Wirtschaft aktiv - (RFW) Steiermark
Amann: Forderungspaket für
die Wirtschaft steht fest Seite 12
RFW-Steiermark: Die Anträge an
das Wirtschaftsparlament Seite 4
Wirtschaft aktiv
RING FREIHEITLICHER WIRTSCHAFTSTREIBENDER
Nr. 2/2006
P.b.b., Erscheinungsort, Verlagspostamt 8020 Graz, zusätzl. Aufgabepostamt 3112 St. Pölten, Zul.Nr.: GZ 02Z031515 M DVR-Nr.: 0411191
RFW-Landesobmann
Peter Stangl
Forderung an neue Bundesregierung:
Standort Steiermark stärken!
Vizepräsident der Wirtschaftskammer Österreich und RFW-Präsidiumsmitglied
Matthias Krenn: “Die Bedeutung der kleineren und mittleren Unternehmen
für die Wirtschaft in Österreich ist enorm. Die Politik muß diese Unternehmen
unterstützen. Das Maßnahmenpaket des Ringes Freiheitlicher Wirtschaftstreibender
wäre eine echte Hilfe für die Betriebe!”
Neue Regierung muß KMU´s entlasten:
RFW-Maßnahmenpaket
für Klein- und Mittelbetriebe
Flat Tax Steuersystem
Eine gute Alternative zum derzeitigen
Steuersystem ist das Modell der „Fairen
Steuern“, das vom RFW bevorzugt
und als langfristiges Ziel angestrebt
wird. Gerade die EU-Erweiterung
stellt Österreichs Wirtschaft vor
große Herausforderungen. Durch eine
Steuersenkung, sowie Vereinfachung
und Vereinheitlichung des gesamten
Steuersystems, können diese Herausforderungen
der Zukunft besser bewältigt
werden. Das Modell „Faire
Steuern“ baut auf Einfachheit,
Transparenz, Fairness, Wirksamkeit,
Wachstum und Bürokratieabbau auf.
Es ist die Grundlage für ein faires
Steuersystem, welches Arbeit schafft
und Leistung belohnt, wobei der lineare
Steuersatz und die Freibeträge für
Erwachsene und Kinder so festzulegen
sind, dass Familien, kleine bzw.
mittlere Einkommensbezieher sowie
klein- und mittelständische Unternehmen
gegenüber dem derzeitigen
System begünstigt werden. Durch die
Umsetzung des fairen Steuersystems
kann die Abwanderung von Betrieben
und somit der Verlust von Arbeitsplätzen
eingebremst werden.
Mit einhergehen muss auch eine Humanisierung
des Steuersystems in
Form einer Lohnkomponente (mehr
Humankapitaleinsatz – weniger Steuern).
Folgende Grundsätze sollten Anwendung
finden:
⌧ Alle Einkommen sollen nur
einmal zur Besteuerung herangezogen
werden,
⌧ alle Einkunftsarten sollen nach
Abzug der jeweiligen Freibeträge
mit demselben Steuersatz belastet
werden,
⌧ einkommensschwache Familien
sollen bis zu einem bestimmten
Niveau von der Besteuerung
gänzlich ausgenommen werden,
⌧ Steuererklärungen sind einfach,
transparent und leicht administrierbar,
⌧ Faire Steuern ersetzen die bisherige
Lohn-, Einkommens-, Körperschafts-
und Kapitalertragssteuer.
Weitere Verbesserungsvorschläge
zur Entlastung der KMU´s
Österreich hat in der Weltrangliste
der Arbeitsproduktivität unter der
Regierung Schüssel einen Totalabsturz
von Platz 8 auf 18 erlebt. Der
Grund für den Absturz in das wirtschaftspolitische
Aus sind die hohen
Lohnnebenkosten sowie die überbordende
Bürokratie. Obwohl großmundig
versprochen wurde, sind diese
Wirtschaftsbelastungsfaktoren von
der ÖVP einfach nicht in Angriff genommen
worden. Die Regierung
Schüssel hat tatenlos zugesehen, wie
der Mittelstand systematisch vernichtet
wurde und damit der Wirtschaftsstandort
Österreich weiter ins Bodenlose
abgerutscht ist.
Die von Grasser angekündigte „größte
Steuerreform aller Zeiten“ hat weder
für die KMU´s noch für die angeblich
betroffenen Bürger die versprochenen
Entlastungen gebracht.
Die Fakten bringen es ans Tageslicht.
Der enorme Zuwachs von plus 420
Mio. Euro bei den Lohnsteuereinnahmen
für den Finanzminister zeigt,
dass diese Reform nicht mehr als ein
Wahlgag ohne Nachhaltigkeit für den
Wirtschaftsstandort gewesen ist. Wir
stehen heute vor der Tatsache, dass
das Steueraufkommen, die Belastungen
durch die Energiepreise sowie im
sozialen Bereich noch nie so hoch waren
und das, obwohl überall das Leistungsangebot
drastisch, wie etwa im
Pflegebereich oder den Heilmitteln,
gekürzt wurde. Daher braucht es folgende
Maßnahmen, damit der Mittelstand
nachhaltig entlastet wird:
Wiedereinführung des Investitionsfreibetrages
(IFB):
Eine schnelllebige Zeit erfordert auch
eine ständige Anpassung der Unternehmensstruktur,
um wettbewerbsfähig
zu sein bzw. zu bleiben. Investitionen
in neue Technologien und Maschinenparks
sind unumgänglich. Der
IFB ist hier eine wesentliche Stütze
für die Wirtschaftstreibenden.
Lohnnebenkostensenkung:
Die hohe Abgabenbelastung des Faktors
Arbeit stellt ein Hemmnis für die
Beschäftigung dar und führt zu einem
Ausweichen in Schwarzarbeit, ge-
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Wirtschaft Aktiv Nov. / 06
Politik
ringfügige Beschäftigung und
Schein-Selbständigkeit. Die Abgabenbelastung
des Faktors Arbeit (ohne
Einkommenssteuer) beträgt in
Österreich 17,5% des BIP und liegt
somit um 4 Prozentpunkte über dem
EU-Durchschnitt. Gemessen an der
Lohn- und Gehaltssumme beträgt die
Abgabenbelastung 42%, um 9 Prozentpunkte
höher als in der EU.
Als Sofortmaßnahme und ohne nennenswerte
Budgetbelastung kann der
IESG- und AUVA-Beitrag gesenkt
werden.
Abschaffung der Mindestkörperschaftssteuer
Ein europäisches Unikum, dass Betriebe
auch dann eine „Gewinnsteuer“
zu bezahlen haben, wenn sie Verluste
schreiben, gehört sofort abgeschafft!
Änderung der
Abschreibungszeiten
Abschreibungen für schnelllebige
Wirtschaftsgüter (PKW, EDV-Anlagen,…)
müssen an die reale Nutzungsdauer
angepasst werden. Zur
Konjunkturbelebung und als Lenkungseffekt
sollte die vorzeitige (degressive)
Abschreibung eingeführt
werden, die in vielen anderen EU-
Staaten heute schon zur Anwendung
kommt. Eine Abschreibungshöhe von
40-50% im ersten Jahr ist anzustreben.
Geringwertige Wirtschaftsgüter
sollten weiterhin sofort und zur Gänze
abgeschrieben werden können, wobei
aber eine Verdoppelung der Wertgrenze
(derzeit 400 Euro) umzusetzen
ist.
Betrieblich genutzte Fahrzeuge
Im Bereich der betrieblich genutzten
Fahrzeuge sollte die Vorsteuerabzugsfähigkeit
nicht nur auf die Fiskal-PKWs
beschränkt werden. Darüber
hinaus muss die sogenannte
„Luxusgrenze“ (Angemessenheitsgrenze)
von 40.000 Euro weiter erhöht
oder abgeschafft werden.
Bagatellsteuern
Nur dort, wo der Staat eine Leistung
erbringt, sollen nach dem Äquivalenzprinzip
Steuern und Abgaben
eingehoben werden: Daher sind folgende
Steuern abzuschaffen:
⌧
⌧
⌧
⌧
⌧
Kreditgebühren:
Bestandsgebühren
(Miet- u. Versicherungsvertrag)
Gesellschaftssteuer
Feuerschutzsteuer
Bodenwertabgabe
Neben der Abschaffung von Bagatellsteuern
ist das österreichische Unikum
der Werbesteuer ebenfalls ersatzlos
zu streichen. Über den Finanzausgleich
ist der Einnahmenausfall
der Bundesländer und Gemeinden
auszugleichen. Bruttoentlastung:
rund 90 Mio. Euro.
RFW - Bundesobmann
Fritz Amann: “Damit der
Mittelstand weiter seine
wichtigen Leistungen für
die Volkswirtschaft und
damit für den Wohlstand
des Landes erbringen
kann, muss er steuerlich
endlich entlastet werden.”
Mit diesen Maßnahmen kann sichergestellt
werde, dass der Mittelstand
und damit das Land und die Menschen
eine Zukunft haben.
Kleine und mittlere Unternehmen - KMU
KMU - die Fakten
Die kleinen und mittleren Unternehmen
bilden das Rückgrat der österreichischen
Wirtschaft.
Mehr als 215.000 Unternehmen beschäftigen
über 1,5 Millionen Arbeitnehmer
und erwirtschaften einen Gesamtumsatz
von knapp 260 Milliarden
Euro.
99,6% aller Unternehmen Österreichs
zählen lt. EU-Definition zu den KMU.
Diese stellen rd. 65% aller Arbeitsplätze
und erwirtschaften rd. 58% der
Gesamterlöse.
Darüber hinaus tätigen sie jährlich
55% der gesamten Bruttoinvestitionen.
Die gesamtwirtschaftliche Bedeutung
wird weiters dadurch gekennzeichnet,
dass die KMUs etwa 80% der Ertragssteuern
und rd. 70% des Umsatzsteueraufkommens
leisten.
Die Leistungen der KMU sind auch
dahingehend bemerkenswert, dass
die seit Jahren schwache Konjunktur
nicht dazu geführt hat, dass Arbeitsplätze
abgebaut wurden. Ganz im
Gegenteil, die Zahl der KMU-Beschäftigten
stieg im Zeitraum 1995
bis 2003 um rd. 8%.
Wirtschaft Aktiv Nov. / 06 3
Wirtschaftsparlament
RFW-Anträge im steirischen Wirtschaftsparlament
Abschaffung von Bagatellsteuern
Die Abschaffung der Erbschaftsund
Schenkungssteuer ist angedacht
und wird hoffentlich auch umgesetzt.
In dieser Diskussion ist jedoch
die Abschaffung von Bagatellsteuern
wie der Werbeabgabe, Lustbarkeitssteuern,
der Kreditvertragssteuer und
verschiedener Versicherungssteuern
nicht diskutiert worden. Gerade diese
bringen jedoch dem Staat relativ wenig,
müssen mit großem Verwaltungsaufwand
eingebracht werden, und
belasten die Unternehmen.
Dr. Erich Schoklitsch (Foto) stellt
daher im Namen der Delegierten des
RFW-Steiermark den Antrag, dass
das Wirtschaftsparlament der Wirtschaftskammer
Steiermark beschließen
möge, das Präsidium der
Wirtschaftskammer Österreich aufzufordern,
mit den zuständigen gesetzgebenden
Körperschaften und
politischen Parteien Kontakt aufzunehmen,
um zu erreichen, dass obgenannte
Bagatellsteuern ersatzlos
gestrichen werden.
Neuregelung der Unfallversicherung
Die Maßnahmen des Arbeitsschutzes
haben in den letzten Jahren sehr stark
gegriffen und die Zahl der Arbeitsunfälle
drastisch reduziert (trotzdem ist
jeder Unfall einer zuviel). Die Wirtschaft
hat hierfür enorme Beträge investiert
und das ist gut so. An weiteren
Arbeitsunfallvermeidungen wird
laufend gearbeitet. So wie die Arbeitsunfälle
zurückgingen, nahmen
die Freizeitunfälle immer stärker zu.
Bekanntlich wird die Unfallversicherung
jedoch nur von den Betrieben
bezahlt, 1,4 % der Bruttolohnsumme.
Um hier ein Umdenken im Bewusstsein
der Mitarbeiter herbeizuführen,
wäre es notwendig dies entsprechend
sichtbar zu machen und klar zu stellen.
Landesobmannstellvertreterin
Gabriele Karlinger (Foto) und Landesobmann
Peter Stangl stellen daher
den Antrag, das Wirtschaftsparlament
beauftragt den Kammerpräsidenten
prüfen zu lassen, in welcher
Form eine Neuregelung der Unfallversicherungsbeiträge
und eine Einbindung
der Mitarbeiter erfolgen
kann.
Mehrfachmitgliedschaften
Keine Mehrfachmitgliedschaften innerhalb eines Fachverbandes bei vorübergehenden Tätigkeiten (ausgenommen
feste Standorte in einem Bundesland)
Anlässlich des Wirtschaftsparlaments
am 18.11.2004 brachte ich im
Namen der Mitglieder des Ringes
Freiheitlicher Wirtschaftstreibender
einen Antrag zwecks Abschaffung
der Doppel- und Mehrfachmitgliedschaften
ein. Diesem Antrag stimmten
nur die Delegierten des RFW zu
und wurde von der Mehrheit im
Hause abgelehnt.
Grund der Ablehnung war es, dass
der Antrag der überwiegenden Anzahl
der Delegierten des Wirtschaftsparlamentes
zu umfangreich
war.
In der Zwischenzeit ist ein Umdenken
bei vielen Delegierten festzustellen.
Es ist nicht einzusehen, dass
für Tätigkeiten in jedem einzelnen
österreichischen Bundesland eine
Mitgliedschaft in der jeweiligen
Landeswirtschaftskammer verpflichtend
ist. Für die Interessensvertretung
reicht die Mitgliedschaft
in jenem Bundesland, wo man seinen
fixen Standort hat.
Landesobmann Stangl (Foto) stellt
daher den Antrag, dass die Wirtschaftskammer
Steiermark mittels
eines dringenden Appells die Wirtschaftskammer
Österreich auffordert,
die Doppel- und Mehrfachmitgliedschaften
zu beseitigen bzw. zusätzliche
Mitgliedschaften in weiteren
Fachgruppen der Freiwilligkeit
der Unternehmerin und des Unternehmers
zu überlassen.
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Wirtschaft Aktiv Nov. / 06
Peter Stangl, Landesobmann des Ringes
Freiheitlicher Wirtschaftstreibender sieht
wesentliche Forderungen des RFW in dem
gemeinsamen Antrag verwirklicht
Standort Steiermark stärken:
Gemeinsamer Antrag im
steirischen Wirtschaftsparlament
Wesentliche Forderungen des RFW sind integriert
Gemeinsamer Antrag aller im Wirtschaftsparlament vertretenen Wählergruppen an das Wirtschaftsparlament der
Wirtschaftskammer Steiermark am 23. November 2006
durch verbesserte Infrastruktur und modernen Ausbau aller Verkehrswege
- Insbesonders ist ein umweltverträglicher Ausbau der Ennstal-Bundesstraße zwischen Liezen und
Radstadt gemeint.
- Die Vorziehung wichtiger Bahnprojekte, wie etwa jenes auf der Phyrnachse sowie der Ausbau der Südbahn
mit Semmeringbasistunnel und Koralmtunnel sowie der Ostbahn ist im Bereich der Schieneninfrastruktur
für die Steiermark von vorrangiger Bedeutung.
- Im Bereich des hochrangigen Straßennetzes hat die Errichtung der S 7 in Richtung Ungarn sowie der
Ausbau der B 320 im Ennstal und der B 317, des Neumarkter Sattels, absolute Priorität.
- Die neue Bundesregierung ist weiterhin gefordert das lang fertig geplante Projekt KORALMBAHN zu
forcieren bzw. realisieren.
- SCHLUSS mit den DOPPELBEMAUTUNGEN – Keine Einführung einer PKW-Maut
Lohnnebenkosten und Abgabensenkung für alle Unternehmensgrößen
- Steuerliche Entlastungen auch für Klein- und Kleinstunternehmer schaffen, wie zum Beispiel:
- Die Einführung des unbegrenzten Verlustvortrags für Einnahmen-Ausgaben-RechnerInnen.
- Die Einführung einer “Unternehmensrücklage” für Einnahmen-Ausgaben-RechnerInnen, damit
auch diese Betriebe nicht entnommene Gewinne vorübergehend steuerschonend im Unternehmen
belassen können.
- Attraktivere Abschreibungsmöglichkeiten für Einnahmen-Ausgaben-RechnerInnen (z. B. vorzeitige
30-prozentige Abschreibung).
- Eine deutliche Anhebung der seit Jahren praktisch unveränderten Grenze für geringwertige Wirtschaftsgüter.
- Die Anhebung bzw. Wertanpassung des seit Jahren unveränderten Freibetrags für lohnabhängige
Abgaben.
Sozialbereich – Bürokratieabbau
Ein-Personen-Unternehmen brauchen mehr soziale Absicherung. Ein moderner Sozialstaat darf kein
Geld verschwenden, aber er soll leistungsfähig bleiben, nach aktuellen Erfordernissen ausgebaut werden, und
er muss auch für Selbständige ein zeitgemäßes soziales Netz spannen. Die geforderten Sozialleistungen sollen
zum einen bei längerer Betriebsunterbrechung aufgrund von Krankheit oder Unfall bzw. Schwangerschaft und
Karenzzeit die Fortführung des Unternehmens gewährleisten und zum anderen nach Stilllegung des Gewerbes
die/den UnternehmerIn in einem Mindestmaß sozial absichern. Dazu bedarf es gewisser Adaptierungen im
Sozialsystem:
- Die Schaffung einer einheitlichen Arbeitslosenversicherung für alle Selbstständigen mit fairen Beiträgen.
Das Modell muss sich am Grundprinzip solidarischer Versicherungssysteme orientieren, es muss
allerdings auch dem Freiwilligkeitsaspekt angemessen Rechnung tragen.
- Die Schaffung einer attraktiveren Zusatzversicherung für Krankheit und Spitalsaufenthalte.
- Die Schaffung eines Sockelfreibetrags in der Sozialversicherung analog zum Einkommensteuerfreibetrag.
- Die Anpassung der Leistungen an die Sozialleistungen von Unselbständigen (z.B. beim Wochengeld).
Der RFW-Steiermark freut sich, dass einige wesentliche Forderungen freiheitlicher Wirtschaftspolitik in diesem gemeinsamen
Antrag aller Kammerfraktionen integriert sind.
Wirtschaft Aktiv Nov. / 06 5
Service
Keine Sozialversicherung
bei Reisekosten
Aufgrund einer Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofes
aus dem Jahr 2005 haben die Gebietskrankenkassen
seit 1. Mai 2005 pauschale Reisekostenersätze (z. B.
Kilometergelder, Tagesgelder, Nächtigungsgelder und
sonstige pauschale Reisekostenersätze), die an freie
Dienstnehmer ausbezahlt wurden, der Sozialversicherungspflicht
unterworfen.
Durch das Sozialversicherungs-Änderungsgesetz 2006
wurde hier eine erfreuliche Änderung bzw. Klarstellung
getroffen. Reisekostenersätze, die an freie Dienstnehmer
ausbezahlt werden, können - unter den selben Voraussetzungen
wie bei "echten" Dienstnehmern - von der Sozialversicherung
ausgenommen werden, sofern die Vorschriften
über Höchstgrenzen und Belegnachweise eingehalten
werden. Diese gesetzliche Neuregelung gilt
rückwirkend ab
1. Mai 2005 und
hebt somit die Entscheidung des
Verwaltungsgerichtshofes bzw. die Ansicht der Gebietskrankenkassen
rückwirkend wieder auf. In der Konsequenz
wird dadurch die "alte" Rechtslage wieder hergestellt.
Für jene Beitragszeiträume, in denen Reisekostenvergütungen
sozialversicherungspflichtig abgerechnet wurden,
kann eine Aufrollung durchgeführt und die Reisekostenvergütung
sozialversicherungsfrei behandelt werden.
Im Falle dieser Aufrollung müssen sämtliche Beitragsnachweise
und Beitragsgrundlagennachweise korrigiert
und nochmals an die Gebietskrankenkasse übermittelt
werden.
Zinsen beim Finanzamt
Nicht immer billig sind Kredite beim Finanzamt. Steuerschulden
kosten zum Teil mehr als 7 Prozent p. a.
Am teuersten kommen die sogenannten Stundungszinsen.
Wer Ratenzahlungen oder Stundungen mit dem Finanzamt
vereinbart hat, zahlt aktuell 7,17 Prozent p. a.
Etwas günstiger ist der Satz für die Aussetzungszinsen:
Bei Berufung gegen einen Steuerbescheid kann beantragt
werden, daß der strittige Betrag vorläufig nicht zu
Highlights im Gebührenrecht
zahlen ist. Geht die Berufung negativ aus, verlangt das
Finanzamt 4,67 Prozent Zinsen.
Ebenfalls 4,67 Prozent p. a. machen die Anspruchszinsen
aus, das sind jene, die für Nachzahlungen von Einkommen-
oder Körperschaftssteuer anfallen. Sie laufen vom
1. Oktober des Folgejahres an und gelten nicht als Betriebsausgabe.
Sie können durch eine freiwillige Akontierung
vermieden werden. Umgekehrt werden aber
auch Steuerguthaben verzinst.
Das Gebührengesetz sieht für Umschuldungen eine Befreiungsbestimmung
von der Rechtsgeschäftsgebühr (in
der Regel 0,8 Prozent der Kredit- bzw. Darlehensumme)
vor. Das Bundesministerium für Finanzen (BMF) hat
nun entschieden, dass auch bei der Umstellung eines
Darlehens oder Kredites auf eine andere Währung (z. B.
in einen Fremdwährungskredit) die Befreiung von der
Gebühr in Anspruch genommen werden kann. Die Voraussetzungen
dafür sind u. a. die Aufhebung des alten
Kreditvertrages, Rückzahlung der Kreditsumme, Abschluss
eines neuen Vertrages mit einem anderen Kreditgeber
und ein Vermerk über die Umschuldung in der Urkunde.
Werden von Vertragspartnern über einen gebührenpflichtigen
Vertrag die Verträge mit elektronischer Signatur/Unterschrift
per Internet ausgetauscht, entsteht
nach Meinung des BMF eine gebührenpflichtige Urkunde.
Das Ausdrucken der Urkunde sei für das Entstehen
der Gebührenschuld nicht notwendig.
Die Gebührenpflicht für Bestandsverträge (Miet- oder
Leasingverträge) kann dadurch vermieden werden, dass
ein Vertragspartner ein Anbot legt, das der andere Vertragspartner
lediglich schlüssig (z. B. durch Zahlung der
Miete) annimmt.
In zukünftigen Dokumenten oder im Schriftverkehr darf
nicht auf die Verträge Bezug genommen werden. Übernahmeprotokolle
führen nach Meinung des BMF dann
zu keiner nachträglichen Gebührenpflicht, wenn darin
auf das Angebotschreiben nicht Bezug genommen wird.
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Wirtschaft Aktiv Nov. / 06
Früher galt eine Untergrenze von 25.000 Euro für Bürgschaftsübernahmen
des Austria Wirtschaftsservice. Mitte dieses
Jahres wurde die Grenze aufgehoben.
Auch für Kredite unter 25.000 Euro wird gebürgt!
Neue Mikrokredite
für Kleinst- und
Kleinunternehmen
Das Ende April/Anfang Mai von der
Bundesregierung angekündigte
Maßnahmen- und Förderungspaket
für kleine und mittlere Unternehmen
wird von der aws mit Wirkung
1. Juli 2006 umgesetzt. Konkret bedeutet
dies:
1. Bürgschaftsübernahmen für
Mikrokredite
Diese Maßnahme wird im Rahmen
der Richtlinien für die Kleingewerbekreditaktion
abgewickelt. Für
Förderungsanträge ab dem 1.7.2006
(Einlangen bei der aws) gilt die bislang
in diesem Programm festgelegte
Untergrenze von EUR 25.000,--
nicht mehr, d.h. es sind nunmehr
auch Bürgschaftsübernahmen durch
die aws für Kreditbeträge unter
EUR 25.000,--möglich.
Zur Entlastung der antragstellenden
Unternehmen und im Hinblick
auf die Zielsetzungen des KMU-Paketes
entfällt für derartige Bürgschaftsübernahmen
die Verrechnung
eines Bearbeitungsentgeltes.
Das Bürgschaftsentgelt beträgt in
der Regel 0,5 % p.a. für den verbürgten
Kreditbetrag im Ausmaß
der Bürgschaftsquote (gilt sowohl
für Investitions- als auch Betriebsmittelkredite).
Bürgschaftsübernahmen für Mikrokredite
erfolgen ausschließlich auf
Grundlage der persönlichen Haftung
der Unternehmer/innen bzw.
der wesentlichen Gesellschafter ohne
weitere Besicherungen.
Diese Neuregelung gilt für Vorhaben
bis zu einem Betrag von EUR
25.000,--, wobei die Obergrenze pro
Unternehmen und Kalenderjahr
ausnutzbar ist.
Die weiteren Details der Mikrokreditförderung
sowie das entsprechende
Antragsformular können der Homepage
www.awsg.at/sonderprogramme
entnommen werden.
Die schon bisher in der Jungunternehmer/innen-Förderungsaktion
möglichen Bürgschaftsübernahmen
für Beträge unter EUR 25.000,-- gelten
weiterhin.
2. Erhöhte Bürgschaftsquoten
für Betriebsmittelkredite
Die bisher geltende Bürgschaftsquote
für Betriebsmittelfinanzierungen
von max. 50 % wird für Förderungsanträge
ab dem 1.7.2006 (Einlangen
bei der aws) auf max. 80 % erhöht
und gilt für folgende Programme der
aws: Jungunternehmer/innen-Förderungsaktion,
Innovationsprogramm
Unternehmensdynamik,
Kleingewerbekreditaktion, Mikrokreditaktion
(siehe oben).
Bei der Abwicklung wird auf eine
angemessene Risikoteilung zwischen
dem Kreditinstitut, dem
Unternehmen und der aws Bedacht
genommen.
Die weiteren für Betriebsmittelbürgschaften
geltenden Konditionen
(z.B. Laufzeit max. 5 Jahre)
bleiben unverändert aufrecht.
3. Erweiterung Double Equity
Bürgschaften im Double Equity-
Garantiefonds können nunmehr bis
zu einer Kredithöhe von EUR 2 Mio.
(bisher EUR 1 Mio.) übernommen
werden.
Bei Unternehmensnachfolgen und
-übernahmen wird die Double Equity-Basis
insofern erweitert, als neben
dem in das Unternehmen eingebrachten
Eigenkapital auch jene Eigenkapitalbeträge
berücksichtigt
werden, die zur Finanzierung des
Unternehmenskaufpreises aufgewendet
werden.
Der verbürgte Kreditbetrag muss jedoch
für die Finanzierung der Expansion
des übernommenen Unternehmens
verwendet werden und
kann daher nicht Teil einer Kaufpreisfinanzierung
sein.
Die übrigen Konditionen bleiben
grundsätzlich unverändert, bei Verdopplung
von Beteiligungen von
Venture Capital-Gesellschaften sind
zusätzliche erfolgsabhängige Haftungsentgelte
vorgesehen.
Alle Informationen sowie Antragsformulare
stehen im Internet unter
www.awsg.at/sonderprogramme im
Bereich KMU-Paket bzw. unter
www.awsg.at/leistungen zum
Download zur Verfügung.
Wirtschaft Aktiv Nov. / 06 7
Wissen
RFW-Forderungen
im Detail
Bürokratieabbau und Vereinfachung durch Abschaffung der Bagatellsteuern.
Bagatellsteuern und Bürokratie
Was stand im Regierungsprogramm,
ist in aller Munde und wartet seit
Jahren auf die Umsetzung: Die Abschaffung
der Bagatellsteuern.
Doch was ist dabei eigentlich genau
gemeint und warum fordert der
RFW unermüdlich die Umsetzung?
Als Bagatellsteuer werden Steuern
bezeichnet, deren Aufkommen (Ertrag)
unter oder nur knapp über den
Kosten für die Eintreibung und Verwaltung
der Steuer liegen. Bagatellsteuern
haben keine große fiskalische
Bedeutung, sondern dienen oft
als politisches Steuerungsinstrument
oder sind bereits durch Veränderungen
der wirtschaftlichen oder
politischen Situation obsolet geworden.
Es gibt in Österreich nach wie vor
diese Bagatellsteuern, die entweder
einzelne Berufsgruppen diskriminieren
bzw. international nicht üblich
sind oder unsinnige Belastungen
darstellen. Die Forderung ist
deshalb klar: Abschaffung der Bodenwertabgabe,
Kreditgebühr, Bestandsgebühren
(Miet- und Versicherungsvertrag),Gesellschaftssteuer,
Feuerschutzsteuer, Werbesteuer,
Lustbarkeitsabgabe, Vergnügungssteuer
und die Luftsteuer.
Als Beispiel sei einmal die Gebühren
für Rechtsgeschäfte näher beschrieben.
Jeder kennt sie. Sei es ein Mietvertrag,
ein Kreditvertrag oder ein
Geschäftsvertrag, die Steuer läßt
nicht auf sich warten. Gebühren
dieser Art sieht der RFW prinzipiell
als nicht gerechtfertigt an, weil keinerlei
Gegenleistung des Staates
gegenübersteht.
Die Kreditvertragsgebühr von 0,8%
auf die Kreditsumme ist ein österreichisches
Spezifikum und stellt eine
Belastung für die ohnehin überdurchschnittlich
stark fremdfinanzierte
Wirtschaft (rund 65% Fremdfinanzierung
im Vergleich zum EU-
Schnitt von 46%) dar. Das Volumen
beträgt rund 150 Mio Euro.
Diese Gebühr belastet aber auch in
weiterer Folge Unternehmensnachfolger,
da bei einer Übertragung von
Krediten diese Gebühr ein weiteres
Mal anfällt.
Bei Bestandsverträgen (Miete/
Pacht) werden 1% auf den Gesamtwert
eingehoben, z.B. beträgt die
Gebühr bei unbefristeten Mietverträgen
1 % des dreifachen Jahresbruttomietzinses
(das ist 1 % des 36-
fachen monatlichen Mietzinses).
Bei befristeten Mietverträgen beträgt
die Gebühr 1 % des Mietzinses
der gesamten Vertragsdauer, höchstens
aber 1 % des 36-fachen monatlichen
Mietzinses.
Die Gesellschaftssteuer wurde in
Deutschland bereits in den 70er Jahren
abgeschafft. Sie betrifft im wesentlichen
folgende Tatbestände: Erwerb
von Erstanteilen an Gesellschaften,
Leistungen von Gesellschaftern
an ihre Kapitalgesellschaft
(Zuführung von Eigenkapital).
Gerade in Anbetracht der schlechten
Eigenkapitalausstattung wirkt
es etwas eigenartig, wenn die Zuführung
von Eigenkapital besteuert
wird.
Weiters wird sie (meist von größeren
Unternehmen) durch spezielle Konstruktionen
sehr erfolgreich umgangen
und ist auch ansonsten durch
verschiedenste Bestimmungen (Neugründungen
sind ausgenommen,
etc.) bereits sehr durchlöchert.
Das geschätzte Volumen: rund 50
Mio Euro.
Alle Steuern haben eines gemeinsam.
Sie verursachen einen hohen
Aufwand bei der Einhebung, wenngleich
der Aufwand vom Finanzamt
gerne via Selbstberechnung an andere
ausgelagert wird. Sie sind Mitverursacher
von Bürokratie und
Zettelwirtschaft in Betrieben.
Grund genug für den RFW, diese
Steuern abzuschaffen und damit eine
Entflechtung des komplizierten
Steuersystems und einen Abbau der
Bürokratie zu erzielen.
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Wirtschaft Aktiv Nov. / 06
Alles Gute von der Regierung
Die Politgeschenke
an Konzerne
Die ÖVP schert sich nur um Großbetriebe?
Fakt oder Fiktion. Der ÖVP
Wirtschaftspolitik lagen mehr die
Konzerne am Herzen. Wirtschaft Aktiv
ist den politischen Entscheidungen
der letzten Jahre auf den Grund
gegangen.
Senkung der Körperschaftssteuer–Vorteil
für Gesellschaften
Die Senkung des Körperschaftssteuertarifes
von bisher 34 % auf 25 % ist
ein Vorteil für Kapitalgesellschaften
gegenüber Einzelunternehmen. Beträgt
nämlich der höchste Steuersatz
nach dem Einkommensteuertarif
nach wie vor 50 %, sinkt die gleichbleibende
Steuerbelastung bei Vollausschüttung
des Gewinnes aus der
Ges.m.b.H. (nach Körperschaftssteuer
und Kapitalertragssteuer) auf
43,75 %. Hier hätte man aus Gleichbehandlungsgründen
den Spitzensteuersatz
ebenfalls auf 43,75% senken
müssen, um Einzelunternehmer,
den überwiegenden Teil der kleinen
und mittleren Unternehmen, gleich
zu behandeln.
Investitionsfreibetrag abgeschafft
Abschreibung schlechter
Für alle „normalen“ Unternehmer
hat man Belastungen geschaffen.
Nachdem der Investitionsfreibetrag
von einstmals 30% auf zuletzt bescheidene
9% gesenkt worden ist, ist
er nun endgültig für alle Investitionen
nach dem 31.12.2000 abgeschafft
worden. Ebenso wurde die Abschreibung
für bauliche Anlagegüter von 25
auf 33 Jahre erhöht. Jede Art von vorzeitiger
Abschreibung wurde ersatzlos
gestrichen. Bei den explodierenden
Energiekosten gab es keine Reaktion
der Politik. Auslandsinvestitionen
werden via Gruppenbesteuerung,
siehe oben, absetzbar.
Tabakmindestpreise
Erinnern Sie sich noch an das rasche
Handeln der Gesundheitsministerin
Rauch-Kallat, als ein Preiskrieg bei
den Zigaretten anfing. Sofort wurde
ein Mindestpreis erlassen, die Jugend
soll geschützt werden. Die Maßnahme
ging ins Leere. Laut Ministerium
hätten Studien gezeigt, „dass ein um
1 Prozent höherer Preis 0,5 Prozent
weniger Konsum bedeutet.“ Fakt ist:
Der Zigaretten-Absatz betrug im vergangenen
Jahr 13 Milliarden Stück.
Für 2006 wird sogar das Erreichen
der Grenze von 14 Milliarden erwartet.
Und diese Einschätzung wurde
nach der Einführung des Mindestpreises
gemacht. In Wahrheit unterstützte
der Mindestpreis große Tabakmonopolisten
und den Finanzminister.
Gesundheitseffekte waren keine
zu verzeichnen.
Die Wirtschaftspolitik der Vergangenheit
war geprägt von Entlastungen
für Konzerne. Kampf gegen Bürokratie,
Senkung der Lohnnebenkosten,
Hilfe gegen explodierende Energiekosten
und Aufbau eines Sozialsystems
für Unternehmer blieben auf
der Strecke.
Neugründer: Besuch vom Finanzamt
„Nachdem Sie beim Finanzamt registriert
wurden, nehmen die Dinge
ihren Lauf.“
Mit diesem lakonischen Satz beginnt
das Kapitel „Vergabe einer
Steuernummer“ im jüngst erschienenen
„Steuerleitfaden für neu gegründete
Unternehmen.“
Nur ganz so harmlos ist die Sache
nicht:
Nur zwei Sätze weiter heißt es
dann: „Es ist durchaus nichts Ungewöhnliches,
dass im Zuge der Neuaufnahme
eines Unternehmens ein
Außendienstorgan des Finanzamts
dem jeweiligen Betrieb einen Besuch
abstattet“.
Dass es nicht um einen Besuch zum
Kaffeetratsch geht, ist klar.
Lehre aus der Sache: Jeder Jungunternehmer
muß damit rechnen,
vom Finanzamt visitiert zu werden.
Konsequenterweise sollte man darauf
vorbereitet sein, zumal der Besuch
vielleicht nicht jedesmal vorher
angekündigt wird.
Wirtschaft Aktiv Nov. / 06 9
gefälschter Absender
Logo der Bank widerrechtlich verwendet
Klickt man auf diesen Link, kommt man auf
eine ganz andere URL, als angegeben
Die Schwarzphisher
Die Newton Boys Anfang der 20‘er
Jahre in den USA, der legendäre
Posträuber Biggs in England 1963
oder jene Bankräuber, die 2005 nach
dem Graben eines 200 m langen Tunnels
die Tresorräume der Zentralbank
Brasiliens aufbrachen und 3,5 Tonnen
Geldscheine wegschleppten, hatten
eines gemeinsam: Ihre „Arbeit“ war
gefahrvoll, risikoreich und nicht selten
im wahrsten Sinn des Wortes
schweißtreibend.
Heute erledigen die Geldräuber ihre
Coups ganz bequem vom Schreibtisch
aus. Das Zauberwort heißt Phishing.
Mittels getürkter E-Mails werden
Bankkunden vertrauliche Daten wie
Kennwörter, Kontonummern u. ä.
herausgelockt, um Konten leer zu
plündern. Oft genügt dazu ein bloßer
Click auf einen Link und schon ist
man als Kunde auf einer gefälschten
Webseite.
TIPPS gegen Phishing
weitere Tipps unter:
Schäden in Milliardenhöhe
Auch in Österreich nehmen
sogenannte „Phishing-Attakken“
rasant zu. So waren in
letzter Zeit Kunden der BA-
CA, aber auch der Allgemeinen
Sparkasse und anderer
Banken im Visier der Täter.
Weltweit schätzt man die Anzahl
der täglich verschickten
Phishing-Mails auf rund 8 Millionen.
Der Schaden in Österreich nähert
sich bereits der Millionen-Euro-
Grenze, weltweit sind es viele Milliarden.
Mehr als 1000 Fälle wurden in
Deutschland bereits erhoben.
Microsoft und Interpol starten Offensive
Gemeinsam mit Interpol hat Microsoft
nun Gegenmaßnahmen gestartet.
Durch die „Global Phishing Enforcement
Initiative“ wurden Verfahren
Grundsätzlich: Niemals vertrauliche Daten preisgeben,
wenn man per E-Mail dazu aufgefordert wird.
Beim Besuch einer Website, auf der vertrauliche Informationen abgefragt
werden, niemals einem Link folgen, der sich in einer E-Mail versteckt.
Regelmäßig Bankauszüge kontrollieren.
Sicherheit Ihres Computers immer auf höchstem Level halten, aktuelle
Virenschutzprogramme verwenden.
Beim Surfen auf nicht absolut vertrauenswürdigen Websites hohe
Sicherheitsstufe (Verbieten von Scripts und ActiveX) verwenden.
Passwörter regelmäßig ändern.
Abmelden („Logout“) nach Beendigung Ihrer Online-Bankgeschäfte
nicht vergessen!
Sprechen Sie als Unternehmer mit Ihren Mitarbeitern und erstellen Sie
strenge Richtlinien für die Internetnutzung.
www.bmi.gv.at/oeffentlSicherheit/2004/05_06/artikel_2.asp
www.microsoft.com/austria/kmu/businessthemen/it-sicherheit/sicherheit/default.mspx
www.a-i3.org/content/view/592/28
www.antiphishing.org/index.html (englisch)
www.msn.at/security/phishing/default.asp
gegen mehr als 50 Betrüger eingeleitet.
Die Drahtzieher des Datenklaus
sitzen in Afrika, in Ost-Europa, dem
Nahen Osten und den USA.
Was ist Phishing:
Zusammengesetzt aus den Worten
„Password“ und „Fishing“ – also
„Passwordfischen“.
Dies mit Hilfe „offiziell“ aussehender
E-Mails, die im Namen von Banken
oder Unternehmen Kunden auffordern,
bestimmte persönliche Daten,
Zugangscodes u. dgl. bekanntzugeben.
Dabei werden auch falsche Websites
verwendet.
Varianten davon sind Pharming – hier
wird die Host-Datei eines Rechners
manipuliert – bzw. Vishing (zusammengesetzt
aus „Fishing“ und
Voice“) – hier geht es um telefonische
Aufforderungen mittels automatischem
Ansagersystem.
Was tun,
wenn’s schon passiert ist:
o
o
o
Sofort Kontakt mit Ihrer Bank auf
nehmen, alle Konten schließen, auf
die in betrügerischer Absicht
zugegriffen wurde
Alle Pins, Kennwörter etc. für alle
Online-Konten und Verbindungen
ändern
Polizeiliche Anzeige erstatten – von
Vorteil dabei ist, wenn das Original
Phishing – Mail mit irreführendem
Link noch vorhanden ist.
10
Wirtschaft Aktiv Nov. / 06
Kollektivverträge
Bundesobmann Ing. Fritz Amann
Maßvolle Herbstlohnrunde
ist unabdingbar!
RFW-Bundesobmann Komm. Rat Ing. Fritz Amann forderte
die Gewerkschaft zur Mäßigung in der Herbstlohnrunde
auf. Ziel muss es sein, den Wirtschaftsstandort
Österreich für die Arbeitnehmer zu festigen und
nicht aufgrund der Überlebensprobleme Klassenkampf
pur zu liefern.
Die Aussage „Die Industrie will nur abcashen!“, die
Hundstorfer an den Beginn der Verhandlungen mit den
Metallern gestellt hat, lässt leider Schlimmes vermuten.
Auch der Justamentstandpunkt der Gewerkschaft, dass
eine Öffnung in Richtung Arbeitszeitflexibilisierung
nicht in Frage kommt, bedeutet zusätzlich schwere Verhandlungen
für die Wirtschaft, von der man einen Lohnabschluss
über der Inflationsrate erwartet und das angesichts
der Tatsache, dass sich die Betriebsrenditen einer
Vielzahl der KMU´s knapp über 1 Prozent bewegen.
Trotz der klar auf dem Tisch liegenden Wirtschaftskennzahlen
begibt sich der ÖGB auf den Weg des Klassenkampfes
und droht der Wirtschaft, ohne dabei auf die
echten Bedürfnisse der Arbeitnehmer Rücksicht zu nehmen.
Damit wird der Sozialpartnerschaft ein ernsthafter
Schaden zugefügt.
Unglaublich ist auch die Tatsache, dass der „Heuschreckenverein
ÖGB“, der Milliarden an Mitgliedsbeiträgen
aufgrund seiner Profitgier in den Sand gesetzt hat, nun
den starken Mann spielt und Forderungen stellt, die mit
nichts zu rechtfertigen sind. Da kann man nur hoffen,
dass die Regierung
die Staatshaftung
für den
ÖGB in Höhe von
900 Millionen Euro
umgehend aussetzt,
damit der
„Verein der ewiggestrigen
Klassenkämpfer“
in
den Konkurs geschickt
wird und
ein für alle mal
aus der politischen
Landschaft
dieses Landes
verschwindet.
Was wir brauchen, ist ein Neuanfang einer Arbeitnehmervertretung
mit Partnern, die die Zeichen der Zeit erkennen
und gemeinsam mit den Unternehmern für eine
sozialgerechte Marktwirtschaft eintreten, die den Wirtschaftsstandort
und damit die Arbeitsplätze garantiert.
Da sind die Milliardenspekulanten aus dem ÖGB, wie
sich im Vorfeld der Metallerlohnverhandlungen zeigt,
offenbar die falschen Leute. Anstatt Drohgebärden in
Richtung Wirtschaft zu senden, sollte die Gewerkschaft
Mäßigung üben, das wäre der erste Schritt in Richtung
Glaubwürdigkeit.
Was ist ein Kollektivvertrag?
Ein Kollektivvertrag ist eine im Arbeitsverfassungsgesetz
geregelte Vereinbarung, die zwischen Interessenvertretungen
der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer (meist Österreichischer
Gewerkschaftsbund ) schriftlich abgeschlossen
wird. Kollektivverträge regeln vor allem die gegenseitigen
aus dem Arbeitsverhältnis entspringenden Rechte und
Pflichten der Arbeitgeber und Arbeitnehmer.
Durch Betriebsvereinbarungen oder Arbeitsverträge können
die Bestimmungen des Kollektivvertrags weder aufgehoben
noch beschränkt werden. Jeder Kollektivvertrag ist
nach seinem Abschluss beim Bundesministerium für Wirtschaft
und Arbeit zu hinterlegen und im Amtsblatt zur Wiener
Zeitung kundzumachen sowie im Betrieb aufzulegen.
Wirtschaft Aktiv Nov. / 06 11
Adabei
RFW-Messeempfang
Besonders gut besucht war der RFW-Empfang anläßlich
der Grazer Herbstmesse am 2. Oktober 2006.
Hauptpreis beim
Anton-Benya-Stiftungsfonds
Dem Geschäftsführer der Dipl.-Ing. Franz
Robier Baugesellschaft mbH in Graz und
Vorstandsmitglied des RFW-Stmk., Herrn
Dipl.-Ing. Walther Wessiak sen., wurde am
6. Oktober 2006 im Rahmen seiner Tätigkeit
als Bildungsbeauftragter der steirischen
Landesinnung Bau ein Hauptpreis in der
Kategorie „Qualifizierungsoffensive Bau“ überreicht. Unter
dem Motto: „Vom Hilfsarbeiter zum Facharbeiter – vom Facharbeiter
zum Vorarbeiter – vom Vorarbeiter zum Polier und
Bauleiter“ will dieses Projekt in die Bildungsoffensive gehen.
Denn nur gut ausgebildete Facharbeiter werden auch in Zukunft
die Chance auf einen sicheren Arbeitsplatz haben.
Wir gratulieren zu dieser hohen Auszeichnung.
Gesprächsrunde mit Konzertagent Fischlschwaiger vor dem
RFW-Messestand.
RFW-Veranstaltungen
Die Grazer Stadtobfrau Marina Soral, Pressesprecherin des
RFW-Steiermark, im freundlichen Gespräch mit Finanzlandesrat
Dr. Christian Buchmann anläßlich der Gründermesse 06.
Ausflug zur Eselsalm von Alfred Trieb in Bad Mitterndorf
Die Sommerseminarreihe
des
RFW-Steiermark
fand in Bad Mitterndorf
im Hotel
von Alfred Trieb
statt.
Die Herbstseminare von Marina Soral beim Kirchenwirt
in Stallhofen hatten großen Erfolg.
Die Jour Fixe
Veranstaltungen
der Stadtgruppe
Graz erfreuen
sich immer
größerer
Beliebtheit
12
Wirtschaft Aktiv Nov. / 06
Kommentar
Schwaches Mitgliederservice
der Wirtschaftskammer Steiermark
Normen sind für Wirtschaft
und Verbraucher sehr wichtig
um kostengünstiges Arbeiten
zu ermöglichen und für den
Kunden preiswerte Waren, die auch mit anderen Produkten
kompatibel sind zu schaffen. Für die Richtlinien von Normierung
ist das Österr. Normungsinstitut in Wien zuständig. In letzter
Zeit werden die als ÖNORM bekannten Normierungen oftmals
geändert. So auch für die Fenster- und Türenbranche. Um
die Umsetzung der neuen ÖNORM in der Praxis zu gewährleisten
veranstaltet das Österr. Normierungsinstitut Seminare für
Bauanschlussfugen für Fenster, Fenstertüren und Türen. Allerdings
gibt es diese Seminare nur in Wien. Neben den damit
verbunden Spesen und Kosten muss pro Seminarteilnehmer
außerdem ein Seminarbeitrag von Euro 330,-- bezahlt werden.
RFW-Finanzreferent Komm.Rat Franz Koller hat bei der
WK-Steiermark angefragt, ob heuer ein Seminar in der
Steiermark durchgeführt wird und ob es nichts Günstigeres
gibt. Die Antwort der Wirtschaftskammer: Es wird kein Seminar
durchgeführt und Günstigeres wird auch nichts angeboten.
Würde die Betreuung der Kammermitglieder von der Kammerführung
ernst genommen, dann müsste wohl so ein Seminar
in der Steiermark abgehalten werden. Aufgezwungene
Seminarbeiträge müssten, wenn schon nicht von der öffentlichen
Hand, dann wenigstens von der Kammer übernommen
werden.
Das ist die Meinung von Komm. Rat Franz Koller. Dieser
Meinung schließt sich der Vorstand des RFW-Steiermark
vollinhaltlich an.
Kommentar von Bernhard Rößl, RFW-Bezirksobmann Voitsberg, Gastwirt (Kirchenwirt-Stallhofen)
Meine Meinung
Denkt die zukünftige Regierung und auch Opposition an die
Sorgen und Nöte der Klein- und Mittelbetriebe?
Recht aufregende Zeiten liegen hinter uns, vor allem, was so
im Nationalratswahlkampf von den politischen Bewerbern
geboten wurde, ist sicherlich nicht für jeden Geschmack geeignet.
Das Ergebnis hat wohl die meisten überrascht. Als
RFW-Funktionär wusste ich auch vorher nicht, was nach diesen
turbulenten Zeiten für die Unternehmerschaft übrig
bleibt. Wir im RFW haben viele unabhängige und parteifreie
Mandatare und Mitglieder, was ich persönlich sehr begrüße.
Denn ich bin der Meinung, dass Selbständigen eine Plattform
geboten werden soll, um ihre Interessen zu vertreten,
ohne einer Partei anzugehören.
Anderseits braucht eine gewerbliche Interessensvertretung
doch auch ein Nahverhältnis zu einer Partei, um seine Interessen
direkt vertreten zu wissen. Diese Partei ist für mich
nach wie vor in erster Linie die FPÖ. Ich bin zuversichtlich,
dass die FPÖ unsere Anliegen, vor allem die der Klein- und
Mittelbetriebe, dank ihrer konsequenten Haltung und Ehrlichkeit
durchbringen wird. Auf die Abspaltung des BZÖ von
der FPÖ möchte ich hier nicht näher eingehen. Nur so viel
ist klar, Mitglieder des heutigen BZÖ (auch führende Funktionäre)
waren vor der Abspaltung beim RFW Mitglieder,
sind heute noch dabei und werden hoffentlich in Zukunft
auch bei uns bleiben. Der RFW macht freiheitliche Wirtschaftspolitik
und freiheitlich nennt sich nicht nur die FPÖ,
sondern auch das BZÖ. Aber wie gesagt, der RFW ist offen
für alle Unternehmer/innen, die eben freiheitliche Wirtschaftspolitik
wünschen. Das Wirtschaftsprogramm der FPÖ
deckt sich im Großen und Ganzen mit dem des RFW. Ich bin
aber sehr froh darüber, wenn das BZÖ, so wie auch andere
Parteien, unsere Sorgen und Vorschläge
annehmen. Wir sind da um
Probleme der Wirtschaft zu lösen
und jede Hilfe im positiven Sinn ist
uns willkommen.
Wenn ich von Problemen wie über
die Eurofighter, Studiengebühren
und Grundsicherung höre, so muss
ich dagegenhalten, dass die Probleme
der Klein- und Mittelbetriebe
mindestens so groß sind, wenn nicht
weit größer. Wenn z.B. in einem Familienbetrieb 12 - 14
Stunden pro Person gearbeitet werden muss und es keine
Zeit zum Kranksein gibt, und wenn man wirklich nicht mehr
kann und einsatzfähig ist - einfach kein Ersatzkrankengeld
erhält, dann ist das einfach sozial ungerecht. Im Gegensatz
dazu sollen Personen in Zukunft Euro 800,-- als Grundsicherung
erhalten, auch wenn sie keinerlei Leistung bringen. Das
ist nicht nur unverständlich, sondern einfach abnormal. Wie
soll man da als Kleinunternehmer bei unserem Arbeitseinsatz
noch motiviert werden?
Große Sorgen macht mir der ständige Abgang von Kleinbetrieben
und Lokalitäten in den Dörfern, das Geschäftesterben
in den Innenstädten, das Diktat der Konzerne gegenüber
uns Kleinen und so könnte ich noch vieles aufzählen.
Ich hoffe sehr, dass unsere nun schon alten, aber immer aktuellen
Anliegen zukünftig von Regierungs- und Oppositionspolitikern
berücksichtigt werden, auch wenn „Grundsicherung“
im Moment moderner klingt.
Mein Vorschlag ist es, dass man den Fleiß und die Beständigkeit
der Kleinunternehmer einfach mehr fördert, weil es
eine sehr wichtige Lebensader der Volksgemeinschaft ist.
Wirtschaft Aktiv Nov. / 06 13
Abschaffen
Machen Sie mit
Weg mit der Pflichtveröffentlichung
in der Wiener Zeitung!
Firmenbucheintragungen sind nach
§10 (HGB) im Amtsblatt zur Wiener
Zeitung zu veröffentlichen.
Seit 2003 hat sich aber etwas geändert.
Seitdem ist die Notwendigkeit
der Veröffentlichung im Wiener
Amtsblatt durch die Umsetzung der
EU-Richtlinie 2003/58/EG obsolet.
Aufgrund dieser EU-Vorgabe werden
Unternehmensinformationen durch
moderne technische Hilfsmittel einfacher
und rascher zugänglich gemacht
und gleichzeitig den Gesellschaften
die Erfüllung ihrer Offenlegungspflichten
erleichtert. Mit der Verpflichtung,
die Bilanz zum Stichtag
dem Firmenbuch zur Verfügung zu
stellen, hat jeder Unternehmer über
das Internet den uneingeschränkten
Zugang zu den Bilanzen.
Eine bezahlte Anzeige in der Wiener
Zeitung ist daher nicht mehr notwendig.
Die Forderung nach der Abschaffung
der Veröffentlichungspflicht in der
Wiener Zeitung wurde vom RFW
(Ring Freiheitlicher Wirtschaftstreibender)
auch in der Wirtschaftskammer
massiv betrieben. Auf Initiative
des RFW hat das am 24.7.2004 im
Wirtschaftsparlament der WKÖ zu
einem gemeinsamen Antrag von RFW,
Wirtschaftsbund (ÖVP), Wirtschaftsverband
(SPÖ) und Industrie geführt.
Weiters haben wir in einem Schreiben
an das Justizministerium am
27.4.2006 nochmals auf die Sinnlosigkeit
dieser Vorschrift hingewiesen
und deutlich gemacht, dass es sich um
eine nach wie vor nicht nachvollziehbare
Zwangssubvention für die Wiener
Zeitung handelt.
Dem Argument seitens der ÖVP, dass
die Veröffentlichung der Bilanz mit
einem Mindestbeitrag von Euro 50,88
lediglich kostendeckend ist, konnten
wir nie folgen, da die Notwendigkeit
aufgrund der EU-Richtlinie nicht
mehr gegeben ist.
Diese unsinnige Verpflichtung hat
null Informationswert und ruft den
Unmut der Unternehmer hervor.
Darum wollen wir mit Ihrer Unterschrift
noch einmal einen Anlauf zur
Abschaffung nehmen. Unterschreiben
Sie und unterstützen Sie damit die
Abschaffung der Veröffentlichungspflicht.
Weitere Informationen unter
www.rfw.at im Punkt News.
Fax an den RFW: 01/4082520-20
Ja, ich will dass die Veröffentlichungspflicht laut § 10 HGB
im Amtsblatt zur Wiener Zeitung endlich abgeschafft wird.
Firma/Name:
_________________________________________________________
Strasse:
_________________________________________________________
Postleitzahl: __________________ Ort: ________________________________
Datum:_____________
Unterschrift __________________________________________
Ring Freiheitlicher Wirtschaftstreibender, Bundesgeschäftsstelle, Große Neugasse 28/1, 1040 Wien, www.rfw.at
unter der Lupe
Die stillste Zeit
Hereinspaziert, meine Damen und Herren, hier sehen Sie, was Sie noch nie gesehen
haben................................
Was seinerzeit bestenfalls im Variete oder Zirkus zu sehen war, bekommt der staunende
Konsument heute auf dem Fließband geliefert. Kein Tag, keine Stunde ohne
Mega-Event, ohne ultimativen Kick, ohne über drüber.
Wenn da in den Tiroler Bergen ein US-Girlie am Dosen-Prosecco nuckelt, sind die nötigen
Verkaufszahlen schon geritzt.
Beim Vortrag eines Nobelpreisträgers – veranstaltet von einer Bank oder Versicherung,
winden sich im Vorprogramm Schlangenmenschen und Seilartisten auf der Bühne
und als Non-Plus-ultra der Wellness-Welle werden im hinteren Stubaital hawaiianische
Tempelmassagen angeboten. Hawaii ist eben überall.
„Bemerkenswert“
Fehlprognosen
....................................
"Das Fernsehen wird nach den
ersten sechs Monaten am Markt
scheitern. Die Menschen werden es
bald satt haben, jeden Abend in eine
Sperrholzkiste zu starren."
Darryl F. Zanuck, Chef der 20th
Century-Fox, 1946
"Also gingen wir zu Atari. Und sie
sagten, ‚Nein'. Dann gingen wir zu
Hewlett-Packard, und sie sagten,
‚Hey, wir brauchen Sie nicht, Sie
haben das College noch nicht abgeschlossen'."
Apple Computer Inc. Gründer Steve
Jobs über seine Versuche, Atari
und H-P an seinem Personal Computer
zu interessieren.
"Das Pferd wird bleiben. Das Auto
ist nur ein neumodischer
Schnickschnack."
Ein Vorstand der Bank Michigan
Savings im Jahre 1905 zu einem
Kunden, der in Henry Fords Unternehmen
investieren wollte
"Es gibt keinen Grund für eine Einzelperson
einen Computer zuhause
zu haben."
Kenneth Olsen, Digital Equipment
Corp., 1977
Die als Verkaufshilfen eingesetzten Roboter, Plastikfiguren usw. sind Legion, ganze
Armeen von Weihnachtsfrauen und –männern sind unterwegs, flankiert von Grüß
Gott krächzenden Papp-Mache-Geiern, Hot-Dogmännchen (Typ Amerika, Glasfaserkunststoff)
beweglichen und “Alle-Jahre-wieder” singenden Tannenbäumchen.
Im Fischrestaurant schwebt die “Piratenlady hängend“ (1,80 m groß, garantierter
Blickfang) von der Decke (wohlfeil bereits um 520,-- Euro brutto), die Zehen knapp
über dem Pott mit der Muschelsuppe (wohlfeil bereits um 16,90 Euro netto).
Die Kulissen sind weltweit austauschbar geworden, der Promillewert des Kauf- und
Verkaufsrausches muß ständig steigen. In diesem polyphonen Konzert der Event-,
Media-, Tourismus- und Handelsriesen muß jeder mitpfeifen, wenn auch manchmal
auf dem letzten Loch.
Vielleicht sollte es wieder mehr echte und weniger künstliche Zirkusse geben, daran
denkt in der stillsten Zeit des Jahres Ihr
Agilus
"Das Telefon hat zu viele ernsthaft
zu bedenkende Mängel für ein
Kommunikationsmittel. Das Gerät
ist von Natur aus von keinem Wert
für uns."
Western Union, Interne Kurzinformation,
1876
"Glauben sie mir, Deutschland ist
unfähig einen Krieg zu führen."
David Lloyd George, ehemaliger
britischer Premierminister, 1934
"Uns gefällt ihr Sound nicht. Gitarrengruppen
sind von gestern."
Begründung der Plattenfirma Decca,
die 1962 die Beatles ablehnte
Wirtschaft Aktiv Nov. / 06 15
Maßnahmen zum Aufblühen
Voller Einsatz für die Klein- und Mittelbetriebe ist
die Linie des Ringes Freiheitlicher Wirtschaftstreibender
(RFW). Darum haben wir ein Maßnahmenpaket
zusammengestellt, das die Betriebe unterstützt.
99,6% der Unternehmen in Österreich zählen zu
den Klein- und Mittelbetrieben. Wir unterstützen
Sie!
Einführung Flat-Tax
Wiedereinführung des Investitionsfreibetrages (IFB)
Lohnnebenkostensenkung
Abschaffung der Mindestkörperschaftssteuer
Änderung der Abschreibungszeiten
Vorsteuerabzug für betrieblich genutzte Fahrzeug
Bagatellsteuern abschaffen
Ring Freiheitlicher Wirtschaftstreibender (RFW) - Steiermark, Griesplatz 11, 8020 Graz
Tel.: 0316/773350, Fax 0316/773350-55; office@rfwstmk.at, www.rfwstmk.at
Impressum: Medieninhaber und Herausgeber: Ring Freiheitlicher Wirtschaftstreibender (RFW), Landesorganisation Steiermark, ZVR-Nr.: 028215420, 8020 Graz, Griesplatz 11, zugl. Anschrift Redaktion,
Verwaltung, Anzeigen. Druck: Wiesinger, Wels.
Ich möchte dem RFW beitreten
Schicken Sie mir Informationen
Name................................................
Adresse.............................................
Gerhard Köhldorfer
Spitzenkandidat
An den
Ring Freiheitlicher
Wirtschaftstreibender
Griesplatz 11
8020 Graz