sommerhalde iii - Stadt Donzdorf
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Begründung zur Aufstellung des Bebauungsplans „Sommerhalde III“ Seite 7 von 39<br />
2.1.7 Zerschneidungs- und Trenneffekte<br />
Durch die Wohnbebauung des Südhanges kommt es in begrenztem Umfang zur Zerschneidung<br />
der Landschaft sowie zu Trenneffekten. Wandermöglichkeiten bestimmter Tierarten<br />
– etwa vom § 32-Biotop am Seitzenbach durch das Baugebiet in die nördlich angrenzende<br />
Feldflur – werden eingeschränkt und sind nicht mehr im bisherigen Umfang möglich.<br />
2.1.8 Wirkungen auf angrenzende Flächen<br />
Die angrenzenden Flächen werden als Acker, Grünland, Streuobstwiesen, Grundstückszufahrten<br />
(Graswege) sowie wohnbaulich genutzt. Von dem geplanten Vorhaben sind keine<br />
Wirkungen (Sekundäreffekte) auf die landwirtschaftliche Nutzung zu erwarten. Vorhandene<br />
Zufahrtswege sind nicht durch die Planung betroffen bzw. werden in die Planung so integriert,<br />
dass ihre Funktion erhalten werden kann.<br />
Die teils als „Wochenendgrundstück“ genutzten Streuobstwiesen werden durch das Projekt<br />
in ihrem Erholungswert beeinträchtigt.<br />
Das Projekt hat ebenfalls Einfluss auf die Wohnqualität in den angrenzenden Baugebieten<br />
„Herrengestell-Sommerhalde“, „Sommerhalde II“ sowie „Herrengestell I“, die bislang offen<br />
zur freien Landschaft endeten.<br />
Südöstlich des Plangebiets liegt ein nach § 32 NatschG Ba.-Wü. besonders geschütztes<br />
Biotop. Die Auswirkungen der Planungen auf dieses Biotop sowie auf die anderen erwähnten<br />
Faktoren werden im Umweltbericht dargelegt. Im Nordwesten grenzt an das Plangebiet<br />
ein Hohlweg mit altem und teils nicht mehr verkehrssicherem Baumbestand im Böschungsbereich<br />
an. Die Auswirkungen der Planungen auf diesen städtischen Lebensraum werden<br />
im Umweltbericht ebenfalls dargestellt.<br />
Eine weitergehende Untersuchung der Auswirkungen des Aufstellens eines Bebauungsplans<br />
wird die Umweltprüfung und der Umweltbericht als nach § 2 a BauGB gesonderter<br />
Teil der Begründung vornehmen. Aus der Umweltprüfung heraus wird ein Grünordnungsplan<br />
entwickelt, der Grundlage für entsprechende Festsetzungen im Bebauungsplan und so<br />
Bestandteil des Bebauungsplans wird. Die genaue Vorgehensweise ergibt sich aus dem<br />
Arbeitspapier zum Scoping-Termin zum Bebauungsplan „Sommerhalde III“.<br />
3. Planungsalternativen<br />
Nach § 1 a Abs. 2 Satz 1 BauGB sollen Gemeinden bei der Aufstellung von Bauleitplänen<br />
mit Grund und Boden sparsam und schonend umgehen. Dabei sind die Möglichkeiten der<br />
Entwicklung der Gemeinde insbesondere durch Wiedernutzbarmachung von Flächen,<br />
Nachverdichtung und andere Maßnahmen zur Innenentwicklung zu nutzen.<br />
Die Entscheidung über die künftige Flächeninanspruchnahme fällt in der Regel bei der Aufstellung<br />
des Flächennutzungsplans, der die beabsichtigte Bodennutzung für das gesamte<br />
Gemeindegebiet darstellt. Der Bauflächenbedarfsnachweis ist daher insbesondere bei der<br />
Aufstellung der Flächennutzungspläne oder bei Bebauungsplänen, die nicht aus dem Flächennutzungsplan<br />
entwickelt sind, besonders von Belang. Im vorliegenden Fall widerspricht<br />
der Bebauungsplan überwiegend nicht dem Flächennutzungsplan und setzt eine der vorhandenen<br />
Baulandreserven des Flächennutzungsplans um (vgl. Ziffer 5). Acht von 25 Bauplätzen<br />
sind nicht aus dem Flächennutzungsplan entwickelt. Insoweit wurde überwiegend<br />
der Bauflächenbedarfsnachweis bei der Aufstellung des Flächennutzungsplans 1984 erbracht.<br />
Zusätzliche Prüfkriterien für den Bauflächenbedarf sind im Wesentlichen:<br />
3.1 Die prognostizierte Bevölkerungsentwicklung<br />
Das Statistische Landesamt prognostiziert für <strong>Donzdorf</strong> eine Abnahme der Einwohnerzahl<br />
von derzeit bestehenden 10.816 (4. Quartal 2010) auf 10.509 im Jahr 2015.