 -5.693 -5.820 -5.820<br />

4 = Cash-Flow aus laufender Geschäftstätigkeit 0 2.597 5.281 5.384 5.495 5.606 5.606<br />

5 + Einzahlungen aus Eigenkapitalzuführung 5.000 21.250 0 0 0 0 0<br />

6 - Auszahlungen für Emissionskosten -750 -4.250 0 0 0 0 0<br />

7 - Auszahlungen an die Kommanditisten 0 -1.050 -2.457 -2.509 -2.564 -2.620 -2.620<br />

8 - Auszahlung an Initiatoren 0 0 -357 -409 -464 -520 -520<br />

9 = Cashflow-Finanzierung 4.250 15.950 -2.815 -2.918 -3.029 -3.140 -3.140<br />

10 - Auszahlungen für Investitionen Sachanlagevermögen -4.000 -16.750 0 0 0 0 0<br />

11 = Cashflow aus Investition -4.000 -16.750 0 0 0 0 0<br />

12 Zahlungswirksame Veränderungen 250 1.797 2.467 2.467 2.467 2.467 2.467<br />

13 Finanzmittel am Ende der Periode 250 2.047 4.514 6.980 9.447 11.913 14.380


42<br />

Finanz- und Investitionsplan (Prognose)


Finanz- und Investitionsplan (Prognose)<br />

43<br />

Prognoserechnung 2006 2007 2007 2007 2008 2009 2010 2011 2012 Total<br />

1 Fond Fond Produktion Fond +<br />

Prod.<br />

TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR<br />

Produktion Produktion Produktion Produktion Produktion<br />

2 Einzahlung Kommanditkapital 5.000 21.250 26.250 26.250<br />

3 Umsatz-Erlöse Input Rohstoffe 695 695 1.251 1.279 1.321 1.335 1.335 7.202<br />

4 Umsatz-Erlöse Diesel 5.256 5.256 9.461 9.671 9.881 10.092 10.092 54.452<br />

5 Einnahmen gesamt 5.000 21.250 5.951 32.201 10.712 10.950 11.188 11.426 11.426 87.905<br />

6 Investitionsmaßnahmen 4.000 16.750 20.750 20.750<br />

7 Emissionskosten 750 4.250 5.000 5.000<br />

8 Produktionskosten 858 858 1.596 1.643 1.678 1.713 1.713 9.200<br />

9 Personalkosten (brutto) 204 204 412 420 428 437 437 2.338<br />

10 Übrige Betriebskosten 2.292 2.292 3.423 3.503 3.587 3.671 3.671 17.854<br />

11 Erstausschüttung an Kommanditisten 1.050 1.050 2.100 2.100 2.100 2.100 2.100 11.550<br />

12 Zweitausschüttung an Kommanditisten 0 357 409 464 520 520 2.271<br />

13 Ausschüttung an Initiatoren 0 357 409 464 520 520 2.271<br />

14 Ausgaben gesamt 4.750 21.000 4.404 30.154 8.246 8.484 8.722 8.960 8.960 71.233<br />

15 Liquidität p. a. 250 500 1.547 2.047 2.467 2.467 2.467 2.467 2.467 14.380<br />

16 Liquidität kumulativ 250 500 1.547 2.047 4.514 6.980 9.447 11.913 14.380<br />

17 Bar-Ausschüttungen 1.050 2.457 2.509 2.564 2.620 2.620 13.821<br />

18 in % bez. auf Kommanditeinlage 4,00 9,36 9,56 9,77 9,98 9,98 8,77<br />

19 Steuerliche Rechnung der „Bayern 1” 2007 2008 2009 2010 2011 2012 Total<br />

20 Ertrag<br />

21 Input Rohstoffe 695 1.251 1.279 1.307 1.335 1.335 7.202<br />

22 Dieselkraftstoff 5.256 9.461 9.671 9.881 10.092 10.092 54.452<br />

23 Gesamtertrag 5.951 10.712 10.950 11.188 11.426 11.426 61.655<br />

24 Aufwand<br />

25 Betriebskosten 3.354 5.431 5.566 5.693 5.820 5.820 31.684<br />

26 Abschreibungen 983 1.967 1.967 1.967 1.967 1.967 10.816<br />

27 Abschreibung „weiche Kosten” 500 500 500 500 500 500 3.000<br />

28 Gesamtaufwand 4.837 7.897 8.032 8.159 8.287 8.287 45.499<br />

29 Steuerliches Ergebnis 1.114 2.815 2.918 3.029 3.140 3.140 16.155<br />

30 Bestand per 31.12. 2007 2008 2009 2010 2011 2012 Total<br />

31 Anlageobjekt 19.767 17.800 15.834 13.867 11.901 9.934<br />

32 übrige liquide Mittel 2.047 4.514 6.980 9.447 11.913 14.380<br />

33 Gesamtbestand (Aktiva) 21.814 22.314 22.814 23.314 23.814 24.314<br />

Anmerkungen: Teilweise ergeben sich geringe Rundungsdifferenzen.<br />

Aufgrund der Unwägbarkeiten wurde die Gewerbesteuer bei einem möglichen EXIT im Jahr 2012 nicht berücksichtigt.


44<br />

Erläuterungen der wesentlichen Annahmen und Wirkungszusammenhänge<br />

Allgemeine Ausführungen<br />

Die Zahlen der Prognoserechnung wurden auf ganze 1.000-<br />

Euro-Beträge berechnet und gerundet. Die Prognoserechnungen<br />

beruhen, soweit sie nicht vertraglich fixiert sind,<br />

zum Teil auf geschätzten Einnahmen und Ausgaben, die<br />

von der zukünftigen Entwicklung abhängig sind und hier<br />

im Einzelnen erläutert werden. Es ist davon auszugehen,<br />

dass die tatsächlichen Einnahmen bzw. Ausgaben von den<br />

prognostizierten Werten abweichen werden. Deshalb verändern<br />

sich die jährlichen Überschüsse, die steuerlichen<br />

Jahresergebnisse und die Wirtschaftlichkeit der Beteiligung<br />

entsprechend.<br />

Die Prognoserechnung bezieht sich auf den Zeitraum vom<br />

01.11.2006 bis zum 31.12.2012. Dabei wurde unterstellt, dass<br />

jeder Anleger sofort nach wirksamem Beitritt zur Fondsgesellschaft<br />

am wirtschaftlichen Ergebnis partizipiert.<br />

Da bis zum Zeitpunkt der Prospektherausgabe durch die<br />

Fondsgesellschaft noch keine KDV-Anlage erworben wurde,<br />

können die Einnahmen und Ausgaben nur geschätzt werden.<br />

Insofern ergeben sich für die einzelnen Positionen Annahmen,<br />

die auf durchschnittlichen Erfahrungswerten des<br />

für die Ausarbeitung der Prognoserechnung verantwortlichen<br />

Wirtschaftsprüfers beruhen.<br />

A. Prognostiziertes wirtschaftliches Ergebnis<br />

1. Einnahmen<br />

Zur Verbesserung der Transparenz wurden die fondsbezogenen<br />

Transaktionen getrennt von den Ergebnissen der<br />

Diesel-Produktion dargestellt. Im Geschäftsjahr 2007 zeigt<br />

die dreispaltige Darstellung einerseits die fondsbezogenen<br />

Transaktionen (linke Spalte), andererseits die produktionsbezogenen<br />

Daten (mittlere Spalte) sowie das Total pro 2007 in<br />

der rechten Spalte<br />

Einzahlung Kommanditkapital (Zeile 2):<br />

Die Einzahlung des Kommanditkapitals (zuzüglich Agio)<br />

ist aus kalkulatorischen Gründen, unter Berücksichtigung<br />

der Prognosen des Vertriebs, auf den letzten Kalendermonat<br />

2006 (5.000.000 Euro) und auf das 1. Halbjahr 2007<br />

(21.250.000 Euro.) verteilt.<br />

Umsatz-Erlöse Input Rohstoffe (Zeile 3):<br />

Die Einnahmen aus dem Input der Rohstoffe (Kunststoff) ergeben<br />

sich aus den produktionsspezifischen Parametern. Die<br />

Prognoserechnung legt eine durchschnittliche Vergütung<br />

von 40 Euro pro Tonne Kunststoff zugrunde. Dabei werden<br />

insgesamt, je nach Auslastungsgrad der Anlage, zwischen<br />

31.300 Tonnen und 33.000 Tonnen Kunststoff zu mineralischem<br />

Dieselkraftstoff verarbeitet. Die Prognoserechnung<br />

berücksichtigt ferner die Tatsache, dass 10 Prozent des Einbringungsmaterials<br />

zur elektrischen Energiegewinnung für<br />

den Eigenbedarf verwendet wird.<br />

Umsatz-Erlöse Dieselkraftstoff (Zeile 4):<br />

Insgesamt werden jährlich, je nach Auslastung, zwischen<br />

19,7 Mio. Liter und 20,8 Mio. Liter Dieselkraftstoff von hoher<br />

Qualität produziert. Das Endprodukt entspricht in jedem<br />

Fall den EU-Normen. Bei den Einnahmen aus dem Verkauf<br />

der Dieselkraftstoffe an den Großhandel wird für den gesamten<br />

Prognosezeitraum ein kalkulatorischer Verkaufspreis<br />

von 95,00 Eurocent pro Liter KDV-Diesel gerechnet. Dieser<br />

Wert wurde bereits im Juli und August 2006 erreicht. In der<br />

Preisentwicklung stecken große Reserven, welche in der<br />

Prognoserechnung unberücksichtigt bleiben, jedoch in der<br />

Sensitivitätsanalyse dargestellt werden.<br />

Es ist darauf hinzuweisen, dass der mineralische KDV-Diesel<br />

voraussichtlich steuerlich gleichbehandelt wird wie der<br />

Raps-Diesel (teilweise Steuerbefreiung). Da zum Zeitpunkt<br />

der Drucklegung dieses Emissionsprospektes die Rechtsgrundlage<br />

noch nicht verbindlich ist, lässt die Prognoserechnung<br />

diesen Effekt unberücksichtigt. Auch hier stecken<br />

erhebliche Reserven.<br />

2. Ausgaben<br />

Investitionsmaßnahmen (Zeile 6):<br />

Das Investitionsvolumen von 20.750.000 Euro wurde unter<br />

Berücksichtigung der kalendarischen Besonderheiten im<br />

Dezember in die Prognoserechnung miteinbezogen.<br />

Emissionskosten (Zeile 7):<br />

Die Emissionskosten von 5.000.000 Euro wurden aus kalkulatorischen<br />

Gründen im Verhältnis zu den Eingängen beim<br />

Kommanditkapital in die Prognoserechnung miteinbezogen.<br />

Produktionskosten (Zeile 8):<br />

Die Ermittlung der Produktionskosten basiert im Wesentlichen<br />

auf den produktionsbezogenen Parametern, wie sie<br />

sich aus der Einsatz-Stoffbilanz von Dr. Koch ergeben. Der<br />

Katalysator-Verbrauch liegt im Prognosezeitraum, in Abhängigkeit<br />

vom Auslastungsgrad der Anlage, bei 375 Tonnen<br />

bis 396 Tonnen p. a., und dies bei einem Kilopreis von<br />

3 Euro. Für Wartung und Monitoring sind 360.000 Euro pro


45<br />

Jahr veranschlagt. Bei den Produktionskosten wird die Teuerung<br />

berücksichtigt.<br />

Personalkosten (Zeile 9):<br />

Die Personalkosten ergeben sich aus der Personalplanung<br />

und sind brutto ausgewiesen. Dabei ist zu berücksichtigen,<br />

dass das Team einen 24-Stunden-Betrieb gewährleisten<br />

muss. Die Personalkosten sind in einem großen Bereich,<br />

unabhängig von der Anlagengröße, fix. Sie betragen rund<br />

408.000 Euro p. a. Bei den Personalkosten wird die Teuerung<br />

berücksichtigt. Im ersten Produktionsjahr wurde eine Auslastung<br />

von 50 Prozent zugrunde gelegt.<br />

Übrige Betriebskosten (Zeile 10):<br />

In den übrigen Betriebskosten sind im ersten Betriebsjahr<br />

folgende Positionen enthalten: diverse Betriebskosten<br />

(375.000 Euro p. a.), Treuhand und Steuerberatung (105.000<br />

Euro p. a.), Fondsverwaltung (Vorstand) und Geschäftsführung<br />

(240.000 Euro p. a.), Grundnutzungsgebühren (480.000<br />

Euro p. a.), Qualitätssicherung (150.000 Euro p. a.), Gruppenlizenzen<br />

(708.000 Euro p. a.) sowie Gewerbesteuer 234.000<br />

Euro p. a.). Im ersten Betriebsjahr sind Verschiebungen zwischen<br />

den einzelnen Budgetpositionen möglich. Im zweiten<br />

Betriebsjahr wird mit einer Gesamtauslastung von 90 Prozent<br />

aller Produktionsmittel gerechnet. Dadurch erhöhen<br />

sich die übrigen Betriebskosten entsprechend.<br />

Ausschüttungen an die Kommanditisten (Zeilen 11 + 12):<br />

Die Ausschüttungen an die Kommanditisten richten sich<br />

nach dem Gewinn nach Steuern als betriebswirtschaftliche<br />

Größe. Die Ausschüttung umfasst eine Erstausschüttung in<br />

der Höhe von i. d. R. 8 Prozent sowie, entsprechend dem<br />

Jahresergebnis, eine Zweitausschüttung. Der verfügbare Betrag<br />

für die Zweitausschüttung wird mit den Initiatoren im<br />

Verhältnis von je 50 Prozent geteilt.<br />

Die jährlich stattfindende Gesellschafterversammlung legt<br />

die endgültige Höhe der jährlichen Ausschüttungen fest.<br />

Der Liquiditätsüberschuss kann in den einzelnen Jahren<br />

höher oder niedriger sein als geplant. Die Position Liquiditätsreserve<br />

der Gesellschaft verringert sich jeweils um die<br />

Differenz. Ausschüttungen sind nicht Bestandteil der steuerlichen<br />

Bemessungsgrundlage<br />

3. Liquidität und Ausschüttungen<br />

Die Liquiditätsreserve beinhaltet den aus der Investitionsphase<br />

verbleibenden Überschuss, fortgeschrieben um den<br />

Einnahmenüberschuss nach Ausschüttung des laufenden<br />

Geschäftsjahres (Zeilen 15 und 16). Es ist vorgesehen, die<br />

weichen Kosten auf 10 Jahre zu amortisieren und den Betrag<br />

den Liquiditätsreserven zuzuweisen. Beim EXIT wird voraussichtlich<br />

der Großteil dieser Liquiditätsreserven zur Teilzahlung<br />

des Kaufpreises verwendet, sofern er nicht aufgrund<br />

eines Beschlusses der Gesellschafterversammlung teilweise<br />

zur Rückführung der Kapitaleinlage verwendet wird.<br />

Die prognostizierten Ausschüttungen an die Kommanditisten<br />

(Zeile 17) betragen im Schnitt 8,77 Prozent (siehe Zeile 18)<br />

gemäß Basis-Szenario. Es darf damit gerechnet werden, dass<br />

bei steigendem Rohölpreis die Ausschüttungen entsprechend<br />

höher liegen werden.<br />

4. Steuerliche Rechnung der Gesellschaft<br />

Laufende steuerpflichtige Gesamteinnahmen (Zeile 23):<br />

Die laufenden steuerpflichtigen Gesamteinnahmen umfassen<br />

die Erlöse aus dem Verkauf des Dieselkraftstoffs und aus<br />

den Vergütungen für die Abnahme der Kunststoffe.<br />

Laufende steuerlich abzugsfähige Betriebskosten<br />

(Zeile 25):<br />

Die laufenden steuerlich abzugsfähigen Betriebskosten umfassen<br />

die Produktionskosten, die Personalkosten, die übrigen<br />

Betriebskosten (inkl. Gruppenlizenzen) sowie die Steuern.<br />

Abschreibung (Zeile 26):<br />

Die Abschreibung der Anlage einschließlich der sogenannten<br />

Weichkosten wird auf 10 Jahre vorgenommen. Dies<br />

nicht zuletzt deswegen, weil bei zunehmender Verbreitung<br />

der Technologie die Gestehungskosten pro Leistungseinheit<br />

tendenziell sinken werden. Auf der anderen Seite werden die<br />

Verschleißteile im Rahmen der vorbeugenden Instandhaltung<br />

regelmäßig gewartet und bei Bedarf ersetzt, sodass eine<br />

betriebswirtschaftliche Nutzungsdauer von rund 20 Jahren<br />

durchaus realistisch ist. Die Prognoserechnung, welche auch<br />

Grundlage der Wertermittlung beim EXIT darstellt, rechnet<br />

daher mit einer linearen Abschreibung von 10 Prozent p. a.<br />

Aufgrund der fehlenden Erfahrung mit der steuerlichen<br />

Behandlung von KDV-Anlagen, insbesondere der Abschreibungen,<br />

werden die Abschreibungen tendenziell eher an der<br />

oberen Grenze liegen.<br />

Steuerliches Ergebnis (Zeile 29):<br />

Das steuerliche Ergebnis ist die Differenz zwischen den laufenden<br />

steuerpflichtigen Gesamteinnahmen (Zeile 23) und den<br />

laufenden steuerlich abzugsfähigen Betriebskosten (Zeile 28).


46<br />

Aufgrund von zeitlichen Verschiebungen der Zahlungszeitpunkte<br />

einzelner Kostenpositionen könnten sich Verschiebungen<br />

bei den steuerlichen Ergebniszuweisungen ergeben.<br />

Ebenso können die steuerlichen Ergebnisse der Höhe nach<br />

von den prognostizierten Werten abweichen. Auf den Anleger<br />

entfällt, entsprechend seiner Beteiligungshöhe, ein Anteil<br />

am Ergebnis der Gesellschaft.<br />

Das steuerliche Ergebnis ist vom Anleger zu versteuern. Das<br />

anteilige steuerliche Ergebnis wird vom Steuerberater der<br />

Gesellschaft für jedes Jahr ermittelt und den Gesellschaftern<br />

zeitgerecht automatisch zugesandt.<br />

Die steuerlichen Ergebnisse aus der Beteiligung werden vom<br />

zuständigen Betriebsstättenfinanzamt einheitlich und gesondert<br />

für jeden Gesellschafter festgestellt und direkt an<br />

das Wohnsitzfinanzamt des Anlegers weitergeleitet.<br />

5. Bestand zum 31.12.<br />

Anlageobjekt (Zeile 31):<br />

Diese Position zeigt den buchmäßigen Restwert (Substanzwert)<br />

der Anlage. Er reduziert sich jährlich um den Betrag der<br />

Abschreibungen.<br />

Übrige liquide Mittel (Zeile 32):<br />

Diese Position zeigt den kumulativen Wert der liquiden Mittel<br />

einschließlich des Amortisationsfonds „weiche Kosten“.<br />

6. EXIT (Prognose)<br />

Am Ende des fünften Betriebsjahres ist ein EXIT geplant. Die<br />

Eckwerte im „EXIT-Jahr“ ergeben sich primär aus dem zu<br />

erzielenden Ertragswert. Da die weichen Kosten beim EXIT<br />

bereits teilweise amortisiert sein werden, ergibt sich ein entsprechend<br />

höherer jährlicher Cashflow. Nach Vollamortisation<br />

der Weichkosten wird nochmals ein entsprechend höherer<br />

Cashflow erzielt. Bei einem angenommenen Cashflow<br />

von mindestens 3.300.000. bis 5.100.000 Euro p.a. ergeben<br />

sich rechnerisch etwa folgende Veräußerungswerte im EXIT:<br />

ERTR<strong>AG</strong>SWERTE/UNTERNEHMENSWERTE BEIM EXIT (PROGNOSE)<br />

Angenommene Gewinne nach Gewerbesteuern und Abschreibungen in Mio. €<br />

Kapitalisierungs-<br />

Zinssatz<br />

3.098 3.590 4.227 4.598 4.950<br />

Prognostizierte Ertragswerte in Mio. € bei verschiedenen Kapitalisierungszinssätzen<br />

10,0 % 31,0 35,9 42,3 46,0 49,5<br />

12,5 % 24,8 28,7 33,8 36,8 39,6<br />

15,0 % 20,7 23,9 28,2 30,7 33,0<br />

17,5 % 17,7 20,5 24,2 26,3 28,3<br />

20,0 % 15,5 17,9 21,1 23,0 24,7<br />

Prognostizierte Unternehmenswerte in Mio. € bei verschiedenen Kapitlalisierungszinssätzen<br />

10,0 % 24,0 27,3 31,5 34,0 36,3<br />

12,5 % 19,9 22,5 25,9 27,9 29,7<br />

15,0 % 17,1 19,3 22,1 23,8 25,3<br />

17,5 % 15,1 17,0 19,4 20,8 22.2<br />

20,0 % 13,7 15,3 17,4 18,7 19,8<br />

Der angenommene Substanzwert der KDV-Anlage nach 5 Betriebsjahren beträgt 10 Mio. €


47<br />

Aus heutiger Sicht kann der EXIT-Erlös nicht beurteilt<br />

werden. Der EXIT-Preis hängt von vielen Faktoren ab wie<br />

z. B. dem dann aktuellen Ölpreis, welcher sich wiederum<br />

auf den erwarteten zukünftigen Cashflow bzw. die erwartete<br />

Nettorendite auswirken wird.<br />

Aus Sicht des Investors steht immer die Rendite im Vergleich<br />

mit vergleichbaren Investments im Vordergrund.<br />

Wenn es sich beim Investment, wie in unserem Falle,<br />

um ein Unternehmen handelt, spielen Ertragswert- und<br />

Substanzwert-Überlegungen eine zentrale Rolle.<br />

Aus der obigen Darstellung ist ersichtlich, dass der<br />

künftige Unternehmenswert (unter Berücksichtigung<br />

des zukünftigen Gewinns nach Steuern und Abschreibungen)<br />

innerhalb einer Bandbreite von 20.500.000<br />

Euro bis 37.700.000 Euro bewegen dürfte. Dieser Wert<br />

wurde nach der „Praktiker-Methode“ ermittelt, welche<br />

den Ertragswert gegenüber dem Substanzwert doppelt<br />

gewichtet.<br />

Bezogen auf das hier analysierte Investment ist die Erzielung<br />

eines Kapitalgewinns/Liquidationsgewinns bis<br />

zu 45 Prozent (bei einem Kapitalisierungszinssatz von 10<br />

Prozent) durchaus im Bereich der realistischen Möglichkeiten.


48<br />

Technologie- und Managementpartner der Emittentin


Technologie- und Managementpartner der Emittentin<br />

49<br />

Die Emittentin stützt sich bei der Realisierung der KDV-Anlage<br />

in Tirschenreuth auf folgende Partner:<br />

Technologie und Markterschliessung:<br />

Dr. Christian Koch,<br />

Inhaber des Patents Nr. 10 2005 056 735<br />

Der von Dr. Koch entwickelte und patentierte „Hochleistungskammermischer<br />

für katalytische Ölsuspensionen als Reaktor<br />

für die Depolymerisation und Polymerisation von kohlewasserstoffhaltigen<br />

Reststoffen zu Mitteldestillat im Kreislauf“ ist<br />

das technologische Kernstück zur Herstellung von hochwertigem<br />

Dieselkraftstoff. Dr. Koch ist gleichzeitig Geschäftsführer<br />

der Firma Alphakat GmbH, welche als Generalunternehmerin<br />

die KDV-Anlage in Tirschenreuth bauen wird.<br />

Management und Vertriebskoordination<br />

<strong>Öko+BioBeteiligungen</strong> <strong>AG</strong>, Stuttgart<br />

Die Firma, welche Komplementärin der Emittentin ist, bezweckt<br />

die Errichtung und den Betrieb einer oder mehrerer<br />

Anlagen zur Katalytischen Drucklosen Verölung zur Gewinnung<br />

von mineralischem Dieselkraftstoff nebst anfallenden<br />

Nebenprodukten sowie den Vertrieb des Dieselkraftstoffs.<br />

Die Firma ist zudem verantwortlich für das Vertriebsmanagement<br />

und die Vertriebskoordination in Deutschland.<br />

Für die technische Wartung und das Monitoring wird voraussichtlich<br />

die Firma Alphakat GmbH verpflichtet.<br />

Für eine unabhängige Qualitätskontrolle ist die Firma SERCO<br />

Service und <strong>Co</strong>ntrol GmbH vorgesehen. Entsprechende Vertragsverhandlungen<br />

sind im Gange.<br />

KDV-Technologie <strong>AG</strong>, Zürich<br />

Die KDV-Technologie <strong>AG</strong> hat mit Dr. Christian Koch, dem<br />

Erfinder der KDV-Technologie und Patenthalter, ein „Technology<br />

Partnership Agreement“ (TPA) abgeschlossen. Dieses<br />

TPA ist Grundlage und wesentlicher Bestandteil der Technologiepartnerschaft<br />

mit der Emittentin.<br />

Die KDV-Technologie <strong>AG</strong> ist de facto die Initiatorin des<br />

KDV-Projektes „Bayern 1“. Sie tritt daher federführend<br />

bei der Entwicklung/Konzeption und Realisierung von<br />

KDV-Projekten und deren Finanzierung auf und stellt ihr<br />

Know-how sowie ihr Beziehungsnetz zur Verfügung. Die<br />

<strong>Öko+BioBeteiligungen</strong> <strong>AG</strong> & <strong>Co</strong>. Bayern 1 KG, Bolzstraße 7,<br />

D-70173 Stuttgart, ist daher nur berechtigt, KDV-Produkte<br />

im Rahmen und unter Einhaltung der Bestimmungen des<br />

Nutzungsvertrages 6L27 in Verbindung mit dem Technology<br />

Partnership Agreement 6L27 zu produzieren.<br />

Herr Ralph Bullinger ist sowohl Mitglied des Verwaltungsrates<br />

der KDV-Technologie <strong>AG</strong> als auch Vorsitzender des<br />

Aufsichtsrats der <strong>Öko+BioBeteiligungen</strong> <strong>AG</strong>, Stuttgart,<br />

und stellt damit die Umsetzung des Technology Partnership<br />

Agreements in Geist und Inhalt sicher.<br />

Weitere Tatbestände, welche gemäß IDW S 4 der Offenlegungspflicht<br />

unterliegen, existieren nicht.


50<br />

Management und Vertriebskoordination<br />

Zürich<br />

Management und Vertriebskoordination<br />

<strong>Öko+BioBeteiligungen</strong> <strong>AG</strong><br />

Fondsgesellschaft/Besitzgesellschaft<br />

<strong>Öko+BioBeteiligungen</strong> <strong>AG</strong><br />

& <strong>Co</strong>. Bayern 1 KG


Technologie und Markterschließung<br />

51<br />

Erfinder und alleiniger Inhaber des<br />

Patents Nr. 10 2005 056 735<br />

Technologie und<br />

Markterschliessung<br />

Alphakat GmbH, Buttenheim<br />

Dr. Christian Koch<br />

Technologiepartner bei der Verwertung<br />

der KDV-Technologie in Europa<br />

KDV-Technologie <strong>AG</strong>, Zürich, Schweiz<br />

Bangkok


52<br />

Die Partner des Beteiligungskonzeptes<br />

Darstellung der Vergütungen/Honorare<br />

Geschäftsführung der Emittentin<br />

Die Geschäftsführung der Emittentin, ebenso wie die<br />

Vertretung der Emittentin im Außenverhältnis, erfolgt<br />

durch die Komplementärin. Im Rahmen ihrer Tätigkeit<br />

besorgt die Komplementärin ggfs. auch durch Beauftragung<br />

Dritter alle mit der Herstellung und dem Betrieb<br />

der geplanten Produktionsanlagen zur Gewinnung von<br />

Dieselkraftstoff in Zusammenhang stehenden Tätigkeiten.<br />

Weiterhin ist es ihre Aufgabe, die Anlegerverwaltung<br />

durchzuführen.<br />

Die Personen, die die Geschäftsführung besorgen, sind<br />

darüber hinaus zum Zeitpunkt der Prospektierung nicht<br />

für Unternehmen tätig, die mit dem Vertrieb der Vermögensanlage<br />

betreut sind, der Emittentin Fremdkapital<br />

geben oder im Zusammenhang mit der Erstellung der<br />

Anlageobjekte nicht nur geringfügige Lieferungen und<br />

Leistungen erbringen. Auch zukünftig ist nicht zu erwarten,<br />

dass dies der Fall sein wird.<br />

Für die Übernahme der Geschäftsführung erhält die<br />

Komplementärin ab dem 01.01.2008 laufend pro vollem<br />

Kalenderjahr, sonst anteilig, einen Betrag in Höhe von<br />

insgesamt 60.000 Euro p. a. Dieser Betrag ist in kalendermonatlichen<br />

Teilbeträgen, die jeweils zum Ende des Kalendermonats<br />

fällig werden, zahlbar. Weiterhin erhalten<br />

die geschäftsführenden Kommanditisten für die Verwaltung<br />

der Fondsgesellschaft ebenfalls beginnend ab dem<br />

01.01.2008 jährlich eine Vergütung in Höhe von 180.000<br />

Euro. Auch diese Vergütung ist in kalendermonatlichen<br />

Teilbeträgen, die jeweils zum Ende des Kalendermonats<br />

fällig werden, zahlbar. Eine etwaige Umsatzsteuer ist in<br />

diesen Beträgen bereits enthalten. Diese Vergütungen<br />

vermindern sich in dem Maße, in dem sich das geplante<br />

Gesellschaftskapital in Höhe von 25.000.000 Euro reduziert.<br />

Treuhänderin<br />

Treuhänderin (Treuhandkommanditistin) ist die Müller<br />

Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Teuchertstraße 38,<br />

81829 München. Der Sitz der Gesellschaft ist ebenfalls<br />

in München.<br />

Die Müller Rechtsanwaltsgesellschaft mbH hält und<br />

verwaltet treuhänderisch die Beteiligungen der Anleger,<br />

die sich jedoch auch selbst, dann als sogenannte<br />

Direktkommanditisten, in das Handelsregister eintragen<br />

lassen können. Die Treuhänderin fungiert in diesem Fall<br />

lediglich als Verwaltungstreuhänderin. Vertragsgrundlage<br />

für die Tätigkeit der Treuhänderin ist der Gesellschaftsvertrag<br />

und der Treuhandvertrag (vgl. ab Seite 86 ff.). Der<br />

Anleger beauftragt durch Unterzeichnung und Annahme<br />

der Beitrittserklärung durch die Treuhänderin diese,<br />

seine Beteiligung um den jeweiligen Zeichnungsbetrag<br />

auf seine Rechnung zu erhöhen und die übernommene<br />

Kommanditbeteiligung nach Maßgabe des Gesellschaftervertrages<br />

bzw. des Treuhandvertrages und dem gemeinsamen<br />

Interesse aller Anleger zu verwalten. Der<br />

Treuhandvertrag wird auf Dauer der Gesellschaft geschlossen.<br />

Er endet damit in jedem Fall mit Auflösung<br />

der Gesellschaft. Er kann durch den Anleger gemäß den<br />

Regelungen des Gesellschaftsvertrags bzw. des Treuhandvertrages<br />

gekündigt werden. Der Anleger kann ihn<br />

mit einer Frist von drei Monaten zum Ende eines Geschäftsjahres<br />

sowie aus wichtigem Grund jederzeit kündigen.<br />

Der Treugeber ist entsprechend den gesellschaftsvertraglichen<br />

Regelungen wirtschaftlich einem im Handelsregister<br />

eingetragenen Kommanditisten gleichgestellt. Dem<br />

Treugeber steht deshalb auch gegenüber der Treuhänderin<br />

das Recht zu, dass sie alles, was sie aufgrund ihrer<br />

formalen Stellung als Treuhänderin erlangt, an diesen<br />

herausgibt. Im Rahmen ihrer Tätigkeit haftet die Treuhänderin<br />

nur, soweit ihr Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit<br />

zur Last gelegt werden kann.<br />

Die Treuhandkommanditistin erhält für ihre Tätigkeit<br />

eine feste, gewinnunabhängige Vergütung in Höhe von<br />

63.000 Euro, mithin 0,24 Prozent des gezeichneten Gesellschaftskapitals.<br />

In der Nachplatzierungsphase erhält<br />

die Treuhandkommanditistin ein laufendes jährliches<br />

Honorar in Höhe von 45.000 Euro, das auch monatlich<br />

ausbezahlt werden kann, mithin bis 2011 einen Gesamtbetrag<br />

in Höhe von 225.000 Euro. Eine etwaige Umsatzsteuer<br />

ist in diesen Beträgen nicht enthalten. Diese Vergütungen<br />

vermindern sich in dem Maße, in dem sich das<br />

geplante Gesellschaftskapital in Höhe von 25.000.000<br />

Euro reduziert.<br />

Umstände oder Beziehungen, die Interessenkonflikte der<br />

Treuhänderin begründen könnten, sind nicht gegeben.<br />

Mittelverwendungskontrolle<br />

Mittelverwender ist die Müller Rechtsanwaltsgesellschaft<br />

mbH, Teuchertstraße 38, 81829 München. Der<br />

Sitz der Gesellschaft ist ebenfalls in München. Der Mittelverwendungskontrollvertrag<br />

ist auf den Seiten 103 ff.<br />

abgedruckt.


53<br />

Tätigkeitsumfang<br />

Eine Mittelverwendungskontrolle findet ausschließlich<br />

in der Platzierungsphase statt. Sämtliche auf dem Gesellschaftskonto<br />

eingehenden Zahlungen von Gesellschaftern/Treugebern<br />

in der Platzierungsphase werden<br />

nur vom Mittelverwendungskontrolleur gemeinsam mit<br />

der Fondsgesellschaft, vertreten durch mindestens einen<br />

ihrer geschäftsführenden Kommanditisten, freigegeben<br />

(sogenanntes „Und-Konto“).<br />

Nach den Bestimmungen des Mittelverwendungskontrollvertrages<br />

darf der Mittelverwendungskontrolleur nach<br />

Zahlungseingang der Zeichnungssummen die jeweils fälligen<br />

Beträge, insbesondere für Immobilieninvestitionen,<br />

aber auch für Vergütungen von Funktionsträgern bzw.<br />

Abschlagszahlungen auf Funktionsträgergebühren, nach<br />

den Bestimmungen der zugrunde liegenden Verträge freigeben<br />

und die Überweisung veranlassen.<br />

Für ihre Tätigkeit als Mittelverwendungskontrolleur erhält<br />

die Müller Rechtsanwaltsgesellschaft mbH ein Honorar<br />

in Höhe von 121.000 Euro, mithin 0,46 Prozent des bei<br />

Beendigung der Platzierungsphase gezeichneten Gesellschaftseigenkapitals<br />

einschließlich der jeweils gültigen<br />

gesetzlichen Umsatzsteuer. Mit Beendigung der Platzierungsphase<br />

ist auch die Tätigkeit der Müller Rechtsanwaltsgesellschaft<br />

mbH beendet. Diese Vergütungen<br />

vermindern sich in dem Maße, in dem sich das geplante<br />

Gesellschaftseigenkapital in Höhe von 25.000.000 Euro<br />

reduziert.<br />

Umstände oder Beziehungen, die Interessenkonflikte der<br />

Mittelverwendungskontrolle begründen könnten, liegen<br />

nicht vor.<br />

Steuerberatung<br />

Der hiermit beauftragte Steuerberater, dessen Namen<br />

aus standesrechtlichen Gründen nicht genannt werden<br />

kann, erbringt die laufende steuerliche Beratung der Gesellschaft<br />

sowohl in der Platzierungs- wie auch in der<br />

Nachplatzierungsphase. Zu den Aufgaben zählen neben<br />

der laufenden Beratung insbesondere auch die Erstellung<br />

der Buchhaltung, der Bilanzen sowie aller notwendigen<br />

Steuererklärungen der Gesellschaft.<br />

Außerdem obliegt dem Steuerberater die Wahrnehmung<br />

der Interessen der Gesellschaft gegenüber den Finanzbehörden,<br />

insbesondere im Rahmen von Betriebsprüfungen<br />

oder bei der Anfechtung von Steuerbescheiden.<br />

Der Steuerberater erhält für seine Tätigkeit ein Honorar,<br />

das, soweit es die Steuerberatergebührenverordnung zulässt,<br />

pauschaliert wird.<br />

Im Zusammenhang mit allen steuerlichen Angelegenheiten<br />

der von der Gesellschaft wahrzunehmenden<br />

Investitionen und Aufwendungen, die aus den Einzahlungen<br />

der Treugeber bestritten werden, beträgt das Honorar<br />

in der Platzierungsphase 76.125 Euro, mithin 0,29<br />

Prozent der jeweils eingeworbenen Beteiligungssumme<br />

zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer.<br />

In der Nachplatzierungsphase (bis ca. 2011) beträgt<br />

das jährliche Honorar 60.000 Euro zuzüglich der jeweils<br />

gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer. Diese Vergütungen<br />

vermindern sich in dem Maße, in dem sich das geplante<br />

Gesellschaftseigenkapital in Höhe von 25.000.000 Euro<br />

reduziert.


54<br />

Mittelherkunft und Mittelverwendung


Mittelherkunft und Mittelverwendung<br />

55<br />

Das nachfolgende Strukturschema zeigt die Mittelherkunft und Mittelverwendung im Prinzip.<br />

Technologiepartner<br />

Dr. Koch/Alphakat GmbH<br />

alleinige Patentinhaber<br />

Anleger<br />

Direktbeteiligung<br />

Kommanditistin<br />

Treuhandkommanditistin<br />

Müller Rechtsanwaltsgesellschaft<br />

mbH<br />

Verwertung der KDV-Technologie<br />

KDV-Technologie <strong>AG</strong> (Schweiz)<br />

<strong>Öko+BioBeteiligungen</strong> <strong>AG</strong> & <strong>Co</strong>. Bayern 1 KG<br />

Persönlich haftende Gesellschafterin:<br />

<strong>Öko+BioBeteiligungen</strong> <strong>AG</strong><br />

Geschäftsführung<br />

Dr. Otto Eisenbrand<br />

Investment<br />

Erträge<br />

Input vorw.<br />

Kunststoff<br />

Output<br />

hochwertiger<br />

KDV-Diesel


56<br />

Mittelherkunft und Mittelverwendung bis 31.12.2007 (Prognose)<br />

A. Mittelverwendung/Investitionsplan<br />

1 Aufwand für den Erwerb oder die Herstellung des Werte in TEUR in % v. Gesamtkapital in % v. Anlagekosten<br />

Anlageobjektes einschl. Nebenkosten<br />

(= Eigenkapital)<br />

1.1 KDV-Realisierungsplattform 2.550 9,71 12,29<br />

1.2 Grundstück und Gebäude 1.085 4,13 5,23<br />

1.3.1 KDV-Anlage 15.265 58,1 73,57<br />

1.3.2 Planung und <strong>Co</strong>nsulting KDV-Technologie <strong>AG</strong> 350 1,33 1,68<br />

1.4 Basislizenz 1.500 5,71 7,23<br />

20.750 79,05 100,00<br />

2 Emissionskosten in der Platzierungsphase<br />

2.1 Vergütungen<br />

Eigenkapitalbeschaffung 3.500 13,33 16,87<br />

Haftungsvergütung 460 1,75 2,22<br />

Aufsichtsrat und Geschäftsführung 430 1,64 2,07<br />

Marketing 350 1,33 1,69<br />

4.740 18,06 22,84<br />

2.2 Nebenkosten (inkl. MwSt.)<br />

Steuerberater 76 0,29 0,37<br />

Treuhandschaft 63 0,24 0,30<br />

Mittelverwendungskontrolle 121 0,46 0,58<br />

260 0,99 1,25<br />

3 Komplementär 0,5 0,00 0,00<br />

4 Liquiditätsreserve 499,5 1,90 2,41<br />

Gesamtinvestitionskosten Platzierungsphase 26.250 100,00 126,51<br />

B. Mittelherkunft/Herleitung Eigenkapital<br />

Kommanditist Dr. Eisenbrand (Gründungsgesellschafter) 0,5 0,00 0,00<br />

Treugeber/Kommanditisten 26.249,5 100,00 126,51<br />

Gesamtkapital Platzierungsphase<br />

(= Eigenkapital)<br />

26.250,0 100,00 126,51


Erläuterungen zur Mittelverwendung und Mittelherkunft<br />

57<br />

Mittelverwendung/Investitionsplan<br />

Aufwand für den Erwerb bzw. die Herstellung des<br />

Anlageobjektes einschließlich Nebenkosten<br />

Die KDV-Realisierungsplattform stellt eine Leistungsposition<br />

im Sinne eines immateriellen Vermögenswertes dar,<br />

welche sich substanziell von den „weichen Kosten“ unterscheidet.<br />

Anders als die weichen Kosten besteht die KDV-<br />

Realisierungsplattform aus Rechten, Verfahrens-Knowhow<br />

und Zugang zu patentierter Spitzentechnologie. Die<br />

KDV-Technologie <strong>AG</strong> stellt der <strong>Öko+BioBeteiligungen</strong> <strong>AG</strong><br />

& <strong>Co</strong>. Bayern 1 KG diese KDV-Realisierungsplattform, gestützt<br />

auf das „Technology Partnership Agreement“, während<br />

der gesamten Laufzeit des Vertrages zur Verfügung.<br />

Die KDV-Realisierungsplattform kann gemäß den International<br />

Accounting Standards (IAS38) als immaterieller<br />

Vermögenswert aktiviert bzw. bilanziert werden. Ihr Wert<br />

beträgt 2.550.000 Euro.<br />

Das Grundstück am geplanten Standort in Tirschenreuth hat<br />

eine Gesamtgröße von 11.000 qm. Davon werden in einer ersten<br />

Ausbaustufe 4.000 qm benötigt. Es bestehen genügend<br />

Landreserven, um die Anlage wesentlich zu vergrößern. Das<br />

geplante Gebäude orientiert sich an den logistischen Bedürfnissen<br />

der Produktion. Der Gesamtpreis für Grundstück,<br />

Gebäude, Erwerbsnebenkosten und Ingenieurleistungen beträgt<br />

1.085.000 Euro.<br />

Die KDV-Anlage stellt einen sogenannten „Cluster“, bestehend<br />

aus fünf Standard-Einheiten, mit einem Leistungsvermögen<br />

von mindestens 2.500 Litern pro Stunde dar. Grundsätzlich<br />

besteht die Möglichkeit, das Produktionsprogramm<br />

auf unterschiedlichste organische Einsatzstoffe auszurichten.<br />

Es ist jedoch vorgesehen, in erster Linie hochwertigen<br />

Dieselkraftstoff aus Kunststoff herzustellen. Dieser Kraftstoff<br />

übertrifft die maßgeblichen EU-Normen. Die gesamte<br />

Anlage vom Typ KDV 2500, inklusive Peripherie und eine<br />

Bevorratung an Verschleißteilen, kostet 15.265.000 Euro<br />

zuzüglich Planungs- und <strong>Co</strong>nsultingleistungen in Höhe von<br />

350.000 Euro.<br />

Die Basislizenz für den Betrieb der Anlage kostet 1.500.000<br />

Euro. Die Basislizenz, in Verbindung mit dem Technology<br />

Partnership Agreement, garantiert die Nutzung der neuesten<br />

KDV-Technologie und die Beschaffung der erforderlichen<br />

Katalysatoren über die gesamte Laufzeit der Anlage.<br />

Emissionskosten in der Platzierungsphase<br />

Die Vergütungen umfassen 3.500.000 Euro für die Eigenkapitalbeschaffung<br />

(inkl. Agio von 5 Prozent), 460.000 Euro als<br />

Haftungsvergütung, 430.000 Euro für die Fondsleitung (Aufsichtsrat)<br />

sowie die Geschäftsführung in der Platzierungsphase<br />

sowie 350.000 Euro für Marketingmaßnahmen. Sie<br />

betragen insgesamt 4.740.000 Euro. Dies entspricht 18,06<br />

Prozent des Gesamtkapitals (inkl. Agio) bzw. 22,86 Prozent<br />

der Anlagekosten.<br />

Die Nebenkosten für Steuerberater, Treuhandschaft und<br />

Mittelverwendungskontrolle betragen 260.000 Euro. Dies<br />

entspricht 0,99 Prozent des Gesamtkapitals inkl. Agio (= Eigenkapital)<br />

bzw. 1,25 Prozent der Anlagekosten.<br />

Da die Finanzierung ohne Fremdkapital geplant ist, entspricht<br />

das Gesamtkapital auch dem Eigenkapital. Die Prognoserechnung<br />

sieht vor, die gesamten weichen Kosten<br />

(Emissionskosten und Nebenkosten) im Zeitraum von 10<br />

Jahren zu amortisieren<br />

1. Kommanditist<br />

Die Einlage des Kommanditisten Dr. Eisenbrand beträgt 500<br />

Euro.<br />

2. Liquiditätsreserve<br />

Die Liquiditätsreserve wurde mit 499.500 Euro angemessen<br />

angesetzt. Sie entspricht 1,90 Prozent des Gesamtkapitals inkl.<br />

Agio (= Eigenkapital) bzw. 2,41 Prozent der Anlagekosten.<br />

Mittelherkunft/Finanzierungsplan<br />

Das Eigenkapital der Beteiligungsgesellschaft setzt sich aus<br />

24.999.500 Euro Beteiligungskapital der Fondszeichner und<br />

500 Euro Kommanditeinlage der Gründungsgesellschaft zuzüglich<br />

1.250.000 Euro Agio zusammen. Es ist geplant, die<br />

gesamte Anlage zu 100 Prozent mit Eigenmitteln zu finanzieren.<br />

In der Platzierungsphase wurde modellhaft unterstellt, dass<br />

das gesamte Beteiligungskapital zum 31.12.2007 ausplatziert<br />

wird. Da die Kapitalplatzierung von den unterstellten<br />

Zeiträumen abweichen kann, würde es ggf. auch zu Veränderungen<br />

bei den wirtschaftlichen und steuerlichen Ergebnissen<br />

kommen.<br />

Die Gesamtkosten des Anlageobjektes betragen demnach<br />

20.750.000 Euro.


58<br />

Prognose der Kosten nach IDW S 4<br />

Prognosegemäß stellen sich die Kosten in der Platzierungsund<br />

Investitionsphase komprimiert entsprechend dem u.<br />

a. Tableau dar. Position 1 beinhaltet den „Aufwand für den<br />

Erwerb oder die Herstellung der Anlageobjekte einschließlich<br />

Nebenkosten“. Die fondsabhängigen Emissionskosten in<br />

der Platzierungs- und Investitionsphase, Position 2, betreffen<br />

kumuliert die Vergütungen für Eigenkapitalbeschaffung,<br />

Vertriebsmanagement, Vertriebsinfrastruktur, Marketing und<br />

Komplementärvergütung. Die Steuerberatung, Treuhandschaft<br />

und Mittelverwendungskontrolle wurden in der Position<br />

3 „Nebenkosten der Vermögensanlage“ zusammengefasst.<br />

Die Kommanditeinlage der Gründungsgesellschaft und die<br />

Liquiditätsreserve schließen mit der Position 4.<br />

Prognose der Kosten nach IDW S 4<br />

Investitionsplan in 1.000 € Gesamtaufwand TEURO TEURO % des Gesamtkapitals<br />

(inklusive Agio)<br />

1 Kosten für Erwerb/Herstellung des Anlageobjektes<br />

20.750 20.750 79,05<br />

inkl. Nebenkosten<br />

2 Fondsabhängige Kosten<br />

2.1 Vergütungen 4.740 18,06<br />

2.2 Nebenkosen der Vermögenslage 260 0,99<br />

3 Kommanditeinlage und Liquiditätsreserve 500 1,90<br />

Summe 26.250 100,00


Prognoserechnung eines Anlegers mit Kapitalrückflussrechnung<br />

59


60<br />

Prognoserechnung eines Anlegers mit Kapitalrückflussrechnung<br />

Prognoserechnung eines Anlegers mit Kapitalrückflussrechnung für eine Beteiligung von 100.000 Euro zuzüglich Agio<br />

Jahreszahl 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012<br />

TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR<br />

1 Gebundenes Kapital 105,000 105,000 102,661 100,250 94,776 89,187 83,475<br />

2.1 Gewinnausschüttung 0 4.200 4.329 9.830 10.036 10.258 10.480<br />

Veräußerungsgewinn bei 25.000 20.660<br />

Gewerbesteuer von 17,36 %<br />

(Annahme)<br />

2.2 Steuerzahlungen auf 44,31 % 0 -1.861 -1.918 -4.356 -4.447 -4.545 -4.644<br />

Gewinnausschüttung<br />

Steuerzahlung auf 44,31 % -9.154<br />

Verkaufsgewinn<br />

2.3 Eigenkapitalrückzahlungen 0 0 0 0 0 0 100.000<br />

2.4 Summe des Rückflusses 0 2.339 2.411 5.474 5.589 5.712 117.342<br />

3 Haftungsvolumen 1 % 1.000 1.000 1.000 1.000 1.000 1.000<br />

Die Gewinnausschüttung orientiert sich am steuerlichen Ergebnis, d. h. die Emissionskosten werden nicht sofort als Betriebsausgaben erfasst, sondern über<br />

die Laufzeit des Investitionsobjektes abgeschrieben.<br />

Annahmen<br />

• Beteiligungskapital 100.000 Euro zuzüglich 5 Prozent Agio<br />

• Modellhafter Beitritt zur Fondsgesellschaft per 01.01.2007<br />

• Laufzeit 5 Jahre (60 Monate)<br />

• Verkauf der Fondsgesellschaft (EXIT) zum Wert von 125 Prozent vor Gewerbesteuer Ende Jahr 5<br />

• Die pauschale Anrechnung der Gewerbesteuer gem. § 35 ESTG und eine mögliche Kirchensteuer wurden nicht berücksichtigt,<br />

da diese von den individuellen Verhältnissen des einzelnen Anlegers abhängen.


Politische und ökonomische Rahmenbedingungen der Sensitivitätsanalyse<br />

61<br />

Stratetic Ellipse<br />

containing ca 70 %<br />

of world oil reserves


62<br />

Politische und ökonomische Rahmenbedingungen der Sensitivitätsanalyse<br />

(Abweichungen von Prognosen)<br />

Die Sensitivitätsanalyse – Kernstück aller<br />

betriebswirtschaftlichen Prognosen<br />

Die Sensitivitätsanalyse basiert auf der (teilweise subjektiven)<br />

Einschätzung künftiger Entwicklungen. Dabei<br />

sind die betriebswirtschaftlichen Auswirkungen<br />

politischer Ereignisse weltweit sowie die politische<br />

Willensbildung in Europa (speziell in Deutschland)<br />

genauso relevant für die berechneten Szenarien wie<br />

die Entwicklung in der deutschen Gesetzgebung und<br />

selbstverständlich die Entwicklung des Erdölpreises.<br />

Die Sensitivitätsanalyse ist deshalb das Kernstück aller betriebswirtschaftlichen<br />

Prognosen, Überlegungen und Berechnungen<br />

im Zusammenhang mit dem Investment in die<br />

KDV-Technologie. Es ist absolut zwingend, dass die Sensitivitätsanalyse<br />

ein möglichst unverfälschtes Abbild der betriebswirtschaftlichen<br />

Realität darstellt. Dies aus folgenden<br />

Gründen:<br />

• Nur ein Investment, das sich unter rein marktwirtschaftlichen<br />

Rahmenbedingungen rechnet, ist mittel- und<br />

langfristig sinnvoll.<br />

• Die Abhängigkeit von Fördermitteln, Subventionen und<br />

Lenkungsabgaben führt zwangsläufig zum rechnerischen<br />

Selbstbetrug und zur Verschwendung von Steuermitteln.<br />

• Allein die Preisentwicklung auf dem Ölmarkt und die<br />

Energieeffizienz der KDV-Anlage entscheiden letztlich<br />

über die Wirtschaftlichkeit des Investments.<br />

Wir haben deshalb versucht, die mutmaßlichen politischen<br />

und volkswirtschaftlichen Rahmenbedingungen der nächsten<br />

5 bis 6 Jahre – bezogen auf das vorliegende Investment<br />

– zahlenmäßig abzubilden und deren wahrscheinliche<br />

quantitative Auswirkungen auf die Rendite des eingesetzten<br />

Kapitals zu ermitteln.<br />

Die nachfolgenden Überlegungen und Analysen zum Erdölmarkt<br />

bilden daher den Ausgangspunkt unserer Sensitivitätsanalyse.<br />

Zusammenfassung der Ergebnisse<br />

• Chinas Ölverbrauch wird gemäß Wolfgang Hirn bis zum<br />

Jahr 2020 auf geschätzte 450 Mio. Tonnen pro Jahr steigen.<br />

Davon müssen 60 bis 80 Prozent importiert werden<br />

(= 270 bis 360 Mio. Tonnen).<br />

• Es ist eine Tatsache, dass die EU bis im Jahr 2030 zu 90<br />

Prozent von Ölimporten abhängig sein wird (im Jahr<br />

2000 waren es noch 76 Prozent).<br />

• Konventionelles Öl hat vermutlich seine Produktionsspitze<br />

bereits erreicht; alle Kohlenwasserstoffe zusammengenommen<br />

werden das Maximum ihrer Förderrate<br />

um das Jahr 2010 erreichen.<br />

• Unkonventionelles Öl wie z. B. Ölsand und Ölschiefer,<br />

aber auch Tiefwasseröl, Öl aus der Polarregion sowie<br />

Flüssig-Derivate von Naturgas können den Rückgang<br />

der Ölförderung und der Ölproduktion nur dämpfen, jedoch<br />

nicht aufhalten. Gemeinsam ist diesen Produkten<br />

die sehr hohen Abbau- bzw. Förder- und Produktionskosten.<br />

• Die Erhöhung der Förderkosten in Verbindung mit der<br />

geringeren Ergiebigkeit der Ölfelder führt zusammen mit<br />

dem Nachfrageüberhang (u. a. bedingt durch die steigende<br />

Nachfrage von China und Indien) mit sehr hoher<br />

Wahrscheinlichkeit zu nachhaltigen Preissteigerungen<br />

beim Rohölpreis. Nur eine Abschwächung der Weltkonjunktur<br />

kann diese Entwicklung vorübergehend verlangsamen.<br />

• Zwei Drittel des Mineralöls und ein Drittel des Erdgases<br />

lagern im Nahen Osten.<br />

• Nimmt man die Region ums Kaspische Meer hinzu, konzentrieren<br />

sich in dieser sogenannten Rohstoff- und<br />

Energie-Ellipse 70 Prozent der Öl- und 65 Prozent der<br />

Gasreserven der Welt.<br />

Der Beginn des Rückgangs der Ölvorräte am Persischen Golf<br />

wird den mit Abstand größten Einfluss auf die Weltökonomie<br />

haben. Der Schock und die damit verbundenen Marktreaktionen<br />

beginnen jedoch schon mit der Wahrnehmung<br />

dieser Zusammenhänge.<br />

Die nachstehende Abbildung zeigt die Konzentration der Ölund<br />

Gasreserven in der sogenannten „Energie-Ellipse“:<br />

[Quelle: Peter Gerling & Hilmar Rempel]


63<br />

Stratetic Ellipse<br />

containing ca 70 %<br />

of world oil reserves<br />

><br />

1 - 10 Gt<br />

><br />

10 - 20 Gt<br />

><br />

20 Gt<br />

[Quelle: Peter Gerling & Hilmar Rempel]<br />

Die nachstehende Abbildung stellt die Entwicklung der<br />

Förderung fossiler Rohstoffe grafisch dar. Es handelt sich<br />

hierbei um eine Prognose. Sie zeigt insbesondere, dass<br />

das Fördermaximum (Peak of Oil) aller Voraussicht nach um<br />

das Jahr 2010 erreicht sein wird.<br />

Alle genannten Fakten und Analysen lassen es als höchst<br />

unwahrscheinlich erscheinen, dass der Barrel-Preis zukünftig<br />

nachhaltig unterhalb von 75 Dollar liegen wird. Das Basis-<br />

Szenario für die Kalkulation der KDV-Anlage legt für die Jahre<br />

2007 bis 2011 einen Barrel-Preis von 75 Dollar zugrunde.<br />

60<br />

Production, Gboe/a<br />

50<br />

40<br />

30<br />

20<br />

10<br />

0<br />

1930<br />

1950<br />

1970<br />

1990<br />

2010<br />

2030<br />

2050<br />

<strong>Co</strong>nventional<br />

Heavy<br />

Polar<br />

Deep Waler<br />

NGLs<br />

Gas<br />

Non-con Gas<br />

[Quelle: <strong>Co</strong>lin J. Cambell]<br />

(Prognose)


64<br />

Vor diesem Hintergrund ergeben sich aus der Sensitivitätsanalyse<br />

und der nachfolgend dargestellten Break-Even-<br />

Analyse folgende betriebswirtschaftlichen Eckdaten:<br />

1. Die Kalkulation basiert auf dem Großverbraucherpreis<br />

für Diesel in Eurocent pro Liter. In der historischen Analyse<br />

der Preisentwicklung wurden die tatsächlich in Euro<br />

bezahlten Preise gemäß Angaben des Bundesamtes für<br />

Wirtschaft und Außenkontrolle zugrunde gelegt. Diese<br />

korrelieren signifikant mit der Weltmarktpreis-Entwicklung<br />

für Rohöl (in US-Dollar pro Barrel)<br />

2. Das Basis-Szenario rechnet in den ersten fünf Betriebsjahren<br />

(2007–2011) mit einem Diesel-Abgabepreis vor<br />

Mineralölsteuer von 48 Eurocent pro Liter entsprechend<br />

einem Abgabepreis an Grossverbraucher von 95 Eurocent<br />

pro Liter entsprechend einem Rohölpreis von 75 US-Dollar<br />

pro Barrel. Bei einem Rohölpreis von 75 US-Dollar pro<br />

Barrel liegt die Payback-Frist unterhalb von 5 Jahren.<br />

3. Die Sensitivitätsanalyse rechnet mit einer stufenweisen<br />

Erhöhung des Rohölpreises von anfänglich 60 US-Dollar<br />

pro Barrel bis 95 US-Dollar pro Barrel im Jahr 2011. Dies<br />

entspricht kalkulatorisch einem Diesel-Abgabepreis an<br />

Großverbraucher von 87 Eurocent pro Liter bis 104 Eurocent<br />

pro Liter. Dabei liegt die Paybackfrist bei 4 Jahren.<br />

4. Bei einem Rohölpreis von 20,20 US-Dollar pro Barrel<br />

(entsprechend einem Diesel-Abgabepreis an Großverbraucher<br />

von 70,40 Eurocent pro Liter ) sind die Herstellkosten<br />

für KDV-Diesel gedeckt. Dieser Wert wurde<br />

bereits im Jahr 2003 erreicht.<br />

5. Bei einem Rohölpreis von 48,80 US-Dollar pro Barrel (entsprechend<br />

einem Diesel-Abgabepreis an Großverbraucher<br />

von 90.40 Eurocent pro Liter) sind die Vollkosten für KDV-<br />

Diesel gedeckt. Dieser Wert wurde bereits im Juli 2005<br />

erreicht.<br />

China als dominierender Faktor auf<br />

dem Weltölmarkt<br />

In den Industrienationen nimmt der Energiebedarf kaum<br />

noch zu. Anders im Süden der Welt: Gerade in der ersten<br />

Phase der Industrialisierung steigt der Bedarf enorm. Die Fähigkeit<br />

der Entwicklungs- und Schwellenländer, aufzuholen,<br />

allen voran China und Indien, bestimmt entscheidend den<br />

künftigen Energieverbrauch. Dies gerade jetzt, wo das Erdölzeitalter<br />

unwiderruflich zu Ende geht.<br />

Das boomende China kann sich im Energiebereich nicht<br />

mehr selbst versorgen und muss immer mehr Öl auf den<br />

Weltmärkten kaufen. China wird somit zum „Preistreiber“<br />

auf dem Ölmarkt. Bislang kaufte China sein ausländisches<br />

Öl vor allem in Afrika und Südamerika. Diese Quellen reichen<br />

nicht mehr aus. Nun muss China immer mehr Erdöl<br />

im Nahen Osten beschaffen. China wird daher, gemäß der<br />

Einschätzung von Daniel Yergin (Chef der Cambridge Energy<br />

Research Association) auf Jahre hinaus der dominierende<br />

Faktor auf dem Weltölmarkt werden.<br />

Folgende Fakten untermauern die Aussage, dass China zum<br />

dominierenden Faktor auf dem Weltölmarkt geworden ist:<br />

• Bereits 2002 hatte China die Japaner als zweitgrößten<br />

Ölverbraucher abgelöst und liegt nun hinter den USA an<br />

zweiter Stelle.<br />

• Im Jahr 2004 war die Volksrepublik China allein für 36<br />

Prozent des weltweiten Wachstums des Erdölverbrauchs<br />

verantwortlich.<br />

• Zur Zeit entfallen auf den „Durchschnitts-Chinesen“<br />

rund 8 Prozent des Durchschnittsverbrauches eines US-<br />

Amerikaners.<br />

(Bei gleichem Pro-Kopf-Verbrauch würde China schon<br />

heute 90 Millionen Barrel Erdöl pro Tag verbrauchen.<br />

Dies ist mehr als die gegenwärtige Tagesproduktion der<br />

ganzen Welt.)<br />

• Die inländische Erdölförderung Chinas ist rückläufig (pro<br />

Jahr minus 3–5 Prozent).<br />

• China hat im März 2006 einen 30-jährigen Liefervertrag<br />

mit dem Iran abgeschlossen und beteiligt sich an der Erschließung<br />

des riesigen iranischen Yadavaran-Gasfeldes.<br />

• Es gilt als sicher, dass die Chinesen eifrig dabei sind, ihren<br />

Einfluss am Persischen Golf auszudehnen. Saudi-Arabien<br />

wird dabei eine Schlüsselstellung in ihrer Strategie einnehmen.<br />

Saudi-Arabien hat im März 2004 erstmals seit<br />

1973 wieder Explorationsrechte an Ausländer vergeben.<br />

Dabei kam der chinesische Konzern Sinopec zum Zug.<br />

• Die Motorisierung Chinas wird von derzeit 20 Mio. Fahrzeugen<br />

auf schätzungsweise 140 Mio. Fahrzeugen im<br />

Jahr 2020 steigen.


65<br />

Die Entwicklung in Indien<br />

In Indien ist eine ähnliche Entwicklung wie in China abzusehen.<br />

Diese Prognose stützt sich auf folgende Fakten:<br />

• Indien muss derzeit 70 Prozent seines Erdölbedarfs und<br />

50 Prozent seines Erdgasbedarfs importieren.<br />

• Das Wirtschaftswachstum Indiens betrug 2005 satte 7,5<br />

Prozent.<br />

• Hauptlieferant von Indien ist Saudi-Arabien; es läuft auch<br />

bereits ein intensiver Rohstoffhandel mit dem Iran.<br />

Konsequenzen für den künftigen Rohölpreis<br />

• Experten der Internationalen Energie-Agentur (IEA) gehen<br />

davon aus, dass rund die Hälfte des Ölpreis-Anstiegs<br />

auf Chinas steigende Ölnachfrage zurückzuführen ist.<br />

Die steigende Ölnachfrage durch Indien wird diesen Effekt<br />

noch verstärken.<br />

• Der Ölpreis wird in Zukunft mit den Wachstumsraten<br />

der chinesischen Wirtschaft korrelieren. Die chinesische<br />

Volkswirtschaft muss jedoch ein jährliches Wachstum<br />

von mindestens 10 Prozent erzielen, damit die Pekinger<br />

Regierung nicht die Kontrolle über das Land verliert.<br />

• Während in der Vergangenheit politische Ereignisse als<br />

Hauptursache für die Ölpreissteigerungen anzusehen<br />

waren, werden in Zukunft die ökonomischen Rahmenbedingungen<br />

(sinkende Fördermengen bei massiv anziehender<br />

Nachfrage) die Ölpreisentwicklung nachhaltig<br />

beeinflussen. Zusätzlich zu den bekannten – eher<br />

kurzfristigen – politisch bedingten Preisausschlägen der<br />

Vergangenheit wird der wachsende Nachfrageüberhang<br />

die dominante Größe in den Kalkulationen der Energielieferanten<br />

und Produzenten sein.<br />

Nahezu alle ernstzunehmenden Experten gehen von steigenden<br />

Ölpreisen aus. Immer mehr Insider reden Klartext:<br />

• Anfang März 2006 mahnte der Generalsekretär der OPEC,<br />

Adnan Shihab-Eldin, er könne nicht mehr ausschließen,<br />

dass der Barrel auf 80 US-Dollar steigt.<br />

• Ende April 2006 lag der Barrel bereits bei 75 US-Dollar.<br />

• Die CIBC World Markets erklärte am 13.04.2005 (siehe (10)<br />

Seiten 128 ff.), ein Barrel Öl würde im Jahre 2010 bis zu 100<br />

US-Dollar kosten.<br />

• Eine der größten Investmentbanken im Energiesektor,<br />

Goldman Sachs, erklärte (siehe (11) Seiten 128 ff.) Ende<br />

März 2005, der Barrelpreis könnte sogar bald auf 105<br />

US-Dollar klettern.<br />

• Matt Simmons (ehemals Mitglied der Expertengruppe<br />

zu Energiefragen unter Vizepräsident Dick Cheney) hält<br />

200 bis 250 US-Dollar pro Barrel für einen realistischen<br />

Ölpreis – und zwar schon „in den kommenden Jahren“.<br />

• Die französische Investmentbank Ixis-CIB warnte (siehe<br />

(12) Seiten 128 ff.) im April 2005 davor, dass ein Barrel<br />

Öl im Jahre 2015 gar 380 US-Dollar kosten könnte, wenn<br />

alles so weitergeht.<br />

Konsequenzen für die Sensitivitätsanalyse<br />

Die Kernaussagen der erarbeiteten Marktanalyse bezogen<br />

auf die Wirtschaftlichkeitsberechnungen und Sensitivitätsanalysen<br />

für KDV-Projekte lassen sich wie folgt zusammenfassen:<br />

1. Der Erdölpreis wird ab Produktionsbeginn der KDV-Anlage<br />

in Tirschenreuth mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit<br />

den Wert von 75 US-Dollar pro Barrel nicht mehr<br />

nachhaltig unterschreiten. (Dieser Wert wurde bereits im<br />

April/Mai 2006 erreicht.<br />

2. Der Erdölpreis wird mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit<br />

bereits vor Erreichen des Peak of Oil um das Jahr 2010<br />

nachhaltig steigen.<br />

3. Wirtschaftlichkeitsanalysen, die auf einem nachhaltigen<br />

Erdölpreis von mindestens 75 US-Dollar pro Barrel basieren,<br />

sind realistisch und entsprechen den Grundsätzen<br />

kaufmännischer Vorsicht.<br />

4. Die Sensitivitätsanalyse legt die Prognosen der zur Zeit<br />

dominierenden professionellen Prognostiker zugrunde.<br />

Sie stellt ein mittleres Szenario dar und berücksichtigt die<br />

Erwartung, dass sich im Weltenergiemarkt erst in 10 bis<br />

25 Jahren neue Gleichgewichtspreise einstellen werden.


66<br />

Durchschnitts-<br />

Werte 2005<br />

Prozente Faktoren Bemerkungen<br />

Marktpreis Brentöl pro Barrel in US $ 54,4 197<br />

Marktpreis Brentöl pro Barrel in € 43,9 159 Kurs 0,81<br />

Marktpreis Brentöl pro Liter in €-Ct. 27,6 25,3 1<br />

Raffinerie, Transport etc. 9,8 9,0<br />

Importpreis/Abgabepreis pro Liter in €-Ct. 37,4 34,3 z. B. in Rotterdam<br />

Lagerung, Vertrieb etc. 9,6 8,8<br />

Verbraucherpreis vor Steuern 47,0 43,1<br />

Mineralölsteuer 47,0 43,1<br />

Mehrwertsteuer 15,0 13,8<br />

Verbraucherpreis an der Tankstelle 109,0 100,0 3,949<br />

Rechnerische Grundlagen<br />

der Sensitivitätsanalyse<br />

Die nachfolgend dargestellte Sensitivitätsanalyse versucht,<br />

dem Investor die tatsächlich zu erwartende Entwicklung<br />

und ihren Einfluss auf sein Investment zu vermitteln. Die<br />

wesentlichste Modifikation gegenüber dem – sehr konservativen<br />

– Basis-Szenario bezieht sich auf die Entwicklung<br />

des Weltmarktpreises für Erdöl in den nächsten 5 bis 6 Jahren.<br />

Basierend auf Prognosedaten des Jahres 2000, die inzwischen<br />

weitestgehend ihre Bestätigung gefunden haben,<br />

wird ein mittleres Szenario dargestellt. Dieses geht davon<br />

aus, dass sich innerhalb der nächsten 10 bis 20 Jahren ein<br />

neuer Gleichgewichtspreis auf dem Weltenergiemarkt einpendeln<br />

wird. Wo dieser Gleichgewichtspreis liegen wird,<br />

ist für unser Investment mit einem Zeithorizont von 5 bis 6<br />

Jahren praktisch irrelevant.<br />

Die wohl wichtigste Kenngröße stellt der Verbraucherpreis dar.<br />

Aus kalkulatorischer Sicht handelt es sich dabei um eine leicht<br />

überschaubare Größe, die sich wie folgt zusammensetzt:<br />

Die (kurzfristige) Wirklichkeit sieht jedoch ganz anders aus. Im<br />

real existierenden Markt korrelieren die Verbraucherpreise „irgendwie“<br />

und in jedem Fall zeitversetzt mit der tatsächlichen<br />

Rohölpreisentwicklung, da er verschiedenen politischen, ökonomischen<br />

und psychologischen Einflüssen unterliegt. Die<br />

„rein“ politischen und psychologischen Einflussfaktoren finden<br />

in unserer Kalkulation keinen Niederschlag.<br />

Folgende, primär ökonomische, Einflussgrössen<br />

sind für die Sensitivitätsanalyse relevant<br />

• Paritätsänderungen zwischen US-Dollar und Euro:<br />

Wir unterstellen, dass sich die gewichteten Währungsrelationen<br />

im Planungszeitraum nachhaltig maximal um<br />

10 Prozent verschieben.<br />

• Erhöhung und/oder Senkung der strategischen Ölbestände,<br />

namentlich in den USA:<br />

Diese haben nur kurzfristige Auswirkungen auf die Rohölpreise.<br />

• Erhöhung und/oder Senkung der Fördermengen, namentlich<br />

in Saudi Arabien:<br />

Die Erschöpfung der Erdölvorkommen im Nahen Osten<br />

ist absehbar. Die tatsächliche Erdölförderung ist weit<br />

unterhalb dessen geblieben, was möglich war. Eine Erhöhung<br />

der Preise zur Drosselung der Nachfrage ist das<br />

wahrscheinlichste Szenario.<br />

• Entdeckung „neuer“ Ölsandvorkommen in den USA:<br />

Die Ölsandvorkommen in den USA, die zu 80 Prozent auf<br />

staatseigenem Gebiet in den Bundesstaaten Wyoming,<br />

Utah und <strong>Co</strong>lorado liegen, werden u. E. kurzfristig, d. h.<br />

in den nächsten 5 bis 10 Jahren, keinen nachhaltigen<br />

Einfluss auf den Weltmarktpreis beim Erdöl haben.


67<br />

• Veränderung der Nachfrage nach Erdöl in der „Energie-<br />

Ellipse“, namentlich durch China und Indien:<br />

Der Energiehunger Chinas wird zu einer nachhaltigen<br />

Preissteigerung führen.<br />

• Naturkatastrophen wie z. B. die Hurrikane Rita und Kathrina:<br />

Solche Ereignisse haben keinen Einfluss auf die förderbare<br />

Erdölmenge.<br />

• Veränderung der Nachfrage nach Treibstoff infolge verändertem<br />

Konsumverhalten:<br />

Die „Schmerzgrenze“ bei den Diesel-Konsumenten wird<br />

sich zwangsläufig erhöhen. Preissenkungen infolge Rückgang<br />

der Nachfrage haben vorübergehenden Charakter.<br />

• Regionale Preisbildungsmechanismen:<br />

Diese sind für unsere Prognoserechnung und die Sensitivitätsanalyse<br />

irrelevant.<br />

Im Rahmen der Sensitivitätsanalyse befassen wir uns mit<br />

den quantifizierbaren ökonomischen Einflussgrößen und<br />

haben aus praktischen Gründen unterstellt, dass die relevanten<br />

Faktoren der Preisbildung sich innerhalb von rund 3<br />

bis 4 Monaten definitiv auf die Verbraucherpreise auswirken<br />

(unabhängig von den vorstehend erwähnten Einflüssen).<br />

Sowohl das Basis-Szenario als auch die Sensitivitätsanalyse<br />

gehen von einer nachhaltigen Anpassung der Importpreise<br />

an den durchschnittlichen Rohölpreis aus. Dieser angenommene<br />

„Glättungseffekt“ hat lediglich statistische Gründe.<br />

Bei einer möglichen Reduktion der Mineralölsteuer auf mineralischen<br />

KDV-Diesel könnte der Abgabepreis entsprechend<br />

erhöht werden. Diese – an sich erwartete – teilweise,<br />

eventuell temporäre Steuerbefreiung (analog der Besteuerung<br />

von Rapsdiesel) von mineralischem KDV-Diesel würde<br />

sich nachhaltig positiv auf den Return on Investment (ROI)<br />

auswirken.<br />

„Die Steinzeit ging nicht aus Mangel an Steinen zu Ende,<br />

und auch das Ölzeitalter wird einmal enden, aber nicht aus<br />

Mangel an Öl.“<br />

(Scheich Jamani, Mitbegründer der OPEC und vormals Energieminister<br />

Saudi-Arabiens)


68<br />

Quantitative Darstellung der Sensitivitätsanalyse<br />

(Abweichungen von Prognosen)<br />

Parameter: Jahr 1 Jahr 2 Jahr 3 Jahr 4 Jahr 5<br />

Kostensteigerung p. a. 0 % 2 % 3 % 3 % 3 %<br />

Auslastungsgrad der Anlage 90 % 95 % 95 % 95 % 95 %<br />

verkäufliche Produktionsmenge Diesel (l) 19.710.000 20.805.000 20.805.000 20.805.000 20.805.000<br />

Szenarien der Preisentwicklung<br />

Jahr 1 Jahr 2 Jahr 3 Jahr 4 Jahr 5<br />

US-$ pro Barrel Brent-Oil 60,0 75,0 85,0 90,0 95,0<br />

€ pro Barrel Brent-Oil 48,00 60,00 68,00 72,00 76,00<br />

Raffinerie und Transport 9,80 9,80 9,80 9,80 9,80<br />

Importpreis/Abgabepreis (€-Ct./l) 39,80 47,30 52,30 54,80 57,30<br />

Lagerung, Vertrieb etc. (€-Ct./l) 9,60 9,60 9,60 9,60 9,60<br />

Verbraucherpreis vor Steuern (€-Ct./l) 49,40 56,90 61,90 64,40 66,90<br />

Abgabepreis KDV-Diesel (€-Ct./l) 45,00 47,00 52,00 55,00 57,00<br />

Mineralölsteuer auf KDV-Diesel (€-Ct./l) 47,00 47,00 47,00 47,00 47,00<br />

Abgabepreis an Großverbraucher (€-Ct./l) 92,00 94,00 99,00 102,00 104,00<br />

Mehrwertsteuer (€-Ct./l) 15,38 16,58 17,38 17,78 18,18<br />

kalkulatorischer Verbraucherpreis<br />

111,78 120,48 126,28 129,18 132,08<br />

an Tankstelle (€-Ct./l)<br />

Erzielte Deckungsbeiträge in €<br />

Jahr 1 Jahr 2 Jahr 3 Jahr 4 Jahr 5 Total<br />

Erlöse Input Rohstoffe 1.265.333 1.320.952 1.320.952 1.320.952 1.320.952 6.535.238<br />

Erlöse Diesel 8.968.050 9.778.350 10.818.600 10.818.600 11.858.850 51.782.550<br />

Total Erlöse 10.233.383 11.099.302 12.139.552 12.763.702 13.179.802 58.317.788<br />

Produktionskosten 1.593.552 1.680.730 1.704.408 1.715.208 1.726.008 8.406.350<br />

Deckungsbeitrag I 8.639.831 9.418.572 10.435.145 11.048.495 11.453.795 49.911.438<br />

Personalkosten (brutto) 408.000 416.160 428.400 440.640 452.880 2.146.080<br />

Deckungsbeitrag II 8.231.831 9.002.412 10.006.745 10.607.855 11.000.915 47.765.358<br />

Übrige Betriebskosten 2.726.366 2.902.082 3.135.349 3.287.971 3.398.983 7.101.000<br />

Deckungsbeitrag III 5.505.465 6.100.330 6.871.396 7.319.884 7.601.932 32.531.486<br />

Amortisation Kapitalkosten (Vermittler) 1.000.000 1.000.000 1.000.000 1.000.000 1.000.000 5.000.000<br />

Deckungsbeitrag IV 4.505.465 5.100.330 5.871.396 6.319.884 6.601.932 27.531.486<br />

Abschreibung linear 1.966.500 1.966.500 1.966.500 1.966.500 1.966.500 9.832.500<br />

Gewinn vor Steuern 2.538.965 3.133.830 3.904.896 4.353.384 4.635.432 17.698.986<br />

Steuerbelastung insgesamt 440.764 544.033 677.890 755.747 685.677 2.953.510<br />

Gewinn nach Steuern 2.098.200 2.589.797 3.227.006 3.597.636 3.949.754 14.745.476<br />

Erstausschüttung an Kommanditisten 2.100.000 2.110.000 2.110.000 2.110.000 2.110.000 10.500.000<br />

Gewinn nach Erstausschüttung -1.800 489.797 1.127.006 1.497.636 1.849.754 4.245.476<br />

Zweitausschüttung an Kommanditisten 0 244.898 563.503 748.818 924.877 2.122.738<br />

Ausschüttung an Initiatoren 0 244.898 563.503 748.818 924.877 2.122.738<br />

Gewinn nach Gesamtausschüttung 0 0 0 0 0 0<br />

Payback vor Steuern 4,72 4,17 3,62 3,36 3,22 4,04<br />

Payback nach Steuern 5,23 4,66 4,09 3,82 3,59 4,50


69<br />

Vergleich mit Basis-Szenario (Prognose)<br />

Jahr 1 Jahr 2 Jahr 3 Jahr 4 Jahr 5 Total<br />

Gewinn nach Steuern in € 1.114.251 2.814.868 2.917.846 3.028.838 3.139.825 13.015.628<br />

Erstausschüttung an Kommanditisten in € 1.050.000 2.100.000 2.100.000 2.100.000 2.100.000 9.450.000<br />

Gewinn nach Erstausschüttung in € 64.251 714.868 817.846 928.838 1.039.825 3.565.628<br />

Zweitausschüttung an Kommanditisten in € 32.126 357.434 408.923 464.419 519.913 1.782.814<br />

Ausschüttung an Initiatoren in € 32.126 357.434 408.923 464.419 519.913 1.782.814<br />

Gewinn nach Gesamtausschüttung in € 0 0 0 0 0 0<br />

Payback vor Steuern 9,11 3,96 3,87 3,77 3,69 4,88<br />

Payback nach Steuern 10,13 4,44 4,35 4,25 4,16 5,47<br />

4,12 % 9,36 % 9,56 % 9,77 % 9,98 %


70<br />

Interpretation der Sensitivitätsanalyse<br />

In der vorstehenden Sensitivitätsanalyse soll die Veränderung<br />

wesentlicher Einflussfaktoren und die entsprechende<br />

Auswirkung auf das betriebswirtschaftliche Ergebnis aus der<br />

Beteiligung dargestellt werden. Dies hilft dem Anleger dabei,<br />

einzuschätzen, wie sich mögliche Änderungen wesentlicher<br />

Rahmenbedingungen der Prognoserechnung auf den Anlageerfolg<br />

seiner Beteiligung auswirken können. Hauptziel<br />

der Prognoserechnung ist es, die Auswirkungen von Ölpreis-<br />

Schwankungen auf das betriebswirtschaftliche Ergebnis<br />

transparent darzustellen.<br />

1. Basis-Parameter<br />

Die Basis-Parameter Inflation (Kostensteigerung p. a.)<br />

und Auslastungsgrad der Anlage wurden gegenüber<br />

dem Basis-Szenario, das der Prognoserechnung zugrunde<br />

liegt, nicht verändert. Dadurch können die Auswirkungen<br />

von Ölpreis-Schwankungen transparenter dargestellt<br />

werden.<br />

2. Preisentwicklung<br />

Beim durchschnittlichen Ölpreis pro Barrel wird eine moderate<br />

Steigerung angenommen. Die Sensitivitätsanalyse<br />

legt folgende durchschnittlichen Ölpreise zugrunde:<br />

• Der in unserer Analyse dargestellte Tankstellenpreis ist<br />

eine rechnerische Durchschnittgröße und dient hier lediglich<br />

als Orientierungshilfe.<br />

4. Erlöse<br />

Die Erlöse steigen über einen Betrachtungszeitraum<br />

von 5 vollen Betriebsjahren von 50.200.000 Euro auf<br />

58.300.000 Euro d. h. um insgesamt 8.100.000 Euro oder<br />

16,1 Prozent<br />

5. Gewinn nach Steuern<br />

Der Gewinn nach Steuern steigt über einen Betrachtungszeitraum<br />

von 5 vollen Betriebsjahren von<br />

13.000.000 Euro auf 14.700.000 Euro, d. h. um insgesamt<br />

1.700.000 Euro oder 13,8 Prozent.<br />

6. Ausschüttungen<br />

Die Ausschüttungen an die Kommanditisten steigen über<br />

einen Betrachtungszeitraum von 5 vollen Betriebsjahren<br />

von total 11.233.000 Euro auf 12.623.000 Euro, d. h. um<br />

insgesamt 1.400.000 Euro oder 12,5 Prozent<br />

Preise<br />

2007 2008 2009 2010 2011 Vergleichswerte *)<br />

Ölpreis (US-$/Barrel) 60,00 75,00 85,00 90,00 95,00 78,40<br />

Importpreis (€/l) 39,80 47,30 52,30 54,80 57,30 48,75<br />

Abgabepreis Großverbraucher (€ -Ct./l) 87,00 94,00 99,00 102,00 104,00 96,74<br />

Verbraucherpreise an Tankstelle (€ Ct./l) 111,78 120,48 126,28 129,18 132,08 119,00<br />

*) Maximalwert im Juli 2006<br />

3. Vergleichswerte<br />

Die Vergleichswerte (Spalte rechts außen), die Maximalwerte<br />

vom Juli 2006 darstellen, lassen vermuten, dass<br />

die angenommenen Werte in der Sensitivitätsanalyse<br />

eher als konservative Werte zu betrachten sind.<br />

• Beim Erdölpreis gehen die Schätzungen der Experten<br />

von einem Wert bis zu 250 US-Dollar pro Barrel aus.<br />

• Der Importpreis ist eine rechnerische Durchschnittsgröße.<br />

7. Payback<br />

Der „Payback“ zeigt, in wie vielen Jahren sich ein Anschaffungsobjekt<br />

(wie z. B. die KDV-Anlage) durch die<br />

erzielten Bruttorückflüsse an die Kapitaleigner zurückzahlen<br />

ließe. In unserer Sensitivitätsanalyse sinkt der<br />

Payback von durchschnittlich 4,88 Jahren auf durchschnittlich<br />

4 Jahre. Beide Werte sind unvergleichlich<br />

gute Ergebnisse, was auf eine hohe Wertschöpfung in<br />

der Produktion schließen lässt.<br />

• Der Abgabepreis an Großverbraucher ist in unserem Fall<br />

die relevante Größe: Der Abverkauf des Dieselkraftstoffs<br />

erfolgt zum Großhandelspreis. Er lag bereits im Juli 2006<br />

über dem in der Sensitivitätsanalyse angenommenen<br />

Durchschnitts-Großhandelspreis von 2007 und 2008.


72<br />

Break-Even-Analyse<br />

Die Break-Even-Analyse ist ein Instrument des <strong>Co</strong>ntrollers, um<br />

die sogenannte „Gewinnschwelle“ zu ermitteln. Grundsätzlich<br />

geht es um die generelle, aber entscheidende Frage, ab welchem<br />

Preis Gewinn erzielt wird.<br />

Im vorliegenden Fall heißt das konkret:<br />

• Ab welchem Dieselpreis (Großverbraucherpreis bzw. Rohölpreis)<br />

sind die Herstellkosten gedeckt?<br />

• Ab welchem Dieselpreis (Großverbraucherpreis bzw. Rohölpreis)<br />

sind die Vollkosten gedeckt?<br />

Der Dieselpreis in Deutschland (gerechnet in Euro) korreliert mit<br />

dem Rohölpreis auf dem Weltmarkt (gerechnet in US-Dollar)<br />

mit einer zeitlichen Verschiebung, weshalb die Rohölpreisentwicklung<br />

in den nachstehenden Tabellen und Grafiken ebenfalls<br />

dargestellt wurde. In der Realität muss jedoch auf den tatsächlich<br />

in Euro bezahlten Dieselpreis abgestellt werden, um ein<br />

reales Abbild der relevanten Kosten und Erlöse zu erhalten.<br />

Beim Dieselpreis muss zudem unterschieden werden zwischen<br />

dem Großhandelspreis einerseits und dem Endverbraucherpreis<br />

andererseits.<br />

Die nachstehenden Berechnungen stützen sich auf folgende<br />

Quellen:<br />

• Statistisches Bundesamt<br />

• Bundesverband für Güterkraftverkehr, Logistik und Entsorgung<br />

(BGL) e. V.<br />

• Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle<br />

• Energy Information Administration (USA)<br />

Die Herstellkosten II in der nachstehenden Tabelle setzen sich in<br />

unserer Kalkulation wie folgt zusammen:<br />

+ Produktionskosten<br />

Materialkosten<br />

Wartung<br />

+ Personalkosten<br />

+ Übrige Betriebskosten<br />

Infrastrukturkosten (inkl. Verwaltung)<br />

Qualitätssicherung<br />

Nutzungsgebühren<br />

= Herstellkosten II<br />

Break-Even-Point/Gewinnschwelle bezogen auf<br />

die Herstellkosten II<br />

Aus der nachstehenden Tabelle ist ersichtlich, dass die Herstellkosten<br />

II bei einem kalkulierten Verbraucherpreis vor Mineralölsteuern<br />

in der Höhe von 23,4 Eurocent pro Liter gedeckt<br />

sind. Dies entspricht einem Rohölpreis von rund 20,2 US-Dollar<br />

pro Barrel. Wie die nachstehende Tabelle zeigt, lag der durchschnittliche<br />

Rohölpreis im Jahr 2003 bei 29,8 US-Dollar.


73<br />

Break-Even-Analyse<br />

2003 2004<br />

BEP Okt. Nov. Dez. Jan. Feb. Mrz. Apr. Mai Jun. Jul. Aug.<br />

1 Durchschnitts-Preis Brentöl EIA 20,2 29,8 29,8 29,8 32,3 33,5 34,9 35,6 37,6 36,8 38,2 41,9<br />

(US-$/Barrel)*<br />

2 kalk. Durchschn.-Preis Brentöl<br />

1,24 20,2 31,6 30,9 31,0 30,8 30,5 32,8 33,6 38,1 35,8 37,5 42,2<br />

(US-$/Barrel) Kurs:<br />

3 Durchschn.-Preis Brentöl BAFA 16,3 25,5 24,9 25,0 24,8 24,6 26,5 27,1 30,7 28,9 30,3 34,0<br />

(Euro/Barrel)<br />

4 Durchschnitts-Preis Brentöl (Ct./l) BAFA 10,25 16,05 15,69 15,70 15,60 15,49 16,64 17,02 19,32 18,17 19,03 21,38<br />

5 Zuschlag für Raffinerie und stat. BA 5,40 5,60 5,50 5,50 5,50 5,40 5,80 6,00 6,80 6,40 6,70 7,50<br />

Transport (Ct./l )<br />

6 kalk. Importpreis/Abgabepreis<br />

15,65 21,65 21,19 21,20 21,10 20,89 22,44 23,02 26,12 24,57 25,73 28,88<br />

(Ct./l)<br />

7 Lagerung, Vertrieb, etc. (€-Ct/l) stat. BA 7,8 7,8 7,8 8,5 9,0 9,4 6,4 8,8 10,3 9,2 8,1 8,0<br />

8 kalk. Verbraucherpreis v.<br />

23,4 29,5 29,0 29,7 30,1 30,3 28,8 31,8 36,4 33,8 33,8 36,9<br />

Mineralölst. (Ct./l)<br />

9 kalk. Herstellkosten II Diesel<br />

23,4 23,4 23,4 23,4 23,4 23,4 23,4 23,4 23,4 23,4 23,4 23,4<br />

(Ct./l)<br />

10 kalk. Deckungsbeitrag A<br />

0,0 6,1 5,6 6,3 6,7 6,9 5,4 8,4 13,0 10,4 10,4 13,5<br />

(Ct./l)<br />

11 kalk. Vollkosten Diesel (Ct./l)<br />

12 kalk. Deckungsbeitrag B<br />

(Ct./l)<br />

13 BEP Okt. Nov. Dez. Jan. Feb. Mrz. Apr. Mai Jun. Jul. Aug.<br />

14 Großverbraucherpreis Diesel stat. 70,4 72,1 71,4 71,0 70,0 69,1 72,0 73,0 76,3 73,3 75,8 79,7<br />

vor MwSt. (Ct./l)<br />

BA<br />

15 Mineralölsteuer (Ct./l) stat. BA 47,0 47,0 47,0 47,0 47,0 47,0 47,0 47,0 47,0 47,0 47,0 47,0<br />

16 Großverbraucherpreis Diesel stat. 23,4 25,1 24,4 24,0 23,0 22,1 25,0 26,0 29,3 26,3 28,8 32,7<br />

v. Mineralölst. (Ct./l)<br />

BA<br />

17 kalk. Herstellkosten II Diesel<br />

23,4 23,4 23,4 23,4 23,4 23,4 23,4 23,4 23,4 23,4 23,4 23,4<br />

(Ct./l)<br />

18 kalk. Deckungsbeitrag A<br />

0,0 1,7 1,0 0,6 -0,4 -1,3 1,6 2,6 5,9 2,9 5,4 9,3<br />

(Ct./l)<br />

*) für das Jahr 2004 wurden die effektiven Werte verwendet<br />

Die Vollkosten in der nachstehenden Tabelle setzen sich in<br />

unserer Kalkulation wie folgt zusammen:<br />

+ Herstellkosten II<br />

+ Kapitalkosten/Abschreibungen weiche Kosten<br />

+ Steuern<br />

+ Abschreibungen auf Anlagen<br />

= Vollkosten<br />

Break-Even-Point/Gewinnschwelle bezogen<br />

auf die Vollkosten<br />

Aus der nachstehenden Tabelle ist ersichtlich, dass die Vollkosten<br />

bei einem kalkulierten Verbraucherpreis vor Mineralölsteuern<br />

in der Höhe von 43,4 Eurocent pro Liter gedeckt<br />

sind. Dies entspricht einem Rohölpreis von rund 48,8 US-<br />

Dollar pro Barrel. Wie die nachstehende Tabelle zeigt, wurde<br />

dieser Wert erstmals im Juli 2005 erreicht und wurde seither<br />

nicht mehr unterboten.


74<br />

Break-Even-Analyse BEP Aug. Sep. Okt. Nov. Dez.<br />

Durchschn.-Preis Brentöl (US-$/Bar.) EIA 48,8 60,6 62,8 60,8 56,5 55,9<br />

kalk. Durchschn.-Preis Brentöl (US-$/Bar.) Kurs: 1,24 48,8 63,8 62,7 60,3 57,3 60,9<br />

Durchschn.-Preis Brentöl (EURO/Bar.) BAFA 39,4 51,4 50,6 48,7 46,2 49,1<br />

Durchschn.-Preis Brentöl (Ct./l) BAFA 24,75 32,35 31,80 30,60 29,08 30,90<br />

Zuschlag für Raffinerie und Transport (Ct./l) stat. BA 8,66 11,30 11,10 10,70 10,20 10,80<br />

kalk. Importpreis/Abgabepreis (Ct./l) 33,41 43,65 42,90 41,30 39,28 41,70<br />

Lagerung, Vertrieb etc. (Ct./l) stat. BA 10,0 13,1 6,7 8,2 9,8 9,6<br />

kalk. Verbraucherpreis v. Mineralölst. (Ct./l) 43,4 56,7 49,6 49,5 49,1 51,3<br />

kalk. Herstellkosten II Diesel (Ct./l) 23,4 23,4 23,4 23,4 23,4 23,4<br />

kalk. Deckungsbeitrag A (Ct./l) 20,0 33,3 26,2 26,1 25,7 27,9<br />

kalk. Vollkosten Diesel (Ct./l) 43,4 43,4 43,4 43,4 43,4 43,4<br />

kalk. Deckungsbeitrag B (Ct./l) 0,0 13,3 6,2 6,1 5,7 7,9<br />

BEP Aug, Sep. Okt. Nov. Dez.<br />

stat. Großverbraucherpreis vor MwSt. (Ct./l) stat. BA 90,4 93,1 93,6 95,7 90,1 90,2<br />

Mineralölsteuer stat. BA 47,0 47,0 47,0 47,0 47,0 47,0<br />

Großverbraucherpreis v. Mineralölst. (Ct./l) stat. BA 43,4 46,1 46,6 48,7 43,1 43,2<br />

kalk. Herstellkosten II (Ct./l) 23,4 23,4 23,4 23,4 23,4 23,4<br />

kalk. Deckungsbeitrag A (Ct./l) 20,0 22,7 23,2 25,3 19,7 19,8<br />

kalk. Vollkosten Diesel (Ct./l) 43,4 43,4 43,4 43,4 43,4 43,4<br />

kalk. Deckungsbeitrag B (Ct./l) 0,0 2,7 3,2 5,3 -0,3 -0,2<br />

Die nachstehende Grafik basiert auf den oben dargestellten tabellarischen<br />

Auswertungen und zeigt die Entwicklung bei den<br />

Öl- und Verbraucherpreisen sowie bei den Deckungsbeiträgen.<br />

Dabei gelten folgende Definitionen:<br />

Kalkulatorischer Deckungsbeitrag A<br />

bei Endverbraucherpreis in Eurocent pro Liter<br />

(Kalk. Deckungsbeitrag A bei EV in Ct./l)<br />

Dieser Deckungsbeitrag bezieht sich auf den Endverbraucherpreis<br />

und zeigt die Überdeckung bezogen auf die Herstellkosten<br />

II gemäß obiger Definition.<br />

Kalkulatorischer Deckungsbeitrag A<br />

bei Großverbraucherpreis in Eurocent pro Liter<br />

(Kalk. Deckungsbeitrag A bei GV in Ct./l)<br />

Dieser Deckungsbeitrag bezieht sich auf den Großverbraucherpreis<br />

und zeigt die Überdeckung bezogen auf die Herstellkosten<br />

II gemäß obiger Definition.<br />

Kalkulatorischer Deckungsbeitrag B<br />

bei Endverbraucherpreis in Eurocent pro Liter<br />

(Kalk. Deckungsbeitrag B bei EV in Ct./l)<br />

Dieser Deckungsbeitrag bezieht sich auf den Endverbraucherpreis<br />

und zeigt die Überdeckung bezogen auf die Vollkosten<br />

gemäß obiger Definition.<br />

Kalkulatorischer Deckungsbeitrag B<br />

bei Großverbraucherpreis in Eurocent pro Liter<br />

(Kalk. Deckungsbeitrag B bei GV in Ct./l)<br />

Dieser Deckungsbeitrag bezieht sich auf den Großverbraucherpreis<br />

und zeigt die Überdeckung bezogen auf die Vollkosten<br />

gemäß obiger Definition.<br />

Erläuterung der Nachstehenden Grafik<br />

Die nachstehende Grafik stellt die auf den Seiten 72 ff.<br />

gemachten Aussagen grafisch dar. Sie veranschaulicht folgende<br />

Fakten:<br />

1. Die Herstellkosten II gemäß Definition auf Seite 72 in der<br />

Höhe von 23,4 Eurocent pro Liter Diesel waren bereits ab<br />

Ende März 2004 gedeckt.<br />

2. Die Vollkosten gemäß Definition auf Seite 73 in der Höhe<br />

von 43,4 Eurocent pro Liter Diesel waren bereits ab Ende<br />

Juli 2005 erstmal gedeckt.<br />

Es erscheint daher unwahrscheinlich, dass die Preisentwicklung<br />

am Weltölmarkt nachhaltig die Werte vom Juli<br />

2005 unterschreiten und damit die Gewinnerwartungen<br />

der Investoren schmälern werden.


75<br />

60,0<br />

Break Even Analyse<br />

2004 2005 2006<br />

50,0<br />

40,0<br />

30,0<br />

20,0<br />

Großverbrauchspreis Diesel v. Mineralölst. (Ct./l)<br />

10,0<br />

kalk. Herstellerkosten II Diesel (Ct./l)<br />

kalk. Vollkosten Diesel (Ct./l)<br />

0,0<br />

Okt. Nov. Dez. Jan. Feb. Mär. Apr. Mai Jun. Jul. Aug. Sep. Okt. Nov. Dez. Jan. Feb. Mär. Apr. Mai Jun. Jul. Aug. Sep. Okt. Nov. Dez. Jan. Feb. Mär. Apr. Mai Jun. Jul. Aug. Sep.<br />

„Wir stehen an einem Wendepunkt“<br />

Schlussbemerkung<br />

Das Thema „Erdölpreis” wird uns in den nächsten Jahre noch<br />

oft beschäftigen, sei es als Konsumenten oder sei es als Investoren<br />

in Technologien der Energieerzeugung. Wir stehen mit<br />

der KDV-Technologie an einem Wendepunkt: In Zukunft unterscheiden<br />

wir zwischen Investment in Technologien der Energiegewinnung<br />

mit hoher Energieeffizienz, die ohne Subventionen<br />

wirtschaftlich angewendet werden, und Technologien mit ungenügender<br />

Energieeffizienz, die auf Subventionen durch Steuergelder<br />

angewiesen sind. Daneben wird es immer wichtiger,<br />

die unermesslich hohen Kosten der Umweltzerstörung und die<br />

teilweise irreversiblen Schäden an Mensch und Natur durch<br />

den Einsatz besserer, weil ökologisch verträglicherer Technologien<br />

auf ein vertretbares Maß zurückzuführen.


76<br />

Rechtliche Rahmenbedingungen


Rechtliche Rahmenbedingungen<br />

77<br />

Vertragliches Konzept<br />

Grundlage für die Beteiligung des Anlegers an der<br />

<strong>Öko+BioBeteiligungen</strong> <strong>AG</strong> & <strong>Co</strong>. Bayern 1 KG ist der im<br />

Emissionsprospekt abgedruckte Gesellschaftsvertrag (vgl.<br />

Seite 86) sowie, bei einer mittelbaren Beteiligung über den<br />

Treuhandkommanditisten, der ebenfalls im Emissionsprospekt<br />

(vgl. Seite 98) abgedruckte Treuhandvertrag und der<br />

Vertrag über Mittelverwendungskontrolle (vgl. Seite 103).<br />

Die Beteiligungsgesellschaft hat daneben noch einen Kaufvertrag<br />

über den Erwerb und die Erstellung der Produktionsanlage<br />

für den Dieselkraftstoff (vgl. Seiten 110) sowie einen<br />

Nutzungsvertrag nebst Anhang (vgl. Seiten 119) abgeschlossen,<br />

auf Grund dessen der Beteiligungsgesellschaft die Nutzung<br />

der KDV-Technologie gestattet ist, und ein sogenanntes<br />

Technology Partnership Agreement (TPA) (vgl. Seite 106).<br />

Sämtliche vorgenannten Verträge sind im Prospekt auf den<br />

angegebenen Seiten in vollem Wortlaut abgedruckt.<br />

Darüber hinaus wurden durch die Emittentin mit Vertragspartnern<br />

weitere Verträge abgeschlossen, die mit ihrem jeweils<br />

wesentlichen Inhalt nachfolgend beschrieben werden:<br />

Eigenkapitalbeschaffungsvertrag<br />

Die Fondsgesellschaft hat mit der <strong>Öko+BioBeteiligungen</strong><br />

<strong>AG</strong> einen Vertrag über die Beschaffung des Gesellschaftskapitals<br />

bis zur Höhe von 25.000.000 Euro abgeschlossen, der<br />

bis zur Beendigung der Platzierung befristet ist. Die Vergütung<br />

der <strong>Öko+BioBeteiligungen</strong> <strong>AG</strong> hierfür beträgt bei Vollplatzierung<br />

der Fondsgesellschaft 2.250.000 Euro zuzüglich<br />

5 Prozent Agio.<br />

Die Vergütung wird entsprechend dem jeweils eingeworbenen<br />

Gesellschaftskapital fällig.<br />

Management- und Marketingvertrag<br />

Die Fondsgesellschaft hat weiterhin mit der<br />

<strong>Öko+BioBeteiligungen</strong> <strong>AG</strong> einen Vertrag über die strategische<br />

Unternehmensführung und das operative Management<br />

abgeschlossen. Als Vergütungen sind hierfür ein<br />

Betrag in Höhe von 430.000 Euro sowie 350.000 Euro für<br />

das operative Marketing vereinbart, jeweils zuzüglich der<br />

gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer. Die Vergütungen sind<br />

abhängig vom Platzierungsstand des einzuwerbenden Gesellschaftskapitals.<br />

Steuerberatung<br />

Die Fondsgesellschaft hat mit einer Steuerberatungsgesellschaft,<br />

die aus standesrechtlichen Gründen nicht benannt<br />

werden darf, einen Vertrag über die steuerliche Beratung der<br />

Fondsgesellschaft – sowohl während der Platzierungsphase<br />

wie auch in der Nachplatzierungsphase – abgeschlossen. Die<br />

Vergütung hierfür beträgt in der Platzierungsphase 76.000<br />

Euro zuzüglich der gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer, in<br />

der Nachplatzierungsphase (beginnend ab dem Jahr 2007)<br />

beträgt die laufende Steuerberatungsvergütung jährlich<br />

60.000 Euro einschließlich der gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer.<br />

Rechtliche Angaben zur<br />

Beendigung der Vermögensanlage:<br />

Gesellschaftsdauer/Kündigung bzw. Ausschluss des<br />

Gesellschafters<br />

Die Fondsgesellschaft ist auf bestimmte Zeit errichtet. Sie<br />

endet zum 31.12.2011, wenn nicht die Gesellschafterversammlung<br />

die Laufzeit der Fondsgesellschaft verlängert,<br />

wozu sie nach den Bestimmungen des Gesellschaftsvertrages<br />

(dort § 23 Abs. 1) befugt ist.<br />

Während der Laufzeit der Fondsgesellschaft ist eine ordentliche<br />

Kündigung durch den Gesellschafter/Treugeber ausgeschlossen,<br />

wobei sein Recht zur Kündigung aus wichtigem<br />

Grunde unberührt bleibt.<br />

Der Gesellschafter/Treugeber kann aus der Fondsgesellschaft<br />

ausgeschlossen werden (vgl. § 24 des Gesellschaftsvertrages),<br />

wenn:<br />

• in seiner Person ein wichtiger Grund eintritt, der die anderen<br />

Gesellschafter berechtigen würde, die Auflösung<br />

der Gesellschaft zu verlangen.<br />

Wichtige Gründe sind insbesondere, wenn:<br />

• über das Vermögen des Gesellschafters oder Treugebers<br />

ein gerichtliches Schuldenbereinigungsverfahren angenommen,<br />

Antrag auf Restschuldbefreiung gestellt oder<br />

das Insolvenzverfahren eröffnet ist oder die Eröffnung<br />

mangels Masse abgelehnt worden ist;<br />

• der Gesellschafter bzw. Treugeber seine Pflichten gemäß<br />

§§ 133, 175 HGB grob verletzt;<br />

• der Gesellschafter bzw. Treugeber eine Klage auf Auflösung<br />

der Gesellschaft erhebt.<br />

Ist dies der Fall, so scheidet der Gesellschafter/Treugeber aus<br />

der Fondsgesellschaft aus. Er hat Anspruch auf das Ausei-


78<br />

nandersetzungsguthaben, das sich zum Stichtag des Ausscheidens<br />

errechnet aus der Summe der Salden der Konten<br />

des ausscheidenden Gesellschafters oder Treugebers (Kapitalkonto<br />

1 und II, Verlustvortragskonto) zuzüglich des Anteils<br />

des Gesellschafters oder Treugebers an den Rücklagen<br />

(einschließlich einer eventuellen Kapitalrücklage) und eines<br />

Anteils an der Differenz zwischen dem Buchwert und dem<br />

Verkehrswert des Anlagevermögens der Gesellschaft, die<br />

dem Verhältnis entsprechen, in dem die für den ausscheidenden<br />

Gesellschafter oder Treugeber zum Zeitpunkt des<br />

Wirksamwerdens seines Ausscheidens zu ermittelnde Gesellschaftseinlage<br />

im Verhältnis zur Summe der Einlagen<br />

aller Gesellschafter und Treugeber zum gleichen Stichtag<br />

steht. Soweit Verkehrswerte für Vermögensgegenstände<br />

des Anlagevermögens zum Stichtag des Ausscheidens nicht<br />

feststellbar sind, werden sie auf Wunsch und Kosten des<br />

ausscheidenden Gesellschafters oder Treugebers durch von<br />

der Komplementärin in Auftrag zu gebende Schätzgutachten<br />

eines in Deutschland öffentlich bestellten und vereidigten<br />

Sachverständigen ermittelt.<br />

Ein ideeller Geschäftswert (Firmenwert) bleibt in jedem Fall<br />

außer Ansatz.<br />

Im Falle einer durch einen Gesellschafter oder Treugeber<br />

zu vertretenden außerordentlichen Kündigung des Gesellschaftsverhältnisses<br />

bleibt bei dem gemäß Ziffer 2 zu berechnenden<br />

Auseinandersetzungsguthaben eine eventuelle<br />

Kapitalrücklage der Gesellschaft unberücksichtigt. Das vom<br />

Gesellschafter/Treugeber bezahlte Agio bleibt bei der Ermittlung<br />

des Auseinandersetzungsguthabens ebenfalls außer<br />

Betracht.<br />

Das Auseinandersetzungsguthaben wird sechs Monate nach<br />

Ende des Geschäftsjahres, in dem der Gesellschafter oder<br />

Treugeber ausscheidet, fällig und ist bis zu diesem Zeitpunkt<br />

unverzinslich.<br />

Ausscheidende Gesellschafter oder Treugeber können keine<br />

Sicherstellung ihres Auseinandersetzungsguthabens verlangen.<br />

Sie haben keinen Anspruch auf Freistellung von Gesellschaftsverbindlichkeiten<br />

oder auf Sicherheitsleistungen<br />

wegen künftiger Inanspruchnahme durch Gesellschaftsgläubiger.<br />

Auflösung der Fondsgesellschaft<br />

Soweit die Fondsgesellschaft ihre Auflösung beschließt, ist<br />

nach den gesellschaftsvertraglichen Regelungen die Komplementärin<br />

zur Liquidatorin bestellt (vgl. § 27 Abs. 1 des<br />

Gesellschaftsvertrages). Diese löst die Fondsgesellschaft in<br />

Abstimmung mit der Treuhandkommanditistin auf, indem<br />

sie das Gesellschaftsvermögen verwertet.<br />

Die Komplementärin erhält für ihre Tätigkeit eine Vergütung<br />

in Höhe von 1 Prozent, die Treuhandkommanditistin in Höhe<br />

von 0,25 Prozent (jeweils inklusive der gültigen gesetzlichen<br />

Umsatzsteuer) berechnet auf Grundlage des Liquidationsbzw.<br />

Veräußerungswertes.<br />

Der Erlös aus der Liquidation wird zunächst dazu verwendet,<br />

die Verbindlichkeiten der Fondsgesellschaft zu erfüllen,<br />

und danach solche gegenüber Gesellschaftern oder Treugebern<br />

(Verrechnungskonten) auszugleichen. Dann wird die im<br />

Rahmen des Gesellschaftsvertrages festgelegte Hurdle-Rate<br />

in Höhe von 8 Prozent zugunsten der Anleger ausgeglichen<br />

(vgl. § 20 des Gesellschaftsvertrages). Das darüber hinausgehende<br />

Geschäftsergebnis – auch soweit es Veräußerungsgewinn<br />

darstellt – wird hälftig zwischen den Gesellschaftern<br />

und der Komplementärin geteilt.<br />

Rückabwicklung<br />

Da im Gesellschaftsvertrag (vgl. § 3 Abs. 3) die Möglichkeit<br />

vorgesehen ist, die Fondsgesellschaft mit einem geringeren<br />

Gesellschaftskapital als den geplanten 25.000.000 Euro zu<br />

schließen, besteht das Risiko der Rückabwicklung der Fondsgesellschaft<br />

nur dann, wenn es der Fondsgesellschaft nicht<br />

gelingt, ein Gesellschaftskapital von wenigstens 5.000.000<br />

Euro einzuwerben, um damit wenigstens eine Produktionsanlage<br />

zur Gewinnung von Dieselkraftstoff in Höhe<br />

von 5.000.000 Euro zu erwerben. Sollte dieser Fall eintreten,<br />

würde die Fondsgesellschaft entsprechend den gesellschaftsvertraglichen<br />

Bestimmungen zur Liquidation und<br />

Auflösung der Gesellschaft (vgl. § 27 des Gesellschaftsvertrages)<br />

rückabgewickelt werden.<br />

Übertragbarkeit<br />

Nach § 21 Abs. 1 des Gesellschaftsvertrages kann der Gesellschafter/Treugeber<br />

jederzeit über seinen Gesellschaftsanteil<br />

verfügen. Die Verfügung über den Anteil ist der Gesellschaft<br />

anzuzeigen, Teilabtretungen sind nicht möglich.<br />

Jede Übertragung eines Anteils eines Treugebers bedarf der<br />

Zustimmung der Treuhandkommanditistin. Die Zustimmung<br />

darf nur aus wichtigem Grund versagt werden.<br />

Im Falle des Todes des Gesellschafters/Treugebers geht seine<br />

Beteiligung auf seine Erben oder Vermächtnisnehmer über<br />

(vgl. § 22 des Gesellschaftsvertrages).


Steuerliche Grundlagen<br />

79<br />

1. Vorbemerkungen<br />

Die Angaben im Prospekt sowie die nachfolgende Darstellung<br />

der steuerlichen Gegebenheiten erfolgen in Erfüllung<br />

der Aufklärungspflicht des Prospektherausgebers unter Berücksichtigung<br />

der Prospekthaftungsgrundsätze des BGH<br />

und der einschlägigen Prospektinhaltskataloge; sie enthalten<br />

„entscheidungserhebliche Umstände“ im Sinne des §<br />

264 a StGB und geben Hinweise auf die zum Zeitpunkt der<br />

Prospektherausgabe geltenden Gesetze, Verordnungen sowie<br />

die aktuelle Rechtsprechung.<br />

Der Anleger beteiligt sich entweder unmittelbar als Direktgesellschafter<br />

an der <strong>Öko+BioBeteiligungen</strong> <strong>AG</strong> & <strong>Co</strong>. Bayern<br />

1 KG oder mittelbar über die Treuhandkommanditistin.<br />

Die Darstellung der steuerlichen Gegebenheiten ist auf Gesellschafter<br />

ausgerichtet, die ihre Beteiligung im Privatvermögen<br />

halten.<br />

Die Fondsgesellschaft erzielt aus der Errichtung und dem<br />

Betrieb von Anlagen zur Herstellung von mineralischem<br />

Dieselkraftstoff Einkünfte aus Gewerbebetrieb. Der einzelne<br />

Anleger ist im steuerlichen Sinne Mitunternehmer.<br />

Die nachfolgende Darstellung unterstellt, dass der einzelne<br />

Anleger<br />

• eine in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtige, natürliche<br />

Person ist,<br />

• die gezeichnete Fondsbeteiligung im Privatvermögen<br />

hält.<br />

Die steuerliche Konzeption beruht hinsichtlich der deutschen<br />

Besteuerung auf der aktuellen Rechtslage unter Berücksichtigung<br />

der bei Herausgabe des Prospektes geltenden<br />

Steuergesetze.<br />

Änderungen der Gesetze, ihrer Interpretationen durch<br />

Rechtsprechung und Verwaltung sowie Änderungen der<br />

Verwaltungsauffassung können Auswirkungen auf die steuerlichen<br />

Ergebnisse entfalten (siehe hierzu auch den Prospektteil<br />

„Darstellung der wesentlichen Risiken“ Seite 12).<br />

Die steuerliche Darstellung steht unter dem Vorbehalt der<br />

Anerkennung durch die zuständigen Finanzbehörden, sodass<br />

weder die Gesellschaft noch der Prospektherausgeber<br />

oder die Hilfspersonen, derer er sich bedient hat, für die von<br />

der Gesellschaft und ihren Gesellschaftern/Treugebern erstrebten,<br />

steuerlichen Ergebnisse haftet.<br />

Einkunftsart und Mitunternehmerschaft<br />

Die <strong>Öko+BioBeteiligungen</strong> <strong>AG</strong> & <strong>Co</strong>. Bayern 1 KG (Gesellschaft)<br />

erzielt wegen ihrer originär gewerblichen Tätigkeit<br />

Einkünfte aus Gewerbebetrieb gemäß § 15 Abs. 1 Nr. 1 Satz<br />

1 EStG. Eine Personengesellschaft gilt des Weiteren als gewerblich<br />

geprägte Gesellschaft, soweit ausschließlich eine<br />

oder mehrere Kapitalgesellschaften persönlich haftende Gesellschafter<br />

sind und die Geschäftsführung der Gesellschaft<br />

durch diese oder durch Personen, die nicht Gesellschafter<br />

sind, ausgeführt wird. Dies ist vorliegend ebenfalls der Fall.<br />

Persönlich haftender Gesellschafter der Gesellschaft ist die<br />

<strong>Öko+BioBeteiligungen</strong> <strong>AG</strong>, Stuttgart. Nach dem Gesellschaftsvertrag<br />

obliegt die alleinige Geschäftsführung dem<br />

persönlich haftenden Gesellschafter. Die gesellschaftsrechtliche<br />

Stellung der einzelnen Kommanditisten/Treugeber ist<br />

so ausgestaltet, dass sie den Anforderungen des geltenden<br />

Steuerrechts an eine Mitunternehmerschaft i. S. d. § 15 Abs.<br />

I S. 2 EStG entspricht. Insbesondere die Treugeber erhalten<br />

unter Berücksichtigung des Treuhandvertrages ausreichend<br />

Mitunternehmerrisiko und Mitunternehmerinitiative, das sie<br />

nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung (BFH-Urteil<br />

vom 21. 04.1988, BStBl II 1989, Seite 722 ff.) für die Anerkennung<br />

als Mitunternehmer benötigen. Steuerrechtlich sind<br />

die Treugeber und nicht der Treuhandkommanditist Mitunternehmer<br />

der Gesellschaft. Die Kommanditisten/Treugeber<br />

haben nach den gesellschaftsvertraglichen Regelungen umfassende<br />

Informations- und Kontrollrechte. Damit erzielen<br />

auch die sich beteiligenden Kommanditisten/Treugeber aus<br />

der Beteiligung an der Gesellschaft gewerbliche Einkünfte,<br />

weil sie in ausreichender Weise über Mitunternehmerinitiative<br />

und -risiko verfügen.<br />

Gewinnerzielungsabsicht<br />

Voraussetzung für die Zurechnung der steuerlichen Ergebnisse<br />

ist sowohl auf Ebene der Gesellschaft als auch auf<br />

Ebene der Kommanditisten/Treugeber das Vorliegen der<br />

„Gewinnerzielungsabsicht“.<br />

Danach ist für die Erzielung gewerblicher Einkünfte wie bei<br />

jeder anderen Einkunftsart grundlegende Voraussetzung<br />

dafür, dass die Gesellschaft auf Betriebsvermögensmehrung<br />

ausgerichtet ist, d. h. dass die Erzielung eines Totalgewinnes<br />

beabsichtigt ist. Der steuerliche Gegensatz hierzu ist die sogenannte<br />

„Liebhaberei“.<br />

Die Gewinnerzielungsabsicht liegt vor, wenn sich die Erzielung<br />

eines Totalgewinnes in einer solchen Weise konkretisiert<br />

hat, dass nach dem Urteil eines ordentlichen Kaufmanns mit


80<br />

großer Wahrscheinlichkeit mit einem Totalgewinn gerechnet<br />

werden kann. Eine bestimmte prozentuale Größe des Totalgewinns<br />

im Verhältnis zum eingesetzten Kapital fordert die<br />

Rechtsprechung nicht. Die Aussagen über die erforderliche<br />

Totalgewinngröße reichen in der Rechtsprechung von „wirtschaftlich<br />

ins Gewicht fallend“ bis „bescheidene Rendite“.<br />

Vorliegend ist die Gesellschaft auf Totalgewinn ausgerichtet.<br />

In die Berechnung des erstrebten erforderlichen Totalgewinns<br />

wird der steuerpflichtige Veräußerungsgewinn einbezogen.<br />

Die Liebhabereiproblematik wird allerdings nicht nur<br />

auf Gesellschafts-, sondern auch auf Gesellschafterebene<br />

festgestellt. Kommanditisten/Treugeber, die ihre Beteiligung<br />

ganz oder teilweise durch einen Kredit finanzieren oder bei<br />

denen weitere Sonderbetriebsausgaben im Zusammenhang<br />

mit ihrer Beteiligung anfallen, müssen deshalb individuell,<br />

d. h. auf Gesellschafterebene, prüfen, ob die Gewinnerzielungsabsicht<br />

gegeben ist.<br />

Eine Fremdfinanzierung der Beteiligung an der Gesellschaft<br />

ist nach der Konzeption der Gesellschaft nicht vorgesehen,<br />

hiervon wird auch abgeraten. Deshalb bleibt dieser Aspekt<br />

im Folgenden bei der steuerlichen Darstellung unbeachtet.<br />

Die Funktionsträgergebühren, die im Investitionsplan der<br />

Fondsgesellschaft ausgewiesen sind, hat die Gesellschaft<br />

neben den originären Anschaffungskosten der Wirtschaftsgüter<br />

gemäß ihrer steuerlichen Planrechnung in voller Höhe<br />

als Anschaffungsnebenkosten behandelt. Dies entspricht<br />

dem Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen (BMF)<br />

vom 20.10.2003 (BStBl. 2003, Seite 546 ff.) – dem sogenannten<br />

5. Bauherrenerlass –, dem die Gesellschaft aus Vorsichtsgründen<br />

und für Zwecke der Planungssicherheit folgt.<br />

Mit dem 5. Bauherrenerlass hat das BMF weiterhin zu der<br />

Frage Stellung genommen, unter welchen Voraussetzungen<br />

Kosten einer Fondsgesellschaft in der Investitionsphase zu<br />

aktivieren sind oder sofort abzugsfähige Betriebsausgaben<br />

darstellen. Dabei hat das BMF ferner geregelt, dass der<br />

5. Bauherrenerlass grundsätzlich für alle Fondsgesellschaften<br />

gilt, d. h. auch für die vorliegende gewerblich<br />

tätige Fondsgesellschaft.<br />

Die Funktionsträgergebühren wirken sich damit zeitanteilig<br />

versetzt über die Abschreibung der erworbenen Wirtschaftsgüter<br />

aus, soweit diese einer steuerlichen Abschreibung<br />

unterworfen sind. Die Gesellschaft behält sich jedoch<br />

vor, sämtliche Funktionsträgergebühren – abweichend von<br />

dem 5. Bauherrenerlass – soweit wie möglich im Rahmen<br />

der Steuererklärungen steuerlich als sofort abzugsfähige<br />

Betriebsausgaben zu behandeln. Dies folgt nach Ansicht des<br />

Prospektherausgebers daraus, dass der 5. Bauherrenerlass<br />

die Rechtsprechung des Bundesfinanzhof (BFH) nicht zutreffend<br />

wiedergibt. Die BFH-Rechtsprechung hat bislang<br />

die im 5. Bauherrenerlass niedergelegten Grundsätze nicht<br />

auf originär gewerbliche Fondsgesellschaften angewendet.<br />

So hat der BFH mit Urteil vom 28.06.2001 auch ausdrücklich<br />

an seiner Rechtsprechung (Urteil des BFH vom 23.10.1986,<br />

BStBl. II 1988, Seite 128 ff.) festgehalten, wonach Provisionen,<br />

die eine originär gewerbliche Kommanditgesellschaft<br />

zur Vermittlungb des Beitritts von Kommanditisten leistet,<br />

sofort abzugsfähige Betriebsausgaben sind.<br />

Beteiligung am Ergebnis und Vermögen<br />

Grundsätzlich sind die Gesellschafter/Treugeber nach den<br />

gesellschaftsvertraglichen Regelungen (vgl. dort § 20) an<br />

Gewinn und Vermögen der Gesellschaft im Verhältnis der<br />

von ihnen bezahlten Gesellschaftseinlage, wie sie sich aus<br />

den Kapitalkonten ergibt, beteiligt. Maßgebend ist dabei der<br />

Stand zum 31. Dezember eines Geschäftsjahres (vgl. § 20<br />

Abs. 1). Im Beitrittsjahr nimmt der Gesellschafter/Treugeber<br />

an der Gewinnverteilung ab dem Zeitpunkt der Zahlung seiner<br />

Einlage zeitanteilig entsprechend der Zinsstaffelmethode<br />

teil. Die Verlustzuweisung erfolgt maximal bis zur Höhe<br />

der einbezahlten Einlage.<br />

Die Komplementärin, die <strong>Öko+BioBeteiligungen</strong> <strong>AG</strong>, ist<br />

am Gewinn dergestalt beteiligt, dass nach Erreichen einer<br />

Hurdle-Rate in Höhe von 8 Prozent jährlich für die Anleger<br />

der überschießende Gewinn hälftig zwischen den Anlegern<br />

und der Komplementärin geteilt wird.<br />

§ 15a EStG<br />

Die Höhe der zuzurechnenden steuerlich negativen Anlaufergebnisse<br />

wird durch § 15a EStG beschränkt. Ausgleichsfähig,<br />

d. h. mit anderen positiven Einkünften zu verrechnen, sind<br />

steuerlich negative Ergebnisse nur, soweit sie die eingezahlte<br />

Einlage bzw. eine gegebenenfalls darüber hinausgehende im<br />

Handelsregister eingetragene Haftsumme des Kommanditisten<br />

nicht überschreiten. Für Treugeber ist ausschließlich die<br />

Höhe der eingezahlten Einlage nach Abzug eventueller Entnahmen<br />

bis zum Ende des jeweiligen Feststellungszeitraums<br />

maßgeblich. Nicht ausgleichsfähige steuerlich negative Ergebnisse<br />

werden als sogenannte „verrechenbare Verluste“<br />

vorgetragen und können nur mit späteren steuerlichen Gewinnen<br />

des Kommanditisten/Treugebers verrechnet werden.


81<br />

Die sich beteiligenden Treugeber müssen ferner § 15a Abs.<br />

3 EStG beachten, sofern Entnahmen deren Einlage mindern<br />

und sich dadurch ein negatives Kapitalkonto ergibt. Ein Wiederaufleben<br />

der Haftung im Sinne des § 15a EStG und damit<br />

der erweiterte Verlustausgleich des § 15a EStG tritt nicht<br />

ein, da die Treugeber nur mittelbar über den Treuhandvertrag<br />

dieses Risiko des Wiederauflebens der Haftung gemäß<br />

§ 172 HGB tragen, nicht jedoch unmittelbar aufgrund dieser<br />

gesetzlichen Vorschrift. Die Einzelheiten hierzu sollte sich ein<br />

Treugeber von seinem persönlichen Steuerberater erläutern<br />

lassen. Für den Fall, dass Kommanditisten/Treugeber ihre<br />

Einlage durch ein Darlehen ganz oder teilweise refinanzieren<br />

sollten, kommt die Verlustbegrenzung des § 15a EStG für<br />

die Refinanzierungskosten nicht zum Zuge. Diese Sonderbetriebsausgaben<br />

sind sowohl nach der Rechtsprechung als<br />

auch der Finanzverwaltung grundsätzlich in voller Höhe zu<br />

berücksichtigen, es sei denn, sie stehen mit Einkünften aus<br />

dem Halbeinkünfteverfahren in Zusammenhang.<br />

Durch Gesetz vom 22.12.2005 wurde § 15b EStG eingefügt,<br />

der die Abzugsmöglichkeit von steuerlichen Verlusten bei<br />

Steuerstundungsmodellen regelt. Danach dürfen Verluste im<br />

Zusammenhang mit Steuerstundungsmodellen weder mit<br />

Einkünften aus Gewerbebetrieb noch mit Einkünften aus anderen<br />

Einkunftsarten ausgeglichen werden, sie dürfen auch<br />

nicht nach § 10d EStG abgezogen werden. Da es sich vorliegend<br />

um kein Steuerstundungsmodell im Sinne von § 15b<br />

Abs. 2 EStG handelt, ist nach Ansicht des Prospektherausgebers<br />

diese Vorschrift nicht einschlägig.<br />

Einkommensteuer<br />

Berücksichtigung der steuerlichen Ergebnissen der<br />

Gesellschaft<br />

Nach Durchführung des einheitlich und gesonderten Gewinnfeststellungsverfahrens<br />

durch das örtlich zuständige<br />

Betriebsfinanzamt werden die Wohnsitzfinanzämter über die<br />

jeweiligen Anteile der Kommanditisten/Treugeber am steuerlichen<br />

Ergebnis der Gesellschaft durch das Betriebsfinanzamt<br />

informiert. Das Wohnsitzfinanzamt ist an diese Feststellungen<br />

gebunden.<br />

Die Bindungswirkung des Wohnsitzfinanzamts erstreckt sich<br />

auch auf eventuelle Sonderbetriebseinnahmen und/oder<br />

-ausgaben der einzelnen Kommanditisten/Treugeber. Diese<br />

sind ebenfalls Gegenstand der Feststellungen des Betriebsfinanzamts<br />

und können daher nicht unmittelbar bei dem Wohnsitzfinanzamt<br />

des Gesellschafters geltend gemacht werden.<br />

Laufende Gewinnbesteuerung<br />

Einzelunternehmen, aber auch Personengesellschaften, d. h.<br />

auch Mitunternehmer, die Einkünfte aus Gewerbebetrieb erzielen<br />

und gewerbesteuerpflichtig sind, werden auf Grund<br />

der Vorschrift des § 35 EStG durch eine Ermäßigung der<br />

Einkommensteuer um die Gewerbesteuer entlastet. Die Gewerbesteuer<br />

ist vorab als Betriebsausgabe auf der Ebene der<br />

Gesellschaft abzugsfähig. Weiterhin kann die auf die gewerblichen<br />

Einkünfte eines Unternehmers entfallende anteilige<br />

Einkommensteuer durch die pauschalierte Anrechnung<br />

der Gewerbesteuer gemindert werden.<br />

Voraussetzung für das sogenannte Gewerbesteueranrechnungsverfahren<br />

ist jedoch grundsätzlich, dass die Gesellschaft<br />

tatsächlich einen Gewerbesteuermessbetrag ansetzt,<br />

d. h. dass die Gesellschaft also gewerbesteuerpflichtige Einkünfte<br />

überhaupt erzielt. Darüber hinaus müssen auf Seiten<br />

des Kommanditisten/Treugebers weitere Voraussetzungen<br />

für die Gewerbesteueranrechnung erfüllt sein.<br />

Der Vollständigkeit halber wird darauf hingewiesen, dass der<br />

Eintritt negativer steuerlicher Ergebnisse aus der Beteiligung<br />

zu einer Minderung einer möglichen Gewerbesteueranrechnung<br />

aufgrund anderer gewerblicher Einkünfte führen kann.<br />

Hinsichtlich der Auswirkungen einer Beteiligung an der Gesellschaft<br />

sollte sich der Anleger auch in dieser Frage von<br />

seinem Steuerberater beraten lassen.<br />

Steuerliche Behandlung von Auszahlungen<br />

an den Anleger<br />

(Entnahmen/Ausschüttungen)<br />

Soweit der Anleger Entnahmen erhält, handelt es sich<br />

hierbei um Liquiditätsüberschüsse, die gegebenenfalls<br />

zu Minderungen der Einlagen führen, die jedoch grundsätzlich<br />

keiner Steuerpflicht unterliegen. Steuerpflichtig<br />

sind ausschließlich die im Rahmen der einheitlichen und<br />

gesonderten Gewinnfeststellung der Gesellschaft für die<br />

Kommanditisten/Treugeber festgesetzten steuerlichen<br />

Ergebnisse, die jedoch in den Auszahlungen (Entnahmen/<br />

Ausschüttungen) enthalten sein können.<br />

Besteuerung des Veräußerungsgewinns<br />

Soweit ein Kommanditist/Treugeber seinen Gesellschaftsanteil<br />

veräußert oder die Gesellschaft liquidiert, handelt es sich bei<br />

den dann aufgedeckten stillen Reserven gemäß § 16 Abs. 1 Nr.<br />

2 bzw. § 16 Abs. 3 EStG um einen Veräußerungsgewinn, der als<br />

außerordentliche Einkünfte i.S.d. § 34 EStG erfasst wird.


82<br />

Grundsätzlich erfolgt die Besteuerung außerordentlicher<br />

Einkünfte nach der sogenannten „Fünftelregelung“, d. h. die<br />

begünstigten Einkünfte werden im Prinzip mit 1/5 angesetzt,<br />

und die sich dann diesbezüglich ergebende Einkommensteuer<br />

wird verfünffacht. Diese Art der Kappung führt<br />

regelmäßig zu keiner oder nur einer geringen Steuerermäßigung.<br />

Anstelle der sogenannten „Fünftelregelung“ können diese<br />

Gewinne auch mit 56 Prozent des durchschnittlichen<br />

Steuersatzes versteuert werden, wenn der Steuerpflichtige<br />

das 55. Lebensjahr vollendet hat oder wenn er im sozialversicherungsrechtlichen<br />

Sinne dauernd berufsunfähig ist.<br />

In diesen Fällen kann der Steuerpflichtige für derartige Gewinne<br />

bis zu 5.000.000 Euro die Besteuerung mit 56 Prozent<br />

des durchschnittlichen Steuersatzes einmal im Leben auf<br />

Antrag in Anspruch nehmen. Soweit die Besteuerung mit<br />

56 Prozent des durchschnittlichen Steuersatzes den jeweils<br />

für den entsprechenden Veranlagungszeitraum geltenden<br />

Eingangssteuersatz unterschreitet, wird allerdings eine Versteuerung<br />

mit mindestens dem Eingangssteuersatz anstelle<br />

der Besteuerung mit 56 Prozent des durchschnittlichen<br />

Steuersatzes vorgenommen.<br />

Der Steuerpflichtige hat für die vorgenannten außerordentlichen<br />

Einkünfte ein Wahlrecht zwischen der Inanspruchnahme<br />

einer Besteuerung mit 56 Prozent des durchschnittlichen<br />

Steuersatzes und der sogenannten „Fünftelregelung“,<br />

sofern die vorgenannten Voraussetzungen vorliegen. Eine<br />

Inanspruchnahme beider Begünstigungsregelungen ist ausgeschlossen.<br />

Gewerbesteuer<br />

Die Gesellschaft unterliegt als Gewerbebetrieb der Gewerbesteuer<br />

und ist alleinige Steuerschuldnerin der Gewerbesteuer.<br />

Eine Haftung der Kommanditisten/Treugeber für die<br />

von der Gesellschaft abzuführende Gewerbesteuer besteht<br />

nicht.<br />

Vorhandene gewerbesteuerliche Verlustvorträge können<br />

nach § 10a GewStG verrechnet werden. Dabei ist die Nutzung<br />

gewerbesteuerlicher Fehlbeträge jedoch beschränkt.<br />

Vorgetragene gewerbesteuerliche Fehlbeträge können ab<br />

dem 01. 01.2004 einen positiven Gewerbeertrag nur noch<br />

bis zu einem Betrag von 1.000.000 Euro in voller Höhe mindern,<br />

darüber hinaus nur bis zu 60 Prozent des 1.000.000<br />

Euro übersteigenden positiven Gewerbeertrags. Im Übrigen<br />

erfolgt – wie bisher – eine gesonderte Feststellung zum<br />

Zwecke des weiteren Vortrags.<br />

Umsatzsteuer/Vorsteuerabzug<br />

Die Gesellschaft ist im Rahmen ihres Geschäftsbetriebs zum<br />

Vorsteuerabzug berechtigt. Im Rahmen der Kalkulation sind<br />

deshalb alle Kostenpositionen ohne Umsatzsteuer eingestellt.<br />

Erbschafts- und Schenkungssteuer<br />

Die erbschafts- und schenkungssteuerlichen Werte der Beteiligung<br />

werden nach der geltenden Gesetzeslage durch<br />

den steuerlichen Einheitswert bestimmt, § 12 Abs. 5 ErbStG<br />

i. V. m. § 98 aBewG analog. Je nach den persönlichen Verhältnissen<br />

des Begünstigten (Steuerklasse, Freibeträge) sind<br />

nach derzeitiger Rechtslage steuerlich günstige Übertragungsmöglichkeiten<br />

gegeben. Ist der Wert der übertragenen<br />

Beteiligung negativ, können in gleicher Höhe andere positive<br />

Vermögenswerte unter Ausnutzung der verbleibenden<br />

Freibeträge übertragen werden.<br />

Dabei ist jedoch zu beachten, dass im Falle der unentgeltlichen<br />

Übertragung einer Beteiligung im Zeitpunkt des Vorliegens<br />

hoher Verluste einkommensteuerrechtlich die Nichtanerkennung<br />

der Verluste beim Übertragenden drohen kann.<br />

Insoweit wird auf die Ausführungen im Abschnitt „Gewinnerzielungsabsicht“<br />

verwiesen. Weiterhin ist es von Vorteil,<br />

dass Betriebsvermögen bzw. ein Anteil hieran im Erbfall und<br />

bei Erwerb im Wege der vorweggenommenen Erbfolge nach<br />

derzeitiger Rechtslage bis zu einem Betrag von 225.000 Euro<br />

steuerlich außer Ansatz bleibt und im Übrigen nur mit 65<br />

Prozent angesetzt wird.<br />

Der Freibetrag von 225.000 Euro wird seitens des Finanzamtes<br />

bei Erwerb im Wege der vorweggenommenen Erbfolge<br />

jedoch nur auf Antrag berücksichtigt und bezogen<br />

auf die Person des Übertragenden und seiner begünstigten<br />

Vermögensarten insgesamt nur einmalig innerhalb eines<br />

Zeitraums von 10 Jahren gewährt. Dies gilt auch dann,<br />

wenn der Freibetrag nur teilweise in Anspruch genommen<br />

wird, weil der Steuerwert des zugewendeten begünstigten<br />

Vermögens geringer als 225.000 Euro ist. Beide vorstehend<br />

genannten Vergünstigungen fallen aber weg, wenn innerhalb<br />

eines Zeitraums von 5 Jahren nach dem Erbfall bzw.<br />

dem Erwerb im Wege der vorweggenommenen Erbfolge das<br />

Betriebsvermögen oder ein Anteil hieran veräußert oder die<br />

Gesellschaft aufgelöst wird.<br />

Ein Urteil des Bundesfinanzhofes, welches die Anwendung<br />

der vorstehenden Vergünstigungsregelungen im Falle der vorweggenommenen<br />

Erbfolge erschwert hätte, ist nach einem<br />

gleichlautenden Erlass der obersten Finanzbehörden der Län-


83<br />

der vom 15.05.2001 (Der Betrieb 2001, Seite 1282) über den<br />

entschiedenen Einzelfall hinaus nicht anzuwenden.<br />

Zu beachten ist jedoch, dass der Bundesfinanzhof mit Beschluss<br />

vom 22.05.2002 (BStBl. II 2002, Seite 598 ff.) dem<br />

Bundesverfassungsgericht die Frage zur Entscheidung vorgelegt<br />

hat, ob der für alle Vermögensarten gleich anzuwendende<br />

Erbschaftssteuertarif in Verbindung mit den Vorschriften<br />

über die Ermittlung des steuerpflichtigen Erwerbs<br />

wegen Verstoßes gegen den allgemeinen Gleichheitssatz<br />

verfassungswidrig ist. Eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts<br />

steht noch aus.<br />

Zu den Einzelheiten der Übertragung der Beteiligung im<br />

Wege der Schenkung, vorweggenommenen Erbfolge und im<br />

Erbfall sowie zu den konkreten erbschafts- und schenkungssteuerlichen<br />

Auswirkungen sollte auf jeden Fall der eigene<br />

Steuerberater befragt werden.<br />

Grunderwerbsteuer<br />

Die für den vorgesehenen Erwerb des Betriebsgrundstücks<br />

in Tirschenreuth anfallende Grunderwerbsteuer ist im Investitionsplan<br />

einkalkuliert.<br />

Zusätzlich kann der Tatbestand des § 2a GrEStG für die<br />

Fondsgesellschaft einschlägig sein. Danach werden Rechtsvorgänge,<br />

die formal nur auf die Übertragung von Anteilen<br />

an grundstücksbesitzenden Gesellschaften gerichtet sind, im<br />

wirtschaftlichen Ergebnis aber einen Rechtsträgerwechsel<br />

am Grundbesitz bewirken, nochmals der Grunderwerbsteuer<br />

unterworfen.<br />

Da die Fondsgesellschaft bereits in der Platzierungsphase<br />

das Betriebsgrundstück erwirbt und da es denkbar ist, dass<br />

nach diesem Zeitpunkt der Gesellschafterbestand zu 95 Prozent<br />

wechselt, würde nach § 1 Nr. 2a GrErwStG nochmals<br />

Grunderwerbsteuer für diesen Erwerbsvorgang anfallen.<br />

Die Höhe der steuerlichen Ergebnisse der Gesellschaft wird<br />

erst nach Abschluss einer Betriebsprüfung für die einzelnen<br />

Veranlagungszeiträume endgültig festgestellt. Dies kann<br />

sowohl zu Steuererstattungen als auch zu Steuernachzahlungen<br />

bei dem einzelnen Gesellschafter führen, die gegebenenfalls<br />

nach §§ 233a, 238 AO mit 6 Prozent p. a. verzinst<br />

werden müssen.<br />

Schlussbemerkungen<br />

Ständige Änderungen und die zunehmende Komplexität des<br />

Steuerrechts bringen es mit sich, dass diese Darstellung gewisse<br />

steuerrechtliche Kenntnisse des Lesers erfordert. Ferner<br />

kann sie auf individuelle Umstände von Gesellschaftern<br />

nur in sehr begrenztem Umfang eingehen, weshalb jedem<br />

Gesellschafter die Hinzuziehung des persönlichen steuerlichen<br />

Beraters empfohlen wird.<br />

Außerdem können sich im Zeitablauf die steuerlichen Rahmenbedingungen,<br />

insbesondere die Steuergesetze, die<br />

Rechtsprechung, die Beurteilung durch die Finanzverwaltung<br />

und die Steuersätze ändern. Diese Änderungen können<br />

positive oder negative Auswirkungen auf das steuerliche Ergebnis<br />

der Gesellschaft und/oder der Gesellschafter haben.<br />

Die steuerlichen Erläuterungen basieren auf dem Rechtsstand<br />

vom Dezember 2006<br />

Haftungsbegrenzung<br />

Die vorstehenden Ausführungen beruhen im Wesentlichen<br />

auf der gegenwärtigen Rechtsprechung bzw. Verwaltungsauffassung.<br />

Weiterentwicklungen des Steuerrechts inkl. der<br />

Rechtsprechung und der Verwaltungsauffassung sowie deren<br />

Interpretation lassen sich jedoch – wie eine rückschauende<br />

Betrachtung der Entwicklungen in der Vergangenheit zeigt<br />

– nicht ausschließen, sodass auch Abweichungen und Verschiebungen<br />

– insbesondere auch in zeitlicher Hinsicht – der<br />

steuerlichen Ergebnisse möglich sind. Eine Haftung für den<br />

Eintritt der steuerlichen Ergebnisse kann vom Prospektherausgeber<br />

daher nicht übernommen werden.


84 Ergänzende Angaben


Ergänzende Angaben<br />

85<br />

Weitere Negativerklärungen<br />

1. Angebot in verschiedenen Staaten<br />

Es erfolgt kein gleichzeitiges Angebot in verschiedenen Staaten,<br />

die Vermögensanlage wird ausschließlich in Deutschland<br />

angeboten.<br />

2. Zahlung von Steuern<br />

Eine Zahlung von Steuern wird weder von der Emittentin<br />

noch von anderen für den Prospekt Verantwortlichen übernommen,<br />

mit Ausnahme von Steuern, die ausschließlich die<br />

Emittentin betreffen.<br />

3. Rückzahlung der Vermögensanlage<br />

Eine Verzinsung oder Rückzahlung der Vermögensanlage<br />

wird weder durch die Emittentin noch durch sonstige Prospektverantwortliche<br />

oder dritte Personen gewährleistet.<br />

4. Fremdkapitalaufnahme<br />

Die Gründungsgesellschafter bzw. die Geschäftsführung der<br />

<strong>Öko+BioBeteiligungen</strong> <strong>AG</strong> & <strong>Co</strong>. Bayern 1 KG sind an keinen<br />

Unternehmen beteiligt, die der Emittentin Fremdkapital zur<br />

Verfügung stellen. Gleiches gilt für sonstige Personen, die im<br />

Prospekt genannt werden.<br />

5. Lieferung des Anlageobjekts<br />

Die Gründungsgesellschafter bzw. die Geschäftsführung der<br />

<strong>Öko+BioBeteiligungen</strong> <strong>AG</strong> & <strong>Co</strong>. Bayern 1 KG, Herr Dr. Otto<br />

Eisenbrand, ist auch an keinen Unternehmen beteiligt, die<br />

das Anlageobjekt (die KDV-Anlagen nebst Betriebsgrundstück<br />

in Tirschenreuth) geliefert oder hergestellt haben oder<br />

dies tun werden. Gleiches gilt für sonstige Personen, die im<br />

Prospekt genannt werden.<br />

6. Außergewöhnliche Ereignisse<br />

Außergewöhnliche Ereignisse, die die Tätigkeit der Emittentin<br />

beeinflusst haben, liegen nicht vor.<br />

7. Sonstige Personen, die wesentlich den Inhalt des<br />

Prospektes beeinflusst haben<br />

Sonstige Personen, die nicht in den Kreis der nach der Vermögensverkaufsprospektverordnung<br />

angabepflichtigen Personen<br />

fallen und die Herausgabe oder den Inhalt des Prospekts oder<br />

die Angabe oder den Inhalt des Angebots der Vermögensanträge<br />

wesentlich beeinflusst haben, gibt es nicht.<br />

8. Angaben über den Treuhänder<br />

Es bestehen keine Nebenabsprachen oder Innenprovisionen<br />

zugunsten der Treuhänderin, der Müller Rechtsanwaltsgesellschaft<br />

mbH. Auch übernimmt die Treuhänderin keine<br />

sonstigen Aufgaben als diejenigen, die im Emissionsprospekt<br />

beschrieben sind. Interessenkonflikte sind deshalb<br />

nicht denkbar.<br />

9. Weder den Prospektverantwortlichen, den Gründungsgesellschaftern<br />

noch der Treuhandkommanditistin steht bzw.<br />

stand das Eigentum am Anlageobjekt oder an wesentlichen<br />

Teilen desselben oder eine dringliche Berechtigung hieran,<br />

zu.<br />

10. Ein Bewertungsgutachten für das Anlageprojekt wurde<br />

nicht erstellt.<br />

11. Die Prospektverantwortlichen, die Gründungsgesellschafter<br />

und die Treuhandkommanditistin erbringen keine<br />

nicht nur geringfügigen Leistungen und Lieferungen.<br />

12. Weder den Mitgliedern der Geschäftsführung noch<br />

den Aufsichtsgremien und Beiräten wurden im letzten abgeschlossenen<br />

Geschäftsjahr Gesamtbezüge, Gehälter, Gewinnbeteiligungen,<br />

Aufwandsentschädigungen, Versicherungsentgelte,<br />

Provisionen und Nebenleistungen jeder Art<br />

gewährt.<br />

13. Die Mitglieder der Geschäftsführung bzw. des Vorstands<br />

der Komplementärin sind in dieser Funktion auch für die<br />

Komplementärin tätig, die wiederum mit dem Vertrieb der<br />

angebotenen Vermögensanlage betraut ist.<br />

Mitglieder von Aufsichtsgremien und Beiräte der Emittentin<br />

sind nicht für Unternehmen tätig, die mit dem Vertrieb<br />

der angebotenen Vermögensanlagen betraut sind oder der<br />

Emittentin Fremdkapital geben. Gleiches gilt für Mitglieder<br />

der Geschäftsführung bzw. des Vorstands der Emittentin im<br />

Hinblick auf Fremdkapital.<br />

14. Die Mitglieder der Geschäftsführung oder des Vorstands,<br />

Aufsichtsgremien und Beiräte der Emittentin sind nicht für<br />

Unternehmen tätig, die im Zusammenhang mit der Herstellung<br />

des Anlageobjekts nicht nur geringfügige Lieferungen<br />

oder Leistungen erbringen.


86<br />

Gesellschaftsvertrag<br />

Für die zwischen<br />

1. <strong>Öko+BioBeteiligungen</strong> <strong>AG</strong>, Stuttgart<br />

– nachfolgend Komplementärin genannt –<br />

und<br />

2. Herrn Dr. Otto Eisenbrand, Stuttgart<br />

– nachfolgend auch geschäftsführender Kommanditist<br />

genannt –<br />

bestehende Kommanditgesellschaft gilt mit Wirkung ab<br />

01.07.2006 der folgende Gesellschaftsvertrag:<br />

§ 1 Firma – Sitz<br />

1. Die Gesellschaft ist eine Kommanditgesellschaft und führt<br />

die Firma <strong>Öko+BioBeteiligungen</strong> <strong>AG</strong> & <strong>Co</strong>. Bayern 1 KG.<br />

2. Der Sitz der Gesellschaft ist Stuttgart. Die Gesellschaft<br />

wird im Handelsregister des Amtsgerichts Stuttgart eingetragen.<br />

§ 2 Gesellschaftszweck<br />

1. Gesellschaftszweck ist die Errichtung und der Betrieb<br />

einer oder mehrerer Anlagen zur Katalytischen Drucklosen<br />

Verölung zur Gewinnung von mineralischem Dieselkraftstoff<br />

nebst anfallenden Nebenprodukten sowie der Vertrieb<br />

des Dieselkraftstoffs und der hierbei anfallenden Nebenprodukte.<br />

Die Gesellschaft darf sich an Unternehmen mit<br />

gleichem oder ähnlichem Gesellschaftszweck beteiligen.<br />

2. Die Finanzierung der Investitionsvorhaben der Gesellschaft<br />

erfolgt durch den Beitritt und die Leistung von Einlagen<br />

weiterer Kommanditisten (nachfolgend „Treugeber“<br />

genannt) über einen Treuhandkommanditisten, der der Gesellschaft<br />

noch beitreten wird.<br />

3. Die Gesellschaft ist zu allen Rechtsgeschäften und<br />

Rechtshandlungen berechtigt, die geeignet erscheinen, den<br />

Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar zu fördern.<br />

Die Gesellschaft kann die zur Erreichung ihres Zwecks erforderlichen<br />

oder zweckmäßigen Handlungen selbst vornehmen<br />

oder durch Dritte vornehmen lassen.<br />

4. Die Finanzierung der Gesellschaft richtet sich nach dem<br />

Investitions- und Finanzierungsplan, der diesem Vertrag als<br />

Bestandteil als Anlage 1 beigefügt ist.<br />

§ 3 Gesellschafter-Einlagen<br />

1. Komplementärin ist die <strong>Öko+BioBeteiligungen</strong> <strong>AG</strong>, eingetragen<br />

HRB 721171 in Stuttgart. Die Komplementärin hat<br />

keinen Anteil am Festkapital und keine Einlageverpflichtung.<br />

2. Kommanditist ist Herr Dr. Otto Eisenbrand mit einem Festkapitalanteil<br />

von 500 Euro. Die im Handelsregister eingetragene<br />

Haftsumme beträgt ebenfalls 500 Euro.<br />

Die Gesellschafter werden ihre Einlagen durch Bareinlagen<br />

erbringen.<br />

3. Es ist beabsichtigt, das Gesellschaftskapital zu erhöhen<br />

und dabei über den künftigen Treuhandkommanditisten<br />

weitere Einlagezahlungen, die diesem durch Treugeber zur<br />

Verfügung gestellt werden, bis zur Höhe von insgesamt<br />

25.000.000 Euro zuzulassen, wobei die Komplementärin befugt<br />

ist, das Gesellschaftskapital nur bis zu einem geringeren<br />

Betrag zu erhöhen und dann keine weiteren Gesellschafter/Treugeber<br />

mehr aufzunehmen, die Gesellschaft also mit<br />

einem geringeren Gesellschaftskapital als den geplanten<br />

25.000.000 Euro zu schließen. Die Mindestbeteiligung soll<br />

10.000 Euro betragen, wobei die Komplementärin berechtigt<br />

ist, auch Gesellschafter mit einer niedrigeren Gesellschaftsbeteiligung<br />

in die Gesellschaft aufzunehmen.<br />

4. Die Platzierungszeit zur Einwerbung des vorgesehenen<br />

Gesellschaftskapitals ist auf den 31.12.2007 befristet,<br />

kann jedoch durch die Komplementärin einmalig bis zum<br />

31.12.2008 verlängert werden.<br />

§ 4 Kapitalerhöhung - Treuhandkommanditist<br />

1. Der zukünftige Treuhandkommanditist ist unter Befreiung<br />

von den Beschränkungen des § 181 BGB berechtigt und bevollmächtigt,<br />

ohne erneute Zustimmung der übrigen Gesellschafter<br />

ihren Gesellschaftsanteil um bis zu 25.000.000 Euro<br />

zu erhöhen. Die Erhöhung kann auch sukzessive in dem Umfang<br />

erfolgen, wie Treugeber dem Treuhandkommanditisten<br />

Kapital zur Leistung von Einlagen zur Verfügung stellen.<br />

2. Die Komplementärin wird neben dem zukünftigen Treuhandkommanditisten<br />

hiermit unter Befreiung von den Beschränkungen<br />

des § 181 BGB unwiderruflich bevollmächtigt,<br />

namens aller jeweiligen Gesellschafter die zur Erhöhung des<br />

von ihm gehaltenen Kommanditkapitalanteils notwendigen


87<br />

Erklärungen abzugeben und entgegenzunehmen sowie die<br />

dazu erforderlichen Handlungen vorzunehmen. Im Verhältnis<br />

der Gesellschafter untereinander wird die Erhöhung des<br />

Kommanditkapitalanteils mit Abgabe und Entgegennahme<br />

der vorbezeichneten Erklärung wirksam, sofern der Treuhandkommanditist<br />

nichts anderes bestimmt. Die Erklärung<br />

kann auch unter aufschiebenden oder auflösenden Bedingungen<br />

abgegeben werden.<br />

3. Die Einzahlungsverpflichtung des Treuhandkommanditisten<br />

besteht mit Rücksicht auf seine treuhänderische Gesellschafterstellung<br />

nur in der Höhe, in welcher die Treugeber<br />

die im Innenverhältnis zum Treuhandkommanditisten übernommenen<br />

Verpflichtungen zur Leistung erfüllt haben.<br />

4. Die Summe der Festkapitalanteile der Gesellschafter und<br />

Treugeber ergibt nominal das Gesellschaftskapital. Die dabei<br />

einzutragende Haftsumme eines Treugebers beträgt<br />

1 Prozent seines jeweils eingezahlten Festkapitalanteils. Die<br />

Anmeldung zur Eintragung der Haftsumme bzw. Erhöhung<br />

erfolgt jeweils am Anfang eines Quartals durch den Treuhandkommanditisten.<br />

Die Bemessungsgrundlage errechnet<br />

sich aus der Summe des aus dem Vorjahr eingezahlten Festkapitalanteils<br />

des einzelnen Treugebers.<br />

5. Auf die Gesellschafter findet § 112 HGB keine Anwendung.<br />

Auch für die Treugeber gilt kein Wettbewerbsverbot.<br />

Insoweit bedarf eine Änderung des Gesellschaftsvertrages<br />

eines einstimmigen Gesellschafterbeschlusses. Der Treuhandkommanditist<br />

ist ausschließlich auf Rechnung und<br />

Gefahr der Treugeber tätig. Er hat insbesondere einen Anspruch<br />

auf Ersatz seiner Auslagen gegen die Treugeber sowie<br />

einen Anspruch darauf, durch die Treugeber von den Verbindlichkeiten,<br />

die er auf deren Rechnung eingegangen ist,<br />

befreit zu werden.<br />

6. Der Treuhandkommanditist übt gegenüber der Gesellschaft<br />

seine Rechte auf den Beitritt, die Rechte aus § 4<br />

Ziffer 2 und das Recht zum treuhänderischen Halten der<br />

Kommanditbeteiligung für die Treugeber aus. Alle übrigen<br />

Rechte aus der Kommanditbeteiligung werden, soweit gesetzlich<br />

zulässig, von den Treugebern selbst ausgeübt, soweit<br />

diese Rechte anteilig auf sie entfallen.<br />

Soweit erforderlich, erteilt der Treuhandkommanditist den<br />

Treugebern insoweit Ermächtigung bzw. Vollmacht unter<br />

Befreiung von Beschränkungen des § 181 BGB.<br />

§ 5 Gesellschafterkonten<br />

1. Für jeden Gesellschafter oder Treugeber werden zwei Kapitalkonten<br />

geführt, deren Salden unverzinslich sind. Auf<br />

dem Kapitalkonto I wird der übernommene feste Kapitalanteil<br />

des Gesellschafters oder Treugebers gebucht. Das Kapitalkonto<br />

I weist den jeweils aktuellen Stand des tatsächlich<br />

eingezahlten Festkapitalanteils des einzelnen Gesellschafters<br />

oder Treugebers ohne Agio aus.<br />

2. Auf dem Kapitalkonto II werden Gewinne, Entnahmen<br />

und Einlagen, mit Ausnahme solcher in die Kapitalrücklage<br />

der Gesellschaft, gebucht.<br />

3. Verlustanteile werden auf einem separaten Verlustkonto<br />

gebucht. Gewinnanteile sind bis zu seinem Ausgleich dem<br />

Verlustkonto gutzuschreiben.<br />

4. Für den Leistungsverkehr und die sonstigen Ansprüche<br />

zwischen der Gesellschaft und den Gesellschaftern, den<br />

Treugebern oder der Komplementärin werden gesonderte<br />

Verrechnungskonten geführt. Diese Konten haben im Verhältnis<br />

der Gesellschaft zu den Gesellschaftern Forderungsund<br />

Verbindlichkeitscharakter.<br />

5. Die vorstehenden Kapital- und Verrechnungskonten sind<br />

unverzinslich und können nur einheitlich zusammen mit der<br />

Gesellschafterstellung übertragen werden. Die Übertragung<br />

einzelner Rechte und Pflichten aus diesen Konten ist ausgeschlossen.<br />

§ 6 Erbringung der Einlage<br />

1. Die Gesellschafter sind zur Barleistung ihrer Zahlung auf<br />

das Konto der Gesellschaft verpflichtet. Die Treugeber leisten<br />

ihre Kapitaleinlage durch Einzahlung entsprechend den<br />

Bedingungen des Zeichnungsscheins auf das dort genannte<br />

Gesellschaftskonto, über das die Gesellschaft in der Platzierungsphase<br />

nur zusammen mit dem Mittelverwendungskontrolleur<br />

verfügen darf. Die Platzierungsphase wird im<br />

Sinne dieses Vertrages als der Zeitraum verstanden, in dem<br />

die Gesellschaft weitere Gesellschafter/Treugeber zum Beitritt<br />

in die Gesellschaft, auch über den Treuhandkommanditisten,<br />

anwirbt und die Komplementärin die Gesellschaft<br />

für den Beitritt weiterer Gesellschafter und/oder Treugeber<br />

noch nicht geschlossen hat.<br />

Aus den auf dem Gesellschaftskonto von Treugebern einbezahlten<br />

Beträgen erfüllt der Treuhandkommanditist die im


88<br />

Rahmen von Kapitalerhöhungen im eigenen Namen, aber<br />

für Rechnung der Treugeber eingegangenen Einlageverpflichtungen.<br />

2. Leistet ein Gesellschafter oder Treugeber seine Einzahlungen<br />

nicht fristgerecht, ist die Gesellschaft bzw. der Treuhandkommanditist<br />

berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von jährlich 5 Prozent<br />

über dem Basiszinssatz zu verlangen. Die Zinspflicht tritt<br />

ein, ohne dass es einer Mahnung bedarf. Die Geltendmachung<br />

weiteren Schadenersatzes bleibt unberührt. Dem säumigen Gesellschafter<br />

oder Treugeber bleibt es vorbehalten, keinen oder<br />

einen geringeren Verzugsschaden nachzuweisen. Der geltend<br />

gemachte Verzugsschadenersatz steht der Gesellschaft zu.<br />

3. Wird die fällige Einzahlung der Einlage eines Treugebers/<br />

Gesellschafters trotz Mahnung und Nachfristsetzung samt<br />

Ausschlussandrohung nicht oder nicht in voller Höhe erbracht,<br />

ist der Treuhandkommanditist berechtigt, von dem<br />

Treuhandvertrag mit dem säumigen Treugeber zurückzutreten.<br />

Von einer im Hinblick auf die Beteiligung des säumigen<br />

Treugebers bereits übernommenen Einlageverpflichtung des<br />

Treuhandkommanditisten gegenüber der Gesellschaft kann<br />

dieser dann ebenfalls zurücktreten.<br />

4. Der säumige Treugeber trägt die im Zusammenhang mit<br />

dem Rücktritt vom Treuhandvertrag entstandenen Kosten.<br />

Insoweit ist der Treuhandkommanditist zur Aufrechnung<br />

mit etwaigen Rückzahlungsansprüchen berechtigt. Dem<br />

säumigen Treugeber bleibt es vorbehalten, einen geringeren<br />

Verzugsschaden nachzuweisen.<br />

§ 7 Ausschluss der Nachschusspflicht<br />

Über die Verpflichtung zur Leistung des mit dem Treuhandkommanditisten<br />

im Treuhandvertrag vereinbarten Kapitalanteils<br />

hinaus übernehmen die Treugeber keine weiteren<br />

Zahlungs- und Nachschussverpflichtungen oder Haftungen.<br />

Die gesetzlichen Regelungen über die Haftung der Kommanditisten<br />

gegenüber Gesellschaftsgläubigern nach §§ 171 ff.<br />

HGB bleiben von dem vertraglichen Ausschluss unberührt.<br />

§ 8 Geschäftsführung und Vertretung<br />

1.1 Geschäftsführung:<br />

Zur Geschäftsführung der Gesellschaft ist ausschließlich die<br />

Komplementärin berechtigt und befugt.<br />

Die Komplementärin ist von den Beschränkungen des § 181<br />

BGB befreit.<br />

1.2 Vertretung<br />

Die Komplementärin vertritt die Gesellschaft im Außenverhältnis<br />

allein. Dies umfasst insbesondere alle Maßnahmen<br />

im Zusammenhang mit dem Abschluss und der Durchführung<br />

der Rechtsgeschäfte der geplanten Anlageinvestition.<br />

Es steht ihr jedoch frei, zum Abschluss von einzelnen<br />

Rechtsgeschäften Vollmacht zu erteilen.<br />

Sie ist berechtigt, einzelne Aufgaben der Geschäftsführung<br />

und Verwaltungstätigkeiten der Gesellschaft, insbesondere<br />

die Verwaltung und Bearbeitung des Gesellschafterbestandes<br />

oder Buchhaltungs- und Bilanzarbeiten, auf sachkundige<br />

Dritte zu übertragen, deren Vergütungen von der Gesellschaft<br />

zu tragen sind.<br />

Die Komplementärin ist zur Aufnahme von Darlehen zur<br />

Durchführung der geplanten Investitionen berechtigt, soweit<br />

diese Darlehen lediglich der Zwischenfinanzierung dienen<br />

und sukzessive durch eingehende Gesellschaftereinlagen<br />

zurückgeführt werden.<br />

2. Die Komplementärin führt die Geschäfte mit der Sorgfalt<br />

eines ordentlichen Kaufmanns. Die Geschäftsführungsbefugnis<br />

erstreckt sich auf die Vornahme aller Rechtsgeschäfte,<br />

die zum üblichen Betrieb der Gesellschaft gehören.<br />

3. Im Innenverhältnis bedarf die Komplementärin zu folgenden<br />

Rechtsgeschäften der Zustimmung der Gesellschafterversammlung:<br />

a) Rechtsgeschäfte und Rechtshandlungen, die über die<br />

Maßnahmen des gewöhnlichen Geschäftsverkehrs hinausgehen<br />

oder für die Gesellschaft von besonderer Bedeutung<br />

sind, insbesondere die Belastung des Anlagevermögens, die<br />

Aufnahme oder Vergabe von langfristigen Darlehen und die<br />

Eingehung von Beteiligungen.<br />

b) Bestellung von Prokuristen und Erteilung von Generalvollmachten,<br />

soweit der vorliegende Gesellschaftsvertrag<br />

dies nicht ausdrücklich bestimmt.<br />

4. Die Geschäftsführungsbefugnis kann durch die Gesellschafterversammlung<br />

bei Vorliegen eines wichtigen Grundes<br />

mit einer Mehrheit von 75 Prozent der abgegebenen Stimmen<br />

entzogen werden. Sie erlischt bei Ausscheiden eines<br />

Geschäftsführers aus der Gesellschaft.


89<br />

§ 9 Kontrollrechte - Geschäftsbericht<br />

1. Die Gesellschafter und Treugeber haben über das Kontrollrecht<br />

des § 166 HGB hinaus das Recht, die Handelsbücher<br />

und Papiere der Gesellschaft durch einen Angehörigen<br />

der steuerberatenden oder wirtschaftsprüfenden Berufe<br />

bzw. einer entsprechenden Gesellschaft auf eigene Kosten<br />

einsehen zu lassen.<br />

2. Die Komplementärin hat den Gesellschaftern und Treugebern<br />

jährlich mindestens einmal bis zum 30. Juni eines<br />

Jahres über den Geschäftsverlauf und die wirtschaftliche<br />

Situation der Gesellschaft im abgelaufenen Jahr, zusammen<br />

mit einem Ausblick auf das laufende Jahr, zu berichten.<br />

§ 10 Haftung<br />

1. Die Gesellschafter und Treugeber haben untereinander,<br />

sowie im Verhältnis zu der Gesellschaft, nur Vorsatz und<br />

grobe Fahrlässigkeit zu vertreten.<br />

2. Schadenersatzansprüche der Gesellschafter und Treugeber<br />

untereinander verjähren drei Jahre nach Bekanntwerden des<br />

haftungsbegründenden Sachverhaltes, soweit sie nicht kraft<br />

Gesetzes einer kürzeren Verjährung unterliegen. Derartige<br />

Ansprüche sind innerhalb einer Ausschlussfrist von sechs<br />

Monaten nach Kenntniserlangung des Schadens gegenüber<br />

dem Verpflichteten schriftlich geltend zu machen.<br />

§ 11 Gesellschafterversammlung<br />

1. Die Gesellschafterversammlung wird jährlich bis spätestens<br />

1. November des jeweiligen Kalenderjahres, erstmals<br />

bis spätestens 01.11.2008 bzw. im Falle der Verlängerung der<br />

Platzierungsphase bis zum 01.11.2009, einberufen. § 15 Ziffer<br />

1 bleibt unberührt.<br />

2. Gesellschafterversammlungen finden am Sitz der Gesellschaft<br />

statt, soweit die Gesellschafter nicht durch Beschluss einen anderen<br />

Ort bestimmen oder im Umlaufverfahren abstimmen.<br />

3. Unter Beachtung einer Frist von zwei Wochen werden die<br />

Gesellschafterversammlungen schriftlich durch die Komplementärin<br />

oder den Geschäftsführer, soweit die Gesellschaft<br />

einen berufen hat, unter Bekanntgabe der Tagesordnung<br />

einberufen. Die Einladung erfolgt an die der Gesellschaft<br />

zuletzt bekannte Anschrift eines jeden Gesellschafters oder<br />

Treugebers und gilt mit Absendung durch die Gesellschaft<br />

als ordnungsgemäß erfolgt.<br />

Jeder Gesellschafter oder Treugeber ist verpflichtet, etwaige<br />

Adressänderungen der Gesellschaft unverzüglich mitzuteilen.<br />

Bei der Berechnung der zweiwöchigen Einberufungsfrist<br />

werden der Tag der Absendung des Einladungsschreibens<br />

und der Tag der Versammlung mitgezählt.<br />

4. Den Vorsitz in der Gesellschafterversammlung übernimmt<br />

ein Geschäftsführer. Dieser hat für die Anwesenheit eines<br />

geeigneten Protokollführers Sorge zu tragen.<br />

5. Jeder Gesellschafter oder Treugeber kann in der Gesellschafterversammlung<br />

durch einen Dritten vertreten werden,<br />

der zur Berufsverschwiegenheit verpflichtet ist, sofern dieser<br />

eine schriftliche Vollmacht vorlegt.<br />

§ 12 Ausserordentliche<br />

Gesellschafterversammlung<br />

1. Bei Vorliegen eines wichtigen Grundes sind die Komplementärin<br />

oder ein Geschäftsführer berechtigt, außerordentliche<br />

Gesellschafterversammlungen einzuberufen.<br />

Unabhängig hiervon finden außerordentliche Gesellschafterversammlungen<br />

auch statt, wenn Gesellschafter und/<br />

oder Treugeber, die zusammen mindestens 5 Prozent des<br />

Gesellschaftskapitals auf sich vereinigen, dies gegenüber<br />

der Komplementärin oder dem Geschäftsführer schriftlich<br />

beantragen.<br />

2. Die Einberufungsfrist für außerordentliche Gesellschafterversammlungen<br />

kann bei eilbedürftigen Fällen auf fünf<br />

Tage verkürzt werden. Im Übrigen gelten die für die Durchführung<br />

einer ordentlichen Gesellschafterversammlung getroffenen<br />

Regelungen.<br />

3. Sollte die Komplementärin oder der Geschäftsführer<br />

dem Antrag auf Einberufung einer außerordentlichen Gesellschafterversammlung<br />

nicht innerhalb von zehn Tagen<br />

nachgekommen sein, ist der Antragsteller berechtigt, die<br />

Versammlung unter Beachtung einer zehntägigen Einberufungsfrist<br />

selbst einzuberufen.<br />

§ 13 Gesellschafterbeschlüsse<br />

1. Die Beschlüsse der Gesellschafter werden in Gesellschafterversammlungen<br />

gefasst, soweit nicht eine Abstimmung<br />

im schriftlichen Umlaufverfahren stattfindet.


90<br />

2. Die Gesellschafterversammlung ist beschlussfähig, wenn<br />

sämtliche Gesellschafter und Treugeber ordnungsgemäß<br />

geladen, die Komplementärin oder ein Geschäftsführer<br />

anwesend sowie mindestens 10 Prozent der Stimmen der<br />

Gesellschafter und Treugeber anwesend oder vertreten sind.<br />

Ist dementsprechend die Gesellschafterversammlung nicht<br />

beschlussfähig, ist sie erneut innerhalb von zwei Wochen<br />

mit einer Einberufungsfrist von einer Woche mit derselben<br />

Tagesordnung einzuberufen. Diese neuerlich einberufene<br />

Gesellschafterversammlung ist in jedem Fall beschlussfähig;<br />

hierauf ist in der Einberufung zu dieser Gesellschafterversammlung<br />

hinzuweisen. Ein eventueller Einberufungsfehler<br />

gilt als geheilt, wenn der betreffende Gesellschafter in der<br />

jeweiligen Gesellschafterversammlung anwesend oder ordnungsgemäß<br />

vertreten ist.<br />

3. Gesellschafterbeschlüsse bedürfen der einfachen Mehrheit<br />

der abgegebenen Stimmen, soweit nicht in diesem<br />

Vertrag oder durch Gesetz etwas anderes bestimmt ist.<br />

Stimmenthaltungen gelten als nicht abgegebene Stimmen.<br />

Bei Stimmengleichheit gilt ein Antrag als abgelehnt. Soweit<br />

nach diesem Gesellschaftsvertrag eine qualifizierte Mehrheit<br />

erforderlich ist, bedeutet dies, dass mindestens 75 Prozent<br />

der abgegebenen Stimmen dem jeweiligen Beschlussantrag<br />

zu dessen Annahme zustimmen müssen.<br />

4. Die Unwirksamkeit eines Gesellschafterbeschlusses kann<br />

nur innerhalb einer Ausschlussfrist von einem Monat nach<br />

Kenntniserlangung geltend gemacht werden. Dies hat durch<br />

Klageerhebung gegenüber der Gesellschaft zu geschehen.<br />

Nach Ablauf der Frist gilt ein eventueller Mangel als geheilt.<br />

§ 14 Ausübung des Stimmrechts<br />

1. Jeder Gesellschafter und jeder Treugeber ist zur Ausübung<br />

des Stimmrechts berechtigt. Zu diesem Zweck erteilt der<br />

Treuhandkommanditist dem Treugeber eine entsprechende<br />

Vollmacht. Auf je volle 500 Euro der eingezahlten Beteiligungssumme<br />

entfällt eine Stimme. Auf einen Treugeber<br />

entfallen dabei so viele Stimmen, wie sich aus der von ihm<br />

gemäß Treuhandvertrag geleisteten Einlage rechnerisch ergeben.<br />

Das Stimmrecht eines Gesellschafters und Treugebers<br />

darf nur einheitlich ausgeübt werden.<br />

2. Ein Bevollmächtigter, der mehrere Gesellschafter oder<br />

Treugeber vertritt, kann, entsprechend der ihm erteilten<br />

Weisungen, voneinander abweichende Stimmen abgeben.<br />

Jedoch kann das Stimmrecht für jeden einzelnen Gesellschafter<br />

und Treugeber nur einheitlich ausgeübt werden.<br />

3. Der Treuhandkommanditist ist berechtigt, das ihm zustehende<br />

Stimmrecht entsprechend der ihm durch die Treugeber<br />

erteilten Weisungen mit voneinander abweichenden<br />

Stimmen auszuüben.<br />

4. Für die Stimmrechtsausübung gelten im Übrigen die Bestimmungen<br />

des Treuhandvertrages der Treugeber mit dem<br />

Treuhandkommanditisten.<br />

§ 15 Schriftliche Abstimmungen<br />

1. Anstelle von Gesellschafterversammlungen können durch<br />

die Geschäftsführung schriftliche Abstimmungen (Umlaufverfahren)<br />

veranlasst werden.<br />

2. Der Abstimmungsgegenstand ist sämtlichen Gesellschaftern<br />

und Treugebern mit einer begründeten Stellungnahme<br />

des Geschäftsführers oder Komplementärs bekannt zu<br />

geben. Die Stimmabgabe der Gesellschafter und Treugeber<br />

muss innerhalb von 21 Tagen nach Absendung der Abstimmungsaufforderung<br />

bei der Gesellschaft eingehen. Wird die<br />

Stimme eines Gesellschafters im vorstehenden Sinne nicht<br />

fristgemäß abgegeben, so gilt sie als nicht abgegebene<br />

Stimme. Im Übrigen gilt § 14 dieses Vertrages für die Ausübung<br />

des Stimmrechts entsprechend.<br />

3. Gesellschafterbeschlüsse bei schriftlicher Beschlussfassung<br />

können nur innerhalb eines Monats seit Zugang des<br />

Ergebnisses der Beschlussfassung durch Klage gegen die Gesellschaft<br />

angefochten werden. Nach Ablauf der Frist gilt ein<br />

etwaiger Mangel des Gesellschafterbeschlusses als geheilt.<br />

§ 16 Protokoll der Gesellschafterbeschlüsse<br />

1. Über die Beschlüsse der Gesellschafterversammlung ist ein<br />

Protokoll anzufertigen, das von dem Leiter der Gesellschafterversammlung<br />

zu unterzeichnen und den Gesellschaftern<br />

unverzüglich zu übersenden ist.<br />

2. Bei schriftlicher Beschlussfassung unterrichtet die Geschäftsführung<br />

die Gesellschafter und Treugeber unverzüglich<br />

schriftlich über das Ergebnis der Abstimmung.


91<br />

§ 17 Zuständigkeit der<br />

Gesellschafterversammlung<br />

1. Die Gesellschafter und Treugeber beschließen in ihren Versammlungen<br />

oder auf dem Weg des schriftlichen Umlaufverfahrens<br />

insbesondere über folgende Angelegenheiten:<br />

a) Änderungen dieses Gesellschaftsvertrages<br />

b) Aufnahme eines neuen, persönlich haftenden Gesellschafters<br />

und/oder eines neuen Treuhandkommanditisten<br />

c) Beschlussfassung über den Jahresabschluss<br />

d) Entlastung der Geschäftsführung<br />

e) Auflösung der Gesellschaft<br />

f) die in § 8 Ziffer 3 genannten Rechtsgeschäfte<br />

2. Bei der Beschlussfassung über Änderungen dieses Gesellschaftsvertrages<br />

oder die Auflösung der Gesellschaft ist<br />

eine Mehrheit von wenigstens 75 Prozent der abgegebenen<br />

Stimmen erforderlich.<br />

§ 18 Geschäftsjahr - Jahresabschluss<br />

1. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.<br />

2. In den ersten sechs Monaten des Geschäftsjahres hat die<br />

Komplementärin für das vorangegangene Geschäftsjahr unter<br />

Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung<br />

und Bilanzierung sowie der gesetzlichen Vorschriften<br />

den Jahresabschluss der Gesellschaft aufzustellen.<br />

3. Der Jahresabschluss ist allen Gesellschaftern und Treugebern<br />

innerhalb eines Monats nach Aufstellung auf Anforderung zuzuleiten.<br />

§ 19 Vergütung der Komplementärin, des<br />

Treuhandkommanditisten und des<br />

Mittelverwendungskontrolleurs – sonstige<br />

Gesellschaftskosten<br />

1. Die Komplementärin hat Anspruch auf Ersatz aller ihr<br />

durch die Geschäftsführung erwachsenden Ausgaben.<br />

1.1 Für die Übernahme des Haftungsrisikos sowie die Geschäftsführung<br />

in der Platzierungsphase (d. h. bis zur<br />

Schließung der Gesellschaft) erhält die Komplementärin<br />

bei Vollplatzierung der Beteiligungsgesellschaft mit einem<br />

Gesellschaftskapital in Höhe von 25.000.000 Euro eine Vergütung<br />

in Höhe von 460.000 Euro fällig zum 31. Dezember<br />

des Kalenderjahres, in dem die Fondsgesellschaft die Einwerbung<br />

von weiterem Gesellschaftskapital beendet.<br />

Für die Fondsleitung (Aufsichtsrat) sowie die Geschäftsführung<br />

in der Platzierungsphase (d. h. bis zur Schließung der<br />

Gesellschaft) erhält die Komplementärin bei Vollplatzierung<br />

der Beteiligungsgesellschaft mit einem Gesellschaftskapital<br />

in Höhe von 25.000.000 Euro eine Vergütung in Höhe von<br />

430.000 Euro fällig zum 31. Dezember des Kalenderjahres,<br />

in dem die Fondsgesellschaft die Einwerbung von weiterem<br />

Gesellschaftskapital beendet.<br />

Abschlagszahlungen auf das Honorar sind in Höhe des jeweils<br />

eingeworbenen und eingezahlten Gesellschaftskapitals<br />

zulässig, wobei sowohl Honorar als auch Abschlagszahlungen<br />

nur bei ausreichender Liquidität der Gesellschaft<br />

erfolgen. Das Honorar vermindert bzw. erhöht sich in dem<br />

Maße, in dem sich das einzuwerbende Gesellschaftskapital<br />

in Höhe von 25.000.000 Euro verändert.<br />

1.2 Die Komplementärin erhält weiterhin in der Nachplatzierungsphase<br />

für die Übernahme der Geschäftsführung<br />

(ab Schließung der Gesellschaft) ein Honorar in Höhe von<br />

60.000 Euro jährlich, bei unterjährigem Beginn zeitanteilig.<br />

Für die Übernahme der Haftung erhält die Komplementärin<br />

in der Nachplatzierungsphase ein jährliches Honorar in<br />

Höhe von 60.000 Euro p. a.. Der Anspruch darauf entsteht<br />

in kalendermonatlichen Teilbeträgen, die jeweils zum Ende<br />

eines Kalendermonats fällig sind.<br />

Abschlagszahlungen auf das Honorar sind in Höhe des jeweils<br />

eingeworbenen und eingezahlten Gesellschaftskapitals zulässig,<br />

wobei sowohl Honorar- als auch Abschlagszahlungen nur<br />

bei ausreichender Liquidität der Gesellschaft erfolgen.<br />

1.3 Für die Übernahme des Marketings der Fondsgesellschaft<br />

erhält die Komplementärin eine Gebühr in Höhe von 350.000<br />

Euro bei Vollplatzierung der Beteiligungsgesellschaft mit<br />

einem Gesellschaftskapital in Höhe von 25.000.000 Euro.<br />

Das Honorar vermindert bzw. erhöht sich in dem Maße, in<br />

dem sich das einzuwerbende Gesellschaftskapital in Höhe<br />

von 25.000.000 Euro verändert.<br />

Abschlagszahlungen auf das Honorar sind in Höhe des jeweils<br />

eingeworbenen und eingezahlten Gesellschaftskapitals<br />

zulässig, wobei sowohl Honorar- als auch Abschlagszahlungen<br />

nur bei ausreichender Liquidität der Gesellschaft<br />

erfolgen. Die vorgenannten Honorare verstehen sich inklusive<br />

gesetzlicher Umsatzsteuer.


92<br />

1.4 Für die Tätigkeiten im Rahmen der Emission der Beteiligungen<br />

an der Fondsgesellschaft, insbesondere die Vermittlung<br />

des Abschlusses des Beteiligungsvertrages, erhält<br />

die Komplementärin eine Vermittlungsgebühr in Höhe<br />

von 2.250.000 Euro zuzüglich 5 Prozent Agio, insgesamt<br />

also 3.500.000 Euro bei Vollplatzierung der Beteiligungsgesellschaft<br />

mit einem Gesellschaftskapital in Höhe von<br />

25.000.000 Euro. Das Honorar vermindert bzw. erhöht sich<br />

in dem Maße, in dem sich das einzuwerbende Gesellschaftskapital<br />

in Höhe von 25.000.000 Euro verändert.<br />

Abschlagszahlungen auf das Honorar sind in Höhe des jeweils<br />

eingeworbenen und eingezahlten Gesellschaftskapitals<br />

zulässig, wobei sowohl Honorar- als auch Abschlagszahlungen<br />

nur bei ausreichender Liquidität der Gesellschaft<br />

erfolgen.<br />

Weiterhin erhält die Komplementärin das jeweils von den<br />

Gesellschaftern/Treugebern bezahlte Agio bei Eingang auf<br />

dem Gesellschaftskonto ungekürzt für ihre Leistungen im<br />

Rahmen der Gesellschaft ausbezahlt.<br />

2. Zusätzliche Leistungen des Treuhandkommanditisten zugunsten<br />

eines einzelnen Treugebers werden darüber hinaus<br />

diesem gesondert in Rechnung gestellt. Insoweit ist der<br />

Treuhandkommanditist zur Verrechnung von Beträgen bis<br />

zu 100 Euro mit Ansprüchen des Treugebers, z. B. auf Ausschüttung/Abfindungsguthaben,<br />

berechtigt.<br />

Der Treuhandkommanditist ist ausschließlich auf Rechnung<br />

und Gefahr der Treugeber tätig. Er hat insbesondere einen<br />

Anspruch auf Ersatz seiner Auslagen gegen die Treugeber<br />

sowie einen Anspruch darauf, durch die Treugeber von den<br />

Verbindlichkeiten, die er auf deren Rechnung eingegangen<br />

ist, befreit zu werden.<br />

3. Alle Treuhandgebühren werden von der Gesellschaft bezahlt<br />

und sind im Investitionsplan in Höhe von 0,24 Prozent<br />

des gezeichneten Gesellschaftskapitals (inklusive Agio) in<br />

der Platzierungsphase berücksichtigt. In der Gewinn- und<br />

Verlustrechnung der Gesellschaft sind die Vergütungen als<br />

Aufwand der Gesellschaft zu behandeln. In der Nachplatzierungsphase<br />

erhält der Treuhandkommanditist ein jährliches<br />

Honorar in Höhe von 45.000 Euro zuzüglich der jeweiligen<br />

Umsatzsteuer des gezeichneten Gesellschaftskapitals.<br />

5. Der Mittelverwendungskontrolleur erhält für seine Tätigkeit<br />

in der Platzierungsphase ein Honorar in Höhe von 0,46<br />

Prozent zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer<br />

des gezeichneten Gesellschaftskapitals (inklusive<br />

Agio).<br />

6. Der Steuerberater der Gesellschaft erhält in der Platzierungsphase<br />

im Hinblick auf die steuerrelevanten Arbeiten<br />

(insbesondere die Abgabe von Steuererklärungen) ein einmaliges<br />

Honorar in Höhe von 0,29 Prozent des gezeichneten<br />

Gesellschaftskapitals (inklusive Agio) zuzüglich der gesetzlich<br />

jeweils gültigen Umsatzsteuer. In der Nachplatzierungsphase<br />

erhält er jährlich eine Vergütung in Höhe von 60.000<br />

Euro zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer des gezeichneten<br />

Gesellschaftskapitals, die jeweils in zwölf gleichen Raten<br />

monatlich zahlbar ist.<br />

7. Sämtliche vorstehend genannten Vergütungen verstehen<br />

sich zuzüglich der bei Abschluss dieses Vertrages gültigen,<br />

gesetzlich anfallenden Umsatzsteuer. Ändert sich<br />

der Umsatzsteuersatz gegenüber dem zum Zeitpunkt des<br />

Abschlusses dieses Vertrages gültigen Satz, so erhöhen oder<br />

vermindern sich die Vergütungen entsprechend.<br />

§ 20 Beteiligung am Vermögen und am Ergebnis<br />

1. Zur Berechnung der Beteiligung der Gesellschafter oder<br />

Treugeber am Vermögen der Gesellschaft und am Jahresüberschuss<br />

oder -verlust eines Wirtschaftsjahres der Gesellschaft<br />

ist zunächst für jeden Gesellschafter oder Treugeber zum<br />

Ende eines jeden Kalenderjahres (31. Dezember) das Beteiligungsverhältnis<br />

zu ermitteln. Der Jahresüberschuss ist in der<br />

Platzierungszeit (d. h. bis zur Schließung der Gesellschaft) so<br />

zu verteilen, dass abhängig von dem Monat des Beitritts des<br />

Gesellschafters zur Gesellschaft und der vollständigen Einzahlung<br />

seiner Gesellschaftsbeteiligung der auf ihn entfallende<br />

Gewinnanspruch nur zu jeweils 1/12 pro Beitrittsmonat<br />

gewährt wird. Dies bedeutet, dass der einzelne Gesellschafter<br />

nur dann in den Genuss des auf ihn entfallenden Gewinnanspruchs<br />

in voller Höhe kommt, wenn er bereits im Januar des<br />

Beitrittsjahres der Gesellschaft beigetreten ist und seinen<br />

Beteiligungsbetrag in voller Höhe geleistet hat. Mit jedem<br />

abgelaufenen Monat des Beitrittsjahres reduziert sich dieser<br />

Gewinnanspruch jeweils um 1/12 im Beitrittsjahr.<br />

2. Bis zum Zeitpunkt der Rückzahlung der Pflichteinlagen<br />

zuzüglich einer rechnerischen Grundverzinsung („Hurdle“)<br />

von 8 Prozent p. a. bezogen auf die geleisteten und nicht<br />

im Rahmen von Ausschüttungen zurückgezahlten Pflichteinlagen<br />

(Zeitpunkt der „Vollrückzahlung“) wird das lau-


93<br />

fende Ergebnis der Gesellschaft im Verhältnis der auf dem<br />

Kapitalkonto I verbuchten Kapitaleinlagen der übrigen Gesellschafter<br />

zueinander unter diesen verteilt. Die mittelbar<br />

über die Treuhänderin beteiligten Gesellschafter nehmen<br />

entsprechend über die Treuhänderin an dieser Verteilung<br />

teil. Die Hurdleberechnung beginnt mit dem Zeitpunkt der<br />

Schließung der Gesellschaft.<br />

Ein darüber hinaus erzieltes Ergebnis wird zu 50 Prozent der<br />

Komplementärin und zu 50 Prozent den anderen Gesellschaftern<br />

zugerechnet. Der auf die anderen Gesellschafter<br />

entfallende Anteil wird im Verhältnis ihrer auf dem Kapitalkonto<br />

I verbuchten Kapitaleinlagen zueinander verteilt.<br />

Diese Regelung gilt auch für den Fall der Liquidation der<br />

Gesellschaft, z. B. nach Verkauf der Produktionsanlagen zur<br />

Dieselkraftstoffgewinnung.<br />

Für Zwecke der Ermittlung des Zeitpunkts der Vollrückzahlung<br />

sind Ausschüttungen von dem Gesamtbetrag aus ursprünglicher<br />

Pflichteinlage und aufgelaufener rechnerischer<br />

Grundverzinsung abzuziehen.<br />

3. Die Gesellschafterversammlung kann zu Lasten des Jahresüberschusses<br />

im Rahmen der Beschlussfassung über<br />

den Jahresabschluss eine angemessene Rücklagenbildung<br />

zur Sicherstellung einer ordnungsgemäßen Liquiditätslage<br />

der Gesellschaft beschließen. Dementsprechend kann auch<br />

die Auflösung von in früheren Geschäftsjahren gebildeten<br />

Rücklagen beschlossen werden.<br />

4. Verlustanteile werden den Gesellschaftern oder Treugebern<br />

auch dann zugerechnet, wenn sie die Höhe der Kommanditeinlage<br />

übersteigen. Eine Nachschusspflicht besteht jedoch<br />

nicht. Die Geschäftsführung hat die Gesellschafter und Treugeber<br />

jedoch unverzüglich darauf hinzuweisen, dass Verluste<br />

drohen, die die Kommanditeinlagen übersteigen, sobald dies<br />

im Laufe eines Geschäftsjahres offenbar wird. In diesem Fall<br />

sind den Gesellschaftern Kapitalzuschüsse zu ermöglichen.<br />

§ 21 Verfügung über die Beteiligung<br />

1. Jeder Gesellschafter und Treugeber kann jederzeit seinen<br />

Anteil abtreten oder in sonstiger Weise darüber verfügen,<br />

sofern der Rechtsnachfolger vollumfänglich in die Rechte<br />

und Pflichten des Gesellschafters oder Treugebers aus diesem<br />

Vertrag bzw. dem Treuhandvertrag eintritt. Die Verfügung<br />

über den Anteil ist der Gesellschaft anzuzeigen, Teilabtretungen<br />

sind nicht möglich.<br />

2. Jede Übertragung eines Anteils eines Treugebers bedarf<br />

der Zustimmung des Treuhandkommanditisten. Die Zustimmung<br />

darf nur aus wichtigem Grund versagt werden.<br />

3. Bei Übertragung oder bei jedem sonstigen Übergang der<br />

Gesellschafter- oder Treugeberstellung auf einen Dritten<br />

– gleichgültig, ob im Rahmen von Gesamtrechts- oder Sonderrechtsnachfolge<br />

– werden alle Konten unverändert und<br />

einheitlich fortgeführt. Die Übertragung oder der Übergang<br />

einzelner Rechte und/oder Pflichten hinsichtlich nur einzelner<br />

Konten ist nicht möglich.<br />

§ 22 Tod eines Gesellschafters<br />

1. Stirbt ein Gesellschafter oder Treugeber, geht die Beteiligung<br />

auf dessen Erben oder auf den eingesetzten Vermächtnisnehmer<br />

über. Die Gesellschaft wird mit diesem<br />

fortgesetzt. Die Erben müssen sich durch Vorlage eines Erbscheines<br />

legitimieren, Vermächtnisnehmer durch Vorlage einer<br />

beglaubigten Abschrift der letztwilligen Verfügung nebst<br />

Eröffnungsbeschluss. In begründeten Ausnahmefällen kann<br />

der Nachweis auch durch Vorlage eines notariell beurkundeten<br />

Testaments oder Erbvertrages und des Eröffnungsprotokolls<br />

des zuständigen Nachlassgerichts erfolgen.<br />

2. Mehrere Erben oder Vermächtnisnehmer bestellen zur<br />

Ausübung ihrer gesellschafterlichen Rechte einen gemeinsamen,<br />

schriftlich bevollmächtigten Vertreter, der zur Entgegennahme<br />

von Entnahmen zu ermächtigen ist. Solange ein<br />

gemeinsamer Vertreter nicht bestellt oder die Legitimation<br />

des oder der Erben nicht erfolgt ist, ruhen die Stimmrechte<br />

aus der Gesellschaftsbeteiligung.<br />

§ 23 Dauer der Gesellschaft - Kündigung<br />

1. Die Gesellschaft besteht auf bestimmte Zeit und endet<br />

zum 31.12.2011, wenn nicht die Gesellschafterversammlung<br />

mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen die Fortsetzung<br />

der Gesellschaft beschließt. Über die Fortsetzung<br />

der Gesellschaft ist bis zum 30.09.2011 eine Gesellschafterversammlung<br />

abzuhalten, bei der all jene Gesellschafter/Treugeber<br />

von der Stimmangabe ausgeschlossen sind,<br />

die zu diesem Zeitpunkt bereits ihre Beteiligung gekündigt<br />

haben. Der Gesellschafter/Treugeber kann seine Beteiligung<br />

erstmals ordentlich mit einer Frist von einem Jahr zum<br />

31.12.2011 kündigen.


94<br />

2. Von Ziffer 1 unbenommen bleibt das Recht zur außerordentlichen<br />

Kündigung aus wichtigem Grund. Diese Kündigungen<br />

werden für die Gesellschaft gegenüber den betroffenen<br />

Gesellschaftern bzw. Treugebern durch einen<br />

Geschäftsführer erklärt. Im Falle außerordentlicher Kündigung<br />

scheidet der Gesellschafter bzw. Treugeber mit Ablauf<br />

des Tages aus der Gesellschaft aus, zu dem die außerordentliche<br />

Kündigung wirksam wird.<br />

3. Kündigt die Komplementärin, ist der geschäftsführende<br />

Kommanditist unter Befreiung von den Beschränkungen des<br />

§ 181 BGB berechtigt und verpflichtet, für die unverzügliche<br />

Aufnahme eines neuen, persönlich haftenden Gesellschafters<br />

zu sorgen. Sofern ihm Entlastung erteilt worden ist,<br />

kann der ausgeschiedene, persönlich haftende Gesellschafter<br />

verlangen, von der Forthaftung für Gesellschaftsverbindlichkeiten<br />

befreit zu werden.<br />

Die Kündigung der Komplementärin wird erst wirksam, wenn<br />

ein neuer, persönlich haftender Gesellschafter bestellt ist.<br />

4. Der Treuhandkommanditist ist jedoch in jedem Fall nur<br />

mit Einwilligung oder auf Weisung sämtlicher Treugeber zur<br />

Kündigung des Gesellschaftsvertrages berechtigt.<br />

5. Die Kündigungserklärung hat in allen Fällen schriftlich<br />

zu erfolgen. Kündigt ein Gesellschafter bzw. Treugeber, so<br />

hat er seine schriftliche Kündigungserklärung an einen Geschäftsführer<br />

zu richten. Maßgeblich für die Einhaltung der<br />

Kündigungsfrist ist der Eingang des Kündigungsschreibens<br />

bei dem Geschäftsführer bzw. bei dem Gesellschafter oder<br />

Treugeber. Die Kündigung des Treuhandvertrages führt dazu,<br />

dass der Treugeber unmittelbar beteiligter Gesellschafter<br />

wird. Er hat dann der Komplementärin eine unwiderrufliche<br />

Handelsregistervollmacht zu erteilen.<br />

6. Die Kündigung hat nicht die Auflösung der Gesellschaft,<br />

sondern nur das Ausscheiden des kündigenden Gesellschafters<br />

bzw. Treugebers zur Folge.<br />

§ 24 Ausschluss eines Gesellschafters<br />

oder Treugebers<br />

1. Die Gesellschaft kann durch den Geschäftsführer einen<br />

Gesellschafter bzw. Treugeber ausschließen, wenn in dessen<br />

Person ein wichtiger Grund eintritt, der die anderen Gesellschafter<br />

berechtigen würde, die Auflösung der Gesellschaft<br />

zu verlangen.<br />

Wichtige Gründe sind insbesondere, wenn<br />

a) über das Vermögen des Gesellschafters oder Treugebers<br />

ein gerichtliches Schuldenbereinigungsverfahren angenommen,<br />

Antrag auf Restschuldbefreiung gestellt oder das Insolvenzverfahren<br />

eröffnet ist oder die Eröffnung mangels<br />

Masse abgelehnt worden ist;<br />

b) der Gesellschafter bzw. Treugeber seine Pflichten gemäß<br />

§§ 133, 175 HGB grob verletzt;<br />

c) der Gesellschafter bzw. Treugeber eine Klage auf Auflösung<br />

der Gesellschaft erhebt (wobei auch in diesem Falle die<br />

Gesellschaft zwischen den übrigen Gesellschaftern fortgesetzt<br />

wird).<br />

2. Nach erfolgter Ausschließung eines Gesellschafters bzw.<br />

Treugebers scheidet dieser mit Ablauf des Tages aus der Gesellschaft<br />

aus, an dem die schriftliche Mitteilung an ihn über<br />

seinen Ausschluss zur Post aufgegeben wird.<br />

3. Durch seinen Ausschluss entstehende Kosten trägt der<br />

Gesellschafter bzw. Treugeber selbst.<br />

§ 25 Ausscheiden eines Gesellschafters<br />

oder Treugebers<br />

1. Ein Gesellschafter scheidet aus der Gesellschaft aus,<br />

wenn<br />

a) er das Gesellschaftsverhältnis wirksam gekündigt hat;<br />

b) ihm das Gesellschaftsverhältnis aus wichtigem Grund gekündigt<br />

worden ist;<br />

c) er aus der Gesellschaft ausgeschlossen worden ist.<br />

2. Durch das Ausscheiden eines Gesellschafters wird die Gesellschaft<br />

nicht aufgelöst, sondern unter den verbleibenden<br />

Gesellschaftern mit der bisherigen Firma fortgeführt.<br />

3. Diese Regelungen sind entsprechend auf die Treugeber<br />

anwendbar. Der Treuhandkommanditist ist bei Ausscheiden<br />

einzelner Treugeber berechtigt, seine Kommanditeinlage<br />

entsprechend herabzusetzen.<br />

4. Scheidet der Treuhandkommanditist unter Übertragung<br />

seines Kapitalanteils an die Treugeber aus der Gesellschaft<br />

aus, wird diese mit den Treugebern oder einem neuen Treuhandkommanditisten<br />

fortgesetzt. Für den Fall, dass von<br />

zwei verbliebenen Gesellschaftern einer ausscheidet, ist der<br />

verbleibende Gesellschafter oder Treugeber berechtigt, alle<br />

Aktiva und Passiva zu übernehmen.


95<br />

5. Beim Ausscheiden des Treuhandkommanditisten kann<br />

ein neuer Treuhandkommanditist aufgenommen werden,<br />

der unter Ausschluss der Auseinandersetzung im Wege der<br />

Sonderrechtsnachfolge in alle Rechte und Pflichten des<br />

ausscheidenden Treuhandkommanditisten eintritt. Hierzu<br />

ist eine außerordentliche Gesellschafterversammlung<br />

einzuberufen, es sei denn, die ordentliche Gesellschafterversammlung<br />

findet innerhalb von einer Woche nach dem<br />

Ausscheiden des Treuhandkommanditisten statt. Wird ein<br />

neuer Treuhandkommanditist bestellt, haben alle Treugeber<br />

ihr bisheriges Treuhandverhältnis gemäß der Beschlussfassung<br />

mit diesem fortzusetzen.<br />

§ 26 Auseinandersetzungsguthaben<br />

1. Scheidet ein Gesellschafter oder Treugeber aus der Gesellschaft<br />

aus, hat er Anspruch auf ein Auseinandersetzungsguthaben<br />

nach Maßgabe folgender Bestimmungen:<br />

2. Das Auseinandersetzungsguthaben errechnet sich zum<br />

Stichtag des Ausscheidens aus der Summe der Salden der<br />

Konten des ausscheidenden Gesellschafters oder Treugebers<br />

(Kapitalkonto I und II, Verlustvortragskonto) zuzüglich des<br />

Anteils des Gesellschafters oder Treugebers an den Rücklagen<br />

(einschließlich einer eventuellen Kapitalrücklage) und<br />

eines Anteils an der Differenz zwischen dem Buchwert und<br />

dem Verkehrswert des Anlagevermögens der Gesellschaft,<br />

die dem Verhältnis entsprechen, in dem die für den ausscheidenden<br />

Gesellschafter oder Treugeber zum Zeitpunkt<br />

des Wirksamwerdens seines Ausscheidens zu ermittelnde<br />

Gesellschaftseinlage im Verhältnis zur Summe der Einlagen<br />

aller Gesellschafter und Treugeber zum gleichen Stichtag<br />

steht. Soweit Verkehrswerte für Vermögensgegenstände<br />

des Anlagevermögens zum Stichtag des Ausscheidens nicht<br />

feststellbar sind, werden sie auf Wunsch und Kosten des<br />

ausscheidenden Gesellschafters oder Treugebers durch von<br />

der Komplementärin in Auftrag zu gebende Schätzgutachten<br />

eines in Deutschland öffentlich bestellten und vereidigten<br />

Sachverständigen ermittelt.<br />

3. Ein ideeller Geschäftswert (Firmenwert) bleibt in jedem<br />

Fall außer Ansatz.<br />

4. Im Falle einer durch einen Gesellschafter oder Treugeber<br />

zu vertretenden außerordentlichen Kündigung des Gesellschaftsverhältnisses<br />

bleibt bei dem gemäß Ziffer 2 zu berechnenden<br />

Auseinandersetzungsguthaben eine eventuelle<br />

Kapitalrücklage der Gesellschaft unberücksichtigt. Vom<br />

Auseinandersetzungsguthaben, das dem Gesellschafter/<br />

Treugeber in diesen Fällen zusteht, wird von der Gesellschaft<br />

eine Abgangsentschädigung in Höhe von 10 Prozent (Bemessungsgrundlage<br />

ist die Nominaleinlage des Ausscheidenden)<br />

zugunsten der Gesellschaft in Abzug gebracht. Das<br />

vom Gesellschafter/Treugeber bezahlte Agio bleibt bei der<br />

Ermittlung des Auseinandersetzungsguthabens ebenfalls<br />

außer Betracht.<br />

5. Das Auseinandersetzungsguthaben wird sechs Monate<br />

nach Ende des Geschäftsjahres, in dem der Gesellschafter<br />

oder Treugeber ausscheidet, fällig und ist bis zu diesem Zeitpunkt<br />

unverzinslich.<br />

6. Ausscheidende Gesellschafter oder Treugeber können keine<br />

Sicherstellung ihres Auseinandersetzungsguthabens verlangen.<br />

Sie haben keinen Anspruch auf Freistellung von Gesellschaftsverbindlichkeiten<br />

oder auf Sicherheitsleistungen<br />

wegen künftiger Inanspruchnahme durch Gesellschaftsgläubiger.<br />

§ 27 Auflösung der Gesellschaft<br />

1. Im Fall einer Auflösung ist die Gesellschaft durch die Komplementärin<br />

in Abstimmung mit dem Treuhandkommanditisten<br />

abzuwickeln und das Gesellschaftsvermögen zu verwerten.<br />

Die Komplementärin und der Treuhandkommanditist<br />

erhalten für diesen Fall für ihre Tätigkeit bei der Abwicklung<br />

und Liquidation eine Vergütung. Die Vergütung beträgt im<br />

Falle der Komplementärin 1 Prozent und im Falle der Treuhandkommanditistin<br />

0,25 Prozent des Liquidations- bzw.<br />

des Veräußerungswertes, soweit eine oder alle technischen<br />

Anlagen veräußert werden, jeweils zuzüglich gesetzlicher<br />

Umsatzsteuer. Die Veräußerung des Geschäftsbetriebs oder<br />

von Teilen des Geschäftsbetriebs gilt als Auflösungstatbestand<br />

im Sinne dieser Bestimmung. Die Vergütungen fallen<br />

auch bei Teilveräußerung in gleicher Höhe an. Die Regelung<br />

in § 20 Abs. 2 Satz 5 bleibt unberührt.<br />

2. Der Erlös aus der Verwertung des Gesellschaftsvermögens<br />

wird dazu verwendet, zunächst die Verbindlichkeiten der<br />

Gesellschaft gegenüber Drittgläubigern und danach solche<br />

gegenüber Gesellschaftern oder Treugebern (Verrechnungskonten)<br />

auszugleichen.<br />

Mit dem verbleibenden Verwertungserlös werden zunächst<br />

die Kapitalkonten II ausbezahlt. Reicht hierzu der Verwertungserlös<br />

nicht aus, erfolgt die Auszahlung im Verhält-


96<br />

nis der Salden der Kapitalkonten II der Gesellschafter bzw.<br />

Treugeber untereinander. Ein restlicher Verwertungserlös<br />

ist an die Gesellschafter oder Treugeber im Verhältnis ihrer<br />

Beteiligung am Gesellschaftsvermögen nach Maßgabe des<br />

§ 20 auszuzahlen. Eine Haftung der Komplementärin für die<br />

Erfüllung der Gesellschafterforderungen ist in diesem Falle<br />

ausgeschlossen. Für die Verteilung des Liquidationsgewinns<br />

oder -verlustes unter den Gesellschaftern gilt § 20 entsprechend.<br />

3. Sämtliche Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit<br />

dem Gesellschaftsverhältnis, wie z. B. Streitigkeiten im<br />

Zusammenhang mit Beitritt, Ausscheiden, Rechten und<br />

Pflichten von Gesellschaftern und Gesellschafterbeschlüssen,<br />

können als Aktiv- oder Passivprozesse der Gesellschaft<br />

geführt werden. Die Geschäftsführer sind berechtigt und<br />

bevollmächtigt, alle Ansprüche aus dem Gesellschaftsverhältnis<br />

sowie Ansprüche der Gesellschaft gegen Dritte im<br />

Namen der Gesellschaft geltend zu machen.<br />

§ 28 Sonderwerbungskosten – Schriftform<br />

1. Die Gesellschafter/Treugeber haben ihre eventuellen Sonderwerbungskostennachweise<br />

bis zum 31. Januar, der dem<br />

jeweils vorher abgeschlossenen Kalenderjahr (31. Dezember)<br />

folgt, dem Treuhandkommanditisten der Gesellschaft zu<br />

übersenden, damit diese in der einheitlichen und gesonderten<br />

Gewinnfeststellung berücksichtigt werden können.<br />

Sonderwerbungskosten, die nach diesem Zeitpunkt gemeldet<br />

werden, können zu vergütungspflichtigen Mehraufwendungen<br />

führen.<br />

2. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen<br />

der Schriftform, soweit sie nicht durch Gesellschafterbeschluss<br />

nach den Bestimmungen dieses Vertrages getroffen<br />

werden. Änderungen und Ergänzungen, die den vorstehenden<br />

Formerfordernissen nicht genügen, sind nichtig. Dies<br />

gilt auch für eine etwaige Abänderung dieser Formerfordernisse.<br />

§ 29 Salvatorische Klausel – Erfüllungsort<br />

- Gerichtsstand<br />

1. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz<br />

oder teilweise unwirksam sein oder werden, wird dadurch<br />

die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.<br />

An die Stelle der unwirksamen Bestimmungen treten solche<br />

Regelungen, die in rechtlich zulässiger Weise dem<br />

wirtschaftlichen Zweck der ungültigen Bestimmungen am<br />

nächsten kommen. Entsprechendes gilt, wenn sich bei der<br />

Durchführung des Vertrages eine ergänzungsbedürftige Lücke<br />

ergeben sollte.<br />

4. Sollte die Kommanditgesellschaft die handelsrechtlichen<br />

Voraussetzungen nicht mehr bzw. nicht erfüllen, so gelten<br />

der Gesellschaftsvertrag und der Treuhandvertrag für die<br />

dann verbleibende Gesellschaft bürgerlichen Rechts weiter.<br />

Die Haftung der übrigen Gesellschafter bleibt auf die erbrachte<br />

Haftsumme beschränkt. Die Geschäftsführer haben<br />

die Haftungsbeschränkung dem Rechtsverkehr nach außen<br />

kenntlich zu machen. Über das Weitere entscheidet die Gesellschafterversammlung.<br />

5. Die mit diesem Vertrag und seiner Durchführung verbundenen<br />

Kosten und Steuern trägt die Gesellschaft.<br />

Stuttgart, den 04.10.2006<br />

--<br />

<strong>Öko+BioBeteiligungen</strong> <strong>AG</strong><br />

Vertreten durch Dr. Otto Eisenbrand<br />

Dr. Otto Eisenbrand<br />

(Kommanditist)<br />

2. Erfüllungsort für die Verpflichtungen und Gerichtsstand<br />

für sämtliche Streitigkeiten aus diesem Vertrag sowie über<br />

das Zustandekommen dieses Vertrages ist der deutsche Sitz<br />

der Gesellschaft, soweit dies rechtlich zulässig vereinbart<br />

werden kann.


97<br />

Anlage 1 zum Gesellschaftsvertrag<br />

Werte in TEUR in % v. Gesamtkapital (inkl. Agio)<br />

Vergütungen<br />

Eigenkapitalbeschaffung 3.500 13,33<br />

Haftungsvergütung 460 1,765<br />

Aufsichtsrat und Geschäftsführung 430 1,64<br />

Marketing 350 1,33<br />

4.740 18,06<br />

Nebenkosten (exkl. USt)<br />

Steuerberater 76 0,29<br />

Treuhandschaft 63 0,24<br />

Mittelverwendungskontrolle 121 0,46<br />

260 0,99<br />

Gesamtemissionskosten *) 5.000 19,05<br />

B. Mittelherkunft/Herleitung Eigenkapital<br />

Komplementär (Gründungsgesellschafter) 0.5 0,00 % 0,00 %<br />

Treugeber/Kommanditisten **) 24.999,5 100,00 % 95,24 %<br />

Gesamtkapital Platzierungsphase (= Eigenkapital) 25.000,0 100,00 % 95,24 %<br />

*) prognostiziert<br />

**) zzgl. 5 % Agio


98<br />

Registertreuhandvertrag<br />

Mit Beitrittserklärung (Zeichnungsschein) zu der<br />

Fondsgesellschaft<br />

<strong>Öko+BioBeteiligungen</strong> <strong>AG</strong> & <strong>Co</strong>. Bayern 1 KG<br />

hat/haben die dort genannte(n) Person(en)<br />

– im Folgenden „Treugeber“ genannt –<br />

der Müller Rechtsanwaltsgesellschaft mbH,<br />

vertreten durch den Geschäftsführer Rudolf L. Müller,<br />

Teuchertstraße 38, 81829 München<br />

– im Folgenden „Registertreuhänder“ oder „Registertreuhandkommanditist“<br />

genannt –<br />

den Abschluss des nachstehenden Registertreuhandvertrages<br />

angeboten.<br />

Der Registertreuhänder weist ausdrücklich darauf hin, dass<br />

er lediglich für Anleger als Registertreuhänder in der Weise<br />

tätig wird, dass er für diese im Handelsregister steht. Finanzielle<br />

Dispositionen über die Anlegergelder werden durch<br />

den Registertreuhänder nicht durchgeführt. Diese Aufgaben<br />

obliegen dem Mittelverwendungskontrolleur. Rechtsberatung<br />

wird vom Registertreuhänder nicht durchgeführt. Er<br />

handelt nur auf Anweisung des Anlegers und vollendet lediglich<br />

dessen bereits gefällte Investitionsentscheidung.<br />

Der Treugeber hält sich an das Registertreuhandvertragsangebot<br />

für die Dauer von zwei Wochen ab Unterzeichnung<br />

der Beitrittserklärung durch den Treugeber gebunden.<br />

Der Registertreuhandvertrag kommt mit der Annahmeerklärung<br />

durch den Registertreuhänder innerhalb der Annahmefrist<br />

zustande. Die Annahmeerklärung erfolgt durch die Unterschrift<br />

des Registertreuhänders auf der Beitrittserklärung<br />

(Zeichnungsschein). Eines Zuganges der Annahmeerklärung<br />

an den Treugeber bedarf es für deren Wirksamkeit nicht. Der<br />

Tag der Unterzeichnung durch den Registertreuhänder gilt<br />

als Tag des Vertragsschlusses.<br />

1. Vorbemerkung<br />

Der Treugeber erwirbt wirtschaftlich einen Anteil an der<br />

<strong>Öko+BioBeteiligungen</strong> <strong>AG</strong> & <strong>Co</strong>. Bayern 1 KG, nachfolgend<br />

„Gesellschaft“ genannt.<br />

Der Registertreuhandkommanditist ist unter Befreiung<br />

von den Beschränkungen des § 181 BGB berechtigt und<br />

bevollmächtigt, mit dritten Personen (nachstehend Treugeber<br />

genannt) gleichlautende Registertreuhandverträge<br />

abzuschließen und seine Kommanditeinlage gemäß Gesellschaftsvertrag<br />

entsprechend dem Umfang der geschlossenen<br />

Registertreuhandverträge zu erhöhen, und zwar bis<br />

ein Kommanditkapital gemäß Gesellschaftsvertrag erreicht<br />

wird.<br />

Treugut ist der Gesellschaftsanteil. Dieser wird lediglich vom<br />

Registertreuhänder verwaltet.<br />

Die nachstehenden Bestimmungen regeln die Beziehungen<br />

zwischen dem Treugeber und dem Registertreuhänder. Die<br />

Definitionen des Gesellschaftsvertrages werden auch in<br />

diesem Registertreuhandvertrag zugrunde gelegt. Der Registertreuhänder<br />

ist befugt, seine Aufgaben auf seine Kosten<br />

auf qualifizierte Dritte zu übertragen.<br />

2. Gegenstand der Registertreuhandschaft<br />

1. Im Auftrag des Treugebers verwaltet der Registertreuhänder<br />

im eigenen Namen, aber für Rechnung des Treugebers<br />

als Registertreuhandkommanditist dessen Gesellschaftsanteil<br />

an der Gesellschaft. Die Höhe des Gesellschaftsanteils<br />

bestimmt sich nach dem in der Beitrittserklärung (Zeichnungsschein)<br />

genannten Beteiligungsbetrag (Treugut) ohne<br />

Berücksichtigung des Agios.<br />

2. Die Beteiligung des Registertreuhänders bestimmt sich<br />

nach dem Gesellschaftsvertrag der Gesellschaft und diesem<br />

Vertrag, wobei ersterer vorgeht. Das Verhältnis zwischen dem<br />

Registertreuhänder und dem Treugeber regelt sich nach den<br />

Bestimmungen dieses Registertreuhandvertrages, wobei die<br />

Regelungen im Gesellschaftsvertrag vorgehen.<br />

3. Der Registertreuhänder ist berechtigt, für weitere Treugeber<br />

Gesellschaftsanteile an der Gesellschaft zu übernehmen<br />

und zu verwalten.<br />

4. Der Registertreuhänder ist berechtigt, den Registertreuhandauftrag<br />

erst auszuführen, wenn der Treugeber den<br />

von ihm gezeichneten Betrag auf das in der Beitrittserklärung<br />

vorgesehene Gesellschafts- oder Treuhänderkonto des<br />

Mittelverwendungskontrolleurs eingezahlt hat. Soweit der<br />

Treugeber die Einzahlung der von ihm übernommenen Beteiligung<br />

ratenweise erbringt, ist der Registertreuhänder zur<br />

sukzessiven Aufstockung seines Gesellschaftsanteils entsprechend<br />

der tatsächlich eingegangenen Rate berechtigt.


99<br />

5. Der Registertreuhänder ist nicht verpflichtet, die Bonität<br />

der Vertragsparteien, die Angemessenheit von Kosten,<br />

Honoraren usw. zu überprüfen; vielmehr wird er die bereits<br />

durch den Treugeber selbstständig gefällte Investitionsentscheidung<br />

des Treugebers/Direktkommanditisten durchführen<br />

und abwickeln.<br />

3. Zurechnung der Beteiligung an den Treugeber<br />

– Ausschliessliche Dispositionsbefugnis<br />

des Treugebers – Sicherung des Treugebers<br />

1. Der Registertreuhänder hält weisungsgemäß seine Gesellschaftsbeteiligung<br />

für die Treugeber im Außenverhältnis<br />

als einheitlichen Gesellschaftsanteil. Der Registertreuhänder<br />

nimmt die Rechte des Treugebers und des Direktkommanditisten<br />

entsprechend dessen Weisungen wahr. Erteilt der<br />

Treugeber dem Registertreuhänder keine Weisungen, hat<br />

sich der Registertreuhänder – z. B. in der Gesellschafterversammlung<br />

– in Höhe dieses Stimmanteils der Stimme zu<br />

enthalten.<br />

2. Im Innenverhältnis handelt der Registertreuhänder ausschließlich<br />

im Auftrag, für Rechnung und auf Weisung des<br />

Treugebers. Der Treugeber hat die Widerspruchsrechte nach<br />

§ 164 HGB und die Kontrollrechte nach § 166 HGB. Der Treugeber<br />

hat somit die ausschließliche Dispositionsbefugnis.<br />

Der Treugeber ist wirtschaftlich Kommanditist der Gesellschaft<br />

und wird gemäß Gesellschaftsvertrag einem Gesellschafter<br />

gleichgestellt.<br />

3. Hiermit tritt der Registertreuhänder die Ansprüche aus der<br />

treuhänderisch gehaltenen Gesellschafterbeteiligung auf<br />

den festzustellenden Gewinn, die zu beschließenden Ausschüttungen<br />

sowie auf dasjenige, was ihm im Falle seines<br />

Ausscheidens aus der Gesellschaft zusteht, an den Treugeber<br />

in dem Verhältnis ab, wie diese Ansprüche dem Treugeber<br />

nach Maßgabe dieses Gesellschafts- und Registertreuhandvertrages<br />

zustehen.<br />

Der Treugeber nimmt die Abtretung an. Der Treugeber ermächtigt<br />

den Registertreuhänder, die an den Treugeber abgetretenen<br />

Ansprüche aus der Gesellschafterbeteiligung im<br />

eigenen Namen einzuziehen.<br />

der Registertreuhänder hiermit den treuhänderisch gehaltenen<br />

Gesellschaftsanteil an den Treugeber in Höhe des von<br />

diesem gezeichneten Fondsanteils ab. Der Treugeber nimmt<br />

die Abtretung an.<br />

Gleiches gilt für den Fall, dass Maßnahmen der Einzelzwangsvollstreckung<br />

von Gläubigern des Registertreuhänders<br />

in den treuhänderisch gehaltenen Gesellschaftsanteil<br />

ausgebracht werden.<br />

4. Einzahlung des gezeichneten Betrages<br />

1. Der Treugeber und der Direktkommanditist haben den gezeichneten<br />

Betrag gemäß den Bedingungen der Beitrittserklärung<br />

(Zeichnungsschein) auf das dort angegebene Konto<br />

einzuzahlen.<br />

2. Erbringt ein Treugeber/Direktkommanditist seine Einzahlungen<br />

nicht oder nur teilweise fristgerecht, ist der Registertreuhänder<br />

berechtigt, von diesem Vertrag bzw. der Beitrittserklärung<br />

zurückzutreten.<br />

5. Freistellung des Registertreuhänders<br />

– Verpflichtungen des Treugebers<br />

1. Der Registertreuhänder wird hiermit vom Treugeber von<br />

allen Verbindlichkeiten freigestellt, die im Zusammenhang<br />

mit dem Erwerb und der Verwaltung der treuhänderisch<br />

übernommenen Gesellschafterbeteiligung stehen bzw. entstehen.<br />

Insbesondere erfolgt die Freistellung des Registertreuhänders<br />

von allen Risiken, die aufgrund seiner Beteiligung<br />

an der Gesellschaft entstehen.<br />

2. Werden an den Registertreuhänder in seiner Eigenschaft<br />

als Registertreuhandkommanditist Ausschüttungen vorgenommen,<br />

während der Kapitalanteil des Registertreuhänders<br />

durch Verlust unter den Betrag der geleisteten Einlage<br />

herabgemindert war oder durch Ausschüttung herabgemindert<br />

wird (§ 172 Abs. 4 HGB), lebt die Freistellungsverpflichtung<br />

des Treugebers bis zu der Höhe wieder auf, bis zu der<br />

die anteilige Haftung des Registertreuhandkommanditisten<br />

durch die an den Treugeber vorgenommenen Ausschüttungen<br />

wieder auflebt.<br />

4. Im Falle der Antragstellung bzw. Eröffnung des Insolvenzverfahrens<br />

über das Vermögen des Registertreuhänders bzw.<br />

der Ablehnung des Insolvenzverfahrens mangels Masse tritt


100<br />

6. Offenlegung von Daten<br />

Nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Treugebers/Direktkommanditisten<br />

darf der Registertreuhänder dessen<br />

treuhänderische Beteiligung gegenüber Dritten offenlegen.<br />

Hiervon ausgenommen sind gesetzliche Verpflichtungen<br />

sowie die Offenlegung gegenüber den Finanzbehörden; Ziffer<br />

7 bleibt unberührt.<br />

7. Treugeberverzeichnis - Datenschutz<br />

1. Der Registertreuhänder führt über alle Treugeber/Direktkommanditisten<br />

ein Verzeichnis.<br />

2. Anderen Personen als dem Komplementär darf der Registertreuhänder<br />

keine Auskünfte über die Beteiligung und die<br />

Eintragung in der Kartei erteilen, es sei denn, dass die Offenlegung<br />

gegenüber dem zuständigen Finanzamt erfolgt.<br />

Gegenüber gesetzlich zur Berufsverschwiegenheit verpflichteten<br />

Personen gilt diese Einschränkung nicht, wenn diese<br />

als Berater des Fonds tätig werden.<br />

3. Der Treugeber/Direktkommanditist hat den Registertreuhänder<br />

über alle Änderungen im Personenstand, in der Anschrift<br />

und dergleichen unverzüglich zu unterrichten. Das<br />

Gleiche gilt für Änderungen der rechtlichen Inhaberschaft<br />

der Gesellschafterbeteiligung.<br />

4. Der Treugeber/Direktkommanditist stimmt der EDV-mäßigen<br />

Erfassung seiner personenbezogenen Daten im Rahmen<br />

dieses Vertrages zu. Er ist damit einverstanden, dass die in<br />

die Platzierung des Fondskapitals eingeschalteten Personen<br />

über die Verhältnisse der Beteiligungsgesellschaft und der<br />

Anleger informiert werden.<br />

8. Weitere Rechte und Pflichten – Verjährung<br />

von Schadenersatzansprüchen – keine<br />

Prüfungspflichten des Registertreuhänders<br />

1. Der Registertreuhänder hat die ihm übertragenen Aufgaben<br />

mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmannes und im<br />

Interesse des Treugebers/Direktkommanditisten auszuüben.<br />

Der Treugeber/Direktkommanditist kann dem Registertreuhänder<br />

jederzeit Weisungen erteilen. Der Registertreuhänder<br />

hat nach diesen Weisungen zu handeln.<br />

Der Registertreuhänder handelt jedoch auch als Registertreuhänder<br />

der übrigen Treugeber/Direktkommanditisten.<br />

Bei einem Widerstreit zwischen den Interessen einzelner<br />

Treugeber/Direktkommanditisten und den Interessen der<br />

Gesellschaft hat das Gesamtinteresse der Gesellschaft den<br />

Vorrang.<br />

2. Schadenersatzansprüche des Treugebers/Direktkommanditisten<br />

aus diesem Vertrag verjähren in drei<br />

Jahren, von dem Zeitpunkt an gerechnet, in dem der<br />

Anspruch entstanden ist.<br />

3. Einschränkung des Umfangs der<br />

Registertreuhandtätigkeit<br />

a) Dem Registertreuhänder obliegen keine weitergehenden<br />

Prüfungspflichten. Insbesondere hat er nicht die Fragen<br />

des unternehmerischen Ermessens des Treugebers zu prüfen,<br />

wie z. B. richtige Beurteilung der Marktsituation oder<br />

Zweckmäßigkeit geschäftlicher Maßnahmen bzw. Zweckmäßigkeit<br />

der Investitionsentscheidung des Treugebers. Der<br />

Registertreuhänder haftet deshalb nicht für die Erreichung<br />

der von dem Treugeber mit der Beteiligung an dem Fonds<br />

verfolgten wirtschaftlichen, rechtlichen und steuerlichen<br />

Zielsetzungen; diese sind weder Vertragsinhalt noch Geschäftsgrundlage.<br />

b) Der Treugeber/Direktkommanditist und der Registertreuhänder<br />

sind sich darüber einig, dass der Registertreuhänder<br />

keine Haftung für die Bonität der Vertragspartner der Gesellschaft<br />

oder dafür übernimmt, dass die Vertragspartner<br />

der Gesellschaft die eingegangenen vertraglichen Pflichten<br />

ordnungsgemäß erfüllen. Des Weiteren ist jede Haftung für<br />

die Erzielung der prospektierten Erträge für die Gesellschafter/Treugeber<br />

oder die Einhaltung der prospektierten Kosten<br />

und Aufwendungen ausgeschlossen.<br />

c) Der Registertreuhänder ist nicht verpflichtet, die Geschäftsführung<br />

der Fondsgesellschaft und sonstige Vertragspartner<br />

der Fondsgesellschaft zu überwachen, und<br />

er wird eine derartige Überwachung auch nicht durchführen.<br />

4. Personen oder Firmen, die im Rahmen der Platzierungs-<br />

und/oder der Anlagephase des Kapitalanlageobjektes<br />

auftreten, sind nicht Erfüllungsgehilfen des<br />

Registertreuhänders im Sinne von § 278 BGB.<br />

9. Übertragung der Beteiligung<br />

Der Treugeber kann jederzeit seine Rechte aus dem Treuhandverhältnis<br />

auf Dritte übertragen, wenn der Dritte in alle<br />

Rechte und Pflichten des Veräußerers eintritt. Die Übertragung<br />

seines Treugeberanteils hat der Treugeber schriftlich


101<br />

dem Registertreuhänder mitzuteilen und dabei den Namen<br />

sowie die Anschrift des Dritten bekannt zu geben.<br />

10. Rechtsnachfolge<br />

1. Überträgt ein Treugeber seinen Anteil oder stirbt ein<br />

Treugeber, so wird die Registertreuhandschaft mit dessen<br />

Rechtsnachfolger bzw. Vermächtnisnehmer fortgesetzt.<br />

2. Mehrere Erben oder Vermächtnisnehmer haben einen gemeinsamen<br />

Bevollmächtigten zu bestimmen, der die Rechte<br />

des Erblassers wahrzunehmen hat. Bis zur Benennung eines<br />

Bevollmächtigten ruht das Stimmrecht. Die Erbfolge ist<br />

durch die Vorlage eines Erbscheines oder einer beglaubigten<br />

Abschrift des Testamentseröffnungsprotokolls mit beglaubigter<br />

Testamentsabschrift oder vergleichbaren Unterlagen<br />

nachzuweisen.<br />

11. Ausscheiden des<br />

Registertreuhandkommanditisten<br />

Scheidet der Registertreuhänder in seiner Eigenschaft als<br />

Registertreuhandkommanditist aus, können die Treugeber<br />

einen neuen Registertreuhandkommanditisten bestellen.<br />

Das Treuhandverhältnis wird sodann mit dem neu gewählten<br />

Registertreuhandkommanditisten fortgesetzt. Anstelle<br />

der Bestellung eines neuen Registertreuhandkommanditisten<br />

können die Treugeber beschließen, unmittelbar ins Handelsregister<br />

eingetragen zu werden.<br />

12. Vergütung des<br />

Registertreuhänders - Verzichtserklärung<br />

Der Registertreuhandkommanditist erhält für die zu erbringenden<br />

Leistungen aus diesem Vertrag folgende Vergütungen:<br />

1. Für die Registertreuhandschaft/Anlegerverwaltung erhält<br />

der Registertreuhänder in der Platzierungsphase, d. h.<br />

bis zur Schließung der Fondsgesellschaft, ein einmaliges<br />

Honorar in Höhe von 0,24 Prozent des eingeworbenen<br />

Gesellschaftskapitals einschließlich Agio. Das Honorar versteht<br />

sich zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer.<br />

Das vorstehende Honorar verändert sich in dem<br />

Maße, in dem sich das gemäß dem Prospekt zu platzierende<br />

Gesellschaftskapital ändert.<br />

Das Honorar ist anteilig fällig mit Vorlage der unterschriebenen<br />

Beitrittserklärung (Zeichnungsschein) und Eingang<br />

des jeweils eingeworbenen vereinbarten Kapitals (oder von<br />

Teilen hiervon) auf dem in der Beitrittserklärung benannten<br />

Bankkonto. Das Honorar ist sodann mit Rechnungsstellung<br />

zur Zahlung fällig. Das Honorar darf jedoch auch bis zur<br />

vollen Höhe entsprechend dem Investitionsplan der Gesellschaft<br />

vorausbezahlt werden.<br />

2. In der Nachplatzierungsphase, d. h. nach Beendigung der<br />

Platzierungsphase, erhält der Registertreuhänder für seine<br />

Tätigkeit als Registertreuhänder ein jährliches Honorar in<br />

Höhe von 45.000 Euro. Das Honorar versteht sich zuzüglich<br />

der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer und ist zeitanteilig<br />

in monatlichen Raten am Ende eines jeden Monats<br />

zur Zahlung fällig.<br />

Die an den Registertreuhandkommanditisten zu zahlenden<br />

Vergütungen stellen die Summe der Einzelhonorare der<br />

Treugeber/Direktkommanditisten dar.<br />

13. Dauer und Beendigung des Registertreuhandvertrages<br />

– Teilkündigungen –<br />

Kündigungsrecht des Registertreuhänders<br />

– Kündigungsrecht des Treugebers<br />

1. Das Registertreuhandverhältnis ist grundsätzlich für die<br />

Dauer der Gesellschaft abgeschlossen. Der Registertreuhänder<br />

kann das Registertreuhandverhältnis aus wichtigem<br />

Grunde kündigen.<br />

Gleiches gilt für den Fall der Ziffer 5 dieses Vertrages, wenn<br />

der Treugeber seinen Freistellungsverpflichtungen nicht<br />

nachkommt und der Registertreuhänder aus Gründen keine<br />

Freistellung im Innenverhältnis erlangen kann, die in der<br />

Person des Treugebers liegen.<br />

2. Der Registertreuhandkommanditist (Treugeber) kann den<br />

Registertreuhandvertrag mit einer Frist von sechs Monaten<br />

zum Ende eines Geschäftsjahres der Gesellschaft kündigen.<br />

3. Der Registertreuhänder ist bei Beendigung des Registertreuhandverhältnisses<br />

verpflichtet, den treuhänderisch für<br />

den Treugeber verwalteten Fondsanteil in dem Umfang, wie<br />

er dem Treugeber gebührt, an diesen herauszugeben bzw. an<br />

einen vom Treugeber benannten Dritten zu übertragen.


102<br />

4. Der Treugeber hat das Recht, von dem Registertreuhänder<br />

jederzeit die Einräumung der handelsrechtlichen<br />

Kommanditistenstellung zu verlangen, und zwar<br />

im Verhältnis der vom Treugeber gezeichneten und eingezahlten<br />

Beträge.<br />

Der Registertreuhandvertrag gilt mit Stellung des Aufhebungsverlangens<br />

einvernehmlich als aufgehoben. Der Treugeber<br />

führt die Eintragung im Handelsregister selbst durch<br />

und trägt damit die entstandenen Kosten.<br />

Für den Fall der Beendigung des Registertreuhandvertrages<br />

hat der Registertreuhänder Anspruch auf Ersatz seiner Auslagen<br />

und auf Freistellung von den für Rechnung des Treugebers<br />

eingegangenen Verbindlichkeiten sowie Anspruch<br />

auf anteiliges Honorar.<br />

14. Besondere Hinweise -<br />

Verwahrungserklärung<br />

1. Besondere Hinweise<br />

Der Registertreuhänder weist im Rahmen seiner Sorgfaltsund<br />

vorvertraglichen Aufklärungspflichten darauf hin, dass<br />

der Gesellschafter/Treugeber diejenigen Risiken zu tragen<br />

hat, die im Zusammenhang mit dem Beitritt zur Gesellschaft<br />

bestehen.<br />

Im Einzelnen können sich folgende Risiken ergeben:<br />

1.1 Die erwarteten Erträge können nicht oder teilweise nicht<br />

innerhalb der geplanten Zeit oder überhaupt nicht eintreffen.<br />

der Investitionsentscheidung zugrunde gelegten Zielsetzungen<br />

des Treugebers endgültig gescheitert sind.<br />

Bereits von der Fondsgesellschaft gezahlte Gebühren<br />

und/oder Kosten sind dann eventuell endgültig verloren.<br />

Die Rückzahlung des Anlagebetrages ist dann ganz<br />

oder teilweise unmöglich.<br />

1.5 Im Falle der Refinanzierung des Anteils des Fondszeichners<br />

– von welcher ausdrücklich abgeraten wird<br />

– entsteht ein zusätzliches Risiko dadurch, dass die<br />

bei der Bank aufgenommenen Verbindlichkeiten auch<br />

bei Verlust der Kommanditeinlage getilgt und verzinst<br />

werden müssen.<br />

2. Verwahrungserklärung<br />

a) Es gehört nicht zu den Aufgaben des Registertreuhänders,<br />

das Prospektmaterial zu prüfen. Der Registertreuhänder<br />

hat eine derartige Prüfung auch nicht<br />

durchgeführt.<br />

b) Der Registertreuhänder haftet nicht für die Durchführbarkeit<br />

des Konzeptes und übernimmt auch keine<br />

Überwachungs- oder Prüfungspflichten im Hinblick auf<br />

die ordnungsgemäße Durchführung oder Umsetzung<br />

des in Rede stehenden Konzeptes.<br />

c) Der Registertreuhänder weist darauf hin, dass er<br />

nicht geprüft hat bzw. nicht prüft, ob die vorgesehene<br />

Kapitalanlage für den Zeichner wirtschaftlich und/oder<br />

steuerlich sinnvoll ist. Vielmehr vollzieht der Registertreuhänder<br />

lediglich die bereits gefallene Investitionsentscheidung<br />

des Treugebers.<br />

1.2 Es können sonstige Entwicklungen eintreten, die die<br />

ursprünglich kalkulierte Wirtschaftlichkeit beeinträchtigen,<br />

sei es aufgrund behördlicher Maßnahmen, Änderungen im<br />

gesetzgeberischen Bereich, Nichteintritt angenommener<br />

Ertragssteigerungen aufgrund veränderter wirtschaftlicher<br />

Bedingungen und Ähnliches, z. B. negative konjunkturelle<br />

Entwicklungen, sinkende Immobilienpreise, sinkende Energiepreise,<br />

negative politische Entwicklungen usw.<br />

1.3 Das zugrunde liegende steuerliche Konzept kann von<br />

der Finanzverwaltung ganz oder teilweise nicht anerkannt<br />

werden.<br />

1.4 Der Registertreuhänder weist darauf hin, dass bei<br />

einer Rückabwicklung der Kommanditgesellschaft die


Vertrag über die Mittelverwendungskontrolle<br />

103<br />

Mittelverwendungskontrollvertrag<br />

zwischen der<br />

<strong>Öko+BioBeteiligungen</strong> <strong>AG</strong> & <strong>Co</strong>. Bayern 1 KG,<br />

Bolzstraße 7, 70173 Stuttgart,<br />

vertreten durch <strong>Öko+BioBeteiligungen</strong> <strong>AG</strong>, Stuttgart,<br />

diese vertreten durch den alleinvertretungsberechtigten<br />

Geschäftsführer Dr. Otto Eisenbrand<br />

- nachfolgend „Gesellschaft“ genannt -<br />

und der<br />

Müller Rechtsanwaltsgesellschaft mbH,<br />

Teuchertstraße 38, 81829 München<br />

- nachfolgend „Mittelverwendungskontrolleur“ genannt -<br />

§ 1 Vorbemerkung – Beschreibung des Fonds<br />

1. Gesellschaftszweck ist die Errichtung und der Betrieb<br />

einer oder mehrerer Anlagen zur Katalytischen Drucklosen<br />

Verölung zur Gewinnung von mineralischem Dieselkraftstoff<br />

nebst anfallenden Nebenprodukten sowie der Vertrieb<br />

des Dieselkraftstoffs und der hierbei anfallenden Nebenprodukten.<br />

Die Gesellschaft darf sich an Unternehmen mit<br />

gleichem oder ähnlichem Gesellschaftszweck beteiligen. Die<br />

Höchstsumme der Gesamteinlagen der Gesellschaft ist auf<br />

25.000.500 Euro begrenzt. Der Fondsgesellschaft ist es gestattet,<br />

Unternehmen, an denen sie unmittelbar oder mittelbar<br />

beteiligt ist, Darlehen zur Verfügung zu stellen.<br />

2. Die Gesamteinlagen sind zugunsten der Gesellschaft nach<br />

Maßgabe des Gesellschaftsvertrages der Gesellschaft und<br />

des als Anlage 1 des Gesellschaftsvertrages beigefügten Investitions-<br />

und Finanzierungsplans zu verwenden.<br />

3. Der vorliegende Vertrag regelt ausschließlich die Mittelverwendungskontrolle<br />

durch den Mittelverwendungskontrolleur.<br />

§ 2 Einlagenfälligkeit<br />

1. Entsprechend den Angaben in den Zeichnungsunterlagen<br />

(Gesellschaftsvertrag der Gesellschaft, Beitrittserklärung,<br />

Treuhandvertrag, Emissionsprospekt) sind die von den Treugebern<br />

eingeworbenen Kapitaleinlagen nach Maßgabe der<br />

Beitrittserklärung zur Zahlung fällig.<br />

2. Alle Zahlungen der Treugeber sind ausschließlich auf das<br />

in der Beitrittserklärung bezeichnete Gesellschaftskonto der<br />

Gesellschaft in Deutschland zu leisten, über das in der Platzierungsphase<br />

(= die Phase bis zur Schließung der Gesellschaft)<br />

nur der Mittelverwendungskontrolleur zusammen<br />

mit der Gesellschaft verfügen darf.<br />

§ 3 Mittelfreigabe<br />

1. Über die auf dem vorgenannten Gesellschaftskonto eingehenden<br />

Zahlungen von Treugebern wird der Mittelverwendungskontrolleur<br />

nur zusammen mit der Gesellschaft<br />

verfügen. Von diesen Geldmitteln darf der Mittelverwendungskontrolleur<br />

unmittelbar nach Zahlungseingang folgende<br />

Beträge zusammen mit der Geschäftsführung der<br />

Fondsgesellschaft wie folgt verwenden:<br />

a) An die Komplementärin als Zahlung auf die ihr zustehenden<br />

Vergütungen auch als Abschlagszahlungen, die sich<br />

hinsichtlich der Höhe und der Fälligkeit nach den Bestimmungen<br />

des Gesellschaftsvertrages richten.<br />

b) An den Steuerberater der Gesellschaft eine Zahlung auf<br />

die ihm nach dem Steuerberatungsvertrag zustehende Vergütung.<br />

c) Die Zahlung der sonstigen Gebühren/Vergütungen bemisst<br />

sich nach den zugrunde liegenden Verträgen bzw. den<br />

Regelungen des Gesellschaftsvertrages.<br />

d) Zahlungen im Hinblick auf die von der Fondsgesellschaft<br />

geplanten Investitionen.<br />

Weitere Freigabevoraussetzung ist stets die Zustimmung<br />

der Geschäftsführung der Fondsgesellschaft zur jeweiligen<br />

Auszahlung.<br />

2. Hinsichtlich aller Funktionsträgergebühren gilt, dass der<br />

Mittelverwendungskontrolleur Abschlagszahlungen auf die<br />

jeweilige Vergütung vornehmen darf, soweit die Fondsgesellschaft<br />

über ausreichende Liquidität verfügt, jedoch nur<br />

in Höhe des jeweils anteilig eingeworbenen Gesellschaftskapitals.<br />

Dies bedeutet, dass Zahlungen von Funktionsträgergebühren<br />

(z. B. Eigenkapitalbeschaffungsvergütung) nur<br />

entsprechend dem im Investitions- und Finanzierungsplan<br />

der Gesellschaft (vgl. Anlage 1 zum Gesellschaftsvertrag)<br />

genannten Prozentsatz zum jeweils eingeworbenen Gesellschaftskapital<br />

erfolgen dürfen.


104<br />

§ 4 Vergütung des<br />

Mittelverwendungskontrolleurs<br />

In der Platzierungsphase erhält der Mittelverwendungskontrolleur<br />

für seine Tätigkeit eine Vergütung in Höhe von<br />

0,46 Prozent des eingeworbenen Gesellschaftskapitals einschließlich<br />

Agio zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen<br />

Umsatzsteuer.<br />

§ 5 Dauer und Beendigung<br />

Die Mittelverwendungskontrolle endet mit Zweckerreichung,<br />

spätestens jedoch mit der Beendigung der Platzierungsphase.<br />

§ 6 Haftungsbeschränkung<br />

Für die Durchführung der Mittelverwendungskontrolltätigkeit<br />

und die Haftung des Mittelverwendungskontrolleurs<br />

auch gegenüber Dritten gelten die allgemeinen Auftragsbedingungen<br />

für Steuerberater und Steuerberatungsgesellschaften<br />

in der Fassung vom August 2005, die als wesentlicher<br />

Bestandteil diesem Vertrag beigefügt sind. Die Gesellschaft<br />

unterzeichnet diesen Vertrag mit dem ausdrücklichen Hinweis,<br />

dass sie die allgemeinen Auftragsbedingungen für<br />

Steuerberater und Steuerberatungsgesellschaften in der<br />

Fassung vom August 2005 zur Kenntnis genommen hat und<br />

sämtliche Bestandteile dieser <strong>AG</strong>Bs wesentlicher Bestandteil<br />

dieses Vertrages werden.<br />

§ 7 Schlussbestimmungen<br />

1. Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen. Änderungen<br />

und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der<br />

Schriftform. Dies gilt auch für dieses Schriftformerfordernis.<br />

2. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam<br />

oder undurchführbar sein oder werden, wird hierdurch<br />

die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. An<br />

Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung<br />

soll eine Bestimmung treten, die dem wirtschaftlichen<br />

Sinn der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung<br />

möglichst nahe kommt. Dies gilt auch für Lücken im Vertrag.<br />

3. Von den Beschränkungen des § 181 BGB ist der Mittelverwendungskontrolleur<br />

befreit.<br />

4. Für den Fall von Streitigkeiten zwischen den Vertragsparteien<br />

aufgrund dieses Vertrages oder im Zusammenhang<br />

mit diesem Vertrag vereinbaren die Vertragsparteien, soweit<br />

gesetzlich zulässig, als Gerichtsstand München.<br />

5. Erfüllungsort ist München.<br />

München, den 04.10.2006<br />

Gesellschaft<br />

Mittelverwendungskontrolleur


Sonstige Verträge von besonderer Bedeutung<br />

105<br />

Sonstige Verträge von besonderer Bedeutung<br />

Weitere Verträge von besonderer Bedeutung ist die<br />

<strong>Öko+BioBeteiligungen</strong> <strong>AG</strong> & <strong>Co</strong>. Bayern 1 KG bis zur Prospektherausgabe<br />

nicht eingegangen. Es werden darüber hinaus<br />

keinerlei Leistungen und Lieferungen durch Personen<br />

erbracht, die nach § 3 (Prospektverantwortliche), § 7 (Gründungsgesellschafter)<br />

oder § 12 (Mitglieder der Geschäftsführung,<br />

des Vorstandes, Aufsichtsgremien und Beiräte der<br />

Emittentin) VermVerkProspV zu nennen sind.<br />

Aussergewöhnliche Ereignisse<br />

Außergewöhnliche Ereignisse, die die Tätigkeit der<br />

<strong>Öko+BioBeteiligungen</strong> <strong>AG</strong> & <strong>Co</strong>. Bayern 1 KG beeinflusst<br />

haben, bestehen nicht.


106<br />

Technology Partnership Agreement<br />

Technology Partnership Agreement C 6L27<br />

zwischen<br />

Herrn Dr. Christian Koch<br />

und der Firma<br />

Alphakat GmbH, Schulstraße 8, Buttenheim, D-96155 Deutschland,<br />

vertreten durch Herrn Dr. Christian Koch<br />

(nachfolgend Partei 1)<br />

und der Firma<br />

KDV-Technologie <strong>AG</strong>, Zollikerstraße 4, CH-8032 Zürich,<br />

vertreten durch Herrn Rechtsanwalt Eduard M. Barcikowski, Präsident des Verwaltungsrates<br />

und Herrn Ralph Bullinger, Vizepräsident des Verwaltungsrates,<br />

(nachfolgend Partei 2)<br />

Präambel<br />

Partei 1 verfügt über die erforderlichen Rechte/Patente, das Know-how und die Ressourcen zur Herstellung von Anlagen der<br />

katalytischen Depolymerisation. Grundlage dieser Vereinbarung ist folgende Urkunde:<br />

Urkunde über die Erteilung des Patents Nr. 10 2005 056 735<br />

Patent-Nummer: 10 2005 056 735<br />

Bezeichnung: Hochleistungskammermischer für katalytische Ölsuspensionen als Reaktor für die Depolymerisation und Polymerisation<br />

von kohlewasserstoffhaltigen Reststoffen zu Mitteldestillat im Kreislauf<br />

Patentinhaber: Koch, Christian, Dr., 96155 Buttenheim, DE<br />

Erfinder: Koch, Christian, Dr., 96155 Buttenheim, DE<br />

Tag der Anmeldung: 29.11.2005<br />

Partei 2 (KDV-Technologie <strong>AG</strong>) ist de facto die Initiatorin von KDV-Projekten, welche mittels eines geschlossenen Fonds finanziert<br />

werden sollen, u. a. auch des Projektes „Bayern 1“ am voraussichtlichen Projektstandort in Tirschenreuth der Öko Bayern. Sie<br />

tritt daher federführend bei der Entwicklung/Konzeption und Realisierung von Finanzierungen von KDV-Projekten in Deutschland<br />

bzw. in ausgewählten europäischen und asiatischen Ländern auf.<br />

Die Parteien schließen das nachstehende „Technology Partnership Agreement“, welches als Rahmenvertrag die Partnerschaft<br />

zwischen den Parteien festlegt und in seinem wesentlichen Inhalt in geeigneter Weise von beiden Parteien öffentlich gemacht<br />

werden darf (z. B. im Internetauftritt etc.).<br />

1. Nutzungsrechte<br />

Der Partei 1 räumt hiermit Partei 2 im Sinne der nachfolgenden Bestimmungen das auf KDV-Projekte, welche durch Partei<br />

2 initiiert – d. h. in konkreter Weise, aber ohne Beschränkung der Art und Weise des Vorgehens bei der Initiierung – werden,<br />

beschränkte Nutzungsrecht an den vorstehend umschriebenen patentrechtlich geschützten Erfindungen ein. Partei 2 ist im<br />

Rahmen dieses Technology Partnership Agreements berechtigt, die Nutzungsrechte an ihre Untergesellschaften bzw. an die von<br />

Partei 2 initiierten KDV-Projekte weiterzugeben.


107<br />

Das vorstehende Nutzungsrecht erstreckt sich auf den gesamten Anwendungsbereich der patentierten Erfindungen sowie dazugehörige<br />

technische Weiterentwicklungen und die entsprechenden Katalysatoren. Das Nutzungsrecht umfasst insbesondere den<br />

Einsatz der Hochleistungskammermischer für katalytische Ölsuspensionen als Reaktor für die Depolymerisation und Polymerisation<br />

von kohlewasserstoffhaltigen Reststoffen zu Mitteldestillat im Kreislauf.<br />

Partei 2 ist ausdrücklich berechtigt, jedoch nicht verpflichtet, das in diesem Technology Partnership Agreement stipulierte Nutzungsrecht<br />

an der KDV-Technologie auf Projekte, welche durch Partei 2 initiiert werden, bzw. die entsprechenden Besitzer- oder<br />

Betreiber-Gesellschaften samt allen Rechten und Pflichten zu übertragen (z. B. an die <strong>Öko+BioBeteiligungen</strong> <strong>AG</strong> in Deutschland<br />

oder die <strong>Öko+BioBeteiligungen</strong> <strong>AG</strong> & <strong>Co</strong>. Bayern 1 KG etc.).<br />

2. Pflichten der Partei 1<br />

Partei 1 ist verpflichtet, Partei 2 für die von Partei 1 initiierten Projekte das gesamte zum ordnungsgemäßen Betrieb der KDV-<br />

Anlagen erforderliche Know-how/Fachwissen zugänglich zu machen sowie alle relevanten Informationen, Unterlagen und Auskünfte<br />

zu erteilen. Die Einzelheiten sind in den jeweiligen Kaufverträgen geregelt. Dieses Technology Partnership Agreement ist<br />

integrierender Bestandteil dieser Kaufverträge.<br />

3. Pflichten der Partei 2<br />

Partei 2 verpflichtet sich, während der Laufdauer des vorliegenden Vertrages über die gesamte Produktion (Herstellung von KDV-<br />

Diesel) Buch zu führen und diese Bücher bei Bedarf Partei 1 uneingeschränkt zur Einsicht offenzulegen.<br />

Partei 2 ist verpflichtet, jeglichen Vertrieb der KDV-Technologie zu unterlassen. Sie wird etwaige Anfragen bezüglich der KDV-<br />

Technologie der Partei 1 zur weiteren Behandlung überweisen. Das vorstehend umschriebene Initiieren fällt nicht unter diese<br />

Unterlassungsverpflichtung. Dieser Fall wird in einer gesonderten Vereinbarung geregelt.<br />

Partei 2 verpflichtet sich, während der Laufdauer des vorliegenden Vertrages in eigenem Namen und auf eigene Rechnung alle<br />

erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um Verletzungen der vorstehend aufgeführten Patente zu verhindern bzw. Angriffe auf<br />

dieses durch Dritte in enger Abstimmung mit Dr. Koch zu unterbinden.<br />

4. Lizenzgebühr<br />

Partei 2 verpflichtet sich, die vertraglich vereinbarten Lizenzen, welche von der Besitzer- bzw. Betreiber-Gesellschaft zu bezahlen<br />

sind, ungekürzt und direkt an Partei 1 weiterzuleiten.<br />

Partei 1 rechnet die Lizenzgebühren für jedes KDV-Projekt gesondert ab.<br />

Partei 1 ist berechtigt, jederzeit die Bücher des Lizenznehmers zur Kontrolle der Abrechnung uneingeschränkt einzusehen bzw.<br />

durch einen anerkannten Buchprüfer auf seine Kosten prüfen zu lassen.<br />

Sollten die vorstehend erwähnten Patente rechtsgültig für nichtig erklärt werden, können bis zum Zeitpunkt der rechtskräftigen<br />

Nichtigerklärung bezahlte Lizenzgebühren nicht zurückgefordert werden.<br />

5. Nichtangriffspflicht<br />

Partei 2 verpflichtet sich, das lizenzierte Patent während der Laufdauer des vorliegenden Vertrages weder selbst anzugreifen<br />

noch Angriffe Dritter direkt oder indirekt zu unterstützen.<br />

6. Geheimhaltungsverpflichtung und Konkurrenzverbot<br />

Partei 2 verpflichtet sich, sämtliches erfindungsbezogene Know-how während der Laufdauer des vorliegenden Vertrages wie<br />

nach dessen Beendigung streng geheim zu halten.<br />

Partei 2 verpflichtet sich, während der Laufdauer des vorliegenden Vertrages sowie für eine Periode von 5 Jahren nach Beendigung<br />

desselben sich nicht durch erfindungsgleiche oder ähnliche Produkte zu konkurrenzieren.


108<br />

7. Gewährleistung und Vorgehen bei Verletzung der Lizenzrechte durch Dritte<br />

Partei 1 haftet für die technische Ausführbarkeit der Erfindung. Sie haftet zudem für die Brauchbarkeit der Erfindung im Rahmen<br />

der Kaufverträge für KDV-Anlagen.<br />

Partei 1 erklärt, dass ihr keine Rechte Dritter bekannt sind, die dem Nutzungsrecht der Partei 2 gemäß diesem Vertrag entgegenstehen.<br />

Falls Partei 2 von Dritten wegen Verletzung von irgendwelchen gewerblichen Schutzrechten in Anspruch genommen wird, verpflichtet<br />

sich Partei 1, der Partei 2 alle erforderlichen Informationen und Unterlagen zur Verteidigung gegen solche Ansprüche<br />

zu liefern und bei Bedarf den Rechtsstreit gegenüber dem Angreifer zu unterstützen.<br />

8. Dauer des Vertrages<br />

Der vorliegende Vertrag tritt mit seiner Unterzeichnung in Kraft und wird für die Dauer von zehn Jahren fest abgeschlossen.<br />

Nach Ablauf der festen Vertragsperiode wird der Vertrag auf unbestimmte Zeit verlängert, es sei denn, er werde von einer Partei<br />

unter Beachtung einer Kündigungsfrist von sechs Monaten auf das Ende der festen Vertragsperiode gekündigt.<br />

Wird der Vertrag nach Ablauf der festen Vertragsperiode auf unbestimmte Zeit verlängert, kann er von jeder Partei unter Beachtung<br />

einer Kündigungsfrist von sechs Monaten auf Ende eines Kalenderjahres gekündigt werden.<br />

Die Kündigung aus wichtigen Gründen bleibt vorbehalten.<br />

Alle Rechte der Partei 2 an der Nutzung der vorstehend aufgeführten Patente sowie dem übertragenen Know-how enden bei<br />

der Beendigung des Vertrages.<br />

Partei 2 verpflichtet sich, innerhalb einer Woche nach Vertragsende sämtliche relevanten Unterlagen betreffend der vorstehend<br />

aufgeführten Patente ohne Anfertigung irgendwelcher Kopien unaufgefordert an Partei 1 zu retournieren.


109<br />

9. Schlussbestimmungen<br />

Die Präambel ist integrierender Teil der vertraglichen Vereinbarung.<br />

Dieser Vertrag ist ein integrierender Bestandteil des Kaufvertrages Nr. C-09-06-NR vom 27.11.2006 über eine KDV-2500-Anlage<br />

zwischen der AlphaKat GmbH und der <strong>Öko+BioBeteiligungen</strong> <strong>AG</strong> & <strong>Co</strong>. Bayern 1 KG sowie sämtlicher künftiger Kaufverträge,<br />

bei welchen die KDV-Technologie <strong>AG</strong> als faktische Initiatorin zu betrachten ist.<br />

Der Nutzungsvertrag 6L27 vom 27.11.2006 zwischen der KDV-Technologie <strong>AG</strong> und der <strong>Öko+BioBeteiligungen</strong> <strong>AG</strong> & <strong>Co</strong> Bayern<br />

1 KG und sein Anhang 6L27 sind ein integrierender Bestandteil dieses Vertrages sowie des oben erwähnten Kaufvertrages Nr. C-09-<br />

06-NR sowie sämtlicher künftiger Kaufverträge, bei welchen die KDV-Technologie <strong>AG</strong> als faktische Initiatorin zu betrachten ist.<br />

Der vorliegende Vertrag enthält sämtliche Vereinbarungen der Parteien. Es bestehen keine Nebenabreden. Abänderungen und/<br />

oder Ergänzungen des vorliegenden Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Abänderung des vorliegenden<br />

Vertrages.<br />

Sollte eine Bestimmung des vorliegenden Vertrages unwirksam, nichtig, ungültig, undurchführbar sein oder werden oder der<br />

Vertrag eine Lücke enthalten, so bleibt die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen des Vertrags davon unberührt. Anstelle<br />

der unwirksamen, nichtigen, ungültigen oder undurchführbaren Bestimmung werden die Parteien eine Bestimmung setzen,<br />

welche den Absichten der Parteien und ihrer wirtschaftlichen Zielsetzung am besten entspricht. Dies gilt auch im Falle einer<br />

Vertragslücke.<br />

Der vorliegende Vertrag unterliegt schweizerischem Recht.<br />

Buttenheim/Zürich, den 27.11.2006<br />

Alphakat GmbH<br />

KDV-Technologie <strong>AG</strong><br />

Dr. Christian Koch Eduard M. Barcikowski Ralph Bullinger<br />

Präsident<br />

Vizepräsident<br />

Rechtsanwalt<br />

Als Privatpersonen zeichnet<br />

Dr. Christian Koch


110<br />

Kaufvertrag für die KDV-Anlage<br />

Kaufvertrag<br />

Nr. C-09-06-NR vom 27.11.2006 über eine KDV 2500<br />

zwischen<br />

<strong>Öko+BioBeteiligungen</strong> <strong>AG</strong> & <strong>Co</strong>. Bayern 1 KG<br />

Bolzstraße 7<br />

D-70173 Stuttgart<br />

nachstehend „Käufer“ genannt<br />

und der<br />

Alphakat GmbH<br />

Schulstraße 8<br />

D-96155 Buttenheim<br />

nachfolgend „Verkäufer” genannt, wird folgender Vertrag geschlossen:<br />

Präambel<br />

Als Ergebnis einer intensiven Forschungsphase wurde vom Verkäufer eine Anlagentechnik entwickelt, die es ermöglicht, aus<br />

erdölbasierenden und biologisch nachwachsenden Roh- und Reststoffen mineralischen Diesel zu erzeugen. Nach einer lang<br />

angelegten Erprobungsphase dieser Anlagentechnik, bzw. der angewandten Verfahren, werden seitens des Verkäufers nun derartige<br />

Anlagen auch für den Verkauf an interessierte Käufer gebaut.<br />

Der Käufer erklärt im Sinne dieses Vertrages, eine derartige Anlage von dem Verkäufer zu kaufen. Dieser Kaufvertrag<br />

basiert auf dem „Technology Partnership Agreement Nr. 6L27“ (TPA 6L27) vom 27.11.2006 zwischen Dr.<br />

Koch/Alphakat einerseits und der KDV-Technologie <strong>AG</strong> andererseits. Das TPA-6L27 mit dem dazugehörigen Nutzungsvertrag<br />

6L27 samt Anhang zum Nutzungsvertrag 6L27 sind wesentliche Bestandteile dieses Vertrages. Die<br />

Präambel selbst ist ein integrierender Bestandteil dieses Vertrages.<br />

Die nachstehenden Bestimmungen sollen das hierdurch entstehende Kaufvertragsverhältnis sowie die damit verbundenen<br />

Aufgabenstellungen, Rechte und Pflichten der Vertragsparteien definieren. Als Grundlage des Kaufvertrages erkennen sowohl<br />

Verkäufer als auch Käufer die Bedingungen so an, wie sie in diesem Vertrag vereinbart sind. Soweit diesen Bedingungen und<br />

Regelungen etwaige Geschäftsbedingungen Dritter oder des Käufers entgegenstehen, besitzen diese keine Geltung für diesen<br />

Vertrag. Mit der Unterzeichnung dieses Vertrages durch beide Parteien wird der sich aus dem Angebot ergebende, individuelle<br />

Anlagenaufbau verbindlich für beide Seiten vereinbart.<br />

Etwaige sich im Nachgang ergebende Änderungen dürfen die in der Zielstellung festgelegten Leistungsmerkmale nicht schmälern.<br />

§ 1 Gegenstand des Vertrages<br />

1. Gegenstand des Vertrages ist die Lieferung und das Aufstellen einer KDV 2500 zur katalytischen drucklosen Depolymerisation<br />

von Reststoffen und nachwachsenden Rohstoffen.<br />

2. Mit dem Erwerb der KDV ist die Lizenznahme im Rahmen des Patentes Nr. 10 2005 056 735 zur Nutzung des Verfahrens für<br />

die übergebene KDV 2500 zu ihrer Nutzung und zum Bezug des Katalysators verbunden.<br />

3. Liefer- und Aufstellort ist das Industriegebiet Wagnerholz in D-95634 Tirschenreuth.


111<br />

§ 2 Wirksamkeit des Vertrages<br />

Der Vertrag tritt mit der Unterschrift beider Vertragsparteien in Kraft.<br />

§ 3 Geheimhaltungsverpflichtung<br />

Nutzung und Speicherung von Daten:<br />

1. Der Käufer verpflichtet sich, alle Daten, Konstruktionsdetails, Unterlagen und Kenntnisse, die ihm im Vollzug dieses Kaufvertrages<br />

und dem Betrieb der Anlage übergeben, mitgeteilt wurden oder zur Kenntnis gelangten, vertraulich zu behandeln und<br />

diese nicht Dritten zukommen zu lassen. Er ist nicht berechtigt, dieses Wissen für sich oder andere in einem anderen Zusammenhang<br />

als mit dem Betrieb der von ihm erworbenen KDV zu verwerten.<br />

2. Der Käufer stimmt zu, dass der Verkäufer sämtliche Daten aus dem laufenden Betrieb der KDV, online oder direkt, nach Bedarf<br />

einsehen, abrufen und speichern kann. Der Käufer verpflichtet sich dazu, diese Daten nur mit Zustimmung des Verkäufes<br />

sonstigen Dritten zugänglich zu machen.<br />

§ 4 Leistungsparameter<br />

1. Das in der Anlage eingesetzte und patentrechtlich geschützte Know-how verkörpert internationales Spitzenniveau, insbesondere<br />

durch<br />

• Molekülverkürzung (Depolymerisation) bei niedriger Temperatur (280–350 °C und nahezu drucklos (leichter Unterdruck von<br />

0,1 bar unter Atmosphärendruck)<br />

• bisher nicht erreichbare hohe Ausbeutegrade des Heizwertes der Inputstoffe<br />

• Entgiftung der gefährlichen Halogene durch Bindung bereits im flüssigen Zustand als Salz<br />

• motortauglicher Diesel, der die EU-Norm 590 erfüllt, als Produkt<br />

2. Das Leistungsvermögen der KDV 2500 ist von der Schadstoffbelastung der Inputstoffe abhängig und beträgt mindestens<br />

2750 Liter Diesel pro Stunde. Dabei beträgt der Eigenverbrauch für die Energieversorgung der Anlage und die Trocknung der<br />

Eingangsprodukte ca. 10 Prozent.<br />

3. Der Anlagenbetrieb verursacht, hauptsächlich bedingt durch das Blockheizkraftwerk (BHKW), ein Abgasvolumen.<br />

§ 5 Dimensionierung der Anlage<br />

Die Anlage besteht aus einem inneren Aktivteil und einem peripheren Teil.<br />

1. Dimensionen:<br />

• Die Basistechnik mit Reaktorteil wird entsprechend den gesetzlichen Vorschriften in eine entsprechende Auffangwanne<br />

gestellt.<br />

• Unter Berücksichtigung der Verkehrswege, Sicherheitsabständen zu Wänden und Toren etc. ist eine verfügbare Gesamtgrundfläche<br />

von ca. 4.000 m 2 ausreichend. Diese Fläche sollte zumindest überdacht sein.<br />

2. Die Bestandteile jeder Anlage sind des Weiteren:<br />

• Ein Blockheizkraftwerk zur Versorgung der KDV mit der benötigten Energie und zur Vorwärmung des Inputmaterials<br />

• Eine Vorrichtung zur Entwässerung und Vorwärmung des Inputmaterials


112<br />

• BigBag-Entleerungs- und Dosiereinrichtungen für Katalysator und Neutralisator<br />

• Eine geeichte Analyseeinheit zur laufenden Qualitätskontrolle des produzierten Diesels<br />

3. Der Energieanschlusswert beträgt für den Anlagenbetrieb 0 kW, da die Anlage ihren eigenen Strom erzeugt.<br />

§ 6 Bauseitige Voraussetzungen<br />

Durch den Käufer ist zu sichern:<br />

• Genehmigungen für Errichtung und Betrieb der Anlage<br />

• Fundamente für die KDV und die peripheren Einrichtungen<br />

• Ölauffangwannen für die KDV<br />

• Sämtliche Maurer-, Spitz- und Stemmarbeiten<br />

• Schallschutzmaßnahmen<br />

• Beleuchtung des Raumes<br />

• Kommunikationseinrichtungen (Telefon, Internetanbindung)<br />

• Medienversorgung (Wasser, Energie)<br />

• ein geeigneter Anschluss zur Datenübermittlung (DSL)<br />

• Erdung der Komponenten<br />

• Brandschutzmaßnahmen<br />

• Zufuhr- und Fluchtwege entsprechend gesetzlichen Vorschriften<br />

• Anlagenüberdachung oder Einhausung<br />

• geeignetes Personal zur Produktionsbegleitung<br />

§ 7 Bereitstellung von Katalysator, Kalk und anderen Inputstoffen<br />

1. Bei dem vorgesehenen Inputmaterial ist mit einem Katalysatorverbrauch von ca. 8-13 kg pro Tonne Inputmaterial zu rechnen.<br />

2. Der Katalysator wird ausschließlich vom Verkäufer dem Käufer/Betreiber in der für die KDV benötigten Menge geliefert.<br />

3. Der Abgabepreis für den Katalysator beträgt 3 Euro pro Kilogramm (zzgl. gesetzliche MwSt). Die kleinste Abgabeeinheit ist<br />

eine Tonne (1000 kg).<br />

4. Der Abgabepreis für den Katalysator wird ab dem Jahr 2008 an die Entwicklung des Marktpreises für Natronlauge gekoppelt.<br />

Als Grundlage gilt der Großhandelspreis für Natronlauge der Firma BASF, welcher indexiert wird und anteilig in die Preiskalkulation<br />

einfließt. Der Index wird am 01.01.2007 mit dem Basiswert 100 festgelegt.<br />

5. Neutralisator – in der Regel Kalk – ist in der benötigten Menge und Konsistenz örtlich zu beziehen und verursacht nur bei<br />

chlor- und fluorhaltigen Stoffen einen Verbrauch zur Regeneration des Katalysators, was insbesondere auf PVC und PCB-Öle<br />

zutrifft.<br />

6. Der Betreiber ist für die Besorgung der erforderlichen Inputstoffe zur Auslastung der Anlage selbst verantwortlich. Dabei<br />

verpflichtet sich die Alphakat GmbH gemäß Anlage 1 zur Lieferung der Eingangsstoffe bzw. zur Abnahme des Diesel zu Marktpreisen.<br />

Die Liefer- und Abnahmeverpflichtung (Anlage 1) ist ein wesentlicher Bestandteil dieses Vertrages.


113<br />

§ 8 Beschaffenheit des Inputmaterials, Trennung von Metallen<br />

1. Im Interesse der Verschleißminderung, besonders an Pumpen, Zerkleinerungs- und Fördermechanismen, sollte das Inputmaterial<br />

keine anorganischen Stoffe wie Sand, Metall, Glas, Keramikreste usw. enthalten.<br />

2. Inputmaterial soll generell in einer Korngröße von maximal 3 mm und mit einer maximalen Restfeuchte von 12 Prozent an<br />

die Eingabestation der KDV übergeben werden.<br />

3. Cadmium und andere Metalle werden kontrolliert mit anderen anorganischen Rückstandsstoffen ausgetragen. Diese lassen<br />

sich aus diesem Rückstand mit einer zusätzlichen Elektrolyseeinheit separat gewinnen, die nicht zum Lieferumfang gehört.<br />

4. Für die KDV wird garantiert, dass das Produkt „Dieseltreibstoff”, welches vollständig über die Dampfphase entsteht, frei ist von<br />

diesen Stoffen.<br />

§ 9 Liefertermine<br />

1. Der Verkäufer verpflichtet sich, unmittelbar nach Eingang der vereinbarten ersten Teilrate mit den Vorbereitungen zur Erstellung<br />

der Anlage und daran anschließend mit dem Bau der Anlage selbst zu beginnen und unter Vorbehalt behördlicher<br />

Genehmigungen einen verbindlichen Liefertermin zu nennen. Der Zahlungsplan bzw. die Zahlungen richten sich nach den Mittelzuflüssen<br />

und werden zwischen den Parteien einvernehmlich festgelegt.<br />

2. Bezüglich Baurecht, Immissionsschutzrecht, Brandschutz, Explosionsschutz, Arbeits- und Gesundheitsschutz stellt der Verkäufer<br />

dem Käufer die notwendigen Unterlagen zwecks Antragstellung bei betreffenden Behörden zur Verfügung. Diese Unterlagen<br />

entsprechen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.<br />

3. Zu den Vorbereitungen der Anlagenherstellung gehören seitens des Käufers insbesondere der Abgleich mit geltenden Rechtsnormen<br />

(Umweltschutz, Emissionsschutz, Abfallgesetz, Steuergesetz, Arbeitsschutz, Baurecht etc.) des für den Käufer maßgebenden<br />

Standortes. Da es sich bei der in § 1 genannten Anlage um eine neuartige Technik handelt, die sich erst in der<br />

Markteinführung befindet, können Einflüsse aus derartigen Rechtsnormen nicht ausgeschlossen werden. Insoweit bleiben hieraus<br />

resultierende Individualanpassungen und Änderungen zum Gegenstand dieses Vertrages vorbehalten. Die erforderlichen<br />

Rechtsnormierungen werden zwischen Käufer und Verkäufer insoweit abgeglichen, als diese relevant für den Anlagenbau bzw.<br />

die Konfiguration der Anlage sind.<br />

4. Die Schaffung der notwendigen Voraussetzungen für den eigentlichen Betrieb der Anlage am Standort des Käufers, einschließlich<br />

der hierfür erforderlichen Genehmigungen und Zulassungen, liegen in der Verantwortung des Käufers.<br />

5. Über Kooperationspartner des Verkäufers kann, nach entsprechender Entgeltvereinbarung, qualitative Unterstützung geleistet<br />

werden, diese Genehmigung zu erlangen. Im Sinne eines reibungslosen Ablaufes empfehlen wir, einen der von Alphakat benannten<br />

Dienstleister hinzuzuziehen, dem die Anlagentechnik vertraut ist.<br />

6. Die Lieferung der in § 1 beschriebenen Anlage erfolgt in Etappen in Verbindung mit den Zahlungen des Käufers. Dabei ist die<br />

Fertigstellung der Anlage spätestens 3 Monate nach Zahlung der letzten Rate des Kaufpreises vereinbart. Aufgrund des individuellen<br />

Charakters und der nicht zu beeinflussenden Faktoren, die sich aus dem Genehmigungsverfahren bzw. sonstigen rechtlichen<br />

Normen ergeben, ist dieser Liefertermin nur als annähernd zu betrachten. Seitens des Verkäufers wird jedoch eine schnellstmögliche<br />

Bearbeitung zugesichert.<br />

7. Über den aktuellen Sachstand des Anlagenbaus sowie die sich daraus ableitenden Prognosen für den Liefertermin wird der<br />

Käufer regelmäßig informiert.


114<br />

8. Im Falle höherer Gewalt und sonstiger unvorhersehbarer, außergewöhnlicher und durch den Verkäufer unverschuldeter Umstände,<br />

z. B. bei Materialbeschaffungsschwierigkeiten, Betriebsstörungen, Streik, Aussperrung, Mangel an Transportmitteln, behördlichen<br />

Eingriffen, Energieversorgungsschwierigkeiten etc. – auch wenn sie bei Vorlieferanten eintreten –, verlängert sich,<br />

wenn der Verkäufer an der rechtzeitigen Erfüllung seiner Verpflichtungen behindert ist, die Leistungsfrist um die Dauer der<br />

Behinderung sowie einer angemessenen Anlaufzeit. Im Fall höherer Gewalt – sei es in der Sphäre der Verkäuferin oder der ihrer<br />

Subunternehmer – verlängert sich die Leistungsfrist um die Dauer der Behinderung sowie einer angemessenen Anlaufzeit.<br />

9. Wird durch unverschuldete Umstände die Lieferung oder Leistung unmöglich, so ist der Verkäufer von seiner Leistungsverpflichtung<br />

frei. Bei einer Leistungsverzögerung von mehr als 6 Monaten ist der Käufer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.<br />

Daraus kann der Käufer keine Schadenersatzansprüche ableiten. Auf die genannten Umstände kann sich der Verkäufer nur<br />

berufen, wenn er den Käufer sofort nach deren Bekanntwerden, spätestens jedoch binnen 7 Tagen benachrichtigt.<br />

10. Zahlungsverzug gegenüber dem vereinbarten Zahlungsplan führen zu entsprechenden Lieferverzögerungen, welche im Einzelfall<br />

ermittelt werden müssen. Der Verkäufer übernimmt keine Verantwortung für Lieferverzögerungen, welche sich aus einem<br />

eventuellen Zahlungsverzug ergeben könnten.<br />

11. Bei eigenem Verzugsverschulden des Verkäufers und von diesem zu vertretender Unmöglichkeit der Leistung ist der Verkäufer zu<br />

Schadenersatz wegen Nichterfüllung nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit verpflichtet. Die Haftung des Verkäufers ist hierbei<br />

auf die Rückzahlung der durch den Käufer bereits gezahlten Beträge zuzüglich einer banküblichen Verzinsung begrenzt.<br />

12. Schadenersatzansprüche sind bei grober Fahrlässigkeit ausgeschlossen, sofern der Schaden auf der Verletzung einer unwesentlichen<br />

Vertragspflicht durch einen der Erfüllungsgehilfen des Verkäufers beruht.<br />

13. Der Verkäufer ist zu Teilleistungen in zumutbarem Umfang berechtigt.<br />

14. Bis die Anlage am Bestimmungsort des Käufers aufgestellt ist und nach erneutem Probebetrieb protokollarisch übernommen<br />

wurde (§ 9 Nr. 2), trägt ausschließlich der Verkäufer die Verantwortung.<br />

§ 10 Leistungsdaten, Technische Verfügbarkeit<br />

Die Anlage wird in den ersten beiden Jahren von dem Verkäufer gewartet und betreut. Im Rahmen dieser Untersuchungsarbeiten<br />

stellt sich eine etwas geringere jährliche Produktion ein als in dem dritten Jahr. Der Verkäufer geht von einer jährlichen<br />

technischen Verfügbarkeit der KDV von 8000 Stunden aus, wobei im ersten Jahr ein Sicherheitsabschlag von 25 Prozent und im<br />

zweiten Jahr von 15 Prozent in Ansatz gebracht wird. Diese Abschläge ermöglichen es dem Hersteller, neue technische Entwicklungen<br />

in die KDV zu übertragen.<br />

§ 11 Reklamation/Gewährleistung<br />

1. Die Anlage wird unmittelbar nach Fertigstellung dem Käufer am Standort des Verkäufers vorgestellt. Gegenstand dieser<br />

Vorstellung ist ein 24-Stunden-Probebetrieb sowie ein Nachweis der Verwendbarkeit des Produktes. Das Ergebnis des Probebetriebes<br />

wird durch beiderseitige Unterschrift entsprechend dokumentiert.<br />

2. Soweit die KDV in dem Lieferumfang wie in diesem Kaufvertrag vereinbart vorgestellt wurde und auch der Probelauf störungsfrei<br />

verlief, wird diese im Anschluss durch den Verkäufer demontiert und in Bauteilen an den Standort des Käufers geliefert.<br />

3. Die KDV wird hier endgültig durch den Verkäufer aufgebaut und erneut einem Probebetrieb unterzogen. Das Ergebnis des<br />

Probebetriebes wird durch beiderseitige Unterschrift entsprechend dokumentiert.


115<br />

4. Dem Käufer ist es freigestellt, auf seine Kosten beide Probeläufe durch einen Sachverständigen überwachen zu lassen.<br />

5. Für Mängel, zu denen auch das Fehlen zugesicherter Eigenschaften zählt, leistet der Verkäufer Gewähr. Die Gewährleistung<br />

ist ausgeschlossen, wenn<br />

• erkennbare Mängel nicht binnen 14 Tagen ab Übernahme schriftlich angezeigt werden<br />

• versteckte Mängel nicht binnen 14 Tage nach Kenntnis, spätestens jedoch binnen zwei Jahren, schriftlich angezeigt werden<br />

• am mangelhaften Anlagenteil Reparaturversuche, Instandsetzungsarbeiten oder technische Änderungen durch unbefugtes<br />

Personal stattgefunden haben<br />

• die KDV und die dazugehörige Peripherie vom Käufer unsachgemäß bedient und eingesetzt wurde<br />

• vom Käufer Inputstoffe verwendet wurden, die vom Verkäufer nicht freigegeben wurden<br />

6. Die Freigabe des Verkäufers erstreckt sich ausschließlich auf die in diesem Vertrag vereinbarten Inputmaterialien. Die Verwendung<br />

anderer Stoffe ist grundsätzlich möglich, bedarf aber der vorherigen Abstimmung mit dem Verkäufer. Im Rahmen einer<br />

derartigen Abstimmung kann auch der Gewährleistungsanspruch auf derartige Inputstoffe ausgeweitet werden.<br />

7. Der Verkäufer gewährt Gewährleistung im Rahmen des Vorgenannten für die Dauer von zwei Jahren ab Datum der Übernahme<br />

am Standort des Kunden. Die Gewährleistungsverpflichtung beschränkt sich nach Wahl des Verkäufers auf Nachbesserung,<br />

Minderung (Herabsetzung der Vergütung), Ersatzlieferung oder Wandlung (Rückgängigmachung des Vertrages).<br />

8. Für Mängelbeseitigungen hat der Käufer dem Verkäufer erforderliche Gelegenheiten und Zeiträume zu gewähren. Die Mängelhaftung<br />

bezieht sich nicht auf natürliche Abnutzung, ferner nicht auf Schäden, die infolge fehlerhafter oder nachlässiger<br />

Behandlung, übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel, mangelhafter Bauarbeiten, ungeeigneten Baugrundes<br />

und solcher chemischen, elektromagnetischen oder elektrischen Einflüsse entstehen, die gemäß den technischen Anweisungen<br />

des Verkäufers nicht vorausgesetzt sind.<br />

§ 12 Service-Vertrag<br />

1. Der Hersteller bietet dem Käufer auch über die ersten beiden Jahre hinaus einen Servicevertrag, der die Wartung und den<br />

Austausch der Teile beinhaltet, die sicherheitshalber für das Erreichen der vollen Verfügbarkeit und der vollen Produktionshöhe<br />

ausgetauscht werden sollten. Diese Leistungen werden pauschal mit dem Service-Vertrag erbracht.<br />

2. Die Wartung wird zu angemessenen Stundensätzen für Fachpersonal erfolgen. Die genauen Bedingungen werden in einem<br />

gesonderten Vertrag definiert.<br />

3. Teile, die im Rahmen der Gewährleistung ausgetauscht werden, werden kostenlos ausgetauscht. Von der Gewährleistung<br />

ausgeschlossen sind Verschleißteile. Für Verschleißteile wird bei Übergabe der KDV eine Preisliste übergeben.<br />

§ 13 Haftung<br />

1. Nicht ausdrücklich in diesen Bedingungen zugestandene Ansprüche, insbesondere Schadenersatzansprüche aus Unmöglichkeit,<br />

Verzug, positiver Vertragsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluss, unerlaubter Handlung und auf Ersatz von Mangelfolgeschäden<br />

– auch soweit vorstehende Ansprüche im Zusammenhang mit Gewährleistungsrechten des Käufers stehen<br />

– werden ausgeschlossen.<br />

2. Jegliche Haftung des Verkäufers für Schäden, die durch dessen Vertreter, Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen vor oder bei<br />

Auftragsdurchführung verursacht werden, übernimmt der Verkäufer nur im Rahmen der von ihm abgeschlossenen Betriebshaftpflichtversicherung.


116<br />

3. Etwaige Unregelmäßigkeiten bei der Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen sind dem Verkäufer unverzüglich, spätestens<br />

innerhalb von zehn Tagen nach Abschluss der vertraglich vereinbarten Leistung oder Teilleistung, schriftlich zwecks Abstellung<br />

anzuzeigen, andernfalls können Rechte hieraus nicht abgeleitet werden.<br />

4. Der Verkäufer haftet nicht für entgangene Gewinne oder Vermögensschäden des Käufers, welche z. B. in Verbindung mit dem<br />

Ausfall der Anlage entstehen<br />

5. Ansprüche gegen den Verkäufer, sei es aus Gründen der Gewährleistung oder der Haftung, sind auf maximal 10 Prozent des<br />

Auftragswertes begrenzt.<br />

§ 14 Betreuung/Unterweisung<br />

1. Der Verkäufer garantiert nach Installation der Anlage am Standort des Käufers eine ausführliche Unterweisung des an der<br />

Anlage eingesetzten Personals des Käufers. Auf Wunsch des Käufers und nach Absprache mit dem Verkäufer kann diese Unterweisung<br />

bereits während der Bauphase beim Zusammenbau der KDV erfolgen.<br />

2. Neben der praktischen Unterweisung werden die technischen Parameter sowie die Betriebsanleitungen auch in schriftlicher<br />

Form an den Käufer übergeben.<br />

3. Die Anlage sowie die an der Anlage tätigen Mitarbeiter werden vom Verkäufer regelmäßig hilfestellend betreut. Im Verlauf der<br />

Gewährleistungszeit von zwei Jahren ist diese Unterstützung in betriebsüblichem Rahmen kostenlos. Die Überschreitung dieses<br />

Rahmens zeigt der Verkäufer unter Übersendung eines Kostenangebotes schriftlich an.<br />

§ 15 Anlagenbedienung<br />

Die Anlage soll durchgängig 24 Stunden in mehreren Schichten laufen. Für jede Schicht ist mindestens eine entsprechend qualifizierte<br />

Arbeitskraft einzusetzen, die vornehmlich die vollautomatisierte und sich selbst regelnde Anlage überwachen muss und<br />

für den lückenlosen Materialfluss des Input- und Outputmaterials verantwortlich ist. Für die Beachtung arbeitsrechtlicher oder<br />

sonstiger Vorschriften und Normen ist der Käufer der Anlage verantwortlich.<br />

§ 16 Kaufpreis und Zahlungsbedingungen<br />

Der Kaufpreis setzt sich wie folgt zusammen:<br />

Depolymerisationsanlage KDV 2500 TEURO 13.650<br />

Planung und <strong>Co</strong>nsulting Alphakat TEURO 300<br />

Technische Sonderausstattung für Kunststoff TEURO 225<br />

Materialaufbereitung (Vortrocknung/Zerkleinerung/Zuführung) TEURO 400<br />

Endproduktelager (Lagertanks für Diesel) TEURO 125<br />

Abfallproduktlagerung TEURO 75<br />

Installationskosten (Elektro- und Wasser-Zu- und -Ableitung) TEURO 45<br />

Brandschutz TEURO 45<br />

Grundausstattung Verschleiß- und Ersatzteile TEURO 250<br />

Erstausstattung Katalysator Euro/kg - kg/Gesamt TEURO 150<br />

Total Anlagekosten TEURO 15.265


117<br />

1. Der Kaufpreis der KDV 2500 beträgt 15.265.000 Euro (Fünfzehn Millionen zweihundertfünfundsechzigtausend)<br />

Dieser Preis ist inklusive:<br />

• Lieferung und Montage frei Betreiberstandort in Deutschland<br />

• Periphere technische Einrichtungen zur Pufferung von Input- und Outputstoffen<br />

• Lagertanks für den Diesel mit einer Kapazität von drei Tagesproduktionen<br />

• Blockheizkraftwerk mit Vorwärmeinheit<br />

• Einfahren der Anlage bis zum Dauerbetrieb<br />

• Schulung des Bedienungspersonals, wobei der Verkäufer keine Verantwortung für die Qualität des Personals nach erfolgter<br />

Schulung übernimmt.<br />

• Dokumentation zur Bedienung und die Betriebsanleitungen in deutscher Sprache zwei Jahre Gewährleistung<br />

2. Der Kaufpreis für die Lizenz zur Nutzung der KDV 2500 beträgt 1.500.000 Euro (eine Million fünfhunderttausend)<br />

Die Lizenz gestattet die Nutzung der KDV 2500 des Patentes DE 10 2005 056 735 IPC: C10G 11/00 (2006.01) im Rahmen des<br />

Technology Partnership Agreemtent (TPA 6L27) und berechtigt zum Bezug des Katalysators in der für die KDV benötigten Menge.<br />

Der Verkäufer erklärt Inhaber des o. a. Patentes zu sein.<br />

3. Der Kaufpreis für die Bauhülle und Bodenplatte, d. h. die baulichen Voraussetzungen und käuferspezifischen<br />

Leistungen beträgt 1.085.000 Euro (eine Million fünfundachzigtausend).<br />

Der Kaufpreis für die Bauhülle etc. setzt sich wie folgt zusammen:<br />

Käuferspez. Kosten: Grundstück + Notar TEURO 120<br />

Bodenplatte und Befestigung TEURO 125<br />

Industriehalle TEURO 490<br />

Planungs-, Ingenieur- und <strong>Co</strong>ntrollingleistungen TEURO 350<br />

Total Infrastruktur und käuferspezifische Leistungen TEURO 1.085<br />

Diese Leistungen werden über die KDV-Technologie <strong>AG</strong>, Schweiz abgewickelt.<br />

4. Der Gesamtpreis beträgt somit 17.850.000 Euro (siebzehn Millionen achthundertfünfzigtausend).<br />

5. Der Verkäufer bietet in Abstimmung mit dem Käufer an, eine Grundausstattung mit Katalysator in einer Menge von 50 Tonnen<br />

zu erwerben. Die Kosten betragen 150.000 Euro (hundertfünfzigtausend) und sind im Kaufpreis enthalten.<br />

6. Der Verkäufer schlägt in Abstimmung mit dem Käufer vor, eine Grundausstattung an Verschleiß- und Ersatzteilen gegen Rechnungslegung<br />

zu liefern. Die Kosten betragen 250.000 Euro (zweihundertfünfzigtausend) und sind im Kaufpreis enthalten.<br />

7. Die Preise verstehen sich ohne die gesetzliche Mehrwertsteuer.<br />

8. Alle Zahlungen sind 14 Tage nach Rechnungsstellung durch den Verkäufer fällig.<br />

9. Im Falle eines Verzuges des Käufers bleibt es dem Verkäufer vorbehalten, Verzugszinsen zu berechnen.<br />

10. Nicht im Lieferumfang enthaltene Zusatzleistungen der Wärmerückgewinnung, Betreuung in dem Genehmigungsverfahren<br />

und sonstige anlagentechnische Sonderwünsche werden mit einem Tagessatz von 1.200 € zuzüglich der Spesen berechnet.<br />

11. Der Verkäufer behält sich das Eigentum an der von ihm gelieferten Anlage bis zur vollständigen Bezahlung durch den Käufer vor.


118<br />

§ 17 Versicherungsschutz<br />

1. Der Verkäufer wird für die Dauer der mit der Anlagenherstellung und Lieferung verbundenen Zeitspanne eine Transportversicherung,<br />

Maschinenversicherung sowie Montageversicherung gegen die üblichen Sachgefahren abschließen.<br />

2. Für die Dauer der Gewährleistung ist der Abschluss einer Maschinenversicherung obligatorisch; diese trägt der Käufer. Der<br />

Käufer ist gleichfalls verpflichtet, eine Betriebshaftpflichtversicherung für seinen eigenen Anlagenstandort ab Beginn der Anlagenmontage<br />

zu führen.<br />

§ 18 Schlussbestimmungen<br />

1. Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform; dies gilt auch für eine Aufhebung der Schriftformerfordernis<br />

oder einen Verzicht darauf im Einzelfall.<br />

2. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder werden oder dieser Vertrag Lücken<br />

enthalten, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren<br />

Bestimmung gilt diejenige als vereinbart, die dem Sinn und Zweck der Bestimmung am nächsten kommt.<br />

3. Im Falle von Lücken gilt diejenige Bestimmung als vereinbart, die dem entspricht, was nach Sinn und Zweck des Vertrags<br />

vereinbart worden wäre, hätte man diese Angelegenheit von vornherein bedacht.<br />

4. Der Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.<br />

5. Dem Verkäufer bleibt es vorbehalten, die Rechte aus diesem Vertrag zugunsten Dritter abzutreten bzw. die mit der Aufgabenstellung<br />

für den Verkäufer verbundenen Tätigkeiten gemeinsam mit Dritten wahrzunehmen.<br />

Buttenheim/Stuttgart, den 27.11.2006<br />

Alphakat GmbH<br />

<strong>Öko+BioBeteiligungen</strong> <strong>AG</strong> & <strong>Co</strong>. Bayern I KG<br />

Dr. Christian Koch<br />

Dr. Otto Eisenbrand<br />

Dieser Kaufvertrag wurde nach dem Technology Partnership Agreement 6L27 am 27.11.2006 um 20:40 Uhr unterzeichnet.


Nutzungsvertrag zwischen der KDV-Technologie <strong>AG</strong> und der <strong>Öko+BioBeteiligungen</strong> <strong>AG</strong> & <strong>Co</strong>. Bayern 1 KG<br />

119<br />

Nutzungsvertrag 6L27<br />

zwischen<br />

KDV-Technologie <strong>AG</strong>,<br />

Zollikerstraße 4, CH-8032 Zürich,<br />

vertreten durch Herrn Rechtsanwalt Eduard M. Barcikowski, Präsident des Verwaltungsrates,<br />

und Herrn Ralph Bullinger, Vizepräsident des Verwaltungsrates,<br />

(nachfolgend KDV-Technologie <strong>AG</strong> genannt)<br />

und<br />

<strong>Öko+BioBeteiligungen</strong> <strong>AG</strong> & <strong>Co</strong> Bayern 1KG,<br />

Bolzstraße 7, D-70173 Stuttgart,<br />

vertreten durch Herrn Dr. Otto Eisenbrand<br />

(nachfolgend Öko Bayern genannt)<br />

Präambel<br />

Die KDV-Technologie <strong>AG</strong> ist de facto die Initiatorin von KDV-Projekten, welche mittels eines geschlossenen Fonds finanziert werden<br />

sollen, u. a. auch des Projektes „Bayern 1“ am voraussichtlichen Projektstandort in Tirschenreuth der Öko Bayern. Sie tritt daher<br />

federführend bei der Entwicklung/Konzeption und Realisierung von Finanzierungen von KDV-Projekten in Deutschland auf.<br />

Die KDV-Technologie <strong>AG</strong> hat am 27.11.2006 mit Dr. Christian Koch, dem Erfinder der KDV-Technologie und alleinigen Patenthalter,<br />

das „Technology Partnership Agreement 6L27“ (TPA 6L27) abgeschlossen. Dieses Technology Partnership Agreement (TPA)<br />

bezieht sich auf die Verwertung der KDV-Technologie, welche mit folgender Patenturkunde geschützt ist:<br />

Patent Nummer: 10 2005 056 735<br />

Bezeichnung:<br />

Patentinhaber:<br />

Erfinder:<br />

Hochleistungskammermischer für katalytische Ölsuspensionen als Reaktor für die<br />

Depolymerisation und Polymerisation von kohlewasserstoffhaltigen Reststoffen zu<br />

Mitteldestillat im Kreislauf<br />

Koch, Christian, Dr., 96155 Buttenheim, DE<br />

Koch, Christian, Dr., 96155 Buttenheim, DE<br />

Tag der Anmeldung: 29.11.2005<br />

Das TPA 6L27 vom 27.11.2006 ist Grundlage und wesentlicher Bestandteil dieser Nutzungsvereinbarung. Gestützt auf dieses TPA<br />

räumt die KDV-Technologie <strong>AG</strong> der Öko Bayern im Sinne der nachfolgenden Bestimmungen das auf die KDV-Anlage, welche<br />

mit dem geschlossenen Fonds „Bayern 1“ finanziert wird, beschränkte Nutzungsrecht an der vorstehend umschriebenen patentrechtlich<br />

geschützten Erfindung ein.<br />

Das mit dieser Nutzungsvereinbarung verbundene Nutzungsrecht erstreckt sich auf den gesamten Anwendungsbereich der<br />

patentierten Erfindung sowie dazugehörige technische Weiterentwicklungen, wie dies auch im Kaufvertrag stipuliert ist. Die<br />

Nutzungsrechte umfassen insbesondere die Herstellung, den Gebrauch und den Verkauf von KDV-Dieselkraftstoffen und KDV-<br />

Dieselöl sowie die Beschaffung und Nutzung der entsprechenden Katalysatoren. Diese Nutzungsvereinbarung ist daher wesentlicher<br />

Bestandteil dieses Kaufvertrages.


120<br />

Im Hinblick auf die geplante Realisierung eines geschlossenen Anlagefonds für die Finanzierung eines KDV-2500-Clusters, voraussichtlich<br />

in der Gemeinde Tirschenreuth, Bayern, sowie die Steuerung des Projektes und den späteren Betrieb der Anlage<br />

vereinbaren die Parteien was folgt:<br />

1. Pflichten der Öko Bayern<br />

1.1 Die Öko Bayern verpflichtet sich, während der Laufdauer des vorliegenden Vertrages Dr. Christian Koch bei der Weiterentwicklung<br />

seiner Patente in Absprache mit der KDV-Technologie <strong>AG</strong> zu unterstützen.<br />

1.2 Die Öko Bayern ist insbesondere verpflichtet,<br />

a) geeignete Maßnahmen für eine ausreichende Produktion vorzukehren;<br />

b) in Absprache mit der KDV-Technologie <strong>AG</strong> ein adäquates Marktingkonzept zu erstellen und umzusetzen;<br />

d) den KDV-Diesel in Absprache mit der KDV-Technologie <strong>AG</strong> nach dem aktuellen Stand der Technik und Wissenschaft<br />

herzustellen und ihn vor dessen Vermarktung auf seine Übereinstimmung mit sämtlichen relevanten Bestimmungen zu<br />

überprüfen bzw. überprüfen zu lassen;<br />

e) über ihre Aktivitäten im Zusammenhang mit der Herstellung und dem Vertrieb des KDV-Dieselkraftstoffs bzw. Dieselöls separat<br />

Buch zu führen und diese Bücher bei Bedarf der KDV-Technologie <strong>AG</strong> uneingeschränkt zur Einsicht offen zu legen.<br />

1.3 Die Öko Bayern ist verpflichtet, den Verkauf des gesamten Produktionsausstoßes der KDV-Technologie <strong>AG</strong> zu überlassen und<br />

jeglichen eigenen Vertrieb der KDV-Produkte zu unterlassen.<br />

1.4 Die Öko Bayern ist verpflichtet, während der Laufdauer des vorliegenden Vertrages alle in diesem Vertrag stipulierten Zahlungsverpflichtungen<br />

bei Fälligkeit zu erfüllen und der KDV-Technologie <strong>AG</strong> unaufgefordert regelmäßig den Nachweis der<br />

Bezahlung der entsprechenden Kosten und Gebühren zu erbringen.<br />

1.5 Die Öko Bayern verpflichtet sich, während der Laufdauer des vorliegenden Vertrages in eigenem Namen und auf eigene<br />

Rechnung alle erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um Verletzungen des Patentes Nr. 10 2005 056 735 zu verhindern<br />

bzw. Angriffe auf dieses durch Dritte zu unterbinden.<br />

1.6 Die Öko Bayern verpflichtet sich, die KDV-Technologie <strong>AG</strong> für die Einräumung der vorliegenden Nutzungsrechte und der<br />

Erbringung der übrigen vertragsgemäßen Leistungen gemäß den Bestimmungen dieser Nutzungsvereinbarung sowie dem<br />

dazugehörigen Anhang zu entschädigen.<br />

3. Pflichten der KDV-Technologie <strong>AG</strong><br />

3.1 Die KDV-Technologie <strong>AG</strong> ist verpflichtet, der Öko Bayern alle zur Herstellung von KDV-Diesel gehörenden Informationen,<br />

Unterlagen und Auskünfte zu erteilen bzw. über den Technologiepartner Dr. Koch/Alphakat zur Verfügung zu stellen.<br />

4. Nutzungsgebühren/Vergütungen<br />

4.1 Die Öko Bayern verpflichtet sich, die KDV-Technologie <strong>AG</strong> für die Einräumung der vorliegenden Nutzungsrechte gemäß den<br />

Bestimmungen dieser Nutzungsvereinbarung sowie dem dazugehörigen Anhang zu entschädigen.<br />

4.2 Die Öko Bayern verpflichtet sich, der KDV-Technologie <strong>AG</strong> sämtliche in diesem Vertrag und seinen Anhängen spezifizierten<br />

Leistungen vereinbarungsgemäß und fristgerecht zu vergüten. Die Anhänge sind ebenfalls ein wesentlicher Bestandteil<br />

dieses Nutzungsvertrages in Verbindung mit dem erwähnten Technology Partnership Agreement.<br />

4.3 Die projektbezogenen Entschädigungen sind entsprechend dem durch die KDV-Technologie <strong>AG</strong> erstellten bzw. zu erstellenden<br />

Finanz- und Ausgabenplan zu bezahlen und orientieren sich, insbesondere in der Initialphase, nach den Liquiditätsbedürfnissen<br />

des Projektes.<br />

4.4 Die KDV-Technologie <strong>AG</strong> ist berechtigt, jederzeit die Bücher des Lizenznehmers zur Kontrolle der Abrechnung uneingeschränkt<br />

einzusehen bzw. durch einen anerkannten Buchprüfer auf seine Kosten prüfen zu lassen.<br />

4.5 Sollte das Patent Nr. Nr. 10 2005 056 735 rechtsgültig für nichtig erklärt werden, können bis zum Zeitpunkt der rechtskräftigen<br />

Nichtigerklärung bezahlte Lizenzgebühren nicht zurückgefordert werden.<br />

4.6 Die periodischen Entschädigungen werden monatlich auf der Basis des jeweiligen Monatsabschlusses in Rechnung gestellt<br />

und sind jeweils bis zum 5. Banktag des Folgemonates fällig.


121<br />

4.7 Sämtliche in diesem Vertrag und den Anhängen stipulierten Vergütungen sind im Emissionsprospekt entsprechend den Bestimmungen<br />

der BaFin darzustellen<br />

5. Schlussbestimmungen<br />

5.1 Die KDV-Technologie <strong>AG</strong> ist jederzeit berechtigt, sämtliche relevanten Daten, Informationen und Dokumente einzusehen,<br />

selbst oder über beauftragte Dritte zu erheben bzw. für ihr <strong>Co</strong>ntrolling zu verwenden.<br />

5.2 Änderungen und/oder Ergänzungen des vorliegenden Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Abänderung<br />

dieser Klausel.<br />

5.3 Der vorliegende Vertrag unterliegt schweizerischem Recht.<br />

5.4 Als ausschließlichen Gerichtsstand und Erfüllungsort vereinbaren die Parteien die ausschließliche Zuständigkeit der Gerichte<br />

am Sitz der KDV-Technologie <strong>AG</strong>.<br />

5.5 Dieser Nutzungsvertrag ist ein wesentlicher Bestandteil des Technology Partnership Agreements 6L27 (TPA 6L27) und des<br />

Nachtrags 6L27 zu diesem Vertrag.<br />

5.6 Die Präambel ist integrierender Bestandteil dieser vertraglicher Vereinbarung.<br />

5.7 Dieser Vertrag tritt bei Vertragsunterzeichnung in Kraft und ist für die Dauer der Nutzung der KDV-Technologie durch die<br />

Öko Bayern unkündbar.<br />

5.8 Sollte eine Bestimmung des vorliegenden Vertrages unwirksam, nichtig, ungültig, undurchführbar sein oder werden oder<br />

der Vertrag eine Lücke enthalten, so bleibt die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen des Vertrags davon unberührt.<br />

Anstelle der unwirksamen, nichtigen, ungültigen oder undurchführbaren Bestimmung werden die Parteien eine Bestimmung<br />

setzen, welche den Absichten der Parteien und ihrer wirtschaftlichen Zielsetzung am besten entspricht. Dies gilt auch im<br />

Falle einer Vertragslücke.<br />

Zürich/Stuttgart, 27.11.2006<br />

KDV-Technologie ag<br />

öko+BioBeteiligungen <strong>AG</strong> & <strong>Co</strong>.<br />

Bayern 1 KG<br />

________________________ ________________________ ________________________<br />

Eduard M. Barcikowski Ralph Bullinger Dr. Otto Eisenbrand<br />

Präsident Vizepräsident Vorstand<br />

Rechtsanwalt


122<br />

Anhang zum Nutzungsvertrag 6L17<br />

Anhang zum Nutzungsvertrag 6L27<br />

zwischen<br />

KDV-Technologie <strong>AG</strong>, Zollikerstraße 4, CH-8032 Zürich,<br />

vertreten durch die Herren Rechtsanwalt Eduard M. Barcikowski und Ralph Bullinger<br />

(nachfolgend KDV-Technologie <strong>AG</strong> genannt)<br />

und<br />

<strong>Öko+BioBeteiligungen</strong> <strong>AG</strong> & <strong>Co</strong>. Bayern 1 KG, Bolzstraße 7, D-70173 Stuttgart,<br />

vertreten durch Herrn Dr. Otto Eisenbrand<br />

(nachfolgend Öko Bayern genannt)<br />

Präambel<br />

Die KDV-Technologie <strong>AG</strong> hat mit Dr. Christian Koch, dem Erfinder der KDV-Technologie und Patenthalter, ein „Technology Partnership<br />

Agreement“ (TPA) abgeschlossen. Dieses TPA ist Grundlage und wesentlicher Bestandteil dieses Anhangs, welcher seinerseits<br />

ein wesentlicher Bestandteil des Nutzungsvertragsvertrags 6K04 bildet.<br />

Die KDV-Technologie <strong>AG</strong> ist de facto die Initiatorin des KDV-Projektes „Bayern 1“ der Öko Bayern. Sie tritt daher federführend bei<br />

der Entwicklung/Konzeption und Realisierung von KDV-Projekten und deren Finanzierung auf und stellt ihr Know-how sowie ihr<br />

Beziehungsnetz zur Verfügung. Die <strong>Öko+BioBeteiligungen</strong> <strong>AG</strong> & <strong>Co</strong>. Bayern 1 KG, Bolzstraße 7, D-70173 Stuttgart, ist daher nur<br />

berechtigt, im Rahmen und unter Einhaltung der Bestimmungen des Nutzungsvertrages 6L27 KDV-Produkte zu produzieren.<br />

Dieser Anhang zum Nutzungsvertrag 6L27 ist ein wesentlicher Bestandteil des Technology Partnership Agreements 6L27 (TPA<br />

6L27) und des Nutzungsvertrags 6L27.<br />

Die Präambel ist integrierender Bestandteil dieser vertraglicher Vereinbarung.<br />

1. Nutzungsgebühren im Rahmen der Technologie-Nutzung gem. Nutzungsvertrag 6L27<br />

1.1 Die KDV-Technologie <strong>AG</strong> hat große und entscheidende Initiativleistungen für die Realisierung von KDV-Projekten (KDV-Realisierungsplattform)<br />

in Europa erbracht und damit die Verwertung der KDV-Technologie sowie die Einrichtung des geschlossenen<br />

Fonds Öko Bayern erst ermöglicht. Die KDV-Technologie <strong>AG</strong> erhält von der Öko Bayern für den Aufbau der KDV-Realisierungsplattform<br />

eine einmalige, gewinnunabhängige Vergütung von EURO 2.550.000 EURO (zwei Millionen fünfhundertfünfzigtausend).<br />

Diese Vergütung ist entsprechend dem Finanz- und Ausgabenplan, welcher die KDV-Technologie <strong>AG</strong> zusammen mit Dr.<br />

Koch unter Berücksichtigung aller finanzieller Verpflichtung erstellt bzw. erstellen wird, zu bezahlen. Der Finanz- und Ausgabenplan<br />

orientiert sich, insbesondere in der Initial-Phase, nach den Liquiditätsbedürfnissen des Projektes.<br />

1.2 Die KDV-Technologie <strong>AG</strong> wirkt aktiv mit bei der Realisierung des Projektes Tirschenreuth mit <strong>Co</strong>nsulting-, Planungs- und<br />

Ingenieurleistungen sowie mit der Konzeption, Implementierung und Überwachung des Finanz-<strong>Co</strong>ntrolling und erhält dafür<br />

von der Öko Bayern eine gewinnunabhängige Vergütung von total 350.000 Euro. Diese Vergütung ist zahlbar entsprechend dem<br />

Finanzplan, welcher die KDV-Technologie <strong>AG</strong> zusammen mit Dr. Koch unter Berücksichtigung aller finanzieller Verpflichtung<br />

erstellt.<br />

1.3 Die KDV-Technologie <strong>AG</strong> erhält von der Öko Bayern ab dem ersten Tag des auf den Beginn der Produktionsaufnahme folgenden<br />

Monats eine gewinnunabhängige Vergütung von monatlich je 40.000 Euro Diese Vergütung wird jeweils am fünften<br />

Wochentag des Folgemonats zur Zahlung fällig. Bei Verzug ist ohne Mahnung ein Verzugszins von 5 Prozent geschuldet.<br />

1.4 Die KDV-Technologie <strong>AG</strong> ermöglicht über das Technology Partnership Agreement mit Dr. Koch die Nutzung der KDV-Techno-


123<br />

logie und erhält von der Öko Bayern dafür eine Vergütung, welche sich auf den erwirtschafteten Deckungsbeitrag III A gemäß<br />

Definition auf Seite 3 dieses Nachtrags bezieht und wie folgt festgelegt ist:<br />

Vergütung in Referenz-DB III-A in EURO<br />

Prozent des DB III A gemäß Definition<br />

20 % des DB III A bis zur Erreichung eines DB III-A von 7.500.000 p. a./1.875.000 p. Quartal<br />

25 % des DB III A bis zur Erreichung eines DB III-A von 8.000.000 p. a./2.000.000 p. Quartal<br />

30 % des DB III A bis zur Erreichung eines DB III-A von 8.500.000 p. a./2.125.000 p. Quartal<br />

35 % des DB III A ab Erreichung eines DB III-A von 8.500.000 p. a./2.125.000 p. Quartal<br />

Die Vergütungen werden quartalsweise ermittelt und pro rata temporis jeweils bis zum 15. des auf das Quartalsende folgenden Monats zur Zahlung fällig. Bei<br />

Verzug ist ohne Mahnung ein Verzugszins von 5 Prozent geschuldet.<br />

Der Deckungsbeitrag III A (DB III A) , welcher die Berechnungsgrundlage bildet, ist auf Seite 3 dieses Anhangs verbindlich definiert.<br />

1.5 Die KDV-Technologie <strong>AG</strong> vertreibt über ihre Kanäle den KDV-Diesel, welcher von Öko Bayern produziert wird, und erhält dafür<br />

eine Vergütung von 3 Eurocent pro Liter verkauften Diesel. Die Vergütungen werden 5 Banktage nach Eingang der Zahlung<br />

des Abnehmers fällig. Bei Verzug ist ohne Mahnung ein Verzugszins von 5 Prozent geschuldet.<br />

Zürich/Stuttgart, 27.11.2006<br />

KDV-Technologie ag<br />

öko+BioBeteiligungen<br />

ag & <strong>Co</strong> Bayern 1 KG<br />

lic. jur. Eduard Barcikowski Ralph Bullinger Dr. jur. Otto Eisenbrand<br />

Präsident Vizepräsident Vorstand<br />

Rechtsanwalt


124 Glossar


Glossar<br />

125<br />

Agio/Abwicklungsgebühr<br />

Aufgeld, mit dem ein Teil der Vertriebskosten abgedeckt wird.<br />

Anschaffungskosten/Herstellungskosten<br />

Summe aller Aufwendungen einschließlich der angefallenen<br />

Nebenkosten. Setzen sich u. a. aus dem Kaufpreis des Betriebsgrundstückes<br />

(Tirschenreuth), den Herstellungskosten<br />

(Kosten für die Erstellung der KDV-Anlagen) und den<br />

sonstigen übernommenen Leistungen (wie z. B. Steuern),<br />

die mit der Anschaffung zusammenhängen, zusammen.<br />

Ausschüttung<br />

Auszahlung von Gewinnen an die Beteiligten.<br />

Barrel<br />

Maßeinheit für Rohöl, entspricht ca. 159 Litern<br />

Break-Even-Analyse<br />

Die Break-Even-Analyse zeigt, bei welchem Wert die Gewinnschwelle<br />

erreicht ist.<br />

Direktkommanditist<br />

Anleger, der sich direkt, d. h. nicht über eine treuhänderisch<br />

gehaltene Beteiligung, an der Fondsgesellschaft beteiligt<br />

und auch persönlich ins Handelsregister eingetragen wird.<br />

Energieeffizienz<br />

Maß für den Wirkungsgrad einer Energie produzierenden<br />

Anlage. Das KDV-Verfahren ist zur Zeit die Technologie mit<br />

der höchsten Energieeffizienz.<br />

Energie-Ellipse<br />

Geografische Region, welche sich vom Nahen Osten bis hin<br />

zum Kaspischen Meer erstreckt. In der Energie-Ellipse konzentrieren<br />

sich rund 70 Prozent der konventionellen Erdölreserven<br />

und rund 65 Prozent der Erdgasreserven der Welt.<br />

Fungibilitätile<br />

Wiederveräusserbarkeit der Beteiligung.<br />

Gesamtinvestition<br />

Summe aller Investitionen in diesem Fonds inkl. aller dabei<br />

anfallenden Kosten.<br />

Gesellschafter<br />

Bei der Kommanditgesellschaft gibt es zwei Arten von Gesellschaftern:<br />

die Komplementärin (Vollhafterin) und die Kommanditisten,<br />

die nur bis zur Höhe ihrer Einlagen haften.<br />

Gesellschaftsvertrag<br />

Der Gesellschaftsvertrag regelt die Belange der Gesellschaft<br />

wie Name und Sitz, Zweck, Rechtsform, Dauer, Gesamtsumme<br />

des Eigenkapitals, Namen der Gründungsgesellschafter,<br />

Einlagenhöhe, Stückelung des Eigenkapitals, Einzahlungstermine,<br />

Investitionsplan, Gewinn- und Verlustverteilungsmodus,<br />

Vereinbarungen zur Gesellschafterversammlung,<br />

Geschäftsführung, Haftungsvereinbarungen und Vereinbarungen<br />

über das Ausscheiden von Gesellschaftern.<br />

Haftung<br />

Der Anleger wird beim Erwerb von Fondsanteilen steuerlicher<br />

Mitunternehmer und haftet unter Umständen für das<br />

Unternehmen. Er wird üblicherweise Kommanditist einer KG.<br />

Gemäß Handelsgesetzbuch (HGB) ist die Haftung auf das im<br />

Handelsregister eingetragene Kapital (Hafteinlage) begrenzt.<br />

Hat er seine Pflichteinlage geleistet, erlischt die persönliche<br />

Haftung. Sie lebt jedoch wieder auf, wenn die Einlage z. B.<br />

durch Ausschüttungen an ihn zurückgezahlt wird und damit<br />

sein Kapitalkonto unter die Hafteinlage gemindert wird.<br />

KDV-Verfahren<br />

Hierbei handelt es sich um ein technisches Verfahren zur Katalytischen<br />

Drucklosen Verölung, bei dem aus organischen<br />

Rohstoffen/Reststoffen (z. B Kunststoffe, Altöle, Biomasse<br />

etc.) Dieselkraftstoff gewonnen wird.<br />

Kommanditist<br />

Als Kommanditist wird – im Gegensatz zum Komplementär<br />

– der beschränkt haftende Gesellschafter einer Kommanditgesellschaft<br />

bezeichnet. Er wird auch Fondszeichner oder<br />

Anleger genannt. Grundsätzlich begrenzt ist sein Haftungsrisiko<br />

für Verluste und Schulden der Gesellschaft auf die von<br />

ihm übernommene und auch tatsächlich geleistete Einlage<br />

(seine Hafteinlage beträgt vorliegend lediglich ein Prozent).<br />

Durch Wiederaufleben der Haftung kann eine Nachschusspflicht<br />

entstehen (vgl. „Haftung“).<br />

Kommanditkapital<br />

Das Kommanditkapital stellt die Gesamtsumme der Einlagen<br />

der Kommanditisten/Treugeber gemäß § 4 des Gesellschaftsvertrages<br />

der Fondsgesellschaft dar.<br />

Komplementärin<br />

Der voll haftende Gesellschafter einer Kommanditgesellschaft,<br />

dessen Haftung nicht auf die von ihm übernommene<br />

Kapitalbeteiligung begrenzt ist, sondern sich auf sein gesamtes,<br />

auch privates Vermögen erstreckt. Der Komplementärin<br />

obliegt die Geschäftsführung und Vertretung.


126<br />

Liquidität<br />

Fähigkeit eines Individuums, eines Unternehmens oder einer<br />

Volkswirtschaft, allen fälligen Zahlungsverpflichtungen<br />

fristgerecht nachzukommen. Eine hohe Liquidität kann die<br />

Rentabilität eines Unternehmens beeinflussen, da liquide<br />

Mittel überwiegend unverzinslich sind oder nur gering verzinst<br />

werden.<br />

Liquiditätsreserve<br />

Gesamtheit der liquiden oder kurzfristig liquidierbaren Mittel<br />

einer Unternehmung.<br />

Mittelverwendungskontrolle<br />

Ein unabhängiger Steuerberater (bzw. eine Steuerberatungsgesellschaft)<br />

oder ein Wirtschaftsprüfer kontrolliert die Verwendung<br />

der eingeworbenen Gesellschaftereinlagen.<br />

Nachplatzierungsphase<br />

Zeitraum nach Beendigung der Platzierung und Schließung<br />

der Gesellschaft.<br />

OPEC<br />

Vereinigung der Erdöl produzierenden Länder.<br />

Peak of Oil<br />

Zeitpunkt, bei dem das Fördermaximum bei fossilen Rohstoffen<br />

erreicht sein wird (ca. im Jahr 2010). Ab diesem Zeitpunkt<br />

geht z. B. die geförderte Ölmenge zurück, während<br />

die Nachfrage weltweit immer noch steigen wird. Die Erreichung<br />

des Peak of Oil wird den Ölpreis nachhaltig nach<br />

oben treiben.<br />

Standard-KDV-Anlage<br />

Anlage zur Herstellung von Dieselkraftstoff mit dem KDV-<br />

Verfahren, welche pro Stunde 500 Liter produzieren kann.<br />

Technology Partnership Agreement<br />

Vereinbarung zwischen Dr. Christian Koch, dem Erfinder und<br />

alleinigen Inhaber des Patents Nr. 10 2005 056 735, und der<br />

KDV-Technologie <strong>AG</strong> zur Nutzung des genannten Patents.<br />

Ohne dieses Technology Partnership Agreement darf die von<br />

Dr. Christian Koch entwickelte Technologie weder auf dem<br />

Markt angeboten noch legal betrieben werden.<br />

Treugeber<br />

Der Treugeber beauftragt den Registertreuhänder, für ihn<br />

aus Vereinfachungs- und Kostengründen die handelsregisterliche<br />

Stellung einzunehmen.<br />

Werbungskosten<br />

Aufwendungen, die dem Erwerb, der Sicherung oder der Erhaltung<br />

von Einnahmen dienen und deshalb steuerlich geltend<br />

gemacht werden können.<br />

Zeichnungssumme<br />

Summe des Kommanditkapitals ohne Agio, das der Anleger<br />

in der Beitrittserklärung übernimmt.<br />

Platzierung<br />

Einwerbung von Gesellschaftskapital durch Aufnahme neuer<br />

Gesellschafter/Treugeber.<br />

Rentabilität<br />

Kennzahl für den finanziellen Erfolg eines Unternehmens.<br />

Bemisst sich aus dem Verhältnis zwischen dem eingesetzten<br />

Kapital oder dem Umsatz zum erzielten Gewinn.<br />

Sensitivitätsanalyse<br />

Sie gibt Aufschluss darüber, wie sich der prognostizierte Anlageerfolg<br />

ändert, wenn ausgewählte Einflussfaktoren, wie<br />

z. B. kalkulierter Ertrag, Laufzeit, Veräußerungspreise, von<br />

den Prognoseprämissen des Prospektherausgebers abweichen.


Quellennachweise für die Sensitivitätsanalyse<br />

127<br />

Wolfgang Hirn<br />

Herausforderung China – Wie der chinesische Aufstieg<br />

unser Leben verändert<br />

<strong>Co</strong>lin J. Campbell, Frauke Lesenborghs, Jörg<br />

Schindler, Werner Zittel<br />

Ölwechsel! Das Ende des Erdölzeitalters und die Weichenstellung<br />

für die Zukunft<br />

The New York Times Magazine December 18, 2005<br />

The Price of Oil<br />

John Mintz Washington Post Staff Writer, Friday, June<br />

24, 2005; Page A19<br />

Outcome Grim at Oil War Game<br />

Former Officials Fail to Prevent Recession in Mock Energy<br />

Crisis<br />

Jeff Rubin and Peter Buchanan<br />

Crude Prices Will Almost Double Over Next Five Years<br />

from Occasional Report #53, CIBC World Markets, April 15th,<br />

2005, Originally published April 13th, 2005<br />

Ferner<br />

BPAmoco (2000). BP Amoco Statistical Review of World Energy.<br />

BP Amoco, London. www.bpamoco.com/worldenergy/.<br />

Duncan, RC (1989). Evolution, Technology, and the Natural<br />

Environment: A Unified Theory of Human History. Duncan,<br />

RC (2000a). The Heuristic Oil Forecasting Method: User’s<br />

Guide & Forecast #4.<br />

Duncan, RC (2000b). Crude Oil Production and Prices: A<br />

Look Ahead at OPEC Decision-Making Process. Duncan, RC<br />

(2000c). The Olduvai Theory: An Illustrated Guide. Pardee<br />

Keynote Symposia, Geological<br />

www.halcyon.com/duncanrc/ (Forecast #4). 30 p.<br />

(Angaben betr. Fördermaximum (Peak Oil) stammen u. a. von<br />

Dick Cheney, vorm. Präsident von Halliburton und derzeitiger<br />

Vizepräsident der USA, Exxon Mobil, BP, The Oil Depletion<br />

Analysis Centre, the Pio Manzu <strong>Co</strong>nference, etc.)<br />

Craig Morris 25.04.2005<br />

Peak oil : Steigende Preise, sinkende Förderung<br />

Robert L. Hirsch, SAIC, Project Leader, Roger<br />

Bezdek, MISI, Robert Wendling, MISI<br />

Februar 2005<br />

Peaking of World Oil Production: Impacts, Mitigation,<br />

& Risk Management<br />

ODAC The Oil Depletion Analysis Centre, News Release 16th<br />

November 2004<br />

New Oil Projects Cannot Meet World Needs This Decade<br />

Richard C. Duncan, Ph. D<br />

THE PEAK OF WORLD OIL PRODUCTION AND THE ROAD TO<br />

THE OLDUVAI GORGE<br />

Pardee Keynote Symposia, Geological Society of America,<br />

Summit 2000, Reno, Nevada, November 13, 2000<br />

J. Peter Gerling & Hilmar Rempel<br />

Depletion oft he North Sea and ist Significance for<br />

Western Europe, Bundesanstalt für Geowissenschaften<br />

und Rohstoffe.


128<br />

Links zur Sensitivitätsanalyse<br />

(1) http://www.telepolis.de/r4/artikel/17/17538/1.html<br />

(2) http://www.washingtonpost.com/wp-dyn/articles/A50561-2005Apr13.html<br />

(3) http://www.gulfnews.com/Articles/BusinessNF.asp?ArticleID=155972<br />

(4) http://www.money.telegraph.co.uk/money/main.jhtml?xml=/money/2005/03/04/cnopec04.xml&menuId=242&sSheet=/<br />

money/2005/03/04/ixfrontcity.html<br />

(5) http://www.dailystar.com.lb/article.asp?edition_id=10&categ_id=3&article_ID=13314#:<br />

(6) http://msnbc.msn.com/id/7190109/<br />

(7) http://www.stcwa.org.au/journal/210405/files/background_IEA.pdf<br />

(8) http://news.ft.com/cms/s/a3b6a0c2-a792-11d9-9744-00000e2511c8,ft_acl=ftalert_ftarc_ftcol_ftfre_ftindsum_ftmywap_<br />

ftprem_ftspecial_ftsurvey_ftworldsub_ftym_ftymarc_ic_ipadmintool_nbe_poapp_printedn_psapp_reg,s01=1.html<br />

(9) http://www.energybulletin.net/newswire.php?id=4466<br />

(10) http://321energy.com/editorials/rubin/rubin041505.html<br />

(11) http://news.moneycentral.msn.com/breaking/breakingnewsarticle.asp?feed=OBR&Date=20050331&ID=4338643<br />

(12) http://english.aljazeera.net/NR/exeres/73CE8286-740C-482B-8150-DA57696BC02F.htm<br />

(13) http://www.iht.com/bin/print_ipub.php?file=/articles/2005/03/25/opinion/edhomer.html<br />

(14) http://www.geology.wisc.edu/courses/g115/oil/4.html


129<br />

(15) http://www.flickr.com/photos/27298360@N00/8443016/<br />

(16) http://www.businessweek.com/magazine/content/05_09/b3922077_mz054.htm<br />

(17) http://www.sptimes.ru/archive/times/882/opinion/o_9801.htm<br />

(18) http://www.michaelmoore.com/words/message/index.php?messageDate=2003-06-26<br />

(19) http://www.telepolis.de/r4/artikel/15/15035/1.html<br />

(20) http://www.guardian.co.uk/life/feature/story/0,13026,1464050,00.html<br />

(21) http://www.oilcrisis.com/us/NETL/OilPeaking.pdf<br />

(22) http://www.greencarcongress.com/2005/03/mexicorsquos_la.html<br />

(23) http://www.energybulletin.net/1269.html<br />

(24) http://english.aljazeera.net/NR/exeres/80C89E7E-1DE9-42BC-920B-91E5850FB067.htm<br />

(25) http://corporate.bmo.com/HarrisNesbitt/bresource/basicpoint/default.asp?id=4887<br />

(26) http://www.petiteplanete.org<br />

(27) http://www.dpunkt.de/buch/3-936931-26-7.html<br />

(28) http://www.telepolis.de/r4/artikel/19/19966/1.html


130<br />

Anhang


Anhang<br />

131


132<br />

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